Förderung RATGEBER 2023 - Landwirtschaftskammer NRW

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Förderung RATGEBER 2023 - Landwirtschaftskammer NRW
16. März 2023

2 0 2 3 RATGEBER     ­
Förderung
Förderung RATGEBER 2023 - Landwirtschaftskammer NRW
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Förderung RATGEBER 2023 - Landwirtschaftskammer NRW
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                                                                                                                                INHALT 3
                                                               4     Agrarreform 2023 – was ist neu?
                                                               12    Neue Angaben bei den
  Liebe Leserinnen und Leser,                                        Unternehmensdaten
  die Beantragung der EU-Prämien ist in den letzten Jah-       13    Das Flächenverzeichnis ist
  ren für Landwirtinnen und Landwirte fast zur Routine               besonders wichtig!
  geworden. Jedes Jahr gab es ein paar Änderungen im           24    Was heißt ganzjährige
  Detail, der größte Teil der Regelungen blieb aber weit-            Beihilfefähigkeit?
  gehend unverändert. Damit ist jetzt Schluss. Mit der
  aktuellen Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik ist ein        27    Weiterhin Geld für
  völlig neues Regelwerk entstanden, mit dem Landwir-                Landschaftselemente
  tinnen und Landwirte sich ausei­­nan­dersetzen müssen.       30    Unterstützung für junge Landwirte
  Geplant war diese Agrarreform schon länger. Nach end-
  losen Beratungen in Brüssel kommt das Regelwerk              33    Konditionalität bedeutet zusätzliche
  jetzt, zwei Jahre später als geplant, zur Umsetzung.               Anforderungen
                                                               41    Neu: Öko-Regelungen für Klima und
  Schon auf den ersten Blick wird deutlich, was bisher               Umwelt
  bei jeder Reform der Agrarpolitik galt: Es gibt wieder
                                                               47    Feldblöcke und Landschafts­
  weniger Geld für die Bäuerinnen und Bauern, dafür
                                                                     elemente im Internet
  aber noch mehr Formulare. Auch bei konsequenter Be-
  antragung bleibt unterm Strich für die Betriebe weniger      48    Welche Auswirkungen hat die neue
  übrig. Das zeigen die betriebswirtschaftlichen Kalkula-            Agrarreform auf die Betriebe?
  tionen der Landwirtschaftskammer NRW ab ­Seite 48.
                                                               53    Prämien für Mutterkühe, -schafe
                                                                     und -ziegen
  Immer mehr Formulare, auch wenn sie heute nur auf
  dem Bildschirm erscheinen, bestätigen den Eindruck,          54    Dauergrünland erhalten
  dass die Digitalisierung nicht für eine Vereinfachung ge-    58    Schutz bedrohter Arten und ihrer
  nutzt wurde, sondern eher dafür, immer neue und kom-               Lebensräume
  pliziertere Regelungen einzuführen. Das zeigt sich im
  Ratgeber Agrarreform, dem 31. und dicksten aller Zeiten.     60    Ein Ausgleich für den
                                                                     Pflanzenschutzverzicht
  Nicht alles ist so richtig neu: Mit der Stilllegung und      61    Ausgleichszulage für benachteiligte
  den Prämien für Mutterkühe, Schafe und Ziegen sind                 Gebiete
  alte Bekannte nach vielen Jahren wieder dabei. Auch
  wenn die eine oder andere Maßnahme sicher gut ge-            62    Ausgleich für Schutzgebiete
  meint ist – einfacher werden Antragstellung, Verwal-         64    Förderung für Agrarumwelt­maß­
  tung und Kontrolle sicher nicht.                                   nahmen und den Öko-Landbau

  Wie immer sollten Sie den Ratgeber gründlich lesen,          68    Prämien für tiergerechte Haltung
  auch wenn es dieses Jahr etwas länger dauert. Es geht        70    Elektronischer Antrag: so geht’s mit
  um viel Geld, und nur wer alles richtig macht, bekommt             ELAN
  die Prämien, die ihm zustehen. Deshalb empfiehlt es
                                                               75    Alles steht im Postfach
  sich, früh anzufangen, um nicht unter Zeitdruck kurz
  vor dem 15. Mai zu geraten. Die Kreisstellen der Land-       76    Was bedeutet das
  wirtschaftskammer NRW bieten wieder Online-Hilfe bei               Flächenmonitoring?
  der Antragstellung an. Sichern Sie sich rechtzeitig ei-
                                                               78    Wie funktioniert die
  nen Termin, wenn Sie dieses Angebot nutzen wollen.
                                                                     Vor-Ort-Kontrolle im Betrieb?
                                                               80    Luftbilder werden aktualisiert
                                                               81    Die neue NRW Agrar App
  Natascha Kreuzer
                                                               82    Stichwortverzeichnis

Impressum
Redaktion:                                        Verlag:                                            Satz/Layout:
Natascha Kreuzer (verantwortlich),                Rheinischer Landwirtschafts-Verlag GmbH            Print PrePress GmbH & Co. KG,
Maria Forstreuter-Wick,                           Rochusstraße 18, 53123 Bonn                        53340 Meckenheim
Saskia Wietmann                                   Telefon: (02 28) 5 20 06-5 00
­Landwirt­schafts­­­­kammer Nord­rhein-           E-Mail: info@rl-verlag.de                           ruck:
                                                                                                     D
 Westfalen, Pressestelle                          Internet: www.rl-verlag.de                         L.N. Schaffrath Druck Medien,
 Gartenstraße 11, 50765 Köln                                                                         47594 Geldern
 Telefon: (02 21) 5  34  03  52                    erantwortlich für Anzeigen und Vertrieb:
                                                  V
 E-Mail: info@lwk.nrw.de                          Markus Schulz, Bonn                                Titelfoto:
 Internet: www.landwirtschaftskammer.de           Telefon: (02 28) 5 20 06-5 33                      JCB
                                                  E-Mail: markus.schulz@lz-rheinland.de

Ratgeber Förderung 2023
Förderung RATGEBER 2023 - Landwirtschaftskammer NRW
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4 WAS IST NEU?
                                                                                                       senkt gleichzeitig die finanziellen Mit-

 Agrarreform 2023 –                                                                                    tel für die Direktzahlungen. Die vor-
                                                                                                       aussichtlichen Einkommensstützungs-
                                                                                                       werte für die einzelnen Interventionen

 was ist neu?                                                                                          können der Aufstellung im Kasten ent-
                                                                                                       nommen werden. Die exakte Höhe der
                                                                                                       Beträge je Hektar wird im Spätherbst
                                                                                                       anhand der deutschlandweit beantrag-
 Die Agrarreform ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten und bringt gravierende                        ten Fläche durch das Bundesministeri-
 Änderungen bei den Direktzahlungen im Rahmen der landwirtschaftlichen För-                            um ermittelt. Die bisherigen Zahlungs-
                                                                                                       ansprüche werden nicht mehr ge-
 derung mit sich. Die EU-Kommission hat den deutschen Strategieplan geneh-                             braucht und sind entwertet worden.
 migt und die maßgeblichen Verordnungen des Bundes und des Landes liegen                               Grundlage sind die Prämien je Hektar
                                                                                                       auf Basis der bewirtschafteten, beihil-
 nun vor. Auch wenn noch nicht alle Detailfragen abschließend geklärt sind, gibt
                                                                                                       fefähigen Flächen.
 Roger Michalczyk einen Überblick über die neuen Regelungen.
                                                                                                       Die Bagatellgrenze für die Antragstel-
                                                                                                       lung liegt weiterhin bei 1 ha beihilfefä-
                 Landwirte und die Verwaltung müssen        nung von Prämie in Einkommensstüt-         hige Fläche. Sollten Tierprämien bean-
                 die Regelungen der Agrarreform mit         zung. Künftig wird dann eine Förder-       tragt werden und sollte diese 1-ha-
                 dem Antragsverfahren in diesem Jahr        maßnahme mit dem Begriff „Interven-        Grenze nicht erreicht werden, muss
                 umzusetzen. Es ist also wichtig, sich zu   tion“ umschrieben.                         die Auszahlungssumme mindestens
                 informieren, da das Antragsverfahren                                                  225 € erreichen.
                 wieder am 15. März unter Einsatz des       Die bisherige Greeningprämie entfällt,
                 bekannten ELAN-Programms startet.          ebenso die Kleinerzeugerregelung.
                                                            Neu hinzugekommen bei den Direkt-          ▶ Aktiver Landwirt ist
                                                            zahlungen sind die Zahlungen für die         Voraussetzung
                 ▶ Neue Begriffe bei den                    Regelungen für Klima und Umwelt
                   Direktzahlungen                          (Öko-Regelungen) sowie die an die          Für die Gewährung der Einkommens-
                                                            Produktion gekoppelte Einkommens-          stützungen ist ein Nachweis notwen-
                 Es bleibt bei den Direktzahlungen          stützung für Schaf- und Ziegenfleisch      dig, dass auch aktiv ein landwirt-
                 auch weiterhin bei der Aufteilung in       sowie für Mutterkühe.                      schaftlicher Betrieb bewirtschaftet
                 einzelne, verschiedene Anträge. Hier-                                                 wird. Somit wird der bereits aus frühe-
                 bei werden die bisherigen Maßnah-                                                     ren Zeiten bekannte „aktive Betriebs-
                 menbezeichnungen durch den Begriff         ▶ Höhe der Prämien                         inhaber“ samt entsprechendem Nach-
                 der Einkommensstützung ersetzt und                                                    weissystem wieder eingeführt. Im
                 folglich nennt sich die bisherige Ba-      Für Deutschland stehen für die Agrar-      Nachweisverfahren wird künftig auf
                 sisprämie dann zukünftig Einkom-           reform jährlich fast 5 Mrd. € zur Verfü-   den aktuellen Bescheid oder aktuelle
                 mensgrundstützung für Nachhaltig-          gung. Ein Teil des Geldes wird jedoch      jährliche Beitragsrechnung der land-
                 keit. Auch bei den bisherigen Prämien      umgeschichtet in die sogenannte 2.         wirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
                 der Umverteilung und für die Jungland-     Säule, steht also zur weiteren Finan-      zurückgegriffen. Dieser Nachweis ist
                 wirte, die 2023 weiter fortgeführt wer-    zierung beispielsweise von Agrarum-        dann zwingend spätestens mit der An-
                 den, ändert sich die jeweilige Bezeich-    weltmaßnahmen zur Verfügung und            tragstellung mittels ELAN einzurei-

                                                                                                                      Ratgeber Förderung 2023
Förderung RATGEBER 2023 - Landwirtschaftskammer NRW
WAS IST NEU? 5                |
chen, eine spätere Nachreichung des       des Mulchens samt Verteilung des Auf-
Nachweises nach der Antragstellung        wuchses auf der Fläche umfasst die
kann nicht anerkannt werden. Es ist zu    Erbringung der Mindesttätigkeit dann           Ein Ratgeber für alle
beachten, dass der Bescheid der Be-       auch die Neuaussaat.
rufsgenossenschaft auch auf den Na-                                                      In diesem Ratgeber Förderung ist von Betriebsinha-
men der antragstellenden Person aus-                                                     bern, Antragstellern oder Landwirten die Rede. Damit
gestellt ist. Beide Angaben müssen zu-    ▶ Beihilfe für Agroforst                       sind natürlich auch alle Betriebsinhaberinnen, Antrag-
einander passen. Desweiteren muss                                                        stellerinnen und Landwirtinnen gemeint. Wir wollten
der Bescheid der Berufsgenossen-          Neu hinzugekommen sind die soge-               die ohnehin komplexen Zusammenhänge nicht noch
schaft auch für den Zeitpunkt der tat-    nannten Agroforstsysteme, die ab               komplizierter, sondern möglichst einfach erklären.
sächlichen Antragstellung gültig sein.    2023 ebenfalls förderfähig sind. Hier-
Wenn also beispielsweise der Antrag       bei ist das vorrangige Ziel, dass auf ei-      Ihre Ratgeber-Redaktion
am 2. Mai gestellt wird, muss auch der    ner Fläche gleichzeitig eine Rohstoff-
Zeitraum des Bescheides den 02.Mai        gewinnung in Form von Holz oder die
umfassen.Wurde im Vorjahr einem An-       Nahrungsmittelproduktion in Form des
tragsteller eine Prämie von nicht mehr    Obstbaus und eine Acker-, Dauergrün-         ▶ Dauergrünland
als 5 000 € ausgezahlt, gilt er per De-   land- oder Dauerkulturnutzung erfol-
finition als aktiver Landwirt. Nur wenn   gen. Da Agroforstflächen als bewirt-         Beim Dauergrünland muss der Be-
im Vorjahr kein Antrag gestellt wurde,    schaftete Fläche gelten, ist eine Stillle-   wuchs sich weiterhin überwiegend aus
besteht die Möglichkeit, diese Einhal-    gung auf diesen Flächen nicht beihilfe-      Gras und Grünfutterpflanzen zusam-
tung der 5 000-€-Grenze anhand des        fähig. Um die Beihilfefähigkeit eines        mensetzen. Sofern Bäume und Sträu-
aktuell eingereichten Antrags zu be-      solchen Anbaus zu erlangen, ist ein          cher auf dem Grünland nicht dominie-
rechnen.                                  positiv geprüftes Nutzungskonzept            ren, sind diese Flächenbestandteile
                                          durch eine anerkannte Institution, in        ebenfalls förderfähig. Neu ist, dass
                                          NRW ist dies die Landwirtschaftskam-         Binsen und Seggen als Gras oder ande-
▶ Welche Flächen zählen?                  mer, notwendig. Nicht zum Agroforst-         re Grünfutterpflanzen gelten, soweit
                                          system zählen hierbei Landschaftsele-        sie auf der Fläche gegenüber Gras oder
Es werden Ackerflächen, Dauergrün-        mente und Streuobstwiesen, siehe             anderen Grünfutterpflanzen nicht vor-
land und Dauerkulturen ab einer Min-      auch Seite 24.                               herrschen. Zum Thema Dauergrünland
destgröße von 0,1 ha gefördert. Eben-                                                  siehe Seite 54.
falls werden Stilllegungsflächen wei-
terhin gefördert, sofern diese im Rah-    ▶ Randstreifen förderfähig
men einer Mindestpflege in einem gu-                                                   ▶ Anforderung an Flächen
ten landwirtschaftlichen und ökologi-     Beim Ackerland und bei den Dauerkul-
schen Zustand erhalten werden. Auf        turen zählen begrünte Randstreifen           Die beantragte Fläche muss dem An-        Die neue Agrar­
den Brachen gemäß Konditionalitäten-      bis maximal 15 m Breite zur beihilfefä-      tragsteller am 15. Mai zur Verfügung      reform hat leider
regelungen, den Öko-Regelungen oder       higen Fläche. Diese begrünten Rand-          stehen. Landschaftselemente gelten,       viele Neuerungen
auf sonstigen Brachen muss eine Min-      streifen können auch an Gewässern            wie bisher schon, als förderfähige Flä-   vorgesehen, mit
desttätigkeit nur noch alle zwei Jahre    liegen und bei Verzicht der Ausbrin-         che, sofern sie in einem Zusammen-        denen sich Antrag­
erfolgen, wenn es für diese Fläche zu     gung von Pflanzenschutzmitteln somit         hang mit der bewirtschafteten Fläche      steller jetzt
einer überjährigen Fortführung der        auch als Gewässerstreifen im Rahmen          stehen. Neu hinzugekommen sind die        ­beschäftigen
Stilllegung kommt. Neben den bisheri-     der Pflanzenschutz-Anwendungsver-            sogenannten kleinen Landschaftsele-        ­müssen.
gen Möglichkeiten des Mähens oder         ordnung dienen.                              mente, die als Bestandteil der Fläche,    Foto: Twan Wiermans

Ratgeber Förderung 2023
Förderung RATGEBER 2023 - Landwirtschaftskammer NRW
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6 TERMINE 2023

     Termine 2023
     1. Januar     Beginn des Zeitraums von Stilllegungen (Bracheflächen oder             30. Juni      Fristende für die Einreichung der Grundanträge für die folgenden
                   Blühstreifen/-flächen) im Rahmen der Öko-Regelungen                                  Maßnahmen, die Einreichung erfolgt ab diesem Jahr für alle Maßnah-
     15. März      Diesjähriger Beginn des Antragsverfahrens: Ab diesem Termin ist das                  men elektronisch über ELAN:
                   ELAN-Programm produktiv geschaltet und die Anträge können elek­                      ◾ Förderung von Haltungsverfahren auf Stroh für das Verpflichtungs-
                   tronisch eingereicht werden                                                             jahr 2024
                                                                                                        ◾ Grundantrag Zucht und Haltung bedrohter Haus- und Nutztierrassen
     31. März      Letzter Termin für eine mechanische Beikrautregulierung im Rahmen
                                                                                                        ◾ Grundantrag Vertragsnaturschutz
                   der Agrarumweltmaßnahme „Getreideanbau mit weiter Reihe“
                                                                                                        ◾ Ökologischer Landbau
     1. April      Beginn des Mulch- und Mähverbots auf stillgelegten Flächen (Bra-                     ◾ Anbau vielfältiger Kulturen mit großkörnigen Leguminosen (nur für
                   chen), auf Blüh- und Bejagungsschneisen sowie bei Uferrandstreifen                      auslaufende Bewilligungen)
                   und Buntbrachen der Agrarumweltmaßnahmen                                             ◾ Anlage von Uferrandstreifen (nur für auslaufende Bewilligungen)
                   Ende der Frist zur aktiven Begrünung von Stilllegungen (Bracheflä-                   ◾ Anlage von Erosionsschutzstreifen
                   chen oder Blühstreifen/-flächen) im Rahmen der Öko-Regelungen                        ◾ Getreideanbau mit weiter Reihe und optional Stoppelbrache
     15. Mai       Ende der Frist zur Neuanlage mehrjähriger Buntbrachen, Wildpflan-                    ◾ Bewirtschaftung kleiner Ackerschläge
                   zenmischungen, Uferrand- und Erosionsschutzstreifen im Rahmen                        ◾ Anbau von mehrjährigen Wildpflanzen
                   der Agrarumweltmaßnahmen                                               15. Juli      Beginn des Erntezeitraums im Rahmen der Agrarumweltmaßnahme
                   Spätester Termin für die Aussaat der Blühstreifen/-flächen im Rah-                   der mehrjährigen Wildpflanzenmischungen
                   men der Öko-Regelungen                                                 15. August    Ablauf des Mulch- und Mähverbots auf stillgelegten Flächen (Bra-
     15. Mai       Fristende für die Einreichung des Sammelantrags:                                     chen) sowie Blüh- und Bejagungsschneisen
                   ◾ Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit                           1. Sep-       Ab dem 1. September darf für die Konditionalitätenbrache sowie für
                   ◾ Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit                   tember        die Stilllegung im Rahmen der Öko-Regelungen eine Aussaat, die im
                   ◾ Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte                                    nächsten Jahr zur Ernte führt, vorbereitet und durchgeführt oder der
                   ◾ Öko-Regelungen                                                                     Aufwuchs durch Schafe/Ziegen beweidet werden. Abweichend hier-
                   ◾ Gekoppelte Prämie für Mutterschafe/Ziegen                                          von, darf ab 15. August auf diesen Brachen die Aussaat von Winter-
                   ◾ Gekoppelte Prämie für Mutterkühe                                                   gerste oder Winterraps vorbereitet und durchgeführt werden. Für
                   ◾ Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete                                        Blühstreifen/-flächen im Rahmen der Öko-Regelungen darf eine Aus-
                   ◾ Ausgleichszahlung für Gebiete mit umweltspezifischen                               saat, die im Folgejahr zur Ernte führt, erst im zweiten Jahr, in dem
                      Einschränkungen                                                                   sich der Blühstreifen auf der Fläche befindet, erfolgen.
                   ◾ Zuwendungen zur Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im                      Ende des Pflegemaßnahmenverbots auf Buntbrachen
                      Zusammenhang mit der Umsetzung der FFH- und Vogelschutz-                          Eine Beweidung der Altgrasstreifen im Rahmen der Öko-Regelungen
                      richtlinie (Erschwernisausgleich Pflanzenschutz)                                  ist ab diesem Termin möglich.
                   ◾ Antrag auf Förderung der Sommerweidehaltung im Rahmen von                          Ablauf des Zeitraums (ab 1. Januar) des Verzichts auf Ausbringung von
                      Tierschutzmaßnahmen                                                               Pflanzenschutzmitteln im Rahmen der Öko-Regelung der Bewirtschaf-
                   Einreichung der Auszahlungsanträge für:                                              tung von Acker- und Dauerkulturflächen ohne Verwendung chem.-syn-
                   ◾ Anbau vielfältiger Kulturen mit großkörnigen Leguminosen                           thetischer Pflanzenschutzmittel auf Flächen. Bei Dauerkulturen oder
                   ◾ Bewirtschaftung kleiner Ackerschläge                                               wenn Gras oder Grünfutter oder Leguminosen als Ackerfutter ange-
                   ◾ Anlage von Uferrandstreifen                                                        baut werden, verlängert sich der Zeitraum bis zum 15. November.
                   ◾ Anlage von Erosionsschutzstreifen
                                                                                          30. Sep-      Letzter Tag des Haltungszeitraums (Beginn am 1. Januar) von min-
                   ◾ Anlage mehrjähriger Buntbrachen
                                                                                          tember        destens 0,3 bis maximal 1,4 raufutterfressenden GVE im Rahmen der
                   ◾ Anbau mehrjähriger Wildpflanzenmischungen
                                                                                                        Öko-Regelung Extensivierung des gesamten Dauergrünlandes des Be-
                   ◾ Getreideanbau in weiter Reihe und optional Stoppelbrache
                                                                                                        triebs
                   ◾ Extensive Grünlandnutzung
                   ◾ Anbau von Zwischenfrüchten                                           30. Sep-      Letztmöglicher Termin für Antragsänderungen im Rahmen des Flä-
                   ◾ Anlage von Blüh- und Schonstreifen                                   tember        chenmonitorings
                   ◾ Ökologischer Landbau                                                 14. Oktober   Letzter Termin zur Aussaat von Zwischenfrüchten im Rahmen der
                   ◾ Anbau vielfältiger Kulturen im Ackerbau                                            Konditionalitätenregelung zum Fruchtwechsel
                   ◾ Anlage von Uferrand- und Erosionsschutzstreifen                      15. No-       Spätester Termin für die Einhaltung der Mindesttätigkeit von Brache­
                   ◾ Zucht und Haltung bedrohter Haus- und Nutztierrassen                 vember        flächen und -streifen (Mähen, Mulchen, Häckseln der Fläche)
                   ◾ Vertragsnaturschutz                                                                Ab 15. November ist die Mindestbodenbedeckung auf mindestens
                   Zu diesem Termin müssen dem Antragsteller die beihilfefähigen Flä-                   80 % der Ackerflächen sowie auf sämtlichen Dauerkulturflächen, die
                   chen im Rahmen der Basisprämie zur Verfügung stehen, damit diese                     für Rebflächen und Obstbaumkulturen genutzt werden, bis zum 15.
                   beantragt werden können.                                                             Januar sicherzustellen. Für den Anbau von frühen Sommerkulturen im
                   Die Beihilfefähigkeit der Fläche muss das gesamte Jahr über gegeben                  Folgejahr (15. September bis 15. November) und bestimmten schwe-
                   sein. Die Angabe der Nutzung richtet sich nach der Hauptnutzung im                   ren Böden (bis 1. Oktober) ergeben sich abweichende Zeiträume.
                   Zeitraum 1. Juni bis 15. Juli, unabhängig davon ist die Beibehaltung
                                                                                          Mitte         Auszahlung der Fördermaßnahmen: Sommerweidehaltung, Aus-
                   der Nutzung über einen längeren Zeitraum ggf. maßnahmenspezifisch
                                                                                          Dezember      gleichszulage benachteiligte Gebiete, Ausgleichszahlung umweltspe-
                   geregelt.
                                                                                                        zifische Einschränkungen, AUM – Vielfältige Kulturen, AUM – Anbau
                   Im Falle der Beantragung von gekoppelten Tierprämien: vorgeschrie-                   von Zwischenfrüchten und Erschwernisausgleich Pflanzenschutz
     15. Mai bis
                   bener Mindesthaltungszeitraum für Mutterschafe/-ziegen und Mutter-     Ende          Auszahlung der Direktzahlungen
     15. August
                   kühe                                                                   Dezember
     31. Mai       Letzter Termin zur Nachmeldung von Flächen für den Sammelantrag        31. Januar    Frist zur Abgabe der Monatsmeldungen für das Verpflichtungsjahr
                   sowie der Auszahlungsanträge für Agrarumweltmaßnahmen, Ökologi-        2024          2023 in der einjährigen Maßnahme Haltungsverfahren auf Stroh (nur
                   scher Landbau, Vertragsnaturschutz und Haustierrassen                                für Schweinehalter relevant)
                   Letzter Termin für die verspätete Einreichung von Anträgen auf Di-                   Einreichfrist der Anlage Viehbestand (Quartalsmeldung 3 und 4) für
                   rektzahlungen (nur Flächen), ggf. unter Anwendung von Kürzungen                      die Maßnahme zur Förderung des ökologischen Landbaus
                   (1 % Kürzung je verspäteten Tag),                                      1. Februar    Ende des Verpflichtungszeitraums zur Beibehaltung der Agrarumwelt-
                   Letzter Termin für die kürzungsfreie Änderung der Auszahlungsanträ-    2024          maßnahme „Stoppelbrache im Getreideanbau in weiter Reihe“, sofern
                   ge für Agrarumweltmaßnahmen, Ökologischer Landbau, Vertragsna-                       die Option Stoppelbrache beantragt wurde
                   turschutz und Haustierrassen                                           15. Februar   Fristende bis zu dem Zwischenfrüchte und Untersaaten im Rahmen
     1. Juni bis   Zeitraum für die Bestimmung der Hauptnutzung                           2024          der Konditionalitätenregelung zum Fruchtwechsel auf der Fläche zu
     15. Juli                                                                                           belassen sind
                                                                                          Februar/      Auszahlung für bestimmte Agrarumwelt-/Tierschutzmaßnahmen für
                   Ende des Mähverbots auf Uferrandstreifen der Agrarumweltmaßnah-        März 2024     den Bewilligungszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023
     15. Juni
                   men

                                                                                                                                                 Ratgeber Förderung 2023
Förderung RATGEBER 2023 - Landwirtschaftskammer NRW
WAS IST NEU? 7                    |
sofern nicht die Grenze von 25 % Flächenanteil überschrit-       ▶ Junglandwirte bekommen zusätzliches Geld
ten wird, ebenfalls beihilfefähig sind. Die förderfähige Flä-
che muss das gesamte Jahr über der landwirtschaftlichen          Im Rahmen der Agrarreform gibt es weiterhin eine Förderung
Nutzung zur Verfügung stehen.                                    der Junglandwirte, die sogenannte ergänzende Einkommens-
                                                                 stützung für Junglandwirte. Diese zusätzliche Stützung wird
Bei neu ins Referenzsystem der Feldblöcke kommenden Flä-         für maximal 120 ha in Höhe von 134 €/ha gewährt. Der
chen oder Flächen, die bereits drei Jahre hinterei­­   nan­
                                                          der    Junglandwirt darf zum Zeitpunkt der erstmaligen Antragstel-
nicht beantragt wurden, oder in Zweifelsfällen ist es notwen-    lung nicht älter als 40 Jahre sein und bekommt die Prämie für
dig, dass die Verfügungsberechtigung durch den Antragstel-       einen Zeitraum von fünf Jahren. An die Prämiengewährung
ler nachgewiesen wird. Dieser Nachweis kann beispielsweise       werden nachweisbare Ausbildungs- oder Qualifikationserfor-
über einen schriftlichen Pachtvertrag, einen Grundbuchaus-       dernisse gebunden, siehe hierzu Seite 30.
zug oder eine schriftliche Bestätigung eines Flächentausches
erfolgen. Bei einem Flurbereinigungsverfahren sind die           Wurde bereits vor 2023 die Junglandwirteprämie erstmalig
Nachweise anhand der Neuzuweisung zu führen.                     bezogen, so erhält der betreffende Antragsteller auch wei-
                                                                 terhin bis zum Ablauf des Fünf-Jahresbezugszeitraums die
                                                                 Junglandwirteprämie mit dem erhöhten Fördersatz. In ei-
▶ Nicht landwirtschaftliche Nutzung                              nem solchen Fall muss keine berufliche Qualifikation nach-
                                                                 gewiesen werden.
Eine nicht landwirtschaftliche Nutzung darf die landwirt-
schaftliche Nutzung nicht stark einschränken, sonst verliert
die Fläche ihre Förderfähigkeit. Keine starke Einschränkung      ▶ Gesonderte Förderung von Schafen, Ziegen
liegt per Definition vor, wenn Holz auf Dauergrünland außer-       und Mutterkühen
halb der Vegetationsperiode gelagert wird, wenn die Fläche
für den Wintersport genutzt wird oder eigene landwirtschaft-     Ab diesem Jahr gibt es Prämienzahlungen für Schaf- und
liche Erzeugnisse nicht länger als 90 Tage auf der Fläche ge-    Ziegenhalter sowie für Mutterkuhhalter. Die Prämien wer-
lagert werden, zum Beispiel Rüben- oder Strohmieten. Es darf     den je Tier unter Angabe der Ohrmarkennummer beantragt
zu keiner Zerstörung, zu keiner wesentlichen Beschränkung        und  gezahlt, wobei die Tiere im Zeitraum 15. Mai bis 15. Au-
                                                                 Größe: 135/2
der landwirtschaftlichen Kulturpflanze oder der Grasnarbe        gust im Betrieb
                                                                 Ratgeber        gehalten
                                                                           Förderung  2023werden müssen. Sollten Tiere ver-
und zu keiner wesentlichen Ertragsminderung kommen.              enden,
                                                                 6799_DLGkönnen diese ersetzt werden. Es zählen nur die weib-
                                                                 lichen Tiere. Hinsichtlich der Antragstellung ist die wirt-
Weiterhin gibt es die bisherige Ausnahmeregelung zur nicht
landwirtschaftlichen Nutzung. Eine nicht landwirtschaftli-
che Tätigkeit liegt in jedem Fall vor, wenn es sich um Flä-
chen handelt, die zu Verkehrsanlagen, also auch Straßenbe-
gleitgrün, zählen oder es sich um Sport-, Freizeit-, Erho-
lungs- und Parkflächen handelt. Bei Truppenübungsplätzen
muss die landwirtschaftliche Tätigkeit wie bisher nachge-
                                                                                                                      2023
                                                                                                              12.-18. NOVEMBER | HANNOVER
wiesen werden. Eine Prämienvo­raussetzung ist die Kontrol-                                                  EXKLUSIVTAGE 12./13. NOVEMBER
lierbarkeit der zu fördernden Flächen, hierzu müssen sie je-
derzeit betretbar sein, siehe auch Seite 24.

                                                                                 Innovationen entdecken.
▶ Flächen mit Photovoltaikanlagen                                                     Weltleitmesse erleben.
Flächen, die zur Nutzung solarer Strahlungsenergie genutzt
werden, sind ebenfalls nicht beihilfefähig. Hier gibt es je-
doch die Ausnahme der Agri-Photovoltaikanlagen. Diese An-
lagen müssen bestimmte Auflagen erfüllen, um die betref-
fende Fläche in der Beihilfefähigkeit zu halten. So muss die
Bewirtschaftung einer solchen Fläche weiterhin mit übli-
chen landwirtschaftlichen Methoden, Maschinen und Gerä-
ten möglich sein und sie muss die Auflagen der DIN SPEC
91434:2021-05 erfüllen. Es werden unabhängig von den tat-
sächlichen Gegebenheiten vor Ort pauschal für die Agri-
Photovoltaikanlage 15 % der beihilfefähigen Fläche in Ab-
zug gebracht, sodass 85 % der Fläche förderfähig bleiben,
siehe auch Seite 24.

▶ Weiterhin Umverteilung

Weiterhin gibt es die bisherige Umverteilungseinkommens-
stützung zur besonderen Förderung von kleinen und mittle-
ren Betrieben. Diese Prämie wird bis maximal 60 ha ge-               #agritechnica

währt, für die ersten 40 ha wird die Prämie bei 70 €/ha lie-
gen, für die folgenden 20 ha werden dann noch 40 €/ha ge-
währt. Eine Antragstellung kann nur in Kombination mit der           www.agritechnica.com
Einkommensgrundstützung im ELAN-Programm erfolgen.

Ratgeber Förderung 2023
                                                           AT23_93x135_LZRatgeber_Foerderung_DE.indd 1                               16.02.23 14:01
Förderung RATGEBER 2023 - Landwirtschaftskammer NRW
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8 WAS IST NEU?

 Ab diesem Jahr         schaftliche Verantwortung für die Tie-    erbrachten Umweltleistungen geson-        chen Betrieb auch weitere, zusätzliche
 gibt es Prämien­       re entscheidend, nicht die Halter­        dert fördern. Es besteht keine Pflicht    Anforderungen. Die Erbringung dieser
 zahlungen für          eigenschaft gemäß Tierseuchenrecht.       zur Teilnahme, wie dieses bisher beim     Anforderungen ist Grundvorausset-
 Schaf- und Ziegen­     Regelungen zum Weidegang oder Be-         Greening der Fall war. Eine Teilnahme     zung für den Erhalt der Direktzahlun-
 halter sowie für       satzdichtefaktoren sind für diese Ein-    an den Öko-Regelungen ist auch ohne       gen und weiterer Agrarumwelt- oder
 Mutterkuhhalter.       kommensstützung nicht vorgesehen.         gleichzeitige Beantragung der Einkom-     Tierwohlmaßnahmen.
 Foto: agrar-press                                                mensgrundstützung möglich.
                        Es müssen mindestens sechs Mutter-
                        schafe oder -ziegen gehalten werden,      Es gibt einen Katalog von Maßnahmen,      ▶ Welche Regelungen bei der
                        um diese Prämie in Anspruch nehmen        aus denen die Landwirte einzelne            Konditionalität?
                        zu können. Bei den Mutterkühen müs-       Maßnahmen wählen können. Dabei
                        sen mindestens drei Mutterkühe ge-        können einzelne Regelungen oder es        Wie schon in den Vorjahren ist das Ab-
                        halten und zur Antragstellung kom-        kann auch, in bestimmten Grenzen, ei-     brennen von Stoppelfeldern nicht zu-
                        men. Es werden jedoch nur Mutterkuh-      ne Kombination der Maßnahmen              lässig, ebenso dürfen weiterhin Land-
                        halter gefördert, wenn der Betrieb kei-   durchgeführt werden.                      schaftselemente nicht ohne Genehmi-
                        ne Kuhmilch oder Kuhmilcherzeugnis-                                                 gung beseitigt werden.
                        se verkauft, siehe hierzu Seite 53.       Der Katalog umfasst neben einer frei-
                                                                  willigen Flächenstilllegung auch die      Auch bleiben die Regelungen zum Ero-
                                                                  Anlage von Blühflächen auf Acker- und     sionsschutz erhalten, die insbesonde-
                        ▶ Öko-Regelungen sind neu                 Dauerkulturflächen, die Anlage von        re bestimmte Flächen als erosionsge-
                                                                  Altgrasstreifen auf Dauergrünland, den    fährdet definieren und für solche Flä-
                        Die Öko-Regelungen sind neu einge-        Anbau vielfältiger Kulturen, die Beibe-   chen in erster Linie Zeiträume für die
                        führt worden und sollen die freiwillig    haltung von Agroforstsystemen, eine       Bodenbearbeitung regeln. Aufgrund
                                                                  gesamtbetriebliche Extensivierung des     der Umstellung der Flächenbewertung
                                                                  Dauergrünlands, eine extensive Dauer-     hinsichtlich der Erosionsgefährdung
                                                                  grünlandbewirtschaftung von einzel-       wird es zu einer Ausweitung der Erosi-
     E-Mail-Adresse nicht vergessen                               nen Flächen mit Nachweis von min-         onsschutzkulisse in NRW kommen.
                                                                  destens vier regionalen Kennarten,
     Ab dem Jahr 2023 ist im Rahmen der neuen Agrar­              den Verzicht auf chemisch-syntheti-       Neu aufgenommen wurde die Schaf-
     reform eine elektronische Kommunikation mit den An-          sche Pflanzenschutzmittel auf be-         fung von Pufferstreifen entlang von
     tragstellenden verpflichtend geworden. Dies geht nicht       stimmten Flächen und die Anwendung        Wasserläufen. Hierbei wird das Verbot
     ohne E-Mail-Adresse. Sie ist für eine kontaktlose, digi-     bestimmter Landbewirtschaftungsme-        der Ausbringung von Pflanzenschutz-
     talisierte Kommunikation erforderlich und eine ver-          thoden in Natura-2000-Gebieten. Wei-      mitteln, das Verbot des Einsatzes von
     pflichtende Angabe im Sammelantrag. Die E-Mail-­             tere, genaue Angaben zu den Öko-Re-       Bioziden und das Verbot der Düngung
     Adresse wird das gesamte Jahr über benötigt, so wer-         gelungen finden Sie ab Seite 41.          in einem Abstand von 3 m zu Gewäs-
     den die Antragstellenden beispielsweise mittels der                                                    sern geregelt.
     E-Mail-Adresse auf die Ergebnisse von bestimmten
     Kontrollen oder auch über die Einstellung der Auszah-        ▶ Cross Compliance heißt
     lungsbescheide in das ELAN-Programm informiert.                jetzt Konditionalität                   ▶ Dauergrünland weiterhin
     Ebenso wird die Benachrichtigung über den Eingang                                                        geschützt
     des Antrags bei der EU-Zahlstelle an die E-Mail-Adresse      Der Prämienerhalt ist im Rahmen der
     geschickt.                                                   Konditionalität an die Einhaltung be-     Weiterhin wird es Regelungen zum Er-
                                                                  stimmter Auflagen gebunden. Bisher        halt des Dauergrünlands sowie zum be-
     Es ist also im eigenen Interesse, auf eine aktuelle und      waren diese Anforderungen als Cross       sonderen Schutz des umweltsensiblen
     zutreffende E-Mail-Adresse im Antrag zu achten. Eine         Compliance (CC) bekannt und sind im       Dauergrünlands geben. Die Kulisse für
     vorhandene Adresse muss aktuell sein und die korrekte        Rahmen der Agrarreform um die bishe-      das umweltsensible Dauergrünland ist
     Schreibweise geprüft und gegebenenfalls korrigiert           rigen Greeninganforderungen erwei-        um die bestehenden Natura-2000-Ge-
     werden, eine fehlende E-Mail-Adresse ist in jedem Fall       tert worden. Diese Anforderungen um-      biete und um die Vogelschutzgebiete
     zu ergänzen.                          Roger Michalczyk      fassen neben den bisherigen Grundan-      erweitert worden. Eine Umwandlung
                                                                  forderungen an den landwirtschaftli-      von Dauergrünland ist genehmigungs-

                                                                                                                          Ratgeber Förderung 2023
Förderung RATGEBER 2023 - Landwirtschaftskammer NRW
WAS IST NEU? 9                |
pflichtig und führt bei Verstößen zu ei-   infolge des Ukrainekriegs ausgesetzt
ner Rückumwandlungspflicht, siehe          wird. Auch wenn die Regelung zum            PIN wird benötigt
hierzu Seite 54.                           Fruchtwechsel erstmalig im Jahr 2024
                                           geprüft wird, werden dann die Haupt-        Für die Anmeldung im ELAN-Programm wird neben der
                                           kulturen aus den Jahren 2022 und            ZID-Regis­triernummer auch eine persönliche PIN benö-
▶ Besonderer Schutz der                    2023 zur Bewertung des Dreijahres-          tigt. Diese PIN wurde ursprünglich mit der Registrier-
  Moorgebiete                              zeitraums bereits he­­rangezogen.           nummer bei der Erteilung dieser Nummer mitgeteilt und
                                                                                       ist in der HIT/ZID-Datenbank oder direkt in ELAN nach
Neu hinzugekommen ist der besonde-         Die bisherige Regelung zur Anbaudi-         Ablauf der Gültigkeit zu ändern. Aber was ist zu tun,
re Schutz von Moor- und Feuchtgebie-       versifizierung und deren gesamtbe-          wenn ich diese PIN vergessen habe?
ten und den damit verbundenen Be-          triebliche Zusammenfassung der Kul-
wirtschaftungsauflagen. Für diese Ge-      turanteile wird durch einen schlagge-       Eine neue PIN kann direkt in der HIT/ZID-Datenbank un-
biete wird ein Mindestschutz festge-       nauen Fruchtwechsel ersetzt. Hierbei        ter www.­hi-tier.de oder www.zi-daten.de bestellt wer-
legt, der ein Pflugverbot und Umwand-      hat für jeden einzelnen Schlag ein flä-     den, eine Kontaktaufnahme hierzu mit der Tierseuchen-
lungsgebot von Dauergrünland sowie         chenscharfer Abgleich hinsichtlich ei-      kasse, der EU-Zahlstelle oder den Kreisstellen der Land-
ein Umwandlungsverbot von Dauerkul-        nes wechselnden Anbaus von Haupt-           wirtschaftskammer NRW ist nicht notwendig, da dort
turen in Acker umfasst. Des Weiteren       kulturen zu erfolgen.                       die benötigte PIN nicht vergeben werden kann.
bestehen Regelungen zur Entwässe-
rung der Fläche, so wird eine Geneh-       Im Antragsjahr ist auf mindestens           Die Vergabe ist in der Regel recht unkompliziert und
migungspflicht für die erstmalige Ent-     33 % der Ackerfläche des Betriebs ei-       schnell erledigt. Im Rahmen des Anmeldeverfahrens steht
wässerung von landwirtschaftlichen         ne vom Vorjahr abweichende Haupt-           Ihnen eine Schaltfläche „PIN vergessen – PIN-Anforde-
Flächen sowie für die Erneuerung und       kultur anzubauen. Auf mindestens            rung“ zu diesem Zweck zur Verfügung. Die Beantragung
Instandsetzung vorhandener Entwäs-         weiteren 33 % der Ackerfläche kann          der PIN kann nur noch online über diese Eingabemaske
serungsanlagen in Moor- und Feucht-        der Fruchtwechsel durch den Anbau           erfolgen.
gebieten eingeführt, siehe hierzu Seite    einer Zwischenfrucht oder der Begrü-
33.                                        nung durch eine Untersaat erbracht          Hierzu sind die Registriernummer und der Name des Be-
                                           werden. Beim Anbau einer Zwischen-          triebs, wie in der HIT/ZID-Datenbank hinterlegt, einzuge-
                                           frucht oder einer Begrünung durch ei-       ben und mittels Button ist der Postversand zu wählen.
▶ Bodenbedeckung muss sein                 ne Untersaat ist spätestens im dritten      Zum Abschluss ist der Button „PIN anfordern“ zu betäti-
                                           Jahr ein Wechsel der Hauptkultur vor-       gen. Es ist da­­rauf zu achten, dass nach der Bestellung der
Die Vorgaben zur Mindestbodenbede-         zunehmen. Zwischen Winter- und              PIN der Hinweis erscheint, dass diese innerhalb von zwei
ckung müssen erstmalig ab Herbst           Sommerkulturen wird differenziert,          bis drei Tagen bei Ihnen eingeht. Erst wenn diese Mel-
2023 eingehalten werden. Hierbei gilt,     sodass beispielsweise Winterweizen          dung erscheint, ist die Bestellung ordnungsgemäß regist-
dass mindestens 80 % der Ackerflä-         und Sommerweizen getrennte Haupt-           riert worden. Die PIN wird am gleichen oder bei Bestel-
chen eine Bodenbedeckung aufweisen         kulturen darstellen.                        lung am Nachmittag am nächsten Werktag versendet.
müssen, für die restlichen 20 % der                                                    Wenn die neue PIN postalisch zugestellt wurde, dann tra-
Ackerfläche gilt dieses nicht und diese    Sollte beispielsweise im ersten Jahr        gen Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse in der HIT ein, um zu-
können „schwarz“ oder unbedeckt            Mais angebaut worden sein, kann im          künftig eine neue PIN per E-Mail übermittelt zu bekom-
bleiben.                                   Folgejahr wiederum Mais angebaut            men. Sollte die Hinterlegung der E-Mail-Adresse bereits
                                           werden, sofern eine Untersaat vorge-        schon zu einem früheren Zeitpunkt erfolgt sein, wird die
Im Zeitraum vom 15. November bis           nommen wurde oder eine anschließen-         neue PIN direkt an die E-Mail-Adresse übermittelt.
zum 15. Januar, also über einen acht-      de Zwischenfrucht ausgebracht wird.
wöchigen Zeitraum, muss eine Boden-        Im dritten Jahr muss sich dann jedoch       Eine Anleitung zur PIN-Vergabe finden Sie auch im Inter-
bedeckung auf Ackerflächen sicherge-       eine andere Hauptkultur auf der Flä-        netangebot der Landwirtschaftskammer unter Förderung
stellt sein, hierbei gibt es jedoch Aus-   che befinden. Beim Fruchtwechsel gibt       und dort in der Rubrik Elektronischer Antrag (ELAN) unter
nahmen. Auf Obst- und Rebflächen ist       es Ausnahmen, bei bestimmten Kultu-         www.landwirtschaftskammer.de im Absatz „Beantragung
in diesem Zeitraum eine Selbstbegrü-       ren, beispielsweise mehrjährigen Kul-       einer neuen PIN oder abgelaufene PIN“. Roger Michalczyk
nung zuzulassen, sofern nicht bereits      turen oder Grasanbau, gelten diese
eine gezielte Begrünung besteht.           Vorschriften nicht, siehe hierzu Seite
                                           33.
Als Mindestbodenbedeckung zählten                                                    die Flächen müssen trotzdem im Flä-
Winterkulturen, mehrjährige Kulturen,                                                chenverzeichnis angegeben werden,
Zwischenfrüchte, Mulchauflagen (auch       ▶ Pflicht zur                             aber es ist unter bestimmten Bedin-
Belassen von Ernteresten auf der Flä-        Flächenstilllegung                      gungen 2023 möglich, neben der Anla-
che), begrünte Brachen, Stoppelbra-                                                  ge einer tatsächlichen Brache die Flä-
chen (auch Stoppelbrachen bei Mais),       Im Rahmen der Konditionalität ist ab      che durch den Anbau von Getreide
mulchende, nicht wendende Bodenbe-         dem Jahr 2023 eine einzelbetriebliche     (ohne Mais), Leguminosen (ohne Soja)
arbeitung, zum Beispiel mit Grubber        Stilllegung von 4 % des gesamten          oder Sonnenblumen zu nutzen.
oder Scheibenegge, oder Abdeckungen        Ackerlands verpflichtend. Die Land-
aus Vlies, Folien oder engmaschigen        schaftselemente werden dann zur           Die Stilllegungsauflagen gelten, begin-
Netzen, siehe hierzu auch Seite 33.        Stilllegung hinzugerechnet, sofern die-   nend unmittelbar nach der Ernte der
                                           se auf oder an einer solchen Brache       Hauptkultur im Vorjahr, für das gesam-
                                           liegen und dem Antragsteller zur Ver-     te Antragsjahr. Mit der Vorbereitung
▶ Fruchtwechsel einhalten                  fügung stehen. Bei den Brachen gilt ei-   einer Aussaat oder Pflanzung einer
                                           ne Mindestparzellengröße von 0,1 ha.      Folgekultur, die im nächsten Jahr ge-
Die Regelung zur Einhaltung eines          Aufgrund des Ukrainekriegs wird die       erntet wird, kann jedoch bereits ab
Fruchtwechsels gilt ab dem Jahr 2024,      Regelung zur Erbringung von nicht         dem 1. September begonnen werden,
da die Einführung für das Jahr 2023        produktiven Flächen nicht ausgesetzt,     im Fall des Anbaus von Winterraps

Ratgeber Förderung 2023
Förderung RATGEBER 2023 - Landwirtschaftskammer NRW
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                                        10 WAS IST NEU?
                                                                                                               oder Wintergerste darf die Aussaat be-
                                               Antragstellung?                                                 reits ab dem 15. August vorbereitet
                                                                                                               und durchgeführt werden. Eine nach-
                                               Hier gibt es Hilfe!                                             folgende Zwischenfrucht darf nicht an-
                                                                                                               gebaut werden.
                                               Sollten Sie Fragen rund um das Antragsverfahren oder zu
                                               einzelnen Fördermaßnahmen haben, steht Ihnen wieder             Für diese Brachen gemäß der Konditio-
                                               die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als zu-           nalitätenverpflichtungen ist eine Selbst-
                                               verlässiger Partner zur Verfügung.                              begrünung oder eine aktive Aussaat zur
                                                                                                               gezielten Begrünung zulässig. Eine Be-
                                               Die Kreisstellen bieten allen Antragstellern kompetente,        grünung darf nicht mit einer Reinsaat
                                               gebührenpflichtige Mithilfe bei der Antragstellung an. Auf-     einer landwirtschaftlichen Kulturpflan-
                                               grund der hohen Nachfrage sollte jedoch frühzeitig ein Ter-     ze erfolgen.
                                               min mit der Kreisstelle vereinbart werden. Häufig können
                                               Fragen bereits telefonisch geklärt werden oder eine Mithil-     Die Verpflichtung zur Erbringung von
                                               fe über eine Internetanwendung erfolgen. In der Regel sind      4 % nicht produktiven Flächen kann
                                               in den ersten vier Wochen der Antragstellung noch eher          nicht als Stilllegung aus den Agrarum-
                                               Termine zu bekommen als zum Ende der Antragsfrist am            weltmaßnahmen erbracht werden. Des
                                               15. Mai. Dann stehen nur noch wenige Termine für die Mit-       Weiteren gibt es keine Befreiung von
                                               hilfe zur Verfügung und es besteht die Gefahr, dass der         dieser Verpflichtung für ökologisch wirt-
                                               Landwirt gegebenenfalls ohne Hilfe der Kreisstelle die An-      schaftende Betriebe, siehe zu diesem
                                               tragstellung durchführen muss. Durch die Vorabprüfung           Thema auch Seite 33.
                                               und den Einsatz des Flächenmonitoringverfahrens lassen                                                      ▶ Zukunft ist digital
                                               sich in einem bestimmten Rahmen auch noch nachträglich
                                               Fehler bei der Beantragung sanktionsfrei korrigieren. Es ist    ▶ Allgemeine Regelungen                     Eine Antragstellung kann weiterhin
                                               also von Vorteil, den Antrag möglichst frühzeitig zu stellen.     für Brachen                               nur online mit dem ELAN-Programm
                                                                                                                                                           erfolgen. Dort sind die benötigten Da-
                                               Für telefonische Rückfragen stehen die Kreisstellen mon-        Für alle Ackerbrachen gilt generell,        ten, wie beispielsweise die Vorjahres-
                                               tags bis donnerstags in der Zeit 8 bis 16 Uhr und Freitag       dass ein Mähen, Mulchen oder ein Um-        daten und Luftbildkarten, hinterlegt.
                                               von 8 bis 13 Uhr zur Verfügung. Die Telefonnummern fin-         bruch zu Pflegezwecken mit anschlie-        Computergestützte Prüfungen und hin-
                                               den Sie unter www.landwirtschaftskammer.de in der Rub-          ßender Einsaat vom 1. April bis zum         terlegte Hinweise helfen, eine fehler-
                                               rik Wegweiser unter Kreisstellen.                               15. August nicht zulässig ist. Eine Aus-    hafte Antragstellung zu vermeiden.
                                                                                                               nahme besteht, wenn ein Umbruch
                                               Als weiteres Angebot ist wieder eine zentrale Telefon-Hot-      oder eine Bodenbearbeitung im Rah-          Bereits im Vorjahr wurde in Nordrhein-
                                               line eingerichtet worden. Diese zentrale Hotline steht für      men einer zeitnahen aktiven Begrü-          Westfalen ein Großteil der Vor-Ort-Kont-
                                               allgemeine Fragen, aber auch bei technischen Problemen          nung von Blühstreifen und -flächen          rollen durch das Flächenmonitoring er-
                                               mit dem ELAN-Programm zu den oben genannten Zeiten              vorgenommen wird. Innerhalb dieses          setzt. Hierbei werden mit Satelliten und
                                               unter der Nummer 02 51/­2 37 62 01 zur Verfügung. Diese         Zeitraums darf auch keine Mahd oder         der dazugehörigen digitalen Technik al-
                                               Hotline kann jedoch nicht die Mithilfe bei der Antragstel-      sonstiges Zerkleinern des Aufwuchses        le beantragten Flächen überwacht.
                                               lung bieten, wie dieses im Rahmen eines persönlichen            einer aus der Produktion genommenes
                                               Termins bei der Kreisstelle geleistet wird.                     Grünlandfläche erfolgen. Diese Rege-        Abweichend von den bisherigen CC-
                                                                                                               lung gilt auch für Bejagungsschneisen,      Kontrollen, die bisher grundsätzlich im
                                               Zu beachten ist, dass technische Störungen trotz der            das heißt, auch diese Flächenteile          Rahmen einer Vor-Ort-Kontrolle ge-
                                               größtmöglichen Sorgfalt durch die EU-Zahlstelle vereinzelt      müssen der Selbstbegrünung überlas-         prüft wurden, wird zukünftig auch ein
                                               auftreten können. Innerhalb des Zeitfensters, in dem auch       sen oder aktiv begrünt werden und es        Teil der Regelung zu den Konditionali-
                                               die zentrale Telefon-Hotline angeboten wird, werden diese       darf vom 1. April bis zum 15. August        täten für alle Flächen schon im Rah-
                                               auch möglichst umgehend behoben. Außerhalb dieser Zei-          keine Mahd, kein Umbruch oder kein          men der computergestützten Verwal-
                                               ten kann es zu Verzögerungen kommen.                            Mulchen erfolgen. Zu diesen Auflagen        tungskontrollen geprüft. Davon betrof-
                                                                                                               und Terminen gibt es für einzelne           fen sind 2023 die Regelungen zur Er-
                                               Des Weiteren gibt es umfangreiche Informationen rund            ­Agrarumweltmaßnahmen Ausnahmen,            haltung des Dauergrünlands, die Ein-
                                               um die Prämien und die dazugehörigen Antragsverfahren            es gelten dann die dortigen Termine        haltung des Fruchtwechsels und die
                                               im Internet unter www.landwirtschaftskammer.de, dort in          und Auflagen zur Begrünung.                Mindeststilllegung.
                                               der Rubrik Förderung. Dort sind auch erklärende Tutorials
                                                             rund um ELAN aufrufbar. Die Videos gibt es
                                                                 auch direkt im Youtube-Kanal der Land-        ▶ Auch soziale                              ▶ Elektronische Kommuni­
                                                                   wirtschaftskammer NRW in der Play-            Konditionalität kommt                       kation vorgeschrieben
                                                                   list ELAN. Die Videos haben sich in
Foto: Peggy und Marco Lachmann-Anke, Pixabay

                                                                   den letzten Jahren als besonders hilf-      Neben den geschilderten Auflagen aus        Gemäß den gesetzlichen Vorgaben hat
                                                                   reich erwiesen, da dort anschaulich         den Konditionalitätenregelungen wird        die Kommunikation zwischen den An-
                                                                   insbesondere die Handhabung der             ab 2025 die sogenannte soziale Kondi-       tragstellern und der EU-Zahlstelle bei
                                                                     GIS-Werkzeuge demonstriert wird.          tionalität hinzukommen. Hierbei han-        der Landwirtschaftskammer ab 2023
                                                                                                               delt es sich um Regelungen zur Einhal-      ausschließlich elektronisch zu erfol-
                                                                       Sollte kein PC oder keine Internet-     tung von sozialen Arbeits- und Be-          gen. Entsprechende Vorbereitungen,
                                                                      verbindung zur Antragstellung zur        schäftigungsbedingungen. Es wird            zum Beispiel das System der geoba-
                                                                      Verfügung stehen, wenden Sie sich        wichtig sein, dass die entsprechende        sierten, elektronischen Flächenbean-
                                                                      an Ihre zuständige Kreisstelle, da       Einhaltung der Vorschriften im Betrieb      tragung in ELAN oder das Antragstel-
                                                                      keine Möglichkeit besteht, einen         ausreichend dokumentiert und im Falle       lerpostfach, sind bereits umgesetzt
                                                                      Antrag mit Papierformularen zu           einer Kontrolle vorgelegt werden kann.      worden. Im Antragstellerpostfach wer-
                                                                        stellen.        Roger Michalczyk
                                                                                                                                                                          Ratgeber Förderung 2023
WAS IST NEU? 11                |
                                                                                         der Landwirtschaftskammer zu infor-        Bei Randstreifen
                                                                                         mieren, damit der benötigte Zugang         und Blühflächen
                                                                                         zum ELAN-Programm eingerichtet             gibt es einige
                                                                                         werden kann. Zur Antragstellung mit-       Neuerungen.
                                                                                         tels ELAN sehen Sie auch Seite 70.         Foto:
                                                                                                                                    Carolin Runig

                                                                                         ▶ Wann wird ausgezahlt?

                                                                                         Im Sommer und Herbst erfolgen die
                                                                                         vorgeschriebenen Verwaltungs- und
                                                                                         Vor-Ort-Kontrollen und die Antrag-
                                                                                         steller werden über die Ergebnisse
                                                                                         des ganzjährigen Flächenmonitorings
                                                                                         unterrichtet. Die Auszahlung der Di-
                                                                                         rektzahlungen ist wieder für Ende De-
                                                                                         zember geplant, ein genauer Termin
                                                                                         wird im Spätherbst durch das Bun-
                                                                                         desministerium für Landwirtschaft
                                                                                         für jedes Land festgelegt. Die Auszah-
                                                                                         lungen der Agrarumweltprogramme
                                                                                         und Tierwohlmaßnahmen im Rahmen
den Bescheide und Anhörungen hinter-       Ab diesem Jahr sind bei den Unterneh-         der zweiten Säule erfolgt voraussicht-
legt, eine entsprechende E-Mail weist      mensdaten auch Angaben zum Ge-                lich im ersten Quartal des Jahres
dann auf die Abrufmöglichkeit hin. Des     schlecht des Antragstellers sowie die         2024. Es werden weiterhin alle Zah-
Weiteren werden nachträgliche Ände-        Angabe einer Steuernummer verpflich-          lungsempfänger im Internet veröf-
rungen der Anträge mittels ELAN vom        tend, siehe Seite 12.                         fentlicht. Neben der namentlichen
Antragsteller vorgenommen, siehe                                                         Nennung wird auch die Höhe der Prä-
hierzu Seite 75 sowie Seite 13.            Sollte ein Wechsel in der Betriebsfüh-        mienzahlungen der Direktzahlungen
                                           rung vorliegen oder erstmalig ein An-         und Agrarumweltprogramme samt ei-
Weitere Umstellungen in Richtung di-       trag gestellt werden, so ist rechtzeitig      ner kurzen fachlichen Erläuterung
gitale Kommunikation werden folgen         vor der Antragstellung die Kreisstelle        veröffentlicht.                    ◀
müssen. Landwirte werden verpflich-
tet sein, eine E-Mail-Adresse zu hinter-
legen, da zukünftig generell auf einen     ▶ Überblick über die Einkommensstützung ab 2023
Versand von Papier durch den Land-
wirt und auch durch die EU-Zahlstelle       Beträge der Einkommensstützung Direktzahlungen für 2023
und der Kreisstellen bei der Förderung      Intervention (Maßnahme)                                 (voraussichtliche, gerundete) Prämie
zu verzichten sein wird.
                                            Einkommensgrundstützung                                 158 €/ha
                                            Umverteilung                                            die ersten 40 ha mit 70 €/ha,
                                                                                                    folgende 20 ha mit 40 €/ha
▶ Fristgerecht Antrag stellen
                                            Junglandwirte                                           134 €/ha
Das ELAN-Programm wird zum                  Schafe/Ziegen                                           35 €/Mutterschaf oder Mutterziege
15. März für die Antragstellung freige-
                                            Mutterkühe                                              78 €/Mutterkuh
schaltet, eine Antragstellung kann aus-
schließlich online erfolgen. Auch           Öko-Regelung – nicht produktives Ackerland              +1 % zusätzliche Stilllegung = 1 300 €/ha
Nachweise in Papierform sind ab die-        (zusätzliche Stilllegung über 4 % Pflichtstilllegung    +1 bis +2 % zusätzliche Stilllegung = 500 €/ha
                                            aus Konditionalität, d. h. zusätzliche freiwillige      über +2 bis +6 % = 300 €/ha
sem Jahr digital über ELAN als einge-       Stilllegung)
scannte PDF-Datei einzureichen. Die
                                            Öko-Regelung – Blühstreifen Ackerland (auf nicht        Prämie Öko-Regelung Stilllegung plus 150 €/ha
Antragstellung hat, wie bisher schon,
                                            produktivem Ackerland gemäß Öko-Regelung)
bis zum 15. Mai zu erfolgen. Einzelne
Flächen können dann ohne Kürzung            Öko-Regelung – Blühstreifen Dauerkulturen               150 €/ha
bis zum 31. Mai noch nachträglich be-       Öko-Regelung – Altgrasstreifen auf Dauergrünland        bis 1 % = 900 €/ha
antragt werden. Bis zu diesem Termin                                                                über 1 bis 3 % = 400 €/ha
können auch noch Anträge unter An-
wendung einer Kürzung der Prämien-                                                                  über 3 bis 6 % = 200 €/ha
summe (1 % pro Tag der Verspätung)          Öko-Regelung – Vielfältige Kulturen                     45 €/ha
eingereicht werden. Dieser Zeitraum         Öko-Regelung – Agroforstsysteme                         60 €/ha
bis zum 31. Mai gilt nicht für die Tier-
                                            Öko-Regelung – Extensives Dauergrünland                 115 €/ha
prämien, hier kann nur bis zum 15. Mai
eine Antrag eingereicht werden, eine        Öko-Regelung – Bewirtschaftung Dauergrünland mit        240 €/ha
spätere Frist bis zum 31. Mai, wie bei      mindestens vier Kennarten
den Flächen, ist nicht gegeben. Nach        Öko-Regelung – Verzicht Pflanzenschutz
dem 31. Mai eingehende Anträge und          – Acker/Dauerkulturen                                   130 €/ha
                                            – Grünfutter, Ackergras, Futterleguminosen              50 €/ha
Nachmeldungen von beantragten Flä-
chen gelten als verspätet und müssen        Öko-Regelung – Bewirtschaftung Natura 2000              40 €/ha
abgelehnt werden.

Ratgeber Förderung 2023
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12 UNTERNEHMENSDATEN
                                                                                                                zentralamt für Steuern auf Antrag

  Neue Angaben bei den                                                                                      ◾
                                                                                                                vergeben,

                                                                                                                betriebliche Steuernummer, die

  Unternehmensdaten                                                                                             durch die zuständigen Finanzämter
                                                                                                                an alle Einzelunternehmen und Per-
                                                                                                                sonengesellschaften vergeben wird,

  In diesem Jahr werden weitergehende Informationen zur Identifizierung der                                 ◾   Steueridentifikationsnummer, die
  Begünstigten sowie ihrer Zugehörigkeit zu Unternehmensgruppen bei der                                         durch die zuständigen Finanzämter
                                                                                                                an alle natürlichen Personen verge-
  Antragstellung abgefragt. Zudem kehrt der aus früheren Zeiten bekannte Nach-                                  ben wird.
  weis „aktiver Betriebsinhaber“ mit veränderten Anforderungen zurück. Niklas
                                                                                                            Unternehmen haben ihre Umsatzsteu-
  Holtschlag erklärt, was man für den Nachweis braucht.
                                                                                                            er-Identifikationsnummer anzugeben
                                                                                                            oder – falls diese nicht vorhanden ist –
                       Ein Ziel der Agrarreform ist die Förde-   Eine Gruppenzugehörigkeit liegt vor,       die betriebliche Steuernummer. Sofern
                       rung der Gleichstellung der Geschlech-    wenn der Antragsteller von einem Un-       der Antragsteller für den landwirt-
                       ter. Um hierrüber Aussagen treffen zu     ternehmen kontrolliert wird oder           schaftlichen Betrieb keine der genann-
                       können, hat jeder Antragsteller im An-    selbst die Kontrolle über ein anderes      ten Steuernummern besitzt, ist die per-
                       tragsverfahren eine Angabe über sein      Unternehmen ausübt. Ein Unterneh-          sönliche Steueridentifikationsnummer
                       Geschlecht zu machen. Dabei stehen        men kontrolliert ein anderes Unter-        anzugeben. Die Nennung einer der ge-
                       die Auswahloptionen „männlich“,           nehmen demnach, wenn                       nannten Steuernummern ist Pflicht. Je
                       „weiblich“, „divers“ und „ohne Anga-                                                 Antragsteller sowie Mutter- und Toch-
                       be“ zur Verfügung. Bei Unternehmen        ◾   es die Mehrheit der Stimmrechte der    terunternehmen muss nur eine Identi-
                       richtet sich die Auswahl nach dem Ge-         Aktionäre oder Gesellschafter eines    fikationsnummer angegeben werden.
                       schlecht des Betriebsleiters oder dem         anderen Unternehmens hält,
                       der Mehrheit der Betriebsleiter oder
                       Gesellschafter, wobei auch die Option     ◾   es berechtigt ist, die Mehrheit der    ▶ Nachweis aktiver Landwirt
                       „ohne Angabe“ gewählt werden kann.            Mitglieder des Verwaltungs-, Lei-        ist Voraussetzung
                                                                     tungs- oder Aufsichtsgremiums ei-
                                                                     nes anderen Unternehmens zu be-        Für die Gewährung der Beihilfen ist ab
                       ▶ Steuernummer und                            stellen oder abzuberufen,              diesem Jahr von jedem Landwirt der
                         Unternehmensgruppen                                                                Nachweis zu erbringen, dass auch aktiv
                                                                 ◾   es gemäß einem mit einem anderen       ein landwirtschaftlicher Betrieb bewirt-
                       Alle Antragsteller haben zur Identifi-        Unternehmen geschlossenen Ver-         schaftet wird. Im Rahmen des Antrags-
  In diesem Jahr       zierung eine Steuernummer im An-              trag oder aufgrund einer Klausel in    verfahrens kann als Nachweis der Be-
  müssen Antrag­       tragsverfahren anzugeben. Darüber hi­­        dessen Satzung berechtigt ist, einen   scheid oder die jährliche Beitragsrech-
  steller weiterge­    naus haben Antragsteller, die einer           beherrschenden Einfluss auf dieses     nung der zuständigen Berufsgenossen-
  hende Informatio­    Unternehmensgruppe angehören, In-             Unternehmen auszuüben,                 schaft eingereicht werden. Es ist da­­rauf
  nen zur Identifi­    formationen zu allen beteiligten Unter-                                              zu achten, dass es sich jeweils um den
  zierung bei der      nehmen anzugeben. Es sind hierbei         ◾   es gemäß einer Vereinbarung die al-    jüngsten Beleg der Berufsgenossen-
  Antragstellung ab­   auch solche Unternehmen aufzufüh-             leinige Kontrolle über die Mehrheit    schaft handelt. Zudem müssen die Nach-
  geben.               ren, die selbst keinen Bezug zur Land-        der Stimmrechte der Aktionäre oder     weise auf den Namen des Antragstellers
  Foto: agrar-press    wirtschaft aufweisen.                         Gesellschafter in einem anderen Un-    ausgestellt sein. Die erforderlichen
                                                                     ternehmen ausübt.                      Nachweise sind zeitgleich mit der An-
                                                                                                            tragstellung mittels ELAN einzureichen.
                                                                 Es wird zwischen Tochterunternehmen
                                                                 sowie Mutterunternehmen und dem            Für den Nachweis als aktiver Betriebs-
                                                                 obersten Mutterunternehmen unter-          inhaber zulässige Berufsgenossen-
                                                                 schieden.                                  schaften sind die landwirtschaftliche
                                                                                                            Unfallversicherung, die Unfallversiche-
                                                                 Es gibt drei verschiedene zulässige        rung Bund und Bahn sowie die Unfall-
                                                                 Steuernummern, die zur Identifizie-        versicherungsträger im Landesbereich.
                                                                 rung von den Begünstigten im Antrag
                                                                 angegeben werden können. Bei den           Ausgenommen von der Nachweis-
                                                                 vorgesehenen Steuernummern handelt         pflicht sind Betriebe mit einem An-
                                                                 es sich um die                             spruch auf Direktzahlungen bis zu
                                                                                                            5 000 €. Bei bestehenden Antragstel-
                                                                 ◾   Umsatzsteuer-Identifikationsnum-       lern wird auf den im Vorjahr ermittel-
                                                                     mer, die an Unternehmen ausgege-       ten Anspruch auf Direktzahlungen vor
                                                                     ben wird, die Lieferungen und Leis-    der Anwendung von Sanktionen abge-
                                                                     tungen innerhalb des europäischen      stellt. Für Neuantragsteller erfolgt eine
                                                                     Binnenmarktes erbringen oder er-       rechnerische Ermittlung des Anspruchs
                                                                     halten. Die Umsatzsteuer-Identifika-   auf Beihilfen im ersten Jahr der Antrag-
                                                                     tionsnummer wird den Unterneh-         stellung. Die Beträge werden den An-
                                                                     men zusätzlich zur Steuernummer        tragstellern im Antragsverfahren als
                                                                     ihres Unternehmens vom Bundes-         Hilfestellung eingeblendet.           ◀

                                                                                                                            Ratgeber Förderung 2023
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