Für alle, die es nicht mehr erwarten können - Skiclub Bayer ...
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Erwachsen Saisoneröffnung Stubaier Gletscher Österreich, 07.11.2020 – 14.11.2020 @ Stubaier Gletscher Für alle, die es nicht mehr erwarten können Unterkunft Wir wohnen in Fulpmes im ****Alpin Resort Skigebiet Stubaierhof oder je nach Buchungssituation Pünktlich zum Beginn der Skisaison star- zusätzlich im benachbarten und angeschlos- ten wir ins schneesichere Stubaital. Öster- senen ****Hotel Alte Post. Fühlt Euch einfach reichs größtes Gletscherskigebiet bietet 26 rundherum wohl in den natur- und heimatver- moderne Liftanlagen und 35 Abfahrten auf bundenen Zimmern. Die Häuser bieten uns leichten bis anspruchsvollen Pisten und Ski- moderne Hotelzimmer mit dem höchsten Kom- routen. Zwischen 1.695 und 3.210 Metern fort. Liebevolle Details spiegeln die lockere und Höhe ist Schneesicherheit garantiert. Hier gemütliche Atmosphäre der Berge wider und haben nicht nur Pistenprofis unter uns das geben uns das Gefühl von Geborgenheit. Die Sagen. Am Stubaier Gletscher legt man eben- traditionelle Einrichtung, teilweise sogar aus so großen Wert auf spezielle Angebote für heimischem Lärchenholz, lassen ein Stück Tirol Genussskifahrer und Wieder-Einsteiger. hautnah erleben. Diese Reise findet in Kooperation mit dem be- Alle Zimmer verfügen selbstverständlich über freundeten Ski-Sportgeschäft Krön aus Sprockhövel DU/WC, Kabel-TV, Wireless-LAN, Telefon, Safe statt. Es besteht die Möglichkeit einer Busanrei- und Föhn. se mit Sonderzustieg ab Leverkusen oder aber Ihr wählt die Eigenanreise, die dann ermäßigt ist. Gerne sind wir bei der Vermittlung von Fahr- gemeinschaften behilflich. Wir werden während der Skifahrt von einem erfahrenen Ausbilderteam betreut, das stets bemüht ist, Eure skifahrerischen Kenntnisse zu verbessern. Wir zeigen Euch die Tricks, um in einer Buckel- piste zu bestehen, führen Euch in die Geheim- nisse des Tiefschneefahrens ein und wir kön- nen erste Erfahrungen im Gelände sammeln. 24 12
Fahrtennummer: W 20 Unterkunft: **** Alpin Resort Stubaier Hof oder **** Hotel Alte Post, Fulpmes Hinfahrt: 07.11.2020 Rückfahrt: 14.11.2020 Leistungen: • 7 Übernachtungen im **** Hotel • inkl. 6 Tage Skipass Stubaier Gletscher • großes Frühstücksbuffet • 4-Gang-Wahlmenü mit Vorspeisen und Salatbuffet • 1x Bauernbuffet • alkoholfreie Getränke von der Selbstbedie- nungs-Saftbar bis 18 Uhr (Fruchtsäfte, Soda, Limo) • Nutzung Schwimmbad, Sauna- und Wellness- bereich im Haus • Discoabende im Haus • Bayrischer Abend im Haus • Karneval Abend im Haus • Busfahrt ab Leverkusen • Skibus vom Hotel bis zum Gletscher 1x täglich hin und zurück • Skikurs (für Fortgeschrittene und Sportler) mit unserem bewährten Skilehrer-Team Fahrtenpreis Mitglied / Gast DZ p. P. € 839,- EZ-Zuschlag: € 120- Skipass inklusive Ermäßigung: Eigene Anreise abzgl. 25,- p. P. Veranstalter: Sport Krön, Sprockhövel Verpflegung Anmeldung bis Anfang Oktober erbeten Morgens werden wir mit einem großen Früh- stücksbuffet mit vielen Leckereien der Region verwöhnt. Hier bleibt sicherlich kein Wunsch offen. für unsere Muskulatur pur. Eine Abkühlung am Am Abend erwarten uns vier Wahlmenüs, die Eisbrunnen, Ruhe in der Frischluftgrotte, ein geschmacklichen Hochgenuss versprechen. Wechselbad im Fußsprudelbecken oder auch Wir können uns darauf verlassen, dass alle Spei- der Außenwhirlpool lassen uns ausreichend sen täglich frisch aus den Lebensmitteln der Re- Kraft für unser Abendprogramm tanken. gion zubereitet werden. Ob Früchtekuchen aus dem heimischen Obstanbau, Milchprodukte Programm direkt vom Tiroler Bauern und frisches Gemüse Zu einem gelungenen Saisonstart gehört natür- der Saison quasi direkt vom Feld. Hier werden lich auch ein rundes Abendprogramm. So sind Speisen nur mit qualitativ hochwertigen Le- die gemeinsamen Partys an der Bar inzwischen bensmitteln zubereitet, ohne lange Transport- schon legendär. Hierfür sorgt sicherlich auch wege – und das schmeckt man! die ein oder andere Mottoparty. Wellness Für gute Tanzmusik ist selbstverständlich ge- sorgt. Aber auch ein Bummel durchs Örtchen Nach einem erlebnisreichen Skitag lädt uns im für alle, die es ruhiger mögen, ist eine Alterna- Stubaier Hof der 1.800 m² große Wellnessbe- tive. reich zum Genießen und Entspannen ein. Ver- schiedene Saunen, die beiden Schwimmbäder oder das Solebad versprechen Entspannung @ Stubaier Gletscher 25
In Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts in den §§ 651 BGB sowie sonstiger reiserechtlicher Vorschriften werden die nachfolgenden AGB zwischen Ihnen als Reisendem und uns als Veranstalter vereinbart: 1. Anmeldung, Abschluss des Reisevertrages 1.1 Mit der Anmeldung bieten Sie dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrags aufgrund der Ihnen in unseren Katalogen, Prospekten und sonstigen Medien genannten Leistungsbeschreibungen und Preise verbindlich an. Die Anmeldung sollte schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Formular erfolgen. Der Reisevertrag mit Ihnen kommt erst mit unserer schriftlichen Reisebestätigung zustande. 1.2 Die Buchung erfolgt durch den Anmelder auch für alle anderen mit aufgeführten Reiseteilnehmer, für deren Vertragspflichten er wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er dies durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung gegenüber dem Veranstalter übernommen hat. 1.3 Weicht unsere Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so ist dies ein neues Angebot an Sie, an das wir uns 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden halten und das Sie innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z. B. Leistung der Anzahlung) annehmen können. 2. Zahlungen 2.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung von 20% auf den Gesamtreisepreis, mind. aber 150 EUR pro Reiseteilnehmer, fällig. Der Sicherungsschein für geleistete Kundengelder wird Ihnen bereits mit der Reisebestätigung zugeschickt. 2.2 Anzahlungen und Restzahlungen werden durch den Reiseteilnehmer per Überweisung vorgenommen. Die entsprechenden Beträge ergeben sich aus der Reisebestätigung. Die Reisebestätigung gilt dann als Rechnung. Für die Einhaltung der o. a. Zahlungstermine sind Sie in diesem Fall selbst verantwortlich. 2.3 Die Reisedokumente werden Ihnen ca. 10-14 Tage vor Reisebeginn, jedoch erst nach vollständigem Zahlungseingang, zugesandt. 2.4. Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlen Sie auch nach Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, kann der Veranstalter vom Reisevertrag zurücktreten, es sei denn, dass zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. Im Falle des Rücktritts durch den Reiseveranstalter kann dieser als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend 6.2 verlangen. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt ihnen unbenommen. 3. Leistungen 3.1 Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseprogramms und dessen allgemeinen Hinweisen sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben der Reisebestätigung. 3.2 Für die im Rahmen der Reise lediglich vermittelten Reiseleistungen Dritter erbringen wir Fremdleistungen, soweit in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Wir haften daher nicht für die Durchführung dieser Fremdleistungen selbst, sondern nur für die ordnungsgemäße Vermittlung dieser Leistung. Eine etwaige Haftung für diese Fremdleistung regelt sich in diesen Fällen nach den Bedingungen des vermittelten Unternehmens, die wir Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung stellen. 4. Höhere Gewalt Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Daher können wir für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind nach dem Gesetz je zur Hälfte von uns und Ihnen zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last. 5. Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderungen 5.1 Wir können bis zum 21. Tag vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn die in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Ist keine Zahl genannt, beträgt die Mindestteilnehmerzahl pro Reise 15 Personen. Gezahlte Beträge erhalten Sie unverzüglich zurück (vgl. Ziff.2.2).
5.2 Wir sind berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig und von uns nicht herbeigeführt werden, sind zulässig, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. 5.3 Wir verpflichten uns, Sie über eine zulässige Reiseabsage wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahlen oder wegen höherer Gewalt sowie von jeder erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten. 5.4 Wir behalten uns vor, vor Abschluss des Reisevertrages die in den Ausschreibungen (Internet, Flyer, Prospekte etc.) enthaltenen Preisangaben zu ändern. Dies ist insbesondere aus folgenden Gründen zulässig: – Aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Angaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des jeweiligen Prospekts. – Wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospekts verfügbar ist. 5.5 Liegen zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate, behalten wir uns ebenfalls vor, den Reisepreis zu erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Flughafengebühren oder der für die Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Im Falle einer solchen nachvertraglichen Reisepreiserhöhung sind wir verpflichtet, Sie bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin hierüber zu informieren. Eine Preiserhöhung nach diesem Zeitpunkt ist nicht zulässig. 5.6 Eine nach Ziff. 5.4. und 5.5 mögliche Preisanpassung wird wie folgt vorgenommen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzel-platz können wir vom Reisenden verlangen. c) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages anfallenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, können wir den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen. d) Bei Erhöhung der Wechselkurse wird bei der Gesamtabrechnung der Wechselkurs zugrunde gelegt, der zu dem Zeitpunkt gilt, zu dem wir die ausländischen Verbindlichkeiten zu erfüllen haben. 5.7 Sowohl bei einer nachvertraglichen Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5 % als auch bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können Sie kostenfrei vom Vertrag zurücktreten oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns, die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem Angebot ohne Mehrpreis für Sie anzubieten. Sie sind jedoch verpflichtet, diese Rechte innerhalb von 10 Tagen nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen. 6. Rücktritt, Umbuchung und Stellung einer Ersatzperson 6.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Dies ist formfrei möglich. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 6.2 Im Falle des Rücktritts berechnen wir eine pauschalierte Entschädigung, die sich nach folgenden Prozentsätzen pro Person vom Reisepreis oder der Teilleistung berechnet: bis 60 Tage vor Reisebeginn 10% des Reisepreises; 59–42 Tage = 20%; 41–28 Tage = 40%; 27–14 Tage = 60%; 13–1 Tage = 90%. Bei Stornierungen am Tag des Reisebeginns oder Nichtantritt der Reise werden 100% berechnet. Dem Kunden bleibt es unbenommen, dem RV nachzuweisen, dass diesem keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte Pauschale entstanden sind. 6.3 Werden auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem erfolgten Rücktritt vom Reisevertrag durch Sie. Wir berechnen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten, wobei Ihnen auch in diesem Fall der Nachweis offen steht, dass uns kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. 6.4 Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 €/Buchung. 6.5 Bis Reisebeginn können Sie verlangen, dass eine Ersatzperson für Sie in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Wir können dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt die Ersatzperson in den Vertrag ein, dann haften diese und Sie uns als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten. Hierfür verlangen wir eine Bearbeitungsgebühr von 25 EUR pro Person.
7. Versicherungen Sie haben die Möglichkeit, zusätzliche Reiseversicherungen bei uns abzuschließen wie beispielsweise eine Reiserücktrittskostenversicherung, eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit, eine Reisekrankenversicherung, eine Reiseunfallversicherung oder eine Reisegepäckversicherung. Es steht Ihnen frei, sich den benötigten Versicherungsschutz anderweitig selbst zu besorgen. 8. Haftung von Sport und Freizeit Krön als Vermittler / Haftungsbeschränkungen 8.1. Grundsätzlich erfolgt die Teilnahme an Reisen von Sport und Freizeit Krön auf eigene Gefahr. Bei Verlust, Diebstahl Beschädigungen, Unfällen oder sonstigen Unregelmäßigkeiten wird keine Haftung übernommen. Sport und Freizeit Krön haftet nicht für die Leistungsfähigkeit des Kunden, nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden {z.B. Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Verspätung, Unfällen o.ä.) Für die Personenbeförderung haftet der jeweilige Fuhrunternehmer. 8.2. Angaben über vermittelte Beförderungen oder andere touristische Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger Sport und Freizeit Krön gegenüber. Sie stellen keine eigene Angabe oder Zusicherung von Sport und Freizeit Krön gegenüber dem Reisenden dar. Bei den vermittelten Leistungen haftet Sport und Freizeit Krön nicht für die Leistungserbringung durch die Leistungsträger, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Weitergabe der ihm im Rahmen der Erteilung des Vermittlungsauftrages übermittelten Informationen des Reisenden an den jeweiligen Reiseveranstalter bzw. jeweiligen Leistungsträger . Die Haftung gegenüber dem Reisenden für die Richtigkeit der von dessen Vertragspartnern gemachten Angaben ist ebenfalls ausgeschlossen, sofern Sport und Freizeit Krön diese Daten nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich falsch übermittelt. Die Erbringung von Leistungen, die dem jeweiligen Reiseveranstalter/Leistungsträger obliegen, ist nicht Gegenstand des mit Sport und Freizeit Krön bestehenden Vertragsverhältnisses. Für diese haftet allein der jeweilige Reiseveranstalter/Leistungsträger. Eine Haftung von Sport und Freizeit Krön für die von den Reiseveranstaltern/Leistungsträgern zu erbringenden Leistungen besteht daher nicht. Sport und Freizeit Krön haftet dem Reisenden gegenüber jedoch für eine ordnungsgemäße Vermittlung im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes. Sport und Freizeit Krön übernimmt keine Haftung für die unterbrechungsfreie Verfügbarkeit des Systems und der Website, sowie für systembedingte Unterbrechungen, Ausfälle und Störungen der technischen Anlagen und des Services von Sport und Freizeit Krön. Die Haftung ist insbesondere ausgeschlossen für den Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways. Für unwesentliche Unterbrechungen der Zugriffsmöglichkeit auf den Onlinedienst von Sport und Freizeit Krön ist die Haftung in jedem Fall ausgeschlossen. Für entstandene Schäden im Zusammenhang mit der von Sport und Freizeit Krön geleisteten Vermittlungstätigkeit haftet Sport und Freizeit Krön im Falle einfacher Fahrlässigkeit – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegenüber allen Reisenden nur dann auf Schadensersatz, wenn ein Organ, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfe von Sport und Freizeit Krön eine vertragswesentliche Pflicht verletzt hat. Die Haftung ist in diesem Fall jedoch begrenzt auf den typischer Weise entstehenden Schaden und betragsmäßig begrenzt auf die Höhe des Preises der vermittelten Leistung. 9. Vertragsobliegenheiten und Hinweise 9.1 Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, haben Sie nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Abhilfe durch uns, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und des Schadenersatzes, wenn es nicht schuldhaft unterlassen wird, einen auftretenden Mangel während der Reise uns unverzüglich anzuzeigen. 9.2 Sie können bei einem Reisemangel nur selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen, wenn Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfe einräumen. Einer Abhilfe bedarf es nicht, wenn sie unmöglich ist oder von uns verweigert wurde oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten ist. 9.3 Eine Mängelanzeige nimmt unsere örtliche Reiseleitung entgegen; wir empfehlen die Schriftform. Sollten Sie diese wider Erwarten nicht erreichen können, so wenden Sie sich direkt an uns oder den Reiseveranstalter, wenn wir nur Reisemittler sind. 9.4 Gewährleistungsansprüche haben Sie nach dem Gesetz innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende an den Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist vorliegt. 9.5 Die gesetzliche Verjährungsfrist wird auf 12 Monate für Ansprüche aus dem Reisevertrag nach §§ 651c bis 651 f BGB verkürzt. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren. 10. Insolvenzschutz Wir haben für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sichergestellt, dass Ihnen, soweit Reiseleistungen deswegen ausfallen, der gezahlte Reisepreis und insoweit notwendige Aufwendungen für eine
vertraglich vereinbarte Rückreise erstattet werden. Sie haben in diesen Fällen bei Vorlage des Sicherungsscheines einen unmittelbaren Anspruch gegen unsere Versicherung. 11. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen 11.1 Der Veranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventueller Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Angehörige anderer Staaten sollten sich bei den für sie zuständigen Botschaften/Konsulaten erkundigen. Beachten Sie hierzu auch die entsprechenden Informationen in den Ihnen zur Verfügung gestellten Reiseunterlagen. 11.2 Für die Beschaffung der benötigten Reisedokumente sind grundsätzlich Sie allein verantwortlich. Hierbei wollen Sie eine möglicherweise mehrwöchige Bearbeitungsdauer berücksichtigen. Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische/konsularische Vertretung, wenn Sie ihn mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von dem Veranstalter zu vertreten ist. 11.3 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise maßgeblichen Einreisevorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften ergeben, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht bei einer schuldhaften Falsch- oder Nichtinformation durch den Reiseveranstalter. 12. Abtretung Sie dürfen Ihre vertraglichen und gesetzlichen Rechte aus diesem Vertrag nur mit unserer Zustimmung an Dritte abtreten. 13. Datenschutz Die von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, gespeichert und geschützt. 14. Angaben zum ausführenden Luftfahrtunternehmen/Flugzeiten 14.1 Alle Angaben zu Flugzeiten, Streckenführung und dem Fluggerät sowie dem ausführenden Luftfahrtunternehmen entsprechen dem vorläufigen Informationsstand, so dass sich bis zum vorgesehenen Abflug Änderungen aus technischen, wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen ergeben können. 14.2 Steht bei der Buchung das ausführende Luftfahrtunternehmen noch nicht fest, informieren wir Sie zunächst über das wahrscheinlich ausführende Luftfahrtunternehmen. Sobald uns dessen Identität endgültig bekannt ist, werden Sie entsprechend unterrichten. Im Falle eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung informieren wir Sie hierüber so rasch wie möglich. 14.3 Die Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen, sog. Black List, finden Sie auf unserer Internetseite. 15. Schlussbestimmungen 15.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB und des zustande gekommenen Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit aller sonstigen Regelungen. 15.2 Zivilrechtliche Klagen gegen den Reiseveranstalter sind – je nach Streitwerthöhe – an dessen Sitz beim AG Hattingen zu erheben. 15.3 AGB von Fremdveranstaltern werden wir Ihnen im Falle einer Reisevermittlung durch uns unverzüglich zur Verfügung stellen. 15.4 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für kaufmännische Parteien oder bei fehlendem inländischem Gerichtsstand des Reisenden ist der Sitz des Reiseveranstalters. Reiseveranstalter, sofern nicht anders angegeben: Sport und Freizeit Krön; Mittelstraße 27; 45549 Sprockhövel; Tel. 02339/2078; Email: info@sport-kroen; web.: www.sport-kroen.de
Ski-Club Bayer e.V. Leverkusen Reise-Anmeldung Geschäftsstelle • Knochenbergsweg • 51373 Leverkusen • Tel.: 0214 - 4 21 39 • Fax: 0214 - 4 19 74 • E-Mail: info@scbayerlev.de Fahrtnummer: Formular zurücksetzen Reisedaten Reiseziel von bis Teilnehmer Vor- und Zuname M W Telefon privat Telefon geschäftl. Mobil 1. 2. 3. 4. 5. (Bitte vollständig ausfüllen und Zutreffendes ankreuzen.) Straße PLZ / Wohnort Geb. Datum SC-Mitglied 1. 2. 3. 4. 5. (Bitte vollständig ausfüllen und Zutreffendes ankreuzen.) Zimmerwunsch (nicht bei Unterbringung im Mehrbettzimmer) Einzelzimmer Doppelzimmer 1/2 Doppelzimmer Angaben zu Winterfahrten / Fahrkönnen Vorname Disziplin Einsteiger Fortgeschrittener Könner Experte 1. 2. Snowboard 3. Ski-Alpin Langlauf 4. 5. (Bitte vollständig ausfüllen und Zutreffendes ankreuzen.) (Zutreffendes bitte ankreuzen - Einstufungskriterien auf der Seite 11 beachten) Angaben zu Sommerfahrten Wandern / Anzahl: _________ Fahrrad / Anzahl: _________ E-Bike / Anzahl: _________ Bankverbindung Verbindliche Anmeldung Ja, ich möchte per SEPA-Lastschriftmandat zahlen Die Anmeldung wird durch meine Unterschrift verbindlich. Die Reisebedingungen im Fahrtenheft sowie das Merkblatt zur Informationspflicht gemäß DSGVO habe ich gelesen und erkenne diese als verbindlich an. Für minderjährige Teilnehmer muss ein Erziehungsberechtigter (mit Namensangabe) unterschrei- Name ben, der mit seiner Unterschrift auch die Bedingungen einer Jugendfahrt akzeptiert. Zur reibungslosen Durchführung der Reise bin ich mit der Weitergabe personenbezogener Daten an den Fahrtenleiter Kredit-Institut einverstanden. Foto- und Bildmaterial meiner Person, das im Rahmen von Vereinsaktivitäten entsteht, darf zu vereinsgebunden Zwecken genutzt werden. Die Einwilligung zur Nutzung können Sie jederzeit schriftlich widerrufen. IBAN BIC Ich ermächtige den Ski-Club Bayer e.V. Leverkusen zur Begleichung den gesamtbetrag von meinem konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kredit-Institut an, die vom Ski-Club Bayer e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kredit-Institut vereinbarten Bedingungen. Unterschrift Datum/Unterschrift O Interesse an UNVERBINDLICHEN Informationsmaterial zu einer Reiserücktrittsversicherung INTERNE VERMERKE (ausschließlich durch den Ski-Club auszufüllen) Best.datum: Anz.betrag: Restzahlung
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