Gemeinsam für eine sichere Zukunft

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Gemeinsam für eine sichere Zukunft
GARTEN- &
GEMÜSEBAU
2022

Gemeinsam für eine sichere Zukunft
Gemeinsam für eine sichere Zukunft
Herausgeber:
         Österreichische Hagelversicherung VVaG
         Lerchengasse 3–5, 1080 Wien
         Tel.: 01/403 16 81-0, office@hagel.at

         Satz- und Druckfehler vorbehalten. In jedem Fall gelten die
         Allgemeinen Bedingungen für die Hagel­versicherung samt
         Ergänzenden Bedingungen i.d.g.F.

         Gedruckt auf umweltfreundlichem Papier.

                   hagelversicherung
                   hallovernunft                 www.hagel.at

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Infos:                                  ISO 9001:2015      NR.10045/0

1.3
Gemeinsam für eine sichere Zukunft
Garten- und Gemüsebau
Besondere Pflanzen brauchen besondere Pflege. Wenn trotzdem einmal ein
Schaden entsteht, ist die richtige Absicherung umso wichtiger. Wählen Sie für
Ihren Betrieb daher den passenden Schutz – ganzjährig, individuell und unbüro-
kratisch.

Gewächshäuser:            • Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Hagel,
                             Sturm, Überschwemmung oder Schneedruck die
                             Eindeckung, Kultur, Konstruktion, Energie- und
                             Verdunkelungsschirme oder Betriebseinrichtung
                             beschädigen.
                          • In Folge von technischen Gebrechen oder Rauch-
                             entwicklung entschädigen wir Ihre verdorbenen
                             Kulturen.
                          • Wir ersetzen zusätzlich entstandene Kosten (Ver-
                            nichtungs-, Entsorgungs- sowie Desinfektionskos-
                            ten) aufgrund behördlich angeordneter Betriebs-
                            sperren.

Gemüse im Freiland:       • Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Hagel Ihr
                             Gemüse beschädigt.
                          • Wir ersetzen Ertragsverluste durch Überschwem-
                             mung, wie auch die Wiederanbaukosten, wenn Ihre
                             Gemüsekulturen nach Frost, Überschwemmung,
                             Verschlämmung, Verwehung oder aufgrund von
                             tierischen Schädlingen erneut angebaut werden
                             müssen (Agrar Universal).

Baumschulen, Christ-    • Eine Entschädigung erhalten Sie bei Kulturschäden
bäume und Zierpflanzen:    nach Hagel, Sturm, Frost oder Überschwemmung.
                        • Wir ersetzen Schäden durch Schneebruch an Ihrer
                           Baumschul- oder Christbaumkultur.
                        • Eine Entschädigung erhalten Sie bei Schäden
                           durch Starkregen an Ihren Zierpflanzen.
                        • Wir ersetzen zusätzlich entstandene Kosten (Ver-
                          nichtungs-, Entsorgungs- sowie Desinfektionskos-
                          ten) aufgrund behördlich angeordneter Betriebs-
                          sperren.
Gemeinsam für eine sichere Zukunft
Gewächshaus

              Gewächshaus
              Wir versichern Ihre Glas- und Folien-
              häuser gegen Hagel, Sturm, Über-
              schwemmung und Schneedruck: Alle
              Eindeckungen, Kulturen, Schirmanla-
              gen, Konstruktionen und Betriebsein-
              richtungen sind ganzjährig geschützt.

              Entschädigung
              Sie können die Versicherungssumme
              für jeden Versicherungsgegenstand
              frei wählen. Neben Hagel können Sie
              Ihre Gewächshäuser zusätzlich gegen
              Sturm, Überschwemmung und Schnee-
              druck versichern.

              Bei Hagel-, Sturm- und Überschwem-
              mungsschäden gibt es keinen Selbst-
              behalt. Bei Schneedruck beträgt der
              Selbstbehalt 33 %.

              Folien, Kunststoffplatten und Schirme
              müssen regelmäßig erneuert werden.
              Die Entschädigung entspricht daher
              dem Alter der Materialien.
              Alternativ können Sie die Neuwertva-
              riante wählen, in welcher ohne Abzug
              eines Zeitwertes entschädigt wird.

              Quarantäneschäden
              Im Anschluss an eine Sturmversiche-
              rung Ihrer Kulturen sind auch die Kos-
              ten (Vernichtungs-, Entsorgungs- sowie
              Desinfektionskosten) durch folgende
              Schaderreger/Schädlinge versichert,
              wenn diese im Zusammenhang mit be-
              hördlich angeordneten Betriebssperren
              stehen:
              • Xylella fastidiosa
              • Ralstonia pseudosolanacearum
              • Asiatischer Laubholzbockkäfer
              • Zitrusbockkäfer
              • Asiatischer Moschusbockkäfer
              • Japankäfer
              • Jordanvirus

              Darüber hinaus können Sie Ihre Kultu-
              ren gegen Verderbschäden versichern,
              die durch technische Gebrechen oder
              Rauchentwicklung entstehen.
              Hier können Sie zwischen den Varianten
          2   mit 20 % und 33 % Selbstbehalt wählen.
              Voraussetzung ist unter anderem eine
              netzunabhängige Alarmanlage.
Gemeinsam für eine sichere Zukunft
Gewächshaus

Hagel, Sturm, Überschwemmung und Schneedruck
Sie können Ihre Versicherungssummen frei wählen. Als Hilfestellung hier einige
Richtwerte in €/m2, die Wiederaufbaukosten sowie Aufräum- und Entsorgungs-
kosten abdecken:
Einfachglas                                       40–70          Einfachfolien                                               3– 5
Isolierglas                                         >45          Doppelfolien                                                8–12
Sicherheitsglas (ESG, VSG)                        55–85          Schirmanlagen inkl. Verspannung                            15–30
Kunststoffplatte 10 mm                           70–85          Kulturtische mit Unterbau                                  30–45

Grundsätzlich erhalten Sie im Schadensfall je m2 geschädigter und ersetzter
Materialien die gewählte Versicherungssumme (max. Reparaturkosten). Bei
Hagel-, Sturm- und Überschwemmungsschäden wird kein Selbstbehalt abgezo-
gen. Bei Schneedruckschäden gilt ein Selbstbehalt von 33 % der Entschädigung.
Diesen Selbstbehalt können Sie bei Vorliegen definierter Bedingungen auf
20 % oder 10 % reduzieren. Die Entschädigung folgender Materialien erfolgt
nach ihrem Zeitwert.
                                                                                                                                    Den besten
                                                                                                                                    Schutz für
Kunststoffe und Spezialfolien                                                                                                       Ihr Glashaus
Entschädigung nach Alter und Plattenstärke                                                                                          erhalten Sie in
Jahr0                  1           2        3             4       5             6          7       8          9       10      11   der Neuwertva-
Standard                                                                                                                            riante.
> 10 mm         100 %                                                                                               100 % 95 %
                                                                                                                                    Förderung
Standard
< 10 mm*        100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 90 % 80 % 70 % 60 % 50 % 40 %                                                         Ihre Prämie
                                                                                                                                    wird für alle
Neuwert         100 %                                                                                                       100 %   Wetterrisiken zu
                                                                                                                                    55 % von Bund
                                                                                                                                    und Ländern
Jahr                 12             13       14           15       16           17       18         19        20       21    > 21   gefördert.
Standard
> 10 mm         90 % 85 % 80 % 75 % 70 % 65 % 60 % 55 % 50 % 45 % 40 %
Standard
< 10 mm*        40 %                                                                                                        40 %
Neuwert         100 %                                                                                                       100 %
* gilt auch für Spezialfolien

Energieschirme und Verdunkelungen
Entschädigung nach Alter
Jahr0              1           2        3            4        5        6            7          8        9     10      11    > 11
Standard
(Variante 1)   100 %100 % 95 % 90 % 85 % 80 % 75 % 70 % 65 % 60 % 50 % 40 %
Neuwert
(Variante 2)   100 %                                                                                                        100 %

Folien
Entschädigung nach Alter und Variante
Jahr0                               1            2            3            4            5           6        >6
Standard (Variante 1)       100 % 90 %                    80 %     70 %              60 %       50 %         30 %
Neuwert (Variante 2)        100 % 90 %                    80 %     80 %              80 %       50 %         30 %

                                                                                                                                    3
Gemeinsam für eine sichere Zukunft
Gemüse

                    Gemüse
                    Wir versichern alle Gemüsekulturen im
                    Freiland gegen Hagel. Für eine maßge-
                    schneiderte Absicherung Ihrer Gemü-
                    seproduktion bieten wir optional weitere
                    Versicherungslösungen für zahlreiche
                    Risiken an.

                    In der Freiland Basis können Sie Schä-
                    den durch Hagel absichern und dabei
                    die Versicherungssumme für jede Ge-
                    müseart frei wählen. Der Selbstbehalt
                    beträgt 10 % der Versicherungssumme.

                    In der Agrar Universal bzw. Agrar Rind
                    sind darüber hinaus auch Totalschäden
                    durch Überschwemmung versichert.
                    Weiters erhalten Sie pauschal die Kos-
                    ten für den Wiederanbau nach Hagel,
                    Überschwemmung, Verschlämmung
                    oder aufgrund von tierischen Schäd-
                    lingen, bei vielen Kulturen auch nach
 Förderung          Frost.
 Ihre Prämie
 wird für alle
 Wetterrisiken zu   Zusätzlich können Sie das Abnahme-
 55 % von Bund
 und Ländern        risiko für Hülsenfrüchte, Kopfsalat,
 gefördert.         Salatgewächse, Kochsalat und Zwiebeln
                    sowie den Blattmasseverlust bei Wur-
                    zelgewächsen miteinschließen.

                    Wenn Sie verschiedene Gemüsekulturen
                    oder mehrere Sätze einer Kultur pro-
                    duzieren, sind Ihre Flächen als Gemüse
                    Mehrfachernte am besten abgesichert.
                    Hier sind alle Kulturen auf einer be-
                    stimmten Fläche pauschal versichert.

                    Blattkräuter
                    Für Produzenten von Blattkräutern
                    bieten wir eine maßgeschneiderte Absi-
                    cherung an (siehe Seite 9).

               4
Gemeinsam für eine sichere Zukunft
Gemüse

Freiland Basis
Wir ersetzen Hagelschäden an Ihren
versicherten Gemüsekulturen. Sie wäh-
len die Versicherungssumme für jede
Gemüsekultur frei aus. Der Selbstbehalt
beträgt 10 % der Versicherungssumme.

Zusatzrisiken (optional zu beantragen)
Wenn Sie z.B. Karotten und Petersilie
aufgrund von Hagelschäden nicht mit
Bandmaschinen ernten können, erset-
zen wir diesen Ernteausfall. Vermerken
Sie dazu die Bandmaschinenernte am
Antrag. Ernten Sie beispielsweise bei
Petersilie und Sellerie die Blattmasse
und vermerken dies am Antrag, dann
ersetzen wir den Ertragsausfall an der
Blattmasse durch Hagel.

In der Abnahmerisiko-Versicherung für
Zwiebel ersetzen wir 100 % der Ver-
sicherungssumme (abzüglich Selbst-
behalt), wenn aufgrund von Hagel die
Zwiebelpflanzen so stark geschädigt
sind, dass ein weiteres Kultivieren
unwirtschaftlich ist und die gesamte
Fläche vorzeitig umgebrochen werden
muss.

Wenn Hagel bei Salat zu einem Ernte-
ausfall von mindestens 50 % führt, dann
erhalten Sie in der Abnahmerisiko-Ver-
sicherung 100 % der Versicherungssum-
me (abzüglich Selbstbehalt), wenn die
gesamte betroffene Fläche umgebro-
chen wird.

Wenn der Vertragsabnehmer aufgrund
eines Hagelschadens Hülsenfrüchte,
Kochsalat oder Spinat nicht abnimmt,
erhalten Sie in der Abnahmerisikover-
sicherung 80 % der Versicherungssum-
me.

                                          5
Gemeinsam für eine sichere Zukunft
Agrar Universal

                  Agrar Universal
                  Um Ihr Gemüse umfassend abzusi-
                  chern, können Sie aus zwei Möglichkei-
                  ten wählen:
                  Versichern Sie entweder den gesamten
                  Anbau je Gemüseart oder Ihre Gemüse-
                  flächen pauschal in der Gemüse Mehr-
                  fachernte.

                  Versicherung einer Gemüseart

                  Hagel
                  Jede Gemüsekultur ist gegen das Risiko
                  Hagel versicherbar. Um den gesamten
                  Anbau einer Gemüseart zu versichern,
                  geben Sie uns bekannt, um welche Kul-
                  tur es sich handelt und wo genau diese
                  angebaut wird.
                  Sie wählen die Versicherungssumme
                  pro Hektar selbst aus. Der Selbstbehalt
                  beträgt 10 % der Versicherungssumme.

                  Optionale Zusatzrisiken
                  Sie können das Abnahmerisiko für
                  Hülsenfrüchte, Kochsalat und Zwie-
                  beln sowie den Blattmasseverlust bei
                  Wurzel­gewächsen miteinschließen.

                  Wiederanbau
                  Wir ersetzen die Kosten für den Wieder-
                  anbau nach Hagel, Überschwemmung,
                  Verschlämmung, Verwehung und Fraß-
                  schäden bis zur Höhe der Anbaukosten
                  der beschädigten Kultur.
                  Den Wiederanbau nach Frost entschädi-
                  gen wir für folgende Kulturen: Zwiebeln,
                  Gemüseerbsen, Buschbohnen, Kraut,
                  Kohlgewächse, Wurzelgewächse und
                  Kürbisgewächse (Gurken, Speisekür-
                  bisse und Zucchini). Ab 1. Mai sind auch
                  Melonen, Zuckermais und Minimais
                  gegen Frost versichert.

                  Bei einem Frostschaden an Gurken,
                  Speisekürbissen und Zucchini vor dem
                  1. Mai ersetzen wir 50 % der pauschalen
                  Wiederanbaukosten.
                  Die Höhe der Entschädigung hängt
            6
Gemeinsam für eine sichere Zukunft
Agrar Universal

von der beschädigten Kultur, von der
Anbauweise und von der gewählten
Variante ab (siehe Tabelle Seite 8).

Überschwemmung
Wir ersetzen Totalschäden durch
Überschwemmung. Ein Schaden tritt
ein, wenn ein Gewässer ausufert, eine
ununterbrochene Wasserfläche über
mindestens 48 Stunden oder eine Ab-
schwemmung auftritt. Es gilt dieselbe
Versicherungssumme wie für das Risiko
Hagel.

Bei Schäden bis 14 Tage nach dem
Anbau bzw. bis 15. Mai entschädigen wir
grundsätzlich die Wiederanbaukosten.
Bei Überschwemmungsschäden bis
zum 1. April und danach bis jeweils
sieben Tage nach dem Anbau erhalten
Sie bei Kopfsalat, Salatgewächsen,
Zwiebelgewächsen (Bundzwiebel) und
Radieschen die Wiederanbaukosten
pauschal ersetzt. Bei Gemüsekulturen
unter Vlies werden Überschwemmungs-
schäden innerhalb der ersten sieben
Tage nach dem Anbau als Wiederanbau-
kosten ersetzt.

Eine Entschädigung wird ab 300 Euro
ausbezahlt oder wenn mindestens
0,3 Hektar betroffen sind.

Der Selbstbehalt beträgt mindestens
30 % der Versicherungssumme und ent-
wickelt sich abhängig vom Schadens-
verlauf (max. 60 % Selbstbehalt).

                                            7
Gemeinsam für eine sichere Zukunft
Gemüse Mehrfachernte

                    Versicherung als Gemüse Mehrfachernte
                    Wenn Sie verschiedene Gemüsekulturen oder mehrere Sätze einer Kultur produ-
                    zieren, sind Ihre Gemüseflächen als „Gemüse Mehrfachernte“ am besten abge-
                    sichert. Geben Sie uns dafür die Größe und die genaue Lage der Fläche bekannt.

                    Die auf dieser Fläche produzierten Kulturen sind gegen Ertragsverluste durch
                    Hagel und Überschwemmung sowie gegen Wiederanbau und alle optionalen
                    Zusatzrisiken mit folgenden Werten in Euro pro Hektar versichert:

                                                                                                             max. Entschädigung
                                                                                                                 pro Hektar
                                                                          Versicherungssumme                 Wiederanbau
                    Kultur                                                 für Ertragsverluste            Var. Standard/Plus
                    Chinakohl                                                   9.000,–
                    Eierfrucht                                                 11.000,–
                    Gurke                                                      11.500,–
                    Kopfsalat, Salatgewächse                                   14.000,–
                    Melone*, Spargel, Zucchini                                 10.000,–                  1.500,–        4.000,–
                    Paprika, Paradeiser, Pfefferoni                            12.000,–
                    Physalis                                                   10.000,–
  Erhöhen Sie       Speisekürbis*                                               7.000,–
  Ihre Entschädi-   Süßkartoffel                                               15.000,–
  gung:
  Die Versiche-     Endivie                                                    10.000,–                  1.500,–        3.000,–
  rungssumme
  für Ertrags-      Artischocke                                                15.000,–
  verluste durch
  Hagel und         Knoblauch, Zwiebel*                                         7.000,–
  Überschwem-
  mung können
                    Kochsalat*                                                  6.000,–
  Sie pauschal      Kohlgewächse*                                               8.000,–
  um bis zu 100 %                                                                                        1.500,–        2.000,–
  erhöhen.          Kraut*                                                      9.000,–
                    Rhabarber                                                  10.000,–
                    Zwiebel Verarbeitung*                                       4.200,–
                    Zwiebelgew.* (Bund-/Jungzwiebel*)                          10.000,–
                    Bohnen Handernte                                            9.000,–
                    Porree                                                     11.000,–                     750,–       2.000,–
                    Schnittlauch                                               10.000,–
                    Hülsenfrüchte Grünernte                                     2.200,–
                    Kren                                                        2.900,–
                    Karotte, Rote Rübe, Speisekartoffel                         5.000,–
                    Wurzelgewächse Grünernte                                    7.000,–
                                                                                                            750,–       1.000,–
                    Radieschen, Spinat Handernte                                9.000,–
                    Fenchel                                                    11.000,–
                    Heil-/Gewürzkräuter Handernte                              15.000,–
                    Zuckermais, Minimais                                        4.000,–
                    * Bei Aussaat erhalten Sie 50 % der angegebenen Wiederanbauentschädigung.

                    Kopfsalat und Salatgewächse versichern wir in der Agrar Universal ausschließ-
                    lich als „Gemüse Mehrfachernte“:
                    Für die Wiederauspflanzung nach Frost ab 1. Mai, Überschwemmung, Verschlämmung, Verwehung, Fraßschä-
                    den ausg. Haarwildverbiss, oder Hagel erhalten Sie in der Variante Standard 1.500 Euro und in der Variante Plus
               8    4.000 Euro pro Hektar. Wir ersetzen zudem Totalschäden nach Überschwemmung. Hagel­schäden über 50 %
                    werden bei Vernichtung des Ernteguts als Totalschäden gewertet.
Blattkräuter

Blattkräuter
Wir bieten eine spezielle Absicherung
für Blattkräuter in der Agrar Universal/
Rind. Geben Sie uns dafür die Fläche
und die genaue Lage der Kulturen
bekannt. Für jede Kultur ist eine Versi-
cherungssumme pro Schnitt je Hektar
für die Risiken Hagel und Überschwem-
mung Ertragsverlust festgelegt. Sie
können diese Versicherungssummen
um bis zu 100 % erhöhen.

Wir ersetzen die Kosten für den Wieder-
anbau nach Hagel, Überschwemmung,
Verschlämmung, Verwehung und Fraß-
schäden mit einer fixen Entschädigung
pro Hektar:
Versicherungs-               Entschädigung
summe                   nach Wiederanbau
3.750,– Dillkraut                     500,–
2.500,– Estragon, Weiße Melisse     2.500,–
          Bohnenkraut, Kapuziner-
2.500,–   kresse                       1.000,–
          Drachenkopfmelisse, Hanf-
2.500,–   blätter, Kamille              500,–
2.300,–   Ampfer                       2.500,–
          Apfelminze, Pfefferminze,
          Nana-Minze, Orangenminze,
2.000,–   Anis-Ysop, Erdbeerblätter,   2.500,–
          Mutterkraut, Oregano,
          Schlüsselblume
2.000,–   sonstige Blattkräuter         500,–
          Brennnessel, Frauenmantel,
1.800,–   Salbei, Zitronenmelisse      2.500,–
1.800,–   Löwenzahn                    1.000,–
1.800,–   Malve, Schabzigerklee          500,–
1.600,–   Johanniskraut                2.500,–
1.600,–   Korianderblatt                 300,–
1.100,–   Liebstöckl                   2.500,–
1.100,–   Thymian                      1.000,–

Der Wiederanbau nach Spätfrost ist bei
allen Kulturen bis zwei Jahre ab dem
Anbau in Deckung (ausgenommen Mut-
terkraut: ein Jahr).

                                                 9
Baumschulen und Christbäume

                     Baumschulen und
                     Christbäume

                     Wir versichern Ihre gesamte Produktion
                     im Freiland gegen Hagel.

                     Versichern Sie in der Baumschule Basis
                     Ihre Laub- und Nadelgehölze, Obst-
                     gehölze, Rosen, Stauden und Forst-
                     baumschulen sowie Christbäume jeden
                     Alters.

                     Wählen Sie selbst die passende Ver-
                     sicherungssumme für jede Kultur am
                     Antrag frei aus. Standardmäßig gilt bei
                     Hagelschäden ein Selbstbehalt von 10 %
                     der Versicherungssumme.

                     Sie können in der Variante Großschaden
                     auch einen höheren Selbstbehalt ver-
                     einbaren. Schäden durch Hagel erset-
                     zen wir in dieser Variante ab 36 % der
  Förderung          Versicherungssumme.
  Ihre Prämie
  wird für alle
  Wetterrisiken zu
  55 % von Bund
  und Ländern        Baumschule Universal
  gefördert.         Wir versichern Ihre Kulturen in der
                     Baumschule Universal gegen Frost,
                     Schneebruch, Sturm und Überschwem-
                     mung.
                     Die Entschädigung erfolgt ab einem
                     Ertragsverlust von 36 % auf mindestens
                     10 % der Gesamtfläche der Kultur.

                     Quarantäneschäden
                     Im Anschluss an eine Sturmversiche-
                     rung Ihrer Kulturen sind auch die Kos-
                     ten (Vernichtungs-, Entsorgungs- sowie
                     Desinfektionskosten) durch folgende
                     Schaderreger/Schädlinge versichert,
                     wenn diese im Zusammenhang mit be-
                     hördlich angeordneten Betriebssperren
                     stehen:
                     • Xylella fastidiosa
                     • Ralstonia pseudosolanacearum
                     • Asiatischer Laubholzbockkäfer
                     • Zitrusbockkäfer
                     • Asiatischer Moschusbockkäfer
                     • Japankäfer

                     Sie erhalten eine Entschädigung ab
              10     einer Betriebssperre von mindestens
                     zwei Wochen.
Zierpflanzen

Zierpflanzen im
Freiland

Wir versichern in der Freiland Basis
Ihre gesamte Produktion gegen Hagel.
Versichern Sie alle Sorten und An-
bausätze Ihrer Schnittblumen und
-stauden, Topfpflanzen, Beet- und
Jungpflanzen sowie Gartenschauen und
Schaugärten.

Sie können die Versicherungssumme
für jede Kulturart frei wählen. Standard-
mäßig gilt ein Selbstbehalt von 10 % der
Versicherungssumme.

In der Variante Großschaden sichern
Sie das Hagelrisiko besonders preiswert
ab. Schäden durch Hagel ersetzen wir
in dieser Variante ab 36 % der Versiche-
rungssumme.

                                            Förderung
                                            Ihre Prämie
Freiland Universal                          wird für alle
In der Freiland Universal ersetzen wir      Wetterrisiken zu
                                            55 % von Bund
neben Hagel auch Schäden durch Frost,       und Ländern
Sturm, Starkregen und Überschwem-           gefördert.

mung. Die Entschädigung erfolgt ab
einem Ertragsverlust von 36 %.

Der Haftungszeitraum für Schäden
durch Frost hängt von der Seehöhe des
Betriebes ab:
unter 400 m: 1. Mai bis 15. Oktober
400 m bis 800 m: 8. Mai bis 8. Oktober
über 800 m: 15. Mai bis 1. Oktober

                                            11
Zierpflanzen, Baumschulen und Christbäume

                 Entschädigungstabelle

                 Wenn Sie die Variante Großschaden wählen, ersetzen wir Hagelschäden an Ihren
                 versicherten Zierpflanzen, Baumschulen und Christbäumen ab 36 % der Versi-
                 cherungssumme.

                 In der Freiland Universal werden Schäden durch Frost, Sturm, Starkregen und
                 Überschwemmung grundsätzlich mit den Werten dieser Entschädigungstabelle
                 ersetzt.

                 In der Baumschule Universal werden Schäden durch Frost, Sturm, Schneebruch
                 und Überschwemmung mit den Werten dieser Entschädigungstabelle ersetzt.

                 Ertrags­verlust   bis 35 % 36 %   37 %   38 %   39 %   40 %   41 %   42 %   43 %   44 %   45 %
                 Entschädigung      0%     2 % 4 % 6 % 8 % 10 % 12 % 14 % 16 % 18 % 20 %
                 Ertrags­verlust   46 %    47 %    48 %   49 %   50 %   51 %   52 %   53 %   54 %   55 %   56 %
                 Entschädigung     22 % 24 % 26 % 28 % 30 % 31 % 32 % 33 % 34 % 35 % 36 %
                 Ertrags­verlust   57 %    58 %    59 %   60 %   61 %   62 %   63 %   64 %   65 %   66 %   67 %
                 Entschädigung     37 % 38 % 39 % 40 % 41 % 42 % 43 % 44 % 45 % 46 % 47 %
                 Ertrags­verlust   68 %    69 %    70 %   71 %   72 %   73 %   74 %   75 %   76 %   77 %   78 %
                 Entschädigung     48 % 49 % 50 % 51 % 52 % 53 % 54 % 55 % 56 % 57 % 58 %
                 Ertrags­verlust   79 %    80 %    81 %   82 %   83 %   84 %   85 %   86 %   87 %   88 %   89 %
                 Entschädigung     59 % 60 % 61 % 62 % 63 % 64 % 65 % 66 % 67 % 68 % 69 %
                 Ertrags­verlust   90 %    91 %    92 %   93 %   94 %   95 %   96 %   97 %   98 %   99 %   100 %
                 Entschädigung     70 % 71 % 72 % 73 % 74 % 75 % 76 % 77 % 78 % 79 % 80 %

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Service

                             Wetterextreme nehmen zu, die Schä-
                             den in der Landwirtschaft häufen sich.
                             Darum entwickeln wir laufend neue
                             Services, um Sie im Risikomanagement
                             zu unterstützen.

                             Portal
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                             finden Sie bequem auf
                             https://portal.hagel.at. Ihre Zugangs-
                             daten finden Sie auf Ihrer Polizze.

                             Wetterservice
                             Speziell auf agrarische Anforderungen
                             zugeschnitten bieten wir Ihnen:
                             • Wetterrückblick und -prognose
                               punktgenau für jeden Standort
                             • Niederschlagsradar
                             • Warncockpit für individuelle Wetter-
                               warnung
                             Das Wetterservice ist für alle Versiche-
                             rungsnehmer kostenlos.

                             Holen Sie sich das Wetterservice auch
                             als App für unterwegs: in Ihrem Play
                             Store oder App Store als „Hagel App“

                             Satellitenservice - AgraSat
                             Beobachten Sie die Entwicklung der
                             Vegetation auf Ihren Feldern von oben.
                             Alle fünf Tage gibt es eine neue Aufnah-
                             me. Vergleichen Sie den Pflanzenwuchs
                             bis zu einem Jahr zurück.

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Copyright ESA/ATG medialab

                                                                        13
Wir sind für Sie da:
                                      Burgenland DI Günther Kurz                          0664/281 83 75    g.kurz@hagel.at
                               Eisenstadt, Neusiedl/See Martin Hejret                     0664/452 51 55    hejret@hagel.at
                         Güssing, Jennersdorf, Oberwart Karl Reichl                       0664/503 35 69    reichl@hagel.at
                           Mattersburg, Oberpullendorf Beatrix Schütz                     0664/888 50 805   schuetz@hagel.at

                                           Kärnten DI Hubert Gernig                       0664/281 83 76    gernig@hagel.at
     Hermagor, Wolfsberg, Villach Land (Feistritz a.d. G.,
                                                           Johann Ganster                 0664/371 55 07    ganster@hagel.at
                        Hohenthurn, Nötsch im Gailtal)
                Feldkirchen, Völkermarkt, Spittal/Drau Josef Kreuter                      0664/135 62 29    kreuter@hagel.at
                       Klagenfurt, St.Veit/Glan, Villach Philipp Schratter                0664/914 28 07    schratter@hagel.at

                        Niederösterreich Ost                 Ing. Josef Kaltenböck        0664/827 20 53    kaltenboeck@hagel.at
                       Niederösterreich West                 Ing. Michael Gindl           0664/281 82 96    gindl@hagel.at
                                                Mistelbach   Manfred Bruckner             0676/474 42 97    bruckner@hagel.at
                                Horn, Retz, Waidhofen/Th.    Ernst Donnerbauer            0664/424 50 40    donnerbauer@hagel.at
                                        Krems, Langenlois    Ing. Franz Gerstenmayer      0676/620 42 14    gerstenmayer@hagel.at
                              Neunkirchen, Wr. Neustadt      Ing. Franz Giefing           0676/445 85 80    giefing@hagel.at
                                            Gmünd, Zwettl    Andreas Hofstätter           0664/120 33 70    hofstaetter@hagel.at
 Korneuburg, Tulln, St. Pölten Land (Gablitz, Mauerbach,
                                                             Ing. Markus Hubauer          0676/611 49 76    hubauer@hagel.at
    Pressbaum, Purkersdorf, Tullnerbach, Wolfsgraben)
Amstetten, Scheibbs, Waidhofen/Y., Ybbs (südl. d. Donau)     Matthias Kaufmann            0664/910 49 17    kaufmann@hagel.at
                                              Gänserndorf    Heidelinde Maier             0676/771 79 73    h.maier@hagel.at
                    Baden, Bruck/L., Mödling, Schwechat      Josef Schorn                 0664/414 02 45    schorn@hagel.at
         Krems, Melk und Ybbs (nördl. d. Donau), Zwettl      Franz Tiefenbacher           0676/644 44 30    tiefenbacher@hagel.at
        Lilienfeld, Melk (südl. d. Donau), St. Pölten Land   Josef Wanger                 0680/204 17 78    wanger@hagel.at
                                    Hollabrunn, Laa/Thaya    Ing. Alexander Anker         0660/579 77 70    a.anker@hagel.at

                                  Oberösterreich             Ing. Wolfgang Winkler        0664/411 84 75    winkler@hagel.at
                   Gmunden, Ried/Innkreis, Vöcklabruck       Roman Anzengruber            0664/585 12 53    anzengruber@hagel.at
                                  Kirchdorf/Krems, Wels      Martin Breitwieser           0650/200 49 70    breitwieser@hagel.at
                       Eferding, Grieskirchen, Schärding     Ing. Thomas Edlmüller        0664/442 65 51    edlmueller@hagel.at
                  Freistadt, Rohrbach, Urfahr Umgebung       Ing. Wolfgang Hofer          0664/501 32 00    w.hofer@hagel.at
                                         Linz, Perg, Steyr   DI Herwig Mayr               0664/281 83 79    mayr@hagel.at
                                                 Braunau     Ing. Bernhard Seidl          0664/231 43 11    seidl@hagel.at

                                         Salzburg Matthias Hedegger, BEd                  0664/284 36 45    hedegger@hagel.at
                   Flachgau, Tennengau, Stadt Salzburg Josef Bachler                      0664/433 47 42    bachler@hagel.at
                                               Pinzgau Josef Geisler                      0676/576 11 33    geisler@hagel.at

                                        Steiermark           Ing. Josef Kurz              0664/827 20 56    kurz@hagel.at
                          Murau, Murtal, Leoben, Liezen      Ing. Roman Fixl              0664/864 26 85    fixl@hagel.at
                           Südoststeiermark (Feldbach)       Johann Hofmeister            0664/495 01 68    hofmeister@hagel.at
             Bruck-Mürzzuschlag, Hartberg-Fürstenfeld        Franz Lendl                  0664/784 31 69    lendl@hagel.at
                            Graz, Graz Umgebung, Weiz        Johann Maier                 0664/423 90 81    maier@hagel.at
              Leibnitz, Südoststeiermark (Radkersburg)       Hannes Vogljäger             0664/232 92 58    vogljaeger@hagel.at
                           Deutschlandsberg, Voitsberg       Wolfgang Weinzerl            0664/383 65 83    weinzerl@hagel.at

                                Tirol und Osttirol Ing. Norbert Jordan                    0664/281 83 74    jordan@hagel.at
                       Kitzbühel, Kufstein, Lienz, Schwaz Karl Anker                      0676/758 22 23    k.anker@hagel.at
                        Imst, Innsbruck, Landeck, Reutte Andreas Jäger                    0664/124 38 72    jaeger@hagel.at

                                         Vorarlberg          DI Richard Simma             0664/602 591 97 70 simma@hagel.at
                                                             Anita Burtscher              0664/181 48 93     burtscher@hagel.at

                                                  Wien       DI Sabina Herndlhofer-Tuma   0664/827 20 63    herndlhofer-tuma@hagel.at

                                          Gartenbau          Ing. Elisabeth Galla-Klein   0664/827 20 66    galla-klein@hagel.at
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