Förderung der beruflichen (Weiter-) Bildung und Fachkräftesicherung - FORUM WIRTSCHAFTSFÖRDERER LANDKREIS LEIPZIG 2014
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Förderung der beruflichen (Weiter-) Bildung und Fachkräftesicherung 4. FORUM WIRTSCHAFTSFÖRDERER LANDKREIS LEIPZIG 2014 Sylvio Keschka Sächsische Aufbaubank – Förderbank – Abteilung Europäischer Sozialfonds Borna, 28. November 2014
Förderzeitraum 2007 bis 2013 – „Einzelbetriebliches Förderverfahren“ und „Weiterbildungsscheck Sachsen“ Rückblick • Programmstart „Einzelbetriebliches Förderverfahren“ 1. September 2007: bedarfsgerechte, unternehmensbezogene Förderung „Weiterbildungsscheck Sachsen“ am 1. November 2010: Möglichkeit für Privatpersonen, Förderung unabhängig von Arbeitgeber zu beantragen (Förderung arbeitsloser Nichtleistungsempfänger ab März 2012) • über 17.000 Bewilligungen im „Einzelbetrieblichen Förderverfahren“ und über 12.000 Bewilligungen im Programm „Weiterbildungsscheck Sachsen“ (davon 729 bzw. 626 Landkreis Leipzig) • Fördersätze bis zu 80 % in Abhängigkeit Unternehmensgröße bzw. Einkommen der Antragsteller
Förderzeitraum 2007 bis 2013 – „Einzelbetriebliches Förderverfahren“ Beantragte Weiterbildungsinhalte Landkreis Leipzig in % (Werte in Klammern: sächsischer Durchschnitt) Sonstiges 4 (3) Prozess- und 4 (4) Produktinnovationen 8 (6) Unternehmensmanagement 29 (30) Unternehmerisches Denken 8 (6) Interkulturelle Kompetenzen Physiotherapie, 15 (18) Gesundheitsfachberufe 17 (20) Schaffung von Arbeitsplätzen 15 (13) Land- und Forstwirtschaft, Umweltschutz
Förderzeitraum 2007 bis 2013 – „Weiterbildungsscheck Sachsen“ Beantragte Weiterbildungsinhalte Landkreis Leipzig in % (Werte in Klammern: sächsischer Durchschnitt) 2 (3) < 1 (
Förderzeitraum 2014 bis 2020 – „Dachmarke“ Weiterbildungsscheck Weiterbildungsscheck Weiterbildungsscheck Weiterbildungsscheck betrieblich individuell Initiative und Interesse durch Eigeninitiative/Eigeninteresse der Arbeitgeber Privatperson = = Antragstellung, Organisation Antragstellung, Durchführung und Bezahlung/Abrechnung und Bezahlung/Abrechnung durch Arbeitgeber durch Privatperson 5
Förderzeitraum 2014 bis 2020 – Weiterbildungsscheck betrieblich und individuell Weiterbildungsscheck Aktueller Stand – Rechtsgrundlagen • Fachrichtlinie „Berufliche Bildung“ des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr wurde am 12. August 2014 im Kabinett bestätigt, Veröffentlichung im Amtsblatt am 28. August 2014 • Operationelles Programm ESF 2014 bis 2020“ befindet sich noch im Genehmigungsverfahren • aktuell erfolgen letzte Abstimmungen zu Verfahrensfragen • Vorbereitungen zur Veröffentlichung der Förderbausteine, Antragsformulare und Informationsblätter laufen
Förderzeitraum 2014 bis 2020 – Zielstellung des Programms Weiterbildungsscheck Weiterbildungsscheck - betrieblich - individuell • Schaffung neuer Arbeitsplätze und • Individuell berufsbezogene Erschließung neuer Märkte Bildung • Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit sowie Höherqualifizierung von Arbeitskräften • Weiterbildung zur Verbesserung der beruflich nutzbaren • Vorbereitung von Unternehmensnach- Kompetenzen beziehungsweise folgen, Anpassung der Arbeitgeber an Qualifikationen neue Herausforderungen • Vertiefende bzw. ergänzende • Steigerung der Beschäftigungs- Bildungsangebote für Auszubildende in der chancen von Personen mit betrieblichen Berufsausbildung erhöhtem Förderbedarf • Verbesserung des Umwelt- und hinsichtlich der Beteiligung an Ressourcenschutzes im Arbeitsprozess beruflicher (Weiter-)Bildung
Förderzeitraum 2014 bis 2020 – Zuwendungsempfänger im Programm Weiterbildungsscheck Weiterbildungsscheck - betrieblich - individuell Arbeitgeber Natürliche Personen mit (natürliche bzw. juristische Personen Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen oder Personenvereinigungen des - Beschäftigte Privatrechts) mit grundsätzlich nicht - Auszubildende und mehr als 500 Mitarbeitern und Berufsfachschüler (Auszubildende Selbständige mit Sitz oder müssen auch Ausbildungsstätte im Niederlassung im Freistaat Sachsen Freistaat Sachsen aufweisen) - arbeitslose Nichtleistungsempfänger - Wiedereinsteigende inkl. Berufsrückkehrende im Rechtskreis SGB III
Förderzeitraum 2014 bis 2020 – Zuwendungsvoraussetzungen im Programm Weiterbildungsscheck Weiterbildungsscheck - betrieblich - individuell • Hauptwohnsitz oder Arbeits- bzw. • Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes Ausbildungsort im Freistaat Sachsen: sind von der Förderung ausgeschlossen Unternehmer bzw. Selbständige, Beschäftigte, Auszubildende, dual • Mindestantragssumme: 1.000 EUR an Studierende, Werksstudenten, förderfähigen Kosten (300 EUR bei Praktikanten Auszubildenden, Berufsfachschülern, arbeitslosen Nichtleistungsempfängern • Mindestantragssumme: 700 EUR an und Wiedereinsteigenden) Zuschuss (300 EUR, falls ausschl. Auszubildende Teilnehmer sind) • Einhaltung der De-minimis-Grenzen im Unternehmen/Unternehmensverbund Anderweitige, öffentlich-rechtliche Förderoptionen dürfen nicht zur Verfügung stehen (Nachrang des ESF).
Förderzeitraum 2014 bis 2020 – Art und Höhe der Zuwendung im Programm Weiterbildungsscheck Weiterbildungsscheck - betrieblich - individuell Anteilsfinanzierung Förderfähig sind Weiterbildungskosten zuzüglich möglicher Prüfungsgebühren • gefördert werden regulär 50 % der • Fördersätze differieren je nach Status förderfähigen Ausgaben des Zuwendungsempfängers • erhöhter Fördersatz 70 %, wenn alle • geplant: bis zu 80 % der förderfähigen Teilnehmer Geringqualifizierte ohne Ausgaben Berufsabschluss oder Auszubildende oder Beschäftigte ab 50 Jahre sind • „Stärker entwickelte Region Leipzig“ (pro-Kopf-BIP liegt bei über 90 % des • Achtung: Aufteilung von Teilnehmern EU-Durchschnitts): reduzierter einer Weiterbildungsmaßnahme auf Fördersatz von 50 % für Beschäftigte mehrere Anträge ist nicht zulässig
Förderzeitraum 2014 bis 2020 – Weiterbildungsscheck betrieblich und individuell Weiterbildungsscheck Antragsverfahren • Einholung und Vorlage von mindestens drei Angeboten für die beabsichtigte Weiterbildung • WBS – betrieblich: Vorlage u. a. De-minimis-Erklärung (inkl. verbundene Unternehmen) und KMU-Formblatt • WBS – individuell: Vorlage u. a. Einkommensnachweis (Beschäftigte), Negativbescheinigung (arbeitslose Nichtleistungsempfänger, Wiedereinsteigende/Berufsrückkehrende) • Anmeldung, Vertragsabschluss, An-/Bezahlung nach Antragseingang SAB ist auf eigenes Risiko möglich, SAB versendet hierzu Antragseingangsbestätigung Maßnahmedurchführung erst nach Entscheidung (Bescheid) der SAB möglich
Förderzeitraum 2014 bis 2020 – Weiterbildungsscheck betrieblich und individuell Weiterbildungsscheck Auszahlungsverfahren • Erstattungsprinzip: Auszahlung erfolgt grundsätzlich erst nach Maßnahmeabschluss und nach Einreichung und Prüfung des Verwendungsnachweises (Sachbericht, Teilnahmebestätigung/-zertifikat, Originalrechnung, Original-Zahlungsnachweise, d. h. Original- Kontoauszüge) • Zwischenauszahlung in Abhängigkeit der Höhe der Gesamtkosten/Zuwendung möglich
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