Markt Lappersdorf Lkr. Regensburg - Bebauungsplan "Am Silbergarten-West", 1. Änderung

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Markt Lappersdorf
          Lkr. Regensburg

Bebauungsplan „Am Silbergarten-West“,
1. Änderung

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls
nach § 9 UVPG

Entwurf vom 21.02.2018
Auftraggeber:    Markt Lappersdorf
                 vertreten durch
                 Erster Bürgermeister
                 Christian Hauner

                 Rathausstraße 3
                 93138 Lappersdorf

Planverfasser:

                 Pillenreuther Str. 34
                 90459 Nürnberg
                 Tel.: (0911) 999 876 – 0
                 Fax: (0911) 999 876 – 54

                 info@tb-markert.de
                 www.tb-markert.de

Bearbeitung:
Bearbeitung :    Rainer Brahm
                 Dipl.-Ing. (FH)
                 Landschaftsarchitekt

Datum:           Stand 21.02.2018
1. Anlass und Erfordernis
Der Markt Lappersdorf verfolgt das Ziel, das Einzelhandelsangebot und die Nahversorgung
im Marktgemeindegebiet zu sichern und weiterzuentwickeln. Anlass für die Aufstellung der
1. Änderung des Bebauungsplans „Am Silbergarten-West“ sind die aktuellen Bestrebungen
eines Projektentwicklers, den derzeit bestehenden nicht großflächigen Einzelhandelsmarkt
durch einen Neubau mit einer Verkaufsfläche von ca. 1.570 m² zu ersetzen.
Bei Einzelhandelsmärkten wird nach gängiger Rechtsprechung ab einer Verkaufsfläche von
800 m² von einem großflächigen Einzelhandelsbetrieb im Sinne des § 11 Abs. 3 Nr. 2
BauNVO ausgegangen.
Großflächige Einzelhandelsbetriebe, die sich nach Art, Lage oder Umfang auf die Verwirkli-
chung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung oder auf die städtebauliche Entwick-
lung und Ordnung nicht nur unwesentlich auswirken können, sind außer in Kerngebieten
nur in für sie festgesetzten Sondergebieten zulässig.
Zur Realisierung des großflächigen Lebensmittelmarktes auf den Grundstücken Flst.-Nrn.
848 Gmkg. Kareth wird somit die Aufstellung der 1. Änderung des bestehenden Bebau-
ungsplans „Am Silbergarten-West“ erforderlich.

2. Ziele und Zwecke
Ziel und Zweck der Planung ist es den Erhalt und die Entwicklungsperspektiven des Einzel-
handelsstandortes als einzigen Standort im Ortsteil Kareth zu sichern. Hierzu soll der Neu-
bau des Marktes als großflächiger Lebensmittelmarkt ermöglicht werden.

3. Verfahren
Für das Plangebiet liegt ein rechtskräftiger Bebauungsplan vor, der ein Mischgebiet fest-
setzt. Dieser Bebauungsplan „Am Silbergarten-West“ ist in seiner Urfassung vom
05.06.2009 rechtskräftig.
Der Marktgemeinderat des Marktes Lappersdorf hat in seiner Sitzung am 14.02.2017 be-
schlossen, die vorliegende 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Silbergarten-West“ auf-
zustellen.
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 BauGB
aufgestellt, da er gemäß § 13a Abs. 1 BauGB Maßnahmen der Innenentwicklung dient.
Dieses Verfahren ist jedoch ausgeschlossen, wenn durch den Bebauungsplan die Zulässig-
keit von Vorhaben begründet wird, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträg-
lichkeitsprüfung (UVP) nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
oder nach Landesrecht unterliegen. Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein Vorhaben
nach Nr.18.8 der Anlage 1 zum UVPG in Verbindung mit den Nr. 18.1 bis 18.7.
Nach dem UVPG ist somit eine allgemeine Vorprüfung nach § 7 UVPG durchzuführen. Soll-
te sich bei dieser Vorprüfung das Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
ergeben (vgl. § 13a Abs. 1 Satz 4 BauGB), ist ein Verfahren nach § 13a BauGB ausge-
schlossen und es muss ein „reguläres“ Bebauungsplanverfahren mit der parallelen Ände-
rung des Flächennutzungsplanes durchgeführt werden.
Im beschleunigten Verfahren kann gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB für den vorliegenden
Bebauungsplan auf folgende Inhalte und Verfahrensschritte verzichtet werden:

Bebauungsplan „Am Silbergarten-West“
Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 UVPG
Entwurf in der Fassung vom 21.02.2018                                                  3/11
   Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der
    Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB kann
    verzichtet werden.
    Von dieser Möglichkeit wurde kein Gebrauch gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der
    Behörden sowie der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 11.09.2017 bis 13.10.2017 statt-
    gefunden.
   Nach § 13 Abs. 3 BauGB kann von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem
    Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, wel-
    che Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammen-
    fassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen werden. § 4c BauGB ist
    nicht anzuwenden.
    Von der Möglichkeit auf den Umweltbericht zu verzichten, wurde kein Gebrauch ge-
    macht.

4. Ausgangssituation
Das Plangebiet befindet sich südlich des Ortszentrums. Im Südosten und Süden grenzt
direkt an das Plangebiet Wohnbebauung an, welche teilweise ebenfalls im Geltungsbereich
des rechtskräftigen Bebauungsplans „Am Silbergarten - West“ liegt. Nördlich an das Plan-
gebiet angrenzend verläuft die Straße Am Silbergarten. Anschließend daran befinden sich
Stellplatzflächen. Westlich des Plangebiets verläuft die Straße Pfälzer Weg. Anschließend
daran liegen unbebaute Flächen.
Das Grundstück Flst.-Nr. 848, Gemarkung Kareth befindet sich im Eigentum der RATIS-
BONA Development GmbH & Co. KG.
Das Plangebiet ist derzeit mit einem bestehenden Markt der Netto Marken-Discount AG &
Co. KG bebaut und wird für den Lebensmitteleinzelhandel genutzt. Der nördliche Bereich
des Plangebietes ist asphaltiert und wird als Parkfläche für den im südlichen Bereich gele-
genen Markt genutzt. Entlang der nordwestlichen sowie der östlichen Grundstücksgrenzen
befinden sich Gehölzstrukturen. Westlich und südlich des Marktes wurden die Freiflächen
als Grünflächen angelegt.
Die verkehrliche Erschließung erfolgt derzeit über eine bestehende Zufahrt von der Straße
Am Silbergarten.

5. Kriterien für die Einzelprüfung
In der Einzelfallprüfung sind unter Berücksichtigung der in Anlage 2 UVPG aufgeführten
Kriterien, die erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt durch die Maßnahme
zu bewerten. Sind nach der Vorprüfung des Einzelfalls keine erheblichen nachteiligen Aus-
wirkungen auf die Umwelt (Schutzgüter des UVPG) zu erwarten, kann auf die Durchführung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verzichtet werden.
Die Kriterien dafür sind: Merkmale des Vorhabens, Standort des Vorhabens und Merkmale
der möglichen Auswirkungen.

Bebauungsplan „Am Silbergarten-West“
Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 UVPG
Entwurf in der Fassung vom 21.02.2018                                                  4/11
5.1 Merkmale
 Kriterien nach Anlage 2        Beschreibung

 1.1 Größe und Ausgestal-       Gesamtfläche des Bebauungsplanes: ca. 6.400 m²
 tung des gesamten Vorha-       Der rechtsgültige Bebauungsplan setzt das Gebiet als Mischgebiet mit einem
 bens und, soweit relevant,     Emissionskontingent fest. Im Südosten und Süden grenzt direkt an das Plange-
 der Abrissarbeiten.            biet Wohnbebauung an, welche teilweise ebenfalls im Geltungsbereich des
                                rechtskräftigen Bebauungsplans „Am Silbergarten - West“ liegt. Nördlich an
                                das Plangebiet angrenzend verläuft die Straße Am Silbergarten. Anschließend
                                daran befinden sich Stellplatzflächen. Westlich des Plangebiets verläuft die
                                Straße Pfälzer Weg. Anschließend daran liegen unbebaute Flächen.

                                Es ist geplant, den vorhandenen Markt mit einer Größe von etwa 1.800 m²
                                abzureißen und durch einen Neubau mit einer überbauten Fläche von etwa
                                2.350 m² zu ersetzen. Die bestehende Parkplatzfläche im Norden des Bauge-
                                bietes bleibt im Wesentlichen unverändert bestehen.
                                Die zulässige Verkaufsfläche erhöht sich von ca. 800 m² auf eine neue Größe
                                von ca. 1.570 m². Großflächige Einzelhandelsbetriebe, die sich nach Art, Lage
                                oder Umfang auf die Verwirklichung der Ziele der Raumordnung und Landes-
                                planung oder auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung nicht nur unwe-
                                sentlich auswirken können, sind außer in Kerngebieten nur in für sie festge-
                                setzten Sondergebieten zulässig. Daher wird für den Änderungsbereich ein
                                Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Lebensmitteleinzelhandel
                                festgesetzt.

 1.2 Zusammenwirken mit         Es kommt durch die Planung nicht zu einem veränderten Zusammenwirken mit
 anderen bestehenden oder       bestehenden Vorhaben.
 zugelassenen Vorhaben und
 Tätigkeiten

 1.3 Nutzung natürlicher        Für das Grundstück besteht nach dem rechtsgültigen Bebauungsplan planungs-
 Ressourcen, insbesondere       rechtlich die Zulässigkeit für einen Discountmarkt in einem Mischgebiet mit
 Fläche, Boden, Wasser,         einem Baufenster mit einer Größe von etwa 2.280 m².
 Tiere, Pflanzen und biologi-   Durch die 1. Änderung des Bebauungsplans wird ein Sondergebiet mit einer
 sche Vielfalt                  GRZ von 0,8 und einem nur leicht vergrößertem Baufenster mit einer Größe
                                von 2.350 m² festgesetzt. Grundsätzlich wird durch die geplante Bebauung
                                zukünftig eine etwas höhere Versiegelung des Grundstücks im Vergleich zur
                                tatsächlichen Bestandssituation vor Ort eintreten.
                                Die verkehrliche Erschließung wird beibehalten.
                                Im Plangebiet sind keine Ausgleichsflächen vorhanden.
                                Der Grünflächenbestand im Plangebiet kann nicht ganz erhalten bleiben. Es
                                kommt zu einer Verringerung der Grünflächen an der Westseite des Gebäudes.
                                Durch die Beibehaltung des Standorts und die Anpassung des Bebauungsplans
                                an die geänderten Anforderungen kann ein Eingriff in naturschutzfachlich
                                hochwertige Flächen an anderer Stelle vermieden und die Ressourcen (Wasser,
                                Boden, Klima/ Luft, Arten/ Lebensräume) geschont werden.

Bebauungsplan „Am Silbergarten-West“
Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 UVPG
Entwurf in der Fassung vom 21.02.2018                                                                  5/11
Kriterien nach Anlage 2         Beschreibung

 1.4 Erzeugung von Abfällen      Anfallende Abfälle werden, getrennt gesammelt und im Rahmen des beste-
 im Sinne von § 3 Absatz 1       henden Abfallkonzepts durch den Eigentümer bzw. Vorhabenträger entsorgt
 und 8 des Kreislaufwirt-        oder wiederverwertet.
 schaftsgesetzes                 Die Menge und Qualität des Abfalls wird sich durch die Änderung der maximal
                                 zulässigen Grundflächen-, Geschossflächen- sowie Verkaufsflächenzahl gegen-
                                 über der Bestandssituation nicht maßgeblich ändern.

 1.4 Umweltverschmutzung         Vorgesehene/Bestehende Nutzung mit Umweltrelevanz:
 und Belästigungen                Großflächiger Einzelhandel, Verkaufsfläche ca. 800 m²
                                  Stellplatzflächen
                                  LKW-Anlieferung
                                  Kundenverkehr
                                  Keine Produktion
                                  Gesamte Vorbelastung des Gebietes durch Kreisstraße R15 im Westen
                                    sowie Gewerbegebiet im Norden mit damit verbundenen Emissionen.

                                 Gefahr der Umweltverschmutzung sowie durch Lärm:
                                 Im Zuge der Bebauungsplanaufstellung erfolgt eine gutachterliche Betrachtung
                                 des Lärmschutzes (Gewerbe- und Verkehrslärm). Die Ergebnisse dieses Gutach-
                                 tens wurden in den Bebauungsplan und in die Allgemeine Vorprüfung eingear-
                                 beitet.
                                 Während der Bauphase werden nachteilige Umweltauswirkungen wie Geräu-
                                 schentwicklung und Luftverunreinigung auftreten. Diese unvermeidbaren,
                                 nachteiligen Umweltauswirkungen werden jedoch durch organisatorische bzw.
                                 technische Maßnahmen auf ein Mindestmaß beschränkt.

 1.5 Unfallrisiko, insbesonde-   Am Einzelhandelsstandort werden keine gefährlichen Stoffe (i.S. des ChemG
 re mit Blick auf die verwen-    bzw. der GefStoffV) gelagert, genutzt oder produziert. Für Mensch und Natur
 dete Stoffe und Technolo-       entsteht durch die Zulässigkeit des Discountmarktes kein, über das allgemeine
 gien                            Maß hinausgehende, Unfallrisiko.
 1.6 Risiken von Störfällen,     Das Risiko eines Störfalls besteht immer dann, wenn gefährliche Stoffe in grö-
 Unfällen und Katastrophen,      ßeren Mengen in einem Unternehmen vorliegen. Ein solches Risiko besteht
 die für das Vorhaben von        auch, wenn sich größere Mengen von gefährlichen Stoffen bei einem Unfall
 Bedeutung sind, einschließ-     bilden können. Dies ist bei einem Einzelhandelsmarkt nicht zu erwarten.
 lich der Störfälle, Unfälle
 und Katastrophen, die wis-
 senschaftlichen Erkenntnis-
 sen zufolge durch den Kli-
 mawandel bedingt sind,
 insbesondere mit Blick auf:
 1.6.1 verwendete Stoffe und     s.o.
 Technologien,
 1.6.2 die Anfälligkeit des      s.o.
 Vorhabens für Störfälle im
 Sinne des § 2 Nummer 7 der
 Störfall-Verordnung
 1.7 Risiken für die menschli-   Es ist kein Risiko für die menschliche Gesundheit durch die vorliegende Pla-
 che Gesundheit, z. B. durch     nung erkennbar.
 Verunreinigung von Wasser
 oder Luft.

Bebauungsplan „Am Silbergarten-West“
Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 UVPG
Entwurf in der Fassung vom 21.02.2018                                                                      6/11
5.2 Standort des Vorhabens
Die ökologische Empfindlichkeit eines Gebiets, das durch ein Vorhaben möglicherweise
beeinträchtigt wird, ist insbesondere hinsichtlich folgender Nutzungs- und Schutzkriterien
unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens mit anderen Vorhaben in ihrem gemeinsa-
men Einwirkungsbereich zu beurteilen:
 Kriterien                           Nutzungs- und Schutzkriterien unter       Betroffenheit
                                     Berücksichtigung der Kumulierung
                                     mit anderen Vorhaben in ihrem ge-
                                     meinsamen Einwirkungsbereich
 2.1 Bestehende Nutzung des          Das Plangebiet befindet sich südlich      Durch die seit vielen Jahren
 Gebietes, insbesondere als          des Ortszentrums. Im Südosten und         bestehende Nutzung als Einzel-
 Fläche für Siedlung und Erho-       Süden grenzt direkt an das Plangebiet     handelsstandort ist das Bebau-
 lung, für land-, forst- und fi-     Wohnbebauung an, welche teilweise         ungsplangebiet entsprechend
 schereiwirtschaftliche Nutzun-      ebenfalls im Geltungsbereich des          geprägt. Konflikte und Beein-
 gen, für sonstige wirtschaftliche   rechtskräftigen Bebauungsplans „Am        trächtigungen mit der Umge-
 und öffentliche Nutzungen,          Silbergarten - West“ liegt. Nördlich an   bungsnutzung .
 Verkehr, Ver- und Entsorgung        das Plangebiet angrenzend verläuft
 (Nutzungskriterien)                 die Straße Am Silbergarten. Anschlie-
                                     ßend daran befinden sich Stellplatz-
                                     flächen. Westlich des Plangebiets
                                     verläuft die Straße Pfälzer Weg. An-
                                     schließend daran liegen unbebaute
                                     Flächen.
                                     Erholungsnutzung sowie land- und
                                     forstwirtschaftliche Nutzungen liegen
                                     nicht im Änderungsbereich.

 2.2 Reichtum, Verfügbarkeit,        Fläche:                                   Zusätzliche erhebliche Auswir-
 Qualität und Regenerationsfä-       Das Plangebiet ist bereits als Bauge-     kungen auf das Schutzgut Fläche
 higkeit der natürlichen Res-        biet festgesetzt. Es wird keine zusätz-   sind nicht zu erwarten.
 sourcen, insbesondere Fläche,       liche Fläche in Anspruch genommen.
 Boden, Landschaft, Wasser,
 Tiere, Pflanzen, biologische        Boden:
 Vielfalt, des Gebiets und seines    Durch die langjährige bauliche Nut-       Zusätzliche erhebliche Auswir-
 Untergrunds (Qualitätskrite-        zung können keine natürlichen Bo-         kungen auf das Schutzgut Boden
 rien)                               denhorizonte mehr angenommen              sind nicht zu erwarten.
                                     werden. Es ist durchgehend von ei-
                                     nem gestörten Infiltrationsvermögen
                                     des Bodens und einer Beeinträchti-
                                     gung des Bodenlebens auszugehen.
                                     Zu möglichen Bodenbelastungen
                                     (bspw. in Form von Schadstoffeinträ-
                                     gen oder Altlasten) liegen keine Hin-
                                     weise vor.

                                     Wasser:
                                     Innerhalb des Plangebietes liegen         Zusätzliche erhebliche Auswir-
                                     keine Still- oder Fließgewässer und       kungen auf das Schutzgut Was-
                                     den Flächen kommt keine Funktion als      ser sind nicht zu erwarten.
                                     Retentionsraum oder Bodenfilter zu.

Bebauungsplan „Am Silbergarten-West“
Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 UVPG
Entwurf in der Fassung vom 21.02.2018                                                                     7/11
Kriterien                       Nutzungs- und Schutzkriterien unter      Betroffenheit
                                 Berücksichtigung der Kumulierung
                                 mit anderen Vorhaben in ihrem ge-
                                 meinsamen Einwirkungsbereich
                                 Bei einer möglichen Versickerung im
                                 Plangebiet muss der Boden genau
                                 hinsichtlich möglicher Altlasten und
                                 der damit verbundenen Eignung für
                                 eine Versickerung geprüft werden.

                                 Klima, Luft:
                                 Das Plangebiet kann aus siedlungskli-    Zusätzliche erhebliche Auswir-
                                 matischer Sicht als nicht bzw. gering    kungen auf das Schutzgut Kli-
                                 signifikant angesehen werden. Grund-     ma/Luft sind nicht zu erwarten.
                                 sätzlich sind die Auswirkungen des
                                 Plangebietes in Folge des hohen Ver-
                                 siegelungs-grades als negativ zu be-
                                 werten.

                                 Landschafts-/ Siedlungsbild, Erho-
                                 lungsfunktion:
                                 Aufgrund der wenig raumprägenden         Zusätzliche erhebliche Auswir-
                                 Lage ist der Änderungsbereich aus        kungen auf das Schutzgut Land-
                                 Sicht des Landschafts- und Ortsbildes    schafts-/ Siedlungsbild, Erho-
                                 wenig bedeutend. Der Ortsbereich ist     lungsfunktion sind nicht zu er-
                                 insgesamt gewerblich überprägt.          warten.
                                 Freiraumstrukturen mit Freizeit- oder
                                 Erholungsfunktion sind im Ände-
                                 rungsbereich sowie im nahen Umfeld
                                 nicht vorhanden. Die gewerbliche
                                 Struktur mit dem damit verbundenen
                                 Verkehrslärm und der Bewegungsun-
                                 ruhe schränkt die Freizeit- und Erho-
                                 lungsqualität stark ein.

                                 Pflanzen, Tiere, Lebensstätten:
                                 Der naturschutzfachliche Wert der        Zusätzliche erhebliche Auswir-
                                 meisten vorhandenen Biotop- und          kungen auf die Schutzgüter
                                 Nutzungstypen (versiegelte bzw.          Pflanzen, Tiere, Lebensstätten
                                 überbaute Fläche, Parkplatzeingrü-       sind nicht zu erwarten.
                                 nung, Vielschnittrasen) kann als ge-
                                 ring eingestuft werden. Die Gehölzbe-
                                 stände im Osten des Gebiets haben
                                 eine höhere Bedeutung als mögliche
                                 Habitate insbesondere für Vogelarten.
                                 Sie sind so weit wie möglich zu erhal-
                                 ten und sind ggf. durch Neupflanzun-
                                 gen zu ersetzen.

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Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 UVPG
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2.3 Belastbarkeit der Schutzgü-
 ter unter besonderer Berück-
 sichtigung folgender Gebiete
 und von Art und Umfang des
 ihnen jeweils zugewiesenen
 Schutzes (Schutzkriterien)
 2.3.1 Natura-2000-Gebiete und     im Planungsgebiet und im Wirkraum       keine
 Europäische Vogelschutzgebie-     nicht vorhanden
 te
 2.3.2 Naturschutzgebiete (§23     im Planungsgebiet und im Wirkraum       keine
 BNatSchG)                         nicht vorhanden
 2.3.3 Nationalparke (§24          im Planungsgebiet und im Wirkraum       keine
 BNatSchG)                         nicht vorhanden
 2.3.4 Biosphärenreservate und     im Planungsgebiet und im Wirkraum       keine
 Landschaftsschutzgebiete (§§      nicht vorhanden
 25, 26 BNatSchG)
 2.3.5 Naturdenkmäler (§28         im Planungsgebiet und im Wirkraum       keine
 BNatSchG)                         nicht vorhanden
 2.3.6 Geschützte Landschafts-     im Planungsgebiet und im Wirkraum       keine
 bestandteile, einschließlich      nicht vorhanden
 Alleen (§ 29 BNatSchG)
 2.3.7 Gesetzlich geschützte       im Planungsgebiet und im Wirkraum       keine
 Biotope (§30 BNatSchG)            nicht vorhanden
 2.3.8 Wasserschutzgebiete,        Im Planungsgebiet sind keine entspre-   keine
 Heilquellenschutzgebiete, Risi-   chenden Flächen vorhanden Das
 kogebiete, Überschwem-            Trinkwasserschutzgebiet Sallern be-
 mungsgebiete (§ 51, §53 Abs.      ginnt etwa 230 m nördlich des Gel-
 4, §73 Abs. 1 und § 76 WHG)       tungsbereiches.
 2.3.9 Gebiete, in denen die in    im Planungsgebiet und im Wirkraum       keine
 den Gemeinschaftsvorschriften     nicht vorhanden
 festgelegten Umweltqualitäts-
 normen bereits überschritten
 sind
 2.3.10 Gebiete mit hoher Be-      im Planungsgebiet und im Wirkraum       keine
 völkerungsdichte insbesondere     nicht vorhanden
 zentrale Orte (§ 2 Abs. 2 Nr. 2
 ROG)
 2.3.11 Denkmäler, Denkmalen-      im Planungsgebiet und im Wirkraum       keine
 sembles, Bodendenkmäler,          nicht vorhanden
 archäologisch bedeutende
 Landschaften

Bebauungsplan „Am Silbergarten-West“
Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 UVPG
Entwurf in der Fassung vom 21.02.2018                                              9/11
5.3 Art und Merkmale der möglichen Auswirkungen
Die möglichen erheblichen Auswirkungen eines Vorhabens auf die Schutzgüter sind an-
hand der unter den Nummern 1 und 2 aufgeführten Kriterien zu beurteilen; dabei ist insbe-
sondere folgenden Gesichtspunkten Rechnung zu tragen:

 Merkmale der möglichen Auswir-       Relevanz erkennbar                     erhebliche nachteilige Auswir-
 kungen                                                                      kung
 3.1 der Art und dem Ausmaß der
 Auswirkungen, insbesondere, wel-
 ches geographische Gebiet betrof-
 fen ist und wie viele Personen von
 den Auswirkungen voraussichtlich
 betroffen sind
 Schutzgut Mensch                     ja, im Hinblick auf die Lärmsituati-   unerheblich, da die Schalltechni-
                                      on                                     sche Untersuchung des Büros
                                                                             Goritzka nachgewiesen hat, dass
                                                                             es beim Betrieb des Marktes
                                                                             nicht zu erheblichen nachteiligen
                                                                             Auswirkungen kommt.

 Schutzgut Tiere                      Nein.                                  unerheblich, da es nicht zu einer
                                                                             wesentlichen Reduzierung der
                                                                             vorhandenen Habitate kommt.
 Schutzgut Pflanzen                   nein                                   Unerheblich, da lediglich Viel-
                                                                             schnittrasenflächen in Anspruch
                                                                             genommen werden.
 Schutzgut Boden                      ja, Eingriff in den Boden durch        unerheblich, da die Flächen be-
                                      Bauarbeiten                            reits seit langem überformt sind.
 Schutzgut Wasser                     nein                                   unerheblich, da keine Verände-
                                                                             rung der Durchlässigkeit und nur
                                                                             eine geringfügige Vergrößerung
                                                                             der überbauten Fläche.
 Schutzgut Luft                       ja                                     Unerheblich, da nur kurzfristig
                                                                             während der Abrissarbeiten eine
                                                                             erhöhte Staubbelastung auftre-
                                                                             ten kann.
 Schutzgut Klima                      nein                                   unerheblich
 Landschaft                           nein                                   unerheblich

 Kulturgüter                          nein                                   unerheblich

 sonstige Sachgüter                   nein                                   unerheblich

 Wechselwirkungen zwischen den        nein                                   unerheblich
 Schutzgütern
 3.2 etwaiger grenzüberschreiten-     keine grenzüberschreitenden Aus-       unerheblich
 der Charakter der Auswirkungen       wirkungen zu erwarten
 3.3 schwere und Komplexität der      keine schweren und komplexeren         unerheblich
 Auswirkungen                         Auswirkungen sind zu erwarten
 3.4 Wahrscheinlichkeit der Auswir-   ja                                     Die Wahrscheinlichkeit der Aus-
 kungen                                                                      wirkungen wird als hoch einge-
                                                                             schätzt. Die Auswirkungen sind
                                                                             jedoch unerheblich.
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Merkmale der möglichen Auswir-        Relevanz erkennbar                erhebliche nachteilige Auswir-
 kungen                                                                  kung
 3.5 Voraussichtlicher Zeitpunkt des   ja                                Die Auswirkungen der Planung
 Eintretens sowie der Dauer, Häu-                                        treten mit der Beginn der Abriss-
 figkeit und Umkehrbarkeit der                                           arbeiten auf. Sie sind grundsätz-
 Auswirkungen,                                                           lich dauerhaft.
                                                                         Die Reversibilität der Auswirkun-
                                                                         gen ist grundsätzlich im Sinne
                                                                         eines Rückbaus unter Berücksich-
                                                                         tigung der hierfür erforderlichen
                                                                         Kosten möglich.

 3.6 Zusammenwirken der Auswir-        kein Zusammenwirken zu erwarten   unerheblich
 kungen mit den Auswirkungen
 anderer bestehender oder zugelas-
 sener Vorhaben,
 3.7 Möglichkeit, die Auswirkungen     nein                              Es treten keine erheblichen,
 wirksam zu vermindern.                                                  nachteiligen Auswirkungen auf.

6. Fazit
Die Vorprüfung hat ergeben, dass die Bebauungsplanänderung im Hinblick auf die einzel-
nen Schutzgüter zu keinen erheblichen Auswirkungen im Sinne des UVPG führt.
Deswegen ist die Vorlage von Unterlagen für die Durchführung einer UVP nicht erforderlich
und eine Anwendung des §13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung ist mög-
lich.

aufgestellt:
Nürnberg, 21.02.2018
TB|Markert

i.A. Rainer Brahm
Dipl.-Ing.(FH), Landschaftsarchitekt

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