Gemeinde Allmersbach im Tal - OT Allmersbach Bebauungsplan "Hofäcker 2 - 1. Änderung und Erweiterung"
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Gemeinde Allmersbach im Tal OT Allmersbach Bebauungsplan "Hofäcker 2 – 1. Änderung und Erweiterung" Verfahrensschritt: Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB und Einholung der Stellungnah- men der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.2 BauGB zum Planentwurf, der Begründung und den örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 LBO vom 17.05.2021 bis 25.06.2021. hier: Zusammenstellung der eingegangenen privaten Anregungen mit Beschlussvor- schlägen der Verwaltung und des Planers Beratungsunterlagen für die öffentliche Gemeinderatssitzung am 27.07.2021 Adenauerplatz 4 71522 Backnang Tel.: 07191 - 9619190 Fax: 07191 - 9619184 info@roosplan.de www.roosplan.de
Projektbearbeitung: Dipl.-Ing. (FH) Jochen Roos, Freier Landschaftsarchitekt, bdla Andreas Gutscher, B.Sc. Stadt- und Raumplanung Projektnummer: 20.023 Stand: 13.07.2021
3 Private Stellungnahmen zum Bebauungsplanverfahren "Hofäcker 2 – 1. Änderung u. Erweiterung" in der " Gemeinde Allmersbach im Tal Folgende private Stellungnahmen sind in der Zeit vom 17.05.2021 bis 25.06.2021 eingegangen. Nr. 1 R. und R. Auerhahnweg 9 und 9/1 Nr. 2 W. Hofäcker 8/2 Nr. 3 B. Heutensbacher Straße 17/1 Nr. 4 B. Hofäcker 8/1 Nr. 5 H. Hofäcker 8/3 Nr. 6 W. und H. Auerhahnweg 14 Nr. 7 G. Hofäcker 6/1 Nr. 8 Ö. Hofäcker 6 Nr. 9 M. Im Wachholder 17 Nr. 10 R. und R./K. Auerhahnweg 9 und 9/1 Nr. 11 K. Auerhahnweg 10 Nr. 12 G. Auerhahnweg 8 3
Nr. Eingegangene Anregungen Beantwortung der Anregungen mit Beschlussvorschlägen 1. Es ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge für Pflegeheimplätze und alten- gerechte Wohnungen zu sorgen. Die Gemeinde hat weder die Mittel noch die Verwaltungskapazitäten, dies alleine durchführen zu können und ist da- her auf die Hilfe Privater angewiesen. 4
Nr. Eingegangene Anregungen Beantwortung der Anregungen mit Beschlussvorschlägen 1. Auf die ausführliche Stellungnahme in Ziffer 10 wird verwiesen. Beschlussvorschlag: Die Anregungen werden teilweise berücksichtigt, auf die Aufstockung des Bestandsgebäudes wird verzichtet, der Anbau kom- plett umgeplant und verschmälert und die Baugrenze entsprechend redu- ziert. 5
Nr. Eingegangene Anregungen Beantwortung der Anregungen mit Beschlussvorschlägen 2. Auf die ausführliche Stellungnahme in Ziffer 10 wird verwiesen. Beschlussvorschlag: Die Anregungen werden teilweise berücksichtigt, auf die Aufstockung des Bestandsgebäudes wird verzichtet, der Anbau kom- plett umgeplant und verschmälert und die Baugrenze entsprechend redu- ziert. 6
Nr. Eingegangene Anregungen Beantwortung der Anregungen mit Beschlussvorschlägen 3. Die Erweiterung in westlicher Richtung wurde geprüft, jedoch verworfen, denn an dieser Seite befindet sich der Eingangsbereich und die gesamte in- nere Struktur des Gebäudes nimmt darauf Rücksicht. Insofern ist die not- wendige Erweiterung der Pflegestation um drei in östlicher Richtung zu rea- lisieren. 8
Nr. Eingegangene Anregungen Beantwortung der Anregungen mit Beschlussvorschlägen 3. Die südliche Auskragung des Baufensters dient dazu, das neue Gebäude et- was weiter aus der öffentlichen Grünfläche im Norden heraushalten zu kön- nen. Bei der Gestaltung wurde auch be- rücksichtigt, dass zu den benachbar- ten Gebäuden ein Höhenunterschied von einem Geschoss besteht und das nördlich der Bestandsbebauung gele- gene neue Gebäude insoweit deut- lich tiefer angeordnet werden konnte. Bei den Bäumen handelt es sich um bestehende Bäume, die nach Möglich- keit erhalten werden sollten. Sie sind zwar derzeit sehr stark herunter ge- schnitten, es handelt sich aber um kräftige Unterlagen, die in der Lage sein müssten, das neue Gebäude schnell einzugrünen und damit für die Nach- barn verträglicher zu machen. 9
Nr. Eingegangene Anregungen Beantwortung der Anregungen mit Beschlussvorschlägen 3. Der Anregung wird gefolgt. Die Erhöhung des Bestandsgebäudes wird nicht mehr vorgesehen und die Festsetzungen entsprechend geändert. Der sparsame Umgang mit Grund und Boden erfordert es, die vorhandenen Siedlungsflächen etwas intensiver zu nutzen, wenn sich der Bedarf erhöht. Da die Grünfläche so wenig wie möglich beeinträchtigt werden sollte und das Grundstück nicht beliebig vergrößerbar ist, bleibt nur, es besser auszu- nutzen und die Nutzungsmaße dazu entsprechend anzupassen. Die Baumasse zu streichen ist eine Forderung, die von den Baurechtsäm- tern regelmäßig erhoben wird, um Verwaltungsaufwand einsparen zu kön- nen. Sie hat ihre begrenzende Funktion in den meisten Fällen verloren und kann daher besser durch die Gebäudehöhen ersetzt werden. Der Anregung wird gefolgt und die Planungen abgeändert. 10
Nr. Eingegangene Anregungen Beantwortung der Anregungen mit Beschlussvorschlägen 3. Geplant ist ein flexibel nutzbares Gebäude. Derzeit sind 45 Pflegeplätze in drei Stationen geplant, die übrigen Flächen sind für Personalwohnungen, Tagespflegeplätze und altengerechte und betreute Wohnungen vorgese- hen. Diese könnten, so es der Bedarf erfordert, auch zu weiteren Pflegezim- mern umgebaut werden. Dies ist aber bisher nur eine Option. Der Mix ist sinnvoller, um keine einseitigen Strukturen zu erhalten, sondern den alten Menschen einen Umzug zu ermöglichen, wenn sie auch geistig dazu noch in der Lage sind und dies aus freien Stücken tun können. Durch die Umplanungen erscheinen Verlegungen der Hauptversorgungslei- tungen nicht mehr erforderlich. Beschlussvorschlag: Die Anregungen werden teilweise berücksichtigt, auf die Aufstockung des Bestandsgebäudes wird verzichtet, der Anbau kom- plett umgeplant und verschmälert und die Baugrenze entsprechend redu- ziert. 11
Nr. Eingegangene Anregungen Beantwortung der Anregungen mit Beschlussvorschlägen 3a. a Die Gemeinde wird sicherlich zu gegebener Zeit auch den Bereich neu ord- nen müssen und dann vermutlich die gemischte Baufläche so ändern, dass auch weitere Wohngebäude erstellt werden könnten, sollte dann der Be- darf noch entsprechend vorhanden sein. Dass dem Grundstückseigentümer, gleichgültig ob er die Fläche wie jetzt als private Freifläche nutzt oder sich dort ein nach Süden freistehendes Einfa- milienhaus vorstellt, durch die hohe Bebauung einiges zugemutet wird, wird anerkannt. Die Frage durch was der Bereich geprägt wird und ob eine dritte, hinterliegende Bebauung noch eine geordnete städtebauliche Ent- wicklung darstellt, kann insofern unbeantwortet bleiben. Da es sich bei der Wohnungsversorgung für alte und pflegebedürftige Men- schen um einen sehr herausragenden Belang für die gesamte Gemeinde handelt, wird insoweit um Verständnis gebeten, dass dies im Einzelfall auch mit einer stärkeren Verschattung des benachbarten Grundstücks einherge- hen kann. 12
Nr. Eingegangene Anregungen Beantwortung der Anregungen mit Beschlussvorschlägen 3a. Es erschien wichtiger, den in der Grünfläche vorhandenen Fußweg nicht mit Zufahrten zu weiteren Stellplätzen zu belasten, sondern diese auf kurzem Wege an die bestehenden Verkehrsflächen anzuschließen. Der Anregung wird insoweit entgegengekommen, als die Aufstockung des Bestandsgebäudes nicht weiterverfolgt wird und der Baukörper an der öf- fentlichen Grünfläche verschmälert wird, um mehr Grünfläche erhalten zu können. Ein Pflegeheim zu schließen, hat zwei Schwierigkeiten. Zum einen müssen die zu Pflegenden auf andere Einrichtungen verteilt werden, entsprechende Pflegeplätze sind zurzeit aber sehr schwer zu bekommen. Das größere Prob- lem ist, danach wieder qualifiziertes Personal zu bekommen, um das dann neue Heim auch wieder betreiben zu können. Beschlussvorschlag: Die Anregungen werden teilweise berücksichtigt, auf die Aufstockung des Bestandsgebäudes wird verzichtet, der Anbau kom- plett umgeplant und verschmälert und die Baugrenze entsprechend redu- ziert. 13
Nr. Eingegangene Anregungen Beantwortung der Anregungen mit Beschlussvorschlägen 4. 1. Die Entwässerung erfolgt in einen Hauptkanal der Gemeinde, eine ausrei- chende Dimensionierung ist nach derzeitigem Kenntnisstand gegeben. 2. Es waren 7 Parkplätze vorhanden, die Planungen sehen 23 weitere vor. Der Bebauungsplan sieht eine verringerte Stellplatzverpflichtung von 0,8 je Wohneinheit vor, da in den Pflegeeinrichtungen ein geringerer Bedarf be- steht. Die ausreichende Anzahl an Stellplätze wird letztlich im Baugenehmi- gungsverfahren überprüft. 14
Nr. Eingegangene Anregungen Beantwortung der Anregungen mit Beschlussvorschlägen 4. 3. Richtig ist, dass sich das Verkehrsaufkommen erhöhen wird. Die Wege- breiten erscheinen jedoch ausreichend dimensioniert, um die geringfügig zusätzlichen Pkw aufnehmen zu können. 4.+5. Die Belichtung und Belüftung sind grundsätzlich auf dem eigenen Grundstück zu gewährleisten. Die Aufstockung des Bestandsgebäudes wird nicht weiterverfolgt, der Bebauungsplan insoweit geändert. Beschlussvorschlag: Die Anregungen werden teilweise berücksichtigt, auf die Aufstockung des Bestandsgebäudes wird verzichtet, der Anbau kom- plett umgeplant und verschmälert und die Baugrenze entsprechend redu- ziert. 15
Nr. Eingegangene Anregungen Beantwortung der Anregungen mit Beschlussvorschlägen 5. Auf die Stellungnahmen zu Ziffer 4. wird verwiesen. Die Aufstockung des Bestandsgebäudes wird nicht weiterverfolgt, der Be- bauungsplan insoweit geändert. 16
Nr. Eingegangene Anregungen Beantwortung der Anregungen mit Beschlussvorschlägen 5. Beschlussvorschlag: Die Anregungen werden teilweise berücksichtigt, auf die Aufstockung des Bestandsgebäudes wird verzichtet, der Anbau kom- plett umgeplant und verschmälert und die Baugrenze entsprechend redu- ziert. 17
Nr. Eingegangene Anregungen Beantwortung der Anregungen mit Beschlussvorschlägen 6. Auf die ausführliche Stellungnahme in Ziffer 10 wird verwiesen. Die Zahl der Stellplätze wird im Vergleich zum Bestand deutlich erhöht. Beschlussvorschlag: Die Anregungen werden teilweise berücksichtigt, auf die Aufstockung des Bestandsgebäudes wird verzichtet, der Anbau kom- plett umgeplant und verschmälert und die Baugrenze entsprechend redu- ziert. 18
Nr. Eingegangene Anregungen Beantwortung der Anregungen mit Beschlussvorschlägen 7. 19
Nr. Eingegangene Anregungen Beantwortung der Anregungen mit Beschlussvorschlägen 7. Ein Umbau setzt voraus, dass die vorhandenen Bewohner in der Zwischen- zeit irgendwo betreut werden können. Insofern bietet es sich an, diese im Neubau zu betreuen und danach das Bestandsgebäude umzubauen. Natür- lich geht das auch davon aus, dass aufgrund des demografischen Wandels der Bedarf an altengerechten und betreuten Wohnungen und Pflegeplätzen zukünftig deutlich ansteigen wird und die zusätzlichen Möglichkeiten auch genutzt werden. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und die Begründung entspre- chend überarbeitet. 20
Nr. Eingegangene Anregungen Beantwortung der Anregungen mit Beschlussvorschlägen 7. Eine tiefere EFH ändert an der Gebäudehöhe in der Landschaft nichts, denn die neuen Teile müssen barrierefrei (ohne Stufen) an den Bestand ange- passt werden. Es sind statt der bisherigen 7 Stellplätze zukünftig 30 vorgesehen. Das ent- spricht nicht nur der VwV Stellplätze des Landes, sondern auch den Erfah- rungen aus anderen Einrichtungen. Der Bebauungsplan setzt die erforderlichen Flächen für die Verkehrsanla- gen fest, der Ausbaustandard kann davon abweichen. Insgesamt sind die Verkehrsanlagen zwar Flächen sparend ausgebildet, können aber alle vor- hersehbaren Verkehre aufnehmen. Dies schließt ein, dass nicht zu allen Zei- ten eine ungehinderte Durchfahrt möglich ist und dadurch manchmal Ver- zögerungen im Ablauf zu akzeptieren sind. Die Festsetzung Flachdach betrifft den Neubau, die Firsthöhe das Bestands- gebäude. Der Anregung wird insofern gefolgt, als die Festsetzungen im La- geplan für beide Teile getrennt festgesetzt werden und damit für das Be- standsgebäude keine Aufstockung mehr möglich wird. 21
Nr. Eingegangene Anregungen Beantwortung der Anregungen mit Beschlussvorschlägen 7. Die langen Diskussionen in den vergangenen Jahren konnten nun zu einem Abschluss gebracht werden, sodass es sinnvoll ist, die Umsetzung auch durch die geänderten planungsrechtlichen Festsetzungen vorzubereiten. Dass die gesellschaftlich gewünschte Nachverdichtung der bestehenden Siedlungsflächen auch höhere Nutzungsziffern erfordert ist nachvollziehbar. Dass dies bei den direkten Nachbarn nicht auf unmittelbare Gegenliebe stößt ist ebenfalls nachvollziehbar und verständlich. Die bestehenden Pla- nungen wurden daher grundlegend reduziert. Beschlussvorschlag: Die Anregungen werden teilweise berücksichtigt, auf die Aufstockung des Bestandsgebäudes wird verzichtet, der Anbau kom- plett umgeplant und verschmälert und die Baugrenze entsprechend redu- ziert. 22
Nr. Eingegangene Anregungen Beantwortung der Anregungen mit Beschlussvorschlägen 8. Auf die ausführlichen Stellungnahmen in Ziffer 10 wird verwiesen. 3. Der Anregung wird gefolgt, die Aufstockung des Bestandsgebäudes wird nicht mehr vorgesehen. 23
Nr. Eingegangene Anregungen Beantwortung der Anregungen mit Beschlussvorschlägen 8. Auf die ausführlichen Stellungnahmen in Ziffer 10 wird verwiesen. Beschlussvorschlag: Die Anregungen werden teilweise berücksichtigt, auf die Aufstockung des Bestandsgebäudes wird verzichtet, der Anbau kom- plett umgeplant und verschmälert und die Baugrenze entsprechend redu- ziert. 24
Nr. Eingegangene Anregungen Beantwortung der Anregungen mit Beschlussvorschlägen 9. Auf die ausführliche Darstellung unter der Ziffer 10 wird verwiesen. Der Ge- bäudekörper wird verschlankt und abgerückt. Beschlussvorschlag: Die Anregungen werden teilweise berücksichtigt, auf die Aufstockung des Bestandsgebäudes wird verzichtet, der Anbau kom- plett umgeplant und verschmälert und die Baugrenze entsprechend redu- ziert. 25
Nr. Eingegangene Anregungen Beantwortung der Anregungen mit Beschlussvorschlägen 9. Die besondere Situation wird anerkannt, auch wenn sie aus städtebaulichen Gründen nicht unbedingt sinnvoll ist. Die Planungen sehen an dieser Stelle eine ähnliche Wegeführung vor. 26
Nr. Eingegangene Anregungen Beantwortung der Anregungen mit Beschlussvorschlägen 10. 27
Nr. Eingegangene Anregungen Beantwortung der Anregungen mit Beschlussvorschlägen 10. 1. Für die Wirtschaftlichkeit von Pflegheimen ist nicht nur die absolute Zahl an Pflegeplätzen maßgebend, sondern auch deren Aufteilung. Durch die ho- hen Personalkosten ist eine übersichtliche und rationelle Gestaltung beson- ders wichtig, denn jedes Zimmer und jeder zu Pflegende muss jederzeit im Blick behalten werden können und erreichbar sein. Kleinere und verwinkelt gebaute Heime sind hierbei deutlich im Nachteil. Es hat sich herausgebildet, dass eine Pflegekraftschicht 15 zu Pflegende betreuen kann, die idealer- weise auf einer Gebäudeebene untergebracht sein müssten. Das Bestands- gebäude entspricht diesen Anforderungen nicht und muss daher umgebaut werden. Geplant ist, die beiden Stationen im Altbau (EG und OG) mit bisher 12 Pfle- geplätzen durch den Anbau so zu erweitern, dass jeweils 15 Pflegeplätze möglich werden. Da ein erhöhter Bedarf erkennbar ist, wird im EG im Neu- bau eine weitere Station mit 15 Pflegeplätzen vorgesehen. Diese dient wäh- rend der Umbauphase des Altbaus auch den bisherigen Bewohnern. Da die derzeitige Wohnungsmangelsituation auch das Pflegepersonal betrifft, ist vorgesehen, die bisherigen 7 Pflegeplätze im UG in Personalwohnungen umzuwandeln. Es ist angedacht die andere halbe Station im EG in eine Ta- gespflegestation mit 7 Plätzen umzuwandeln. Im Neubau sind im OG und DG dann noch je 8 altengerechte und betreute Wohnungen vorgesehen. Durch den Umbau des Bestandsgebäudes und den Neubau, können die Strukturen so flexibel gestaltet werden, dass je nach Bedarf altengerechte Wohnungen in eine weitere Pflegestation oder eine Pflegestation in weitere altengerechte Wohnungen umgewandelt werden können. Diese Flexibilität ist wichtig, denn der Bedarf ist für die Zukunft kaum prognostizierbar, be- kannt ist nur, dass er sich aufgrund der demografischen Entwicklung sicher- lich erhöhen wird. Auf diese Weise wird eine Struktur geschaffen, die auch in Zukunft Bestand haben kann. 28
Nr. Eingegangene Anregungen Beantwortung der Anregungen mit Beschlussvorschlägen 10. Wohnungen für Personen mit besonderem Wohnungsbedarf (hier alte und pflegebedürftige Menschen) zu schaffen ist durchaus eine Aufgabe, die der Daseinsvorsorge dient und damit im öffentlichen Interesse liegt. Da die Ge- meinde weder personell noch finanziell in der Lage ist, ein solches Bauvor- haben selbst realisieren zu können, ist es durchaus sinnvoll, dies externen Fachleuten zu überlassen und nur die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Die Meinung, dass die Verdichtung des Siedlungsraumes auch seine Gren- zen hat, wird geteilt. Natürlich wäre eine parkartigere Gestaltung auch der neuen Wohnheimplätze wünschenswerter, dies ist aber mit den heutigen Vorstellungen des sparsamen Umgangs mit Grund- und Boden nicht verein- bar. Im vorliegenden Fall wäre die Fläche in dem Grünzug ja vorhanden ge- wesen, diese Fläche sollte aber nicht nur den alten Menschen, sondern auch der Allgemeinheit noch zur Verfügung stehen, weshalb der größte Teil davon erhalten werden sollte. Dies bedingt eine höhere Ausnutzung des vorhandenen Grundstücks und damit höhere Dichtewerte. 29
Nr. Eingegangene Anregungen Beantwortung der Anregungen mit Beschlussvorschlägen 10. 2. Es ist richtig, dass in normalen Wohngebieten für kleinere Gemeinden der Stellplatzschlüssel, wie ihn die Landesbauordnung vorsieht, meist nicht ausreichend ist. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die Bewohner eines Alten- und Pflegeheims eine andere Einstellung zum Auto haben, als diejenigen Al- ten die zuhause wohnen bleiben oder dort gepflegt werden, und der Bedarf daher deutlich geringer ist. Richtig ist auch, dass der öffentliche Nahverkehr in seiner derzeitigen Ausprägung wenig Anreize bietet auf ein Auto zu ver- zichten. Trotzdem tun es viele, insbesondere der aktiveren Alten, denn der gesundheitliche Gewinn ist nicht von der Hand zu weisen. Dies fällt umso leichter, wenn das Heim in zentraler Lage der Gemeinde erhalten werden kann. 3. Der Auerhahnweg hat ein Breite von 5,5 m, die als gemischte Verkehrs- fläche ausgebildet ist. Die gemischte Verkehrsfläche setzt voraus, dass sich alle Verkehrsteilnehmer miteinander arrangieren. Dass dies für die meisten Autofahrer eine ungewohnte Situation ist und dies oft zulasten der Fußgän- ger und Radfahrer geht, wird anerkannt. Es erfordert aber auch von Fuß- gängern ein gewisses Verständnis dafür, dass die Fläche nicht uneinge- schränkt nur ihnen zur Verfügung steht. Grundsätzlich ist die Breite ausrei- chend um alle Funktionen einer Erschließungsstraße (also nicht nur die ei- ner Wohnstraße) auszufüllen und könnte auch den zusätzlichen Verkehr ei- nes größeren Wohngebäudes aufnehmen. 4. Der Hinweis zum Brandschutz ist berechtigt. Von der Feuerwehr wurde ebenfalls eine Durchfahrt zwischen Auerhahnweg und Hofäcker angeregt, die umsetzbar erscheint. Der Lageplan wird insoweit geändert. Das 30
Nr. Eingegangene Anregungen Beantwortung der Anregungen mit Beschlussvorschlägen 10. Brandschutzkonzept des Gebäudes selbst kann mit Mitteln des Planungs- rechts nicht beeinflusst werden, dies ist Sache der Detailplanung. 5. Es handelt sich um einen Platz für Container für Wertstoffe, der be- reits jetzt im Grüngürtel angelegt und auch von diesem aus zugänglich ist. Eine geringfügige Verlegung nach Westen ändert an der grund- sätzlichen Situation nichts. Ob die Verlegung nach der geplanten Redu- zierung des Gebäudes noch erfor- derlich ist, wird noch geprüft. 6. Die Entwässerung erfolgt über die Hauptkanäle der Gemeinde, die einen Querschnitt von 40 bzw. 50 cm aufwei- sen. Diese Dimensionierungen sind mehr als ausreichend, um die aus der Sicht der Entwässerung geringfügigen Erweiterun- gen aufnehmen zu können. 7. Es kann nicht erkannt werden, dass es sich nicht um eine Fläche des Innen- bereiches handeln würde, die Lage in- mitten des Siedlungskörpers legt keinen anderen Schluss nahe. Die Auswirkun- gen auf die Umwelt sind in Ziffer 1.7 der Begründung ausführlich behandelt. 31
Nr. Eingegangene Anregungen Beantwortung der Anregungen mit Beschlussvorschlägen 10. 8. Die genannten Flurstücke liegen vollständig außerhalb des Geltungsbe- reichs der geplanten Bebauungsplanänderung, es gelten die bisherigen pla- nungsrechtlichen Festsetzungen weiter. Eingriffe, die das Eigentum in unzu- mutbarer Weise beeinträchtigen könnten, sind derzeit nicht vorgesehen. 9. Grundsätzlich darf die Belichtung und Besonnung eines Grundstücks nicht zulasten der benachbarten Grundstücke erfolgen, sondern ist immer auf dem eigenen Grundstück sicherzustellen. Der Anregung wurde jedoch insofern nachgekommen, als das Gebäude umgeplant und damit weiter nach Süden gerückt werden konnte. 10. Dass die Planungen für den Nachbarn unangenehm sind, wird aner- kannt. Es kann dabei offenbleiben, ob und inwieweit er die Situation durch die Teilung des ursprünglichen Bauplatzes und die etwas unglückliche Lage der Garagen und der Zufahrt der hinteren Doppelhaushälfte selbst verun- günstigt hat. Auch muss er sich zu Gute halten lassen, dass er nicht zwin- gend davon ausgehen kann, dass die benachbarten Flächen ihre Nutzung für alle Zeiten unverändert erhalten. Trotzdem wurden die Planungen überarbeitet und die Baugrenze um etwa 3 m zurückgenommen und das Dachgeschoss weiter zurückgesetzt. Dies ist natürlich kein Ersatz für die bisherige Freifläche, soll aber dennoch den ge- fühlten Konflikt mildern helfen. 32
Nr. Eingegangene Anregungen Beantwortung der Anregungen mit Beschlussvorschlägen 10. Die Reduzierung der Abstandsflächen in Ziffer 6 des Textteils gilt nur zwi- schen den Gebäudeteilen auf dem Grundstück selbst und nicht gegenüber den Außengrenzen. Es ermöglicht es die Gebäude näher zusammen zu rü- cken und die Abstände zu den Nachbarn zu vergrößern. 11. Kinder und alte Menschen haben Angewohnheiten, die mit den Bedürf- nissen der arbeitenden Bevölkerung nicht unbedingt konform gehen. Inso- fern sind die Konflikte nachvollziehbar und verständlich. Trotzdem gehören beide Bevölkerungsgruppen auch zur Gesellschaft dazu und es hat sich in Mitteleuropa eigentlich bewährt, sie nicht in separate Wohngebiete abzu- schieben, sondern sie in die Gemeinschaft und damit ins Wohngebiet zu in- tegrieren. Dass dies für die Anwohner ein erhöhtes Maß an Rücksicht erfor- dert, die an anderer Stelle des Siedlungskörpers nicht in dem Maße gefor- dert wird, wird anerkannt. Ein Lärmgutachten kann die Konflikte nicht lö- sen, denn es handelt sich um wohngebietsverträgliche Nutzungen, die da- her auch für die Nachbarn nicht unzumutbar sein können. Liegen Ruhestö- rungen vor, dann ist das eine Sache des Ortspolizeirechtes und nicht des Planungsrechts. Die konkreten Planungen der Gebäudetechnik (Entlüftungsanlagen von Kü- che und des Essensbereichs) ist nicht Sache des öffentlichen Planungs- rechts. 33
Nr. Eingegangene Anregungen Beantwortung der Anregungen mit Beschlussvorschlägen 10. 12. Der Fußweg hat zwar eine große Bedeutung für die Gemeinde, die Nutzung ist aber nicht mit Flächen größerer Städte zu vergleichen. Es wird jedoch anerkannt, dass sich die Belastungen der Anwohner vergrößern, wenn dieser näher an die Grundstücksgrenze gelegt wird. Sollte das sub- jektive Empfinden der Anwohner einen Sicht- schutz erfordern, dann ist dieser in Augenhöhe (1,8 bis 2,0 m) ausreichend und die Folgen für die Besonnung des Grundstücks scheinen noch hinnehmbar. 13. Durch die Planänderungen, die aufgrund der Anregungen der Anwohner erfolgen sollen, ist nicht mehr erkennbar, dass die Hauptleitungen verlegt werden müssen. Dass eine Versorgung mit altengerechten Wohnungen und Pflegheimplät- zen nicht zum Nulltarif zu haben ist, ist nachvollziehbar. 14. Die Grundstückspreise für Wohnimmobilien sind in den vergangenen Jahren sehr stark gestiegen. Es kann daher durchaus sein, dass sich die Preise der anliegenden Grundstücke zukünftig nicht mehr ganz so stark er- höhen werden. Es ist allerdings auch denkbar, dass die benachbarten alten- gerechten Wohnungen einen Standortvorteil darstellen, wenn Familien in der Nähe ihrer Großeltern wohnen möchten. Die Beeinträchtigungen werden gesehen und in die Abwägung eingestellt. Sie sind gegenüber Grundstücken an anderen Stellen normaler Wohnge- biete durchaus besonders, erscheinen aber angesichts der Lage inmitten des Siedlungskörpers zumutbar. 34
Nr. Eingegangene Anregungen Beantwortung der Anregungen mit Beschlussvorschlägen 10. 15. Grundsätzlich bleibt die Nutzung des Grüngürtels in den übrigen Berei- chen erhalten. Durch die Planungsanpassung vergrößert sich die öffentliche Grünfläche nördlich der geplanten Bebauung im Vergleich zum ersten Ent- wurf. 16. Es ist ein Vorteil des beschleunigten Verfahrens, dass der Flächennut- zungsplan im Wege der Berichtigung angepasst werden kann. 17. Der Hinweis ist berechtigt, die Begründung wird auf Seite 16 des Text- teils entsprechend korrigiert. 18. Das Gebiet wurde als nährstoffreiche Fettwiese eingestuft und schließt damit natürlicherweise blühende Pflanzen mit ein. Die Artenvielfalt der Pflanzen weist nicht die Ausprägung auf, die eine Einstufung in ein beson- ders wertgebendes Biotop rechtfertigen würde. Dies ist angesichts der in- nerörtlichen Lage und der behaupteten vielfältigen Nutzung auch nicht wahrscheinlich. Die Blaue Holzbiene (Xylocopa violacea) kann als mobile Art durchaus kurz- zeitig auf Pollentransportflügen im Untersuchungsgebiet auftreten. Geeig- nete Habitate für ein dauerhaftes Vorkommen sind durch das Fehlen von geeigneten xerothermen (trockenwarmen) Habitaten nicht gegeben. Sofern es zu einem Ausbau des Bestandsgebäude durch den Anbau einer zu- sätzlichen Etage kommt, werden weitergehende Untersuchungen zur Arten- gruppe der Fledermäuse durchgeführt, um ein potentielles Vorkommen von Fledermäusen zu überprüfen und entsprechende Vermeidungs- und 35
Nr. Eingegangene Anregungen Beantwortung der Anregungen mit Beschlussvorschlägen 10. Ausgleichsmaßnahmen definieren zu können. Auf diese Weise können Ver- botstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG mit Sicherheit ausge- schlossen werden. Der Rotmilan (Milvus milvus) bevorzugt als Habitat vielfältig strukturierte Landschaften, die durch einen häufigen Wechsel von bewaldeten und offe- nen Biotopen geprägt sind. Eine Nutzung als gelegentliches Nahrungshabitat ist nicht auszuschließen, jedoch befinden sich auf den Acker- und Feldfluren, 200 m nördlich bzw. 400 m westlich, höherwertigere Jagdhabitate, sodass der Wegfall eines essentiellen Nahrungshabitats ausgeschlossen werden kann. Während der Übersichtsbegehungen wurden keine Anzeichen für eine vergangene Brut von Rotmilanen festgestellt. Vielmehr dienen der Art als Bruthabitate Waldränder in lichten Altholzbeständen. Aufgrund der sehr na- hen Lage von Gehölzen zur angrenzenden Bebauung mit erheblichen Stö- rungsreizen (Lautäußerungen der Anwohner, Rufglocken, Fußgänger etc.) ist eine Eignung als Bruthabitat für den Rotmilan auszuschließen. Bezüglich des Klimas ist zu unterscheiden, ob die Änderung zumutbar sind oder nicht. Da Bebauung benachbarter Grundstücke eine nicht unübliche Si- tuation innerhalb der Gemeinde darstellt, scheinen die klimatischen Bedin- gungen hinnehmbar. 19. Die Einschätzung der Umweltbelange beruht auf allgemein anerkannten Regeln der Ökologie und soll eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse in Baden- Württemberg sicherstellen. Dass dies aus der Sicht der Anwohner anders aussehen kann, ist nachvollziehbar. 20. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Es ist durchaus möglich, dass die Versorgung mit Informationen über das Internet noch nicht den gewünschten Standard hat, es wird aber daran gearbeitet. Solange die In- formationen aber über das Rathaus zur Verfügung stehen und angesichts 36
Nr. Eingegangene Anregungen Beantwortung der Anregungen mit Beschlussvorschlägen 10. der vielen Stellungnahmen die von den Bürgern eingingen, kann kein Man- gel erkannt werden. Die von den Anwohnern gewünschten Änderungen erfordern eine erneute Offenlage, sodass ein weiteres Mal die Möglichkeit besteht, die Planungen einzusehen. 21. Es wurden mehrere andere Standorte in der Gemeinde untersucht, bei allen ergab sich jedoch die Problematik, dass die Gemeinde nicht über die erforderlichen Grundstücke verfügt und eine kurzfristige Realisierung auch angesichts der derzeitig erkennbaren geringen Bereitschaft potentielles Bauland erwerben zu können, nicht gesichert werden konnte. Zudem stellt es auch ein Aspekt der Nachhaltigkeit dar, ein vorhandenes Gebäude auch weiterhin zu nutzen, auch wenn es umgebaut oder erweitert werden muss. Eine Nachnutzung des vorhandenen Gebäudes als Mehrfamilienwohnhaus, hätte ebenfalls Umbau- und wahrscheinlich auch Erweiterungsarbeiten er- fordert, die möglicherweise ähnliche Folgen für die Nachbarn gehabt hät- ten. 37
Nr. Eingegangene Anregungen Beantwortung der Anregungen mit Beschlussvorschlägen 10. Da ein (kleiner) Teil der Eigentümergemeinschaft sich nicht in der Lage sah, die erforderlichen Investitionen in den Umbau der Pflegeplätze investieren zu können, gab es nur zwei Alternativen: Abwarten mit der relativ hohen Wahrscheinlichkeit, dass das Heim geschlossen würde, weil es die Betriebs- erlaubnis entzogen bekommt (dies ist bereits angedroht) oder zu versuchen jemanden zu finden, der den Weiterbetrieb ermöglichen kann. Heimbetrei- ber und Gebäudeeigentümer sind in der Regel zwei unterschiedliche Perso- nen, denn beide Aufgaben haben sehr verschiedene spezialisierte Anforde- rungen. Insofern war als unbedingte Voraussetzung für einen Weiterbetrieb erforderlich, auch jemanden zu finden, der bereit und in der Lage war, die erforderlichen Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen nicht nur zu planen, sondern auch zu finanzieren. Es ist durchaus nachvollziehbar, dass neben den reinen Pflegezimmern auch altengerechte Wohnungen (für zukünftig zu Pflegende) und Mitarbeiterwohnungen angeboten werden, um den Stand- ort langfristig zu sichern. 22. Die Frage des nachbarverträglichen Baulärms ist keine, die mit den Mit- teln des öffentlichen Planungsrechts gelöst werden könnte. Es ist daher hier nicht zu entscheiden, ob eine konzentrierte aber kürzere Bauphase nicht weniger belastend ist als eine sich länger hinziehende. 23. Die Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen erfolgt transparent in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats. Die Vorlage hierzu ist meist vorher zugänglich. Da die Änderungen im Lageplan eine er- neute Offenlage erfordern und dies auch durchgeführt werden wird, liegen die Unterlagen dann auch erneut öffentlich in ortsüblicher Form aus. Wie eine lösungsorientierte Diskussion aussehen könnte, wenn der Bebau- ungsplan ohne wenn und aber abgelehnt wird, erschließt sich nicht ohne weiteres. Das gesetzlich vorgegebe und seit mehr als sechzig Jahren be- währte Verfahren wird daher für ausreichend erachtet. 38
Nr. Eingegangene Anregungen Beantwortung der Anregungen mit Beschlussvorschlägen 10. Beschlussvorschlag: Die Anregungen werden teilweise berücksichtigt, auf die Aufstockung des Bestandsgebäudes wird verzichtet, der Anbau kom- plett umgeplant und verschmälert und die Baugrenze entsprechend redu- ziert. 39
Nr. Eingegangene Anregungen Beantwortung der Anregungen mit Beschlussvorschlägen 11. Die Anregungen werden aufgenommen und die Baukörper reduziert. Beschlussvorschlag: Die Anregungen werden teilweise berücksichtigt, auf die Aufstockung des Bestandsgebäudes wird verzichtet, der Anbau kom- plett umgeplant und verschmälert und die Baugrenze entsprechend redu- ziert. 40
Nr. Eingegangene Anregungen Beantwortung der Anregungen mit Beschlussvorschlägen 12. Die Anregungen werden aufgenommen und die Baukörper reduziert. Beschlussvorschlag: Die Anregungen werden teilweise berücksichtigt, auf die Aufstockung des Bestandsgebäudes wird verzichtet, der Anbau kom- plett umgeplant und verschmälert und die Baugrenze entsprechend redu- ziert. 41
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