Gemeinschaftstarif 2017/2018 - Gültig ab 08.2017 Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen - RVL

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Gültig ab
                                   08.2017

Gemeinschafts-
tarif 2017/2018
Tarifbestimmungen und
Beförderungsbedingungen

       Weitere Informationen unter rvl-online.de 3
RVL Gemeinschaftstarif

Inhaltsverzeichnis
Tarifbestimmungen
  S. 9    1. Geltungsbereich                                     S. 37   8. Benutzung der 1. Klasse im Regionalen
                                                                              Schienenverkehr
S. 10     2. Tarifsystem                                                 8.1.		      Allgemein
                                                                         8.2.		      Einzelfahrschein/PunkteCard/ViererCard
S. 11     3. Fahrpreise                                                  8.3.		      Card24
                                                                         8.4.		      Zeitkarten
S. 11     4. Kinder
                                                                 S. 38   9. Beförderung von Gruppen
S. 12     5. Fahrscheine                                                 9.1.		    Anmeldung
          5.1.		    Fahrscheinarten                                      9.2.		    Fahrschein
          5.2.		    Fahrscheine mit beschränkter Fahrtenzahl
          5.2.1.    Einzelfahrscheine                            S. 39   10. Beförderung von Polizei- und Zollbeamten
          5.2.2.    Mehrfahrtenkarte (PunkteCard)                            sowie Mitarbeitern der Bahnhofsmission
          5.2.3.    Vierfahrtenkarte (ViererCard)
          5.2.4.    Gruppenfahrschein                            S. 39   11. Beförderungsentgelte für Tiere und Sachen
          5.3.		    Fahrscheine mit unbeschränkter Fahrtenzahl           11.1.      Hunde
          5.3.1.    24-Stunden-Karte (Card24)                            11.2.      Fahrräder
          5.3.1.1.  SoloCard24                                           11.3.      Sachen und kleine Tiere
          5.3.1.2.  TeamCard24
          5.3.2.    Zeitkarten                                   S. 41   12. Verbundübergreifende Tarifregelungen/
          5.3.2.1.  Allgemeines                                              Übergangstarife in Nachbarverbünde
          5.3.2.2.  Monatskarte Erwachsene (RegioCard)                   12.1.     Übergangstarif wtv
          5.3.2.3.  Jahreskarte Erwachsene (RegioCard Jahr)              12.1.1.   KombiCard RVL/wtv
          5.3.2.4.  Jahreskarte Erwachsene (RegioCard Abo)               12.1.2.   PunkteCard RVL
          5.3.2.5.1 Jahreskarte Erwachsene (JobCard Abo)                 12.1.3.   KombiTicket wtv/RVL
          5.3.2.5.2 Jahreskarte Landesbedienstete                        12.1.4.   Nachbarkarte RVL-wtv
          		        (JobTicket BW)                                       12.2.     Übergangstarif RVF
          5.3.2.6.  AboPlus Baden-Württemberg                            12.2.1.   KombiCard RVL/RVF
          5.3.2.7.  Monatskarte im Ausbildungsverkehr                    12.2.2.   PunkteCard RVL
          		        (SchülerRegioCard)                                   12.2.3.   Ergänzungskarte RVF/RVL
          5.3.2.8.  Jahreskarte im Ausbildungsverkehr                    12.3.     Übergangstarife in die Schweiz (TNW) und
          		        (SchülerRegioCard Abo)                               		        nach Frankreich
          5.3.2.9.  Jahreskarte Senioren (RegioCard Abo 66)              12.3.1.   Übergangsbereiche
                                                                         12.3.2.   Fahrscheine mit beschränkter Fahrtenzahl
S. 35     6. Verlust oder Zerstörung                                     12.3.2.1. Einzelfahrscheine und Mehrfahrtenkarten
                                                                         12.3.2.2. Anschlussfahrschein TNW-Zone 10/40
S. 36     7.    Beförderung von Schwerbehinderten                        12.3.2.3. PunkteCard
                                                                         12.3.2.4. Gruppenfahrschein
                                                                         12.3.3.   Fahrscheine mit unbeschränkter Fahrtenzahl
                                                                         12.3.3.1. Ticket triregio

4 RVL Gemeinschaftstarif 2017/2018                                                Weitere Informationen unter rvl-online.de 5
RVL Gemeinschaftstarif

Inhaltsverzeichnis
Tarifbestimmungen                                                        Beförderungsbedingungen
          12.3.3.1.1.    Allgemeines                                     S. 71   §1     Geltungsbereich
          12.3.3.1.2.    Ticket triregio und Ticket triregio		           S. 72   §2     Anspruch auf Beförderung
          Anschluss                                                      S. 72   §3     Von der Beförderung ausgeschlossene
          12.3.3.1.3.    Ticket triregio mini und Ticket triregio mini                  Personen
          		             Anschluss                                       S. 73   §4     Verhalten der Fahrgäste
          12.3.3.2.      Zeitkarten                                      S. 76   §5     Zuweisung von Wagen und Plätzen,
          12.3.3.2.1.    Monatskarte RVL/TNW - RegioCard Plus                           Benutzung der 1. Klasse
          12.3.3.2.2.    Monatskarte RVL/TNW - RegioCard Plus light      S. 76   §6     Beförderungsentgelt, Fahrscheine,
          12.3.3.2.3.    General-Abo und TNW-U-Abo                                      deren Verkauf und Entwertung
          12.3.3.2.4.    RVL-RegioCard                                   S. 78   §7     Zusätzliche Regelungen für die Ausgabe
          12.3.4         Beförderung von Schwerbehinderten auf                          von Fahrscheinen im regionalen
          		             grenzüberschreitenden Linien                                   Schienenverkehr
          12.4.          Fahrten zwischen allen Orten der                S. 80   §8     Ungültige Fahrscheine
          		             Verkehrsverbünde                                S. 81   §9     Erhöhtes Beförderungsentgelt
          12.4.1.        Anstoßende Anerkennung Zeitkarten               S. 83   § 10   Erstattung von Beförderungsentgelt
          12.4.2.        Anstoßende Anerkennung Zeitkarte/               S. 84   § 11   Beförderung von Sachen
          		             Punktekarte                                     S. 86   § 12   Beförderung von Tieren
          12.4.3.        Anstoßende Anerkennung Punktekarten             S. 87   § 13   Fundsachen
          12.4.4.        Handyticket fanta5                              S. 87   § 14   Haftung
          12.4.5.        badisch24                                       S. 88   § 15   Verjährung
                                                                         S. 88   § 16   Ausschluss von Ersatzansprüchen
S. 55     13. Genehmigung                                                S. 89   § 17   Mobilitätsgarantie
                                                                         S. 90   § 18   Fahrgastrechte - besondere Regelungen
                                                                                        im Eisenbahnverkehr
                                                                         S. 91   § 19   Veröffentlichung und Genehmigung
S. 56     Anlage 1       Übersichtsplan
S. 58     Anlage 2       Ortsverzeichnis
S. 60     Anlage 3       Preistafel
S. 62     Anlage 4       Sonderangebote
          		             Anerkennung von verbundübergreifenden           S. 92   Anlagen:
          		             Angeboten                                               1.  Verzeichnis der Strecken und Linien
          		             Baden-Württemberg-Ticket                                2.  Verzeichnis der Strecken und Linien in den
          		             SchülerFerienTicket                                         Übergangsbereichen
          		             KONUS                                                   3.  Bleibt frei
          		             fanta5                                                  4.  Anerkennung von besonderen Schienen-
          		             City-Ticket, City mobil                                     fahrscheinen
          		             ticket2go                                               5.  Entgelttabelle
          		             Andere Sonderangebote und Kombitickets
          		             Ermäßigung für Aktionstage und Events

6 RVL Gemeinschaftstarif 2017/2018                                                          Weitere Informationen unter rvl-online.de 7
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Tarifbestimmungen
                                                              1. Geltungsbereich
                                                              Die Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen,
                                                              Sachen und Tieren auf den Linien und Strecken der in den Regio
                                                              Verkehrsverbund Lörrach (RVL) einbezogenen Verkehrsunterneh-
                                                              men in den politischen Grenzen des Landkreises Lörrach, darü-
                                                              ber hinaus bis Basel SBB. Innerhalb dieser Grenzen gelten sie bis
                                                              zur ersten bzw. letzten Haltestelle. Die Tarifbestimmungen dieser
                                                              einbezogenen Verkehrsunternehmen und anderer finden keine
                                                              Anwendung.
                                                              Die Tarifbestimmungen des RVL gelten auf den Strecken der
                                                              Deutschen Bahn AG (DB) und SBB GmbH grundsätzlich in allen
                                                              Nahverkehrszügen, das sind S-Bahn, RegionalBahn, RegionalEx-
                                                              press und InterRegio Express (Züge des regionalen Schienenver-
                                                              kehrs); Abweichungen hiervon können im Fahrplan oder durch
                                                              Aushang bekanntgegeben werden und sind dann Bestandteil der
                                                              Tarifbestimmungen.
                                                              Für Fahrten von und nach außerhalb des Verbundraumes des
                                                              RVL gelten die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingun-
                                                              gen des jeweils benutzten Verkehrsunternehmens, sofern nicht
                                                              besondere Regelungen im Verbundgrenzen überschreitenden
                                                              Verkehr existieren.
    S. 9      1.  Geltungsbereich
                                                              Die Tarifbestimmungen gelten nicht für:
   S. 10      2.  Tarifsystem
   S. 11      3.  Fahrpreise                                  -   Züge des Fernverkehrs der DB (Produktklasse A und B).
   S. 11      4.  Kinder                                          Diese Züge können nur mit Fahrscheinen der DB benutzt
   S. 12      5.  Fahrscheine                                     werden. Fahrscheine des Verbundtarifs werden dort - auch
   S. 35      6.  Verlust oder Zerstörung                         gegen Zahlung eines Zuschlages - nicht anerkannt.
   S. 36      7.  Beförderung von Schwerbehinderten               Ausnahme: auf der Verbindungsbahn Basel Bad Bf – Basel
   S. 37      8.  Benutzung der 1. Klasse im Regionalen           SBB ist die Benutzung aller Personenzüge mit allen für Zone
                  Schienenverkehr                                 8 gültigen RVL-Verbundfahrscheinen zugelassen.
   S. 38      9. Beförderung von Gruppen                      -   Sonderverkehre nach örtlicher Bekanntmachung.
   S. 39      10. Beförderung von Polizei- und Zollbeamten
                  sowie Mitarbeitern der Bahnhofsmission      -   den Binnenverkehr auf der Schiene zwischen den Bahn-
   S. 39      11. Beförderungsentgelte für Tiere und Sachen       höfen/Haltepunkten Riehen – Basel Bad. Bf. – Basel SBB.
   S. 41      12. Verbundübergreifende Tarifregelungen/
                  Übergangstarife in Nachbarverbünde
   S. 55      13. Genehmigung
   S. 56          Anlage 1       Übersichtsplan
   S. 58          Anlage 2       Ortsverzeichnis
   S. 60          Anlage 3       Preistafel
   S. 62          Anlage 4       Sonderangebote

8 RVL Gemeinschaftstarif 2017/2018                                              Weitere Informationen unter rvl-online.de 9
RVL Gemeinschaftstarif

 Tarifbestimmungen
 2. Tarifsystem                                                           Im Zeitkartenbereich sind die ersten beiden Zonen zu einer
                                                                          Preisstufe zusammengefasst.
 Für die Preisbildung ist der Tarifraum in Tarifzonen (Flächenzonen)
 eingeteilt. Die Kennzeichnung erfolgt durch Tarifzonenziffern.           Zeitkarten für 3 Zonen und mehr und Einzelfahrscheine für
                                                                          4 Zonen und mehr gelten im gesamten RVL-Gebiet.
 Der Fahrpreis richtet sich nach der Anzahl der bei der Fahrt
 tatsächlich berührten Tarifzonen. Dies gilt grundsätzlich auch bei
 Fahrten zu Zielen innerhalb einer Tarifzone, die jedoch nur über
 eine andere Tarifzone erreichbar sind.
                                                                          3. Fahrpreise
 Ausnahme hierzu ist die Tarifzone 8 (Basel Bad Bf., Verbindungs-
 bahn bis Basel SBB). Bei Start oder Ziel in der Tarifzone 8 oder         Die Fahrpreise für das Fahrscheinsortiment des RVL sind in der
 bei Rückfahrt in eine Zone, die bei der Fahrt schon berührt              jeweils gültigen Fahrpreistafel (Anlage 3) enthalten.
 wurde, ist die Zone 8 mitzuzählen. Lediglich beim Durchfahren            Für den Fahrscheinerwerb in den Fahrzeugen des regionalen
 ist die Zone 8 nicht zu zählen. Eine Durchfahrt ist dann gege-           Schienenverkehrs gelten erhöhte Fahrpreise gemäß § 7 Abs. 2.
 ben, wenn ausgehend von einer angrenzenden Zone (1, 2 oder               der RVL-Beförderungsbedingungen.
 3) nach dem Durchfahren der Zone 8 eine andere angrenzende
 Tarifzone erreicht wird:
 -    von Zone 2 über 8 nach 1 oder umgekehrt,
 -    von Zone 2 über 8 nach 3 oder umgekehrt,                            4. Kinder
 -    von Zone 1 über 8 nach 3 oder umgekehrt.                            Die in der Fahrpreistafel angegebenen Fahrpreise für Kinder gel-
 Beginnt oder endet eine Fahrt an einer Haltestelle, die auf einer        ten vom Beginn der gesetzlichen Schulpflicht an, spätestens aber
 Tarifzonengrenze liegt, so zählt diese Haltestelle zu der Tarifzone,     ab Vollendung des 6. Lebensjahres bis vor der Vollendung des
 in der die Fahrt durchgeführt wird.                                      15. Lebensjahres. Ab dem Tag, an dem das Kind das 15. Lebens-
                                                                          jahr vollendet, gilt der Erwachsenentarif. Nicht schulpflichtige
 Bei Fahrwegmöglichkeiten zum Fahrtziel über verschiedene Tarif-          Kinder unter 6 Jahren werden nur in Begleitung einer Aufsichts-
 zonen ist der tatsächlich benutzte Weg zu bezahlen.                      person mit gültigem Fahrschein unentgeltlich befördert. Eine
 Tarifzonen, die bei einer Fahrt mehrmals berührt werden, werden          Aufsichtsperson mit gültigem Fahrschein kann bis zu 4 oder alle
 bei der Preisbildung nur einmal berechnet.                               eigenen nicht schulpflichtigen Kinder unter 6 Jahren unentgeltlich
 Start, Ziel und Via-Zone (bei Umwegfahrten) sind auf dem Fahr-           mitnehmen. Ansonsten ist der Fahrpreis für Kinder zu entrichten.
 schein eingetragen und in diesen und evtl. weiteren entspre-             Abweichungen hiervon sind bei den jeweiligen Fahrscheinrege-
 chend dem Fahrtverlauf dazwischen liegenden Zonen ist der                lungen bzw. unter 9. Beförderung von Gruppen aufgeführt (u.a.
 Fahrschein gültig. Innerhalb dieser Tarifzonen ist der Umstieg           9.2. Kindergartengruppen).
 zwischen den Verkehrsunternehmen uneingeschränkt möglich.                Bei der PunkteCard ist für Kinder die aus den Entwertungstafeln
 Im Einzelfahrscheinbereich entspricht jede Preisstufe einer Tarifzone.   ersichtliche Punktezahl zu entwerten.
 In den Städten Rheinfelden und Schopfheim sowie in der Gemeinde
 Grenzach-Wyhlen gilt in den jeweiligen Stadtbusverkehren ein
 ermäßigter Tarif bei Einzelfahrscheinen. Die Stadtverkehre umfas-
 sen hierbei die folgenden Linien:
 Rheinfelden:		   Linie 7312 (Südbadenbus)
 Grenzach-Wyhlen: Linie 7311 (Südbadenbus)
 Schopfheim:      Linie 9001 (Deiss)

10 RVL Gemeinschaftstarif 2017/2018                                                          Weitere Informationen unter rvl-online.de 11
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 Tarifbestimmungen
 5. Fahrscheine                                                       5.2.2.       Mehrfahrtenkarte - PunkteCard
 5.1.		          Fahrscheinarten                                      PunkteCards sind rabattierte Einzelfahrscheine. PunkteCards
                                                                      können an Verkaufsstellen, bei bestimmten Verkehrsunterneh-
 Fahrscheine des Verbundtarifes sind:
                                                                      men beim Fahrpersonal sowie aus allen Fahrscheinautomaten
 Fahrscheine mit beschränkter Fahrtenzahl
                                                                      als eine Karte mit 20 Punkten bzw. 2 Karten mit je 10 Punkten
 •    Einzelfahrschein                                                gekauft werden.
 •    Mehrfahrtenkarte (PunkteCard)
                                                                      Entfernungsabhängig, je nach Anzahl durchfahrener Zonen, ist
 •    Vierfahrtenkarte (ViererCard)
                                                                      eine entsprechende Anzahl von Punkten zu entwerten.
 •    Gruppenfahrschein
                                                                      •   An den Bahnhöfen des regionalen Schienenverkehrs muss
 Fahrscheine mit unbeschränkter Fahrtenzahl
                                                                          vor Fahrtantritt die PunkteCard im Fahrscheinentwerter
 24-Stunden-Karten:                                                       durch den Fahrgast entwertet werden. Die erforderliche
 • SoloCard24                                                             Anzahl zu entwertender Punkte ist dem Entwerteraushang
 • TeamCard24                                                             am Entwerterautomaten zu entnehmen.
 Zeitkarten:                                                              Eine Entwertung der PunkteCard in den Zügen des regio-
 • Monatskarte und Jahreskarte für Erwachsene (übertragbar) -             nalen Schienenverkehrs ist grundsätzlich ausgeschlossen.
      RegioCard                                                           Eine Entwertung im Zug durch das Zugpersonal erfolgt nur,
 • Monatskarte im Ausbildungsverkehr (persönlich) –                       wenn eine Entwertung vor Antritt der Fahrt nachgewiese-
      SchülerRegioCard                                                    nermaßen wegen Fehlens oder Funktionsunfähigkeit des
 • Jahresabo für Erwachsene (persönlich) – JobCard Abo                    Fahrscheinentwerters nicht möglich war und wenn sich
 • Jahresabo für Jedermann (übertragbar) – RegioCard Abo                  der Fahrgast unverzüglich und unaufgefordert meldet. In
 • Jahresabo für Senioren (persönlich) – RegioCard Abo 66                 allen anderen Fällen ist eine Entwertung in den Zügen des
 • Jahresabo im Ausbildungsverkehr (persönlich) –                         regionalen Schienenverkehrs ausgeschlossen.
      SchülerRegioCard Abo
                                                                      •   Sind in den Fahrzeugen Entwerter vorhanden, hat der Fahr-
                                                                          gast die Entwertung der PunkteCard unmittelbar nach Fahrt-
 5.2.		          Fahrscheine mit beschränkter Fahrtenzahl                 antritt selbst vorzunehmen.
 5.2.1.          Einzelfahrscheine                                    •   In den Regionalbussen ohne Entwerter wird die PunkteCard
                                                                          durch das Fahrpersonal abgestempelt.
 Einzelfahrscheine gelten für eine Fahrt in eine Richtung und be-
 rechtigen zum Umsteigen. Sie sind zu entwerten, falls sie nicht      Zur Entwertung im Fahrscheinentwerter muss die PunkteCard
 bereits entwertet ausgegeben werden. Entwertete Einzelfahr-          entsprechend der benötigten Anzahl von Punkten umgeknickt
 scheine sind nicht übertragbar und gelten nach Entwertung zum        und in Pfeilrichtung in den Entwerter gesteckt werden. Durch
 sofortigen Fahrtantritt. Umweg-, Rund- und Rückfahrten sowie         den Entwertungsdruck gelten die abgestempelten Punkte und
 Fahrtunterbrechungen sind nicht gestattet.                           alle Punkte davor mit niedrigerer Nummer als entwertet.
 Die Zone, in der die Fahrt angetreten wurde, wird durch Entwerter-   Restpunkte können zusammen mit einer neuen PunkteCard
 aufdruck oder bei Verkauf im Bus durch elektronische Drucker         verwendet werden. In diesem Falle sind der letzte Punkt der
 auf dem Fahrschein ausgewiesen.Aus Fahrscheinautomaten und           alten Karte und die noch erforderlichen Punkte der neuen Karte
 aus elektronischen Druckern ausgegebene Einzelfahrscheine            zu entwerten.
 sind bereits entwertet.                                              Abgetrennte Einzelpunkte sind ungültig, d.h. es werden nur
                                                                      ganze Karten anerkannt.

12 RVL Gemeinschaftstarif 2017/2018                                                     Weitere Informationen unter rvl-online.de 13
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 Tarifbestimmungen
 Rückfahrt auf bereits für die Hinfahrt entwertete Punkte ist nicht   tigen Fahrtantritt. Die Zone, in der die Fahrt angetreten wurde,
 gestattet.                                                           wird durch den Entwerteraufdruck ausgewiesen. Die letzte Fahrt
 Die PunkteCard ist ab dem Ausgabetag ein Jahr gültig. Eine (an-      ist innerhalb des Gültigkeitszeitraums abzuschließen.
 teilige und abzgl. eines Entgelts gem. Anlage 5 vorzunehmende)       Über die Fahrausweisautomaten der Deutschen Bahn ist ein
 Erstattung des Fahrpreises kann bei den Verkaufsstellen bis spä-     Vorverkauf der 24-Stunden-Karten möglich.
 testens 6 Monate nach Ablauf der Gültigkeit beantragt werden.        Card24 werden wie folgt angeboten:

 Im Übrigen gelten die Bestimmungen für Einzelfahrscheine.            5.3.1.1.     24-Stunden-Karte für eine Person
                                                                      		           (SoloCard24)
 5.2.3           Vierfahrtenkarte - ViererCard                        Mitnahmeregelung: Die SoloCard24 für eine Person berech-
 Die ViererCard ist ein Fahrschein mit je vier Fahrtmöglichkeiten     tigt zur unentgeltlichen Mitnahme von bis zu zwei Kindern im
 für jede der Preisstufen für Erwachsene oder Kinder. Der Verkauf     Alter von 6 bis 14 Jahren oder aller Kinder im Alter von 6 bis 14
 erfolgt aus Automaten oder vom Block: Die Entwertung eines der       Jahren, die durch Vorlage eines Familienpasses als die eigenen
 vier Entwertungsfelder berechtigt zu einer Fahrt. Die Entwertung     ausgewiesen werden. Ab dem Tag des 15. Geburtstages ist die
 hat unverzüglich bei Fahrtantritt zu erfolgen. Für jeden Fahrgast    kostenlose Mitnahme nicht mehr möglich. Anstelle eines Kindes
 ist ein Feld zu entwerten.                                           kann auch ein Hund mitgenommen werden. Die Anzahl der un-
                                                                      entgeltlich zu befördernden Hunde ist auf zwei beschränkt.
 Die ViererCard ist ab dem Ausgabetag ein Jahr gültig. Eine (an-
 teilige und abzgl. eines Entgelts gem. Anlage 5 vorzunehmende)
 Erstattung des Fahrpreises kann bei den Verkaufsstellen bis spä-     5.3.1.2.     24-Stunden-Karte für bis zu fünf Personen
 testens 6 Monate nach Ablauf der Gültigkeit beantragt werden.        		           (TeamCard24)
 Im Übrigen gelten die Bestimmungen für Einzelfahrscheine.            Die TeamCard24 kann von bis zu fünf Personen genutzt werden.
                                                                      Anstelle einer Person wird auch ein Hund befördert. Die Anzahl
 5.2.4           Gruppenfahrschein Siehe 9                            der unentgeltlich zu befördernden Hunde ist auf vier beschränkt.
 5.3.		          Fahrscheine mit unbeschränkter Fahrtenzahl
 5.3.1.          24-Stunden-Karte - Card24                            5.3.2.       Zeitkarten
 Die Card24 wird mit Gültigkeit für den gesamten Verbundraum          Zeitkarten sind alle Monats- und Jahreskarten (RegioCard, Regio-
 oder mit Gültigkeit für bis zu drei aneinander angrenzende           Card Jahr, RegioCard Abo, JobCard, KombiCard, Nachbarkarte,
 RVL-Zonen ausgegeben.                                                Nachbarkarte Abo, SchülerRegioCard, SchülerRegioCard Abo,
                                                                      RegioCardPlus, RegioCardPlus light).
 Die Card24 berechtigt zu beliebig häufigen Fahrten im jeweiligen
 Geltungsbereich innerhalb der Geltungsdauer. Die Geltungsdau-
 er beträgt ab dem Zeitpunkt der Entwertung 24 Stunden.               5.3.2.1.     Allgemeines
 Card24 sind nur mit Entwertungsaufdruck gültig. Die Entwertung       Zeitkarten sind bei allen Verkaufsstellen der Verkehrsunterneh-
 hat unverzüglich bei Fahrtantritt zu erfolgen, sofern die Fahr-      men des Regio Verkehrsverbundes Lörrach erhältlich, außerdem
 scheine nicht bereits entwertet ausgegeben werden. Aus Fahr-         bei allen Busfahrern der Regionalbuslinien im Verbundraum.
 scheinautomaten und aus elektronischen Druckern ausgegebene          RegioCard Erwachsene und Schüler werden auch aus Fahrschein-
 24-Stunden-Karten sind bereits entwertet. Entwertete Card24
 sind nicht übertragbar und gelten nach Entwertung zum sofor-

14 RVL Gemeinschaftstarif 2017/2018                                                     Weitere Informationen unter rvl-online.de 15
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 Tarifbestimmungen
 automaten verkauft, ab dem 25. d.M. werden an Automaten           Die Monatskarte im Ausbildungsverkehr (SchülerRegioCard,
 RegioCard für den Folgemonat ausgegeben.                          SchülerRegioCard Abo, Nachbarkarte Schüler, RegioCardPlus
 SchülerRegioCard sind auch bei einzelnen Schulen im RVL-Be-       (light) Jug.) berechtigt montags bis freitags ab 14:00 Uhr und
 stellverfahren erhältlich. Die Ausgabe erfolgt über die RVL-Ge-   ganztägig an Samstagen und Sonn- und Feiertagen sowie in den
 schäftsstelle oder die Verkehrsunternehmen.                       landeseinheitlichen Schulferien in Baden-Württemberg (nicht an
                                                                   „beweglichen Ferientagen“ einzelner Schulen) bis 03.00 Uhr des
 In den Zügen des regionalen Schienenverkehrs werden Zeitkar-      Folgetages (Fahrtende) zur Nutzung des gesamten RVL-Linien-
 ten nicht verkauft.                                               netzes unabhängig von den auf der Karte eingetragenen Zonen.
 Zeitkarten gelten für den angegebenen Kalendermonat und           Die Monatskarte im Ausbildungsverkehr (SchülerRegioCard,
 darüber hinaus bis einschließlich des ersten Werktages des        SchülerRegioCard Abo, Nachbarkarte Schüler) gilt darüber hin-
 folgenden Monats zu beliebig häufigen Fahrten innerhalb der       aus montags bis freitags ab 14:00 Uhr und ganztägig an Samsta-
 Geltungsdauer und des Geltungsbereiches. Ist dieser Werktag       gen und Sonn- und Feiertagen sowie in den landeseinheitlichen
 ein Samstag, gelten die Fahrscheine bis einschließlich des        Schulferien in Baden-Württemberg (nicht an „beweglichen
 nächstfolgenden Werktages.                                        Ferientagen“ einzelner Schulen) bis 03:00 Uhr des Folgetages
 Zeitkarten können bis zu 3 Monate vor dem ersten Gültigkeitstag   (Fahrtende) - ebenso in der Zeit vom Freitag vor Rosenmontag
 gekauft werden. Zeitkarten in Magnet-/Chipkartenform können       bis zum Freitag nach Rosenmontag - als Netzkarte in den vier
 bis zu drei Monate im Voraus fortlaufend, d.h. ohne Unterbre-     Partnerverbünden RVF, wtv, TGO und VSB („fanta5-Regelung“).
 chung, verlängert werden.                                         Im Rahmen dieser Regelung ist der Berechtigungsnachweis
 Die Weitergabe der übertragbaren Zeitkarten gegen Entgelt ist     eines der teilnehmenden Verbünde ausreichend.
 untersagt. Bei Verstoß gegen diese Bestimmung ist das jeweils     Zur RVL-SchülerRegioCard muss im RVL und in den Partnerver-
 benutzte Verkehrsunternehmen berechtigt, diese übertragbare       bünden lediglich die entsprechende RVL-SchülerStammCard
 Zeitkarte ersatzlos einzuziehen.                                  mitgeführt werden. Ebenso werden zu den angegebenen Zeiten
 Der räumliche Geltungsbereich einer Zeitkarte kann durch          die Monatskarten im Ausbildungsverkehr der vier genannten
 einen Einzelfahrschein/PunkteCard für die Anzahl der zusätz-      Partnerverbünde mit zugehörigem Berechtigungsnachweis als
 lich befahrenen Zonen erweitert werden. Der zusätzlich gelöste    Fahrschein im RVL verbundweit anerkannt. Bei der fanta5-Re-
 Fahrschein ist nur zusammen mit der Zeitkarte gültig. Der         gelung handelt es sich um eine kostenlose Zusatzleistung der
 zusätzliche Einzelfahrschein („Anschlussfahrschein“) oder die     beteiligten Verbünde für Inhaber von Monatskarten im Ausbil-
 PunkteCard ist vor Fahrtantritt zu lösen bzw. zu entwerten. Es    dungsverkehr.
 ist Aufgabe des Fahrgastes, sich über die für die Weiterfahrt     Sommerferienregelung: Die SchülerRegioCard/Nachbarkarte
 erforderliche Preisstufe (Zone) des Einzelfahrscheines bzw.       Schüler für den Monat September gilt auch schon für den Monat
 bei Nutzung der PunkteCard über die notwendige Punktzahl          August (Aufdruck Aug./Sep.). Sie berechtigt während der landes-
 zu informieren. Die vorhandene Zeitkarte wird bei der Preisfin-   einheitlichen Sommer-Schulferien zur Nutzung des gesamten RVL-
 dung des zusätzlichen Fahrscheines nicht berücksichtigt oder      Liniennetzes und der Partnerverbünde RVF, wtv, VSB und TGO.
 angerechnet.
 Freizeitregelungen: Die Erwachsenenmonatskarten (Regio-           Mitnahmeregelung: Die Erwachsenenzeitkarten (RegioCard,
 Card, RegioCard Jahr, RegioCard Abo, JobCard, RegioCard Plus,     RegioCard Jahr, Regio Card Abo, RegioCard Abo 66, JobCard, Re-
 RegioCard Plus light, (übertragbare) Nachbarkarte) berechtigen    gioCard Plus, RegioCard Plus light, (übertragbare) Nachbarkarte)
 im RVL-Verbundraum zur Nutzung des gesamten RVL-Liniennet-        berechtigen im RVL-Verbundraum an Samstagen und Sonn- und
 zes ganztägig an Samstagen und Sonn- und Feiertagen unabhän-      Feiertagen zur unentgeltlichen Mitnahme von bis zu vier Kindern
 gig von den auf der Karte eingetragenen Zonen.                    im Alter von 6 bis 14 Jahren oder aller Kinder im Alter von 6

16 RVL Gemeinschaftstarif 2017/2018                                                  Weitere Informationen unter rvl-online.de 17
RVL Gemeinschaftstarif

 Tarifbestimmungen
 bis 14 Jahren, die durch Vorlage eines Familienpasses als die       Die RegioCard Abo ist nur im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren
 eigenen ausgewiesen werden. Ab dem Tag des 15. Geburtstages         und nur auf Antrag erhältlich.
 ist die kostenlose Mitnahme nicht mehr möglich. Anstelle eines      Der Antrag wird bei den Verkaufsstellen der Verkehrsunter-
 Kindes kann auch ein Hund mitgenommen werden. Die Anzahl            nehmen und der Geschäftsstelle des RVL ausgegeben und
 der unentgeltlich zu befördernden Hunde ist auf vier beschränkt.    muss spätestens bis zum 10. des Vormonats des gewünschten
                                                                     Geltungsbeginns des Abonnements der RegioCard vollständig
 5.3.2.2.        Monatskarte für Erwachsene - RegioCard              ausgefüllt und unterschrieben bei der Geschäftsstelle des RVL
                                                                     eingegangen sein.
 RegioCards werden übertragbar ausgegeben, dürfen aber jeweils
 nur von einer Person für eine Fahrt verwendet und müssen dabei      Der Abonnementkunde hat der ausgebenden Stelle Änderungen
 vom Benutzer mitgeführt werden, sie gelten zu beliebig häufigen     seiner mit dem Antrag für das Abonnement übergebenen per-
 Fahrten innerhalb der Geltungsdauer und des -bereichs.              sönlichen Daten, der Kontoverbindung und der gewählten
                                                                     Zonen unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 10. des
                                                                     Vormonats, schriftlich mitzuteilen. Im Falle einer Änderung der
 5.3.2.3.        Jahreskarte für Erwachsene – RegioCard Jahr         Kontoverbindung ist ein neues SEPA-Basis-Lastschriftmandat
 Jahreskarten werden übertragbar ausgegeben, dürfen aber je-         schriftlich zu erteilen.
 weils nur von einer Person für eine Fahrt verwendet und müssen      Der RVL (Gläubiger-ID: DE15RVL00000410688) führt das Abon-
 dabei vom Benutzer mitgeführt werden, sie gelten zu beliebig        nementverfahren für den gesamten RVL-Bereich durch. Vertrags-
 häufigen Fahrten innerhalb der Geltungsdauer und des -bereichs.     partner des Abonnenten ist die RVL GmbH.
 Jahreskarten gelten für die Dauer von 12 Kalendermonaten. Der       Voraussetzung für die Teilnahme am Abonnement ist die Erteilung
 Fahrpreis ist im voraus zu entrichten. Es werden 12 Monatskar-      eines SEPA Basis-Lastschriftmandats von einem Bankkonto mit
 tenabschnitte mit entsprechendem Gültigkeitsaufdruck ausgege-       Sitz im SEPA-Raum. Die Abbuchung erfolgt in Euro. Daueraufträge
 ben. Bei Magnet- oder Chipkarten mit dazugehöriger Fahrschein-      oder Einzelüberweisungen sind nicht möglich. Abweichend von
 quittung wird nur eine Jahreskarte ausgegeben.                      der 14 Tage Pre-Notification, basierend auf dem SEPA Basis-Last-
 Jahreskarten sind als Fahrschein nur gültig, wenn der jeweils       schriftverfahren, wird eine Vorabankündigungspflicht von zwei
 gültige Monatskartenabschnitt bzw. die Magnet-/Chipkarte mit        Tagen für die Durchführung von Lastschriften vereinbart. Der RVL
 dazugehöriger Fahrscheinquittung benutzt wird. Jahreskarten         behält sich eine Bonitätsprüfung vor.
 gelten zu beliebig häufigen Fahrten innerhalb der Geltungsdauer     Es werden jährlich besonders als RegioCard Abo gekennzeich-
 und des -bereichs.                                                  nete Plastikkarten von der RVL-Geschäftsstelle versandt. Die
 Jahreskarten, in deren Gültigkeitszeitraum eine Tarifänderung       RegioCard Abo ist mindestens für 12 aufeinander folgende
 fällt, gelten ohne Aufzahlung weiter. Ein Vorverkauf ist nur        Kalendermonate, beginnend zum 1. eines Kalendermonats,
 möglich, wenn mindestens einer der Gültigkeitsmonate vor der        zu beziehen. Ein Aussetzen über einen oder mehrere Monate
 Tarifänderung liegt.                                                ist nicht möglich. Wird das Abonnement nicht bis zum 10. des
                                                                     letzten Gültigkeitsmonats vor Ablauf gekündigt, verlängert sich
                                                                     dieses jeweils um 12 Monate bis auf Widerruf.
 5.3.2.4.        Jahreskarte für Erwachsene – RegioCard Abo          Die RegioCard Abo wird zum Preis von ca. 10,5/12 des Monats-
 Die RegioCard Abo wird für Jedermann im Abonnement angebo-          kartenpreises für Erwachsene nach dem jeweiligen RVL-Tarif
 ten und wird auf den Inhaber ausgestellt, ist aber übertragbar.     ausgegeben. Die monatlichen Teilbeträge werden jeweils am 10.
 Sie darf aber jeweils nur von einer Person für eine Fahrt verwen-   eines Monats - bzw. dem nächsten Werktag, sollte der 10. auf
 det und muss dabei vom Benutzer mitgeführt werden, andern-          einen Samstag, Sonn- oder Feiertag fallen - vom Konto des Kun-
 falls gilt dies als Fahren ohne gültigen Fahrausweis.

18 RVL Gemeinschaftstarif 2017/2018                                                    Weitere Informationen unter rvl-online.de 19
RVL Gemeinschaftstarif

 Tarifbestimmungen
 den per Lastschriftverfahren eingezogen. Der Abonnementkunde         örtlichen Presse sowie dem Kunden im Rahmen der Pre-Notifi-
 verpflichtet sich, den monatlichen Einziehungsbetrag auf dem         cation bekannt gegeben. Eine außerordentliche Kündigung ist
 angegebenen Konto zum 10. eines Monats bereitzuhalten.               dann bis zum 10. des Monats zum jeweiligen Monatsende vor
 Ist eine fristgemäße Einziehung nicht möglich (insbesondere          der Tarifänderung möglich. Bei einer Kündigung im ersten Jahr
 wegen mangelnder Kontodeckung, nicht anerkannter SEPA Ba-            erfolgt keine Nachbelastung. Bei Fortsetzung des Abonnements
 sis-Lastschrift, widerrufenem SEPA Basis-Lastschriftmandat), so      wird der monatliche Einziehungsbetrag angepasst.
 kann das Abonnement seitens des RVL fristlos gekündigt werden.       Bei Verlust oder Zerstörung der übertragbaren RegioCard Abo
 Vom Kunden zu vertretende Gebühren wie z.B. Rücklastschriften        wird grundsätzlich kein Ersatz geleistet. Die Erstellung einer
 oder Nachsendegebühren trägt der Kunde zzgl. einer Bearbei-          Ersatzkarte erfolgt beim übertragbaren RegioCard Abo nach
 tungsgebühr gemäß Entgelttabelle (Anlage 5 der Beförderungs-         Prüfung auf Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht
 bedingungen).                                                        gegen eine Gebühr gemäß Entgelttabelle (Anlage 5 der Beförder-
                                                                      nungsbedingungen). Eine abhanden gekomme Karte, für die eine
 Die RegioCard Abo kann vom Inhaber jederzeit bis zum 10. eines       Ersatzkarte ausgestellt wurde, ist ungültig und ist bei Wiederauf-
 Kalendermonats zum jeweiligen Monatsende schriftlich gekün-          finden an die RVL-Geschäftsstelle zurückzugeben. Ein Anspruch
 digt werden. Bei einer Kündigung im ersten Jahr wird für den ab-     auf die Ausstellung einer weiteren Ersatzkarte besteht danach
 gelaufenen Zeitraum der Unterschied zwischen den ermäßigten          nicht mehr.
 Abobeträgen und den Preisen der Monatskarte für Erwachsene
 nacherhoben; maximal jedoch die Differenz zwischen den ent-          Im Übrigen gelten die Bestimmungen für Monatskarten.
 sprechenden aufsummierten monatlichen Einziehungsbeträgen
 und dem aufsummierten Tarif für die RegioCard Abo, der für den       5.3.2.5.1    Jahreskarte für Erwachsene – JobCard Abo
 Bezug für 12 Monate zu zahlen gewesen wäre.
                                                                      Die JobCard wird auf den Inhaber ausgestellt und ist nicht über-
 Die Nacherhebung erfolgt nicht, wenn                                 tragbar. Sie gilt nur zusammen mit einem gültigen Lichtbildaus-
 -   das Abonnement mindestens 12 aufeinander folgende                weis (z.B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein).
     Monate bestanden hat,                                            Die JobCard ist nur im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und nur
 -   oder die Kündigung aus Gründen erfolgt, die das                  auf Antrag erhältlich.
     Verkehrsunternehmen zu vertreten hat,                            Die JobCard wird auf Antrag für Firmenangehörige oder Mitarbei-
 -   oder der Kunde verstorben ist.                                   ter einer Firma oder Institution ausgegeben, wenn dem RVL zur
 Eine Nacherhebung unterbleibt, wenn die Kündigung mit Wech-          Abbuchung der Monatsbeträge eine Einzugsermächtigung erteilt
 sel an einen Wohnort außerhalb des Verbundraumes, Mutter-            wird. Der Antrag ist von der Firma/Institution zu bestätigen.
 schaft oder Erziehungsurlaub, oder unvorhergesehenen, vom            Der Antrag und Änderungsmitteilungen müssen bis spätestens
 Fahrgast nicht zu beeinflussenden Ereignissen begründet wird.        zum 10. des Vormonats bei der RVL-Geschäftsstelle vorliegen. Der
 Der Kündigungsgrund ist glaubhaft schriftlich darzulegen. Eine       Abonnementkunde hat der ausgebenden Stelle Änderungen seiner
 Nacherhebung unterbleibt außerdem bei Wechsel von einem              mit dem Antrag für das Abonnement übergebenen persönlichen
 RVL-Abo in ein anderes RVL- Abo.                                     Daten, der Kontoverbindung und der gewählten Zonen unverzüg-
 Bei einer Kündigung muss die Karte unverzüglich, spätestens jedoch   lich, spätestens jedoch bis zum 10. des Vormonats, schriftlich
 bis zum 5. des Folgemonats, an die ausgebende Stelle zurückgege-     mitzuteilen. Im Falle einer Änderung der Kontoverbindung ist ein
 ben werden. Solange die Karte nicht zurückgegeben wurde, hat der     neues SEPA-Basis-Lastschriftmandat schriftlich zu erteilen.
 Kunde weiterhin den vollen monatlichen Abo-Betrag zu entrichten.     Der RVL (Gläubiger-ID: DE15RVL00000410688) führt das Abon-
 Bei Änderung der RVL-Tarife werden die Monatsbeträge ab dem          nementverfahren für den gesamten RVL-Bereich durch. Vertrags-
 Änderungszeitpunkt angepasst. Tarifänderungen werden in der          partner des Abonnenten ist die RVL GmbH.

20 RVL Gemeinschaftstarif 2017/2018                                                      Weitere Informationen unter rvl-online.de 21
RVL Gemeinschaftstarif

 Tarifbestimmungen
 Voraussetzung für die Teilnahme am Abonnement ist die Erteilung    und dem aufsummierten Tarif für die JobCard, der für den Bezug
 eines SEPA Basis-Lastschriftmandats von einem Bankkonto mit        für 12 Monate zu zahlen gewesen wäre.
 Sitz im SEPA-Raum. Die Abbuchung erfolgt in Euro. Daueraufträge    Die Nacherhebung erfolgt nicht, wenn
 oder Einzelüberweisungen sind nicht möglich. Abweichend von
 der 14 Tage Pre-Notification, basierend auf dem SEPA Basis-Last-   -   das Abonnement mindestens 12 aufeinander folgende
 schriftverfahren, wird eine Vorabankündigungspflicht von zwei          Monate bestanden hat,
 Tagen für die Durchführung von Lastschriften vereinbart.           -   oder die Kündigung aus Gründen erfolgt, die das
 Es werden jährlich besonders als JobCard gekennzeichnete Plas-         Verkehrsunternehmen zu vertreten hat,
 tikkarten von der RVL-Geschäftsstelle versandt. Die JobCard ist    -   oder der Kunde verstorben ist.
 mindestens für 12 aufeinander folgende Kalendermonate, begin-      Eine Nacherhebung unterbleibt, wenn die Kündigung mit Beendi-
 nend zum 1. eines Kalendermonats, zu beziehen. Ein Aussetzen       gung des Arbeitsverhältnisses oder Wechsel des Arbeitsplatzes,
 über einen oder mehrere Monate ist nicht möglich. Wird das         Wechsel an einen Wohnort außerhalb des Verbundraumes, Mut-
 Abonnement nicht bis zum 10. des letzten Gültigkeitsmonats vor     terschaft oder Erziehungsurlaub, oder unvorhergesehenen, vom
 Ablauf gekündigt, verlängert sich dieses jeweils um 12 Monate      Fahrgast nicht zu beeinflussenden Ereignissen begründet wird.
 bis auf Widerruf.                                                  Der Kündigungsgrund ist glaubhaft schriftlich darzulegen. Eine
 Die JobCard wird zum Preis von ca. 10/12 des Monatskarten-         Nacherhebung unterbleibt außerdem bei Wechsel von einem
 preises für Erwachsene nach dem jeweiligen RVL-Tarif ausgege-      RVL-Abo in ein anderes RVL-Abo.
 ben. Die monatlichen Teilbeträge werden jeweils am 10. eines       Bei einer Kündigung muss die Karte unverzüglich, spätestens
 Monats - bzw. dem nächsten Werktag, sollte der 10. auf einen       jedoch bis zum 5. des Folgemonats, an die ausgebende Stelle
 Samstag, Sonn- oder Feiertag fallen - vom Konto des Kunden per     zurückgegeben werden. Solange die Karte nicht zurückgegeben
 Lastschriftverfahren eingezogen. Dritte können die monatlichen     wurde, hat der Kunde weiterhin den vollen monatlichen Abo-Be-
 Teilbeträge ganz übernehmen. Der Abonnementkunde verpflich-        trag zu entrichten.
 tet sich, den monatlichen Einziehungsbetrag auf dem angegebe-      Bei Änderung der RVL-Tarife werden die Monatsbeträge ab dem
 nen Konto zum 10. eines Monats bereitzuhalten.                     Änderungszeitpunkt angepasst. Tarifänderungen werden in der
 Ist eine fristgemäße Einziehung nicht möglich (insbesondere        örtlichen Presse sowie dem Kunden im Rahmen der Pre-Notifi-
 wegen mangelnder Kontodeckung, nicht anerkannter SEPA              cation bekannt gegeben. Eine außerordentliche Kündigung ist
 Basis-Lastschrift, widerrufenem SEPA Basis-Lastschriftmandat),     dann bis zum 10. des Monats zum jeweiligen Monatsende vor
 so kann das Abonnement seitens des RVL fristlos gekündigt wer-     der Tarifänderung möglich. Bei einer Kündigung im ersten Jahr
 den, ebenso bei Missbrauch (Nutzung durch Nichtberechtigte).       erfolgt keine Nachbelastung. Bei Fortsetzung des Abonnements
 Vom Kunden zu vertretende Gebühren wie z.B. Rücklastschriften      wird der monatliche Einziehungsbetrag angepasst.
 oder Nachsendegebühren trägt der Kunde zzgl. einer Bearbei-        Für eine abhanden gekommene JobCard wird gegen ein Entgelt
 tungsgebühr gemäß Entgelttabelle (Anlage 5 der Beförderungs-       nach den Beförderungsbedingungen Anlage 5 eine Ersatz-Job-
 bedingungen).                                                      Card für die restliche Geltungsdauer ausgestellt. Eine abhanden
 Die JobCard kann vom Inhaber jederzeit bis zum 10. eines Ka-       gekommene JobCard, für die eine Ersatzkarte ausgestellt wurde,
 lendermonats zum jeweiligen Monatsende schriftlich gekündigt       ist ungültig und ist bei Wiederauffinden an die RVL-Geschäfts-
 werden. Bei einer Kündigung im ersten Jahr wird für den abge-      stelle zurückzugeben. Im Wiederholungsfall kann eine zweite
 laufenen Zeitraum der Unterschied zwischen den ermäßigten          Ersatzkarte ausgestellt werden; eine Gebühr hierfür verdoppelt
 Abobeträgen und den Preisen der Monatskarte für Erwachsene         sich gemäß Entgelttabelle. Ein Anspruch auf die Ausstellung
 nacherhoben; maximal jedoch die Differenz zwischen den ent-        einer weiteren Ersatzkarte besteht nicht mehr.
 sprechenden aufsummierten monatlichen Einziehungsbeträgen          Im Übrigen gelten die Bestimmungen für Monatskarten.

22 RVL Gemeinschaftstarif 2017/2018                                                   Weitere Informationen unter rvl-online.de 23
RVL Gemeinschaftstarif

 Tarifbestimmungen
 5.3.2.5.2       RVL-Jahresabo für Landesbedienstete –                nen unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 10. des Vormonats,
 		              JobTicket BW                                         schriftlich mitzuteilen. Im Falle einer Änderung der Kontoverbin-
 Das JobTicket BW wird im Rahmen einer Kooperationsverein-            dung ist ein neues SEPA-Basis-Lastschriftmandat schriftlich zu
 barung zwischen dem RVL und dem Land Baden-Württemberg               erteilen.
 angeboten und nur an berechtigte Personen gem. der Anordnung         Der RVL (Gläubiger-ID: DE15RVL00000410688) führt das Abon-
 zum JobTicket BW des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur      nementverfahren für den gesamten RVL-Bereich durch. Vertrags-
 sowie des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft ausgegeben.       partner des Abonnenten ist die RVL GmbH. Der RVL behält sich
 Voraussetzung für dieses Angebot ist eine Bezuschussung des          eine Bonitätsprüfung vor und kann bei negativem Ergebnis die
 JobTicket BW-Nutzers (im folgenden „Abonnenten“) durch das           Ausgabe eines JobTicket BW ablehnen.
 Land Baden-Württemberg.                                              Das JobTicket BW wird zu einem um rund 10 % ermäßigten Preis
 Das JobTicket BW wird auf Antrag für Landesbedienstete ausge-        zum RVL-RegioCard-Abo für Erwachsene nach dem jeweiligen
 geben, wenn dem RVL zur Abbuchung der Monatsbeträge eine             RVL-Tarif ausgegeben. Die monatlichen Teilbeträge werden jeweils
 Einzugsermächtigung erteilt wird. Der Antrag ist vom LBV (Lan-       am 10. eines Monats - bzw. dem nächsten Werktag, sollte der 10.
 desamt für Besoldung und Versorgung) zu bestätigen.                  auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag fallen - vom Konto des
 Das JobTicket BW wird auf den Inhaber ausgestellt und ist nicht      Kunden per Lastschriftverfahren eingezogen. Der Abonnement-
 übertragbar. Es gilt nur zusammen mit einem gültigen Lichtbild-      kunde verpflichtet sich, den monatlichen Einziehungsbetrag auf
 ausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein).             dem angegebenen Konto zum 10. eines Monats bereitzuhalten.
                                                                      Die Fahrtberechtigung wird durch die monatliche Zahlung jeweils
 Das JobTicket BW ist eine persönliche Jahreskarte im Abonne-         für den Zahlungsmonat erworben.
 ment. Es werden jährlich besonders als Jobticket BW gekenn-
 zeichnete Plastikkarten von der RVL-Geschäftsstelle versandt.        Ist eine fristgemäße Einziehung nicht möglich (insbesondere
 Das JobTicket BW ist mindestens für 12 aufeinander folgende          wegen mangelnder Kontodeckung, nicht anerkannter SEPA Ba-
 Kalendermonate, beginnend zum 1. eines Kalendermonats, zu            sis-Lastschrift, widerrufenem SEPA Basis-Lastschriftmandat), so
 beziehen. Ein Aussetzen über einen oder mehrere Monate ist           kann das Abonnement seitens des RVL fristlos gekündigt werden,
 nicht möglich. Wird das Abonnement nicht bis zum 10. des letz-       ebenso bei Missbrauch (Nutzung durch Nichtberechtigte).
 ten Gültigkeitsmonats vor Ablauf gekündigt, verlängert sich dieses   Der Abonnent oder dessen gesetzlicher Vertreter haftet für alle
 jeweils um 12 Monate bis auf Widerruf.                               aus dem Abonnement resultierenden Zahlungsverpflichtungen.
 Das JobTicket BW ist nur im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und      Vertragspartner (Besteller), Nutzer (Inhaber) und Kontoinhaber
 nur auf Bestellung erhältlich. Voraussetzung für die Teilnahme am    haften gesamtschuldnerisch.
 Abonnement ist die Erteilung eines SEPA Basis-Lastschriftman-        Vom Abonnenten zu vertretende Gebühren wie z.B. Rücklast-
 dats von einem Bankkonto mit Sitz im SEPA-Raum. Die Abbuchung        schriften oder Nachsendegebühren trägt der Abonnent zzgl. einer
 erfolgt in Euro. Daueraufträge oder Einzelüberweisungen sind         Bearbeitungsgebühr gemäß Entgelttabelle (Anlage 5 der Beförde-
 nicht möglich. Abweichend von der 14 Tage Pre-Notification,          rungsbedingungen).
 basierend auf dem SEPA Basis-Lastschriftverfahren, wird eine         Das JobTicket BW kann vom Inhaber jederzeit bis zum 10. eines
 Vorabankündigungspflicht von zwei Tagen für die Durchführung         Kalendermonats zum jeweiligen Monatsende schriftlich gekündigt
 von Lastschriften vereinbart.                                        werden. Bei einer Kündigung im ersten Jahr wird für den abge-
 Der Antrag und Änderungsmitteilungen müssen bis spätestens           laufenen Zeitraum der Unterschied zwischen den ermäßigten
 zum 10. des Vormonats bei der RVL-Geschäftsstelle vorliegen.         Abobeträgen und den Preisen der Monatskarte für Erwachsene
 Der Abonnementkunde hat der ausgebenden Stelle Änderungen            nacherhoben; maximal jedoch die Differenz zwischen den ent-
 seiner mit dem Bestellschein für das Abonnement übergebenen          sprechenden aufsummierten monatlichen Einziehungsbeträgen
 persönlichen Daten, der Kontoverbindung und der gewählten Zo-

24 RVL Gemeinschaftstarif 2017/2018                                                      Weitere Informationen unter rvl-online.de 25
RVL Gemeinschaftstarif

 Tarifbestimmungen
 und dem aufsummierten Tarif für das Jobticket BW, der für den        Freizeitregelung: Die Erwachsenenzeitkarten berechtigen im
 Bezug für 12 Monate zu zahlen gewesen wäre.                          RVL-Verbundraum zur Nutzung des gesamten RVLLiniennetzes
 Die Nacherhebung erfolgt nicht, wenn                                 ganztägig an Samstagen und Sonn- und Feiertagen unabhängig
 - das Abonnement mindestens 12 aufeinander folgende Monate           von den auf der Karte eingetragenen Zonen.
 bestanden hat,                                                       Mitnahmeregelung: Die Erwachsenenzeitkarten berechtigen im
 -    oder die Kündigung aus Gründen erfolgt, die das Verkehrs-       RVL-Verbundraum an Samstagen und Sonn- und Feiertagen zur
      unternehmen zu vertreten hat,                                   unentgeltlichen Mitnahme von bis zu vier Kindern im Alter von 6
 -    oder der Abonnent verstorben ist.                               bis 14 Jahren oder aller Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren, die
                                                                      durch Vorlage eines Familienpasses als die eigenen ausgewiesen
 Eine Nacherhebung unterbleibt, wenn die Kündigung mit Been-          werden. Ab dem Tag des 15. Geburtstages ist die kostenlose
 digung des Arbeitsverhältnisses oder Wechsel des Arbeitsplat-        Mitnahme nicht mehr möglich. Anstelle eines Kindes kann auch
 zes, Wechsel an einen Wohnort außerhalb des Verbundraumes,           ein Hund mitgenommen werden. Die Anzahl der unentgeltlich zu
 Mutterschaft oder Erziehungsurlaub, oder unvorhergesehenen,          befördernden Hunde ist auf vier beschränkt.
 vom Abonnenten nicht zu beeinflussenden Ereignissen begründet
 wird. Der Kündigungsgrund ist glaubhaft schriftlich darzulegen.
 Eine Nacherhebung unterbleibt außerdem bei Wechsel von einem         5.3.2.6.     AboPlus Baden-Württemberg
 RVL-Abo in ein anderes RVL-Abo.                                      Das Verbund überschreitende Jahreskartenangebot AboPlus Ba-
 Bei einer Kündigung muss die Karte unverzüglich, spätestens          den-Württemberg gilt zur Nutzung im RVL wie eine RVL-RegioCard
 jedoch bis zum 5. des Folgemonats, an die ausgebende Stelle          gleicher Gültigkeit. Es gelten die Regelungen des RVL-Gemein-
 zurückgegeben werden. Solange die Karte nicht zurückgege-            schaftstarifs zu diesem Angebot entsprechend, soweit sich nicht
 ben wurde, hat der Abonnent weiterhin den vollen monatlichen         aus den AGB der DB AG zum AboPlus Baden-Württemberg in der
 Abo-Betrag zu entrichten.                                            jeweils gültigen Fassung insbesondere zu Erwerb, Erstattung, Um-
 Bei Änderung der RVL-Tarife werden die Monatsbeträge ab dem          tausch, Kündigung und Verlust abweichende Regelungen ergeben.
 Änderungszeitpunkt angepasst. Tarifänderungen werden in der
 örtlichen Presse sowie dem Kunden im Rahmen der Pre-Notifi-          5.3.2.7.     Monatskarte im Ausbildungsverkehr –
 cation bekannt gegeben. Eine außerordentliche Kündigung ist          		           SchülerRegioCard
 dann bis zum 10. des Monats zum jeweiligen Monatsende vor der
 Tarifänderung möglich. Bei einer Kündigung im ersten Jahr erfolgt    Die Monatskarte im Ausbildungsverkehr wird als persönliche,
 keine Nachbelastung. Bei Fortsetzung des Abonnements wird der        nicht übertragbare Karte ausgegeben.
 monatliche Einziehungsbetrag angepasst.                              Sie gilt nur zusammen mit einer gültigen StammCard, auf der
 Für ein abhanden gekommenes JobTicket BW wird gegen ein              Vor- und Zuname, Geburtsdatum und vollständige Adresse der
 Entgelt nach den Beförderungsbedingungen Anlage 5 ein Er-            Inhaberin/des Inhabers leserlich eingetragen sind. Die Eintra-
 satz-JobTicket BW für die restliche Geltungsdauer ausgestellt. Ein   gung sowie die eigenhändige Unterschrift müssen mit Tinte oder
 abhanden gekommenes JobTicket BW, für das eine Ersatzkarte           Kugelschreiber erfolgen.
 ausgestellt wurde, ist ungültig und ist bei Wiederauffinden an die   Die StammCard ist unentgeltlich bei den Verkehrsunternehmen
 RVL-Geschäftsstelle zurückzugeben. Im Wiederholungsfall kann         erhältlich. Sie wird auch bei Schulen / Ausbildungsstätten vorge-
 eine zweite Ersatzkarte ausgestellt werden; eine Gebühr hierfür      halten.
 verdoppelt sich gemäß Entgelttabelle. Ein Anspruch auf die Aus-      Im Übergangsbereich des RVF im RVL wird auch die Stammkarte
 stellung einer weiteren Ersatzkarte besteht nicht mehr.              des RVF anerkannt.
 Im Übrigen gelten die Bestimmungen für Monatskarten inkl. der        Die Berechtigung zur Nutzung von Monats- oder Jahreskarten im
 Freizeit- und Mitnahmeregelung im RVL.

26 RVL Gemeinschaftstarif 2017/2018                                                      Weitere Informationen unter rvl-online.de 27
RVL Gemeinschaftstarif

 Tarifbestimmungen
 Ausbildungsverkehr muss der Auszubildende dem Verkehrsun-                - Hochschulen, Akademien, mit Ausnahme der Verwaltungs-
 ternehmen bei einer Fahrscheinkontrolle nachweisen.                       akademien, Volkshochschulen und Landvolkhochschulen,
 Die Berechtigung wird in der StammCard von der Ausbildungs-         b)   Personen, die private Schulen oder sonstige Bildungsein-
 stätte eingetragen. Für auswärtige Schüler und Studenten kön-            richtungen besuchen, die nicht unter Buchstabe a) fallen,
 nen die Angaben auf der StammCard auch durch Stempel und                 sofern sie aufgrund des Besuches dieser Schulen oder
 Unterschrift eines Verkehrsunternehmens bestätigt werden.                Bildungseinrichtungen von der Berufsschulpflicht befreit
 Studierende können stattdessen auch die per EDV erstellte                sind oder sofern der Besuch dieser Schulen und sonstigen
 Bescheinigung der Universität auf der StammCard befestigen.              privaten Bildungseinrichtungen nach dem Bundesausbild-
                                                                          ungsförderungsgesetz förderungsfähig ist;
 Die StammCard wird für ein Schuljahr gültig gestempelt und hat
 darüber hinaus in den angrenzenden Sommerferien sowie bis           c)   Personen, die an einer Volkshochschule oder einer anderen
 zum 30.09. des Folgeschuljahres Gültigkeit.                              Einrichtung der Weiterbildung Kurse zum nachträglichen
                                                                          Erwerb des Haupt- oder Realschulabschlusses besuchen;
 Die Nummer der StammCard ist deutlich auf die Monats- oder
 Jahreskarte zu übertragen. Der Inhaber einer Monats- oder           d)   Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis im Sinne
 Jahreskarte im Ausbildungsverkehr muss nach Vollendung des               des Berufsbildungsgesetzes oder in einem anderen Vertrags-
 15. Lebensjahres mit einem gültigen Lichtbildausweis (z.B.               verhältnis im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes
 Personalausweis, Reisepass, Schülerausweis, Studentenausweis,            stehen, sowie Personen, die in einer Einrichtung außerhalb
 Führerschein) belegen können, dass er der berechtigte Inhaber            der betrieblichen Berufsausbildung im Sinne des § 43 Abs. 2
 ist. Für Inhaber vor Vollendung des 16. Lebensjahres genügt die          des Berufsbildungsgesetzes, § 36 Abs. 2 der Handwerks-
 Berechtigungskarte/StammCard.                                            ordnung, ausgebildet werden;
 Im RVL-Bestellverfahren erfolgt die Ausgabe der SchülerRegio-       e)   Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorber-
 Card über die RVL-Geschäftsstelle oder ein Verkehrsunterneh-             eitungslehrgang besuchen;
 men direkt an die Schulen.                                          f)   Praktikanten, Volontäre und Ärzte im Praktikum, sofern die
 SchülerRegioCard aus dem Bestellverfahren – gekennzeich-                 Ableistung eines Praktikums oder Volontariats vor, während
 net durch ein „B“ auf dem Fahrschein – sind ohne zusätzliche             oder im Anschluss an eine staatlich geregelte Ausbildung
 StammCard gültig.                                                        oder ein Studium an einer Hochschule nach den für Aus-
                                                                          bildung und Studium geltenden Bestimmungen vorgesehen
 Die Benutzung der 1. Wagenklasse der Züge des regionalen                 ist, während der Zeit der Ableistung dieses Praktikums oder
 Schienenverkehrs mit einer SchülerRegioCard ist ausgeschlos-             Volontariats;
 sen, auch der Übergang in die 1. Klasse des regionalen Schie-
 nenverkehrs ist nicht zulässig.                                     g)   Amtsanwärter/innen des einfachen und mittleren Dienstes
                                                                          sowie Praktikanten und Personen, die durch Besuch eines
 Auszubildende im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes sind:            Verwaltungslehrganges die Qualifikation für die Zulassung
 I.    Schulpflichtige Personen bis zur Vollendung des 15. Lebens-        als Beamtenanwärter des einfachen oder mittleren Dienstes
       jahres.                                                            erst erwerben müssen, sofern sie keinen Fahrkostenersatz
 II.   Nach Vollendung des 15. Lebensjahres                               von der Verwaltung erhalten;
 a)    Schüler und Studenten öffentlicher, staatlich genehmigter     h)   Teilnehmer/innen an einem freiwilligen ökologischen bzw.
       oder staatlich anerkannter privater                                sozialen Jahr, am Bundesfreiwilligendienst oder vergleichba
       - allgemeinbildender Schulen,                                      ren sozialen Diensten.
       - berufsbildender Schulen,                                    Angehörige der Bundeswehr und Zivildienstleistende erhalten
       - Einrichtungen des zweiten Bildungsweges,                    keine Monatskarte im Ausbildungsverkehr.

28 RVL Gemeinschaftstarif 2017/2018                                                     Weitere Informationen unter rvl-online.de 29
RVL Gemeinschaftstarif

 Tarifbestimmungen
 5.3.2.8.        Jahreskarte im Ausbildungsverkehr -                eines Monats - bzw. dem nächsten Werktag, sollte der 10. auf
 		              SchülerRegioCard Abo                               einen Samstag, Sonn- oder Feiertag fallen - vom angegebenen
 Die Jahreskarte im Ausbildungsverkehr (SchülerRegioCard Abo)       Konto des Kunden per Lastschriftverfahren eingezogen. Der
 wird auf den Fahrkarteninhaber ausgestellt, ist nicht übertrag-    Abonnementkunde bzw. Erziehungsberechtigte verpflichtet sich,
 bar und ist nur im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und nur auf     den monatlichen Einziehungsbetrag auf dem angegebenen Konto
 Antrag erhältlich. Die Jahreskarte kann vom Auszubildenden         zum 10. eines Monats bereitzuhalten.
 oder bei Minderjährigen vom gesetzlichen Vertreter/Erziehungs-     Ist eine fristgemäße Einziehung nicht möglich (insbesondere
 berechtigten beantragt werden.                                     wegen mangelnder Kontodeckung, nicht anerkannter SEPA Ba-
 Der Antrag und Änderungsmitteilungen müssen bis spätestens         sis-Lastschrift, widerrufenem SEPA Basis-Lastschriftmandat), so
 zum 10. des Vormonats bei der RVL-Geschäftsstelle vorliegen.       kann das Abonnement seitens des RVL fristlos gekündigt werden,
 Der Abonnementkunde bzw. Erziehungsberechtigte hat der             ebenso bei Missbrauch (z.B. Nutzung durch Nichtberechtigte).
 ausgebenden Stelle Änderungen seiner mit dem Antrag für das        Vom Kunden zu vertretende Gebühren wie z.B. Rücklastschriften
 Abonnement übergebenen persönlichen Daten, der Kontoverbin-        oder Nachsendegebühren trägt der Kunde zzgl. einer Bearbei-
 dung und der gewählten Zonen unverzüglich, spätestens jedoch       tungsgebühr gemäß Entgelttabelle (Anlage 5 der Beförderungs-
 bis zum 10. des Vormonats, schriftlich mitzuteilen.                bedingungen).
 Im Falle einer Änderung der Kontoverbindung ist ein neues          Die SchülerRegioCard Abo kann vom Inhaber bzw. Erziehungs-
 SEPA-Basis-Lastschriftmandat schriftlich zu erteilen.              berechtigten jederzeit bis zum 10. eines Kalendermonats zum
 Der RVL (Gläubiger-ID: DE15RVL00000410688) führt das Abon-         jeweiligen Monatsende schriftlich gekündigt werden. Bei einer
 nementverfahren für den gesamten RVL-Bereich durch. Vertrags-      Kündigung im ersten Jahr wird für den abgelaufenen Zeitraum
 partner des Abonnenten ist die RVL GmbH.                           der Unterschied zwischen den ermäßigten Abobeträgen und
 Voraussetzung für die Teilnahme am Abonnement ist die Erteilung    den Preisen der Monatskarte für Schüler nacherhoben; maximal
 eines SEPA Basis-Lastschriftmandats von einem Bankkonto mit        jedoch die Differenz zwischen den entsprechenden aufsummier-
 Sitz im SEPA-Raum. Die Abbuchung erfolgt in Euro. Daueraufträge    ten monatlichen Einziehungsbeträgen und dem aufsummierten
 oder Einzelüberweisungen sind nicht möglich. Abweichend von        Tarif für die Schülerjahreskarte, der für den Bezug für 12 Monate
 der 14 Tage Pre-Notification, basierend auf dem SEPA Ba-           zu zahlen gewesen wäre.
 sis-Lastschriftverfahren, wird eine Vorabankündigungspflicht von   Die Nacherhebung erfolgt nicht, wenn
 zwei Tagen für die Durchführung von Lastschriften vereinbart.      -   das Abonnement mindestens 12 aufeinander folgende
 Der RVL behält sich eine Bonitätsprüfung vor.                          Monate bestanden hat,
 Es werden jährlich besonders als RegioCard Abo für Schüler,        -   oder die Kündigung aus Gründen erfolgt, die das
 Studenten und Auszubildende gekennzeichnete Plastikkarten              Verkehrsunternehmen zu vertreten hat,
 von der RVL-Geschäftsstelle versandt. Die SchülerRegioCard         -   oder der Kunde verstorben ist.
 Abo ist mindestens für 12 aufeinander folgende Kalendermona-       Eine Nacherhebung unterbleibt, wenn die Kündigung mit
 te, beginnend zum 1. eines Kalendermonats, zu beziehen. Ein        Wechsel an einen Wohnort außerhalb des Verbundraumes oder
 Aussetzen über einen oder mehrere Monate ist nicht möglich.        unvorhergesehenen, vom Fahrgast nicht zu beeinflussenden
 Wird das Verfahren nicht bis zum 10. des letzten Gültigkeitsmo-    Ereignissen begründet wird. Der Kündigungsgrund ist glaubhaft
 nats vor Ablauf gekündigt, verlängert sich dieses jeweils um 12    schriftlich darzulegen. Eine Nacherhebung unterbleibt außerdem
 Monate bis auf Widerruf.                                           bei Wechsel von einem RVL-Abo in ein anderes RVL-Abo.
 Die SchülerRegioCard Abo wird zum Preis von ca. 10/12 des          Bei einer Kündigung muss die Karte unverzüglich, spätestens
 Monatskartenpreises für Schüler nach dem jeweiligen RVL-Tarif      jedoch bis zum 5. des Folgemonats, an die ausgebende Stelle
 ausgegeben. Die monatlichen Teilbeträge werden jeweils am 10.

30 RVL Gemeinschaftstarif 2017/2018                                                   Weitere Informationen unter rvl-online.de 31
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