Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen - Die Gothaer Hausratversicherung (VHB 2019) - 216598q20210315.qxp_216598 15.03.21 11:07

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                     Kundeninformationen und
                     Versicherungsbedingungen

                     Die Gothaer
                     Hausratversicherung
                     (VHB 2019)
   216598– 03.2021
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         Sehr geehrte Kundin,
         sehr geehrter Kunde,

                                         Ihr Interesse an unseren Gothaer Produkten freut uns sehr.
                                         Die Basis unseres gegenseitigen Vertrags bilden die
                                         • Gothaer Hausrat-Versicherungsbedingungen (VHB 2019) und die Bausteine bzw. Klauseln
                                         • Innere Unruhen, Streik und Aussperrung (Klausel 7005),
                                         • Fahrraddiebstahl (Klausel 7110),
                                         • E-Bike Schutz (Klausel 7130),
                                         • Elektronik Schutz (Klausel 7141),
                                         • Internet Schutz (Klausel 7142),
                                         • Smart Home Schutz (Klausel 7143),
                                         • Kunst & Mobilien Schutz (Klausel 7155),
                                         sowie gesetzliche Bestimmungen.
                                         Der vereinbarte Versicherungsschutz sowie die dazugehörigen Versicherungsbedingungen sind im
                                         Versicherungsschein beschrieben.
                                         Soweit wir in den Versicherungsunterlagen die männliche Form der Bezeichnung (z. B. Versicherungs-
                                         nehmer, Ehegatte) verwenden, ist dabei auch immer die weibliche Bezeichnung mit gemeint.
                                         Sofern in Schreiben, allgemeinen Versicherungsbedingungen, Versicherungsscheinen, Rechnungen,
                                         Mahnungen usw. der Begriff „Beitrag“ verwandt wird, wird dieser gleichlautend/synonym für den Begriff
                                         „Prämie“ gebraucht.
                                         Bei allen Fragen zum Produkt steht Ihnen auch Ihr Vermittler gerne zur Verfügung.

                                         Ihre
                                         Gothaer Allgemeine Versicherung AG

                                          Das Inhaltsverzeichnis

                                          Informationsblatt zu Versicherungsprodukten                                                          3

                                          Allgemeine Kundeninformationen                                                                       5

                                          Leistungen der Hausratversicherung im Überblick                                                      7

                                          Die Gothaer Hausratversicherung
                                          (Abschnitte A-B)                                                                                    15

                                          Klauseln (Abschnitt C)                                                                              56

                                          Anhang (Abschnitt D)                                                                                68

                                          Erläuterungen zu Wertschutzbehältnissen                                                             68

                                          Information zu Ihrem Gothaer Garantie-Paket                                                         69

                                          Information zu Ihren Extra-Services                                                                 70
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            Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

                Hausratversicherung
                Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

                Unternehmen:                                                    Produkt: Gothaer Hausratversicherung
                Gothaer Allgemeine Versicherung AG
                Registriert in der Bundesrepublik Deutschland

             Dieses Informationsblatt gibt einen kurzen Überblick über die Gothaer Hausratversicherung. Es ist daher nicht vollständig. Die
             vollständigen Informationen und den konkreten Versicherungsumfang finden Sie in den Vertragsunterlagen:
             • Versicherungsantrag
             • Versicherungsschein
             • Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen Gothaer Hausratversicherung
             Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

             Um welche Versicherung handelt es sich?
             Es handelt sich um eine Hausratversicherung. Diese schützt Sie vor den finanziellen Folgen der Zerstörung, der Beschädigung oder des
             Abhandenkommens Ihres Hausrats.

                         Was ist versichert?                                                       Was ist nicht versichert?
                          Versichert ist der Hausrat Ihrer Wohnung. Dazu zählen                    Dazu zählen zum Beispiel:
                          alle Sachen, die dem Haushalt zur privaten Nutzung                         vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, für die
                          dienen. Dies sind zum Beispiel                                             dieser die Gefahr trägt;
                             Möbel, Teppiche, Bekleidung;                                            Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger;
                             elektrische und elektronische Haushaltsgeräte (z. B.                    Luft- und Wasserfahrzeuge
                             Waschmaschine, TV, Computer);
                             Antennen und Markisen, die zu Ihrer Wohnung
                                                                                                   Gibt es Deckungsbeschränkungen?
                             gehören;
                             Bargeld und andere Wertsachen (z. B. Schmuck) in
                                                                                                   ! In einigen Fällen kann es zu einer Kürzung der
                                                                                                     Entschädigungsleistung im Schadenfall kommen, wie
                             begrenzter Höhe.
                                                                                                     zum Beispiel
                          Der Versicherungsschutz kann folgende Gefahren
                          umfassen
                                                                                                     ! bei Schäden durch Nichteinhaltung von
                                                                                                        Sicherheitsvorschriften
                             Feuergefahren (Brand, Blitzschlag, Explosion,
                             Implosion, Anprall oder Absturz eines
                                                                                                     ! wenn die Versicherungssumme nicht dem Wert der
                                                                                                        versicherten Sachen entspricht
                             Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung);
                             Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem
                                                                                                   ! In jedem Fall vom Versicherungsschutz
                                                                                                     ausgeschlossen sind zum Beispiel Schäden durch
                             Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer
                             solchen Tat;
                                                                                                     ! Krieg;
                             Leitungswasser;
                                                                                                     ! Kernenergie;
                             Naturgefahren Sturm, Hagel;
                                                                                                     ! Schwamm;
                             Weitere Naturgefahren. Das sind die
                                                                                                     ! Sturmflut;
                             Elementargefahren Überschwemmung, Rückstau,
                                                                                                     ! vorsätzliche Handlung.
                             Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck,
                             Lawinen und Vulkanausbruch;
                             Glasbruch.
                          Der Versicherungsschutz umfasst Sachschäden infolge
                          von Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen
                          der versicherten Sachen infolge eines
                          Versicherungsfalls.
                          Darüber hinaus sind Kosten versichert, die zusätzlich
                          zum Sachschaden entstehen, zum Beispiel:
                             Schadenabwendungs- und
                             Schadenminderungskosten;
                             Aufräumungskosten;
                             Bewegungs- und Schutzkosten;
                             Hotelkosten;
                             Bewachungskosten;
                             Transport- und Lagerkosten;
                             Schlossänderungskosten;
                             Kosten für provisorische Maßnahmen;
                             Reparaturkosten;

                         Welche Sachen, Gefahren und Kosten konkret versichert
                         sind, können Sie den Vertragsunterlagen entnehmen.

                         Wie hoch ist die Versicherungssumme?
                           Die Höhe der Versicherungssummen können Sie den
                           Vertragsunterlagen entnehmen.
                                                                                                                                                    3
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                    Wo bin ich versichert?
                     Ihr Hausrat ist in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung (Versicherungsort) versichert. Aber auch, wenn sich der
                     Hausrat vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befindet, ist er zeitweise begrenzt versichert.

                    Welche Verpflichtungen habe ich?
                    Es bestehen zum Beispiel folgende Pflichten:
                    • Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.
                    • Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
                    • Im Versicherungsfall müssen Sie uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben.
                    • Sie müssen die Kosten des Schadens gering halten.
                    • Wenn sich Ihre vorhandenen Risikoumstände während der Vertragslaufzeit wesentlich ändern, müssen Sie uns ansprechen, damit
                      der Vertrag ggf. angepasst werden kann.

                    Wann und wie zahle ich?
                    Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen.
                    Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, können Sie dem Versicherungsschein entnehmen. Je nach Vereinbarung kann das
                    monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns die Beiträge überweisen oder uns ermächtigen, die Beiträge
                    von Ihrem Konto einzuziehen (SEPA-Lastschriftmandat).

                    Wann beginnt und endet die Deckung?
                    Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten
                    Beitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung.
                    Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr. Ausnahme: Sie
                    oder wir haben den Vertrag gekündigt.
                    Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von drei Jahren oder mehr? Dann können Sie Ihren Vertrag zum Ende des dritten Jahres kündigen.

                    Wie kann ich den Vertrag kündigen?
                    Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres
                    kündigen. Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragsdauer erfolgen.
                    Außerdem können Sie und wir den Versicherungsvertrag unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig kündigen. Das ist zum Beispiel
                    nach einem Schadenfall möglich.

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             Allgemeine Kundeninformationen

             Gesellschaftsangabe              Gothaer Allgemeine Versicherung AG
                                              Rechtsform                                  Aktiengesellschaft
                                              Registergericht und Registernummer          Amtsgericht Köln, HRB 21433

                                              Vorsitzender des Aufsichtsrates             Prof. Dr. Werner Görg
                                              Vorstand                                    Thomas Bischof (Vorsitzender)
                                                                                          Oliver Brüß
                                                                                          Dr. Mathias Bühring-Uhle
                                                                                          Harald Ingo Epple
                                                                                          Michael Kurtenbach
                                                                                          Oliver Schoeller

                                              Postanschrift                               50598 Köln

             Ladungsfähige Anschrift          Hausanschrift                               Gothaer Allee 1
                                                                                          50969 Köln

             Niederlassungen im            Gothaer Allgemeine Versicherung AG
             EU-Gebiet und dortige         Niederlassung für Frankreich                   2 Quai Kléber          FR-67000 Strasbourg
             Vertreter
                                           Hauptbevollmächtigter                          Claude Ketterle

             Hauptgeschäftstätigkeit       Die Gothaer Allgemeine Versicherung AG ist durch Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde zum Betrieb
                                           der Schaden- und Unfallversicherung berechtigt.

             Aufsichtsbehörde              Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
                                           Bereich Versicherungen
                                           Graurheindorfer Straße 108
                                           53117 Bonn
                                           Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich
                                           entscheiden kann.

             Informationen zur             Die wesentlichen Merkmale der Versicherung wie Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Versicherungsleis-
             Versicherungsleistung         tungen sowie den Gesamtbeitrag (Gesamtpreis und eingerechnete Kosten) haben wir Ihnen bereits im jewei-
             und zum                       ligen Informationsblatt zu Versicherungsprodukten, den zugehörigen Allgemeinen Versicherungsbedingun-
             Gesamtbeitrag                 gen bzw. in unserem Vorschlag genannt.

             Ansprechpartner zur           Ihre individuelle, persönliche und kompetente Beratung ist unser Ziel. Sollten Sie dennoch einmal nicht
             außergerichtlichen            zufrieden sein, wenden Sie sich bitte an
             Schlichtung

             • Gothaer Beschwerde-         Gothaer Allgemeine Versicherung AG
               management                  50598 Köln
                                           Internet: www.gothaer.de/privatkunden/kontakt-privatkunden/beschwerdemanagement.htm
                                           Mail: beschwerde@gothaer.de

                                           oder an den Versicherungsombudsmann als gesetzliche Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung
                                           von Streitigkeiten:

             • Versicherungs-              Versicherungsombudsmann e. V.
               Ombudsmann                  Postfach 080632
                                           10006 Berlin
                                           Internet: www.versicherungsombudsmann.de
                                           Ihr Recht, unmittelbar den Rechtsweg zu beschreiten, wird dadurch nicht berührt.

             Gültigkeitsdauer von          Die Ihnen für den Abschluss Ihres Versicherungsvertrages zur Verfügung gestellten Informationen haben eine
             Vorschlägen und sonstigen     befristete Gültigkeitsdauer. Dies gilt sowohl bei unverbindlichen Werbemaßnahmen (Broschüren, Annoncen,
             vorvertraglichen Angaben      etc.) als auch bei Vorschlägen und sonstigen Preisangaben.
                                           Sofern in den Informationen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, gelten sie für eine Dauer von vier
                                           Wochen nach Veröffentlichung.

             Bindefrist                    Sie sind an Ihren Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrags einen Monat gebunden.

             Zustandekommen                Der Vertrag kommt durch Ihren Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages und unsere Annahme-
             des Vertrags                  erklärung durch Übersendung des Versicherungsscheines zustande, wenn Sie nicht von Ihrem Widerrufsrecht
                                           Gebrauch machen. Im Fall von Abweichungen von Ihrem Antrag oder den getroffenen Vereinbarungen sind
                                           diese – einschließlich Belehrung und Hinweise auf die damit verbundenen Rechtsfolgen – in Ihrem Versiche-
                                           rungsschein gesondert aufgeführt.

                                                                                                                                                     5
216598q20210315.qxp_216598 15.03.21 11:07 Seite 6

         Beginn des                     Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Erst-
         Versicherungsschutzes          beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden ist.
                                        Für den Fall, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren
                                        Zeitpunkt zahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt.
                                        Regelungen zu Wartezeiten sind Abschnitt B 1.1 zu entnehmen.

         Vorläufige Deckung             Der Versicherungsschutz kann im Einzelfall auf Grund einer vorläufigen Deckungszusage ab dem darin ge-
                                        nannten Zeitpunkt in Kraft treten. Diese ist ein eigenständiger Versicherungsvertrag, der insbesondere nach
                                        endgültigem Abschluss der Vertragsverhandlungen oder bei Vorlage des Versicherungsscheins über den end-
                                        gültigen Versicherungsschutz endet.

         Widerrufsbelehrung
         Widerrufsrecht                 Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief,
                                        Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen
                                        einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2
                                        des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung
                                        und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
                                        Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Gothaer Allgemeine Versicherung AG,
                                        Gothaer Allee 1, 50969 Köln.

         Widerrufsfolgen                Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit
                                        nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versiche-
                                        rungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang
                                        des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich pro Tag um einen Betrag
                                        in Höhe von 1/360 der von Ihnen für ein Jahr zu zahlenden Prämie. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträ-
                                        ge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz
                                        nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen
                                        zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.

         Besondere Hinweise             Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch
                                        von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Das Widerrufsrecht besteht
                                        nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat. Soweit eine vorläufige Deckung erteilt
                                        wurde, endet diese mit dem Zugang des Widerrufs bei uns.

                                        Ende der Widerrufsbelehrung

         Ergänzender Hinweis            Beachten Sie: Sollten Sie Ihre Vertragserklärung im Rahmen des elektronischen Geschäftsverkehrs z. B. über
         zum Widerrufsrecht             www.gothaer.de abgegeben haben, gilt für Ihr Widerrufsrecht ergänzend Folgendes:
                                        Die Frist zum Widerruf beginnt nicht bevor wir unsere Pflichten gemäß § 312i Absatz 1 Satz 1 des Bürger-
                                        lichen Gesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 246c des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetz-
                                        buch erfüllt haben.

         Laufzeit,                      Zu Laufzeit und Beendigung des Vertrags verweisen wir auf die Hinweise im Informationsblatt zu
         Mindestlaufzeit,               Versicherungsprodukten.

         Beendigung                     Einzelheiten entnehmen Sie dem Informationsblatt zu Versicherungsprodukten und den Versicherungsbedin-
         des Vertrags                   gungen.

         Anwendbares Recht /            Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
         Gerichtsstand                  Ansprüche gegen uns als Versicherer können Sie vor dem Gericht an Ihrem Wohnort bzw. gewöhnlichen
                                        Aufenthaltsort oder vor dem Amts- bzw. Landgericht in Köln (Sitz der Gesellschaft) geltend machen.

         Vertragssprache                Sämtliche das Vertragsverhältnis betreffende Informationen und Kommunikation finden in deutscher
                                        Sprache statt, es sei denn, dass im Einzelfall anders lautende Vereinbarungen getroffen werden.

         Zahlweise

         • Erstbeitrag                  Ihre Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags gilt als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach Ablauf von
                                        14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins erfolgt.

         • Folgebeitrag                 Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung
                                        angegebenen Zeitraums bewirkt ist.

         • SEPA-Lastschrift-            Ist mit Ihnen die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt Ihre Zahlung als rechtzeitig, wenn
           Mandat                       der Beitrag zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Fälligkeitstag einge-
                                        zogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen.

         • Ratenzahlung                 Falls wir mit Ihnen unterjährige Zahlweise vereinbaren, ist grundsätzlich ½-jährliche, ¼-jährliche oder
                                        monatliche Beitragszahlung möglich, wobei ein Zuschlag für unterjährige Beitragszahlung berechnet werden
                                        kann.

         6
216598q20210315.qxp_216598 15.03.21 11:07 Seite 7

             Leistungen der Gothaer Hausratversicherung im Überblick
                                                           Gothaer                  Gothaer                  Gothaer
              Leistungsbeispiele                           Hausrat                  Hausrat                  Hausrat             Verweis
                                                            Basis                    Plus                    Premium

              Versicherte Gefahren
              Feuer                                                                                                                A3
              Brand                                                                                                               A 3.1
              Nutzwärmeschäden                                                                                                   A 3.1.2
              Sengschäden                                     —                                                                  A 3.1.3
              Blitz/Blitzschlag                                                                                                   A 3.2
              Überspannungsschäden durch Blitz         Bis 10.000 EUR                                                             A 3.3
              Explosion, inkl. Blindgängern                                                                                       A 3.4
              Implosion                                                                                                           A 3.5
              Verpuffung                                                                                                         A. 3.6
              Schäden durch Rauch und Ruß                     —                                                                   A 3.7
              Überschallknall                                                                                                     A 3.8
              Anprall von Luftfahrzeugen                                                                                          A 3.9
              Anprall sonstiger Fahrzeuge,
                                                                                                                                 A 3.10
              inkl. Wasserfahrzeuge
              Einbruchdiebstahl, Vandalismus,
                                                                                                                                   A4
              Raub
              Einbruch, auch über nicht
                                                                                                                                  A 4.1
              versicherte Räume
              Vandalismus nach Eindringen                                                                                         A 4.2
              Raub                                                                                                                A 4.3
              Räuberische Erpressung                          —                                                                  A 4.3.4
              Diebstahl von Krankenfahrstühlen,
                                                        Bis 1.000 EUR            Bis 2.000 EUR            Bis 3.000 EUR
              Kinderwagen, inkl. Rollatoren und                                                                                  A 4.4.1
                                                    keine Nachtzeitklausel   keine Nachtzeitklausel   keine Nachtzeitklausel
              Gehhilfen
              Diebstahl aus Räumen und vom
              Versicherungsgrundstück von Grills,
              Gartenmöbeln, -robotern, -geräten,              —                  Bis 2.000 EUR             Bis 3.000 EUR         A 4.4.2
              Wäsche, Bekleidung, Wasch-
              maschinen, -trockner
              Diebstahl aus Kfz, inkl. Dachboxen                                 Bis 2.000 EUR            Bis 3.000 EUR
                                                              —                                                                  A 4.4.3
              und aus Wassersportfahrzeugen                                  keine Nachtzeitklausel   keine Nachtzeitklausel
                                                                                Bis 2.000 EUR             Bis 3.000 EUR
              Diebstahl aus Kranken-, Pflege-,
                                                              —                 Für Wertsachen            Für Wertsachen         A 4.4.4
              Kur- oder Sanatorienzimmern etc.
                                                                                 bis 500 EUR               bis 500 EUR
                                                                                Bis 2.000 EUR             Bis 3.000 EUR
              Diebstahl aus Schiffs-, Zugkabinen,
                                                              —                 Für Wertsachen            Für Wertsachen         A 4.4.5
              Schlafwagenabteilen
                                                                                 max. 500 EUR              max. 500 EUR
              Trickdiebstahl                                  —                        —                   Bis 3.000 EUR         A 4.4.6
              Diebstahl von Taschen                           —                        —                   Bis 3.000 EUR         A 4.4.7
                                                                                                           Bis 3.000 EUR
                                                                                                       Für Wertsachen sowie
              Diebstahl aus Behältnissen
                                                              —                        —               elektrische, elektroni-   A 4.4.8
              außerhalb von Gebäuden
                                                                                                         sche und optische
                                                                                                        Geräte bis 500 EUR
                                                                                                           Bis 3.000 EUR
              Diebstahl von versicherten Sachen                                                        Für Wertsachen sowie
              am Arbeitsplatz innerhalb                       —                        —               elektrische, elektroni-   A 4.4.9
              von Gebäuden                                                                               sche und optische
                                                                                                        Geräte bis 500 EUR
              Leitungswasser                                                                                                       A5
              Leitungswasserschäden                                                                                               A 5.2
              Schäden durch Leitungswasser
                                                                                                                                 A 5.2.5
              aus Aquarien oder Wasserbetten

              = Versichert bis zur Versicherungssumme (VSU)    = Gegen Zuschlag mitversicherbar   — = Nicht versichert

                                                                                                                                           7
216598q20210315.qxp_216598 15.03.21 11:07 Seite 8

                                                         Gothaer                 Gothaer                   Gothaer
             Leistungsbeispiele                          Hausrat                 Hausrat                   Hausrat            Verweis
                                                          Basis                   Plus                     Premium

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             Schäden durch Leitungswasser
             aus im Haus verlaufenden                        —                                                                A 5.2.7
             Regenfallrohren
             Nässeschäden aufgrund undichter
                                                             —                      —                                         A 5.3.1
             Fugen oder Fliesen
             Nässeschäden aufgrund von
                                                             —                      —                   Bis 1.000 EUR         A 5.3.2
             Regen- und Schmelzwasser
             Bruchschäden                                                                                                      A 5.4
             Bruchschäden an Armaturen                       —                Bis 2.000 EUR             Bis 3.000 EUR        A 5.4.3.1

             Witterungsbedingter Rückstau              über Weitere            über Weitere              über Weitere         A 6.4.2
                                                    Elementargefahren       Elementargefahren         Elementargefahren
             Sturm / Hagel                                                                                                      A6
             Schaden am Inhalt vom Kfz aufgrund                                                         Bis 3.000 EUR
                                                             —                      —
             Sturm/Hagel, inkl. Dachboxen                                                           keine Nachtzeitklausel    A 6.3.7
             Schäden an versicherten Sachen
             auf dem Versicherungsgrundstück                 —                      —                   Bis 3.000 EUR         A 6.3.8
             aufgrund Sturm/Hagel
             Weitere Elementargefahren:
             Überschwemmung, Rückstau,
             Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch,                                                                                  A 6.4
             Schneedruck, Lawinen,
             Vulkanausbruch
             Glasbruch                                                                                                          A7
                                                                                                        Bis 5.000 EUR
             Unbenannte Gefahren                             —                      —
                                                                                                         SB: 250 EUR            A8
             Versicherte Sachen
             Selbstfahrende Krankenfahrstühle,
             Rasenmäher, Go-Karts und                                                                                        A 10.3.4
             Spielfahrzeuge
             Wasserfahrzeuge (Kanus, Ruder-,
                                                                                                                             A 10.3.5
             Falt- und Schlauchboote)
             Flugdrachen, Gleitschirme                                                                                       A 10.3.6
             Arbeitsgeräte und Einrichtungs-
             gegenstände, die dem Beruf oder                                                                                 A 10.3.7
             Gewerbe dienen
             Handelsware, Musterkollektionen                 —                      —                   Bis 5.000 EUR        A 10.3.8
             Haustiere                                                                                                       A 10.3.9
             Kfz-Zubehör und nicht eingebaute
                                                                                                                             A 10.3.10
             Kfz-Teile
             Technische, optische und
             akustische Sicherungs- und                      —                                                               A 10.3.11
             Überwachungsanlagen
             Wertsachen insgesamt                    Bis 20 % der VSU        Bis 30 % der VSU          Bis 40 % der VSU      A 19.3.1
             Pelze, Teppiche, Gobelins,
                                                     Bis 20 % der VSU        Bis 30 % der VSU          Bis 40 % der VSU      A 19.3.1
             Kunstgegenstände, Antiquitäten
             Bargeld außerhalb von
                                                      Bis 1.000 EUR           Bis 2.000 EUR             Bis 3.000 EUR        A 19.3.2.1
             Wertschutzbehältnissen
             Bargeld nach fest definierten
             Anlässen außerhalb von                          —                      —                   Bis 5.000 EUR        A 19.3.2.4
             Wertschutzbehältnissen
             Sparbücher, Wertpapiere,
             Urkunden außerhalb von                   Bis 2.500 EUR           Bis 5.000 EUR             Bis 10.000 EUR       A 19.3.2.2
             Wertschutzbehältnissen

             = Versichert bis zur Versicherungssumme (VSU)   = Gegen Zuschlag mitversicherbar   — = Nicht versichert

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                                                           Gothaer                   Gothaer                    Gothaer
              Leistungsbeispiele                           Hausrat                   Hausrat                    Hausrat         Verweis
                                                            Basis                     Plus                      Premium

              Schmucksachen, Edelsteine, Perlen,
              Briefmarken, Münzen, Medaillen
                                                        Bis 20.000 EUR            Bis 30.000 EUR             Bis 40.000 EUR    A 19.3.2.3
              usw. außerhalb von Wertschutz-
              behältnissen
              Versicherte Sachen, sofern Gefahr Glasbruch mitversichert
              Gebäudeverglasung                                                                                                A 10.5.1
              Verglasung von Wintergärten                                                                                      A 10.5.1
              Mobiliarverglasung                                                                                               A 10.5.2
              Glaskeramik,
                                                                                                                               A 10.5.2
              inkl. Ceran-,Induktionskochfelder
              Verglasung von Aquarien, Terrarien                                                                               A 10.5.3
              Glasbausteine, Profilgläser,
              Lichtkuppeln aus Glas oder                                                                                       A 10.5.4
              transparentem Kunststoff
              gläserne Waschbecken/Badewannen                 —                                                                A 10.5.5
              Versicherte Kosten infolge eines Versicherungsfalls, weitere Kosten und Schäden
              Aufräumungskosten                                                                                                A 14.1.1
              Bewegungs- und Schutzkosten                                                                                      A 14.1.2
                                                         Bis 100 EUR               Bis 200 EUR                Bis 200 EUR
              Hotelkosten                                  pro Tag                   pro Tag                    pro Tag        A 14.1.3
                                                        max. 100 Tage             max. 150 Tage              max. 365 Tage
              Transport- und Lagerkosten              Bis max. 200 Tage         Bis max. 200 Tage          Bis max. 300 Tage   A 14.1.4
              Schadenabwendungs- und
                                                                                                                               A 14.1.5
              Minderungskosten
              Schlossänderungskosten                                                                                           A 14.1.6
              Schlossänderungskosten für
                                                                                                                               A 14.1.6
              Wertbehältnisse
              Schlossänderungskosten für
                                                              —                         —                    Bis 3.000 EUR     A 14.1.7
              Gemeinschaftstüren
              Bewachungskosten                         Max. 48 Stunden           Max. 72 Stunden            Max. 96 Stunden    A 14.1.8
              Reparaturkosten für Gebäude-
              beschädigungen nach                                                                                              A 14.1.9
              Einbruchdiebstahl
              Reparaturkosten für Leitungs-
                                                                                                                               A 14.1.10
              wasserschäden
              Kosten für provisorische Maßnahmen                                                                               A 14.1.11
              Kran- oder Gerüstkosten, sofern
                                                                                                                               A 14.1.12
              Gefahr Glasbruch mitversichert
              Tierarztkosten                                                                                                   A 14.1.13
              Feuerlöschkosten                                                                                                 A 14.1.14
              Mehrkosten durch Preissteigerungen                                                                               A 14.1.15
              Umzugskosten                                    —                   Bis 2.000 EUR              Bis 3.000 EUR     A 14.1.16
                                                                                   Bis 5.000 EUR             Bis 10.000 EUR
              Rückreisekosten aus dem Urlaub                  —                 5.000 EUR Mindest-           Ohne Mindest-     A 14.1.17
                                                                                   schadenhöhe                schadenhöhe
              Telefonmissbrauch nach ED                       —                   Bis 2.000 EUR              Bis 3.000 EUR     A 14.1.18
              Wasserverlust                                   —                   Bis 2.000 EUR              Bis 3.000 EUR     A 14.1.19
              Gasverlust                                      —                   Bis 2.000 EUR              Bis 3.000 EUR     A 14.1.20
              Unterbringungskosten für Haustiere        Bis 1.000 EUR             Bis 2.000 EUR              Bis 3.000 EUR     A 14.1.21
              Kostenersatz für Einbruch-
              sicherungen, einmalig ab                        —                    Bis 500 EUR                Bis 500 EUR      A 14.1.22
              5.000 EUR Schadenhöhe
              Wiederherstellung- und Wieder-
              beschaffungskosten für Daten                    —                   Bis 2.000 EUR              Bis 3.000 EUR     A 14.1.23
              und Programme

              = Versichert bis zur Versicherungssumme (VSU)     = Gegen Zuschlag mitversicherbar     — = Nicht versichert

                                                                                                                                            9
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                                                         Gothaer                  Gothaer                  Gothaer
          Leistungsbeispiele                             Hausrat                  Hausrat                  Hausrat              Verweis
                                                          Basis                    Plus                    Premium

          Mehrkosten für Technologiefortschritt             —                        —                                         A 14.1.24
          Gefriergutschäden, nach Unter-
          brechung Energieversorgung oder                   —                                                                  A 14.2.1
          technischem Defekt
          Beschädigung durch Graffiti                       —                        —                                         A 14.2.2
          Transportmittelunfall                             —                        —                                         A 14.2.3
          Schäden durch Haarwild                            —                        —                  Bis 3.000 EUR          A 14.2.4
          Scheck-/Kreditkartenmissbrauch                    —                        —                  Bis 3.000 EUR          A 14.2.5
          Persönliche Auslagen,
                                                            —                        —                  Bis 3.000 EUR          A 14.2.6
          ab 25.000 EUR Schadenhöhe
          Innere Unruhen, Streik,
                                                            —                                                                 A 2.2, C 3.1
          Aussperrungen
          Verzicht auf Leistungskürzung
          bei grob fahrlässig herbei-                 Bis 10.000 EUR                                                            A 17.6
          geführtem Versicherungsfall
          Verzicht auf Leistungskürzung bei
          grob fahrlässiger Obliegenheits-                  —                        —                  Bis 5.000 EUR           A 17.7
          verletzung
          Kosten des Sachverständigen-
          verfahrens, ab 25.000 EUR                         —                                                                   A 20.6
          Schadenhöhe
          Versicherungsort, Außenversicherung
          Wohnung, Gemeinschaftsräume und
                                                                                                                                A 12.1
          Nebengebäude auf dem Grundstück
          Garagen auf dem Versicherungs-
                                                                                                                                A 12.4
          grundstück und in der Nähe
          Bankschließfächer in Tresorräumen
                                                            —                 Bis 30.000 EUR            Bis 50.000 EUR          A 12.5
          bei Geldinstituten (dauerhaft)
          Einliegerwohnung                                  —                        —                  Bis 5.000 EUR           A 12.6
                                                     Bis 10 % der VSU       Bis 20 % der VSU       Bis 30 % der VSU
                                                  mindestens 20.000 EUR, mindestens 30.000 EUR, mindestens 50.000 EUR,
          Außenversicherung                         max. 100% der VSU     max. 100% der VSU;     max. 100% der VSU;          A 13.1, A 13.6
                                                      weltweit bis zu        weltweit bis zu        weltweit bis zu
                                                         3 Monate               6 Monate              12 Monate
                                                                              Bis 20.000 EUR            Bis 20.000 EUR
          Eigener Haushalt von Kindern                      —                                                                   A 13.7
                                                                              bis zu 6 Monate          bis zu 12 Monate
          Sportausrüstung dauerhaft
                                                            —                        —                  Bis 5.000 EUR           A 13.8
          außerhalb der Wohnung
          Beruflich bedingte Zweitwohnungen                 —                        —                  Bis 5.000 EUR           A 13.9
          Hausrat von Familienangehörigen
                                                            —                        —                  Bis 15.000 EUR          A 13.10
          in Alten-/Pflegeheim
          Zusätzliche Erweiterungsmöglichkeiten
          Fahrraddiebstahl, inkl. Fahrrad-
          anhänger, Roller, Kickboards, nicht                                                                                    C 1.4
                                                  keine Nachtzeitklausel   keine Nachtzeitklausel   keine Nachtzeitklausel
          versicherungspflichtige Pedelecs
          E-Bike Schutz, inkl. Diebstahl- und
          Kaskoschutz für Pedelecs, inkl.
                                                            —                                                                    C 3.2
          Elektronik- und Feuchtigkeits-                                   keine Nachtzeitklausel   keine Nachtzeitklausel
          schäden sowie Akkuverschleiß)
          Internet Schutz, inkl. Phishing,
          Pharming, Skimming, Konflikten                    —                                                                    C 3.4
          mit Onlinehändlern

          Elektronik Schutz                                 —                                                                    C 3.3
                                                                           SB: 10 %, mind. 50 EUR   SB: 10 %, mind. 50 EUR
          Smart Home Schutz                                 —                                                                    C 3.5.
          Kunst & Mobilien Schutz                           —                        —                                           C 4.1

           = Versichert bis zur Versicherungssumme (VSU)     = Gegen Zuschlag mitversicherbar   — = Nicht versichert

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                                                          Gothaer                   Gothaer                  Gothaer
              Leistungsbeispiele                          Hausrat                   Hausrat                  Hausrat                  Verweis
                                                           Basis                     Plus                    Premium

              Sonstiges
              Vorsorgebetrag                          Bis 10 % der VSU         Bis 10 % der VSU          Bis 20 % der VSU             A 15.2.3
              keine Anzeigepflicht bei vorüber-
                                                                                                                                      A 23.1.5
              gehend angebrachtem Gerüst
              Anzeigepflicht bei Unbewohnt sein        Nach 120 Tagen           Nach 120 Tagen           Nach 120 Tagen               A 23.1.3
              Homeservice/Notfallservice                                                                                                  D3
              Gothaer Garantiepaket
              Versicherungsschutz und
              Leistungsinhalte entsprechen den                —                                                                           D2
              GDV-Musterbedingungen
              Einhaltung Mindeststandards des
                                                              —                                                                           D2
              Arbeitskreis Beratungsprozesse
              Innovationsklausel                                                                                                          D2

              = Versichert bis zur Versicherungssumme (VSU)    = Gegen Zuschlag mitversicherbar   — = Nicht versichert

             Für alle aufgeführten Leistungen gilt:
             Der vollständige Versicherungsumfang ergibt sich aus dem Antrag, den Versicherungsbedingungen und dem Versicherungsschein.

                                                                                                                                                 11
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         Die Gothaer Hausratversicherung (VHB 2019)

         Inhaltsverzeichnis

                                                                                                                                                                                                         Seite

         Teil A:                        A1      Welche Gefahren sind versichert? Welche Gefahren sind zusätzlich versicherbar? . . . . . . . . . . . .                                                     15
         Leistungsbeschreibung                  Welche Schäden sind versichert?
                                        A2      Welche generellen Ausschlüsse gibt es? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         15
                                        A3      Was ist unter Feuer zu verstehen? Welche Schäden sind hier nicht versichert? . . . . . . . . . . . . . .                                                   15
                                        A4      Was ist unter Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Eindringen sowie Raub zu verstehen?
                                                Welche Schäden sind hier nicht versichert? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           17
                                        A5      Was ist unter der Gefahr Leitungswasser zu verstehen?
                                                Welche Schäden sind hier nicht versichert? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           20
                                        A6      Was ist unter Naturgefahren (Sturm, Hagel und weitere Elementargefahren) zu verstehen?
                                                Welche Schäden sind versichert? Welche Schäden sind hier nicht versichert? . . . . . . . . . . . . . . .                                                   22
                                        A7      Was ist unter Glasbruch zu verstehen? Welche Schäden sind versichert?
                                                Welche Schäden sind hier nicht versichert? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           24
                                        A8      Was ist unter Unbenannten Gefahren zu verstehen? Welche Schäden sind versichert?
                                                Welche Schäden sind hier nicht versichert? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           24
                                        A9      Welche Sachen sind versichert? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   25
                                        A 10    Was gehört zum Hausrat? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                25
                                        A 11    Was gehört nicht zum Hausrat? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    26
                                        A 12    Was ist unter dem Versicherungsort zu verstehen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                 27
                                        A 13    Was ist unter der Außenversicherung zu verstehen? Was beinhaltet sie? . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                27
                                        A 14    Welche Kosten sind versichert? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   29
                                        A 15    Was ist der Versicherungswert und die Versicherungssumme? Was sind die Grundlagen der
                                                Anpassung der Versicherungssumme? Was ist der Unterversicherungsverzicht? . . . . . . . . . . . . .                                                        36
                                        A 16    Was gilt bei einem Wohnungswechsel? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            37
                                        A 17    Wie wird die Entschädigung ermittelt? Was gilt bei einer Unterversicherung? . . . . . . . . . . . . . . . .                                                38
                                        A 18    Was gilt für Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen im Versicherungsvertrag? . . . . . . .                                                          40
                                        A 19    Was sind Wertsachen? Was sind Wertschutzbehältnisse?
                                                Welche Entschädigungsgrenzen gelten für Wertsachen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                      40
                                        A 20    Welche Regeln gelten für das Sachverständigenverfahren? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                        41
                                        A 21    Wann wird die Entschädigung gezahlt und wie wird sie verzinst? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                           42
                                        A 22    Welche vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften (zusätzliche Obliegenheiten)
                                                hat der Versicherungsnehmer vor dem Versicherungsfall zu erfüllen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                             43
                                        A 23    Welche besonderen Umstände erhöhen die Gefahr? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     43
                                        A 24    Was gilt für wiederherbeigeschaffte Sachen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            43

         Teil B:                        B1      Beginn des Versicherungsschutzes, Beitragszahlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                    45
         Allgemeine Bestimmungen
                                        B 1.1   Beginn des Versicherungsschutzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       45
                                        B 1.2   Beitragszahlung, Versicherungsperiode . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          45
                                        B 1.3   Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung . . . . . . .                                                       45
                                        B 1.4   Folgebeitrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     45
                                        B 1.5   Lastschriftverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           46
                                        B 1.6   Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           46
                                        B2      Dauer und Ende des Vertrages, Kündigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            47
                                        B 2.1   Dauer und Ende des Vertrages . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   47
                                        B 2.2   Kündigung nach Versicherungsfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     48
                                        B3      Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, andere Obliegenheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                      48
                                        B 3.1   Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers oder seines Vertreters bis zum Vertragsschluss . .                                                               48
                                        B 3.2   Gefahrerhöhung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           49
                                        B 3.3   Obliegenheiten des Versicherungsnehmers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              50

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                                           B4          Weitere Regelungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           51
                                           B 4.1       Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          51
                                           B 4.2       Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                52
                                           B 4.3       Vollmacht des Versicherungsvertreters . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      52
                                           B 4.4       Verjährung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   53
                                           B 4.5       Örtlich zuständiges Gericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              53
                                           B 4.6       Anzuwendendes Recht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              53
                                           B 4.7       Embargobestimmung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              53
                                           B 4.8       Überversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         53
                                           B 4.9       Versicherung für fremde Rechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     54
                                           B 4.10 Aufwendungsersatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 54
                                           B 4.11 Übergang von Ersatzansprüchen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         54
                                           B 4.12 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                   55
                                           B 4.13 Repräsentanten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            55

            Teil C:                        C1          Klauseln zur Gothaer Hausrat Basis, zur Gothaer Hausrat Plus
            Klauseln                                   und zur Gothaer Hausrat Premium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      56
                                           C2          Klauseln nur zur Gothaer Hausrat Basis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       57
                                           C3          Klauseln nur zur Gothaer Hausrat Plus und zur Gothaer Hausrat Premium . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                58
                                           C4          Klauseln nur zur Gothaer Hausrat Premium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           67

            Teil D:                        D1          Auflistung von Wertschutzschränken zu A 19.2.3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               68
            Anhang
                                           D2          Gothaer Garantie-Paket . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             69
                                           D3          Information zu Ihren Extra-Services . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  70

                                                                                                                                                                                                                13
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         Präambel zu den Allgemeinen Hausrat Versicherungsbedingungen (VHB 2019)
                                        Die Verbundene Hausratversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Sachschäden an Ihrem
                                        Hausrat. Versichert sind Schäden durch die in diesen Versicherungsbedingungen zusammengefassten (ver-
                                        bundenen) Gefahren. Wird der Hausrat zerstört oder beschädigt, entschädigen wir Sie nach den unten ste-
                                        henden Bestimmungen. In der Regel vereinbaren wir mit Ihnen die Wiederbeschaffung in gleicher Art und
                                        Güte im neuwertigen Zustand. Wir berechnen Ihre Entschädigung nach dem Neuwert zum Zeitpunkt des Ver-
                                        sicherungsfalls. Der Neuwert des zu versichernden Hausrats ist die Grundlage für die Versicherungssumme.
                                        Wir übernehmen auch eine Reihe von Folgekosten (z. B. Schlossänderungskosten, Hotelkosten), die durch
                                        ein Schadenereignis entstehen.
                                        Ihrem besseren Verständnis dieser Versicherungsbedingungen dienen folgende rechtlich unverbindliche
                                        Begriffserläuterungen:

         Versicherungsnehmer:           Das sind Sie als unser Vertragspartner.

         Versicherungsfall:             Der Versicherungsfall ist das Ereignis, für das wir Entschädigung leisten.

         Ausschlüsse:                   Ein Ausschluss beschreibt eine Gefahr, eine Schadenart oder eine Sache, für die kein Versicherungsschutz
                                        besteht. Ausschlüsse dienen der Abgrenzung des Leistungsversprechens und gewährleisten, dass der Versi-
                                        cherungsschutz kalkulierbar bleibt. Sie finden sie in den Bedingungen entweder als generelle Ausschlüsse
                                        (z. B. Krieg) oder in Bestimmungen zu einzelnen Gefahren und Schäden, sowie bei der Beschreibung der
                                        versicherten Sachen.

         Versicherungswert:             Der Versicherungswert ist der Wert Ihres Hausrats, nach dem wir im Schadenfall entschädigen. Da die Haus-
                                        ratversicherung im Regelfall zum Neuwert entschädigt, ist dies der Betrag, den Sie aufwenden müssten, um
                                        Sachen neu wiederzubeschaffen. Für Kunstgegenstände und Antiquitäten ist es der Betrag, den Sie aufwen-
                                        den müssten, um Sachen gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen. Bei in Ihrem Haushalt nicht mehr
                                        zweckgemäß verwendbaren Sachen, ist es der erzielbare Verkaufspreis.

         Ausreichende Versicherungs-    Die Versicherungssumme ist ausreichend, wenn Sie dem Wert Ihres Hausrats entspricht. Die Versicherungs-
         summe und Vorsorge:            summe ist maßgeblich für die Höhe des Beitrags. Oftmals erhöht sich der Wert des Hausrats während der
                                        Vertragslaufzeit, z. B. durch Neuanschaffungen. Deshalb stellen wir für Sie im Schadenfall noch eine zusätz-
                                        liche Vorsorge-Versicherungssumme in der Höhe von 10 bzw. 20 Prozent zur Verfügung. Die Versicherungs-
                                        summe und die Vorsorge zusammen definieren die Höchstleistung im Schadenfall. Damit reduziert sich für
                                        Sie das Risiko, nicht ausreichend versichert zu sein.

         Unterversicherung:             Eine Unterversicherung liegt vor, wenn der tatsächliche Wert des gesamten Hausrats die vereinbarte Versi-
                                        cherungssumme einschließlich des Vorsorgebetrags übersteigt. Im Versicherungsfall kann die Entschädigung
                                        dann gekürzt werden. Die Entschädigung kann auch dann gekürzt werden, wenn nur Teile des Hausrats vom
                                        Schaden betroffen sind. Die Kürzung erfolgt dann in dem Verhältnis wie Versicherungssumme und der tat-
                                        sächliche Wert des Hausrats zueinander stehen. Eine Unterversicherung kann leicht entstehen. Entweder,
                                        weil Sie nicht alle versicherten Sachen bei der Wertermittlung des Hausrats berücksichtigt, oder Sie deren
                                        Zeitwert angesetzt haben. Wenn Sie eine ausreichende Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche
                                        wählen, vereinbaren wir in der Regel einen Unterversicherungsverzicht mit Ihnen. Im Schadenfall sehen wir
                                        dann von den zuvor beschriebenen Kürzungen ab. Ist Ihr Hausrat mehr wert, sollten Sie eine höhere Versi-
                                        cherungssumme mit uns vereinbaren. Bei einem Totalschaden wären Sie ansonsten auch mit einem Unter-
                                        versicherungsverzicht nicht ausreichend versichert.

         Summenanpassung:               Die Entschädigung zum Neuwert erfordert eine laufende Aktualisierung Ihrer Versicherungssumme. Die
                                        Anpassung der Versicherungssumme richtet sich nach dem Prozentsatz, um den sich der Preisindex für Ihren
                                        Hausrat verändert. Das soll Sie im Schadenfall vor einer Unterversicherung durch Preissteigerungen schüt-
                                        zen.

         Obliegenheiten:                Das sind Ihre Verhaltenspflichten vor, während und nach dem Versicherungsfall. Zum Beispiel müssen Sie
                                        zur Vermeidung von Frostschäden Ihre Wohnung in der kalten Jahreszeit ausreichend beheizen. Wenn Sie
                                        Obliegenheiten verletzen, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz.

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            Teil A – Der Leistungsumfang

            A1                              Der Versicherer entschädigt für versicherte Sachen, die durch folgende Ereignisse (Gefahren) zerstört oder
            Welche Gefahren sind            beschädigt werden oder infolge solcher Ereignisse abhandenkommen:
            versichert? Welche Gefahren
            sind zusätzlich versicherbar?   A 1.1      Feuer
            Welche Schäden sind
            versichert?                     A.1.2      Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Eindringen sowie Raub oder den Versuch einer solchen
                                                       Tat;

                                            A 1.3      Leitungswasser;

                                            A 1.4      Naturgefahren
                                            A 1.4.1    Sturm, Hagel;
                                            A 1.4.2    soweit zusätzlich vereinbart:
                                                       Die weiteren Elementargefahren Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch,
                                                       Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.

                                            A 1.5      soweit zusätzlich vereinbart:
                                                       Glasbruch

                                            A 1.6      je nach vereinbarter Produktlinie:
                                                       Unbenannte Gefahren

            A2                              A 2.1      Ausschluss Krieg
            Welche generellen
                                                       Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution,
            Ausschlüsse gibt es?
                                                       Rebellion oder Aufstand. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.

                                            A 2.2      Ausschluss Innere Unruhen
                                                       Nicht versichert sind Schäden durch Innere Unruhen. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirken-
                                                       der Ursachen.

                                            A 2.3      Ausschluss Kernenergie
                                                       Nicht versichert sind Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substan-
                                                       zen. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.

            A3                              A 3.1      Brand
            Was ist unter Feuer zu
                                            A 3.1.1    Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlas-
            verstehen? Welche Schäden
                                                       sen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
            sind hier nicht versichert?
                                            A 3.1.2    Nutzwärmeschäden sind Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie
                                                       einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden.
                                                       Dies gilt auch für versicherte Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt,
                                                       vermittelt oder weitergeleitet wird.
                                            A 3.1.3    Abweichend von A 3.11.2 ersetzt der Versicherer je nach vereinbarter Produktlinie Sengschäden,
                                                       die nicht durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion entstanden sind.
                                                       Je nach vereinbarter Produktlinie ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf:
                                                        Produktlinie                                     Versicherungsschutz
                                                        Gothaer Hausrat Basis                            Nicht versichert
                                                        Gothaer Hausrat Plus                             100 Prozent der Versicherungssumme
                                                        Gothaer Hausrat Premium                          100 Prozent der Versicherungssumme

                                            A 3.2      Blitzschlag
                                                       Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
                                                       Auch Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und
                                                       Geräten können Blitzschlagschäden sein. Das ist der Fall, wenn über diese Schäden hinaus auf
                                                       dem Grundstück des Versicherungsorts der Einschlag eines Blitzes zumindest durch Spuren
                                                       nachweisbar ist.

                                                                                                                                                         15
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                                        A 3.3       Überspannung durch Blitz
                                                    Überspannung durch Blitz ist ein Schaden, der durch Überspannung, Überstrom oder Kurz-
                                                    schluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität an versi-
                                                    cherten elektrischen Einrichtungen und Geräten entsteht.
                                                    Je nach vereinbarter Produktlinie ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf:
                                                     Produktlinie                                      Versicherungsschutz
                                                     Gothaer Hausrat Basis                             10.000 EUR
                                                     Gothaer Hausrat Plus                              100 Prozent der Versicherungssumme
                                                     Gothaer Hausrat Premium                           100 Prozent der Versicherungssumme

                                        A 3.4       Explosion
                                                    Explosion ist eine plötzlich verlaufende Kraftäußerung, die auf dem Ausdehnungsbestreben von
                                                    Gasen oder Dämpfen beruht.
                                                    Die Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur unter besonderen Vorausset-
                                                    zungen vor. Die Wandung muss in einem solchen Umfang zerrissen werden, dass ein plötzlicher
                                                    Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. Wird im
                                                    Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische Reaktion hervorgerufen, so ist ein Zerrei-
                                                    ßen seiner Wandung nicht erforderlich.
                                                    Mitversichert gelten Schäden durch Blindgänger.

                                        A 3.5       Implosion
                                                    Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren
                                                    Überdruck infolge eines inneren Unterdrucks.

                                        A 3.6       Verpuffung
                                                    Verpuffung ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötz-
                                                    lich verlaufende Kraftäußerung. Sie verläuft im Gegensatz zur Explosion mit geringerer Intensität.
                                                    In der Regel entsteht kein Explosionsknall.

                                        A 3.7       Rauch, Ruß
                                                    Der Versicherer leistet je nach vereinbarter Produktlinie Entschädigung für versicherte Sachen,
                                                    die durch Rauch oder Ruß zerstört oder beschädigt werden. Voraussetzung ist, dass der Rauch
                                                    oder Ruß plötzlich bestimmungswidrig aus im Versicherungsort befindlichen Feuerungs-, Hei-
                                                    zungs-, Koch- oder Trocknungsanlagen austritt.
                                                    Nicht versichert sind Schäden, die durch andauernde Einwirkung des Rauches bzw. Rußes ent-
                                                    stehen (Allmählichkeitsschäden).
                                                    Je nach vereinbarter Produktlinie ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf:
                                                     Produktlinie                                      Versicherungsschutz
                                                     Gothaer Hausrat Basis                             Nicht versichert
                                                     Gothaer Hausrat Plus                              100 Prozent der Versicherungssumme
                                                     Gothaer Hausrat Premium                           100 Prozent der Versicherungssumme

                                        A 3.8.      Überschallknall
                                                    Versicherte Sachen werden durch Druckwellen unmittelbar zerstört oder beschädigt. Vorausset-
                                                    zung ist, dass diese Druckwellen durch Überschallknall eines Luftfahrzeugs entstehen.

                                        A 3.9       Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung
                                                    Versichert ist der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs. Gleiches gilt für den Anprall oder
                                                    Absturz seiner Teile oder seiner Ladung.

                                        A 3.10      Anprall sonstiger Fahrzeuge
                                                    Anprall sonstiger Fahrzeuge ist jede Beschädigung oder Zerstörung versicherter Sachen durch
                                                    den Anprall mit einem Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeug.
                                                    Als Fahrzeuganprall gilt jede unmittelbare Berührung der versicherten Sache oder von Gebäuden,
                                                    in denen sich versicherte Sachen befinden.
                                                    Voraussetzung ist, dass die Schienen-, Wasser- oder Straßenfahrzeuge nicht vom Versicherungs-
                                                    nehmer oder von mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen betrieben worden sind.

                                        A 3.11      Nicht versicherte Schäden
                                        Nicht versichert sind
                                        A 3.11.1    Schäden durch Erdbeben. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
                                        A 3.11.2    Sengschäden. Versicherungsschutz besteht aber, wenn diese Schäden Folge eines versicherten
                                                    Sachschadens nach A 3.1 sind.
                                        A 3.11.3    Schäden an Verbrennungsmotoren durch die im Verbrennungsraum der Maschine auftretenden
                                                    Explosionen. Ferner Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern entstehen, und
                                                    zwar durch den in ihnen auftretenden Gasdruck. Versicherungsschutz besteht aber, wenn diese
                                                    Schäden Folge eines versicherten Sachschadens nach A 3.1 sind.
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            A4                                 A 4.1       Einbruchdiebstahl
            Was ist unter Einbruchdiebstahl,   Einbruchdiebstahl ist in folgenden Fällen gegeben:
            Vandalismus nach Eindringen
            sowie Raub zu verstehen?           A 4.1.1     Unberechtigtes Eindringen in einen Raum eines Gebäudes
            Welche Schäden sind hier
            nicht versichert?                              Das liegt vor, wenn der Dieb in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt, mit falschem
                                                           Schlüssel oder mit Hilfe von anderen Werkzeugen eindringt.
                                                           Ein Schlüssel ist falsch, wenn seine Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtig-
                                                           ten Person veranlasst oder gebilligt wurde.
                                                           Der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass ver-
                                                           sicherte Sachen abhandengekommen sind.

                                               A 4.1.2     Aufbrechen eines Behältnisses in einem Raum eines Gebäudes
                                                           Das liegt vor, wenn der Dieb das in einem Raum befindliche Behältnis aufbricht. Das gilt auch,
                                                           wenn er das Behältnis mit falschem Schlüssel oder mit Hilfe von anderen Werkzeugen öffnet.
                                                           Ein Schlüssel ist falsch, wenn seine Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtig-
                                                           ten Person veranlasst oder gebilligt wurde.
                                                           Der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass ver-
                                                           sicherte Sachen abhandengekommen sind.

                                               A 4.1.3     Einschleichen oder Verborgen halten
                                                           Das liegt vor, wenn der Dieb Sachen aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes entwen-
                                                           det, in das er sich zuvor eingeschlichen oder in dem er sich verborgen gehalten hatte.

                                               A 4.1.4     Gewaltsame Sicherung des Diebesgutes
                                                           Der Dieb wird in einem Raum eines Gebäudes auf frischer Tat angetroffen und wendet Gewalt an,
                                                           um sich den Besitz gestohlener Sachen zu erhalten. Eine Androhung von Gewalt mit Gefahr für
                                                           Leib oder Leben ist der Anwendung von Gewalt gleichzusetzen.

                                               A 4.1.5     Unberechtigtes Eindringen mit richtigem Schlüssel
                                               Dies liegt in folgenden Fällen vor:
                                               A 4.1.5.1   Der Dieb dringt in den Raum eines Gebäudes mit einem richtigen Schlüssel ein oder öffnet dort
                                                           damit ein Behältnis. Den richtigen Schlüssel hat sich der Dieb vorher durch Einbruchdiebstahl
                                                           oder Raub nach A 4.3 beschafft. Der Einbruchdiebstahl oder Raub dieses Schlüssels kann auch
                                                           außerhalb des Versicherungsorts erfolgt sein.
                                               A 4.1.5.2   Der Dieb dringt in einen Raum eines Gebäudes mit einem richtigen Schlüssel ein. Den richtigen
                                                           Schlüssel hat sich der Dieb vorher durch Diebstahl beschafft. Dabei hat weder der Versicherungs-
                                                           nehmer noch der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch fahrlässiges Verhalten
                                                           ermöglicht. Der Diebstahl dieses Schlüssels kann auch außerhalb des Versicherungsorts erfolgt
                                                           sein.

                                               A 4.2       Vandalismus nach Eindringen
                                               A 4.2.1     Vandalismus nach Eindringen liegt vor, wenn der Täter den Versicherungsort widerrechtlich
                                                           betritt und dort versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.

                                               A 4.3       Raub
                                               Raub ist in folgenden Fällen gegeben:

                                               A 4.3.1     Anwendung von Gewalt
                                                           Der Räuber wendet gegen den Versicherungsnehmer Gewalt an, um dessen Widerstand gegen
                                                           die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten.
                                                           Gewalt liegt nicht vor, wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines bewussten Widerstan-
                                                           des entwendet werden (einfacher Diebstahl / Trickdiebstahl).

                                               A 4.3.2     Androhung einer Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben
                                                           Der Versicherungsnehmer gibt Sachen heraus oder lässt sie sich wegnehmen, weil der Räuber
                                                           eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben androht. Dabei soll die angedrohte Gewalttat
                                                           innerhalb des Versicherungsorts verübt werden. Bei mehreren Versicherungsorten ist der Versi-
                                                           cherungsort maßgeblich, an dem die Drohung ausgesprochen wird.

                                               A 4.3.3     Wegnahme nach Verlust der Widerstandskraft
                                                           Dem Versicherungsnehmer werden versicherte Sachen weggenommen, weil seine Widerstands-
                                                           kraft ausgeschaltet war. Der Verlust der Widerstandskraft muss seine Ursache in einer Beein-
                                                           trächtigung des körperlichen Zustands des Versicherungsnehmers haben. Diese Beeinträchti-
                                                           gung muss unmittelbar vor der Wegnahme bestanden haben und durch einen Unfall oder eine
                                                           sonstige nicht verschuldete Ursache wie z. B. eine Ohnmacht oder einen Herzinfarkt entstanden
                                                           sein.

                                                                                                                                                            17
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                                        A 4.3.4   Räuberische Erpressung
                                                  In Abweichung von A 4.5.2 besteht je nach versicherter Produktlinie bei einem versicherten Raub
                                                  nach A 4.3.1 bis A 4.3.3 auch dann Versicherungsschutz, wenn die Heranschaffung der Sache an
                                                  den Ort der Wegnahme oder Herausgabe erpresst wurde.
                                                  Je nach vereinbarter Produktlinie ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf:
                                                     Produktlinie                                   Versicherungsschutz
                                                     Gothaer Hausrat Basis                          Nicht versichert
                                                     Gothaer Hausrat Plus                           100 Prozent der Versicherungssumme
                                                     Gothaer Hausrat Premium                        100 Prozent der Versicherungssumme

                                        Dem Versicherungsnehmer stehen Personen gleich, die mit seiner Zustimmung in der Wohnung anwesend
                                        sind.

                                        A 4.4     Diebstahl

                                        A 4.4.1   Diebstahl von Kinderwagen, Krankenfahrstühlen, Gehhilfen, Rollatoren
                                                  Versichert ist auch der Diebstahl von:
                                                  a) Kinderwagen, Krankenfahrstühle, Gehhilfen und Rollatoren.
                                                  b) Lose mit dem Kinderwagen, dem Krankenfahrstuhl, der Gehhilfe oder dem Rollator verbun-
                                                     dene und regelmäßig deren Gebrauch dienende Sachen werden nur ersetzt, wenn sie
                                                     zusammen mit den genannten Gegenständen entwendet worden sind.
                                                  c) Versicherungsschutz besteht abweichend von A 13.1.2 auch für Kinderwagen, Krankenfahr-
                                                     stühle, Gehhilfen und Rollatoren, wenn sich diese nicht nur vorübergehend außerhalb des
                                                     Versicherungsorts befinden.
                                                  Der Versicherungsnehmer hat Unterlagen zum Nachweis über die Kinderwagen, Krankenfahrstüh-
                                                  le, Gehhilfen und Rollatoren zu beschaffen und aufzubewahren. Der Versicherungsnehmer kann
                                                  die Entschädigung nur verlangen, wenn er den Nachweis anderweitig erbringen kann. Andern-
                                                  falls ist die Entschädigung auf höchstens 150 Euro begrenzt.
                                                  Je nach vereinbarter Produktlinie ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf:
                                                     Produktlinie                                   Versicherungsschutz
                                                     Gothaer Hausrat Basis                          1.000 EUR
                                                     Gothaer Hausrat Plus                           2.000 EUR
                                                     Gothaer Hausrat Premium                        3.000 EUR

                                        A 4.4.2   Diebstahl vom Grundstück
                                                  Versichert ist je nach vereinbarter Produktlinie auch der Diebstahl von
                                                  a) Waschmaschinen und Wäschetrocknern
                                                  b) Wäsche und Bekleidung
                                                  c) Gartenmöbeln, Gartenrobotern und Arbeitsgeräten, die der Gartenpflege und der Instandhal-
                                                     tung von Haus und Grundstück dienen
                                                  d) Grills, Gartenbeleuchtung und fest im Boden verankerter Gartenskulpturen
                                                  e) Sport- und Spielgeräten, ausgenommen Fahrrädern und nicht versicherungspflichtigen
                                                     Pedelecs
                                                  innerhalb des Versicherungsortes und auf dem Grundstück, auf dem sich die versicherte Woh-
                                                  nung befindet.
                                                  Abweichend von A 13.1.2 besteht Versicherungsschutz auch, sofern die unter a) bis e) genann-
                                                  ten Sachen sich nicht nur vorübergehend auf dem Grundstück befinden.
                                                  Je nach vereinbarter Produktlinie ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf:
                                                     Produktlinie                                   Versicherungsschutz
                                                     Gothaer Hausrat Basis                          Nicht versichert
                                                     Gothaer Hausrat Plus                           2.000 EUR
                                                     Gothaer Hausrat Premium                        3.000 EUR

                                        A 4.4.3   Diebstahl aus Kfz oder Wassersportfahrzeugen
                                                  Versicherungsschutz besteht je nach vereinbarter Produktlinie für versicherte Sachen, die aus
                                                  verschlossenen
                                                  •     Innen-, Kofferräumen, Dachboxen oder
                                                  •     Anhängern eines Kraftfahrzeugs, sowie
                                                  •     Innenräumen eines Wassersportfahrzeugs
                                                  durch Diebstahl abhandenkommen oder bei diesem Ereignis zerstört oder beschädigt werden.
                                                  Nicht versichert sind Bargeld oder Wertsachen gemäß A 19.1.
                                                  Abweichend von A 13.1.1 und A 13.1.2 besteht Versicherungsschutz auch für fremdes Eigentum
                                                  gemäß A 10.4 oder sofern sich die versicherten Sachen nicht nur vorübergehend außerhalb des
                                                  Versicherungsorts befinden.

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                                                     Je nach vereinbarter Produktlinie ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf:
                                                     Produktlinie                                      Versicherungsschutz
                                                     Gothaer Hausrat Basis                             Nicht versichert
                                                     Gothaer Hausrat Plus                              2.000 EUR
                                                     Gothaer Hausrat Premium                           3.000 EUR

                                           A 4.4.4   Diebstahl aus Patientenzimmern
                                                     Versicherungsschutz besteht je nach vereinbarter Produktlinie für den Diebstahl von versicherten
                                                     Sachen aus Räumen eines Krankenhauses, einer Rehabilitations-, Kur- oder ähnlichen Einrich-
                                                     tung während eines stationären Aufenthalts des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in
                                                     häuslicher Gemeinschaft lebenden Person.
                                                     Abweichend von A 13.1.2 besteht Versicherungsschutz sofern sich die versicherten Sachen nicht
                                                     nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts befinden.
                                                     Je nach vereinbarter Produktlinie ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf:
                                                     Produktlinie                                      Versicherungsschutz
                                                     Gothaer Hausrat Basis                             Nicht versichert
                                                     Gothaer Hausrat Plus                              2.000 EUR*
                                                     Gothaer Hausrat Premium                           3.000 EUR*

                                                     * Wertsachen gemäß A 19.1 sind maximal bis 500 EUR versichert.

                                           A 4.4.5   Diebstahl aus Schiffs-, Zugkabinen, Schlafwagenabteilen
                                                     Versicherungsschutz besteht je nach vereinbarter Produktlinie für den Diebstahl von versicherten
                                                     Sachen aus verschlossenen Schiffs-, Fähr-, Zugkabinen bzw. Schlafwagenabteilen.
                                                     Abweichend von A 13.1.2 besteht Versicherungsschutz sofern sich die versicherten Sachen nicht
                                                     nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts befinden.
                                                     Je nach vereinbarter Produktlinie ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf:
                                                     Produktlinie                                      Versicherungsschutz
                                                     Gothaer Hausrat Basis                             Nicht versichert
                                                     Gothaer Hausrat Plus                              2.000 EUR*
                                                     Gothaer Hausrat Premium                           3.000 EUR*

                                                     * Wertsachen gemäß A 19.1 sind maximal bis 500 EUR versichert.

                                           A 4.4.6   Trickdiebstahl
                                                     Versicherungsschutz besteht je nach vereinbarter Produktlinie für Trickdiebstahl. Trickdiebstahl
                                                     ist ein Diebstahl, bei dem der Täter
                                                     a) unter Vortäuschung einer Befugnis zum Betreten, einer Notlage mit Appell an die Hilfsbereit-
                                                        schaft oder einer persönlichen Beziehung oder
                                                     b) unter Anwendung eines sonstigen Täuschungsmanövers mit dem Ziel der Ablenkung oder
                                                     c) unter Ausnutzung eines vorher geschaffenen Vertrauensverhältnisses
                                                     versicherte Sachen entwendet.
                                                     Je nach vereinbarter Produktlinie ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf:
                                                     Produktlinie                                      Versicherungsschutz
                                                     Gothaer Hausrat Basis                             Nicht versichert
                                                     Gothaer Hausrat Plus                              Nicht versichert
                                                     Gothaer Hausrat Premium                           3.000 EUR

                                           A 4.4.7   Diebstahl von Taschen
                                                     Als versichert gilt je nach vereinbarter Produktlinie auch der Diebstahl von Taschen einschließlich
                                                     deren Inhalt. Voraussetzung ist, dass
                                                     •   sich diese im unmittelbaren Einflussbereich des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in
                                                         häuslicher Gemeinschaft lebenden Person befinden und
                                                     •   die Wegnahme durch angewandte List, Schnelligkeit, besondere Geschicklichkeit oder unter
                                                         Ausnutzung eines Überraschungsmoments erfolgt.
                                                     Nicht versichert ist allein der Diebstahl des Tascheninhalts aus einer Tasche. Im Sinne dieser
                                                     Regelung gelten reine Schutzhüllen (z. B. für Kameras) sowie Brieftaschen, Geldbörsen, Porte-
                                                     monnaies oder vergleichbare Behältnisse nicht als Tasche.
                                                     Je nach vereinbarter Produktlinie ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf:
                                                     Produktlinie                                      Versicherungsschutz
                                                     Gothaer Hausrat Basis                             Nicht versichert
                                                     Gothaer Hausrat Plus                              Nicht versichert
                                                     Gothaer Hausrat Premium                           3.000 EUR

                                                                                                                                                      19
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