Hangwasser - zunehmendes Risiko für Gemeinden und die Landwirtschaft - Rechtliche Situation und vorbeugende Maßnahmen

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Hangwasser - zunehmendes Risiko für Gemeinden und die Landwirtschaft - Rechtliche Situation und vorbeugende Maßnahmen
Hangwasser – zunehmendes Risiko für
Gemeinden und die Landwirtschaft
Rechtliche Situation und vorbeugende Maßnahmen
DI Franz Xaver Hölzl
Boden.Wasser.Schutz.Beratung, Abt. Pflanzenproduktion
Hangwasser - zunehmendes Risiko für Gemeinden und die Landwirtschaft - Rechtliche Situation und vorbeugende Maßnahmen
Tätigkeitsbereich

  Arbeitsschwerpunkte
           Fachbereich Boden, Humus,
            Zwischenfrucht, Erosion, Bodenabtrag,
            Oberflächengewässer, Hangwasser

           Fachbereich Düngung, NID

           Beratungen Klärschlamm, Abwasserentsorgung, Rekultivierung

           CC: Klärschlamm, Nitrat, Grundwasser

           Mitarbeit in Fachgremien (Fachbeirat BMLFUW, ÖKL, ALVA, 6)

Folie 2
Hangwasser - zunehmendes Risiko für Gemeinden und die Landwirtschaft - Rechtliche Situation und vorbeugende Maßnahmen
Überblick
Bodenabtrag/Erosion

  Klimaveränderung
  Unmittelbarer Schaden für die
   Landwirtschaft
  Gesetzliche Grundlagen
  Bodenabtrag – Erosion
    Allgemeines
    Externe Einflüsse auf die Fläche
    Einflüsse auf der Fläche
       Allgemeine Bodenabtragsgleichung (ABAG)
          Nicht beeinflussbare Faktoren
          Beeinflussbare Faktoren – Maßnahmen
  Kooperationsprojekte Gemeinden und Landwirtschaf

Folie 3
Hangwasser - zunehmendes Risiko für Gemeinden und die Landwirtschaft - Rechtliche Situation und vorbeugende Maßnahmen
Feuerwehr-Einsätze 2016

Folie 4
Hangwasser - zunehmendes Risiko für Gemeinden und die Landwirtschaft - Rechtliche Situation und vorbeugende Maßnahmen
Unwetter – Hangwasser –
Hochwasser: unmittelbar
Schaden für die Landwirtschaft
Überschwemmungen:
  Hohe Schäden für die
      Landwirtschaft durch

           unmittelbare Schäden
            an Kulturen

           den Verlust von wertvollem
            Oberboden!

           steigende Kosten
            Hagelversicherung

Folie 5
Hangwasser - zunehmendes Risiko für Gemeinden und die Landwirtschaft - Rechtliche Situation und vorbeugende Maßnahmen
Unwetter – Hangwasser –
Hochwasser: unmittelbar
Schaden für die Landwirtschaft

Folie 6
Hangwasser - zunehmendes Risiko für Gemeinden und die Landwirtschaft - Rechtliche Situation und vorbeugende Maßnahmen
Schäden durch Bodenabtrag/Erosion
  außerhalb der LN

Straßen, -gräben; Kanal      Häuser, Gärten         Gewässer

            Gemeinsames Ziel: der wertvolle Boden bleibt
               auf der landwirtschaftlichen Fläche!
  Folie 7
Hangwasser - zunehmendes Risiko für Gemeinden und die Landwirtschaft - Rechtliche Situation und vorbeugende Maßnahmen
Rechtliche Situation

               EU-
      Wasserrahmenrichtlinie
                                             OÖ Bodenschutzgesetz
            Österreichisches
           Wasserrechtsgesetz                        § 27

                   Nationaler Gewässer-
                bewirtschaftungsplan (NGP)
                                                  Privatrecht
                                                 ABGB § 364
                  Aktionsprogramm Nitrat
                    Cross Compliance

Folie 8
Hangwasser - zunehmendes Risiko für Gemeinden und die Landwirtschaft - Rechtliche Situation und vorbeugende Maßnahmen
Schadensfall –
Privatrecht
 § 364 ABGB:
  „Die Ausübung des Eigentumsrechtes darf grundsätzlich nur
    insofern stattfinden, als dadurch in Rechte eines Dritten,
    wozu auch der Grundnachbar gehört, nicht eingegriffen
    wird.
    Hinzunehmen wären diese Einwirkungen, wenn es sich um
    Auswirkung von Elementarereignissen gehandelt hätte.“
§ 39 WRG:
  (1) Der Eigentümer eines Grundstückes darf den natürlichen Abfluss
   der darauf sich ansammelnden oder darüber fließenden Gewässer zum
   Nachteile des unteren Grundstückes nicht willkürlich ändern.
  (2) Dagegen ist auch der Eigentümer des unteren Grundstückes nicht
   befugt, den natürlichen Ablauf solcher Gewässer zum Nachteile des
   oberen Grundstückes zu hindern.

Folie 9
Hangwasser - zunehmendes Risiko für Gemeinden und die Landwirtschaft - Rechtliche Situation und vorbeugende Maßnahmen
Privatrecht - Mag. Dieter HUTTER
ÖWAV-Tagung – Juni 2016 Salzburg
Aufgaben und mögliche Haftungsfolgen für Gemeinden
 Berücksichtigung der Gefahrenzonen bei Baulandausweisungen und
  Baubewilligungen
 Ersichtlichmachung von Gefahrenzonen im
  Flächenwidmungsplan
 Festlegung von Widmungsverboten und
  Freihaltegebieten
 Verpflichtung zur Aufklärung und Warnung
  des Bauwerbers über Gefahren im Rahmen
  des Bauverfahrens durch die Behörde
 Die Behörde hat erkennbaren Gefahren
  rechtzeitig mit entsprechenden Auflagen entgegenzuwirken
 Unterlässt die Baubehörde Auflagen vorzuschreiben oder reichen die
  Auflagen nicht zur Gefahrvermeidung
  aus, kann dies zu Haftung führen

Folie 10
Privatrecht –
DI Josef Mader – Schutzmaßnahmen
ÖWAV-Tagung – Juni 2016 Salzburg

Folie 11
Hangwasser – Schutzmaßnahmen
Widmung - Parzellierung
      Schutzmaßnahmen –
       Kellerstiegen, Kellerfenster,
       6, Mauern?
      Durchgängigkeit von
       Oberflächenwasser!
      3 bis 5 Meter breite
       Schneisen
      Verrohrung (Risiko der
       Verlegung der
       Einlaufschächte) =
       Retentionsbecken
Folie 12
Den Bodenabtrag bestimmende
Faktoren
Allgemeine Bodenabtragsgleichung von Wischmeier und Smith

Abtrag (A)
 Bodenfaktor (K) – nicht beeinflussbar
 Niederschlagsfaktor (R) – nicht beeinflussbar
 Hangneigung (S) – nicht beeinflussbar (Terrassierung)
 Hanglänge (L) – bedingt beeinflussbar
 Bedeckungs- und Bearbeitungsfaktor (C) – beeinflussbar
 Boden- bzw. Erosionsschutzfaktor (P) – beeinflussbar

             A=K—R—S—L—P

Folie 13
Hanglänge (L) - beeinflussbar
      Schlagteilung – Winterung und Sommerung
      Fruchtfolgeabsprache in Einzugsgebieten

Folie 14
Erosionshemmende Maßnahmen
Bedeckungs- und Bearbeitungsfaktor (C)
Biologische Maßnahmen (Pflanzenbau)
+++     Aufweitung von einseitigen Fruchtfolgen
+++     Einschaltung von Begrünungen (System Immergrün)
+++     Mulch- oder Direktsaat, Streifenfrässaat?
+++     Untersaaten, Maisbegleitsaaten, Mähdruschsaaten
+++     Vermeidung bzw. Verminderung der Bodenverdichtung
++      Bodenlockerung
++      Bearbeitung und Anbau quer zur Hangfalllinie
++      Bodenbearbeitung - Reduzierung des Bewirtschaftungsverkehrs
++      Grobes Saatbett
++      Vermeidung von Fahrspuren in Falllinie
+       Lockerung der verdichteten Spur bis in die Krumentiefe
+       Aufbringung von Mist oder Stroh nach dem Anbau
+       Humusgehalt
+       Kalkung
+       Streifeneinsaat, Randstreifen, Hecken
           Ziel: mögl. hohe Infiltrationsrate =
Folie 15   mögl. geringer Oberflächenabfluss
Kooperationsprojekte zwischen
Gemeinden und Landwirtschaft
 Zeichen der Gemeinde u. der Landwirtschaft
  Hangwasserschutz wird ernst genommen
  Primär – optimierte Bewirtschaftung auf
   der Fläche – Erosionsschutz steht im
   Vordergrund!
  Sekundär – Grünstreifen zusätzlicher
   Schutz für die kommunale Infrastruktur
      100%iger    Schutz ist unmöglich!
  Vertrag: Betrieb-Gemeinde/Bürgermeister
  Doppelförderung!
  Grünlandwerdung!
                          Prophylaxe ist besser als Sanierung
                               (Schadensbeseitigung)!
Folie 16
Kooperationsprojekte zwischen
Gemeinden und Landwirtschaft
 Funktionen der Grünstreifen

Grünstreifen mit Filterfunktion
(je breiter desto besser)

Grünstreifen mit Retentions- und Absetzfunktion
(Bodenabsetzbecken)

Grünstreifen mit Ableitungsfunktion
(bevorzugte Abflussschneisen, Gewährleistung
der Durchgängigkeit von Oberflächenwässern)

                            Prophylaxe ist besser als Sanierung
                                 (Schadensbeseitigung)!
Folie 17
Grünstreifen mit Filterfunktion

Folie 18
Grünstreifen mit Retentions- und
Bodenabsetz-Funktion

Folie 19
Grünstreifen mit
Ableitungsfunktion

Folie 20
Danke für die Aufmerksamkeit

                           DI Franz Xaver Hölzl
                           Auf der Gugl 3, 4021 Linz
                           050/6902-1426
                           bwsb@lk-ooe.at
                           www.bwsb.at

Folie 21
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