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Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU Verantwortlich für den amtlichen Teil des Amtsblattes: Der Bürgermeister der Gemeinde Kreuzau, Bahnhofstraße 7, 52372 Kreuzau, Telefon 02422 507-0, Telefax 02422 507-498 · Herausgeber und verantwortlich für den übrigen Inhalt und für den Anzeigenteil: Porschen & Bergsch, Am Roßpfad 8, 52399 Merzenich, Telefon 02421 73912, Telefax 02421 73011, www.porschen- bergsch.de. Das Amtsblatt erscheint monatlich und wird kostenlos an die Haushalte im Gemeindegebiet verteilt. Das Amtsblatt ist im Einzelbezug durch den Verlag zum Preis von 0,40 € zzgl. Liefergebühr zu beziehen. Unverlangt eingesandtes Text- und Bildmaterial wird nicht zurückgesandt. Auflage 8900 Exemplare. In unserem Hause gestaltete Anzeigen unterliegen dem Urheberrecht. 20. Jahrgang 18. Dezember 2020 Nr. 12
Öffentliche Bekanntmachungen Kontakte Gemeindeverwaltung Kreuzau, Bahnhofstraße 7, 52372 Kreuzau, Tel.: 02422 507-0, Fax: 02422 507-498, Internet: www.kreuzau.de, E-Mail: buergermeister@kreuzau.de, Info-Telefon der Gemeinde Kreuzau: 02422 507-200 Öffnungszeiten: montags-freitags 8.30 – 12.00 Uhr, dienstags 13.30 – 16.00 Uhr, donnerstags 13.30 – 17.00 Uhr und nach Vereinbarung Hinweis: Das Sozial- und Grundsicherungsamt sowie das Steueramt sind mittwochs geschlossen. Telefon-Nr. Feuerwehr/Rettungsdienst 112 Ärztlicher Notdienst 116 117 Notfallpraxis Roonstraße 30, Düren Zahnärztlicher Notdienst 01805 9867-00 Info-Zentrale für Vergiftungsfälle 0228 192-40 Universitätsklinik Bonn Tierärztlicher Notdienst 02423 908541 www.tieraerztlicher-notdienst-kreisdueren.de Polizei Notruf 110 Polizeiwache Kreuzau 02422 50416-6312 Bezirksdienst Kreuzau Polizeihauptkommissar Pohl 02422 50416-6331 Bezirk: Kreuzau westlich der Bahn, Winden, Untermaubach, Obermaubach, Schlagstein, Bergheim, Bilstein, Langenbroich, Bogheim Polizeihauptkommissar Nolden 02422 50416-6332 Bezirk: Kreuzau östlich der Bahn, Stockheim, Drove, Boich, Thum, Leversbach, Üdingen Gemeinsame Sprechzeiten mittwochs 12.00 – 14.00 Uhr oder nach Vereinbarung Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH 02422 9476-200 Urbanusstr. 1, Winden Nach Dienstschluss bei Versorgungsstörungen (Wasser) 02422 9476-220 Wasserversorgungszweck Perlenbach 02472 9916-0 Westnetz GmbH Störung-Strom 0800 4112244 Westnetz GmbH Störung-Gas 0800 0793427 St. Augustinus-Krankenhaus GmbH 02421 599-0 Krankenhaus Düren GmbH 02421 300 St. Marien Hospital 02421 805-0 Kreuz-Apotheke 02422 940-00 Victoria-Apotheke 02422 9408-0 Schiedsperson 02422 504-154 Telefon-Seelsorge Düren-Heinsberg-Jülich evangelisch 0800 111 01 11 katholisch 0800 111 02 22 Sirenenalarm Alarmierung der Feuerwehr 3 x 15 Sekunden Heulton Warnung vor Gefährdungen Gültig bis 22.01.2021 Neben der Alarmierung für die Feuerwehr, werden die Sirenen weiterhin zur Warnung der Bevölkerung eingesetzt: 1 Minute auf und abschwellender Heulton Entwarnung: 1 Minute Dauerton Machen Sie sich mit den Verhaltensregeln und den Alarmierungstönen der Sirenen vertraut. Unter www.kreuzau.de/112 erhalten Sie weitere Informationen. Abfallentsorgung in der Gemeinde Kreuzau Informationen zur Abfallentsorgung erhalten Sie im Internet unter www.kreuzau.de/abfall oder bei Ihrer Abfallberatung im Rathaus. Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 3
7. § 6 Abs. 2 wird um Satz 2 wie folgt ergänzt: 5. Satzung zur Änderung Dies sind insbesondere soziale, organisatorische und personelle Maß- nahmen, einschließlich Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau vom 04.03.2015 und Vorstellungsgespräche; die Gleichstellungsbeauftragte wirkt ins- Aufgrund von § 7 Abs. 3 i.V.m. § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der besondere bei der Aufstellung und Änderung des Gleichstellungsplans Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sowie bei der Erstellung des Berichts über die Umsetzung des Gleich- in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW stellungsplans mit. 1994, S. 666 ff./SGV NRW 2023), in der zurzeit geltenden Fassung, 8. § 6 Abs. 5 erhält folgende Fassung: hat der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung vom 08.12.2020 Die Gleichstellungsbeauftragte kann, soweit Beratungsgegenstände ihres folgende 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom Aufgabenbereiches behandelt werden, an Sitzungen des Verwaltungsvor- 03.04.2015 beschlossen: stands, des Rates und seiner Ausschüsse teilnehmen. Ihr ist auf Wunsch Artikel I das Wort zu erteilen. Sie kann die Öffentlichkeit über Angelegenheiten 1. § 3 Abs. 2 wird wie folgt ergänzt: ihres Aufgabenbereiches unterrichten. Hierüber ist die Bürgermeisterin/ Für jede Ortschaft wird vom Rat eine Ortsvorsteherin/ ein Ortsvor- der Bürgermeister vorab zu informieren. Die Entscheidung, ob ein Bera- steher gewählt. Die Wahl erfolgt für die Dauer der Wahlzeit des tungsgegenstand eine Angelegenheit des Aufgabenbereiches der Gleich- Rates. Die Ortsvorsteherin/ der Ortsvorsteher soll in der Ortschaft, stellungsbeauftragten ist, obliegt der Bürgermeisterin/ dem Bürger- für die sie/ er gewählt wird, wohnen und muss dem Rat angehören meister bzw. bei Ausschusssitzungen dem/der Ausschussvorsitzenden oder angehören können. 9. § 6 Abs. 6 + 7 werden wie folgt hinzugefügt: 2. § 5 Abs. 1 wird wie folgt ergänzt: Abs. 6 Die Ortsvorsteherin/ der Ortsvorsteher hat die Belange ihrer/ seiner Die Vorlagen und Vorinformationen zu Beratungsgegenständen, die Ortschaft gegenüber dem Rat wahrzunehmen. Im Rahmen dieser den übrigen Rats- bzw. Ausschussmitgliedern zugesandt werden, sind Aufgabe ist sie/ er jederzeit berechtigt und verpflichtet, Wünsche, spätestens gleichzeitig auch der Gleichstellungsbeauftragten zuzuleiten, Anregungen und Beschwerden aus ihrer/ seiner Ortschaft aufzugrei- sofern Angelegenheiten ihres Aufgabenbereichs in Frage stehen. fen und an den Rat oder an den für die Behandlung der Angelegen- Abs. 7 heit zuständigen Ausschuss weiterzuleiten. Die Gleichstellungsbeauftragte kann in Angelegenheiten, die ihren 3. § 5 Abs. 2 wird wie folgt ergänzt: Aufgabenbereich berühren, den Beschlussvorlagen des Bürgermeiste- Der Ortsvorsteherin/ dem Ortsvorsteher obliegen insbesondere fol- rin/ des Bürgermeisters widersprechen; in diesem Fall hat die Bürger- gende Aufgaben: meisterin/ der Bürgermeister den Rat zu Beginn der Beratung auf den a) die Wahrnehmung der repräsentativen Aufgaben in der Ortschaft, Widerspruch und seine wesentlichen Gründe hinzuweisen. sofern und soweit die Bürgermeisterin/ der Bürgermeister sich 10. § 7 Abs. 1 wird wie folgt ergänzt: diese Aufgaben nicht ganz oder teilweise vorbehält, Der Rat hat die Einwohnerinnen und Einwohner über allgemein b) die Beratung und Unterrichtung der Bürgermeisterin/ des Bürger- bedeutsame Angelegenheiten der Gemeinde zu unterrichten. Die meisters und des Rates in allen Fragen des tatsächlichen kommu- Unterrichtung soll möglichst frühzeitig erfolgen. Über die Art und nalen Lebens und der kommunalen Entwicklung der Ortschaft, Weise der Unterrichtung (z. B. in der örtlichen Presse, im Amtsblatt c) die Weiterleitung von Anfragen der Einwohner und Bürger an die der Gemeinde Kreuzau, öffentliche Anschläge, schriftliche Unter- Bürgermeisterin/ den Bürgermeister. Dieser entscheidet in eigener richtung aller Haushalte, Durchführung besonderer Informations- veranstaltungen, Abhaltung von Einwohnerversammlungen) Zuständigkeit ob und inwieweit der Rat informiert wird. entscheidet der Rat von Fall zu Fall. d) im Übrigen kann die Bürgermeisterin/ der Bürgermeister im Rahmen ihrer/ seiner Zuständigkeit der Ortsvorsteherin/ dem 11. § 7 Abs. 2 wird wie folgt ergänzt: Ortsvorsteher weitere Aufgaben übertragen, soweit diese ihrem Eine Einwohnerversammlung soll insbesondere stattfinden, wenn es Wesen nach von der Ortsvorsteherin/ dem Ortsvorsteher durchge- sich um Planungen oder Vorhaben handelt, die die strukturelle Ent- führt werden können. Die Ortsvorsteherin/ der Ortsvorsteher wicklung der Gemeinde unmittelbar oder nachhaltig beeinflussen führt diese Geschäfte in Verantwortung gegenüber der Bürgermei- oder die mit erheblichen Auswirkungen für eine Vielzahl von Ein- sterin/ dem Bürgermeister durch. wohnerinnen und Einwohnern verbunden sind. Die Einwohnerver- sammlung kann auf Teile des Gemeindegebietes beschränkt werden. 4. § 5 Abs. 3 wird wie folgt ergänzt: Die Ortsvorsteherin/ der Ortsvorsteher hat bei Behandlung von 12. § 7 Abs. 3 wird wie folgt ergänzt: Angelegenheiten des § 5 im Rat oder in den Ausschüssen das Recht Hat der Rat die Durchführung einer Einwohnerversammlung auf Gehör. Zur Ausübung dieser Aufgabe darf die Ortsvorsteherin/ beschlossen, so setzt die Bürgermeisterin/ der Bürgermeister Zeit und der Ortsvorsteher im Beratungsraum anwesend sein. Wesentliche Ort der Versammlung fest und lädt alle Einwohnerinnen und Vorgänge, die ihren/ seinen Ort betreffen, sind ihr/ ihm vor der Einwohner durch öffentliche Bekanntmachung ein. Die in der Umsetzung zur Kenntnis zu geben. Geschäftsordnung für die Einberufung des Rates festgelegten Ladungsfristen gelten entsprechend. 5. § 5 Abs. 4 wird wie folgt ergänzt: Die Bürgermeisterin/ Der Bürgermeister führt den Vorsitz in der Ver- Zur Abgeltung des ihr/ ihm durch die Wahrnehmung ihrer/ seiner sammlung. Zu Beginn der Versammlung unterrichtet sie/ er die Aufgaben entstehenden Aufwandes erhält die Ortsvorsteherin/ der Einwohner über Grundlagen, Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Ortsvorsteher gemäß § 39 Absatz 7 Sätze 5 - 7 GO eine pauschale Planung bzw. des Vorhabens. Anschließend haben die Einwohnerin- Aufwandsentschädigung nach § 3 Absatz 2 Satz 1 der Entschädi- nen und Einwohner Gelegenheit, sich zu den Ausführungen zu äußern gungsverordnung. Daneben steht der Ortsvorsteherin/ dem Ortsvor- und sie mit den vom Rat zu bestimmenden Ratsmitgliedern aller Frak- steher Ersatz des Verdienstausfalls nach Maßgabe des § 39 Abs. 7 Satz tionen und der Bürgermeisterin/ dem Bürgermeister zu erörtern. Eine 7 i.V.m. § 45 Abs. 1 GO NRW zu. Ebenso steht ihr/ ihm ein Beschlussfassung findet nicht statt. Der Rat ist über das Ergebnis der Anspruch auf Freistellung nach Maßgabe des § 44 GO NRW zu. Einwohnerversammlung in seiner nächsten Sitzung zu unterrichten. Der Anspruch der/ des zur Ehrenbeamtin/ zum Ehrenbeamten ernann- ten Ortsvorsteherin/ Ortsvorstehers auf Ersatz seiner Auslagen, die 13. § 8 Abs. 2 – 5 wird wie folgt neu gefasst: durch die Erledigung der ihr/ ihm übertragenen Geschäfte der laufen- Abs. 2 den Verwaltung entstanden sind (§ 33 Abs. 1 GO), bleibt unberührt. Anregungen und Beschwerden, die nicht in den Aufgabenbereich der Gemeinde fallen, sind von der Bürgermeisterin/ vom Bürgermeister 6. § 6 Abs. 1 wird wie folgt geändert: an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Die Antragstellerin/ der Die Bürgermeisterin/ Der Bürgermeister bestellt eine hauptamtlich Antragsteller ist hierüber zu unterrichten. tätige Gleichstellungsbeauftragte. Diese soll mit 12 Wochenstunden für den Bereich der Gleichstellung tätig sein. Die Bürgermeisterin/ Abs. 3 Der Bürgermeister kann eine Stellvertreterin der Gleichstellungsbe- Eingaben von Bürgern, die auftragten für den Aufgabenbereich der §§ 17, 18, 19 Abs. 1 LGG 1. weder Anregungen noch Beschwerden zum Inhalt haben (z. B. bestellen. Fragen, Erklärungen, Ansichten etc.), 4 Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU
2. inhaltlich mit bereits früher eingereichten Anregungen oder Artikel II Inkrafttreten Beschwerden identisch sind, Die 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreu- 3. den Inhalt eines Strafgesetzes erfüllen oder zau tritt zum 01.01.2021 in Kraft. 4. als rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme von öffentlichen Stel- Bekanntmachungsanordnung: len anzusehen sind, sind ohne Beratung von der Bürgermeisterin/ Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. vom Bürgermeister zurückzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- Abs. 4 und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nord- Für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden i.S. von Abs. rhein-Westfalen (GO NRW) gemäß § 7 Abs. 6 GO NRW beim 2 bestimmt der Rat den Hauptausschuss. Dieser hat eine inhaltliche Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres nicht Prüfung vorzunehmen und überweist sie anschließend an die zur mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn: Entscheidung berechtigte Stelle. Bei der Überweisung kann er Emp- a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, oder ein vorgeschriebe- fehlungen aussprechen, an die die zur Entscheidung berechtigte nes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, Stelle nicht gebunden ist. b)die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht Die Antragstellerin/ der Antragsteller ist über die Stellungnahme des worden, Hauptausschusses zu unterrichten. c) die Bürgermeisterin/ der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss Abs. 5 vorher beanstandet oder Das Recht des Rates, die Entscheidung einer Angelegenheit, die den d)der Form- oder Verfahrensmangel gegenüber der Gemeinde vorher Gegenstand einer Anregung oder Beschwerde bildet, an sich zu gerügt ist und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache ziehen, bleibt unberührt. bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Die Antragstellerin/ der Antragsteller ist über die Stellungnahme zu Kreuzau, den 09.12.2020 ihren/ seinen Anregungen und Beschwerden zu unterrichten. -Ingo Eßer- 14. § 13 Abs. 3 wird um Satz 2 wie folgt ergänzt: Bürgermeister Der Anspruch besteht auch für maximal 8 Arbeitstage je Wahlperi- ode im Falle der Teilnahme an kommunalpolitischen Bildungsveran- staltungen, die der Mandatsausübung förderlich sind. 15. § 13 Abs. 3 d erhält folgende neue Fassung: Personen, die einen Haushalt mit mindestens zwei Personen von denen mindestens ein Kind unter 14 Jahren oder eine anerkannt pfle- gebedürftige Person nach SGB XI ist, oder einen Haushalt mit min- destens 3 Personen führen und nicht oder weniger als 20 Stunden je Woche erwerbstätig sind, erhalten für die Zeit der mandatsbedingten Abwesenheit vom Haushalt mindestens den Regelstundensatz. Auf Antrag werden statt des Regelstundensatzes die notwendigen Kosten für eine Vertretung im Haushalt ersetzt. 16. § 13 Abs. 3 g erhält folgende Fassung: Stellvertretende Bürgermeisterin/ Bürgermeister nach § 67 Abs. 1 GO und Fraktionsvorsitzende – bei Fraktionen mit mindestens 8 Mitgliedern auch eine stellvertretende Vorsitzende/ ein stellvertretender Vorsitzender, mit mindestens 16 Mitgliedern auch zwei stellvertre- tende Vorsitzende – erhalten neben den Entschädigungen, die den Ratsmitgliedern nach § 45 GO zustehen, eine Aufwandsentschädi- gung nach § 46 GO NRW i.V.m. der EntschVO. 17. § 13 Abs. 3 h erhält folgende Fassung: Stellvertreterin der Bürgermeisterin/ Stellvertreter des Bürgermeisters, die gleichzeitig Fraktionsvorsitzende oder stellvertretende Fraktions- vorsitzende sind, erhalten nur eine Aufwandsentschädigung nach § 3 der Entschädigungsverordnung. 18. § 13 Abs. 3 i wird wie folgt ergänzt: Die Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende gem. § 46 Abs. 1 GO NRW wird in Anwendung von § 46 Abs. 2 GO NRW für sämtliche Ausschüsse als Sitzungsgeld gezahlt. 19. § 14 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung: Verträge der Gemeinde mit Mitgliedern des Rates oder der Aus- schüsse sowie mit der Bürgermeisterin/ dem Bürgermeister, der/ dem Beigeordneten oder der Dezernentin/ den Dezernenten bedürfen der Genehmigung des Rates. 20. § 15 Abs. 1 f wird wie folgt geändert: einmalige Verpflichtungen im Rahmen einer haushaltsmäßigen Ermächtigung bis zu 100.000,00 Euro einzugehen, 21. § 15 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst: Die Bürgermeisterin/ Der Bürgermeister trifft alle dienstrechtlichen Entscheidungen für die tariflich Beschäftigten und Beamten der Gemeinde Kreuzau. Für Bedienstete in Führungspositionen unter- richtet die Bürgermeisterin/ der Bürgermeister den Rat über alle Ent- scheidungen, die das beamtenrechtliche Grundverhältnis oder das Arbeitsverhältnis eines Bediensteten zur Gemeinde verändern. Bedienstete in Führungspositionen sind die allgemeine Vertreterin/ der allgemeine Vertreter der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters, die Dezernentinnen/ Dezernenten und die Abteilungsleiterinnen/ Abtei- lungsleiter. Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 5
4. Änderungssatzung 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässe- zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung rungseinrichtungen in der Gemeinde Kreuzau vom 09.12.2020 der Gemeinde Kreuzau vom 09.12.2020 Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV.NRW. Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV.NRW.S. S. 666 / SGV.NRW. 2023), des § 54 des Wassergesetzes für das Land 666 / SGV.NRW. 2023), des § 54 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) vom 25.06.1995 (GV.NRW. Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) vom 25.06.1995 (GV.NRW. S. 926 / SGV.NRW. 770), sowie der §§ 1, 2, 4, 6 bis 8, 10 und 12 S. 926 / SGV.NRW. 770), sowie der §§ 1, 2, 4, 6 bis 8, 10 und 12 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV.NRW.S. 712 / SGV.NRW. 610) in den zurzeit 21.10.1969 (GV.NRW.S. 712 / SGV.NRW. 610) in den zurzeit geltenden Fassungen hat der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sit- geltenden Fassungen hat der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sit- zung am 08.12.2020 folgende 4. Änderungssatzung zur Satzung zung am 08.12.2020 folgende 3. Änderungssatzung zur Beitrags- über die Entsorgung von Grundstückeinrichtungen in der Gemeinde und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kreuzau vom 21.11.2001 beschlossen: Kreuzau vom 15.12.2011 beschlossen: §1 §1 § 11 Abs. 1 -Gebührensätze- erhält folgende Fassung: § 4 Abs. 6 -Schmutzwassergebühren- erhält folgende Fassung: Die Benutzungsgebühr für die Entsorgung von Grundstücksentwäs- Die Gebühr beträgt je m³ Schmutzwasser jährlich 3,17 €. serungsanlage beträgt bei Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben § 5 Abs. 4 -Niederschlagswassergebühren- erhält folgende Fassung: 41,23 €/cbm je abgefahrenen Grubeninhalts. Die Gebühr beträgt für jeden Quadratmeter bebauter (bzw. überbauter) und/oder befestigter Fläche i.S.d. Abs. 1 0,42 €. §2 Diese 4. Änderungssatzung tritt am 01.01.2021 in Kraft. §2 Bekanntmachungsanordnung Diese 3. Änderungssatzung tritt am 01.01.2021 in Kraft. Die vorstehende 2. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebühren- Bekanntmachungsanordnung satzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kreuzau vom Die vorstehende 2. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebühren- 15.12.2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. satzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kreuzau vom Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- 15.12.2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nord- Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- rhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nord- eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht rhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf werden kann, es sei denn eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes werden kann, es sei denn Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, gemacht worden, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tat- vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die sache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Kreuzau, den 09.12.2020 Der Bürgermeister Kreuzau, den 09.12.2020 Der Bürgermeister gez. gez. - Ingo Eßer - - Ingo Eßer - 6 Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU
II. Bekanntmachung des Jahresabschlusses Bekanntmachung Der vorstehende Beschluss des Rates der Gemeinde Kreuzau und die I. Jahresabschluss der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr Entlastung des Bürgermeisters werden hiermit gem. § 96 Abs. 2 GO 2019 und Erteilung der Entlastung NRW öffentlich bekannt gemacht. Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 8. Dezem- Der Jahresabschluss der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr ber 2020 gemäß § 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land 2019 liegt zusammen mit dem Lagebericht bis zur Feststellung des Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GO NRW) in der derzeit folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme im Rathaus der gültigen Fassung den vom Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungs- Gemeinde Kreuzau, Bahnhofstr. 7, 52372 Kreuzau, Zimmer 116, ausschuss, der sich eines Dritten bedient hat, testierten Jahresab- während der Dienststunden (montags bis freitags von 8.30 Uhr bis schluss für das Haushaltsjahr 2019 festgestellt. Er hat beschlossen, dass der 12.00 Uhr, dienstags von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags Jahresüberschuss von 488.412,88 € der Allgemeinen Rücklage zugeführt von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr), öffentlich aus. wird, und dem Bürgermeister uneingeschränkt Entlastung erteilt. Kreuzau, den 9. Dezember 2020 Die Zahlen der Schlussbilanz (Stichtag 31.12.2019) sind als Anlage Der Bürgermeister beigefügt. -Ingo Eßer- Gemeinde Kreuzau Bilanz zum 31. Dezember 2019 Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 7
Flurbereinigungsplan in Form des Bodenordnungsnachweises, der Öffentliche Bekanntmachung die von ihnen eingebrachten Grundstücke (Einlagenachweis) sowie ihre neuen Grundstücke und das Verhältnis ihrer Gesamtabfindung BEZIRKSREGIERUNG KÖLN 50667 Köln, den 01.12.2020 zu dem von ihnen Eingebrachten und die Ausgleiche und Entschädi- Dezernat 33 - Zeughausstr. 2 - 10 gungen nachweist (Abfindungsnachweis). Ebenso erhalten sie den Ländliche Entwicklung, Tel.: 0221/147-2033 Teilnehmernachweis - Belastungen und Berechtigungen. Wenn bei Bodenordnung - Miteigentum ein/e gemeinsame/r Bevollmächtigte/r bestellt ist, so FLURBEREINIGUNG NÖRVENICH-RATH erhält nur diese/r einen Bodenordnungsnachweis. Az.: – 33.45 – 5 12 02 – Die Nebenbeteiligten erhalten den Auszug aus dem Nachtrag 1 zum Ladung zur: Flurbereinigungsplan (Nebenbeteiligtennachweis), der ihre aus dem Bekanntgabe des Nachtrages 1 zum Flurbereinigungsplan Grundbuch ersichtlichen Rechte und die diesbezüglichen Festsetzun- 1. Offenlegungstermin gen nachweist. An die Stelle der bisher haftenden, im Grundbuch ein- 2. Anhörungstermin getragenen alten Grundstücke, treten die im Nebenbeteiligtennach- In der Flurbereinigung Nörvenich-Rath finden die nachfolgenden weis angegebenen Abfindungsgrundstücke. Rechte, die entbehrlich sind, Termine statt, zu denen die Beteiligten eingeladen werden. werden durch den Flurbereinigungsplan gelöscht. Rechte, die durch den Bekanntgabe des Nachtrages 1 zum Flurbereinigungsplan Flurbereinigungsplan neu begründet werden, sind im Nebenbeteiligten- In der Flurbereinigung Nörvenich-Rath hat die Bezirksregierung nachweis mit dem Hinweis „Neueintragung“ eingetragen. Köln als Flurbereinigungsbehörde den Nachtrag 1 zum Flurbereini- Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass das Finanzamt im gungsplan aufgestellt. Gemäß § 59 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 60 des Rahmen der Grundbuchberichtigung den Abfindungsnachweis Flurbereinigungsgesetzes -FlurbG- in der Fassung der Bekanntma- - Ausgleiche und Entschädigungen - erhält. chung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch 2. Anhörungstermin Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), finden zur Vorlage des Gegen den bekanntgegebenen Nachtrag 1 zum Flurbereinigungsplan Nachtrages 1 zum Flurbereinigungsplan folgende Termine statt: können die Beteiligten Widerspruch einlegen. Der Widerspruch 1. Offenlegungstermin muss gemäß § 59 Abs. 2 FlurbG zur Vermeidung des Ausschlusses im Der Nachtrag 1 zum Flurbereinigungsplan (Textlicher Teil, Nach- Anhörungstermin erhoben werden und ist nach weise und Karten) wird gemäß § 59 Abs. 1 FlurbG für die davon § 59 Abs. 4 FlurbG in eine Verhandlungsniederschrift aufzunehmen. betroffenen Beteiligten (Teilnehmer und Nebenbeteiligte) zur Ein- Der Anhörungstermin findet statt sichtnahme ausgelegt am 28. Januar 2021 um 11.30 Uhr am 13. Januar 2021 im Raum Jülich (Raum-Nr. 2106) im Raum Jülich (Raum-Nr. 2106) im Dienstgebäude der Bezirksregierung Köln, in der Zeit von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr Robert-Schuman-Straße 51, 52066 Aachen. im Dienstgebäude der Bezirksregierung Köln, Terminversäumnis oder Nichtabgabe von Erklärungen im Anhö- Robert-Schuman-Straße 51, 52066 Aachen. rungstermin gelten als Einverständnis mit den Festsetzungen des Sollten Beteiligte den Offenlegungstermin wahrnehmen wollen, Nachtrages 1 zum Flurbereinigungsplanes ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung erforderlich. (§ 134 Abs. 1 FlurbG). Hierfür stehen Herr Winkler unter Tel.: 0221/147 – 4138 und Frau Widersprüche, die vor oder nach dem Anhörungstermin erhoben Kirschvink unter Tel.: 0221/147 – 4076 gerne zur Verfügung. werden, können nicht berücksichtigt werden (§ 59 Abs. 2 FlurbG). Die Beteiligten können in diesem Termin oder vorab telefonisch bzw. Die Beteiligten, die keinen Widerspruch gegen den Nachtrag 1 zum mittels E-Mail den Antrag stellen, sich die neue Feldeinteilung in der Flurbereinigungsplan Nörvenich-Rath einlegen wollen, brauchen Örtlichkeit anzeigen und erläutern zu lassen. den Anhörungstermin nicht wahrzunehmen. Von der Möglichkeit der Einsichtnahme in den Nachtrag 1 zum Die Beteiligten werden gebeten, ihre Auszüge aus dem Flurbereini- Flurbereinigungsplan in dem Zeitraum der Offenlegung wird gebe- gungsplan, die sie per Post erhalten, zu dem Termin mitzubringen. ten Gebrauch zu machen, weil im späteren Anhörungstermin am Beteiligte, die an der Wahrnehmung der Termine verhindert sind, 28.01.2021 weitergehende Einzelauskünfte nicht mehr erteilt können sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. werden können. Für den Anhörungstermin ist im Falle der Vertretung eine schriftli- Beteiligte am Flurbereinigungsverfahren sind gemäß § 10 Nr. 1 che Vollmacht mit beglaubigter Unterschrift der Vollmacht geben- FlurbG als Teilnehmer die Eigentümer und Erbbauberechtigten der den Person vorzulegen. Die Beglaubigung der Unterschrift auf der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke und gemäß Vollmacht kann durch jede siegelführende Dienststelle (in aller Regel § 10 Nr. 2 FlurbG die Nebenbeteiligten. Zu den Nebenbeteiligten die zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung) erfolgen. Sie ist des Flurbereinigungsverfahrens zählen: kostenfrei (§ 108 FlurbG). a) Gemeinden und Gemeindeverbände, in deren Bezirk Grund- Die bevollmächtigte Person muss diese Vollmacht im Anhörungster- stücke vom Flurbereinigungsverfahren betroffen werden; min vorlegen. b) andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Land für Im Termin fehlende Vollmachten sind der Bezirksregierung Köln bis gemeinschaftliche oder öffentliche Anlagen erhalten (§§ 39 und spätestens einen Monat nach dem Anhörungstermin nachzureichen. 40 FlurbG) oder deren Grenzen geändert werden (§ 58 Abs. 2 Vollmachtsvordrucke können die Beteiligten unter Angabe des FlurbG); Aktenzeichens 33.45 -5 12 02- und der Ordnungsnummer (ONr.) c) Wasser- und Bodenverbände, deren Gebiet mit dem Flurbereini- bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, 50606 Köln anfordern gungsgebiet räumlich zusammenhängt und dieses beeinflusst oder oder unter dem Link: von ihm beeinflusst wird; https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abtei- d) Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehö- lung03/33/flurbereinigungsverfahren/form_vollmacht.pdf renden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder abrufen. von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung Das Verschulden eines Vertreters oder Bevollmächtigten steht dem solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher eigenen Verschulden gleich (§ 134 Abs. 4 FlurbG). Grundstücke beschränken; Besondere Hinweise zur Corona-Prävention e) Empfänger neuer Grundstücke nach den §§ 54 und 55 FlurbG Die Beteiligten werden gebeten, im Gebäude eine Mund-Nasen- bis zum Eintritt des neuen Rechtszustandes (§ 61 Satz 2 FlurbG); Bedeckung zu tragen und einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. f ) Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Weiterhin werden Sie nach Betreten des Gebäudes gebeten, sich beim Grundstücken, denen ein Beitrag zu den Unterhaltungs- oder Pförtner im Foyer anzumelden. Ausführungskosten auferlegt wird (§ 42 Abs. 3 und § 106 Hinweis zum Besitzübergang FlurbG) oder die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Der Übergang des Besitzes, der Verwaltung und der Nutzung an den Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben (§ 56 durch den Nachtrag 1 zum Flurbereinigungsplan ausgewiesenen FlurbG). neuen Grundstücken wurde einvernehmlich mit den betroffenen Die Teilnehmer erhalten einen Auszug aus dem Nachtrag 1 zum Teilnehmern vorab in gesonderten Verhandlungen vereinbart. 8 Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU
Im Auftrag gez. Pils RVR‘in Hinweise: Diese öffentliche Bekanntmachung wird auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln veröffentlicht: Die Gemeinde Kreuzau sucht http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/verfahren/33_flurbe- zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere reinigungsverfahren/index.html Bauhofmitarbeiter (m/w/d) für die Grünkolonne Allgemeine Hinweise zum Datenschutz für den Geschäftsbereich der Bezirksregierung Köln sowie Informationen zur Verarbeitung personen- sowie bezogener Daten im Flurbereinigungsverfahren sind zu finden unter: einen weiteren Bauhofmitarbeiter (m/w/d) als Vorarbeiter https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abtei- für die Grünflächenkolonne und stellv. Bauhofleiter lung03/33/flurbereinigungsverfahren/datenschutzhinweise.pdf Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Auf Wunsch werden diese Informationen gerne auch barrierefrei zur Gemeinde Kreuzau: www.kreuzau.de/stellenangebote Verfügung gestellt. Entwidmung des alten Friedhofs in Thum Gemarkung Thum, Flur 2, Parzelle 22 Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 08.12.2020 beschlossen, dass der alte Friedhof in Kreuzau, Ortsteil Thum, Gemarkung Thum, Flur 2, Parzelle 22 entwidmet und die Entwid- mung zum 31.12.2020 wirksam wird. Die vorstehende Entwidmung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. gez. - Ingo Eßer - Bürgermeister Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 9
Amtliche Mitteilungen Weihnachts- und Neujahrsgruß 2020/21 von Bürgermeister Ingo Eßer Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, was war das für ein turbulentes Jahr! 2020 hat ziemlich alles durcheinandergeworfen, was für uns Alltag und Routine war. Anlass genug, um darüber nachzudenken, was war, und gemeinsam in die Zukunft zu blicken. Spätestens ab März musste uns allen klarwerden, dass wir uns in einer noch nie dagewesenen Situation befinden, die besondere Maßnahmen von jeder und jedem Einzelnen erfordert: Abstandsgebote, Maskenpflicht, Schul- und Kita-Schließungen, Schließung von Handels- und Gewerbebetrieben sowie der Gastronomie, Veranstaltungsverbote, Reise- und Besuchsbeschrän- kungen usw. Manch einer musste sogar Krankheits-, Quarantäne- und Sterbe- fälle im Freundes-, Familien- und Bekanntenkreis miterleben. An dieser Stelle möchte ich mich ganz herzlich bei jeder und jedem von Ihnen bedanken. Sie alle haben trotz massiver Einschnitte in Ihre Privatsphäre wie selbstverständlich Ihren Beitrag dazu geleistet, dass diese Pandemie bisher für uns alle so glimpflich abgelaufen ist. Vielen Dank für Ihre Mit- hilfe! Vielen Dank für Ihre Vernunft! Dies ist auch genau das, was mich in dieser Krise immer wieder zutiefst berührt hat: Wie wir hier in Kreuzau zusammengehalten und einander geholfen haben. Da war plötzlich eine Solidarität zu spüren, die uns in vielerlei Hinsicht einander nähergebracht hat – trotz aller Abstandsgebote. Die Adventszeit und das bevorstehende Weihnachtsfest erinnern uns nun daran, wie wichtig Nähe und Liebe eigentlich für uns Menschen sind und dass die Hoffnung nicht aufgegeben werden darf. Weihnachten ist der richtige Zeitpunkt, sich an das Licht zu erinnern, das in jedem von uns leuchtet und das uns auch durch diese Phase unseres Lebens leiten wird. Ein Licht, dessen Kraft umso heller erstrahlt, umso mehr wir zusammenhalten und füreinander da sind – auch wenn das dieser Tage vielleicht weit weniger innig und körperlich sein kann, als es manchem von uns lieb ist. „Das Wesentliche einer Kerze ist nicht das Wachs, das seine Spuren hinterlässt, sondern das Licht!“ schrieb Antoine de Saint-Exupéry. Dieses Licht leuchtet jetzt in der Weihnachtszeit besonders hell – in unseren Fen- stern und in unseren Herzen. Natürlich wird uns das neuartige Coronavirus noch weiter beschäftigen. Natürlich ist mit dem Jahreswechsel nicht plötzlich alles anders – der Spuk vorbei. Doch können wir immer besser mit der Situation umgehen und lernen weiterhin, mit dem Virus zu leben und trotzdem zuversichtlich in die Zukunft zu blicken – viel- leicht sogar mit einem baldigen Impfstoff. Ich persönlich bin mir sicher, dass 2021 ein gutes Jahr wird, und freue mich sehr darauf. Die besten Wün- sche für eine besinnliche Weihnachtszeit und schöne Feiertage mögen Sie begleiten. Ich hoffe, Sie genießen die Zeit „zwischen den Jahren“ trotz aller Widrigkeiten und starten zuversichtlich ins neue Jahr. Ihr – Bürgermeister – 10 KREUZAU Amtsblatt für die Gemeinde
sich auf eine Anpassung an die aktualisierte Mustersatzung des Informationen Städte- und Gemeindebundes NRW aufgrund verschiedener recht- licher Erfordernisse. Die Änderungssatzung ist ebenfalls in diesem der Gemeinde Kreuzau Amtsblatt veröffentlicht. mitgeteilt von Bürgermeister Ingo Eßer Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2021 Am 06. Oktober 2020 habe ich den Entwurf der Haushaltssatzung in der 2. Sitzung der neuen Wahlperiode hat der Rat der Gemeinde für das Jahr 2021 zur Beratung eingebracht, mit dem Ziel, den Haus- Kreuzau am 08. Dezember 2020 wesentliche Beschlüsse gefasst, über halt noch im Dezember zu beschließen, damit die Haushaltsge- die ich Sie im Folgenden informieren möchte: nehmigung möglichst früh vorliegt und die zahlreichen geplanten Ernennung eines Ortsvorstehers für den Ortsteil Untermau- Projekte und Maßnahmen im kommenden Jahr auch umgesetzt bach/Bilstein werden können. Aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der In der letzten, konstituierenden Ratssitzung konnten noch nicht für Corona-Pandemie war es zwar schwierig, ein verlässliches Zahlen- alle Ortsteile Ortsvorsteher ernannt werden. Nunmehr wurde auch werk zu erstellen. Auf die Unwägbarkeiten habe ich entsprechend für den Ortsteil Untermaubach/Bilstein mit Mariano Graf von Spee hingewiesen und die in der Zwischenzeit eingetretenen Änderungen ein Ortsvorsteher ernannt und vereidigt. Er wird die Belange für vorgetragen. Alle im Rat vertretenen Fraktionen haben den Entwurf Untermaubach/Bilstein gegenüber dem Gemeinderat wahrnehmen der Verwaltung in den letzten Wochen intensiv beraten und ihre und Repräsentationsaufgaben übernehmen. Änderungswünsche eingebracht. Der Rat hat letztlich in einem ein- Feststellung über die Gültigkeit der Wahl der Vertretung der stimmigen Beschluss die Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungs- Gemeinde Kreuzau und der Wahl des Bürgermeisters konzept für das Haushaltsjahr 2021 verabschiedet. Der Ergebnisplan Der Rechnungs- und Wahlprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung weist Erträge und Aufwendungen in einem Umfang von 42,9 Mio. am 19.11.2020 umfassend das Ergebnis der Kommunalwahl vom Euro aus. Der Haushaltsplan beinhaltet geplante Investitionen in die 13.09.2020 geprüft. Gründe, die Wahl zu beanstanden, liegen nicht gemeindliches Infrastruktur i.H.v. über 8 Mio. Euro. Das geplante vor. Der Rat hat diese Feststellung einstimmig bestätigt. Jahresergebnis schließt mit einem leichten Plus i.H.v. 27.707 Euro Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2019 ab. Damit wird das im Haushaltssicherungskonzept langjährig ausge- Nachdem der Rechnungs- und Wahlprüfungsausschuss sich auch mit wiesene Ziel eines Haushaltsausgleichs ab dem Jahr 2021 erreicht. dem Jahresabschluss für das Jahr 2019 beschäftigt hat, hat nunmehr Die Landesregierung hat mit dem NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz der Rat den vom beauftragten Wirtschaftsprüfer erstellten Bericht (NKF-CIG) die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, corona- zur Kenntnis genommen und den Jahresabschluss abschließend ein- bedingten Mehraufwendungen und Mindererträge isoliert zu stimmig festgestellt. Der sich hieraus ergebende Jahresüberschuss von betrachten und auszuweisen. Die Gemeinde Kreuzau hat als Summe 488.412,88 Euro wird der allgemeinen Rücklage zugeführt. Gleich- der auf das Haushaltsjahr 2021 infolge der COVID-19-Pandemie zeitig wurde mir als Bürgermeister die Entlastung erteilt. entfallenden Haushaltsbelastung einen Betrag i.H.v. 2,7 Mio. Euro prognostiziert. Hierzu wurde eine entsprechende Nebenrechnung Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten aufgestellt. Hieraus wurde ein Teilbetrag i.H.v. 1,5 Mio. Euro im Auch für das Projektjahr 2021 stellt das Land NRW den Kommunen Wege einer Bilanzierungshilfe in einem gesonderten Posten vor finanzielle Zuschüsse aus dem Investitionspakt zur Förderung von dem Anlagevermögen aktiviert und als außerordentlichen Ertrag in Sportstätten zur Verfügung. Der im laufenden Projektjahr vom För- den Ergebnisplan aufgenommen. Ausführlich Informationen zum dermittelgeber nicht berücksichtigte Antrag zur Sanierung und Her- Haushalt 2021 werden in der Januar-Ausgabe 2021 dieses Amtsblattes stellung der Barrierefreiheit der Großsporthalle soll im nächsten Jahr veröffentlicht. erneut gestellt werden. Zusätzlich wird die Erneuerung der Flutlicht- anlage und des Ballfangzaunes auf dem Sportplatz in Üdingen bean- tragt werden. Der Rat hat dem Vorschlag der Verwaltung einstimmig zugestimmt. Neuer Friedhofswegweiser für die Entwidmung des alten Friedhofes in Thum Gemeinde Kreuzau ist erschienen Bereits im Jahr 1987 hat der damalige Rat beschlossen, den alten Friedhof in Thum nicht weiter zu nutzen. Nach Ablauf der Ruhefri- sten wurden die letzten Einebnungen im Herbst 2020 durchgeführt. Da nunmehr keine Gräber mehr vorhanden sind, stimmte der Rat einstimmig der formalen Entwidmung zu. Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksent- wässerungseinrichtungen in der Gemeinde Kreuzau Im Gemeindegebiet gibt es derzeit noch 14 abflusslose Gruben und 21 vollbiologische Kleinkläranlagen die regelmäßig entleert werden müssen. Der Gebührensatz war zuletzt 2006 angepasst worden. Unter Berücksichtigung von inzwischen gestiegenen Unternehmens-, Verwaltungsgemein- und Deponiekosten hat der Rat zur Kosten- deckung einstimmig einer Anhebung auf einen Gebührensatz von 41,23 € je Kubikmeter zugestimmt. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschluss- beiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grund- stücksanschlüsse Der Wasserverband Eifel-Rur hat angekündigt, die Jahresbeiträge für die Jahre 2020 bis 2022 wegen umfangreichen Investitionen in die Gruppenkläranlage Merken und in die Abwasserbeseitigungsanlagen deutlich zu erhöhen. Um auch hier einen Ausgleich zwischen Auf- wänden und Erträgen zu erreichen, erfolgte eine Neukalkulation dieser kostendeckenden Einrichtung. Die Satzung der Gemeinde Kreuzau über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwasser- gebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse wurde ein- stimmig beschlossen. Die Neufassung der Satzung ist in dieser Aus- gabe des Amtsblattes veröffentlicht. Seit einigen Tagen steht der Gemeinde Kreuzau ein neuer Friedhofs- Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau wegweiser zur Verfügung. Die reich bebilderte Broschüre enthält Die wesentlichen Punkte zur Änderung der Hauptsatzung der allerlei Wissenswertes rund um den Trauerfall und die Friedhöfe. Gemeinde Kreuzau, die der Rat mehrheitlich beschlossen hat, beziehen Der Tod eines geliebten Menschen verändert oft plötzlich und uner- Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 11
wartet das eigene Leben. Besonders in dieser schwierigen Zeit müssen sich online auf der Website des Dorfmanagements: viele Fragen geklärt und viele Entscheidungen trotz des Schmerzes www.kreuzau.de/masterplan. und der Trauer getroffen werden. So fallen die zahlreichen Formali- Kontakt: Saskia Goebel täten, die für eine Beerdigung erledigt werden müssen, oft nicht dorfbuero@kreuzau.de leicht. Es kann daher nur hilfreich sein, einen Ratgeber zur Hand zu Tel.: 02422-507445 haben, der einem in einer solchen Situation zumindest eine erste Ori- Mobil: 0151 – 61647576 entierung bietet. Die vorliegende Broschüre der Gemeinde Kreuzau soll helfen, Angelegenheiten rechtzeitig zu regeln. Bei einem Todes- fall in der Familie soll sie den nächsten Angehörigen eine Hilfe sein, JA! damit nichts vergessen wird. Des Weiteren gibt diese Broschüre einen Überblick über die vorhandenen Bestattungsmöglichkeiten auf den Jung trifft Alt – eine neue, generationenübergreifende Friedhöfen der Gemeinde Kreuzau. Besonders im Hinblick auf die Gesprächsserie in der Gemeinde Kreuzau. Zukunft und die immer steigende Nachfrage ist die Gemeinde Kreu- „A“ wie Ausbildung ist das Thema der ersten Treffen und Inhalt der zau stets an der Umsetzung alternativer Bestattungsmöglichkeiten Interviews zwischen Jugendlichen und Senioren, die zukünftig im interessiert. Friedhöfe sind in erster Linie Orte der Trauer und Besin- Austausch bleiben wollen, um ihre Lebenswelten zu vergleichen. nung, aber auch Orte des Lebens und der Begegnung. War die Suche nach einer Ausbildungsstelle und das Arbeitsleben der Der neue Friedhofswegweiser liegt im Rathaus bereit und kann aber heutigen Senioren einfacher? auch auf der Homepage der Gemeinde Kreuzau eingesehen werden. Oder doch schwerer? Für alle Fragen stehen Ihnen selbstverständlich die Mitarbeiterinnen Wie haben sie ihre Jugend gemeistert – und haben sie sich schon und Mitarbeiter der Friedhofsabteilung gerne zur Verfügung. einmal vorurteilsfrei mit der Lebenswelt der jungen Menschen von heute beschäftigt? Was wissen sie voneinander? „Märchenhaftes Kreuzau“ Gibt es Gemeinsamkeiten, Verständnis füreinander, ein Miteinander auf Gegenseitigkeit und Augenhöhe? Aufruf zum Märchen-Schreibwett- Die Jugendberatungsstelle Kreuzau, die Offene Kinder- und Jugend- bewerb für Kinder, Jugendliche arbeit der Gemeinde Kreuzau und die Generationenbeauftragte ent- wickelten ein Projekt, um einen Austausch zu fördern. Erste Treffen und Erwachsene mit interessierten Jugendlichen und Senioren – unter den derzeitigen Wie wäre es, die viele Zeit zu Hause im Dezember und Januar zu Corona-Schutzmaßnahmen nur im kleinen Kreis – wurden im nutzen, um richtig kreativ zu werden? Das Dorfmanagement möchte Jugendtreff Kreuzau organisiert. mit Unterstützung der Fotografin Uschi Kitschke, des Heimat- und Da auch weiterhin interessierte Bürgerinnen und Bürger bei der Geschichtsvereins Kreuzau und von Norbert Sütsch den ersten Kreu- Gemeindeverwaltung Kreuzau anrufen, die aus ihrer Arbeitswelt und zauer Märchenwettbewerb veranstalten und lädt all Kreuzauerinnen den Lehrjahren erzählen möchten aber auch neugierig auf die und Kreuzauer dazu ein, ihr eigenes Märchen über besondere Orte Geschichten der jungen Menschen sind, wird es eine Serie von Inter- der Gemeinde zu verfassen. Dabei soll zunächst der Zentralort Kreuzau views geben. Der Anfang ist gemacht. anhand ausgewählter Orte von seiner mystischen und sagenhaften Die Jugendberatungsstelle des Sozialwerks Dürener Christen ist eine Seite gezeigt werden. Unter anderem stehen hierfür der Marienstock offene Beratungs- und Anlaufstelle für Jugendliche und junge am Keltenwall hinter dem Friedhof oder Burg Kreuzau zur Verfü- Erwachsene zwischen 12 und 26 Jahren im Südkreis Düren, die Bera- gung. Alle Motive, die von Uschi Kitschke fotografiert wurden, tung und Begleitung beim Übergang in das Berufsleben benötigen. können im Schaufenster des Dorfbüros auf der Hauptstraße 68 und Die pädagogischen Fachkräfte sind Ansprechpartner für Jugendliche auf der Website des Dorfmanagements eingesehen werden. Für und ihre individuellen Problemlagen. weitere Inspiration empfehlen wir natürlich auch einen Spaziergang zu den Orten selbst! Die Jugendberatungsstelle wird im Rahmen des Programms „Jugend stärken im Quartier“ durch das Bundesministerium für Familie, Der Wettbewerb gliedert sich in drei Alterskategorien, für Kinder bis Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), das Bundesministerium des 12 Jahre, Jugendliche von 12-18 Jahre und Erwachsene ab 18 Jahren. Inneren, für Bau und Heimat (BMI), den Europäischen Sozialfond Die Märchen sollen mindestens eine und maximal fünf Din-A4 und den Kreis Düren gefördert. Seiten in Schriftgröße 12 mit einem anderthalbfachen Zeilenabstand umfassen. Jede Einsendung muss gut lesbar mit Namen, Anschrift, Kontakt: Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Autorin/des Autors verse- Hauptstr. 37 hen sein. Mit der Einsendung der Märchen erklären sich die Autorin- 52372 Kreuzau nen und Autoren mit einer gemeinschaftlichen Veröffentlichung der Tel.: 02422-9598790 (AB) Werke bereit. Die Jugendberatungsstelle arbeitet eng vernetzt und kooperativ mit Eine dreiköpfige Experten-Jury der Jugendbetreuerin der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in (Mitglied der Europäische Kreuzau – Lisa Palm – zusammen. Märchengesellschaft e.V., Mitar- Kontakt: beiterin der Buchhandlung Lese- Bahnhofstr. 7 zeichen, sowie Gymnasial- 52372 Kreuzau Deutschlehrerein Frau Rubel) Tel.: 0176-10181088 wird unter allen Einsendungen Bei Alfred Laufenberg aus Kreuzau-Drove stellt sich die Frage, wo der jeweils eine Gewinnerin/einen Lebensabschnitt als Senior eigentlich beginnt. Mit 62 Jahren steht er Gewinner küren. Zu gewinnen noch lange nicht am Ende seiner Pläne und Vorstellungen. gibt es für jede Alterskategorie Seit kurzem trainiert Laufenberg Jugendliche zwischen sieben und jeweils ein Bücherpaket im Wert vierzehn Jahren beim TurnClub 1889 Kreuzau e.V. im Volleyball, von 50 € von der Buchhandlung einer Passion, der er bereits nachging, als er noch die Realschule Lesezeichen, dass vor Ort indivi- Kreuzau besuchte. duell zusammengestellt werden Als Volleyballtrainer finanzierte er sein Studium zum Maschinenbau- darf. ingenieur, sein Berufsweg führte ihn von Kreuzau über Jülich in den Einsendeschluss ist Sonntag, Schwarzwald und letztendlich zurück „nach Hause“. der 31. Januar 2021. Einsendun- Jugendlichen wünscht Alfred Laufenberg, dass sie Spaß am Leben gen werden bitte postalisch an haben, „wie wir ihn früher hatten“. Als Lebensweisheit gibt er den das Dorfbüro, Hauptstraße 68, jungen Leuten mit, „dranbleiben, eigene Erfahrungen machen und 52372 Kreuzau oder per E-Mail an dorfbuero@kreuzau.de gesendet. in der Unterhaltung bleiben, die Menschlichkeit darf nicht zu kurz Weitere Informationen, sowie die Teilnahmebedingungen finden kommen und der direkte Kontakt ist wichtig“. 12 KREUZAU Amtsblatt für die Gemeinde
Dranbleiben will auch Sebastian Reitz. Der 21-jährige Kreuzauer Nach erfolgter telefonischer oder schriftlicher Voranmeldung besuchte die Realschule Kreuzau und ist mit dem Fachabitur am schicken wir die ausführlichen Anmeldeunterlagen zu. Berufskolleg Kaufmännische Schulen des Kreises Düren „auf dem Tag 1 – 28.03. (ca. 60 km) Weg zu seinem Wunschberuf“, wie er sagt. In zwei Jahren will er sein Vom Jugendraum Kreuzau geht es ab 9.30 h entlang der Rur bis nach Staatsexamen als Physiotherapeut ablegen. Die Vision einer eigenen Linnich. Von dort landschaftlich schön vorbei an Hückelhoven und Praxis in Kreuzau motiviert den jungen Mann. Seine Eltern und ihr Erkelenz bis zum Schloß Tüschenbroich und weiter zu unserem Ziel, Lebensweg sind ein Vorbild, dass sich persönlicher Einsatz lohnen dem DPSG-Haus St. Georg in Wegberg. kann. Tag 2 – 29.03. (ca. 78,5 km) An älteren Menschen fasziniert ihn vor allem deren Menschenkennt- Von unserer Unterkunft fahren wir Richtung Niederlande. Die nis, „eine Begabung, die man nicht in der Schule lernt“. Auch Reitz Grenze überqueren wir bei Wassenberg und fahren am Effelder ist der persönliche Kontakt wichtig, ein Austausch zwischen Jung Waldsee vorbei bis an die Maas. Wir folgen ihr Richtung Norden und und Alt, wo jeder seine Stärken einbringen kann. treffen kurz darauf auf die Rur, die hier in die Maas mündet. Weiter Kennen- und schätzen gelernt haben sich Laufenberg und Reitz als es geht es entlang der Maas an Roermond vorbei, bevor wir uns östlich galt, einen Schrank für den Jugendraum Kreuzau zu bauen. An Lisa halten und bei Elmpt wieder die Grenze passieren. Vorbei an Nieder- Palm, Diplom- Sozialpädagogin der Gemeinde Kreuzau schätzt krüchten geht es zurück zu unserer Unterkunft. Alfred Laufenberg vor allem, dass sie „den persönlichen Kontakt Tag 3 – 30.03. (ca. 68 km) sucht und ehrenamtliches Engagement von Selbstdarstellung zu Heute geht es über Merbeck und Niederkrüchten bis zum Natur- unterscheiden weiß“. und Tierpark in Brüggen. Von dort aus fahren wir an Nettetal vorbei Der Anfrage nach handwerklicher Unterstützung kamen beide gerne bis zum Schloß Krickenbeck und den Krickenbecker Seen. Zurück nach, sie ergänzten sich in ihrem Geschick und hatten gemeinsam geht es über Lobberich, Waldniel und durch den Lüttelforst zurück viel Spaß, die selbstbestimmte Rollenverteilung war gut gewählt. zur Unterkunft. Grundsätzlich können sie sich auch zukünftig generationenübergrei- Tag 4 – 31.03. (ca. 46,5 km) fende Projekte in Kreuzau vorstellen. Von unserer Unterkunft aus geht es heute vorbei am Schloß Wick- rath über Odenkirchen bis zum Schloß Rheydt. Von dort aus errei- Alfred Laufenberg und Sebastian Reitz sind überzeugt, dass man an chen wir nach kurzer Fahrt die Lasertagarena Mönchengladbach. Aufgaben und Zielen zusammenwachsen kann, wenn jeder seine Nach ein paar Runden Lasertag geht es von dort über Holt vorbei an Stärken einbringt. Rheindahlen zurück nach Wegberg. JA! Tag 5 – 01.04. (ca. 75,5 km) „Weiterhin bleiben wir miteinander im Gespräch, verknüpfen Jung Der letzte Tag führt uns von Wegberg über Hetzerath und Bracheln und Alt, fördern das Ehrenamt und nutzen die Stärken jedes Einzel- zur Bergehalde Carl-Alexander bei Baesweiler. Von dort fahren wir nen“, so fasst Monika Paillon, Generationenbeauftragte der durch Siersdorf bis zum Blausteinsee und weiter über Weisweiler, Gemeinde Kreuzau, die Ziele und Pläne der Kooperationspartner Langerwehe, Schlich und Gürzenich zu unserem Ziel, dem Jugend- zusammen. Fortsetzung folgt! raum in Kreuzau. Geplante Rückehr ca. 17.30. Bitte die genauen Ankunftszeiten über 0176/10181088 ab frühe- stens 15.30 erfragen! Ohne Weihnachtsglanz? Ohne uns! Leider mussten die Kinder der Kita Spat- zennest in diesem Jahr auf das schon zur Tradition gewordene, alljährliche schmük- ken des Weihnachtsbaumes bei der Gemeindeverwaltung verzichten. Aber so ganz ohne weihnachtlichen Glanz und besinnliche Weihnachtsstimmung wollten die Kinder das Verwaltungsgebäude doch 5 Tage - Radtour (ca. 325 Km) nicht lassen. Deshalb machte man sich ans Werk, Schmuck für die Weihnachtsbäume in den Osterferien zu gestalten. Selber schmücken ging dieses Jahr nicht, aber wenigstens konnten die 28. März bis 01. April 2021 Spatzenkinder so einen kleinen Betrag lei- sten, um etwas weihnachtliche Stimmung in das Rathaus einziehen zu lassen. Vielleicht nimmt sich der Besucher einige Minuten Zeit um den mit roten Kugeln und Wattebällchenschnee geschmückten Baum im Foyer zu bewundern. Die Kinder der Kita Spatzennest in Kreuzau wünschen Ihnen eine besinnliche Vorweihnachtszeit mit vielen glücklichen Momenten und einem Weihnachtsfest im Kreise der Familie. Tragt in die Welt nun ein Licht Da dieses Jahr vieles einfach anders war und ist, dachten sich die Rur- mäuse etwas Schönes aus, um in ihrer Umgebung ein bisschen Freude zu teilen. Die Kinder hatten in der Zeit vor St. Martin viele, Dieses Angebot richtet sich generationsübergreifend an Kinder, schöne Tischlaternen gebastelt. Am Freitag, den 13.11.2020 zogen Jugendliche, deren Eltern und/oder Oma/Opa; Kosten 169,- € sie sich warm an und packten die Laternen mit einem Licht in eine (4 Übernachtungen und 5 Tage Vollverpflegung) Tasche. Mit diesen machten sie sich auf den Weg durch Kreuzau und Fragen rund um die Tour und Anmeldungen: trugen, an verschiedene Stellen, ein Licht hinaus in die Welt. Unsere Lisa Palm, Offene Kinder- und Jugendarbeit der Gemeinde Kreuzau, Laternen wurden bei den Schulleitern im Schulzentrum Kreuzau, bei 0176/10181088 oder lisa.palm@kreuzau.de der Buchhandlung Lesezeichen, bei der Caritas Tagespflege St. Lukas Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 13
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