"Föritztalkurier" Amtsblatt - der Gemeinde Föritztal - Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz

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"Föritztalkurier" Amtsblatt - der Gemeinde Föritztal - Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz
„Föritztalkurier“
                   Amtsblatt
                der Gemeinde Föritztal
Jahrgang 2018         Mittwoch, den 15. August 2018   Nummer 2
"Föritztalkurier" Amtsblatt - der Gemeinde Föritztal - Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2018                                                                                                        -2-

 Inhaltsverzeichnis:
                                                                                                        Amtliche und
                                                                                              öffentliche Bekanntmachungen
 Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal
 Sitzungen des Gemeinderates Föritztal und                                                Öffnungszeiten
 seiner Ausschüsse
 • 2. Sitzung des Gemeinderates Föritztal
                                                                                          der Gemeindeverwaltung Föritztal
     am 28.08.2018........................................................ Seite 2        96524 Föritztal, Schierschnitzer Straße 9
                                                                                          OT Neuhaus-Schierschnitz
 Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
 Kommunalwahlen in der Gemeinde Föritztal am 28.10.2018                                   Montag       09.00 - 12.00 Uhr
 • Öffentliche Bekanntmachung zur Aufforderung                                            Dienstag     09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
    zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl des                                      Mittwoch     09.00 - 12.00 Uhr
    Bürgermeisters in der Gemeinde Föritztal.............. Seite 2
                                                                                          Donnerstag   09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
 • Öffentliche Bekanntmachung zur Aufforderung
                                                                                          Freitag      09.00 - 12.00 Uhr
    zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die
    Wahl der Gemeinderatsmitglieder in der
    Gemeinde Föritztal ................................................. Seite 4
                                                                                          Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
 Öffentlicher Teil........................................................... Seite 6     Föritztal, Außenstelle Judenbach
                                                                                          96515 Föritztal, Bellershöhe 1
                                                                                          OT Judenbach

                                                                                          Montag       geschlossen
                                                                                          Dienstag     08.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr
                                                                                          Mittwoch     08.00 - 12.00 Uhr
                                                                                          Donnerstag   08.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr
                                                                                          Freitag      08.00 - 12.00 Uhr
        Sitzungen des Gemeinderates
            und seiner Ausschüsse                                                                         BÜRGERPOLIZEI
                                                                                                     für die Gemeinde Föritztal
 2. Sitzung des Gemeinderates Föritztal                                                                         Sprechzeiten:
                                                                                                       dienstags von 14.00 bis 18.00 Uhr
 Am Dienstag, dem 28.08.2018, findet um 19.00 Uhr im
 Kultursaal der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße                                           im Büro in der Gemeindeverwaltung
 9, 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz die 2. Sitzung                                        96524 Föritztal, Schierschnitzer Straße 9
 des Gemeinderates Föritztal statt.                                                                      OT Neuhaus-Schierschnitz

 Tagesordnung                                                                                               Telefon: 036764 / 79636
 Öffentlicher Teil:
 1. Bürgerfragestunde
 2. Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils                             Kommunalwahlen in der Gemeinde Föritztal
    der 1. Sitzung des Gemeinderates vom 17.07.2018                                     am 28.10.2018
 3. Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der
    in der Gemeinderatssitzung am 17.07.2018 gefassten                                            Öffentliche Bekanntmachung
    nicht öffentlichen Beschlüsse                                                               zur Aufforderung zur Einreichung
 4. Anfragen und Mitteilungen                                                            von Wahlvorschlägen zur Wahl des Bürgermeisters
 NICHTÖFFENTLICHER TEIL:                                                                            in der Gemeinde Föritztal
 Föritztal, den 15.08.2018                                                              Wahl des Bürgermeisters
 Wolfgang Scheler                                                                       1.
 Staatlich Beauftragter                                                                 In der Gemeinde Föritztal wird am 28. Oktober 2018 ein haupt-
 Gemeinde Föritztal                                                                     amtlicher Bürgermeister gewählt.
                                                                                        Zum hauptamtlichen Bürgermeister, der als Beamter auf Zeit auf
 Alle Bürgerinnen und Bürger sind zum öffentlichen Teil der                             die Dauer von sechs Jahren gewählt wird, ist jeder Wahlberech-
 Sitzung recht herzlich eingeladen.                                                     tigte im Sinne §§ 1 und 2 (Thüringer Kommunalwahlgestz-ThürK-
                                                                                        WG) wählbar, der am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet hat.
                                                                                        Personen die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitglieds-
                                                                                        staates der Europäischen Union besitzen, sind unter denselben
                                                                                        Bedingungen wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche. Nicht
                                                                                        wählbar ist, wer am Wahltag das 65. Lebensjahr vollendet hat.
                                                                                        Zum hauptamtlichen Bürgermeister kann auch ein Bewerber ge-
                                                                                        wählt werden, der zur Zeit der Wahl seinen Aufenthalt nicht in der
                                                                                        Gemeinde hat.
                                                                                        Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind neben der Bun-
                                                                                        desrepublik Deutschland: Königreich Belgien, Republik Bulgari-
                                                                                        en, Königreich Dänemark, Republik Estland, Republik Finnland,
                                                                                        Französische Republik, Hellenische Republik (Griechenland ), Ir-
                                                                                        land, Italienische Republik, Republik Kroatien, Republik Lettland,
                                                                                        Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg, Republik Malta,
                                                                                        Königreich der Niederlande, Republik Österreich, Republik Po-
                                                                                        len, Portugiesische Republik, Rumänien, Königreich Schweden,
"Föritztalkurier" Amtsblatt - der Gemeinde Föritztal - Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2018                                                                                      -3-
Republik Slowenien, Slowakische Republik, Königreich Spanien,          Dem Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe sind als An-
Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbri-         lagen beizufügen:
tannien und Nordirland sowie Republik Zypern.                          a) die Erklärungen des Bewerbers nach Anlage 6a zur ThürK-
Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit               WO, dass er seiner Aufnahme als Bewerber in den Wahlvor-
oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt          schlag zustimmt, nicht für dieselbe Wahl in einem anderen
oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen                  Wahlvorschlag aufgestellt ist, ob er mit dem Ministerium für
Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet.                Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Be-
Zum Bürgermeister kann außerdem nicht gewählt werden, wer                   auftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat,
nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheit-          dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte ein-
liche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgeset-                   verstanden ist sowie dass ihm die Eignung für eine Berufung
zes und der Landesverfassung eintritt. Darüber hinaus ist zum               in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes
Bürgermeister nicht wählbar, wer im Übrigen die persönliche                 geltenden Bestimmungen nicht fehlt,
Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den            b) eine Ausfertigung der Niederschrift nach § 15 Abs.3 Satz 1
für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht besitzt.                 ThürKWG über die nach § 15 Absatz 1 ThürKWG von der
Jeder Bewerber für das Amt des Bürgermeisters hat für die Zu-               Partei oder Wählergruppe durchzuführende Versammlung,
lassung zur Wahl gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde eine            c) Versicherungen an Eides statt des Versammlungsleiters und
schriftliche Erklärung abzugeben, ob er wissentlich als haupt-              zwei weiterer Teilnehmer der Versammlung nach § 15 Absatz
amtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für            3 Satz 2 ThürKWG,
Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauf-         d) eine Bescheinigung der Gemeinde seiner Hauptwohnung
tragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat; er muss                über die Wählbarkeit nach dem Muster der Anlage 22 zur
ferner erklären, dass er mit der Einholung der erforderlichen               ThürKWO, wenn die Hauptwohnung nicht in der Gemeinde
Auskünfte insbesondere beim Landesamt für Verfassungsschutz                 ist, in der er sich bewirbt.
sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staats-           1.3
sicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstanden ist und           Der Wahlvorschlag des Einzelbewerbers muss nach dem Muster
ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach        der Anlagen 7 und 7a zur ThürKWO den Nachnamen des Be-
den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt           werbers als Kennwort, den Vornamen, das Geburtsdatum, den
( § 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG ).                                        Beruf und die Anschrift des Bewerbers sowie unter Angabe des
1.1                                                                    Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums und der Anschrift die
Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters können von              Unterschriften von mindestens fünfmal soviel Wahlberechtigten
Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, Wähler-           tragen, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind ( insgesamt
gruppen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Zur Einrei-            110 Unterschriften ).Bewirbt sich der bisherige Bürgermeister
chung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert.                   als Einzelbewerber, sind keine Unterstützungsunterschriften er-
Jede Partei, jede Wählergruppe oder jeder Einzelbewerber kann          forderlich.
nur einen Wahlvorschlag einreichen, der nur einen Bewerber ent-        Dem Wahlvorschlag des Einzelbewerbers ist als Anlage beizu-
halten darf und dem eine Erklärung des Bewerbers nach § 24             fügen:
Abs. 3 Satz 3 ThürKWG beizufügen ist. Der Bewerber darf nur in         Die Erklärungen des Bewerbers nach Anlage 6a zur ThürKWO,
einem Wahlvorschlag aufgestellt werden; er muss hierzu seine           dass er für dieselbe Wahl nicht in einem anderen Wahlvorschlag
Zustimmung schriftlich erteilen, sofern er Bewerber im Wahlvor-        aufgestellt ist, zur Zusammenarbeit mit dem Ministerium für
schlag einer Partei oder Wählergruppe ist.                             Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauf-
Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe muss den              tragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat, dass er
Namen und ggf. die Kurzbezeichnung der Partei oder Wähler-             mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte einverstanden ist
gruppe als Kennwort tragen; dem Kennwort kann eine weitere             sowie das ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenver-
Bezeichnung hinzugefügt werden, wenn das zur deutlichen Un-            hältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmun-
terscheidung der Wahlvorschläge erforderlich ist. Gemeinsame           gen nicht fehlt.
Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter           Zusätzlich ist eine Bescheinigung der Gemeinde seiner Haupt-
Parteien oder Wählergruppen tragen. Die Wahlvorschläge von             wohnung über die Wählbarkeit nach dem Muster der Anlage 22
Parteien und Wählergruppen müssen die Unterschriften von               zur ThürKWO beizufügen, wenn die Hauptwohnung nicht in der
zehn Wahlberechtigten tragen, die nicht Bewerber des Wahlvor-          Gemeinde ist, in der er sich bewirbt.
schlags sind. Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag unter-          (Vgl. zum bisherigen Text §§ 17 Nr.1 und 2, 18 Abs. 3 ThürKWO;
zeichnen. Bei Mehrfachunterzeichnungen erklärt der Wahlaus-            § 24 Abs. 2 bis 4 ThürKWG.)
schuss die Unterzeichnung für ungültig.                                2.
In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellvertre-      Der von einer Partei oder einer Wählergruppe aufgestellte Be-
ter zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter müs-        werber muss in einer zu diesem Zweck einberufenen Versamm-
sen wahlberechtigt sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste     lung von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den
Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter, der zweite          wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe in geheimer
als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter und nicht auch der   Abstimmung gewählt werden. Jeder stimmberechtigte Teilneh-
Stellvertreter bezeichnet, dann ist der erste Unterzeichner des        mer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern
Wahlvorschlags der Stellvertreter.                                     ist Gelegenheit zu geben sich und ihre Ziele der Versammlung in
Soweit im Thüringer Kommunalwahlgesetz nicht anders bestimmt           angemessener Zeit vorzustellen. Zur Aufstellung eines gemein-
ist, sind nur der Beauftragte und bei seiner Verhinderung sein         samen Wahlvorschlags ist eine gemeinsame Versammlung aller
Stellvertreter berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvor-       beteiligten Wahlvorschlagsträger durchzuführen. Der Bewerber
schlag abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt            kann auch durch eine Versammlung von Delegierten, die von
die Erklärung des Beauftragten. Der Beauftragte und sein Stell-        den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlbe-
vertreter können durch schriftliche Erklärung der Mehrheit der         rechtigten Angehörigen der Wählergruppe aus der Mitte einer
Unterzeichner des Wahlvorschlags gegenüber dem Wahlleiter              vorgenannten Mitgliederversammlung zu diesem Zweck gewählt
der Gemeinde abberufen und durch andere ersetzt werden.                worden sind, in geheimer Abstimmung gewählt werden.
1.2                                                                    Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl des Bewer-
Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nach               bers, Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung
dem Muster der Anlage 5 zur Thüringer Kommunalwahlordnung              sowie die Zahl der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag ein-
enthalten:                                                             zureichen.
                                                                       Hierbei haben der Versammlungsleiter und zwei weitere Teil-
a) das Kennwort der einreichenden Partei oder Wählergruppe
                                                                       nehmer der Versammlung gegenüber dem Wahlleiter der Ge-
b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift              meinde an Eides statt zu versichern, dass die Wahl in geheimer
     des Bewerbers                                                     Abstimmung erfolgt ist, dass jeder stimmberechtigte Teilnehmer
c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertreter          der Versammlung vorschlagsberechtigt war und den Bewerbern
d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe           Gelegenheit gegeben wurde, sich und ihre Ziele der Versamm-
     ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer          lung in angemessener Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter ist zur
     Anschrift.                                                        Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig;
"Föritztalkurier" Amtsblatt - der Gemeinde Föritztal - Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2018                                                                                    -4-
er gilt insoweit als zuständige Behörde im Sinne des § 156 Straf-    3.4
gesetzbuches.                                                        Trägt der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers noch nicht die
3.                                                                   erforderliche Zahl an Unterschriften, so wird dieser Wahlvor-
Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht auf-        schlag ebenfalls vom Wahlleiter der Gemeinde mit einer Liste zur
grund eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags seit der letzten        Leistung der noch erforderlichen Unterschriften (Anlage 7a zur
Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im           ThürKWO) verbunden und unverzüglich nach Einreichung des
Kreistag des Landkreises Sonneberg oder im Gemeinderat der           Wahlvorschlages ausgelegt. Die Ausführungen unter 3.3.gelten
Gemeinde Föritztal vertreten sind, müssen neben den Unter-           entsprechend.
schriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder     4.
Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich von viermal       Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntma-
soviel Wahlberechtigten unterstützt werden, wie Gemeinderats-        chung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
mitglieder zu wählen sind (insgesamt 98 Unterschriften ).            eingereicht werden. Sie müssen spätestens am 14.09.2018 bis
Auch die Parteien und Wählergruppen gelten als ununterbrochen        18.00 Uhr eingereicht sein. Die Wahlvorschläge sind beim Wahl-
im Gemeinderat vertreten, die in einer der bisherigen Gemein-        leiter der Gemeinde Herrn Praß, Wahlamt, Schierschnitzer Stra-
den Neuhaus-Schierschnitz, Judenbach und Föritz im Gemein-           ße 9, 96524 Föritztal einzureichen.
derat vertreten waren.                                               Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 14.09.2018
3.1                                                                  18.00 Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Beauf-
Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträ-        tragten des Wahlvorschlags und der Mehrheit der übrigen Unter-
ger eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag oder Ge-            zeichner des Wahlvorschlags oder durch schriftliche Erklärung
meinderat vertreten ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen      des Einzelbewerbers zurückgenommen werden.
einzelnen Wahlvorschlags neben den Unterschriften von zehn           (Vgl. zum bisherigen Text §§ 17 Nr.6 und 21 Abs. 2 ThürKWO;
Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder            §§ 17 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 1 Satz 2 ThürKWG.)
Wählergruppe zu tragen hat, zusätzliche Unterstützungsunter-         5.
schriften von viermal so vielen Wahlberechtigten wie Gemeinde-       Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein Wahlvorschlag einge-
ratsmitglieder zu wählen sind. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag         reicht, so wird die Wahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen
bedarf keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn        Bewerber durchgeführt.
dessen Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl in ihrer Ge-       (Vg. zum bisherigen Text § 17 Nr. 7 ThürKWO; § 24 Abs. 7
samtheit im Gemeinderat oder im Kreistag aufgrund desselben          Satz 1 ThürKWG.)
gemeinsamen Wahlvorschlags ununterbrochen vertreten sind             6.
oder wenn einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger mit einem       Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter der
eigenen einzelnen Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunter-          Gemeinde unverzüglich auf Mängel überprüft und die Beauftrag-
schriften bedürfte, weil der Wahlvorschlagsträger seit der letzten   ten oder die Einzelbewerber aufgefordert, festgestellte Mängel
Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im           zu beseitigen. Mängel der Wahlvorschläge müssen spätestens
Kreistag des Landkreises Sonneberg, in dem die Gemeinde liegt        am 24.09.2018 18.00 Uhr behoben sein.
oder im Gemeinderat vertreten ist.                                   Am 25.09.2018 tritt der Wahlausschuss der Gemeinde zusam-
3.2                                                                  men und beschließt, ob die eingereichten Wahlvorschläge den
Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn eine      durch das Thüringer Kommunalwahlgesetz und die Thüringer
Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Na-         Kommunalwahlordnung gestellten Anforderungen entsprechen
men einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die Mehr-       und als gültig zuzulassen sind. Stirbt ein Bewerber oder verliert
heit der Unterzeichner des Wahlvorschlags (§ 14 Abs. 1 Satz 4        er die Wählbarkeit nach der Zulassung des Wahlvorschlag, aber
ThürKWG) bereits Bewerber oder Unterzeichner des früheren            vor der Wahl, so findet die Wahl nicht statt.
Wahlvorschlags war.                                                  7.
3.3                                                                  Die im Thüringer Kommunalwahlgesetz oder in der Thüringer
Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung von Unterstüt-          Kommunalwahlordnung vorgesehenen Fristen und Termine ver-
zungsunterschriften persönlich nach der Einreichung des Wahl-        längern oder ändern sich nicht dadurch, dass der letzte Tag der
vorschlags in eine vom Wahlleiter bei der Gemeindeverwaltung         Frist oder ein Termin auf einen Sonnabend, einen Sonntag, ei-
Föritztal bis zum 24.09.2018, 18.00 Uhr ausgelegte Liste unter       nen gesetzlichen oder staatlich geschützten Feiertag fällt; eine
Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer Anschrift und ihres          Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ist ausgeschlossen
Geburtsdatums einzutragen und eine eigenhändige Unterschrift         (§ 37 Abs. 2 ThürKWG).
zu leisten. Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschrif-    8.
ten wird vom Wahlleiter der Gemeinde mit dem Wahlvorschlag           Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männli-
verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvor-             cher und weiblicher Form.
schlags während der üblichen Dienstzeiten der Gemeindever-           (Nr. 6, 7 und 8: empfohlene Hinweise - kein rechtlich erforderli-
waltung Föritztal, Wahlamt, Schierschnitzer Straße 9,                cher Bestandteil der Bekanntmachung.)
Montag          9.00 - 12.00 Uhr                                     Föritztal, 15.08.2018
Dienstag        9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr               Praß
Mittwoch        9.00 - 12.00 Uhr                                     Wahlleiter
Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr                    der Gemeinde Föritztal
Freitag         9.00 - 12.00 Uhr
ausgelegt.                                                                      Öffentliche Bekanntmachung
Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie wegen Krank-
heit oder einer körperlichen Beeinträchtigung nicht oder nur             zur Aufforderung zur Einreichung von Wahl-
unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen           vorschlägen für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder
Eintragungsraum bei der Gemeindeverwaltung aufzusuchen, er-                       in der Gemeinde Föritztal
halten auf Antrag einen Eintragungsschein. Die Eintragung kann
in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtig-       1.
te Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines         In der Gemeinde Föritztal sind am 28. Oktober 2018
bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauf-        22 Gemeinderatsmitglieder zu wählen.
tragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen;        Wählbar für das Amt eines Gemeinderatsmitglieds sind Wahl-
die wahlberechtigte Person hat auf dem Eintragungsschein an          berechtigte, die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet
Eides statt zu versichern, dass die Voraussetzungen für die Er-      haben (§ 12 Thüringer Kommunalwahlgesetz-ThürKWG). Die
teilung eines Eintragungsscheins vorliegen.                          Wahlberechtigung ergibt sich aus §§ 1 und 2 ThürKWG.
Von der Leistung von Unterstützungsunterschriften ausgeschlos-       Danach sind Deutsche und Personen, die die Staatsangehö-
sen sind Bewerber von Wahlvorschlägen für dieselbe Wahl sowie        rigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
Wahlberechtigte, die sich für dieselbe Wahl bereits in eine ande-    besitzen, wahlberechtigt, wenn sie nicht vom Wahlrecht ausge-
re Unterstützungsliste eingetragen haben oder einen Wahlvor-         schlossen sind (§ 2 ThürKWG ) und seit mindestens drei Mona-
schlag für dieselbe Wahl unterzeichnet haben. Geleistete Unter-      ten ihren Aufenthalt in der Gemeinde haben; der Aufenthalt in
schriften können nicht zurückgenommen werden.                        der Gemeinde wird vermutet, wenn die Person in der Gemeinde
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AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2018                                                                                     -5-
gemeldet ist. Bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung im         c) Versicherungen an Eides statt des Versammlungsleiters und
Sinne des Melderechts maßgebend (§ 1 Abs.1, § 12 ThürKWG ).               zwei weiteren Teilnehmern der Versammlung nach § 15 Abs.
Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der Bundes-             3 Satz 2 ThürKWG.
republik Deutschland:                                                (Vgl. zum bisherigen Text §§ 17 Nr.1 und 2, 18 Abs. 1 und 2ThürK-
Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark,         WO; §§ 14 Abs. 1 bis 4 und 16 Abs. 1 ThürKWG.)
Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik,          2.
Hellenische Republik (Griechenland), Irland, Italienische Re-        Alle von einer Partei oder einer Wählergruppe aufgestellten
publik, Republik Kroatien, Republik Lettland, Republik Litauen,      Bewerber müssen in einer zu diesem Zweck einberufenen Ver-
Großherzogtum Luxemburg, Republik Malta, Königreich der Nie-         sammlung von dem wahlberechtigten Mitgliedern der Partei
derlande, Republik Österreich, Republik Polen, Portugiesische        oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe in
Republik, Rumänien, Königreich Schweden, Republik Sloweni-           geheimer Abstimmung gewählt werden. Jeder stimmberechtigte
en, Slowakische Republik, Königreich Spanien, Tschechische           Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den Be-
Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und          werbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihre Ziele der Ver-
Nordirland sowie Republik Zypern.                                    sammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Zur Aufstellung
Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit        eines gemeinsamen Wahlvorschlags ist eine gemeinsame Ver-
oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt   sammlung aller beteiligten Wahlvorschlagsträger durchzuführen.
oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen           Die Bewerber können auch durch eine Versammlung von Dele-
Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet (§ 12    gierten, die von den wahlberechtigten Mitgliedern einer Partei
ThürKWG ).                                                           oder den wahlberechtigten Angehörigen einer Wählergruppe aus
1.1.                                                                 der Mitte einer vorgenannten Mitgliederversammlung zu diesem
Für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder können Wahlvorschlä-         Zweck gewählt sind, in geheimer Abstimmung gewählt werden.
ge von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes           Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl der Bewerber
oder von Wählergruppen aufgestellt werden. Zur Einreichung von       und die Festlegung ihrer Reihenfolge im Wahlvorschlag, Ort und
Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert.                           Zeit der Versammlung, die Form der Einladung sowie die Zahl
Jede Partei oder jede Wählergruppe kann nur einen Wahlvor-           der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen. Hier-
schlag einreichen. Ein Wahlvorschlag darf höchstens 22 Bewer-        bei haben der Versammlungsleiter und zwei weitere Teilnehmer
ber enthalten. Die Bewerber sind in erkennbarer Reihenfolge          der Versammlung gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde an
unter Angabe ihres Nachnamens und Vornamens sowie ihres Ge-          Eides statt zu versichern, dass die Wahl sowie die Festlegung
burtsdatums, ihres Berufs und ihrer Anschrift im Wahlvorschlag       der Reihenfolge in geheimer Abstimmung erfolgt ist, dass jeder
aufzuführen. Jeder Bewerber darf nur in einem Wahlvorschlag          wahlberechtigte Teilnehmer der Aufstellungsversammlung vor-
aufgestellt werden; er muss hierzu seine Zustimmung schriftlich      schlagsberechtigt war und dass den sich für die Aufstellung be-
erteilen. Jeder Wahlvorschlag muss den Namen und gegebenen-          werbenden Personen Gelegenheit gegeben wurde, sich und ihre
falls die Kurzbezeichnung der Partei oder der Wählergruppe als       Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Der
Kennwort tragen; dem Kennwort kann eine weitere Bezeichnung          Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides
hinzugefügt werden, wenn das zur deutlichen Unterscheidung           statt zuständig; er gilt insoweit als zuständige Behörde im Sinne
der Wahlvorschläge erforderlich ist. Gemeinsame Wahlvorschlä-        des § 156 des Strafgesetzbuches.
ge müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder       (Vgl. zum bisherigen Text § 17 Nr. 3 und § 18 Abs. 2 ThürKWO;
Wählergruppen tragen. Alle Wahlvorschläge müssen die Unter-          §15 ThürKWG.)
schriften von zehn Wahlberechtigten tragen, die nicht Bewerber       3.
des Wahlvorschlags sind. Jede Person darf nur einen Wahlvor-         Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht auf-
schlag unterzeichnen. Bei Mehrfachunterzeichnungen erklärt der       grund eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags seit der letzten
Wahlausschuss die Unterzeichnung für ungültig.                       Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im
In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellver-       Kreistag des Landkreises Sonneberg, in dem die Gemeinde
treter zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter        liegt oder im Gemeinderat der Gemeinde Föritztal vertreten sind,
müssen wahlberechtigt sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der      müssen neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten,
erste Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter, der         die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen
zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter und nicht   hat, zusätzlich von viermal sovielen Wahlberechtigten unter-
auch der Stellvertreter bezeichnet, dann ist der erste Unterzeich-   stützt werden wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (ins-
ner des Wahlvorschlags der Stellvertreter. Soweit im Thüringer       gesamt 98 Unterschriften).
Kommunalwahlgesetz nichts anderes bestimmt ist, sind nur der         Auch die Parteien und Wählergruppen gelten als ununterbrochen
Beauftragte und bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter be-      im Gemeinderat vertreten, die in einer der bisherigen Gemein-
rechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzuge-         den Judenbach, Föritz und Neuhaus-Schierschnitz im Gemein-
ben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung         derat vertreten waren.
des Beauftragten. Der Beauftragte und sein Stellvertreter können     3.1.
durch schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner des      Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträ-
Wahlvorschlags gegenüber dem Wahlleiter abberufen und durch          ger eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag oder Ge-
andere ersetzt werden.                                               meinderat vertreten ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen
1.2.                                                                 einzelnen Wahlvorschlags neben den Unterschriften von zehn
Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nach             Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder
                                                                     Wählergruppe zu tragen hat, zusätzliche Unterstützungsunter-
dem Muster der Anlage 5 zur ThürKWO enthalten:
                                                                     schriften von viermal sovielen Wahlberechtigten wie Gemeinde-
a) das Kennwort der einreichenden Partei oder Wählergruppe           ratsmitglieder zu wählen sind. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag
b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift            bedarf keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn
     der Bewerber unter Angabe ihrer Reihenfolge im Wahlvor-         dessen Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl in ihrer Ge-
     schlag,                                                         samtheit im Gemeinderat oder im Kreistag aufgrund desselben
c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertre-          gemeinsamen Wahlvorschlags ununterbrochen vertreten sind
     ters,                                                           oder wenn einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger mit einem
d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe         eigenen einzelnen Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunter-
     ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer        schriften bedürfte, weil der Wahlvorschlagsträger seit der letzten
     Anschrift.                                                      Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im
Dem Wahlvorschlag sind als Anlagen beizufügen:                       Kreistag des Landkreises, in dem die Gemeinde liegt, oder im
                                                                     Gemeinderat vertreten ist.
a) die Erklärungen der Bewerber nach dem Muster der Anlage           3.2.
     6 zur ThürKWO, dass sie nicht für dieselbe Wahl in einem an-    Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn eine
     deren Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt sind und das       Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Na-
     sie ihrer Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmen,              men einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die Mehr-
b) eine Ausfertigung der Niederschrift nach § 15 Abs. 3 Satz 1       heit der Unterzeichner des Wahlvorschlags (§ 14 Abs. 1 Satz 4
     ThürKWG über die nach § 15 Abs. 1 ThürKWG von der Partei        ThürKWG) bereits Bewerber oder Unterzeichner des früheren
     oder Wählergruppe durchzuführende Versammlung,                  Wahlvorschlags war.
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AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2018                                                                                   -6-
(Vgl. zum bisherigen Text § 17 Nr. 4 und § 20 Abs. 1 bis 3 ThürK-   Wahlvorschläge müssen spätestens bis 24.09.2018 18.00 Uhr,
WO, § 14 Abs. 5 und 6 ThürKWG.)                                     behoben sein. Bis zum gleichen Zeitpunkt sind auch noch Än-
3.3.                                                                derungen der Wahlvorschläge insoweit zulässig, als sie infolge
Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung von Unterstüt-         Wegfalls von Bewerbern durch Tod oder nachträglichen Wählbar-
zungsunterschriften persönlich nach der Einreichung des Wahl-       keitsverlust veranlasst sind; Personen die in solchen Fällen auf-
vorschlags in eine vom Wahlleiter bei der Gemeindeverwaltung        gestellt werden sollen (Ersatzbewerber), sind in gleicher Weise
Föritztal, Wahlamt, Schierschnitzer Straße 9, 96524 Neuhaus-        wie Bewerber zu wählen. Am 25.09.2018 tritt der Wahlausschuss
Schierschnitz, bis zum 24.09.2018, 18.00 Uhr ausgelegte Liste       der Gemeinde zusammen und beschließt, ob die eingereichten
unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer Anschrift und         Wahlvorschläge und Erklärungen zu Listenverbindungen den
ihres Geburtsdatums einzutragen und eine eigenhändige Unter-        durch das Thüringer Kommunalwahlgesetz und die Thüringer
schrift zu leisten. Die Liste zur Leistung von Unterstützungsun-    Kommunalwahlordnung gestellten Anforderungen entsprechen
terschriften wird vom Wahlleiter der Gemeinde mit dem Wahl-         und als gültig zuzulassen sind.
vorschlag verbunden und unverzüglich nach Einreichung des           8.
Wahlvorschlags während der üblichen Dienstzeiten der Gemein-        Die im Thüringer Kommunalwahlgesetz oder in der Thüringer
de Föritztal                                                        Kommunalwahlordnung vorgesehen Fristen und Termine ver-
Montag          9.00 Uhr - 12.00 Uhr                                längern oder ändern sich nicht dadurch, dass der letzte Tag der
                                                                    Frist oder ein Termin auf einen Sonnabend, einen Sonntag, ei-
Dienstag        9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
                                                                    nen gesetzlichen oder staatlich geschützten Feiertag fällt; eine
Mittwoch        9.00 Uhr - 12.00 Uhr                                Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ist ausgeschlossen
Donnerstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr           (§ 37 Abs. 2 ThürKWG).
Freitag         9.00 Uhr - 12.00 Uhr                                9.
ausgelegt.                                                          Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männli-
Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, das sie wegen Krank-         cher und weiblicher Form.
heit oder einer körperlichen Beeinträchtigung nicht oder nur        (Nr. 7, 8 und 9: empfohlene zusätzliche Hinweise - kein rechtlich
unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen          erforderlicher Bestandteil der Bekanntmachung.)
Eintragungsraum bei der Gemeindeverwaltung aufzusuchen, er-
halten auf Antrag einen Eintragungsschein. Die Eintragung kann      Föritztal, den 15.08.2018
in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtig-      Praß
te Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines        Wahlleiter
bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauf-       der Gemeinde Föritztal
tragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen;
die wahlberechtigte Person hat auf dem Eintragungsschein an
Eides statt zu versichern, dass die Voraussetzungen für die Er-
teilung eines Eintragungsscheins vorliegen.
Von der Leistung von Unterstützungsunterschriften ausgeschlos-
sen sind Bewerber von Wahlvorschlägen für dieselbe Wahl sowie
Wahlberechtigte, die sich für dieselbe Wahl bereits in eine ande-
re Unterstützungsliste eingetragen haben oder einen Wahlvor-
schlag für dieselbe Wahl unterzeichnet haben. Geleistete Unter-                                 Föritz
schriften können nicht zurückgenommen werden.
(Vgl. zum bisherigen Text §§ 17 Nr. 4, 18 Abs. 4, 20 ThürKWO,
§ 14 Abs. 1, 5 und 6 ThürKWG.)                                      Kita Schnatterschnabel
4.
Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist zulässig (Listenverbin-      Gleich zwei sichtbare Ergebnisse
dung). Sie muss spätestens am 24.09.2018, 18.00 Uhr, durch
übereinstimmende Erklärung der Beauftragten der Wahlvor-            zeigte die Arbeit unseres Fördervereins. Eine neue Hütte für den
schläge gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde erfolgen.             Spielplatz, die als Pferdestall, Kaspertheater, Rückzugsort und
Dieser Erklärung ist die schriftliche Zustimmung der Mehrheit       vieles andere mehr genutzt werden kann, wurde von Lisa Räd-
der Unterzeichner der einzelnen beteiligten Wahlvorschläge          lein organisiert und über die Mitgliedsbeiträge und Spenden des
(§ 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) beizufügen.                            Fördervereins bezahlt. Ein schneller Einsatz von Michael Scheler
(Vgl. zum bisherigen Text § 17 Nr. 5 und 6 ThürKWO, § 17 Abs.       und seinen Helfern brachte sie unter den Kastanienbaum an den
3 ThürKWG.)                                                         richtigen Platz. Euch allen ein herzliches Danke schön.
5.                                                                  Eine kleine Zwischenmahlzeit bei großer Hitze bot der „Eisbär“,
Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntma-            der mit seinem leckeren Eis die kleine Schar versorgte. In langer
chung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen          Schlange standen sie an, um ihre Lieblingssorte zu bestellen.
eingereicht werden. Sie müssen spätestens am 14.09.2018 bis         Bezahlt wurde dies vom Vereinskonto.
18.00 Uhr eingereicht sein. Die Wahlvorschläge sind beim Wahl-      Schön, dass auch die Eltern der neuen „Schnatterschnäbel“ im
leiter der Gemeinde in der Gemeindeverwaltung 96524 Föritztal,      Förderverein mitwirken wollen. Es wird neue Herausforderungen
OT Neuhaus-Schierschnitz, Wahlamt, Schierschnitzer Straße 9         geben.
einzureichen. Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum
14.09.2018 bis 18.00 Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklä-
rung des Beauftragten des Wahlvorschlages und der Mehrheit
der übrigen Unterzeichner des Wahlvorschlages zurückgenom-
men werden.
(Vgl. zum bisherigen Text § 17 Nr. 6 und 21 Abs. 2 ThürKWO,
§ 17 Abs. 1 Satz 2 und 3 ThürKWG.)
6.
Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein Wahlvorschlag ein-
gereicht, so findet Mehrheitswahl statt, d.h. die Wahl wird ohne
Bindung an etwaige vorgeschlagene Bewerber und ohne das
Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber durchgeführt.
Der Wähler hat in diesem Fall so viele Stimmen, wie Gemeinde-
ratsmitglieder zu wählen sind.
(Vgl. zum bisherigen Text § 17 Nr. 7 ThürKWO, § 19 Abs. 1 Satz
1 und 2 ThürKWG.)
7.
Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter der
Gemeinde unverzüglich auf Mängel überprüft und die Beauftrag-
ten aufgefordert, festgestellte Mängel zu beseitigen. Mängel der
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                                                                 ….und noch mehr Spielzeug für die Föritzer
Kita Pfiffikus                                                   „Pfiffikusse“
Hurra, wir „Pfiffikusse“ haben ein neues Spielgerät!             Alle großen und kleinen Pfiffikusse freuen sich riesig! Neben
Dank der Gemeinde Föritz und unserer Sponsoren konnten wir       einem nagelneuen Spiel- und Kletterturm mit Schaukel gibt es
„Wichte“, „Wackelzähne“, „Knirpse“ und „Strolche“ im Juni ein    ebenfalls neue Traktoren für den Außenbereich, welche vom Er-
neues, tolles Spielgerät auf unserem Spielplatz in Besitz neh-   lös des Sommerfestes eingekauft wurden.
men.                                                             Außerdem spendete uns Herr Mäder aus Rottmar ein supertolles
                                                                 Laufrad. Vielen Dank dafür!
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        Sonntag, 26. August 2018, um 14:00 Uhr,
   Evang. Heilig-Geist-Kirche zu Mupperg bei Sonneberg

      Festliches Sommerkonzert
     PRUNK & HERRLICHKEIT
                BAROCKMUSIK VON G. F. HÄNDEL 1685 - 1759
                                                                          Impressum
                                                               „Föritztalkurier“ Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
                                                               Herausgeber: Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal OT
                                                               Neuhaus-Schierschnitz, Tel.: 036764 7960, Fax: 036764 79648, E-Mail: info@foe-
                                                               ritzal.de, Internet: www.foeritztal.de
                                                               Verantwortlich für den redaktionellen Teil: 1. Für alle Veröffentlichungen der Ge-
                                                               meinde Föritztal ist die Gemeinde Föritztal verantwortlich.
                                                               Bezugsbedingungen und Möglichkeiten: Bezugszeit ist das Kalenderjahr. Bezugs-
                                                               preis im Abonnement jährlich 12,00 Euro. Abbestellungen für das nächste Kalen-
                                                               derjahr müssen der Gemeinde bis spätestens 1. November vorliegen.
                                                               Bei Auslieferung von Einzelstücken durch die Gemeinde Preis je Exemplar 1,00
                                                               Euro zzgl. Versandkosten. Die Bestellung erfolgt bei der Gemeinde Föritztal,
                                                               Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz. Das Amts-
                                                               blatt wird bis auf Weiteres kostenlos im Gemeindegebiet verteilt.
                                                               Ein Anspruch, ein Amtsblatt auf diese Weise regelmäßig zu erhalten, besteht nicht.
                                                               Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG,
                                                               In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, Tel. 03677 20500, Fax 03677 205021,
                                                               E-Mail: info@wittich-langewiesen.de, Internet: www.wittich.de
                                                               Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Joachim Rebhan, Sonneberger Straße

             DUO VIMARIS
                                                               46a, 96524 Neuhaus-Schierschnitz, E-Mail: look.wum@t-online.de, Tel: 036764
                                                               72625, Mobil:0172 7930303
                                                               Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Joachim Rebhan, erreichbar unter Tel.:
                                                               0172 / 7930303, E-Mail: look.wum@t-online.de
   Mirjam Meinhold, Sopran und Flöte (Dt. Nationaltheater      Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt - Erreichbar unter der An-
                                                               schrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine
                               Weimar)                         Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet
                                                               werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allge-
  Wieland Meinhold, Orgel (Universitätsorganist Weimar)        meinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigen-
                                                               preisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von
                                                               uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso
                                                               wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine ge-
     -am Ausgang bitten wir Sie -statt einer Eintrittskarte-   naue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandun-
                                                               gen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.
  um eine von Herzen kommende Spende, vielen Dank dafür! -     Verlagsleiter: Mirko Reise
                                                               Erscheinungsweise: erscheint nach Bedarf
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                                          Neuhaus-Schierschnitz
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                                                                                 Anzeigenteil

                                                   Brot für die Welt unterstützt die Über-
                           Überwindung von Armut   windung von Armut, die Sicherung von
                                                   Frieden, die Verwirklichung der
                                                   Menschenrechte, die Reduzierung von
                                                   Ungleichheit, den Schutz der globalen
                                                   Umweltgüter und eine gemeinsame Initi-
                                                   ierung eines neuen Wohlstandsmodells
                                                   unter Wahrung der Grenzen des Öko-
                                                   systems Erde.
                                                   Spendenkonto Brot für die Welt:
                                                   Bank für Kirche und Diakonie
Foto Christof Krackhardt

                                                   IBAN: DE10 1006 1006 0500 5005 00
                                                   BIC: GENODED1KDB
Anzeigenteil   - 16 -                             AmtsblAtt der Gemeinde Föritztal ❘ Nr. 2/2018

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                        In den Folgen 43 | 98704 Langewiesen
Anzeigenteil       - 17 -                                                                                                     AmtsblAtt der Gemeinde Föritztal ❘ Nr. 2/2018

                                                                                                            Wir suchen: Busfahrer
                                                                                                                                Wir bieten:
                                                                                                                 geregelte Arbeitszeit – moderner Fuhrpark
                                                                                                                        guter, übertariflicher Lohn!

                                                                                                                               Unsere Anforderungen:
                                                                                                                              Bus-Führerschein Kl. D/DE
                                                                                                       Wenn Sie interessiert sind, dann bewerben Sie sich bitte schriftlich mit Lichtbild.
    Ich bin für Sie da...

                             Joachim Rebhan (DJ-WUM-)
                                                                                                                   96465 Neustadt-Fürth am Berg, Terrassenweg 11
                                                                                                                           z.Hd. Herrn Wolfgang Haida
       Ihr Gebietsverkaufsleiter vor Ort                                                                                       info@haida-reisen.de

                        Wie kann ich Ihnen helfen?
                      Mobil 0172 7930303                                                               Neuer Job mit Herzblut gesucht?
                            Tel. 036764 80899
                     look.wum@wittich-langewiesen.de                                                          Mit einem Blick in den Stellenmarkt Ihrer
                              www.wittich.de                                                                     Zeitung können Sie fündig werden!
      Anzeigenwerbung | Beilagenverteilung | Drucksachen

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                                                                                                                                                                             .-
                                                                                                                            –
                                                                                                                 – 2 Länder
                                                                                                                                                                            019
                                                                                                        3 Wochen
                                                                                                                     such
                                                                                                           1 Schulbe
                             21-tägige Südafrika- & Namibia-Rundreise
                              inkl. FLY & HELP Schulbesuch
                             Erleben Sie zwei vielseitige und unterschiedliche Länder in 3 Wochen: Südafrika und Namibia.
                             Ein Besuch in einer FLY & HELP Schule ist dabei der emotionale Höhepunkt auf dieser Reise.

                              Ihr Reiseverlauf:                                        14. Tag – Sossusvlei Region – Swakopmund             • 18 Übernachtungen mit Frühstück,
                              1. + 2. Tag – Anreise - Kapstadt                         15. Tag – Swakopmund                                   Unterbringung im Doppelzimmer
                              3. Tag – Kapstadt – Kap der Guten Hoffnung               16. Tag – Swakopmund – Etosha Region                 • 1x Besuch des Kappunktes
                              4. Tag – Kapstadt – Oudtshoorn                           17. Tag – Etosha Nationalpark                        • 1x Besuch der Cango Caves und 1x Besuch
                              5. Tag – Oudtshoorn – Wilderness                         18. Tag – Etosha Nationalpark - Midgard Lodge          der Straußenfarm in Oudtshoorn
                              6. Tag – Wilderness – Port Elizabeth –                   19. Tag – Midgard Lodge                              • Eintrittsgelder Tsitsikamma Nationalpark
                                       Johannesburg (Flug)                             20. Tag – Midgard - Windhoek – Abreise               • Eintrittsgelder Panoramaroute: Bourkes Luck
                              7. Tag – Johannesburg - Whiteriver                       21. Tag – Ankunft in Deutschland                       Potholes, Gods Window & Blyderiver Canyon
                              8. Tag – Whiteriver – Krueger National Park              Änderungen am Programmablauf vorbehalten.            • 1x Eintrittsgeld Kruger Nationalpark
                              9. Tag – Whiteriver – Johannesburg                                                                            • 1x Pretoria City-Tour
                              10. Tag – Johannesburg – Windhoek (Flug)                 Die Hotels und Lodges der Mittelklasse verfügen über • 1x Stadtrundfahrt in Windhoek
                              11. Tag – Windhoek – FLY & HELP Schulbesuch              Restaurant und Bar. Die freundlich eingerichteten    • 1x Besuch einer FLY & HELP Schule in Namibia
                                                                                       Doppelzimmer bzw. Einzelzimmer verfügen über Bad       zusammen mit einem FLY & HELP Mitarbeiter
                                  Erleben Sie die Arbeit der Stiftung FLY & HELP       oder Dusche/WC.                                      • 1x Stadtrundfahrt in Swakopmund
                                  hautnah. Kommen Sie mit in die Vororte Windhoeks,                                                         • Deutschsprachige, lokale Reiseleitung
                              wo die Kinder und Familien täglich um eine bessere       Inklusivleistungen
                              Zukunft kämpfen. In einer kleinen Gruppe haben Sie die   • Nachtflug mit renommierter Airline ab/bis           Termin und Preise pro Person
                              Möglichkeit, eine FLY & HELP Schule zu besuchen.           Frankfurt in der Economy Class (Non-Stop)          22.01. bis 11.02.2019                 ab 3.498 €
                              Dieser Schulbesuch wird Sie emotional berühren.          • 2 Kontinental-Flüge mit South African Airlines
                                                                                         und Air Namibia                                    Zahlreiche Wunschleistungen zubuchbar.
                              12. Tag – Windhoek – Sossusvlei                          • Flughafensteuern und Sicherheitsgebühren           Rufen Sie uns gerne hierzu an!
                              13. Tag – Sossusvlei & Sesriem Canyon                    • Transfers im klimatisierten Reise- oder Minibus

                                                    100 € pro Person vom               Buchung & Information: 0214-7348 9548 (Mo. – Do. 9 –17 Uhr, Fr. 9 –13 Uhr)
                                                    Reisepreis kommen der              oder reisen@prime-promotion.de
                                                    Reiner Meutsch Stiftung
                                                                                       Reiseverlauf: www.prime-promotion.de
                                                    FLY & HELP zugute und
                                    werden für einen Schulbau in Afrika verwendet.     Buchungscode: LW31
            Reiner Meutsch          Mehr Infos unter: www.fly-and-help.de               Veranstalter der Reise: Prime Promotion GmbH, 57612 Kroppach. Es gelten die AGB des Reiseveranstalters.
Anzeigenteil   - 18 -   AmtsblAtt der Gemeinde Föritztal ❘ Nr. 2/2018
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Anzeigenteil   - 26 -   AmtsblAtt der Gemeinde Föritztal ❘ Nr. 2/2018
Anzeigenteil   - 27 -   AmtsblAtt der Gemeinde Föritztal ❘ Nr. 2/2018
Anzeigenteil   - 28 -   AmtsblAtt der Gemeinde Föritztal ❘ Nr. 2/2018
Anzeigenteil   - 29 -                                   AmtsblAtt der Gemeinde Föritztal ❘ Nr. 2/2018

                                              ambulanter Pflegedienst
                                              in Nordbayern und Südthüringen
                                                    ambulant betreute
                                                    Wohngemeinschaft

         96355 Tettau • Telefon 0 92 69 / 9 86 91 80 • Fax 0 92 69 / 9 86 91 82
         Mail: pflegeohnegrenzen@gmail.com • Web www.pflegedienst-tettau.de
Anzeigenteil   - 30 -                                                             AmtsblAtt der Gemeinde Föritztal ❘ Nr. 2/2018

                                                              BB Service
                                                                 Ser vice Dienstleistungen
                                                                 Transport
                                                                 Transpor
                                                                   ansportt
                                                                   anspor

                                                               ••    LKW mit Ladekran (Kranarbeiten/Schalengreifer/Holzzange)

                                                                ••
                                                                     Schüttguttransporte • Brennholztransporte • Baggerarbeiten
                                                                     Abbrucharbeiten • Garten-u. Landschaftsbau
                                                                     Baumfällungen • Grüngutannahmestelle Judenbach
                                                               •     Komposterde (gesiebt/ungesiebt) • Winterdienst

                                                               Bernd Bätz · Alte Handelsstr. 179 A · 96515 Judenbach
                                                                   Tel. 0151 / 25 37 12 41 · Fax 0 36 75 / 46 92 34
                                                                            E-Mail: bernd-baetz@gmx.de
                                                               www.facebook.com/BB-Service-Dienstleistungen-Transport

                              Kultur mit Pfiff in der Modellbahn
                                                               n Wiehe
                             ein Schauplatz von Kunst, Kultur und Geschichte der ganz besonderen Art
                              Auf insgesamt 12.000 qm Ausstellungsfläche und unzähligen
                                Gleisen herrscht reges Treiben. Täglich überraschen hier
                              weltweit einzigartige Modellbahnanlagen in allen Spurweiten –
                                   teilweise so groß wie Fußballfelder – Groß und Klein.
                                     Liebevoll gestaltete Landschaften faszinieren mit
                              originalgetreuen Bahnhöfen, bekannten Städten & einmaligen
                                             Sehenswürdigkeiten aus aller Welt.
                               Aber nicht nur Modellbahn-Fans kommen hier auf ihre Kosten:                    Modellbahn pur
                                        Auf einer kleinen Weltreise kann man u.a. die
                                Ausgrabungsstätte der „Terrakotta-Armee“ des ersten Kaisers                       Geheimnis
                              von China im Maßstab 1 : 2,5 – „Das Geheimnis der Osterinsel“,                     der Osterinsel
                                 eine einzigartige „Geldreise – Weltreise“ bestaunen und mit
                                 mehr als 5000 Zinnfiguren die Geschichte der Ureinwohner
                              Amerika’s erkunden. Auch eine lebensgroße Alaska-Landschaft
                                   mit Iglu, Eisbären u.v.m. wird Sie in ihren Bann ziehen. .

                                                                                                   Terrakotta-
                               Die rund 12.000 Quadratmeter große Ausstellung ist komplett
                              barrierefrei und mit einem Etagen- und Treppenlift ausgestattet.
                                                                                                     Armee
                                  Sie befindet sich in temperierten Hallen und ist somit bei
                             Regen- und bei Sonnenwetter ein Ausflugstipp für die ganze Familie.
                                Selbstverständlich sorgt ein integrierter Gastronomiebereich
                                               für das leibliche Wohl der Gäste.
                                                                          Gäst
                                                                            ste.
                                                                            ste.
                        MODELLBAHN                      W I E H E – weltweit einzigartig
                  06571 Wiehe – Am Anger 19 / Tel. 034672-83630 / www.modellbahn-wiehe.de
Anzeigenteil    - 31 -                                                      AmtsblAtt der Gemeinde Föritztal ❘ Nr. 2/2018

                                                        AUTOSERVICE STAMMBERGER
                                                                                                     Inh. Ronny Stammberger

                                                                                                 Oberlinder Straße 27
                                                                                             96524 Föritz / OT Rottmar
                                                                                               Tel.: 03 67 64 - 8 01 95
                                                                                              Fax: 03 67 64 - 80 97 87
                                                                                   Mai: autoservice-stammberger@gmx.de

                                                                                   !
                                                         Reparatur aller Automarken

                                                        Dachdecker- Klempner u. Zimmererarbeiten • Dachreparaturen aller Art
                                                          • Fassadenverschieferung- u. Verkleidung • Blitzschutz • Lüftungsbau
                                                        • PREFA Langzeitdach • Terassensanierung • Kaminverkleidung- u. Sanierung
                                                         • Vordächer • Innenausbau • Wohnraumfenster • Gerüstbau und Verleih

   Ralf Möller
         E l e k t r o m e i st e r
                        Mark 1H
               96524 Neuhaus-Schierschnitz
  • Elektrotechnik aller Art
  • Baumpflege + Hausmeisterdienst
  Mail: ra.moe@gmx.de
  Tel.: 0171 - 794 6275

  Jürge� Weishei�
  Meisterbetrieb der Innun�
        Dorfstraße 30
      96515 Judenbach
           OT Jagdshof
   Tel. 0 36 75 - 74 47 13
  Info@weisheit-bautischlerei.de
  www.weisheit-bautischlerei.de
  • Holztreppen • Innenausbau • Vordächer
  • Haus- und Zimmertüren
  • Holz- und Kunststoff-Fenster
  • Rolläden • Insektenschutz
  • Schneller Reparaturdienst aller Schreinerarbeiten
Anzeigenteil      - 32 -                                                                      AmtsblAtt der Gemeinde Föritztal ❘ Nr. 2/2018

    20
     Jahre
                   Jubiläumsaktion 2018!
                                   Dach & Fassade
                                                                                                                   Tel.: 03675 - 40 25 00
   ACHTUNG HAUSBESITZER!                                                                  - Badplanung
                                                                                                                   Mobil: 0160 - 717 00 09
      Jetzt sanieren, mit dem Konjunkturpaket doppelt sparen!!!
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      Mit unseren dicken Jubiläumsrabatten und bis zu 1200 Euro                               - Solaranlagen
        mit der Steuererklärung vom Finanzamt wiederholen!!!!                                                                        Wiesenstraße 11
                                                                                                - Öl- u. Gasfeuerungsanlagen
                      Einige Preisbeispiele auf 100 m
                                                    2                                           - Festbrennstoffkessel               96524 Föritz
                                                                                              - Hackschnitzel- u. Pelletsanlagen
 Bei uns ist Ihr Dach in guten Händen                                                       - Arbeitsbühnenverleih                   OT Schwärzdorf
 Dachumdeckung mit Betondachsteinen             ab 8.600,- Euro                          - Kundendienst
 Ultraleichtdach Alu Dachpfanne nur 2 kg pro m2 ab 9.470,- Euro
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    und Reinigung bei 12-jähriger Laufzeit monatliche Rate 81,66 E!
                                                                      Welt gestalten.
                                                                      Mit ihrem persönlichen Einsatz unterstützen Fachkräfte
 Wir verschönern Ihr Zuhause                                          und Freiwillige Partnerorganisationen vor Ort und helfen den
                                                                      Menschen in Entwicklungsländern, sich selbst zu helfen.
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 Fassadenputz inkl. Untergründe           ab 6.200,- Euro
 Fassadendämmung 10 cm stark Klebesystem ab 11.400,- Euro                                    www.brot-fuer-die-welt.de/fachkraefte

 Dachdeckerbetrieb Mattern, Malermeister Ullrich,
 Schreinermeister Koch, Metallbaumeister Eubling

       Unsere Beratung und Angebot ist kostenlos
                   und unverbindlich
                                                                        SERVICE RUND UMS HAUS
         LBut GmbH         – Das Handwerkerhaus,
               Am Vogelherd 97, 98693 Ilmenau
                                                                         Michael Döring
             Tel.: 03677 - 20 77 36                                      Alte Handelsstraße 187
                                                                         96515 Judenbach
  www.wittich.de +++ www.wittich.de +++ www.wittich.de                  Mobil: 0171 - 472 6053
                                                                        info@doering-baudienstleistungen.de
                                                                        www.doering-baudienstleistungen.de
                                                                            Fliesen - Platten- und Mosaikleger
                                                                       Innenausbau • Trockenbau • Estricharbeiten
                                                                      Erd- u. Pflasterbau • Garten-u. Landschaftsbau
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