Ehemalige Spinelli-Kaserne Mannheim Konzepterarbeitung zur Herleitung des Ökopunktepotentials - Auftraggeber: Bundesanstalt für ...

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Ehemalige Spinelli-Kaserne Mannheim Konzepterarbeitung zur Herleitung des Ökopunktepotentials - Auftraggeber: Bundesanstalt für ...
Ehemalige Spinelli-Kaserne
                       Mannheim
Konzepterarbeitung zur Herleitung
        des Ökopunktepotentials

                                       Auftraggeber:
          Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten
                                    Grünbacher Weg 7
                                    55774 Baumholder
Ehemalige Spinelli-Kaserne Mannheim Konzepterarbeitung zur Herleitung des Ökopunktepotentials - Auftraggeber: Bundesanstalt für ...
Ehemalige Spinelli-Kaserne Mannheim Konzepterarbeitung zur Herleitung des Ökopunktepotentials - Auftraggeber: Bundesanstalt für ...
Projektleitung
Heiko Himmler
Dipl.-Geogr.

Bearbeitung
Heiko Himmler
Dipl-Geogr.
Julia Burger
M. Sc. Biol.
Rainer Schulz
M. Sc. Biol.

................................................
Projektleiterin / Projektleiter / federführende Bearbeiterin / federführender Bearbeiter

................................................
Geschäftsführer

Walldorf, im Februar 2017                                            Baumholder, den ....................

                                                                                 Bundesanstalt für
                                                                        Immobilienangelegenheiten
Altrottstraße 26                                                                      Grünbacher Weg 7

69190 Walldorf                                                                        55774 Baumholder

Tel.: 0 62 27 / 83 26 - 0
Fax: 0 62 27 / 83 26 - 20

info@sfn-planer.de
www.sfn-planer.de
Ehemalige Spinelli-Kaserne Mannheim Konzepterarbeitung zur Herleitung des Ökopunktepotentials - Auftraggeber: Bundesanstalt für ...
Inhalt

1     Zusammenfassung ................................................................................................. 5

2     Einleitung ................................................................................................................. 7

2.1   Anlass, Aufgabe ........................................................................................................ 7

2.2   Methoden zur Ermittlung des gegenwärtigen Werts ................................................. 7

2.3   Methoden zur Ermittlung des potenziellen zukünftigen Wertes................................ 8

3     Biotoptypen - Bestand und Bewertung .............................................................. 11

3.1   Bestand ................................................................................................................... 11

3.2   Bewertung der einzelnen Biotoptypen .................................................................... 14

3.3   Gegenwärtiger Wert des Geländes gemäß der Ökokonto-Verordnung ................. 16

4     Potenzieller künftiger Zustand des Spinelli-Geländes ...................................... 17

4.1   BUGA-Siegerentwurf .............................................................................................. 17

4.2   Zielbiotope............................................................................................................... 18

4.3   Potenzielle Arten ..................................................................................................... 23

4.4   Potenzieller Wert der Biotoptypen nach der Ökokonto-Verordnung....................... 24

5     Bilanz für die Biotoptypen ................................................................................... 25

5.1   Bilanzierung für die Gesamtfläche .......................................................................... 25

5.2   Ergänzende Bilanzierung ohne Berücksichtigung der geplanten Neubaugebiete . 27

6     Bilanz für den Boden ............................................................................................ 29

6.1   Versiegelte Flächen im Ist-Zustand ........................................................................ 29

6.2   Versiegelte Flächen im potenziellen künftigen Zustand ......................................... 30

6.3   Bilanz der Entsiegelungen ...................................................................................... 31

7     Weitere Aspekte .................................................................................................... 32
1 Zusammenfassung

1     Zusammenfassung

      Gegenstand der vorliegenden Studie ist die Ermittlung des Ökopunktepotenzials
auf dem Gelände der ehemaligen Spinelli-Barracks zwischen den Mannheimer Stadt-
teilen Käfertal und Feudenheim bei Umsetzung des Siegerentwurfs zur Bundesgarten-
schau 2023, für die das Spinelli-Gelände eine Kernfläche sein soll.

      Hierzu wurde eine aktuelle Biotoptypenkarte erstellt. Sie gründet auf einer durch
die Stadt Mannheim beauftragten Kartierung aus dem Frühjahr 2014. Bei der Ak-
tualisierung zeigte sich, dass trotz des kurzen Zeitraums erhebliche Veränderungen in-
folge Sukzessionsprozessen stattgefunden haben. Sie haben insgesamt zu einer Ver-
ringerung des Wertes des Geländes für den Naturschutz geführt.

      Anhand der Biotopotypenkartierung wurde der aktuelle Wert des Geländes nach
Ökopunkten gemäß der Ökokonto-Verordnung Baden-Württemberg ermittelt (Feinmodul).
Die Biotoptypen des 80,96 ha großen Gebiets haben einen Wert von 7.296.699 Öko-
punkten (ÖP). Die Biotoptypen der 53,61 ha großen Flächenanteile im Bundeseigentum
haben einen Wert von 3.802.569 Ökopunkten.

      Der BUGA-Siegerentwurf sieht für den zentralen Bereich des Spinelli-Geländes
eine extensiv gepflegte / genutzte Offenlandschaft u. a. mit Weideflächen und Sand-
dünen vor. Die Randbereiche sollen als Grünanlage intensiv gepflegt und genutzt werden
(sogenannte "Parkschale"). Teilweise ist Bebauung vorgesehen. Die Biotoptypen hätten
bei Realisierung des Siegerentwurfs 8.266.583 Ökopunkte (+ 969.884 ÖP), davon
4.688.753 Ökopunkte auf den Bundesflächen (+ 886.184 ÖP).

      Umfangreichere Zugewinne an Ökopunkten könnten durch Entsiegelungen erreicht
werden. Die Ökokonto-Verordnung bestimmt für Entsiegelungen grundsätzlich 16 Öko-
punkte je Quadratmeter entsiegelter Fläche. Unter Einbeziehung jener Flächen, die als
frühere Stell- und Lagerflächen von verdichtetem Feinschotter bedeckt sind, haben die
versiegelten Flächen des Spinelli-Geländes eine Ausdehnung von 61,65 ha. Bei
Realisierung des BUGA-Siegerentwurfs werden künftig 22,54 ha versiegelt sein. Von den
39,11 ha Netto-Entsiegelungsflächen entfallen 23,37 ha auf Flächen der Bundesrepublik.

      Durch die Netto-Entsiegelung würde ein Zugewinn von 5.905.600 Ökopunkten
erzeugt, davon 3.582.400 ÖP auf Flächen des Bundes.

      Insgesamt würde die Realisierung des BUGA-Siegerwettbewerbs bezogen auf die
Biotoptypen und auf den Boden auf der Gesamtfläche des Spinelli-Geländes überschlä-
gig einen Zugewinn von 7,23 Millionen Ökopunkten bewirken. Auf den bundeseigenen
Flächen würde ein Zugewinn von rund 4,62 Millionen Ökopunkten erreicht, auf Flächen
der Stadt Mannheim rund 2,49 Millionen Ökopunkte. Die weiteren Zugewinne entfallen
auf Privatgrundstücke und wenige Randbereiche, wo zu den Eigentumsverhältnissen
keine Informationen vorliegen.

                                                                                     5
2 Einleitung

2     Einleitung

2.1   Anlass, Aufgabe

      Gegenstand der vorliegenden Studie ist die Ermittlung des Ökopunktepotentials
des Geländes der Spinelli Barracks in Mannheim durch den Vergleich des Ist-Zustands
und des Planzustands unter besonderer Berücksichtigung der im Entwurf vorliegenden
Pläne zur Bundesgartenschau 2023 (Siegerentwurf) und möglicher Entsiegelungen.

      Hierzu wurden
     eine Biotoptypenkartierung des Geländes gemäß dem Biotoptypenschlüssel der
      Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg
      durchgeführt,
     die Biotoptypen nach den Vorgaben der Ökokonto-Verordnung Baden-Württem-
      berg bewertet,
     Zielbiotope und potentielle Arten unter Berücksichtigung der vom Auftraggeber
      gelieferten vorläufigen Ziele (Entsiegelung, BUGA Siegerentwurf) benannt und
     eine grobe Bilanzierung aus der Überleitung des Ist-Zustands in den Soll-Zustand
      erstellt.

      Die versiegelten Flächen im Ist- und im potenziellen künftigen Zustand wurden aus
den Biotoptypen abgeleitet.

      Das Gelände der Spinelli Barracks befindet sich nicht vollständig im Bundes-
eigentum; im Westen sind größere Flächen Eigentum der Stadt Mannheim und kleine Be-
reiche sind Privatgrundstücke. Für eine kleine Fläche am Nordwestrand liegen keine
Informationen zum Eigentum vor.

      Die Bilanzierung erfolgt für das Gesamtgelände der Spinelli Barracks. Sie be-
inhaltet eine Differenzierung des Ist-Zustands, des Planzustands und des Ökopunkte-
potenzials nach den bundeseigenen, städtischen und privaten Flächen.

2.2   Methoden zur Ermittlung des gegenwärtigen Werts

      Zur Ermittlung des gegenwärtigen Werts des Spinelli-Geländes nach der Öko-
konto-Verordnung Baden-Württemberg wurde im Oktober 2016 eine Biotoptypen-
kartierung im Maßstab 1:1.000 durchgeführt (Darstellungsmaßstab 1:1.500). Als Grund-
lage wurde eine im Maßstab 1:2.500 vorliegende Biotoptypenkartierung verwendet, die
von der Stadt Mannheim als pdf auf ihrer Internetplattform zur Verfügung gestellt ist
(https://www.mannheim.de/sites/default/files/page/57482/anlage_10_-
_1_2_biotoptypen_blatt_2.pdf). Die Kartierung war Ende April / Anfang Mai 2014
durchgeführt worden.

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2 Einleitung

       Die Bewertung wurde nach dem Feinmodul der Ökokonto-Verordnung Baden-
Württemberg vorgenommen. Die Verordnung gibt Wertspannen und Kriterien zur Auf-
und Abwertung vor, aber keine Auf- bzw. Abwertungsfaktoren. Hierfür wurde auf die von
der damaligen Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg (heute: Landes-
anstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg, LUBW) im August
2005 vorgelegte "Bewertung der Biotoptypen Baden-Württembergs zur Bestimmung des
Kompensationsbedarfs in der Eingriffsregelung" zurückgegriffen. Sie ist die fachliche
Grundlage der Ökokonto-Verordnung und gibt Faktoren zur Errechnung der Auf- und
Abwertungen vor.

2.3    Methoden zur Ermittlung des potenziellen zukünftigen Wertes

       Ein entsprechend der Ökokonto-Verordnung bewertbarer Planzustand wird karto-
graphisch aus dem Siegerentwurf des Büros RMP Stephan Lenzen Landschafts-
architekten abgeleitet. Die folgenden Darstellungen werden hierfür zugrunde gelegt:
      Für Gebäude, Wege und die Dichte des Gehölzbestands auf Grünflächen:
       "Lageplan Einbindung",
      Für Hecken, Schotterrasen, Magerrasen und Ruderalvegetation: "Lageplan
       Ökologische Räumliche Qualität",
      Für Spielplätze, Ruheplätze, Sportanlagen und Gastronomie: "Lageplan Nach-
       barschaftssymbiose und Bewegung", "Lageplan Integration Parkschale".

       Weitere Annahmen zur Gestaltung und Nutzung der im Siegerentwurf unterschie-
denen Flächen wurden aus der "Machbarkeitsstudie Grünzug Rhein-Neckar, Bun-
desgartenschau 2023" (sinai, März 2013) abgeleitet. Darin wird das Spinelli-Gelände im
künftigen Zustand als "extensiver Landschaftspark mit intensiven Rändern (Parkschale)"
charakterisiert (S. 32).

       Die extensiv gepflegte Freifläche wird auf Seite 33 wie folgt beschrieben: "Mit der
zentralen Freifläche entsteht ein extensiver Landschaftspark. Über weite Flächen ist das
Gelände durch Sanddünen und Trockenrasenfluren geprägt, punktuell setzen Gehölze
Akzente. Weite und Unbestimmtheit werden durch extensive Weidewirtschaft erhalten."

       Der intensiv gepflegte und genutzte nördliche Randbereich wird in der Mach-
barkeitsstudie wie folgt dargestellt (S. 34): "Im Kontrast zur extensiven Freifläche steht
die Parkschale, ein baumbestandener intensiver Landschaftspark als Nutzungsfilter zum
Neuen Wohnen. Im Kontext mit dem Modernen Park wird ein attraktives, vielfältiges und
multicodiertes Parkband geschaffen (…). Abgerundet wird das Freiraumangebot mit
mannigfaltigen Sport- und Spielbereichen." Der Illustration ist zu entnehmen, dass große
Flächen von durch die Bürgerinnen und Bürger nutzbarem Rasen mit Baumbestand ein-
genommen werden sollen.

8
2 Einleitung

      Die Flächendarstellungen im Siegerentwurf wurden aufgrund dieser Angaben den
am plausibelsten scheinenden Biotoptypen oder Biotoptypengruppen zugeordnet und
nach dem Planmodul der Ökokonto-Verordnung bewertet. Für die Bodenbilanz wurde
eine Versiegelung aller Verkehrsflächen im Siegerentwurf angenommen.

                                                                                  9
3 Biotoptypen - Bestand und Bewertung

3     Biotoptypen - Bestand und Bewertung

3.1   Bestand

      Der Vergleich der Biotoptypenkartierung aus dem Frühjahr 2014 mit der aktuellen
Kartierung aus dem Herbst 2016 zeigt teilweise erhebliche Veränderungen durch Suk-
zession während der drei Vegetationsperioden zwischen den Kartierungen:
     Im Nordwestteil des Spinelli-Geländes sind die Bestände ausdauernder gras-
      reicher Ruderalvegetation großflächig von Brombeer-Gestrüppen und Landreit-
      gras-Beständen verdrängt worden.
     Im gleichen Bereich hat sich der invasive Götterbaum stark ausgebreitet und bildet
      entlang der Wege bandförmige Sukzessionswälder.
     Auch die Goldrute beginnt, sich in diesem Bereich auszubreiten.
     Im Nordostteil des Geländes haben sich für den Naturschutz besonders bedeuten-
      de Bestände der ausdauernden Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte groß-
      flächig zu grasreicher ausdauernder Ruderalvegetation mit geringeren Funktionen
      für schutzrelevante Arten entwickelt.
     Andererseits sind Bestände der ausdauernden Ruderalvegetation trockenwarmer
      Standorte im westlichen Gebietsteil entstanden, wo im Frühjahr 2014 frühere
      Sukzessionsstadien vorhanden waren (insbesondere schüttere Trittvegetation auf
      Feinschotter).
     Im Bereich der Kasernen waren einige Grünflächen im Frühjahr 2014 noch als
      Rasen anzusprechen; sie haben sich zu grasreicher Ruderalvegetation entwickelt.
     Besonders nachteilig für den Naturschutz ist der weitgehende Verlust der Sand-
      rasen-Vegetation. Die Sandrasen haben sich bis auf sehr geringe, fragmentarische
      Reste infolge Sukzession zu Beständen der grasreichen ausdauernden Ruderal-
      vegetation entwickelt.

      Insgesamt ist der Wert des Spinelli-Geländes seit dem Frühjahr 2014 erheblich
zurückgegangen. Die Biotoptypen des Spinelli-Geländes werden nachfolgend stichwort-
artig beschrieben.
     13.90 Naturferner Bereich eines Stillgewässers: Zwei permanent wasserführende,
      betonierte Becken.
     21.41 Anthropogene Gesteinshalde: Zum Kartierzeitpunkt im Oktober 2016 zur
      Lagerung von Betontrümmern genutzte Fläche nördlich der U-Halle; mit grobem
      Schotter gefüllte Versickerungsrinnen auf dem Parkplatz im Südostteil des Kaser-
      nengeländes.
     23.40 Trockenmauer: Dem Biotoptyp wurde die Gabionenwand als nördlicher Ab-
      schluss des Spinelli-Geländes zugeordnet.

                                                                                      11
3 Biotoptypen - Bestand und Bewertung

     33.71 Trittrasen: Kleinflächige Bestände nahe Gebäuden, hauptsächlich von
      Weidelgras und Weiß-Klee gebildet.
     33.72 Lückige Trittvegetation: Schütterer Bewuchs von Feinschotter oder Rasen-
      gitter; häufig sind z. B. Weiß-Klee, Löwenzahn und Grüner Pippau. Dem Biotoptyp
      wurden auch Pflasterflächen mit mehr als 50% Vegetationsdeckung aus Trittrasen-
      pflanzen zugeordnet.
     33.80 Zierrasen: Nur noch lokal vorhanden, weil sich die meisten Bestände man-
      gels Pflege zu Grasreicher Ruderalvegetation entwickelt haben. Überwiegend aus
      Weidelgras, Rot-Schwingel, Gänseblümchen, Grünem Pippau und Weiß-Klee. Teil-
      weise mit Magerkeitszeigern wie der Grau-Kresse.
     35.32 Goldruten-Dominanzbestand: Kleinflächig im Nordwestteil des Spinelli-Ge-
      ländes, erst innerhalb der letzten Jahre aus Einzelansiedlungen von Goldruten ent-
      standen.
     35.35 Landreitgras-Dominanzbestand: Großflächig im Nordwestteil des Spinelli-
      Geländes, erst innerhalb der letzten Jahre aus Grasreicher Ruderalvegetation auf
      vergleichsweise nährstoffreichen Standorten entstanden.
     35.61 Annuelle Ruderalvegetation: Wenige Bestände. Nördlich der U-Halle ein
      artenarmer Bestand aus Schwarzem Nachtschatten, Spreizender Melde und weni-
      gen weiteren Nährstoffzeigern auf einer Erdhalde.
     35.62, 537 Ausdauernde Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte mit Mager-
      keitszeigern: Vor allem im Nordostteil des Gebiets verbreitet, aber hier infolge Ver-
      drängung durch grasreiche Ruderalvegetation zurückgegangen. Weitere umfang-
      reiche Bestände im Westteil, teilweise erst innerhalb der vergangenen Jahre durch
      Sukzession auf Flächen entstanden, die infolge intensiverer Nutzung als Stell-
      flächen vormals von Trittvegetation bewachsen oder vegetationsarme Schotter-
      flächen gewesen sind. Überwiegend auf verdichtetem Feinschotter, hier mit Mager-
      keitszeigern wie Silber-Fingerkraut, Mauerpfeffer, Mäuse-Federschwingel, Nattern-
      kopf, Zwerg-Schneckenklee, Felsennelke und teilweise Flechten der Gattung
      Cladonia (dadurch teilweise den Sandrasen ähnlich), sehr kleinflächig auch mit
      Kali-Salzkraut und Feld-Mannstreu.
     35.62 Ausdauernde Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte (ohne Mager-
      keitszeiger): Durch stärkerwüchsige Arten wie Doppelsame, Katzenschweif, Weg-
      Distel, Graukresse, Rainfarn, Leinkraut, Schmalblättriges Greiskraut, Wilde Möhre
      und Weiße Lichtnelke gekennzeichnet.
     35.63 Ausdauernde Ruderalvegetation frischer bis feuchter Standorte: Wenige
      artenarme Bestände mit Brennnessel und Beifuß als dominanten Arten.
     35.64 Ausdauernde grasreiche Ruderalvegetation: Vor allem im Nordostteil des
      Gebiets und im Kasernenbereich verbreitet. Im Nordosten sowie im Westteil als
      Folge-Sukzessionsstadium der Ausdauernden Ruderalvegetation trockenwarmer
      Standorte, mit ähnlicher Artenzusammensetzung, aber stärkerem Dichteschluss
      der Vegetation und Prägung durch Gräser (Schmalblättriges Wiesen-Rispengras,

12
3 Biotoptypen - Bestand und Bewertung

    Platthalm-Rispengras, Rohr-Schwingel). Im Kasernenbereich als Folgestadium von
    Zierrasen; hier artenärmer und mit Dominanz von Rot-Schwingel und stark-
    wüchsigen Gräsern wie Knäuelgras und Glatthafer.
   35.61 Sandrasen kalkhaltiger Standorte: Kleinflächige Fragmente im Bereich der
    Kasernen, in den vergangenen Jahren zurückgegangen. Ähnlich der Ruderalvege-
    tation trockenwarmer Standorte mit Magerkeitszeigern, zusätzlich durch Vorkom-
    men des stark gefährdeten Kegel-Leimkrauts bzw. des gefährdeten Feld-Beifußes
    gekennzeichnet. Die Bestände sind nach § 30 BNatSchG geschützt.
   35.62: Sandrasen kalkfreier Standorte: Nur noch ein kleinflächiges Fragment am
    Nordrand, gekennzeichnet durch Kleinen Sauerampfer, Mauerpfeffer und Reiher-
    schnabel. Der Bestand ist nach § 30 BNatSchG geschützt. Ein großer Bestand im
    Westteil ging innerhalb der vergangenen Jahre durch Sukzession verloren (jetzt:
    grasreiche Ruderalvegetation mit Magerkeitszeigern).
   41.10 Feldgehölz mittlerer Standorte: Vier Bestände im Nordostteil des Gebiets
    aus Silber-Weiden und standortheimischen Sträuchern wie dem Hartriegel; das
    Größenkriterium für den Schutz durch § 33 NatSchG (250 m²) ist bei keinem der
    Bestände erreicht.
   41.20 Feldhecke mittlerer Standorte: Aufwuchs von Hartriegel an Wegrändern und
    in Trockengräben im nordwestlichen Gebietsteil, unter 2m hoch, wenige Jahre alt.
   42.20 Gebüsch mittlerer Standorte: Ähnlich den Feldhecken, aber nicht linear,
    sondern (klein-)flächig.
   42.21 Holunder-Gebüsch: Kleine Bestände hauptsächlich am Rand ehemaliger
    Lagerhallen.
   43.54 Bestand der Weinrebe (verwilderte Kultursippen): Zwei kleine Pflanzungen
    mit Drahtrahmen im zentralen Gebietsteil, seit etlichen Jahren nicht mehr ge-
    schnitten.
   43.11 Brombeer-Gestrüpp: Im Nordwestteil des Geländes großflächig, hat sich in
    den vergangenen Jahren zu Lasten grasreicher Ruderalvegetation stark ausge-
    breitet.
   43.13 Kratzbeer-Gestrüpp: Einzelne kleine Bestände im Nordteil des Geländes.
   44.10, 44.20 Naturraum- oder standortfremde Gebüsche und Hecken: Einzelne
    Bestände im Kasernengelände, z. B. aus Feuerdorn, Kirschlorbeer oder Zierfor-
    men des Hartriegels.
   45.10 Baumreihe, Allee: Besonders markant ist eine Rosskastanien-Allee im
    Kasernengelände. In dessen Südteil befinden sich Reihen aus Gleditschien.
   45.20 Baumgruppe: Einzelne Bestände aus Pappeln, Kirschbäumen und Zier-
    gehölzen.
   58.10 Sukzessionswald: Mehrere lineare Bestände im Westteil des Gebiets, von
    gebietsfremden / invasiven Arten dominiert (v. a. Götterbaum, teilweise mit Ro-
    binien).

                                                                                    13
3 Biotoptypen - Bestand und Bewertung

     58.13 Sukzessionswald aus kurzlebigen Baumarten: Junger Aufwuchs aus Silber-
      Pappeln im nordwestlichen Gebietsteil, kleinflächig.
     59.17 Robinien-Bestand: Kleinflächiger Spontanaufwuchs aus Robinien, vor allem
      im Westteil, mit Dominanz von Brombeeren im Unterwuchs.
     60.10 Von Bauwerken bestandene Fläche: Hauptsächlich Kasernen und Lager-
      hallen.
     60.21 Vollständig versiegelte Straße oder Platz.
     60.22 Gepflasterte Straße oder Platz: Hauptsächlich Verbundpflaster ohne
      Fugenvegetation.
     60.23 Weg oder Platz mit wassergebundener Decke, Kies oder Schotter:
      Schotterflächen mit sehr spärlichem Bewuchs (maximal 10% Gesamtdeckung); bei
      stärkerem Bewuchs erfolgte eine Zuordnung zu dem über die Vegetation definier-
      ten Biotoptyp (Trittvegetation, Ausdauernde Ruderalvegetation trockenwarmer
      Standorte).
     60.24 Unbefestigter Weg oder Platz: Kleinflächig.
     60.30 Gleisbereich: Gleisstrang vom westlichen Gebietsrand zur U-Halle, bislang
      spärlicher, artenarmer Bewuchs.

3.2   Bewertung der einzelnen Biotoptypen

      Die Bewertung der Biotoptypen unter Berücksichtigung der jeweiligen Ausprägung
(Feinmodul) ist tabellarisch im Anhang wiedergegeben. Nachfolgend werden vom Grund-
wert abweichende Einstufungen begründet.
     21.41 Anthropogene Gesteinshalde: Steinschüttungen in Versickerungsrinnen mit
      spärlichem Ruderalbewuchs. Der Grundwert der Ökokonto-VO (23) unterscheidet
      sich sehr stark von jenem des LUBW-Bewertungsschlüssels (4), die Wertspanne
      der Ökokonto-VO ist aber sehr weit gefasst (2 - 41). Die Einstufung mit 4 ÖP/m²
      liegt innerhalb dieser Wertspanne.
     33.80 Zierrasen: Das Vorkommen von Ruderalarten wird als wertsteigernd
      eingestuft (x 2), weil es die Artenzahl erhöht.
     35.62 Ausdauernde Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte: Der Biotoptyp
      hat in der Ausprägung mit Magerkeitszeigern auf dem Spinelli-Gelände hohe
      Bedeutung für den Artenschutz (x 1,6) und ist artenreich (x 1,2). Hieraus resultiert
      eine Erhöhung des Werts von 15 ÖP/m² auf 29 ÖP/m². Die Spanne nach der
      Ökokonto-VO reicht bis 35 ÖP/m². Eine höhere Aufwertung wäre nicht sach-
      gerecht, weil es - auch auf Mannheimer Gemarkung, z. B. im Rheinauhafen oder
      auf der Friesenheimer Insel - höherwertige Ausprägungen der Ruderalvegetation
      trockenwarmer Standorte gibt (mit wertgebenden Pflanzenarten wie Bilsenkraut,
      Salzkraut, Binsen-Knorpellattich etc.).

14
3 Biotoptypen - Bestand und Bewertung

   35.61, 65.62 Sandrasen: Die Bestände auf dem Spinelli-Gelände sind fragmen-
    tarisch (Grenzfälle der Biotoptyp-Zuordnung). Die Anwendung der Abwertungs-
    kriterien des LUBW-Bewertungsschlüssels (artenarme Ausbildung, stark beein-
    trächtigt durch Sukzession und Ruderalisierung) hätte eine Einstufung am unteren
    Rahmen der von der Ökokonto-VO vorgegebenen Wertspanne zur Folge (27 bzw.
    21 ÖP/m²). Dies wäre nicht sachgerecht, weil die Sandrasen dann geringerwertig
    als die artenreichen Ausprägungen der Ausdauernden Ruderalvegetation trocken-
    warmer Standorte eingestuft würden. Daher werden die Sandrasen mit 30 ÖP/m²
    bewertet (1 ÖP/m² höher als die Ruderalvegetation).
   42.20 Gebüsch mittlerer Standorte: Die Initialbestände aus Hartriegel werden mit
    10 ÖP/m² bewertet; kommen gebietsfremde Gehölzarten vor, erfolgt die Bewertung
    am unteren Rand des von der Ökokonto-VO vorgegebenen Rahmens (9 ÖP/m²).
   43.11 Brombeer-Gestrüpp: Die Bestände werden wegen der Artenarmut entspre-
    chend dem unteren Rahmen der von der Ökokonto-VO vorgegebenen Spanne
    bewertet (7 ÖP/m²).
   43.13 Kratzbeer-Gestrüpp: Die Bestände werden wegen der Artenarmut entspre-
    chend dem unteren Rahmen der von der Ökokonto-VO vorgegebenen Spanne
    bewertet (7 ÖP/m²).
   45.10 Baumreihe, Allee: Der Rosskastanien-Allee im Bereich der Kasernen wurde
    wegen der prägenden Wirkung der Bäume eine Aufwertung um 6 Punkte zu-
    geordnet, obwohl die Rosskastanie keine einheimische Baumart ist.
   58.10 Sukzessionswald aus Laubbäumen: Die Bestände im Westteil des Gebiets
    werden, soweit sie nicht dem Untertyp 58.13 zugeordnet sind, vom invasiven Göt-
    terbaum gebildet, teilweise auch von der ebenfalls gebietsfremden Robinie. Die
    Ausbreitung dieser Arten stellt eine erhebliche Beeinträchtigung des Gebiets dar.
    Die Bewertung gemäß der Ökokonto-Verordnung würde diesem Sachverhalt nicht
    gerecht, auch nicht bei einer Einstufung am unteren Rand des Bewertungsrah-
    mens für den Biotoptyp (11 ÖP/m²). Die Bestände werden als Dominanzbestände
    gebietsfremder Arten mit 6 ÖP/m² bewertet.
   58.13 Sukzessionswald aus kurzlebigen Baumarten: Wegen des jungen Ent-
    wicklungsstadiums wird der Silberpappel-Aufwuchs um den Faktor 0,8 abgewertet
    (15 ÖP/m²).
   59.17 Robinien-Bestand: Wegen des invasiven Charakters der Robinie erfolgt die
    Bewertung am unteren Rand des von der Ökokonto-VO vorgegebenen Rahmens
    (9 ÖP/m²).
   60.30 Gleisbereich: Der Gleisstrang vom westlichen Gebietsrand zur U-Halle wäre
    nach der Ökokonto-VO mit 2 ÖP/m² zu bewerten; Aufwertungsmöglichkeiten sind
    in der Verordnung für den Biotoptyp nicht vorgesehen. Für stillgelegte Bahnlinien
    mit aufkommendem Pflanzenwuchs ist diese Bewertung nicht sachgerecht. Daher
    wird eine Bewertung als Ausdauernde Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte
    vorgenommen (unterer Rand des Bewertungsrahmens, 9 ÖP/m²).

                                                                                    15
3 Biotoptypen - Bestand und Bewertung

3.3   Gegenwärtiger Wert des Geländes gemäß der Ökokonto-Verordnung

      Das 80,96 ha große Gebiet hat gemäß der Ökokonto-Verordnung gegenwärtig
einen Wert von 7.296.699 Ökopunkten (ÖP). Im Durchschnitt hat das Gebiet einen Wert
von 9 ÖP/m².

      Dieser vergleichsweise geringe Durchschnittswert - er entspricht z. B. jenem arten-
armer Fettwiesen oder jüngerer Fichten-Bestände - resultiert aus dem großen Anteil von
Bauwerken und Verkehrsflächen eingenommener Bereiche. Auf sie entfallen 37,16 ha
(46% der Gesamtfläche).

      Die weder bebauten noch (teil-)versiegelten, sondern von Vegetation geprägten
Bereiche des Spinelli-Geländes haben einen durchschnittlichen Wert von 15,7 ÖP/m²;
dies entspricht z. B. dem durchschnittlichen Wert eines Grünlandgebiets mit Feldhecken
und Streuobst.

      In der nachfolgenden Tabelle 3.3-1 wird eine Aufschlüsselung der Ökopunkte im
Ist-Zustand nach den Eigentümern vorgenommen. Der aktuelle Durchschnittswert für die
Flächen der Bundesrepublik Deutschland ist gering, weil ein großer Anteil der Flächen
von Bauwerken bestanden bzw. als Verkehrsfläche versiegelt ist (26,99 ha, entspricht
52 %) und die Freiflächen vielfach nur mehr geringen Wert für den Naturschutz haben
(insbesondere Landreitgras-Dominanzbestände und Sukzessionswald aus invasiven
Arten im Nordwestteil des Spinelli-Geländes).

Tabelle 3.3-1. Aktueller Wert des Spinelli-Geländes (Ökopunkte je Eigentümer).

Eigentümer                   Größe in ha          Ökopunkte gesamt         Ökopunkte pro m²
                                                                            (Durchschnitt)

Bundesrepublik                   51,61                 3.802.569                 7,37
Deutschland

Stadt Mannheim                  26,33                  3.283.037                 12,47

Privateigentümer                  2,2                   136.618                   6,2

keine Angabe                     0,82                    74.475                  9,08

Gesamt                           80,96                 7.296.699                 9,01

16
4 Potenzieller künftiger Zustand

4     Potenzieller künftiger Zustand des Spinelli-Geländes

4.1   BUGA-Siegerentwurf

      Die folgende Abbildung zeigt das Spinelli-Gelände aus Ausschnitt aus dem Lage-
plan des BUGA-Siegerentwurfs (Büro RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten).

Abbildung 4.1-1. Ausschnitt aus dem BUGA-Siegerentwurf.

      Die Gebäude sollen mit Ausnahme eines Teils der Kasernen und der sogenannten
"U-Halle" im Südostteil des Geländes beseitigt werden; hier ist auch die Errichtung neuer
Gebäude vorgesehen.

      Am nordwestlichen und nördlichen Rand ist eine Erweiterung der Wohnbebauung
am Südrand von Mannheim-Käfertal vorgesehen. Mit Ausnahme einer kleinen Teilfläche
östlich der bestehenden Sportstätte befinden sich die geplanten Neubaugebiete auf dem
derzeitigen Spinelli-Gelände.

      Südöstlich und südlich an die geplanten Neubaugebiete schließt die sogenannte
"Parkschale" an. Sie soll eine intensiv gepflegte und genutzte Grünanlage mit integrierten
Sportstätten, Spielplätzen und gastronomischen Einrichtungen sein.

                                                                                          17
4 Potenzieller künftiger Zustand

       Auch für die südlichen und östlichen Randbereiche des Spinelli-Geländes sowie
den Südostteil mit den Kasernen sieht der BUGA-Siegerentwurf als Park und intensiv als
Aufenthaltsbereiche genutzte Flächen vor. Am Südwestrand ist der BUGA-Entwurf
insoweit nicht mehr aktuell, als er den Rückbau der Straße "Am Aubuckel" zwischen dem
Spinelli-Gelände und der südwestlich anschließenden Feudenheimer Au zugrunde legt.
Die Verlegung der Straße "Am Aubuckel" an die Riedbahn zur Herstellung eines zusam-
menhängenden Grünzugs wurde vom Mannheimer Stadtrat aber abgelehnt. Für die
vorliegende Bilanzierung hat der Verbleib der Straße "Am Aubuckel" keine weitere
Relevanz, weil die Straße nicht innerhalb des Spinelli-Geländes verläuft.

       Im Bereich der Kasernen und an der U-Halle sind Parkplätze vorgesehen.

       Der zentrale Teil des Spinelli-Geländes soll als großflächiges Offenland entwickelt
werden. Beiderseitig der Bahnlinie, die von Westen zur U-Halle führt, sieht der Lageplan
"Ökologische Räumliche Qualität" eine ausgedehnte "Sanddünenlandschaft" vor, mit der
die naturräumliche Situation der Umgebung von Käfertal als natürliches Flugsand- und
Dünengebiet aufgegriffen werden soll.

       Entlang der Bahnlinie sollen nach dem Lageplan "Ökologische Räumliche Qualität"
breite "Schotterrasen" entstehen, im Nordostteil eine "Urbane Brachenlandschaft" und im
Nordwestteil eine "Heckenlandschaft". Das Gebiet wird von mehreren Wegen durchquert,
deren Säume teilweise von Bäumen bestanden sind. Nach der "Machbarkeitsstudie
Grünzug Rhein-Neckar, Bundesgartenschau 2023" (sinai, März 2013) sollen diese
zentralen Bereiche großflächig extensiv beweidet werden.

4.2    Zielbiotope

       Aus den graphischen Darstellungen des BUGA-Siegerentwurfs und den Erläu-
terungen der "Machbarkeitsstudie Grünzug Rhein-Neckar, Bundesgartenschau 2023"
(sinai, März 2013) werden die folgenden Zielbiotope abgeleitet, die Biotoptypen des
LUBW-Biotoptypenschlüssels entsprechen:
      Sandrasen (entspricht dem LUBW-Biotoptyp 36.60)
      Magerweide (entspricht dem LUBW-Biotoptyp 33.51)
      Fettweide (entspricht dem LUBW-Biotoptyp 33.52)
      Artenreiche Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte (entspricht dem LUBW-
       Biotoptyp 35.62)
      Hecken (entspricht dem LUBW-Biotoptyp 41.20)
      Trittvegetation (entspricht dem LUBW-Biotoptyp 33.70)
      Nutzrasen (entspricht dem LUBW-Biotoptyp 33.80)
      Gebäude (entspricht dem LUBW-Biotoptyp 60.10)
      Wege (entspricht dem LUBW-Biotoptyp 60.20)

18
4 Potenzieller künftiger Zustand

      Für weitere Flächen des Siegerentwurfs ist keine direkte Übertragung in den
LUBW-Biotoptypenschlüssel     möglich;   hierfür   wurden   die   folgenden    Zielbiotope
zugeordnet:
     Grünflächen mit dichtem Baumbestand
     Grünflächen mit geringem Baumbestand
     Saumstreifen, teilweise mit Baumbestand
     Innerstädtische Grünfläche
     Spielplatz, Sportfläche, Gastronomie

     Sandrasen

      Sandrasen werden als Biotoptyp der "Sanddünenlandschaft" des BUGA-Sieger-
entwurfs zugeordnet. Der Bilanzierung wird eine Kombination der Untertypen "Sandrasen
kalkhaltiger Standorte" (LUBW-Code 36.61) und "Sandrasen kalkfreier Standorte"
(LUBW-Code 36.62) zugrunde gelegt, weil in der nördlichen Umgebung Mannheims und
auch nahe dem Spinelli-Gelände beide Untertypen vorhanden sind (Sandrasen kalkhal-
tiger Standorte z. B. am Südrand des Käfertaler Waldes und südöstlich des Spinelli-Ge-
ländes im Naturdenkmal "Die Bell", Sandrasen kalkfreier Standorte z. B. im Bereich der
Coleman-Barracks bei Mannheim-Blumenau und als Fragmentbestände beim Bahnhof
Käfertal).

      Der Wert im Planmodul wird am unteren Rand des Rahmens angenommen, den
die Ökokonto-Verordnung im Planmodul vorgibt. Grund hierfür ist, dass der Standort
anthropogen sein wird und keine Kontaktflächen mit dem typischen Artenpotenzial vor-
handen sind. Der nächstgelegene Sandrasen im Naturdenkmal "Die Bell" ist über 350 m
von den geplanten Sandrasen entfernt. Der Wert für Sandrasen kalkhaltiger Standorte
beträgt 28 ÖP/m², jener für Sandrasen kalkfreier Standorte 22 ÖP/m². Für die geplanten
Sandrasen werden als Mittelwert 25 ÖP/m² angesetzt.

     Magerweide

      Neben den Sandrasen ist die Magerweide der zweite großflächige Biotoptyp des
potenziellen zukünftigen Zustands. Es bestehen vergleichsweise günstige Bedingungen
im Sinn der Ökokonto-Verordnung, weil die Standorte nicht eutrophiert sind und in der
Ruderalvegetation charakteristische Arten vorhanden sind (hohes Artenpotenzial). Ein-
schränkend sind aber das Fehlen eines Teils der Arten und die schnelle Ruderali-
sierungstendenz zu berücksichtigen. Daher wird der Grundwert des Planmoduls der
Ökokonto-Verordnung angesetzt (21 ÖP/m²).

                                                                                         19
4 Potenzieller künftiger Zustand

      Fettweide

       Die Fettweide wird für das zu beweidende Offenland der "Heckenlandschaft" im
Nordwestteil des Spinelli-Geländes angenommen. Die Hecken werden durch Beschat-
tung und Abbremsen des Windes die Standorttrockenheit verringern; mit dem Falllaub
werden Nährstoffe eingetragen. Die Lage an der "Parkschale" lässt erwarten, dass Zu-
fütterungen nicht vermieden werden können; auch sie führen zum Nährstoffeintrag. Die
Voraussetzungen für Magerweiden-Vegetation sind dadurch eingeschränkt. Wegen des
hohen Versiegelungsgrads in diesem Bereich sind keine günstigen Voraussetzungen für
höherwertige Biotoptypen vorhanden.

       Für die Fettweide wird der Grundwert des Planmoduls der Ökokonto-Verordnung
angesetzt (13 ÖP/m²).

      Artenreiche Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte

       Artenreiche Ruderalvegetation wird als Biotoptyp der "Urbanen Brachelandschaft"
und den "Schotterrasen am Bahndamm" des BUGA-Siegerentwurfs zugeordnet. Der
Biotoptyp ist auf dem Spinelli-Gelände großflächig vorhanden.

       Angesichts der schnellen Veränderungen der Ruderalvegetation auf dem Spinelli-
Gelände, die durch den Vergleich der Kartierungen vom Frühjahr 2014 und dem Herbst
2016 deutlich ist, kann nicht davon ausgegangen werden, dass die gegenwärtig wert-
gebenden Eigenschaften im Planzustand dauerhaft gegeben sein werden. Grundsätzlich
vorstellbare Maßnahmen, mit denen die gegenwärtigen Ausprägungen langfristig er-
halten werden könnten, sind nicht realistisch (z. B. Abdecken von Flächen über mehr-
monatige Zeiträume als Entsprechung der früheren Nutzung als Stellfläche, Herbizid-
anwendung).

       Die Bewertung erfolgt entsprechend dem Grundwert des Planmoduls der Öko-
konto-Verordnung (15 ÖP/m²). Er entspricht auch dem Grundwert für die Bestands-
bewertung.

      Hecken

       Hecken werden als Bestandteil der "Heckenlandschaft" des BUGA-Siegerentwurfs
im Nordwestteil des Spinelli-Geländes angenommen. Sie entsprechen dem Biotoptyp
"Feldhecke". Die gegenwärtige Sukzession lässt darauf schließen, dass der Untertyp
"Feldhecke mittlerer Standorte" (LUBW-Code 41.22) zur Ausprägung gelangt. Es wird der
Grundwert des Planmoduls der Ökokonto-Verordnung angesetzt (14 ÖP/m²).

20
4 Potenzieller künftiger Zustand

     Trittvegetation

      Trittvegetation wird für die Parkplätze im südöstlichen Gebietsteil angenommen.
Artenreiche Ausbildungen sind möglich. Das Planmodul der Ökokonto-Verordnung lässt
aber nur eine Bewertung mit 4 ÖP/m² zu.

     Nutzrasen

      Der Nutzrasen wurde auf Grundlage des Lageplans "Nachbarschaftssymbiose und
Bewegung" des BUGA-Siegerentwurfs verortet (Rasenfläche [multifunktional], Multi-
funktionale Fläche im Nordostteil, Joga Greens, Ruhe-Plaza). Sie entsprechen dem
LUBW-Biotoptyp 33.80 (Zierrasen) und sind im Planmodul mit 4 ÖP/m² zu bewerten.

     Gebäude, Wege

      Diese Flächen wurden aus dem "Lageplan Einbindung" des Siegerentwurfs
übernommen. Für die U-Halle wurde der Biotoptyp "Von Bauwerken bestandene Fläche"
für die gegenwärtige Ausdehnung des Gebäudes übernommen. Bezüglich der Wege wird
davon ausgegangen, dass sie vollständig versiegelt sein werden, damit sie uneinge-
schränkt mit Kinderwagen und Rollatoren nutzbar sind. Der BUGA-Siegerentwurf enthält
keine Differenzierungen zum Ausbauzustand der Wege.

      Die Gebäude und Wege sind im Planmodul mit 1 ÖP/m² zu bewerten.

     Grünflächen mit dichtem Baumbestand

      Die Grünflächen der "Parkschale" und im Bereich der Kasernen sind im Sieger-
entwurf mit umfangreichem Baumbestand eingezeichnet. Nach der Illustration von sinai
(März 2013) sollen die Bäume überwiegend auf Nutz- und Zierrasen stehen (4 ÖP/m²).

      Aus dem Baumbestand resultiert eine Aufwertung um 1 ÖP/m²: Es werden 25
Bäume / ha und ein Stammumfang von 65 cm nach 25 Jahren angenommen (Mitte der in
der Ökokonto-VO vorgegebenen Spanne). Bei gebietsfremden Baumarten resultiert
hieraus eine Aufwertung um 6.500 ÖP/ha bzw. 0,65 ÖP/m², bei einheimischen Baum-
arten oder hochstämmigen Obstbäumen eine Aufwertung um 13.000 ÖP/ha bzw.
1,3 ÖP/m². Die Aufwertung um 1 ÖP/m² entspricht der in der Ökokonto-Verordnung ver-
ankerten Rundung und auch dem Mittelwert.

     Grünflächen mit geringem Baumbestand

      Als "Grünflächen mit geringem Baumbestand" wurden jene Grünflächen im "Lage-
plan Einbindung" des BUGA-Siegerentwurfs als potenzieller zukünftiger Zustand darge-
stellt, die dort mit wenigen oder keinen Baumsymbolen versehen sind. Als Bestandteile

                                                                                      21
4 Potenzieller künftiger Zustand

der "Parkschale" werden sie gärtnerisch gestaltet und durch Besucher intensiv genutzt
sein. Neben Zierrasen (4 ÖP/m²) werden für den künftigen Zustand auch Zierstrauch-
pflanzungen (LUBW-Code 44.12, 6 ÖP/m²), Hecken aus nicht heimischen Straucharten
(LUBW-Code 44.22, 6 ÖP/m²) und Wege oder Plätze mit wassergebundener Decke, Kies
oder Schotter (LUBW-Code 60.23, 2 ÖP/m²) angenommen. Für die Bilanzierung werden
4 ÖP/m² angesetzt.

      Saumstreifen, teilweise mit Baumbestand

       Als Saumstreifen werden für den potenziellen künftigen Zustand jene wegbeglei-
tenden Bänder im Spinelli-Gelände angenommen, die im "Lageplan Einbindung" und im
Lageplan "Ökologische Räumliche Qualität" des BUGA-Siegerentwurfs dunkler als die
umgebenden Flächen dargestellt sind. Teilweise sind sie mit Baumsymbolen versehen.

       Es wird davon ausgegangen, dass diese Bänder entlang der Wege nicht in die
Beweidung einbezogen werden sollen, sondern als Offenland-Vegetation vorgesehen
sind. Denkbare Biotoptypen sind z. B.
      Fettwiese mittlerer Standorte (13 ÖP/m²),
      Magerwiese mittlerer Standorte (21 ÖP/m²)
      Mesophytische Saumvegetation (19 ÖP/m²) und
      Grasreiche ausdauernde Ruderalvegetation (11 ÖP/m²).

       Für die Bilanzierung werden 16 ÖP/m² als der Durchschnitt aus diesen Biotoptypen
angewendet.

      Innerstädtische Grünfläche

       Im Bereich mit geplanter Wohnbebauung im Norden des Spinelli-Areals werden die
nicht für Gebäude und Straßen vorgesehenen Flächen als Mischung aus Zierrasen
(LUBW-Code 33.80, 4 ÖP/m²), Ziergehölzpflanzungen (LUBW-Code 44.10, 6 ÖP/m²),
Kleine Grünfläche (LUBW-Code 60.50, 4 ÖP/m²), Garten (LUBW-Code 60.60, 6 ÖP/m²)
und weitere versiegelte Flächen (1 ÖP/m²) mit 4 ÖP/m² bewertet.

      Spielplatz, Sportfläche, Gastronomie

       Die Flächen wurden aus den mit Piktogrammen gekennzeichneten Bereichen des
"Lageplans Nachbarschaftssymbiose und Bewegung" übernommen. Sie werden mit 2
ÖP/m² eingestuft.

22
4 Potenzieller künftiger Zustand

4.3   Potenzielle Arten

      Im Siegerentwurf zur BUGA 2023 werden im "Lageplan Ökologische Räumliche
Qualität" die folgenden Tierarten genannt:
     In der "Heckenlandschaft" im nordwestlichen Gebietsteil Neuntöter (Lanius collurio)
      und Dorngrasmücke (Sylvia communis),
     für die "Schotterrasen am Bahndamm" die Mauereidechse (Podarcis muralis) und
      die Zauneidechse (Lacerta agilis),
     für die "Urbane Brachenlandschaft" im Nordosten die Haubenlerche (Galerida
      cristata) und
     für die "Sanddünenlandschaft" beiderseitig des Gleisstranges die Kreiselwespe
      (Bembix rostrata), Sandlaufkäfer (Cicindela spec.) und die Blauflügelige Ödland-
      schrecke (Oedipoda caerulescens).

      Grundsätzlich vorstellbar sind unter anderem die folgenden weiteren Arten:
     Feldhase (Lepus europaeus): Die Art kommt gegenwärtig auf dem Spinelli-Ge-
      lände vor.
     Wendehals (Jynx torquilla) und Wiedehopf (Upupa epops): Für beide Arten wären
      die Magerweiden besonders günstige Nahrungshabitate. Sie nehmen häufig künst-
      liche Nisthilfen an. Einschränkend könnte sich die Dichte des Wegenetzes aus-
      wirken. Der Wiedehopf befindet sich seit einigen Jahren in Ausbreitung.
     Bluthänfling (Carduelis cannabina): Für die zuletzt stark rückläufige Art wäre die
      "Heckenlandschaft" gut geeignet. 2014 wurde sie unweit des Spinelli-Geländes
      nachgewiesen (Kleingartengebiet "Sellweiden").
     Steppenbiene (Nomioides minutissimus): Die charakteristische Art von Sandrasen
      wurde 2014 auf dem Spinelli-Gelände nachgewiesen.
     Italienische Schönschrecke (Calliptamus italicus): Diese besonders auffällige, für
      Sandrasen typische Heuschreckenart kommt in geringer Entfernung bei Viernheim
      vor.
     Blauflügelige Sandschrecke (Sphingonotus caerulans): Die Art kommt stellenweise
      bei Mannheim und zahlreich bei Viernheim vor.
     Gottesanbeterin (Mantis religiosa): Die in Ausbreitung begriffene Art fände in den
      Magerweiden besonders günstige Lebensräume vor.

                                                                                         23
4 Potenzieller künftiger Zustand

4.4    Potenzieller Wert der Biotoptypen nach der Ökokonto-Verordnung

       Im potenziellen künftigen Zustand hat das Spinelli-Gelände gemäß der Ökokonto-
Verordnung einen Wert von 8.266.583 Ökopunkten. Im Durchschnitt hat das Gebiet einen
Wert von 10,21 ÖP/m².

       In der nachfolgenden Tabelle ist der Wert des Spinelli-Geländes im potenziellen
zukünftigen Zustand getrennt nach den Eigentümern wiedergegeben.

Tabelle 4.4-1. Potenzieller Wert der Biotoptypen des Spinelli-Geländes (Ökopunkte je Eigentümer).

Eigentümer                    Größe in ha         Ökopunkte gesamt         Ökopunkte pro m²
                                                                            (Durchschnitt)

Bundesrepublik                     51,61               4.688.753                   9,08
Deutschland

Stadt Mannheim                     26,33               3.448.135                   13,1

Privateigentümer                    2,2                 103.459                    4,7

keine Angabe                       0,82                  26.236                    3,2

Gesamt                             80,96               8.266.583                  10,21

24
5 Bilanz für die Biotoptypen

5        Bilanz für die Biotoptypen

5.1      Bilanzierung für die Gesamtfläche

         Bei Realisierung des potenziellen künftigen Zustands erhöht sich der Wert des
Spinelli-Geländes im Sinn der Ökokonto-Verordnung um insgesamt 969.884 Ökopunkte
auf 8.266.583 Ökopunkte.

         Zugewinne an Ökopunkten treten auf dem Eigentum der Bundesrepublik Deutsch-
land und der Stadt Mannheim ein. Auf den weiteren Flächen erfolgt hingegen ein Verlust
an Ökopunkten.

         Besonders positiv ist die Bilanz beim Bundeseigentum. Dies resultiert daraus, dass
dort in besonders großem Umfang Gebäude (Lagerhallen) rückgebaut werden sollen und
hieraus wegen deren geringen ökologischen Bestandswerts (1 ÖP/m²) umfangreiche Auf-
wertungen resultieren. Weiterhin ist der Anteil von Flächen, die gemäß dem BUGA-
Siegerentwurf zu Sandrasen als dem wertvollsten Biotoptyp des Planzustands entwickelt
werden sollen, auf den bundeseigenen Flächen besonders groß. Die Wertminderung der
Flächen von Privateigentümern geht darauf zurück, dass große Teile von ihnen in der
"Parkschale" liegen (vgl. hierzu auch Tabelle 5.1-3).

Tabelle 5.1-1. Gegenüberstellung des Werts des Spinelli-Geländes im Ist- und im potenziellen
künftigen Zustand (Ökopunkte je Eigentümer).

Eigentümer                         Größe         Ökopunkte Ist-   Ökopunkte         Differenz
                                                   Zustand        potenzieller
                                                   (gesamt)        künftiger
                                                                   Zustand
                                                                   (gesamt)

Bundesrepublik                    51,61 ha          3.802.569      4.688.753        + 886.184
Deutschland gesamt

    Westteil                      15,18 ha          917.353        1.377.270        + 459.917

    Ostteil                       36,43 ha          2.885.216      3.311.483        + 426.267

Stadt Mannheim gesamt             26,33 ha          3.283.037      3.448.135        + 165.098

    Westteil                      25,39 ha          3.206.720      3.348.814        + 142.094

    Ostteil                        0,94 ha           76.196         99.304          + 23.108

Privateigentümer 1)                2,2 ha           136.618         103.459          - 33.159

keine Angabe                       0,82 ha           74.475         26.236           - 48.239

Gesamt                              80,96            7.296.699     8.266.583        + 969.884
1) Privatflächen gibt es nur im Westteil des Spinelli-Geländes.

         In der folgenden Tabelle werden die Durchschnittswerte der Ökopunkte pro
Quadratmeter für den Ist- und den potenziellen Planzustand wiedergegeben.

                                                                                             25
5 Bilanz für die Biotoptypen

Tabelle 5.1-2. Gegenüberstellung der Durchschnittswerte der Ökopunkte/m² im Ist- und im
potenziellen künftigen Zustand nach Eigentümern.

Eigentümer                      Größe in ha           Ökopunkte pro m²           Ökopunkte pro m²
                                                      (Durchschnitt) im          (Durchschnitt) im
                                                         Ist-Zustand               potenziellen
                                                                                 künftigen Zustand

Bundesrepublik                     51,61                    7,37                       9,08
Deutschland

Stadt Mannheim                     26,33                    12,47                      13,1

Privateigentümer                    2,2                      6,2                        4,7

keine Angabe                       0,82                     9,08                        3,2

Gesamt                             80,96                    9,01                       10,21

       Die trotz der Entwicklung sehr wertvoller Biotope gering erscheinende Aufwertung
ist darin begründet, dass auf großen Teilflächen Bereiche mit geringem Wert für den
Naturschutz entstehen. Dies wird mit der folgenden Tabelle gezeigt.

Tabelle 5.1-3. Größen und Werte (Ökopunkte) der Biotope des potenziellen künftigen Zustands.

Lebensraum               Wert               Bund          Stadt           Private         Sonstige
                        (ÖP/m²)

Sandrasen                  25              5,76 ha       3,36 ha          0,04 ha                -

Magerweide                 21               6,9 ha       7,75 ha             -                   -

Saumstreifen               16              1,06 ha       1,82 ha          0,06 ha         < 0,01 ha

Artenreiche                15               3,9 ha       0,52 ha          0,02 ha                -
Ruderalvegetation
trockenwarmer
Standorte

Hecken                     14              0,02 ha       0,56 ha          0,02 ha                -

Fettweide                  13              0,24 ha        1,8 ha          0,1 ha                 -

Grünflächen mit            5               3,12 ha       0,63 ha          0,5 ha                 -
dichtem
Baumbestand

Grünflächen mit            4                8,4 ha       3,07 ha          0,25 ha             0,42 ha
geringem
Baumbestand

Trittvegetation            4               3,06 ha          -                -                0,09 ha

Nutzrasen                  4               1,39 ha       0,63 ha          0,38 ha             0,05 ha

Innerstädtische            4               5,07 ha       1,72 ha          0,12 ha             0,02 ha
Grünfläche

Gastronomie,               2               1,11 ha       0,65 ha          0,33 ha                -
Spielplätze,
Sportflächen

Gebäude, Wege              1               11,58 ha      3,81 ha          0,38 ha             0,24 ha

26
5 Bilanz für die Biotoptypen

5.2   Ergänzende Bilanzierung ohne Berücksichtigung der geplanten
      Neubaugebiete

      Geringwertige Biotope entstehen unter anderem durch die geplante Wohnbe-
bauung auf dem Nordteil des Spinelli-Geländes (11,84 ha). Auf diesen Flächen wird der
Wert in potenziellen künftigen Zustand geringer als im Ist-Zustand sein. Die Aufwertung
des Spinelli-Geländes als Teil des Grünzugs Nordost erfolgt in den nicht zur Bebauung
vorgesehenen Gebietsteilen.

      In der folgenden Tabelle wird die Bilanzierung nach Ökopunkten für den
Flächenanteil ohne die geplanten Baugebiete vorgenommen.

Tabelle 5.2-1. Gegenüberstellung des Werts des Spinelli-Geländes im Ist- und im potenziellen
künftigen Zustand ohne Einbeziehung der geplanten Neubaugebiete im Norden (Ökopunkte je
Eigentümer).

Eigentümer             Größe in ha      Ökopunkte Ist-        Ökopunkte          Differenz
                                          Zustand            potenzieller
                                          (gesamt)             künftiger
                                                           Zustand (gesamt)

Bundesrepublik            43,19            2.913.043           4.452.443        + 1.539.400
Deutschland

Stadt Mannheim            23,11            3.024.129           3.364.230         + 340.101

Privateigentümer           2,01             127.364             98.004            - 29.360

keine Angabe               0,8              72.433              25.595            - 46.848

Gesamt                    69,12            6.136.979           7.940.272        + 1.803.293

      Tabelle 5.2-2 stellt die Durchschnittswerte der Ökopunkte pro Quadratmeter ohne
die zur Wohnbebauung vorgesehenen Flächen im Ist- und im potenziellen künftigen
Zustand gegenüber. Der erreichbare Durchschnittswert der bundeseigenen Flächen ist
gegenüber jenem, der sich mit Einbeziehung der Neubaugebiete ergibt, um 1,23 ÖP/m²
höher, jener der städtischen Flächen um 1,46 ÖP/m². Einer stärkeren Aufwertung aus
Sicht des Naturschutzes stehen die geplanten intensiven Nutzungen an den Rändern des
Geländes entgegen (Südostteil mit Gebäuden, "Parkschale").

                                                                                             27
5 Bilanz für die Biotoptypen

Tabelle 5.2-2. Gegenüberstellung der Durchschnittswerte der Ökopunkte/m² im Ist- und im
potenziellen künftigen Zustand nach Eigentümern, ohne Einbeziehung der geplanten
Neubaugebiete im Norden.

Eigentümer                     Größe in ha   Ökopunkte pro m²      Ökopunkte pro m²
                                             (Durchschnitt) im     (Durchschnitt) im
                                                Ist-Zustand          potenziellen
                                                                   künftigen Zustand

Bundesrepublik                    43,19             6,74                 10,31
Deutschland

Stadt Mannheim                    23,11            13,09                 14,56

Privateigentümer                  2,01              6,33                  4,87

keine Angabe                       0,8              9,04                  3,19

Gesamt                            69,12             8,88                 11,49

28
6 Bilanz für den Boden

6     Bilanz für den Boden

      Weitere Ökopunkte können durch die Entsiegelung von Flächen generiert werden.
Nach Kap. 3.1.2 und Tabelle 3 der Ökokonto-Verordnung werden hierfür 16 Ökopunkte je
Quadratmeter entsiegelter Fläche festgelegt.

6.1   Versiegelte Flächen im Ist-Zustand

      Versiegelt im Sinne des Bodenschutzes sind 61,65 ha des Spinelli-Geländes.

      Als versiegelte Flächen sind bezüglich des Bodens nicht nur jene Flächen ein-
zustufen, die den Biotoptypen 60.10 (von Bauwerken bestandene Fläche) und 60.21
(vollständig versiegelte Straße oder Platz) angehören, sondern auch die Flächen der
Biotoptypen 60.22 (gepflasterte Straße oder Platz), 60.23 (Weg oder Platz mit
wassergebundener Decke, Kies oder Schotter) und 60.30 (Gleisanlage), denn nach der
Arbeitshilfe "Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung" der
Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (2012, S.
12) sind Flächen mit starker Verdichtung und Ablagerungen von Material ohne Boden-
funktionen mit einer Versiegelung gleichzusetzen.

      Unter dem Aspekt des Bodenschutzes könnten auch diejenigen umfangreichen
Flächen mit den versiegelten Flächen gleichgesetzt werden, die zwar bewachsen sind,
aber von verdichtetem Feinschotter gebildet werden (ehemalige Stell- und Lagerflächen).
Ihre Fläche kann als Größenordnung aus den Biotoptypen abgeleitet werden, denn sie
sind die hauptsächlichen Standorte der Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte
(35.62) und der grasreichen Ruderalvegetation mit Magerkeitszeigern (35.64, 537).

      Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Aufschlüsselung der versiegelten Flächen
nach den Eigentumsverhältnissen.

Tabelle 6.1-1. Überbaute und versiegelte Flächen

                                     Bund           Stadt     Private       Keine Angabe
Bauwerke                            10,3 ha        1,53 ha    0,45 ha          0,03 ha
Vollständig versiegelt              0,54 ha         2,3 ha    0,01 ha          0,01 ha
Gepflastert                        15,74 ha        4,32 ha    0,79 ha          0,19 ha
Schotter                            0,41 ha        0,24 ha       -                -
Gleisanlagen                        0,54 ha        0,59 ha    0,01 ha             -
Zwischensumme                      27,53 ha        8,99 ha    1,26 ha          0,23 ha
Ruderalvegetation auf
                                   12,43 ha        10,52 ha   0,26 ha           0,43 ha
verdichtetem Feinschotter
Summe                              39,96 ha        19,51 ha   1,52 ha           0,66 ha

                                                                                           29
6 Bilanz für den Boden

6.2   Versiegelte Flächen im potenziellen künftigen Zustand

      Im potenziellen künftigen Zustand sind 22,54 ha des Spinelli-Geländes im
bodenkundlichen Sinn versiegelt.

      Als versiegelte Flächen im potenziellen künftigen Zustand werden außer den
Gebäuden auch alle Wege eingestuft, denn nach der Arbeitshilfe "Das Schutzgut Boden
in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung" der Landesanstalt für Umwelt, Messun-
gen und Naturschutz Baden-Württemberg sind wassergebundene Decken oder auch
starke Verdichtungen mit der Versiegelung gleichzusetzen. Ebenso werden Flächen für
Gastronomie sowie Spielplätze und Sportflächen mit vollständig versiegelten Flächen
gleichgesetzt, weil auch hier nicht von natürlichen Bodenfunktionen ausgegangen werden
kann. Die im BUGA-Siegerentwurf als "Urbane Brachelandschaften" dargestellten Flä-
chen werden so aufgefasst, dass die vorhandene Bedeckung mit verdichtetem Fein-
schotter erhalten bleibt.

      Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Aufschlüsselung der versiegelten Flächen im
potenziellen künftigen Zustand nach den Eigentumsverhältnissen.

Tabelle 6.2-1. Überbaute und versiegelte Flächen im potenziellen künftigen Zustand

                                   Bund            Stadt          Privat      keine Angabe

Artenreiche Ruderalvegetation      3,44 ha           -              -                -
trockenwarmer Standorte

Gastronomie, Spielplätze,          1,11 ha        0,65 ha        0,33 ha             -
Sportflächen

Gebäude, Wege                     11,59 ha        3,81 ha        0,38 ha         0,24 ha

Gleisanlage                        0,46 ha        0,52 ha        0,02 ha             -

Summe                             16,59 ha        4,98 ha        0,73 ha         0,24 ha

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