Seminar-Info - Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung Stuttgart - Lehrgang 2018/2019 - Kultusministerium

 
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Seminar-Info - Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung Stuttgart - Lehrgang 2018/2019 - Kultusministerium
Staatliches Seminar
            für
Didaktik und Lehrerbildung
 (Gymnasien und Sonderpädagogik)
          Stuttgart

         Standort Stuttgart:
        Hospitalstraße 22-24
          70174 Stuttgart

        Standort Ellwangen:
       Schloss ob Ellwangen 5
          73479 Ellwangen

     Seminar-Info
   Lehrgang 2018/2019
1

                          INHALTSÜBERSICHT

                                                         Seiten

     Erste Orientierung                                  I

Leitung und Verwaltung
Bibliothek
Veranstaltungsorte

     Seminarinterne Information und Kommunikation        II

Das Postfach, Adressen und Links

1. Der Start ins Referendariat

1.1 Allgemeines                                          1

1.2 Am Seminar                                           5

1.3 An der Schule                                        7

2. Der erste Ausbildungsabschnitt

2.1 Ausbildung und Lehraufträge im ersten                8
Ausbildungsabschnitt

3. Der zweite Ausbildungsabschnitt

3.1 Ausbildung und Lehraufträge im zweiten
Ausbildungsabschnitt, prüfungsrelevante Hinweise         12
   - Planung des selbstständigen kontinuierlichen
      Unterrichts
   - Planung des befristet selbstständigen Unterrichts
   - Planung des begleiteten Ausbildungsunterricht
   -
3.2 Rahmenbedingungen für die Planung des zweiten
Ausbildungsabschnitts und die unterrichtspraktischen     15
Prüfungen

3.3 Ausbildung in einem zusätzlichen Ausbildungsfach,    16
Zusatzausbildung bilingualer Unterricht

3.4 Beratungsbesuche der Ausbilder                       17

3.5 Verlängerung                                         17
1
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4. Organisation der Ausbildung am Seminar

4.1 Ausbildung am Seminar                                         19

4.2 Die zweite Staatsprüfung                                      20

4.3 Die Schulrechtsprüfung                                        21

4.4 Die Dokumentation                                             21

4.5 Die Beurteilung der Unterrichtspraxis                         21

4.6 Die Kolloquien                                                28

4.7 Die Schulleiterbeurteilung                                    29

4.8 Das Prüfungsergebnis                                          30

4.9 Verfahren bei Nichtbestehen einzelner Prüfungsteile           31

4.10 Einstellung in den Schuldienst                               33

                                                                  34-46
       Anhang

Ausbildungsstandards,
Terminplan Landeslehrerprüfungsamt,
Detaillierte Terminübersicht,
Kurzinfo für den 2. Ausbildungsabschnitt,
Dokumentation,
Planungsübersicht und Titelblatt,
Beispiel für einen Themenplan,
Der Unterrichtsentwurf: Gliederung und Tipps,
Urheberrecht an Schulen, Nutzung sozialer Medien
Nutzung privater Computer

ABKÜRZUNGEN

    GymPO II         Verordnung des Kultusministeriums über den
                     Vorbereitungsdienst und die Zweite
                     Staatsprüfung für das Lehramt Gymnasium
                     Verordnung II – GymPO II) vom 03.11.2015)
    LBV              Landesamt für Besoldung und Versorgung
    LLPA             Außenstelle des Landeslehrerprüfungsamts
                     beim Regierungspräsidium

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                                      Zur Begrüßung
Liebe Referendarinnen, liebe Referendare,

im Namen des Kollegiums und aller Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen heiße ich Sie sehr
herzlich an unserem Seminar in Stuttgart willkommen. Sie wurden dem Stuttgarter
Gymnasialseminar zugewiesen und werden bei uns in den nächsten 18 Monaten auf den
Beruf der Gymnasiallehrerin bzw. des Gymnasiallehrers vorbereitet. In Ihrem Referendariat
wird es um die Konzentration auf die Fachinhalte und um deren sach- und fachgerechte
Umsetzung gehen. Dabei helfen Ihnen unsere Expertinnen und Experten in den Didaktiken
der von Ihnen studierten Fächer sowie unsere Pädagoginnen und Pädagogen. Erfahrene
Schulleiterinnen und Schulleiter unterrichten Sie in Schul- und Beamtenrecht.

Da Bildung auch Arbeit an sich selbst ist, muss Lehrerbildung auch als ein
berufsbiographischer Prozess angesehen werden, der über die Seminarausbildung zwar
angestoßen,     aber    nicht   abgeschlossen       wird.    Bildung    im    Sinne     von
Persönlichkeitsentwicklung und Reifung braucht Zeit, bisweilen durchaus über die Zeit der 18
Monate des Vorbereitungsdienstes hinaus. Für Sie alle sind dabei die Grundlagen wichtig,
die im Vorbereitungsdienst gelegt werden, damit Bereitschaft und Sensibilität für die
Notwendigkeit der Weiterentwicklung in den studierten Fächern und im persönlichen
Umgang mit den Jugendlichen angebahnt und weiterentwickelt werden können.

Die von Ihnen angestrebte Arbeit mit jungen Menschen bedeutet häufig auch,
Herausforderungen meistern zu müssen. Wir alle am Seminar werden Sie dabei
unterstützen, damit Sie die Aufgaben, die das Referendariat an Sie stellen wird, meistern
können. Der Beruf des Lehrers und der Lehrerin ist ein schöner Beruf. Es ist ein Beruf, der
einen auch glücklich machen kann, weil einem etwas gelingt, weil man Schüler begeistert,
weil man einen schwachen Schüler fördert, weil man ein offenes Ohr für Sorgen und Nöte
hat und dafür Dank erhält …

Diese Handreichung soll Ihnen eine erste Orientierung bieten, in der Sie die für Ihre
Ausbildung relevanten Informationen und Regelungen nachschlagen können. Sie enthält
auch eine Übersicht über den Ablauf des Referendariats sowie über die Prüfungsordnung.
Dabei haben wir versucht, die wichtigsten prüfungsrechtlichen Bestimmungen durch
Checklisten so transparent und anschaulich wie möglich zu machen. Im Zweifelsfall ist der
volle Wortlaut der Verordnung des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst und die
Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien (GymPO II) maßgeblich. Weitere
Informationen über das Seminar und zu Ihren Fachbereichen finden Sie im Internet auf
unserer Homepage unter: http://www.seminar-stuttgart.de
Ich möchte Sie ermuntern, Ihre Ausbildung frohgemut und mit Zuversicht zu beginnen und
wünsche Ihnen einen guten Start, viel Freude beim Unterrichten und eine geschickte Hand
beim Umgang mit Ihren Schülerinnen und Schülern!

Ihr

Seminardirektor

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                                 I ERSTE ORIENTIERUNG

                                          Leitung
Seminarleiter                                 Stellvertretender Seminarleiter
Prof. Dr. Klaus Teichmann                     StD Dr. Nils Empacher
Tel.: 0711/137867-76                          Tel.: 0711/137867-46
teichmann@seminar-stuttgart.de
4. OG, Zi. 401                                Mezzaningeschoss, Zi. M03

Der Seminarleiter Herr Prof. Teichmann und sein Stellvertreter sind Ihre Ansprechpartner
bei speziellen Fragen zu Seminarorganisation, Ausbildung und Prüfung.

                          Bereiche und Bereichsleitungen
Sprachliche und literarische Bildung        Naturwissenschaft und Technik
Frau Prof’in Krieger                        N.N.
Deutsch, Deutsch als Fremd-und              Biologie, Physik, BNT,
Zweitsprache, praktische Rhetorik,          Naturwissenschaft und Technik
Theater

Moderne Fremdsprachen,                      Leitung des naturwissenschaftliches Zentrums
interkulturelles und bilinguales Lernen     Azenberg
Frau Prof'in Klotz                          Frau Prof’in Maier
Französisch, Spanisch, Italienisch,         Chemie, BNT
Russisch

Interne und externe Kooperation/            Umgang mit Heterogenität / Qualitäts-
Inklusion                                   entwicklung an Seminar und Schule
Frau Prof'in Luckner                        Frau Prof‘in Luckner
Englisch                                    Profilbereich

Kulturelle Grundlagenbildung                Pädagogik und Päd. Psychologie /
Herr Prof. Binder                           Koordination Praxissemester
Ev. Religion, kath. Religion;               Frau Prof'in Prätsch-Koppenhöfer
Philosophie/Ethik; Latein, Griechisch

Historische, politische, ökonomische        Leitung der Außenstelle Ellwangen /
und geographische Bildung                   Gesamtkoordination von Ausbildung,
Herr Prof. Riedel                           Beratung und Prüfung bei Sonderfällen
Geschichte, Politik, Wirtschaft,            Frau Prof‘in Kollmann
Geographie,                                 Mathematik, Informatik, neue Medien

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                   Verwaltung (Mezzaningeschoss und 4. OG)
Frau Arnold-Humpfer: arnold-humpfer@seminar-stuttgart.de
Frau Reber: reber@seminar-stuttgart.de
Frau Schilling: schilling@seminar-stuttgart.de

Reguläre Öffnungszeiten (Änderungen vorbehalten):
Mo bis Do: 8.15 Uhr bis 13.00 Uhr
           13.30 Uhr bis 16.45
       Fr: 8.15 Uhr bis 13.30 Uhr

E-mail: sekretariat@seminar-stuttgart.de
Homepage: www.seminar-stuttgart.de

Tel.: 0711/137 867-45 Fax: 0711/137867-63 (Frau Reber, Mezzanin)
Tel.: 0711/137 867-48, Fax: 0711/137867-63 (Frau Schilling, Mezzanin)
im 2. Ausbildungsabschnitt:
Tel.: 0711/137 867-75, Fax: 0711/137867-85 (Frau Arnold-Humpfer, 4. Stock)

Die Sekretärinnen helfen Ihnen bei Fragen zu Personal- und Reisekostenangelegenheiten und
bei allgemeinen Fragen zu Kurs- und Raumplänen.

                                Außenstelle Ellwangen
Leitung                                   Verwaltung/Bibliothek
Frau Prof‘in Veronika Kollmann:               Frau Burchert:
kollmann@seminar-stuttgart.de                 burchert@seminar-stuttgart.de

Tel.: 07961/933809-15                         Tel.: 07961/933809-15
(Termine nach Vereinbarung)
                                              Öffnungszeiten:
Vertreter: StD Felch                          Siehe Homepage
felch@seminar-stuttgart.de
Tel.: 07961/933809-15

Sekretariate und Bibliotheken sind zu eingeschränkten Zeiten auch während der
Schulferien besetzt. Bitte beachten Sie: Wir richten uns mit unseren
Seminarveranstaltungen nach den Schulferien, die für Stuttgart gelten. Diese können
wegen der örtlich festzulegenden beweglichen Ferientage anders sein als an Ihrer
Schule. Änderungen der Öffnungszeiten werden rechtzeitig durch Aushang und auf
der Homepage bekanntgegeben.

Beauftragte für Chancengleichheit
Frau StD’ Simone Bub-Kalb                             Bub-Kalb@seminar-stuttgart.de
Vertretung der Schwerbehinderten
Frau StD' Verena Zürcher                              Zuercher@seminar-stuttgart.de
Erste Hilfe/Ersthelferinnen
Standort Stuttgart: Frau Reber                        reber@seminar-stuttgart.de
Standort Ellwangen: Frau Burchert                     burchert@seminar-stuttgart.de

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                                  Bibliothek (EG)
Frau Bruchmann, Frau Nieß

bibliothek@seminar-stuttgart.de, Tel.: 0711/137867-58

Reguläre Öffnungszeiten (Änderungen vorbehalten):
Montag und Mittwoch:     9.00 - 16.30 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 8.30 - 18-00 Uhr
Freitag:                 9.00 - 11.00 Uhr und 12.00 - 15.00 Uhr

Hinweise zur Bibliothek:

Bitte beachten Sie die ausgehängte Benutzerordnung!

Leihfrist:                 3 Wochen (Verlängerung nicht möglich)
Leihbeschränkung:          höchstens 6 Bücher, keine Ausleihe von Zeitschriften,
                           Dokumentationen, Examensarbeiten, Büchern mit rotem
                           Punkt
Lesesaal:                  mit Arbeitsplätzen, Internet-Anschlüssen und W-LAN
Kopien:                    Kopierkarten für 6 Euro oder 20 Euro erhältlich
                           (Geld bitte passend bereithalten)
Bibliothekskatalog:        http://seminar-stuttgart.bsz-bw.de
Bibliotheksausweis:        wird bei der ersten Ausleihe ausgestellt

Genauere Benutzerhinweise erhalten Sie bei einer Führung in der ersten
Seminarwoche.

                              Veranstaltungsorte
Die Lehrveranstaltungen des Seminars finden an unterschiedlichen Orten statt:

    a) Standort Stuttgart
    Die überwiegende Zahl der Lehrveranstaltungen findet im Seminarhaus,
    Hospitalstr. 22-24, statt. Außerdem werden auch in den Außenstellen des
    Seminars Lehrveranstaltungen abgehalten:
       - Im Naturwissenschaftlichen Zentrum, Azenbergstr. 14, 15 Minuten Fußweg
          vom Seminar entfernt. Dort finden in der Regel die Lehrveranstaltungen in
          Physik, Chemie, Biologie, BNT und NWT statt.
    In Einzelfällen finden Lehrveranstaltungen auch an Gymnasien und
    Sonderveranstaltungen im Rupert-Mayer-Haus (Hospitalstr.26) und im
    Hospitalhof (Büchsenstr. 33) statt. Darauf wird gesondert hingewiesen.

    b) Standort Ellwangen
    Die Lehrveranstaltungen finden in Schloss ob Ellwangen 12, 73479 Ellwangen
    statt.

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Wichtige Unterlagen bei der Aufnahme
Wir benötigen von Ihnen in den ersten Tagen einige Unterlagen:

    -   Erklärung zur Auszahlung der Besoldung (LBV 5031)
    -   Erklärung über Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten (LBV 5033), bitte nur
        Nachweise über Wehr-/Zivildienst, Beschäftigung im öffentlichen Dienst
    -   bei Verheirateten Erklärung zum Familienzuschlag (LBV 538b1)
    -   Heiratsurkunde (1 beglaubigte Kopie)
    -   Geburtsurkunde Ihrer Kinder (1 beglaubigte Kopie)
    -   ggf. Antrag auf Zahlung von Kindergeld (LBV KG 1oed)
    -   ggf. Bescheinigung des Versorgungsamts über den Grad der
        Erwerbsunfähigkeit.

Bitte geben Sie Ihre Unterlagen möglichst rasch ab. Die benötigten Formulare
müssen Sie – wie im Schreiben des Regierungspräsidiums mitgeteilt – selbst von der
Homepage des RP herunterladen. Bei unvollständigen Unterlagen verzögert sich die
Auszahlung Ihres Gehalts.

Seminarausweis
In der Universitätsbibliothek und im Institut Français dürfen Sie bei Vorlage Ihres
Seminarausweises gegen die Gebühr für Studenten ausleihen. Auch die
Landesbildstelle in Stuttgart sowie manche Stuttgarter Museen sind gerne bereit, bei
der Beschaffung von Anschauungsmaterial und Lehrmitteln behilflich zu sein.

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Änderung der persönlichen Verhältnisse

Bitte teilen Sie jede Änderung Ihrer persönlichen Verhältnisse (Wohnungswechsel,
Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes, Adressen- und Kontoänderung, Änderung
der Mail-Adresse usw.) zeitnah auf einem Formblatt dem Sekretariat mit. Von hier
aus werden dann die Änderungsformulare an die entsprechenden Ämter
weitergeleitet. Ggf. ist eine entsprechende Urkunde (beglaubigte Kopie) für Seminar
und LBV erforderlich. Kennzeichnen Sie jede Mitteilung mit Ihrer vollständigen
Personalnummer und vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht.

Krankmeldung
Teilen Sie eine Erkrankung am ersten Tag bis spätestens 9 Uhr per E-Mail dem
Seminar (Sekretariat (sekretariat@seminar-stuttgart.de) und Ausbilder) und der
Schule telefonisch mit, beide Stellen müssen informiert sein. Bei einer
Erkrankungsdauer von mehr als drei Tagen benötigt das Seminar eine
"Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung” Ihres Arztes. Melden Sie sich bitte unbedingt
auch per E-Mail am Seminar (Sekretariat und Ausbilder) wieder gesund. Durch
Krankheit oder sonstige schwerwiegende Gründe versäumte Ausbildungszeiten
können auf Ihren Antrag hin nachgeholt werden, wenn sie zusammen einen Monat
übersteigen. Der Vorbereitungsdienst wird dann um die erforderliche Zeit verlängert.
Besprechen Sie dies mit Frau Kollmann oder direkt mit der Seminarleitung.

Das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV)
Im LBV werden die Gehälter und Krankenkostenerstattungen aller Beamten und
Arbeitnehmer im Landesdienst Baden-Württembergs bearbeitet und entsprechende
Überweisungen veranlasst. Sie erhalten Ihr Gehalt - im Gegensatz zur freien
Wirtschaft - monatlich im Voraus. Doch dies geschieht erst, wenn Sie alle oben
genannten Unterlagen im Sekretariat abgegeben haben. Dann teilt Ihnen das LBV
eine Personalnummer mit, eine für Gehaltsfragen, die andere für die Beihilfe im
Krankheitsfall. Diese müssen bei entsprechendem Schriftwechsel vollständig (auch
die 3-stellige Ziffer + Buchstaben hinter dem Schrägstrich) angegeben werden.

Aufgrund der Arbeitsbelastung beim LBV erfolgt die erste Gehaltszahlung
(Abschlagszahlung) u. U. erst Anfang bis Mitte Februar. Berücksichtigen Sie bitte
diesen Aspekt bei Ihrer Finanzplanung. Ihr Gehalt beträgt ca.1400 € brutto. Hinzu
kommt bei Verheirateten ein Familienzuschlag. Für jedes zu berücksichtigende Kind
erhöht sich der Familienzuschlag. Näheres finden Sie auf der Homepage des
Landesamtes     für    Besoldung    und     Versorgung     Baden     Württemberg
(www.lbv.bwl.de/vordrucke).

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                II SEMINARINTERNE INFORMATION UND
                          KOMMUNIKATION

Die wichtigsten Informationsquellen sind die Verwaltungsseite, die Homepage,
der Monitor im Eingangsbereich und die Anschlagtafeln im EG und im 1. Stock
des Seminars am Standort Stuttgart. Standort Ellwangen: Homepage und
Informationswände im Eingangsbereich.
Dort finden Sie alles Wesentliche über Ihren Kurs, u. a:
 Ort und Zeit der Seminarveranstaltungen
 Gruppeneinteilung/Einzeichnungslisten für bestimmte Veranstaltungen
 wichtige Termine und Erlasse
 Informationen der Seminarleitung

Machen Sie es sich bitte zur Gewohnheit, beim Betreten des Seminars zunächst auf
den Monitor im Eingangsbereich zu schauen.

                             Ihr Postfach am Seminar

Mitteilungen des Seminars und Briefe an Sie, z.B. des Landesamtes für Besoldung
und Versorgung oder des Regierungspräsidiums, werden in eine Mappe gelegt, die
im Vorraum des Sekretariats ausliegt. Schauen Sie bitte mindestens einmal pro
Woche nach, ob etwas für Sie da ist. Vertrauliche Mitteilungen und Erlasse gegen
Empfangsbestätigung hinterlegen wir für Sie direkt im Sekretariat.

E-Mail-Adresse und Datenaustausch für Referendare

Der    Austausch    von   personenbezogenen       Daten     (Rückmeldungen         zu
Unterrichtsbesuchen, Prüfungsrelevantes etc.) über private E-Mail-Adressen
widerspricht dem Datenschutzrecht. Daher ist es nicht gestattet, hierfür eine private
E-Mail-Adresse zu verwenden. Als Ersatz steht Ihnen während Ihres Referendariats
am Seminar Stuttgart eine dienstliche E-Mail-Adresse zur Verfügung. Die
Zugangsdaten zum System entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Tabelle:

                                                             V steht für den ersten Buchstaben des
                                                             Vornamens.
Ihre Adresse:    NameV18@ref.seminar-stuttgart.de
                                                             Sonderzeichen ä, ü, ö, ß werden zu
                                                             ae, ue, oe, ss

Zugang per Browser:
Adresse:         https://mbox1.belwue.de                     Das „s“ ist wichtig für die Sicherheit!

Benutzername:    NameV18@ref.seminar-stuttgart.de            Die ganze Adresse verwenden!

                                                             Bitte beim ersten Mal im linken Menü
Kennwort:                                     unter „Kennwort“ ändern!

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Zugang über E-Mail-Programm: Nur erlaubt, wenn Ihr E-Mail-Programm SSL-Sicherheit
und SMTP-Authentifizierung unterstützt. Dies können z.B. die aktuellen Versionen von Thunderbird,
Apple Mail, Entourage und Outlook.

IMAP-Server:       mbox1.belwue.de                               SSL-Verschlüsselung über Port 993

POP3-Server:       mbox1.belwue.de                               SSL-Verschlüsselung über Port 995

                                                                 SSL-Verschlüsselung über Port 587
SMTP-Server:       mbox1.belwue.de                               und „SMTP-Authentifizierung“

Benutzername       NameV18@ref.seminar-stuttgart.de              Weitere Informationen zur Einrichtung:
                                                                 belwue.de/support/anleitungen/email/
Kennwort:          

Welche Adressen gibt es?

                                                                 In seltenen Fällen (gleicher Nachname
Einzelne Person:   NameV18@ref.seminar-stuttgart.de              und      gleicher    Vorname)     wird
                                                                 NameVorname18@ verwendet.
                                                                 Damit erreichen Sie automatisch
                   Fachkürzel-Fachleiter18@ref.seminar-
Kurse:                                                           alle Referendare und Fachleiter
                   stuttgart.de                                  des jeweiligen Kurses.
                                                                 Damit     erreichen    Sie    einzelne
Fachleiter:        Name@seminar-stuttgart.de                     Fachleiter. Achtung: Keinen „Ref.“

Es wird von Ihnen erwartet, dass Sie regelmäßig Ihre dienstlichen E-Mails
abrufen. Die Seminaradresse darf nur für dienstliche Angelegenheiten genutzt
werden.

Wichtige Links

1. Verwaltung
Ihr Benutzername NameV18 ist auch Grundlage für weiteren elektronischen
Datenaustausch. Alles, was zurzeit, am Seminar auf diese Weise abgewickelt wird,
finden Sie auf der Startseite www.verwaltung.seminar-stuttgart.de
Hier können Sie auch aktuelle Dateien wie Stundenpläne, Formulare und vieles mehr
herunterladen.
Bitte aktualisieren Sie auf der oben genannten Seite Ihre elektronische Karteikarte
und stellen uns ein Passbild elektronisch zur Verfügung.

2. Ausbildung
In der Ausbildung verwenden wir regelmäßig die Lern-Plattform Moodle. Sie finden
sie unter der Adresse. https://moodle2.seminar-stuttgart.de/moodle/

3. Homepage
Allgemeine Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.seminar-
stuttgart.de.

10
1

1. Der Start ins Referendariat
1.1   Allgemeines
LANDESAMT FÜR BESOLDUNG UND VERSORGUNG

Im LBV werden die Gehälter und Krankenkostenerstattungen aller Beamten und
Angestellten im Landesdienst Baden-Württembergs bearbeitet und entsprechende
Überweisungen veranlasst. Sie erhalten Ihr Gehalt monatlich im Voraus. Dies geschieht,
nachdem Sie alle zu Beginn unter „Start am Seminar“ genannten Unterlagen im
Sekretariat abgegeben haben. Dann teilt das LBV Personalnummern zu, eine für die
Bezüge, die andere für die Beihilfezahlungen. Die Personalnummern sind sehr wichtig und
müssen bei jedem Schriftwechsel mitgeteilt werden. Ihr Gehalt beträgt zurzeit ca. 1.400 €
brutto. Hinzu kommen ggf. ein Familienzuschlag oder Kindergeld. Näheres finden Sie
unter https://lbv.landbw.de/das-lbv. Bedenken Sie, dass Ihr erstes Gehalt, das LBV
überweist in der Regel zunächst eine Abschlagszahlung, wegen der Bearbeitungszeit Ihrer
Unterlagen kaum vor Anfang bis Mitte Februar überwiesen werden dürfte.

BEIHILFE

Jede Beamtin und jeder Beamte auf Widerruf erhält eine finanzielle Beihilfe zu den
Krankheitskosten, sofern die Behandlung während des Vorbereitungsdienstes stattfand
und sofern er nicht freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist.
Informationen hierzu erhalten Sie unter https://lbv.landbw.de/das-lbv.

KRANKENVERSICHERUNG

Sie müssen für die Dauer des Vorbereitungsdienstes eine Krankenversicherung ab-
schließen. Grundsätzlich haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie schließen eine
Privatversicherung über den Anteil ab, den die Beihilfe nicht abdeckt. Sie treten freiwillig
der gesetzlichen Krankenversicherung bei und erhalten dann keine Beihilfe. Das Für und
Wider kann nicht umfassend beschrieben werden. Daher organisiert der
Ausbildungspersonalrat am Seminar eine Informationsveranstaltung über beide Mög-
lichkeiten. Wenn Sie unsicher sind, warten Sie mit dem endgültigen Abschluss einer
Krankenversicherung, bis Sie an einer Informationsveranstaltung im Seminar
teilgenommen haben. Danach sollten Sie bald eine Entscheidung fällen, damit Sie einen
lückenlosen Versicherungsschutz haben. Da das Sommersemester eher endet als der
Vorbereitungsdienst beginnt, müssen Sie sich – ggf. noch als Studierende bzw.
Studierender – bis zum Beginn des Vorbereitungsdienstes im Januar versichern (das
Exmatrikulationsdatum ist entscheidend). Einige Privatversicherer bieten sowohl vor
Beginn des Vorbereitungsdienstes als auch für die Zeit bis zu einer Festanstellung
preisgünstige Übergangstarife an. Innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des
Vorbereitungsdienstes ist es übrigens kein Problem, aus der gesetzlichen
Krankenversicherung auszutreten – falls Sie in einer solchen sind und zu einer privaten
wechseln wollen.
2

NEBENTÄTIGKEITEN

Nebentätigkeiten sind grundsätzlich anzeige- bzw. genehmigungspflichtig. § 65 Abs. 1
Bundesbesoldungsgesetz. Erhalten Anwärter ein Entgelt für eine Nebentätigkeit innerhalb
oder für eine genehmigungspflichtige Nebentätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes,
so wird das Entgelt auf die Anwärterbezüge angerechnet, soweit es diese übersteigt. Als
Anwärtergrundbetrag werden jedoch mindestens 30 v. H. des Anfangsgrundgehalts der
Eingangsbesoldungsgruppe der Laufbahn gewährt. Falls diese Bestimmung auf die von
Ihnen ausgeübte Nebentätigkeit zutreffen sollte, leitet die Seminarleitung eine
Mehrfertigung der Genehmigungsverfügung mit den erforderlichen Nachweisen dem
Landesamt für Besoldung und Versorgung zu.

Hinweise zum Verfahren
Die Ausübung von Nebentätigkeiten bedarf der vorherigen Genehmigung. Die zeitliche
Beanspruchung durch eine oder mehrere Nebentätigkeiten in der Woche darf ein Fünftel
der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einer vollbeschäftigten Lehrkraft grundsätzlich
nicht übersteigen. Genehmigungsfähig sind danach für Unterrichtstätigkeiten fünf
Unterrichtsstunden, für sonstige Tätigkeiten acht Zeitstunden.
Die zur Übernahme einer oder mehrerer Nebenbeschäftigungen erforderliche Geneh-
migung gilt als allgemein erteilt, wenn die Nebenbeschäftigungen insgesamt einen
geringen Umfang haben, außerhalb der Dienstzeit ausgeübt werden und kein gesetzlicher
Versagungsgrund vorliegt. Der Umfang einer oder mehrerer Nebenbeschäftigungen gegen
Vergütung ist als gering anzusehen, wenn die Vergütung hierfür insgesamt 1.227,10 € im
Kalenderjahr nicht übersteigt. Die zeitliche Beanspruchung darf ein Fünftel der
regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit nicht überschreiten (siehe oben). Solche
genehmigten Nebenbeschäftigungen sind vor Aufnahme der Nebenbeschäftigung
schriftlich anzuzeigen, es sei denn, dass es sich um eine einmalige Nebentätigkeit im
Kalenderjahr handelt und die Vergütung hierfür 204,52€ nicht überschreitet. Die
Übernahme von öffentlichen Ehrenämtern ist ebenfalls vor Aufnahme schriftlich
anzuzeigen. Schriftstellerische, wissenschaftliche, künstlerische oder Vortragstätigkeiten,
Gutachtertätigkeiten, Tätigkeiten in Selbsthilfeeinrichtungen der Beamten sind, wenn
hierfür eine Vergütung geleistet wird, vor deren Aufnahme anzuzeigen. Bei regelmäßig
wiederkehrenden gleichartigen Nebentätigkeiten im vorstehend genannten Sinne genügt
eine mindestens einmal jährlich zu erstattende Anzeige zur Erfüllung der Anzeigepflicht für
die in diesem Zeitraum zu erwartenden Nebentätigkeiten. Eine Anzeigepflicht besteht
nicht, wenn die Höhe der Vergütung für solche Nebentätigkeiten insgesamt 1.227,10€ im
Kalenderjahr nicht überschreitet. Sofern lediglich eine Verpflichtung zur Anzeige besteht,
erfolgt keine Rückmeldung. Das Antragsformular ist daher in diesen Fällen nur in einfacher
Fertigung abzugeben. Der Antrag kann erst nach der Vereidigung an die Direktorin oder
den Direktor des Seminars gerichtet werden (zweifach).

REISEKOSTEN

Zu Beginn des Vorbereitungsdienstes erhalten Sie Informationen über die Abrechnung von
Reisekosten. Grundsätzlich wird Ihr Schulort als Dienstort festgesetzt. Die Fahrten vom
Wohnort zum Dienstort können Sie nicht als Reisekosten geltend machen. Liegt Ihr
Schulort zwischen Wohnort und Seminar wird Ihnen vom Seminar nur der Weg zwischen
Schulort und Seminar erstattet. Ihre Kosten können Sie u.U. bei dem für Sie zuständigen
Finanzamt im Rahmen Ihrer Steuererklärung geltend machen. Die Reisekosten zum
Seminar werden Ihnen vom Seminar entsprechend dem geltenden Reisekostenrecht
3

erstattet. Als Referendarin bzw. Referendar wird Ihnen in der Regel die Hälfte der
Reisekosten erstattet.
Sie können bei der erstmaligen Antragsstellung die "Anerkennung triftiger Gründe"
beantragen. Bei einer Anerkennung erhalten Sie für die Fahrt mit dem Pkw eine höhere
Erstattung. Dies gilt nur, wenn Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln deutlich länger als eine
Stunde pro Fahrt zwischen Wohnung und Seminar unterwegs wären. Als Beleg ist ein
Ausdruck Ihrer Recherche ausreichend. Das Land Baden-Württemberg bietet Ihnen für die
Fahrten mit der Bahn ein „Jobticket“ an. Nähere Informationen, auch zum
Beantragungsverfahren,           finden        Sie        unter      folgen-dem         Link:
https://lbv.landbw.de/service/jobticket-bw. Zusätzlich erhalten Sie Tagegeld, wenn Sie
mehr als acht Stunden unterwegs sind (z. B. morgens Fachsitzung
Pädagogik/Pädagogische Psychologie, nachmittags Fachdidaktik). Falls Sie über Mittag
heimfahren, wird die Heimfahrt nicht erstattet.
Die Höhe des Tagegeldes beläuft sich auf folgende Beträge: Bei Abwesenheit von der
Wohnung
von mindestens       8 Std. 50% von      6,00 €,
von mindestens       14 Std.        50% von      12,00 €,
von 24 Std. (bei mehrtägigen Reisen) 50% von           24,00 €.
Auch Rahmen der Steuererklärung ist dies relevant. Für jeden gefahrenen Kilometer
erkennt das Finanzamt derzeit pauschal 0,30 € an, für das Tagegeld die oben genannten
Pauschbeträge in voller Höhe. Sie können also die Differenz zum erstatteten Betrag
steuerlich geltend machen.

SCHWANGERSCHAFT / MUTTERSCHUTZ

Bitte teilen Sie Ihrer Dienststelle Ihre Schwangerschaft und den Tag der Entbindung mit.
Die Dienststelle wird Sie über die Schutzbestimmungen nach dem Mutterschutzgesetz
informieren. Sie kann eine Schwangerschaftsbescheinigung verlangen. Die Kosten für
diese Bescheinigung übernimmt Ihre Dienststelle. Ein Beschäftigungsverbot bewirkt, dass
Sie tatsächlich nicht beschäftigt werden dürfen. Vor der Entbindung beträgt das
Beschäftigungsverbot sechs Wochen; nach der Entbindung acht Wochen. Bei Früh- und
Mehrlingsgeburten verlängert sich die Frist auf zwölf Wochen. Sie können bis zur
Entbindung weiterarbeiten, wenn Sie dies ausdrücklich gegenüber Ihrer Dienststelle
erklären. Diese Erklärung können Sie jederzeit widerrufen. Hierfür müssen Sie einen
formlosen Antrag an die Außenstelle des Landeslehrerprüfungsamts beim
Regierungspräsidium stellen, dem Sie eine Bescheinigung Ihres Arztes beifügen, dass Sie
prüfungsfähig sind. Während des Beschäftigungsverbots nach der Geburt Ihres Kindes
dürfen Sie nicht beschäftigt werden. Unmittelbar nach der Geburt senden Sie eine Kopie
der Geburtsurkunde an das Semi-nar und an das LBV. Weitere Informationen und
Formulare erhalten Sie unter https://lbv.landbw.de/das-lbv.

ELTERNZEIT

Im Anschluss an die Mutterschutzfrist können Sie Ihren Vorbereitungsdienst für Elternzeit
gemäß den §§ 40 und 41 der Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung (beachten Sie aber auch
§ 10 GymPO II) unterbrechen. Dazu ist ein Antrag – über die Seminarleitung an das
Regierungspräsidium – erforderlich, und zwar mindestens vier Wochen vor Beginn. Da Sie
nach Ablauf der Elternzeit wieder sinnvoll in den Vorbereitungsdienst eingegliedert werden
müssen, sollten Sie Ihre Planung rechtzeitig mit der Seminarleiterin oder dem
Seminarleiter besprechen. Weitere Informationen zur Elternzeit erhalten Sie unter
https://lbv.landbw.de/das-lbv.
4

DIENSTUNFALL

Wenn Sie in Ausübung einer dienstlichen Tätigkeit, auch bei einer Fahrt zu einer
Seminarveranstaltung oder zur Schule, einen Dienstunfall erleiden, müssen Sie diesen
möglichst rasch über das Seminar auf dem Formblatt dem Regierungspräsidium anzeigen,
damit er als Dienstunfall anerkannt wird. Außer der Darstellung des Hergangs ist die
Angabe notwendig, ob die Haftung eines Dritten (Schädigers) in Betracht kommt. Sie
dürfen den Unfall nicht grob fahrlässig oder gar vorsätzlich herbeigeführt haben. Dies ist
die Voraussetzung dafür, dass Ihnen die anrechnungsfähigen Kosten ersetzt werden. Bitte
verlangen Sie von den behandelnden Ärzten eine Rechnung, die nur die Leistungen
umfasst, die für die Behandlung der Unfallfolgen erbracht wurden. Wenn Ihnen zusätzlich
ein Sachschaden entstanden ist, müssen Sie ihn begründen und möglichst durch
Rechnung belegen. Schäden am Auto werden nur dann ersetzt, wenn die Fahrt als
Dienstreise genehmigt und dabei ausdrücklich unter Anerkennung triftiger Gründe die
Benutzung des Privatfahrzeugs gestattet wurde. Bitte bezahlen Sie die Arztrechnung
vorab und reichen Sie diese dem Regierungspräsidium mit dem Verweis auf die bereits
erfolgte Anerkennung als Dienstunfall zur Weiterleitung an das LBV ein. Die Erstattung
des Gesamtbetrags erfolgt zusammen mit der Gehaltszahlung durch das LBV. Sie geben
in diesem Fall keine Mehrfertigung der Arztrechnung an Ihre Krankenversicherung, weil
das Land diese Aufwendungen vollständig übernimmt.

VERMÖGENSWIRKSAME LEISTUNGEN

Nach      dem     Fünften   Vermögensbildungsgesetz     haben     Sie  Anspruch   auf
vermögenswirksame Leistungen. Auf Ihren Antrag hin überweist das LBV einen von Ihnen
zu bestimmenden Betrag Ihres Gehalts direkt an ein von Ihnen gewähltes Anlageinstitut.
Verschiedene Anlageformen sind möglich. Weitere Informationen erhalten Sie unter
https://lbv.landbw.de/das-lbv. Das LBV benötigt Ihren Antrag mit dem Vordruck LBV 507
sowie eine Kopie des Ver-trages mit Bankverbindung, Kontonummer und
Vertragsnummer. Warten Sie bitte damit, bis Ihnen eine Personalnummer (mit dem ersten
Gehalt) zugeteilt wurde.

ÄNDERUNG DER PERSÖNLICHEN VERHÄLTNISSE

Jede Änderung Ihrer persönlichen Verhältnisse (Heirat, Scheidung, Geburt eines Kin-des,
Adressen- und Kontoänderung usw.) melden Sie bitte sowohl dem Seminar als auch dem
LBV. Verwenden Sie hierzu das Formblatt 527.pdf. bzw. 527a.pdf. Weitere Informationen
finden Sie unter https://lbv.landbw.de/das-lbv. Am Seminar leiten Sie die Unterlagen bitte
an das Sekretariat.
5

1.2   Am Seminar

Die Ziele des Vorbereitungsdienstes sind in § 1 GymPO II dargestellt: „Im Vorberei-
tungsdienst werden die bildungswissenschaftlichen, fachwissenschaftlichen und
fachdidaktischen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten aus der ersten
Ausbildungsphase in engem Bezug zur Schulpraxis und auf der Grundlage der
Bildungspläne so erweitert und vertieft, dass der Erziehungs- und Bildungsauftrag an
Gymnasien und Gemeinschaftsschulen erfolgreich und verantwortlich erfüllt werden kann.
Berücksichtigt werden dabei insbesondere die interkulturelle Kompetenz, die
Medienkompetenz und -erziehung, Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich Prävention und
Gesundheitsförderung sowie die Themen Deutsch als Zweitsprache, Bildung für
nachhaltige Entwicklung und Gendersensibilität. Fragen der Berufs- und Fachethik werden
in allen Ausbildungsfächern thematisiert.“ Die hohe Bedeutung der Lehrerpersönlichkeit für
den Erfolg der Tätigkeit als Lehrerin oder Lehrer wird im Vorbereitungsdienst kontinuierlich
reflektiert. Auch Schulentwicklungsprozesse sind Gegenstand des Vorbereitungsdienstes.

DER ERSTE TAG

Der Vorbereitungsdienst beginnt am ersten Schultag nach den Weihnachtsferien. Uhrzeit
und Ort werden Ihnen in einem Begrüßungsschreiben zusammen mit Ihrer
Seminarzuweisung mitgeteilt. Sie werden bei diesem Anlass vereidigt und bekommen Ihre
Ernennungsurkunde in der Regel zum Beamten bzw. zur Beamtin auf Widerruf.
Anschließend erhalten Sie einen Überblick über die Organisation des Vorbereitungs-
dienstes, der in der GymPO II geregelt ist. Den Verordnungstext finden Sie unter
http://www.llpa-bw.de/,Lde/Startseite     /Pruefungsordnungen/Zweite-Staatspruefungen
sowie die Ausbildungsinhalte des Vorbereitungsdienstes unter http://www.llpa-
bw.de/,Lde/Startseite/Service/Ausbildungsplan+VD+Gymnasium.

VORKURS

Der Vorkurs zu Beginn Ihres Vorbereitungsdienstes am Seminar umfasst drei Wochen, in
denen Sie in der Regel ganztags Seminarveranstaltungen haben. Im Vorkurs nehmen Sie
an Veranstaltungen in Pädagogik/Pädagogischer Psychologie, Fachdidaktik sowie
Schulrecht, Beamtenrecht sowie schulbezogenem Jugend- und Elternrecht und zur
Vorbereitung auf Hospitation und eigene Unterrichtstätigkeit teil. Daneben beginnen Sie
mit weiteren Veranstaltungen ergänzender Art.

LOHNSTEUERKARTE

Das LBV teilt dazu mit: „Mit der Einführung der „ELSTAM“ (Elektronischen
LohnSteuerAbzugsMerkmale) wird die bisherige Papier-Lohnsteuerkarte durch ein
elektronisches Verfahren ersetzt. Zur Teilnahme an diesem Verfahren benötigen wir Ihre
persönliche Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) und Ihre Steuermerkmale
(Steuerklasse und Konfession). Sie können diese Angaben in der Erklärung zur
Auszahlung der Bezüge machen. Bei Angabe der Steuerklasse 1 bis 5 gehen wir davon
aus, dass Sie Ihre Beschäftigung beim Land Baden-Württemberg als Hauptbeschäftigung
(Hauptarbeitgeber) ausüben. (...) Anhand Ihrer Steuer-ID rufen wir für dieses
Beschäftigungsverhältnis die „ELSTAM“ beim Bundeszentralamt für Steuern (ELSTAM-
Datenbank) ab. Wenn bei Ihrer ersten Bezügeabrechnung noch keine Rückmeldung Ihrer
„ELSTAM“ vorliegt, erfolgt die Lohnsteuerberechnung vorläufig anhand der von Ihnen
angegebenen Steuermerkmale. Weichen die von Ihnen angegebenen Steuermerkmale
6

voneinander ab, so muss die Steuerberechnung aufgrund der „ELSTAM“ durchgeführt
werden. Müssen die ELSTAM-Daten berichtigt/aktualisiert werden, so kann dies nur über
das zuständige Finanzamt erfolgen.“

DIENSTSTELLE / VORGESETZTE

Ihre Dienststelle ist das Staatliche Seminar für Didaktik und Lehrerbildung, nicht die
Schule. Ihre Vorgesetzten sind die Leiterin bzw. der Leiter des Seminars. Ihre Dienst-
vorgesetzten sind die Regierungspräsidentin bzw. der Regierungspräsident.
Wenn Sie in Ihrer Funktion als Beamtin oder Beamter an das Regierungspräsidium oder
das Kultusministerium schreiben, ist der Dienstweg einzuhalten, d.h. Ihr Schreiben geht z.
B. „Über den Direktor des Staatlichen Seminars für Didaktik und Lehrerbildung
(Gymnasium) an ...”.

TUTORIN ODER TUTOR AM SEMINAR

Vom Seminar wird Ihnen eine Tutorin oder ein Tutor zugewiesen, der Ihre Ausbildung im
Vorbereitungsdienst begleiten und mit Ihnen Beratungsgespräche führen wird.

BEAUFTRAGTE FÜR CHANCENGLEICHHEIT

Die Frauen am Seminar wählen turnusgemäß ihre Beauftragte für Chancengleichheit und
deren Stellvertreterin. Bitte wenden Sie sich mit einschlägigen Anliegen/ Problemen an
Ihre Vertreterin.

KRANKHEIT

Teilen Sie eine Erkrankung bitte umgehend telefonisch dem Sekretariat des Seminars und
der Schule mit – beide Stellen müssen informiert sein. Bei einer Erkrankungsdauer von
mehr      als     drei     Tagen     benötigt     das       Seminar    eine   ärztliche
„Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung”. Melden Sie bitte auch, wenn Sie wieder dienstfähig
sind. Sofern Sie durch Krankheit in umfangreicherem Maß Ausbildungszeiten versäumen,
kann Ihr Vorbereitungsdienst auf Ihren Antrag hin (an das Regierungspräsidium und die
Seminarleitung) bis zu einem Unterrichtshalbjahr verlängert werden.
7

1.3   An der Schule

Zu einem Termin, der Ihnen bei der Vereidigung mitgeteilt wird, werden Sie an Ihrem
Ausbildungsgymnasium zu einem ersten Abstimmungsgespräch mit Schulleitung und
Mentorin oder Mentor erwartet. Sie planen gemeinsam insbesondere Ihren ersten
Unterrichtseinsatz. „Richtig“ starten werden Sie an Ihrer Schule nach Abschluss des
Vorkurses. Sie erwartet ein individuelles Einführungsprogramm an der Schule:
Kennenlernen der Ansprechpersonen und des Schulgebäudes, Begleitung einer Klasse,
einer Lehrkraft während eines ganzen Unterrichtstags, Beobachtung von Unterricht in
Ihren Fächern in verschiedenen Klassenstufen. Freie Zeiten an der Schule sollten Sie
nutzen, um Kontakte, insbesondere mit Ihren zukünftigen Ausbildungslehrkräften, zu
knüpfen.

AUSBILDUNG AN DER SCHULE

Nehmen Sie neben dem Ausbildungsunterricht und zusätzlichen Hospitationen möglichst
auch an den Veranstaltungen der Schule teil, wie z. B. Gesamtlehrer-, Klassen-,
Fachkonferenz, ggf. Elternabende, sofern in dieser Zeit keine Veranstaltungen des
Seminars stattfinden. Die Schulleitung wird Sie im ersten Ausbildungsabschnitt zusätzlich
in Schulkunde unterrichten. Dabei geht es vor allem um die Einführung in die Strukturen
und Rahmenbedingungen schulischer Arbeit vor Ort.

MENTORIN ODER MENTOR

Gemäß § 13 Absatz 2 GymPO II wird an Ihrer Schule im Einvernehmen mit dem Seminar
eine Mentorin oder ein Mentor bestellt, die oder der Sie betreut und in allen
Unterrichtsangelegenheiten berät. Sie bzw. er koordiniert in Abstimmung mit der
Schulleitung Ihre Ausbildung und sorgt mit dafür, dass Sie entsprechend dem Erziehungs-
und Bildungsauftrag und in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften unterrichten.
Dazu besucht sie bzw. er Sie im Unterricht und kann Sie z. B. im zweiten
Ausbildungsabschnitt     zur   Angemessenheit       Ihrer   Klassenarbeiten   und     der
Leistungsbewertung beraten. In allen Fragen, die Ihre Ausbildung an der Schule betreffen,
wenden Sie sich in der Regel an Ihre Mentorin oder Ihren Mentor, dann an die
Schulleitung Ihrer Ausbildungsschule. Sie „erhalten von der jeweiligen Schulleitung auf
Nachfrage und aus gegebenem Anlass mündliche Rückmeldungen zu Ihrem
Ausbildungsstand.“ D. h. Sie haben eine Mitwirkungspflicht, indem Sie diese Rückmeldung
einfordern.
8

2. Der erste Ausbildungsabschnitt
2.1 Ausbildung und Lehraufträge im ersten Ausbildungsabschnitt

Während des ersten Ausbildungsabschnitts (bis zu den Sommerferien) unterrichten Sie
zunehmend eigenverantwortlich im Rahmen des Lehrauftrags der begleitenden Lehrkräfte.
Im sogenannten begleiteten Ausbildungsunterricht gemäß § 13 Absatz 3 GymPO II
besprechen Sie Ihre Unterrichtsplanung für einen Übungslehrauftrag mit Ihnen, die
Lehrkräfte beobachten Ihren Unterricht und besprechen ihn danach.
Die begleitenden Lehrkräfte führen nach Beendigung Ihres Übungslehrauftrags mit Ihnen
eine Abschlussbesprechung durch, in der Sie gezielte Hinweise zur Verbesserung
insbesondere Ihrer methodisch-didaktischen Kompetenz und Ihres Lehrerverhaltens als
Hilfestellung für Ihre weitere Ausbildung bekommen.
Die Ausbilderinnen und Ausbilder der Fachdidaktiken werden Sie im ersten Ausbil-
dungsabschnitt in der Regel zweimal in jedem Fach, im zweiten Ausbildungsabschnitt (bis
zum Beginn der Prüfungsphase) mindestens einmal besuchen, beraten und am Ende des
Beratungsgespräches die wichtigsten Ergebnisse in einem Ergebnisprotokoll mit
vereinbarten Zielen dokumentieren. Mindestens ein Besuch in jedem Fach im ersten
Ausbildungsabschnitt findet in der Oberstufe statt. Auf Ihren Wunsch hin kann Sie auch die
Ausbilderin oder der Ausbilder in Pädagogik/Pädagogischer Psychologie im Unterricht
besuchen und Sie insbesondere im Hinblick auf Lehrerverhalten, Umgang mit
Disziplinproblemen, Verbesserung der Lehrer-Schülerbeziehung usw. beraten. Sie sollten
nicht zu lange Zeit nur hospitieren und nicht unterrichten. Bereits gegen Ende der ersten
Schulwoche können Sie erste Unterrichtsversuche unternehmen und z. B. im Team mit
der begleitenden Lehrkraft Teile einer Stunde und auch einzelne Stunden einer
Unterrichtseinheit übernehmen. Spätestens nach etwa zwei Wochen sollten Sie nach
Möglichkeit unterrichten und den von Ihnen gehaltenen Unterricht auf durchschnittlich ca.
5–6 Stunden pro Woche steigern. Im ersten Ausbildungsabschnitt, der mit dem Schuljahr
endet, müssen Sie mindestens 60 Unterrichtsstunden selbst halten, die sich zu gleichen
Anteilen auf Ihre Fächer (gleichgültig ob schulisches Haupt- oder Nebenfach), in allen
Stufen, in denen das Fach unterrichtet wird, und auch auf verschiedene einführende
Lehrkräfte verteilen. Ihre Mentorin oder Ihr Mentor wird Ihnen bei der Planung Ihrer
Lehraufträge behilflich sein. In Abstimmung mit der Schulleitung führen Sie Ihre
Stundenbilanz. Im Übrigen wird erwartet, dass Sie selbst initiativ werden, auf Ihre
Kolleginnen und Kollegen zugehen und Übungslehraufträge mit ihnen vereinbaren. Ihre
Übungslehraufträge sollten etwa 3-4 Wochen Unterricht umfassen, soweit das Thema
nicht einen anderen Zeitumfang erfordert. Zu Beginn des Vorbereitungsdienstes sind
kürzere Sequenzen oder auch Einzelstunden möglich. Sie werden auf das Minimum von
60 Stunden angerechnet. Bitte dehnen Sie Ihren Übungslehrauftrag nicht auf mehr als 14
Stunden aus. Sie müssen in allen Stufen (Unter-, Mittel- und Oberstufe), in denen Ihre
Fächer vertreten sind, mindestens sieben Stunden pro Fach und pro Stufe unterrichten.
Selbstverständlich gilt insgesamt das Minimum von 60 Stunden.
Im achtjährigen Gymnasium gelten in der Regel die Klassen 5 und 6 als Unterstufe, 7-9
als Mittelstufe und 10-12 als Oberstufe. Die Klasse 7 kann von Ihnen bei Bedarf sowohl
der Unter- wie der Mittelstufe zugerechnet werden. An den G9-Modellschulen und an den
Gemeinschaftsschulen bilden grundsätzlich die Klassen 5, 6 und 7 die Unterstufe, die
Klassen 8, 9 und 10 die Mittelstufe und die Klassen 11, 12 und 13 die Oberstufe.
Die Schulleitung stellt sicher, dass Sie die erforderliche Stundenzahl unterrichtet haben.
Auch Ihre Ausbilder halten dazu mit Ihnen engen Kontakt, damit Sie bis zum Ende des
ersten Ausbildungsabschnitts die minimale Stundenzahl unterrichtet haben. Häufig finden
9

am Schuljahresende neben dem Abitur Klassen- und Studienfahrten sowie Projektphasen
statt, was die Planung des begleiteten Unterrichts gefährden kann. Sie können während
Ihres gesamten Vorbereitungsdienstes auf Nachfrage auch durch die Schulleitung
mündliche Rückmeldungen zu Ihrem Leistungsstand erhalten (§ 13 GymPO II). Am Ende
des ersten Ausbildungsabschnitts müssen Schule und Seminar feststellen, ob Ihnen
selbstständiger Unterricht übertragen werden kann. Ist dies nicht der Fall, wird der erste
Ausbildungsabschnitt um sechs Monate verlängert.

HOSPITATION

Nutzen Sie ständig die Gelegenheit zu schauen, wie Lehrkräfte der Schule unterrichten.
Führen Sie auch neben dem von Ihnen gehaltenen Unterricht weiterhin Hospitationen
durch. Von Ihnen werden pro Woche 8–10 Stunden Unterricht (Übungslehrauftrag und
Hospitation) erwartet. Dies gilt für den gesamten ersten Ausbildungsabschnitt. Nutzen Sie
auch die Möglichkeit, Referendarinnen und Referendare Ihres Faches an Ihrer oder einer
anderen Schule zu besuchen und Feedback zu geben. Laden Sie sie auch in den eigenen
Unterricht ein. Nach § 18 der Abiturverordnung Gymnasien der Normalform (NGVO),
Absatz 2 kann Sie die bzw. der Prüfungsvorsitzende zum Zuhören bei der Prüfung und
Beratung zu-lassen, sofern der Prüfling das Einverständnis erteilt hat. Dadurch haben Sie
die Möglichkeit, das gesamte Procedere einer mündlichen Abiturprüfung
(Vorbereitungsphase, Prüfung, Beratung, Noteneröffnung) zu erleben.

UNTERSCHIED ZWISCHEN HAUPTFACH UND BEIFACH

In einem Hauptfach, das heißt einem Fach mit entsprechend absolviertem Studienumfang,
können Sie die Lehrbefähigung für den Unterricht in allen Schulstufen des allgemein
bildenden Gymnasiums erwerben, im Beifach, das heißt einem Fach mit entsprechend
geringerem Studienumfang, nur die Lehrbefähigung bis einschließlich Mittelstufe (in G8 bis
Klasse 10).

VERTEILUNG DER LEHRAUFTRÄGE BEI DREI UNTERRICHTSFÄCHERN

Wenn Sie drei Fächer erfolgreich studiert und abgeschlossen haben, legen Sie gegenüber
der Seminarleitung bis zum 01. 04. des Jahres schriftlich fest, welche zwei Fächer Ihre
Pflichtfächer sein sollen und welches das zusätzliche dritte Fach.
In Ihren beiden Pflichtfächern müssen Sie mindestens 60 Stunden gemäß § 13 Absatz 3
GymPO II unterrichten und in Ihrem zusätzlichen dritten Fach – egal ob Haupt- oder
Beifachniveau – gemäß § 29 GymPO II mindestens 25 Stunden. Dabei sind alle
Schulstufen, für die Sie die Lehrbefähigung erwerben wollen, abzudecken.
Dieser Übungslehrauftrag für das zusätzliche Fach ist eine Mehrbelastung. Daher ist es im
Ausnahmefall nach Genehmigung durch die Seminarleitung möglich, einen Teil dieser
Verpflichtung (etwa 5 Stunden) noch zu Beginn des zweiten Ausbildungsabschnittes
abzuleisten.

SCHRIFTLICHER UNTERRICHTSENTWURF

Sie haben die Pflicht, zu jeder von Ihnen gehaltenen Unterrichtsstunde einen schriftlichen
Entwurf zu erstellen. Entweder bildet er die Grundlage für die Beratung durch die
begleitende Lehrkraft, Mentorin oder Mentor, den Besuch der Schulleitung oder er ist die
Grundlage für die Unterrichtsbesuche durch die Ausbilderinnen und Ausbilder.
10

ÜBUNGSLEHRAUFTRÄGE ZUM GLEICHEN THEMA IN PARALLELKLASSEN

Es ist grundsätzlich möglich, Übungslehraufträge zum gleichen Thema in Parallelklassen
durchzuführen. Damit Sie aber ein breites Spektrum von Klassen und Unterrichtsinhalten
kennen lernen, ist bei 60 Stunden der Parallelunterricht auf maximal fünf Stunden je Fach
beschränkt. Der über das Minimum von 60 Stunden hinausgehende Unterricht darf in
Parallelklassen durchgeführt werden, dann auch mehr als zehn Stunden. Gerade bei
naturwissenschaftlichem Unterricht kann sich das aus schulorganisatorischen Gründen so
ergeben. Auch in anderen Fächern kann es sehr informativ sein, nach einer ersten
Erfahrung mit der Vermittlung eines bestimmten Inhaltes diesen in einer Parallelklasse
unter Berücksichtigung der Erfahrungen noch einmal ganz anders zu unterrichten.

UNTERRICHT IN KLASSE 5 UND IN DER JAHRGANGSSTUFE 12

Es gibt sachliche und pädagogische Gründe, die Schulleitung und Lehrkräfte zögern
lassen, Sie mit einem Übungslehrauftrag in die Klassenstufe 5 und die Jahrgangsstufe 2
hereinzulassen, z. B. im Hinblick auf die Vorbereitung auf das Abitur. Es ist aber möglich,
dass Sie Lehraufträge in diesen Klassenstufen übernehmen.

MÖGLICHKEITEN DER ANRECHNUNG EINER BEGLEITUNG EINER KLASSE IN DAS
SCHULLANDHEIM, ZU CHOR- UND ORCHESTERFREIZEITEN BZW. EINER
ARBEITSGEMEINSCHAFT,   VON   FÖRDERUNTERRICHT,    HAUSAUFGABEN-
BETREUUNG UND BERETSCHAFTSSTUNDEN

Grundsätzlich befürwortet das Seminar Ihre Teilnahme an außerunterrichtlichen
Maßnahmen wie dem Schullandheimaufenthalt. Sie sollten dies jedoch möglichst erst in
der Zeit nach Ihren Prüfungen einplanen. Im Einzelfall ist die Zustimmung durch die
Seminarleitung auch im ersten Ausbildungsabschnitt möglich, wenn Sie bis zu dem
Zeitpunkt eine ausreichende Zahl von begleiteten Unterrichtsstunden absolviert haben und
in der Regel keine Seminarveranstaltungen betroffen sind. Sie können eine Stunde pro
Tag, insgesamt höchstens fünf Stunden anrechnen. Die Schulleitung beantragt Ihre
Freistellung schriftlich bei der Seminarleitung. Ein Engagement in Arbeitsgemeinschaften
ist ebenso wünschenswert. Da es sich jedoch nicht um Unterricht gemäß Bildungsplan
handelt, ist eine Anrechnung nicht möglich. Förderunterricht, Hausaufgabenbetreuung und
Bereitschaftsstunden können ebenso nicht auf das Deputat angerechnet werden.

HOSPITATION AN EINER GEMEINSCHAFTSSCHULE

Ein Teil des Vorbereitungsdienstes kann auf freiwilliger Basis an einer
Gemeinschaftsschule absolviert werden. Im ersten Ausbildungsabschnitt ist für
Referendarinnen und Referendare eine Hospitation möglich, die eine Woche dauert.
Dieser Unterricht an einer Gemeinschaftsschule kann mit maximal drei Stunden auf den
Ausbildungsunterricht des ersten Ausbildungsabschnitts angerechnet werden. Für kürzere
Hospitationsphasen gilt dies entsprechend.

VERTRETUNGSUNTERRICHT

In den ersten Monaten Ihrer Tätigkeit sollten Sie noch nicht zu Vertretungsunterricht
herangezogen werden. (Dies gilt nicht für die Aufsicht in einer „verwaisten“ Klasse, mit der
Sie von der Schulleitung in einer Notsituation beauftragt werden können.) Im Fall einer
Vertretung einer erkrankten Lehrkraft über mehr als eine Stunde hinweg, bespricht die
11

Schulleitung dieses Anliegen mit der Seminarleitung. Die Seminarleitung stellt fest, indem
sie sich bei Ihren Ausbilderinnen und Ausbildern erkundigt, ob Ihnen das zugemutet
werden kann. Die Schulleitung sorgt zugleich dafür, dass Sie während dieser Zeit auch
begleitet werden, wenn auch nicht in jeder Stunde. Vertretungsunterricht darf auch in die
60 zu erbringenden Stunden für Übungslehraufträge aufgenommen werden.
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3. Der zweite Ausbildungsabschnitt
3.1 Ausbildung und Lehraufträge im zweiten Ausbildungsabschnitt,
prüfungsrelevante Hinweise

PLANUNGSGESPRÄCHE

Schulleitungen beginnen früh mit ersten Planungsüberlegungen zur Deputatsverteilung im
kommenden Schuljahr. Die Lehraufträge in den Jahrgangsstufen 1 bzw. 2 liegen in der
Regel fest wie die in Klasse 6 und andere im zweiten Jahr weiterzuführender Klassen.
Weniger als die Hälfte der Klassen sind zu diesem Zeitpunkt noch „frei” und müssen
Lehrkräften zugewiesen werden. Deshalb ist es sinnvoll, nach den Osterferien erste
Kontakte mit der Abteilungsleitung bzw. der Fachsprecherin oder dem Fachsprecher Ihrer
Unterrichtsfächer aufzunehmen und Ihre Wünsche zu nennen. Sollte dies an Ihrer Schule
in erster Linie direkt über die Schulleitung erfolgen, sollten Sie nach den Pfingstferien bei
der Schulleitung Ihre Wünsche nennen und begründen. Dies ist gerade im Hinblick auf
den frühen Abgabetermin (in der Regel bis Mitte Oktober) des Meldebogens mit der
Verteilung der Klassen auf die Lehrprobenphasen sinnvoll. Informieren Sie Ihre
Schulleitung über die Termine Ihrer regelmäßigen Ausbildungsveranstaltungen am
Seminar im zweiten Ausbildungsabschnitt, damit diese bei der Stundenplanung
berücksichtigt werden.

PLANUNG DES SELBSTSTÄNDIGEN KONTINUIERLICHEN UNTERRICHTS

Im Hinblick auf die Beurteilung der Unterrichtspraxis gemäß § 21 GymPO II müssen Sie
bestimmte Rahmenbedingungen für die Lehraufträge erfüllen. Diesen Bereich sprechen
Sie in einem Gespräch mit der Schulleitung an. Es geht um Ihre Lehraufträge, die Sie von
Anfang bis Ende des Schuljahres kontinuierlich selbstständig übernehmen. In diesen
Klassen können Sie in der Regel eine unterrichtspraktische Prüfung ablegen.
Berücksichtigen Sie auch Ihre Planungen im Hinblick auf die Dokumentation: In welcher
Klassenstufe lässt sich ein bestimmtes Thema am besten verwirklichen? Die
Themenvergabe erfolgt in den letzten drei Wochen des ersten Ausbildungsabschnitts,
spätestens wie im Terminplan des Kultusministeriums angegeben. Wünschenswert ist es,
wenn Ihnen die Schulleitung kontinuierliche selbständige Lehraufträge zuweist, die
verschiedene Schulstufen abdecken: An den G8-Gymnasien: Unterstufe: 5-7, Mittelstufe:
7-9, Oberstufe: 10-12, an den G9-Modellschulen und Gemeinschaftsschulen: Unterstufe:
5-7, Mittelstufe: 8-10, Oberstufe: 11-13. Viele streben in jedem Fach nach einem
Lehrauftrag in der Oberstufe an, da ohnehin in der Oberstufe – soweit es kein Beifach ist –
eine Beurteilung der Unterrichtspraxis stattfindet.
Beachten Sie weiterhin, dass Sie nicht beide Fächer in derselben Klasse unterrichten
sollen, in den unterrichtspraktischen Prüfungen auch nicht zwei Prüfungen in einer Klasse
haben dürfen. Dies gilt auch für die Übernahme einer Fachgruppe in Sport oder Religion,
die aus mehreren Klassen zusammengesetzt ist. Wenn Sie in der gleichen Klassenstufe
ein anderes Fach unterrichten, sollte sichergestellt sein, dass Sie nicht mehr als die Hälfte
der Schüler und Schülerinnen einer Klasse schon aus dem Unterricht im anderen Fach
kennen. Sonst würde dem Ziel, Sie möglichst breit und vielfältig auszubilden und zu
prüfen, nicht entsprochen.
Für Naturwissenschaftler mit Zusatzausbildung im Fach NwT: Bitte beachten Sie, dass Sie
NwT nicht selbstständig unterrichten dürfen. Die Übernahme eines kontinuierlichen
selbständigen Lehrauftrags im Fach „Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT)“
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