Ehemalige Spinelli-Kaserne Mannheim Konzepterarbeitung zur Herleitung des Ökopunktepotentials - Auftraggeber: Bundesanstalt für ...
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Ehemalige Spinelli-Kaserne Mannheim Konzepterarbeitung zur Herleitung des Ökopunktepotentials Auftraggeber: Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten Grünbacher Weg 7 55774 Baumholder
Projektleitung Heiko Himmler Dipl.-Geogr. Bearbeitung Heiko Himmler Dipl-Geogr. Julia Burger M. Sc. Biol. Rainer Schulz M. Sc. Biol. ................................................ Projektleiterin / Projektleiter / federführende Bearbeiterin / federführender Bearbeiter ................................................ Geschäftsführer Walldorf, im Februar 2017 Baumholder, den .................... Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten Altrottstraße 26 Grünbacher Weg 7 69190 Walldorf 55774 Baumholder Tel.: 0 62 27 / 83 26 - 0 Fax: 0 62 27 / 83 26 - 20 info@sfn-planer.de www.sfn-planer.de
Inhalt 1 Zusammenfassung ................................................................................................. 5 2 Einleitung ................................................................................................................. 7 2.1 Anlass, Aufgabe ........................................................................................................ 7 2.2 Methoden zur Ermittlung des gegenwärtigen Werts ................................................. 7 2.3 Methoden zur Ermittlung des potenziellen zukünftigen Wertes................................ 8 3 Biotoptypen - Bestand und Bewertung .............................................................. 11 3.1 Bestand ................................................................................................................... 11 3.2 Bewertung der einzelnen Biotoptypen .................................................................... 14 3.3 Gegenwärtiger Wert des Geländes gemäß der Ökokonto-Verordnung ................. 16 4 Potenzieller künftiger Zustand des Spinelli-Geländes ...................................... 17 4.1 BUGA-Siegerentwurf .............................................................................................. 17 4.2 Zielbiotope............................................................................................................... 18 4.3 Potenzielle Arten ..................................................................................................... 23 4.4 Potenzieller Wert der Biotoptypen nach der Ökokonto-Verordnung....................... 24 5 Bilanz für die Biotoptypen ................................................................................... 25 5.1 Bilanzierung für die Gesamtfläche .......................................................................... 25 5.2 Ergänzende Bilanzierung ohne Berücksichtigung der geplanten Neubaugebiete . 27 6 Bilanz für den Boden ............................................................................................ 29 6.1 Versiegelte Flächen im Ist-Zustand ........................................................................ 29 6.2 Versiegelte Flächen im potenziellen künftigen Zustand ......................................... 30 6.3 Bilanz der Entsiegelungen ...................................................................................... 31 7 Weitere Aspekte .................................................................................................... 32
1 Zusammenfassung 1 Zusammenfassung Gegenstand der vorliegenden Studie ist die Ermittlung des Ökopunktepotenzials auf dem Gelände der ehemaligen Spinelli-Barracks zwischen den Mannheimer Stadt- teilen Käfertal und Feudenheim bei Umsetzung des Siegerentwurfs zur Bundesgarten- schau 2023, für die das Spinelli-Gelände eine Kernfläche sein soll. Hierzu wurde eine aktuelle Biotoptypenkarte erstellt. Sie gründet auf einer durch die Stadt Mannheim beauftragten Kartierung aus dem Frühjahr 2014. Bei der Ak- tualisierung zeigte sich, dass trotz des kurzen Zeitraums erhebliche Veränderungen in- folge Sukzessionsprozessen stattgefunden haben. Sie haben insgesamt zu einer Ver- ringerung des Wertes des Geländes für den Naturschutz geführt. Anhand der Biotopotypenkartierung wurde der aktuelle Wert des Geländes nach Ökopunkten gemäß der Ökokonto-Verordnung Baden-Württemberg ermittelt (Feinmodul). Die Biotoptypen des 80,96 ha großen Gebiets haben einen Wert von 7.296.699 Öko- punkten (ÖP). Die Biotoptypen der 53,61 ha großen Flächenanteile im Bundeseigentum haben einen Wert von 3.802.569 Ökopunkten. Der BUGA-Siegerentwurf sieht für den zentralen Bereich des Spinelli-Geländes eine extensiv gepflegte / genutzte Offenlandschaft u. a. mit Weideflächen und Sand- dünen vor. Die Randbereiche sollen als Grünanlage intensiv gepflegt und genutzt werden (sogenannte "Parkschale"). Teilweise ist Bebauung vorgesehen. Die Biotoptypen hätten bei Realisierung des Siegerentwurfs 8.266.583 Ökopunkte (+ 969.884 ÖP), davon 4.688.753 Ökopunkte auf den Bundesflächen (+ 886.184 ÖP). Umfangreichere Zugewinne an Ökopunkten könnten durch Entsiegelungen erreicht werden. Die Ökokonto-Verordnung bestimmt für Entsiegelungen grundsätzlich 16 Öko- punkte je Quadratmeter entsiegelter Fläche. Unter Einbeziehung jener Flächen, die als frühere Stell- und Lagerflächen von verdichtetem Feinschotter bedeckt sind, haben die versiegelten Flächen des Spinelli-Geländes eine Ausdehnung von 61,65 ha. Bei Realisierung des BUGA-Siegerentwurfs werden künftig 22,54 ha versiegelt sein. Von den 39,11 ha Netto-Entsiegelungsflächen entfallen 23,37 ha auf Flächen der Bundesrepublik. Durch die Netto-Entsiegelung würde ein Zugewinn von 5.905.600 Ökopunkten erzeugt, davon 3.582.400 ÖP auf Flächen des Bundes. Insgesamt würde die Realisierung des BUGA-Siegerwettbewerbs bezogen auf die Biotoptypen und auf den Boden auf der Gesamtfläche des Spinelli-Geländes überschlä- gig einen Zugewinn von 7,23 Millionen Ökopunkten bewirken. Auf den bundeseigenen Flächen würde ein Zugewinn von rund 4,62 Millionen Ökopunkten erreicht, auf Flächen der Stadt Mannheim rund 2,49 Millionen Ökopunkte. Die weiteren Zugewinne entfallen auf Privatgrundstücke und wenige Randbereiche, wo zu den Eigentumsverhältnissen keine Informationen vorliegen. 5
2 Einleitung 2 Einleitung 2.1 Anlass, Aufgabe Gegenstand der vorliegenden Studie ist die Ermittlung des Ökopunktepotentials des Geländes der Spinelli Barracks in Mannheim durch den Vergleich des Ist-Zustands und des Planzustands unter besonderer Berücksichtigung der im Entwurf vorliegenden Pläne zur Bundesgartenschau 2023 (Siegerentwurf) und möglicher Entsiegelungen. Hierzu wurden eine Biotoptypenkartierung des Geländes gemäß dem Biotoptypenschlüssel der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg durchgeführt, die Biotoptypen nach den Vorgaben der Ökokonto-Verordnung Baden-Württem- berg bewertet, Zielbiotope und potentielle Arten unter Berücksichtigung der vom Auftraggeber gelieferten vorläufigen Ziele (Entsiegelung, BUGA Siegerentwurf) benannt und eine grobe Bilanzierung aus der Überleitung des Ist-Zustands in den Soll-Zustand erstellt. Die versiegelten Flächen im Ist- und im potenziellen künftigen Zustand wurden aus den Biotoptypen abgeleitet. Das Gelände der Spinelli Barracks befindet sich nicht vollständig im Bundes- eigentum; im Westen sind größere Flächen Eigentum der Stadt Mannheim und kleine Be- reiche sind Privatgrundstücke. Für eine kleine Fläche am Nordwestrand liegen keine Informationen zum Eigentum vor. Die Bilanzierung erfolgt für das Gesamtgelände der Spinelli Barracks. Sie be- inhaltet eine Differenzierung des Ist-Zustands, des Planzustands und des Ökopunkte- potenzials nach den bundeseigenen, städtischen und privaten Flächen. 2.2 Methoden zur Ermittlung des gegenwärtigen Werts Zur Ermittlung des gegenwärtigen Werts des Spinelli-Geländes nach der Öko- konto-Verordnung Baden-Württemberg wurde im Oktober 2016 eine Biotoptypen- kartierung im Maßstab 1:1.000 durchgeführt (Darstellungsmaßstab 1:1.500). Als Grund- lage wurde eine im Maßstab 1:2.500 vorliegende Biotoptypenkartierung verwendet, die von der Stadt Mannheim als pdf auf ihrer Internetplattform zur Verfügung gestellt ist (https://www.mannheim.de/sites/default/files/page/57482/anlage_10_- _1_2_biotoptypen_blatt_2.pdf). Die Kartierung war Ende April / Anfang Mai 2014 durchgeführt worden. 7
2 Einleitung Die Bewertung wurde nach dem Feinmodul der Ökokonto-Verordnung Baden- Württemberg vorgenommen. Die Verordnung gibt Wertspannen und Kriterien zur Auf- und Abwertung vor, aber keine Auf- bzw. Abwertungsfaktoren. Hierfür wurde auf die von der damaligen Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg (heute: Landes- anstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg, LUBW) im August 2005 vorgelegte "Bewertung der Biotoptypen Baden-Württembergs zur Bestimmung des Kompensationsbedarfs in der Eingriffsregelung" zurückgegriffen. Sie ist die fachliche Grundlage der Ökokonto-Verordnung und gibt Faktoren zur Errechnung der Auf- und Abwertungen vor. 2.3 Methoden zur Ermittlung des potenziellen zukünftigen Wertes Ein entsprechend der Ökokonto-Verordnung bewertbarer Planzustand wird karto- graphisch aus dem Siegerentwurf des Büros RMP Stephan Lenzen Landschafts- architekten abgeleitet. Die folgenden Darstellungen werden hierfür zugrunde gelegt: Für Gebäude, Wege und die Dichte des Gehölzbestands auf Grünflächen: "Lageplan Einbindung", Für Hecken, Schotterrasen, Magerrasen und Ruderalvegetation: "Lageplan Ökologische Räumliche Qualität", Für Spielplätze, Ruheplätze, Sportanlagen und Gastronomie: "Lageplan Nach- barschaftssymbiose und Bewegung", "Lageplan Integration Parkschale". Weitere Annahmen zur Gestaltung und Nutzung der im Siegerentwurf unterschie- denen Flächen wurden aus der "Machbarkeitsstudie Grünzug Rhein-Neckar, Bun- desgartenschau 2023" (sinai, März 2013) abgeleitet. Darin wird das Spinelli-Gelände im künftigen Zustand als "extensiver Landschaftspark mit intensiven Rändern (Parkschale)" charakterisiert (S. 32). Die extensiv gepflegte Freifläche wird auf Seite 33 wie folgt beschrieben: "Mit der zentralen Freifläche entsteht ein extensiver Landschaftspark. Über weite Flächen ist das Gelände durch Sanddünen und Trockenrasenfluren geprägt, punktuell setzen Gehölze Akzente. Weite und Unbestimmtheit werden durch extensive Weidewirtschaft erhalten." Der intensiv gepflegte und genutzte nördliche Randbereich wird in der Mach- barkeitsstudie wie folgt dargestellt (S. 34): "Im Kontrast zur extensiven Freifläche steht die Parkschale, ein baumbestandener intensiver Landschaftspark als Nutzungsfilter zum Neuen Wohnen. Im Kontext mit dem Modernen Park wird ein attraktives, vielfältiges und multicodiertes Parkband geschaffen (…). Abgerundet wird das Freiraumangebot mit mannigfaltigen Sport- und Spielbereichen." Der Illustration ist zu entnehmen, dass große Flächen von durch die Bürgerinnen und Bürger nutzbarem Rasen mit Baumbestand ein- genommen werden sollen. 8
2 Einleitung Die Flächendarstellungen im Siegerentwurf wurden aufgrund dieser Angaben den am plausibelsten scheinenden Biotoptypen oder Biotoptypengruppen zugeordnet und nach dem Planmodul der Ökokonto-Verordnung bewertet. Für die Bodenbilanz wurde eine Versiegelung aller Verkehrsflächen im Siegerentwurf angenommen. 9
3 Biotoptypen - Bestand und Bewertung 3 Biotoptypen - Bestand und Bewertung 3.1 Bestand Der Vergleich der Biotoptypenkartierung aus dem Frühjahr 2014 mit der aktuellen Kartierung aus dem Herbst 2016 zeigt teilweise erhebliche Veränderungen durch Suk- zession während der drei Vegetationsperioden zwischen den Kartierungen: Im Nordwestteil des Spinelli-Geländes sind die Bestände ausdauernder gras- reicher Ruderalvegetation großflächig von Brombeer-Gestrüppen und Landreit- gras-Beständen verdrängt worden. Im gleichen Bereich hat sich der invasive Götterbaum stark ausgebreitet und bildet entlang der Wege bandförmige Sukzessionswälder. Auch die Goldrute beginnt, sich in diesem Bereich auszubreiten. Im Nordostteil des Geländes haben sich für den Naturschutz besonders bedeuten- de Bestände der ausdauernden Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte groß- flächig zu grasreicher ausdauernder Ruderalvegetation mit geringeren Funktionen für schutzrelevante Arten entwickelt. Andererseits sind Bestände der ausdauernden Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte im westlichen Gebietsteil entstanden, wo im Frühjahr 2014 frühere Sukzessionsstadien vorhanden waren (insbesondere schüttere Trittvegetation auf Feinschotter). Im Bereich der Kasernen waren einige Grünflächen im Frühjahr 2014 noch als Rasen anzusprechen; sie haben sich zu grasreicher Ruderalvegetation entwickelt. Besonders nachteilig für den Naturschutz ist der weitgehende Verlust der Sand- rasen-Vegetation. Die Sandrasen haben sich bis auf sehr geringe, fragmentarische Reste infolge Sukzession zu Beständen der grasreichen ausdauernden Ruderal- vegetation entwickelt. Insgesamt ist der Wert des Spinelli-Geländes seit dem Frühjahr 2014 erheblich zurückgegangen. Die Biotoptypen des Spinelli-Geländes werden nachfolgend stichwort- artig beschrieben. 13.90 Naturferner Bereich eines Stillgewässers: Zwei permanent wasserführende, betonierte Becken. 21.41 Anthropogene Gesteinshalde: Zum Kartierzeitpunkt im Oktober 2016 zur Lagerung von Betontrümmern genutzte Fläche nördlich der U-Halle; mit grobem Schotter gefüllte Versickerungsrinnen auf dem Parkplatz im Südostteil des Kaser- nengeländes. 23.40 Trockenmauer: Dem Biotoptyp wurde die Gabionenwand als nördlicher Ab- schluss des Spinelli-Geländes zugeordnet. 11
3 Biotoptypen - Bestand und Bewertung 33.71 Trittrasen: Kleinflächige Bestände nahe Gebäuden, hauptsächlich von Weidelgras und Weiß-Klee gebildet. 33.72 Lückige Trittvegetation: Schütterer Bewuchs von Feinschotter oder Rasen- gitter; häufig sind z. B. Weiß-Klee, Löwenzahn und Grüner Pippau. Dem Biotoptyp wurden auch Pflasterflächen mit mehr als 50% Vegetationsdeckung aus Trittrasen- pflanzen zugeordnet. 33.80 Zierrasen: Nur noch lokal vorhanden, weil sich die meisten Bestände man- gels Pflege zu Grasreicher Ruderalvegetation entwickelt haben. Überwiegend aus Weidelgras, Rot-Schwingel, Gänseblümchen, Grünem Pippau und Weiß-Klee. Teil- weise mit Magerkeitszeigern wie der Grau-Kresse. 35.32 Goldruten-Dominanzbestand: Kleinflächig im Nordwestteil des Spinelli-Ge- ländes, erst innerhalb der letzten Jahre aus Einzelansiedlungen von Goldruten ent- standen. 35.35 Landreitgras-Dominanzbestand: Großflächig im Nordwestteil des Spinelli- Geländes, erst innerhalb der letzten Jahre aus Grasreicher Ruderalvegetation auf vergleichsweise nährstoffreichen Standorten entstanden. 35.61 Annuelle Ruderalvegetation: Wenige Bestände. Nördlich der U-Halle ein artenarmer Bestand aus Schwarzem Nachtschatten, Spreizender Melde und weni- gen weiteren Nährstoffzeigern auf einer Erdhalde. 35.62, 537 Ausdauernde Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte mit Mager- keitszeigern: Vor allem im Nordostteil des Gebiets verbreitet, aber hier infolge Ver- drängung durch grasreiche Ruderalvegetation zurückgegangen. Weitere umfang- reiche Bestände im Westteil, teilweise erst innerhalb der vergangenen Jahre durch Sukzession auf Flächen entstanden, die infolge intensiverer Nutzung als Stell- flächen vormals von Trittvegetation bewachsen oder vegetationsarme Schotter- flächen gewesen sind. Überwiegend auf verdichtetem Feinschotter, hier mit Mager- keitszeigern wie Silber-Fingerkraut, Mauerpfeffer, Mäuse-Federschwingel, Nattern- kopf, Zwerg-Schneckenklee, Felsennelke und teilweise Flechten der Gattung Cladonia (dadurch teilweise den Sandrasen ähnlich), sehr kleinflächig auch mit Kali-Salzkraut und Feld-Mannstreu. 35.62 Ausdauernde Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte (ohne Mager- keitszeiger): Durch stärkerwüchsige Arten wie Doppelsame, Katzenschweif, Weg- Distel, Graukresse, Rainfarn, Leinkraut, Schmalblättriges Greiskraut, Wilde Möhre und Weiße Lichtnelke gekennzeichnet. 35.63 Ausdauernde Ruderalvegetation frischer bis feuchter Standorte: Wenige artenarme Bestände mit Brennnessel und Beifuß als dominanten Arten. 35.64 Ausdauernde grasreiche Ruderalvegetation: Vor allem im Nordostteil des Gebiets und im Kasernenbereich verbreitet. Im Nordosten sowie im Westteil als Folge-Sukzessionsstadium der Ausdauernden Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte, mit ähnlicher Artenzusammensetzung, aber stärkerem Dichteschluss der Vegetation und Prägung durch Gräser (Schmalblättriges Wiesen-Rispengras, 12
3 Biotoptypen - Bestand und Bewertung Platthalm-Rispengras, Rohr-Schwingel). Im Kasernenbereich als Folgestadium von Zierrasen; hier artenärmer und mit Dominanz von Rot-Schwingel und stark- wüchsigen Gräsern wie Knäuelgras und Glatthafer. 35.61 Sandrasen kalkhaltiger Standorte: Kleinflächige Fragmente im Bereich der Kasernen, in den vergangenen Jahren zurückgegangen. Ähnlich der Ruderalvege- tation trockenwarmer Standorte mit Magerkeitszeigern, zusätzlich durch Vorkom- men des stark gefährdeten Kegel-Leimkrauts bzw. des gefährdeten Feld-Beifußes gekennzeichnet. Die Bestände sind nach § 30 BNatSchG geschützt. 35.62: Sandrasen kalkfreier Standorte: Nur noch ein kleinflächiges Fragment am Nordrand, gekennzeichnet durch Kleinen Sauerampfer, Mauerpfeffer und Reiher- schnabel. Der Bestand ist nach § 30 BNatSchG geschützt. Ein großer Bestand im Westteil ging innerhalb der vergangenen Jahre durch Sukzession verloren (jetzt: grasreiche Ruderalvegetation mit Magerkeitszeigern). 41.10 Feldgehölz mittlerer Standorte: Vier Bestände im Nordostteil des Gebiets aus Silber-Weiden und standortheimischen Sträuchern wie dem Hartriegel; das Größenkriterium für den Schutz durch § 33 NatSchG (250 m²) ist bei keinem der Bestände erreicht. 41.20 Feldhecke mittlerer Standorte: Aufwuchs von Hartriegel an Wegrändern und in Trockengräben im nordwestlichen Gebietsteil, unter 2m hoch, wenige Jahre alt. 42.20 Gebüsch mittlerer Standorte: Ähnlich den Feldhecken, aber nicht linear, sondern (klein-)flächig. 42.21 Holunder-Gebüsch: Kleine Bestände hauptsächlich am Rand ehemaliger Lagerhallen. 43.54 Bestand der Weinrebe (verwilderte Kultursippen): Zwei kleine Pflanzungen mit Drahtrahmen im zentralen Gebietsteil, seit etlichen Jahren nicht mehr ge- schnitten. 43.11 Brombeer-Gestrüpp: Im Nordwestteil des Geländes großflächig, hat sich in den vergangenen Jahren zu Lasten grasreicher Ruderalvegetation stark ausge- breitet. 43.13 Kratzbeer-Gestrüpp: Einzelne kleine Bestände im Nordteil des Geländes. 44.10, 44.20 Naturraum- oder standortfremde Gebüsche und Hecken: Einzelne Bestände im Kasernengelände, z. B. aus Feuerdorn, Kirschlorbeer oder Zierfor- men des Hartriegels. 45.10 Baumreihe, Allee: Besonders markant ist eine Rosskastanien-Allee im Kasernengelände. In dessen Südteil befinden sich Reihen aus Gleditschien. 45.20 Baumgruppe: Einzelne Bestände aus Pappeln, Kirschbäumen und Zier- gehölzen. 58.10 Sukzessionswald: Mehrere lineare Bestände im Westteil des Gebiets, von gebietsfremden / invasiven Arten dominiert (v. a. Götterbaum, teilweise mit Ro- binien). 13
3 Biotoptypen - Bestand und Bewertung 58.13 Sukzessionswald aus kurzlebigen Baumarten: Junger Aufwuchs aus Silber- Pappeln im nordwestlichen Gebietsteil, kleinflächig. 59.17 Robinien-Bestand: Kleinflächiger Spontanaufwuchs aus Robinien, vor allem im Westteil, mit Dominanz von Brombeeren im Unterwuchs. 60.10 Von Bauwerken bestandene Fläche: Hauptsächlich Kasernen und Lager- hallen. 60.21 Vollständig versiegelte Straße oder Platz. 60.22 Gepflasterte Straße oder Platz: Hauptsächlich Verbundpflaster ohne Fugenvegetation. 60.23 Weg oder Platz mit wassergebundener Decke, Kies oder Schotter: Schotterflächen mit sehr spärlichem Bewuchs (maximal 10% Gesamtdeckung); bei stärkerem Bewuchs erfolgte eine Zuordnung zu dem über die Vegetation definier- ten Biotoptyp (Trittvegetation, Ausdauernde Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte). 60.24 Unbefestigter Weg oder Platz: Kleinflächig. 60.30 Gleisbereich: Gleisstrang vom westlichen Gebietsrand zur U-Halle, bislang spärlicher, artenarmer Bewuchs. 3.2 Bewertung der einzelnen Biotoptypen Die Bewertung der Biotoptypen unter Berücksichtigung der jeweiligen Ausprägung (Feinmodul) ist tabellarisch im Anhang wiedergegeben. Nachfolgend werden vom Grund- wert abweichende Einstufungen begründet. 21.41 Anthropogene Gesteinshalde: Steinschüttungen in Versickerungsrinnen mit spärlichem Ruderalbewuchs. Der Grundwert der Ökokonto-VO (23) unterscheidet sich sehr stark von jenem des LUBW-Bewertungsschlüssels (4), die Wertspanne der Ökokonto-VO ist aber sehr weit gefasst (2 - 41). Die Einstufung mit 4 ÖP/m² liegt innerhalb dieser Wertspanne. 33.80 Zierrasen: Das Vorkommen von Ruderalarten wird als wertsteigernd eingestuft (x 2), weil es die Artenzahl erhöht. 35.62 Ausdauernde Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte: Der Biotoptyp hat in der Ausprägung mit Magerkeitszeigern auf dem Spinelli-Gelände hohe Bedeutung für den Artenschutz (x 1,6) und ist artenreich (x 1,2). Hieraus resultiert eine Erhöhung des Werts von 15 ÖP/m² auf 29 ÖP/m². Die Spanne nach der Ökokonto-VO reicht bis 35 ÖP/m². Eine höhere Aufwertung wäre nicht sach- gerecht, weil es - auch auf Mannheimer Gemarkung, z. B. im Rheinauhafen oder auf der Friesenheimer Insel - höherwertige Ausprägungen der Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte gibt (mit wertgebenden Pflanzenarten wie Bilsenkraut, Salzkraut, Binsen-Knorpellattich etc.). 14
3 Biotoptypen - Bestand und Bewertung 35.61, 65.62 Sandrasen: Die Bestände auf dem Spinelli-Gelände sind fragmen- tarisch (Grenzfälle der Biotoptyp-Zuordnung). Die Anwendung der Abwertungs- kriterien des LUBW-Bewertungsschlüssels (artenarme Ausbildung, stark beein- trächtigt durch Sukzession und Ruderalisierung) hätte eine Einstufung am unteren Rahmen der von der Ökokonto-VO vorgegebenen Wertspanne zur Folge (27 bzw. 21 ÖP/m²). Dies wäre nicht sachgerecht, weil die Sandrasen dann geringerwertig als die artenreichen Ausprägungen der Ausdauernden Ruderalvegetation trocken- warmer Standorte eingestuft würden. Daher werden die Sandrasen mit 30 ÖP/m² bewertet (1 ÖP/m² höher als die Ruderalvegetation). 42.20 Gebüsch mittlerer Standorte: Die Initialbestände aus Hartriegel werden mit 10 ÖP/m² bewertet; kommen gebietsfremde Gehölzarten vor, erfolgt die Bewertung am unteren Rand des von der Ökokonto-VO vorgegebenen Rahmens (9 ÖP/m²). 43.11 Brombeer-Gestrüpp: Die Bestände werden wegen der Artenarmut entspre- chend dem unteren Rahmen der von der Ökokonto-VO vorgegebenen Spanne bewertet (7 ÖP/m²). 43.13 Kratzbeer-Gestrüpp: Die Bestände werden wegen der Artenarmut entspre- chend dem unteren Rahmen der von der Ökokonto-VO vorgegebenen Spanne bewertet (7 ÖP/m²). 45.10 Baumreihe, Allee: Der Rosskastanien-Allee im Bereich der Kasernen wurde wegen der prägenden Wirkung der Bäume eine Aufwertung um 6 Punkte zu- geordnet, obwohl die Rosskastanie keine einheimische Baumart ist. 58.10 Sukzessionswald aus Laubbäumen: Die Bestände im Westteil des Gebiets werden, soweit sie nicht dem Untertyp 58.13 zugeordnet sind, vom invasiven Göt- terbaum gebildet, teilweise auch von der ebenfalls gebietsfremden Robinie. Die Ausbreitung dieser Arten stellt eine erhebliche Beeinträchtigung des Gebiets dar. Die Bewertung gemäß der Ökokonto-Verordnung würde diesem Sachverhalt nicht gerecht, auch nicht bei einer Einstufung am unteren Rand des Bewertungsrah- mens für den Biotoptyp (11 ÖP/m²). Die Bestände werden als Dominanzbestände gebietsfremder Arten mit 6 ÖP/m² bewertet. 58.13 Sukzessionswald aus kurzlebigen Baumarten: Wegen des jungen Ent- wicklungsstadiums wird der Silberpappel-Aufwuchs um den Faktor 0,8 abgewertet (15 ÖP/m²). 59.17 Robinien-Bestand: Wegen des invasiven Charakters der Robinie erfolgt die Bewertung am unteren Rand des von der Ökokonto-VO vorgegebenen Rahmens (9 ÖP/m²). 60.30 Gleisbereich: Der Gleisstrang vom westlichen Gebietsrand zur U-Halle wäre nach der Ökokonto-VO mit 2 ÖP/m² zu bewerten; Aufwertungsmöglichkeiten sind in der Verordnung für den Biotoptyp nicht vorgesehen. Für stillgelegte Bahnlinien mit aufkommendem Pflanzenwuchs ist diese Bewertung nicht sachgerecht. Daher wird eine Bewertung als Ausdauernde Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte vorgenommen (unterer Rand des Bewertungsrahmens, 9 ÖP/m²). 15
3 Biotoptypen - Bestand und Bewertung 3.3 Gegenwärtiger Wert des Geländes gemäß der Ökokonto-Verordnung Das 80,96 ha große Gebiet hat gemäß der Ökokonto-Verordnung gegenwärtig einen Wert von 7.296.699 Ökopunkten (ÖP). Im Durchschnitt hat das Gebiet einen Wert von 9 ÖP/m². Dieser vergleichsweise geringe Durchschnittswert - er entspricht z. B. jenem arten- armer Fettwiesen oder jüngerer Fichten-Bestände - resultiert aus dem großen Anteil von Bauwerken und Verkehrsflächen eingenommener Bereiche. Auf sie entfallen 37,16 ha (46% der Gesamtfläche). Die weder bebauten noch (teil-)versiegelten, sondern von Vegetation geprägten Bereiche des Spinelli-Geländes haben einen durchschnittlichen Wert von 15,7 ÖP/m²; dies entspricht z. B. dem durchschnittlichen Wert eines Grünlandgebiets mit Feldhecken und Streuobst. In der nachfolgenden Tabelle 3.3-1 wird eine Aufschlüsselung der Ökopunkte im Ist-Zustand nach den Eigentümern vorgenommen. Der aktuelle Durchschnittswert für die Flächen der Bundesrepublik Deutschland ist gering, weil ein großer Anteil der Flächen von Bauwerken bestanden bzw. als Verkehrsfläche versiegelt ist (26,99 ha, entspricht 52 %) und die Freiflächen vielfach nur mehr geringen Wert für den Naturschutz haben (insbesondere Landreitgras-Dominanzbestände und Sukzessionswald aus invasiven Arten im Nordwestteil des Spinelli-Geländes). Tabelle 3.3-1. Aktueller Wert des Spinelli-Geländes (Ökopunkte je Eigentümer). Eigentümer Größe in ha Ökopunkte gesamt Ökopunkte pro m² (Durchschnitt) Bundesrepublik 51,61 3.802.569 7,37 Deutschland Stadt Mannheim 26,33 3.283.037 12,47 Privateigentümer 2,2 136.618 6,2 keine Angabe 0,82 74.475 9,08 Gesamt 80,96 7.296.699 9,01 16
4 Potenzieller künftiger Zustand 4 Potenzieller künftiger Zustand des Spinelli-Geländes 4.1 BUGA-Siegerentwurf Die folgende Abbildung zeigt das Spinelli-Gelände aus Ausschnitt aus dem Lage- plan des BUGA-Siegerentwurfs (Büro RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten). Abbildung 4.1-1. Ausschnitt aus dem BUGA-Siegerentwurf. Die Gebäude sollen mit Ausnahme eines Teils der Kasernen und der sogenannten "U-Halle" im Südostteil des Geländes beseitigt werden; hier ist auch die Errichtung neuer Gebäude vorgesehen. Am nordwestlichen und nördlichen Rand ist eine Erweiterung der Wohnbebauung am Südrand von Mannheim-Käfertal vorgesehen. Mit Ausnahme einer kleinen Teilfläche östlich der bestehenden Sportstätte befinden sich die geplanten Neubaugebiete auf dem derzeitigen Spinelli-Gelände. Südöstlich und südlich an die geplanten Neubaugebiete schließt die sogenannte "Parkschale" an. Sie soll eine intensiv gepflegte und genutzte Grünanlage mit integrierten Sportstätten, Spielplätzen und gastronomischen Einrichtungen sein. 17
4 Potenzieller künftiger Zustand Auch für die südlichen und östlichen Randbereiche des Spinelli-Geländes sowie den Südostteil mit den Kasernen sieht der BUGA-Siegerentwurf als Park und intensiv als Aufenthaltsbereiche genutzte Flächen vor. Am Südwestrand ist der BUGA-Entwurf insoweit nicht mehr aktuell, als er den Rückbau der Straße "Am Aubuckel" zwischen dem Spinelli-Gelände und der südwestlich anschließenden Feudenheimer Au zugrunde legt. Die Verlegung der Straße "Am Aubuckel" an die Riedbahn zur Herstellung eines zusam- menhängenden Grünzugs wurde vom Mannheimer Stadtrat aber abgelehnt. Für die vorliegende Bilanzierung hat der Verbleib der Straße "Am Aubuckel" keine weitere Relevanz, weil die Straße nicht innerhalb des Spinelli-Geländes verläuft. Im Bereich der Kasernen und an der U-Halle sind Parkplätze vorgesehen. Der zentrale Teil des Spinelli-Geländes soll als großflächiges Offenland entwickelt werden. Beiderseitig der Bahnlinie, die von Westen zur U-Halle führt, sieht der Lageplan "Ökologische Räumliche Qualität" eine ausgedehnte "Sanddünenlandschaft" vor, mit der die naturräumliche Situation der Umgebung von Käfertal als natürliches Flugsand- und Dünengebiet aufgegriffen werden soll. Entlang der Bahnlinie sollen nach dem Lageplan "Ökologische Räumliche Qualität" breite "Schotterrasen" entstehen, im Nordostteil eine "Urbane Brachenlandschaft" und im Nordwestteil eine "Heckenlandschaft". Das Gebiet wird von mehreren Wegen durchquert, deren Säume teilweise von Bäumen bestanden sind. Nach der "Machbarkeitsstudie Grünzug Rhein-Neckar, Bundesgartenschau 2023" (sinai, März 2013) sollen diese zentralen Bereiche großflächig extensiv beweidet werden. 4.2 Zielbiotope Aus den graphischen Darstellungen des BUGA-Siegerentwurfs und den Erläu- terungen der "Machbarkeitsstudie Grünzug Rhein-Neckar, Bundesgartenschau 2023" (sinai, März 2013) werden die folgenden Zielbiotope abgeleitet, die Biotoptypen des LUBW-Biotoptypenschlüssels entsprechen: Sandrasen (entspricht dem LUBW-Biotoptyp 36.60) Magerweide (entspricht dem LUBW-Biotoptyp 33.51) Fettweide (entspricht dem LUBW-Biotoptyp 33.52) Artenreiche Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte (entspricht dem LUBW- Biotoptyp 35.62) Hecken (entspricht dem LUBW-Biotoptyp 41.20) Trittvegetation (entspricht dem LUBW-Biotoptyp 33.70) Nutzrasen (entspricht dem LUBW-Biotoptyp 33.80) Gebäude (entspricht dem LUBW-Biotoptyp 60.10) Wege (entspricht dem LUBW-Biotoptyp 60.20) 18
4 Potenzieller künftiger Zustand Für weitere Flächen des Siegerentwurfs ist keine direkte Übertragung in den LUBW-Biotoptypenschlüssel möglich; hierfür wurden die folgenden Zielbiotope zugeordnet: Grünflächen mit dichtem Baumbestand Grünflächen mit geringem Baumbestand Saumstreifen, teilweise mit Baumbestand Innerstädtische Grünfläche Spielplatz, Sportfläche, Gastronomie Sandrasen Sandrasen werden als Biotoptyp der "Sanddünenlandschaft" des BUGA-Sieger- entwurfs zugeordnet. Der Bilanzierung wird eine Kombination der Untertypen "Sandrasen kalkhaltiger Standorte" (LUBW-Code 36.61) und "Sandrasen kalkfreier Standorte" (LUBW-Code 36.62) zugrunde gelegt, weil in der nördlichen Umgebung Mannheims und auch nahe dem Spinelli-Gelände beide Untertypen vorhanden sind (Sandrasen kalkhal- tiger Standorte z. B. am Südrand des Käfertaler Waldes und südöstlich des Spinelli-Ge- ländes im Naturdenkmal "Die Bell", Sandrasen kalkfreier Standorte z. B. im Bereich der Coleman-Barracks bei Mannheim-Blumenau und als Fragmentbestände beim Bahnhof Käfertal). Der Wert im Planmodul wird am unteren Rand des Rahmens angenommen, den die Ökokonto-Verordnung im Planmodul vorgibt. Grund hierfür ist, dass der Standort anthropogen sein wird und keine Kontaktflächen mit dem typischen Artenpotenzial vor- handen sind. Der nächstgelegene Sandrasen im Naturdenkmal "Die Bell" ist über 350 m von den geplanten Sandrasen entfernt. Der Wert für Sandrasen kalkhaltiger Standorte beträgt 28 ÖP/m², jener für Sandrasen kalkfreier Standorte 22 ÖP/m². Für die geplanten Sandrasen werden als Mittelwert 25 ÖP/m² angesetzt. Magerweide Neben den Sandrasen ist die Magerweide der zweite großflächige Biotoptyp des potenziellen zukünftigen Zustands. Es bestehen vergleichsweise günstige Bedingungen im Sinn der Ökokonto-Verordnung, weil die Standorte nicht eutrophiert sind und in der Ruderalvegetation charakteristische Arten vorhanden sind (hohes Artenpotenzial). Ein- schränkend sind aber das Fehlen eines Teils der Arten und die schnelle Ruderali- sierungstendenz zu berücksichtigen. Daher wird der Grundwert des Planmoduls der Ökokonto-Verordnung angesetzt (21 ÖP/m²). 19
4 Potenzieller künftiger Zustand Fettweide Die Fettweide wird für das zu beweidende Offenland der "Heckenlandschaft" im Nordwestteil des Spinelli-Geländes angenommen. Die Hecken werden durch Beschat- tung und Abbremsen des Windes die Standorttrockenheit verringern; mit dem Falllaub werden Nährstoffe eingetragen. Die Lage an der "Parkschale" lässt erwarten, dass Zu- fütterungen nicht vermieden werden können; auch sie führen zum Nährstoffeintrag. Die Voraussetzungen für Magerweiden-Vegetation sind dadurch eingeschränkt. Wegen des hohen Versiegelungsgrads in diesem Bereich sind keine günstigen Voraussetzungen für höherwertige Biotoptypen vorhanden. Für die Fettweide wird der Grundwert des Planmoduls der Ökokonto-Verordnung angesetzt (13 ÖP/m²). Artenreiche Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte Artenreiche Ruderalvegetation wird als Biotoptyp der "Urbanen Brachelandschaft" und den "Schotterrasen am Bahndamm" des BUGA-Siegerentwurfs zugeordnet. Der Biotoptyp ist auf dem Spinelli-Gelände großflächig vorhanden. Angesichts der schnellen Veränderungen der Ruderalvegetation auf dem Spinelli- Gelände, die durch den Vergleich der Kartierungen vom Frühjahr 2014 und dem Herbst 2016 deutlich ist, kann nicht davon ausgegangen werden, dass die gegenwärtig wert- gebenden Eigenschaften im Planzustand dauerhaft gegeben sein werden. Grundsätzlich vorstellbare Maßnahmen, mit denen die gegenwärtigen Ausprägungen langfristig er- halten werden könnten, sind nicht realistisch (z. B. Abdecken von Flächen über mehr- monatige Zeiträume als Entsprechung der früheren Nutzung als Stellfläche, Herbizid- anwendung). Die Bewertung erfolgt entsprechend dem Grundwert des Planmoduls der Öko- konto-Verordnung (15 ÖP/m²). Er entspricht auch dem Grundwert für die Bestands- bewertung. Hecken Hecken werden als Bestandteil der "Heckenlandschaft" des BUGA-Siegerentwurfs im Nordwestteil des Spinelli-Geländes angenommen. Sie entsprechen dem Biotoptyp "Feldhecke". Die gegenwärtige Sukzession lässt darauf schließen, dass der Untertyp "Feldhecke mittlerer Standorte" (LUBW-Code 41.22) zur Ausprägung gelangt. Es wird der Grundwert des Planmoduls der Ökokonto-Verordnung angesetzt (14 ÖP/m²). 20
4 Potenzieller künftiger Zustand Trittvegetation Trittvegetation wird für die Parkplätze im südöstlichen Gebietsteil angenommen. Artenreiche Ausbildungen sind möglich. Das Planmodul der Ökokonto-Verordnung lässt aber nur eine Bewertung mit 4 ÖP/m² zu. Nutzrasen Der Nutzrasen wurde auf Grundlage des Lageplans "Nachbarschaftssymbiose und Bewegung" des BUGA-Siegerentwurfs verortet (Rasenfläche [multifunktional], Multi- funktionale Fläche im Nordostteil, Joga Greens, Ruhe-Plaza). Sie entsprechen dem LUBW-Biotoptyp 33.80 (Zierrasen) und sind im Planmodul mit 4 ÖP/m² zu bewerten. Gebäude, Wege Diese Flächen wurden aus dem "Lageplan Einbindung" des Siegerentwurfs übernommen. Für die U-Halle wurde der Biotoptyp "Von Bauwerken bestandene Fläche" für die gegenwärtige Ausdehnung des Gebäudes übernommen. Bezüglich der Wege wird davon ausgegangen, dass sie vollständig versiegelt sein werden, damit sie uneinge- schränkt mit Kinderwagen und Rollatoren nutzbar sind. Der BUGA-Siegerentwurf enthält keine Differenzierungen zum Ausbauzustand der Wege. Die Gebäude und Wege sind im Planmodul mit 1 ÖP/m² zu bewerten. Grünflächen mit dichtem Baumbestand Die Grünflächen der "Parkschale" und im Bereich der Kasernen sind im Sieger- entwurf mit umfangreichem Baumbestand eingezeichnet. Nach der Illustration von sinai (März 2013) sollen die Bäume überwiegend auf Nutz- und Zierrasen stehen (4 ÖP/m²). Aus dem Baumbestand resultiert eine Aufwertung um 1 ÖP/m²: Es werden 25 Bäume / ha und ein Stammumfang von 65 cm nach 25 Jahren angenommen (Mitte der in der Ökokonto-VO vorgegebenen Spanne). Bei gebietsfremden Baumarten resultiert hieraus eine Aufwertung um 6.500 ÖP/ha bzw. 0,65 ÖP/m², bei einheimischen Baum- arten oder hochstämmigen Obstbäumen eine Aufwertung um 13.000 ÖP/ha bzw. 1,3 ÖP/m². Die Aufwertung um 1 ÖP/m² entspricht der in der Ökokonto-Verordnung ver- ankerten Rundung und auch dem Mittelwert. Grünflächen mit geringem Baumbestand Als "Grünflächen mit geringem Baumbestand" wurden jene Grünflächen im "Lage- plan Einbindung" des BUGA-Siegerentwurfs als potenzieller zukünftiger Zustand darge- stellt, die dort mit wenigen oder keinen Baumsymbolen versehen sind. Als Bestandteile 21
4 Potenzieller künftiger Zustand der "Parkschale" werden sie gärtnerisch gestaltet und durch Besucher intensiv genutzt sein. Neben Zierrasen (4 ÖP/m²) werden für den künftigen Zustand auch Zierstrauch- pflanzungen (LUBW-Code 44.12, 6 ÖP/m²), Hecken aus nicht heimischen Straucharten (LUBW-Code 44.22, 6 ÖP/m²) und Wege oder Plätze mit wassergebundener Decke, Kies oder Schotter (LUBW-Code 60.23, 2 ÖP/m²) angenommen. Für die Bilanzierung werden 4 ÖP/m² angesetzt. Saumstreifen, teilweise mit Baumbestand Als Saumstreifen werden für den potenziellen künftigen Zustand jene wegbeglei- tenden Bänder im Spinelli-Gelände angenommen, die im "Lageplan Einbindung" und im Lageplan "Ökologische Räumliche Qualität" des BUGA-Siegerentwurfs dunkler als die umgebenden Flächen dargestellt sind. Teilweise sind sie mit Baumsymbolen versehen. Es wird davon ausgegangen, dass diese Bänder entlang der Wege nicht in die Beweidung einbezogen werden sollen, sondern als Offenland-Vegetation vorgesehen sind. Denkbare Biotoptypen sind z. B. Fettwiese mittlerer Standorte (13 ÖP/m²), Magerwiese mittlerer Standorte (21 ÖP/m²) Mesophytische Saumvegetation (19 ÖP/m²) und Grasreiche ausdauernde Ruderalvegetation (11 ÖP/m²). Für die Bilanzierung werden 16 ÖP/m² als der Durchschnitt aus diesen Biotoptypen angewendet. Innerstädtische Grünfläche Im Bereich mit geplanter Wohnbebauung im Norden des Spinelli-Areals werden die nicht für Gebäude und Straßen vorgesehenen Flächen als Mischung aus Zierrasen (LUBW-Code 33.80, 4 ÖP/m²), Ziergehölzpflanzungen (LUBW-Code 44.10, 6 ÖP/m²), Kleine Grünfläche (LUBW-Code 60.50, 4 ÖP/m²), Garten (LUBW-Code 60.60, 6 ÖP/m²) und weitere versiegelte Flächen (1 ÖP/m²) mit 4 ÖP/m² bewertet. Spielplatz, Sportfläche, Gastronomie Die Flächen wurden aus den mit Piktogrammen gekennzeichneten Bereichen des "Lageplans Nachbarschaftssymbiose und Bewegung" übernommen. Sie werden mit 2 ÖP/m² eingestuft. 22
4 Potenzieller künftiger Zustand 4.3 Potenzielle Arten Im Siegerentwurf zur BUGA 2023 werden im "Lageplan Ökologische Räumliche Qualität" die folgenden Tierarten genannt: In der "Heckenlandschaft" im nordwestlichen Gebietsteil Neuntöter (Lanius collurio) und Dorngrasmücke (Sylvia communis), für die "Schotterrasen am Bahndamm" die Mauereidechse (Podarcis muralis) und die Zauneidechse (Lacerta agilis), für die "Urbane Brachenlandschaft" im Nordosten die Haubenlerche (Galerida cristata) und für die "Sanddünenlandschaft" beiderseitig des Gleisstranges die Kreiselwespe (Bembix rostrata), Sandlaufkäfer (Cicindela spec.) und die Blauflügelige Ödland- schrecke (Oedipoda caerulescens). Grundsätzlich vorstellbar sind unter anderem die folgenden weiteren Arten: Feldhase (Lepus europaeus): Die Art kommt gegenwärtig auf dem Spinelli-Ge- lände vor. Wendehals (Jynx torquilla) und Wiedehopf (Upupa epops): Für beide Arten wären die Magerweiden besonders günstige Nahrungshabitate. Sie nehmen häufig künst- liche Nisthilfen an. Einschränkend könnte sich die Dichte des Wegenetzes aus- wirken. Der Wiedehopf befindet sich seit einigen Jahren in Ausbreitung. Bluthänfling (Carduelis cannabina): Für die zuletzt stark rückläufige Art wäre die "Heckenlandschaft" gut geeignet. 2014 wurde sie unweit des Spinelli-Geländes nachgewiesen (Kleingartengebiet "Sellweiden"). Steppenbiene (Nomioides minutissimus): Die charakteristische Art von Sandrasen wurde 2014 auf dem Spinelli-Gelände nachgewiesen. Italienische Schönschrecke (Calliptamus italicus): Diese besonders auffällige, für Sandrasen typische Heuschreckenart kommt in geringer Entfernung bei Viernheim vor. Blauflügelige Sandschrecke (Sphingonotus caerulans): Die Art kommt stellenweise bei Mannheim und zahlreich bei Viernheim vor. Gottesanbeterin (Mantis religiosa): Die in Ausbreitung begriffene Art fände in den Magerweiden besonders günstige Lebensräume vor. 23
4 Potenzieller künftiger Zustand 4.4 Potenzieller Wert der Biotoptypen nach der Ökokonto-Verordnung Im potenziellen künftigen Zustand hat das Spinelli-Gelände gemäß der Ökokonto- Verordnung einen Wert von 8.266.583 Ökopunkten. Im Durchschnitt hat das Gebiet einen Wert von 10,21 ÖP/m². In der nachfolgenden Tabelle ist der Wert des Spinelli-Geländes im potenziellen zukünftigen Zustand getrennt nach den Eigentümern wiedergegeben. Tabelle 4.4-1. Potenzieller Wert der Biotoptypen des Spinelli-Geländes (Ökopunkte je Eigentümer). Eigentümer Größe in ha Ökopunkte gesamt Ökopunkte pro m² (Durchschnitt) Bundesrepublik 51,61 4.688.753 9,08 Deutschland Stadt Mannheim 26,33 3.448.135 13,1 Privateigentümer 2,2 103.459 4,7 keine Angabe 0,82 26.236 3,2 Gesamt 80,96 8.266.583 10,21 24
5 Bilanz für die Biotoptypen 5 Bilanz für die Biotoptypen 5.1 Bilanzierung für die Gesamtfläche Bei Realisierung des potenziellen künftigen Zustands erhöht sich der Wert des Spinelli-Geländes im Sinn der Ökokonto-Verordnung um insgesamt 969.884 Ökopunkte auf 8.266.583 Ökopunkte. Zugewinne an Ökopunkten treten auf dem Eigentum der Bundesrepublik Deutsch- land und der Stadt Mannheim ein. Auf den weiteren Flächen erfolgt hingegen ein Verlust an Ökopunkten. Besonders positiv ist die Bilanz beim Bundeseigentum. Dies resultiert daraus, dass dort in besonders großem Umfang Gebäude (Lagerhallen) rückgebaut werden sollen und hieraus wegen deren geringen ökologischen Bestandswerts (1 ÖP/m²) umfangreiche Auf- wertungen resultieren. Weiterhin ist der Anteil von Flächen, die gemäß dem BUGA- Siegerentwurf zu Sandrasen als dem wertvollsten Biotoptyp des Planzustands entwickelt werden sollen, auf den bundeseigenen Flächen besonders groß. Die Wertminderung der Flächen von Privateigentümern geht darauf zurück, dass große Teile von ihnen in der "Parkschale" liegen (vgl. hierzu auch Tabelle 5.1-3). Tabelle 5.1-1. Gegenüberstellung des Werts des Spinelli-Geländes im Ist- und im potenziellen künftigen Zustand (Ökopunkte je Eigentümer). Eigentümer Größe Ökopunkte Ist- Ökopunkte Differenz Zustand potenzieller (gesamt) künftiger Zustand (gesamt) Bundesrepublik 51,61 ha 3.802.569 4.688.753 + 886.184 Deutschland gesamt Westteil 15,18 ha 917.353 1.377.270 + 459.917 Ostteil 36,43 ha 2.885.216 3.311.483 + 426.267 Stadt Mannheim gesamt 26,33 ha 3.283.037 3.448.135 + 165.098 Westteil 25,39 ha 3.206.720 3.348.814 + 142.094 Ostteil 0,94 ha 76.196 99.304 + 23.108 Privateigentümer 1) 2,2 ha 136.618 103.459 - 33.159 keine Angabe 0,82 ha 74.475 26.236 - 48.239 Gesamt 80,96 7.296.699 8.266.583 + 969.884 1) Privatflächen gibt es nur im Westteil des Spinelli-Geländes. In der folgenden Tabelle werden die Durchschnittswerte der Ökopunkte pro Quadratmeter für den Ist- und den potenziellen Planzustand wiedergegeben. 25
5 Bilanz für die Biotoptypen Tabelle 5.1-2. Gegenüberstellung der Durchschnittswerte der Ökopunkte/m² im Ist- und im potenziellen künftigen Zustand nach Eigentümern. Eigentümer Größe in ha Ökopunkte pro m² Ökopunkte pro m² (Durchschnitt) im (Durchschnitt) im Ist-Zustand potenziellen künftigen Zustand Bundesrepublik 51,61 7,37 9,08 Deutschland Stadt Mannheim 26,33 12,47 13,1 Privateigentümer 2,2 6,2 4,7 keine Angabe 0,82 9,08 3,2 Gesamt 80,96 9,01 10,21 Die trotz der Entwicklung sehr wertvoller Biotope gering erscheinende Aufwertung ist darin begründet, dass auf großen Teilflächen Bereiche mit geringem Wert für den Naturschutz entstehen. Dies wird mit der folgenden Tabelle gezeigt. Tabelle 5.1-3. Größen und Werte (Ökopunkte) der Biotope des potenziellen künftigen Zustands. Lebensraum Wert Bund Stadt Private Sonstige (ÖP/m²) Sandrasen 25 5,76 ha 3,36 ha 0,04 ha - Magerweide 21 6,9 ha 7,75 ha - - Saumstreifen 16 1,06 ha 1,82 ha 0,06 ha < 0,01 ha Artenreiche 15 3,9 ha 0,52 ha 0,02 ha - Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte Hecken 14 0,02 ha 0,56 ha 0,02 ha - Fettweide 13 0,24 ha 1,8 ha 0,1 ha - Grünflächen mit 5 3,12 ha 0,63 ha 0,5 ha - dichtem Baumbestand Grünflächen mit 4 8,4 ha 3,07 ha 0,25 ha 0,42 ha geringem Baumbestand Trittvegetation 4 3,06 ha - - 0,09 ha Nutzrasen 4 1,39 ha 0,63 ha 0,38 ha 0,05 ha Innerstädtische 4 5,07 ha 1,72 ha 0,12 ha 0,02 ha Grünfläche Gastronomie, 2 1,11 ha 0,65 ha 0,33 ha - Spielplätze, Sportflächen Gebäude, Wege 1 11,58 ha 3,81 ha 0,38 ha 0,24 ha 26
5 Bilanz für die Biotoptypen 5.2 Ergänzende Bilanzierung ohne Berücksichtigung der geplanten Neubaugebiete Geringwertige Biotope entstehen unter anderem durch die geplante Wohnbe- bauung auf dem Nordteil des Spinelli-Geländes (11,84 ha). Auf diesen Flächen wird der Wert in potenziellen künftigen Zustand geringer als im Ist-Zustand sein. Die Aufwertung des Spinelli-Geländes als Teil des Grünzugs Nordost erfolgt in den nicht zur Bebauung vorgesehenen Gebietsteilen. In der folgenden Tabelle wird die Bilanzierung nach Ökopunkten für den Flächenanteil ohne die geplanten Baugebiete vorgenommen. Tabelle 5.2-1. Gegenüberstellung des Werts des Spinelli-Geländes im Ist- und im potenziellen künftigen Zustand ohne Einbeziehung der geplanten Neubaugebiete im Norden (Ökopunkte je Eigentümer). Eigentümer Größe in ha Ökopunkte Ist- Ökopunkte Differenz Zustand potenzieller (gesamt) künftiger Zustand (gesamt) Bundesrepublik 43,19 2.913.043 4.452.443 + 1.539.400 Deutschland Stadt Mannheim 23,11 3.024.129 3.364.230 + 340.101 Privateigentümer 2,01 127.364 98.004 - 29.360 keine Angabe 0,8 72.433 25.595 - 46.848 Gesamt 69,12 6.136.979 7.940.272 + 1.803.293 Tabelle 5.2-2 stellt die Durchschnittswerte der Ökopunkte pro Quadratmeter ohne die zur Wohnbebauung vorgesehenen Flächen im Ist- und im potenziellen künftigen Zustand gegenüber. Der erreichbare Durchschnittswert der bundeseigenen Flächen ist gegenüber jenem, der sich mit Einbeziehung der Neubaugebiete ergibt, um 1,23 ÖP/m² höher, jener der städtischen Flächen um 1,46 ÖP/m². Einer stärkeren Aufwertung aus Sicht des Naturschutzes stehen die geplanten intensiven Nutzungen an den Rändern des Geländes entgegen (Südostteil mit Gebäuden, "Parkschale"). 27
5 Bilanz für die Biotoptypen Tabelle 5.2-2. Gegenüberstellung der Durchschnittswerte der Ökopunkte/m² im Ist- und im potenziellen künftigen Zustand nach Eigentümern, ohne Einbeziehung der geplanten Neubaugebiete im Norden. Eigentümer Größe in ha Ökopunkte pro m² Ökopunkte pro m² (Durchschnitt) im (Durchschnitt) im Ist-Zustand potenziellen künftigen Zustand Bundesrepublik 43,19 6,74 10,31 Deutschland Stadt Mannheim 23,11 13,09 14,56 Privateigentümer 2,01 6,33 4,87 keine Angabe 0,8 9,04 3,19 Gesamt 69,12 8,88 11,49 28
6 Bilanz für den Boden 6 Bilanz für den Boden Weitere Ökopunkte können durch die Entsiegelung von Flächen generiert werden. Nach Kap. 3.1.2 und Tabelle 3 der Ökokonto-Verordnung werden hierfür 16 Ökopunkte je Quadratmeter entsiegelter Fläche festgelegt. 6.1 Versiegelte Flächen im Ist-Zustand Versiegelt im Sinne des Bodenschutzes sind 61,65 ha des Spinelli-Geländes. Als versiegelte Flächen sind bezüglich des Bodens nicht nur jene Flächen ein- zustufen, die den Biotoptypen 60.10 (von Bauwerken bestandene Fläche) und 60.21 (vollständig versiegelte Straße oder Platz) angehören, sondern auch die Flächen der Biotoptypen 60.22 (gepflasterte Straße oder Platz), 60.23 (Weg oder Platz mit wassergebundener Decke, Kies oder Schotter) und 60.30 (Gleisanlage), denn nach der Arbeitshilfe "Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung" der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (2012, S. 12) sind Flächen mit starker Verdichtung und Ablagerungen von Material ohne Boden- funktionen mit einer Versiegelung gleichzusetzen. Unter dem Aspekt des Bodenschutzes könnten auch diejenigen umfangreichen Flächen mit den versiegelten Flächen gleichgesetzt werden, die zwar bewachsen sind, aber von verdichtetem Feinschotter gebildet werden (ehemalige Stell- und Lagerflächen). Ihre Fläche kann als Größenordnung aus den Biotoptypen abgeleitet werden, denn sie sind die hauptsächlichen Standorte der Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte (35.62) und der grasreichen Ruderalvegetation mit Magerkeitszeigern (35.64, 537). Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Aufschlüsselung der versiegelten Flächen nach den Eigentumsverhältnissen. Tabelle 6.1-1. Überbaute und versiegelte Flächen Bund Stadt Private Keine Angabe Bauwerke 10,3 ha 1,53 ha 0,45 ha 0,03 ha Vollständig versiegelt 0,54 ha 2,3 ha 0,01 ha 0,01 ha Gepflastert 15,74 ha 4,32 ha 0,79 ha 0,19 ha Schotter 0,41 ha 0,24 ha - - Gleisanlagen 0,54 ha 0,59 ha 0,01 ha - Zwischensumme 27,53 ha 8,99 ha 1,26 ha 0,23 ha Ruderalvegetation auf 12,43 ha 10,52 ha 0,26 ha 0,43 ha verdichtetem Feinschotter Summe 39,96 ha 19,51 ha 1,52 ha 0,66 ha 29
6 Bilanz für den Boden 6.2 Versiegelte Flächen im potenziellen künftigen Zustand Im potenziellen künftigen Zustand sind 22,54 ha des Spinelli-Geländes im bodenkundlichen Sinn versiegelt. Als versiegelte Flächen im potenziellen künftigen Zustand werden außer den Gebäuden auch alle Wege eingestuft, denn nach der Arbeitshilfe "Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung" der Landesanstalt für Umwelt, Messun- gen und Naturschutz Baden-Württemberg sind wassergebundene Decken oder auch starke Verdichtungen mit der Versiegelung gleichzusetzen. Ebenso werden Flächen für Gastronomie sowie Spielplätze und Sportflächen mit vollständig versiegelten Flächen gleichgesetzt, weil auch hier nicht von natürlichen Bodenfunktionen ausgegangen werden kann. Die im BUGA-Siegerentwurf als "Urbane Brachelandschaften" dargestellten Flä- chen werden so aufgefasst, dass die vorhandene Bedeckung mit verdichtetem Fein- schotter erhalten bleibt. Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Aufschlüsselung der versiegelten Flächen im potenziellen künftigen Zustand nach den Eigentumsverhältnissen. Tabelle 6.2-1. Überbaute und versiegelte Flächen im potenziellen künftigen Zustand Bund Stadt Privat keine Angabe Artenreiche Ruderalvegetation 3,44 ha - - - trockenwarmer Standorte Gastronomie, Spielplätze, 1,11 ha 0,65 ha 0,33 ha - Sportflächen Gebäude, Wege 11,59 ha 3,81 ha 0,38 ha 0,24 ha Gleisanlage 0,46 ha 0,52 ha 0,02 ha - Summe 16,59 ha 4,98 ha 0,73 ha 0,24 ha 30
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