Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Gemeinde Föritztal

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Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Gemeinde Föritztal
Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
Jahrgang 2020      Mittwoch, 16. Dezember 2020           Nummer 12

                     e ihnach ten !
             h e   W
         F ro                Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
                        ich wünsche Ihnen und Ihren Angehörigen
                                 gesunde und friedvolle Feiertage
                            sowie einen guten Start ins Jahr 2021.
                                                       Andreas Meusel
                                                        Bürgermeister

                      www.foeritztal.de
Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Gemeinde Föritztal
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 12/2020                                                     -2-

                                     Liebe Mitbürgerinnen,
                                     liebe Mitbürger,
                                          für die meisten Menschen ist Weihnachten eines der
                                            schönsten und wichtigsten Feste im Jahr. Es ruft uns
                                             immer wieder zur Besinnlichkeit, Zufriedenheit und
                                              Freude auf. Wir nehmen uns Zeit für die Familie, be-
                                                sinnen uns auf wahre Werte des Lebens und lassen
                                                  uns mit Genuss und Gemütlichkeit verwöhnen.
                                                   In diesem Jahr bekommen unsere Gewohnhei-
                                                    ten und Traditionen einen anderen Blick. Die
                                                     Corona-Pandemie macht uns sehr betroffen.
                                                      Sicherlich wollen wir an unseren Gepflogen-
                                                      heiten und Ritualen festhalten. Allerdings ist
                                                       es uns noch nie so bewusstgeworden, dass
                                                        die Gesundheit und das Wohlergehen ei-
                                                         nes der höchsten Güter des Menschen
                                                          sind. Deshalb bitte ich alle Mitbürgerin-
                                                           nen und Mitbürger, diese zu wahren und
                                                            zu schützen.
                                                            Ich bedanke mich bei all denen, die mit
                                                             ihrem unermüdlichen Fleiß und ihrem
                                                              hohen Engagement zum Wohle un-
                                                               serer Gemeinde Föritztal beitragen
                                                               und beigetragen haben.
                                                                Ich wünsche Ihnen von ganzem
                                                                 Herzen friedvolle, ruhige und ge-
                                                                  segnete Feiertage im Kreise Ih-
                                                                  rer Familie, verbunden mit bester
                                                                   Gesundheit.
                                                                    Gehen Sie mit Hoffnung, Zu-
                                                                    versicht und Lebensmut in das
                                                                     kommende Jahr. Die Sonne
                                                                      ist nicht aus unserem Leben
                                                                       verschwunden, sie wird im
                                                                        Moment nur von vorbei-
                                                                         ziehenden Wolken etwas
                                                                          verdeckt.
                                                                                Ihr Bürgermeister
                                                                                  Andreas Meusel
Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Gemeinde Föritztal
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 12/2020                                                                                                                                                           -3-

 Inhaltsverzeichnis

 Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal                                                                   •     Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen
                                                                                                               Teils der 13. Sitzung des Bau- und Umweltaus-
 Beschlüsse der Ausschüsse des Gemeinderates Föritztal                                                         schusses des Gemeinderates Föritztal
 • Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung                                                             vom 07.07.2020 ........................................................ Seite 9
    der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses                                                         •     Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung
    des Gemeinderates Föritztal vom 17.11.2020 .......... Seite 4                                              der im Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde
 • Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen                                                           Föritztal am 07.07.2020 gefassten nicht
    Teils der 17. Sitzung des Haupt- und Finanzaus-                                                            öffentlichen Beschlüsse ............................................ Seite 9
    schusses des Gemeinderates Föritztal                                                                 •     Beschluss über gemeindliches Einvernehmen
    vom 13.10.2020 ........................................................ Seite 4                            zu Bauunterlagen .................................................. Seite 9 ff
 • Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung                                                   •     Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung
    der im Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde                                                             der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
    Föritztal am 13.10.2020 gefassten nicht                                                                    des Gemeinderates Föritztal vom 20.10.2020 ........ Seite 12
    öffentlichen Beschlüsse ............................................ Seite 4                         •     Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen
 • Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen                                                     Teils der 14. Sitzung des Bau- und Umweltaus-
    Teils der 16. Sitzung des Haupt- und Finanzaus-                                                            schusses des Gemeinderates Föritztal
    schusses des Gemeinderates Föritztal                                                                       vom 01.09.2020 ...................................................... Seite 12
    vom 29.09.2020 ........................................................ Seite 4                      •     Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung
 • Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen                                                     der im Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde
    Teils der 09. Sitzung des Bau- und Umweltaus-                                                              Föritztal am 01.09.2020 gefassten nicht
    schusses des Gemeinderates Föritztal                                                                       öffentlichen Beschlüsse .......................................... Seite 12
    vom 30.01.2020 ........................................................ Seite 4                      •     Beschluss über gemeindliches Einvernehmen
 • Beschlüsse über gemeindliches Einvernehmen                                                                  zu Bauunterlagen ................................................ Seite 13 ff
    zu Bauunterlagen .................................................. Seite 4 ff
 • Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung                                                       Sitzung des Gemeinderates Föritztal und seiner Ausschüsse
    der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses                                                           • 21. Sitzung des Gemeinderates Föritztal
    des Gemeinderates Föritztal vom 19.05.2020 .......... Seite 6                                            am 12.01.2021........................................................ Seite 14
 • Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen                                               • 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
    Teils der 10. Sitzung des Bau- und Umweltaus-                                                            des Gemeinderates Föritztal am 19.01.2021 ......... Seite 15
    schusses des Gemeinderates Föritztal
    vom 03.03.2020 ........................................................ Seite 6
                                                                                                         Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
 • Beschlüsse über gemeindliches Einvernehmen
    zu Bauunterlagen .................................................. Seite 6 ff                       • Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Föritztal
 • Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung                                                         zur Festsetzung der Grundsteuer für das
    der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses                                                             Kalenderjahr 2021 .................................................. Seite 15
    des Gemeinderates Föritztal vom 07.07.2020 .......... Seite 8                                        • Mitteilung des Ordnungsamtes
 • Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen                                                       der Gemeinde Föritztal ........................................... Seite 16
    Teils der 10. Sitzung des Bau- und Umweltaus-                                                        • Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
    schusses des Gemeinderates Föritztal                                                                   sowie der Außenstelle Judenbach .......................... Seite 16
    vom 03.03.2020 ........................................................ Seite 8                      • Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe
 • Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung                                                     in Judenbach und Neuhaus-Schierschnitz ............. Seite 16
    der im Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde                                                         • Öffnungszeiten der Schiedsstelle ........................... Seite 17
    Föritztal am 03.03.2020 gefassten nicht                                                              • Sprechtage der Revierförster Aulinger und Erhardt . Seite 17
    öffentlichen Beschlüsse ............................................ Seite 8                         • Bürgerpolizei .......................................................... Seite 17
 • Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung
    der im Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde                                                         Amtliche Bekanntmachungen anderer Ämter und Behör-
    Föritztal am19.05.2020 gefassten nicht                                                               den
    öffentlichen Beschlüsse ............................................ Seite 8                         • Tierseuchenkasse .................................................. Seite 17
 • Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung
    der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
                                                                                                         Öffentlicher Teil der Gemeinde Föritztal
    des Gemeinderates Föritztal vom 01.09.2020 .......... Seite 8

                                                                          Hinweis in eigener Sache:
                                                 Der Redaktionsschluss für das nächste Amtsblatt ist der 19.01.2021
                                                                    Wir bitten um Beachtung!

              Impressum
 „Föritztalkurier“ Amtsblatt der Gemeinde Föritztal                                                      Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Joachim Rebhan, Sonneberger Straße 46a, 96524
                                                                                                         Neuhaus-Schierschnitz, E-Mail: look.wum@t-online.de, Tel: 036764 72625, Mobil:0172 7930303
 Herausgeber: Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schier-           Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Joachim Rebhan, erreichbar unter Tel.: 0172 / 7930303,
 schnitz, Tel.: 036764 7960, Fax: 036764 79648, E-Mail: info@foeritzal.de, Internet: www.foeritztal.de   E-Mail: look.wum@t-online.de
 Verantwortlich für den amtlichen Teil: Für alle Veröffentlichungen der Gemeinde Föritztal ist die       Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt - Erreichbar unter der Anschrift des Verlages.
 Gemeinde Föritztal verantwortlich.                                                                      Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte An-
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Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Gemeinde Föritztal
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 12/2020                                                                                  -4-
                                                                    Beschluss Nr. HUF/056/17/2020
                                                                    Sitzungsdatum: 13.10.2020

                                                                    Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils
                                                                    der 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ge-
                                                                    meinderates Föritztal vom 29.09.2020
                                                                    Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land-
        Beschlüsse der Ausschüsse                                   kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.
                                                                    August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt-
        des Gemeinderates Föritztal                                 machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert
                                                                    durch Gesetz vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 277, 278) beschließt
                                                                    der Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Föritztal in
Beschluss Nr. HUF/057/18/2020                                       seiner Sitzung am 13.10.2020, die Niederschrift des nicht öffent-
Sitzungsdatum: 17.11.2020                                           lichen Teils der 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
                                                                    des Gemeinderates Föritztal vom 29.09.2020 zu genehmigen.
Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sit-
zung des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeindera-               Datum der Ausfertigung: 14.10.2020
tes Föritztal vom 17.11.2020                                        Andreas Meusel
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und         Bürgermeister
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom           der Gemeinde Föritztal
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-
kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 11. Juni 2020 (GVBl. Seite 277, 278) bestätigt     Beschluss Nr. BA/124/10/2020
der Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Föritztal          Sitzungsdatum: 03.03.2020
in seiner Sitzung am 17.11.2020 die vorliegende Tagesordnung.
                                                                    Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils
Datum der Ausfertigung: 24.11.2020                                  der 09. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Ge-
Andreas Meusel                                                      meinderates Föritztal vom 30.01.2020
Bürgermeister                                                       Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land-
der Gemeinde Föritztal                                              kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.
                                                                    August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt-
                                                                    machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert
Beschluss Nr. HUF/058/18/2020                                       durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt der
Sitzungsdatum: 17.11.2020                                           Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates der Gemeinde
                                                                    Föritztal in seiner Sitzung am 03.03.2020, die Niederschrift des
Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der         nicht öffentlichen Teils der 09. Sitzung des Bau- und Umwelt-
17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ge-                ausschusses des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom
meinderates Föritztal vom 13.10.2020                                30.01.2020 zu genehmigen.
Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land-
kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.           Datum der Ausfertigung: 04.03.2020
August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt-        Hartmut Hannweber
machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert       Ausschussvorsitzender
durch Gesetz vom 11. April 2020 (GVBl. S. 277, 278) beschließt      der Gemeinde Föritztal
der Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Föritztal in
seiner Sitzung am 17.11.2020, die Niederschrift des öffentlichen
Teils der 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des          Beschluss Nr. BA/125/10/2020
Gemeinderates Föritztal vom 13.10.2020 zu genehmigen.               Sitzungsdatum: 03.03.2020
Datum der Ausfertigung: 24.11.2020                                  Bauantrag zum Anbau an bestehendes Wohngebäude auf
Andreas Meusel                                                      dem Flurstück 407/8 in der Gemarkung Neuhaus
Bürgermeister                                                       Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
der Gemeinde Föritztal                                              mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
                                                                    tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
                                                                    und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 30.01.2020 das ge-
                                                                    meindliche Einvernehmen zum Bauantrag
Beschluss Nr. HUF/059/18/2020
Sitzungsdatum: 17.11.2020                                           - Anbau an bestehendes Wohngebäude
                                                                        auf dem Flurstück 407/8 in der Gemarkung Neuhaus.
Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der
im Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Föritztal am             Datum der Ausfertigung: 04.03.2020
13.10.2020 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse                  Hartmut Hannweber
Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und         Ausschussvorsitzender
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom           der Gemeinde Föritztal
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-
kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt
geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 277, 278)
beschließt der Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates         Beschluss Nr. BA/126/10/2020
Föritztal in seiner Sitzung am 17.11.2020 die nachfolgenden in      Sitzungsdatum: 03.03.2020
nicht öffentlicher Sitzung am 13.10.2020 gefassten Beschlüsse
im nächsten Amtsblatt der Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen:    Bauvoranfrage zur Errichtung einer Rundbogenhalle - Zelt
                                                                    auf dem Flurstück 503/2 in der Gemarkung Neuhaus
    Beschluss Nr. HUF/056/17/2020 vom 13.10.2020                    Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
    Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils   mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
    der 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ge-        tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
    meinderates Föritztal vom 29.09.2020                            und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 30.01.2020 das ge-
                                                                    meindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage
Datum der Ausfertigung: 24.11.2020
Andreas Meusel
Bürgermeister
der Gemeinde Föritztal
Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Gemeinde Föritztal
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 12/2020                                                                           -5-
-   Errichtung einer Rundbogenhalle - Zelt                      Beschluss Nr. BA/130/10/2020
    auf dem Flurstück 503/2 in der Gemarkung Neuhaus.           Sitzungsdatum: 03.03.2020

                                                                Bauantrag zum Neubau Kinderspielplatz und Kinderspiel-
Datum der Ausfertigung: 04.03.2020                              haus auf dem Flurstück 130/4 in der Gemarkung Weidhausen
Hartmut Hannweber                                               Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
Ausschussvorsitzender                                           mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
der Gemeinde Föritztal                                          tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
                                                                und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 03.03.2020 das ge-
Beschluss Nr. BA/127/10/2020
                                                                meindliche Einvernehmen zum Bauantrag
Sitzungsdatum: 03.03.2020
                                                                - Neubau eines Kinderspielplatzes und Kinderspielhaus
Tektur zum Bauantrag Errichtung eines Einfamilienwohn-              auf dem Flurstück 130/4 in der Gemarkung Weidhausen.
hauses mit Keller und Stellplätzen auf dem Flurstück 102/6
in der Gemarkung Buch                                           Datum der Ausfertigung: 04.03.2020
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung         Hartmut Hannweber
mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-     Ausschussvorsitzender
tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-   der Gemeinde Föritztal
und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 03.03.2020 das ge-
meindliche Einvernehmen zur Tektur zum Bauantrag
-     Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Keller und     Beschluss Nr. BA/131/10/2020
                            Stellplätzen                        Sitzungsdatum: 03.03.2020
         auf dem Flurstück 102/6 in der Gemarkung Buch.
                                                                Bauantrag zur Nutzungsänderung des bestehenden Neben-
Datum der Ausfertigung: 04.03.2020                              gebäudes zum Wohnhaus, Anbau eines Balkons sowie Neu-
Hartmut Hannweber                                               errichtung des Daches über dem bestehenden Nebengebäu-
Ausschussvorsitzender                                           de und Überdachung Carport auf dem Flurstück 749/7 in der
der Gemeinde Föritztal                                          Gemarkung Rotheul
                                                                Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
                                                                mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
                                                                tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
Beschluss Nr. BA/128/10/2020                                    und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 03.03.2020 das ge-
Sitzungsdatum: 03.03.2020                                       meindliche Einvernehmen zum Bauantrag
                                                                - Nutzungsänderung des bestehenden Nebengebäudes zum
Bauantrag zum Umbau einer Scheune zu einer Wohnung mit
                                                                    Wohnhaus, Anbau eines Balkons sowie Neuerrichtung des
Garage auf dem Flurstück 154/4 in der Gemarkung Mupperg             Daches über dem bestehenden Nebengebäude und Über-
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung             dachung Carport auf dem Flurstück 749/7 in der Gemarkung
mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-         Rotheul
tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
                                                                    auf dem Flurstück 749/7 in der Gemarkung Rotheul
und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 03.03.2020 das ge-
meindliche Einvernehmen zum Bauantrag
                                                                Datum der Ausfertigung: 04.03.2020
- Umbau einer Scheune zu einer Wohnung mit Garage               Hartmut Hannweber
    auf dem Flurstück 154/4 in der Gemarkung Mupperg.           Ausschussvorsitzender
Datum der Ausfertigung: 04.03.2020                              der Gemeinde Föritztal
Hartmut Hannweber
Ausschussvorsitzender
der Gemeinde Föritztal
                                                                Beschluss Nr. BA/132/10/2020
                                                                Sitzungsdatum: 03.03.2020

Beschluss Nr. BA/129/10/2020                                    Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses und
Sitzungsdatum: 03.03.2020                                       einer Doppelgarage auf dem Flurstück 54/2 in der Gemar-
                                                                kung Neuenbau
Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage         Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
und Carport auf den Flurstücken 833/6 und 834/2 in der Ge-      mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
markung Heubisch                                                tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung         und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 03.03.2020 das ge-
mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-     meindliche Einvernehmen zum Bauantrag
tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-   - Neubau eines Einfamilienwohnhauses und einer Doppelga-
und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 03.03.2020 das ge-         rage
meindliche Einvernehmen zum Bauantrag                               auf dem Flurstück 54/2 in der Gemarkung Neuenbau
- Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage
    und Carport                                                 Datum der Ausfertigung: 04.03.2020
    auf den Flurstücken 833/6 und 834/2 in der Gemarkung Heu-   Hartmut Hannweber
    bisch.                                                      Ausschussvorsitzender
                                                                der Gemeinde Föritztal
Der Eintragung einer Baulast auf dem kommunalen Grundstück
Fl.Nr.838/2 in der Gemarkung Heubisch wird zugestimmt.

Datum der Ausfertigung: 04.03.2020                              Beschluss Nr. BA/133/10/2020
Hartmut Hannweber                                               Sitzungsdatum: 03.03.2020
Ausschussvorsitzender
der Gemeinde Föritztal                                          Bauantrag zum Wiederaufbau eines Gebäudes zur Nutzung
                                                                als Abstellhaus auf dem Flurstück 422/14 in der Gemarkung
                                                                Oerlsdorf
                                                                Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
                                                                mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
                                                                tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
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AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 12/2020                                                                              -6-
und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 03.03.2020 das ge-      Beschluss Nr. BA/137/11/2020
meindliche Einvernehmen zum Bauantrag                            Sitzungsdatum: 19.05.2020
- Wiederaufbau eines Gebäudes zur Nutzung als Abstellhaus
                                                                 Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils
   auf dem Flurstück 422/14 in der Gemarkung Oerlsdorf.
                                                                 der 10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Ge-
                                                                 meinderates Föritztal vom 03.03.2020
Datum der Ausfertigung: 04.03.2020                               Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land-
Hartmut Hannweber                                                kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.
Ausschussvorsitzender                                            August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt-
der Gemeinde Föritztal                                           machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert
                                                                 durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt der
                                                                 Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates der Gemeinde
                                                                 Föritztal in seiner Sitzung am 19.05.2020, die Niederschrift des
Beschluss Nr. BA/134/10/2020                                     nicht öffentlichen Teils der 10. Sitzung des Bau- und Umwelt-
Sitzungsdatum: 03.03.2020                                        ausschusses des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom
                                                                 03.03.2020 zu genehmigen.
Bauantrag zum Bau eines Blockbohlenhauses (Gartenhaus)
auf dem Flurstück 141/10 in der Gemarkung Neuenbau               Datum der Ausfertigung: 20.05.2020
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung          Hartmut Hannweber
mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-      Ausschussvorsitzender
tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-    der Gemeinde Föritztal
und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 03.03.2020 das ge-
meindliche Einvernehmen zum Bauantrag
- Bau eines Blockbohlenhauses
    auf dem Flurstück 141/10 in der Gemarkung Neuenbau           Beschluss Nr. BA/138/11/2020
                                                                 Sitzungsdatum: 19.05.2020
Datum der Ausfertigung: 04.03.2020
                                                                 Bauantrag zur Instandsetzung Wohnhaus (ehemalige Tenne)
Hartmut Hannweber
                                                                 nach Brandschaden auf dem Flurstück 305/13 in der Gemar-
Ausschussvorsitzender
                                                                 kung Schwärzdorf
der Gemeinde Föritztal                                           Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
                                                                 mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
                                                                 tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
Beschluss Nr. BA/135/10/2020                                     und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 19.05.2020 das ge-
Sitzungsdatum: 03.03.2020                                        meindliche Einvernehmen zum Bauantrag
                                                                 - Instandsetzung Wohnhaus (ehemalige Tenne) nach Brand-
Bauantrag zur Errichtung einer Doppelgarage und eines                schaden
Doppelcarports auf dem Flurstück 34/5 in der Gemarkung               auf dem Flurstück 305/13 in der Gemarkung Schwärzdorf.
Gefell
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung          Datum der Ausfertigung: 20.05.2020
mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-      Hartmut Hannweber
tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-    Ausschussvorsitzender
und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 03.03.2020 das ge-      der Gemeinde Föritztal
meindliche Einvernehmen zum Bauantrag
- Errichtung einer Doppelgarage und eines Doppelcarports
    auf dem Flurstück 34/5 in der Gemarkung Gefell.
                                                                 Beschluss Nr. BA/139/11/2020
                                                                 Sitzungsdatum: 19.05.2020
Datum der Ausfertigung: 04.03.2020
Hartmut Hannweber                                                Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit
Ausschussvorsitzender                                            Doppelgarage auf dem Flurstück 3/3 in der Gemarkung Neu-
der Gemeinde Föritztal                                           enbau
                                                                 Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
                                                                 mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
Beschluss Nr. BA/136/11/2020                                     tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
Sitzungsdatum: 19.05.2020                                        und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 19.05.2020 das ge-
                                                                 meindliche Einvernehmen zum Bauantrag
Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sit-
zung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates            - Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage
Föritztal vom 19.05.2020                                             auf dem Flurstück 3/3 in der Gemarkung Neuenbau.
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom        Datum der Ausfertigung: 20.05.2020
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-      Hartmut Hannweber
kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert    Ausschussvorsitzender
durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. Seite 74) bestätigt der   der Gemeinde Föritztal
Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates Föritztal in sei-
ner Sitzung am 19.05.2020 die vorliegende Tagesordnung.

Datum der Ausfertigung: 20.05.2020                               Beschluss Nr. BA/140/11/2020
Hartmut Hannweber                                                Sitzungsdatum: 19.05.2020
Ausschussvorsitzender
der Gemeinde Föritztal                                           Bauantrag zum Anbau an ein bestehendes Einfamilienwohn-
                                                                 haus auf dem Flurstück 970/15 in der Gemarkung Heubisch
                                                                 Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
                                                                 mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
                                                                 tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
                                                                 und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 19.05.2020 das ge-
                                                                 meindliche Einvernehmen zum Bauantrag
                                                                 - Anbau an ein bestehendes Einfamilienwohnhaus
Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Gemeinde Föritztal
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 12/2020                                                                             -7-
   auf dem Flurstück 970/15 in der Gemarkung Heubisch.          Beschluss Nr. BA/144/11/2020
Den Anträgen auf Zulassung einer Befreiung von den Festset-     Sitzungsdatum: 19.05.2020
zungen des B-Planes wurde zugestimmt. Dies betrifft:            Bauantrag zum Anbau einer Fluchttreppe an die bestehende
- Überschreitung der Baufläche um 9,36 m²                       Kindertagesstätte in Heinersdorf als Ersatz der bestehen-
- Abweichung von der Dachgestaltung                             den Fluchtrutsche auf dem Flurstück 346/7 in der Gemar-
- GRZ II mit zulässiger Überschreitung bis 50% für Zuwegun-     kung Heinersdorf
   gen und Garage                                               Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
                                                                mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
Datum der Ausfertigung: 20.05.2020                              tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
Hartmut Hannweber                                               und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 19.05.2020 das ge-
Aussschussvorsitzender                                          meindliche Einvernehmen zum Bauantrag
der Gemeinde Föritztal                                          - Anbau einer Fluchttreppe an die bestehende Kindertages-
                                                                    stätte in Heinersdorf als Ersatz der bestehenden Fluchtrut-
                                                                    sche
                                                                    auf dem Flurstück 346/7 in der Gemarkung Heinersdorf
Beschluss Nr. BA/141/11/2020
Sitzungsdatum: 19.05.2020                                       Datum der Ausfertigung: 20.05.2020
                                                                Hartmut Hannweber
Bauantrag zur Errichtung eines Gartenhauses auf dem Flur-       Ausschussvorsitzender
stück 137/3 in der Gemarkung Eichitz                            der Gemeinde Föritztal
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-   Beschluss Nr. BA/145/11/2020
und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 19.05.2020 das ge-     Sitzungsdatum: 19.05.2020
meindliche Einvernehmen zum Bauantrag
- Errichtung eines Gartenhauses                                 Bauantrag zur Aufstockung Garage auf dem Flurstück 204/2
                                                                in der Gemarkung Mupperg
    auf dem Flurstück 137/3 in der Gemarkung Eichitz            Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
                                                                mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
Datum der Ausfertigung: 20.05.2020                              tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
Hartmut Hannweber                                               und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 19.05.2020 das ge-
Ausschussvorsitzender                                           meindliche Einvernehmen zum Bauantrag
der Gemeinde Föritztal
                                                                - Aufstockung Garage
                                                                    auf dem Flurstück 204/2 in der Gemarkung Mupperg.

Beschluss Nr. BA/142/11/2020                                    Datum der Ausfertigung: 20.05.2020
Sitzungsdatum: 19.05.2020                                       Hartmut Hannweber
                                                                Ausschussvorsitzender
Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit            der Gemeinde Föritztal
Einliegerwohnung und Carport auf dem Flurstück 180/13 in
der Gemarkung Weidhausen
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung         Beschluss Nr. BA/146/11/2020
mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-     Sitzungsdatum: 19.05.2020
tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 19.05.2020 das ge-     Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses
meindliche Einvernehmen zum Bauantrag                           auf dem Flurstück 824/30 in der Gemarkung Rotheul
                                                                Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
- Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung       mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
    und Carport                                                 tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
    auf dem Flurstück 180/13 in der Gemarkung Weidhausen        und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 19.05.2020 das ge-
                                                                meindliche Einvernehmen zum Bauantrag
Datum der Ausfertigung: 20.05.2020                              - Erweiterung des bestehenden Wohnhauses
Hartmut Hannweber                                                   auf dem Flurstück 824/30 in der Gemarkung Rotheul
Ausschussvorsitzender
der Gemeinde Föritztal                                          Datum der Ausfertigung: 20.05.2020
                                                                Hartmut Hannweber
                                                                Ausschussvorsitzender
                                                                der Gemeinde Föritztal
Beschluss Nr. BA/143/11/2020
Sitzungsdatum: 19.05.2020
                                                                Beschluss Nr. BA/148/11/2020
Bauantrag zur Errichtung eines Daches auf der bestehen-         Sitzungsdatum: 19.05.2020
den Doppelgarage auf dem Flurstück 420/24 in der Gemar-
kung Neuhaus                                                    Bauantrag zur Errichtung eines Gewächshauses auf dem
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung         Flurstück 338/4 in der Gemarkung Neuhaus
mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-     Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-   mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 19.05.2020 das ge-     tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
meindliche Einvernehmen zum Bauantrag                           und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 19.05.2020 das ge-
- Errichtung eines Daches auf der bestehenden Doppelgara-       meindliche Einvernehmen zum Bauantrag
    ge                                                          - Errichtung eines Gewächshauses
    auf dem Flurstück 420/24 in der Gemarkung Neuhaus.              auf dem Flurstück 338/4 in der Gemarkung Neuhaus.

Datum der Ausfertigung: 20.05.2020                              Datum der Ausfertigung: 20.05.2020
Hartmut Hannweber                                               Hartmut Hannweber
Ausschussvorsitzender                                           Ausschussvorsitzender
der Gemeinde Föritztal                                          der Gemeinde Föritztal
Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Gemeinde Föritztal
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 12/2020                                                                                -8-
Beschluss Nr. BA/149/11/2020                                       ses des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 03.03.2020
Sitzungsdatum: 19.05.2020                                          zu genehmigen.

Tektur zum Bauantrag Neubau eines Einfamilienwohnhau-              Datum der Ausfertigung: 08.07.2020
ses mit Nebengebäude und Doppelgarage auf dem Flur-                Hartmut Hannweber
stück 54/2 in der Gemarkung Neuenbau                               Ausschussvorsitzender
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung            der Gemeinde Föritztal
mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 19.05.2020 das ge-
meindliche Einvernehmen zur Tektur zum Bauantrag                   Beschluss Nr. BA/153/13/2020
                                                                   Sitzungsdatum: 07.07.2020
- Neubau eines Einfamilienwohnhauses
    auf dem Flurstück 54/2 in der Gemarkung Neuenbau.              Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der
                                                                   im Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Föritztal am
Datum der Ausfertigung: 20.05.2020                                 03.03.2020 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse
Hartmut Hannweber                                                  Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und
Ausschussvorsitzender                                              Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom
der Gemeinde Föritztal                                             16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-
                                                                   kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt ge-
                                                                   ändert durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt
                                                                   der Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates Föritztal in
Beschluss Nr. BA/150/11/2020                                       seiner Sitzung am 07.07.2020 die nachfolgenden in nicht öffent-
Sitzungsdatum: 19.05.2020                                          licher Sitzung am 03.03.2020 gefassten Beschlüsse im nächsten
                                                                   Amtsblatt der Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen.
Bauantrag zur Errichtung eines Gartenhauses auf dem Flur-
stück 349/3 in der Gemarkung Neuhaus                               Datum der Ausfertigung: 08.07.2020
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung            Hartmut Hannweber
mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-        Ausschussvorsitzender
tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-      der Gemeinde Föritztal
und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 19.05.2020 das ge-
meindliche Einvernehmen zum Bauantrag
- Errichtung eines Gartenhauses
    auf dem Flurstück 349/3 in der Gemarkung Neuhaus.              Beschluss Nr. BA/154/13/2020
                                                                   Sitzungsdatum: 07.07.2020
Datum der Ausfertigung: 20.05.2020
                                                                   Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der
Hartmut Hannweber
                                                                   im Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Föritztal am
Ausschussvorsitzender
                                                                   19.05.2020 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse
der Gemeinde Föritztal
                                                                   Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und
                                                                   Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom
Beschluss Nr. BA/151/13/2020                                       16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-
Sitzungsdatum: 07.07.2020                                          kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt ge-
                                                                   ändert durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt
Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sit-           der Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates Föritztal in
zung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates              seiner Sitzung am 07.07.2020 die nachfolgenden in nicht öffent-
Föritztal vom 07.07.2020                                           licher Sitzung am 19.05.2020 gefassten Beschlüsse im nächsten
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und        Amtsblatt der Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen.
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-        Datum der Ausfertigung: 08.07.2020
kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert      Hartmut Hannweber
durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. Seite 74) bestätigt der     Ausschussvorsitzender
Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates Föritztal in sei-       der Gemeinde Föritztal
ner Sitzung am 07.07.2020 die vorliegende Tagesordnung.

Datum der Ausfertigung: 08.07.2020                                 Beschluss Nr. BA/174/14/2020
Hartmut Hannweber                                                  Sitzungsdatum: 01.09.2020
Ausschussvorsitzender
                                                                   Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sit-
der Gemeinde Föritztal
                                                                   zung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates
                                                                   Föritztal vom 01.09.2020
                                                                   Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und
Beschluss Nr. BA/152/13/2020                                       Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom
Sitzungsdatum: 07.07.2020                                          16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-
                                                                   kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert
Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der        durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. Seite 74) bestätigt der
10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemein-             Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates Föritztal in sei-
derates Föritztal vom 03.03.2020                                   ner Sitzung am 01.09.2020 die vorliegende Tagesordnung.
Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land-
kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.          Datum der Ausfertigung: 02.09.2020
August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt-       Hartmut Hannweber
machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert      Ausschussvorsitzender
durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt der       der Gemeinde Föritztal
Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates der Gemeinde
Föritztal in seiner Sitzung am 07.07.2020, die Niederschrift des
öffentlichen Teils der 10. Sitzung des Bau- und Umweltausschus-
Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Gemeinde Föritztal
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 12/2020                                                                                 -9-
Beschluss Nr. BA/175/14/2020                                           Beschluss Nr. BA/165/13/2020 vom 07.07.2020
Sitzungsdatum: 01.09.2020                                              Bauantrag zur Errichtung eines Blockbohlenhauses auf dem
                                                                       Flurstück 226/2 in der Gemarkung Heinersdorf
Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der
                                                                       Beschluss Nr. BA/166/13/2020 vom 07.07.2020
13. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemein-
derates Föritztal vom 07.07.2020                                       Antrag auf Zulassung einer Abweichung vom notwendigen
Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land-             Stauraum gemäß § 2 Thüringer Garagenverordnung
kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.              Beschluss Nr. BA/167/13/2020 vom 07.07.2020
August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt-           Bauvoranfrage zum Abriss bestehender Gebäudeeinheiten
machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert          und Neubau eines Wohnhauses und einer Garage mit 2
durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt der           Stellplätzen auf den Flurstücken 208/5, 186/4 und 187 in der
Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates der Gemeinde                Gemarkung Heubisch
Föritztal in seiner Sitzung am 01.09.2020, die Niederschrift des       Beschluss Nr. BA/168/13/2020 vom 07.07.2020
öffentlichen Teils der 13. Sitzung des Bau- und Umweltausschus-        Bauvoranfrage zum Abriss bestehender Gebäudeeinheiten
ses des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 07.07.2020            und Neubau eines Wohnhauses mit integrierter Garage mit
zu genehmigen.                                                         2 Stellplätzen auf dem Flurstück 208/4 in der Gemarkung
                                                                       Heubisch
Datum der Ausfertigung: 02.09.2020                                     Beschluss Nr. BA/169/13/2020 vom 07.07.2020
Hartmut Hannweber                                                      Bauvoranfrage zum Abriss bestehender Gebäudeeinheiten
Ausschussvorsitzender                                                  und Anbau an ein bestehendes Wohnhaus sowie Neubau
der Gemeinde Föritztal                                                 einer Garage auf dem Flurstück 208/4 in der Gemarkung
                                                                       Heubisch
                                                                       Beschluss Nr. BA/173/13/2020 vom 07.07.2020
                                                                       Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses,
Beschluss Nr. BA/176/14/2020
                                                                       eines Doppelcarports und eines Unterstellschuppens für
Sitzungsdatum: 01.09.2020
                                                                       landwirtschaftliche Geräte auf dem Flurstück 181/2 in der
Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der                Gemarkung Föritz
im Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Föritztal am                  Beschluss Nr. BA/170/13/2020 vom 07.07.2020
07.07.2020 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse                     Bauantrag zum Bau eines Anlehn-Carports an die beste-
Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und            hende Garage auf dem Flurstück 146/29 in der Gemarkung
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom              Föritz
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-            Beschluss Nr. BA/171/13/2020 vom 07.07.2020
kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt ge-          Bauantrag zum Bau einer Überdachung auf vorhandener
ändert durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt        Garage mit vorhandener Mauerbrüstung auf dem Flurstück
der Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates Föritztal in            365/22 in der Gemarkung Neuhaus
seiner Sitzung am 01.09.2020 die nachfolgenden in nicht öffent-        Beschluss Nr. BA/172/13/2020 vom 07.07.2020
licher Sitzung am 07.07.2020 gefassten Beschlüsse im nächsten          Bauantrag zur Aufstockung des Eingangsbereiches zwecks
Amtsblatt der Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen:                   Vergrößerung der beiden Badezimmer im EG und DG auf
    Beschluss Nr. BA/155/13/2020 vom 07.07.2020                        dem Flurstück 411/8 und 415/4 in der Gemarkung Oerlsdorf
    Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils
    der 11. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Ge-          Datum der Ausfertigung: 02.09.2020
    meinderates Föritztal vom 19.05.2020                            Hartmut Hannweber
    Beschluss Nr. BA/156/13/2020 vom 07.07.2020                     Ausschussvorsitzender
    Bauantrag zum Anbau an Wohnhaus auf dem Flurstück               der Gemeinde Föritztal
    40/11 und 40/20 in der Gemarkung Mogger
    Beschluss Nr. BA/157/13/2020 vom 07.07.2020
                                                                    Beschluss Nr. BA/155/13/2020
    Bauantrag zum Bau eines Balkons auf vorhandener Gara-           Sitzungsdatum: 07.07.2020
    genüberdachung auf dem Flurstück 360/2 in der Gemarkung
    Neuenbau                                                        Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils
    Beschluss Nr. BA/158/13/2020 vom 07.07.2020                     der 11. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Ge-
    Bauantrag zur Herstellung Notausgang und Anbau einer            meinderates Föritztal vom 19.05.2020
    Stahltreppe auf dem Flurstück 65/17 in der Gemarkung Ju-        Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land-
    denbach                                                         kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.
    Beschluss Nr. BA/159/13/2020 vom 07.07.2020                     August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt-
    Bauantrag zur Errichtung eines Anbaubalkons auf dem Flur-       machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert
    stück 498/11 in der Gemarkung Heubisch                          durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt der
    Beschluss Nr. BA/160/13/2020 vom 07.07.2020                     Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates der Gemeinde
    Bauantrag zum Neubau, Garagen im Erdgeschoss und ab-            Föritztal in seiner Sitzung am 07.07.2020, die Niederschrift des
    geschlossene Wohnung im Obergeschoss auf dem Flurstück          nicht öffentlichen Teils der 11. Sitzung des Bau- und Umwelt-
    527/7 in der Gemarkung Rottmar                                  ausschusses des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom
    Beschluss Nr. BA/161/13/2020 vom 07.07.2020                     19.05.2020 zu genehmigen.
    Bauvoranfrage zum Neubau einer Gartenhütte auf dem Flur-
    stück 470/2 in der Gemarkung Neuhaus                            Datum der Ausfertigung: 08.07.2020
    Beschluss Nr. BA/162/13/2020 vom 07.07.2020                     Hartmut Hannweber
                                                                    Ausschussvorsitzender
    Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Nut-
                                                                    der Gemeinde Föritztal
    zungs- und Fassadenänderung eines bestehenden Wohn-
    hauses auf dem Flurstück 209/3 in der Gemarkung Heiners-
    dorf
    Beschluss Nr. BA/163/13/2020 vom 07.07.2020                     Beschluss Nr. BA/156/13/2020
    Bauvoranfrage zum Neubau einer Garage auf dem Flurstück         Sitzungsdatum: 07.07.2020
    227/4 in der Gemarkung Neuenbau
    Beschluss Nr. BA/164/13/2020 vom 07.07.2020                     Bauantrag zum Anbau an Wohnhaus auf dem Flurstück
    Bauantrag zur Errichtung von 3 Fertigteilgaragen mit einem      40/11 und 40/20 in der Gemarkung Mogger
    Pultdach auf dem Flurstück 450/6 in der Gemarkung Oerls-        Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
    dorf                                                            mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
                                                                    tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Gemeinde Föritztal
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 12/2020                                                                          - 10 -
und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 07.07.2020 das ge-     Beschluss Nr. BA/160/13/2020
meindliche Einvernehmen zum Bauantrag                           Sitzungsdatum: 07.07.2020
- Anbau an Wohnhaus
                                                                Bauantrag zum Neubau, Garagen im Erdgeschoss und ab-
   auf den Flurstücken 40/11 und 40/20 in der Gemarkung         geschlossene Wohnung im Obergeschoss auf dem Flur-
   Mogger.                                                      stück 527/7 in der Gemarkung Rottmar
                                                                Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
Datum der Ausfertigung: 08.07.2020                              mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
Hartmut Hannweber                                               tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
Ausschussvorsitzender                                           und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 07.07.2020 das ge-
der Gemeinde Föritztal                                          meindliche Einvernehmen zum Bauantrag
                                                                - Neubau, Garagen im Erdgeschoss und abgeschlossene
                                                                    Wohnung im Obergeschoss
Beschluss Nr. BA/157/13/2020                                        auf dem Flurstück 527/7 in der Gemarkung Rottmar
Sitzungsdatum: 07.07.2020
                                                                Datum der Ausfertigung: 08.07.2020
Bauantrag zum Bau eines Balkons auf vorhandener Gara-           Hartmut Hannweber
genüberdachung auf dem Flurstück 360/2 in der Gemarkung         Ausschussvorsitzender
Neuenbau                                                        der Gemeinde Föritztal
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 07.07.2020 das ge-     Beschluss Nr. BA/161/13/2020
meindliche Einvernehmen zum Bauantrag                           Sitzungsdatum: 07.07.2020
- Bau eines Balkons auf vorhandener Garagenüberdachung          Bauvoranfrage zum Neubau einer Gartenhütte auf dem Flur-
    auf dem Flurstück 360/2 in der Gemarkung Neuenbau           stück 470/2 in der Gemarkung Neuhaus
                                                                Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
Datum der Ausfertigung: 08.07.2020                              mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
Hartmut Hannweber                                               tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
Ausschussvorsitzender                                           und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 07.07.2020 das ge-
der Gemeinde Föritztal                                          meindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage
                                                                - Neubau eines Gartenhütte mit Unterstellmöglichkeit für ei-
                                                                    nen Traktor und einem abschließbaren Raum für Geräte zur
                                                                    Grundstückspflege
Beschluss Nr. BA/158/13/2020                                        auf dem Flurstück 470/2 in der Gemarkung Neuhaus
Sitzungsdatum: 07.07.2020

Bauantrag zur Herstellung Notausgang und Anbau einer            Datum der Ausfertigung: 08.07.2020
Stahltreppe auf dem Flurstück 65/17 in der Gemarkung Ju-        Hartmut Hannweber
denbach                                                         Ausschussvorsitzender
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung         der Gemeinde Föritztal
mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 07.07.2020 das ge-     Beschluss Nr. BA/162/13/2020
meindliche Einvernehmen zum Bauantrag                           Sitzungsdatum: 07.07.2020
- Herstellung Notausgang und Anbau einer Stahltreppe für die
    Staatliche Grundschule „Dr. Martin Luther“ Judenbach        Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Nut-
    auf dem Flurstück 65/17 in der Gemarkung Judenbach          zungs- und Fassadenänderung eines bestehenden Wohn-
                                                                hauses auf dem Flurstück 209/3 in der Gemarkung Heiners-
Datum der Ausfertigung: 08.07.2020                              dorf
Hartmut Hannweber                                               Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
Ausschussvorsitzender                                           mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
                                                                tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
der Gemeinde Föritztal
                                                                und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 07.07.2020 das ge-
                                                                meindliche Einvernehmen zum Bauantrag
                                                                - Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Nutzungs- und Fas-
Beschluss Nr. BA/159/13/2020                                        sadenänderung eines bestehenden Wohnhauses
Sitzungsdatum: 07.07.2020                                           auf dem Flurstück 209/3 in der Gemarkung Heinersdorf

Bauantrag zur Errichtung eines Anbaubalkons auf dem Flur-       Datum der Ausfertigung: 08.07.2020
stück 498/11 in der Gemarkung Heubisch                          Hartmut Hannweber
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung         Ausschussvorsitzender
mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-     der Gemeinde Föritztal
tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 07.07.2020 das ge-
meindliche Einvernehmen zum Bauantrag
- Errichtung eines Anbaubalkons                                 Beschluss Nr. BA/163/13/2020
                                                                Sitzungsdatum: 07.07.2020
    auf dem Flurstück 496/11 in der Gemarkung Heubisch.
                                                                Bauvoranfrage zum Neubau einer Garage auf dem Flurstück
Datum der Ausfertigung: 08.07.2020                              227/4 in der Gemarkung Neuenbau
Hartmut Hannweber                                               Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
Ausschussvorsitzender                                           mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
der Gemeinde Föritztal                                          tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
                                                                und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 07.07.2020 das ge-
                                                                meindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 12/2020                                                                          - 11 -
-   Neubau einer Garage                                         Beschluss Nr. BA/167/13/2020
    auf dem Flurstück 227/4 in der Gemarkung Neuenbau.          Sitzungsdatum: 07.07.2020

                                                                Bauvoranfrage zum Abriss bestehender Gebäudeeinheiten
Datum der Ausfertigung: 08.07.2020                              und Neubau eines Wohnhauses und einer Garage mit 2 Stell-
Hartmut Hannweber                                               plätzen auf den Flurstücken 208/5, 186/4 und 187 in der Ge-
Ausschussvorsitzender                                           markung Heubisch
der Gemeinde Föritztal                                          Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
                                                                mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
                                                                tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
                                                                und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 07.07.2020 das ge-
Beschluss Nr. BA/164/13/2020
                                                                meindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage
Sitzungsdatum: 07.07.2020
                                                                - Abriss bestehender Gebäudeeinheiten und Neubau eines
Bauantrag zur Errichtung von 3 Fertigteilgaragen mit einem          Wohnhauses und einer Garage mit 2 Stellplätzen
Pultdach auf dem Flurstück 450/6 in der Gemarkung Oerls-            auf den Flurstück 208/5, 186/4 und 187 in der Gemarkung
dorf                                                                Heubisch
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-     Datum der Ausfertigung: 08.07.2020
tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-   Hartmut Hannweber
und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 07.07.2020 das ge-     Ausschussvorsitzender
meindliche Einvernehmen zum Bauantrag                           der Gemeinde Föritztal
- Errichtung von 3 Fertigteilgaragen mit einem Pultdach
    auf dem Flurstück 450/6 in der Gemarkung Oerlsdorf.
                                                                Beschluss Nr. BA/168/13/2020
Datum der Ausfertigung: 08.07.2020                              Sitzungsdatum: 07.07.2020
Hartmut Hannweber
Ausschussvorsitzender                                           Bauvoranfrage zum Abriss bestehender Gebäudeeinheiten
der Gemeinde Föritztal                                          und Neubau eines Wohnhauses mit integrierter Garage mit 2
                                                                Stellplätzen auf dem Flurstück 208/4 in der Gemarkung Heu-
                                                                bisch
                                                                Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
Beschluss Nr. BA/165/13/2020                                    mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
Sitzungsdatum: 07.07.2020                                       tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
                                                                und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 07.07.2020 das ge-
Bauantrag zur Errichtung eines Blockbohlenhauses auf dem        meindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage
Flurstück 226/2 in der Gemarkung Heinersdorf
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung         - Abriss bestehender Gebäudeeinheiten und Neubau eines
mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-         Wohnhauses mit integrierter Garage mit 2 Stellplätzen
tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-       auf dem Flurstück 208/4 in der Gemarkung Heubisch.
und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 07.07.2020 das ge-
meindliche Einvernehmen zum Bauantrag                           Datum der Ausfertigung: 08.07.2020
                                                                Hartmut Hannweber
- Errichtung eines Blockbohlenhauses
                                                                Ausschussvorsitzender
    auf dem Flurstück 226/2 in der Gemarkung Heinersdorf.       der Gemeinde Föritztal
Datum der Ausfertigung: 08.07.2020
Hartmut Hannweber
Ausschussvorsitzender                                           Beschluss Nr. BA/169/13/2020
der Gemeinde Föritztal                                          Sitzungsdatum: 07.07.2020

                                                                Bauvoranfrage zum Abriss bestehender Gebäudeeinheiten
                                                                und Anbau an ein bestehendes Wohnhaus sowie Neubau ei-
Beschluss Nr. BA/166/13/2020                                    ner Garage auf dem Flurstück 208/4 in der Gemarkung Heu-
Sitzungsdatum: 07.07.2020                                       bisch
                                                                Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
Antrag auf Zulassung einer Abweichung vom notwendigen           mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
Stauraum gemäß § 2 Thüringer Garagenverordnung                  tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung         und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 07.07.2020 das ge-
mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-     meindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage
tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-   - Abriss bestehender Gebäudeeinheiten und Anbau an ein be-
und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 07.07.2020 das             stehendes Wohnhaus, sowie Neubau einer Garage
gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Zulassung einer
                                                                    auf dem Flurstück 208/4 in der Gemarkung Heubisch
Abweichung vom notwendigen Stauraum gemäß § 2 Thüringer
Garagenverordnung zum Bauvorhaben
                                                                Datum der Ausfertigung: 08.07.2020
- Errichtung eines Carports                                     Hartmut Hannweber
    auf dem Flurstück 170/23 in der Gemarkung Sichelreuth.      Ausschussvorsitzender
                                                                der Gemeinde Föritztal
Abweichung: - erforderlicher Stauraum 3 m
            - geplant 1,50
                                                                Beschluss Nr. BA/173/13/2020
Datum der Ausfertigung: 08.07.2020                              Sitzungsdatum: 07.07.2020
Hartmut Hannweber
Ausschussvorsitzender                                           Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses,
der Gemeinde Föritztal                                          eines Doppelcarports und eines Unterstellschuppens für
                                                                landwirtschaftliche Geräte auf dem Flurstück 181/2 in der
                                                                Gemarkung Föritz
                                                                Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
                                                                mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 12/2020                                                                               - 12 -
tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-     Beschluss Nr. BA/187/15/2020
und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 07.07.2020 das ge-       Sitzungsdatum: 20.10.2020
meindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage
- Neubau eines Einfamilienwohnhauses, eines Doppelcar-            Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sit-
    ports und eines Unterstellschuppens für landwirtschaftliche   zung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates
    Geräte                                                        Föritztal vom 20.10.2020
                                                                  Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und
    auf dem Flurstück 181/2 in der Gemarkung Föritz.
                                                                  Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom
Bei Einreichung der Bauantragsunterlagen ist die öffentlich-      16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-
rechtlich gesicherte Zufahrt nachzuweisen.                        kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert
                                                                  durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. Seite 74) bestätigt der
Datum der Ausfertigung: 08.07.2020                                Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates Föritztal in sei-
Hartmut Hannweber                                                 ner Sitzung am 20.10.2020 die vorliegende Tagesordnung.
Ausschussvorsitzender
der Gemeinde Föritztal                                            Datum der Ausfertigung: 21.10.2020
                                                                  Hartmut Hannweber
                                                                  Ausschussvorsitzender
Beschluss Nr. BA/170/13/2020                                      der Gemeinde Föritztal
Sitzungsdatum: 07.07.2020

Bauantrag zum Bau eines Anlehn-Carports an die bestehen-
de Garage auf dem Flurstück 146/29 in der Gemarkung Föritz        Beschluss Nr. BA/188/15/2020
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung           Sitzungsdatum: 20.10.2020
mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-     Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der
und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 07.07.2020 das ge-       14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemein-
meindliche Einvernehmen zum Bauantrag                             derates Föritztal vom 01.09.2020
                                                                  Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land-
- Bau eines Anlehn-Carports                                       kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.
    auf dem Flurstück 146/29 in der Gemarkung Föritz              August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt-
                                                                  machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert
Datum der Ausfertigung: 08.07.2020                                durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt der
Hartmut Hannweber                                                 Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates der Gemeinde
Ausschussvorsitzender                                             Föritztal in seiner Sitzung am 20.10.2020, die Niederschrift des
der Gemeinde Föritztal                                            öffentlichen Teils der 14. Sitzung des Bau- und Umweltausschus-
                                                                  ses des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 01.09.2020
                                                                  zu genehmigen.
Beschluss Nr. BA/171/13/2020
                                                                  Datum der Ausfertigung: 21.10.2020
Sitzungsdatum: 07.07.2020
                                                                  Hartmut Hannweber
Bauantrag zum Bau einer Überdachung auf vorhandener               Ausschussvorsitzender
Garage mit vorhandener Mauerbrüstung auf dem Flurstück            der Gemeinde Föritztal
365/22 in der Gemarkung Neuhaus
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-       Beschluss Nr. BA/189/15/2020
tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-     Sitzungsdatum: 20.10.2020
und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 07.07.2020 das ge-
meindliche Einvernehmen zum Bauantrag                             Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der
- Bau einer Überdachung auf vorhandener Garage mit vorhan-        im Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Föritztal am
    dener Mauerbrüstung                                           01.09.2020 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse
    auf dem Flurstück 365/22 in der Gemarkung Neuhaus.            Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und
                                                                  Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom
Datum der Ausfertigung: 08.07.2020                                16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-
Hartmut Hannweber                                                 kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt ge-
Ausschussvorsitzender                                             ändert durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt
der Gemeinde Föritztal                                            der Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates Föritztal in
                                                                  seiner Sitzung am 20.10.2020 die nachfolgenden in nicht öffent-
                                                                  licher Sitzung am 01.09.2020 gefassten Beschlüsse im nächsten
                                                                  Amtsblatt der Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen:
Beschluss Nr. BA/172/13/2020
Sitzungsdatum: 07.07.2020                                             Beschluss Nr. BA/177/14/2020 vom 20.10.2020
                                                                      Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils
Bauantrag zur Aufstockung des Eingangsbereiches zwecks                der 13. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Ge-
Vergrößerung der beiden Badezimmer im EG und DG auf                   meinderates Föritztal vom 07.07.2020
dem Flurstück 411/8 und 415/4 in der Gemarkung Oerlsdorf              Beschluss Nr. BA/178/14/2020 vom 01.09.2020
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung               Bauantrag zur Nutzungsänderung und Umbau des ehemali-
mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-           gen Militär-Bürogebäudes zu landwirtschaftlichen Zwecken
tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-         auf dem Flurstück 1354/10 in der Gemarkung Heinersdorf
und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 07.07.2020 das ge-           Beschluss Nr. BA/179/14/2020 vom 01.09.2020
meindliche Einvernehmen zum Bauantrag                                 Bauantrag zum Neubau eines best. Wohnhauses mit Gara-
- Aufstockung des Eingangsbereiches zwecks Vergrößerung               ge, Nutzungs- und Fassadenänderung und Teilabbruch Ne-
    der beiden Badezimmer im EG und DG                                bengebäude, Balkonanbau auf dem Flurstück 209/3 in der
    auf den Flurstücken 411/8 und 415/4 in der Gemarkung              Gemarkung Heinersdorf
    Oerlsdorf                                                         Beschluss Nr. BA/180/14/2020 vom 01.09.2020
                                                                      Bauvoranfrage zur Umnutzung des best. Pferdestalls zum
Datum der Ausfertigung: 08.07.2020                                    Wohngebäude, Errichtung eines Unterstandes für Pferde,
Hartmut Hannweber                                                     sowie Geräteüberdachung auf dem Flurstück 135/11 in der
Ausschussvorsitzender                                                 Gemarkung Gessendorf
der Gemeinde Föritztal
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