Markt Lappersdorf Lkr. Regensburg - Bebauungsplan "Am Silbergarten-West", 1. Änderung
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Markt Lappersdorf Lkr. Regensburg Bebauungsplan „Am Silbergarten-West“, 1. Änderung Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 9 UVPG Entwurf vom 21.02.2018
Auftraggeber: Markt Lappersdorf vertreten durch Erster Bürgermeister Christian Hauner Rathausstraße 3 93138 Lappersdorf Planverfasser: Pillenreuther Str. 34 90459 Nürnberg Tel.: (0911) 999 876 – 0 Fax: (0911) 999 876 – 54 info@tb-markert.de www.tb-markert.de Bearbeitung: Bearbeitung : Rainer Brahm Dipl.-Ing. (FH) Landschaftsarchitekt Datum: Stand 21.02.2018
1. Anlass und Erfordernis Der Markt Lappersdorf verfolgt das Ziel, das Einzelhandelsangebot und die Nahversorgung im Marktgemeindegebiet zu sichern und weiterzuentwickeln. Anlass für die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Silbergarten-West“ sind die aktuellen Bestrebungen eines Projektentwicklers, den derzeit bestehenden nicht großflächigen Einzelhandelsmarkt durch einen Neubau mit einer Verkaufsfläche von ca. 1.570 m² zu ersetzen. Bei Einzelhandelsmärkten wird nach gängiger Rechtsprechung ab einer Verkaufsfläche von 800 m² von einem großflächigen Einzelhandelsbetrieb im Sinne des § 11 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO ausgegangen. Großflächige Einzelhandelsbetriebe, die sich nach Art, Lage oder Umfang auf die Verwirkli- chung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung oder auf die städtebauliche Entwick- lung und Ordnung nicht nur unwesentlich auswirken können, sind außer in Kerngebieten nur in für sie festgesetzten Sondergebieten zulässig. Zur Realisierung des großflächigen Lebensmittelmarktes auf den Grundstücken Flst.-Nrn. 848 Gmkg. Kareth wird somit die Aufstellung der 1. Änderung des bestehenden Bebau- ungsplans „Am Silbergarten-West“ erforderlich. 2. Ziele und Zwecke Ziel und Zweck der Planung ist es den Erhalt und die Entwicklungsperspektiven des Einzel- handelsstandortes als einzigen Standort im Ortsteil Kareth zu sichern. Hierzu soll der Neu- bau des Marktes als großflächiger Lebensmittelmarkt ermöglicht werden. 3. Verfahren Für das Plangebiet liegt ein rechtskräftiger Bebauungsplan vor, der ein Mischgebiet fest- setzt. Dieser Bebauungsplan „Am Silbergarten-West“ ist in seiner Urfassung vom 05.06.2009 rechtskräftig. Der Marktgemeinderat des Marktes Lappersdorf hat in seiner Sitzung am 14.02.2017 be- schlossen, die vorliegende 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Silbergarten-West“ auf- zustellen. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 BauGB aufgestellt, da er gemäß § 13a Abs. 1 BauGB Maßnahmen der Innenentwicklung dient. Dieses Verfahren ist jedoch ausgeschlossen, wenn durch den Bebauungsplan die Zulässig- keit von Vorhaben begründet wird, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträg- lichkeitsprüfung (UVP) nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder nach Landesrecht unterliegen. Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein Vorhaben nach Nr.18.8 der Anlage 1 zum UVPG in Verbindung mit den Nr. 18.1 bis 18.7. Nach dem UVPG ist somit eine allgemeine Vorprüfung nach § 7 UVPG durchzuführen. Soll- te sich bei dieser Vorprüfung das Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ergeben (vgl. § 13a Abs. 1 Satz 4 BauGB), ist ein Verfahren nach § 13a BauGB ausge- schlossen und es muss ein „reguläres“ Bebauungsplanverfahren mit der parallelen Ände- rung des Flächennutzungsplanes durchgeführt werden. Im beschleunigten Verfahren kann gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB für den vorliegenden Bebauungsplan auf folgende Inhalte und Verfahrensschritte verzichtet werden: Bebauungsplan „Am Silbergarten-West“ Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 UVPG Entwurf in der Fassung vom 21.02.2018 3/11
Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB kann verzichtet werden. Von dieser Möglichkeit wurde kein Gebrauch gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 11.09.2017 bis 13.10.2017 statt- gefunden. Nach § 13 Abs. 3 BauGB kann von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, wel- che Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammen- fassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen werden. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Von der Möglichkeit auf den Umweltbericht zu verzichten, wurde kein Gebrauch ge- macht. 4. Ausgangssituation Das Plangebiet befindet sich südlich des Ortszentrums. Im Südosten und Süden grenzt direkt an das Plangebiet Wohnbebauung an, welche teilweise ebenfalls im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Am Silbergarten - West“ liegt. Nördlich an das Plan- gebiet angrenzend verläuft die Straße Am Silbergarten. Anschließend daran befinden sich Stellplatzflächen. Westlich des Plangebiets verläuft die Straße Pfälzer Weg. Anschließend daran liegen unbebaute Flächen. Das Grundstück Flst.-Nr. 848, Gemarkung Kareth befindet sich im Eigentum der RATIS- BONA Development GmbH & Co. KG. Das Plangebiet ist derzeit mit einem bestehenden Markt der Netto Marken-Discount AG & Co. KG bebaut und wird für den Lebensmitteleinzelhandel genutzt. Der nördliche Bereich des Plangebietes ist asphaltiert und wird als Parkfläche für den im südlichen Bereich gele- genen Markt genutzt. Entlang der nordwestlichen sowie der östlichen Grundstücksgrenzen befinden sich Gehölzstrukturen. Westlich und südlich des Marktes wurden die Freiflächen als Grünflächen angelegt. Die verkehrliche Erschließung erfolgt derzeit über eine bestehende Zufahrt von der Straße Am Silbergarten. 5. Kriterien für die Einzelprüfung In der Einzelfallprüfung sind unter Berücksichtigung der in Anlage 2 UVPG aufgeführten Kriterien, die erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt durch die Maßnahme zu bewerten. Sind nach der Vorprüfung des Einzelfalls keine erheblichen nachteiligen Aus- wirkungen auf die Umwelt (Schutzgüter des UVPG) zu erwarten, kann auf die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verzichtet werden. Die Kriterien dafür sind: Merkmale des Vorhabens, Standort des Vorhabens und Merkmale der möglichen Auswirkungen. Bebauungsplan „Am Silbergarten-West“ Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 UVPG Entwurf in der Fassung vom 21.02.2018 4/11
5.1 Merkmale Kriterien nach Anlage 2 Beschreibung 1.1 Größe und Ausgestal- Gesamtfläche des Bebauungsplanes: ca. 6.400 m² tung des gesamten Vorha- Der rechtsgültige Bebauungsplan setzt das Gebiet als Mischgebiet mit einem bens und, soweit relevant, Emissionskontingent fest. Im Südosten und Süden grenzt direkt an das Plange- der Abrissarbeiten. biet Wohnbebauung an, welche teilweise ebenfalls im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Am Silbergarten - West“ liegt. Nördlich an das Plangebiet angrenzend verläuft die Straße Am Silbergarten. Anschließend daran befinden sich Stellplatzflächen. Westlich des Plangebiets verläuft die Straße Pfälzer Weg. Anschließend daran liegen unbebaute Flächen. Es ist geplant, den vorhandenen Markt mit einer Größe von etwa 1.800 m² abzureißen und durch einen Neubau mit einer überbauten Fläche von etwa 2.350 m² zu ersetzen. Die bestehende Parkplatzfläche im Norden des Bauge- bietes bleibt im Wesentlichen unverändert bestehen. Die zulässige Verkaufsfläche erhöht sich von ca. 800 m² auf eine neue Größe von ca. 1.570 m². Großflächige Einzelhandelsbetriebe, die sich nach Art, Lage oder Umfang auf die Verwirklichung der Ziele der Raumordnung und Landes- planung oder auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung nicht nur unwe- sentlich auswirken können, sind außer in Kerngebieten nur in für sie festge- setzten Sondergebieten zulässig. Daher wird für den Änderungsbereich ein Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Lebensmitteleinzelhandel festgesetzt. 1.2 Zusammenwirken mit Es kommt durch die Planung nicht zu einem veränderten Zusammenwirken mit anderen bestehenden oder bestehenden Vorhaben. zugelassenen Vorhaben und Tätigkeiten 1.3 Nutzung natürlicher Für das Grundstück besteht nach dem rechtsgültigen Bebauungsplan planungs- Ressourcen, insbesondere rechtlich die Zulässigkeit für einen Discountmarkt in einem Mischgebiet mit Fläche, Boden, Wasser, einem Baufenster mit einer Größe von etwa 2.280 m². Tiere, Pflanzen und biologi- Durch die 1. Änderung des Bebauungsplans wird ein Sondergebiet mit einer sche Vielfalt GRZ von 0,8 und einem nur leicht vergrößertem Baufenster mit einer Größe von 2.350 m² festgesetzt. Grundsätzlich wird durch die geplante Bebauung zukünftig eine etwas höhere Versiegelung des Grundstücks im Vergleich zur tatsächlichen Bestandssituation vor Ort eintreten. Die verkehrliche Erschließung wird beibehalten. Im Plangebiet sind keine Ausgleichsflächen vorhanden. Der Grünflächenbestand im Plangebiet kann nicht ganz erhalten bleiben. Es kommt zu einer Verringerung der Grünflächen an der Westseite des Gebäudes. Durch die Beibehaltung des Standorts und die Anpassung des Bebauungsplans an die geänderten Anforderungen kann ein Eingriff in naturschutzfachlich hochwertige Flächen an anderer Stelle vermieden und die Ressourcen (Wasser, Boden, Klima/ Luft, Arten/ Lebensräume) geschont werden. Bebauungsplan „Am Silbergarten-West“ Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 UVPG Entwurf in der Fassung vom 21.02.2018 5/11
Kriterien nach Anlage 2 Beschreibung 1.4 Erzeugung von Abfällen Anfallende Abfälle werden, getrennt gesammelt und im Rahmen des beste- im Sinne von § 3 Absatz 1 henden Abfallkonzepts durch den Eigentümer bzw. Vorhabenträger entsorgt und 8 des Kreislaufwirt- oder wiederverwertet. schaftsgesetzes Die Menge und Qualität des Abfalls wird sich durch die Änderung der maximal zulässigen Grundflächen-, Geschossflächen- sowie Verkaufsflächenzahl gegen- über der Bestandssituation nicht maßgeblich ändern. 1.4 Umweltverschmutzung Vorgesehene/Bestehende Nutzung mit Umweltrelevanz: und Belästigungen Großflächiger Einzelhandel, Verkaufsfläche ca. 800 m² Stellplatzflächen LKW-Anlieferung Kundenverkehr Keine Produktion Gesamte Vorbelastung des Gebietes durch Kreisstraße R15 im Westen sowie Gewerbegebiet im Norden mit damit verbundenen Emissionen. Gefahr der Umweltverschmutzung sowie durch Lärm: Im Zuge der Bebauungsplanaufstellung erfolgt eine gutachterliche Betrachtung des Lärmschutzes (Gewerbe- und Verkehrslärm). Die Ergebnisse dieses Gutach- tens wurden in den Bebauungsplan und in die Allgemeine Vorprüfung eingear- beitet. Während der Bauphase werden nachteilige Umweltauswirkungen wie Geräu- schentwicklung und Luftverunreinigung auftreten. Diese unvermeidbaren, nachteiligen Umweltauswirkungen werden jedoch durch organisatorische bzw. technische Maßnahmen auf ein Mindestmaß beschränkt. 1.5 Unfallrisiko, insbesonde- Am Einzelhandelsstandort werden keine gefährlichen Stoffe (i.S. des ChemG re mit Blick auf die verwen- bzw. der GefStoffV) gelagert, genutzt oder produziert. Für Mensch und Natur dete Stoffe und Technolo- entsteht durch die Zulässigkeit des Discountmarktes kein, über das allgemeine gien Maß hinausgehende, Unfallrisiko. 1.6 Risiken von Störfällen, Das Risiko eines Störfalls besteht immer dann, wenn gefährliche Stoffe in grö- Unfällen und Katastrophen, ßeren Mengen in einem Unternehmen vorliegen. Ein solches Risiko besteht die für das Vorhaben von auch, wenn sich größere Mengen von gefährlichen Stoffen bei einem Unfall Bedeutung sind, einschließ- bilden können. Dies ist bei einem Einzelhandelsmarkt nicht zu erwarten. lich der Störfälle, Unfälle und Katastrophen, die wis- senschaftlichen Erkenntnis- sen zufolge durch den Kli- mawandel bedingt sind, insbesondere mit Blick auf: 1.6.1 verwendete Stoffe und s.o. Technologien, 1.6.2 die Anfälligkeit des s.o. Vorhabens für Störfälle im Sinne des § 2 Nummer 7 der Störfall-Verordnung 1.7 Risiken für die menschli- Es ist kein Risiko für die menschliche Gesundheit durch die vorliegende Pla- che Gesundheit, z. B. durch nung erkennbar. Verunreinigung von Wasser oder Luft. Bebauungsplan „Am Silbergarten-West“ Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 UVPG Entwurf in der Fassung vom 21.02.2018 6/11
5.2 Standort des Vorhabens Die ökologische Empfindlichkeit eines Gebiets, das durch ein Vorhaben möglicherweise beeinträchtigt wird, ist insbesondere hinsichtlich folgender Nutzungs- und Schutzkriterien unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens mit anderen Vorhaben in ihrem gemeinsa- men Einwirkungsbereich zu beurteilen: Kriterien Nutzungs- und Schutzkriterien unter Betroffenheit Berücksichtigung der Kumulierung mit anderen Vorhaben in ihrem ge- meinsamen Einwirkungsbereich 2.1 Bestehende Nutzung des Das Plangebiet befindet sich südlich Durch die seit vielen Jahren Gebietes, insbesondere als des Ortszentrums. Im Südosten und bestehende Nutzung als Einzel- Fläche für Siedlung und Erho- Süden grenzt direkt an das Plangebiet handelsstandort ist das Bebau- lung, für land-, forst- und fi- Wohnbebauung an, welche teilweise ungsplangebiet entsprechend schereiwirtschaftliche Nutzun- ebenfalls im Geltungsbereich des geprägt. Konflikte und Beein- gen, für sonstige wirtschaftliche rechtskräftigen Bebauungsplans „Am trächtigungen mit der Umge- und öffentliche Nutzungen, Silbergarten - West“ liegt. Nördlich an bungsnutzung . Verkehr, Ver- und Entsorgung das Plangebiet angrenzend verläuft (Nutzungskriterien) die Straße Am Silbergarten. Anschlie- ßend daran befinden sich Stellplatz- flächen. Westlich des Plangebiets verläuft die Straße Pfälzer Weg. An- schließend daran liegen unbebaute Flächen. Erholungsnutzung sowie land- und forstwirtschaftliche Nutzungen liegen nicht im Änderungsbereich. 2.2 Reichtum, Verfügbarkeit, Fläche: Zusätzliche erhebliche Auswir- Qualität und Regenerationsfä- Das Plangebiet ist bereits als Bauge- kungen auf das Schutzgut Fläche higkeit der natürlichen Res- biet festgesetzt. Es wird keine zusätz- sind nicht zu erwarten. sourcen, insbesondere Fläche, liche Fläche in Anspruch genommen. Boden, Landschaft, Wasser, Tiere, Pflanzen, biologische Boden: Vielfalt, des Gebiets und seines Durch die langjährige bauliche Nut- Zusätzliche erhebliche Auswir- Untergrunds (Qualitätskrite- zung können keine natürlichen Bo- kungen auf das Schutzgut Boden rien) denhorizonte mehr angenommen sind nicht zu erwarten. werden. Es ist durchgehend von ei- nem gestörten Infiltrationsvermögen des Bodens und einer Beeinträchti- gung des Bodenlebens auszugehen. Zu möglichen Bodenbelastungen (bspw. in Form von Schadstoffeinträ- gen oder Altlasten) liegen keine Hin- weise vor. Wasser: Innerhalb des Plangebietes liegen Zusätzliche erhebliche Auswir- keine Still- oder Fließgewässer und kungen auf das Schutzgut Was- den Flächen kommt keine Funktion als ser sind nicht zu erwarten. Retentionsraum oder Bodenfilter zu. Bebauungsplan „Am Silbergarten-West“ Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 UVPG Entwurf in der Fassung vom 21.02.2018 7/11
Kriterien Nutzungs- und Schutzkriterien unter Betroffenheit Berücksichtigung der Kumulierung mit anderen Vorhaben in ihrem ge- meinsamen Einwirkungsbereich Bei einer möglichen Versickerung im Plangebiet muss der Boden genau hinsichtlich möglicher Altlasten und der damit verbundenen Eignung für eine Versickerung geprüft werden. Klima, Luft: Das Plangebiet kann aus siedlungskli- Zusätzliche erhebliche Auswir- matischer Sicht als nicht bzw. gering kungen auf das Schutzgut Kli- signifikant angesehen werden. Grund- ma/Luft sind nicht zu erwarten. sätzlich sind die Auswirkungen des Plangebietes in Folge des hohen Ver- siegelungs-grades als negativ zu be- werten. Landschafts-/ Siedlungsbild, Erho- lungsfunktion: Aufgrund der wenig raumprägenden Zusätzliche erhebliche Auswir- Lage ist der Änderungsbereich aus kungen auf das Schutzgut Land- Sicht des Landschafts- und Ortsbildes schafts-/ Siedlungsbild, Erho- wenig bedeutend. Der Ortsbereich ist lungsfunktion sind nicht zu er- insgesamt gewerblich überprägt. warten. Freiraumstrukturen mit Freizeit- oder Erholungsfunktion sind im Ände- rungsbereich sowie im nahen Umfeld nicht vorhanden. Die gewerbliche Struktur mit dem damit verbundenen Verkehrslärm und der Bewegungsun- ruhe schränkt die Freizeit- und Erho- lungsqualität stark ein. Pflanzen, Tiere, Lebensstätten: Der naturschutzfachliche Wert der Zusätzliche erhebliche Auswir- meisten vorhandenen Biotop- und kungen auf die Schutzgüter Nutzungstypen (versiegelte bzw. Pflanzen, Tiere, Lebensstätten überbaute Fläche, Parkplatzeingrü- sind nicht zu erwarten. nung, Vielschnittrasen) kann als ge- ring eingestuft werden. Die Gehölzbe- stände im Osten des Gebiets haben eine höhere Bedeutung als mögliche Habitate insbesondere für Vogelarten. Sie sind so weit wie möglich zu erhal- ten und sind ggf. durch Neupflanzun- gen zu ersetzen. Bebauungsplan „Am Silbergarten-West“ Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 UVPG Entwurf in der Fassung vom 21.02.2018 8/11
2.3 Belastbarkeit der Schutzgü- ter unter besonderer Berück- sichtigung folgender Gebiete und von Art und Umfang des ihnen jeweils zugewiesenen Schutzes (Schutzkriterien) 2.3.1 Natura-2000-Gebiete und im Planungsgebiet und im Wirkraum keine Europäische Vogelschutzgebie- nicht vorhanden te 2.3.2 Naturschutzgebiete (§23 im Planungsgebiet und im Wirkraum keine BNatSchG) nicht vorhanden 2.3.3 Nationalparke (§24 im Planungsgebiet und im Wirkraum keine BNatSchG) nicht vorhanden 2.3.4 Biosphärenreservate und im Planungsgebiet und im Wirkraum keine Landschaftsschutzgebiete (§§ nicht vorhanden 25, 26 BNatSchG) 2.3.5 Naturdenkmäler (§28 im Planungsgebiet und im Wirkraum keine BNatSchG) nicht vorhanden 2.3.6 Geschützte Landschafts- im Planungsgebiet und im Wirkraum keine bestandteile, einschließlich nicht vorhanden Alleen (§ 29 BNatSchG) 2.3.7 Gesetzlich geschützte im Planungsgebiet und im Wirkraum keine Biotope (§30 BNatSchG) nicht vorhanden 2.3.8 Wasserschutzgebiete, Im Planungsgebiet sind keine entspre- keine Heilquellenschutzgebiete, Risi- chenden Flächen vorhanden Das kogebiete, Überschwem- Trinkwasserschutzgebiet Sallern be- mungsgebiete (§ 51, §53 Abs. ginnt etwa 230 m nördlich des Gel- 4, §73 Abs. 1 und § 76 WHG) tungsbereiches. 2.3.9 Gebiete, in denen die in im Planungsgebiet und im Wirkraum keine den Gemeinschaftsvorschriften nicht vorhanden festgelegten Umweltqualitäts- normen bereits überschritten sind 2.3.10 Gebiete mit hoher Be- im Planungsgebiet und im Wirkraum keine völkerungsdichte insbesondere nicht vorhanden zentrale Orte (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 ROG) 2.3.11 Denkmäler, Denkmalen- im Planungsgebiet und im Wirkraum keine sembles, Bodendenkmäler, nicht vorhanden archäologisch bedeutende Landschaften Bebauungsplan „Am Silbergarten-West“ Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 UVPG Entwurf in der Fassung vom 21.02.2018 9/11
5.3 Art und Merkmale der möglichen Auswirkungen Die möglichen erheblichen Auswirkungen eines Vorhabens auf die Schutzgüter sind an- hand der unter den Nummern 1 und 2 aufgeführten Kriterien zu beurteilen; dabei ist insbe- sondere folgenden Gesichtspunkten Rechnung zu tragen: Merkmale der möglichen Auswir- Relevanz erkennbar erhebliche nachteilige Auswir- kungen kung 3.1 der Art und dem Ausmaß der Auswirkungen, insbesondere, wel- ches geographische Gebiet betrof- fen ist und wie viele Personen von den Auswirkungen voraussichtlich betroffen sind Schutzgut Mensch ja, im Hinblick auf die Lärmsituati- unerheblich, da die Schalltechni- on sche Untersuchung des Büros Goritzka nachgewiesen hat, dass es beim Betrieb des Marktes nicht zu erheblichen nachteiligen Auswirkungen kommt. Schutzgut Tiere Nein. unerheblich, da es nicht zu einer wesentlichen Reduzierung der vorhandenen Habitate kommt. Schutzgut Pflanzen nein Unerheblich, da lediglich Viel- schnittrasenflächen in Anspruch genommen werden. Schutzgut Boden ja, Eingriff in den Boden durch unerheblich, da die Flächen be- Bauarbeiten reits seit langem überformt sind. Schutzgut Wasser nein unerheblich, da keine Verände- rung der Durchlässigkeit und nur eine geringfügige Vergrößerung der überbauten Fläche. Schutzgut Luft ja Unerheblich, da nur kurzfristig während der Abrissarbeiten eine erhöhte Staubbelastung auftre- ten kann. Schutzgut Klima nein unerheblich Landschaft nein unerheblich Kulturgüter nein unerheblich sonstige Sachgüter nein unerheblich Wechselwirkungen zwischen den nein unerheblich Schutzgütern 3.2 etwaiger grenzüberschreiten- keine grenzüberschreitenden Aus- unerheblich der Charakter der Auswirkungen wirkungen zu erwarten 3.3 schwere und Komplexität der keine schweren und komplexeren unerheblich Auswirkungen Auswirkungen sind zu erwarten 3.4 Wahrscheinlichkeit der Auswir- ja Die Wahrscheinlichkeit der Aus- kungen wirkungen wird als hoch einge- schätzt. Die Auswirkungen sind jedoch unerheblich. Bebauungsplan „Am Silbergarten-West“ Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 UVPG Entwurf in der Fassung vom 21.02.2018 10/11
Merkmale der möglichen Auswir- Relevanz erkennbar erhebliche nachteilige Auswir- kungen kung 3.5 Voraussichtlicher Zeitpunkt des ja Die Auswirkungen der Planung Eintretens sowie der Dauer, Häu- treten mit der Beginn der Abriss- figkeit und Umkehrbarkeit der arbeiten auf. Sie sind grundsätz- Auswirkungen, lich dauerhaft. Die Reversibilität der Auswirkun- gen ist grundsätzlich im Sinne eines Rückbaus unter Berücksich- tigung der hierfür erforderlichen Kosten möglich. 3.6 Zusammenwirken der Auswir- kein Zusammenwirken zu erwarten unerheblich kungen mit den Auswirkungen anderer bestehender oder zugelas- sener Vorhaben, 3.7 Möglichkeit, die Auswirkungen nein Es treten keine erheblichen, wirksam zu vermindern. nachteiligen Auswirkungen auf. 6. Fazit Die Vorprüfung hat ergeben, dass die Bebauungsplanänderung im Hinblick auf die einzel- nen Schutzgüter zu keinen erheblichen Auswirkungen im Sinne des UVPG führt. Deswegen ist die Vorlage von Unterlagen für die Durchführung einer UVP nicht erforderlich und eine Anwendung des §13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung ist mög- lich. aufgestellt: Nürnberg, 21.02.2018 TB|Markert i.A. Rainer Brahm Dipl.-Ing.(FH), Landschaftsarchitekt Bebauungsplan „Am Silbergarten-West“ Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 UVPG Entwurf in der Fassung vom 21.02.2018 11/11
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