Gesetz über das Sondervermögen "Corona" (Corona-Sondervermögensgesetz - Cor-SVG) Maßnahmenkatalog - Stand: 14.12.2021 - Ministerium der Finanzen
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Gesetz über das Sondervermögen „Corona“ (Corona-Sondervermögensgesetz – Cor-SVG) Maßnahmenkatalog Stand: 14.12.2021
Corona-Sondervermögensgesetz – Maßnahmenkatalog 1
Corona-Sondervermögensgesetz – Maßnahmenkatalog Überblick Maßnahmen Maßnahme: Einrichtung Katastrophenschutzstab der Landesregierung ........................... 9 Maßnahme: Beschaffung von Technik zur Digitalisierung aller Rettungsmittel ................. 9 Maßnahme: Erweiterung um ein Laserwaffen- und Simulationssystem zur Aufrechterhaltung des Schießbetriebs .........................................................10 Maßnahme: Ausstattung der Polizei mit mobiler Informationstechnologie .......................11 Maßnahme: Beschaffung eines Impfmobils .....................................................................12 Maßnahme: Beschaffung von Netzersatzanlagen............................................................13 Maßnahme: Zuschüsse an Sportvereine und -verbände zur Unterstützung bei der Bewältigung der Folgen des Pandemiegeschehens ....................................13 Maßnahme: Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ...............15 Maßnahme: Digitalisierung von sozialen Einrichtungen und Beratungsstellen .................16 Maßnahme: Ausbildungsvergütung für Pflegehelferinnen und Pflegehelfer .....................17 Maßnahme: Investitionen in die soziale Infrastruktur zur Sicherstellung der Hygieneschutz-Standards ...........................................................................17 Maßnahme: Investitionen Krankenhäuser – Krankenhauszukunftsgesetz .......................18 Maßnahme: Investitionen Krankenhäuser – Medizinisch-technische Großgeräte einschließlich baulicher Anpassungen .........................................................20 Maßnahme: Ausstattung mit Luftfiltern in Einrichtungen der freien Träger der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit ....................................................20 Maßnahme: Maßnahmen zum Gewaltschutz und für Beratungsstellen für Frauen und deren Kinder................................................................................................21 Maßnahme: Ausstattung der Hochschulen mit mobilen Luftfilteranlagen .........................22 Maßnahme: Digitalisierungsmaßnahmen an den Hochschulen .......................................22 Maßnahme: Vorhaben zur Pandemieforschung ...............................................................23 Maßnahme: Ausgleichszahlungen an die außeruniversitären Forschungseinrichtungen .24 Maßnahme: Digitalisierungsmaßnahmen an außeruniversitären Forschungs- einrichtungen ...............................................................................................24 Maßnahme: Ausstattung der außeruniversitären Einrichtungen mit Luftreinigungsanlagen ....................................................................................................................25 Maßnahme: Durchführung SARS-CoV-2-Abwasser-Screening .......................................25 Maßnahme: Arbeitsschutz und Gesundheitsprävention im Schulbereich .........................26 Maßnahme: Digitalisierungsmaßnahmen in anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung nach Erwachsenenbildungsgesetz Sachsen-Anhalt ...26 Maßnahme: Digitalisierungsmaßnahmen an Schulen ......................................................27 Maßnahme: Maßnahmen zur Bewältigung von Lernrückständen ....................................27 Maßnahme: Digitalassistenz für Schulen .........................................................................28 Maßnahme: Pandemieresiliente Bau- und Ausstattungsmaßnahmen an Schulen ...........28 2
Corona-Sondervermögensgesetz – Maßnahmenkatalog Maßnahme: Business Resilienz: Wirtschaft digitalisieren – mit Digitalisierung widerstandsfähiger werden ..........................................................................30 Maßnahme: Förderung der Tourismuswirtschaft .............................................................30 Maßnahme: Kofinanzierung des Landes für die laufende Antragsinitiative zum European Digital Innovation Hub (EDIH) im Rahmen des EU-Programms „Digitales Europa“ .......................................................................................................31 Maßnahme: Verlängerung des Vorbereitungsdienstes der Forstinspektoranwärter „Forst Dual“ (Einstellungsjahr 2019 und 2020) .......................................................32 Maßnahme: Kofinanzierung des Landes für zusätzliche Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW-Maßnahmen).....................................................33 Maßnahme: Personelle Verstärkung der sozioökonomischen Beratung ..........................34 Maßnahme: Ausstattung der Dienstgebäude mit mobilen Luftfilteranlagen und CO2- Messgeräten ...............................................................................................35 Maßnahme: Einführung einer elektronischen Verkündung...............................................35 Maßnahme: Digitalisierung der Verbraucherberatung ......................................................35 Maßnahme: Ausgleich coronabedingter finanzieller Nachteile im öffentlichen Personennahverkehr (Rettungsschirm 2020/2021) – Landeskofinanzierung für die Inanspruchnahme der zusätzlichen Regionalisierungsmittel des Bundes ........................................................................................................37 Maßnahme: Digitale Infrastrukturen .................................................................................37 Maßnahme: Sicherstellung der Verfügbarkeit von Informations- und Kommunikationsstrukturen des Landes einschließlich Kommunen ..............38 Maßnahme: Digitalisierung in der Landesverwaltung.......................................................39 Maßnahme: Digitalisierung von öffentlichen Bibliotheken ................................................40 Maßnahme: Notfallfonds für Kultureinrichtungen und Kulturträger zum Erhalt des kulturellen Lebens und der kulturellen Bildung in der Fläche .......................40 Maßnahme: Digitalisierung von Museen, kulturellen Einrichtungen und Kulturgütern ......41 Maßnahme: Pandemiebedingte Ausgleichszahlungen an Landeskultureinrichtungen .....42 Maßnahme: Förderung für freischaffende Künstlerinnen und Künstler sowie Soloselbständige im Kulturbereich...............................................................42 Maßnahme: Bau des Landesamts für Verbraucherschutz ...............................................44 Maßnahme: Installation und Erneuerung von stationären raumlufttechnischen Anlagen („RLT-Anlagen“) ..........................................................................................44 Maßnahme: Baumaßnahmen in der Zentralen Aufnahmestelle für Flüchtlinge ................45 Maßnahme: Projekt „ITN-XT“ – Bauliche Ertüchtigung der Bestandsgebäude .................45 Maßnahme: Baumaßnahme an der Martin-Luther-Universität Halle („Kühn-Haus") .........46 Maßnahme: Baumaßnahmen an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg .............46 Maßnahme: Weitere Baumaßnahmen an Hochschulen ...................................................47 Maßnahme: Personal zur Umsetzung zusätzlicher aus dem Sondervermögen „Corona“ finanzierter und umzusetzender Bauprojekte ................................47 Maßnahme: Erhöhung des Ausfalltitels für Landesbürgschaften und Landesgarantien ...48 3
Corona-Sondervermögensgesetz – Maßnahmenkatalog Maßnahme: Zuschüsse an die Universitätskliniken .........................................................48 Maßnahme: Administrierungskosten zur Umsetzung Corona-bedingter Maßnahmen und Administrierungskosten zur Aufholung von Umsetzungsrückständen von Förderprogrammen aufgrund der Corona-Pandemie ...................................50 Maßnahme: Anschaffung von Medientechnik und damit zusammenhängende bauliche Ertüchtigung von Beratungsräumen ............................................................50 Maßnahme: Sektorenübergreifende Versorgungsstrukturen............................................51 Maßnahme: Kommunalpauschale für die Kommunen aufgrund von Preissteigerung und Mehrausgaben aufgrund von Corona ..........................................................52 Maßnahme: Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Landesverwaltungsamt................................................................................58 Maßnahme: Verlängerung der Härtefallhilfen ..................................................................58 4
Corona-Sondervermögensgesetz – Maßnahmenkatalog Gesamtübersicht der zu finanzierenden Maßnahmen Lfd. Nr. Bezeichnung Maßnahme Mittelbedarf in Euro 1 Einrichtung Katastrophenschutzstab der Landesregierung 50 000 2 Beschaffung von Technik zur Digitalisierung aller Rettungsmittel 2 550 000 3 Erweiterung um ein Laserwaffen- und Simulationssystems zur 330 000 Aufrechterhaltung des Schießbetriebs 4 Ausstattung der Polizei mit mobiler Informationstechnologie 6 033 900 5 Beschaffung eines Impfmobils 800 000 6 Beschaffung von Netzersatzanlagen 3 360 000 7 Zuschüsse an Sportvereine und -verbände zur Unterstützung bei der 4 400 000 Bewältigung der Folgen des Pandemiegeschehens 8 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Geschäftsbereich 10 800 000 des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung 9 Digitalisierung von sozialen Einrichtungen und Beratungsstellen 12 747 700 10 Ausbildungsvergütung für Pflegehelferinnen und Pflegehelfer 18 555 000 11 Investitionen in die soziale Infrastruktur zur Sicherstellung der 154 900 000 Hygieneschutz-Standards 12 Investitionen Krankenhäuser – Krankenhauszukunftsgesetz 139 118 900 13 Investitionen Krankenhäuser – Medizinisch-technische Großgeräte 91 504 000 einschließlich baulicher Anpassungen 14 Ausstattung mit Luftfiltern in Einrichtungen der freien Träger der 4 600 000 Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit 15 Maßnahmen zum Gewaltschutz und für Beratungsstellen für Frauen und 264 400 deren Kinder 16 Ausstattung der Hochschulen mit mobilen Luftfilteranlagen 5 800 000 17 Digitalisierungsmaßnahmen an den Hochschulen 13 356 150 18 Ersatz- und Ergänzungsbeschaffung für Großgeräte in den 5 000 000 Universitätsklinika Halle und Magdeburg 19 Vorhaben zur Pandemieforschung 5 000 000 20 Ausgleichszahlungen an die außeruniversitären Forschungseinrichtungen 5 881 800 21 Digitalisierungsmaßnahmen an außeruniversitären Forschungs- 15 795 200 einrichtungen 22 Ausstattung der außeruniversitären Einrichtungen mit 2 023 000 Luftreinigungsanlagen 23 Durchführung SARS-CoV-2 Abwasser Screening 895 000 24 Arbeitsschutz und Gesundheitsprävention im Schulbereich 2 742 000 25 Digitalisierungsmaßnahmen in anerkannten Einrichtungen der 3 600 000 Erwachsenenbildung nach Erwachsenenbildungsgesetz Sachsen-Anhalt 26 Digitalisierungsmaßnahmen an Schulen 29 918 700 27 Maßnahmen zur Bewältigung von Lernrückständen 47 885 600 28 Digitalassistenz für Schulen 36 000 000 29 Pandemieresiliente Bau- und Ausstattungsmaßnahmen an Schulen 54 000 000 30 Business Resilienz: Wirtschaft digitalisieren – mit Digitalisierung 1 490 000 widerstandsfähiger werden 31 Förderung der Tourismuswirtschaft 8 000 000 5
Corona-Sondervermögensgesetz – Maßnahmenkatalog Lfd. Nr. Bezeichnung Maßnahme Mittelbedarf in Euro 32 Kofinanzierung des Landes für die laufende Antragsinitiative zum European 2 000 000 Digital Innovation Hub (EDIH) im Rahmen des EU-Programms „Digitales Europa“ 33 Verlängerung des Vorbereitungsdienstes der Forstinspektoranwärter „Forst 113 000 Dual“ (Einstellungsjahr 2019 und 2020) 34 Kofinanzierung des Landes für zusätzliche Maßnahmen im Rahmen der 96 749 000 Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW-Maßnahmen) 35 Personelle Verstärkung der sozioökonomischen Beratung 720 000 36 Ausstattung der Dienstgebäude mit mobilen Luftfilteranlagen und CO2- 400 000 Messgeräten 37 Einführung einer elektronischen Verkündung 223 600 38 Digitalisierung der Verbraucherberatung 710 200 39 Ausgleich coronabedingter finanzieller Nachteile im öffentlichen 8 266 327 Personennahverkehr (Rettungsschirm 2020/2021) – Landeskofinanzierung für die Inanspruchnahme der zusätzlichen Regionalisierungsmittel des Bundes 40 Digitale Infrastrukturen 113 636 000 41 Sicherstellung der Verfügbarkeit von Informations- und 115 000 000 Kommunikationsstrukturen des Landes einschließlich Kommunen 42 Digitalisierung in der Landesverwaltung 312 396 900 43 Digitalisierung von öffentlichen Bibliotheken 3 025 000 44 Notfallfonds für Kultureinrichtungen und Kulturträger zum Erhalt des 1 873 600 kulturellen Lebens und der kulturellen Bildung in der Fläche 45 Digitalisierung von Museen, kulturellen Einrichtungen und Kulturgütern 5 060 200 46 Pandemiebedingte Ausgleichszahlungen an Landeskultureinrichtungen 623 100 47 Förderung für freischaffende Künstlerinnen und Künstler sowie 5 590 000 Soloselbständige im Kulturbereich 48 Bau des Landesamts für Verbraucherschutz 70 768 300 49 Installation und Erneuerung von stationären raumlufttechnischen Anlagen 11 426 300 („RLT-Anlagen“) 50 Baumaßnahmen in der Zentralen Aufnahmestelle für Flüchtlinge 500 000 51 Projekt „ITN-XT“ – Bauliche Ertüchtigung der Bestandsgebäude 24 150 000 52 Baumaßnahme an der Martin-Luther-Universität Halle („Kühn-Haus") 6 300 000 53 Baumaßnahmen an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg 9 100 000 54 Weitere Baumaßnahmen an Hochschulen 3 892 500 55 Personal zur Umsetzung zusätzlicher aus dem Sondervermögen 4 518 000 „Corona“ finanzierter und umzusetzender Bauprojekte 56 Erhöhung des Ausfalltitels für Landesbürgschaften und Landesgarantien 50 000 000 57 Zuschüsse an die Universitätskliniken 320 000 000 58 Administrierungskosten zur Umsetzung Corona-bedingter Maßnahmen 31 845 400 und Administrierungskosten zur Aufholung von Umsetzungsrückständen von Förderprogrammen aufgrund der Corona-Pandemie 59 Anschaffung von Medientechniken und damit zusammenhängende 146 100 bauliche Ertüchtigung von Beratungsräumen 60 Sektorenübergreifende Versorgungsstrukturen 63 327 023 6
Corona-Sondervermögensgesetz – Maßnahmenkatalog Lfd. Nr. Bezeichnung Maßnahme Mittelbedarf in Euro 61 Kommunalpauschale für die Kommunen aufgrund von Preissteigerung und 45 000 000 Mehrausgaben aufgrund von Corona 62 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im 2 580 000 Landesverwaltungsamt 63 Verlängerung der Härtefallhilfen 310 000 7
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Corona-Sondervermögensgesetz – Maßnahmenkatalog Ausführlicher Maßnahmenkatalog Lfd. Nr.: 1 Ressort: Ministerium für Inneres und Sport Handlungsfeld: Stärkung Gesundheitswesen und Gesundheitsmanagement Maßnahme: Einrichtung Katastrophenschutzstab der Landesregierung Erläuterung: Im Katastrophenfall wird der Krisenraum der Landesregierung mittels sog. Messebausysteme um den Saal 218.1 erweitert. Die Beschaffung eines entsprechenden neuen Systems ist erforderlich. Des Weiteren soll eine Deckenlautsprecheranlage beschafft werden. Mittelbedarf: 50.000 € 2022 2023 2024 2025 2026 2027 50.000 € 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ Lfd. Nr.: 2 Ressort: Ministerium für Inneres und Sport Handlungsfeld: Stärkung Gesundheitswesen und Gesundheitsmanagement Maßnahme: Beschaffung von Technik zur Digitalisierung aller Rettungsmittel Erläuterung: Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass die Reduktion zwischenmenschlicher Kontakte bei der Eindämmung der Verbreitung des Virus hilft. Telemedizinische Elemente, wie die Kommunikation zwischen Rettungsdienst und Krankenhäusern und die Übersendung von Vitaldaten im Voraus einer Einlieferung, leisten dazu einen Beitrag und sorgen gleichzeitig für eine schnellere und effizientere Versorgung. Telemedizin erscheint vor dem Hintergrund der Erfahrungen in der pandemischen Lage daher auch als Möglichkeit, die Ansteckungsgefahren des medizinischen Personals zu senken. Mittelbedarf: 2.550.000 € 2022 2023 2024 2025 2026 2027 550.000 € 2.000.000 € 0€ 0€ 0€ 0€ 9
Corona-Sondervermögensgesetz – Maßnahmenkatalog Lfd. Nr.: 3 Ressort: Ministerium für Inneres und Sport Handlungsfeld: Resilienz durch Digitalisierung Maßnahme: Erweiterung um ein Laserwaffen- und Simulationssystem zur Aufrechterhaltung des Schießbetriebs Erläuterung: Die Schießaus-/fortbildung ist ein essentieller Bestandteil innerhalb der Aufgabenerfüllung der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt. Für ein sicheres Agieren eines jeden Polizeivollzugsbeamten (PVB) bei seiner Dienstausübung muss der Umgang mit Waffen regelmäßig gemäß PDV 211 sowie allen entsprechenden Erlasslagen und Vorschriften trainiert werden, um im Falle einer Schusswaffen-anwendung das erlernte Wissen und Können schnell abrufen zu können. Die Schießausbildung der Dienstanfängerinnen und -anfänger sowie die Schießfortbildung der PVB findet größtenteils in Raumschießanlagen – geschlossenen Räumen – statt. Im Rahmen derartigen Trainings ist das Agieren von mehreren PVB sowie den Ausbildern gleichzeitig auf engem Raum notwendig, da sowohl das Handeln mindestens im Zwei-Mann-Team, als auch die Supervision von essentieller Bedeutung sind. Insbesondere die latente globale Terrorgefahr machte es erforderlich, die PVB für die Bewältigung von lebensbedrohlichen Einsatzlagen (lebEL) intensiver als bisher vorzubereiten und beim Training das Agieren im Team bei einer Lagebewältigung zu fokussieren. Jedoch stellt dies die Schießtrainer in Zeiten der Pandemie vor die unlösbare Aufgabe, ein gemeinsames Vorgehen zu trainieren und gleichzeitig die Hygieneregeln zu beachten. Wenn Abstandsregeln gewahrt und Kontaktbeschränkungen eingehalten werden müssen, kommt es unweigerlich zum Ausfall der Schießausbildung. So musste u. a. an der Fachhochschule Polizei (FH Pol) die Ausbildung zur Bewältigung von lebEL, welche das Zwei-Mann- oder Gruppen-Training beinhaltet, seit März 2020 vollständig ausgesetzt werden. Aufgrund der hohen Einstellungszahlen und mit den Hygienemaßnahmen verbundenen Auflagen wurde der Schwerpunkt auf unaufschiebbare Inhalte der (allgemeinen) Schießausbildung und der polizeipraktischen Ausbildung gelegt, da diese für die jeweilige Laufbahnbefähigung notwendig sind. Beim digitalen Schießtraining (auch als virtuelles Schießtraining, Laserschießtraining oder Lasersimulations-training bezeichnet) betritt der Schütze unter Nutzung spezieller Technik (digitales Waffensystem, Empfänger, Sender etc.) allein einen virtuellen Raum. Dieser „Raum“ kann je 10
Corona-Sondervermögensgesetz – Maßnahmenkatalog nach Übungsinhalt z. B. eine Industriebrache, ein Wirtshaus, ein Fußballstadion, eine Kirmes oder auch eine Wohnung sein. Durch diese Art der erweiterten Realität ist es möglich, dass ein realer Schütze gemeinsam mit irrealen Schützen – also in einem virtuellen Team – gemeinsam die inszenierte Lage bewältigt. In Zeiten der Pandemie und der damit einhergehenden Abstandswahrung und Kontaktvermeidung ist es nur so möglich, multiple Aufgabenstellungen zu zweit oder in einer Gruppe zu lösen, da hierbei Personenkontakte ausgeschlossen sind. Nur die Umsetzung des geplanten Lasersimulations-trainings gewährleistet durch eine reale Trennung, aber virtuelle Zusammenarbeit der übenden PVB eine unterbrechungsfreie Durchführbarkeit des Aus- und Fortbildungsbetriebs und somit die Handhabungssicherheit im Falle einer Schusswaffenanwendung. Mittelbedarf: 330.000 € 2022 2023 2024 2025 2026 2027 330.000 € 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ Lfd. Nr.: 4 Ressort: Ministerium für Inneres und Sport Handlungsfeld: Resilienz durch Digitalisierung Maßnahme: Ausstattung der Polizei mit mobiler Informationstechnologie Erläuterung: Insbesondere für die Polizei ist die Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit unter Pandemiebedingungen von essentieller Bedeutung. Dafür sind Bedingungen zu schaffen, die Kontaktvermeidung weitgehend ermöglicht. Die gesetzliche Vorgabe, aus Infektionsschutzgründen Bediensteten Homeoffice anzubieten, stellt für die Polizeiarbeit keine adäquate Lösung dar. Auch ist die Ausstattung mit Laptops im Streifendienst, bei der Arbeit am Tatort oder im Einsatzgeschehen keine Alternative. Die Lösung im Polizeibereich kann nur die Ausstattung der Polizeibeamten mit einem Smartphone und entsprechenden Fachanwendungen (Polizei-APP`s) sein, um auch unter Pandemiebedingungen die polizeilichen Aufgaben erfüllen zu können. Die Ausstattung mit solcher mobil zu nutzender Technik ermöglicht es jedem Polizisten an jedem Ort auf alle für ihn notwendigen Informationen zuzugreifen und vor Ort anfallende Daten auch hier bereits erfassen zu können. 11
Corona-Sondervermögensgesetz – Maßnahmenkatalog Die Übertragungsmöglichkeiten von multimedialen Daten wie Fotos, Sprachnotizen, Videos etc. live vom Einsatzort an andere Kollegen und Vorgesetzte soll sicherstellen, dass trotz Einschränkungen im Pandemiefall alle notwendigen Informationen für eine Lagebewertung allen Beteiligten zur Verfügung stehen, eine Teilnahme auch an sicheren Videokonferenzen von jedem Ort aus ermöglicht wird und Kommunikation mittels Sprache und Daten stets ermöglicht werden kann. Mittelbedarf: 6.033.900 € 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2.613.800 € 3.420.100 € 0€ 0€ 0€ 0€ Lfd. Nr.: 5 Ressort: Ministerium für Inneres und Sport Handlungsfeld: Stärkung Gesundheitswesen und Gesundheitsmanagement Maßnahme: Beschaffung eines Impfmobils Erläuterung: Die Anschaffung eines multifunktionalen Fahrzeugs („Impfmobil“) dient der Stärkung der Resilienz bei künftigen Katastrophen und Unglücksfällen. Ein Impfmobil würde im Vergleich zu einem Rettungswagen, der für die akute Versorgung konzipiert ist, mehr und umfangreichere Untersuchungs- und Behandlungsmöglichkeiten bieten. Zum Zwecke der Impfung sind sowohl ausreichende Kühlmöglichkeiten, als auch Möglichkeiten zur Zubereitung des Impfstoffs unter hygienischen Voraussetzungen notwendig. Bei einer Nutzung im Rahmen arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen wären neben Hör- und Sehtests auch EKG und Lungenfunktionstests möglich. Schließlich ist eine Nutzung im Rahmen größerer polizeilicher Einsätze (u. a. auch bei lebEl- Lagen) zur medizinischen Versorgung der Polizeibediensteten möglich. Die Verfügbarkeit eines Impfmobils in der aktuellen Situation der Corona- Pandemie ließe es zu, die Impfungen in der Landespolizei zeitlich und örtlich flexibel und effizient durchzuführen, ohne den Dienstbetrieb unnötig zu beeinträchtigen. Der hohe zeitliche und organisatorische Aufwand, der durch die Fahrten der Bediensteten zum Polizeiärztlichen Zentrum entsteht, könnte entfallen. Mit der Anschaffung eines Impfmobils wäre eine bessere Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen zur Bekämpfung künftiger Pandemien möglich. Das Impfmobil kann ebenfalls bei Naturkatastrophen zum Einsatz kommen. Eine Flutkatastrophe wie im Ahrtal, die zu massiver Zerstörung der regulären örtlichen Infrastruktur geführt hat, zeigt den Wert mobil einsetzbarer Ressourcen. In Notfällen kann das PÄZ auch in anderen 12
Corona-Sondervermögensgesetz – Maßnahmenkatalog Bereichen der unmittelbaren Landesverwaltung tätig werden. Hier würde ein Impfmobil auch außerhalb der Landespolizei dazu beitragen, künftig in Pandemien, Katastrophenlagen oder Unglücksfällen schneller, flexibler und effizienter agieren zu können. Mittelbedarf: 800.000 € 2022 2023 2024 2025 2026 2027 0€ 800.000 € 0€ 0€ 0€ 0€ Lfd. Nr.: 6 Ressort: Ministerium für Inneres und Sport Handlungsfeld: Stärkung Gesundheitswesen und Gesundheitsmanagement Maßnahme: Beschaffung von Netzersatzanlagen Erläuterung: Dienste der Telekommunikations-/Mobilfunknetzbetreiber sind als äußerst kritisch anzusehen, sofern keine ununterbrochene Stromversorgung sichergestellt ist. Eine Pandemie mit höheren Infektionszahlen kann Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit von Energieunternehmen und insbesondere Netzbetreibern haben und demzufolge die Notwendigkeit von Notstromaggregaten erhöhen. Ist letzteres gegeben, wird auch die Versorgung eines Großteils sozialer und medizinischer Einrichtungen, die insbesondere eine entscheidende Rolle zur Versorgung von Pandemieerkrankten innehaben, beeinträchtigt sein. Mittelbedarf: 3.360.000 € 2022 2023 2024 2025 2026 2027 1.680.000 € 1.680.000 € 0€ 0€ 0€ 0€ Lfd. Nr.: 7 Ressort: Ministerium für Inneres und Sport Handlungsfeld: Restart Wirtschaft und Gesellschaft Maßnahme: Zuschüsse an Sportvereine und -verbände zur Unterstützung bei der Bewältigung der Folgen des Pandemiegeschehens Erläuterung: Die Sportvereine erhalten in Abhängigkeit von der Anzahl ihrer Vereinsmitglieder eine finanzielle Unterstützung in Form von Pauschalen (Billigkeitsleistungen gemäß § 53 Landeshaushaltsordnung). Mit den Pauschalen sollen insbesondere die infolge der pandemiebedingten Einschränkungen entstandenen Schäden kompensiert und die Vereine bei Maßnahmen zur Bewegungsförderung bzw. (Rück-)Gewinnung von Mitgliedern unterstützt werden. Hinsichtlich der Höhe der Pauschalen soll für 13
Corona-Sondervermögensgesetz – Maßnahmenkatalog jedes erwachsene Vereinsmitglied ein Betrag in Höhe von 10 Euro und für jedes Kind bzw. jeden Jugendlichen ein Betrag in Höhe von 15 Euro ausgereicht werden. Bei knapp 350.000 Vereinsmitgliedern in Sachsen-Anhalt (davon rund 100.000 Kinder und Jugendliche) entspricht dies einem Mittelbedarf in Höhe von rund 4 Mio. Euro. Des Weiteren soll den Sportvereinen für jedes im Jahr 2022 neu hinzugewonnene Vereinsmitglied eine weitere Pauschale gewährt werden, um damit einen zusätzlichen Anreiz für die Werbung neuer Vereinsmitglieder zu setzen bzw. erfolgreiche Bemühungen zur Mitgliedergewinnung und damit zur Stärkung des Sports zu honorieren (Annahme: 25.000 Neumitglieder x 10 Euro). Weiterhin ist eine Pauschale für neu erworbene DOSB-Trainerlizenzen (Annahme: 150 neue Lizenzen x 1.000 Euro) vorgesehen. Mittelbedarf: 4.400.000 € 2022 2023 2024 2025 2026 2027 4.400.000 € 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 14
Corona-Sondervermögensgesetz – Maßnahmenkatalog Lfd. Nr.: 8 Ressort: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Handlungsfeld: Stärkung Gesundheitswesen und Gesundheitsmanagement Maßnahme: Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Erläuterung: Mit Beschluss der Landesregierung vom 21.07.2020 konnten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zusätzliche Einstellungen im Umfang von bis zu 36 VzÄ für personelle Mehrbedarfe im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona- Pandemie vorgenommen werden. Diese zusätzlichen 36 VzÄ müssen für weitere 5 Jahre zur Bewältigung der Pandemie und des damit verbundenen Arbeitsanstiegs einschließlich für Nacharbeiten verlängert werden. 17 VzÄ für das MS aus dem Sondervermögen Corona sollen folgende Wertigkeiten zugeordnet werden: − 14 Stellen mit Entgeltgruppe E 11 − 3 Stellen mit Entgeltgruppe E 14 Den 19 VZÄ für das LAV aus dem Sondervermögen Corona sollen Stellen mit folgenden Wertigkeiten zugeordnet werden: − 3 Stellen mit Entgeltgruppe E 15 − 1 Stelle mit Entgeltgruppe E 13 − 1 Stelle mit Entgeltgruppe E 12 − 1 Stelle mit Entgeltgruppe E 11 − 6 Stelle mit Entgeltgruppe E 10 − 1 Stelle mit Entgeltgruppe E 9a − 1 Stelle mit Entgeltgruppe E 8 − 3 Stellen mit Entgeltgruppe E 6 − 2 Stellen mit Entgeltgruppe E 5 Die VZÄ-Ziele und der Stellenplan werden nach 5 Jahren, nach Auslaufen des Corona-Sondervermögens, wieder entsprechend angepasst. Mittelbedarf: 10.800.000 € 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2.160.000 € 2.160.000 € 2.160.000 € 2.160.000 € 2.160.000 € 0€ 15
Corona-Sondervermögensgesetz – Maßnahmenkatalog Lfd. Nr.: 9 Ressort: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Handlungsfeld: Resilienz durch Digitalisierung Maßnahme: Digitalisierung von sozialen Einrichtungen und Beratungsstellen Erläuterung: Die Corona-Pandemie stellt die sozialen Einrichtungen und Beratungsstellen vor große Herausforderungen. Zum einen ist gerade für Menschen in besonders schwerwiegenden Lebenslagen eine regelmäßige Beratung zwingend erforderlich. Auch unter Pandemiebedingungen muss daher sichergestellt werden, dass Betroffene und Angehörige den Kontakt und die Beratung zu den Beratungsstellen halten können. Dies ist durch einen Ausbau der digitalen Beratungsangebote realisierbar. Die Folgen der Pandemie können bewältigt und abgewehrt sowie die Resilienz bei künftigen Pandemien deutlich erhöht werden, wenn Beratungen und Informationen jeder Zeit und auch über große Entfernungen hinweg möglich sind. Ziel ist es somit, digitale Maßnahmen zu starten, um so den Kontakt zu den Beratenden auch unter Pandemiebedingungen zu halten und weiterhin Angebote unterbreiten zu können. Zum anderen ist für Untergebrachte in sozialen Einrichtungen auch unter Pandemiebedingungen der Kontakt mit anderen Menschen, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie an Bildungsprozessen zwingend erforderlich. Hier kann die Verfügbarkeit von digitalen Endgeräten die Resilienz bei künftigen Pandemien deutlich erhöhen. Projekte, die finanziert werden sollen, sind: − Digitalisierungsprojekte der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen − Digitalisierung von Pflegeeinrichtungen - Ausstattung von Pflegeeinrichtungen mit digitalen Endgeräten − Digitalisierungsprojekte der Suchtberatungsstellen − Digitalisierung von stationären Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung - Ausstattung des untergebrachten Personenkreises mit digitalen Endgeräten − Digitalisierungsprojekte von Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit − Digitalisierungsprojekte der Familienverbände, Familienzentren und Träger der Familienbildungsangebote Mittelbedarf: 12.747.700 € 2022 2023 2024 2025 2026 2027 3.595.300 € 2.363.100 € 2.263.100 € 2.263.100 € 2.263.100 € 0€ 16
Corona-Sondervermögensgesetz – Maßnahmenkatalog Lfd. Nr.: 10 Ressort: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Handlungsfeld: Stärkung Gesundheitswesen und Gesundheitsmanagement Maßnahme: Ausbildungsvergütung für Pflegehelferinnen und Pflegehelfer Erläuterung: Die Corona-Pandemie hat verdeutlicht, dass ein dringender arbeitsmarktpolitischer Handlungsbedarf im Bereich der Pflege existiert. Es besteht ein hoher Bedarf an Pflegehelferinnen und Pflegehelfern in Sachsen- Anhalt, der sich entsprechend der Personalbemessung auch im Hinblick auf den avisierten Aufbau multiprofessioneller Pflegeteams noch verstärken wird. Entsprechend der Ergebnisse der Rothgang-Studie ergibt sich für Einrichtungen (stationär/teilstationär) ein Mehrbedarf von mehr als 100.000 Vollzeitäquivalenten. Vor allem fehlen qualifizierte Assistenzkräfte mit 1- bis 2-jähriger Ausbildung nach Landesrecht. Deshalb muss die Ausbildung in diesem Beruf dringend attraktiver gestaltet werden. Auf Bundesebene ist die Novellierung der Berufsgesetze beabsichtigt, mit der die Schulgeldfreiheit und die Zahlung einer Ausbildungsvergütung im Bereich der Gesundheitsberufe sichergestellt werden soll. Für Pflegehelferinnen und Pflegehelfer ist im Land die Schulgeldfreiheit bereits umgesetzt. Bis die rechtlichen Voraussetzungen für die Zahlung einer Ausbildungsvergütung für Pflegehelferinnen und Pflegehelfer auf Bundesebene vorliegen, soll in einer 3jährige Übergangszeit die Zahlung einer Ausbildungsvergütung umgesetzt werden, damit bereits jetzt die erheblichen Bedarfe gedeckt werden können. Diese sollte sich an der Mindestauszubildendenvergütung orientieren. Mittelbedarf: 18.555.000 € 2022 2023 2024 2025 2026 2027 4.563.000 € 5.952.000 € 8.040.000 € 0€ 0€ 0€ Lfd. Nr.: 11 Ressort: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Handlungsfeld: Stärkung Gesundheitswesen und Gesundheitsmanagement Maßnahme: Investitionen in die soziale Infrastruktur zur Sicherstellung der Hygieneschutz-Standards Erläuterung: Die Unterbringung in Mehrbettzimmern ist in der Pflege als auch in der Eingliederungshilfe weit verbreitet. Stationäre Wohnformen müssen auch nach Infektionsschutzmaßstäben zu sicheren Orten werden. Ein wichtiger Beitrag dazu kann die Ertüchtigung der baulichen Infrastruktur leisten. Das sollte in erster Linie die Reduzierung von Mehrpersonenbelegung in Zimmern 17
Corona-Sondervermögensgesetz – Maßnahmenkatalog von stationären Einrichtungen sein. Dazu können aber auch sonstige bauliche Veränderungen zählen, die eine hygienische Aufwertung der baulichen Infrastruktur bieten, wie die Beseitigung von Engpässen, das Laufwegemanagement, Belüftung u. ä. Mittelbedarf: 154.900.000 € 2022 2023 2024 2025 2026 2027 14.900.000 € 35.000.000 € 35.000.000 € 35.000.000 € 35.000.000 € 0€ Lfd. Nr.: 12 Ressort: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Handlungsfeld: Stärkung Gesundheitswesen und Gesundheitsmanagement Maßnahme: Investitionen Krankenhäuser – Krankenhauszukunftsgesetz Erläuterung: Die Akutversorgung von Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern spielt für die grundsätzlichen Herausforderungen einer qualitativ hochwertigen und modernen Gesundheitsversorgung eine große Rolle. Hierfür sind unter anderem ein hohes Digitalisierungsniveau und eine gute technische Ausstattung der Krankenhäuser erforderlich. Mit dem am 02.09.2020 in Kraft getretenen Krankenhauszukunftsgesetz stellt der Bund drei Milliarden Euro bereit, damit Krankenhäuser in moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung und ihre IT-Sicherheit investieren können. Der Antragszeitraum für die Bundesmittel erstreckt sich auf den 02.09.2020 bis zum 31.12.2021. Auf der Basis des aktuellen Königsteiner Schlüssels (ST: 2,75164) werden für Sachsen-Anhalt im Jahr 2021 ca. 81,2 Mio. Euro aus dem Krankenzukunftsfonds zur Verfügung gestellt. Die Länder haben einen Kofinanzierungsanteil in Höhe von 30 v. H. zu erbringen. Insgesamt besteht ein Investitionsbedarf für dieses Förderprogramm in Höhe von ca. 221 Mio. Euro. Mit den Zuwendungen wird daher das Ziel einer moderneren und verbesserten digitalen Infrastruktur der Krankenhäuser verfolgt. Es sollen die Digitalisierung in den Krankenhäusern und Hochschulkliniken weiter vorangetrieben, die medizinische Versorgung sowie die Souveränität und Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten verbessert, die Versorgungsqualität langfristig sichergestellt und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern neue Perspektiven eröffnet werden. 18
Corona-Sondervermögensgesetz – Maßnahmenkatalog Förderfähig sind insbesondere: − Anpassung der technischen und insbesondere der informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahme eines Krankenhauses an den jeweils aktuellen Stand der Technik, − Einrichtung von Patientenportalen für ein digitales Aufnahme- und Entlassungsmanagement, − Einrichtung einer durchgehenden, strukturierten elektronischen Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen sowie die Einrichtung von Systemen, die eine automatisierte und sprachbasierte Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen unterstützen − Einrichtung von teil- oder vollautomatisierten klinischen Entscheidungsunterstützungssystemen, die klinische Leistungserbringer mit dem Ziel der Steigerung der Versorgungsqualität bei Behandlungsentscheidungen durch automatisierte Hinweise und Empfehlungen unterstützen, − Einrichtung eines durchgehenden digitalen Medikationsmanagements zur Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit, das Informationen zu sämtlichen arzneibezogenen Behandlungen über den gesamten Behandlungsprozess im Krankenhaus zur Verfügung stellt, − Einrichtung eines krankenhausinternen digitalen Prozesses zur Anforderung von Leistungen, der sowohl die Leistungsanforderung als auch die Rückmeldung zum Verlauf der Behandlung der Patientinnen und Patienten in elektronischer Form mit dem Ziel ermöglicht, die krankenhausinternen Kommunikationsprozesse zu beschleunigen, − Entwicklung wettbewerbsrechtlich zulässiger Maßnahmen zur Leistungsabstimmung sowie die Bereitstellung von Cloud-Computing- Systemen, − Einführung und Weiterentwicklung eines onlinebasierten Versorgungsnachweissystems für Betten zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und anderen Versorgungsbereichen, − Beschaffung, Errichtung, Erweiterung oder Entwicklung informationstechnischer, kommunikationstechnischer und robotikbasierter Anlagen, Systeme oder Verfahren und telemedizinischer Netzwerke, − Beschaffung, Errichtung, Erweiterung oder Entwicklung informationstechnischer oder kommunikationstechnischer Anlagen, Systeme oder Verfahren zur Verbesserung der IT-Sicherheit, 19
Corona-Sondervermögensgesetz – Maßnahmenkatalog − Vorhaben zur Anpassung von Patientenzimmern an die besonderen Behandlungserfordernisse im Fall einer Epidemie. Mittelbedarf: 139.118.900 € 2022 2023 2024 2025 2026 2027 25.914.700 € 46.548.100 € 46.661.700 € 10.445.800 € 9.548.600 € 0€ Lfd. Nr.: 13 Ressort: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Handlungsfeld: Stärkung Gesundheitswesen und Gesundheitsmanagement Maßnahme: Investitionen Krankenhäuser – Medizinisch-technische Großgeräte einschließlich baulicher Anpassungen Erläuterung: Die Akutversorgung von Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern spielt für die grundsätzlichen Herausforderungen einer qualitativ hochwertigen und modernen Gesundheitsversorgung eine große Rolle. Die COVID-19- Pandemie verdeutlicht, dass dafür eine gute technische Ausstattung der Krankenhäuser zwingend erforderlich ist. So zeigt die Behandlung der Corona-Patientinnen und Patienten, dass hierfür nicht nur Beatmungsgeräte notwendig sind, sondern auch anderes medizintechnisches Equipment. Investitionen in die technische Ausstattung der Krankenhäuser haben durch die Pandemie eine Neubewertung in ihrer Dringlichkeit und Ausrichtung erfahren. Für die Finanzierung der Investitionen ist im Sinne der dualen Krankenhausfinanzierung die öffentliche Hand (das Land) zuständig. Mittelbedarf: 91.504.000 € 2022 2023 2024 2025 2026 2027 11.504.000 € 50.000.000 € 30.000.000 € 0€ 0€ 0€ Lfd. Nr.: 14 Ressort: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Handlungsfeld: Stärkung Gesundheitswesen und Gesundheitsmanagement Maßnahme: Ausstattung mit Luftfiltern in Einrichtungen der freien Träger der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit Erläuterung: Die bauliche Substanz der Einrichtungen der freien Träger ist teilweise in einem desolaten Zustand, so dass Pandemie bedingtes regelmäßiges Lüften und Frischluftzufuhr begrenzt oder gar nicht möglich sind. Die Raumgröße ermöglicht es mitunter nicht, Abstände einzuhalten, so dass in Zeiten hoher Inzidenzwerte außerschulische Jugendarbeit gar nicht erst stattfinden kann oder nur wenige Teilnehmende zugelassen werden können. Fest zu 20
Corona-Sondervermögensgesetz – Maßnahmenkatalog installierende RLT-Anlagen sowie die Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten mit Filterfunktion zur Verringerung der Aerosolkonzentration sollen für die genannten Einrichtungen finanziert werden können. Bei besonderem Bedarf sind auch einfache bauliche Maßnahmen an Fensteranlagen möglich. Mittelbedarf: 4.600.000 € 2022 2023 2024 2025 2026 2027 4.600.000 € 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ Lfd. Nr.: 15 Ressort: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Handlungsfeld: Restart Wirtschaft und Gesellschaft Maßnahme: Maßnahmen zum Gewaltschutz und für Beratungsstellen für Frauen und deren Kinder Erläuterung: In Umsetzung der Verpflichtungen der Istanbul-Konvention sind zur Aufrechterhaltung der Maßnahmen zum Gewaltschutz für Frauen und deren Kinder sowie deren Beratung zusätzliche Aufwendungen der Träger zur Umsetzung der Vorgaben der jeweils geltenden SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung ST und der entsprechenden Abstands- und Hygienevorgaben zu kompensieren. Mittelbedarf: 264.400 € 2022 2023 2024 2025 2026 2027 124.400 € 80.000 € 60.000 € 0€ 0€ 0€ 21
Corona-Sondervermögensgesetz – Maßnahmenkatalog Lfd. Nr.: 16 Ressort: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Handlungsfeld: Stärkung Gesundheitswesen und Gesundheitsmanagement Maßnahme: Ausstattung der Hochschulen mit mobilen Luftfilteranlagen Erläuterung: Durch die Pandemie erlangte die Gesundheitsvorsorge und die Stärkung des Gesundheitsmanagements an den Hochschulen eine besondere Bedeutung. Der Schutz der Gesundheit aller Mitarbeitenden, Lehrenden und Studierenden war und ist oberstes Ziel und somit Bedingung zur Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit aller hochschulischen Bereiche. Die Maßnahme dient dazu, mobile Lüftungsanlagen zur Verhinderung von Aerosolbildung in den Räumlichkeiten anzuschaffen. Mittelbedarf: 5.800.000 € 2022 2023 2024 2025 2026 2027 5.800.000 € 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ Lfd. Nr.: 17 Ressort: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Handlungsfeld: Resilienz durch Digitalisierung Maßnahme: Digitalisierungsmaßnahmen an den Hochschulen Erläuterung: Die Corona-Pandemie hat deutlich gemacht, dass im Bereich der Digitalisierung an den Hochschulen großer Handlungsbedarf besteht. Innerhalb kürzester Zeit mussten die Voraussetzungen für mobiles Arbeiten der Beschäftigten geschaffen werden sowie bisher durchgängig in Präsenz durchgeführte Veranstaltungen (Vorlesungen, Prüfungen etc.) virtuell oder in Hybridform vorbereitet und angeboten werden. Dies erfordert nunmehr die Schaffung bzw. Verbesserung der technischen Voraussetzungen in den Hochschulen, insbesondere durch − Anschaffung von Medientechnik in Hörsälen und Seminarräumen − Erweiterung der technischen Ausrüstungen der Bibliotheken (u.a. mit Bibliotheksautomaten) − Verbesserung der Bedingungen für das mobile Arbeiten der Beschäftigten Mittelbedarf: 13.356.150 € 2022 2023 2024 2025 2026 2027 11.478.040 € 819.070 € 558.920 € 500.120 € 0€ 0€ 22
Corona-Sondervermögensgesetz – Maßnahmenkatalog Lfd. Nr.: 18 Ressort: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Handlungsfeld: Stärkung Gesundheitswesen und Gesundheitsmanagement Maßnahme: Ersatz- und Ergänzungsbeschaffung für Großgeräte in den Universitätsklinika Halle und Magdeburg Erläuterung: Während der Pandemie wurden und werden auch künftig Großgeräte in den Universitätsklinika Halle und Magdeburg häufiger und intensiver genutzt. Das betrifft u.a. labordiagnostische Ausstattungen, Computertomographen und mobiles Röntgen. Derartige Geräte wurden deutlich mehr beansprucht und sind insofern nach kürzerer Nutzungsdauer zu ersetzen. Notwendig ist ebenfalls die Ergänzung des Gerätebestandes für künftige Pandemienutzungen, um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden. Mittelbedarf: 5.000.000 € 2022 2023 2024 2025 2026 2027 1.000.000 € 1.000.000 € 1.000.000 € 1.000.000 € 1.000.000 € 0€ Lfd. Nr.: 19 Ressort: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Handlungsfeld: Stärkung Gesundheitswesen und Gesundheitsmanagement Maßnahme: Vorhaben zur Pandemieforschung Erläuterung: Eine der wichtigsten Felder zur Bekämpfung von Pandemien ist die Forschung und Entwicklung von Impfstoffen, Arzneimitteln und anderen Wirkstoffen gegen Coronaviren und ähnliche Erreger. Wichtig ist auch, dass diese in Europa, speziell in Deutschland entwickelt und getestet werden. Hinzu kommen andere epidemiologische Forschungsprojekte in sozialen, psychologischen und ethischen Bereichen, z.B. zu Infektionsketten, Gesundheitsversorgung und technischen Maßnahmen gegen Infektionen. Mittelbedarf: 5.000.000 € 2022 2023 2024 2025 2026 2027 1.000.000 € 1.000.000 € 1.000.000 € 1.000.000 € 1.000.000 € 0€ 23
Corona-Sondervermögensgesetz – Maßnahmenkatalog Lfd. Nr.: 20 Ressort: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Handlungsfeld: Restart Wirtschaft und Gesellschaft Maßnahme: Ausgleichszahlungen an die außeruniversitären Forschungseinrichtungen Erläuterung: Zur Eindämmung der Corona-Pandemie müssen die außeruniversitären Forschungseinrichtungen, insbesondere die Leibniz-Institute, Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeitenden und zum Funktionieren eines ordnungsgemäßen Wissenschaftsbetriebs treffen. Daraus entstehen Mehrkosten für den Betrieb (Energie, Verbrauchsmaterial, Bewachung etc.) sowie für den anforderungsgerechten Umbau und die Änderung der Raumgeometrien. Als weitere wichtige pandemiebedingte Aufgabe sind die Laufzeitverlängerungen von Qualifikationsstellen, die Automatisierung von Kernanalytik sowie die baulichen Anpassungen in Arbeits-, Sozial- und Gästebereichen zu nennen. Mittelbedarf: 5.881.800 € 2022 2023 2024 2025 2026 2027 1.713.600 € 2.216.800 € 1.170.600 € 780.800 € 0€ 0€ Lfd. Nr.: 21 Ressort: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Handlungsfeld: Resilienz durch Digitalisierung Maßnahme: Digitalisierungsmaßnahmen an außeruniversitären Forschungs- einrichtungen Erläuterung: Die Pandemie hat aufgezeigt, dass insbesondere im Bereich der digitalen Ausstattung deutliche Defizite bestehen. Um den Wissenschaftsstandort weiterhin attraktiv zu halten, sind hier Verbesserungen zwingend erforderlich. Zu den notwendigen Maßnahmen gehören z.B. spezifische Anpassung der IT- Ausstattung u.a. mit erweiterter Videofunktion, IT-Netzkapazitäten-Ausbau, Umbau von Laboreinrichtungen, Voraussetzung für virtuelle Institutsführung in Krisensituationen, Datenfernsicherung und Steigerung der IT-Sicherheit, Digitalisierung der Verwaltungsprozesse auch sensibler Daten sowie die Bereitstellung von mobilen Arbeitsplätzen. Diese Maßnahmen dienen dazu, auch in Pandemiezeiten die Arbeitsfähigkeit sicherzustellen. Mittelbedarf: 15.795.200 € 2022 2023 2024 2025 2026 2027 4.445.100 € 4.861.100 € 3.578.600 € 1.555.800 € 994.100 € 360.500 € 24
Corona-Sondervermögensgesetz – Maßnahmenkatalog Lfd. Nr.: 22 Ressort: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Handlungsfeld: Stärkung Gesundheitswesen und Gesundheitsmanagement Maßnahme: Ausstattung der außeruniversitären Einrichtungen mit Luftreinigungsanlagen Erläuterung: Durch die Pandemie erlangte die Gesundheitsvorsorge eine besondere Bedeutung. Der Schutz der Gesundheit aller Mitarbeitenden war und ist oberstes Ziel. Die Maßnahme dient dazu, Luftreinigungsanlagen zur Verhinderung von Aerosolbildung in den Räumlichkeiten zu installieren sowie die dafür erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen durchzuführen. Dies betrifft sowohl die Anschaffung mobiler Lüftungsanlagen als Sofortmaßnahme als auch die Um- und Aufrüstung vorhandener Lüftungsanlagen um luftreinigende/desinfizierende Komponenten als mittelfristig umzusetzende Maßnahmen. Darüber hinaus ist die Schaffung zusätzlich abgetrennter Auswerte- und Recherchebereiche zur Entzerrung der beengten Raumsituation in Laboren und Büros geplant. Mittelbedarf: 2.023.000 € 2022 2023 2024 2025 2026 2027 570.000 € 800.000 € 653.000 € 0€ 0€ 0€ Lfd. Nr.: 23 Ressort: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Handlungsfeld: Stärkung Gesundheitswesen und Gesundheitsmanagement Maßnahme: Durchführung SARS-CoV-2-Abwasser-Screening Erläuterung: Im Rahmen eines erfolgreichen Testlaufs konnte ein Zusammenhang zwischen der Menge der SARS-CoV-2 RNA im Abwasser und den Inzidenzzahlen beobachtet werden. Nunmehr ist die Einrichtung eines landesweit repräsentativen und regelmäßigen SARS-CoV-2 Abwasser Screenings als Frühwarnsystem geplant. Folgendes wird finanziert: − Kauf eines real-time-PCR-Geräts − Laborverbrauchsmaterialien − 1 VZÄ Laborant/-in − 1 VZÄ Probenehmer/-in Mittelbedarf: 895.000 € 2022 2023 2024 2025 2026 2027 195.000 € 190.000 € 190.000 € 190.000 € 130.000 € 0€ 25
Corona-Sondervermögensgesetz – Maßnahmenkatalog Lfd. Nr.: 24 Ressort: Ministerium für Bildung Handlungsfeld: Stärkung Gesundheitswesen und Gesundheitsmanagement/ Restart Wirtschaft und Gesellschaft Maßnahme: Arbeitsschutz und Gesundheitsprävention im Schulbereich Erläuterung: Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind neue Belastungsformen bei Schülerinnen und Schülern, beim Schulpersonal sowie bei den Eltern zu verzeichnen, die insbesondere auf die Mehrbelastung aus der Durchführung von Distanzunterricht, der mangelnden Trennung von Arbeit und Privatleben, der Belastung aufgrund von gleichzeitiger Heimarbeit und Betreuung von Kindern sowie der Angst vor Ansteckungsgefahr bei Kollegen, Schülerinnen und Schülern resultieren. Das Land ist gehalten, geeignete präventive Maßnahmen zu entwickeln, um sowohl den Gesundheitsschutz der Lehrkräfte als auch die Folgen der durch die Pandemie entstandenen Defizite in Bezug auf den Kinderschutz auszugleichen durch: − Maßnahmen für Schulpersonal aufgrund von Gefährdungsbeurteilungen, − Maßnahmen zum Kinder- und Jugendschutz und zur Prävention gegen sexuelle Gewalt Mittelbedarf: 2.742.000 € 2022 2023 2024 2025 2026 2027 457.000 € 457.000 € 457.000 € 457.000 € 457.000 € 457.000 € Lfd. Nr.: 25 Ressort: Ministerium für Bildung Handlungsfeld: Resilienz durch Digitalisierung Maßnahme: Digitalisierungsmaßnahmen in anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung nach Erwachsenenbildungsgesetz Sachsen- Anhalt Erläuterung: Aufgrund der Pandemie kam es in den Erwachsenenbildungseinrichtungen zu Schließungen bzw. zu eingeschränktem Betrieb. Durch die Initiierung eines Förderprogramms soll die digitale Infrastruktur und Ausstattung in den nach EBG-LSA anerkannten Einrichtungen verbessert werden (Internet, WLAN, Hard- und Software, digitale Systeme, technischer Support und Wartung, pädagogische Lernplattformen), um z.B. auch Angebote für die Durchführung von Fernunterricht anbieten zu können. 26
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