DGUV Regel 113-604 - Branche Betonindustrie Teil 3: Betrieb von Betonpumpen und Fahrmischern
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113-604 DGUV Regel 113-604 Branche Betonindustrie Teil 3: Betrieb von Betonpumpen und Fahrmischern März 2021
kommmitmensch ist die bundesweite Kampagne der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Sie will Unternehmen und Bildungseinrichtungen dabei unterstützen eine Präventionskultur zu entwickeln, in der Sicherheit und Gesundheit Grundlage allen Handelns sind. Weitere Informationen unter www.kommmitmensch.de Impressum Herausgegeben von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) Glinkastraße 40 10117 Berlin Telefon: 030 13001-0 (Zentrale) Fax: 030 13001-9876 E-Mail: info@dguv.de Internet: www.dguv.de Sachgebiet „Mineralische Rohstoffe und Baustoffe“ im Fachbereich „Rohstoffe und chemische Industrie“ der DGUV Ausgabe: März 2021 DGUV Regel 113-604 zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen Webcode: p113604 © Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet. Bildnachweis Titelbild, Abb. 1, 32, 35: © C.Klafszky; Abb. 2: © DGUV; Abb. 3, 22, 24, 25, 28-31, 41: © HeidelbergCement AG; Abb. 4, 7, 13-17, 20, 21, 27, 33: © Ulrich Kretschmer; Abb. 5, 6, 18, 19, 21: © Norbert Thom – SiFa. Holcim; Abb. 8, 9, 23, 26, 36–40: © Putzmeister Holding GmbH; Abb. 10–12, : © TSN Beton- Prüftechnik GmbH; Abb. 34: © MSA Deutschland GmbH; Abb. 42, Anlage 1: © BG RCI; Anlage 4, 7: © DGUV und © H.ZWEI.S DESIGN – BG BAU; Anlage 5, 6, 8-11: © H.ZWEI.S DESIGN – BG BAU
Branche Betonindustrie Teil 3: Betrieb von Betonpumpen und Fahrmischern DGUV Regel 113-604 März 2021
Inhaltsverzeichnis Seite Seite 1 Wozu diese Regel?.............................................................. 5 4 Anhang...................................................................................... 48 4.1 Begriffsbestimmungen..................................................... 48 2 Grundlagen für den Arbeitsschutz............................. 6 4.2 Anlagen..................................................................................... 49 2.1 Was für alle gilt...................................................................... 6 Anlage 1: 2.2 Was für die Branche gilt.................................................... 11 Beispiele für Baustellenerfassungsblätter ............ 49 Anlage 2: 3 Arbeitsplätze und Tätigkeiten: Prüfliste für Betonmischfahrzeuge ............................ 51 Gefährdungen und Maßnahmen ................................ 15 Anlage 3: 3.1 Organisation des Einsatzes ........................................... 16 Prüfliste für Betonpumpenmaschinisten/ 3.2 Fahrmischer ........................................................................... 19 Betonpumpenmaschinistin vor dem Einsatz 3.2.1 Vorbereiten des Fahrmischers für den Betrieb ... 19 der Betonpumpe ................................................................. 53 3.2.2 Fahren im öffentlichen Verkehr ................................... 23 Anlage 4: 3.2.3 Betrieb des Fahrmischers auf der Baustelle.......... 26 Kapitel „Traggerüst- und Schalungsbau aus 3.3 Autobetonpumpen.............................................................. 31 DGUV Regel 101-601 „Branche Rohbau“............... 54 3.3.1 Vorbereiten der Betonpumpe für den Betrieb ..... 31 Anlage 5: 3.3.2 Fahren mit Autobetonpumpen im Checkliste für Benutzer/Benutzerinnen von öffentlichen Verkehr .......................................................... 33 Gerüsten – Formular F 706 der BG BAU................... 56 3.3.3 Verfahren, Auf- und Abbau der Betonpumpe Anlage 6: auf der Baustelle ................................................................. 36 Prüfprotokoll für fahrbare Arbeitsbühnen/fahr 3.3.4 Pumpbetrieb auf der Baustelle..................................... 39 bare Gerüste – Formular F 707 der BG BAU........... 58 3.4 Besonderheiten beim Betrieb von Anlage 7: Fahrmischerbetonpumpen, F örderband- Kapitel „Konsolgerüste“ aus mischern/Bandförderern und DGUV Regel 101-601 „Branche Rohbau“ .............. 60 stationären Pumpen .......................................................... 43 Anlage 8: 3.5 Instandhaltung ..................................................................... 46 Sicherung von Absturzkanten – Baustein B 100-1 der BG BAU....................................... 61 Anlage 9: Sicherung von Bodenöffnungen – Baustein B 100-2 der BG BAU....................................... 62 Anlage 10: Betonieren mit der Betonpumpe – Baustein B 216-1 der BG BAU....................................... 63 Anlage 11: Sicheres Arbeiten auf dem Bockgerüst – Baustein B 117-1 der BG BAU....................................... 64 Anlage 12: Handsignale beim Einweisen........................................ 65 Anlage 13: Beispiel für einen Wartungs- und Schmierplan für B etonpumpen................................................................. 66
1 Wozu diese Regel? Was ist eine DGUV Regel? An wen wendet sich diese DGUV Regel? Arbeitsschutzmaßnahmen passgenau für Ihre Branche – Mit dieser DGUV Regel sind in erster Linie Sie als Unter- dabei unterstützt Sie diese DGUV Regel. Sie wird daher nehmerin oder Unternehmer angesprochen. Denn Sie auch „Branchenregel“ genannt. DGUV Regeln werden von sind für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten Fachleuten der gesetzlichen Unfallversicherung sowie verantwortlich. Durch den hohen Praxisbezug bietet die weiteren Expertinnen und Experten zum Arbeitsschutz DGUV Regel aber auch großen Nutzen für alle weiteren Ak- verfasst, die den betrieblichen Alltag in Unternehmen teurinnen und Akteure in Ihrem Unternehmen, etwa Ihrem Ihrer Branche kennen und wissen, wo die Gefahren für Si- Personal- und Betriebsrat, Ihren Fachkräften für Arbeitssi- cherheit und Gesundheit der Beschäftigten liegen. cherheit, Ihren Betriebsärztinnen und -ärzten sowie Ihren Sicherheitsbeauftragten. DGUV Regeln helfen Ihnen, staatliche Arbeitsschutzvor- schriften, Unfallverhütungsvorschriften, Normen und viele Die vorliegende DGUV Regel bietet konkrete Hilfestellun- verbindliche gesetzliche Regelungen konkret anzuwen- gen bei den Arbeitsschutzmaßnahmen im Rahmen der den. Daneben erhalten Sie auch zahlreiche praktische Betonindustrie, speziell beim Betrieb von Betonpumpen Tipps und Hinweise für einen erfolgreichen Arbeitsschutz und Fahrmischern. Sie umfasst die wichtigsten Präven- in Ihrem Unternehmen. Als Unternehmerin oder Unterneh- tionsmaßnahmen, um die gesetzlich vorgeschriebenen mer können Sie andere Lösungen wählen. Diese müssen Schutzziele für Ihr Unternehmen und Ihre Belegschaft zu aber im Ergebnis mindestens ebenso sicher sein. erreichen. 5
2 Grundlagen für den Arbeitsschutz 2.1 Was für alle gilt Von der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung über die Unter- weisung und Gefährdungsbeurteilung bis hin zur Ersten Hilfe: Wer die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten systematisch in allen Prozessen berück- sichtigt und diese daran beteiligt, schafft eine solide Basis für einen gut organi- sierten Arbeitsschutz. Rechtliche Grundlagen Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie für die icherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten in Ihrem S • Arbeitsschutzgesetz Unternehmen verantwortlich. Dazu verpflichtet Sie das • Arbeitssicherheitsgesetz Arbeitsschutzgesetz. Doch es gibt viele weitere gute Grün- • Arbeitsstättenverordnung de, warum Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in • Betriebssicherheitsverordnung Ihrem Unternehmen wichtig sein sollten. So sind Beschäf- • Gefahrstoffverordnung tigte, die in einer sicheren und gesunden Umgebung • PSA-Benutzungsverordnung arbeiten, nicht nur weniger häufig krank, sie arbeiten • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge auch engagierter und motivierter. Mehr noch: Investitio- • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ nen in den Arbeitsschutz lohnen sich für Unternehmen • DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für nachweislich auch ökonomisch. Arbeitssicherheit“ • „Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungs Die gesetzliche Unfallversicherung unterstützt Sie bei der bedürftigen Anlagen“ (Technische Regel für Betriebs- Einrichtung des Arbeitsschutzes in Ihrem Unternehmen. sicherheit, TRBS 1201) Der erste Schritt: Setzen Sie die grundsätzlichen Prä- • „Zur Prüfung befähigte Personen“ (TRBS 1203) ventionsmaßnahmen um, die auf den folgenden Seiten • „Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten“ beschrieben sind. Sie bieten Ihnen die beste Grundlage (Technische Regel für Arbeitsstätten, ASR V3a.2) für einen gut organisierten Arbeitsschutz und stellen • „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeich- die Weichen für weitere wichtige Präventionsmaßnahmen nung“ (ASR A1.3) in Ihrem Unternehmen. • „Maßnahmen gegen Brände“ (ASR A2.2) • „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Verantwortung und Aufgabenübertragung Rettungsplan“ (ASR A2.3) Die Verantwortung für die Sicherheit und Gesund- • „Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur heit Ihrer Beschäftigten liegt bei Ihnen als Unternehme- Ersten Hilfe“ (ASR A4.3) rin oder Unternehmer. Das heißt, dass Sie die Arbeiten in Ihrem Betrieb so organisieren müssen, dass eine Gefähr- dung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden wird i Weitere Informationen und die Belastung Ihrer Beschäftigten nicht über deren individuelle Leistungsfähigkeit hinausgeht. • DGUV Information 204-022 „Erste Hilfe im Betrieb“ Diese Aufgabe können Sie auch schriftlich an andere zu- • DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer“ verlässige und fachkundige Personen im Unternehmen • DGUV Information 250-010 „Eignungsunter übertragen. Sie sind jedoch dazu verpflichtet, regelmäßig suchungen in der betrieblichen Praxis“ zu prüfen, ob diese Personen ihre Aufgabe erfüllen. Legen Sie bei Bedarf Verbesserungsmaßnahmen fest. Insbeson- dere nach einem Arbeitsunfall oder nach Auftreten einer Berufskrankheit müssen deren Ursachen ermittelt und die Arbeitsschutzmaßnahmen angepasst werden. 6
Grundlagen für den Arbeitsschutz Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Mütter, insbesondere im Hinblick auf schwere körperliche Betreuung Arbeiten sowie Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Es gilt: Ge- Unterstützung bei der Einrichtung von sicheren und g e- fahren müssen immer direkt an der Quelle beseitigt oder sunden Arbeitsplätzen erhalten Sie von den Fachkräften für vermindert werden. Wo dies nicht vollständig möglich ist, Arbeitssicherheit, Betriebsärztinnen und Betriebsärzten so- müssen Sie Schutzmaßnahmen nach dem T-O-P-Prinzip wie Ihrem Unfallversicherungsträger. Die DGUV Vorschrift 2 ergreifen. Das heißt, Sie müssen zuerst technische (T), gibt vor, in welchem Umfang Sie diese betriebsärztliche und dann organisatorische (O) und erst zuletzt personenbezo- sicherheitstechnische Betreuung gewährleisten müssen. gene (P) Maßnahmen festlegen und durchführen. Mit der anschließenden Dokumentation der Gefährdungsbeurtei- Sicherheitsbeauftragte lung kommen Sie nicht nur Ihrer Nachweispflicht nach, Arbeiten in Ihrem Unternehmen mehr als 20 Be- sondern erhalten auch eine Übersicht der Arbeitsschutz- schäftigte, müssen Sie zusätzlich Sicherheitsbeauftragte maßnahmen in Ihrem Unternehmen. So lassen sich auch bestellen. Sicherheitsbeauftragte sind Mitarbeiterinnen Entwicklungen nachvollziehen und Erfolge aufzeigen. und Mitarbeiter Ihres Unternehmens, die Sie ehrenamt- lich neben ihren eigentlichen Aufgaben bei der Verbes- Arbeitsmedizinische Maßnahmen serung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschut- Ein unverzichtbarer Baustein im Arbeitsschutz Ihres zes unterstützen. Sie achten zum Beispiel darauf, dass Unternehmens ist die arbeitsmedizinische Prävention. Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind Dazu gehören die Beteiligung des Betriebsarztes oder der und weisen ihre Kolleginnen und Kollegen auf sicher- Betriebsärztin an der Gefährdungsbeurteilung, die Durch- heits- oder gesundheitswidriges Verhalten hin. So geben führung der allgemeinen arbeitsmedizinischen Beratung sie Ihnen verlässliche Anregungen zur Verbesserung des sowie die arbeitsmedizinische Vorsorge mit individueller Arbeitsschutzes. arbeitsmedizinischer Beratung der Beschäftigten. Ergibt die Vorsorge, dass bestimmte Maßnahmen des Arbeits- Qualifikation für den Arbeitsschutz und Gesundheitsschutzes ergriffen werden müssen, so Wirksamer Arbeitsschutz erfordert fundiertes Wis- müssen Sie diese für die betroffenen Beschäftigten in die sen. Stellen Sie daher sicher, dass alle Personen in Ihrem Wege leiten. Unternehmen, die mit Aufgaben im Arbeitsschutz betraut sind, ausreichend qualifiziert sind. Geben Sie diesen Unterweisung Personen die Möglichkeit, an Aus- und Fortbildungsmaß Ihre Beschäftigten können nur dann sicher und nahmen teilzunehmen. Die Berufsgenossenschaften, gesund arbeiten, wenn sie über die Gefährdungen an Unfallkassen und die Deutsche Gesetzliche Unfallversi- ihrem Arbeitsplatz sowie ihre Pflichten im Arbeitsschutz cherung bieten hierzu vielfältige Seminare sowie Aus- und informiert sind und die erforderlichen Maßnahmen und Fortbildungsmöglichkeiten an. betrieblichen Regeln kennen. Hierzu gehören auch die Betriebsanweisungen. Deshalb ist es wichtig, dass Ihre Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Beschäftigten eine Unterweisung möglichst an ihrem Dokumentation (Gefährdungsbeurteilung) Arbeitsplatz erhalten. Diese kann durch Sie selbst oder Wenn die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit am eine von Ihnen beauftragte zuverlässige und fachkundige Arbeitsplatz nicht bekannt sind, kann sich auch nie- Person durchgeführt werden. Setzen Sie Beschäftigte aus mand davor schützen. Eine der wichtigsten Aufgaben des Zeitarbeitsunternehmen ein, müssen Sie diese so unter- Arbeitsschutzes ist daher die Beurteilung der Arbeits- weisen wie Ihre eigenen Beschäftigten. Betriebsärztin, bedingungen, auch „Gefährdungsbeurteilung“ genannt. -arzt oder Fachkraft für Arbeitssicherheit können hierbei Diese hat das Ziel, für jeden Arbeitsplatz in Ihrem Unter- unterstützen. Die Unterweisung muss mindestens einmal nehmen mögliche Gefährdungen für die Sicherheit und jährlich erfolgen und dokumentiert werden. Bei Jugendli- Gesundheit Ihrer Beschäftigten festzustellen und Maß- chen ist dies halbjährlich erforderlich. Zusätzlich müssen nahmen zur Beseitigung dieser Gefährdungen festzu- Sie für Ihre Beschäftigten eine Unterweisung sicherstellen legen. Beurteilen Sie dabei sowohl die körperlichen als • vor Aufnahme einer Tätigkeit, auch die psychischen Belastungen Ihrer Beschäftigten. • bei Zuweisung einer anderen Tätigkeit, Beachten Sie Beschäftigungsbeschränkungen und • bei Veränderungen im Aufgabenbereich und -verbote, z. B. für Jugendliche, Schwangere und stillende Veränderungen in den Arbeitsabläufen. 7
Grundlagen für den Arbeitsschutz Gefährliche Arbeiten Werden in Ihrem Unternehmen PSA zum Schutz gegen Manche Arbeiten in Ihrem Unternehmen sind beson- tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden ders gefährlich für Ihre Beschäftigten. Sorgen Sie in sol- eingesetzt (z. B. PSA gegen Absturz, Atemschutz), müs- chen Fällen dafür, dass eine zuverlässige, mit der Arbeit sen zusätzliche Maßnahmen beachtet werden. So müs- vertraute Person die Aufsicht führt. Ist nur eine Person sen Unterweisungen zur bestimmungsgemäßen Benut- allein mit einer gefährlichen Arbeit betraut, so sind Sie zung dieser PSA praktische Übungen beinhalten. Weitere verpflichtet, für geeignete technische oder organisato- Maßnahmen können z. B. die Planung und sachgerechte rische Schutzmaßnahmen zu sorgen, z. B. Kontrollgän- Durchführung von Rettungsmaßnahmen, Überprüfung der ge einer zweiten Person, zeitlich abgestimmte Telefon-/ Ausrüstungen durch einen Sachkundigen oder die Erstel- Funkmeldesysteme oder Personen- Notsignal-Anlagen. Ihr lung von speziellen Betriebsanweisungen betreffen. Unfallversicherungsträger berät Sie dazu gerne. Mit Gebotszeichen zur Sicherheits- und Gesundheits- Zugang zu Vorschriften und Regeln schutzkennzeichnung können Sie die Beschäftigten Machen Sie die für Ihr Unternehmen relevanten darauf hinweisen, an welchen Arbeitsplätzen PSA benutzt Unfallverhütungsvorschriften sowie die einschlägigen werden müssen. staatlichen Vorschriften und Regeln an geeigne- ter Stelle für alle zugänglich. So sorgen Sie nicht nur Brandschutz- und Notfallmaßnahmen dafür, dass Ihre Beschäftigten über die notwendigen Im Notfall müssen Sie und Ihre Beschäftigten Präventionsmaßnahmen informiert werden, Sie zeigen schnell und zielgerichtet handeln können. Daher gehört ihnen auch, dass Sie Arbeitssicherheit und Gesundheits- die Organisation des betrieblichen Brandschutzes, aber schutz ernst nehmen. Bei Fragen zum Vorschriften- und auch die Vorbereitung auf sonstige Notfallmaßnahmen, Regelwerk hilft Ihnen Ihr Unfallversicherungsträger weiter. wie zum Beispiel die geordnete Evakuierung Ihrer Arbeits- stätte, zum betrieblichen Arbeitsschutz. Lassen Sie daher Persönliche Schutzausrüstungen so viele Beschäftigte wie möglich zu Brandschutzhelferin- Wenn durch technische und organisatorische Maß- nen und Brandschutzhelfern ausbilden, empfehlenswert nahmen Gefährdungen für Ihre Beschäftigten nicht ausge- sind mindestens fünf Prozent der Belegschaft. Empfeh- schlossen werden können, sind Sie als Unternehmerin oder lenswert ist auch die Bestellung einer Mitarbeiterin oder Unternehmer verpflichtet, ihnen kostenfrei persönliche eines Mitarbeiters zum Brandschutzbeauftragten. Das Schutzausrüstungen (PSA) zur Verfügung zu stellen. Bei der zahlt sich im Notfall aus. Damit Entstehungsbrände wirk- Beschaffung ist darauf zu achten, dass die PSA mit einer CE- sam bekämpft werden können, müssen Sie Ihren Betrieb Kennzeichnung versehen ist. Welche PSA dabei für welche mit geeigneten Feuerlöscheinrichtungen, wie zum Bei- Arbeitsbedingungen und Beschäftigten die richtige ist, lei- spiel tragbaren Feuerlöschern, ausstatten und alle Mit- tet sich aus der Gefährdungsbeurteilung ab. Vor der Bereit- arbeiterinnen und Mitarbeiter mit deren Benutzung durch stellung sind Sie verpflichtet, die Beschäftigten anzuhören. regelmäßige Unterweisung vertraut machen. Zur Sicherstellung des Schutzziels ist es wichtig, dass die Erste Hilfe Beschäftigten die PSA entsprechend der Gebrauchsanlei- Die Organisation der Ersten Hilfe in Ihrem Betrieb tung und unter Berücksichtigung bestehender Tragezeit- gehört zu Ihren Grundpflichten. Unter Erste Hilfe versteht begrenzungen und Gebrauchsdauern bestimmungsge- man alle Maßnahmen, die bei Unfällen, akuten Erkran- mäß benutzen, regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen kungen, Vergiftungen und sonstigen Notfällen bis zum Zustand prüfen und Ihnen festgestellte Mängel unver- Eintreffen des Rettungsdienstes, eines Arztes oder einer züglich melden. Die bestimmungsgemäße Benutzung Ärztin erforderlich sind. Dazu gehört z. B.: Unfallstelle ab- der PSA muss den Beschäftigten im Rahmen von Unter- sichern, Verunglückte aus akuter Gefahr retten, Notruf ver- weisungen vermittelt werden. Durch die Organisation anlassen, lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführen von Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen sowie sowie Betroffene betreuen. Den Grundbedarf an Erste- durch ordnungsgemäße Lagerung tragen Sie dafür Sorge, Hilfe-Material decken der „Kleine Betriebsverbandkasten“ dass die persönlichen Schutzausrüstungen während der nach DIN 13157 oder der „Große Betriebsverbandkasten“ gesamten Nutzungsdauer gut funktionieren und sich in nach DIN 13169 ab. Zusätzlich können ergänzende hygienisch einwandfreiem Zustand befinden. 8
Grundlagen für den Arbeitsschutz aterialien aufgrund betriebsspezifischer Gefährdungen M Planung und Beschaffung erforderlich sein. Es lohnt sich, das Thema Sicherheit und Gesundheit von Anfang an in allen betrieblichen Prozessen zu berück- Je nachdem wie viele Beschäftigte in Ihrem Unternehmen sichtigen. Wenn Sie schon bei der Planung von Arbeits- arbeiten, müssen Ersthelferinnen und Ersthelfer in aus- stätten und Anlagen sowie dem Einkauf von Arbeitsmit- reichender Anzahl zur Verfügung stehen. Diese Aufgaben teln und Arbeitsstoffen an die Sicherheit und Gesundheit können alle Beschäftigten übernehmen. Voraussetzung Ihrer Beschäftigten denken, erspart Ihnen dies (teure) ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Ersten-Hilfe-Aus- Nachbesserungen. bildung und die regelmäßige Auffrischung alle zwei Jahre (Erste-Hilfe-Fortbildung). Die Lehrgangsgebühren werden Barrierefreiheit von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen ge Denken Sie auch an die barrierefreie Gestaltung tragen. Beachten Sie, dass auch im Schichtbetrieb und der Arbeitsräume in Ihrem Unternehmen. Barrierefreiheit während der Urlaubszeit genügend Ersthelferinnen und kommt nicht nur Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern -helfer anwesend sein müssen. mit Behinderung zugute, Ihre gesamte Belegschaft kann davon profitieren. So können z. B. ausreichend breite ? Wie viele Ersthelferinnen und Ersthelfer? Wege oder Armaturen, Lichtschalter und Türgriffe, die gut erreichbar sind, sowie trittsichere Bodenplatten Unfallri- Bei 2 bis zu 20 anwesenden eine Ersthelferin bzw. ein siken senken und zu weitaus geringeren Belastungen und Versicherten Ersthelfer Beanspruchungen führen. Bei mehr als 20 anwesenden Gesundheit im Betrieb Versicherten Gesundheit ist die wichtigste Voraussetzung, da- a) in Verwaltungs- und 5% mit Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zum Renten- Handelsbetrieben alter beschäftigungs- und leistungsfähig bleiben. Früh- b) in sonstige Betrieben 10 % zeitige Maßnahmen, die arbeitsbedingte physische und psychische Belastungen verringern helfen, zahlen sich doppelt aus – sowohl für die Beschäftigten als auch den Regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel Betrieb. Dazu gehören die Gestaltung sicherer und gesun- Schäden an Arbeitsmitteln können zu Unfällen der Arbeitsplätze und ein Betriebliches Eingliederungs- führen. Daher müssen die in Ihrem Unternehmen einge- management (BEM). Auch die Stärkung eines gesund- setzten Arbeitsmittel regelmäßig kontrolliert und je nach heitsbewussten Verhaltens Ihrer Beschäftigten und die Arbeitsmittel geprüft werden. Vor der Verwendung eines Schaffung gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen Arbeitsmittels muss dieses durch Inaugenscheinnahme, tragen zur Gesundheit Ihrer Beschäftigten bei. Ein Tipp: gegebenenfalls durch eine Funktionskontrolle, auf offen- Ihre Beschäftigten wissen oft am besten, was sie an ihrem sichtliche Mängel kontrolliert werden, die so schnell ent- Arbeitsplatz beeinträchtigt. Beziehen Sie sie daher in Ihre deckt werden können. Neben diesen Kontrollen müssen Überlegungen für Verbesserungsmaßnahmen mit ein. Das Sie für wiederkehrende Prüfungen in angemessenen Zeit- sorgt auch für motivierte Beschäftigte. abständen sorgen. Wie, von wem und in welchen Abstän- den dies geschehen soll, beschreiben die TRBS 1201 und Fremdfirmen, Lieferanten und Einsatz auf die TRBS 1203 (siehe Infobox „Rechtliche Grundlagen“). fremdem Betriebsgelände Im Einschichtbetrieb hat sich bei vielen Arbeitsmitteln ein Auf Ihrem Betriebsgelände halten sich Fremdfirmen und Prüfabstand von einem Jahr bewährt. Die Ergebnisse der Lieferanten auf? Hier können ebenfalls besondere Gefähr- Prüfungen müssen Sie mindestens bis zur nächsten Prü- dungen entstehen. Treffen Sie die erforderlichen Regelun- fung aufbewahren. gen und sorgen Sie dafür, dass diese Personen die be- trieblichen Arbeitsschutzregelungen Ihres Unternehmens kennen und beachten. 9
Grundlagen für den Arbeitsschutz Arbeiten Sie oder Ihre Beschäftigten auf fremdem Be- i Allgemeine Informationen triebsgelände, gilt dies umgekehrt auch für Sie: Sorgen Sie auch in Sachen Arbeitssicherheit für eine ausreichen- • Datenbank Vorschriften, Regeln und Informationen de Abstimmung mit dem Unternehmen, auf dessen Be- der gesetzlichen Unfallversicherung: triebsgelände Sie im Einsatz sind. www.dguv.de/publikationen • Kompetenz-Netzwerk Fachbereiche Prävention: Integration von zeitlich befristet Beschäftigten www.dguv.de (Webcode: d36139) Die Arbeitsschutzanforderungen in Ihrem Unter- • Datenbank der gesetzlichen Unfallversicherung nehmen gelten für alle Beschäftigten – auch für Mitar zu Bio- und Gefahrstoffen (GESTIS): beiterinnen und Mitarbeiter, die nur zeitweise in Ihrem www.dguv.de (Webcode: d3380) Betrieb arbeiten, wie zum Beispiel Zeitarbeitnehmerinnen • Arbeitsschutzgesetze und -verordnungen: und -arbeitnehmer sowie Praktikantinnen und Praktikan- www.gesetze-im-internet.de ten. Stellen Sie sicher, dass diese Personen ebenfalls in • Technische Regeln zu Arbeitsschutzverordnungen: den betrieblichen Arbeitsschutz eingebunden sind. www.baua.de 10
2.2 Was für die Branche gilt Rechtliche Grundlagen Typisch für den Einsatz von Fahrmischern und besonders von Betonpumpen ist das Zusammenspiel von mehreren • Arbeitszeitgesetz Beteiligten. Entsprechend des möglichen mehrstufigen • Gesetz über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen Vertragsverhältnisses (Bauherr, Betonwerk, Dienstleister und Straßenbahnen (Fahrpersonalgesetz) und deren Subunternehmen), ergeben sich branchenspe- • Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz zifische Besonderheiten. So sind entsprechend der Be- • Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonal stellkette auch die Zuständigkeiten bis zur ursprünglichen gesetzes (Fahrpersonalverordnung) Auftraggeberin oder zum ursprünglichen Auftraggeber zu • Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung übertragen. • Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) Wichtig für einen sicheren Einsatz von Fahrmischern und • Landesbauordnungen der Bundesländer Betonpumpen ist daher eine gute Kommunikation zwi- • Fahrerlaubnisverordnung schen allen Beteiligten im Vorfeld des Einsatzes, damit • Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung alle benötigten Informationen den jeweiligen Beteiligten • DGUV Vorschrift 3 bzw. 4 „Elektrische Anlagen und zur Verfügung stehen. Betriebsmittel“ • DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“ Häufige Gefährdungen beim Einsatz von Fahrmischern • DGUV Vorschrift 70 bzw. 71 „Fahrzeuge“ und Betonpumpen auf der Baustelle sind z. B. Absturz, Stolpern und Witterungseinflüsse durch Arbeiten im Freien. Bei starker Sonneneinstrahlung ist auf einen Kör- perschutz zu achten, der Schädigungen durch die natür- Weitere Informationen liche UV-Strahlung verhindert. Besondere Bedingungen beim Einsatz von Fahrmischern und Betonpumpen führen • DGUV Information 213-020 „Auswahl und Qualifizie- zu psychischen Belastungen des Fahrpersonals und der rung von Personen zum Führen von Autobetonpum- Maschinistinnen und der Maschinisten sowie deren Dis- pen“ ponentinnen und Disponenten bzw. dem oder der Beauf- • DGUV Information 213-054 „Sicherheitskonzepte und tragten des Unternehmens. Diese werden u. a. verursacht Schutzeinrichtungen“ (Merkblatt T 008 der Reihe durch: „Sichere Technik“) • zum Teil hohes Arbeitsaufkommen • Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen • Zeitdruck, z. B. durch an Straßen (RSA 95) – unvorhergesehene Verkehrsverhältnisse, • Wesentliche Veränderungen an Maschinen – – begrenzte Verarbeitungsdauer des Frischbetons, eine interaktive Arbeitshilfe der BG RCI – mehrere Baustellen am Tag, – Störungen des Betoneinbaus im Bauwerk. • Fremdbestimmtheit der Arbeitszeit, z. B. durch Arbeits- Fahrmischer und Betonpumpen werden für den Transport tempo der Baustelle und Störungen im Betonierablauf und die Förderung von Frischbeton zu bzw. auf Baustellen • Verständigungsprobleme, z. B. durch unterschiedliche eingesetzt. Hierfür fahren sie über öffentliche Straßen zu Ansprechpersonen und fremdsprachige Personen den Baustellen. • Mangelhafte Fachkenntnisse von Beteiligten zum sicherheitsgerechten Einsatz von Fahrmischern und Baustellen sind geprägt durch unterschiedliche Bauvorha- Betonpumpen ben an wechselnden Standorten mit jeweils unterschied- lichen, sich vielfach verändernden Gegebenheiten. Um die bestimmungsgemäße Verwendung von Fahrmischern und Betonpumpen zu gewährleisten, resultieren aus den wechselnden Baustellenbedingungen verschiedenste An- forderungen für die Koordination des Einsatzes von Fahr- mischern und Betonpumpen auf den Baustellen und die Kooperation aller Beteiligten. 11
Grundlagen für den Arbeitsschutz Koordination auf Baustellen Zum sicheren Baustellenbetrieb gehören z. B.: Auf Baustellen müssen alle am Bauvorhaben beteiligten • Einsatz geeigneter und geprüfter Arbeitsmittel, Unternehmen gegenseitige Gefährdungen vermeiden. Im • Organisation z. B. der sicheren Materialanlieferung, Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan sind diese auf- • Vermeidung von Stolper- und Sturzgefährdungen durch geführt. Auch der Einsatz von Fahrmischern und Beton- z. B. sichere Verkehrswege, temporäre Grubenabde- pumpen ist durch die Bauleitung zu koordinieren. Hierbei ckungen, ist die Abstimmung von • Errichtung und Erhaltung der Absturzsicherung an hoch- • Bauleiterpersonal oder dessen Vertretung auf der gelegenen Arbeitsplätzen, Baustelle, • geeignete Arbeitsmittel zum Erreichen von hochgele • Einsatzleiterpersonal der Fahrmischer und Betonpumpen, genen Arbeitsplätzen, z. B. Treppen, Aufzüge oder • Fahrerpersonal und Maschinistinnen oder Maschinisten Transportbühnen, notwendig. Sie haben ihre jeweilige Verantwortung gewis- • Ausreichende Arbeitsplatzbeleuchtung, senhaft wahrzunehmen. • Maßnahmen zur Sicherung elektrischer Freileitungen. Verantwortung auf der Baustelle Verantwortung der Einsatzleitung / Disposition Die Verantwortlichkeiten auf der Baustelle hinsichtlich des des Transportbetonwerkes bzw. Pumpendienstes Einsatzes von Fahrmischern und Betonpumpen betreffen Für die Planung des Fahrmischer- und Betonpumpen- eine Reihe von Beteiligten auf dem Bau. Hierbei sind die Einsatzes müssen sich die Einsatzleitung der Fahrmischer Bauleitung und die Bauaufsicht besonders betroffen. Mög- und/oder Betonpumpen und Baustelle rechtzeitig über lichkeiten, Mängel an Baustelleneinrichtungen und dem den Auftrag und die Einsatzbedingungen auf der Baustel- Baustellenbetrieb zu melden, sind festzulegen. le abstimmen. Mit diesen Informationen ist das Fahrper- sonal von Fahrmischern und Betonpumpen rechtzeitig zu Die Unternehmerin oder der Unternehmer eines Bauunter- beauftragen. Es ist zu gewährleisten, dass die Aufträge nehmens muss für die Beaufsichtigung der Arbeiten auf sicherheitsgerecht und reibungslos abgearbeitet werden der Baustelle weisungsbefugte, fachlich geeignete Per können. sonen (Aufsichtführende) einsetzen. Aufgabe der auf- sichtführenden Person ist es unter anderem, die Arbeiten Fahrmischer und Betonpumpen müssen sich in einem zu beaufsichtigen und für die sicherheitsgerechte Aus einwandfreien und sicherheitsgerechten Zustand be führung zu sorgen. Können Beschäftigte festgestellte finden. Hierzu gehört die Organisation von regelmäßigen sicherheitstechnische Mängel nicht selbst beseitigen, Instandhaltungen und Prüfungen an Fahrmischern und sind diese Mängel der bzw. dem Aufsichtsführenden un- Betonpumpen durch vom Unternehmen beauftragte verzüglich mitzuteilen und die Arbeiten ggf. einzustellen. Personen. Die Unternehmerin oder der Unternehmer des Bauunter- Die Unternehmerin oder der Unternehmer hat dafür Sorge nehmens hat für die Baustelleneinrichtung und einen zu tragen, dass die für den Einsatz im öffentlichen Verkehr sicheren Baustellenbetrieb zu sorgen. Wichtige Baustel- vorgesehenen Fahrmischer und Betonpumpen sich in leneinrichtungen für den Einsatz von Fahrmischern und einem vorschriftsmäßigen Zustand gemäß der StVO be- Betonpumpen sind z. B.: finden. • Zuweisung von sicheren Aufstellflächen unter Berück- sichtigung der Tragfähigkeit des Untergrundes und Ein- Die Unternehmerin oder der Unternehmer hat die zum haltung der Sicherheitsabstände zu Baugruben und zu Führen der Fahrmischer und Betonpumpen beauftragten Bauwerken. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig zu kontrol- • Beantragung der verkehrsrechtlichen Anordnung für lieren, ob sie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für die Aufstellung von Fahrmischern und Betonpumpen das jeweilige Fahrzeug sind. im öffentlichen Verkehrsraum, z. B. beim Tiefbauamt, Ordnungsamt und deren Einhaltung. Das Fahrpersonal von Fahrmischern und Autobetonpum- • Wirksame Absperrung der Baustelle, um Arbeitsberei- pen muss ausreichende fachliche und sprachliche Kennt- che vom öffentlichen Straßenverkehr zu trennen und um nisse zum Führen der Fahrzeuge besitzen und regelmäßig Unbefugten den Zugang zu verwehren. unterwiesen werden. 12
Grundlagen für den Arbeitsschutz Die Inhalte einer Qualifikation für das Fahrpersonal Maschinensicherheit bei der Anschaffung und von Betonpumpen (Betonpumpenmaschinistin oder dem Betrieb von Fahrmischern und Betonpumpen Betonpumpenmaschinist) sind in der DGUV Infor- Die Betreiber von Betonpumpen und Fahrmischern mation 213-020 „Auswahl und Qualifizierung von Perso- müssen ebenfalls die Einhaltung der europäischen nen zum Führen von Autobetonpumpen“ umfangreich Maschinenrichtlinie und Betriebssicherheitsverord- beschrieben. nung beachten. Hieran orientiert sich z. B. auch die DIN EN 12001:2012-11 „Förder-, Spritz- und Verteilmaschi- Verantwortung der Fahrerinnen oder Fahrer von nen für Beton und Mörtel – Sicherheitsanforderungen“. Fahrmischern und Betonpumpenmaschinistinnen Im Folgenden werden einige Punkte genannt, die für die oder Betonpumpenmaschinisten Branche von Bedeutung sind. Das Fahrpersonal von Fahrmischern und Betonpumpen muss die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung Was ist die Maschinenrichtlinie? tragen. Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG legt für neue Ma- schinen einen umfassenden Katalog von Anforderungen Das Fahrpersonal ist für die bestimmungsgemäße Verwen- fest, wie eine Maschine gebaut sein muss, damit sie die dung des Fahrmischers und der Betonpumpe verantwort- Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet. lich. Hierzu gehören z. B. die Kontrolle des Fahrzeuges Sie richtet sich zwar in erster Linie an Herstellerfirmen von vor Schichtbeginn, das Verhalten beim Fahren im öffent- Maschinen, dennoch ist ein Grundlagenwissen darüber lichen Straßenverkehr, die Absprache mit der Bauleitung für Sie als Betreiberin oder Betreiber genauso wichtig. vor Ort über die Zufahrt, den Aufstellort und sicheren Beispielsweise sollten Sie wissen, unter welchen Umstän- Pumpbetrieb, den sicheren Aufbau der Betonpumpe, die den Herstellerpflichten auf Sie zukommen können, was Erhaltung des sicherheitsgerechten Zustandes von Fahr- eine Maschine von einer unvollständigen Maschine unter- mischer und Betonpumpe. Kann das Fahrpersonal eines scheidet und welche Pflichten ein Hersteller gegenüber Fahrmischers oder einer Betonpumpe einen festgestellten Ihnen als Käuferin oder als Käufer hat. In den folgenden Mangel nicht selbst beheben, muss es diesen seinem Vor- Fragen und deren Beantwortung zur Maschinenrichtlinie gesetzten (i. d. R. Disponentin oder Disponent) melden. erhalten Sie dazu wertvolle Informationen. Sorgen Sie dafür, dass das Fahrpersonal von Fahrmi- Worauf müssen Sie bei Lieferung einer Maschine schern und Autobetonpumpen folgende gültige Doku- achten? mente für das jeweilige Fahrzeug mitführt: Überprüfen Sie vor der Inbetriebnahme einer neuen Ma- • Fahrmischer und Fahrmischer-Betonpumpe: schine, ob die Herstellerfirma ihren Pflichten nachge – Führerschein mit eingetragener Schlüsselziffer 95 kommen ist, Ihnen sowohl eine EG-Konformitätserklärung – Zulassungsbescheinigung I als auch eine Betriebsanleitung in deutscher Sprache zur – Nachweis der Lenk- und Ruhezeiten (Fahrerkarte) Verfügung zu stellen und ob die CE-Kennzeichnung an der – Betriebsanleitungen Maschine angebracht ist. • Betonpumpe: Was ist eine wesentliche Veränderung? – Führerschein Wenn Sie eine Veränderung an einer Maschine vorneh- – Zulassungsbescheinigung I men (zum Beispiel Leistungsänderung, Funktionsän- – ggf. Genehmigung wegen Überschreitung zulässiger derung, Sicherheitstechnik, Austausch sicherheitsre- Achslast oder Gesamtlast oder Gesamtlänge levanter Anlagenteile), müssen Sie nach § 10 Absatz 5 – Betriebsanleitung der Betriebssicherheitsverordnung beurteilen, ob diese Änderung wesentlich ist, und Ihr Ergebnis dokumentie- ren. Denn eine Maschine, die gegenüber ihrem ursprüng- lichen Zustand wesentlich verändert wird, wird als neue Maschine angesehen. Wenn Sie also eine wesentliche Veränderung an einer Maschine vornehmen, werden Sie somit zum Hersteller der Maschine und müssen die Her- stellerpflichten nach Maschinenrichtlinie übernehmen. 13
Grundlagen für den Arbeitsschutz Als Folge daraus müssen Sie als neuer Hersteller die Ma- Was ist bei der Beschaffung und Inbetriebnahme schine unabhängig von ihrem ursprünglichen Baujahr auf neuer Maschinen zu beachten? das Sicherheitsniveau der aktuellen Maschinenrichtlinie Nach der Betriebssicherheitsverordnung dürfen Sie als nachrüsten. Der Austausch von Bauteilen der Maschine Unternehmerin oder Unternehmer nur Arbeitsmittel zur durch identische Bauteile oder Bauteile mit identischer Verfügung stellen und verwenden lassen, die sicher sind Funktion und identischem Sicherheitsniveau sowie der und den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen. Für Einbau von Schutzeinrichtungen, die zu einer Erhöhung die Beschaffung neuer Maschinen bedeutet das, dass des Sicherheitsniveaus der Maschine führen und die dar- diese nach der europäischen Maschinenrichtlinie gebaut über hinaus keine zusätzlichen Funktionen ermöglichen, sind und über eine EG-Konformitätserklärung und CE- werden nicht als wesentliche Veränderung angesehen. Kennzeichnung verfügen müssen. Vor der Inbetriebnahme der Maschine müssen Sie in einer Gefährdungsbeurtei- Zur Bewertung und Dokumentation von Veränderungen lung das Sicherheitskonzept und die Schutzeinrichtungen an Maschinen bietet die BG RCI eine Arbeitshilfe in Form systematisch bewerten und eine Prüfung vor Erst-Inbe- einer interaktiven PDF-Datei. triebnahme der Maschine vornehmen. Aus dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und den Vorgaben des Her- Was ist bei der Inbetriebnahme von Gebraucht- stellers haben Sie als Betreiberin oder Betreiber die Fris- maschinen zu beachten? ten für die wiederkehrenden Prüfungen gemäß § 14 Abs. 2 Sie dürfen nur sichere Gebrauchtmaschinen zur Verfü- BetrSichV festzulegen und zu dokumentieren. Um falsche gung stellen und verwenden lassen. Daher sind Sie nach Beschaffungsentscheidungen zu vermeiden, sollten Sie der Betriebssicherheitsverordnung dazu verpflichtet, für die Gefährdungsbeurteilung in den Beschaffungsprozess Gebrauchtmaschinen vor der ersten Verwendung im Be- integrieren. trieb eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und die Maschine auf Sicherheit nach dem Stand der Technik zu überprüfen. Ergreifen Sie ggf. zusätzliche Maßnahmen, um die sichere Verwendung der Maschine zu gewährleis- ten. Diese Schutzmaßnahmen sind in dieser Branchenre- gel im Wesentlichen beschrieben. Einen „Bestandschutz“ gibt es nicht. 14
3 Arbeitsplätze und Tätigkeiten: Gefährdungen und Maßnahmen Auf den nachfolgenden Seiten wird das Prinzip verfolgt, die wesentlichen Gefährdungen und Maßnahmen auf einen Blick zu erfassen: Die Arbeitsplätze und Tätigkeiten bei dem Betrieb von Fahrmischern und Betonpumpen werden benannt. Diese Informationen unterstützen Sie dabei, eineGefährdungsbeurteilung zu erstellen, diese zu aktualisieren sowie die Unterweisung Ihrer Beschäftigten durchzuführen. Der Transport von Frischbeton im Straßenverkehr, aber Der Einsatz der Fahrmischer und Betonpumpen auf der auch die Entladung und das Einbringen des Betons mit- Baustelle ist immer im Zusammenhang mit anderen Unter- tels Betonpumpen auf der Baustelle sind in einem stän- nehmen zu sehen. Dies bedeutet, dass die Betonpumpen- digen Wandel. Der Anspruch der Kunden an die Frisch- unternehmen die Bauleitung über die beim Betrieb von betonlieferanten, insbesondere an das Fahrpersonal Betonpumpen und Fahrmischern entstehenden Gefähr- des Mischfahrzeugs und die Betonpumpenmaschinistin dungen informieren müssen. Die Bauleitung hat diesbe- oder den Betonpumpenmaschinisten, wird immer höher. züglich für eine Unterweisung aller Beteiligten zu sorgen. Durch zunehmenden Straßenverkehr sowie den Zeit- und Arbeitsdruck auf der Baustelle steigen vielerorts die psychischen Belastungen und Anforderungen für die Beschäftigten. Was erwartet Sie auf den folgenden Seiten? In diesem dritten Teil der Branchenregel „Betonindustrie“ wird auf den Betrieb von Betonpumpen und Fahrmischern eingegangen. Dazu zählt die Betrachtung der Fahrmi- scher, die den Frischbeton transportieren, sowohl im Stra- ßenverkehr als auch auf der Baustelle. Gleiches gilt für die Betonpumpen im öffentlichen Straßenverkehr und beim Pumpvorgang auf der Baustelle. Wir weisen auf die we- sentlichen Gefährdungen an den typischen Arbeitsplätzen und Tätigkeiten beim Betrieb der Fahrmischer und Beton- pumpen hin und zeigen geeignete Maßnahmen zu deren Minimierung oder Beseitigung auf. Alle Arbeitsplätze und Tätigkeiten mit Fahrmischern im Transportbetonwerk wur- den in Teil 2: „Herstellung von Frischbeton“ behandelt. Diese Branchenregel wird nicht alle in Ihrem Unterneh- men auftretenden Gefährdungen vollständig erfassen können. Auch kann sie eine individuell auf die Arbeits- plätze in Ihrem Betrieb erstellte Gefährdungsbeurteilung nicht ersetzen. Die Informationen auf den folgenden Sei- ten sollen Ihnen eine praxisnahe Grundlage geben, um die Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, zu aktualisieren Abb. 1 Brückenbaustelle mit Betonpumpeneinsatz und und die Unterweisung Ihrer Beschäftigten durchzuführen. Frischbetonversorgung durch Fahrmischer 15
3.1 Organisation des Einsatzes Um einen sicheren Einsatz einer Betonpumpe und eines Fahrmischers zu gewähr- leisten, müssen im Vorfeld des Einsatzes Informationen durch den Betreiber ein- geholt und an alle beteiligten Personen auf Seiten des Betonpumpenbetreibers weitergeleitet werden. Für einen sicheren Einsatz der Betonpumpe sind neben den reinen Auftragsdaten vor allem auch baustellenspezifische Informationen nötig. Rechtliche Grundlagen Gefährdungen • Betriebssicherheitsverordnung Psychische Fehlbelastungen durch organisatorische • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Mängel: • Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonal • zu hohe Arbeitsbelastung durch zu hohe Informations- gesetzes (Fahrpersonalverordnung) dichte • DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“ • kein ausreichender Informationsfluss oder falsche • DGUV Vorschrift 70 bzw. 71 „Fahrzeuge“ Informationen über die Bedingungen am Einsatzort • keine Festlegungen über den Umfang der benötigten Informationen • keine ausreichende Qualifizierung der Mitarbeiterinnen Weitere Informationen oder Mitarbeiter (z. B. Sprachbarrieren, nicht ausrei- chende Ein-, Unterweisung und Einarbeitung) • DGUV Information 213-020 „Auswahl und Qualifi • täglich variierende Arbeitszeiten zierung von Personen zum Führen von Autobeton- • Zeitdruck, z. B. aufgrund unvorhergesehener Verkehrs- pumpen“ verhältnisse, begrenzte Verarbeitungsdauer des Frisch- • Betriebsanleitungen der jeweiligen Herstellerfirma betons, mehrere Baustellen am Tag • Merkblatt der BG RCI/BG BAU für den Einsatz von • Fremdbestimmtheit der Arbeitszeit, z. B. durch Arbeits- Betonpumpen tempo der Baustelle und Störungen im Betonierablauf • Sicherheitscheckliste „Betonpumpen auf der Bau- • Fehler im Bestellprozess müssen von der Fahrmischer- stelle“ des Bundesverbandes der Deutschen Trans- fahrerin oder dem Fahrmischerfahrer, der Betonpum- portbetonindustrie e. V. (BTB) penmaschinistin oder dem Betonpumpenmaschinisten • DIN EN ISO 10075-1:2018-01 Ergonomische Grund auf der Baustelle korrigiert werden und unterliegen da- lagen bezüglich psychischer Arbeitsbelastung – bei hohem Entscheidungsdruck über die Ausführbarkeit Teil 1: Allgemeine Aspekte und Konzepte und Begriffe des Auftrages. (ISO 10075-1:2017); Deutsche Fassung EN ISO 10075- 1:2017 Diese Gefährdung können Sie z. B durch folgende Maß- nahmen reduzieren: Maßnahmen Für die Betonpumpenbetreiber: • Organisieren Sie, dass alle benötigten Informationen vor dem Einsatz allen beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden. • Fordern Sie von der Auftraggeberin oder vom Auftragge- ber einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf für die Ein- satzplanung ein. 16
Arbeitsplätze und Tätigkeiten: Gefährdungen und Maßnahmen • Stellen Sie sicher, dass die für einen sicheren Beton- können Größtkorn und Stahlfasern die Pumpfähigkeit pumpeneinsatz benötigten Informationen von der einschränken). Ferner sind spezielle Betonrezepturen Auftraggeberin oder vom Auftraggeber während des (selbstverdichtender Beton, Leicht- und Schwerbeton) Bestellvorgangs eingeholt werden. Notwendige baustel- oft nur unter Durchführung besonderer Maßnahmen lenrelevante Daten zum sicheren Pumpen sind u. a.: pumpbar. – Beschaffenheit der öffentlichen Zufahrtswege und der • Stellen Sie sicher, dass seitens der Auftraggeberin oder Verkehrswege auf der Baustelle (Höhe, Breite, Trag- des Auftraggebers fähigkeit des Untergrundes, Brückenlasten, Ordnung – Einweisungspersonal zur Verfügung gestellt wird, das und Sauberkeit des Untergrunds) auf der Baustelle das Rangieren der Fahrzeuge regelt, – Beschaffenheit des Untergrunds am Aufstellort – eine Reinigungsmöglichkeit und ein Entsorgungsort - ausreichend große und ebene Fläche für Restbeton aus der Betonpumpe zur Verfügung ge- - Tragfähigkeit entsprechend der maximal auftreten- stellt werden. den Eckstützkräfte und der eingesetzten Lastvertei- • Beachten Sie die zum geplanten Einsatz herrschenden lungsmittel klimatischen Einflüsse wie Temperatur (Einfrieren, Stopfer- - Abstände zu Gruben, Verbauen neigung) sowie Wind, Sturm, Gewitter, Schnee und Eis. - evtl. vorhandene freihängende Leitungen • Qualifizieren Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter • Klären Sie im Vorfeld, ob ein Aufstellen im öffentlichen gemäß der DGUV Information 213-020. Verkehrsraum notwendig ist und weisen Sie die auftrag- • Legen Sie interne Arbeitsanweisungen für einen siche- gebende Person darauf hin, dass sie die entsprechen- ren Pumpbetrieb fest und unterweisen Sie Ihre Mitarbei- den Genehmigungen einholen muss. terinnen und Mitarbeiter dahingehend. • Erfragen Sie, ob spezielles Zubehör (z. B. Schlauchver- • Qualifizieren Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter längerungen, Rundverteiler) benötigt wird und weisen so, dass auftretende Sprachbarrieren überwunden wer- Sie die Auftraggeberin oder den Auftraggeber auf die den. evtl. benötigte Anpumpmischung hin. • Überprüfen und dokumentieren Sie die Einweisung und • Weisen Sie die Auftraggeberin oder den Auftraggeber Ausbildung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in darauf hin, dass alle zu treffenden vorbereitenden Maß- regelmäßigen Abständen durch geeignete Mittel und nahmen für einen sicheren Einsatz der Betonpumpe auf Methoden. der Baustelle der oder dem Verantwortlichen der Bau- • Organisieren Sie den Einsatz von Betonpumpen so, stelle obliegen. dass eine psychische Fehlbeanspruchung des Fahrper- • Weisen Sie die Auftraggeberin oder den Auftraggeber sonals vermieden wird. auf die für die jeweilige Einbausituation notwendige • Stellen Sie jeder Fahrerin und jedem Fahrer die benötig- Pumpfähigkeit des von ihm bestellten Betons hin (z. B. te und geeignete Schutzausrüstung zur Verfügung. Unternehmer/ Unternehmerin Fahrer/Fahrerin usw. Diponent/ Disponentin Abb. 2 Zusammenarbeit aller Betroffenen für den Einsatz von Betonpumpen und Fahrmischern 17
Arbeitsplätze und Tätigkeiten: Gefährdungen und Maßnahmen Abb. 3 Gute Organisation des Einsatzes von Betonpumpe und Fahrmischer auf der Baustelle Maßnahmen für die Fahrmischerbetreiberin oder Maßnahmen für einen sicheren Einsatz des Fahr den Fahrmischerbetreiber: mischers auf der Baustelle der oder dem Verantwort- • Organisieren Sie, dass alle benötigten Informationen lichen der Baustelle obliegen. vor dem Einsatz allen beteiligten Mitarbeiterinnen und – Stellen Sie sicher, dass seitens der Auftraggeberin Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden. oder des Auftraggebers • Fordern Sie von der Auftraggeberin oder vom Auftrag - geeignetes Einweisungspersonal zur Verfügung geber einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf für die gestellt wird, das auf der Baustelle das Rangieren Einsatzplanung ein. der Fahrzeuge regelt, • Stellen Sie sicher, dass die für einen sicheren Fahr - eine Reinigungsmöglichkeit und ggf. ein Entsor- mischereinsatz benötigten Informationen von der Auf- gungsort für Restbeton aus dem Fahrmischer zur traggeberin oder vom Auftraggeber beim Bestellvorgang Verfügung gestellt werden. eingeholt werden. Notwendige baustellenrelevante • Weisen Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Daten für den sicheren Einsatz des Fahrmischers sind: Bedienung der Fahrmischer ein und unterweisen Sie – Beschaffenheit der öffentlichen Zufahrtswege und der diese regelmäßig. Verkehrswege auf der Baustelle (Höhe, Breite, Trag- • Legen Sie interne Arbeitsanweisungen für einen siche- fähigkeit des Untergrundes, Brückenlasten, Ordnung ren Fahrmischerbetrieb fest und unterweisen Sie Ihre und Sauberkeit des Untergrunds) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dahingehend. – Beschaffenheit des Untergrunds am Aufstellort • Qualifizieren Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - ausreichend tragfähige, große und ebene Fläche so, dass auftretende Sprachbarrieren überwunden - Abstände zu Gruben, Verbauen werden. - evtl. vorhandene freihängende Leitungen • Überprüfen und dokumentieren Sie die Einweisung und – Klären Sie im Vorfeld, ob ein Entladen im öffentli- Ausbildung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in chen Verkehrsraum notwendig ist und weisen Sie regelmäßigen Abständen durch geeignete Mittel und die auftraggebende Person darauf hin, dass sie die Methoden. entsprechenden Genehmigungen einholen muss. • Der Einsatz von Fahrmischern ist so zu organisieren, – Erfragen Sie, ob spezielles Zubehör (z. B. zusätzliche dass eine psychische Fehlbeanspruchung des Fahr Schurre, Rohrentladung) benötigt wird. personals vermieden wird. – Weisen Sie die Auftraggeberin oder den Auftraggeber • Stellen Sie jeder Fahrerin und jedem Fahrer die benötig- darauf hin, dass alle zu treffenden vorbereitenden te und geeignete Schutzausrüstung zur Verfügung. 18
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