SPENDEN DER AÖR "ENERGIEPROJEKTE MONSHEIM" FÜR TIERHEIM WORMS UND GNADENHOF
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Der Verbandsgemeinde Monsheim Mit den Ortsgemeinden: Flörsheim-Dalsheim, Hohen-Sülzen, Mölsheim, Mörstadt, Monsheim, Offstein und Wachenheim 49. Jahrgang / Ausgabe Nr. 50 Freitag, den 16. Dezember 2022 Spenden der AöR „Energieprojekte Monsheim“ für Tierheim Worms und Gnadenhof Je 10.000 Euro aus Windkraft-Gewinnen zur Deckung gestiegener Kosten Übergabe der Spendenschecks durch AöR-Vorstand Willi Bayer, Bürgermeister Ralph Bothe und VG-Beigeordnete Sandra Schlegel an Christiane Gumpert im Tierheim Worms und Carry Lerch auf dem Gnadenhof. VG MONSHEIM / WORMS – In meinsam mit VG-Bürgermeister Beim Gnadenhof wird die schwie- re Spenden in der Vorweihnachts- den vergangenen Wochen wurde Ralph Bothe, der auch Vorsitzen- rige Situation noch durch den zeit. Wichtig ist beiden Damen in der Wormser Zeitung und an- der des Verwaltungsrates der AöR Futtermangel verstärkt. Der tro- aber der Appell an die Vernunft deren Medien mehrfach über die ist, und der VG-Beigeordneten ckene Sommer mit geringer Heu- der Bürgerinnen und Bürger. Ge- Probleme berichtet, welche durch Sandra Schlegel in der vergange- ernte und die Vernichtung von meinsam mit VG-Bürgermeister gestiegene Kosten für Energie, nen Woche an Christiane Gum- Futterballen durch die jüngsten Ralph Bothe rufen sie nachdrück- Futter und Tierarztbehandlungen pert vom Tierheim Worms und Brandstiftungen in Worms haben lich dazu auf, zu Weihnachten auf die ehrenamtlichen Wormser Carry Lerch auf dem Gnadenhof die Preise nach oben getrieben. keine Haustiere zu verschenken. Tierschutz-Einrichtungen zu- übergeben. Außerdem werden immer mehr „Leider werden einige bereits kommen. Grund genug für die Dass dieses Geld dringend benö- Tiere von ihren Besitzern abgege- nach kurzer Zeit wieder abgege- Mitglieder des Verwaltungsrats tigt wird, wurde in den Gesprä- ben – meist auch einfach nachts ben und verschärfen die Situation der verbandsgemeindeeigenen chen vor Ort schnell deutlich. vor die Tore gestellt. „Ohne finan- im Tierheim weiter,“ so Christia- AÖR „Energieprojekte Mons- Zwar hatte die VG bereits im zielle Unterstützung ist das nicht ne Gumpert. „Wer ein Meer- heim“ einen Teil der Mehrerlöse Sommer beschlossen, den ver- zu bewältigen,“ bestätigt Carry schweinchen, eine Katze oder ein des Jahres 2022 aus dem Wind- traglich garantierten Jahresbei- Lerch und ist sehr dankbar für die anderes Tier sucht, sollte sich auf park in Wachenheim an das Tier- trag für das Tierheim Worms ab unerwartete Hilfe aus der VG jeden Fall zunächst im Tierheim heim Worms und den Gnadenhof 2023 auf rund 10.600 Euro zu ver- Monsheim. erkundigen und beraten lassen. „High Chaparral“ zu spenden. doppeln, aber die Kosten steigen Sie hofft wie Christiane Gumpert Eventuell findet man hier auch „Durch die hohen Marktpreise aktuell rasant, während gleich auf einige Nachahmer und weite- gleich ein passendes Haustier.“ für Strom in den vergangenen zeitig die Spendenbereitschaft zu- Monaten wird auch der Jahresge- rückgeht. „Das Tierheim über- winn der AöR erheblich steigen,“ nimmt für uns die Unterbringung erläutert Vorstand Willi Bayer. von Fundtieren, herrenlosen und Sirenen in der VG Monsheim „Wir haben daher beschlossen, beschlagnahmten Tieren,“ ver- Wir weisen darauf hin, dass ab Januar 2023 die Sirenen in der Ver- verschiedene Projekte in der VG deutlicht Ralph Bothe. „Ohne das bandsgemeinde Monsheim wieder monatlich, immer am 1. Samstag Monsheim und in Worms durch Tierheim wären wir nicht in der des Monats um 13.00 Uhr für einen Probealarm ausgelöst werden. Spenden zu unterstützen.“ Je Lage, diese gesetzliche Aufgabe zu Ralph Bothe, Bürgermeister 10.000 Euro konnte Bayer ge- erfüllen.“
Amtsblatt VG Monsheim –2– Freitag, 16. Dezember 2022 BÜRGERSERVICE Notrufnummern Öffnungs- und Sprechzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Polizei...................................................................................................................1 10 Mo. – Fr. von 8.15 bis 12 Uhr, Mo. 14 bis 18 Uhr, Do. 14 bis 16 Uhr, Tel. (0 62 43)18 09-0 Um unnötige Risiken für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu vermeiden soll- Feuer, Unfall, Notarzt/Rettungsdienst..................................................................... 112 te die Verwaltung durch die Bürgerinnen und Bürger ab sofort nur in dringenden Krankentransporte.................................................................................................. 19 222 Fällen aufgesucht werden. Eine vorherige Anmeldung ist zwingend erforderlich. Außerdem gilt die 3-G-Regelung, d. h. das Gebäude dürfen nur Personen betreten, Allgemeine Hotline der Landesregierung bei medizinischen Fragen die geimpft, genesen oder getestet sind. Es ist damit zu rechnen, dass es bei unan- zum Corona-Virus (Mo. – Fr. 8 – 18 Uhr, Sa. + So. 10 – 15 Uhr)��������� 0800 575 81 00 gemeldeten Besuchen zu längeren Wartezeiten vor der Eingangstür kommen kann, da Besucher nur noch einzeln in das Verwaltungsgebäude eingelassen werden. Bitte Ärztlicher Bereitschaftsdienst������������������������������Telefon: 116117 (ohne Vorwahl) nutzen Sie – wenn möglich – andere Kommunikationswege wie Telefon, E-Mail oder die Internet-Angebote. Wenn ohne unmittelbare Behandlung Lebensgefahr besteht oder bleibende gesundheitliche Schäden zu befürchten sind, Sprechzeiten der Ortsbürgermeister ist der Rettungsdienst unter 112 zu alarmieren. Flörsheim-Dalsheim – Ortsbürgermeister: Tobias Rohrwick, Sprechzeiten: Mittwoch, 17.30 – 18.30 Uhr Kita Kunterbunt, Rödlerstr. 3 Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst................................................0 18 05 / 66 68 76 0170 - 8 01 02 16, tobias.rohrwick@floersheimdalsheim.de Hohen-Sülzen – Ortsbürgermeister: Andreas Thon, Krankenhaus Sprechzeiten: Montag, 18.00 – 19.00 Uhr Rathaus, Hauptstraße 2 Klinikum Worms, 67550 Worms, Gabriel-von-Seidl-Str. 81.............. 0 62 41 / 50 10 0151 - 70 86 51 99, andreas.thon@vg-monsheim.de Mölsheim – Ortsbürgermeister: Sascha Wötzel, täglich bei Bedarf Giftinformationszentrale.................................................................... 0 61 31 / 1 92 40 0176 - 23 17 08 25 oder per E-Mail: buergermeister@mölsheim.de Mörstadt – Ortsbürgermeister: Stephan Hammer, Sprechzeiten: Mittwoch, 18.30 – 20.00 Uhr, Rathaus, Kirchgasse 1, Apotheken Notdienst 0177 - 2 43 86 27, buergermeister@moerstadt.de Monsheim – Ortsbürgermeister: Kevin Zakostelny Notdienstnummern aus allen Netzen für die Ortsgemeinden Sprechzeiten: Mittwoch, 17.30 – 18.30 Uhr, Alte Güterhalle, Johann-Scherner-Str. 5, Flörsheim-Dalsheim................................................................ 0 18 05 / 25 88 25-6 75 92 0176 - 84 55 58 11, kevin.zakostelny@monsheim.de Offstein – Ortsbürgermeister: Andreas Böll, Hohen-Sülzen, Mölsheim, Mörstadt, Sprechzeiten: Montag, 18.00 – 19.00 Uhr, Rathaus, Bahnhofstraße 2 Offstein, Wachenheim ........................................................... 0 18 05 / 25 88 25-6 75 91 0171 - 4 93 64 08, bgm@Offstein.de Monsheim................................................................................. 0 18 05 / 25 88 25-6 75 90 Wachenheim – Ortsbürgermeister: Dieter Heinz, Sprechzeiten: Montag, 18.30 – 19.30 Uhr, Bürgerhaus, Harxheimer Straße 10 Informationen über Notdienste auch auf der Internetseite der 06243 - 74 38, Buergermeister@wachenheim-zellertal.com Landesapothekerkammer unter www.lak-rlp.de Feuerwehren Wehrleiter Eike Milch...................................................................................... 0177 / 5 92 95 16 Flörsheim-Dalsheim: Wehrführer, Alexander Schäfer............................ 0163 / 48 28 84 3 Hohen-Sülzen: Wehrführer, Daniel Obenauer.......................................... 0 62 43 / 90 05 51 Unterstützung in besonderen Lebenslagen Mölsheim: Wehrführer, Sascha Wötzel....................................................... 0 62 43 / 90 05 69 Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Monsheim Mörstadt: Wehrführer, Andreas Boicenco ................................................. 0173 / 1 57 17 57 Frau Andrea Möws............................................................................................................. 0 62 43 / 87 04 Monsheim: Wehrführer, Bernd Rothermel................................................ 0 62 43 / 90 53 91 Offstein: Wehrführer, Mathias Schmitt............................................................. 0 62 43 / 54 43 Pflegestützpunkt – Beratungsbereich: Wachenheim: Wehrführer, Florian Berger................................................... 0160 / 80 80 702 Verbandsgemeinde Eich, Wonnegau, VG Monsheim Polizei Kostenlose und trägerneutrale Beratung für hilfe- und pflegebedürftige Menschen und Bezirks- und Ermittlungsdienst, Außenstelle Worms-Pfeddersheim deren Angehörige – derzeit nur telefonisch, Fax 0 62 42 / 9 90 76 32 Polizeikommissar Frank Wagner, Schloßstr. 48, 67551 Worms-Pfeddersheim. 0 62 47 / 870 Pflegestützpunkt Osthofen Fax: 0 62 47 / 89 0 Jessica Hub jessica.hub@pflegestuetzpunkte-rlp.de���������������� Tel. 0 62 42 / 9 90 76 31 Wertstoffhof Monsheim, An den Mühlen Irena Markheim irena.markheim@pflegestuetzpunkte-rlp.de������ Tel. 0 62 42 / 9 90 76 30 Öffnungszeiten: Di. u. Do. von 16.00 bis 18.00 Uhr; Sa. von 8.00 bis 12.00 Uhr Sozialpsychiatrischer Dienst Wertstoffhof Framersheim (ehemalige Kreismülldeponie), An der K 30 des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Alzey-Worms Öffnungszeiten: M o. – Fr. 8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.30 Uhr; Sa. 8.30 – 12.30 Uhr An der Hexenbleiche 36, 55232 Alzey Beratung und Betreuung von psychisch kranken Menschen und deren Kontaktpersonen. Informationen und Terminvereinbarung Störungs- und Bereitschaftsdienste Mo. – Fr. 8.30 – 12.00 Uhr unter der ��������������������������������������������������������������Tel. 06731 / 408-7082 per E-Mail unter hutflies.laura@alzey-worms.de Wasserversorgung für alle Ortsgemeinden Offene ärztliche telefonische Sprechstunde Wasserwerk Zweckverband für das Seebachgebiet, Osthofen Mo. 10 – 12 Uhr (ohne Voranmeldung) unter �������������������������������������������Tel. 06731 / 408-7079 Störungsdienst..............................................................................................................0 62 42 / 50 05-40 Abwasserbeseitigung (außerhalb der Ortslagen) Selbsthilfegruppe für Menschen mit Depression, Kläranlage Monsheim (Rufbereitschaft)..............................................................0 62 43 / 90 62-40 Mehr-Generationen-Haus, Schlossgasse 13, 55232 Alzey Abwasserbeseitigung (innerhalb der Ortslagen) Jeden 2. + 4. Dienstag im Monat von 19 – 21 Uhr Verbandsgemeindewerke Monsheim................................................................. 01 72 / 3 52 16 45 Wegen der Corona-Pandemie: Voranmeldung per Email unter Elektro-Notdienst....................................................................................................... 01 72 / 741 55 74 shgdepressionalzey@gmx.de oder per WhatsApp unter 0159 / 08 18 15 80 Täglich von 18 bis 6 Uhr (Wochenende von Freitag, 18 bis Montag, 6 Uhr) Lebenshilfe (Hilfe für Menschen mit Behinderung)........................................ 0 67 31 / 49 63 01 Erdgasversorgung / Stromversorgung EWR Netz GmbH, Alzey Weißer Ring Außenstelle Worms / Landkreis Alzey – Worms����������� Tel. 0151 / 5127 8604 (während der üblichen Geschäftszeiten):���������������������������������������������������������������� 06241 848-300 oder Bundesweites Opfer-Telefon ........................................................................................... 116 006 bei Störfällen (rund um die Uhr)..................................................................................0800 184 8800 Telefon Frauennotruf Alzey - Fachstelle gegen Sexualisierte Gewalt an Frauen und Mädchen DSL/Telefonie über INEXIO (Geschäftskunden):....E-Mail: info@inexio.net, 0 68 31 / 50 30-0 Ernst-Ludwig-Straße 43, 55232 Alzey���������������������������������������������������������� Tel. 06731 / 484 12 41 DSL/Telefonie über QUIX (Privatkunden):..................E-Mail: info@myquix.de, 0800 / 78 49 375 E-Mail: alzey@frauenzentrumworms.de Deutsche Telekom Kundenservice........................................................................... 0800 / 33 01 000 Ansprechpartnerinnen: Regina Mayer, Ronja Scheu, Deutsche Telekom Bauherren-Beratung................................................................ 0800 / 33 01 903 Telefonzeiten: Di. 10 – 12 Uhr, Do. 14 – 16 Uhr Impressum Herausgeber: Redaktionelle Beiträge sind mit Namen des Verfassers gezeichnet und stellen nicht Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim, unbedingt die Meinung der Redaktion dar. Nicht gezeichnete Berichte und Mitteilun- Alzeyer Str. 15 (Anhäuser Mühle), 67590 Monsheim gen können nicht veröffentlicht werden. Längere Berichte, Leserbriefe, Kommentare Tel. 0 62 43 / 18 09 - 0, Fax: 0 62 43 / 18 09 - 66 und weltanschauliche Darlegungen sind ebenso unzulässig wie das Austragen politi- E-Mail: amtsblatt@vg-monsheim.de scher Meinungsverschiedenheiten. Hierbei unterscheidet sich das Amtsblatt als amtl. Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bekanntmachungsorgan von der Tagespresse und anderen Zeitungen. Verbandsgemeindeverwaltungsrat Stephan Beer Redaktionsschluss ist montags um 17 Uhr. Verantwortlich für den übrigen Teil und für Anzeigen gem. § 9. Abs. 4 Landesmediengesetz: Anzeigenschluss ist dienstags um 17 Uhr. Simone Scheurer, ScheurerMedien Werbeagentur und Verlag Später eingehende Vorlagen müssen nicht berücksichtigt werden. Am Heckel 3, 67591 Mölsheim. Tel. 0 62 43 / 903 143, Fax 0 62 43 / 903 144 E-Mail: info@vg-amtsblatt.de Redaktionelle Beiträge bitte an: amtsblatt@vg-monsheim.de Druck: reiff Print GmbH & Co. KG, Offenburg Vertrieb: Kostenpflichtige Inserate bitte an: Anzeigen@vg-amtsblatt.de - Erscheinung wöchentlich freitags. Tel. 0 62 43 / 90 31 43 - Kostenlose Zustellung an alle Haushaltungen im Verbandsgemeindegebiet. Fax 0 62 43 / 90 31 44 - Einzelausgaben gegen Portokostenersatz bei der Verbandsgemeindeverwaltung. Es gilt die Preisliste 2021.
Amtsblatt VG Monsheim –3– Freitag, 16. Dezember 2022 Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinden Verbandsgemeinde Monsheim jahr 2023 vor. Das Gremium nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis. Offenlegung Bericht Kassenprüfung TOP 5 Mitteilungen und Anfragen Am 07.11.2022 wurde eine unvermutete überörtliche Kassenprüfung durch Mitteilungen: das Rechnungsprüfungsamt der Kreisverwaltung Alzey-Worms durchge- Der geplante Metalltreppenabgang am Außenbereich der Mensa der Grund- führt. Es wurden keine Verstöße festgestellt. schule Monsheim wurde zwischenzeitlich eingebaut, sodass dieser Ausgang Das Ergebnis der Prüfung liegt in der Zeit vom 19.12.2022 bis 28.12.2022 zu wieder ungehindert und sicher nutzbar ist. den üblichen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim, Alzeyer Straße 15, 67590 Monsheim, Zimmer 2.24, öffentlich zur Anfragen: Einsichtnahme aus. keine Ralph Bothe, Bürgermeister TOP 6 Einwohnerfragen keine Kurzprotokoll über die 16. öffentliche Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses Hinweis: Im Internet unter https://monsheim.more-rubin1.de können der VG Monsheim am Dienstag, den 22.11.2022, im Ratssaal der Ver- alle bereits veröffentlichten Protokolle jederzeit gelesen wer- bandsgemeinde Monsheim. den. Sie finden das Protokoll über die Recherche-Funktion. Schriftführerin, Nicole Müller Tagesordnung TOP 1 Grundschule Monsheim, Austausch des Bodenbelags im östlichen Pavillion (Flurbereich) Kurzprotokoll Der Bau-, Agrar- und Umweltausschuss stimmt der Maßnahme einstimmig über die 18. öffentlich Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der VG zu und ermächtigt Herrn Bürgermeister Bothe den Auftrag an den wirt- Monsheim am Mittwoch, 23.11.2022, im Ratssaal der Verbandsgemeinde schaftlichsten Anbieter zu vergeben. Monsheim. TOP 2 Neubau der Rheinhessenhalle Tagesordnung a) Sachstandsbericht TOP 1 Haushaltsplanung 2023 - Vorberatung b) Kostenentwicklung 1.1 Basisdaten der Finanzplanung c) aktualisierter Bauzeitenplan 1.2 Investitions- und Sanierungsplanung 2023 1.3 Entwurf des Haushaltsplans 2023 mit Haushaltssatzung und Stellen- a) Sachstandsbericht plan der Verbandsgemeinde Monsheim Der Vorsitzende informiert das Gremium, dass alle erforderlichen Arbeiten Gem. § 95 GemO ist für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlas- vergeben sind. Neben den Arbeiten im Außenbereich und den Restarbeiten sen. Der Haupt- und Finanzausschuss berät über die Haushaltssatzung mit an der Fassade, werden in der Sporthalle selbst die Elektroarbeiten, der Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023, bevor diese dem Sporthallenausbau, Malerarbeiten und Trockenarbeiten ausgeführt. Der Verbandsgemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Dem Haupt- Oberbelag des Sportbodens fehlt noch auf der Bühne, im Foyer (Bühnenbe- und Finanzausschuss werden zur Beratung des Haushaltes 2023, die Basis- reich) und in der Sporthalle selbst. Die Endmontage der Prallwand und der daten zur Ermittlung der Umlagen, der Schlüsselzuweisungen und der Steu- mobilen Trennwände erfolgt nach Abschluss der übrigen Bauarbeiten. Die erkraftmesszahl übermittelt, sowie das Investitionsprogramm 2023 und der Fassadenarbeiten werden ebenfalls schnellstmöglich, sobald das fehlende Haushaltsentwurf 2022 mit Haushaltssatzung, Haushaltsplan und dem Stel- Material zur Verfügung steht, ausgeführt. Es treten allerdings immer wieder lenplan der VG. Verzögerungen auf, die durch einzelne Gewerke versursacht werden, wo- Die Ausschussmitglieder werden gebeten, den Planentwurf in den Fraktio- durch Anschlussgewerke nicht weiterarbeiten können und es zu Verzöge- nen zu beraten und bis zum 30.11.2022 ihre Änderungswünsche bzw. Er- rungen kommt. gänzungen mitzuteilen. Der Haushaltsplan 2023 wird dem Verbandsge- meinderat am 14.12.2022 zur Beschlussfassung vorgelegt. b) Kostenentwicklung Herr Bothe teilt mit, dass aufgrund gestiegener Gewerbesteuereinnahmen Die Kostenentwicklung ist bis auf kleinere Nachträge bei den Außenanlagen und der Erhöhung der Hebesätze aus der Grund- und Gewerbesteuer die unverändert. Die derzeitigen Kosten belaufen sich auf 13.849.152,58 EUR. Steuerkraftmesszahl 12,4 Mio. € beträgt und damit die Höchste seit dem Be- stehen der Verbandsgemeinde sei. c) Aktualisierter Bauzeitenplan Die Ortsgemeinden Monsheim und Wachenheim haben auf die Anhebung Aufgrund der Entwicklungen auf dem Markt hat sich die Fertigstellung des der Hebesätze bisher verzichtet. Da die Umlage zukünftig auf Grundlage der Bauvorhabens verzögert. Derzeit ist geplant jegliche Bauarbeiten, mit Aus- landesweit höheren Nivellierungssätzen berechnet wird, sind die Gemein- nahme der Kegelbahn, noch im Jahr 2022 fertigzustellen und im Januar den aufgefordert, die Hebesätze anzupassen. 2023 die zur Inbetriebnahme notwendigen Abnahmen zu beantragen. Die offizielle Einweihung ist derzeit für den 06.05./13.05.2023 vorgesehen. Haushalts- und Stellenplan Frau Domidian erläutert den Haushaltsplan und teilt mit, dass der höchste Der Bau-, Agrar- und Umweltausschuss nimmt die Erläuterungen zustim- Ausgabeposten die Personalkosten mit ca. 5 Millionen Euro sind. Herr Bothe mend zur Kenntnis. begründet dies mit Einstellungen im Kindertagesstättenbereich. Für die kommunalen Kitas in Wachenheim und Hohen-Sülzen wurden weitere Er- TOP 3 Errichtung von mobilen Büroräumen; zieherinnen in Teilzeit und Haushaltshilfen eingestellt. Frau Domidian teilt Herstellung des Verbindungsganges zum Hauptgebäude – mit, dass sie für die zu erwartenden Tariferhöhungen 5 % kalkuliert hat. Die Vergabe der Türen Personalkosten aus dem Kita-Bereich werden vollständig vom Land, Kreis Der Beauftragung der Fa. Ußner & Heckmann zum Einbau von 2 Türen in den und den Ortsgemeinden erstattet. Verbindungsgang zwischen den mobilen Büroräumen und dem Hauptge- Eine weitere wesentliche Erhöhung ergibt sich durch die höheren Energie- bäude der Verbandsgemeindeverwaltung zum Angebotspreis von 9.709,69 kosten. Besonders bei den Heizkosten ist eine Steigerung von insgesamt EUR wird einstimmig zugestimmt. 83.000,00 € auf 170.000,00 € kalkuliert, die Stromkosten erhöhen sich von 69.000,00 € auf ca. 97.000,00 €. TOP 4 Haushalt 2023; Investitions- u. Sanierungsmaßnahmen TOP 2 Jahresterminplanung 2023 Empfehlungsbeschluss Herr Bothe stellt den Jahresterminplan für 2023 vor. Für die Sitzungen wur- Der Vorsitzende trägt dem Gremium anhand der vereinfachten Übersicht den Blöcke eingeteilt, so dass dazwischen eine längere sitzungsfreie Zeit für den Investitionsplan der Verbandsgemeinde Monsheim für das Haushalts- Urlaubsplanung zur Verfügung steht.
Amtsblatt VG Monsheim –4– Freitag, 16. Dezember 2022 TOP 3 Mitteilungen und Anfragen Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und • Herr Bothe teilt mit, dass der Treppenabgang vor der Grundschule Mons- Auslagenersatz in Selbstverwaltungsangelegenheiten der heim zum Sportgelände erneuert wurde und dadurch eine bessere Zu- Ortsgemeinde Flörsheim-Dalsheim vom 12. Dezember 2022 gangsmöglichkeit zur Rheinhessenhalle geschaffen wurde. Aufgrund des § 24 Gemeindeordnung (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) • Ein Ratsmitglied erkundigt sich nach der Möglichkeit einen Klimaschutz- in Verbindung mit § 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 20.06.1995 manager einzustellen. Herr Bothe antwortet, dass ein Klimaschutzmana- (GVBl. S. 175) und § 2 Abs. 5 Landesgebührengesetzes für Rheinland-Pfalz ger nach seiner Einschätzung lediglich Projekte zum Klimaschutz koordi- (LGebG) vom 03.12.1974 (GVBl. S. 578), jeweils in der heute gültigen Fassung, niert. Durch die Stelle werden keine Gebäude energetisch saniert. Dafür hat der Ortsgemeinderat Flörsheim-Dalsheim am 12.12.2022 folgende Sat- sind die Techniker notwendig, die die Leistungsverzeichnisse für die Aus- zung beschlossen: schreibung erstellen und die Projekte begleiten. Frau Deichelmann und Herr Coban werden an einem Webinar vom Bun- §1 desministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zur Beantragung einer För- In Selbstverwaltungsangelegenheiten erhebt die Ortsgemeinde Gebühren derung aus dem Programm „Erstellung einer kommunalen Wärmepla- und Auslagen nach der Landesverordnung über die Gebühren für Amts- nung“ am 08.12.22 teilnehmen. Mögliche Fördermittel sollen ausgeschöpft handlungen allgemeiner Art – Allgemeines Gebührenverzeichnis (Anlage 1) werden und die bestehenden Gebäude energetisch saniert werden. – in der jeweils geltenden Fassung, soweit sich nicht aus dem beigefügten – Besonderen Gebührenverzeichnis (Anlage 2) besondere Gebührenfestle- Hinweis: Im Internet unter https://monsheim.more-rubin1.de können gungen ergeben. alle bereits veröffentlichten Protokolle jederzeit gelesen wer- den. Sie finden das Protokoll über die Recherche-Funktion., §2 Schriftführerin: Christine Deichelmann Für die Erhebung von Gebühren und Auslagen in Selbstverwaltungsangele- genheiten finden im Übrigen die Vorschriften des Landesgebührengesetzes sowie der zu dessen Durchführung ergangene Regelungen in der jeweils geltenden Fassung Anwendung. Flörsheim-Dalsheim §3 Besondere Gebührenregelungen in einer anderen Satzung der Ortsgemein- Neues Spielgerät auf dem Spielplatz „Silvanerring“ de Flörsheim-Dalsheim gehen den Bestimmungen dieser Verwaltungsge- bührensatzung vor. §4 Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagenersatz in Selbstver- waltungsangelegenheiten vom 14.09.2000 außer Kraft. Flörsheim-Dalsheim, den 13.12.2022 Tobias Rohrwick, Ortsbürgermeister Anlage 1 zur Verwaltungsgebührensatzung der Ortsgemeinde Flörsheim- Dalsheim Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allge- meiner Art (Allgemeines Gebührenverzeichnis) vom 08. November 2007 (GVBl. S. 277) in der Fassung vom 22. März 2019 (GVBl. S. 31) Aufgrund des § 2 Abs. 2 und 3 des Landesgebührengesetzes vom 3. Dezem- ber 1974 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom Seit einigen Wochen steht eine neue Federwippe auf dem Spielplatz im 21. Juli 2003 (GVBl. S. 212), BS 2013-1, verordnet die Landesregierung: „Silvanerring“ im Ortsteil Flörsheim. Die alte Wippe musste leider aufgrund altersbedingten Verschleißes abgebaut werden. Vielen Dank an die Firma §1 Löwenherz aus Worms für den schnellen Ersatz und den reibungslosen Auf- (1) Für Amtshandlungen allgemeiner Art werden Gebühren nach dem an- bau. Wir wünschen viel Spaß beim Spielen! liegenden Allgemeinen Gebührenverzeichnis erhoben. (2) Soweit für Amtshandlungen allgemeiner Art noch kein Gebührentat bestand bestimmt ist, werden Gebühren längstens bis zum Ablauf von Weihnachtliche Stimmung in Flörsheim-Dalsheim einem Jahr nach Inkrafttreten der Rechtsvorschrift, auf der die Amts- Vielen Dank! handlung beruht, nach vergleichbaren Gebührentatbeständen des an- liegenden Allgemeinen Gebührenverzeichnisses erhoben. Lässt sich ein vergleichbarer Gebührentatbestand nicht feststellen, ist eine Gebühr nach dem Zeitaufwand gemäß § 2 zu erheben; die Gebühr darf 5.000,00 EUR nicht überschreiten. §2 Sind Gebühren nach dem Zeitaufwand zu bemessen, werden für Personal- und Sachkosten je angefangene Viertelstunde für Beamtinnen und Beamte mit der Befähigung für das vierte Einstiegsamt 25,70 EUR, das dritte Einstiegsamt 17,51 EUR, das zweite Einstiegsamt 15,08 EUR und das erste Einstiegsamt 12,72 EUR erhoben. Satz 1 gilt auch für Beschäftigte in vergleichbaren Entgeltgruppen. §3 (weggefallen) §4 Auch in diesem Jahr haben unsere Landfrauen den Brunnen auf dem Für Amtshandlungen, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung nachgesucht Weedenplatz weihnachtlich dekoriert. Vielen Dank an die Landfrauen für waren, aber erst nach ihrem Inkrafttreten vorgenommen werden, sind Ge- diese tolle Aktion! bühren nach dem bisher geltenden Recht zu erheben, sofern dies für die Gebührenschuldnerin oder den Gebührenschuldner günstiger ist. Im Namen der Ortsgemeinde wünsche ich Ihnen frohe Weihnachtstage und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2023! Bleiben Sie alle gesund! §5 Mit freundlichen Grüßen Ihr Ortsbürgermeister Tobias Rohrwick (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Amtsblatt VG Monsheim –5– Freitag, 16. Dezember 2022 (2) Gleichzeitig tritt, vorbehaltlich der Regelung in § 4, die Landesverord- 4 Amtliche Beglaubigungen, Ausstellung nung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art (Allge- von Bescheinigungen, Zeugnissen und meines Gebührenverzeichnis) vom 15. Januar 2002 (GVBl. S. 61, BS 2013- Genehmigungen sowie Aufnahme von 1-1) außer Kraft. Anträgen und Niederschriften noch Anlage 1 4.1 Amtliche Beglaubigung eines Dokumentes, 2,50 bis 15,00 Allgemeines Gebührenverzeichnis einer Unterschrift oder eines Handzeichens je angebrachtem Beglaubigungsvermerk Lfd. Gegenstand Gebühr EUR 4.2 Ausstellung einer Bescheinigung, eines 4,00 bis 175,00 Nr. Zeugnisses oder einer Genehmigung Lfd. Nr. 1 bis 5 finden nur Anwendung, so- 4.3 Aufnahme eines Antrags oder einer Nieder- nach Zeitaufwand weit in anderen Rechtsvorschriften weder schrift je angefangene Arbeitsviertelstunde eine Gebühr bestimmt noch Gebührenfrei- Anmerkungen zu lfd. Nr. 4 heit vorgesehen ist. § 2 Abs. 5 des Landes- In folgenden Angelegenheiten besteht Ge- gebührengesetzes bleibt unberührt. bührenfreiheit: 1 Auskunft 1. Ausstellung einer Bescheinigung zur Er- Erteilung einer umfangreichen schriftlichen 38,00 bis 760,00 langung von Fahrpreisermäßigungen, oder elektronischen Auskunft oder Erteilung 2. Angelegenheiten des Schul- und Hoch- einer schriftlichen oder elektronischen Aus- schulbesuchs sowie der Aus-, Fort- und kunft mit umfangreichen Vorbereitungs- Weiterbildung, einschließlich der Ausstel- maßnahmen aufgrund eines Informations- lung einer Bescheinigung zur Erlangung zugangsanspruchs, in einer besoldungs-, von Fahrpreisermäßigungen, für Schüle- versorgungs- oder tarifrechtlichen Angele- rinnen und Schüler sowie Studentinnen genheit oder außerhalb eines anhängigen und Studenten; bei amtlichen Beglaubi- gesetzlich geregelten sonstigen Verwal- gungen von Dokumenten, Unterschriften tungsverfahrens bei einem Zeitaufwand von und Handzeichen entfällt diese Gebüh- mehr als 45 Minuten renbefreiung ab der vierten Beglaubigung 2 Akteneinsicht je Dokument, 2.1 Gewährung der Einsicht in ein Dokument 38,00 bis 760,00 3. Zahlung von Ruhegehältern, Witwen- und bei einer Behörde außerhalb eines anhängi- Waisengeldern, Krankengeldern, Unter- gen Verwaltungsverfahrens bei einem Zeit- stützungen und dergleichen aus öffent aufwand von mehr als 45 Minuten lichen und privaten Kassen, 2.2 Übermittlung eines Dokuments durch eine 12,00 bis 180,00 4. Gnadensachen, Angelegenheiten der So- Behörde zur Einsichtnahme außerhalb eines zial- und Jugendhilfe und der Kriegsopfer- anhängigen Verwaltungsverfahrens fürsorge sowie, soweit hierfür kommunale 3 Herstellung und Übermittlung von Gebietsköperschaften zuständig sind, An- Informationsträgern gelegenheiten der Grundsicherung für 3.1 Herstellung eines Zweitstücks (Duplikat) ei- 1,00 bis 5,50 Arbeitssuchende, ner Urkunde über eine gebührenpflichtige 5. Nachweise der Bedürftigkeit, Amtshandlung (Bescheid, Genehmigung, Er- 6. Bescheinigungen in Steuersachen. Sind laubnis, Zulassung, Ausweis und Ähnliches) neben der Gebühr nach lfd. Nr. 4.3 Ausla- je angefangene Seite gen nach § 10 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 des Lan- 3.2 Herstellung und Übermittlung einer Kopie 0,25 desgebührengesetzes zu erstatten, ermä- bis DIN A 4 in schwarz-weiß, ausgenommen ßigt sich die Gebühr je angefangene eine Kopie eines Betriebsprüfungsberichts, Viertelstunde um 0,15 EUR. die eine steuerpflichtige Person neben der 5 Bestellungen, Zulassungen und für sie bestimmten Ausfertigung erhält je Anerkennungen angefangene Seite 5.1 Bestellung und Vereidigung als 42,00 bis 410,00 3.3 Herstellung und Übermittlung eines sonsti- 1,00 bis 500,00 sachverständige Person gen Informationsträgers (z. B. Abschrift, Ab- 5.2 Zulassung und Vereidigung für den privaten 16,50 bis 410,00 druck, Auszug, Kopie, Farbkopie, Lichtpause, Beruf Druck oder sonstige Vervielfältigung) 5.3 Sonstige Anerkennung oder Zulassung 16,50 bis 820,00 Anmerkungen zu lfd. Nr. 1 bis 3 1. Die Erteilung einer mündlichen oder einer einfachen schriftlichen oder elektroni- schen Auskunft ist gebührenfrei. Anlage 2 2. Die Erteilung einer Auskunft aufgrund ei- Besonderes Gebührenverzeichnis nes bestehenden oder früheren Amts-, Für folgende Amtshandlungen des Ortsbürgermeisters oder der Verbands- Dienst- oder Arbeitsverhältnisses in einer gemeindeverwaltung Monsheim in Selbstverwaltungsangelegenheiten der eigenen Angelegenheit ist gebührenfrei. Ortsgemeinde Flörsheim-Dalsheim sind die nachstehenden Gebühren zu entrichten: 3. weggefallen 4. Die Gewährung der Einsicht in ein Doku- Lfd. Gebühren Fester Aufwandsab- ment bei einer Behörde in einer Angele- Nr. Tarif hängiger Tarif genheit der Aus-, Fort- und Weiterbildung (von - bis) ist gebührenfrei. 5. Die Gewährung der Einsicht in das Wasser- EUR EUR EUR buch und in diejenigen Entscheidungen, 01 Genehmigung z. Verwendung d. Wap- auf die die Eintragung Bezug nimmt, bei pens oder der Flagge der Gemeinde für einer Behörde ist gebührenfrei. gewerbliche Zwecke (§ 5 Abs. 3 GemO); 6. A uslagen werden auch im Falle der Gebüh- für einmalige Verwendung .......................... 50,00 renfreiheit einer Amtshandlung erhoben. für regelmäßige Verwendung .................... 100,00
Amtsblatt VG Monsheim –6– Freitag, 16. Dezember 2022 02 Verwaltungsgebühr für die Erlaubnis zur Hohen-Sülzen Benutzung von nichtöffentlichen Wegen über den satzungsmäßigen Zweck hin- aus (§ 4 Abs. 2 Wegebenutzungssatzung); Jährliche Sammlung für den 1. für Krafträder Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, a) für einmalige Benutzung ........................... 10,00 25,00 im Namen des Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V und der Orts- b) für regelmäßge Benutzung ....................... 25,00 75,00 gemeinde Hohen-Sülzen möchten wir uns bei allen Spenderinnen und 2. für Pkw‘s und Kombi-Fahrzeuge Spendern bedanken. Durch unsere Ehrenbürgerin Fr. Wilhelmine Bach und a) für einmalige Benutzung ........................... 25,00 75,00 ihr ehrenamtlichem Team konnten so insgesamt 1.120,00 € eingesammelt b) für regelmäßige Benutzung ...................... 40,00 100,00 und überwiesen werden. Die Spendensumme wird durch den Volksbund zur Erfassung, Erhaltung 3. für Lkw‘s und Sonderfahrzeuge und der Pflege deutscher Kriegsgräber verwendet. Des Weiteren betreut der a) für einmalige Benutzung ........................... 40,00 130,00 Verein Angehörige in Fragen zur Kriegsgräberfürsorge, unterstützt die inter- b) für regelmäßige Benutzung ...................... 50,00 260,00 nationale Zusammenarbeit auf diesem Gebiet und fördert die Bildung sowie 4. für sonstige Benutzungen die Begegnung junger Menschen an den Ruhestätten der Toten. a) für einmalige Benutzung ........................... 10,00 160,00 Nähere Informationen unter: www.volksbund.de b) für regelmäßige Benutzung ...................... 25,00 260,00 gez. Andreas Thon, Ortsbürgermeister 03 Verwaltungsgebühr für die Erlaubnis zur 25,00 160,00 Sondernutzung einer Gemeindestraße oder an der Ortsdurchfahrt im Zuge einer Landes- oder Kreisstraße nach §§ 41, 42 Bekanntmachung LStrG. Am Dienstag, den 20. Dezember 2022 um 19:30 Uhr findet im Dorfgemein- schaftshaus Hohen-Sülzen die 25. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des 04 Verwaltungsgebühr für die Erlaubnis für 5,00 50,00 Ortsgemeinderates Hohen-Sülzen für die Wahlperiode 2019 – 2024 statt. das Aufstellen oder Anbringen von We- gemarkierungen, Hinweisschildern, Wer- Tagesordnung: betafeln oder anderen Gegenständen I. öffentlicher Teil auf oder an nichtöffentlichen Wegen 1. Verpflichtung eines Ratsmitgliedes gemäß § 30 Abs. 2 nach § 4 Abs. 3 Wegebenutzungssatzung Gemeindeordnung (GemO); 05 Für die Zustimmung zur Eintragung einer Verpflichtung von Herrn Bernd Christen Grundschuld, für Rangrücktrittserklärun- 2. Haupt- und Finanzausschuss Hohen-Sülzen gen oder für Löschungsbewilligungen Rechnungsprüfungsausschuss Hohen-Sülzen; bei Anträgen mit vorgefertigter - Nachwahl ordentlicher Mitglieder Zustimmungserklärung/ 3. Bau- und Dorferneuerungsausschuss Hohen-Sülzen Löschungsbewilligung ................................... 10,00 25,00 - Nachwahl eines ordentlichen Mitgliedes bei Anträgen ohne vorgefertigte 4. Kultur- und Sozialausschuss Zustimmungerklärung/ Landwirtschafts- und Weinbauausschuss Löschungsbewilligung ................................... 25,00 50,00 - Nachwahl stellvertretender Mitglieder 5. Prüfung der Jahresrechnung 2021 der Ortsgemeinde Hohen-Sülzen 06 Für sonstige Genehmigungen, Erlaubnis- 5,00 130,00 a) Feststellung der Jahresrechnung 2021 gem. § 114 GemO se, Ausnahmebewilligungen und andere b) Entlastung der beteiligten Organe nach § 114 Abs. 1 GemO nach § 2 Landesgebührengesetz gebüh- 6. Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und renpflichtige Amtshandelungen, sowie Auslagenersatz in Selbstverwaltungsangelegenheiten der nicht eine andere Gebühr vorgeschrie- Ortsgemeinde Hohen-Sülzen; ben ist Beschlussfassung 07 Für die Bearbeitung von Anträgen auf Er- 20,00 7. Bauangelegenheiten laubnis der Benutzung gemeindeeige- - Nachgenehmigung für die Änderung der Fenster am ehem. Pfarrhaus nen Geländes für private bzw. gewerb 8. Einwohnerfragen liche Zwecke 9. Mitteilungen und Anfragen 08 Entwidmung öffentlicher Flächen und 25,00 160,00 Aufhebung von Wegen, die von Privaten II. nichtöffentlicher Teil oder sonst beantsprucht werden 10. Pachtvertrag 11. Mitteilungen und Anfragen Andreas Thon, Ortsbürgermeister Flörsheim-Dalsheim, 13.12.2022 Tobias Rohrwick, Ortsbürgermeister Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 Satz 4 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz (GemO) zur öffentlichen Bekanntmachung der Satzung über die Erhe- bung von Verwaltungsgebühren und Auslagenersatz in Selbstverwaltungs- Mörstadt angelegenheiten der OrtsgemeindeFlörsheim-Dalsheim Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande ge- Auslagenersatz in Selbstverwaltungsangelegenheiten der kommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an Ortsgemeinde Mörstadt vom 08. Dezember 2022 Aufgrund des § 24 Gemeindeordnung (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn in Verbindung mit § 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 20.06.1995 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmi- (GVBl. S. 175) und § 2 Abs. 5 Landesgebührengesetzes für Rheinland-Pfalz gung der Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt (LGebG) vom 03.12.1974 (GVBl. S. 578), jeweils in der heute gültigen Fassung, worden sind, oder hat der Ortsgemeinderat Mörstadt am 08.12.2022 folgende Satzung be- 2. vor Ablauf der Einjahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss be schlossen: anstandet oder jemand die Verletzung von Verfahrens- und Formvor- schriften gegenüber der Ortsgemeinde Flörsheim-Dalsheim oder der §1 Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim unter Bezeichnung des Sach- In Selbstverwaltungsangelegenheiten erhebt die Ortsgemeinde Gebühren verhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend ge- und Auslagen nach der Landesverordnung über die Gebühren für Amts- macht hat. handlungen allgemeiner Art – Allgemeines Gebührenverzeichnis (Anlage Hat jemand eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach 1) – in der jeweils geltenden Fassung, soweit sich nicht aus dem beigefügten Ablauf der Einjahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen. – Besonderen Gebührenverzeichnis (Anlage 2) besondere Gebührenfest- Flörsheim-Dalsheim, 13.12.2022 Tobias Rohrwick, Ortsbürgermeister legungen ergeben.
Amtsblatt VG Monsheim –7– Freitag, 16. Dezember 2022 §2 Erteilung einer umfangreichen schriftlichen 38,00 bis 760,00 Für die Erhebung von Gebühren und Auslagen in Selbstverwaltungsangele- oder elektronischen Auskunft oder Erteilung genheiten finden im Übrigen die Vorschriften des Landesgebührengesetzes einer schriftlichen oder elektronischen Aus- sowie der zu dessen Durchführung ergangene Regelungen in der jeweils kunft mit umfangreichen Vorbereitungs- geltenden Fassung Anwendung. maßnahmen aufgrund eines Informations- zugangsanspruchs, in einer besoldungs-, §3 versorgungs- oder tarifrechtlichen Angele- Besondere Gebührenregelungen in einer anderen Satzung der Ortsgemein- genheit oder außerhalb eines anhängigen de Mörstadt gehen den Bestimmungen dieser Verwaltungsgebührensat- gesetzlich geregelten sonstigen Verwal- zung vor. tungsverfahrens bei einem Zeitaufwand von mehr als 45 Minuten §4 Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über 2 Akteneinsicht die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagenersatz in Selbstver- 2.1 Gewährung der Einsicht in ein Dokument 38,00 bis 760,00 waltungsangelegenheiten vom 14.09.2000 außer Kraft. bei einer Behörde außerhalb eines anhängi- Mörstadt, den 12.12.2022 Stephan Hammer, Ortsbürgermeister gen Verwaltungsverfahrens bei einem Zeit- aufwand von mehr als 45 Minuten Anlage 1 zur Verwaltungsgebührensatzung der Ortsgemeinde Mörstadt 2.2 Übermittlung eines Dokuments durch eine 12,00 bis 180,00 Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art Behörde zur Einsichtnahme außerhalb eines (Allgemeines Gebührenverzeichnis) vom 08. November 2007 (GVBl. S. 277) anhängigen Verwaltungsverfahrens in der Fassung vom 22. März 2019 (GVBl. S. 31) 3 Herstellung und Übermittlung von Informationsträgern Aufgrund des § 2 Abs. 2 und 3 des Landesgebührengesetzes vom 3. Dezem- ber 1974 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3.1 Herstellung eines Zweitstücks (Duplikat) ei- 1,00 bis 5,50 21. Juli 2003 (GVBl. S. 212), BS 2013-1, verordnet die Landesregierung: ner Urkunde über eine gebührenpflichtige Amtshandlung (Bescheid, Genehmigung, Er- §1 laubnis, Zulassung, Ausweis und Ähnliches) (1) Für Amtshandlungen allgemeiner Art werden Gebühren nach dem an- je angefangene Seite liegenden Allgemeinen Gebührenverzeichnis erhoben. 3.2 Herstellung und Übermittlung einer Kopie 0,25 (2) Soweit für Amtshandlungen allgemeiner Art noch kein Gebührentat bis DIN A 4 in schwarz-weiß, ausgenommen bestand bestimmt ist, werden Gebühren längstens bis zum Ablauf von eine Kopie eines Betriebsprüfungsberichts, einem Jahr nach Inkrafttreten der Rechtsvorschrift, auf der die Amts- die eine steuerpflichtige Person neben der handlung beruht, nach vergleichbaren Gebührentatbeständen des an- für sie bestimmten Ausfertigung erhält je liegenden Allgemeinen Gebührenverzeichnisses erhoben. Lässt sich ein angefangene Seite vergleichbarer Gebührentatbestand nicht feststellen, ist eine Gebühr 3.3 Herstellung und Übermittlung eines sonsti- 1,00 bis 500,00 nach dem Zeitaufwand gemäß § 2 zu erheben; die Gebühr darf 5.000,00 gen Informationsträgers (z. B. Abschrift, Ab- EUR nicht überschreiten. druck, Auszug, Kopie, Farbkopie, Lichtpause, Druck oder sonstige Vervielfältigung) §2 Anmerkungen zu lfd. Nr. 1 bis 3 Sind Gebühren nach dem Zeitaufwand zu bemessen, werden für Personal- und Sachkosten je angefangene Viertelstunde für Beamtinnen und Beamte 1. Die Erteilung einer mündlichen oder einer mit der Befähigung für einfachen schriftlichen oder elektroni- das vierte Einstiegsamt 25,70 EUR, schen Auskunft ist gebührenfrei. das dritte Einstiegsamt 17,51 EUR, 2. Die Erteilung einer Auskunft aufgrund ei- das zweite Einstiegsamt 15,08 EUR und nes bestehenden oder früheren Amts-, das erste Einstiegsamt 12,72 EUR Dienst- oder Arbeitsverhältnisses in einer erhoben. Satz 1 gilt auch für Beschäftigte in vergleichbaren Entgeltgruppen. eigenen Angelegenheit ist gebührenfrei. 3. weggefallen §3 4. Die Gewährung der Einsicht in ein Doku- (weggefallen) ment bei einer Behörde in einer Angele- genheit der Aus-, Fort- und Weiterbildung §4 ist gebührenfrei. Für Amtshandlungen, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung nachgesucht waren, aber erst nach ihrem Inkrafttreten vorgenommen werden, sind Ge- 5. Die Gewährung der Einsicht in das Wasser- bühren nach dem bisher geltenden Recht zu erheben, sofern dies für die buch und in diejenigen Entscheidungen, Gebührenschuldnerin oder den Gebührenschuldner günstiger ist. auf die die Eintragung Bezug nimmt, bei einer Behörde ist gebührenfrei. §5 6. Auslagen werden auch im Falle der Ge- (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. bührenfreiheit einer Amtshandlung erho- (2) Gleichzeitig tritt, vorbehaltlich der Regelung in § 4, die Landesverord- ben. nung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art (Allge- 4 Amtliche Beglaubigungen, Ausstellung meines Gebührenverzeichnis) vom 15. Januar 2002 (GVBl. S. 61, BS 2013- von Bescheinigungen, Zeugnissen und 1-1) außer Kraft. Genehmigungen sowie Aufnahme von Anträgen und Niederschriften noch Anlage 1 4.1 Amtliche Beglaubigung eines Dokumentes, 2,50 bis 15,00 Allgemeines Gebührenverzeichnis einer Unterschrift oder eines Handzeichens je angebrachtem Beglaubigungsvermerk Lfd. Gegenstand Gebühr EUR 4.2 Ausstellung einer Bescheinigung, eines 4,00 bis 175,00 Nr. Zeugnisses oder einer Genehmigung Lfd. Nr. 1 bis 5 finden nur Anwendung, so- 4.3 Aufnahme eines Antrags oder einer Nieder- nach Zeitaufwand weit in anderen Rechtsvorschriften weder schrift je angefangene Arbeitsviertelstunde eine Gebühr bestimmt noch Gebührenfrei- heit vorgesehen ist. § 2 Abs. 5 des Landes- Anmerkungen zu lfd. Nr. 4 gebührengesetzes bleibt unberührt. In folgenden Angelegenheiten besteht Ge- 1 Auskunft bührenfreiheit:
Amtsblatt VG Monsheim –8– Freitag, 16. Dezember 2022 1. Ausstellung einer Bescheinigung zur Er- 03 Verwaltungsgebühr für die Erlaubnis zur 25,00 160,00 langung von Fahrpreisermäßigungen, Sondernutzung einer Gemeindestraße 2. Angelegenheiten des Schul- und Hoch- oder an der Ortsdurchfahrt im Zuge einer schulbesuchs sowie der Aus-, Fort- und Landes- oder Kreisstraße nach §§ 41, 42 Weiterbildung, einschließlich der Ausstel- LStrG. lung einer Bescheinigung zur Erlangung 04 Verwaltungsgebühr für die Erlaubnis für 5,00 50,00 von Fahrpreisermäßigungen, für Schüle- das Aufstellen oder Anbringen von We- rinnen und Schüler sowie Studentinnen gemarkierungen, Hinweisschildern, Wer- und Studenten; bei amtlichen Beglaubi- betafeln oder anderen Gegenständen gungen von Dokumenten, Unterschriften auf oder an nichtöffentlichen Wegen und Handzeichen entfällt diese Gebüh- nach § 4 Abs. 3 Wegebenutzungssatzung renbefreiung ab der vierten Beglaubigung 05 Für die Zustimmung zur Eintragung einer je Dokument, Grundschuld, für Rangrücktrittserklärun- 3. Zahlung von Ruhegehältern, Witwen- und gen oder für Löschungsbewilligungen Waisengeldern, Krankengeldern, Unter- bei Anträgen mit vorgefertigter stützungen und dergleichen aus öffent Zustimmungserklärung/ lichen und privaten Kassen, Löschungsbewilligung ................................... 10,00 25,00 bei Anträgen ohne vorgefertigte 4. Gnadensachen, Angelegenheiten der So- Zustimmungerklärung/ zial- und Jugendhilfe und der Kriegsopfer- Löschungsbewilligung ................................... 25,00 50,00 fürsorge sowie, soweit hierfür kommunale Gebietsköperschaften zuständig sind, An- 06 Für sonstige Genehmigungen, Erlaubnis- 5,00 130,00 gelegenheiten der Grundsicherung für se, Ausnahmebewilligungen und andere Arbeitssuchende, nach § 2 Landesgebührengesetz gebüh- renpflichtige Amtshandelungen, sowie 5. Nachweise der Bedürftigkeit, nicht eine andere Gebühr vorgeschrie- 6. Bescheinigungen in Steuersachen. Sind ben ist neben der Gebühr nach lfd. Nr. 4.3 Ausla- 07 Für die Bearbeitung von Anträgen auf Er- 20,00 gen nach § 10 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 des Lan- laubnis der Benutzung gemeindeeige- desgebührengesetzes zu erstatten, ermä- nen Geländes für private bzw. gewerb ßigt sich die Gebühr je angefangene liche Zwecke Viertelstunde um 0,15 EUR. 08 Entwidmung öffentlicher Flächen und 25,00 160,00 5 Bestellungen, Zulassungen und Aufhebung von Wegen, die von Privaten Anerkennungen oder sonst beantsprucht werden 5.1 Bestellung und Vereidigung als 42,00 bis 410,00 Mörstadt, 12.12.2022 Stephan Hammer, Ortsbürgermeister sachverständige Person 5.2 Zulassung und Vereidigung für den privaten 16,50 bis 410,00 Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 Satz 4 der Gemeindeordnung von Rheinland- Beruf Pfalz (GemO) zur öffentlichen Bekanntmachung der Satzung über die Erhe- 5.3 Sonstige Anerkennung oder Zulassung 16,50 bis 820,00 bung von Verwaltungsgebühren und Auslagenersatz in Selbstverwaltungs- angelegenheiten der Ortsgemeinde Mörstadt Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Anlage 2 Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande ge- Besonderes Gebührenverzeichnis kommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an Für folgende Amtshandlungen des Ortsbürgermeisters oder der Verbands- gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn gemeindeverwaltung Monsheim in Selbstverwaltungsangelegenheiten der 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmi- Ortsgemeinde Mörstadt sind die nachstehenden Gebühren zu entrichten: gung der Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder Lfd. Gebühren Fester Aufwandsab- 2. vor Ablauf der Einjahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean- Nr. Tarif hängiger Tarif standet oder jemand die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschrif- (von - bis) ten gegenüber der Ortsgemeinde Mörstadt oder der Verbandsgemein- EUR EUR EUR deverwaltung Monsheim unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. 01 Genehmigung z. Verwendung d. Wap- pens oder der Flagge der Gemeinde für Hat jemand eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach gewerbliche Zwecke (§ 5 Abs. 3 GemO); Ablauf der Einjahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen. für einmalige Verwendung .......................... 50,00 Mörstadt, 12.12.2022 Stephan Hammer, Ortsbürgermeister für regelmäßige Verwendung .................... 100,00 02 Verwaltungsgebühr für die Erlaubnis zur Kurzprotokoll Benutzung von nichtöffentlichen Wegen über die 24. öffentlich / nicht öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderats über den satzungsmäßigen Zweck hin- Mörstadt am Donnerstag, 27.10.2022, im Dorfgemeinschaftshaus der aus (§ 4 Abs. 2 Wegebenutzungssatzung); Ortsgemeinde Mörstadt. 1. für Krafträder a) für einmalige Benutzung ........................... 10,00 25,00 Tagesordnung b) für regelmäßge Benutzung ....................... 25,00 75,00 TOP 1 Einwohnerfragen 2. für Pkw‘s und Kombi-Fahrzeuge Ein Einwohner stellt die Anfrage bezüglich der Aufstellung eines Straßen- a) für einmalige Benutzung ........................... 25,00 75,00 schildes in der Kernerstraße. Der Vorsitzende erklärt, dass die Angelegenheit b) für regelmäßige Benutzung ...................... 40,00 100,00 mit der Ordnungsbehörde besprochen wurde und diese das Schild aufstel- len wollte. Er wird bei der Ordnungsbehörde nachfragen wie der Stand ist. 3. für Lkw‘s und Sonderfahrzeuge a) für einmalige Benutzung ........................... 40,00 130,00 TOP 2.1 Spendenangelegenheit b) für regelmäßige Benutzung ...................... 50,00 260,00 Sachspende des Heimatvereins zur Förderung der Ortsverschönerung (fünf Sitzbänke) 4. für sonstige Benutzungen Gemäß § 94 Abs. 3 GemO beschließt der Ortsgemeinderat Mörstadt einstim- a) für einmalige Benutzung ........................... 10,00 160,00 mig, dass die Sachspende des Heimatvereins im Wert von 1.844,50 € für die b) für regelmäßige Benutzung ...................... 25,00 260,00 fünf Sitzbänke, zur Förderung der Ortsverschönerung, angenommen wird.
Amtsblatt VG Monsheim –9– Freitag, 16. Dezember 2022 TOP 2.2 Spendenangelegenheit werden rechtliche Schritte eingeleitet. Bisher erfolgte noch keine Rückmel- Spende des Turnvereins 1863 Mörstadt e.V. zur Förderung der Ortsver- dung. Das Dokument wurde den Fraktionen vor der Sitzung zur Kenntnis schönerung zugeleitet. Gemäß § 94 Abs. 3 GemO beschließt der Ortsgemeinderat Mörstadt einstim- Steinmauern am Kreisel: mig, dass die Geldspende des Turnvereins 1863 Mörstadt e.V. in Höhe von Herr Hammer teilt mit, dass laut Aussage eines Gartenlandschaftsbauers, die 100,00 € zweckgebunden für die Einweihungsfeier des renovierten Rathau- Säuberung der Steinmauern am Kreisel sehr kostenaufwendig wird und vo- ses angenommen wird. raussichtlich keinen Nutzen bringt. Durch die Witterung werden die Mauern schnell wieder dreckig und so aussehen wie bisher. Deshalb wird auf eine TOP 3 Auftragsvergabe Säuberung verzichtet. - Entschlammungsarbeiten am Woog Der Ortsgemeinderat Mörstadt beschließt mehrheitlich, bei einer Enthal- Grünstreifen an der alten Schreinerei Sperb: tung, den Auftrag für die Entschlammungsarbeiten am Woog der Firma M. P. Zurzeit ruhen die Arbeiten auf dem Gelände, da die Mieter bisher noch nicht Preißinger e. K. aus Biblis zum Angebotspreis in Höhe von 14.018,20 € brutto ausgezogen sind. Nach Rücksprache mit den Eigentümern wird der Grün- zu vergeben. streifen demnächst groß gereinigt. Nachdem alle Arbeiten abgeschlossen sind, wird der betroffene Teil der Fläche wiederhergestellt. TOP 4 Anschaffung von Hundetoiletten Errichtung eines Gartenhauses in der Borngasse: Der Ortsgemeinderat beschließt mehrheitlich bei einer Enthaltung, die An- Herr Hammer teilt mit, dass Herr Bothe die Bauabteilung der Verbandsge- schaffung von vier weiteren Hundekotbeutelspendern der Marke DepoDog meinde über die Errichtung des Gartenhauses auf einem Grundstück in der Junior mit Müllgefäßen und die Aufstellung an den vom Bau- und Friedhofs- Borngasse informiert hat. Die Verbandsgemeinde wird dies nun prüfen. ausschuss vorgeschlagenen Standorten. Bordsteine „Im Wert“: TOP 5 Bepflanzung Straßenbegleitgrün „Im Wert“ Es fand eine Begehung im Baugebiet „Im Wert“ statt. Auf einer Länge von ca. Der Ortsgemeinderat Mörstadt folgt dem Empfehlungsbeschluss des Bau- 20 Metern ist eine leichte Absenkung der Rundborde festzustellen. Vor allem und Friedhofausschusses einstimmig und beauftragt die Verwaltung mit der sind aber Risse bzw. gebrochene Rundborde zu erkennen. Es wurde verein- Anschaffung und Pflanzung der vorgeschlagenen Bäume durch einen Fach- bart, dass das Schadensbild bis zum Ende der Gewährleistungszeit zu be- betrieb. Die Pflanzstandorte sind mit der OG und der VG abzusprechen. obachten ist. Vor Ablauf wird der Schaden nochmals begutachtet und Ab- hilfe geschaffen. Alle Schäden sind dokumentiert und der betroffenen Firma TOP 6 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) im beschleunigten Ver- gemeldet. fahren gemäß § 13a i.V.m. § 13 BauGB für den Bereich „In den Heckenschnitt zum Feld am Dorfgemeinschaftshaus: Bandweiden II - 1. Änderung“ Herr Hammer berichtet, dass der Heckenschnitt nach Begutachtung an den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Bauhof der Verbandsgemeinde in Auftrag gegeben wurde. Der Ortsgemeinderat Mörstadt beschließt einstimmig folgende Verfahrens- schritte: Zufahrt von Mitarbeitern der Deponie über den Feldweg: 1. Für den in der Beschlussanlage Nr. 1 gekennzeichneten Bereich wird ein Die Leitung der Bauschuttdeponie Worms Nord in Abenheim wurde über Bebauungsplan aufgestellt (Bebauungsplanvorentwurf „In den Band- den Sachstand informiert und wird ihre Mitarbeiter darauf hinweisen den weiden II – 1. Änderung“). Eine sich aus städtebaulichen Erfordernissen offiziellen Weg zu befahren. ergebende Anpassung des Geltungsbereichs bleibt vorbehalten. Innentüren Dorfgemeinschaftshaus: 2. Folgende Planungsziele werden begründet: Eine Begehung bezüglich der Innentüren im Dorfgemeinschaftshaus hat a. Wiederherstellung der städtebaulichen Ordnung unter Berücksich- stattgefunden. Für eine erneute Ausschreibung wird die Sachlage mit Herrn tigung der tatsächlichen Wohnverhältnisse. Coban abgestimmt. b. Gewährleistung der Erhaltung und Fortentwicklung des Gebietes. c. Der Bebauungsplanvorentwurf erhält folgende Bezeichnung: „In Anfragen: den Bandweiden II – 1. Änderung“. Asphaltbelag „Im Wert“: d. Der Bebauungsplan „In den Bandweiden II – 1. Änderung“ ändert Ein Ratsmitglied erklärt, dass im Straßenbelag/ Asphalt rechteckige Abdrü- nach seinem Inkrafttreten in seinem Geltungsbereich den beste- cke zu sehen seien. Der Vorsitzende erläutert, dass dies schon von einem henden Bebauungsplan „In den Bandweiden II“. Bürger angemerkt wurde. Es wird vermutet, dass ein Zulieferer einer dort e. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt das beschleu- ansässigen Firma den Schaden verursacht hat. Herr Hammer hat die Ord- nigte Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen. nungsbehörde gebeten die Firma zu kontaktieren und, falls die Vermutung f. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. zutrifft, ihre Zulieferer darauf hinzuweisen entsprechende Maßnahmen zum Schutz des Straßenbelages zu treffen. TOP 7 Wirtschaftsplan 2023 der Wirtschaftsförderungsgesellschaft TOP 9 Vertragsangelegenheiten Südlicher Wonnegau mbH. Der Ortsgemeinderat Mörstadt beschließt einstimmig über eine Vertrags Der Ortsgemeinderat nimmt den Wirtschaftsplan der Wirtschaftsförde- angelegenheit. rungsgesellschaft Südlicher Wonnegau mbH Monsheim für das Jahr 2023 zur Kenntnis. TOP 10 Mitteilungen und Anfragen Mitteilungen: TOP 8 Mitteilungen und Anfragen Im nichtöffentlichen Teil gibt es keine Mitteilungen. Mitteilungen: Kreisverkehr der L425: Anfragen: Der erste Beigeordnete berichtet über den Stand der Neugestaltung des Es werden verschiedene nichtöffentliche Anfragen gestellt. Kreisels an der L425. Wie in einer der letzten Sitzungen bereits erwähnt, wur- de festgestellt, dass der äußere Ring unter der Folie mit Schotter ausgeführt Hinweis: Im Internet unter https://monsheim.more-rubin1.de können ist. Diesen hat die Firma Grünbau Schweida nicht entfernt, sondern ein Ge- alle bereits veröffentlichten Protokolle jederzeit gelesen wer- misch aus Sand und Substrat mit Mager- und Sandrasen darüber angelegt. den. Sie finden das Protokoll über die Recherche-Funktion. Die Zypressen wurden geschnitten und die Samen für die Blühwiese einge- Charlotte Feickert, Schriftführerin sät. Im inneren Teil des Kreisels sind erdfarbige Dreiecke zu erkennen. In die- sen wurden die Narzissen gepflanzt. Auch die Fahnenmasten wurden von der Fa. Grünbau Schweida mit neuen Fundamenten versehen. Fenstersteuerung Dorfgemeinschaftshaus: Der Vorsitzende teilt mit, dass noch einmal bei der Firma, die für den Einbau der Fenstersteuerungen beauftragt wurde, angefragt wurde wann der Ein- Monsheim bau erfolgt. Bisher gab es noch keine Rückmeldung der Firma. Putzschäden Rathaus: Bekanntmachung Die immer noch bestehenden Schäden am Rathaus wurden dem Planer Am Montag, den 19. Dezember 2022 um 19:00 Uhr findet in der alten Gü- schon mehrfach mitgeteilt. Es erfolgte keinerlei Rückmeldung. Nun wurde terhalle Monsheim die 33. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsge- ein Schreiben an den Planer versendet. Wenn hierauf keine Antwort erfolgt, meinderats Monsheim für die Wahlperiode 2019 – 2024 statt.
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