Gemeinderatssitzung vom 03. Mai 2018 Eröffnung und Begrüßung

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Gemeinderatssitzung vom
03. Mai 2018

Eröffnung und Begrüßung
1) Feststellung der Beschlussfähigkeit
Die Bürgermeisterin stellt die Beschlussfähigkeit fest.
2) Protokoll der letzten Gemeinderatssitzung
Gegen das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 15.03.2018 sind keine Einwände
eingelangt. Das Protokoll ist daher genehmigt.
3) Behandlung des Ansuchens um Zuerkennung einer Meisterprämie für
   den Weltmeistertitel im Schneepflugfahren
Herr Gerhard Vogt ist Mitarbeiter der Straßenmeisterei Wolkersdorf und hat am
22.2.2018 bei der Weltmeisterschaft im Schneepflug-Wettbewerb in Polen den
Weltmeistertitel gewonnen. Durch diesen Sieg hat er für ein positives Image
Wolkersdorfs und des Weinviertels beigetragen.

Der Leiter der Straßenmeisterei Wolkersdorf hat nun um Zuerkennung einer
Meisterprämie für diese außergewöhnliche Leistung angesucht.

Antrag der Bürgermeisterin:
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Wolkersdorf genehmigt eine Meisterprämie in
Höhe von 1.000,00 Euro für den Weltmeistertitel im Schneepflug-Wettbewerb, Hrn.
Gerhard Vogt.
4) Behandlung eines Förderansuchens des Krippenvereines Wolkersdorf
Der Krippenverein Wolkersdorf im Weinviertel ist seit der Gründung im Jahr 2012
bemüht, die "alte Tradition des Krippenbauens" weiterzugeben. Die
Vereinsmitglieder sind bestrebt, auch in Zukunft einen kulturellen Beitrag für die
Stadtgemeinde zu leisten. Durch die Umsiedlung der Werkstätte von Wolkersdorf
nach Obersdorf, Gartenweg 8, und kompletter Neueinrichtung der Werkstätte sind
dem Verein erhebliche Kosten entstanden.

Der Vorstand des Krippenverein Wolkersdorf ersucht um Zuerteilung einer
Subvention in der Höhe von 5000,- Euro.

Antrag der Bürgermeisterin:
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Wolkersdorf genehmigt eine Subvention in
Höhe von 2.000,00 Euro für den Krippenverein Wolkersdorf. Die Auszahlung erfolgt
nach Vorlage von saldierten Rechnungen auf das Vereinskonto.
5) Genehmigung des Fernwärmeanschlussvertrages für das Haus
   Kirchenplatz 9, 2120 Wolkersdorf
Das gemeindeeigene Objekt Kirchenplatz 9 soll mit Nahwärme aus dem
Biomassekraftwerk der Fa. Biomasse Wolkersdorf GmbH & Co KG, Boindlfeld, 2120
Obersdorf versorgt werden. Nunmehr ist der Wärmeliefervertrag mit der Fa.
Biomasse Wolkersdorf abzuschließen. Die Anschlusskosten für die Anschlussleistung
von 49 KW betragen € 10.454,00 ohne Mwst.

Der Vertrag liegt während der Sitzung zur Einsichtnahme auf.

Antrag der Bürgermeisterin:
Das Objekt Kirchenplatz 9, 2120 Wolkersdorf wird an das Nahwärmenetz der
Biomasse Wolkersdorf GmbH & Co KG angeschlossen. Der diesbezüglich erstellte
und während der Sitzung aufliegende Wärmeliefervertrag wird genehmigt.

Beschluss:
6) Änderung des Jahrestarifes für Ausleihungen in der Bibliothek
   Wolkersdorf
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 28.06.2017 die Einführung von
Jahreskarten für die Stadtbibliothek Wolkersdorf mit einem Jahresbeitrag von 25,--
/Jahr/Erwachsenen und 8,--/Jahr/Kind und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lj.
beschlossen. Aufgrund des Beschlusses sollten maximal 5 Bücher/Zeitschriften,
Journale/CD-Rom pro Ausleihzeitraum (Frist) entliehen werden können.

Nunmehr haben die Bibliothekare vorgeschlagen, den Jahrestarif wie folgt zu
gestalten:

€ 30,00 (inkl. 10 % Ust. ) für Erwachsene

€ 15,00 (inkl. 10 % Ust.) für Kinder/Jugendliche

Inkludiert ist die Ausleihe für alle Bücher und Zeitschriften mit 10 % USt.

Pro Ausleihvorgang wird die Anzahl der entliehenen Medien mit 20 Stück begrenzt.

Die Jahreskarten gelten ab dem Tag der Ausstellung ein Jahr lang.

Nicht inkludiert sind folgende Leistungen:

Die Verlängerung von Büchern und Zeitschriften.

Die Überziehungsgebühren von Büchern und Zeitschriften. Die Ausleihe von DVDs,
MCs, CDs und Hörbüchern, alle 20 % USt.

Die Ausleihfristen bleiben unverändert.

Antrag von GR Elisabeth Fischer:
In Abänderung des Gemeinderatsbeschlusses vom 28.06.2017 werden ab dem
01. Juni 2018 die oben angeführten Jahrestarife für Ausleihungen in der Bibliothek
der Stadtgemeinde Wolkersdorf im Weinviertel festgelegt.

Beschluss:
7) Abschluss eines Mietvertrages mit der                    Mittelschulgemeinde
   betreffend die Nutzung der Schlossparkhalle
Im Zuge des Bauprojektes „Volksschule Wolkersdorf“ wird die Schlossparkhalle
saniert. Die Schlossparkhalle wird u.a. für den Turnunterricht der Volksschule und der
Mittelschule genutzt.

Mit der Mittelschulgemeinde soll nun ein Mietvertrag über die künftige Nutzung der
Schlossparkhalle nach Sanierung abgeschlossen werden. Die Mittelschulgemeinde
benötigt ein Drittel der Turnsaalhallenfläche samt den vorgelagerten Garderoben
und Sanitärräumen. Der Vertrag liegt während der Sitzung zur Einsichtnahme und
Beschlussfassung auf. Der vorliegende Vertrag wurde von Mittelschulgemeinde in der
Sitzung am 18.04.2018 genehmigt.

Antrag der Bürgermeisterin:
Die Stadtgemeinde Wolkersdorf im Weinviertel vermietet an die Mittelschulgemeinde
Wolkersdorf zur Abhaltung des schulischen Turnunterrichtes einen Teil der
Schlossparkhalle, Kirschenallee 4, 2120 Obersdorf gegen Leistung einer Miet- und
Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von € 1,1 Mio Euro für den Zeitraum von 15
Jahren ab Übernahme nach Sanierung. Der Abschluss des diesbezüglich erstellten
und während der Sitzung aufliegenden Mietvertrages samt Beilage wird genehmigt.

Beschluss:
8) Abschluss von Vereinbarungen zur Nutzung der Tennishalle für den
   Turnunterricht der Volksschule während der Bauphase I
Das Bauprojekt „Volksschule Wolkersdorf“ wird in zwei Bauphasen abgewickelt.
Während der Bauphase I wird auch die Schlossparkhalle saniert und steht für den
Turnunterricht nicht zur Verfügung. Damit der Turnunterricht der Volksschulkinder
stattfinden kann, soll die Tennishalle in der Kirschenallee 4, 2120 Obersdorf samt
Gymnastikraum als temporäres „Ausweichquartier“ angemietet werden.

Mit der Union Wolkersdorf und dem Pächter der Tennishalle wurden entsprechende
Vereinbarungen erstellt, die während der Sitzung zur Beschlussfassung aufliegen.

Antrag der Bürgermeisterin:
Der Gemeinderat genehmigt den Abschluss der vorliegenden Vereinbarungen mit
der Österr. Turn- und Sportunion Wolkersdorf GmbH. und dem Pächter Thomas
Lugmaier zur Nutzung der Tennishalle und des in der Tennishalle befindlichen
Gymnastikraumes samt Inventar, Garderoben und Toilettenanlagen für den
Turnunterricht der Volksschule Wolkersdorf während der Bauphase I von September
2018 bis längstens Ende Dezember 2019.
9) Verordnung von Bausperren in Teilbereichen des Gemeindegebietes
Aufgrund des derzeitigen großen Siedlungsdruckes und zum Schutz des
bestehenden     Baubestandes     in    Baulandwohngebieten       und    Teilen    des
Baulandkerngebietes sollen befristete Bausperren per Verordnung mit sofortiger
Wirkung erlassen werden. Ziel ist es, durch die Änderung des Flächenwidmungs- und
des Bebauungsplanes verträgliche Bebauungsdichten auszuarbeiten und nach
Aufhebung der Bausperre festzulegen. Baubewilligungen dürfen im Geltungsbereich
der Bausperre weiterhin erteilt werden, jedoch nur zu den in den Verordnungen
festgelegten Bedingungen.

Antrag der Bürgermeisterin:
VERORDNUNG (Flächenwidmungsplan)

§ 1 Gemäß § 26 (1) des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014 idgF., wird für die in den
Plandarstellungen mit der PZ.: „WOLK – BS3 – 11785“ (3 Blatt) - die Bestandteil
dieser Verordnung sind – näher gekennzeichneten Bereiche der Stadtgemeinde
Wolkersdorf eine Bausperre erlassen.

§ 2 Zielsetzung Bei den von der Bausperre betroffenen Flächen der Stadtgemeinde
Wolkersdorf handelt es sich einerseits um durchwegs „Ein- bis Zweifamilienhaus“-
Gebiete, innenliegende oder daran unmittelbar anschließende
Baulandreserveflächen, um Randbereiche des zentralen und dichter bebauten
Stadtkerns von Wolkersdorf, deren Wohndichte allerdings jener von „Ein- bis
Zweifamilienhaus“-Gebieten entspricht, sowie andererseits um das historische
Stadtzentrum. Eine über den vorhandenen, umgebenden Baubestand weit
hinausreichende, zusätzliche Verdichtung für Wohnnutzung würde in diesen
Bereichen nicht nur der charakteristischen Bebauungs- und Nutzungsstruktur
(überwiegend Wohnnutzung in „Ein- bis Zweifamilienhaus“- Gebieten und gute
Nutzungsdurchmischung im Zentrum) widersprechen, sondern auch die
Kapazitätsgrenzen der infrastrukturellen Ausstattung in der Stadtgemeinde
Wolkersdorf übersteigen. Des Weiteren ist in einigen dieser Bereiche die
Leistungsfähigkeit der Anbindungen an das übergeordnete Verkehrsnetz bei
weiterer, starker Verdichtung nicht mehr gewährleistet.
Es wird daher angestrebt, dass der Charakter der bestehenden „Ein- bis
Zweifamilienhaus“- Gebiete sowie die historisch gewachsene Orts- und
Bebauungsstruktur von Wolkersdorf für die Dauer der Bausperre und darüber
hinaus möglichst gewahrt und insbesondere im historischen Stadtzentrum von
Wolkersdorf die Ansiedelung weiterer Nutzungen und Infrastruktureinrichtungen
(neben der Wohnnutzung) gefördert wird.

§ 3 Zweck der Bausperre bzw. der geplanten Änderung des
Flächenwidmungsplanes

Die oben angeführte Zielsetzung soll im Hinblick auf eine geordnete zukünftige
Entwicklung durch eine Einschränkung der Verdichtungsmöglichkeiten für
Wohnnutzung im Zuge einer Überarbeitung der Festlegungen des
Flächenwidmungsplanes (z.B. durch Festlegung der Maximalanzahl von
Wohneinheiten pro Grundstück) erreicht werden. Bis dahin sind im Geltungsbereich
der Bausperre

   -   für die in den Plandarstellungen in grüner Farbe dargestellten Flächen
       Bauvorhaben, welche die Neuerrichtung von mehr als drei Wohneinheiten pro
       Grundstück vorsehen, nicht zulässig und

   -   für den in den Plandarstellungen in roter Farbe dargestellten Flächen
       Bauvorhaben, welche die Neuerrichtung von mehr als 12 Wohneinheiten pro
       Grundstück vorsehen, nicht zulässig.

§ 4 Diese Verordnung tritt mit ihrer Kundmachung in Kraft.

Antrag der Bürgermeisterin:
VERORDNUNG (Bebauungsplan)
§ 1 Gemäß § 35 des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014 idgF. wird für die in §3 näher
beschriebenen Bereiche der Stadtgemeinde Wolkersdorf eine Bausperre mit der
PZ.: „WOLK- BS4-11793“ erlassen.

§ 2 Zielsetzung

Bei den von der Bausperre betroffenen Flächen der Stadtgemeinde Wolkersdorf
handelt es sich um „Ein- bis Zweifamilienhaus“- Bereiche sowie das historische
Stadtzentrum, in denen im rechtskräftigen Bebauungsplan die „geschlossene“
Bebauungsweise festgelegt ist. Aufgrund der „geschlossenen“ Bebauungsweise ist in
diesen Bereichen die Gefahr einer über die charakteristische Bebauungs- und
Nutzungsstruktur hinausgehende Verdichtung, welche die Kapazitätsgrenze der
infrastrukturellen Ausstattung der Siedlungsbereiche übersteigen würde, besonders
groß. Es wird daher angestrebt, dass der in diesen Bereichen gewachsene Charakter
der Siedlungsstruktur für die Dauer der Bausperre und darüber hinaus möglichst
gewahrt wird.

§ 3 Zweck der Bausperre bzw. der geplanten Änderung des Bebauungsplanes

Die oben angeführte Zielsetzung soll im Hinblick auf eine geordnete zukünftige
Entwicklung durch eine Einschränkung der Verdichtungsmöglichkeiten im Zuge
einer Überarbeitung der Festlegungen des Bebauungsplanes erreicht werden. Bis
dahin müssen im Zuge von Grundstücksteilungen oder Grundzusammenlegungen
neu geschaffener Bauplätze, die einerseits im Geltungsbereich der Bausperre mit
der PZ.:„WOLK-BS3-11785“ und andererseits gleichzeitig in der „geschlossenen“
Bebauungsweise liegen, eine Mindestgröße von 350m² aufweisen.

§ 4 Diese Verordnung tritt mit ihrer Kundmachung in Kraft.
10) Behandlung des Initiativantrages, eingelangt im Stadtamt am 10.
  April 2018, zur Anordnung einer Volksbefragung betreffend die
  Sanierung und Erweiterung der Volksschule Wolkersdorf
Der Zustellungsbevollmächtigte Mag. Erwin Mayer, Rosenhof 34, 2120 Wolkersdorf
hat am 10 April 2018 einen Initiativantrag mit dem Titel „Volksschule Wolkersdorf“ im
Stadtamt Wolkersdorf, adressiert an den Gemeinderat der Stadtgemeinde
Wolkersdorf wörtlich wie folgt eingebracht:
I) Antrag auf Volksbefragung

Antrag an den Gemeinderat der Gemeinde Wolkersdorf zur Anordnung einer
Volksbefragung, die folgenden Wortlaut enthält:
1. Soll der Gemeinderat günstigere Möglichkeiten (als Sanierung und Erweiterung
der Volksschule um EUR 16,5 Mio) inklusive einem kompletten Neubau nochmals
prüfen und das Risiko einer Baukostenüberschreitung dem Generalplaner
übertragen.

      O JA                       O NEIN

II) Ergänzende Anträge:

a) Antrag gemäß § 63 Abs. 2 Gemeindeordnung Gemäß §63 Abs. 2
Gemeindeordnung wird beantragt, dass der Gemeinderat für die Bedeckung
allfälliger Ausgaben vorsorgt und vorab beschließt, das Ergebnis der
Volksbefragung einem Gemeinderatsbeschluss gleichzuhalten.
b) Antrag für eine „Abstimmungsbroschüre“. Weiters wird beantragt, dass alle
Stimmberechtigten gemeinsam mit ihrer Stimmkarte eine „Abstimmungsbroschüre“
zugestellt erhalten, welche die Pro- und Contra-Argumente enthält und in einem
fairen Redaktionsprozess erstellt wird, in den der Zustellungsbevollmächtigte der
Volksbefragungs-Initiative gleichberechtigt eingebunden ist.

Insgesamt haben den Initiativantrag 150 bei einer Gemeinderatswahl mit Stichtag 10.
April 2018 wahlberechtigte BürgerInnen unterzeichnet. Diese Zahl wurde nach
Prüfung von der Bürgermeisterin aufgrund des erstellten Wählerverzeichnisses mit
insgesamt 6.580 Wahlberechtigten festgestellt.

Die Wahlzahl bei der letzten Gemeinderatswahl betrug 132.

Der Initiativantrag wird vom Gemeinderat behandelt.

Die Realisierung des Bauvorhabens „Volksschule Wolkersdorf“ hat der Gemeinderat
in mehreren Sitzungen beschlossen. Es liegt die rechtsgültige Baubewilligung und die
Plangenehmigung der Schulbehörde vor. Die wesentlichen Planerleistungen sind
abgeschlossen und ein großer Teil der Bauleistungen wurde bereits ausgeschrieben.
Nach bereits erfolgter Offerteröffnung sind derzeit die Angebotsprüfungen im
Gange. Der Baubeginn wurde mit Juli 2018 fixiert und die Eltern über den groben
Bauablauf und die Unterbringung der Klassen während der einzelnen Bauphasen
informiert.
Antrag zur Bürgerinitiative „Volksschule Wolkersdorf“

Antrag der WUI:

   A) Der Antrag der BI „Volksschule Wolkersdorf“ auf Abhaltung einer
      Volksbefragung soll umgesetzt werden. Die Bevölkerung wird zum Standort,
      dem Baubudget, der Haftung und zur Prüfung ob ein Neubau sinnvoll ist,
      befragt.

Beschluss:

   B) Der GR bedankt sich für das wertvolle demokratiepolitische Engagement der
      Bürgerinnen mit ihrer Unterschrift. Die BI berichtet in der nächsten
      Gemeindezeitung auf einer Seite über die Diskussion und das
      Abstimmungsergebnis im GR zum Antrag der Bürgerinitiative.

Beschluss:
11) Zur Kenntnisbringung des Berichtes der Gebarungseinschau des
   Amtes der NÖ Landesregierung vom 06. April 2018
Der Bericht wird dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht.
12) Übertragung der Tätigkeiten des Datenschutzbeauftragten an den
  GAUM
Ab Mai 2018 ist auch von den Gemeinden die neue Datenschutzgrundverordnung
der EU umzusetzen. Es sind umfangreiche Prozessdokumentationen durchzuführen
und   ein   Datenschutzbeauftragter   zu   bestellen.   Der   GAUM   bietet   den
Mitgliedsgemeinden die Durchführung dieser Leistungen an und übernimmt auch
jene Kosten und Verträge, die von der Gemeinde bereits abgeschlossen wurden.

Antrag der Bürgermeisterin:
Der Gemeinderat beschließt, die Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten gemäß
Verordnung (EU) 216/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April
2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener
Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG
(Datenschutz-grundverordnung) an den Gemeindeverband für Aufgaben des
Umweltschutzes im Bezirk Mistelbach zu übertragen.
13) Veranstaltungssaal Wolkersdorf, Machbarkeit, Standort und
  Planerfindung
Der Gemeinderat hat den Beschluss gefasst in Wolkersdorf einen Veranstaltungssaal
mit einem angestrebten Baubeginn im Jahr 2019 zu errichten. Ziel ist es, möglichst
rasch in der KG Wolkersdorf einen Veranstaltungssaal für den regionalen Bedarf mit
einem Fassungsvermögen von 400 – 500 Personen zu errichten.

Nach Definition der Nutzeranforderungen soll für fünf mögliche Standorte eine
Standortanalyse durchgeführt und die Machbarkeit dargestellt werden. Nach Klarheit
über Standort und Machbarkeit soll ein Planerfindungsverfahren durchgeführt
werden.

Über die erforderlichen Planungsarbeiten in dieser Projektentwicklungsphase wurden
im Wege der Direktvergabe drei Angebote eingeholt.

Der   Leistungsumfang    gliedert   sich   in   die   Erstellung     eines   Raum-   und
Funktionsprogrammes,     Dokumentation      der   Standorte,       Standortuntersuchung,
Darstellung der Baukörpersituierung (falls sinnvoll 1-2 Varianten) je Liegenschaft,
Angabe der Anzahl der Geschosse, relevante Systemschnitte, Belichtung, Abstände
nach der NÖ BO, Systemgrundrisse mit Angabe der verschiedenen Nutzungsarten,
Zufahrten, Garagen, Ein- und Ausfahrten, Stellplatznachweis, Quantifizierung der
Flächen, Terminkoordination, Grobkostenschätzung udgl. Die genaue Beschreibung
der Leistungen ist in den während der Sitzung aufliegenden Angeboten enthalten.

Der zweite Teil der Leistung beinhaltet die Auslobung eines Architektenwettbewerbes
im Oberschwellenbereich (Planerfindungsphase).

Der/die Beauftragte soll der Gemeinde auch bei der Erstellung des Raum- und
Funktionsprogrammes zur Verfügung stehen.

Aufgrund des Ergebnisses in der erweiterten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft
und Standortentwicklung vom 26.04.2018 sollen folgende Standorte untersucht
werden:

   1. Hauptstraße 30

   2. Schlossareal

   3. Withalmstraße Parzelle Nr. 406/40

   4. Kirchenwiese in der Kaiser Josef Straße hinter der Kirche, Parzellen .295/1 und
      171
5. Ein Standort südlich der Bahnlinie falls käuflich erwerbbar und für diese Zweck
          bebaubar

Folgende Angebote liegen vor:

                                                  Pauschale    Angebotssummen        inkl.
Mwst.

AHP Architekten                                         € 52.800,00

BIG                                                      € 51.000,00

ARGE Kronaus JIREK                                      € 58.260,00

Antrag der Bürgermeisterin:
Die        Stadtgemeinde       Wolkersdorf     im     Weinviertel      beauftragt    die
Bundesimmobiliengesellschaft m.bH., Trabrennstraße 2c, 1020 Wien(BIG) mit den
Planerleistungen zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie inkl. Standortanalysen auf
den Standorten

         Hauptstraße 30,

         Schlossareal,

         Withalmstraße Parzelle Nr. 406/40

         Kirchenwiese in der Kaiser Josef Straße hinter der Kirche, Parzellen .295/1 und
          171,

         Ein Standort südlich der Bahnlinie falls käuflich erwerbbar und für diese Zweck
          bebaubar,

einschließlich der Abwicklung eines Planerfindungsverfahrens für die Errichtung eines
Veranstaltungssaales in Wolkersdorf. Grundlage der Auftragsvergabe ist das Angebot
der BIG vom 02.05.2018 mit einer Auftragssumme in Höhe 51.000,00 inkl. Mwst.
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