Offenlegung - Porsche Bank
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1 Porsche Bank AG | Offenlegung 2015 Offenlegung Porsche Bank Gruppe 2015 gemäß Art. 431–455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
2 Porsche Bank AG | Offenlegung 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 9 1.1. Inhalt und Zweck 9 1.2. Gesetzliche Rahmenbedingungen 10 1.3. Offenlegungspolitik der Porsche Bank Gruppe 10 2. Anwendungsbereichsbezogene Informationen (Art. 436 CRR) 11 2.1. Allgemeine Daten 11 2.2. BWG-Konsolidierungskreis 11 2.3. Hindernisse für die unverzügliche Übertragung von Finanzmitteln 13 2.4. Kapitalfehlbeträge der nicht in die Konsolidierung einbezogenen Tochterunternehmen 13 3. Risikomanagementziele und Risikomanagementpolitik (Art. 435 CRR) 14 3.1. Organisation des Risikomanagements 14 3.2. Verantwortlichkeiten im Risikomanagementprozess 15 3.2.1. Aufsichtsrat der PBG (Art. 435 (2) CRR) 15 3.2.1.1. Nominierungsausschuss gem. § 29 BWG 18 3.2.1.2. Vergütungsausschuss gemäß § 39c BWG 18 3.2.1.3. Risikoausschuss gemäß § 39d BWG 19 3.2.2. Vorstand der PBG (VO) 20 3.2.3. Hauptabteilung Risikomanagement (RM) 20 3.2.4. Compliance und Geldwäschebekämpfung (AML) 21 3.2.5. Interne Revision 22 3.2.6. Geschäftsführer und Risikomanager der Tochtergesellschaften 22 3.3. Risikostrategie 22 3.4. Risikomanagement– und Controllingprozess 24 3.5. Bankeigener Ansatz zur Beurteilung der Eigenmittelausstattung – Risikotragfähigkeit (RTF) und ICAAP 26
3 Porsche Bank AG | Offenlegung 2015 3.5.1. Steuerungsgrößen 27 3.5.2. Risikodeckungsmasse 28 3.5.2.1. Kernkapital 29 3.5.2.2. Ökonomische Komponenten 29 3.5.3. Limitierung der Risikoarten in der Risikotragfähigkeit 30 3.6. Risikoorientiertes Berichtswesen 31 3.7. Risikoarten und Identifikation der wesentlichen Risiken 32 3.7.1. Kreditrisiko 33 3.7.1.1. Risikomessung im Rahmen der RTF 34 3.7.1.2. Quantitative Offenlegung 35 3.7.2. Restwertrisiko 35 3.7.2.1. Risikomessung im Rahmen der RTF 36 3.7.2.2. Quantitative Offenlegung 36 3.7.3. Marktpreisrisiko 36 3.7.3.1. Zinsänderungsrisiko 36 3.7.3.1.1 Risikomessung im Rahmen der RTF 37 3.7.3.1.2 Quantitative Offenlegung 37 3.7.3.2 Fremdwährungsrisiko 37 3.7.3.2.1 Risikomessung im Rahmen der RTF 38 3.7.3.2.2 Quantitative Offenlegung 39 3.7.3.3 Aktienkursrisiko 39 3.7.4. Liquiditätsrisiko 39 3.7.4.1. Risikomessung im Rahmen der RTF 40 3.7.4.2. Quantitative Offenlegung 40 3.7.5. Beteiligungsrisiko 41 3.7.5.1. Risikomessung im Rahmen der RTF 41 3.7.5.2. Quantitative Offenlegung 42 3.7.6. Makroökonomisches Risiko 42 3.7.6.1. Risikomessung im Rahmen der RTF 43 3.7.6.2. Quantitative Offenlegung 43 3.7.7. Operationelles Risiko 43 3.7.7.1. Risikomessung im Rahmen der RTF 43 3.7.7.2. Quantitative Offenlegung 44 3.7.8. Verbriefungsrisiko 44 3.7.9. Sonstige Risiken 46
4 Porsche Bank AG | Offenlegung 2015 4. Regulatorische Eigenmittel (Art. 437 CRR) 49 4.1. Überleitungsrechnung Eigenkapital (Art. 437 Abs. 1 lit. a) CRR) 50 4.2. Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 52 4.3. Quantitative Offenlegung der Eigenmittel 53 5. Regulatorische Mindesteigenmittelerfordernisse (Art. 438 CRR) 60 5.1. Mindesteigenmittelerfordernis für das Kreditrisiko – Standardansatz 60 5.2. Mindesteigenmittelerfordernis für das Marktrisiko (Art. 445 CRR) 62 5.3. Mindesteigenmittelerfordernis für das operationelle Risiko (Art. 446 CRR) 62 6. Gegenparteienausfallrisiko (Art. 439 CRR) 63 7. Kapitalpuffer (Art. 440 CRR) 64 8. Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 65 8.1. Allgemein 65 8.2. Wertberichtigungsansätze bzw. -methode 65 8.3. Darstellung der Forderungsklassen 67 8.3.1. Darstellung der Forderungen nach Ländern 67 8.3.2. Darstellung der Forderungen nach Kundengruppen / Branchen 69 8.3.3. Darstellung der Forderungen nach Restlaufzeiten 70 8.3.4. Überfällige und notleidende Forderungen 71 8.4. Entwicklung der Wertberichtigungen 72 8.5. GuV-Effekte durch Wertberichtigung und Wertaufholung 72
5 Porsche Bank AG | Offenlegung 2015 9. Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) 73 9.1. Erläuterungen zu den belasteten Vermögenswerten 73 9.2. Vermögenswerte 73 9.3. Belastete Vermögenswerte/erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten 74 10. Informationen zum Standardansatz – Inanspruchnahme von ECAI (Art. 444 CRR) 75 10.1. Methode 75 10.2. Gliederung der Forderungen vor und nach kreditrisikomindernden Techniken 75 11. Beteiligungspositionen außerhalb des Handelsbuches (Art. 447 CRR) 78 11.1. Arten von Beteiligungen 78 11.2. Bewertungsmethoden 78 11.3. Beteiligungswerte 78 11.4. Kumulative realisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungspositionen 78 11.5. Kumulative nicht realisierte Gewinne und Verluste 78 aus Beteiligungspositionen 12. Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch gehaltenen Positionen (Art. 448 CRR) 79 13. Verschuldungsquote (Art. 451 CRR) 80
6 Porsche Bank AG | Offenlegung 2015 14. Mindestliquiditätsquote (LCR) 84 15. Vergütungspolitik und -praktiken (Art. 450 CRR) 87 15.1 Vergütungspolitik nach Art. 450 lit. g) CRR 88 15.2 Vergütungspolitik nach Art. 450 lit. h) CRR 88 15.3 Vergütungspolitik nach Art. 450 lit. i) CRR 89 16. Fit & Proper sowie Ausschließungsgründe Vorstand und Aufsichtsrat (§ 5 (1) Z. 6 bis 9a BWG ➡ Vorstand, § 28a (5) Z. 1 bis 5 ➡ Aufsichtsrat) 90 17. Kreditrisikominderung (Art. 453 CRR) 91 17.1. Methode für Bewertung und Verwaltung von Sicherheiten und Arten von Sicherheiten 91 17.2. Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen innerhalb von Kreditrisikominderungen 91 17.3. Darstellung nach Forderungsklassen 91 18. Anhang 93 ANLAGE 1 93 ANLAGE 2: Konzise Risikoerklärung 94
7 Porsche Bank AG | Offenlegung 2015 Abkürzungsverzeichnis A IKS Internes Kontrollsystem ALCO Asset Liability Committee AML Compliance und K Geldwäschebekämpfung KRM Kreditrisikomanagement ASRI Andere systemrelevante Institute L B LDB Loss Data Base BWG Bankwesengesetz LGD Loss Given Default C M CET1 Core Equity Tier 1 MHS Moderne Historische Simulation CRR Capital Requirements Regulation CVaR Credit Value at Risk O CVA- OeNB Österreichische Nationalbank Risiko Gegenparteienausfallrisiko OGA Organismen für gemeinsame Anlagen E EaD Exposure at Default P ECAI External Credit Assessment PB AG Porsche Bank AG Institution PBG Porsche Bank Gruppe EWB Einzelwertberichtigung PCF Porsche Corporate Finance PD Probability of Default F PHS Porsche Holding Salzburg FACT Financing Austrian Car Trading PWB Pauschalwertberichtigung FDL Finanzdienstleistungsbereich R G RCSA Risk and Control Self Assessment GSRI Puffer für global systemrelevante Institute RDM Risikodeckungsmasse RM Risikomanagement H RTF Report Risikotragfähigkeitsreport HQLA Erstklassige liquide Aktiva (high quality liquid assets) RVaR Restwert-Value-at-Risk HV Hauptversammlung RWA Risikogewichtete Aktiva I S ICAAP Internal Capital Adequacy SFT Wertpapierfinanzierungsgeschäft Assessment Process (Securities Financing Transaktions)
8 Porsche Bank AG | Offenlegung 2015 U UGB Unternehmensgesetzbuch V VaR Value at Risk VO Vorstand Z ZGP Zentrale Gegenpartei
9 Porsche Bank AG | Offenlegung 2015 1. Einleitung 1.1. Inhalt und Zweck Mit diesem Bericht erfüllt die Porsche Bank AG als überge- ordnetes Institut der Porsche Bank Gruppe (PBG) die Offen- legungspflichten gemäß Artikel 431 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Capital Requirements Regulation – CRR) zum Berichtsstichtag 31. Dezember 2015. Die Porsche Bank AG (PB AG) veröffentlicht einen Ge- schäfts- und Lagebericht auf Basis des BWG-Konsolidierungs- kreises. Insofern beziehen sich die Daten zur Veröffentlichung ausschließlich auf die PBG im Sinne des BWG. Dieser Bericht bietet den Adressaten einen umfassenden Überblick über die Risikostruktur sowie das Risikomanagement der Porsche Bank Gruppe auf Gesamtbankebene sowohl aus der aufsichtsrecht- lichen (Säule I) als auch aus der internen Perspektive (Säule II) und umfasst Information über: • die Organisationsstruktur des Risikomanagements, • die Risikomanagementziele und -politik, • die Risikokapitalsituation, • die Eigenmittelstruktur, • die Mindesteigenmittelerfordernisse sowie • Vergütungspolitik und -praktiken.
10 Porsche Bank AG | Offenlegung 2015 1.2. Gesetzliche Rahmenbedingungen Das Basel III-Rahmenwerk fordert neben einer angemessenen Mindesteigenmittelausstattung (Säule I) und der verstärkten Berücksichtigung einer adäquaten Gesamtbankrisikosteu- erung und Risikokapitalausstattung (Säule II) eine erhöhte Offenlegungspflicht (Säule III). Ziel der aufsichtlichen Offen- legung ist es, die allgemeine Markttransparenz und somit die Marktdisziplin zu erhöhen. Die Offenlegungspflichten wurden in den Art. 431 bis 455 CRR geregelt. Gemäß der Verordnung haben Kreditinstitute zumindest einmal jährlich Informationen über ihre Organisati- onsstruktur, ihr Risikomanagement und ihre Risikokapitalsitu- ation in einem allgemein zugänglichen Medium offenzulegen. 1.3. Offenlegungspolitik der Porsche Bank Gruppe Die Offenlegung der Porsche Bank Gruppe wird auf jährli- cher Basis veröffentlicht. Sie unterliegt der Überprüfung der Internen Revision. Die Porsche Bank Gruppe hat als Medium für die Offenle- gung gemäß Art. 434 CRR das Internet gewählt. Der Offen- legungsbericht ist auf der Website der Porsche Bank Gruppe (https://www.porschebank.com) aufrufbar.
11 Porsche Bank AG | Offenlegung 2015 2. Anwendungsbereichs- bezogene Informationen (Art. 436 CRR) 2.1. Allgemeine Daten Porsche Bank Aktiengesellschaft Vogelweiderstraße 75 5020 Salzburg Tel. 0043/662/4683-0 Fax 0043/662/4683-2900 E-Mail: info@porschebank.at FN 58517f / Landesgericht Salzburg Datenschutz: DVR 0392677 2.2. BWG-Konsolidierungskreis Die Festlegung des Konsolidierungskreises erfolgt nach den Bestimmungen der §§ 247ff UGB sowie den bankrechtlichen Bestimmungen des § 59 und § 30 BWG. Das Verfahren Vollkonsolidierung erfordert Zwischener- gebniseliminierung, Kapitalkonsolidierung, Schuldenkonso- lidierung, Aufwands- und Ertragskonsolidierung. Bei der Be- wertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet. Die Kapi- talkonsolidierung erfolgt nach der Buchwertmethode. Die VW Financné slubzy Slovensko s.r.o., Bratislava wird mit der At-Equity-Methode in die Konsolidierung der Porsche Bank Gruppe einbezogen.
12 Porsche Bank AG | Offenlegung 2015 Der Konsolidierungskreis der Porsche Bank AG zum 31. 12. 2015: Aufsichtsrechtliche Behandlung Konsolidierung gemäß § 30 BWG ISO Country Code nach Rechnungs- legungs-Standards Abzugsmethode Risikogewichtete Beschreibung Registered Konsoli- gemäß § 59 BWG Beteiligungen Name dierung Office Quote voll Quote voll FI Porsche Leasing BG EOOD, Sofia BG Sofia X X FI Porsche Mobility BG EOOD, Sofia BG Sofia X X FI Porsche Leasing d.o.o., Zagreb HR Zagreb X X FI Porsche Mobility d.o.o., Zagreb HR Zagreb X X KI Porsche Bank Hungaria Zrt., Budapest HU Budapest X X FI Porsche Lizing es Szolgaltato Kft., Budapest HU Budapest X X FI Porsche Leasing d.o.o., Podgorica ME Podgorica X X FI Porsche Leasing d.o.o.e.l., Skopje MK Skopje X X KI Porsche Bank Romania SA, Bukarest RO Bukarest X X FI Porsche Leasing Romania IFN S. A., Bukarest RO Bukarest X X KI = Kreditinstitut §1 (1) BWG | FI = Finanzinstitute §1 (2) BWG | SO = Sonstige Unternehmen | VU = Versicherungsunternehmen FI Porsche Mobility S. R. L., Bukarest RO Bukarest X X FI Porsche Leasing SCG d.o.o., Belgrad RS Belgrad X X FI Porsche Mobility d.o.o., Belgrad RS Belgrad X X FI Porsche Kredit in Leasing SLO d.o.o., Ljubljana SI Ljubljana X X FI Porsche Leasing SLO d.o.o., Ljubljana SI Ljubljana X X FI Porsche Leasing Ukraine TOV, Kiew UA Kiew X X FI Porsche Mobility TOV, Kiew UA Kiew X X FI Porsche Leasing Shpk., Tirana AL Tirana X X FI Porsche Mobility Shpk., Tirana AL Tirana X X VU Porsche Versicherungs AG AT Salzburg X SO ARAC GmbH AT Wien X SO EuRent Autovermietung Kft HU Budapest X SO Porsche Versicherungsvermittlung Kft. HU Budapest X FI Volkswagen Financné Sluzby Slovensko s.r.o. SK Bratislava X SO Volkswagen Financné Sluzby Maklérska s.r.o. SK Bratislava X SO Eurent Slovakia s.r.o. SK Bratislava X SO Porsche Broker de Asigurare s.r.l. RO Bukarest X SO Porsche Insurance Broker BG EOOD BG Sofia X SO Porsche Zavarovalno Zastpnistvo d.o.o. SI Ljubljana X SO Porsche Zastupanje u Osiguranju d.o.o. HR Zagreb X SO Porsche Partner doo RS Belgrad X SO Po Versicherungsagentur GmbH UA Kiew X SO Porsche Movilidad Colombia S.A.S. CO Bogota X SO Porsche VWFS Chile Spa CL Santiago X FI Porsche Leasing d.o.o. BIH Sarajevo X SO Porsche Partner d.o.o. BIH Sarajevo X SO Porsche Broker AD Skopje MK Skopje X
13 Porsche Bank AG | Offenlegung 2015 2.3. Hindernisse für die unverzügliche Übertragung von Finanzmitteln Einschränkungen oder wesentliche Hindernisse für die Übertra- gung von Finanzmitteln oder Eigenkapital zwischenTochter- und Mutterunternehmen, die über die österreichische Gesetzgebung hinausgehen, sind innerhalb der PBG für die Ukraine zutreffend. 2.4. Kapitalfehlbeträge der nicht in die Konsolidierung einbezogenen Tochterunternehmen In der Porsche Bank AG bestehen keine wesentlichen Tochter- unternehmen, in denen die tatsächlichen Eigenmittel geringer als der vorgeschriebene Betrag sind.
14 Porsche Bank AG | Offenlegung 2015 3. Risikomanagement- ziele und Risiko- managementpolitik (Art. 435 CRR) 3.1. Organisation des Risikomanagements Das Risikomanagement der PBG agiert eigenständig, ist zu- sätzlich in das konzernweite Risikomanagement der Porsche Holding Salzburg (PHS) eingebettet und zur Einhaltung der dementsprechenden Risikorichtlinien verpflichtet. Das Risikomanagement in der PBG ruht im Wesentlichen auf drei Pfeilern: den mit Risikomanagement betrauten Ein- heiten in der PB AG und den einzelnen Tochtergesellschaften (lokales Risikomanagement), den mit dem Risikomanage- ment für die PBG betrauten Einheiten in der PBG und dem Risikomanagement der Porsche Holding Salzburg (PHS). Lokales Risikomanagement Die PBG verfolgt grundsätzlich einen dezentralen Steuerungs- ansatz, von dem im Risikomanagement aufgrund regulato- rischer Anforderungen ein Stück weit abgewichen wird. Die lokalen Geschäftsführer tragen die Verantwortlichkeit für alle Belange in ihren Gesellschaften, inklusive des lokalen Risiko- management. In der PBG und den Tochterunternehmen mit Banklizenz existieren zusätzlich eigene Bereiche für das Risiko- management. In den übrigen Tochtergesellschaften bestehen entsprechend den lokalen Notwendigkeiten unterschiedliche Zuständigkeiten. Die Verantwortung für das Gesamtbankri- sikomanagement der PBG (inklusive Tochtergesellschaften) liegt beim Risikomanagement der PBG, dem im Zuge dieser Verantwortung auch umfassende Kontroll- und Durchgriffs- rechte eingeräumt wurden. Risikomanagement der PBG Für die Gruppenagenden zeichnen sich in der PBG zwei Berei- che aus, für die die Hauptabteilung Risikomanagement ver- antwortlich ist. So ist die Abteilung für Kreditrisikomanage- ment neben dem Kreditrisikomanagement für Großkunden der PBG auch mit der Kreditantragsprüfung bei Großkunden für die Tochtergesellschaften betraut. Während der ICAAP auf PBG-Ebene von der Einheit Gesamtbankrisikomanagement durchgeführt wird. Einhergehend mit der organisatorischen Ausrichtung des Risikomanagements wurden Kontroll- und Durchgriffsrechte für das PBG-Risikomanagement auf die ein- zelnen Tochtergesellschaften eingeführt. Dem Risikomanage-
15 Porsche Bank AG | Offenlegung 2015 ment verwandte Themengebiete wie Geldwäsche, Recht und Compliance werden ebenfalls auf Gruppenebene durch die verantwortlichen Stabsstellen der PBG mitbetreut. Risikomanagement durch die Porsche Corporate Finance Die Hauptabteilung Risikomanagement der PBG agiert eigen- ständig und ist zusätzlich im Bereich der Finanzrisiken auf Basis einer Outsourcingvereinbarung in das Risikomanagement der Porsche Corporate Finance (PCF) eingebunden. Im Konzern- verbund mit der PCF besteht vor allem bei der Steuerung und operativen Umsetzung betreffend Finanzrisiken aus Kosten- und Effizienzgründen eine schriftlich fixierte Zusammenarbeit. 3.2. Verantwortlichkeiten im Risikomanagementprozess 3.2.1. Aufsichtsrat der PBG (Art. 435 (2) CRR) Der Aufsichtsrat hat mit der Geschäftsleitung die strategi- schen Ziele, die Risikostrategie und die internen Grundsätze einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung zu erörtern und deren Umsetzung durch die Geschäftsleitung zu überwachen. Die Mitglieder des Aufsichtsrates verfügen jederzeit über ausreichende Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen, um gemeinsam in der Lage zu sein, die Geschäftstätigkeiten des Kreditinstitutes einschließlich der damit verbundenen Risiken so weit zu verstehen, dass sie die Entscheidungen der Ge- schäftsleitung überwachen und kontrollieren können.
16 Porsche Bank AG | Offenlegung 2015 Anzahl der von Mitgliedern des Aufsichtsrates begleiteten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31.12.2015: Anzahl der Anzahl der Funktions- Name Funktion Aufsichts- Leitungs- Beruf dauer funktionen funktionen Dr. Hans Peter Aufsichtsratsvorsitzender Geschäftsführer Porsche Holding 10 6 HV 2019 Schützinger* der Porsche Bank AG Salzburg Stv. Aufsichtsratsvorsitzen- Geschäftsführer Porsche Holding Alain Favey** 4 3 HV 2019 der der Porsche Bank AG Salzburg Mag. Rainer Mitglied des Aufsichtsrates Geschäftsführer Porsche Holding 1 2 HV 2019 Schroll** der Porsche Bank AG Salzburg Dr. Günther Mitglied des Aufsichtsrates Generaldirektor 5 3 HV 2019 Reibersdorfer der Porsche Bank AG Raiffeisenverband Salzburg Mitglied des Aufsichtsrates Bernhard der Porsche Bank AG 5 - Betriebsrat HV 2019 Auinger** (entsandt durch Betriebsrat) Mitglied des Aufsichtsrates Gerhard der Porsche Bank AG 6 - Betriebsrat HV 2019 Redolf* (entsandt durch Betriebsrat) Mag. Johann Vorstandsmitglied der 6 1 Vorstand Porsche Bank AG Juni 2018 Maurer** Porsche Bank AG Dr. Alexander Vorstandsmitglied der 7 1 Vorstand Porsche Bank AG Juli 2020 Nekolar** Porsche Bank AG Sämtliche Aufsichtsratsmitglieder haben bei ihrer Bestellung im März 2014 ein umfassendes Fit & Proper Assessment positiv durchlaufen. Durch die langjährige Tätigkeit der Aufsichtsratsmitglieder im Automotive- und Finanz/Bank- Bereich liegen die erforderlichen Fähigkeiten und Erfahrungen für die angeführten Funktionen vor. Darüber hinaus finden im Rahmen der Porsche Bank Akademie jährliche Schulungen der Aufsichtsräte und des Vorstandes zu aktuellen aufsichts- rechtlichen Themen statt. * Neun aufsichtsrechtliche Mandate werden im Rahmen der Konzernzugehörigkeit zur Porsche Holding GmbH ausgeübt. Sämtliche Leitungsfunktionen werden im Rahmen der Konzernzugehörigkeit zur Porsche Holding GmbH ausgeübt. ** Sämtliche angeführte Mandate werden im Rahmen der Konzernzugehörigkeit zur Porsche Holding GmbH ausgeübt.
17 Porsche Bank AG | Offenlegung 2015 Strategie für die Auswahl der Mitglieder des Leitungsorgans und deren tatsächlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen Die Auswahlstrategie richtet sich neben den gesetzlichen Re- gelungen auch nach der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates und seiner Ausschüsse sowie der Satzung der Gesellschaft. Danach bestellt und entlässt der Aufsichtsrat die Mitglieder des Vorstands. Der Nominierungsausschuss unterstützt den Aufsichtsrat bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung einer Stelle im Vorstand und bei der Vor- bereitung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats. Hierbei berücksichtigt der Nominierungs- ausschuss die Ausgewogenheit und Unterschiedlichkeit der Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen aller Mitglieder des betreffenden Organs. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden durch die Hauptversammlung gewählt. Dabei wird insbeson- dere auf die Diversität und Eignung zur Ausübung der Auf- sichtsfunktion geachtet. Der Nominierungsausschuss spricht dem Aufsichtsrat regelmäßig nach entsprechender Bewer- tung seine Empfehlungen hinsichtlich der Zusammensetzung der Leitungsorgane aus. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über umfassende theoretische und praktische Kenntnisse sowie Erfahrungen, um ihrer ressortbezogenen Leitungsverantwortung vollum- fänglich nachkommen zu können. Für ihre Tätigkeit steht ih- nen ausreichend bemessene Zeit zur Verfügung. Die Zusammensetzung des Vorstands gewährleistet, dass in allen maßgeblichen Bereichen die zu einer ordnungsgemä- ßen Wahrnehmung der Gesamtverantwortung erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse vorhanden sind. Die Mitglieder des Aufsichtsrats verfügen über Sachver- stand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprü- fung und über die erforderliche Sachkunde zur Wahrnehmung der Kontrollfunktion sowie zur Beurteilung und Überwachung der Geschäfte der Gesellschaft.
18 Porsche Bank AG | Offenlegung 2015 3.2.1.1. Nominierungsausschuss gem. § 29 BWG Für die PB AG wurde ein Nominierungsausschuss basierend auf den Vorgaben des § 29 BWG eingerichtet. Zu Mitgliedern des Ausschusses wurden Dr. Hans Peter Schützinger (Vorsit- zender), Alain Favey und Bernhard Auinger (vom Betriebsrat entsandt) gewählt. Aufgaben und Arbeitsweise wurden in ei- ner eigenen Geschäftsordnung definiert. Dieser zufolge übt der Ausschuss eine beratende Funktion gegenüber Aufsichts- rat und Hauptversammlung im Hinblick auf die Nachbeset- zung von Vorstands- und Aufsichtsratspositionen aus. Unter anderem ermittelt er qualifizierte Bewerber für freiwerdende Stellen und unterbreitet entsprechende Vorschläge. Ebenso obliegt es dem Nominierungsausschuss, Zielquoten zur För- derung des unterrepräsentierten Geschlechts festzulegen und Strategien zu deren Erreichung zu entwickeln. Der Ausschuss tagt anlassbezogen, mindestens einmal jährlich und wird vom Vorsitzenden einberufen. Über die Sitzungen des Ausschus- ses wird ein Protokoll verfasst, welches allen Mitgliedern des Aufsichtsrates zur Verfügung gestellt wird. Diversitätsstrategie der Porsche Bank AG Aufgrund der gesetzlichen Anforderungen ist es notwendig, eine Zielquote und eine Strategie zur Erreichung dieser Quo- te für das unterrepräsentierte Geschlecht in der Geschäftslei- tung und im Aufsichtsrat festzulegen. Für die PB AG wurde in der ordentlichen Ausschusssitzung am 30. 06. 2015 eine Quote von 15 % für den Aufsichtsrat und Vorstand festgelegt, welche bis zum 31. 12. 2020 umgesetzt werden soll. Ebenso wurden entsprechende Maßnahmen definiert, um die genannte Ziel- quote zu erreichen. Um ein laufendes Monitoring sicherzustel- len, wurde eine jährliche Evaluierung der Zielerreichung und Berichterstattung im Nominierungsausschuss festgelegt. 3.2.1.2. Vergütungsausschuss gemäß § 39c BWG Der Vergütungsausschuss der PB AG wurde mittels Aufsichts- ratsbeschluss vom 05. 04. 2012 eingerichtet. Per gesetzlicher Definition ist die Aufgabe des Ausschusses die Überprüfung und Überwachung der Vergütungspolitik, Vergütungsprak- tiken und vergütungsbezogenen Anreizstrukturen, jeweils im Zusammenhang mit der Steuerung, Überwachung und Begrenzung von Risiken gem. § 39 Abs. 2b Z1 bis 10 BWG, der Eigenmittelausstattung und Liquidität, wobei auch die langfristigen Interessen des Eigentümers, der Investoren und der Mitarbeiter des Kreditinstitutes zu berücksichtigen sind. Zumindest ein Mitglied des Ausschusses hat über Fachkennt- nisse und praktische Erfahrungen im Bereich der Vergütungs- politik zu verfügen („Vergütungsexperte“). Solange die Bilanz-
19 Porsche Bank AG | Offenlegung 2015 summe des betreffenden Kreditinstitutes die Grenze von fünf Milliarden Euro nicht überschreitet, kann diese Funktion auch von einer externen (nicht dem Aufsichtsrat zugehörigen) Per- son ausgeübt werden. Der Vergütungsausschuss der PB AG setzt sich aktuell aus insgesamt vier ordentlichen Mitgliedern zusammen, wobei drei aus dem Kreis des Aufsichtsrates gewählt wurden: Dr. Hans Peter Schützinger (Vorsitzender), Alain Favey und Bern- hard Auinger (vom Betriebsrat entsandt). Zum externen Ver- gütungsexperten und vierten Mitglied wurde Mag. Paul Gah- leitner bestellt. Mag. Gahleitners fachliche Expertise gründet insbesondere in seiner langjährigen Erfahrung als Personal- leiter der Porsche Holding GmbH. Der Vergütungsausschuss der PB AG tagt einmal jährlich, üblicherweise im Rahmen der alljährlichen Sitzung des Auf- sichtsrates im Juni. Anlassbezogen kann der Ausschuss un- terjährig durch den Vorsitzenden einberufen werden. Im Jahr 2015 fand eine ordentliche Ausschusssitzung statt. 3.2.1.3. Risikoausschuss gemäß § 39d BWG Per Aufsichtsratsbeschluss vom 24. 03. 2015 wurde in der PB AG ein Risikoausschuss entsprechend der Vorgabe des § 39d BWG eingerichtet. Aufgabenbereich und Arbeitsweise des Ausschusses sind in einer eigenen Geschäftsordnung fest- gehalten. Unter anderem zählt die Beratung der Geschäfts- leitung hinsichtlich der aktuellen und zukünftigen Risikobereit- schaft und Risikostrategie der PB AG samt deren Umsetzung zu den Inhalten des Ausschusses. Des Weiteren obliegt es dem Ausschuss, die Preisgestaltung von Produkten und Dienstleistungen der PB AG auf ihre Konformität mit Ge- schäftsmodell und Risikostrategie der Bank hin zu überprü- fen. Unbeschadet der Aufgaben des Vergütungsausschusses überprüft der Risikoausschuss, ob Risiko, Kapital, Liquidität sowie Wahrscheinlichkeit und Zeitpunkt von realisierten Ge- winnen im Rahmen der im Vergütungssystem angebotenen Anreize ausreichend berücksichtigt werden. Der Ausschuss besteht aus drei Mitgliedern des Aufsichtsrates. Der Hauptab- teilungsleiter Risikomanagement der PB AG nimmt an den Ausschusssitzungen als Fachexperte teil und berichtet dem Ausschuss gemäß den gesetzlichen Anforderungen über die Risikolage und -strategie der PB AG. Der Risikoausschuss wird vom Vorsitzenden anlassbezogen einberufen – tagt jedoch mindestens einmal jährlich. Zu Mitgliedern des Risikoausschusses wurden Dr. Hans Peter Schützinger (Vorsitzender), Mag. Rainer Schroll sowie Gerhard Redolf (vom Betriebsrat entsandt) gewählt. Im Jahr 2015 fand eine ordentliche Sitzung des Ausschusses statt.
20 Porsche Bank AG | Offenlegung 2015 3.2.2. Vorstand der PBG (VO) Konkret sind insbesondere folgende Aufgaben von der Ge- schäftsleitung im Rahmen des ICAAP wahrzunehmen: • Definition von Unternehmenszielen und Risikostrategien • Festlegung des Risikoprofils und Einrichtung entspre- chender Verfahren und Prozesse, einschließlich einer schriftlichen Dokumentation • Festlegung von Strategien und Verfahren zur Einhal- tung der Eigenkapitalerfordernisse (Einrichtung eines Limitwesens) sowie einer dem Risiko entsprechenden Kapitalallokation • Information der betroffenen Mitarbeiter über diese Strategien und Verfahren • Einrichtung eines angemessenen internen Kontroll- systems (IKS), vor allem auch im Hinblick auf den ICAAP • Funktionale und organisatorische Trennung von Zustän- digkeiten und Management von Interessenkonflikten • Sicherstellung der Qualifikation der Mitarbeiter; regel- mäßige, zumindest jährliche Überprüfung und allen- falls erforderliche Anpassung der Systeme, Verfahren und Prozesse • Definition und jährliche Überprüfung der Risikostrategie bzw. Abnahme des Risikohandbuchs 3.2.3. Hauptabteilung Risikomanagement (RM) Von der Hauptabteilung RM sind folgende Aufgaben im Zuge des ICAAP bzw. Risikomanagementprozesses wahrzunehmen: • Identifizierung, Quantifizierung, Limitierung bzw. Steu- erung der wesentlichen Risiken auf Portfolio-Ebene • Ermittlung der Risikoallokation • Durchführen des operativen Risikomanagementprozesses und Limitierung der wesentlichen Risikoarten • Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung auf PB AG- und PBG-Ebene • Jährliche Überarbeitung und Validierung des ICAAP- Konzeptes
21 Porsche Bank AG | Offenlegung 2015 • Erstellung des monatlichen Risikoberichtes und quartals- weisen Risikotragfähigkeitsreports • Durchführen der jährlichen und anlassbezogenen Gesamt- bank-Stresstests • Themenverantwortung für das operationelle Risiko (inkl. Business Continuity Management) • Aktualisierung und Erstellung des Bankensanierungs- planes • Kreditantragsprüfung bei Großkunden für die gesamte PBG (inkl. Tochtergesellschaften) • Methodische Verantwortung für Scoring- und Rating- modelle innerhalb der PBG Gesamtbankrisikomanagement Dieser Bereich ist für die Gesamtbanksteuerung im Sinne des ICAAP zuständig. Dabei wird der vollständige Risiko- managementprozess durchlaufen, von der Identifizierung der Risiken, hin zur Quantifizierung, Limitierung und dem Repor- ting. Die operative Steuerung der Risiken obliegt der betroffe- nen Einheit der Porsche Bank Gruppe. Abteilung Kreditrisikomanagement (KRM) In dieser Abteilung wird die operative Kreditgenehmigung als auch die Messung und Limitierung der Kreditrisiken auf Portfo- lio-Ebene durchgeführt. Das Kreditrisikomanagement umfasst neben der Kreditantragsprüfung für Großkunden der PBG (inkl. Tochtergesellschaften) auch die methodische Verantwor- tung für Scoring- und Ratingmodelle. 3.2.4. Compliance und Geldwäschebekämpfung (AML) Die Compliance-Funktion überwacht das Risiko von Abwei- chungen zu sämtlichen gesetzlichen Regelungen und Stan- dards sowie internen Richtlinien. Die Geldwäschebekämpfung hat die Aufgabe, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der Porsche Bank Gruppe zu verhindern. Dabei werden auf Basis der gesetzlichen Gefährdungsanalyse Maßnahmen und Richtlinien definiert, die potenzielle Geldwäschefälle entsprechend identifizieren und berichten.
22 Porsche Bank AG | Offenlegung 2015 3.2.5. Interne Revision Bestandteil der internen Kontrollverfahren ist – neben dem prozessabhängigen internen Kontrollsystem (IKS) – der Be- reich der Internen Revision. Die Interne Revision prüft und be- urteilt als prozessunabhängige Abteilung und im Auftrag des Vorstands die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risiko- managements im Allgemeinen und des internen Kontrollsys- tems im Besonderen. 3.2.6. Geschäftsführer und Risikomanager der Tochtergesellschaften Die Geschäftsführer und Risikomanager in den jeweiligen Tochtergesellschaften verantworten folgende Punkte: • Lokale Steuerung der wesentlichen Einzelrisiken, sowie Messung von Einzelrisiken, die nicht zentral quantifiziert werden. • Ansprechpartner bei Risikomanagementthemen auf PBG-Ebene • Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausgestaltung des lokalen Risikomanagements • Einhaltung der lokalen aufsichtsrechtlichen Vorschriften • Verantwortung für die Qualität und die zeitgerechte Lieferung der benötigten Daten • Bereitstellung der lokalen Risikodaten an das zentrale Risikomanagement • Einhaltung der zentralen Vorgaben und Limite der PBG 3.3. Risikostrategie Die Risikostrategie der PBG sieht ein ausgewogenes Verhält- nis zwischen Risiko und Ertrag vor und regelt insofern die Grundlagen des Zusammenwirkens zwischen den Marktbe- reichen und dem Risikomanagement. Die Risikopolitik be- schreibt somit die Umsetzung der Unternehmensziele in den jeweiligen Fachbereichen unter Berücksichtigung der resul- tierenden Risiken. Die einzelnen Bereiche sind für die Steue- rung der aus ihrer Aktivität resultierenden Risiken selbst ver- antwortlich. Die aus den einzelnen Risikoarten resultierenden Risiken werden zusammengefasst, um das Gesamtbankrisiko darzustellen. Eine risikoorientierte Gesamtbanksteuerung be- grenzt Risiken durch Allokation von Risikodeckungsmassen auf einzelne Risikoarten und ermöglicht auf diese Weise die Limitierung und Steuerung der Risikopotenziale. Die zur Ge- samtbanksteuerung im Rahmen des ICAAP eingesetzten Me-
23 Porsche Bank AG | Offenlegung 2015 thoden und Prozesse werden jährlich einer detaillierten Über- prüfung unterzogen. Grundlage für das Risikomanagement- und -controllingsys- tem der PBG sind ein einheitliches Verständnis der Risiken in- nerhalb der Bank, ein ausgeprägtes Risikobewusstsein aller Mitarbeiter, sowie klar definierte Prozesse und adäquate Orga- nisationsstrukturen. Die im Folgenden aufgeführten Prinzipien beschreiben die Kernkomponenten des Risikomanagement- und -controllingsystems der PBG und stellen somit die Basis für das gesamte Risikomanagement und -controlling dar. • Prinzip I: Verantwortung der Geschäftsleitung für die Strategie der Bank • Prinzip II: Klare Definition von Organisationsstruktur und Risikomanagement- und Risikocontrollingprozess • Prinzip III: Funktionstrennung • Prinzip IV: Ausgeprägtes Risikobewusstsein und Risikokultur • Prinzip V: Zuverlässige Risikosteuerung • Prinzip VI: Umfassende Risiko- und Limitüberwachung • Prinzip VII: Allokation des ökonomischen Kapitals • Prinzip VIII: Risikokommunikation und -berichterstattung • Prinzip IX: Bereitstellung eines aktuellen und vollständigen Risikoinformationssystems • Prinzip X: Unterstützung des gesamten Risikoprozesses durch qualifizierte Experten • Prinzip XI: Überprüfung der Effektivität der Überwachung • Prinzip XII: Notfallplanung
24 Porsche Bank AG | Offenlegung 2015 3.4. Risikomanagement- und Controllingprozess Die PBG verfügt über ein umfassendes Risikomanagement- und Controllingsystem. Für die Steuerung der Risiken sind die Berei- che verantwortlich, aus deren Aktivitäten die Risiken resultieren. Das Team Risikomanagement stellt als unabhängige Einheit sicher, dass sich die Risikoübernahme im Konzern im Einklang mit diesem Rahmenwerk befindet. Das nachfolgende Schaubild beschreibt den Risikomanage- ment- und Controllingprozess der PBG, der grundsätzlich auf alle Risikoarten anwendbar ist. Qualitäts- und Kontrollprozess Phasenübergreifender Prozess 1. Risikoidentifizierung 2. Quantifizierung Operativer 6. Reporting Risikomanagement- Prozess 3. Limitierung 5. Überwachung 4. Steuerung Der Risikomanagement- und Controllingprozess der PBG gliedert sich in die folgenden, risikoartenunabhängigen Schritte: 1. Risikoidentifikation Die Risikoidentifikation beinhaltet die fortlaufende Untersu- chung der Risikoquellen sowie die Einordnung der identifizier- ten Risiken in die entsprechenden Risikoarten. Sollten sich neu festgestellte Risiken nicht in das bisherige Risikoprofil einord- nen lassen, muss dieses entsprechend ergänzt werden. In je- dem Fall muss eine Ergänzung oder Erweiterung des Risikopro- fils allen relevanten Stellen mitgeteilt werden.
25 Porsche Bank AG | Offenlegung 2015 2. Quantifizierung Im Rahmen der Risikomessung erfolgt die quantitative und/ oder qualitative Einschätzung der Risiken. Die Methoden zur Risikobewertung unterliegen unternehmensweiten Risikostan- dards, um die Konsistenz und Angemessenheit in der PBG so- wie innerhalb der Porsche Holding Salzburg zu gewährleisten. Falls die Methoden der Porsche Holding für die PBG ungeeignet sind, ist der Bereich Risikomanagement dafür verantwortlich, adäquate Methoden zu entwickeln und zu implementieren. Die Verfahren zur Risikomessung, -analyse und -bewertung sind in den risikoartenspezifischen Dokumenten festgehalten. 3. Limitierung Im Rahmen der Risikolimitierung werden risikoadäquate Systeme und Verfahren zur Risikobegrenzung entwickelt. Bei quantifizierbaren Risiken ist die Angabe von Limitbe- trägen erforderlich. Bei nicht-quantifizierbaren Risikoarten wird die Risikoneigung durch angemessene Erläuterungen dokumentiert. Bei der Festlegung der Limite wird die Risi- kotragfähigkeit berücksichtigt. Die Limitstrukturen und der Limitierungsprozess sind in den risikoartenspezifischen Do- kumentationen festgehalten. 4. Steuerung Auf Basis der vorliegenden Risikoinformationen werden im Rahmen des Risikomanagements geeignete Strategien und Entscheidungen zur Risikobegrenzung getroffen, wobei die Ri- sikosteuerung aktiv und passiv erfolgen kann. Das aktive Risi- komanagement gestaltet das Risiko-/Renditeverhältnis mittels geeigneter Instrumente zur wirkungsbezogenen Risikobegren- zung (z. B. Risikodiversifikation, Risikotransfer und Risikovor- sorge). Im Rahmen des passiven Risikomanagements erfolgt eine ursachenbezogene Steuerung durch Risikovermeidungs- und -minderungsstrategien. In diesen Prozessschritt fällt auch die operative Umsetzung der Maßnahmen zur Steuerung. 5. Überwachung Die Risikoüberwachung besteht aus der laufenden Überwa- chung der Risikolimite auf sämtlichen Limitierungsebenen für die quantitativen Risiken, der Überprüfung des allgemeinen Risikoprofils sowie der qualitativen Kontrolle sämtlicher Risi- koarten. Im Bereich der operationellen Risiken erfolgt durch die jeweiligen OpRisk-Verantwortlichen eine regelmäßige Überprü- fung der Systeme, Prozesse, Produkte und Aktivitäten hinsicht- lich potenzieller Risiken für den laufenden Geschäftsbetrieb.
26 Porsche Bank AG | Offenlegung 2015 6. Reporting Die Entscheidungsträger (Aufsichtsrat, Vorstand, betroffene Bereichs-/Stabsstellenleiter, Kompetenzträger) erhalten zeit- nah risikorelevante Informationen. Derartige Risikomeldun- gen umfassen sowohl die regelmäßige Berichterstattung als auch individuelle Meldungen auf besondere Veranlassung und/oder aufgrund besonderer Ereignisse. Neben der internen Berichterstattung der PBG schließt die Risikomeldung eben- falls die Berichterstattung an externe Aufsichtsorgane mit ein. 3.5. Bankeigener Ansatz zur Beurteilung der Eigen- mittelausstattung – Risiko- tragfähigkeit (RTF) und ICAAP Die PBG stellt zwei Sichtweisen der Risikotragfähigkeit dar: Das Absicherungsziel der Liquidationssicht im ICAAP ist der Schutz der Ansprüche der Fremdkapitalgeber. Die Ab- sicherung muss daher höher sein, um die Rückzahlung des Fremdkapitals zu ermöglichen. Dabei wird jenes ökonomi- sche Gesamtbankrisiko dargestellt, das mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit (99,9 %) nicht überschritten wird. In der Going-Concern-Sicht soll der Fortbestand einer geordneten operativen Geschäftstätigkeit (Going-Concern) sichergestellt werden. Dabei ist das aufsichtsrechtliche Eigenmittelerfor- dernis Mindestanforderung. Absicherungsziel der Going-Con- cern-Sicht ist es, dass die Bank einen negativen Belastungsfall verkraften und die geordnete Geschäftstätigkeit dennoch fort- setzen kann. Im Going-Concern wird jenes Risiko, das bereits mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 % nicht überschritten wird, mit den für den Going-Concern verfügbaren Deckungsmas- sen verglichen. Als Zeitraum (Haltedauer) wird für beide Sicht- weisen ein Kalenderjahr (250 Handelstage) angenommen.
27 Porsche Bank AG | Offenlegung 2015 3.5.1. Steuerungsgrößen Als zentrale Steuerungskomponenten dienen drei Größen: • Risikodeckungsmasse: Diese setzt sich aus den Ergeb- nis- und Kapitalsubstanzkomponenten zusammen, wel- che der Bank grundsätzlich zur Abdeckung von schla- gend werdenden Risiken zur Verfügung stehen und somit das Institut gegen die Gefahr der Insolvenz auf- grund dieser Verluste absichern. • Risiko: Das quantifizierte Risiko bestimmt das minimal benötigte Kapital zur Abdeckung bereits eingegangener Markt-, Adress-, Geschäfts- und operationeller Risiken. Das jeweils aktuelle Risiko kann in Prozent als Auslastung des Risikolimits dargestellt werden. Das Risiko wird als VaR für jede quantifizierbare Risikoart separat ermittelt, wobei der VaR das zu einem bestimmten Zeitpunkt auf Basis festgelegter Methoden gemessene Risiko darstellt. • Risikolimite: Das Gesamtrisikolimit wird vom Risiko- appetit abgeleitet und dann auf die Limite je Risikoart heruntergebrochen. Die Limite stellen die zur Deckung der dem Geschäft inhärenten Risiken für den Zeitraum eines Jahres zugeteilte Kapitalressource dar. Berech- nungsgrundlagen sind die entsprechenden Risikowerte (Value at Risk¹), ergänzt um Planungsannahmen sowie strategische und steuerungsorientierte Überlegungen. Das Risikolimit ist jedenfalls mit der Höhe der Risikode- ckungsmasse begrenzt. Die Risikotragfähigkeit der PBG ist gegeben, wenn das quanti- fizierte Risiko das Risikolimit (d. h. die definierten Verlustober- grenzen) und somit die Risikodeckungsmasse nicht über- schreitet. Die Risikotragfähigkeit leitet sich aus der Höhe der zur Verfügung stehenden Risikodeckungsmasse her. ¹ Der Value at Risk (VaR) stellt den potenziellen Verlust dar, der innerhalb eines bestimmten Zeitraums (Haltedauer) mit einer vorgegebenen Wahrscheinlichkeit (Konfidenzniveau) nicht überschritten wird.
28 Porsche Bank AG | Offenlegung 2015 3.5.2. Risikodeckungsmasse Die Risikodeckungsmasse ist als das finanzielle Potenzial der Bank definiert, um unerwartete Verluste absorbieren zu kön- nen. Die Bemessung der Deckungsmasse unterliegt keinen aufsichtsrechtlichen Vorgaben und ist deshalb im ökonomisch sinnvollen Rahmen gestaltbar. Bei der Festlegung sind folgen- de Punkte von Bedeutung: • Deckungsmassen müssen Schwankungen der Risiko- position standhalten • Deckungsmassen müssen Stresstests standhalten • Deckungsmassen müssen die Geschäftsstrategie abdecken Die PBG definiert ihr internes Kapital gemäß dem Subs- tanzwert. Die einzelnen Bestandteile der Risikodeckungsmas- se sollen zur Abdeckung schlagend gewordener Risiken ver- wendet werden. Die Höhe, die aggregierte Auslastung und die Angemessen- heit der aktuellen Risikodeckungsmasse wird von der Abteilung Risikomanagement quartalsweise überwacht und im Rahmen des Risikotragfähigkeitsreports an den Vorstand gemeldet. Die Ermittlung der Risikodeckungsmasse erfolgt aufgrund der zunehmenden IFRS-Orientierung im Konzernreporting und der damit verbundenen Steuerung der Gruppe nach IFRS-Kennzahlen. Nicht zuletzt wird damit auch einer Anpas- sung an die internationalen Entwicklungen im Aufsichtsrecht (Basel III/CRD IV) Rechnung getragen. Die Risikodeckungsmasse der PB AG und der PBG besteht im Wesentlichen aus dem Kernkapital – und hier im Wesentli- chen aus Core Equity Tier 1 (CET1) gemäß den Regelungen der CRR/CRD IV. Zudem werden die unten angeführten ökonomi- schen Komponenten der Risikodeckungsmasse hinzugerechnet.
29 Porsche Bank AG | Offenlegung 2015 3.5.2.1. Kernkapital Das Kernkapital der PBG besteht aus dem gezeichneten Kapi- tal (eingezahltes Kapital), den (freien und ungebundenen) Ka- pitalrücklagen und den Gewinnrücklagen (inklusive gesetzli- cher Gewinnrücklage gem. BWG/UGB). Von diesen Positionen sind die aufsichtsrechtlichen Abzugsposten zu eliminieren. Die aufsichtsrechtlichen Abzugsposten für die PB AG und die PBG ergeben sich im Wesentlichen aus immateriellen Ver- mögensgegenständen. Beteiligungen an Versicherungsunter- nehmen sind unter den Regelungen von Basel III (Art. 49 CRR) unter Berücksichtigung der Freibetragsgrenze nicht mehr als Abzugsposten darzustellen. 3.5.2.2. Ökonomische Komponenten • Periodenergebnis: In der Risikotragfähigkeit wird der er- wirtschaftete Periodengewinn des aktuellen Wirtschafts- jahres mitberücksichtigt. Plangewinne werden (auch in der Going-Concern-Betrachtung) nicht in die Risiko- deckungsmasse miteinbezogen. Für die PBG wird das Periodenergebnis aus dem BWG-Teilkonzern ausgewie- sen. Gemäß Art. 26 (2) (a) CRR besteht unter gewissen Voraussetzungen grundsätzlich die Möglichkeit, das Pe- riodenergebnis auch den regulatorischen Eigenmitteln (CET1) hinzuzurechnen. Für die Porsche Bank Gruppe erfolgt ein Review der Quartalsabschlüsse durch den Wirtschaftsprüfer. Diese geprüften Periodenergebnisse werden als ökonomische Komponente der Risikode- ckungsmasse hinzugerechnet. • Prudential Filter: Der Prudential Filter ergibt sich für den IFRS-Teilkonzern der PBG aus der Neutralisierung von IFRS-Bewertungseffekten, die im Aufsichtsrecht als Ri- sikopuffer nicht anerkannt werden. Die Fair-Value-Ori- entierung des IFRS schlägt sich in der PBG nur in eingeschränktem Maße nieder – die wesentlichen Differenzen ergeben sich aus Cash-Flow-Hedge-Rück- lagen und der Marktbewertung von Wertpapieren, die aus heutiger Sicht allerdings nicht in wesentlichem Umfang im Einsatz sind. • Stille Reserven: Stille Reserven stellen die Differenz zwischen aktuellen ökonomischen Marktwerten und Buchwerten von Vermögensgegenständen dar. Sie sind zusätzliches ökonomisches Deckungspotenzial, das we- der bilanziell noch in den regulatorischen Eigenmitteln berücksichtigt wird. In der PBG werden für Beteiligun- gen an Tochterunternehmen, die nicht dem BWG-Kon- solidierungskreis angehören, stille Reserven aus der
30 Porsche Bank AG | Offenlegung 2015 Differenz von Marktwerten und Buchwerten als Risiko- deckungsmasse angesetzt. Für Tochtergesellschaften des BWG-Konsolidierungskreises werden keine stillen Reserven angerechnet. Die Berechnung der Marktwerte der Beteiligungen er- folgt einmal jährlich im Bereich Finanzen der PB AG. Die Marktwerte werden im Zuge der Jahresabschlus- serstellung auf Basis der jährlichen Planungsrunden berechnet und vom Wirtschaftsprüfer der PB AG über- prüft und freigegeben. Um einer entsprechenden Be- wertungsunsicherheit Rechnung zu tragen, wird von den errechneten Marktwerten ein Sicherheitsabschlag von 50 % vorgenommen. Im Beteiligungsrisiko werden die Marktwerte für Nicht-BWG-Gesellschaften (ohne Sicherheitsabschlag) als Exposure berücksichtigt. Abweichungen der Periodenergebnisse zu den Planwer- ten, die den Ertragswertermittlungen zugrunde liegen, werden in den monatlichen Controllingberichten ge- genübergestellt. Bei wesentlichen Abweichungen ist in Abstimmung mit dem Bereich FIN und dem Wirtschafts- prüfer eine Anpassung der Ertragswerte zur Ermittlung der stillen Reserven vorzunehmen. • Bilanzielle Rückstellungen: Zur Risikodeckungsmasse wird die Abdeckung von bilanziellen Rückstellungen und Wertberichtigungen hinzugefügt. Konkret betrifft das die EWB sowie PWB im Kreditrisiko sowie die Rest- wertrückstellung im Restwertrisiko konzernal, die den erwarteten Verlust laut Kreditportfoliomodell abdecken. Auf PBG-Ebene werden konzernal gebildete Vorsorgen ebenfalls berücksichtigt. • Latente Steuern werden in der Risikodeckungsmasse im Going-Concern- und im Liquidationsfall berücksichtigt. Aktuell besteht in der PB AG und der PBG ein Passiv- überhang an steuerlichen Latenzen. 3.5.3. Limitierung der Risikoarten in der Risikotragfähigkeit Unter der Limitallokation ist die Verteilung des Risikokapitals auf die einzelnen Verlustobergrenzen pro Risikoart zu verste- hen. In der PBG ist das Risikomanagement für die jährliche Überprüfung der bestehenden Limite sowie die Unterbrei- tung eines Limitallokationsvorschlags verantwortlich. Die Limitallokation in der PBG erfolgt im Rahmen des Ge- samtrisikolimits. Dabei wird das Gesamtrisikolimit gemäß dem Risikoappetit pro Steuerungskreis (PB AG und PBG) top-down vergeben. Weiters werden für die einzelnen Risikoarten bot- tom-up Limite ermittelt und aggregiert. Auf Basis dieser beiden Werte erfolgt anschließend ein Vorschlag für Limite, der stra-
31 Porsche Bank AG | Offenlegung 2015 tegische, risiko- und renditeorientierte Kriterien berücksichtigt. Der Vorstand trägt die Verantwortung für die Verabschiedung der Risikolimite und gibt diese frei. Im ICAAP der PBG ist zur aktiven Steuerung insbesondere ein Ampelsystem entsprechend der Limitausnutzung umge- setzt, wobei das Ziel ist, eine Auslastung nahe, aber nicht über 90 % für alle wesentlichen Einzelrisiken zu erreichen, um so ein effizientes Risiko-Ertragsverhältnis zu gewährleisten. Die Ampelsystematik sieht bei der Limitauslastung bei über 90 % eine Vorwarnstufe (Stufe Gelb, gemäß dem verwendeten Ampelsystem) vor. Ab 100 % liegt eine Limitüberschreitung vor. Die Handlungserfordernisse bei Erreichen einer oder meh- rerer Schwellenwerte (Vorwarnstufe bzw. Alarmstufe) bestehen darin, dass bei Erreichen der Vorwarnstufe bis zur Risikoaus- schusssitzung – in welcher die Berichte besprochen und bear- beitet werden – Handlungsvorschläge vom HAL Risikomanage- ment (RM) auszuarbeiten sind. Zusätzlich zu den Einzelrisikolimiten werden für bestimmte risikobehaftete Geschäfte explizite Strukturlimite, d. h. maxi- male Exposurelimite, definiert. Die nachfolgende Tabelle stellt die Ereignisse der Risiko- tragfähigkeitsanalyse zum 31. 12. 2015 dar: Szenario Risiko Risikolimit RDM Going-Concern 178.500 235.000 369.400 Liquidation 400.200 500.000 624.900 Daten in TEUR 3.6. Risikoorientiertes Berichtswesen Das Berichtswesen zu den einzelnen Risikokategorien folgt in der PBG primär dem operativen Bedarf und ist entsprechend der Bedeutung einer Risikokategorie unterschiedlich stark ausgeprägt. Durch den ICAAP wird die Gesamtsicht gewähr- leistet. Die Tochtergesellschaften orientieren sich im Berichts- wesen zwar an den Vorgaben der PBG, weichen aufgrund lo- kaler Notwendigkeiten aber bewusst davon ab. Auf Ebene der Porsche Bank Gruppe wird quartalsweise ein Risikotragfähigkeitsreport (RTF Report) erstellt und an den Vor- stand der PBG berichtet. Hier wird die Risikoauslastung, deren Entwicklung für die wesentlichen Risiken verantwortlich ist, aus dem ICAAP dargestellt. Der RTF Report wird auch im quartals- weisen Risikokomitee berichtet, in dem entsprechende Maßnah-
32 Porsche Bank AG | Offenlegung 2015 men zur Steuerung der Risiken diskutiert und festgelegt werden. Für das Kreditrisiko wird ebenfalls auf Gruppenebene quar- talsweise ein Kreditrisikobericht erstellt. Hier werden die we- sentlichen Kennzahlen (Portfolioentwicklung, Überfälligkeiten, Wertberichtigungen, Credit Value at Risk (CVaR), Konzentrati- onsrisiken) dargestellt. Der Bericht wird ebenfalls quartalswei- se im Risikokomitee diskutiert. Wesentliche Zins- und Liquiditätsthemen werden im struk- turierten Asset Liability Committee (ALCO) diskutiert. Neben Mitgliedern der Porsche Bank sind hier auch Teilnehmer aus dem Group Treasury der Porsche Corporate Finance (PCF) involviert. 3.7. Risikoarten und Identifikation der wesentlichen Risiken Aus der Geschäftsstrategie der PBG lassen sich deren wesent- liche Einzelrisiken ableiten, wobei ein solches wesentliches Risiko als ein Risiko definiert wird, dessen Nichtbehandlung in der Risikoberichterstattung die Beurteilung oder Entschei- dungen des zuständigen Managements verändern oder be- einflussen könnte. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Gefahr einer deutlichen Verschlechterung der wirtschaft- lichen Lage der PBG oder ihrer Tochterunternehmen besteht oder Hinweise auf eine mögliche wirtschaftliche oder rechtli- che Bestandsgefährdung vorliegen. Es wurden folgende Risi- ken identifiziert und klassifiziert:
33 Porsche Bank AG | Offenlegung 2015 3.7.1. Kreditrisiko Das Kreditrisiko wird in der PBG als die Gefahr definiert, dass ein Kreditnehmer die ihm gewährten Kredite nicht oder nicht vollständig vertragsgemäß zurückzahlen kann oder will. Im Rahmen des ICAAP wird es noch weiter in das Ausfallsrisiko im Kundengeschäft, das Risiko aus kreditrisikomindernden Techniken, das Konzentrationsrisiko und das Kontrahenten- risiko unterschieden. • Ausfallsrisiko im Kundengeschäft: Das Ausfallsrisiko im Kundengeschäft wird in der PBG als wesentlich ein- gestuft. Aufgrund des Geschäftsmodelles der PBG ist dieses Kerngeschäftsrisiko eindeutig als größte Risi- koart identifiziert worden. Die Höhe des Ausfallsrisikos im Kundengeschäft ist jedoch durch die gute Besiche- rung mit Fahrzeugen im Branchenvergleich relativ über- schaubar. Das Risiko resultiert in der PBG einerseits aus der Fahrzeugfinanzierung im Mengen- und Großkun- dengeschäft sowie andererseits aus der Händlerfinan- zierung und dem Ankauf von Händlerforderungen.
34 Porsche Bank AG | Offenlegung 2015 • Kreditrisikokonzentration: Bei der Kreditrisikokon- zentration handelt es sich um Kreditrisiken aus Ge- schäftsbeziehungen mit einzelnen Schuldnern oder Schuldnergruppen, die eine Reihe gemeinsamer Merk- male aufweisen und deren Fähigkeit zur Erfüllung abgeschlossener Kontrakte gleichermaßen von der Veränderung bestimmter, gemeinsamer wirtschaft- licher Rahmenbedingungen abhängt (z.B. „Gruppe verbundener Kunden“). In der PBG wurden folgende zwei Arten von Kreditrisikokonzentration identifiziert: Kreditrisikokonzentration durch Großkunden: Dieses Risiko wird in der PBG als niedrig eingestuft. Hierunter fallen insbesondere Flottenkunden, aber teilweise auch Händlerfinanzierungen, jedoch ist selbst das Groß- kundenportfolio sehr heterogen. FX-induzierte Kreditrisiken: Das FX-induzierte Kredit- risiko wird in der PBG als mittel eingestuft. Die weite Verbreitung von Fremdwährungskrediten in den aus- ländischen Kernmärkten der PBG führt dazu, dass die Zahlungsfähigkeit unterschiedlichster Kreditneh- mer vom selben Risikofaktor (d. h. EUR-, CHF- oder USD-Wechselkurs) abhängig ist und somit die Portfo- lio-Diversifikation unterminiert wird. • Kontrahentenrisiko: Das Kontrahentenrisiko als Teil des Kreditrisikos wird in der PBG als niedrig einge- stuft. Es wird in das Wiedereindeckungsrisiko und das Abwicklungsrisiko untergliedert. Unter dem Wieder- eindeckungsrisiko wird der Verlust aus dem Ausfall ei- nes Kontrahenten verstanden. Infolgedessen ist eine schlechtere Wiedereindeckung am Kapitalmarkt mög- lich. Dagegen bezeichnet das Abwicklungsrisiko das Risiko aus dem Ausbleiben der Gegenleistung eines Kontrahenten nach Erbringen der eigenen Leistung. Ein Kontrahentenrisiko liegt vor, wenn bei Eintritt der Zah- lungsunfähigkeit bzw. Zahlungsunwilligkeit eines Kon- trahenten Vermögenswerte der PBG gefährdet sind. 3.7.1.1. Risikomessung im Rahmen der RTF In der PBG wurde 2014 ein internes Modell zur Messung der Kreditrisiken implementiert. Als internes Modell wird auf das von J. P. Morgan entwickelte Credit-Metrics-Modell zurückge- griffen. Es werden die vielen verschiedenen Möglichkeiten, wie sich die Bonität einzelner Kunden verändern kann, mit dem Monte-Carlo-Verfahren berechnet. Credit Metrics kalku- liert den Credit VaR im Wesentlichen auf Basis der Kreditpa- rameter PD (Probability of Default), LGD (Loss Given Default) und EaD (Exposure at Default). Das Risiko aus Kreditrisikokonzentrationen wird in der PBG entweder durch Limitierung (Kreditrisikokonzentration
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