Gesamtrevision der Nutzungsplanung - Planungsbericht nach Art. 47 RPV - Gesamtrevision Nutzungsplanung der ...

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Gesamtrevision der Nutzungsplanung - Planungsbericht nach Art. 47 RPV - Gesamtrevision Nutzungsplanung der ...
Kanton   Aargau           Exemplar zur Mitwirkung
         Gemeinde Rothrist

Gesamtrevision der Nutzungsplanung
Planungsbericht nach Art. 47 RPV

                                               12. Juni 2019
Gesamtrevision der Nutzungsplanung - Planungsbericht nach Art. 47 RPV - Gesamtrevision Nutzungsplanung der ...
Begleitkommission Nutzungsplanung
Werner Christen, Baukommission
Ralph Erismann, Gemeindeammann
Walter Gloor, Leiter Planung und Bau
Kirsten Hauri, Leiterin Fachbereich Baugesuche
Daniel Klaus, Baukommission
Beat Rüegger, Naturschutzverein
Hans Rudolf Sägesser, Gemeinderat
Markus Strub, Gewerbeverein
Roger Wymann, Baukommission/VRU

Bearbeitung
PLANAR AG für Raumentwicklung
Gutstrasse 73, 8055 Zürich
Tel 044 421 38 38
www.planar.ch, info@planar.ch

Oliver Tschudin, dipl. Arch. FH, NDS FH/HSB, Raumplaner FSU
Josua Schwegler, BSc FHO in Raumplanung FSU, Akustiker CAS FHNW
Bildquelle Titelseite: www.rothrist.ch
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Inhaltsverzeichnis

1     Ausgangslage                                   4
1.1   Gründe für eine Gesamtrevision                 4
1.2   Bestandteile der Vorlage                       5

2     Organisation und Verfahren                     6
2.1   Projektorganisation                            6
2.2   Planungsverfahren                              6

3     Grundlagen und Rahmenbedingungen               8
3.1   Rahmenbedingungen Bund                         8
3.2   Rahmenbedingungen Kanton                       8
3.3   Regionale Grundlagen                          10
3.4   Kommunale Grundlagen                          12

4     Analyse                                       15
4.1   Siedlung                                      15
4.2   Verkehr                                       18
4.3   Natur und Landschaft                          19

5     Räumliches Entwicklungsleitbild               20

6     Zentrale Sachthemen                           22
6.1   Zentrumsentwicklung                           22
6.2   Zentrale Achse                                22
6.3   Ortsbildschutz                                23
6.4   Handlungsprogramm Innenentwicklung            25
6.5   Arbeitszonen                                  28
6.6   Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen      30
6.7   Abstimmung Siedlung und Verkehr               30
6.8   Weitere Themen                                31

7     Erläuterungen zu den Planungsinhalten         34
7.1   Bereinigung der Plangrundlagen und Geodaten   34
7.2   Änderungen innerhalb des Baugebiets           34
7.3   Änderungen im Kulturland und im Wald          49
7.4   Schutzobjekte                                 50
7.5   Festlegen der Gewässerräume                   52
7.6   Hochwasserschutz                              53

8     Änderungen an der Bau- und Nutzungsordnung    54

9     Weiterer Handlungsbedarf                      58

Anhang                                              59
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Gesamtrevision der Nutzungsplanung | Planungsbericht nach Art. 47 RPV

                                 1       Ausgangslage
                                 Die Gemeinde Rothrist hat sich in den letzten Jahren intensiv mit Fragen der räum-
                                 lichen Entwicklung auseinandergesetzt. Diese Auseinandersetzung erfolgte im
                                 Lichte der raumplanungsrechtlichen Änderungen auf Bundesebene, der Überarbei-
                                 tung des kantonalen Richtplans, namentlich im Bereich Siedlung, sowie des gene-
                                 rell anstehenden Revisionsbedarfs der eigenen Planungsinstrumente. Im Vorfeld
                                 der Revision der Planungsinstrumente wurde das «Entwicklungskonzept 2040+»
                                 erarbeitet. Dieses bildet die Grundlage für die weitere räumliche Entwicklung bzw.
                                 die Gesamtrevision der Nutzungsplanung.

                                 1.1     Gründe für eine Gesamtrevision
     Planungshorizont erreicht   Nutzungspläne sind zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen, wenn sich die
                                 Verhältnisse erheblich geändert oder die Planungsinstrumente ihren zeitlichen Ho-
                                 rizont erreicht haben. Gemäss Raumplanungsgesetz müssen Nutzungspläne alle
                                 15 Jahre überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Die nachfolgend aufge-
                                 führten Beschluss- und Genehmigungsdaten der Nutzungsplanung Rothrist zeigen,
                                 dass der Planungshorizont von 15 Jahren erreicht ist:

      Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland                     Beschluss                          Genehmigung
                                                                  Gemeindeversammlung                Grosser Rat

      Bauzonenplan (BZP)                                          29.11.2001                         23.09.2003

      Kulturlandplan (KLP)                                        29.11.2001                         23.09.2003

      Bau- und Nutzungsordnung (BNO)                              29.11.2001                         23.09.2003

      Änderungen                                                  Beschluss                          Genehmigung
                                                                  Gemeindeversammlung                Regierungsrat

      Teiländerung 1. Etappe:                                     24.11.2005                         29.03.2009
      BNO-Teiländerung: Ergänzung § 10 (Gewerbezone G) für
      das Areal «Grund»
      BZP-Teiländerung: Diverse Umzonungen, Einzonung Areal
      «Grund»
      KLP-Teiländerung: Umzonung Areal «Grund»

      Teiländerung 2. Etappe:                                     26.11.2009                         23.02.2011
      BNO-Teiländerung: Anpassung §§ 6, 10, 11, 17, 43
      BZP-Teiländerung: Diverse Umzonungen, Gestaltungsplan-
      pflicht Bahnhof / Bernstrasse
      KLP-Teiländerung: Umzonung Gfill

     Veränderte                  Seither wurden übergeordnete planerische und gesetzliche Grundlagen revidiert
     Rechtsgrundlage             und führen zu Anpassungsbedarf der kommunalen Nutzungsplanung. Dies sind
                                 auf Bundesebene das Raumplanungsgesetz und das Gewässerschutzgesetz, auf
                                 kantonaler Ebene der Richtplan und das Baugesetz inkl. Bauverordnung. Letztere
                                 wurden im Hinblick auf den Beitritt des Kantons Aargau zum Konkordat über die
                                 Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) überarbeitet und verpflichten die Gemein-
                                 den, ihre kommunalen Nutzungsplanungen ebenfalls auf die IVHB-Begriffe anzu-
                                 passen.

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Gesamtrevision der Nutzungsplanung | Planungsbericht nach Art. 47 RPV

                            1.2      Bestandteile der Vorlage
                            Die vorliegende Gesamtrevision der Nutzungsplanung umfasst folgende grundei-
                            gentümerverbindliche Bestandteile:
                            –     Bauzonenplan im Massstab 1:2’500
                            –     Kulturlandplan im Massstab 1:5’000
                            –     Bau- und Nutzungsordnung (BNO)
                            Ergänzend dazu dienen nachfolgende Bestandteile der Information und Erläute-
                            rung:
                            –     Planungsbericht nach Art. 47 RPV
                            –     Änderungsplan Bauzonen im Massstab 1:2’500
                            –     Änderungsplan Kulturland im Massstab 1:5’000
                            –     Räumliches Entwicklungsleitbild – Vision 2040+
                            –     Bauinventar Gemeinde Rothrist, Aktualisierung 2018
                            –     Landschaftsinventar Rothrist, 2019
                            –     Studie Eignungsgebiete für Höhere Bauten Rothrist, 2018
     Planungsbericht nach   Gemäss Art. 47 der Raumplanungsverordnung ist der vorliegende Planungsbericht
     Art. 47 RPV            eine zwingende Aufgabe der Nutzungsplanung. Er soll aufzeigen, wie die Nut-
                            zungsplanung von Rothrist die übergeordneten Ziele und Rahmenbedingungen
                            von Bund und Kanton berücksichtigt und wie die regionale Abstimmung erfolgt ist.
                            Er begründet zudem die wichtigsten Änderungen an der geltenden Nutzungspla-
                            nung und zeigt die zugrundeliegenden Interessenabwägungen und die aus den
                            Änderungen zu erwartenden Auswirkungen auf.
                            Der Planungsbericht richtet sich an die Bevölkerung und die Grundeigentümer,
                            welche im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens zur Gesamtrevision Stellung neh-
                            men können. Er richtet sich auch an die kantonalen Behörden als Genehmigungs-
                            organ, um die beabsichtigten Änderungen zu erläutern und zu begründen. Und er
                            ist eine wichtige Grundlage für die Gemeindeversammlung als beschliessendes
                            Organ der Nutzungsplanung.

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                2        Organisation und Verfahren

                2.1      Projektorganisation
                Die Gesamtrevision der Nutzungsplanung wurde durch die eigens für die Revision
                konstituierte Begleitkommission im Rahmen regelmässiger Sitzungen ausgearbei-
                tet. Folgende Kommissionsmitglieder wurden vom Gemeinderat eingesetzt:
                –     Werner Christen, Baukommission
                –     Ralph Ehrismann, Gemeindeammann
                –     Walter Gloor, Leiter Planung und Bau
                –     Kirsten Hauri, Leiterin Fachbereich Baugesuche
                –     Daniel Klaus, Baukommission
                –     Beat Rüegger, Naturschutzverein
                –     Hans Rudolf Sägesser, Gemeinderat
                –     Markus Strub, Gewerbeverein
                –     Roger Wymann, Baukommission/VRU
                Begleitet wurde die Kommission von Stefan Jung, Gemeindeschreiber. Die
                PLANAR AG für Raumentwicklung, Zürich, vertreten durch Oliver Tschudin und
                Josua Schwegler, wurde als Planungsbüro eingesetzt.

                2.2      Planungsverfahren
                In § 15 des aargauischen Baugesetzes ist das Verfahren der allgemeinen Nut-
                zungsplanung Siedlung und Kulturland festgelegt. Die Gesamtrevision der Nut-
                zungsplanung Rothrist wurde in folgenden Verfahrensschritten erarbeitet:

                Entwicklungsleitbild, Studie Höhere Bauten und Landschaftsinventar
                Zu Beginn wurde in einer ersten Phase eine Analyse durchgeführt. Diese bildet un-
                ter anderem die Grundlage für das im Anschluss erarbeitete räumliche Entwick-
                lungsleitbild, mit welchem die Gemeinde die anzustrebende Stossrichtung festlegt.
                Parallel dazu hat die Gemeinde eine Studie erarbeitet, um Eignungsgebiete für
                Höhere Bauten zu prüfen. Für das Leitbild und die Studie Höhere Bauten wurde
                von Januar bis Februar 2018 eine Behördenvernehmlassung durchgeführt. Weiter
                wurde das kommunale Landschaftsinventar aktualisiert.

                Entwürfe der Planungsinstrumente
                Gestützt auf die Grundlagen der ersten Phase wurden in einem nächsten Schritt
                die Entwürfe der Planungsinstrumente (Bauzonen- und Kulturlandplan, Bau- und
                Nutzungsordnung) sowie der orientierenden Dokumente (Planungsbericht, etc.) er-
                arbeitet. Bei der Erarbeitung wurden bedarfsweise weitere Wissensträger der Ge-
                meinde beigezogen, so bspw. der Naturschutzverein Rothrist.

                Kantonale fachliche Stellungnahme
                (wird ergänzt)

                Mitwirkungsverfahren
                (wird ergänzt)

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                Öffentliche Auflage
                (wird ergänzt)

                Beschlussfassung und Genehmigung
                (wird ergänzt)

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                               3        Grundlagen und Rahmenbedingungen

                               3.1      Rahmenbedingungen Bund
                               Das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) und die Raumplanungsverord-
                               nung (RPV) sind gesetzliche Grundlagen, die Sachpläne wichtige Planungsinstru-
                               mente auf Bundesebene, um raumwirksame Tätigkeiten aufeinander abstimmen
                               und mit den Bestrebungen der Kantone harmonisieren zu können. Die Nutzungs-
                               planung von Rothrist wurde mit den Sachplänen des Bundes abgestimmt.
     Bundesinventare           Auf Bundesebene sind folgende Inventare zu berücksichtigen:
                               –     Inventar der schützenswerten Ortsbilder ISOS (1988)
                               –     Inventar der historischen Verkehrswege der Schweiz IVS (2007)
                               –     Liste historischer Gärten und Anlagen der Schweiz ICOMOS (1998)

                               3.2      Rahmenbedingungen Kanton
                               Die Nutzungsplanung von Rothrist ist an die geänderte kantonale Gesetzgebung
                               und die geänderten Planungsinstrumente anzupassen.

                               3.2.1    Kantonaler Richtplan
                               Der kantonale Richtplan ist in der kommunalen Nutzungsplanung zu berücksichti-
                               gen. Seine Ziele und Inhalte sind gemäss den Festlegungen im Richtplantext
                               grundeigentümerverbindlich umzusetzen. Der Grosse Rat beschloss die Gesamt-
                               revision des Richtplans am 20. September 2011 und eine Überarbeitung des Richt-
                               plans am 24. März 2015. Gemäss kantonalem Raumkonzept, welches dem Richt-
                               plan zugrunde liegt, befindet sich Rothrist im urbanen Entwicklungsraum und zählt
                               mit Aarburg, Oftringen und Zofingen zum Kerngebiet der Agglomeration Olten - Zo-
                               fingen. Die Erreichbarkeit und der Anschluss ans übergeordnete Verkehrsnetz sind
                               zu gewährleisten und die Lebensqualität sowie die Standortattraktivität für das ur-
                               bane Wohnen und Arbeiten sind zu steigern.
     Wirtschaftlicher          Das Raumkonzept weist in Rothrist einen wirtschaftlichen Entwicklungsschwer-
     Entwicklungsschwerpunkt   punkt (ESP) aus. Damit werden Arbeitsplatzgebiete von kantonaler Bedeutung an
                               gut erschlossenen Standorten bezeichnet. Hier sollen durch aktive Bewirtschaftung
                               Voraussetzungen für wettbewerbsfähige Arbeitsplätze geschaffen werden. In Roth-
                               rist eignen sich gemäss Raumkonzept die Standorte Grund, Bifang, Oberwilerfeld
                               und Dietiwart für produzierende und verarbeitende Nutzungen (PVN) und der
                               Standort am Bahnhof Rothrist für arbeitsplatzintensive Nutzungen (APN).
     Abb. 1: Raumkonzept
     Aargau
     (Quelle: BVU)

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Gesamtrevision der Nutzungsplanung | Planungsbericht nach Art. 47 RPV

                                  Der kantonale Richtplan legt Siedlungs- und Landwirtschaftsgebiet, Fruchtfolgeflä-
                                  chen und das Waldgebiet fest. Weitere wichtige planerische Festsetzungen sind:
                                  –   Bahnhof Rothrist: Anlage kombinierter Verkehr (symbolische Darstellung)
                                  –   Bifang Ost: Standort für Nutzungen mit erhöhtem Verkehrsaufkommen
                                      (symbolische Darstellung)
                                  –   neue Wiggertalstrasse, Abschnitt Nord (durchgezogene rote Linie)
                                  –   Siedlungstrenngürtel zwischen Rothrist und Oftringen/Aarburg (rote Schraffur)
                                  –   Landschaft von kantonaler Bedeutung (grüne Schraffur)
                                  –   Naturschutzgebiete von kantonaler Bedeutung (dunkelgrün / schwarze
                                      Schraffur)
                                  –   Auenschutzpark Ruppoldingen: Boniger-Inseln (blaue Schraffur)
                                  –   Hölzliweide: Materialabbaugebiet von kantonaler Bedeutung
                                      (Zwischenergebnis, symbolische Darstellung)
     Abb. 2: Auszug
     kantonaler
     Richtplan 2011
     (Quelle: AGIS)

     Anlage kombinierter          Die Gemeinden sorgen regional abgestimmt für die planerische, organisatorische
     Verkehr                      und infrastrukturelle Entwicklung dieser Schwerpunkte sowie für Qualitätsanforde-
                                  rungen für die betroffenen Industrie- und Gewerbezonen.
     Standort für Nutzungen mit   Die Gemeinde zeigt auf, wie die Siedlungsentwicklung auf die Kapazitäten des
     hohem Verkehrsaufkommen      Verkehrsnetzes abgestimmt wird. Die gültige BNO von Rothrist enthält bereits ge-
                                  eignete Regelungen der Nutzungsart und -dichte und spezifische Zonenbestim-
                                  mungen, mit denen Einfluss auf den Verkehr genommen werden kann.
     Neue Wiggertalstrasse        Die neue Wiggertalstrasse wird die Bernstrasse deutlich entlasten, sodass die heu-
                                  tige Kantonsstrasse zur Gemeindestrasse abklassiert werden kann. Zurzeit wird
                                  ein Betriebs- und Gestaltungskonzept zur Aufwertung des Strassenraums und des
                                  angrenzenden Siedlungsgebiets ausgearbeitet.
     Bevölkerungsentwicklung      Mit der Überarbeitung des Richtplans 2015 wurde die Bevölkerungsentwicklung bis
     und Mindestdichten           im Jahr 2040 prognostiziert. In Rothrist wird bis 2040 mit 11'810 Einwohner ge-
                                  rechnet. Im Rahmen der Nutzungsplanung ist aufzuzeigen, dass das erwartete Be-
                                  völkerungswachstum mit geeigneten Massnahmen aufgenommen werden kann.

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Gesamtrevision der Nutzungsplanung | Planungsbericht nach Art. 47 RPV

     Demographische            Nebst der rein quantitativen Zunahme der Bevölkerungszahl wird sich künftig eine
     Entwicklung               altersmässig deutlich veränderte Zusammensetzung der Bevölkerung ergeben. Ein
                               wichtiger Ansatz, wie diesem Umstand begegnet werden soll, liegt in der Weiter-
                               entwicklung der örtlichen Alters- und Pflegeheime, der Erhaltung eines Grundange-
                               botes an kommunaler Versorgung und generationengerechtem Wohnraum an gut
                               erschlossenen Lagen.

                               3.2.2   Bauinventar
                               Parallel zur Gesamtrevision wurde das bestehende Kurzinventar der Kulturobjekte
                               im Kanton Aargau (neu: Bauinventar) von der kantonalen Denkmalpflege unter
                               Einbezug der Gemeinde aktualisiert. Das Bauinventar bildet eine wichtige fachliche
                               Grundlage für die Gemeinde und enthält die schützenswerten historischen Bauten
                               und Kulturobjekte vor 1920. Es handelt sich um ein behördenverbindliches Doku-
                               ment, das als Entscheidungshilfe dient. Gegen die Inventaraufnahme kann kein
                               Rechtsmittel ergriffen werden. Eine eigentümerverbindliche Umsetzung des Bauin-
                               ventars erfolgt erst durch die Gemeinde im Rahmen der Nutzungsplanung. Die Ge-
                               meinde überprüft mittels Interessenabwägung, ob die Objekte in der Nutzungspla-
                               nung als kommunale Substanzschutzobjekte umgesetzt werden können. Im Rah-
                               men der Mitwirkung und des Einwendungsverfahrens der Gesamtrevision Nut-
                               zungsplanung können die Eigentümer entsprechend Stellung nehmen.

                               3.2.3   Gewässerräume von Fliessgewässern
                               Mit der Änderung des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) und der Inkraftsetzung
                               der Gewässerschutzverordnung (GSchV) sind Kantone und Gemeinden verpflich-
                               tet, den Raumbedarf für die Gewässer unter Berücksichtigung der natürlichen
                               Funktionen, des Hochwasserschutzes und der Gewässernutzung sicherzustellen.
                               In den Nutzungsplänen hat die Gemeinde für alle Gewässer die Gewässerräume
                               grundeigentümerverbindlich festzulegen. Als Grundlage dient die vom Regierungs-
                               rat des Kantons Aargau erlassene Fachkarte Gewässerraum.

                               3.2.4   Hochwasserschutz
                               Um die Hochwassersicherheit zu gewährleisten, sind Kanton und Gemeinden ver-
                               pflichtet, die Gefahrenkarten und Massnahmenplanungen zur Vermeidung von
                               Personen- und Sachschäden umzusetzen. Anhand der Gefahrenkarte Hochwasser
                               (Abrufbar über AGIS) legt die Gemeinde in den Nutzungsplänen Hochwasserge-
                               fahrenzonen fest und erlässt entsprechende Schutzbestimmungen in der Bau- und
                               Nutzungsordnung (BNO).

                               3.3     Regionale Grundlagen
     Agglomerationsprogramme   Die Kantone Aargau und Solothurn haben gemeinsam das Agglomerationspro-
                               gramm AareLand beim Bund eingereicht (1. bis 3. Generation). Darin sind für
                               Roth-rist verschiedene Massnahmen vorgesehen: Der Flussraum entlang der Wig-
                               ger und der Aare soll aufgewertet werden. Die kantonale Radroute R510 (Rothrist
                               – Aarburg) soll eine neue Linienführung erhalten. Entlang der Bernstrasse (K235)
                               soll ein Betriebs- und Gestaltungskonzept (BGK) erarbeitet werden. Beim Bahnhof
                               Rothrist soll eine zentrale ÖV-Drehscheibe mit verbesserter Sicherheit für den
                               Fuss- und Veloverkehr und mit Optimierungen für Menschen mit eingeschränkter
                               Mobilität entstehen. Zudem ist die neue Wiggertalstrasse östlich der A1 im Agglo-
                               programm enthalten. Das Aggloprogramm der 4. Generation ist zurzeit in Vorberei-
                               tung. Darin ist voraussichtlich ein neuer Aare-Übergang vorgesehen.

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Gesamtrevision der Nutzungsplanung | Planungsbericht nach Art. 47 RPV

     Siedlungs- und Verkehrs-    Angestossen durch das Agglomerationsprogramm AareLand 2007 haben die bei-
     konzept Unteres Wiggertal   den Regionalverbände AareLand und zofingenregio mit dem Siedlungs- und Ver-
                                 kehrskonzept Unteres Wiggertal eine Gesamtbetrachtung von Siedlung, Verkehr
                                 und Landschaft vorgenommen. In Rothrist sollen Siedlungsgebiete in ÖV-Nähe
                                 verdichtet und die Landschaft entlang der Aare in Wert gesetzt werden.
     Entwicklungsmodul 1:        Im Entwicklungsmodul 1: «Koordinierte Raumentwicklung» (zofingenregio, 2011)
     «Koordinierte Raument-      verpflichten sich die unterzeichnenden Gemeinden – darunter Rothrist – zur Koor-
     wicklung»
                                 dination der Entwicklungsaufgaben in den Gemeinden. Das Entwicklungsmodul
                                 enthält eine Präambel mit organisatorischen Regelungen, eine Strategie für die an-
                                 zustrebende Entwicklung sowie Umsetzungsmassnahmen. Die Gemeinden setzen
                                 diese Massnahmen im Rahmen ihrer Planungen und Tätigkeiten um. Im Entwick-
                                 lungsmodul 1 sind zentrale Grundsätze zur Entwicklung der Wohn- und Arbeitsge-
                                 biete enthalten, die bei der Gesamtrevision berücksichtigt werden sollen.
                                 Gemäss der Karte «Aufgaben und Prioritäten» bildet die Bernstrasse die zentrale
                                 Achse in Rothrist. Hier und beim Bahnhof soll prioritär die Verdichtung im Rahmen
                                 von Nutzungsplanungen stattfinden. Der Bau von freistehenden Einfamilienhäu-
                                 sern in mehrgeschossigen Zonen soll verhindert werden. Spezifische Standortqua-
                                 litäten werden gezielt gefördert: dichte Überbauungen in Bahnhofsnähe und an
                                 Zentrumslagen, hochwertige Wohnräume für Eigentum an exponierten Hanglagen.
                                 Für grössere unbebaute Areale errichten die Gemeinden eine Pflicht zur Son-
                                 dernutzungsplanung.
                                 Die Arbeitsgebiete nördlich des Bahnhofs sind als Entwicklungsschwerpunkt ge-
                                 kennzeichnet. In bahnhofnahen und gut mit dem ÖV erschlossenen Gebieten wer-
                                 den nur arbeitsplatzintensive Unternehmen angesiedelt.
     Regionale Sportanlage       Auf regionaler Ebene sind Bestrebungen für eine regionale Sportanlage in Rothrist
                                 im Gange, z.B. für eine Inline-Hockeyanlage. Diese Anlage soll durch verschie-
                                 dene Vereine der Region genutzt werden können. Das Vorhaben von regionaler
                                 Bedeutung ist mit dem Planungsverband zofingenregio abzustimmen und setzt die
                                 Zustimmung des Kantons voraus (Einzonung Zone für öffentliche Bauten und Anla-
                                 gen).

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Gesamtrevision der Nutzungsplanung | Planungsbericht nach Art. 47 RPV

                            3.4      Kommunale Grundlagen

                            3.4.1    Räumliches Entwicklungsleitbild – Vision 2040+
                            Als erste Phase der Gesamtrevision Nutzungsplanung hat die Gemeinde das
                            Räumliche Entwicklungsleitbild – Vision 2040+ (REL) erarbeitet. Darin werden die
                            Zielvorstellungen der räumlichen Entwicklung bis 2040 und darüber hinaus festge-
                            legt und der Handlungsbedarf umschrieben, der zum Erreichen des Zielbildes nötig
                            ist. Den lokalen Interessenvertretern wie die Ortsparteien, der Gewerbeverein, die
                            Vereinigung Rothrister Unternehmungen VRU, der Naturschutzverein und die Um-
                            weltschutzkommission wurde das REL an der Infoveranstaltung vom 17. Januar
                            2018 in den Grundzügen vorgestellt und im Anschluss zur Vernehmlassung aufge-
                            legt. Das Entwicklungsleitbild wurde aufgrund der Rückmeldungen aus der Ver-
                            nehmlassung überarbeitet und vom Gemeinderat am 14. Mai 2018 beschlossen.
                            Es bildet als Beilage einen orientierenden Bestandteil der Gesamtrevision (vgl.
                            Kap. 5).

                            3.4.2    Kommunaler Gesamtplan Verkehr
                            Die Gemeinde hat 2015 einen Kommunalen Gesamtplan Verkehr (KGV) erarbeitet.
                            Dieser analysiert die aktuelle Verkehrssituation und zeigt auf, welche verkehrlichen
                            Veränderungen im Zusammenhang mit der Siedlungsentwicklung zu erwarten
                            sind. Übergeordnete Planungen und Rahmenbedingungen wurden bei der Formu-
                            lierung der eigenen Ziele für die künftige Verkehrsentwicklung berücksichtigt. Um
                            diese zu erreichen, wurden verschiedene geeignete Massnahmen formuliert, wobei
                            alle Verkehrsteilnehmer berücksichtigt und die Verkehrsmittel aufeinander abge-
                            stimmt wurden. Einige Massnahmen sind mit der vorliegenden Gesamtrevision
                            rechtsverbindlich in der Nutzungsplanung (BNO) umzusetzen (vgl. Kap. 6.7).

                            3.4.3    Entwicklungsrichtplan Bahnhof
                            Der Bahnhof Rothrist soll gemäss Massnahme im Agglomerationsprogramm Aare-
                            land (ÖV301A, 3. Generation) zu einer intermodalen ÖV-Drehscheibe entwickelt
                            werden. Das Aggloprogramm formuliert, dass der Verkehr entflechtet, das Angebot
                            und die Sicherheit für den Fuss- und Radverkehr optimiert, Park+Ride sowie
                            Bike+Ride ausgebaut und die Wohnqualität verbessert werden sollen.
                            Für das Gebiet rund um den Bahnhof Rothrist wurde 2016 in Zusammenarbeit von
                            Kanton, Gemeinde, Grundeigentümern und Planern ein Entwicklungsrichtplan erar-
                            beitet. Dieser beabsichtigt in erster Linie die Optimierung der öffentlichen Frei-
                            räume sowie der Umsteigebeziehungen am Bahnhof. Der Entwicklungsrichtplan
                            verfolgt insbesondere folgende Ziele:
     Teilziele Nutzung      –     dichte Bauweise mit publikumsorientierten Erdgeschossnutzungen
                            –     ein durchmischtes und attraktives Wohnraumangebot
                            –     ein Grundangebot der Nahversorgung
     Teilziele Gestaltung   –     die öffentlichen Räume Bahnhofplatz und Bernstrasse sollen aufgewertet und
                                  gefasst werden
                            –     ein städtebaulicher Akzent in Form einer höheren Baute soll das Bahnhofquar-
                                  tier betonen und seine Wahrnehmung im Siedlungsgefüge erhöhen
                            –     Berücksichtigung der Lärmsituation bei der Setzung der Baukörper

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Gesamtrevision der Nutzungsplanung | Planungsbericht nach Art. 47 RPV

     Teilziele Freiraum       –   Aufwertung des Bahnhofplatzes, grosszügige Freifläche als Begegnungsraum
                                  schaffen
                              –   Differenzierung privater und öffentlicher Freiräume für eine hohe Wohnqualität
                              –   Aufwertung der Strassenachsen Bahnhof- und Bernstrasse
     Teilziele Verkehr        –   Optimierung der Bushaltestelle
                              –   Begegnungszone auf der Bahnhofstrasse
                              –   gedeckte Veloabstellplätze in Bahnhofsnähe
                              –   unterirdische Sammelgaragen für Bewohner- und Beschäftigten-Parkplätze
                              –   direkte und attraktive Wege für den Fuss- und Radverkehr sicherstellen
                              –   Standort Park+Ride mit Baumdach anbieten
                              –   angemessenes Angebot an Kurzzeit-Parkplätzen bereitstellen
                              Der Perimeter wird in vier Teilbereiche mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen
                              differenziert. Für jeden Teilbereich werden – basierend auf den Entwicklungszielen
                              – Festlegungen zu Nutzung, Bebauung, Freiraum sowie Erschliessung und Parkie-
                              rung gemacht. Diese sind in den nachgelagerten Gestaltungsplanungen zu berück-
                              sichtigen. Im Rahmen der Nutzungsplanung sollen eine zweckmässige Zonierung
                              und die Grundlage für Höhere Bauten gelegt werden.

                              3.4.4   Eignungsgebiete für Höhere Bauten
                              Parallel zur Gesamtrevision der Nutzungsplanung hat die Gemeinde Rothrist eine
                              Studie zu Höheren Bauten erarbeiten lassen mit dem Ziel, an den entsprechend
                              geeigneten Standorten in der Nutzungsplanung die Grundlage zu legen. Im schritt-
                              weisen Evaluationsverfahren unter Berücksichtigung von ÖV-Erschliessung, land-
                              schaftlichen Aspekten und anhand einer stadtmorphologischen Analyse wurden
                              Positivstandorte bestimmt. Diese Gebiete wurden einer vertieften städtebaulichen
                              Prüfung unterzogen, um beurteilen zu können, wo Höhere Bauten explizit er-
                              wünscht sind. Höhere Bauten sollen zur Massstäblichkeit des Stadtraumes beitra-
                              gen, zur besseren Orientierung verhelfen sowie die Zentralität und Identität eines
                              Ortsteils bekräftigen.
                              In der Thematik der Höheren Bauten und Hochhäuser wird eine Koordination mit
                              den Nachbargemeinden bzw. der Region angestrebt. Die nachfolgende Karte zeigt
                              die drei unterschiedlichen Eignungsgebiete: Gebiete mit Eignung für höhere Bau-
                              ten bis 30 m und solche bis 38 m, jeweils mit der Pflicht zur Erarbeitung eines Ge-
                              staltungsplans zur Qualitätssicherung, und Gebiete für höhere Bauten bis 30 m
                              ohne Gestaltungsplanpflicht (Arbeitsgebiete).
     Abb. 3: Syntheseschema
     (Quelle: PLANAR, 2017)

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Gesamtrevision der Nutzungsplanung | Planungsbericht nach Art. 47 RPV

     Folgeplanung mit qualitäts-   Mit Ausnahme der Gebiete in der Arbeitszone bedingt die Erstellung von Höheren
     fördernden Verfahren          Bauten eine Folgeplanung (Gestaltungsplan) und Massnahmen zur Qualitätssiche-
                                   rung. Für die Beurteilung der Einpassung ist ein zugrundeliegendes Richtprojekt in
                                   einem qualitätssichernden Varianzverfahren (Wettbewerb, Studienauftrag o.ä.) zu
                                   erarbeiten, bei dem die Gemeinde in geeigneter Weise mitgewirkt hat.

                                   3.4.5   Landschaftsinventar
                                   Parallel zur Nutzungsplanung hat die Gemeinde das bestehende Landschafts-
                                   inventar aus dem Jahr 1989 überarbeitet. Bestehende Objekte wurden überprüft,
                                   neue Objekte aufgenommen und abgegangene oder eindeutig nicht mehr schüt-
                                   zenswerte Objekte aus dem Inventar entlassen. Das Inventar bildet die Grundlage
                                   zur Überarbeitung der Nutzungspläne und enthält nebst Inventarplan für jedes Ob-
                                   jekt ein Inventarblatt mit Beschrieb, Bedeutung, Entwicklungsziel, Pflegemassnah-
                                   men und Objektfotos.

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Gesamtrevision der Nutzungsplanung | Planungsbericht nach Art. 47 RPV

                                 4       Analyse
                                 Eine vorgängige Ortsanalyse als Grundlage für die Zielvorstellungen und die Mass-
                                 nahmen im Rahmen der Gesamtrevision ist im «Räumlichen Entwicklungsleitbild –
                                 Vision 2040+» der Gemeinde Rothrist abgebildet. Demgegenüber enthält der Kom-
                                 munale Gesamtplan Verkehr die Analyse zur Verkehrssituation und formuliert ent-
                                 sprechende Massnahmen.
                                 Nachfolgende Ausführungen basieren teilweise auf den beiden genannten Doku-
                                 menten. Sie werden hier nochmals erwähnt, weil sie für das Verständnis und die
                                 Herleitung der an den Planungsinstrumenten vorgenommenen Änderungen hilf-
                                 reich sind.

                                 4.1     Siedlung

                                 4.1.1   Ortsbild und Identität
     Grossteils dörflicher       Rund die Hälfte des Siedlungsgebiets in Rothrist besteht aus Quartieren mit ein-
     Charakter                   bis zweigeschossigen Wohnbauten, grösstenteils Einfamilienhäuser. In den flache-
                                 ren Lagen sind heterogene Siedlungsstrukturen anzutreffen. Areale mit mehrge-
                                 schossigen Wohnbauten wechseln sich ab mit Gevierten von eher geringerer
                                 Dichte und mit lockeren Strukturen. Dieser Umstand verleiht Rothrist trotz seiner
                                 flächenmässigen Grösse und Einwohnerzahl einen dörflichen Charakter, was sich
                                 auch im Verständnis der Bevölkerung widerspiegelt, welche Rothrist nicht als
                                 Stadt, sondern als Dorf versteht. Urbane Züge sind in der Nähe der grossflächigen
                                 Arbeitsgebiete und in den jüngst realisierten und zeitgemäss interpretierten Wohn-
                                 überbauungen in den flachen Lagen ablesbar.
     Fehlendes Zentrum           Einen eigentlichen Dorfkern mit einer Konzentration an ausgeprägter historischer
                                 Struktur und Substanz existiert in Rothrist nicht. Aufgrund seiner Geschichte sind
                                 über das gesamte Gemeindegebiet vereinzelte Zeugen älterer Strukturen anzutref-
                                 fen. Eine Ansammlung historisch geprägter Kernstrukturen konzentriert sich um
                                 den «Rössli-Kreisel». Diese bilden aber aufgrund ihrer Nutzung und Geschichte
                                 keinen eigentlichen Dorfkern. Eine untergeordnete Art der Zentrumsbildung, be-
                                 dingt durch eine Ansammlung publikumsorientierter Nutzungen, ist im Umfeld des
                                 Gemeindehauses und des Bahnhofs ablesbar.
                                 Rothrist verfügt über ein breites Angebot an Einkaufsmöglichkeiten für die tägliche
                                 Versorgung. Diese verteilen sich dispers entlang der Bernstrasse und deren Um-
                                 gebung. Hier sind auch öffentliche Einrichtungen und Dienstleistungen wie die Ge-
                                 meindeverwaltung, die Post, die Banken etc. zu finden. Die fehlende räumliche
                                 Konzentration dieser Nutzungen einerseits und die Entstehung von Rothrist aus
                                 vielen Kleinsiedlungen andererseits führen dazu, dass kein klares Orts- oder Dorf-
                                 zentrum ablesbar ist. Vielmehr funktionieren mehrere Hotspots wie Bahnhof, Senn-
                                 hof/Dörfli und Rössli als Quartierzentren.
     Periphere Kleinsiedlungen   In den etwas abseits gelegenen, ländlichen und meist nur mässig erschlossenen
                                 Gebieten, so z.B. in den Gebieten «Gfill» und «Gländ», finden sich noch etliche
                                 Zeitzeugen aus der Zeit, als Rothrist aus vielen bäuerlichen Gehöften und Klein-
                                 siedlungen bestand. Diese Strukturen ziehen sich auch entlang der südlichen Sied-
                                 lungsgrenze unterhalb der bewaldeten Hügelflanken.

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Gesamtrevision der Nutzungsplanung | Planungsbericht nach Art. 47 RPV

                                  4.1.2   Bevölkerungsentwicklung
     Abb. 4:
     Bevölkerungsentwicklung
     1985 bis 2015 und
     Prognose bis 2040
     (Quelle: Statistik Aargau,
     kant. Richtplan Aargau)

                                  Der kantonale Richtplan prognostiziert, dass bis im Jahr 2040 rund 11'800 Men-
                                  schen in Rothrist leben werden. Die Bevölkerungsdichte, also die Anzahl Ein-
                                  wohner pro Hektare, ist heute in Rothrist relativ tief. Der kantonale Richtplan weist
                                  aus, dass die Gemeinde Rothrist bis im Jahr 2040 durchschnittlich 70 Einwohner
                                  pro Hektare in den heute bereits bebauten Gebieten und im Durchschnitt 90 Ein-
                                  wohner pro Hektare in den noch unbebauten Entwicklungsgebieten aufweisen
                                  müsste, um das erwartete Bevölkerungswachstum aufnehmen zu können.
                                  Nachfolgende Abbildung zeigt für Wohn- und Mischquartiere die heutige Ein-
                                  wohnerdichte. Grösstenteils liegt sie unter 50 E/ha (gelb), meist bei ca. 30 E/ha.
                                  Lediglich im Bereich um den Bahnhof sowie in einigen mit Gestaltungsplan oder
                                  Arealüberbauung entwickelten Gebieten – vor allem entlang der Bernstrasse – liegt
                                  die Dichte bei rund 50 bis 80 E/ha (orange und rot).

     Abb. 5: Einwohnerdichten (E/ha) nach Quartieren in Wohn- und Mischgebieten (Quelle: PLANAR, 2019)

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                               4.1.3   Arbeitsplatzentwicklung
                               Die Anzahl der Beschäftigten hat insbesondere in den letzten Jahren (neuste Zah-
                               len sind von 2016) stetig zugenommen. Während der Primärsektor (Land- und
                               Forstwirtschaft) und der sekundäre Sektor (Gewerbe und Industrie) relativ konstant
                               blieben, hat der tertiäre Sektor (Dienstleistung) zwischen 2010 und 2016 um rund
                               die Hälfte zugenommen.
                               Im regionalen Vergleich mit den Nachbargemeinden Zofingen, Oftringen und Aar-
                               burg ist das Wachstum in Rothrist im dritten Sektor ab 2012 überdurchschnittlich.
                               Einzig in Zofingen nahm die Anzahl Arbeitsstätten im Dienstleistungssektor die
                               letzten Jahre ebenfalls zu, seit 2015 sind diese allerdings wieder rückläufig.
     Abb. 6: Entwicklung des
     dritten Sektors im
     regionalen Vergleich
     (Quelle: BFS-Statistik
     Unternehmenstruktur)

                               4.1.1   Belastete Standorte
     Abb. 7: Kataster der
     belasteten Standorte
     (Quelle: AGIS, 2019)

                               Im Kataster der belasteten Standorte sind in Rothrist etliche Gebiete bezeichnet,
                               die zwar belastet sind, wo jedoch keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu
                               erwarten sind und kein Überwachungs- und Sanierungsbedarf besteht.
                               Im Arbeitsgebiet nördlich des Bahnhofs sind grossflächig Standorte vorhanden, die
                               belastet sind, deren Untersuchungsbedürftigkeit jedoch noch nicht definiert ist.
                               Der Schild zwischen Bahnlinie, Neue Industriestrasse und Industrieweg ist belastet
                               und untersuchungsbedürftig.
                               Die mit der Gesamtrevision vorgesehenen Änderungen erfordern keine unmittel-
                               bare Notwendigkeit zur Untersuchung oder Sanierung dieser Standorte.

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Gesamtrevision der Nutzungsplanung | Planungsbericht nach Art. 47 RPV

                             4.2      Verkehr
     Verkehrsbelastung       Ein wichtiger Faktor der Standortqualität von Rothrist ist die hervorragende Anbin-
                             dung an die wichtigen Autobahnen A1 und A2. Als Folge davon weist Rothrist ei-
                             nen überdurchschnittlichen Motorisierungsgrad auf, die Ortsdurchfahrt Bernstrasse
                             ist stark verkehrsbelastet. Von der guten Erschliessung profitieren auch die gros-
                             sen strassengebundenen Transportunternehmen. Diese generieren jedoch auch
                             einen hohen LKW-Anteil im Ortsverkehr und bewirken damit eine Abwertung der
                             Aufenthaltsqualität entlang den Hauptstrassen sowie Luft- und Lärmemissionen.
                             Mit der neuen Wiggertalstrasse (Teil Nord) sollen die Kantonsstrassen Bern- und
                             Rösslistrasse entlastet und zu Sammelstrassen (Gemeindestrassen) abklassiert
                             werden.
     Siedlung und Verkehr    Die beabsichtigte räumliche Entwicklung der Gemeinde sieht vor, dass die Bevöl-
                             kerungszunahme vor allem in den Zentren, entlang der Bernstrasse und in einigen
                             strategischen Entwicklungsgebieten stattfinden wird. Dies führt naturgemäss auch
                             zu Mehrverkehr. Dieser soll, wenn irgend möglich, durch den öffentlichen Verkehr,
                             den Fuss- und Radverkehr sowie mit kombinierter Mobilität1 abgedeckt werden.
     Langsamverkehr          Im Bereich des Langsamverkehrs besteht Optimierungsbedarf. Teils fehlen Que-
                             rungsmöglichkeiten bei Hauptstrassen, teils müssen Schulwege sicherer gestaltet
                             werden. Für Velofahrer sollte eine Alternative zur stark befahrenen Strecke entlang
                             der Bernstrasse angeboten werden. Im Rahmen des aktuell laufenden Betriebs-
                             und Gestaltungskonzepts kann die Radverkehrsführung auf der Bernstrasse opti-
                             miert werden.
     Öffentlicher Verkehr    Durch die Haltestelle der SBB verfügt Rothrist über eine Groberschliessung durch
                             den Bahnverkehr. Die Buslinie 3 führt von Zofingen über Oftringen nach Rothrist
                             und weiter via Murgenthal nach Glashütten. Die Linie 6 führt von Zofingen nach
                             Strengelbach und via Vordemwald nach Rothrist. Eine Nachtbuslinie führt von
                             Olten via Rothrist nach Brittnau. Die Buslinien erschliessen hauptsächlich die Ge-
                             biete entlang der Bernstrasse und zwischen dem Oberwilerfeld und Galli. Etliche
                             Teile der etwas peripher gelegenen Wohnquartiere weisen deshalb eine sehr
                             schlechte ÖV-Erschliessungsgüte auf. Die Gemeinde möchte bessere Verbindun-
                             gen nach Zofingen und in die Region schaffen, entsprechende Bestrebungen der
                             SBB werden aktiv unterstützt. Quartiere, die nicht gut mit dem ÖV erreichbar sind,
                             sollen besser angebunden werden. Zudem sollen die Wartezeiten beim Umsteigen
                             mit einer besseren Abstimmung verkürzt werden.
     Kombinierte Mobilität   Die ursprünglich zur Förderung der kombinierten Mobilität angebotenen Parkfelder
                             am Bahnhof werden nicht wie erhofft genutzt, da in der Umgebung nicht bewirt-
                             schaftete Parkmöglichkeiten vorhanden sind. Der Gemeinderat soll deshalb die
                             Bewirtschaftung auf privatem Grund vorschreiben dürfen.

                             1   Kombinierte Mobilität: optimale Verknüpfung des ÖV mit dem Fuss- und Radverkehr
                                 sowie dem Individualverkehr (z.B. Carsharing, Taxi etc.) mit dem Ziel, die Stärken der
                                 verschiedenen Verkehrsmittel und -träger zu vereinen.

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Gesamtrevision der Nutzungsplanung | Planungsbericht nach Art. 47 RPV

                                   4.3     Natur und Landschaft
                                   Rund ein Drittel des Gemeindegebiets, vorwiegend im südlichen Teil, besteht aus
                                   Wald. Im Westen und teils im Osten grenzt das Siedlungsgebiet an grössere Kul-
                                   turlandflächen, welche landwirtschaftlich genutzt werden. Verschiedene Teilberei-
                                   che des Aareufers sowie die Aueninseln in der Aare sind Naturschutzgebiete und
                                   wichtige Lebensräume für Flora und Fauna.
                                   Die Waldgebiete «Langholz» und «Weiden» im Süden und das Waldstück «Hölzli-
                                   weiden» im Südosten des Siedlungsgebiets werden rege als Spaziergebiete ge-
                                   nutzt und dienen damit der Naherholung für die Bevölkerung.
                                   In Rothrist befinden sich wertvolle Naturschutzgebiete und Naturobjekte. Die Ge-
                                   meinde hat im parallel zur Nutzungsplanung erarbeiteten Landschaftsinventar be-
                                   stehende und neue Naturschutzgebiete und -objekte untersucht, bewertet und not-
                                   wendige Pflegemassnahmen formuliert. Im Rahmen der Revision von Bauzonen-
                                   und Kulturlandplan wurde die Umsetzung als Schutzobjekte und -zonen geprüft
                                   und vollzogen.
     Abb. 8: Prägt das Ortsbild:
     mächtige Winterlinde in
     der Strassengabelung
     Geisshubel-/Kirchweg
     (Quelle: PLANAR, 2018)

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                                5        Räumliches Entwicklungsleitbild
                                Das räumliche Entwicklungsleitbild enthält das Zielbild 2040+. Dieses bildet den
                                aus heutiger Sicht anzustrebenden Zielzustand der räumlichen Funktionsstrukturen
                                zu einem unbestimmten Zeitpunkt nach 2040 ab.

     Abb. 9: Ausschnitt Zielbild Rothrist 2040+ (Quelle: PLANAR, 2018)

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                                Das Entwicklungsleitbild definiert folgende Grundsätze der Entwicklung:
     Zentrale Räume             –   gewerbliche Nutzungen im Erdgeschoss und dichte Wohnformen in den obe-
                                    ren Geschossen anordnen
                                –   publikumsorientierte Nutzungen begünstigen
                                –   für Gebiete mit Zentrumscharakter städtebauliche Vorstellungen entwickeln
                                    (Nutzungen, Bebauung, Freiraum und Verkehr)
                                –   Fuss- und Radverkehr im Zentrumsgebiet stärken (Wegnetze, Abstellplätze)

     Zentrale Entwicklungs-     –   verstärkte Interaktion von Strassenraum und angrenzender Bebauung fördern
     achse                      –   primär viergeschossige Bauweise entlang der Bernstrasse anstreben (prüfen)
                                –   Betriebs- und Gestaltungskonzept Bernstrasse als Grundlage für die Strassen-
                                    raumaufwertung ausarbeiten
                                –   zur Förderung einer qualitativen Siedlungsentwicklung die Grundeigentümer zu
                                    Gestaltungsplanungen oder Arealüberbauungen ermuntern

     Wohnquartiere hoher        –   durchgrünte Mehrfamilienhausquartiere fördern
     Dichte                     –   primär viergeschossige Bauweise fördern
                                –   siedlungsbezogene Spiel- und Ruheräume mit hoher Qualität verlangen
                                –   Pflichtparkplätze nach Möglichkeit unterirdisch anordnen
                                –   Anreize zur Innenentwicklung setzen

     Wohnquartiere mittlerer    –   in Gebieten mit niedriger Dichte eine an Qualitätskriterien geknüpfte Innenent-
     Dichte                         wicklung / Umstrukturierung anstreben
                                –   gebietsweise Aufzonungen prüfen
                                –   für Entwicklungsgebiete geeignete Planungsverfahren (Gestaltungsplan,
                                    Arealüberbauungen) verlangen

     Wohnquartiere niedriger    –   durchgrünter Charakter und hohe Wohnqualität erhalten und fördern
     Dichte                     –   Impulse für eine moderate Innenentwicklung denkbar
                                –   Sensibilisierung für einen sorgfältigen Umgang mit der Topographie an Hang-
                                    lagen (Stichwort Abgrabungen)

     Arbeitsgebiete             –   In der Nutzungsplanung sind Voraussetzungen zu schaffen, damit verkehrsin-
                                    tensive Nutzungen in den Gebieten Bifang und Grund, produzierende und ver-
                                    arbeitende Nutzungen in den Gebieten Dietiwart und Bahnhof und arbeits-
                                    platzintensive Nutzungen möglichst in Bahnhofsnähe angesiedelt werden.
                                –   Verlagerung der Arbeitszone beim ehemaligen Materialabbaugebiet Oberwiler-
                                    feld an den östlichen Siedlungsrand (im Bereich der neuen Wiggertalstrasse)

     Grün- und Erholungsräume   –   gute Zugänglichkeit zu den öffentlichen Grün- und Erholungsräumen gewähr-
                                    leisten
                                –   wichtige Grünräume von Bebauung freihalten
                                –   optisch und ökologisch wertvolle Siedlungsränder anstreben

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Gesamtrevision der Nutzungsplanung | Planungsbericht nach Art. 47 RPV

                            6       Zentrale Sachthemen

                            6.1     Zentrumsentwicklung
     Entwicklungsabsicht    In drei Gebieten – südlich des Bahnhofs, im Bereich des Gemeindehauses und
                            beim Rössli-Kreisel – sind heute zentrumsähnliche Strukturen ablesbar. Diese Ge-
                            biete sind jedoch klar unternutzt und weisen erhöhten Bedarf für strukturelle Erneu-
                            erung auf, damit das grosse Entwicklungspotenzial aktiviert werden kann. Funktio-
                            nierende und belebte Räume mit Identität und Zentrumsfunktion entwickeln Im-
                            pulse auf umliegende Siedlungsgebiete und steigern deren Attraktivität. Dabei
                            steht nicht die Bildung eines durchgängigen Zentrums in Rothrist im Vordergrund,
                            welches aufgrund der Ausdehnung auch kaum zu verwirklich wäre. Vielmehr soll
                            die Ausprägung von Nutzung und Bebauung sowie die Reaktion der baulichen Tä-
                            tigkeiten auf die zentrale Lage Rücksicht nehmen.
     Drei funktionierende   Die Zentren weisen unterschiedliche Charaktere und Funktionen auf: das Gebiet
     Zentren                Bahnhof als Umsteigeort mit hoher Personenfrequenz, das Gebiet Dörfli zur Ver-
                            sorgung mit Gütern für den täglichen Bedarf und mit öffentlichen Dienstleistungen
                            (Post, Gemeindeverwaltung) und der Knoten beim «Rössli» als Identitätsort, wel-
                            cher durch den Erhalt der historischen Bauten und einen sorgfältigen Umgang mit
                            ihnen spürbar wird. Durch eine Konzentration von publikumsorientierten Nutzun-
                            gen werden diese Orte belebt und damit zu identitätsstiftenden Begegnungsorten.
     Änderungsbedarf        In der Nutzungsplanung wird die Grundlage für eine gemischte Nutzung aus dich-
     Nutzungsplanung        tem Wohnen in Verbindung mit Gewerbenutzungen, hauptsächlich in den Erdge-
                            schossen, mit den drei Zentrumszonen Za «Bahnhof», Zb «Dörfli» und Zc «Rössli»
                            gelegt. Basierend auf der Studie Höhere Bauten Rothrist wird in der Nutzungspla-
                            nung zudem die Grundlage geschaffen, dass unter Einhaltung strenger qualitativer
                            Anforderungen beim Bahnhof Höhere Bauten bis 38 m, beim Zentrum Dörfli Hö-
                            here Bauten bis 30 m möglich sind. Höhere Bauten unterstützen die Zentrumsbil-
                            dung durch ihre städtebauliche Akzentuierung. Eine Konzentration von Verkaufs-
                            nutzungen in den Zentren wird mit der expliziten Zulassung einerseits und mit ihrer
                            Unterbindung an unerwünschten Lagen andererseits gefördert.
     Arealspezifische       Die zonenspezifischen Festlegungen schaffen in der Bauordnung die nötige
     Folgeplanungen nötig   Grundlage, besitzen jedoch für eine gezielte Arealentwicklung nicht die geeignete
                            Flughöhe. Um eine gesamtheitliche Betrachtung der Gebiete und den Einbezug al-
                            ler zentralen Themen wie Architektur und Städtebau, Erschliessung, Parkierung,
                            Grün- und Aussenräume usw. zu ermöglichen, werden diese Gebiete mit einer Ge-
                            staltungsplanpflicht überlagert. Grundlage für einen Gestaltungsplan muss eine
                            Entwicklungsrichtplanung bilden, die Vorgaben zu Bebauung, Freiraum, Erschlies-
                            sung und Parkierung macht und die umliegenden Strassenräume in die Betrach-
                            tung einbezieht.

                            6.2     Zentrale Achse
     Entwicklungsabsicht    Gemäss dem regionalen Entwicklungsmodul 1 hat die Bernstrasse in Rothrist als
                            Entwicklungsachse erste Priorität. Die Gemeinde möchte diese wichtige Ortsdurch-
                            fahrt durch eine bewusste und verstärkte Interaktion von Bebauung, Nutzung und
                            Strassenraum als zentrale Entwicklungsachse und Verbindung zwischen den drei
                            Zentren Bahnhof, Dörfli und Rössli etablieren.
     Änderungsbedarf        Die Quartiere entlang der Bernstrasse sind im rechtskräftigen Bauzonenplan unter-
     Nutzungsplanung        schiedlich zoniert: bei den Ortseingängen in Richtung Murgenthal und Oftringen

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Gesamtrevision der Nutzungsplanung | Planungsbericht nach Art. 47 RPV

                                 viergeschossige Mischzonen, im Bereich Sennhof und Dörfli vor allem öffentliche
                                 Zonen und dazwischen mehrheitlich dreigeschossige Mischzonen. Diese Grundzo-
                                 nierung erscheint grundsätzlich zweckmässig und wird grösstenteils beibehalten,
                                 Ausnahmen sind die drei neuen Zentrumszonen und eine Aufzonung beim Bahn-
                                 hof von der dreigeschossigen zur viergeschossigen Mischzone.
     Aufwertung Strassenraum     Wesentlicher Faktor für die Belebung der Bernstrasse ist der Bezug der angren-
     und städtebaulicher Bezug   zenden Bebauung zum Strassenraum. Das in Planung stehende Betriebs- und Ge-
                                 staltungskonzept Bernstrasse bildet ein zweckmässiges Planungsmittel, um die
                                 Grundlage zur Aufwertung der gesamten Achse als öffentlichen Raum zu legen.
                                 Neubauten entlang der Bernstrasse sind so anzuordnen, dass die Strassenräume
                                 gefasst werden und die Erdgeschosse und Aussenräume zur Strasse hin orientiert
                                 sind. Für an die Bernstrasse angrenzende Grundstücke wird deshalb eine entspre-
                                 chende Bestimmung in die BNO aufgenommen.

                                 6.3     Ortsbildschutz
                                 Kanton und Gemeinden sind gemäss dem aargauischen Kulturgesetz und der zugehö-
                                 rigen Verordnung (§ 25 KG, § 26 Abs. 2 VKG) zum sorgsamen Umgang mit ihren Kul-
                                 turdenkmälern verpflichtet. In der Nutzungsplanung sind das Bundesinventar der schüt-
                                 zenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung ISOS, die kantonalen
                                 Denkmalschutzobjekte sowie das kommunale Bauinventar zu berücksichtigen und
                                 nach erfolgter Interessenabwägung umzusetzen.

                                 6.3.1   Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von
                                         nationaler Bedeutung (ISOS)
                                 Die Ortsteile Rothrist/Fleckenhausen sind im ISOS (Stand 1980) als Dorf von loka-
                                 ler Bedeutung eingestuft. Die Ortsteile Niederwil und Oberwil der Gemeinde Roth-
                                 rist wurden 1980 im Rahmen der Erstinventarisation ebenfalls besucht, aufgrund
                                 zu geringer Qualität aber nicht im ISOS aufgenommen. Regionale und lokale Orts-
                                 bilder sind nicht Teil des ISOS (VISOS; SR 451.12) gemäss Bundesgesetz über
                                 den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451) und entfalten auch nicht dessen
                                 Rechtskraft. Im ISOS von Rothrist/Fleckenhausen sind die Gebiete um den heuti-
                                 gen «Rösslikreisel» und beim Knoten Rubern- / Sägetstrasse, Pilatusweg und
                                 Stockweg mit Erhaltungsziel A bezeichnet (Abbruchverbot, keine Neubauten, De-
                                 tailvorschriften für Veränderungen). Etwas weiter südlich sind die Bauten und Aus-
                                 senräume beidseitig der Rubernstrasse mit Erhaltungsziel B bezeichnet (Abbruch
                                 in Ausnahmefällen, Vorschriften für Umbauten / Eingliederung Neubauten).
                                 Das Gebiet um den Rösslikreisel wird neu der Zentrumszone Zc zugewiesen, wel-
                                 che eine Entwicklungsrichtplanung und einen Gestaltungsplan verlangt. In der
                                 BNO werden Zielvorgaben für den Gestaltungsplan festgelegt, unter anderem der
                                 sorgfältige Umgang mit den historischen Bauten. Zudem sind etliche Gebäude als
                                 kantonale Denkmalschutzobjekte oder kommunale Substanzschutzobjekte ge-
                                 schützt. Die Erhaltungsgebiete A und B, welche bei der Rubernstrasse im ISOS
                                 bezeichnet sind, haben sich seit der Aufnahme des ISOS 1980 baulich stark verän-
                                 dert. Räumliche und sachliche Zusammenhänge sind weitestgehend verschwun-
                                 den, viele Neubauten ersetzen die historischen Objekte. Die noch vorhandenen
                                 schutzwürdigen und schutzfähigen Objekte werden deshalb als kommunale Sub-
                                 stanzschutzobjekte geschützt. Ein weitergehender Schutz der Gebiete lässt sich
                                 aufgrund verloren gegangener historischer Qualität nicht rechtfertigen.

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Gesamtrevision der Nutzungsplanung | Planungsbericht nach Art. 47 RPV

                6.3.2   Kommunaler Ortsbildschutz in der Nutzungsplanung
                Die rechtskräftige Nutzungsplanung bezeichnet an verschiedenen Orten innerhalb
                und ausserhalb des Baugebiets sogenannte «erhaltenswerte Gebäudegruppen».
                Bei der letzten Gesamtrevision (2001) wurde im Planungsbericht festgehalten,
                dass sich die bisher gültige Regelung, den kommunalen Ortsbildschutz allein mit
                dem Instrument der «erhaltenswerten Gebäudegruppen» sicherzustellen, in der
                Praxis nicht bewährt hatte. Um die Festlegung von kommunalen Kulturobjekten zu
                umgehen, wurden dafür folgende Nachteile in Kauf genommen: Der Umbau vieler
                Bauten innerhalb einer erhaltenswerten Gebäudegruppe wurde durch zahlreiche
                Detailregelungen massiv reglementiert und erschwert, auch wenn die Gebäude
                selber keinen besonderen Substanzwert aufwiesen. In anderen Fällen wurden ein-
                zelne Bauten zu einer «Gebäudegruppe» zusammengefasst, obwohl sie weder in
                einem direkten räumlichen noch einem sachlichen Zusammenhang standen. In der
                Folge wurden 2001 nur noch Gebäudegruppen beibehalten, die «als einigermas-
                sen geschlossene und einheitliche Baugruppe einen Ortsteil prägen oder beson-
                dere aussenräumliche Qualitäten aufweisen». Zudem wurden kommunale Kultur-
                objekte bezeichnet.
                Mit vorliegender Gesamtrevision wird der kommunale Ortsbildschutz mit zeitge-
                mässen Planungsinstrumenten umgesetzt. Die Regelung der «erhaltenswerten
                Gebäudegruppen» wird aufgehoben. Dafür werden auf der Grundlage des Bauin-
                ventars und nach erfolgter Interessenabwägung Gebäude mit kommunalem Sub-
                stanzschutz und Kulturobjekte bezeichnet (vgl. Kap. 7.4.1). Eine weitere Bestim-
                mung in der BNO erlaubt es dem Gemeinderat, bei Baugesuchen ein Fachgutach-
                ten einzuholen, welches auf Basis der in der BNO aufgeführten Kriterien den sorg-
                fältigen Umgang mit dem historischen Kontext nachweist. Der Gemeinderat kann
                auch eine Begutachtung veranlassen, Verbesserungen verlangen und gegebenen-
                falls eine Bewilligung verweigern. Diese Regelung entspricht der Praxis, die die
                Gemeinde in den letzten Jahren angewendet hat.

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Gesamtrevision der Nutzungsplanung | Planungsbericht nach Art. 47 RPV

                              6.4     Handlungsprogramm Innenentwicklung
                              Mit dem verfügbaren Bauland sparsam umgehen, so will es das Raumplanungsge-
                              setz. Die Gemeinde Rothrist möchte mit Anreizen das verdichtete Bauen fördern.
                              Dies jedoch nur, wenn die Innenentwicklung auch mit Qualität erfolgt und auch zu
                              tatsächlich mehr Einwohnern pro Fläche führt. Je dichter die Wohnform, desto
                              wichtiger werden auch die Grosszügigkeit und Gestaltung der Aussenräume.
                              Anreize zur Innenentwicklung sollen nicht nach dem Giesskannenprinzip erfolgen,
                              sondern an geeigneten Orten ermöglicht und eingefordert werden. Gemäss Ent-
                              wicklungsleitbild (vgl. Kap. 3.4.1) ist dies primär beim Bahnhof, in den Gebieten
                              Sennhof/Dörfli und auf dem Areal Breiten, entlang der Bernstrasse sowie in den
                              Wohngebieten hoher und mittlerer Dichte in der Ebene. In den Wohngebieten mit
                              niedriger Dichte am Hang soll Innenentwicklung nur moderat und sehr sorgfältig
                              geschehen.

                              6.4.1   Strategische Entwicklungsgebiete
                              Im Rahmen des räumlichen Entwicklungsleitbildes wurden die strategischen Ent-
                              wicklungsgebiete der Gemeinde grob bestimmt. Die Gemeinde möchte in diesen
                              Gebieten eine qualitative, auf die Lage abgestimmte Innenentwicklung ermöglichen
                              und fördern. Bei der Erarbeitung der Nutzungspläne wurden für diese Gebiete Ent-
                              wicklungsabsichten diskutiert, woraus die notwendigen Änderungen in Bauzonen-
                              plan und BNO resultierten.

      Gebiet                               Entwicklungsziel               Zeithorizont    Massnahme

      Zentrum Bahnhof (blauer Perimeter)   Etablierung eines Zent-        Innert 5-10     − Umzonung in Zentrums-
                                           rums mit Primärfunktion        Jahren            zone, Gestaltungsplan-
                                           Umsteigepunkt und dichtes                        pflicht
                                           Wohnen. Gut durchmischte                       − Umsetzung des Entwick-
                                           publikumsorientierte Nut-                        lungsrichtplans Bahnhof
                                           zungen in den Erdgeschos-                      − Gemeinde unterstützt und
                                           sen, dichtes Wohnen in                           berät Grundeigentümer,
                                           den Obergeschossen an-                           Bauwillige und Investoren
                                           siedeln. Höhere Bauten                         − Gemeinde begleitet Gestal-
                                           sind denkbar. Autoarmes                          tungsplanverfahren
                                           Wohnen prüfen.

      Zentrum Dörfli                       Etablierung eines Zent-        Innert 10-15    − Umzonung in Zentrums-
                                           rums mit Primärfunktion        Jahren            zone, Gestaltungsplan-
                                           Einkauf, öffentliche Dienst-                     pflicht
                                           leistung (Post, Gemeinde-                      − Gemeinde initiiert oder be-
                                           verwaltung, etc.) und dich-                      gleitet eng eine Entwick-
                                           tes Wohnen. Höhere Bau-                          lungsrichtplanung
                                           ten sind denkbar.                              − Gemeinde unterstützt und
                                                                                            berät Grundeigentümer,
                                                                                            Bauwillige und Investoren
                                                                                          − Gemeinde begleitet Gestal-
                                                                                            tungsplanverfahren

      Zentrum Rössli                       Stärkung als Zentrum mit       Innert 5-10     − Umzonung in Zentrums-
                                           Identität, sorgfältige Wei-    Jahre             zone, Gestaltungsplan-
                                           terentwicklung der histori-                      pflicht
                                           schen Bausubstanz, An-                         − Gemeinde initiiert oder be-
                                           siedlung publikumsorien-                         gleitet eng eine Entwick-
                                           tierter Nutzung.                                 lungsrichtplanung
                                                                                          − Gemeinde unterstützt und
                                                                                            berät Grundeigentümer,
                                                                                            Bauwillige und Investoren
                                                                                          − Gemeinde begleitet Gestal-
                                                                                            tungsplanverfahren

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Gesamtrevision der Nutzungsplanung | Planungsbericht nach Art. 47 RPV

      Gebiet                          Entwicklungsziel              Zeithorizont    Massnahme

      Gestaltungsplangebiet Breiten   Umsetzung rechtskräftiger     Laufend         − Gemeinde begleitet die
                                      Gestaltungsplan.                                Umsetzung des Gestal-
                                                                                      tungsplans

      Oberwilerfeld                   Qualitativ hochwertige        Innert 15       − Gemeinde begleitet Gestal-
                                      Wohnüberbauung mit einer      Jahren            tungsplanung, welche auf
                                      angemessenen Dichte.                            Basis der Bebauungsstudie
                                                                                      Oberwilerfeld erstellt wird

      Weier                           Qualitativ hochwertige        Innert 10       − Gestaltungsplanpflicht mit
                                      Wohnüberbauung unter          Jahren            der alternativen Möglichkeit
                                      Berücksichtigung der be-                        zur Arealüberbauung
                                      stehenden Bauten.                             − Gemeinde initiiert oder be-
                                                                                      gleitet eng eine Entwick-
                                                                                      lungsrichtplanung
                                                                                    − Gemeinde unterstützt und
                                                                                      berät Grundeigentümer
                                                                                    − Gemeinde begleitet Gestal-
                                                                                      tungsplanverfahren

      Winterhalden                    Qualitativ hochwertige        Laufend         − Umsetzung des rechtskräf-
                                      Wohnüberbauung (vor-                            tigen Sondernutzungsplans
                                      zugsweise EFH) auf Basis                        begleiten
                                      eines Gesamtkonzepts ge-
                                      mäss rechtskräftigem Son-
                                      dernutzungsplan.

      Arbeitsgebiet neue Wigger-      Ansiedlung wertschöp-         Laufend         − Zuweisung Arbeitszone (als
      talstrasse                      fungsintensiver Betriebe an   (abhängig         Kompensation zum Ober-
                                      gut erschlossener Lage.       von Stras-        wilerfeld)
                                                                    senbau-         − Aktive Bewerbung dieser
                                                                                      Arbeitsreserven über ver-
                                                                    projekt)          schiedene Kanäle
                                                                                    − Zusammenarbeit mit Stand-
                                                                                      ortförderung
                                                                                    − Gespräche mit interessier-
                                                                                      ten Unternehmen

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