Gemeinschaftstarif 2017/2018 - Gültig ab 08.2017 Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen - RVL
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Gültig ab 08.2017 Gemeinschafts- tarif 2017/2018 Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen Weitere Informationen unter rvl-online.de 3
RVL Gemeinschaftstarif Inhaltsverzeichnis Tarifbestimmungen S. 9 1. Geltungsbereich S. 37 8. Benutzung der 1. Klasse im Regionalen Schienenverkehr S. 10 2. Tarifsystem 8.1. Allgemein 8.2. Einzelfahrschein/PunkteCard/ViererCard S. 11 3. Fahrpreise 8.3. Card24 8.4. Zeitkarten S. 11 4. Kinder S. 38 9. Beförderung von Gruppen S. 12 5. Fahrscheine 9.1. Anmeldung 5.1. Fahrscheinarten 9.2. Fahrschein 5.2. Fahrscheine mit beschränkter Fahrtenzahl 5.2.1. Einzelfahrscheine S. 39 10. Beförderung von Polizei- und Zollbeamten 5.2.2. Mehrfahrtenkarte (PunkteCard) sowie Mitarbeitern der Bahnhofsmission 5.2.3. Vierfahrtenkarte (ViererCard) 5.2.4. Gruppenfahrschein S. 39 11. Beförderungsentgelte für Tiere und Sachen 5.3. Fahrscheine mit unbeschränkter Fahrtenzahl 11.1. Hunde 5.3.1. 24-Stunden-Karte (Card24) 11.2. Fahrräder 5.3.1.1. SoloCard24 11.3. Sachen und kleine Tiere 5.3.1.2. TeamCard24 5.3.2. Zeitkarten S. 41 12. Verbundübergreifende Tarifregelungen/ 5.3.2.1. Allgemeines Übergangstarife in Nachbarverbünde 5.3.2.2. Monatskarte Erwachsene (RegioCard) 12.1. Übergangstarif wtv 5.3.2.3. Jahreskarte Erwachsene (RegioCard Jahr) 12.1.1. KombiCard RVL/wtv 5.3.2.4. Jahreskarte Erwachsene (RegioCard Abo) 12.1.2. PunkteCard RVL 5.3.2.5.1 Jahreskarte Erwachsene (JobCard Abo) 12.1.3. KombiTicket wtv/RVL 5.3.2.5.2 Jahreskarte Landesbedienstete 12.1.4. Nachbarkarte RVL-wtv (JobTicket BW) 12.2. Übergangstarif RVF 5.3.2.6. AboPlus Baden-Württemberg 12.2.1. KombiCard RVL/RVF 5.3.2.7. Monatskarte im Ausbildungsverkehr 12.2.2. PunkteCard RVL (SchülerRegioCard) 12.2.3. Ergänzungskarte RVF/RVL 5.3.2.8. Jahreskarte im Ausbildungsverkehr 12.3. Übergangstarife in die Schweiz (TNW) und (SchülerRegioCard Abo) nach Frankreich 5.3.2.9. Jahreskarte Senioren (RegioCard Abo 66) 12.3.1. Übergangsbereiche 12.3.2. Fahrscheine mit beschränkter Fahrtenzahl S. 35 6. Verlust oder Zerstörung 12.3.2.1. Einzelfahrscheine und Mehrfahrtenkarten 12.3.2.2. Anschlussfahrschein TNW-Zone 10/40 S. 36 7. Beförderung von Schwerbehinderten 12.3.2.3. PunkteCard 12.3.2.4. Gruppenfahrschein 12.3.3. Fahrscheine mit unbeschränkter Fahrtenzahl 12.3.3.1. Ticket triregio 4 RVL Gemeinschaftstarif 2017/2018 Weitere Informationen unter rvl-online.de 5
RVL Gemeinschaftstarif Inhaltsverzeichnis Tarifbestimmungen Beförderungsbedingungen 12.3.3.1.1. Allgemeines S. 71 §1 Geltungsbereich 12.3.3.1.2. Ticket triregio und Ticket triregio S. 72 §2 Anspruch auf Beförderung Anschluss S. 72 §3 Von der Beförderung ausgeschlossene 12.3.3.1.3. Ticket triregio mini und Ticket triregio mini Personen Anschluss S. 73 §4 Verhalten der Fahrgäste 12.3.3.2. Zeitkarten S. 76 §5 Zuweisung von Wagen und Plätzen, 12.3.3.2.1. Monatskarte RVL/TNW - RegioCard Plus Benutzung der 1. Klasse 12.3.3.2.2. Monatskarte RVL/TNW - RegioCard Plus light S. 76 §6 Beförderungsentgelt, Fahrscheine, 12.3.3.2.3. General-Abo und TNW-U-Abo deren Verkauf und Entwertung 12.3.3.2.4. RVL-RegioCard S. 78 §7 Zusätzliche Regelungen für die Ausgabe 12.3.4 Beförderung von Schwerbehinderten auf von Fahrscheinen im regionalen grenzüberschreitenden Linien Schienenverkehr 12.4. Fahrten zwischen allen Orten der S. 80 §8 Ungültige Fahrscheine Verkehrsverbünde S. 81 §9 Erhöhtes Beförderungsentgelt 12.4.1. Anstoßende Anerkennung Zeitkarten S. 83 § 10 Erstattung von Beförderungsentgelt 12.4.2. Anstoßende Anerkennung Zeitkarte/ S. 84 § 11 Beförderung von Sachen Punktekarte S. 86 § 12 Beförderung von Tieren 12.4.3. Anstoßende Anerkennung Punktekarten S. 87 § 13 Fundsachen 12.4.4. Handyticket fanta5 S. 87 § 14 Haftung 12.4.5. badisch24 S. 88 § 15 Verjährung S. 88 § 16 Ausschluss von Ersatzansprüchen S. 55 13. Genehmigung S. 89 § 17 Mobilitätsgarantie S. 90 § 18 Fahrgastrechte - besondere Regelungen im Eisenbahnverkehr S. 91 § 19 Veröffentlichung und Genehmigung S. 56 Anlage 1 Übersichtsplan S. 58 Anlage 2 Ortsverzeichnis S. 60 Anlage 3 Preistafel S. 62 Anlage 4 Sonderangebote Anerkennung von verbundübergreifenden S. 92 Anlagen: Angeboten 1. Verzeichnis der Strecken und Linien Baden-Württemberg-Ticket 2. Verzeichnis der Strecken und Linien in den SchülerFerienTicket Übergangsbereichen KONUS 3. Bleibt frei fanta5 4. Anerkennung von besonderen Schienen- City-Ticket, City mobil fahrscheinen ticket2go 5. Entgelttabelle Andere Sonderangebote und Kombitickets Ermäßigung für Aktionstage und Events 6 RVL Gemeinschaftstarif 2017/2018 Weitere Informationen unter rvl-online.de 7
RVL Gemeinschaftstarif Tarifbestimmungen 1. Geltungsbereich Die Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen, Sachen und Tieren auf den Linien und Strecken der in den Regio Verkehrsverbund Lörrach (RVL) einbezogenen Verkehrsunterneh- men in den politischen Grenzen des Landkreises Lörrach, darü- ber hinaus bis Basel SBB. Innerhalb dieser Grenzen gelten sie bis zur ersten bzw. letzten Haltestelle. Die Tarifbestimmungen dieser einbezogenen Verkehrsunternehmen und anderer finden keine Anwendung. Die Tarifbestimmungen des RVL gelten auf den Strecken der Deutschen Bahn AG (DB) und SBB GmbH grundsätzlich in allen Nahverkehrszügen, das sind S-Bahn, RegionalBahn, RegionalEx- press und InterRegio Express (Züge des regionalen Schienenver- kehrs); Abweichungen hiervon können im Fahrplan oder durch Aushang bekanntgegeben werden und sind dann Bestandteil der Tarifbestimmungen. Für Fahrten von und nach außerhalb des Verbundraumes des RVL gelten die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingun- gen des jeweils benutzten Verkehrsunternehmens, sofern nicht besondere Regelungen im Verbundgrenzen überschreitenden Verkehr existieren. S. 9 1. Geltungsbereich Die Tarifbestimmungen gelten nicht für: S. 10 2. Tarifsystem S. 11 3. Fahrpreise - Züge des Fernverkehrs der DB (Produktklasse A und B). S. 11 4. Kinder Diese Züge können nur mit Fahrscheinen der DB benutzt S. 12 5. Fahrscheine werden. Fahrscheine des Verbundtarifs werden dort - auch S. 35 6. Verlust oder Zerstörung gegen Zahlung eines Zuschlages - nicht anerkannt. S. 36 7. Beförderung von Schwerbehinderten Ausnahme: auf der Verbindungsbahn Basel Bad Bf – Basel S. 37 8. Benutzung der 1. Klasse im Regionalen SBB ist die Benutzung aller Personenzüge mit allen für Zone Schienenverkehr 8 gültigen RVL-Verbundfahrscheinen zugelassen. S. 38 9. Beförderung von Gruppen - Sonderverkehre nach örtlicher Bekanntmachung. S. 39 10. Beförderung von Polizei- und Zollbeamten sowie Mitarbeitern der Bahnhofsmission - den Binnenverkehr auf der Schiene zwischen den Bahn- S. 39 11. Beförderungsentgelte für Tiere und Sachen höfen/Haltepunkten Riehen – Basel Bad. Bf. – Basel SBB. S. 41 12. Verbundübergreifende Tarifregelungen/ Übergangstarife in Nachbarverbünde S. 55 13. Genehmigung S. 56 Anlage 1 Übersichtsplan S. 58 Anlage 2 Ortsverzeichnis S. 60 Anlage 3 Preistafel S. 62 Anlage 4 Sonderangebote 8 RVL Gemeinschaftstarif 2017/2018 Weitere Informationen unter rvl-online.de 9
RVL Gemeinschaftstarif Tarifbestimmungen 2. Tarifsystem Im Zeitkartenbereich sind die ersten beiden Zonen zu einer Preisstufe zusammengefasst. Für die Preisbildung ist der Tarifraum in Tarifzonen (Flächenzonen) eingeteilt. Die Kennzeichnung erfolgt durch Tarifzonenziffern. Zeitkarten für 3 Zonen und mehr und Einzelfahrscheine für 4 Zonen und mehr gelten im gesamten RVL-Gebiet. Der Fahrpreis richtet sich nach der Anzahl der bei der Fahrt tatsächlich berührten Tarifzonen. Dies gilt grundsätzlich auch bei Fahrten zu Zielen innerhalb einer Tarifzone, die jedoch nur über eine andere Tarifzone erreichbar sind. 3. Fahrpreise Ausnahme hierzu ist die Tarifzone 8 (Basel Bad Bf., Verbindungs- bahn bis Basel SBB). Bei Start oder Ziel in der Tarifzone 8 oder Die Fahrpreise für das Fahrscheinsortiment des RVL sind in der bei Rückfahrt in eine Zone, die bei der Fahrt schon berührt jeweils gültigen Fahrpreistafel (Anlage 3) enthalten. wurde, ist die Zone 8 mitzuzählen. Lediglich beim Durchfahren Für den Fahrscheinerwerb in den Fahrzeugen des regionalen ist die Zone 8 nicht zu zählen. Eine Durchfahrt ist dann gege- Schienenverkehrs gelten erhöhte Fahrpreise gemäß § 7 Abs. 2. ben, wenn ausgehend von einer angrenzenden Zone (1, 2 oder der RVL-Beförderungsbedingungen. 3) nach dem Durchfahren der Zone 8 eine andere angrenzende Tarifzone erreicht wird: - von Zone 2 über 8 nach 1 oder umgekehrt, - von Zone 2 über 8 nach 3 oder umgekehrt, 4. Kinder - von Zone 1 über 8 nach 3 oder umgekehrt. Die in der Fahrpreistafel angegebenen Fahrpreise für Kinder gel- Beginnt oder endet eine Fahrt an einer Haltestelle, die auf einer ten vom Beginn der gesetzlichen Schulpflicht an, spätestens aber Tarifzonengrenze liegt, so zählt diese Haltestelle zu der Tarifzone, ab Vollendung des 6. Lebensjahres bis vor der Vollendung des in der die Fahrt durchgeführt wird. 15. Lebensjahres. Ab dem Tag, an dem das Kind das 15. Lebens- jahr vollendet, gilt der Erwachsenentarif. Nicht schulpflichtige Bei Fahrwegmöglichkeiten zum Fahrtziel über verschiedene Tarif- Kinder unter 6 Jahren werden nur in Begleitung einer Aufsichts- zonen ist der tatsächlich benutzte Weg zu bezahlen. person mit gültigem Fahrschein unentgeltlich befördert. Eine Tarifzonen, die bei einer Fahrt mehrmals berührt werden, werden Aufsichtsperson mit gültigem Fahrschein kann bis zu 4 oder alle bei der Preisbildung nur einmal berechnet. eigenen nicht schulpflichtigen Kinder unter 6 Jahren unentgeltlich Start, Ziel und Via-Zone (bei Umwegfahrten) sind auf dem Fahr- mitnehmen. Ansonsten ist der Fahrpreis für Kinder zu entrichten. schein eingetragen und in diesen und evtl. weiteren entspre- Abweichungen hiervon sind bei den jeweiligen Fahrscheinrege- chend dem Fahrtverlauf dazwischen liegenden Zonen ist der lungen bzw. unter 9. Beförderung von Gruppen aufgeführt (u.a. Fahrschein gültig. Innerhalb dieser Tarifzonen ist der Umstieg 9.2. Kindergartengruppen). zwischen den Verkehrsunternehmen uneingeschränkt möglich. Bei der PunkteCard ist für Kinder die aus den Entwertungstafeln Im Einzelfahrscheinbereich entspricht jede Preisstufe einer Tarifzone. ersichtliche Punktezahl zu entwerten. In den Städten Rheinfelden und Schopfheim sowie in der Gemeinde Grenzach-Wyhlen gilt in den jeweiligen Stadtbusverkehren ein ermäßigter Tarif bei Einzelfahrscheinen. Die Stadtverkehre umfas- sen hierbei die folgenden Linien: Rheinfelden: Linie 7312 (Südbadenbus) Grenzach-Wyhlen: Linie 7311 (Südbadenbus) Schopfheim: Linie 9001 (Deiss) 10 RVL Gemeinschaftstarif 2017/2018 Weitere Informationen unter rvl-online.de 11
RVL Gemeinschaftstarif Tarifbestimmungen 5. Fahrscheine 5.2.2. Mehrfahrtenkarte - PunkteCard 5.1. Fahrscheinarten PunkteCards sind rabattierte Einzelfahrscheine. PunkteCards können an Verkaufsstellen, bei bestimmten Verkehrsunterneh- Fahrscheine des Verbundtarifes sind: men beim Fahrpersonal sowie aus allen Fahrscheinautomaten Fahrscheine mit beschränkter Fahrtenzahl als eine Karte mit 20 Punkten bzw. 2 Karten mit je 10 Punkten • Einzelfahrschein gekauft werden. • Mehrfahrtenkarte (PunkteCard) Entfernungsabhängig, je nach Anzahl durchfahrener Zonen, ist • Vierfahrtenkarte (ViererCard) eine entsprechende Anzahl von Punkten zu entwerten. • Gruppenfahrschein • An den Bahnhöfen des regionalen Schienenverkehrs muss Fahrscheine mit unbeschränkter Fahrtenzahl vor Fahrtantritt die PunkteCard im Fahrscheinentwerter 24-Stunden-Karten: durch den Fahrgast entwertet werden. Die erforderliche • SoloCard24 Anzahl zu entwertender Punkte ist dem Entwerteraushang • TeamCard24 am Entwerterautomaten zu entnehmen. Zeitkarten: Eine Entwertung der PunkteCard in den Zügen des regio- • Monatskarte und Jahreskarte für Erwachsene (übertragbar) - nalen Schienenverkehrs ist grundsätzlich ausgeschlossen. RegioCard Eine Entwertung im Zug durch das Zugpersonal erfolgt nur, • Monatskarte im Ausbildungsverkehr (persönlich) – wenn eine Entwertung vor Antritt der Fahrt nachgewiese- SchülerRegioCard nermaßen wegen Fehlens oder Funktionsunfähigkeit des • Jahresabo für Erwachsene (persönlich) – JobCard Abo Fahrscheinentwerters nicht möglich war und wenn sich • Jahresabo für Jedermann (übertragbar) – RegioCard Abo der Fahrgast unverzüglich und unaufgefordert meldet. In • Jahresabo für Senioren (persönlich) – RegioCard Abo 66 allen anderen Fällen ist eine Entwertung in den Zügen des • Jahresabo im Ausbildungsverkehr (persönlich) – regionalen Schienenverkehrs ausgeschlossen. SchülerRegioCard Abo • Sind in den Fahrzeugen Entwerter vorhanden, hat der Fahr- gast die Entwertung der PunkteCard unmittelbar nach Fahrt- 5.2. Fahrscheine mit beschränkter Fahrtenzahl antritt selbst vorzunehmen. 5.2.1. Einzelfahrscheine • In den Regionalbussen ohne Entwerter wird die PunkteCard durch das Fahrpersonal abgestempelt. Einzelfahrscheine gelten für eine Fahrt in eine Richtung und be- rechtigen zum Umsteigen. Sie sind zu entwerten, falls sie nicht Zur Entwertung im Fahrscheinentwerter muss die PunkteCard bereits entwertet ausgegeben werden. Entwertete Einzelfahr- entsprechend der benötigten Anzahl von Punkten umgeknickt scheine sind nicht übertragbar und gelten nach Entwertung zum und in Pfeilrichtung in den Entwerter gesteckt werden. Durch sofortigen Fahrtantritt. Umweg-, Rund- und Rückfahrten sowie den Entwertungsdruck gelten die abgestempelten Punkte und Fahrtunterbrechungen sind nicht gestattet. alle Punkte davor mit niedrigerer Nummer als entwertet. Die Zone, in der die Fahrt angetreten wurde, wird durch Entwerter- Restpunkte können zusammen mit einer neuen PunkteCard aufdruck oder bei Verkauf im Bus durch elektronische Drucker verwendet werden. In diesem Falle sind der letzte Punkt der auf dem Fahrschein ausgewiesen.Aus Fahrscheinautomaten und alten Karte und die noch erforderlichen Punkte der neuen Karte aus elektronischen Druckern ausgegebene Einzelfahrscheine zu entwerten. sind bereits entwertet. Abgetrennte Einzelpunkte sind ungültig, d.h. es werden nur ganze Karten anerkannt. 12 RVL Gemeinschaftstarif 2017/2018 Weitere Informationen unter rvl-online.de 13
RVL Gemeinschaftstarif Tarifbestimmungen Rückfahrt auf bereits für die Hinfahrt entwertete Punkte ist nicht tigen Fahrtantritt. Die Zone, in der die Fahrt angetreten wurde, gestattet. wird durch den Entwerteraufdruck ausgewiesen. Die letzte Fahrt Die PunkteCard ist ab dem Ausgabetag ein Jahr gültig. Eine (an- ist innerhalb des Gültigkeitszeitraums abzuschließen. teilige und abzgl. eines Entgelts gem. Anlage 5 vorzunehmende) Über die Fahrausweisautomaten der Deutschen Bahn ist ein Erstattung des Fahrpreises kann bei den Verkaufsstellen bis spä- Vorverkauf der 24-Stunden-Karten möglich. testens 6 Monate nach Ablauf der Gültigkeit beantragt werden. Card24 werden wie folgt angeboten: Im Übrigen gelten die Bestimmungen für Einzelfahrscheine. 5.3.1.1. 24-Stunden-Karte für eine Person (SoloCard24) 5.2.3 Vierfahrtenkarte - ViererCard Mitnahmeregelung: Die SoloCard24 für eine Person berech- Die ViererCard ist ein Fahrschein mit je vier Fahrtmöglichkeiten tigt zur unentgeltlichen Mitnahme von bis zu zwei Kindern im für jede der Preisstufen für Erwachsene oder Kinder. Der Verkauf Alter von 6 bis 14 Jahren oder aller Kinder im Alter von 6 bis 14 erfolgt aus Automaten oder vom Block: Die Entwertung eines der Jahren, die durch Vorlage eines Familienpasses als die eigenen vier Entwertungsfelder berechtigt zu einer Fahrt. Die Entwertung ausgewiesen werden. Ab dem Tag des 15. Geburtstages ist die hat unverzüglich bei Fahrtantritt zu erfolgen. Für jeden Fahrgast kostenlose Mitnahme nicht mehr möglich. Anstelle eines Kindes ist ein Feld zu entwerten. kann auch ein Hund mitgenommen werden. Die Anzahl der un- entgeltlich zu befördernden Hunde ist auf zwei beschränkt. Die ViererCard ist ab dem Ausgabetag ein Jahr gültig. Eine (an- teilige und abzgl. eines Entgelts gem. Anlage 5 vorzunehmende) Erstattung des Fahrpreises kann bei den Verkaufsstellen bis spä- 5.3.1.2. 24-Stunden-Karte für bis zu fünf Personen testens 6 Monate nach Ablauf der Gültigkeit beantragt werden. (TeamCard24) Im Übrigen gelten die Bestimmungen für Einzelfahrscheine. Die TeamCard24 kann von bis zu fünf Personen genutzt werden. Anstelle einer Person wird auch ein Hund befördert. Die Anzahl 5.2.4 Gruppenfahrschein Siehe 9 der unentgeltlich zu befördernden Hunde ist auf vier beschränkt. 5.3. Fahrscheine mit unbeschränkter Fahrtenzahl 5.3.1. 24-Stunden-Karte - Card24 5.3.2. Zeitkarten Die Card24 wird mit Gültigkeit für den gesamten Verbundraum Zeitkarten sind alle Monats- und Jahreskarten (RegioCard, Regio- oder mit Gültigkeit für bis zu drei aneinander angrenzende Card Jahr, RegioCard Abo, JobCard, KombiCard, Nachbarkarte, RVL-Zonen ausgegeben. Nachbarkarte Abo, SchülerRegioCard, SchülerRegioCard Abo, RegioCardPlus, RegioCardPlus light). Die Card24 berechtigt zu beliebig häufigen Fahrten im jeweiligen Geltungsbereich innerhalb der Geltungsdauer. Die Geltungsdau- er beträgt ab dem Zeitpunkt der Entwertung 24 Stunden. 5.3.2.1. Allgemeines Card24 sind nur mit Entwertungsaufdruck gültig. Die Entwertung Zeitkarten sind bei allen Verkaufsstellen der Verkehrsunterneh- hat unverzüglich bei Fahrtantritt zu erfolgen, sofern die Fahr- men des Regio Verkehrsverbundes Lörrach erhältlich, außerdem scheine nicht bereits entwertet ausgegeben werden. Aus Fahr- bei allen Busfahrern der Regionalbuslinien im Verbundraum. scheinautomaten und aus elektronischen Druckern ausgegebene RegioCard Erwachsene und Schüler werden auch aus Fahrschein- 24-Stunden-Karten sind bereits entwertet. Entwertete Card24 sind nicht übertragbar und gelten nach Entwertung zum sofor- 14 RVL Gemeinschaftstarif 2017/2018 Weitere Informationen unter rvl-online.de 15
RVL Gemeinschaftstarif Tarifbestimmungen automaten verkauft, ab dem 25. d.M. werden an Automaten Die Monatskarte im Ausbildungsverkehr (SchülerRegioCard, RegioCard für den Folgemonat ausgegeben. SchülerRegioCard Abo, Nachbarkarte Schüler, RegioCardPlus SchülerRegioCard sind auch bei einzelnen Schulen im RVL-Be- (light) Jug.) berechtigt montags bis freitags ab 14:00 Uhr und stellverfahren erhältlich. Die Ausgabe erfolgt über die RVL-Ge- ganztägig an Samstagen und Sonn- und Feiertagen sowie in den schäftsstelle oder die Verkehrsunternehmen. landeseinheitlichen Schulferien in Baden-Württemberg (nicht an „beweglichen Ferientagen“ einzelner Schulen) bis 03.00 Uhr des In den Zügen des regionalen Schienenverkehrs werden Zeitkar- Folgetages (Fahrtende) zur Nutzung des gesamten RVL-Linien- ten nicht verkauft. netzes unabhängig von den auf der Karte eingetragenen Zonen. Zeitkarten gelten für den angegebenen Kalendermonat und Die Monatskarte im Ausbildungsverkehr (SchülerRegioCard, darüber hinaus bis einschließlich des ersten Werktages des SchülerRegioCard Abo, Nachbarkarte Schüler) gilt darüber hin- folgenden Monats zu beliebig häufigen Fahrten innerhalb der aus montags bis freitags ab 14:00 Uhr und ganztägig an Samsta- Geltungsdauer und des Geltungsbereiches. Ist dieser Werktag gen und Sonn- und Feiertagen sowie in den landeseinheitlichen ein Samstag, gelten die Fahrscheine bis einschließlich des Schulferien in Baden-Württemberg (nicht an „beweglichen nächstfolgenden Werktages. Ferientagen“ einzelner Schulen) bis 03:00 Uhr des Folgetages Zeitkarten können bis zu 3 Monate vor dem ersten Gültigkeitstag (Fahrtende) - ebenso in der Zeit vom Freitag vor Rosenmontag gekauft werden. Zeitkarten in Magnet-/Chipkartenform können bis zum Freitag nach Rosenmontag - als Netzkarte in den vier bis zu drei Monate im Voraus fortlaufend, d.h. ohne Unterbre- Partnerverbünden RVF, wtv, TGO und VSB („fanta5-Regelung“). chung, verlängert werden. Im Rahmen dieser Regelung ist der Berechtigungsnachweis Die Weitergabe der übertragbaren Zeitkarten gegen Entgelt ist eines der teilnehmenden Verbünde ausreichend. untersagt. Bei Verstoß gegen diese Bestimmung ist das jeweils Zur RVL-SchülerRegioCard muss im RVL und in den Partnerver- benutzte Verkehrsunternehmen berechtigt, diese übertragbare bünden lediglich die entsprechende RVL-SchülerStammCard Zeitkarte ersatzlos einzuziehen. mitgeführt werden. Ebenso werden zu den angegebenen Zeiten Der räumliche Geltungsbereich einer Zeitkarte kann durch die Monatskarten im Ausbildungsverkehr der vier genannten einen Einzelfahrschein/PunkteCard für die Anzahl der zusätz- Partnerverbünde mit zugehörigem Berechtigungsnachweis als lich befahrenen Zonen erweitert werden. Der zusätzlich gelöste Fahrschein im RVL verbundweit anerkannt. Bei der fanta5-Re- Fahrschein ist nur zusammen mit der Zeitkarte gültig. Der gelung handelt es sich um eine kostenlose Zusatzleistung der zusätzliche Einzelfahrschein („Anschlussfahrschein“) oder die beteiligten Verbünde für Inhaber von Monatskarten im Ausbil- PunkteCard ist vor Fahrtantritt zu lösen bzw. zu entwerten. Es dungsverkehr. ist Aufgabe des Fahrgastes, sich über die für die Weiterfahrt Sommerferienregelung: Die SchülerRegioCard/Nachbarkarte erforderliche Preisstufe (Zone) des Einzelfahrscheines bzw. Schüler für den Monat September gilt auch schon für den Monat bei Nutzung der PunkteCard über die notwendige Punktzahl August (Aufdruck Aug./Sep.). Sie berechtigt während der landes- zu informieren. Die vorhandene Zeitkarte wird bei der Preisfin- einheitlichen Sommer-Schulferien zur Nutzung des gesamten RVL- dung des zusätzlichen Fahrscheines nicht berücksichtigt oder Liniennetzes und der Partnerverbünde RVF, wtv, VSB und TGO. angerechnet. Freizeitregelungen: Die Erwachsenenmonatskarten (Regio- Mitnahmeregelung: Die Erwachsenenzeitkarten (RegioCard, Card, RegioCard Jahr, RegioCard Abo, JobCard, RegioCard Plus, RegioCard Jahr, Regio Card Abo, RegioCard Abo 66, JobCard, Re- RegioCard Plus light, (übertragbare) Nachbarkarte) berechtigen gioCard Plus, RegioCard Plus light, (übertragbare) Nachbarkarte) im RVL-Verbundraum zur Nutzung des gesamten RVL-Liniennet- berechtigen im RVL-Verbundraum an Samstagen und Sonn- und zes ganztägig an Samstagen und Sonn- und Feiertagen unabhän- Feiertagen zur unentgeltlichen Mitnahme von bis zu vier Kindern gig von den auf der Karte eingetragenen Zonen. im Alter von 6 bis 14 Jahren oder aller Kinder im Alter von 6 16 RVL Gemeinschaftstarif 2017/2018 Weitere Informationen unter rvl-online.de 17
RVL Gemeinschaftstarif Tarifbestimmungen bis 14 Jahren, die durch Vorlage eines Familienpasses als die Die RegioCard Abo ist nur im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren eigenen ausgewiesen werden. Ab dem Tag des 15. Geburtstages und nur auf Antrag erhältlich. ist die kostenlose Mitnahme nicht mehr möglich. Anstelle eines Der Antrag wird bei den Verkaufsstellen der Verkehrsunter- Kindes kann auch ein Hund mitgenommen werden. Die Anzahl nehmen und der Geschäftsstelle des RVL ausgegeben und der unentgeltlich zu befördernden Hunde ist auf vier beschränkt. muss spätestens bis zum 10. des Vormonats des gewünschten Geltungsbeginns des Abonnements der RegioCard vollständig 5.3.2.2. Monatskarte für Erwachsene - RegioCard ausgefüllt und unterschrieben bei der Geschäftsstelle des RVL eingegangen sein. RegioCards werden übertragbar ausgegeben, dürfen aber jeweils nur von einer Person für eine Fahrt verwendet und müssen dabei Der Abonnementkunde hat der ausgebenden Stelle Änderungen vom Benutzer mitgeführt werden, sie gelten zu beliebig häufigen seiner mit dem Antrag für das Abonnement übergebenen per- Fahrten innerhalb der Geltungsdauer und des -bereichs. sönlichen Daten, der Kontoverbindung und der gewählten Zonen unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 10. des Vormonats, schriftlich mitzuteilen. Im Falle einer Änderung der 5.3.2.3. Jahreskarte für Erwachsene – RegioCard Jahr Kontoverbindung ist ein neues SEPA-Basis-Lastschriftmandat Jahreskarten werden übertragbar ausgegeben, dürfen aber je- schriftlich zu erteilen. weils nur von einer Person für eine Fahrt verwendet und müssen Der RVL (Gläubiger-ID: DE15RVL00000410688) führt das Abon- dabei vom Benutzer mitgeführt werden, sie gelten zu beliebig nementverfahren für den gesamten RVL-Bereich durch. Vertrags- häufigen Fahrten innerhalb der Geltungsdauer und des -bereichs. partner des Abonnenten ist die RVL GmbH. Jahreskarten gelten für die Dauer von 12 Kalendermonaten. Der Voraussetzung für die Teilnahme am Abonnement ist die Erteilung Fahrpreis ist im voraus zu entrichten. Es werden 12 Monatskar- eines SEPA Basis-Lastschriftmandats von einem Bankkonto mit tenabschnitte mit entsprechendem Gültigkeitsaufdruck ausgege- Sitz im SEPA-Raum. Die Abbuchung erfolgt in Euro. Daueraufträge ben. Bei Magnet- oder Chipkarten mit dazugehöriger Fahrschein- oder Einzelüberweisungen sind nicht möglich. Abweichend von quittung wird nur eine Jahreskarte ausgegeben. der 14 Tage Pre-Notification, basierend auf dem SEPA Basis-Last- Jahreskarten sind als Fahrschein nur gültig, wenn der jeweils schriftverfahren, wird eine Vorabankündigungspflicht von zwei gültige Monatskartenabschnitt bzw. die Magnet-/Chipkarte mit Tagen für die Durchführung von Lastschriften vereinbart. Der RVL dazugehöriger Fahrscheinquittung benutzt wird. Jahreskarten behält sich eine Bonitätsprüfung vor. gelten zu beliebig häufigen Fahrten innerhalb der Geltungsdauer Es werden jährlich besonders als RegioCard Abo gekennzeich- und des -bereichs. nete Plastikkarten von der RVL-Geschäftsstelle versandt. Die Jahreskarten, in deren Gültigkeitszeitraum eine Tarifänderung RegioCard Abo ist mindestens für 12 aufeinander folgende fällt, gelten ohne Aufzahlung weiter. Ein Vorverkauf ist nur Kalendermonate, beginnend zum 1. eines Kalendermonats, möglich, wenn mindestens einer der Gültigkeitsmonate vor der zu beziehen. Ein Aussetzen über einen oder mehrere Monate Tarifänderung liegt. ist nicht möglich. Wird das Abonnement nicht bis zum 10. des letzten Gültigkeitsmonats vor Ablauf gekündigt, verlängert sich dieses jeweils um 12 Monate bis auf Widerruf. 5.3.2.4. Jahreskarte für Erwachsene – RegioCard Abo Die RegioCard Abo wird zum Preis von ca. 10,5/12 des Monats- Die RegioCard Abo wird für Jedermann im Abonnement angebo- kartenpreises für Erwachsene nach dem jeweiligen RVL-Tarif ten und wird auf den Inhaber ausgestellt, ist aber übertragbar. ausgegeben. Die monatlichen Teilbeträge werden jeweils am 10. Sie darf aber jeweils nur von einer Person für eine Fahrt verwen- eines Monats - bzw. dem nächsten Werktag, sollte der 10. auf det und muss dabei vom Benutzer mitgeführt werden, andern- einen Samstag, Sonn- oder Feiertag fallen - vom Konto des Kun- falls gilt dies als Fahren ohne gültigen Fahrausweis. 18 RVL Gemeinschaftstarif 2017/2018 Weitere Informationen unter rvl-online.de 19
RVL Gemeinschaftstarif Tarifbestimmungen den per Lastschriftverfahren eingezogen. Der Abonnementkunde örtlichen Presse sowie dem Kunden im Rahmen der Pre-Notifi- verpflichtet sich, den monatlichen Einziehungsbetrag auf dem cation bekannt gegeben. Eine außerordentliche Kündigung ist angegebenen Konto zum 10. eines Monats bereitzuhalten. dann bis zum 10. des Monats zum jeweiligen Monatsende vor Ist eine fristgemäße Einziehung nicht möglich (insbesondere der Tarifänderung möglich. Bei einer Kündigung im ersten Jahr wegen mangelnder Kontodeckung, nicht anerkannter SEPA Ba- erfolgt keine Nachbelastung. Bei Fortsetzung des Abonnements sis-Lastschrift, widerrufenem SEPA Basis-Lastschriftmandat), so wird der monatliche Einziehungsbetrag angepasst. kann das Abonnement seitens des RVL fristlos gekündigt werden. Bei Verlust oder Zerstörung der übertragbaren RegioCard Abo Vom Kunden zu vertretende Gebühren wie z.B. Rücklastschriften wird grundsätzlich kein Ersatz geleistet. Die Erstellung einer oder Nachsendegebühren trägt der Kunde zzgl. einer Bearbei- Ersatzkarte erfolgt beim übertragbaren RegioCard Abo nach tungsgebühr gemäß Entgelttabelle (Anlage 5 der Beförderungs- Prüfung auf Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bedingungen). gegen eine Gebühr gemäß Entgelttabelle (Anlage 5 der Beförder- nungsbedingungen). Eine abhanden gekomme Karte, für die eine Die RegioCard Abo kann vom Inhaber jederzeit bis zum 10. eines Ersatzkarte ausgestellt wurde, ist ungültig und ist bei Wiederauf- Kalendermonats zum jeweiligen Monatsende schriftlich gekün- finden an die RVL-Geschäftsstelle zurückzugeben. Ein Anspruch digt werden. Bei einer Kündigung im ersten Jahr wird für den ab- auf die Ausstellung einer weiteren Ersatzkarte besteht danach gelaufenen Zeitraum der Unterschied zwischen den ermäßigten nicht mehr. Abobeträgen und den Preisen der Monatskarte für Erwachsene nacherhoben; maximal jedoch die Differenz zwischen den ent- Im Übrigen gelten die Bestimmungen für Monatskarten. sprechenden aufsummierten monatlichen Einziehungsbeträgen und dem aufsummierten Tarif für die RegioCard Abo, der für den 5.3.2.5.1 Jahreskarte für Erwachsene – JobCard Abo Bezug für 12 Monate zu zahlen gewesen wäre. Die JobCard wird auf den Inhaber ausgestellt und ist nicht über- Die Nacherhebung erfolgt nicht, wenn tragbar. Sie gilt nur zusammen mit einem gültigen Lichtbildaus- - das Abonnement mindestens 12 aufeinander folgende weis (z.B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein). Monate bestanden hat, Die JobCard ist nur im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und nur - oder die Kündigung aus Gründen erfolgt, die das auf Antrag erhältlich. Verkehrsunternehmen zu vertreten hat, Die JobCard wird auf Antrag für Firmenangehörige oder Mitarbei- - oder der Kunde verstorben ist. ter einer Firma oder Institution ausgegeben, wenn dem RVL zur Eine Nacherhebung unterbleibt, wenn die Kündigung mit Wech- Abbuchung der Monatsbeträge eine Einzugsermächtigung erteilt sel an einen Wohnort außerhalb des Verbundraumes, Mutter- wird. Der Antrag ist von der Firma/Institution zu bestätigen. schaft oder Erziehungsurlaub, oder unvorhergesehenen, vom Der Antrag und Änderungsmitteilungen müssen bis spätestens Fahrgast nicht zu beeinflussenden Ereignissen begründet wird. zum 10. des Vormonats bei der RVL-Geschäftsstelle vorliegen. Der Der Kündigungsgrund ist glaubhaft schriftlich darzulegen. Eine Abonnementkunde hat der ausgebenden Stelle Änderungen seiner Nacherhebung unterbleibt außerdem bei Wechsel von einem mit dem Antrag für das Abonnement übergebenen persönlichen RVL-Abo in ein anderes RVL- Abo. Daten, der Kontoverbindung und der gewählten Zonen unverzüg- Bei einer Kündigung muss die Karte unverzüglich, spätestens jedoch lich, spätestens jedoch bis zum 10. des Vormonats, schriftlich bis zum 5. des Folgemonats, an die ausgebende Stelle zurückgege- mitzuteilen. Im Falle einer Änderung der Kontoverbindung ist ein ben werden. Solange die Karte nicht zurückgegeben wurde, hat der neues SEPA-Basis-Lastschriftmandat schriftlich zu erteilen. Kunde weiterhin den vollen monatlichen Abo-Betrag zu entrichten. Der RVL (Gläubiger-ID: DE15RVL00000410688) führt das Abon- Bei Änderung der RVL-Tarife werden die Monatsbeträge ab dem nementverfahren für den gesamten RVL-Bereich durch. Vertrags- Änderungszeitpunkt angepasst. Tarifänderungen werden in der partner des Abonnenten ist die RVL GmbH. 20 RVL Gemeinschaftstarif 2017/2018 Weitere Informationen unter rvl-online.de 21
RVL Gemeinschaftstarif Tarifbestimmungen Voraussetzung für die Teilnahme am Abonnement ist die Erteilung und dem aufsummierten Tarif für die JobCard, der für den Bezug eines SEPA Basis-Lastschriftmandats von einem Bankkonto mit für 12 Monate zu zahlen gewesen wäre. Sitz im SEPA-Raum. Die Abbuchung erfolgt in Euro. Daueraufträge Die Nacherhebung erfolgt nicht, wenn oder Einzelüberweisungen sind nicht möglich. Abweichend von der 14 Tage Pre-Notification, basierend auf dem SEPA Basis-Last- - das Abonnement mindestens 12 aufeinander folgende schriftverfahren, wird eine Vorabankündigungspflicht von zwei Monate bestanden hat, Tagen für die Durchführung von Lastschriften vereinbart. - oder die Kündigung aus Gründen erfolgt, die das Es werden jährlich besonders als JobCard gekennzeichnete Plas- Verkehrsunternehmen zu vertreten hat, tikkarten von der RVL-Geschäftsstelle versandt. Die JobCard ist - oder der Kunde verstorben ist. mindestens für 12 aufeinander folgende Kalendermonate, begin- Eine Nacherhebung unterbleibt, wenn die Kündigung mit Beendi- nend zum 1. eines Kalendermonats, zu beziehen. Ein Aussetzen gung des Arbeitsverhältnisses oder Wechsel des Arbeitsplatzes, über einen oder mehrere Monate ist nicht möglich. Wird das Wechsel an einen Wohnort außerhalb des Verbundraumes, Mut- Abonnement nicht bis zum 10. des letzten Gültigkeitsmonats vor terschaft oder Erziehungsurlaub, oder unvorhergesehenen, vom Ablauf gekündigt, verlängert sich dieses jeweils um 12 Monate Fahrgast nicht zu beeinflussenden Ereignissen begründet wird. bis auf Widerruf. Der Kündigungsgrund ist glaubhaft schriftlich darzulegen. Eine Die JobCard wird zum Preis von ca. 10/12 des Monatskarten- Nacherhebung unterbleibt außerdem bei Wechsel von einem preises für Erwachsene nach dem jeweiligen RVL-Tarif ausgege- RVL-Abo in ein anderes RVL-Abo. ben. Die monatlichen Teilbeträge werden jeweils am 10. eines Bei einer Kündigung muss die Karte unverzüglich, spätestens Monats - bzw. dem nächsten Werktag, sollte der 10. auf einen jedoch bis zum 5. des Folgemonats, an die ausgebende Stelle Samstag, Sonn- oder Feiertag fallen - vom Konto des Kunden per zurückgegeben werden. Solange die Karte nicht zurückgegeben Lastschriftverfahren eingezogen. Dritte können die monatlichen wurde, hat der Kunde weiterhin den vollen monatlichen Abo-Be- Teilbeträge ganz übernehmen. Der Abonnementkunde verpflich- trag zu entrichten. tet sich, den monatlichen Einziehungsbetrag auf dem angegebe- Bei Änderung der RVL-Tarife werden die Monatsbeträge ab dem nen Konto zum 10. eines Monats bereitzuhalten. Änderungszeitpunkt angepasst. Tarifänderungen werden in der Ist eine fristgemäße Einziehung nicht möglich (insbesondere örtlichen Presse sowie dem Kunden im Rahmen der Pre-Notifi- wegen mangelnder Kontodeckung, nicht anerkannter SEPA cation bekannt gegeben. Eine außerordentliche Kündigung ist Basis-Lastschrift, widerrufenem SEPA Basis-Lastschriftmandat), dann bis zum 10. des Monats zum jeweiligen Monatsende vor so kann das Abonnement seitens des RVL fristlos gekündigt wer- der Tarifänderung möglich. Bei einer Kündigung im ersten Jahr den, ebenso bei Missbrauch (Nutzung durch Nichtberechtigte). erfolgt keine Nachbelastung. Bei Fortsetzung des Abonnements Vom Kunden zu vertretende Gebühren wie z.B. Rücklastschriften wird der monatliche Einziehungsbetrag angepasst. oder Nachsendegebühren trägt der Kunde zzgl. einer Bearbei- Für eine abhanden gekommene JobCard wird gegen ein Entgelt tungsgebühr gemäß Entgelttabelle (Anlage 5 der Beförderungs- nach den Beförderungsbedingungen Anlage 5 eine Ersatz-Job- bedingungen). Card für die restliche Geltungsdauer ausgestellt. Eine abhanden Die JobCard kann vom Inhaber jederzeit bis zum 10. eines Ka- gekommene JobCard, für die eine Ersatzkarte ausgestellt wurde, lendermonats zum jeweiligen Monatsende schriftlich gekündigt ist ungültig und ist bei Wiederauffinden an die RVL-Geschäfts- werden. Bei einer Kündigung im ersten Jahr wird für den abge- stelle zurückzugeben. Im Wiederholungsfall kann eine zweite laufenen Zeitraum der Unterschied zwischen den ermäßigten Ersatzkarte ausgestellt werden; eine Gebühr hierfür verdoppelt Abobeträgen und den Preisen der Monatskarte für Erwachsene sich gemäß Entgelttabelle. Ein Anspruch auf die Ausstellung nacherhoben; maximal jedoch die Differenz zwischen den ent- einer weiteren Ersatzkarte besteht nicht mehr. sprechenden aufsummierten monatlichen Einziehungsbeträgen Im Übrigen gelten die Bestimmungen für Monatskarten. 22 RVL Gemeinschaftstarif 2017/2018 Weitere Informationen unter rvl-online.de 23
RVL Gemeinschaftstarif Tarifbestimmungen 5.3.2.5.2 RVL-Jahresabo für Landesbedienstete – nen unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 10. des Vormonats, JobTicket BW schriftlich mitzuteilen. Im Falle einer Änderung der Kontoverbin- Das JobTicket BW wird im Rahmen einer Kooperationsverein- dung ist ein neues SEPA-Basis-Lastschriftmandat schriftlich zu barung zwischen dem RVL und dem Land Baden-Württemberg erteilen. angeboten und nur an berechtigte Personen gem. der Anordnung Der RVL (Gläubiger-ID: DE15RVL00000410688) führt das Abon- zum JobTicket BW des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur nementverfahren für den gesamten RVL-Bereich durch. Vertrags- sowie des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft ausgegeben. partner des Abonnenten ist die RVL GmbH. Der RVL behält sich Voraussetzung für dieses Angebot ist eine Bezuschussung des eine Bonitätsprüfung vor und kann bei negativem Ergebnis die JobTicket BW-Nutzers (im folgenden „Abonnenten“) durch das Ausgabe eines JobTicket BW ablehnen. Land Baden-Württemberg. Das JobTicket BW wird zu einem um rund 10 % ermäßigten Preis Das JobTicket BW wird auf Antrag für Landesbedienstete ausge- zum RVL-RegioCard-Abo für Erwachsene nach dem jeweiligen geben, wenn dem RVL zur Abbuchung der Monatsbeträge eine RVL-Tarif ausgegeben. Die monatlichen Teilbeträge werden jeweils Einzugsermächtigung erteilt wird. Der Antrag ist vom LBV (Lan- am 10. eines Monats - bzw. dem nächsten Werktag, sollte der 10. desamt für Besoldung und Versorgung) zu bestätigen. auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag fallen - vom Konto des Das JobTicket BW wird auf den Inhaber ausgestellt und ist nicht Kunden per Lastschriftverfahren eingezogen. Der Abonnement- übertragbar. Es gilt nur zusammen mit einem gültigen Lichtbild- kunde verpflichtet sich, den monatlichen Einziehungsbetrag auf ausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein). dem angegebenen Konto zum 10. eines Monats bereitzuhalten. Die Fahrtberechtigung wird durch die monatliche Zahlung jeweils Das JobTicket BW ist eine persönliche Jahreskarte im Abonne- für den Zahlungsmonat erworben. ment. Es werden jährlich besonders als Jobticket BW gekenn- zeichnete Plastikkarten von der RVL-Geschäftsstelle versandt. Ist eine fristgemäße Einziehung nicht möglich (insbesondere Das JobTicket BW ist mindestens für 12 aufeinander folgende wegen mangelnder Kontodeckung, nicht anerkannter SEPA Ba- Kalendermonate, beginnend zum 1. eines Kalendermonats, zu sis-Lastschrift, widerrufenem SEPA Basis-Lastschriftmandat), so beziehen. Ein Aussetzen über einen oder mehrere Monate ist kann das Abonnement seitens des RVL fristlos gekündigt werden, nicht möglich. Wird das Abonnement nicht bis zum 10. des letz- ebenso bei Missbrauch (Nutzung durch Nichtberechtigte). ten Gültigkeitsmonats vor Ablauf gekündigt, verlängert sich dieses Der Abonnent oder dessen gesetzlicher Vertreter haftet für alle jeweils um 12 Monate bis auf Widerruf. aus dem Abonnement resultierenden Zahlungsverpflichtungen. Das JobTicket BW ist nur im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und Vertragspartner (Besteller), Nutzer (Inhaber) und Kontoinhaber nur auf Bestellung erhältlich. Voraussetzung für die Teilnahme am haften gesamtschuldnerisch. Abonnement ist die Erteilung eines SEPA Basis-Lastschriftman- Vom Abonnenten zu vertretende Gebühren wie z.B. Rücklast- dats von einem Bankkonto mit Sitz im SEPA-Raum. Die Abbuchung schriften oder Nachsendegebühren trägt der Abonnent zzgl. einer erfolgt in Euro. Daueraufträge oder Einzelüberweisungen sind Bearbeitungsgebühr gemäß Entgelttabelle (Anlage 5 der Beförde- nicht möglich. Abweichend von der 14 Tage Pre-Notification, rungsbedingungen). basierend auf dem SEPA Basis-Lastschriftverfahren, wird eine Das JobTicket BW kann vom Inhaber jederzeit bis zum 10. eines Vorabankündigungspflicht von zwei Tagen für die Durchführung Kalendermonats zum jeweiligen Monatsende schriftlich gekündigt von Lastschriften vereinbart. werden. Bei einer Kündigung im ersten Jahr wird für den abge- Der Antrag und Änderungsmitteilungen müssen bis spätestens laufenen Zeitraum der Unterschied zwischen den ermäßigten zum 10. des Vormonats bei der RVL-Geschäftsstelle vorliegen. Abobeträgen und den Preisen der Monatskarte für Erwachsene Der Abonnementkunde hat der ausgebenden Stelle Änderungen nacherhoben; maximal jedoch die Differenz zwischen den ent- seiner mit dem Bestellschein für das Abonnement übergebenen sprechenden aufsummierten monatlichen Einziehungsbeträgen persönlichen Daten, der Kontoverbindung und der gewählten Zo- 24 RVL Gemeinschaftstarif 2017/2018 Weitere Informationen unter rvl-online.de 25
RVL Gemeinschaftstarif Tarifbestimmungen und dem aufsummierten Tarif für das Jobticket BW, der für den Freizeitregelung: Die Erwachsenenzeitkarten berechtigen im Bezug für 12 Monate zu zahlen gewesen wäre. RVL-Verbundraum zur Nutzung des gesamten RVLLiniennetzes Die Nacherhebung erfolgt nicht, wenn ganztägig an Samstagen und Sonn- und Feiertagen unabhängig - das Abonnement mindestens 12 aufeinander folgende Monate von den auf der Karte eingetragenen Zonen. bestanden hat, Mitnahmeregelung: Die Erwachsenenzeitkarten berechtigen im - oder die Kündigung aus Gründen erfolgt, die das Verkehrs- RVL-Verbundraum an Samstagen und Sonn- und Feiertagen zur unternehmen zu vertreten hat, unentgeltlichen Mitnahme von bis zu vier Kindern im Alter von 6 - oder der Abonnent verstorben ist. bis 14 Jahren oder aller Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren, die durch Vorlage eines Familienpasses als die eigenen ausgewiesen Eine Nacherhebung unterbleibt, wenn die Kündigung mit Been- werden. Ab dem Tag des 15. Geburtstages ist die kostenlose digung des Arbeitsverhältnisses oder Wechsel des Arbeitsplat- Mitnahme nicht mehr möglich. Anstelle eines Kindes kann auch zes, Wechsel an einen Wohnort außerhalb des Verbundraumes, ein Hund mitgenommen werden. Die Anzahl der unentgeltlich zu Mutterschaft oder Erziehungsurlaub, oder unvorhergesehenen, befördernden Hunde ist auf vier beschränkt. vom Abonnenten nicht zu beeinflussenden Ereignissen begründet wird. Der Kündigungsgrund ist glaubhaft schriftlich darzulegen. Eine Nacherhebung unterbleibt außerdem bei Wechsel von einem 5.3.2.6. AboPlus Baden-Württemberg RVL-Abo in ein anderes RVL-Abo. Das Verbund überschreitende Jahreskartenangebot AboPlus Ba- Bei einer Kündigung muss die Karte unverzüglich, spätestens den-Württemberg gilt zur Nutzung im RVL wie eine RVL-RegioCard jedoch bis zum 5. des Folgemonats, an die ausgebende Stelle gleicher Gültigkeit. Es gelten die Regelungen des RVL-Gemein- zurückgegeben werden. Solange die Karte nicht zurückgege- schaftstarifs zu diesem Angebot entsprechend, soweit sich nicht ben wurde, hat der Abonnent weiterhin den vollen monatlichen aus den AGB der DB AG zum AboPlus Baden-Württemberg in der Abo-Betrag zu entrichten. jeweils gültigen Fassung insbesondere zu Erwerb, Erstattung, Um- Bei Änderung der RVL-Tarife werden die Monatsbeträge ab dem tausch, Kündigung und Verlust abweichende Regelungen ergeben. Änderungszeitpunkt angepasst. Tarifänderungen werden in der örtlichen Presse sowie dem Kunden im Rahmen der Pre-Notifi- 5.3.2.7. Monatskarte im Ausbildungsverkehr – cation bekannt gegeben. Eine außerordentliche Kündigung ist SchülerRegioCard dann bis zum 10. des Monats zum jeweiligen Monatsende vor der Tarifänderung möglich. Bei einer Kündigung im ersten Jahr erfolgt Die Monatskarte im Ausbildungsverkehr wird als persönliche, keine Nachbelastung. Bei Fortsetzung des Abonnements wird der nicht übertragbare Karte ausgegeben. monatliche Einziehungsbetrag angepasst. Sie gilt nur zusammen mit einer gültigen StammCard, auf der Für ein abhanden gekommenes JobTicket BW wird gegen ein Vor- und Zuname, Geburtsdatum und vollständige Adresse der Entgelt nach den Beförderungsbedingungen Anlage 5 ein Er- Inhaberin/des Inhabers leserlich eingetragen sind. Die Eintra- satz-JobTicket BW für die restliche Geltungsdauer ausgestellt. Ein gung sowie die eigenhändige Unterschrift müssen mit Tinte oder abhanden gekommenes JobTicket BW, für das eine Ersatzkarte Kugelschreiber erfolgen. ausgestellt wurde, ist ungültig und ist bei Wiederauffinden an die Die StammCard ist unentgeltlich bei den Verkehrsunternehmen RVL-Geschäftsstelle zurückzugeben. Im Wiederholungsfall kann erhältlich. Sie wird auch bei Schulen / Ausbildungsstätten vorge- eine zweite Ersatzkarte ausgestellt werden; eine Gebühr hierfür halten. verdoppelt sich gemäß Entgelttabelle. Ein Anspruch auf die Aus- Im Übergangsbereich des RVF im RVL wird auch die Stammkarte stellung einer weiteren Ersatzkarte besteht nicht mehr. des RVF anerkannt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen für Monatskarten inkl. der Die Berechtigung zur Nutzung von Monats- oder Jahreskarten im Freizeit- und Mitnahmeregelung im RVL. 26 RVL Gemeinschaftstarif 2017/2018 Weitere Informationen unter rvl-online.de 27
RVL Gemeinschaftstarif Tarifbestimmungen Ausbildungsverkehr muss der Auszubildende dem Verkehrsun- - Hochschulen, Akademien, mit Ausnahme der Verwaltungs- ternehmen bei einer Fahrscheinkontrolle nachweisen. akademien, Volkshochschulen und Landvolkhochschulen, Die Berechtigung wird in der StammCard von der Ausbildungs- b) Personen, die private Schulen oder sonstige Bildungsein- stätte eingetragen. Für auswärtige Schüler und Studenten kön- richtungen besuchen, die nicht unter Buchstabe a) fallen, nen die Angaben auf der StammCard auch durch Stempel und sofern sie aufgrund des Besuches dieser Schulen oder Unterschrift eines Verkehrsunternehmens bestätigt werden. Bildungseinrichtungen von der Berufsschulpflicht befreit Studierende können stattdessen auch die per EDV erstellte sind oder sofern der Besuch dieser Schulen und sonstigen Bescheinigung der Universität auf der StammCard befestigen. privaten Bildungseinrichtungen nach dem Bundesausbild- ungsförderungsgesetz förderungsfähig ist; Die StammCard wird für ein Schuljahr gültig gestempelt und hat darüber hinaus in den angrenzenden Sommerferien sowie bis c) Personen, die an einer Volkshochschule oder einer anderen zum 30.09. des Folgeschuljahres Gültigkeit. Einrichtung der Weiterbildung Kurse zum nachträglichen Erwerb des Haupt- oder Realschulabschlusses besuchen; Die Nummer der StammCard ist deutlich auf die Monats- oder Jahreskarte zu übertragen. Der Inhaber einer Monats- oder d) Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis im Sinne Jahreskarte im Ausbildungsverkehr muss nach Vollendung des des Berufsbildungsgesetzes oder in einem anderen Vertrags- 15. Lebensjahres mit einem gültigen Lichtbildausweis (z.B. verhältnis im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes Personalausweis, Reisepass, Schülerausweis, Studentenausweis, stehen, sowie Personen, die in einer Einrichtung außerhalb Führerschein) belegen können, dass er der berechtigte Inhaber der betrieblichen Berufsausbildung im Sinne des § 43 Abs. 2 ist. Für Inhaber vor Vollendung des 16. Lebensjahres genügt die des Berufsbildungsgesetzes, § 36 Abs. 2 der Handwerks- Berechtigungskarte/StammCard. ordnung, ausgebildet werden; Im RVL-Bestellverfahren erfolgt die Ausgabe der SchülerRegio- e) Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorber- Card über die RVL-Geschäftsstelle oder ein Verkehrsunterneh- eitungslehrgang besuchen; men direkt an die Schulen. f) Praktikanten, Volontäre und Ärzte im Praktikum, sofern die SchülerRegioCard aus dem Bestellverfahren – gekennzeich- Ableistung eines Praktikums oder Volontariats vor, während net durch ein „B“ auf dem Fahrschein – sind ohne zusätzliche oder im Anschluss an eine staatlich geregelte Ausbildung StammCard gültig. oder ein Studium an einer Hochschule nach den für Aus- bildung und Studium geltenden Bestimmungen vorgesehen Die Benutzung der 1. Wagenklasse der Züge des regionalen ist, während der Zeit der Ableistung dieses Praktikums oder Schienenverkehrs mit einer SchülerRegioCard ist ausgeschlos- Volontariats; sen, auch der Übergang in die 1. Klasse des regionalen Schie- nenverkehrs ist nicht zulässig. g) Amtsanwärter/innen des einfachen und mittleren Dienstes sowie Praktikanten und Personen, die durch Besuch eines Auszubildende im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes sind: Verwaltungslehrganges die Qualifikation für die Zulassung I. Schulpflichtige Personen bis zur Vollendung des 15. Lebens- als Beamtenanwärter des einfachen oder mittleren Dienstes jahres. erst erwerben müssen, sofern sie keinen Fahrkostenersatz II. Nach Vollendung des 15. Lebensjahres von der Verwaltung erhalten; a) Schüler und Studenten öffentlicher, staatlich genehmigter h) Teilnehmer/innen an einem freiwilligen ökologischen bzw. oder staatlich anerkannter privater sozialen Jahr, am Bundesfreiwilligendienst oder vergleichba - allgemeinbildender Schulen, ren sozialen Diensten. - berufsbildender Schulen, Angehörige der Bundeswehr und Zivildienstleistende erhalten - Einrichtungen des zweiten Bildungsweges, keine Monatskarte im Ausbildungsverkehr. 28 RVL Gemeinschaftstarif 2017/2018 Weitere Informationen unter rvl-online.de 29
RVL Gemeinschaftstarif Tarifbestimmungen 5.3.2.8. Jahreskarte im Ausbildungsverkehr - eines Monats - bzw. dem nächsten Werktag, sollte der 10. auf SchülerRegioCard Abo einen Samstag, Sonn- oder Feiertag fallen - vom angegebenen Die Jahreskarte im Ausbildungsverkehr (SchülerRegioCard Abo) Konto des Kunden per Lastschriftverfahren eingezogen. Der wird auf den Fahrkarteninhaber ausgestellt, ist nicht übertrag- Abonnementkunde bzw. Erziehungsberechtigte verpflichtet sich, bar und ist nur im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und nur auf den monatlichen Einziehungsbetrag auf dem angegebenen Konto Antrag erhältlich. Die Jahreskarte kann vom Auszubildenden zum 10. eines Monats bereitzuhalten. oder bei Minderjährigen vom gesetzlichen Vertreter/Erziehungs- Ist eine fristgemäße Einziehung nicht möglich (insbesondere berechtigten beantragt werden. wegen mangelnder Kontodeckung, nicht anerkannter SEPA Ba- Der Antrag und Änderungsmitteilungen müssen bis spätestens sis-Lastschrift, widerrufenem SEPA Basis-Lastschriftmandat), so zum 10. des Vormonats bei der RVL-Geschäftsstelle vorliegen. kann das Abonnement seitens des RVL fristlos gekündigt werden, Der Abonnementkunde bzw. Erziehungsberechtigte hat der ebenso bei Missbrauch (z.B. Nutzung durch Nichtberechtigte). ausgebenden Stelle Änderungen seiner mit dem Antrag für das Vom Kunden zu vertretende Gebühren wie z.B. Rücklastschriften Abonnement übergebenen persönlichen Daten, der Kontoverbin- oder Nachsendegebühren trägt der Kunde zzgl. einer Bearbei- dung und der gewählten Zonen unverzüglich, spätestens jedoch tungsgebühr gemäß Entgelttabelle (Anlage 5 der Beförderungs- bis zum 10. des Vormonats, schriftlich mitzuteilen. bedingungen). Im Falle einer Änderung der Kontoverbindung ist ein neues Die SchülerRegioCard Abo kann vom Inhaber bzw. Erziehungs- SEPA-Basis-Lastschriftmandat schriftlich zu erteilen. berechtigten jederzeit bis zum 10. eines Kalendermonats zum Der RVL (Gläubiger-ID: DE15RVL00000410688) führt das Abon- jeweiligen Monatsende schriftlich gekündigt werden. Bei einer nementverfahren für den gesamten RVL-Bereich durch. Vertrags- Kündigung im ersten Jahr wird für den abgelaufenen Zeitraum partner des Abonnenten ist die RVL GmbH. der Unterschied zwischen den ermäßigten Abobeträgen und Voraussetzung für die Teilnahme am Abonnement ist die Erteilung den Preisen der Monatskarte für Schüler nacherhoben; maximal eines SEPA Basis-Lastschriftmandats von einem Bankkonto mit jedoch die Differenz zwischen den entsprechenden aufsummier- Sitz im SEPA-Raum. Die Abbuchung erfolgt in Euro. Daueraufträge ten monatlichen Einziehungsbeträgen und dem aufsummierten oder Einzelüberweisungen sind nicht möglich. Abweichend von Tarif für die Schülerjahreskarte, der für den Bezug für 12 Monate der 14 Tage Pre-Notification, basierend auf dem SEPA Ba- zu zahlen gewesen wäre. sis-Lastschriftverfahren, wird eine Vorabankündigungspflicht von Die Nacherhebung erfolgt nicht, wenn zwei Tagen für die Durchführung von Lastschriften vereinbart. - das Abonnement mindestens 12 aufeinander folgende Der RVL behält sich eine Bonitätsprüfung vor. Monate bestanden hat, Es werden jährlich besonders als RegioCard Abo für Schüler, - oder die Kündigung aus Gründen erfolgt, die das Studenten und Auszubildende gekennzeichnete Plastikkarten Verkehrsunternehmen zu vertreten hat, von der RVL-Geschäftsstelle versandt. Die SchülerRegioCard - oder der Kunde verstorben ist. Abo ist mindestens für 12 aufeinander folgende Kalendermona- Eine Nacherhebung unterbleibt, wenn die Kündigung mit te, beginnend zum 1. eines Kalendermonats, zu beziehen. Ein Wechsel an einen Wohnort außerhalb des Verbundraumes oder Aussetzen über einen oder mehrere Monate ist nicht möglich. unvorhergesehenen, vom Fahrgast nicht zu beeinflussenden Wird das Verfahren nicht bis zum 10. des letzten Gültigkeitsmo- Ereignissen begründet wird. Der Kündigungsgrund ist glaubhaft nats vor Ablauf gekündigt, verlängert sich dieses jeweils um 12 schriftlich darzulegen. Eine Nacherhebung unterbleibt außerdem Monate bis auf Widerruf. bei Wechsel von einem RVL-Abo in ein anderes RVL-Abo. Die SchülerRegioCard Abo wird zum Preis von ca. 10/12 des Bei einer Kündigung muss die Karte unverzüglich, spätestens Monatskartenpreises für Schüler nach dem jeweiligen RVL-Tarif jedoch bis zum 5. des Folgemonats, an die ausgebende Stelle ausgegeben. Die monatlichen Teilbeträge werden jeweils am 10. 30 RVL Gemeinschaftstarif 2017/2018 Weitere Informationen unter rvl-online.de 31
Sie können auch lesen