Gefährdungsanalyse der Gemeinde Seewis
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Impressum Herausgeber/Auftraggeber Arbeitsgruppe Gemeinde Seewis, Schulhaus, 7235 Seewis Nina Gansner-Hemmi, Gemeindepräsidentin, Gemeinde Seewis Reto Zampatti, Vorstandsmitglied, Gesamtprojektleitung Gemeinde Seewis Gino C. Clavuot, Amt für Militär und Zivilschutz Hermi Saluz, Gemeindeschreiber, (AMZ), Schloss Haldenstein, Schlossweg 4, Gemeinde Seewis 7023 Haldenstein Hanspeter Thöny, Revierförster / LNB, Forst- und Werkamt Gemeinde Seewis Beauftragtes Büro/ Projektleitung Christoph Günthardt, Wasserwart, Forst- und tur gmbh, Promenade 129, 7260 Davos Dorf Werkamt Gemeinde Seewis Nico Muzzarelli, Kommandant, Feuerwehr Vorderprättigau Autor/Autorin Jann Castelberg, Kommandant, Zivilschutz Kathrin Niederer, Projektleitung, tur gmbh Michel Maïkoff, Schutzbautenspezialist, AWN Franziska Egloff, Sachbearbeitung, tur gmbh Markus Stadler, Gefahrenkommission, AWN Gino C. Clavuot, Gesamtprojektleitung, AMZ Gino C. Clavuot, Gesamtprojektleitung, AMZ Reto Stockmann, Bereichsleiter Elementarscha- denprävention, GVG Renato Cajöri, Bauberater Elementarschaden- prävention, GVG
Gefährdungsanalyse Gemeinde Seewis Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung........................................................................................................................ 1 Zielsetzung .......................................................................................................... 1 Integrales Risikomanagement ............................................................................. 1 Ausgangslage für die Gemeinde ......................................................................... 1 Projektorganisation .............................................................................................. 2 Vorgehen ............................................................................................................. 3 2 Kommunale Gefährdungsanalyse.................................................................................. 5 Festlegung der relevanten Gefährdungen .......................................................... 5 Methodik .............................................................................................................. 5 3 Ergebnisse für die Gemeinde ........................................................................................ 9 Relevante Gefährdungen für die Gemeinde ....................................................... 9 Situation und Interpretation der Risiken auf Gemeindegebiet .......................... 13 Defizite – Handlungsbedarf ............................................................................... 16 Controlling ......................................................................................................... 16 4 Quellenverzeichnis ....................................................................................................... 21 5 Anhang ......................................................................................................................... 22 A1 Faktenblätter ............................................................................................................... 22 A2 Excel Tool ................................................................................................................... 47 A3 Risikomatrix ................................................................................................................ 48 Abkürzungsverzeichnis AJF Amt für Jagd und Fischerei Graubünden AMZ Amt für Militär und Zivilschutz Graubünden ANU Amt für Natur und Umwelt Graubünden ARA Abwasserreinigungsanlage ASTRA Bundesamt für Strassen AWN Amt für Wald und Naturgefahren Graubünden FW Feuerwehr GEP Genereller Entwässerungsplan GFS Gemeindeführungsstab GF AG Georg Fischer AG KUfI Kontrolle und Unterhalft forstlicher Infrastruktur LNB Lokaler Naturgefahrenberater TBA Tiefbauamt des Kanton Graubündens I
Gefährdungsanalyse Gemeinde Seewis 1 Einleitung Zielsetzung Ziel der vorliegenden Studie ist es, eine umfassende Gefährdungsanalyse und somit eine Übersicht der für die Gemeinde relevanten Gefährdungen zu erarbeiten und mit Referenzszenarien zu hinterlegen, erste Massnahmen zur Reduktion der Risiken zu diskutieren und die Umsetzung der nötigen Massnahmen vor- zubereiten. Gemäss Leitfaden des Amtes für Militär und Zivilschutz (AMZ) sind folgende Hauptziele zu erreichen: 1. Festlegen der für die Gemeinde relevanten Gefährdungen 2. Erfassen von Referenzszenarien inkl. Abschätzen der Eintretenshäufigkeit und des Schadensaus- masses je relevante Gefährdung und mit Faktenblättern hinterlegen 3. Darstellen der als relevant identifizierten Gefährdungen in einer 5 x 5 Risiko-Matrix 4. Ermitteln des Handlungsbedarfs und Massnahmen evaluieren 5. Dokumentieren der erarbeiteten Ergebnisse in einem Bericht Integrales Risikomanagement Das sogenannte integrale Risikomanagement (IRM) ist das zentrale Element vieler risikoorientierter Pla- nungshilfen. Mit dem IRM soll grundsätzlich erreicht werden, dass die Risiken für die Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen möglichst tief sind. Der Begriff des integralen Risikomanagements ist definiert als ein systematischer Prozess, für eine umfassende Behandlung von Gefahren, Risiken und Massnahmen zu deren Eingrenzung. Dabei müssen alle für eine Gemeinde möglichen Gefährdungen im Risikomanage- ment berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass in einem ersten Schritt sämtliche mögliche Gefährdun- gen, seien sie durch natürliche, technische oder gesellschaftliche Einflüsse bedingt, in die Analyse einbe- zogen werden. Ausgangslage für die Gemeinde Die zunehmende Vernetzung der heutigen Gesellschaft, die steigende Abhängigkeit von kritischen Infra- strukturen, die zunehmende Dichte an ökonomischen Werten und äusseren Einflüssen wie z.B. dem Kli- mawandel, führen zu einem immer grösseren Risikopotential und im Ereignisfall zu immer höheren Schä- den bzw. zu Katastrophen und Notlagen. Die steigenden Risiken müssen mittels eines ausgewogenen Verfahrens auf ein tragbares Mass verringert werden. Die kommunale Gefährdungsanalyse ist ein zentra- les Element des integralen Risikomanagements einer Gemeinde. Die Analyse der Gefährdungen und der daraus resultierenden Risiken legt die Basis für die kontinuierliche Verbesserung des Schutzes der kom- munalen Bevölkerung. Das Bevölkerungsschutzgesetz des Kantons Graubünden (BR 630.000) hält in Art. 7 fest, dass die Gemeinden für die Vorsorge in besonderen und ausserordentlichen Lagen auf ihrem Ge- meindegebiet zuständig sind und eine kommunale Gefährdungsanalyse erstellen müssen. Gefährdungen werden dabei systematisch erfasst und deren Risiko bewertet. Integrales Risiko Management (IRM) findet als permanenter Kreislauf von Vorbeugung, Bewältigung und Regeneration statt (vgl. Abbildung 1). Die Gefährdungsanalyse mit der Risikobeurteilung steht dabei im Zentrum und bildet die Grundlage für den gesamten Prozess. 1
Gefährdungsanalyse Gemeinde Seewis Abbildung 1: Integrales Risikomanagement Projektorganisation Nachfolgende Abbildung widerspiegelt die Projektorganisation der kommunalen Gefährdungsanalyse ge- mäss Vorgabe des AMZ. Die Gesamtprojektleitung der kommunalen Gefährdungsanalyse liegt beim AMZ, die Projektleitung liegt beim beauftragten Büro. Abbildung 2: Projektorganisation 2
Gefährdungsanalyse Gemeinde Seewis Vorgehen Die Arbeitsschritte zur Erreichung der oben beschriebenen Ziele richten sich nach dem Leitfaden AMZ und sind wie folgt zu gliedern (vgl. auch Abbildung 3): 1. Kick-off Meeting mit der Arbeitsgruppe und Evaluierung der relevanten Gefährdungen 2. Grundlagen mit den Fachspezialisten erarbeiten (Referenzszenarien) 3. Workshop mit Arbeitsgruppe 4. Dokumentation der Ergebnisse in Bericht, Vernehmlassung, Vorstellung des Schlussberichtes im Rahmen der Arbeitsgruppe 5. Politischer Entscheid, Umsetzung Abbildung 3: Vorgehen Gefährdungsanalyse Kick-off Die Kick-off Veranstaltung bildet den Start der Gefährdungsanalyse. Diese wird durch die Projektleitung (PL, vgl. Abbildung 2) organisiert und ist in zwei Teile gegliedert: Allgemeine Informationen über das Pro- jekt (durch Vertreter AMZ) und Identifikation der aus Sicht der Gemeinde relevanten Gefährdungen (Ar- beitsgruppe). Als Grundlage für die Festlegung der relevanten Gefährdungen wurde eine für die Gemeinde adaptierte Version des Kataloges über mögliche Gefährdungen vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) verwendet. Der angepasste Katalog umfasst rund 50 Gefährdungen aus den Bereichen Natur, Technik und Gesellschaft. 3
Gefährdungsanalyse Gemeinde Seewis Grundlagen erarbeiten im Rahmen einer Sitzung mit der Arbeitsgruppe In einem zweiten Schritt erarbeitet die Projektleitung zusammen mit den Mitgliedern der Arbeitsgruppe Referenzszenarien für die als relevant eingestuften Gefährdungen. Zudem werden für alle definierten Re- ferenzszenarien die potenziellen Eintretenshäufigkeiten (Häufigkeit eines Ereignisses) sowie die mögli- chen Schadensausmasse im Ereignisfall abgeschätzt. Für die Abschätzung werden die im Leitfaden AMZ vorgeschriebenen fünf Stufen und deren Werte verwendet. Die Sitzung mit der Arbeitsgruppe bietet eine Plattform für einen intensiven Dialog über die für die Ge- meinde relevanten Gefährdungen und fördert den Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedern der Arbeits- gruppe. Es wird die Ausgangslage (bereits vorhandene Massnahmen, etc.) sowie ein mögliches Defizit bezüglich der einzelnen Gefährdungsbildern eruiert. Workshop Im dritten Schritt werden die als relevant beurteilten Gefährdungen sowie ihre Abschätzung in Eintretens- häufigkeit (Häufigkeit eines Ereignisses) und Schadenausmass im Gesamtbild betrachtet und nötigenfalls angepasst. Das Hauptziel des Workshops ist jedoch das Festlegen von möglichen Massnahmen (inkl. Zuordnung der Zuständigkeit und Termin), welche von den eruierten Defiziten abgeleitet werden. Für die relevanten Gefährdungen werden Faktenblätter mit einem Referenzszenario, einer Ausgangslage (bereits vorhandene Massnahmen, etc.) des Handlungsbedarfs und Massnahmenvorschläge erstellt. Dokumentation Im vierten Schritt werden die Ergebnisse der Arbeitsschritte 1 bis 3 (Kick-off Meeting, Grundlagen, Work- shop) in einem Bericht dokumentiert und zusammengefasst. Die Referenzszenarien, die grobe Herleitung und die Schätzwerte der Eintretenshäufigkeiten sowie Schadensausmasses, werden in den Faktenblättern festgehalten. Die resultierende Einschätzung bezüglich Eintretenshäufigkeit und Schadensausmass wird in einer 5 x 5 Matrix dargestellt und ermöglicht einen groben, semi-quantitativen Vergleich sämtlicher rele- vanter Gefährdungen. Der Berichtsentwurf der Projektleitung wird der Arbeitsgruppe in die Vernehmlas- sung gegeben und anschliessend bereinigt. In einer Schlusspräsentation des Berichtes bzw. der Ergeb- nisse werden letzte Änderungen diskutiert, der Bericht finalisiert und zusammen mit sämtlichen Unterlagen in digitaler Form dem Auftraggeber ausgehändigt. Politischer Entscheid Der Bericht mit den Faktenblättern ist die zentrale Grundlage des fünften Schrittes. Die Gemeinde nimmt den Bericht zur Kenntnis und beschliesst den Zuständigkeiten entsprechend die weiteren Arbeiten: Welche Massnahmen sollen bis wann umgesetzt werden? Welche Rest-Risiken sollen eingegangen werden etc.? Es liegt in der Eigenverantwortung der Gemeinde, die Massnahmen - innerhalb der gesetzlichen Vorgaben - zu priorisieren, umzusetzen und zu kontrollieren. 4
Gefährdungsanalyse Gemeinde Seewis 2 Kommunale Gefährdungsanalyse Festlegung der relevanten Gefährdungen Im Fokus der kommunalen Gefährdungsanalyse stehen nicht Alltagsereignisse. Ereignisse werden dann für die Gemeinde als relevant eingestuft, wenn sie zu einer besonderen oder gar ausserordentlichen Lage in der Gemeinde führen. Die Quelle des Ereignisses kann sich sowohl auf Gemeindegebiet, wie auch ausserhalb befinden. Damit eine Gefährdung für die Gemeinde als relevant eingestuft wird, wurden fol- gende Kriterien festgelegt: Grosse Teile der Wohnbevölkerung und deren Lebensgrundlagen sind massgeblich und nachhaltig beeinträchtigt oder beschädigt und / oder Die Organisationen des Bevölkerungsschutzes der Gemeinde sind stark gefordert oder teilweise gar überfordert. D.h. es wird zur Bewältigung des Ereignisses zusätzliche Hilfe von aussen benötigt. In der Regel kommt der Gemeindeführungsstab zur Bewältigung eines solchen Ereignisses zum Einsatz. Wird eine Gefährdung als nicht relevant für die Gemeinde eingestuft, heisst das aber nicht, dass diese auf Gemeindegebiet nicht doch auftreten kann. Das Ereignis kann in diesem Falle vielleicht lokal eng begrenzt auf ein Gebäude oder es kann vom Forstbetrieb oder der Feuerwehr lokal bekämpft werden (normale Lage). Für die Gemeinde zeigen die Gefahrenkarten und die darauf basierenden Gefahrenzonen des Kan- tons mögliche Gefährdungen infolge Wasser, Sturz, Rutschung und Lawine auf. Neben diesen durch Na- turgefahren bedingten Ereignissen, können aber auch technik- und gesellschaftsbedingte Gefährdungen die Lebensgrundlagen in der Gemeinde negativ beeinträchtigen. Methodik Das Risiko Mathematisch vereinfacht ausgedrückt, ist das Risiko einer betrachteten Gefährdung (Unwetter, Ausfall Stromversorgung, …) als das nachfolgende Produkt zu verstehen: = , wobei R = Risiko, h = Eintretenshäufigkeit und A = Schadensausmass ist. Referenzszenarien Damit die Häufigkeit eines Ereignisses und das damit verbundene Schadensausmass anschaulicher und einheitlicher eingeschätzt werden kann, wurden zu allen relevanten Gefährdungen sog. Referenzszenarien entwickelt. Referenzszenarien sind beispielhafte Ereignisabläufe, welche möglichst plausibel beschreiben, wie sich die relevanten Gefährdungen abspielen könnten. 5
Gefährdungsanalyse Gemeinde Seewis Häufigkeit des Ereignisses (Eintretenshäufigkeit) Für jede Gefährdung wurde die Eintretenshäufigkeit abgeschätzt. Diese Angabe beschreibt, wie oft ein Ereignis pro Zeiteinheit zu erwarten ist (z.B. 1 x in 30 Jahre). Die Schätzungen basieren - wenn immer möglich - auf statistischen Daten früherer Ereignisse oder auf den Erfahrungen der jeweiligen Spezialisten einer Gemeinde. Häufigkeitsschätzungen sind immer mit Unschärfe behaftet, unabhängig davon, ob sie von Experten stammen oder sich auf Studien mit geringer Datenbasis stützen. Um dieser Unschärfe ge- recht zu werden, definiert der Leitfaden des AMZ eine Bandbreite (obere und untere Grenze). Der Kanton schreibt fünf Häufigkeitsklassen vor. Klasse Beschreibung 1x in … Jahren Tritt in der Gemeinde durchschnittlich mehrere Male pro Men- H5 häufig ≤ 10 schenleben ein. Tritt in der Gemeinde durchschnittlich wenige Male pro Menschen- H4 gelegentlich 11-30 leben ein. Tritt in der Gemeinde durchschnittlich etwa einmal pro Menschen- H3 selten 31-100 leben ein. Ein ähnliches Ereignis ist gut dokumentiert. Hat sich in der Gemeinde oder vergleichbaren Gemeinden des H2 sehr selten Kantons möglicherweise schon ereignet, kann aber schon mehrere 101-300 Generationen zurückliegen. Hat sich in der Gemeinde wahrscheinlich noch nicht ereignet. Ist H1 äusserst selten möglicherweise in vergleichbaren Gemeinden der Schweiz schon >300 vorgekommen. Tabelle 1: Angewendete Häufigkeitsklassen 6
Gefährdungsanalyse Gemeinde Seewis Schadensausmass Um das Schadensausmass abzuschätzen, legt der Kanton sechs Schadensindikatoren fest (Todesopfer, Schwerverletzte, Unterstützungsbedürftige, Sachschäden und Folgekosten, Umweltschäden, Ausfall der Energie- und/oder Kommunikationsinfrastruktur), mit denen sich die Auswirkungen in fünf Stufen, den sog. Ausmassklassen A1 – A5 charakterisieren lassen. Die Ausmassklassen sind dabei ebenfalls mit Bandbrei- ten charakterisiert. Um aus den einzelnen Schadenseinschätzungen für die sechs Indikatoren das resul- tierende Gesamtschadensausmass eines Referenzszenarios zu ermitteln, werden gemäss Leitfaden AMZ die Schäden mittels sogenannter Grenzkosten in einer einheitlichen, monetären Kenngrösse abgebildet. Grenzkosten bezeichnen jenen Geldbetrag, den die Gesellschaft im Durchschnitt bereit ist auszugeben, um einen Schaden mit vorbeugenden Massnahmen zu verhindern (z.B. für einen verhinderten Todesfall CHF 5 Millionen zu investieren). Grenzkosten erlauben es, allen Schadensindikatoren einen monetären Wert zuzuordnen. Damit werden unterschiedliche, durch eine Gefährdung hervorgerufene Schäden direkt miteinander vergleichbar. Innerhalb einer Ausmassklasse weisen sämtliche Schadensindikatoren in etwa einen vergleichbaren Schweregrad auf. Nachfolgende Tabelle zeigt auf, welche monetären Mittelwerte pro Ausmassklasse anzuwenden sind. A1 A2 A3 A4 A5 Schadensausmass (A) kaum gering wesentlich sehr gross katastrophal Todesopfer 0 0 1 2-3 >3 (Anzahl) 5 Mio./Toter Schwerverletzte, Schwerkranke 0 1-3 4-10 11-30 >30 (Anzahl) 0.5 Mio./Person Sachschäden und Folgekosten ≤0.5 0.5-1.5 >1.5-5 >5-15 >15 (in Mio. CHF) Umweltschäden ≤50 >50-150 >150-500 >500-1'500 >1'500 (Fläche km2 ∗ Jahr oder qualitativ) kaum gering wesentlich sehr gross katastrophal 10'000CHF/km2 und Jahr Unterstützungsbedürftige >2'000- >6'000- >20'000- (Anzahl Personentage) 1-2'000 >60'000 6'000 20'000 60'000 CHF 250/Personentag Ausfall Energie- & Kommunika- tionsinfrastruktur >2'000- >6'000- >20'000- 1-2'000 >60'000 (Anzahl Personentage) 6'000 20'000 60'000 CHF 250/Personentag Monetarisierter Mittelwert 0.25 1 3.25 10 32.5 (in Mio. CHF) Tabelle 2: Angewendetes Schadensausmass 7
Gefährdungsanalyse Gemeinde Seewis Abbildung der Gefährdungslagen in einer 5x5 Matrix Jede relevante Gefährdung wird entsprechend den beiden Einstufungen in eine vom AMZ vorgegebene 5 x 5 – Matrix (sog. Risikomatrix) übertragen. Die Risikomatrix ermöglicht einen semi-quantitativen Vergleich sämtlicher als relevant identifizierten Risi- ken mit unterschiedlichster Ursache. Sie stellt auch eine gute Grundlage für eine erste Priorisierung der Massnahmen dar. Ziel der Massnahmen ist die dauerhafte Verschiebung einer Risikoposition in Richtung unten links in der Risikomatrix (vgl. Abbildung 4). Faktenblätter Die Annahmen und Herleitungen, die zur Risikobestimmung der Gefährdungen beigezogen wurden, sind in den Faktenblättern dokumentiert. Sämtliche Faktenblätter befinden sich in Anhang A1. Pro relevante Gefährdung wird ein Faktenblatt erstellt. Folgende Informationen befinden sich in den Faktenblättern: 1. Faktenblattnummer (gemäss Exceltool AMZ) und Bezeichnung der Gefährdung: Die Farbe gibt den Hinweis, ob die Gefährdung dem Bereich Natur (grün), Technik (blau) oder Gesellschaft (rot) zuzuordnen ist. 2. Beispielhafte Ereignisse aus der Vergangenheit: Aufgeführt sind häufig schwere Alltagsereignisse, die sich in der Gemeinde, im Kanton Graubünden, der Schweiz oder anderswo ereignet haben. Im Gegensatz zum fiktiven Referenzszenarium sind die historischen Ereignisse, die beispielhaft er- wähnt werden, im Ausmass oft deutlich geringer, treten aber häufiger auf. Für „erhebliche“ und „grosse“ Szenarien existieren in Graubünden oder auch anderswo oft keine bespielhaften Ereig- nisse. 3. Kurzbeschreibung des Referenzszenariums. Es dient dazu, dass sich die Work-shop-Teilnehmer und weitere Benutzer der Gefährdungsanalyse ein Ereignis, welches möglicherweise eintreten könnte, besser vorstellen können. 4. Risikoabschätzung des Szenarios bestehend aus der Eintretenshäufigkeit und dem Schadensaus- mass. 5. Ausgangslage: Es werden Rahmenbedingungen und vorhandene Massnahmen beschrieben. 6. Handlungsbedarf: Es werden - falls vorhanden - Defizite aufgeführt. 7. Massnahmenvorschläge: Nicht abschliessende Liste mit Vorschlägen zur Risikoreduktion. 8
Gefährdungsanalyse Gemeinde Seewis 3 Ergebnisse für die Gemeinde Relevante Gefährdungen für die Gemeinde Die Arbeitsgruppe hat am Kick-off Meeting vom 21.Februar 2019 aus den rund 50 Gefährdungen des adaptierten Katalogs möglicher Gefährdungen des Bundesamts für Bevölkerungsschutz (BABS) insge- samt 21 Gefährdungen als wesentlich für die Gemeinde Seewis eingestuft. Die Gefährdungen können naturbedingt, technikbedingt oder gesellschaftlicher Natur sein. Folgende Gefährdungen sind als relevant eingestuft worden: Naturbedingte Gefährdungen N01 Lawine / starker Schneefall (Fliesslawine, Gleitschnee) N02 Rutschung N03 Sturz N04 Wasser (Murgang, Überschwemmung, Erosion, Hochwasser) N11 Erdbeben N14 Waldbrand N15 Verjüngungsdefizite im Schutzwald Technikbedingte Gefährdungen T01 Absturz Luftfahrobjekt (Flugzeuge, Helikopter) T02 Unfall Personenzug T04 Strassenverkehrsunfall T05 Gefahrengutunfall Strasse / Schiene T08 Störfall konventioneller Betrieb oder Anlage T11 Brand / Explosion Gebäude T12 Versagen / Einsturz Gebäude T15 Ausfall Stromversorgung / Ausfall Informations- und Kommunikationsinfrastruktur T20 Ausfall Strasseninfrastruktur Gesellschaftsbedingte Gefährdungen G03 Verunreinigung Trinkwasser / Ausfall Trinkwasserversorgung G08 Amoklauf G10 Cybercrime / IT-Infrastruktur G14 Stand Gemeindeführungsstab G15 Grossanlass (Sicherheitskonzept, Bewilligungen) Tabelle 3: Übersicht der relevanten Gefährdungen in Seewis. 9
Gefährdungsanalyse Gemeinde Seewis Vergleichende Darstellung der Gefährdungslagen in der Risikomatrix Nachfolgende Abbildung zeigt die Positionierung sämtlicher für die Gemeinde relevanten Gefährdungen innerhalb der Risikomatrix. Die Zuordnung erfolgt auf der X-Achse durch die resultierende Schadensaus- massklasse A1 - A5, auf der Y-Achse durch die Häufigkeitsklasse H1 - H5. Diese Darstellung lässt einen vereinfachten Vergleich der natur-, technik-, und gesellschaftsbedingten Gefährdungen zu. Naturbedingte Gefährdungen Technikbedingte Gefährdungen Gesellschaftsbedingte Gefährdungen Verunreinigung Trinkwasser / N01 Lawine / starker Schneefall T01 Absturz Luftfahrtobjekt G03 Ausfall Trinkwasserversorgung N02 Rutschung T02 Unfall Personenzug G08 Amoklauf N03 Sturz T04 Strassenverkehrsunfall G10 Cybercrime / IT-Infrastruktur N04 Wasser T05 Gefahrengutunfall Strasse / Schiene G14 Stand Gemeindeführungsstab N11 Erdbeben T08 Störfall konventioneller Betrieb / Anlage G15 Grossanlass N14 Waldbrand / Trockenheit T11 Brand / Explosion Gebäude N15 Verjüngungsdefizit im Schutzwald T12 Versagen / Einsturz Gebäude Ausfall Stromversorgung / Ausfall Informa- T15 tions- und Kommunikationsinfrastruktur T20 Ausfall Strasseninfrastruktur Abbildung 4: Risikomatrix mit den für die Gemeinde Seewis relevanten Gefährdungen. 10
Gefährdungsanalyse Gemeinde Seewis Entfallene Gefährdungen Gefährdungen, die am Kick-off oder an den Workshops bezüglich ihrer Relevanz vertieft diskutiert wurden, jedoch für die Gefährdungsanalyse als „nicht relevant“ beurteilt wurden, sind nachfolgend inklusive einer kurzen Begründung zu deren Nichtberücksichtigung aufgeführt: Naturbedingte Gefährdungen Begründung Seewis ist aufgrund seiner geographischen Lage nicht stark von Stürmen betroffen. Allfällige Auswirkungen im Zusammenhang mit N05 Sturm / Gewitter / Starkregen Starkniederschlägen werden in der Gefährdung «Wasser» N04 be- rücksichtigt. Das Prättigau zählt nicht zu den kritischen Hagelgebieten der N06 Hagelschlag Schweiz. Es sind keine Kulturen vorhanden, welche durch Hagel- schlag grosse Schäden erleiden könnten. Starker Schneefall stellt in Seewis nur in Form von «Lawinen» N01 oder einer erhöhten Dachlast «Einsturz / Versagen Gebäude» T12 N07 Starker Schneefall eine Gefährdung dar. Daher wird «Starker Schneefall» unter diesen beiden anderen Gefährdungen thematisiert. Die Infrastrukturen der Gemeinde (z.B. Leitungen) sind so ausge- N08 Kältewelle legt, dass sie auch tiefere Temperaturen, wie sie in der Region vor- kommen können, aushalten können. Die Quellen von Seewis liefern ausreichend Wasser. In Seewis gibt es keine flächigen Kulturen, welche unter Wasserknappheit leiden könnten. N09 Trockenheit «Trockenheit» stellt für Seewis primär im Zusammenhang mit «Waldbrand» N14 eine Gefährdung dar und wird in diesem Kontext behandelt. Aufgrund der Höhenlage von Seewis werden keine Hitzewellen er- N10 Hitzewelle wartet. Im Gebiet der Schesaplana ist lokal Permafrost zu finden. Das Phä- N12 Destabilisierung Permafrostgebiete nomen beschränkt sich auf den alpinen Raum und stellt für das Sied- lungsgebiet keine Gefährdung dar. Die Verbreitung von invasiven Arten erfolgt in einem Ausmass und N13 Verbreitung invasiver Arten in einer Geschwindigkeit, welche von der Gemeinde bewältigt wer- den kann. Tabelle 4: Übersicht der entfallenen naturbedingten Gefährdungen. Technikbedingte Gefährdungen Begründung In Seewis gibt es einen kleinen Schlepplift. Bergbahnen gibt es T06 Bergbahnunfall keine. An diesem Lift können keine Unfälle im Sinne von «Grosser- eignissen» passieren. T07 Störfall C-Betrieb oder Anlage Auf dem Gemeindegebiet von Seewis gibt es keinen C-Betrieb. T09 Versagen Stauanlage Durch die Fassung des Taschinasbaches im Berg entsteht keine Überlaufen / Überschwappen Stauan- Stauung, welche den Siedlungsraum bedrohen könnte. T10 lage Brand Kunstbauten Versagen / Ein- Die Gemeinde Seewis hat keine grösseren Kunstbauten, auf welche T13 sturz Kunstbauten sie zwingend angewiesen sind respektive, die versagen könnten. 11
Gefährdungsanalyse Gemeinde Seewis Die regelmässige Kontrolle der Schutzinfrastruktur ist durch die vom AWN vorgegebene KUfI-Aufnahme geregelt. Die verschiede- Versagen / Einsturz nen Schutzbauten in Seewis sind - abgesehen von den Entwässe- T14 Schutzinfrastruktur rungen in Cani - in einem guten Zustand. Ein möglicher Zerfall der Entwässerungen in Cani stellt keine akute Gefahr für die Bevölke- rung dar. Seewis hat eine private Tankstelle und einen Vorrat von Benzin und Diesel im Werkhof. Damit kann eine Knappheit von Brennstof- Ausfall Verteilinfrastruktur fossiler fen für einige Tage überbrückt werden. Für einen längeren Ausfall T16 Brennstoffe müsste die Strasse nach Seewis unterbrochen sein. Daher wird un- ter «Ausfall Strasseninfrastruktur» T20 die Knappheit von Brenn- stoffen thematisiert. Ausfall Bahn- und Fluginfrastruktur Seewis ist nicht zwingendermassen auf Bahn- oder Fluginfrastruk- T19 tur angewiesen. Störung / Versagen / Unfall Vergnü- In Seewis existieren keine Vergnügungs- oder Freizeitanlagen. T21 gungs- und Freizeitanlagen Tabelle 5: Übersicht der entfallenen technikbedingten Gefährdungen. Gesellschaftsbedingte Gefährdungen Begründung Es sind in erster Linie südlich gelegene Grenzgemeinden, die von G01 Flüchtlinge / Flüchtlingswelle Flüchtlingswellen potenziell überrennt werden könnten. Bei einem Flüchtlingszentrum in Seewis wäre dies vom Kanton koordiniert. In Seewis finden keine grösseren politischen Veranstaltungen statt, G02 Extremistische Gruppierungen welche interessant für die Präsenz von extremistischen Gruppierun- gen wäre. G04 Versorgungsengpass Nahrungsmittel Sollte die Strasse für die Ver- und Entsorgung für Seewis geschlos- sen sein, kann diese im Notfall auch mit einem Helikopter sicherge- G05 Entsorgungsengpass normaler Abfall stellt werden. Die Arbeitsgruppe geht von einer Sperrung von maxi- mal einigen Tagen aus. In Seewis sind sechs belastete Standorte bekannt, welche vom ANU folgendermassen eingestuft wurden: - 4 als belastet, aber nicht untersuchungsbedürftig Entsorgungsengpass Sondermüll G07 - 1 als belastet und untersuchungsbedürftig (Gifte, Altlasten) - 1 als belastet und sanierungsbedürftig. Die Gemeinde ist sich dessen bewusst, sieht aber in diesem Rah- men keinen Handlungsbedarf. In Seewis residiert keine national oder international berühmte Pro- G09 Entführung / Geiselnahme minenz. In Seewis finden keine grösseren politischen Veranstaltungen (wie G11 Konventioneller Anschlag z.B. das WEF) statt, welche einen Anschlag attraktiv machen wür- den. In Seewis gibt es nur äusserst selten grosse Menschenansammlun- gen. Mögliche Fragestellungen in diesem Zusammenhang wie Si- G12 Massenpanik cherheitskonzepte, Bewilligungen etc. werden unter «Grossanlass» G15 thematisiert. Die Arbeitsgruppe sieht keine Gefährdung durch Streik / Grossde- G13 Streik / Grossdemonstration monstration. Tabelle 6: Übersicht der entfallenen gesellschaftsbedingten Gefährdungen. 12
Gefährdungsanalyse Gemeinde Seewis Situation und Interpretation der Risiken auf Gemeindegebiet Allgemeine Situation Aus der Gefährdungsanalyse resultiert, dass die Gemeinde Seewis anzahlmässig am meisten durch tech- nikbedingte Gefährdungen betroffen sein kann (siehe Abb.5). Technikbedingte Gefährdungen sind mit 9 möglichen Gefährdungsbildern vertreten. Bei den naturbedingten Gefährdungen wurden 7 und bei den gesellschaftsbedingten Gefährdungen wurden 5 Gefährdungsbilder behandelt. 27% 32% Naturbedingte Gefährdungen Technikbedingte Gefährdungen Gesellschaftsbedingte Gefährdungen 41% Abbildung 5: Prozentuale Verteilung der Gefährdungsarten. Betrachtet man alle beurteilten Gefährdungen in der Risikomatrix, so kann festgestellt werden, dass alle Klassen der beiden Achsen mindestens einmal getroffen werden. Dies gilt sowohl für das Schadensaus- mass als auch für die Häufigkeit. Dennoch sind die Punkte für die verschiedenen Gefährdungsbilder nicht gleichmässig über die Matrix verteilt. In der rechten oberen Ecke der Matrix, jene mit dem grössten Schadensausmass und der grössten Häu- figkeit, befinden sich keine Gefährdungen. Demnach hat die Gemeinde Seewis keine Gefährdung in der höchsten Risikoklasse und demzufolge auch kein offensichtliches Sicherheitsdefizit. In der linken oberen Ecke sind drei Gefährdungen zu finden. Es handelt sich um Gefährdungen, die sehr häufig bei einem geringen Schadensausmass vorkommen können. Demgegenüber wurde der rechten un- teren Ecke gerade mal eine Gefährdung zugeordnet. Es ist eine Gefährdung, welche äusserst selten vor- kommen und ein katastrophales Ausmass haben kann. Die Mehrheit der Gefährdungen (insbesondere technik- und naturbedingte) verteilen sich auf die Mitte der Risikomatrix. Naturbedingte Gefährdungen Die Gefährdung «Erdbeben» N11 befindet sich, wie bei vielen anderen Gemeinden auch, in der rechten unteren Ecke der Risikomatrix. Dies aufgrund der äusserst seltenen Eintretenswahrscheinlichkeit und dem katastrophalen Schadensausmass, von welchem bei einem solchen Ereignis ausgegangen wird. 13
Gefährdungsanalyse Gemeinde Seewis In der Mitte bis Mitte rechts der Matrix liegen die vier gravitativen Naturgefahren «Lawine» N01, «Rut- schung» N02, «Sturz» N03 und «Wasser» N04. Das Vorkommen dieser Gefährdungsbilder ist für eine exponierte Berggemeinde wie Seewis nichts Aussergewöhnliches. Es wird davon ausgegangen, dass grössere Lawinen-, Rutsch- und Wasserereignisse selten auftreten können. Das potenzielle Schadens- ausmass wird als sehr gross und bei Wasserereignissen sogar als katastrophal eingestuft. Im Talboden kann unter anderem die Georg Fischer AG eingestaut werden. Die Anzahl und Mengen der teuren Mate- rialien und Maschinen, welche dabei zu Schaden kämen sind immens. Die Firma ist sich dieser Gefahr bewusst und schätzt sie intern im Vergleich zu anderen Gefährdungen als tragbar ab. Die Gefährdungsbilder «Waldbrand» N14 und «Verjüngungsdefizit im Schutzwald» N15 befinden sich in der oberen Mitte der Matrix. Beiden wurden von der Arbeitsgruppe als H4/A3 (gelegentliche Eintretens- häufigkeit und wesentliches Schadensausmass) eingestuft. Ein grösserer Waldbrand, insbesondere nach einer langen Trockenperiode, ist durchaus möglich. Mit der grossen Fläche an Schutzwald ist zudem auch ein grosses potentielles Risiko vorhanden. Die lokale Feuerwehr ist jedoch sehr gut aufgestellt, so dass ein Waldbrand schnell unter Kontrolle gebracht werden könnte. Gemäss aktuellen Erhebungen sind in den Wäldern von Seewis flächendeckend Wildschäden zu erkennen. Dadurch fallen gewisse Baumarten kom- plett aus, worunter die Biodiversität und auch die Schutzwirkung des Waldes leidet. Ein Verlust von Baum- arten ist monetär schwierig zu beziffern. Die Arbeitsgruppe hat darum das «Verjüngungsdefizit im Schutz- wald» in H5/A2 (häufige Eintretenswahrscheinlichkeit und geringes Schadensausmass) eingestuft. Technikbedingte Gefährdungen Anteilsmässig sind in Seewis am meisten technikbedingte Gefährdungen ausgeschieden worden. Sie be- finden sich alle in der Mitte der Risikomatrix. Der «Strassenverkehrsunfall» T04 wird neben der Gefährdung «Wasser» N04 von allen betrachteten Ge- fährdungsbildern (Technik, Natur und Gesellschaft) als risikoreichstes Ereignis definiert. Dies liegt daran, dass die stark befahrene A28 (mit Privatverkehr, Reisecars, Fanbussen) durch das Gemeindegebiet führt und es auf der Prättigauerstrasse immer wieder zu Strassenunfällen kommt. Zudem steigt durch den Chlustunnel und die vorhandenen Ein- und Ausfahrten das Risiko von Unfällen. Die Arbeitsgruppe hat den «Strassenverkehrsunfall» einer gelegentlichen Eintretenshäufigkeit bei sehr grossem Schadensausmass zugeordnet. Ein «Gefahrengutunfall Strasse / Schiene» T05 verbunden mit einer Verschmutzung der Landquart ist auch auf dem Gemeindebiet von Seewis denkbar. Die lokale Feuerwehr ist durch die umliegenden Stütz- punkte jedoch gut aufgestellt und dürfte den Schaden schnell beheben können. Hinzu kommt, dass sich alle Quellschutzgebiete von Seewis in Hanglage befinden. Das Schadensausmass wurde als gering beur- teilt. Da die RhB nur noch wenig Gefahrengüter (primär Brennstoffe) durch das Prättigau transportiert, wurde die Eintretenshäufigkeit als selten eingestuft. Aufgrund der Regabasis in Untervaz, des Spitals in Schiers, dem WEF in Davos sowie den kommerziellen Flügen herrscht über dem Gemeindegebiet von Seewis ein erhöhter Flugbetrieb. Ein «Absturz Luftfahrt- objekt» T01 kann nicht ausgeschlossen werden und wird als sehr selten eintretendes Ereignis bei sehr grossem Schadensausmass (mehrere Verletzte und Todesopfer) eingeschätzt. Dem Gefährdungsbild «Ausfall Stromversorgung / Ausfall Informations- und Kommunikationsinfrastruktur» T15 wurde ein geringes Schadensausmass und eine sehr seltene Eintretenshäufigkeit zugeordnet. Damit ist diese Gefährdung jene mit dem geringsten Risiko. Der Grund für diese Einstufung liegt darin, dass die Nachbarschaftshilfe in Seewis noch gelebt wird dadurch auch die Kommunikation und Unterstützung ge- geben wäre. Die Gefährdungen «Unfall Personenzug» T02, «Störfall konventioneller Betrieb» T08, «Brand / Explosion Gebäude» T11, «Ausfall Strasseninfrastruktur» T20 haben alle die gleiche Position in der Risikomatrix H3/A3 (seltene Eintretenshäufigkeit und wesentliches Schadensausmass) . Der Streckenabschnitt der RhB- Linie verläuft auf dem Gemeindegebiet von Seewis grösstenteils durch den Chlustunnel. Vor dem Tunnel ist die Bahnlinie auf kurzer Strecke durch Steinschlag gefährdet. Die 14
Gefährdungsanalyse Gemeinde Seewis Wahrscheinlichkeit, dass Steine auf die Geleise stürzen, wurde durch Schutzmassnahmen reduziert. Sollte dennoch ein «Unfall Personenzug» T02 eintreten, dürften mehrere Personen betroffen sein. Die Gefährdung «Störfall konventioneller Betrieb» T08 ist in Seewis durch die ARA, die Georg Fischer AG und durch zwei private Hallenbäder gegeben. Die Georg Fischer AG und die Rehaklinik verfügen über einen vorsorglichen Einsatzplan. Für die beiden anderen Anlagen fehlt dieser noch. Mit einem vorsorgli- chen Einsatzplan können die Personenschäden minimiert werden, der Sachschaden kann gerade in der Georg Fischer AG aber dennoch beträchtlich hoch sein. Daher scheint die Platzierung dieser Gefährdung im Zentrum der Matrix mit einem wesentlichen Schadensausmass und einer seltenen Häufigkeit plausibel zu sein. Ein «Brand / Explosion Gebäude» T11 oder ein «Versagen / Einsturz Gebäude» T12 kann nicht ausge- schlossen werden. Die dichte Bauweise und die teilweise älteren (Holz-) Bauten begünstigen solche Ge- fährdungsbilder. Der Dorfkern von Seewis ist ausschliesslich durch eine Strasse mit dem Prättigauer Talboden verbunden. Entsprechend stellt diese Strasse ein Nadelöhr dar. Fällt diese aus, müssten alle Transporte über die Luft oder zu Fuss gemacht werden. Dies kann im Falle eines ärztlichen Notfalles oder eines Brandes zu we- sentlichen Schäden führen. Die Arbeitsgruppe erachtet es jedoch als unrealistisch, dass die Strasse über mehrere Tage bis Wochen geschlossen sein müsste (keine gravitative Naturgefahr). Entsprechend wurde das Gefährdungsbild «Ausfall Strasseninfrastruktur» T20 als selten mit wesentlichem Ausmass eingeord- net. Gesellschaftsbedingte Gefährdungen Die Gewässerschutzzonen von Seewis überlagern sich in grossen Gebieten mit der Landwirtschaftszone, teilweise mit der Wohn-, der Tourismus- oder der Waldzone. Daher kommt es gelegentlich vor, dass das Gefährdungsbild «Verunreinigung Trinkwasser / Ausfall Trinkwasserversorgung» G03 eintritt. Seewis ver- fügt über 12 Quellen und diese können einzeln vom Netz genommen werden, sobald eine mögliche Ver- schmutzung bemerkt wird. Somit ist beim Eintreffen dieses Ereignisses kaum mit Schaden zu rechnen, da die Bevölkerung stets mit Wasser aus den anderen Quellen versorgt werden kann. Mit der zunehmenden Digitalisierung nimmt das Risiko der Gefährdung durch Cyberangriffe laufend zu. Entsprechend hat Seewis der Gefährdung «Cybercrime / IT-Infrastruktur» G10 eine häufige Eintretens- wahrscheinlichkeit bei gleichzeitig kaum Schaden zugeordnet. In Seewis sind die Mitglieder des Gemeindeführungsstabes definiert. Das Organigramm und die Pflichten- hefter sind in Arbeit. Die Arbeitsgruppe ist sich bewusst, dass der aktuelle Gemeindeführungsstab mit seinen Aufgaben noch nicht sehr erprobt ist und dass es Potenzial in der Kommunikation und in den Ar- beitsabläufen gibt. Die vorliegende Gefährdungsanalyse zeigt, dass ausserordentliche Lagen in Seewis möglich sind. Die Häufigkeit des Gefährdungsbild «Stand Gemeindeführungsstab» G14 wird als gelegent- lich eingestuft bei kaum einem Schadensausmass. Die Gefährdung durch «Amoklauf» G08 kann nie ganz ausgeschlossen werden und ist in der Regel mit mehreren Todesopfern verbunden. Die Arbeitsgruppe teilt dieser Gefährdung ein sehr grosses Schadens- ausmass bei sehr seltener Eintretenshäufigkeit H2/A4 zu. Die Gefährdung «Grossanlass» G15 ergibt sich in Seewis durch regelmässig durchgeführte Anlässe wie z.B. das Prättigauer Alpspektakel. Die Verantwortlichkeit wird mit dem Bewilligungsverfahren neu den Ver- anstaltern übertragen. Seit vielen Jahren sind die Anlässe ohne grosse Zwischenfälle durchgeführt wor- den. Dennoch können bei einem Ereignis schnell mehrere Menschen involviert sein. Somit scheint die Platzierung dieser Gefährdung mit H2/A3 (sehr seltene Eintretenswahrscheinlichkeit und wesentliches Schadensausmass) plausibel. 15
Gefährdungsanalyse Gemeinde Seewis Defizite – Handlungsbedarf Ausgehend von der Risikomatrix, ermittelt die Arbeitsgruppe den Handlungsbedarf. Dazu empfiehlt sich ein strukturiertes Vorgehen, bei welchem Defizite bei der Vorbeugung, Bewältigung und Wiederherstellung identifiziert werden. Als Orientierung dienen die folgenden Fragestellungen, die für jede Gefährdung von der Arbeitsgruppe basierend auf den Referenzszenarien diskutiert werden sollen: Organisation Sind die Gemeinde resp. der Gemeindeführungsstab und die Partner-organisationen des Bevölkerungs- schutzes in der Lage, mit den Herausforderungen eines Ereignisses analog dem Referenzszenario umzu- gehen? Notfallplanungen Bestehen Notfallplanungen und Interventionskarten für die Vorsorge, Bewältigung und Wiederherstellung? Personelle Ressourcen Ist der Personalbedarf für die Vorsorge, Bewältigung und Wiederherstellung nach einem Ereignis in der Gemeinde und bei den Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes ausreichend gedeckt? Information und Know-how Verfügen die Gemeinde und die Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes über genügend Infor- mationen und Know-how in den Bereichen Vorsorge, Bewältigung und Wiederherstellung? Ausbildung und Übungen Sind die zentralen Akteure der Vorsorge, Bewältigung und Wiederherstellung eines Ereignisses ausrei- chend ausgebildet und finden regelmässig Übungen statt? Vernetzung Kennen sich die zentralen Akteure der Vorsorge, Bewältigung und Wiederherstellung eines Ereignisses und sind sie gut vernetzt? Bestehen gute Kontakte zu anderen Gemeinden, dem Kanton, Betreibern kriti- scher Infrastrukturen etc.? Material und Infrastruktur Verfügt die Gemeinde über geeignetes und ausreichendes Material und Infrastruktur für die Vorsorge, Bewältigung und Wiederherstellung eines Ereignisses? Identifizierter Handlungsbedarf Wird Handlungsbedarf identifiziert, stellt sich unmittelbar die Frage: Welche Massnahmen sind zur Besei- tigung der Defizite und Reduktion des Risikos möglich und wirtschaftlich machbar? Der Handlungsbedarf wird zusammen mit den daraus resultierenden Massnahmen auf den Faktenblättern festgehalten. Zur Reduktion von Risiken stehen verschiedene Massnahmen zu verschiedenen Zeitpunkten zur Auswahl. Wichtig ist, dass mögliche Massnahmen entlang des gesamten Risikokreislaufs analysiert und auf ihre Kosten-Nutzen-Wirksamkeit untersucht werden, d.h. Massnahmen zur Prävention von Risiken, aber auch Massnahmen zur Intervention und Instandstellung müssen in die Evaluation gleichwertig einbezogen wer- den. Controlling Anlässlich des Workshops wurden für alle Gefährdungen konkrete Massnahmen zur Umsetzung formuliert. Für jede Massnahme wurde bestimmt, in wessen Zuständigkeitsbereich (Departement, Organisation) diese fällt und ein Termin wurde festgesetzt, bis wann sie zu erledigen ist. Die Termine wurden so gewählt, dass eine Umsetzung bis zu jenem Zeitpunkt finanziell als auch vom Arbeitsaufwand und von der Dring- lichkeit her möglich sein sollte. 16
Gefährdungsanalyse Gemeinde Seewis Im Sinne eines integralen Risikomanagements sollte jedes Jahr einmal überprüft werden, inwiefern sich die Ausgangslage oder der Handlungsbedarf der Gefährdungen in der Gemeinde verändert hat. In der Gemeinde Seewis wird diese Überprüfung vom Gemeindevorstand übernommen. Hauptsächlich sollte da- bei überprüft werden, inwieweit die Liste der Massnahmen angepasst werden kann: Wurden Massnahmen bereits umgesetzt, ist ihre Umsetzung hinfällig geworden oder muss der Termin für die Umsetzung ange- passt werden. In den nachfolgenden Tabellen sind alle definierten Massnahmen übersichtlich dargestellt. Diese erlaubt einen schnellen Überblick über alle anstehenden Arbeiten. Gewisse Massnahmen sind in der Liste doppelt zu finden, da sie auf mehreren Faktenblättern Erwähnung fanden. 17
Gefährdungsanalyse Gemeinde Seewis Naturbedingte Gefährdungen Gefährdung Massnahme Zuständigkeit Termin Controlling Lawinenspezifische Ausbildung der Lawinenkommission Lawinenkommission 2021 / laufend Aktualisierung Adressliste betroffene Bevölkerung Lawinenkommission jährlich im Herbst N01 Lawine / starker Schneefall Anpassung Interventionskarte Lawinen AWN / Gemeinde Herbst 2019 Verteilen der IVK an FW und Aufnahme der FW in Chat LNB Herbst 2019 Jährlich zu kontrollieren durch den Gemeindevorstand. N02 Rutschung keine N03 Sturz Antrag zur Weiterführung der Messungen an AWN Gemeinde 2019 Aktualisierung der Gefahrenkarte Wasser AWN 2020 N04 Wasser Koordination vorsorgliche Einsatzplanung der Georg FW 2019 Fischer AG Überprüfung Statik der kritischen, öffentlichen Gebäude Gemeinde bei Sanierung des (vergl. T12) Gebäudes N11 Erdbeben Prüfung Integration SIA Normen im Baugesetz (vergl. T12) Gemeinde nächste Revision Baugesetz Koordination Wasserentnahmestellen basierend auf Studie AWN / FW 2025 Waldbrandprävention 2030 N14 Waldbrand / Trockenheit Koordination Handhabung Feuerverbot mit benachbarten Gemeindepräsidentin 2019 Gemeinden an der Gemeindepräsidentenkonferenz Erhöhung des Druckes gegenüber den Behörden Gemeinde laufend Publikation des neuen Wald-Wild-Berichtes inkl. Medienan- AWN 2020 N15 Verjüngungsdefizite im Schutzwald lass Öffentlichkeitsarbeit Wald-Wild-Bericht AWN nach Publikation Tabelle 7: Übersicht Controlling naturbedingte Gefährdung. 18
Gefährdungsanalyse Gemeinde Seewis Technikbedingte Gefährdungen Gefährdung Massnahme Zuständigkeit Termin Controlling T01 Absturz Luftfahrobjekt keine Jährlich zu kontrollieren durch den Gemeindevorstand. T02 Unfall Personenzug keine T04 Strassenverkehrsunfall keine T05 Gefahrengutunfall Strasse / Schiene keine T08 Störfall konventioneller Betrieb oder Erstellung vorsorglicher Einsatzpläne für ARA und das Hotel Feuerwehr 2020 Anlage Scesaplana Beübung Brandfall Schulhaus / Gemeindeverwaltung Schulverband / jährlich T11 Brand / Explosion Gebäude Gemeinde Überprüfung Statik der kritischen, öffentlichen Gebäude (vergl. Gemeinde bei Sanierung des N11) Gebäudes T12 Versagen / Einsturz Gebäude Prüfung Berücksichtigung SIA Normen im Baugesetz (vergl. Gemeinde nächste Revision N11) Baugesetz T15 Ausfall Stromversorgung / Ausfall In- Prüfung Einspeisemöglichkeit im Gemeindehaus Gemeinde 2019 formations- und Kommunikationsinfra- Erstellung Treibstoffkonzept der Gemeinde basierend auf Kon- Gemeinde / FW 2019 struktur zept Durchhaltefähigkeit der Feuerwehr T20 Ausfall Strasseninfrastruktur keine Tabelle 8: Übersicht Controlling technikbedingte Gefährdung. 19
Gefährdungsanalyse Gemeinde Seewis Gesellschaftsbedingte Gefährdungen Gefährdung Massnahme Zuständigkeit Termin Controlling G03 Verunreinigung Trinkwasser / Ausfall Erarbeitung Trinkwasserkonzept in Notlagen (TWN) Gemeinde 2022 Trinkwasserversorgung Jährlich zu kontrollieren durch den Gemeindevorstand. Erarbeitung eines Sicherheitskonzeptes im Falle eines Schulverband / 2019 Amoklaufes in den Schulen / in der Gemeindekanzlei Gemeinde G08 Amoklauf Übung Sicherheitskonzepte mit Lehrkörper / Mitarbeiter Ge- Lehrkörper / jährlich meindeverwaltung Mitarbeiter Erstellung eines IT-Reglements für Mitarbeiter Gemeinde 2019 G10 Cybercrime / IT-Infrastruktur Durchführung von Schulungen Gemeinde laufend, bei neuen Mitarbeitern Dokumentation Organisation GFS (inkl. Pflichtenhefter und GFS 2019 Organigramm) Beispielhaftes Einrichten der Räumlichkeiten des GFS Zivilschutz August 2019 Präsentation des Unterbringungs- und Betreuungskonzeptes Zivilschutz August 2019 G14 Stand Gemeindeführungsstab sowie der Inventarliste von Baumaschinen Anschaffung benötigter Materialien für Räumlichkeit GFS GFS 2020 Regelmässige Aktualisierung Adressen Behördenportal Gemeindeverwaltung laufend Umsetzung von Schulungen GFS laufend Anpassung des Bewilligungsverfahren mit Nennung eines Si- Gemeinde 2019 G15 Grossanlass cherheitsbeauftragten (SIBE) als Bedingung in Bewilligung Schulung des Sicherheitsbeauftragten (SIBE) Gemeinde vor jedem Anlass Tabelle 9: Übersicht Controlling gesellschaftsbedingte Gefährdung. 20
Gefährdungsanalyse Gemeinde Seewis 4 Quellenverzeichnis Amt für Militär und Zivilschutz Graubünden. (2014): „Gefährdungsanalyse Kanton Graubünden“, Chur. Amt für Militär und Zivilschutz Graubünden. (2016): „Kommunale Gefährdungsanalyse: Methodische Grundlagen und Arbeitswerkzeuge zuhanden des beauftragten Büros“, Zollikon. Bundesamt für Bevölkerungsschutz. (2013): „Risikoausbildung BABS - Glossar der Risikobegriffe“, Bern. Bundesamt für Bevölkerungsschutz. (2013): „Handbuch KATAPLAN‐Risk - Hilfsmittel zur Erarbeitung von Gefährdungsanalysen und Vorsorge“, Bern. Bundesamt für Bevölkerungsschutz. (2014): „Integrales Risikomanagement: Bedeutung für den Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen“, Bern. Bundesamt für Bevölkerungsschutz. (2013): „Katalog möglicher Gefährdungen - Grundlage für Gefähr- dungsanalysen“, Bern. Bundesamt für Bevölkerungsschutz. (2003): „KATARISK ‐ Katastrophen und Notlagen in der Schweiz – Erläuterung der Methode“, Bern. Bundesamt für Bevölkerungsschutz. (2012): „Katastrophen und Notlagen Schweiz“, Bern. Bundesamt für Bevölkerungsschutz. (2013): „Leitfaden KATAPLAN. Grundlage für kantonale Gefähr- dungsanalysen und Massnahmenplanungen“, Bern. GVG Graubünden und AWN Graubünden. (2006): „Kurzanleitung Interventionskarte. Vom Wissen zum Handeln“, Chur. Kanton Graubünden. (2015): „Gesetz über den Bevölkerungsschutz des Kantons Graubünden Bevölke- rungsschutzgesetz (BR 630.000); BSG“, Chur. 21
Gefährdungsanalyse Gemeinde Seewis 5 Anhang A1 Faktenblätter 22
Gefährdungsanalyse Gemeinde Seewis Lawine / starker Schneefall Naturbedingte Gefährdung (Fliesslawine, Gleitschnee) Faktenblatt N01 Grundlagen Beispielhafte Ereignisse Am 26./27. Januar 1968 kam es nach heftigen Schneefällen zu vielen La- winenniedergängen in Davos. Insgesamt verursachten 41 Lawinen Schä- den. 13 Personen verloren in den Lawinen ihr Leben. 51 Wohnhäuser, 14 Ställe sowie 11ha Wald wurden zerstört oder beschädigt. Umgerissene Strommasten verursachten Stromunterbrüche, die Rhätische Bahn und die Kantonsstrasse waren mehrfach unterbrochen. Davos war während drei Tagen praktisch von der Aussenwelt abgeschnitten. Weitere Grundlagen Gefahrenkarte Prozess Lawinen, Gefahrenzonenplan Risikoabschätzung Möglicher Ereignisablauf Aufgrund von intensiven Schneefällen verbunden mit einer Wärmephase (Referenzszenario) herrscht im Prättigau eine angespannte Lawinensituation. Frühmorgens löst sich im Bereich Däras eine Lawine. Ein Bauer, der zwecks Milchtrans- port bereits unterwegs ist, wird auf der Falliderstrasse von der Lawine er- fasst und verunglückt tödlich. Die Lawine zerstört einige Maiensässe und beschädigt einen Bauernhof. Eintretenshäufigkeit H1 H2 H3 H4 H5 äusserst selten sehr selten selten gelegentlich häufig Schadensausmass A1 A2 A3 A4 A5 kaum gering wesentlich sehr gross katastrophal Ausgangslage Grundlagen Es besteht eine aktuelle Gefahrenkarte Lawinen und ein aktueller Gefahrenzonenplan. In Seewis sind nur Strassen und keine Häuser durch Lawinen gefährdet. Es besteht eine Lawinenkommission von drei Personen. Für diese gibt es Verhaltensregeln. Es wurde eine vereinfachte Interventionskarte (IVK) Lawinen für die Gemeinde Seewis erarbeitet. Seewis hat einen ausgebildeten lokalen Naturgefahrenberater (LNB). Der LNB ist Teil des Gemeindeführungsstabes und der Lawinenkommission. Strassensperrung Anfangs Winter wird die betroffene Bevölkerung in einem Schreiben über mögliche Sperrungen der Zufahrtsstrassen sowie die Handhabung der Kommunikationswege informiert. Die betroffene Bevölkerung wird per WhatsApp sowie über die Homepage der Gemeinde bezüglich Strassenzustands (Öffnung/Schliessung) informiert. Die Sperrung der Strasse wird mit einem Banner über die Strasse signalisiert. Eine gesperrte Strasse wird von der Gemeinde nicht mehr geräumt. Defizite Ausbildung Kein Mitglied der Lawinenkommission hat eine lawinenspezifische Ausbildung. Notfallplanung Die Adressliste der betroffenen Bevölkerung ist nicht mehr aktuell. Die Interventionskarte wurde noch nicht an die Erfahrungen vom Winter 2018/19 angepasst. Die Feuerwehr hat keine Kenntnisse über die Interventionskarte Lawinen. Mögliche Massnahmen Zuständigkeit Termin Lawinenspezifische Ausbildung der Lawinenkommission Lawinenkommission 2021 / laufend Aktualisierung Adressliste betroffene Bevölkerung Lawinenkommission jährlich im Herbst Anpassung Interventionskarte Lawinen AWN / Gemeinde Herbst 2019 Verteilen der IVK an FW und Aufnahme der FW in Chat LNB Herbst 2019 23
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