Gefährdungen durch Explosionen - Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen, Festlegen von Maßnahmen
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Sektion für Prävention in der chemischen Industrie Sektion für Maschinen- und Systemsicherheit Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen, Festlegen von Maßnahmen Teil 7 Gefährdungen durch Explosionen 2/2021
Herausgeber: IVSS Sektion Chemie Kurfürsten-Anlage 62 69115 Heidelberg Deutschland Telefon: +49 (0) 6221 5108 28104 2 https://ww1.issa.int/de/prevention-chemistry IVSS Sektion für Maschinen- und Systemsicherheit Dynamostraße 7–11 68165 Mannheim Deutschland Telefon: +49 (0) 621 4456-2213 Fax: +49 (0) 3212 1419443 https://www.safe-machines-at-work.org/ Impressum 2. Ausgabe 2/2021 ISBN 978-92-843-0156-0 Copyright © IVSS 2021 Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit ausdrücklicher Genehmigung
Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen, Festlegen von Maßnahmen Teil 7 Gefährdungen durch Explosionen 3
Vorbemerkungen Diese Broschüre unterstützt Unternehmer in Klein- Weitere Broschüren sind noch zu folgenden Themen und Mittelbetrieben (KMU) Gefährdungen durch Ex- vorhanden: plosionen am Arbeitsplatz zu erkennen. Sie gibt Hilfestellung bei der Einschätzung der damit ver- 1. Lärm bundenen Risiken und Empfehlungen für vorbeu- 2. Gefährdungen durch Maschinen und andere gende Schutzmaßnahmen. Arbeitsmittel 3. Gefahrstoffe Die Broschüre deckt nicht andere Explosionsarten 4. Sturz und Absturz von Personen ab, z. B. unkontrollierte Reaktionen, Detonationen 5. Psychische Belastungen von hoch explosiven Stoffen oder das Bersten von 6. Manuelle Lastenhandhabung 4 Druckkesseln. 7. Gefährdungen durch Explosionen 8. Gefährdungen durch Ganzkörper und Die Broschüre ist wie folgt aufgebaut: Hand-Arm-Vibrationen 9. Elektrische Gefährdungen 1. Grundlagen 10. Gefährdungsbeurteilung – 2. Checklisten für die Gefährdungsermittlung Allgemeiner Leitfaden 3. Risikoeinschätzung 4. Risikominderung, Ergreifen von Maßnahmen 5. Explosionsschutzdokument Gefährdungen durch Explosionen
Inhalt Vorwort 7 1 Grundlagen 9 1.1 Was ist eine Explosion? 9 1.2 Wie wird eine Explosion erzeugt? 9 1.3 Elemente einer Explosion 10 1.4 Wodurch kann eine Explosion ausgelöst werden? 12 1.5 ATEX-Richtlinien 13 1.6 Einteilung der Gefahrenbereiche 14 2 Checklisten für die Gefährdungsermittlung 19 5 3 Risikoeinschätzung 24 4 Risikominderung, Ergreifen von Maßnahmen 27 4.1 Einführung 27 4.2 Vorbeugende Maßnahmen 28 4.3 Organisatorische Maßnahmen 31 4.4 Konstruktive Schutzmaßnahmen 35 5 Explosionsschutzdokument 39 Nationale Aspekte 41 5 Ansprechpartner 42 5 Die IVSS 44 Gefährdungen durch Explosionen
Vorwort Die 1. Auflage dieser Broschüre wurde 2010 unter Federführung der IVSS Sektion Metall im Rahmen einer Reihe „Leitfaden für die Gefährdungsbeurtei- lung in Klein- und Mittelbetrieben“ herausgegeben. Nachdem von den Vorständen der Sektion Chemie und der Sektion Maschinen- und Systemsicherheit der IVSS eine „Arbeitsgruppe Explosionsschutz“ ein- gesetzt ist, hat diese die erforderliche Überarbei- Thomas Köhler tung und Aktualisierung der Broschüre vorgenom- Präsident der Sektion Chemie men. 7 In dieser Schrift wird auf Gefährdungen durch Ex- plosionen fokussiert, sie will Klein- und Mittelbe- triebe für solche Gefährdungen sensibilisieren und auf mögliche Schutzmaßnahmen hinweisen, mit denen ein sicheres Arbeiten ermöglicht und Unfälle vermieden werden. Dabei können aber nicht alle im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen aufgeführt werden, da diese auf dem Hintergrund der konkre- ten betrieblichen Situation und der aktuellen natio- Jürgen Schulin nalen Rechtsvorgaben festzulegen sind. Präsident der Sektion Maschinen- und Systemsicherheit Die Schrift wurde durch eine Arbeitsgruppe der IVSS sorgfältig erstellt. Dies befreit nicht von der Pflicht und Verantwortung, die Angaben auf Vollständig- keit, Aktualität und Richtigkeit selbst zu überprüfen. Gefährdungen durch Explosionen
1 Grundlagen 1.1 Was ist eine Explosion? 1.2 Wie wird eine Explosion erzeugt? Eine Explosion ist eine plötzliche Oxidations- oder Für eine Explosion müssen ein brennbarer Stoff Zerfallsreaktion mit Anstieg der Temperatur, des (Gas, z. B. Wasserstoff, Dämpfe, z. B. von brennba- Druckes oder beider gleichzeitig (DIN EN 13237). ren Flüssigkeiten oder Staub, z. B. Mehl), ein Oxida- Eine Gas- oder Staubexplosion kann daher als Folge tionsmittel (z. B. der Sauerstoff in der Luft) und eine einer schnellen Verbrennung von Gas oder Staub in wirksame Zündquelle (z. B. eine heiße Oberfläche einem Gemisch mit Luft beschrieben werden. Einige oder ein elektrischer Funken) vorhanden sein. Wenn der Auswirkungen einer Explosion sind lauter Knall das Vermischen von Brennstoff und Oxidationsmit- und Druckwirkungen, die Wände zum Einsturz und tel vollzogen ist und die Konzentration des Brenn- 9 Fenster zum Zerspringen bringen können. Weitere stoffes innerhalb der Explosionsgrenzen liegt, kann lebensgefährliche Auswirkungen der plötzlichen hef- das resultierende Gemisch bei einer ausreichend tigen Ausdehnung von Gasen sind Hitzestrahlung, starken Zündquelle gezündet werden. Rauchgase und Flammenfronten. Gefährdungen durch Explosionen
1.3 Elemente einer Explosion Explosionsfähige Atmosphäre kann sich als eine Mi- sich nach dem Zünden eine von der Zündquelle un- schung aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen, abhängige Flamme gerade nicht mehr selbstständig Nebeln oder Stäuben unter atmosphärischen Bedin- fortpflanzen kann. gungen bilden. Liegt die Konzentration der Stoffe innerhalb der unteren und oberen Explosionsgren- Eine Explosion ist ausgeschlossen, wenn die Kon- ze, kann sich nach erfolgter Entzündung der Ver- zentration unterhalb der unteren Explosionsgrenze brennungsvorgang auf das gesamte unverbrannte liegt. Wenn die Konzentration oberhalb der oberen Gemisch übertragen. Explosionsgrenze liegt, ist das Gemisch zu gesättigt 10 und es ist nicht genügend Sauerstoff für eine Ex- Untere Explosionsgrenze (UEG) – ist die Mindest- plosion vorhanden. konzentration eines Gemisches aus brennbaren Ga- sen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben mit Luft, in Die Explosionsgrenzen werden auch durch Tempera- dem sich nach dem Zünden eine von der Zündquelle tur und Druck beeinflusst. Eine höhere Temperatur unabhängige Flamme gerade nicht mehr selbst- führt zu einer niedrigeren UEG und einer höheren ständig fortpflanzen kann. OEG, wohingegen das Verhalten bei höherem Druck nicht einheitlich ist. Obere Explosionsgrenze (OEG) – ist der obere Grenzwert eines Gemisches aus brennbaren Gasen, Folgende Tabelle zeigt einige Beispiele von Explosi- Dämpfen, Nebeln oder Stäuben mit Luft, in dem onsgrenzen: Brennbarer Stoff Untere Explosionsgrenze Obere Explosionsgrenze Erdgas 5,0 Vol-% 13,0 Vol-% Propan 1,5 Vol-% 9,5 Vol-% Acetylen 2,5 Vol-% 81,0 Vol-% Zucker 30 g/m³ – Mehl 30 g/m³ – Gefährdungen durch Explosionen
Im Allgemeinen sind die Explosionsgrenzen von Ga- sen oder Dämpfen in den Sicherheitsdatenblättern des Herstellers oder Importeurs des brennbaren Stoffes/Produktes enthalten. In der Praxis sind die OEG für Stäube kaum bekannt, da sie wegen der Schwierigkeit, explosionsfähige Gemische durch Begrenzung der Konzentration zu kontrollieren, für Stäube nicht sinnvoll sind. Infor- 11 mationen über die UEG vieler Stäube können z. B. der GESTIS-Datenbank entnommen werden. Es ist zu beachten, dass Staubablagerungen eine Staub- wolke erzeugen können, z. B. durch eine plötzliche Luftbewegung durch Öffnen einer Tür oder eines Abbildung 1: Ergebnis einer Explosion Fensters, einer kleineren Explosion oder durch Staub- ablagerungen, die von einer Kabeltrasse fallen. Es ist wichtig zu wissen, dass eine Staubschicht von weniger als 1 mm Dicke bereits eine explosionsfähi- ge Atmosphäre erzeugen kann. Obwohl die Explosion nur einen Wimpernschlag dauert, laufen im gleichen Zeitraum mehrere Pha- sen ab: Die eigentliche Druckwelle der Explosion; die wegfliegenden Splitter des explodierenden Be- hälters und (abhängig von der Druckwelle) das Ein- stürzen von Wänden, Dächern, Türen, Fenstern und Decken. Außerdem kann es durch die erzeugte Hitze zu Bränden und Zerstörungen kommen. Darüber hi- naus kann die Druckwelle gravierende Schäden an Gas-, Wasser-, Elektrizitäts- und Abflussleitungen hervorrufen. Die Auswirkungen einer Explosion sind im Hinblick auf Personen- und Sachschäden schwer- wiegend. Sehr gefährlich sind auch die während der Explosi- on entstehenden schädlichen Reaktionsprodukte, und der Verbrauch des zum Atmen benötigten Sau- erstoffs aus der Umgebungsluft, der zur Ersti- ckungsgefahr für die Arbeitnehmer führen kann. Gefährdungen durch Explosionen
1.4 Wodurch kann eine Explosion ausgelöst werden? Es gibt eine Vielzahl von unterschiedlichen Zünd- quellen, die potenziell ein Gemisch aus brennbarem Stoff und Luft entzünden können. Typische Zünd- quellen sind heiße Oberflächen, Flammen und hei- ße Gase, mechanisch erzeugte Funken (beim Schlei- fen oder Trennen), elektrische Funken und statische Elektrizität. Andere Zündquellen sind Blitze, elektro- magnetische Felder und chemische Reaktionen. 12 In der europäischen Norm DIN EN 13237 sind un- terschiedliche Arten von Zündquellen dargestellt. Abbildung 2: Zündquellen Gefährdungen durch Explosionen
1.5 ATEX-Richtlinien Die EG-Richtlinie 1999/92/EG, auch als „ATEX-Benut- Die EU-Richtlinie 2014/34/EU, vormals 94/9/EG, auch zerrichtlinie“ bezeichnet, ist die gesetzliche Grund- als „ATEX-Herstellerrichtlinie“ bezeichnet, beschreibt lage für erforderliche Maßnahmen, welche an Ar- die Beschaffenheit für Geräte und Schutzsysteme zur beitsplätzen in explosionsgefährdeten Bereichen ge- bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsge- troffen werden müssen. fährdeten Bereichen. In dieser Richtlinie wird das Schutzziel festgelegt. Die ATEX-Benutzerrichtlinie legt die Mindestanfor- derungen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz Die Umsetzung und Details der Geräte und Schutz- von Arbeitnehmern bei Gefährdung durch explo- systeme werden nicht beschrieben, sondern in ATEX- 13 sionsfähige Atmosphären fest. Leitlinien und europäischen Normen behandelt. Zur Vermeidung von Explosionen sollte der Arbeit- geber geeignete technische und organisatorische Maßnahmen in folgender Rangfolge treffen: •V ermeidung des Entstehens explosionsfähiger Atmosphäre oder, wenn dies die Art der Tätigkeit nicht zulässt, • Vermeidung des Entzündens von explosionsfähi- ger Atmosphäre und • Auswirkungen einer Explosion derart vermin- dern, dass die Gesundheit und die Sicherheit von Arbeitnehmern oder anderen gefährdeten Personen sichergestellt sind. Gefährdungen durch Explosionen
1.6 Einteilung der Gefahrenbereiche Im Sinne der ATEX-Benutzerrichtlinie wird die Stel- An solchen Arbeitsplätzen muss ein spezielles Warn- le, an der explosionsfähige Atmosphäre in solchen schild angebracht werden. Das „EX-Zeichen“ warnt Mengen auftreten kann, dass spezielle Maßnahmen die Arbeitnehmer und andere Personen vor einer zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der be- Gefährdung durch Explosionen aufgrund des Vor- troffenen Arbeitnehmer erforderlich sind, als Ge- handenseins von brennbaren Stoffen im Bereich des fahrenbereich und die entsprechende Atmosphäre Arbeitsplatzes. Diese brennbaren Stoffe können als an diesem Ort als gefährliche explosionsfähige Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube vorliegen. Atmosphäre bezeichnet. 14 Explosionsfähige Atmosphäre kann in Großbetrie- ben, z. B. in Chemieunternehmen, in Raffinerien, in Kraftwerken, in Gasversorgungsunternehmen als auch in Kleinbetrieben wie der Holzverarbeitung, in Lackierbetrieben, in der Landwirtschaft und der Nahrungsmittelherstellung auftreten. Anhand der oben genannten Grundsätze sollte eine Risikoeinschätzung bezüglich der Explosionsgefah- ren an den Arbeitsplätzen durchgeführt werden. Die Gefahrenstellen müssen erkannt und entsprechend der Häufigkeit und der Dauer des Auftretens der ge- fährlichen explosionsfähigen Atmosphäre in Zonen eingeteilt werden. Abbildung 3: W arnung vor explosionsfähiger Atmosphäre Gefährdungen durch Explosionen
15 Gefährdungen durch Explosionen
Filter = Zone 20 = Zone 21 = Zone 22 Filter Trübungs- Trübungs- wächter wächter 16 Siebmachine Waage Redler Vorbehälter Hammermühle Silos Bunker Aspirateur Mischervorbehälter Trockner Gosse Mischer Redler Redler Redler Mischernachbehälter Abbildung 4: B eispiel eines Zonenplans (Kraftfutterwerk). Die verschiedenen Zonen innerhalb der An- lagenteile sind farblich verdeutlicht. (Zonen in der Umgebung der Anlagenteile sind nicht angegeben) Gefährdungen durch Explosionen
Zoneneinteilung (nach ATEX-Benutzerrichtlinie): Zone 0 Als Normalbetrieb gilt der Zustand, in dem Anlagen ist ein Bereich, in dem gefährliche explosionsfähige innerhalb ihrer Auslegungsparameter benutzt werden. Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln ständig, über lange Zur Einteilung der explosionsgefährdeten Berei- Zeiträume oder häufig vorhanden ist. che und der Beurteilung der brennbaren Gase und Dämpfe wird häufig die DIN EN 60079-10 heran- Zone 1 gezogen. Diese Norm stellt eine klare Beziehung ist ein Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb ge- zwischen der Menge an freisetzbaren brennbaren legentlich eine gefährliche explosionsfähige Atmo- Gasen und Dämpfen, den Lüftungsmaßnahmen und 17 sphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, der Zoneneinteilung dar. Dämpfen oder Nebeln bilden kann. Die Zone ergibt sich aus der Dauer und der Häu- Zone 2 figkeit des Auftretens der explosionsfähigen Atmo- ist ein Bereich, in dem bei Normalbetrieb eine gefähr- sphäre. Diese tritt mit einer gewissen Wahrschein- liche explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus lichkeit auf, die sich in den folgenden Begriffen Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln ausdrückt: normalerweise nicht oder aber nur kurzzeitig auftritt. Zone 0 / 20 Zone 20 Häufig oder über lange Zeiträume: zeitlich überwie- ist ein Bereich, in dem gefährliche explosionsfähi- gend bezogen auf die effektive Betriebszeit (z. B. in ge Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft Deutschland > 50 %) enthaltenem brennbaren Staub ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden ist. Zone 2 / 22 Normalerweise nicht oder nur kurzzeitig: wenige Zone 21 Male pro Jahr für ca. eine halbe Stunde ist ein Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb ge- legentlich eine gefährliche explosionsfähige Atmo- Zone 1 / 21 sphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthalte- Gelegentlich: Dauer und Häufigkeit zwischen Zone nem brennbaren Staub bilden kann. 0/20 und Zone 2/22 Zone 22 Die Erklärungen dieser Begriffe geben nur Anhalts- ist ein Bereich, in dem bei Normalbetrieb eine ge- punkte an und sind nicht als feste Größe zu betrach- fährliche explosionsfähige Atmosphäre in Form einer ten. Mit diesen Zahlen ist eine Quantifizierung der Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbaren Staub Zonendefinition möglich (falls diese gewünscht ist), normalerweise nicht oder aber nur kurzzeitig auftritt. für die meisten Situationen ist jedoch ein rein qua- litativer Ansatz angemessen. Anmerkung: Schichten, Ablagerungen und Anhäufungen von Die Zoneneinteilung kann auch zur Festlegung des brennbarem Staub sind wie jede andere Ursache, Umfangs der Schutzmaßnahmen im Hinblick auf die zur Bildung einer explosionsfähigen Atmosphä- die Gerätekategorie des an der Gefahrenstelle zu re führen kann, zu berücksichtigen. verwendenden Schutzsystems ausgewählt werden. Gefährdungen durch Explosionen
18 Gefährdungen durch Explosionen
Checklisten 2 für die Gefährdungsermittlung Eine Gefährdung entsteht dann, wenn Personen mit Zur Einschätzung eines Risikos ist es somit notwen- Gefahrenquellen zusammentreffen. So können Be- dig, die Wahrscheinlichkeit des Auftretens explosi- schäftigte durch Arbeiten mit Chemikalien, auf Lei- onsfähiger Atmosphäre sowie die möglichen Folgen tern, beim Arbeiten mit der Kreissäge oder beim der aus einer anschließenden Zündung resultieren- Umgang mit elektrischem Strom gefährdet werden. den Explosion zu betrachten. Der Begriff „Risiko“ beschreibt die Wahrscheinlich- Mit Hilfe der folgenden Checkliste kann die Explo- keit (hoch oder gering), dass jemandem durch die sionsgefährdung ermittelt werden. Ein Verfahren o. g. oder andere Gefährdungen Schaden zugefügt zur Einschätzung des Risikos wird im Kapitel 3 vor- werden kann und gibt gleichzeitig an, wie schwer gestellt. der Schaden sein könnte. 19 Gefährdungen durch Explosionen
Explosionsgefährdung Maßnahmen Bemerkungen Allgemeines o Sind brennbare Stoffe (Gase, o Brennbare Stoffe durch nicht brenn- Dämpfe, Nebel, Stäube) vorhanden? bare oder weniger brennbare Stoffe o Kann durch ausreichende Verteilung ersetzen in der Luft ein explosionsfähiges o Lagermengen an Arbeitsplätzen auf Gemisch entstehen (Abschätzung die für den Fortgang der Arbeiten 20 von Quellen und Mengen der erforderlichen Mengen beschränken explosionsfähigen Atmosphäre)? o Die im Verlauf der Arbeiten anfal- o Ist die Bildung von gefährlicher lenden Abfälle/Reste zum täglichen explosionsfähiger Atmosphäre Arbeitsende/Schichtende sicher möglich? zwischenlagern o Verhinderung oder Einschränkung explosionsfähiger Atmosphäre im Inneren von Anlagen und Anlagen- teilen durch • Konzentrationsbegrenzung ● • Inertisierung o Verhinderung oder Einschränkung explosionsfähiger Atmosphäre in der Umgebung von Anlagen und Anlagenteilen durch ● • Dichtheit von Anlagen ● • Lüftungsmaßnahmen ● - Für Gase: Lüftung (natürliche oder technische Lüftung) ● - Für Staub: Technische Lüftung und Maßnahmen zur Beseiti- gung von Ablagerungen ● • Überwachung der Gaskonzen- tration Gefährdungen durch Explosionen
Explosionsgefährdung Maßnahmen Bemerkungen Allgemeines o Ist die Bildung gefährlicher explo- o Maßnahmen, welche die Entzün- sionsfähiger Atmosphäre durch dung gefährlicher explosionsfähiger oben genannte Maßnahmen ver- Atmosphäre verhindern oder hindert? einschränken Anmerkung o Beurteilung der Häufigkeit und Wenn nicht, müssen Sie überprüfen, Dauer des Auftretens gefährlicher 21 welche Maßnahmen anwendbar explosionsfähiger Atmosphäre sind, welche die Entzündung von (Klassifizierung in Zonen) gefährlicher explosionsfähiger Nach o. g. Zoneneinteilung sind Atmosphäre verhindern oder elektrische und nicht elektrische vermindern. Geräte und Schutzsysteme, die Zündquellen enthalten, in der entsprechenden Gerätekategorie einzusetzen. o Ist die Entzündung von gefährlicher o Maßnahmen des konstruktiven explosionsfähiger Atmosphäre durch Explosionsschutzes, welche die Aus- o. g. Maßnahmen sicher verhindert? wirkungen einer Explosion auf ein Anmerkung unbedenkliches Maß beschränken, Wenn nicht, müssen Maßnahmen sind des konstruktiven Explosionsschutzes ● • Explosionsfeste Bauweise getroffen werden. ● • Explosionsdruckentlastung ● • Explosionsunterdrückung ● • Explosionstechnische Entkopplung in Verbindung mit den o. g. Maßnahmen o andere o andere Gefährdungen durch Explosionen
Explosionsgefährdung Maßnahmen Bemerkungen Zündquellen o Sind Zündquellen vorhanden? o Keine Zündquellen im Arbeits- bereich leicht und hoch entzünd- licher Stoffe zulassen o Zündquellen vermeiden, den Umgang mit Feuer, offenem Licht 22 und Rauchen verbieten Zündgefahren durch o Zündfähige Funken lassen sich zum o Heiße Oberflächen (z. B. Trockner, Beispiel durch Wasserkühlung an Heizkessel, heiße Rohrleitungen, der Schleifstelle verhindern oder mechanische Vorgänge durch durch die Wahl günstiger Material- Reibung und Spanabhebung) kombinationen einschränken o Flammen und heiße Gase o Geeignete elektrische und nicht o Mechanisch erzeugte Funken elektrische Geräte auswählen (z. B. durch Schleif-, Reib- und (siehe z. B. ATEX) Schlagvorgänge) o Temperaturen von heißen Ober- o Elektrische Anlagen (z. B. Schalter, flächen überwachen und begrenzen Relais) o Gefahrlose Ladungsableitung durch o Elektrische Ausgleichströme, Verwenden leitfähiger Materialien kathodischer Korrosionsschutz und Erden o Statische Elektrizität (z. B. als Folge von Reiben, pneumatische Förde- rung, Fließen von Flüssigkeiten) o Blitzschlag o Elektromagnetische Felder im Be- reich der Frequenzen von 9 x 103 Hz bis 3 x 1011 Hz o Elektromagnetische Strahlung im Be- reich der Frequenzen von 3 x 1011 Hz bis 3 x 1016 Hz bzw. Wellenlängen von 1000 µm bis 0,1 µm (optischer Spektralbereich) o Ionisierende Strahlung o Ultraschall o Adiabatische Kompression, Stoß- wellen, strömende Gase o Chemische Reaktionen o andere o andere Gefährdungen durch Explosionen
Explosionsgefährdung Maßnahmen Bemerkungen Instandhaltung o H eißarbeiten (z. B. Schleifen, Brenn- o Entfernen aller brennbarer Stoffe schneiden, Schweißen) in Bereichen und Beseitigung von Staubablage- mit möglicher Explosionsgefähr- rungen, falls erforderlich dung (allgemein) o Sauberhalten des Arbeitsbereichs durch regelmäßige Reinigung mit geeigneten Reinigungsgeräten und 23 -materialien o Regelmäßige Wartung der elektri- schen und mechanischen Geräte entsprechend den Anweisungen des Herstellers o Überprüfen, ob wirklich keine explo- sionsfähige Atmosphäre vorhanden ist oder auftreten kann, bevor mit den Arbeiten begonnen wird. o andere o andere Gefährdungen durch Explosionen
3 Risikoeinschätzung Die Auswahl der durchzuführenden vorbeugenden Maßnahmen und Schutzmaßnahmen kann mit Hilfe des Wahrscheinlichkeitsfaktors und des Auswirkungs- faktors anhand der nachstehenden Matrix erfolgen: Auswirkungsfaktor 24 gering mittel schwer katastrophal (leichte (mittel bis (lebens- (mehrere Verletzungen) schwere bedrohliche Todesfälle) Verletzungen) Verletzungen oder Tod) hoch (tritt wahrscheinlich während der Lebensdauer 4 5 6 7 der Anlage mindestens einmal im Jahr auf) Wahrscheinlichkeitsfaktor mittel (tritt wahrscheinlich während der Lebensdauer 3 4 5 6 der Anlage mehr als einmal auf) niedrig (tritt wahrscheinlich während der Lebensdauer 2 3 4 5 der Anlage nicht auf) sehr niedrig (Auftreten sehr un- wahrscheinlich bis aus- 1 2 3 4 geschlossen) Gefährdungen durch Explosionen
Die in der vorstehenden Matrix betrachtete Anlage habe eine geschätzte Lebensdauer von 20 Jahren. Auf der Basis der ermittelten Werte werden die er- forderlichen Maßnahmen und der Zeitrahmen, in- nerhalb dessen sie umgesetzt werden müssen, in der nachstehenden Tabelle angegeben: Gemessener Wert Handlungsbedarf und Zeitrahmen Keine zusätzlichen Schutzmaßnahmen erforderlich. Mögliche 25 Verbesserungsmaßnahmen sollten unter Berücksichtigung des 1–2 (akzeptables Risiko) Kosten/Nutzen-Verhältnisses in Betracht gezogen werden. Dauerhafte Überwachung zur Sicherstellung der Durchführung der Schutzmaßnahmen. Innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens sollten Maßnahmen (Risikominderung 3–4 zur Reduzierung des Risikos auf ein annehmbares Maß erforderlich) getroffen werden. Arbeiten dürfen erst begonnen werden, wenn das Risiko auf ein unbedenkliches Maß reduziert wurde. Die erforderlichen (Risikominderung Verbesserungsmaßnahmen sind wichtig und sollten sofort für 5–7 dringend erforderlich) bereits begonnene Arbeiten angewendet werden. Wenn das Risiko nicht auf ein unbedenkliches Maß reduziert werden kann, muss das Verbot der Arbeiten wirksam bleiben. Gefährdungen durch Explosionen
26 Gefährdungen durch Explosionen
Risikominderung, 4 Ergreifen von Maßnahmen 4.1 Einführung Das Merkmal, das einen Brand von einer Explosion unterscheidet, ist die Geschwindigkeit, mit welcher Wichtig: der brennbare Stoff mit Sauerstoff reagiert. Viele Oxidationsprozesse laufen direkt vor unseren Augen Steht keine fachkundige Person zur Verfügung, ab, ohne dass wir sie bemerken. Während der Oxi- welche diese vorbeugenden Schutzmaßnahmen dation wird Energie in Form von Wärme freigesetzt. festlegen kann, muss der Unternehmer einen Wenn eine bestimmte Oxidationsgeschwindigkeit fachkundigen externen Dienstleister oder ande- erreicht ist, wird die freigesetzte Energie in Form re Fachleute in Anspruch nehmen. einer Flamme sichtbar. Oxidationsprozesse mit der- 27 artigen Wirkungen werden als Brand oder Verbren- nung bezeichnet. Dahingegen ist eine Explosion ein sehr schneller Verbrennungsprozess, der zu einem Temperatur- und/oder Druckanstieg führt. Wenn sich durch die Risikoeinschätzung heraus- stellt, dass das Risiko einer Explosion am Arbeits- platz besteht, müssen Maßnahmen festgelegt und umgesetzt werden, um • das Risiko zu vermeiden oder • das Risiko auf ein annehmbares Maß zu reduzie- ren. Hierbei kann es sich um vorbeugende Maßnah- men oder um Schutzmaßnahmen oder eine Kombi- nation aus beiden handeln. Darüber hinaus kann es sich um technische und organisatorische Maß- nahmen handeln. Gefährdungen durch Explosionen
4.2 Vorbeugende Maßnahmen Das Ziel von vorbeugenden Maßnahmen ist es, das 4.2.2 Konzentration des brennbaren Stoff-/ Risiko einer Explosion dadurch auszuschließen, dass Luft-Gemisches außerhalb der Explo- man die Entstehung einer gefährlichen explosions- sionsgrenzen halten fähigen Atmosphäre vermeidet oder das Auftreten von Zündquellen verhindert. Die Bildung von explosionsfähigen Atmosphären außerhalb von Betriebseinrichtungen sollten soweit 4.2.1 Vermeiden oder Beschränkung der wie möglich verhindert werden. Dies kann durch ge- Menge von brennbaren Stoffen schlossene Anlagen erreicht werden. Die Anlagen 28 müssen so konstruiert sein, dass unter den vorher- Folgt man dem Präventionsprinzip, so steht diese sehbaren Betriebsbedingungen keine Leckagen auf- Art von Maßnahmen sehr weit oben in der Präven- treten können. Dies ist auch durch regelmäßige tionshierarchie. In vielen Fällen können die brenn- Wartung und Prüfung sicherzustellen. baren Stoffe jedoch nicht durch nicht brennbare ersetzt werden, weil sie entweder selbst das Resultat Wenn eine Leckage von brennbaren Stoffen nicht eines spezifischen Prozesses sind oder weil sie ein ausgeschlossen werden kann, muss die Bildung einer entscheidender Bestandteil dessen sind. In diesen explosionsfähigen Atmosphäre durch geeignete Fällen sollte die am Arbeitsplatz gelagerte Menge Maßnahmen verhindert werden, so dass die Kon- an brennbaren Stoffen auf das notwendige Mini- zentration von brennbaren Stoffen im Gemisch mit mum beschränkt werden. Die brennbaren Stoffe Luft außerhalb der Explosionsgrenzen bleibt. Mög- sollten in geeigneten geschlossenen und ordnungs- liche Maßnahmen sind z. B. Lüftung und Reinigung. gemäß beschrifteten Behältern, entfernt von mög- lichen Zündquellen, gelagert werden. Es ist wichtig, Speziell für Gase oder Dämpfe: dass die brennbaren Stoffe nicht zusammen mit in- kompatiblen Stoffen gelagert werden, die miteinan- • n atürliche Lüftung (Luftaustausch ohne techni- der reagieren und so eine Explosion auslösen kön- sche Maßnahmen) nen. • technische Lüftung (Luftaustausch innerhalb des Arbeitsraumes oder -bereiches durch Anwendung technischer Mittel, z. B. Ventilatoren, Luftinjek- toren) • Objektabsaugung (gezielte Erfassung und Ab- führung von brennbaren Gasen, Dämpfen und Nebeln an der Entstehungsstelle) Gefährdungen durch Explosionen
29 Abbildung 5: Ungeeignetes Verfahren (links) und geeignetes Verfahren (rechts) zur Beseitigung von brennbarem Staub Der brennbare Staub sollte immer vorrangig direkt 4.2.3 Bestimmung der Beschaffenheit von an der Entstehungsstelle abgesaugt werden. Ein Stäuben Sauberhalten des Arbeitsplatzes ist ebenfalls sehr wichtig. Die Ansammlung von brennbarem Staub Durch die Ermittlung der Kenngrößen von Stäuben kann durch regelmäßige Reinigungsmaßnahmen (z. B. Zusammensetzung, Korngrößenverteilung, mit geeigneten Reinigungsgeräten verhindert wer- Feuchte, Brennzahl, untere Explosionsgrenze) las- den. Das Aufwirbeln von brennbarem Staub muss sen sich wichtige Schutzmaßnahmen festlegen, die vermieden werden, da es eine Staubwolke erzeugen für den Explosionsschutz von Bedeutung sind. könnte. Das Befeuchten des brennbaren Staubs vor dem Entfernen verhindert Aufwirbeln. Es sollte beachtet werden, dass trotz der Wirksam- keit von Lüftungssystemen und Reinigungstätigkei- ten immer ein Restrisiko bestehen kann, das erneut eingeschätzt und durch weitere Maßnahmen gemin- dert werden muss. Gefährdungen durch Explosionen
4.2.4 Vermeidung von wirksamen Zünd- 4.2.5 Gaswarneinrichtungen und -geräte für quellen explosionsfähige Atmosphäre Zur Vermeidung der Entzündung von gefährlicher Zur rechtzeitigen Warnung vor der Bildung einer ex- explosionsfähiger Atmosphäre sind mögliche Zünd- plosionsfähigen Atmosphäre können geeignete Mel- quellen zu ermitteln und Maßnahmen zur Verhinde- desysteme verwendet werden. Diese Systeme lösen rung zu treffen. üblicherweise einen Alarm aus, wenn die Konzentra- tion des brennbaren Stoff-/Luft-Gemisches etwa Zu den Maßnahmen gehören: 20 % der unteren Explosionsgrenze dieses brenn- baren Materials erreicht. Solche Systeme können 30 • Bereitstellung von geeigneten Arbeitsmitteln nicht-explosionssichere Ausrüstungen abschalten, • Benutzung der Arbeitsmittel so, dass Zündquel- die technische Lüftung einschalten, usw. len nicht wirksam werden • Montage, Installation und Betrieb von Geräten und Schutzsystemen so, dass Zündquellen nicht wirksam werden Die Wirksamkeit der Zündquelle hängt u. a. von der Energie der Zündquelle und von den Eigenschaften der explosionsfähigen Atmosphäre ab. Durch die zu treffenden Schutzmaßnahmen sollen Zündquellen un- wirksam gemacht werden oder die Wahrscheinlich- keit ihres Wirksamwerdens verringert werden. Der Umfang der Schutzmaßnahmen richtet sich nach der Wahrscheinlichkeit des Auftretens der ge- fährlichen explosionsfähigen Atmosphäre (Zonen- einteilung). Elektrische und nicht elektrische Ausrüstungen müssen die Anforderungen der ATEX-Herstellerricht- linie erfüllen. Es sollte beachtet werden, dass die Ausrüstung für die jeweilige Umgebung des gefähr- deten Arbeitsplatzes geeignet sein muss, z. B. darf die Ausrüstung mit Gaszertifizierung nur in Berei- chen mit gasförmiger explosionsfähiger Atmosphä- re verwendet werden. Gefährdungen durch Explosionen
31 4.3 Organisatorische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen sind zu treffen, wenn 4.3.1 Erarbeitung von schriftlichen Betriebs- technische Maßnahmen nicht ausreichend sicher anweisungen den Explosionsschutz am Arbeitsplatz gewährleisten. Auch die Aufrechterhaltung der technischen Explo- Betriebsanweisungen sind tätigkeitsbezogene schrift- sionsschutzmaßnahmen durch Wartung und In- liche Anordnungen und Verhaltensregeln, welche der standhaltung muss organisatorisch festgelegt wer- Unternehmer den Beschäftigten gibt. den. Sie beschreiben die arbeitsplatzspezifischen Gefahren und legen einzuhaltende Schutzmaßnahmen fest. Folgende organisatorische Maßnahmen können Die Beschäftigten haben die Betriebsanweisung in Betracht kommen: einzuhalten. 1. Erarbeitung von schriftlichen Betriebsan- weisungen 2. Unterweisung der Beschäftigten 3. Anwendung eines Freigabesystems 4. Durchführung von Prüfungen 5. ausreichende Qualifikation der Beschäftig- ten 6. Kennzeichnung der explosionsgefährdeten Bereiche Gefährdungen durch Explosionen
32 4.3.2 Unterweisung der Beschäftigten 4.3.3 Anwendung eines Arbeitsfreigabe- systems Die Beschäftigten sind durch eine Unterweisung über die am Arbeitsplatz vorliegenden Explosions- Instandhaltungsmaßnahmen, durch die möglicher- gefahren und die getroffenen Schutzmaßnahmen weise Explosionen ausgelöst werden können, müs- umfassend zu unterrichten. Ferner sind die Beschäf- sen innerhalb eines Arbeitsfreigabesystems ausge- tigten darauf hinzuweisen, welche persönlichen führt werden. Ein vom Verantwortlichen unterzeich- Schutzausrüstungen sie bei der Arbeit tragen müs- neter Freigabeschein sollte ausgehändigt werden. sen. In die Unterweisung muss die vorhandene Be- Der Freigabeschein sollte mindestens Folgendes an- triebsanweisung einbezogen werden. Datum, Inhalte geben: und Teilnehmer der Unterweisung sollten schriftlich dokumentiert werden. • den Arbeitsort • eine Beschreibung und die Dauer der auszufüh- renden Arbeit • die Anzahl und die Namen der Beschäftigten, denen die Arbeit zugewiesen wurde • die anzuwendenden Arbeitsmittel • die Benennung der Gefahren • eine Auflistung aller erforderlichen Schutzmaß- nahmen und die Bestätigung des Verantwortli- chen, dass sie umgesetzt wurden • die Anwendung erforderlicher persönlicher Schutzausrüstung • eine Bestätigung, dass die betroffenen Beschäf- tigten die erforderliche Schulung erhalten haben Erfahrungsgemäß bergen Instandhaltungsarbeiten ein hohes Unfallrisiko. Vor, während und nach Be- endigung der Arbeit muss sichergestellt werden, dass alle Schutzmaßnahmen eingehalten wurden. Gefährdungen durch Explosionen
33 4.3.4 Durchführung von Prüfungen 4.3.5 Ausreichende Qualifikation Vor der erstmaligen Nutzung eines Arbeitsplatzes, An jedem Arbeitsplatz sollte eine ausreichende An- der Bereiche enthält, in denen eine explosionsfähige zahl von Beschäftigten zur Verfügung stehen, wel- Atmosphäre auftreten kann, muss die Gesamtanlage che die erforderliche Ausbildung und Erfahrung für bewertet werden. Eine Prüfung ist auch erforderlich, die zugewiesenen Aufgaben auf dem Gebiet des Ex- wenn Veränderungen mit Auswirkungen auf die Si- plosionsschutzes besitzen. cherheitsniveaus in diesem Bereich durchgeführt werden. Die in einer Anlage getroffenen Explosions- schutzmaßnahmen müssen darüber hinaus in regel- mäßigen Abständen auf ihre Wirksamkeit geprüft werden. Die Häufigkeit der Überprüfung richtet sich nach der Art der Explosionsschutzmaßnahme. Diese regelmäßigen Überprüfungen dürfen nur von einer befähigten Person durchgeführt werden. 4.3.6 Kennzeichnung Die Zugangsstellen zu Gefahrenbereichen müssen mit dem Verbotszeichen „Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten“, dem Warnzeichen „Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre“ und dem Verbots- zeichen „Zutritt für Unbefugte verboten“ gekenn- zeichnet sein. Gefährdungen durch Explosionen
34 Gefährdungen durch Explosionen
4.4 Konstruktive Schutzmaßnahmen 4.4.1 Allgemeines 4.4.2 Explosionsfeste Bauweise Kann das Auftreten einer Explosion nicht ausge- Wenn diese Maßnahme angewendet wird, müssen schlossen werden, müssen zusätzliche Maßnahmen alle betroffenen Teile so gestaltet sein, dass sie einer angewendet werden. Diese zusätzlichen Maßnah- inneren Explosion ohne Bruch standhalten können. men verhindern Explosionen nicht, helfen aber die Auswirkungen (Unfälle und Sachschäden) auf ein un- Explosionsdruckfeste Behälter, Apparate und Rohr- bedenkliches Maß zu beschränken. leitungen halten dem zu erwarteten Explosionsdruck ohne bleibende Verformung stand. Die Gestaltung 35 Die Auswirkungen einer Explosion können durch richtet sich nach dem zu erwartenden Explosions- konstruktive Schutzmaßnahmen begrenzt werden, druck. z. B. Explosionsdruckstoßfeste Behälter, Apparate und • explosionsfeste Bauweise, Rohrleitungen sind so konstruiert, dass sie im Fall • Explosionsdruckentlastung, einer inneren Explosion dem zu erwartenden Explo- • Explosionsunterdrückung und sionsdruck standhalten ohne aufzureißen, wobei • explosionstechnische Entkopplung. bleibende Verformungen zulässig sind. Nach Explo- sionen müssen die betroffenen Teile der Anlage auf Verformung geprüft werden, bevor ein weiterer Be- trieb zulässig ist. Gefährdungen durch Explosionen
4.4.3 Explosionsdruckentlastung Explosionsdruckentlastung beinhaltet alle Maßnah- men zur Ableitung des Druckes aus den ursprüng- lich geschlossenen Behältern oder Ausrüstungen in eine ungefährliche Richtung. Die Explosionsdruck- entlastungseinrichtungen sollen sicherstellen, dass die Anlage bzw. Betriebseinrichtung keiner zu ho- hen Explosionsbelastung ausgesetzt ist, die ihre Konstruktionsfestigkeit überschreitet. Solche Druck- 36 entlastungseinrichtungen sind z. B. Berstscheiben oder Explosionsklappen. Explosionsdruckentlastung darf jedoch nicht ver- wendet werden, wenn die austretenden Stoffe ge- fährlich sind, z. B. giftig oder korrosiv. Abbildung 6: Explosionsdruckentlastung 4.4.4 Explosionsunterdrückung Explosionsunterdrückungssysteme sind Einrichtun- gen, die, ebenso wie die der Explosionsdruckentlas- tung, das Entstehen eines unzulässig hohen Drucks im Verlauf von Explosionen in Behältern verhin- dern. Ihre Wirkung beruht auf Erkennen des Druck- anstiegs oder der Flammenausbreitung bei Beginn einer Explosion und der Unterdrückung der Explo- sion durch Freisetzen von Löschmitteln. Gefährdungen durch Explosionen
4.4.5 Explosionstechnische Entkopplung Eine Explosion, die in einem Teil einer Anlage auf- tritt, kann sich auf nach- und vorgeschaltete Anla- genteile und -bereiche, z. B. über Verbindungsrohre oder -kanäle ausbreiten, wo sie weitere Explosionen erzeugen kann. Ein extremer Explosionsdruck ent- steht durch Verlagerung, Turbulenzen während der Ausbreitung einer Explosion. Der entstehende Explo- sionsdruck kann sehr viel höher sein als der maxi- male Explosionsdruck unter normalen Bedingungen 37 und kann nichtgeschützte Bereiche der Betriebsein- richtung oder sogar Teile der Anlage, die explosi- onsdruckfest oder explosionsdruckstoßfest gestaltet sind, zerstören. Daher ist es wichtig, mögliche Explosionen auf an- Abbildung 7: Explosionstechnische Entkopplung grenzende Teile der Anlage zu beschränken. Dies mit Schnellschlussschieber wird durch explosionstechnische Entkopplung er- reicht. Explosionstechnische Entkopplung kann umgesetzt werden durch z. B.: • mechanische Schnellabsperreinrichtungen • Löschen von Flammen in engen Spalten oder durch Löschmitteleintrag • Aufhalten von Flammen durch hohe Gegenströ- mung • Tauchung • Zellenradschleusen Abbildung 8: E xplosionstechnische Entkopplung mit Entlastungsschlot Gefährdungen durch Explosionen
38 Gefährdungen durch Explosionen
5 Explosionsschutzdokument Die ATEX-Benutzerrichtlinie sieht vor, dass der Un- ternehmer ein Explosionsschutzdokument erstellt. Dieses Dokument sollte anfangs für jedes Verfahren und jede Betriebseinrichtung erstellt und bei Ver- änderungen aktualisiert werden. Im Wesentlichen enthält das Explosionsschutzdoku- ment viele der in dieser Broschüre beschriebenen Informationen. 39 Zum Beispiel: • Die Risikobewertung und die Maßnahmen, die zur Minderung des Risikos ergriffen wurden, • die Zoneneinteilung der verschiedenen Arbeits- bereiche, • Schulungs- und Wartungsverfahren und • Angaben darüber, wie eine Koordinierung der Sicherheitsmaßnahmen erreicht wird. Gefährdungen durch Explosionen
40 Gefährdungen durch Explosionen
Nationale Aspekte Deutschland In Deutschland erfolgt die Umsetzung der Vorschrif- Thematische Schwerpunkte der GefStoffV ten der Richtlinie des Rates 1999/92/EG: bzw. BetrSichV: • d urch die Gefahrstoffverordnung – GefStoffV • Gefährdungsbeurteilung „Gefahrstoffverordnung vom 26. November 2010 (siehe § 3 BetrSichV bzw. § 6 GefStoffV) (BGBl. I S. 1643, 1644), zuletzt geändert durch • Explosionsschutzdokument Artikel 148 des Gesetzes vom 29. März 2017 (siehe § 6 Abs. 9 GefStoffV) (BGBl. I S. 626)“ • Prüfung der Arbeitsmittel • hinsichtlich der Prüfverpflichtungen durch die (siehe § 14 BetrSichV) 41 Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV – • besondere Vorschriften für überwachungsbedürf- „Verordnung über Sicherheit und Gesundheits- tige Anlagen schutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln (siehe Abschnitt 3 der BetrSichV) und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicher- • Zoneneinteilung explosionsgefährdeter Bereiche heit beim Betrieb überwachungsbedürftiger (Technische Regeln für Betriebssicherheit Anlagen und über die Organisation des betrieb- – TRBS 2152 Teil 2/TRGS 722 – Vermeidung oder lichen Arbeitsschutzes“ vom 3. Februar 2015 Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger (BGBl. I S. 49), zuletzt geändert durch Artikel 5 Atmosphäre Ausgabe: März 2012 Abs. 7 der Verordnung vom Oktober 2017 (GMBl. 2012 S. 398-410 [Nr. 22])) (BGBl. I, S. 3584) • Mindestvorschriften zur Verbesserung der Sicher- heit und des Gesundheitsschutzes der Beschäf- tigten, die durch gefährliche explosionsfähige Atmosphäre gefährdet werden können (§ 11 GefStoffV in Verbindung mit Anhang Nr. 1) • Kriterien für die Auswahl von Geräten und Schutzsystemen (siehe Anhang I Nr. 1.8 Absätze 1–3 der GefStoffV) Gefährdungen durch Explosionen
Ansprechpartner Deutschland Ansprechpartner sind die Mitarbeiter der zuständi- gen Unfallversicherungsträger und die Mitarbeiter der staatlichen Arbeitsschutzbehörden. Österreich Bei weiteren Fragen zu diesem Thema können Sie 42 sich gerne an die für Sie zuständige Landesstelle der AUVA wenden. Anmerkung: Zur Vertiefung des Wissens im Explosionsschutz können Sie die Broschüren der Internationalen Sektion der IVSS für die Chemische Industrie verwenden: • G asexplosionen – Schutz vor Explosionen durch brennbare Gase, Dämpfe oder Nebel • Staubexplosionen – Schutz vor Explosionen durch brennbare Stäube • Staubexplosionsschutz an Maschinen und Apparaten • Staubexplosionsereignisse – Analysen von Staubexplosionen in Industrie und Gewerbe • Praxishilfen zur Erstellung des Explosions- schutzdokumentes Gefährdungen durch Explosionen
An der Broschüre haben sich die folgenden IVSS Sektionen für Prävention beteiligt. Diese sind zugleich Ihre Ansprechpartner: ISSA Sektion Chemie Heidelberger Verein zur internationalen Förderung der Prävention in der chemischen Industrie e. V. c/o BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie) Kurfürsten-Anlage 62 69115 Heidelberg Telefon: +49 (0) 6221 5108-104 43 E-Mail: issa.chemistry@bgrci.de IVSS Sektion für Eisen- und Metallindustrie c/o Allgemeine Unfallversicherungsanstalt Büro für Internationale Beziehungen und Kongresswesen Adalbert-Stifter-Straße 55 A-1200 Wien Österreich Telefon: +43 5 93 93-20190 Fax: +43 5 93 93-20198 E-Mail: issa-metal@auva.at IVSS Sektion für Elektrizität, Gas und Wasser c/o Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse Gustav-Heinemann-Ufer 130 50968 Köln Deutschland Telefon: +49 (0) 221 3778-6007 Fax: +49 (0) 221 3778-26007 E-Mail: electricity@bgetem.de IVSS Sektion für Maschinen- und Systemsicherheit Dynamostraße 7–11 68165 Mannheim Deutschland Telefon: +49 (0) 621 4456-2213 Fax: +49 (0) 3212 1419443 E-Mail: info@ivss.org www.issa.int Klick auf „Sektionen für Prävention“ unter „Direkte Links“ Gefährdungen durch Explosionen
Die IVSS Soziale Sicherheit schaffen Arbeitsrisiken vorbeugen Die IVSS, die Internationale Vereinigung für Soziale Eine wichtige Rolle innerhalb der IVSS spielt der „Be- Sicherheit, ist die weltweit führende Dachorganisa- sondere Ausschuss für Prävention“. Dieser besteht tion für Institutionen, Regierungsstellen und Behör- aus 14 internationalen Sektionen und befasst sich mit den, die sich mit dem Thema soziale Sicherheit be- arbeitsbedingten Risiken in verschiedenen Branchen fassen. wie chemische Industrie, Bergbau, Elektrizität und Transportwirtschaft, aber auch mit Querschnittsthe- Soziale Sicherheit bedeutet im engeren Sinne Schutz men wie Maschinen- und Systemsicherheit, Informa- vor den Folgen „sozialer Risiken“. Dazu zählen neben tion und Präventionskultur. Der Besondere Ausschuss 44 der Erwerbsminderung durch Arbeitsunfall, Berufs- koordiniert die gemeinsamen Tätigkeiten der inter- krankheiten und Berufsunfähigkeit auch Krankheit, nationalen Sektionen für Prävention im Bereich Risi- Arbeitslosigkeit, Übernahme von Familienlasten, Al- ken sowie weitere Präventionstätigkeiten der IVSS. tern und Tod von Erwerbstätigen. Im weiteren Sinne umfasst soziale Sicherheit auch eine aktive Arbeits- Als eine der ersten Sektionen des Besonderen Aus- marktpolitik, ein öffentliches Bildungswesen sowie schusses wurde im Juni 1970 in Frankfurt am Main eine ausgleichende Steuerpolitik. die Internationale Sektion für Prävention in der che- mischen Industrie gegründet. Sie engagiert sich für Die IVSS wurde 1927 von 17 europäischen Nichtre- die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrank- gierungsorganisationen als „Internationale Zentral- heiten in der chemischen und verwandten Industrie, stelle der Sozialversicherungsträger“ gegründet. insbesondere in den Bereichen Kunststoffe und Gum- Heute zählt die IVSS rund 350 Institutionen, Regie- mi, Lacke und Farben, Pharmazeutik und Kosmetik rungsstellen und Behörden in über 150 Ländern auf sowie Spezialchemikalien und Mineralölverarbeitung. allen Kontinenten und ist bei der Internationalen Vorsitz und Sekretariat liegen bei der Berufsgenos- Arbeitsorganisation ILO der Vereinten Nationen in senschaft Rohstoffe und chemische Industrie in Hei- Genf angesiedelt. Die inhaltliche Arbeit erfolgt in delberg. 13 Fachausschüssen, unter anderem zu den Schwer- punktthemen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, 1975 wurde die Internationale Sektion der IVSS für Gesundheitsleistungen und Krankenversicherung, Maschinen- und Systemsicherheit gegründet. Sie hat Beschäftigungspolitik und Arbeitslosenversicherung die Zielsetzung, auf dem Gebiet der Maschinen- und sowie Familienleistungen und Hinterbliebenenver- Systemsicherheit weltweit Sicherheit und Gesund- sicherung. heitsschutz bei der Arbeit zu erhöhen. Vorsitz und Sekretariat liegen bei der Berufsgenossenschaft Nah- rungsmittel und Gastgewerbe in Mannheim. Chemische Maschinen- Transport- Bauwirtschaft Information Bergbau Landwirt- Industrie und System- wesen schaft sicherheit Gefährdungen durch Explosionen
Fachwissen kommunizieren Impressum Ein besonderer thematischer Schwerpunkt in der chemischen Industrie ist der Umgang mit Gefahr- Autoren: stoffen und die daraus resultierenden Gesundheits- Stephanos Achillides, und Explosionsgefahren. 1978 wurden daher bei der (Nationales Arbeitsinspektorat, Zypern) Sektion Chemie die beiden Arbeitsgruppen „Gefähr- liche Stoffe“ und „Explosionsschutz“ gebildet. Um Dipl.-Ing. Daniela Gezelovská, Synergieeffekte auszuschöpfen und die Effizienz zu Nationales Arbeitsinspektorat, Košice, erhöhen, fusionierte die Arbeitsgruppe „Explosions- Slowakische Republik schutz“ im Jahre 2008 mit dem entsprechenden 45 Team der Sektion Maschinen- und Systemsicherheit. Dipl.-Ing. Jürgen Gehre (IVSS Sektion Metall) In den Arbeitsgruppen werden intensive informelle Diskussionen geführt, darüber hinaus werden Bro- In Zusammenarbeit mit: schüren und Unterweisungsmedien erarbeitet sowie Dr. Martin Gschwind, Ake Harmanny, Workshops organisiert, um einen internationalen Er- Ing. Klaus Kopia, Dr. Berthold Dyrba, fahrungsaustausch unter Fachleuten zu fördern und Dr. Oswald Losert für ausgewählte Probleme zielführende Lösungen (IVSS Sektion Chemie) zu erarbeiten. IVSS Sektion Maschinen- und Systemsicherheit Die Sektionen Chemie und Maschinen- und System- sicherheit möchten auf diesem Weg einen Beitrag Überarbeitung 2020: zu einem hohen und unter Industrieländern ver- Gemeinsame Arbeitsgruppe „Explosionsschutz“ gleichbaren Stand der Technik leisten und ihr Wis- der IVSS Sektionen Chemie und sen auch den industriell noch weniger entwickelten Maschinen- und Systemsicherheit Ländern weitergeben. Arbeitsschutz Elektrizität, Forschung Eisen- Präventions- Erziehung Handel im Gesund- Gas, Wasser und Metall- kultur und Ausbil- heitswesen industrie dung Gefährdungen durch Explosionen
Sektion für Prävention in der chemischen Industrie Sektion für Maschinen- und Systemsicherheit Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen, Festlegen von Maßnahmen Teil 7: Gefährdungen durch Explosionen „Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz stehen in einem engen Zusammenhang mit der sozialen und wirtschaftlichen Ent- wicklung unserer Gesellschaft und sind eine der Prioritäten in den Mitgliedsstaaten der EU. Die dazu erlassenen Richtlinien fordern, dass Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz durch notwendige Maßnahmen gesichert und stetig verbessert werden müssen. Der Ansatz muss präventiv sein, d. h. es müssen Maßnahmen umgesetzt werden, bevor nicht akzeptable Risiken die Sicherheit und Gesund- heit der Arbeitnehmer gefährden. Die EG-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG fordert den Arbeitgeber auf, eine Risikobeurteilung vorzunehmen. Entsprechend den Vorgaben der Europäischen Union muss diese Rahmenrichtlinie in das natio- nale Recht jedes EU-Landes umgesetzt werden. Oftmals werden in den einzelnen Ländern die Begriffe „Risikobeurteilung“ und „Ge- fährdungsbeurteilung“ nebeneinander verwendet. Die Gefähr- dungsbeurteilung ist das zentrale Instrument zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Der Arbeit- geber muss sich hierbei unter Berücksichtigung der bestehenden Gefährdungen über den jeweiligen Stand der Technik informieren und diesen berücksichtigen.“ (Einleitung von Teil 10 „Allgemeiner Teil“ der Reihe „Gefährdungsbeurteilung“) Dieser Teil 7 legt den Fokus auf Gefährdungen durch Explosionen. Er will Klein- und Mittelbetriebe für solche Gefährdungen sensibili- sieren, Hilfestellung für die entsprechende Gefährdungsbeurtei- lung geben und auf mögliche Schutzmaßnahmen hinweisen, damit ein sicheres Arbeiten ermöglicht und Unfälle vermieden werden. Die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen sind im jeweiligen Unternehmen auf dem Hintergrund der konkreten betrieblichen Si- tuation und der aktuellen nationalen Rechtsvorgaben festzulegen. ISBN 978-92-843-0156-0
Sie können auch lesen