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Geltendes Recht - Ist Grüner Wasserstoff bereit für die Zukunft? Rechtsanwalt Dr. Florian Brahms, Licence en droit français & RA Christian Frohberg | Mission Hydrogen GmbH 11.11.2020
Geltendes Recht - Ist Grüner Wasserstoff bereit für die Zukunft? Gliederung 1. Allgemeines 2. Nationale Wasserstoffstrategie 3. Europäische Wasserstoffstrategie 4. Bestandsaufnehme Regulierung der BNetzA 5. „Sonstige Energiegewinnungsbereiche“ (FNP 2020) 6. Derzeitiger Rechtsrahmen (EEG 2017 und EEG 2021) 7. Zusammenfassung und Ausblick REFERENT REFERENT Christian Frohberg Dr. Florian Brahms Mission Hydrogen GmbH I Geltendes Recht - Ist Grüner Wasserstoff bereit für die Zukunft? I 11. November 2020 2
01 ▪ Allgemeines ▪ Politischer Rahmen ▪ Derzeitiger energierechtlicher Rahmen ▪ Europäischer Rahmen Mission Hydrogen GmbH I Geltendes Recht - Ist Grüner Wasserstoff bereit für die Zukunft? I 11. November 2020 3
ALLGEMEINES Politischer Rahmen ▪ Die Bundesrepublik Deutschland hat grünen Wasserstoff als essenziell für den Erfolg der Energiewende definiert. ▪ Sowohl die Nationale als auch die Europäische Wasserstoffstrategie formulieren ambitionierte Ziele. ▪ Grüner Wasserstoff wird künftig für Nachhaltigkeit und Dekarbonisierung stehen und im Zuge dessen nachgerade zu einem Repräsentanten der Energiewende werden. ▪ Die Förderstruktur der Bundesregierung basiert auf dem Regierungsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie 2016 – 2026 – von der Marktvorbereitung zu wettbewerbsfähigen Produkten (NIP2) zur Fortsetzung des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellen- technologie 2006-2016 (NIP). ▪ NIP2 bezeichnet die Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie als Schlüsseltechnologie für die Umgestaltung des Energiesystems. Mission Hydrogen GmbH I Geltendes Recht - Ist Grüner Wasserstoff bereit für die Zukunft? I 11. November 2020 4
ALLGMEINES Derzeitiger energierechtlicher Rahmen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Erneuerbare Energien Gesetz 2017 (EEG 2017), ▪ Reformierung des Strommarktes zur Erhöhung der Sensibilität aus Energiesammelgesetz+ div. Weitere kleinere Anpassungen Strompreise (StrommarktG) ▪ Umstellung der finanziellen Förderung auf Ausschreibungen ▪ Weitere Gewährleistung der Versorgungssicherheit (Vorhaltefunktion) ▪ Anpassung des Rahmens der Ausschreibung zur Wahrung der ▪ Umsetzung des Energiebinnenmarktes Akteursvielfalt ▪ Möglichkeit der Grünstromkennzeichnung Derzeitige Novellierung: ▪ Verordnungsermächtigung für Mieterstrommodelle ▪ Gesetzesentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur marktgestützten Beschaffung von Systemdienstleistungen Derzeitige Novellierung: ▪ Wegfall 52 GW-Deckel durch Gebäudeenergiegesetz (GEG) ▪ EEG 2021 mit diversen Anpassungen bzgl. Auslaufende Förderung, Technische Anforderungen, Ausschreibung Solar auf Gebäuden, Mission Hydrogen GmbH I Geltendes Recht - Ist Grüner Wasserstoff bereit für die Zukunft? I 11. November 2020 5
ALLGMEINES Derzeitiger energierechtlicher Rahmen Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2017 ▪ Einführung der Ausschreibungen für Offshore-Windenergieanlagen (KWKG 2017) ▪ Regelungen zur Fachplanung in Wirtschaftszonen und die Zulassung ▪ Vollständige Neuregelung zur Förderung von KWK-Anlagen der WEA ▪ Fokussierung der Förderung auf die Netzeinspeisung ▪ Stärkere Flexibilisierung der Einspeisung, keine Förderung für Kohle- ▪ Bundesverfassungsgericht hat die Übergangsvorschriften unter der KWK Treibhausgasemissionen. Prämisse des Vertrauensschutzes für verfassungswidrig erklärt (30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17) Novellierung des Gesetz im August 2020 beschlossen: ▪ Entwurf zur Novellierung wurde vorgelegt und befindet sich im ▪ Verlängerung der Geltungsdauer des KWK-Gesetzes Gesetzgebungsprozess ▪ Einschränkung der jährlichen Förderung ▪ Neue Boni – aber nur für KWK-Anlagen über 1 MW ▪ Neufassung der Regelung bei negativen Stundenkontrakten Mission Hydrogen GmbH I Geltendes Recht - Ist Grüner Wasserstoff bereit für die Zukunft? I 11. November 2020 6
ALLGMEINES Derzeitiger energierechtlicher Rahmen Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) Verordnung über abschaltbare Lasten (AbLaV) ▪ Einführung einer neuen Mess- und Kommunikationsinfrastruktur Ausschreibung von abschaltbaren Lasten zur Flexibilisierung der ▪ Schaffung intelligenter Netze durch exakte Ermittlung von Ein- und Nachfrage Ausspeisung Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) BSI hat im März 2020 mitgeteilt, dass drei Smart-Meter-Gateway- • Grundlagen für den Handel mit Zertifikaten für Emissionen aus Hersteller das Produkt-Zertifizierungsverfahren erfolgreich abgeschlossen Brennstoffen, Bepreisung fossiler Treibhausgasemissionen. haben. Somit liegen die Voraussetzungen der §§ 24 Abs. 1, 30 MsbG vor. • Vor Beginn des eigentlichen Handels ist das erste Änderungsgesetz in Kraft getreten (insbesondere Anhebung Festpreises für 2021 bis 2025) Mission Hydrogen GmbH I Geltendes Recht - Ist Grüner Wasserstoff bereit für die Zukunft? I 11. November 2020 7
ALLGMEINES Europäischer Rahmen ▪ Am 30.11.2016 hat die EU-Kommission das sog. EU-Winterpaket energiewirtschaftlicher Regulierung veröffentlicht. Drei Hauptziele: ▪ Energieeffizienz hat oberste Priorität, ▪ weltweite Führung im Bereich der erneuerbaren Energien und ▪ ein faires Angebot für die Verbraucher ▪ Gegenstand ist insbesondere auch die Renewable Energy Directive II (RED II) ▪ Derzeit sind eine Vielzahl von Evaluierungen und Grundlagen durch die Netzkodizes im laufenden Verfahren sowohl national als auch auf europäischer Ebene. Die Netzwerk Kodizes erfassen: ▪ Strommarkt (Electricity Balancing, Forword Capacity Allocation, Capacity Allocation & Congestions Management) ▪ Netzanschluss (Demand Connection Code, Requirements for Generators, High Voltage Direct Current Connections) ▪ Netzbetrieb (Emergency and Restauration, System Operations) Mission Hydrogen GmbH I Geltendes Recht - Ist Grüner Wasserstoff bereit für die Zukunft? I 11. November 2020 8
02 ▪ Nationale Wasserstoffstrategie ▪ Allgemeines ▪ Strategische Zukunftsmärkte ▪ Aktions- und Maßnahmenplan Mission Hydrogen GmbH I Geltendes Recht - Ist Grüner Wasserstoff bereit für die Zukunft? I 11. November 2020 9
NATIONALE WASSERSTOFFSTRATEGIE Allgemeines ▪ Am 10. Juni 2020 hat die Bundesregierung die »Nationale Wasserstoffstrategie« (NWS) beschlossen. ▪ Die NWS stellt klar, dass aus Sicht der BReG nur »grüner« Wasserstoff auf Dauer nachhaltig sei. ▪ Im Glossar der NWS ist grüner Wasserstoff definiert als: ▪ Wasserstoff, der durch Elektrolyse von Wasser hergestellt wird, wobei für die Elektrolyse ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien zum Einsatz kommt. ▪ Die NWS skizziert, dass Wasserstoff: ▪ ein vielfältig einsetzbarer Energieträger ist, ▪ des Weiteren ein Energiespeicher, der angebotsorientiert und flexibel erneuerbare Energien speichern und einen Beitrag zum Ausgleich von Angebot und Nachfrage leisten kann, ▪ darüber hinaus ein wesentliches Element der Sektorkopplung, ▪ zudem schon heute als Grundstoff insofern unabdingbar, als sich bestimmte industrielle CO2-Quellen, zum Beispiel prozessbedingte Emissionen der Zementindustrie, langfristig nur mit Hilfe von Wasserstoff dekarbonisieren lassen. Mission Hydrogen GmbH I Geltendes Recht - Ist Grüner Wasserstoff bereit für die Zukunft? I 11. November 2020 10
NATIONALE WASSERSTOFFSTRATEGIE Strategische Zukunftsmärkte Die NWS zielt auf folgende strategische Zukunftsmärkte: ▪ Erzeugung von Wasserstoff ▪ Erzeugungskapazitäten für Strom aus erneuerbaren Energien, vor allem Wind und Photovoltaik ▪ Industrie ▪ in bestimmten Industriebereichen, die sich nicht mit den herkömmlichen Technologien CO2-frei umgestalten lassen werden, werden perspektivisch Wasserstoff und dessen Folgeprodukte genutzt werden können – die NWS benennt insofern insbesondere Teile der Chemieindustrie und die Stahlindustrie ▪ Verkehr ▪ vor allem im Luft- und Seeverkehr wird sich langfristig eine Nachfrage nach klimaneutralen Treibstoffen entwickeln; ▪ im Öffentlichen Personennahverkehr, ▪ in Teilen des Straßenschwerlastverkehrs, ▪ bei Nutzfahrzeugen oder in der Logistik ▪ Bestimmte Bereiche PKW kann eine Alternative sein, (Notwendigkeit bedarfsgerechten Aufbau Tankinfrastruktur) ▪ Wärmemarkt ▪ Effizienz- und Elektrifizierungspotenziale bei der Prozesswärmeherstellung oder im Gebäudesektor Mission Hydrogen GmbH I Geltendes Recht - Ist Grüner Wasserstoff bereit für die Zukunft? I 11. November 2020 11
NATIONALE WASSERSTOFFSTRATEGIE Maßnahmenplan der NWS Die NWS stellt insgesamt 38 Einzelmaßnahmen auf, u.a.: ▪ Prüfung weiterer Reformen der staatlich induzierten Preisbestandteile und gleichzeitig weitere Etablierung der CO2-Bepreisung als zentrales Leitinstrument; ▪ Prüfung der Frage, ob der zur Herstellung von grünem Wasserstoff verwendete Strom weitgehend von Steuern, Abgaben und Umlagen befreit werden kann; ▪ Bundesregierung strebt insbesondere die Befreiung der Produktion von grünem Wasserstoff von der EEG-Umlage an und wird dabei sicherstellen, dass dadurch die EEG-Umlage nicht steigt (Maßnahme 1). ▪ Prüfung von Ausschreibungsmodellen für die Herstellung von grünem Wasserstoff, der zum Beispiel zur Dekarbonisierung der Stahl- und Chemieindustrie dient (Maßnahme 3). ▪ Die Rahmenbedingungen für die Offshore-Windenergie werden weiterentwickelt. Dabei sollen verschiedene Themen diskutiert werden, insbesondere verstärkte Ausweisung von Flächen, die notwendige Infrastruktur sowie Möglichkeiten für zusätzliche Ausschreibungen (Maßnahme 4). Mission Hydrogen GmbH I Geltendes Recht - Ist Grüner Wasserstoff bereit für die Zukunft? I 11. November 2020 12
NATIONALE WASSERSTOFFSTRATEGIE Maßnahmenplan der NWS Die NWS stellt insgesamt 38 Einzelmaßnahmen auf, u.a.: ▪ Zur Stärkung der langfristigen Ausrichtung der Wärmeversorgung auf die Nutzung von erneuerbaren Energien prüft die Bundesregierung im Rahmen des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) Möglichkeiten für die Förderung von »H2-readiness«-Anlagen (Maßnahme 19). ▪ Dies umfasst sowohl dezidierte Wasserstoff-Infrastrukturen als auch die Anpassung und Umrüstung bestehender Gasinfrastruktur (Maßnahme 20). ▪ Bedarfsgerechter Aufbau eines Wasserstofftankstellennetzes im Straßenverkehr, an geeigneten Stellen im Schienennetz und auch bei den Wasserstraßen (Maßnahme 22). Mission Hydrogen GmbH I Geltendes Recht - Ist Grüner Wasserstoff bereit für die Zukunft? I 11. November 2020 13
03 ▪ Europäische Wasserstoffstrategie ▪ Allgemeines ▪ Schrittweiser Übergang Mission Hydrogen GmbH I Geltendes Recht - Ist Grüner Wasserstoff bereit für die Zukunft? I 11. November 2020 14
EUROPÄISCHE WASSERSTOFFSTRATEGIE Allgemeines ▪ Am 8. Juli 2020 hat die Europäische Kommission die Europäische Wasserstoffstrategie (European Hydrogen Strategy) vorgestellt. ▪ Wasserstoff soll demnach in einem integrierten Energiesystem die Dekarbonisierung von Industrie, Verkehr, Stromerzeugung und Gebäuden in ganz Europa unterstützen. ▪ Die Wasserstoffstrategie der EU befasst sich damit, wie dieses Potenzial durch Investitionen, Regulierung, Schaffung von Märkten sowie Forschung und Innovation ausgeschöpft werden kann. ▪ Analog zur NSW soll Wasserstoff auch in der gesamten EU Sektoren mit Energie versorgen, die nicht für die Elektrifizierung geeignet sind und als Speicher zum Ausgleich variabler Energieflüsse aus erneuerbaren Energieträgern dienen. ▪ Die internationale Dimension ist ein wesentlicher Bestandteil des EU-Konzepts. Sauberer Wasserstoff eröffnet neue Möglichkeiten, Europas Partnerschaften im Energiebereich neu zu gestalten. Mission Hydrogen GmbH I Geltendes Recht - Ist Grüner Wasserstoff bereit für die Zukunft? I 11. November 2020 15
EUROPÄISCHE WASSERSTOFFSTRATEGIE Allgemeines ▪ Dies könne, so ein Grundprinzip der Strategie, nur durch auf EU-Ebene koordinierte Maßnahmen des öffentlichen und privaten Sektors erreicht werden. ▪ Vorrangiges Ziel ist die Entwicklung von erneuerbarem Wasserstoff, der hauptsächlich mithilfe von Wind- und Solarenergie erzeugt wird. ▪ Kurz- und mittelfristig sei jedoch auch »CO2-armer« Wasserstoff erforderlich, um die Emissionen rasch zu senken und die Entwicklung eines tragfähigen Marktes zu unterstützen. Mission Hydrogen GmbH I Geltendes Recht - Ist Grüner Wasserstoff bereit für die Zukunft? I 11. November 2020 16
EUROPÄISCHE WASSERSTOFFSTRATEGIE Schrittweiser Übergang ▪ Dieser schrittweise Übergang erfordert gemäß EU-Strategie wie folgt einen stufenweisen Ansatz: ▪ Von 2020 bis 2024 werde die EU die Installation von Elektrolyseuren mit einer Gesamtleistung von mindestens sechs Gigawatt und die Erzeugung von bis zu einer Million Tonnen erneuerbarem Wasserstoff unterstützen. ▪ Von 2025 bis 2030 müsse Wasserstoff dann zu einem wesentlichen Bestandteil des integrierten Energiesystems werden, indem Elektrolyseure mit mindestens 40 Gigawatt Gesamtleistung installiert und bis zu zehn Millionen Tonnen erneuerbarer Wasserstoff erzeugt werden. ▪ Von 2030 bis 2050 sollen die bis dahin ausgereiften Technologien für erneuerbaren Wasserstoff in großem Maßstab in allen Sektoren, in denen die Dekarbonisierung schwierig ist, eingesetzt werden. Mission Hydrogen GmbH I Geltendes Recht - Ist Grüner Wasserstoff bereit für die Zukunft? I 11. November 2020 17
04 ▪ Bestandsaufnehme Regulierung durch die Bundesnetzagentur ▪ Allgemeines ▪ Blick auf das EnWG Mission Hydrogen GmbH I Geltendes Recht - Ist Grüner Wasserstoff bereit für die Zukunft? I 11. November 2020 18
BESTANDSAUFNAHME REGULIERUNG DURCH DIE BNETZA Allgemeines • Im Juli 2020 hat die die BNetzA ihre Bestandsaufnahme zur Regulierung von Wasserstoffnetzen vorgelegt. • Die Stellungnahme bildet den derzeitigen nationalen und europäischen Rahmen ab und legt Kriterien für die Notwendigkeit von Wasserstoffnetzen fest. • BNetzA sieht ein „Andocken“ des Rechtsrahmens für Gas- und Stromnetze auf Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) als kritisch an. • Die BNetzA präferiert wohl ein eigenes Gesetz „Wasserstoffinfrastrukturgesetze“ (WIG) nebst eigenen Verordnungen. • Hierbei sei aber erst die Entwicklung im Wasserstoffbereich abzuwarten und zu prüfen, ob ein Regulierungsbedarf bestehe. • Es dürfte aber nicht allein reichen eine Definition von Wasserstoff im EnWG zu ergänzen. • Für bereits errichtete Netze sollten ggf. Übergangsregelungen oder Befreiungen geregelt werden. Mission Hydrogen GmbH I Geltendes Recht - Ist Grüner Wasserstoff bereit für die Zukunft? I 11. November 2020 19
BESTANDSAUFNAHME REGULIERUNG DURCH DIE BNETZA Blick auf das EnWG • Das EnWG regelt bisher die Regulierungsrahmen für Strom und Gasnetze und erfasst hierbei insbesondere die Bereiche Netzanschluss, Netznutzung, Netzdurchleitung, Konzessionierung, Unbundling, Regulierung • Wasserstoff wird innerhalb des in § 3 Nr. 19a EnWG Wasserstoff als Energieträger anerkannt: • „Erdgas, Biogas, Flüssiggas im Rahmen der §§ 4 und 49 sowie, wenn sie in ein Gasversorgungsnetz eingespeist werden, Wasserstoff, der durch Wasserelektrolyse erzeugt worden ist, und synthetisch erzeugtes Methan, das durch wasserelektrolytisch erzeugten Wasserstoff und anschließende Methanisierung hergestellt worden ist,“ • Netzanschluss und Netzdurchleitung (§§ 17 und 20 EnWG) sollen insbesondere diskriminierungsfrei durch den Netzbetreiber gegenüber dem Anschlussnehmer bereitgestellt und genutzt werden können. • Netzanschluss nach § 49 EnWG regelt zunächst, dass Analgen so zu betreiben sind, dass die technische Sicherheit (allgemeine anerkannte Regeln der Technik) eingehalten wird. • Vermutungswirkung nach § 49 Abs. 2 EnWG und mithin Bezug auf den DVGW, der eine Beimischung (in ein Erdgasnetz) bis zu einer Schwelle von 10 %; neues Regelwerk soll in Planung sein. Mission Hydrogen GmbH I Geltendes Recht - Ist Grüner Wasserstoff bereit für die Zukunft? I 11. November 2020 20
BESTANDSAUFNAHME REGULIERUNG DURCH DIE BNETZA Blick auf das EnWG • Anwendbarkeit des Konzessionsrechts für die Nutzung der öffentlichen Straßen nach § 46 EnWG unterscheidet zwischen einer singulären Nutzung und dem Betrieb eines Netzes der allgemeinen Versorgung. • Vorteilhaft wäre die unmittelbare Anwendung des § 46 EnWG, da hiermit sichergestellt wäre, dass öffentliche Wege zur Verlegung diskriminierungsfrei zur Verfügung gestellt werden müssten. • Ferner wären die von der Gemeinde zu verlangenden Entgelte über die KAV geregelt (Rechtssicherheit) • ggf. sogar private Enteignet werden könnten (§ 45 EnWG) • Befreiungstatbestände für Netzentgelte bei der Netznutzung sind bereits im EnWG geregelt: • § 118 Abs. 6 S. 6 und 7 EnWG zeitliche befristete Ausnahme von Anfall der Arbeitsentgelte, weitere Umlagen werden nach der Rechtsprechung des BGH aber nicht hierdurch aufgehoben (dies muss der Gesetzgeber selbst regeln) • § 19 Abs. 4 StromNEV Befreiung für Stromspeicher (Entnahme ausschließlich zur Wiedereinspeisung) • § 14a EnWG Reduziertes Netzentgelt für Letztverbraucher im Niederspannungsnetz, die eine netzdienliche Steuerung vorweisen können. Mission Hydrogen GmbH I Geltendes Recht - Ist Grüner Wasserstoff bereit für die Zukunft? I 11. November 2020 21
05 ▪ „Sonstige Energiegewinnungsbereiche“ ▪ Power-to-gas Offshore ▪ Aktueller Stand FNP Mission Hydrogen GmbH I Geltendes Recht - Ist Grüner Wasserstoff bereit für die Zukunft? I 11. November 2020 22
SONSTIGE ENERGIEGEWINNUNGSBEREICHE Power-to-Gas-Anlagen Offshore • § 3 Nr. 7 WindSeeG enthält folgende Definition „Sonstige Energiegewinnungsanlage“: • „sonstige Energiegewinnungsanlage“ jede Anlage zur Erzeugung von Strom auf See aus anderen erneuerbaren Energien als Wind, insbesondere aus Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, oder zur Erzeugung anderer Energieträger, insbesondere Gas, oder anderer Energieformen, insbesondere thermischer Energie, • Hierunter sind auch Power-to-Gas Anlagen zu fassen. • § 3 Nr. 8 WindSeeG definiert die Bereiche, in welchen • „sonstige Energiegewinnungsbereiche“ Bereiche außerhalb von Gebieten, auf denen Windenergieanlagen auf See und sonstige Energiegewinnungsanlagen, die jeweils nicht an das Netz angeschlossen werden, in räumlichem Zusammenhang errichtet werden können und die dem Zulassungsverfahren nach § 2 des Seeanlagengesetzes unterliegen, • Der Flächenentwicklungsplan kann Festlegungen mit dem Ziel treffen, die praktische Erprobung und Umsetzung von innovativen Konzepten zu ermöglichen, vgl. § 4 Abs. 3 WindSeeG Mission Hydrogen GmbH I Geltendes Recht - Ist Grüner Wasserstoff bereit für die Zukunft? I 11. November 2020 23
SONSTIGE ENERGIEGEWINNUNGSBEREICHE Aktueller Stand FNP • Das Bundesamt für Seeschifffahrt (BSH) hat am 4. September 2020 einen Entwurf zur Fortschreibung des Flächenentwicklungsplanes vorgelegt. • Zwei Flächen sind hierbei als sonstige Energiegewinnungsbereiche qualifiziert worden (ca. 28.8 km² in der Nordsee und ca. 7,8 km² in der Ostsee) • Herausforderung für die Errichtung von Power-to-gas Anlagen ist das Genehmigungsrecht: • Antrag auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens • Ausschreibungsverfahren durch das BSH • Verpflichtung zur Abgabe einer Nachnutzungserklärung • Besondere umweltrechtliche Anforderungen (bspw. keine Gefährdung der Meeresumwelt) Mission Hydrogen GmbH I Geltendes Recht - Ist Grüner Wasserstoff bereit für die Zukunft? I 11. November 2020 24
06 ▪ Derzeitiger Rechtsrahmen (EEG 2017 und EEG 2021) ▪ Allgemeines ▪ EEG-Umlage ▪ Betreibermodelle ▪ Negative Strompreise Mission Hydrogen GmbH I Geltendes Recht - Ist Grüner Wasserstoff bereit für die Zukunft? I 11. November 2020 25
DERZEITIGER RECHTSRAHMEN (EEG 2017 und EEG 2021) Allgemeines • Das Erneuerbaren-Energien-Gesetz fördert auf unterschiedliche Weise den Zubau von Erneuerbare Energien in den Strommarkt: • Gesetzliches Schuldverhältnis zwischen Anlagenbetreiber und Netzbetreiber (§ 7 EEG) • Unverzüglicher und vorrangiger Netzanschluss an das Netz der allg. Versorgung (§ 8 EEG) • Abnahme und Netzdurchleitung des Stromes + Härtefallausgleich und Einspeisemanagement (§ 9 ff. EEG) • Finanzielle Förderung nach dem EEG (im Wege der Ausschreibung oder der gesetzlich festgelegten Höhe) • Umlagemechanismus für die EEG-Umlage • Mit Einspeisung des finanziell geförderten Strom verliert der EE-Strom regelmäßig die Qualität als Grünstrom („Ist mit der Förderung abgegolten“) flankiert durch sog. Doppelvermarktungsverbot. • Ausnahme besteht im Rahmen regionalen Herkunftsnachweise, wobei hier die Förderung sich um 0,1 Ct/kWh verringert. • Potenziell kommen gerade ausgeförderte EE-Anlagen oder solche, für die kein Förderanspruch besteht für die Wasserstoffherstellung in Betracht. Mission Hydrogen GmbH I Geltendes Recht - Ist Grüner Wasserstoff bereit für die Zukunft? I 11. November 2020 26
DERZEITIGER RECHTSRAHMEN (EEG 2017 und EEG 2021) Betreibermodelle (ausgeförderte EE-Anlagen) Finanzielle Förderung Befreiung von Netzentgelten Keine Herkunftsnachweise Vollständige Anfall EEG-Umlage Weitere Umlagen O2 Ggf. regionale Herkunftsnachweise H2 Stromsteuerentlastung § 9a StromStG Umspannwerk Kritisch, ob nach derzeitiger Definition „grüner Wasserstoff“ vorliegt. Die Kosten des Stromes dürften ggf. nicht wirtschaftlich sein für den Betrieb des Elektrolyseurs Mission Hydrogen GmbH I Geltendes Recht - Ist Grüner Wasserstoff bereit für die Zukunft? I 11. November 2020 27
DERZEITIGER RECHTSRAHMEN (EEG 2017 und EEG 2021) Betreibermodelle (ausgeförderte EE-Anlagen) Problemstellung bei finanzieller Förderung nach EEG In Ausschreibung nur bei neg. Strompreisen (§ 27a EEG) Überschusseinspeisung/Vermarktung Umspannwerk O2 H2 Vollständiger Anfall EEG-Umlage ggf. Speicherprivileg § 61l EEG, allerdings Rückverstromung! Ggf. über bes. Ausgleichsregelung Befreiung möglich Vermeidung aller Netzentgelte & darauf gewälzter Umlagen Stromsteuerentlastung nach § 9a oder § 9 Nr. 1 StromStG Mission Hydrogen GmbH I Geltendes Recht - Ist Grüner Wasserstoff bereit für die Zukunft? I 11. November 2020 28
DERZEITIGER RECHTSRAHMEN (EEG 2017 und EEG 2021) Betreibermodelle (Pacht- und Betriebsführungsmodell) Komplexe Eigentümerstruktur kritisch Wind GmbH & Für „Eigenversorgung“ im EEG ist Personenidentität Co. KG 1 Ein wesentliches Kriterium O2 Wind GmbH & H2 Co. KG 2 WEA 1 Keine Netzentgelte und Umlagen Anteilige EEG-Umlage (40 %) Komplexe Vertragsstruktur Letztverbraucher WEA 2 Wind GmbH & Co. KG 3 WEA 3 Umspannwerk Mission Hydrogen GmbH I Geltendes Recht - Ist Grüner Wasserstoff bereit für die Zukunft? I 11. November 2020 29
DERZEITIGER RECHTSRAHMEN (EEG 2017 und EEG 2021) Betreibermodelle (Pacht- und Betriebsführung) Wind GmbH & Co. KG 1 Letztverbraucher Wind GmbH & Co. KG 2 Unternehmenspachtvertrag O2 WEA 1 H2 Betriebsführungsvertrag Risikoverlagerung WEA 2 WEA 3 Wind GmbH & Co. KG 3 Mission Hydrogen GmbH I Geltendes Recht - Ist Grüner Wasserstoff bereit für die Zukunft? I 11. November 2020 30
DERZEITIGER RECHTSRAHMEN (EEG 2017 und EEG 2021) Neuregelungen im EEG 2021 • Das EEG 2021 verschärft den derzeitigen Rechtsrahmen für EE-Anlagen weiter. • Hierbei greift der Gesetzgeber zwar mehrfach auf die Begrifflichkeit grüner Wasserstoff zurück, aber bisher ohne konkrete Regelung: • Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 14.09.2020, • der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 25.09.2020 • als auch der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 20.10.2020 lassen leider einen konkreten Förderrahmen für Wasserstoff vermissen. BR-Drs. 569/20 vom 25.9.2020. • Auch wird die Ausschreibungskulisse und Größe von Freiflächenphotovoltaikanlagen angepasst und wohl vergrößert, sodass Anlagen bis 20 MW nach dem EEG 2021 gefördert werden könnte. • Verringerung des Potenzials für grünen Wasserstoff, da bisher keine Anpassung des § 27a EEG vorgesehen ist. Mission Hydrogen GmbH I Geltendes Recht - Ist Grüner Wasserstoff bereit für die Zukunft? I 11. November 2020 31
DERZEITIGER RECHTSRAHMEN (EEG 2017 und EEG 2021) Negative Strompreise im EEG 2021 • Derzeit ist eine Zunahmen von negativen Strompreisen am Strommarkt zu verzeichnen. • Das EEG 2021 RegE sieht derzeit für neue Anlagen eine „1-Stunden-Regelung“ vor gegenüber der bisherigen „6-Stunden-Regel“. ▪ Zur Begründung der Anpassung führt der Gesetzgeber (BT-Drs. 19/23482, S. 121) an: • „Mit der Änderung soll eine bessere Marktintegration der erneuerbaren Energien erreicht werden. Anlagenbetreiber müssen künftig eigene Wege finden, sich gegen Negativpreisphasen abzusichern, indem sie z.B. Kooperationen mit Speicherbetreibern eingehen, neue Anlagentechnik einsetzen, die eine stetigere Stromproduktion ermöglicht, oder Absicherungsgeschäfte am Stromterminmarkt tätigen. Es wird ein Wettbewerb um die besten Konzepte entstehen und Märkte für Flexibilität, die für den weiteren Erneuerbaren- Ausbau dringend gebraucht werden.“ Mission Hydrogen GmbH I Geltendes Recht - Ist Grüner Wasserstoff bereit für die Zukunft? I 11. November 2020 32
07 ▪ Zusammenfassung und Ausblick Mission Hydrogen GmbH I Geltendes Recht - Ist Grüner Wasserstoff bereit für die Zukunft? I 11. November 2020 33
ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK Zusammenfassung ▪ Der gegenwärtige Rechtsrahmen für den Ausbau der Produktion von grünem Wasserstoff ist derzeit noch nicht schlüssig und in sich konsistent. ▪ Die aktuelle Novelle des EEG greift die Möglichkeit zur sinnvollen Anpassung der Definition in § 3 Nr. 1 EEG 2017 oder der sauberen Darstellung in § 61l Abs. 2 EEG 2017 nicht auf, obwohl dies als eine Maßnahme der NWS deutlich hervorgehoben wurde. ▪ Ob es darüber hinaus eines eigenständigen Gesetzes für den Transport von (grünem) Wasserstoff bedarf, um vergleichbare Anforderungen des EnWG auf diese Infrastruktur zu übertragen, kann bezweifelt werden. ▪ Eine umfassende Befreiung der Produktion grünen Wasserstoffs von der EEG-Umlage ist unabdingbar. Mission Hydrogen GmbH I Geltendes Recht - Ist Grüner Wasserstoff bereit für die Zukunft? I 11. November 2020 34
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VIELEN DANK Vielen FÜR Dank für Ihre IHRE AUFMERKSAMKEIT Aufmerksamkeit BRAHMS NEBEL & KOLLEGEN Rechtsanwälte Dr. Florian Brahms Lic. en drt. fr. | Rechtsanwalt | Partner Standort Berlin Kaiserliche Postdirektion Französische Str. 12 | 10117 Berlin Tel. +49 (0)30 20 188 328 Standort Hamburg Gutruf Haus Neuer Wall 10 | 20345 Hamburg Tel. + 49 (0)40 822 15 30 19 Mail brahms@brahms-kollegen.de Web www.bn-kollegen.de Mission Hydrogen GmbH I Geltendes Recht - Ist Grüner Wasserstoff bereit für die Zukunft? I 11. November 2020 36
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