Gesamtrevision der Nutzungsplanung - Planungsbericht nach Art. 47 RPV - Gesamtrevision Nutzungsplanung der ...
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Kanton Aargau Exemplar zur Mitwirkung Gemeinde Rothrist Gesamtrevision der Nutzungsplanung Planungsbericht nach Art. 47 RPV 12. Juni 2019
Begleitkommission Nutzungsplanung Werner Christen, Baukommission Ralph Erismann, Gemeindeammann Walter Gloor, Leiter Planung und Bau Kirsten Hauri, Leiterin Fachbereich Baugesuche Daniel Klaus, Baukommission Beat Rüegger, Naturschutzverein Hans Rudolf Sägesser, Gemeinderat Markus Strub, Gewerbeverein Roger Wymann, Baukommission/VRU Bearbeitung PLANAR AG für Raumentwicklung Gutstrasse 73, 8055 Zürich Tel 044 421 38 38 www.planar.ch, info@planar.ch Oliver Tschudin, dipl. Arch. FH, NDS FH/HSB, Raumplaner FSU Josua Schwegler, BSc FHO in Raumplanung FSU, Akustiker CAS FHNW Bildquelle Titelseite: www.rothrist.ch
Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage 4 1.1 Gründe für eine Gesamtrevision 4 1.2 Bestandteile der Vorlage 5 2 Organisation und Verfahren 6 2.1 Projektorganisation 6 2.2 Planungsverfahren 6 3 Grundlagen und Rahmenbedingungen 8 3.1 Rahmenbedingungen Bund 8 3.2 Rahmenbedingungen Kanton 8 3.3 Regionale Grundlagen 10 3.4 Kommunale Grundlagen 12 4 Analyse 15 4.1 Siedlung 15 4.2 Verkehr 18 4.3 Natur und Landschaft 19 5 Räumliches Entwicklungsleitbild 20 6 Zentrale Sachthemen 22 6.1 Zentrumsentwicklung 22 6.2 Zentrale Achse 22 6.3 Ortsbildschutz 23 6.4 Handlungsprogramm Innenentwicklung 25 6.5 Arbeitszonen 28 6.6 Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen 30 6.7 Abstimmung Siedlung und Verkehr 30 6.8 Weitere Themen 31 7 Erläuterungen zu den Planungsinhalten 34 7.1 Bereinigung der Plangrundlagen und Geodaten 34 7.2 Änderungen innerhalb des Baugebiets 34 7.3 Änderungen im Kulturland und im Wald 49 7.4 Schutzobjekte 50 7.5 Festlegen der Gewässerräume 52 7.6 Hochwasserschutz 53 8 Änderungen an der Bau- und Nutzungsordnung 54 9 Weiterer Handlungsbedarf 58 Anhang 59
Gesamtrevision der Nutzungsplanung | Planungsbericht nach Art. 47 RPV 1 Ausgangslage Die Gemeinde Rothrist hat sich in den letzten Jahren intensiv mit Fragen der räum- lichen Entwicklung auseinandergesetzt. Diese Auseinandersetzung erfolgte im Lichte der raumplanungsrechtlichen Änderungen auf Bundesebene, der Überarbei- tung des kantonalen Richtplans, namentlich im Bereich Siedlung, sowie des gene- rell anstehenden Revisionsbedarfs der eigenen Planungsinstrumente. Im Vorfeld der Revision der Planungsinstrumente wurde das «Entwicklungskonzept 2040+» erarbeitet. Dieses bildet die Grundlage für die weitere räumliche Entwicklung bzw. die Gesamtrevision der Nutzungsplanung. 1.1 Gründe für eine Gesamtrevision Planungshorizont erreicht Nutzungspläne sind zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen, wenn sich die Verhältnisse erheblich geändert oder die Planungsinstrumente ihren zeitlichen Ho- rizont erreicht haben. Gemäss Raumplanungsgesetz müssen Nutzungspläne alle 15 Jahre überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Die nachfolgend aufge- führten Beschluss- und Genehmigungsdaten der Nutzungsplanung Rothrist zeigen, dass der Planungshorizont von 15 Jahren erreicht ist: Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Beschluss Genehmigung Gemeindeversammlung Grosser Rat Bauzonenplan (BZP) 29.11.2001 23.09.2003 Kulturlandplan (KLP) 29.11.2001 23.09.2003 Bau- und Nutzungsordnung (BNO) 29.11.2001 23.09.2003 Änderungen Beschluss Genehmigung Gemeindeversammlung Regierungsrat Teiländerung 1. Etappe: 24.11.2005 29.03.2009 BNO-Teiländerung: Ergänzung § 10 (Gewerbezone G) für das Areal «Grund» BZP-Teiländerung: Diverse Umzonungen, Einzonung Areal «Grund» KLP-Teiländerung: Umzonung Areal «Grund» Teiländerung 2. Etappe: 26.11.2009 23.02.2011 BNO-Teiländerung: Anpassung §§ 6, 10, 11, 17, 43 BZP-Teiländerung: Diverse Umzonungen, Gestaltungsplan- pflicht Bahnhof / Bernstrasse KLP-Teiländerung: Umzonung Gfill Veränderte Seither wurden übergeordnete planerische und gesetzliche Grundlagen revidiert Rechtsgrundlage und führen zu Anpassungsbedarf der kommunalen Nutzungsplanung. Dies sind auf Bundesebene das Raumplanungsgesetz und das Gewässerschutzgesetz, auf kantonaler Ebene der Richtplan und das Baugesetz inkl. Bauverordnung. Letztere wurden im Hinblick auf den Beitritt des Kantons Aargau zum Konkordat über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) überarbeitet und verpflichten die Gemein- den, ihre kommunalen Nutzungsplanungen ebenfalls auf die IVHB-Begriffe anzu- passen. WWW.PLANAR.CH 4 / 59
Gesamtrevision der Nutzungsplanung | Planungsbericht nach Art. 47 RPV 1.2 Bestandteile der Vorlage Die vorliegende Gesamtrevision der Nutzungsplanung umfasst folgende grundei- gentümerverbindliche Bestandteile: – Bauzonenplan im Massstab 1:2’500 – Kulturlandplan im Massstab 1:5’000 – Bau- und Nutzungsordnung (BNO) Ergänzend dazu dienen nachfolgende Bestandteile der Information und Erläute- rung: – Planungsbericht nach Art. 47 RPV – Änderungsplan Bauzonen im Massstab 1:2’500 – Änderungsplan Kulturland im Massstab 1:5’000 – Räumliches Entwicklungsleitbild – Vision 2040+ – Bauinventar Gemeinde Rothrist, Aktualisierung 2018 – Landschaftsinventar Rothrist, 2019 – Studie Eignungsgebiete für Höhere Bauten Rothrist, 2018 Planungsbericht nach Gemäss Art. 47 der Raumplanungsverordnung ist der vorliegende Planungsbericht Art. 47 RPV eine zwingende Aufgabe der Nutzungsplanung. Er soll aufzeigen, wie die Nut- zungsplanung von Rothrist die übergeordneten Ziele und Rahmenbedingungen von Bund und Kanton berücksichtigt und wie die regionale Abstimmung erfolgt ist. Er begründet zudem die wichtigsten Änderungen an der geltenden Nutzungspla- nung und zeigt die zugrundeliegenden Interessenabwägungen und die aus den Änderungen zu erwartenden Auswirkungen auf. Der Planungsbericht richtet sich an die Bevölkerung und die Grundeigentümer, welche im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens zur Gesamtrevision Stellung neh- men können. Er richtet sich auch an die kantonalen Behörden als Genehmigungs- organ, um die beabsichtigten Änderungen zu erläutern und zu begründen. Und er ist eine wichtige Grundlage für die Gemeindeversammlung als beschliessendes Organ der Nutzungsplanung. WWW.PLANAR.CH 5 / 59
Gesamtrevision der Nutzungsplanung | Planungsbericht nach Art. 47 RPV 2 Organisation und Verfahren 2.1 Projektorganisation Die Gesamtrevision der Nutzungsplanung wurde durch die eigens für die Revision konstituierte Begleitkommission im Rahmen regelmässiger Sitzungen ausgearbei- tet. Folgende Kommissionsmitglieder wurden vom Gemeinderat eingesetzt: – Werner Christen, Baukommission – Ralph Ehrismann, Gemeindeammann – Walter Gloor, Leiter Planung und Bau – Kirsten Hauri, Leiterin Fachbereich Baugesuche – Daniel Klaus, Baukommission – Beat Rüegger, Naturschutzverein – Hans Rudolf Sägesser, Gemeinderat – Markus Strub, Gewerbeverein – Roger Wymann, Baukommission/VRU Begleitet wurde die Kommission von Stefan Jung, Gemeindeschreiber. Die PLANAR AG für Raumentwicklung, Zürich, vertreten durch Oliver Tschudin und Josua Schwegler, wurde als Planungsbüro eingesetzt. 2.2 Planungsverfahren In § 15 des aargauischen Baugesetzes ist das Verfahren der allgemeinen Nut- zungsplanung Siedlung und Kulturland festgelegt. Die Gesamtrevision der Nut- zungsplanung Rothrist wurde in folgenden Verfahrensschritten erarbeitet: Entwicklungsleitbild, Studie Höhere Bauten und Landschaftsinventar Zu Beginn wurde in einer ersten Phase eine Analyse durchgeführt. Diese bildet un- ter anderem die Grundlage für das im Anschluss erarbeitete räumliche Entwick- lungsleitbild, mit welchem die Gemeinde die anzustrebende Stossrichtung festlegt. Parallel dazu hat die Gemeinde eine Studie erarbeitet, um Eignungsgebiete für Höhere Bauten zu prüfen. Für das Leitbild und die Studie Höhere Bauten wurde von Januar bis Februar 2018 eine Behördenvernehmlassung durchgeführt. Weiter wurde das kommunale Landschaftsinventar aktualisiert. Entwürfe der Planungsinstrumente Gestützt auf die Grundlagen der ersten Phase wurden in einem nächsten Schritt die Entwürfe der Planungsinstrumente (Bauzonen- und Kulturlandplan, Bau- und Nutzungsordnung) sowie der orientierenden Dokumente (Planungsbericht, etc.) er- arbeitet. Bei der Erarbeitung wurden bedarfsweise weitere Wissensträger der Ge- meinde beigezogen, so bspw. der Naturschutzverein Rothrist. Kantonale fachliche Stellungnahme (wird ergänzt) Mitwirkungsverfahren (wird ergänzt) WWW.PLANAR.CH 6 / 59
Gesamtrevision der Nutzungsplanung | Planungsbericht nach Art. 47 RPV Öffentliche Auflage (wird ergänzt) Beschlussfassung und Genehmigung (wird ergänzt) WWW.PLANAR.CH 7 / 59
Gesamtrevision der Nutzungsplanung | Planungsbericht nach Art. 47 RPV 3 Grundlagen und Rahmenbedingungen 3.1 Rahmenbedingungen Bund Das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) und die Raumplanungsverord- nung (RPV) sind gesetzliche Grundlagen, die Sachpläne wichtige Planungsinstru- mente auf Bundesebene, um raumwirksame Tätigkeiten aufeinander abstimmen und mit den Bestrebungen der Kantone harmonisieren zu können. Die Nutzungs- planung von Rothrist wurde mit den Sachplänen des Bundes abgestimmt. Bundesinventare Auf Bundesebene sind folgende Inventare zu berücksichtigen: – Inventar der schützenswerten Ortsbilder ISOS (1988) – Inventar der historischen Verkehrswege der Schweiz IVS (2007) – Liste historischer Gärten und Anlagen der Schweiz ICOMOS (1998) 3.2 Rahmenbedingungen Kanton Die Nutzungsplanung von Rothrist ist an die geänderte kantonale Gesetzgebung und die geänderten Planungsinstrumente anzupassen. 3.2.1 Kantonaler Richtplan Der kantonale Richtplan ist in der kommunalen Nutzungsplanung zu berücksichti- gen. Seine Ziele und Inhalte sind gemäss den Festlegungen im Richtplantext grundeigentümerverbindlich umzusetzen. Der Grosse Rat beschloss die Gesamt- revision des Richtplans am 20. September 2011 und eine Überarbeitung des Richt- plans am 24. März 2015. Gemäss kantonalem Raumkonzept, welches dem Richt- plan zugrunde liegt, befindet sich Rothrist im urbanen Entwicklungsraum und zählt mit Aarburg, Oftringen und Zofingen zum Kerngebiet der Agglomeration Olten - Zo- fingen. Die Erreichbarkeit und der Anschluss ans übergeordnete Verkehrsnetz sind zu gewährleisten und die Lebensqualität sowie die Standortattraktivität für das ur- bane Wohnen und Arbeiten sind zu steigern. Wirtschaftlicher Das Raumkonzept weist in Rothrist einen wirtschaftlichen Entwicklungsschwer- Entwicklungsschwerpunkt punkt (ESP) aus. Damit werden Arbeitsplatzgebiete von kantonaler Bedeutung an gut erschlossenen Standorten bezeichnet. Hier sollen durch aktive Bewirtschaftung Voraussetzungen für wettbewerbsfähige Arbeitsplätze geschaffen werden. In Roth- rist eignen sich gemäss Raumkonzept die Standorte Grund, Bifang, Oberwilerfeld und Dietiwart für produzierende und verarbeitende Nutzungen (PVN) und der Standort am Bahnhof Rothrist für arbeitsplatzintensive Nutzungen (APN). Abb. 1: Raumkonzept Aargau (Quelle: BVU) WWW.PLANAR.CH 8 / 59
Gesamtrevision der Nutzungsplanung | Planungsbericht nach Art. 47 RPV Der kantonale Richtplan legt Siedlungs- und Landwirtschaftsgebiet, Fruchtfolgeflä- chen und das Waldgebiet fest. Weitere wichtige planerische Festsetzungen sind: – Bahnhof Rothrist: Anlage kombinierter Verkehr (symbolische Darstellung) – Bifang Ost: Standort für Nutzungen mit erhöhtem Verkehrsaufkommen (symbolische Darstellung) – neue Wiggertalstrasse, Abschnitt Nord (durchgezogene rote Linie) – Siedlungstrenngürtel zwischen Rothrist und Oftringen/Aarburg (rote Schraffur) – Landschaft von kantonaler Bedeutung (grüne Schraffur) – Naturschutzgebiete von kantonaler Bedeutung (dunkelgrün / schwarze Schraffur) – Auenschutzpark Ruppoldingen: Boniger-Inseln (blaue Schraffur) – Hölzliweide: Materialabbaugebiet von kantonaler Bedeutung (Zwischenergebnis, symbolische Darstellung) Abb. 2: Auszug kantonaler Richtplan 2011 (Quelle: AGIS) Anlage kombinierter Die Gemeinden sorgen regional abgestimmt für die planerische, organisatorische Verkehr und infrastrukturelle Entwicklung dieser Schwerpunkte sowie für Qualitätsanforde- rungen für die betroffenen Industrie- und Gewerbezonen. Standort für Nutzungen mit Die Gemeinde zeigt auf, wie die Siedlungsentwicklung auf die Kapazitäten des hohem Verkehrsaufkommen Verkehrsnetzes abgestimmt wird. Die gültige BNO von Rothrist enthält bereits ge- eignete Regelungen der Nutzungsart und -dichte und spezifische Zonenbestim- mungen, mit denen Einfluss auf den Verkehr genommen werden kann. Neue Wiggertalstrasse Die neue Wiggertalstrasse wird die Bernstrasse deutlich entlasten, sodass die heu- tige Kantonsstrasse zur Gemeindestrasse abklassiert werden kann. Zurzeit wird ein Betriebs- und Gestaltungskonzept zur Aufwertung des Strassenraums und des angrenzenden Siedlungsgebiets ausgearbeitet. Bevölkerungsentwicklung Mit der Überarbeitung des Richtplans 2015 wurde die Bevölkerungsentwicklung bis und Mindestdichten im Jahr 2040 prognostiziert. In Rothrist wird bis 2040 mit 11'810 Einwohner ge- rechnet. Im Rahmen der Nutzungsplanung ist aufzuzeigen, dass das erwartete Be- völkerungswachstum mit geeigneten Massnahmen aufgenommen werden kann. WWW.PLANAR.CH 9 / 59
Gesamtrevision der Nutzungsplanung | Planungsbericht nach Art. 47 RPV Demographische Nebst der rein quantitativen Zunahme der Bevölkerungszahl wird sich künftig eine Entwicklung altersmässig deutlich veränderte Zusammensetzung der Bevölkerung ergeben. Ein wichtiger Ansatz, wie diesem Umstand begegnet werden soll, liegt in der Weiter- entwicklung der örtlichen Alters- und Pflegeheime, der Erhaltung eines Grundange- botes an kommunaler Versorgung und generationengerechtem Wohnraum an gut erschlossenen Lagen. 3.2.2 Bauinventar Parallel zur Gesamtrevision wurde das bestehende Kurzinventar der Kulturobjekte im Kanton Aargau (neu: Bauinventar) von der kantonalen Denkmalpflege unter Einbezug der Gemeinde aktualisiert. Das Bauinventar bildet eine wichtige fachliche Grundlage für die Gemeinde und enthält die schützenswerten historischen Bauten und Kulturobjekte vor 1920. Es handelt sich um ein behördenverbindliches Doku- ment, das als Entscheidungshilfe dient. Gegen die Inventaraufnahme kann kein Rechtsmittel ergriffen werden. Eine eigentümerverbindliche Umsetzung des Bauin- ventars erfolgt erst durch die Gemeinde im Rahmen der Nutzungsplanung. Die Ge- meinde überprüft mittels Interessenabwägung, ob die Objekte in der Nutzungspla- nung als kommunale Substanzschutzobjekte umgesetzt werden können. Im Rah- men der Mitwirkung und des Einwendungsverfahrens der Gesamtrevision Nut- zungsplanung können die Eigentümer entsprechend Stellung nehmen. 3.2.3 Gewässerräume von Fliessgewässern Mit der Änderung des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) und der Inkraftsetzung der Gewässerschutzverordnung (GSchV) sind Kantone und Gemeinden verpflich- tet, den Raumbedarf für die Gewässer unter Berücksichtigung der natürlichen Funktionen, des Hochwasserschutzes und der Gewässernutzung sicherzustellen. In den Nutzungsplänen hat die Gemeinde für alle Gewässer die Gewässerräume grundeigentümerverbindlich festzulegen. Als Grundlage dient die vom Regierungs- rat des Kantons Aargau erlassene Fachkarte Gewässerraum. 3.2.4 Hochwasserschutz Um die Hochwassersicherheit zu gewährleisten, sind Kanton und Gemeinden ver- pflichtet, die Gefahrenkarten und Massnahmenplanungen zur Vermeidung von Personen- und Sachschäden umzusetzen. Anhand der Gefahrenkarte Hochwasser (Abrufbar über AGIS) legt die Gemeinde in den Nutzungsplänen Hochwasserge- fahrenzonen fest und erlässt entsprechende Schutzbestimmungen in der Bau- und Nutzungsordnung (BNO). 3.3 Regionale Grundlagen Agglomerationsprogramme Die Kantone Aargau und Solothurn haben gemeinsam das Agglomerationspro- gramm AareLand beim Bund eingereicht (1. bis 3. Generation). Darin sind für Roth-rist verschiedene Massnahmen vorgesehen: Der Flussraum entlang der Wig- ger und der Aare soll aufgewertet werden. Die kantonale Radroute R510 (Rothrist – Aarburg) soll eine neue Linienführung erhalten. Entlang der Bernstrasse (K235) soll ein Betriebs- und Gestaltungskonzept (BGK) erarbeitet werden. Beim Bahnhof Rothrist soll eine zentrale ÖV-Drehscheibe mit verbesserter Sicherheit für den Fuss- und Veloverkehr und mit Optimierungen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität entstehen. Zudem ist die neue Wiggertalstrasse östlich der A1 im Agglo- programm enthalten. Das Aggloprogramm der 4. Generation ist zurzeit in Vorberei- tung. Darin ist voraussichtlich ein neuer Aare-Übergang vorgesehen. WWW.PLANAR.CH 10 / 59
Gesamtrevision der Nutzungsplanung | Planungsbericht nach Art. 47 RPV Siedlungs- und Verkehrs- Angestossen durch das Agglomerationsprogramm AareLand 2007 haben die bei- konzept Unteres Wiggertal den Regionalverbände AareLand und zofingenregio mit dem Siedlungs- und Ver- kehrskonzept Unteres Wiggertal eine Gesamtbetrachtung von Siedlung, Verkehr und Landschaft vorgenommen. In Rothrist sollen Siedlungsgebiete in ÖV-Nähe verdichtet und die Landschaft entlang der Aare in Wert gesetzt werden. Entwicklungsmodul 1: Im Entwicklungsmodul 1: «Koordinierte Raumentwicklung» (zofingenregio, 2011) «Koordinierte Raument- verpflichten sich die unterzeichnenden Gemeinden – darunter Rothrist – zur Koor- wicklung» dination der Entwicklungsaufgaben in den Gemeinden. Das Entwicklungsmodul enthält eine Präambel mit organisatorischen Regelungen, eine Strategie für die an- zustrebende Entwicklung sowie Umsetzungsmassnahmen. Die Gemeinden setzen diese Massnahmen im Rahmen ihrer Planungen und Tätigkeiten um. Im Entwick- lungsmodul 1 sind zentrale Grundsätze zur Entwicklung der Wohn- und Arbeitsge- biete enthalten, die bei der Gesamtrevision berücksichtigt werden sollen. Gemäss der Karte «Aufgaben und Prioritäten» bildet die Bernstrasse die zentrale Achse in Rothrist. Hier und beim Bahnhof soll prioritär die Verdichtung im Rahmen von Nutzungsplanungen stattfinden. Der Bau von freistehenden Einfamilienhäu- sern in mehrgeschossigen Zonen soll verhindert werden. Spezifische Standortqua- litäten werden gezielt gefördert: dichte Überbauungen in Bahnhofsnähe und an Zentrumslagen, hochwertige Wohnräume für Eigentum an exponierten Hanglagen. Für grössere unbebaute Areale errichten die Gemeinden eine Pflicht zur Son- dernutzungsplanung. Die Arbeitsgebiete nördlich des Bahnhofs sind als Entwicklungsschwerpunkt ge- kennzeichnet. In bahnhofnahen und gut mit dem ÖV erschlossenen Gebieten wer- den nur arbeitsplatzintensive Unternehmen angesiedelt. Regionale Sportanlage Auf regionaler Ebene sind Bestrebungen für eine regionale Sportanlage in Rothrist im Gange, z.B. für eine Inline-Hockeyanlage. Diese Anlage soll durch verschie- dene Vereine der Region genutzt werden können. Das Vorhaben von regionaler Bedeutung ist mit dem Planungsverband zofingenregio abzustimmen und setzt die Zustimmung des Kantons voraus (Einzonung Zone für öffentliche Bauten und Anla- gen). WWW.PLANAR.CH 11 / 59
Gesamtrevision der Nutzungsplanung | Planungsbericht nach Art. 47 RPV 3.4 Kommunale Grundlagen 3.4.1 Räumliches Entwicklungsleitbild – Vision 2040+ Als erste Phase der Gesamtrevision Nutzungsplanung hat die Gemeinde das Räumliche Entwicklungsleitbild – Vision 2040+ (REL) erarbeitet. Darin werden die Zielvorstellungen der räumlichen Entwicklung bis 2040 und darüber hinaus festge- legt und der Handlungsbedarf umschrieben, der zum Erreichen des Zielbildes nötig ist. Den lokalen Interessenvertretern wie die Ortsparteien, der Gewerbeverein, die Vereinigung Rothrister Unternehmungen VRU, der Naturschutzverein und die Um- weltschutzkommission wurde das REL an der Infoveranstaltung vom 17. Januar 2018 in den Grundzügen vorgestellt und im Anschluss zur Vernehmlassung aufge- legt. Das Entwicklungsleitbild wurde aufgrund der Rückmeldungen aus der Ver- nehmlassung überarbeitet und vom Gemeinderat am 14. Mai 2018 beschlossen. Es bildet als Beilage einen orientierenden Bestandteil der Gesamtrevision (vgl. Kap. 5). 3.4.2 Kommunaler Gesamtplan Verkehr Die Gemeinde hat 2015 einen Kommunalen Gesamtplan Verkehr (KGV) erarbeitet. Dieser analysiert die aktuelle Verkehrssituation und zeigt auf, welche verkehrlichen Veränderungen im Zusammenhang mit der Siedlungsentwicklung zu erwarten sind. Übergeordnete Planungen und Rahmenbedingungen wurden bei der Formu- lierung der eigenen Ziele für die künftige Verkehrsentwicklung berücksichtigt. Um diese zu erreichen, wurden verschiedene geeignete Massnahmen formuliert, wobei alle Verkehrsteilnehmer berücksichtigt und die Verkehrsmittel aufeinander abge- stimmt wurden. Einige Massnahmen sind mit der vorliegenden Gesamtrevision rechtsverbindlich in der Nutzungsplanung (BNO) umzusetzen (vgl. Kap. 6.7). 3.4.3 Entwicklungsrichtplan Bahnhof Der Bahnhof Rothrist soll gemäss Massnahme im Agglomerationsprogramm Aare- land (ÖV301A, 3. Generation) zu einer intermodalen ÖV-Drehscheibe entwickelt werden. Das Aggloprogramm formuliert, dass der Verkehr entflechtet, das Angebot und die Sicherheit für den Fuss- und Radverkehr optimiert, Park+Ride sowie Bike+Ride ausgebaut und die Wohnqualität verbessert werden sollen. Für das Gebiet rund um den Bahnhof Rothrist wurde 2016 in Zusammenarbeit von Kanton, Gemeinde, Grundeigentümern und Planern ein Entwicklungsrichtplan erar- beitet. Dieser beabsichtigt in erster Linie die Optimierung der öffentlichen Frei- räume sowie der Umsteigebeziehungen am Bahnhof. Der Entwicklungsrichtplan verfolgt insbesondere folgende Ziele: Teilziele Nutzung – dichte Bauweise mit publikumsorientierten Erdgeschossnutzungen – ein durchmischtes und attraktives Wohnraumangebot – ein Grundangebot der Nahversorgung Teilziele Gestaltung – die öffentlichen Räume Bahnhofplatz und Bernstrasse sollen aufgewertet und gefasst werden – ein städtebaulicher Akzent in Form einer höheren Baute soll das Bahnhofquar- tier betonen und seine Wahrnehmung im Siedlungsgefüge erhöhen – Berücksichtigung der Lärmsituation bei der Setzung der Baukörper WWW.PLANAR.CH 12 / 59
Gesamtrevision der Nutzungsplanung | Planungsbericht nach Art. 47 RPV Teilziele Freiraum – Aufwertung des Bahnhofplatzes, grosszügige Freifläche als Begegnungsraum schaffen – Differenzierung privater und öffentlicher Freiräume für eine hohe Wohnqualität – Aufwertung der Strassenachsen Bahnhof- und Bernstrasse Teilziele Verkehr – Optimierung der Bushaltestelle – Begegnungszone auf der Bahnhofstrasse – gedeckte Veloabstellplätze in Bahnhofsnähe – unterirdische Sammelgaragen für Bewohner- und Beschäftigten-Parkplätze – direkte und attraktive Wege für den Fuss- und Radverkehr sicherstellen – Standort Park+Ride mit Baumdach anbieten – angemessenes Angebot an Kurzzeit-Parkplätzen bereitstellen Der Perimeter wird in vier Teilbereiche mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen differenziert. Für jeden Teilbereich werden – basierend auf den Entwicklungszielen – Festlegungen zu Nutzung, Bebauung, Freiraum sowie Erschliessung und Parkie- rung gemacht. Diese sind in den nachgelagerten Gestaltungsplanungen zu berück- sichtigen. Im Rahmen der Nutzungsplanung sollen eine zweckmässige Zonierung und die Grundlage für Höhere Bauten gelegt werden. 3.4.4 Eignungsgebiete für Höhere Bauten Parallel zur Gesamtrevision der Nutzungsplanung hat die Gemeinde Rothrist eine Studie zu Höheren Bauten erarbeiten lassen mit dem Ziel, an den entsprechend geeigneten Standorten in der Nutzungsplanung die Grundlage zu legen. Im schritt- weisen Evaluationsverfahren unter Berücksichtigung von ÖV-Erschliessung, land- schaftlichen Aspekten und anhand einer stadtmorphologischen Analyse wurden Positivstandorte bestimmt. Diese Gebiete wurden einer vertieften städtebaulichen Prüfung unterzogen, um beurteilen zu können, wo Höhere Bauten explizit er- wünscht sind. Höhere Bauten sollen zur Massstäblichkeit des Stadtraumes beitra- gen, zur besseren Orientierung verhelfen sowie die Zentralität und Identität eines Ortsteils bekräftigen. In der Thematik der Höheren Bauten und Hochhäuser wird eine Koordination mit den Nachbargemeinden bzw. der Region angestrebt. Die nachfolgende Karte zeigt die drei unterschiedlichen Eignungsgebiete: Gebiete mit Eignung für höhere Bau- ten bis 30 m und solche bis 38 m, jeweils mit der Pflicht zur Erarbeitung eines Ge- staltungsplans zur Qualitätssicherung, und Gebiete für höhere Bauten bis 30 m ohne Gestaltungsplanpflicht (Arbeitsgebiete). Abb. 3: Syntheseschema (Quelle: PLANAR, 2017) WWW.PLANAR.CH 13 / 59
Gesamtrevision der Nutzungsplanung | Planungsbericht nach Art. 47 RPV Folgeplanung mit qualitäts- Mit Ausnahme der Gebiete in der Arbeitszone bedingt die Erstellung von Höheren fördernden Verfahren Bauten eine Folgeplanung (Gestaltungsplan) und Massnahmen zur Qualitätssiche- rung. Für die Beurteilung der Einpassung ist ein zugrundeliegendes Richtprojekt in einem qualitätssichernden Varianzverfahren (Wettbewerb, Studienauftrag o.ä.) zu erarbeiten, bei dem die Gemeinde in geeigneter Weise mitgewirkt hat. 3.4.5 Landschaftsinventar Parallel zur Nutzungsplanung hat die Gemeinde das bestehende Landschafts- inventar aus dem Jahr 1989 überarbeitet. Bestehende Objekte wurden überprüft, neue Objekte aufgenommen und abgegangene oder eindeutig nicht mehr schüt- zenswerte Objekte aus dem Inventar entlassen. Das Inventar bildet die Grundlage zur Überarbeitung der Nutzungspläne und enthält nebst Inventarplan für jedes Ob- jekt ein Inventarblatt mit Beschrieb, Bedeutung, Entwicklungsziel, Pflegemassnah- men und Objektfotos. WWW.PLANAR.CH 14 / 59
Gesamtrevision der Nutzungsplanung | Planungsbericht nach Art. 47 RPV 4 Analyse Eine vorgängige Ortsanalyse als Grundlage für die Zielvorstellungen und die Mass- nahmen im Rahmen der Gesamtrevision ist im «Räumlichen Entwicklungsleitbild – Vision 2040+» der Gemeinde Rothrist abgebildet. Demgegenüber enthält der Kom- munale Gesamtplan Verkehr die Analyse zur Verkehrssituation und formuliert ent- sprechende Massnahmen. Nachfolgende Ausführungen basieren teilweise auf den beiden genannten Doku- menten. Sie werden hier nochmals erwähnt, weil sie für das Verständnis und die Herleitung der an den Planungsinstrumenten vorgenommenen Änderungen hilf- reich sind. 4.1 Siedlung 4.1.1 Ortsbild und Identität Grossteils dörflicher Rund die Hälfte des Siedlungsgebiets in Rothrist besteht aus Quartieren mit ein- Charakter bis zweigeschossigen Wohnbauten, grösstenteils Einfamilienhäuser. In den flache- ren Lagen sind heterogene Siedlungsstrukturen anzutreffen. Areale mit mehrge- schossigen Wohnbauten wechseln sich ab mit Gevierten von eher geringerer Dichte und mit lockeren Strukturen. Dieser Umstand verleiht Rothrist trotz seiner flächenmässigen Grösse und Einwohnerzahl einen dörflichen Charakter, was sich auch im Verständnis der Bevölkerung widerspiegelt, welche Rothrist nicht als Stadt, sondern als Dorf versteht. Urbane Züge sind in der Nähe der grossflächigen Arbeitsgebiete und in den jüngst realisierten und zeitgemäss interpretierten Wohn- überbauungen in den flachen Lagen ablesbar. Fehlendes Zentrum Einen eigentlichen Dorfkern mit einer Konzentration an ausgeprägter historischer Struktur und Substanz existiert in Rothrist nicht. Aufgrund seiner Geschichte sind über das gesamte Gemeindegebiet vereinzelte Zeugen älterer Strukturen anzutref- fen. Eine Ansammlung historisch geprägter Kernstrukturen konzentriert sich um den «Rössli-Kreisel». Diese bilden aber aufgrund ihrer Nutzung und Geschichte keinen eigentlichen Dorfkern. Eine untergeordnete Art der Zentrumsbildung, be- dingt durch eine Ansammlung publikumsorientierter Nutzungen, ist im Umfeld des Gemeindehauses und des Bahnhofs ablesbar. Rothrist verfügt über ein breites Angebot an Einkaufsmöglichkeiten für die tägliche Versorgung. Diese verteilen sich dispers entlang der Bernstrasse und deren Um- gebung. Hier sind auch öffentliche Einrichtungen und Dienstleistungen wie die Ge- meindeverwaltung, die Post, die Banken etc. zu finden. Die fehlende räumliche Konzentration dieser Nutzungen einerseits und die Entstehung von Rothrist aus vielen Kleinsiedlungen andererseits führen dazu, dass kein klares Orts- oder Dorf- zentrum ablesbar ist. Vielmehr funktionieren mehrere Hotspots wie Bahnhof, Senn- hof/Dörfli und Rössli als Quartierzentren. Periphere Kleinsiedlungen In den etwas abseits gelegenen, ländlichen und meist nur mässig erschlossenen Gebieten, so z.B. in den Gebieten «Gfill» und «Gländ», finden sich noch etliche Zeitzeugen aus der Zeit, als Rothrist aus vielen bäuerlichen Gehöften und Klein- siedlungen bestand. Diese Strukturen ziehen sich auch entlang der südlichen Sied- lungsgrenze unterhalb der bewaldeten Hügelflanken. WWW.PLANAR.CH 15 / 59
Gesamtrevision der Nutzungsplanung | Planungsbericht nach Art. 47 RPV 4.1.2 Bevölkerungsentwicklung Abb. 4: Bevölkerungsentwicklung 1985 bis 2015 und Prognose bis 2040 (Quelle: Statistik Aargau, kant. Richtplan Aargau) Der kantonale Richtplan prognostiziert, dass bis im Jahr 2040 rund 11'800 Men- schen in Rothrist leben werden. Die Bevölkerungsdichte, also die Anzahl Ein- wohner pro Hektare, ist heute in Rothrist relativ tief. Der kantonale Richtplan weist aus, dass die Gemeinde Rothrist bis im Jahr 2040 durchschnittlich 70 Einwohner pro Hektare in den heute bereits bebauten Gebieten und im Durchschnitt 90 Ein- wohner pro Hektare in den noch unbebauten Entwicklungsgebieten aufweisen müsste, um das erwartete Bevölkerungswachstum aufnehmen zu können. Nachfolgende Abbildung zeigt für Wohn- und Mischquartiere die heutige Ein- wohnerdichte. Grösstenteils liegt sie unter 50 E/ha (gelb), meist bei ca. 30 E/ha. Lediglich im Bereich um den Bahnhof sowie in einigen mit Gestaltungsplan oder Arealüberbauung entwickelten Gebieten – vor allem entlang der Bernstrasse – liegt die Dichte bei rund 50 bis 80 E/ha (orange und rot). Abb. 5: Einwohnerdichten (E/ha) nach Quartieren in Wohn- und Mischgebieten (Quelle: PLANAR, 2019) WWW.PLANAR.CH 16 / 59
Gesamtrevision der Nutzungsplanung | Planungsbericht nach Art. 47 RPV 4.1.3 Arbeitsplatzentwicklung Die Anzahl der Beschäftigten hat insbesondere in den letzten Jahren (neuste Zah- len sind von 2016) stetig zugenommen. Während der Primärsektor (Land- und Forstwirtschaft) und der sekundäre Sektor (Gewerbe und Industrie) relativ konstant blieben, hat der tertiäre Sektor (Dienstleistung) zwischen 2010 und 2016 um rund die Hälfte zugenommen. Im regionalen Vergleich mit den Nachbargemeinden Zofingen, Oftringen und Aar- burg ist das Wachstum in Rothrist im dritten Sektor ab 2012 überdurchschnittlich. Einzig in Zofingen nahm die Anzahl Arbeitsstätten im Dienstleistungssektor die letzten Jahre ebenfalls zu, seit 2015 sind diese allerdings wieder rückläufig. Abb. 6: Entwicklung des dritten Sektors im regionalen Vergleich (Quelle: BFS-Statistik Unternehmenstruktur) 4.1.1 Belastete Standorte Abb. 7: Kataster der belasteten Standorte (Quelle: AGIS, 2019) Im Kataster der belasteten Standorte sind in Rothrist etliche Gebiete bezeichnet, die zwar belastet sind, wo jedoch keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu erwarten sind und kein Überwachungs- und Sanierungsbedarf besteht. Im Arbeitsgebiet nördlich des Bahnhofs sind grossflächig Standorte vorhanden, die belastet sind, deren Untersuchungsbedürftigkeit jedoch noch nicht definiert ist. Der Schild zwischen Bahnlinie, Neue Industriestrasse und Industrieweg ist belastet und untersuchungsbedürftig. Die mit der Gesamtrevision vorgesehenen Änderungen erfordern keine unmittel- bare Notwendigkeit zur Untersuchung oder Sanierung dieser Standorte. WWW.PLANAR.CH 17 / 59
Gesamtrevision der Nutzungsplanung | Planungsbericht nach Art. 47 RPV 4.2 Verkehr Verkehrsbelastung Ein wichtiger Faktor der Standortqualität von Rothrist ist die hervorragende Anbin- dung an die wichtigen Autobahnen A1 und A2. Als Folge davon weist Rothrist ei- nen überdurchschnittlichen Motorisierungsgrad auf, die Ortsdurchfahrt Bernstrasse ist stark verkehrsbelastet. Von der guten Erschliessung profitieren auch die gros- sen strassengebundenen Transportunternehmen. Diese generieren jedoch auch einen hohen LKW-Anteil im Ortsverkehr und bewirken damit eine Abwertung der Aufenthaltsqualität entlang den Hauptstrassen sowie Luft- und Lärmemissionen. Mit der neuen Wiggertalstrasse (Teil Nord) sollen die Kantonsstrassen Bern- und Rösslistrasse entlastet und zu Sammelstrassen (Gemeindestrassen) abklassiert werden. Siedlung und Verkehr Die beabsichtigte räumliche Entwicklung der Gemeinde sieht vor, dass die Bevöl- kerungszunahme vor allem in den Zentren, entlang der Bernstrasse und in einigen strategischen Entwicklungsgebieten stattfinden wird. Dies führt naturgemäss auch zu Mehrverkehr. Dieser soll, wenn irgend möglich, durch den öffentlichen Verkehr, den Fuss- und Radverkehr sowie mit kombinierter Mobilität1 abgedeckt werden. Langsamverkehr Im Bereich des Langsamverkehrs besteht Optimierungsbedarf. Teils fehlen Que- rungsmöglichkeiten bei Hauptstrassen, teils müssen Schulwege sicherer gestaltet werden. Für Velofahrer sollte eine Alternative zur stark befahrenen Strecke entlang der Bernstrasse angeboten werden. Im Rahmen des aktuell laufenden Betriebs- und Gestaltungskonzepts kann die Radverkehrsführung auf der Bernstrasse opti- miert werden. Öffentlicher Verkehr Durch die Haltestelle der SBB verfügt Rothrist über eine Groberschliessung durch den Bahnverkehr. Die Buslinie 3 führt von Zofingen über Oftringen nach Rothrist und weiter via Murgenthal nach Glashütten. Die Linie 6 führt von Zofingen nach Strengelbach und via Vordemwald nach Rothrist. Eine Nachtbuslinie führt von Olten via Rothrist nach Brittnau. Die Buslinien erschliessen hauptsächlich die Ge- biete entlang der Bernstrasse und zwischen dem Oberwilerfeld und Galli. Etliche Teile der etwas peripher gelegenen Wohnquartiere weisen deshalb eine sehr schlechte ÖV-Erschliessungsgüte auf. Die Gemeinde möchte bessere Verbindun- gen nach Zofingen und in die Region schaffen, entsprechende Bestrebungen der SBB werden aktiv unterstützt. Quartiere, die nicht gut mit dem ÖV erreichbar sind, sollen besser angebunden werden. Zudem sollen die Wartezeiten beim Umsteigen mit einer besseren Abstimmung verkürzt werden. Kombinierte Mobilität Die ursprünglich zur Förderung der kombinierten Mobilität angebotenen Parkfelder am Bahnhof werden nicht wie erhofft genutzt, da in der Umgebung nicht bewirt- schaftete Parkmöglichkeiten vorhanden sind. Der Gemeinderat soll deshalb die Bewirtschaftung auf privatem Grund vorschreiben dürfen. 1 Kombinierte Mobilität: optimale Verknüpfung des ÖV mit dem Fuss- und Radverkehr sowie dem Individualverkehr (z.B. Carsharing, Taxi etc.) mit dem Ziel, die Stärken der verschiedenen Verkehrsmittel und -träger zu vereinen. WWW.PLANAR.CH 18 / 59
Gesamtrevision der Nutzungsplanung | Planungsbericht nach Art. 47 RPV 4.3 Natur und Landschaft Rund ein Drittel des Gemeindegebiets, vorwiegend im südlichen Teil, besteht aus Wald. Im Westen und teils im Osten grenzt das Siedlungsgebiet an grössere Kul- turlandflächen, welche landwirtschaftlich genutzt werden. Verschiedene Teilberei- che des Aareufers sowie die Aueninseln in der Aare sind Naturschutzgebiete und wichtige Lebensräume für Flora und Fauna. Die Waldgebiete «Langholz» und «Weiden» im Süden und das Waldstück «Hölzli- weiden» im Südosten des Siedlungsgebiets werden rege als Spaziergebiete ge- nutzt und dienen damit der Naherholung für die Bevölkerung. In Rothrist befinden sich wertvolle Naturschutzgebiete und Naturobjekte. Die Ge- meinde hat im parallel zur Nutzungsplanung erarbeiteten Landschaftsinventar be- stehende und neue Naturschutzgebiete und -objekte untersucht, bewertet und not- wendige Pflegemassnahmen formuliert. Im Rahmen der Revision von Bauzonen- und Kulturlandplan wurde die Umsetzung als Schutzobjekte und -zonen geprüft und vollzogen. Abb. 8: Prägt das Ortsbild: mächtige Winterlinde in der Strassengabelung Geisshubel-/Kirchweg (Quelle: PLANAR, 2018) WWW.PLANAR.CH 19 / 59
Gesamtrevision der Nutzungsplanung | Planungsbericht nach Art. 47 RPV 5 Räumliches Entwicklungsleitbild Das räumliche Entwicklungsleitbild enthält das Zielbild 2040+. Dieses bildet den aus heutiger Sicht anzustrebenden Zielzustand der räumlichen Funktionsstrukturen zu einem unbestimmten Zeitpunkt nach 2040 ab. Abb. 9: Ausschnitt Zielbild Rothrist 2040+ (Quelle: PLANAR, 2018) WWW.PLANAR.CH 20 / 59
Gesamtrevision der Nutzungsplanung | Planungsbericht nach Art. 47 RPV Das Entwicklungsleitbild definiert folgende Grundsätze der Entwicklung: Zentrale Räume – gewerbliche Nutzungen im Erdgeschoss und dichte Wohnformen in den obe- ren Geschossen anordnen – publikumsorientierte Nutzungen begünstigen – für Gebiete mit Zentrumscharakter städtebauliche Vorstellungen entwickeln (Nutzungen, Bebauung, Freiraum und Verkehr) – Fuss- und Radverkehr im Zentrumsgebiet stärken (Wegnetze, Abstellplätze) Zentrale Entwicklungs- – verstärkte Interaktion von Strassenraum und angrenzender Bebauung fördern achse – primär viergeschossige Bauweise entlang der Bernstrasse anstreben (prüfen) – Betriebs- und Gestaltungskonzept Bernstrasse als Grundlage für die Strassen- raumaufwertung ausarbeiten – zur Förderung einer qualitativen Siedlungsentwicklung die Grundeigentümer zu Gestaltungsplanungen oder Arealüberbauungen ermuntern Wohnquartiere hoher – durchgrünte Mehrfamilienhausquartiere fördern Dichte – primär viergeschossige Bauweise fördern – siedlungsbezogene Spiel- und Ruheräume mit hoher Qualität verlangen – Pflichtparkplätze nach Möglichkeit unterirdisch anordnen – Anreize zur Innenentwicklung setzen Wohnquartiere mittlerer – in Gebieten mit niedriger Dichte eine an Qualitätskriterien geknüpfte Innenent- Dichte wicklung / Umstrukturierung anstreben – gebietsweise Aufzonungen prüfen – für Entwicklungsgebiete geeignete Planungsverfahren (Gestaltungsplan, Arealüberbauungen) verlangen Wohnquartiere niedriger – durchgrünter Charakter und hohe Wohnqualität erhalten und fördern Dichte – Impulse für eine moderate Innenentwicklung denkbar – Sensibilisierung für einen sorgfältigen Umgang mit der Topographie an Hang- lagen (Stichwort Abgrabungen) Arbeitsgebiete – In der Nutzungsplanung sind Voraussetzungen zu schaffen, damit verkehrsin- tensive Nutzungen in den Gebieten Bifang und Grund, produzierende und ver- arbeitende Nutzungen in den Gebieten Dietiwart und Bahnhof und arbeits- platzintensive Nutzungen möglichst in Bahnhofsnähe angesiedelt werden. – Verlagerung der Arbeitszone beim ehemaligen Materialabbaugebiet Oberwiler- feld an den östlichen Siedlungsrand (im Bereich der neuen Wiggertalstrasse) Grün- und Erholungsräume – gute Zugänglichkeit zu den öffentlichen Grün- und Erholungsräumen gewähr- leisten – wichtige Grünräume von Bebauung freihalten – optisch und ökologisch wertvolle Siedlungsränder anstreben WWW.PLANAR.CH 21 / 59
Gesamtrevision der Nutzungsplanung | Planungsbericht nach Art. 47 RPV 6 Zentrale Sachthemen 6.1 Zentrumsentwicklung Entwicklungsabsicht In drei Gebieten – südlich des Bahnhofs, im Bereich des Gemeindehauses und beim Rössli-Kreisel – sind heute zentrumsähnliche Strukturen ablesbar. Diese Ge- biete sind jedoch klar unternutzt und weisen erhöhten Bedarf für strukturelle Erneu- erung auf, damit das grosse Entwicklungspotenzial aktiviert werden kann. Funktio- nierende und belebte Räume mit Identität und Zentrumsfunktion entwickeln Im- pulse auf umliegende Siedlungsgebiete und steigern deren Attraktivität. Dabei steht nicht die Bildung eines durchgängigen Zentrums in Rothrist im Vordergrund, welches aufgrund der Ausdehnung auch kaum zu verwirklich wäre. Vielmehr soll die Ausprägung von Nutzung und Bebauung sowie die Reaktion der baulichen Tä- tigkeiten auf die zentrale Lage Rücksicht nehmen. Drei funktionierende Die Zentren weisen unterschiedliche Charaktere und Funktionen auf: das Gebiet Zentren Bahnhof als Umsteigeort mit hoher Personenfrequenz, das Gebiet Dörfli zur Ver- sorgung mit Gütern für den täglichen Bedarf und mit öffentlichen Dienstleistungen (Post, Gemeindeverwaltung) und der Knoten beim «Rössli» als Identitätsort, wel- cher durch den Erhalt der historischen Bauten und einen sorgfältigen Umgang mit ihnen spürbar wird. Durch eine Konzentration von publikumsorientierten Nutzun- gen werden diese Orte belebt und damit zu identitätsstiftenden Begegnungsorten. Änderungsbedarf In der Nutzungsplanung wird die Grundlage für eine gemischte Nutzung aus dich- Nutzungsplanung tem Wohnen in Verbindung mit Gewerbenutzungen, hauptsächlich in den Erdge- schossen, mit den drei Zentrumszonen Za «Bahnhof», Zb «Dörfli» und Zc «Rössli» gelegt. Basierend auf der Studie Höhere Bauten Rothrist wird in der Nutzungspla- nung zudem die Grundlage geschaffen, dass unter Einhaltung strenger qualitativer Anforderungen beim Bahnhof Höhere Bauten bis 38 m, beim Zentrum Dörfli Hö- here Bauten bis 30 m möglich sind. Höhere Bauten unterstützen die Zentrumsbil- dung durch ihre städtebauliche Akzentuierung. Eine Konzentration von Verkaufs- nutzungen in den Zentren wird mit der expliziten Zulassung einerseits und mit ihrer Unterbindung an unerwünschten Lagen andererseits gefördert. Arealspezifische Die zonenspezifischen Festlegungen schaffen in der Bauordnung die nötige Folgeplanungen nötig Grundlage, besitzen jedoch für eine gezielte Arealentwicklung nicht die geeignete Flughöhe. Um eine gesamtheitliche Betrachtung der Gebiete und den Einbezug al- ler zentralen Themen wie Architektur und Städtebau, Erschliessung, Parkierung, Grün- und Aussenräume usw. zu ermöglichen, werden diese Gebiete mit einer Ge- staltungsplanpflicht überlagert. Grundlage für einen Gestaltungsplan muss eine Entwicklungsrichtplanung bilden, die Vorgaben zu Bebauung, Freiraum, Erschlies- sung und Parkierung macht und die umliegenden Strassenräume in die Betrach- tung einbezieht. 6.2 Zentrale Achse Entwicklungsabsicht Gemäss dem regionalen Entwicklungsmodul 1 hat die Bernstrasse in Rothrist als Entwicklungsachse erste Priorität. Die Gemeinde möchte diese wichtige Ortsdurch- fahrt durch eine bewusste und verstärkte Interaktion von Bebauung, Nutzung und Strassenraum als zentrale Entwicklungsachse und Verbindung zwischen den drei Zentren Bahnhof, Dörfli und Rössli etablieren. Änderungsbedarf Die Quartiere entlang der Bernstrasse sind im rechtskräftigen Bauzonenplan unter- Nutzungsplanung schiedlich zoniert: bei den Ortseingängen in Richtung Murgenthal und Oftringen WWW.PLANAR.CH 22 / 59
Gesamtrevision der Nutzungsplanung | Planungsbericht nach Art. 47 RPV viergeschossige Mischzonen, im Bereich Sennhof und Dörfli vor allem öffentliche Zonen und dazwischen mehrheitlich dreigeschossige Mischzonen. Diese Grundzo- nierung erscheint grundsätzlich zweckmässig und wird grösstenteils beibehalten, Ausnahmen sind die drei neuen Zentrumszonen und eine Aufzonung beim Bahn- hof von der dreigeschossigen zur viergeschossigen Mischzone. Aufwertung Strassenraum Wesentlicher Faktor für die Belebung der Bernstrasse ist der Bezug der angren- und städtebaulicher Bezug zenden Bebauung zum Strassenraum. Das in Planung stehende Betriebs- und Ge- staltungskonzept Bernstrasse bildet ein zweckmässiges Planungsmittel, um die Grundlage zur Aufwertung der gesamten Achse als öffentlichen Raum zu legen. Neubauten entlang der Bernstrasse sind so anzuordnen, dass die Strassenräume gefasst werden und die Erdgeschosse und Aussenräume zur Strasse hin orientiert sind. Für an die Bernstrasse angrenzende Grundstücke wird deshalb eine entspre- chende Bestimmung in die BNO aufgenommen. 6.3 Ortsbildschutz Kanton und Gemeinden sind gemäss dem aargauischen Kulturgesetz und der zugehö- rigen Verordnung (§ 25 KG, § 26 Abs. 2 VKG) zum sorgsamen Umgang mit ihren Kul- turdenkmälern verpflichtet. In der Nutzungsplanung sind das Bundesinventar der schüt- zenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung ISOS, die kantonalen Denkmalschutzobjekte sowie das kommunale Bauinventar zu berücksichtigen und nach erfolgter Interessenabwägung umzusetzen. 6.3.1 Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) Die Ortsteile Rothrist/Fleckenhausen sind im ISOS (Stand 1980) als Dorf von loka- ler Bedeutung eingestuft. Die Ortsteile Niederwil und Oberwil der Gemeinde Roth- rist wurden 1980 im Rahmen der Erstinventarisation ebenfalls besucht, aufgrund zu geringer Qualität aber nicht im ISOS aufgenommen. Regionale und lokale Orts- bilder sind nicht Teil des ISOS (VISOS; SR 451.12) gemäss Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451) und entfalten auch nicht dessen Rechtskraft. Im ISOS von Rothrist/Fleckenhausen sind die Gebiete um den heuti- gen «Rösslikreisel» und beim Knoten Rubern- / Sägetstrasse, Pilatusweg und Stockweg mit Erhaltungsziel A bezeichnet (Abbruchverbot, keine Neubauten, De- tailvorschriften für Veränderungen). Etwas weiter südlich sind die Bauten und Aus- senräume beidseitig der Rubernstrasse mit Erhaltungsziel B bezeichnet (Abbruch in Ausnahmefällen, Vorschriften für Umbauten / Eingliederung Neubauten). Das Gebiet um den Rösslikreisel wird neu der Zentrumszone Zc zugewiesen, wel- che eine Entwicklungsrichtplanung und einen Gestaltungsplan verlangt. In der BNO werden Zielvorgaben für den Gestaltungsplan festgelegt, unter anderem der sorgfältige Umgang mit den historischen Bauten. Zudem sind etliche Gebäude als kantonale Denkmalschutzobjekte oder kommunale Substanzschutzobjekte ge- schützt. Die Erhaltungsgebiete A und B, welche bei der Rubernstrasse im ISOS bezeichnet sind, haben sich seit der Aufnahme des ISOS 1980 baulich stark verän- dert. Räumliche und sachliche Zusammenhänge sind weitestgehend verschwun- den, viele Neubauten ersetzen die historischen Objekte. Die noch vorhandenen schutzwürdigen und schutzfähigen Objekte werden deshalb als kommunale Sub- stanzschutzobjekte geschützt. Ein weitergehender Schutz der Gebiete lässt sich aufgrund verloren gegangener historischer Qualität nicht rechtfertigen. WWW.PLANAR.CH 23 / 59
Gesamtrevision der Nutzungsplanung | Planungsbericht nach Art. 47 RPV 6.3.2 Kommunaler Ortsbildschutz in der Nutzungsplanung Die rechtskräftige Nutzungsplanung bezeichnet an verschiedenen Orten innerhalb und ausserhalb des Baugebiets sogenannte «erhaltenswerte Gebäudegruppen». Bei der letzten Gesamtrevision (2001) wurde im Planungsbericht festgehalten, dass sich die bisher gültige Regelung, den kommunalen Ortsbildschutz allein mit dem Instrument der «erhaltenswerten Gebäudegruppen» sicherzustellen, in der Praxis nicht bewährt hatte. Um die Festlegung von kommunalen Kulturobjekten zu umgehen, wurden dafür folgende Nachteile in Kauf genommen: Der Umbau vieler Bauten innerhalb einer erhaltenswerten Gebäudegruppe wurde durch zahlreiche Detailregelungen massiv reglementiert und erschwert, auch wenn die Gebäude selber keinen besonderen Substanzwert aufwiesen. In anderen Fällen wurden ein- zelne Bauten zu einer «Gebäudegruppe» zusammengefasst, obwohl sie weder in einem direkten räumlichen noch einem sachlichen Zusammenhang standen. In der Folge wurden 2001 nur noch Gebäudegruppen beibehalten, die «als einigermas- sen geschlossene und einheitliche Baugruppe einen Ortsteil prägen oder beson- dere aussenräumliche Qualitäten aufweisen». Zudem wurden kommunale Kultur- objekte bezeichnet. Mit vorliegender Gesamtrevision wird der kommunale Ortsbildschutz mit zeitge- mässen Planungsinstrumenten umgesetzt. Die Regelung der «erhaltenswerten Gebäudegruppen» wird aufgehoben. Dafür werden auf der Grundlage des Bauin- ventars und nach erfolgter Interessenabwägung Gebäude mit kommunalem Sub- stanzschutz und Kulturobjekte bezeichnet (vgl. Kap. 7.4.1). Eine weitere Bestim- mung in der BNO erlaubt es dem Gemeinderat, bei Baugesuchen ein Fachgutach- ten einzuholen, welches auf Basis der in der BNO aufgeführten Kriterien den sorg- fältigen Umgang mit dem historischen Kontext nachweist. Der Gemeinderat kann auch eine Begutachtung veranlassen, Verbesserungen verlangen und gegebenen- falls eine Bewilligung verweigern. Diese Regelung entspricht der Praxis, die die Gemeinde in den letzten Jahren angewendet hat. WWW.PLANAR.CH 24 / 59
Gesamtrevision der Nutzungsplanung | Planungsbericht nach Art. 47 RPV 6.4 Handlungsprogramm Innenentwicklung Mit dem verfügbaren Bauland sparsam umgehen, so will es das Raumplanungsge- setz. Die Gemeinde Rothrist möchte mit Anreizen das verdichtete Bauen fördern. Dies jedoch nur, wenn die Innenentwicklung auch mit Qualität erfolgt und auch zu tatsächlich mehr Einwohnern pro Fläche führt. Je dichter die Wohnform, desto wichtiger werden auch die Grosszügigkeit und Gestaltung der Aussenräume. Anreize zur Innenentwicklung sollen nicht nach dem Giesskannenprinzip erfolgen, sondern an geeigneten Orten ermöglicht und eingefordert werden. Gemäss Ent- wicklungsleitbild (vgl. Kap. 3.4.1) ist dies primär beim Bahnhof, in den Gebieten Sennhof/Dörfli und auf dem Areal Breiten, entlang der Bernstrasse sowie in den Wohngebieten hoher und mittlerer Dichte in der Ebene. In den Wohngebieten mit niedriger Dichte am Hang soll Innenentwicklung nur moderat und sehr sorgfältig geschehen. 6.4.1 Strategische Entwicklungsgebiete Im Rahmen des räumlichen Entwicklungsleitbildes wurden die strategischen Ent- wicklungsgebiete der Gemeinde grob bestimmt. Die Gemeinde möchte in diesen Gebieten eine qualitative, auf die Lage abgestimmte Innenentwicklung ermöglichen und fördern. Bei der Erarbeitung der Nutzungspläne wurden für diese Gebiete Ent- wicklungsabsichten diskutiert, woraus die notwendigen Änderungen in Bauzonen- plan und BNO resultierten. Gebiet Entwicklungsziel Zeithorizont Massnahme Zentrum Bahnhof (blauer Perimeter) Etablierung eines Zent- Innert 5-10 − Umzonung in Zentrums- rums mit Primärfunktion Jahren zone, Gestaltungsplan- Umsteigepunkt und dichtes pflicht Wohnen. Gut durchmischte − Umsetzung des Entwick- publikumsorientierte Nut- lungsrichtplans Bahnhof zungen in den Erdgeschos- − Gemeinde unterstützt und sen, dichtes Wohnen in berät Grundeigentümer, den Obergeschossen an- Bauwillige und Investoren siedeln. Höhere Bauten − Gemeinde begleitet Gestal- sind denkbar. Autoarmes tungsplanverfahren Wohnen prüfen. Zentrum Dörfli Etablierung eines Zent- Innert 10-15 − Umzonung in Zentrums- rums mit Primärfunktion Jahren zone, Gestaltungsplan- Einkauf, öffentliche Dienst- pflicht leistung (Post, Gemeinde- − Gemeinde initiiert oder be- verwaltung, etc.) und dich- gleitet eng eine Entwick- tes Wohnen. Höhere Bau- lungsrichtplanung ten sind denkbar. − Gemeinde unterstützt und berät Grundeigentümer, Bauwillige und Investoren − Gemeinde begleitet Gestal- tungsplanverfahren Zentrum Rössli Stärkung als Zentrum mit Innert 5-10 − Umzonung in Zentrums- Identität, sorgfältige Wei- Jahre zone, Gestaltungsplan- terentwicklung der histori- pflicht schen Bausubstanz, An- − Gemeinde initiiert oder be- siedlung publikumsorien- gleitet eng eine Entwick- tierter Nutzung. lungsrichtplanung − Gemeinde unterstützt und berät Grundeigentümer, Bauwillige und Investoren − Gemeinde begleitet Gestal- tungsplanverfahren WWW.PLANAR.CH 25 / 59
Gesamtrevision der Nutzungsplanung | Planungsbericht nach Art. 47 RPV Gebiet Entwicklungsziel Zeithorizont Massnahme Gestaltungsplangebiet Breiten Umsetzung rechtskräftiger Laufend − Gemeinde begleitet die Gestaltungsplan. Umsetzung des Gestal- tungsplans Oberwilerfeld Qualitativ hochwertige Innert 15 − Gemeinde begleitet Gestal- Wohnüberbauung mit einer Jahren tungsplanung, welche auf angemessenen Dichte. Basis der Bebauungsstudie Oberwilerfeld erstellt wird Weier Qualitativ hochwertige Innert 10 − Gestaltungsplanpflicht mit Wohnüberbauung unter Jahren der alternativen Möglichkeit Berücksichtigung der be- zur Arealüberbauung stehenden Bauten. − Gemeinde initiiert oder be- gleitet eng eine Entwick- lungsrichtplanung − Gemeinde unterstützt und berät Grundeigentümer − Gemeinde begleitet Gestal- tungsplanverfahren Winterhalden Qualitativ hochwertige Laufend − Umsetzung des rechtskräf- Wohnüberbauung (vor- tigen Sondernutzungsplans zugsweise EFH) auf Basis begleiten eines Gesamtkonzepts ge- mäss rechtskräftigem Son- dernutzungsplan. Arbeitsgebiet neue Wigger- Ansiedlung wertschöp- Laufend − Zuweisung Arbeitszone (als talstrasse fungsintensiver Betriebe an (abhängig Kompensation zum Ober- gut erschlossener Lage. von Stras- wilerfeld) senbau- − Aktive Bewerbung dieser Arbeitsreserven über ver- projekt) schiedene Kanäle − Zusammenarbeit mit Stand- ortförderung − Gespräche mit interessier- ten Unternehmen WWW.PLANAR.CH 26 / 59
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