Gemeinderatssitzung vom 03. Mai 2018 Eröffnung und Begrüßung
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Gemeinderatssitzung vom 03. Mai 2018 Eröffnung und Begrüßung
1) Feststellung der Beschlussfähigkeit Die Bürgermeisterin stellt die Beschlussfähigkeit fest.
2) Protokoll der letzten Gemeinderatssitzung Gegen das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 15.03.2018 sind keine Einwände eingelangt. Das Protokoll ist daher genehmigt.
3) Behandlung des Ansuchens um Zuerkennung einer Meisterprämie für den Weltmeistertitel im Schneepflugfahren Herr Gerhard Vogt ist Mitarbeiter der Straßenmeisterei Wolkersdorf und hat am 22.2.2018 bei der Weltmeisterschaft im Schneepflug-Wettbewerb in Polen den Weltmeistertitel gewonnen. Durch diesen Sieg hat er für ein positives Image Wolkersdorfs und des Weinviertels beigetragen. Der Leiter der Straßenmeisterei Wolkersdorf hat nun um Zuerkennung einer Meisterprämie für diese außergewöhnliche Leistung angesucht. Antrag der Bürgermeisterin: Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Wolkersdorf genehmigt eine Meisterprämie in Höhe von 1.000,00 Euro für den Weltmeistertitel im Schneepflug-Wettbewerb, Hrn. Gerhard Vogt.
4) Behandlung eines Förderansuchens des Krippenvereines Wolkersdorf Der Krippenverein Wolkersdorf im Weinviertel ist seit der Gründung im Jahr 2012 bemüht, die "alte Tradition des Krippenbauens" weiterzugeben. Die Vereinsmitglieder sind bestrebt, auch in Zukunft einen kulturellen Beitrag für die Stadtgemeinde zu leisten. Durch die Umsiedlung der Werkstätte von Wolkersdorf nach Obersdorf, Gartenweg 8, und kompletter Neueinrichtung der Werkstätte sind dem Verein erhebliche Kosten entstanden. Der Vorstand des Krippenverein Wolkersdorf ersucht um Zuerteilung einer Subvention in der Höhe von 5000,- Euro. Antrag der Bürgermeisterin: Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Wolkersdorf genehmigt eine Subvention in Höhe von 2.000,00 Euro für den Krippenverein Wolkersdorf. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage von saldierten Rechnungen auf das Vereinskonto.
5) Genehmigung des Fernwärmeanschlussvertrages für das Haus Kirchenplatz 9, 2120 Wolkersdorf Das gemeindeeigene Objekt Kirchenplatz 9 soll mit Nahwärme aus dem Biomassekraftwerk der Fa. Biomasse Wolkersdorf GmbH & Co KG, Boindlfeld, 2120 Obersdorf versorgt werden. Nunmehr ist der Wärmeliefervertrag mit der Fa. Biomasse Wolkersdorf abzuschließen. Die Anschlusskosten für die Anschlussleistung von 49 KW betragen € 10.454,00 ohne Mwst. Der Vertrag liegt während der Sitzung zur Einsichtnahme auf. Antrag der Bürgermeisterin: Das Objekt Kirchenplatz 9, 2120 Wolkersdorf wird an das Nahwärmenetz der Biomasse Wolkersdorf GmbH & Co KG angeschlossen. Der diesbezüglich erstellte und während der Sitzung aufliegende Wärmeliefervertrag wird genehmigt. Beschluss:
6) Änderung des Jahrestarifes für Ausleihungen in der Bibliothek Wolkersdorf Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 28.06.2017 die Einführung von Jahreskarten für die Stadtbibliothek Wolkersdorf mit einem Jahresbeitrag von 25,-- /Jahr/Erwachsenen und 8,--/Jahr/Kind und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lj. beschlossen. Aufgrund des Beschlusses sollten maximal 5 Bücher/Zeitschriften, Journale/CD-Rom pro Ausleihzeitraum (Frist) entliehen werden können. Nunmehr haben die Bibliothekare vorgeschlagen, den Jahrestarif wie folgt zu gestalten: € 30,00 (inkl. 10 % Ust. ) für Erwachsene € 15,00 (inkl. 10 % Ust.) für Kinder/Jugendliche Inkludiert ist die Ausleihe für alle Bücher und Zeitschriften mit 10 % USt. Pro Ausleihvorgang wird die Anzahl der entliehenen Medien mit 20 Stück begrenzt. Die Jahreskarten gelten ab dem Tag der Ausstellung ein Jahr lang. Nicht inkludiert sind folgende Leistungen: Die Verlängerung von Büchern und Zeitschriften. Die Überziehungsgebühren von Büchern und Zeitschriften. Die Ausleihe von DVDs, MCs, CDs und Hörbüchern, alle 20 % USt. Die Ausleihfristen bleiben unverändert. Antrag von GR Elisabeth Fischer: In Abänderung des Gemeinderatsbeschlusses vom 28.06.2017 werden ab dem 01. Juni 2018 die oben angeführten Jahrestarife für Ausleihungen in der Bibliothek der Stadtgemeinde Wolkersdorf im Weinviertel festgelegt. Beschluss:
7) Abschluss eines Mietvertrages mit der Mittelschulgemeinde betreffend die Nutzung der Schlossparkhalle Im Zuge des Bauprojektes „Volksschule Wolkersdorf“ wird die Schlossparkhalle saniert. Die Schlossparkhalle wird u.a. für den Turnunterricht der Volksschule und der Mittelschule genutzt. Mit der Mittelschulgemeinde soll nun ein Mietvertrag über die künftige Nutzung der Schlossparkhalle nach Sanierung abgeschlossen werden. Die Mittelschulgemeinde benötigt ein Drittel der Turnsaalhallenfläche samt den vorgelagerten Garderoben und Sanitärräumen. Der Vertrag liegt während der Sitzung zur Einsichtnahme und Beschlussfassung auf. Der vorliegende Vertrag wurde von Mittelschulgemeinde in der Sitzung am 18.04.2018 genehmigt. Antrag der Bürgermeisterin: Die Stadtgemeinde Wolkersdorf im Weinviertel vermietet an die Mittelschulgemeinde Wolkersdorf zur Abhaltung des schulischen Turnunterrichtes einen Teil der Schlossparkhalle, Kirschenallee 4, 2120 Obersdorf gegen Leistung einer Miet- und Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von € 1,1 Mio Euro für den Zeitraum von 15 Jahren ab Übernahme nach Sanierung. Der Abschluss des diesbezüglich erstellten und während der Sitzung aufliegenden Mietvertrages samt Beilage wird genehmigt. Beschluss:
8) Abschluss von Vereinbarungen zur Nutzung der Tennishalle für den Turnunterricht der Volksschule während der Bauphase I Das Bauprojekt „Volksschule Wolkersdorf“ wird in zwei Bauphasen abgewickelt. Während der Bauphase I wird auch die Schlossparkhalle saniert und steht für den Turnunterricht nicht zur Verfügung. Damit der Turnunterricht der Volksschulkinder stattfinden kann, soll die Tennishalle in der Kirschenallee 4, 2120 Obersdorf samt Gymnastikraum als temporäres „Ausweichquartier“ angemietet werden. Mit der Union Wolkersdorf und dem Pächter der Tennishalle wurden entsprechende Vereinbarungen erstellt, die während der Sitzung zur Beschlussfassung aufliegen. Antrag der Bürgermeisterin: Der Gemeinderat genehmigt den Abschluss der vorliegenden Vereinbarungen mit der Österr. Turn- und Sportunion Wolkersdorf GmbH. und dem Pächter Thomas Lugmaier zur Nutzung der Tennishalle und des in der Tennishalle befindlichen Gymnastikraumes samt Inventar, Garderoben und Toilettenanlagen für den Turnunterricht der Volksschule Wolkersdorf während der Bauphase I von September 2018 bis längstens Ende Dezember 2019.
9) Verordnung von Bausperren in Teilbereichen des Gemeindegebietes Aufgrund des derzeitigen großen Siedlungsdruckes und zum Schutz des bestehenden Baubestandes in Baulandwohngebieten und Teilen des Baulandkerngebietes sollen befristete Bausperren per Verordnung mit sofortiger Wirkung erlassen werden. Ziel ist es, durch die Änderung des Flächenwidmungs- und des Bebauungsplanes verträgliche Bebauungsdichten auszuarbeiten und nach Aufhebung der Bausperre festzulegen. Baubewilligungen dürfen im Geltungsbereich der Bausperre weiterhin erteilt werden, jedoch nur zu den in den Verordnungen festgelegten Bedingungen. Antrag der Bürgermeisterin: VERORDNUNG (Flächenwidmungsplan) § 1 Gemäß § 26 (1) des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014 idgF., wird für die in den Plandarstellungen mit der PZ.: „WOLK – BS3 – 11785“ (3 Blatt) - die Bestandteil dieser Verordnung sind – näher gekennzeichneten Bereiche der Stadtgemeinde Wolkersdorf eine Bausperre erlassen. § 2 Zielsetzung Bei den von der Bausperre betroffenen Flächen der Stadtgemeinde Wolkersdorf handelt es sich einerseits um durchwegs „Ein- bis Zweifamilienhaus“- Gebiete, innenliegende oder daran unmittelbar anschließende Baulandreserveflächen, um Randbereiche des zentralen und dichter bebauten Stadtkerns von Wolkersdorf, deren Wohndichte allerdings jener von „Ein- bis Zweifamilienhaus“-Gebieten entspricht, sowie andererseits um das historische Stadtzentrum. Eine über den vorhandenen, umgebenden Baubestand weit hinausreichende, zusätzliche Verdichtung für Wohnnutzung würde in diesen Bereichen nicht nur der charakteristischen Bebauungs- und Nutzungsstruktur (überwiegend Wohnnutzung in „Ein- bis Zweifamilienhaus“- Gebieten und gute Nutzungsdurchmischung im Zentrum) widersprechen, sondern auch die Kapazitätsgrenzen der infrastrukturellen Ausstattung in der Stadtgemeinde Wolkersdorf übersteigen. Des Weiteren ist in einigen dieser Bereiche die Leistungsfähigkeit der Anbindungen an das übergeordnete Verkehrsnetz bei weiterer, starker Verdichtung nicht mehr gewährleistet.
Es wird daher angestrebt, dass der Charakter der bestehenden „Ein- bis Zweifamilienhaus“- Gebiete sowie die historisch gewachsene Orts- und Bebauungsstruktur von Wolkersdorf für die Dauer der Bausperre und darüber hinaus möglichst gewahrt und insbesondere im historischen Stadtzentrum von Wolkersdorf die Ansiedelung weiterer Nutzungen und Infrastruktureinrichtungen (neben der Wohnnutzung) gefördert wird. § 3 Zweck der Bausperre bzw. der geplanten Änderung des Flächenwidmungsplanes Die oben angeführte Zielsetzung soll im Hinblick auf eine geordnete zukünftige Entwicklung durch eine Einschränkung der Verdichtungsmöglichkeiten für Wohnnutzung im Zuge einer Überarbeitung der Festlegungen des Flächenwidmungsplanes (z.B. durch Festlegung der Maximalanzahl von Wohneinheiten pro Grundstück) erreicht werden. Bis dahin sind im Geltungsbereich der Bausperre - für die in den Plandarstellungen in grüner Farbe dargestellten Flächen Bauvorhaben, welche die Neuerrichtung von mehr als drei Wohneinheiten pro Grundstück vorsehen, nicht zulässig und - für den in den Plandarstellungen in roter Farbe dargestellten Flächen Bauvorhaben, welche die Neuerrichtung von mehr als 12 Wohneinheiten pro Grundstück vorsehen, nicht zulässig. § 4 Diese Verordnung tritt mit ihrer Kundmachung in Kraft. Antrag der Bürgermeisterin: VERORDNUNG (Bebauungsplan)
§ 1 Gemäß § 35 des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014 idgF. wird für die in §3 näher beschriebenen Bereiche der Stadtgemeinde Wolkersdorf eine Bausperre mit der PZ.: „WOLK- BS4-11793“ erlassen. § 2 Zielsetzung Bei den von der Bausperre betroffenen Flächen der Stadtgemeinde Wolkersdorf handelt es sich um „Ein- bis Zweifamilienhaus“- Bereiche sowie das historische Stadtzentrum, in denen im rechtskräftigen Bebauungsplan die „geschlossene“ Bebauungsweise festgelegt ist. Aufgrund der „geschlossenen“ Bebauungsweise ist in diesen Bereichen die Gefahr einer über die charakteristische Bebauungs- und Nutzungsstruktur hinausgehende Verdichtung, welche die Kapazitätsgrenze der infrastrukturellen Ausstattung der Siedlungsbereiche übersteigen würde, besonders groß. Es wird daher angestrebt, dass der in diesen Bereichen gewachsene Charakter der Siedlungsstruktur für die Dauer der Bausperre und darüber hinaus möglichst gewahrt wird. § 3 Zweck der Bausperre bzw. der geplanten Änderung des Bebauungsplanes Die oben angeführte Zielsetzung soll im Hinblick auf eine geordnete zukünftige Entwicklung durch eine Einschränkung der Verdichtungsmöglichkeiten im Zuge einer Überarbeitung der Festlegungen des Bebauungsplanes erreicht werden. Bis dahin müssen im Zuge von Grundstücksteilungen oder Grundzusammenlegungen neu geschaffener Bauplätze, die einerseits im Geltungsbereich der Bausperre mit der PZ.:„WOLK-BS3-11785“ und andererseits gleichzeitig in der „geschlossenen“ Bebauungsweise liegen, eine Mindestgröße von 350m² aufweisen. § 4 Diese Verordnung tritt mit ihrer Kundmachung in Kraft.
10) Behandlung des Initiativantrages, eingelangt im Stadtamt am 10. April 2018, zur Anordnung einer Volksbefragung betreffend die Sanierung und Erweiterung der Volksschule Wolkersdorf Der Zustellungsbevollmächtigte Mag. Erwin Mayer, Rosenhof 34, 2120 Wolkersdorf hat am 10 April 2018 einen Initiativantrag mit dem Titel „Volksschule Wolkersdorf“ im Stadtamt Wolkersdorf, adressiert an den Gemeinderat der Stadtgemeinde Wolkersdorf wörtlich wie folgt eingebracht:
I) Antrag auf Volksbefragung Antrag an den Gemeinderat der Gemeinde Wolkersdorf zur Anordnung einer Volksbefragung, die folgenden Wortlaut enthält: 1. Soll der Gemeinderat günstigere Möglichkeiten (als Sanierung und Erweiterung der Volksschule um EUR 16,5 Mio) inklusive einem kompletten Neubau nochmals prüfen und das Risiko einer Baukostenüberschreitung dem Generalplaner übertragen. O JA O NEIN II) Ergänzende Anträge: a) Antrag gemäß § 63 Abs. 2 Gemeindeordnung Gemäß §63 Abs. 2 Gemeindeordnung wird beantragt, dass der Gemeinderat für die Bedeckung allfälliger Ausgaben vorsorgt und vorab beschließt, das Ergebnis der Volksbefragung einem Gemeinderatsbeschluss gleichzuhalten. b) Antrag für eine „Abstimmungsbroschüre“. Weiters wird beantragt, dass alle Stimmberechtigten gemeinsam mit ihrer Stimmkarte eine „Abstimmungsbroschüre“ zugestellt erhalten, welche die Pro- und Contra-Argumente enthält und in einem fairen Redaktionsprozess erstellt wird, in den der Zustellungsbevollmächtigte der Volksbefragungs-Initiative gleichberechtigt eingebunden ist. Insgesamt haben den Initiativantrag 150 bei einer Gemeinderatswahl mit Stichtag 10. April 2018 wahlberechtigte BürgerInnen unterzeichnet. Diese Zahl wurde nach Prüfung von der Bürgermeisterin aufgrund des erstellten Wählerverzeichnisses mit insgesamt 6.580 Wahlberechtigten festgestellt. Die Wahlzahl bei der letzten Gemeinderatswahl betrug 132. Der Initiativantrag wird vom Gemeinderat behandelt. Die Realisierung des Bauvorhabens „Volksschule Wolkersdorf“ hat der Gemeinderat in mehreren Sitzungen beschlossen. Es liegt die rechtsgültige Baubewilligung und die Plangenehmigung der Schulbehörde vor. Die wesentlichen Planerleistungen sind abgeschlossen und ein großer Teil der Bauleistungen wurde bereits ausgeschrieben. Nach bereits erfolgter Offerteröffnung sind derzeit die Angebotsprüfungen im Gange. Der Baubeginn wurde mit Juli 2018 fixiert und die Eltern über den groben Bauablauf und die Unterbringung der Klassen während der einzelnen Bauphasen informiert.
Antrag zur Bürgerinitiative „Volksschule Wolkersdorf“ Antrag der WUI: A) Der Antrag der BI „Volksschule Wolkersdorf“ auf Abhaltung einer Volksbefragung soll umgesetzt werden. Die Bevölkerung wird zum Standort, dem Baubudget, der Haftung und zur Prüfung ob ein Neubau sinnvoll ist, befragt. Beschluss: B) Der GR bedankt sich für das wertvolle demokratiepolitische Engagement der Bürgerinnen mit ihrer Unterschrift. Die BI berichtet in der nächsten Gemeindezeitung auf einer Seite über die Diskussion und das Abstimmungsergebnis im GR zum Antrag der Bürgerinitiative. Beschluss:
11) Zur Kenntnisbringung des Berichtes der Gebarungseinschau des Amtes der NÖ Landesregierung vom 06. April 2018 Der Bericht wird dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht.
12) Übertragung der Tätigkeiten des Datenschutzbeauftragten an den GAUM Ab Mai 2018 ist auch von den Gemeinden die neue Datenschutzgrundverordnung der EU umzusetzen. Es sind umfangreiche Prozessdokumentationen durchzuführen und ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen. Der GAUM bietet den Mitgliedsgemeinden die Durchführung dieser Leistungen an und übernimmt auch jene Kosten und Verträge, die von der Gemeinde bereits abgeschlossen wurden. Antrag der Bürgermeisterin: Der Gemeinderat beschließt, die Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten gemäß Verordnung (EU) 216/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-grundverordnung) an den Gemeindeverband für Aufgaben des Umweltschutzes im Bezirk Mistelbach zu übertragen.
13) Veranstaltungssaal Wolkersdorf, Machbarkeit, Standort und Planerfindung Der Gemeinderat hat den Beschluss gefasst in Wolkersdorf einen Veranstaltungssaal mit einem angestrebten Baubeginn im Jahr 2019 zu errichten. Ziel ist es, möglichst rasch in der KG Wolkersdorf einen Veranstaltungssaal für den regionalen Bedarf mit einem Fassungsvermögen von 400 – 500 Personen zu errichten. Nach Definition der Nutzeranforderungen soll für fünf mögliche Standorte eine Standortanalyse durchgeführt und die Machbarkeit dargestellt werden. Nach Klarheit über Standort und Machbarkeit soll ein Planerfindungsverfahren durchgeführt werden. Über die erforderlichen Planungsarbeiten in dieser Projektentwicklungsphase wurden im Wege der Direktvergabe drei Angebote eingeholt. Der Leistungsumfang gliedert sich in die Erstellung eines Raum- und Funktionsprogrammes, Dokumentation der Standorte, Standortuntersuchung, Darstellung der Baukörpersituierung (falls sinnvoll 1-2 Varianten) je Liegenschaft, Angabe der Anzahl der Geschosse, relevante Systemschnitte, Belichtung, Abstände nach der NÖ BO, Systemgrundrisse mit Angabe der verschiedenen Nutzungsarten, Zufahrten, Garagen, Ein- und Ausfahrten, Stellplatznachweis, Quantifizierung der Flächen, Terminkoordination, Grobkostenschätzung udgl. Die genaue Beschreibung der Leistungen ist in den während der Sitzung aufliegenden Angeboten enthalten. Der zweite Teil der Leistung beinhaltet die Auslobung eines Architektenwettbewerbes im Oberschwellenbereich (Planerfindungsphase). Der/die Beauftragte soll der Gemeinde auch bei der Erstellung des Raum- und Funktionsprogrammes zur Verfügung stehen. Aufgrund des Ergebnisses in der erweiterten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Standortentwicklung vom 26.04.2018 sollen folgende Standorte untersucht werden: 1. Hauptstraße 30 2. Schlossareal 3. Withalmstraße Parzelle Nr. 406/40 4. Kirchenwiese in der Kaiser Josef Straße hinter der Kirche, Parzellen .295/1 und 171
5. Ein Standort südlich der Bahnlinie falls käuflich erwerbbar und für diese Zweck bebaubar Folgende Angebote liegen vor: Pauschale Angebotssummen inkl. Mwst. AHP Architekten € 52.800,00 BIG € 51.000,00 ARGE Kronaus JIREK € 58.260,00 Antrag der Bürgermeisterin: Die Stadtgemeinde Wolkersdorf im Weinviertel beauftragt die Bundesimmobiliengesellschaft m.bH., Trabrennstraße 2c, 1020 Wien(BIG) mit den Planerleistungen zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie inkl. Standortanalysen auf den Standorten Hauptstraße 30, Schlossareal, Withalmstraße Parzelle Nr. 406/40 Kirchenwiese in der Kaiser Josef Straße hinter der Kirche, Parzellen .295/1 und 171, Ein Standort südlich der Bahnlinie falls käuflich erwerbbar und für diese Zweck bebaubar, einschließlich der Abwicklung eines Planerfindungsverfahrens für die Errichtung eines Veranstaltungssaales in Wolkersdorf. Grundlage der Auftragsvergabe ist das Angebot der BIG vom 02.05.2018 mit einer Auftragssumme in Höhe 51.000,00 inkl. Mwst.
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