Info-Veranstaltungen Landwirtschaft - Do. 24. Januar 2019, Cham, LBBZ Schluechthof (19.30) Di. 29. Januar 2019, Unterägeri, Pfarreiheim Sonnenhof ...
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Herzlich willkommen Info-Veranstaltungen Landwirtschaft Do. 24. Januar 2019, Cham, LBBZ Schluechthof (19.30) Di. 29. Januar 2019, Unterägeri, Pfarreiheim Sonnenhof Do. 31. Januar 2019, Menzingen, Pfarrei-Vereinshaus
Themen und Ablauf Themenblock Detail Wer Neue Mitarbeitende Zuständigkeiten Stefan Rohrer Direktzahlungswesen Neuerungen, Datenerhebung Stefan Rohrer Datenerhebung Mutationen mit GIS, elektronische Unterschrift Stefan Rohrer Weitere Neuerungen Ablösung Schoggigesetz Stefan Rohrer ÖLN / Kontrollwesen 2020+, Nährstoffbilanz, Pufferstreifen, Kontrollen 2019 Thomas Wiederkehr Kurze Pause LQ-, VP-Projekte Neuerung, Stolpersteine Stefan Rohrer Umweltschutz Ammoniakprogramm 2016 - 2021 Martina Schmid GNL-Bäume Erntenachweis Beispiele Thomas Wiederkehr Strassenverkehr Anforderungen an Traktor, Anhänger etc. Thomas Wiederkehr Landw. Mitarbeiter Stellenmeldepflicht Andreas Unteregger Seite 2
Neue Mitarbeitende beim LWA Martina Schmid Martin Merz – Nährstoffe und stofflicher – Bodenrecht Gewässerschutz – Pachtrecht – Berechnung NäBi – EW-Schätzungen – HODUFLU – Pflanzenschutz – 041 728 55 57 – 041 728 55 56 – martina.schmid@zg.ch – martin.merz2@zg.ch Seite 4
DZV 2019 - Neuerungen Ressourceneffizienz: Neue Kultur Quinoa (Code 574) Infos bei IP-Suisse Seite 6
DZV 2019 - Neuerungen Ressourceneffizienz: Neues Programm 2019 - 2021 Offene Ackerfläche (Herbizid Voll- oder Teilverzicht) Vollverzicht oder Teilverzicht auf Herbizide (Bandbehandlung max. 50% der Fläche) ab Saat oder Pflanzung bis Ernte der zu Beiträgen berechtigenden Hauptkultur Einheitlicher Beitrag von 250 CHF/ha Kein Beitrag für Biobetriebe, BFF-Flächen (Ackerschonstreifen) 2019 nur Sommerkulturen anmeldbar Seite 7
DZV 2019 - Neuerungen Ressourceneffizienz: Neues Programm 2019 - 2021 Offene Ackerfläche (Herbizid Voll- oder Teilverzicht) Seite 8
DZV 2019 - Neuerungen Ressourceneffizienz: Neues Programm 2019 - 2021 Offene Ackerfläche (Herbizid Voll- oder Teilverzicht) Bei schonender Bodenbearbeitung in Kombination mit Verzicht auf Herbizide wird Beitrag von 400 auf 200 CHF/ha gesenkt Beiträge sind kumulierbar (= 450.-/ha) Seite 9
DZV 2019 - Neuerungen Anmeldung 1. Schritt Seite 11
DZV 2019 - Neuerungen Anmeldung 2. Schritt Seite 12
DZV 2019 Ressourceneffizienz: Übersicht der befristeten Programme - emissionsmindernde Ausbringverfahren (Schleppschlauch etc.) -2019 jedoch alle Schleppschlauchgaben weiterhin melden - schonende Bodenbearbeitung -2021 - Einsatz von präziser Applikationstechnik -2021 - Stickstoffreduzierte Phasenfütterung von Schweinen -2021 - Reduktion von PSM im Obstbau, Rebbau, Zückerrrüben -2021 - Reduktion von Herbizideinsatz auf offener Ackerfläche -2021 - Spülsystem mit separatem Spülwasserkreislauf -2022 danach ÖLN-Anforderung Seite 13
DZV 2019 - Neuerungen Tierwohlbeiträge: RAUS-Zusatzbeitrag RAUS-Zusatzbeitrag von 120 CHF/GVE bei Weidehaltung im Sommer für weibliche Tiere bis 365 Tage alt männliche Rinder Anforderungen: vom 1. Mai bis zum 31. Oktober: -> an mindestens 26 Tagen pro Monat auf einer Weide vom 1. November bis zum 30. April: -> an mindestens 13 Tagen pro Monat auf einer Auslauffläche oder einer Weide Anmeldung für 2019 im Februar möglich Seite 14
DZV 2019 - Neuerungen Tierwohlbeiträge: RAUS-Zusatzbeitrag Seite 15
DZV 2019 - Neuerungen Tierwohlbeiträge: RAUS-Zusatzbeitrag Seite 16
DZV 2019 - Neuerungen Biodiversität: Hochstammfeldobstbäume mindestens drei verholzte Seitentriebe drei Meter Kronendurchmesser bei einem Drittel der Bäume Seite 17
DZV 2019 - Neuerungen Biodiversität: Heckensaum Hecke mit Qualität I (QI) Früheste Saum-Nutzung ab 15. Juni, resp. 1. Juli Herbstweide ab 1. September Hecke mit Qualität II (QII) Früheste Saum-Nutzung ab 15. Juni, resp. 1. Juli Maximal zweimal pro Jahr nutzen Zweite Nutzung frühestens 6 Wochen nach der ersten Gestaffelter Schnitt des Krautsaums Herbstweide ab 1. September Seite 18
Datenerhebung GIS Seite 19
Datenerhebung GIS - Allgemein Alle Flächenveränderungen werden mit GIS geändert (auch QII, VN) Für einige GIS-Werkzeuge hat es integrierte Lernvideos Solange nicht gespeichert wird, ist nichts verändert worden Gelöschte Parzellen / Kulturen sind gelb markiert und können reaktiviert werden Ausserkantonale Flächen (in LU, SZ, ZH) sind grösstenteils auch GIS- mässig erfasst Seite 20
Datenerhebung GIS - Neue Karten Seite 21
Datenerhebung GIS - Kultur wechseln Kulturart ändern ohne dass Geometrie Geometrie selektionieren geändert werden muss Seite 22
Datenerhebung GIS - Neue Kultur zeichnen Neu zeichnen Seite 23
Datenerhebung GIS - Kulturfläche verändern Hinzufügen oder entfernen von Flächen Geometrie verändern Seite 24
Datenerhebung GIS - Kulturfläche verändern Hinzufügen oder entfernen von Flächen Verändern Seite 25
Datenerhebung GIS - Restflächen finden Seite 26
Datenerhebung GIS - Restflächen finden Restfläche auffüllen Seite 27
Datenerhebung GIS - Restflächen finden Restfläche auffüllen Seite 28
Datenerhebung GIS - Restflächen finden Restfläche auffüllen Seite 29
Datenerhebung GIS - Regeln im Viewer Regeln Seite 30
Datenerhebung - Hochstammbäume ändern Seite 31
Datenerhebung - Hochstammbäume ändern Seite 32
Datenerhebung - Berechnung Anteil BFF Seite 33
Datenerhebung 2017 - ZugLogin www.zuglogin.ch -> Benutzerkonto eröffnen Seite 34
Datenerhebung 2017 - ZugLogin Elektronische Unterschrift auf Betriebsdatenblatt Seite 35
Ablösung Schoggigesetz Weitere Themen…
Ablösung Schoggigesetz Getreidezulage Für Brot- und Futtergetreide, Reis, Hirse, Sorghum sowie Mischungen von Getreidearten Die Getreidezulage pro Hektare und Jahr errechnet sich aus den für die Zulage bewilligten Mitteln (z.Z. 15.8 Mio. Fr.) und der zur Zulage berechtigenden Getreidefläche (> ± Fr. 120.-/ha) Der Beitrag wird mit der Schlusszahlung ausgerichtet Seite 37
Ablösung Schoggigesetz Getreidezulage Seite 38
Ablösung Schoggigesetz Milchzulage (z.Z. 78.8 Mio. Fr) Jeder Milchproduzent erhält vom BLW 4.5 Rappen pro Kilogramm Verkehrsmilch ausbezahlt Auf dbmilch.ch Zulage beantragen Erste Auszahlung der Januarlieferungen 2019 gegen Ende Februar Seite 39
ÖLN / Kontrollwesen Weitere Themen…
Nährstoffbilanz • Neue Programmversion (Schweine , Kühe ) • Trockenheit 2018: Jede Abweichung der Vorgaben (RAUS, Nährstoffbilanz, GMF) muss bei bekanntwerden dem LwA mitgeteilt werden (Aktuell: 58). Futterzukäufe Frühling 2019 • HODUFLU: Gehalte werden verstärkt überprüft Seite 44
Kontrollwesen 2019 Aktuell: - Unangemeldete Kontrollen Tierwohl / Tierschutz - Unangemeldete Schwerpunktkontrollen Schweine - QII-Kontrollen Hochstamm-Obstgärten Ab Februar/März: - Grundkontrollen, Labelkontrollen - Zusatzkontrollen "Mängel Vorjahr" - Sichtkontrollen Pufferstreifen (Wald, Hecke, Gewässer, Strasse, Streue NS) Ab Mai: - QII-Kontrollen Wiesen, Weiden und Hecken Herbst/Winter - Kommunikation Kontrollkonzept 2020 Kanton Zug Seite 45
Seite 46 1. Einzugsgebiet Zugersee: Düngebeschränkung Der Zugersee ist nach wie vor ein Sanierungsfall (80g P/ m3 anstatt gesetzlicher Vorgabe 30g P/ m3) Seit 1990 gilt im Einzugsgebiet des Zugersees (ohne Aegerisee) ein Düngeverbotsstreifen von 10 m entlang von Gewässern und 2 m entlang von Strassen und Plätzen (§ 64 GewG) Stark betroffene Betriebe werden durch AfU entschädigt.
Kontrolle mit Satellit - Bilder alle 3-5 Tage - senkrecht und schief - Verknüpfung von Karten & Daten - Berechnung von Veränderungen (1. Sitzung: 11. Februar 2019) Seite 47
Landschaftsqualität / Vernetzung Weitere Themen…
LQ-Projekt Zugerland - Umsetzung 2018 Bundesplafonds in Höhe von CHF 1.45 Mio. erstmals erreicht Erste Beitragskürzung vorgenommen bzw. Grundbeitrag um CHF 50.- auf CHF 300.-/Betrieb gesenkt Beliebteste Massnahmen (nebst G1-3; ca. 10% der LQB): L3 Zeitlich gestaffelte Futterbaunutzung (ca. 46.98% der LQB) Ca. 68 % L10b Hochstamm-Obstbäume pflegen (ca. 11.7% der LQB) der LQB L7 Verschiedene Ackerkulturen anbauen (ca. 8.99% der LQB) Per 2019 sind erste Kürzungen bei L3 "Zeitlich gestaffelte Futterbaunutzung" zu erwarten (bisher 200.-/ha Dauerwiese) Seite 49
Neuerung per 2019 im LQ-Projekt Neue Massnahme "L11 Landschaftsprägende Magerwiesen pflegen" Anforderungen: Die Magerwiese ist als extensiv genutzte Wiese mit QII angemeldet (Kulturcode 611) Die Magerwiese liegt im Talgebiet (Tal- oder Hügelzone) Keine Kumulierung mit L1 Siedlungsnahe BFF Jährlicher Bonus von CHF 1'000.-/ha extensiv genutzte Wiese QII Seite 50
Neuerung per 2019 im LQ-Projekt Neue Massnahme "L11 Landschaftsprägende Magerwiesen pflegen" Anforderungen: Übernahme Saatgutkosten 1. Die KeinMagerwiese ist alsChemie Einsatz von extensiv genutzte Wiese mit QII angemeldet (Kulturcode 611) 2. Regionales Saatgut (CH-Typen/-Mischungen) Die Magerwiese liegt im Talgebiet (Tal- oder Hügelzone) 3. Vorgängiges Gesuch an ARV Keine Kumulierung mit L1 Siedlungsnahe BFF Jährlicher Bonus von CHF 1'000.-/ha extensiv genutzte Wiese QII Seite 51
Seite 52
Vernetzung (I) Rückzugsstreifen / Altgrasbestand (M1) Bei jedem Schnitt 10% der einzelnen Flächen stehen lassen Lage abwechseln: Bei Wiesen-BFF mind. 1x pro Jahr; bei Streue max. 2 Jahre am gleichen Ort Rückzugsstreifen muss überwintern Anlage idealerweise in Streifenform In grossen Wiesen sind mehrere schmale Streifen einem breiten vorzuziehen Seite 53
Vernetzung (II) - Flexibler Schnittzeitpunkt mit Auflagen (M4) Datum 1. Schnitt bei extensiv & wenig intensiv genutzten Wiesen frei wählbar Bis Ende August Dürrfutter Nutzungsintervall bis am 1. September mindestens 8 Wochen Bei jedem Schnitt mind. 10% als Rückzugsstreifen / Altgrasbestand stehen lassen Schnittzeitpunkt während Setzzeiten der Wildhut melden Mindestens 2 Schnitte jährlich (In allen VPs ausser Landschaft Cham, Unterägeri & Walchwil) Seite 54
Ammoniakprogramm 2016-2021
Ammoniakprogramm 2016-2030 Aktuelle Zahlen: • 62`000 t Ammoniak-Stickstoff(2012) • 94% aus der Landwirtschaft -->3`761`000.- Rahmenkredit Massnahmen-Plan Ziel: 20% Ammoniakemissionen-Reduktion bis 2021 Seite 56
Massnahmenplan Ammoniak bis 2021 M1: Emissionsarme Gülle-Ausbringtechnik -Schleppschuhverteiler (30.- ha) -Schleppschlauchverteiler bis 31.8.2019 (30.- ha) anschliessend Aufzeichnungspflicht Seite 57
Massnahmenplan Ammoniak bis 2021 M1: Emissionsarme Gülle-Ausbringtechnik Ziel bis 2021: -Schleppschuhverteiler (30.- ha) 55% mit Schleppschlauchverteiler. 8% Schleppschuhverteiler. -Schleppschlauchverteiler bis 31.8.2019 (30.- ha) anschliessend Aufzeichnungspflicht Bei nicht erreichen → Schleppschlauch-Pflicht Seite 58
Massnahmenplan Ammoniak bis 2021 M2: Abdeckung Güllengruben • Neubauten generelle Abdeckungspflicht • 2016 bis 2021 freiwillige Abdeckung von offenen Güllenbehältern • Ab 2022 Deckungspflicht bei Behältern über 200m3 und Schweinegülle Seite 59
Massnahmenplan Ammoniak bis 2021 M2: Abdeckung Güllengruben • Neubauten Ziel bis 2021: generelle Abdeckungspflicht •• Alle 2016offenen Güllenbehälter bis 2021 mitAbdeckung freiwillige Schweinegüllevon mit fester Abdeckung offenen gedeckt Güllenbehältern •• 95% der Güllenbehälter Ab 2022 mit Rindergülle Deckungspflicht eine mind. bei Behältern 15cm über dicke, 200mnatürliche Schwimmschicht 3 und Schweinegülle Seite 60
Massnahmenplan Ammoniak bis 2021 M3: Begrenzung der Ammoniakemissionen bei Ställen und Laufhöfen Rindvieh: Rascher Harnabfluss von Laufflächen Schweine (mind. 65 GVE): Ammoniakreduktion bei Laufhöfen (mind. 40%) Geflügel (mind. 65 GVE): Abluft Zwangsentlüftung, Ammonikareduktion von Ställen (mind. 40%) Seite 61
Massnahmenplan Ammoniak bis 2021 M5: Reduktion der N-Ausscheidung von Schweinen durch gezielte Fütterung • Mehrphasenfütterung in Kombination mit stickstoffreduziertem Futter bei Mastschweine- oder Galtsauenhaltung Seite 62
Erweitertes Angebot: --> Für Beratungsfragen im Bereich Tierwohl stehen wir gerne zur Verfügung Seite 63
GNL Obstgarten Erntenachweis Beispiele
Reorganisation im Rahmen «Verwaltung 2019» Aus Amt für Raumplanung (ARP) wurde Amt für Raum und Verkehr (ARV) 4 Abteilungen: Richtplanung und Wohnungswesen Verkehrsplanung Natur und Landschaft Koordinationsstelle Planungen und Baugesuche Abteilung Natur und Landschaft: Keine Änderungen, Ansprechpartner wie gewohnt
Beiträge für Hochstammobstbäume K1 Umsetzung der Teilrevision kantonale Abgeltungsrichtlinien hat gut geklappt, besten Dank! Zusätzliche Anforderungen: Fachgerechte und nachhaltige Pflege Jährliche Nährstoffzufuhr Keine mechanische Bodenbearbeitung Pflanzenschutz Früchte werden jährlich mehrheitlich geerntet und nachweislich verwertet
Rückblick Stichprobenkontrolle Erntenachweis 2017 Etwas Phantasie ist gefragt: Belege von Abnehmern (Mostereien, Brennereien, etc.) Jahreserklärung Spirituosen zuhanden der Eidg. Zollverwaltung Journal Hofladen, Fotos etc.
Rückblick Stichprobenkontrolle Erntenachweis 2017 Fazit Ernte 2017: 20 Betriebe kontrolliert (Zufallsstichprobe) 16 Betriebe erfüllt 4 Betriebe nicht oder bedingt erfüllt
Strassenverkehr
Änderungen im Strassenverkehr Strassenverkehr: Diverse Anforderungen an Traktoren, Anhänger, Verbindungseinrichtungen, Überhang etc. ändern sich laufend. Im Kanton Zug sind 3 Polizei-Equipen auf landw. Strassenverkehr spezialisiert (Zuständigkeit: Strassenverkehrsamt) Seite 70
Stellenmeldepflicht
Informationsveranstaltung LBBZ Schluechthof Cham vom 24.01.2019 Umsetzung der Stellenmeldepflicht im Kanton Zug 72
Stellenmeldepflicht Stellenmeldepflicht Volksentscheid vom 09.02.2014 Initiative gegen Masseneinwanderung wird von den Stimmberechtigten mit 50.3% angenommen 73
Stellenmeldepflicht Stellenmeldepflicht Parlament beschliesst am 16. Dezember 2016 Gesetzesanpassungen für die Umsetzung von Art. 121a BV Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer Bundesrat beschliesst am 8. Dezember 2017 Änderung der Verordnung über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih 74
Stellenmeldepflicht Umsetzung der Stellenmeldepflicht im Kanton Zug 75
Stellenmeldepflicht Stellenmeldepflicht Themen • Umsetzungsplanung • Stellenmeldepflicht erklärt in 5 Schritten • Stellenmeldepflicht nach "Berufsarten" • JOB-ROOM 2.1 Services/arbeit.swiss 76
Stellenmeldepflicht Stellenmeldepflicht Umsetzungsplanung 77
Stellenmeldepflicht Stellenmeldepflicht Zusammenarbeit Arbeitgeber * und der Kontaktstelle Arbeitgeber im RAV Zug *Arbeitgeber: Unternehmen, Arbeitsvermittler, Headhunter und Personalvermittler 78
Stellenmeldepflicht Stellenmeldepflicht Stellenmeldepflicht erklärt in 5 Schritten: 79
Stellenmeldepflicht Stellenmeldepflicht 1. Ab wann gilt welcher Schwellenwert für die Stellenmeldepflicht? • Ab dem 1. Juli 2018 sind offene Stellen in Berufsarten, die 8 Prozent Arbeitslosenquote oder mehr ausweisen zu melden • Per 1. Januar 2020 wird dieser Wert auf 5 Prozent gesenkt 80
Stellenmeldepflicht Stellenmeldepflicht 2. Welche Stellen müssen nicht gemeldet werden? • Stellenbesetzung mit Stellensuchenden, die bei den RAV gemeldet sind • Angehörige von Zeichnungsberechtigte (Inhaber) • die Anstellung die maximal 14 Kalendertage dauert • betriebsinterne Besetzungen (6Monate) 81
Stellenmeldepflicht Stellenmeldepflicht 3. Wem und wie sind die Stellen zu melden? Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie Arbeitgebende offene Stellen melden können: • Offene Stellen können die Arbeitgebenden hier melden: https://www.job-room.ch • Telefonisch • per E-Mail: KAG@rav.zg.ch 82
Stellenmeldepflicht Stellenmeldepflicht 4. Welche Informationen sind bei der Stellenmeldepflicht anzugeben? • gesuchter Beruf • Tätigkeit, einschliesslich spezieller Anforderungen • Arbeitsort • Arbeitspensum • Datum des Stellenantritts • Art des Arbeitsverhältnisses: befristet oder unbefristet • Kontaktadresse • Name des Unternehmens 83
Stellenmeldepflicht Stellenmeldepflicht 5. Arbeitgeber meldet eine meldepflichtige Stelle: • Matching geeigneter Kandidaten durch die Personalberatenden des RAV • Der Arbeitgeber erhält innert 3 Arbeitstagen nach Publikation der Stelle eine Rückmeldung • Der Arbeitgeber prüft die Dossiers und teilt mit, ob er einen Kandidaten als geeignet erachtet hat und diesen anstellen wird • Die Stellen sind während dem 5- tägigen Publikationsverbot ausschliesslich für die beim RAV registrierten Stellensuchenden zugänglich 84
Stellenmeldepflicht Stellenmeldepflicht Stellenmeldepflicht nach "Berufsarten" 85
Stellenmeldepflicht Schwellenwert ≥ 8 % ab 1. Juli 2018 Aktuelle Liste ab April 2018 86
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Stellenmeldepflicht Berufsart/Berufsbezeichnungen "Servicepersonal": • Restaurationsfachmann EFZ • Restaurationsangestellter EBA • Service Kader/Chef de Maître • Barista • Weinkellner • Barman • Buffet Liste der Berufsarten und Berufsbezeichnungen • arbeit.swiss 88
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Stellenmeldepflicht JOB-ROOM 2.1 Services arbeit.swiss Folgende Broschüren sind verfügbar unter arbeit.swiss 95
Stellenmeldepflicht Verfügbare Broschüren 96
Stellenmeldepflicht JOB-ROOM 2.1 Services/arbeit.swiss • Stellenpublikationen, ca. 80'000 (85%) • Stellensuchende RAV Kunden, ca. 145'000 (80%) • Unternehmer-Zugriff: Registrierung/Login über arbeit.swiss • RAV Kunden-Zugriff: Registrierung/Login nach Anmeldung beim RAV • API-Schnittstelle für Grossunternehmen: Beantragung via SECO 97
Stellenmeldepflicht Controlling Stellenmeldepflicht 98
Stellenmeldepflicht Screening des Stellenmarktes Das Amt für Wirtschaft und Arbeit Zug prüft periodisch Printmedien und elektronische Stellenportale in Bezug auf Verstösse gegen die Meldepflicht info@awa.zg.ch 99
Fragen ………. Herzlichen Dank für Ihre Teilnahme und alles Gute im laufenden Jahr Seite 100
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