Gesetz über das Sondervermögen "Corona" (Corona-Sondervermögensgesetz - Cor-SVG) Maßnahmenkatalog - Stand: 14.12.2021 - Ministerium der Finanzen

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Gesetz über das Sondervermögen „Corona“
(Corona-Sondervermögensgesetz – Cor-SVG)
             Maßnahmenkatalog

               Stand: 14.12.2021
Corona-Sondervermögensgesetz – Maßnahmenkatalog

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Corona-Sondervermögensgesetz – Maßnahmenkatalog

Überblick Maßnahmen

Maßnahme:   Einrichtung Katastrophenschutzstab der Landesregierung ........................... 9
Maßnahme:   Beschaffung von Technik zur Digitalisierung aller Rettungsmittel ................. 9
Maßnahme:   Erweiterung um ein Laserwaffen- und Simulationssystem zur
            Aufrechterhaltung des Schießbetriebs .........................................................10
Maßnahme:   Ausstattung der Polizei mit mobiler Informationstechnologie .......................11
Maßnahme:   Beschaffung eines Impfmobils .....................................................................12
Maßnahme:   Beschaffung von Netzersatzanlagen............................................................13
Maßnahme:   Zuschüsse an Sportvereine und -verbände zur Unterstützung bei der
            Bewältigung der Folgen des Pandemiegeschehens ....................................13
Maßnahme:   Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Geschäftsbereich des
            Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ...............15
Maßnahme:   Digitalisierung von sozialen Einrichtungen und Beratungsstellen .................16
Maßnahme:   Ausbildungsvergütung für Pflegehelferinnen und Pflegehelfer .....................17
Maßnahme:   Investitionen in die soziale Infrastruktur zur Sicherstellung der
            Hygieneschutz-Standards ...........................................................................17
Maßnahme:   Investitionen Krankenhäuser – Krankenhauszukunftsgesetz .......................18
Maßnahme:   Investitionen Krankenhäuser – Medizinisch-technische Großgeräte
            einschließlich baulicher Anpassungen .........................................................20
Maßnahme:   Ausstattung mit Luftfiltern in Einrichtungen der freien Träger der
            Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit ....................................................20
Maßnahme:   Maßnahmen zum Gewaltschutz und für Beratungsstellen für Frauen und
            deren Kinder................................................................................................21
Maßnahme:   Ausstattung der Hochschulen mit mobilen Luftfilteranlagen .........................22
Maßnahme:   Digitalisierungsmaßnahmen an den Hochschulen .......................................22
Maßnahme:   Vorhaben zur Pandemieforschung ...............................................................23
Maßnahme:   Ausgleichszahlungen an die außeruniversitären Forschungseinrichtungen .24
Maßnahme:   Digitalisierungsmaßnahmen an außeruniversitären Forschungs-
            einrichtungen ...............................................................................................24
Maßnahme:   Ausstattung der außeruniversitären Einrichtungen mit Luftreinigungsanlagen
            ....................................................................................................................25
Maßnahme:   Durchführung SARS-CoV-2-Abwasser-Screening .......................................25
Maßnahme:   Arbeitsschutz und Gesundheitsprävention im Schulbereich .........................26
Maßnahme:   Digitalisierungsmaßnahmen in anerkannten Einrichtungen der
            Erwachsenenbildung nach Erwachsenenbildungsgesetz Sachsen-Anhalt ...26
Maßnahme:   Digitalisierungsmaßnahmen an Schulen ......................................................27
Maßnahme:   Maßnahmen zur Bewältigung von Lernrückständen ....................................27
Maßnahme:   Digitalassistenz für Schulen .........................................................................28
Maßnahme:   Pandemieresiliente Bau- und Ausstattungsmaßnahmen an Schulen ...........28
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Corona-Sondervermögensgesetz – Maßnahmenkatalog

Maßnahme:   Business Resilienz: Wirtschaft digitalisieren – mit Digitalisierung
            widerstandsfähiger werden ..........................................................................30
Maßnahme:   Förderung der Tourismuswirtschaft .............................................................30
Maßnahme:   Kofinanzierung des Landes für die laufende Antragsinitiative zum European
            Digital Innovation Hub (EDIH) im Rahmen des EU-Programms „Digitales
            Europa“ .......................................................................................................31
Maßnahme:   Verlängerung des Vorbereitungsdienstes der Forstinspektoranwärter „Forst
            Dual“ (Einstellungsjahr 2019 und 2020) .......................................................32
Maßnahme:   Kofinanzierung des Landes für zusätzliche Maßnahmen im Rahmen der
            Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
            Wirtschaftsstruktur“ (GRW-Maßnahmen).....................................................33
Maßnahme:   Personelle Verstärkung der sozioökonomischen Beratung ..........................34
Maßnahme:   Ausstattung der Dienstgebäude mit mobilen Luftfilteranlagen und CO2-
            Messgeräten ...............................................................................................35
Maßnahme:   Einführung einer elektronischen Verkündung...............................................35
Maßnahme:   Digitalisierung der Verbraucherberatung ......................................................35
Maßnahme:   Ausgleich coronabedingter finanzieller Nachteile im öffentlichen
            Personennahverkehr (Rettungsschirm 2020/2021) – Landeskofinanzierung
            für die Inanspruchnahme der zusätzlichen Regionalisierungsmittel des
            Bundes ........................................................................................................37
Maßnahme:   Digitale Infrastrukturen .................................................................................37
Maßnahme:   Sicherstellung der Verfügbarkeit von Informations- und
            Kommunikationsstrukturen des Landes einschließlich Kommunen ..............38
Maßnahme:   Digitalisierung in der Landesverwaltung.......................................................39
Maßnahme:   Digitalisierung von öffentlichen Bibliotheken ................................................40
Maßnahme:   Notfallfonds für Kultureinrichtungen und Kulturträger zum Erhalt des
            kulturellen Lebens und der kulturellen Bildung in der Fläche .......................40
Maßnahme:   Digitalisierung von Museen, kulturellen Einrichtungen und Kulturgütern ......41
Maßnahme:   Pandemiebedingte Ausgleichszahlungen an Landeskultureinrichtungen .....42
Maßnahme:   Förderung für freischaffende Künstlerinnen und Künstler sowie
            Soloselbständige im Kulturbereich...............................................................42
Maßnahme:   Bau des Landesamts für Verbraucherschutz ...............................................44
Maßnahme:   Installation und Erneuerung von stationären raumlufttechnischen Anlagen
            („RLT-Anlagen“) ..........................................................................................44
Maßnahme:   Baumaßnahmen in der Zentralen Aufnahmestelle für Flüchtlinge ................45
Maßnahme:   Projekt „ITN-XT“ – Bauliche Ertüchtigung der Bestandsgebäude .................45
Maßnahme:   Baumaßnahme an der Martin-Luther-Universität Halle („Kühn-Haus") .........46
Maßnahme:   Baumaßnahmen an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg .............46
Maßnahme:   Weitere Baumaßnahmen an Hochschulen ...................................................47
Maßnahme:   Personal zur Umsetzung zusätzlicher aus dem Sondervermögen
            „Corona“ finanzierter und umzusetzender Bauprojekte ................................47
Maßnahme:   Erhöhung des Ausfalltitels für Landesbürgschaften und Landesgarantien ...48
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Corona-Sondervermögensgesetz – Maßnahmenkatalog

Maßnahme:   Zuschüsse an die Universitätskliniken .........................................................48
Maßnahme:   Administrierungskosten zur Umsetzung Corona-bedingter Maßnahmen und
            Administrierungskosten zur Aufholung von Umsetzungsrückständen von
            Förderprogrammen aufgrund der Corona-Pandemie ...................................50
Maßnahme:   Anschaffung von Medientechnik und damit zusammenhängende bauliche
            Ertüchtigung von Beratungsräumen ............................................................50
Maßnahme:   Sektorenübergreifende Versorgungsstrukturen............................................51
Maßnahme:   Kommunalpauschale für die Kommunen aufgrund von Preissteigerung und
            Mehrausgaben aufgrund von Corona ..........................................................52
Maßnahme:   Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im
            Landesverwaltungsamt................................................................................58
Maßnahme:   Verlängerung der Härtefallhilfen ..................................................................58

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Corona-Sondervermögensgesetz – Maßnahmenkatalog

Gesamtübersicht der zu finanzierenden Maßnahmen

 Lfd. Nr.                          Bezeichnung Maßnahme                                Mittelbedarf in
                                                                                            Euro
    1       Einrichtung Katastrophenschutzstab der Landesregierung                             50 000
    2       Beschaffung von Technik zur Digitalisierung aller Rettungsmittel                2 550 000
    3       Erweiterung um ein Laserwaffen- und Simulationssystems zur                        330 000
            Aufrechterhaltung des Schießbetriebs
    4       Ausstattung der Polizei mit mobiler Informationstechnologie                     6 033 900
    5       Beschaffung eines Impfmobils                                                      800 000
    6       Beschaffung von Netzersatzanlagen                                               3 360 000
    7       Zuschüsse an Sportvereine und -verbände zur Unterstützung bei der               4 400 000
            Bewältigung der Folgen des Pandemiegeschehens
    8       Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Geschäftsbereich            10 800 000
            des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
    9       Digitalisierung von sozialen Einrichtungen und Beratungsstellen               12 747 700
   10       Ausbildungsvergütung für Pflegehelferinnen und Pflegehelfer                   18 555 000
   11       Investitionen in die soziale Infrastruktur zur Sicherstellung der            154 900 000
            Hygieneschutz-Standards
   12       Investitionen Krankenhäuser – Krankenhauszukunftsgesetz                      139 118 900
   13       Investitionen Krankenhäuser – Medizinisch-technische Großgeräte               91 504 000
            einschließlich baulicher Anpassungen
   14       Ausstattung mit Luftfiltern in Einrichtungen der freien Träger der              4 600 000
            Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit
   15       Maßnahmen zum Gewaltschutz und für Beratungsstellen für Frauen und                264 400
            deren Kinder
   16       Ausstattung der Hochschulen mit mobilen Luftfilteranlagen                       5 800 000
   17       Digitalisierungsmaßnahmen an den Hochschulen                                   13 356 150
   18       Ersatz- und Ergänzungsbeschaffung für Großgeräte in den                         5 000 000
            Universitätsklinika Halle und Magdeburg
   19       Vorhaben zur Pandemieforschung                                                  5 000 000
   20       Ausgleichszahlungen an die außeruniversitären Forschungseinrichtungen           5 881 800

   21       Digitalisierungsmaßnahmen       an    außeruniversitären     Forschungs-       15 795 200
            einrichtungen
   22       Ausstattung        der     außeruniversitären     Einrichtungen      mit        2 023 000
            Luftreinigungsanlagen
   23       Durchführung SARS-CoV-2 Abwasser Screening                                        895 000
   24       Arbeitsschutz und Gesundheitsprävention im Schulbereich                         2 742 000
   25       Digitalisierungsmaßnahmen      in   anerkannten     Einrichtungen    der        3 600 000
            Erwachsenenbildung nach Erwachsenenbildungsgesetz Sachsen-Anhalt
   26       Digitalisierungsmaßnahmen an Schulen                                           29 918 700
   27       Maßnahmen zur Bewältigung von Lernrückständen                                  47 885 600
   28       Digitalassistenz für Schulen                                                   36 000 000
   29       Pandemieresiliente Bau- und Ausstattungsmaßnahmen an Schulen                   54 000 000
   30       Business Resilienz: Wirtschaft digitalisieren – mit Digitalisierung             1 490 000
            widerstandsfähiger werden
   31       Förderung der Tourismuswirtschaft                                               8 000 000

                                                5
Corona-Sondervermögensgesetz – Maßnahmenkatalog

Lfd. Nr.                          Bezeichnung Maßnahme                                 Mittelbedarf in
                                                                                            Euro
  32       Kofinanzierung des Landes für die laufende Antragsinitiative zum European        2 000 000
           Digital Innovation Hub (EDIH) im Rahmen des EU-Programms „Digitales
           Europa“
  33       Verlängerung des Vorbereitungsdienstes der Forstinspektoranwärter „Forst           113 000
           Dual“ (Einstellungsjahr 2019 und 2020)
  34       Kofinanzierung des Landes für zusätzliche Maßnahmen im Rahmen der               96 749 000
           Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
           Wirtschaftsstruktur“ (GRW-Maßnahmen)
  35       Personelle Verstärkung der sozioökonomischen Beratung                              720 000
  36       Ausstattung der Dienstgebäude mit mobilen Luftfilteranlagen und CO2-               400 000
           Messgeräten
  37       Einführung einer elektronischen Verkündung                                         223 600
  38       Digitalisierung der Verbraucherberatung                                            710 200
  39       Ausgleich coronabedingter finanzieller Nachteile im öffentlichen                 8 266 327
           Personennahverkehr (Rettungsschirm 2020/2021) – Landeskofinanzierung
           für die Inanspruchnahme der zusätzlichen Regionalisierungsmittel des
           Bundes
  40       Digitale Infrastrukturen                                                      113 636 000
  41       Sicherstellung      der    Verfügbarkeit    von     Informations-     und     115 000 000
           Kommunikationsstrukturen des Landes einschließlich Kommunen
  42       Digitalisierung in der Landesverwaltung
                                                                                         312 396 900
  43       Digitalisierung von öffentlichen Bibliotheken                                   3 025 000
  44       Notfallfonds für Kultureinrichtungen und Kulturträger zum Erhalt des            1 873 600
           kulturellen Lebens und der kulturellen Bildung in der Fläche
  45       Digitalisierung von Museen, kulturellen Einrichtungen und Kulturgütern
                                                                                            5 060 200
  46       Pandemiebedingte Ausgleichszahlungen an Landeskultureinrichtungen                  623 100
  47       Förderung für freischaffende Künstlerinnen und Künstler sowie                    5 590 000
           Soloselbständige im Kulturbereich
  48       Bau des Landesamts für Verbraucherschutz                                        70 768 300
  49       Installation und Erneuerung von stationären raumlufttechnischen Anlagen         11 426 300
           („RLT-Anlagen“)
  50       Baumaßnahmen in der Zentralen Aufnahmestelle für Flüchtlinge                       500 000
  51       Projekt „ITN-XT“ – Bauliche Ertüchtigung der Bestandsgebäude                    24 150 000
  52       Baumaßnahme an der Martin-Luther-Universität Halle („Kühn-Haus")                 6 300 000
  53       Baumaßnahmen an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg                      9 100 000
  54       Weitere Baumaßnahmen an Hochschulen                                              3 892 500
  55       Personal zur Umsetzung zusätzlicher aus dem Sondervermögen                       4 518 000
           „Corona“ finanzierter und umzusetzender Bauprojekte
  56       Erhöhung des Ausfalltitels für Landesbürgschaften und Landesgarantien          50 000 000
  57       Zuschüsse an die Universitätskliniken                                         320 000 000
  58       Administrierungskosten zur Umsetzung Corona-bedingter Maßnahmen                31 845 400
           und Administrierungskosten zur Aufholung von Umsetzungsrückständen
           von Förderprogrammen aufgrund der Corona-Pandemie
  59       Anschaffung von Medientechniken und damit zusammenhängende                         146 100
           bauliche Ertüchtigung von Beratungsräumen
  60       Sektorenübergreifende Versorgungsstrukturen                                     63 327 023
                                                6
Corona-Sondervermögensgesetz – Maßnahmenkatalog

Lfd. Nr.                        Bezeichnung Maßnahme                             Mittelbedarf in
                                                                                      Euro
  61       Kommunalpauschale für die Kommunen aufgrund von Preissteigerung und       45 000 000
           Mehrausgaben aufgrund von Corona
  62       Entgelte    der    Arbeitnehmerinnen   und     Arbeitnehmer      im        2 580 000
           Landesverwaltungsamt
  63       Verlängerung der Härtefallhilfen                                             310 000

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Corona-Sondervermögensgesetz – Maßnahmenkatalog

                      8
Corona-Sondervermögensgesetz – Maßnahmenkatalog

Ausführlicher Maßnahmenkatalog

Lfd. Nr.:         1
Ressort:          Ministerium für Inneres und Sport
Handlungsfeld: Stärkung Gesundheitswesen und Gesundheitsmanagement
Maßnahme:         Einrichtung Katastrophenschutzstab der Landesregierung
Erläuterung:      Im Katastrophenfall wird der Krisenraum der Landesregierung mittels sog.
                  Messebausysteme um den Saal 218.1 erweitert. Die Beschaffung eines
                  entsprechenden neuen Systems ist erforderlich. Des Weiteren soll eine
                  Deckenlautsprecheranlage beschafft werden.
Mittelbedarf:     50.000 €
                        2022          2023        2024           2025          2026           2027
                  50.000 €              0€            0€          0€            0€             0€

Lfd. Nr.:         2
Ressort:          Ministerium für Inneres und Sport
Handlungsfeld: Stärkung Gesundheitswesen und Gesundheitsmanagement
Maßnahme:         Beschaffung von Technik zur Digitalisierung aller Rettungsmittel
Erläuterung:      Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass die Reduktion zwischenmenschlicher
                  Kontakte      bei   der    Eindämmung    der   Verbreitung    des   Virus    hilft.
                  Telemedizinische Elemente, wie die Kommunikation zwischen Rettungsdienst
                  und Krankenhäusern und die Übersendung von Vitaldaten im Voraus einer
                  Einlieferung, leisten dazu einen Beitrag und sorgen gleichzeitig für eine
                  schnellere und effizientere Versorgung. Telemedizin erscheint vor dem
                  Hintergrund der Erfahrungen in der pandemischen Lage daher auch als
                  Möglichkeit, die Ansteckungsgefahren des medizinischen Personals zu
                  senken.
Mittelbedarf:     2.550.000 €
                      2022            2023        2024           2025          2026           2027
                550.000 €      2.000.000 €            0€          0€            0€             0€

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Corona-Sondervermögensgesetz – Maßnahmenkatalog

Lfd. Nr.:      3
Ressort:       Ministerium für Inneres und Sport
Handlungsfeld: Resilienz durch Digitalisierung
Maßnahme:      Erweiterung       um     ein    Laserwaffen-    und     Simulationssystem       zur
               Aufrechterhaltung des Schießbetriebs
Erläuterung:   Die Schießaus-/fortbildung ist ein essentieller Bestandteil innerhalb der
               Aufgabenerfüllung der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt. Für ein sicheres
               Agieren      eines     jeden    Polizeivollzugsbeamten       (PVB)     bei   seiner
               Dienstausübung muss der Umgang mit Waffen regelmäßig gemäß PDV 211
               sowie allen entsprechenden Erlasslagen und Vorschriften trainiert werden, um
               im Falle einer Schusswaffen-anwendung das erlernte Wissen und Können
               schnell abrufen zu können.
               Die Schießausbildung der Dienstanfängerinnen und -anfänger sowie die
               Schießfortbildung der PVB findet größtenteils in Raumschießanlagen –
               geschlossenen Räumen – statt. Im Rahmen derartigen Trainings ist das
               Agieren von mehreren PVB sowie den Ausbildern gleichzeitig auf engem
               Raum notwendig, da sowohl das Handeln mindestens im Zwei-Mann-Team,
               als auch die Supervision von essentieller Bedeutung sind. Insbesondere die
               latente globale Terrorgefahr machte es erforderlich, die PVB für die
               Bewältigung von lebensbedrohlichen Einsatzlagen (lebEL) intensiver als
               bisher vorzubereiten und beim Training das Agieren im Team bei einer
               Lagebewältigung zu fokussieren. Jedoch stellt dies die Schießtrainer in Zeiten
               der Pandemie vor die unlösbare Aufgabe, ein gemeinsames Vorgehen zu
               trainieren und gleichzeitig die Hygieneregeln zu beachten.
               Wenn Abstandsregeln gewahrt und Kontaktbeschränkungen eingehalten
               werden müssen, kommt es unweigerlich zum Ausfall der Schießausbildung.
               So musste u. a. an der Fachhochschule Polizei (FH Pol) die Ausbildung zur
               Bewältigung von lebEL, welche das Zwei-Mann- oder Gruppen-Training
               beinhaltet, seit März 2020 vollständig ausgesetzt werden. Aufgrund der hohen
               Einstellungszahlen und mit den Hygienemaßnahmen verbundenen Auflagen
               wurde der Schwerpunkt auf unaufschiebbare Inhalte der (allgemeinen)
               Schießausbildung und der polizeipraktischen Ausbildung gelegt, da diese für
               die jeweilige Laufbahnbefähigung notwendig sind.
               Beim      digitalen    Schießtraining   (auch    als    virtuelles   Schießtraining,
               Laserschießtraining oder Lasersimulations-training bezeichnet) betritt der
               Schütze     unter     Nutzung    spezieller   Technik   (digitales   Waffensystem,
               Empfänger, Sender etc.) allein einen virtuellen Raum. Dieser „Raum“ kann je

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Corona-Sondervermögensgesetz – Maßnahmenkatalog

                nach Übungsinhalt z.       B. eine Industriebrache,       ein Wirtshaus, ein
                Fußballstadion, eine Kirmes oder auch eine Wohnung sein. Durch diese Art
                der erweiterten Realität ist es möglich, dass ein realer Schütze gemeinsam
                mit irrealen Schützen – also in einem virtuellen Team – gemeinsam die
                inszenierte Lage bewältigt. In Zeiten der Pandemie und der damit
                einhergehenden Abstandswahrung und Kontaktvermeidung ist es nur so
                möglich, multiple Aufgabenstellungen zu zweit oder in einer Gruppe zu lösen,
                da hierbei Personenkontakte ausgeschlossen sind.
                Nur die Umsetzung des geplanten Lasersimulations-trainings gewährleistet
                durch eine reale Trennung, aber virtuelle Zusammenarbeit der übenden PVB
                eine unterbrechungsfreie Durchführbarkeit des Aus- und Fortbildungsbetriebs
                und      somit     die     Handhabungssicherheit         im      Falle    einer
                Schusswaffenanwendung.
Mittelbedarf:   330.000 €
                      2022        2023           2024        2025             2026       2027
                330.000 €           0€             0€          0€              0€          0€

Lfd. Nr.:       4
Ressort:        Ministerium für Inneres und Sport
Handlungsfeld: Resilienz durch Digitalisierung
Maßnahme:       Ausstattung der Polizei mit mobiler Informationstechnologie
Erläuterung:    Insbesondere für die Polizei ist die Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit unter
                Pandemiebedingungen von essentieller Bedeutung. Dafür sind Bedingungen
                zu schaffen, die Kontaktvermeidung weitgehend ermöglicht. Die gesetzliche
                Vorgabe, aus Infektionsschutzgründen Bediensteten Homeoffice anzubieten,
                stellt für die Polizeiarbeit keine adäquate Lösung dar. Auch ist die Ausstattung
                mit Laptops im Streifendienst, bei der Arbeit am Tatort oder im
                Einsatzgeschehen keine Alternative.
                Die Lösung im Polizeibereich kann nur die Ausstattung der Polizeibeamten mit
                einem Smartphone und entsprechenden Fachanwendungen (Polizei-APP`s)
                sein, um auch unter Pandemiebedingungen die polizeilichen Aufgaben
                erfüllen zu können. Die Ausstattung mit solcher mobil zu nutzender Technik
                ermöglicht es jedem Polizisten an jedem Ort auf alle für ihn notwendigen
                Informationen zuzugreifen und vor Ort anfallende Daten auch hier bereits
                erfassen zu können.

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Corona-Sondervermögensgesetz – Maßnahmenkatalog

                Die Übertragungsmöglichkeiten von multimedialen Daten wie Fotos,
                Sprachnotizen, Videos etc. live vom Einsatzort an andere Kollegen und
                Vorgesetzte soll sicherstellen, dass trotz Einschränkungen im Pandemiefall
                alle notwendigen Informationen für eine Lagebewertung allen Beteiligten zur
                Verfügung stehen, eine Teilnahme auch an sicheren Videokonferenzen von
                jedem Ort aus ermöglicht wird und Kommunikation mittels Sprache und Daten
                stets ermöglicht werden kann.
Mittelbedarf:   6.033.900 €
                    2022         2023           2024       2025         2026          2027
            2.613.800 €    3.420.100 €            0€         0€           0€            0€

Lfd. Nr.:       5
Ressort:        Ministerium für Inneres und Sport
Handlungsfeld: Stärkung Gesundheitswesen und Gesundheitsmanagement
Maßnahme:       Beschaffung eines Impfmobils
Erläuterung:    Die Anschaffung eines multifunktionalen Fahrzeugs („Impfmobil“) dient der
                Stärkung der Resilienz bei künftigen Katastrophen und Unglücksfällen. Ein
                Impfmobil würde im Vergleich zu einem Rettungswagen, der für die akute
                Versorgung konzipiert ist, mehr und umfangreichere Untersuchungs- und
                Behandlungsmöglichkeiten bieten. Zum Zwecke der Impfung sind sowohl
                ausreichende Kühlmöglichkeiten, als auch Möglichkeiten zur Zubereitung des
                Impfstoffs unter hygienischen Voraussetzungen notwendig. Bei einer Nutzung
                im Rahmen arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen wären neben Hör-
                und Sehtests auch EKG und Lungenfunktionstests möglich. Schließlich ist
                eine Nutzung im Rahmen größerer polizeilicher Einsätze (u. a. auch bei lebEl-
                Lagen) zur medizinischen Versorgung der Polizeibediensteten möglich.
                Die Verfügbarkeit eines Impfmobils in der aktuellen Situation der Corona-
                Pandemie ließe es zu, die Impfungen in der Landespolizei zeitlich und örtlich
                flexibel und effizient durchzuführen, ohne den Dienstbetrieb unnötig zu
                beeinträchtigen. Der hohe zeitliche und organisatorische Aufwand, der durch
                die Fahrten der Bediensteten zum Polizeiärztlichen Zentrum entsteht, könnte
                entfallen. Mit der Anschaffung eines Impfmobils wäre eine bessere
                Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen zur Bekämpfung künftiger
                Pandemien möglich. Das Impfmobil kann ebenfalls bei Naturkatastrophen
                zum Einsatz kommen. Eine Flutkatastrophe wie im Ahrtal, die zu massiver
                Zerstörung der regulären örtlichen Infrastruktur geführt hat, zeigt den Wert
                mobil einsetzbarer Ressourcen. In Notfällen kann das PÄZ auch in anderen

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Corona-Sondervermögensgesetz – Maßnahmenkatalog

                 Bereichen der unmittelbaren Landesverwaltung tätig werden. Hier würde ein
                 Impfmobil auch außerhalb der Landespolizei dazu beitragen, künftig in
                 Pandemien, Katastrophenlagen oder Unglücksfällen schneller, flexibler und
                 effizienter agieren zu können.
Mittelbedarf:    800.000 €

                       2022             2023            2024          2025          2026            2027
                        0€       800.000 €                   0€        0€             0€             0€

Lfd. Nr.:        6
Ressort:         Ministerium für Inneres und Sport
Handlungsfeld: Stärkung Gesundheitswesen und Gesundheitsmanagement
Maßnahme:        Beschaffung von Netzersatzanlagen
Erläuterung:     Dienste der Telekommunikations-/Mobilfunknetzbetreiber sind als äußerst
                 kritisch     anzusehen,       sofern     keine   ununterbrochene     Stromversorgung
                 sichergestellt ist. Eine Pandemie mit höheren Infektionszahlen kann
                 Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit von Energieunternehmen und
                 insbesondere Netzbetreibern haben und demzufolge die Notwendigkeit von
                 Notstromaggregaten erhöhen. Ist letzteres gegeben, wird auch die
                 Versorgung eines Großteils sozialer und medizinischer Einrichtungen, die
                 insbesondere       eine        entscheidende       Rolle    zur    Versorgung       von
                 Pandemieerkrankten innehaben, beeinträchtigt sein.
Mittelbedarf:    3.360.000 €
                  2022             2023            2024             2025           2026             2027
            1.680.000 €     1.680.000 €                 0€            0€            0€               0€

Lfd. Nr.:        7
Ressort:         Ministerium für Inneres und Sport
Handlungsfeld: Restart Wirtschaft und Gesellschaft
Maßnahme:        Zuschüsse an Sportvereine und -verbände zur Unterstützung bei der
                 Bewältigung der Folgen des Pandemiegeschehens
Erläuterung:     Die    Sportvereine      erhalten      in    Abhängigkeit   von    der    Anzahl    ihrer
                 Vereinsmitglieder eine finanzielle Unterstützung in Form von Pauschalen
                 (Billigkeitsleistungen gemäß § 53 Landeshaushaltsordnung). Mit den
                 Pauschalen sollen insbesondere die infolge der pandemiebedingten
                 Einschränkungen entstandenen Schäden kompensiert und die Vereine bei
                 Maßnahmen        zur     Bewegungsförderung          bzw.   (Rück-)Gewinnung        von
                 Mitgliedern unterstützt werden. Hinsichtlich der Höhe der Pauschalen soll für
                                                     13
Corona-Sondervermögensgesetz – Maßnahmenkatalog

                jedes erwachsene Vereinsmitglied ein Betrag in Höhe von 10 Euro und für
                jedes Kind bzw. jeden Jugendlichen ein Betrag in Höhe von 15 Euro
                ausgereicht werden. Bei knapp 350.000 Vereinsmitgliedern in Sachsen-Anhalt
                (davon rund 100.000 Kinder und Jugendliche) entspricht dies einem
                Mittelbedarf in Höhe von rund 4 Mio. Euro. Des Weiteren soll den
                Sportvereinen für jedes im Jahr 2022 neu hinzugewonnene Vereinsmitglied
                eine weitere Pauschale gewährt werden, um damit einen zusätzlichen Anreiz
                für die Werbung neuer Vereinsmitglieder zu setzen bzw. erfolgreiche
                Bemühungen zur Mitgliedergewinnung und damit zur Stärkung des Sports zu
                honorieren (Annahme: 25.000 Neumitglieder x 10 Euro). Weiterhin ist eine
                Pauschale für neu erworbene DOSB-Trainerlizenzen (Annahme: 150 neue
                Lizenzen x 1.000 Euro) vorgesehen.
Mittelbedarf:   4.400.000 €
                 2022          2023        2024          2025         2026          2027
          4.400.000 €           0€           0€            0€           0€           0€

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Corona-Sondervermögensgesetz – Maßnahmenkatalog

Lfd. Nr.:         8
Ressort:          Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Handlungsfeld: Stärkung Gesundheitswesen und Gesundheitsmanagement
Maßnahme:         Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Geschäftsbereich
                  des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Erläuterung:      Mit    Beschluss    der   Landesregierung    vom   21.07.2020     konnten    im
                  Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und
                  Gleichstellung zusätzliche Einstellungen im Umfang von bis zu 36 VzÄ für
                  personelle Mehrbedarfe im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-
                  Pandemie vorgenommen werden. Diese zusätzlichen 36 VzÄ müssen für
                  weitere 5 Jahre zur Bewältigung der Pandemie und des damit verbundenen
                  Arbeitsanstiegs einschließlich für Nacharbeiten verlängert werden.
                  17 VzÄ für das MS aus dem Sondervermögen Corona sollen folgende
                  Wertigkeiten zugeordnet werden:
                  − 14 Stellen mit Entgeltgruppe E 11
                  − 3 Stellen mit Entgeltgruppe E 14
                  Den 19 VZÄ für das LAV aus dem Sondervermögen Corona sollen Stellen mit
                  folgenden Wertigkeiten zugeordnet werden:
                  − 3 Stellen mit Entgeltgruppe E 15
                  − 1 Stelle mit Entgeltgruppe E 13
                  − 1 Stelle mit Entgeltgruppe E 12
                  − 1 Stelle mit Entgeltgruppe E 11
                  − 6 Stelle mit Entgeltgruppe E 10
                  − 1 Stelle mit Entgeltgruppe E 9a
                  − 1 Stelle mit Entgeltgruppe E 8
                  − 3 Stellen mit Entgeltgruppe E 6
                  − 2 Stellen mit Entgeltgruppe E 5
                  Die VZÄ-Ziele und der Stellenplan werden nach 5 Jahren, nach Auslaufen des
                  Corona-Sondervermögens, wieder entsprechend angepasst.
Mittelbedarf:     10.800.000 €
                2022          2023           2024             2025         2026          2027
      2.160.000 €       2.160.000 €   2.160.000 €     2.160.000 €    2.160.000 €              0€

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Corona-Sondervermögensgesetz – Maßnahmenkatalog

Lfd. Nr.:         9
Ressort:          Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Handlungsfeld: Resilienz durch Digitalisierung
Maßnahme:         Digitalisierung von sozialen Einrichtungen und Beratungsstellen
Erläuterung:      Die Corona-Pandemie stellt die sozialen Einrichtungen und Beratungsstellen
                  vor große Herausforderungen. Zum einen ist gerade für Menschen in
                  besonders schwerwiegenden Lebenslagen eine regelmäßige Beratung
                  zwingend erforderlich. Auch unter Pandemiebedingungen muss daher
                  sichergestellt werden, dass Betroffene und Angehörige den Kontakt und die
                  Beratung zu den Beratungsstellen halten können. Dies ist durch einen Ausbau
                  der digitalen Beratungsangebote realisierbar. Die Folgen der Pandemie
                  können bewältigt und abgewehrt sowie die Resilienz bei künftigen Pandemien
                  deutlich erhöht werden, wenn Beratungen und Informationen jeder Zeit und
                  auch über große Entfernungen hinweg möglich sind. Ziel ist es somit, digitale
                  Maßnahmen zu starten, um so den Kontakt zu den Beratenden auch unter
                  Pandemiebedingungen zu halten und weiterhin Angebote unterbreiten zu
                  können. Zum anderen ist für Untergebrachte in sozialen Einrichtungen auch
                  unter Pandemiebedingungen der Kontakt mit anderen Menschen, die Teilhabe
                  am gesellschaftlichen Leben sowie an Bildungsprozessen zwingend
                  erforderlich. Hier kann die Verfügbarkeit von digitalen Endgeräten die
                  Resilienz bei künftigen Pandemien deutlich erhöhen.
                  Projekte, die finanziert werden sollen, sind:
                  −     Digitalisierungsprojekte der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen
                  −     Digitalisierung      von     Pflegeeinrichtungen     -     Ausstattung      von
                        Pflegeeinrichtungen mit digitalen Endgeräten
                  −     Digitalisierungsprojekte der Suchtberatungsstellen
                  −     Digitalisierung von stationären Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung -
                        Ausstattung       des   untergebrachten     Personenkreises      mit   digitalen
                        Endgeräten
                  −     Digitalisierungsprojekte      von   Einrichtungen   der    Jugendarbeit    und
                        Jugendsozialarbeit
                  −     Digitalisierungsprojekte der Familienverbände, Familienzentren und
                        Träger der Familienbildungsangebote
Mittelbedarf:     12.747.700 €
                2022           2023                2024           2025            2026            2027
      3.595.300 €       2.363.100 €       2.263.100 €       2.263.100 €   2.263.100 €              0€

                                                     16
Corona-Sondervermögensgesetz – Maßnahmenkatalog

Lfd. Nr.:         10
Ressort:          Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Handlungsfeld: Stärkung Gesundheitswesen und Gesundheitsmanagement
Maßnahme:         Ausbildungsvergütung für Pflegehelferinnen und Pflegehelfer
Erläuterung:      Die     Corona-Pandemie      hat    verdeutlicht,   dass     ein      dringender
                  arbeitsmarktpolitischer Handlungsbedarf im Bereich der Pflege existiert. Es
                  besteht ein hoher Bedarf an Pflegehelferinnen und Pflegehelfern in Sachsen-
                  Anhalt, der sich entsprechend der Personalbemessung auch im Hinblick auf
                  den avisierten Aufbau multiprofessioneller Pflegeteams noch verstärken wird.
                  Entsprechend    der   Ergebnisse    der   Rothgang-Studie    ergibt    sich   für
                  Einrichtungen (stationär/teilstationär) ein Mehrbedarf von mehr als 100.000
                  Vollzeitäquivalenten. Vor allem fehlen qualifizierte Assistenzkräfte mit 1- bis
                  2-jähriger Ausbildung nach Landesrecht. Deshalb muss die Ausbildung in
                  diesem Beruf dringend attraktiver gestaltet werden. Auf Bundesebene ist die
                  Novellierung der Berufsgesetze beabsichtigt, mit der die Schulgeldfreiheit und
                  die Zahlung einer Ausbildungsvergütung im Bereich der Gesundheitsberufe
                  sichergestellt werden soll. Für Pflegehelferinnen und Pflegehelfer ist im Land
                  die Schulgeldfreiheit bereits umgesetzt. Bis die rechtlichen Voraussetzungen
                  für die Zahlung einer Ausbildungsvergütung für Pflegehelferinnen und
                  Pflegehelfer auf Bundesebene vorliegen, soll in einer 3jährige Übergangszeit
                  die Zahlung einer Ausbildungsvergütung umgesetzt werden, damit bereits
                  jetzt die erheblichen Bedarfe gedeckt werden können. Diese sollte sich an der
                  Mindestauszubildendenvergütung orientieren.
Mittelbedarf:     18.555.000 €
                2022          2023          2024            2025             2026           2027
      4.563.000 €       5.952.000 €   8.040.000 €             0€              0€                0€

Lfd. Nr.:         11
Ressort:          Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Handlungsfeld: Stärkung Gesundheitswesen und Gesundheitsmanagement
Maßnahme:         Investitionen in die soziale Infrastruktur zur Sicherstellung der
                  Hygieneschutz-Standards
Erläuterung:      Die Unterbringung in Mehrbettzimmern ist in der Pflege als auch in der
                  Eingliederungshilfe weit verbreitet. Stationäre Wohnformen müssen auch
                  nach Infektionsschutzmaßstäben zu sicheren Orten werden. Ein wichtiger
                  Beitrag dazu kann die Ertüchtigung der baulichen Infrastruktur leisten. Das
                  sollte in erster Linie die Reduzierung von Mehrpersonenbelegung in Zimmern

                                                17
Corona-Sondervermögensgesetz – Maßnahmenkatalog

                   von stationären Einrichtungen sein. Dazu können aber auch sonstige bauliche
                   Veränderungen zählen, die eine hygienische Aufwertung der baulichen
                   Infrastruktur    bieten,   wie     die        Beseitigung    von    Engpässen,    das
                   Laufwegemanagement, Belüftung u. ä.
Mittelbedarf:      154.900.000 €
            2022             2023              2024                  2025              2026         2027
  14.900.000 €      35.000.000 €      35.000.000 €         35.000.000 €        35.000.000 €          0€

Lfd. Nr.:          12
Ressort:           Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Handlungsfeld: Stärkung Gesundheitswesen und Gesundheitsmanagement
Maßnahme:          Investitionen Krankenhäuser – Krankenhauszukunftsgesetz
Erläuterung:       Die Akutversorgung von Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern spielt
                   für die grundsätzlichen Herausforderungen einer qualitativ hochwertigen und
                   modernen Gesundheitsversorgung eine große Rolle. Hierfür sind unter
                   anderem ein hohes Digitalisierungsniveau und eine gute technische
                   Ausstattung der Krankenhäuser erforderlich. Mit dem am 02.09.2020 in Kraft
                   getretenen Krankenhauszukunftsgesetz stellt der Bund drei Milliarden Euro
                   bereit, damit Krankenhäuser in moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung
                   und ihre IT-Sicherheit investieren können. Der Antragszeitraum für die
                   Bundesmittel erstreckt sich auf den 02.09.2020 bis zum 31.12.2021. Auf der
                   Basis des aktuellen Königsteiner Schlüssels (ST: 2,75164) werden für
                   Sachsen-Anhalt       im    Jahr        2021     ca. 81,2     Mio.   Euro   aus    dem
                   Krankenzukunftsfonds zur Verfügung gestellt. Die Länder haben einen
                   Kofinanzierungsanteil in Höhe von 30 v. H. zu erbringen. Insgesamt besteht
                   ein Investitionsbedarf für dieses Förderprogramm in Höhe von ca. 221 Mio.
                   Euro.
                   Mit den Zuwendungen wird daher das Ziel einer moderneren und verbesserten
                   digitalen Infrastruktur der Krankenhäuser verfolgt. Es sollen die Digitalisierung
                   in den Krankenhäusern und Hochschulkliniken weiter vorangetrieben, die
                   medizinische Versorgung sowie die Souveränität und Selbstbestimmung der
                   Patientinnen und Patienten verbessert, die Versorgungsqualität langfristig
                   sichergestellt und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern neue Perspektiven
                   eröffnet werden.

                                                     18
Corona-Sondervermögensgesetz – Maßnahmenkatalog

Förderfähig sind insbesondere:
− Anpassung             der         technischen          und           insbesondere         der
  informationstechnischen                Ausstattung       der         Notaufnahme        eines
  Krankenhauses an den jeweils aktuellen Stand der Technik,
− Einrichtung von Patientenportalen für ein digitales Aufnahme- und
  Entlassungsmanagement,
− Einrichtung        einer      durchgehenden,            strukturierten       elektronischen
  Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen sowie die
  Einrichtung von Systemen, die eine automatisierte und sprachbasierte
  Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen unterstützen
− Einrichtung          von       teil-      oder       vollautomatisierten           klinischen
  Entscheidungsunterstützungssystemen, die klinische Leistungserbringer
  mit   dem          Ziel     der     Steigerung       der       Versorgungsqualität        bei
  Behandlungsentscheidungen                 durch      automatisierte         Hinweise      und
  Empfehlungen unterstützen,
− Einrichtung eines durchgehenden digitalen Medikationsmanagements zur
  Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit, das Informationen zu
  sämtlichen     arzneibezogenen             Behandlungen          über       den    gesamten
  Behandlungsprozess im Krankenhaus zur Verfügung stellt,
− Einrichtung        eines     krankenhausinternen           digitalen        Prozesses     zur
  Anforderung von Leistungen, der sowohl die Leistungsanforderung als
  auch die Rückmeldung zum Verlauf der Behandlung der Patientinnen und
  Patienten     in     elektronischer       Form    mit      dem       Ziel   ermöglicht,   die
  krankenhausinternen Kommunikationsprozesse zu beschleunigen,
− Entwicklung          wettbewerbsrechtlich            zulässiger         Maßnahmen         zur
  Leistungsabstimmung sowie die Bereitstellung von Cloud-Computing-
  Systemen,
− Einführung           und          Weiterentwicklung            eines         onlinebasierten
  Versorgungsnachweissystems                 für    Betten       zur     Verbesserung       der
  Zusammenarbeit               zwischen         Krankenhäusern                und      anderen
  Versorgungsbereichen,
− Beschaffung,              Errichtung,        Erweiterung             oder         Entwicklung
  informationstechnischer, kommunikationstechnischer und robotikbasierter
  Anlagen, Systeme oder Verfahren und telemedizinischer Netzwerke,
− Beschaffung,              Errichtung,        Erweiterung             oder         Entwicklung
  informationstechnischer            oder     kommunikationstechnischer               Anlagen,
  Systeme oder Verfahren zur Verbesserung der IT-Sicherheit,
                                     19
Corona-Sondervermögensgesetz – Maßnahmenkatalog

                   − Vorhaben zur Anpassung von Patientenzimmern an die besonderen
                        Behandlungserfordernisse im Fall einer Epidemie.

Mittelbedarf:      139.118.900 €
            2022              2023            2024           2025          2026         2027
 25.914.700 €       46.548.100 €      46.661.700 €    10.445.800 €   9.548.600 €          0€

Lfd. Nr.:          13
Ressort:           Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Handlungsfeld: Stärkung Gesundheitswesen und Gesundheitsmanagement
Maßnahme:          Investitionen Krankenhäuser – Medizinisch-technische Großgeräte
                   einschließlich baulicher Anpassungen
Erläuterung:       Die Akutversorgung von Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern spielt
                   für die grundsätzlichen Herausforderungen einer qualitativ hochwertigen und
                   modernen Gesundheitsversorgung eine große Rolle. Die COVID-19-
                   Pandemie verdeutlicht, dass dafür eine gute technische Ausstattung der
                   Krankenhäuser zwingend erforderlich ist. So zeigt die Behandlung der
                   Corona-Patientinnen und Patienten, dass hierfür nicht nur Beatmungsgeräte
                   notwendig sind, sondern auch anderes medizintechnisches Equipment.
                   Investitionen in die technische Ausstattung der Krankenhäuser haben durch
                   die Pandemie eine Neubewertung in ihrer Dringlichkeit und Ausrichtung
                   erfahren. Für die Finanzierung der Investitionen ist im Sinne der dualen
                   Krankenhausfinanzierung die öffentliche Hand (das Land) zuständig.
Mittelbedarf:      91.504.000 €
            2022              2023            2024           2025          2026         2027
 11.504.000 €       50.000.000 €      30.000.000 €             0€            0€           0€

Lfd. Nr.:          14
Ressort:           Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Handlungsfeld: Stärkung Gesundheitswesen und Gesundheitsmanagement
Maßnahme:          Ausstattung mit Luftfiltern in Einrichtungen der freien Träger der
                   Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit
Erläuterung:       Die bauliche Substanz der Einrichtungen der freien Träger ist teilweise in
                   einem desolaten Zustand, so dass Pandemie bedingtes regelmäßiges Lüften
                   und Frischluftzufuhr begrenzt oder gar nicht möglich sind. Die Raumgröße
                   ermöglicht es mitunter nicht, Abstände einzuhalten, so dass in Zeiten hoher
                   Inzidenzwerte außerschulische Jugendarbeit gar nicht erst stattfinden kann
                   oder nur wenige Teilnehmende zugelassen werden können. Fest zu

                                                 20
Corona-Sondervermögensgesetz – Maßnahmenkatalog

                   installierende    RLT-Anlagen         sowie    die      Beschaffung    von   mobilen
                   Luftreinigungsgeräten      mit        Filterfunktion      zur   Verringerung     der
                   Aerosolkonzentration sollen für die genannten Einrichtungen finanziert
                   werden können. Bei besonderem Bedarf sind auch einfache bauliche
                   Maßnahmen an Fensteranlagen möglich.
Mittelbedarf:      4.600.000 €
            2022             2023             2024                2025             2026           2027
   4.600.000 €                 0€               0€                  0€              0€             0€

Lfd. Nr.:          15
Ressort:           Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Handlungsfeld: Restart Wirtschaft und Gesellschaft
Maßnahme:          Maßnahmen zum Gewaltschutz und für Beratungsstellen für Frauen und
                   deren Kinder
Erläuterung:       In Umsetzung der Verpflichtungen der Istanbul-Konvention sind zur
                   Aufrechterhaltung der Maßnahmen zum Gewaltschutz für Frauen und deren
                   Kinder sowie deren Beratung zusätzliche Aufwendungen der Träger zur
                   Umsetzung        der   Vorgaben        der    jeweils     geltenden    SARS-CoV-2-
                   Eindämmungsverordnung ST und der entsprechenden Abstands- und
                   Hygienevorgaben zu kompensieren.
Mittelbedarf:      264.400 €
            2022             2023             2024                2025             2026           2027
     124.400 €           80.000 €          60.000 €                 0€              0€             0€

                                                    21
Corona-Sondervermögensgesetz – Maßnahmenkatalog

Lfd. Nr.:         16
Ressort:          Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt
Handlungsfeld: Stärkung Gesundheitswesen und Gesundheitsmanagement
Maßnahme:         Ausstattung der Hochschulen mit mobilen Luftfilteranlagen
Erläuterung:      Durch die Pandemie erlangte die Gesundheitsvorsorge und die Stärkung des
                  Gesundheitsmanagements an den Hochschulen eine besondere Bedeutung.
                  Der Schutz der Gesundheit aller Mitarbeitenden, Lehrenden und Studierenden
                  war und ist oberstes Ziel und somit Bedingung zur Aufrechterhaltung der
                  Arbeitsfähigkeit aller hochschulischen Bereiche. Die Maßnahme dient dazu,
                  mobile Lüftungsanlagen zur Verhinderung von Aerosolbildung in den
                  Räumlichkeiten anzuschaffen.
Mittelbedarf:     5.800.000 €
                        2022        2023            2024        2025       2026         2027
                5.800.000 €           0€               0€         0€         0€          0€

Lfd. Nr.:         17
Ressort:          Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt
Handlungsfeld: Resilienz durch Digitalisierung
Maßnahme:         Digitalisierungsmaßnahmen an den Hochschulen
Erläuterung:      Die Corona-Pandemie hat deutlich gemacht, dass im Bereich der
                  Digitalisierung an den Hochschulen großer Handlungsbedarf besteht.
                  Innerhalb kürzester Zeit mussten die Voraussetzungen für mobiles Arbeiten
                  der Beschäftigten geschaffen werden sowie bisher durchgängig in Präsenz
                  durchgeführte Veranstaltungen (Vorlesungen, Prüfungen etc.) virtuell oder in
                  Hybridform vorbereitet und angeboten werden. Dies erfordert nunmehr die
                  Schaffung bzw. Verbesserung der technischen Voraussetzungen in den
                  Hochschulen, insbesondere durch
                  −     Anschaffung von Medientechnik in Hörsälen und Seminarräumen
                  −     Erweiterung der technischen Ausrüstungen der Bibliotheken (u.a. mit
                        Bibliotheksautomaten)
                  −     Verbesserung der Bedingungen für das mobile Arbeiten der Beschäftigten
Mittelbedarf:     13.356.150 €
                         2022        2023           2024        2025       2026         2027
                11.478.040 €     819.070 €      558.920 €   500.120 €        0€          0€

                                                  22
Corona-Sondervermögensgesetz – Maßnahmenkatalog

Lfd. Nr.:       18
Ressort:        Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt
Handlungsfeld: Stärkung Gesundheitswesen und Gesundheitsmanagement
Maßnahme:       Ersatz- und Ergänzungsbeschaffung              für   Großgeräte    in     den
                Universitätsklinika Halle und Magdeburg
Erläuterung:    Während der Pandemie wurden und werden auch künftig Großgeräte in den
                Universitätsklinika Halle und Magdeburg häufiger und intensiver genutzt. Das
                betrifft u.a. labordiagnostische Ausstattungen, Computertomographen und
                mobiles Röntgen. Derartige Geräte wurden deutlich mehr beansprucht und
                sind insofern nach kürzerer Nutzungsdauer zu ersetzen.
                Notwendig ist ebenfalls die Ergänzung des Gerätebestandes für künftige
                Pandemienutzungen, um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden.
Mittelbedarf:   5.000.000 €
            2022           2023         2024           2025           2026         2027
     1.000.000 €     1.000.000 € 1.000.000 €     1.000.000 €   1.000.000 €          0€

Lfd. Nr.:       19
Ressort:        Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt
Handlungsfeld: Stärkung Gesundheitswesen und Gesundheitsmanagement
Maßnahme:       Vorhaben zur Pandemieforschung
Erläuterung:    Eine der wichtigsten Felder zur Bekämpfung von Pandemien ist die Forschung
                und Entwicklung von Impfstoffen, Arzneimitteln und anderen Wirkstoffen
                gegen Coronaviren und ähnliche Erreger. Wichtig ist auch, dass diese in
                Europa, speziell in Deutschland entwickelt und getestet werden. Hinzu
                kommen     andere   epidemiologische    Forschungsprojekte    in   sozialen,
                psychologischen und ethischen Bereichen, z.B.          zu Infektionsketten,
                Gesundheitsversorgung und technischen Maßnahmen gegen Infektionen.
Mittelbedarf:   5.000.000 €
            2022           2023         2024           2025           2026         2027
     1.000.000 €     1.000.000 € 1.000.000 €     1.000.000 €   1.000.000 €          0€

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Corona-Sondervermögensgesetz – Maßnahmenkatalog

Lfd. Nr.:       20
Ressort:        Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt
Handlungsfeld: Restart Wirtschaft und Gesellschaft
Maßnahme:       Ausgleichszahlungen                an         die            außeruniversitären
                Forschungseinrichtungen
Erläuterung:    Zur Eindämmung der Corona-Pandemie müssen die außeruniversitären
                Forschungseinrichtungen, insbesondere die Leibniz-Institute, Maßnahmen
                zum    Schutz     der    Mitarbeitenden    und      zum     Funktionieren    eines
                ordnungsgemäßen         Wissenschaftsbetriebs    treffen.    Daraus    entstehen
                Mehrkosten für den Betrieb (Energie, Verbrauchsmaterial, Bewachung etc.)
                sowie für den anforderungsgerechten Umbau und die Änderung der
                Raumgeometrien. Als weitere wichtige pandemiebedingte Aufgabe sind die
                Laufzeitverlängerungen von Qualifikationsstellen, die Automatisierung von
                Kernanalytik sowie die baulichen Anpassungen in Arbeits-, Sozial- und
                Gästebereichen zu nennen.
Mittelbedarf:   5.881.800 €
            2022           2023            2024           2025            2026         2027
     1.713.600 €     2.216.800 € 1.170.600 €        780.800 €               0€              0€

Lfd. Nr.:       21
Ressort:        Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt
Handlungsfeld: Resilienz durch Digitalisierung
Maßnahme:       Digitalisierungsmaßnahmen          an     außeruniversitären       Forschungs-
                einrichtungen
Erläuterung:    Die Pandemie hat aufgezeigt, dass insbesondere im Bereich der digitalen
                Ausstattung deutliche Defizite bestehen. Um den Wissenschaftsstandort
                weiterhin attraktiv zu halten, sind hier Verbesserungen zwingend erforderlich.
                Zu den notwendigen Maßnahmen gehören z.B. spezifische Anpassung der IT-
                Ausstattung u.a. mit erweiterter Videofunktion, IT-Netzkapazitäten-Ausbau,
                Umbau von Laboreinrichtungen, Voraussetzung für virtuelle Institutsführung in
                Krisensituationen, Datenfernsicherung und Steigerung der IT-Sicherheit,
                Digitalisierung der Verwaltungsprozesse auch sensibler Daten sowie die
                Bereitstellung von mobilen Arbeitsplätzen. Diese Maßnahmen dienen dazu,
                auch in Pandemiezeiten die Arbeitsfähigkeit sicherzustellen.
Mittelbedarf:   15.795.200 €
            2022           2023            2024           2025            2026         2027
     4.445.100 €     4.861.100 € 3.578.600 €       1.555.800 €      994.100 €     360.500 €
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Corona-Sondervermögensgesetz – Maßnahmenkatalog

Lfd. Nr.:       22
Ressort:        Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt
Handlungsfeld: Stärkung Gesundheitswesen und Gesundheitsmanagement
Maßnahme:       Ausstattung         der     außeruniversitären       Einrichtungen         mit
                Luftreinigungsanlagen
Erläuterung:    Durch die Pandemie erlangte die Gesundheitsvorsorge eine besondere
                Bedeutung. Der Schutz der Gesundheit aller Mitarbeitenden war und ist
                oberstes Ziel. Die Maßnahme dient dazu, Luftreinigungsanlagen zur
                Verhinderung von Aerosolbildung in den Räumlichkeiten zu installieren sowie
                die dafür erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen durchzuführen. Dies
                betrifft sowohl die Anschaffung mobiler Lüftungsanlagen als Sofortmaßnahme
                als auch die Um- und Aufrüstung vorhandener Lüftungsanlagen um
                luftreinigende/desinfizierende Komponenten als mittelfristig umzusetzende
                Maßnahmen. Darüber hinaus ist die Schaffung zusätzlich abgetrennter
                Auswerte-     und    Recherchebereiche     zur   Entzerrung   der   beengten
                Raumsituation in Laboren und Büros geplant.
Mittelbedarf:   2.023.000 €
            2022             2023          2024          2025         2026          2027
       570.000 €       800.000 €      653.000 €            0€           0€           0€

Lfd. Nr.:       23
Ressort:        Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt
Handlungsfeld: Stärkung Gesundheitswesen und Gesundheitsmanagement
Maßnahme:       Durchführung SARS-CoV-2-Abwasser-Screening
Erläuterung:    Im Rahmen eines erfolgreichen Testlaufs konnte ein Zusammenhang
                zwischen der Menge der SARS-CoV-2 RNA im Abwasser und den
                Inzidenzzahlen beobachtet werden. Nunmehr ist die Einrichtung eines
                landesweit repräsentativen und regelmäßigen SARS-CoV-2 Abwasser
                Screenings als Frühwarnsystem geplant. Folgendes wird finanziert:
                −     Kauf eines real-time-PCR-Geräts
                −     Laborverbrauchsmaterialien
                −     1 VZÄ Laborant/-in
                −     1 VZÄ Probenehmer/-in
Mittelbedarf:   895.000 €
                      2022          2023          2024       2025        2026         2027
                195.000 €     190.000 €    190.000 €     190.000 €   130.000 €             0€

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Corona-Sondervermögensgesetz – Maßnahmenkatalog

Lfd. Nr.:       24
Ressort:        Ministerium für Bildung
Handlungsfeld: Stärkung      Gesundheitswesen      und    Gesundheitsmanagement/      Restart
                Wirtschaft und Gesellschaft
Maßnahme:       Arbeitsschutz und Gesundheitsprävention im Schulbereich
Erläuterung:    Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind neue Belastungsformen
                bei Schülerinnen und Schülern, beim Schulpersonal sowie bei den Eltern zu
                verzeichnen, die insbesondere auf die Mehrbelastung aus der Durchführung
                von Distanzunterricht, der mangelnden Trennung von Arbeit und Privatleben,
                der Belastung aufgrund von gleichzeitiger Heimarbeit und Betreuung von
                Kindern sowie der Angst vor Ansteckungsgefahr bei Kollegen, Schülerinnen
                und Schülern resultieren. Das Land ist gehalten, geeignete präventive
                Maßnahmen zu entwickeln, um sowohl den Gesundheitsschutz der Lehrkräfte
                als auch die Folgen der durch die Pandemie entstandenen Defizite in Bezug
                auf den Kinderschutz auszugleichen durch:
                − Maßnahmen für Schulpersonal aufgrund von Gefährdungsbeurteilungen,
                − Maßnahmen zum Kinder- und Jugendschutz und zur Prävention gegen
                     sexuelle Gewalt
Mittelbedarf:   2.742.000 €
                      2022        2023           2024        2025          2026          2027
                457.000 €     457.000 €   457.000 €      457.000 €     457.000 €   457.000 €

Lfd. Nr.:       25
Ressort:        Ministerium für Bildung
Handlungsfeld: Resilienz durch Digitalisierung
Maßnahme:       Digitalisierungsmaßnahmen          in    anerkannten     Einrichtungen     der
                Erwachsenenbildung        nach     Erwachsenenbildungsgesetz       Sachsen-
                Anhalt
Erläuterung:    Aufgrund der Pandemie kam es in den Erwachsenenbildungseinrichtungen zu
                Schließungen bzw. zu eingeschränktem Betrieb. Durch die Initiierung eines
                Förderprogramms soll die digitale Infrastruktur und Ausstattung in den nach
                EBG-LSA anerkannten Einrichtungen verbessert werden (Internet, WLAN,
                Hard- und Software, digitale Systeme, technischer Support und Wartung,
                pädagogische Lernplattformen), um z.B. auch Angebote für die Durchführung
                von Fernunterricht anbieten zu können.

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