"Föritztalkurier" Amtsblatt - der Gemeinde Föritztal - Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz
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„Föritztalkurier“
Amtsblatt
der Gemeinde Föritztal
Jahrgang 2018 Mittwoch, den 15. August 2018 Nummer 2AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2018 -2-
Inhaltsverzeichnis:
Amtliche und
öffentliche Bekanntmachungen
Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal
Sitzungen des Gemeinderates Föritztal und Öffnungszeiten
seiner Ausschüsse
• 2. Sitzung des Gemeinderates Föritztal
der Gemeindeverwaltung Föritztal
am 28.08.2018........................................................ Seite 2 96524 Föritztal, Schierschnitzer Straße 9
OT Neuhaus-Schierschnitz
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
Kommunalwahlen in der Gemeinde Föritztal am 28.10.2018 Montag 09.00 - 12.00 Uhr
• Öffentliche Bekanntmachung zur Aufforderung Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl des Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr
Bürgermeisters in der Gemeinde Föritztal.............. Seite 2
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
• Öffentliche Bekanntmachung zur Aufforderung
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die
Wahl der Gemeinderatsmitglieder in der
Gemeinde Föritztal ................................................. Seite 4
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Öffentlicher Teil........................................................... Seite 6 Föritztal, Außenstelle Judenbach
96515 Föritztal, Bellershöhe 1
OT Judenbach
Montag geschlossen
Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Sitzungen des Gemeinderates
und seiner Ausschüsse BÜRGERPOLIZEI
für die Gemeinde Föritztal
2. Sitzung des Gemeinderates Föritztal Sprechzeiten:
dienstags von 14.00 bis 18.00 Uhr
Am Dienstag, dem 28.08.2018, findet um 19.00 Uhr im
Kultursaal der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße im Büro in der Gemeindeverwaltung
9, 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz die 2. Sitzung 96524 Föritztal, Schierschnitzer Straße 9
des Gemeinderates Föritztal statt. OT Neuhaus-Schierschnitz
Tagesordnung Telefon: 036764 / 79636
Öffentlicher Teil:
1. Bürgerfragestunde
2. Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils Kommunalwahlen in der Gemeinde Föritztal
der 1. Sitzung des Gemeinderates vom 17.07.2018 am 28.10.2018
3. Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der
in der Gemeinderatssitzung am 17.07.2018 gefassten Öffentliche Bekanntmachung
nicht öffentlichen Beschlüsse zur Aufforderung zur Einreichung
4. Anfragen und Mitteilungen von Wahlvorschlägen zur Wahl des Bürgermeisters
NICHTÖFFENTLICHER TEIL: in der Gemeinde Föritztal
Föritztal, den 15.08.2018 Wahl des Bürgermeisters
Wolfgang Scheler 1.
Staatlich Beauftragter In der Gemeinde Föritztal wird am 28. Oktober 2018 ein haupt-
Gemeinde Föritztal amtlicher Bürgermeister gewählt.
Zum hauptamtlichen Bürgermeister, der als Beamter auf Zeit auf
Alle Bürgerinnen und Bürger sind zum öffentlichen Teil der die Dauer von sechs Jahren gewählt wird, ist jeder Wahlberech-
Sitzung recht herzlich eingeladen. tigte im Sinne §§ 1 und 2 (Thüringer Kommunalwahlgestz-ThürK-
WG) wählbar, der am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet hat.
Personen die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitglieds-
staates der Europäischen Union besitzen, sind unter denselben
Bedingungen wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche. Nicht
wählbar ist, wer am Wahltag das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Zum hauptamtlichen Bürgermeister kann auch ein Bewerber ge-
wählt werden, der zur Zeit der Wahl seinen Aufenthalt nicht in der
Gemeinde hat.
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind neben der Bun-
desrepublik Deutschland: Königreich Belgien, Republik Bulgari-
en, Königreich Dänemark, Republik Estland, Republik Finnland,
Französische Republik, Hellenische Republik (Griechenland ), Ir-
land, Italienische Republik, Republik Kroatien, Republik Lettland,
Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg, Republik Malta,
Königreich der Niederlande, Republik Österreich, Republik Po-
len, Portugiesische Republik, Rumänien, Königreich Schweden,AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2018 -3-
Republik Slowenien, Slowakische Republik, Königreich Spanien, Dem Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe sind als An-
Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbri- lagen beizufügen:
tannien und Nordirland sowie Republik Zypern. a) die Erklärungen des Bewerbers nach Anlage 6a zur ThürK-
Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit WO, dass er seiner Aufnahme als Bewerber in den Wahlvor-
oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt schlag zustimmt, nicht für dieselbe Wahl in einem anderen
oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen Wahlvorschlag aufgestellt ist, ob er mit dem Ministerium für
Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet. Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Be-
Zum Bürgermeister kann außerdem nicht gewählt werden, wer auftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat,
nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheit- dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte ein-
liche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgeset- verstanden ist sowie dass ihm die Eignung für eine Berufung
zes und der Landesverfassung eintritt. Darüber hinaus ist zum in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes
Bürgermeister nicht wählbar, wer im Übrigen die persönliche geltenden Bestimmungen nicht fehlt,
Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den b) eine Ausfertigung der Niederschrift nach § 15 Abs.3 Satz 1
für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht besitzt. ThürKWG über die nach § 15 Absatz 1 ThürKWG von der
Jeder Bewerber für das Amt des Bürgermeisters hat für die Zu- Partei oder Wählergruppe durchzuführende Versammlung,
lassung zur Wahl gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde eine c) Versicherungen an Eides statt des Versammlungsleiters und
schriftliche Erklärung abzugeben, ob er wissentlich als haupt- zwei weiterer Teilnehmer der Versammlung nach § 15 Absatz
amtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für 3 Satz 2 ThürKWG,
Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauf- d) eine Bescheinigung der Gemeinde seiner Hauptwohnung
tragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat; er muss über die Wählbarkeit nach dem Muster der Anlage 22 zur
ferner erklären, dass er mit der Einholung der erforderlichen ThürKWO, wenn die Hauptwohnung nicht in der Gemeinde
Auskünfte insbesondere beim Landesamt für Verfassungsschutz ist, in der er sich bewirbt.
sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staats- 1.3
sicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstanden ist und Der Wahlvorschlag des Einzelbewerbers muss nach dem Muster
ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach der Anlagen 7 und 7a zur ThürKWO den Nachnamen des Be-
den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt werbers als Kennwort, den Vornamen, das Geburtsdatum, den
( § 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG ). Beruf und die Anschrift des Bewerbers sowie unter Angabe des
1.1 Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums und der Anschrift die
Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters können von Unterschriften von mindestens fünfmal soviel Wahlberechtigten
Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, Wähler- tragen, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind ( insgesamt
gruppen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Zur Einrei- 110 Unterschriften ).Bewirbt sich der bisherige Bürgermeister
chung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert. als Einzelbewerber, sind keine Unterstützungsunterschriften er-
Jede Partei, jede Wählergruppe oder jeder Einzelbewerber kann forderlich.
nur einen Wahlvorschlag einreichen, der nur einen Bewerber ent- Dem Wahlvorschlag des Einzelbewerbers ist als Anlage beizu-
halten darf und dem eine Erklärung des Bewerbers nach § 24 fügen:
Abs. 3 Satz 3 ThürKWG beizufügen ist. Der Bewerber darf nur in Die Erklärungen des Bewerbers nach Anlage 6a zur ThürKWO,
einem Wahlvorschlag aufgestellt werden; er muss hierzu seine dass er für dieselbe Wahl nicht in einem anderen Wahlvorschlag
Zustimmung schriftlich erteilen, sofern er Bewerber im Wahlvor- aufgestellt ist, zur Zusammenarbeit mit dem Ministerium für
schlag einer Partei oder Wählergruppe ist. Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauf-
Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe muss den tragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat, dass er
Namen und ggf. die Kurzbezeichnung der Partei oder Wähler- mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte einverstanden ist
gruppe als Kennwort tragen; dem Kennwort kann eine weitere sowie das ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenver-
Bezeichnung hinzugefügt werden, wenn das zur deutlichen Un- hältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmun-
terscheidung der Wahlvorschläge erforderlich ist. Gemeinsame gen nicht fehlt.
Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter Zusätzlich ist eine Bescheinigung der Gemeinde seiner Haupt-
Parteien oder Wählergruppen tragen. Die Wahlvorschläge von wohnung über die Wählbarkeit nach dem Muster der Anlage 22
Parteien und Wählergruppen müssen die Unterschriften von zur ThürKWO beizufügen, wenn die Hauptwohnung nicht in der
zehn Wahlberechtigten tragen, die nicht Bewerber des Wahlvor- Gemeinde ist, in der er sich bewirbt.
schlags sind. Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag unter- (Vgl. zum bisherigen Text §§ 17 Nr.1 und 2, 18 Abs. 3 ThürKWO;
zeichnen. Bei Mehrfachunterzeichnungen erklärt der Wahlaus- § 24 Abs. 2 bis 4 ThürKWG.)
schuss die Unterzeichnung für ungültig. 2.
In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellvertre- Der von einer Partei oder einer Wählergruppe aufgestellte Be-
ter zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter müs- werber muss in einer zu diesem Zweck einberufenen Versamm-
sen wahlberechtigt sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste lung von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den
Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter, der zweite wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe in geheimer
als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter und nicht auch der Abstimmung gewählt werden. Jeder stimmberechtigte Teilneh-
Stellvertreter bezeichnet, dann ist der erste Unterzeichner des mer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern
Wahlvorschlags der Stellvertreter. ist Gelegenheit zu geben sich und ihre Ziele der Versammlung in
Soweit im Thüringer Kommunalwahlgesetz nicht anders bestimmt angemessener Zeit vorzustellen. Zur Aufstellung eines gemein-
ist, sind nur der Beauftragte und bei seiner Verhinderung sein samen Wahlvorschlags ist eine gemeinsame Versammlung aller
Stellvertreter berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvor- beteiligten Wahlvorschlagsträger durchzuführen. Der Bewerber
schlag abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt kann auch durch eine Versammlung von Delegierten, die von
die Erklärung des Beauftragten. Der Beauftragte und sein Stell- den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlbe-
vertreter können durch schriftliche Erklärung der Mehrheit der rechtigten Angehörigen der Wählergruppe aus der Mitte einer
Unterzeichner des Wahlvorschlags gegenüber dem Wahlleiter vorgenannten Mitgliederversammlung zu diesem Zweck gewählt
der Gemeinde abberufen und durch andere ersetzt werden. worden sind, in geheimer Abstimmung gewählt werden.
1.2 Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl des Bewer-
Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nach bers, Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung
dem Muster der Anlage 5 zur Thüringer Kommunalwahlordnung sowie die Zahl der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag ein-
enthalten: zureichen.
Hierbei haben der Versammlungsleiter und zwei weitere Teil-
a) das Kennwort der einreichenden Partei oder Wählergruppe
nehmer der Versammlung gegenüber dem Wahlleiter der Ge-
b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift meinde an Eides statt zu versichern, dass die Wahl in geheimer
des Bewerbers Abstimmung erfolgt ist, dass jeder stimmberechtigte Teilnehmer
c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertreter der Versammlung vorschlagsberechtigt war und den Bewerbern
d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe Gelegenheit gegeben wurde, sich und ihre Ziele der Versamm-
ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer lung in angemessener Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter ist zur
Anschrift. Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig;AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2018 -4- er gilt insoweit als zuständige Behörde im Sinne des § 156 Straf- 3.4 gesetzbuches. Trägt der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers noch nicht die 3. erforderliche Zahl an Unterschriften, so wird dieser Wahlvor- Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht auf- schlag ebenfalls vom Wahlleiter der Gemeinde mit einer Liste zur grund eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags seit der letzten Leistung der noch erforderlichen Unterschriften (Anlage 7a zur Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im ThürKWO) verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Kreistag des Landkreises Sonneberg oder im Gemeinderat der Wahlvorschlages ausgelegt. Die Ausführungen unter 3.3.gelten Gemeinde Föritztal vertreten sind, müssen neben den Unter- entsprechend. schriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder 4. Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich von viermal Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntma- soviel Wahlberechtigten unterstützt werden, wie Gemeinderats- chung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen mitglieder zu wählen sind (insgesamt 98 Unterschriften ). eingereicht werden. Sie müssen spätestens am 14.09.2018 bis Auch die Parteien und Wählergruppen gelten als ununterbrochen 18.00 Uhr eingereicht sein. Die Wahlvorschläge sind beim Wahl- im Gemeinderat vertreten, die in einer der bisherigen Gemein- leiter der Gemeinde Herrn Praß, Wahlamt, Schierschnitzer Stra- den Neuhaus-Schierschnitz, Judenbach und Föritz im Gemein- ße 9, 96524 Föritztal einzureichen. derat vertreten waren. Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 14.09.2018 3.1 18.00 Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Beauf- Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträ- tragten des Wahlvorschlags und der Mehrheit der übrigen Unter- ger eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag oder Ge- zeichner des Wahlvorschlags oder durch schriftliche Erklärung meinderat vertreten ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen des Einzelbewerbers zurückgenommen werden. einzelnen Wahlvorschlags neben den Unterschriften von zehn (Vgl. zum bisherigen Text §§ 17 Nr.6 und 21 Abs. 2 ThürKWO; Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder §§ 17 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 1 Satz 2 ThürKWG.) Wählergruppe zu tragen hat, zusätzliche Unterstützungsunter- 5. schriften von viermal so vielen Wahlberechtigten wie Gemeinde- Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein Wahlvorschlag einge- ratsmitglieder zu wählen sind. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag reicht, so wird die Wahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen bedarf keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn Bewerber durchgeführt. dessen Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl in ihrer Ge- (Vg. zum bisherigen Text § 17 Nr. 7 ThürKWO; § 24 Abs. 7 samtheit im Gemeinderat oder im Kreistag aufgrund desselben Satz 1 ThürKWG.) gemeinsamen Wahlvorschlags ununterbrochen vertreten sind 6. oder wenn einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger mit einem Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter der eigenen einzelnen Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunter- Gemeinde unverzüglich auf Mängel überprüft und die Beauftrag- schriften bedürfte, weil der Wahlvorschlagsträger seit der letzten ten oder die Einzelbewerber aufgefordert, festgestellte Mängel Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im zu beseitigen. Mängel der Wahlvorschläge müssen spätestens Kreistag des Landkreises Sonneberg, in dem die Gemeinde liegt am 24.09.2018 18.00 Uhr behoben sein. oder im Gemeinderat vertreten ist. Am 25.09.2018 tritt der Wahlausschuss der Gemeinde zusam- 3.2 men und beschließt, ob die eingereichten Wahlvorschläge den Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn eine durch das Thüringer Kommunalwahlgesetz und die Thüringer Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Na- Kommunalwahlordnung gestellten Anforderungen entsprechen men einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die Mehr- und als gültig zuzulassen sind. Stirbt ein Bewerber oder verliert heit der Unterzeichner des Wahlvorschlags (§ 14 Abs. 1 Satz 4 er die Wählbarkeit nach der Zulassung des Wahlvorschlag, aber ThürKWG) bereits Bewerber oder Unterzeichner des früheren vor der Wahl, so findet die Wahl nicht statt. Wahlvorschlags war. 7. 3.3 Die im Thüringer Kommunalwahlgesetz oder in der Thüringer Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung von Unterstüt- Kommunalwahlordnung vorgesehenen Fristen und Termine ver- zungsunterschriften persönlich nach der Einreichung des Wahl- längern oder ändern sich nicht dadurch, dass der letzte Tag der vorschlags in eine vom Wahlleiter bei der Gemeindeverwaltung Frist oder ein Termin auf einen Sonnabend, einen Sonntag, ei- Föritztal bis zum 24.09.2018, 18.00 Uhr ausgelegte Liste unter nen gesetzlichen oder staatlich geschützten Feiertag fällt; eine Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer Anschrift und ihres Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ist ausgeschlossen Geburtsdatums einzutragen und eine eigenhändige Unterschrift (§ 37 Abs. 2 ThürKWG). zu leisten. Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschrif- 8. ten wird vom Wahlleiter der Gemeinde mit dem Wahlvorschlag Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männli- verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvor- cher und weiblicher Form. schlags während der üblichen Dienstzeiten der Gemeindever- (Nr. 6, 7 und 8: empfohlene Hinweise - kein rechtlich erforderli- waltung Föritztal, Wahlamt, Schierschnitzer Straße 9, cher Bestandteil der Bekanntmachung.) Montag 9.00 - 12.00 Uhr Föritztal, 15.08.2018 Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Praß Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr Wahlleiter Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr der Gemeinde Föritztal Freitag 9.00 - 12.00 Uhr ausgelegt. Öffentliche Bekanntmachung Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie wegen Krank- heit oder einer körperlichen Beeinträchtigung nicht oder nur zur Aufforderung zur Einreichung von Wahl- unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen vorschlägen für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder Eintragungsraum bei der Gemeindeverwaltung aufzusuchen, er- in der Gemeinde Föritztal halten auf Antrag einen Eintragungsschein. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtig- 1. te Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines In der Gemeinde Föritztal sind am 28. Oktober 2018 bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauf- 22 Gemeinderatsmitglieder zu wählen. tragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen; Wählbar für das Amt eines Gemeinderatsmitglieds sind Wahl- die wahlberechtigte Person hat auf dem Eintragungsschein an berechtigte, die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet Eides statt zu versichern, dass die Voraussetzungen für die Er- haben (§ 12 Thüringer Kommunalwahlgesetz-ThürKWG). Die teilung eines Eintragungsscheins vorliegen. Wahlberechtigung ergibt sich aus §§ 1 und 2 ThürKWG. Von der Leistung von Unterstützungsunterschriften ausgeschlos- Danach sind Deutsche und Personen, die die Staatsangehö- sen sind Bewerber von Wahlvorschlägen für dieselbe Wahl sowie rigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union Wahlberechtigte, die sich für dieselbe Wahl bereits in eine ande- besitzen, wahlberechtigt, wenn sie nicht vom Wahlrecht ausge- re Unterstützungsliste eingetragen haben oder einen Wahlvor- schlossen sind (§ 2 ThürKWG ) und seit mindestens drei Mona- schlag für dieselbe Wahl unterzeichnet haben. Geleistete Unter- ten ihren Aufenthalt in der Gemeinde haben; der Aufenthalt in schriften können nicht zurückgenommen werden. der Gemeinde wird vermutet, wenn die Person in der Gemeinde
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2018 -5-
gemeldet ist. Bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung im c) Versicherungen an Eides statt des Versammlungsleiters und
Sinne des Melderechts maßgebend (§ 1 Abs.1, § 12 ThürKWG ). zwei weiteren Teilnehmern der Versammlung nach § 15 Abs.
Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der Bundes- 3 Satz 2 ThürKWG.
republik Deutschland: (Vgl. zum bisherigen Text §§ 17 Nr.1 und 2, 18 Abs. 1 und 2ThürK-
Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark, WO; §§ 14 Abs. 1 bis 4 und 16 Abs. 1 ThürKWG.)
Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik, 2.
Hellenische Republik (Griechenland), Irland, Italienische Re- Alle von einer Partei oder einer Wählergruppe aufgestellten
publik, Republik Kroatien, Republik Lettland, Republik Litauen, Bewerber müssen in einer zu diesem Zweck einberufenen Ver-
Großherzogtum Luxemburg, Republik Malta, Königreich der Nie- sammlung von dem wahlberechtigten Mitgliedern der Partei
derlande, Republik Österreich, Republik Polen, Portugiesische oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe in
Republik, Rumänien, Königreich Schweden, Republik Sloweni- geheimer Abstimmung gewählt werden. Jeder stimmberechtigte
en, Slowakische Republik, Königreich Spanien, Tschechische Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den Be-
Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und werbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihre Ziele der Ver-
Nordirland sowie Republik Zypern. sammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Zur Aufstellung
Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit eines gemeinsamen Wahlvorschlags ist eine gemeinsame Ver-
oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt sammlung aller beteiligten Wahlvorschlagsträger durchzuführen.
oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen Die Bewerber können auch durch eine Versammlung von Dele-
Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet (§ 12 gierten, die von den wahlberechtigten Mitgliedern einer Partei
ThürKWG ). oder den wahlberechtigten Angehörigen einer Wählergruppe aus
1.1. der Mitte einer vorgenannten Mitgliederversammlung zu diesem
Für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder können Wahlvorschlä- Zweck gewählt sind, in geheimer Abstimmung gewählt werden.
ge von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl der Bewerber
oder von Wählergruppen aufgestellt werden. Zur Einreichung von und die Festlegung ihrer Reihenfolge im Wahlvorschlag, Ort und
Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert. Zeit der Versammlung, die Form der Einladung sowie die Zahl
Jede Partei oder jede Wählergruppe kann nur einen Wahlvor- der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen. Hier-
schlag einreichen. Ein Wahlvorschlag darf höchstens 22 Bewer- bei haben der Versammlungsleiter und zwei weitere Teilnehmer
ber enthalten. Die Bewerber sind in erkennbarer Reihenfolge der Versammlung gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde an
unter Angabe ihres Nachnamens und Vornamens sowie ihres Ge- Eides statt zu versichern, dass die Wahl sowie die Festlegung
burtsdatums, ihres Berufs und ihrer Anschrift im Wahlvorschlag der Reihenfolge in geheimer Abstimmung erfolgt ist, dass jeder
aufzuführen. Jeder Bewerber darf nur in einem Wahlvorschlag wahlberechtigte Teilnehmer der Aufstellungsversammlung vor-
aufgestellt werden; er muss hierzu seine Zustimmung schriftlich schlagsberechtigt war und dass den sich für die Aufstellung be-
erteilen. Jeder Wahlvorschlag muss den Namen und gegebenen- werbenden Personen Gelegenheit gegeben wurde, sich und ihre
falls die Kurzbezeichnung der Partei oder der Wählergruppe als Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Der
Kennwort tragen; dem Kennwort kann eine weitere Bezeichnung Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides
hinzugefügt werden, wenn das zur deutlichen Unterscheidung statt zuständig; er gilt insoweit als zuständige Behörde im Sinne
der Wahlvorschläge erforderlich ist. Gemeinsame Wahlvorschlä- des § 156 des Strafgesetzbuches.
ge müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder (Vgl. zum bisherigen Text § 17 Nr. 3 und § 18 Abs. 2 ThürKWO;
Wählergruppen tragen. Alle Wahlvorschläge müssen die Unter- §15 ThürKWG.)
schriften von zehn Wahlberechtigten tragen, die nicht Bewerber 3.
des Wahlvorschlags sind. Jede Person darf nur einen Wahlvor- Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht auf-
schlag unterzeichnen. Bei Mehrfachunterzeichnungen erklärt der grund eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags seit der letzten
Wahlausschuss die Unterzeichnung für ungültig. Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im
In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellver- Kreistag des Landkreises Sonneberg, in dem die Gemeinde
treter zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter liegt oder im Gemeinderat der Gemeinde Föritztal vertreten sind,
müssen wahlberechtigt sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der müssen neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten,
erste Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter, der die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen
zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter und nicht hat, zusätzlich von viermal sovielen Wahlberechtigten unter-
auch der Stellvertreter bezeichnet, dann ist der erste Unterzeich- stützt werden wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (ins-
ner des Wahlvorschlags der Stellvertreter. Soweit im Thüringer gesamt 98 Unterschriften).
Kommunalwahlgesetz nichts anderes bestimmt ist, sind nur der Auch die Parteien und Wählergruppen gelten als ununterbrochen
Beauftragte und bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter be- im Gemeinderat vertreten, die in einer der bisherigen Gemein-
rechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzuge- den Judenbach, Föritz und Neuhaus-Schierschnitz im Gemein-
ben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung derat vertreten waren.
des Beauftragten. Der Beauftragte und sein Stellvertreter können 3.1.
durch schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner des Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträ-
Wahlvorschlags gegenüber dem Wahlleiter abberufen und durch ger eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag oder Ge-
andere ersetzt werden. meinderat vertreten ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen
1.2. einzelnen Wahlvorschlags neben den Unterschriften von zehn
Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nach Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder
Wählergruppe zu tragen hat, zusätzliche Unterstützungsunter-
dem Muster der Anlage 5 zur ThürKWO enthalten:
schriften von viermal sovielen Wahlberechtigten wie Gemeinde-
a) das Kennwort der einreichenden Partei oder Wählergruppe ratsmitglieder zu wählen sind. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag
b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift bedarf keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn
der Bewerber unter Angabe ihrer Reihenfolge im Wahlvor- dessen Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl in ihrer Ge-
schlag, samtheit im Gemeinderat oder im Kreistag aufgrund desselben
c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertre- gemeinsamen Wahlvorschlags ununterbrochen vertreten sind
ters, oder wenn einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger mit einem
d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe eigenen einzelnen Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunter-
ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer schriften bedürfte, weil der Wahlvorschlagsträger seit der letzten
Anschrift. Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im
Dem Wahlvorschlag sind als Anlagen beizufügen: Kreistag des Landkreises, in dem die Gemeinde liegt, oder im
Gemeinderat vertreten ist.
a) die Erklärungen der Bewerber nach dem Muster der Anlage 3.2.
6 zur ThürKWO, dass sie nicht für dieselbe Wahl in einem an- Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn eine
deren Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt sind und das Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Na-
sie ihrer Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmen, men einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die Mehr-
b) eine Ausfertigung der Niederschrift nach § 15 Abs. 3 Satz 1 heit der Unterzeichner des Wahlvorschlags (§ 14 Abs. 1 Satz 4
ThürKWG über die nach § 15 Abs. 1 ThürKWG von der Partei ThürKWG) bereits Bewerber oder Unterzeichner des früheren
oder Wählergruppe durchzuführende Versammlung, Wahlvorschlags war.AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2018 -6-
(Vgl. zum bisherigen Text § 17 Nr. 4 und § 20 Abs. 1 bis 3 ThürK- Wahlvorschläge müssen spätestens bis 24.09.2018 18.00 Uhr,
WO, § 14 Abs. 5 und 6 ThürKWG.) behoben sein. Bis zum gleichen Zeitpunkt sind auch noch Än-
3.3. derungen der Wahlvorschläge insoweit zulässig, als sie infolge
Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung von Unterstüt- Wegfalls von Bewerbern durch Tod oder nachträglichen Wählbar-
zungsunterschriften persönlich nach der Einreichung des Wahl- keitsverlust veranlasst sind; Personen die in solchen Fällen auf-
vorschlags in eine vom Wahlleiter bei der Gemeindeverwaltung gestellt werden sollen (Ersatzbewerber), sind in gleicher Weise
Föritztal, Wahlamt, Schierschnitzer Straße 9, 96524 Neuhaus- wie Bewerber zu wählen. Am 25.09.2018 tritt der Wahlausschuss
Schierschnitz, bis zum 24.09.2018, 18.00 Uhr ausgelegte Liste der Gemeinde zusammen und beschließt, ob die eingereichten
unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer Anschrift und Wahlvorschläge und Erklärungen zu Listenverbindungen den
ihres Geburtsdatums einzutragen und eine eigenhändige Unter- durch das Thüringer Kommunalwahlgesetz und die Thüringer
schrift zu leisten. Die Liste zur Leistung von Unterstützungsun- Kommunalwahlordnung gestellten Anforderungen entsprechen
terschriften wird vom Wahlleiter der Gemeinde mit dem Wahl- und als gültig zuzulassen sind.
vorschlag verbunden und unverzüglich nach Einreichung des 8.
Wahlvorschlags während der üblichen Dienstzeiten der Gemein- Die im Thüringer Kommunalwahlgesetz oder in der Thüringer
de Föritztal Kommunalwahlordnung vorgesehen Fristen und Termine ver-
Montag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr längern oder ändern sich nicht dadurch, dass der letzte Tag der
Frist oder ein Termin auf einen Sonnabend, einen Sonntag, ei-
Dienstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
nen gesetzlichen oder staatlich geschützten Feiertag fällt; eine
Mittwoch 9.00 Uhr - 12.00 Uhr Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ist ausgeschlossen
Donnerstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr (§ 37 Abs. 2 ThürKWG).
Freitag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr 9.
ausgelegt. Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männli-
Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, das sie wegen Krank- cher und weiblicher Form.
heit oder einer körperlichen Beeinträchtigung nicht oder nur (Nr. 7, 8 und 9: empfohlene zusätzliche Hinweise - kein rechtlich
unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen erforderlicher Bestandteil der Bekanntmachung.)
Eintragungsraum bei der Gemeindeverwaltung aufzusuchen, er-
halten auf Antrag einen Eintragungsschein. Die Eintragung kann Föritztal, den 15.08.2018
in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtig- Praß
te Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines Wahlleiter
bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauf- der Gemeinde Föritztal
tragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen;
die wahlberechtigte Person hat auf dem Eintragungsschein an
Eides statt zu versichern, dass die Voraussetzungen für die Er-
teilung eines Eintragungsscheins vorliegen.
Von der Leistung von Unterstützungsunterschriften ausgeschlos-
sen sind Bewerber von Wahlvorschlägen für dieselbe Wahl sowie
Wahlberechtigte, die sich für dieselbe Wahl bereits in eine ande-
re Unterstützungsliste eingetragen haben oder einen Wahlvor-
schlag für dieselbe Wahl unterzeichnet haben. Geleistete Unter- Föritz
schriften können nicht zurückgenommen werden.
(Vgl. zum bisherigen Text §§ 17 Nr. 4, 18 Abs. 4, 20 ThürKWO,
§ 14 Abs. 1, 5 und 6 ThürKWG.) Kita Schnatterschnabel
4.
Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist zulässig (Listenverbin- Gleich zwei sichtbare Ergebnisse
dung). Sie muss spätestens am 24.09.2018, 18.00 Uhr, durch
übereinstimmende Erklärung der Beauftragten der Wahlvor- zeigte die Arbeit unseres Fördervereins. Eine neue Hütte für den
schläge gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde erfolgen. Spielplatz, die als Pferdestall, Kaspertheater, Rückzugsort und
Dieser Erklärung ist die schriftliche Zustimmung der Mehrheit vieles andere mehr genutzt werden kann, wurde von Lisa Räd-
der Unterzeichner der einzelnen beteiligten Wahlvorschläge lein organisiert und über die Mitgliedsbeiträge und Spenden des
(§ 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) beizufügen. Fördervereins bezahlt. Ein schneller Einsatz von Michael Scheler
(Vgl. zum bisherigen Text § 17 Nr. 5 und 6 ThürKWO, § 17 Abs. und seinen Helfern brachte sie unter den Kastanienbaum an den
3 ThürKWG.) richtigen Platz. Euch allen ein herzliches Danke schön.
5. Eine kleine Zwischenmahlzeit bei großer Hitze bot der „Eisbär“,
Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntma- der mit seinem leckeren Eis die kleine Schar versorgte. In langer
chung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen Schlange standen sie an, um ihre Lieblingssorte zu bestellen.
eingereicht werden. Sie müssen spätestens am 14.09.2018 bis Bezahlt wurde dies vom Vereinskonto.
18.00 Uhr eingereicht sein. Die Wahlvorschläge sind beim Wahl- Schön, dass auch die Eltern der neuen „Schnatterschnäbel“ im
leiter der Gemeinde in der Gemeindeverwaltung 96524 Föritztal, Förderverein mitwirken wollen. Es wird neue Herausforderungen
OT Neuhaus-Schierschnitz, Wahlamt, Schierschnitzer Straße 9 geben.
einzureichen. Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum
14.09.2018 bis 18.00 Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklä-
rung des Beauftragten des Wahlvorschlages und der Mehrheit
der übrigen Unterzeichner des Wahlvorschlages zurückgenom-
men werden.
(Vgl. zum bisherigen Text § 17 Nr. 6 und 21 Abs. 2 ThürKWO,
§ 17 Abs. 1 Satz 2 und 3 ThürKWG.)
6.
Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein Wahlvorschlag ein-
gereicht, so findet Mehrheitswahl statt, d.h. die Wahl wird ohne
Bindung an etwaige vorgeschlagene Bewerber und ohne das
Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber durchgeführt.
Der Wähler hat in diesem Fall so viele Stimmen, wie Gemeinde-
ratsmitglieder zu wählen sind.
(Vgl. zum bisherigen Text § 17 Nr. 7 ThürKWO, § 19 Abs. 1 Satz
1 und 2 ThürKWG.)
7.
Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter der
Gemeinde unverzüglich auf Mängel überprüft und die Beauftrag-
ten aufgefordert, festgestellte Mängel zu beseitigen. Mängel derAMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2018 -7-
….und noch mehr Spielzeug für die Föritzer
Kita Pfiffikus „Pfiffikusse“
Hurra, wir „Pfiffikusse“ haben ein neues Spielgerät! Alle großen und kleinen Pfiffikusse freuen sich riesig! Neben
Dank der Gemeinde Föritz und unserer Sponsoren konnten wir einem nagelneuen Spiel- und Kletterturm mit Schaukel gibt es
„Wichte“, „Wackelzähne“, „Knirpse“ und „Strolche“ im Juni ein ebenfalls neue Traktoren für den Außenbereich, welche vom Er-
neues, tolles Spielgerät auf unserem Spielplatz in Besitz neh- lös des Sommerfestes eingekauft wurden.
men. Außerdem spendete uns Herr Mäder aus Rottmar ein supertolles
Laufrad. Vielen Dank dafür!AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2018 -8-
Sonntag, 26. August 2018, um 14:00 Uhr,
Evang. Heilig-Geist-Kirche zu Mupperg bei Sonneberg
Festliches Sommerkonzert
PRUNK & HERRLICHKEIT
BAROCKMUSIK VON G. F. HÄNDEL 1685 - 1759
Impressum
„Föritztalkurier“ Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
Herausgeber: Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal OT
Neuhaus-Schierschnitz, Tel.: 036764 7960, Fax: 036764 79648, E-Mail: info@foe-
ritzal.de, Internet: www.foeritztal.de
Verantwortlich für den redaktionellen Teil: 1. Für alle Veröffentlichungen der Ge-
meinde Föritztal ist die Gemeinde Föritztal verantwortlich.
Bezugsbedingungen und Möglichkeiten: Bezugszeit ist das Kalenderjahr. Bezugs-
preis im Abonnement jährlich 12,00 Euro. Abbestellungen für das nächste Kalen-
derjahr müssen der Gemeinde bis spätestens 1. November vorliegen.
Bei Auslieferung von Einzelstücken durch die Gemeinde Preis je Exemplar 1,00
Euro zzgl. Versandkosten. Die Bestellung erfolgt bei der Gemeinde Föritztal,
Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz. Das Amts-
blatt wird bis auf Weiteres kostenlos im Gemeindegebiet verteilt.
Ein Anspruch, ein Amtsblatt auf diese Weise regelmäßig zu erhalten, besteht nicht.
Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG,
In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, Tel. 03677 20500, Fax 03677 205021,
E-Mail: info@wittich-langewiesen.de, Internet: www.wittich.de
Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Joachim Rebhan, Sonneberger Straße
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Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Joachim Rebhan, erreichbar unter Tel.:
0172 / 7930303, E-Mail: look.wum@t-online.de
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schrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine
Weimar) Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet
werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allge-
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AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2018 - 12 -
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2018 - 13 -
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3. Tag – Kapstadt – Kap der Guten Hoffnung 16. Tag – Swakopmund – Etosha Region • 1x Besuch des Kappunktes
4. Tag – Kapstadt – Oudtshoorn 17. Tag – Etosha Nationalpark • 1x Besuch der Cango Caves und 1x Besuch
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