Gemeinde Grafrath 3. Runder Tisch zur Ortsentwicklungsplanung zum Thema Siedlungsstruktur und Ortsbild am 24. September 2015 Input
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Gemeinde Grafrath 3. Runder Tisch zur Ortsentwicklungsplanung zum Thema Siedlungsstruktur und Ortsbild am 24. September 2015 Input
Konzepte, Ideen und übergeordnete Aspekte zum Thema Siedlungsstruktur und Ortsbild aus der BürgerWS 4
Ergänzungen zum Thema Siedlungsstruktur und Ortsbild aus bisherigen RT Ziele aus bisherigen Runden Tischen: S-Bahn • Die Fläche an der S-Bahn soll als Gewerbestandort weiter verfolgt und die Realisierbarkeit geprüft werden. • Die Flächen an der S-Bahn sollen unter Berücksichtigung der heutigen P+R-Flächen umgestaltet werden. • Grafrath und der S-Bahnhof sollen barrierefrei gestaltet werden (z.B. Absenken der Gehwegekeine, aber provisorischen Lösungen). Gewerbe Wahlfeld • Die Erweiterung des Wahlfelds ist hinsichtlich seiner Auswirkungen auf Natur, Landschaftsbild und Erholung vertieft zu prüfen. • Die Erweiterung des Wahlfelds wird im OEP als Lösungsmöglichkeit für die Schaffung von Gewerbeflächen für ortsansässige Betriebe beibehalten. Neue Arbeitsplätze im bisherigen Siedlungsgebiet schaffen • Die Schaffung neuer Arbeitsplätze im Siedlungsbestand wird im OEP als eine sinnvolle, aber schwer umsetzbare Lösungsmöglichkeit beibehalten. Konzepte und Ideen aus bisherigen Runden Tischen: • Beschilderung GE Wahlfeld 5
(übergeordnete) Zielvorgaben für die Siedlungsentwicklung und tatsächliche Entwicklung in Grafrath 6
Vorgaben für die Siedlungsentwicklung: Leitbild Innenentwicklung Baugesetzbuch §1 Abs.5 BauGB: Innenentwicklung als allgemeiner Planungsgrundsatz: • Die städtebauliche Entwicklung soll vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen. Landesentwicklungsprogramm Bayern 2013 Ziel 3.2: Innenentwicklung vor Außenentwicklung • die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung sind möglichst vorrangig zu nutzen
Übergeordnete Vorgaben Regionalplan München – Karte „Siedlung + Versorgung“ Restriktionen für die Siedlungsentwicklung: regionaler Grünzug, landschaftliches Vorbehaltsgebiet Trotz S-Bahnhalt keine für die Siedlungsentwicklung besonders geeigneten Bereiche
FNP 1985 – wichtigste Ziele für die Siedlungsentwicklung • Organisches Wachstum, das vorwiegend den Eigenbedarf deckt • Die Bevölkerungsentwicklung muss die sinnvolle Ausnutzung und den Erhalt der vorhandenen Infrastruktur gewährleisten • Verdichtung und Abrundung vor Neuausweisung (=Innenentwicklung vor Außenentwicklung gem. LEP und BauGB)
Zielvorgaben des FNP 1985 zum Thema Siedlungsstruktur und Ortsbild
Kriterien, die für die Flächenausweisungen im FNP von 1985 angewandt wurden
FNP 1985 – die wichtigsten Entwicklungsflächen • Wahlfeld (W, M, GE) • Jahrholz • Bahnhofstraße Süd • Landmanngebiet • Matrau • Wildenroth-Süd (Amperterrassen) • Rassosiedlung • Unteralting • Mauern
Tatsächliche Siedlungsentwicklung bisher • Es sind noch nicht alle FNP-Flächen umgesetzt. • Es gibt noch freie Bauplätze in bereits umgesetzten FNP-Flächen. • Dennoch wurde die Einwohnerprognose des FNPs (3.555 EW) bereits 2003 erreicht. D.h. es hat eine deutliche Entwicklung im Innenbereich (Nachverdichtung) stattgefunden. Neben der Aufsiedelung neuer Baugebiete wird auch künftig ein großer Teil der Wohnbautätigkeit in bereits bebauten Gebieten stattfinden.
Bevölkerungsentwicklung bisher und Prognosen heute: 3.709 2021 Entwicklung 2003-2013: + 3,4% Prognose bis 2021: 3.900 EW (+5,1% ggü. 2013) (stat. Landesamt)
Mögliche weitere Siedlungsentwicklung im Bestand* *Quelle: Einwohnerprognose für 2025 mit Bedarfsabschätzung der kinderbezogenen Infrastruktur (PV, SAGS, Nov. 2013) Die bisher noch nicht entwickelten FNP-Ausweisungen bieten Platz für ca. 400 zusätzliche Personen Die Nachverdichtungspotenziale im Bestand (mit Baurecht nach §34 BauGB oder Bebauungsplan) reichen für ca. 400- 450 Personen. In Grafrath können damit theoretisch bis zum Jahr 2025 ca. 850 weitere Personen wohnen (mögliche zusätzliche Flächen wie „Märchenwald“ und „Klosterwirt“ sind darin noch nicht enthalten). Flächenverfügbarkeit muss gegeben sein
Darstellung der Nutzungsverteilung (Siedlungs- und Grünflächen) gem. dem rechtswirksamen FNP, den rechtswirksamen FNP- Änderungen und aktuellen Fachplanungen
Analyse Flächenpotenziale
Analyse Struktur und Ortsbild
Fazit Siedlungsstruktur • Für den Großteil des Gemeindegebietes ist die bauliche Entwicklung bereits durch BPläne geregelt, in den nicht überplanten Bereichen (v.a. Unteralting, Höfen, S-Bahnbereich und Gewerbegebiet) ist die bauliche Entwicklung gem. Einfügegebot §34 BauGB zulässig (d.h. zulässig ist, was sich nach Art u. Maß der Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche in die Umgebung einfügt). • Es gibt sowohl in nicht überplanten, als auch in bereits überplanten Bereichen noch Baulücken und Möglichkeiten zur Innenentwicklung (Ausnutzung vorhandenen Baurechst und ggf. weitere Verdichtung). • Alte Bebauungspläne werden z.T. nicht mehr angewandt (Wildenroth 1 und 2). Rechswirksamkeit? • Durch Innenentwicklung können Flächen am Ortsrand und heutige Auenbereichsflächen geschont werden. Eine ungesteuerte Innenentwicklung kann aber zu Veränderungen der Struktur und des Ortsbildes führen • Im rechtswirksamen FNP von 1985 sind bereits Entwicklungsflächen ausgewiesen, für die durch BPlan Baurecht geschaffen werden könnte • Über bestehende Flächenpotenziale gem. FNP und dem Baurecht im Bestand wären aufgrund der Bevölkerungsprognose keine weiteren Entwicklungsflächen notwendig. • Die aktuell in der Planung befindliche Fläche „Märchenwald“ liegt im Innenbereich, Baurecht war hier bereits vorhanden. Der in Aufstellung befindliche BPlan ist eine Maßnahme der Innenentwicklung. Derzeit werden Planvarianten für den südlichen Teil entwickelt. • Die stark diskutierte Fläche „Klosterwirt“ ist nur zu einem kleinen Teil im FNP enthalten, Baurecht besteht für die Fläche (bis auf den Gebäudebestand) nicht.
Fazit Ortsbild • Typisch für Grafrath ist die überwiegende Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern, nur selten gibt es verdichtete Strukturen. • Typisch sind die Hanglagen und die Grünstrukturen (grüne Raumkanten entlang der Straßen und gliedernde Grünstrukturen zwischen einzelnen Wohngebieten). • Die Hanglage und Grünstrukturen sind wichtige Kriterien für die Umsetzung jedes Bauvorhabens. • Prägend sind die dörflichen Strukturen in Mauern und Unteralting. Mauern ist bereits komplett überplant. Unteralting hingegen nicht, mögliche Umstrukturierungen in der Landwirtschaft oder Nachverdichtung können mittelfristig Folgen für die Dorfstruktur haben.
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