Info-Veranstaltungen Landwirtschaft - Do. 24. Januar 2019, Cham, LBBZ Schluechthof (19.30) Di. 29. Januar 2019, Unterägeri, Pfarreiheim Sonnenhof ...

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Herzlich willkommen

Info-Veranstaltungen Landwirtschaft
Do. 24. Januar 2019, Cham, LBBZ Schluechthof (19.30)
Di. 29. Januar 2019, Unterägeri, Pfarreiheim Sonnenhof
Do. 31. Januar 2019, Menzingen, Pfarrei-Vereinshaus
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Themen und Ablauf
Themenblock           Detail                                               Wer
Neue Mitarbeitende    Zuständigkeiten                                      Stefan Rohrer

Direktzahlungswesen   Neuerungen, Datenerhebung                            Stefan Rohrer

Datenerhebung         Mutationen mit GIS, elektronische Unterschrift       Stefan Rohrer

Weitere Neuerungen    Ablösung Schoggigesetz                               Stefan Rohrer

ÖLN / Kontrollwesen   2020+, Nährstoffbilanz, Pufferstreifen, Kontrollen 2019 Thomas Wiederkehr

Kurze Pause

LQ-, VP-Projekte      Neuerung, Stolpersteine                              Stefan Rohrer

Umweltschutz          Ammoniakprogramm 2016 - 2021                         Martina Schmid

GNL-Bäume             Erntenachweis Beispiele                              Thomas Wiederkehr

Strassenverkehr       Anforderungen an Traktor, Anhänger etc.              Thomas Wiederkehr

Landw. Mitarbeiter    Stellenmeldepflicht                                  Andreas Unteregger
                                                                                                  Seite 2
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Neue Mitarbeitende

 Weitere Themen…
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Neue Mitarbeitende beim LWA

Martina Schmid                 Martin Merz
– Nährstoffe und stofflicher   – Bodenrecht
   Gewässerschutz              – Pachtrecht
– Berechnung NäBi              – EW-Schätzungen
– HODUFLU
– Pflanzenschutz

– 041 728 55 57                – 041 728 55 56

– martina.schmid@zg.ch         – martin.merz2@zg.ch

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Direktzahlungswesen Neuerungen

 Weitere Themen…
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DZV 2019 - Neuerungen
Ressourceneffizienz: Neue Kultur Quinoa (Code 574)

 Infos bei IP-Suisse

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DZV 2019 - Neuerungen
Ressourceneffizienz: Neues Programm 2019 - 2021
Offene Ackerfläche (Herbizid Voll- oder Teilverzicht)

 Vollverzicht oder Teilverzicht auf Herbizide (Bandbehandlung max.
  50% der Fläche) ab Saat oder Pflanzung bis Ernte der zu Beiträgen
  berechtigenden Hauptkultur
 Einheitlicher Beitrag von 250 CHF/ha
 Kein Beitrag für Biobetriebe, BFF-Flächen (Ackerschonstreifen)
 2019 nur Sommerkulturen anmeldbar

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DZV 2019 - Neuerungen
Ressourceneffizienz: Neues Programm 2019 - 2021
Offene Ackerfläche (Herbizid Voll- oder Teilverzicht)

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DZV 2019 - Neuerungen
Ressourceneffizienz: Neues Programm 2019 - 2021
Offene Ackerfläche (Herbizid Voll- oder Teilverzicht)

 Bei schonender Bodenbearbeitung in Kombination mit Verzicht auf
  Herbizide wird Beitrag von 400 auf 200 CHF/ha gesenkt
 Beiträge sind kumulierbar (= 450.-/ha)

                                                                    Seite 9
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DZV 2019 - Neuerungen
Kombination mit schonender Bodenbearbeitung - Herbizidverzicht

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DZV 2019 - Neuerungen
Anmeldung 1. Schritt

                        Seite 11
DZV 2019 - Neuerungen
Anmeldung 2. Schritt

                        Seite 12
DZV 2019
Ressourceneffizienz: Übersicht der befristeten Programme

- emissionsmindernde Ausbringverfahren (Schleppschlauch etc.) -2019
       jedoch alle Schleppschlauchgaben weiterhin melden

- schonende Bodenbearbeitung                                 -2021
- Einsatz von präziser Applikationstechnik                   -2021
- Stickstoffreduzierte Phasenfütterung von Schweinen         -2021
- Reduktion von PSM im Obstbau, Rebbau, Zückerrrüben         -2021
- Reduktion von Herbizideinsatz auf offener Ackerfläche      -2021

- Spülsystem mit separatem Spülwasserkreislauf               -2022
       danach ÖLN-Anforderung
                                                                 Seite 13
DZV 2019 - Neuerungen
Tierwohlbeiträge: RAUS-Zusatzbeitrag

 RAUS-Zusatzbeitrag von 120 CHF/GVE bei Weidehaltung im Sommer
    für weibliche Tiere bis 365 Tage alt
    männliche Rinder

 Anforderungen:
    vom 1. Mai bis zum 31. Oktober: -> an mindestens 26 Tagen pro
      Monat auf einer Weide
    vom 1. November bis zum 30. April: -> an mindestens 13 Tagen
      pro Monat auf einer Auslauffläche oder einer Weide

 Anmeldung für 2019 im Februar möglich
                                                               Seite 14
DZV 2019 - Neuerungen
Tierwohlbeiträge: RAUS-Zusatzbeitrag

                                       Seite 15
DZV 2019 - Neuerungen
Tierwohlbeiträge: RAUS-Zusatzbeitrag

                                       Seite 16
DZV 2019 - Neuerungen
Biodiversität: Hochstammfeldobstbäume

 mindestens drei verholzte Seitentriebe

 drei Meter Kronendurchmesser bei einem Drittel der Bäume

                                                             Seite 17
DZV 2019 - Neuerungen
Biodiversität: Heckensaum

 Hecke mit Qualität I (QI)
    Früheste Saum-Nutzung ab 15. Juni, resp. 1. Juli
    Herbstweide ab 1. September

 Hecke mit Qualität II (QII)
    Früheste Saum-Nutzung ab 15. Juni, resp. 1. Juli
    Maximal zweimal pro Jahr nutzen
    Zweite Nutzung frühestens 6 Wochen nach der ersten
    Gestaffelter Schnitt des Krautsaums
    Herbstweide ab 1. September                          Seite 18
Datenerhebung GIS

                    Seite 19
Datenerhebung GIS - Allgemein
 Alle Flächenveränderungen werden mit GIS geändert (auch QII, VN)
 Für einige GIS-Werkzeuge hat es integrierte Lernvideos
 Solange nicht gespeichert wird, ist nichts verändert worden
 Gelöschte Parzellen / Kulturen sind gelb markiert und können
  reaktiviert werden
 Ausserkantonale Flächen (in LU, SZ, ZH) sind grösstenteils auch GIS-
  mässig erfasst

                                                                  Seite 20
Datenerhebung GIS - Neue Karten

                                  Seite 21
Datenerhebung GIS - Kultur wechseln

                                      Kulturart ändern ohne
                                         dass Geometrie
           Geometrie selektionieren   geändert werden muss

                                                       Seite 22
Datenerhebung GIS - Neue Kultur zeichnen

           Neu zeichnen

                                       Seite 23
Datenerhebung GIS - Kulturfläche verändern

            Hinzufügen oder entfernen von Flächen
            Geometrie verändern

                                                    Seite 24
Datenerhebung GIS - Kulturfläche verändern

            Hinzufügen oder entfernen von Flächen
            Verändern

                                                    Seite 25
Datenerhebung GIS - Restflächen finden

                                         Seite 26
Datenerhebung GIS - Restflächen finden

          Restfläche auffüllen

                                         Seite 27
Datenerhebung GIS - Restflächen finden

          Restfläche auffüllen

                                         Seite 28
Datenerhebung GIS - Restflächen finden

          Restfläche auffüllen

                                         Seite 29
Datenerhebung GIS - Regeln im Viewer

          Regeln

                                       Seite 30
Datenerhebung - Hochstammbäume ändern

                                    Seite 31
Datenerhebung - Hochstammbäume ändern

                                    Seite 32
Datenerhebung - Berechnung Anteil BFF

                                        Seite 33
Datenerhebung 2017 - ZugLogin
 www.zuglogin.ch -> Benutzerkonto eröffnen

                                              Seite 34
Datenerhebung 2017 - ZugLogin
 Elektronische Unterschrift auf Betriebsdatenblatt

                                               Seite 35
Ablösung Schoggigesetz

 Weitere Themen…
Ablösung Schoggigesetz
Getreidezulage

 Für Brot- und Futtergetreide, Reis, Hirse, Sorghum sowie Mischungen
   von Getreidearten
 Die Getreidezulage pro Hektare und Jahr errechnet sich aus den für
   die Zulage bewilligten Mitteln (z.Z. 15.8 Mio. Fr.) und der zur Zulage
   berechtigenden Getreidefläche (> ± Fr. 120.-/ha)
 Der Beitrag wird mit der Schlusszahlung ausgerichtet

                                                                      Seite 37
Ablösung Schoggigesetz
Getreidezulage

                         Seite 38
Ablösung Schoggigesetz
Milchzulage (z.Z. 78.8 Mio. Fr)

 Jeder Milchproduzent erhält vom BLW 4.5 Rappen pro Kilogramm
   Verkehrsmilch ausbezahlt
 Auf dbmilch.ch Zulage beantragen
 Erste Auszahlung der Januarlieferungen 2019 gegen Ende Februar

                                                              Seite 39
ÖLN / Kontrollwesen

 Weitere Themen…
Nährstoffbilanz

•   Neue Programmversion (Schweine     , Kühe     )

•   Trockenheit 2018: Jede Abweichung der Vorgaben (RAUS, Nährstoffbilanz,
    GMF) muss bei bekanntwerden dem LwA mitgeteilt werden (Aktuell: 58).
          Futterzukäufe Frühling 2019

•   HODUFLU: Gehalte werden verstärkt überprüft

                                                                             Seite 44
Kontrollwesen 2019

Aktuell:
- Unangemeldete Kontrollen Tierwohl / Tierschutz
- Unangemeldete Schwerpunktkontrollen Schweine
- QII-Kontrollen Hochstamm-Obstgärten

Ab Februar/März:
- Grundkontrollen, Labelkontrollen
- Zusatzkontrollen "Mängel Vorjahr"

- Sichtkontrollen Pufferstreifen (Wald, Hecke, Gewässer, Strasse, Streue NS)

Ab Mai:
- QII-Kontrollen Wiesen, Weiden und Hecken

Herbst/Winter
- Kommunikation Kontrollkonzept 2020 Kanton Zug

                                                                               Seite 45
Seite 46

1. Einzugsgebiet Zugersee: Düngebeschränkung
                    Der Zugersee ist nach wie vor ein
                     Sanierungsfall (80g P/ m3 anstatt
                     gesetzlicher Vorgabe 30g P/ m3)
                    Seit 1990 gilt im Einzugsgebiet des
                     Zugersees (ohne Aegerisee) ein
                     Düngeverbotsstreifen von 10 m
                     entlang von Gewässern und 2 m
                     entlang von Strassen und Plätzen
                     (§ 64 GewG)
                    Stark betroffene Betriebe werden
                     durch AfU entschädigt.
Kontrolle mit Satellit

- Bilder alle 3-5 Tage
- senkrecht und schief
- Verknüpfung von Karten & Daten
- Berechnung von Veränderungen

(1. Sitzung: 11. Februar 2019)

                                   Seite 47
Landschaftsqualität / Vernetzung

 Weitere Themen…
LQ-Projekt Zugerland - Umsetzung 2018

 Bundesplafonds in Höhe von CHF 1.45 Mio. erstmals erreicht
 Erste Beitragskürzung vorgenommen bzw. Grundbeitrag um
  CHF 50.- auf CHF 300.-/Betrieb gesenkt
 Beliebteste Massnahmen (nebst G1-3; ca. 10% der LQB):
   L3 Zeitlich gestaffelte Futterbaunutzung (ca. 46.98% der LQB)
                                                                    Ca. 68 %
   L10b Hochstamm-Obstbäume pflegen (ca. 11.7% der LQB)
                                                                    der LQB
   L7 Verschiedene Ackerkulturen anbauen (ca. 8.99% der LQB)

 Per 2019 sind erste Kürzungen bei L3 "Zeitlich gestaffelte
  Futterbaunutzung" zu erwarten (bisher 200.-/ha Dauerwiese)
                                                                               Seite 49
Neuerung per 2019 im LQ-Projekt

 Neue Massnahme "L11 Landschaftsprägende Magerwiesen
  pflegen"
 Anforderungen:
   Die Magerwiese ist als extensiv genutzte Wiese mit QII angemeldet
        (Kulturcode 611)

   Die Magerwiese liegt im Talgebiet (Tal- oder Hügelzone)

   Keine Kumulierung mit L1 Siedlungsnahe BFF

 Jährlicher Bonus von CHF 1'000.-/ha extensiv genutzte Wiese
  QII

                                                                        Seite 50
Neuerung per 2019 im LQ-Projekt

 Neue Massnahme "L11 Landschaftsprägende Magerwiesen
  pflegen"
 Anforderungen:
   Übernahme Saatgutkosten
  1. Die
      KeinMagerwiese ist alsChemie
            Einsatz von      extensiv genutzte Wiese mit QII angemeldet
        (Kulturcode 611)
   2. Regionales Saatgut (CH-Typen/-Mischungen)
   Die Magerwiese liegt im Talgebiet (Tal- oder Hügelzone)
   3. Vorgängiges Gesuch an ARV
   Keine Kumulierung mit L1 Siedlungsnahe BFF

 Jährlicher Bonus von CHF 1'000.-/ha extensiv genutzte Wiese
  QII

                                                                          Seite 51
Seite 52
Vernetzung (I) Rückzugsstreifen /
Altgrasbestand (M1)
                     Bei jedem Schnitt 10% der einzelnen

                       Flächen stehen lassen

                     Lage abwechseln: Bei Wiesen-BFF mind.

                       1x pro Jahr; bei Streue max. 2 Jahre am

                       gleichen Ort

                     Rückzugsstreifen muss überwintern

                     Anlage idealerweise in Streifenform

                     In grossen Wiesen sind mehrere schmale

                       Streifen einem breiten vorzuziehen
                                                            Seite 53
Vernetzung (II) - Flexibler
Schnittzeitpunkt mit Auflagen (M4)
 Datum 1. Schnitt bei extensiv & wenig intensiv genutzten Wiesen
  frei wählbar
 Bis Ende August  Dürrfutter
 Nutzungsintervall bis am 1. September mindestens 8 Wochen
 Bei jedem Schnitt  mind. 10% als Rückzugsstreifen /
  Altgrasbestand stehen lassen
 Schnittzeitpunkt während Setzzeiten der Wildhut melden
 Mindestens 2 Schnitte jährlich
 (In allen VPs ausser Landschaft Cham, Unterägeri & Walchwil)
                                                                 Seite 54
Ammoniakprogramm 2016-2021
Ammoniakprogramm 2016-2030

Aktuelle Zahlen:

• 62`000 t Ammoniak-Stickstoff(2012)
    •   94% aus der Landwirtschaft

    -->3`761`000.- Rahmenkredit
    Massnahmen-Plan

    Ziel: 20% Ammoniakemissionen-Reduktion bis
    2021

                                            Seite 56
Massnahmenplan Ammoniak bis 2021

M1: Emissionsarme Gülle-Ausbringtechnik

-Schleppschuhverteiler (30.- ha)

-Schleppschlauchverteiler bis 31.8.2019 (30.- ha)
anschliessend Aufzeichnungspflicht

                                                    Seite 57
Massnahmenplan Ammoniak bis 2021

M1: Emissionsarme Gülle-Ausbringtechnik

Ziel bis 2021:
-Schleppschuhverteiler (30.- ha)
55% mit Schleppschlauchverteiler.
8% Schleppschuhverteiler.
-Schleppschlauchverteiler bis 31.8.2019 (30.- ha)
anschliessend Aufzeichnungspflicht
Bei nicht erreichen → Schleppschlauch-Pflicht

                                                    Seite 58
Massnahmenplan Ammoniak bis 2021

M2: Abdeckung Güllengruben

• Neubauten generelle Abdeckungspflicht

• 2016 bis 2021 freiwillige Abdeckung von
  offenen Güllenbehältern

• Ab 2022 Deckungspflicht bei Behältern
  über 200m3 und Schweinegülle

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Massnahmenplan Ammoniak bis 2021

M2: Abdeckung Güllengruben

• Neubauten
Ziel bis 2021: generelle Abdeckungspflicht

•• Alle
    2016offenen Güllenbehälter
           bis 2021            mitAbdeckung
                     freiwillige   Schweinegüllevon
                                                 mit
   fester Abdeckung
    offenen          gedeckt
              Güllenbehältern

•• 95% der Güllenbehälter
   Ab 2022                mit Rindergülle
             Deckungspflicht              eine mind.
                                 bei Behältern
   15cm
   über dicke,
        200mnatürliche  Schwimmschicht
               3 und Schweinegülle

                                                       Seite 60
Massnahmenplan Ammoniak bis 2021

M3: Begrenzung der Ammoniakemissionen
bei Ställen und Laufhöfen

Rindvieh:
Rascher Harnabfluss von Laufflächen
Schweine (mind. 65 GVE):
Ammoniakreduktion bei Laufhöfen (mind. 40%)
Geflügel (mind. 65 GVE):
Abluft Zwangsentlüftung, Ammonikareduktion von
Ställen (mind. 40%)
                                                 Seite 61
Massnahmenplan Ammoniak bis 2021

M5: Reduktion der N-Ausscheidung von
Schweinen durch gezielte Fütterung

•   Mehrphasenfütterung in Kombination mit
    stickstoffreduziertem Futter bei Mastschweine- oder
    Galtsauenhaltung

                                                      Seite 62
Erweitertes Angebot:

--> Für Beratungsfragen im Bereich Tierwohl stehen
wir gerne zur Verfügung

                                                     Seite 63
GNL Obstgarten
Erntenachweis Beispiele
Reorganisation im Rahmen «Verwaltung 2019»
Aus Amt für Raumplanung (ARP) wurde Amt für Raum und Verkehr (ARV)

4 Abteilungen:

   Richtplanung und Wohnungswesen

   Verkehrsplanung

   Natur und Landschaft

   Koordinationsstelle Planungen und Baugesuche

Abteilung Natur und Landschaft:

   Keine Änderungen, Ansprechpartner wie gewohnt
Beiträge für Hochstammobstbäume K1
                       Umsetzung der Teilrevision kantonale
                       Abgeltungsrichtlinien hat gut geklappt,
                       besten Dank!

                       Zusätzliche Anforderungen:

                          Fachgerechte und nachhaltige Pflege

                          Jährliche Nährstoffzufuhr

                          Keine mechanische Bodenbearbeitung

                          Pflanzenschutz

                          Früchte werden jährlich mehrheitlich geerntet

                           und nachweislich verwertet
Rückblick Stichprobenkontrolle Erntenachweis 2017
Etwas Phantasie ist gefragt: Belege von Abnehmern (Mostereien, Brennereien, etc.)

Jahreserklärung Spirituosen zuhanden der Eidg. Zollverwaltung

Journal Hofladen, Fotos etc.
Rückblick Stichprobenkontrolle Erntenachweis 2017
Fazit Ernte 2017:

   20 Betriebe kontrolliert (Zufallsstichprobe)

   16 Betriebe erfüllt

   4 Betriebe nicht oder bedingt erfüllt
Strassenverkehr
Änderungen im Strassenverkehr

 Strassenverkehr: Diverse Anforderungen an Traktoren, Anhänger,
  Verbindungseinrichtungen, Überhang etc. ändern sich laufend.

 Im Kanton Zug sind 3 Polizei-Equipen auf landw. Strassenverkehr
  spezialisiert (Zuständigkeit: Strassenverkehrsamt)

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Stellenmeldepflicht
Informationsveranstaltung
    LBBZ Schluechthof Cham
         vom 24.01.2019

Umsetzung der Stellenmeldepflicht
        im Kanton Zug

                                    72
Stellenmeldepflicht
                 Stellenmeldepflicht

      Volksentscheid vom 09.02.2014
Initiative gegen Masseneinwanderung wird von den
     Stimmberechtigten mit 50.3% angenommen

                                                   73
Stellenmeldepflicht
                    Stellenmeldepflicht

Parlament beschliesst am 16. Dezember 2016
      Gesetzesanpassungen für die Umsetzung von
Art. 121a BV Bundesgesetz über die Ausländerinnen und
                     Ausländer

 Bundesrat beschliesst am 8. Dezember 2017
 Änderung der Verordnung über die Arbeitsvermittlung
              und den Personalverleih

                                                       74
Stellenmeldepflicht

Umsetzung der Stellenmeldepflicht
        im Kanton Zug

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Stellenmeldepflicht
                         Stellenmeldepflicht

Themen
•   Umsetzungsplanung
•   Stellenmeldepflicht erklärt in 5 Schritten
•   Stellenmeldepflicht nach "Berufsarten"
•   JOB-ROOM 2.1 Services/arbeit.swiss

                                                         76
Stellenmeldepflicht
    Stellenmeldepflicht

Umsetzungsplanung

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Stellenmeldepflicht
                    Stellenmeldepflicht

Zusammenarbeit Arbeitgeber * und der
Kontaktstelle Arbeitgeber im RAV Zug

*Arbeitgeber: Unternehmen, Arbeitsvermittler, Headhunter
              und Personalvermittler

                                                           78
Stellenmeldepflicht
                Stellenmeldepflicht

Stellenmeldepflicht erklärt in 5 Schritten:

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Stellenmeldepflicht
                            Stellenmeldepflicht

1. Ab wann gilt welcher Schwellenwert für die
   Stellenmeldepflicht?

  •   Ab dem 1. Juli 2018 sind offene Stellen in Berufsarten, die
      8 Prozent Arbeitslosenquote oder mehr ausweisen zu melden

  •   Per 1. Januar 2020 wird dieser Wert auf 5 Prozent gesenkt

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Stellenmeldepflicht
                           Stellenmeldepflicht

2. Welche Stellen müssen nicht gemeldet werden?

  •   Stellenbesetzung mit Stellensuchenden, die bei den RAV
      gemeldet sind

  •   Angehörige von Zeichnungsberechtigte (Inhaber)

  •   die Anstellung die maximal 14 Kalendertage dauert

  •   betriebsinterne Besetzungen (6Monate)

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Stellenmeldepflicht
                         Stellenmeldepflicht

3. Wem und wie sind die Stellen zu melden?

  Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie Arbeitgebende offene Stellen
  melden können:

  • Offene Stellen können die Arbeitgebenden hier melden:
    https://www.job-room.ch

  • Telefonisch

  • per E-Mail: KAG@rav.zg.ch

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Stellenmeldepflicht
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4. Welche Informationen sind bei der
   Stellenmeldepflicht anzugeben?

  •   gesuchter Beruf
  •   Tätigkeit, einschliesslich spezieller Anforderungen
  •   Arbeitsort
  •   Arbeitspensum
  •   Datum des Stellenantritts
  •   Art des Arbeitsverhältnisses: befristet oder unbefristet
  •   Kontaktadresse
  •   Name des Unternehmens

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Stellenmeldepflicht
                          Stellenmeldepflicht

5. Arbeitgeber meldet eine meldepflichtige Stelle:

  • Matching geeigneter Kandidaten durch die Personalberatenden
    des RAV

  • Der Arbeitgeber erhält innert 3 Arbeitstagen nach Publikation der
    Stelle eine Rückmeldung

  • Der Arbeitgeber prüft die Dossiers und teilt mit, ob er einen
    Kandidaten als geeignet erachtet hat und diesen anstellen wird

  • Die Stellen sind während dem 5- tägigen Publikationsverbot
    ausschliesslich für die beim RAV registrierten Stellensuchenden
    zugänglich

                                                                      84
Stellenmeldepflicht
             Stellenmeldepflicht

Stellenmeldepflicht nach "Berufsarten"

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Stellenmeldepflicht

    Schwellenwert ≥ 8 %  ab 1. Juli 2018
Aktuelle Liste ab
April 2018

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87
Stellenmeldepflicht

Berufsart/Berufsbezeichnungen "Servicepersonal":

  •   Restaurationsfachmann EFZ
  •   Restaurationsangestellter EBA
  •   Service Kader/Chef de Maître
  •   Barista
  •   Weinkellner
  •   Barman
  •   Buffet

Liste der Berufsarten und Berufsbezeichnungen
   • arbeit.swiss

                                                   88
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91
92
93
94
Stellenmeldepflicht

       JOB-ROOM 2.1 Services
            arbeit.swiss

Folgende Broschüren sind verfügbar unter arbeit.swiss

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Stellenmeldepflicht

Verfügbare Broschüren

                           96
Stellenmeldepflicht

JOB-ROOM 2.1 Services/arbeit.swiss

•   Stellenpublikationen, ca. 80'000 (85%)

•   Stellensuchende RAV Kunden, ca. 145'000 (80%)

•   Unternehmer-Zugriff: Registrierung/Login über arbeit.swiss

•   RAV Kunden-Zugriff: Registrierung/Login nach Anmeldung beim RAV

•   API-Schnittstelle für Grossunternehmen: Beantragung via SECO

                                                                   97
Stellenmeldepflicht

Controlling Stellenmeldepflicht

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Stellenmeldepflicht

  Screening des Stellenmarktes

Das Amt für Wirtschaft und Arbeit Zug prüft periodisch
Printmedien und elektronische Stellenportale in Bezug
auf Verstösse gegen die Meldepflicht

info@awa.zg.ch

                                                         99
Fragen ……….

Herzlichen Dank für Ihre Teilnahme und

                       alles Gute im laufenden Jahr
                                                  Seite 100
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