Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt - Innovation und Umwelt www.halle.ihk.de

 
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Förderprogramme im Bereich
Energie und Umwelt
Innovation und Umwelt

                             www.halle.ihk.de
INHALTSVERZEICHNIS

1. ZUSCHUSSPROGRAMME ................................................................................. 3
  1.1      Beratungshilfeprogramm für Unternehmen (IB Sachsen-Anhalt) ........................................3
  1.2      Förderung unternehmerischen Know-hows von KMU (BAFA) ...............................................4
  1.3      Energieberatung im Mittelstand (BAFA) ......................................................................................5
  1.4      Energieberatung in Wohngebäuden (BAFA) ...............................................................................6
  1.5      Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen (BAFA) .......................................7
  1.6      Energieeffizienz- und Ressourceneffizienz-Netzwerke von Kommunen (BAFA) .............8
  1.7      Sachsen-Anhalt ENERGIE (IB Sachsen-Anhalt) .........................................................................9
  1.8      Energieeffizienz und Prozesswärme in der Wirtschaft - Zuschuss (BAFA) ..................... 10
  1.9      Kälte- und Klimaanlagen (BAFA)................................................................................................. 11
  1.10 Mini-KWK-Anlagen (BAFA) ........................................................................................................... 12
  1.11 Erneuerbare Energien im Wärmemarkt - Marktanreizprogramm (BAFA) ....................... 13
  1.12 Ergänzung zum Marktanreizprogramm: Anreizprogramm Energieeffizienz (BAFA) .... 14
  1.13 Ergänzung zum Marktanreizprogramm: Nachträgliche Optimierung (BAFA) ................ 15
  1.14 Heizungsoptimierung (BAFA) ....................................................................................................... 16
  1.15 Energieeffizient Sanieren – Zuschuss (KfW) ............................................................................ 17
  1.16 Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung (KfW) ......................... 18
  1.17 Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle (KfW) ........................ 19
  1.18 Pilotprogramm Einsparzähler (BAFA) ......................................................................................... 20
  1.19 Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Sachsen-Anhalt (NASA) ................................. 21
  1.20 Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland (BAV) ........................................... 22
  1.21 Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau (BLE) ......... 23
  1.22 BMU-Umweltinnovationsprogramm (KfW) .............................................................................. 24

2. KREDIT- UND DARLEHENSPROGRAMME ................................................... 25
  2.1      KfW-Energieeffizienzprogramm – Produktionsanlagen/-prozesse (KfW) ....................... 25
  2.2      KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren (KfW) ........... 26
  2.3      Energieeffizienz und Prozesswärme in der Wirtschaft – Kredit (KfW) ............................ 27
  2.4      KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard (KfW) .................................................... 28
  2.5      KfW-Programm Erneuerbare Energien – Premium (KfW) .................................................... 29
  2.6      KfW-Umweltprogramm (KfW) ..................................................................................................... 30
  2.7      Sachsen-Anhalt MODERN (IB Sachsen-Anhalt) ..................................................................... 31

                Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/März 2019
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2.8      Energieeffizient Sanieren - Kredit (KfW) .................................................................................. 32
  2.9      Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit (KfW)............................................................. 33
  2.10 Energieeffizient Bauen (KfW) ....................................................................................................... 34
  2.11 IKU – Energieeffizient Bauen und Sanieren (KfW)................................................................. 35
  2.12 IKU – Investitionskredit kommunale und soziale Unternehmen (KfW) ........................... 36
  2.13 IKU – Energetische Stadtsanierung - Quartiersversorgung (KfW) .................................... 37
  2.14 Energie vom Land (LRB) ................................................................................................................. 38
  2.15 Umwelt- und Verbraucherschutz (LRB) ..................................................................................... 39

3. PROJEKTTRÄGER/BEWILLIGUNGSSTELLEN IM ÜBERBLICK...................... 40
  3.1      Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) .................................................... 40
  3.2      Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ...................................................... 40
  3.3      Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) ........................................................ 40
  3.4      Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB Sachsen-Anhalt) ........................................................ 40
  3.5      KfW Bankengruppe (KfW) ............................................................................................................. 40
  3.6      Landwirtschaftliche Rentenbank (LRB) ..................................................................................... 40
  3.7      Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA) .............................................................. 41

4. EU-BEIHILFERECHT UND KMU-DEFINITION DER EU ................................ 41
  4.1      Beihilfen ............................................................................................................................................. 41
  4.2      De-minimis-Verordnung ................................................................................................................ 41
  4.3      Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) ........................................................... 41
  4.4      KMU-Definition der EU .................................................................................................................. 42

5. ABKÜRZUNGEN ............................................................................................. 42

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1. Zuschussprogramme

1.1     Beratungshilfeprogramm für Unternehmen (IB Sachsen-Anhalt)

Fördergegenstand                                                            Nachweis für Unternehmen, die jünger als
 spezifische Beratungen zu betriebswirtschaft-                              2 Jahre sind, dass Bundesförderung bereits
    lichen, finanziellen, personellen, technischen                           ausgeschöpft wurde
    und organisatorischen Problemen der Unter-                              Beratungen müssen durch externe Berater
    nehmensführung                                                           durchgeführt werden, die den Nachweis der
 Unterstützung bei der                                                      fachlichen Eignung für das jeweilige Bera-
    - Erstellung und Umsetzung von Unterneh-                                 tungsgebiet erbracht haben
         mensstrategien zur Existenzsicherung
    - Behebung unternehmerischer Innovati-                             Förderhöhe
         ons- und Rationalisierungsdefizite                             Zuwendung als Projektförderung in Form einer
    - effizienten Organisation innerbetrieblicher                          Anteilsfinanzierung
         Abläufe                                                        Zuschuss in Höhe von 50 Prozent des zuwen-
 förderfähig sind unter anderem folgende Bera-                            dungsfähigen Netto-Beraterhonorars
    tungsinhalte:                                                       Höchstzuschuss: 6.000 Euro (insgesamt kann
    - Energie- und Umwelteffizienz                                         das vertraglich zu vereinbarende Netto-
    - Stärkung des Innovationspotenzials                                   Beraterhonorar höher liegen, wird jedoch für
    - Digitalisierung/digitale Transformation                              die Förderung auf 12.000 Euro begrenzt)
    - Organisationsoptimierung                                          förderfähiges Honorar pro Tagewerk (8 Stun-
    - Personalmanagement                                                   den Beratungstätigkeit): max. 1.600 Euro
    - Optimierung von Geschäftsprozessen
    - Unternehmensübergabe                                             Antragstellung
    - Anpassung an neue Markterfordernisse                             Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn bei
         und deren Finanzierung                                        der IB Sachsen-Anhalt
    - Erschließung neuer Märkte (In-/Ausland)
                                                                       Sonstiges
Antragsberechtigung                                                     Gewährung der Beihilfen (Zuwendungen) er-
kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen                          folgt auf Grundlage der AGVO
Wirtschaft und der Freien Berufe gemäß KMU-                             Förderung ist mehrfach möglich, sofern sich
Definition der EU                                                         die Beratungen inhaltlich unterscheiden
                                                                        Richtlinie ist bis 30.06.2021 befristet
Fördervoraussetzungen
 Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt

                                                                                                            zum Inhaltsverzeichnis

Weitere Informationen:
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (Antrag annehmende Stelle/Bewilligungsstelle)
www.ib-sachsen-anhalt.de | Firmenkunden | beraten | Beratungshilfeprogramm für Unternehmen

            Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/März 2019
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1.2     Förderung unternehmerischen Know-hows von KMU (BAFA)

Fördergegenstand                                                             Unternehmen in Schwierigkeiten müssen die
 allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftli-                                Voraussetzungen im Sinne von Nummer 20 a)
    chen, finanziellen, personellen und organisa-                             oder 20 b) der Leitlinien für staatliche Beihil-
    torischen Fragen der Unternehmensführung                                  fen zur Rettung und Umstrukturierung nicht-
 spezielle Beratungen für Unternehmen, z. B.                                 finanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten
    zur Nachhaltigkeit, zum Umweltschutz sowie                                (2014/249/01) in der jeweils geltenden Fas-
    zur Fachkräftegewinnung/-sicherung und Be-                                sung erfüllen
    ratungen für Unternehmen, die von Frauen,                                Beratung muss von selbstständigen Beratern
    Migranten/-innen bzw. Personen mit aner-                                  oder Beratungsunternehmen durchgeführt
    kannten Behinderungen geführt werden                                      werden, deren überwiegender Geschäftszweck
 Beratungen zur Wiederherstellung der Leis-                                  auf entgeltliche Unternehmensberatung ge-
    tungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Unter-                                richtet ist
    nehmen in Schwierigkeiten unabhängig vom
    Unternehmensalter (Unternehmenssicherungs-                          Förderhöhe
    beratung) sowie einer Folgeberatung zu allen                         Zuwendung als Projektförderung in Form einer
    wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und                         Anteilsfinanzierung
    organisatorischen Fragen der Unternehmens-                           Zuschuss in Höhe von 80 Prozent (in den neu-
    führung                                                                 en Bundesländern) der förderfähigen Netto-
                                                                            Beratungskosten      für     Jung-/Bestands-
Antragsberechtigung                                                         unternehmen sowie in Höhe von 90 Prozent
kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-                                  für Unternehmen in Schwierigkeiten
Definition der EU der gewerblichen Wirtschaft                            max. förderfähige Beratungskosten (Bemes-
oder der Freien Berufe:                                                     sungsgrundlage):    bei    Jungunternehmen
 junge Unternehmen, die nicht länger als                                   4.000 Euro, bei allen anderen Unternehmen
     2 Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)                                3.000 Euro
 Unternehmen ab dem 3. Jahr nach der Grün-                              Eigenanteil und Umsatzsteuer sind vom Un-
     dung (Bestandsunternehmen)                                             ternehmen zu tragen
 Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen
     Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom                          Antragstellung
     Unternehmensalter (Unternehmen in Schwie-                           Antragserstellung erfolgt ausschließlich online
     rigkeiten)                                                            über die Antragsplattform des BAFA
                                                                         Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei einer
Fördervoraussetzungen                                                      zugelassenen Leitstelle zur Prüfung einzu-
 Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland                                 reichen
 Jungunternehmen und Unternehmen in
    Schwierigkeiten müssen vor Antragstellung                           Sonstiges
    ein kostenloses Gespräch mit einem regiona-                          bei der Zuwendung handelt es sich um eine
    len Ansprechpartner (z. B. IHK Halle-Dessau)                           De-minimis-Beihilfe
    führen (zwischen Gespräch und Antragstellung                         Richtlinie ist bis 31.12.2020 befristet
    dürfen nicht mehr als 3 Monate liegen)

                                                                                                             zum Inhaltsverzeichnis

Weitere Informationen:
BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bewilligungsstelle)
www.bafa.de | Wirtschafts- und Mittelstandsförderung | Unternehmensberatung
zugelassene Leitstellen (Antrag annehmende Stellen)
www.bafa.de | Wirtschafts- und Mittelstandsförderung | Unternehmensberatung | Kontakt

             Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/März 2019
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1.3     Energieberatung im Mittelstand (BAFA)

Fördergegenstand                                                       Förderhöhe
Energieberatung, die darauf ausgerichtet ist, in                        Zuwendung als Projektförderung in Form einer
einem systematischen Verfahren                                             Anteilsfinanzierung
 ausreichende Informationen über das beste-                            Zuschuss in Höhe von 80 Prozent der förder-
    hende Energieverbrauchsprofil                                          fähigen Netto-Beratungskosten
    - eines Gebäudes oder einer entsprechenden                          Höchstzuschuss: 1.200 Euro für Unternehmen
        Gebäudegruppe,                                                     mit max. 10.000 Euro (netto) Energiekos-
    - eines Betriebsablaufs oder                                           ten/Jahr; 6.000 Euro für Unternehmen mit
    - einer industriellen oder gewerblichen An-                            über 10.000 Euro (netto) Energiekosten/Jahr
        lage zu erlangen                                                Eigenanteil und Umsatzsteuer sind vom Un-
 Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieein-                            ternehmen zu tragen
    sparungen zu ermitteln, zu quantifizieren und
    die Ergebnisse in einem Bericht zu erfassen                        Antragstellung
Optionaler Beratungsbestandteil des Energieaudits                      Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn
kann eine Contracting-Orientierungsberatung sein.                      beim BAFA ausschließlich online über die Antrags-
                                                                       plattform
Antragsberechtigung
                                                                       Sonstiges
kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-
Definition der EU der gewerblichen Wirtschaft                           je Antragsteller ist eine Energieberatung in-
sowie der Freien Berufe                                                   nerhalb von 24 Monaten förderfähig
                                                                        bei der Zuwendung handelt es sich um eine
Fördervoraussetzungen                                                     De-minimis-Beihilfe
 Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland                              Richtlinie ist bis 31.12.2022 befristet
 Energieberatung muss durch einen vom BAFA
    zugelassenen Energieberater erfolgen
 Energieberatung muss den Anforderungen an
    ein hochwertiges Energieaudit im Sinne von
    § 8a des EDL-G, insbesondere den Anforderun-
    gen der DIN EN 16247-1, entsprechen
 Ergebnisse der Energieberatung sind in einem
    Abschlussbericht zu dokumentieren

                                                                                                            zum Inhaltsverzeichnis

Weitere Informationen:
BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Antrag annehmende Stelle/Bewilligungsstelle)
www.bafa.de | Energie | Energieberatung Mittelstand

            Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/März 2019
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1.4     Energieberatung in Wohngebäuden (BAFA)

Fördergegenstand                                                            Beratung muss spätestens 9 Monate nach
Energieberatung in Wohngebäuden mit dem Ziel                                 Zugang des Zuwendungsbescheides beendet
einer energetischen Sanierung und Verbesserung                               sein (Bewilligungszeitraum)
der Energieeffizienz - Wahlmöglichkeit zwischen                             für eine bewilligte zusätzliche Erläuterung des
der Erstellung eines energetischen Sanierungskon-                            Berichts vor Wohnungseigentümerschaften
zeptes für                                                                   oder Beiräten beträgt der Bewilligungszeit-
 eine Sanierung des Wohngebäudes in einem                                   raum max. 2 Jahre
    Zuge zum KfW-Effizienzhaus (Gesamtsanie-
    rung) oder                                                         Förderhöhe
 eine umfassende energetische Sanierung in                             Zuwendung als Projektförderung in Form einer
    Schritten mit aufeinander abgestimmten Ein-                            Anteilsfinanzierung
    zelmaßnahmen (individueller Sanierungsfahr-                         Zuschuss in Höhe von 60 Prozent des zuwen-
    plan)                                                                  dungsfähigen Beratungshonorars
                                                                        Höchstzuschuss: 800 Euro für Ein- und Zwei-
Antragsberechtigung                                                        familienhäuser; 1.100 Euro für Wohngebäude
Energieberater (zugelassen vom BAFA)                                       mit mind. 3 Wohneinheiten
                                                                        bei Wohnungseigentümerschaften: einmalige
Fördervoraussetzungen                                                      Zuwendung von max. 500 Euro pro Beratung
 Bauantrag oder Bauanzeige für das Gebäude                                für eine zusätzliche Erläuterung des Energie-
    muss bis zum 31.01.2002 gestellt bzw. erstat-                          beratungsberichts im Rahmen von Eigentü-
    tet worden sein                                                        merversammlungen/Beiratssitzungen
 Gebäude muss nach seiner Zweckbestimmung
    überwiegend dem Wohnen dienen; eine beab-                          Antragstellung
    sichtigte Nutzungsänderung von beheizten                           Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn
    Nichtwohngebäuden zu Wohngebäuden ist                              beim BAFA ausschließlich online über die Antrags-
    möglich                                                            plattform
 Energieberatung muss mind. folgende Schritte
    umfassen:                                                          Sonstiges
    - Datenaufnahme vor Ort                                            Richtlinie ist bis 31.12.2022 befristet
    - Anfertigung eines Energieberatungsbe-
        richts (z. B. in Form eines individuellen
        Sanierungsfahrplans)
    - Aushändigung und Erläuterung des Bera-
        tungsberichts gegenüber dem Beratenen

                                                                                                            zum Inhaltsverzeichnis

Weitere Informationen:
BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Antrag annehmende Stelle/Bewilligungsstelle)
www.bafa.de | Energie | Energieberatung Wohngebäude

            Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/März 2019
                                                               Seite 6
1.5    Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen (BAFA)

Fördergegenstand                                                       Förderhöhe
Energieberatung für energetisches Sanierungskon-                        Zuwendung als Projektförderung in Form einer
zept oder Neubau von Nichtwohngebäuden                                     Anteilsfinanzierung
                                                                        Zuschuss in Höhe von 80 Prozent der förder-
Antragsberechtigung                                                        fähigen Ausgaben (max. 15.000 Euro)
 natürliche und juristische Personen (Energie-                         Präsentation des Beratungsberichts: Zuschuss
   berater)                                                                in Höhe von 500 Euro
 Beratung kann in Anspruch genommen wer-
   den durch:                                                          Antragstellung
   - Unternehmen mit mehrheitlich kommuna-                             Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn
       lem Gesellschafterhintergrund                                   beim BAFA über die im Internet zur Verfügung
   - kommunale Gebietskörperschaften (Ge-                              gestellten Formulare
       meinden, Städte, Kreise), kommunale
       Zweckverbände                                                   Sonstiges
   - rechtlich unselbstständige kommunale Ei-                           bei der Zuwendung handelt es sich um eine
       genbetriebe                                                        De-minimis-Beihilfe
   - gemeinnützige Organisationsformen und                              Richtlinie ist bis 31.12.2020 befristet
       anerkannte Religionsgemeinschaften, die
       Träger des Beratungsobjekts sind

Fördervoraussetzungen
 unabhängig vom Sitz muss die Maßnahme in
    Deutschland durchgeführt werden
 energetisches Sanierungskonzept und Neu-
    bauberatung haben sich jeweils auf ein ein-
    zelnes Nichtwohngebäude zu beziehen

                                                                                                            zum Inhaltsverzeichnis

Weitere Informationen:
BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Antrag annehmende Stelle/Bewilligungsstelle)
www.bafa.de | Energie | Energieberatung kommunale Nichtwohngebäude

            Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/März 2019
                                                               Seite 7
1.6     Energieeffizienz- und Ressourceneffizienz-Netzwerke von Kommunen (BAFA)

Fördergegenstand                                                            Modul 2:
 Modul 1: Energie- und Ressourceneffizienz-                                 - Energieanalyse über alle der zum Betrieb
    Netzwerke (Gewinnungs- und Netzwerkphase)                                   der Abwasseranlage erforderlichen Anla-
 Modul 2: Energieanalysen für öffentliche Ab-                                  genteile
    wasseranlagen                                                            - Energieanalyse muss den Mindestanforde-
                                                                                rungen gemäß der Richtlinie entsprechen
Antragsberechtigung                                                          - zur Energieeinsparung ermittelte Sofort-
 natürliche und juristische Personen (Netz-                                    maßnahmen sind umzusetzen
   werkmanager (Modul 1) bzw. Energieberater
   (Modul 2))                                                          Förderhöhe
 Beratung in Modul 2 kann in Anspruch ge-                              Zuwendung als Projektförderung in Form einer
   nommen werden durch:                                                    Anteilsfinanzierung
   - Unternehmen mit mehrheitlich kommuna-                              Modul 1:
       lem Gesellschafterhintergrund                                       - Gewinnungsphase: Zuschuss in Höhe von
   - kommunale Gebietskörperschaften (Ge-                                      100 Prozent der förderfähigen Ausgaben
       meinden, Städte, Kreise), kommunale                                     (max. 6.000 Euro pro Netzwerk-Projekt je
       Zweckverbände                                                           nach Netzwerkausrichtung)
   - rechtlich unselbstständige kommunale Ei-                              - Netzwerkphase: im 1. Jahr Zuschuss in
       genbetriebe                                                             Höhe von 70 Prozent der förderfähigen
   - gemeinnützige Organisationsformen und                                     Ausgaben (max. 30.000 Euro pro Netz-
       anerkannte Religionsgemeinschaften, die                                 werkteilnehmer je nach Netzwerkausrich-
       Träger des Beratungsobjekts sind                                        tung); in Folgejahren in Höhe von
                                                                               50 Prozent der förderfähigen Ausgaben
Fördervoraussetzungen                                                          (max. 15.000 Euro pro Netzwerkteilneh-
 unabhängig vom Sitz muss die Maßnahme in                                     mer je nach Netzwerkausrichtung)
    Deutschland durchgeführt werden                                     Modul 2:
 Modul 1:                                                                 - Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der för-
    - Gewinnungsphase: Antragsteller muss                                      derfähigen Ausgaben (max. 30.000 Euro)
       Gewinnungsversuch bei mind. 6 teilnah-
       meberechtigten Kommunen/Verwaltungs-                            Antragstellung
       einheiten der Landkreise für die Teilnahme                      Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn
       an einem von ihm aufzubauenden Netz-                            beim BAFA über die im Internet zur Verfügung
       werk nachweisen                                                 gestellten Formulare
    - Netzwerkphase: Teilnahme von mind. 6
       und max. 12 Kommunen/Verwaltungs-                               Sonstiges
       einheiten der Landkreise am Netzwerk                             bei der Zuwendung handelt es sich um eine
       muss vertraglich gesichert sein und die                            De-minimis-Beihilfe
       Anforderungen an Netzwerkarbeit und                              Richtlinie ist bis 31.12.2019 befristet
       qualifiziertes Netzwerkteam erfüllt wer-
       den

                                                                                                            zum Inhaltsverzeichnis

Weitere Informationen:
BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Antrag annehmende Stelle/Bewilligungsstelle)
www.bafa.de | Energie | Energieeffizienznetzwerke Kommunen

            Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/März 2019
                                                               Seite 8
1.7    Sachsen-Anhalt ENERGIE (IB Sachsen-Anhalt)

Fördergegenstand                                                            mehr als die Hälfte des Investitionsvolumens
Investitionen zur Energieeinsparung sowie ergän-                             muss für die Energieeinsparung aufgewendet
zende Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer                                     werden
Energien, beispielsweise:                                                   Energieeffizienz- oder Energiesparmaßnahmen
 Ersatz von ineffizienten Anlagen/Aggregaten                                sind Voraussetzung, um auch in anderen Be-
 energetische Optimierung von Prozessen,                                    reichen gefördert zu werden; insbesondere In-
    Druckluft- und Pumpsystemen, Heiz-, Kühl-                                vestitionen in erneuerbare Energien, Strom-
    und Vakuumsystemen, Systemen für Trock-                                  speicher und Fahrzeuge sowie Umrüstung auf
    nung, Trennung und Konzentration, Beleuch-                               LED sind nicht als Einzelvorhaben förderfähig
    tung (z. B. Umrüstung auf LED) usw.                                     geförderte Anlagen sind mind. 5 Jahre, bei
 Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Wär-                                  KMU mind. 3 Jahre nach Auszahlung der För-
    me aus erneuerbaren Energien, auch unter                                 dermittel zweckentsprechend zu betreiben
    Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung oder
    Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung                                         Förderhöhe
 Strom- und Wärmespeicher                                              Zuwendung als Projektförderung in Form einer
 Mess- und Regeltechnik                                                   Anteilsfinanzierung
 Wärmerückgewinnung                                                    Förderung nach De-minimis-Verordnung (vor-
                                                                           rangig): Zuschuss in Höhe von
Antragsberechtigung                                                        - 45 Prozent der zuwendungsfähigen Aus-
 Unternehmen                                                                   gaben für kleine Unternehmen
 kommunale Eigenbetriebe                                                  - 35 Prozent für mittlere Unternehmen
 Unternehmen der Energiewirtschaft                    aus-                - 25 Prozent für große Unternehmen
   schließlich im Rahmen von Contracting                                Bonus von weiteren 5 Prozent für KMU mög-
                                                                           lich, wenn sie ihre Erfahrungen aus den
Fördervoraussetzungen                                                      durchgeführten Maßnahmen mit anderen Un-
 Maßnahme muss in einer Betriebsstätte in                                 ternehmen teilen (z. B. über die in den zustän-
    Sachsen-Anhalt realisiert werden                                       digen gewerblichen Kammern zur Verfügung
                                                                           stehenden Kommunikationswege, durch Mit-
 Maßnahmen dürfen nicht auf einer gesetzli-
                                                                           gliedschaft in einem Energieeffizienznetzwerk
    chen Verpflichtung oder behördlichen Anord-
                                                                           oder Präsentation des geförderten Projekts auf
    nung beruhen; dies gilt insbesondere für das
                                                                           einschlägigen Veranstaltungen)
    gesetzlich verpflichtende Energieaudit
                                                                        Förderhöhe nach AGVO ergibt sich aus den
 Expertenanalyse der vorhandenen Energieein-
                                                                           vorhabenspezifischen Regelungen gemäß der
    sparpotenziale im Unternehmen
                                                                           Richtlinie (max. 500.000 Euro pro Unterneh-
 Nachweis eines Energieaudits oder Energie-
                                                                           men)
    bzw. Umweltmanagementsystems
 spezifische Endenergieeinsparung von mind.
                                                                       Antragstellung
    20 Prozent (gemessen am Durchschnittsver-
                                                                       Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn bei
    brauch der letzten 3 Jahre - bezogen auf die
                                                                       der IB Sachsen-Anhalt
    Maßnahme)
 förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen
                                                                       Sonstiges
    - für kleine und mittlere Unternehmen:
                                                                        Gewährung der Beihilfen (Zuwendungen) er-
        10.000 Euro (nach De-minimis) sowie
                                                                          folgt auf Grundlage der De-minimis-
        50.000 Euro (nach AGVO)
                                                                          Verordnung oder der AGVO
    - für große Unternehmen: 100.000 Euro
                                                                        Richtlinie ist bis 30.06.2021 befristet

                                                                                                            zum Inhaltsverzeichnis

Weitere Informationen:
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (Antrag annehmende Stelle/Bewilligungsstelle)
www.ib-sachsen-anhalt.de | Firmenkunden | investieren | Sachsen-Anhalt ENERGIE

            Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/März 2019
                                                               Seite 9
1.8     Energieeffizienz und Prozesswärme in der Wirtschaft - Zuschuss (BAFA)

Fördergegenstand                                                            Modul 3: Voraussetzung ist ein zertifiziertes
 Modul 1 – Querschnittstechnologien:                                        Energie- oder Umweltmanagementsystem
    - Ersatz oder Neuanschaffung hocheffizien-                               nach ISO 50001/EMAS (KMU: mind. Nachweis
        ter Anlagen/Aggregate für industrielle und                           eines alternativen Systems nach SpaEfV)
        gewerbliche Anwendung (z. B. elektr. Mo-                            geförderte Investitionsmaßnahmen müssen
        toren/Antriebe, Pumpen, Ventilatoren,                                nach Inbetriebnahme mind. 3 Jahre zweckent-
        Druckluftanlagen, Abwärmenutzung bzw.                                sprechend betrieben werden
        Wärmerückgewinnung, Dämmung indust-
        rieller Anlagen bzw. Anlagenteile)                             Förderhöhe
 Modul 2 – Prozesswärme aus erneuerbaren                               Zuwendung in Form einer Anteilsfinanzierung
    Energien:                                                           Modul 1:
    - Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstel-                                - Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der för-
        lung aus Solarkollektoranlagen, Biomasse-                             derfähigen Kosten (KMU: 40 Prozent)
        anlagen, Wärmepumpen sowie Einbindung                              - Netto-Investitionsvolumen einschließlich
        in vorhandenen Prozess und installierte                               Nebenkosten: mind. 2.000 Euro
        Mess- und Datenerfassungseinrichtungen                             - Förderhöchstbetrag      pro    Vorhaben:
 Modul 3 – Mess-, Steuer-, Regelungstechnik,                                 200.000 Euro
    Sensorik und Energiemanagementsoftware:                             Modul 2:
    - Erwerb und Installation von MSR und                                  - Zuschuss in Höhe von 45 Prozent der för-
        Sensorik zum Monitoring und der effizien-                             derfähigen Kosten (KMU: 55 Prozent)
        ten Regelung von Energieströmen                                    - Förderhöchstbetrag pro Vorhaben: 10 Mio.
    - Erwerb und Installation von Energiemana-                                Euro
        gementsoftware sowie Schulung des Per-                          Modul 3:
        sonals durch Dritte                                                - Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der för-
 Modul 4 – Energiebezogene Optimierung von                                   derfähigen Kosten (KMU: 40 Prozent)
    Anlagen und Prozessen:                                                 - Förderhöchstbetrag pro Vorhaben: 10 Mio.
    - energetische Optimierung von Produkti-                                  Euro
        onsanlagen/-prozessen auf Basis eines                           Modul 4:
        Einsparkonzepts (z. B. Abwärmenutzung,                             - Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der för-
        Prozess-/Verfahrensumstellungen, Maß-                                 derfähigen Kosten (KMU: 40 Prozent)
        nahmen an Gebäudeanlagentechnik sowie                              - Förderhöchstbetrag pro Vorhaben: 10 Mio.
        zur Bereitstellung von Prozesswärme/-                                 Euro; max. 500 Euro pro jährlich einge-
        kälte und zur Vermeidung von Energiever-                              sparte Tonne CO2 (KMU: max. 700 Euro)
        lusten im Produktionsprozess)
    - Erstellung des Einsparkonzepts inkl. Um-                         Antragstellung
        setzungsbegleitung                                             Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn
                                                                       beim BAFA ausschließlich online über die Antrags-
Antragsberechtigung                                                    plattform
 private und kommunale Unternehmen
 freiberuflich Tätige                                                 Sonstiges
 Contractoren                                                          Gewährung der Beihilfen (Zuwendungen) er-
                                                                          folgt je nach Maßnahme auf Grundlage der
Fördervoraussetzungen                                                     AGVO oder als De-minimis-Beihilfe
 Betriebsstätte/Niederlassung in Deutschland                           dieses Förderprogramm gibt es wahlweise
 technische Mindestanforderungen müssen                                  auch als Kreditförderung über die KfW
    erfüllt werden                                                      Richtlinie ist bis 31.12.2022 befristet

                                                                                                            zum Inhaltsverzeichnis

Weitere Informationen:
BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Antrag annehmende Stelle/Bewilligungsstelle)
www.bafa.de | Energie | Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft

            Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/März 2019
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1.9     Kälte- und Klimaanlagen (BAFA)

Fördergegenstand                                                            Fahrzeug-Klimaanlagen müssen mit Kohlen-
 Neuerrichtung oder Sanierung stationärer                                   stoffdioxid als Kältemittel (R-744) betrieben
    Kälte- und Klimaanlagen einschließlich ergän-                            werden und eine Kälteleistung von 5 bis
    zender Komponenten (z. B. Wärmepumpen                                    45 kW aufweisen
    sowie Wärme- und Kältespeicher)                                         geförderte Anlagen sind nach Inbetriebnahme
 Ausführungsplanung bei stationären Anlagen                                 mind. 5 Jahre zweckentsprechend zu betreiben
 Neuanschaffung von Klimaanlagen in Bussen
    und Schienenfahrzeugen bzw. Nachrüstung                            Förderhöhe
    bei Schienenfahrzeugen                                              Zuwendung als Projektförderung in Form einer
 Errichtung von Regenerativenergiesystemen in                             Festbetragsfinanzierung
    Kombination mit stationären Anlagen (Kombi-                         Zuschuss in Höhe von max. 50 Prozent der
    nationsbonus)                                                          förderfähigen Ausgaben
                                                                        stationäre       Anlagen      und      Fahrzeug-
Antragsberechtigung                                                        Klimaanlagen: Höhe der Förderung richtet sich
 Stationäre Anlagen:                                                      nach der jeweiligen Maßnahme
   - Antragsberechtigte: Unternehmen, ge-                               Ausführungsplanung: Pauschalen in Höhe von
       meinnützige Organisationen, Kommunen,                               500 Euro pro Luftkühler (mind. 1.000 Euro/
       kommunale           Gebietskörperschaften,                          max. 5.000 Euro), je 1.000 Euro für Integration
       Zweckverbände und Eigenbetriebe, Hoch-                              eines oder mehrerer Wärme- bzw. Kältespei-
       schulen und Schulen, Krankenhäuser,                                 cher
       kirchliche Einrichtungen                                         Regenerativenergiesysteme: Kombinationsbo-
   - Antragsteller: Eigentümer/Pächter/Mieter                              nus in Höhe von 50 Euro pro kW bereitgestell-
       des Grundstücks, auf dem sich die Anlage                            ter Leistung bei Errichtung eines neuen Rege-
       befindet oder ein von diesen beauftragtes                           nerativstromsystems oder 1.000 Euro bei Er-
       Energiedienstleistungsunternehmen                                   richtung einer neuen Solarthermieanlage
       (Contractor)                                                     Förderhöchstgrenze: insgesamt 150.000 Euro
 Fahrzeug-Klimaanlagen:                                                   pro Maßnahme
   - Antragsberechtigte: für im ÖPNV einge-
       setzte Fahrzeuge Gebietskörperschaften,                         Antragstellung
       Verkehrsverbünde sowie öffentliche und                          Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn
       private Verkehrsunternehmen, die als Ge-                        beim BAFA ausschließlich online über die Antrags-
       nehmigungsinhaber oder in deren Auftrag                         plattform
       Beförderungsleistungen im ÖPNV über-
       nehmen; für andere Fahrzeuge außerdem                           Sonstiges
       auch sonstige Unternehmen                                        Gewährung der Beihilfen (Zuwendungen) er-
   - Antragsteller: Eigentümer oder Betreiber                             folgt je nach Maßnahme auf Grundlage der
       der Fahrzeug-Klimaanlagen                                          AGVO oder als De-minimis-Beihilfe
                                                                        Richtlinie ist bis 31.12.2021 befristet
Fördervoraussetzungen
 stationäre Kälte- und Klimaanlagen müssen
    mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrie-
    ben werden

                                                                                                            zum Inhaltsverzeichnis

Weitere Informationen:
BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Antrag annehmende Stelle/Bewilligungsstelle)
www.bafa.de | Energie | Kälte- und Klimaanlagen

            Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/März 2019
                                                              Seite 11
1.10 Mini-KWK-Anlagen (BAFA)

Fördergegenstand                                                             Bonusförderung:
Neuerrichtung von strom- und wärmeführbaren                                   - Wärmeeffizienzbonus: Zuschuss in Höhe
KWK-Anlagen (inkl. der notwendigen Anlagen-                                      von 25 Prozent der Basisförderung für An-
peripherie) im Leistungsbereich bis einschließlich                               lagen, die mit einem (zweiten) Abgaswär-
20 kWel in Bestandsbauten                                                        metauscher zur Brennwertnutzung ausge-
                                                                                 stattet und an ein hydraulisch abgegli-
Antragsberechtigung                                                              chenes Heizungssystem angeschlossen
 kleine und mittlere private gewerbliche Unter-                                 sind
   nehmen und Energiedienstleistungsunterneh-                                 - Stromeffizienzbonus: Zuschuss in Höhe
   men gemäß KMU-Definition der EU sowie                                         von 60 Prozent der Basisförderung für An-
   freiberuflich Tätige                                                          lagen mit einem besonders hohen elektri-
 Unternehmen, an denen mehrheitlich Kommu-                                      schen Wirkungsgrad (gemäß Richtlinie)
   nen beteiligt sind und die gleichzeitig die                                - beide Bonusförderungen können mitei-
   KMU-Schwellenwerte unterschreiten                                             nander kombiniert werden
 Kommunen, kommunale Gebietskörperschaf-
   ten, kommunale Zweckverbände                                         Antragstellung
 gemeinnützige Investoren                                              Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn
 Privatpersonen                                                        beim BAFA über die im Internet zur Verfügung
                                                                        gestellten Formulare
Fördervoraussetzungen
 unabhängig vom Sitz des Unternehmens muss                             Sonstiges
    die Maßnahme in Deutschland durchgeführt                             bei der Zuwendung handelt es sich um eine
    werden                                                                 De-minimis-Beihilfe; im Ausnahmefall ist eine
 Bauantrag/Bauanzeige für Bestandsbauten                                  Förderung nach den Kriterien der AGVO mög-
    muss vor dem 01.01.2009 liegen                                         lich
 KWK-Anlagen müssen über einen Wartungs-                                KWK-Anlagen sind Heizungsanlagen, die ne-
    vertrag betreut werden und dürfen nicht in                             ben Wärme auch Strom erzeugen (Kraft-
    Gebieten mit einem Anschluss- und Benut-                               Wärme-Kopplung)
    zungsgebot für Fernwärme liegen                                      KWK-Anlagen werden nach dem KWKG au-
 KWK-Anlagen müssen eine Messeinrichtung                                  ßerdem durch einen KWK-Zuschlag für den in
    zur Erfassung der Stromerzeugung im KWK-                               das allgemeine Stromnetz ausgespeisten
    Prozess haben                                                          KWK-Strom sowie selbst genutzten Strom und
                                                                           durch Erstattung der Energiesteuer (Öl oder
 förderfähig sind nur KWK-Anlagen, die bei der
                                                                           Erdgas) gefördert
    BAFA für dieses Förderprogramm gelistet sind

Förderhöhe
 Zuwendung in Form einer Festbetragsfinanzie-
    rung
 Basisförderung:
    - Fördersätze (Festbeträge) richten sich
        nach installierter kWel, differenziert für die
        jeweiligen Leistungsbereiche
    - max. Förderhöhe zwischen 1.900 Euro für
        Anlagen mit max. 1 kWel und 3.500 Euro
        für Anlagen mit max. 20 kWel

                                                                                                             zum Inhaltsverzeichnis

Weitere Informationen:
BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Antrag annehmende Stelle/Bewilligungsstelle)
www.bafa.de | Energie | Kraft-Wärme-Kopplung | Mini-KWK

             Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/März 2019
                                                               Seite 12
1.11 Erneuerbare Energien im Wärmemarkt - Marktanreizprogramm (BAFA)

Fördergegenstand                                                             Fördersätze für Basis-, Innovations- und Zu-
Maßnahmen im Gebäudebereich zur Nutzung                                       satzförderung sind differenziert je nach Art
erneuerbarer Energien im Wärmemarkt:                                          und Umfang des Vorhabens
 Errichtung und Erweiterung von Solarthermie-                               Visualisierungsanlagen: bis zu 1.200 Euro
    anlagen                                                             Tabellarische Übersichten zu den Fördersätzen sind
 Errichtung und Erweiterung von Biomassean-                            auf den Internetseiten des BAFA unter dem jewei-
    lagen für die thermische Nutzung von 5 bis                          ligen Fördertatbestand veröffentlicht.
    einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung
 Einrichtung von effizienten Wärmepumpen bis                           Antragstellung
    einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung                             Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn
 Errichtung einer Anlage zur Visualisierung des                        beim BAFA ausschließlich online über die Antrags-
    Ertrages erneuerbarer Energien                                      plattform

Antragsberechtigung                                                     Sonstiges
 Unternehmen und freiberuflich Tätige                                   Gewährung der Beihilfen (Zuwendungen) kann
 Kommunen, kommunale Gebietskörperschaf-                                  auf Grundlage der AGVO erfolgen
   ten sowie kommunale Zweckverbände                                     im Rahmen der Richtlinie „Maßnahmen zur
 Privatpersonen                                                           Nutzung erneuerbarer Energien im Wärme-
 sonstige juristische Personen des Privatrechts,                          markt“ gibt es neben dem Investitionszuschuss
   insbesondere gemeinnützige Organisationen                               auch eine Kreditförderung mit Tilgungszu-
   oder Genossenschaften                                                   schuss über das KfW-Programm „Erneuerbare
                                                                           Energien – Premium“
Fördervoraussetzungen                                                    für den Einbau von Heizungsanlagen zur Nut-
Sitz/Betriebsstätte in Deutschland                                         zung erneuerbarer Energien gibt es in Ergän-
                                                                           zung zu den Zuschüssen aus dem MAP eine
Förderhöhe                                                                 Kreditförderung über das KfW-Programm
 Zuwendung als teilfinanzierte Projektförde-                              „Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit“
    rung mit Festbeträgen

                                                                                                             zum Inhaltsverzeichnis

Weitere Informationen:
BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Antrag annehmende Stelle/Bewilligungsstelle)
www.bafa.de | Energie | Heizen mit Erneuerbaren Energien

             Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/März 2019
                                                               Seite 13
1.12 Ergänzung zum Marktanreizprogramm: Anreizprogramm Energieeffizienz (BAFA)

Fördergegenstand                                                             -   Ersatz bzw. solarthermische Modernisie-
 Austausch besonders ineffizienter Heizungs-                                    rung einer ineffizienten Anlage: Zuschuss
    anlagen durch moderne Biomasseanlage oder                                    in Höhe von 20 Prozent des im Rahmen
    effiziente Wärmepumpe                                                        der MAP-Richtlinie für Installation der
 Modernisierung einer bestehenden Heizungs-                                     neuen Anlage gewährten Gesamtförderbe-
    anlage (ohne Brennwerttechnik) durch Einbin-                                 trags (ohne Optimierungsbonus)
    dung einer heizungsunterstützenden Solar-                                - Umsetzung aller erforderlichen Maßnah-
    thermieanlage                                                                men zur Verbesserung der Energieeffizienz
 Optimierung der gesamten Heizungsanlage                                        am gesamten Heizungssystem: einmaliger
                                                                                 Investitionszuschuss in Höhe von 600 Eu-
Antragsberechtigung                                                              ro
Antragsteller kann nur sein, wer im Rahmen des                              Zusatzbonus in Form eines Zuschusses in Er-
MAP über eine Antragsberechtigung verfügt und                                gänzung der Tilgungszuschüsse der KfW im
einen Förderantrag nach den MAP-Richtlinien                                  Rahmen des KfW-Programms „Erneuerbare
(Förderung durch Investitionszuschuss des BAFA                               Energien – Premium“:
oder Tilgungszuschuss der KfW im KfW-Programm                                - Errichtung eines neuen Wärmeerzeugers
„Erneuerbare Energien – Premium“) stellt                                         oder Einbau einer Hausübergabestation:
                                                                                 Zuschuss in Höhe von 20 Prozent der im
Fördervoraussetzungen                                                            Rahmen der MAP-Richtlinie gewährten
 MAP-Förderung ist Vorbedingung für Gewäh-                                      Förderung, soweit sie für die Installation
    rung eines Zusatzbonus                                                       des neuen Wärmeerzeugers oder der
                                                                                 Hausübergabestation gewährt wird
 im Rahmen des MAP geförderte neue Anlage
    muss eine bestehende, besonders ineffiziente
                                                                       Antragstellung
    Altanlage ersetzen bzw. der solarthermischen
    Modernisierung dienen                                               Antragstellung erfolgt im Rahmen des An-
 Altanlage muss auf Basis fossiler Energien                              tragsverfahrens auf Gewährung einer MAP-
    (z. B. Gas oder Öl) betrieben worden sein und                         Förderung
    darf keine Brennwerttechnik oder Brennstoff-                          - für zusätzliche Investitionszuschüsse des
    zellentechnologie genutzt haben                                           BAFA beim BAFA
                                                                          - für zusätzliche Tilgungszuschüsse der KfW
 es darf keine gesetzliche Austauschpflicht
                                                                              im Rahmen des KfW-Programms „Erneu-
    nach § 10 EnEV vorliegen
                                                                              erbare Energien – Premium“ bei der Haus-
 Heizungsaustausch muss mit Optimierung der
                                                                              bank
    gesamten Heizungsanlage kombiniert werden
                                                                        Antrag auf Gewährung eines Zusatzbonus
 Errichtung und Optimierung des Heizungssys-
                                                                          kann nur für Vorhaben gestellt werden, für die
    tems muss durch Fachunternehmen erfolgen
                                                                          ab 01.01.2016 eine Förderung nach den MAP-
                                                                          Richtlinien beantragt wurde
Förderhöhe
 Zusatzbonus (bestehend aus 2 Teilbeträgen) in                        Sonstiges
    Form eines Zuschusses in Ergänzung der In-                         Richtlinie ist bis 31.12.2020 befristet
    vestitionszuschüsse des BAFA:

                                                                                                            zum Inhaltsverzeichnis

Weitere Informationen:
BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Antrag annehmende Stelle/Bewilligungsstelle)
www.bafa.de | Energie | Heizen mit Erneuerbaren Energien | Zusatzförderung: Anreizprogramm Energie-
effizienz (APEE)

            Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/März 2019
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1.13 Ergänzung zum Marktanreizprogramm: Nachträgliche Optimierung (BAFA)

Fördergegenstand                                                             -  Optimierung erfordert grundsätzlich eine
Nachträgliche Optimierung bereits geförderter                                   Bestandsaufnahme und ggf. Analyse des
Heizungsanlagen:                                                                Ist-Zustandes
 Heizungscheck: Maßnahmen zur Optimierung                                  Wärmepumpencheck:
    der Anlage in Bestandsgebäuden (z. B. Opti-                              - Wärmepumpe muss nach den MAP-
    mierung der Heizkurve, Anpassung der Vor-                                   Richtlinien gefördert worden sein
    lauftemperatur und Pumpenleistung, Einsatz                               - Wärmepumpe muss mind. 1 Jahr in Be-
    von Einzelraumreglern)                                                      trieb sein
 Wärmepumpencheck: Durchführung eines
    Vergleichs der im Förderantrag berechneten                         Förderhöhe
    mit der im Betrieb tatsächlich erreichten Jah-                      Heizungscheck: Zuschuss pauschal in Höhe
    resarbeitszahl (Qualitätscheck) und in Abhän-                          von 200 Euro (max. in Höhe der förderfähigen
    gigkeit vom Ergebnis Maßnahmen zur Opti-                               Investitionskosten)
    mierung                                                             Wärmepumpencheck: Zuschuss pauschal in
                                                                           Höhe von 250 Euro (max. in Höhe der Nettoin-
Antragsberechtigung                                                        vestitionskosten)
Antragsteller kann nur sein, wer im Rahmen des
MAP über eine Antragsberechtigung verfügt und                          Antragstellung
bereits eine Förderung für die Anlage nach den                         Antragstellung erfolgt beim BAFA in 2 Schritten:
MAP-Richtlinien erhalten hat                                            1. Schritt (vor Maßnahmenbeginn): Registrie-
                                                                           rung ausschließlich online beim BAFA
Fördervoraussetzungen                                                   2. Schritt (nach Umsetzung der Maßnahme):
 Heizungscheck:                                                           Antragstellung innerhalb von 9 Monaten nach
    - Solarthermie-, Biomasse oder Wärme-                                  der Registrierung ausschließlich online beim
       pumpenanlage       muss    nach   MAP-                              BAFA
       Richtlinien gefördert worden sein
    - Anlage muss seit mind. 3 Jahren und max.
       7 Jahren in Betrieb sein

                                                                                                            zum Inhaltsverzeichnis

Weitere Informationen:
BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Antrag annehmende Stelle/Bewilligungsstelle)
www.bafa.de | Energie | Heizen mit Erneuerbaren Energien | Zusatzförderung: Nachträgliche Optimierung

            Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/März 2019
                                                              Seite 15
1.14 Heizungsoptimierung (BAFA)

Fördergegenstand                                                            Maßnahme muss in einem Bestandsgebäude
 Austausch von Heizungs-Umwälzpumpen                                        bzw. an einer bestehenden Heizungsanlage
    (Nass- und Trockenläuferpumpen) sowie                                    sowie von einem Fachunternehmen durchge-
    Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hoch-                                führt werden
    effiziente Pumpen                                                       geförderte Gegenstände sind mind. 2 Jahre
 Heizungsoptimierung durch hydraulischen                                    zweckentsprechend zu betreiben
    Abgleich bei bestehenden Heizungssystemen                               zu fördernde Pumpen müssen in der vom BAFA
    sowie in Verbindung damit folgende zusätzli-                             geführten „Liste der förderfähigen Pumpen“
    che Investitionen (Anschaffung und fachge-                               enthalten sein
    rechte Installation):
    - voreinstellbare Thermostatventile                                Förderhöhe
    - Einzelraumtemperaturregler                                        Zuwendung als Projektförderung in Form einer
    - Strangventile                                                        Anteilsfinanzierung
    - Technik zur Volumenstromregelung                                  Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der förder-
    - separate Mess-, Steuerungs- und Rege-                                fähigen Netto-Investitionskosten
         lungstechnik sowie Benutzerinterfaces                          Förderhöchstbetrag: 25.000 Euro pro Vorgang
    - Pufferspeicher
    - Einstellung der Heizkurve                                        Antragstellung
                                                                        Antragstellung erfolgt beim BAFA in 2 Schrit-
Antragsberechtigung                                                       ten:
 Unternehmen und freiberuflich Tätige                                    - 1. Schritt (vor Maßnahmenbeginn): Re-
 Privatpersonen                                                               gistrierung ausschließlich online beim
 Kommunen, kommunale Gebietskörperschaf-                                      BAFA
   ten und kommunale Zweckverbände                                        - 2. Schritt (nach Umsetzung der Maßnah-
 sonstige juristische Personen des Privatrechts                               men): Antragstellung innerhalb von 6 Mo-
   (insbesondere Vereine, Stiftungen, gemeinnüt-                               naten nach der Registrierung ausschließ-
   zige Organisationen oder Genossenschaften)                                  lich online beim BAFA
 Antragsberechtigung gilt für Eigentümer des                           pro Heizung kann jede einzelne förderfähige
   Heizsystems                                                            Maßnahme nur einmal beantragt werden

Fördervoraussetzungen                                                  Sonstiges
 Maßnahme muss in Deutschland durchgeführt                             bei der Zuwendung handelt es sich für Unter-
    werden                                                                nehmen um eine De-minimis-Beihilfe
 Unternehmen müssen die Bedingungen der                                Richtlinie ist bis 31.12.2020 befristet
    De-minimis-Verordnung erfüllen

                                                                                                            zum Inhaltsverzeichnis

Weitere Informationen:
BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Antrag annehmende Stelle/Bewilligungsstelle)
www.bafa.de | Energie | Heizungsoptimierung

            Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/März 2019
                                                              Seite 16
1.15 Energieeffizient Sanieren – Zuschuss (KfW)

Fördergegenstand                                                             Lüftungspaket:
Energetische Sanierung von Wohngebäuden:                                      - Erneuerung oder erstmaliger Einbau einer
 KfW-Effizienzhaus: energetische Maßnahmen,                                      förderfähigen Lüftungsanlage mit Wärme-
    die dazu beitragen, das energetische Niveau                                   rückgewinnung in Verbindung mit mind.
    eines KfW-Effizienzhauses zu erreichen                                        einer förderfähigen Maßnahme zur Ver-
 Einzelmaßnahmen:                                                                besserung der Energieeffizienz an der Ge-
    - Wärmedämmung von Wänden, Dachflä-                                           bäudehülle
        chen oder Geschossdecken
    - Erneuerung der Fenster und Außentüren                             Förderhöhe
    - Erneuerung der Heizungsanlage                                      Sanierung zum KfW-Effizienzhaus: Zuschuss
    - Optimierung bestehender Heizungsanla-                                 je nach Variante zwischen 15 und 30 Prozent
        gen (sofern älter als 2 Jahre)                                      der förderfähigen Kosten (max. zwischen
    - Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage                                15.000 Euro und 30.000 Euro pro Wohnein-
 Maßnahmenpakete gemäß „Anreizprogramm                                     heit)
    Energieeffizienz“:                                                   Einzelmaßnahmen: Zuschuss in Höhe von
    - Heizungspaket                                                         10 Prozent der förderfähigen Kosten (max.
    - Lüftungspaket                                                         5.000 Euro pro Wohneinheit)
                                                                         Heizungs- und/oder Lüftungspaket: Zuschuss
Antragsberechtigung                                                         in Höhe von 15 Prozent der förderfähigen Kos-
natürliche Personen als Eigentümer oder Erster-                             ten (max. 7.500 Euro pro Wohneinheit)
werber von                                                               max. Zuschuss zu förderfähigen Kosten ein-
 Ein- und Zweifamilienhäusern mit max.                                     schließlich Nebenkosten:
    2 Wohneinheiten nach Sanierung                                          - 50.000 Euro pro Wohneinheit bei Durch-
 Eigentumswohnungen in Wohnungseigentü-                                        führung von Einzelmaßnahmen ein-
    mergemeinschaften                                                           schließlich der Heizungs- und Lüftungspa-
                                                                                kete
Fördervoraussetzungen                                                       - 100.000 Euro pro Wohneinheit bei der Sa-
 Bauantrag/Bauanzeige für Wohngebäude                                          nierung zum KfW-Effizienzhaus
    muss vor dem 01.02.2002 liegen
 alle Maßnahmen müssen den technischen                                 Antragstellung
    Mindestanforderungen entsprechen und sind                            Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn
    durch Fachunternehmen des Bauhandwerks                                 bei der KfW ausschließlich online über das
    auszuführen                                                            KfW-Zuschussportal
 Einbindung eines Energieeffizienz-Experten                             für       Wohnungseigentümergemeinschaften
    (www.energie-effizienz-experten.de) ist erfor-                         erfolgt Antragstellung gemeinschaftlich durch
    derlich                                                                einen beauftragten Bevollmächtigten
 Heizungspaket:
    - Außerbetriebnahme eines Wärmeerzeu-                               Sonstiges
         gers auf Basis fossiler Energien (z. B. Gas                     Gewährung der Beihilfen (Zuwendungen) er-
         oder Öl), der nicht auf Brennwerttechnik                          folgt auf Grundlage der De-minimis-
         basiert und nicht der gesetzlichen Aus-                           Verordnung
         tauschpflicht nach § 10 EnEV unterliegt                         energetische   Sanierungsmaßnahmen         an
    - Einbau eines neuen förderfähigen Wärme-                              Wohngebäuden sind auch über das KfW-
         erzeugers                                                         Programm „Energieeffizient Sanieren – Kredit“
    - Optimierung der gesamten Heizungsanla-                               förderfähig
         ge

                                                                                                             zum Inhaltsverzeichnis

Weitere Informationen:
KfW Bankengruppe (Antrag annehmende Stelle/Bewilligungsstelle)
www.kfw.de/430

             Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/März 2019
                                                               Seite 17
1.16 Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung (KfW)

Fördergegenstand                                                       Fördervoraussetzungen
 energetische Fachplanung und Baubegleitung                            externe Planungs- und Baubegleitungsmaß-
    durch einen externen Sachverständigen für                              nahmen durch einen Sachverständigen (ge-
    Neubau- oder Sanierungsvorhaben von Wohn-                              mäß Energieeffizienz-Expertenliste unter
    gebäuden zum KfW-Effizienzhaus oder für die                            www.energie-effizienz-experten.de)
    Durchführung von Einzelmaßnahmen (ein-                              Förderung der Investitionsmaßnahme in den
    schließlich der Heizungs- und Lüftungspakete)                          KfW-Programmen „Energieeffizient Bauen“
 Erstellung von Zertifikaten für nachhaltiges                             oder „Energieeffizient Sanieren“ oder in einem
    Bauen                                                                  von der KfW aus diesen Mitteln refinanzierten
                                                                           Programm eines Landesförderinstitutes
Antragsberechtigung
Träger von Investitionsvorhaben in den KfW-                            Förderhöhe
Programmen „Energieeffizient Bauen“ und „Ener-                         Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der förderfähi-
gieeffizient Sanieren“, die externe Planungs- und                      gen Kosten (max. 4.000 Euro pro Vorhaben)
Baubegleitungsmaßnahmen in Anspruch nehmen,
z. B.:                                                                 Antragstellung
 Privatpersonen                                                        Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn
 Wohnungseigentümergemeinschaften                                        bei der KfW ausschließlich online über das
 Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossen-                                  KfW-Zuschussportal
     schaften                                                           für Wohnungseigentümer erfolgt die Antrag-
 Bauträger                                                               stellung gemeinschaftlich durch die Woh-
 Eigentümer/Betreiber von Wohnheimen                                     nungseigentümergemeinschaft
 Körperschaften und Anstalten des öffentlichen
     Rechts
 Contracting-Geber (Investoren)

                                                                                                            zum Inhaltsverzeichnis

Weitere Informationen:
KfW Bankengruppe (Antrag annehmende Stelle/Bewilligungsstelle)
www.kfw.de/431

            Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/März 2019
                                                              Seite 18
1.17 Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle (KfW)

Fördergegenstand                                                             Einbindung der Brennstoffzelle in die Wärme-
Einbau innovativer Brennstoffzellensysteme mit                                und Stromversorgung des Gebäudes, Durch-
einer     elektrischen    Leistung    von     mind.                           führung eines hydraulischen Abgleiches beim
Pel = 0,25 kWel bis max. Pel = 5,0 kWel in neue und                           Einbau, Abschluss eines Vollwartungsvertrages
bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude                                         für die Brennstoffzelle mit einer Mindestlauf-
                                                                              zeit von 10 Jahren
Antragsberechtigung
 Unternehmen, die ein Brennstoffzellensystem                           Förderhöhe
   in ein Wohngebäude einbauen (einschließlich                           Zuschuss
   Contractoren)                                                         Grundförderung: Festbetrag in Höhe von 5.700
 kleine und mittlere Unternehmen gemäß                                     Euro
   KMU-Definition der EU, die ein Brennstoffzel-                         Zusatzförderung: leistungsabhängiger Betrag
   lensystem in ein Nichtwohngebäude einbauen                               in Höhe von 450 Euro je angefangener 0,1
   (einschließlich Contractoren)                                            kWel
 freiberuflich Tätige                                                   Förderhöchstbetrag: max. 40 Prozent der för-
 natürliche Personen                                                       derfähigen Gesamtkosten (Höchstzuschuss für
 Wohnungseigentümerschaften                                                Grund- und Zusatzförderung: 28.200 Euro)
 Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem
   Gesellschafterhintergrund                                            Antragstellung
 kommunale Gebietskörperschaften, deren                                 Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn
   rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe sowie                          bei der KfW ausschließlich online über das
   kommunale Zweckverbände                                                 KfW-Zuschussportal
 gemeinnützige Organisationen (z. B. Vereine,                           für       Wohnungseigentümergemeinschaften
   Stiftungen, gemeinnützige GmbH) einschließ-                             erfolgt die Antragstellung gemeinschaftlich
   lich Kirchen                                                            durch einen beauftragten Bevollmächtigten

Fördervoraussetzungen                                                   Sonstiges
 Einbau des Brennstoffzellensystems ist durch                          Gewährung der Beihilfen (Zuwendungen) erfolgt je
    ein Fachunternehmen auszuführen                                     nach Maßnahme auf Grundlage der AGVO oder als
 Einbindung eines Energieeffizienz-Experten                            De-minimis-Beihilfe
    (www.energie-effizienz-experten.de) ist erfor-
    derlich

                                                                                                             zum Inhaltsverzeichnis

Weitere Informationen:
KfW Bankengruppe (Antrag annehmende Stelle/Bewilligungsstelle)
www.kfw.de/433

             Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/März 2019
                                                               Seite 19
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