Förderung der beruflichen (Weiter-) Bildung und Fachkräftesicherung - FORUM WIRTSCHAFTSFÖRDERER LANDKREIS LEIPZIG 2014

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Förderung der beruflichen (Weiter-) Bildung und Fachkräftesicherung - FORUM WIRTSCHAFTSFÖRDERER LANDKREIS LEIPZIG 2014
Förderung der beruflichen (Weiter-) Bildung und Fachkräftesicherung

  4. FORUM WIRTSCHAFTSFÖRDERER LANDKREIS LEIPZIG 2014

   Sylvio Keschka

   Sächsische Aufbaubank – Förderbank –
   Abteilung Europäischer Sozialfonds

   Borna, 28. November 2014
Förderung der beruflichen (Weiter-) Bildung und Fachkräftesicherung - FORUM WIRTSCHAFTSFÖRDERER LANDKREIS LEIPZIG 2014
Förderzeitraum 2007 bis 2013 –
„Einzelbetriebliches Förderverfahren“ und „Weiterbildungsscheck Sachsen“

                              Rückblick

•   Programmstart
       „Einzelbetriebliches Förderverfahren“ 1. September 2007:
    bedarfsgerechte, unternehmensbezogene Förderung
       „Weiterbildungsscheck Sachsen“ am 1. November 2010: Möglichkeit für
    Privatpersonen, Förderung unabhängig von Arbeitgeber zu beantragen
    (Förderung arbeitsloser Nichtleistungsempfänger ab März 2012)
•   über 17.000 Bewilligungen im „Einzelbetrieblichen Förderverfahren“ und
    über 12.000 Bewilligungen im Programm „Weiterbildungsscheck Sachsen“
    (davon 729 bzw. 626 Landkreis Leipzig)
•   Fördersätze bis zu 80 % in Abhängigkeit Unternehmensgröße bzw.
    Einkommen der Antragsteller
Förderzeitraum 2007 bis 2013 –
„Einzelbetriebliches Förderverfahren“

Beantragte Weiterbildungsinhalte Landkreis Leipzig in %
(Werte in Klammern: sächsischer Durchschnitt)

                                                  Sonstiges

                         4 (3)                    Prozess- und
                    4 (4)                         Produktinnovationen

            8 (6)                                 Unternehmensmanagement
                                 29 (30)
                                                  Unternehmerisches Denken
        8 (6)
                                                  Interkulturelle Kompetenzen

                                                  Physiotherapie,
       15 (18)                                    Gesundheitsfachberufe
                                 17 (20)          Schaffung von Arbeitsplätzen

                     15 (13)                      Land- und Forstwirtschaft,
                                                  Umweltschutz
Förderzeitraum 2007 bis 2013 –
„Weiterbildungsscheck Sachsen“

Beantragte Weiterbildungsinhalte Landkreis Leipzig in %
(Werte in Klammern: sächsischer Durchschnitt)

                  2 (3)   < 1 (
Förderzeitraum 2014 bis 2020 –
    „Dachmarke“ Weiterbildungsscheck

                           Weiterbildungsscheck

         Weiterbildungsscheck               Weiterbildungsscheck
              betrieblich                        individuell

         Initiative und Interesse durch   Eigeninitiative/Eigeninteresse der
                   Arbeitgeber                       Privatperson
                         =                                 =

         Antragstellung, Organisation      Antragstellung, Durchführung
         und Bezahlung/Abrechnung           und Bezahlung/Abrechnung
              durch Arbeitgeber                 durch Privatperson

5
Förderzeitraum 2014 bis 2020 –
Weiterbildungsscheck betrieblich und individuell

                       Weiterbildungsscheck
                Aktueller Stand – Rechtsgrundlagen

•   Fachrichtlinie „Berufliche Bildung“ des Sächsischen Staatsministeriums für
    Wirtschaft, Arbeit und Verkehr wurde am 12. August 2014 im Kabinett
    bestätigt, Veröffentlichung im Amtsblatt am 28. August 2014

•   Operationelles Programm ESF 2014 bis 2020“ befindet sich noch im
    Genehmigungsverfahren

•   aktuell erfolgen letzte Abstimmungen zu Verfahrensfragen

•   Vorbereitungen zur Veröffentlichung der Förderbausteine,
    Antragsformulare und Informationsblätter laufen
Förderzeitraum 2014 bis 2020 –
Zielstellung des Programms Weiterbildungsscheck

                        Weiterbildungsscheck
              - betrieblich                           - individuell
• Schaffung neuer Arbeitsplätze und          • Individuell berufsbezogene
Erschließung neuer Märkte                    Bildung
• Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit sowie
Höherqualifizierung von Arbeitskräften       • Weiterbildung zur Verbesserung
                                             der beruflich nutzbaren
• Vorbereitung von Unternehmensnach-
                                             Kompetenzen beziehungsweise
folgen, Anpassung der Arbeitgeber an
                                             Qualifikationen
neue Herausforderungen
• Vertiefende bzw. ergänzende                • Steigerung der Beschäftigungs-
Bildungsangebote für Auszubildende in der    chancen von Personen mit
betrieblichen Berufsausbildung               erhöhtem Förderbedarf
• Verbesserung des Umwelt- und               hinsichtlich der Beteiligung an
Ressourcenschutzes im Arbeitsprozess         beruflicher (Weiter-)Bildung
Förderzeitraum 2014 bis 2020 –
Zuwendungsempfänger im Programm Weiterbildungsscheck

                        Weiterbildungsscheck
           - betrieblich                           - individuell
Arbeitgeber                             Natürliche Personen mit

(natürliche bzw. juristische Personen   Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen
oder Personenvereinigungen des          - Beschäftigte
Privatrechts) mit grundsätzlich nicht   - Auszubildende und
mehr als 500 Mitarbeitern und           Berufsfachschüler (Auszubildende
Selbständige mit Sitz oder              müssen auch Ausbildungsstätte im
Niederlassung im Freistaat Sachsen      Freistaat Sachsen aufweisen)
                                        - arbeitslose Nichtleistungsempfänger
                                        - Wiedereinsteigende inkl.
                                        Berufsrückkehrende im
                                        Rechtskreis SGB III
Förderzeitraum 2014 bis 2020 –
Zuwendungsvoraussetzungen im Programm Weiterbildungsscheck

                          Weiterbildungsscheck
             - betrieblich                               - individuell
• Hauptwohnsitz oder Arbeits- bzw.          • Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes
Ausbildungsort im Freistaat Sachsen:        sind von der Förderung ausgeschlossen
Unternehmer bzw. Selbständige,
Beschäftigte, Auszubildende, dual           • Mindestantragssumme: 1.000 EUR an
Studierende, Werksstudenten,                förderfähigen Kosten (300 EUR bei
Praktikanten                                Auszubildenden, Berufsfachschülern,
                                            arbeitslosen Nichtleistungsempfängern
• Mindestantragssumme: 700 EUR an           und Wiedereinsteigenden)
Zuschuss (300 EUR, falls ausschl.
Auszubildende Teilnehmer sind)

• Einhaltung der De-minimis-Grenzen im
Unternehmen/Unternehmensverbund

 Anderweitige, öffentlich-rechtliche Förderoptionen dürfen nicht zur Verfügung stehen
                                  (Nachrang des ESF).
Förderzeitraum 2014 bis 2020 –
Art und Höhe der Zuwendung im Programm Weiterbildungsscheck

                         Weiterbildungsscheck
            - betrieblich                              - individuell
                                Anteilsfinanzierung

   Förderfähig sind Weiterbildungskosten zuzüglich möglicher Prüfungsgebühren

• gefördert werden regulär 50 % der       • Fördersätze differieren je nach Status
förderfähigen Ausgaben                    des Zuwendungsempfängers

• erhöhter Fördersatz 70 %, wenn alle     • geplant: bis zu 80 % der förderfähigen
Teilnehmer Geringqualifizierte ohne       Ausgaben
Berufsabschluss oder Auszubildende
oder Beschäftigte ab 50 Jahre sind        • „Stärker entwickelte Region Leipzig“
                                          (pro-Kopf-BIP liegt bei über 90 % des
• Achtung: Aufteilung von Teilnehmern     EU-Durchschnitts): reduzierter
einer Weiterbildungsmaßnahme auf          Fördersatz von 50 % für Beschäftigte
mehrere Anträge ist nicht zulässig
Förderzeitraum 2014 bis 2020 –
Weiterbildungsscheck betrieblich und individuell

                       Weiterbildungsscheck
                           Antragsverfahren
•   Einholung und Vorlage von mindestens drei Angeboten für die
    beabsichtigte Weiterbildung

•   WBS – betrieblich: Vorlage u. a. De-minimis-Erklärung (inkl. verbundene
    Unternehmen) und KMU-Formblatt

•   WBS – individuell: Vorlage u. a. Einkommensnachweis (Beschäftigte),
    Negativbescheinigung (arbeitslose Nichtleistungsempfänger,
    Wiedereinsteigende/Berufsrückkehrende)

•   Anmeldung, Vertragsabschluss, An-/Bezahlung nach Antragseingang
    SAB ist auf eigenes Risiko möglich, SAB versendet hierzu
    Antragseingangsbestätigung
    Maßnahmedurchführung erst nach Entscheidung (Bescheid) der SAB
    möglich
Förderzeitraum 2014 bis 2020 –
Weiterbildungsscheck betrieblich und individuell

                      Weiterbildungsscheck
                       Auszahlungsverfahren

•   Erstattungsprinzip: Auszahlung erfolgt grundsätzlich erst nach
    Maßnahmeabschluss und nach Einreichung und Prüfung des
    Verwendungsnachweises (Sachbericht, Teilnahmebestätigung/-zertifikat,
    Originalrechnung, Original-Zahlungsnachweise, d. h. Original-
    Kontoauszüge)

•   Zwischenauszahlung in Abhängigkeit der Höhe der
    Gesamtkosten/Zuwendung möglich
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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