DGUV Regel 113-604 - Branche Betonindustrie Teil 3: Betrieb von Betonpumpen und Fahrmischern

 
WEITER LESEN
DGUV Regel 113-604 - Branche Betonindustrie Teil 3: Betrieb von Betonpumpen und Fahrmischern
113-604
            DGUV Regel 113-604

            Branche Betonindustrie
            Teil 3: Betrieb von Betonpumpen und Fahrmischern

März 2021
DGUV Regel 113-604 - Branche Betonindustrie Teil 3: Betrieb von Betonpumpen und Fahrmischern
kommmitmensch ist die bundesweite Kampagne der gesetzlichen Unfallversicherung
in Deutschland. Sie will Unternehmen und Bildungseinrichtungen dabei unterstützen
eine Präventionskultur zu entwickeln, in der Sicherheit und Gesundheit Grundlage
allen Handelns sind. Weitere Informationen unter www.kommmitmensch.de

Impressum
Herausgegeben von:
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)
Fax: 030 13001-9876
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de

Sachgebiet „Mineralische Rohstoffe und Baustoffe“
im Fachbereich „Rohstoffe und chemische Industrie“ der DGUV

Ausgabe: März 2021

DGUV Regel 113-604
zu beziehen bei Ihrem zuständigen ­Unfallversicherungsträger oder unter
www.dguv.de/publikationen Webcode: p113604

© Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, auch
auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet.

Bildnachweis
Titelbild, Abb. 1, 32, 35: © C.Klafszky; Abb. 2: © DGUV; Abb. 3, 22, 24, 25,
28-31, 41: © HeidelbergCement AG; Abb. 4, 7, 13-17, 20, 21, 27, 33: © Ulrich
Kretschmer; Abb. 5, 6, 18, 19, 21: © Norbert Thom – SiFa. Holcim; Abb. 8, 9,
23, 26, 36–40: © Putzmeister Holding GmbH; Abb. 10–12, : © TSN Beton-
Prüftechnik GmbH; Abb. 34: © MSA Deutschland GmbH; Abb. 42, Anlage 1: ©
BG RCI; Anlage 4, 7: © DGUV und © H.ZWEI.S DESIGN – BG BAU; Anlage 5, 6,
8-11: © H.ZWEI.S DESIGN – BG BAU
DGUV Regel 113-604 - Branche Betonindustrie Teil 3: Betrieb von Betonpumpen und Fahrmischern
Branche Betonindustrie
Teil 3: Betrieb von Betonpumpen und Fahrmischern

DGUV Regel 113-604 März 2021
DGUV Regel 113-604 - Branche Betonindustrie Teil 3: Betrieb von Betonpumpen und Fahrmischern
Inhaltsverzeichnis

                                                                                            Seite                                                                                                 Seite

1       Wozu diese Regel?.............................................................. 5              4     Anhang...................................................................................... 48
                                                                                                       4.1   Begriffsbestimmungen..................................................... 48
2       Grundlagen für den Arbeitsschutz............................. 6                                4.2   Anlagen..................................................................................... 49
2.1     Was für alle gilt...................................................................... 6            Anlage 1:
2.2     Was für die Branche gilt.................................................... 11                      Beispiele für Baustellenerfassungsblätter ............ 49
                                                                                                             Anlage 2:
3       Arbeitsplätze und Tätigkeiten: ­                                                                     Prüfliste für Betonmischfahrzeuge ............................ 51
        Gefährdungen und Maßnahmen ................................                               15         Anlage 3:
3.1     Organisation des Einsatzes ...........................................                    16         Prüfliste für Betonpumpenmaschinisten/
3.2     Fahrmischer ...........................................................................   19         Betonpumpen­maschinistin vor dem Einsatz
3.2.1   Vorbereiten des Fahrmischers für den Betrieb ...                                          19         der Betonpumpe ................................................................. 53
3.2.2   Fahren im öffentlichen Verkehr ...................................                        23         Anlage 4:
3.2.3   Betrieb des Fahrmischers auf der Baustelle..........                                      26         Kapitel „Traggerüst- und Schalungsbau aus
3.3     Autobetonpumpen..............................................................             31         DGUV Regel 101-601 „Branche Rohbau“............... 54
3.3.1   Vorbereiten der Betonpumpe für den Betrieb .....                                          31         Anlage 5:
3.3.2   Fahren mit Autobetonpumpen im                                                                        Checkliste für Benutzer/Benutzerinnen von
        öffentlichen Verkehr ..........................................................           33         ­Gerüsten – ­Formular F 706 der BG BAU................... 56
3.3.3   Verfahren, Auf- und Abbau der Betonpumpe                                                              Anlage 6:
        auf der Baustelle .................................................................       36          Prüfprotokoll für fahrbare Arbeitsbühnen/fahr­­
3.3.4   Pumpbetrieb auf der Baustelle.....................................                        39          bare Gerüste – Formular F 707 der BG BAU........... 58
3.4     Besonderheiten beim Betrieb von                                                                       Anlage 7:
        Fahrmischerbetonpumpen, F­ örderband-                                                                 Kapitel „Konsolgerüste“ aus
        mischern/Bandförderern und                                                                            DGUV Regel 101-601 „Branche Rohbau“ .............. 60
        stationären Pumpen ..........................................................             43          Anlage 8:
3.5     Instandhaltung .....................................................................      46          Sicherung von Absturzkanten –
                                                                                                              Baustein B 100-1 der BG BAU....................................... 61
                                                                                                              Anlage 9:
                                                                                                              Sicherung von Bodenöffnungen –
                                                                                                              Baustein B 100-2 der BG BAU....................................... 62
                                                                                                              Anlage 10:
                                                                                                              Betonieren mit der Betonpumpe –
                                                                                                              Baustein B 216-1 der BG BAU....................................... 63
                                                                                                              Anlage 11:
                                                                                                              Sicheres Arbeiten auf dem Bockgerüst –
                                                                                                              Baustein B 117-1 der BG BAU....................................... 64
                                                                                                             Anlage 12:
                                                                                                             Handsignale beim Einweisen........................................ 65
                                                                                                             Anlage 13:
                                                                                                             Beispiel für einen Wartungs- und Schmierplan
                                                                                                              für B
                                                                                                                  ­ etonpumpen................................................................. 66
DGUV Regel 113-604 - Branche Betonindustrie Teil 3: Betrieb von Betonpumpen und Fahrmischern
1        Wozu diese Regel?

Was ist eine DGUV Regel?                                    An wen wendet sich diese DGUV Regel?
Arbeitsschutzmaßnahmen passgenau für Ihre Branche –         Mit dieser DGUV Regel sind in erster Linie Sie als Unter-
dabei unterstützt Sie diese DGUV Regel. Sie wird daher      nehmerin oder Unternehmer angesprochen. Denn Sie
auch „Branchenregel“ genannt. DGUV Regeln werden von        sind für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten
Fachleuten der gesetzlichen Unfallversicherung sowie        verantwortlich. Durch den hohen Praxisbezug bietet die
weiteren Expertinnen und Experten zum Arbeitsschutz         DGUV Regel aber auch großen Nutzen für alle weiteren Ak-
verfasst, die den betrieblichen Alltag in Unternehmen       teurinnen und Akteure in Ihrem Unternehmen, etwa Ihrem
Ihrer Branche kennen und wissen, wo die Gefahren für Si-    Personal- und Betriebsrat, Ihren Fachkräften für Arbeitssi-
cherheit und Gesundheit der Beschäftigten liegen.           cherheit, Ihren Betriebsärztinnen und -ärzten sowie Ihren
                                                            Sicherheitsbeauftragten.
DGUV Regeln helfen Ihnen, staatliche Arbeitsschutzvor-
schriften, Unfallverhütungsvorschriften, Normen und viele   Die vorliegende DGUV Regel bietet konkrete Hilfestellun-
verbindliche gesetzliche Regelungen konkret anzuwen-        gen bei den Arbeitsschutzmaßnahmen im Rahmen der
den. Daneben erhalten Sie auch zahlreiche praktische        Betonindustrie, speziell beim Betrieb von Betonpumpen
Tipps und Hinweise für einen erfolgreichen Arbeitsschutz    und Fahrmischern. Sie umfasst die wichtigsten Präven-
in Ihrem Unternehmen. Als Unternehmerin oder Unterneh-      tionsmaßnahmen, um die gesetzlich vorgeschriebenen
mer können Sie andere Lösungen wählen. Diese müssen         Schutzziele für Ihr Unternehmen und Ihre Belegschaft zu
aber im Ergebnis mindestens ebenso sicher sein.             erreichen.

                                                                                                                       5
DGUV Regel 113-604 - Branche Betonindustrie Teil 3: Betrieb von Betonpumpen und Fahrmischern
2             Grundlagen für den Arbeitsschutz
2.1           Was für alle gilt

Von der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung über die Unter-
weisung und Gefährdungsbeurteilung bis hin zur Ersten Hilfe: Wer die Sicherheit
und Gesundheit seiner Beschäftigten systematisch in allen Prozessen berück-
sichtigt und diese daran beteiligt, schafft eine solide Basis für einen gut organi-
sierten Arbeitsschutz.

            Rechtliche Grundlagen                              Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie für die
                                                               ­ icherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten in Ihrem
                                                               S
    •   Arbeitsschutzgesetz                                    Unternehmen verantwortlich. Dazu verpflichtet Sie das
    •   Arbeitssicherheitsgesetz                               Arbeitsschutzgesetz. Doch es gibt viele weitere gute Grün-
    •   Arbeitsstättenverordnung                               de, warum Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in
    •   Betriebssicherheitsverordnung                          Ihrem Unternehmen wichtig sein sollten. So sind Beschäf-
    •   Gefahrstoffverordnung                                  tigte, die in einer sicheren und gesunden Umgebung
    •   PSA-Benutzungsverordnung                               arbeiten, nicht nur weniger häufig krank, sie arbeiten
    •   Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge           auch engagierter und motivierter. Mehr noch: Investitio-
    •   DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“          nen in den Arbeitsschutz lohnen sich für Unternehmen
    •   DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für    nachweislich auch ökonomisch.
        Arbeitssicherheit“
    •   „Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungs­        Die gesetzliche Unfallversicherung unterstützt Sie bei der
        bedürftigen Anlagen“ (Technische Regel für Betriebs-   Einrichtung des Arbeitsschutzes in Ihrem Unternehmen.
        sicherheit, TRBS 1201)                                 Der erste Schritt: Setzen Sie die grundsätzlichen Prä-
    •   „Zur Prüfung befähigte Personen“ (TRBS 1203)           ventionsmaßnahmen um, die auf den folgenden ­Seiten
    •   „Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten“          ­beschrieben sind. Sie bieten Ihnen die beste Grund­lage
        ­(Technische Regel für Arbeitsstätten, ASR V3a.2)       für einen gut organisierten Arbeitsschutz und stellen
    •    „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeich-          die ­Weichen für weitere wichtige Präventionsmaßnahmen
         nung“ (ASR A1.3)                                       in Ihrem Unternehmen.
    •    „Maßnahmen gegen Brände“ (ASR A2.2)
    •    „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und                       Verantwortung und Aufgabenübertragung
         ­Rettungsplan“ (ASR A2.3)                                      Die Verantwortung für die Sicherheit und Gesund-
    •     „Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur     heit Ihrer Beschäftigten liegt bei Ihnen als Unternehme-
          ­Ersten Hilfe“ (ASR A4.3)                            rin oder Unternehmer. Das heißt, dass Sie die Arbeiten in
                                                               Ihrem Betrieb so organisieren müssen, dass eine Gefähr-
                                                               dung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden wird

        i   Weitere Informationen
                                                               und die Belastung Ihrer Beschäftigten nicht über deren
                                                               individuelle Leistungsfähigkeit hinausgeht.

    •   DGUV Information 204-022 „Erste Hilfe im Betrieb“      Diese Aufgabe können Sie auch schriftlich an andere zu-
    •   DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer“           verlässige und fachkundige Personen im Unternehmen
    •   DGUV Information 250-010 „Eignungsunter­               übertragen. Sie sind jedoch dazu verpflichtet, regelmäßig
        suchungen in der betrieblichen Praxis“                 zu prüfen, ob diese Personen ihre Aufgabe erfüllen. Legen
                                                               Sie bei Bedarf Verbesserungsmaßnahmen fest. Insbeson-
                                                               dere nach einem Arbeitsunfall oder nach Auftreten einer
                                                               Berufskrankheit müssen deren Ursachen ermittelt und die
                                                               Arbeitsschutzmaßnahmen angepasst werden.

6
DGUV Regel 113-604 - Branche Betonindustrie Teil 3: Betrieb von Betonpumpen und Fahrmischern
Grundlagen für den Arbeitsschutz

      Betriebsärztliche und sicherheitstechnische              Mütter, insbesondere im Hinblick auf schwere körperliche
      ­Betreuung                                               Arbeiten sowie Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Es gilt: Ge-
Unterstützung bei der Einrichtung von sicheren und g­ e­-      fahren müssen immer direkt an der Quelle beseitigt oder
sunden Arbeitsplätzen erhalten Sie von den Fachkräften für     vermindert werden. Wo dies nicht vollständig möglich ist,
Arbeitssicherheit, Betriebsärztinnen und ­Betriebsärzten so-   müssen Sie Schutzmaßnahmen nach dem T-O-P-Prinzip
wie Ihrem Unfallversicherungsträger. Die DGUV Vorschrift 2     ergreifen. Das heißt, Sie müssen zuerst technische (T),
gibt vor, in welchem Umfang Sie diese betriebsärztliche und    dann organisatorische (O) und erst zuletzt personenbezo-
sicherheitstechnische Betreuung gewährleisten müssen.          gene (P) Maßnahmen festlegen und durchführen. Mit der
                                                               anschließenden Dokumentation der Gefährdungsbeurtei-
      Sicherheitsbeauftragte                                   lung kommen Sie nicht nur Ihrer Nachweispflicht nach,
      Arbeiten in Ihrem Unternehmen mehr als 20 Be-            sondern erhalten auch eine Übersicht der Arbeitsschutz-
schäftigte, müssen Sie zusätzlich Sicherheitsbeauftragte       maßnahmen in Ihrem Unternehmen. So lassen sich auch
bestellen. Sicherheitsbeauftragte sind Mitarbeiterinnen        Entwicklungen nachvollziehen und Erfolge aufzeigen.
und Mitarbeiter Ihres Unternehmens, die Sie ehrenamt-
lich neben ihren eigentlichen Aufgaben bei der Verbes-               Arbeitsmedizinische Maßnahmen
serung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschut-               Ein unverzichtbarer Baustein im Arbeitsschutz Ihres
zes unterstützen. Sie achten zum Beispiel darauf, dass         Unternehmens ist die arbeitsmedizinische Prävention.
Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind           Dazu gehören die Beteiligung des Betriebsarztes oder der
und weisen ihre Kolleginnen und Kollegen auf sicher-           Betriebsärztin an der Gefährdungsbeurteilung, die Durch-
heits- oder gesundheitswidriges Verhalten hin. So geben        führung der allgemeinen arbeitsmedizinischen Beratung
sie Ihnen verlässliche Anregungen zur Verbesserung des         sowie die arbeitsmedizinische Vorsorge mit individueller
Arbeitsschutzes.                                               arbeitsmedizinischer Beratung der Beschäftigten. Ergibt
                                                               die Vorsorge, dass bestimmte Maßnahmen des Arbeits-
        Qualifikation für den Arbeitsschutz                    und Gesundheitsschutzes ergriffen werden müssen, so
        Wirksamer Arbeitsschutz erfordert fundiertes Wis-      müssen Sie diese für die betroffenen Beschäftigten in die
sen. Stellen Sie daher sicher, dass alle Personen in Ihrem     Wege leiten.
Unternehmen, die mit Aufgaben im Arbeitsschutz betraut
sind, ausreichend qualifiziert sind. Geben Sie diesen                   Unterweisung
Personen die Möglichkeit, an Aus- und Fortbildungsmaß­                  Ihre Beschäftigten können nur dann sicher und
nahmen teilzunehmen. Die Berufsgenossenschaften,               gesund arbeiten, wenn sie über die Gefährdungen an
Unfallkassen und die Deutsche Gesetzliche Unfallversi-         ihrem Arbeitsplatz sowie ihre Pflichten im Arbeitsschutz
cherung bieten hierzu vielfältige Seminare sowie Aus- und      informiert sind und die erforderlichen Maßnahmen und
Fortbildungsmöglichkeiten an.                                  betrieblichen Regeln kennen. Hierzu gehören auch die
                                                               Betriebsanweisungen. Deshalb ist es wichtig, dass Ihre
       Beurteilung der Arbeitsbedingungen und                  Beschäftigten eine Unterweisung möglichst an ihrem
       ­Dokumentation (Gefährdungsbeurteilung)                 Arbeitsplatz erhalten. Diese kann durch Sie selbst oder
Wenn die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit am             eine von Ihnen beauftragte zuverlässige und fachkundige
Arbeitsplatz nicht bekannt sind, kann sich auch nie-           Person durchgeführt werden. Setzen Sie Beschäftigte aus
mand davor schützen. Eine der wichtigsten Aufgaben des         Zeitarbeitsunternehmen ein, müssen Sie diese so unter-
Arbeitsschutzes ist daher die Beurteilung der Arbeits-         weisen wie Ihre eigenen Beschäftigten. Betriebsärztin,
bedingungen, auch „Gefährdungsbeurteilung“ genannt.            -arzt oder Fachkraft für Arbeitssicherheit können hierbei
Diese hat das Ziel, für jeden Arbeitsplatz in Ihrem Unter-     unterstützen. Die Unterweisung muss mindestens einmal
nehmen mögliche Gefährdungen für die Sicherheit und            jährlich erfolgen und dokumentiert werden. Bei Jugendli-
Gesundheit Ihrer Beschäftigten festzustellen und Maß-          chen ist dies halbjährlich erforderlich. Zusätzlich müssen
nahmen zur Beseitigung dieser Gefährdungen festzu-             Sie für Ihre Beschäftigten eine Unterweisung sicherstellen
legen. Beurteilen Sie dabei sowohl die körperlichen als        • vor Aufnahme einer Tätigkeit,
auch die psychischen Belastungen Ihrer ­Beschäftigten.         • bei Zuweisung einer anderen Tätigkeit,
Beachten Sie Beschäftigungsbeschränkungen und                  • bei Veränderungen im Aufgabenbereich und
-­verbote, z. B. für Jugendliche, Schwangere und stillende       ­Veränderungen in den Arbeitsabläufen.

                                                                                                                           7
DGUV Regel 113-604 - Branche Betonindustrie Teil 3: Betrieb von Betonpumpen und Fahrmischern
Grundlagen für den Arbeitsschutz

      Gefährliche Arbeiten                                      Werden in Ihrem Unternehmen PSA zum Schutz gegen
      Manche Arbeiten in Ihrem Unternehmen sind beson-          tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden
 ders gefährlich für Ihre Beschäftigten. Sorgen Sie in sol-     eingesetzt (z. B. PSA gegen Absturz, Atemschutz), müs-
 chen Fällen dafür, dass eine zuverlässige, mit der Arbeit      sen zusätzliche Maßnahmen beachtet werden. So müs-
 vertraute Person die Aufsicht führt. Ist nur eine Person       sen Unterweisungen zur bestimmungsgemäßen Benut-
­allein mit einer gefährlichen Arbeit betraut, so sind Sie      zung dieser PSA praktische Übungen beinhalten. ­Weitere
 verpflichtet, für geeignete technische oder organisato-        Maßnahmen können z. B. die Planung und sachgerechte
 rische Schutzmaßnahmen zu sorgen, z. B. Kontrollgän-           Durchführung von Rettungsmaß­nahmen, Überprüfung der
 ge einer zweiten Person, zeitlich abgestimmte Telefon-/­       Ausrüstungen durch einen Sachkundigen oder die Erstel-
 Funkmeldesysteme oder Personen- Notsignal-Anlagen. Ihr         lung von speziellen Betriebsanweisungen betreffen.
 Unfallversicherungsträger berät Sie dazu gerne.
                                                                Mit Gebotszeichen zur Sicherheits- und Gesundheits-
         Zugang zu Vorschriften und Regeln                      schutzkennzeichnung können Sie die Beschäftigten
         Machen Sie die für Ihr Unternehmen ­relevanten         ­darauf hinweisen, an welchen Arbeitsplätzen PSA benutzt
­Unfallverhütungsvorschriften sowie die ­einschlägigen           werden müssen.
 staatlichen Vorschriften und Regeln an geeigne-
 ter Stelle für alle zugänglich. So sorgen Sie nicht nur                Brandschutz- und Notfallmaßnahmen
 ­dafür, dass Ihre Beschäftigten über die notwendigen                   Im Notfall müssen Sie und Ihre Beschäftigten
  Präventionsmaß­nahmen informiert werden, Sie zeigen           schnell und zielgerichtet handeln können. Daher gehört
  ihnen auch, dass Sie Arbeitssicherheit und Gesundheits-       die Organisation des betrieblichen Brandschutzes, aber
  schutz ernst ­nehmen. Bei Fragen zum Vorschriften- und        auch die Vorbereitung auf sonstige Notfallmaßnahmen,
  Regelwerk hilft Ihnen Ihr Unfallversicherungsträger weiter.   wie zum Beispiel die geordnete Evakuierung Ihrer Arbeits-
                                                                stätte, zum betrieblichen Arbeitsschutz. Lassen Sie daher
       Persönliche Schutzausrüstungen                           so viele Beschäftigte wie möglich zu Brandschutzhelferin-
       Wenn durch technische und organisatorische Maß-          nen und Brandschutzhelfern ausbilden, empfehlenswert
nahmen Gefährdungen für Ihre Beschäftigten nicht ausge-         sind mindestens fünf Prozent der Belegschaft. Empfeh-
schlossen werden können, sind Sie als Unternehmerin oder        lenswert ist auch die Bestellung einer Mitarbeiterin oder
Unternehmer verpflichtet, ihnen kostenfrei persönliche          eines Mitarbeiters zum Brandschutzbeauftragten. Das
Schutzausrüstungen (PSA) zur Verfügung zu stellen. Bei der      zahlt sich im Notfall aus. Damit Entstehungsbrände wirk-
Beschaffung ist darauf zu achten, dass die PSA mit einer CE-    sam bekämpft werden können, müssen Sie Ihren Betrieb
Kennzeichnung versehen ist. Welche PSA ­dabei für welche        mit geeigneten Feuerlöscheinrichtungen, wie zum Bei-
Arbeitsbedingungen und Beschäftigten die richtige ist, lei-     spiel tragbaren Feuerlöschern, ausstatten und alle Mit-
tet sich aus der Gefährdungsbeurteilung ab. Vor der Bereit-     arbeiterinnen und Mitarbeiter mit deren Benutzung durch
stellung sind Sie verpflichtet, die Beschäftigten anzuhören.    regelmäßige Unterweisung vertraut machen.

Zur Sicherstellung des Schutzziels ist es wichtig, dass die           Erste Hilfe
Beschäftigten die PSA entsprechend der Gebrauchsanlei-                Die Organisation der Ersten Hilfe in Ihrem Betrieb
tung und unter Berücksichtigung bestehender Tragezeit-          gehört zu Ihren Grundpflichten. Unter Erste Hilfe versteht
begrenzungen und Gebrauchsdauern bestimmungsge-                 man alle Maßnahmen, die bei Unfällen, akuten Erkran-
mäß benutzen, regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen              kungen, Vergiftungen und sonstigen Notfällen bis zum
Zustand prüfen und Ihnen festgestellte Mängel unver-            Eintreffen des Rettungsdienstes, eines Arztes oder einer
züglich melden. Die bestimmungsgemäße Benutzung                 Ärztin erforderlich sind. Dazu gehört z. B.: Unfallstelle ab-
der PSA muss den Beschäftigten im Rahmen von Unter-             sichern, Verunglückte aus akuter Gefahr retten, Notruf ver-
weisungen vermittelt werden. Durch die Organisation             anlassen, lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführen
von Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen sowie             sowie Betroffene betreuen. Den Grundbedarf an Erste-­
durch ordnungsgemäße Lagerung tragen Sie dafür Sorge,           Hilfe-Material decken der „Kleine Betriebsverband­kasten“
dass die persönlichen Schutzausrüstungen während der            nach DIN 13157 oder der „Große Betriebsverband­kasten“
gesamten Nutzungsdauer gut funktionieren und sich in            nach DIN 13169 ab. Zusätzlich können ergänzende
hygienisch einwandfreiem Zustand befinden.

8
DGUV Regel 113-604 - Branche Betonindustrie Teil 3: Betrieb von Betonpumpen und Fahrmischern
Grundlagen für den Arbeitsschutz

­ aterialien aufgrund betriebsspezifischer Gefährdungen
M                                                                   Planung und Beschaffung
er­forderlich sein.                                                 Es lohnt sich, das Thema Sicherheit und Gesundheit
                                                              von Anfang an in allen betrieblichen Prozessen zu berück-
Je nachdem wie viele Beschäftigte in Ihrem Unternehmen        sichtigen. Wenn Sie schon bei der Planung von Arbeits-
arbeiten, müssen Ersthelferinnen und Ersthelfer in aus-       stätten und Anlagen sowie dem Einkauf von Arbeitsmit-
reichender Anzahl zur Verfügung stehen. Diese Aufgaben        teln und Arbeitsstoffen an die Sicherheit und Gesundheit
können alle Beschäftigten übernehmen. Voraussetzung           Ihrer Beschäftigten denken, erspart Ihnen dies (teure)
ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Ersten-Hilfe-Aus-     Nachbesserungen.
bildung und die regelmäßige Auffrischung alle zwei Jahre
(Erste-Hilfe-Fortbildung). Die Lehrgangsgebühren werden              Barrierefreiheit
von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen ge­                  Denken Sie auch an die barrierefreie Gestaltung
tragen. Beachten Sie, dass auch im Schichtbetrieb und         der Arbeitsräume in Ihrem Unternehmen. Barrierefreiheit
während der Urlaubszeit genügend Ersthelferinnen und          kommt nicht nur Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
-helfer anwesend sein müssen.                                 mit Behinderung zugute, Ihre gesamte Belegschaft kann
                                                              davon profitieren. So können z. B. ausreichend breite
  ?      Wie viele Ersthelferinnen und Ersthelfer?
                                                              Wege oder Armaturen, Lichtschalter und Türgriffe, die gut
                                                              erreichbar sind, sowie trittsichere Bodenplatten Unfallri-
 Bei 2 bis zu 20 anwesenden    eine Ersthelferin bzw. ein     siken senken und zu weitaus geringeren Belastungen und
 Versicherten                  Ersthelfer                     Beanspruchungen führen.
 Bei mehr als 20 anwesenden
                                                                      Gesundheit im Betrieb
 Versicherten
                                                                      Gesundheit ist die wichtigste Voraussetzung, da-
 a)	in Verwaltungs- und       5%                             mit Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zum Renten-
     Handels­betrieben                                        alter beschäftigungs- und leistungsfähig bleiben. Früh-
 b) in sonstige Betrieben      10 %                           zeitige Maßnahmen, die arbeitsbedingte physische und
                                                              psychische Belastungen verringern helfen, zahlen sich
                                                              doppelt aus – sowohl für die Beschäftigten als auch den
        Regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel                 Betrieb. Dazu gehören die Gestaltung sicherer und gesun-
        Schäden an Arbeitsmitteln können zu Unfällen          der Arbeitsplätze und ein Betriebliches Eingliederungs-
führen. Daher müssen die in Ihrem Unternehmen einge-          management (BEM). Auch die Stärkung eines gesund-
setzten Arbeitsmittel regelmäßig kontrolliert und je nach     heitsbewussten Verhaltens Ihrer Beschäftigten und die
Arbeitsmittel geprüft werden. Vor der Verwendung eines        Schaffung gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen
Arbeitsmittels muss dieses durch Inaugenscheinnahme,          tragen zur Gesundheit Ihrer Beschäftigten bei. Ein Tipp:
gegebenenfalls durch eine Funktionskontrolle, auf offen-      Ihre Beschäftigten wissen oft am besten, was sie an ihrem
sichtliche Mängel kontrolliert werden, die so schnell ent-    Arbeitsplatz beeinträchtigt. Beziehen Sie sie daher in Ihre
deckt werden können. Neben diesen Kontrollen müssen           Überlegungen für Verbesserungsmaßnahmen mit ein. Das
Sie für wiederkehrende Prüfungen in angemessenen Zeit-        sorgt auch für motivierte Beschäftigte.
abständen sorgen. Wie, von wem und in welchen Abstän-
den dies geschehen soll, beschreiben die TRBS 1201 und                 Fremdfirmen, Lieferanten und Einsatz auf
die TRBS 1203 (siehe Infobox „Rechtliche Grundlagen“).                 ­fremdem Betriebsgelände
Im Einschichtbetrieb hat sich bei vielen Arbeitsmitteln ein   Auf Ihrem Betriebsgelände halten sich Fremdfirmen und
Prüfabstand von einem Jahr bewährt. Die Ergebnisse der        Lieferanten auf? Hier können ebenfalls besondere Gefähr-
Prüfungen müssen Sie mindestens bis zur nächsten Prü-         dungen entstehen. Treffen Sie die erforderlichen Regelun-
fung aufbewahren.                                             gen und sorgen Sie dafür, dass diese Personen die be-
                                                              trieblichen Arbeitsschutzregelungen Ihres Unternehmens
                                                              kennen und beachten.

                                                                                                                           9
DGUV Regel 113-604 - Branche Betonindustrie Teil 3: Betrieb von Betonpumpen und Fahrmischern
Grundlagen für den Arbeitsschutz

Arbeiten Sie oder Ihre Beschäftigten auf fremdem Be-
                                                                i   Allgemeine Informationen
triebsgelände, gilt dies umgekehrt auch für Sie: Sorgen
Sie auch in Sachen Arbeitssicherheit für eine ausreichen-   •   Datenbank Vorschriften, Regeln und Informationen
de Abstimmung mit dem Unternehmen, auf dessen Be-               der gesetzlichen Unfallversicherung:
triebsgelände Sie im Einsatz sind.                              www.dguv.de/publikationen
                                                            •   Kompetenz-Netzwerk Fachbereiche Prävention:
        Integration von zeitlich befristet Beschäftigten        www.dguv.de (Webcode: d36139)
        Die Arbeitsschutzanforderungen in Ihrem Unter-      •   Datenbank der gesetzlichen Unfallversicherung
nehmen gelten für alle Beschäftigten – auch für Mitar­          zu Bio- und Gefahrstoffen (GESTIS):
beiterinnen und Mitarbeiter, die nur zeitweise in Ihrem         www.dguv.de (Webcode: d3380)
Betrieb arbeiten, wie zum Beispiel Zeitarbeitnehmerinnen    •   Arbeitsschutzgesetze und -verordnungen:
und -arbeitnehmer sowie Praktikantinnen und Praktikan-          www.gesetze-im-internet.de
ten. Stellen Sie sicher, dass diese Personen ebenfalls in   •   Technische Regeln zu Arbeitsschutzverordnungen:
den betrieblichen Arbeitsschutz eingebunden sind.               www.baua.de

10
2.2        Was für die Branche gilt

        Rechtliche Grundlagen                                Typisch für den Einsatz von Fahrmischern und besonders
                                                             von Betonpumpen ist das Zusammenspiel von mehreren
 •   Arbeitszeitgesetz                                       Beteiligten. Entsprechend des möglichen mehrstufigen
 •   Gesetz über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen        Vertragsverhältnisses (Bauherr, Betonwerk, Dienstleister
     und Straßenbahnen (Fahrpersonalgesetz)                  und deren Subunternehmen), ergeben sich branchenspe-
 •   Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz                 zifische Besonderheiten. So sind entsprechend der Be-
 •   Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonal­           stellkette auch die Zuständigkeiten bis zur ursprünglichen
     gesetzes (Fahrpersonalverordnung)                       Auftraggeberin oder zum ursprünglichen Auftraggeber zu
 •   Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung                       übertragen.
 •   Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz
     auf Baustellen (Baustellenverordnung)                   Wichtig für einen sicheren Einsatz von Fahrmischern und
 •   Landesbauordnungen der Bundesländer                     Betonpumpen ist daher eine gute Kommunikation zwi-
 •   Fahrerlaubnisverordnung                                 schen allen Beteiligten im Vorfeld des Einsatzes, damit
 •   Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung             alle benötigten Informationen den jeweiligen Beteiligten
 •   DGUV Vorschrift 3 bzw. 4 „Elektrische Anlagen und       zur Verfügung stehen.
     ­Betriebsmittel“
 •    DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“                       Häufige Gefährdungen beim Einsatz von Fahrmischern
 •    DGUV Vorschrift 70 bzw. 71 „Fahrzeuge“                 und Betonpumpen auf der Baustelle sind z. B. Absturz,
                                                             Stolpern und Witterungseinflüsse durch Arbeiten im
                                                             Freien. Bei starker Sonneneinstrahlung ist auf einen Kör-
                                                             perschutz zu achten, der Schädigungen durch die natür-
        Weitere Informationen                                liche UV-Strahlung verhindert. Besondere Bedingungen
                                                             beim Einsatz von Fahrmischern und Betonpumpen führen
 •   DGUV Information 213-020 „Auswahl und Qualifizie-       zu psychischen Belastungen des Fahrpersonals und der
     rung von Personen zum Führen von Autobetonpum-          Maschinistinnen und der Maschinisten sowie deren Dis-
     pen“                                                    ponentinnen und Disponenten bzw. dem oder der Beauf-
 •   DGUV Information 213-054 „Sicherheitskonzepte und       tragten des Unternehmens. Diese werden u. a. verursacht
     Schutzeinrichtungen“ (Merkblatt T 008 der Reihe         durch:
     ­„Sichere Technik“)                                     • zum Teil hohes Arbeitsaufkommen
 •    Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen        • Zeitdruck, z. B. durch
      an Straßen (RSA 95)                                       – unvorhergesehene Verkehrsverhältnisse,
 •    Wesentliche Veränderungen an Maschinen –                  – begrenzte Verarbeitungsdauer des Frischbetons,
      eine interaktive Arbeitshilfe der BG RCI                  – mehrere Baustellen am Tag,
                                                                – Störungen des Betoneinbaus im Bauwerk.
                                                             • Fremdbestimmtheit der Arbeitszeit, z. B. durch Arbeits-
Fahrmischer und Betonpumpen werden für den Transport              tempo der Baustelle und Störungen im Betonierablauf
und die Förderung von Frischbeton zu bzw. auf Baustellen     • Verständigungsprobleme, z. B. durch unterschiedliche
eingesetzt. Hierfür fahren sie über öffentliche Straßen zu      Ansprechpersonen und fremdsprachige Personen
den Baustellen.                                              • Mangelhafte Fachkenntnisse von Beteiligten zum
                                                                ­sicherheitsgerechten Einsatz von Fahrmischern und
Baustellen sind geprägt durch unterschiedliche Bauvorha-         ­Betonpumpen
ben an wechselnden Standorten mit jeweils unterschied-
lichen, sich vielfach verändernden Gegebenheiten. Um
die bestimmungsgemäße Verwendung von Fahrmischern
und Betonpumpen zu gewährleisten, resultieren aus den
wechselnden Baustellenbedingungen verschiedenste An-
forderungen für die Koordination des Einsatzes von Fahr-
mischern und Betonpumpen auf den Baustellen und die
Kooperation aller Beteiligten.

                                                                                                                        11
Grundlagen für den Arbeitsschutz

Koordination auf Baustellen                                   Zum sicheren Baustellenbetrieb gehören z. B.:
Auf Baustellen müssen alle am Bauvorhaben beteiligten         • Einsatz geeigneter und geprüfter Arbeitsmittel,
Unternehmen gegenseitige Gefährdungen vermeiden. Im           • Organisation z. B. der sicheren Materialanlieferung,
Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan sind diese auf-        • Vermeidung von Stolper- und Sturzgefährdungen durch
geführt. Auch der Einsatz von Fahrmischern und Beton-           z. B. sichere Verkehrswege, temporäre Grubenabde-
pumpen ist durch die Bauleitung zu koordinieren. Hierbei        ckungen,
ist die Abstimmung von                                        • Errichtung und Erhaltung der Absturzsicherung an hoch-
• Bauleiterpersonal oder dessen Vertretung auf der              gelegenen Arbeitsplätzen,
  ­Baustelle,                                                 • geeignete Arbeitsmittel zum Erreichen von hochgele­
• Einsatzleiterpersonal der Fahrmischer und Betonpumpen,        genen Arbeitsplätzen, z. B. Treppen, Aufzüge oder
• Fahrerpersonal und Maschinistinnen oder Maschinisten          Transportbühnen,
notwendig. Sie haben ihre jeweilige Verantwortung gewis-      • Ausreichende Arbeitsplatzbeleuchtung,
senhaft wahrzunehmen.                                         • Maßnahmen zur Sicherung elektrischer Freileitungen.

Verantwortung auf der Baustelle                               Verantwortung der Einsatzleitung / Disposition
Die Verantwortlichkeiten auf der Baustelle hinsichtlich des   des Transportbetonwerkes bzw. Pumpendienstes
Einsatzes von Fahrmischern und Betonpumpen betreffen          Für die Planung des Fahrmischer- und Betonpumpen-­
eine Reihe von Beteiligten auf dem Bau. Hierbei sind die      Einsatzes müssen sich die Einsatzleitung der Fahrmischer
Bauleitung und die Bauaufsicht besonders betroffen. Mög-      und/oder Betonpumpen und Baustelle rechtzeitig über
lichkeiten, Mängel an Baustelleneinrichtungen und dem         den Auftrag und die Einsatzbedingungen auf der Baustel-
Baustellenbetrieb zu melden, sind festzulegen.                le abstimmen. Mit diesen Informationen ist das Fahrper-
                                                              sonal von Fahrmischern und Betonpumpen rechtzeitig zu
Die Unternehmerin oder der Unternehmer eines Bauunter-        beauftragen. Es ist zu gewährleisten, dass die Aufträge
nehmens muss für die Beaufsichtigung der Arbeiten auf         sicherheitsgerecht und reibungslos abgearbeitet werden
der Baustelle weisungsbefugte, fachlich geeignete Per­        können.
sonen (Aufsichtführende) einsetzen. Aufgabe der auf-
sichtführenden Person ist es unter anderem, die Arbeiten      Fahrmischer und Betonpumpen müssen sich in einem
zu beaufsichtigen und für die sicherheitsgerechte Aus­        einwandfreien und sicherheitsgerechten Zustand be­
führung zu sorgen. Können Beschäftigte festgestellte          finden. Hierzu gehört die Organisation von ­regelmäßigen
­sicherheitstechnische Mängel nicht selbst beseitigen,        Instandhaltungen und Prüfungen an Fahrmischern und
 sind diese Mängel der bzw. dem Aufsichtsführenden un-        Betonpumpen durch vom Unternehmen beauftragte
 verzüglich mitzuteilen und die Arbeiten ggf. einzustellen.   ­Personen.

Die Unternehmerin oder der Unternehmer des Bauunter-          Die Unternehmerin oder der Unternehmer hat dafür Sorge
nehmens hat für die Baustelleneinrichtung und einen           zu tragen, dass die für den Einsatz im öffentlichen Verkehr
sicheren Baustellenbetrieb zu sorgen. Wichtige Baustel-       vorgesehenen Fahrmischer und Betonpumpen sich in
leneinrichtungen für den Einsatz von Fahrmischern und         einem vorschriftsmäßigen Zustand gemäß der StVO be-
Betonpumpen sind z. B.:                                       finden.
• Zuweisung von sicheren Aufstellflächen unter Berück-
  sichtigung der Tragfähigkeit des Untergrundes und Ein-      Die Unternehmerin oder der Unternehmer hat die zum
  haltung der Sicherheitsabstände zu Baugruben und zu         Führen der Fahrmischer und Betonpumpen beauftragten
  Bauwerken.                                                  Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig zu kontrol-
• Beantragung der verkehrsrechtlichen Anordnung für           lieren, ob sie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für
  die Aufstellung von Fahrmischern und Betonpumpen            das jeweilige Fahrzeug sind.
  im öffentlichen Verkehrsraum, z. B. beim Tiefbauamt,
  ­Ordnungsamt und deren Einhaltung.                          Das Fahrpersonal von Fahrmischern und Autobetonpum-
• Wirksame Absperrung der Baustelle, um Arbeitsberei-         pen muss ausreichende fachliche und sprachliche Kennt-
   che vom öffentlichen Straßenverkehr zu trennen und um      nisse zum Führen der Fahrzeuge besitzen und regelmäßig
   Unbefugten den Zugang zu verwehren.                        unterwiesen werden.

12
Grundlagen für den Arbeitsschutz

Die Inhalte einer Qualifikation für das Fahrpersonal      Maschinensicherheit bei der Anschaffung und
von Betonpumpen (Betonpumpenmaschinistin oder             dem Betrieb von Fahrmischern und Betonpumpen
Betonpumpenmaschinist) sind in der DGUV Infor-            Die Betreiber von Betonpumpen und Fahrmischern
mation 213-020 „Auswahl und Qualifizierung von Perso-     müssen ebenfalls die Einhaltung der europäischen
nen zum Führen von Autobetonpumpen“ umfangreich           Maschinenrichtlinie und Betriebssicherheitsverord-
beschrieben.                                              nung beachten. Hieran orientiert sich z. B. auch die
                                                          DIN EN 12001:2012-11 „Förder-, Spritz- und Verteilmaschi-
Verantwortung der Fahrerinnen oder Fahrer von             nen für Beton und Mörtel – Sicherheitsanforderungen“.
Fahrmischern und Betonpumpenmaschinistinnen               Im Folgenden werden einige Punkte genannt, die für die
oder Betonpumpenmaschinisten                              Branche von Bedeutung sind.
Das Fahrpersonal von Fahrmischern und Betonpumpen
muss die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung     Was ist die Maschinenrichtlinie?
tragen.                                                   Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG legt für neue Ma-
                                                          schinen einen umfassenden Katalog von Anforderungen
Das Fahrpersonal ist für die bestimmungsgemäße Verwen-    fest, wie eine Maschine gebaut sein muss, damit sie die
dung des Fahrmischers und der Betonpumpe verantwort-      Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet.
lich. Hierzu gehören z. B. die Kontrolle des Fahrzeuges   Sie richtet sich zwar in erster Linie an Herstellerfirmen von
vor Schichtbeginn, das Verhalten beim Fahren im öffent-   Maschinen, dennoch ist ein Grundlagenwissen da­rüber
lichen Straßenverkehr, die Absprache mit der Bauleitung   für Sie als Betreiberin oder Betreiber genauso wichtig.
vor Ort über die Zufahrt, den Aufstellort und sicheren    Beispielsweise sollten Sie wissen, unter welchen Umstän-
Pumpbetrieb, den sicheren Aufbau der Betonpumpe, die      den Herstellerpflichten auf Sie zukommen können, was
Erhaltung des sicherheitsgerechten Zustandes von Fahr-    eine Maschine von einer unvollständigen Maschine unter-
mischer und Betonpumpe. Kann das Fahrpersonal eines       scheidet und welche Pflichten ein Hersteller gegenüber
Fahrmischers oder einer Betonpumpe einen festgestellten   Ihnen als Käuferin oder als Käufer hat. In den folgenden
Mangel nicht selbst beheben, muss es diesen seinem Vor-   Fragen und deren Beantwortung zur Maschinenrichtlinie
gesetzten (i. d. R. Disponentin oder Disponent) melden.   erhalten Sie dazu wertvolle Informationen.

Sorgen Sie dafür, dass das Fahrpersonal von Fahrmi-       Worauf müssen Sie bei Lieferung einer Maschine
schern und Autobetonpumpen folgende gültige Doku-         achten?
mente für das jeweilige Fahrzeug mitführt:                Überprüfen Sie vor der Inbetriebnahme einer neuen Ma-
• Fahrmischer und Fahrmischer-Betonpumpe:                 schine, ob die Herstellerfirma ihren Pflichten nachge­
  – Führerschein mit eingetragener Schlüsselziffer 95     kommen ist, Ihnen sowohl eine EG-Konformitätserklärung
  – Zulassungsbescheinigung I                             als auch eine Betriebsanleitung in deutscher Sprache zur
  – Nachweis der Lenk- und Ruhezeiten (Fahrerkarte)       Verfügung zu stellen und ob die CE-Kennzeichnung an der
  – Betriebsanleitungen                                   Maschine angebracht ist.

•   Betonpumpe:                                           Was ist eine wesentliche Veränderung?
    – Führerschein                                        Wenn Sie eine Veränderung an einer Maschine vorneh-
    – Zulassungsbescheinigung I                           men (zum Beispiel Leistungsänderung, Funktionsän-
    – ggf. Genehmigung wegen Überschreitung zulässiger    derung, Sicherheitstechnik, Austausch sicherheitsre-
      Achslast oder Gesamtlast oder Gesamtlänge           levanter Anlagenteile), müssen Sie nach § 10 Absatz 5
    – Betriebsanleitung                                   der Betriebssicherheitsverordnung beurteilen, ob diese
                                                          Änderung wesentlich ist, und Ihr Ergebnis dokumentie-
                                                          ren. Denn eine Maschine, die gegenüber ihrem ursprüng-
                                                          lichen Zustand wesentlich verändert wird, wird als neue
                                                          Maschine angesehen. Wenn Sie also eine wesentliche
                                                          Veränderung an einer Maschine vornehmen, werden Sie
                                                          somit zum Hersteller der Maschine und müssen die Her-
                                                          stellerpflichten nach Maschinenrichtlinie übernehmen.

                                                                                                                       13
Grundlagen für den Arbeitsschutz

Als ­Folge daraus müssen Sie als neuer Hersteller die Ma-   Was ist bei der Beschaffung und Inbetriebnahme
schine unabhängig von ihrem ursprünglichen Baujahr auf      neuer Maschinen zu beachten?
das Sicherheitsniveau der aktuellen Maschinenrichtlinie     Nach der Betriebssicherheitsverordnung dürfen Sie als
nachrüsten. Der Austausch von Bauteilen der Maschine        Unternehmerin oder Unternehmer nur Arbeitsmittel zur
durch identische Bauteile oder Bauteile mit identischer     Verfügung stellen und verwenden lassen, die sicher sind
Funktion und identischem Sicherheitsniveau sowie der        und den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen. Für
Einbau von Schutzeinrichtungen, die zu einer Erhöhung       die Beschaffung neuer Maschinen bedeutet das, dass
des Sicherheitsniveaus der Maschine führen und die dar-     diese nach der europäischen Maschinenrichtlinie gebaut
über hinaus keine zusätzlichen Funktionen ermöglichen,      sind und über eine EG-Konformitätserklärung und CE-
werden nicht als wesentliche Veränderung angesehen.         Kennzeichnung verfügen müssen. Vor der Inbetriebnahme
                                                            der Maschine müssen Sie in einer Gefährdungsbeurtei-
Zur Bewertung und Dokumentation von Veränderungen           lung das Sicherheitskonzept und die Schutzeinrichtungen
an Maschinen bietet die BG RCI eine Arbeitshilfe in Form    systematisch bewerten und eine Prüfung vor Erst-Inbe-
einer interaktiven PDF-Datei.                               triebnahme der Maschine vornehmen. Aus dem Ergebnis
                                                            der Gefährdungsbeurteilung und den Vorgaben des Her-
Was ist bei der Inbetriebnahme von Gebraucht-               stellers haben Sie als Betreiberin oder Betreiber die Fris-
maschinen zu beachten?                                      ten für die wiederkehrenden Prüfungen gemäß § 14 Abs. 2
Sie dürfen nur sichere Gebrauchtmaschinen zur Verfü-        BetrSichV festzulegen und zu dokumentieren. Um falsche
gung stellen und verwenden lassen. Daher sind Sie nach      Beschaffungsentscheidungen zu vermeiden, sollten Sie
der Betriebssicherheitsverordnung dazu verpflichtet, für    die Gefährdungsbeurteilung in den Beschaffungsprozess
Gebrauchtmaschinen vor der ersten Verwendung im Be-         integrieren.
trieb eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und die
Maschine auf Sicherheit nach dem Stand der Technik zu
überprüfen. Ergreifen Sie ggf. zusätzliche Maßnahmen,
um die sichere Verwendung der Maschine zu gewährleis-
ten. Diese Schutzmaßnahmen sind in dieser Branchenre-
gel im Wesentlichen beschrieben. Einen „Bestandschutz“
gibt es nicht.

14
3         Arbeitsplätze und Tätigkeiten: ­
          Gefährdungen und Maßnahmen

Auf den nachfolgenden Seiten wird das Prinzip verfolgt, die wesentlichen
­Gefährdungen und Maßnahmen auf einen Blick zu erfassen:
    Die Arbeitsplätze und Tätigkeiten bei dem Betrieb von Fahrmischern und
 ­Betonpumpen werden benannt. Diese Informationen unterstützen Sie
  ­dabei, eine­­Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, diese zu aktualisieren
   ­sowie die Unter­weisung Ihrer Beschäftigten durchzuführen.

Der Transport von Frischbeton im Straßenverkehr, aber          Der Einsatz der Fahrmischer und Betonpumpen auf der
auch die Entladung und das Einbringen des Betons mit-          Baustelle ist immer im Zusammenhang mit anderen Unter-
tels Betonpumpen auf der Baustelle sind in einem stän-         nehmen zu sehen. Dies bedeutet, dass die Betonpumpen-
digen Wandel. Der Anspruch der Kunden an die Frisch-           unternehmen die Bauleitung über die beim Betrieb von
betonlieferanten, insbesondere an das Fahrpersonal             Betonpumpen und Fahrmischern entstehenden Gefähr-
des Mischfahrzeugs und die ­Betonpumpenmaschinistin            dungen informieren müssen. Die Bauleitung hat diesbe-
oder den Betonpumpenmaschinisten, wird immer ­höher.           züglich für eine Unterweisung aller Beteiligten zu sorgen.
Durch zunehmenden Straßenverkehr sowie den Zeit-
und Arbeitsdruck auf der Baustelle steigen vielerorts
die psychischen Belastungen und Anforderungen für
die Beschäftigten.

Was erwartet Sie auf den folgenden Seiten?
In diesem dritten Teil der Branchenregel ­„Betonindustrie“
wird auf den Betrieb von Betonpumpen und ­Fahrmischern
eingegangen. Dazu zählt die Betrachtung der Fahrmi-
scher, die den Frischbeton transportieren, sowohl im Stra-
ßenverkehr als auch auf der Baustelle. Gleiches gilt für die
Betonpumpen im öffentlichen Straßenverkehr und beim
Pumpvorgang auf der Baustelle. Wir weisen auf die we-
sentlichen Gefährdungen an den typischen Arbeitsplätzen
und Tätigkeiten beim Betrieb der Fahrmischer und Beton-
pumpen hin und zeigen geeignete Maßnahmen zu deren
Minimierung oder Beseitigung auf. Alle Arbeitsplätze und
Tätigkeiten mit Fahrmischern im Transportbetonwerk wur-
den in Teil 2: „Herstellung von Frischbeton“ behandelt.

Diese Branchenregel wird nicht alle in Ihrem Unterneh-
men auftretenden Gefährdungen vollständig erfassen
können. Auch kann sie eine individuell auf die Arbeits-
plätze in Ihrem Betrieb erstellte Gefährdungsbeurteilung
nicht ersetzen. Die Informationen auf den folgenden Sei-
ten sollen Ihnen eine praxisnahe Grundlage geben, um
die Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, zu aktualisieren      Abb. 1	Brückenbaustelle mit Betonpumpen­einsatz und
und die Unterweisung Ihrer Beschäftigten durchzuführen.                Frischbetonversorgung durch Fahrmischer

                                                                                                                       15
3.1        Organisation des Einsatzes

Um einen sicheren Einsatz einer Betonpumpe und eines Fahrmischers zu gewähr-
leisten, müssen im Vorfeld des Einsatzes Informationen durch den Betreiber ein-
geholt und an alle beteiligten Personen auf Seiten des Betonpumpenbetreibers
weitergeleitet werden. Für einen sicheren Einsatz der Betonpumpe sind neben den
reinen Auftragsdaten vor allem auch baustellenspezifische Informationen nötig.

        Rechtliche Grundlagen                                      Gefährdungen

 •   Betriebssicherheitsverordnung                          Psychische Fehlbelastungen durch organisatorische
 •   Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)                         ­Mängel:
 •   Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonal­           • zu hohe Arbeitsbelastung durch zu hohe Informations-
     gesetzes (Fahrpersonalverordnung)                         dichte
 •   DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“                        • kein ausreichender Informationsfluss oder falsche
 •   DGUV Vorschrift 70 bzw. 71 „Fahrzeuge“                    ­Informationen über die Bedingungen am Einsatzort
                                                             • keine Festlegungen über den Umfang der benötigten
                                                                Informationen
                                                             • keine ausreichende Qualifizierung der Mitarbeiterinnen
        Weitere Informationen                                   oder Mitarbeiter (z. B. Sprachbarrieren, nicht ausrei-
                                                               chende Ein-, Unterweisung und Einarbeitung)
 •   DGUV Information 213-020 „Auswahl und Qualifi­          • täglich variierende Arbeitszeiten
     zierung von Personen zum Führen von Autobeton-          • Zeitdruck, z. B. aufgrund unvorhergesehener Verkehrs-
     pumpen“                                                    verhältnisse, begrenzte Verarbeitungsdauer des Frisch-
 •   Betriebsanleitungen der jeweiligen Herstellerfirma         betons, mehrere Baustellen am Tag
 •   Merkblatt der BG RCI/BG BAU für den Einsatz von         • Fremdbestimmtheit der Arbeitszeit, z. B. durch Arbeits-
     Betonpumpen                                                tempo der Baustelle und Störungen im Betonierablauf
 •   Sicherheitscheckliste „Betonpumpen auf der Bau-         • Fehler im Bestellprozess müssen von der Fahrmischer-
     stelle“ des Bundesverbandes der Deutschen Trans-           fahrerin oder dem Fahrmischerfahrer, der Betonpum-
     portbetonindustrie e. V. (BTB)                             penmaschinistin oder dem Betonpumpenmaschinisten
 •   DIN EN ISO 10075-1:2018-01 Ergonomische Grund­             auf der Baustelle korrigiert werden und unterliegen da-
     lagen bezüglich psychischer Arbeitsbelastung –             bei hohem Entscheidungsdruck über die Ausführbarkeit
     Teil 1: Allgemeine Aspekte und Konzepte und Begriffe       des Auftrages.
     (ISO 10075-1:2017); Deutsche Fassung EN ISO 10075-
     1:2017                                                 Diese Gefährdung können Sie z. B durch folgende Maß-
                                                            nahmen reduzieren:

                                                                   Maßnahmen

                                                            Für die Betonpumpenbetreiber:
                                                            • Organisieren Sie, dass alle benötigten Informationen
                                                              vor dem Einsatz allen beteiligten Mitarbeiterinnen und
                                                              Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden.
                                                            • Fordern Sie von der Auftraggeberin oder vom Auftragge-
                                                              ber einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf für die Ein-
                                                              satzplanung ein.

16
Arbeitsplätze und Tätigkeiten: ­Gefährdungen und Maßnahmen

•   Stellen Sie sicher, dass die für einen sicheren Beton-          können Größtkorn und Stahlfasern die Pumpfähigkeit
    pumpeneinsatz benötigten Informationen von der                  einschränken). Ferner sind spezielle Betonrezepturen
    Auftraggeberin oder vom Auftraggeber während des                (selbstverdichtender Beton, Leicht- und Schwerbeton)
    Bestellvorgangs eingeholt werden. Notwendige baustel-           oft nur unter Durchführung besonderer Maßnahmen
    lenrelevante Daten zum sicheren Pumpen sind u. a.:              pumpbar.
    – Beschaffenheit der öffentlichen Zufahrtswege und der      •   Stellen Sie sicher, dass seitens der Auftraggeberin oder
      Verkehrswege auf der Baustelle (Höhe, Breite, Trag-           des Auftraggebers
      fähigkeit des Untergrundes, Brückenlasten, Ordnung            – Einweisungspersonal zur Verfügung gestellt wird, das
      und Sauberkeit des Untergrunds)                                  auf der Baustelle das Rangieren der Fahrzeuge regelt,
    – Beschaffenheit des Untergrunds am Aufstellort                 – eine Reinigungsmöglichkeit und ein Entsorgungsort
      - ausreichend große und ebene Fläche                             für Restbeton aus der Betonpumpe zur Verfügung ge-
      - Tragfähigkeit entsprechend der maximal auftreten-              stellt werden.
         den Eckstützkräfte und der eingesetzten Lastvertei-    •   Beachten Sie die zum geplanten Einsatz herrschenden
         lungsmittel                                                klimatischen Einflüsse wie Temperatur (Einfrieren, Stopfer-
      - Abstände zu Gruben, Verbauen                                neigung) sowie Wind, Sturm, Gewitter, Schnee und Eis.
      - evtl. vorhandene freihängende Leitungen                 •   Qualifizieren Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
•   Klären Sie im Vorfeld, ob ein Aufstellen im öffentlichen        gemäß der DGUV Information 213-020.
    Verkehrsraum notwendig ist und weisen Sie die auftrag-      •   Legen Sie interne Arbeitsanweisungen für einen siche-
    gebende Person darauf hin, dass sie die entsprechen-            ren Pumpbetrieb fest und unterweisen Sie Ihre Mitarbei-
    den Genehmigungen einholen muss.                                terinnen und Mitarbeiter dahingehend.
•   Erfragen Sie, ob spezielles Zubehör (z. B. Schlauchver-     •   Qualifizieren Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
    längerungen, Rundverteiler) benötigt wird und weisen            so, dass auftretende Sprachbarrieren überwunden wer-
    Sie die Auftraggeberin oder den Auftraggeber auf die            den.
    evtl. benötigte Anpumpmischung hin.                         •   Überprüfen und dokumentieren Sie die Einweisung und
•   Weisen Sie die Auftraggeberin oder den Auftraggeber             Ausbildung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in
    darauf hin, dass alle zu treffenden vorbereitenden Maß-         regelmäßigen Abständen durch geeignete Mittel und
    nahmen für einen sicheren Einsatz der Betonpumpe auf            Methoden.
    der Baustelle der oder dem Verantwortlichen der Bau-        •   Organisieren Sie den Einsatz von Betonpumpen so,
    stelle obliegen.                                                dass eine psychische Fehlbeanspruchung des Fahrper-
•   Weisen Sie die Auftraggeberin oder den Auftraggeber             sonals vermieden wird.
    auf die für die jeweilige Einbausituation notwendige        •   Stellen Sie jeder Fahrerin und jedem Fahrer die benötig-
    Pumpfähigkeit des von ihm bestellten Betons hin (z. B.          te und geeignete Schutzausrüstung zur Verfügung.

                                Unternehmer/
                                Unternehmerin

                                                      Fahrer/Fahrerin                            usw.

                                                                              Diponent/
                                                                             Disponentin

Abb. 2      Zusammenarbeit aller Betroffenen für den Einsatz von Betonpumpen und Fahrmischern

                                                                                                                                 17
Arbeitsplätze und Tätigkeiten: ­Gefährdungen und Maßnahmen

                                  Abb. 3
         Gute Organisation des Einsatzes
       von ­Betonpumpe und Fahrmischer
                        auf der Baustelle

Maßnahmen für die Fahrmischerbetreiberin oder                       Maßnahmen für einen sicheren Einsatz des Fahr­
den Fahrmischerbetreiber:                                           mischers auf der Baustelle der oder dem Verantwort-
• Organisieren Sie, dass alle benötigten Informationen              lichen der Baustelle obliegen.
  vor dem Einsatz allen beteiligten Mitarbeiterinnen und         – Stellen Sie sicher, dass seitens der Auftraggeberin
  Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden.                       oder des Auftraggebers
• Fordern Sie von der Auftraggeberin oder vom Auftrag­              - geeignetes Einweisungspersonal zur Verfügung
  geber einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf für die                 ­gestellt wird, das auf der Baustelle das Rangieren
  Einsatzplanung ein.                                                   der Fahrzeuge regelt,
• Stellen Sie sicher, dass die für einen sicheren Fahr­             - eine Reinigungsmöglichkeit und ggf. ein Entsor-
  mischereinsatz benötigten Informationen von der Auf-                  gungsort für Restbeton aus dem Fahrmischer zur
  traggeberin oder vom Auftraggeber beim Bestellvorgang                 Verfügung gestellt werden.
  eingeholt werden. Notwendige baustellenrelevante           •   Weisen Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die
  Daten für den sicheren Einsatz des Fahrmischers sind:          Bedienung der Fahrmischer ein und unterweisen Sie
  – Beschaffenheit der öffentlichen Zufahrtswege und der         diese regelmäßig.
     Verkehrswege auf der Baustelle (Höhe, Breite, Trag-     •   Legen Sie interne Arbeitsanweisungen für einen siche-
     fähigkeit des Untergrundes, Brückenlasten, Ordnung          ren Fahrmischerbetrieb fest und unterweisen Sie Ihre
     und Sauberkeit des Untergrunds)                             Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dahingehend.
  – Beschaffenheit des Untergrunds am Aufstellort            •   Qualifizieren Sie Ihre Mitarbeiterinnen und ­Mitarbeiter
    - ausreichend tragfähige, große und ebene Fläche             so, dass auftretende Sprachbarrieren überwunden
    - Abstände zu Gruben, Verbauen                               ­werden.
    - evtl. vorhandene freihängende Leitungen                •    Überprüfen und dokumentieren Sie die Einweisung und
  – Klären Sie im Vorfeld, ob ein Entladen im öffentli-           Ausbildung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in
     chen Verkehrsraum notwendig ist und weisen Sie               regelmäßigen Abständen durch geeignete Mittel und
    die ­auftraggebende Person darauf hin, dass sie die           Methoden.
    ­entsprechenden Genehmigungen einholen muss.             •    Der Einsatz von Fahrmischern ist so zu organisieren,
  – Erfragen Sie, ob spezielles Zubehör (z. B. zusätzliche        dass eine psychische Fehlbeanspruchung des Fahr­
     Schurre, Rohrentladung) benötigt wird.                       personals vermieden wird.
  – Weisen Sie die Auftraggeberin oder den Auftraggeber      •    Stellen Sie jeder Fahrerin und jedem Fahrer die benötig-
     darauf hin, dass alle zu treffenden vorbe­reitenden          te und geeignete Schutzausrüstung zur Verfügung.

18
Sie können auch lesen