Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen - Die Gothaer Hausratversicherung (VHB 2019) - 216598q20210315.qxp_216598 15.03.21 11:07
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216598q20210315.qxp_216598 15.03.21 11:07 Seite 1 Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen Die Gothaer Hausratversicherung (VHB 2019) 216598– 03.2021
216598q20210315.qxp_216598 15.03.21 11:07 Seite 2 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Ihr Interesse an unseren Gothaer Produkten freut uns sehr. Die Basis unseres gegenseitigen Vertrags bilden die • Gothaer Hausrat-Versicherungsbedingungen (VHB 2019) und die Bausteine bzw. Klauseln • Innere Unruhen, Streik und Aussperrung (Klausel 7005), • Fahrraddiebstahl (Klausel 7110), • E-Bike Schutz (Klausel 7130), • Elektronik Schutz (Klausel 7141), • Internet Schutz (Klausel 7142), • Smart Home Schutz (Klausel 7143), • Kunst & Mobilien Schutz (Klausel 7155), sowie gesetzliche Bestimmungen. Der vereinbarte Versicherungsschutz sowie die dazugehörigen Versicherungsbedingungen sind im Versicherungsschein beschrieben. Soweit wir in den Versicherungsunterlagen die männliche Form der Bezeichnung (z. B. Versicherungs- nehmer, Ehegatte) verwenden, ist dabei auch immer die weibliche Bezeichnung mit gemeint. Sofern in Schreiben, allgemeinen Versicherungsbedingungen, Versicherungsscheinen, Rechnungen, Mahnungen usw. der Begriff „Beitrag“ verwandt wird, wird dieser gleichlautend/synonym für den Begriff „Prämie“ gebraucht. Bei allen Fragen zum Produkt steht Ihnen auch Ihr Vermittler gerne zur Verfügung. Ihre Gothaer Allgemeine Versicherung AG Das Inhaltsverzeichnis Informationsblatt zu Versicherungsprodukten 3 Allgemeine Kundeninformationen 5 Leistungen der Hausratversicherung im Überblick 7 Die Gothaer Hausratversicherung (Abschnitte A-B) 15 Klauseln (Abschnitt C) 56 Anhang (Abschnitt D) 68 Erläuterungen zu Wertschutzbehältnissen 68 Information zu Ihrem Gothaer Garantie-Paket 69 Information zu Ihren Extra-Services 70
216598q20210315.qxp_216598 15.03.21 11:07 Seite 3 Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Hausratversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: Produkt: Gothaer Hausratversicherung Gothaer Allgemeine Versicherung AG Registriert in der Bundesrepublik Deutschland Dieses Informationsblatt gibt einen kurzen Überblick über die Gothaer Hausratversicherung. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen Informationen und den konkreten Versicherungsumfang finden Sie in den Vertragsunterlagen: • Versicherungsantrag • Versicherungsschein • Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen Gothaer Hausratversicherung Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Versicherung handelt es sich? Es handelt sich um eine Hausratversicherung. Diese schützt Sie vor den finanziellen Folgen der Zerstörung, der Beschädigung oder des Abhandenkommens Ihres Hausrats. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Versichert ist der Hausrat Ihrer Wohnung. Dazu zählen Dazu zählen zum Beispiel: alle Sachen, die dem Haushalt zur privaten Nutzung vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, für die dienen. Dies sind zum Beispiel dieser die Gefahr trägt; Möbel, Teppiche, Bekleidung; Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger; elektrische und elektronische Haushaltsgeräte (z. B. Luft- und Wasserfahrzeuge Waschmaschine, TV, Computer); Antennen und Markisen, die zu Ihrer Wohnung Gibt es Deckungsbeschränkungen? gehören; Bargeld und andere Wertsachen (z. B. Schmuck) in ! In einigen Fällen kann es zu einer Kürzung der Entschädigungsleistung im Schadenfall kommen, wie begrenzter Höhe. zum Beispiel Der Versicherungsschutz kann folgende Gefahren umfassen ! bei Schäden durch Nichteinhaltung von Sicherheitsvorschriften Feuergefahren (Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines ! wenn die Versicherungssumme nicht dem Wert der versicherten Sachen entspricht Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung); Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem ! In jedem Fall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel Schäden durch Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat; ! Krieg; Leitungswasser; ! Kernenergie; Naturgefahren Sturm, Hagel; ! Schwamm; Weitere Naturgefahren. Das sind die ! Sturmflut; Elementargefahren Überschwemmung, Rückstau, ! vorsätzliche Handlung. Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch; Glasbruch. Der Versicherungsschutz umfasst Sachschäden infolge von Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen der versicherten Sachen infolge eines Versicherungsfalls. Darüber hinaus sind Kosten versichert, die zusätzlich zum Sachschaden entstehen, zum Beispiel: Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten; Aufräumungskosten; Bewegungs- und Schutzkosten; Hotelkosten; Bewachungskosten; Transport- und Lagerkosten; Schlossänderungskosten; Kosten für provisorische Maßnahmen; Reparaturkosten; Welche Sachen, Gefahren und Kosten konkret versichert sind, können Sie den Vertragsunterlagen entnehmen. Wie hoch ist die Versicherungssumme? Die Höhe der Versicherungssummen können Sie den Vertragsunterlagen entnehmen. 3
216598q20210315.qxp_216598 15.03.21 11:07 Seite 4 Wo bin ich versichert? Ihr Hausrat ist in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung (Versicherungsort) versichert. Aber auch, wenn sich der Hausrat vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befindet, ist er zeitweise begrenzt versichert. Welche Verpflichtungen habe ich? Es bestehen zum Beispiel folgende Pflichten: • Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. • Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen. • Im Versicherungsfall müssen Sie uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben. • Sie müssen die Kosten des Schadens gering halten. • Wenn sich Ihre vorhandenen Risikoumstände während der Vertragslaufzeit wesentlich ändern, müssen Sie uns ansprechen, damit der Vertrag ggf. angepasst werden kann. Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, können Sie dem Versicherungsschein entnehmen. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns die Beiträge überweisen oder uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen (SEPA-Lastschriftmandat). Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Beitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr. Ausnahme: Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von drei Jahren oder mehr? Dann können Sie Ihren Vertrag zum Ende des dritten Jahres kündigen. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen. Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragsdauer erfolgen. Außerdem können Sie und wir den Versicherungsvertrag unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig kündigen. Das ist zum Beispiel nach einem Schadenfall möglich. 4
216598q20210315.qxp_216598 15.03.21 11:07 Seite 5 Allgemeine Kundeninformationen Gesellschaftsangabe Gothaer Allgemeine Versicherung AG Rechtsform Aktiengesellschaft Registergericht und Registernummer Amtsgericht Köln, HRB 21433 Vorsitzender des Aufsichtsrates Prof. Dr. Werner Görg Vorstand Thomas Bischof (Vorsitzender) Oliver Brüß Dr. Mathias Bühring-Uhle Harald Ingo Epple Michael Kurtenbach Oliver Schoeller Postanschrift 50598 Köln Ladungsfähige Anschrift Hausanschrift Gothaer Allee 1 50969 Köln Niederlassungen im Gothaer Allgemeine Versicherung AG EU-Gebiet und dortige Niederlassung für Frankreich 2 Quai Kléber FR-67000 Strasbourg Vertreter Hauptbevollmächtigter Claude Ketterle Hauptgeschäftstätigkeit Die Gothaer Allgemeine Versicherung AG ist durch Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde zum Betrieb der Schaden- und Unfallversicherung berechtigt. Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bereich Versicherungen Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann. Informationen zur Die wesentlichen Merkmale der Versicherung wie Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Versicherungsleis- Versicherungsleistung tungen sowie den Gesamtbeitrag (Gesamtpreis und eingerechnete Kosten) haben wir Ihnen bereits im jewei- und zum ligen Informationsblatt zu Versicherungsprodukten, den zugehörigen Allgemeinen Versicherungsbedingun- Gesamtbeitrag gen bzw. in unserem Vorschlag genannt. Ansprechpartner zur Ihre individuelle, persönliche und kompetente Beratung ist unser Ziel. Sollten Sie dennoch einmal nicht außergerichtlichen zufrieden sein, wenden Sie sich bitte an Schlichtung • Gothaer Beschwerde- Gothaer Allgemeine Versicherung AG management 50598 Köln Internet: www.gothaer.de/privatkunden/kontakt-privatkunden/beschwerdemanagement.htm Mail: beschwerde@gothaer.de oder an den Versicherungsombudsmann als gesetzliche Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten: • Versicherungs- Versicherungsombudsmann e. V. Ombudsmann Postfach 080632 10006 Berlin Internet: www.versicherungsombudsmann.de Ihr Recht, unmittelbar den Rechtsweg zu beschreiten, wird dadurch nicht berührt. Gültigkeitsdauer von Die Ihnen für den Abschluss Ihres Versicherungsvertrages zur Verfügung gestellten Informationen haben eine Vorschlägen und sonstigen befristete Gültigkeitsdauer. Dies gilt sowohl bei unverbindlichen Werbemaßnahmen (Broschüren, Annoncen, vorvertraglichen Angaben etc.) als auch bei Vorschlägen und sonstigen Preisangaben. Sofern in den Informationen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, gelten sie für eine Dauer von vier Wochen nach Veröffentlichung. Bindefrist Sie sind an Ihren Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrags einen Monat gebunden. Zustandekommen Der Vertrag kommt durch Ihren Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages und unsere Annahme- des Vertrags erklärung durch Übersendung des Versicherungsscheines zustande, wenn Sie nicht von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Im Fall von Abweichungen von Ihrem Antrag oder den getroffenen Vereinbarungen sind diese – einschließlich Belehrung und Hinweise auf die damit verbundenen Rechtsfolgen – in Ihrem Versiche- rungsschein gesondert aufgeführt. 5
216598q20210315.qxp_216598 15.03.21 11:07 Seite 6 Beginn des Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Erst- Versicherungsschutzes beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt zahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Regelungen zu Wartezeiten sind Abschnitt B 1.1 zu entnehmen. Vorläufige Deckung Der Versicherungsschutz kann im Einzelfall auf Grund einer vorläufigen Deckungszusage ab dem darin ge- nannten Zeitpunkt in Kraft treten. Diese ist ein eigenständiger Versicherungsvertrag, der insbesondere nach endgültigem Abschluss der Vertragsverhandlungen oder bei Vorlage des Versicherungsscheins über den end- gültigen Versicherungsschutz endet. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Gothaer Allgemeine Versicherung AG, Gothaer Allee 1, 50969 Köln. Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versiche- rungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich pro Tag um einen Betrag in Höhe von 1/360 der von Ihnen für ein Jahr zu zahlenden Prämie. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträ- ge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat. Soweit eine vorläufige Deckung erteilt wurde, endet diese mit dem Zugang des Widerrufs bei uns. Ende der Widerrufsbelehrung Ergänzender Hinweis Beachten Sie: Sollten Sie Ihre Vertragserklärung im Rahmen des elektronischen Geschäftsverkehrs z. B. über zum Widerrufsrecht www.gothaer.de abgegeben haben, gilt für Ihr Widerrufsrecht ergänzend Folgendes: Die Frist zum Widerruf beginnt nicht bevor wir unsere Pflichten gemäß § 312i Absatz 1 Satz 1 des Bürger- lichen Gesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 246c des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetz- buch erfüllt haben. Laufzeit, Zu Laufzeit und Beendigung des Vertrags verweisen wir auf die Hinweise im Informationsblatt zu Mindestlaufzeit, Versicherungsprodukten. Beendigung Einzelheiten entnehmen Sie dem Informationsblatt zu Versicherungsprodukten und den Versicherungsbedin- des Vertrags gungen. Anwendbares Recht / Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand Ansprüche gegen uns als Versicherer können Sie vor dem Gericht an Ihrem Wohnort bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort oder vor dem Amts- bzw. Landgericht in Köln (Sitz der Gesellschaft) geltend machen. Vertragssprache Sämtliche das Vertragsverhältnis betreffende Informationen und Kommunikation finden in deutscher Sprache statt, es sei denn, dass im Einzelfall anders lautende Vereinbarungen getroffen werden. Zahlweise • Erstbeitrag Ihre Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags gilt als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins erfolgt. • Folgebeitrag Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist. • SEPA-Lastschrift- Ist mit Ihnen die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt Ihre Zahlung als rechtzeitig, wenn Mandat der Beitrag zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Fälligkeitstag einge- zogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen. • Ratenzahlung Falls wir mit Ihnen unterjährige Zahlweise vereinbaren, ist grundsätzlich ½-jährliche, ¼-jährliche oder monatliche Beitragszahlung möglich, wobei ein Zuschlag für unterjährige Beitragszahlung berechnet werden kann. 6
216598q20210315.qxp_216598 15.03.21 11:07 Seite 7 Leistungen der Gothaer Hausratversicherung im Überblick Gothaer Gothaer Gothaer Leistungsbeispiele Hausrat Hausrat Hausrat Verweis Basis Plus Premium Versicherte Gefahren Feuer A3 Brand A 3.1 Nutzwärmeschäden A 3.1.2 Sengschäden — A 3.1.3 Blitz/Blitzschlag A 3.2 Überspannungsschäden durch Blitz Bis 10.000 EUR A 3.3 Explosion, inkl. Blindgängern A 3.4 Implosion A 3.5 Verpuffung A. 3.6 Schäden durch Rauch und Ruß — A 3.7 Überschallknall A 3.8 Anprall von Luftfahrzeugen A 3.9 Anprall sonstiger Fahrzeuge, A 3.10 inkl. Wasserfahrzeuge Einbruchdiebstahl, Vandalismus, A4 Raub Einbruch, auch über nicht A 4.1 versicherte Räume Vandalismus nach Eindringen A 4.2 Raub A 4.3 Räuberische Erpressung — A 4.3.4 Diebstahl von Krankenfahrstühlen, Bis 1.000 EUR Bis 2.000 EUR Bis 3.000 EUR Kinderwagen, inkl. Rollatoren und A 4.4.1 keine Nachtzeitklausel keine Nachtzeitklausel keine Nachtzeitklausel Gehhilfen Diebstahl aus Räumen und vom Versicherungsgrundstück von Grills, Gartenmöbeln, -robotern, -geräten, — Bis 2.000 EUR Bis 3.000 EUR A 4.4.2 Wäsche, Bekleidung, Wasch- maschinen, -trockner Diebstahl aus Kfz, inkl. Dachboxen Bis 2.000 EUR Bis 3.000 EUR — A 4.4.3 und aus Wassersportfahrzeugen keine Nachtzeitklausel keine Nachtzeitklausel Bis 2.000 EUR Bis 3.000 EUR Diebstahl aus Kranken-, Pflege-, — Für Wertsachen Für Wertsachen A 4.4.4 Kur- oder Sanatorienzimmern etc. bis 500 EUR bis 500 EUR Bis 2.000 EUR Bis 3.000 EUR Diebstahl aus Schiffs-, Zugkabinen, — Für Wertsachen Für Wertsachen A 4.4.5 Schlafwagenabteilen max. 500 EUR max. 500 EUR Trickdiebstahl — — Bis 3.000 EUR A 4.4.6 Diebstahl von Taschen — — Bis 3.000 EUR A 4.4.7 Bis 3.000 EUR Für Wertsachen sowie Diebstahl aus Behältnissen — — elektrische, elektroni- A 4.4.8 außerhalb von Gebäuden sche und optische Geräte bis 500 EUR Bis 3.000 EUR Diebstahl von versicherten Sachen Für Wertsachen sowie am Arbeitsplatz innerhalb — — elektrische, elektroni- A 4.4.9 von Gebäuden sche und optische Geräte bis 500 EUR Leitungswasser A5 Leitungswasserschäden A 5.2 Schäden durch Leitungswasser A 5.2.5 aus Aquarien oder Wasserbetten = Versichert bis zur Versicherungssumme (VSU) = Gegen Zuschlag mitversicherbar — = Nicht versichert 7
216598q20210315.qxp_216598 15.03.21 11:07 Seite 8 Gothaer Gothaer Gothaer Leistungsbeispiele Hausrat Hausrat Hausrat Verweis Basis Plus Premium Wasseraustritt aus Zimmerbrunnen/ — A 5.2.6 Wassersäulen Schäden durch Leitungswasser aus im Haus verlaufenden — A 5.2.7 Regenfallrohren Nässeschäden aufgrund undichter — — A 5.3.1 Fugen oder Fliesen Nässeschäden aufgrund von — — Bis 1.000 EUR A 5.3.2 Regen- und Schmelzwasser Bruchschäden A 5.4 Bruchschäden an Armaturen — Bis 2.000 EUR Bis 3.000 EUR A 5.4.3.1 Witterungsbedingter Rückstau über Weitere über Weitere über Weitere A 6.4.2 Elementargefahren Elementargefahren Elementargefahren Sturm / Hagel A6 Schaden am Inhalt vom Kfz aufgrund Bis 3.000 EUR — — Sturm/Hagel, inkl. Dachboxen keine Nachtzeitklausel A 6.3.7 Schäden an versicherten Sachen auf dem Versicherungsgrundstück — — Bis 3.000 EUR A 6.3.8 aufgrund Sturm/Hagel Weitere Elementargefahren: Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, A 6.4 Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch Glasbruch A7 Bis 5.000 EUR Unbenannte Gefahren — — SB: 250 EUR A8 Versicherte Sachen Selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts und A 10.3.4 Spielfahrzeuge Wasserfahrzeuge (Kanus, Ruder-, A 10.3.5 Falt- und Schlauchboote) Flugdrachen, Gleitschirme A 10.3.6 Arbeitsgeräte und Einrichtungs- gegenstände, die dem Beruf oder A 10.3.7 Gewerbe dienen Handelsware, Musterkollektionen — — Bis 5.000 EUR A 10.3.8 Haustiere A 10.3.9 Kfz-Zubehör und nicht eingebaute A 10.3.10 Kfz-Teile Technische, optische und akustische Sicherungs- und — A 10.3.11 Überwachungsanlagen Wertsachen insgesamt Bis 20 % der VSU Bis 30 % der VSU Bis 40 % der VSU A 19.3.1 Pelze, Teppiche, Gobelins, Bis 20 % der VSU Bis 30 % der VSU Bis 40 % der VSU A 19.3.1 Kunstgegenstände, Antiquitäten Bargeld außerhalb von Bis 1.000 EUR Bis 2.000 EUR Bis 3.000 EUR A 19.3.2.1 Wertschutzbehältnissen Bargeld nach fest definierten Anlässen außerhalb von — — Bis 5.000 EUR A 19.3.2.4 Wertschutzbehältnissen Sparbücher, Wertpapiere, Urkunden außerhalb von Bis 2.500 EUR Bis 5.000 EUR Bis 10.000 EUR A 19.3.2.2 Wertschutzbehältnissen = Versichert bis zur Versicherungssumme (VSU) = Gegen Zuschlag mitversicherbar — = Nicht versichert 8
216598q20210315.qxp_216598 15.03.21 11:07 Seite 9 Gothaer Gothaer Gothaer Leistungsbeispiele Hausrat Hausrat Hausrat Verweis Basis Plus Premium Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen Bis 20.000 EUR Bis 30.000 EUR Bis 40.000 EUR A 19.3.2.3 usw. außerhalb von Wertschutz- behältnissen Versicherte Sachen, sofern Gefahr Glasbruch mitversichert Gebäudeverglasung A 10.5.1 Verglasung von Wintergärten A 10.5.1 Mobiliarverglasung A 10.5.2 Glaskeramik, A 10.5.2 inkl. Ceran-,Induktionskochfelder Verglasung von Aquarien, Terrarien A 10.5.3 Glasbausteine, Profilgläser, Lichtkuppeln aus Glas oder A 10.5.4 transparentem Kunststoff gläserne Waschbecken/Badewannen — A 10.5.5 Versicherte Kosten infolge eines Versicherungsfalls, weitere Kosten und Schäden Aufräumungskosten A 14.1.1 Bewegungs- und Schutzkosten A 14.1.2 Bis 100 EUR Bis 200 EUR Bis 200 EUR Hotelkosten pro Tag pro Tag pro Tag A 14.1.3 max. 100 Tage max. 150 Tage max. 365 Tage Transport- und Lagerkosten Bis max. 200 Tage Bis max. 200 Tage Bis max. 300 Tage A 14.1.4 Schadenabwendungs- und A 14.1.5 Minderungskosten Schlossänderungskosten A 14.1.6 Schlossänderungskosten für A 14.1.6 Wertbehältnisse Schlossänderungskosten für — — Bis 3.000 EUR A 14.1.7 Gemeinschaftstüren Bewachungskosten Max. 48 Stunden Max. 72 Stunden Max. 96 Stunden A 14.1.8 Reparaturkosten für Gebäude- beschädigungen nach A 14.1.9 Einbruchdiebstahl Reparaturkosten für Leitungs- A 14.1.10 wasserschäden Kosten für provisorische Maßnahmen A 14.1.11 Kran- oder Gerüstkosten, sofern A 14.1.12 Gefahr Glasbruch mitversichert Tierarztkosten A 14.1.13 Feuerlöschkosten A 14.1.14 Mehrkosten durch Preissteigerungen A 14.1.15 Umzugskosten — Bis 2.000 EUR Bis 3.000 EUR A 14.1.16 Bis 5.000 EUR Bis 10.000 EUR Rückreisekosten aus dem Urlaub — 5.000 EUR Mindest- Ohne Mindest- A 14.1.17 schadenhöhe schadenhöhe Telefonmissbrauch nach ED — Bis 2.000 EUR Bis 3.000 EUR A 14.1.18 Wasserverlust — Bis 2.000 EUR Bis 3.000 EUR A 14.1.19 Gasverlust — Bis 2.000 EUR Bis 3.000 EUR A 14.1.20 Unterbringungskosten für Haustiere Bis 1.000 EUR Bis 2.000 EUR Bis 3.000 EUR A 14.1.21 Kostenersatz für Einbruch- sicherungen, einmalig ab — Bis 500 EUR Bis 500 EUR A 14.1.22 5.000 EUR Schadenhöhe Wiederherstellung- und Wieder- beschaffungskosten für Daten — Bis 2.000 EUR Bis 3.000 EUR A 14.1.23 und Programme = Versichert bis zur Versicherungssumme (VSU) = Gegen Zuschlag mitversicherbar — = Nicht versichert 9
216598q20210315.qxp_216598 15.03.21 11:07 Seite 10 Gothaer Gothaer Gothaer Leistungsbeispiele Hausrat Hausrat Hausrat Verweis Basis Plus Premium Mehrkosten für Technologiefortschritt — — A 14.1.24 Gefriergutschäden, nach Unter- brechung Energieversorgung oder — A 14.2.1 technischem Defekt Beschädigung durch Graffiti — — A 14.2.2 Transportmittelunfall — — A 14.2.3 Schäden durch Haarwild — — Bis 3.000 EUR A 14.2.4 Scheck-/Kreditkartenmissbrauch — — Bis 3.000 EUR A 14.2.5 Persönliche Auslagen, — — Bis 3.000 EUR A 14.2.6 ab 25.000 EUR Schadenhöhe Innere Unruhen, Streik, — A 2.2, C 3.1 Aussperrungen Verzicht auf Leistungskürzung bei grob fahrlässig herbei- Bis 10.000 EUR A 17.6 geführtem Versicherungsfall Verzicht auf Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Obliegenheits- — — Bis 5.000 EUR A 17.7 verletzung Kosten des Sachverständigen- verfahrens, ab 25.000 EUR — A 20.6 Schadenhöhe Versicherungsort, Außenversicherung Wohnung, Gemeinschaftsräume und A 12.1 Nebengebäude auf dem Grundstück Garagen auf dem Versicherungs- A 12.4 grundstück und in der Nähe Bankschließfächer in Tresorräumen — Bis 30.000 EUR Bis 50.000 EUR A 12.5 bei Geldinstituten (dauerhaft) Einliegerwohnung — — Bis 5.000 EUR A 12.6 Bis 10 % der VSU Bis 20 % der VSU Bis 30 % der VSU mindestens 20.000 EUR, mindestens 30.000 EUR, mindestens 50.000 EUR, Außenversicherung max. 100% der VSU max. 100% der VSU; max. 100% der VSU; A 13.1, A 13.6 weltweit bis zu weltweit bis zu weltweit bis zu 3 Monate 6 Monate 12 Monate Bis 20.000 EUR Bis 20.000 EUR Eigener Haushalt von Kindern — A 13.7 bis zu 6 Monate bis zu 12 Monate Sportausrüstung dauerhaft — — Bis 5.000 EUR A 13.8 außerhalb der Wohnung Beruflich bedingte Zweitwohnungen — — Bis 5.000 EUR A 13.9 Hausrat von Familienangehörigen — — Bis 15.000 EUR A 13.10 in Alten-/Pflegeheim Zusätzliche Erweiterungsmöglichkeiten Fahrraddiebstahl, inkl. Fahrrad- anhänger, Roller, Kickboards, nicht C 1.4 keine Nachtzeitklausel keine Nachtzeitklausel keine Nachtzeitklausel versicherungspflichtige Pedelecs E-Bike Schutz, inkl. Diebstahl- und Kaskoschutz für Pedelecs, inkl. — C 3.2 Elektronik- und Feuchtigkeits- keine Nachtzeitklausel keine Nachtzeitklausel schäden sowie Akkuverschleiß) Internet Schutz, inkl. Phishing, Pharming, Skimming, Konflikten — C 3.4 mit Onlinehändlern Elektronik Schutz — C 3.3 SB: 10 %, mind. 50 EUR SB: 10 %, mind. 50 EUR Smart Home Schutz — C 3.5. Kunst & Mobilien Schutz — — C 4.1 = Versichert bis zur Versicherungssumme (VSU) = Gegen Zuschlag mitversicherbar — = Nicht versichert 10
216598q20210315.qxp_216598 15.03.21 11:07 Seite 11 Gothaer Gothaer Gothaer Leistungsbeispiele Hausrat Hausrat Hausrat Verweis Basis Plus Premium Sonstiges Vorsorgebetrag Bis 10 % der VSU Bis 10 % der VSU Bis 20 % der VSU A 15.2.3 keine Anzeigepflicht bei vorüber- A 23.1.5 gehend angebrachtem Gerüst Anzeigepflicht bei Unbewohnt sein Nach 120 Tagen Nach 120 Tagen Nach 120 Tagen A 23.1.3 Homeservice/Notfallservice D3 Gothaer Garantiepaket Versicherungsschutz und Leistungsinhalte entsprechen den — D2 GDV-Musterbedingungen Einhaltung Mindeststandards des — D2 Arbeitskreis Beratungsprozesse Innovationsklausel D2 = Versichert bis zur Versicherungssumme (VSU) = Gegen Zuschlag mitversicherbar — = Nicht versichert Für alle aufgeführten Leistungen gilt: Der vollständige Versicherungsumfang ergibt sich aus dem Antrag, den Versicherungsbedingungen und dem Versicherungsschein. 11
216598q20210315.qxp_216598 15.03.21 11:07 Seite 12 Die Gothaer Hausratversicherung (VHB 2019) Inhaltsverzeichnis Seite Teil A: A1 Welche Gefahren sind versichert? Welche Gefahren sind zusätzlich versicherbar? . . . . . . . . . . . . 15 Leistungsbeschreibung Welche Schäden sind versichert? A2 Welche generellen Ausschlüsse gibt es? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 A3 Was ist unter Feuer zu verstehen? Welche Schäden sind hier nicht versichert? . . . . . . . . . . . . . . 15 A4 Was ist unter Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Eindringen sowie Raub zu verstehen? Welche Schäden sind hier nicht versichert? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 A5 Was ist unter der Gefahr Leitungswasser zu verstehen? Welche Schäden sind hier nicht versichert? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 A6 Was ist unter Naturgefahren (Sturm, Hagel und weitere Elementargefahren) zu verstehen? Welche Schäden sind versichert? Welche Schäden sind hier nicht versichert? . . . . . . . . . . . . . . . 22 A7 Was ist unter Glasbruch zu verstehen? Welche Schäden sind versichert? Welche Schäden sind hier nicht versichert? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 A8 Was ist unter Unbenannten Gefahren zu verstehen? Welche Schäden sind versichert? Welche Schäden sind hier nicht versichert? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 A9 Welche Sachen sind versichert? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 A 10 Was gehört zum Hausrat? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 A 11 Was gehört nicht zum Hausrat? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 A 12 Was ist unter dem Versicherungsort zu verstehen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 A 13 Was ist unter der Außenversicherung zu verstehen? Was beinhaltet sie? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 A 14 Welche Kosten sind versichert? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 A 15 Was ist der Versicherungswert und die Versicherungssumme? Was sind die Grundlagen der Anpassung der Versicherungssumme? Was ist der Unterversicherungsverzicht? . . . . . . . . . . . . . 36 A 16 Was gilt bei einem Wohnungswechsel? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 A 17 Wie wird die Entschädigung ermittelt? Was gilt bei einer Unterversicherung? . . . . . . . . . . . . . . . . 38 A 18 Was gilt für Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen im Versicherungsvertrag? . . . . . . . 40 A 19 Was sind Wertsachen? Was sind Wertschutzbehältnisse? Welche Entschädigungsgrenzen gelten für Wertsachen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 A 20 Welche Regeln gelten für das Sachverständigenverfahren? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 A 21 Wann wird die Entschädigung gezahlt und wie wird sie verzinst? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 A 22 Welche vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften (zusätzliche Obliegenheiten) hat der Versicherungsnehmer vor dem Versicherungsfall zu erfüllen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 A 23 Welche besonderen Umstände erhöhen die Gefahr? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 A 24 Was gilt für wiederherbeigeschaffte Sachen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Teil B: B1 Beginn des Versicherungsschutzes, Beitragszahlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Allgemeine Bestimmungen B 1.1 Beginn des Versicherungsschutzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 B 1.2 Beitragszahlung, Versicherungsperiode . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 B 1.3 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung . . . . . . . 45 B 1.4 Folgebeitrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 B 1.5 Lastschriftverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 B 1.6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 B2 Dauer und Ende des Vertrages, Kündigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 B 2.1 Dauer und Ende des Vertrages . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 B 2.2 Kündigung nach Versicherungsfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 B3 Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, andere Obliegenheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 B 3.1 Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers oder seines Vertreters bis zum Vertragsschluss . . 48 B 3.2 Gefahrerhöhung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 B 3.3 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 12
216598q20210315.qxp_216598 15.03.21 11:07 Seite 13 B4 Weitere Regelungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 B 4.1 Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 B 4.2 Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 B 4.3 Vollmacht des Versicherungsvertreters . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 B 4.4 Verjährung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 B 4.5 Örtlich zuständiges Gericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 B 4.6 Anzuwendendes Recht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 B 4.7 Embargobestimmung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 B 4.8 Überversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 B 4.9 Versicherung für fremde Rechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 B 4.10 Aufwendungsersatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 B 4.11 Übergang von Ersatzansprüchen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 B 4.12 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 B 4.13 Repräsentanten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Teil C: C1 Klauseln zur Gothaer Hausrat Basis, zur Gothaer Hausrat Plus Klauseln und zur Gothaer Hausrat Premium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 C2 Klauseln nur zur Gothaer Hausrat Basis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 C3 Klauseln nur zur Gothaer Hausrat Plus und zur Gothaer Hausrat Premium . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 C4 Klauseln nur zur Gothaer Hausrat Premium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Teil D: D1 Auflistung von Wertschutzschränken zu A 19.2.3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Anhang D2 Gothaer Garantie-Paket . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 D3 Information zu Ihren Extra-Services . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 13
216598q20210315.qxp_216598 15.03.21 11:07 Seite 14 Präambel zu den Allgemeinen Hausrat Versicherungsbedingungen (VHB 2019) Die Verbundene Hausratversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Sachschäden an Ihrem Hausrat. Versichert sind Schäden durch die in diesen Versicherungsbedingungen zusammengefassten (ver- bundenen) Gefahren. Wird der Hausrat zerstört oder beschädigt, entschädigen wir Sie nach den unten ste- henden Bestimmungen. In der Regel vereinbaren wir mit Ihnen die Wiederbeschaffung in gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand. Wir berechnen Ihre Entschädigung nach dem Neuwert zum Zeitpunkt des Ver- sicherungsfalls. Der Neuwert des zu versichernden Hausrats ist die Grundlage für die Versicherungssumme. Wir übernehmen auch eine Reihe von Folgekosten (z. B. Schlossänderungskosten, Hotelkosten), die durch ein Schadenereignis entstehen. Ihrem besseren Verständnis dieser Versicherungsbedingungen dienen folgende rechtlich unverbindliche Begriffserläuterungen: Versicherungsnehmer: Das sind Sie als unser Vertragspartner. Versicherungsfall: Der Versicherungsfall ist das Ereignis, für das wir Entschädigung leisten. Ausschlüsse: Ein Ausschluss beschreibt eine Gefahr, eine Schadenart oder eine Sache, für die kein Versicherungsschutz besteht. Ausschlüsse dienen der Abgrenzung des Leistungsversprechens und gewährleisten, dass der Versi- cherungsschutz kalkulierbar bleibt. Sie finden sie in den Bedingungen entweder als generelle Ausschlüsse (z. B. Krieg) oder in Bestimmungen zu einzelnen Gefahren und Schäden, sowie bei der Beschreibung der versicherten Sachen. Versicherungswert: Der Versicherungswert ist der Wert Ihres Hausrats, nach dem wir im Schadenfall entschädigen. Da die Haus- ratversicherung im Regelfall zum Neuwert entschädigt, ist dies der Betrag, den Sie aufwenden müssten, um Sachen neu wiederzubeschaffen. Für Kunstgegenstände und Antiquitäten ist es der Betrag, den Sie aufwen- den müssten, um Sachen gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen. Bei in Ihrem Haushalt nicht mehr zweckgemäß verwendbaren Sachen, ist es der erzielbare Verkaufspreis. Ausreichende Versicherungs- Die Versicherungssumme ist ausreichend, wenn Sie dem Wert Ihres Hausrats entspricht. Die Versicherungs- summe und Vorsorge: summe ist maßgeblich für die Höhe des Beitrags. Oftmals erhöht sich der Wert des Hausrats während der Vertragslaufzeit, z. B. durch Neuanschaffungen. Deshalb stellen wir für Sie im Schadenfall noch eine zusätz- liche Vorsorge-Versicherungssumme in der Höhe von 10 bzw. 20 Prozent zur Verfügung. Die Versicherungs- summe und die Vorsorge zusammen definieren die Höchstleistung im Schadenfall. Damit reduziert sich für Sie das Risiko, nicht ausreichend versichert zu sein. Unterversicherung: Eine Unterversicherung liegt vor, wenn der tatsächliche Wert des gesamten Hausrats die vereinbarte Versi- cherungssumme einschließlich des Vorsorgebetrags übersteigt. Im Versicherungsfall kann die Entschädigung dann gekürzt werden. Die Entschädigung kann auch dann gekürzt werden, wenn nur Teile des Hausrats vom Schaden betroffen sind. Die Kürzung erfolgt dann in dem Verhältnis wie Versicherungssumme und der tat- sächliche Wert des Hausrats zueinander stehen. Eine Unterversicherung kann leicht entstehen. Entweder, weil Sie nicht alle versicherten Sachen bei der Wertermittlung des Hausrats berücksichtigt, oder Sie deren Zeitwert angesetzt haben. Wenn Sie eine ausreichende Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche wählen, vereinbaren wir in der Regel einen Unterversicherungsverzicht mit Ihnen. Im Schadenfall sehen wir dann von den zuvor beschriebenen Kürzungen ab. Ist Ihr Hausrat mehr wert, sollten Sie eine höhere Versi- cherungssumme mit uns vereinbaren. Bei einem Totalschaden wären Sie ansonsten auch mit einem Unter- versicherungsverzicht nicht ausreichend versichert. Summenanpassung: Die Entschädigung zum Neuwert erfordert eine laufende Aktualisierung Ihrer Versicherungssumme. Die Anpassung der Versicherungssumme richtet sich nach dem Prozentsatz, um den sich der Preisindex für Ihren Hausrat verändert. Das soll Sie im Schadenfall vor einer Unterversicherung durch Preissteigerungen schüt- zen. Obliegenheiten: Das sind Ihre Verhaltenspflichten vor, während und nach dem Versicherungsfall. Zum Beispiel müssen Sie zur Vermeidung von Frostschäden Ihre Wohnung in der kalten Jahreszeit ausreichend beheizen. Wenn Sie Obliegenheiten verletzen, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. 14
216598q20210315.qxp_216598 15.03.21 11:07 Seite 15 Teil A – Der Leistungsumfang A1 Der Versicherer entschädigt für versicherte Sachen, die durch folgende Ereignisse (Gefahren) zerstört oder Welche Gefahren sind beschädigt werden oder infolge solcher Ereignisse abhandenkommen: versichert? Welche Gefahren sind zusätzlich versicherbar? A 1.1 Feuer Welche Schäden sind versichert? A.1.2 Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Eindringen sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat; A 1.3 Leitungswasser; A 1.4 Naturgefahren A 1.4.1 Sturm, Hagel; A 1.4.2 soweit zusätzlich vereinbart: Die weiteren Elementargefahren Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. A 1.5 soweit zusätzlich vereinbart: Glasbruch A 1.6 je nach vereinbarter Produktlinie: Unbenannte Gefahren A2 A 2.1 Ausschluss Krieg Welche generellen Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Ausschlüsse gibt es? Rebellion oder Aufstand. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen. A 2.2 Ausschluss Innere Unruhen Nicht versichert sind Schäden durch Innere Unruhen. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirken- der Ursachen. A 2.3 Ausschluss Kernenergie Nicht versichert sind Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substan- zen. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen. A3 A 3.1 Brand Was ist unter Feuer zu A 3.1.1 Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlas- verstehen? Welche Schäden sen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. sind hier nicht versichert? A 3.1.2 Nutzwärmeschäden sind Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden. Dies gilt auch für versicherte Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird. A 3.1.3 Abweichend von A 3.11.2 ersetzt der Versicherer je nach vereinbarter Produktlinie Sengschäden, die nicht durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion entstanden sind. Je nach vereinbarter Produktlinie ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf: Produktlinie Versicherungsschutz Gothaer Hausrat Basis Nicht versichert Gothaer Hausrat Plus 100 Prozent der Versicherungssumme Gothaer Hausrat Premium 100 Prozent der Versicherungssumme A 3.2 Blitzschlag Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. Auch Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten können Blitzschlagschäden sein. Das ist der Fall, wenn über diese Schäden hinaus auf dem Grundstück des Versicherungsorts der Einschlag eines Blitzes zumindest durch Spuren nachweisbar ist. 15
216598q20210315.qxp_216598 15.03.21 11:07 Seite 16 A 3.3 Überspannung durch Blitz Überspannung durch Blitz ist ein Schaden, der durch Überspannung, Überstrom oder Kurz- schluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität an versi- cherten elektrischen Einrichtungen und Geräten entsteht. Je nach vereinbarter Produktlinie ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf: Produktlinie Versicherungsschutz Gothaer Hausrat Basis 10.000 EUR Gothaer Hausrat Plus 100 Prozent der Versicherungssumme Gothaer Hausrat Premium 100 Prozent der Versicherungssumme A 3.4 Explosion Explosion ist eine plötzlich verlaufende Kraftäußerung, die auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruht. Die Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur unter besonderen Vorausset- zungen vor. Die Wandung muss in einem solchen Umfang zerrissen werden, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische Reaktion hervorgerufen, so ist ein Zerrei- ßen seiner Wandung nicht erforderlich. Mitversichert gelten Schäden durch Blindgänger. A 3.5 Implosion Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdrucks. A 3.6 Verpuffung Verpuffung ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötz- lich verlaufende Kraftäußerung. Sie verläuft im Gegensatz zur Explosion mit geringerer Intensität. In der Regel entsteht kein Explosionsknall. A 3.7 Rauch, Ruß Der Versicherer leistet je nach vereinbarter Produktlinie Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Rauch oder Ruß zerstört oder beschädigt werden. Voraussetzung ist, dass der Rauch oder Ruß plötzlich bestimmungswidrig aus im Versicherungsort befindlichen Feuerungs-, Hei- zungs-, Koch- oder Trocknungsanlagen austritt. Nicht versichert sind Schäden, die durch andauernde Einwirkung des Rauches bzw. Rußes ent- stehen (Allmählichkeitsschäden). Je nach vereinbarter Produktlinie ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf: Produktlinie Versicherungsschutz Gothaer Hausrat Basis Nicht versichert Gothaer Hausrat Plus 100 Prozent der Versicherungssumme Gothaer Hausrat Premium 100 Prozent der Versicherungssumme A 3.8. Überschallknall Versicherte Sachen werden durch Druckwellen unmittelbar zerstört oder beschädigt. Vorausset- zung ist, dass diese Druckwellen durch Überschallknall eines Luftfahrzeugs entstehen. A 3.9 Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung Versichert ist der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs. Gleiches gilt für den Anprall oder Absturz seiner Teile oder seiner Ladung. A 3.10 Anprall sonstiger Fahrzeuge Anprall sonstiger Fahrzeuge ist jede Beschädigung oder Zerstörung versicherter Sachen durch den Anprall mit einem Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeug. Als Fahrzeuganprall gilt jede unmittelbare Berührung der versicherten Sache oder von Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden. Voraussetzung ist, dass die Schienen-, Wasser- oder Straßenfahrzeuge nicht vom Versicherungs- nehmer oder von mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen betrieben worden sind. A 3.11 Nicht versicherte Schäden Nicht versichert sind A 3.11.1 Schäden durch Erdbeben. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen. A 3.11.2 Sengschäden. Versicherungsschutz besteht aber, wenn diese Schäden Folge eines versicherten Sachschadens nach A 3.1 sind. A 3.11.3 Schäden an Verbrennungsmotoren durch die im Verbrennungsraum der Maschine auftretenden Explosionen. Ferner Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern entstehen, und zwar durch den in ihnen auftretenden Gasdruck. Versicherungsschutz besteht aber, wenn diese Schäden Folge eines versicherten Sachschadens nach A 3.1 sind. 16
216598q20210315.qxp_216598 15.03.21 11:07 Seite 17 A4 A 4.1 Einbruchdiebstahl Was ist unter Einbruchdiebstahl, Einbruchdiebstahl ist in folgenden Fällen gegeben: Vandalismus nach Eindringen sowie Raub zu verstehen? A 4.1.1 Unberechtigtes Eindringen in einen Raum eines Gebäudes Welche Schäden sind hier nicht versichert? Das liegt vor, wenn der Dieb in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt, mit falschem Schlüssel oder mit Hilfe von anderen Werkzeugen eindringt. Ein Schlüssel ist falsch, wenn seine Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtig- ten Person veranlasst oder gebilligt wurde. Der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass ver- sicherte Sachen abhandengekommen sind. A 4.1.2 Aufbrechen eines Behältnisses in einem Raum eines Gebäudes Das liegt vor, wenn der Dieb das in einem Raum befindliche Behältnis aufbricht. Das gilt auch, wenn er das Behältnis mit falschem Schlüssel oder mit Hilfe von anderen Werkzeugen öffnet. Ein Schlüssel ist falsch, wenn seine Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtig- ten Person veranlasst oder gebilligt wurde. Der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass ver- sicherte Sachen abhandengekommen sind. A 4.1.3 Einschleichen oder Verborgen halten Das liegt vor, wenn der Dieb Sachen aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes entwen- det, in das er sich zuvor eingeschlichen oder in dem er sich verborgen gehalten hatte. A 4.1.4 Gewaltsame Sicherung des Diebesgutes Der Dieb wird in einem Raum eines Gebäudes auf frischer Tat angetroffen und wendet Gewalt an, um sich den Besitz gestohlener Sachen zu erhalten. Eine Androhung von Gewalt mit Gefahr für Leib oder Leben ist der Anwendung von Gewalt gleichzusetzen. A 4.1.5 Unberechtigtes Eindringen mit richtigem Schlüssel Dies liegt in folgenden Fällen vor: A 4.1.5.1 Der Dieb dringt in den Raum eines Gebäudes mit einem richtigen Schlüssel ein oder öffnet dort damit ein Behältnis. Den richtigen Schlüssel hat sich der Dieb vorher durch Einbruchdiebstahl oder Raub nach A 4.3 beschafft. Der Einbruchdiebstahl oder Raub dieses Schlüssels kann auch außerhalb des Versicherungsorts erfolgt sein. A 4.1.5.2 Der Dieb dringt in einen Raum eines Gebäudes mit einem richtigen Schlüssel ein. Den richtigen Schlüssel hat sich der Dieb vorher durch Diebstahl beschafft. Dabei hat weder der Versicherungs- nehmer noch der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht. Der Diebstahl dieses Schlüssels kann auch außerhalb des Versicherungsorts erfolgt sein. A 4.2 Vandalismus nach Eindringen A 4.2.1 Vandalismus nach Eindringen liegt vor, wenn der Täter den Versicherungsort widerrechtlich betritt und dort versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt. A 4.3 Raub Raub ist in folgenden Fällen gegeben: A 4.3.1 Anwendung von Gewalt Der Räuber wendet gegen den Versicherungsnehmer Gewalt an, um dessen Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten. Gewalt liegt nicht vor, wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines bewussten Widerstan- des entwendet werden (einfacher Diebstahl / Trickdiebstahl). A 4.3.2 Androhung einer Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben Der Versicherungsnehmer gibt Sachen heraus oder lässt sie sich wegnehmen, weil der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben androht. Dabei soll die angedrohte Gewalttat innerhalb des Versicherungsorts verübt werden. Bei mehreren Versicherungsorten ist der Versi- cherungsort maßgeblich, an dem die Drohung ausgesprochen wird. A 4.3.3 Wegnahme nach Verlust der Widerstandskraft Dem Versicherungsnehmer werden versicherte Sachen weggenommen, weil seine Widerstands- kraft ausgeschaltet war. Der Verlust der Widerstandskraft muss seine Ursache in einer Beein- trächtigung des körperlichen Zustands des Versicherungsnehmers haben. Diese Beeinträchti- gung muss unmittelbar vor der Wegnahme bestanden haben und durch einen Unfall oder eine sonstige nicht verschuldete Ursache wie z. B. eine Ohnmacht oder einen Herzinfarkt entstanden sein. 17
216598q20210315.qxp_216598 15.03.21 11:07 Seite 18 A 4.3.4 Räuberische Erpressung In Abweichung von A 4.5.2 besteht je nach versicherter Produktlinie bei einem versicherten Raub nach A 4.3.1 bis A 4.3.3 auch dann Versicherungsschutz, wenn die Heranschaffung der Sache an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe erpresst wurde. Je nach vereinbarter Produktlinie ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf: Produktlinie Versicherungsschutz Gothaer Hausrat Basis Nicht versichert Gothaer Hausrat Plus 100 Prozent der Versicherungssumme Gothaer Hausrat Premium 100 Prozent der Versicherungssumme Dem Versicherungsnehmer stehen Personen gleich, die mit seiner Zustimmung in der Wohnung anwesend sind. A 4.4 Diebstahl A 4.4.1 Diebstahl von Kinderwagen, Krankenfahrstühlen, Gehhilfen, Rollatoren Versichert ist auch der Diebstahl von: a) Kinderwagen, Krankenfahrstühle, Gehhilfen und Rollatoren. b) Lose mit dem Kinderwagen, dem Krankenfahrstuhl, der Gehhilfe oder dem Rollator verbun- dene und regelmäßig deren Gebrauch dienende Sachen werden nur ersetzt, wenn sie zusammen mit den genannten Gegenständen entwendet worden sind. c) Versicherungsschutz besteht abweichend von A 13.1.2 auch für Kinderwagen, Krankenfahr- stühle, Gehhilfen und Rollatoren, wenn sich diese nicht nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts befinden. Der Versicherungsnehmer hat Unterlagen zum Nachweis über die Kinderwagen, Krankenfahrstüh- le, Gehhilfen und Rollatoren zu beschaffen und aufzubewahren. Der Versicherungsnehmer kann die Entschädigung nur verlangen, wenn er den Nachweis anderweitig erbringen kann. Andern- falls ist die Entschädigung auf höchstens 150 Euro begrenzt. Je nach vereinbarter Produktlinie ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf: Produktlinie Versicherungsschutz Gothaer Hausrat Basis 1.000 EUR Gothaer Hausrat Plus 2.000 EUR Gothaer Hausrat Premium 3.000 EUR A 4.4.2 Diebstahl vom Grundstück Versichert ist je nach vereinbarter Produktlinie auch der Diebstahl von a) Waschmaschinen und Wäschetrocknern b) Wäsche und Bekleidung c) Gartenmöbeln, Gartenrobotern und Arbeitsgeräten, die der Gartenpflege und der Instandhal- tung von Haus und Grundstück dienen d) Grills, Gartenbeleuchtung und fest im Boden verankerter Gartenskulpturen e) Sport- und Spielgeräten, ausgenommen Fahrrädern und nicht versicherungspflichtigen Pedelecs innerhalb des Versicherungsortes und auf dem Grundstück, auf dem sich die versicherte Woh- nung befindet. Abweichend von A 13.1.2 besteht Versicherungsschutz auch, sofern die unter a) bis e) genann- ten Sachen sich nicht nur vorübergehend auf dem Grundstück befinden. Je nach vereinbarter Produktlinie ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf: Produktlinie Versicherungsschutz Gothaer Hausrat Basis Nicht versichert Gothaer Hausrat Plus 2.000 EUR Gothaer Hausrat Premium 3.000 EUR A 4.4.3 Diebstahl aus Kfz oder Wassersportfahrzeugen Versicherungsschutz besteht je nach vereinbarter Produktlinie für versicherte Sachen, die aus verschlossenen • Innen-, Kofferräumen, Dachboxen oder • Anhängern eines Kraftfahrzeugs, sowie • Innenräumen eines Wassersportfahrzeugs durch Diebstahl abhandenkommen oder bei diesem Ereignis zerstört oder beschädigt werden. Nicht versichert sind Bargeld oder Wertsachen gemäß A 19.1. Abweichend von A 13.1.1 und A 13.1.2 besteht Versicherungsschutz auch für fremdes Eigentum gemäß A 10.4 oder sofern sich die versicherten Sachen nicht nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts befinden. 18
216598q20210315.qxp_216598 15.03.21 11:07 Seite 19 Je nach vereinbarter Produktlinie ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf: Produktlinie Versicherungsschutz Gothaer Hausrat Basis Nicht versichert Gothaer Hausrat Plus 2.000 EUR Gothaer Hausrat Premium 3.000 EUR A 4.4.4 Diebstahl aus Patientenzimmern Versicherungsschutz besteht je nach vereinbarter Produktlinie für den Diebstahl von versicherten Sachen aus Räumen eines Krankenhauses, einer Rehabilitations-, Kur- oder ähnlichen Einrich- tung während eines stationären Aufenthalts des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person. Abweichend von A 13.1.2 besteht Versicherungsschutz sofern sich die versicherten Sachen nicht nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts befinden. Je nach vereinbarter Produktlinie ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf: Produktlinie Versicherungsschutz Gothaer Hausrat Basis Nicht versichert Gothaer Hausrat Plus 2.000 EUR* Gothaer Hausrat Premium 3.000 EUR* * Wertsachen gemäß A 19.1 sind maximal bis 500 EUR versichert. A 4.4.5 Diebstahl aus Schiffs-, Zugkabinen, Schlafwagenabteilen Versicherungsschutz besteht je nach vereinbarter Produktlinie für den Diebstahl von versicherten Sachen aus verschlossenen Schiffs-, Fähr-, Zugkabinen bzw. Schlafwagenabteilen. Abweichend von A 13.1.2 besteht Versicherungsschutz sofern sich die versicherten Sachen nicht nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts befinden. Je nach vereinbarter Produktlinie ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf: Produktlinie Versicherungsschutz Gothaer Hausrat Basis Nicht versichert Gothaer Hausrat Plus 2.000 EUR* Gothaer Hausrat Premium 3.000 EUR* * Wertsachen gemäß A 19.1 sind maximal bis 500 EUR versichert. A 4.4.6 Trickdiebstahl Versicherungsschutz besteht je nach vereinbarter Produktlinie für Trickdiebstahl. Trickdiebstahl ist ein Diebstahl, bei dem der Täter a) unter Vortäuschung einer Befugnis zum Betreten, einer Notlage mit Appell an die Hilfsbereit- schaft oder einer persönlichen Beziehung oder b) unter Anwendung eines sonstigen Täuschungsmanövers mit dem Ziel der Ablenkung oder c) unter Ausnutzung eines vorher geschaffenen Vertrauensverhältnisses versicherte Sachen entwendet. Je nach vereinbarter Produktlinie ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf: Produktlinie Versicherungsschutz Gothaer Hausrat Basis Nicht versichert Gothaer Hausrat Plus Nicht versichert Gothaer Hausrat Premium 3.000 EUR A 4.4.7 Diebstahl von Taschen Als versichert gilt je nach vereinbarter Produktlinie auch der Diebstahl von Taschen einschließlich deren Inhalt. Voraussetzung ist, dass • sich diese im unmittelbaren Einflussbereich des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person befinden und • die Wegnahme durch angewandte List, Schnelligkeit, besondere Geschicklichkeit oder unter Ausnutzung eines Überraschungsmoments erfolgt. Nicht versichert ist allein der Diebstahl des Tascheninhalts aus einer Tasche. Im Sinne dieser Regelung gelten reine Schutzhüllen (z. B. für Kameras) sowie Brieftaschen, Geldbörsen, Porte- monnaies oder vergleichbare Behältnisse nicht als Tasche. Je nach vereinbarter Produktlinie ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf: Produktlinie Versicherungsschutz Gothaer Hausrat Basis Nicht versichert Gothaer Hausrat Plus Nicht versichert Gothaer Hausrat Premium 3.000 EUR 19
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