MITGLIEDERVERSAMMLUNG - 2019 TAGUNGSUNTERLAGEN - Landessportbund Thüringen
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TAGESORDNUNG
Mitgliederversammlung des LSB Thüringen e.V.
am 16. November 2019 in Bad Blankenburg
Beginn: 09.30 Uhr
TOP 1 Begrüßung und Eröffnung
TOP 2 Benennung des Versammlungsleiters
TOP 3 Bestätigung der Tagesordnung
TOP 4 Grußworte
TOP 5 Auszeichnungen
TOP 6 Bericht des Präsidiums des LSB Thüringen e.V.
Bericht des Vorstandes des LSB Thüringen – Teil 1: Sport in Thüringen
Aussprache zu den Berichten und Beschlussfassungen zu TOP 6
TOP 6.1 Änderung der Satzung des LSB Thüringen e.V.
TOP 6.2 Änderung der Finanzordnung des LSB Thüringen e.V.
TOP 6.3 Fortschreibung Anti-Doping-Maßnahmeplan des LSB Thüringen e.V.
TOP 7 Bericht der Thüringer Sportjugend
TOP 8 Bericht des Vorstandes des LSB Thüringen – Teil 2: Förderung und Finanzierung
Bericht der Buch- und Kassenprüfer
Aussprache zu den Berichten und Beschlussfassungen zu TOP 8
TOP 8.1 Erfüllung Haushalt 2018
Entlastung des Präsidiums 01.01.2018 – 17.11.2018
Entlastung des Präsidiums 17.11.2018 – 31.12.2018
Entlastung des Vorstandes 17.11.2018 – 31.12.2018
TOP 8.2 2. Nachtrag Haushalt 2019
TOP 8.3 Plan Haushalt 2020
TOP 9 Aufnahme von Verbänden: Aussprache und Beschlussfassung zu TOP 9:
TOP 9 Aufnahme Thüringer Cheerleading und Cheerdance Verband e.V.
TOP 10 Schlusswort des Präsidenten
3Stimmen- und Delegiertenschlüssel Mitgliederversammlung 2019
Anzahl Stimmen Delegierte
Zusammensetzung Mitgliederversammlung 115 332 167
Mitglieder des Präsidiums des Landessportbundes 9 9 9
Vorstand Thüringer Sportjugend 3 3 3
Sportfachverbände 47 160 63
Kreis- und Stadtsportbünde 23 160 59
Anschlussorganisationen 23 0 23
Ehrenpräsident und Ehrenmitglieder 2 0 2
Mitglieder des Schiedsgerichts 5 0 5
Kassenprüfer 3 0 3
Sportfachverbände Mitglieder Stimmen Delegierte
1 American Football und Cheerleading Verband Thüringen e.V. 596 2 1
2 Deutscher Alpenverein – Landesverband Thüringen e.V. 6.202 4 2
3 Thüringer Athleten-Verband e.V. 2.525 3 1
4 Thüringer Badminton-Verband e.V. 3.503 3 1
5 Thüringer Basketball-Verband e.V. 3.529 3 1
6 Thüringer Behinderten und Rehabilitations-Sportverband e.V. 26.802 8 2
7 Thüringer Billard-Verband e.V. 385 1 1
8 Thüringer Bogensport-Verband e.V. 980 2 1
9 Thüringer Box-Verband e.V. 1.574 2 1
10 DLRG-Landesverband Thüringen e.V. 2.439 2 1
11 Thüringer Eis- und Rollsportverband e.V. 2.327 2 1
12 Thüringer Fechtverband e.V. 578 2 1
13 Thüringer Fußball-Verband e.V. 97.989 15 2
14 Gehörlosen-Sportverband Thüringen e.V. 149 1 1
15 Thüringer Handball-Verband e.V. 9.468 5 2
16 Thüringer Hockey-Sportverband e.V. 730 2 1
17 Thüringer Judo-Verband e.V. 4.067 3 1
18 Thüringer Ju-Jutsu Verband e.V. 719 2 1
19 Thüringer Kanu-Verband e.V. 1.212 2 1
20 Thüringer Karate Verband e.V. 5.984 4 2
21 Thüringer Kegler-Verband e.V. 11.569 6 2
22 Thüringer Kickbox-Verband e.V. 952 2 1
23 Thüringer Leichtathletik-Verband e.V. 11.866 6 2
24 Luftsportverband Thüringen e.V. 1.333 2 1
25 Thüringer Verband für Modernen Fünfkampf e.V. 62 1 1
26 Thüringer Motorsport Bund e.V. 3.195 3 1
27 Thüringer Radsport-Verband e.V. 2.422 2 1
28 Thüringer Reit- und Fahrverband e.V. 6.792 4 2
29 Thüringer Ringer-Verband e.V. 1.146 2 1
30 Thüringer Ruderverband e.V. 269 1 1
31 Thüringer Schachbund e.V. 2.441 2 1
32 Thüringer Schlitten- und Bobsportverband e.V. 1.007 2 1
33 Thüringer Schützenbund e.V. 18.837 7 2
34 Thüringer Schwimmverband e.V. 6.964 4 2
35 Thüringer Landes-Seesportverband e.V. 730 2 1
36 Thüringer Seglerverband e.V. 656 2 1
37 Thüringer Skiverband e.V. 6.347 4 2
38 Special Olympics für Thüringen 294 1 1
39 Taekwondo Union Thüringen e.V. 663 2 1
40 Thüringischer Tanzsportverband e.V. 6.894 4 2
41 Landestauchsportverband Thüringen e.V. 1.848 2 1
42 Thüringer Tennis-Verband e.V. 5.968 4 2
43 Thüringer Tischtennis-Verband e.V. 11.532 6 2
44 Thüringer Triathlon-Verband e.V. 1.457 2 1
45 Thüringer Turnverband e.V. 44.825 10 2
46 Thüringer Volleyballverband e.V. 12.463 6 2
47 Thüringer Gebirgs- und Wanderverein e.V. 3.917 3 1
5Kreis- und Stadtsportbünde Mitglieder Stimmen Delegierte
1 Altenburger Land 15.516 7 3
2 Ilm-Kreis* 18.385 8 3
3 Bad Salzungen 10.905 6 2
4 Eisenach* 14.962 7 3
5 Saale-Holzland 11.100 6 2
6 Erfurt 35.360 11 3
7 Gera 16.428 7 3
8 Gotha 22.331 8 3
9 Greiz 16.917 7 3
10 Eichsfeld 23.089 8 3
11 Hildburghausen* 9.741 6 2
12 Jena 25.067 9 3
13 Schmalkalden-Meiningen 21.693 8 3
14 Unstrut-Hainich 15.711 7 3
15 Nordhausen* 13.550 7 3
16 Saale-Schwarza 17.456 7 3
17 Saale-Orla 12.557 6 2
18 Sömmerda 12.375 6 2
19 Kyffhäuserkreis 11.401 6 2
20 Sonneberg* 8.941 6 2
21 Suhl 8.532 5 2
22 Weimarer Land 12.548 6 2
23 Weimar 11.482 6 2
Anschlussorganisationen Delegierte
1 Aikido-Verband Thüringen e.V. 1
2 Arnis Escrima Kali Thüringen e.V. 1
3 Chinesisch-Deutscher Kampfkunstverein e.V. LV Thüringen 1
4 CVJM Thüringen e.V. 1
5 Deutscher Sportlehrerverband - LV Thüringen e.V. 1
6 DJK Landesverband Thüringen e.V. 1
7 Golfverband Sachsen und Thüringen e.V. 1
8 Kneipp-Bund Landesverband Thüringen e.V. 1
9 Landesausschuss Wasserwacht im DRK LV Thüringen e.V. 1
10 Mitteldeutscher Baseball und Softball Verband e.V. 1
11 Petanqueverband Ost e.V. 1
12 Rugby-Landesverband Thüringen e.V. 1
13 Schutz- und Gebrauchshundesport - LV Thüringen e.V. 1
14 Sport-Förderverein "Kurt Rödel" Greiz e.V. 1
15 Stiftung Thüringer Sporthilfe 1
16 Tai-Jitsu und Jiu-Jitsu Landesverband Thüringen e.V. 1
17 Thüringer Bodybuilding- und Fitnessverein e.V. 1
18 Thüringer Hoch-und Fachschulsportverband e.V. 1
20 Thüringer Landesverband der Schwimmmeister e.V. 1
21 Thüringer Polizeisportkuratorium 1
22 Thüringer Tchoukball-Verband e.V. 1
23 Thüringer Wanderakademie e.V. 1
24 Trägerverein Olympiastützpunkt Thüringen e.V. 1
* Bei Ungleichgewicht zwischen den Stimmen der KSB/SSB und den Sportfachverbänden, werden dem stimmschwächeren
Bereich weitere Stimmen bis zur Stimmengleichheit zugeteilt. Die Ausgleichsstimmen werden jenen KSB/SSB oder Sport-
fachverbänden zugeteilt, deren Mitgliederzahl der nächsthöheren Stimmenzahl am nächsten kommt. [Satzung, §25 (1)]
6BESCHLUSSVORLAGE
Mitgliederversammlung des LSB Thüringen e.V.
am 16. November 2019 in Bad Blankenburg
TOP 6.1 Antrag des Präsidiums auf Änderung der Satzung des LSB Thüringen e.V.
Beschlussvorschlag:
Die Mitgliederversammlung beschließt die Satzung des LSB Thüringen e.V. mit der in der Vorlage
dargestellten Änderungen.
Begründung:
1. § 6 Gemeinnützigkeit
In § 6 Absatz 3 soll eine Ergänzung vorgenommen werden. Anlass ist ein Schreiben des Finanzamtes
(FA) vom 19.03.2018 mit der Empfehlung, die Satzung hinsichtlich der Vergütung von Ämtern im LSB
zu ergänzen.
Die empfohlene Formulierung des FA zur Ergänzung des § 6 Abs. 3 der LSB-Satzung lautet:
„Bei Bedarf können Satzungsämter im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten entgeltlich
auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach § 3
Nr. 26a EStG (Ehrenamtspauschale) ausgeübt werden.“
Anstelle des Begriffes „Wahlämter“ wird der Begriff „Satzungsämter“ eingefügt. Der Begriff
Satzungsämter ist treffender, da er auch jene Organ- oder Gremienmitglieder erfasst, die bestellt
oder berufen werden.
Zur Klarstellung darüber, dass der Vorstand des LSB Thüringen bereits auf der Grundlage eines
Dienstvertrages tätig ist, wird die Formulierung dahingehend ergänzt.
(Hinweis: Sollen „Beauftragte“ des LSB eine Vergütung/Ehrenamtspauschale erhalten, so bedarf es
hierzu keiner Satzungsregelung.)
2. § 15 Mitgliederversammlung
In § 15 Mitgliederversammlung Buchstabe e) soll die Auflistung derer, die an der
Mitgliederversammlung des LSB teilnehmen, um den Vorstand ergänzt werden. Die Änderung dient
lediglich der Vervollständigung des Kreises der Teilnehmenden an der Mitgliederversammlung.
73. § 35 Datenschutzklausel
Eine Datenschutzbestimmung in der Satzung ist nicht zwingend erforderlich, aber dennoch hilfreich,
um die Bedeutung des Datenschutzes im LSB zum Ausdruck zu bringen und den
Mitgliedsorganisationen und deren Mitgliedern mitzuteilen, wie der LSB den Datenschutz umsetzt.
Die Bestimmung ist an die EU DS-GVO anzupassen. Hier ist im Besonderen auf die Rechte der
Mitglieder hinzuweisen.
4. § 36 Gleichstellungsbestimmung
Die Anpassung erfolgt unter der Beachtung einer Geschlechtervielfalt. Dort, wo Ordnungen des LSB
geändert wurden, hat der LSB bereits begonnen, diese neue Formulierung einzuführen.
Hinweis zur Lesbarkeit der Vorlage:
Wörter bzw. Formulierungen, die neu bzw. verändert eingefügt werden sollen, sind rot geschrieben.
Präsidium
Erfurt, 21. August 2019
8geltende Fassung der Satzung
Änderungsvorschläge
(17.11.2018)
§6 Gemeinnützigkeit §6 Gemeinnützigkeit
(3) Wahlämter innerhalb des LSB Thüringen (3) Satzungsämter innerhalb des LSB
werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Thüringen werden grundsätzlich ehrenamtlich
Das Präsidium kann dem jeweiligen Ehrenamt ausgeübt. Bei Bedarf können Satzungsämter
eine Aufwandsentschädigung gewähren. im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglich-
keiten entgeltlich auf der Grundlage eines
Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer
Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26a EStG
(Ehrenamtspauschale) ausgeübt werden. Die
Mitglieder des Vorstandes (§ 17) sind entgelt-
lich auf der Grundlage eines Dienstvertrages
tätig. Über eine entgeltliche Tätigkeit bzw. über
die Zahlung einer Ehrenamtspauschale ent-
scheidet das Präsidium. Davon ausgenommen
sind Entgelte für die Tätigkeit der Mitglieder
des Präsidiums. Diese regelt die
Finanzordnung.
§ 15 Mitgliederversammlung § 15 Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung ist das oberste (1) Die Mitgliederversammlung ist das oberste
Beschlussorgan des LSB Thüringen. Beschlussorgan des LSB Thüringen.
Ihr gehören an: Ihr gehören an:
a) die Delegierten der Sportfachverbände, a) die Delegierten der Sportfachverbände,
b) die Delegierten der Kreis- und Stadtsport- b) die Delegierten der Kreis- und Stadtsport-
bünde bünde
c) die Delegierten der Anschlussorganisa- c) die Delegierten der Anschlussorganisa-
tionen tionen
d) die Mitglieder des Präsidiums d) die Mitglieder des Präsidiums
e) drei weitere Mitglieder des Vorstandes der e) die Mitglieder des Vorstandes
Thüringer Sportjugend f) drei weitere Mitglieder des Vorstandes der
f) die Ehrenpräsidenten und Ehrenmitglieder Thüringer Sportjugend
g) die Mitglieder des Schiedsgerichts g) die Ehrenpräsidenten und Ehrenmitglieder
h) die Buch- und Kassenprüfer h) die Mitglieder des Schiedsgerichts
i) die Buch- und Kassenprüfer
§ 35 Datenschutzklausel § 35 Datenschutzklausel
(1) Zur Wahrnehmung seiner nach dem (1) Zur Wahrnehmung seiner nach dem
Satzungszweck bestimmten Aufgaben erhebt, Satzungszweck bestimmten Aufgaben erhebt,
verarbeitet und nutzt der LSB Thüringen Daten verarbeitet und nutzt der LSB Thüringen Daten
seiner Mitglieder gemäß § 8 Abs. 1. Die seiner Mitglieder gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung erfolgt sowie von weiteren Personen. Die Erhebung,
insbesondere mit dem Beitritt der Mitglieder Verarbeitung und Nutzung erfolgt
bzw. im Rahmen der Mitgliederbestands- insbesondere mit dem Beitritt der Mitglieder
erhebung über die Sportvereine. bzw. im Rahmen der Mitgliederbestands-
erhebung über die Sportvereine, im Rahmen
von Fortbildungen und der allgemeinen
Verbandsarbeit.
9Zu diesen Daten der Mitglieder zählen Zu diesen Daten der Mitglieder zählen
insbesondere Vereins- bzw. Verbandsname, insbesondere Vereins- bzw. Verbandsname,
Postanschrift, Telefon-/ Faxnummer, E-Mail- Postanschrift, Telefon-/ Faxnummer, E-Mail-
Adresse, Internetadresse, Bankverbindung, Adresse, Internetadresse, Bankverbindung,
Amts- bzw. Funktionsträger des Vereins/ Amts- bzw. Funktionsträger des Vereins/
Verbands mit Postanschrift und Verbands mit Postanschrift und
Telefonnummer. Telefonnummer.
Unter die erhobenen Daten können auch Unter die erhobenen Daten können auch
personenbezogene, nicht im Vereinsregister personenbezogene, nicht im Vereinsregister
eingetragene, Daten fallen. Das kann eingetragene, Daten fallen. Das kann
insbesondere dann der Fall sein, wenn die insbesondere dann der Fall sein, wenn die
durch den Sportverein/ Sportfachverband oder durch den Sportverein/ Sportfachverband oder
der Anschlussorganisation getätigten der Anschlussorganisation getätigten
Mitgliedschaftsangaben (Postanschrift, Mitgliedschaftsangaben (Postanschrift,
Telefonnummer etc.) einer (Privat-) Person Telefonnummer etc.) einer (Privat-) Person
zugeordnet worden sind, die nicht zum BGB- zugeordnet worden sind, die nicht zum BGB-
Vorstand des Mitgliedes gehört und nicht in Vorstand des Mitgliedes gehört und nicht in
das Vereinsregister eingetragen ist. das Vereinsregister eingetragen ist.
Bei der Verarbeitung personenbezogener
Daten sind die Vorgaben der EU-Datenschutz-
Grundverordnung (DS-GVO) und das
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neu) zu
beachten.
(2) bleibt unverändert: (2) bleibt unverändert:
(2) Für die Erhebung, Verarbeitung, (2) Für die Erhebung, Verarbeitung,
Speicherung und Nutzung der Daten nutzt der Speicherung und Nutzung der Daten nutzt der
LSB Thüringen Datenverarbeitungssysteme LSB Thüringen Datenverarbeitungssysteme
(EDV). Dies kann auch über das Internet (EDV). Dies kann auch über das Internet
erfolgen. Der LSB Thüringen hat ausreichende erfolgen. Der LSB Thüringen hat ausreichende
und organisatorische Maßnahmen zur und organisatorische Maßnahmen zur
Einhaltung des Datenschutzes zu treffen. Einhaltung des Datenschutzes zu treffen.
(3) Personenbezogene Daten werden nach den (3) Jede betroffene Person hat insbesondere
gesetzlichen Vorgaben, insbesondere denen die folgenden Rechte, wenn die in den
des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) und jeweiligen Vorschriften beschriebenen
des Telemediengesetzes (TMG), behandelt. Der Voraussetzungen vorliegen:
LSB Thüringen wird personenbezogene Daten das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-
nicht zu anderen als in dieser Satzung GVO
genannten Zwecken und Aufgaben das Recht auf Berichtigung nach Artikel 15
weitergeben, es sei denn, er ist aus DS-GVO
gesetzlichen Gründen dazu verpflichtet oder das Recht auf Löschung nach Artikel 17
der Berechtigte hat zur Weitergabe seine DS-GVO
Einwilligung erteilt. Soweit der LSB Thüringen das Recht auf Einschränkung der
in Erfüllung seiner satzungsgemäßen Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO
Aufgaben gehalten ist, personenbezogene das Recht auf Datenübertragbarkeit nach
Daten an Mitgliedsorganisationen und/oder Artikel 20 DS-GVO
Dritte zu übermitteln, wird er das Gebot der das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-
Datensparsamkeit beachten. GVO
das Recht auf Beschwerde bei der
Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DS-GVO
das Recht, eine erteilte Einwilligung für die
Zukunft zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit
der vor dem Widerruf erfolgten Verarbeitung
bleibt in diesem Fall unberührt.
10(4) Mit dem Beitritt erklärt sich das Mitglied (4) Den Organen des LSB Thüringen, allen
mit der Erhebung, Verarbeitung und/oder Mitarbeitern oder sonst für den LSB Thüringen
Nutzung der personenbezogenen Daten mit Tätigen ist es untersagt, personenbezogene
der in Absatz 1 normierten Art und dem Daten unbefugt zu anderen als zu den zur
Umfang einverstanden und verpflichtet sich, jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden
seinerseits den Datenschutz zu wahren. Zwecken zu verarbeiten. Personenbezogene
Daten dürfen nicht unbefugt bzw. zweckfremd
Dritten bekannt gegeben oder sonst wie
zugänglich gemacht werden. Diese Pflichten
bestehen über das Ausscheiden der oben
genannten Personen aus ihren Funktionen
und/ oder aus dem LSB Thüringen, aus dessen
Mitgliedern bzw. aus dessen
Mitgliedsorganisationen hinaus fort.
(5) Nach den Vorschriften des BDSG hat jedes (5) Zur Wahrung der Aufgaben und Pflichten
Mitglied und jeder Betroffene insbesondere das nach der DS-GVO und dem BDSG bestellt der
Recht, auf Auskunft über die zu seiner Person Vorstand einen Datenschutzbeauftragten.
gespeicherten Daten, deren Herkunft, dessen
Empfänger sowie den Zweck der Speicherung.
Ebenso besteht das Recht auf Berichtigung,
Löschung und Sperrung personenbezogener
Daten.
(6) Der Vorstand kann eine Ausführungs- (6) Der Vorstand erlässt eine Datenschutz-
verordnung (Datenschutzrichtlinie zur richtlinie. Er kann weitere, der Einhaltung des
Ausführung dieser Datenschutzregelungen) Datenschutzes dienende Ordnungen,
erlassen. Richtlinien und Anweisungen erlassen.
§ 36 Gleichstellungsbestimmung § 36 Gleichstellungsbestimmung
Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf
gelten jeweils in der weiblichen und der die Verwendung der gendergerechten Sprach-
männlichen Form. formen verzichtet. Sämtliche Personen-,
Funktions- und Amtsbezeichnungen gelten
gleichermaßen für alle Geschlechter.
1112
BESCHLUSSVORLAGE
Mitgliederversammlung des LSB Thüringen e.V.
am 16. November 2019 in Bad Blankenburg
TOP 6.2 Antrag des Präsidiums auf Änderung der Finanzordnung des LSB Thüringen e.V.
Beschlussvorschlag:
Die Mitgliederversammlung beschließt die Finanzordnung des LSB Thüringen e.V. in der als Anlage
beigefügten, geänderten Fassung.
Begründung:
Die Erstattung von Auslagen für hauptamtliche Mitarbeiter im LSB ist neu geregelt in einer
„Dienstanweisung zur Regelung von Dienstgängen und Dienstreisen im LSB“, beschlossen durch den
Vorstand in seiner Sitzung am 06.06.2019.
Diese Regelungen sollen auch für ehrenamtlich Tätige in den Organen und Gremien des LSB gelten,
können jedoch nicht mit einer „Dienstanweisung“ untersetzt werden. Hierzu bedarf es einer
Grundlage in der Finanzordnung.
Hinweis zur Lesbarkeit der Vorlage:
Wörter bzw. Formulierungen, die neu bzw. verändert eingefügt werden sollen, sind rot geschrieben.
Präsidium
Erfurt, 21. August 2019
1314
geltende Fassung der Finanzordnung
Änderungsvorschläge
(17.11.2018)
§5 Erstattung von Auslagen §5 Erstattung von Auslagen
Die bei der Ausübung der ehren- und Die bei der Ausübung der ehren- und
hauptamtlichen Tätigkeit in gewählten und hauptamtlichen Tätigkeit in gewählten und
berufenen Gremien des LSB entstehenden berufenen Organen und Gremien des LSB
Auslagen werden erstattet. entstehenden Auslagen werden erstattet.
Die Festlegungen zur Reisekostenvergütung Der Ersatz der Auslagen im LSB erfolgt nach
des LSB sind in der „Richtlinie für Dienstgänge Thüringer Reisekostengesetz in seiner jeweils
und Dienstreisen im Landessportbund gültigen Fassung und ist in der „Dienstan-
Thüringen e.V.“ geregelt, die vom Vorstand weisung zur Regelung von Dienstgängen und
beschlossen wird. Dienstreisen im LSB“ zusammengefasst. Diese
wird vom Vorstand beschlossen und gilt für alle
hauptamtlichen Mitarbeiter des LSB.
Ehrenamtlich für den LSB tätige Personen
erhalten eine Erstattung ihrer Auslagen auf
Grundlage einer ordnungsgemäßen
Abrechnung analog der Dienstanweisung zur
Regelung von Dienstgängen und Dienstreisen
im LSB.
1516
BESCHLUSSVORLAGE
Mitgliederversammlung des LSB Thüringen e.V.
am 16. November 2019 in Bad Blankenburg
TOP 6.3 Fortschreibung des Anti-Doping-Maßnahmeplanes des LSB Thüringen e.V.
Beschlussvorschlag:
Die Mitgliederversammlung beschließt den Maßnahmeplan des Landessportbundes Thüringen e.V. im
Kampf gegen Doping (kurz: Anti-Doping-Maßnahmeplan) in der als Anlage beigefügten, geänderten
Fassung.
Begründung:
Eine Fortschreibung des von der Mitgliederversammlung 2016 beschlossenen Anti-Doping-
Maßnahmeplanes begründet sich zum einen durch die Verabschiedung des Thüringer
Sportfördergesetzes zum 01.01.2019 und den darin formulierten Maßgaben zur Umsetzung von
Anti-Doping-Maßnahmen im organisierten Sport.
Zum zweiten wurde auf Inhalte verzichtet, die Bestandteil des Anti-Doping-Gesetzes sind.
Redaktionelle Änderungen ergaben sich nach Prüfung von Verantwortlichkeiten und der
Umsetzbarkeit der bisher formulierten Regelungen.
Präsidium
Erfurt, 21. August 2019
1718
Maßnahmeplan
des Landessportbundes Thüringen e.V.
im Kampf gegen Doping
beschlossen auf der Hauptausschusstagung am 17.11.2007
geändert auf der Mitgliederversammlung am 19.11.2016
geändert auf der Mitgliederversammlung am 16.11.2019
1920
1. Präambel
Die Bedeutung von Bewegung, körperlicher Aktivität und Sport für die soziale und gesundheitliche
Entwicklung der Bürgerinnen und Bürger ist unbestritten. Gleichzeitig vermittelt der Sport über sein
Regelwerk und den Leistungsvergleich Grundwerte wie Toleranz, Fairness, Integration,
Chancengleichheit aber auch Leistungsstreben und Leistungsbereitschaft. Unter Beachtung dieser
gesellschaftlich relevanten Leistungen des Sports genießt er ein hohes gesellschaftliches Ansehen
und begründet seinen Anspruch auf eine gezielte öffentliche Förderung durch den Staat.
Die mediale Wirksamkeit von internationalen Sportereignissen, eng gekoppelt an eine deutliche
Intensivierung der Kommerzialisierung und Professionalisierung des Hochleistungssports, aber auch
die Ausnutzung spitzensportlicher Ergebnisse für politische Zwecke war und ist eng verbunden mit
der Gefahr, die sportliche Leistungsfähigkeit der Athleten mittels des Einsatzes von Doping zu
manipulieren.
Leistungsmanipulation durch Doping verstößt gegen grundlegende Regelungen des Sports und
gefährdet die seitens der Gesellschaft anerkannten sozialen und pädagogisch-erzieherischen
Leistungen des Sports.
Grundlage für alle Aktivitäten zur Dopingbekämpfung durch den organisierten Sport ist der NADA-
Code (NADC), jeweils in seiner aktuellen Fassung. Der NADC ist die rechtliche Grundlage für einen
fairen Sport in Deutschland. Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Anti-Doping Gesetz dient
einem konsequenten Kampf gegen Doping und Leistungsmanipulation und stellt die staatliche
Grundlage für die Verfolgung von Dopingvergehen dar.
Die Nationale Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) hat eine zentrale Funktion in der
Dopingbekämpfung eingenommen. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB), die
Spitzenverbände, die Landessportbünde und die Olympiastützpunkte arbeiten eng mit der NADA
zusammen.
Eine wirkungsvolle Dopingprävention erfordert die aktive Mitwirkung der Sportorganisationen und ein
abgestimmtes Vorgehen aller Beteiligten unter Beachtung und Einhaltung der Beschlüsse und
Maßnahmen zur „Null-Toleranz-Politik“ des DOSB.
Mit der Beteiligung der Länder und der Landessportbünde an der Finanzierung der NADA können
Dopingpräventionsmaßnahmen der Thüringer Sportorganisationen wirksame Unterstützung
erhalten.
Der „Maßnahmeplan des Landessportbundes Thüringen im Kampf gegen Doping“ steht unter dem
Motto „Thüringen Fair zum Erfolg“ und ist schwerpunktmäßig ausgerichtet auf präventive
Maßnahmen zur mittel- und langfristigen Bekämpfung von Doping und Leistungsmanipulation im
Sport. Er richtet sich an alle Trainer, Betreuer, Übungsleiter (Athletenbetreuer in Sinne des NADC) und
an die Athleten, insbesondere an die Athleten im Nachwuchsleistungssport.
21Mit dem vom Thüringer Landtag im November 2017 neu beschlossenen Thüringer Sportfördergesetz
und den darin enthaltenen Regelungen zum Anerkenntnis der einschlägigen Anti-Doping
Bestimmungen und zum Maßnahmeplan des LSB Thüringen im Kampf gegen Doping und dessen
Umsetzung durch alle geförderten Sportorganisationen wurde zugleich ein verbindlicher Rahmen für
den Kampf gegen Doping im Thüringer Sport vorgegeben.
Dieser Maßnahmeplan ist die Fortschreibung des durch den Hauptausschuss des LSB Thüringen am
17.11.2007 beschlossenen Maßnahmenplanes.
2. Ziele des Anti-Doping-Maßnahmeplanes
Grundlage aller Aktivitäten des LSB Thüringen ist der NADC. Folgende Ziele werden durch den LSB
Thüringen vorrangig verfolgt:
eine umfassende Information und Aufklärung über die Gefahren des Dopings, dessen
Auswirkungen und Konsequenzen,
die Erhöhung und Stärkung der sozialpädagogischen Kompetenz der Trainer, Übungsleiter,
Jugendleiter und Betreuer mittels Aus- und Fortbildungsmaßnahmen,
die Entwicklung von Einstellungen und Verhaltensweisen durch erzieherische und pädagogische
Maßnahmen zielgruppenbezogen unter Nutzung aller Sportstrukturen und der Einbeziehung
weiterer Partner,
die Darstellung der positiven und gesundheitsfördernden Möglichkeiten des Sports ohne Doping
und Manipulation,
Einbindung von Juniorbotschaftern der Deutschen Sportjugend und der Spitzenverbände sowie
weiterer Angebote der Deutschen Sportjugend,
die Entwicklung gezielter, öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen und Aktivitäten unter
vorbildhafter Einbeziehung aktueller und ehemaliger Thüringer Sportlerinnen und Sportler,
die Einbeziehung anerkannter Doping-Opfer und Betroffener von Dopingpraktiken.
3. Maßnahmen zur Umsetzung des Maßnahmeplanes
3.1 Information und Aufklärung
Die Kooperation mit der NADA und die Rahmenvereinbarung „Gemeinsam gegen Doping“
beinhalten einen jährlich zwischen LSB Thüringen und der NADA abgestimmten
Maßnahmekatalog. Maßnahmen der Thüringer Sportfachverbände/Sportverbände als
Anschlussorganisationen (Sportfachverbände) sind jährlich bis zum 30.09. beim LSB Thüringen
einzureichen, damit diese in den Maßnahmekatalog aufgenommen werden können.
Die NADA unterstützt den LSB Thüringen bei geplanten Maßnahmen und stellt dafür
Informationsmaterial für Schulungen etc. zur Verfügung.
Die NADA unterstützt den LSB Thüringen bei der Organisation und Durchführung von
Informationsveranstaltungen, Foren und Gesprächen für und mit Sportlern, Trainern, Betreuern,
Eltern.
22 Die Sportfachverbände sind verpflichtet jährlich eine Informationsveranstaltung für ihren
Landeskaderbereich (LK, NK2) zu organisieren. Sie können hierzu die zwischen dem LSB
Thüringen und der NADA abgestimmten Maßnahmen nutzen.
Durch Verlinkungen der Internetplattformen des LSB und des OSP mit der der NADA sowie der
Sportfachverbände mit dem LSB und der NADA werden Informationsmöglichkeiten geschaffen.
3.2 Doping-Kontrollmaßnahmen
Der LSB Thüringen beteiligt sich gemäß der „Vereinbarung über die Zusammenarbeit mit der NADA“
anteilig an der Finanzierung von Dopingkontrollmaßnahmen. Im Rahmen des Doping-Kontroll-
Systems (DKS) kann die NADA Trainingskontrollen im Landeskaderbereich (NK2) durchführen.
3.3 Dopingprävention in der Aus- und Fortbildung
Die Aufklärung zum Doping und zum Medikamentenmissbrauch und den sich daraus ableitenden
Gefahren sind mit mindestens zwei Lerneinheiten verbindliche Bestandteile in der
Lizenzausbildung unter Verantwortung des LSB Thüringen und der Sportfachverbände.
Fortbildungsangebote zum Themenkomplex Doping/ Medikamentenmissbrauch sollen zur
Lizenzverlängerung anerkannt werden.
Lehrmaterialien, Powerpoint-Präsentationen, Seminarvorträge zur Unterstützung der
Bildungsarbeit im LSB Thüringen und in den Sportfachverbänden sind bei der NADA, auch digital
und über die NADA-App, abrufbar.
Aktuelle Informationen über die Entwicklungen in der Dopingprävention und zum Thema Doping
und Medikamentenmissbrauch sind Bestandteil der Trainerfortbildung im
Nachwuchsleistungssport des LSB und der Sportfachverbände.
Innerhalb der Bildungsmaßnahmen der Thüringer Sportjugend (überfachliche Ausbildung,
Juleica) sind Themenkomplexe über Doping, Drogen, Medikamentenmissbrauch und
Suchtverhalten in die Bildungsangebote eingebunden.
3.4 Fördervoraussetzungen nach Sportfördergesetz, Sanktionen
3.4.1 Fördervoraussetzungen
Förderung durch das Land Thüringen setzt voraus, dass der LSB Thüringen, der
Olympiastützpunkt Thüringen, die Stiftung Thüringer Sporthilfe, die Sportfachverbände, Kreis-
und Stadtsportbünde und die Sportvereine sich durch Anerkennung der einschlägigen Anti-
Doping-Bestimmungen, insbesondere des WADA- und NADA-Codes zum dopingfreien Sport
bekennen (§ 17 Abs. 1 ThürSportFG).
23 Eine weitere Fördervoraussetzung durch das Land Thüringen ist das Anerkenntnis und die
Umsetzung des Maßnahmenplan des LSB Thüringen im Kampf gegen Doping durch die
vorgenannten Sportorganisationen (§ 17 Abs. 2 ThürSportFG).
Gemäß der Förderbedingungen der Landesregierung ist in den Vereinbarungen des LSB
Thüringen mit den Sportfachverbänden verankert, dass die Gewährung von Fördermitteln,
insbesondere die Finanzierung von Trainerstellen, von der uneingeschränkten und aktiven
Mitwirkung der Sportfachverbände an der Dopingbekämpfung abhängt. Hierzu gehört, dass der
Sportfachverband mit seinen Kaderathleten den NADC umsetzt und konsequent diesen
Maßnahmekatalog unterstützt. Verstöße gegen Bestimmungen zur Anti-Doping Bekämpfung
können zur Kürzung oder Einstellung der Förderung führen.
3.4.2 Ehren- und Verpflichtungserklärung
Alle hauptamtlichen und nebenberuflichen Trainer bzw. Athletenbetreuer im Sinne des NADC der
Sportfachverbände, alle hauptberuflichen Mitarbeiter des LSB Thüringen, alle haupt- und
nebenberuflichen Mitarbeiter des Olympiastützpunktes Thüringen und alle hauptberuflichen
Mitarbeiter der Sportfachverbände und Kreis- und Stadtsportbünde haben die Ehren- und
Verpflichtungserklärung in der jeweils gültigen Fassung (Anlage 1, Stand 08.11.18) unterzeichnet
vorzulegen, sofern die Ehren- und Verpflichtungserklärung nicht bereits Bestandteil des Arbeits-
bzw. Dienstvertrages ist.
Sportmedizinische Untersuchungsstellen, Sportmedizinische bzw. sporttherapeutische
Einrichtungen und Kliniken, Rehabilitationskliniken, ärztliche Beratungsstellen und Arztpraxen als
Partner des LSB Thüringen, des Olympiastützpunktes Thüringen oder der Sportfachverbände
haben von ihren Mitarbeitern eine Erklärung zur Einhaltung der Anti-Doping Bestimmungen
einzuholen und die Umsetzung gegenüber dem LSB Thüringen zu bestätigen. Für lizenzierte
sportmedizinische Untersuchungsstellen des LSB Thüringen ist dies Bestandteil der
Kooperationsvereinbarungen.
Die Sportvereine sind aufgefordert, von ihren Trainern und Übungsleitern, die im
Nachwuchsleistungssport eingesetzt werden, eine Erklärung zur Einhaltung der Anti-Doping
Bestimmungen einzuholen.
In der Lizenzaus- und -fortbildung der Sportfachverbände und des LSB Thüringen für
Fachübungsleiter, Trainer und Übungsleiter ist die Aushändigung der Lizenzen nach
erfolgreichem Abschluss der Aus- bzw. Fortbildung an die Unterzeichnung des Ehrenkodex
Kinderschutz gebunden.
3.4.3 Athletenvereinbarung
Athleten, die durch die Stiftung Thüringer Sporthilfe gefördert werden, unterzeichnen eine
Athletenvereinbarung, die eine Anti-Doping-Klausel enthält.
243.4.4 Sanktionen
Nachgewiesene Verstöße durch Athleten gegen die Anti-Dopingbestimmungen haben den
Ausschluss aus den Fördermaßnahmen des Olympiastützpunktes Thüringen, der Stiftung
Thüringer Sporthilfe und der Sportfachverbände zur Folge. Erhaltene Förderungen der Stiftung
Thüringer Sporthilfe sind entsprechend der Athletenvereinbarung zurückzuerstatten.
Für hauptamtlich beschäftigte Trainer und den weiteren Personenkreis, die „Ehren-und
Verpflichtungserklärungen“ zu unterzeichnen haben, können Verstöße gegen die Anti-
Dopingbestimmungen arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
3.5 Zusammenarbeit mit den Sportgymnasien
In die Kooperationsvereinbarungen der Sportfachverbände mit den Sportgymnasien sind
Maßnahmen zur Anti-Dopingprävention und der Prävention zum Medikamentenmissbrauch sowie
gemeinsame Aufgaben zur Umsetzung dieses Maßnahmeplanes aufzunehmen. Der
Olympiastützpunkt Thüringen ist hierbei einzubeziehen.
Für die in den Sportgymnasien eingesetzten Sportlehrer (Spezialsport und Training) sind in
Abstimmung mit den Schulleitungen der Sportgymnasien die Ehren- Verpflichtungserklärung
einzuholen.
Entsprechend § 47 Thüringer Schulgesetz sind die Schulen verpflichtet, ein Konzept zur
Gesunderhaltung und gesunden Lebensweise zu entwickeln. Das Thema „Doping, Drogen und
Medikamentenmissbrauch im Sport“ soll ein fester Bestandteil der Bildungs- und
Erziehungsarbeit an den Sportgymnasien sein.
In den Unterrichtsstunden, Foren oder Diskussionsrunden sollen die Erfahrungen und Erlebnisse
ehemaliger Leistungssportler, Betroffener von Dopingpraktiken oder von staatlich anerkannten
Dopingopfern genutzt werden. Die Präventionsangebote der NADA, insbesondere das Angebot
„Gemeinsam gegen Doping“ e-Learning sind hierzu zu nutzen.
3.6 Dokumentation
Der Landessportbund Thüringen, die Sportfachverbände und Anschlussorganisationen, der
Olympiastützpunkt Thüringen, die Stiftung Thüringer Sporthilfe, die Kreis- und Stadtsportbünde
regeln in ihren Satzungen, dass sie die einschlägigen Anti-Doping Bestimmungen insbesondere
den NADA-Code anerkennen und für einen dopingfreien Sport eintreten.
Die Sportvereine sind aufgefordert, sich in ihren Satzungen zu einem dopingfreien Sport zu
bekennen.
Das Präsidium und der Vorstand des LSB Thüringen überwachen die Umsetzung des
Maßnahmeplanes des LSB Thüringen im Kampf gegen Doping. Die durch den LSB im
Nachwuchsleistungssport geförderten Sportfachverbände, der Olympiastützpunkt Thüringen und
die Stiftung Thüringer Sporthilfe berichten jährlich im Rahmen der Förderanträge über die
durchgeführten Maßnahmen zur Umsetzung des Maßnahmeplanes. Sie sind zur Mitteilung und
Information an den LSB Thüringen verpflichtet, wenn sich Fragen oder Probleme in der
25Umsetzung des Maßnahmeplanes ergeben. Sie sind zudem zur Mitteilung in Fällen von Verstößen
gegen Anti-Doping Bestimmungen verpflichtet.
3.7 Öffentlichkeitsarbeit in der Dopingprävention
Der Maßnahmeplan des LSB Thüringen im Kampf gegen Doping ist in seiner jeweils aktuellen
Fassung auf der Homepage des LSB einsehbar.
In der Öffentlichkeitsarbeit des LSB erfolgt eine regelmäßige Berichterstattung zu laufenden
Aktivitäten bei der Umsetzung des Maßnahmeplanes zur Bekämpfung des Dopings.
4. Anti-Doping-Beauftragter / Ansprechpartner
Der LSB Thüringen stellt sich die Aufgabe einen Anti-Doping-Beauftragten zu gewinnen.
Zu seinen Aufgaben gehört die Begleitung der Umsetzung des Maßnahmeplanes.
Die NADA ist Ansprechpartner zu Fragen der Einhaltung und Umsetzung des NADA-Codes und bietet
für Athleten, Trainer und Betreuer zielgerichtete Informationshilfe und Beratung.
Die Aufgabe zur Beratung des Vorstandes und des Präsidiums in der Umsetzung des
Maßnahmeplanes des LSB Thüringen im Kampf gegen Doping kann durch Beschluss des Präsidiums
bzw. der Mitgliederversammlung einer unabhängigen Kommission übertragen werden.
5. Wichtige Adressen
„GEMEINSAM GEGEN DOPING“ www.gemeinsam-gegen-doping.de
Athletenplattform www.gemeinsam-gegen-doping.de/athleten/home/
Trainerplattform www.gemeinsam-gegen-doping.de/trainer/home/
Mediacenter www.gemeinsam-gegen-doping.de/mediacenter/
GEMEINSAM GEGEN DOPING
elearning.gemeinsam-gegen-doping.de/online2/login/nadade/
e-Learning
NADA Anti-Doping-Regelwerk www.nada.de/recht/anti-doping-regelwerke/
NADA ADAMS www.nada.de/doping-kontroll-system/adams/
www.nada.de/doping-kontroll-
NADA Meldepflichten
system/trainingskontrollen/meldepflichten/
https://apps.apple.com/de/app/nada-app/id532478926
Download NADA-App
https://play.google.com/store/apps/details?id=com.kultwerk.nadaapp
26Anlage 1
Ehren- und Verpflichtungserklärung
für Trainer/ Übungsleiter/ Betreuer/ Ärzte/ Physiotherapeuten/ leitende Mitarbeiter
(Athletenbetreuer im Sinne des NADC)
Die Würde und die gesundheitliche Integrität jeder Sportlerin und jedes Sportlers ist das Fundament
für einen fairen sportlichen Wettbewerb. Jede Manipulation, insbesondere durch Doping, verletzt
diese Würde und damit die ethischen Grundlagen des Sports.
Doping stellt nicht nur ein gesundheitliches Risiko für die betroffenen Sportlerinnen und Sportler dar,
sondern es ist ein klarer Verstoß gegen den Geist des Sports und gegen den Grundsatz der Fairness.
Der Kampf gegen Doping ist deshalb von herausragender Bedeutung für die Glaubwürdigkeit des
Sports.
Ich gebe hiermit folgende Erklärung ab:
1. Ich verpflichte mich, mich in keiner Weise an Dopingmaßnahmen zu beteiligen oder das Doping
zu unterstützen.
2. Ich kenne die einschlägigen Antidoping-Bestimmungen, insbesondere den WADA- und den NADA-
Code an. Mir ist das seit 2016 gültige Anti-Doping-Gesetz bekannt, demzufolge u. a. der Handel
und das Inverkehrbringen sowie der Besitz nicht geringer Mengen von Dopingmitteln strafbar ist.
3. Ich erkenne an, dass ein Verstoß gegen diese Erklärung arbeitsrechtliche Konsequenzen bis zu
einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses bzw. die fristlosen Kündigung eines
Dienstvertrages nach sich ziehen kann.
4. Mir ist bekannt, dass ein Verstoß gegen diese Erklärung weitere Sanktionen auslösen kann.
5. Darüber hinaus bin ich verpflichtet, mich der Unabhängigen Kommission des Deutschen
Olympischen Sportbundes zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen, sofern der Verdacht
besteht, dass ich zu einem früheren Zeitpunkt an Sportler Substanzen weitergegeben, diese
zugänglich gemacht oder Methoden angewandt habe, die gegen die jeweils gültigen nationalen
oder internationalen Anti-Doping-Bestimmungen verstoßen haben bzw. solch ein Verstoß in
einer vorherigen beruflichen Tätigkeit aktiv eingefordert bzw. betrieben oder in meinem
Verantwortungsbereich wissentlich geduldet habe.
Name, Vorname: …………………………………….
Ort, Datum: …………………………………….
Unterschrift: …………………………………….
2728
BESCHLUSSVORLAGE
Mitgliederversammlung des LSB Thüringen e.V.
am 16. November 2019 in Bad Blankenburg
TOP 8.1 Erfüllung Haushalt 2018 (inkl. THSJ)
Beschlussvorschlag:
1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Erfüllung des Haushalts 2018 des LSB Thüringen e.V..
2. Die Mitgliederversammlung bestätigt die vom Landesjugendausschuss 2019 beschlossene
Erfüllung des Haushalts 2018 der Thüringer Sportjugend.
3. Die Mitgliederversammlung beschließt die Entlastung des:
3.1 Präsidiums für den Zeitraum 01.01.2018 – 17.11.2018
3.2 Präsidiums für den Zeitraum 17.11.2018 – 31.12.2018
3.3 Vorstandes für den Zeitraum 17.11.2018 – 31.12.2018
Begründung:
Entsprechend § 15, Absatz 4, Buchstabe b der Satzung des LSB Thüringen e.V. hat die
Mitgliederversammlung u.a. die Aufgabe, über die Erfüllung des Haushalts zu beraten und diese zu
beschließen.
Zur Prüfung und Testierung des Jahresabschlusses 2018 ist gemäß der Satzung des LSB Thüringen
e.V. eine Wirtschaftsprüfergesellschaft (BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) beauftragt
wurden. Diese prüfte den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung für das
Geschäftsjahr 2018 nach den §§ 317ff. HGB. Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erteilte
einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Der Wirtschaftsprüfer bestätigte ebenso die satzungsgemäße Verwendung, der dem LSB Thüringen
e.V. zufließenden Mittel, entsprechend den Regelungen des Thüringer Glücksspielgesetzes. Diese
Bescheinigung wurde dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport fristgerecht
eingereicht.
29Spartenbetrachtung zum Jahresabschluss vom 01.01.2018 bis 31.12.2018
IDEELER BEREICH
I. Nichtsteuerbare Einnahmen 16.735.317,31 Euro
Mitgliedbeiträge und Zuschüsse
II. Ausgaben 16.544.320,02 Euro
Gewinn/Verlust Ideeller Bereich 190.997,29 Euro
Gewinn/Verlust ertragsneutrale Posten - 176.128,80 Euro
VERMÖGENSVERWALTUNG
I. Ertragssteuerfreie Einnahmen 64.767,05 Euro
Mieten- und Pachterträge
II. Ausgaben 32.075,99 Euro
Gewinn/Verlust Vermögensverwaltung 32.691,06 Euro
ZWECKBETRIEB SPORT
I. Umsatzerlöse (umsatzsteuerpflichtig und umsatzsteuerfrei) 1.118.757,12 Euro
Veranstaltungen, Jugendhilfe, Bildung
II. Ausgaben 1.015.683,35 Euro
Gewinn/Verlust Zweckbetrieb 103.073,77 Euro
SONSTIGE ZWECKBETRIEBE
I. Umsatzerlöse (umsatzsteuerfrei) 977.877,68 Euro
II. Ausgaben 1.214.406,55 Euro
Gewinn/Verlust Sonstige Zweckbetriebe - 236.528,91 Euro
SONSTIGE WIRTSCHAFTLICHE GESCHÄFTSBETRIEBE
I. Einnahmen Geschäftsbetrieb 1 3.907.369,88 Euro
II. Ausgaben 3.652.260,59 Euro
Gewinn/Verlust Geschäftsbetrieb 1 508.879,69 Euro
I. Einnahmen Geschäftsbetrieb 2 724.825,60 Euro
Beteiligungen GmbH
II. Ausgaben 0,00 Euro
Gewinn/Verlust Geschäftsbetrieb 2 724.825,60 Euro
Gewinn/Verlust Geschäftsbetriebe 1.233.705,29 Euro
Präsidium
Erfurt, 25. September 2019
30BESCHLUSSVORLAGE
Mitgliederversammlung des LSB Thüringen e.V.
am 16. November 2019 in Bad Blankenburg
TOP 8.2 2. Nachtrag Haushalt 2019 (inkl. THSJ)
Beschlussvorschlag:
1. Die Mitgliederversammlung beschließt den 2. Nachtrag zum Haushalt 2019
des LSB Thüringen e.V..
Begründung:
Die Finanzordnung des LSB Thüringen, § 2 Abs. 4 besagt:
„Können im Jahresverlauf wesentliche Einnahmen (bis zu fünf Prozent der Gesamteinnahmen) nicht
realisiert werden oder ergeben sich wesentliche Mehrausgaben (bis zu fünf Prozent der
Gesamtausgaben), so ist der Vorstand ermächtigt, eine Präzisierung des Haushaltsplanes zu
beschließen. Über die Abweichungen gegenüber dem Haushaltsplan hat der Vorstand dem Präsidium
und der nächstfolgenden Mitgliederversammlung unter Angabe der Gründe zu berichten.
Abweichungen von über fünf Prozent der Gesamteinnahmen oder Gesamtausgaben des
Haushaltsplanes bedürfen eines Nachtragshaushaltes, der von der Mitgliederversammlung zu
beschließen ist.“
Dieser Fall ereignete sich im Jahr 2019.
Der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung der LSB Thüringen Sportmanagement GmbH haben sich
Ende 2017 einstimmig für die Veräußerung des Sporthotels Mühlhausen ausgesprochen. Das
geschäftsführende Präsidium des LSB Thüringen hat sich diesem Beschluss angeschlossen und der
Hoga Gastgewerbe Service GmbH einen Maklerauftrag erteilt. Anfang 2019 wurde ein Käufer für das
Hotel gefunden. Das Haus wird als Hotel „Stadt Mühlhausen“ weitergeführt. Am 17.04.2019 erfolgte
die Unterzeichnung des Kaufvertrages. Der Verkaufserlös für das Sporthotel Mühlhausen beträgt
1.082.000 Euro. Im Haushalt sind diese Einnahmen in folgenden Haushaltstiteln zu finden.
31Erfüllung Plan Nachtrag 2. Nachtrag Plan
2018 EUR 2019 EUR 2019 EUR 2020 EUR
12501 Erlöse aus Veräußerung beweglicher Sachen 0,00 0,00 517.000,00 0,00
13101 Erlöse aus Veräußerung unbeweglicher Sachen 0,00 0,00 565.000,00 0,00
Das Präsidium des LSB Thüringen beschäftigte sich im Juni 2019 mit der Verwendung dieser Mittel.
Es erfolgte ein Beschluss, dass ein noch offenes Darlehen für die Sporthotels vollständig
zurückgezahlt wird. Dies ist Anfang September, nach vollständiger Kaufpreiszahlung, erfolgt.
Erfüllung Plan Nachtrag 2. Nachtrag Plan
2018 EUR 2019 EUR 2019 EUR 2020 EUR
88106 Zinsen / Tilgung langfristige Darlehen für Objekte 180.198,00 180.000,00 640.000,00 0,00
des LSB in Oberhof/ Mühlhausen
Die offenen finanziellen Mittel sollen für Investitionen (Rücklagen) eingestellt werden. Da sie einmalig
zur Verfügung stehen und aus dem Anlagevermögen des LSB Thüringen sind, sollen sie auch für
Ausgaben in Bestandsimmobilien des LSB verwendet werden.
Im Jahr 2020 wird die finale Investitionsplanung für das SEZ Kloster vorgenommen. An der
Landessportschule Bad Blankenburg und dem „Haus des Sports“ in Erfurt sind dringend anstehende
Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen (Fassade, Fenster, Brandschutzauflagen).
Präsidium
Erfurt, 25. September 2019
32BESCHLUSSVORLAGE
Mitgliederversammlung des LSB Thüringen e.V.
am 16. November 2019 in Bad Blankenburg
TOP 8.3 Haushaltsplan 2020 (inkl. THSJ)
Beschlussvorschlag:
1. Die Mitgliederversammlung beschließt den Haushaltsplan 2020 des LSB Thüringen e.V.,
inkl. des Mitgliedsbeitrages 2020 in Höhe von:
3,60 Euro pro Einzelmitglied (Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre) und
5,00 Euro pro Einzelmitglied (Erwachsene)
sowie des Anstatt-Beitrages 2020 für verbandsungebundene Mitglieder in Höhe von:
3,00 Euro pro Einzelmitglied (ab 7 Jahre).
Als Zahlungstermine werden für beide Beiträge festgesetzt:
31.03.2020 (50% oder 100%)
30.06.2020 (50%)
2. Die Mitgliederversammlung bestätigt den vom Landesjugendausschuss 2019 beschlossenen
Haushaltsplan 2020 der Thüringer Sportjugend.
Begründung:
Entsprechend § 15, Absatz 4, Buchstabe b der Satzung des LSB Thüringen e.V. hat die
Mitgliederversammlung u.a. die Aufgabe, über den Haushaltsplan sowie die Mitgliedsbeiträge zu
beraten und diese zu beschließen.
33Der Haushaltsentwurf des LSB wird ab dem Jahr 2020 mit drei „Unterhaushaltsplänen“ (Anlagen 1
und 2 zum Haushalt des LSB Thüringen sowie Anlage 1 zum Haushalt der Thüringer Sportjugend)
ergänzt
Landessportschule Bad Blankenburg
SEZ Kloster
Waldhof Finsterbergen (Haushalt THSJ)
Die Beherbergungsbetriebe werden zukünftig somit ähnlich wie bei Kommunen als „Eigenbetriebe“
dargestellt. Die Eigenbetriebe sind rechtlich unselbstständig. Finanzwirtschaftlich ist der
Eigenbetrieb aus den jeweiligen Haushalt des LSB ausgegliedert.
Anstatt eines Haushaltsplans haben Eigenbetriebe einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Im Rahmen
der Erstellung des Jahresabschlusses werden die finanzwirtschaftlichen Informationen der
Eigenbetriebe mit denen des Kernhaushaltes konsolidiert.
Für jedes einzelne Objekt wird eine Übersicht der Ein- und Ausgaben vorgelegt. Somit werden
transparent alle Einzelpositionen in den Objekten ersichtlich: Umsatzerlöse, Zuwendungen,
Investitionszuschüsse, Betreiberkostenzuschüsse aus Haushaltsmitteln des LSB sowie Ausgaben für
Kapitaldienst, Investitionsmaßnahmen, Personalkosten, Raumkosten usw..
Dies ermöglicht mehr Transparenz und verdeutlicht die Darstellung der Zuschüsse aus dem
Kernhaushalt des LSB Thüringen
34Im Folgenden eine Zusammenfassung ausgewählter Förderungen des LSB Thüringen an seine
Mitgliedsorganisationen:
Erfüllung Plan Nachtrag 2. Nachtrag Plan
2018 EUR 2019 EUR 2019 EUR 2020 EUR
Förderungen Kreis- und Stadtsportbünde
61601 Zuwendungen für die Vereinsarbeit - durch 967.800,00 982.000,00 982.000,00 990.000,00
KSB/SSB
68504* Projekte KSB/SSB - Sportentwicklung 55.100,00 75.000,00 65.896,00 75.000,00
68505 Projektförderung „Fachkräfte Integration“ 192.718,08 194.479,00 201.352,00 246.786,00
Förderungen der Sportfachverbände
62101 Zuwendungen an SFV / AO – 1.614.544,00 1.700.000,00 1.700.000,00 1.700.000,00
Allgemeine Verbandsarbeit
62201 Zuwendungen an SFV / AO – 3.149.900,00 3.237.670,00 3.264.370,00 3.835.750,00
für Landes-/ Stützpunkttrainer
62301 Zuwendungen an SFV – 910.000,00 950.000,00 950.000,00 950.000,00
für Nachwuchsleistungssport
62501 Zuwendungen an SFV – 65.918,51 75.000,00 75.000,00 100.000,00
für sportmedizinische Untersuchungen
68504* Projekte SFV - Sportentwicklung 76.300,00 75.000,00 76.400,00 75.000,00
Förderungen der Sportvereine
61102 Zuwendungen an Sportvereine - Vereinsförderung 2.544.294,00 2.470.000,00 2.470.000,00 2.240.000,00
61202 Zuwendungen für die Vereinsarbeit - 736.171,67 800.000,00 900.000,00 1.000.000,00
Sportstättenbau
61301 Zuwendungen für die Vereinsarbeit - 789.888,06 805.000,00 805.000,00 805.000,00
Sportversicherung
61401 Zuwendungen für die Vereinsarbeit - 143.981,44 144.000,00 144.000,00 151.000,00
Mitgliedsbeiträge
68603 Projekt „Projekt Schule/Sportverein“ 0,00 0,00 0,00 260.000,00
67201 Zuwendungen für Sportveranstaltungen 74.901,00 75.000,00 80.000,00 75.000,00
67202 Zuwendungen für internationale Sportarbeit 4.100,00 5.000,00 5.000,00 10.000,00
68503 Projekt „Angebote für Flüchtlinge“ 90.000,00 90.000,00 90.000,00 90.000,00
* Im HHT 68504 sind für die Projektförderung Sportentwicklung insgesamt 150.000 Euro eingestellt.
Antragsteller dieser Projektförderung können sowohl Sportfachverbände als auch Kreis- und Stadtsportbünde sein.
Präsidium
Erfurt, 25. September 2019
3536
Landessportbund Thüringen e.V.
Haushaltserfüllung 2018/ Plan Nachtrag 2019/ 2. Nachtrag 2019 / Haushaltsplan 2020
- von links beginnend –
Haushaltsplan Landessportbund Thüringen e.V.
Erfüllung Plan Nachtrag 2. Nachtrag Plan
2018 EUR 2019 EUR 2019 EUR 2020 EUR
Zusammenfassung Einnahmen / Ausgaben
Einnahmen
0 Einnahmen aus Mitgliedschaft 1.987.753,88 1.985.000 1.985.000 1.980.000
1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus 4.430.336,81 4.008.530 5.101.530 5.727.140
Schuldendienst
2 Einnahmen aus Zuweisungen / Zuwendungen 15.238.019,18 15.172.637 15.352.855 15.036.633
(ohne Investitionen)
3 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus 1.000.291,90 508.682 508.682 637.504
Zuweisungen / Zuschüssen für Investitionen,
besondere Finanzierungseinnahmen
Summe Einnahmen 22.656.401,81 21.674.849 22.948.067 23.381.277
Ausgaben
4 Personalausgaben 2.227.134,45 2.373.862 2.435.762 2.412.487
5 sächliche Verwaltungsausgaben 1.455.916,59 1.351.338 1.418.676 1.441.474
6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse 12.137.838,24 12.588.697 12.639.173 13.416.288
(ohne Investitionen)
7 Baumaßnahmen 601.108,87 106.000 57.000 0
8 sonstige Ausgaben für Investitionen 1.594.157,38 1.214.952 1.674.952 103.828
9 besondere Finanzierungsausgaben 4.640.246,24 4.040.000 4.722.504 6.007.200
Summe Ausgaben 22.656.401,77 21.674.849 22.948.067 23.381.277
Ergebnis Einnahmen minus Ausgaben 0,00 0 0 0
37Haushaltsplan Landessportbund Thüringen e.V.
Erfüllung Plan Nachtrag 2. Nachtrag Plan
2018 EUR 2019 EUR 2019 EUR 2020 EUR
EINNAHMEN
Hauptgruppe 0 - Einnahmen aus Mitgliedschaft
Obergruppe 01 - Mitgliederabgaben
01101 Mitgliedsbeitrag 1.987.753,88 1.985.000 1.985.000 1.980.000
Summe Obergruppe 01 1.987.753,88 1.985.000 1.985.000 1.980.000
Summe Hauptgruppe 0 1.987.753,88 1.985.000 1.985.000 1.980.000
Hauptgruppe 1 - Verwaltungseinnahmen / Einnahmen aus
Schuldendienst
Obergruppe 11 - Verwaltungseinnahmen
11101 Verwaltungsgebühren 727,63 800 800 800
11301 Teilnahmegebühren Veranstaltungen / Projekte 3.880,83 2.800 2.800 5.260
11303 Teilnehmergebühren Aus- und Fortbildung 57.526,50 29.000 29.000 65.000
11401 Einnahmen aus Projekt IdS Sportmobil 10.180,00 7.000 7.000 7.000
11402 Einnahmen aus Veranstaltungen / Aus- und 24.919,75 17.000 18.000 19.000
Fortbildung
11501 Einnahmen Sportabzeichen 16.269,55 17.500 17.500 17.000
11601 Einnahmen aus Umlagen Mieter 32.216,87 32.000 32.000 31.900
11602 Einnahmen aus Umlagen KFZ an Dritte 21.958,24 23.000 23.000 22.000
11604 Einnahmen aus Umlagen Versicherungen an Dritte 74.751,59 71.000 71.000 73.110
11999 Sonstiges 21.962,26 8.000 8.000 7.000
Summe Obergruppe 11 264.393,22 208.100 209.100 248.070
Obergruppe 12 Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit /
Vermögen (ohne Zinsen)
12401 Einnahmen aus Mieten und Pachten 136.022,86 236.500 246.500 205.000
12402 Erlöse aus Kapitaldienstzahlungen 361.500,00 0 0 0
12501 Erlöse aus Veräußerung beweglicher Sachen 0,00 0 517.000 0
12601 Einnahmen aus Sponsoring 32.693,70 24.030 24.030 25.970
12701 Einnahmen aus VA/ Ball des Thür. Sports 142.431,61 126.500 126.500 145.000
12801 Einnahmen aus Spenden 6.571,36 0 0 0
12999 Sonstige Zuschüsse 10.903,39 8.400 8.400 8.400
Summe Obergruppe 12 690.122,92 395.430 922.430 384.370
Obergruppe 13 – Erlöse aus Veräußerungen /
Kapitalrückzahlungen
13101 Erlöse aus Veräußerung unbeweglicher Sachen 0,00 0 565.000 0
Summe Obergruppe 13 0,00 0 565.000 0
Obergruppe 14 - Haushaltstechnische Verrechnungen
14101 Erlöse aus haushaltstechnischen Verrechnungen 43.763,95 0 0 0
Summe Obergruppe 14 43.763,95 0 0 0
Obergruppe 15 - Zinseinnahmen / Rückerstattung Steuern
15101 Einnahmen aus Rückzahlungen 318,76 0 0 0
Summe Obergruppe 15 318,76 0 0 0
Obergruppe 19 - Einnahmen aus eigenen Objekten
19101 Einnahmen aus Betreiben der Landessportschule 2.978.983,00 3.000.000 3.000.000 4.566.000
19102 Einnahmen aus Betreiben des SEZ Kloster 452.755,00 405.000 405.000 528.700
Summe Obergruppe 19 3.431.738,00 3.405.000 3.405.000 5.094.700
Summe Hauptgruppe 1 4.430.336,85 4.008.530 5.101.530 5.727.140
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