AUFBRUCH IN EIN NEUES ZEITALTER DER MOBILITÄT - E-Mobilität und Sharing-Dienstleistungen - BDO
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Inhalt 1. Einleitung........................................................................................................................................................................................................3 2. Was ist unter E-Mobilität zu verstehen?................................................................................................................................................4 3. Nationale Gesetzgebungen zur Förderung der E-Mobilität in Europa............................................................................................ 5 3.1 Förderung von E-Fahrzeugen in Deutschland.............................................................................................................................................6 3.2 Förderung von E-Fahrrädern in Deutschland.............................................................................................................................................. 7 3.3 Förderung von E-Rollern in Deutschland.................................................................................................................................................... 7 4. Sharing als Nutzungskonzept der E-Mobilität......................................................................................................................................8 5. Mobilitätsdienste – Zahlen und Fakten..................................................................................................................................................9 6. Wettbewerbssituation.............................................................................................................................................................................. 10 6.1 Wettbewerb im Markt autobasierter E-Mobilität.................................................................................................................................... 10 6.2 Wettbewerbssituation im E-Roller Markt..................................................................................................................................................11 7. Nutzerverhalten......................................................................................................................................................................................... 12 7.1 Carsharing...................................................................................................................................................................................................... 12 7.2 E-Scooter....................................................................................................................................................................................................... 12 8. Was sind die Bereiche für besonderes Wachstum?............................................................................................................................ 13 9. BDO Mobilitätsumfrage........................................................................................................................................................................... 14 9.1 Beschreibung der Stichprobe...................................................................................................................................................................... 14 9.2 Konsumenten-Innovativität........................................................................................................................................................................ 14 9.3 Nutzung des eigenen Autos – Carsharing, wenn ja, wann?.................................................................................................................... 15 9.4 Treiber der Nutzung von Carsharing-Diensten......................................................................................................................................... 16 9.4.1 Merkmale des Carsharing-Autos.............................................................................................................................................................. 16 9.4.2 Vorhandensein einer Gesamt-App.......................................................................................................................................................... 16 9.4.3 Bekanntheitsgrad...................................................................................................................................................................................... 16 9.5 Fazit aus der Umfrage................................................................................................................................................................................ 17 10. Ihre Ansprechpartner bei BDO................................................................................................................................................................ 18 1 Aufbruch in ein neues Zeitalter der Mobilität
1. Einleitung Sehr geehrte Leserinnen und Leser, berufliche Flexibilität und Mobilität sowie ein wachsendes Umweltbewusstsein erfordern zunehmend neue Wege der Mobili- tät und Fahrzeugnutzungskonzepte zu beschreiten. Die Vielzahl von Mobilitätsdienstleistern und ihren Apps wird zunehmend unüberschaubarer, oftmals sind mehrere Apps notwendig um von Punkt A nach B zu kommen, oder einen Parkplatz für ein Car- sharing-Auto zu finden. Sind Sie schon einmal mit einem Carsharing-Auto zur Arbeit gefahren? Vielleicht haben Sie ja auch noch nie von Carsharing oder Bikesharing Gebrauch gemacht? Besitzen Sie ein mit elektrischer Unterstützung betriebenes Fahrzeug? Auf den folgenden Seiten möchten wir Sie über die Bedeutung der E-Mobilität und den mit ihr einhergehenden Nutzungskonzep- ten - insbesondere dem Teilen (englisch: Sharing) - informieren. Wir als BDO möchten Ihnen nicht nur eine Zusammenstellung BDO extern erhobener Daten, sondern darüber hinaus einen Mehrwert bieten. Deswegen haben wir als BDO eine eigene Umfrage zum derzeitigen Mobilitätsnutzungsverhalten gestartet. In dieser Umfrage gehen wir unter anderem folgenden Fragen nach: Ist die Verkehrswende bei den Nutzern schon angekommen? Was sind die Treiber, die Konsumenten zu einer höheren Nachfrage nach alternativen Nutzungsformen wie dem Sharing veranlassen könnten? Dr. Jens Freiberg (Wirtschaftsprüfung), Dr. Dirk Elbert (Steuerberatung), Jan Odewald (Advisory Services) und Andre Horn (Leiter des BDO Branchencenters Energiewirtschaft) stehen Ihnen jederzeit sehr gern als Ihre BDO Ansprechpartner zur Verfügung, um Sie vor dem Hintergrund der jetzigen Verkehrs- und Energiewende mit passgenauen Prüfungs- und Beratungsdienstleitungen bei Ihren anstehenden Aufgabenleistungen zu unterstützen. Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre. Ihr Ihre Dr. Jens Freiberg Dr. Nora Otte DR. JENS FREIBERG DR. NORA OTTE Partner, Managerin, Leiter Accounting Advisory Group, Fachbereich Accounting Advisory Group, Head of Capital Markets, Dipl.-Volkswirtin Wirtschaftsprüfer Düsseldorf Düsseldorf 2
2. Was ist unter E-Mobilität zu verstehen? Elektromobilität bezeichnet die Nutzung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen wie beispielsweise Bahnen, Lastwagen, Autos oder auch Rollern im Verkehrssektor. E-Mobilität ist kein neues Phänomen. Bereits seit dem Ende des 19. Jahrhunderts gibt es elektrisch betriebene Elektrolokomotiven und Triebfahrzeuge. Diese wurden von über dem Gleis angeordneten Oberleitungen seltener Stromschienen mit Energie versorgt. In Eberswalde, Esslingen und Solingen fahren heutzutage auch Busse elektrisch betrieben über Oberleitungen. Auch die Geschichte des Elektroautos reicht in das 19. Jahrhundert zurück. Das erste bekannte deutsche Elektroauto baute 1888 die Coburger Maschinenfabrik A. Flocken. Das billige Öl und die höhere Reichweite von Ben- zin- und Dieselmotoren führte jedoch dazu, dass letztere sich gegenüber der E-Mobilität durchsetzten, und die E-Mobilität seit dem Beginn des 20. Jahrhunderts ein Schattendasein fristete. Steigende Rohölpreise, Importabhängigkeiten und ein gestiegenes Umweltbewusstsein haben nunmehr zu einer Renaissance der E-Mobilität geführt. Ein Vorteil von elektrisch betriebenen Fahrzeugen ist, dass sie selbst keinen Abgasausstoß haben und somit als besonders klima- schonend wahrgenommen werden. Klimaschonend ist E-Mobilität aber nur, wenn - die Energieemission für die Produktion ausge- klammert - die für sie benötigte elektrische Energie aus erneuerbaren Energien gewonnen wird, und nicht Kohlekraftwerke für die Energieerzeugung bemüht werden. Das elektrische Fahren mit Atomstrom ist eine gleichwohl umstrittene Alternative. Ziel des Erneuerbaren Energien-Gesetzes (EEG) im Stromsektor in Deutschland ist es, dass 2030 der Anteil der erneuerbaren Energien im Stromsektor in Deutschland 50 Prozent ausmachen soll, 2050 bereits 80%.1 Damit wird (wohl) auch die Klimabilanz von elektrisch betriebenen Fahrzeugen in zeitlicher Perspektive immer besser werden, da der Anteil erneuerbarer Energien am Strommix weiter steigt. Ziele des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Stromsektor in Deutschland bis 2050 Strom - Ziele des Erneuerbare-Energien-Gesetzes bis 2050 90,0% 80% 80,0% Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch 70,0% 65% 60,0% 50% 50,0% 40,0% 35% 31,6% 30,0% 20,0% 10,0% 0,0% 2016 (Status quo) 2020 2030 2040 2050 Quelle: Statista 2019. Erneuerbare-Energien-Gesetz. Neben der Abkehr von fossilen Brennstoffen hin zu erneuerbaren Energien, sind auch Investitionen in die elektrische Infrastruk- tur von Nöten, um vollständig e-mobil zu werden. Dies zeigt das Beispiel des Schienennetzes in Deutschland. Derzeit sind in Deutschland 20.726 km der 38.466 km Eisenbahnschienen, und somit nur 54% der Streckenlänge elektrifiziert.2 Neben einer weiteren Elektrifizierung des Schienennetzes, sind seitens der Energieanbieter die Stromnetze zu ertüchtigen, damit künftig meh- rere Millionen E-Autos zeitgleich aufgeladen werden können.3 Andernfalls besteht das Risiko einer Stillegung des Verkehrs wegen fehlender Ladekapazitäten. 1 Statista. Erneuerbare Energien in Deutschland. S. 34. 2 Deutscher Bundestag 2018, WD 5 – 3000 – 027/18. Wissenschaftliche Dienste, Sachstand, Elektrifizierungsgrad der Schieneninfrastruktur. 3 Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Energiewirtschaft bereitet den Weg für Elektromobilität. 3 Aufbruch in ein neues Zeitalter der Mobilität
3. Nationale Gesetzgebungen zur Förderung der E-Mobilität in Europa 3. Nationale Gesetzgebungen zur Förderung der E-Mobilität in Europa Zur Förderung der E-Mobilität haben eine Vielzahl von europäischen Staaten Förderungsprogramme für die E-Mobilität aufge- setzt. Ein Überblick über die heterogenen Bevorrechtigungen für Elektromobilität in ausgewählten europäischen Staaten liefert nachfolgende Abbildung.4 Zur Förderung der E-Mobilität haben eine Vielzahl von europäischen Staaten Förderungsprogramme für die E-Mobilität aufge- setzt. Ein Überblick über die heterogenen Bevorrechtigungen für Elektromobilität in ausgewählten europäischen Staaten liefert nachfolgende Abbildung.2018, 4 EmoG Berichterstattung 4 S. 45. GB: Großbritannien, NL: Niederlande, NO: Norwegen, A: Österreich, D: Deutschland. GB NL NO A D E-Kennzeichen Kaufprämie Monetäre Anreize für die Anschaffung Kaufprämie Reduktion oder Befreiung von der Kfz-Steuer Reduktion oder Befreiung von der Erstzulassungssteuer N/A Verringerte Dienstwagenbesteuerung Mehrwertsteuerbefreiung Sonderabschreibungen Steuerbefreiung oder -reduzierung gem. CO2 Ausstoß Monetäre Anreize in der Anwendung Reduzierung/Erlass von Mautgebühren N/A Vergünstigtes oder kostenloses Parken Vergünstigter Ladestrom Nicht-monetäre Anreize Bevorzugte Parkmöglichkeiten (Parkplätze für EV) Sondernutzungsrechte und Privilegien Zugang zu Sonderspuren Zugangserleichterungen (Umweltzone, ausgeweitete Lieferzeiten Quelle: EmoG Berichterstattung 2018. Quelle: EmoG Berichterstattung 2018. 5 4 EmoG Berichterstattung 2018, S. 45. GB: Großbritannien, NL: Niederlande, NO: Norwegen, A: Österreich, D: Deutschland. 4
Norwegen ist das weltweit drittgrößte Absatzland für E-Autos. Die Anzahl der Neuzulassungen für E-Autos ist in Norwegen im Jahr 2018 um 17% gestiegen. Einen höheren Zuwachs verzeichnete nur China mit 93% und die USA mit 82%.5 Norwegen ist seit 2012 aufgrund großer staatlicher Förderungsprogramme und seiner Vorreiterrolle bei der Privilegierung von E-Fahrzeugen zu einem Paradies für E-Autos in Europa geworden. Dieser Effekt ist auch quantitativ darstellbar. In Norwegen betrug im Jahr 2017 der Marktanteil von Batterieelektrofahrzeugen 20,82%, und von Plug-in-Hybrid Fahrzeugen 18,37%. Das Paradies droht sich allerdings ins Gegenteil zu verkehren, wenn die Anzahl der Ladestationen nicht in gleicher Weise ausgebaut wird. Eine Dysbalance von Stromangebot und -bedarf stellt ein gewichtiges Risiko dar. In Deutschland war der Marktanteil von E-Autos mit 0,71% (Batterie-E-Auto) und 0,85% (Plug-in-Hybrid) im Jahre 2017 jedoch noch sehr gering. Marktanteil von Elektrofahrzeugen in Deutschland im Zeitraum der Jahre 2011 bis 2017 Marktanteil von Elektroautos in Deutschland bis 2017 Batterie-Elektrofahrzeug Plug-in-Hybrid 0,9% 0,85% 0,8% 0,71% 0,7% 0,6% Marktanteil 0,5% 0,4% 0,38% 0,4% 0,34% 0,35% 0,3% 0,28% 0,19% 0,2% 0,14% 0,1% 0,06% 0,08%0,04% 0,06% 0,01% 0,0% 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 Quelle: Statista 2019. EAFO (European Alternative Fuels Observatory). Marktanteil von Elektrofahrzeugen in Norwegen im Zeitraum der Jahre 2009 bis 2017 Marktanteil von Elektroautos in Norwegen bis 2017 Marktanteil Plug-in-Hybrid Batterie-Elektrofahrzeug 0,0% 5,0% 10,0% 15,0% 20,0% 25,0% 2017 18,37% 20,82% 2016 13,37% 15,67% 2015 5,19% 17,12% 2014 1,17% 12,55% 2013 0,23% 5,79% 2012 0,25% 3,1% 0% 2011 1,45% 0% 2010 0,31% 0% 2009 0,11% Quelle: Statista 2019. EAFO (European Alternative Fuels Observatory). 5 Statista. In-depth. eMobility 2019. Statista Mobility Market Outlook. February 2019. 5 Aufbruch in ein neues Zeitalter der Mobilität
In Norwegen fällt für E-Fahrzeuge weder eine Autobahn- noch eine städtische Mautgebühr an. Zudem haben E-Fahrzeuge kos- tenlosen Zugang zu öffentlichen Parkplätzen. Neben speziell für E-Fahrzeuge ausgezeichneten Parkplätzen ist die Benutzung von Fahrrädern ebenfalls kostenlos. E-Fahrzeuge sind in manchen Kommunen berechtigt die Busspuren zu nutzen, sofern sich zwei Personen in dem Fahrzeug befinden. E-Fahrzeuge können zudem kostenlos an öffentlichen Ladesäulen geladen werden. Aufgrund des Erfolgs der Fördermaßnahmen die E-Mobilität in Norwegen signifikant zu erhöhen, ist Norwegen mittlerweile dabei, seine Fördermaßnahmen schrittweise zu reduzieren und damit einer aufkommenden Dysbalance entgegenzuwirken. 3.1 Förderung von E-Fahrzeugen in Deutschland In Deutschland trat am 06.06.2015 das Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elek- tromobilitätsgesetz – EmoG) in Kraft. Es ist bis zum 31.12.2026 befristet. Das EmoG berechtigt Kommunen, Maßnahmen zur Bevorrechtigung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen im Straßenverkehr zu ergreifen, um deren Verwendung zur Verringerung insbesondere klima- und umweltschädlicher Auswirkungen des motorisierten Individualverkehrs zu fördern.6 Ein elektrisch betrie- benes Fahrzeug ist gem. § 2 EmoG ein reines Batterieelektrofahrzeug, ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug oder ein Brennstoffzellenfahrzeug. Nach dem EmoG sind Bevorrechtigungen für elektrisch betriebene Fahrzeuge möglich ►►für das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen, ►►bei der Nutzung von für besondere Zwecke bestimmten öffentlichen Straßen oder Wegen, oder Teilen von diesen, ►►durch das Zulassen von Ausnahmen von Zufahrtsbeschränkungen oder Durchfahrtverboten, ►►im Hinblick auf das Erheben von Gebühren für das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen. Im Juli 2018 legte das Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) und das Bundesministerium für Umwelt, Verbraucherschutz und nukleare Sicherheit (BMU) eine erste Zwischenbilanz zum EmoG vor. Demnach setzen 112 der 536 befrag- ten Kommunen (23%) auf Grundlage des EmoG Bevorrechtigungen für elektrisch betriebene Fahrzeuge um, die über die rechts- sichere Beschilderung von Ladesäulen hinausgehen.7 Die EmoG-anwendenden Kommunen gewähren die möglichen Berechti- gungen für elektrisch betriebene Fahrzeuge nicht gleichermaßen und im gleichen Umfang. Es ist ein Förderungsflickenteppich entstanden. Überwiegend wurden und werden von den Kommunen Vorteile für elektrisch betriebene Fahrzeuge beim Parken und bei den Parkgebühren eingerichtet (64%). Eine Reduzierung oder der Erlass von Parkgebühren für elektrisch betriebene Fahrzeuge haben 50% der EmoG-anwendenden Kommunen umgesetzt. Die Freigabe von Sonderspuren bzw. die Zulassung von Ausnahmen von Zufahrtsbeschränkungen oder Durchfahrtverboten findet nur in sehr wenigen Städten Anwendung. So wenden nur 3% der EmoG-anwendenden Kommunen Ausnahmen von Zufahrtsbeschränkungen oder Durchfahrtverboten und die Nutzung von Bus- spuren an. Ergänzt wurde das EmoG durch die 2016 eingeführten Subventionen beim Kauf von Elektroautos und Plug-In-Hybriden sowie durch die auf 0,5% reduzierte pauschale Dienstwagenbesteuerung für ab 2019 zugelassene Elektroautos oder Plug-In-Hybride. Der Kauf von Elektroautos wird seit Juli 2016 mit einer Prämie durch den Bund und die Hersteller gefördert. PKWs mit Brennstoff- zelle werden mit insgesamt 4.000 Euro, Plug-in-Hybride werden mit 3.000 Euro gefördert. Diese Prämie gibt es sowohl beim Kauf als auch beim Leasing, und ist bis zum Ende des Jahres 2020 verlängert worden.8 Zudem ist für batterieelektrische Fahr- zeuge, die bis zum 31.12.2020 erstmals zugelassen werden, zehn Jahre lang keine Kfz-Steuer fällig. 6 EmoG Berichterstattung 2018. 7 Elektromobilitätsgesetz, Berichterstattung, 2018, S. 34. 8 ADAC. Förderung für Elektroautos: Hier gibt es Geld. 03.06.2019. https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/e-mobilitaet/kaufen/foerderung-elektroautos/. Zugriff am 15.07.2019. 6
Für Elektrofahrzeuge wird ein dichtes Netz von Ladestationen - insbesondere Schnellladestationen benötigt, um die Wende zur elektrischen Mobilität zu vollziehen. Während der Kauf von Elektroautos in Deutschland einheitlich subventioniert wird, unter- scheidet sich die Förderung für den Einbau von Stromleitungen und Steckdosen in den privaten Garagen je Bundesland. In Nord- rhein-Westfalen wird die Anschaffung einer privaten Ladestation mit bis zu 1.000 EUR bezuschusst. In München hingegen wird die Beratung durch einen Elektroinstallateur mit bis zu 6.000 Euro unterstützt.9 Am 31.07.2019 hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf10 zur weiteren steuerlichen Förderung der E-Mobilität auf den Weg gebracht. Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem • ein steuerfreies Job-Ticket und die Einführung einer Pauschalbesteuerung für Job-Tickets, • die Verlängerung der Sonderregelung der reduzierten pauschalen Dienstagwagenbesteuerung bis zum Jahr 2030, und • die Einführung einer Sonderabschreibung für Elektrolieferfahrzeuge (2020 bis Ende 2030) vor. 3.2 Förderung von E-Fahrrädern in Deutschland Hinsichtlich der Subventionierung von Fahrrädern und elektrisch betriebenen Fahrrädern besteht in Deutschland auf Bundes- ebene Zurückhaltung. Das E-Rad ist derzeit auch ohne staatliche Förderung ein Absatzerfolg. Im vergangenen Jahr machten E-Fahrräder 23,5% des Fahrradabsatzes und damit den zweitgrößten Anteil aus. Trekking-Räder wurden am meisten gekauft (29.5%).11 Wenngleich es keine insgesamt staatliche Förderung von E-Fahrrädern gibt, schaffen einzelne Kommunen und Gemein- den Anreize für den Kauf eines E-Fahrrads. Die Stadt München bietet beispielsweise Unternehmen und freiberuflichen Personen eine Pedelec-Förderung von 25% der Nettokosten bis maximal 500 Euro an. Ein steuerlicher Anreiz für den Kauf eines Fahrrads, oder der elektrischen Variante, wurde zudem durch das sogenannte Job-Rad-Leasing-Programm geschaffen. 3.3 Förderung von E-Rollern in Deutschland Einige Kommunen, Städte und Energieanbieter gewähren einen Bonus für die Anschaffung eines E-Rollers. Die Höhe variiert jedoch. In München wird die Anschaffung eines Elektrorollers mit bis zu 1.000 Euro gefördert. Dabei ist es unerheblich, ob der E-Roller gekauft oder geleast wird. Falls es sich bei dem um das durch den E-Roller ersetzten Fahrzeugs um ein Fahrzeug mit einem Verbrennungsmotor handelt, wird ein weiterer Bonus zwischen 500 und 1000 Euro gewährt (je nach Fahrzeugklasse des verschrotteten Fahrzeugs).12 In Würzburg gibt es eine Prämie von 130 Euro für die Anschaffung eines E-Rollers, in Mainz wird der Kauf mit 150 EUR gefördert. In Göttingen und Lüdenscheid bezuschussen die Stadtwerke ihre Kunden mit einer Prämie beim Kauf eines E-Rollers. Es herrscht folglich in Deutschland auch ein Förderungsflickenteppich bei den E-Rollern. 9 ADAC. Förderung für Elektroautos: Hier gibt es Geld. 03.06.2019. https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/e-mobilitaet/kaufen/foerderung-elektroautos/. Zugriff am 15.07.2019. 10 Quellenverweis: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/2019-07-31-steuerliche-foerderung-elektromobili- taet.html, Zugriff am 01.08.2019 11 Statista 2019. ZIV. Verteilung des Fahrrad-Absatzes in Deutschland im Jahr 2018 nach Modellgruppen . 12 Stadt München. http://www.muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/10215340/. Zugriff 18.07.2019. 7 Aufbruch in ein neues Zeitalter der Mobilität
4. Sharing als Nutzungskonzept der E-Mobilität Derzeit geht die Mobilitätswende mit dem Sharing-Fahrzeugnutzungskonzept, dem Konzept des Teilens einher. Viele Vermögens- werte werden oftmals nur wenige Stunden am Tag durch ihre Besitzer genutzt. Ein Privatauto bleibt rein statistisch 23 Stunden am Tag ungenutzt und besetzt Parkraum der anderweitig genutzt werden könnte.13 Carsharing-Fahrzeuge sind statistisch im Vergleich sechsmal höher ausgelastet als ein Privatfahrzeug. Der Sharing-Nutzungsansatz beinhaltet, dass selten genutzte Güter mehreren Menschen gegen eine Gebühr zur Verfügung gestellt werden. Als Intermediäre des zumeist online-vermittelten Teilens fungieren Unternehmen und Privatpersonen. Zu tei- lende Vermögenswerte können dabei die eigene Wohnung, das Haus, Werkzeuge oder Kleidung sein. Im Bereich der Mobilität ist das Teilen von Autos oder Fahrädern und E-Rollern vorherrschend. Sharing-Dienstleistungen sind kein neues Phänomen. Sharing feierte 2018 seinen 30. Geburtstag in Deutschland. Bereits 1988 wurde in Berlin die StattAuto Berlin (seit 2006 unter dem Namen Greenwheel) als älteste Carsharing-Organisation Deutschlands gegründet. Auch wenn Sharing weiterhin ein hohes Wachstumspotenzial in den nächsten Jahren vorhergesagt wird, wird dieses Geschäftsmodell einen Wandel erfahren, durch den Mobilitätsdienst von morgen: autonomes Fahren mithilfe von Robotaxis, die keinerlei Aktion oder Reaktion der Insassen erfordern. Ein autonomes Carsharing-Fahrzeug wird so nahezu immer in Bewegung sein.14 13 Die Zukunft des Carsharing, Drive Now. 14 Die Zukunft des Carsharing, Drive Now. 8
5. Mobilitätsdienste – Zahlen und Fakten Die Anzahl der Carsharing-Fahrzeuge ist in Deutschland seit 2011 stetig wachsend.15 Im Jahre 2018 betrug das Wachstum im Vergleich zum Vorjahr 4%, der Bestand an Carsharing-Autos belief sich Ende 2018 auf 17.950 Autos. Mit 7.400 Fahrzeugen ist ShareNow (car2go & DriveNow) der größte Carsharing-Anbieter in Deutschland. Es folgen Flinkster mit 4.000 Fahrzeugen und Stadtmobil mit 2.600 Fahrzeugen. In Deutschland verzwanzigfachte sich die Zahl der öffentlich verfügbaren Leihräder beinahe, auch die Anbieteranzahl steigt expo- nentiell. So gab es 2005 weltweit nur 17 private Bikesharing-Anbieter, heute sind es mehr als 1.600. Die Gesamtzahl der öffent- lich zugänglichen Fahrräder stieg von 950.000 im Jahre 2014 auf 18.200.000 im Jahre 2018.16 Größte Carsharing-Anbieter in Deutschland nach Anzahl der Fahrzeuge (Stand: März 2019*) SHARE NOW (car2go & DriveNow) 7.400 Flinkster 4.000 Stadtmobil 2.600 Cambio 1.600 Book N Drive 1.015 teilAuto 1.000 Stattauto München 450 app2drive 450 Ford Carsharing 320 Green Wheels 300 Scouter 235 E-WALD 200 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000 9.000 Quelle: Statista 2019. Website (carsharing-news.de). 15 Statista. 2019. Bundesverband CarSharing. Anzahl der Carsharing-Fahrzeuge in Deutschland in den Jahren 2011 bis 2019 16 Statista. 2019. Bundesverband CarSharing. Anzahl der Carsharing-Fahrzeuge in Deutschland in den Jahren 2011 bis 2019 9 Aufbruch in ein neues Zeitalter der Mobilität
6. Wettbewerbssituation Der Markt für Mobilitätsdienste ist hart umkämpft. Es stehen sich eine Vielzahl von Wettbewerbern gegenüber, folgende Konstel- lationen sind derzeit zu beobachten: ►►Inländische Unternehmen konkurrieren mit ausländischen Unternehmen. ►►Klassische Fahrzeughersteller konkurrieren untereinander. ►►Klassische Fahrzeughersteller konkurrieren gegen digitale Start-ups. ►►Auf einzelne Mobilitätsdienste spezialisierte Unternehmen konkurrieren mit Unternehmen, die eine breite Palette von Mobili- tätsdiensten anbieten. Digitalangreifer – zu diesen zählen Uber, Lyft oder Didi Chuxing - sind Haupttreiber für Partnerschaften zwischen bisher konkur- rierenden Fahrzeugherstellern wie beispielsweise zwischen Daimler und BMW bei ihren Mobilitätsdiensten.17 BMW und Daimler haben dieses Jahr fünf Gemeinschaftsunternehmen in den Bereichen Carsharing (ShareNow), Mitfahrdienste (FreeNow), Parken (ParkNow), Ladestationen (ChargeNow) für Elektroautos und eine Mobilitätsplattform, die multimodales Reisen ermöglicht (ReachNow), gegründet. Die externe Beschaffung (sourcing) von Mobilitätsdienstleistungs-Wissen stellt eine Alternative zu Unternehmens-Kooperationen dar. So stieg Toyota im Juni 2018 mit einer Milliarde bei dem Fahrdienstvermittler Grab ein, und hat sich zudem mit 500 Millionen US-Dollar an Uber beteiligt. 6.1 Wettbewerb im Markt autobasierter (E-)Mobilität In Deutschland ist ShareNow - ein Gemeinschaftsunternehmen, das aus der Fusion des Daimler Tochterunternehmens Car2Go und des BMW Tochterunternehmens DriveNow entstanden ist - mit 1.730.000 Kunden und 7.480 Fahrzeugen der größte Anbie- ter vor Carsharing-Dienstleistungen. Es folgen Flinkster – eine Tochter der Deutsche Bahn -und Cambio. Die größten Carsharing-Anbieter in Deutschland Ausgewählte Carsharing-Anbieter nach Kunden und Fahrzeugzahl Share now 7.480 ...davon Car2Go (Daimler) 1.000.000 4.110 ...davon DriveNow (BMW) (Daimler) 730.000 3.370 Flinkster 315.000 4.000 Cambio 74.000 1.620 Standtmobil 63.000 2.600 Book N Drive 43.000 1.015 teilAuto 35.000 1.000 Stattauto München 13.000 450 GreenWheels 10.000 300 Anzahl der Kunden Anzahl der Fahrzeuge Quelle: Statista 2019. Unternehmensangaben, carsharing-news.de. 17 Aus MyTaxi wird FreeNow – Daimler und BMW vereinen ihre Mobilitätsdienste. Handelsblatt 22.02.2019. https://www.handelsblatt.com/unter- nehmen/industrie/neue-partnerschaft-aus-mytaxi-wird-freenow-daimler-und-bmw-vereinen-ihre-mobilitaetsdienste/24028038.html?ticket=ST- 798531-xckt03DONHnJ6rECU2kt-ap6. Zugriff am 17.07.2019. 10
Der Herfindahl-Index als Kennzahl für die Kundenkonzentration beträgt 0.477.18 Bei der Nutzung von Carsharing Angeboten ist die Nachfrage der Konsumenten auf einzelne Anbieter gerichtet. Die Nummer 1 unter den nachgefragten Mobilitätsdienstleistern ist car2go (54%) gefolgt von Drive Now (33%) und Free2Move (16%).19 Die Nachfrage nach den Mobilitätsdienstleistern deckt sich mit ihrem Bekanntheitsgrad.20 Im Jahr 2018 gaben 43% der Befragten an, car2go zu kennen, 26% DriveNow, Flinkster kann- ten nur noch 19%. 2018 wiesen Daimler (74,5) und BMW (51,5) den höchsten Wert beim Index der Gesamt-Servicestärke weltweiter Automobilkon- zerne auf. Dieser Index bemisst sich an der Anzahl am Umfang der angebotenen Mobilitätsservices. Dazu zählen u. a. Vermietung, Remote-Dienste, Parkplatzdienste, Logistikservices, intermodale Dienste, Infotainment, Fahrdienstvermittlung, Datendienste, Charging-Services und Carsharing. Der Indexwert für Tesla beläuft sich auf 26,5, für Uber auf 23,5 und für Alphabet auf 12,5. Index der Gesamt-Servicestärke weltweiter Automobilkonzerne* im Bereich Mobilitätsdienstleistungen (Stand: Oktober 2018) 100 80 60 Indexwert 51,5 46 40 33 28 27,5 26,5 25 24,5 23,5 23 22,5 19,5 19 18,5 17,5 20 17 15,5 12,5 12,5 0 Hy A r W VW a rd g sla y ta er GM Re a t i he n da Ch et r M n da le sle ul el in ot nd PS sc sa h BM Ta Ub Fo b az Ba Te im na ux Ge un y ut Nis Fi lpha Ho ry To Da Ch A di at Di De Quelle: Statista 2019. Center of Automative Management, Statista estimates. Daimler ist gemessen an der Anzahl und dem Umfang der angebotenen Mobilitätsservices bei weitem der diversifizierteste Auto- konzern im Sharing-Bereich.21 Das Mobilitätsserviceangebot von Daimler umfasst Bikesharing, Auto-Abos, Carsharing stationsba- siert und Carsharing stationsunabhängig, sowie Carsharing Free float. 18 Summe der quadrierten Marktanteile (Kundenanteile) der Unternehmen im Carsharing-Markt. Bei einem Indexwert von 1 liegt ein Monopol vor, d.h., eine Konzentration der Kunden auf einen Anbieter. 19 Statista. 2019. Statista Global Consumer Survey. Welche dieser Carsharing-Anbieter haben Sie in den letzten zwei Monaten genutzt? . 20 Statista. 2019. Statista Umfrage. Welche dieser Anbieter von Carsharing kennen Sie?. 21 Statista. 2019. Index der Servicestärke ausgewählter Autokonzerne im Bereich Carsharing nach Serviceart (Stand April 2018). 11 Aufbruch in ein neues Zeitalter der Mobilität
Uber weist mit 26,5 den höchsten Wert des Index22 der Servicestärke weltweiter Mobilitätsdienstleiter im Bereich Fahrdienstvermitt- lung auf Konzernebene auf. Den zweithöchsten Indexwert weist Didi (16,5) auf, danach folgen Daimler (9), Lyft (5,5) und Sixt (4,5). Index der Servicestärke weltweiter Mobilitätsdienstleister im Bereich Fahrdienstvermittlung auf Konzernebene (Stand: Mai 2017) Uber 26,5 16,5 Didi Daimler 9 Lyft 5,5 Sixt 4,5 4,5 Apple VW 2,5 2 GM Google 2 Honda 1,5 PSA 1,5 BMW 1 Toyota 1 Deutsche Bahn 0,5 Geely 0,5 Ford 0,13 0 2,5 5 7,5 10 12,5 15 17,5 20 22,5 25 27,5 30 Quelle: Statista 2019. Center of Automative Management, Statista estimates. 6.2 Wettbewerbssituation im E-Roller Markt Auch für die jüngst im Straßenverkehr in Deutschland zugelassenen E-Roller für die Mobilität der „letzten Meile“ ist binnen kurzer Zeit ein hart umkämpfter Markt entstanden. Die größten Anbieter sind dabei Lime, Bird, TIER und Voi. Lime und Bird sind US-ame- rikanische Anbieter im Bereich der Mikromobilität, ihre grün-weißen und schwarz-roten E-Roller sind bereits in zahlreichen Städten Deutschlands zu mieten. Bei TIER handelt es sich um ein Start-up-Unternehmen aus Berlin, das mit seinen türkis-schwarzen E-Rollern versucht, sich im E-Roller-Sharing-Markt zu etablieren. Das Unternehmen Voi ist schwedischen Ursprungs, die orangefarbenen Tret- roller sind derzeit aber noch nicht in Deutschland anzumieten. Bis auf die unterschiedliche Farbgestaltung ihrer E-Roller, haben sich die E-Roller-Anbieter derzeit allerdings hinsichtlich ihres Ge- schäftsmodells noch nicht weiter voneinander abgegrenzt. Die Anbieter setzen auf eine App-basierte Anmietung der E-Roller. Derzeit sind die Kosten bei allen Anbietern identisch. Das Freischalten eines E-Rollers kostet 1 EUR, danach werden 15 Cent pro Minute fällig. Eine 15-minütige Fahrt kostet somit 3,25 EUR. Im Vergleich kostet eine Fahrkarte über zwei Tarifzonen des Hamburger Verkehrver- bundes 3,20 EUR, was die E-Roller zu einer vergleichsweise teureren Mobilitätsalternative, gegeben ihrer zumeist kurzen Einsatz- reichweite, macht. 22 In diesem Index wird der Service-Haupttyp Fahrdienstvermittlung abgebildet. Dazu zählen die Service-Untertypen: Taxi-Portal, Ridesharing, Privattaxi, Chauf- feursdienst und Robotaxi. Der Index bemisst sich an Anzahl und Umfang der Service-Untertypen, die durch die einzelnen Dienstleister angeboten werden. 12
7. Nutzerverhalten 7.1 Carsharing Die Anzahl der Carsharing-Fahrberechtigten in Deutschland für stationsbasiertes Carsharing betrug 650.000 im Januar 2019 und für stationsunabhängiges Carsharing 1.810.000. Bei einem derzeitigen Bevölkerungsstand von 83,0 Millionen23 in Deutschland, beträgt der Anteil der Carsharing-Fahrberechtigten derzeit (nur) 3%.24 Die Anzahl der Carsharing Fahrberechtigten pro Fahrzeug beträgt zu Jahresbeginn 223,1 Nutzer pro stationsunabhängigem Fahrzeug, und 58 Nutzer pro stationsbasiertem Fahrzeug. Insbesondere die Jüngeren (18-29 Jahre) innerhalb der Bevölkerung können sich vorstellen, Carsharing zu nutzen anstatt sich einen eigenen PKW anzuschaffen.25 Von den 30-49-Jährigen können sich nur noch 31% vorstellen, Carsharing dem Kauf eines eigenen PKW vorzuziehen, bei den über 50-Jährigen sind es sogar nur noch 20%. Carsharing ist somit ein Nutzerverhalten der jüngeren Generationen. Für die Nutzer gehören ein leicht verständliches und transparentes Preis- system, einfache Fahrzeugbuchung und die Nähe der Abholstelle zum eigenen Standort (bspw. Wohnort) zu den wichtigsten Eigenschaften beim Carsharing.26 Die wichtigsten Gründe für eine Anmeldung beim Carsharing sind Gel- dersparnis, Neugierde, und „um bei einfachen Strecken das Auto nicht irgendwo stehen zu haben“, gefolgt von „um unabhängiger zu sein.27“ Für Konsumenten sind der kostenlose Zugang zu Angeboten, einwandfreie Bedienung der Apps, und die Sicherstellung des Datenschutzes zentrale Gründe dafür, weitere Smart City Angebote zu nutzen.28 7.2 E-Scooter Auch bei E-Scootern sind es die 18-29-Jährigen, die die Erlaubnis von E-Scootern im Straßenverkehr gut finden (79 %). Die Zustimmung sinkt auf 31,5 bei den 70 Jahre oder älteren. 68% der 65-jährigen oder älteren sind sogar der Meinung, dass E-Scooter verboten werden sollten.29 23 Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 244 vom 27. Juni 2019. 24 1% wenn stationsbasierte Carsharing-Nutzer auch stationsunabhängige Carsharing Nutzer sind. 25 Statista 2019. Trendmonitor Deutschland. Können Sie sich vorstellen, Carsharing zu nutzen anstatt einen eigenen PKW anzuschaffen? 26 Statista 2019. DHBW Ravensburg. Umfrage zu wichtigen Eigenschaften beim Carsharing in Deutschland im Jahr 2018. 27 Statista 2018. Statista. Aus welchen Gründen haben Sie sich beim Carsharing angemeldet? 28 Statista.2019. Splendid Research. Unter welchen Umständen würden Sie weitere Smart City Angebote nutzen? 29 Statista 2019. YouGov. E-Scooter: Eher Vergnügen als Öko-Fortbewegungsmittel. 13 Aufbruch in ein neues Zeitalter der Mobilität
8. Was sind die Bereiche für besonderes Wachstum? Sharing als Fahrzeugnutzungskonzept wird wohl eher einen kleinen Teil des künftigen Geschäfts mit der Mobilität ausmachen. Techno- logische Entwicklungen, wie das autonome Fahren, und die zunehmende Vernetzung von Mobilitätsdiensten bergen das größte Wachs- tumspotenzial im Bereich der Mobilität. Derzeit sind die meisten Mobilitätsdienste Insellösungen. Um von Punkt A nach Punkt B zu kommen, sind derzeit separate Anmeldungen für das Auto- und das Fahrradsharing erforderlich, und gegebenenfalls noch der Kauf einer Fahrkarte den Öffentlichen Personen Nah- verkehr (ÖPNV). Derzeit arbeiten mehrere Unternehmen - Beispiele sind YourNow und der Berliner Verkehrsbund mit seiner App Jelbi - daran, ein integriertes Buchungssystem zu entwickeln. Über eine App-basierte Plattform sollen alle Mobilitätsdienste von der Buchung eines Autos bei einem Carsharing-Anbieter, einem E-Roller-Anbieter und ein Ticket für den öffentlichen Fern- und Nahverkehr gebucht werden können. Würde eine Gesamt-App, in der mehrere Mobilitätsdienste vereint sind, mehr Menschen dazu veranlassen, Sharing- Dienste zu nutzen? Dieser Frage gehen wir in unserer Umfrage nach. Ein hohes Wachstumspotenzial wird autonomen Fahrdiensten, sogenannten Robotaxis, vorhergesagt. Autonomes Fahren birgt ein hohes Kosteneinsparungspotenzial, die Kosten für den Fahrzeugfahrer belaufen sich auf über 60 bis 70 Prozent.30 Derzeit arbeiten mehrere Unternehmen zeitgleich an der Entwicklung von autonom fahrenden Fahrzeugen. Waymo, eine Alphabet-Tochter, hat angekündigt, 2021 eine eigene Fabrik im US-Staat Michigan zu eröffnen, in der Serienautos von Fiat-Chrysler zu autonom fahrenden Shuttlefahrzeugen umgebaut werden sollen. Volkswagen und Ford kooperieren zukünftig beim autonomen Fahren. So hat Volkswagen sich unter Einbrin- gung seines Tochterunternehmens „Autonomous Intelligent Driving“ an dem Ford-Tochterunternehmen, Argo AI, das ein System aus Software und Sensorik entwickeln möchte, um innerhalb eines geographisch begrenzten Gebiets autonom zu fahren, beteiligt. Weitere Digitalkonzerne wie Apple, aber auch klassische Hersteller wie Daimler, BMW und Bosch haben angekündigt, Robotaxis entwi- ckeln zu wollen. Daimler und BMW arbeiten bereits im Rahmen des Gemeinschaftsunternehmens YourNow beim, Carsharing zusam- men. Auch die Technik für autonomes Fahren wollen Daimler und BMW gemeinsam entwickeln. 30 https://www.spiegel.de/auto/aktuell/volkswagen-bmw-daimler-auf-in-die-neue-welt-der-mobilitaet-a-1249477.html. Zugriff 21.07.2019. 14
9. BDO Mobilitätsumfrage 9.1 Beschreibung der Stichprobe Insgesamt hatten 744 Personen bis zum 18.07.2019 an der Umfrage teilgenommen. Die Altersverteilung der Respondenten ist normalverteilt, mit einer hohen Wahrscheinlichkeitsdichte bei den 31-45 und 46-60-Jährigen. 59% der sind männlich, 40% weiblich und 1% ist divers. Als höchsten Bildungsabschluss verfügen 69,3% der Respondenten über eine abgeschlossene Hochschulausbildung. 2,9% verfügen über einen Doktorgrad. 20,6% verfügen über eine abgeschlossene Lehre. Die Mehrheit (57%) der Respondenten wohnen in einer Großstadt (ab 100.000 Einwohnern), 20% in einer mittelgroßen Stadt (20.000-100.000) und 13% auf dem Lande (< 5000 Einwohner). 19% der Bewohner leben in einem Einpersonenhaushalt, 42% in einem zwei Personenhaushalt, und der Rest in Haushalten mit mehr als drei Mitgliedern. 39% der Respondenten geben an, dass sie Kinder haben. Die Haushaltsgröße und das Vorhandensein von Kindern in einem Haushalt ist signifikant positiv korreliert (ρ (Haushaltsgröße, Kinder) = 0.58, p-Wert = 0,00). 9.2 Konsumenten-Innovativität Das Konzept der Innovativität von Konsumenten (auch Innovationsfähigkeit oder Innovationsneigung und im Englischen innova- tiveness) ist die Fähigkeit von Individuen, neue Produkte und Marken häufiger und schneller zu kaufen als Andere, und nicht an bisherigen und etablierten Produkten und Marken festzuhalten.31 Die Innovationsfähigkeit ist von zentraler Bedeutung für die Diffusion und Adoption von neuen Produkten und Technologien.32 Konsumenten mit einer hohen Innovationsfähigkeit sollten somit Diffusionsagenten für die E-Mobilität, der Nutzung von neuen Fahrzeugnutzungskonzepten wie dem Sharing und elektrisch betriebenen Fahrzeugen sein. Wir haben die Innovationsfähigkeit nach Sharma (2010) 33 ermittelt. Die Teilnehmenden unserer Umfrage wurden gebeten anzu- geben, inwieweit die folgenden Aussagen auf sie zutreffen oder nicht: (1) Ich bin mehr am Kauf neuer als bekannter Produkte interessiert, (2) Ich kaufe gern neue und verschiedene Produkte, (3) Ich bin einer der Ersten, die ein neues Produkt ausprobieren, (4) Ich weiß mehr als andere über die neusten Produkte Bescheid. Mehrfachantworten waren möglich. 49% der Respondenten gaben an, dass sie einer der Ersten seien, neue Produkte auszuprobieren. Gleichzeitig gaben aber nur 12% der Teilnehmenden an, dass Sie den Kauf neuer Produkte gegenüber dem Kauf bekannter vorziehen würden. Facetten der Innovationsfähigkeit 49% 50% 40% 33% 30% 20% 12% 10% 6% 0% Ich bin mehr am Kauf Ich kaufe gern neue Ich bin einer der Ich weiß mehr als neuer als bekannter und verschiedene ersten, die ein neues Andere über die Produkte interessiert. Produkte. Produkt ausprobieren. neusten Produkte Bescheid. 31 Midgley D., und Dowling GR. (1978). Innovativeness: The concept and its measurement. Journal of Consumer Research. 4:229. 32 Midgley & Dowling 1978, Manning, K.C., Bearden, W. O., und Madden T.J. (1995). Journal of Consumer Technology. 4(4). 329-345. 33 Sharma, P. (2010). Measuring personal cultural orientation: Scale Development and Validation. Journal of the Academy of Marketing Science, 38(6). 15 Aufbruch in ein neues Zeitalter der Mobilität
Die Anzahl der Teilnehmenden, die sich beschrieben, einer der Ersten zu sein, die ein neues Produkt ausprobieren, korreliert signi- fikant positiv mit der Nutzung von folgenden Apps: Carsharing, Bikesharing, E-Roller, Parkplatz und der App über das Vorhanden- sein von elektrischen Ladesäulen. Erster, neue Produkte auszuprobieren Erster, neue Produkte auszuprobieren 1 Carsharing App 0,19*** Bikesharing App 0,09** E-Roller App 0,16*** Parkplatz App 0,61* Ladestationen App 0,15*** N= 744. ***
Unsere Umfrage zeigt, dass die Gründe für die Nutzung des eigenen PKW und von Carsharing-Diensten nicht identisch sind. Derzeit wird der private PKW am häufigsten für die Erledigung von Einkäufen genutzt (58%), nur 20% der Befragten können sich allerdings vorstellen, vermehrt auf Carsharing-Dienste für die Erledigung von Einkäufen zurückzugreifen. Ein ähnliches Bild betrifft den Zweck, von dem eigenen Wohnsitz zur Arbeit zu fahren. Nur 12% der Befragten können sich vorstellen, vermehrt Carsharing-Dienste für die Fahrt vom Wohnort zur Arbeit zu nutzen. Das Wachstum im Carsharing-Dienstleis- tungsmarkt könnte signifikant gesteigert werden, wenn es den Carsharing-Anbietern gelänge, für Einkäufe und den Weg zur Arbeit, die Nutzung von Carsharing-Diensten für den Konsumenten attraktiver zu machen. Derzeit sieht es nicht so aus, als könnte Carsharing für die Erledigung von Einkäufen oder den Weg zur Arbeit die Nutzung des eigenen Autos verdrängen. Dies spiegelt auch unser Umfrageergebnis wieder, dass nur 31% der Befragten der Meinung sind, dass Carsharing den Kauf eines eigenen Autos unnötig macht. Dieses Ergebnis ist insofern überraschend, als dass 65,9% der Befragten der Meinung sind, dass Carsharing eine kostengünstigere Alternative zum eigenen Auto ist. Nutzungsgründe für das Carsharing und die Nutzung des eigenen PKW 70,0% 60,0% 55% 57% 58% 50,0% 42% 43% 40,0% 35% 28% 30% 30,0% 27% 27% 20% 20,0% 16% 17% 17% 12% 10,0% 4% 0,0% Um in einer Um in der Stadt, in Um von meinem Um meine Kinder Für Einkäufe. Kurzstrecken. Langstrecken. Spontanstrecken. fremden Stadt der ich wohne, Wohnsitz zur Arbeit von A nach B zu schnell von A nach flexibel von A nach zu fahren. bringen. B zu kommen. B zu kommen. Zweck, für den sich vorgestellt werden könnte, Zweck, für den eigenes Auto genutzt wird. vermehrt Carsharing-Dienste zu nutzen. 9.4 Treiber der Nutzung von Carsharing-Diensten Unsere Umfrage hat ergeben, dass die Nutzung des eigenen PKW für die Erledigung von Einkäufen und für Fahrten vom Wohnort zur Arbeit Carsharing vorgezogen wird. Es besteht geringes Substitutionspotenzial. Im Rahmen unserer Umfrage haben wir die Teilnehmenden nach Treibern für eine vermehrte Nutzung von Carsharing-Diensten gefragt. 9.4.1 Merkmale des Carsharing-Autos Unsere Umfrage zeigt auf, welche Merkmale das Auto eines Carsharing-Anbieters haben sollte. Mehrere Antworten waren möglich. Sicherheit (81%), Neuster Stand der Technik (45%) und Leistung (37%) sind die drei präferierten Merkmale. Das Vorhandensein eines großen Kofferraums ist signifikant positiv korreliert, sich vorstellen zu können, Carsharing vermehrt für die Erledigung von Einkäufen zu nutzen (ρ (Kofferaum, Einkauf) = 0,177, p-Wert = 0,000). Die Sicherheit des Carsharing-Autos und ein möglichst kleines Carsharing- Auto sind positiv korreliert, sich vorstellen zu können, von Carsharing für den Weg von dem eigenen Wohnort zur Arbeit ver- mehrt Gebrauch zu machen (ρ (Sicherheit, Wohnort-Arbeit) = 0.074, p-Wert = 0,0430; ρ (Möglichst klein, Wohnort-Arbeit) = 0.087, p-Wert = 0.017). 17 Aufbruch in ein neues Zeitalter der Mobilität
Gewünschte Merkmale eines Carsharingautos 90,0% 81% 80,0% 70,0% 60,0% 50,0% 45% 40,0% 37% 33% 30% 30,0% 20,0% 19% 10,0% 6% 7% 0,0% Leistung Sicherheit Luxuriöse Großer Möglichst klein Transporter Neuster Kindersitz Ausstattung Kofferraum Stand der Technik 9.4.2 Vorhandensein einer Gesamt-App Oftmals wird das Vorhandensein von Insellösung für Mobilitätdienste (ein Dienst entspricht einer App) für die Zurückhaltung bei der Nutzung von Sharing-Dienstleistungen genannt. Vor diesem Hintergrund haben wir in unserer Umfrage gefragt, ob von Sharing-Angeboten mehr Gebrauch gemacht würde, wenn es eine App gäbe, die mehrere Mobilitätsdienst-Apps in sich vereint. 51% der an der Umfrage Teilnehmenden gaben an, dass eine Gesamt-App sie nicht veranlassen würde, häufiger von Sharing- Angeboten Gebrauch zu machen, 49% würden häufiger von Sharing-Angeboten Gebrauch machen, wenn es eine Gesamt-App gäbe. Die Entwicklung einer Gesamt-App als ein integriertes Buchungssystem birgt Wachstumschancen, aber unsere Studie legt den Schluss nahe, dass das erhoffte Wachstum wohl nicht ganz so hoch wie seitens der Mobilitätsdienstleister erhofft, ausfallen wird. 63% der Befragten gaben aber zusätzlich an, dass sie eine Carsharing-App auch gern im Ausland verwenden möchten. Die Mehr- heit der Teilnehmenden (77%) in unserer Umfrage wählt den Carsharing-Anbieter nicht nach der von ihm verwendeten Auto- marke aus. Die Automarke sollte somit für einen Carsharing-Anbieter kein Marktanteil steigerndes Merkmal sein. Gesamt-App und häufigere Nutzung von Sharing Angeboten Nein Ja 18
9.4.3 Bekanntheitsgrad Ein Treiber für die Nutzung von Mobilität-Diensten ist ihr Bekanntheitsgrad. Mobilitätsanbieter haben die Möglichkeit, mittels Werbeausgaben auf die Bekanntheit ihres Produkts und damit auf die Nachfrage nach ihrem Produkt und letztlich auf ihren Gewinn einzuwirken.33 Die grundlegende Aufgabe der Werbung seitens der Anbieter ist es, die Konsumenten über die Produkt- eigenschaften und den Preis zu informieren. Werbekampagnen sind ein Instrument, den Bekanntheitsgrad zu steigern, und sich vom Image der Wettbewerber zu differenzieren. Unternehmerische Werbekampagnen zur Steigerung des Bekanntheitsgrades sind jedoch nur eine Möglichkeit. Unsere Umfrage zeigt, dass Mundpropaganda – die Verbreitung von Produkt-Empfehlungen im persönlichen Gespräch – eine höhere Bedeutung beikommt, Konsumenten auf neue Mobilitätsdienstleistungs-Apps aufmerksam zu machen. Die Mobilitätsprodukte selbst sind aber auch ein Mittel den Bekanntheitsgrad des Dienstes und des Anbieters zu erhöhen. Ein Respondent ließ uns im Rahmen unserer Umfrage wissen, dass er nachdem er ein Mobilitätsprodukt auf der Straße gesehen, selbst nach der passenden App gesucht habe. Gewünschte Merkmale eines Carsharingautos 90,0% 81% 80,0% 70,0% 60,0% 50,0% 45% 40,0% 37% 33% 30% 30,0% 20,0% 19% 10,0% 6% 7% 0,0% Leistung Sicherheit Luxuriöse Großer Möglichst klein Transporter Neuster Kindersitz Ausstattung Kofferraum Stand der Technik Carsharing ist unseren Respondenten als klimafreundliche Mobilitätsalternative bekannt. 74% der Teilnehmenden unserer Umfrage sind der Ansicht, dass Carsharing natürliche Ressourcen schont und eine nachhaltige Art des Konsums ist. Klimafreundliche Wahrnehmung des Carsharing 80,0% 70,0% 60,0% 50,0% 40,0% 30,0% 20,0% 10,0% 0,0% Schonung Nachhaltige Art Ökolog’sch Effizient beim En- Umweltfreundlich natürlicher des Konsums ergieverbrauch Ressourcen 19 Aufbruch in ein neues Zeitalter der Mobilität
9.5 FAZIT AUS DER UMFRAGE E-Mobilität und die Nutzung von Sharing-Dienstleistungen haben derzeit noch nicht mehrheitlich die Konsumenten überzeugt. Nur 2% der Respondenten in unserer Umfrage gaben an, dass sie über einen elektrisch betriebenen PKW verfügen. Bei einer Buchung unter sonst gleichen Bedingungen würde sich nur die Hälfte der Befragten für ein elektrisch betriebenes Fahrzeug entscheiden. 681 der 744 Teilnehmer (92%) unserer Umfrage gaben an, an keinem Tag in der Woche vor ihrer Teilnahme an der Umfrage einen Carsharing-Dienst genutzt zu haben. 54 (7%) Teilnehmende hatten an 1-2 Tagen einen Carsharing-Dienst bean- sprucht. Bikesharing findet in unserer Umfrage eine vergleichbar schwache Akzeptanz. 93% der Teilnehmenden haben in der Woche vor ihrer Teilnahme an der Umfrage keinen Radsharing-Dienst in Anspruch genommen. Das Bild bei den E-Rollern gestal- tet sich vergleichbar. Um die Mobilitätswende und die Wende zu neuen Formen der Mobilität zu bewerkstelligen, bedarf es einer höheren Akzeptanz der E-Mobilität und alternativer Mobilitätsnutzungsformen innerhalb der Bevölkerung. Die staatlichen Förderungsmaßnahmen der E-Mobilität und alternativer Nutzungskonzepte haben in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern jedoch nur einen geringen Effekt gehabt (vgl. 3). Eine Ursache könnten der Förderungsflickenteppich zwischen den Bundesländern und die fehlende Transparenz sein. Die in unserer Umfrage identifizierten Nutzungszwecke – die Erledigung von Einkäufen oder die Fahrt von dem Wohnort zu Arbeit – bei denen präferiert auf das eigene Auto zurückgegriffen wird, sollten Fokus der E-Mobilitätsanbieter und der Anbieter alternativer Fahrzeugsnutzungskonzepte sein. Es bedarf in diesen Bereichen überzeugender Nutzungskonzepte und elektrisch betriebener Fahrzeuge, um ein neues Nutzungsverhalten der Konsumenten hin zur E-Mobilität herbeizuführen. 33 Pfähler, W. und Wiese, H. (2008). Unternehmensstrategien im Wettbewerb. Eine spieltheoretische Analyse. 3. Auflage. Springer. 20
10. Ihre Ansprechpartner bei BDO DR. JENS FREIBERG DR. DIRK ELBERT Wirtschaftsprüfer, Partner Partner, Leiter Fachbereich Leiter Accounting Advisory Group Internationales Steuerrecht (AAG)/ Zentralabteilung Rechnungsle- Frankfurt gung (ZAR) Düsseldorf Telefon: +49 211 1371-200 Telefon: +49 69 95941-438 jens.freiberg@bdo.de dirk.elbert@bdo.de JAN ODEWALD ANDRE HORN Partner, Leiter Fachbereich Partner Advisory Services Corporate Finance Leiter Branchencenter Energiewirtschaft Bonn, Düsseldorf, Essen, Hamburg Hamburg Telefon: +49 211 1371-231 Telefon: +49 40 30 293-563 jan.odewald@bdo.de andre.horn@bdo.de 21 Aufbruch in ein neues Zeitalter der Mobilität
HAMBURG (ZENTRALE) ESSEN MÜNCHEN Fuhlentwiete 12 Max-Keith-Straße 66 Landaubogen 10 20355 Hamburg 45136 Essen 81373 München Telefon: +49 40 30293-0 Telefon: +49 201 87215-0 Telefon: +49 89 76906-0 hamburg@bdo.de essen@bdo.de muenchen@bdo.de BERLIN FLENSBURG OLDENBURG (BDO Arbicon GmbH Katharina-Heinroth-Ufer 1 Am Sender 3 & Co KG Wirtschaftsprüfungsge- 10787 Berlin 24943 Flensburg sellschaft) Telefon: +49 30 885722-0 Telefon: +49 461 90901-0 Moslestraße 3 berlin@bdo.de flensburg@bdo.de 26122 Oldenburg Telefon: +49 441 98050-0 BIELEFELD FRANKFURT/MAIN kontakt@bdo-arbicon.de Viktoriastraße 16-20 Hanauer Landstraße 115 33602 Bielefeld 60314 Frankfurt am Main ROSTOCK Telefon: +49 521 52084-0 Telefon: +49 69 95941-0 Freiligrathstraße 11 bielefeld@bdo.de frankfurt@bdo.de 18055 Rostock Telefon: +49 381 493028-0 BONN FREIBURG I. BR. rostock@bdo.de Godesberger Allee 119 Bismarckallee 9 53175 Bonn 79098 Freiburg i Br. STUTTGART Telefon: +49 228 9849-0 Telefon: +49 761 28281-0 Augustenstraße 1 bonn@bdo.de freiburg@bdo.de 70178 Stuttgart Telefon: +49 711 50530-0 BREMEN HANNOVER stuttgart@bdo.de Bürgermeister-Smidt-Straße 128 Landschaftstraße 2 28195 Bremen 30159 Hannover WIESBADEN Telefon: +49 421 59847-0 Telefon: +49 511 33802-0 Gustav-Nachtigal-Straße 5 bremen@bdo.de hannover@bdo.de 65189 Wiesbaden Telefon: +49 611 99042-0 BREMERHAVEN KASSEL wiesbaden@bdo.de Grashoffstraße 7 Theaterstraße 6 27570 Bremerhaven 34117 Kassel WELTWEIT Telefon: +49 471 8993-0 Telefon: +49 561 70767-0 Brussels Worldwide Services BVBA bremerhaven@bdo.de kassel@bdo.de Brussels Airport The Corporate Village, Elsinore CHEMNITZ KIEL Building Sophienstraße 7 Dahlmannstraße 1-3 Leonardo Da Vincilaan 9 – 5/F 09130 Chemnitz 24103 Kiel B-1935 Zaventem Telefon: +49 371 4348-0 Telefon: +49 431 51960-0 Telefon: +32 2 778 01 00 chemnitz@bdo.de kiel@bdo.de www.bdointernational.com DORTMUND KÖLN Stockholmer Allee 32b Im Zollhafen 22 44269 Dortmund 50678 Köln Telefon: +49 231 419040 Telefon: +49 221 97357-0 dortmund@bdo.de koeln@bdo.de DRESDEN LEER (BDO DPI AG Am Waldschlößchen 2 Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) 01099 Dresden Hauptstraße 1 Telefon: +49 351 86691-0 26789 Leer dresden@bdo.de Telefon: +49 491 978 80 0 info@bdo-dpiag.de DÜSSELDORF Georg-Glock-Straße 8 LEIPZIG 40474 Düsseldorf Großer Brockhaus 5 Telefon: +49 211 1371-0 04103 Leipzig duesseldorf@bdo.de Telefon: +49 341 992660-0 leipzig@bdo.de ERFURT Arnstädter Straße 28 LÜBECK 99096 Erfurt Kohlmarkt 7-15 Telefon: +49 361 3487-0 23552 Lübeck erfurt@bdo.de Telefon: +49 451 70281-0 luebeck@bdo.de
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