Lagebericht für das Haushaltsjahr 2020 - Stand: Juni 2021 - Stadt Lüdenscheid

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Lagebericht
für das Haushaltsjahr 2020
                   Stand: Juni 2021
Lagebericht

I.          FUNKTION DES LAGEBERICHTS ............................................................................................... 2

II.         HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE VORGESCHICHTE DER STADT LÜDENSCHEID ............. 2

       1.      VORBEMERKUNG .......................................................................................................................... 2
       2.      JAHRESERGEBNISSE 2009-2019 ................................................................................................... 2
       3.      ENTWICKLUNG DER LIQUIDITÄT 2009-2019 .................................................................................... 4
       4.      ENTWICKLUNG DES EIGENKAPITALS 2009-2019 ............................................................................. 5
       5.      ENTWICKLUNG DER KREDITE FÜR INVESTITIONEN 2009-2019 ......................................................... 5
       6.      ZWISCHENFAZIT ............................................................................................................................ 6
III.        GESAMTWIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG IN 2020 ............................................................ 7

IV.         HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG DER STADT LÜDENSCHEID IM
            HAUSHALTSJAHR 2020 ............................................................................................................... 7

       1.    ERTRAGS- UND AUFWANDSLAGE ................................................................................................... 7
       1.1 GESAMTÜBERBLICK ÜBER DAS JAHRESERGEBNIS EINSCHLIEßLICH VERRECHNUNGEN ....................... 7
       1.2 JAHRESERGEBNIS ......................................................................................................................... 8
       1.2.1 ERTRÄGE ..................................................................................................................................... 8
       1.2.2 AUFWENDUNGEN .......................................................................................................................... 9
       1.3 ERGEBNISNEUTRALE VERRECHNUNGEN MIT DER ALLGEMEINEN RÜCKLAGE ................................... 11
       2.    FINANZLAGE ............................................................................................................................... 12
       3.    VERMÖGENS- UND SCHULDENLAGE ............................................................................................. 14
       4.    WEITERE ANALYSE DER HAUSHALTSLAGE - KENNZAHLEN ............................................................. 15
V.          VORGÄNGE VON BESONDERER BEDEUTUNG; AUCH SOLCHE, DIE NACH SCHLUSS DES
            HAUSHALTSJAHRES EINGETRETEN SIND............................................................................. 16

VI.         RISIKEN UND CHANCEN ........................................................................................................... 17

       1.      ALLGEMEINE HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG .......................................................... 17
       2.      ERTRÄGE AUS STEUERN ............................................................................................................. 18
       3.      PERSONAL- UND VERSORGUNGSAUFWENDUNGEN ........................................................................ 18
       4.      TRANSFERAUFWENDUNGEN ......................................................................................................... 18
       5.      AUFWENDUNGEN FÜR SACH- UND DIENSTLEISTUNGEN ................................................................. 19
       6.      BETEILIGUNGSUNTERNEHMEN DER STADT .................................................................................... 20
       7.      UMSATZSTEUER.......................................................................................................................... 20
       8.      INTEGRIERTES HANDLUNGSKONZEPT ALTSTADT ........................................................................... 20

ANLAGE ZUM LAGEBERICHT
NKF-Kennzahlenset mit Erläuterungen

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Lagebericht

I.     Funktion des Lageberichts
Dem Jahresabschluss ist gemäß § 38 Abs. 2 KomHVO NRW ein Lagebericht nach § 49
KomHVO NRW beizufügen.
Der Lagebericht ist so zu fassen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Lüdenscheid vermittelt
wird. Dazu ist ein Überblick über die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses und Re-
chenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr zu geben. Es ist über Vorgänge
von besonderer Bedeutung zu berichten; hierzu gehören auch solche Vorgänge, die nach dem
Bilanzstichtag eingetreten sind.
Außerdem hat der Lagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der kom-
munalen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft und der Vermö-
gens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune zu enthalten. Auch ist auf die Chan-
cen und Risiken für die künftige Entwicklung der Kommune einzugehen, zu Grunde liegende
Annahmen sind anzugeben.

II.    Haushaltswirtschaftliche Vorgeschichte der Stadt Lüdenscheid

1. Vorbemerkung

Die Stadt Lüdenscheid war – wie alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen – gesetzlich ver-
pflichtet, ihre Haushaltswirtschaft spätestens zum 01.01.2009 nach den Regelungen des
Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) zu gestalten. Mit der Einführung des NKF
erfolgte eine Umstellung des Rechnungswesens von der Kameralistik auf die aus der Privat-
wirtschaft bekannte doppelte Buchführung. Zum 01.01.2009 war erstmals eine Bilanz aufzu-
stellen. Die Haushaltszahlen waren nicht mehr mit denen der bis 2008 anzuwendenden Ka-
meralistik vergleichbar. Die nachfolgende Darstellung der haushaltswirtschaftlichen Vorge-
schichte beginnt daher mit dem Jahr 2009.

2. Jahresergebnisse 2009-2019

Die Erträge und Aufwendungen eines Haushaltsjahres werden in der Ergebnisrechnung nach-
gewiesen. Der Haushalt ist ausgeglichen, wenn die Summe der Erträge mindestens die
Summe der Aufwendungen erreicht, das Jahresergebnis also nicht negativ ist.
Im Jahr 2009 ergab sich ein Jahresergebnis in Höhe von rd. -37 Mio. €. Der entstandene Jah-
resfehlbetrag konnte durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden. Infol-
gedessen galt der Haushalt als ausgeglichen. Die Ausgleichsrücklage war nach Abschluss
des Haushaltsjahres 2009 weitestgehend aufgebraucht und stand damit für die Abdeckung
weiterer Fehlbeträge nicht zur Verfügung.
Die Stadt Lüdenscheid war ab 2010 in der Pflicht, ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) auf-
zustellen. Da der Haushaltsausgleich innerhalb des seinerzeit gesetzlich vorgegebenen Vier-
jahreszeitraums nicht erreicht werden konnte, befand sich die Stadt Lüdenscheid – wie schon
in den Jahren 2006 bis 2008 – seit 2010 wieder in der vorläufigen Haushaltsführung (sog.
Nothaushalt). Der Fehlbetrag 2010 lag bei fast 35 Mio. € und damit in einer ähnlichen Größen-
ordnung wie 2009. Obwohl der Fehlbetrag 2011 mit 7,4 Mio. € deutlich geringer war, konnte
der Haushaltsausgleich auch im Jahr 2011 nicht erreicht werden.
Das zum Haushaltsjahr 2012 von der Stadt Lüdenscheid aufgestellte HSK konnte den plan-
mäßigen strukturellen Ausgleich innerhalb des ab 2012 gesetzlich auf zehn Jahre verlängerten

                                             2
Lagebericht

Ausgleichszeitraums darstellen – allerdings erst zum Haushaltsjahr 2022 und damit zum letzt-
möglichen Zeitpunkt. Die konjunkturelle Erholung, die auch im Haushalt in Form steigender
Steuererträge spürbar wurde, aber auch die ersten umgesetzten Konsolidierungsmaßnahmen
des neu aufgestellten Haushaltssicherungskonzeptes führten 2012 zu einem Jahresüber-
schuss in Höhe von rd. 1,5 Mio. €.
Die Jahresergebnisse 2013, 2014 und 2015 waren mit -26,0 Mio. €, -17,8 Mio. € bzw. -8,6
Mio. € erneut deutlich negativ. Erstmals seit 2012 konnte 2016 mit rd. 1,4 Mio. € ein positives
Jahresergebnis erreicht werden. Der positive Trend setzte sich in den Jahren 2017, 2018 und
2019, in denen sich Jahresüberschüsse von 12,1 Mio. €, 15,9 Mio. € bzw. 9,2 Mio. € ergaben,
fort.
Die Jahresergebnisse der Haushaltsjahre seit 2009 sind in der folgenden Tabelle und der
nachfolgenden Grafik dargestellt (Angaben in Mio. €):

               2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Geplantes
Jahresergebnis -23,0 -59,4 -22,5 -24,6 -15,2 -23,9 -23,8 -14,3 -13,3 -7,9 -5,6
Tatsächliches
Jahresergebnis -37,1 -34,8 -7,4    1,5 -26,0 -17,8 -8,6    1,4 12,1 15,9   9,2

Auch wenn seit 2013 ein deutlich positiver Trend erkennbar ist, beläuft sich der Gesamtsaldo
aller (operativen) Jahresergebnisse im vorstehend aufgeführten Zeitraum auf -91,5 Mio. €. Von
einer Konsolidierung im Sinne der Wiederherstellung der ursprünglichen Verhältnisse kann
noch lange nicht ausgegangen werden.
Neben den aus der operativen Tätigkeit der Gemeinde resultierenden Jahresergebnissen be-
einflussen auch die Erträge und Aufwendungen, die gemäß § 43 KomHVO NRW ergebnis-
neutral direkt mit dem Eigenkapital zu verrechnen und damit für die Beurteilung des Haus-
haltsausgleichs nicht relevant sind, die städtische Finanz- und Vermögenslage.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Jahresergebnisse in den Jahren 2009 bis 2019 unter Ein-
beziehung der vorgenannten Verrechnungsposten (Angaben in Mio. €):
                   2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019

 Jahresergebnis     -37,1 -34,8    -7,4    1,5 -26,0 -17,8      -8,6    1,4   12,1 15,9    9,2
 Verrechnungen
 mit dem         -0,3 -0,9         -0,2      0    0,8 -41,4      8,8    6,9    7,1   5,8   0,5
 Eigenkapital
 Jahresergebnis
 nach           -37,4 -35,7        -7,6    1,5 -25,2 -59,2       0,2    8,3   19,2 21,7    9,8
 Verrechnungen
                     (es können sich rundungsbedingte Differenzen ergeben)

Die erheblichen Ausschläge bei den ergebnisneutralen Verrechnungen mit dem Eigenkapital
in den Jahren 2014-2018 waren weit überwiegend den notwendigen Korrekturen beim Wert-
ansatz der ENERVIE-Beteiligung zuzuschreiben.

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Lagebericht

3. Entwicklung der Liquidität 2009-2019

Die schlechten Haushaltsergebnisse seit 2009 und der sich anschließende positive Trend
spiegeln sich auch in der Entwicklung des Liquiditätsbestandes wider. Auch wenn sich die
Liquiditätsentwicklung in den einzelnen Jahren positiver darstellte als nach der Planung zu
befürchten war, mussten zur Sicherung der Liquidität teilweise in erheblichem Umfang Kredite
in Anspruch genommen werden. Seit 2015 konnten diese sukzessive zurückgeführt werden.
Die nachfolgende Grafik verdeutlicht die Entwicklung der Liquiditätsbestände seit der NKF-
Einführung jeweils zum 31.12.:

      * Liquide Mittel abzüglich Bestand an Krediten zur Liquiditätssicherung; saldierter Betrag

Bei der Interpretation des positiven Liquiditätsbestands zum Ende des Jahres 2019 sind meh-
rere bedeutende Sachverhalte zu berücksichtigen, die zwar dem Haushaltsjahr 2019 bzw. vor-
hergehenden Haushaltsjahren zuzuordnen sind, sich in der Liquiditätslage zum 31.12.2019
aber noch nicht niedergeschlagen haben:

   Im Jahresabschluss 2019 wurden im Bereich der Auszahlungen aus laufender Verwal-
    tungstätigkeit Ermächtigungen in Höhe von rd. 4,2 Mio. € und im Bereich der Auszahlungen
    aus Investitionstätigkeit Ermächtigungen in Höhe von rd. 20,8 Mio. € nach 2020 übertra-
    gen. Da diesen Auszahlungsermächtigungen lediglich zum Teil künftige Einzahlungen aus
    Zuwendungen bzw. Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten gegenüberstehen, sind
    per Saldo zukünftige Liquiditätsbelastungen in Höhe von rd. 20,3 Mio. € zu erwarten.
   Aus den Jahresüberschüssen 2017 bis 2019 wurden 24,2 Mio. € einer Sonderrücklage zur
    Sicherung der Herstellung des Neubaus der Feuer- und Rettungswache zugeführt. Aus
    dem Jahresüberschuss 2019 wurden weitere 1,1 Mio. € einer Sonderrücklage zur Umset-
    zung der Klimaschutzmaßnahmen am Neubau der Feuer- und Rettungswache zugeführt.
    Darüber hinaus wurden aus dem Jahresüberschuss 2018 1,5 Mio. € einer Sonderrücklage
    für die Erneuerung der Dauerausstellung der Museen zugeführt. Eigentlich müssten ent-
    sprechende Finanzmittel bereits jetzt „zur Seite gelegt werden“. Da eine solche explizite
    Separierung aber unwirtschaftlich wäre, ist der künftige Liquiditätsabfluss von dem Liqui-
    ditätsstand zum 31.12. gedanklich abzuziehen.
Die Einbeziehung dieser Belastungen in Höhe von knapp 47 Mio. € führt zu einem modifizier-
ten Liquiditätsbestand zum 31.12.2019, der negativ ist:

      * Liquide Mittel abzüglich Bestand an Krediten zur Liquiditätssicherung; saldierter Betrag

                                                  4
Lagebericht

4. Entwicklung des Eigenkapitals 2009-2019

Das zum Jahresanfang vorhandene Eigenkapital wird durch das jeweilige Jahresergebnis
(nach Verrechnungen) zum Jahresende in der Schlussbilanz verändert: Negative Jahreser-
gebnisse mindern das Eigenkapital, positive Jahresergebnisse erhöhen es. Dies bedeutet,
dass das Eigenkapital nur mit einem ausgeglichenen Haushalt dauerhaft erhalten werden
kann.

Dass dies in den vergangenen Jahren nicht gelungen ist, zeigt die nachfolgende Darstellung
der Entwicklung des Eigenkapitals seit dem 01.01.2009:

In der Gesamtschau haben die teilweise deutlich negativen Ergebnisse der ersten Jahre die
positiven Effekte der letzten vier Jahre deutlich übertroffen und per Saldo zu einem massiven
Rückgang des Eigenkapitals im Umfang von rd. 104 Mio. € geführt. Selbst wenn es gelänge,
in den nächsten Jahren den Haushalt auszugleichen und damit einen weiteren Verzehr des
Eigenkapitals zu verhindern, wäre die Vermögenssituation der Stadt weiterhin deutlich
schlechter als zum 01.01.2009.

5. Entwicklung der Kredite für Investitionen 2009-2019

Zur Reduzierung des hohen Bestandes an Investitionskrediten und der hieraus resultierenden
hohen Zinsbelastungen hat der Rat der Stadt im HSK 2012 den sogenannten „investiven De-
ckel“ beschlossen. Durch eine Deckelung der Investitionstätigkeit und die Beschränkung der
Neu-Kreditaufnahme auf maximal die Hälfte der Tilgungsleistungen soll der Bestand an Inves-
titionskrediten langfristig zurückgeführt werden.

Als Ergebnis dieser Maßnahme ist der Bestand an Investitionskrediten in den vergangenen
Jahren tatsächlich deutlich zurückgegangen. Während der Stand an Investitionskrediten zum
31.12.2011 noch rd. 95 Mio. € betrug, waren zum 31.12.2019 – die Sonderfinanzierungen des
ENERVIE-Darlehens und aus dem Programm „Gute Schule“ ausgeklammert – nur noch Kre-
dite in einer Höhe von knapp 62 Mio. € zu verzeichnen.

                                             5
Lagebericht

Zur sachgerechten Interpretation des Kreditbestandes zum 31.12.2019 ist allerdings darauf
hinzuweisen, dass im Jahresabschluss 2019 Kreditermächtigungen in Höhe von 4,7 Mio. €
nach 2020 übertragen wurden, da die entsprechenden Maßnahmen noch nicht ausgeführt
bzw. abgerechnet waren. Rechnet man diese noch aufzunehmenden Kredite gedanklich dem
Kreditbestand zum 31.12.2019 hinzu, ergibt sich – verglichen mit dem Stand zum 31.12.2011,
also vor Inkrafttreten des HSK – immer noch eine Reduzierung um rd. 28 Mio. €. Dies ent-
spricht einer durchschnittlichen jährlichen Rückführung des Kreditbestands um rd. 3,5 Mio. €.

6. Zwischenfazit

Die vorstehenden Ausführungen zeigen deutlich, dass sich die haushalts- und finanzwirt-
schaftliche Lage der Stadt Lüdenscheid insbesondere in den letzten drei bis vier Jahren deut-
lich gebessert hat. Diese Verbesserungen sind aber nicht einmal annähernd ausreichend, die
vorangegangenen Belastungen auszugleichen.

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Lagebericht

III.   Gesamtwirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2020

Noch zu Beginn des Jahres 2020 ging die Bundesregierung in ihrem Jahreswirtschaftsbericht
von einer weiterhin positiven Wirtschaftsentwicklung im Jahr 2020 in Deutschland aus. Infolge
der Auswirkungen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 zu Beginn des
Jahres 2020 gerieten die Weltwirtschaft und die deutsche Volkswirtschaft jedoch in eine Re-
zession. Wenngleich die negativen Auswirkungen der Weltfinanzkrise 2008/2009 nicht ganz
erreicht wurden, ergab sich nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes 2020 ein
spürbarer Rückgang des Bruttoinlandsprodukts (-4,8%). Damit endete eine zehnjährige
Wachstumsphase.

Auf allen staatlichen Ebenen, und damit auch bei den Gemeinden, ergaben sich 2020 massive
Rückgänge der Steuereinnahmen bei gleichzeitig gestiegenen Aufwendungen.

IV.    Haushaltswirtschaftliche Entwicklung der Stadt Lüdenscheid
       im Haushaltsjahr 2020
1. Ertrags- und Aufwandslage

1.1 Gesamtüberblick über das Jahresergebnis einschließlich Verrechnungen

Die Ergebnisrechnung 2020 schloss – verglichen mit dem Vorjahr – mit folgenden Werten
(Beträge in Millionen Euro):

                                                                               Veränderung
                                                          2019           2020    gegenüber
                                                                                    Vorjahr
Erträge                                                  261,1           254,5         -6,6
Aufwendungen                                            -251,8          -253,8         -2,0
(Operatives) Jahresergebnis                                9,2             0,7         -8,5

Nachrichtlich:
Saldo ergebnisneutraler Verrechnungen
mit der allgemeinen Rücklage                                0,5              0,4         -0,1

Jahresergebnis nach Verrechnungen                          9,8               1,1         -8,7
                     (Es können sich rundungsbedingte Differenzen ergeben)

Die haushaltswirtschaftliche Entwicklung wurde 2020 in erheblichem Umfang durch externe
Faktoren bestimmt. Bei der Stadt Lüdenscheid machten sich die Auswirkungen der Corona-
Pandemie insbesondere durch erhebliche Abgänge bei den Gewerbesteuererträgen bemerk-
bar. Deutlich negative Abweichungen von der Planung waren auch beim Gemeindeanteil an
der Einkommensteuer zu verzeichnen.
Dieser Belastung gegenüberzustellen waren die Gewerbesteuerausgleichsleistungen, die die
Stadt Lüdenscheid im Jahr 2020 von Bund und Land erhalten hatte. Diese Ausgleichsleistun-
gen konnten die Corona-bedingte Gewerbesteuer-Nettobelastung mehr als ausgleichen und
sogar den Minderertrag beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer auffangen. Die beiden
größten Corona-bedingten Haushaltsbelastungen wurden hierdurch kompensiert.
Weitere wirtschaftliche Verschlechterungen führten insgesamt dazu, dass der positive Trend
der vergangenen Jahre sich im Haushaltsjahr 2020 nicht fortsetzte. Zwar war erneut ein Über-
schuss zu verzeichnen. Dieser fiel mit rd. 0,7 Mio. € allerdings im Vergleich zum vorhergehen-
den Haushaltsjahr um 8,5 Mio. € geringer aus. Während die Erträge um rd. 6,6 Mio. € zurück-

                                              7
Lagebericht

gingen, wuchsen die Aufwendungen um 2,0 Mio. €. Verglichen mit dem Fehlbedarf des Haus-
haltsplanes in Höhe von 6,4 Mio. € bedeutete das Ergebnis allerdings eine Verbesserung um
rd. 7,1 Mio. €.

Da die Erträge die Aufwendungen überstiegen, wurde im Haushaltsjahr 2020 – wie bereits in
den Jahren 2016 bis 2019 – der Haushaltsausgleich erreicht.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2020 war gemäß § 5 des NKF-COVID-19-Isolie-
rungsgesetzes (NKF-CIG) die Summe der Haushaltsbelastungen infolge der COVID-19-Pan-
demie zu identifizieren. Bei der Stadt Lüdenscheid wurden pandemiebedingte Haushaltsbe-
lastungen in Höhe von rd. 2,9 Mio. € ermittelt, als außerordentlicher Ertrag verbucht und auf
diese Weise entsprechend dem NKF-CIG haushaltsmäßig neutralisiert. Ohne diese Neutrali-
sierung hätte sich statt eines Überschusses in Höhe von rd. 0,7 Mio. € ein Fehlbetrag von rd.
2,2 Mio. € ergeben. Wenngleich dies immer noch eine Verbesserung um rd. 4,2 Mio. € im
Vergleich zur Planung bedeutet hätte, wäre damit sogar eine Verschlechterung um rd. 11,4
Mio. € gegenüber dem Vorjahresergebnis zu verzeichnen gewesen.
Die ergebnisneutralen Verrechnungen mit der allgemeinen Rücklage schlossen wie im Vorjahr
mit einem positiven Saldo, wenngleich dieser etwas geringer als noch im Vorjahr ausfiel. Die-
ser Saldo in Höhe von 0,4 Mio. € und das positive Jahresergebnis von 0,7 Mio. € führten
insgesamt zwar zu einer Erhöhung des Eigenkapitals um rd. 1,1 Mio. €. Das Jahresergebnis
nach Verrechnungen fiel gleichwohl um 8,7 Mio. € schlechter aus als im Jahr 2019.

1.2 Jahresergebnis

1.2.1 Erträge

Die Gesamtsumme der Erträge betrug 2020 rd. 254,5 Mio. € und übertraf damit den Planan-
satz 2020 um rd. 6,9 Mio. €.
Zwar waren bei den Steuererträgen (-23,4 Mio. €; insbesondere Gewerbesteuer und Gemein-
deanteil an der Einkommensteuer), bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten (-1,5
Mio. €), bei den Finanzerträgen (-0,6 Mio. €), bei den sonstigen Transfererträgen (-0,4 Mio. €),
bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten (-0,4 Mio. €) und bei den Kostenerstattungen und
Kostenumlagen (-0,1 Mio. €) im Vergleich zur Planung Mindererträge festzustellen. Im Bereich
der Zuwendungen und allgemeinen Umlagen (+23,2 Mio. €; insbesondere Gewerbesteueraus-
gleichsleistungen), der sonstigen ordentlichen Erträge (+7,3 Mio. €; insbesondere außerplan-
mäßige Auflösungen von Rückstellungen) und der außerordentlichen Erträge (+2,9 Mio. €,
Isolierung pandemiebedingter Haushaltsbelastungen gemäß NKF-CIG) ergaben sich aber er-
hebliche überplanmäßige Erträge, die insgesamt zu der genannten positiven Abweichung vom
Planansatz der Erträge führten.
Der Rückgang der Erträge um rd. 6,6 Mio. € gegenüber dem Vorjahreswert beruhte auf den
folgenden wesentlichen Entwicklungen:

      Die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben nahmen insgesamt um 30,9 Mio. €
       auf 112,9 Mio. € ab. Nachdem das Aufkommen der Gewerbesteuer 2019 bei rd.
       68,1 Mio. € gelegen hatte, brach es 2020 auf 38,4 Mio. € ein. Die negative wirtschaftli-
       che Entwicklung machte sich auch in einem Rückgang des Gemeindeanteils an der
       Einkommensteuer (-2,5 Mio. €) bemerkbar. Bei der Grundsteuer B ergab sich von 2019
       nach 2020 ein Rückgang (-0,3 Mio. €), der im Wesentlichen darauf zurückzuführen
       war, dass sich im Jahr 2020 – im Vergleich zu den zurückliegenden Haushaltsjahren –
       geringere Nachveranlagungen für vorhergehende Veranlagungsjahre ergeben hatten.
       Im Bereich der Vergnügungssteuer wirkten sich insbesondere Corona-bedingte Schlie-
       ßungen aufkommensmindernd aus (-0,4 Mio. €).

                                               8
Lagebericht

      Die für 2020 im Finanzausgleichsgesetz verankerte Erhöhung des Gemeindeanteils an
       der Umsatzsteuer trug hingegen maßgeblich zum Anstieg um rd. 1,0 Mio. € bei der
       Stadt Lüdenscheid bei.
      Bei den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen war ein bemerkenswerter Anstieg
       um rd. 24,2 Mio. € festzustellen. Zwar lagen die Schlüsselzuweisungen (-1,4 Mio. €),
       die Einheitslastenabrechnung (-1,3 Mio. €) und die Zuweisungen für Integrationsmaß-
       nahmen (-0,7 Mio. €) niedriger als im Jahr 2019. Die Gewerbesteuerausgleichsleistun-
       gen erbrachten hingegen einen Ertrag von rd. 22,6 Mio. €, der im Vorjahr nicht zu ver-
       zeichnen gewesen war. Auch die KiBiz-Pauschalen des Landes (+1,7 Mio. €) erhöhten
       sich gegenüber dem Vorjahr. Im Zuge der Aufstellung des Haushaltsplanes 2020 wa-
       ren die vom Land erhaltenen Flüchtlingspauschalen aus finanzstatistischen Gründen
       aus der Ergebnisposition „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ zur Ergebnisposi-
       tion „Zuwendungen und allgemeine Umlagen“ umzugliedern gewesen. Insoweit ergab
       sich diesbezüglich bei den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen ein Ertragsanstieg
       um rd. 2,0 Mio. €, obwohl die Flüchtlingspauschalen von rd. 2,1 Mio. € im Vorjahr auf
       rd. 2,0 Mio. € im Jahr 2020 zurückgingen.
      Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte lagen um 1,6 Mio. € unter dem Ergeb-
       nis von 2019. Während die Erträge aus Benutzungsgebühren im Bereich Abfallentsor-
       gung (+0,4 Mio. €) und Straßenreinigung (+0,1 Mio. €) zunahmen, fielen die Erträge
       aus Kindergartenbeiträgen (-0,8 Mio. €), im Bereich des Rettungsdienstes (-0,4 Mio. €),
       aus Sondernutzungsgebühren (-0,5 Mio. €) und aus Parkgebühren (-0,2 Mio. €) nied-
       riger aus.
      Bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen war eine Minderung um rd. 1,2
       Mio. € gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen, was aber im Wesentlichen auf die Um-
       gliederung der Flüchtlingspauschalen zur Position „Zuwendungen und allgemeine Um-
       lagen“ zurückzuführen war (-2,1 Mio. €). Ohne diesen Effekt hätte sich ein Anstieg um
       rd. 0,9 Mio. € ergeben. Die Erstattungen des Landschaftsverbandes für unbegleitete
       minderjährige Flüchtlinge (+0,5 Mio. €) und die Kostenerstattungen vom Land für bei-
       tragsfreie Kindergartenjahre (+0,4 Mio. €) nahmen im Vergleich zum Ergebnis 2019 zu.
      Im Bereich der sonstigen ordentlichen Erträge ergab sich aufgrund verschiedener
       Effekte von 2019 nach 2020 ein Zuwachs um rd. 1,4 Mio. €.
      Die Finanzerträge fielen um rd. 0,8 Mio. € niedriger aus als im Vorjahr. Der Entfall der
       Gewinnausschüttung der Sparkasse (-0,6 Mio. €) und der geringere Zinsertrag aus der
       Verzinsung des ENERVIE-Gesellschafterdarlehens (-0,3 Mio. €) wirkten sich hier aus.
      Die außerordentlichen Erträge nach dem NKF-CIG führten hingegen zu einem Er-
       tragszuwachs in Höhe von 2,9 Mio. € im Vergleich zu 2019.

1.2.2 Aufwendungen

Die Aufwendungen lagen 2020 bei 253,8 Mio. € und damit um rd. 2,0 Mio. € über dem Vorjah-
reswert. Bei der Planung war von Aufwendungen in Höhe von 253,9 Mio. € ausgegangen wor-
den. Insoweit ergab sich gegenüber der Planung eine geringfügige Verbesserung.
Die gegenüber dem Planansatz zu verzeichnenden Verbesserungen waren im Wesentlichen
auf die Entwicklung der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (+1,1 Mio. €), der
Transferaufwendungen (+1,6 Mio. €) und der Zinsaufwendungen (+0,7 Mio. €) zurückzuführen,
die die Planüberschreitungen im Bereich der Personalaufwendungen (-2,7 Mio. €) und der
sonstigen ordentlichen Aufwendungen (-0,7 Mio. €) vollständig auffangen konnten.
Zwar ergaben sich bei den Personalaufwendungen Verbesserungen gegenüber der Planung
im Bereich der laufenden Beamtenbezüge und Beschäftigtenvergütungen (+2,1 Mio. €). Bei
den Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen waren aber überplanmäßige Auf-
wendungen in Höhe von rd. 3,2 Mio. € festzustellen. Auch führten außerplanmäßige Aufwen-
dungen in Höhe von rd. 3,6 Mio. € für Zuführungen zu Urlaubs- und Gleitzeitrückstellungen
und Rückstellungen für Leistungsentgelte (diesen stehen jeweils außerplanmäßige Erträge

                                              9
Lagebericht

aus der Auflösung von Rückstellungen des Vorjahres in etwa vergleichbarer Höhe gegenüber)
sowie für Rückstellungen für amtsangemessene Besoldung zu weiteren Verschlechterungen
gegenüber der Planung, so dass die Personalaufwendungen insgesamt 2,7 Mio. € oberhalb
der Planung lagen.
Auch bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen ergaben sich verschiedene Planüber-
schreitungen bei einzelnen Positionen, z.B. außerplanmäßige Aufwendungen für Rückstel-
lungszuführungen (rd. 0,4 Mio. € Rückstellung für Mehraufwendungen Kreisumlage; 0,4 Mio. €
Rückstellung Zinsen gem. § 238 Abgabenordnung) und Wertberichtigungen von Forderungen
(rd. 1,0 Mio. €). Einsparungen bei anderen Positionen konnten diese nicht kompensieren, so
dass es insgesamt zu einer Planüberschreitung in Höhe von 0,7 Mio. € kam.
Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ergaben sich zwar bei verschiede-
nen Positionen Mehraufwendungen gegenüber der Planung (insbesondere außerplanmäßi-
gen Zuführungen zu den Instandhaltungsrückstellungen im Bereich der Gebäude und der
Sportanlagen von 4,0 Mio. €). Die Ansätze wurden insgesamt aber unterschritten, was einer-
seits auf eine Vielzahl an Ermächtigungsübertragungen nach 2021 (+3,4 Mio. €) und anderer-
seits auch auf „echte“ Einsparungen (z.B. Energiekosten +0,4 Mio. €, Schülerbeförderungs-
kosten +0,8 Mio. €, Unterhaltung Flüchtlingsunterkünfte +0,2 Mio. €, Gewässerunterhaltung
SELH +0,2 Mio. €) zurückzuführen war.
Die negative Gewerbesteuerentwicklung zog im Bereich der Transferaufwendungen Min-
deraufwendungen in Höhe von rd. 1,2 Mio. € bei der Gewerbesteuerumlage inklusive der Fi-
nanzierungsbeteiligung am Fonds Deutsche Einheit nach sich. Auch die Geldleistungen der
Tagespflege (+0,5 Mio. €) und die Asylbewerberleistungen (+0,6 Mio. €) blieben unter den
Ansätzen. Die Betriebskostenzuschüsse an die Träger von Kindertageseinrichtungen waren
hingegen rd. 0,2 Mio. € höher als geplant. Auch die Transferaufwendungen im Bereich der
Hilfen zur Erziehung (+0,2 Mio. €) lagen oberhalb der Planung. Insgesamt unterschritten die
Transferaufwendungen aber die Ansätze um rd. 1,8 Mio. €.
Die Zinsaufwendungen für Investitionskredite blieben um rd. 0,7 Mio. € hinter den Planungen
zurück. Die schleppende Abwicklung der Investitionen führte zu einer deutlich zeitversetzten
Aufnahme von Krediten (+0,5 Mio. €). Im Zusammenhang mit dem Refinanzierungskredit für
das ENERVIE-Gesellschafterdarlehen waren Zinsaufwendungen in der Planung berücksich-
tigt. Aufgrund der ganzjährig positiven Guthabenbestände auf dem städtischen Konto wurde
das Gesellschafterdarlehen aus dem Liquiditätsbestand ausgezahlt. Eine Kreditaufnahme er-
folgte im Jahr 2020 nicht. Insoweit ergab sich beim entsprechenden Zinsaufwand eine Plan-
unterschreitung von rd. 0,2 Mio. €.
Ursächlich für den zu beobachtenden Anstieg der Aufwendungen um rd. 2,0 Mio. € im Ver-
gleich zum Vorjahr waren insbesondere die um rd. 6,9 Mio. € angewachsenen Personal- und
Versorgungsaufwendungen und die um rd. 1,2 Mio. € angestiegenen bilanziellen Ab-
schreibungen, die auch durch den deutlichen Rückgang der Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen um rd. 6,0 Mio. € nicht aufgefangen werden konnten.

Maßgebliche Effekte für die Abnahme der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
gegenüber dem Ergebnis 2019 waren die geringeren Zuführungen zu Instandhaltungsrück-
stellungen, die im Vergleich zum Vorjahr um rd. 5,6 Mio. € niedriger lagen.
Bei den Personalaufwendungen waren insbesondere die Tarif- und Besoldungssteigerungen
sowie zusätzlich bereitgestellte Personalkapazitäten ursächlich für die Erhöhung der laufen-
den Beamtenbesoldungen und Beschäftigtenvergütungen um rd. 3,3 Mio. € im Vergleich zum
Vorjahr. Darüber hinaus fielen sowohl die Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellun-
gen (-2,2 Mio. €) und die Zuführungen zu Urlaubs- und Gleitzeitrückstellungen (-0,2 Mio. €)
schlechter aus als das Vorjahresergebnis. Auch die Zuführungen zu den Rückstellungen für
amtsangemessene Besoldung lagen höher als 2019 (-0,1 Mio. €).

                                            10
Lagebericht

Bei den bilanziellen Abschreibungen war insgesamt eine Aufwandsverschlechterung um rd.
1,2 Mio. € im Vergleich zu 2019 festzustellen, die auf einen Zuwachs bei den Sonderabschrei-
bungen (-0,5 Mio. €), höhere Abschreibungen auf Sachanlagen (-0,4 Mio. €) und angestiegene
Abschreibungen auf Forderungen (-0,2 Mio. €) zurückzuführen war.
Verschlechterungen gegenüber dem Vorjahr ergaben sich zudem auch bei den Transferauf-
wendungen (-0,5 Mio. €).

1.3 Ergebnisneutrale Verrechnungen mit der allgemeinen Rücklage

Auf der Grundlage des § 44 Abs. 3 KomHVO NRW waren im Jahresabschluss 2020 ergebnis-
neutrale Verrechnungen mit der allgemeinen Rücklage vorzunehmen, die aus dem Abgang
und der Veräußerung von Vermögensgegenständen sowie aus Wertveränderungen von Fi-
nanzanlagen resultierten.

                                                                                Veränderung
                                                         2019           2020      gegenüber
                                                                                     Vorjahr
Verrechnete Erträge ENERVIE                                0,3              0,0         -0,3
Verrechnete Erträge bei weiteren Finanzlagen               0,3              0,5        +0,2
Verrechnete Aufwendungen bei Finanzanla-
                                                          -0,2              -0,1        +0,1
gen
Saldo verrechneter Erträge und Aufwendun-
gen bei Vermögensgegenständen und Son-                     0,1              0,1          0,0
derposten
Saldo ergebnisneutraler Verrechnungen
mit der allgemeinen Rücklage                               0,5              0,4         -0,1
                    (Es können sich rundungsbedingte Differenzen ergeben)

Im Jahr 2014 hatte die Stadt Lüdenscheid infolge der deutlich negativen wirtschaftlichen Ent-
wicklung der ENERVIE eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 28,3 Mio. € auf den
Buchwert der ENERVIE vorgenommen. Die nachfolgende positive Entwicklung führte zu Zu-
schreibungen im Jahr 2015 in Höhe von 8,6 Mio. €, 2016 in Höhe von 7,0 Mio. €, 2017 in Höhe
von 6,3 Mio. €, 2018 in Höhe von 6,2 Mio. € und 2019 in Höhe von 0,3 Mio. €. Da der Buchwert
der ENERVIE zum 31.12.2019 wieder den Ursprungswert erreicht hatte, waren weitere Zu-
schreibungen nicht zulässig. Im Vergleich zum Vorjahr trat dementsprechend eine Verschlech-
terung um 0,3 Mio. € ein.
Im Haushaltsjahr 2020 waren Zuschreibungen und Abschreibungen bei den Finanzanlagen,
Erträge aus Verkaufserlösen, aus Zuschreibungen auf das Anlagevermögen und aus Auflö-
sungen von Sonderposten sowie Aufwendungen aus Anlagenabgängen mit der allgemeinen
Rücklage zu verrechnen, woraus ein positiver Saldo von rd. 0,4 Mio. € resultierte.

Insgesamt war der Verrechnungssaldo damit um rd. 0,1 Mio. € geringer als im Vorjahr.

                                             11
Lagebericht

2. Finanzlage

Die folgende Tabelle enthält – verglichen mit dem Vorjahr – die gesamten Ein- und Auszah-
lungen der Stadt ohne die Zahlungsflüsse aus der Aufnahme und Tilgung von Krediten zur
Liquiditätssicherung, da erst ohne Berücksichtigung dieser Zahlungsflüsse die tatsächliche Li-
quiditätsentwicklung deutlich wird (Beträge in Millionen Euro).

                                                                                Veränderung
                                                           2019            2020   gegenüber
                                                                                     Vorjahr
Einzahlungen                                              267,4           264,5         -2,9
Auszahlungen                                             -238,9          -266,9        -28,0
Saldo                                                      28,4            -2,4        -30,8
                     (Es können sich rundungsbedingte Differenzen ergeben)

Während die Auszahlungen gegenüber dem Vorjahr um rd. 28,0 Mio. € anstiegen, nahmen
die Einzahlungen um rd. 2,9 Mio. € ab. Der Saldo aus Ein- und Auszahlungen war damit ne-
gativ. Gegenüber 2019 bedeutete dies insgesamt eine Verschlechterung um rd. 30,8 Mio. €.
Im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit ergab sich wie bereits in den letzten fünf
Jahren ein positiver Saldo. Dieser betrug rd. 13,3 Mio. € und fiel damit rd. 20,8 Mio. € schlech-
ter aus als 2019. Wie bereits in den Vorjahren stiegen die Auszahlungen deutlich an (-8,3
Mio. €). Gleichzeitig nahmen die Einzahlungen um rd. 12,5 Mio. € ab, was insbesondere auf
die deutlich geringeren Steuereinzahlungen (-31,3 Mio. €) zurückzuführen war, deren Rück-
gang auch durch die Gewerbesteuerausgleichsleistungen nicht kompensiert werden konnte.
Zu den weiteren Veränderungen im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit wird auf die
Erläuterungen unter dem Punkt „Ertrags- und Aufwandslage“ (insbesondere höhere Personal-
und Versorgungsauzahlungen und gesunkene öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte und ge-
ringere Kostenerstattungen) verwiesen.
Der Saldo aus Investitionstätigkeit betrug im Jahr 2020 rd. 6,2 Mio. € und fiel damit im Ver-
gleich zum Vorjahr um rd. 7,9 Mio. € positiver aus. Den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
in Höhe von rd. 22,5 Mio. € standen Einzahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 28,7
Mio. € gegenüber. Die Einzahlungen nahmen damit gegenüber dem Vorjahr, als sie 10,4
Mio. € betragen hatten, deutlich zu (+18,3 Mio. €). Gleichzeitig erhöhten sich auch die Aus-
zahlungen von 12,1 Mio. € im Vorjahr auf 22,5 Mio. € im Jahr 2020; allerdings stiegen die
Auszahlungen mit 10,4 Mio. € weniger stark an als die Einzahlungen.
Bei der Analyse der Investitionstätigkeit im Jahr 2020 ist zu berücksichtigen, dass diese durch
die Tilgung (Einzahlung 16,9 Mio. €) und Neugewährung des ENERVIE-Gesellschafterdarle-
hens (Auszahlung 8,4 Mio. €) deutlich beeinflusst wurde. Rechnet man diese Effekte heraus,
ergibt sich ein mit dem Vorjahr vergleichbares Bild: Die in dieser Form bereinigten Auszahlun-
gen aus Investitionstätigkeit lagen bei 14,1 Mio. € und damit rd. 2,0 Mio. € höher als 2019. Die
Einzahlungen betrugen 11,8 Mio. € und fielen damit 1,5 Mio. € höher aus als im Vorjahr. Der
um die ENERVIE-Effekte bereinigte Saldo aus Investitionstätigkeit in Höhe von -2,3 Mio. € fiel
um rd. 0,5 Mio. € ungünstiger aus als 2019.
Schwerpunkte der Investitionstätigkeit der Stadt Lüdenscheid waren im Jahr 2020, abgesehen
von der hälftigen Neugewährung des ENERVIE-Gesellschafterdarlehens in Höhe von 8,4
Mio. €, die Maßnahmen im Rahmen des Integrierten Handlungskonzepts Altstadt mit rd. 2,6
Mio. € und Investitionen in Höhe von 1,1 Mio. € in Fahrzeuge und Ausrüstung für die Feuer-
wehr. Darüber hinaus investierte die Stadt unter anderem 0,8 Mio. € in den Ausbau der Kin-
dertageseinrichtung Lösenbach, 0,7 Mio. € in die Glasfaseranbindung der Schulen, 0,7 Mio. €
in Fahrzeuge und Ausrüstung für den Rettungsdienst und 0,6 Mio. € in die Sanierung der Brü-
cke Zum Weißen Pferd.

                                               12
Lagebericht

Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit waren zwar höher als im Vorjahr, lagen aber – wie
bereits in den Vorjahren – sehr deutlich unterhalb der Planung. Veranschlagt waren für 2020
Investitionsauszahlungen in Höhe von 47,8 Mio. €. Mit den tatsächlich verausgabten 22,5
Mio. € wurden die Planungen um 25,3 Mio. € unterschritten.
Um die Inanspruchnahmequote der investiven Auszahlungsermächtigungen sachgerecht mit
dem Vorjahr vergleichen zu können, soll auch hier die Neugewährung des ENERVIE-Gesell-
schafterdarlehens in Höhe von 8,4 Mio. € bei den Ansätzen und den Auszahlungen herausge-
rechnet werden, weil ansonsten ein verzerrtes Bild entstünde. Ansätzen von 39,4 Mio. € stan-
den danach Auszahlungen in Höhe von 14,1 Mio. € gegenüber. Lediglich 36% (Vorjahr 33%)
der Ansätze wurden tatsächlich in Anspruch genommen. Die Inanspruchnahmequote blieb auf
dem sehr niedrigen Niveau der Vorjahre.
Da gleichwohl zahlreiche Projekte begonnen wurden, waren Ermächtigungen in Höhe von 20,7
Mio. € (und damit in etwa gleich viel wie im Vorjahr) gemäß § 22 KomHVO NRW ins Folgejahr
zu übertragen. Dieser Sachverhalt wurde auch aufgrund der damit verbundenen Probleme im
Bereich der Kreditermächtigung (siehe unten) mehrfach kritisch im Verwaltungsvorstand the-
matisiert. Auch in der Sitzungsdrucksache Nr. 087/2021 zur Unterrichtung des Haupt- und Fi-
nanzausschusses über die vorgenommenen Ermächtigungsübertragungen wurde das Veran-
schlagungs- und Umsetzungsproblem thematisiert. Der Verwaltungsvorstand hat sich auf-
grund der Problematik – wie bereits im Vorjahr – für eine sehr restriktive Vorgehensweise bei
der Veranschlagung von neuen Investitionsmaßnahmen für das Haushaltsjahr 2022 ausge-
sprochen.
Der Saldo aus Finanzierungstätigkeit betrug rd. -21,8 Mio. €. Den Kreditaufnahmen in Höhe
von rd. 2,7 Mio. € standen Tilgungszahlungen in Höhe von 24,5 Mio. € gegenüber. Im Ergebnis
führte dies zu einem entsprechenden Rückgang der Kredite für Investitionen.
Fast ganzjährig positive Guthabenbestände auf dem städtischen Girokonto machten die ge-
plante Aufnahme des Kredits zur Refinanzierung des ENERVIE-Gesellschafterdarlehens in
Höhe von 8,4 Mio. € nicht erforderlich. Vielmehr konnten durch einen Verzicht auf die Kredit-
aufnahme die ansonsten an die Bank zu entrichtenden Verwahrentgelte vermieden werden.
Um die Kreditaufnahme im Jahr 2021 zu ermöglichen, wurde sie für das Haushaltsjahr 2021
neu veranschlagt. Entsprechend ist der vorstehend dargestellte deutliche Rückgang bei den
Krediten für Investitionen zu relativieren.
Da die Abwicklung der Investitionen im Jahr 2020, wie bereits in den vergangenen Jahren,
sehr schleppend verlief, erfolgte die Kreditaufnahme für Investitionen nicht im Jahr der Veran-
schlagung, sondern zeitversetzt. Die Ermächtigung zur Aufnahme von Investitionskrediten gilt
gemäß § 86 Abs. 2 GO NRW über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Ende des auf das Haus-
haltsjahr folgenden Jahres bzw., wenn die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr nicht
rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht wird, bis zum Erlass dieser Haushaltssatzung. Die noch
nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung aus 2020 wurde anteilig in Höhe von rd.
9,9 Mio. € nach 2020 übertragen und steht neben der originären Kreditermächtigung für das
Haushaltsjahr 2021 zur Verfügung. Auf die dem Hauptausschuss am 03.05.2021 vorgelegte
Sitzungsdrucksache Nr. 087/2021 wird verwiesen.
Mit Ausnahme von wenigen kurzfristigen Überziehungen des Girokontos der Stadt Lüden-
scheid waren im Jahr 2020 keine Kreditaufnahmen zur Liquiditätssicherung notwendig. Zum
Stichtag 31.12.2020 bestanden dementsprechend keine entsprechenden Kredite; vielmehr be-
trug der Bestand an liquiden Mittel rd. 37,8 Mio. €.
Zur Einordnung dieses positiven Liquiditätsbestandes sind allerdings bedeutende Sachver-
halte zu berücksichtigen, die sich in der Liquiditätslage zum 31.12.2020 noch nicht niederge-
schlagen haben:

                                              13
Lagebericht

    Im Jahresabschluss 2020 werden im Bereich der Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit
     Ermächtigungen in Höhe von rd. 5,1 Mio. € und im Bereich der Auszahlungen aus Investi-
     tionstätigkeit rd. 20,7 Mio. € nach 2021 übertragen. Da diesen Auszahlungen lediglich zum
     Teil künftige Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten gegenüberstehen, resultieren
     hieraus per Saldo zukünftige Liquiditätsbelastungen in Höhe von rd. 16,0 Mio. €.
    Aus den Jahresüberschüssen 2017, 2018 und 2019 wurden insgesamt 24,2 Mio. € einer
     Sonderrücklage zur Sicherung der Herstellung des Neubaus der Feuer- und Rettungswa-
     che zugeführt. Weiterhin wurden aus dem Jahresüberschuss 2019 Mittel in Höhe von
     1.075.000 € einer neu gebildeten Sonderrücklage zur Umsetzung der Klimaschutzmaß-
     nahmen am Neubau der Feuer- und Rettungswache zugeführt. Darüber hinaus wurde aus
     dem Jahresüberschuss des Haushaltsjahres 2018 eine Sonderrücklage zur Sicherung der
     Erneuerung der Dauerausstellung der städtischen Museen in Höhe von 1,5 Mio. € gebildet.
     Eigentlich müssten entsprechende Finanzmittel bereits jetzt „zur Seite gelegt werden“. Da
     eine solche explizite Separierung aber unwirtschaftlich wäre, ist der künftige Liquiditätsab-
     fluss mit dem Liquiditätsstand zum 31.12. gedanklich zu verrechnen (siehe hierzu auch die
     Ausführungen unter Abschnitt II. Ziffer 3 „Entwicklung der Liquidität 2009-2019“).
Die Einbeziehung dieser Belastungen in Höhe von knapp 37,8 Mio. € führt zu einem modifi-
zierten Liquiditätsbestand zum 31.12.2020 von -5,0 Mio. €.

3. Vermögens- und Schuldenlage

Die nachfolgende Kurzübersicht erlaubt einen Vergleich der Schlussbilanz zum 31.12.2020
mit der Schlussbilanz zum 31.12.2019 (Beträge in Millionen Euro).

                                                                                  Veränderung
Aktiva                                            31.12.2020      31.12.2019        gegenüber
                                                                                       Vorjahr
        Aufwendungen zur Erhaltung der
0.                                                         2,9             0,0                2,9
        gemeindlichen Leistungsfähigkeit
1.      Anlagevermögen                                   523,4          535,9               -12,4
        Immaterielles Vermögen                             0,2            0,3                 0,0
        Sachanlagen                                      296,8          301,1                -4,3
        Finanzanlagen                                    226,4          234,5                -8,2
2.      Umlaufvermögen                                    52,3           51,0                 1,3
        Vorräte                                            1,2            1,7                -0,6
        Forderungen und sonst. VG                         13,3            9,0                 4,3
        Liquide Mittel                                    37,8           40,2                -2,4
3.      Aktive Rechnungsabgrenzung                        13,1           13,0                 0,1
        Summe                                            591,7          599,8                -8,1
                                                                                  Veränderung
Passiva                                           31.12.2020      31.12.2019        gegenüber
                                                                                       Vorjahr
1.      Eigenkapital                                     232,0          230,9              1,1
        Allgemeine Rücklage                              204,4          200,6              3,8
        Sonderrücklage                                    26,9           21,1              5,8
        Ausgleichsrücklage                                 0,0            0,0              0,0
        Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag                  0,7            9,2             -8,5
2.      Sonderposten                                      87,6           84,2              3,4
3.      Rückstellungen                                   161,4          152,2              9,2
4.      Verbindlichkeiten                                 97,6          118,7            -21,1
5.      Passive Rechnungsabgrenzung                       13,0           13,7             -0,7
        Summe                                            591,7          599,8             -8,1
                       (Es können sich rundungsbedingte Differenzen ergeben)

                                                14
Lagebericht

Die Bilanzsumme reduzierte sich um rd. 8,1 Mio. €.
Während sich die Werte des Anlagevermögens um 12,4 Mio. € verminderten, nahmen die ak-
tiven Rechnungsabgrenzungen um 0,1 Mio. € und das Umlaufvermögen um rd. 1,3 Mio. €
gegenüber dem 31.12.2019 zu. Der erstmals auszuweisende Aktivposten für Aufwendungen
zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit führte zu einem Anstieg um rd. 2,9 Mio. €.
Im Bereich des Anlagevermögens war eine Reduzierung des Sachanlagevermögens um 4,3
Mio. € festzustellen. Ursächlich hierfür war, dass die planmäßigen Abschreibungen auf das
Sachanlagevermögen insgesamt den Wert der Neuzugänge und Zuschreibungen überstiegen.
Das Finanzanlagevermögen nahm um rd. 8,2 Mio. € ab. Zwar führte eine Zuschreibung auf
den Buchwert des STL in Höhe von rd. 0,4 Mio. € zu einem Zuwachs. Aber die hälftige Rück-
zahlung des an die ENERVIE gewährten Gesellschafterdarlehens führte zu einer Abnahme
um rd. 8,4 Mio. €.
Der Wert des Umlaufvermögens lag zum 31.12.2020 rd. 1,3 Mio. € höher als zum 31.12.2019.
Während der Bestand an liquiden Mittel um 2,4 Mio. € abnahm und auch der Bestand an Vor-
räten um rd. 0,6 Mio. € zurückging, ergab sich beim Bestand an Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen ein Anstieg um 4,5 Mio. €.
Sowohl der Jahresüberschuss in Höhe von 0,7 Mio. € als auch der positive Saldo aus den
Verrechnungen mit der allgemeinen Rücklage in Höhe von 0,4 Mio. € erhöhten das Eigenka-
pital, so dass insgesamt eine leichte Zunahme um rd. 1,1 Mio. € festzustellen war. Bei gleich-
zeitig leicht gesunkener Bilanzsumme blieb die Eigenkapitalquote zum 31.12.2020 konstant
bei 39%.
Zwar entwickelte sich das Eigenkapital damit auch im sechsten Jahr hintereinander positiv. Es
bleibt aber festzuhalten, dass der Wert des Eigenkapitals der Stadt Lüdenscheid zum
31.12.2020 um rd. 102,9 Mio. € und damit nach wie vor deutlich unter dem Stand zum
01.01.2009 von seinerzeit 334,9 Mio. € lag. Auf die entsprechenden Ausführungen in Abschnitt
II. Ziffer 4. „Entwicklung des Eigenkapitals 2009-2019“ wird verwiesen.
Der Bestand an Sonderposten erhöhte sich von 84,2 Mio. € im Vorjahr auf 87,6 Mio. € zum
31.12.2020, da die Zugänge höher lagen als die planmäßigen Sonderpostenauflösungen.
Wie bereits in den Vorjahren war bei den Rückstellungen ein Anstieg festzustellen. Ursäch-
lich für die deutliche Erhöhung von 152,2 Mio. € auf 161,4 Mio. € waren deutliche Zuwächse
bei den Pensions- und Beihilferückstellungen (+7,7 Mio. €) und bei den Instandhaltungsrück-
stellungen (+2,6 Mio. €). Die sonstigen Rückstellungen nahmen hingegen um 1,1 Mio. € ab.
Die Rückstellungen waren rd. 44,5 Mio. € höher als in der berichtigten Eröffnungsbilanz zum
01.01.2009 (siehe hierzu Anlage 6 zum Jahresabschluss 2020), als sie noch 116,9 Mio. €
betragen hatten. Insbesondere die starke Zunahme der Pensions- und Beihilferückstellungen,
die zum 31.12.2020 rd. 37,7 Mio. € über dem Niveau zum 01.01.2009 (88,3 Mio. €) lagen, war
hierfür verantwortlich.
Die Verbindlichkeiten nahmen auch im Jahr 2020 ab und betrugen nunmehr 97,6 Mio. €
(-21,1 Mio. € gegenüber dem Vorjahr). Die Entwicklung wurde maßgeblich von den Krediten
für Investitionen bestimmt, die sich im Jahr 2020 um rd. 21,9 Mio. € reduzierten. Auf die Aus-
führungen unter „Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit“ bei Abschnitt „2. Finanzlage“ wird
verwiesen.

4. Weitere Analyse der Haushaltslage - Kennzahlen

Zur weiteren Analyse der Haushaltslage wird auf die Kennzahlen in den als Anlage beigefüg-
ten Auswertungen verwiesen.

                                             15
Lagebericht

V.     Vorgänge von besonderer Bedeutung; auch solche, die nach
       Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind

Der Jahresabschluss 2019 der Stadt Lüdenscheid wurde am 03.05.2021 vom Haupt- und
Finanzausschuss der Stadt Lüdenscheid gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 GO NRW festgestellt.
Dem Bürgermeister wurde Entlastung erteilt. Der festgestellte Jahresabschluss wurde mit
Schreiben vom 17.05.2021 der Kommunalaufsicht des Märkischen Kreises angezeigt und von
dieser mit Verfügung vom 27.05.2021 ohne Bedenken zur Kenntnis genommen.
Erhebliche Zusatzbelastungen gegenüber dem am 25.06.2012 vom Rat der Stadt Lüden-
scheid beschlossenen Haushaltssicherungskonzept 2012-2022 (auf die ausführliche Erläute-
rung hierzu in der Sitzung des Rates der Stadt Lüdenscheid am 02.03.2015 und den Vorbericht
zum Haushaltssicherungskonzept 2016 wird verwiesen) machten eine Revision des Haus-
haltssicherungskonzeptes für 2016 notwendig. Das für 2016 überarbeitete Haushaltssiche-
rungskonzept wurde durch die Kommunalaufsicht des Märkischen Kreises ebenso genehmigt
wie die Fortschreibungen für 2017 bis 2021. Die Stadt wird damit auch über das Haushaltsjahr
2020 hinaus nicht als Nothaushaltsgemeinde eingestuft.
Zur Stärkung der Schulinfrastruktur stellte die NRW.BANK für sämtliche Kommunen in NRW
in den Jahren 2017-2020 im Rahmen des Programms „NRW.BANK.Gute Schule 2020“ Kre-
dite in einer Gesamthöhe von bis zu zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Auf die Stadt Lüden-
scheid entfielen hiervon rd. 5,3 Mio. € (jeweils 1,3 Mio. € in den Jahren 2017-2020). Diese
waren für die Sanierung, Modernisierung und den Ausbau der baulichen und digitalen Schul-
infrastruktur zu verwenden. Zins- und Tilgungsleistungen sollen vom Land getragen und un-
mittelbar an die NRW.BANK geleistet werden. Der Rat der Stadt Lüdenscheid hatte am
10.07.2017 beschlossen, die der Stadt zur Verfügung stehenden Mittel zur Reaktivierung des
Schulgebäudes der ehemaligen Hauptschule Wefelshohl zur Unterbringung einer Grund-
schule einzusetzen. Die Maßnahme wurde 2017 begonnen und 2019 baulich weitestgehend
abgeschlossen. Da die tatsächlichen Baukosten nach dem vorläufigen Abrechnungsstand der
Maßnahme den Ansatz um rd. 600.000 € unterschritten, wurden die verbleibenden Mittel für
die Erneuerung der naturwissenschaftlichen Räume in der Theodor-Heuss-Realschule einge-
setzt. Da auch bei diesem Projekt nicht alle Mittel benötigt werden, soll ein Anteil in Höhe von
rd. 118.000 € als Eigenanteil für Maßnahmen zum beschleunigten Ausbau der Ganztagsbe-
treuung für Grundschulkinder verwendet werden (vgl. Sitzungsdrucksache Nr. 056/2021).
Eine Reihe von Mängeln bzw. Gefährdungen, die in der Gefährdungsbeurteilung für die Feuer-
und Rettungswache aufgezeigt wurden, ließ sich im Bestand nicht abschließend beseitigen;
teilweise mussten Übergangslösungen akzeptiert werden. Der baldige Neubau einer Feuer-
und Rettungswache bleibt daher unverändert zwingend erforderlich. Die Stadt hat im Jahr
2018 ein Grundstück für den Neubau erworben. Die Umsetzung der Neubaumaßnahme ist für
die kommenden Jahre vorgesehen. Auf die Ausführungen in Abschnitt „7.3.2 Übersicht über
die Maßnahme im Rahmen des Sonderkontingents Feuerwehrgebäude“ im Vorbericht zum
Haushaltsplan 2021 wird verwiesen.
Nach dem Neubau der Feuer- und Rettungswache ist der Neubau der Musikschule das der-
zeit größte Investitionsprojekt der Stadt Lüdenscheid. Im Jahr 2018 hatte die Stadt einen Zu-
wendungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg über rd. 5,3 Mio. € erhalten. Im Jahr 2019
wurde wegen absehbarer Kostenerhöhungen ein erweiterter Förderantrag gestellt. Mit Be-
scheid vom 29.08.2019 hatte die Bezirksregierung Arnsberg eine Erhöhung der Gesamtaus-
gaben akzeptiert, allerdings nicht in vollem Umfang, so dass auch der Eigenanteil der Stadt
stieg. Ende 2019 begannen die baulichen Maßnahmen, die sich voraussichtlich bis ins Jahr
2022 erstrecken werden.
Mit Beschluss vom 30.09.2019 hat der Rat der Stadt Lüdenscheid einen umfangreichen Maß-
nahmenkatalog zur Erreichung von Klimaschutz- und Nachhaltigkeitszielen beschlossen (Ak-
tionsprogramm Klimaschutz, Sitzungsdrucksache 175/2019/1). Die Stadt Lüdenscheid betei-
ligt sich zudem seit 2019 an dem Projekt „Global nachhaltige Kommune in NRW“, das vom

                                              16
Lagebericht

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie der Service-
stelle Kommunen in der Einen Welt gefördert wird. Zudem hat die Stadt Lüdenscheid im Jahr
2020 an dem vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
NRW geförderten und von der Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW durchgeführten
Projekt „Kommunaler Nachhaltigkeitshaushalt“ teilgenommen. Auf die Sitzungsdrucksache Nr.
298/2020 wird verwiesen.

VI.    Risiken und Chancen

1. Allgemeine Haushaltswirtschaftliche Entwicklung

Trotz der positiven Jahresergebnisse der Jahre 2016 bis 2020 bleibt die finanzielle Lage der
Stadt weiterhin angespannt. Das für 2021 fortgeschriebene und von der Kommunalaufsicht
des Märkischen Kreises genehmigte Haushaltssicherungskonzept weist im Ergebnisplan in
den Jahren 2021 bis 2024 den planmäßigen strukturelle Haushaltsausgleich aus. Allerdings
gelingt dieser im Jahr 2021 nur durch die Isolierung der coronabedingten Haushaltsbelastun-
gen und in den Jahren 2022 und 2023 lediglich „sehr knapp“. Die Planung war in Anbetracht
der Corona-Pandemie von einer Unsicherheit bislang nicht bekanntem Ausmaßes geprägt. Zu
weiteren Einzelheiten wird auf die Ausführungen im Vorbericht zum Haushaltsplan und zum
Haushaltssicherungskonzept 2020 verwiesen. Zudem besteht das Risiko, dass die Entwick-
lung im Jahr 2021 und in den Folgejahren nennenswert von der Ertragsplanung im Bereich
der Steuererträge abweicht (vgl. auch die Ausführungen in der Vorlage zur Beschlussfassung
des Haushaltes 2021, Sitzungsdrucksache Nr. 039/2021).
Die aktuelle haushaltswirtschaftliche Entwicklung wird weiterhin in erheblichem Umfang durch
externe Faktoren bestimmt. Noch zu Beginn des letzten Jahres ging die Bundesregierung in
ihrem Jahreswirtschaftsbericht für das Jahr 2020 von einer weiterhin positiven Wirtschafts-
entwicklung in Deutschland aus. Das Wachstum sollte nach den entsprechenden Prognosen
mit 1,1% sogar höher liegen als 2019. Infolge der Auswirkungen der weltweiten Verbreitung
des Coronavirus SARS-CoV-2 zu Beginn des Jahres gerieten die Weltwirtschaft und die deut-
sche Volkswirtschaft jedoch in eine Rezession. Letztlich ergab sich im Jahr 2020 nach Berech-
nungen des Statistischen Bundesamtes 2020 ein spürbarer Rückgang des Bruttoinlandspro-
dukts (-4,8%). Zwar prognostizierte die Bundesregierung in der Ende April 2021 veröffentlich-
ten Frühjahrsprojektion nunmehr für 2021 einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um 3,5%
und hatte damit ihre vorhergehende Prognose nach oben korrigiert, die Entwicklung bleibt aber
hinter dem Niveau vor der Pandemie und insbesondere dem vor der Pandemie für 2021 er-
warteten Niveau zurück. Der Deutsche Städtetag hat zuletzt im Mai ausdrücklich darauf hin-
gewiesen, dass die 2021 wieder angestiegenen Steuerinnahmen nicht ansatzweise dazu aus-
reichen, das Steueraufkommen des Jahres 2019 zu erreichen. Er hat das Land aufgefordert,
den durch Corona verursachten Rückgang im Steuerverbund zum Gemeindefinanzierungsge-
setz 2022 aufzufangen.
Der Bedarf an Krediten zur Liquiditätssicherung war in den vergangenen Jahren im inter-
kommunalen Vergleich eher unterdurchschnittlich. In den Jahren 2016 bis 2018 gelang eine
Rückführung des Bestandes auf null; in den Jahren 2019 und 2020 kam die Stadt ohne Kre-
ditaufnahmen aus. Im ersten Halbjahr profitierte die Stadt Lüdenscheid weiterhin von ihrer gu-
ten Liquiditätslage, auch wenn seit Mitte 2017 für Guthabenbestände auf den städtischen Kon-
ten Verwahrentgelte („Strafzinsen“) fällig werden. Die Folgen der Corona-Pandemie werden
sich allerdings deutlich negativ auf die Liquidität der Stadt Lüdenscheid auswirken. Es bedarf
perspektivisch weiterer Anstrengungen, um einen positiven Liquiditätsbestand zu erhalten und
die Liquidität unabhängig von Kreditgebern und Zinsänderungsrisiken sicherzustellen.
Die Anforderungen, die sich durch die demografische Entwicklung ergeben, wurden im Rah-
men eines Demografiekonzepts untersucht, sind aber in den Auswirkungen auf den Haushalt

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