SPENDEN DER AÖR "ENERGIEPROJEKTE MONSHEIM" FÜR TIERHEIM WORMS UND GNADENHOF

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SPENDEN DER AÖR "ENERGIEPROJEKTE MONSHEIM" FÜR TIERHEIM WORMS UND GNADENHOF
Der Verbandsgemeinde Monsheim
        Mit den Ortsgemeinden: Flörsheim-Dalsheim, Hohen-Sülzen, Mölsheim, Mörstadt, Monsheim, Offstein und Wachenheim

        49. Jahrgang / Ausgabe Nr. 50                                                                                   Freitag, den 16. Dezember 2022

Spenden der AöR „Energieprojekte Monsheim“
für Tierheim Worms und Gnadenhof
Je 10.000 Euro aus Windkraft-Gewinnen zur Deckung gestiegener Kosten

Übergabe der Spendenschecks durch AöR-Vorstand Willi Bayer, Bürgermeister Ralph Bothe und VG-Beigeordnete Sandra Schlegel an ­Christiane
Gumpert im Tierheim Worms und Carry Lerch auf dem Gnadenhof.

VG MONSHEIM / WORMS – In                meinsam mit VG-Bürgermeister         Beim Gnadenhof wird die schwie-       re Spenden in der Vorweihnachts-
den vergangenen Wochen wurde            Ralph Bothe, der auch Vorsitzen-     rige Situation noch durch den         zeit. Wichtig ist beiden Damen
in der Wormser Zeitung und an-          der des Verwaltungsrates der AöR     Futtermangel verstärkt. Der tro-      aber der Appell an die Vernunft
deren Medien mehrfach über die          ist, und der VG-Beigeordneten        ckene Sommer mit geringer Heu-        der Bürgerinnen und Bürger. Ge-
Probleme berichtet, welche durch        Sandra Schlegel in der vergange-     ernte und die Vernichtung von         meinsam mit VG-Bürgermeister
gestiegene Kosten für Energie,          nen Woche an Christiane Gum-         Futterballen durch die jüngsten       Ralph Bothe rufen sie nachdrück-
Futter und Tierarztbehandlungen         pert vom Tierheim Worms und          Brandstiftungen in Worms haben        lich dazu auf, zu Weihnachten
auf die ehrenamtlichen Wormser          Carry Lerch auf dem Gnadenhof        die Preise nach oben getrieben.       keine Haustiere zu verschenken.
Tierschutz-Einrichtungen     zu-        übergeben.                           Außerdem werden immer mehr            „Leider werden einige bereits
kommen. Grund genug für die             Dass dieses Geld dringend benö-      Tiere von ihren Besitzern abgege-     nach kurzer Zeit wieder abgege-
Mitglieder des Verwaltungsrats          tigt wird, wurde in den Gesprä-      ben – meist auch einfach nachts       ben und verschärfen die Situation
der verbandsgemeindeeigenen             chen vor Ort schnell deutlich.       vor die Tore gestellt. „Ohne finan-   im Tierheim weiter,“ so Christia-
AÖR „Energieprojekte Mons-              Zwar hatte die VG bereits im         zielle Unterstützung ist das nicht    ne Gumpert. „Wer ein Meer-
heim“ einen Teil der Mehrerlöse         Sommer beschlossen, den ver-         zu bewältigen,“ bestätigt Carry       schweinchen, eine Katze oder ein
des Jahres 2022 aus dem Wind-           traglich garantierten Jahresbei-     Lerch und ist sehr dankbar für die    anderes Tier sucht, sollte sich auf
park in Wachenheim an das Tier-         trag für das Tierheim Worms ab       unerwartete Hilfe aus der VG          jeden Fall zunächst im Tierheim
heim Worms und den Gnadenhof            2023 auf rund 10.600 Euro zu ver-    Monsheim.                             erkundigen und beraten lassen.
„High Chaparral“ zu spenden.            doppeln, aber die Kosten steigen     Sie hofft wie Christiane Gumpert      Eventuell findet man hier auch
„Durch die hohen Marktpreise            aktuell rasant, während gleich­      auf einige Nachahmer und weite-       gleich ein passendes Haustier.“
für Strom in den vergangenen            zeitig die Spendenbereitschaft zu-
Monaten wird auch der Jahresge-         rückgeht. „Das Tierheim über-
winn der AöR erheblich steigen,“        nimmt für uns die Unterbringung
erläutert Vorstand Willi Bayer.         von Fundtieren, herrenlosen und                     Sirenen in der VG Monsheim
„Wir haben daher beschlossen,           beschlagnahmten Tieren,“ ver-         Wir weisen darauf hin, dass ab Januar 2023 die Sirenen in der Ver-
verschiedene Projekte in der VG         deutlicht Ralph Bothe. „Ohne das      bandsgemeinde Monsheim wieder monatlich, immer am 1. Samstag
Monsheim und in Worms durch             Tierheim wären wir nicht in der       des Monats um 13.00 Uhr für einen Probealarm ausgelöst werden.
Spenden zu unterstützen.“ Je            Lage, diese gesetzliche Aufgabe zu                                               Ralph Bothe, Bürgermeister
10.000 Euro konnte Bayer ge-            erfüllen.“
SPENDEN DER AÖR "ENERGIEPROJEKTE MONSHEIM" FÜR TIERHEIM WORMS UND GNADENHOF
Amtsblatt VG Monsheim                                                                                                                             –2–                                                                                                Freitag, 16. Dezember 2022

              BÜRGERSERVICE                                                                                                                                        Notrufnummern
 Öffnungs- und Sprechzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung                                                                                              Polizei...................................................................................................................1 10
 Mo. – Fr. von 8.15 bis 12 Uhr, Mo. 14 bis 18 Uhr, Do. 14 bis 16 Uhr, Tel. (0 62 43)18 09-0
 Um unnötige Risiken für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu vermeiden soll-                                                                        Feuer, Unfall, Notarzt/Rettungsdienst..................................................................... 112
 te die Verwaltung durch die Bürgerinnen und Bürger ab sofort nur in dringenden                                                                         Krankentransporte.................................................................................................. 19 222
 Fällen aufgesucht werden. Eine vorherige Anmeldung ist zwingend erforderlich.
 Außerdem gilt die 3-G-Regelung, d. h. das Gebäude dürfen nur Personen betreten,                                                                        Allgemeine Hotline der Landesregierung bei medizinischen Fragen
 die geimpft, genesen oder getestet sind. Es ist damit zu rechnen, dass es bei unan-                                                                    zum Corona-Virus (Mo. – Fr. 8 – 18 Uhr, Sa. + So. 10 – 15 Uhr)��������� 0800 575 81 00
 gemeldeten Besuchen zu längeren Wartezeiten vor der Eingangstür kommen kann,
 da Besucher nur noch einzeln in das Verwaltungsgebäude eingelassen werden. Bitte                                                                       Ärztlicher Bereitschaftsdienst������������������������������Telefon: 116117 (ohne Vorwahl)
 nutzen Sie – wenn möglich – andere Kommunikationswege wie Telefon, E-Mail
 oder die Internet-Angebote.                                                                                                                            Wenn ohne unmittelbare Behandlung Lebensgefahr besteht
                                                                                                                                                        oder bleibende gesundheitliche Schäden zu befürchten sind,
 Sprechzeiten der Ortsbürgermeister
                                                                                                                                                        ist der Rettungsdienst unter 112 zu alarmieren.
 Flörsheim-Dalsheim – Ortsbürgermeister: Tobias Rohrwick,
 Sprechzeiten: Mittwoch, 17.30 – 18.30 Uhr Kita Kunterbunt, Rödlerstr. 3                                                                                Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst................................................0 18 05 / 66 68 76
 0170 - 8 01 02 16, tobias.rohrwick@floersheimdalsheim.de
 Hohen-Sülzen – Ortsbürgermeister: Andreas Thon,                                                                                                        Krankenhaus
 Sprechzeiten: Montag, 18.00 – 19.00 Uhr Rathaus, Hauptstraße 2                                                                                         Klinikum Worms, 67550 Worms, Gabriel-von-Seidl-Str. 81.............. 0 62 41 / 50 10
 0151 - 70 86 51 99, andreas.thon@vg-monsheim.de
 Mölsheim – Ortsbürgermeister: Sascha Wötzel, täglich bei Bedarf                                                                                        Giftinformationszentrale.................................................................... 0 61 31 / 1 92 40
 0176 - 23 17 08 25 oder per E-Mail: buergermeister@mölsheim.de
 Mörstadt – Ortsbürgermeister: Stephan Hammer,
 Sprechzeiten: Mittwoch, 18.30 – 20.00 Uhr, Rathaus, Kirchgasse 1,                                                                                                 Apotheken Notdienst
 0177 - 2 43 86 27, buergermeister@moerstadt.de
 Monsheim – Ortsbürgermeister: Kevin Zakostelny                                                                                                         Notdienstnummern aus allen Netzen für die Ortsgemeinden
 Sprechzeiten: Mittwoch, 17.30 – 18.30 Uhr, Alte Güterhalle, Johann-Scherner-Str. 5,                                                                    Flörsheim-Dalsheim................................................................ 0 18 05 / 25 88 25-6 75 92
 0176 - 84 55 58 11, kevin.zakostelny@monsheim.de
 Offstein – Ortsbürgermeister: Andreas Böll,                                                                                                            Hohen-Sülzen, Mölsheim, Mörstadt,
 Sprechzeiten: Montag, 18.00 – 19.00 Uhr, Rathaus, Bahnhofstraße 2                                                                                      Offstein, Wachenheim ........................................................... 0 18 05 / 25 88 25-6 75 91
 0171 - 4 93 64 08, bgm@Offstein.de                                                                                                                     Monsheim................................................................................. 0 18 05 / 25 88 25-6 75 90
 Wachenheim – Ortsbürgermeister: Dieter Heinz,
 Sprechzeiten: Montag, 18.30 – 19.30 Uhr, Bürgerhaus, Harxheimer Straße 10                                                                              Informationen über Notdienste auch auf der Internetseite der
 06243 - 74 38, Buergermeister@wachenheim-zellertal.com                                                                                                 Landesapothekerkammer unter www.lak-rlp.de
 Feuerwehren
 Wehrleiter Eike Milch...................................................................................... 0177 / 5 92 95 16
 Flörsheim-Dalsheim: Wehrführer, Alexander Schäfer............................ 0163 / 48 28 84 3
 Hohen-Sülzen: Wehrführer, Daniel Obenauer.......................................... 0 62 43 / 90 05 51
                                                                                                                                                        Unterstützung in besonderen Lebenslagen
 Mölsheim: Wehrführer, Sascha Wötzel....................................................... 0 62 43 / 90 05 69
                                                                                                                                                        Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Monsheim
 Mörstadt: Wehrführer, Andreas Boicenco ................................................. 0173 / 1 57 17 57
                                                                                                                                                        Frau Andrea Möws............................................................................................................. 0 62 43 / 87 04
 Monsheim: Wehrführer, Bernd Rothermel................................................ 0 62 43 / 90 53 91
 Offstein: Wehrführer, Mathias Schmitt............................................................. 0 62 43 / 54 43                                     Pflegestützpunkt – Beratungsbereich:
 Wachenheim: Wehrführer, Florian Berger................................................... 0160 / 80 80 702                                             Verbandsgemeinde Eich, Wonnegau, VG Monsheim
 Polizei                                                                                                                                                Kostenlose und trägerneutrale Beratung für hilfe- und pflegebedürftige Menschen und
 Bezirks- und Ermittlungsdienst, Außenstelle Worms-Pfeddersheim                                                                                         deren Angehörige – derzeit nur telefonisch, Fax 0 62 42 / 9 90 76 32
 Polizeikommissar Frank Wagner, Schloßstr. 48, 67551 Worms-Pfeddersheim. 0 62 47 / 870                                                                  Pflegestützpunkt Osthofen
 Fax: 0 62 47 / 89 0                                                                                                                                    Jessica Hub     jessica.hub@pflegestuetzpunkte-rlp.de���������������� Tel. 0 62 42 / 9 90 76 31
 Wertstoffhof Monsheim, An den Mühlen                                                                                                                   Irena Markheim irena.markheim@pflegestuetzpunkte-rlp.de������ Tel. 0 62 42 / 9 90 76 30
 Öffnungszeiten: Di. u. Do. von 16.00 bis 18.00 Uhr; Sa. von 8.00 bis 12.00 Uhr
                                                                                                                                                        Sozialpsychiatrischer Dienst
 Wertstoffhof Framersheim (ehemalige Kreismülldeponie), An der K 30                                                                                     des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Alzey-Worms
 Öffnungszeiten: M  o. – Fr. 8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.30 Uhr; Sa. 8.30 – 12.30 Uhr
                                                                                                                                                        An der Hexenbleiche 36, 55232 Alzey
                                                                                                                                                        Beratung und Betreuung von psychisch kranken Menschen und deren Kontaktpersonen.
                                                                                                                                                        Informationen und Terminvereinbarung
 Störungs- und Bereitschaftsdienste                                                                                                                     Mo. – Fr. 8.30 – 12.00 Uhr unter der ��������������������������������������������������������������Tel. 06731 / 408-7082
                                                                                                                                                        per E-Mail unter hutflies.laura@alzey-worms.de
 Wasserversorgung für alle Ortsgemeinden                                                                                                                Offene ärztliche telefonische Sprechstunde
 Wasserwerk Zweckverband für das Seebachgebiet, Osthofen
                                                                                                                                                        Mo. 10 – 12 Uhr (ohne Voranmeldung) unter �������������������������������������������Tel. 06731 / 408-7079
 Störungsdienst..............................................................................................................0 62 42 / 50 05-40
 Abwasserbeseitigung (außerhalb der Ortslagen)                                                                                                          Selbsthilfegruppe für Menschen mit Depression,
 Kläranlage Monsheim (Rufbereitschaft)..............................................................0 62 43 / 90 62-40                                  Mehr-Generationen-Haus, Schlossgasse 13, 55232 Alzey
 Abwasserbeseitigung (innerhalb der Ortslagen)                                                                                                          Jeden 2. + 4. Dienstag im Monat von 19 – 21 Uhr
 Verbandsgemeindewerke Monsheim................................................................. 01 72 / 3 52 16 45                                     Wegen der Corona-Pandemie: Voranmeldung per Email unter
 Elektro-Notdienst....................................................................................................... 01 72 / 741 55 74             shgdepressionalzey@gmx.de oder per WhatsApp unter 0159 / 08 18 15 80
 Täglich von 18 bis 6 Uhr (Wochenende von Freitag, 18 bis Montag, 6 Uhr)
                                                                                                                                                        Lebenshilfe (Hilfe für Menschen mit Behinderung)........................................ 0 67 31 / 49 63 01
 Erdgasversorgung / Stromversorgung
 EWR Netz GmbH, Alzey                                                                                                                                   Weißer Ring Außenstelle Worms / Landkreis Alzey – Worms����������� Tel. 0151 / 5127 8604
 (während der üblichen Geschäftszeiten):���������������������������������������������������������������� 06241 848-300                                 oder Bundesweites Opfer-Telefon ........................................................................................... 116 006
 bei Störfällen (rund um die Uhr)..................................................................................0800 184 8800
 Telefon                                                                                                                                                Frauennotruf Alzey - Fachstelle gegen Sexualisierte Gewalt an Frauen und Mädchen
 DSL/Telefonie über INEXIO (Geschäftskunden):....E-Mail: info@inexio.net, 0 68 31 / 50 30-0                                                             Ernst-Ludwig-Straße 43, 55232 Alzey���������������������������������������������������������� Tel. 06731 / 484 12 41
 DSL/Telefonie über QUIX (Privatkunden):..................E-Mail: info@myquix.de, 0800 / 78 49 375                                                      E-Mail: alzey@frauenzentrumworms.de
 Deutsche Telekom Kundenservice........................................................................... 0800 / 33 01 000                             Ansprechpartnerinnen: Regina Mayer, Ronja Scheu, ­
 Deutsche Telekom Bauherren-Beratung................................................................ 0800 / 33 01 903                                   Telefonzeiten: Di. 10 – 12 Uhr, Do. 14 – 16 Uhr

 Impressum
 Herausgeber:                                                                                                                                       Redaktionelle Beiträge sind mit Namen des Verfassers gezeichnet und stellen nicht
 Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim,                                                                                                               ­unbedingt die Meinung der Redaktion dar. Nicht gezeichnete Berichte und Mitteilun-
 Alzeyer Str. 15 (Anhäuser Mühle), 67590 Monsheim                                                                                                    gen können nicht veröffentlicht werden. Längere Berichte, Leserbriefe, Kommentare
 Tel. 0 62 43 / 18 09 - 0, Fax: 0 62 43 / 18 09 - 66                                                                                                 und weltanschauliche Darlegungen sind ebenso unzulässig wie das Austragen politi-
 E-Mail: amtsblatt@vg-monsheim.de                                                                                                                    scher Meinungsverschiedenheiten. Hierbei unterscheidet sich das Amtsblatt als amtl.
 Verantwortlich für den amtlichen Teil:                                                                                                              Bekanntmachungsorgan von der Tagespresse und anderen Zeitungen.
 Verbandsgemeindeverwaltungsrat Stephan Beer
                                                                                                                                                    Redaktionsschluss ist montags um 17 Uhr.
 Verantwortlich für den übrigen Teil und für Anzeigen gem. § 9. Abs. 4 Landesmediengesetz:
                                                                                                                                                    Anzeigenschluss ist dienstags um 17 Uhr.
 Simone Scheurer, ScheurerMedien Werbeagentur und Verlag
                                                                                                                                                    Später eingehende Vorlagen müssen nicht berücksichtigt werden.
 Am Heckel 3, 67591 Mölsheim. Tel. 0 62 43 / 903 143, Fax 0 62 43 / 903 144
 E-Mail: info@vg-amtsblatt.de                                                                                                                       Redaktionelle Beiträge bitte an:                                                amtsblatt@vg-monsheim.de
 Druck: reiff Print GmbH & Co. KG, Offenburg
 Vertrieb:                                                                                                                                          Kostenpflichtige Inserate bitte an: Anzeigen@vg-amtsblatt.de
 - Erscheinung wöchentlich freitags.                                                                                                                				                                Tel. 0 62 43 / 90 31 43
 - Kostenlose Zustellung an alle Haushaltungen im Verbandsgemeindegebiet.                                                                           				                                Fax 0 62 43 / 90 31 44
 - Einzelausgaben gegen Portokostenersatz bei der Verbandsgemeindeverwaltung.                                                                       				Es gilt die Preisliste 2021.
SPENDEN DER AÖR "ENERGIEPROJEKTE MONSHEIM" FÜR TIERHEIM WORMS UND GNADENHOF
Amtsblatt VG Monsheim                                                     –3–                                                   Freitag, 16. Dezember 2022

 Amtlicher Teil                       Öffentliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinden

         Verbandsgemeinde Monsheim                                            jahr 2023 vor. Das Gremium nimmt die Ausführungen zustimmend zur
                                                                              Kenntnis.

Offenlegung Bericht Kassenprüfung                                             TOP 5 Mitteilungen und Anfragen
Am 07.11.2022 wurde eine unvermutete überörtliche Kassenprüfung durch         Mitteilungen:
das Rechnungsprüfungsamt der Kreisverwaltung Alzey-Worms durchge-             Der geplante Metalltreppenabgang am Außenbereich der Mensa der Grund-
führt. Es wurden keine Verstöße festgestellt.                                 schule Monsheim wurde zwischenzeitlich eingebaut, sodass dieser Ausgang
Das Ergebnis der Prüfung liegt in der Zeit vom 19.12.2022 bis 28.12.2022 zu   wieder ungehindert und sicher nutzbar ist.
den üblichen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung
Monsheim, Alzeyer Straße 15, 67590 Monsheim, Zimmer 2.24, öffentlich zur      Anfragen:
Einsichtnahme aus.                                                            keine
                                               Ralph Bothe, Bürgermeister
                                                                              TOP 6 Einwohnerfragen
                                                                              keine
Kurzprotokoll
über die 16. öffentliche Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses       Hinweis:	
                                                                                       Im Internet unter https://monsheim.more-rubin1.de können
der VG Monsheim am Dienstag, den 22.11.2022, im Ratssaal der Ver-                      alle bereits veröffentlichten Protokolle jederzeit gelesen wer-
bandsgemeinde Monsheim.                                                                den. Sie finden das Protokoll über die Recherche-Funktion. 
                                                                                                                         Schriftführerin, Nicole Müller
Tagesordnung

TOP 1 Grundschule Monsheim,
Austausch des Bodenbelags im östlichen Pavillion (Flurbereich)                Kurzprotokoll
Der Bau-, Agrar- und Umweltausschuss stimmt der Maßnahme einstimmig           über die 18. öffentlich Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der VG
zu und ermächtigt Herrn Bürgermeister Bothe den Auftrag an den wirt-          Monsheim am Mittwoch, 23.11.2022, im Ratssaal der Verbandsgemeinde
schaftlichsten Anbieter zu vergeben.                                          Monsheim.

TOP 2 Neubau der Rheinhessenhalle                                             Tagesordnung
a) Sachstandsbericht                                                          TOP 1 Haushaltsplanung 2023 - Vorberatung
b) Kostenentwicklung                                                          1.1 Basisdaten der Finanzplanung
c) aktualisierter Bauzeitenplan                                               1.2 Investitions- und Sanierungsplanung 2023
                                                                              1.3 Entwurf des Haushaltsplans 2023 mit Haushaltssatzung und Stellen-
a) Sachstandsbericht                                                               plan der Verbandsgemeinde Monsheim
Der Vorsitzende informiert das Gremium, dass alle erforderlichen Arbeiten     Gem. § 95 GemO ist für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlas-
vergeben sind. Neben den Arbeiten im Außenbereich und den Restarbeiten        sen. Der Haupt- und Finanzausschuss berät über die Haushaltssatzung mit
an der Fassade, werden in der Sporthalle selbst die Elektroarbeiten, der      Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023, bevor diese dem
Sporthallenausbau, Malerarbeiten und Trockenarbeiten ausgeführt. Der          Verbandsgemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Dem Haupt-
Oberbelag des Sportbodens fehlt noch auf der Bühne, im Foyer (Bühnenbe-       und Finanzausschuss werden zur Beratung des Haushaltes 2023, die Basis-
reich) und in der Sporthalle selbst. Die Endmontage der Prallwand und der     daten zur Ermittlung der Umlagen, der Schlüsselzuweisungen und der Steu-
mobilen Trennwände erfolgt nach Abschluss der übrigen Bauarbeiten. Die        erkraftmesszahl übermittelt, sowie das Investitionsprogramm 2023 und der
Fassadenarbeiten werden ebenfalls schnellstmöglich, sobald das fehlende       Haushaltsentwurf 2022 mit Haushaltssatzung, Haushaltsplan und dem Stel-
Material zur Verfügung steht, ausgeführt. Es treten allerdings immer wieder   lenplan der VG.
Verzögerungen auf, die durch einzelne Gewerke versursacht werden, wo-         Die Ausschussmitglieder werden gebeten, den Planentwurf in den Fraktio-
durch Anschlussgewerke nicht weiterarbeiten können und es zu Verzöge-         nen zu beraten und bis zum 30.11.2022 ihre Änderungswünsche bzw. Er-
rungen kommt.                                                                 gänzungen mitzuteilen. Der Haushaltsplan 2023 wird dem Verbandsge-
                                                                              meinderat am 14.12.2022 zur Beschlussfassung vorgelegt.
b) Kostenentwicklung                                                          Herr Bothe teilt mit, dass aufgrund gestiegener Gewerbesteuereinnahmen
Die Kostenentwicklung ist bis auf kleinere Nachträge bei den Außenanlagen     und der Erhöhung der Hebesätze aus der Grund- und Gewerbesteuer die
unverändert. Die derzeitigen Kosten belaufen sich auf 13.849.152,58 EUR.      Steuerkraftmesszahl 12,4 Mio. € beträgt und damit die Höchste seit dem Be-
                                                                              stehen der Verbandsgemeinde sei.
c) Aktualisierter Bauzeitenplan                                               Die Ortsgemeinden Monsheim und Wachenheim haben auf die Anhebung
Aufgrund der Entwicklungen auf dem Markt hat sich die Fertigstellung des      der Hebesätze bisher verzichtet. Da die Umlage zukünftig auf Grundlage der
Bauvorhabens verzögert. Derzeit ist geplant jegliche Bauarbeiten, mit Aus-    landesweit höheren Nivellierungssätzen berechnet wird, sind die Gemein-
nahme der Kegelbahn, noch im Jahr 2022 fertigzustellen und im Januar          den aufgefordert, die Hebesätze anzupassen.
2023 die zur Inbetriebnahme notwendigen Abnahmen zu beantragen. Die
offizielle Einweihung ist derzeit für den 06.05./13.05.2023 vorgesehen.       Haushalts- und Stellenplan
                                                                              Frau Domidian erläutert den Haushaltsplan und teilt mit, dass der höchste
Der Bau-, Agrar- und Umweltausschuss nimmt die Erläuterungen zustim-          Ausgabeposten die Personalkosten mit ca. 5 Millionen Euro sind. Herr Bothe
mend zur Kenntnis.                                                            begründet dies mit Einstellungen im Kindertagesstättenbereich. Für die
                                                                              kommunalen Kitas in Wachenheim und Hohen-Sülzen wurden weitere Er-
TOP 3 Errichtung von mobilen Büroräumen;                                      zieherinnen in Teilzeit und Haushaltshilfen eingestellt. Frau Domidian teilt
Herstellung des Verbindungsganges zum Hauptgebäude –                          mit, dass sie für die zu erwartenden Tariferhöhungen 5 % kalkuliert hat. Die
Vergabe der Türen                                                             Personalkosten aus dem Kita-Bereich werden vollständig vom Land, Kreis
Der Beauftragung der Fa. Ußner & Heckmann zum Einbau von 2 Türen in den       und den Ortsgemeinden erstattet.
Verbindungsgang zwischen den mobilen Büroräumen und dem Hauptge-              Eine weitere wesentliche Erhöhung ergibt sich durch die höheren Energie-
bäude der Verbandsgemeindeverwaltung zum Angebotspreis von 9.709,69           kosten. Besonders bei den Heizkosten ist eine Steigerung von insgesamt
EUR wird einstimmig zugestimmt.                                               83.000,00 € auf 170.000,00 € kalkuliert, die Stromkosten erhöhen sich von
                                                                              69.000,00 € auf ca. 97.000,00 €.
TOP 4 Haushalt 2023;
Investitions- u. Sanierungsmaßnahmen                                          TOP 2 Jahresterminplanung 2023
Empfehlungsbeschluss                                                          Herr Bothe stellt den Jahresterminplan für 2023 vor. Für die Sitzungen wur-
Der Vorsitzende trägt dem Gremium anhand der vereinfachten Übersicht          den Blöcke eingeteilt, so dass dazwischen eine längere sitzungsfreie Zeit für
den Investitionsplan der Verbandsgemeinde Monsheim für das Haushalts-         Urlaubsplanung zur Verfügung steht.
SPENDEN DER AÖR "ENERGIEPROJEKTE MONSHEIM" FÜR TIERHEIM WORMS UND GNADENHOF
Amtsblatt VG Monsheim                                                      –4–                                                    Freitag, 16. Dezember 2022

TOP 3 Mitteilungen und Anfragen                                                Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und
• Herr Bothe teilt mit, dass der Treppenabgang vor der Grundschule Mons-       Auslagenersatz in Selbstverwaltungsangelegenheiten der
  heim zum Sportgelände erneuert wurde und dadurch eine bessere Zu-            Ortsgemeinde Flörsheim-Dalsheim vom 12. Dezember 2022
  gangsmöglichkeit zur Rheinhessenhalle geschaffen wurde.                      Aufgrund des § 24 Gemeindeordnung (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153)
• Ein Ratsmitglied erkundigt sich nach der Möglichkeit einen Klimaschutz-      in Verbindung mit § 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 20.06.1995
  manager einzustellen. Herr Bothe antwortet, dass ein Klimaschutzmana-        (GVBl. S. 175) und § 2 Abs. 5 Landesgebührengesetzes für Rheinland-Pfalz
  ger nach seiner Einschätzung lediglich Projekte zum Klimaschutz koordi-      (LGebG) vom 03.12.1974 (GVBl. S. 578), jeweils in der heute gültigen Fassung,
  niert. Durch die Stelle werden keine Gebäude energetisch saniert. Dafür      hat der Ortsgemeinderat Flörsheim-Dalsheim am 12.12.2022 folgende Sat-
  sind die Techniker notwendig, die die Leistungsverzeichnisse für die Aus-    zung beschlossen:
  schreibung erstellen und die Projekte begleiten.
	Frau Deichelmann und Herr Coban werden an einem Webinar vom Bun-                                                 §1
  desministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zur Beantragung einer För-     In Selbstverwaltungsangelegenheiten erhebt die Ortsgemeinde Gebühren
  derung aus dem Programm „Erstellung einer kommunalen Wärmepla-               und Auslagen nach der Landesverordnung über die Gebühren für Amts-
  nung“ am 08.12.22 teilnehmen. Mögliche Fördermittel sollen ausgeschöpft      handlungen allgemeiner Art – Allgemeines Gebührenverzeichnis (Anlage 1)
  werden und die bestehenden Gebäude energetisch saniert werden.               – in der jeweils geltenden Fassung, soweit sich nicht aus dem beigefügten
                                                                               – Besonderen Gebührenverzeichnis (Anlage 2) besondere Gebührenfestle-
Hinweis:	
         Im Internet unter https://monsheim.more-rubin1.de können              gungen ergeben.
         alle bereits veröffentlichten Protokolle jederzeit gelesen wer-
         den. Sie finden das Protokoll über die Recherche-Funktion.,                                              §2
                                  Schriftführerin: Christine Deichelmann      Für die Erhebung von Gebühren und Auslagen in Selbstverwaltungsangele-
                                                                               genheiten finden im Übrigen die Vorschriften des Landesgebührengesetzes
                                                                               sowie der zu dessen Durchführung ergangene Regelungen in der jeweils
                                                                               geltenden Fassung Anwendung.
                 Flörsheim-Dalsheim                                                                            §3
                                                                               Besondere Gebührenregelungen in einer anderen Satzung der Ortsgemein-
Neues Spielgerät auf dem Spielplatz „Silvanerring“                             de Flörsheim-Dalsheim gehen den Bestimmungen dieser Verwaltungsge-
                                                                               bührensatzung vor.

                                                                                                                    §4
                                                                               Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über
                                                                               die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagenersatz in Selbstver-
                                                                               waltungsangelegenheiten vom 14.09.2000 außer Kraft.
                                                                               Flörsheim-Dalsheim, den 13.12.2022     Tobias Rohrwick, Ortsbürgermeister

                                                                               Anlage 1 zur Verwaltungsgebührensatzung der Ortsgemeinde Flörsheim-
                                                                               Dalsheim Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allge-
                                                                               meiner Art (Allgemeines Gebührenverzeichnis) vom 08. November 2007
                                                                               (GVBl. S. 277) in der Fassung vom 22. März 2019 (GVBl. S. 31)

                                                                               Aufgrund des § 2 Abs. 2 und 3 des Landesgebührengesetzes vom 3. Dezem-
                                                                               ber 1974 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
Seit einigen Wochen steht eine neue Federwippe auf dem Spielplatz im           21. Juli 2003 (GVBl. S. 212), BS 2013-1, verordnet die Landesregierung:
­„Silvanerring“ im Ortsteil Flörsheim. Die alte Wippe musste leider aufgrund
 altersbedingten Verschleißes abgebaut werden. Vielen Dank an die Firma                                           §1
 Löwenherz aus Worms für den schnellen Ersatz und den reibungslosen Auf-       (1)	Für Amtshandlungen allgemeiner Art werden Gebühren nach dem an-
 bau. Wir wünschen viel Spaß beim Spielen!                                          liegenden Allgemeinen Gebührenverzeichnis erhoben.
                                                                               (2)	Soweit für Amtshandlungen allgemeiner Art noch kein Gebührentat­
                                                                                    bestand bestimmt ist, werden Gebühren längstens bis zum Ablauf von
Weihnachtliche Stimmung in Flörsheim-Dalsheim                                       einem Jahr nach Inkrafttreten der Rechtsvorschrift, auf der die Amts-
Vielen Dank!                                                                        handlung beruht, nach vergleichbaren Gebührentatbeständen des an-
                                                                                    liegenden Allgemeinen Gebührenverzeichnisses erhoben. Lässt sich ein
                                                                                    vergleichbarer Gebührentatbestand nicht feststellen, ist eine Gebühr
                                                                                    nach dem Zeitaufwand gemäß § 2 zu erheben; die Gebühr darf 5.000,00
                                                                                    EUR nicht überschreiten.

                                                                                                                    §2
                                                                               Sind Gebühren nach dem Zeitaufwand zu bemessen, werden für Personal-
                                                                               und Sachkosten je angefangene Viertelstunde für Beamtinnen und Beamte
                                                                               mit der Befähigung für
                                                                                   das vierte Einstiegsamt 25,70 EUR,
                                                                                   das dritte Einstiegsamt     17,51 EUR,
                                                                                   das zweite Einstiegsamt 15,08 EUR und
                                                                                   das erste Einstiegsamt      12,72 EUR
                                                                               erhoben. Satz 1 gilt auch für Beschäftigte in vergleichbaren Entgeltgruppen.

                                                                                                                    §3
                                                                               (weggefallen)

                                                                                                                  §4
Auch in diesem Jahr haben unsere Landfrauen den Brunnen auf dem                Für Amtshandlungen, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung nachgesucht
­Weedenplatz weihnachtlich dekoriert. Vielen Dank an die Landfrauen für        waren, aber erst nach ihrem Inkrafttreten vorgenommen werden, sind Ge-
 diese tolle Aktion!                                                           bühren nach dem bisher geltenden Recht zu erheben, sofern dies für die
                                                                               Gebührenschuldnerin oder den Gebührenschuldner günstiger ist.
Im Namen der Ortsgemeinde wünsche ich Ihnen frohe Weihnachtstage
und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2023! Bleiben Sie alle gesund!
                                                                                                                  §5
Mit freundlichen Grüßen             Ihr Ortsbürgermeister Tobias Rohrwick     (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
SPENDEN DER AÖR "ENERGIEPROJEKTE MONSHEIM" FÜR TIERHEIM WORMS UND GNADENHOF
Amtsblatt VG Monsheim                                                       –5–                                                                Freitag, 16. Dezember 2022

(2)	Gleichzeitig tritt, vorbehaltlich der Regelung in § 4, die Landesverord-
                                                                                  4      Amtliche Beglaubigungen, Ausstellung
     nung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art (Allge-
                                                                                         von Bescheinigungen, Zeugnissen und
     meines Gebührenverzeichnis) vom 15. Januar 2002 (GVBl. S. 61, BS 2013-
                                                                                         Genehmigungen sowie Aufnahme von
     1-1) außer Kraft.
                                                                                         Anträgen und Niederschriften
noch Anlage 1                                                                     4.1    Amtliche Beglaubigung eines Dokumentes,                    2,50     bis    15,00
Allgemeines Gebührenverzeichnis                                                          einer Unterschrift oder eines Handzeichens
                                                                                         je angebrachtem Beglaubigungsvermerk
Lfd.   Gegenstand                                          Gebühr EUR             4.2    Ausstellung einer Bescheinigung, eines                     4,00     bis   175,00
Nr.                                                                                      Zeugnisses oder einer Genehmigung
       Lfd. Nr. 1 bis 5 finden nur Anwendung, so-                                 4.3    Aufnahme eines Antrags oder einer Nieder-                  nach Zeitaufwand
       weit in anderen Rechtsvorschriften weder                                          schrift je angefangene Arbeitsviertelstunde
       eine Gebühr bestimmt noch Gebührenfrei-                                           Anmerkungen zu lfd. Nr. 4
       heit vorgesehen ist. § 2 Abs. 5 des Landes-
                                                                                         In folgenden Angelegenheiten besteht Ge-
       gebührengesetzes bleibt unberührt.
                                                                                         bührenfreiheit:
1      Auskunft
                                                                                         1. Ausstellung einer Bescheinigung zur Er-
       Erteilung einer umfangreichen schriftlichen      38,00   bis   760,00                 langung von Fahrpreisermäßigungen,
       oder elektronischen Auskunft oder Erteilung
                                                                                         2. Angelegenheiten des Schul- und Hoch-
       einer schriftlichen oder elektronischen Aus-
                                                                                             schulbesuchs sowie der Aus-, Fort- und
       kunft mit umfangreichen Vorbereitungs-
                                                                                             Weiterbildung, einschließlich der Ausstel-
       maßnahmen aufgrund eines Informations-
                                                                                             lung einer Bescheinigung zur Erlangung
       zugangsanspruchs, in einer besoldungs-,
                                                                                             von Fahrpreisermäßigungen, für Schüle-
       versorgungs- oder tarifrechtlichen Angele-
                                                                                             rinnen und Schüler sowie Studentinnen
       genheit oder außerhalb eines anhängigen
                                                                                             und Studenten; bei amtlichen Beglaubi-
       gesetzlich geregelten sonstigen Verwal-
                                                                                             gungen von Dokumenten, Unterschriften
       tungsverfahrens bei einem Zeitaufwand von
                                                                                             und Handzeichen entfällt diese Gebüh-
       mehr als 45 Minuten
                                                                                             renbefreiung ab der vierten Beglaubigung
2      Akteneinsicht                                                                         je Dokument,
2.1    Gewährung der Einsicht in ein Dokument           38,00   bis   760,00             3. Zahlung von Ruhegehältern, Witwen- und
       bei einer Behörde außerhalb eines anhängi-                                            Waisengeldern, Krankengeldern, Unter-
       gen Verwaltungsverfahrens bei einem Zeit-                                             stützungen und dergleichen aus öffent­
       aufwand von mehr als 45 Minuten                                                       lichen und privaten Kassen,
2.2    Übermittlung eines Dokuments durch eine          12,00   bis   180,00             4. Gnadensachen, Angelegenheiten der So-
       Behörde zur Einsichtnahme außerhalb eines                                             zial- und Jugendhilfe und der Kriegsopfer-
       anhängigen Verwaltungsverfahrens                                                      fürsorge sowie, soweit hierfür kommunale
3      Herstellung und Übermittlung von                                                      Gebietsköperschaften zuständig sind, An-
       ­Informationsträgern                                                                  gelegenheiten der Grundsicherung für
3.1    Herstellung eines Zweitstücks (Duplikat) ei-      1,00   bis     5,50                 Arbeitssuchende,
       ner Urkunde über eine gebührenpflichtige                                          5. Nachweise der Bedürftigkeit,
       Amtshandlung (Bescheid, Genehmigung, Er-                                          6. 
                                                                                            Bescheinigungen in Steuersachen. Sind
       laubnis, Zulassung, Ausweis und Ähnliches)                                           neben der Gebühr nach lfd. Nr. 4.3 Ausla-
       je angefangene Seite                                                                 gen nach § 10 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 des Lan-
3.2    Herstellung und Übermittlung einer Kopie                         0,25                desgebührengesetzes zu erstatten, ermä-
       bis DIN A 4 in schwarz-weiß, ausgenommen                                             ßigt sich die Gebühr je angefangene
       eine Kopie eines Betriebsprüfungsberichts,                                           Viertelstunde um 0,15 EUR.
       die eine steuerpflichtige Person neben der                                 5      Bestellungen, Zulassungen und
       für sie bestimmten Ausfertigung erhält je                                         Anerkennungen
       angefangene Seite
                                                                                  5.1    Bestellung und Vereidigung als                            42,00     bis   410,00
3.3    Herstellung und Übermittlung eines sonsti-        1,00   bis   500,00             sachverständige Person
       gen Informationsträgers (z. B. Abschrift, Ab-
                                                                                  5.2    Zulassung und Vereidigung für den privaten                16,50     bis   410,00
       druck, Auszug, Kopie, Farbkopie, Lichtpause,
                                                                                         Beruf
       Druck oder sonstige Vervielfältigung)
                                                                                  5.3    Sonstige Anerkennung oder Zulassung                       16,50     bis   820,00
       Anmerkungen zu lfd. Nr. 1 bis 3
       1. Die Erteilung einer mündlichen oder einer
           einfachen schriftlichen oder elektroni-
           schen Auskunft ist gebührenfrei.                                     Anlage 2
       2. Die Erteilung einer Auskunft aufgrund ei-                            Besonderes Gebührenverzeichnis
           nes bestehenden oder früheren Amts-,                                 Für folgende Amtshandlungen des Ortsbürgermeisters oder der Verbands-
           Dienst- oder Arbeitsverhältnisses in einer                           gemeindeverwaltung Monsheim in Selbstverwaltungsangelegenheiten der
           eigenen Angelegenheit ist gebührenfrei.                              Ortsgemeinde Flörsheim-Dalsheim sind die nachstehenden Gebühren zu
                                                                                entrichten:
       3. weggefallen
       4. Die Gewährung der Einsicht in ein Doku-                                Lfd.   Gebühren                                              Fester      Aufwandsab-
           ment bei einer Behörde in einer Angele-                                Nr.                                                           Tarif      hängiger Tarif
          genheit der Aus-, Fort- und Weiterbildung                                                                                                          (von - bis)
          ist gebührenfrei.
       5. Die Gewährung der Einsicht in das Wasser-                                                                                              EUR        EUR     EUR
           buch und in diejenigen Entscheidungen,                                 01     Genehmigung z. Verwendung d. Wap-
           auf die die Eintragung Bezug nimmt, bei                                       pens oder der Flagge der Gemeinde für
           einer Behörde ist gebührenfrei.                                               gewerbliche Zwecke (§ 5 Abs. 3 GemO);
       6. A
           uslagen werden auch im Falle der Gebüh-                                      für einmalige Verwendung ..........................     50,00
          renfreiheit einer Amtshandlung erhoben.                                        für regelmäßige Verwendung ....................        100,00
SPENDEN DER AÖR "ENERGIEPROJEKTE MONSHEIM" FÜR TIERHEIM WORMS UND GNADENHOF
Amtsblatt VG Monsheim                                                                 –6–                                                   Freitag, 16. Dezember 2022

02     Verwaltungsgebühr für die Erlaubnis zur                                                                    Hohen-Sülzen
       Benutzung von nichtöffentlichen Wegen
       über den satzungsmäßigen Zweck hin-
       aus (§ 4 Abs. 2 Wegebenutzungssatzung);
                                                                                          Jährliche Sammlung für den
       1. für Krafträder
                                                                                          Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.
                                                                                          Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
       a) für einmalige Benutzung ...........................             10,00   25,00
                                                                                          im Namen des Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V und der Orts-
       b) für regelmäßge Benutzung .......................                25,00   75,00
                                                                                          gemeinde Hohen-Sülzen möchten wir uns bei allen Spenderinnen und
       2. für Pkw‘s und Kombi-Fahrzeuge                                                   Spendern bedanken. Durch unsere Ehrenbürgerin Fr. Wilhelmine Bach und
       a) für einmalige Benutzung ...........................             25,00 75,00     ihr ehrenamtlichem Team konnten so insgesamt 1.120,00 € eingesammelt
       b) für regelmäßige Benutzung ......................                40,00 100,00    und überwiesen werden.
                                                                                          Die Spendensumme wird durch den Volksbund zur Erfassung, Erhaltung
       3. für Lkw‘s und Sonderfahrzeuge                                                   und der Pflege deutscher Kriegsgräber verwendet. Des Weiteren betreut der
       a) für einmalige Benutzung ...........................             40,00 130,00
                                                                                          Verein Angehörige in Fragen zur Kriegsgräberfürsorge, unterstützt die inter-
       b) für regelmäßige Benutzung ......................                50,00 260,00
                                                                                          nationale Zusammenarbeit auf diesem Gebiet und fördert die Bildung sowie
       4. für sonstige Benutzungen                                                        die Begegnung junger Menschen an den Ruhestätten der Toten.
       a) für einmalige Benutzung ...........................             10,00 160,00    Nähere Informationen unter: www.volksbund.de
       b) für regelmäßige Benutzung ......................                25,00 260,00                                        gez. Andreas Thon, Ortsbürgermeister
03     Verwaltungsgebühr für die Erlaubnis zur                            25,00 160,00
       Sondernutzung einer Gemeindestraße
       oder an der Ortsdurchfahrt im Zuge einer
       Landes- oder Kreisstraße nach §§ 41, 42                                            Bekanntmachung
       LStrG.                                                                             Am Dienstag, den 20. Dezember 2022 um 19:30 Uhr findet im Dorfgemein-
                                                                                          schaftshaus Hohen-Sülzen die 25. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des
04     Verwaltungsgebühr für die Erlaubnis für                             5,00   50,00
                                                                                          Ortsgemeinderates Hohen-Sülzen für die Wahlperiode 2019 – 2024 statt.
       das Aufstellen oder Anbringen von We-
       gemarkierungen, Hinweisschildern, Wer-                                             Tagesordnung:
       betafeln oder anderen Gegenständen                                                 I. öffentlicher Teil
       auf oder an nichtöffentlichen Wegen                                                1. Verpflichtung eines Ratsmitgliedes gemäß § 30 Abs. 2
       nach § 4 Abs. 3 Wegebenutzungssatzung                                                   Gemeindeordnung (GemO);
05     Für die Zustimmung zur Eintragung einer                                                 Verpflichtung von Herrn Bernd Christen
       Grundschuld, für Rangrücktrittserklärun-                                           2. Haupt- und Finanzausschuss Hohen-Sülzen
       gen oder für Löschungsbewilligungen                                                     Rechnungsprüfungsausschuss Hohen-Sülzen;
       bei Anträgen mit vorgefertigter                                                         - Nachwahl ordentlicher Mitglieder
       Zustimmungserklärung/                                                              3. Bau- und Dorferneuerungsausschuss Hohen-Sülzen
       Löschungsbewilligung ...................................           10,00   25,00        - Nachwahl eines ordentlichen Mitgliedes
       bei Anträgen ohne vorgefertigte                                                    4. Kultur- und Sozialausschuss
       Zustimmungerklärung/                                                                    Landwirtschafts- und Weinbauausschuss
       Löschungsbewilligung ...................................           25,00 50,00          - Nachwahl stellvertretender Mitglieder
                                                                                          5. Prüfung der Jahresrechnung 2021 der Ortsgemeinde Hohen-Sülzen
06     Für sonstige Genehmigungen, Erlaubnis-                              5,00 130,00
                                                                                               a) Feststellung der Jahresrechnung 2021 gem. § 114 GemO
       se, Ausnahmebewilligungen und andere
                                                                                               b) Entlastung der beteiligten Organe nach § 114 Abs. 1 GemO
       nach § 2 Landesgebührengesetz gebüh-
                                                                                          6. Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und
       renpflichtige Amtshandelungen, sowie
                                                                                               Auslagenersatz in Selbstverwaltungsangelegenheiten der
       nicht eine andere Gebühr vorgeschrie-
                                                                                               Ortsgemeinde Hohen-Sülzen;
       ben ist
                                                                                               Beschlussfassung
07     Für die Bearbeitung von Anträgen auf Er-                   20,00                   7. Bauangelegenheiten
       laubnis der Benutzung gemeindeeige-                                                     - Nachgenehmigung für die Änderung der Fenster am ehem. Pfarrhaus
       nen Geländes für private bzw. gewerb­                                              8. Einwohnerfragen
       liche Zwecke                                                                       9. Mitteilungen und Anfragen
08     Entwidmung öffentlicher Flächen und                                25,00 160,00
       Aufhebung von Wegen, die von Privaten                                              II. nichtöffentlicher Teil
       oder sonst beantsprucht werden                                                     10. Pachtvertrag
                                                                                          11. Mitteilungen und Anfragen
                                                                                                                                   Andreas Thon, Ortsbürgermeister
Flörsheim-Dalsheim, 13.12.2022                    Tobias Rohrwick, Ortsbürgermeister

Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 Satz 4 der Gemeindeordnung von Rheinland-
Pfalz (GemO) zur öffentlichen Bekanntmachung der Satzung über die Erhe-
bung von Verwaltungsgebühren und Auslagenersatz in Selbstverwaltungs-
                                                                                                                      Mörstadt
angelegenheiten der OrtsgemeindeFlörsheim-Dalsheim
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
                                                                                          Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und
Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande ge-
                                                                                          Auslagenersatz in Selbstverwaltungsangelegenheiten der
kommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an
                                                                                          Ortsgemeinde Mörstadt vom 08. Dezember 2022
                                                                                          Aufgrund des § 24 Gemeindeordnung (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153)
gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
                                                                                          in Verbindung mit § 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 20.06.1995
1.	die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmi-
                                                                                          (GVBl. S. 175) und § 2 Abs. 5 Landesgebührengesetzes für Rheinland-Pfalz
    gung der Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt
                                                                                          (LGebG) vom 03.12.1974 (GVBl. S. 578), jeweils in der heute gültigen Fassung,
    worden sind, oder
                                                                                          hat der Ortsgemeinderat Mörstadt am 08.12.2022 folgende Satzung be-
2.	vor Ablauf der Einjahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss be­
                                                                                          schlossen:
    anstandet oder jemand die Verletzung von Verfahrens- und Formvor-
    schriften gegenüber der Ortsgemeinde Flörsheim-Dalsheim oder der
                                                                                                                               §1
    ­Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim unter Bezeichnung des Sach-
                                                                                          In Selbstverwaltungsangelegenheiten erhebt die Ortsgemeinde Gebühren
     verhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend ge-
                                                                                          und Auslagen nach der Landesverordnung über die Gebühren für Amts-
     macht hat.
                                                                                          handlungen allgemeiner Art – Allgemeines Gebührenverzeichnis (Anlage
Hat jemand eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach                  1) – in der jeweils geltenden Fassung, soweit sich nicht aus dem beigefügten
Ablauf der Einjahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.                      – Besonderen Gebührenverzeichnis (Anlage 2) besondere Gebührenfest-
Flörsheim-Dalsheim, 13.12.2022         Tobias Rohrwick, Ortsbürgermeister                legungen ergeben.
SPENDEN DER AÖR "ENERGIEPROJEKTE MONSHEIM" FÜR TIERHEIM WORMS UND GNADENHOF
Amtsblatt VG Monsheim                                                         –7–                                                    Freitag, 16. Dezember 2022

                                   §2                                                      Erteilung einer umfangreichen schriftlichen     38,00   bis   760,00
Für die Erhebung von Gebühren und Auslagen in Selbstverwaltungsangele-                     oder elektronischen Auskunft oder Erteilung
genheiten finden im Übrigen die Vorschriften des Landesgebührengesetzes                    einer schriftlichen oder elektronischen Aus-
sowie der zu dessen Durchführung ergangene Regelungen in der jeweils                       kunft mit umfangreichen Vorbereitungs-
geltenden Fassung Anwendung.                                                               maßnahmen aufgrund eines Informations-
                                                                                           zugangsanspruchs, in einer besoldungs-,
                                §3                                                         versorgungs- oder tarifrechtlichen Angele-
Besondere Gebührenregelungen in einer anderen Satzung der Ortsgemein-                      genheit oder außerhalb eines anhängigen
de Mörstadt gehen den Bestimmungen dieser Verwaltungsgebührensat-                          gesetzlich geregelten sonstigen Verwal-
zung vor.                                                                                  tungsverfahrens bei einem Zeitaufwand von
                                                                                           mehr als 45 Minuten
                                     §4
Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über     2      Akteneinsicht
die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagenersatz in Selbstver-               2.1    Gewährung der Einsicht in ein Dokument          38,00   bis   760,00
waltungsangelegenheiten vom 14.09.2000 außer Kraft.                                        bei einer Behörde außerhalb eines anhängi-
Mörstadt, den 12.12.2022              Stephan Hammer, Ortsbürgermeister                   gen Verwaltungsverfahrens bei einem Zeit-
                                                                                          aufwand von mehr als 45 Minuten
Anlage 1 zur Verwaltungsgebührensatzung der Ortsgemeinde Mörstadt                   2.2   Übermittlung eines Dokuments durch eine          12,00   bis   180,00
Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art                     Behörde zur Einsichtnahme außerhalb eines
(Allgemeines Gebührenverzeichnis) vom 08. November 2007 (GVBl. S. 277)                    anhängigen Verwaltungsverfahrens
in der Fassung vom 22. März 2019 (GVBl. S. 31)                                      3     Herstellung und Übermittlung von
                                                                                          ­Informationsträgern
Aufgrund des § 2 Abs. 2 und 3 des Landesgebührengesetzes vom 3. Dezem-
ber 1974 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom          3.1    Herstellung eines Zweitstücks (Duplikat) ei-     1,00   bis     5,50
21. Juli 2003 (GVBl. S. 212), BS 2013-1, verordnet die Landesregierung:                    ner Urkunde über eine gebührenpflichtige
                                                                                           Amtshandlung (Bescheid, Genehmigung, Er-
                                   §1                                                     laubnis, Zulassung, Ausweis und Ähnliches)
(1)	Für Amtshandlungen allgemeiner Art werden Gebühren nach dem an-                      je angefangene Seite
     liegenden Allgemeinen Gebührenverzeichnis erhoben.                             3.2    Herstellung und Übermittlung einer Kopie                        0,25
(2)	Soweit für Amtshandlungen allgemeiner Art noch kein Gebührentat­                      bis DIN A 4 in schwarz-weiß, ausgenommen
     bestand bestimmt ist, werden Gebühren längstens bis zum Ablauf von                    eine Kopie eines Betriebsprüfungsberichts,
     einem Jahr nach Inkrafttreten der Rechtsvorschrift, auf der die Amts-                 die eine steuerpflichtige Person neben der
     handlung beruht, nach vergleichbaren Gebührentatbeständen des an-                     für sie bestimmten Ausfertigung erhält je
     liegenden Allgemeinen Gebührenverzeichnisses erhoben. Lässt sich ein                  angefangene Seite
     vergleichbarer Gebührentatbestand nicht feststellen, ist eine Gebühr           3.3    Herstellung und Übermittlung eines sonsti-       1,00   bis   500,00
     nach dem Zeitaufwand gemäß § 2 zu erheben; die Gebühr darf 5.000,00                   gen Informationsträgers (z. B. Abschrift, Ab-
     EUR nicht überschreiten.                                                             druck, Auszug, Kopie, Farbkopie, Lichtpause,
                                                                                          Druck oder sonstige Vervielfältigung)
                                     §2
                                                                                          Anmerkungen zu lfd. Nr. 1 bis 3
Sind Gebühren nach dem Zeitaufwand zu bemessen, werden für Personal-
und Sachkosten je angefangene Viertelstunde für Beamtinnen und Beamte                     1. Die Erteilung einer mündlichen oder einer
mit der Befähigung für                                                                        einfachen schriftlichen oder elektroni-
    das vierte Einstiegsamt 25,70 EUR,                                                        schen Auskunft ist gebührenfrei.
    das dritte Einstiegsamt     17,51 EUR,                                                2. Die Erteilung einer Auskunft aufgrund ei-
    das zweite Einstiegsamt 15,08 EUR und                                                     nes bestehenden oder früheren Amts-,
    das erste Einstiegsamt      12,72 EUR                                                     Dienst- oder Arbeitsverhältnisses in einer
erhoben. Satz 1 gilt auch für Beschäftigte in vergleichbaren Entgeltgruppen.                  eigenen Angelegenheit ist gebührenfrei.
                                                                                          3. weggefallen
                                     §3
                                                                                          4. Die Gewährung der Einsicht in ein Doku-
(weggefallen)
                                                                                              ment bei einer Behörde in einer Angele-
                                                                                              genheit der Aus-, Fort- und Weiterbildung
                                   §4
                                                                                              ist gebührenfrei.
Für Amtshandlungen, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung nachgesucht
waren, aber erst nach ihrem Inkrafttreten vorgenommen werden, sind Ge-                    5. Die Gewährung der Einsicht in das Wasser-
bühren nach dem bisher geltenden Recht zu erheben, sofern dies für die                        buch und in diejenigen Entscheidungen,
Gebührenschuldnerin oder den Gebührenschuldner günstiger ist.                                 auf die die Eintragung Bezug nimmt, bei
                                                                                              einer Behörde ist gebührenfrei.
                                       §5                                                 6. Auslagen werden auch im Falle der Ge-
(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.                              bührenfreiheit einer Amtshandlung erho-
(2)	Gleichzeitig tritt, vorbehaltlich der Regelung in § 4, die Landesverord-                 ben.
     nung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art (Allge-              4     Amtliche Beglaubigungen, Ausstellung
     meines Gebührenverzeichnis) vom 15. Januar 2002 (GVBl. S. 61, BS 2013-               von Bescheinigungen, Zeugnissen und
     1-1) außer Kraft.                                                                    Genehmigungen sowie Aufnahme von
                                                                                          Anträgen und Niederschriften
noch Anlage 1
                                                                                    4.1   Amtliche Beglaubigung eines Dokumentes,           2,50   bis    15,00
Allgemeines Gebührenverzeichnis
                                                                                          einer Unterschrift oder eines Handzeichens
                                                                                          je angebrachtem Beglaubigungsvermerk
Lfd.   Gegenstand                                           Gebühr EUR              4.2    Ausstellung einer Bescheinigung, eines           4,00   bis   175,00
Nr.                                                                                        Zeugnisses oder einer Genehmigung
       Lfd. Nr. 1 bis 5 finden nur Anwendung, so-                                   4.3   Aufnahme eines Antrags oder einer Nieder-        nach Zeitaufwand
       weit in anderen Rechtsvorschriften weder                                           schrift je angefangene Arbeitsviertelstunde
       eine Gebühr bestimmt noch Gebührenfrei-
       heit vorgesehen ist. § 2 Abs. 5 des Landes-                                        Anmerkungen zu lfd. Nr. 4
       gebührengesetzes bleibt unberührt.
                                                                                          In folgenden Angelegenheiten besteht Ge-
1      Auskunft                                                                           bührenfreiheit:
SPENDEN DER AÖR "ENERGIEPROJEKTE MONSHEIM" FÜR TIERHEIM WORMS UND GNADENHOF
Amtsblatt VG Monsheim                                                                       –8–                                                                   Freitag, 16. Dezember 2022

       1. Ausstellung einer Bescheinigung zur Er-                                                03   Verwaltungsgebühr für die Erlaubnis zur                               25,00 160,00
          langung von Fahrpreisermäßigungen,                                                           Sondernutzung einer Gemeindestraße
       2. Angelegenheiten des Schul- und Hoch-                                                        oder an der Ortsdurchfahrt im Zuge einer
           schulbesuchs sowie der Aus-, Fort- und                                                      Landes- oder Kreisstraße nach §§ 41, 42
           Weiterbildung, einschließlich der Ausstel-                                                  LStrG.
           lung einer Bescheinigung zur Erlangung                                                 04   Verwaltungsgebühr für die Erlaubnis für                                5,00   50,00
           von Fahrpreisermäßigungen, für Schüle-                                                      das Aufstellen oder Anbringen von We-
           rinnen und Schüler sowie Studentinnen                                                       gemarkierungen, Hinweisschildern, Wer-
           und Studenten; bei amtlichen Beglaubi-                                                      betafeln oder anderen Gegenständen
           gungen von Dokumenten, Unterschriften                                                       auf oder an nichtöffentlichen Wegen
           und Handzeichen entfällt diese Gebüh-                                                       nach § 4 Abs. 3 Wegebenutzungssatzung
           renbefreiung ab der vierten Beglaubigung                                               05   Für die Zustimmung zur Eintragung einer
           je Dokument,                                                                                Grundschuld, für Rangrücktrittserklärun-
       3. Zahlung von Ruhegehältern, Witwen- und                                                      gen oder für Löschungsbewilligungen
           Waisengeldern, Krankengeldern, Unter-                                                       bei Anträgen mit vorgefertigter
           stützungen und dergleichen aus öffent­                                                      Zustimmungserklärung/
           lichen und privaten Kassen,                                                                 Löschungsbewilligung ...................................              10,00   25,00
                                                                                                       bei Anträgen ohne vorgefertigte
       4. Gnadensachen, Angelegenheiten der So-                                                       Zustimmungerklärung/
           zial- und Jugendhilfe und der Kriegsopfer-                                                  Löschungsbewilligung ...................................              25,00 50,00
           fürsorge sowie, soweit hierfür kommunale
           Gebietsköperschaften zuständig sind, An-                                               06   Für sonstige Genehmigungen, Erlaubnis-                                 5,00 130,00
           gelegenheiten der Grundsicherung für                                                        se, Ausnahmebewilligungen und andere
           Arbeitssuchende,                                                                            nach § 2 Landesgebührengesetz gebüh-
                                                                                                       renpflichtige Amtshandelungen, sowie
       5. Nachweise der Bedürftigkeit,                                                                 nicht eine andere Gebühr vorgeschrie-
       6. 
          Bescheinigungen in Steuersachen. Sind                                                        ben ist
          neben der Gebühr nach lfd. Nr. 4.3 Ausla-                                               07   Für die Bearbeitung von Anträgen auf Er-                     20,00
          gen nach § 10 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 des Lan-                                                   laubnis der Benutzung gemeindeeige-
          desgebührengesetzes zu erstatten, ermä-                                                      nen Geländes für private bzw. gewerb­
          ßigt sich die Gebühr je angefangene                                                          liche Zwecke
          Viertelstunde um 0,15 EUR.                                                              08   Entwidmung öffentlicher Flächen und                                   25,00 160,00
5      Bestellungen, Zulassungen und                                                                   Aufhebung von Wegen, die von Privaten
       Anerkennungen                                                                                   oder sonst beantsprucht werden
5.1    Bestellung und Vereidigung als                              42,00     bis   410,00
                                                                                              Mörstadt, 12.12.2022                              Stephan Hammer, Ortsbürgermeister
       sachverständige Person
5.2    Zulassung und Vereidigung für den privaten                  16,50     bis   410,00     Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 Satz 4 der Gemeindeordnung von Rheinland-
       Beruf                                                                                  Pfalz (GemO) zur öffentlichen Bekanntmachung der Satzung über die Erhe-
5.3    Sonstige Anerkennung oder Zulassung                         16,50     bis   820,00     bung von Verwaltungsgebühren und Auslagenersatz in Selbstverwaltungs-
                                                                                              angelegenheiten der Ortsgemeinde Mörstadt
                                                                                              Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
Anlage 2
                                                                                              Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande ge-
Besonderes Gebührenverzeichnis
                                                                                              kommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an
Für folgende Amtshandlungen des Ortsbürgermeisters oder der Verbands-
                                                                                              gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
gemeindeverwaltung Monsheim in Selbstverwaltungsangelegenheiten der
                                                                                              1.	die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmi-
Ortsgemeinde Mörstadt sind die nachstehenden Gebühren zu entrichten:
                                                                                                  gung der Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt
                                                                                                  worden sind, oder
Lfd.   Gebühren                                                 Fester     Aufwandsab-        2.	vor Ablauf der Einjahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean-
Nr.                                                              Tarif     hängiger Tarif         standet oder jemand die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschrif-
                                                                             (von - bis)          ten gegenüber der Ortsgemeinde Mörstadt oder der Verbandsgemein-
                                                                  EUR        EUR     EUR          deverwaltung Monsheim unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die
                                                                                                  Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
01     Genehmigung z. Verwendung d. Wap-
       pens oder der Flagge der Gemeinde für                                                  Hat jemand eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach
       gewerbliche Zwecke (§ 5 Abs. 3 GemO);                                                  Ablauf der Einjahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
       für einmalige Verwendung ..........................       50,00                        Mörstadt, 12.12.2022                 Stephan Hammer, Ortsbürgermeister
       für regelmäßige Verwendung ....................          100,00
02     Verwaltungsgebühr für die Erlaubnis zur                                                Kurzprotokoll
       Benutzung von nichtöffentlichen Wegen                                                  über die 24. öffentlich / nicht öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderats
       über den satzungsmäßigen Zweck hin-                                                    Mörstadt am Donnerstag, 27.10.2022, im Dorfgemeinschaftshaus der
       aus (§ 4 Abs. 2 Wegebenutzungssatzung);                                                Ortsgemeinde Mörstadt.
       1. für Krafträder
       a) für einmalige Benutzung ...........................              10,00    25,00     Tagesordnung
       b) für regelmäßge Benutzung .......................                 25,00    75,00     TOP 1 Einwohnerfragen
       2. für Pkw‘s und Kombi-Fahrzeuge                                                       Ein Einwohner stellt die Anfrage bezüglich der Aufstellung eines Straßen-
       a) für einmalige Benutzung ...........................              25,00 75,00        schildes in der Kernerstraße. Der Vorsitzende erklärt, dass die Angelegenheit
       b) für regelmäßige Benutzung ......................                 40,00 100,00       mit der Ordnungsbehörde besprochen wurde und diese das Schild aufstel-
                                                                                              len wollte. Er wird bei der Ordnungsbehörde nachfragen wie der Stand ist.
       3. für Lkw‘s und Sonderfahrzeuge
       a) für einmalige Benutzung ...........................              40,00 130,00       TOP 2.1     Spendenangelegenheit
       b) für regelmäßige Benutzung ......................                 50,00 260,00       Sachspende des Heimatvereins zur Förderung der Ortsverschönerung
                                                                                              (fünf Sitzbänke)
       4. für sonstige Benutzungen
                                                                                              Gemäß § 94 Abs. 3 GemO beschließt der Ortsgemeinderat Mörstadt einstim-
       a) für einmalige Benutzung ...........................              10,00 160,00
                                                                                              mig, dass die Sachspende des Heimatvereins im Wert von 1.844,50 € für die
       b) für regelmäßige Benutzung ......................                 25,00 260,00
                                                                                              fünf Sitzbänke, zur Förderung der Ortsverschönerung, angenommen wird.
SPENDEN DER AÖR "ENERGIEPROJEKTE MONSHEIM" FÜR TIERHEIM WORMS UND GNADENHOF
Amtsblatt VG Monsheim                                                         –9–                                                    Freitag, 16. Dezember 2022

TOP 2.2     Spendenangelegenheit                                                  werden rechtliche Schritte eingeleitet. Bisher erfolgte noch keine Rückmel-
Spende des Turnvereins 1863 Mörstadt e.V. zur Förderung der Ortsver-              dung. Das Dokument wurde den Fraktionen vor der Sitzung zur Kenntnis
schönerung                                                                        zugeleitet.
Gemäß § 94 Abs. 3 GemO beschließt der Ortsgemeinderat Mörstadt einstim-           Steinmauern am Kreisel:
mig, dass die Geldspende des Turnvereins 1863 Mörstadt e.V. in Höhe von           Herr Hammer teilt mit, dass laut Aussage eines Gartenlandschaftsbauers, die
100,00 € zweckgebunden für die Einweihungsfeier des renovierten Rathau-           Säuberung der Steinmauern am Kreisel sehr kostenaufwendig wird und vo-
ses angenommen wird.                                                              raussichtlich keinen Nutzen bringt. Durch die Witterung werden die Mauern
                                                                                  schnell wieder dreckig und so aussehen wie bisher. Deshalb wird auf eine
TOP 3 Auftragsvergabe                                                             Säuberung verzichtet.
- Entschlammungsarbeiten am Woog
Der Ortsgemeinderat Mörstadt beschließt mehrheitlich, bei einer Enthal-           Grünstreifen an der alten Schreinerei Sperb:
tung, den Auftrag für die Entschlammungsarbeiten am Woog der Firma M. P.          Zurzeit ruhen die Arbeiten auf dem Gelände, da die Mieter bisher noch nicht
Preißinger e. K. aus Biblis zum Angebotspreis in Höhe von 14.018,20 € brutto      ausgezogen sind. Nach Rücksprache mit den Eigentümern wird der Grün-
zu vergeben.                                                                      streifen demnächst groß gereinigt. Nachdem alle Arbeiten abgeschlossen
                                                                                  sind, wird der betroffene Teil der Fläche wiederhergestellt.
TOP 4 Anschaffung von Hundetoiletten                                              Errichtung eines Gartenhauses in der Borngasse:
Der Ortsgemeinderat beschließt mehrheitlich bei einer Enthaltung, die An-         Herr Hammer teilt mit, dass Herr Bothe die Bauabteilung der Verbandsge-
schaffung von vier weiteren Hundekotbeutelspendern der Marke DepoDog              meinde über die Errichtung des Gartenhauses auf einem Grundstück in der
Junior mit Müllgefäßen und die Aufstellung an den vom Bau- und Friedhofs-         Borngasse informiert hat. Die Verbandsgemeinde wird dies nun prüfen.
ausschuss vorgeschlagenen Standorten.
                                                                                  Bordsteine „Im Wert“:
TOP 5 Bepflanzung Straßenbegleitgrün „Im Wert“                                    Es fand eine Begehung im Baugebiet „Im Wert“ statt. Auf einer Länge von ca.
Der Ortsgemeinderat Mörstadt folgt dem Empfehlungsbeschluss des Bau-              20 Metern ist eine leichte Absenkung der Rundborde festzustellen. Vor allem
und Friedhofausschusses einstimmig und beauftragt die Verwaltung mit der          sind aber Risse bzw. gebrochene Rundborde zu erkennen. Es wurde verein-
Anschaffung und Pflanzung der vorgeschlagenen Bäume durch einen Fach-             bart, dass das Schadensbild bis zum Ende der Gewährleistungszeit zu be-
betrieb. Die Pflanzstandorte sind mit der OG und der VG abzusprechen.             obachten ist. Vor Ablauf wird der Schaden nochmals begutachtet und Ab-
                                                                                  hilfe geschaffen. Alle Schäden sind dokumentiert und der betroffenen Firma
TOP 6	Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) im beschleunigten Ver-                 gemeldet.
          fahren gemäß § 13a i.V.m. § 13 BauGB für den Bereich „In den            Heckenschnitt zum Feld am Dorfgemeinschaftshaus:
          Bandweiden II - 1. Änderung“                                            Herr Hammer berichtet, dass der Heckenschnitt nach Begutachtung an den
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB                                      Bauhof der Verbandsgemeinde in Auftrag gegeben wurde.
Der Ortsgemeinderat Mörstadt beschließt einstimmig folgende Verfahrens-
schritte:                                                                         Zufahrt von Mitarbeitern der Deponie über den Feldweg:
1. 	Für den in der Beschlussanlage Nr. 1 gekennzeichneten Bereich wird ein       Die Leitung der Bauschuttdeponie Worms Nord in Abenheim wurde über
     Bebauungsplan aufgestellt (Bebauungsplanvorentwurf „In den Band-             den Sachstand informiert und wird ihre Mitarbeiter darauf hinweisen den
     weiden II – 1. Änderung“). Eine sich aus städtebaulichen Erfordernissen      offiziellen Weg zu befahren.
     ergebende Anpassung des Geltungsbereichs bleibt vorbehalten.                 Innentüren Dorfgemeinschaftshaus:
2. Folgende Planungsziele werden begründet:                                       Eine Begehung bezüglich der Innentüren im Dorfgemeinschaftshaus hat
     a.	Wiederherstellung der städtebaulichen Ordnung unter Berücksich-          stattgefunden. Für eine erneute Ausschreibung wird die Sachlage mit Herrn
          tigung der tatsächlichen Wohnverhältnisse.                              Coban abgestimmt.
     b.	Gewährleistung der Erhaltung und Fortentwicklung des Gebietes.
     c.	Der Bebauungsplanvorentwurf erhält folgende Bezeichnung: „In             Anfragen:
          den Bandweiden II – 1. Änderung“.                                       Asphaltbelag „Im Wert“:
     d.	Der Bebauungsplan „In den Bandweiden II – 1. Änderung“ ändert            Ein Ratsmitglied erklärt, dass im Straßenbelag/ Asphalt rechteckige Abdrü-
          nach seinem Inkrafttreten in seinem Geltungsbereich den beste-          cke zu sehen seien. Der Vorsitzende erläutert, dass dies schon von einem
          henden Bebauungsplan „In den Bandweiden II“.                            Bürger angemerkt wurde. Es wird vermutet, dass ein Zulieferer einer dort
     e.	Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt das beschleu-             ansässigen Firma den Schaden verursacht hat. Herr Hammer hat die Ord-
          nigte Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen.                        nungsbehörde gebeten die Firma zu kontaktieren und, falls die Vermutung
     f. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.                        zutrifft, ihre Zulieferer darauf hinzuweisen entsprechende Maßnahmen zum
                                                                                  Schutz des Straßenbelages zu treffen.
TOP 7	Wirtschaftsplan 2023 der Wirtschaftsförderungsgesellschaft                 TOP 9 Vertragsangelegenheiten
       Südlicher Wonnegau mbH.                                                    Der Ortsgemeinderat Mörstadt beschließt einstimmig über eine Vertrags­
Der Ortsgemeinderat nimmt den Wirtschaftsplan der Wirtschaftsförde-               angelegenheit.
rungsgesellschaft Südlicher Wonnegau mbH Monsheim für das Jahr 2023
zur Kenntnis.                                                                     TOP 10 Mitteilungen und Anfragen
                                                                                  Mitteilungen:
TOP 8 Mitteilungen und Anfragen                                                   Im nichtöffentlichen Teil gibt es keine Mitteilungen.
Mitteilungen:
Kreisverkehr der L425:                                                            Anfragen:
Der erste Beigeordnete berichtet über den Stand der Neugestaltung des             Es werden verschiedene nichtöffentliche Anfragen gestellt.
Kreisels an der L425. Wie in einer der letzten Sitzungen bereits erwähnt, wur-
de festgestellt, dass der äußere Ring unter der Folie mit Schotter ausgeführt     Hinweis:	
                                                                                           Im Internet unter https://monsheim.more-rubin1.de können
ist. Diesen hat die Firma Grünbau Schweida nicht entfernt, sondern ein Ge-                 alle bereits veröffentlichten Protokolle jederzeit gelesen wer-
misch aus Sand und Substrat mit Mager- und Sandrasen darüber angelegt.                     den. Sie finden das Protokoll über die Recherche-Funktion.
Die Zypressen wurden geschnitten und die Samen für die Blühwiese einge-                                                  Charlotte Feickert, Schriftführerin
sät. Im inneren Teil des Kreisels sind erdfarbige Dreiecke zu erkennen. In die-
sen wurden die Narzissen gepflanzt. Auch die Fahnenmasten wurden von
der Fa. Grünbau Schweida mit neuen Fundamenten versehen.
Fenstersteuerung Dorfgemeinschaftshaus:
Der Vorsitzende teilt mit, dass noch einmal bei der Firma, die für den Einbau
der Fenstersteuerungen beauftragt wurde, angefragt wurde wann der Ein-                                         Monsheim
bau erfolgt. Bisher gab es noch keine Rückmeldung der Firma.
Putzschäden Rathaus:                                                              Bekanntmachung
Die immer noch bestehenden Schäden am Rathaus wurden dem Planer                   Am Montag, den 19. Dezember 2022 um 19:00 Uhr findet in der alten Gü-
schon mehrfach mitgeteilt. Es erfolgte keinerlei Rückmeldung. Nun wurde           terhalle Monsheim die 33. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsge-
ein Schreiben an den Planer versendet. Wenn hierauf keine Antwort erfolgt,        meinderats Monsheim für die Wahlperiode 2019 – 2024 statt.
SPENDEN DER AÖR "ENERGIEPROJEKTE MONSHEIM" FÜR TIERHEIM WORMS UND GNADENHOF
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