Hangwasser - zunehmendes Risiko für Gemeinden und die Landwirtschaft - Rechtliche Situation und vorbeugende Maßnahmen
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Hangwasser – zunehmendes Risiko für Gemeinden und die Landwirtschaft Rechtliche Situation und vorbeugende Maßnahmen DI Franz Xaver Hölzl Boden.Wasser.Schutz.Beratung, Abt. Pflanzenproduktion
Tätigkeitsbereich Arbeitsschwerpunkte Fachbereich Boden, Humus, Zwischenfrucht, Erosion, Bodenabtrag, Oberflächengewässer, Hangwasser Fachbereich Düngung, NID Beratungen Klärschlamm, Abwasserentsorgung, Rekultivierung CC: Klärschlamm, Nitrat, Grundwasser Mitarbeit in Fachgremien (Fachbeirat BMLFUW, ÖKL, ALVA, 6) Folie 2
Überblick Bodenabtrag/Erosion Klimaveränderung Unmittelbarer Schaden für die Landwirtschaft Gesetzliche Grundlagen Bodenabtrag – Erosion Allgemeines Externe Einflüsse auf die Fläche Einflüsse auf der Fläche Allgemeine Bodenabtragsgleichung (ABAG) Nicht beeinflussbare Faktoren Beeinflussbare Faktoren – Maßnahmen Kooperationsprojekte Gemeinden und Landwirtschaf Folie 3
Unwetter – Hangwasser – Hochwasser: unmittelbar Schaden für die Landwirtschaft Überschwemmungen: Hohe Schäden für die Landwirtschaft durch unmittelbare Schäden an Kulturen den Verlust von wertvollem Oberboden! steigende Kosten Hagelversicherung Folie 5
Schäden durch Bodenabtrag/Erosion außerhalb der LN Straßen, -gräben; Kanal Häuser, Gärten Gewässer Gemeinsames Ziel: der wertvolle Boden bleibt auf der landwirtschaftlichen Fläche! Folie 7
Rechtliche Situation EU- Wasserrahmenrichtlinie OÖ Bodenschutzgesetz Österreichisches Wasserrechtsgesetz § 27 Nationaler Gewässer- bewirtschaftungsplan (NGP) Privatrecht ABGB § 364 Aktionsprogramm Nitrat Cross Compliance Folie 8
Schadensfall – Privatrecht § 364 ABGB: „Die Ausübung des Eigentumsrechtes darf grundsätzlich nur insofern stattfinden, als dadurch in Rechte eines Dritten, wozu auch der Grundnachbar gehört, nicht eingegriffen wird. Hinzunehmen wären diese Einwirkungen, wenn es sich um Auswirkung von Elementarereignissen gehandelt hätte.“ § 39 WRG: (1) Der Eigentümer eines Grundstückes darf den natürlichen Abfluss der darauf sich ansammelnden oder darüber fließenden Gewässer zum Nachteile des unteren Grundstückes nicht willkürlich ändern. (2) Dagegen ist auch der Eigentümer des unteren Grundstückes nicht befugt, den natürlichen Ablauf solcher Gewässer zum Nachteile des oberen Grundstückes zu hindern. Folie 9
Privatrecht - Mag. Dieter HUTTER ÖWAV-Tagung – Juni 2016 Salzburg Aufgaben und mögliche Haftungsfolgen für Gemeinden Berücksichtigung der Gefahrenzonen bei Baulandausweisungen und Baubewilligungen Ersichtlichmachung von Gefahrenzonen im Flächenwidmungsplan Festlegung von Widmungsverboten und Freihaltegebieten Verpflichtung zur Aufklärung und Warnung des Bauwerbers über Gefahren im Rahmen des Bauverfahrens durch die Behörde Die Behörde hat erkennbaren Gefahren rechtzeitig mit entsprechenden Auflagen entgegenzuwirken Unterlässt die Baubehörde Auflagen vorzuschreiben oder reichen die Auflagen nicht zur Gefahrvermeidung aus, kann dies zu Haftung führen Folie 10
Privatrecht – DI Josef Mader – Schutzmaßnahmen ÖWAV-Tagung – Juni 2016 Salzburg Folie 11
Hangwasser – Schutzmaßnahmen Widmung - Parzellierung Schutzmaßnahmen – Kellerstiegen, Kellerfenster, 6, Mauern? Durchgängigkeit von Oberflächenwasser! 3 bis 5 Meter breite Schneisen Verrohrung (Risiko der Verlegung der Einlaufschächte) = Retentionsbecken Folie 12
Den Bodenabtrag bestimmende Faktoren Allgemeine Bodenabtragsgleichung von Wischmeier und Smith Abtrag (A) Bodenfaktor (K) – nicht beeinflussbar Niederschlagsfaktor (R) – nicht beeinflussbar Hangneigung (S) – nicht beeinflussbar (Terrassierung) Hanglänge (L) – bedingt beeinflussbar Bedeckungs- und Bearbeitungsfaktor (C) – beeinflussbar Boden- bzw. Erosionsschutzfaktor (P) – beeinflussbar A=KRSLP Folie 13
Hanglänge (L) - beeinflussbar Schlagteilung – Winterung und Sommerung Fruchtfolgeabsprache in Einzugsgebieten Folie 14
Erosionshemmende Maßnahmen Bedeckungs- und Bearbeitungsfaktor (C) Biologische Maßnahmen (Pflanzenbau) +++ Aufweitung von einseitigen Fruchtfolgen +++ Einschaltung von Begrünungen (System Immergrün) +++ Mulch- oder Direktsaat, Streifenfrässaat? +++ Untersaaten, Maisbegleitsaaten, Mähdruschsaaten +++ Vermeidung bzw. Verminderung der Bodenverdichtung ++ Bodenlockerung ++ Bearbeitung und Anbau quer zur Hangfalllinie ++ Bodenbearbeitung - Reduzierung des Bewirtschaftungsverkehrs ++ Grobes Saatbett ++ Vermeidung von Fahrspuren in Falllinie + Lockerung der verdichteten Spur bis in die Krumentiefe + Aufbringung von Mist oder Stroh nach dem Anbau + Humusgehalt + Kalkung + Streifeneinsaat, Randstreifen, Hecken Ziel: mögl. hohe Infiltrationsrate = Folie 15 mögl. geringer Oberflächenabfluss
Kooperationsprojekte zwischen Gemeinden und Landwirtschaft Zeichen der Gemeinde u. der Landwirtschaft Hangwasserschutz wird ernst genommen Primär – optimierte Bewirtschaftung auf der Fläche – Erosionsschutz steht im Vordergrund! Sekundär – Grünstreifen zusätzlicher Schutz für die kommunale Infrastruktur 100%iger Schutz ist unmöglich! Vertrag: Betrieb-Gemeinde/Bürgermeister Doppelförderung! Grünlandwerdung! Prophylaxe ist besser als Sanierung (Schadensbeseitigung)! Folie 16
Kooperationsprojekte zwischen Gemeinden und Landwirtschaft Funktionen der Grünstreifen Grünstreifen mit Filterfunktion (je breiter desto besser) Grünstreifen mit Retentions- und Absetzfunktion (Bodenabsetzbecken) Grünstreifen mit Ableitungsfunktion (bevorzugte Abflussschneisen, Gewährleistung der Durchgängigkeit von Oberflächenwässern) Prophylaxe ist besser als Sanierung (Schadensbeseitigung)! Folie 17
Grünstreifen mit Filterfunktion Folie 18
Grünstreifen mit Retentions- und Bodenabsetz-Funktion Folie 19
Grünstreifen mit Ableitungsfunktion Folie 20
Danke für die Aufmerksamkeit DI Franz Xaver Hölzl Auf der Gugl 3, 4021 Linz 050/6902-1426 bwsb@lk-ooe.at www.bwsb.at Folie 21
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