Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt - Innovation und Umwelt www.halle.ihk.de
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INHALTSVERZEICHNIS 1. ZUSCHUSSPROGRAMME ................................................................................. 3 1.1 Beratungshilfeprogramm für Unternehmen (IB Sachsen-Anhalt) ........................................3 1.2 Förderung unternehmerischen Know-hows von KMU (BAFA) ...............................................4 1.3 Energieberatung im Mittelstand (BAFA) ......................................................................................5 1.4 Energieberatung in Wohngebäuden (BAFA) ...............................................................................6 1.5 Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen (BAFA) .......................................7 1.6 Energieeffizienz- und Ressourceneffizienz-Netzwerke von Kommunen (BAFA) .............8 1.7 Sachsen-Anhalt ENERGIE (IB Sachsen-Anhalt) .........................................................................9 1.8 Energieeffizienz und Prozesswärme in der Wirtschaft - Zuschuss (BAFA) ..................... 10 1.9 Kälte- und Klimaanlagen (BAFA)................................................................................................. 11 1.10 Mini-KWK-Anlagen (BAFA) ........................................................................................................... 12 1.11 Erneuerbare Energien im Wärmemarkt - Marktanreizprogramm (BAFA) ....................... 13 1.12 Ergänzung zum Marktanreizprogramm: Anreizprogramm Energieeffizienz (BAFA) .... 14 1.13 Ergänzung zum Marktanreizprogramm: Nachträgliche Optimierung (BAFA) ................ 15 1.14 Heizungsoptimierung (BAFA) ....................................................................................................... 16 1.15 Energieeffizient Sanieren – Zuschuss (KfW) ............................................................................ 17 1.16 Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung (KfW) ......................... 18 1.17 Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle (KfW) ........................ 19 1.18 Pilotprogramm Einsparzähler (BAFA) ......................................................................................... 20 1.19 Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Sachsen-Anhalt (NASA) ................................. 21 1.20 Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland (BAV) ........................................... 22 1.21 Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau (BLE) ......... 23 1.22 BMU-Umweltinnovationsprogramm (KfW) .............................................................................. 24 2. KREDIT- UND DARLEHENSPROGRAMME ................................................... 25 2.1 KfW-Energieeffizienzprogramm – Produktionsanlagen/-prozesse (KfW) ....................... 25 2.2 KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren (KfW) ........... 26 2.3 Energieeffizienz und Prozesswärme in der Wirtschaft – Kredit (KfW) ............................ 27 2.4 KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard (KfW) .................................................... 28 2.5 KfW-Programm Erneuerbare Energien – Premium (KfW) .................................................... 29 2.6 KfW-Umweltprogramm (KfW) ..................................................................................................... 30 2.7 Sachsen-Anhalt MODERN (IB Sachsen-Anhalt) ..................................................................... 31 Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/März 2019 Seite 1
2.8 Energieeffizient Sanieren - Kredit (KfW) .................................................................................. 32 2.9 Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit (KfW)............................................................. 33 2.10 Energieeffizient Bauen (KfW) ....................................................................................................... 34 2.11 IKU – Energieeffizient Bauen und Sanieren (KfW)................................................................. 35 2.12 IKU – Investitionskredit kommunale und soziale Unternehmen (KfW) ........................... 36 2.13 IKU – Energetische Stadtsanierung - Quartiersversorgung (KfW) .................................... 37 2.14 Energie vom Land (LRB) ................................................................................................................. 38 2.15 Umwelt- und Verbraucherschutz (LRB) ..................................................................................... 39 3. PROJEKTTRÄGER/BEWILLIGUNGSSTELLEN IM ÜBERBLICK...................... 40 3.1 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) .................................................... 40 3.2 Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ...................................................... 40 3.3 Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) ........................................................ 40 3.4 Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB Sachsen-Anhalt) ........................................................ 40 3.5 KfW Bankengruppe (KfW) ............................................................................................................. 40 3.6 Landwirtschaftliche Rentenbank (LRB) ..................................................................................... 40 3.7 Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA) .............................................................. 41 4. EU-BEIHILFERECHT UND KMU-DEFINITION DER EU ................................ 41 4.1 Beihilfen ............................................................................................................................................. 41 4.2 De-minimis-Verordnung ................................................................................................................ 41 4.3 Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) ........................................................... 41 4.4 KMU-Definition der EU .................................................................................................................. 42 5. ABKÜRZUNGEN ............................................................................................. 42 Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/März 2019 Seite 2
1. Zuschussprogramme 1.1 Beratungshilfeprogramm für Unternehmen (IB Sachsen-Anhalt) Fördergegenstand Nachweis für Unternehmen, die jünger als spezifische Beratungen zu betriebswirtschaft- 2 Jahre sind, dass Bundesförderung bereits lichen, finanziellen, personellen, technischen ausgeschöpft wurde und organisatorischen Problemen der Unter- Beratungen müssen durch externe Berater nehmensführung durchgeführt werden, die den Nachweis der Unterstützung bei der fachlichen Eignung für das jeweilige Bera- - Erstellung und Umsetzung von Unterneh- tungsgebiet erbracht haben mensstrategien zur Existenzsicherung - Behebung unternehmerischer Innovati- Förderhöhe ons- und Rationalisierungsdefizite Zuwendung als Projektförderung in Form einer - effizienten Organisation innerbetrieblicher Anteilsfinanzierung Abläufe Zuschuss in Höhe von 50 Prozent des zuwen- förderfähig sind unter anderem folgende Bera- dungsfähigen Netto-Beraterhonorars tungsinhalte: Höchstzuschuss: 6.000 Euro (insgesamt kann - Energie- und Umwelteffizienz das vertraglich zu vereinbarende Netto- - Stärkung des Innovationspotenzials Beraterhonorar höher liegen, wird jedoch für - Digitalisierung/digitale Transformation die Förderung auf 12.000 Euro begrenzt) - Organisationsoptimierung förderfähiges Honorar pro Tagewerk (8 Stun- - Personalmanagement den Beratungstätigkeit): max. 1.600 Euro - Optimierung von Geschäftsprozessen - Unternehmensübergabe Antragstellung - Anpassung an neue Markterfordernisse Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn bei und deren Finanzierung der IB Sachsen-Anhalt - Erschließung neuer Märkte (In-/Ausland) Sonstiges Antragsberechtigung Gewährung der Beihilfen (Zuwendungen) er- kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen folgt auf Grundlage der AGVO Wirtschaft und der Freien Berufe gemäß KMU- Förderung ist mehrfach möglich, sofern sich Definition der EU die Beratungen inhaltlich unterscheiden Richtlinie ist bis 30.06.2021 befristet Fördervoraussetzungen Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt zum Inhaltsverzeichnis Weitere Informationen: Investitionsbank Sachsen-Anhalt (Antrag annehmende Stelle/Bewilligungsstelle) www.ib-sachsen-anhalt.de | Firmenkunden | beraten | Beratungshilfeprogramm für Unternehmen Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/März 2019 Seite 3
1.2 Förderung unternehmerischen Know-hows von KMU (BAFA) Fördergegenstand Unternehmen in Schwierigkeiten müssen die allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftli- Voraussetzungen im Sinne von Nummer 20 a) chen, finanziellen, personellen und organisa- oder 20 b) der Leitlinien für staatliche Beihil- torischen Fragen der Unternehmensführung fen zur Rettung und Umstrukturierung nicht- spezielle Beratungen für Unternehmen, z. B. finanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten zur Nachhaltigkeit, zum Umweltschutz sowie (2014/249/01) in der jeweils geltenden Fas- zur Fachkräftegewinnung/-sicherung und Be- sung erfüllen ratungen für Unternehmen, die von Frauen, Beratung muss von selbstständigen Beratern Migranten/-innen bzw. Personen mit aner- oder Beratungsunternehmen durchgeführt kannten Behinderungen geführt werden werden, deren überwiegender Geschäftszweck Beratungen zur Wiederherstellung der Leis- auf entgeltliche Unternehmensberatung ge- tungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Unter- richtet ist nehmen in Schwierigkeiten unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmenssicherungs- Förderhöhe beratung) sowie einer Folgeberatung zu allen Zuwendung als Projektförderung in Form einer wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und Anteilsfinanzierung organisatorischen Fragen der Unternehmens- Zuschuss in Höhe von 80 Prozent (in den neu- führung en Bundesländern) der förderfähigen Netto- Beratungskosten für Jung-/Bestands- Antragsberechtigung unternehmen sowie in Höhe von 90 Prozent kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU- für Unternehmen in Schwierigkeiten Definition der EU der gewerblichen Wirtschaft max. förderfähige Beratungskosten (Bemes- oder der Freien Berufe: sungsgrundlage): bei Jungunternehmen junge Unternehmen, die nicht länger als 4.000 Euro, bei allen anderen Unternehmen 2 Jahre am Markt sind (Jungunternehmen) 3.000 Euro Unternehmen ab dem 3. Jahr nach der Grün- Eigenanteil und Umsatzsteuer sind vom Un- dung (Bestandsunternehmen) ternehmen zu tragen Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Antragstellung Unternehmensalter (Unternehmen in Schwie- Antragserstellung erfolgt ausschließlich online rigkeiten) über die Antragsplattform des BAFA Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei einer Fördervoraussetzungen zugelassenen Leitstelle zur Prüfung einzu- Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland reichen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten müssen vor Antragstellung Sonstiges ein kostenloses Gespräch mit einem regiona- bei der Zuwendung handelt es sich um eine len Ansprechpartner (z. B. IHK Halle-Dessau) De-minimis-Beihilfe führen (zwischen Gespräch und Antragstellung Richtlinie ist bis 31.12.2020 befristet dürfen nicht mehr als 3 Monate liegen) zum Inhaltsverzeichnis Weitere Informationen: BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bewilligungsstelle) www.bafa.de | Wirtschafts- und Mittelstandsförderung | Unternehmensberatung zugelassene Leitstellen (Antrag annehmende Stellen) www.bafa.de | Wirtschafts- und Mittelstandsförderung | Unternehmensberatung | Kontakt Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/März 2019 Seite 4
1.3 Energieberatung im Mittelstand (BAFA) Fördergegenstand Förderhöhe Energieberatung, die darauf ausgerichtet ist, in Zuwendung als Projektförderung in Form einer einem systematischen Verfahren Anteilsfinanzierung ausreichende Informationen über das beste- Zuschuss in Höhe von 80 Prozent der förder- hende Energieverbrauchsprofil fähigen Netto-Beratungskosten - eines Gebäudes oder einer entsprechenden Höchstzuschuss: 1.200 Euro für Unternehmen Gebäudegruppe, mit max. 10.000 Euro (netto) Energiekos- - eines Betriebsablaufs oder ten/Jahr; 6.000 Euro für Unternehmen mit - einer industriellen oder gewerblichen An- über 10.000 Euro (netto) Energiekosten/Jahr lage zu erlangen Eigenanteil und Umsatzsteuer sind vom Un- Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieein- ternehmen zu tragen sparungen zu ermitteln, zu quantifizieren und die Ergebnisse in einem Bericht zu erfassen Antragstellung Optionaler Beratungsbestandteil des Energieaudits Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn kann eine Contracting-Orientierungsberatung sein. beim BAFA ausschließlich online über die Antrags- plattform Antragsberechtigung Sonstiges kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU- Definition der EU der gewerblichen Wirtschaft je Antragsteller ist eine Energieberatung in- sowie der Freien Berufe nerhalb von 24 Monaten förderfähig bei der Zuwendung handelt es sich um eine Fördervoraussetzungen De-minimis-Beihilfe Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland Richtlinie ist bis 31.12.2022 befristet Energieberatung muss durch einen vom BAFA zugelassenen Energieberater erfolgen Energieberatung muss den Anforderungen an ein hochwertiges Energieaudit im Sinne von § 8a des EDL-G, insbesondere den Anforderun- gen der DIN EN 16247-1, entsprechen Ergebnisse der Energieberatung sind in einem Abschlussbericht zu dokumentieren zum Inhaltsverzeichnis Weitere Informationen: BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Antrag annehmende Stelle/Bewilligungsstelle) www.bafa.de | Energie | Energieberatung Mittelstand Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/März 2019 Seite 5
1.4 Energieberatung in Wohngebäuden (BAFA) Fördergegenstand Beratung muss spätestens 9 Monate nach Energieberatung in Wohngebäuden mit dem Ziel Zugang des Zuwendungsbescheides beendet einer energetischen Sanierung und Verbesserung sein (Bewilligungszeitraum) der Energieeffizienz - Wahlmöglichkeit zwischen für eine bewilligte zusätzliche Erläuterung des der Erstellung eines energetischen Sanierungskon- Berichts vor Wohnungseigentümerschaften zeptes für oder Beiräten beträgt der Bewilligungszeit- eine Sanierung des Wohngebäudes in einem raum max. 2 Jahre Zuge zum KfW-Effizienzhaus (Gesamtsanie- rung) oder Förderhöhe eine umfassende energetische Sanierung in Zuwendung als Projektförderung in Form einer Schritten mit aufeinander abgestimmten Ein- Anteilsfinanzierung zelmaßnahmen (individueller Sanierungsfahr- Zuschuss in Höhe von 60 Prozent des zuwen- plan) dungsfähigen Beratungshonorars Höchstzuschuss: 800 Euro für Ein- und Zwei- Antragsberechtigung familienhäuser; 1.100 Euro für Wohngebäude Energieberater (zugelassen vom BAFA) mit mind. 3 Wohneinheiten bei Wohnungseigentümerschaften: einmalige Fördervoraussetzungen Zuwendung von max. 500 Euro pro Beratung Bauantrag oder Bauanzeige für das Gebäude für eine zusätzliche Erläuterung des Energie- muss bis zum 31.01.2002 gestellt bzw. erstat- beratungsberichts im Rahmen von Eigentü- tet worden sein merversammlungen/Beiratssitzungen Gebäude muss nach seiner Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen; eine beab- Antragstellung sichtigte Nutzungsänderung von beheizten Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn Nichtwohngebäuden zu Wohngebäuden ist beim BAFA ausschließlich online über die Antrags- möglich plattform Energieberatung muss mind. folgende Schritte umfassen: Sonstiges - Datenaufnahme vor Ort Richtlinie ist bis 31.12.2022 befristet - Anfertigung eines Energieberatungsbe- richts (z. B. in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans) - Aushändigung und Erläuterung des Bera- tungsberichts gegenüber dem Beratenen zum Inhaltsverzeichnis Weitere Informationen: BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Antrag annehmende Stelle/Bewilligungsstelle) www.bafa.de | Energie | Energieberatung Wohngebäude Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/März 2019 Seite 6
1.5 Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen (BAFA) Fördergegenstand Förderhöhe Energieberatung für energetisches Sanierungskon- Zuwendung als Projektförderung in Form einer zept oder Neubau von Nichtwohngebäuden Anteilsfinanzierung Zuschuss in Höhe von 80 Prozent der förder- Antragsberechtigung fähigen Ausgaben (max. 15.000 Euro) natürliche und juristische Personen (Energie- Präsentation des Beratungsberichts: Zuschuss berater) in Höhe von 500 Euro Beratung kann in Anspruch genommen wer- den durch: Antragstellung - Unternehmen mit mehrheitlich kommuna- Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn lem Gesellschafterhintergrund beim BAFA über die im Internet zur Verfügung - kommunale Gebietskörperschaften (Ge- gestellten Formulare meinden, Städte, Kreise), kommunale Zweckverbände Sonstiges - rechtlich unselbstständige kommunale Ei- bei der Zuwendung handelt es sich um eine genbetriebe De-minimis-Beihilfe - gemeinnützige Organisationsformen und Richtlinie ist bis 31.12.2020 befristet anerkannte Religionsgemeinschaften, die Träger des Beratungsobjekts sind Fördervoraussetzungen unabhängig vom Sitz muss die Maßnahme in Deutschland durchgeführt werden energetisches Sanierungskonzept und Neu- bauberatung haben sich jeweils auf ein ein- zelnes Nichtwohngebäude zu beziehen zum Inhaltsverzeichnis Weitere Informationen: BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Antrag annehmende Stelle/Bewilligungsstelle) www.bafa.de | Energie | Energieberatung kommunale Nichtwohngebäude Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/März 2019 Seite 7
1.6 Energieeffizienz- und Ressourceneffizienz-Netzwerke von Kommunen (BAFA) Fördergegenstand Modul 2: Modul 1: Energie- und Ressourceneffizienz- - Energieanalyse über alle der zum Betrieb Netzwerke (Gewinnungs- und Netzwerkphase) der Abwasseranlage erforderlichen Anla- Modul 2: Energieanalysen für öffentliche Ab- genteile wasseranlagen - Energieanalyse muss den Mindestanforde- rungen gemäß der Richtlinie entsprechen Antragsberechtigung - zur Energieeinsparung ermittelte Sofort- natürliche und juristische Personen (Netz- maßnahmen sind umzusetzen werkmanager (Modul 1) bzw. Energieberater (Modul 2)) Förderhöhe Beratung in Modul 2 kann in Anspruch ge- Zuwendung als Projektförderung in Form einer nommen werden durch: Anteilsfinanzierung - Unternehmen mit mehrheitlich kommuna- Modul 1: lem Gesellschafterhintergrund - Gewinnungsphase: Zuschuss in Höhe von - kommunale Gebietskörperschaften (Ge- 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben meinden, Städte, Kreise), kommunale (max. 6.000 Euro pro Netzwerk-Projekt je Zweckverbände nach Netzwerkausrichtung) - rechtlich unselbstständige kommunale Ei- - Netzwerkphase: im 1. Jahr Zuschuss in genbetriebe Höhe von 70 Prozent der förderfähigen - gemeinnützige Organisationsformen und Ausgaben (max. 30.000 Euro pro Netz- anerkannte Religionsgemeinschaften, die werkteilnehmer je nach Netzwerkausrich- Träger des Beratungsobjekts sind tung); in Folgejahren in Höhe von 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben Fördervoraussetzungen (max. 15.000 Euro pro Netzwerkteilneh- unabhängig vom Sitz muss die Maßnahme in mer je nach Netzwerkausrichtung) Deutschland durchgeführt werden Modul 2: Modul 1: - Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der för- - Gewinnungsphase: Antragsteller muss derfähigen Ausgaben (max. 30.000 Euro) Gewinnungsversuch bei mind. 6 teilnah- meberechtigten Kommunen/Verwaltungs- Antragstellung einheiten der Landkreise für die Teilnahme Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn an einem von ihm aufzubauenden Netz- beim BAFA über die im Internet zur Verfügung werk nachweisen gestellten Formulare - Netzwerkphase: Teilnahme von mind. 6 und max. 12 Kommunen/Verwaltungs- Sonstiges einheiten der Landkreise am Netzwerk bei der Zuwendung handelt es sich um eine muss vertraglich gesichert sein und die De-minimis-Beihilfe Anforderungen an Netzwerkarbeit und Richtlinie ist bis 31.12.2019 befristet qualifiziertes Netzwerkteam erfüllt wer- den zum Inhaltsverzeichnis Weitere Informationen: BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Antrag annehmende Stelle/Bewilligungsstelle) www.bafa.de | Energie | Energieeffizienznetzwerke Kommunen Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/März 2019 Seite 8
1.7 Sachsen-Anhalt ENERGIE (IB Sachsen-Anhalt) Fördergegenstand mehr als die Hälfte des Investitionsvolumens Investitionen zur Energieeinsparung sowie ergän- muss für die Energieeinsparung aufgewendet zende Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer werden Energien, beispielsweise: Energieeffizienz- oder Energiesparmaßnahmen Ersatz von ineffizienten Anlagen/Aggregaten sind Voraussetzung, um auch in anderen Be- energetische Optimierung von Prozessen, reichen gefördert zu werden; insbesondere In- Druckluft- und Pumpsystemen, Heiz-, Kühl- vestitionen in erneuerbare Energien, Strom- und Vakuumsystemen, Systemen für Trock- speicher und Fahrzeuge sowie Umrüstung auf nung, Trennung und Konzentration, Beleuch- LED sind nicht als Einzelvorhaben förderfähig tung (z. B. Umrüstung auf LED) usw. geförderte Anlagen sind mind. 5 Jahre, bei Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Wär- KMU mind. 3 Jahre nach Auszahlung der För- me aus erneuerbaren Energien, auch unter dermittel zweckentsprechend zu betreiben Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung oder Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung Förderhöhe Strom- und Wärmespeicher Zuwendung als Projektförderung in Form einer Mess- und Regeltechnik Anteilsfinanzierung Wärmerückgewinnung Förderung nach De-minimis-Verordnung (vor- rangig): Zuschuss in Höhe von Antragsberechtigung - 45 Prozent der zuwendungsfähigen Aus- Unternehmen gaben für kleine Unternehmen kommunale Eigenbetriebe - 35 Prozent für mittlere Unternehmen Unternehmen der Energiewirtschaft aus- - 25 Prozent für große Unternehmen schließlich im Rahmen von Contracting Bonus von weiteren 5 Prozent für KMU mög- lich, wenn sie ihre Erfahrungen aus den Fördervoraussetzungen durchgeführten Maßnahmen mit anderen Un- Maßnahme muss in einer Betriebsstätte in ternehmen teilen (z. B. über die in den zustän- Sachsen-Anhalt realisiert werden digen gewerblichen Kammern zur Verfügung stehenden Kommunikationswege, durch Mit- Maßnahmen dürfen nicht auf einer gesetzli- gliedschaft in einem Energieeffizienznetzwerk chen Verpflichtung oder behördlichen Anord- oder Präsentation des geförderten Projekts auf nung beruhen; dies gilt insbesondere für das einschlägigen Veranstaltungen) gesetzlich verpflichtende Energieaudit Förderhöhe nach AGVO ergibt sich aus den Expertenanalyse der vorhandenen Energieein- vorhabenspezifischen Regelungen gemäß der sparpotenziale im Unternehmen Richtlinie (max. 500.000 Euro pro Unterneh- Nachweis eines Energieaudits oder Energie- men) bzw. Umweltmanagementsystems spezifische Endenergieeinsparung von mind. Antragstellung 20 Prozent (gemessen am Durchschnittsver- Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn bei brauch der letzten 3 Jahre - bezogen auf die der IB Sachsen-Anhalt Maßnahme) förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen Sonstiges - für kleine und mittlere Unternehmen: Gewährung der Beihilfen (Zuwendungen) er- 10.000 Euro (nach De-minimis) sowie folgt auf Grundlage der De-minimis- 50.000 Euro (nach AGVO) Verordnung oder der AGVO - für große Unternehmen: 100.000 Euro Richtlinie ist bis 30.06.2021 befristet zum Inhaltsverzeichnis Weitere Informationen: Investitionsbank Sachsen-Anhalt (Antrag annehmende Stelle/Bewilligungsstelle) www.ib-sachsen-anhalt.de | Firmenkunden | investieren | Sachsen-Anhalt ENERGIE Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/März 2019 Seite 9
1.8 Energieeffizienz und Prozesswärme in der Wirtschaft - Zuschuss (BAFA) Fördergegenstand Modul 3: Voraussetzung ist ein zertifiziertes Modul 1 – Querschnittstechnologien: Energie- oder Umweltmanagementsystem - Ersatz oder Neuanschaffung hocheffizien- nach ISO 50001/EMAS (KMU: mind. Nachweis ter Anlagen/Aggregate für industrielle und eines alternativen Systems nach SpaEfV) gewerbliche Anwendung (z. B. elektr. Mo- geförderte Investitionsmaßnahmen müssen toren/Antriebe, Pumpen, Ventilatoren, nach Inbetriebnahme mind. 3 Jahre zweckent- Druckluftanlagen, Abwärmenutzung bzw. sprechend betrieben werden Wärmerückgewinnung, Dämmung indust- rieller Anlagen bzw. Anlagenteile) Förderhöhe Modul 2 – Prozesswärme aus erneuerbaren Zuwendung in Form einer Anteilsfinanzierung Energien: Modul 1: - Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstel- - Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der för- lung aus Solarkollektoranlagen, Biomasse- derfähigen Kosten (KMU: 40 Prozent) anlagen, Wärmepumpen sowie Einbindung - Netto-Investitionsvolumen einschließlich in vorhandenen Prozess und installierte Nebenkosten: mind. 2.000 Euro Mess- und Datenerfassungseinrichtungen - Förderhöchstbetrag pro Vorhaben: Modul 3 – Mess-, Steuer-, Regelungstechnik, 200.000 Euro Sensorik und Energiemanagementsoftware: Modul 2: - Erwerb und Installation von MSR und - Zuschuss in Höhe von 45 Prozent der för- Sensorik zum Monitoring und der effizien- derfähigen Kosten (KMU: 55 Prozent) ten Regelung von Energieströmen - Förderhöchstbetrag pro Vorhaben: 10 Mio. - Erwerb und Installation von Energiemana- Euro gementsoftware sowie Schulung des Per- Modul 3: sonals durch Dritte - Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der för- Modul 4 – Energiebezogene Optimierung von derfähigen Kosten (KMU: 40 Prozent) Anlagen und Prozessen: - Förderhöchstbetrag pro Vorhaben: 10 Mio. - energetische Optimierung von Produkti- Euro onsanlagen/-prozessen auf Basis eines Modul 4: Einsparkonzepts (z. B. Abwärmenutzung, - Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der för- Prozess-/Verfahrensumstellungen, Maß- derfähigen Kosten (KMU: 40 Prozent) nahmen an Gebäudeanlagentechnik sowie - Förderhöchstbetrag pro Vorhaben: 10 Mio. zur Bereitstellung von Prozesswärme/- Euro; max. 500 Euro pro jährlich einge- kälte und zur Vermeidung von Energiever- sparte Tonne CO2 (KMU: max. 700 Euro) lusten im Produktionsprozess) - Erstellung des Einsparkonzepts inkl. Um- Antragstellung setzungsbegleitung Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn beim BAFA ausschließlich online über die Antrags- Antragsberechtigung plattform private und kommunale Unternehmen freiberuflich Tätige Sonstiges Contractoren Gewährung der Beihilfen (Zuwendungen) er- folgt je nach Maßnahme auf Grundlage der Fördervoraussetzungen AGVO oder als De-minimis-Beihilfe Betriebsstätte/Niederlassung in Deutschland dieses Förderprogramm gibt es wahlweise technische Mindestanforderungen müssen auch als Kreditförderung über die KfW erfüllt werden Richtlinie ist bis 31.12.2022 befristet zum Inhaltsverzeichnis Weitere Informationen: BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Antrag annehmende Stelle/Bewilligungsstelle) www.bafa.de | Energie | Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/März 2019 Seite 10
1.9 Kälte- und Klimaanlagen (BAFA) Fördergegenstand Fahrzeug-Klimaanlagen müssen mit Kohlen- Neuerrichtung oder Sanierung stationärer stoffdioxid als Kältemittel (R-744) betrieben Kälte- und Klimaanlagen einschließlich ergän- werden und eine Kälteleistung von 5 bis zender Komponenten (z. B. Wärmepumpen 45 kW aufweisen sowie Wärme- und Kältespeicher) geförderte Anlagen sind nach Inbetriebnahme Ausführungsplanung bei stationären Anlagen mind. 5 Jahre zweckentsprechend zu betreiben Neuanschaffung von Klimaanlagen in Bussen und Schienenfahrzeugen bzw. Nachrüstung Förderhöhe bei Schienenfahrzeugen Zuwendung als Projektförderung in Form einer Errichtung von Regenerativenergiesystemen in Festbetragsfinanzierung Kombination mit stationären Anlagen (Kombi- Zuschuss in Höhe von max. 50 Prozent der nationsbonus) förderfähigen Ausgaben stationäre Anlagen und Fahrzeug- Antragsberechtigung Klimaanlagen: Höhe der Förderung richtet sich Stationäre Anlagen: nach der jeweiligen Maßnahme - Antragsberechtigte: Unternehmen, ge- Ausführungsplanung: Pauschalen in Höhe von meinnützige Organisationen, Kommunen, 500 Euro pro Luftkühler (mind. 1.000 Euro/ kommunale Gebietskörperschaften, max. 5.000 Euro), je 1.000 Euro für Integration Zweckverbände und Eigenbetriebe, Hoch- eines oder mehrerer Wärme- bzw. Kältespei- schulen und Schulen, Krankenhäuser, cher kirchliche Einrichtungen Regenerativenergiesysteme: Kombinationsbo- - Antragsteller: Eigentümer/Pächter/Mieter nus in Höhe von 50 Euro pro kW bereitgestell- des Grundstücks, auf dem sich die Anlage ter Leistung bei Errichtung eines neuen Rege- befindet oder ein von diesen beauftragtes nerativstromsystems oder 1.000 Euro bei Er- Energiedienstleistungsunternehmen richtung einer neuen Solarthermieanlage (Contractor) Förderhöchstgrenze: insgesamt 150.000 Euro Fahrzeug-Klimaanlagen: pro Maßnahme - Antragsberechtigte: für im ÖPNV einge- setzte Fahrzeuge Gebietskörperschaften, Antragstellung Verkehrsverbünde sowie öffentliche und Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn private Verkehrsunternehmen, die als Ge- beim BAFA ausschließlich online über die Antrags- nehmigungsinhaber oder in deren Auftrag plattform Beförderungsleistungen im ÖPNV über- nehmen; für andere Fahrzeuge außerdem Sonstiges auch sonstige Unternehmen Gewährung der Beihilfen (Zuwendungen) er- - Antragsteller: Eigentümer oder Betreiber folgt je nach Maßnahme auf Grundlage der der Fahrzeug-Klimaanlagen AGVO oder als De-minimis-Beihilfe Richtlinie ist bis 31.12.2021 befristet Fördervoraussetzungen stationäre Kälte- und Klimaanlagen müssen mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrie- ben werden zum Inhaltsverzeichnis Weitere Informationen: BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Antrag annehmende Stelle/Bewilligungsstelle) www.bafa.de | Energie | Kälte- und Klimaanlagen Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/März 2019 Seite 11
1.10 Mini-KWK-Anlagen (BAFA) Fördergegenstand Bonusförderung: Neuerrichtung von strom- und wärmeführbaren - Wärmeeffizienzbonus: Zuschuss in Höhe KWK-Anlagen (inkl. der notwendigen Anlagen- von 25 Prozent der Basisförderung für An- peripherie) im Leistungsbereich bis einschließlich lagen, die mit einem (zweiten) Abgaswär- 20 kWel in Bestandsbauten metauscher zur Brennwertnutzung ausge- stattet und an ein hydraulisch abgegli- Antragsberechtigung chenes Heizungssystem angeschlossen kleine und mittlere private gewerbliche Unter- sind nehmen und Energiedienstleistungsunterneh- - Stromeffizienzbonus: Zuschuss in Höhe men gemäß KMU-Definition der EU sowie von 60 Prozent der Basisförderung für An- freiberuflich Tätige lagen mit einem besonders hohen elektri- Unternehmen, an denen mehrheitlich Kommu- schen Wirkungsgrad (gemäß Richtlinie) nen beteiligt sind und die gleichzeitig die - beide Bonusförderungen können mitei- KMU-Schwellenwerte unterschreiten nander kombiniert werden Kommunen, kommunale Gebietskörperschaf- ten, kommunale Zweckverbände Antragstellung gemeinnützige Investoren Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn Privatpersonen beim BAFA über die im Internet zur Verfügung gestellten Formulare Fördervoraussetzungen unabhängig vom Sitz des Unternehmens muss Sonstiges die Maßnahme in Deutschland durchgeführt bei der Zuwendung handelt es sich um eine werden De-minimis-Beihilfe; im Ausnahmefall ist eine Bauantrag/Bauanzeige für Bestandsbauten Förderung nach den Kriterien der AGVO mög- muss vor dem 01.01.2009 liegen lich KWK-Anlagen müssen über einen Wartungs- KWK-Anlagen sind Heizungsanlagen, die ne- vertrag betreut werden und dürfen nicht in ben Wärme auch Strom erzeugen (Kraft- Gebieten mit einem Anschluss- und Benut- Wärme-Kopplung) zungsgebot für Fernwärme liegen KWK-Anlagen werden nach dem KWKG au- KWK-Anlagen müssen eine Messeinrichtung ßerdem durch einen KWK-Zuschlag für den in zur Erfassung der Stromerzeugung im KWK- das allgemeine Stromnetz ausgespeisten Prozess haben KWK-Strom sowie selbst genutzten Strom und durch Erstattung der Energiesteuer (Öl oder förderfähig sind nur KWK-Anlagen, die bei der Erdgas) gefördert BAFA für dieses Förderprogramm gelistet sind Förderhöhe Zuwendung in Form einer Festbetragsfinanzie- rung Basisförderung: - Fördersätze (Festbeträge) richten sich nach installierter kWel, differenziert für die jeweiligen Leistungsbereiche - max. Förderhöhe zwischen 1.900 Euro für Anlagen mit max. 1 kWel und 3.500 Euro für Anlagen mit max. 20 kWel zum Inhaltsverzeichnis Weitere Informationen: BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Antrag annehmende Stelle/Bewilligungsstelle) www.bafa.de | Energie | Kraft-Wärme-Kopplung | Mini-KWK Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/März 2019 Seite 12
1.11 Erneuerbare Energien im Wärmemarkt - Marktanreizprogramm (BAFA) Fördergegenstand Fördersätze für Basis-, Innovations- und Zu- Maßnahmen im Gebäudebereich zur Nutzung satzförderung sind differenziert je nach Art erneuerbarer Energien im Wärmemarkt: und Umfang des Vorhabens Errichtung und Erweiterung von Solarthermie- Visualisierungsanlagen: bis zu 1.200 Euro anlagen Tabellarische Übersichten zu den Fördersätzen sind Errichtung und Erweiterung von Biomassean- auf den Internetseiten des BAFA unter dem jewei- lagen für die thermische Nutzung von 5 bis ligen Fördertatbestand veröffentlicht. einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung Einrichtung von effizienten Wärmepumpen bis Antragstellung einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn Errichtung einer Anlage zur Visualisierung des beim BAFA ausschließlich online über die Antrags- Ertrages erneuerbarer Energien plattform Antragsberechtigung Sonstiges Unternehmen und freiberuflich Tätige Gewährung der Beihilfen (Zuwendungen) kann Kommunen, kommunale Gebietskörperschaf- auf Grundlage der AGVO erfolgen ten sowie kommunale Zweckverbände im Rahmen der Richtlinie „Maßnahmen zur Privatpersonen Nutzung erneuerbarer Energien im Wärme- sonstige juristische Personen des Privatrechts, markt“ gibt es neben dem Investitionszuschuss insbesondere gemeinnützige Organisationen auch eine Kreditförderung mit Tilgungszu- oder Genossenschaften schuss über das KfW-Programm „Erneuerbare Energien – Premium“ Fördervoraussetzungen für den Einbau von Heizungsanlagen zur Nut- Sitz/Betriebsstätte in Deutschland zung erneuerbarer Energien gibt es in Ergän- zung zu den Zuschüssen aus dem MAP eine Förderhöhe Kreditförderung über das KfW-Programm Zuwendung als teilfinanzierte Projektförde- „Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit“ rung mit Festbeträgen zum Inhaltsverzeichnis Weitere Informationen: BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Antrag annehmende Stelle/Bewilligungsstelle) www.bafa.de | Energie | Heizen mit Erneuerbaren Energien Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/März 2019 Seite 13
1.12 Ergänzung zum Marktanreizprogramm: Anreizprogramm Energieeffizienz (BAFA) Fördergegenstand - Ersatz bzw. solarthermische Modernisie- Austausch besonders ineffizienter Heizungs- rung einer ineffizienten Anlage: Zuschuss anlagen durch moderne Biomasseanlage oder in Höhe von 20 Prozent des im Rahmen effiziente Wärmepumpe der MAP-Richtlinie für Installation der Modernisierung einer bestehenden Heizungs- neuen Anlage gewährten Gesamtförderbe- anlage (ohne Brennwerttechnik) durch Einbin- trags (ohne Optimierungsbonus) dung einer heizungsunterstützenden Solar- - Umsetzung aller erforderlichen Maßnah- thermieanlage men zur Verbesserung der Energieeffizienz Optimierung der gesamten Heizungsanlage am gesamten Heizungssystem: einmaliger Investitionszuschuss in Höhe von 600 Eu- Antragsberechtigung ro Antragsteller kann nur sein, wer im Rahmen des Zusatzbonus in Form eines Zuschusses in Er- MAP über eine Antragsberechtigung verfügt und gänzung der Tilgungszuschüsse der KfW im einen Förderantrag nach den MAP-Richtlinien Rahmen des KfW-Programms „Erneuerbare (Förderung durch Investitionszuschuss des BAFA Energien – Premium“: oder Tilgungszuschuss der KfW im KfW-Programm - Errichtung eines neuen Wärmeerzeugers „Erneuerbare Energien – Premium“) stellt oder Einbau einer Hausübergabestation: Zuschuss in Höhe von 20 Prozent der im Fördervoraussetzungen Rahmen der MAP-Richtlinie gewährten MAP-Förderung ist Vorbedingung für Gewäh- Förderung, soweit sie für die Installation rung eines Zusatzbonus des neuen Wärmeerzeugers oder der Hausübergabestation gewährt wird im Rahmen des MAP geförderte neue Anlage muss eine bestehende, besonders ineffiziente Antragstellung Altanlage ersetzen bzw. der solarthermischen Modernisierung dienen Antragstellung erfolgt im Rahmen des An- Altanlage muss auf Basis fossiler Energien tragsverfahrens auf Gewährung einer MAP- (z. B. Gas oder Öl) betrieben worden sein und Förderung darf keine Brennwerttechnik oder Brennstoff- - für zusätzliche Investitionszuschüsse des zellentechnologie genutzt haben BAFA beim BAFA - für zusätzliche Tilgungszuschüsse der KfW es darf keine gesetzliche Austauschpflicht im Rahmen des KfW-Programms „Erneu- nach § 10 EnEV vorliegen erbare Energien – Premium“ bei der Haus- Heizungsaustausch muss mit Optimierung der bank gesamten Heizungsanlage kombiniert werden Antrag auf Gewährung eines Zusatzbonus Errichtung und Optimierung des Heizungssys- kann nur für Vorhaben gestellt werden, für die tems muss durch Fachunternehmen erfolgen ab 01.01.2016 eine Förderung nach den MAP- Richtlinien beantragt wurde Förderhöhe Zusatzbonus (bestehend aus 2 Teilbeträgen) in Sonstiges Form eines Zuschusses in Ergänzung der In- Richtlinie ist bis 31.12.2020 befristet vestitionszuschüsse des BAFA: zum Inhaltsverzeichnis Weitere Informationen: BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Antrag annehmende Stelle/Bewilligungsstelle) www.bafa.de | Energie | Heizen mit Erneuerbaren Energien | Zusatzförderung: Anreizprogramm Energie- effizienz (APEE) Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/März 2019 Seite 14
1.13 Ergänzung zum Marktanreizprogramm: Nachträgliche Optimierung (BAFA) Fördergegenstand - Optimierung erfordert grundsätzlich eine Nachträgliche Optimierung bereits geförderter Bestandsaufnahme und ggf. Analyse des Heizungsanlagen: Ist-Zustandes Heizungscheck: Maßnahmen zur Optimierung Wärmepumpencheck: der Anlage in Bestandsgebäuden (z. B. Opti- - Wärmepumpe muss nach den MAP- mierung der Heizkurve, Anpassung der Vor- Richtlinien gefördert worden sein lauftemperatur und Pumpenleistung, Einsatz - Wärmepumpe muss mind. 1 Jahr in Be- von Einzelraumreglern) trieb sein Wärmepumpencheck: Durchführung eines Vergleichs der im Förderantrag berechneten Förderhöhe mit der im Betrieb tatsächlich erreichten Jah- Heizungscheck: Zuschuss pauschal in Höhe resarbeitszahl (Qualitätscheck) und in Abhän- von 200 Euro (max. in Höhe der förderfähigen gigkeit vom Ergebnis Maßnahmen zur Opti- Investitionskosten) mierung Wärmepumpencheck: Zuschuss pauschal in Höhe von 250 Euro (max. in Höhe der Nettoin- Antragsberechtigung vestitionskosten) Antragsteller kann nur sein, wer im Rahmen des MAP über eine Antragsberechtigung verfügt und Antragstellung bereits eine Förderung für die Anlage nach den Antragstellung erfolgt beim BAFA in 2 Schritten: MAP-Richtlinien erhalten hat 1. Schritt (vor Maßnahmenbeginn): Registrie- rung ausschließlich online beim BAFA Fördervoraussetzungen 2. Schritt (nach Umsetzung der Maßnahme): Heizungscheck: Antragstellung innerhalb von 9 Monaten nach - Solarthermie-, Biomasse oder Wärme- der Registrierung ausschließlich online beim pumpenanlage muss nach MAP- BAFA Richtlinien gefördert worden sein - Anlage muss seit mind. 3 Jahren und max. 7 Jahren in Betrieb sein zum Inhaltsverzeichnis Weitere Informationen: BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Antrag annehmende Stelle/Bewilligungsstelle) www.bafa.de | Energie | Heizen mit Erneuerbaren Energien | Zusatzförderung: Nachträgliche Optimierung Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/März 2019 Seite 15
1.14 Heizungsoptimierung (BAFA) Fördergegenstand Maßnahme muss in einem Bestandsgebäude Austausch von Heizungs-Umwälzpumpen bzw. an einer bestehenden Heizungsanlage (Nass- und Trockenläuferpumpen) sowie sowie von einem Fachunternehmen durchge- Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hoch- führt werden effiziente Pumpen geförderte Gegenstände sind mind. 2 Jahre Heizungsoptimierung durch hydraulischen zweckentsprechend zu betreiben Abgleich bei bestehenden Heizungssystemen zu fördernde Pumpen müssen in der vom BAFA sowie in Verbindung damit folgende zusätzli- geführten „Liste der förderfähigen Pumpen“ che Investitionen (Anschaffung und fachge- enthalten sein rechte Installation): - voreinstellbare Thermostatventile Förderhöhe - Einzelraumtemperaturregler Zuwendung als Projektförderung in Form einer - Strangventile Anteilsfinanzierung - Technik zur Volumenstromregelung Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der förder- - separate Mess-, Steuerungs- und Rege- fähigen Netto-Investitionskosten lungstechnik sowie Benutzerinterfaces Förderhöchstbetrag: 25.000 Euro pro Vorgang - Pufferspeicher - Einstellung der Heizkurve Antragstellung Antragstellung erfolgt beim BAFA in 2 Schrit- Antragsberechtigung ten: Unternehmen und freiberuflich Tätige - 1. Schritt (vor Maßnahmenbeginn): Re- Privatpersonen gistrierung ausschließlich online beim Kommunen, kommunale Gebietskörperschaf- BAFA ten und kommunale Zweckverbände - 2. Schritt (nach Umsetzung der Maßnah- sonstige juristische Personen des Privatrechts men): Antragstellung innerhalb von 6 Mo- (insbesondere Vereine, Stiftungen, gemeinnüt- naten nach der Registrierung ausschließ- zige Organisationen oder Genossenschaften) lich online beim BAFA Antragsberechtigung gilt für Eigentümer des pro Heizung kann jede einzelne förderfähige Heizsystems Maßnahme nur einmal beantragt werden Fördervoraussetzungen Sonstiges Maßnahme muss in Deutschland durchgeführt bei der Zuwendung handelt es sich für Unter- werden nehmen um eine De-minimis-Beihilfe Unternehmen müssen die Bedingungen der Richtlinie ist bis 31.12.2020 befristet De-minimis-Verordnung erfüllen zum Inhaltsverzeichnis Weitere Informationen: BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Antrag annehmende Stelle/Bewilligungsstelle) www.bafa.de | Energie | Heizungsoptimierung Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/März 2019 Seite 16
1.15 Energieeffizient Sanieren – Zuschuss (KfW) Fördergegenstand Lüftungspaket: Energetische Sanierung von Wohngebäuden: - Erneuerung oder erstmaliger Einbau einer KfW-Effizienzhaus: energetische Maßnahmen, förderfähigen Lüftungsanlage mit Wärme- die dazu beitragen, das energetische Niveau rückgewinnung in Verbindung mit mind. eines KfW-Effizienzhauses zu erreichen einer förderfähigen Maßnahme zur Ver- Einzelmaßnahmen: besserung der Energieeffizienz an der Ge- - Wärmedämmung von Wänden, Dachflä- bäudehülle chen oder Geschossdecken - Erneuerung der Fenster und Außentüren Förderhöhe - Erneuerung der Heizungsanlage Sanierung zum KfW-Effizienzhaus: Zuschuss - Optimierung bestehender Heizungsanla- je nach Variante zwischen 15 und 30 Prozent gen (sofern älter als 2 Jahre) der förderfähigen Kosten (max. zwischen - Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage 15.000 Euro und 30.000 Euro pro Wohnein- Maßnahmenpakete gemäß „Anreizprogramm heit) Energieeffizienz“: Einzelmaßnahmen: Zuschuss in Höhe von - Heizungspaket 10 Prozent der förderfähigen Kosten (max. - Lüftungspaket 5.000 Euro pro Wohneinheit) Heizungs- und/oder Lüftungspaket: Zuschuss Antragsberechtigung in Höhe von 15 Prozent der förderfähigen Kos- natürliche Personen als Eigentümer oder Erster- ten (max. 7.500 Euro pro Wohneinheit) werber von max. Zuschuss zu förderfähigen Kosten ein- Ein- und Zweifamilienhäusern mit max. schließlich Nebenkosten: 2 Wohneinheiten nach Sanierung - 50.000 Euro pro Wohneinheit bei Durch- Eigentumswohnungen in Wohnungseigentü- führung von Einzelmaßnahmen ein- mergemeinschaften schließlich der Heizungs- und Lüftungspa- kete Fördervoraussetzungen - 100.000 Euro pro Wohneinheit bei der Sa- Bauantrag/Bauanzeige für Wohngebäude nierung zum KfW-Effizienzhaus muss vor dem 01.02.2002 liegen alle Maßnahmen müssen den technischen Antragstellung Mindestanforderungen entsprechen und sind Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn durch Fachunternehmen des Bauhandwerks bei der KfW ausschließlich online über das auszuführen KfW-Zuschussportal Einbindung eines Energieeffizienz-Experten für Wohnungseigentümergemeinschaften (www.energie-effizienz-experten.de) ist erfor- erfolgt Antragstellung gemeinschaftlich durch derlich einen beauftragten Bevollmächtigten Heizungspaket: - Außerbetriebnahme eines Wärmeerzeu- Sonstiges gers auf Basis fossiler Energien (z. B. Gas Gewährung der Beihilfen (Zuwendungen) er- oder Öl), der nicht auf Brennwerttechnik folgt auf Grundlage der De-minimis- basiert und nicht der gesetzlichen Aus- Verordnung tauschpflicht nach § 10 EnEV unterliegt energetische Sanierungsmaßnahmen an - Einbau eines neuen förderfähigen Wärme- Wohngebäuden sind auch über das KfW- erzeugers Programm „Energieeffizient Sanieren – Kredit“ - Optimierung der gesamten Heizungsanla- förderfähig ge zum Inhaltsverzeichnis Weitere Informationen: KfW Bankengruppe (Antrag annehmende Stelle/Bewilligungsstelle) www.kfw.de/430 Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/März 2019 Seite 17
1.16 Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung (KfW) Fördergegenstand Fördervoraussetzungen energetische Fachplanung und Baubegleitung externe Planungs- und Baubegleitungsmaß- durch einen externen Sachverständigen für nahmen durch einen Sachverständigen (ge- Neubau- oder Sanierungsvorhaben von Wohn- mäß Energieeffizienz-Expertenliste unter gebäuden zum KfW-Effizienzhaus oder für die www.energie-effizienz-experten.de) Durchführung von Einzelmaßnahmen (ein- Förderung der Investitionsmaßnahme in den schließlich der Heizungs- und Lüftungspakete) KfW-Programmen „Energieeffizient Bauen“ Erstellung von Zertifikaten für nachhaltiges oder „Energieeffizient Sanieren“ oder in einem Bauen von der KfW aus diesen Mitteln refinanzierten Programm eines Landesförderinstitutes Antragsberechtigung Träger von Investitionsvorhaben in den KfW- Förderhöhe Programmen „Energieeffizient Bauen“ und „Ener- Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der förderfähi- gieeffizient Sanieren“, die externe Planungs- und gen Kosten (max. 4.000 Euro pro Vorhaben) Baubegleitungsmaßnahmen in Anspruch nehmen, z. B.: Antragstellung Privatpersonen Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn Wohnungseigentümergemeinschaften bei der KfW ausschließlich online über das Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossen- KfW-Zuschussportal schaften für Wohnungseigentümer erfolgt die Antrag- Bauträger stellung gemeinschaftlich durch die Woh- Eigentümer/Betreiber von Wohnheimen nungseigentümergemeinschaft Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts Contracting-Geber (Investoren) zum Inhaltsverzeichnis Weitere Informationen: KfW Bankengruppe (Antrag annehmende Stelle/Bewilligungsstelle) www.kfw.de/431 Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/März 2019 Seite 18
1.17 Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle (KfW) Fördergegenstand Einbindung der Brennstoffzelle in die Wärme- Einbau innovativer Brennstoffzellensysteme mit und Stromversorgung des Gebäudes, Durch- einer elektrischen Leistung von mind. führung eines hydraulischen Abgleiches beim Pel = 0,25 kWel bis max. Pel = 5,0 kWel in neue und Einbau, Abschluss eines Vollwartungsvertrages bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude für die Brennstoffzelle mit einer Mindestlauf- zeit von 10 Jahren Antragsberechtigung Unternehmen, die ein Brennstoffzellensystem Förderhöhe in ein Wohngebäude einbauen (einschließlich Zuschuss Contractoren) Grundförderung: Festbetrag in Höhe von 5.700 kleine und mittlere Unternehmen gemäß Euro KMU-Definition der EU, die ein Brennstoffzel- Zusatzförderung: leistungsabhängiger Betrag lensystem in ein Nichtwohngebäude einbauen in Höhe von 450 Euro je angefangener 0,1 (einschließlich Contractoren) kWel freiberuflich Tätige Förderhöchstbetrag: max. 40 Prozent der för- natürliche Personen derfähigen Gesamtkosten (Höchstzuschuss für Wohnungseigentümerschaften Grund- und Zusatzförderung: 28.200 Euro) Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund Antragstellung kommunale Gebietskörperschaften, deren Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe sowie bei der KfW ausschließlich online über das kommunale Zweckverbände KfW-Zuschussportal gemeinnützige Organisationen (z. B. Vereine, für Wohnungseigentümergemeinschaften Stiftungen, gemeinnützige GmbH) einschließ- erfolgt die Antragstellung gemeinschaftlich lich Kirchen durch einen beauftragten Bevollmächtigten Fördervoraussetzungen Sonstiges Einbau des Brennstoffzellensystems ist durch Gewährung der Beihilfen (Zuwendungen) erfolgt je ein Fachunternehmen auszuführen nach Maßnahme auf Grundlage der AGVO oder als Einbindung eines Energieeffizienz-Experten De-minimis-Beihilfe (www.energie-effizienz-experten.de) ist erfor- derlich zum Inhaltsverzeichnis Weitere Informationen: KfW Bankengruppe (Antrag annehmende Stelle/Bewilligungsstelle) www.kfw.de/433 Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/März 2019 Seite 19
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