Wir sichern, wovon Sie leben - Österreichische Hagelversicherung
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Ackerbau Das Wetter wird immer unberechenbarer. An einem einzigen Tag kann die Arbeit eines ganzen Jahres zerstört werden. Wählen Sie für Ihren Betrieb den passen- den Schutz - ganzjährig, individuell und unbürokratisch. Mit der Agrar Universal bieten wir einen umfassenden Versicherungsschutz für Ihre Acker-, Grünland- oder Feldgemüseflächen. Bestimmte Kulturen können in Spezialversicherungen noch besser abgesichert werden: Zuckerrübe Universal: • Sie erhalten eine zusätzliche Entschädigung des Zucker-Ertragsverlustes bei Wiederanbau. • Sichern Sie sich gegen fehlenden Niederschlag mit der Dürreindex ab. Saatmais Universal: • Wir ersetzen Befruchtungsschäden durch Hitze, Sturm oder tierische Schädlinge. • Wir ersetzen den Keimfähigkeitsverlust durch be- stimmte Wetterrisiken. • Sie erhalten bei Umbruch vor der Entfahnung eine Entschädigung. Ölkürbis Universal: • Wir ersetzen den fehlenden Ertrag im Vergleich zum Durchschnittsertrag nach Hagel, Überschwemmung und Dürre. Kartoffel Universal: • Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Ihre Kar- toffeln nach Dammbeschädigungen durch Hagel, Austrocknung oder Abschwemmung ergrünen. • Sie erhalten eine Entschädigung bei Spätfrostschä- den im Frühjahr und Frost vor der Ernte. Hopfen Universal: • Wir ersetzen das Erntegut bei Umstürzen der Kon- struktion durch Sturm. • Optional ersetzen wir auch die Reparaturkosten an Gerüstanlagen nach Sturmschäden. Herausgeber: Österreichische Hagelversicherung VVaG Lerchengasse 3–5, 1080 Wien Tel.: 01/403 16 81-0, office@hagel.at Irrtum, Satz- und Druckfehler vorbehalten. In jedem Fall gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Hagel versicherung samt Ergänzenden Bedingungen i.d.g.F. Gedruckt auf Papier aus nachhaltiger Holzwirtschaft. hallovernunft www.hagel.at Mehr ISO 9001:2015 NR.10045/0 Infos: 1.2
Agrar Universal Agrar Universal Agrar Universal Hagel Wir ersetzen Hagelschäden ab einem Ertragsverlust von 9 % der Versicherungs- summe. Der Selbstbehalt beträgt 2 % der Versicherungssumme (bei Weintrau- Wir versichern in der Agrar Universal ben und Feldgemüse: 10 %). Ihre landwirtschaftlichen Flächen gegen zahlreiche Wetterrisiken. Versicherungssumme pro Hektar in Euro: Weizen, Gerste, Hafer, Roggen, Dinkel, Triticale, Emmer, Einkorn, Neben Ackerkulturen können Sie auch Getreide Menggetreide, Wicken-Getreidegemenge, Erbsen-Getreidegemenge 870,– Ihr Grünland und Ihre Gemüseflächen Mais Körner-, Silo-, Grün- und Saatmais 1.300,– umfassend absichern. Kartoffel, Topinambur, Kren 2.900,– Hackfrüchte Zucker- und Futterrüben 2.350,– Ölkürbis 1.450,– Entschädigung Öl- und Eiweiß Sojabohne, Körnerraps, Sonnenblume, Ackerbohne, Körnererbse, Platt- Für jede Kultur und jedes Risiko sind erbse, Ackerlupine, Öl- und Faserlein, Wicke, Rübsen, Senfsamen, Ölrettich, 720,– pflanzen Linsen Beantragen Versicherungssummen als Standard Sie die Agrar Alternativ Hirse, Öldistel, Mohnsamen, Kümmel, Hanf, Grassamen, Heil- und Universal bis festgelegt. Gewürzpflanzen, Leindotter, Amarant, Quinoa, Energiegras, Miscanthus, 1.100,– pflanzen Sudangras, Sorghum, Kleesamen, Buchweizen, Phacelia 31. März! Sie können die Versicherungssummen aller Kulturen für alle Risiken außer Weintrauben 3.200,– Wiederanbau um bis zu 100 % erhöhen. optional versicherbar: Grünland Mähwiese/-weide mit zwei oder mehr Nutzungen, optional: Dauerweide 440,– Für die Risiken Dürre, Wiederanbau, Ackerfutter Klee, Kleegras, Luzerne, Futtergräser, Wechselwiese, sonstiges Feldfutter je Schnitt Spätfrost, Auswuchs, Sturm und Schnee- Feldgemüse Kulturen mit Versicherungssumme laut Antrag druck erhalten Sie in der Variante Plus eine höhere Entschädigung als in der Variante Standard. Qualitätsabsicherung: nach Hagelschäden an Mais und Mohn Körner-/Silomais Förderung Kolbenfusarien (ab dem Stadium „Frühe Milchreife“): Ihre Prämie wird für alle Wetterrisiken •1 4 % der Versicherungssumme, die nicht direkt von Hagel betroffen ist, wenn zu 55 % von Bund und Ländern geför- mindestens 2 % der Körner von Hagel beschädigt wurden. dert. •8 0 % der Versicherungssumme, wenn mindestens 10 % der Körner von Hagel beschädigt wurden und das gesamte Erntegut nachweislich vernichtet wird. Mohn Nichtverwertbarkeit von Mohn: 80 % der Versicherungssumme 2 3
Agrar Universal Agrar Universal Überschwemmung Dürre Wir entschädigen Totalschäden durch Sie erhalten eine Entschädigung, wenn in der Vegetationsperiode Überschwemmung an Ihren versicher- •3 0 Tage lang weniger als 10 mm Niederschlag fällt oder der tatsächliche ten Kulturen (außer Wein). Niederschlag mindestens 10 % unter dem jeweiligen Regenbedarf liegt und •d ie Erträge pro Hektar unter folgenden Grenzwerten liegen: Ausuferung eines Gewässers oder eine ununterbrochene Wasserfläche Variante Standard Ertrag in kg/ha Entsch. in Euro über mindestens 48 Stunden oder Kultur Variante Plus Ertrag in kg/ha Entsch. in Euro Abschwemmung ist Voraussetzung. W-Weichweizen, W-Roggen, W-Gerste, W-Triticale,
Agrar Universal Agrar Universal Wiederanbau Sturm Wir entschädigen Ihre Wiederanbaukos- Sie erhalten eine Entschädigung, wenn ten bis zur Höhe der Anbaukosten der Sturm Ertragsverluste von mindestens beschädigten Kultur. Sie erhalten nach 30 % verursacht. erfolgtem Wiederanbau bis spätestens Entschädigung pro 31. Mai (bei Grünland und Ackerfutter Hektar Variante auch später) pro Hektar: Kultur Standard/Plus alle Kulturen außer Wein Mais* (Silo-, Saat-, Körner- und Wiederanbau infolge von Variante Standard/Plus Grünmais) bis 15. Nov. 400,–/500,– Frost ausg. Grünland, inkl. Sorghum* bis 15. Nov. Ackerfutter im 1. Jahr nach der Neuanlage Sonnenblume bis 30. Sept. 200,–/300,– Überschwemmung Ackerbohne bis 30. Sept. 200,–/400,– und Verschlämmung 200,–/250,– Mohnsamen mit 10 % wie bei Hagel Selbstbehalt bis 30. Sept. (max. 80 %) Verwehung Fraßschäden ausg. *Sie erhalten 20 % der Entschädigung, wenn sich der Haarwildverbiss, Grünland, Aufwand für die maschinelle Ernte durch Sturm mindes- Ackerfutter tens verdoppelt hat und der Ertragsverlust unter 30 % liegt. Für Kartoffel, Topinambur, Kren und Miscanthus erhalten Sie bei erfolgtem Wiederanbau in der Variante Standard 750 Euro pro Hektar und in der Variante Plus Entfahnungserschwernis Saatmais 1.000 Euro pro Hektar. (optional) Wir entschädigen Ihren durch Sturm verursachten Mehraufwand, bei der Ent- Spätfrost fahnung von Saatmais, bis spätestens Für Wintergetreide und Kartoffeln zum Beginn der Blüte mit 300 Euro pro gelten die gleichen Ertragsgrenzen und Hektar. Entschädigungen wie für das Risiko Dürre (siehe Seite 5). Wenn bei Körnerraps mehr als 50 % Schneedruck der vorhandenen Schoten leer sind, Sie erhalten eine Entschädigung, wenn erhalten Sie 300 Euro (Variante Plus: Schneedruck Ertragsverluste von min- 400 Euro) pro Hektar. destens 30 % verursacht. Entschädigung pro Hektar Variante Auswuchs Kultur Standard/Plus Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Mais (Silo-, Saat-, Körner- und Körner am stehenden Halm gekeimt Grünmais) bis 15. Nov. 400,–/ 500,– sind. Miscanthus Anteil gekeim- Entschädigung pro ter Körner Hektar Variante Sie erhalten 20 % der Entschädigung, wenn sich der Kultur mindestens Standard/Plus Aufwand für die maschinelle Ernte durch Schneedruck mindestens verdoppelt hat und der Ertragsverlust unter Weizen, Rog- 10 % 160,–/200,– 30 % liegt. gen, Dinkel Gerste, Hafer 10 % 130,–/170,– Triticale 30 % 130,–/170,– Mohnsamen bei schriftlicher Ablehnung des Abneh- mers: 80 % der Versicherungssumme für Hagel 6 7
Agrar Universal > Dürreindex Agrar Universal > Dürreindex Dürreindex (optional) Gesamtperiode Defizit bis 29 % 30 % 31 % 32 % 33 % 34 % 35 % 36 % 37 % 38 % 39 % Sie erhalten eine Entschädigung für Flächen in jener Katastralgemeinde, in der 60/30 70/36 0% 0% 10 % 0% 11 % 0% 12 % 0% 13 % 0% 14 % 0% 15 % 0% 16 % 10 % 17 % 11 % 18 % 11% 19 % 12 % die gefallene Niederschlagsmenge den 10-jährigen Durchschnitt stark unter- schreitet. Sobald entweder in einer Kurzperiode oder in der Gesamtperiode große Defizit 40 % 41 % 42 % 43 % 44 % 45 % 46 % 47 % 48 % 49 % 50 % 60/30 20 % 21 % 22 % 23 % 24 % 25 % 26 % 27 % 28 % 29 % 30 % Niederschlagsdefizite erreicht werden, erhalten Sie eine Entschädigung. Jeder 70/36 13 % 14 % 14 % 15 % 16 % 16 % 17 % 18 % 19 % 19 % 20 % „Hitzetag“ in der Kurzperiode erhöht das Defizit um 1 % für dieselbe Kurzperiode. Defizit 51 % 52 % 53 % 54 % 55 % 56 % 57 % 58 % 59 % 60 % 61 % 60/30 31 % 33 % 34 % 36 % 37 % 38 % 40 % 41 % 43 % 44 % 45 % Kurzperiode Gesamt- Hitzetag Versicherungs- 70/36 22 % 23 % 25 % 26 % 28 % 30 % 31 % 33 % 34 % 36 % 38 % Kultur Dauer periode ab mind. summe (VS) Grünland und Ackerfutter 42 Tage 1.4.–31.8. 1.4.–31.8. 30 °C wie Hagel Defizit 62 % 63 % 64 % 65 % 66 % 67 % 68 % 69 % 70 % 71 % 72 % Frühjahrskulturen 42 Tage 15.5.–31.8. 1.4.–31.8. 33 °C wie Dürre 60/30 70/36 47 % 39 % 48 % 41 % 50 % 42 % 51 % 44 % 52 % 46 % 54 % 47 % 55 % 49 % 57 % 50 % 58 % 52 % 59 % 54 % 61 % 55 % Körner- und Silomais, Sojabohne, Sonnenblume Zone 1 35 Tage 1.4.–10.6. 1.3.–10.6. 30 °C wie Dürre Defizit 73 % 74 % 75 % 76 % 77 % 78 % 79 % 80 % 81 % 82 % 83 % Winterkulturen Zone 2 35 Tage 8.4.–17.6. 8.3.–17.6. 30 °C wie Dürre 60/30 62 % 64 % 65 % 66 % 68 % 69 % 71 % 72 % 73 % 75 % 76 % W-Weizen, W-Roggen, W-Triticale, Zone 3 35 Tage 15.4.–24.6. 15.3.–24.6. 30 °C wie Dürre 70/36 57 % 58 % 60 % 62 % 63 % 65 % 66 % 68 % 70 % 71 % 73 % W-Dinkel, W-Emmer, W-Einkorn, W-Menggetreide Zone 4 35 Tage 22.4.– 1.7. 22.3.– 1.7. 30 °C wie Dürre Defizit 84 % 85 % 86 % 87 % 88 % 89 % 90 % 91 % 92 % 93 % 94 % Zone 5 35 Tage 29.4.– 8.7. 29.3.– 8.7. 30 °C wie Dürre 60/30 78 % 79 % 80 % 82 % 83 % 85 % 86 % 87 % 89 % 90 % 92 % 70/36 74 % 76 % 78 % 79 % 81 % 82 % 84 % 86 % 87 % 89 % 90 % Defizit 95 % 96 % 97 % 98 % 99 % 100 % Die gewählte Variante bestimmt, ab welchem Defizit eine Entschädigung erfolgt: 60/30 93 % 94 % 96 % 97 % 99 % 100 % 70/36 92 % 94 % 95 % 97 % 98 % 100 % Variante Kurzperiode Gesamtperiode 60/30 ab 60 % Defizit ab 30 % Defizit 70/36 ab 70 % Defizit ab 36 % Defizit Die Versicherungssumme bei Grünland entspricht für die Kurzperiode jener des Beantragen Sie Risikos Hagel. Bei Entschädigungen in der Gesamtperiode ziehen wir die die Dürre- Sie erhalten einen Prozentsatz der Versicherungssumme ausbezahlt, abhängig dreifache Versicherungssumme der Kurzperiode heran. index-Versi- cherung bis von Periode, Niederschlagsdefizit und gewählter Variante (60/30, 70/36). Wenn 31. März! ersatzpflichtige Defizite sowohl in einer Kurz- als auch der Gesamtperiode Bei Frühjahrskulturen und Winterkulturen gelten in der Kurz- und Gesamtperio- auftreten, wird die höhere Entschädigung ausbezahlt. de die Versicherungssummen wie für das Risiko Dürre (siehe Tabelle auf Seite 5). Sie können diese Versicherungssummen um bis zu 100 % erhöhen. Kurzperiode Wir verwenden für die Berechnung der Niederschlagsdefizite ausschließlich Wetterdaten der ZAMG und erheben keinen Schaden vor Ort. Eine Karte mit den Defizit bis 59 % 60 % 61 % 62 % 63 % 64 % 65 % 66 % 67 % 68 % 69 % 60/30 0% 10 % 12 % 15 % 17 % 19 % 21 % 24 % 26 % 28 % 30 % Messpunkten sowie die für die Ermittlung der Niederschlagsdefizite herangezo- 70/36 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% genen Zeiträume finden Sie auf www.hagel.at/duerreindex. Die aktuellen Nie- derschlagsdefizite Ihrer Katastralgemeinden können Sie nach Ende der ersten Defizit 70 % 71 % 72 % 73 % 74 % 75 % 76 % 77 % 78 % 79 % 80 % 60/30 33 % 35 % 37 % 39 % 42 % 44 % 46 % 48 % 51 % 53 % 55 % Kurzperiode laufend im Portal abrufen. Schäden melden Sie mit der Schadens- 70/36 10 % 13 % 16 % 19 % 22 % 25 % 28 % 31 % 34 % 37 % 40 % art „Dürreindex“ am besten online. Defizit 81 % 82 % 83 % 84 % 85 % 86 % 87 % 88 % 89 % 90 % 91 % 60/30 57 % 60 % 62 % 64 % 66 % 69 % 71 % 73 % 75 % 78 % 80 % 70/36 43 % 46 % 49 % 52 % 55 % 58 % 61 % 64 % 67 % 70 % 73 % Zone 1 Defizit 92 % 93 % 94 % 95 % 96 % 97 % 98 % 99 % 100 % 60/30 82 % 84 % 87 % 89 % 91 % 93 % 96 % 98 % 100 % Zone 2 70/36 76 % 79 % 82 % 85 % 88 % 91 % 94 % 97 % 100 % Zone 3 Zone 4 Zone 5 www.hagel.at/duerreindex 8 9
Agrar Universal > Feldgemüse Agrar Universal > Feldgemüse Feldgemüse (optional) Die Höhe der Entschädigung hängt von der beschädigten Kultur, von der Um Ihr Gemüse umfassend abzusi- Anbauweise und von der gewählten chern, können Sie aus zwei Möglichkei- Variante ab (siehe Tabelle Seite 12). ten wählen: Versichern Sie entweder den gesamten Überschwemmung Anbau je Gemüseart oder Ihre Gemüse- Wir ersetzen Totalschäden durch Über- flächen pauschal in der Gemüse Mehr- schwemmung. Ein Schaden tritt ein, fachernte. wenn ein Gewässer ausufert oder eine ununterbrochene Wasserfläche über mindestens 48 Stunden oder eine Ab- Versicherung einer Gemüseart schwemmung auftritt. Es gilt dieselbe Versicherungssumme wie für das Risiko Hagel Hagel. Jede Gemüsekultur ist gegen das Risiko Hagel versicherbar. Um den gesamten Bei Schäden bis 14 Tage nach dem Anbau einer Gemüseart zu versichern, Anbau bzw. bis 15. Mai entschädigen wir geben Sie uns bekannt, um welche Kul- grundsätzlich die Wiederanbaukosten. tur es sich handelt und wo genau diese Bei Überschwemmungsschäden bis angebaut wird. zum 1. April und danach bis jeweils Sie wählen die Versicherungssumme 7 Tage nach dem Anbau erhalten Sie bei pro Hektar selbst aus. Der Selbstbehalt Kopfsalat, Salatgewächsen, Zwiebel- beträgt 10 % der Versicherungssumme. gewächsen (Bundzwiebel) und Radies- chen die Wiederanbaukosten pauschal optionale Zusatzrisiken ersetzt. Bei Gemüsekulturen unter Vlies Sie können das Abnahmerisiko für werden Überschwemmungsschäden Hülsenfrüchte, Kochsalat und Zwie- innerhalb der ersten 7 Tage nach dem beln sowie den Blattmasseverlust bei Anbau als Wiederanbaukosten ersetzt. Wurzelgewächsen mit einschließen. Eine Entschädigung wird ab 300 Euro ausbezahlt oder wenn mindestens Wiederanbau 0,3 Hektar betroffen sind. Wir ersetzen die Kosten für den Wieder- anbau nach Hagel, Überschwemmung, Der Selbstbehalt beträgt mindestens Verschlämmung, Verwehung und Fraß- 30 % der Versicherungssumme und ent- schäden bis zur Höhe der Anbaukosten wickelt sich abhängig vom Schadens- der beschädigten Kultur. verlauf (max. 60 % Selbstbehalt). Den Wiederanbau nach Frost entschädi- gen wir für folgende Kulturen: Zwiebeln, Gemüseerbsen, Buschbohnen, Kraut, Kohlgewächse, Wurzelgewächse und Kürbisgewächse (Gurken, Speisekür- bisse und Zucchini). Ab 1. Mai sind auch Melonen, Zuckermais und Minimais gegen Frost versichert. Bei einem Frostschaden an Gurken, Speisekürbissen und Zucchini vor dem 1. Mai ersetzen wir 50 % der pauschalen Wiederanbaukosten. 10 11
Agrar Universal > Feldgemüse Agrar Universal > Blattkräuter Versicherung als Gemüse Mehrfachernte Blattkräuter (optional) Wenn Sie verschiedene Gemüsekulturen oder mehrere Sätze einer Kultur produ- zieren, sind Ihre Gemüseflächen als „Gemüse Mehrfachernte“ am besten abge- Wir bieten eine spezielle Absicherung sichert. Geben Sie uns dafür die Größe und genaue Lage der Fläche bekannt. für Blattkräuter. Geben Sie uns dafür die Fläche und genaue Lage der Kul- Die auf dieser Fläche produzierten Kulturen sind gegen Ertragsverluste durch turen bekannt. Für jede Kultur ist eine Hagel und Überschwemmung sowie gegen Wiederanbau und alle optionalen Versicherungssumme pro Schnitt je Zusatzrisiken mit folgenden Werten in Euro pro Hektar versichert: Hektar für Schäden durch Hagel und Ertragsverluste durch Überschwem- Versicherungssumme Wiederanbau mung festgelegt. Sie können diese Kultur für Ertragsverluste Var. Standard/Plus Versicherungssummen um bis zu 100 % Chinakohl 9.000,– erhöhen. Eierfrucht 11.000,– Gurke 11.500,– Wir ersetzen die Kosten für den Wieder- Kopfsalat, Salatgewächse 14.000,– anbau durch Hagel, Überschwemmung, Melone*, Spargel, Zucchini 10.000,– 1.500,– 4.000,– Verschlämmung, Verwehung und Fraß- schäden pro Hektar bis zur Höhe der Paprika, Paradeiser, Pfefferoni 12.000,– Anbaukosten der beschädigten Kultur: Physalis 10.000,– Versicherungs- Entschädigung Speisekürbis* 7.000,– summe pro Schnitt nach Wiederanbau Erhöhen Sie Süßkartoffel 15.000,– 3.750,– Dillkraut 500,– Ihre Entschädi- Endivie 10.000,– 1.500,– 3.000,– 2.500,– Estragon, Weiße Melisse 2.500,– gung: Die Versiche- Artischocke 15.000,– Bohnenkraut, Kapuziner- rungssumme 2.500,– kresse 1.000,– für Ertrags- Knoblauch, Zwiebel* 7.000,– Drachenkopfmelisse, Hanf- verluste durch 2.500,– blätter, Kamille 500,– Hagel und Kochsalat* 6.000,– 2.300,– Ampfer 2.500,– Überschwem- Kohlgewächse* 8.000,– mung können 1.500,– 2.000,– Apfelminze, Pfefferminze, Sie pauschal Kraut* 9.000,– Nana-Minze, Orangenminze, um bis zu 100 % 2.000,– Anis-Ysop, Erdbeerblätter, 2.500,– erhöhen. Rhabarber 10.000,– Mutterkraut, Oregano, Schlüsselblumen Zwiebel Verarbeitung* 4.200,– 2.000,– Sonstige Blattkräuter 500,– Zwiebelgew.* (Bund-/Jungzwiebel*) 10.000,– Brennnessel, Frauenmantel, 1.800,– Salbei, Zitronenmelisse 2.500,– Bohnen Handernte 9.000,– 1.800,– Löwenzahn 1.000,– Porree 11.000,– 750,– 2.000,– 1.800,– Malve, Schabzigerklee 500,– Schnittlauch 10.000,– 1.600,– Johanniskraut 2.500,– Hülsenfrüchte Grünernte 2.200,– 1.600,– Korianderblatt 300,– Kren 2.900,– 1.100,– Liebstöckel 2.500,– Karotte, Rote Rübe, Speisekartoffel 5.000,– 1.100,– Thymian 1.000,– Wurzelgewächse Grünernte 7.000,– 750,– 1.000,– Radieschen, Spinat Handernte 9.000,– Der Wiederanbau nach Spätfrost ist bei Fenchel 11.000,– allen Kulturen bis zwei Jahre ab dem Heil-/Gewürzkräuter Handernte 15.000,– Anbau in Deckung (ausgenommen Mut- Zuckermais, Minimais 4.000,– terkraut: 1 Jahr). * Bei Aussaat erhalten Sie 50 % der angegebenen Wiederanbauentschädigung. Kopfsalat und Salatgewächse versichern wir in der Agrar Universal ausschließ- lich als „Gemüse Mehrfachernte“. Für die Wiederauspflanzung nach Frost ab 1. Mai, Überschwemmung, Verschlämmung, Verwehung, Fraßschä- den ausg. Haarwildverbiss oder Hagel erhalten Sie in der Variante Standard 1.500 Euro und in der Variante Plus 4.000 Euro pro Hektar. Wir ersetzen zudem Totalschäden nach Überschwemmung. Hagelschäden über 50 % werden bei Vernichtung des Ernteguts als Totalschäden gewertet. 12 13
Zuckerrübe Universal Saatmais Universal Zuckerrübe Universal Saatmais Universal Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Hagel Hagel, Überschwemmung, Sturm, Dürre, Ihre Zuckerrüben sind mit 2.600 Euro pro Hektar versichert, der Selbstbehalt tierische Schädlinge und Befruchtungs- beträgt 5 % der Versicherungssumme. schäden zu Ertragsverlusten führen. Wiederanbau Befruchtungsschäden ersetzen wir nur in Wenn Sie nach Hagel, Frost, Überschwemmung/Verschlämmung, Verwehung diesem Spezialprodukt. Voraussetzung für oder Schäden durch tierische Schädlinge bis 31. Mai Zuckerrüben erneut anbau- eine Entschädigung sind extreme Hitze, en, erhalten Sie 250 Euro pro Hektar. Sturm oder tierische Schädlinge (Mais- Erhöhen Sie Ihre wurzelbohrer). Entschädigung: Zusätzlich entschädigen wir Ihren Zucker-Ertragsverlust pro Hektar abhängig Sie können die vom Datum des Wiederanbaus mit folgenden Beträgen in Euro: Versicherungs- Für die Ermittlung des Schadens wird summen für die 15.4. 49,5 25.4. 126,0 05.5. 202,5 15.5. 283,5 25.5. 387,0 der Normertrag mit dem tatsächlichen Risiken Hagel, Überschwem- 16.4. 58,5 26.4. 135,0 06.5. 211,5 16.5. 288,0 26.5. 396,0 Ertrag der Sorte Ihres Betriebes vergli- mung und 17.4. 63,0 27.4. 144,0 07.5. 220,5 17.5. 297,0 27.5. 405,0 Zucker-Ertrags- chen. Der Selbstbehalt beträgt 20 % der 18.4. 72,0 28.4. 153,0 08.5. 229,5 18.5. 310,5 28.5. 418,5 Beantragen Sie verluste nach Versicherungssumme pro Sorte. Wiederanbau 19.4. 81,0 29.4. 157,5 09.5. 234,0 19.5. 319,5 29.5. 427,5 die Saatmais Universal bis um bis zu 100 % 20.4. 85,5 30.4. 166,5 10.5. 243,0 20.5. 333,0 30.5. 441,0 15. April! erhöhen. 21.4. 94,5 01.5. 175,5 11.5. 252,0 21.5. 342,0 31.5. 450,0 Wiederanbau 22.4. 103,5 02.5. 180,0 12.5. 256,5 22.5. 351,0 Für den Wiederanbau nach Frost, Über- Für den 23.4. 108,0 03.5. 189,0 13.5. 265,5 23.5. 364,5 schwemmung, Verschlämmung, Ver- Abschluss 24.4. 117,0 04.5. 198,0 14.5. 274,5 24.5. 373,5 wehung oder Schäden durch tierische dieser Spezial versicherung ist Schädlinge erhalten Sie 200 Euro bzw. die Absicherung Für den Abschluss Überschwemmung 450 Euro pro Hektar, wenn Sie erneut Ihrer übrigen Ackerflächen dieser Spezial Wir entschädigen Totalschäden durch Überschwemmung gleich wie in der Saatmais anbauen. in der Agrar versicherung ist Universal Vor- die Absicherung „Agrar Universal“ (siehe Seite 4). aussetzung. Ihrer übrigen Entfahnungserschwernis Ackerflächen in der Agrar Sie erhalten eine Entschädigung von Universal Vor- Dürreindex (optional) 300 Euro pro Hektar, wenn durch Sturm aussetzung. Sie erhalten eine Entschädigung, wenn ein großes Niederschlagsdefizit in der eine maschinelle Entfahnung nicht Katastralgemeinde Ihres Feldes im Vergleich zum 10-jährigen Durchschnitt möglich ist oder danach noch eine vorliegt. händische Entfahnung von mindestens Diese Abweichung kann entweder in der Gesamtperiode von 1. Juni bis 20 % der weiblichen Linie nötig ist. Beantragen Sie 31. August oder in einer Kurzperiode von 42 Tagen im selben Zeitraum auftreten. die Zuckerrübe Jeder Hitzetag ab 30 °C erhöht das Defizit in derselben Kurzperiode um 1 %. Umbruch vor der Ernte Universal bis vor dem Anbau Sie erhalten 65 % der Versicherungs- Ihrer Zucker- Wählen Sie zwischen der Variante 60/30 und der Variante 70/36. Die Variante summe, wenn Sie den Saatmais vor rüben und die Dürreindex bis bestimmt, ab welchem Defizit eine Entschädigung erfolgt. der Entfahnung umbrechen müssen. 15. Mai! Der Selbstbehalt beträgt 20 % der Wir entschädigen einen Prozentsatz der Versicherungssumme, abhängig von Versicherungssumme. Periode, Defizit und Variante (siehe Tabelle „Dürreindex Entschädigung“ auf Seite 8). Keimfähigkeitsverlust Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Ihr Die Versicherungssumme entspricht 20 % der Versicherungssumme für das Erntegut durch Frost bis 26. Oktober oder Risiko Hagel. Wenn sowohl in einer Kurz- als auch in der Gesamtperiode ein ein anderes versichertes Risiko (außer Defizit auftritt, wird die höhere Entschädigung ausbezahlt. Wiederanbau und Entfahnungserschwer- nis) nicht als Saatmais anerkannt wird. Für die Berechnung der Niederschlagsdefizite verwenden wir ausschließlich Der Selbstbehalt beträgt 20 % der Versi- Wetterdaten der ZAMG. Wir erheben keinen Schaden vor Ort. cherungssumme. 14 15
Ölkürbis Universal Ölkürbis Universal Mit diesem Spezialprodukt bieten wir eine umfassende Absicherung exklusiv für Mitglieder der „Gemeinschaft Steirisches Kürbiskernöl g.g.A.“, deren gesamte Kürbisfläche im geschützten Anbaugebiet liegt. Bei Schäden durch Hagel, Über- schwemmung und Dürre ersetzen wir den fehlenden tatsächlichen Ertrag im Vergleich zum Durchschnittsertrag Ihres Betriebes. Dieser Basisertrag wird mithilfe der Daten der „Gemeinschaft Steirisches Kürbiskernöl g.g.A.“ ermit- telt. Die Versicherungssumme wählen Sie selbst frei aus. Der Selbstbehalt beträgt 8 % der Versicherungssumme. Beantragen Sie Hagel die Ölkürbis Universal bis Voraussetzung für eine Entschädigung 31. März! ist ein Schaden von mehr als 8 % auf mindestens einem Schlag. Für den Abschluss dieser Spezial Überschwemmung versicherung ist Wir ersetzen Ihren Ertragsverlust durch die Absicherung Ihrer übrigen Überschwemmung ab 16. Mai. Voraus- Ackerflächen setzung für eine Entschädigung ist ein in der Agrar Universal Vor- Totalschaden durch Überschwemmung aussetzung. auf einer Ölkürbisfläche von mindestens 0,3 Hektar bzw. ein Auszahlungsbetrag von mindestens 300 Euro. Dürre Wir ersetzen Dürreschäden, wenn von 1. April bis 31. August • an 30 aufeinanderfolgenden Tagen weniger als 10 mm Niederschlag fällt oder • der tatsächliche Niederschlag min- destens 10 % unter dem Regenbearf liegt. Wiederanbau Wenn Sie nach Hagel, Frost, Über- schwemmung, Verschlämmung, Ver- wehung oder Schäden durch tierische Schädlinge bis 31. Mai erneut Ölkürbis anbauen, erhalten Sie 250 Euro pro Hektar. 16 17
Kartoffel Universal Hopfen Universal Kartoffel Universal Hopfen Universal Hagel In diesem Spezialprodukt sichern wir Die Versicherungssumme pro Hektar beträgt 3.500 Euro für Stärkekartoffeln und Ihre Hopfenflächen gegen Hagel und 4.000 Euro für Früh-, Speise- und Saatkartoffeln. Sie können diese am A ntrag er- Sturmschäden ab. höhen. Bei Mengen- oder Qualitätsverlust durch Hagel ab 9 % der Versicherungs summe erhalten Sie eine Entschädigung. Der Selbstbehalt beträgt 2 %. Hagel Sie erhalten eine Entschädigung für den Ab dem Stadium „Bestandesschluss“ (BBCH 39) erhalten Sie nach Hagel Ertragsausfall durch Hagel. zusätzlich bis zu 10 % der Versicherungssumme (ausgenommen Stärkekartof- Wählen Sie selbst die passende feln). Dadurch werden der erhöhte Aufwand und Qualitätsmängel ausgeglichen. Versicherungssumme für die Früchte. Der Selbstbehalt beträgt 10 % der Dammbeschädigung (ausgenommen Stärkekartoffeln) Versicherungssumme der beschädigten Sie erhalten eine Entschädigung, wenn mindestens 9 % der Kartoffeln des Fläche. Schlages im Damm ergrünt sind. Voraussetzung ist eine Beschädigung des Damms durch ersatzpflichtigen Hagel, Austrocknung oder Abschwemmung. Sturm Überschwemmung Wir entschädigen Ertragsverluste, die Wir entschädigen Totalschäden an Kartoffeln gleich wie in der „Agrar Universal“ durch Umstürzen der Konstruktion (siehe Seite 4). an den Früchten entstehen. Die Beantragen Sie Versicherungssumme für die die Kartoffel Universal bis Dürre Früchte entspricht der gewählten 31. März! Sie erhalten 30 % der Versicherungssumme als Entschädigung, wenn Versicherungssumme für das Risiko • in der Vegetationsperiode 30 Tage lang weniger als 10 mm Niederschlag fällt Hagel. Für den oder der tatsächliche Niederschlag mindestens 10 % unter dem jeweiligen Beantragen Abschluss Sie die Hopfen dieser Spezial Regenbedarf liegt und Schadensdatum maximale Entschädigung in Prozent der Versicherungssumme Universal bis versicherung ist • die Knollenerträge pro Hektar unter folgenden Grenzwerten liegen: 31. März! die Absicherung 10.7.–31.7. 80 % Ihrer übrigen Ertrag in kg/ha 01.8.–20.8. 70 % Ackerflächen in der Agrar bis Kalenderwoche 25
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Wir sind für Sie da: Burgenland DI Günther Kurz 0664/281 83 75 g.kurz@hagel.at Eisenstadt, Neusiedl/See Martin Hejret 0664/452 51 55 hejret@hagel.at Güssing, Jennersdorf, Oberwart Karl Reichl 0664/503 35 69 reichl@hagel.at Mattersburg, Oberpullendorf Schütz Beatrix 0664/888 50 805 schuetz@hagel.at Kärnten DI Hubert Gernig 0664/281 83 76 gernig@hagel.at Hermagor, Wolfsberg, Villach Land (Feistritz a.d. G., Johann Ganster 0664/371 55 07 ganster@hagel.at Hohenthurn, Nötsch im Gailtal) Feldkirchen, Völkermarkt, Spittal/Drau Josef Kreuter 0664/135 62 29 kreuter@hagel.at Klagenfurt, St.Veit/Glan, Villach Philipp Schratter 0664/914 28 07 schratter@hagel.at Niederösterreich Ost Ing. Josef Kaltenböck 0664/827 20 53 kaltenboeck@hagel.at Niederösterreich West Ing. Michael Gindl 0664/281 82 96 gindl@hagel.at Mistelbach Manfred Bruckner 0676/474 42 97 bruckner@hagel.at Horn, Retz, Waidhofen/Th. Ernst Donnerbauer 0664/424 50 40 donnerbauer@hagel.at Krems, Langenlois Ing. Franz Gerstenmayer 0676/620 42 14 gerstenmayer@hagel.at Neunkirchen, Wr. Neustadt Ing. Franz Giefing 0676/445 85 80 giefing@hagel.at Gmünd, Zwettl Andreas Hofstätter 0664/120 33 70 hofstaetter@hagel.at Korneuburg, Tulln, St. Pölten Land (Gablitz, Mauerbach, Ing. Markus Hubauer 0676/611 49 76 hubauer@hagel.at Pressbaum, Purkersdorf, Tullnerbach, Wolfsgraben) Amstetten, Scheibbs, Waidhofen/Y., Ybbs (südl. d. Donau) Matthias Kaufmann 0664/910 49 17 kaufmann@hagel.at Gänserndorf Heidelinde Maier 0676/771 79 73 h.maier@hagel.at Baden, Bruck/L., Mödling, Schwechat Josef Schorn 0664/414 02 45 schorn@hagel.at Krems, Melk und Ybbs (nördl. d. Donau), Zwettl Franz Tiefenbacher 0676/644 44 30 tiefenbacher@hagel.at Lilienfeld, Melk (südl. d. Donau), St. Pölten Land Josef Wanger 0680/204 17 78 wanger@hagel.at Hollabrunn, Laa/Thaya Ing. Ernst Wöber 0680/247 16 96 woeber@hagel.at Oberösterreich Ing. Wolfgang Winkler 0664/411 84 75 winkler@hagel.at Gmunden, Ried/Innkreis, Vöcklabruck Roman Anzengruber 0664/585 12 53 anzengruber@hagel.at Kirchdorf/Krems, Wels Martin Breitwieser 0650/200 49 70 breitwieser@hagel.at Eferding, Grieskirchen, Schärding Ing. Thomas Edlmüller 0664/442 65 51 edlmueller@hagel.at Freistadt, Rohrbach, Urfahr Umgebung Ing. Dominik Hochreiter 0664/501 32 00 hochreiter@hagel.at Linz, Perg, Steyr DI Herwig Mayr 0664/281 83 79 mayr@hagel.at Braunau Ing. Bernhard Seidl 0664/231 43 11 seidl@hagel.at Salzburg Ing. Christian Hallinger 0664/284 36 45 hallinger@hagel.at Flachgau, Tennengau, Stadt Salzburg Josef Bachler 0664/433 47 42 bachler@hagel.at Pinzgau Josef Geisler 0676/576 11 33 geisler@hagel.at Steiermark Ing. Josef Kurz 0664/827 20 56 kurz@hagel.at Murau, Murtal, Leoben, Liezen Ing. Roman Fixl 0664/864 26 85 fixl@hagel.at Südoststeiermark (Feldbach) Johann Hofmeister 0664/495 01 68 hofmeister@hagel.at Bruck-Mürzzuschlag, Hartberg-Fürstenfeld Franz Lendl 0664/784 31 69 lendl@hagel.at Graz, Graz Umgebung, Weiz Johann Maier 0664/423 90 81 maier@hagel.at Leibnitz, Südoststeiermark (Radkersburg) Hannes Vogljäger 0664/232 92 58 vogljaeger@hagel.at Deutschlandsberg, Voitsberg Wolfgang Weinzerl 0664/383 65 83 weinzerl@hagel.at Tirol und Osttirol Ing. Norbert Jordan 0664/281 83 74 jordan@hagel.at Kitzbühel, Kufstein, Lienz, Schwaz Karl Anker 0676/758 22 23 k.anker@hagel.at Imst, Innsbruck, Landeck, Reutte Andreas Jäger 0664/124 38 72 jaeger@hagel.at Vorarlberg DI Richard Simma 0664/602 591 97 70 simma@hagel.at Anita Burtscher 0664/181 48 93 burtscher@hagel.at Wien DI Sabina Herndlhofer-Tuma 0664/827 20 63 herndlhofer-tuma@hagel.at
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