Null Unfall, null Ausfall - kein Zufall! - Der schnelle Check für sichere und gesunde Arbeit in Ihrem Floristik-Geschäft Handle sicher, bleib ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Null Unfall, null Ausfall – kein Zufall! Der schnelle Check für sichere und gesunde Arbeit in Ihrem Floristik-Geschäft Handle sicher, bleib gesund.
Gesundheitsrisiken auf null bringen? Handeln Sie jetzt! Mit der Leitung Ihres Floristik-Betriebs tragen Sie Verantwortung für sich, Ihre Beschäftigten und Ihren dauerhaften Unternehmenserfolg. Gesundheit und Sicherheit sind dabei entscheidende Faktoren. Als Ihre Berufsgenossenschaft wollen wir es Ihnen einfacher machen, Unfälle und Berufskrankheiten auf null zu bringen. Legen Sie los! Durch diesen Check erhalten Sie viele Anregungen, um Maßnahmen gegen ty- pische Gefährdungen in Ihrem Betrieb zu ergreifen. Nutzen Sie das Feld „Haben Sie alle Gefährdungen berücksichtigt?“, wenn Sie mehr notieren möchten. Füllen Sie den Check aus und beziehen Sie die Erfahrungen Ihrer Beschäftigten mit ein. Mit Datum und Unterschrift zeigen Sie, dass sichere und gesunde Ar- beitsplätze für Sie ein aktuelles Thema sind und Sie sich in Ihrem Betrieb aktiv dafür einsetzen. Ihre BGHW PS: Dieser schnelle Check ist immer eine Momentaufnahme. Halten Sie diesen Check aktuell – Sicherheit und Gesundheit aller profitieren davon.
Nein Maßnahme Verbesserung Verletzungen durch Werkzeuge, Hand- Ja lungs- erledigt Arbeitsmittel oder Materialien bedarf was wer Ja Nein am Nutzen Sie geeignete Werkzeuge, wie z. B. zusammen- klappbare Floristenmesser, Entdornmesser? Werden Schneidewerkzeuge nach Gebrauch gesichert und in geeigneten Ablagen abgelegt? Werden nicht zerbrechliche Vasen und Übertöpfe zur Warenpräsentation eingesetzt? Nutzen Sie geeignete Abfallbehälter für spitze, scharf- kantige Gegenstände, wie z. B. Bindedrähte oder Glas- scherben? Tragen Sie geeignete Schutzhandschuhe gegen Schnitt- und Stichverletzungen? Decken Sie die Messerwelle an der Entdornmaschine bei Nichtbenutzung ab? Wird die Tragfähigkeit von Regalen eingehalten? Sind Warenstapel gegen Umkippen gesichert? Werden Regale gegen Umkippen gesichert, z. B. durch Befestigung an der Wand oder Verstrebung der Regale? Haben Sie alle Gefährdungen berücksichtigt? Nein Maßnahme Verbesserung Hand- Hautgefährdungen Ja lungs- erledigt bedarf was wer Ja Nein am Werden Schutzhandschuhe gegen mechanische Gefähr- dungen und zum Schutz vor starker Verschmutzung der Hände, z. B. durch Harz, bereitgestellt und genutzt? Werden geeignete Schutzhandschuhe für Reinigungs- arbeiten sowie beim Umgang mit nassen und feuchten Pflanzen zur Verfügung gestellt und genutzt? Werden geeignete Hautschutzmittel bereitgestellt und benutzt für den Fall, dass Handschuhe für bestimmte Tätigkeiten nicht verwendet werden können? Wird eine schonende Hautreinigung ermöglicht? Hierzu reichen milde Hautreinigungsmittel, zum Beispiel pH-haut- neutrale Syndets aus, wenn Schutzhandschuhe oder Hautschutz- mittel benutzt werden! Reibemittel- oder lösungsmittelhaltige Reinigungsmittel sollten, wenn überhaupt, nur am Arbeitsende zum Einsatz kommen. Auf die Verwendung von Bürsten verzichten! Werden rückfettende Hautpflegemittel bereitgestellt und benutzt? Besteht ausreichender Impfschutz zur Vermeidung von Infekti- onen bei Hautverletzungen, insbesondere bei Tetanus? Sind die wesentlichen Gefährdungen und Schutzmaßnah- men zum Hautschutz in einer Betriebsanweisung zusam- mengefasst und die Beschäftigten darüber informiert? Haben Sie alle Gefährdungen berücksichtigt?
Gefährdungen durch Produkte, die Gefahrstoffe Nein Maßnahme Verbesserung Hand- enthalten, z. B. Sprays, Reinigungsmittel, Ja lungs- erledigt Schädlingsbekämpfungsmittel bedarf was wer Ja Nein am Sind die im Betrieb eingesetzten Gefahrstoffe in einer Liste zusammengefasst? Liegen die Sicherheitsdatenblätter vom Hersteller / Lieferanten vor? Werden Produkte durch ungefährliche oder weniger gefährliche ersetzt? Werden für Gefahrstoffe geeignete und passende per- sönliche Schutzausrüstungen, z. B. Schutzhandschuhe, Schutzbrille zur Verfügung gestellt und genutzt? Ist sichergestellt, dass Gefahrstoffe nicht in Lebensmit- tel- und Trinkgefäßen aufbewahrt werden? Sind die wesentlichen Gefährdungen und Schutzmaß- nahmen zum Thema Gefahrstoffe in einer Betriebs- anweisung zusammengefasst und die Beschäftigten informiert? Haben Sie alle Gefährdungen berücksichtigt? Nein Maßnahme Verbesserung Hand- Gefährdungen durch Stolpern, Rutschen, Stürzen Ja lungs- erledigt bedarf was wer Ja Nein am Werden Verkehrswege frei gehalten? Sind die Verkehrswege sicher, d. h. frei von Löchern, ausgebrochenen Fliesen, Stolperstellen und herumlie- genden Verlängerungskabeln? Sind mögliche Stolperstellen, wie z. B. Türschwellen, beseitigt oder abgeschrägt? Werden Pflanzenabfälle und Verschmutzungen zeitnah beseitigt? Werden Fußböden trocken gehalten? Werden geeignete Schuhe getragen, die fest am Fuß sitzen und flache Absätze haben? Haben Sie alle Gefährdungen berücksichtigt? Nein Maßnahme Verbesserung Hand- Gefährdungen durch Absturz Ja lungs- erledigt bedarf was wer Ja Nein am Werden geeignete Leitern und Tritte in ausreichender Zahl bereitgestellt und sicher benutzt? Werden schadhafte Leitern und Tritte sofort der Benut- zung entzogen und durch neue ersetzt? Ist sichergestellt, dass ungeeignete Auftritte, z. B. Stüh- le, Eimer, Kisten, nicht als Auftritt verwendet werden? Haben Sie alle Gefährdungen berücksichtigt?
Nein Maßnahme Verbesserung Gefährdungen durch ungünstiges Raumklima und Hand- Ja lungs- erledigt unzureichende Beleuchtung bedarf was wer Ja Nein am Ist das Raumklima für Ihre Beschäftigten angenehm? Wird Zugluft wirksam verhindert? Sind die Arbeitsplätze ausreichend hell beleuchtet? Haben Sie alle Gefährdungen berücksichtigt? Nein Maßnahme Verbesserung Hand- Körperliche Belastung / Arbeitsschwere Ja lungs- erledigt bedarf was wer Ja Nein am Werden geeignete Transportmittel zur Verfügung gestellt? Werden schwere Gegenstände zu zweit transportiert? Haben Sie alle Gefährdungen berücksichtigt? Nein Maßnahme Verbesserung Hand- Umgang mit Zahlungsmitteln Ja lungs- erledigt bedarf was wer Ja Nein am Wird der Bargeldbestand regelmäßig abgeschöpft? Die Möglichkeit zum bargeldlosen Zahlungsverkehr reduziert den Bargeldbestand in Ihrem Betrieb. Wird das Bargeld für Kunden nicht einsehbar gezählt, verwahrt und transportiert? Bargeld sollte in einem Tresor mit Zeitverschluss verwahrt werden. Überwachungseinrichtungen, wie z. B. Spiegel und Überwachungs- kameras, erhöhen die Sicherheit. Der Geldtransport sollte verdeckt, zu unterschiedlichen Zeiten auf unterschiedlichen Wegen durchge- führt werden. Ist die zeitnahe Meldung an die Berufsgenossenschaft nach einem Überfall geregelt? Sind die wesentlichen Gefährdungen und Schutzmaß- nahmen zu dem Umgang mit Zahlungsmitteln und zu dem Verhalten bei und nach Raubüberfällen in einer Betriebsanweisung zusammengefasst und die Beschäf- tigten darüber informiert? Haben Sie alle Gefährdungen berücksichtigt? Nein Maßnahme Verbesserung Hand- Gefährdungen im Straßenverkehr Ja lungs- erledigt bedarf was wer Ja Nein am Werden ausschließlich Fahrzeuge eingesetzt, die tech- nisch in Ordnung sind und deren Prüffrist nicht abgelau- fen ist? Sind Hilfsmittel für Notfälle vorhanden, wie Warnweste, Warndreieck, Verbandkasten? Ist die Ladungssicherung gewährleistet? Haben Sie alle Gefährdungen berücksichtigt?
Nein Maßnahme Verbesserung Hand- Psychische Belastung Ja lungs- erledigt bedarf was wer Ja Nein am Werden Absprachen im Team getroffen, z. B. Teambe- sprechungen? Stehen Ihren Beschäftigten die erforderlichen Informatio- nen für die Arbeitsaufgabe zur Verfügung? Ist das Arbeitspensum in der geplanten Zeit gut zu bewäl- tigen? Wird auf die Einhaltung der Arbeitspausen geachtet? Sind die Verantwortlichkeiten Ihrer Beschäftigten abgegrenzt und die Befugnisse verlässlich festgelegt? Können Ihre Beschäftigten Einfluss nehmen auf die Reihenfolge einzelner Arbeitsschritte? Ist eine ausreichende Unterstützung im Falle von Problemsituationen im Kundenkontakt vorhanden? Gibt es ausreichend soziale Unterstützung durch Kolleginnen und Kollegen? Werden Ihre Beschäftigten durch Sie als Führungskraft unterstützt, z. B. durch nützliche Rückmeldungen und Wertschätzung? Haben Sie alle Gefährdungen berücksichtigt? Nein Maßnahme Verbesserung Gefährdungen durch unzureichende Hand- Ja lungs- erledigt Arbeitsschutzorganisation bedarf was wer Ja Nein am Werden Beschäftigte vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich über die mit der Arbeit ver- bundenen Unfall- und Gesundheitsgefährdungen und die Schutzmaßnahmen unterwiesen? Werden die Unterweisungen dokumentiert? Werden die erforderlichen Erste-Hilfe-Maßnahmen um- gesetzt? Aushang Erste-Hilfe ausfüllen und aushängen, Ersthelfer ausbilden lassen, Verbandkasten bereitstellen, Erste-Hilfe-Leistungen doku- mentieren, Notrufnummer bekannt machen, über Verhalten nach Arbeitsunfällen informieren. Werden prüfpflichtige Einrichtungen, wie z. B. elektri- sche Anlagen und Geräte, kraftbetätigte Türen und Tore, Aufzüge, regelmäßig geprüft und festgestellte Mängel beseitigt? Werden Maßnahmen zum Brandschutz umgesetzt? Feuerlöscher in ausreichender Zahl bereitstellen und prüfen lassen, Beschäftigte im Umgang mit Feuerlöschern unterweisen, Rettungs- wege und Notausgänge kennzeichnen und freihalten, Notaus- gangstüren von innen unverschlossen halten. Wird die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung gemäß DGUV-Vorschrift 2 sichergestellt? Wir empfehlen Ihnen die kostenlose Teilnahme am Fernlehrgang der BGHW für Unternehmerinnen und Unternehmer. Haben Sie alle Gefährdungen berücksichtigt?
Ein guter Anfang Nach Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maß- nahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben. Welche Maß- nahmen erforderlich sind, muss der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung ermitteln. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die festgelegten Maßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung, d. h., ob die Maßnahmen wirksam sind oder nicht, müssen doku- mentiert werden. Der Gesetzgeber hat den Betrieben einen breiten Spielraum hinsichtlich der Art und Weise, wie sie die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung erfüllen, gelassen. Dieser Check soll und kann diesen Spielraum nicht einengen und beansprucht insofern keine Rechtsverbindlichkeit. Er kann aber helfen, gezielt Probleme zu erkennen, bei der systematischen Erfassung von Gefährdungen zu unterstützen und Vorschläge für praxiserprobte Verbesserungsmaßnahmen zu machen. Sie haben den ersten Schritt mit diesem Kurzcheck gemacht? Sie möchten aber noch mehr wissen? Dann informieren Sie sich im Kompendium Arbeitsschutz über alles Wissenswerte zum Thema Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Sie möchten tiefer einsteigen in die Gefährdungsbeurteilung? In der Gefährdungsbeurteilung Online erhalten Sie wertvolle Hinweise, was im Detail zu berücksichtigen ist und können alle Ergebnisse angemessen dokumen- tieren. Sie möchten gerade zum Thema psychische Belastung noch mehr ma- chen? Dann greifen Sie auf unser PegA-Programm zurück, das Sie umfassend bei der Berücksichtigung der psychischen Faktoren in der Gefährdungsbeurteilung unterstützt. Alles ausgefüllt? Legen Sie den schnellen Check zu Ihren Unterlagen. Und bestellen Sie Ihren neuen Check gleich auf gibmirnull.de, denn Arbeitsbedingungen verändern sich. Datum .................................................................. Firma / Stempel .................................................... Unterschrift ..........................................................
Null Wissenslücken Sie wollen mehr für sichere und gesunde Arbeit in Ihrem Unternehmen tun? Besuchen Sie gibmirnull.de und bestellen Sie unsere kostenlosen Mitmachmittel. Ihre BGHW-Mitgliedsnummer genügt. Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik Direktion Mannheim Postanschrift: 68145 Mannheim www.bghw.de Bestellung: www.gibmirnull.de 1. Auflage Juni 2018 Bestell-Nr. A 310
Sie können auch lesen