KREUZAU - Amtsblatt für die ...

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KREUZAU - Amtsblatt für die ...
Amtsblatt für die Gemeinde

KREUZAU

            Verantwortlich für den amtlichen Teil des Amtsblattes: Der Bürgermeister der
            Gemeinde Kreuzau, Bahnhofstraße 7, 52372 Kreuzau, Telefon 02422 507-0,
            Telefax 02422 507-498 · Herausgeber und verantwortlich für den übrigen Inhalt
            und für den Anzeigenteil: Porschen & Bergsch, Am Roßpfad 8, 52399
            Merzenich, Telefon 02421 73912, Telefax 02421 73011, www.porschen-
            bergsch.de. Das Amtsblatt erscheint monatlich und wird kostenlos an die
            Haushalte im Gemeindegebiet verteilt. Das Amtsblatt ist im Einzelbezug durch den
            Verlag zum Preis von 0,40 € zzgl. Liefergebühr zu beziehen. Unverlangt
            eingesandtes Text- und Bildmaterial wird nicht zurückgesandt. Auflage 8900
            Exemplare. In unserem Hause gestaltete Anzeigen unterliegen dem Urheberrecht.

                      20. Jahrgang
              18. Dezember 2020 Nr.
                                                                       12
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Öffentliche Bekanntmachungen
                      Kontakte
                Gemeindeverwaltung Kreuzau,
      Bahnhofstraße 7, 52372 Kreuzau, Tel.: 02422 507-0,
         Fax: 02422 507-498, Internet: www.kreuzau.de,
               E-Mail: buergermeister@kreuzau.de,
      Info-Telefon der Gemeinde Kreuzau: 02422 507-200
       Öffnungszeiten: montags-freitags 8.30 – 12.00 Uhr,
  dienstags 13.30 – 16.00 Uhr, donnerstags 13.30 – 17.00 Uhr
                     und nach Vereinbarung
         Hinweis: Das Sozial- und Grundsicherungsamt
        sowie das Steueramt sind mittwochs geschlossen.
                                          Telefon-Nr.
Feuerwehr/Rettungsdienst                  112
Ärztlicher Notdienst                      116 117
Notfallpraxis                             Roonstraße 30, Düren
Zahnärztlicher Notdienst                  01805 9867-00
Info-Zentrale für Vergiftungsfälle        0228 192-40
 Universitätsklinik Bonn
Tierärztlicher Notdienst                  02423 908541
  www.tieraerztlicher-notdienst-kreisdueren.de
Polizei Notruf                            110
Polizeiwache Kreuzau                      02422 50416-6312
Bezirksdienst Kreuzau
Polizeihauptkommissar Pohl                02422 50416-6331
Bezirk: Kreuzau westlich der Bahn,
Winden, Untermaubach, Obermaubach,
Schlagstein, Bergheim, Bilstein,
Langenbroich, Bogheim
Polizeihauptkommissar Nolden              02422 50416-6332
Bezirk: Kreuzau östlich der Bahn,
Stockheim, Drove, Boich, Thum,
Leversbach, Üdingen
Gemeinsame Sprechzeiten
 mittwochs 12.00 – 14.00 Uhr oder nach Vereinbarung
Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH 02422 9476-200
Urbanusstr. 1, Winden
Nach Dienstschluss bei
Versorgungsstörungen (Wasser)             02422 9476-220
Wasserversorgungszweck Perlenbach 02472 9916-0
Westnetz GmbH Störung-Strom               0800 4112244
Westnetz GmbH Störung-Gas                 0800 0793427
St. Augustinus-Krankenhaus GmbH 02421 599-0
Krankenhaus Düren GmbH                    02421 300
St. Marien Hospital                       02421 805-0
Kreuz-Apotheke                            02422 940-00
Victoria-Apotheke                         02422 9408-0
Schiedsperson                             02422 504-154
Telefon-Seelsorge
 Düren-Heinsberg-Jülich
 evangelisch                              0800 111 01 11
 katholisch                               0800 111 02 22

                    Sirenenalarm
              Alarmierung der Feuerwehr
                   3 x 15 Sekunden Heulton
              Warnung vor Gefährdungen
                                                                 Gültig bis 22.01.2021

Neben der Alarmierung für die Feuerwehr, werden die Sirenen
weiterhin zur Warnung der Bevölkerung eingesetzt:
1 Minute auf und abschwellender Heulton
Entwarnung: 1 Minute Dauerton
        Machen Sie sich mit den Verhaltensregeln und
        den Alarmierungstönen der Sirenen vertraut.
                 Unter www.kreuzau.de/112
              erhalten Sie weitere Informationen.

       Abfallentsorgung in der Gemeinde Kreuzau
    Informationen zur Abfallentsorgung erhalten Sie
        im Internet unter www.kreuzau.de/abfall
       oder bei Ihrer Abfallberatung im Rathaus.

                                                                                         Amtsblatt für die Gemeinde

                                                                                           KREUZAU                    3
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7. § 6 Abs. 2 wird um Satz 2 wie folgt ergänzt:
         5. Satzung zur Änderung                                        Dies sind insbesondere soziale, organisatorische und personelle Maß-
                                                                        nahmen, einschließlich Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren
  der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau vom 04.03.2015                  und Vorstellungsgespräche; die Gleichstellungsbeauftragte wirkt ins-
Aufgrund von § 7 Abs. 3 i.V.m. § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der       besondere bei der Aufstellung und Änderung des Gleichstellungsplans
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)               sowie bei der Erstellung des Berichts über die Umsetzung des Gleich-
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW             stellungsplans mit.
1994, S. 666 ff./SGV NRW 2023), in der zurzeit geltenden Fassung,                      8. § 6 Abs. 5 erhält folgende Fassung:
hat der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung vom 08.12.2020       Die Gleichstellungsbeauftragte kann, soweit Beratungsgegenstände ihres
folgende 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom                   Aufgabenbereiches behandelt werden, an Sitzungen des Verwaltungsvor-
03.04.2015 beschlossen:                                                 stands, des Rates und seiner Ausschüsse teilnehmen. Ihr ist auf Wunsch
                               Artikel I                                das Wort zu erteilen. Sie kann die Öffentlichkeit über Angelegenheiten
                 1. § 3 Abs. 2 wird wie folgt ergänzt:                  ihres Aufgabenbereiches unterrichten. Hierüber ist die Bürgermeisterin/
Für jede Ortschaft wird vom Rat eine Ortsvorsteherin/ ein Ortsvor-      der Bürgermeister vorab zu informieren. Die Entscheidung, ob ein Bera-
steher gewählt. Die Wahl erfolgt für die Dauer der Wahlzeit des         tungsgegenstand eine Angelegenheit des Aufgabenbereiches der Gleich-
Rates. Die Ortsvorsteherin/ der Ortsvorsteher soll in der Ortschaft,    stellungsbeauftragten ist, obliegt der Bürgermeisterin/ dem Bürger-
für die sie/ er gewählt wird, wohnen und muss dem Rat angehören         meister bzw. bei Ausschusssitzungen dem/der Ausschussvorsitzenden
oder angehören können.                                                            9. § 6 Abs. 6 + 7 werden wie folgt hinzugefügt:
               2. § 5 Abs. 1 wird wie folgt ergänzt:                                                     Abs. 6
Die Ortsvorsteherin/ der Ortsvorsteher hat die Belange ihrer/ seiner    Die Vorlagen und Vorinformationen zu Beratungsgegenständen, die
Ortschaft gegenüber dem Rat wahrzunehmen. Im Rahmen dieser              den übrigen Rats- bzw. Ausschussmitgliedern zugesandt werden, sind
Aufgabe ist sie/ er jederzeit berechtigt und verpflichtet, Wünsche,     spätestens gleichzeitig auch der Gleichstellungsbeauftragten zuzuleiten,
Anregungen und Beschwerden aus ihrer/ seiner Ortschaft aufzugrei-       sofern Angelegenheiten ihres Aufgabenbereichs in Frage stehen.
fen und an den Rat oder an den für die Behandlung der Angelegen-                                       Abs. 7
heit zuständigen Ausschuss weiterzuleiten.                              Die Gleichstellungsbeauftragte kann in Angelegenheiten, die ihren
                3. § 5 Abs. 2 wird wie folgt ergänzt:                   Aufgabenbereich berühren, den Beschlussvorlagen des Bürgermeiste-
Der Ortsvorsteherin/ dem Ortsvorsteher obliegen insbesondere fol-       rin/ des Bürgermeisters widersprechen; in diesem Fall hat die Bürger-
gende Aufgaben:                                                         meisterin/ der Bürgermeister den Rat zu Beginn der Beratung auf den
a) die Wahrnehmung der repräsentativen Aufgaben in der Ortschaft,       Widerspruch und seine wesentlichen Gründe hinzuweisen.
   sofern und soweit die Bürgermeisterin/ der Bürgermeister sich                       10. § 7 Abs. 1 wird wie folgt ergänzt:
   diese Aufgaben nicht ganz oder teilweise vorbehält,                  Der Rat hat die Einwohnerinnen und Einwohner über allgemein
b) die Beratung und Unterrichtung der Bürgermeisterin/ des Bürger-      bedeutsame Angelegenheiten der Gemeinde zu unterrichten. Die
   meisters und des Rates in allen Fragen des tatsächlichen kommu-      Unterrichtung soll möglichst frühzeitig erfolgen. Über die Art und
   nalen Lebens und der kommunalen Entwicklung der Ortschaft,           Weise der Unterrichtung (z. B. in der örtlichen Presse, im Amtsblatt
c) die Weiterleitung von Anfragen der Einwohner und Bürger an die       der Gemeinde Kreuzau, öffentliche Anschläge, schriftliche Unter-
   Bürgermeisterin/ den Bürgermeister. Dieser entscheidet in eigener    richtung aller Haushalte, Durchführung besonderer Informations-
                                                                        veranstaltungen, Abhaltung von Einwohnerversammlungen)
   Zuständigkeit ob und inwieweit der Rat informiert wird.
                                                                        entscheidet der Rat von Fall zu Fall.
d) im Übrigen kann die Bürgermeisterin/ der Bürgermeister im
   Rahmen ihrer/ seiner Zuständigkeit der Ortsvorsteherin/ dem                        11. § 7 Abs. 2 wird wie folgt ergänzt:
   Ortsvorsteher weitere Aufgaben übertragen, soweit diese ihrem        Eine Einwohnerversammlung soll insbesondere stattfinden, wenn es
   Wesen nach von der Ortsvorsteherin/ dem Ortsvorsteher durchge-       sich um Planungen oder Vorhaben handelt, die die strukturelle Ent-
   führt werden können. Die Ortsvorsteherin/ der Ortsvorsteher          wicklung der Gemeinde unmittelbar oder nachhaltig beeinflussen
   führt diese Geschäfte in Verantwortung gegenüber der Bürgermei-      oder die mit erheblichen Auswirkungen für eine Vielzahl von Ein-
   sterin/ dem Bürgermeister durch.                                     wohnerinnen und Einwohnern verbunden sind. Die Einwohnerver-
                                                                        sammlung kann auf Teile des Gemeindegebietes beschränkt werden.
              4. § 5 Abs. 3 wird wie folgt ergänzt:
Die Ortsvorsteherin/ der Ortsvorsteher hat bei Behandlung von                          12. § 7 Abs. 3 wird wie folgt ergänzt:
Angelegenheiten des § 5 im Rat oder in den Ausschüssen das Recht        Hat der Rat die Durchführung einer Einwohnerversammlung
auf Gehör. Zur Ausübung dieser Aufgabe darf die Ortsvorsteherin/        beschlossen, so setzt die Bürgermeisterin/ der Bürgermeister Zeit und
der Ortsvorsteher im Beratungsraum anwesend sein. Wesentliche           Ort der Versammlung fest und lädt alle Einwohnerinnen und
Vorgänge, die ihren/ seinen Ort betreffen, sind ihr/ ihm vor der        Einwohner durch öffentliche Bekanntmachung ein. Die in der
Umsetzung zur Kenntnis zu geben.                                        Geschäftsordnung für die Einberufung des Rates festgelegten
                                                                        Ladungsfristen gelten entsprechend.
5. § 5 Abs. 4 wird wie folgt ergänzt:                                   Die Bürgermeisterin/ Der Bürgermeister führt den Vorsitz in der Ver-
Zur Abgeltung des ihr/ ihm durch die Wahrnehmung ihrer/ seiner          sammlung. Zu Beginn der Versammlung unterrichtet sie/ er die
Aufgaben entstehenden Aufwandes erhält die Ortsvorsteherin/ der         Einwohner über Grundlagen, Ziele, Zwecke und Auswirkungen der
Ortsvorsteher gemäß § 39 Absatz 7 Sätze 5 - 7 GO eine pauschale         Planung bzw. des Vorhabens. Anschließend haben die Einwohnerin-
Aufwandsentschädigung nach § 3 Absatz 2 Satz 1 der Entschädi-           nen und Einwohner Gelegenheit, sich zu den Ausführungen zu äußern
gungsverordnung. Daneben steht der Ortsvorsteherin/ dem Ortsvor-        und sie mit den vom Rat zu bestimmenden Ratsmitgliedern aller Frak-
steher Ersatz des Verdienstausfalls nach Maßgabe des § 39 Abs. 7 Satz   tionen und der Bürgermeisterin/ dem Bürgermeister zu erörtern. Eine
7 i.V.m. § 45 Abs. 1 GO NRW zu. Ebenso steht ihr/ ihm ein               Beschlussfassung findet nicht statt. Der Rat ist über das Ergebnis der
Anspruch auf Freistellung nach Maßgabe des § 44 GO NRW zu.              Einwohnerversammlung in seiner nächsten Sitzung zu unterrichten.
Der Anspruch der/ des zur Ehrenbeamtin/ zum Ehrenbeamten ernann-
ten Ortsvorsteherin/ Ortsvorstehers auf Ersatz seiner Auslagen, die                13. § 8 Abs. 2 – 5 wird wie folgt neu gefasst:
durch die Erledigung der ihr/ ihm übertragenen Geschäfte der laufen-                                    Abs. 2
den Verwaltung entstanden sind (§ 33 Abs. 1 GO), bleibt unberührt.      Anregungen und Beschwerden, die nicht in den Aufgabenbereich der
                                                                        Gemeinde fallen, sind von der Bürgermeisterin/ vom Bürgermeister
               6. § 6 Abs. 1 wird wie folgt geändert:                   an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Die Antragstellerin/ der
Die Bürgermeisterin/ Der Bürgermeister bestellt eine hauptamtlich       Antragsteller ist hierüber zu unterrichten.
tätige Gleichstellungsbeauftragte. Diese soll mit 12 Wochenstunden
für den Bereich der Gleichstellung tätig sein. Die Bürgermeisterin/                                  Abs. 3
Der Bürgermeister kann eine Stellvertreterin der Gleichstellungsbe-     Eingaben von Bürgern, die
auftragten für den Aufgabenbereich der §§ 17, 18, 19 Abs. 1 LGG         1. weder Anregungen noch Beschwerden zum Inhalt haben (z. B.
bestellen.                                                              Fragen, Erklärungen, Ansichten etc.),

4      Amtsblatt für die Gemeinde

       KREUZAU
KREUZAU - Amtsblatt für die ...
2. inhaltlich mit bereits früher eingereichten Anregungen oder                                    Artikel II Inkrafttreten
Beschwerden identisch sind,                                                 Die 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreu-
           3. den Inhalt eines Strafgesetzes erfüllen oder                  zau tritt zum 01.01.2021 in Kraft.
4. als rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme von öffentlichen Stel-         Bekanntmachungsanordnung:
len anzusehen sind, sind ohne Beratung von der Bürgermeisterin/             Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
vom Bürgermeister zurückzugeben.                                            Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens-
                               Abs. 4                                       und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nord-
Für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden i.S. von Abs.             rhein-Westfalen (GO NRW) gemäß § 7 Abs. 6 GO NRW beim
2 bestimmt der Rat den Hauptausschuss. Dieser hat eine inhaltliche          Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres nicht
Prüfung vorzunehmen und überweist sie anschließend an die zur               mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn:
Entscheidung berechtigte Stelle. Bei der Überweisung kann er Emp-           a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, oder ein vorgeschriebe-
fehlungen aussprechen, an die die zur Entscheidung berechtigte                 nes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
Stelle nicht gebunden ist.                                                  b)die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht
Die Antragstellerin/ der Antragsteller ist über die Stellungnahme des          worden,
Hauptausschusses zu unterrichten.                                           c) die Bürgermeisterin/ der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss
                              Abs. 5                                           vorher beanstandet oder
Das Recht des Rates, die Entscheidung einer Angelegenheit, die den          d)der Form- oder Verfahrensmangel gegenüber der Gemeinde vorher
Gegenstand einer Anregung oder Beschwerde bildet, an sich zu                   gerügt ist und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache
ziehen, bleibt unberührt.                                                      bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Die Antragstellerin/ der Antragsteller ist über die Stellungnahme zu        Kreuzau, den 09.12.2020
ihren/ seinen Anregungen und Beschwerden zu unterrichten.
                                                                            -Ingo Eßer-
        14. § 13 Abs. 3 wird um Satz 2 wie folgt ergänzt:                   Bürgermeister
Der Anspruch besteht auch für maximal 8 Arbeitstage je Wahlperi-
ode im Falle der Teilnahme an kommunalpolitischen Bildungsveran-
staltungen, die der Mandatsausübung förderlich sind.
         15. § 13 Abs. 3 d erhält folgende neue Fassung:
Personen, die einen Haushalt mit mindestens zwei Personen von
denen mindestens ein Kind unter 14 Jahren oder eine anerkannt pfle-
gebedürftige Person nach SGB XI ist, oder einen Haushalt mit min-
destens 3 Personen führen und nicht oder weniger als 20 Stunden je
Woche erwerbstätig sind, erhalten für die Zeit der mandatsbedingten
Abwesenheit vom Haushalt mindestens den Regelstundensatz. Auf
Antrag werden statt des Regelstundensatzes die notwendigen Kosten
für eine Vertretung im Haushalt ersetzt.
             16. § 13 Abs. 3 g erhält folgende Fassung:
Stellvertretende Bürgermeisterin/ Bürgermeister nach § 67 Abs. 1
GO und Fraktionsvorsitzende – bei Fraktionen mit mindestens 8
Mitgliedern auch eine stellvertretende Vorsitzende/ ein stellvertretender
Vorsitzender, mit mindestens 16 Mitgliedern auch zwei stellvertre-
tende Vorsitzende – erhalten neben den Entschädigungen, die den
Ratsmitgliedern nach § 45 GO zustehen, eine Aufwandsentschädi-
gung nach § 46 GO NRW i.V.m. der EntschVO.
             17. § 13 Abs. 3 h erhält folgende Fassung:
Stellvertreterin der Bürgermeisterin/ Stellvertreter des Bürgermeisters,
die gleichzeitig Fraktionsvorsitzende oder stellvertretende Fraktions-
vorsitzende sind, erhalten nur eine Aufwandsentschädigung nach § 3
der Entschädigungsverordnung.
            18. § 13 Abs. 3 i wird wie folgt ergänzt:
Die Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende gem. § 46
Abs. 1 GO NRW wird in Anwendung von § 46 Abs. 2 GO NRW für
sämtliche Ausschüsse als Sitzungsgeld gezahlt.
          19. § 14 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:
Verträge der Gemeinde mit Mitgliedern des Rates oder der Aus-
schüsse sowie mit der Bürgermeisterin/ dem Bürgermeister, der/ dem
Beigeordneten oder der Dezernentin/ den Dezernenten bedürfen der
Genehmigung des Rates.
           20. § 15 Abs. 1 f wird wie folgt geändert:
einmalige Verpflichtungen im Rahmen einer haushaltsmäßigen
Ermächtigung bis zu 100.000,00 Euro einzugehen,
             21. § 15 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst:
Die Bürgermeisterin/ Der Bürgermeister trifft alle dienstrechtlichen
Entscheidungen für die tariflich Beschäftigten und Beamten der
Gemeinde Kreuzau. Für Bedienstete in Führungspositionen unter-
richtet die Bürgermeisterin/ der Bürgermeister den Rat über alle Ent-
scheidungen, die das beamtenrechtliche Grundverhältnis oder das
Arbeitsverhältnis eines Bediensteten zur Gemeinde verändern.
Bedienstete in Führungspositionen sind die allgemeine Vertreterin/
der allgemeine Vertreter der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters, die
Dezernentinnen/ Dezernenten und die Abteilungsleiterinnen/ Abtei-
lungsleiter.

                                                                                                                          Amtsblatt für die Gemeinde

                                                                                                                            KREUZAU                    5
KREUZAU - Amtsblatt für die ...
4. Änderungssatzung                                                   3. Änderungssatzung
 zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässe-                 zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
rungseinrichtungen in der Gemeinde Kreuzau vom 09.12.2020                            der Gemeinde Kreuzau vom 09.12.2020
Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land              Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV.NRW.                     Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV.NRW.S.
S. 666 / SGV.NRW. 2023), des § 54 des Wassergesetzes für das Land        666 / SGV.NRW. 2023), des § 54 des Wassergesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) vom 25.06.1995 (GV.NRW.                    Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) vom 25.06.1995 (GV.NRW.
S. 926 / SGV.NRW. 770), sowie der §§ 1, 2, 4, 6 bis 8, 10 und 12         S. 926 / SGV.NRW. 770), sowie der §§ 1, 2, 4, 6 bis 8, 10 und 12
Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom               Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom
21.10.1969 (GV.NRW.S. 712 / SGV.NRW. 610) in den zurzeit                 21.10.1969 (GV.NRW.S. 712 / SGV.NRW. 610) in den zurzeit
geltenden Fassungen hat der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sit-      geltenden Fassungen hat der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sit-
zung am 08.12.2020 folgende 4. Änderungssatzung zur Satzung              zung am 08.12.2020 folgende 3. Änderungssatzung zur Beitrags-
über die Entsorgung von Grundstückeinrichtungen in der Gemeinde          und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde
Kreuzau vom 21.11.2001 beschlossen:                                      Kreuzau vom 15.12.2011 beschlossen:
                                §1                                                                        §1
     § 11 Abs. 1 -Gebührensätze- erhält folgende Fassung:                § 4 Abs. 6 -Schmutzwassergebühren- erhält folgende Fassung:
Die Benutzungsgebühr für die Entsorgung von Grundstücksentwäs-           Die Gebühr beträgt je m³ Schmutzwasser jährlich 3,17 €.
serungsanlage beträgt bei Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben       § 5 Abs. 4 -Niederschlagswassergebühren- erhält folgende Fassung:
41,23 €/cbm je abgefahrenen Grubeninhalts.                               Die Gebühr beträgt für jeden Quadratmeter bebauter (bzw. überbauter)
                                                                         und/oder befestigter Fläche i.S.d. Abs. 1 0,42 €.
                                 §2
Diese 4. Änderungssatzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.                                                  §2
                     Bekanntmachungsanordnung                            Diese 3. Änderungssatzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.
Die vorstehende 2. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebühren-                               Bekanntmachungsanordnung
satzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kreuzau vom                Die vorstehende 2. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebühren-
15.12.2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.                      satzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kreuzau vom
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens-         15.12.2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nord-             Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens-
rhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf           oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nord-
eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht       rhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf
werden kann, es sei denn                                                 eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes      werden kann, es sei denn
   Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,                            a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt                 Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
   gemacht worden,                                                       b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet           gemacht worden,
                                                                         c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet
   oder                                                                     oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde            d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde
   vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tat-      vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die
   sache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.                          Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Kreuzau, den 09.12.2020             Der Bürgermeister                    Kreuzau, den 09.12.2020      Der Bürgermeister
                                    gez.                                                              gez.
                                    - Ingo Eßer -                                                     - Ingo Eßer -

6      Amtsblatt für die Gemeinde

       KREUZAU
KREUZAU - Amtsblatt für die ...
II. Bekanntmachung des Jahresabschlusses
                  Bekanntmachung                                                Der vorstehende Beschluss des Rates der Gemeinde Kreuzau und die
I. Jahresabschluss der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr                   Entlastung des Bürgermeisters werden hiermit gem. § 96 Abs. 2 GO
   2019 und Erteilung der Entlastung                                            NRW öffentlich bekannt gemacht.
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 8. Dezem-                 Der Jahresabschluss der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr
ber 2020 gemäß § 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land                     2019 liegt zusammen mit dem Lagebericht bis zur Feststellung des
Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GO NRW) in der derzeit                   folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme im Rathaus der
gültigen Fassung den vom Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungs-                   Gemeinde Kreuzau, Bahnhofstr. 7, 52372 Kreuzau, Zimmer 116,
ausschuss, der sich eines Dritten bedient hat, testierten Jahresab-             während der Dienststunden (montags bis freitags von 8.30 Uhr bis
schluss für das Haushaltsjahr 2019 festgestellt. Er hat beschlossen, dass der   12.00 Uhr, dienstags von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags
Jahresüberschuss von 488.412,88 € der Allgemeinen Rücklage zugeführt            von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr), öffentlich aus.
wird, und dem Bürgermeister uneingeschränkt Entlastung erteilt.                 Kreuzau, den 9. Dezember 2020
Die Zahlen der Schlussbilanz (Stichtag 31.12.2019) sind als Anlage              Der Bürgermeister
beigefügt.                                                                      -Ingo Eßer-

                                                         Gemeinde Kreuzau
                                                           Bilanz zum 31. Dezember 2019

                                                                                                                         Amtsblatt für die Gemeinde

                                                                                                                           KREUZAU                    7
KREUZAU - Amtsblatt für die ...
Flurbereinigungsplan in Form des Bodenordnungsnachweises, der
     Öffentliche Bekanntmachung                                          die von ihnen eingebrachten Grundstücke (Einlagenachweis) sowie
                                                                         ihre neuen Grundstücke und das Verhältnis ihrer Gesamtabfindung
BEZIRKSREGIERUNG KÖLN                    50667 Köln, den 01.12.2020
                                                                         zu dem von ihnen Eingebrachten und die Ausgleiche und Entschädi-
Dezernat 33 -                            Zeughausstr. 2 - 10
                                                                         gungen nachweist (Abfindungsnachweis). Ebenso erhalten sie den
Ländliche Entwicklung,                   Tel.: 0221/147-2033
                                                                         Teilnehmernachweis - Belastungen und Berechtigungen. Wenn bei
Bodenordnung -
                                                                         Miteigentum ein/e gemeinsame/r Bevollmächtigte/r bestellt ist, so
FLURBEREINIGUNG NÖRVENICH-RATH                                           erhält nur diese/r einen Bodenordnungsnachweis.
Az.:       – 33.45 – 5 12 02 –
                                                                         Die Nebenbeteiligten erhalten den Auszug aus dem Nachtrag 1 zum
Ladung zur:                                                              Flurbereinigungsplan (Nebenbeteiligtennachweis), der ihre aus dem
Bekanntgabe des Nachtrages 1 zum Flurbereinigungsplan                    Grundbuch ersichtlichen Rechte und die diesbezüglichen Festsetzun-
1. Offenlegungstermin                                                    gen nachweist. An die Stelle der bisher haftenden, im Grundbuch ein-
2. Anhörungstermin                                                       getragenen alten Grundstücke, treten die im Nebenbeteiligtennach-
In der Flurbereinigung Nörvenich-Rath finden die nachfolgenden           weis angegebenen Abfindungsgrundstücke. Rechte, die entbehrlich sind,
Termine statt, zu denen die Beteiligten eingeladen werden.               werden durch den Flurbereinigungsplan gelöscht. Rechte, die durch den
Bekanntgabe des Nachtrages 1 zum Flurbereinigungsplan                    Flurbereinigungsplan neu begründet werden, sind im Nebenbeteiligten-
In der Flurbereinigung Nörvenich-Rath hat die Bezirksregierung           nachweis mit dem Hinweis „Neueintragung“ eingetragen.
Köln als Flurbereinigungsbehörde den Nachtrag 1 zum Flurbereini-         Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass das Finanzamt im
gungsplan aufgestellt. Gemäß § 59 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 60 des         Rahmen der Grundbuchberichtigung den Abfindungsnachweis
Flurbereinigungsgesetzes -FlurbG- in der Fassung der Bekanntma-          - Ausgleiche und Entschädigungen - erhält.
chung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch         2. Anhörungstermin
Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), finden zur Vorlage des          Gegen den bekanntgegebenen Nachtrag 1 zum Flurbereinigungsplan
Nachtrages 1 zum Flurbereinigungsplan folgende Termine statt:            können die Beteiligten Widerspruch einlegen. Der Widerspruch
1. Offenlegungstermin                                                    muss gemäß § 59 Abs. 2 FlurbG zur Vermeidung des Ausschlusses im
Der Nachtrag 1 zum Flurbereinigungsplan (Textlicher Teil, Nach-          Anhörungstermin erhoben werden und ist nach
weise und Karten) wird gemäß § 59 Abs. 1 FlurbG für die davon            § 59 Abs. 4 FlurbG in eine Verhandlungsniederschrift aufzunehmen.
betroffenen Beteiligten (Teilnehmer und Nebenbeteiligte) zur Ein-        Der Anhörungstermin findet statt
sichtnahme ausgelegt
                                                                                          am 28. Januar 2021 um 11.30 Uhr
                          am 13. Januar 2021                                               im Raum Jülich (Raum-Nr. 2106)
                  im Raum Jülich (Raum-Nr. 2106)                                     im Dienstgebäude der Bezirksregierung Köln,
               in der Zeit von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr                                 Robert-Schuman-Straße 51, 52066 Aachen.
            im Dienstgebäude der Bezirksregierung Köln,
                                                                         Terminversäumnis oder Nichtabgabe von Erklärungen im Anhö-
             Robert-Schuman-Straße 51, 52066 Aachen.                     rungstermin gelten als Einverständnis mit den Festsetzungen des
Sollten Beteiligte den Offenlegungstermin wahrnehmen wollen,             Nachtrages 1 zum Flurbereinigungsplanes
ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung erforderlich.         (§ 134 Abs. 1 FlurbG).
Hierfür stehen Herr Winkler unter Tel.: 0221/147 – 4138 und Frau         Widersprüche, die vor oder nach dem Anhörungstermin erhoben
Kirschvink unter Tel.: 0221/147 – 4076 gerne zur Verfügung.              werden, können nicht berücksichtigt werden (§ 59 Abs. 2 FlurbG).
Die Beteiligten können in diesem Termin oder vorab telefonisch bzw.      Die Beteiligten, die keinen Widerspruch gegen den Nachtrag 1 zum
mittels E-Mail den Antrag stellen, sich die neue Feldeinteilung in der   Flurbereinigungsplan Nörvenich-Rath einlegen wollen, brauchen
Örtlichkeit anzeigen und erläutern zu lassen.                            den Anhörungstermin nicht wahrzunehmen.
Von der Möglichkeit der Einsichtnahme in den Nachtrag 1 zum              Die Beteiligten werden gebeten, ihre Auszüge aus dem Flurbereini-
Flurbereinigungsplan in dem Zeitraum der Offenlegung wird gebe-          gungsplan, die sie per Post erhalten, zu dem Termin mitzubringen.
ten Gebrauch zu machen, weil im späteren Anhörungstermin am              Beteiligte, die an der Wahrnehmung der Termine verhindert sind,
28.01.2021 weitergehende Einzelauskünfte nicht mehr erteilt              können sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
werden können.                                                           Für den Anhörungstermin ist im Falle der Vertretung eine schriftli-
Beteiligte am Flurbereinigungsverfahren sind gemäß § 10 Nr. 1            che Vollmacht mit beglaubigter Unterschrift der Vollmacht geben-
FlurbG als Teilnehmer die Eigentümer und Erbbauberechtigten der          den Person vorzulegen. Die Beglaubigung der Unterschrift auf der
zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke und gemäß              Vollmacht kann durch jede siegelführende Dienststelle (in aller Regel
§ 10 Nr. 2 FlurbG die Nebenbeteiligten. Zu den Nebenbeteiligten          die zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung) erfolgen. Sie ist
des Flurbereinigungsverfahrens zählen:                                   kostenfrei (§ 108 FlurbG).
a) Gemeinden und Gemeindeverbände, in deren Bezirk Grund-                Die bevollmächtigte Person muss diese Vollmacht im Anhörungster-
    stücke vom Flurbereinigungsverfahren betroffen werden;               min vorlegen.
b) andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Land für           Im Termin fehlende Vollmachten sind der Bezirksregierung Köln bis
    gemeinschaftliche oder öffentliche Anlagen erhalten (§§ 39 und       spätestens einen Monat nach dem Anhörungstermin nachzureichen.
    40 FlurbG) oder deren Grenzen geändert werden (§ 58 Abs. 2           Vollmachtsvordrucke können die Beteiligten unter Angabe des
    FlurbG);                                                             Aktenzeichens 33.45 -5 12 02- und der Ordnungsnummer (ONr.)
c) Wasser- und Bodenverbände, deren Gebiet mit dem Flurbereini-          bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, 50606 Köln anfordern
    gungsgebiet räumlich zusammenhängt und dieses beeinflusst oder       oder unter dem Link:
    von ihm beeinflusst wird;                                            https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abtei-
d) Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehö-           lung03/33/flurbereinigungsverfahren/form_vollmacht.pdf
    renden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder         abrufen.
    von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung            Das Verschulden eines Vertreters oder Bevollmächtigten steht dem
    solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher           eigenen Verschulden gleich (§ 134 Abs. 4 FlurbG).
    Grundstücke beschränken;                                             Besondere Hinweise zur Corona-Prävention
e) Empfänger neuer Grundstücke nach den §§ 54 und 55 FlurbG              Die Beteiligten werden gebeten, im Gebäude eine Mund-Nasen-
    bis zum Eintritt des neuen Rechtszustandes (§ 61 Satz 2 FlurbG);     Bedeckung zu tragen und einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
f ) Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden           Weiterhin werden Sie nach Betreten des Gebäudes gebeten, sich beim
    Grundstücken, denen ein Beitrag zu den Unterhaltungs- oder           Pförtner im Foyer anzumelden.
    Ausführungskosten auferlegt wird (§ 42 Abs. 3 und § 106              Hinweis zum Besitzübergang
    FlurbG) oder die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der           Der Übergang des Besitzes, der Verwaltung und der Nutzung an den
    Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben (§ 56          durch den Nachtrag 1 zum Flurbereinigungsplan ausgewiesenen
    FlurbG).                                                             neuen Grundstücken wurde einvernehmlich mit den betroffenen
Die Teilnehmer erhalten einen Auszug aus dem Nachtrag 1 zum              Teilnehmern vorab in gesonderten Verhandlungen vereinbart.

8      Amtsblatt für die Gemeinde

       KREUZAU
KREUZAU - Amtsblatt für die ...
Im Auftrag
gez. Pils
RVR‘in
Hinweise:
Diese öffentliche Bekanntmachung wird auch auf der Internetseite
der Bezirksregierung Köln veröffentlicht:                                             Die Gemeinde Kreuzau sucht
http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/verfahren/33_flurbe-                 zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere
reinigungsverfahren/index.html                                              Bauhofmitarbeiter (m/w/d) für die Grünkolonne
Allgemeine Hinweise zum Datenschutz für den Geschäftsbereich der
Bezirksregierung Köln sowie Informationen zur Verarbeitung personen-                             sowie
bezogener Daten im Flurbereinigungsverfahren sind zu finden unter:     einen weiteren Bauhofmitarbeiter (m/w/d) als Vorarbeiter
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abtei-            für die Grünflächenkolonne und stellv. Bauhofleiter
lung03/33/flurbereinigungsverfahren/datenschutzhinweise.pdf             Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der
Auf Wunsch werden diese Informationen gerne auch barrierefrei zur          Gemeinde Kreuzau: www.kreuzau.de/stellenangebote
Verfügung gestellt.

              Entwidmung des
          alten Friedhofs in Thum
             Gemarkung Thum, Flur 2, Parzelle 22
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 08.12.2020
beschlossen, dass der alte Friedhof in Kreuzau, Ortsteil Thum,
Gemarkung Thum, Flur 2, Parzelle 22 entwidmet und die Entwid-
mung zum 31.12.2020 wirksam wird.
Die vorstehende Entwidmung wird hiermit öffentlich bekannt
gemacht.
gez.
- Ingo Eßer -
Bürgermeister

                                                                                                            Amtsblatt für die Gemeinde

                                                                                                              KREUZAU                    9
KREUZAU - Amtsblatt für die ...
Amtliche Mitteilungen
                                   Weihnachts- und Neujahrsgruß 2020/21
                                            von Bürgermeister Ingo Eßer

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
was war das für ein turbulentes Jahr!
2020 hat ziemlich alles durcheinandergeworfen, was für uns Alltag und Routine
war. Anlass genug, um darüber nachzudenken, was war, und gemeinsam in die
Zukunft zu blicken.
Spätestens ab März musste uns allen klarwerden, dass wir uns in einer noch
nie dagewesenen Situation befinden, die besondere Maßnahmen von jeder
und jedem Einzelnen erfordert: Abstandsgebote, Maskenpflicht, Schul- und
Kita-Schließungen, Schließung von Handels- und Gewerbebetrieben sowie
der Gastronomie, Veranstaltungsverbote, Reise- und Besuchsbeschrän-
kungen usw. Manch einer musste sogar Krankheits-, Quarantäne- und Sterbe-
fälle im Freundes-, Familien- und Bekanntenkreis miterleben.
An dieser Stelle möchte ich mich ganz herzlich bei jeder und jedem von Ihnen
bedanken. Sie alle haben trotz massiver Einschnitte in Ihre Privatsphäre wie selbstverständlich Ihren Beitrag
dazu geleistet, dass diese Pandemie bisher für uns alle so glimpflich abgelaufen ist. Vielen Dank für Ihre Mit-
hilfe! Vielen Dank für Ihre Vernunft!
Dies ist auch genau das, was mich in dieser Krise immer wieder zutiefst berührt hat: Wie wir hier in Kreuzau
zusammengehalten und einander geholfen haben. Da war plötzlich eine Solidarität zu spüren, die uns in
vielerlei Hinsicht einander nähergebracht hat – trotz aller Abstandsgebote.
Die Adventszeit und das bevorstehende Weihnachtsfest erinnern uns nun daran, wie wichtig Nähe und
Liebe eigentlich für uns Menschen sind und dass die Hoffnung nicht aufgegeben werden darf. Weihnachten
ist der richtige Zeitpunkt, sich an das Licht zu erinnern, das in jedem von uns leuchtet und das uns auch
durch diese Phase unseres Lebens leiten wird. Ein Licht, dessen Kraft umso heller erstrahlt, umso mehr wir
zusammenhalten und füreinander da sind – auch wenn das dieser Tage vielleicht weit weniger innig und
körperlich sein kann, als es manchem von uns lieb ist.
„Das Wesentliche einer Kerze ist nicht das Wachs, das seine Spuren hinterlässt, sondern das Licht!“ schrieb
Antoine de Saint-Exupéry. Dieses Licht leuchtet jetzt in der Weihnachtszeit besonders hell – in unseren Fen-
stern und in unseren Herzen.
Natürlich wird uns das neuartige Coronavirus noch weiter beschäftigen. Natürlich ist mit dem Jahreswechsel
nicht plötzlich alles anders – der Spuk vorbei. Doch können wir immer besser mit der Situation umgehen
und lernen weiterhin, mit dem Virus zu leben und trotzdem zuversichtlich in die Zukunft zu blicken – viel-
leicht sogar mit einem baldigen Impfstoff.
Ich persönlich bin mir sicher, dass 2021 ein gutes Jahr wird, und freue mich sehr darauf. Die besten Wün-
sche für eine besinnliche Weihnachtszeit und schöne Feiertage mögen Sie begleiten. Ich hoffe, Sie genießen
die Zeit „zwischen den Jahren“ trotz aller Widrigkeiten und starten zuversichtlich ins neue Jahr.
Ihr

– Bürgermeister –

10 KREUZAU
      Amtsblatt für die Gemeinde
sich auf eine Anpassung an die aktualisierte Mustersatzung des
               Informationen                                             Städte- und Gemeindebundes NRW aufgrund verschiedener recht-
                                                                         licher Erfordernisse. Die Änderungssatzung ist ebenfalls in diesem
           der Gemeinde Kreuzau                                          Amtsblatt veröffentlicht.
              mitgeteilt von Bürgermeister Ingo Eßer                     Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,                                   der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2021
                                                                         Am 06. Oktober 2020 habe ich den Entwurf der Haushaltssatzung
in der 2. Sitzung der neuen Wahlperiode hat der Rat der Gemeinde         für das Jahr 2021 zur Beratung eingebracht, mit dem Ziel, den Haus-
Kreuzau am 08. Dezember 2020 wesentliche Beschlüsse gefasst, über        halt noch im Dezember zu beschließen, damit die Haushaltsge-
die ich Sie im Folgenden informieren möchte:                             nehmigung möglichst früh vorliegt und die zahlreichen geplanten
Ernennung eines Ortsvorstehers für den Ortsteil Untermau-                Projekte und Maßnahmen im kommenden Jahr auch umgesetzt
bach/Bilstein                                                            werden können. Aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der
In der letzten, konstituierenden Ratssitzung konnten noch nicht für      Corona-Pandemie war es zwar schwierig, ein verlässliches Zahlen-
alle Ortsteile Ortsvorsteher ernannt werden. Nunmehr wurde auch          werk zu erstellen. Auf die Unwägbarkeiten habe ich entsprechend
für den Ortsteil Untermaubach/Bilstein mit Mariano Graf von Spee         hingewiesen und die in der Zwischenzeit eingetretenen Änderungen
ein Ortsvorsteher ernannt und vereidigt. Er wird die Belange für         vorgetragen. Alle im Rat vertretenen Fraktionen haben den Entwurf
Untermaubach/Bilstein gegenüber dem Gemeinderat wahrnehmen               der Verwaltung in den letzten Wochen intensiv beraten und ihre
und Repräsentationsaufgaben übernehmen.                                  Änderungswünsche eingebracht. Der Rat hat letztlich in einem ein-
Feststellung über die Gültigkeit der Wahl der Vertretung der             stimmigen Beschluss die Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungs-
Gemeinde Kreuzau und der Wahl des Bürgermeisters                         konzept für das Haushaltsjahr 2021 verabschiedet. Der Ergebnisplan
Der Rechnungs- und Wahlprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung           weist Erträge und Aufwendungen in einem Umfang von 42,9 Mio.
am 19.11.2020 umfassend das Ergebnis der Kommunalwahl vom                Euro aus. Der Haushaltsplan beinhaltet geplante Investitionen in die
13.09.2020 geprüft. Gründe, die Wahl zu beanstanden, liegen nicht        gemeindliches Infrastruktur i.H.v. über 8 Mio. Euro. Das geplante
vor. Der Rat hat diese Feststellung einstimmig bestätigt.                Jahresergebnis schließt mit einem leichten Plus i.H.v. 27.707 Euro
Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2019            ab. Damit wird das im Haushaltssicherungskonzept langjährig ausge-
Nachdem der Rechnungs- und Wahlprüfungsausschuss sich auch mit           wiesene Ziel eines Haushaltsausgleichs ab dem Jahr 2021 erreicht.
dem Jahresabschluss für das Jahr 2019 beschäftigt hat, hat nunmehr       Die Landesregierung hat mit dem NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz
der Rat den vom beauftragten Wirtschaftsprüfer erstellten Bericht        (NKF-CIG) die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, corona-
zur Kenntnis genommen und den Jahresabschluss abschließend ein-          bedingten Mehraufwendungen und Mindererträge isoliert zu
stimmig festgestellt. Der sich hieraus ergebende Jahresüberschuss von    betrachten und auszuweisen. Die Gemeinde Kreuzau hat als Summe
488.412,88 Euro wird der allgemeinen Rücklage zugeführt. Gleich-         der auf das Haushaltsjahr 2021 infolge der COVID-19-Pandemie
zeitig wurde mir als Bürgermeister die Entlastung erteilt.               entfallenden Haushaltsbelastung einen Betrag i.H.v. 2,7 Mio. Euro
                                                                         prognostiziert. Hierzu wurde eine entsprechende Nebenrechnung
Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten                          aufgestellt. Hieraus wurde ein Teilbetrag i.H.v. 1,5 Mio. Euro im
Auch für das Projektjahr 2021 stellt das Land NRW den Kommunen           Wege einer Bilanzierungshilfe in einem gesonderten Posten vor
finanzielle Zuschüsse aus dem Investitionspakt zur Förderung von         dem Anlagevermögen aktiviert und als außerordentlichen Ertrag in
Sportstätten zur Verfügung. Der im laufenden Projektjahr vom För-        den Ergebnisplan aufgenommen. Ausführlich Informationen zum
dermittelgeber nicht berücksichtigte Antrag zur Sanierung und Her-       Haushalt 2021 werden in der Januar-Ausgabe 2021 dieses Amtsblattes
stellung der Barrierefreiheit der Großsporthalle soll im nächsten Jahr   veröffentlicht.
erneut gestellt werden. Zusätzlich wird die Erneuerung der Flutlicht-
anlage und des Ballfangzaunes auf dem Sportplatz in Üdingen bean-
tragt werden. Der Rat hat dem Vorschlag der Verwaltung einstimmig
zugestimmt.
                                                                         Neuer Friedhofswegweiser für die
Entwidmung des alten Friedhofes in Thum                                  Gemeinde Kreuzau ist erschienen
Bereits im Jahr 1987 hat der damalige Rat beschlossen, den alten
Friedhof in Thum nicht weiter zu nutzen. Nach Ablauf der Ruhefri-
sten wurden die letzten Einebnungen im Herbst 2020 durchgeführt.
Da nunmehr keine Gräber mehr vorhanden sind, stimmte der Rat
einstimmig der formalen Entwidmung zu.
Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksent-
wässerungseinrichtungen in der Gemeinde Kreuzau
Im Gemeindegebiet gibt es derzeit noch 14 abflusslose Gruben und
21 vollbiologische Kleinkläranlagen die regelmäßig entleert werden
müssen. Der Gebührensatz war zuletzt 2006 angepasst worden.
Unter Berücksichtigung von inzwischen gestiegenen Unternehmens-,
Verwaltungsgemein- und Deponiekosten hat der Rat zur Kosten-
deckung einstimmig einer Anhebung auf einen Gebührensatz von
41,23 € je Kubikmeter zugestimmt.
Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschluss-
beiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grund-
stücksanschlüsse
Der Wasserverband Eifel-Rur hat angekündigt, die Jahresbeiträge für
die Jahre 2020 bis 2022 wegen umfangreichen Investitionen in die
Gruppenkläranlage Merken und in die Abwasserbeseitigungsanlagen
deutlich zu erhöhen. Um auch hier einen Ausgleich zwischen Auf-
wänden und Erträgen zu erreichen, erfolgte eine Neukalkulation
dieser kostendeckenden Einrichtung. Die Satzung der Gemeinde
Kreuzau über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwasser-
gebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse wurde ein-
stimmig beschlossen. Die Neufassung der Satzung ist in dieser Aus-
gabe des Amtsblattes veröffentlicht.                                     Seit einigen Tagen steht der Gemeinde Kreuzau ein neuer Friedhofs-
Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau                           wegweiser zur Verfügung. Die reich bebilderte Broschüre enthält
Die wesentlichen Punkte zur Änderung der Hauptsatzung der                allerlei Wissenswertes rund um den Trauerfall und die Friedhöfe.
Gemeinde Kreuzau, die der Rat mehrheitlich beschlossen hat, beziehen     Der Tod eines geliebten Menschen verändert oft plötzlich und uner-
                                                                                                                     Amtsblatt für die Gemeinde

                                                                                                                       KREUZAU                    11
wartet das eigene Leben. Besonders in dieser schwierigen Zeit müssen      sich online auf der Website               des   Dorfmanagements:
viele Fragen geklärt und viele Entscheidungen trotz des Schmerzes         www.kreuzau.de/masterplan.
und der Trauer getroffen werden. So fallen die zahlreichen Formali-       Kontakt: Saskia Goebel
täten, die für eine Beerdigung erledigt werden müssen, oft nicht          dorfbuero@kreuzau.de
leicht. Es kann daher nur hilfreich sein, einen Ratgeber zur Hand zu      Tel.: 02422-507445
haben, der einem in einer solchen Situation zumindest eine erste Ori-     Mobil: 0151 – 61647576
entierung bietet. Die vorliegende Broschüre der Gemeinde Kreuzau
soll helfen, Angelegenheiten rechtzeitig zu regeln. Bei einem Todes-
fall in der Familie soll sie den nächsten Angehörigen eine Hilfe sein,                                   JA!
damit nichts vergessen wird. Des Weiteren gibt diese Broschüre einen
Überblick über die vorhandenen Bestattungsmöglichkeiten auf den                Jung trifft Alt – eine neue, generationenübergreifende
Friedhöfen der Gemeinde Kreuzau. Besonders im Hinblick auf die                       Gesprächsserie in der Gemeinde Kreuzau.
Zukunft und die immer steigende Nachfrage ist die Gemeinde Kreu-          „A“ wie Ausbildung ist das Thema der ersten Treffen und Inhalt der
zau stets an der Umsetzung alternativer Bestattungsmöglichkeiten          Interviews zwischen Jugendlichen und Senioren, die zukünftig im
interessiert. Friedhöfe sind in erster Linie Orte der Trauer und Besin-   Austausch bleiben wollen, um ihre Lebenswelten zu vergleichen.
nung, aber auch Orte des Lebens und der Begegnung.                        War die Suche nach einer Ausbildungsstelle und das Arbeitsleben der
Der neue Friedhofswegweiser liegt im Rathaus bereit und kann aber         heutigen Senioren einfacher?
auch auf der Homepage der Gemeinde Kreuzau eingesehen werden.             Oder doch schwerer?
Für alle Fragen stehen Ihnen selbstverständlich die Mitarbeiterinnen      Wie haben sie ihre Jugend gemeistert – und haben sie sich schon
und Mitarbeiter der Friedhofsabteilung gerne zur Verfügung.               einmal vorurteilsfrei mit der Lebenswelt der jungen Menschen von
                                                                          heute beschäftigt?
                                                                          Was wissen sie voneinander?
                            „Märchenhaftes Kreuzau“                       Gibt es Gemeinsamkeiten, Verständnis füreinander, ein Miteinander
                                                                          auf Gegenseitigkeit und Augenhöhe?
Aufruf zum Märchen-Schreibwett-                                           Die Jugendberatungsstelle Kreuzau, die Offene Kinder- und Jugend-
 bewerb für Kinder, Jugendliche                                           arbeit der Gemeinde Kreuzau und die Generationenbeauftragte ent-
                                                                          wickelten ein Projekt, um einen Austausch zu fördern. Erste Treffen
         und Erwachsene                                                   mit interessierten Jugendlichen und Senioren – unter den derzeitigen
Wie wäre es, die viele Zeit zu Hause im Dezember und Januar zu            Corona-Schutzmaßnahmen nur im kleinen Kreis – wurden im
nutzen, um richtig kreativ zu werden? Das Dorfmanagement möchte           Jugendtreff Kreuzau organisiert.
mit Unterstützung der Fotografin Uschi Kitschke, des Heimat- und          Da auch weiterhin interessierte Bürgerinnen und Bürger bei der
Geschichtsvereins Kreuzau und von Norbert Sütsch den ersten Kreu-         Gemeindeverwaltung Kreuzau anrufen, die aus ihrer Arbeitswelt und
zauer Märchenwettbewerb veranstalten und lädt all Kreuzauerinnen          den Lehrjahren erzählen möchten aber auch neugierig auf die
und Kreuzauer dazu ein, ihr eigenes Märchen über besondere Orte           Geschichten der jungen Menschen sind, wird es eine Serie von Inter-
der Gemeinde zu verfassen. Dabei soll zunächst der Zentralort Kreuzau     views geben. Der Anfang ist gemacht.
anhand ausgewählter Orte von seiner mystischen und sagenhaften            Die Jugendberatungsstelle des Sozialwerks Dürener Christen ist eine
Seite gezeigt werden. Unter anderem stehen hierfür der Marienstock        offene Beratungs- und Anlaufstelle für Jugendliche und junge
am Keltenwall hinter dem Friedhof oder Burg Kreuzau zur Verfü-            Erwachsene zwischen 12 und 26 Jahren im Südkreis Düren, die Bera-
gung. Alle Motive, die von Uschi Kitschke fotografiert wurden,            tung und Begleitung beim Übergang in das Berufsleben benötigen.
können im Schaufenster des Dorfbüros auf der Hauptstraße 68 und           Die pädagogischen Fachkräfte sind Ansprechpartner für Jugendliche
auf der Website des Dorfmanagements eingesehen werden. Für                und ihre individuellen Problemlagen.
weitere Inspiration empfehlen wir natürlich auch einen Spaziergang
zu den Orten selbst!                                                      Die Jugendberatungsstelle wird im Rahmen des Programms „Jugend
                                                                          stärken im Quartier“ durch das Bundesministerium für Familie,
Der Wettbewerb gliedert sich in drei Alterskategorien, für Kinder bis     Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), das Bundesministerium des
12 Jahre, Jugendliche von 12-18 Jahre und Erwachsene ab 18 Jahren.        Inneren, für Bau und Heimat (BMI), den Europäischen Sozialfond
Die Märchen sollen mindestens eine und maximal fünf Din-A4                und den Kreis Düren gefördert.
Seiten in Schriftgröße 12 mit einem anderthalbfachen Zeilenabstand
umfassen. Jede Einsendung muss gut lesbar mit Namen, Anschrift,           Kontakt:
Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Autorin/des Autors verse-            Hauptstr. 37
hen sein. Mit der Einsendung der Märchen erklären sich die Autorin-       52372 Kreuzau
nen und Autoren mit einer gemeinschaftlichen Veröffentlichung der         Tel.: 02422-9598790 (AB)
Werke bereit.                                                             Die Jugendberatungsstelle arbeitet eng vernetzt und kooperativ mit
Eine dreiköpfige Experten-Jury                                            der Jugendbetreuerin der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in
(Mitglied der Europäische                                                 Kreuzau – Lisa Palm – zusammen.
Märchengesellschaft e.V., Mitar-                                          Kontakt:
beiterin der Buchhandlung Lese-                                           Bahnhofstr. 7
zeichen, sowie Gymnasial-                                                 52372 Kreuzau
Deutschlehrerein Frau Rubel)                                              Tel.: 0176-10181088
wird unter allen Einsendungen                                             Bei Alfred Laufenberg aus Kreuzau-Drove stellt sich die Frage, wo der
jeweils eine Gewinnerin/einen                                             Lebensabschnitt als Senior eigentlich beginnt. Mit 62 Jahren steht er
Gewinner küren. Zu gewinnen                                               noch lange nicht am Ende seiner Pläne und Vorstellungen.
gibt es für jede Alterskategorie                                          Seit kurzem trainiert Laufenberg Jugendliche zwischen sieben und
jeweils ein Bücherpaket im Wert                                           vierzehn Jahren beim TurnClub 1889 Kreuzau e.V. im Volleyball,
von 50 € von der Buchhandlung                                             einer Passion, der er bereits nachging, als er noch die Realschule
Lesezeichen, dass vor Ort indivi-                                         Kreuzau besuchte.
duell zusammengestellt werden                                             Als Volleyballtrainer finanzierte er sein Studium zum Maschinenbau-
darf.                                                                     ingenieur, sein Berufsweg führte ihn von Kreuzau über Jülich in den
Einsendeschluss ist Sonntag,                                              Schwarzwald und letztendlich zurück „nach Hause“.
der 31. Januar 2021. Einsendun-                                           Jugendlichen wünscht Alfred Laufenberg, dass sie Spaß am Leben
gen werden bitte postalisch an                                            haben, „wie wir ihn früher hatten“. Als Lebensweisheit gibt er den
das Dorfbüro, Hauptstraße 68,                                             jungen Leuten mit, „dranbleiben, eigene Erfahrungen machen und
52372 Kreuzau oder per E-Mail an dorfbuero@kreuzau.de gesendet.           in der Unterhaltung bleiben, die Menschlichkeit darf nicht zu kurz
Weitere Informationen, sowie die Teilnahmebedingungen finden              kommen und der direkte Kontakt ist wichtig“.

12 KREUZAU
        Amtsblatt für die Gemeinde
Dranbleiben will auch Sebastian Reitz. Der 21-jährige Kreuzauer        Nach erfolgter telefonischer oder schriftlicher Voranmeldung
besuchte die Realschule Kreuzau und ist mit dem Fachabitur am          schicken wir die ausführlichen Anmeldeunterlagen zu.
Berufskolleg Kaufmännische Schulen des Kreises Düren „auf dem          Tag 1 – 28.03. (ca. 60 km)
Weg zu seinem Wunschberuf“, wie er sagt. In zwei Jahren will er sein   Vom Jugendraum Kreuzau geht es ab 9.30 h entlang der Rur bis nach
Staatsexamen als Physiotherapeut ablegen. Die Vision einer eigenen     Linnich. Von dort landschaftlich schön vorbei an Hückelhoven und
Praxis in Kreuzau motiviert den jungen Mann. Seine Eltern und ihr      Erkelenz bis zum Schloß Tüschenbroich und weiter zu unserem Ziel,
Lebensweg sind ein Vorbild, dass sich persönlicher Einsatz lohnen      dem DPSG-Haus St. Georg in Wegberg.
kann.                                                                  Tag 2 – 29.03. (ca. 78,5 km)
An älteren Menschen fasziniert ihn vor allem deren Menschenkennt-      Von unserer Unterkunft fahren wir Richtung Niederlande. Die
nis, „eine Begabung, die man nicht in der Schule lernt“. Auch Reitz    Grenze überqueren wir bei Wassenberg und fahren am Effelder
ist der persönliche Kontakt wichtig, ein Austausch zwischen Jung       Waldsee vorbei bis an die Maas. Wir folgen ihr Richtung Norden und
und Alt, wo jeder seine Stärken einbringen kann.                       treffen kurz darauf auf die Rur, die hier in die Maas mündet. Weiter
Kennen- und schätzen gelernt haben sich Laufenberg und Reitz als es    geht es entlang der Maas an Roermond vorbei, bevor wir uns östlich
galt, einen Schrank für den Jugendraum Kreuzau zu bauen. An Lisa       halten und bei Elmpt wieder die Grenze passieren. Vorbei an Nieder-
Palm, Diplom- Sozialpädagogin der Gemeinde Kreuzau schätzt             krüchten geht es zurück zu unserer Unterkunft.
Alfred Laufenberg vor allem, dass sie „den persönlichen Kontakt        Tag 3 – 30.03. (ca. 68 km)
sucht und ehrenamtliches Engagement von Selbstdarstellung zu           Heute geht es über Merbeck und Niederkrüchten bis zum Natur-
unterscheiden weiß“.                                                   und Tierpark in Brüggen. Von dort aus fahren wir an Nettetal vorbei
Der Anfrage nach handwerklicher Unterstützung kamen beide gerne        bis zum Schloß Krickenbeck und den Krickenbecker Seen. Zurück
nach, sie ergänzten sich in ihrem Geschick und hatten gemeinsam        geht es über Lobberich, Waldniel und durch den Lüttelforst zurück
viel Spaß, die selbstbestimmte Rollenverteilung war gut gewählt.       zur Unterkunft.
Grundsätzlich können sie sich auch zukünftig generationenübergrei-     Tag 4 – 31.03. (ca. 46,5 km)
fende Projekte in Kreuzau vorstellen.                                  Von unserer Unterkunft aus geht es heute vorbei am Schloß Wick-
                                                                       rath über Odenkirchen bis zum Schloß Rheydt. Von dort aus errei-
Alfred Laufenberg und Sebastian Reitz sind überzeugt, dass man an      chen wir nach kurzer Fahrt die Lasertagarena Mönchengladbach.
Aufgaben und Zielen zusammenwachsen kann, wenn jeder seine             Nach ein paar Runden Lasertag geht es von dort über Holt vorbei an
Stärken einbringt.                                                     Rheindahlen zurück nach Wegberg.
JA!                                                                    Tag 5 – 01.04. (ca. 75,5 km)
„Weiterhin bleiben wir miteinander im Gespräch, verknüpfen Jung        Der letzte Tag führt uns von Wegberg über Hetzerath und Bracheln
und Alt, fördern das Ehrenamt und nutzen die Stärken jedes Einzel-     zur Bergehalde Carl-Alexander bei Baesweiler. Von dort fahren wir
nen“, so fasst Monika Paillon, Generationenbeauftragte der             durch Siersdorf bis zum Blausteinsee und weiter über Weisweiler,
Gemeinde Kreuzau, die Ziele und Pläne der Kooperationspartner          Langerwehe, Schlich und Gürzenich zu unserem Ziel, dem Jugend-
zusammen. Fortsetzung folgt!                                           raum in Kreuzau. Geplante Rückehr ca. 17.30.
                                                                       Bitte die genauen Ankunftszeiten über 0176/10181088 ab frühe-
                                                                       stens 15.30 erfragen!

                                                                       Ohne Weihnachtsglanz? Ohne uns!
                                                                       Leider mussten die Kinder der Kita Spat-
                                                                       zennest in diesem Jahr auf das schon zur
                                                                       Tradition gewordene, alljährliche schmük-
                                                                       ken des Weihnachtsbaumes bei der
                                                                       Gemeindeverwaltung verzichten. Aber so
                                                                       ganz ohne weihnachtlichen Glanz und
                                                                       besinnliche Weihnachtsstimmung wollten
                                                                       die Kinder das Verwaltungsgebäude doch
  5 Tage - Radtour (ca. 325 Km)                                        nicht lassen. Deshalb machte man sich ans
                                                                       Werk, Schmuck für die Weihnachtsbäume
        in den Osterferien                                             zu gestalten. Selber schmücken ging dieses
                                                                       Jahr nicht, aber wenigstens konnten die
   28. März bis 01. April 2021                                         Spatzenkinder so einen kleinen Betrag lei-
                                                                       sten, um etwas weihnachtliche Stimmung
                                                                       in das Rathaus einziehen zu lassen.
                                                                       Vielleicht nimmt sich der Besucher einige Minuten Zeit um den mit
                                                                       roten Kugeln und Wattebällchenschnee geschmückten Baum im
                                                                       Foyer zu bewundern.
                                                                       Die Kinder der Kita Spatzennest in Kreuzau wünschen Ihnen eine
                                                                       besinnliche Vorweihnachtszeit mit vielen glücklichen Momenten
                                                                       und einem Weihnachtsfest im Kreise der Familie.

                                                                           Tragt in die Welt nun ein Licht
                                                                       Da dieses Jahr vieles einfach anders war und ist, dachten sich die Rur-
                                                                       mäuse etwas Schönes aus, um in ihrer Umgebung ein bisschen
                                                                       Freude zu teilen. Die Kinder hatten in der Zeit vor St. Martin viele,
Dieses Angebot richtet sich generationsübergreifend an Kinder,         schöne Tischlaternen gebastelt. Am Freitag, den 13.11.2020 zogen
 Jugendliche, deren Eltern und/oder Oma/Opa; Kosten 169,- €            sie sich warm an und packten die Laternen mit einem Licht in eine
        (4 Übernachtungen und 5 Tage Vollverpflegung)                  Tasche. Mit diesen machten sie sich auf den Weg durch Kreuzau und
Fragen rund um die Tour und Anmeldungen:                               trugen, an verschiedene Stellen, ein Licht hinaus in die Welt. Unsere
Lisa Palm, Offene Kinder- und Jugendarbeit der Gemeinde Kreuzau,       Laternen wurden bei den Schulleitern im Schulzentrum Kreuzau, bei
0176/10181088 oder lisa.palm@kreuzau.de                                der Buchhandlung Lesezeichen, bei der Caritas Tagespflege St. Lukas
                                                                                                                     Amtsblatt für die Gemeinde

                                                                                                                       KREUZAU                    13
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