Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Gemeinde Föritztal
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Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal Jahrgang 2020 Mittwoch, 16. Dezember 2020 Nummer 12 e ihnach ten ! h e W F ro Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ich wünsche Ihnen und Ihren Angehörigen gesunde und friedvolle Feiertage sowie einen guten Start ins Jahr 2021. Andreas Meusel Bürgermeister www.foeritztal.de
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 12/2020 -2- Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, für die meisten Menschen ist Weihnachten eines der schönsten und wichtigsten Feste im Jahr. Es ruft uns immer wieder zur Besinnlichkeit, Zufriedenheit und Freude auf. Wir nehmen uns Zeit für die Familie, be- sinnen uns auf wahre Werte des Lebens und lassen uns mit Genuss und Gemütlichkeit verwöhnen. In diesem Jahr bekommen unsere Gewohnhei- ten und Traditionen einen anderen Blick. Die Corona-Pandemie macht uns sehr betroffen. Sicherlich wollen wir an unseren Gepflogen- heiten und Ritualen festhalten. Allerdings ist es uns noch nie so bewusstgeworden, dass die Gesundheit und das Wohlergehen ei- nes der höchsten Güter des Menschen sind. Deshalb bitte ich alle Mitbürgerin- nen und Mitbürger, diese zu wahren und zu schützen. Ich bedanke mich bei all denen, die mit ihrem unermüdlichen Fleiß und ihrem hohen Engagement zum Wohle un- serer Gemeinde Föritztal beitragen und beigetragen haben. Ich wünsche Ihnen von ganzem Herzen friedvolle, ruhige und ge- segnete Feiertage im Kreise Ih- rer Familie, verbunden mit bester Gesundheit. Gehen Sie mit Hoffnung, Zu- versicht und Lebensmut in das kommende Jahr. Die Sonne ist nicht aus unserem Leben verschwunden, sie wird im Moment nur von vorbei- ziehenden Wolken etwas verdeckt. Ihr Bürgermeister Andreas Meusel
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 12/2020 -3- Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal • Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der 13. Sitzung des Bau- und Umweltaus- Beschlüsse der Ausschüsse des Gemeinderates Föritztal schusses des Gemeinderates Föritztal • Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung vom 07.07.2020 ........................................................ Seite 9 der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses • Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung des Gemeinderates Föritztal vom 17.11.2020 .......... Seite 4 der im Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde • Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Föritztal am 07.07.2020 gefassten nicht Teils der 17. Sitzung des Haupt- und Finanzaus- öffentlichen Beschlüsse ............................................ Seite 9 schusses des Gemeinderates Föritztal • Beschluss über gemeindliches Einvernehmen vom 13.10.2020 ........................................................ Seite 4 zu Bauunterlagen .................................................. Seite 9 ff • Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung • Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der im Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Föritztal am 13.10.2020 gefassten nicht des Gemeinderates Föritztal vom 20.10.2020 ........ Seite 12 öffentlichen Beschlüsse ............................................ Seite 4 • Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen • Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 14. Sitzung des Bau- und Umweltaus- Teils der 16. Sitzung des Haupt- und Finanzaus- schusses des Gemeinderates Föritztal schusses des Gemeinderates Föritztal vom 01.09.2020 ...................................................... Seite 12 vom 29.09.2020 ........................................................ Seite 4 • Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung • Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen der im Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Teils der 09. Sitzung des Bau- und Umweltaus- Föritztal am 01.09.2020 gefassten nicht schusses des Gemeinderates Föritztal öffentlichen Beschlüsse .......................................... Seite 12 vom 30.01.2020 ........................................................ Seite 4 • Beschluss über gemeindliches Einvernehmen • Beschlüsse über gemeindliches Einvernehmen zu Bauunterlagen ................................................ Seite 13 ff zu Bauunterlagen .................................................. Seite 4 ff • Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung Sitzung des Gemeinderates Föritztal und seiner Ausschüsse der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses • 21. Sitzung des Gemeinderates Föritztal des Gemeinderates Föritztal vom 19.05.2020 .......... Seite 6 am 12.01.2021........................................................ Seite 14 • Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen • 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Teils der 10. Sitzung des Bau- und Umweltaus- des Gemeinderates Föritztal am 19.01.2021 ......... Seite 15 schusses des Gemeinderates Föritztal vom 03.03.2020 ........................................................ Seite 6 Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen • Beschlüsse über gemeindliches Einvernehmen zu Bauunterlagen .................................................. Seite 6 ff • Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Föritztal • Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung zur Festsetzung der Grundsteuer für das der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Kalenderjahr 2021 .................................................. Seite 15 des Gemeinderates Föritztal vom 07.07.2020 .......... Seite 8 • Mitteilung des Ordnungsamtes • Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen der Gemeinde Föritztal ........................................... Seite 16 Teils der 10. Sitzung des Bau- und Umweltaus- • Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung schusses des Gemeinderates Föritztal sowie der Außenstelle Judenbach .......................... Seite 16 vom 03.03.2020 ........................................................ Seite 8 • Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe • Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung in Judenbach und Neuhaus-Schierschnitz ............. Seite 16 der im Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde • Öffnungszeiten der Schiedsstelle ........................... Seite 17 Föritztal am 03.03.2020 gefassten nicht • Sprechtage der Revierförster Aulinger und Erhardt . Seite 17 öffentlichen Beschlüsse ............................................ Seite 8 • Bürgerpolizei .......................................................... Seite 17 • Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der im Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Amtliche Bekanntmachungen anderer Ämter und Behör- Föritztal am19.05.2020 gefassten nicht den öffentlichen Beschlüsse ............................................ Seite 8 • Tierseuchenkasse .................................................. Seite 17 • Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Öffentlicher Teil der Gemeinde Föritztal des Gemeinderates Föritztal vom 01.09.2020 .......... Seite 8 Hinweis in eigener Sache: Der Redaktionsschluss für das nächste Amtsblatt ist der 19.01.2021 Wir bitten um Beachtung! Impressum „Föritztalkurier“ Amtsblatt der Gemeinde Föritztal Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Joachim Rebhan, Sonneberger Straße 46a, 96524 Neuhaus-Schierschnitz, E-Mail: look.wum@t-online.de, Tel: 036764 72625, Mobil:0172 7930303 Herausgeber: Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schier- Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Joachim Rebhan, erreichbar unter Tel.: 0172 / 7930303, schnitz, Tel.: 036764 7960, Fax: 036764 79648, E-Mail: info@foeritzal.de, Internet: www.foeritztal.de E-Mail: look.wum@t-online.de Verantwortlich für den amtlichen Teil: Für alle Veröffentlichungen der Gemeinde Föritztal ist die Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt - Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Gemeinde Föritztal verantwortlich. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte An- Verantwortlich für nichtamtlichen Teil: LINUS WITTICH Medien KG, Ilmenau zeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Bezugsbedingungen und Möglichkeiten: Bezugszeit ist das Kalenderjahr. Bezugspreis im Abonne- Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. ment jährlich 12,00 Euro. Abbestellungen für das nächste Kalenderjahr müssen der Gemeinde bis gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von spätestens 1. November vorliegen. uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei un- Bei Auslieferung von Einzelstücken durch die Gemeinde Preis je Exemplar 1,00 Euro zzgl. Ver- terschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine sandkosten. Die Bestellung erfolgt bei der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, 96524 Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz. Das Amtsblatt wird bis auf Weiteres kostenlos im Gemein- Verlagsleiter: Mirko Reise degebiet verteilt. Erscheinungsweise: erscheint nach Bedarf Ein Anspruch, ein Amtsblatt auf diese Weise regelmäßig zu erhalten, besteht nicht. Hinweis: Für den Inhalt in diesem Blatt eventuell abgedruckter Wahlwerbung und/oder Anzeigen Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, 98693 Ilmenau, info@wittich- mit politischem Inhalt ist ausschließlich die jeweilige Partei/politische Gruppierung verantwortlich. langewiesen.de, www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 12/2020 -4- Beschluss Nr. HUF/056/17/2020 Sitzungsdatum: 13.10.2020 Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ge- meinderates Föritztal vom 29.09.2020 Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land- Beschlüsse der Ausschüsse kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt- des Gemeinderates Föritztal machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 277, 278) beschließt der Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Föritztal in Beschluss Nr. HUF/057/18/2020 seiner Sitzung am 13.10.2020, die Niederschrift des nicht öffent- Sitzungsdatum: 17.11.2020 lichen Teils der 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinderates Föritztal vom 29.09.2020 zu genehmigen. Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sit- zung des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeindera- Datum der Ausfertigung: 14.10.2020 tes Föritztal vom 17.11.2020 Andreas Meusel Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Bürgermeister Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom der Gemeinde Föritztal 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2020 (GVBl. Seite 277, 278) bestätigt Beschluss Nr. BA/124/10/2020 der Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Föritztal Sitzungsdatum: 03.03.2020 in seiner Sitzung am 17.11.2020 die vorliegende Tagesordnung. Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils Datum der Ausfertigung: 24.11.2020 der 09. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Ge- Andreas Meusel meinderates Föritztal vom 30.01.2020 Bürgermeister Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land- der Gemeinde Föritztal kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt- machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert Beschluss Nr. HUF/058/18/2020 durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt der Sitzungsdatum: 17.11.2020 Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal in seiner Sitzung am 03.03.2020, die Niederschrift des Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der nicht öffentlichen Teils der 09. Sitzung des Bau- und Umwelt- 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ge- ausschusses des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom meinderates Föritztal vom 13.10.2020 30.01.2020 zu genehmigen. Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land- kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. Datum der Ausfertigung: 04.03.2020 August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt- Hartmut Hannweber machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert Ausschussvorsitzender durch Gesetz vom 11. April 2020 (GVBl. S. 277, 278) beschließt der Gemeinde Föritztal der Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Föritztal in seiner Sitzung am 17.11.2020, die Niederschrift des öffentlichen Teils der 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Beschluss Nr. BA/125/10/2020 Gemeinderates Föritztal vom 13.10.2020 zu genehmigen. Sitzungsdatum: 03.03.2020 Datum der Ausfertigung: 24.11.2020 Bauantrag zum Anbau an bestehendes Wohngebäude auf Andreas Meusel dem Flurstück 407/8 in der Gemarkung Neuhaus Bürgermeister Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung der Gemeinde Föritztal mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 30.01.2020 das ge- meindliche Einvernehmen zum Bauantrag Beschluss Nr. HUF/059/18/2020 Sitzungsdatum: 17.11.2020 - Anbau an bestehendes Wohngebäude auf dem Flurstück 407/8 in der Gemarkung Neuhaus. Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der im Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Föritztal am Datum der Ausfertigung: 04.03.2020 13.10.2020 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse Hartmut Hannweber Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und Ausschussvorsitzender Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom der Gemeinde Föritztal 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 277, 278) beschließt der Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Beschluss Nr. BA/126/10/2020 Föritztal in seiner Sitzung am 17.11.2020 die nachfolgenden in Sitzungsdatum: 03.03.2020 nicht öffentlicher Sitzung am 13.10.2020 gefassten Beschlüsse im nächsten Amtsblatt der Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen: Bauvoranfrage zur Errichtung einer Rundbogenhalle - Zelt auf dem Flurstück 503/2 in der Gemarkung Neuhaus Beschluss Nr. HUF/056/17/2020 vom 13.10.2020 Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- der 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ge- tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- meinderates Föritztal vom 29.09.2020 und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 30.01.2020 das ge- meindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage Datum der Ausfertigung: 24.11.2020 Andreas Meusel Bürgermeister der Gemeinde Föritztal
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 12/2020 -5- - Errichtung einer Rundbogenhalle - Zelt Beschluss Nr. BA/130/10/2020 auf dem Flurstück 503/2 in der Gemarkung Neuhaus. Sitzungsdatum: 03.03.2020 Bauantrag zum Neubau Kinderspielplatz und Kinderspiel- Datum der Ausfertigung: 04.03.2020 haus auf dem Flurstück 130/4 in der Gemarkung Weidhausen Hartmut Hannweber Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung Ausschussvorsitzender mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- der Gemeinde Föritztal tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 03.03.2020 das ge- Beschluss Nr. BA/127/10/2020 meindliche Einvernehmen zum Bauantrag Sitzungsdatum: 03.03.2020 - Neubau eines Kinderspielplatzes und Kinderspielhaus Tektur zum Bauantrag Errichtung eines Einfamilienwohn- auf dem Flurstück 130/4 in der Gemarkung Weidhausen. hauses mit Keller und Stellplätzen auf dem Flurstück 102/6 in der Gemarkung Buch Datum der Ausfertigung: 04.03.2020 Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung Hartmut Hannweber mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- Ausschussvorsitzender tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- der Gemeinde Föritztal und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 03.03.2020 das ge- meindliche Einvernehmen zur Tektur zum Bauantrag - Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Keller und Beschluss Nr. BA/131/10/2020 Stellplätzen Sitzungsdatum: 03.03.2020 auf dem Flurstück 102/6 in der Gemarkung Buch. Bauantrag zur Nutzungsänderung des bestehenden Neben- Datum der Ausfertigung: 04.03.2020 gebäudes zum Wohnhaus, Anbau eines Balkons sowie Neu- Hartmut Hannweber errichtung des Daches über dem bestehenden Nebengebäu- Ausschussvorsitzender de und Überdachung Carport auf dem Flurstück 749/7 in der der Gemeinde Föritztal Gemarkung Rotheul Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- Beschluss Nr. BA/128/10/2020 und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 03.03.2020 das ge- Sitzungsdatum: 03.03.2020 meindliche Einvernehmen zum Bauantrag - Nutzungsänderung des bestehenden Nebengebäudes zum Bauantrag zum Umbau einer Scheune zu einer Wohnung mit Wohnhaus, Anbau eines Balkons sowie Neuerrichtung des Garage auf dem Flurstück 154/4 in der Gemarkung Mupperg Daches über dem bestehenden Nebengebäude und Über- Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung dachung Carport auf dem Flurstück 749/7 in der Gemarkung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- Rotheul tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- auf dem Flurstück 749/7 in der Gemarkung Rotheul und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 03.03.2020 das ge- meindliche Einvernehmen zum Bauantrag Datum der Ausfertigung: 04.03.2020 - Umbau einer Scheune zu einer Wohnung mit Garage Hartmut Hannweber auf dem Flurstück 154/4 in der Gemarkung Mupperg. Ausschussvorsitzender Datum der Ausfertigung: 04.03.2020 der Gemeinde Föritztal Hartmut Hannweber Ausschussvorsitzender der Gemeinde Föritztal Beschluss Nr. BA/132/10/2020 Sitzungsdatum: 03.03.2020 Beschluss Nr. BA/129/10/2020 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses und Sitzungsdatum: 03.03.2020 einer Doppelgarage auf dem Flurstück 54/2 in der Gemar- kung Neuenbau Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung und Carport auf den Flurstücken 833/6 und 834/2 in der Ge- mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- markung Heubisch tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 03.03.2020 das ge- mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- meindliche Einvernehmen zum Bauantrag tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- - Neubau eines Einfamilienwohnhauses und einer Doppelga- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 03.03.2020 das ge- rage meindliche Einvernehmen zum Bauantrag auf dem Flurstück 54/2 in der Gemarkung Neuenbau - Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport Datum der Ausfertigung: 04.03.2020 auf den Flurstücken 833/6 und 834/2 in der Gemarkung Heu- Hartmut Hannweber bisch. Ausschussvorsitzender der Gemeinde Föritztal Der Eintragung einer Baulast auf dem kommunalen Grundstück Fl.Nr.838/2 in der Gemarkung Heubisch wird zugestimmt. Datum der Ausfertigung: 04.03.2020 Beschluss Nr. BA/133/10/2020 Hartmut Hannweber Sitzungsdatum: 03.03.2020 Ausschussvorsitzender der Gemeinde Föritztal Bauantrag zum Wiederaufbau eines Gebäudes zur Nutzung als Abstellhaus auf dem Flurstück 422/14 in der Gemarkung Oerlsdorf Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 12/2020 -6- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 03.03.2020 das ge- Beschluss Nr. BA/137/11/2020 meindliche Einvernehmen zum Bauantrag Sitzungsdatum: 19.05.2020 - Wiederaufbau eines Gebäudes zur Nutzung als Abstellhaus Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils auf dem Flurstück 422/14 in der Gemarkung Oerlsdorf. der 10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Ge- meinderates Föritztal vom 03.03.2020 Datum der Ausfertigung: 04.03.2020 Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land- Hartmut Hannweber kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. Ausschussvorsitzender August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt- der Gemeinde Föritztal machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt der Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal in seiner Sitzung am 19.05.2020, die Niederschrift des Beschluss Nr. BA/134/10/2020 nicht öffentlichen Teils der 10. Sitzung des Bau- und Umwelt- Sitzungsdatum: 03.03.2020 ausschusses des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 03.03.2020 zu genehmigen. Bauantrag zum Bau eines Blockbohlenhauses (Gartenhaus) auf dem Flurstück 141/10 in der Gemarkung Neuenbau Datum der Ausfertigung: 20.05.2020 Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung Hartmut Hannweber mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- Ausschussvorsitzender tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- der Gemeinde Föritztal und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 03.03.2020 das ge- meindliche Einvernehmen zum Bauantrag - Bau eines Blockbohlenhauses auf dem Flurstück 141/10 in der Gemarkung Neuenbau Beschluss Nr. BA/138/11/2020 Sitzungsdatum: 19.05.2020 Datum der Ausfertigung: 04.03.2020 Bauantrag zur Instandsetzung Wohnhaus (ehemalige Tenne) Hartmut Hannweber nach Brandschaden auf dem Flurstück 305/13 in der Gemar- Ausschussvorsitzender kung Schwärzdorf der Gemeinde Föritztal Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- Beschluss Nr. BA/135/10/2020 und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 19.05.2020 das ge- Sitzungsdatum: 03.03.2020 meindliche Einvernehmen zum Bauantrag - Instandsetzung Wohnhaus (ehemalige Tenne) nach Brand- Bauantrag zur Errichtung einer Doppelgarage und eines schaden Doppelcarports auf dem Flurstück 34/5 in der Gemarkung auf dem Flurstück 305/13 in der Gemarkung Schwärzdorf. Gefell Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung Datum der Ausfertigung: 20.05.2020 mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- Hartmut Hannweber tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- Ausschussvorsitzender und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 03.03.2020 das ge- der Gemeinde Föritztal meindliche Einvernehmen zum Bauantrag - Errichtung einer Doppelgarage und eines Doppelcarports auf dem Flurstück 34/5 in der Gemarkung Gefell. Beschluss Nr. BA/139/11/2020 Sitzungsdatum: 19.05.2020 Datum der Ausfertigung: 04.03.2020 Hartmut Hannweber Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Ausschussvorsitzender Doppelgarage auf dem Flurstück 3/3 in der Gemarkung Neu- der Gemeinde Föritztal enbau Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- Beschluss Nr. BA/136/11/2020 tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- Sitzungsdatum: 19.05.2020 und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 19.05.2020 das ge- meindliche Einvernehmen zum Bauantrag Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sit- zung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates - Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage Föritztal vom 19.05.2020 auf dem Flurstück 3/3 in der Gemarkung Neuenbau. Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom Datum der Ausfertigung: 20.05.2020 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- Hartmut Hannweber kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert Ausschussvorsitzender durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. Seite 74) bestätigt der der Gemeinde Föritztal Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates Föritztal in sei- ner Sitzung am 19.05.2020 die vorliegende Tagesordnung. Datum der Ausfertigung: 20.05.2020 Beschluss Nr. BA/140/11/2020 Hartmut Hannweber Sitzungsdatum: 19.05.2020 Ausschussvorsitzender der Gemeinde Föritztal Bauantrag zum Anbau an ein bestehendes Einfamilienwohn- haus auf dem Flurstück 970/15 in der Gemarkung Heubisch Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 19.05.2020 das ge- meindliche Einvernehmen zum Bauantrag - Anbau an ein bestehendes Einfamilienwohnhaus
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 12/2020 -7- auf dem Flurstück 970/15 in der Gemarkung Heubisch. Beschluss Nr. BA/144/11/2020 Den Anträgen auf Zulassung einer Befreiung von den Festset- Sitzungsdatum: 19.05.2020 zungen des B-Planes wurde zugestimmt. Dies betrifft: Bauantrag zum Anbau einer Fluchttreppe an die bestehende - Überschreitung der Baufläche um 9,36 m² Kindertagesstätte in Heinersdorf als Ersatz der bestehen- - Abweichung von der Dachgestaltung den Fluchtrutsche auf dem Flurstück 346/7 in der Gemar- - GRZ II mit zulässiger Überschreitung bis 50% für Zuwegun- kung Heinersdorf gen und Garage Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- Datum der Ausfertigung: 20.05.2020 tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- Hartmut Hannweber und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 19.05.2020 das ge- Aussschussvorsitzender meindliche Einvernehmen zum Bauantrag der Gemeinde Föritztal - Anbau einer Fluchttreppe an die bestehende Kindertages- stätte in Heinersdorf als Ersatz der bestehenden Fluchtrut- sche auf dem Flurstück 346/7 in der Gemarkung Heinersdorf Beschluss Nr. BA/141/11/2020 Sitzungsdatum: 19.05.2020 Datum der Ausfertigung: 20.05.2020 Hartmut Hannweber Bauantrag zur Errichtung eines Gartenhauses auf dem Flur- Ausschussvorsitzender stück 137/3 in der Gemarkung Eichitz der Gemeinde Föritztal Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- Beschluss Nr. BA/145/11/2020 und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 19.05.2020 das ge- Sitzungsdatum: 19.05.2020 meindliche Einvernehmen zum Bauantrag - Errichtung eines Gartenhauses Bauantrag zur Aufstockung Garage auf dem Flurstück 204/2 in der Gemarkung Mupperg auf dem Flurstück 137/3 in der Gemarkung Eichitz Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- Datum der Ausfertigung: 20.05.2020 tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- Hartmut Hannweber und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 19.05.2020 das ge- Ausschussvorsitzender meindliche Einvernehmen zum Bauantrag der Gemeinde Föritztal - Aufstockung Garage auf dem Flurstück 204/2 in der Gemarkung Mupperg. Beschluss Nr. BA/142/11/2020 Datum der Ausfertigung: 20.05.2020 Sitzungsdatum: 19.05.2020 Hartmut Hannweber Ausschussvorsitzender Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit der Gemeinde Föritztal Einliegerwohnung und Carport auf dem Flurstück 180/13 in der Gemarkung Weidhausen Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung Beschluss Nr. BA/146/11/2020 mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- Sitzungsdatum: 19.05.2020 tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 19.05.2020 das ge- Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses meindliche Einvernehmen zum Bauantrag auf dem Flurstück 824/30 in der Gemarkung Rotheul Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung - Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- und Carport tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- auf dem Flurstück 180/13 in der Gemarkung Weidhausen und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 19.05.2020 das ge- meindliche Einvernehmen zum Bauantrag Datum der Ausfertigung: 20.05.2020 - Erweiterung des bestehenden Wohnhauses Hartmut Hannweber auf dem Flurstück 824/30 in der Gemarkung Rotheul Ausschussvorsitzender der Gemeinde Föritztal Datum der Ausfertigung: 20.05.2020 Hartmut Hannweber Ausschussvorsitzender der Gemeinde Föritztal Beschluss Nr. BA/143/11/2020 Sitzungsdatum: 19.05.2020 Beschluss Nr. BA/148/11/2020 Bauantrag zur Errichtung eines Daches auf der bestehen- Sitzungsdatum: 19.05.2020 den Doppelgarage auf dem Flurstück 420/24 in der Gemar- kung Neuhaus Bauantrag zur Errichtung eines Gewächshauses auf dem Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung Flurstück 338/4 in der Gemarkung Neuhaus mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 19.05.2020 das ge- tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- meindliche Einvernehmen zum Bauantrag und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 19.05.2020 das ge- - Errichtung eines Daches auf der bestehenden Doppelgara- meindliche Einvernehmen zum Bauantrag ge - Errichtung eines Gewächshauses auf dem Flurstück 420/24 in der Gemarkung Neuhaus. auf dem Flurstück 338/4 in der Gemarkung Neuhaus. Datum der Ausfertigung: 20.05.2020 Datum der Ausfertigung: 20.05.2020 Hartmut Hannweber Hartmut Hannweber Ausschussvorsitzender Ausschussvorsitzender der Gemeinde Föritztal der Gemeinde Föritztal
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 12/2020 -8- Beschluss Nr. BA/149/11/2020 ses des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 03.03.2020 Sitzungsdatum: 19.05.2020 zu genehmigen. Tektur zum Bauantrag Neubau eines Einfamilienwohnhau- Datum der Ausfertigung: 08.07.2020 ses mit Nebengebäude und Doppelgarage auf dem Flur- Hartmut Hannweber stück 54/2 in der Gemarkung Neuenbau Ausschussvorsitzender Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung der Gemeinde Föritztal mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 19.05.2020 das ge- meindliche Einvernehmen zur Tektur zum Bauantrag Beschluss Nr. BA/153/13/2020 Sitzungsdatum: 07.07.2020 - Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Flurstück 54/2 in der Gemarkung Neuenbau. Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der im Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Föritztal am Datum der Ausfertigung: 20.05.2020 03.03.2020 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse Hartmut Hannweber Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und Ausschussvorsitzender Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom der Gemeinde Föritztal 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt ge- ändert durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt der Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates Föritztal in Beschluss Nr. BA/150/11/2020 seiner Sitzung am 07.07.2020 die nachfolgenden in nicht öffent- Sitzungsdatum: 19.05.2020 licher Sitzung am 03.03.2020 gefassten Beschlüsse im nächsten Amtsblatt der Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen. Bauantrag zur Errichtung eines Gartenhauses auf dem Flur- stück 349/3 in der Gemarkung Neuhaus Datum der Ausfertigung: 08.07.2020 Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung Hartmut Hannweber mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- Ausschussvorsitzender tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- der Gemeinde Föritztal und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 19.05.2020 das ge- meindliche Einvernehmen zum Bauantrag - Errichtung eines Gartenhauses auf dem Flurstück 349/3 in der Gemarkung Neuhaus. Beschluss Nr. BA/154/13/2020 Sitzungsdatum: 07.07.2020 Datum der Ausfertigung: 20.05.2020 Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der Hartmut Hannweber im Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Föritztal am Ausschussvorsitzender 19.05.2020 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse der Gemeinde Föritztal Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom Beschluss Nr. BA/151/13/2020 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- Sitzungsdatum: 07.07.2020 kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt ge- ändert durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sit- der Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates Föritztal in zung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates seiner Sitzung am 07.07.2020 die nachfolgenden in nicht öffent- Föritztal vom 07.07.2020 licher Sitzung am 19.05.2020 gefassten Beschlüsse im nächsten Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Amtsblatt der Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen. Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- Datum der Ausfertigung: 08.07.2020 kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert Hartmut Hannweber durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. Seite 74) bestätigt der Ausschussvorsitzender Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates Föritztal in sei- der Gemeinde Föritztal ner Sitzung am 07.07.2020 die vorliegende Tagesordnung. Datum der Ausfertigung: 08.07.2020 Beschluss Nr. BA/174/14/2020 Hartmut Hannweber Sitzungsdatum: 01.09.2020 Ausschussvorsitzender Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sit- der Gemeinde Föritztal zung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates Föritztal vom 01.09.2020 Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Beschluss Nr. BA/152/13/2020 Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom Sitzungsdatum: 07.07.2020 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. Seite 74) bestätigt der 10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemein- Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates Föritztal in sei- derates Föritztal vom 03.03.2020 ner Sitzung am 01.09.2020 die vorliegende Tagesordnung. Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land- kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. Datum der Ausfertigung: 02.09.2020 August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt- Hartmut Hannweber machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert Ausschussvorsitzender durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt der der Gemeinde Föritztal Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal in seiner Sitzung am 07.07.2020, die Niederschrift des öffentlichen Teils der 10. Sitzung des Bau- und Umweltausschus-
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 12/2020 -9- Beschluss Nr. BA/175/14/2020 Beschluss Nr. BA/165/13/2020 vom 07.07.2020 Sitzungsdatum: 01.09.2020 Bauantrag zur Errichtung eines Blockbohlenhauses auf dem Flurstück 226/2 in der Gemarkung Heinersdorf Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der Beschluss Nr. BA/166/13/2020 vom 07.07.2020 13. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemein- derates Föritztal vom 07.07.2020 Antrag auf Zulassung einer Abweichung vom notwendigen Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land- Stauraum gemäß § 2 Thüringer Garagenverordnung kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. Beschluss Nr. BA/167/13/2020 vom 07.07.2020 August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt- Bauvoranfrage zum Abriss bestehender Gebäudeeinheiten machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert und Neubau eines Wohnhauses und einer Garage mit 2 durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt der Stellplätzen auf den Flurstücken 208/5, 186/4 und 187 in der Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates der Gemeinde Gemarkung Heubisch Föritztal in seiner Sitzung am 01.09.2020, die Niederschrift des Beschluss Nr. BA/168/13/2020 vom 07.07.2020 öffentlichen Teils der 13. Sitzung des Bau- und Umweltausschus- Bauvoranfrage zum Abriss bestehender Gebäudeeinheiten ses des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 07.07.2020 und Neubau eines Wohnhauses mit integrierter Garage mit zu genehmigen. 2 Stellplätzen auf dem Flurstück 208/4 in der Gemarkung Heubisch Datum der Ausfertigung: 02.09.2020 Beschluss Nr. BA/169/13/2020 vom 07.07.2020 Hartmut Hannweber Bauvoranfrage zum Abriss bestehender Gebäudeeinheiten Ausschussvorsitzender und Anbau an ein bestehendes Wohnhaus sowie Neubau der Gemeinde Föritztal einer Garage auf dem Flurstück 208/4 in der Gemarkung Heubisch Beschluss Nr. BA/173/13/2020 vom 07.07.2020 Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Beschluss Nr. BA/176/14/2020 eines Doppelcarports und eines Unterstellschuppens für Sitzungsdatum: 01.09.2020 landwirtschaftliche Geräte auf dem Flurstück 181/2 in der Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der Gemarkung Föritz im Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Föritztal am Beschluss Nr. BA/170/13/2020 vom 07.07.2020 07.07.2020 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse Bauantrag zum Bau eines Anlehn-Carports an die beste- Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und hende Garage auf dem Flurstück 146/29 in der Gemarkung Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom Föritz 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- Beschluss Nr. BA/171/13/2020 vom 07.07.2020 kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt ge- Bauantrag zum Bau einer Überdachung auf vorhandener ändert durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt Garage mit vorhandener Mauerbrüstung auf dem Flurstück der Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates Föritztal in 365/22 in der Gemarkung Neuhaus seiner Sitzung am 01.09.2020 die nachfolgenden in nicht öffent- Beschluss Nr. BA/172/13/2020 vom 07.07.2020 licher Sitzung am 07.07.2020 gefassten Beschlüsse im nächsten Bauantrag zur Aufstockung des Eingangsbereiches zwecks Amtsblatt der Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen: Vergrößerung der beiden Badezimmer im EG und DG auf Beschluss Nr. BA/155/13/2020 vom 07.07.2020 dem Flurstück 411/8 und 415/4 in der Gemarkung Oerlsdorf Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 11. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Ge- Datum der Ausfertigung: 02.09.2020 meinderates Föritztal vom 19.05.2020 Hartmut Hannweber Beschluss Nr. BA/156/13/2020 vom 07.07.2020 Ausschussvorsitzender Bauantrag zum Anbau an Wohnhaus auf dem Flurstück der Gemeinde Föritztal 40/11 und 40/20 in der Gemarkung Mogger Beschluss Nr. BA/157/13/2020 vom 07.07.2020 Beschluss Nr. BA/155/13/2020 Bauantrag zum Bau eines Balkons auf vorhandener Gara- Sitzungsdatum: 07.07.2020 genüberdachung auf dem Flurstück 360/2 in der Gemarkung Neuenbau Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils Beschluss Nr. BA/158/13/2020 vom 07.07.2020 der 11. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Ge- Bauantrag zur Herstellung Notausgang und Anbau einer meinderates Föritztal vom 19.05.2020 Stahltreppe auf dem Flurstück 65/17 in der Gemarkung Ju- Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land- denbach kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. Beschluss Nr. BA/159/13/2020 vom 07.07.2020 August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt- Bauantrag zur Errichtung eines Anbaubalkons auf dem Flur- machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert stück 498/11 in der Gemarkung Heubisch durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt der Beschluss Nr. BA/160/13/2020 vom 07.07.2020 Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates der Gemeinde Bauantrag zum Neubau, Garagen im Erdgeschoss und ab- Föritztal in seiner Sitzung am 07.07.2020, die Niederschrift des geschlossene Wohnung im Obergeschoss auf dem Flurstück nicht öffentlichen Teils der 11. Sitzung des Bau- und Umwelt- 527/7 in der Gemarkung Rottmar ausschusses des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom Beschluss Nr. BA/161/13/2020 vom 07.07.2020 19.05.2020 zu genehmigen. Bauvoranfrage zum Neubau einer Gartenhütte auf dem Flur- stück 470/2 in der Gemarkung Neuhaus Datum der Ausfertigung: 08.07.2020 Beschluss Nr. BA/162/13/2020 vom 07.07.2020 Hartmut Hannweber Ausschussvorsitzender Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Nut- der Gemeinde Föritztal zungs- und Fassadenänderung eines bestehenden Wohn- hauses auf dem Flurstück 209/3 in der Gemarkung Heiners- dorf Beschluss Nr. BA/163/13/2020 vom 07.07.2020 Beschluss Nr. BA/156/13/2020 Bauvoranfrage zum Neubau einer Garage auf dem Flurstück Sitzungsdatum: 07.07.2020 227/4 in der Gemarkung Neuenbau Beschluss Nr. BA/164/13/2020 vom 07.07.2020 Bauantrag zum Anbau an Wohnhaus auf dem Flurstück Bauantrag zur Errichtung von 3 Fertigteilgaragen mit einem 40/11 und 40/20 in der Gemarkung Mogger Pultdach auf dem Flurstück 450/6 in der Gemarkung Oerls- Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung dorf mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 12/2020 - 10 - und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 07.07.2020 das ge- Beschluss Nr. BA/160/13/2020 meindliche Einvernehmen zum Bauantrag Sitzungsdatum: 07.07.2020 - Anbau an Wohnhaus Bauantrag zum Neubau, Garagen im Erdgeschoss und ab- auf den Flurstücken 40/11 und 40/20 in der Gemarkung geschlossene Wohnung im Obergeschoss auf dem Flur- Mogger. stück 527/7 in der Gemarkung Rottmar Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung Datum der Ausfertigung: 08.07.2020 mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- Hartmut Hannweber tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- Ausschussvorsitzender und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 07.07.2020 das ge- der Gemeinde Föritztal meindliche Einvernehmen zum Bauantrag - Neubau, Garagen im Erdgeschoss und abgeschlossene Wohnung im Obergeschoss Beschluss Nr. BA/157/13/2020 auf dem Flurstück 527/7 in der Gemarkung Rottmar Sitzungsdatum: 07.07.2020 Datum der Ausfertigung: 08.07.2020 Bauantrag zum Bau eines Balkons auf vorhandener Gara- Hartmut Hannweber genüberdachung auf dem Flurstück 360/2 in der Gemarkung Ausschussvorsitzender Neuenbau der Gemeinde Föritztal Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 07.07.2020 das ge- Beschluss Nr. BA/161/13/2020 meindliche Einvernehmen zum Bauantrag Sitzungsdatum: 07.07.2020 - Bau eines Balkons auf vorhandener Garagenüberdachung Bauvoranfrage zum Neubau einer Gartenhütte auf dem Flur- auf dem Flurstück 360/2 in der Gemarkung Neuenbau stück 470/2 in der Gemarkung Neuhaus Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung Datum der Ausfertigung: 08.07.2020 mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- Hartmut Hannweber tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- Ausschussvorsitzender und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 07.07.2020 das ge- der Gemeinde Föritztal meindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage - Neubau eines Gartenhütte mit Unterstellmöglichkeit für ei- nen Traktor und einem abschließbaren Raum für Geräte zur Grundstückspflege Beschluss Nr. BA/158/13/2020 auf dem Flurstück 470/2 in der Gemarkung Neuhaus Sitzungsdatum: 07.07.2020 Bauantrag zur Herstellung Notausgang und Anbau einer Datum der Ausfertigung: 08.07.2020 Stahltreppe auf dem Flurstück 65/17 in der Gemarkung Ju- Hartmut Hannweber denbach Ausschussvorsitzender Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung der Gemeinde Föritztal mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 07.07.2020 das ge- Beschluss Nr. BA/162/13/2020 meindliche Einvernehmen zum Bauantrag Sitzungsdatum: 07.07.2020 - Herstellung Notausgang und Anbau einer Stahltreppe für die Staatliche Grundschule „Dr. Martin Luther“ Judenbach Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Nut- auf dem Flurstück 65/17 in der Gemarkung Judenbach zungs- und Fassadenänderung eines bestehenden Wohn- hauses auf dem Flurstück 209/3 in der Gemarkung Heiners- Datum der Ausfertigung: 08.07.2020 dorf Hartmut Hannweber Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung Ausschussvorsitzender mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- der Gemeinde Föritztal und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 07.07.2020 das ge- meindliche Einvernehmen zum Bauantrag - Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Nutzungs- und Fas- Beschluss Nr. BA/159/13/2020 sadenänderung eines bestehenden Wohnhauses Sitzungsdatum: 07.07.2020 auf dem Flurstück 209/3 in der Gemarkung Heinersdorf Bauantrag zur Errichtung eines Anbaubalkons auf dem Flur- Datum der Ausfertigung: 08.07.2020 stück 498/11 in der Gemarkung Heubisch Hartmut Hannweber Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung Ausschussvorsitzender mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- der Gemeinde Föritztal tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 07.07.2020 das ge- meindliche Einvernehmen zum Bauantrag - Errichtung eines Anbaubalkons Beschluss Nr. BA/163/13/2020 Sitzungsdatum: 07.07.2020 auf dem Flurstück 496/11 in der Gemarkung Heubisch. Bauvoranfrage zum Neubau einer Garage auf dem Flurstück Datum der Ausfertigung: 08.07.2020 227/4 in der Gemarkung Neuenbau Hartmut Hannweber Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung Ausschussvorsitzender mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- der Gemeinde Föritztal tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 07.07.2020 das ge- meindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 12/2020 - 11 - - Neubau einer Garage Beschluss Nr. BA/167/13/2020 auf dem Flurstück 227/4 in der Gemarkung Neuenbau. Sitzungsdatum: 07.07.2020 Bauvoranfrage zum Abriss bestehender Gebäudeeinheiten Datum der Ausfertigung: 08.07.2020 und Neubau eines Wohnhauses und einer Garage mit 2 Stell- Hartmut Hannweber plätzen auf den Flurstücken 208/5, 186/4 und 187 in der Ge- Ausschussvorsitzender markung Heubisch der Gemeinde Föritztal Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 07.07.2020 das ge- Beschluss Nr. BA/164/13/2020 meindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage Sitzungsdatum: 07.07.2020 - Abriss bestehender Gebäudeeinheiten und Neubau eines Bauantrag zur Errichtung von 3 Fertigteilgaragen mit einem Wohnhauses und einer Garage mit 2 Stellplätzen Pultdach auf dem Flurstück 450/6 in der Gemarkung Oerls- auf den Flurstück 208/5, 186/4 und 187 in der Gemarkung dorf Heubisch Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- Datum der Ausfertigung: 08.07.2020 tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- Hartmut Hannweber und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 07.07.2020 das ge- Ausschussvorsitzender meindliche Einvernehmen zum Bauantrag der Gemeinde Föritztal - Errichtung von 3 Fertigteilgaragen mit einem Pultdach auf dem Flurstück 450/6 in der Gemarkung Oerlsdorf. Beschluss Nr. BA/168/13/2020 Datum der Ausfertigung: 08.07.2020 Sitzungsdatum: 07.07.2020 Hartmut Hannweber Ausschussvorsitzender Bauvoranfrage zum Abriss bestehender Gebäudeeinheiten der Gemeinde Föritztal und Neubau eines Wohnhauses mit integrierter Garage mit 2 Stellplätzen auf dem Flurstück 208/4 in der Gemarkung Heu- bisch Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung Beschluss Nr. BA/165/13/2020 mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- Sitzungsdatum: 07.07.2020 tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 07.07.2020 das ge- Bauantrag zur Errichtung eines Blockbohlenhauses auf dem meindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage Flurstück 226/2 in der Gemarkung Heinersdorf Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung - Abriss bestehender Gebäudeeinheiten und Neubau eines mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- Wohnhauses mit integrierter Garage mit 2 Stellplätzen tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- auf dem Flurstück 208/4 in der Gemarkung Heubisch. und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 07.07.2020 das ge- meindliche Einvernehmen zum Bauantrag Datum der Ausfertigung: 08.07.2020 Hartmut Hannweber - Errichtung eines Blockbohlenhauses Ausschussvorsitzender auf dem Flurstück 226/2 in der Gemarkung Heinersdorf. der Gemeinde Föritztal Datum der Ausfertigung: 08.07.2020 Hartmut Hannweber Ausschussvorsitzender Beschluss Nr. BA/169/13/2020 der Gemeinde Föritztal Sitzungsdatum: 07.07.2020 Bauvoranfrage zum Abriss bestehender Gebäudeeinheiten und Anbau an ein bestehendes Wohnhaus sowie Neubau ei- Beschluss Nr. BA/166/13/2020 ner Garage auf dem Flurstück 208/4 in der Gemarkung Heu- Sitzungsdatum: 07.07.2020 bisch Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung Antrag auf Zulassung einer Abweichung vom notwendigen mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- Stauraum gemäß § 2 Thüringer Garagenverordnung tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 07.07.2020 das ge- mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- meindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- - Abriss bestehender Gebäudeeinheiten und Anbau an ein be- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 07.07.2020 das stehendes Wohnhaus, sowie Neubau einer Garage gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Zulassung einer auf dem Flurstück 208/4 in der Gemarkung Heubisch Abweichung vom notwendigen Stauraum gemäß § 2 Thüringer Garagenverordnung zum Bauvorhaben Datum der Ausfertigung: 08.07.2020 - Errichtung eines Carports Hartmut Hannweber auf dem Flurstück 170/23 in der Gemarkung Sichelreuth. Ausschussvorsitzender der Gemeinde Föritztal Abweichung: - erforderlicher Stauraum 3 m - geplant 1,50 Beschluss Nr. BA/173/13/2020 Datum der Ausfertigung: 08.07.2020 Sitzungsdatum: 07.07.2020 Hartmut Hannweber Ausschussvorsitzender Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses, der Gemeinde Föritztal eines Doppelcarports und eines Unterstellschuppens für landwirtschaftliche Geräte auf dem Flurstück 181/2 in der Gemarkung Föritz Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 12/2020 - 12 - tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- Beschluss Nr. BA/187/15/2020 und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 07.07.2020 das ge- Sitzungsdatum: 20.10.2020 meindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage - Neubau eines Einfamilienwohnhauses, eines Doppelcar- Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sit- ports und eines Unterstellschuppens für landwirtschaftliche zung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates Geräte Föritztal vom 20.10.2020 Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und auf dem Flurstück 181/2 in der Gemarkung Föritz. Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom Bei Einreichung der Bauantragsunterlagen ist die öffentlich- 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- rechtlich gesicherte Zufahrt nachzuweisen. kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. Seite 74) bestätigt der Datum der Ausfertigung: 08.07.2020 Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates Föritztal in sei- Hartmut Hannweber ner Sitzung am 20.10.2020 die vorliegende Tagesordnung. Ausschussvorsitzender der Gemeinde Föritztal Datum der Ausfertigung: 21.10.2020 Hartmut Hannweber Ausschussvorsitzender Beschluss Nr. BA/170/13/2020 der Gemeinde Föritztal Sitzungsdatum: 07.07.2020 Bauantrag zum Bau eines Anlehn-Carports an die bestehen- de Garage auf dem Flurstück 146/29 in der Gemarkung Föritz Beschluss Nr. BA/188/15/2020 Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung Sitzungsdatum: 20.10.2020 mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 07.07.2020 das ge- 14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemein- meindliche Einvernehmen zum Bauantrag derates Föritztal vom 01.09.2020 Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land- - Bau eines Anlehn-Carports kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. auf dem Flurstück 146/29 in der Gemarkung Föritz August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt- machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert Datum der Ausfertigung: 08.07.2020 durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt der Hartmut Hannweber Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates der Gemeinde Ausschussvorsitzender Föritztal in seiner Sitzung am 20.10.2020, die Niederschrift des der Gemeinde Föritztal öffentlichen Teils der 14. Sitzung des Bau- und Umweltausschus- ses des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 01.09.2020 zu genehmigen. Beschluss Nr. BA/171/13/2020 Datum der Ausfertigung: 21.10.2020 Sitzungsdatum: 07.07.2020 Hartmut Hannweber Bauantrag zum Bau einer Überdachung auf vorhandener Ausschussvorsitzender Garage mit vorhandener Mauerbrüstung auf dem Flurstück der Gemeinde Föritztal 365/22 in der Gemarkung Neuhaus Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- Beschluss Nr. BA/189/15/2020 tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- Sitzungsdatum: 20.10.2020 und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 07.07.2020 das ge- meindliche Einvernehmen zum Bauantrag Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der - Bau einer Überdachung auf vorhandener Garage mit vorhan- im Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Föritztal am dener Mauerbrüstung 01.09.2020 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse auf dem Flurstück 365/22 in der Gemarkung Neuhaus. Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom Datum der Ausfertigung: 08.07.2020 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- Hartmut Hannweber kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt ge- Ausschussvorsitzender ändert durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt der Gemeinde Föritztal der Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates Föritztal in seiner Sitzung am 20.10.2020 die nachfolgenden in nicht öffent- licher Sitzung am 01.09.2020 gefassten Beschlüsse im nächsten Amtsblatt der Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen: Beschluss Nr. BA/172/13/2020 Sitzungsdatum: 07.07.2020 Beschluss Nr. BA/177/14/2020 vom 20.10.2020 Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils Bauantrag zur Aufstockung des Eingangsbereiches zwecks der 13. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Ge- Vergrößerung der beiden Badezimmer im EG und DG auf meinderates Föritztal vom 07.07.2020 dem Flurstück 411/8 und 415/4 in der Gemarkung Oerlsdorf Beschluss Nr. BA/178/14/2020 vom 01.09.2020 Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung Bauantrag zur Nutzungsänderung und Umbau des ehemali- mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- gen Militär-Bürogebäudes zu landwirtschaftlichen Zwecken tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- auf dem Flurstück 1354/10 in der Gemarkung Heinersdorf und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 07.07.2020 das ge- Beschluss Nr. BA/179/14/2020 vom 01.09.2020 meindliche Einvernehmen zum Bauantrag Bauantrag zum Neubau eines best. Wohnhauses mit Gara- - Aufstockung des Eingangsbereiches zwecks Vergrößerung ge, Nutzungs- und Fassadenänderung und Teilabbruch Ne- der beiden Badezimmer im EG und DG bengebäude, Balkonanbau auf dem Flurstück 209/3 in der auf den Flurstücken 411/8 und 415/4 in der Gemarkung Gemarkung Heinersdorf Oerlsdorf Beschluss Nr. BA/180/14/2020 vom 01.09.2020 Bauvoranfrage zur Umnutzung des best. Pferdestalls zum Datum der Ausfertigung: 08.07.2020 Wohngebäude, Errichtung eines Unterstandes für Pferde, Hartmut Hannweber sowie Geräteüberdachung auf dem Flurstück 135/11 in der Ausschussvorsitzender Gemarkung Gessendorf der Gemeinde Föritztal
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