Teilbebauungsplan Zentrum - Marktgemeinde Velden am Wörther See

Die Seite wird erstellt Sören Miller
 
WEITER LESEN
Teilbebauungsplan Zentrum - Marktgemeinde Velden am Wörther See
Marktgemeinde
          Velden am Wörther See

Teilbebauungsplan
Zentrum

GEMEINDERAT:      17.07.2019

Genehmigt mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Villach-Land
vom 18.12.2019, Zahl: VL3-BAU-439/2019 (009/2019)

Rechtskraft:      24.01.2020
Verordnung

des Gemeinderates der Marktgemeinde Velden am Wörther See vom                                17.07.2019,
Zahl: 10/031-TBBPL/2/2019 mit welcher der Teilbebauungsplan Zentrum neu erlassen wird

Gemäß § 24 in Verbindung mit §§ 25 und 26 Kärntner Gemeindeplanungsgesetz 1995 – K-GplG 1995, LGBl.
Nr. 23/1995 in der Fassung LGBl. Nr. 71/2018 und § 14 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung –
K-AGO, LGBl. Nr. 66/1998 in der Fassung LGBl. Nr. 71/2018 wird verordnet:

                                          I. Abschnitt
                                                 §1
                                   Inhalt des Teilbebauungsplans

Integrierende Bestandteile der Verordnung bilden:
    1. der schriftliche Verordnungstext und
    2. die zeichnerische Darstellung „Teilbebauungsplan Velden – Zentrum vom 15.07.2019“.

                                                §2
                                          Geltungsbereich

(1) Diese Verordnung gilt für den Zentrumsbereich von Velden am Wörthersee und umfasst den in der
    zei hneris hen Darstellung „Teilbebauungsplan Velden – Zentrum vom 15.07.2019“ gemäß
    Planzeichenverordnung für Teilbebauungspläne dargestellten Planungsraum.

   Der Planungsraum erstreckt sich beidseitig entlang der B 83 Kärntner Straße, L 52 Rosegger Straße
   (Rosentaler Straße) und des Seecorso. Der Planungsraum beginnt im Westen im Bereich des Objektes
   Villacher Straße 1 und verläuft ostwärts über den Karawankenplatz entlang Am Corso bis zum Objekt
   Klagenfurter Straße 16a bzw. den nördlichen Teil der Grundstücke 661/2 und 661/3 je KG 75318 Velden
   am Wörthersee bzw. bis zur Einbindung der Unterwinklern Straße. Der südliche Bereich umfasst das
   Gebiet südlich des Karawankenplatzes, den Gemonaplatz, den Seecorso bis zur Wahlisstraße sowie den
   Strandpark-Bereich. Im Osten wird der Planungsbereich durch den Wörthersee begrenzt.

(2) Diese Verordnung enthält im
    a) II. Abschnitt Regelungen für alle als Bauland gewidmeten Grundflächen im Planungsraum
        und
    b) III. Abschnitt Bebauungsbestimmungen für im Grünland gesondert festgelegte Flächen
        (§ 5 Kärntner Gemeindeplanungsgesetz 1995 – K-GplG 1995, LGBl. Nr. 23/1995 in der Fassung LGBl.
        Nr. 71/2018) im unmittelbaren Seeuferbereich.

                                                                                            Seite 2 von 14
II. Abschnitt (Bauland)
                                                §3
                                    Geltungsbereich II. Abschnitt

Dieser II. Abschnitt gilt für alle im Planungsraum liegenden und im Flächenwidmungsplan der
Marktgemeinde Velden am Wörther See gemäß § 3 Kärntner Gemeindeplanungsgesetz 1995 – K-GplG
1995, LGBl. Nr. 23/1995 in der Fassung LGBl. Nr. 71/2018) als Bauland ausgewiesenen Flächen.

                                               §4
                                 Mindestgröße der Baugrundstücke

(1) Die Mindestgröße des Baugrundstückes hat 1.000 m² zu betragen.

(2) Baugrundstücke, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung die Mindestgröße
    unterschreiten, dürfen – wenn die übrigen Bestimmungen dieses Bebauungsplanes eingehalten
    werden – bebaut werden.

(3) Die Mindestgröße gilt nicht für Baugrundstücke, die Versorgungs- oder Infrastruktureinrichtungen
    dienen.

(4) Als Baugrundstücke gelten Grundstücke, das sind jene Teile einer Katastralgemeinde, die im
    Grenzkataster oder Grundstückskataster als solche mit einer eigenen Nummer bezeichnet (i. S. des § 7a
    Abs. 1 VermG in der Fassung BGBl. I Nr. 51/2016) und die im Flächenwidmungsplan gänzlich oder
    teilweise als „Bauland“ festgelegt sind.

(5) Die Größe des Baugrundstücks ergibt sich aus der Gesamtfläche des Grundstücks im
    Grundstücksverzeichnis des Grundbuchs.

(6) Mehrere Grundstücke gelten als ein Baugrundstück (unabhängig von der Größe eines Baugrundstücks
    gemäß Abs. 5), wenn diese einem einheitlichen, nicht trennbaren Bauvorhaben zugrunde liegen und bei
    welchem die Grundstücksgrenzen überbaut werden.

                                               §5
                             Bauliche Ausnutzung der Baugrundstücke

(1) Die bauliche Ausnutzung eines Baugrundstückes wird durch die Geschoßflächenzahl (GFZ) oder die
    Baumassenzahl angegeben.

(2) Die maximal zulässige bauliche Ausnutzung der Baugrundstücke ist in den Nutzungsschablonen der
    zei hneris hen Darstellung „Teilbebauungsplan Velden – Zentrum vom 15.07.2019“ festgelegt.

(3) Die maximal zulässige bauliche Ausnutzung eines Baugrundstücks darf überdies nur erfolgen, wenn der
    maßgeblichen Bebauung entsprochen wird und sich die geplante Bebauung nach Grundstücksgröße,
    Art und Maß der umgebenden baulichen Ausnutzung und Bebauungsweise einfügt (Schutz des Orts-
    und Landschaftsbildes).

(4) Bei bebauten Grundstücken, bei denen die bauliche Ausnutzung (Abs. 2) bereits überschritten ist, sind
    an den Bestandsgebäuden Zu- und Umbauten zulässig, wenn die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens
    dieser Verordnung rechtmäßig bestehende Brutto-Geschoßfläche und Geschoßanzahl nicht
    überschritten werden.

                                                                                            Seite 3 von 14
(5) Bei bebauten Grundstücken, bei denen die bauliche Ausnutzung (Abs. 2) bereits überschritten ist, sind
    an Bestandsgebäuden zur Erlangung der Barrierefreiheit Zu- und Umbauten in dazu unbedingt nötigem
    Ausmaß und die daraus folgende Überschreitung der rechtmäßig bestehenden Brutto-Geschoßfläche
    zulässig.

(6) Die Geschoßflächenzahl (GFZ) ist der Wert aus der Brutto-Geschoßfläche der entstehenden und der
    bestehenden Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen auf einem Baugrundstück dividiert durch die
    Fläche des Baugrundstückes.

(7) Die Brutto-Geschoßfläche ist die Summe der geschoßbezogenen Brutto-Grundflächen aller
    Grundrissebenen eines Gebäudes. Die Berechnung der geschoßbezogenen Brutto-Grundfläche erfolgt
    nach den äußeren Begrenzungen der Umfassungswände bzw. Außenkanten Tragkonstruktion
    (einschließlich Konstruktion) sowie der Grundflächen aller Loggien, Laubengänge und außenliegenden,
    offenen Haupttreppen.

(8) Bei Kellergeschoßen ist jener Teil des Geschoßes in die Brutto-Geschoßfläche einzurechnen, welcher
    mehr als 1,20 m – gemessen von Oberkante Erdgeschoßfußboden – aus dem unmittelbar an den
    Baukörper anschließenden Bestandsgelände hervorragt.

(9) Der ausgebaute Teil eines Dachgeschoßes ist in die Berechnung der Brutto-Geschoßfläche (gemäß
    Abs. 6) einzubeziehen. Nicht ausgebaute Dachgeschoße sind in die Berechnung dann einzubeziehen,
    wenn die technischen und konstruktiven Voraussetzungen zur Errichtung eines Aufenthaltsraumes im
    Sinne des Punktes 11.2 der OIB-Richtlinie 3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz, Ausgabe: März
    2015 gegeben sind. Die Berechnung der Brutto-Grundfläche des ausbaubaren Dachgeschoßes erfolgt
    nach Abs. 7 und ist jene Fläche einzubeziehen, welche sich ab einer angenommenen Kniestockhöhe von
    1,20 m – gemessen von Oberkante Fertigfußboden bis Oberkante Fußpfette – ergibt.

(10)Gebäude von Versorgungsunternehmen (wie z. B. Trafoanlagen, Wasserversorgungsanlagen, u. ä.) sind
    bei der Berechnung der baulichen Ausnutzung nicht zu berücksichtigen.

                                                 §6
                                            Bebauungsweise

(1) Die zulässigen Bebauungsweisen sind in den Nutzungsschablonen der zeichnerischen Darstellung
    „Teilbebauungsplan Velden – Zentrum vom 15.07.2019“ festgelegt.

(2) Die offene Bebauungsweise ist gegeben, wenn Gebäude nicht unmittelbar an die Grundstücksgrenze
    herangebaut werden.

(3) Die halboffene Bebauungsweise ist gegeben, wenn Gebäude einseitig an der Nachbargrundgrenze,
    sonst jedoch freistehend, errichtet werden.

(4) Die geschlossene Bebauungsweise ist gegeben, wenn Gebäude (ausgenommen jene nach Abs. 5) an
    zwei oder mehreren gemeinsamen Baugrundstücksgrenzen unmittelbar angebaut errichtet werden.

(5) Für die Beurteilung der Bebauungsweise bleiben sonstige bauliche Anlagen und Gebäude im Sinne des
    § 6 Abs. 2 lit a) bis d) Kärntner Bauvorschriften, LGBl. Nr. 32/1986 idF. LGBl. Nr. 71/2018 und des § 7
    Abs. 2 dieser Verordnung außer Betracht.

                                                                                              Seite 4 von 14
§7
                                  Anzahl der Geschoße, Bauhöhe

(1) Die maximal zulässige Anzahl der Geschoße bzw. die maximale Bauhöhe (höchster Punkt der
    Dachkonstruktion) ist in den Nutzungss ha lonen der zei hneris hen Darstellung „Teilbebauungsplan
    Velden – Zentrum vom 15.07.2019“ festgelegt.

(2) Bei Bestandsgebäuden, bei denen die Geschoßanzahl bereits überschritten ist, gilt für Zu- und
    Umbauten und Verbesserungen als maximale Geschoßanzahl die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens
    dieser Verordnung rechtmäßig bestehende Anzahl der Geschoße.

(3) Die maximal zulässige Anzahl der Geschoße bzw. die maximale Bauhöhe darf überdies nur ausgenützt
    werden, wenn der maßgeblichen Bebauung entsprochen wird und sich die geplante Bebauung nach
    Grundstücksgröße, Art und Maß der umgebenden Geschoßanzahl und Bebauungsweise einfügt (Schutz
    des Orts- und Landschaftsbildes).

(4) Zur Geschoßanzahl zählen alle Geschoße, die an irgendeiner Stelle mehr als 1,20 m – gemessen ab
    Oberkante Fertigfußboden des darüber liegenden Geschoßes – aus dem unmittelbar an den Baukörper
    anschließenden Bestandsgelände herausragen.

(5) Bei terrassierten Gebäuden – unabhängig davon ob diese einheitliche, trennbare oder einheitliche,
    nicht trennbare Baukörper darstellen – errechnet sich die Geschoßanzahl aus der Summe der
    Geschoße, die an irgendeiner Stelle mehr als 1,20 m – gemessen ab Oberkante Fertigfußboden des
    darüber liegenden Geschoßes – aus dem unmittelbar an den Baukörper anschließenden
    Bestandsgelände herausragen.

(6) Bei Gebäudeabschnitten, die zueinander versetzt sind, zählt jeder Gebäudeabschnitt, der um mehr als
    1,20 m – gemessen ab Oberkante Fertigfußboden - aus dem unmittelbar an den Baukörper
    anschließenden Bestandsgelände herausragt, als ein Geschoß.

(7) Ein Geschoß (ausgenommen Bestandsgeschoße) mit einer durchschnittlichen Höhe über 3,50 m zählt
    als zwei Geschoße.

(8) Dachaufbauten aller Art – ausgenommen Antennenanlagen, Kamine und ähnliche lineare Strukturen –
    werden als (Dach-)Geschoß und zur Geschoßanzahl gerechnet, wenn deren Höhe mehr als 1,50 m –
    gemessen ab Oberkante – Dachhaut beträgt.

(9) Gaupen und gaupenähnliche Konstruktionen dürfen maximal im Ausmaß von 40 % der jeweiligen
    Traufenlänge errichtet werden.

(10)Als Dachgeschoß gelten
    a) Geschoße, die innerhalb eines Daches mit mehr als 7° Dachneigung liegen und bei welchen die
        lichte Raumhöhe von 2,50 m an nicht mehr als 60 % des Mittelwertes der darunter liegenden
        geschoßbezogenen Brutto-Grundflächen (Berechnung nach § 5 Abs. 7) überschritten wird,
        und
    b) Geschoße, die innerhalb eines Daches bis 7° Dachneigung liegen und folgende Kriterien erfüllen:
        1. die geschoßbezogene Brutto-Grundfläche beträgt maximal 60 % der geschoßbezogenen
             Brutto-Grundfläche des Mittelwertes der darunter liegenden Grundrissebenen,
        2. die Geschoßhöhe – gemessen von Oberkante des Fertigfußboden des obersten Geschoßes bis
             höchstem Punkt der Dachkonstruktion – beträgt maximal 3,50 m,
        3. maximal 2 Außenwände des darunter liegenden Geschoßes dürfen sich flächenbündig oder
             auskragend ins Dachgeschoß fortsetzen,
        4. die übrigen Gebäudeaußenwände und etwaige Überdachungen springen um mindestens 2 m
             gegenüber der Außenwand des darunter liegenden Geschoßes zurück.

                                                                                          Seite 5 von 14
§8
                                    Ausmaß der Verkehrsflächen

(1) Die Mindestbreite neu zu errichtender Erschließungsstraßen einschließlich der erforderlichen
    Nebenanlagen hat bei einer möglichen Erschließung von
    a) maximal fünf Baugrundstücken 5,5 m und
    b) mehr als fünf Baugrundstücken 6 m
    zu betragen.

(2) Bei Sackgassen sind Verkehrsflächen zum Umkehren zumindest im Ausmaß der im Anhang 1
    dargestellten, notwendigen Flächen vorzusehen.

(3) Die erforderliche Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze ergibt sich gemäß Anhang 2. Befinden sich
    Bauten, die nach ihrer Verwendungsart zu verschiedenen Tageszeiten benützt werden auf demselben
    Baugrundstück, so sind die Stellplätze nach dem Bauwerk zu bemessen, das die größere Anzahl von
    Stellplätzen erfordert.

   Für 10 % der zu schaffenden PKW-Stellplätze nach Abs. 3 sind Abstellplätze für Fahrräder oder für
   einspurige Kraftfahrzeuge zu schaffen. Wobei für einen PKW-Stellplatz 6 Abstellplätze für Fahrräder
   bzw. drei Abstellplätze für einspurige Kraftfahrzeuge zu schaffen sind.

(4) Ist bei Bestandsgebäuden die Anzahl der vorhandenen Stellplätze kleiner als die Anzahl der
    erforderlichen Stellplätze gemäß Abs. 3, so sind zusätzliche Parkplätze im Ausmaß des Zu- und
    Umbaues (Berechnung nach Abs. 3) nachzuweisen oder ein Ausgleich im Sinne § 13 Kärntner Parkraum-
    und Straßenaufsichtsgesetz – K-PStG, LGBl. Nr. 55/1996 idF. LGBl. Nr. 22/2014 zu leisten.

(5) Ab einer Anzahl von 10 nachzuweisenden bzw. geplanten Stellplätzen ist eine Garagen- oder
    architektonisch qualitätsvolle Stellplatzlösung auszuführen.

                                                 §9
                                              Baulinien

(1) Baulinien sind jene Grenzlinien auf einem Baugrundstück innerhalb derer Gebäude errichtet werden
    dürfen.
    Als Gebäude in diesem Sinne gelten auch überdachte Stellplätze.

(2) Der Verlauf der Baulinien (Baufenster) ist in der zeichnerischen Darstellung „Teilbebauungsplan
    Velden – Zentrum vom 15.07.2019“ festgelegt.

(3) Innerhalb der Baulinien (Baufenster) sind oberirdische Gebäude und sonstige bauliche Anlagen
    entweder unmittelbar aneinander zu bauen oder so anzuordnen, dass sie voneinander einen
    ausreichenden Abstand haben. Die Bestimmungen der §§ 5 bis 10 Kärntner Bauvorschriften - K-BV,
    LGBl. Nr. 56/1985 in der gültigen Fassung gelten sinngemäß.

(4) Für (halb-)transparente, leichte (Stahl-, Glas- oder ähnliche) Konstruktionen im (halb-)öffentlichen
    Raum, die einer gastronomischen oder kulturellen Nutzung dienen, dürfen die Baulinien in
    ortsbildverträglichem Ausmaß (Fläche und Höhe) überschritten werden, sofern die Leichtigkeit und
    Flüssigkeit des Verkehrs, das Ortsbild sowie andere öffentlichen Interessen nicht verletzt werden.

(5) Sind auf einem Baugrundstück keine Baulinien festgelegt, so gelten für die Anordnung von Gebäuden
    und sonstigen baulichen Anlagen, die Abstände und Abstandsflächen die Bestimmungen der §§ 4 – 10
    Kärntner Bauvorschriften – K-BV, LGBl. Nr. 56/1985 in der gültigen Fassung.

                                                                                           Seite 6 von 14
Ergänzend wird festgelegt, dass zur Wörthersee-Parzelle 933/1 KG 75318 Velden am Wörthersee ein
   Mindestabstand von 15 m und zu den übrigen öffentlichen Gewässerparzellen ein Mindestabstand von
   5 m einzuhalten ist.

(6) Sind auf einem Baugrundstück nicht auf allen Seiten Baulinien festgelegt, so gelten hinsichtlich der
    anderen Seiten die Bestimmungen der §§ 4 – 10                       Kärntner Bauvorschriften –
    K-BV, LGBl. Nr. 56/1985 in der gültigen Fassung.

   Ergänzend wird festgelegt, dass zur Wörthersee-Parzelle 933/1 KG 75318 Velden am Wörthersee ein
   Mindestabstand von 15 m und zu den übrigen öffentlichen Gewässerparzellen ein Mindestabstand von
   5 m einzuhalten ist.

(7) Auf Baugrundstücken im Sinne des Abs. 4 und Abs. 5 dürfen abweichend von Abs. 4 und Abs. 5 in den
    Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze – ausgenommen im 15 m-Streifen zur Wörthersee-Parzelle
    und im 5 m-Streifen zu den übrigen öffentlichen Gewässerparzellen – Nebengebäude, Garagen,
    überdachte Abstellplätze bis zu 40 m² Grundfläche mit einer Flachdachoberkante bzw. Traufenhöhe bis
    max. 3 m alleinstehend oder – bei mehreren Bauten in Summe – bis zu einer Gesamtlänge von max.
    8 m (gemessen Dachkonstruktion außen/außen) errichtet werden, sofern Interessen des Orts- und
    Landschaftsbildes nicht entgegenstehen und auf den Nachbargrundstücken jener Freiraum gewahrt
    bleibt, der zur angemessenen Nutzung erforderlich ist.

   Gleiches gilt auf Baugrundstücken im Sinne des Abs. 3 für sonstige bauliche Anlagen – ausgenommen
   überdachte Stellplätze – außerhalb der Baulinien.

(8) Bei unter dem Bestandsgelände liegenden Einbauten kann die Baulinie überschritten werden.

(9) Bei Baulinien um Bestandsgebäude (zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung) dürfen
    untergeordnete Bauteile im Sinne des § 6 Abs. 2 lit. c Kärntner Bauvorschriften – K-BV, LGBl. Nr.
    56/1985 in der gültigen Fassung die Baulinie überragen.

(10)Garagen, deren Ausfahrt unmittelbar einer öffentlichen Verkehrsfläche zugewandt ist sowie
    Einfahrtstore und Schrankenanlagen, sind straßenseitig mindestens 5,00 m von der Grundstücksgrenze
    zurückzusetzen. Eine Verringerung des Abstandes kann erfolgen, wenn die Leichtigkeit, Flüssigkeit und
    Sicherheit des Verkehrs gewährleistet ist und die übrigen Bestimmungen eingehalten werden.

(11)Gebäude von Versorgungsunternehmen (wie z. B. Trafoanlagen, Wasserversorgungsanlagen, u. ä.)
    dürfen außerhalb der Baulinien errichtet werden.

                                            § 10
       Erhaltung und Schaffung von Grünanlagen und Vorgaben für die Geländegestaltung

(1) Stützmauern, Steinschlichtungen u. ä. dürfen grundsätzlich eine Höhe von 100 cm nicht überschreiten.
    Die Höhe kann überschritten werden, wenn die Höhe und Ausgestaltung der Stützkonstruktion
    erforderlich und orts- und landschaftsbildverträglich ist.

(2) Zur Erhaltung und Schaffung von Grünanlagen werden im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens
    Auflagen im Sinne des § 18 Abs. 4 Kärntner Bauordnung 1996 (K-BO 1996) idF LGBl. Nr. 71/2018
    vorgeschrieben.

                                                                                            Seite 7 von 14
§ 11
                                      Zäune und Einfriedungen

(1) Die Höhe von Einfriedungen inkl. Sockel wird mit maximal 1,20 m über dem angrenzenden,
    tieferliegenden Gelände festgelegt. Bei angrenzenden Straßen oder Verkehrsflächen darf die
    Einfriedung inkl. Sockel deren Niveau maximal 1,20 m überragen.

(2) Absturzsicherungen oder Einfriedungen auf Stützkonstruktionen dürfen eine Höhe von 1,00 m nicht
    überschreiten und dabei das angrenzende, höherliegende Niveau um maximal 1,00 m überragen.

(3) Sportanlagen und Einfriedungen mit spezifischen Sicherheitserfordernissen sind von Abs. 1 und 2
    ausgenommen.

(4) Einfriedungen zu Verkehrsflächen müssen einen Abstand von mindestens 1 m zum Straßenrand (im
    Sinne des § 7 Abs. 3 Kärntner Straßengesetz, LGBl. Nr. 8/2017 in der Fassung LGBl. Nr. 30/2017) bzw.
    mindestens 1,50 m zum Asphaltrand aufweisen. In verkehrstechnisch begründbaren Fällen ist eine
    Ausnahme und eine Reduzierung der Mindestmaße möglich.

(5) Zäune, Einfriedungen und Absturzsicherungen dürfen nicht mit Schilfmatten, Wellplatten,
    Zaunblenden, Planen o. ä. verkleidet werden oder aus durchgehendem Mauerwerk, sonstigen
    geschlossenen oder vollflächigen Konstruktionen und Materialien errichtet werden.

                                              § 12
                              Äußere Gestaltung baulicher Vorhaben

(1) Bei halboffener und geschlossener Bebauungsweise ist jene Dachform auszuführen, die ein homogenes
    Erscheinungsbild gewährleistet.

(2) Deckungsmaterialien (ausgenommen Kollektoren) dürfen keine Spiegelungen verursachen. Bei den
    Dachfarben sind die umgebende Dachlandschaft und die Abstimmung mit den geplanten
    Fassadenmaterialien zu beachten.

(3) Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen dürfen auf Dächern mit einer Neigung ab 7° nur in die
    Dachfläche integriert oder unmittelbar parallel – mit einem maximalen Abstand von 30 cm – dazu
    montiert werden. Bei flachgeneigten Dächern bis 7° Neigung ist eine Aufständerung mit einer
    maximalen Neigung von 25° zulässig.

(4) Dachaufbauten für technische Anlagen aller Art (wie z. B. Aufzugseinhausungen, haustechnische
    Anlagen u. dgl.) ausgenommen Photovoltaikanlagen und Sonnenkollektoren dürfen ein maximales
    Ausmaß von 8 m² je Dachaufbau und insgesamt ein Ausmaß von 10 % der Dachfläche und eine Höhe
    von 1,50 m – gemessen ab Oberkante Dachhaut – nicht überschreiten.

(5) Die Farben und Textur der Fassadenmaterialien sind der umgebenden Bebauung und dem Ortsbild
    anzupassen.

                                                                                           Seite 8 von 14
III. Abschnitt (Grünland)
                                               § 13
                                    Geltungsbereich III. Abschnitt

Dieser III. Abschnitt gilt für alle im Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Velden am Wörther See
gemäß § 5 Abs. 2 Kärntner Gemeindeplanungsgesetz 1995 – K-GplG 1995, LGBl. Nr. 23/1995 in der Fassung
LGBl. Nr. 71/2018) gesondert festgelegten Flächen im Grünland im Planungsraum.

                                              § 14
                              Mindestgröße der Grünlandgrundstücke

(1) Die Mindestgröße des Grünlandgrundstückes (Grünlandfläche) hat 350 m² zu betragen.

(2) Bei bebauten Grünlandgrundstücken oder Grünlandflächen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens
    dieser Verordnung die Mindestgröße unterschreiten, dürfen bei den konsensgemäß bestehenden
    sonstigen baulichen Anlagen und Gebäuden Zu- und Umbauten und Qualitätsverbesserungen im
    erforderlichen Ausmaß – wenn die übrigen Bestimmungen dieses Abschnittes eingehalten werden und
    ein öffentliches Interesse gegeben ist – durchgeführt werden.

(3) Die Mindestgröße gilt nicht für Grünlandgrundstücke, die Versorgungs- oder Infrastruktureinrichtungen
    dienen.

(4) Als Grünlandgrundstücke gelten Grundstücke, das sind jene Teile einer Katastralgemeinde, die im
    Grenzkataster oder Grundstückskataster als solche mit einer eigenen Nummer bezeichnet (i. S. des § 7a
    Abs. 1 VermG in der Fassung BGBl. I Nr. 51/2016) sind und die im Flächenwidmungsplan gänzlich oder
    teilweise gemäß § 5 Abs. 2 Kärntner Gemeindeplanungsgesetz 1995 – K-GplG 1995, LGBl. Nr. 23/1995
    in der Fassung LGBl. Nr. 71/2018) mit gesondert festgelegten Grünlandflächen und ohne Bauland
    ausgewiesen sind.

(5) Die Größe des Grünlandgrundstücks ergibt sich aus der Gesamtfläche des Grundstücks im
    Grundstücksverzeichnis des Grundbuchs.

(6) Als Grünlandgrundstück gilt auch eine zusammenhängende Grünlandfläche eines Baugrundstückes
    gemäß § 4 Abs. 4, die im Flächenwidmungsplan mit einer oder mehreren gemäß § 5 Abs. 2 Kärntner
    Gemeindeplanungsgesetz 1995 – K-GplG 1995, LGBl. Nr. 23/1995 in der Fassung LGBl. Nr. 71/2018)
    gesondert festgelegten Grünlandfläche ausgewiesen ist.

                                              § 15
                          Bauliche Ausnutzung der Grünlandgrundstücke

(1) Für Grünlandgrundstücke im Sinne des § 14 Abs. 4 wird keine bauliche Ausnutzung festgelegt.

(2) Für gemischte Bau- und Grünlandgrundstücke im Sinne des § 14 Abs. 6 darf insgesamt die für das
    Baugrundstück nach § 5 festgelegte bauliche Ausnutzung nicht überschritten werden.

                                                                                            Seite 9 von 14
§ 16
                                          Bebauungsweise

(1) Als Bebauungsweise sind die offene und halboffene Bebauungsweise zulässig.

(2) Die offene Bebauungsweise ist gegeben, wenn Gebäude oder sonstige bauliche Anlagen nicht
    unmittelbar an die Grundstücksgrenze herangebaut werden.

(3) Die halboffene Bebauungsweise ist gegeben, wenn Gebäude oder sonstige bauliche Anlagen einseitig
    an der Nachbargrundgrenze, sonst jedoch freistehend, errichtet werden.

(4) Bei Ausführung der halboffenen Bebauungsweise gilt zusätzlich Folgendes:

   a) Die Interessen des Schutzes des Ortsbildes dürfen nicht verletzt werden.
   b) Es ist eine Bebauung nur an jenen Baugrundstückgrenzen zulässig, an denen bereits eine
      unmittelbar angebaute sonstige bauliche Anlage oder ein unmittelbar angebautes Gebäude
      besteht.
   c) Besteht unmittelbar an den angrenzenden Baugrundstücksgrenzen noch keine sonstige bauliche
      Anlage oder Gebäude, müssen die Eigentümer dieser benachbarten Baugrundstücke einer
      halboffenen oder geschlossenen Bebauung schriftlich zustimmen.

                                                 § 17
                                               Bauhöhe

(1) Die maximale Bauhöhe der Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen darf 2,50 m – gemessen von
    Oberkannte Bestandsgelände bis höchstem Punkt des Gebäudes bzw. der sonstigen baulichen Anlage –
    nicht überschreiten.

   Eine Überschreitung der maximalen Bauhöhe ist nur bei betriebsnotwendigen Einrichtungen zulässig,
   ein öffentliches Interesse begründet und nachgewiesen wird und die Interessen des Schutzes des Orts-
   und Landschaftsbildes nicht verletzt werden.

(2) Bei Bestandsgebäuden, bei denen die maximal zulässige Bauhöhe nach Abs. 1 bereits überschritten ist,
    gilt für Zu- und Umbauten die zum Zeitpunkt dieser Verordnung rechtmäßig bestehende Bauhöhe.

                                                § 18
                                              Baulinien

(1) Für die Anordnung von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen, die Abstände und Abstandsflächen
    gelten die Bestimmungen der §§ 4 – 10 Kärntner Bauvorschriften – K-BV, LGBl. Nr. 56/1985 in der
    gültigen Fassung.

(2) Ergänzend zu Abs. 1 wird festgelegt:
    a) Auf Grünlandgrundstücken im Sinne des § 14 Abs. 4 dürfen entlang der Wörthersee-Parzelle und
        entlang der übrigen öffentlichen Gewässerparzellen in einem Abstand von 5 m keine Gebäude und
        sonstigen baulichen Anlagen errichtet werden.
    b) Auf Grünlandflächen im Sinne des § 14 Abs. 6 dürfen entlang der Wörthersee-Parzelle in einem
        Abstand von 15 m und entlang der übrigen öffentlichen Gewässerparzellen in einem Abstand von
        5 m keine Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen errichtet werden.
    c) Ausgenommen von lit. a) und b) sind betriebsnotwendige Einrichtungen bei begründetem,
        nachgewiesenen öffentlichen Interesse sowie Orts- und Landschaftsbildverträglichkeit.

                                                                                          Seite 10 von 14
§ 19
       Erhaltung und Schaffung von Grünanlagen und Vorgaben für die Geländegestaltung

(1) Zur Erhaltung und Schaffung von Grünanlagen werden im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens
    Auflagen im Sinne des § 18 Abs. 4 Kärntner Bauordnung 1996 (K-BO 1996) idF LGBl. Nr. 71/2018
    vorgeschrieben.

(2) Stützmauern, Steinschlichtungen u. ä. dürfen eine Höhe von 100 cm nicht überschreiten.

                                               § 20
                                      Zäune und Einfriedungen

(1) Die Höhe von Einfriedungen inkl. Sockel wird mit maximal 1,20 m über dem angrenzenden,
    tieferliegenden Gelände festgelegt. Bei angrenzenden Straßen oder Verkehrsflächen darf die
    Einfriedung inkl. Sockel deren Niveau maximal 1,20 m überragen.

(2) Absturzsicherungen oder Einfriedungen auf Stützkonstruktionen dürfen eine Höhe von 1,00 m nicht
    überschreiten und dabei das angrenzende, höherliegende Niveau um maximal 1,00 m überragen.

(3) Sportanlagen und Einfriedungen mit spezifischen Sicherheitserfordernissen sind von Abs. 1 und 2
    ausgenommen.

(4) Einfriedungen zu Verkehrsflächen müssen einen Abstand von mindestens 1 m zum Straßenrand (im
    Sinne des § 7 Abs. 3 Kärntner Straßengesetz, LGBl. Nr. 8/2017 in der Fassung LGBl. Nr. 30/2017) bzw.
    mindestens 1,50 m zum Asphaltrand aufweisen. In verkehrstechnisch begründbaren Fällen ist eine
    Ausnahme und eine Reduzierung der Mindestmaße möglich.

(5) Zäune, Einfriedungen und Absturzsicherungen dürfen nicht mit Schilfmatten, Wellplatten,
    Zaunblenden, Planen o. ä. verkleidet werden oder aus durchgehendem Mauerwerk, sonstigen
    geschlossenen oder vollflächigen Konstruktionen und Materialien errichtet werden.

                                               § 21
                               Äußere Gestaltung baulicher Vorhaben

(1) Bei halboffener Bebauungsweise ist jene Dachform auszuführen, die ein homogenes Erscheinungsbild
    gewährleistet.

(2) Deckungsmaterialien dürfen keine Spiegelungen verursachen. Bei den Dachfarben sind die umgebende
    Dachlandschaft und die Abstimmung mit den geplanten Fassadenmaterialien zu beachten.

(3) Es dürfen keine Dachaufbauten (z. B. für technische Anlagen aller Art, Sonnenschutz, Dachterrassen,
    Sonnenkollektoren, Photovoltaikanlagen) ausgeführt.

(4) Die Farben und Textur der Fassadenmaterialien sind der umgebenden Landschaft und dem Ortsbild
    anzupassen.

(5) Die zulässige, vom See aus gesehene Länge des Gebäudes – gemessen von den äußeren Begrenzungen
    der Umfassungswände (einschließlich Konstruktion) – bzw. der sonstigen baulichen Anlage – gemessen
    von Dach Außenkante bis Dach Außenkante – beträgt maximal 6 m und darf bei Grünlandflächen im
    Uferbereich 50 % der uferseitigen Parzellenlänge nicht überschreiten.

                                                                                             Seite 11 von 14
Eine Überschreitung der maximalen Baukörperlänge ist nur bei betriebsnotwendigen Einrichtungen
   zulässig, ein öffentliches Interesse begründet und nachgewiesen wird und die Interessen des Schutzes
   des Orts- und Landschaftsbildes nicht verletzt werden.

                                               § 22
                                  Art der Nutzung von Gebäuden

(1) Es dürfen keine Gebäude mit Aufenthaltsräumen, ausgenommen betriebsnotwendige Einrichtungen
    (Arbeitsräume), errichtet werden.

                               IV. Abschnitt (Inkrafttreten)
                                                § 23
                                            Inkrafttreten

(1) Die Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung der Genehmigung durch die
    Bezirkshauptmannschaft Villach-Land in der Kärntner Landeszeitung in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten folgende Verordnungen des Gemeinderats der Marktgemeinde Velden am Wörther
    bezogen auf den im § 2 dargestellten Geltungsbereich außer Kraft:

      Verordnung des Gemeinderats der Marktgemeinde Velden am Wörther See vom 01.06.1995 und
       20.07.1995 (Velden-Seecorso), geändert mit Verordnungen vom 16.10.1997, 26.11.1998,

   
       14.03.2000, 11.09.2000, 11.03.2002, 05.07.2005 und 13.10.2010
       Verordnung des Gemeinderats der Marktgemeinde Velden am Wörther See vom 28.12.1988
       (Velden-Zentrum I), geändert mit Verordnungen vom 01.03.1990, 21.06.1990, 04.09.1991,
       13.03.1997, 30.06.1998, 07.07.2004, 01.07.2008 und 02.04.2013
      Verordnung des Gemeinderats der Marktgemeinde Velden am Wörther See vom 05.07.2005
       (Velden-Zentrum II), geändert mit Verordnungen vom 29.11.2005 und 12.07.2011
      Verordnung des Gemeinderats der Marktgemeinde Velden am Wörther See vom 10.02.1994
       (Velden-Zentrum III), geändert mit Verordnungen vom 27.11.1997, 11.09.2000, 12.07.2011 und
       04.07.2012
      Verordnung des Gemeinderats der Marktgemeinde Velden am Wörther See vom 07.07.2004
       (VELDEN-ZENTRUM IV), geändert mit Verordnung vom 22.02.2007
      Verordnung des Gemeinderats der Marktgemeinde Velden am Wörther See vom 26.02.1991
       (VELDEN-OST), geändert mit Verordnung vom 30.03.1993 und 27.05.1993 sowie 13.09.2001
      Verordnung des Gemeinderats der Marktgemeinde Velden am Wörther See vom 03.07.2013
       (Velden-West)
      Verordnung des Gemeinderats der Marktgemeinde Velden am Wörther See vom 22.11.2004
       (GEMONAPLATZ), geändert mit Verordnung vom 20.12.2007

(3) Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung anhängige Baubewilligungsverfahren sind nach
    den bisher geltenden Bestimmungen weiterzuführen.

                                         Der Bürgermeister:

                                           Ferdinand Vouk

                                                                                         Seite 12 von 14
Anhang 1
                                    SACKGASSEN

                         Breite gem. § 8 Abs. 1
                          (5,5 m bzw. 6,0 m)

Breite gem. § 8 Abs. 1
 (5,5 m bzw. 6,0 m)

                                                  Breite gem. § 8 Abs. 1
                                                   (5,5 m bzw. 6,0 m)

                                                                           Seite 13 von 14
Anhang 2
                                            STELLPLATZERFORDERNIS

Stellplatz-Grundwerte für PKW (Personal inkludiert, wo nicht gesondert ausgewiesen)

Art der Nutzung                             Stellplatzerfordernis nach Einheiten            Mindestens jedoch
1.   Wohnbauten
     Objekte bis 2 WE                       1 pro 60 m² WNF                                 1 pro Wohnung
     Objekte ab 3 WE                        1 pro 50 m² WNF                                 1 pro Wohnung
     Besucher                               10 % der Mindestzahl, aufgerundet auf die
                                                nächste ganze Zahl
2.   Heime (Studenten/Angestellte)          1 pro 2 Betten
     Alten- und Pflegeheime                 1 pro 2 Betten                                  5 pro Heim
     Besucher                               10 % der Mindestzahl, aufgerundet auf die
                                                nächste ganze Zahl
3.   Industrie- und Gewerbetriebe
     Personal                               1 pro 1,25 Arbeitsplätze                        1 pro Betrieb
                                                wenn die Zahl der AP nicht feststeht, ist
                                                ein AP/12 m² NFL heranzuziehen
                                            mind. 1 pro Betrieb
     Besucher                               1 pro 6 Arbeitsplätze                           1 pro Betrieb
     Lagerhallen                            1 pro 80 m² Hallenfläche                        1 pro Betrieb
4.   Dienstleistungsbetriebe
     Personal                               1 pro 1,25 Arbeitsplätze                        1 pro Betrieb
                                                wenn die Zahl der AP nicht feststeht, ist
                                                ein AP/30 m² BGF heranzuziehen
     Besucher/Kunden                        1 pro 2 Arbeitsplätze                           1 pro Betrieb
5.   Verkaufsgeschäfte
     Personal                               1 pro 40 m² Verkaufsfläche (öffentlich          1 pro Betrieb
                                                zugänglich)
     Kunden/Besucher                        1 pro 25 m² Verkaufsfläche
6.   Einkaufszentren (ab 600 m²             gemäß Punkt 7 der RVS 02.01.13,
     wirtschaftlich zusammenhängende            Verkehrserzeugung von Einkaufzentren
     Verkaufsfläche)                            und Multifunktionalen Zentren,
                                                November 2014
7.  Gast- und Beherbergungsbetriebe
    Gastronomiebetriebe                     1 pro 3 Sitzplätze
    Beherbergungsbetriebe                   1 pro 2 Betten
    Jugendherbergen                         1 pro 5 Betten
8. Veranstaltungsstätten
    Theater, Konzertsäle, Kinos,            1 pro 3 Sitzplätze
    Versammlungssäle
    Diskotheken                             1 pro 2 Sitzplätze oder pro 2 m² Tanzfläche
9. öffentliche Bauten
    Kindergärten, Horte                     2 pro Gruppenraum
    Schulen                                 1 pro Klasse und 1 pro 10 Schüler
10. in allen übrigen Fällen und             RVS 03.07.11 Organisation und Anzahl der
    für den einspurigen Individualverkehr       Stellplätze für den Individualverkehr
                                                Mai 2008

                                                                                                     Seite 14 von 14
.284                                                                                                                                                           356/18                                                                                                                                                                                                                                                ---
                                                                                                             5                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  352/3
                                                                                                        268/1                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    ---                                                                                                                                                                Parkplatz
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        486/38
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                We

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    356/1
                                                                                                                                                                                        .271                                                                                                                                                      g                                                                                                                                                           356/9
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  472/7                                                                               .127/1

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      5
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Parkplatz
                                                                                     .354                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           476
                                                                    .316                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   379/2
                                                            .317
                                                                                                                                                                                                                 268/4                                                                                                                                                                                      363/2
                                                                                     268/18                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           356/2                                                                                                                                                                                                                W

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Birken
                                                                                                                          268/14                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       ---                                                                                                                                                                                                                  eg
               .368                                                 268/19                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      We g                                                                                        Weg                                                                                                                                                                                                                                                                       486/26
                                                      268/20                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          356/10                                                                                                                                                                                                                                                .135
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            356/19                                                                                                           ---                                                                 379/1                                                                                37
                              268/22

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 a
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              ---                                                                                                                                                                                                                                                                       8/

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             llee
                                                                                                                                                                                                                                  .106/3                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           378/3                  1
                                                             268/21                                                                                                                                                                                                                                               .503
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               379/3             379/4
                                                             268/23
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          llee
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Birkena
                          1134                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  .277                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  484
       888

                                                                                                                                                                     .371                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        ---
                                                                .355                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  356/11                                                                                                                                        356/20
          /3

                                               268--/-2

                                                                                    268/24                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         356/3                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      482/1                                                                                   486/25
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 363/1                                                                                                                                                                                                                                                                              ---                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Parkplatz                                                                                                                         ---
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         llee
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Birkena                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Parkplatz
                                                       7

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            356/22
                              268/17                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        379/6                                                                                                                     Parkplatz                                                              479
                                                                268/16                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        ge
                                ---                                                                                                                                                                                                                               traß
                                                                                                                                                                                                                                                                       e                                                                                                                                                                                               356/12                                                                                                                                                                                             Velden am Wörthersee                                                                                                 379/5                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Kla
                                                                                                                                                                                                                                                      n       er S                                                                                                                                Weg                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 .278                                      ---
                                                                                                                                                                    268/13                                                                        Wie                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 356/23                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      486/15
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        477/2

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  enade
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    356/4                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           ---
                                                                                                                                                                                                          /10  11                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              378/4                                                                                                                                 477/3
                                                                                                                                                                                                       268 268/

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Birken
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                356/27                                                                                                                                                                                                                                                                               379/8
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      ße

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           atprom
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  ---
                                                                                                                                                                                                                                                                                                             366/2                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           477/1                                                                                                                                                                                                                        er   Stra

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 We
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Parkplatz
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                378/5                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                rntn

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        a
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              356/26

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        3
                                                                                                                     268/25                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      ä

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     llee
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            364/2                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 .114                                                                                                                                                                                                                                                      3K

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   g
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                ---                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   482/2                                            B8

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Kosch
                                                       268/26                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   .614                  356/24
                266/14                                                                                                                                                                                                  .351                                              366/1                                                                        364/5
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      V §4         o,h
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                TBPL Zentrum
                                                                                                                                                                                                                                                                                                        366/6                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       GFZ 1,0
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Parkplatz                                          III
                 Da
                    m                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 356/21                                                                                                                       .615                                     356/1                                356/28                                                                                                                                                                                      .136
                        tsc                                                                  268/12                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          ---                                   ---
                              ha                                                               ---                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               375/3                                                                                                                                                                    1135/1
                                   ch                                                                                                                                                                                                                                                                                                           364/7                                                                                                                                                                                                                                                                                    356/25                                                                                                                                                                                                                                                        .113                                                                                                                 ---
                                     er                                                                                                                                                                                 367/2                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              3

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              enade
                                                                                                                                                        ße
                                                                Kr

                                          Ba                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             364/9
                                                                  an

                                                                                                                                                     Wiener Stra

                                               ch
                                                                     z

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               364/4                                                                                                          360/10
                                                                     elh

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Weg
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               360/1

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     113---
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          tprom
                                                                         of

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 3
                                                                                                                                                                    367/1                                                                                                366/3
                                                                            e

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         5/ 2
                                                                           ns

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                V §4          o,h                                                                                  478
                                                                             tra

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             a
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          o,h

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Kosch
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              TBPL Zentrum                                                                                                                                                                                     V §4
                                                                                 ße

                 712/6                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        GFZ 1,0                                                                                                                                                                                      TBPL Zentrum

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Weg
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Park                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    III+D                                                              8/1                                                                                                       GFZ 0,45
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      376                                                     .25                               e                                                                                         III
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      traß

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         .25
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Park                                                                                                                                                                                                                                                                                                               t ner S                                                                                                                                                                                                                  657/8

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            8/3
                                                                                   92                                 268/3                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Velden am Wörthersee                                                                                                                                                                                                                              372/6                                                                                                                                                                                                                               ärn
                                                                                        9/                             ---                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          370                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       .258/2                                     3K                                                    3 3
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                364/1                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            - B8

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        657/ 3
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  943/1
                                                                                             1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             375/1                                                                                                    e                                                          5
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              .26                                                                     661/3
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  traß

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Birken
                                                                                                                                                                                                                                367/3                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        S                                                                                                                                         ---
                                                                                                                                                                                                                                                                          366/4                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         rter
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    enfu

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Bahnh
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                372/1                                                                                                                                                                                                                                                             ag
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Kl

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  g
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        o,h                                                                                                                                           657/9
                                                                                                               26

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    a
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       V §4

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               We
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       ---

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                llee
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     .158                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Park
                                                                                                                   6/

                                                       712/8                                                                                                             367/6                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       TBPL Zentrum
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         .591
                                                                                                                     4

                                                        ---                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Park                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  GFZ 1,0

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             3

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                ofstra
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           3
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       V §4              o,h                                                                                                                                                                                                                                            III
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   364/6                                                                                   Park                                                                                                                                                                                                                                                     TBPL Zentrum
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              3
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  V §4        o,h

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      ße
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    GFZ 1,0                                                                                                                                                                                    TBPL Zentrum
                                                                                                                                                                                         .331                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          II+D
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      668/4                                              659/3
                                                                                                                                                                                          ---                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         372/10                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   GFZ 1,0                                                                                                                                                                                                                     Park
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                372/12                                                                                                                                                                                                                                                                                        III+D
                                                                                                                                                                                                                  367/5                                                                                                                                                                                                                                                                                      371/1                                                                                                                                                                                                                                              372/3                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 .269
                                                                                                                                                                                                                   ---                                                                                                               Weg                                                    Weg                   364/8                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         /3

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       668/5
                                    715/2                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        4,5
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             .48
                                                                                                                                                                                                                                                                           366/5                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        V §4         o,h
               .125                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              V §4         o,h
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      TBPL Zentrum
                                                                                                                                                                                 367/7                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           372/13                                                V §4              o,h                                                                                                                                                                                                                                  TBPL Zentrum

                                                                                                                                                                                  ---                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               TBPL Zentrum                                                                                                                                      GFZ 1,4                                                                                                 GFZ 0,45
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     III+D

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              372/9
715/3                                                                                                                                                                                                                           368/3                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                GFZ 1,4                   .146/1                                                                                                                                                                                                                                         III
                                                                                                                                                                                                        367/9                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           667/2                                                                                         Weg
                                                                                                                                                                                                         ---                                                                                                                                                                     368/7                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           V §4        o,h                                                       II+D
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             .48/1
                                                                                                                                                                             711                                                                 367/8                                                                                           364/3                                                             368/1                                                                                                                                                                                                                                                                                     TBPL Zentrum                                     .159

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       .146/2
                                                                                                                                                                                    /5                                                            ---                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         668/6
                                                                                                                                                                                                       We                                                               368                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   GFZ 1,2                                                                                                                                                                         .356                                                                             ---
                                                                                                                                                                                                         g              711/4                                              /4                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               III+D
                                                721/2                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              V §4       o,h                                                                      668/1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               TBPL Zentrum
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        ---                                                                                                                                                                                           Park
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Dam                                      369                                                                                                                                                                                                                                                                                              /7
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      tscha                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    372                                                             GFZ 1,8                                                                                                                                                                                                                                                         .107
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           cher                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               III+D
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                B ac h                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           666/3                                                  661/2
21/3                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              ---

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Weg
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      669
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   .51/2                                                                                               .50/1                                           ---                                                                                                                             Park
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            372/1
                                                                                                                                                                                                                                                                                   enade

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     ---                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Weg
                                                                                                                           Kranzelhofenstraße

                                                                                                 723/3                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               690                                                                                                               4

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             94-0-
       eg

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              -
  W

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       .50/2
                                                                                                                                                                                                                                                                              tprom

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    .65/1                                                                                                                                                                                                                                                           V §4          h,g
                                                                                                                                                                                                                                                                                                        710/4                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    TBPL Zentrum
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    V §4                o,h
                                                                                                                                                                                                                                                                                 a

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  GFZ 1,8

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    W eg
                                                                                                                                                                                                                                                                           Kosch

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              TBPL Zentrum                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       III+D
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         .51/1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               GFZ 1,0                                                                                                                                                                                                                                                          V §4               o,h

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                We g
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        III+D
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              TBPL Zentrum
                                                                                                                                                                                                   710/3                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     675/2                                                                                                                             Weg
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              GFZ 1,8
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         692/2                                                                                                                                                                                                                            688                                                                                                                     III+D
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             V §4              o,h
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Weg                                                                                                                                                                                                                   Park
                                                           720/3                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         924/4
                                                                                                                          907

                                                                                                  723/1                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                TBPL Zentrum
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    V §4          h,g
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        GFZ 2,4
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             III+D                       .65/2                                                                                                                                                                            672                                    TBPL Zentrum

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           ---                                                                                                                                                                                                                    GFZ 1,8       hmax ü.A.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          656/3
               720/6                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            451,00m                                                      .152                                                                                                                                                                                                                                                                                                   ---
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              .395
                                                                                         .100/1                                                                                                                                                                                                                                ---              710/5                                                                                                                             .67

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Weg
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   ---                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   666/2                                                                                                                    Weg

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    67 ---
                                                                                                                                                                                                                                                                                    710/6                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      .4

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      9/
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       692/3                                                                                                                                                                                                                                                                  --- 54

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         4
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        V §4            o,h,g
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            679/3
                                                                                                                                                                                                                                                              943/2

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      TBPL Zentrum
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  .52                                                                        ---                                                                                                                                                                                                                                                                    Bad

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             W
                                                       .396                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           GFZ 1,2                                                                                                                                      ---                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Bad                                                                                                        Park

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                eg
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    3                                   II+D
               .446                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     o                                                                                                              e
                                                                                                                                                                                                                                                                                        .394                                                                                                                                                                   V §4
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              ß                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   662/3
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     .691                                                                                                                                                                                                  ra
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                .63                                                                                                      St
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           TBPL Zentrum
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      ---                                                                                                                                                                                              r                                                                                                                                                                                                                                                                                       .118                                                                                                                                      665/1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           BMZ 4,0
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     ne
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                hmax ü.A.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 471,00                                                                                       t
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            rn
                       Kirchenstraße                                                                                                                                 906                 Kirchenstraße                                                                                                                                                                               .426                                                                                                                                                                                 Kä                     902/2
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  3
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    V §4                o,h,g                                   B8
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              TBPL Zentrum                                                                                                                                                                                                                                                   o,h,g
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 902/4
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               V §4
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       665/2
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              GFZ 2,0                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Bad
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 so
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  V §4                 o, h                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  TBPL Zentrum
                                                                                         .359                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          .62              II+D
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               or                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    /11
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  933
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              TBPL Zentrum                                                                                                                                                                                                                                                                           o,h,g                                                                                                                   GFZ 0,8
                                                                                                        727/5                                                                                                                                                                                                                                                                        V §4          o, h                                                                                                                                    C                                                         V §4
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             II+D
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              GFZ 1,3
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Am
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               TBPL Zentrum
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               TBPL Zentrum
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           .432II+D                                                                                                                                                                                                                                            GFZ 1,25
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               GFZ 2,5                                                                                                                                                                                                                                 III                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           4
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    IV                                                                  Weg                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      .42
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         3/2                                    V §4            o,h,g                                                                                                                                                                           679/5                                                                                                                                                                                                                                          664/3
                                                                                                                                                         709/14                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        90 g                                   TBPL Zentrum                                                          .55/1                                                                                                                        ---                                                                                                                                                                                                                           Weg                         664/2
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              V §4              o, h                                                                                          709/3                                                        e
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         W                                    GFZ 1,5                                                               V §4                o,h,g
                                                                                 .163                                                                                                                                                                                                                                   TBPL Zentrum
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           938                              V §4             o, h                                                                                                                                   III                                           TBPL Zentrum
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          GFZ 2,5                                                                         TBPL Zentrum
                                                                                                   727/6                                                                                                                                                                                                                                           I                                                                                                                                                                                                            684
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  GFZ 1,25
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         IV
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          GFZ 1,3
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 ---
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     .55---

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              IV                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       g
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 We

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          4
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         /3

                                                                                                                                                                                                             709/11                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  4
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      4
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          .53
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           ---
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 V §4           o
                                                                                 .174                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        680/1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                       709/1                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               TBPL Zentrum
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              ---
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               GFZ 0,8
                                                                                                                                                    709/8                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            o,h                                                                    II+D
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         9/6
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  V §4
                                                                                                  727/9                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       TBPL Zentrum
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               682/1                                                                                                   67---
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             V §4             o,h,g
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         683/1                                                                                                                                                                                                                 676                                                                    28
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        TBPL Zentrum
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Casino
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              GFZ 1,25
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    III+D                                                                 ---                                                                                                                                                                                                                   ---                                                                 .2 ---
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         GFZ 1,3
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  III

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                ---29
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Bad
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             0/3
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           68---

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                .2
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             V §4              o
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       g
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     We

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          TBPL Zentrum
                                                                                                                                                    709/12                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               .268
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          GFZ 1,3
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           IV+D                                                                                                                                                        V §4            o,h,g                                                                                                                   683/2                       680/2

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                930
        725                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         TBPL Zentrum
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            ---
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    GFZ 1,3
                                                                                                                                                                                                                                             709/4                                                                                                                                                                                                                                                                                                      II

                                                                                                                                                                                                    709/15                                                                                                                                                                                                                            69
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           V §4             o,h            6/
                                                                                                                                                                                                                                                                                                        V §4                  o                                                                          TBPL Zentrum                        4                                                                                                                                                                                                                                          .54
                                                                                                                                                                                                                                                                              709/7                  TBPL Zentrum                                                                                        GFZ 1,5
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           /2
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            II+D
                                                                                                                                                709/6                                                                                                                                                 GFZ 1,0                                 .244                                                                                                          W                                                                                                                                                                                                                                                                                Bad
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          III+D                                                                                                                              eg                                                                                        700/5
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   o
                                                                                                                                                                                                                                                 Weg

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  V §4
                                                                                 727/8                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         V §4              o,h
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           .54/1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                TBPL Zentrum
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    V §4         o,h,g
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            TBPL Zentrum
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                GFZ 2,25       hmax ü.A.    TBPL Zentrum                                          678/2
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            GFZ 1,5           hmax ü.A.                                                                                                                                                                                                                        460,00m                                                             ---
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 8

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            GFZ 2,0
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              3,

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              466,00m
                                                                                                                                                                                                                                                                                        V §4                o                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              681     III
                                                                                                                                                                                                   4

                                                                                                                                                                                                                                                                                   TBPL Zentrum
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           V §4          o,h,g
                                                                                                                                                                                                                                                                                    GFZ 1,1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       TBPL Zentrum
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              V §4                     o,h                                                                                                                                              933/10                                                                                                                                                                                    678/1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                            III
                                                                                                                                                                                                V §4             o,h                                                                                                    709/5                                                                                                                             TBPL Zentrum
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   ---
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 de
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         ---                           GFZ 2,4                                                                                             GFZ 1,5
                                                                                                                                                                                            TBPL Zentrum                               4                                                                                                                                   III                696                                                                                      III                                                                                                   a                                                                                                              .54/3                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Wörther See
                                                                                                                                                                          709/13            GFZ 1,3                                                                                                                                                                                            --- /5                                                                                                                                                                                 en
                                                                                                                                                                                                                  III                                                                                                                                                                                                                                  V §4              o,h                                                                                                    o    m
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     TBPL Zentrum                                                                                                        e   pr                                                                                                                                                                                                                                     Bad
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     GFZ 1,5                                                                                                          Se
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       IV+D                                                                                                          700/6
                                                                                                                                                                                               4

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    696/3
                                                                                                  .112                                                                                                                                                                                                                                                                                             V §4             o,h,g
                                                                                                                                                    V §4           o,h                                                                                                                                                                                                                           TBPL Zentrum

                                                                                                                                                 TBPL Zentrum                                                                                                                                                                                                                                    GFZ 2,5
                                                                                                                                                                                                                                                                                     .245                                                                                                                           III+D
                                                                                                                                                  GFZ 1,3                                                                                                                             ---
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               rso

                                                                                                                                                                   IV                                                                                                                                                                                                                                         .59/1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                ---
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Co

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            /4
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         698
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Am

                                                                                                                                                                                          .262                                                                                                                          eg                                   V §4          o,h,g                                                                                                                                                       700/17
                                                                                                                                                                                           ---                                                                                                                         W
 Weg

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          TBPL Zentrum                            V §4            o,h,g
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          GFZ 2,5                            TBPL Zentrum
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         0/ 7

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 I
                                                                                                                                                                                         V §4              o                                                                                                                                                                                 GFZ 2,5          hmax ü.A.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        70

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              465,00m
                                                                                                                                                                                    TBPL Zentrum
                                                                                                                                                                                                                                                                                       /1      1                                                                                                 .59/2
                                                                                                                                                                                    GFZ 1,3
                                                                                                                                                                                                             I
                                                                                                                                                                                                                                                                                   903                                                                                                                                                        698/2
                                                                                     V §4               o,h
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             V §4             o,h
                                                                                  TBPL Zentrum
                                                    727/7                                                                                                                                                              0                                                                                                                                                                                                  TBPL Zentrum
                                                                                                                                                                                                                  903/1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          V §4        o,h,g
                                                                                  GFZ 1,6                                                                                                                                                            ß        e
                                                                                                        III
                                                                                                                           .71/2                                                                                                                 Stra                                                                                              TBPL Zentrum                                                           GFZ 1,5
                                                                                                                                                                                                                                   t    ner                                                                                                                                                                                                      I                                            700/8
                                                                                                                             ---                                                                                            K är n                                                                                                                 GFZ 2,0                             Park
                                                                                                                                                                                                                        B83
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          II

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          700/18
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   /3

                                                                                                                                                                        2                 781/9                                                                                                                                                                                                                                           Park
                                                                                                                                                                   903/1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  705

                          1147                                                                                                                                                                                                                                    706                                                                                                                                                                     700/19
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 .273

                           ---                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Park
                                                                                                                                                                                                                            91
                                                                                                                                                                            V §4            o,h,g
                                                                                                                                                                                                                              0
                                                                                                                                                                         TBPL Zentrum                                                                                                                                                                                                                                                                Weg
                                                                                                                                                                          GFZ 2,0
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Park
                                                                                                                                                                                            IV+D
                                                                                                                                                                                                                        .314
                                                                                                                                                                                                                                             W
                                                                                                                                                                                                                                              eg                                                                          Weg                                                                              700/24
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Park
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      924/2

                                                                                                                                                                         781/2                                                                                                                                                                                                                                      350             o,h
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  70
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       0/                                                                                                                                                                    700/13
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         25                                                                                       n.a.      Hmax=7,50
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       MARKTGEMEINDE
                                                                                                                                                                                     8
                                                                                                                                                                                   1/

                                                                                                                                                                                                                                                                            o,h,g                                                    W                                                               Park
                                                                                                                                                                                 78

            780/15                                                                                                                                                                                                                                            V §4
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Weg

              ---                                                                                                                                                                                                           .313                         TBPL Zentrum                                                                    eg

                                                                                                 781/11
                                                                                                                                                                                                                                                         GFZ 2,0            hmax ü.A.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            700/14                                                                     700/16                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   VELDEN AM WÖRTHER SEE
                                                                                                                                                                                                                                                                            471,00m                                    V §4               o                                                                                                                                              ---
                                                                                                   ---                                                                     4,                                                                                                                                                                                                                                                                               Park
                                                                                                                                                                             8                                                                                                                                    TBPL Zentrum
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Seecorso 2
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  GFZ 2,0                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      9220 Velden am Wörther See
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Seeopromen

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         II+D
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              700/10                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         +43 4274 2102
                                                               781/10                                                                                                                   V §4           o,h,g                                                                                                                                                                                                                                                                                    ---                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      velden@ktn.gde.at
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Park
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       We

                                                                                                                                                                                   TBPL Zentrum
                                                                                Parkplatz                                                                                                                                                              V §4           o,h,g                                                                                                                                                               Park                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            www.velden.gv.at
                                                                                                                                                                                   GFZ 2,0                                                                                                                                               703/2
                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Se

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          g

                                                                                                                                                                                                                                                  TBPL Zentrum
                                                                                                                                                                        781/1                           IV                                                                                                                                ---                                                                                                               o,h,g
                                                                                                                                                                                                                                                                                                          e

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            V §4
                                                                                                                                                                         ---                                     12                               GFZ 2,0
                                                                                                                                                                                                                                                                                                              co

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 ade

                                                                                                                                                                                                                                                                      hmax ü.A.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          TBPL Zentrum
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  rs

                                                                                                                                                                                                                                                                      465,50m
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         700/23
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   o

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          GFZ 2,0
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              III
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           V §4               h,g
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     TBPL Zentrum                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              LEGENDE
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    985

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     GFZ 2,4            hmax ü.A.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                       791/8
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Se

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        455,82m
                                                            779/28
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               ec

                                                              ---                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          700/22                                                          V §4               h,g                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               GRENZE DES PLANUNGSRAUMES
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    or
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      so

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     TBPL Zentrum
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      70

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     GFZ 2,4            hmax ü.A.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            2/

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        459,00m
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                GRENZE ZWISCHEN UNTERSCHIEDLICHEN
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            1

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           700/21                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               BEBAUUNGSBEDINGUNGEN
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  W

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                .661
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   eg

                                                                                                                                                                                                                                  .66
                                                                                                                                                                                                                                   --- 3                                    791/1                    V §4               h,g
                                                                                                                                                                                                                                                                                                TBPL Zentrum                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    BAUFELD / BAULINIE
                                                                                                                                                                                                          g
                                                                                                                                                                                       g

                                                                                                                                                                                                                                     o,h,g
                                                                                                                                                                                                       We

                                                                                                                                                                                                                         V §4
                                                                                                                                                                                     We

                                                                                                                                                                                                                   TBPL Zentrum
                                                                                                                                                                                                                                                                                                GFZ 1,5             hmax ü.A.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    456,00m
                                                                                                                                                                                                                      GFZ 2,0        hmax ü.A.
                                                                                                                                                                                                                                     460,50m                                                                                      788/8                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         GRUNDGRENZE                    Maße in m
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      702/2
                                                                                                                                                                                   /8

                                                                                                                                                                                                                                    791/5                                                                                                                                                                                                              ---
                                                                                                                                                                             914

                                                                                                                                                                                             /9

                                                                                                                                                                                                                                                                                   V §4               h,g
                                                                                                                                                                                          914

                                                                                                                                                                                                                                                                              TBPL Zentrum

                                                                                                                                                                                                                                                                              GFZ 1,5                                                                        V §4
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           784/8
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               h,g
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               NUTZUNGSSCHABLONE
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     788

                                                                                                                                                                                                                                                                                                   hmax ü.A.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                   452,00m                                                TBPL Zentrum
                                          779/29
                                                                                                                                                                                                                  791/4
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        /6

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          GFZ 2,0        hmax ü.A.
                                                                                                                                                                                                                   ---                                         788/15                                                  788/7                                                            .385
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         456,00m
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    MINDESTGRÖSSE DES                                        BEBAUUNGSWEISE
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    BAUGRUNDSTÜCKS
                                                                                                                                                                                                   3

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            V §4                o,h
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      TBPL Zentrum
                                                                                                                                                                                              791/9 o,h
                                                                                                                                                                                            V §4
                                                                                                                                                                                                                                                                                                             788

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       GFZ 0,6
                                                                                                                                                                                                  ---
                                                                                                                                                                                        TBPL Zentrum                                                                                                                                  788/13                                                                                                                                                                                     II
                                                                                                                                                                                                                                                                            V §4               o,h                                                                                                                                                                                       .73                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        GESCHOSSFLÄCHEN-                                         MAX. GESCHOSSANZAHL
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                /14

                                                                                                                                                                                        GFZ 1,0                                                                         TBPL Zentrum                                                                                                                                                                                                      ---
                                                                                                                                                                                            791/3
                                                                                                                                                                                                           II+D
                                                                                                                                                                                                                                                  .381                  GFZ 1,2                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     ZAHL                                                     BZW. SONSTIGE HÖHENANGABE
                                                                                                                                                                                                                                                                                               II+D
                                                                                                                                                                                             ---
                                                                                                                                                                                                                                                                                   788/9
                                                                                                                                                                                        4

                                                                                                                                                                                                                                                  788/10                                ße
                                                                    779/10                                                                                                                                                                                                          stra
                                                                                                                                                                                                                                                                                hlis
                                                                                                                                                                                                                                     789/1                                    Wa
                                                                                                                                                                                                                                                                                       g
                                                                                                                                                                                                                                                                                    We
                                                                                                                                                                                                                                           /1
                                                                                                                                                                          791/2                                                      788                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         /4
                                                                                                                                                                                                                                                            /4
                                                                                                                                                                                                                                                       91-3--                                                                                                                                                                                                                                                                                                 932
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          TEILBEBAUUNGSPLAN
                                                                                                                                                                           ---
                                                    .510
                                                                                                              .362
                779/32
                                                                                     779/12

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        VELDEN – ZENTRUM
                                                                       .428
                                                                                                                      Weg

                                   779/13                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Verfasser:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       350                  o,h                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     gez.                          PE                          15.07.2019
                                                                                                                  914/7

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     n.a.        Hmax=2,50
         779/18                                                                                                                                                          788/5                                                                                                                                                                                                                                           Schloß Whaliß
                                                                                                 .341                                                                     ---                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     DI Richard Resch
                                          779/14
                                                                                                                                                                           Weg                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Maßstab                                                   1 : 1000                            Reinerweg 7, 8010 Graz

               779/17                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Arch. DI Peter Eder
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         911/6
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Fläche                                               0,67 m2 (78/83)                          Gartengasse 29, 8010 Graz
                                          .342                                        .321                                                                 913/1                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Wörther See
                                                                                                                                                            ---
                                                     779/8
                                                                                                                    ße)
                                                                                                              esstra

                                                                     Weg                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            BESCHLUSS DES GEMEINDERATES                                                                                                            Der Bürgermeister:
                                                                                                        (Land
                                                                                                        914/6

                      Weg
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    DER MARKTGEMEINDE
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    VELDEN AM WÖRTHER SEE
                                                                                             Weg

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   N
                                                                                                      g

                                                           Parkplatz
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    VOM                                 17.07.2019
                                                                                                    We

                Parkplatz                                                                                                                                          795/2                                                                                                                                                                                                                                                             793
                                                                                                                                                                                                                                                               Weg                                                                                                                                                                    ---
                                                                                   Stra /5
                                                                                      914
                                                                                       ße

                                                            778/2                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   ZAHL                                10/031-TBBPL/2/2019                                                                                     Ferdinand Vouk
                       778/14
                                                                                         r
                                                                                      ale
                                                                                   ent

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              801/2
                                                                                Ros

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               ---
Sie können auch lesen