Gestatten, beA! Ihr elektronisches Anwaltspostfach - eJustice rlp
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Aktu wwelle Informa w.b tionen ea.b zum b rak eA: .de Gestatten, beA! Ihr elektronisches Anwaltspostfach
Inhalt Gestatten, beA! . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3 beA Digital. Einfach. Sicher . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .5 Bedienung und Oberfläche. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8 Sicherheit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Technische Anforderungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 beA-Karte und Erstregistrierung ����������������������������������������������������������������������������������� 15 Impressum Herausgeberin Bundesrechtsanwaltskammer Körperschaft des öffentlichen Rechts Littenstraße 9, 10179 Berlin 2., überarbeitete Auflage 2017 (1. Aufl. 2015 u.d.T. „beA kommt“) V.i.S.d.P. RAin Dr. Tanja Nitschke Gestaltung BBGK Berliner Botschaft Gesellschaft für Kommunikation mbH www.berliner-botschaft.de 2
Gestatten, beA! Ihr elektronisches Anwaltspostfach Das besondere elektronische Anwaltspost- Post im festgelegten Umfang zu bearbeiten. fach (beA) ist der einfache und sichere Weg Um das beA nutzen zu können, benötigt zum elektronischen Versand anwaltlicher man eine beA-Karte. So wird gewährleistet, Dokumente. Das beA schafft die Grundlage dass nur Rechtsanwälte ein beA-Postfach für eine sichere elektronische Kommunika- besitzen, denn eine solche Karte können, so tion sowohl zwischen Rechtsanwälten als sieht es § 31a BRAO vor, nur die im Bun- auch zwischen Rechtsanwälten und Justiz. desweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis In Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgabe hat geführten Personen erhalten. die BRAK für alle in Deutschland zugelas- senen Rechtsanwälte ein solches Postfach Herstellung und Ausgabe der beA-Karte empfangsbereit eingerichtet. Auch für Syn- erfolgen durch die Bundesnotarkammer. dikusrechtsanwälte wird ein beA eingerich- Bestellt werden kann die beA-Karte über tet. Zu finden ist die beA-Webanwendung eine eigens dafür eingerichtete Website: unter https://bea-brak.de. www.bea.bnotk.de. Mit dem beA steht Rechtsanwälten eine Für die Bestellung ist eine eindeutige Iden- Kommunikationsplattform zur Verfügung, tifikationsnummer erforderlich, die SAFE-ID. die nicht nur die höchsten Sicherheitsan- Diese erhält man bei der Zulassung zur forderungen erfüllt, sondern auch unkom- Rechtsanwaltschaft von der zuständigen pliziert zu bedienen ist. Der Zugang zum Rechtsanwaltskammer. Wer schon länger Postfach ist denkbar einfach: entweder über zugelassen ist, hat im Sommer 2016 ein einen normalen Webbrowser oder (sofern Schreiben der BRAK mit seiner SAFE-ID dort integriert) über eine Kanzleisoftware. erhalten und kann diese ggf. bei seiner Auch Mitarbeiter und Kollegen können be- Rechtsanwaltskammer erfragen. rechtigt werden, die ein- und ausgehende ERV-Gesetz Rechtliche Grundlage für das beA ist das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (ERV-Gesetz) vom 10.10.2013 (BGBl. 2013 I 3786). Es ändert unter anderem die Verfahrensordnungen (ZPO, FamFG, ArbGG, SGG, VwGO, FGO). Hauptziel ist die stufenweise flächendeckende Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs für alle Gerichtsbarkeiten. Die Vorschriften treten im Wesentlichen zum 1.1.2018 in Kraft. Das beA musste die BRAK bereits vorher einrichten. Bis zum 31.12.2017 sieht die Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung (RAVPV) eine Erprobungsphase vor. 3
Das beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach) ist die gesetzlich definierte sichere Plattform zur Kommunikation zwischen Rechtsanwälten und der Justiz. Per beA verschickte Nachrichten sind sowohl bei der Übertragung als auch in den jeweiligen Postfächern stets sicher verschlüsselt und werden bei jedem Öffnen neu entschlüsselt. Jedes Postfach ist, so wollte es der Gesetzgeber, stets einem Rechts- Das beA kann ohne großen anwalt persönlich zugeordnet. Durch Installationsaufwand mit die Zuweisung von unterschiedlichen einem normalen Internet- Rechten kann eine kanzleitypische browser oder (künftig) direkt Arbeitsteilung mit Kollegen und aus der Kanzleisoftware Mitarbeitern abgebildet werden. heraus genutzt werden. 4 beA Digital. Einfach. Sicher
beA Digital. Einfach. Sicher. Oberste Prämisse bei Entwicklung und Bundesweit einheitlich Betrieb des beA ist die Sicherheit des Systems. Das beA ermöglicht Rechtsanwälten auf Durch die Verwendung neuester Authenti- einfache Weise die Teilnahme am elektro- fizierungs- und Verschlüsselungstechniken nischen Rechtsverkehr. Mit dem ERV-Gesetz wird gewährleistet, dass sich kein Unbefug- wurde eine bundesweit einheitliche Rechtsla- ter Zugang zum Postfach verschaffen kann. ge geschaffen: Bis zum 1.1.2018, spätestens aber zum 1.1.2020 werden sukzessive alle Für registrierte Nutzer ist der Zugriff den- Gerichte elektronisch über das beA erreich- noch unkompliziert. Voraussetzung sind bar sein. Welche Gerichte dies sind, regeln die lediglich ein Computer mit Internetanschluss Länder in Rechtsverordnungen. Eine (nicht sowie eine Chipkarte (bzw. ein Softwarezer- amtliche!) Übersicht dazu findet sich unter tifikat) und ein Kartenlesegerät. Über einen www.egvp.de/gerichte. normalen Internetbrowser (oder eine Kanz- leisoftware, die das beA integriert) können Gut investiert sich Rechtsanwälte oder Kanzleimitarbeiter Hinter dem beA-System steht eine umfang- ins beA einloggen und sicher kommunizieren. reiche technische Infrastruktur. Über die etwa 165.000 Postfächer müssen jederzeit Im Interesse der Nutzerfreundlichkeit ist die Dokumente sicher und zuverlässig versandt beA-Webanwendung gängigen E-Mail-Pro- und empfangen werden können. Für die grammen nachempfunden. Die bekannte Bereitstellung des beA erhebt die BRAK einen Ordnerstruktur mit Posteingang, Postaus- jährlichen Beitrag von allen Kammermitglie- gang, Entwürfen und gesendeten Nachrich- dern, der über die Rechtsanwaltskammern ten findet sich in der beA-Webanwendung eingezogen wird. Darin sind die Aufwendun- wieder und kann um eigene Ordner, Markie- gen für den Betrieb und die Weiterentwick- rungen und Etiketten ergänzt werden. lung der beA-Software und den Support ent- halten. Die kanzleitypische Arbeitsteilung wird durch ein ausdifferenziertes Rechtemanagement unterstützt: Rechtsanwälte können Mitarbei- tern oder Kollegen verschiedene Befugnisse zuweisen. Diese reichen von der Möglichkeit, Nachrichten nur lesen zu können, über die Befugnis, Nachrichten selbst zu versenden, bis hin zum Recht, selbst Rechte zu vergeben. 5
Vielseitig nutzbar Über das beA können Rechtsanwälte Für die Strafgerichtsbarkeit sieht das derzeit untereinander, mit Gerichten, (zum Redaktionsschluss als Entwurf vorliegen- Behörden, Notaren, dem zentralen de) Gesetz zur Einführung der elektronischen elektronischen Schutzschriftenregister Akte in Strafsachen vor, dass auch zur Kommu- und den Rechtsanwaltskammern kom nikation mit Strafgerichten und Staatsanwalt- munizieren. Weitere Möglichkeiten wer schaften das beA verwendet werden kann. den folgen. Bisher nicht vorgesehen ist die Einbeziehung der Verfassungsgerichtsbarkeit in den elek- Rechtsanwälte tronischen Rechtsverkehr. Alle Rechtsanwälte können seit Ende 2016 über das beA am elektronischen Rechtsver- Schutzschriftenregister kehr teilnehmen. Seitdem können sie Nach- Zum 1.1.2016 wurde nach § 945a ZPO das richten bzw. Dokumente an die am elektroni- zentrale elektronische Schutzschriftenregister schen Rechtsverkehr teilnehmenden Gerichte eingerichtet. Schutzschriften können bei die- und an Kollegen senden und von ihnen emp- sem Register über das beA hinterlegt werden fangen. Für eine weitere Kanzlei kann man und erreichen so alle Zivil- und Arbeitsgerich- ein gesondertes beA erhalten. Auch für Syn- te. Seit dem 1.1.2017 sind Rechtsanwälte dikusrechtsanwälte werden beA-Postfächer gemäß § 49c BRAO verpflichtet, Schutzschrif- eingerichtet. Für Anwaltsgesellschaften sieht ten ausschließlich beim zentralen elektro- der Gesetzgeber kein beA vor. nischen Schutzschriftenregister einzureichen. Gerichte Rechtsanwaltskammern Das ERV-Gesetz sieht vor, dass grundsätz- Auch die Rechtsanwaltskammern haben je- lich bis zum 1.1.2018, spätestens aber weils ein Postfach, über das sie mit ihren Mit- zum 1.1.2020 alle Zivil-, Arbeits-, Finanz- gliedern kommunizieren können. und Verwaltungsgerichte am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen. Die Bundes gerichte sind bereits jetzt auf elektronischem Wege erreichbar. Auf Länderebene erfolgt die Umstellung sukzessive; dies regeln Rechtsverordnungen der Länder. 6 beA Digital. Einfach. Sicher
Schrittweise eingeführt 1. STUFE Zum 1.1.2016 wurde das beA-System mit etwa 165.000 2016 Postfächern eingeführt; es ist seit dem 28.11.2016 in Betrieb. Rechtsanwälte und Justiz können seitdem Nach- richten in das beA eines Anwalts senden – und umgekehrt. Die Postfächer sind für Anwälte empfangsbereit eingerichtet (§ 31a BRAO; § 21 Abs. 1 RAVPV). Bis zum 31.12.2017 gilt nach § 31 RAVPV eine Übergangs- 2017 phase, in der Rechtsanwälte Nachrichten über das beA nur gegen sich gelten lassen müssen, wenn sie dies ausdrücklich erklärt haben. Rechtsanwälte sind seit dem 1.1.2017 verpflich- tet, Schutzschriften ausschließlich beim elektronischen Schutz- schriftenregister einzureichen (§ 49c BRAO). 2. STUFE Ab 1.1.2018 sollen alle Gerichte der Zivil-, Arbeits-, Finanz-, 2018 Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit über den ERV erreichbar sein. Allerdings können die Länder diesen Zeit- punkt um ein oder zwei Jahre nach hinten verschieben. Sobald der ERV eröffnet ist, können Rechtsanwälte Dokumen- te persönlich aus ihrem beA auch ohne qualifizierte elektro- nische Signatur versenden. Vom Anwalt qualifiziert signierte Dokumente können weiterhin von Mitarbeitern aus dem beA versandt werden. Strafgerichtsbarkeit 3. STUFE Derzeit läuft das Gesetz- Die Länder können per Rechtsverordnung die Pflicht der gebungsverfahren zur 2020 Einführung der elektro Rechtsanwälte zur elektronischen Einreichung von Dokumen- ten bei den Gerichten von 2022 auf 2020 vorziehen. Vor- nischen Akte im Straf aussetzung ist, dass der elektronische Rechtsverkehr in dem verfahren. Bundesland mindestens ein Jahr vorher nutzbar war. Der dort vorgeschlagene Zeitplan orientiert sich an den Regelungen des Spätestens ab 1.1.2022 wird die Anwaltschaft flächendeckend ERV-Gesetzes. 2022 verpflichtet sein, elektronisch mit der Justiz zu kommunizieren. 7
Einfach zu bedienen Das beA ähnelt im Aussehen gängigen Außerdem findet sich dort eine Übersicht aller E-Mail-Systemen, ist aber sicherer und an Postfächer, auf die der jeweilige Nutzer zugreifen die Anwaltstätigkeit angepasst. Im linken darf. Nutzern können verschiedene Rechte an Menü befinden sich die Ordner für Postein- Postfächern zugewiesen werden, so kann z.B. ein gang und -ausgang, Entwürfe, gesendete Mitarbeiter die eingehende Post verarbeiten oder Nachrichten und der Papierkorb. ein Kollege die Urlaubsvertretung übernehmen. 8 Einfach zu bedienen
Sicher Nachrichten Empfangsbekenntnis anmelden erhalten versenden Auf ein beA-Postfach kann Aufgrund der hohen Ein elektronisches Empfangs- über das Internet mit der Sicherheitsstandards wer- bekenntnis in Form eines beA-Webanwendung oder den noch nicht geöffnete maschinenlesbaren Daten- (sofern dort integriert) mittels Nachrichten zunächst ohne satzes kann nach dem Wil- einer Kanzleisoftware zugegrif- Betreff angezeigt. Erst beim len des Gesetzgebers erst ab fen werden. In beiden Fällen Öffnen werden die gesamte 2018 abgegeben werden. sind für die Anmeldung zwei Nachricht, die Anhänge Bis dahin kann man jedoch voneinander unabhängige und auch die Betreffzeile ein Empfangsbekenntnis Sicherungsmittel erforder- entschlüsselt und angezeigt. einer Nachricht als norma- lich (Zwei-Faktor-Authentifizie- Wird die Nachricht wieder len Anhang beifügen. Das rung) – das gilt für Postfach- geschlossen, wird sie erneut Empfangsbekenntnis kann inhaber, also Rechtsanwälte, verschlüsselt. Die Betreffzeile dann entweder ausgedruckt, genauso wie für zugriffsbe- wird in der Nachrichten- ausgefüllt und per Post bzw. rechtigte nichtanwaltliche übersicht danach jedoch Fax zurückgeschickt werden, Mitarbeiter. weiterhin angezeigt. Die oder aber qualifiziert elek- eingegangenen Nachrichten tronisch signiert per beA. Sicherungsmittel für den Zu- können u.a. nach Absender, griff auf ein beA-Postfach sind Eingangsdatum oder Akten- zum einen Chipkarten (z.B. die zeichen sortiert werden. beA-Karte) oder Softwarezer- tifikate und zum anderen die jeweils dazugehörige PIN. Die ausführliche beA-Anwenderhilfe kann unter https://bea-brak.de mit „Hilfe“ oder F1 aufgerufen werden. 9
Benachrichtigungs Nachrichten Nachrichten funktion weiterverarbeiten versenden Bei der Erstregistrierung am Eingegangene Nachrichten Im Adressverzeichnis des beA und auch später noch können direkt beantwortet beA sind bereits alle Gerich- in der Benutzerverwaltung und /oder an ein anderes te, Rechtsanwälte, Kammern des beA ist es möglich, beA-Postfach weitergelei- und sonstige Empfänger E-Mail-Adressen zu hinter- tet werden. Zudem ist das hinterlegt, die über das beA legen, um automatisch über Ausdrucken und Exportieren erreicht werden können. eingehende Nachrichten möglich. Zusätzlich kann ein persön- informiert zu werden. liches Adressbuch mit häu- Aus Sicherheitsgründen Nachrichten markieren figen Empfängern erstellt enthält die Benachrichti- und kommentieren werden. Auch die Angabe gungs-E-Mail keine weiteren Eingegangene Nachrichten des eigenen Aktenzeichens Informationen über die können ebenso wie Entwürfe und des gerichtlichen Akten- konkret eingegangene für die kanzleiinterne Arbeits- zeichens ist möglich. Nachricht im beA; diese wird organisation mit Markierun- erst nach Anmeldung im gen, Etiketten und Kommen- Den Nachrichten können beA entschlüsselt. taren versehen werden. So Anhänge beigefügt werden. können beispielsweise noch Nach den derzeitigen Vorga- zu bearbeitende Nachrichten ben des Justizstandards dür- farblich markiert oder einer fen die Nachrichten jedoch Nachricht konkrete Aufträge nicht größer als 30 MB sein beigefügt werden. und maximal 100 Anhänge umfassen; eine Anhebung ist geplant. Der erfolgreiche Versand einer Nachricht wird dem Versender angezeigt. Zudem wird er im Nachrichten- journal protokolliert und ist damit nachweisbar. 10 Einfach zu bedienen
Elektronisch Nachrichten Zugriffsrechte signieren exportieren verwalten Bis zum 31.12.2017 müssen Die im beA eingegangenen Jeder Rechtsanwalt kann Nachrichten, die über das Nachrichten und enthaltene als Postfachinhaber anderen beA verschickt werden, mit Anhänge können exportiert Personen, beispielsweise einer qualifizierten elek‑ und ausgedruckt werden. Mitarbeitern oder Kolle- tronischen Signatur Exportiert wird auch das Nach- gen, Zugriffsrechte auf das versehen sein, damit sie richtenjournal, in dem u.a. eigene Postfach einräumen. prozessual wirksam sind. Versand- bzw. Empfangszeit Dazu gibt es einen Katalog Die Signatur kann mit der protokolliert sind. Der Export von 22 verschiedenen Be- beA-Karte Signatur oder geschieht manuell, der Nutzer fugnissen, die einzeln oder einer anderen Signaturkarte kann den Speicherort für die kombiniert verliehen werden erzeugt werden. Nachrichten selbst bestimmen. können – angefangen von Ist das beA in Kanzleisoftware der Möglichkeit, lediglich Ab 2018 tritt der neue integriert, können Nachrichten den Posteingang sehen zu § 130a ZPO in Kraft, dann darüber exportiert werden. können, bis hin zum Recht, kann der Rechtsanwalt Damit lässt sich das beA auch selbst Berechtigungen zu Dokumente auch ohne in eine elektronische Aktenfüh- erteilen; dazwischen gibt es Einsatz der qualifizierten rung integrieren. abgestufte Berechtigungen elektronischen Signatur bei z.B. für die Bearbeitung Gericht einreichen, sofern Das beA-System ist kein Nach- und das Versenden von er die Nachricht aus seinem richtenarchiv: Eingegangene Nachrichten. Jede denkbare beA-Postfach versendet. Post sollte deshalb – wie beim Arbeitsteilung kann also Dazu muss er sich mittels Briefkasten – alsbald entnom- durch das beA abgebildet der beA-Karte sicher an men, also exportiert oder werden. seinem beA-Postfach anmel- ausgedruckt und im Postfach den. Auch weiterhin können gelöscht werden. vom Anwalt qualifiziert elektronisch signierte Dokumente versendet wer- den, etwa durch Mitarbeiter oder vertretende Kollegen. Aktuelle Informationen und praktische Tipps rund um die Nutzung des beA gibt es im beA-Newsletter (unter www.brak.de/newsletter). 11
Sicherheit Die anwaltliche Tätigkeit basiert auf Ver- Authentifizierte Nutzung schwiegenheit und Vertrauen. Das muss Der Zugang zum beA-System erfordert die auch in der digitalen Kommunikation ge- erstmalige Registrierung des Rechtsanwalts währleistet sein. Deshalb genießt die Sicher- mit einer speziellen, personalisierten Sicher- heit des beA höchste Priorität – von der An- heitskarte – der beA-Karte. Diese Karte erhal- meldung im System über die Übertragung ten ausschließlich in Deutschland zugelasse- bis hin zur Speicherung der Nachrichten. ne Rechtsanwälte. Authentifizierungs- und Verschlüsselungs- techniken, die ständig auf dem neuesten Bei der Anmeldung im beA über die Weban- Stand gehalten werden, garantieren, dass wendung (oder aus einer Kanzleisoftware, kein Unbefugter Zugriff auf den digitalen die das beA integriert) erfolgt die Authenti- Schriftverkehr erhält. fizierung über zwei Faktoren: zum einen eine Chipkarte (z.B. die beA-Karte) oder ein Soft- warezertifikat und zum anderen die dazuge- hörige PIN. Der Anmeldeweg garantiert die eindeutige Feststellung, mit welchem Sicher- heits-Token (z.B. beA-Karte) sich jemand am beA anmeldet. Für Kanzleimitarbeiter muss zunächst ein Benutzerkonto angelegt werden. Danach muss der Mitarbeiter sich registrieren und einen Sicherheits-Token (z.B. eine beA-Karte Mitarbeiter) mit seinem Profil verknüpfen. Die ihm für das betreffende Postfach einge- räumten Nutzungsrechte werden jeweils bei der Authentifizierung überprüft und nur ein dementsprechender Zugriff gewährt. 12 Sicherheit
Verschlüsselte Sicherer Deutscher Übermittlung Datentransfer Datenschutz Die sichere Übermittlung Das beA-System ist so kon- Der Datenschutz genießt bei der Nachrichten wird beim zipiert, dass alle versand- Entwicklung und Betrieb des beA, anders als bei gewöhn- ten Nachrichten sicher und beA-Systems den höchsten lichen E-Mail-Programmen, pünktlich ankommen – unab- Stellenwert. Sämtliche dort durch eine Ende-zu-Ende-Ver- hängig von der Tageszeit und gespeicherten Nachrichten schlüsselung gewährleistet: der Auslastung des Systems. sind jederzeit verschlüs- Nachrichten werden auf Mehrere Hochleistungsser- selt und deshalb sicher vor dem Ausgangscomputer ver, verteilt auf verschiedene unbefugtem Zugriff. Die verschlüsselt und erst beim Standorte in Deutschland, Rechnersysteme des beA Empfänger entschlüsselt. Bei gewährleisten die größtmög- befinden sich ausschließlich ungeöffneten Nachrichten liche Zuverlässigkeit. Falls in Deutschland und unter- bleiben auch die Betreffzei- trotzdem einmal technische liegen damit den strengen len unsichtbar. Über das Probleme auftreten sollten, Vorgaben des deutschen Da- beA versandte Nachrichten kann mithilfe eines lückenlo- tenschutzrechts und der (ab gelangen auf diese Weise sen Nachrichtenjournals der Mai 2018 geltenden) EU-Da- ausschließlich Sender und Sendeversuch nachgewiesen tenschutzgrundverordnung. Empfänger zur Kenntnis und werden – eine sichere Grund- können selbst von ambitio- lage, falls ein Wiedereinset- nierten Hackern nicht mani- zungsantrag nötig werden puliert oder gelesen werden. sollte. Kein Dritter – auch nicht die BRAK als Betreiberin des beA oder der Systemadministra- tor einer Kanzlei – hat Zugriff auf den Inhalt der Postfächer. .DE 13
Technische Anforderungen beA-Karte Computer und Internetverbindung Zur Erstregistrierung und zur täglichen An- Benötigt wird (natürlich) ein Computer. meldung am beA-System benötigt man eine Er sollte über eine leistungsfähige Internet- spezielle Chipkarte, die beA-Karte, die bei verbindung verfügen, damit ein schneller der Bundesnotarkammer (www.bea.bnotk.de) Up- und Download von Nachrichten und zu bestellen ist. Die dazugehörige PIN wird Anhängen gewährleistet ist. Bei nachgewie- separat mitgeteilt und kann individuell geän- sener vorübergehender Unmöglichkeit einer dert werden. Am beA anmelden kann man elektronischen Übersendung zum Gericht sich alternativ auch über ein Softwarezerti- erlauben die Verfahrensordnungen (z.B. fikat. Für die Erstellung einer qualifizierten § 130d ZPO n.F.) aber auch weiterhin den elektronischen Signatur benötigt man eine Si- Versand per Post oder Fax. gnaturkarte. Die beA-Karte kann von vornhe- rein als „beA-Karte Signatur“ beantragt oder Browser oder Kanzleisoftware später zur Signaturkarte aufgewertet werden. Auf das beA kann man über gängige Inter- Mit ihr kann man sich am beA anmelden und netbrowser (Firefox, Safari, Chrome, Internet qualifiziert elektronisch signieren. Kanzleimit- Explorer) zugreifen. Dazu wurde eine Weban- arbeiter benötigen zur Anmeldung am beA wendung entwickelt, die keiner umfangrei- eine „beA-Karte Mitarbeiter“ oder ein Soft- chen Installation bedarf und einfach über warezertifikat. die Internetadresse https://bea-brak.de erreichbar ist. Das beA kann auch über eine Kartenlesegerät Kanzleisoftware genutzt werden, die das beA Für die Registrierung und Anmeldung am beA integriert. braucht man ein Kartenlesegerät; die meisten gängigen Kartenleser werden unterstützt. Be- Drucker und Scanner sondere Anforderungen an das Kartenlesege- Um das beA effektiv in der Kanzlei einzuset- rät bestehen, wenn qualifizierte elektronische zen, ist in der Regel ein Drucker und ein Scan- Signaturen erzeugt werden sollen: Dazu muss ner erforderlich. Der Scanner sollte auf ver- das Gerät mit einem Tastaturblock (PIN-Pad) schiedene Auflösungen einstellbar sein. Eine ausgestattet sein; zudem muss es in Deutsch- geringere Auflösung bedeutet eine geringere land für die Signaturerzeugung zugelassen Dateigröße und damit einen einfacheren Ver- sein. Um die PIN zu ändern oder nachträglich sand der Nachrichtenanhänge. ein Signaturzertifikat auf die beA-Karte auf- zuladen, ist ein Kartenleser mit Tastatur und Display (Klasse 3) nötig. Eine Aufstellung der von beA unterstützten Karten und Lesegeräte findet sich unter bea.brak.de/was-braucht- man-fur-beA. 14.Technische Anforderungen
beA-Karte und Erstregistrierung Vor der Nutzung des beA muss man sich zu- nächst am beA-System registrieren. Die Erst registrierung erfordert aus Sicherheitsgründen vier einfache Schritte: Zunächst muss über die beA-Website https://bea-brak.de ein kleines 1 Sicherheitsprogramm, die beA Client Security, auf dem eigenen Computer ins- talliert werden. Nachdem der Kartenleser angeschlossen und die beA-Karte in diesen einge- führt wurde, kann die Registrierung für Benutzer mit eigenem Postfach 2 (also für Rechtsanwälte) gestartet werden. Im weiteren Verlauf muss die eigene beA-Karte ausgewählt und importiert werden; dies erfordert die zweimalige Ein- gabe der PIN. 3 Für die Authentifizierung gegenüber dem beA-Support muss anschließend eine Sicherheitsfrage angelegt werden. Optional, aber sehr sinnvoll ist es, abschließend eine E-Mail-Adresse zu hinter- 4 legen, an die vom beA-System automatisch eine Benachrichtigung gesandt wird, wenn eine neue Nachricht eingegangen ist. n r beA-Karte e Signatu beA-Kart t darüber hinaus, ein lich e Basis Sie ermög Erstellung beA-Kart tr ie ru ng e rtifikat zur n r E rs tr e g is S ign a tu rz le ktronische Sie kann zu hen Anmeldung er qu a li fizierten e lad en. glic ein zu und zur tä endet werden. f die Karte e A v e rw S ignatur au o /J a h r. am b ne tt netto/Jah r. 49,90 Euro 29,90 Euro ung von a m m e r die Bestell erlustes B u n d esnotark r d e n Fall des V n bietet d ie -Karten (f ü eiterkarte Außerdem räten, weiteren beA der PIN), beA-Mitarb nderen Kartenlese ge ens bei a es Vergess nleser gibt es auch r b e A -K a rte oder d a n . K a rt e de aten arezertifik und Softw . Anbietern 15
Infos und Hilfe zum beA Fragen zur beA-Karte? Unter www.bea.bnotk.de hat die Bundesnotar- kammer einen Katalog von typischen Fragen und Antworten zusammengestellt. Für darüber hinausgehende Fragen gibt es einen Support unter bea@bnotk.de. Bitte beachten: Die Bundesnotarkammer kann keine Auskünfte zum beA-Postfach selbst und zu Produkten anderer Anbieter geben. Fragen zur Nutzung des beA? Rund um das beA und seine Nutzung gibt es – neben der Anwenderhilfe in der beA-Webanwendung – eine Reihe weiterer Informationsangebote der BRAK: Die beA-Website u.a. mit ausführlichen Fragen und Antworten: www.bea.brak.de. Den regelmäßigen beA-Newsletter mit Informationen und praktischen Tipps: www.brak.de/newsletter. Den beA-Anwendersupport: bea-servicedesk@atos.net.
Sie können auch lesen