Seminar-Info - Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung Stuttgart - Lehrgang 2018/2019 - Kultusministerium
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Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (Gymnasien und Sonderpädagogik) Stuttgart Standort Stuttgart: Hospitalstraße 22-24 70174 Stuttgart Standort Ellwangen: Schloss ob Ellwangen 5 73479 Ellwangen Seminar-Info Lehrgang 2018/2019
1 INHALTSÜBERSICHT Seiten Erste Orientierung I Leitung und Verwaltung Bibliothek Veranstaltungsorte Seminarinterne Information und Kommunikation II Das Postfach, Adressen und Links 1. Der Start ins Referendariat 1.1 Allgemeines 1 1.2 Am Seminar 5 1.3 An der Schule 7 2. Der erste Ausbildungsabschnitt 2.1 Ausbildung und Lehraufträge im ersten 8 Ausbildungsabschnitt 3. Der zweite Ausbildungsabschnitt 3.1 Ausbildung und Lehraufträge im zweiten Ausbildungsabschnitt, prüfungsrelevante Hinweise 12 - Planung des selbstständigen kontinuierlichen Unterrichts - Planung des befristet selbstständigen Unterrichts - Planung des begleiteten Ausbildungsunterricht - 3.2 Rahmenbedingungen für die Planung des zweiten Ausbildungsabschnitts und die unterrichtspraktischen 15 Prüfungen 3.3 Ausbildung in einem zusätzlichen Ausbildungsfach, 16 Zusatzausbildung bilingualer Unterricht 3.4 Beratungsbesuche der Ausbilder 17 3.5 Verlängerung 17 1
2 4. Organisation der Ausbildung am Seminar 4.1 Ausbildung am Seminar 19 4.2 Die zweite Staatsprüfung 20 4.3 Die Schulrechtsprüfung 21 4.4 Die Dokumentation 21 4.5 Die Beurteilung der Unterrichtspraxis 21 4.6 Die Kolloquien 28 4.7 Die Schulleiterbeurteilung 29 4.8 Das Prüfungsergebnis 30 4.9 Verfahren bei Nichtbestehen einzelner Prüfungsteile 31 4.10 Einstellung in den Schuldienst 33 34-46 Anhang Ausbildungsstandards, Terminplan Landeslehrerprüfungsamt, Detaillierte Terminübersicht, Kurzinfo für den 2. Ausbildungsabschnitt, Dokumentation, Planungsübersicht und Titelblatt, Beispiel für einen Themenplan, Der Unterrichtsentwurf: Gliederung und Tipps, Urheberrecht an Schulen, Nutzung sozialer Medien Nutzung privater Computer ABKÜRZUNGEN GymPO II Verordnung des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt Gymnasium Verordnung II – GymPO II) vom 03.11.2015) LBV Landesamt für Besoldung und Versorgung LLPA Außenstelle des Landeslehrerprüfungsamts beim Regierungspräsidium 2
3 Zur Begrüßung Liebe Referendarinnen, liebe Referendare, im Namen des Kollegiums und aller Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen heiße ich Sie sehr herzlich an unserem Seminar in Stuttgart willkommen. Sie wurden dem Stuttgarter Gymnasialseminar zugewiesen und werden bei uns in den nächsten 18 Monaten auf den Beruf der Gymnasiallehrerin bzw. des Gymnasiallehrers vorbereitet. In Ihrem Referendariat wird es um die Konzentration auf die Fachinhalte und um deren sach- und fachgerechte Umsetzung gehen. Dabei helfen Ihnen unsere Expertinnen und Experten in den Didaktiken der von Ihnen studierten Fächer sowie unsere Pädagoginnen und Pädagogen. Erfahrene Schulleiterinnen und Schulleiter unterrichten Sie in Schul- und Beamtenrecht. Da Bildung auch Arbeit an sich selbst ist, muss Lehrerbildung auch als ein berufsbiographischer Prozess angesehen werden, der über die Seminarausbildung zwar angestoßen, aber nicht abgeschlossen wird. Bildung im Sinne von Persönlichkeitsentwicklung und Reifung braucht Zeit, bisweilen durchaus über die Zeit der 18 Monate des Vorbereitungsdienstes hinaus. Für Sie alle sind dabei die Grundlagen wichtig, die im Vorbereitungsdienst gelegt werden, damit Bereitschaft und Sensibilität für die Notwendigkeit der Weiterentwicklung in den studierten Fächern und im persönlichen Umgang mit den Jugendlichen angebahnt und weiterentwickelt werden können. Die von Ihnen angestrebte Arbeit mit jungen Menschen bedeutet häufig auch, Herausforderungen meistern zu müssen. Wir alle am Seminar werden Sie dabei unterstützen, damit Sie die Aufgaben, die das Referendariat an Sie stellen wird, meistern können. Der Beruf des Lehrers und der Lehrerin ist ein schöner Beruf. Es ist ein Beruf, der einen auch glücklich machen kann, weil einem etwas gelingt, weil man Schüler begeistert, weil man einen schwachen Schüler fördert, weil man ein offenes Ohr für Sorgen und Nöte hat und dafür Dank erhält … Diese Handreichung soll Ihnen eine erste Orientierung bieten, in der Sie die für Ihre Ausbildung relevanten Informationen und Regelungen nachschlagen können. Sie enthält auch eine Übersicht über den Ablauf des Referendariats sowie über die Prüfungsordnung. Dabei haben wir versucht, die wichtigsten prüfungsrechtlichen Bestimmungen durch Checklisten so transparent und anschaulich wie möglich zu machen. Im Zweifelsfall ist der volle Wortlaut der Verordnung des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien (GymPO II) maßgeblich. Weitere Informationen über das Seminar und zu Ihren Fachbereichen finden Sie im Internet auf unserer Homepage unter: http://www.seminar-stuttgart.de Ich möchte Sie ermuntern, Ihre Ausbildung frohgemut und mit Zuversicht zu beginnen und wünsche Ihnen einen guten Start, viel Freude beim Unterrichten und eine geschickte Hand beim Umgang mit Ihren Schülerinnen und Schülern! Ihr Seminardirektor 3
4 I ERSTE ORIENTIERUNG Leitung Seminarleiter Stellvertretender Seminarleiter Prof. Dr. Klaus Teichmann StD Dr. Nils Empacher Tel.: 0711/137867-76 Tel.: 0711/137867-46 teichmann@seminar-stuttgart.de 4. OG, Zi. 401 Mezzaningeschoss, Zi. M03 Der Seminarleiter Herr Prof. Teichmann und sein Stellvertreter sind Ihre Ansprechpartner bei speziellen Fragen zu Seminarorganisation, Ausbildung und Prüfung. Bereiche und Bereichsleitungen Sprachliche und literarische Bildung Naturwissenschaft und Technik Frau Prof’in Krieger N.N. Deutsch, Deutsch als Fremd-und Biologie, Physik, BNT, Zweitsprache, praktische Rhetorik, Naturwissenschaft und Technik Theater Moderne Fremdsprachen, Leitung des naturwissenschaftliches Zentrums interkulturelles und bilinguales Lernen Azenberg Frau Prof'in Klotz Frau Prof’in Maier Französisch, Spanisch, Italienisch, Chemie, BNT Russisch Interne und externe Kooperation/ Umgang mit Heterogenität / Qualitäts- Inklusion entwicklung an Seminar und Schule Frau Prof'in Luckner Frau Prof‘in Luckner Englisch Profilbereich Kulturelle Grundlagenbildung Pädagogik und Päd. Psychologie / Herr Prof. Binder Koordination Praxissemester Ev. Religion, kath. Religion; Frau Prof'in Prätsch-Koppenhöfer Philosophie/Ethik; Latein, Griechisch Historische, politische, ökonomische Leitung der Außenstelle Ellwangen / und geographische Bildung Gesamtkoordination von Ausbildung, Herr Prof. Riedel Beratung und Prüfung bei Sonderfällen Geschichte, Politik, Wirtschaft, Frau Prof‘in Kollmann Geographie, Mathematik, Informatik, neue Medien 4
5 Verwaltung (Mezzaningeschoss und 4. OG) Frau Arnold-Humpfer: arnold-humpfer@seminar-stuttgart.de Frau Reber: reber@seminar-stuttgart.de Frau Schilling: schilling@seminar-stuttgart.de Reguläre Öffnungszeiten (Änderungen vorbehalten): Mo bis Do: 8.15 Uhr bis 13.00 Uhr 13.30 Uhr bis 16.45 Fr: 8.15 Uhr bis 13.30 Uhr E-mail: sekretariat@seminar-stuttgart.de Homepage: www.seminar-stuttgart.de Tel.: 0711/137 867-45 Fax: 0711/137867-63 (Frau Reber, Mezzanin) Tel.: 0711/137 867-48, Fax: 0711/137867-63 (Frau Schilling, Mezzanin) im 2. Ausbildungsabschnitt: Tel.: 0711/137 867-75, Fax: 0711/137867-85 (Frau Arnold-Humpfer, 4. Stock) Die Sekretärinnen helfen Ihnen bei Fragen zu Personal- und Reisekostenangelegenheiten und bei allgemeinen Fragen zu Kurs- und Raumplänen. Außenstelle Ellwangen Leitung Verwaltung/Bibliothek Frau Prof‘in Veronika Kollmann: Frau Burchert: kollmann@seminar-stuttgart.de burchert@seminar-stuttgart.de Tel.: 07961/933809-15 Tel.: 07961/933809-15 (Termine nach Vereinbarung) Öffnungszeiten: Vertreter: StD Felch Siehe Homepage felch@seminar-stuttgart.de Tel.: 07961/933809-15 Sekretariate und Bibliotheken sind zu eingeschränkten Zeiten auch während der Schulferien besetzt. Bitte beachten Sie: Wir richten uns mit unseren Seminarveranstaltungen nach den Schulferien, die für Stuttgart gelten. Diese können wegen der örtlich festzulegenden beweglichen Ferientage anders sein als an Ihrer Schule. Änderungen der Öffnungszeiten werden rechtzeitig durch Aushang und auf der Homepage bekanntgegeben. Beauftragte für Chancengleichheit Frau StD’ Simone Bub-Kalb Bub-Kalb@seminar-stuttgart.de Vertretung der Schwerbehinderten Frau StD' Verena Zürcher Zuercher@seminar-stuttgart.de Erste Hilfe/Ersthelferinnen Standort Stuttgart: Frau Reber reber@seminar-stuttgart.de Standort Ellwangen: Frau Burchert burchert@seminar-stuttgart.de 5
6 Bibliothek (EG) Frau Bruchmann, Frau Nieß bibliothek@seminar-stuttgart.de, Tel.: 0711/137867-58 Reguläre Öffnungszeiten (Änderungen vorbehalten): Montag und Mittwoch: 9.00 - 16.30 Uhr Dienstag und Donnerstag: 8.30 - 18-00 Uhr Freitag: 9.00 - 11.00 Uhr und 12.00 - 15.00 Uhr Hinweise zur Bibliothek: Bitte beachten Sie die ausgehängte Benutzerordnung! Leihfrist: 3 Wochen (Verlängerung nicht möglich) Leihbeschränkung: höchstens 6 Bücher, keine Ausleihe von Zeitschriften, Dokumentationen, Examensarbeiten, Büchern mit rotem Punkt Lesesaal: mit Arbeitsplätzen, Internet-Anschlüssen und W-LAN Kopien: Kopierkarten für 6 Euro oder 20 Euro erhältlich (Geld bitte passend bereithalten) Bibliothekskatalog: http://seminar-stuttgart.bsz-bw.de Bibliotheksausweis: wird bei der ersten Ausleihe ausgestellt Genauere Benutzerhinweise erhalten Sie bei einer Führung in der ersten Seminarwoche. Veranstaltungsorte Die Lehrveranstaltungen des Seminars finden an unterschiedlichen Orten statt: a) Standort Stuttgart Die überwiegende Zahl der Lehrveranstaltungen findet im Seminarhaus, Hospitalstr. 22-24, statt. Außerdem werden auch in den Außenstellen des Seminars Lehrveranstaltungen abgehalten: - Im Naturwissenschaftlichen Zentrum, Azenbergstr. 14, 15 Minuten Fußweg vom Seminar entfernt. Dort finden in der Regel die Lehrveranstaltungen in Physik, Chemie, Biologie, BNT und NWT statt. In Einzelfällen finden Lehrveranstaltungen auch an Gymnasien und Sonderveranstaltungen im Rupert-Mayer-Haus (Hospitalstr.26) und im Hospitalhof (Büchsenstr. 33) statt. Darauf wird gesondert hingewiesen. b) Standort Ellwangen Die Lehrveranstaltungen finden in Schloss ob Ellwangen 12, 73479 Ellwangen statt. 6
7 Wichtige Unterlagen bei der Aufnahme Wir benötigen von Ihnen in den ersten Tagen einige Unterlagen: - Erklärung zur Auszahlung der Besoldung (LBV 5031) - Erklärung über Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten (LBV 5033), bitte nur Nachweise über Wehr-/Zivildienst, Beschäftigung im öffentlichen Dienst - bei Verheirateten Erklärung zum Familienzuschlag (LBV 538b1) - Heiratsurkunde (1 beglaubigte Kopie) - Geburtsurkunde Ihrer Kinder (1 beglaubigte Kopie) - ggf. Antrag auf Zahlung von Kindergeld (LBV KG 1oed) - ggf. Bescheinigung des Versorgungsamts über den Grad der Erwerbsunfähigkeit. Bitte geben Sie Ihre Unterlagen möglichst rasch ab. Die benötigten Formulare müssen Sie – wie im Schreiben des Regierungspräsidiums mitgeteilt – selbst von der Homepage des RP herunterladen. Bei unvollständigen Unterlagen verzögert sich die Auszahlung Ihres Gehalts. Seminarausweis In der Universitätsbibliothek und im Institut Français dürfen Sie bei Vorlage Ihres Seminarausweises gegen die Gebühr für Studenten ausleihen. Auch die Landesbildstelle in Stuttgart sowie manche Stuttgarter Museen sind gerne bereit, bei der Beschaffung von Anschauungsmaterial und Lehrmitteln behilflich zu sein. 7
8 Änderung der persönlichen Verhältnisse Bitte teilen Sie jede Änderung Ihrer persönlichen Verhältnisse (Wohnungswechsel, Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes, Adressen- und Kontoänderung, Änderung der Mail-Adresse usw.) zeitnah auf einem Formblatt dem Sekretariat mit. Von hier aus werden dann die Änderungsformulare an die entsprechenden Ämter weitergeleitet. Ggf. ist eine entsprechende Urkunde (beglaubigte Kopie) für Seminar und LBV erforderlich. Kennzeichnen Sie jede Mitteilung mit Ihrer vollständigen Personalnummer und vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht. Krankmeldung Teilen Sie eine Erkrankung am ersten Tag bis spätestens 9 Uhr per E-Mail dem Seminar (Sekretariat (sekretariat@seminar-stuttgart.de) und Ausbilder) und der Schule telefonisch mit, beide Stellen müssen informiert sein. Bei einer Erkrankungsdauer von mehr als drei Tagen benötigt das Seminar eine "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung” Ihres Arztes. Melden Sie sich bitte unbedingt auch per E-Mail am Seminar (Sekretariat und Ausbilder) wieder gesund. Durch Krankheit oder sonstige schwerwiegende Gründe versäumte Ausbildungszeiten können auf Ihren Antrag hin nachgeholt werden, wenn sie zusammen einen Monat übersteigen. Der Vorbereitungsdienst wird dann um die erforderliche Zeit verlängert. Besprechen Sie dies mit Frau Kollmann oder direkt mit der Seminarleitung. Das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) Im LBV werden die Gehälter und Krankenkostenerstattungen aller Beamten und Arbeitnehmer im Landesdienst Baden-Württembergs bearbeitet und entsprechende Überweisungen veranlasst. Sie erhalten Ihr Gehalt - im Gegensatz zur freien Wirtschaft - monatlich im Voraus. Doch dies geschieht erst, wenn Sie alle oben genannten Unterlagen im Sekretariat abgegeben haben. Dann teilt Ihnen das LBV eine Personalnummer mit, eine für Gehaltsfragen, die andere für die Beihilfe im Krankheitsfall. Diese müssen bei entsprechendem Schriftwechsel vollständig (auch die 3-stellige Ziffer + Buchstaben hinter dem Schrägstrich) angegeben werden. Aufgrund der Arbeitsbelastung beim LBV erfolgt die erste Gehaltszahlung (Abschlagszahlung) u. U. erst Anfang bis Mitte Februar. Berücksichtigen Sie bitte diesen Aspekt bei Ihrer Finanzplanung. Ihr Gehalt beträgt ca.1400 € brutto. Hinzu kommt bei Verheirateten ein Familienzuschlag. Für jedes zu berücksichtigende Kind erhöht sich der Familienzuschlag. Näheres finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Baden Württemberg (www.lbv.bwl.de/vordrucke). 8
9 II SEMINARINTERNE INFORMATION UND KOMMUNIKATION Die wichtigsten Informationsquellen sind die Verwaltungsseite, die Homepage, der Monitor im Eingangsbereich und die Anschlagtafeln im EG und im 1. Stock des Seminars am Standort Stuttgart. Standort Ellwangen: Homepage und Informationswände im Eingangsbereich. Dort finden Sie alles Wesentliche über Ihren Kurs, u. a: Ort und Zeit der Seminarveranstaltungen Gruppeneinteilung/Einzeichnungslisten für bestimmte Veranstaltungen wichtige Termine und Erlasse Informationen der Seminarleitung Machen Sie es sich bitte zur Gewohnheit, beim Betreten des Seminars zunächst auf den Monitor im Eingangsbereich zu schauen. Ihr Postfach am Seminar Mitteilungen des Seminars und Briefe an Sie, z.B. des Landesamtes für Besoldung und Versorgung oder des Regierungspräsidiums, werden in eine Mappe gelegt, die im Vorraum des Sekretariats ausliegt. Schauen Sie bitte mindestens einmal pro Woche nach, ob etwas für Sie da ist. Vertrauliche Mitteilungen und Erlasse gegen Empfangsbestätigung hinterlegen wir für Sie direkt im Sekretariat. E-Mail-Adresse und Datenaustausch für Referendare Der Austausch von personenbezogenen Daten (Rückmeldungen zu Unterrichtsbesuchen, Prüfungsrelevantes etc.) über private E-Mail-Adressen widerspricht dem Datenschutzrecht. Daher ist es nicht gestattet, hierfür eine private E-Mail-Adresse zu verwenden. Als Ersatz steht Ihnen während Ihres Referendariats am Seminar Stuttgart eine dienstliche E-Mail-Adresse zur Verfügung. Die Zugangsdaten zum System entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Tabelle: V steht für den ersten Buchstaben des Vornamens. Ihre Adresse: NameV18@ref.seminar-stuttgart.de Sonderzeichen ä, ü, ö, ß werden zu ae, ue, oe, ss Zugang per Browser: Adresse: https://mbox1.belwue.de Das „s“ ist wichtig für die Sicherheit! Benutzername: NameV18@ref.seminar-stuttgart.de Die ganze Adresse verwenden! Bitte beim ersten Mal im linken Menü Kennwort: unter „Kennwort“ ändern! 9
10 Zugang über E-Mail-Programm: Nur erlaubt, wenn Ihr E-Mail-Programm SSL-Sicherheit und SMTP-Authentifizierung unterstützt. Dies können z.B. die aktuellen Versionen von Thunderbird, Apple Mail, Entourage und Outlook. IMAP-Server: mbox1.belwue.de SSL-Verschlüsselung über Port 993 POP3-Server: mbox1.belwue.de SSL-Verschlüsselung über Port 995 SSL-Verschlüsselung über Port 587 SMTP-Server: mbox1.belwue.de und „SMTP-Authentifizierung“ Benutzername NameV18@ref.seminar-stuttgart.de Weitere Informationen zur Einrichtung: belwue.de/support/anleitungen/email/ Kennwort: Welche Adressen gibt es? In seltenen Fällen (gleicher Nachname Einzelne Person: NameV18@ref.seminar-stuttgart.de und gleicher Vorname) wird NameVorname18@ verwendet. Damit erreichen Sie automatisch Fachkürzel-Fachleiter18@ref.seminar- Kurse: alle Referendare und Fachleiter stuttgart.de des jeweiligen Kurses. Damit erreichen Sie einzelne Fachleiter: Name@seminar-stuttgart.de Fachleiter. Achtung: Keinen „Ref.“ Es wird von Ihnen erwartet, dass Sie regelmäßig Ihre dienstlichen E-Mails abrufen. Die Seminaradresse darf nur für dienstliche Angelegenheiten genutzt werden. Wichtige Links 1. Verwaltung Ihr Benutzername NameV18 ist auch Grundlage für weiteren elektronischen Datenaustausch. Alles, was zurzeit, am Seminar auf diese Weise abgewickelt wird, finden Sie auf der Startseite www.verwaltung.seminar-stuttgart.de Hier können Sie auch aktuelle Dateien wie Stundenpläne, Formulare und vieles mehr herunterladen. Bitte aktualisieren Sie auf der oben genannten Seite Ihre elektronische Karteikarte und stellen uns ein Passbild elektronisch zur Verfügung. 2. Ausbildung In der Ausbildung verwenden wir regelmäßig die Lern-Plattform Moodle. Sie finden sie unter der Adresse. https://moodle2.seminar-stuttgart.de/moodle/ 3. Homepage Allgemeine Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.seminar- stuttgart.de. 10
1 1. Der Start ins Referendariat 1.1 Allgemeines LANDESAMT FÜR BESOLDUNG UND VERSORGUNG Im LBV werden die Gehälter und Krankenkostenerstattungen aller Beamten und Angestellten im Landesdienst Baden-Württembergs bearbeitet und entsprechende Überweisungen veranlasst. Sie erhalten Ihr Gehalt monatlich im Voraus. Dies geschieht, nachdem Sie alle zu Beginn unter „Start am Seminar“ genannten Unterlagen im Sekretariat abgegeben haben. Dann teilt das LBV Personalnummern zu, eine für die Bezüge, die andere für die Beihilfezahlungen. Die Personalnummern sind sehr wichtig und müssen bei jedem Schriftwechsel mitgeteilt werden. Ihr Gehalt beträgt zurzeit ca. 1.400 € brutto. Hinzu kommen ggf. ein Familienzuschlag oder Kindergeld. Näheres finden Sie unter https://lbv.landbw.de/das-lbv. Bedenken Sie, dass Ihr erstes Gehalt, das LBV überweist in der Regel zunächst eine Abschlagszahlung, wegen der Bearbeitungszeit Ihrer Unterlagen kaum vor Anfang bis Mitte Februar überwiesen werden dürfte. BEIHILFE Jede Beamtin und jeder Beamte auf Widerruf erhält eine finanzielle Beihilfe zu den Krankheitskosten, sofern die Behandlung während des Vorbereitungsdienstes stattfand und sofern er nicht freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist. Informationen hierzu erhalten Sie unter https://lbv.landbw.de/das-lbv. KRANKENVERSICHERUNG Sie müssen für die Dauer des Vorbereitungsdienstes eine Krankenversicherung ab- schließen. Grundsätzlich haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie schließen eine Privatversicherung über den Anteil ab, den die Beihilfe nicht abdeckt. Sie treten freiwillig der gesetzlichen Krankenversicherung bei und erhalten dann keine Beihilfe. Das Für und Wider kann nicht umfassend beschrieben werden. Daher organisiert der Ausbildungspersonalrat am Seminar eine Informationsveranstaltung über beide Mög- lichkeiten. Wenn Sie unsicher sind, warten Sie mit dem endgültigen Abschluss einer Krankenversicherung, bis Sie an einer Informationsveranstaltung im Seminar teilgenommen haben. Danach sollten Sie bald eine Entscheidung fällen, damit Sie einen lückenlosen Versicherungsschutz haben. Da das Sommersemester eher endet als der Vorbereitungsdienst beginnt, müssen Sie sich – ggf. noch als Studierende bzw. Studierender – bis zum Beginn des Vorbereitungsdienstes im Januar versichern (das Exmatrikulationsdatum ist entscheidend). Einige Privatversicherer bieten sowohl vor Beginn des Vorbereitungsdienstes als auch für die Zeit bis zu einer Festanstellung preisgünstige Übergangstarife an. Innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des Vorbereitungsdienstes ist es übrigens kein Problem, aus der gesetzlichen Krankenversicherung auszutreten – falls Sie in einer solchen sind und zu einer privaten wechseln wollen.
2 NEBENTÄTIGKEITEN Nebentätigkeiten sind grundsätzlich anzeige- bzw. genehmigungspflichtig. § 65 Abs. 1 Bundesbesoldungsgesetz. Erhalten Anwärter ein Entgelt für eine Nebentätigkeit innerhalb oder für eine genehmigungspflichtige Nebentätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes, so wird das Entgelt auf die Anwärterbezüge angerechnet, soweit es diese übersteigt. Als Anwärtergrundbetrag werden jedoch mindestens 30 v. H. des Anfangsgrundgehalts der Eingangsbesoldungsgruppe der Laufbahn gewährt. Falls diese Bestimmung auf die von Ihnen ausgeübte Nebentätigkeit zutreffen sollte, leitet die Seminarleitung eine Mehrfertigung der Genehmigungsverfügung mit den erforderlichen Nachweisen dem Landesamt für Besoldung und Versorgung zu. Hinweise zum Verfahren Die Ausübung von Nebentätigkeiten bedarf der vorherigen Genehmigung. Die zeitliche Beanspruchung durch eine oder mehrere Nebentätigkeiten in der Woche darf ein Fünftel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einer vollbeschäftigten Lehrkraft grundsätzlich nicht übersteigen. Genehmigungsfähig sind danach für Unterrichtstätigkeiten fünf Unterrichtsstunden, für sonstige Tätigkeiten acht Zeitstunden. Die zur Übernahme einer oder mehrerer Nebenbeschäftigungen erforderliche Geneh- migung gilt als allgemein erteilt, wenn die Nebenbeschäftigungen insgesamt einen geringen Umfang haben, außerhalb der Dienstzeit ausgeübt werden und kein gesetzlicher Versagungsgrund vorliegt. Der Umfang einer oder mehrerer Nebenbeschäftigungen gegen Vergütung ist als gering anzusehen, wenn die Vergütung hierfür insgesamt 1.227,10 € im Kalenderjahr nicht übersteigt. Die zeitliche Beanspruchung darf ein Fünftel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit nicht überschreiten (siehe oben). Solche genehmigten Nebenbeschäftigungen sind vor Aufnahme der Nebenbeschäftigung schriftlich anzuzeigen, es sei denn, dass es sich um eine einmalige Nebentätigkeit im Kalenderjahr handelt und die Vergütung hierfür 204,52€ nicht überschreitet. Die Übernahme von öffentlichen Ehrenämtern ist ebenfalls vor Aufnahme schriftlich anzuzeigen. Schriftstellerische, wissenschaftliche, künstlerische oder Vortragstätigkeiten, Gutachtertätigkeiten, Tätigkeiten in Selbsthilfeeinrichtungen der Beamten sind, wenn hierfür eine Vergütung geleistet wird, vor deren Aufnahme anzuzeigen. Bei regelmäßig wiederkehrenden gleichartigen Nebentätigkeiten im vorstehend genannten Sinne genügt eine mindestens einmal jährlich zu erstattende Anzeige zur Erfüllung der Anzeigepflicht für die in diesem Zeitraum zu erwartenden Nebentätigkeiten. Eine Anzeigepflicht besteht nicht, wenn die Höhe der Vergütung für solche Nebentätigkeiten insgesamt 1.227,10€ im Kalenderjahr nicht überschreitet. Sofern lediglich eine Verpflichtung zur Anzeige besteht, erfolgt keine Rückmeldung. Das Antragsformular ist daher in diesen Fällen nur in einfacher Fertigung abzugeben. Der Antrag kann erst nach der Vereidigung an die Direktorin oder den Direktor des Seminars gerichtet werden (zweifach). REISEKOSTEN Zu Beginn des Vorbereitungsdienstes erhalten Sie Informationen über die Abrechnung von Reisekosten. Grundsätzlich wird Ihr Schulort als Dienstort festgesetzt. Die Fahrten vom Wohnort zum Dienstort können Sie nicht als Reisekosten geltend machen. Liegt Ihr Schulort zwischen Wohnort und Seminar wird Ihnen vom Seminar nur der Weg zwischen Schulort und Seminar erstattet. Ihre Kosten können Sie u.U. bei dem für Sie zuständigen Finanzamt im Rahmen Ihrer Steuererklärung geltend machen. Die Reisekosten zum Seminar werden Ihnen vom Seminar entsprechend dem geltenden Reisekostenrecht
3 erstattet. Als Referendarin bzw. Referendar wird Ihnen in der Regel die Hälfte der Reisekosten erstattet. Sie können bei der erstmaligen Antragsstellung die "Anerkennung triftiger Gründe" beantragen. Bei einer Anerkennung erhalten Sie für die Fahrt mit dem Pkw eine höhere Erstattung. Dies gilt nur, wenn Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln deutlich länger als eine Stunde pro Fahrt zwischen Wohnung und Seminar unterwegs wären. Als Beleg ist ein Ausdruck Ihrer Recherche ausreichend. Das Land Baden-Württemberg bietet Ihnen für die Fahrten mit der Bahn ein „Jobticket“ an. Nähere Informationen, auch zum Beantragungsverfahren, finden Sie unter folgen-dem Link: https://lbv.landbw.de/service/jobticket-bw. Zusätzlich erhalten Sie Tagegeld, wenn Sie mehr als acht Stunden unterwegs sind (z. B. morgens Fachsitzung Pädagogik/Pädagogische Psychologie, nachmittags Fachdidaktik). Falls Sie über Mittag heimfahren, wird die Heimfahrt nicht erstattet. Die Höhe des Tagegeldes beläuft sich auf folgende Beträge: Bei Abwesenheit von der Wohnung von mindestens 8 Std. 50% von 6,00 €, von mindestens 14 Std. 50% von 12,00 €, von 24 Std. (bei mehrtägigen Reisen) 50% von 24,00 €. Auch Rahmen der Steuererklärung ist dies relevant. Für jeden gefahrenen Kilometer erkennt das Finanzamt derzeit pauschal 0,30 € an, für das Tagegeld die oben genannten Pauschbeträge in voller Höhe. Sie können also die Differenz zum erstatteten Betrag steuerlich geltend machen. SCHWANGERSCHAFT / MUTTERSCHUTZ Bitte teilen Sie Ihrer Dienststelle Ihre Schwangerschaft und den Tag der Entbindung mit. Die Dienststelle wird Sie über die Schutzbestimmungen nach dem Mutterschutzgesetz informieren. Sie kann eine Schwangerschaftsbescheinigung verlangen. Die Kosten für diese Bescheinigung übernimmt Ihre Dienststelle. Ein Beschäftigungsverbot bewirkt, dass Sie tatsächlich nicht beschäftigt werden dürfen. Vor der Entbindung beträgt das Beschäftigungsverbot sechs Wochen; nach der Entbindung acht Wochen. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Frist auf zwölf Wochen. Sie können bis zur Entbindung weiterarbeiten, wenn Sie dies ausdrücklich gegenüber Ihrer Dienststelle erklären. Diese Erklärung können Sie jederzeit widerrufen. Hierfür müssen Sie einen formlosen Antrag an die Außenstelle des Landeslehrerprüfungsamts beim Regierungspräsidium stellen, dem Sie eine Bescheinigung Ihres Arztes beifügen, dass Sie prüfungsfähig sind. Während des Beschäftigungsverbots nach der Geburt Ihres Kindes dürfen Sie nicht beschäftigt werden. Unmittelbar nach der Geburt senden Sie eine Kopie der Geburtsurkunde an das Semi-nar und an das LBV. Weitere Informationen und Formulare erhalten Sie unter https://lbv.landbw.de/das-lbv. ELTERNZEIT Im Anschluss an die Mutterschutzfrist können Sie Ihren Vorbereitungsdienst für Elternzeit gemäß den §§ 40 und 41 der Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung (beachten Sie aber auch § 10 GymPO II) unterbrechen. Dazu ist ein Antrag – über die Seminarleitung an das Regierungspräsidium – erforderlich, und zwar mindestens vier Wochen vor Beginn. Da Sie nach Ablauf der Elternzeit wieder sinnvoll in den Vorbereitungsdienst eingegliedert werden müssen, sollten Sie Ihre Planung rechtzeitig mit der Seminarleiterin oder dem Seminarleiter besprechen. Weitere Informationen zur Elternzeit erhalten Sie unter https://lbv.landbw.de/das-lbv.
4 DIENSTUNFALL Wenn Sie in Ausübung einer dienstlichen Tätigkeit, auch bei einer Fahrt zu einer Seminarveranstaltung oder zur Schule, einen Dienstunfall erleiden, müssen Sie diesen möglichst rasch über das Seminar auf dem Formblatt dem Regierungspräsidium anzeigen, damit er als Dienstunfall anerkannt wird. Außer der Darstellung des Hergangs ist die Angabe notwendig, ob die Haftung eines Dritten (Schädigers) in Betracht kommt. Sie dürfen den Unfall nicht grob fahrlässig oder gar vorsätzlich herbeigeführt haben. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass Ihnen die anrechnungsfähigen Kosten ersetzt werden. Bitte verlangen Sie von den behandelnden Ärzten eine Rechnung, die nur die Leistungen umfasst, die für die Behandlung der Unfallfolgen erbracht wurden. Wenn Ihnen zusätzlich ein Sachschaden entstanden ist, müssen Sie ihn begründen und möglichst durch Rechnung belegen. Schäden am Auto werden nur dann ersetzt, wenn die Fahrt als Dienstreise genehmigt und dabei ausdrücklich unter Anerkennung triftiger Gründe die Benutzung des Privatfahrzeugs gestattet wurde. Bitte bezahlen Sie die Arztrechnung vorab und reichen Sie diese dem Regierungspräsidium mit dem Verweis auf die bereits erfolgte Anerkennung als Dienstunfall zur Weiterleitung an das LBV ein. Die Erstattung des Gesamtbetrags erfolgt zusammen mit der Gehaltszahlung durch das LBV. Sie geben in diesem Fall keine Mehrfertigung der Arztrechnung an Ihre Krankenversicherung, weil das Land diese Aufwendungen vollständig übernimmt. VERMÖGENSWIRKSAME LEISTUNGEN Nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz haben Sie Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Auf Ihren Antrag hin überweist das LBV einen von Ihnen zu bestimmenden Betrag Ihres Gehalts direkt an ein von Ihnen gewähltes Anlageinstitut. Verschiedene Anlageformen sind möglich. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://lbv.landbw.de/das-lbv. Das LBV benötigt Ihren Antrag mit dem Vordruck LBV 507 sowie eine Kopie des Ver-trages mit Bankverbindung, Kontonummer und Vertragsnummer. Warten Sie bitte damit, bis Ihnen eine Personalnummer (mit dem ersten Gehalt) zugeteilt wurde. ÄNDERUNG DER PERSÖNLICHEN VERHÄLTNISSE Jede Änderung Ihrer persönlichen Verhältnisse (Heirat, Scheidung, Geburt eines Kin-des, Adressen- und Kontoänderung usw.) melden Sie bitte sowohl dem Seminar als auch dem LBV. Verwenden Sie hierzu das Formblatt 527.pdf. bzw. 527a.pdf. Weitere Informationen finden Sie unter https://lbv.landbw.de/das-lbv. Am Seminar leiten Sie die Unterlagen bitte an das Sekretariat.
5 1.2 Am Seminar Die Ziele des Vorbereitungsdienstes sind in § 1 GymPO II dargestellt: „Im Vorberei- tungsdienst werden die bildungswissenschaftlichen, fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten aus der ersten Ausbildungsphase in engem Bezug zur Schulpraxis und auf der Grundlage der Bildungspläne so erweitert und vertieft, dass der Erziehungs- und Bildungsauftrag an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen erfolgreich und verantwortlich erfüllt werden kann. Berücksichtigt werden dabei insbesondere die interkulturelle Kompetenz, die Medienkompetenz und -erziehung, Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich Prävention und Gesundheitsförderung sowie die Themen Deutsch als Zweitsprache, Bildung für nachhaltige Entwicklung und Gendersensibilität. Fragen der Berufs- und Fachethik werden in allen Ausbildungsfächern thematisiert.“ Die hohe Bedeutung der Lehrerpersönlichkeit für den Erfolg der Tätigkeit als Lehrerin oder Lehrer wird im Vorbereitungsdienst kontinuierlich reflektiert. Auch Schulentwicklungsprozesse sind Gegenstand des Vorbereitungsdienstes. DER ERSTE TAG Der Vorbereitungsdienst beginnt am ersten Schultag nach den Weihnachtsferien. Uhrzeit und Ort werden Ihnen in einem Begrüßungsschreiben zusammen mit Ihrer Seminarzuweisung mitgeteilt. Sie werden bei diesem Anlass vereidigt und bekommen Ihre Ernennungsurkunde in der Regel zum Beamten bzw. zur Beamtin auf Widerruf. Anschließend erhalten Sie einen Überblick über die Organisation des Vorbereitungs- dienstes, der in der GymPO II geregelt ist. Den Verordnungstext finden Sie unter http://www.llpa-bw.de/,Lde/Startseite /Pruefungsordnungen/Zweite-Staatspruefungen sowie die Ausbildungsinhalte des Vorbereitungsdienstes unter http://www.llpa- bw.de/,Lde/Startseite/Service/Ausbildungsplan+VD+Gymnasium. VORKURS Der Vorkurs zu Beginn Ihres Vorbereitungsdienstes am Seminar umfasst drei Wochen, in denen Sie in der Regel ganztags Seminarveranstaltungen haben. Im Vorkurs nehmen Sie an Veranstaltungen in Pädagogik/Pädagogischer Psychologie, Fachdidaktik sowie Schulrecht, Beamtenrecht sowie schulbezogenem Jugend- und Elternrecht und zur Vorbereitung auf Hospitation und eigene Unterrichtstätigkeit teil. Daneben beginnen Sie mit weiteren Veranstaltungen ergänzender Art. LOHNSTEUERKARTE Das LBV teilt dazu mit: „Mit der Einführung der „ELSTAM“ (Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale) wird die bisherige Papier-Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Zur Teilnahme an diesem Verfahren benötigen wir Ihre persönliche Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) und Ihre Steuermerkmale (Steuerklasse und Konfession). Sie können diese Angaben in der Erklärung zur Auszahlung der Bezüge machen. Bei Angabe der Steuerklasse 1 bis 5 gehen wir davon aus, dass Sie Ihre Beschäftigung beim Land Baden-Württemberg als Hauptbeschäftigung (Hauptarbeitgeber) ausüben. (...) Anhand Ihrer Steuer-ID rufen wir für dieses Beschäftigungsverhältnis die „ELSTAM“ beim Bundeszentralamt für Steuern (ELSTAM- Datenbank) ab. Wenn bei Ihrer ersten Bezügeabrechnung noch keine Rückmeldung Ihrer „ELSTAM“ vorliegt, erfolgt die Lohnsteuerberechnung vorläufig anhand der von Ihnen angegebenen Steuermerkmale. Weichen die von Ihnen angegebenen Steuermerkmale
6 voneinander ab, so muss die Steuerberechnung aufgrund der „ELSTAM“ durchgeführt werden. Müssen die ELSTAM-Daten berichtigt/aktualisiert werden, so kann dies nur über das zuständige Finanzamt erfolgen.“ DIENSTSTELLE / VORGESETZTE Ihre Dienststelle ist das Staatliche Seminar für Didaktik und Lehrerbildung, nicht die Schule. Ihre Vorgesetzten sind die Leiterin bzw. der Leiter des Seminars. Ihre Dienst- vorgesetzten sind die Regierungspräsidentin bzw. der Regierungspräsident. Wenn Sie in Ihrer Funktion als Beamtin oder Beamter an das Regierungspräsidium oder das Kultusministerium schreiben, ist der Dienstweg einzuhalten, d.h. Ihr Schreiben geht z. B. „Über den Direktor des Staatlichen Seminars für Didaktik und Lehrerbildung (Gymnasium) an ...”. TUTORIN ODER TUTOR AM SEMINAR Vom Seminar wird Ihnen eine Tutorin oder ein Tutor zugewiesen, der Ihre Ausbildung im Vorbereitungsdienst begleiten und mit Ihnen Beratungsgespräche führen wird. BEAUFTRAGTE FÜR CHANCENGLEICHHEIT Die Frauen am Seminar wählen turnusgemäß ihre Beauftragte für Chancengleichheit und deren Stellvertreterin. Bitte wenden Sie sich mit einschlägigen Anliegen/ Problemen an Ihre Vertreterin. KRANKHEIT Teilen Sie eine Erkrankung bitte umgehend telefonisch dem Sekretariat des Seminars und der Schule mit – beide Stellen müssen informiert sein. Bei einer Erkrankungsdauer von mehr als drei Tagen benötigt das Seminar eine ärztliche „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung”. Melden Sie bitte auch, wenn Sie wieder dienstfähig sind. Sofern Sie durch Krankheit in umfangreicherem Maß Ausbildungszeiten versäumen, kann Ihr Vorbereitungsdienst auf Ihren Antrag hin (an das Regierungspräsidium und die Seminarleitung) bis zu einem Unterrichtshalbjahr verlängert werden.
7 1.3 An der Schule Zu einem Termin, der Ihnen bei der Vereidigung mitgeteilt wird, werden Sie an Ihrem Ausbildungsgymnasium zu einem ersten Abstimmungsgespräch mit Schulleitung und Mentorin oder Mentor erwartet. Sie planen gemeinsam insbesondere Ihren ersten Unterrichtseinsatz. „Richtig“ starten werden Sie an Ihrer Schule nach Abschluss des Vorkurses. Sie erwartet ein individuelles Einführungsprogramm an der Schule: Kennenlernen der Ansprechpersonen und des Schulgebäudes, Begleitung einer Klasse, einer Lehrkraft während eines ganzen Unterrichtstags, Beobachtung von Unterricht in Ihren Fächern in verschiedenen Klassenstufen. Freie Zeiten an der Schule sollten Sie nutzen, um Kontakte, insbesondere mit Ihren zukünftigen Ausbildungslehrkräften, zu knüpfen. AUSBILDUNG AN DER SCHULE Nehmen Sie neben dem Ausbildungsunterricht und zusätzlichen Hospitationen möglichst auch an den Veranstaltungen der Schule teil, wie z. B. Gesamtlehrer-, Klassen-, Fachkonferenz, ggf. Elternabende, sofern in dieser Zeit keine Veranstaltungen des Seminars stattfinden. Die Schulleitung wird Sie im ersten Ausbildungsabschnitt zusätzlich in Schulkunde unterrichten. Dabei geht es vor allem um die Einführung in die Strukturen und Rahmenbedingungen schulischer Arbeit vor Ort. MENTORIN ODER MENTOR Gemäß § 13 Absatz 2 GymPO II wird an Ihrer Schule im Einvernehmen mit dem Seminar eine Mentorin oder ein Mentor bestellt, die oder der Sie betreut und in allen Unterrichtsangelegenheiten berät. Sie bzw. er koordiniert in Abstimmung mit der Schulleitung Ihre Ausbildung und sorgt mit dafür, dass Sie entsprechend dem Erziehungs- und Bildungsauftrag und in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften unterrichten. Dazu besucht sie bzw. er Sie im Unterricht und kann Sie z. B. im zweiten Ausbildungsabschnitt zur Angemessenheit Ihrer Klassenarbeiten und der Leistungsbewertung beraten. In allen Fragen, die Ihre Ausbildung an der Schule betreffen, wenden Sie sich in der Regel an Ihre Mentorin oder Ihren Mentor, dann an die Schulleitung Ihrer Ausbildungsschule. Sie „erhalten von der jeweiligen Schulleitung auf Nachfrage und aus gegebenem Anlass mündliche Rückmeldungen zu Ihrem Ausbildungsstand.“ D. h. Sie haben eine Mitwirkungspflicht, indem Sie diese Rückmeldung einfordern.
8 2. Der erste Ausbildungsabschnitt 2.1 Ausbildung und Lehraufträge im ersten Ausbildungsabschnitt Während des ersten Ausbildungsabschnitts (bis zu den Sommerferien) unterrichten Sie zunehmend eigenverantwortlich im Rahmen des Lehrauftrags der begleitenden Lehrkräfte. Im sogenannten begleiteten Ausbildungsunterricht gemäß § 13 Absatz 3 GymPO II besprechen Sie Ihre Unterrichtsplanung für einen Übungslehrauftrag mit Ihnen, die Lehrkräfte beobachten Ihren Unterricht und besprechen ihn danach. Die begleitenden Lehrkräfte führen nach Beendigung Ihres Übungslehrauftrags mit Ihnen eine Abschlussbesprechung durch, in der Sie gezielte Hinweise zur Verbesserung insbesondere Ihrer methodisch-didaktischen Kompetenz und Ihres Lehrerverhaltens als Hilfestellung für Ihre weitere Ausbildung bekommen. Die Ausbilderinnen und Ausbilder der Fachdidaktiken werden Sie im ersten Ausbil- dungsabschnitt in der Regel zweimal in jedem Fach, im zweiten Ausbildungsabschnitt (bis zum Beginn der Prüfungsphase) mindestens einmal besuchen, beraten und am Ende des Beratungsgespräches die wichtigsten Ergebnisse in einem Ergebnisprotokoll mit vereinbarten Zielen dokumentieren. Mindestens ein Besuch in jedem Fach im ersten Ausbildungsabschnitt findet in der Oberstufe statt. Auf Ihren Wunsch hin kann Sie auch die Ausbilderin oder der Ausbilder in Pädagogik/Pädagogischer Psychologie im Unterricht besuchen und Sie insbesondere im Hinblick auf Lehrerverhalten, Umgang mit Disziplinproblemen, Verbesserung der Lehrer-Schülerbeziehung usw. beraten. Sie sollten nicht zu lange Zeit nur hospitieren und nicht unterrichten. Bereits gegen Ende der ersten Schulwoche können Sie erste Unterrichtsversuche unternehmen und z. B. im Team mit der begleitenden Lehrkraft Teile einer Stunde und auch einzelne Stunden einer Unterrichtseinheit übernehmen. Spätestens nach etwa zwei Wochen sollten Sie nach Möglichkeit unterrichten und den von Ihnen gehaltenen Unterricht auf durchschnittlich ca. 5–6 Stunden pro Woche steigern. Im ersten Ausbildungsabschnitt, der mit dem Schuljahr endet, müssen Sie mindestens 60 Unterrichtsstunden selbst halten, die sich zu gleichen Anteilen auf Ihre Fächer (gleichgültig ob schulisches Haupt- oder Nebenfach), in allen Stufen, in denen das Fach unterrichtet wird, und auch auf verschiedene einführende Lehrkräfte verteilen. Ihre Mentorin oder Ihr Mentor wird Ihnen bei der Planung Ihrer Lehraufträge behilflich sein. In Abstimmung mit der Schulleitung führen Sie Ihre Stundenbilanz. Im Übrigen wird erwartet, dass Sie selbst initiativ werden, auf Ihre Kolleginnen und Kollegen zugehen und Übungslehraufträge mit ihnen vereinbaren. Ihre Übungslehraufträge sollten etwa 3-4 Wochen Unterricht umfassen, soweit das Thema nicht einen anderen Zeitumfang erfordert. Zu Beginn des Vorbereitungsdienstes sind kürzere Sequenzen oder auch Einzelstunden möglich. Sie werden auf das Minimum von 60 Stunden angerechnet. Bitte dehnen Sie Ihren Übungslehrauftrag nicht auf mehr als 14 Stunden aus. Sie müssen in allen Stufen (Unter-, Mittel- und Oberstufe), in denen Ihre Fächer vertreten sind, mindestens sieben Stunden pro Fach und pro Stufe unterrichten. Selbstverständlich gilt insgesamt das Minimum von 60 Stunden. Im achtjährigen Gymnasium gelten in der Regel die Klassen 5 und 6 als Unterstufe, 7-9 als Mittelstufe und 10-12 als Oberstufe. Die Klasse 7 kann von Ihnen bei Bedarf sowohl der Unter- wie der Mittelstufe zugerechnet werden. An den G9-Modellschulen und an den Gemeinschaftsschulen bilden grundsätzlich die Klassen 5, 6 und 7 die Unterstufe, die Klassen 8, 9 und 10 die Mittelstufe und die Klassen 11, 12 und 13 die Oberstufe. Die Schulleitung stellt sicher, dass Sie die erforderliche Stundenzahl unterrichtet haben. Auch Ihre Ausbilder halten dazu mit Ihnen engen Kontakt, damit Sie bis zum Ende des ersten Ausbildungsabschnitts die minimale Stundenzahl unterrichtet haben. Häufig finden
9 am Schuljahresende neben dem Abitur Klassen- und Studienfahrten sowie Projektphasen statt, was die Planung des begleiteten Unterrichts gefährden kann. Sie können während Ihres gesamten Vorbereitungsdienstes auf Nachfrage auch durch die Schulleitung mündliche Rückmeldungen zu Ihrem Leistungsstand erhalten (§ 13 GymPO II). Am Ende des ersten Ausbildungsabschnitts müssen Schule und Seminar feststellen, ob Ihnen selbstständiger Unterricht übertragen werden kann. Ist dies nicht der Fall, wird der erste Ausbildungsabschnitt um sechs Monate verlängert. HOSPITATION Nutzen Sie ständig die Gelegenheit zu schauen, wie Lehrkräfte der Schule unterrichten. Führen Sie auch neben dem von Ihnen gehaltenen Unterricht weiterhin Hospitationen durch. Von Ihnen werden pro Woche 8–10 Stunden Unterricht (Übungslehrauftrag und Hospitation) erwartet. Dies gilt für den gesamten ersten Ausbildungsabschnitt. Nutzen Sie auch die Möglichkeit, Referendarinnen und Referendare Ihres Faches an Ihrer oder einer anderen Schule zu besuchen und Feedback zu geben. Laden Sie sie auch in den eigenen Unterricht ein. Nach § 18 der Abiturverordnung Gymnasien der Normalform (NGVO), Absatz 2 kann Sie die bzw. der Prüfungsvorsitzende zum Zuhören bei der Prüfung und Beratung zu-lassen, sofern der Prüfling das Einverständnis erteilt hat. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, das gesamte Procedere einer mündlichen Abiturprüfung (Vorbereitungsphase, Prüfung, Beratung, Noteneröffnung) zu erleben. UNTERSCHIED ZWISCHEN HAUPTFACH UND BEIFACH In einem Hauptfach, das heißt einem Fach mit entsprechend absolviertem Studienumfang, können Sie die Lehrbefähigung für den Unterricht in allen Schulstufen des allgemein bildenden Gymnasiums erwerben, im Beifach, das heißt einem Fach mit entsprechend geringerem Studienumfang, nur die Lehrbefähigung bis einschließlich Mittelstufe (in G8 bis Klasse 10). VERTEILUNG DER LEHRAUFTRÄGE BEI DREI UNTERRICHTSFÄCHERN Wenn Sie drei Fächer erfolgreich studiert und abgeschlossen haben, legen Sie gegenüber der Seminarleitung bis zum 01. 04. des Jahres schriftlich fest, welche zwei Fächer Ihre Pflichtfächer sein sollen und welches das zusätzliche dritte Fach. In Ihren beiden Pflichtfächern müssen Sie mindestens 60 Stunden gemäß § 13 Absatz 3 GymPO II unterrichten und in Ihrem zusätzlichen dritten Fach – egal ob Haupt- oder Beifachniveau – gemäß § 29 GymPO II mindestens 25 Stunden. Dabei sind alle Schulstufen, für die Sie die Lehrbefähigung erwerben wollen, abzudecken. Dieser Übungslehrauftrag für das zusätzliche Fach ist eine Mehrbelastung. Daher ist es im Ausnahmefall nach Genehmigung durch die Seminarleitung möglich, einen Teil dieser Verpflichtung (etwa 5 Stunden) noch zu Beginn des zweiten Ausbildungsabschnittes abzuleisten. SCHRIFTLICHER UNTERRICHTSENTWURF Sie haben die Pflicht, zu jeder von Ihnen gehaltenen Unterrichtsstunde einen schriftlichen Entwurf zu erstellen. Entweder bildet er die Grundlage für die Beratung durch die begleitende Lehrkraft, Mentorin oder Mentor, den Besuch der Schulleitung oder er ist die Grundlage für die Unterrichtsbesuche durch die Ausbilderinnen und Ausbilder.
10 ÜBUNGSLEHRAUFTRÄGE ZUM GLEICHEN THEMA IN PARALLELKLASSEN Es ist grundsätzlich möglich, Übungslehraufträge zum gleichen Thema in Parallelklassen durchzuführen. Damit Sie aber ein breites Spektrum von Klassen und Unterrichtsinhalten kennen lernen, ist bei 60 Stunden der Parallelunterricht auf maximal fünf Stunden je Fach beschränkt. Der über das Minimum von 60 Stunden hinausgehende Unterricht darf in Parallelklassen durchgeführt werden, dann auch mehr als zehn Stunden. Gerade bei naturwissenschaftlichem Unterricht kann sich das aus schulorganisatorischen Gründen so ergeben. Auch in anderen Fächern kann es sehr informativ sein, nach einer ersten Erfahrung mit der Vermittlung eines bestimmten Inhaltes diesen in einer Parallelklasse unter Berücksichtigung der Erfahrungen noch einmal ganz anders zu unterrichten. UNTERRICHT IN KLASSE 5 UND IN DER JAHRGANGSSTUFE 12 Es gibt sachliche und pädagogische Gründe, die Schulleitung und Lehrkräfte zögern lassen, Sie mit einem Übungslehrauftrag in die Klassenstufe 5 und die Jahrgangsstufe 2 hereinzulassen, z. B. im Hinblick auf die Vorbereitung auf das Abitur. Es ist aber möglich, dass Sie Lehraufträge in diesen Klassenstufen übernehmen. MÖGLICHKEITEN DER ANRECHNUNG EINER BEGLEITUNG EINER KLASSE IN DAS SCHULLANDHEIM, ZU CHOR- UND ORCHESTERFREIZEITEN BZW. EINER ARBEITSGEMEINSCHAFT, VON FÖRDERUNTERRICHT, HAUSAUFGABEN- BETREUUNG UND BERETSCHAFTSSTUNDEN Grundsätzlich befürwortet das Seminar Ihre Teilnahme an außerunterrichtlichen Maßnahmen wie dem Schullandheimaufenthalt. Sie sollten dies jedoch möglichst erst in der Zeit nach Ihren Prüfungen einplanen. Im Einzelfall ist die Zustimmung durch die Seminarleitung auch im ersten Ausbildungsabschnitt möglich, wenn Sie bis zu dem Zeitpunkt eine ausreichende Zahl von begleiteten Unterrichtsstunden absolviert haben und in der Regel keine Seminarveranstaltungen betroffen sind. Sie können eine Stunde pro Tag, insgesamt höchstens fünf Stunden anrechnen. Die Schulleitung beantragt Ihre Freistellung schriftlich bei der Seminarleitung. Ein Engagement in Arbeitsgemeinschaften ist ebenso wünschenswert. Da es sich jedoch nicht um Unterricht gemäß Bildungsplan handelt, ist eine Anrechnung nicht möglich. Förderunterricht, Hausaufgabenbetreuung und Bereitschaftsstunden können ebenso nicht auf das Deputat angerechnet werden. HOSPITATION AN EINER GEMEINSCHAFTSSCHULE Ein Teil des Vorbereitungsdienstes kann auf freiwilliger Basis an einer Gemeinschaftsschule absolviert werden. Im ersten Ausbildungsabschnitt ist für Referendarinnen und Referendare eine Hospitation möglich, die eine Woche dauert. Dieser Unterricht an einer Gemeinschaftsschule kann mit maximal drei Stunden auf den Ausbildungsunterricht des ersten Ausbildungsabschnitts angerechnet werden. Für kürzere Hospitationsphasen gilt dies entsprechend. VERTRETUNGSUNTERRICHT In den ersten Monaten Ihrer Tätigkeit sollten Sie noch nicht zu Vertretungsunterricht herangezogen werden. (Dies gilt nicht für die Aufsicht in einer „verwaisten“ Klasse, mit der Sie von der Schulleitung in einer Notsituation beauftragt werden können.) Im Fall einer Vertretung einer erkrankten Lehrkraft über mehr als eine Stunde hinweg, bespricht die
11 Schulleitung dieses Anliegen mit der Seminarleitung. Die Seminarleitung stellt fest, indem sie sich bei Ihren Ausbilderinnen und Ausbildern erkundigt, ob Ihnen das zugemutet werden kann. Die Schulleitung sorgt zugleich dafür, dass Sie während dieser Zeit auch begleitet werden, wenn auch nicht in jeder Stunde. Vertretungsunterricht darf auch in die 60 zu erbringenden Stunden für Übungslehraufträge aufgenommen werden.
12 3. Der zweite Ausbildungsabschnitt 3.1 Ausbildung und Lehraufträge im zweiten Ausbildungsabschnitt, prüfungsrelevante Hinweise PLANUNGSGESPRÄCHE Schulleitungen beginnen früh mit ersten Planungsüberlegungen zur Deputatsverteilung im kommenden Schuljahr. Die Lehraufträge in den Jahrgangsstufen 1 bzw. 2 liegen in der Regel fest wie die in Klasse 6 und andere im zweiten Jahr weiterzuführender Klassen. Weniger als die Hälfte der Klassen sind zu diesem Zeitpunkt noch „frei” und müssen Lehrkräften zugewiesen werden. Deshalb ist es sinnvoll, nach den Osterferien erste Kontakte mit der Abteilungsleitung bzw. der Fachsprecherin oder dem Fachsprecher Ihrer Unterrichtsfächer aufzunehmen und Ihre Wünsche zu nennen. Sollte dies an Ihrer Schule in erster Linie direkt über die Schulleitung erfolgen, sollten Sie nach den Pfingstferien bei der Schulleitung Ihre Wünsche nennen und begründen. Dies ist gerade im Hinblick auf den frühen Abgabetermin (in der Regel bis Mitte Oktober) des Meldebogens mit der Verteilung der Klassen auf die Lehrprobenphasen sinnvoll. Informieren Sie Ihre Schulleitung über die Termine Ihrer regelmäßigen Ausbildungsveranstaltungen am Seminar im zweiten Ausbildungsabschnitt, damit diese bei der Stundenplanung berücksichtigt werden. PLANUNG DES SELBSTSTÄNDIGEN KONTINUIERLICHEN UNTERRICHTS Im Hinblick auf die Beurteilung der Unterrichtspraxis gemäß § 21 GymPO II müssen Sie bestimmte Rahmenbedingungen für die Lehraufträge erfüllen. Diesen Bereich sprechen Sie in einem Gespräch mit der Schulleitung an. Es geht um Ihre Lehraufträge, die Sie von Anfang bis Ende des Schuljahres kontinuierlich selbstständig übernehmen. In diesen Klassen können Sie in der Regel eine unterrichtspraktische Prüfung ablegen. Berücksichtigen Sie auch Ihre Planungen im Hinblick auf die Dokumentation: In welcher Klassenstufe lässt sich ein bestimmtes Thema am besten verwirklichen? Die Themenvergabe erfolgt in den letzten drei Wochen des ersten Ausbildungsabschnitts, spätestens wie im Terminplan des Kultusministeriums angegeben. Wünschenswert ist es, wenn Ihnen die Schulleitung kontinuierliche selbständige Lehraufträge zuweist, die verschiedene Schulstufen abdecken: An den G8-Gymnasien: Unterstufe: 5-7, Mittelstufe: 7-9, Oberstufe: 10-12, an den G9-Modellschulen und Gemeinschaftsschulen: Unterstufe: 5-7, Mittelstufe: 8-10, Oberstufe: 11-13. Viele streben in jedem Fach nach einem Lehrauftrag in der Oberstufe an, da ohnehin in der Oberstufe – soweit es kein Beifach ist – eine Beurteilung der Unterrichtspraxis stattfindet. Beachten Sie weiterhin, dass Sie nicht beide Fächer in derselben Klasse unterrichten sollen, in den unterrichtspraktischen Prüfungen auch nicht zwei Prüfungen in einer Klasse haben dürfen. Dies gilt auch für die Übernahme einer Fachgruppe in Sport oder Religion, die aus mehreren Klassen zusammengesetzt ist. Wenn Sie in der gleichen Klassenstufe ein anderes Fach unterrichten, sollte sichergestellt sein, dass Sie nicht mehr als die Hälfte der Schüler und Schülerinnen einer Klasse schon aus dem Unterricht im anderen Fach kennen. Sonst würde dem Ziel, Sie möglichst breit und vielfältig auszubilden und zu prüfen, nicht entsprochen. Für Naturwissenschaftler mit Zusatzausbildung im Fach NwT: Bitte beachten Sie, dass Sie NwT nicht selbstständig unterrichten dürfen. Die Übernahme eines kontinuierlichen selbständigen Lehrauftrags im Fach „Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT)“
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