MITGLIEDERVERSAMMLUNG - 2019 TAGUNGSUNTERLAGEN - Landessportbund Thüringen

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MITGLIEDERVERSAMMLUNG - 2019 TAGUNGSUNTERLAGEN - Landessportbund Thüringen
MITGLIEDERVERSAMMLUNG
TAGUNGSUNTERLAGEN   2019
MITGLIEDERVERSAMMLUNG - 2019 TAGUNGSUNTERLAGEN - Landessportbund Thüringen
MITGLIEDERVERSAMMLUNG - 2019 TAGUNGSUNTERLAGEN - Landessportbund Thüringen
TAGESORDNUNG
Mitgliederversammlung des LSB Thüringen e.V.
am 16. November 2019 in Bad Blankenburg
Beginn: 09.30 Uhr

TOP 1         Begrüßung und Eröffnung
TOP 2         Benennung des Versammlungsleiters
TOP 3         Bestätigung der Tagesordnung
TOP 4         Grußworte
TOP 5         Auszeichnungen

TOP 6         Bericht des Präsidiums des LSB Thüringen e.V.
              Bericht des Vorstandes des LSB Thüringen – Teil 1: Sport in Thüringen
              Aussprache zu den Berichten und Beschlussfassungen zu TOP 6
              TOP 6.1 Änderung der Satzung des LSB Thüringen e.V.
              TOP 6.2 Änderung der Finanzordnung des LSB Thüringen e.V.
              TOP 6.3 Fortschreibung Anti-Doping-Maßnahmeplan des LSB Thüringen e.V.

TOP 7         Bericht der Thüringer Sportjugend

TOP 8         Bericht des Vorstandes des LSB Thüringen – Teil 2: Förderung und Finanzierung
              Bericht der Buch- und Kassenprüfer
              Aussprache zu den Berichten und Beschlussfassungen zu TOP 8
              TOP 8.1 Erfüllung Haushalt 2018
                  Entlastung des Präsidiums 01.01.2018 – 17.11.2018
                  Entlastung des Präsidiums 17.11.2018 – 31.12.2018
                  Entlastung des Vorstandes 17.11.2018 – 31.12.2018
              TOP 8.2 2. Nachtrag Haushalt 2019
              TOP 8.3 Plan Haushalt 2020

TOP 9         Aufnahme von Verbänden: Aussprache und Beschlussfassung zu TOP 9:
              TOP 9 Aufnahme Thüringer Cheerleading und Cheerdance Verband e.V.

TOP 10        Schlusswort des Präsidenten

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Stimmen- und Delegiertenschlüssel Mitgliederversammlung 2019
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     Zusammensetzung Mitgliederversammlung                               115       332          167
     Mitglieder des Präsidiums des Landessportbundes                       9          9           9
     Vorstand Thüringer Sportjugend                                        3          3           3
     Sportfachverbände                                                    47        160          63
     Kreis- und Stadtsportbünde                                           23        160          59
     Anschlussorganisationen                                              23          0          23
     Ehrenpräsident und Ehrenmitglieder                                    2          0           2
     Mitglieder des Schiedsgerichts                                        5          0           5
     Kassenprüfer                                                          3          0           3

     Sportfachverbände                                             Mitglieder   Stimmen   Delegierte
 1   American Football und Cheerleading Verband Thüringen e.V.           596          2           1
 2   Deutscher Alpenverein – Landesverband Thüringen e.V.              6.202          4           2
 3   Thüringer Athleten-Verband e.V.                                   2.525          3           1
 4   Thüringer Badminton-Verband e.V.                                  3.503          3           1
 5   Thüringer Basketball-Verband e.V.                                 3.529          3           1
 6   Thüringer Behinderten und Rehabilitations-Sportverband e.V.      26.802          8           2
 7   Thüringer Billard-Verband e.V.                                      385          1           1
 8   Thüringer Bogensport-Verband e.V.                                   980          2           1
 9   Thüringer Box-Verband e.V.                                        1.574          2           1
10   DLRG-Landesverband Thüringen e.V.                                 2.439          2           1
11   Thüringer Eis- und Rollsportverband e.V.                          2.327          2           1
12   Thüringer Fechtverband e.V.                                         578          2           1
13   Thüringer Fußball-Verband e.V.                                   97.989         15           2
14   Gehörlosen-Sportverband Thüringen e.V.                              149          1           1
15   Thüringer Handball-Verband e.V.                                   9.468          5           2
16   Thüringer Hockey-Sportverband e.V.                                  730          2           1
17   Thüringer Judo-Verband e.V.                                       4.067          3           1
18   Thüringer Ju-Jutsu Verband e.V.                                     719          2           1
19   Thüringer Kanu-Verband e.V.                                       1.212          2           1
20   Thüringer Karate Verband e.V.                                     5.984          4           2
21   Thüringer Kegler-Verband e.V.                                    11.569          6           2
22   Thüringer Kickbox-Verband e.V.                                      952          2           1
23   Thüringer Leichtathletik-Verband e.V.                            11.866          6           2
24   Luftsportverband Thüringen e.V.                                   1.333          2           1
25   Thüringer Verband für Modernen Fünfkampf e.V.                        62          1           1
26   Thüringer Motorsport Bund e.V.                                    3.195          3           1
27   Thüringer Radsport-Verband e.V.                                   2.422          2           1
28   Thüringer Reit- und Fahrverband e.V.                              6.792          4           2
29   Thüringer Ringer-Verband e.V.                                     1.146          2           1
30   Thüringer Ruderverband e.V.                                         269          1           1
31   Thüringer Schachbund e.V.                                         2.441          2           1
32   Thüringer Schlitten- und Bobsportverband e.V.                     1.007          2           1
33   Thüringer Schützenbund e.V.                                      18.837          7           2
34   Thüringer Schwimmverband e.V.                                     6.964          4           2
35   Thüringer Landes-Seesportverband e.V.                               730          2           1
36   Thüringer Seglerverband e.V.                                        656          2           1
37   Thüringer Skiverband e.V.                                         6.347          4           2
38   Special Olympics für Thüringen                                      294          1           1
39   Taekwondo Union Thüringen e.V.                                      663          2           1
40   Thüringischer Tanzsportverband e.V.                               6.894          4           2
41   Landestauchsportverband Thüringen e.V.                            1.848          2           1
42   Thüringer Tennis-Verband e.V.                                     5.968          4           2
43   Thüringer Tischtennis-Verband e.V.                               11.532          6           2
44   Thüringer Triathlon-Verband e.V.                                  1.457          2           1
45   Thüringer Turnverband e.V.                                       44.825         10           2
46   Thüringer Volleyballverband e.V.                                 12.463          6           2
47   Thüringer Gebirgs- und Wanderverein e.V.                          3.917          3           1

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Kreis- und Stadtsportbünde                                                     Mitglieder    Stimmen       Delegierte
 1   Altenburger Land                                                                  15.516             7             3
 2   Ilm-Kreis*                                                                        18.385             8             3
 3   Bad Salzungen                                                                     10.905             6             2
 4   Eisenach*                                                                         14.962             7             3
 5   Saale-Holzland                                                                    11.100             6             2
 6   Erfurt                                                                            35.360            11             3
 7   Gera                                                                              16.428             7             3
 8   Gotha                                                                             22.331             8             3
 9   Greiz                                                                             16.917             7             3
10   Eichsfeld                                                                         23.089             8             3
11   Hildburghausen*                                                                    9.741             6             2
12   Jena                                                                              25.067             9             3
13   Schmalkalden-Meiningen                                                            21.693             8             3
14   Unstrut-Hainich                                                                   15.711             7             3
15   Nordhausen*                                                                       13.550             7             3
16   Saale-Schwarza                                                                    17.456             7             3
17   Saale-Orla                                                                        12.557             6             2
18   Sömmerda                                                                          12.375             6             2
19   Kyffhäuserkreis                                                                   11.401             6             2
20   Sonneberg*                                                                         8.941             6             2
21   Suhl                                                                               8.532             5             2
22   Weimarer Land                                                                     12.548             6             2
23   Weimar                                                                            11.482             6             2

     Anschlussorganisationen                                                                                    Delegierte
 1   Aikido-Verband Thüringen e.V.                                                                                      1
 2   Arnis Escrima Kali Thüringen e.V.                                                                                  1
 3   Chinesisch-Deutscher Kampfkunstverein e.V. LV Thüringen                                                            1
 4   CVJM Thüringen e.V.                                                                                                1
 5   Deutscher Sportlehrerverband - LV Thüringen e.V.                                                                   1
 6   DJK Landesverband Thüringen e.V.                                                                                   1
 7   Golfverband Sachsen und Thüringen e.V.                                                                             1
 8   Kneipp-Bund Landesverband Thüringen e.V.                                                                           1
 9   Landesausschuss Wasserwacht im DRK LV Thüringen e.V.                                                               1
10   Mitteldeutscher Baseball und Softball Verband e.V.                                                                 1
11   Petanqueverband Ost e.V.                                                                                           1
12   Rugby-Landesverband Thüringen e.V.                                                                                 1
13   Schutz- und Gebrauchshundesport - LV Thüringen e.V.                                                                1
14   Sport-Förderverein "Kurt Rödel" Greiz e.V.                                                                         1
15   Stiftung Thüringer Sporthilfe                                                                                      1
16   Tai-Jitsu und Jiu-Jitsu Landesverband Thüringen e.V.                                                               1
17   Thüringer Bodybuilding- und Fitnessverein e.V.                                                                     1
18   Thüringer Hoch-und Fachschulsportverband e.V.                                                                      1
20   Thüringer Landesverband der Schwimmmeister e.V.                                                                    1
21   Thüringer Polizeisportkuratorium                                                                                   1
22   Thüringer Tchoukball-Verband e.V.                                                                                  1
23   Thüringer Wanderakademie e.V.                                                                                      1
24   Trägerverein Olympiastützpunkt Thüringen e.V.                                                                      1

* Bei Ungleichgewicht zwischen den Stimmen der KSB/SSB und den Sportfachverbänden, werden dem stimmschwächeren
Bereich weitere Stimmen bis zur Stimmengleichheit zugeteilt. Die Ausgleichsstimmen werden jenen KSB/SSB oder Sport-
fachverbänden zugeteilt, deren Mitgliederzahl der nächsthöheren Stimmenzahl am nächsten kommt. [Satzung, §25 (1)]

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MITGLIEDERVERSAMMLUNG - 2019 TAGUNGSUNTERLAGEN - Landessportbund Thüringen
BESCHLUSSVORLAGE
Mitgliederversammlung des LSB Thüringen e.V.
am 16. November 2019 in Bad Blankenburg

TOP 6.1        Antrag des Präsidiums auf Änderung der Satzung des LSB Thüringen e.V.

Beschlussvorschlag:

Die Mitgliederversammlung beschließt die Satzung des LSB Thüringen e.V. mit der in der Vorlage
dargestellten Änderungen.

Begründung:

1. § 6 Gemeinnützigkeit
In § 6 Absatz 3 soll eine Ergänzung vorgenommen werden. Anlass ist ein Schreiben des Finanzamtes
(FA) vom 19.03.2018 mit der Empfehlung, die Satzung hinsichtlich der Vergütung von Ämtern im LSB
zu ergänzen.
Die empfohlene Formulierung des FA zur Ergänzung des § 6 Abs. 3 der LSB-Satzung lautet:
„Bei Bedarf können Satzungsämter im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten entgeltlich
auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach § 3
Nr. 26a EStG (Ehrenamtspauschale) ausgeübt werden.“

Anstelle des Begriffes „Wahlämter“ wird der Begriff „Satzungsämter“ eingefügt. Der Begriff
Satzungsämter ist treffender, da er auch jene Organ- oder Gremienmitglieder erfasst, die bestellt
oder berufen werden.
Zur Klarstellung darüber, dass der Vorstand des LSB Thüringen bereits auf der Grundlage eines
Dienstvertrages tätig ist, wird die Formulierung dahingehend ergänzt.
(Hinweis: Sollen „Beauftragte“ des LSB eine Vergütung/Ehrenamtspauschale erhalten, so bedarf es
hierzu keiner Satzungsregelung.)

2. § 15 Mitgliederversammlung
In § 15 Mitgliederversammlung Buchstabe e) soll die Auflistung derer, die an der
Mitgliederversammlung des LSB teilnehmen, um den Vorstand ergänzt werden. Die Änderung dient
lediglich der Vervollständigung des Kreises der Teilnehmenden an der Mitgliederversammlung.

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MITGLIEDERVERSAMMLUNG - 2019 TAGUNGSUNTERLAGEN - Landessportbund Thüringen
3. § 35 Datenschutzklausel
Eine Datenschutzbestimmung in der Satzung ist nicht zwingend erforderlich, aber dennoch hilfreich,
um die Bedeutung des Datenschutzes im LSB zum Ausdruck zu bringen und den
Mitgliedsorganisationen und deren Mitgliedern mitzuteilen, wie der LSB den Datenschutz umsetzt.
Die Bestimmung ist an die EU DS-GVO anzupassen. Hier ist im Besonderen auf die Rechte der
Mitglieder hinzuweisen.

4. § 36 Gleichstellungsbestimmung
Die Anpassung erfolgt unter der Beachtung einer Geschlechtervielfalt. Dort, wo Ordnungen des LSB
geändert wurden, hat der LSB bereits begonnen, diese neue Formulierung einzuführen.

Hinweis zur Lesbarkeit der Vorlage:
Wörter bzw. Formulierungen, die neu bzw. verändert eingefügt werden sollen, sind rot geschrieben.

Präsidium
Erfurt, 21. August 2019

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MITGLIEDERVERSAMMLUNG - 2019 TAGUNGSUNTERLAGEN - Landessportbund Thüringen
geltende Fassung der Satzung
                                                Änderungsvorschläge
(17.11.2018)
§6     Gemeinnützigkeit                         §6      Gemeinnützigkeit

(3) Wahlämter innerhalb des LSB Thüringen       (3) Satzungsämter innerhalb des LSB
werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt.     Thüringen werden grundsätzlich ehrenamtlich
Das Präsidium kann dem jeweiligen Ehrenamt      ausgeübt. Bei Bedarf können Satzungsämter
eine Aufwandsentschädigung gewähren.            im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglich-
                                                keiten entgeltlich auf der Grundlage eines
                                                Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer
                                                Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26a EStG
                                                (Ehrenamtspauschale) ausgeübt werden. Die
                                                Mitglieder des Vorstandes (§ 17) sind entgelt-
                                                lich auf der Grundlage eines Dienstvertrages
                                                tätig. Über eine entgeltliche Tätigkeit bzw. über
                                                die Zahlung einer Ehrenamtspauschale ent-
                                                scheidet das Präsidium. Davon ausgenommen
                                                sind Entgelte für die Tätigkeit der Mitglieder
                                                des Präsidiums. Diese regelt die
                                                Finanzordnung.

§ 15   Mitgliederversammlung                    § 15    Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung ist das oberste   (1) Die Mitgliederversammlung ist das oberste
Beschlussorgan des LSB Thüringen.               Beschlussorgan des LSB Thüringen.

Ihr gehören an:                                 Ihr gehören an:
a) die Delegierten der Sportfachverbände,       a) die Delegierten der Sportfachverbände,
b) die Delegierten der Kreis- und Stadtsport-   b) die Delegierten der Kreis- und Stadtsport-
     bünde                                           bünde
c) die Delegierten der Anschlussorganisa-       c) die Delegierten der Anschlussorganisa-
     tionen                                          tionen
d) die Mitglieder des Präsidiums                d) die Mitglieder des Präsidiums
e) drei weitere Mitglieder des Vorstandes der   e) die Mitglieder des Vorstandes
     Thüringer Sportjugend                      f) drei weitere Mitglieder des Vorstandes der
f) die Ehrenpräsidenten und Ehrenmitglieder          Thüringer Sportjugend
g) die Mitglieder des Schiedsgerichts           g) die Ehrenpräsidenten und Ehrenmitglieder
h) die Buch- und Kassenprüfer                   h) die Mitglieder des Schiedsgerichts
                                                i) die Buch- und Kassenprüfer

§ 35 Datenschutzklausel                         § 35 Datenschutzklausel

(1) Zur Wahrnehmung seiner nach dem             (1) Zur Wahrnehmung seiner nach dem
Satzungszweck bestimmten Aufgaben erhebt,       Satzungszweck bestimmten Aufgaben erhebt,
verarbeitet und nutzt der LSB Thüringen Daten   verarbeitet und nutzt der LSB Thüringen Daten
seiner Mitglieder gemäß § 8 Abs. 1. Die         seiner Mitglieder gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung erfolgt      sowie von weiteren Personen. Die Erhebung,
insbesondere mit dem Beitritt der Mitglieder    Verarbeitung und Nutzung erfolgt
bzw. im Rahmen der Mitgliederbestands-          insbesondere mit dem Beitritt der Mitglieder
erhebung über die Sportvereine.                 bzw. im Rahmen der Mitgliederbestands-
                                                erhebung über die Sportvereine, im Rahmen
                                                von Fortbildungen und der allgemeinen
                                                Verbandsarbeit.
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MITGLIEDERVERSAMMLUNG - 2019 TAGUNGSUNTERLAGEN - Landessportbund Thüringen
Zu diesen Daten der Mitglieder zählen             Zu diesen Daten der Mitglieder zählen
insbesondere Vereins- bzw. Verbandsname,          insbesondere Vereins- bzw. Verbandsname,
Postanschrift, Telefon-/ Faxnummer, E-Mail-       Postanschrift, Telefon-/ Faxnummer, E-Mail-
Adresse, Internetadresse, Bankverbindung,         Adresse, Internetadresse, Bankverbindung,
Amts- bzw. Funktionsträger des Vereins/           Amts- bzw. Funktionsträger des Vereins/
Verbands mit Postanschrift und                    Verbands mit Postanschrift und
Telefonnummer.                                    Telefonnummer.
Unter die erhobenen Daten können auch             Unter die erhobenen Daten können auch
personenbezogene, nicht im Vereinsregister        personenbezogene, nicht im Vereinsregister
eingetragene, Daten fallen. Das kann              eingetragene, Daten fallen. Das kann
insbesondere dann der Fall sein, wenn die         insbesondere dann der Fall sein, wenn die
durch den Sportverein/ Sportfachverband oder      durch den Sportverein/ Sportfachverband oder
der Anschlussorganisation getätigten              der Anschlussorganisation getätigten
Mitgliedschaftsangaben (Postanschrift,            Mitgliedschaftsangaben (Postanschrift,
Telefonnummer etc.) einer (Privat-) Person        Telefonnummer etc.) einer (Privat-) Person
zugeordnet worden sind, die nicht zum BGB-        zugeordnet worden sind, die nicht zum BGB-
Vorstand des Mitgliedes gehört und nicht in       Vorstand des Mitgliedes gehört und nicht in
das Vereinsregister eingetragen ist.              das Vereinsregister eingetragen ist.
                                                  Bei der Verarbeitung personenbezogener
                                                  Daten sind die Vorgaben der EU-Datenschutz-
                                                  Grundverordnung (DS-GVO) und das
                                                  Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neu) zu
                                                  beachten.

(2) bleibt unverändert:                           (2) bleibt unverändert:
(2) Für die Erhebung, Verarbeitung,               (2) Für die Erhebung, Verarbeitung,
Speicherung und Nutzung der Daten nutzt der       Speicherung und Nutzung der Daten nutzt der
LSB Thüringen Datenverarbeitungssysteme           LSB Thüringen Datenverarbeitungssysteme
(EDV). Dies kann auch über das Internet           (EDV). Dies kann auch über das Internet
erfolgen. Der LSB Thüringen hat ausreichende      erfolgen. Der LSB Thüringen hat ausreichende
und organisatorische Maßnahmen zur                und organisatorische Maßnahmen zur
Einhaltung des Datenschutzes zu treffen.          Einhaltung des Datenschutzes zu treffen.

(3) Personenbezogene Daten werden nach den        (3) Jede betroffene Person hat insbesondere
gesetzlichen Vorgaben, insbesondere denen         die folgenden Rechte, wenn die in den
des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) und         jeweiligen Vorschriften beschriebenen
des Telemediengesetzes (TMG), behandelt. Der      Voraussetzungen vorliegen:
LSB Thüringen wird personenbezogene Daten          das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-
nicht zu anderen als in dieser Satzung                 GVO
genannten Zwecken und Aufgaben                     das Recht auf Berichtigung nach Artikel 15
weitergeben, es sei denn, er ist aus                   DS-GVO
gesetzlichen Gründen dazu verpflichtet oder        das Recht auf Löschung nach Artikel 17
der Berechtigte hat zur Weitergabe seine               DS-GVO
Einwilligung erteilt. Soweit der LSB Thüringen     das Recht auf Einschränkung der
in Erfüllung seiner satzungsgemäßen                    Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO
Aufgaben gehalten ist, personenbezogene            das Recht auf Datenübertragbarkeit nach
Daten an Mitgliedsorganisationen und/oder              Artikel 20 DS-GVO
Dritte zu übermitteln, wird er das Gebot der       das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-
Datensparsamkeit beachten.                             GVO
                                                   das Recht auf Beschwerde bei der
                                                       Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DS-GVO
                                                   das Recht, eine erteilte Einwilligung für die
                                                       Zukunft zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit
                                                       der vor dem Widerruf erfolgten Verarbeitung
                                                       bleibt in diesem Fall unberührt.
                                                 10
(4) Mit dem Beitritt erklärt sich das Mitglied    (4) Den Organen des LSB Thüringen, allen
mit der Erhebung, Verarbeitung und/oder           Mitarbeitern oder sonst für den LSB Thüringen
Nutzung der personenbezogenen Daten mit           Tätigen ist es untersagt, personenbezogene
der in Absatz 1 normierten Art und dem            Daten unbefugt zu anderen als zu den zur
Umfang einverstanden und verpflichtet sich,       jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden
seinerseits den Datenschutz zu wahren.            Zwecken zu verarbeiten. Personenbezogene
                                                  Daten dürfen nicht unbefugt bzw. zweckfremd
                                                  Dritten bekannt gegeben oder sonst wie
                                                  zugänglich gemacht werden. Diese Pflichten
                                                  bestehen über das Ausscheiden der oben
                                                  genannten Personen aus ihren Funktionen
                                                  und/ oder aus dem LSB Thüringen, aus dessen
                                                  Mitgliedern bzw. aus dessen
                                                  Mitgliedsorganisationen hinaus fort.

(5) Nach den Vorschriften des BDSG hat jedes   (5) Zur Wahrung der Aufgaben und Pflichten
Mitglied und jeder Betroffene insbesondere das nach der DS-GVO und dem BDSG bestellt der
Recht, auf Auskunft über die zu seiner Person  Vorstand einen Datenschutzbeauftragten.
gespeicherten Daten, deren Herkunft, dessen
Empfänger sowie den Zweck der Speicherung.
Ebenso besteht das Recht auf Berichtigung,
Löschung und Sperrung personenbezogener
Daten.

(6) Der Vorstand kann eine Ausführungs-           (6) Der Vorstand erlässt eine Datenschutz-
verordnung (Datenschutzrichtlinie zur             richtlinie. Er kann weitere, der Einhaltung des
Ausführung dieser Datenschutzregelungen)          Datenschutzes dienende Ordnungen,
erlassen.                                         Richtlinien und Anweisungen erlassen.

§ 36 Gleichstellungsbestimmung                    § 36 Gleichstellungsbestimmung

Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung          Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf
gelten jeweils in der weiblichen und der          die Verwendung der gendergerechten Sprach-
männlichen Form.                                  formen verzichtet. Sämtliche Personen-,
                                                  Funktions- und Amtsbezeichnungen gelten
                                                  gleichermaßen für alle Geschlechter.

                                                 11
12
BESCHLUSSVORLAGE
Mitgliederversammlung des LSB Thüringen e.V.
am 16. November 2019 in Bad Blankenburg

TOP 6.2        Antrag des Präsidiums auf Änderung der Finanzordnung des LSB Thüringen e.V.

Beschlussvorschlag:

Die Mitgliederversammlung beschließt die Finanzordnung des LSB Thüringen e.V. in der als Anlage
beigefügten, geänderten Fassung.

Begründung:

Die Erstattung von Auslagen für hauptamtliche Mitarbeiter im LSB ist neu geregelt in einer
„Dienstanweisung zur Regelung von Dienstgängen und Dienstreisen im LSB“, beschlossen durch den
Vorstand in seiner Sitzung am 06.06.2019.
Diese Regelungen sollen auch für ehrenamtlich Tätige in den Organen und Gremien des LSB gelten,
können jedoch nicht mit einer „Dienstanweisung“ untersetzt werden. Hierzu bedarf es einer
Grundlage in der Finanzordnung.

Hinweis zur Lesbarkeit der Vorlage:
Wörter bzw. Formulierungen, die neu bzw. verändert eingefügt werden sollen, sind rot geschrieben.

Präsidium
Erfurt, 21. August 2019

                                                13
14
geltende Fassung der Finanzordnung
                                                   Änderungsvorschläge
(17.11.2018)
§5     Erstattung von Auslagen                     §5     Erstattung von Auslagen

Die bei der Ausübung der ehren- und                Die bei der Ausübung der ehren- und
hauptamtlichen Tätigkeit in gewählten und          hauptamtlichen Tätigkeit in gewählten und
berufenen Gremien des LSB entstehenden             berufenen Organen und Gremien des LSB
Auslagen werden erstattet.                         entstehenden Auslagen werden erstattet.

Die Festlegungen zur Reisekostenvergütung          Der Ersatz der Auslagen im LSB erfolgt nach
des LSB sind in der „Richtlinie für Dienstgänge    Thüringer Reisekostengesetz in seiner jeweils
und Dienstreisen im Landessportbund                gültigen Fassung und ist in der „Dienstan-
Thüringen e.V.“ geregelt, die vom Vorstand         weisung zur Regelung von Dienstgängen und
beschlossen wird.                                  Dienstreisen im LSB“ zusammengefasst. Diese
                                                   wird vom Vorstand beschlossen und gilt für alle
                                                   hauptamtlichen Mitarbeiter des LSB.
                                                   Ehrenamtlich für den LSB tätige Personen
                                                   erhalten eine Erstattung ihrer Auslagen auf
                                                   Grundlage einer ordnungsgemäßen
                                                   Abrechnung analog der Dienstanweisung zur
                                                   Regelung von Dienstgängen und Dienstreisen
                                                   im LSB.

                                                  15
16
BESCHLUSSVORLAGE
Mitgliederversammlung des LSB Thüringen e.V.
am 16. November 2019 in Bad Blankenburg

TOP 6.3        Fortschreibung des Anti-Doping-Maßnahmeplanes des LSB Thüringen e.V.

Beschlussvorschlag:

Die Mitgliederversammlung beschließt den Maßnahmeplan des Landessportbundes Thüringen e.V. im
Kampf gegen Doping (kurz: Anti-Doping-Maßnahmeplan) in der als Anlage beigefügten, geänderten
Fassung.

Begründung:

Eine Fortschreibung des von der Mitgliederversammlung 2016 beschlossenen Anti-Doping-
Maßnahmeplanes begründet sich zum einen durch die Verabschiedung des Thüringer
Sportfördergesetzes zum 01.01.2019 und den darin formulierten Maßgaben zur Umsetzung von
Anti-Doping-Maßnahmen im organisierten Sport.

Zum zweiten wurde auf Inhalte verzichtet, die Bestandteil des Anti-Doping-Gesetzes sind.

Redaktionelle Änderungen ergaben sich nach Prüfung von Verantwortlichkeiten und der
Umsetzbarkeit der bisher formulierten Regelungen.

Präsidium
Erfurt, 21. August 2019

                                                17
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Maßnahmeplan
des Landessportbundes Thüringen e.V.

im Kampf gegen Doping

beschlossen auf der Hauptausschusstagung am 17.11.2007
geändert auf der Mitgliederversammlung am 19.11.2016
geändert auf der Mitgliederversammlung am 16.11.2019

                     19
20
1. Präambel

Die Bedeutung von Bewegung, körperlicher Aktivität und Sport für die soziale und gesundheitliche
Entwicklung der Bürgerinnen und Bürger ist unbestritten. Gleichzeitig vermittelt der Sport über sein
Regelwerk und den Leistungsvergleich Grundwerte wie Toleranz, Fairness, Integration,
Chancengleichheit aber auch Leistungsstreben und Leistungsbereitschaft. Unter Beachtung dieser
gesellschaftlich relevanten Leistungen des Sports genießt er ein hohes gesellschaftliches Ansehen
und begründet seinen Anspruch auf eine gezielte öffentliche Förderung durch den Staat.

Die mediale Wirksamkeit von internationalen Sportereignissen, eng gekoppelt an eine deutliche
Intensivierung der Kommerzialisierung und Professionalisierung des Hochleistungssports, aber auch
die Ausnutzung spitzensportlicher Ergebnisse für politische Zwecke war und ist eng verbunden mit
der Gefahr, die sportliche Leistungsfähigkeit der Athleten mittels des Einsatzes von Doping zu
manipulieren.

Leistungsmanipulation durch Doping verstößt gegen grundlegende Regelungen des Sports und
gefährdet die seitens der Gesellschaft anerkannten sozialen und pädagogisch-erzieherischen
Leistungen des Sports.

Grundlage für alle Aktivitäten zur Dopingbekämpfung durch den organisierten Sport ist der NADA-
Code (NADC), jeweils in seiner aktuellen Fassung. Der NADC ist die rechtliche Grundlage für einen
fairen Sport in Deutschland. Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Anti-Doping Gesetz dient
einem konsequenten Kampf gegen Doping und Leistungsmanipulation und stellt die staatliche
Grundlage für die Verfolgung von Dopingvergehen dar.

Die Nationale Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) hat eine zentrale Funktion in der
Dopingbekämpfung eingenommen. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB), die
Spitzenverbände, die Landessportbünde und die Olympiastützpunkte arbeiten eng mit der NADA
zusammen.

Eine wirkungsvolle Dopingprävention erfordert die aktive Mitwirkung der Sportorganisationen und ein
abgestimmtes Vorgehen aller Beteiligten unter Beachtung und Einhaltung der Beschlüsse und
Maßnahmen zur „Null-Toleranz-Politik“ des DOSB.

Mit der Beteiligung der Länder und der Landessportbünde an der Finanzierung der NADA können
Dopingpräventionsmaßnahmen der Thüringer Sportorganisationen wirksame Unterstützung
erhalten.

Der „Maßnahmeplan des Landessportbundes Thüringen im Kampf gegen Doping“ steht unter dem
Motto „Thüringen Fair zum Erfolg“ und ist schwerpunktmäßig ausgerichtet auf präventive
Maßnahmen zur mittel- und langfristigen Bekämpfung von Doping und Leistungsmanipulation im
Sport. Er richtet sich an alle Trainer, Betreuer, Übungsleiter (Athletenbetreuer in Sinne des NADC) und
an die Athleten, insbesondere an die Athleten im Nachwuchsleistungssport.

                                                  21
Mit dem vom Thüringer Landtag im November 2017 neu beschlossenen Thüringer Sportfördergesetz
und den darin enthaltenen Regelungen zum Anerkenntnis der einschlägigen Anti-Doping
Bestimmungen und zum Maßnahmeplan des LSB Thüringen im Kampf gegen Doping und dessen
Umsetzung durch alle geförderten Sportorganisationen wurde zugleich ein verbindlicher Rahmen für
den Kampf gegen Doping im Thüringer Sport vorgegeben.

Dieser Maßnahmeplan ist die Fortschreibung des durch den Hauptausschuss des LSB Thüringen am
17.11.2007 beschlossenen Maßnahmenplanes.

2.       Ziele des Anti-Doping-Maßnahmeplanes

Grundlage aller Aktivitäten des LSB Thüringen ist der NADC. Folgende Ziele werden durch den LSB
Thüringen vorrangig verfolgt:
 eine umfassende Information und Aufklärung über die Gefahren des Dopings, dessen
   Auswirkungen und Konsequenzen,
 die Erhöhung und Stärkung der sozialpädagogischen Kompetenz der Trainer, Übungsleiter,
   Jugendleiter und Betreuer mittels Aus- und Fortbildungsmaßnahmen,
 die Entwicklung von Einstellungen und Verhaltensweisen durch erzieherische und pädagogische
   Maßnahmen zielgruppenbezogen unter Nutzung aller Sportstrukturen und der Einbeziehung
   weiterer Partner,
 die Darstellung der positiven und gesundheitsfördernden Möglichkeiten des Sports ohne Doping
   und Manipulation,
 Einbindung von Juniorbotschaftern der Deutschen Sportjugend und der Spitzenverbände sowie
   weiterer Angebote der Deutschen Sportjugend,
 die Entwicklung gezielter, öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen und Aktivitäten unter
   vorbildhafter Einbeziehung aktueller und ehemaliger Thüringer Sportlerinnen und Sportler,
 die Einbeziehung anerkannter Doping-Opfer und Betroffener von Dopingpraktiken.

3.       Maßnahmen zur Umsetzung des Maßnahmeplanes

3.1      Information und Aufklärung

     Die Kooperation mit der NADA und die Rahmenvereinbarung „Gemeinsam gegen Doping“
      beinhalten einen jährlich zwischen LSB Thüringen und der NADA abgestimmten
      Maßnahmekatalog. Maßnahmen der Thüringer Sportfachverbände/Sportverbände als
      Anschlussorganisationen (Sportfachverbände) sind jährlich bis zum 30.09. beim LSB Thüringen
      einzureichen, damit diese in den Maßnahmekatalog aufgenommen werden können.

     Die NADA unterstützt den LSB Thüringen bei geplanten Maßnahmen und stellt dafür
      Informationsmaterial für Schulungen etc. zur Verfügung.

     Die NADA unterstützt den LSB Thüringen bei der Organisation und Durchführung von
      Informationsveranstaltungen, Foren und Gesprächen für und mit Sportlern, Trainern, Betreuern,
      Eltern.

                                                  22
     Die Sportfachverbände sind verpflichtet jährlich eine Informationsveranstaltung für ihren
      Landeskaderbereich (LK, NK2) zu organisieren. Sie können hierzu die zwischen dem LSB
      Thüringen und der NADA abgestimmten Maßnahmen nutzen.

     Durch Verlinkungen der Internetplattformen des LSB und des OSP mit der der NADA sowie der
      Sportfachverbände mit dem LSB und der NADA werden Informationsmöglichkeiten geschaffen.

3.2      Doping-Kontrollmaßnahmen

Der LSB Thüringen beteiligt sich gemäß der „Vereinbarung über die Zusammenarbeit mit der NADA“
anteilig an der Finanzierung von Dopingkontrollmaßnahmen. Im Rahmen des Doping-Kontroll-
Systems (DKS) kann die NADA Trainingskontrollen im Landeskaderbereich (NK2) durchführen.

3.3 Dopingprävention in der Aus- und Fortbildung

     Die Aufklärung zum Doping und zum Medikamentenmissbrauch und den sich daraus ableitenden
      Gefahren sind mit mindestens zwei Lerneinheiten verbindliche Bestandteile in der
      Lizenzausbildung unter Verantwortung des LSB Thüringen und der Sportfachverbände.
      Fortbildungsangebote zum Themenkomplex Doping/ Medikamentenmissbrauch sollen zur
      Lizenzverlängerung anerkannt werden.

     Lehrmaterialien, Powerpoint-Präsentationen, Seminarvorträge zur Unterstützung der
      Bildungsarbeit im LSB Thüringen und in den Sportfachverbänden sind bei der NADA, auch digital
      und über die NADA-App, abrufbar.

     Aktuelle Informationen über die Entwicklungen in der Dopingprävention und zum Thema Doping
      und Medikamentenmissbrauch sind Bestandteil der Trainerfortbildung im
      Nachwuchsleistungssport des LSB und der Sportfachverbände.

     Innerhalb der Bildungsmaßnahmen der Thüringer Sportjugend (überfachliche Ausbildung,
      Juleica) sind Themenkomplexe über Doping, Drogen, Medikamentenmissbrauch und
      Suchtverhalten in die Bildungsangebote eingebunden.

3.4      Fördervoraussetzungen nach Sportfördergesetz, Sanktionen

3.4.1    Fördervoraussetzungen

     Förderung durch das Land Thüringen setzt voraus, dass der LSB Thüringen, der
      Olympiastützpunkt Thüringen, die Stiftung Thüringer Sporthilfe, die Sportfachverbände, Kreis-
      und Stadtsportbünde und die Sportvereine sich durch Anerkennung der einschlägigen Anti-
      Doping-Bestimmungen, insbesondere des WADA- und NADA-Codes zum dopingfreien Sport
      bekennen (§ 17 Abs. 1 ThürSportFG).

                                                   23
   Eine weitere Fördervoraussetzung durch das Land Thüringen ist das Anerkenntnis und die
    Umsetzung des Maßnahmenplan des LSB Thüringen im Kampf gegen Doping durch die
    vorgenannten Sportorganisationen (§ 17 Abs. 2 ThürSportFG).

    Gemäß der Förderbedingungen der Landesregierung ist in den Vereinbarungen des LSB
    Thüringen mit den Sportfachverbänden verankert, dass die Gewährung von Fördermitteln,
    insbesondere die Finanzierung von Trainerstellen, von der uneingeschränkten und aktiven
    Mitwirkung der Sportfachverbände an der Dopingbekämpfung abhängt. Hierzu gehört, dass der
    Sportfachverband mit seinen Kaderathleten den NADC umsetzt und konsequent diesen
    Maßnahmekatalog unterstützt. Verstöße gegen Bestimmungen zur Anti-Doping Bekämpfung
    können zur Kürzung oder Einstellung der Förderung führen.

3.4.2   Ehren- und Verpflichtungserklärung

   Alle hauptamtlichen und nebenberuflichen Trainer bzw. Athletenbetreuer im Sinne des NADC der
    Sportfachverbände, alle hauptberuflichen Mitarbeiter des LSB Thüringen, alle haupt- und
    nebenberuflichen Mitarbeiter des Olympiastützpunktes Thüringen und alle hauptberuflichen
    Mitarbeiter der Sportfachverbände und Kreis- und Stadtsportbünde haben die Ehren- und
    Verpflichtungserklärung in der jeweils gültigen Fassung (Anlage 1, Stand 08.11.18) unterzeichnet
    vorzulegen, sofern die Ehren- und Verpflichtungserklärung nicht bereits Bestandteil des Arbeits-
    bzw. Dienstvertrages ist.

   Sportmedizinische Untersuchungsstellen, Sportmedizinische bzw. sporttherapeutische
    Einrichtungen und Kliniken, Rehabilitationskliniken, ärztliche Beratungsstellen und Arztpraxen als
    Partner des LSB Thüringen, des Olympiastützpunktes Thüringen oder der Sportfachverbände
    haben von ihren Mitarbeitern eine Erklärung zur Einhaltung der Anti-Doping Bestimmungen
    einzuholen und die Umsetzung gegenüber dem LSB Thüringen zu bestätigen. Für lizenzierte
    sportmedizinische Untersuchungsstellen des LSB Thüringen ist dies Bestandteil der
    Kooperationsvereinbarungen.

   Die Sportvereine sind aufgefordert, von ihren Trainern und Übungsleitern, die im
    Nachwuchsleistungssport eingesetzt werden, eine Erklärung zur Einhaltung der Anti-Doping
    Bestimmungen einzuholen.

   In der Lizenzaus- und -fortbildung der Sportfachverbände und des LSB Thüringen für
    Fachübungsleiter, Trainer und Übungsleiter ist die Aushändigung der Lizenzen nach
    erfolgreichem Abschluss der Aus- bzw. Fortbildung an die Unterzeichnung des Ehrenkodex
    Kinderschutz gebunden.

3.4.3   Athletenvereinbarung

Athleten, die durch die Stiftung Thüringer Sporthilfe gefördert werden, unterzeichnen eine
Athletenvereinbarung, die eine Anti-Doping-Klausel enthält.

                                                  24
3.4.4    Sanktionen

     Nachgewiesene Verstöße durch Athleten gegen die Anti-Dopingbestimmungen haben den
      Ausschluss aus den Fördermaßnahmen des Olympiastützpunktes Thüringen, der Stiftung
      Thüringer Sporthilfe und der Sportfachverbände zur Folge. Erhaltene Förderungen der Stiftung
      Thüringer Sporthilfe sind entsprechend der Athletenvereinbarung zurückzuerstatten.

     Für hauptamtlich beschäftigte Trainer und den weiteren Personenkreis, die „Ehren-und
      Verpflichtungserklärungen“ zu unterzeichnen haben, können Verstöße gegen die Anti-
      Dopingbestimmungen arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

3.5      Zusammenarbeit mit den Sportgymnasien

     In die Kooperationsvereinbarungen der Sportfachverbände mit den Sportgymnasien sind
      Maßnahmen zur Anti-Dopingprävention und der Prävention zum Medikamentenmissbrauch sowie
      gemeinsame Aufgaben zur Umsetzung dieses Maßnahmeplanes aufzunehmen. Der
      Olympiastützpunkt Thüringen ist hierbei einzubeziehen.
      Für die in den Sportgymnasien eingesetzten Sportlehrer (Spezialsport und Training) sind in
      Abstimmung mit den Schulleitungen der Sportgymnasien die Ehren- Verpflichtungserklärung
      einzuholen.

     Entsprechend § 47 Thüringer Schulgesetz sind die Schulen verpflichtet, ein Konzept zur
      Gesunderhaltung und gesunden Lebensweise zu entwickeln. Das Thema „Doping, Drogen und
      Medikamentenmissbrauch im Sport“ soll ein fester Bestandteil der Bildungs- und
      Erziehungsarbeit an den Sportgymnasien sein.
      In den Unterrichtsstunden, Foren oder Diskussionsrunden sollen die Erfahrungen und Erlebnisse
      ehemaliger Leistungssportler, Betroffener von Dopingpraktiken oder von staatlich anerkannten
      Dopingopfern genutzt werden. Die Präventionsangebote der NADA, insbesondere das Angebot
      „Gemeinsam gegen Doping“ e-Learning sind hierzu zu nutzen.

3.6      Dokumentation

     Der Landessportbund Thüringen, die Sportfachverbände und Anschlussorganisationen, der
      Olympiastützpunkt Thüringen, die Stiftung Thüringer Sporthilfe, die Kreis- und Stadtsportbünde
      regeln in ihren Satzungen, dass sie die einschlägigen Anti-Doping Bestimmungen insbesondere
      den NADA-Code anerkennen und für einen dopingfreien Sport eintreten.

     Die Sportvereine sind aufgefordert, sich in ihren Satzungen zu einem dopingfreien Sport zu
      bekennen.

     Das Präsidium und der Vorstand des LSB Thüringen überwachen die Umsetzung des
      Maßnahmeplanes des LSB Thüringen im Kampf gegen Doping. Die durch den LSB im
      Nachwuchsleistungssport geförderten Sportfachverbände, der Olympiastützpunkt Thüringen und
      die Stiftung Thüringer Sporthilfe berichten jährlich im Rahmen der Förderanträge über die
      durchgeführten Maßnahmen zur Umsetzung des Maßnahmeplanes. Sie sind zur Mitteilung und
      Information an den LSB Thüringen verpflichtet, wenn sich Fragen oder Probleme in der
                                                   25
Umsetzung des Maßnahmeplanes ergeben. Sie sind zudem zur Mitteilung in Fällen von Verstößen
      gegen Anti-Doping Bestimmungen verpflichtet.

3.7      Öffentlichkeitsarbeit in der Dopingprävention

     Der Maßnahmeplan des LSB Thüringen im Kampf gegen Doping ist in seiner jeweils aktuellen
      Fassung auf der Homepage des LSB einsehbar.

     In der Öffentlichkeitsarbeit des LSB erfolgt eine regelmäßige Berichterstattung zu laufenden
      Aktivitäten bei der Umsetzung des Maßnahmeplanes zur Bekämpfung des Dopings.

4.       Anti-Doping-Beauftragter / Ansprechpartner

Der LSB Thüringen stellt sich die Aufgabe einen Anti-Doping-Beauftragten zu gewinnen.
Zu seinen Aufgaben gehört die Begleitung der Umsetzung des Maßnahmeplanes.
Die NADA ist Ansprechpartner zu Fragen der Einhaltung und Umsetzung des NADA-Codes und bietet
für Athleten, Trainer und Betreuer zielgerichtete Informationshilfe und Beratung.

Die Aufgabe zur Beratung des Vorstandes und des Präsidiums in der Umsetzung des
Maßnahmeplanes des LSB Thüringen im Kampf gegen Doping kann durch Beschluss des Präsidiums
bzw. der Mitgliederversammlung einer unabhängigen Kommission übertragen werden.

5.       Wichtige Adressen

    „GEMEINSAM GEGEN DOPING“          www.gemeinsam-gegen-doping.de

    Athletenplattform                 www.gemeinsam-gegen-doping.de/athleten/home/

    Trainerplattform                  www.gemeinsam-gegen-doping.de/trainer/home/

    Mediacenter                       www.gemeinsam-gegen-doping.de/mediacenter/

    GEMEINSAM GEGEN DOPING
                                      elearning.gemeinsam-gegen-doping.de/online2/login/nadade/
    e-Learning

    NADA Anti-Doping-Regelwerk        www.nada.de/recht/anti-doping-regelwerke/

    NADA ADAMS                        www.nada.de/doping-kontroll-system/adams/

                                      www.nada.de/doping-kontroll-
    NADA Meldepflichten
                                      system/trainingskontrollen/meldepflichten/

                                      https://apps.apple.com/de/app/nada-app/id532478926
    Download NADA-App
                                      https://play.google.com/store/apps/details?id=com.kultwerk.nadaapp

                                                   26
Anlage 1

Ehren- und Verpflichtungserklärung
für Trainer/ Übungsleiter/ Betreuer/ Ärzte/ Physiotherapeuten/ leitende Mitarbeiter
(Athletenbetreuer im Sinne des NADC)

Die Würde und die gesundheitliche Integrität jeder Sportlerin und jedes Sportlers ist das Fundament
für einen fairen sportlichen Wettbewerb. Jede Manipulation, insbesondere durch Doping, verletzt
diese Würde und damit die ethischen Grundlagen des Sports.

Doping stellt nicht nur ein gesundheitliches Risiko für die betroffenen Sportlerinnen und Sportler dar,
sondern es ist ein klarer Verstoß gegen den Geist des Sports und gegen den Grundsatz der Fairness.

Der Kampf gegen Doping ist deshalb von herausragender Bedeutung für die Glaubwürdigkeit des
Sports.

Ich gebe hiermit folgende Erklärung ab:

1. Ich verpflichte mich, mich in keiner Weise an Dopingmaßnahmen zu beteiligen oder das Doping
   zu unterstützen.

2. Ich kenne die einschlägigen Antidoping-Bestimmungen, insbesondere den WADA- und den NADA-
   Code an. Mir ist das seit 2016 gültige Anti-Doping-Gesetz bekannt, demzufolge u. a. der Handel
   und das Inverkehrbringen sowie der Besitz nicht geringer Mengen von Dopingmitteln strafbar ist.

3. Ich erkenne an, dass ein Verstoß gegen diese Erklärung arbeitsrechtliche Konsequenzen bis zu
   einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses bzw. die fristlosen Kündigung eines
   Dienstvertrages nach sich ziehen kann.

4. Mir ist bekannt, dass ein Verstoß gegen diese Erklärung weitere Sanktionen auslösen kann.

5. Darüber hinaus bin ich verpflichtet, mich der Unabhängigen Kommission des Deutschen
   Olympischen Sportbundes zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen, sofern der Verdacht
   besteht, dass ich zu einem früheren Zeitpunkt an Sportler Substanzen weitergegeben, diese
   zugänglich gemacht oder Methoden angewandt habe, die gegen die jeweils gültigen nationalen
   oder internationalen Anti-Doping-Bestimmungen verstoßen haben bzw. solch ein Verstoß in
   einer vorherigen beruflichen Tätigkeit aktiv eingefordert bzw. betrieben oder in meinem
   Verantwortungsbereich wissentlich geduldet habe.

Name, Vorname:         …………………………………….

Ort, Datum:            …………………………………….

Unterschrift:          …………………………………….
                                                  27
28
BESCHLUSSVORLAGE
Mitgliederversammlung des LSB Thüringen e.V.
am 16. November 2019 in Bad Blankenburg

TOP 8.1        Erfüllung Haushalt 2018 (inkl. THSJ)

Beschlussvorschlag:

1.   Die Mitgliederversammlung beschließt die Erfüllung des Haushalts 2018 des LSB Thüringen e.V..

2.   Die Mitgliederversammlung bestätigt die vom Landesjugendausschuss 2019 beschlossene
     Erfüllung des Haushalts 2018 der Thüringer Sportjugend.

3.   Die Mitgliederversammlung beschließt die Entlastung des:
     3.1 Präsidiums für den Zeitraum 01.01.2018 – 17.11.2018
     3.2 Präsidiums für den Zeitraum 17.11.2018 – 31.12.2018
     3.3 Vorstandes für den Zeitraum 17.11.2018 – 31.12.2018

Begründung:

Entsprechend § 15, Absatz 4, Buchstabe b der Satzung des LSB Thüringen e.V. hat die
Mitgliederversammlung u.a. die Aufgabe, über die Erfüllung des Haushalts zu beraten und diese zu
beschließen.
Zur Prüfung und Testierung des Jahresabschlusses 2018 ist gemäß der Satzung des LSB Thüringen
e.V. eine Wirtschaftsprüfergesellschaft (BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) beauftragt
wurden. Diese prüfte den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung für das
Geschäftsjahr 2018 nach den §§ 317ff. HGB. Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erteilte
einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Der Wirtschaftsprüfer bestätigte ebenso die satzungsgemäße Verwendung, der dem LSB Thüringen
e.V. zufließenden Mittel, entsprechend den Regelungen des Thüringer Glücksspielgesetzes. Diese
Bescheinigung wurde dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport fristgerecht
eingereicht.

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Spartenbetrachtung zum Jahresabschluss vom 01.01.2018 bis 31.12.2018

IDEELER BEREICH
I. Nichtsteuerbare Einnahmen                                        16.735.317,31 Euro
           Mitgliedbeiträge und Zuschüsse
II. Ausgaben                                                        16.544.320,02 Euro
Gewinn/Verlust Ideeller Bereich                                       190.997,29 Euro
Gewinn/Verlust ertragsneutrale Posten                                - 176.128,80 Euro
VERMÖGENSVERWALTUNG
I. Ertragssteuerfreie Einnahmen                                        64.767,05 Euro
           Mieten- und Pachterträge
II. Ausgaben                                                           32.075,99 Euro
Gewinn/Verlust Vermögensverwaltung                                     32.691,06 Euro
ZWECKBETRIEB SPORT
I. Umsatzerlöse (umsatzsteuerpflichtig und umsatzsteuerfrei)         1.118.757,12 Euro
         Veranstaltungen, Jugendhilfe, Bildung
II. Ausgaben                                                         1.015.683,35 Euro
Gewinn/Verlust Zweckbetrieb                                           103.073,77 Euro
SONSTIGE ZWECKBETRIEBE
I. Umsatzerlöse (umsatzsteuerfrei)                                    977.877,68 Euro
II. Ausgaben                                                         1.214.406,55 Euro
Gewinn/Verlust Sonstige Zweckbetriebe                                - 236.528,91 Euro
SONSTIGE WIRTSCHAFTLICHE GESCHÄFTSBETRIEBE
I. Einnahmen Geschäftsbetrieb 1                                      3.907.369,88 Euro
II. Ausgaben                                                         3.652.260,59 Euro
Gewinn/Verlust Geschäftsbetrieb 1                                     508.879,69 Euro
I. Einnahmen Geschäftsbetrieb 2                                       724.825,60 Euro
          Beteiligungen GmbH
II. Ausgaben                                                                 0,00 Euro
Gewinn/Verlust Geschäftsbetrieb 2                                     724.825,60 Euro
Gewinn/Verlust Geschäftsbetriebe                                    1.233.705,29 Euro

Präsidium
Erfurt, 25. September 2019

                                                               30
BESCHLUSSVORLAGE
Mitgliederversammlung des LSB Thüringen e.V.
am 16. November 2019 in Bad Blankenburg

TOP 8.2       2. Nachtrag Haushalt 2019 (inkl. THSJ)

Beschlussvorschlag:

1. Die Mitgliederversammlung beschließt den 2. Nachtrag zum Haushalt 2019
   des LSB Thüringen e.V..

Begründung:

Die Finanzordnung des LSB Thüringen, § 2 Abs. 4 besagt:
„Können im Jahresverlauf wesentliche Einnahmen (bis zu fünf Prozent der Gesamteinnahmen) nicht
realisiert werden oder ergeben sich wesentliche Mehrausgaben (bis zu fünf Prozent der
Gesamtausgaben), so ist der Vorstand ermächtigt, eine Präzisierung des Haushaltsplanes zu
beschließen. Über die Abweichungen gegenüber dem Haushaltsplan hat der Vorstand dem Präsidium
und der nächstfolgenden Mitgliederversammlung unter Angabe der Gründe zu berichten.
Abweichungen von über fünf Prozent der Gesamteinnahmen oder Gesamtausgaben des
Haushaltsplanes bedürfen eines Nachtragshaushaltes, der von der Mitgliederversammlung zu
beschließen ist.“

Dieser Fall ereignete sich im Jahr 2019.
Der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung der LSB Thüringen Sportmanagement GmbH haben sich
Ende 2017 einstimmig für die Veräußerung des Sporthotels Mühlhausen ausgesprochen. Das
geschäftsführende Präsidium des LSB Thüringen hat sich diesem Beschluss angeschlossen und der
Hoga Gastgewerbe Service GmbH einen Maklerauftrag erteilt. Anfang 2019 wurde ein Käufer für das
Hotel gefunden. Das Haus wird als Hotel „Stadt Mühlhausen“ weitergeführt. Am 17.04.2019 erfolgte
die Unterzeichnung des Kaufvertrages. Der Verkaufserlös für das Sporthotel Mühlhausen beträgt
1.082.000 Euro. Im Haushalt sind diese Einnahmen in folgenden Haushaltstiteln zu finden.

                                               31
Erfüllung     Plan Nachtrag   2. Nachtrag      Plan
                                                                    2018 EUR        2019 EUR       2019 EUR      2020 EUR
12501     Erlöse aus Veräußerung beweglicher Sachen                        0,00            0,00     517.000,00         0,00
13101     Erlöse aus Veräußerung unbeweglicher Sachen                      0,00            0,00     565.000,00         0,00

Das Präsidium des LSB Thüringen beschäftigte sich im Juni 2019 mit der Verwendung dieser Mittel.
Es erfolgte ein Beschluss, dass ein noch offenes Darlehen für die Sporthotels vollständig
zurückgezahlt wird. Dies ist Anfang September, nach vollständiger Kaufpreiszahlung, erfolgt.

                                                                    Erfüllung     Plan Nachtrag   2. Nachtrag      Plan
                                                                    2018 EUR        2019 EUR       2019 EUR      2020 EUR
88106     Zinsen / Tilgung langfristige Darlehen für Objekte         180.198,00      180.000,00     640.000,00         0,00
          des LSB in Oberhof/ Mühlhausen

Die offenen finanziellen Mittel sollen für Investitionen (Rücklagen) eingestellt werden. Da sie einmalig
zur Verfügung stehen und aus dem Anlagevermögen des LSB Thüringen sind, sollen sie auch für
Ausgaben in Bestandsimmobilien des LSB verwendet werden.

Im Jahr 2020 wird die finale Investitionsplanung für das SEZ Kloster vorgenommen. An der
Landessportschule Bad Blankenburg und dem „Haus des Sports“ in Erfurt sind dringend anstehende
Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen (Fassade, Fenster, Brandschutzauflagen).

Präsidium
Erfurt, 25. September 2019
                                                               32
BESCHLUSSVORLAGE
Mitgliederversammlung des LSB Thüringen e.V.
am 16. November 2019 in Bad Blankenburg

TOP 8.3        Haushaltsplan 2020 (inkl. THSJ)

Beschlussvorschlag:

1. Die Mitgliederversammlung beschließt den Haushaltsplan 2020 des LSB Thüringen e.V.,
   inkl. des Mitgliedsbeitrages 2020 in Höhe von:
          3,60 Euro pro Einzelmitglied (Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre) und
          5,00 Euro pro Einzelmitglied (Erwachsene)

    sowie des Anstatt-Beitrages 2020 für verbandsungebundene Mitglieder in Höhe von:
       3,00 Euro pro Einzelmitglied (ab 7 Jahre).

    Als Zahlungstermine werden für beide Beiträge festgesetzt:
        31.03.2020 (50% oder 100%)
        30.06.2020 (50%)

2. Die Mitgliederversammlung bestätigt den vom Landesjugendausschuss 2019 beschlossenen
   Haushaltsplan 2020 der Thüringer Sportjugend.

Begründung:

Entsprechend § 15, Absatz 4, Buchstabe b der Satzung des LSB Thüringen e.V. hat die
Mitgliederversammlung u.a. die Aufgabe, über den Haushaltsplan sowie die Mitgliedsbeiträge zu
beraten und diese zu beschließen.

                                                 33
Der Haushaltsentwurf des LSB wird ab dem Jahr 2020 mit drei „Unterhaushaltsplänen“ (Anlagen 1
und 2 zum Haushalt des LSB Thüringen sowie Anlage 1 zum Haushalt der Thüringer Sportjugend)
ergänzt
     Landessportschule Bad Blankenburg
     SEZ Kloster
     Waldhof Finsterbergen (Haushalt THSJ)

Die Beherbergungsbetriebe werden zukünftig somit ähnlich wie bei Kommunen als „Eigenbetriebe“
dargestellt. Die Eigenbetriebe sind rechtlich unselbstständig. Finanzwirtschaftlich ist der
Eigenbetrieb aus den jeweiligen Haushalt des LSB ausgegliedert.
Anstatt eines Haushaltsplans haben Eigenbetriebe einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Im Rahmen
der Erstellung des Jahresabschlusses werden die finanzwirtschaftlichen Informationen der
Eigenbetriebe mit denen des Kernhaushaltes konsolidiert.
Für jedes einzelne Objekt wird eine Übersicht der Ein- und Ausgaben vorgelegt. Somit werden
transparent alle Einzelpositionen in den Objekten ersichtlich: Umsatzerlöse, Zuwendungen,
Investitionszuschüsse, Betreiberkostenzuschüsse aus Haushaltsmitteln des LSB sowie Ausgaben für
Kapitaldienst, Investitionsmaßnahmen, Personalkosten, Raumkosten usw..
Dies ermöglicht mehr Transparenz und verdeutlicht die Darstellung der Zuschüsse aus dem
Kernhaushalt des LSB Thüringen

                                               34
Im Folgenden eine Zusammenfassung ausgewählter Förderungen des LSB Thüringen an seine
Mitgliedsorganisationen:

                                                                      Erfüllung      Plan Nachtrag    2. Nachtrag          Plan
                                                                      2018 EUR         2019 EUR        2019 EUR          2020 EUR
Förderungen Kreis- und Stadtsportbünde
61601        Zuwendungen für die Vereinsarbeit - durch                 967.800,00       982.000,00      982.000,00        990.000,00
             KSB/SSB
68504*       Projekte KSB/SSB - Sportentwicklung                        55.100,00        75.000,00        65.896,00        75.000,00
68505        Projektförderung „Fachkräfte Integration“                 192.718,08       194.479,00      201.352,00        246.786,00
Förderungen der Sportfachverbände
62101        Zuwendungen an SFV / AO –                                1.614.544,00    1.700.000,00     1.700.000,00      1.700.000,00
             Allgemeine Verbandsarbeit
62201        Zuwendungen an SFV / AO –                                3.149.900,00    3.237.670,00     3.264.370,00      3.835.750,00
             für Landes-/ Stützpunkttrainer
62301        Zuwendungen an SFV –                                      910.000,00       950.000,00      950.000,00        950.000,00
             für Nachwuchsleistungssport
62501        Zuwendungen an SFV –                                       65.918,51        75.000,00        75.000,00       100.000,00
             für sportmedizinische Untersuchungen
68504*       Projekte SFV - Sportentwicklung                            76.300,00        75.000,00        76.400,00        75.000,00
Förderungen der Sportvereine
61102        Zuwendungen an Sportvereine - Vereinsförderung           2.544.294,00    2.470.000,00     2.470.000,00      2.240.000,00
61202        Zuwendungen für die Vereinsarbeit -                       736.171,67       800.000,00      900.000,00       1.000.000,00
             Sportstättenbau
61301        Zuwendungen für die Vereinsarbeit -                       789.888,06       805.000,00      805.000,00        805.000,00
             Sportversicherung
61401        Zuwendungen für die Vereinsarbeit -                       143.981,44       144.000,00      144.000,00        151.000,00
             Mitgliedsbeiträge
68603        Projekt „Projekt Schule/Sportverein“                             0,00             0,00               0,00    260.000,00
67201        Zuwendungen für Sportveranstaltungen                       74.901,00        75.000,00        80.000,00        75.000,00
67202        Zuwendungen für internationale Sportarbeit                  4.100,00         5.000,00         5.000,00        10.000,00
68503        Projekt „Angebote für Flüchtlinge“                         90.000,00        90.000,00        90.000,00        90.000,00

* Im HHT 68504 sind für die Projektförderung Sportentwicklung insgesamt 150.000 Euro eingestellt.
Antragsteller dieser Projektförderung können sowohl Sportfachverbände als auch Kreis- und Stadtsportbünde sein.

Präsidium
Erfurt, 25. September 2019

                                                                 35
36
Landessportbund Thüringen e.V.
Haushaltserfüllung 2018/ Plan Nachtrag 2019/ 2. Nachtrag 2019 / Haushaltsplan 2020

- von links beginnend –

                                    Haushaltsplan Landessportbund Thüringen e.V.

                                                                Erfüllung      Plan Nachtrag   2. Nachtrag         Plan
                                                                2018 EUR         2019 EUR       2019 EUR         2020 EUR
Zusammenfassung Einnahmen / Ausgaben
Einnahmen
0            Einnahmen aus Mitgliedschaft                       1.987.753,88       1.985.000      1.985.000        1.980.000
1            Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus                4.430.336,81       4.008.530      5.101.530        5.727.140
             Schuldendienst
2            Einnahmen aus Zuweisungen / Zuwendungen        15.238.019,18         15.172.637     15.352.855       15.036.633
             (ohne Investitionen)
3            Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus               1.000.291,90         508.682        508.682         637.504
             Zuweisungen / Zuschüssen für Investitionen,
             besondere Finanzierungseinnahmen
             Summe Einnahmen                                22.656.401,81         21.674.849     22.948.067       23.381.277
Ausgaben
4            Personalausgaben                                   2.227.134,45       2.373.862      2.435.762        2.412.487
5            sächliche Verwaltungsausgaben                      1.455.916,59       1.351.338      1.418.676        1.441.474
6            Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse         12.137.838,24         12.588.697     12.639.173       13.416.288
             (ohne Investitionen)
7            Baumaßnahmen                                        601.108,87          106.000         57.000                 0
8            sonstige Ausgaben für Investitionen                1.594.157,38       1.214.952      1.674.952         103.828
9            besondere Finanzierungsausgaben                    4.640.246,24       4.040.000      4.722.504        6.007.200
             Summe Ausgaben                                 22.656.401,77         21.674.849     22.948.067       23.381.277
Ergebnis     Einnahmen minus Ausgaben                                  0,00                0                 0              0

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Haushaltsplan Landessportbund Thüringen e.V.
                                                                 Erfüllung      Plan Nachtrag   2. Nachtrag         Plan
                                                                 2018 EUR         2019 EUR       2019 EUR         2020 EUR
EINNAHMEN
Hauptgruppe 0 - Einnahmen aus Mitgliedschaft
Obergruppe 01 - Mitgliederabgaben
01101      Mitgliedsbeitrag                                      1.987.753,88       1.985.000      1.985.000        1.980.000
           Summe Obergruppe 01                                   1.987.753,88       1.985.000      1.985.000        1.980.000
           Summe Hauptgruppe 0                                   1.987.753,88       1.985.000      1.985.000        1.980.000
Hauptgruppe 1 - Verwaltungseinnahmen / Einnahmen aus
Schuldendienst
Obergruppe 11 - Verwaltungseinnahmen
11101      Verwaltungsgebühren                                        727,63              800            800             800
11301      Teilnahmegebühren Veranstaltungen / Projekte             3.880,83            2.800          2.800           5.260
11303      Teilnehmergebühren Aus- und Fortbildung                 57.526,50           29.000         29.000          65.000
11401      Einnahmen aus Projekt IdS Sportmobil                    10.180,00            7.000          7.000           7.000
11402      Einnahmen aus Veranstaltungen / Aus- und                24.919,75           17.000         18.000          19.000
           Fortbildung
11501      Einnahmen Sportabzeichen                                16.269,55           17.500         17.500          17.000
11601      Einnahmen aus Umlagen Mieter                            32.216,87           32.000         32.000          31.900
11602      Einnahmen aus Umlagen KFZ an Dritte                     21.958,24           23.000         23.000          22.000
11604      Einnahmen aus Umlagen Versicherungen an Dritte          74.751,59           71.000         71.000          73.110
11999      Sonstiges                                               21.962,26            8.000          8.000           7.000
           Summe Obergruppe 11                                    264.393,22          208.100        209.100         248.070
Obergruppe 12 Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit /
Vermögen (ohne Zinsen)
12401      Einnahmen aus Mieten und Pachten                       136.022,86          236.500        246.500         205.000
12402      Erlöse aus Kapitaldienstzahlungen                      361.500,00                0                 0              0
12501      Erlöse aus Veräußerung beweglicher Sachen                    0,00                0        517.000                 0
12601      Einnahmen aus Sponsoring                                32.693,70           24.030         24.030          25.970
12701      Einnahmen aus VA/ Ball des Thür. Sports                142.431,61          126.500        126.500         145.000
12801      Einnahmen aus Spenden                                    6.571,36                0                 0              0
12999      Sonstige Zuschüsse                                      10.903,39            8.400          8.400           8.400
           Summe Obergruppe 12                                    690.122,92          395.430        922.430         384.370
Obergruppe 13 – Erlöse aus Veräußerungen /
Kapitalrückzahlungen
13101      Erlöse aus Veräußerung unbeweglicher Sachen                  0,00                0        565.000                 0
           Summe Obergruppe 13                                          0,00                0        565.000                 0
Obergruppe 14 - Haushaltstechnische Verrechnungen
14101      Erlöse aus haushaltstechnischen Verrechnungen           43.763,95                0                 0              0
           Summe Obergruppe 14                                     43.763,95                0                 0              0
Obergruppe 15 - Zinseinnahmen / Rückerstattung Steuern
15101      Einnahmen aus Rückzahlungen                                318,76                0                 0              0
           Summe Obergruppe 15                                        318,76                0                 0              0
Obergruppe 19 - Einnahmen aus eigenen Objekten
19101      Einnahmen aus Betreiben der Landessportschule         2.978.983,00       3.000.000      3.000.000        4.566.000
19102      Einnahmen aus Betreiben des SEZ Kloster                452.755,00          405.000        405.000         528.700
           Summe Obergruppe 19                                   3.431.738,00       3.405.000      3.405.000        5.094.700
           Summe Hauptgruppe 1                                   4.430.336,85       4.008.530      5.101.530        5.727.140

                                                            38
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