Advent Wir wünschen allen Lesern und Leserinnen einen schönen - hollingstedt-dithmarschen.de

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Jahrgang 13
                                                         4. Dezember 2020
                                                               Ausgabe 25

                                      Wir wünschen
                                      allen Lesern und
                                      Leserinnen einen
                                      schönen
                                      2. Advent
Postwurfsendung sämtliche Haushalte
Advent Wir wünschen allen Lesern und Leserinnen einen schönen - hollingstedt-dithmarschen.de
Amt Eider                                                   –2–                                                   Nr. 25/2020
                                                                den Fassung wird die sofortige Vollziehung angeordnet, so dass
                                                                ein evtl. eingelegter Widerspruch keine aufschiebende Wirkung
                                                                hat. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet, damit die Ein-
                                                                haltung der Anordnung nicht durch Einlegung von Rechtsmitteln
                                                                unterlaufen werden kann. Der Abwendung der Brandgefahr von
                                                                weichgedeckten Häusern ist der Vorrang zu geben gegenüber
Einladung zur Sitzung des Schul-                                dem privaten Interesse, das neue Jahr mit einem Feuerwerk
ausschusses des Amtes KLG Eider                                 zu begrüßen, das durch die Anordnung nur geringfügig einge-
                                                                schränkt wird.
am Donnerstag, 10. Dezember 2020, um 19:00 Uhr
im Sitzungsraum der Amtsverwaltung, Kirchspielsschreiber-       Ordnungswidrig gem. § 46 Ziffer 9 SprengVO handelt, wer
Schmidt-Str. 1, 25779 Hennstedt                                 entgegen dieser Anordnung pyrotechnische Gegenstände ab-
                                                                brennt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu
Tagesordnung:                                                   10.000,- € geahndet werden.
öffentlich                                                      Rechtsbehelfsbelehrung:
1. Einwohnerfragestunde                                         Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Be-
2. Niederschrift Nr. 7 der letzten Sitzung vom 28.09.2020       kanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch ein-
3. Mitteilungen                                                 gelegt werden beim Amtsdirektor des Amtes KLG Eider, Kirch-
4. Antrag auf Rücknahme eines Beschlusses der Schulaus-         spielsschreiber-Schmidt-Str. 1, 25779 Hennstedt.
    schusssitzung vom 28.11.2017 zur Nutzung der Räumlich-      Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht in 24837
    keiten des ehemaligen Sportlertreffs Tellingstedt           Schleswig, Brockdorff-Rantzau-Str. 13, kann auf Antrag gem.
5. Änderungen der Schülerbeförderungssatzung des Kreises        § 80 Abs. 5 VwGO die aufschiebende Wirkung des Wider-
    Dithmarschen                                                spruchs ganz oder teilweise wiederherstellen oder die Aufhe-
6. Eingaben und Anfragen                                        bung der sofortigen Vollziehung anordnen.
                                                                Hennstedt im November 2020
voraussichtlich nicht öffentlich
7. Vertragsangelegenheiten                                      Amt KLG Eider
8. Personalangelegenheiten                                      Der Amtsdirektor
                                                                Jan-Christian Büddig
öffentlich                                                      als örtliche Ordnungsbehörde
9. Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Sitzungsteil gefass-
    ten Beschlüsse
Mit freundlichen Grüßen
gez Birgit Meier
Ausschussvorsitzende
Zur Einhaltung der Vorgaben nach der Landesverordnung zur
Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der aktuellen
Fassung muss die Anzahl der für die Öffentlichkeit bereitge-
stellten Besucherplätze ggfls. den räumlichen Gegebenheiten     Einladung zur Sitzung
des Sitzungsortes angepasst werden. Die Entscheidung über
die Anzahl der zugelassenen Besucher*innen trägt die/der Vor-   der Gemeindevertretung Barkenholm
sitzende. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird beim       am Montag, 07. Dezember 2020, um 19:30 Uhr
Betreten und Verlassen des Sitzungsortes empfohlen.             in der Gaststätte „Jägerstuben“, Dorfstr. 28, 25791 Barkenholm
                                                                Tagesordnung:
Anordnung über das Abbrennverbot                                öffentlich
von Feuerwerkskörpern                                           1. Einwohnerfragestunde
in den amtsangehörigen Gemeinden                                2. Niederschrift Nr. 10 der letzten Sitzung vom 09.03.2020
                                                                3. Mitteilungen
Auf Grund des § 24 Abs. 2 der 1. Verordnung zum Sprengstoff-    4. Mitteilung und Genehmigung von über- und außerplanmä-
gesetz (SprengVO) in der Neufassung vom 31.01.1991 (BGBl.           ßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr
I S. 169) in der zurzeit geltenden Fassung wird zum Schutz          2019
der besonders brandempfindlichen weichgedeckten Gebäude         5. Mitteilung und Genehmigung von über- und außerplanmä-
(Reetdachhäuser) angeordnet:                                        ßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr
Das ohnehin vom 02. Januar bis 30. Dezember bestehende Ab-          2020
brennverbot für pyrotechnische Gegenstände der Klasse II wird   6. Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG
für den Bereich der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes         7. Gemeinsame Erklärung zur Ermittlung und Festsetzung der
KLG Eider wie folgt erweitert:                                      Kreisumlage
                                                                8. 1. Satzung zur Änderung Satzung der Gemeinde Barken-
Am 31. Dezember 2020 und 1. Januar 2021 dürfen pyrotech-            holm über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuer-
nische Gegenstände der Klasse II nur nach folgender Maßgabe         satzung)
verwendet (abgebrannt) werden.                                  9. Eingaben und Anfragen
1. Raketen dürfen innerhalb eines Schutzabstandes im
    Umkreis von 180 m von Gebäuden mit weicher Beda-            Mit freundlichen Grüßen
    chung nicht abgebrannt werden.                              gez. Thorsten Eggers
2. Andere pyrotechnische Gegenstände dürfen innerhalb           Bürgermeister
    eines Schutzabstandes von 50 m von Gebäuden mit
    weicher Bedachung nicht abgebrannt werden.                  Zur Einhaltung der Vorgaben nach der Landesverordnung zur
                                                                Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der aktuellen
Gem. § 80 Abs. 2 Ziffer 4 der Verwaltungsgerichtsordnung        Fassung muss die Anzahl der für die Öffentlichkeit bereitge-
(VwGO) vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686) in der zurzeit gelten-   stellten Besucherplätze ggfls. den räumlichen Gegebenheiten
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Nr. 25/2020                                                 –3–                                                       Amt Eider
des Sitzungsortes angepasst werden. Die Entscheidung über       stellten Besucherplätze ggfls. den räumlichen Gegebenheiten
die Anzahl der zugelassenen Besucher*innen trägt die/der Vor-   des Sitzungsortes angepasst werden. Die Entscheidung über
sitzende. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird beim       die Anzahl der zugelassenen Besucher*innen trägt die/der Vor-
Betreten und Verlassen des Sitzungsortes empfohlen.             sitzende. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird beim
                                                                Betreten und Verlassen des Sitzungsortes empfohlen.

Einladung zur Sitzung des Ausschusses
zur Prüfung der Jahresrechnung                                  Einladung zu der Sitzung
der Gemeinde Bergewöhrden                                       der Gemeindevertretung Dellstedt
am Dienstag, 08. Dezember 2020, um 16:00 Uhr
                                                                am Donnerstag, 10. Dezember 2020, um 19:30 Uhr
im Sitzungsraum der Amtsverwaltung, Kirchspielsschreiber-
                                                                Sitzungsort: Gaststätte „Zur Eiche“ in Dellstedt
Schmidt-Str. 1, 25779 Hennstedt
                                                                Tagesordnung:
Tagesordnung:
                                                                öffentlich
öffentlich
                                                                1. Einwohnerfragestunde
1. Einwohnerfragestunde
                                                                2. Niederschrift Nr. 10 der letzten Sitzung vom 14.10.2020
2. Mitteilungen
                                                                3. Mitteilungen
                                                                4. Jahresabschlüsse 2013 bis 2019
voraussichtlich nicht öffentlich
                                                                5. 1. Satzung zur Änderung Satzung der Gemeinde Dellstedt
3. Belegprüfung 2013 bis 2019
                                                                    über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersat-
                                                                    zung)
öffentlich
                                                                6. Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG
4. Jahresabschlüsse 2013 bis 2019
                                                                7. Zuschuss der Gemeinde an den Gesangsverein
5. Eingaben und Anfragen
                                                                8. Anschaffung einer Geschwindigkeitsmessanlage
Mit freundlichen Grüßen                                         9. Eingaben und Anfragen
gez. Michael Röttger
                                                                voraussichtlich nicht öffentlich
Ausschussvorsitzender
                                                                10. Genehmigung von Kaufverträgen
Zur Einhaltung der Vorgaben nach der Landesverordnung zur
Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der aktuellen          öffentlich
Fassung muss die Anzahl der für die Öffentlichkeit bereitge-    11. Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Sitzungsteil gefass-
stellten Besucherplätze ggfls. den räumlichen Gegebenheiten         ten Beschlüsse
des Sitzungsortes angepasst werden. Die Entscheidung über
die Anzahl der zugelassenen Besucher*innen trägt die/der Vor-   Mit freundlichen Grüßen
sitzende. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird beim       gez. Max Thießen Ploog
Betreten und Verlassen des Sitzungsortes empfohlen.             Bürgermeister
                                                                Zur Einhaltung der Vorgaben nach der Landesverordnung zur
                                                                Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der aktuellen
Einladung zur Sitzung                                           Fassung muss die Anzahl der für die Öffentlichkeit bereitgestell-
der Gemeindeversammlung Bergewöhrden                            ten Besucherplätze ggfls. den räumlichen Gegebenheiten des
am Mittwoch, 09. Dezember 2020, um 18:30 Uhr                    Sitzungsortes angepasst werden. Die Entscheidung über die
im Sitzungsraum der Amtsverwaltung, Kirchspielsschreiber-       Anzahl der zugelassenen Besucher*innen trägt die / der Vor-
Schmidt-Str. 1, 25779 Hennstedt                                 sitzende. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird beim
                                                                Betreten und Verlassen des Sitzungsortes empfohlen.
Tagesordnung:
öffentlich
1. Einwohnerfragestunde
2. Niederschrift Nr. 5 der letzten Sitzung vom 14.07.2020
3. Mitteilungen
4. Vorstellung und Genehmigung Gemeindewappen/Flagge
5. Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG                Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Delve
6. Jahresabschlüsse 2013 bis 2019
7. 1. Satzung zur Änderung Satzung der Gemeinde Berge-          Satzung über die Erhebung von Abgaben
    wöhrden über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteu-     für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung
    ersatzung)
8. Wegeangelegenheiten
                                                                der Gemeinde Delve
9. Eingaben und Anfragen                                        (Beitrags- und Gebührensatzung)
Mit freundlichen Grüßen                                         Aufgrund der §§ 4, 27 und 28 der Gemeindeordnung für Schles-
                                                                wig-Holstein (GO), in der Fassung der Bekanntmachung vom
gez. Thomas Thomsen                                             28.02.2003 (GVOBl. 2003, Seite 57) in der zurzeit gültigen Fas-
Bürgermeister                                                   sung, der §§ 1, 2, 6, 8 und 9a des Kommunalabgabengesetzes des
Zur Einhaltung der Vorgaben nach der Landesverordnung zur       Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung
Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der aktuellen          vom 10.01.2005 (GVOBl. 2005, Seite 27) in der zurzeit gültigen
Fassung muss die Anzahl der für die Öffentlichkeit bereitge-    Fassung und der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des
Advent Wir wünschen allen Lesern und Leserinnen einen schönen - hollingstedt-dithmarschen.de
Amt Eider                                                          –4–                                                       Nr. 25/2020
Abwasserabgabengesetzes in der Fassung vom 13.11.1990 (GVO-            werden für das erste Vollgeschoss 100 % und für jedes weitere
Bl. Schl.-H. S. 545, ber. GVOBl. 1991, Seite 257) in der zurzeit       Vollgeschoss 25 % der Grundstücksfläche in Ansatz gebracht.
gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Ge-              Als Vollgeschoss gelten alle Geschosse, die nach landesrecht-
meindevertretung der Gemeinde Delve vom 12.11.2020 folgende            lichen Vorschriften Vollgeschosse sind. Bei Grundstücken, die
Satzung erlassen:
                                                                       keine Vollgeschosse aufweisen, gilt als Zahl der Vollgeschosse
I. Abschnitt                                                           die Höhe des Bauwerks (Traufhöhe) geteilt durch 2,4, mindestens
§1                                                                     jedoch ein Vollgeschoss. Bruchzahlen werden mathematisch ge-
Allgemeines                                                            rundet.
(1) Die Gemeinde Delve betreibt für die Beseitigung des auf den        (3) Als Grundstücksfläche nach Absatz 2 gilt
Grundstücken in ihrem Hoheitsgebiet anfallenden Schmutzwas-            a) bei Grundstücken, die im Bereich eines Bebauungsplanes
sers gemäß der Abwasserbeseitigungssatzung vom 20.08.2014                 oder im Gebiet liegen, für das ein Bebauungsplanentwurf
eine selbständige öffentliche Einrichtung zur zentralen Schmutz-          die Voraussetzungen des § 33 Baugesetzbuch - BauGB -
wasserbeseitigung.                                                        erfüllt, die gesamte Fläche, auf die der Bebauungsplan bzw.
(2) Die Gemeinde Delve erhebt nach Maßgabe dieser Satzung                 der Bebauungsplanentwurf eine bauliche oder gewerbliche
a) Beiträge zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung                 Nutzungsfestsetzung bezieht,
     der zentralen öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungsan-           b) bei Grundstücken, die über die Grenzen des Bebauungs-
     lage, einschließlich der Kosten für den ersten Grundstücks-          planes oder eines Gebietes hinausreichen, für das ein Be-
     anschluss,                                                           bauungsplanentwurf die Voraussetzungen des § 33 BauGB
b) Kostenerstattungen für zusätzliche Grundstücksanschlüsse               erfüllt, die Fläche im Bereich des Bebauungsplanes oder des
     (Aufwendungsersatz),                                                 Bebauungsplanentwurfes, auf die der Bebauungsplan bzw.
c) Benutzungsgebühren (Grund- und Verbrauchsgebühren) für                 Bebauungsplanentwurf die bauliche oder gewerbliche Nut-
     die Inanspruchnahme der zentralen öffentlichen Schmutz-              zung bezieht,
     wasserbeseitigungsanlage.                                         c) bei Grundstücken, für die kein Bebauungsplan besteht und
(3) Grundstücksanschluss im Sinne des Absatzes 2 Buchst. a) und           die mit ihrer gesamten Grundstücksfläche innerhalb eines im
b) ist die Verbindungsleitung vom öffentlichen Abwasserkanal bis          Zusammenhang bebauten Ortsteiles liegen (§ 34 BauGB),
max. einen Meter hinter Grenze des zu entwässernden Grundstü-             die Fläche zwischen der jeweiligen Straßengrenze und ei-
ckes ohne Revisionsschacht auf dem zu entwässernden Grund-                ner im Abstand von 45 Meter dazu verlaufenden Parallelen,
                                                                          bei Grundstücken, die nicht an eine Straße angrenzen oder
stück. Bei Hinterliegergrundstücken ist Grundstücksanschluss im
                                                                          nur durch einen zum Grundstück gehörenden Weg mit einer
Sinne dieser Satzung die Verbindungsleitung vom öffentlichen
                                                                          Straße verbunden sind, die im Abstand von 45 Meter dazu
Abwasserkanal bis max. einen Meter hinter Grenze zwischen dem
                                                                          verlaufende Parallele,
Vorderliegergrundstück und der Straße, ohne Revisionsschacht
                                                                       d) bei Grundstücken, für die kein Bebauungsplan besteht und
auf dem Vorderliegergrundstück.
                                                                          dessen Grundstücksflächen teilweise innerhalb eines im Zu-
(4) Die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau sowie für den
                                                                          sammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB) und teilweise
Umbau der zentralen Schmutzwasserbeseitigungsanlage wird von
                                                                          im Außenbereich liegen, die Fläche zwischen der jeweiligen
der Gemeinde Delve ggf. in einer besonderen Satzung geregelt.
                                                                          Straßengrenze und einer im Abstand von 45 Meter dazu ver-
II. Abschnitt                                                             laufenden Parallelen, bei Grundstücken, die nicht an eine
Schmutzwasserbeitrag                                                      Straße angrenzen oder nur durch einen zum Grundstück gehö-
                                                                          renden Weg mit einer Straße verbunden sind, die im Abstand
§2                                                                        von 45 Meter dazu verlaufende Parallele,
Grundsatz                                                              e) bei Grundstücken, die durch eine Satzung nach § 34 Absatz
Die Gemeinde Delve erhebt, soweit der Aufwand nicht durch Zu-             4 BauGB erfasst sind, die Fläche innerhalb des Satzungs-
schüsse, Abwassergebühren oder auf andere Weise gedeckt wird,             gebietes, höchstens jedoch die Fläche zwischen der jeweili-
für die Herstellung der zentralen öffentlichen Schmutzwasserbe-           gen Straßengrenze und einer im Abstand von 45 Meter dazu
seitigungsanlagen, einschließlich des jeweils ersten Grundstücks-         verlaufenden Parallelen, bei Grundstücken, die nicht an eine
anschlusses, Schmutzwasserbeiträge zur Abgeltung der durch                Straße angrenzen oder nur durch einen zum Grundstück gehö-
die Möglichkeit der Inanspruchnahme erwachsenden Vorteile.                renden Weg mit einer Straße verbunden sind, die im Abstand
§3                                                                        von 45 Meter dazu verlaufende Parallele,
Gegenstand der Beitragspflicht                                         f) bei Grundstücken, die über die sich nach den Buchstaben a)
(1) Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, die an eine zentra-      - e) ergebenden Grenzen hinaus bebaut oder gewerblich ge-
le öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsanlage angeschlossen              nutzt sind, die Flächen zwischen der jeweiligen Straßengrenze
werden können und für die                                                 bzw. im Falle von Buchstabe d) der der Straße zugewandten
                                                                          Grundstücksseite und einer Parallelen hierzu, die in einer Tiefe
a) eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, so-
                                                                          verläuft, die der übergreifenden Bebauung oder gewerblichen
     bald sie bebaut oder gewerblich genutzt werden dürfen,
                                                                          Nutzung entspricht,
b) eine bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt
                                                                       g) bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan oder im Be-
     ist, wenn sie nach der Verkehrsauffassung Bauland sind
                                                                          bauungsplanentwurf, der ein Gebiet umfasst, für den die
     und nach der geordneten baulichen Entwicklung in der Ge-
                                                                          Voraussetzungen des § 33 BauGB erfüllt sind, die Nutzung
     meinde Delve zur Bebauung oder gewerblichen Nutzung
                                                                          als Friedhof festgesetzt ist oder die innerhalb eines im Zu-
     anstehen.
                                                                          sammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB) tatsächlich
(2) Wird ein Grundstück an die zentrale öffentliche Schmutzwas-           so genutzt werden, die Grundfläche der einen Anschlussbe-
serbeseitigungsanlage tatsächlich angeschlossen, so unterliegt            darf an die Schmutzwasserbeseitigungsanlage auslösenden
es der Beitragspflicht auch dann, wenn die Voraussetzungen des            bzw. tatsächlich angeschlossenen Baulichkeiten, geteilt durch
Absatzes 1 nicht erfüllt sind.                                            die Grundflächenzahl (GRZ) 0,2. Die so ermittelte Fläche
(3) Grundstück im Sinne dieser Satzung ist grundsätzlich das              wird diesen Baulichkeiten dergestalt zugeordnet, dass ihre
Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinne.                               Grenzen jeweils im gleichen Abstand von den Außenwänden
§4                                                                        der Baulichkeiten verlaufen, wobei bei einer Überschreitung
Beitragsmaßstab für die Schmutzwasserbeseitigung                          der Grundstücksgrenze durch diese Zuordnung eine gleich-
(1) Der Abwasserbeitrag für die Schmutzwasserbeseitigung wird             mäßige Flächenergänzung auf dem Grundstück erfolgt. Das
als nutzungsbezogener Flächenbeitrag erhoben.                             Berechnungsergebnis begrenzt sich auf die Größe des Buch-
(2) Bei der Ermittlung des nutzungsbezogenen Flächenbeitrages             grundstückes.
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Nr. 25/2020                                                     –5–                                                       Amt Eider
h) bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan oder im Be-           g) bei Grundstücken im Außenbereich (§ 35 BauGB) die höchs-
   bauungsplanentwurf, der ein Gebiet umfasst, für den die              te Zahl der tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse der ei-
   Voraussetzungen des § 33 BauGB erfüllt sind, eine nur un-            nen Schmutzwasserbedarf auslösenden Baulichkeiten bzw.
   tergeordnete bauliche Nutzung (z. B. Sportplätze, Festplätze,        bei Grundstücken im Außenbereich für die durch Planfest-
   Dauerkleingärten) festgesetzt ist, oder die innerhalb eines im       stellungsbeschluss eine der baulichen Nutzung vergleich-
   Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB), tatsächlich            bare Nutzung zugelassen ist, wird - bezogen auf die Fläche
   in dieser Weise genutzt werden, 75 % der Grundstücksfläche,          nach Abs. 3 Buchstabe i) - ein Vollgeschoss angesetzt.
i) bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan oder im Bebau-        (5) Bei Grundstücken, die im Geltungsbereich einer Satzung
   ungsplanentwurf, der ein Gebiet umfasst, für den die Vor-        nach § 4 Abs. 4 und § 7 Wohnungsbauerleichterungsgesetz
   aussetzungen des § 33 BauGB erfüllt sind, die Nutzung als        (WoBauErIG) liegen, sind zur Ermittlung der Beitragsflächen die
   Campingplatz oder Schwimmbad festgesetzt ist, oder die           Vorschriften entsprechend anzuwenden, wie sie bestehen für
   tatsächlich so genutzt werden, 100 % der Grundstücksfläche,      a) Bebauungsplangebiete, wenn in der Satzung Bestimmun-
j) bei bebauten Grundstücken im Außenbereich (§35 BauGB) die            gen über das zulässige Nutzungsmaß getroffen sind,
   Grundfläche der einen Anschlussbedarf an die Schmutzwas-         b) die im Zusammenhang bebauten Ortsteile, wenn die Sat-
   serbeseitigungsanlage auslösenden bzw. tatsächlich ange-             zung keine Bestimmungen über das zulässige Nutzungs-
   schlossenen Baulichkeiten, geteilt durch die Grundflächenzahl        maß enthält.
   (GRZ) 0,2. Die so ermittelte Fläche wird diesen Baulichkeiten
                                                                    (6) Bei Grundstücken, die im Geltungsbereich einer Satzung
   dergestalt zugeordnet, dass ihre Grenzen jeweils im gleichen
                                                                    nach § 35 Absatz 6 BauGB in der zurzeit geltenden Fassung
   Abstand von den Außenwänden der Baulichkeiten verlaufen,
                                                                    liegen, sind zur Ermittlung der Beitragsflächen die Vorschriften
   wobei bei einer Überschreitung der Grundstücksgrenze durch
                                                                    entsprechend anzuwenden, wie sie bestehen für die im Zusam-
   diese Zuordnung eine gleichmäßige Flächenergänzung auf
                                                                    menhang bebauten Ortsteile, wenn die Satzung keine Bestim-
   dem Grundstück erfolgt. Das Berechnungsergebnis begrenzt
                                                                    mungen über das zulässige Nutzungsmaß enthält.
   sich auf die Größe des Buchgrundstückes.
k) bei Grundstücken im Außenbereich (§ 35 BauGB), für die durch     §5
   Planfeststellung eine der baulichen Nutzung vergleichbare        Beitragssatz
   Nutzung zugelassen ist (z. B. Abfalldeponie), die Fläche des     Der Beitragssatz für die Herstellung der zentralen öffentlichen
   Grundstücks, auf die sich die Planfeststellung bezieht.          Schmutzwasserbeseitigungsanlagen beträgt 3,07 Euro je qm
                                                                    beitragspflichtiger Fläche.
(4) Als Zahl der Vollgeschosse nach Absatz 2 gilt
                                                                    §6
a) soweit ein Bebauungsplan oder ein Bebauungsplanent-              Beitragspflichtige
   wurf, der ein Gebiet umfasst, für den die Voraussetzungen        Beitragspflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des
   des § 33 BauGB erfüllt sind, besteht, die darin festgesetzte     Beitragsbescheides Eigentümer des Grundstücks ist. Ist das
   höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse,                          Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist anstelle des
b) bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan oder im Be-           Eigentümers der Erbbauberechtigte beitragspflichtig. Bei Woh-
   bauungsplanentwurf, der ein Gebiet umfasst, für die Vo-          nungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und
   raussetzungen des § 33 BauGB erfüllt sind, die Zahl der          Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil bei-
   Vollgeschosse nicht festgesetzt, sondern nur eine Baumas-        tragspflichtig. Miteigentümer oder mehrere aus dem gleichen
   senzahl oder nur die Höhe der baulichen Anlagen angege-          Grund dinglich Berechtigte sind Gesamtschuldner.
   ben ist, wird die Anzahl der Vollgeschosse durch Teilung         §7
   der festgesetzten Baumassenzahl bzw. Höhe der baulichen          Entstehung der Beitragspflicht
   Anlage durch 2,3 ermittelt, Bruchzahlen werden auf volle         (1) Die Beitragspflicht entsteht jeweils mit der betriebsfertigen
   Zahlen abgerundet,                                               Herstellung der zentralen öffentlichen Schmutzwasserbeseiti-
c) bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze         gungsanlage einschließlich des ersten Grundstücksanschlus-
   errichtet werden dürfen, die Zahl von einem Vollgeschoss,        ses, spätestens jedoch mit dem tatsächlichen Anschluss.
d) die Zahl der tatsächlich vorhandenen oder sich durch Um-         (2) Im Falle des § 3 Abs. 2 entsteht die Beitragspflicht mit dem
   rechnung ergebenden Vollgeschosse, wenn aufgrund der             Anschluss, frühestens jedoch mit der Genehmigung des An-
   tatsächlich vorhandenen Bebauung die Zahl der Vollge-            schlusses.
   schosse nach Buchstabe a) oder die Baumassenzahl bzw.
   die Gebäudehöhe nach Buchstabe b) überschritten werden,          §8
e) soweit kein Bebauungsplan oder kein Bebauungsplanent-            Vorauszahlungen
   wurf, der ein Gebiet umfasst, für den die Voraussetzungen        Auf Beiträge können angemessene Vorauszahlungen gefordert
   des § 33 BauGB erfüllt sind, besteht oder in dem Bebau-          werden, sobald mit der Ausführung der Maßnahme begonnen
   ungsplan oder einem Bebauungsplanentwurf, der ein Ge-            wird. § 6 gilt entsprechend. Eine geleistete Vorauszahlung ist
   biet umfasst, für den die Voraussetzungen des § 33 BauGB         bei der Erhebung des endgültigen Beitrags gegenüber dem
   erfüllt sind, die Zahl der Vollgeschosse nicht bestimmt ist      Schuldner des endgültigen Beitrags zu verrechnen.
   und durch die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans           §9
   die Zahl der zulässigen Vollgeschosse nicht abzuleiten ist,      Veranlagung, Fälligkeit
   aa) bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich           Der Beitrag wird durch Bescheid festgesetzt und einen Monat
         vorhandenen Vollgeschosse,                                 nach der Bekanntgabe des Bescheides fällig. Das gleiche gilt
   bb) bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken die             für die Erhebung einer Vorauszahlung.
         Zahl der in der näheren Umgebung überwiegend vor-
         handenen Vollgeschosse,                                    III. AbschnittErstattung der Kosten zusätzlicher
   cc) bei Grundstücken, die mit einem Kirchengebäude be-           Grundstücksanschlüsse sowie Kosten des Revisi-
         baut sind, die Zahl von einem Vollgeschoss,                onsschachts
f) bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan oder im Be-           § 10
   bauungsplanentwurf, der ein Gebiet umfasst, für den die          Entstehung des Erstattungsanspruchs
   Voraussetzungen des § 33 BauGB erfüllt sind, sonstige            (1) Stellt die Gemeinde Delve auf Antrag des Grundstücksei-
   Nutzung festgesetzt ist oder die außerhalb von Bebauungs-        gentümers für ein Grundstück einen weiteren Grundstücks-
   plangebieten tatsächlich so genutzt werden (z. B. Sport-,        anschluss oder für eine von einem Grundstück, für das die
   Fest- und Campingplätze, Schwimmbäder, Friedhöfe), wird          Beitragspflicht bereits entstanden ist, abgeteilte und zu einem
   ein Vollgeschoss angesetzt,                                      Grundstück verselbständigte Teilfläche einen eigenen Grund-
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Amt Eider                                                      –6–                                                    Nr. 25/2020
stücksanschluss an die zentrale öffentliche Schmutzwasserbe-       (5) Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche
seitigungsanlage her (zusätzliche Grundstücksanschlüsse), so       Schmutzwasserbeseitigungsanlage gelangt sind, werden auf
sind der Gemeinde Delve die Aufwendungen für die Herstellung       Antrag abgesetzt. Der Antrag ist innerhalb von zwei Monaten
solcher zusätzlicher Grundstücksanschlüsse in der tatsächlich      nach Ablauf des Erhebungszeitraumes bei der Gemeinde Delve
entstandenen Höhe zu erstatten. Der Erstattungsanspruch ent-       einzureichen. Für den Nachweis gilt Abs. 4 Sätze 2 bis 4 sinnge-
steht mit der betriebsfertigen Herstellung des Anschlusses. §§     mäß. Die Gemeinde Delve kann nach Anhörung des Antragstel-
7 - 10 Absatz 1 gelten entsprechend.                               lers auf dessen Kosten Gutachten anfordern. Zuviel erhobene
(2) Dasselbe gilt für den Revisionsschacht. Und zwar für den       Gebühren sind zu verrechnen oder zu erstatten.
Revisionsschacht beim erstmaligen Anschluss eines Grundstü-        (6) Für die Viehhaltung sind bei der Bemessung der Gebühren
ckes an die öffentliche Einrichtung sowie für Revisionsschächte    für die Schmutzwasserbeseitigung je Großvieheinheit und Jahr
die bei Grundstücksteilungen in Sinne von Abs. 1 Satz 1 zu-        auf Antrag 12 m³ abzusetzen. Dabei gelten
sätzlich erforderlich werden. Auch hier sind die Aufwendungen      1. 1 Pferd                                          als 1,0
für die Herstellung solcher Revisionsschächte in der tatsächlich   2. 1 Rind bei gemischten Bestand                    als 0,66,
entstandenen Höhe zu erstatten. Der Erstattungsanspruch ent-       3. 1 Rind bei reinem Milchviehbestand               als 1,0,
steht mit der betriebsfertigen Herstellung des Anschlusses. §§     4. 1 Schwein bei gemischtem Bestand                 als 0,16,
7 und 10 Satz 1 gelten entsprechend.                               5. 1 Schwein bei reinem Zuchtschweinbestand         als 0,33
                                                                   Großvieheinheiten; maßgebend ist das am 01. Dezember des
IV. AbschnittSchmutzwassergebühr                                   Bemessungszeitraums (Kalenderjahr) gehaltene Vieh. Abs. 6
§ 11                                                               Satz 2 gilt entsprechend.
Grundsatz                                                          (7) Absetzungen nach Absatz 6 entfallen, soweit dabei für den
Für die Bereitstellung bzw. Inanspruchnahme der zentralen öf-      Gebührenschuldner 40 m³ je Haushaltsangehörigen und Jahr
fentlichen Schmutzwasserbeseitigungsanlage und für die nach        unterschritten werden.
§ 9 Abwasserabgabengesetz zu entrichtende Abwasserabgabe           § 14
werden Schmutzwassergebühren (Grund- und Verbrauchsge-             Gebührenpflichtige
bühren) für die Grundstücke erhoben, die an diese öffentliche      (1) Gebührenpflichtig ist der Eigentümer des Grundstücks, bei
Schmutzwasserbeseitigungseinrichtung angeschlossen sind            Wohnungs- oder Teileigentum der Wohnungs- oder Teileigentü-
oder in diese entwässern.                                          mer. Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, ist der
§ 12                                                               Erbbauberechtigte anstelle des Eigentümers gebührenpflichtig.
Grundgebühr                                                        Die Wohnungs- und Teileigentümer einer Eigentümergemein-
                                                                   schaft sind Gesamtschuldner der auf ihr gemeinschaftliches
(1) Die Grundgebühr wird, bei an die zentrale Schmutzwasser-
                                                                   Grundstück entfallenden Gebühren. Miteigentümer oder meh-
beseitigung angeschlossenen Grundstücken, je Grundstück er-
                                                                   rere aus dem gleichen Grund dinglich Berechtigte sind Gesamt-
hoben.
                                                                   schuldner.
(2) Sie beträgt je Grundstück 5,00 €/Monat.
                                                                   (2) Beim Wechsel des Gebührenpflichtigen geht die Gebühren-
§ 13                                                               pflicht mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalender-
Schmutzwassergebühr                                                vierteljahres auf den neuen Pflichtigen über. Wenn der bisherige
(1) Die Schmutzwassergebühr wird nach der Abwassermenge            Gebührenpflichtige die Mitteilung über den Wechsel versäumt,
bemessen, die in die öffentliche Schmutzwasserbeseitigungs-        so haftet er für die Gebühren, die auf den Zeitraum bis zum Ein-
anlage gelangt. Sie beträgt 2,93 € je cbm Schmutzwasser.           gang der Mitteilung bei der Gemeinde Delve entfallen, neben
(2) Als in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage gelangt      dem neuen Pflichtigen.
gelten                                                             § 15
a) die dem Grundstück aus öffentlichen oder privaten Wasser-       Entstehung und Beendigung der Gebührenpflicht
    versorgungsanlagen zugeführte und durch Wasserzähler           Die Gebührenpflicht für die Grundgebühr entsteht, sobald das
    ermittelte Wassermenge,                                        Grundstück an die zentrale öffentliche Schmutzwasserbesei-
b) die auf dem Grundstück gewonnene und dem Grundstück             tigungsanlage angeschlossen ist. Die Verbrauchsgebühr ent-
    sonst zugeführte Wassermenge,                                  steht, sobald der Einrichtung vom Grundstück Schmutzwasser
c) die tatsächlich eingeleitete Abwassermenge bei Bestehen         zugeführt wird. Sie erlischt, sobald der Grundstücksanschluss
    einer Abwassermesseinrichtung.                                 beseitigt wird.
(3) Die Gemeinde Delve kann den Gebührenpflichtigen auf-           § 16
fordern, seinen Wasserzähler oder seine Abwassermessein-           Erhebungszeitraum
richtung binnen einer in der Aufforderung zu bestimmenden          (1) Der Erhebungszeitraum beginnt jeweils am 01.01. eines Jah-
Frist selbst abzulesen und den abgelesenen Wert mitzuteilen.       res und endet am 31.12. des Jahres. Entsteht die Gebühren-
Kommt ein Gebührenpflichtiger der Aufforderung nicht frist-        pflicht während des Erhebungszeitraumes so ist der Zeitpunkt
gerecht nach, so wird die Wasser- bzw. Abwassermenge von           der Entstehung der Gebührenpflicht gleichzeitig Beginn des Er-
der Gemeinde Delve, insbesondere unter Zugrundelegung des          hebungszeitraumes.
Verbrauchs bzw. der Einleitungsmenge des vorangegangenen           (2) Soweit die Gebühr nach den durch Wasserzähler ermittelten
Erhebungszeitraumes geschätzt. Entsprechendes gilt, wenn ein       Wassermengen erhoben wird (§ 13 Abs. 2, Buchstabe a), gilt als
Wasserzähler oder eine Abwassermesseinrichtung nicht richtig       Berechnungsgrundlage für den Erhebungszeitraum der Frisch-
oder überhaupt nicht angezeigt hat.                                wasserverbrauch der Ableseperiode, die dem Erhebungszeit-
(4) Die Wassermengen nach Abs. 2 Buchstabe b) hat der Ge-          raum zuzurechnen ist. Dem Erhebungszeitraum ist die sich mit
bührenpflichtige der Gemeinde Delve für den abgelaufenen           ihm überwiegend deckende Ableseperiode zuzurechnen.
Erhebungszeitraum innerhalb der folgenden zwei Monate an-          (3) Die Gebührenschuld entsteht mit Ende des Erhebungszeit-
zuzeigen. Sie sind durch Wasserzähler nachzuweisen, die            raumes. Erlischt die Gebührenpflicht vor Ablauf des Erhebungs-
der Gebührenpflichtige auf seine Kosten einbauen muss. Die         zeitraumes, so entsteht die Gebührenschuld mit Ende der Ge-
Wasserzähler müssen den Bestimmungen des Eichgesetzes              bührenpflicht.
entsprechen. Wenn die Gemeinde Delve auf solche Messein-           § 17
richtungen verzichtet, kann sie als Nachweis über die Wasser-      Veranlagung
mengen prüfbare Unterlagen verlangen. Sie ist berechtigt, die      (1) Auf die nach Ablauf des Erhebungszeitraumes festzusetzen-
Wassermengen zu schätzen, wenn diese auf andere Weise              den Gebühren können von der Gemeinde Delve Abschlagszah-
nicht ermittelt werden können.                                     lungen auf die Gebühren verlangt werden. Die Höhe richtet sich
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Nr. 25/2020                                                   –7–                                                      Amt Eider
nach der Gebührenschuld des vorherigen Erhebungszeitrau-          § 21
mes oder nach dem voraussichtlichen Entgelt für den laufenden     Ordnungswidrigkeiten
Erhebungszeitraum.                                                Zuwiderhandlungen gegen Pflichten nach §§ 13 Abs. 4 und 19
(2) Vorausleistungen werden jeweils alle zwei Monate zum          der Satzung sind Ordnungswidrigkeiten nach § 18 Abs. 2 Nr. 2
01.04., 01.06., 01.08., 01.10, und 01.12. erhoben.                des Kommunalabgabengesetzes.
(3) Entsteht die Gebührenpflicht erstmalig im Laufe des Erhe-
bungszeitraumes, so wird den Abschlagszahlungen diejenige         § 22
Abwassermenge zugrunde gelegt, die dem tatsächlichen Was-         Inkrafttreten
serverbrauch des ersten Monats entspricht. Diesen Verbrauch       (1) Diese Abgabensatzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.
des ersten Monats hat der Gebührenpflichtige der Gemein-          Delve, den 12.11.2020
de Delve auf dessen Aufforderung unverzüglich mitzuteilen.
Kommt der Gebührenpflichtige der Aufforderung nicht nach, so      Gemeinde Delve
kann die Gemeinde Delve den Verbrauch schätzen.                   gez. Matthias Retzlaff
                                                                  Bürgermeister
§ 18
Fälligkeit                                                        Die vorstehende Beitrags- und Gebührensatzung wird hiermit
Die Schmutzwassergebühr wird durch Bescheid festgesetzt und       öffentlich bekanntgemacht. Jeder kann während der Dienst-
einen Monat nach der Bekanntgabe des Bescheides fällig. Die       zeiten im Verwaltungsgebäude des Amtes Kirchspielslandge-
Vorausleistungen werden ebenfalls durch Bescheid festgesetzt      meinden Eider, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, 25779
und werden zu den in § 17 Absatz 2 genannten Zeitpunkten          Hennstedt, Zimmer 37, Einsicht in die Satzung mit den Anlagen
fällig. Die Schmutzwassergebühr und die Abschlagszahlungen        nehmen.
können zusammen mit anderen Abgaben und zusammen mit
privatrechtlichen Entgelten angefordert werden.                   Hennstedt, 20.11.2020
                                                                  Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
V. AbschnittSchlussbestimmungen
                                                                  Der Amtsvorsteher
§ 19                                                              Im Auftrag
Auskunfts-, Anzeige- und Duldungspflicht                          gez. Janina Laß
Die Abgabenpflichtigen haben der Gemeinde Delve jede Aus-
kunft zu erteilen, die für die Festsetzung und Erhebung der
Abgaben nach dieser Satzung erforderlich ist. Jeder Wechsel       Amtliche Bekanntmachung des Amtes KLG Eider für
der Rechtsverhältnisse am Grundstück ist der Gemeinde Del-
                                                                  die Gemeinde Delve
ve sowohl vom Veräußerer als auch vom Erwerber innerhalb
eines Monats schriftlich anzuzeigen. Sind auf dem Grundstück
                                                                  1. Satzung zur Änderung der Satzung
Anlagen vorhanden, die die Berechnung der Abgaben beein-
flussen (z. B. grundstückseigene Brunnen, Wasserzuführungen,      über die Entschädigung
Wasser- oder Abwassermessvorrichtungen), so hat der Abga-         ehrenamtlicher Tätigkeiten
benpflichtige dies unverzüglich der Gemeinde Delve schriftlich
anzuzeigen; dieselbe Verpflichtung besteht für ihn, wenn solche
                                                                  in der Gemeinde Delve, Kreis Dithmarschen
Anlagen neu geschaffen, geändert oder beseitigt werden. Be-       (Entschädigungssatzung)
auftragte der Gemeinde Delve dürfen nach Maßgabe der Ab-
                                                                  Auf Grund der §§ 4 und 24 Abs. 3 der Gemeindeordnung für
gabenordnung Grundstücke betreten, um Bemessungsgrundla-
                                                                  Schleswig-Holstein in der zurzeit geltenden Fassung wird nach
gen für die Abgabenerhebung festzustellen oder zu überprüfen;
die Abgabenpflichtigen haben dies zu ermöglichen.                 Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemein-
                                                                  de Delve vom 12. November 2020 folgende 1. Satzung zur Än-
§ 20                                                              derung der Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher
Datenverarbeitung                                                 Tätigkeiten in der Gemeinde Delve erlassen:
(1) Zur Ermittlung der Abgabenpflichtigen und zur Festsetzung
der Abgaben im Rahmen der Veranlagung nach dieser Satzung         Artikel 1
ist die Verwendung der erforderlichen personenbezogenen und
                                                                  §1
grundstücksbezogenen Daten, die aus der Prüfung des ge-
                                                                  Aufwandsentschädigung und Sitzungsgeld für weitere
meindlichen Vorkaufsrechts nach §§ 24 bis 28 BauGB und § 3
WoBauErlG der Gemeinde Delve bekannt geworden sind, so-           ehrenamtliche Tätigkeit
wie aus dem Grundbuchamt, den Unterlagen der unteren Bau-         (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 EntschVO)
aufsichtsbehörde und des Katasteramtes durch die Gemeinde         § 1 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
Delve zulässig. Die Gemeinde Delve darf sich diese Daten von      (2) Die nicht der Gemeindevertretung angehörenden Mitglieder
den genannten Ämtern und Behörden übermitteln lassen und          der Ausschüsse erhalten nach Maßgabe der Entschädigungs-
zum Zwecke der Abgabenerhebung nach dieser Satzung wei-           verordnung für die Teilnahme an Sitzungen der Ausschüsse
terverarbeiten.                                                   eine monatliche Sitzungspauschale in Höhe von 10,00 Euro.
(2) Die Gemeinde Delve ist insbesondere berechtigt, sich die im
Zusammenhang mit der Wasserversorgung angefallenen und            Artikel 2
anfallenden personenbezogenen und grundstücksbezogenen            Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2020 in Kraft.
Daten und Wasserverbrauchsdaten für Zwecke der Abgabener-         Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist be-
hebung nach dieser Satzung von demjenigen zu besorgen, der        kannt zu machen.
die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung betreibt. Er ist
weiter berechtigt, diese zu verwenden und weiterzuverarbeiten.    Delve, 23.11.2020
(3) Die Gemeinde Delve ist befugt, auf der Grundlage von An-      gez. Matthias Retzlaff
gaben der Abgabenpflichtigen und von nach den Absätzen 1          Bürgermeister
und 2 anfallenden Daten ein Verzeichnis der Abgabenpflich-
tigen mit den für die Abgabenerhebung nach dieser Satzung         Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
erforderlichen Daten zu führen und diese Daten zum Zwecke         Der Amtsdirektor
der Abgabenerhebung nach dieser Satzung zu verwenden und          Im Auftrag
weiterzuverarbeiten.                                              Florian Gude
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Amt Eider                                                    –8–                                                    Nr. 25/2020
                                                                 8. Mitteilung und Genehmigung von über- und außerplanmä-
                                                                     ßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr
                                                                     2020
                                                                 9. 1. Satzung zur Änderung Satzung der Gemeinde Barken-
                                                                     holm über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuer-
Einladung zur Sitzung                                                satzung)
der Gemeindevertretung Gaushorn                                  10. Eingaben und Anfragen
am Montag, 14. Dezember 2020, um 19:30 Uhr                       Mit freundlichen Grüßen
im Dree-Dörper-Huus, An der Bundesstr. 11, 25782 Welmbüttel
                                                                 gez. Ursula Rink
Tagesordnung:                                                    Bürgermeisterin
öffentlich                                                       Zur Einhaltung der Vorgaben nach der Landesverordnung zur
1. Einwohnerfragestunde                                          Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der aktuellen
2. Niederschrift Nr. 9 der Sitzung vom 12.10.2020 und Nieder-    Fassung muss die Anzahl der für die Öffentlichkeit bereitge-
    schrift Nr. 10 vom 20.10.2020                                stellten Besucherplätze ggfls. den räumlichen Gegebenheiten
3. Mitteilungen                                                  des Sitzungsortes angepasst werden. Die Entscheidung über
4. Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG                 die Anzahl der zugelassenen Besucher*innen trägt die/der Vor-
5. 1. Satzung zur Änderung Satzung der Gemeinde Gaushorn         sitzende. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird beim
    über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersat-         Betreten und Verlassen des Sitzungsortes empfohlen.
    zung)
6. Straßen- und Wegeangelegenheiten
7. Zuschussantrag SSV Welmbüttel;                                Satzung der Gemeinde Glüsing
    hier: Bau eines Schützenstandes
8. Eingaben und Anfragen                                         über die Erhebung einer Hundesteuer
                                                                 Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein
Mit freundlichen Grüßen
                                                                 in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVO-
gez. Marco Schmied                                               Bl. Schl.-H. 2003 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom
Bürgermeister                                                    04.01.2018 (GVOBl. Schl.-H. 2018 S. 6) sowie der §§ 1, 2, 3 Abs.
Zur Einhaltung der Vorgaben nach der Landesverordnung zur        1 und Abs. 6, 18 des Kommunalabgabengesetzes des Landes
Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der aktuellen           Schleswig-Holstein vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. 2005 S.
Fassung muss die Anzahl der für die Öffentlichkeit bereitge-     27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.03.2018 (GVOBl.
stellten Besucherplätze ggfls. den räumlichen Gegebenheiten      Schl.-H. 2018 S. 69) wird nach Beschlussfassung durch die Ge-
des Sitzungsortes angepasst werden. Die Entscheidung über        meindevertretung vom 20.01.2020 folgende Satzung über die
die Anzahl der zugelassenen Besucher*innen trägt die/der Vor-    Erhebung einer Hundesteuer erlassen:
sitzende. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird beim        §1
Betreten und Verlassen des Sitzungsortes empfohlen.              Steuergegenstand
                                                                 Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Gemein-
                                                                 degebiet.
                                                                 §2
                                                                 Steuerpflicht
                                                                 (1) Steuerpflichtige/r ist, wer einen Hund in ihrem/seinem Haus-
Einladung zur Sitzung                                            halt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen hat (Halter/in des
                                                                 Hundes). Der Haushalt ist eine Wohn- und Wirtschaftsgemein-
der Gemeindevertretung Glüsing                                   schaft einer oder mehrerer dort mit Haupt- oder alleiniger Woh-
am Montag, 07. Dezember 2020, um 19:30 Uhr                       nung gemeldeten Person/en.
im ehem. Witt´s Gasthof, Dorfstr. 1, 25779 Glüsing               (2) Halten mehrere Personen gemeinschaftlich einen Hund, so
                                                                 sind alle haltenden geschäftsfähigen Personen Gesamtschuld-
 Die Gemeindevertretung wird gebeten, an der frühzei-            nerinnen oder Gesamtschuldner.
 tigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Bauleitplanung ab          §3
 19:00 Uhr teilzunehmen.                                         Beginn und Ende der Steuerpflicht
                                                                 (1) Die Steuerpflicht entsteht mit dem Kalendervierteljahr, in
Tagesordnung:                                                    dem ein Hund in einem Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufge-
                                                                 nommen wird, frühestens mit dem Kalendervierteljahr, in dem er
öffentlich                                                       drei Monate alt wird.
1. Einwohnerfragestunde
                                                                 (2) Wer einen Hund nicht länger als einen Monat in Pflege oder
2. Niederschrift der letzten Sitzung vom 15.06.2020
                                                                 Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen
3. Mitteilungen
                                                                 hält, braucht ihn nicht zu versteuern.
4. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.
    3 Gemeinde Glüsing (Asphaltmischwerk) für das Gebiet         (3) Die Steuerpflicht endet mit dem Kalendervierteljahr, in dem
    „südlich der Straße Glüsinger Bergen (L 149), westlich der   der Hund abgeschafft wird, abhandenkommt oder eingeht.
    Straße Bargkoppeln und südöstlich der Gemeindegrenze         (4) Bei Wohnortwechsel der Hundehalterin bzw. des Hundehal-
    zur Gemeinde Schalkholz“hier: Entwurfs- und Auslegungs-      ters endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Kalendervierteljah-
    beschluss                                                    res, in das der Wechsel fällt; sie beginnt mit dem auf dem Zuzug
5. Beratung und Beschlussfassung zur Auftragserteilung für       folgenden Kalendervierteljahr.
    die Herstellung der Knickdurchbrüche und die Herstellung     (5) Wer einen versteuerten Hund oder anstelle eines abge-
    eines Knicks im Bereich ausgewiesenen Bauplätze              schafften, abhanden gekommenen oder eingegangenen ver-
6. Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG                 steuerten Hundes einen neuen Hund erwirbt, wird dafür mit dem
7. Annahme von Zuwendungen im Haushaltsjahr 2019                 auf dem Erwerb folgenden Kalendervierteljahr steuerpflichtig.
Advent Wir wünschen allen Lesern und Leserinnen einen schönen - hollingstedt-dithmarschen.de
Nr. 25/2020                                                       –9–                                                       Amt Eider
§4                                                                    2. Gebrauchshunden von Forstbeamten/innen, im Pri-
Gefährliche Hunde                                                         vatforstdienst angestellte Personen, von bestätigten
Gefährliche Hunde sind solche Hunde, dessen Gefährlichkeit                Jagdaufsehern/-aufseherinnen und von Feldschutzkräften
aufgrund landesrechtlicher Bestimmungen von der jeweils zu-               in der für den Forst-, Jagd- oder Feldschutz erforderlichen
ständigen Behörde festgestellt wurde.                                     Anzahl;
§5                                                                    3. Sanitäts- oder Rettungshunden, die von anerkannten Sani-
Steuersatz                                                                täts- oder Katastrophenschutzeinheiten gehalten werden;
                                                                      4. Hunden, die von wissenschaftlichen Instituten ausschließ-
(1) Die Steuer beträgt jährlich
                                                                          lich zu wissenschaftlichen Zwecken gehalten werden;
für den 1. Hund                                            16,00 €    5. Hunden, die in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen
für den 2. Hund                                            31,00 €        Vereinen vorübergehend untergebracht sind und nicht auf
für jeden weiteren Hund                                    51,00 €        der Straße gelassen werden;
                                                                      6. Blindenführhunde
für den 1. Hund nach § 4                                  128,00 €    7. Hunden, die zum Schutze und zur Hilfe blinder, gehörloser
für jeden weiteren Hund nach § 4                          128,00 €        oder hilfloser Personen, die einen Schwerbehindertenaus-
(2) Werden in einem Haushalt, in einer Wohnung oder einem                 weis mit den Merkmalen „BI“, „TBI“, „aG“, „GI“ oder „H“ be-
Wirtschaftsbereich Hunde von mehreren Mitgliedern dieses                  sitzen, unentbehrlich sind. Die Steuerbefreiung kann von
Haushaltes oder Bewohnern einer Wohnung oder eines Wirt-                  der Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses abhängig ge-
schaftsbereichs gehalten, so kann der Steuersatz für den ersten           macht werden. Eine Steuerbefreiung nach dieser Vorschrift
und zweiten Hund jeweils nur einmal angewendet werden.                    wird nur für einen Hund gewährt.
(3) Hunde, die steuerfrei gehalten werden dürfen (§8), werden         (2) Für Hunde nach § 4 wird keine Steuerbefreiung gewährt.
bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht angesetzt; Hun-
                                                                      §9
de, für die die Steuer ermäßigt wird (§6), gelten als erste Hunde.
                                                                      Allgemeine Voraussetzungen für die Steuerermäßigung
§6                                                                    und die Steuerbefreiung
Steuerermäßigung                                                      Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung wird nur gewährt,
(1) Die Steuer ist auf Antrag der/s Steuerpflichtigen auf die Hälf-   wenn
te zu ermäßigen für das Halten von                                    1. die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck durch
a) Hunden, die zur Bewachung von Gebäuden benötigt wer-                   eine besondere Ausbildung geeignet sind,
    den, welche von dem nächst bewohnten Haus mehr als 400            2. der Halter/die Halterin der Hunde in den letzten fünf Jahren
    m entfernt liegen; Die Ermäßigung kann nur für einen Hund             nicht wegen Tierquälerei bestraft ist,
    beansprucht werden.                                               3. für die Hunde geeignete, den Erfordernissen des Tierschut-
b) Hunden, die zur Bewachung von Binnenschiffen benötigt                  zes entsprechende Unterkunftsräume vorhanden sind,
    werden;                                                           4. in dem Fall des § 7 Ziffer 1 ordnungsgemäße Bücher über
c) Hunden, die von zugelassenen Unternehmen des Bewa-                     den Bestand, den Erwerb und die Veräußerung der Hunde
    chungsgewerbes oder von berufsmäßigen Einzelwächtern                  geführt und auf Verlangen vorgelegt werden.
    bei Ausübung des Wachdienstes benötigt werden;
d) Abgerichteten Hunden, die von Artisten und berufsmäßigen           § 10
    Schaustellern für ihre Berufsarbeit benötigt werden;              Steuerfreiheit
e) Hunden, die als Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder          Steuerfrei sind Personen, die sich nicht länger als zwei Monate
    Rettungshunde verwendet werden und eine Prüfung von               in der Gemeinde aufhalten, für deren Hund/e, den/die sie bei
    anerkannten Leistungsrichtern abgelegt haben. Das mit             ihrer Ankunft besitzen und nachweislich in einer anderen Ge-
    dem Antrag vorzulegende Prüfungszeugnis darf nicht älter          meinde der Bundesrepublik Deutschland versteuern.
    als zwei Jahre sein;                                              § 11
f) Jagdgebrauchshunde, die eine Jagdeignungsprüfung abge-             Meldepflicht
    legt haben und jagdlich verwendet werden.                         (1) Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat
(2) Für Hunde nach § 4 wird keine Steuerermäßigung gewährt.           ihn binnen 14 Tagen bei der Gemeinde anzumelden. Neuge-
                                                                      borene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der
§7
                                                                      Geburt als angeschafft. Die Anmeldefrist beginnt im Falle des §
Zwingersteuer
                                                                      3 Abs. 2 nach Ablauf des Monats.
(1) Von Hundezüchtern/innen, die mindestens zwei rassereine
                                                                      (2) Der/Die bisherige Halter/in eines Hundes hat den Hund in-
Hunde gleicher Rasse, darunter eine Hündin im zuchtfähigen
                                                                      nerhalb von 14 Tagen abzumelden. Im Falle der Veräußerung
Alter, zu Zuchtzwecken halten, wird die Steuer auf Antrag in der
                                                                      des Hundes sind bei der Abmeldung Name und Wohnung des/r
Form einer Zwingersteuer erhoben, wenn der Zwinger und die
                                                                      Erwerbers/in anzugeben. Bei rückwirkender Abmeldung ist ein
Zuchttiere in ein von einer anerkannten Hundezuchtvereinigung
                                                                      Nachweis z. B. vom Tierarzt zu erbringen, ansonsten erfolgt die
geführtes Zucht- oder Stammbuch eingetragen sind.
                                                                      Abmeldung mit Bekanntwerden.
(2) Die Zwingersteuer beträgt für jeden Hund, der zu Zuchtzwe-
                                                                      (3) Fallen die Voraussetzungen für die Steuerermäßigung und
cken gehalten wird, die Hälfte der Steuer nach § 5 Abs. 1, je-
                                                                      Steuerbefreiung fort, so hat der/die Halter/in dies binnen 14 Ta-
doch nicht mehr als die Steuer für den ersten und einen zweiten
                                                                      gen anzuzeigen.
Hund. Das Halten selbstgezogener Hunde ist steuerfrei, solan-
                                                                      (4) Die Gemeinde gibt Hundesteuermarken aus. Die Hunde-
ge sie sich im Zwinger befinden und nicht älter als sechs Monate
                                                                      steuermarken behalten bis zur Ausgabe neuer Steuermarken
sind.
                                                                      ihre Gültigkeit. Bei Verlust erhält der/die Halter/in gegen Zah-
(3) Die Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung für Hunde im           lung einer Verwaltungsgebühr eine Ersatzmarke. Der/Die Hal-
Sinne des § 4 dieser Satzung.                                         ter/in darf Hunde außerhalb seiner/ihrer Wohnung oder seiner/
§8                                                                    ihres umfriedeten Grundbesitzes nur mit der Hundesteuermarke
Steuerbefreiung                                                       umherlaufen lassen. Mit der Abmeldung ist die Hundesteuer-
(1) Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren, für das Halten        marke wieder abzugeben.
von                                                                   § 12
1. Diensthunden staatlicher und kommunaler Dienststellen              Steuerjahr, Fälligkeit der Steuer
    und Einrichtungen, deren Unterhaltskosten überwiegend             (1) Die Steuer wird als Jahressteuer festgesetzt. Steuerjahr ist
    aus öffentlichen Mitteln bestritten werden;                       das Kalenderjahr.
Advent Wir wünschen allen Lesern und Leserinnen einen schönen - hollingstedt-dithmarschen.de
Amt Eider                                                        – 10 –                                                    Nr. 25/2020
(2) Die Steuer wird in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15.02.,     § 16
15.05., 15.08. und 15.11. jeden Jahres fällig. Entsteht die Steuer-   Inkrafttreten
pflicht im Laufe des Kalendervierteljahres, so ist die volle Steuer   Diese Satzung tritt am 01.04.2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die
für dieses Kalendervierteljahr innerhalb von 30 Tagen zu ent-         Hundesteuersatzung der Gemeinde Glüsing über die Erhebung
richten.                                                              einer Hundesteuer vom 01.01.2010 außer Kraft.
§13                                                                   Glüsing, den 20.01.2020
Auskunftspflicht
Die Grundstückseigentümerin/der Grundstückseigentümer oder            gez. Rink
die Grundstücksbesitzerin/der Grundstücksbesitzer sind auf            Die Bürgermeisterin
Verlangen der Gemeinde oder eine/eines von ihr Beauftragten           Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
verpflichtet, über die auf dem Grundstück gehaltene Hunde und
                                                                      Der Amtsdirektor
deren Halter/-innen Auskunft zu erteilen.
                                                                      Im Auftrag
§ 14                                                                  Niels Vogt
Datenverarbeitung
(1) Das Amt KLG Eider ist berechtigt, die zur Ermittlung und          Veröffentlich im Info-Blatt am 04.12.2020.
Festsetzung der Steuer erforderlichen personenbezogenen Da-
ten nach den Vorschriften des Art. 6 Abs. 1 e i. V. m. § 3 Abs.
2 Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) i.
V. m. § 3 Abs. 1 Landdatenschutzgesetz (LDSG) zu erheben.
Die Daten dürfen von der datenverarbeitenden Stelle nur zum
Zwecke der Abgabenerhebung nach dieser Satzung weiterver-
arbeitet werden.                                                      Einladung zur Sitzung
(2) Das Amt KLG Eider ist befugt, auf der Grundlage von Abga-         der Gemeindevertretung Hemme
ben der Steuerpflichtigen von den nach Absatz 1 anfallenden
Daten ein Verzeichnis der Steuerpflichtigen mit den für die Steu-     am Mittwoch, 16. Dezember 2020, um 19:30 Uhr
ererhebung nach dieser Satzung erforderlichen Daten zu führen         im Feuerwehrgerätehaus, Dorfstr. 55, 25774 Hemme
und diese Daten zum Zwecke der Abgabenerhebung nach die-
ser Satzung zu verwenden und weiterzuverarbeiten.
                                                                      Tagesordnung:
(3) Daten, wie Namen und Anschriften von Hundehalterinnen             Öffentlich
und Hundehalter, die von der Ordnungsbehörde erhoben wer-             1. Einwohnerfragestunde
den, um festzustellen, ob ein gehaltener Hund oder mehrere            2. Niederschrift Nr. 9 der letzten Sitzung vom 21.10.2020
gehaltene Hunde als gefährlich einzustufen ist bzw. sind, dürfen      3. Mitteilungen
zum Zwecke der Steuerveranlagung nach dieser Satzung wei-
                                                                      4. 1. Satzung zur Änderung Satzung der Gemeinde Hemme
terverarbeitet werden. Die Weiterverarbeitung ist erst dann zu-
                                                                          über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersat-
lässig, wenn die Voraussetzung für die Einstufung des Hundes              zung)
oder der Hunde als gefährlicher Hund bzw. gefährliche Hunde
                                                                      5. Jahresabschlüsse 2013-2019
vorliegen und der entsprechende Feststellungsbescheid oder
                                                                      6. Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG
ein eventueller erfolgloser Widerspruch bestandskräftig gewor-
                                                                      7. Sondervermögen Freiwillige Feuerwehr Hemme
den ist oder eine Klage endgültig keinen Erfolg hatte und das
Urteil rechtskräftig geworden ist.                                    8. Anschaffung eines Mähroboters
(4) Sofern die Hundehalterin/der Hundehalter das Amt KLG Ei-          9. Außerplanmäßige Ausgaben für Zuschuss Friedhofsbetrieb
der vom Steuergeheimnis durch schriftliche Erklärung entbun-              Hemme 2020
den hat, dürfen die gespeicherten Daten wie Name, Anschrift           10. Zuschuss Friedhofsbetrieb Hemme 2019
und Telefonnummer der Halterin/des Halters verwendet und an           11. Straßen- und Wegeangelegenheiten
Dritte weitergegeben werden, um dadurch aufgefundenen Hun-            12. Begrüßung von Neubürgern
de wieder ihrem rechtmäßigen Hundehaltern zuzuführen.                 13. Sachstand Ortsentwicklungskonzept
(5) Unabhängig von der Anmeldepflicht ist das Amt KLG Ei-             14. Eingaben und Anfragen
der in begründeten Fällen berechtigt, durch die Nachfrage bei
einzelnen Einwohnerinnen und Einwohnern zu ermitteln, ob in           voraussichtlich nicht öffentlich
deren Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb eine Hundehaltung er-          15. Erlass von Forderungen aus einem Mietverhältnis
folgt. Zur Vorbereitung einer solchen Nachfrage dürfen aus dem        16. Genehmigung eines Geschäftsraummietvertrages
Einwohnermelderegister des Amtes KLG Eider der Name, das              17. Grundstücksangelegenheiten
Geburtsdatum und die Anschrift der jeweiligen Person verwen-
det werden.
                                                                      öffentlich
§ 15                                                                  18. Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Sitzungsteil gefass-
Ordnungswidrigkeiten                                                      ten Beschlüsse
Ordnungswidrig nach § 18 Abs. 2 Nr. 2 des Kommunalabgaben-
gesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) handelt, wer             Mit freundlichen Grüßen
vorsätzlich oder leichtfertig entgegen                                gez. Hans Peter Witt
1. § 11 Abs. 1 die Anschaffung eines Hundes oder den Zuzug            Der Bürgermeister
    mit einem Hund nicht anmeldet;
                                                                      Zur Einhaltung der Vorgaben nach der Landesverordnung zur
2. § 11 Abs. 2 Satz 2 im Falle der Veräußerung des Hundes bei
    der Abmeldung den Namen und die Adresse der Erwerbe-              Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der aktuellen
    rin/des Erwerbers nicht angibt;                                   Fassung muss die Anzahl der für die Öffentlichkeit bereitge-
3. § 11 Abs. 3 nicht anzeigt, dass die Voraussetzungen für eine       stellten Besucherplätze ggfls. den räumlichen Gegebenheiten
    Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung entfallen sind;             des Sitzungsortes angepasst werden. Die Entscheidung über
und es dadurch ermöglicht, Abgaben zu verkürzen oder nicht            die Anzahl der zugelassenen Besucher*innen trägt die/der Vor-
gerechtfertigte Abgabenvorteile zu erlangen (Abgabengefähr-           sitzende. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird beim
dung).                                                                Betreten und Verlassen des Sitzungsortes empfohlen.
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