Informationsveranstaltung Sonderprogramm "Stadt und Land" - Informationen und Verfahren

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Informationsveranstaltung Sonderprogramm "Stadt und Land" - Informationen und Verfahren
Informationsveranstaltung
Sonderprogramm „Stadt und Land“

Informationen und Verfahren
Informationsveranstaltung Sonderprogramm "Stadt und Land" - Informationen und Verfahren
Herzlich Willkommen zur
                      Online-Informationsveranstaltung
                      Sonderprogramm „Stadt und Land“

                             …wir starten um 14.00 Uhr

             Wir bitten Sie, die folgende Netiquette zu berücksichtigen:

                     Bitte schalten Sie Ihre Mikrofone stumm.
                     Bitte schalten Sie Ihre Videofunktion aus.
             Es wird keine Vorstellungsrunde der Teilnehmenden geben.
                      Bitte stellen Sie Ihre Fragen in den Chat.

                                    Vielen Dank!

                        Dauer der Veranstaltung ca. 90 min
19.02.2021                                                                 2
Informationsveranstaltung Sonderprogramm "Stadt und Land" - Informationen und Verfahren
Informationsveranstaltung
                 Sonderprogramm „Stadt und Land“

Tagesordnung

TOP 1   Vorstellung des Sonderprogramms „Stadt und Land“ durch das
        Bundesamt für Güterverkehr (BAG)
TOP 2   Überblick über weitere Förderprogramme des Bundes im Bereich
        Radverkehr
TOP 3   Zuständige Ansprechpersonen auf Landesebene
TOP 4   Hinweise zur Antragsstellung und zum Verfahren durch das Land
TOP 5   Fragen

                                                   (Bildquelle: Getty Images)

                                                                                3
Informationsveranstaltung Sonderprogramm "Stadt und Land" - Informationen und Verfahren
Sonderprogramm „Stadt & Land“

    Eckpunkte

     Finanzhilfen des Bundes an die Länder im Rahmen des
      Klimaschutzprogramms 2030
     bis zu 657 Mio. Euro bis Ende 2023
     Grundlage Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern

                                                     (Bildquelle: Getty Images)

TOP 1                                                                             4
Sonderprogramm „Stadt & Land“
    Ziele

     Aufbau eines sicheren, lückenlosen und baulich möglichst getrennten
      Radnetzes sowohl in urbanen als auch in ländlichen Räumen
     Verkehrsverlagerung durch den Umstieg vom Kfz aufs Fahrrad
     Bereitstellung moderner Abstellanlagen für Fahrräder und Schaffung
      günstiger Rahmenbedingungen für Lastenräder

TOP 1                             (Bildquelle: Getty Images)                5
Rolle des Bundes
                                                         Zentrale Vernetzungsfunktion
Vorgabe des Bundes durch VV SP S&L                        des BAG als Projektträger

                                                                        BE
                                                              BY                  BB

                                                                                            HB
                                                   BW

         Ausgestaltung                                                                           HH
                                                  TH
           obliegt dem                                                                            HE
           Land durch                                                   BAG
                                                  SH
         Festlegung der                                                                           MV

         landeseigenen                             SA
                                                                                             NI
             Förder-                                     SN
          bedingungen                                              SL
                                                                                       NW
                                                                             RP

                                                                   BMVI
            Rahmen

                        Sonderprogramm Stadt und Land                                                  6
Sonderprogramm „Stadt & Land“
        Schematische Darstellung des Verfahrens

TOP 1                                             7
Sonderprogramm „Stadt & Land“

        Anteil Rheinland-Pfalz an den Finanzhilfen
        des Bundes = 5,1 %

                              Rahmen

TOP 1                                                8
Sonderprogramm „Stadt & Land“
    Förderfähige Maßnahmen

     Neu-, Um- und Ausbau einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen
      Dritter (außerhalb der öffentlichen Verwaltung) sowie Grunderwerb von:
       straßenbegleitenden, vom motorisierten Individualverkehr möglichst getrennten
        Radwegen
       eigenständigen Radwegen
       Fahrradstraßen und Fahrradzonen
       Radwegebrücken und -unterführungen
       Knotenpunkte, ebenso der Bau von Schutzinseln und vorgezogenen Haltelinien
       verkehrstechnischen Ausstattung der Wege einschließlich Beleuchtungsanlagen
        und wegweisender Beschilderung

TOP 1                                                            (Bildquelle: Getty Images)   9
Sonderprogramm „Stadt & Land“
   Förderfähige Maßnahmen

    Neu-, Um- und Ausbau der Anlagen des ruhenden Verkehrs einschließlich der
     erforderlich Planungsleistungen Dritter (außerhalb der öffentlichen Verwaltung) für
     Fahrräder und Lastenräder
    Abstellanlagen, wie z.B. Anlehnbügel, Doppelstockparksysteme oder Fahrradboxen
    Fahrradparkhäuser an wichtigen Quellen/Senken des Radverkehrs

    betriebliche Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses, die Koordinierung
     aufeinanderfolgender Lichtsignalanlagen, getrennte Ampelphasen (Grünphasen)

    Erstellung von erforderlichen Radverkehrskonzepten durch Dritte
   Die Ausgaben hierfür sind als vorweggenommene Planungskosten erst zusammen mit
   der Umsetzung der ersten daraus folgenden investiven Maßnahme förderfähig.

TOP 1                                                                                      10
Sonderprogramm „Stadt & Land“
    Nicht förderfähige Maßnahmen

       Verwaltungskosten der Länder und Gemeinden (mit Ausnahme der erforderlichen
        Planungsleistungen Dritter außerhalb der öffentlichen Verwaltung)
       Machbarkeitsstudien und Potenzialanalysen; diese Aufgaben verbleiben beim
        jeweiligen Vorhabenträger
       Radschnellwege im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verwaltungsvereinbarung über die
        Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Art. 104b GG i. V. m. §
        5b FStrG zum Bau von Radschnellwegen in Straßenbaulast der Länder, Gemeinden
        und Gemeindeverbände

TOP 1                                                  (Bildquelle: Getty Images)      11
Sonderprogramm „Stadt & Land“
    Weitere Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Investition:
       bau- und verkehrstechnisch einwandfrei ist,
       unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant
        ist,
       die Planung im Rahmen eines integrierten Verkehrskonzeptes oder mindestens
        eines Radverkehrskonzeptes erfolgt,
       eine eigene Verkehrsbedeutung insbesondere für Berufs- oder Alltagsverkehre hat
        und insgesamt eine positive Prognose hinsichtlich des Verlagerungspotenziales
        aufweist,
       nicht überwiegend touristischen Verkehren dient oder zu dienen bestimmt ist und
       dauerhaft, verkehrssicher und nachhaltig durch die Träger der Straßenbaulast der
        Länder und Gemeinden betrieben und unterhalten werden kann.

TOP 1                                                                                  12
Sonderprogramm „Stadt & Land“

        Förderquoten
           Regelfördersatz von bis zu 75 Prozent
           Befristeter Regelfördersatz bis zum 31.12.2021 in Höhe von bis zu 80 Prozent
             -> Voraussetzung: Maßnahmenbeginn oder Bewilligung bis zum 31.12.2021
           Höchstsatz von bis zu 90 Prozent bei finanzschwachen Gemeinden und
            strukturschwachen Regionen

        Eigenanteil der Länder
           Differenz zum Bundesanteil
           Landesanteil aus Mitteln des Landes- oder kommunalen Haushalts

TOP 1                                                            (Bildquelle: Getty Images)   13
Radverkehrsförderung im BAG

    Nicht investive Maßnahmen zur            Investive Maßnahmen zur                    Radnetz
      Umsetzung des Nationalen                 Förderung innovativer                   Deutschland
       Radverkehrsplans (NRVP)                    Modellvorhaben

   Förderungen für zukunftsorientierte    Förderungen zur Entwicklung des     Förderungen zum Ausbau und
    Radverkehrs- und Mobilitätspolitik     Radverkehrs und Sicherung der       Erweiterung des „Radnetzes
                                               nachhaltigen Mobilität                  Deutschland

   z.B. Leitfäden, Machbarkeitsstudien,          z.B. richtungsweisende       z.B. infrastrukturelle Maßnahmen
             Informations- und             infrastrukturelle Maßnahmen, die   für die D-Routen, Digitalisierung
       Kommunikationskampagnen,             einen lückenlosen Radverkehr in   des Radnetzes Deutschland und
              Forschungs- und                  Deutschland entscheidend              dessen Vermarktung
           Entwicklungsvorhaben           voranbringen, wie Fahrradbrücken.

TOP 2                                                                                                             14
Ansprechpersonen im BAG

    Bei Fragen sind wir gern für Sie da:

         Team Sonderprogramm „Stadt und Land“
        Tel. 0221/5776-5499 oder per E-Mail SP-Stadt-Land@bag.bund.de

         Team Straßenverkehrsakademie
        Strassenverkehrsakademie@bag.bund.de

TOP 2                                                                   16
Ansprechpersonen auf Landesebene

          Hinweise zur Antragsstellung
        und zum Verfahren durch das Land

                        Fragen

             Präsentation Land Rheinland-Pfalz

TOP 4                                            18
Sonderprogramm „Stadt und Land“
                                        Videokonferenz am 22.2.2021

Hinweise zur Antragstellung und zum Verfahren durch das Land

Gerd Schäfer, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau;
   Referat „Kommunale Verkehrsanlagen“

© Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz   22. Februar 2021   Folie 19
Ansprechpartner
„Sonderprogramm Stadt und Land“

Ansprechpartner und Bewilligungsbehörde in Rheinland-Pfalz ist der
      Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Friedrich-Ebert-Ring 14 - 20, 56068
      Koblenz
      Hier erhalten Sie auch Beratung bei der Antragstellung zur Optimierung
      eines Projektes und um eine Abwicklung bis Ende 2023 zu ermöglichen.
      Ihre Fragen richten Sie bitte per E-Mail an
                                  foerderberatung-radwege@lbm.rlp.de
                oder telefonisch an 0261-30 43 96 1 (werktags 09:00 Uhr - 15:00 Uhr).

       Internetseite des LBM / Downloads
                        Förderrichtlinie und Antragsformular
https://lbm.rlp.de/de/themen/radverkehr/foerderprogramm-stadt-und-land/

© Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz   22. Februar 2021   Folie 20
Förderrichtlinie „Sonderprogramm
Stadt und Land“, VV vom 26.1.2021

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für
Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
vom 26. Januar 2021
veröffentlicht im Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz am 18.2.2021
Die Verwaltungsvorschrift ist am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft getreten.

„Förderung von Investitionen in den Radverkehr
durch das Sonderprogramm „Stadt und Land“
in Rheinland-Pfalz“

© Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz   22. Februar 2021   Folie 21
Förderrichtlinie „Sonderprogramm
Stadt und Land“, VV vom 26.1.2021

1. Zuwendungszweck (...)
•       Aufbau eines sicheren, lückenlosen und baulich möglichst
        getrennten Radnetzes sowohl in urbanen als auch in
        ländlichen Räumen

•       Bereitstellung moderner Abstellanlagen für Fahrräder

•       Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für Lastenräder

•       Verkehrsverlagerung durch den Umstieg vom Kfz aufs
        Fahrrad

•       Die Zuwendungen erfolgen aus Mitteln des Bundes im
        Zeitraum 2020 bis 2023.

© Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz   22. Februar 2021   Folie 22
Förderrichtlinie „Sonderprogramm
Stadt und Land“, VV vom 26.1.2021

2. Förderfähige Vorhaben
• (...) Investitionen der Länder und Gemeinden in die
  Radverkehrsinfrastruktur, mit Blick auf ein flächendeckendes
  Angebot bevorzugt auch interkommunale Maßnahmen,
  insbesondere Stadt-Umland-Verbindungen einschließlich
  Maßnahmen zur Bildung interkommunaler Radverkehrsnetze,
  gefördert werden, die ohne eine finanzielle Beteiligung des
  Bundes erst nach dem Jahr 2023 oder überhaupt nicht
  getätigt würden.

•       generell gilt: erforderliche Planungsleistungen Dritter
        (außerhalb der öffentlichen Verwaltung) und der benötigte
        Grunderwerb sind förderfähig
© Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz   22. Februar 2021   Folie 23
Förderrichtlinie „Sonderprogramm
Stadt und Land“, VV vom 26.1.2021

2. Förderfähige Vorhaben
Neu, Um- und Ausbau von
     straßenbegleitenden, vom motorisierten Individualverkehr (MIV) möglichst
      getrennten Radwegen
     eigenständigen Radwegen
     Fahrradstraßen und Fahrradzonen
     Radwegebrücken oder -unterführungen zur höhenfreien Querung
     Knotenpunkten, die die Komplexität reduzieren (.....)
     Abstellanlagen und Fahrradparkhäuser (....)
     betrieblichen Maßnahmen zur Optimierung des Radverkehrs, LSA-
      Koordinierung (...)
Erstellung von erforderlichen Radverkehrskonzepten (förderfähig erst
zusammen mit Umsetzung investiver Maßnahmen)
© Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz   22. Februar 2021   Folie 24
Förderrichtlinie „Sonderprogramm
Stadt und Land“, VV vom 26.1.2021

3. Zuwendungsempfänger
     Zuwendungsempfänger sind Gemeinden und
     Gemeindeverbände.

© Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz   22. Februar 2021   Folie 25
Förderrichtlinie „Sonderprogramm
Stadt und Land“, VV vom 26.1.2021

4. Fördervoraussetzungen
•       noch nicht begonnen
•       bau- und verkehrstechnisch einwandfrei geplant
•       Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

•       eigene Verkehrsbedeutung insbesondere für Berufs- oder
        Alltagsverkehre, positive Prognose hinsichtlich des
        Verlagerungspotenziales
•       nicht ausschließlich touristische Verkehre

© Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz   22. Februar 2021   Folie 26
Förderrichtlinie „Sonderprogramm
Stadt und Land“, VV vom 26.1.2021

4. Fördervoraussetzungen
•       im Rahmen eines integrierten Verkehrskonzeptes oder
        mindestens eines Radverkehrskonzeptes bzw. Radnetzes
        geplant ist

•       dauerhaft, verkehrssicher und nachhaltig – einschließlich
        Winterdienst – betrieben und unterhalten werden kann

•       nach Maßgabe der für den jeweiligen Bereich geltenden
        Rechtsvorschriften barrierefrei gestaltet wird

Bei der Vorhabenplanung sind die zuständigen Beauftragten
oder Beiräte für die Belange behinderter Menschen anzuhören.

© Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz   22. Februar 2021   Folie 27
Förderrichtlinie „Sonderprogramm
Stadt und Land“, VV vom 26.1.2021

4. Fördervoraussetzungen
•       Zweckbindung: grundsätzlich mindestens für die Dauer von
        25 Jahren nach Inbetriebnahme zweckentsprechend
        verwenden; Ausnahmen bilden Abstellanlagen und
        betriebliche Maßnahmen, die grundsätzlich mindestens für
        die Dauer von zehn Jahren nach Inbetriebnahme
        zweckentsprechend zu verwenden sind.

•       während des Baus und nach Fertigstellung ist in geeigneter
        Form auf die Förderung durch den Bund hinzuweisen

© Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz   22. Februar 2021   Folie 28
Förderrichtlinie „Sonderprogramm
Stadt und Land“, VV vom 26.1.2021

5. Art, Umfang und Höhe der Förderung
•       Regelfördersatz: bis zu 75 v. H.

•       bei finanzschwachen Gemeinden bis zu 90 v. H.

•       befristet bis 31. 12. 2021 - Regelfördersatz bis zu 80 v. H.

• Bestätigung der Finanzschwäche:

      für große kreisangehörige und kreisfreie Städte  MdI
      für Landkreise  ADD
      im Übrigen  die Kommunalaufsicht bei Kreisverwaltung

© Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz   22. Februar 2021   Folie 29
Förderrichtlinie „Sonderprogramm
Stadt und Land“, VV vom 26.1.2021

5. Art, Umfang und Höhe der Förderung
•       Förderfähig sind die Ausgaben für Vorhaben nach Nr. 2.
        (auch Planungsleistungen). Pauschalen zur Feststellung der
        Planungskosten oder der zuwendungsfähigen
        Investitionskosten sind möglich
•       Nicht förderfähig sind insbesondere:
                Kosten für Machbarkeitsstudien und Potenzialanalysen,
                Verwaltungskosten (mit Ausnahme der Kosten für
                Planungsleistungen    Dritter  außerhalb   der
                Verwaltung)
                Ausgaben, die ein anderer als der Träger des Vorhabens
                zu tragen verpflichtet ist,
© Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz   22. Februar 2021   Folie 30
Förderrichtlinie „Sonderprogramm
Stadt und Land“, VV vom 26.1.2021

6. Antrags- und Bewilligungsverfahren, Abwicklung
   der Förderung
Dem Förderantrag sind beizufügen: (Auszug)

•       Erläuterungsbericht,

•       Kostenberechnung,

•       Gesamtfinanzierung mit jahresbezogenem Finanzierungsplan,

•       Angaben zum Bauzeitablauf,

•       Angaben zur Baugenehmigung bzw. zum Baurecht,

•       Planungsunterlagen,
© Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz   22. Februar 2021   Folie 31
Förderrichtlinie „Sonderprogramm
Stadt und Land“, VV vom 26.1.2021

6. Antrags- und Bewilligungsverfahren, Abwicklung
   der Förderung
Dem Förderantrag sind beizufügen: (Auszug)

•       Stellungnahme des Behindertenbeauftragten etc.

•       Bestätigung, dass die Investition ohne eine finanzielle
        Beteiligung des Bundes erst nach dem Jahr 2023 oder
        überhaupt nicht getätigt würde,

•       in Abhängigkeit des Vorhabens Angaben zur Unfallstatistik,
        zur CO2 -Einsparung, zu den Nutzerzahlen, zum
        Verlagerungspotenzial und zur Verbesserung für
        Lastenräder.

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Förderrichtlinie „Sonderprogramm
Stadt und Land“, VV vom 26.1.2021

6. Antrags- und Bewilligungsverfahren, Abwicklung
   der Förderung
•       Gemeinden, die aufgrund ihrer Finanzschwäche einen
        erhöhten Fördersatz beantragen, fügen dem Förderantrag
        eine entsprechende Bestätigung der zuständigen Stelle bei

•       kommunalaufsichtliche Stellungnahme ist entbehrlich

•       LBM ist Bewilligungsbehörde und „ZBau“-Behörde gemäß
        Teil II Nummer 6.2 zu § 44 Abs. 1 LHO der VV-LHO

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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TOP 5 - Fragen

         Beantwortung Ihrer Fragen

                                                   (Bildquellen: Getty Images)

           Flyer-Sonderprogramm Stadt und Land
           FAQ BAG
           Verwaltungsvereinbarung

TOP 5                                                                            35
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                                  Bundesamt für Güterverkehr

                                  Zentrale:   Werderstraße 34
                                              50672 Köln
                                  Postfach:   19 01 80, 50498 Köln
                                  Telefon:    (0221) 57 76-0
                                  Telefax:    (0221) 57 76-1777
                                  E-Mail:     poststelle@bag.bund.de
                                  Internet:   www.bag.bund.de
                                                                       37
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