Geringfügige Beschäftigung im Handwerk
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Geringfügige Beschäftigung im Handwerk Minijobs bis 450 € • Midijobs bis 1.300 € • Kurzfristige Minijobs Ratgeber Handwerk / Sozialrecht
Für geringfügige Beschäftigungen existieren 3 Varianten: Für den Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung existiert eine Mindestbemessungsgrundlage in Höhe von 175 €. Das heißt, • Minijobs im gewerblichen Bereich auch bei niedrigeren Minijob-Verdiensten liegt der Arbeitnehmer- • Minijobs in Privathaushalten beitrag 2019 bei mind. 6,30 €. • Kurzfristige Minijobs Altfälle: Hat ein Minijob-Arbeitsverhältnis schon vor dem 1. Januar Vergünstigungen für Arbeitnehmer gibt es weiterhin in dem so genannten 2013 bestanden und wurden arbeitnehmerseitig die Rentenversi- Übergangsbereich: cherungsbeiträge nicht freiwillig aufgestockt, bleibt der Minijob ren- tenversicherungsfrei, wenn das Einkommen 400 € nicht überschreitet. • Midijobs Minijobs im gewerblichen Bereich Minijobs im Privathaushalt Bei Minijobs darf das regelmäßige Arbeitsentgelt die Grenze von monatlich 450 € nicht überschreiten. Bei Minijobs im Privathaushalt ist die Tätigkeit durch einen privaten Haushalt begründet – also nicht im Handwerksbetrieb – und wird • Pauschalabgabe: Arbeitgeberseitig beträgt 2019 die Pauschal- sonst gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt, abgabe 31,15% des tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelts. Darin z.B. Kochen, Putzen, Wäsche waschen, Bügeln, Einkaufen, Garten- enthalten sind 15% Renten-, 13% Krankenversicherungsbei- arbeit. Das regelmäßige Entgelt darf ebenfalls 450 € im Monat nicht trag (entfällt, wenn der Minijobber privat versichert ist) und 2% übersteigen. Pauschalsteuer. Darüber hinaus werden die Umlage U2 zum Ausgleichsverfahren bei Mutterschaft (0,19%) und 0,06% Insol- • Pauschalabgabe: Private Arbeitgeber zahlen 2019 eine Pau- venzgeldumlage erhoben. Die Umlage U1 für Aufwendungen bei schalabgabe in Höhe von 14,69% des tatsächlichen Arbeitsent- Krankheit fällt bei Betrieben bis zu 30 Mitarbeitern an und be- geltes (je 5% Renten- und Krankenversicherung, 2% Pauschal- trägt 2019 bei Minijobs 0,9% des Arbeitsentgelts. Hinzu kommen steuer, 1,6% Unfallversicherung, 0,9% U1 und 0,19% U2). noch Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung: Die Entgelte der Minijobber sind im Lohnnachweis bei der zuständigen Berufs- • Pauschalsteuer: Auch bei Minijobs in Privathaushalten besteht genossenschaft aufzuführen. die Möglichkeit, die Lohnsteuer pauschal oder nach den Lohn- steuermerkmalen zu erheben, die dem zuständigen Finanzamt • Pauschalsteuer: Für die Pauschalsteuer von 2% können Arbeit- vorliegen. geber und Arbeitnehmer arbeitsvertraglich vereinbaren, dass sie vom geringfügig Beschäftigten getragen wird. Alternativ zur pau- • Einzugs- und Meldestelle ist die Minijob-Zentrale, wobei für schalen Besteuerung kann die Besteuerung nach den Lohnsteuer- Minijobs in Privathaushalten das sogenannte Haushaltsscheck- merkmalen erfolgen, die dem zuständigen Finanzamt vorliegen. Verfahren, ein vereinfachtes Melde- und Beitragsverfahren, an- zuwenden ist. • Einzugs- und Meldestelle ist die Minijob-Zentrale. • Rentenversicherungspflicht: Auch bei Minijobs in Privathaus- • Rentenversicherungspflicht: Für Arbeitnehmer in Minijobs halten gilt für Arbeitnehmer grundsätzlich Rentenversiche- besteht grundsätzlich Rentenversicherungspflicht! Arbeitgeber rungspflicht. Der Eigenanteil der Arbeitnehmer liegt 2019 bei führen den Arbeitnehmeranteil von 3,6% (2019) zur Rentenver- 13,6%. Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht muss sicherung ab. Minijobber können sich mit einem schriftlichen An- schriftlich erfolgen. trag von der Versicherungspflicht befreien lassen (Formular unter www.minijob-zentrale.de). Diesen Antrag müssen Arbeitgeber mit • Steuerliche Berücksichtigung: Die Aufwendungen für eine dem Eingangsdatum versehen und mit den Entgeltunterlagen Haushaltshilfe vermindern die Einkommenssteuer für den auftrag- aufheben. gebenden privaten Haushalt um 20% aller Kosten, max. 510 € pro Jahr.
Was sonst noch zu beachten ist Mindestarbeitszeit betragen darf. Bei Vereinbarung einer Höchst- arbeitszeit beträgt das flexible Volumen 20% der Arbeitszeit. Mindestlohn Es existiert bei Minijobs keine gesetzliche Einschränkung der Stun- denzahl. Zu beachten ist jedoch die maximale Arbeitszeit, die sich Mehrere Minijobs aufgrund des gesetzlichen Mindestlohns von 9,19 € brutto pro Stunde 2019 und 9,35 € 2020 oder einer (höheren) tariflich ver- a) Ausschließlich Minijobs bindlichen Entlohnung ergeben kann. Bei der Prüfung, ob das regelmäßige Arbeitsentgelt die Verdienst- grenze von 450 € im Monat überschreitet, werden bei Beschäf- Aufzeichnungspflichten tigten, die ausschließlich Minijobs ausüben, mehrere Minijobs Bei Minijobs sind Arbeitgeber verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer zusammengerechnet. Übersteigen die insgesamt erzielten Arbeits- der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen (gilt nicht für Minijobber in entgelte die zulässige Entgeltgrenze, unterliegen alle Minijobs der Privathaushalten und beim Status „familienhafte Mitarbeit“). Sozialversicherungspflicht. Arbeitsrecht b) Hauptbeschäftigung plus Minijob Mini- und Midijobber dürfen nicht schlechter behandelt werden als Anders verhält es sich bei Minijobs, die neben einer versiche- andere sozialversicherungspflichtig Beschäftigte: Ihnen ist grund- rungspflichtigen Hauptbeschäftigung ausgeübt werden. Für den sätzlich bezahlter Erholungsurlaub in gleichem Umfang zu gewäh- zeitlich zuerst aufgenommenen Minijob bleiben die besonderen ren. Außerdem gilt Lohnfortzahlung bei Krankheit, Schwangerschaft versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Regelungen für und Mutterschutz sowie an Feiertagen. geringfügig entlohnte Beschäftigungen bestehen. Jeder weitere Minijob wird hingegen sozialversicherungspflichtig. Die Verdienstgrenze von 450 € Bei der Verdienstgrenze von 450 € ist auf das regelmäßige mo- Weitere und detaillierte Infos finden Sie unter natliche Arbeitsentgelt abzustellen. Im Jahr ergibt das eine Höchst- www.minijob-zentrale.de und blog.minijob-zentrale.de verdienstgrenze von 5.400 €. Wird die 5.400-€-Grenze durch Einmalzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld) überschritten, liegt keine geringfügig entlohnte Beschäftigung mehr vor. Hingegen darf ein Kurzfristige Minijobs Minijobber die Jahresgrenze von 5.400 € überschreiten, wenn er maximal drei Kalendermonate innerhalb eines Zeitjahres mehr Insbesondere bei saisonalen Schwankungen oder als Urlaubs- verdient als ursprünglich geplant, sofern dies unvorhersehbar ist (z. oder Krankheitsvertretung stellt der kurzfristige Minijob (kurzfris- B. Krankheitsvertretung). tige Beschäftigung) eine attraktive Möglichkeit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer dar. Sie kann von Arbeitnehmern zusätzlich zu ei- Neue Stundengrenze bei „Arbeit auf Abruf“ ner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und/oder einem Wurde vereinbart, dass „Arbeit auf Abruf“ stattfindet, und wurde keine 450-€-Minijob ausgeübt werden. Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit festgelegt, so gilt seit 1. Januar 2019 eine Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche als vereinbart. • Sozialversicherung: Kurzfristige Minijobs sind für Arbeitneh- Zuvor lag diese Grenze bei 10 Stunden. mer und Arbeitgeber grundsätzlich sozialversicherungsfrei! Allerdings müssen regulär Beiträge zur gesetzlichen Unfall- Unter Berücksichtigung des gesetzlichen Mindestlohns oder eines versicherung, U2 (0,19%) und Insolvenzgeldumlage (0,06%) höheren Tariflohns bedeutet dies, dass die Entgeltgrenze von 450 gezahlt werden; bei einer Beschäftigungsdauer von mehr als € regelmäßig überschritten wird und damit auch die sozialversiche- 4 Wochen ist zudem ggf. U1 (0,9%) zu zahlen. rungsrechtlichen Vorteile der geringfügigen Beschäftigung entfallen! • Steuer: Kurzfristige Minijobs sind steuerpflichtig. Es erfolgt Es gilt auch, dass der Anteil der einseitig vom Arbeitgeber abruf- eine Besteuerung gemäß den individuellen Lohnsteuermerk- baren Arbeit nicht mehr als 25% der vereinbarten wöchentlichen malen. Eine pauschale Besteuerung mit einem Satz von 25% (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) ist möglich,
wenn der durchschnittliche Stundenlohn 12 €, der durch- Midijobs (Übergangsbereich) schnittliche Tageslohn 72 € sowie die Beschäftigung 18 zu- sammenhängende Tage nicht überschreitet. Für Arbeitsentgelte von 450,01 € bis 1.300,00 € im Monat exis- tiert ein so genannter „Übergangsbereich“ (zuvor „Gleitzone“), in • Einzugs- und Meldestelle ist die Minijob-Zentrale. dem Arbeitnehmer niedrigere Sozialversicherungsbeiträge ent- richten. Die Obergrenze für den Übergangsbereich wurde zum • Dauer der Beschäftigung: Ein geringfügiger kurzfristiger 1. Juli 2019 von zuvor 850 € auf 1.300 € angehoben. Die Rege- Minijob liegt vor, wenn die Beschäftigung innerhalb eines lungen zum Übergangsbereich finden keine Anwendung auf Per- Kalenderjahres auf längstens 3 Monate (bei mind. 5 Tagen sonen, die z.B. zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt werden, wöchentlich) oder 70 Arbeitstage (bei weniger als 5 Tagen Kurzarbeitergeld oder Schlechtwettergeld erhalten! wöchentlich; z.B. 7 Tage pro Monat in 10 Monaten) begrenzt ist. Die Beschäftigung darf nicht regelmäßig erfolgen, d.h. • Arbeitgeberanteil: Ab einem Arbeitsentgelt von 450,01 € der Vertrag oder auch die stillschweigende Vereinbarung setzt der volle Arbeitgeberanteil von zurzeit ca. 20% des dürfen nicht auf mehr als 12 Monate ausgerichtet sein. Eine Bruttolohns zur Sozialversicherung mit den jeweils aktuellen Befristung muss sachlich begründet sein. Beitragssätzen zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung ein. Zusätzlich sind regulär Beiträge zur • „Berufsmäßigkeit“: Beträgt das Arbeitsentgelt mehr als gesetzlichen Unfallversicherung, die Umlage U2 und die In- 450 € im Monat, darf die Beschäftigung nicht berufsmäßig solvenzgeldumlage sowie abhängig von der Betriebsgröße ausgeübt werden. Dies ist der Fall, wenn der Arbeitnehmer die Umlage U1 zu entrichten. durch das Einkommen maßgeblich seinen Lebensunterhalt bestreitet. Berufsmäßigkeit liegt i.d.R. nicht bei Beschäfti- • Arbeitnehmeranteil: Für die Midijobber selbst steigt der gungen neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbe- effektive Gesamtbeitrag zur Sozialversicherung von gut 10% schäftigung, bei Schüler/Studenten oder Ruheständlern vor. bei 450,01 € auf den vollen Arbeitnehmeranteil von rd. 20% Die Ausübung ist aber z.B. immer berufsmäßig bei Perso- bei 1.300 €. Im Übergangsbereich tätige Arbeitnehmer er- nen, die beschäftigungslos und bei der Arbeitsagentur als werben vollen Sozialversicherungsschutz, z.B. in der Kran- Arbeitsuchende gemeldet sind oder während ruhender Ar- kenversicherung. Seit 1. Juli 2019 erwerben Midijobber zu- beitsverhältnisse (z.B. Elternzeit). dem Anwartschaften in der Rentenversicherung auf Basis der Höhe des gezahlten Lohns und nicht mehr, wie zuvor, Meldung und Beitragseinzug der Höhe der tatsächlich gezahlten Beiträge. Die bisher not- In Wirtschaftsbereichen mit erhöhtem Risiko für Schwarzarbeit wendige schriftliche Erklärung gegenüber Arbeitgebern zur und illegaler Beschäftigung müssen Arbeitgeber für Arbeitnehmer Aufstockung der Beiträge entfällt daher. spätestens bei Aufnahme der Beschäftigung eine Sofortmel- dung abgeben (Abgabegrund 20 an die Datenstelle der Träger • Steuer: Die Versteuerung des Einkommens in der Gleitzo- der Rentenversicherung). ne erfolgt entsprechend dem persönlichen Steuersatz. Auf- grund des Steuergrundfreibetrags von 9.168 € im Jahr 2019 Die Minijob-Zentrale nimmt von den Arbeitgebern die sonstigen (9.408 € ab 2020) beginnt eine steuerliche Belastung erst regulären Meldungen zur Sozialversicherung, die Beitrags- ab einem monatlichen Entgelt von über 764 € (2020: 784 nachweise sowie die Abgaben entgegen. Arbeitgeber müssen €), sofern ausschließlich Einkommen aus einem Midijob be- dabei die nach der DEÜV für Beschäftigte üblichen Meldungen zogen wird. Für die effektive Besteuerung ist die individuelle durch Datenübertragung mittels zugelassener systemgeprüfter Steuerklasse zu beachten! Programme oder maschinell erstellter Ausfüllhilfen abgeben. • Meldung: Einzugs- und Meldestelle ist die jeweilige gesetz- Weitere Infos unter: liche Krankenkasse des Arbeitnehmers/ der Arbeitnehmerin. www.minijob-zentrale.de E-Mail: minijob@minijob-zentrale.de Tel.: 0355 2902 - 70799
• Prüfung Übergangsbereich: Im Übergangsbereich muss sammenzurechnen, um festzustellen, ob das regelmäßige das gesamte Entgelt regelmäßig zwischen 450,01 und 1.300 monatliche Arbeitsentgelt innerhalb der Gleitzone liegt. Ein EUR liegen. Ggf. muss eine Prognose/Schätzung für ein Jahr Minijob ist nicht zu berücksichtigen. Beschäftigte sind ver- (nicht Kalenderjahr) erfolgen: Was ist hinreichend sicher zu er- pflichtet, ihre Arbeitgeber über weitere Beschäftigungen zu warten? Einmalzahlungen, wie z.B. Weihnachtsgeld, sind mit informieren. einem Zwölftel für das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt zu berücksichtigen. Die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeit- nehmer erfolgt innerhalb des Übergangsbereichs nach einer • Prüfung Mehrfachbeschäftigung: Arbeitsentgelte aus Formel (Übergangszonenfaktor 2019:0,78566). Beitragsrechner mehreren sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungs- finden Sie z.B. auf den Internetseiten der Krankenkassen oder verhältnissen bei unterschiedlichen Arbeitgebern sind zu- des gesetzlichen Rentenversicherung. Sozialversicherung und Beiträge: Übersicht über die Regelungen zu Minijobs und Midijobs (2015) Begrenzung ARBEITGEBER Abgaben/Steuern ARBEITNEHMER Abgaben/Steuern Minijobs bis 450 € 31,15 % RV 15% 3,6% RV „gewerblich“ KV 13% oder Steuer 2%* Insolvenz 0,06% RV-versicherungsfrei U2 0,19% UV nach Tarif Ggf. U1 0,9% Minijobs bis 450 € 14,69% RV 5% 13,6% RV „Haushalt“ KV 5% oder Steuer 2%* UV 1,6% RV-versicherungsfrei U1 0,9% U2 0,19% Minijobs max. 3 Monate Nur UV, Insolvenz, U2, ggf. U1 UV nach Tarif keine SV-Beiträge kurzfristig bzw. 70 Tage Insolvenz 0,06% aber U2 0,19% Umlage und Steuern! Ggf. U1 0,9% Midijobs 450,01 bis 1.300,00 € reguläre SV-Beiträge ca. 20% RV 9,3% ansteigende SV-Beiträge: KV 7,3% / 7,0% zzgl.** von ca. 10% auf ca. 20% halber Zusatzbeitrag PV 1,525% / 1,65%*** AV 1,25% Insolvenz 0,06% UV nach Gefahrtarif U2 nach KK ggf. U1 nach KK * Die Pauschalsteuer bei Minijobs kann im Innenverhältnis vom Arbeitnehmer getragen werden. Alle Angaben ohne Gewähr! ** Ermäßigter Beitragssatz in der KV z.B. für Rentner/Rentnerinnen. *** Beitrag PV höher für Kinderlose. Beachte auch Zuschlag Bundesland Sachsen.
Zentralverband des Deutschen Handwerks Mohrenstraße 20/21 | 10117 Berlin Telefon: 030/2 06 19-0 Telefax: 030/2 06 19 -460 E-Mail: info@zdh.de Internet: www.zdh.de Herstellung / Vertrieb: © Marketing Handwerk GmbH Berlin /Aachen Stand: Juli 2019 überreicht durch: BILDQUELLE: © JiSIGN/ fotolia.com
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