Gestatten, beA! Ihr elektronisches Anwaltspostfach - eJustice rlp

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Gestatten, beA! Ihr elektronisches Anwaltspostfach - eJustice rlp
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Gestatten,
beA!
Ihr elektronisches Anwaltspostfach
Gestatten, beA! Ihr elektronisches Anwaltspostfach - eJustice rlp
Inhalt

    Gestatten, beA! . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3

    beA Digital. Einfach. Sicher . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .5

    Bedienung und Oberfläche. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8

    Sicherheit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

    Technische Anforderungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

    beA-Karte und Erstregistrierung	����������������������������������������������������������������������������������� 15

    Impressum

    Herausgeberin
    Bundesrechtsanwaltskammer
    Körperschaft des öffentlichen Rechts
    Littenstraße 9, 10179 Berlin
    2., überarbeitete Auflage 2017
    (1. Aufl. 2015 u.d.T. „beA kommt“)
    V.i.S.d.P. RAin Dr. Tanja Nitschke

    Gestaltung
    BBGK Berliner Botschaft
    Gesellschaft für Kommunikation mbH
    www.berliner-botschaft.de

2
Gestatten, beA!
Ihr elektronisches Anwaltspostfach

Das besondere elektronische Anwaltspost-      Post im festgelegten Umfang zu bearbeiten.
fach (beA) ist der einfache und sichere Weg   Um das beA nutzen zu können, benötigt
zum elektronischen Versand anwaltlicher       man eine beA-Karte. So wird gewährleistet,
Dokumente. Das beA schafft die Grundlage      dass nur Rechtsanwälte ein beA-Postfach
für eine sichere elektronische Kommunika-     besitzen, denn eine solche Karte können, so
tion sowohl zwischen Rechtsanwälten als       sieht es § 31a BRAO vor, nur die im Bun-
auch zwischen Rechtsanwälten und Justiz.      desweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis
In Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgabe hat   geführten Personen erhalten.
die BRAK für alle in Deutschland zugelas-
senen Rechtsanwälte ein solches Postfach      Herstellung und Ausgabe der beA-Karte
empfangsbereit eingerichtet. Auch für Syn-    erfolgen durch die Bundesnotarkammer.
dikusrechtsanwälte wird ein beA eingerich-    Bestellt werden kann die beA-Karte über
tet. Zu finden ist die beA-Webanwendung       eine eigens dafür eingerichtete Website:
unter https://bea-brak.de.                    www.bea.bnotk.de.

Mit dem beA steht Rechtsanwälten eine         Für die Bestellung ist eine eindeutige Iden-
Kommunikationsplattform zur Verfügung,        tifikationsnummer erforderlich, die SAFE-ID.
die nicht nur die höchsten Sicherheitsan-     Diese erhält man bei der Zulassung zur
forderungen erfüllt, sondern auch unkom-      Rechtsanwaltschaft von der zuständigen
pliziert zu bedienen ist. Der Zugang zum      Rechtsanwaltskammer. Wer schon länger
Postfach ist denkbar einfach: entweder über   zugelassen ist, hat im Sommer 2016 ein
einen normalen Webbrowser oder (sofern        Schreiben der BRAK mit seiner SAFE-ID
dort integriert) über eine Kanzleisoftware.   erhalten und kann diese ggf. bei seiner
Auch Mitarbeiter und Kollegen können be-      Rechtsanwaltskammer erfragen.
rechtigt werden, die ein- und ausgehende

  ERV-Gesetz
  Rechtliche Grundlage für das beA ist das Gesetz zur Förderung des elektronischen
  Rechtsverkehrs mit den Gerichten (ERV-Gesetz) vom 10.10.2013 (BGBl. 2013 I 3786).
  Es ändert unter anderem die Verfahrensordnungen (ZPO, FamFG, ArbGG, SGG, VwGO,
  FGO). Hauptziel ist die stufenweise flächendeckende Einführung des elektronischen
  Rechtsverkehrs für alle Gerichtsbarkeiten.
  Die Vorschriften treten im Wesentlichen zum 1.1.2018 in Kraft. Das beA musste die
  BRAK bereits vorher einrichten. Bis zum 31.12.2017 sieht die Rechtsanwaltsverzeichnis-
  und -postfachverordnung (RAVPV) eine Erprobungsphase vor.

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Das beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach) ist die gesetzlich definierte
   sichere Plattform zur Kommunikation zwischen Rechtsanwälten und der Justiz.

   Per beA verschickte
   Nachrichten sind sowohl
   bei der Übertragung als
   auch in den jeweiligen
   Postfächern stets
   sicher verschlüsselt
   und werden bei jedem
   Öffnen neu entschlüsselt.

                          Jedes Postfach ist, so wollte es
                          der Gesetzgeber, stets einem Rechts-   Das beA kann ohne großen
                          anwalt persönlich zugeordnet. Durch    Installationsaufwand mit
                          die Zuweisung von unterschiedlichen    einem normalen Internet-
                          Rechten kann eine kanzleitypische      browser oder (künftig) direkt
                          Arbeitsteilung mit Kollegen und        aus der Kanzleisoftware
                          Mitarbeitern abgebildet werden.        heraus genutzt werden.

4 beA Digital. Einfach. Sicher
beA Digital. Einfach. Sicher.

Oberste Prämisse bei Entwicklung und              Bundesweit einheitlich
Betrieb des beA ist die Sicherheit des Systems.   Das beA ermöglicht Rechtsanwälten auf
Durch die Verwendung neuester Authenti-           einfache Weise die Teilnahme am elektro-
fizierungs- und Verschlüsselungstechniken         nischen Rechtsverkehr. Mit dem ERV-Gesetz
wird gewährleistet, dass sich kein Unbefug-       wurde eine bundesweit einheitliche Rechtsla-
ter Zugang zum Postfach verschaffen kann.         ge geschaffen: Bis zum 1.1.2018, spätestens
                                                  aber zum 1.1.2020 werden sukzessive alle
Für registrierte Nutzer ist der Zugriff den-      Gerichte elektronisch über das beA erreich-
noch unkompliziert. Voraussetzung sind            bar sein. Welche Gerichte dies sind, regeln die
lediglich ein Computer mit Internetanschluss      Länder in Rechtsverordnungen. Eine (nicht
sowie eine Chipkarte (bzw. ein Softwarezer-       amtliche!) Übersicht dazu findet sich unter
tifikat) und ein Kartenlesegerät. Über einen      www.egvp.de/gerichte.
normalen Internetbrowser (oder eine Kanz-
leisoftware, die das beA integriert) können       Gut investiert
sich Rechtsanwälte oder Kanzleimitarbeiter        Hinter dem beA-System steht eine umfang-
ins beA einloggen und sicher kommunizieren.       reiche technische Infrastruktur. Über die
                                                  etwa 165.000 Postfächer müssen jederzeit
Im Interesse der Nutzerfreundlichkeit ist die     Dokumente sicher und zuverlässig versandt
beA-Webanwendung gängigen E-Mail-Pro-             und empfangen werden können. Für die
grammen nachempfunden. Die bekannte               Bereitstellung des beA erhebt die BRAK einen
Ordnerstruktur mit Posteingang, Postaus-          jährlichen Beitrag von allen Kammermitglie-
gang, Entwürfen und gesendeten Nachrich-          dern, der über die Rechtsanwaltskammern
ten findet sich in der beA-Webanwendung           eingezogen wird. Darin sind die Aufwendun-
wieder und kann um eigene Ordner, Markie-         gen für den Betrieb und die Weiterentwick-
rungen und Etiketten ergänzt werden.              lung der beA-Software und den Support ent-
                                                  halten.
Die kanzleitypische Arbeitsteilung wird durch
ein ausdifferenziertes Rechtemanagement
unterstützt: Rechtsanwälte können Mitarbei-
tern oder Kollegen verschiedene Befugnisse
zuweisen. Diese reichen von der Möglichkeit,
Nachrichten nur lesen zu können, über die
Befugnis, Nachrichten selbst zu versenden,
bis hin zum Recht, selbst Rechte zu vergeben.

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Vielseitig nutzbar

   Über das beA können Rechtsanwälte                 Für die Strafgerichtsbarkeit sieht das
   derzeit untereinander, mit Gerichten,             (zum Redaktionsschluss als Entwurf vorliegen-
   Behörden, Notaren, dem zentralen                  de) Gesetz zur Einführung der elektronischen
   elektronischen Schutzschriftenregister            Akte in Strafsachen vor, dass auch zur Kommu-
   und den Rechtsanwaltskammern kom­                 nikation mit Strafgerichten und Staatsanwalt-
   munizieren. Weitere Möglichkeiten wer­            schaften das beA verwendet werden kann.
   den folgen.                                       Bisher nicht vorgesehen ist die Einbeziehung
                                                     der Verfassungsgerichtsbarkeit in den elek-
   Rechtsanwälte                                     tronischen Rechtsverkehr.
   Alle Rechtsanwälte können seit Ende 2016
   über das beA am elektronischen Rechtsver-         Schutzschriftenregister
   kehr teilnehmen. Seitdem können sie Nach-         Zum 1.1.2016 wurde nach § 945a ZPO das
   richten bzw. Dokumente an die am elektroni-       zentrale elektronische Schutzschriftenregister
   schen Rechtsverkehr teilnehmenden Gerichte        eingerichtet. Schutzschriften können bei die-
   und an Kollegen senden und von ihnen emp-         sem Register über das beA hinterlegt werden
   fangen. Für eine weitere Kanzlei kann man         und erreichen so alle Zivil- und Arbeitsgerich-
   ein gesondertes beA erhalten. Auch für Syn-       te. Seit dem 1.1.2017 sind Rechtsanwälte
   dikusrechtsanwälte werden beA-Postfächer          gemäß § 49c BRAO verpflichtet, Schutzschrif-
   eingerichtet. Für Anwaltsgesellschaften sieht     ten ausschließlich beim zentralen elektro-
   der Gesetzgeber kein beA vor.                     nischen Schutzschriftenregister einzureichen.

   Gerichte                                          Rechtsanwaltskammern
   Das ERV-Gesetz sieht vor, dass grundsätz-         Auch die Rechtsanwaltskammern haben je-
   lich bis zum 1.1.2018, spätestens aber            weils ein Postfach, über das sie mit ihren Mit-
   zum 1.1.2020 alle Zivil-, Arbeits-, Finanz-       gliedern kommunizieren können.
   und Verwaltungs­gerichte am elektro­nischen
   Rechts­verkehr teilnehmen. Die Bundes­
   gerichte sind bereits jetzt auf elektro­nischem
   Wege erreichbar. Auf Länder­ebene erfolgt
   die Umstellung sukzessive; dies regeln
   Rechtsverordnungen der Länder.

6 beA Digital. Einfach. Sicher
Schrittweise eingeführt

        1. STUFE
        Zum 1.1.2016 wurde das beA-System mit etwa 165.000
2016
       Postfächern eingeführt; es ist seit dem 28.11.2016 in
       ­Betrieb. Rechtsanwälte und Justiz können seitdem Nach-
        richten in das beA eines Anwalts senden – und umgekehrt.
        Die Postfächer sind für Anwälte empfangsbereit eingerichtet
        (§ 31a BRAO; § 21 Abs. 1 RAVPV).

       Bis zum 31.12.2017 gilt nach § 31 RAVPV eine Übergangs-
2017
       phase, in der Rechtsanwälte Nachrichten über das beA nur
       gegen sich gelten lassen müssen, wenn sie dies ausdrücklich
       erklärt haben. Rechtsanwälte sind seit dem 1.1.2017 verpflich-
       tet, Schutzschriften ausschließlich beim elektronischen Schutz-
       schriftenregister einzureichen (§ 49c BRAO).

       2. STUFE
       Ab 1.1.2018 sollen alle Gerichte der Zivil-, Arbeits-, Finanz-,
2018
       Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit über den ERV
       erreichbar sein. Allerdings können die Länder diesen Zeit-
       punkt um ein oder zwei Jahre nach hinten verschieben.
       Sobald der ERV eröffnet ist, können Rechtsanwälte Dokumen-
       te persönlich aus ihrem beA auch ohne qualifizierte elektro-
       nische Signatur versenden. Vom Anwalt qualifiziert signierte
       Dokumente können weiterhin von Mitarbeitern aus dem beA
       versandt werden.
                                                                          Strafgerichtsbarkeit
       3. STUFE                                                           Derzeit läuft das Gesetz-
       Die Länder können per Rechtsverordnung die Pflicht der             gebungsverfahren zur
2020                                                                      Einführung der elektro­
       Rechtsanwälte zur elektronischen Einreichung von Dokumen-
       ten bei den Gerichten von 2022 auf 2020 vorziehen. Vor-            nischen Akte im Straf­
       aussetzung ist, dass der elektronische Rechtsverkehr in dem        verfahren.
       Bundes­land mindestens ein Jahr vorher nutzbar war.                Der dort vorgeschlagene
                                                                          Zeitplan orientiert sich
                                                                          an den Regelungen des
       Spätestens ab 1.1.2022 wird die Anwaltschaft flächendeckend        ERV-Gesetzes.
2022
       verpflichtet sein, elektronisch mit der Justiz zu kommunizieren.

                                                                                                      7
Einfach zu bedienen

   Das beA ähnelt im Aussehen gängigen          Außerdem findet sich dort eine Übersicht aller
   E-Mail-Systemen, ist aber sicherer und an    Postfächer, auf die der jeweilige Nutzer zugreifen
   die Anwaltstätigkeit angepasst. Im linken    darf. Nutzern können verschiedene Rechte an
   Menü befinden sich die Ordner für Postein-   Postfächern zugewiesen werden, so kann z.B. ein
   gang und -ausgang, Entwürfe, gesendete       Mitarbeiter die eingehende Post verarbeiten oder
   Nachrichten und der Papierkorb.              ein Kollege die Urlaubsvertretung übernehmen.

8 Einfach zu bedienen
Sicher                             Nachrichten                       Empfangsbekenntnis
anmelden                           erhalten                          versenden
Auf ein beA-Postfach kann          Aufgrund der hohen                Ein elektronisches Empfangs-
über das Internet mit der          Sicherheitsstandards wer-         bekenntnis in Form eines
beA-Webanwendung oder              den noch nicht geöffnete          maschinenlesbaren Daten-
(sofern dort integriert) mittels   Nachrichten zunächst ohne         satzes kann nach dem Wil-
einer Kanzleisoftware zugegrif-    Betreff angezeigt. Erst beim      len des Gesetzgebers erst ab
fen werden. In beiden Fällen       Öffnen werden die gesamte         2018 abgegeben werden.
sind für die Anmeldung zwei        Nachricht, die Anhänge            Bis dahin kann man jedoch
voneinander unabhängige            und auch die Betreffzeile         ein Empfangsbekenntnis
Sicherungsmittel erforder-         entschlüsselt und angezeigt.      einer Nachricht als norma-
lich (Zwei-Faktor-Authentifizie-   Wird die Nachricht wieder         len Anhang beifügen. Das
rung) – das gilt für Postfach-     geschlossen, wird sie erneut      Empfangsbekenntnis kann
inhaber, also Rechtsanwälte,       verschlüsselt. Die Betreffzeile   dann entweder ausgedruckt,
genauso wie für zugriffsbe-        wird in der Nachrichten-          ausgefüllt und per Post bzw.
rechtigte nichtanwaltliche         übersicht danach jedoch           Fax zurückgeschickt werden,
Mitarbeiter.                       weiterhin angezeigt. Die          oder aber qualifiziert elek-
                                   eingegangenen Nachrichten         tronisch signiert per beA.
Sicherungsmittel für den Zu-       können u.a. nach Absender,
griff auf ein beA-Postfach sind    Eingangsdatum oder Akten-
zum einen Chipkarten (z.B. die     zeichen sortiert werden.
beA-Karte) oder Softwarezer-
tifikate und zum anderen die
jeweils dazugehörige PIN.

                                                   Die ausführliche beA-Anwenderhilfe
                                                   kann unter https://bea-brak.de
                                                   mit „Hilfe“ oder F1 aufgerufen werden.

                                                                                                    9
Benachrichtigungs­             Nachrichten                       Nachrichten
     funktion                       weiterverarbeiten                 versenden
     Bei der Erstregistrierung am   Eingegangene Nachrichten          Im Adressverzeichnis des
     beA und auch später noch       können direkt beantwortet         beA sind bereits alle Gerich-
     in der Benutzerverwaltung      und /oder an ein anderes          te, Rechtsanwälte, Kammern
     des beA ist es möglich,        beA-Postfach weitergelei-         und sonstige Empfänger
     E-Mail-Adressen zu hinter-     tet werden. Zudem ist das         hinterlegt, die über das beA
     legen, um automatisch über     Ausdrucken und Exportieren        erreicht werden können.
     eingehende Nachrichten         möglich.                          Zusätzlich kann ein persön-
     informiert zu werden.                                            liches Adressbuch mit häu-
     Aus Sicherheitsgründen         Nachrichten markieren             figen Empfängern erstellt
     enthält die Benachrichti-      und kommentieren                  werden. Auch die Angabe
     gungs-E-Mail keine weiteren    Eingegangene Nachrichten          des eigenen Aktenzeichens
     Informationen über die         können ebenso wie Entwürfe        und des gerichtlichen Akten-
     konkret eingegangene           für die kanzleiinterne Arbeits-   zeichens ist möglich.
     Nachricht im beA; diese wird   organisation mit Markierun-
     erst nach Anmeldung im         gen, Etiketten und Kommen-        Den Nachrichten können
     beA entschlüsselt.             taren versehen werden. So         Anhänge beigefügt werden.
                                    können beispielsweise noch        Nach den derzeitigen Vorga-
                                    zu bearbeitende Nachrichten       ben des Justizstandards dür-
                                    farblich markiert oder einer      fen die Nachrichten jedoch
                                    Nachricht konkrete Aufträge       nicht größer als 30 MB sein
                                    beigefügt werden.                 und maximal 100 Anhänge
                                                                      umfassen; eine Anhebung ist
                                                                      geplant.

                                                                      Der erfolgreiche Versand
                                                                      einer Nachricht wird dem
                                                                      Versender angezeigt. Zudem
                                                                      wird er im Nachrichten-
                                                                      journal protokolliert und ist
                                                                      damit nachweisbar.

10 Einfach zu bedienen
Elektronisch                  Nachrichten­                      Zugriffsrechte
signieren                     exportieren                       verwalten
Bis zum 31.12.2017 müssen     Die im beA eingegangenen          Jeder Rechtsanwalt kann
Nachrichten, die über das     Nachrichten und enthaltene        als Postfachinhaber anderen
beA verschickt werden, mit    Anhänge können exportiert         Personen, beispielsweise
einer qualifizierten elek‑    und ausgedruckt werden.           Mitarbeitern oder Kolle-
tronischen Signatur           Exportiert wird auch das Nach-    gen, Zugriffsrechte auf das
versehen sein, damit sie      richtenjournal, in dem u.a.       eigene Postfach einräumen.
prozessual wirksam sind.      Versand- bzw. Empfangszeit        Dazu gibt es einen Katalog
Die Signatur kann mit der     protokolliert sind. Der Export    von 22 verschiedenen Be-
beA-Karte Signatur oder       geschieht manuell, der Nutzer     fugnissen, die einzeln oder
einer anderen Signaturkarte   kann den Speicherort für die      kombiniert verliehen werden
erzeugt werden.               Nachrichten selbst bestimmen.     können – angefangen von
                              Ist das beA in Kanzleisoftware    der Möglichkeit, lediglich
Ab 2018 tritt der neue        integriert, können Nachrichten    den Posteingang sehen zu
§ 130a ZPO in Kraft, dann     darüber exportiert werden.        können, bis hin zum Recht,
kann der Rechtsanwalt         Damit lässt sich das beA auch     selbst Berechtigungen zu
Dokumente auch ohne           in eine elektronische Aktenfüh-   erteilen; dazwischen gibt es
Einsatz der qualifizierten    rung integrieren.                 abgestufte Berechtigungen
elektronischen Signatur bei                                     z.B. für die Bearbeitung
Gericht einreichen, sofern    Das beA-System ist kein Nach-     und das Versenden von
er die Nachricht aus seinem   richtenarchiv: Eingegangene       Nachrichten. Jede denkbare
beA-Postfach versendet.       Post sollte deshalb – wie beim    Arbeitsteilung kann also
Dazu muss er sich mittels     Briefkasten – alsbald entnom-     durch das beA abgebildet
der beA-Karte sicher an       men, also exportiert oder         werden.
seinem beA-Postfach anmel-    ausgedruckt und im Postfach
den. Auch weiterhin können    gelöscht werden.
vom Anwalt qualifiziert
elektronisch signierte
Dokumente versendet wer-
den, etwa durch Mitarbeiter
oder vertretende Kollegen.

                                             Aktuelle Informationen und praktische Tipps
                                             rund um die Nutzung des beA gibt es im
                                             beA-Newsletter (unter www.brak.de/newsletter).

                                                                                               11
Sicherheit

   Die anwaltliche Tätigkeit basiert auf Ver-      Authentifizierte Nutzung
   schwiegenheit und Vertrauen. Das muss           Der Zugang zum beA-System erfordert die
   auch in der digitalen Kommunikation ge-         erstmalige Registrierung des Rechtsanwalts
   währleistet sein. Deshalb genießt die Sicher-   mit einer speziellen, personalisierten Sicher-
   heit des beA höchste Priorität – von der An-    heitskarte – der beA-Karte. Diese Karte erhal-
   meldung im System über die Übertragung          ten ausschließlich in Deutschland zugelasse-
   bis hin zur Speicherung der Nachrichten.        ne Rechtsanwälte.
   Authentifizierungs- und Verschlüsselungs-
   techniken, die ständig auf dem neuesten         Bei der Anmeldung im beA über die Weban-
   Stand gehalten werden, garantieren, dass        wendung (oder aus einer Kanzleisoftware,
   kein Unbefugter Zugriff auf den digitalen       die das beA integriert) erfolgt die Authenti-
   Schriftverkehr erhält.                          fizierung über zwei Faktoren: zum einen eine
                                                   Chipkarte (z.B. die beA-Karte) oder ein Soft-
                                                   warezertifikat und zum anderen die dazuge-
                                                   hörige PIN. Der Anmeldeweg garantiert die
                                                   eindeutige Feststellung, mit welchem Sicher-
                                                   heits-Token (z.B. beA-Karte) sich jemand am
                                                   beA anmeldet.

                                                   Für Kanzleimitarbeiter muss zunächst ein
                                                   Benutzerkonto angelegt werden. Danach
                                                   muss der Mitarbeiter sich registrieren und
                                                   einen Sicherheits-Token (z.B. eine beA-Karte
                                                   Mitarbeiter) mit seinem Profil verknüpfen.
                                                   Die ihm für das betreffende Postfach einge-
                                                   räumten Nutzungsrechte werden jeweils bei
                                                   der Authentifizierung überprüft und nur ein
                                                   dementsprechender Zugriff gewährt.

12 Sicherheit
Verschlüsselte                    Sicherer                         Deutscher
Übermittlung                      Datentransfer                    Datenschutz
Die sichere Übermittlung          Das beA-System ist so kon-       Der Datenschutz genießt bei
der Nachrichten wird beim         zipiert, dass alle versand-      Entwicklung und Betrieb des
beA, anders als bei gewöhn-       ten Nachrichten sicher und       beA-Systems den höchsten
lichen E-Mail-Programmen,         pünktlich ankommen – unab-       Stellenwert. Sämtliche dort
durch eine Ende-zu-Ende-Ver-      hängig von der Tageszeit und     gespeicherten Nachrichten
schlüsselung gewährleistet:       der Auslastung des Systems.      sind jederzeit verschlüs-
Nachrichten werden auf            Mehrere Hochleistungsser-        selt und deshalb sicher vor
dem       Ausgangscomputer        ver, verteilt auf verschiedene   unbefugtem Zugriff. Die
verschlüsselt und erst beim       Standorte in Deutschland,        Rechnersysteme des beA
Empfänger entschlüsselt. Bei      gewährleisten die größtmög-      befinden sich ausschließlich
ungeöffneten Nachrichten          liche Zuverlässigkeit. Falls     in Deutschland und unter-
bleiben auch die Betreffzei-      trotzdem einmal technische       liegen damit den strengen
len unsichtbar. Über das          Probleme auftreten sollten,      Vorgaben des deutschen Da-
beA versandte Nachrichten         kann mithilfe eines lückenlo-    tenschutzrechts und der (ab
gelangen auf diese Weise          sen Nachrichtenjournals der      Mai 2018 geltenden) EU-Da-
ausschließlich Sender und         Sendeversuch nachgewiesen        tenschutzgrundverordnung.
Empfänger zur Kenntnis und        werden – eine sichere Grund-
können selbst von ambitio-        lage, falls ein Wiedereinset-
nierten Hackern nicht mani-       zungsantrag nötig werden
puliert oder gelesen werden.      sollte.
Kein Dritter – auch nicht die
BRAK als Betreiberin des beA
oder der Systemadministra-
tor einer Kanzlei – hat Zugriff
auf den Inhalt der Postfächer.

                                                                    .DE
                                                                                                  13
Technische Anforderungen
   beA-Karte                                          Computer und Internetverbindung
   Zur Erstregistrierung und zur täglichen An-        Benötigt wird (natürlich) ein Computer.
   meldung am beA-System benötigt man eine            Er sollte über eine leistungsfähige Internet-
   spezielle Chipkarte, die beA-Karte, die bei        verbindung verfügen, damit ein schneller
   der Bundesnotarkammer (www.bea.bnotk.de)           Up- und Download von Nachrichten und
   zu bestellen ist. Die dazugehörige PIN wird        Anhängen gewährleistet ist. Bei nachgewie-
   separat mitgeteilt und kann individuell geän-      sener vorübergehender Unmöglichkeit einer
   dert werden. Am beA anmelden kann man              elektronischen Übersendung zum Gericht
   sich alternativ auch über ein Softwarezerti-       erlauben die Verfahrensordnungen (z.B.
   fikat. Für die Erstellung einer qualifizierten     § 130d ZPO n.F.) aber auch weiterhin den
   elektronischen Signatur benötigt man eine Si-      Versand per Post oder Fax.
   gnaturkarte. Die beA-Karte kann von vornhe-
   rein als „beA-Karte Signatur“ beantragt oder       Browser oder Kanzleisoftware
   später zur Signaturkarte aufgewertet werden.       Auf das beA kann man über gängige Inter-
   Mit ihr kann man sich am beA anmelden und          netbrowser (Firefox, Safari, Chrome, Internet
   qualifiziert elektronisch signieren. Kanzleimit-   Explorer) zugreifen. Dazu wurde eine Weban-
   arbeiter benötigen zur Anmeldung am beA            wendung entwickelt, die keiner umfangrei-
   eine „beA-Karte Mitarbeiter“ oder ein Soft-        chen Installation bedarf und einfach über
   warezertifikat.                                    die Internetadresse https://bea-brak.de
                                                      erreichbar ist. Das beA kann auch über eine
   Kartenlesegerät                                    Kanzleisoftware genutzt werden, die das beA
   Für die Registrierung und Anmeldung am beA         integriert.
   braucht man ein Kartenlesegerät; die meisten
   gängigen Kartenleser werden unterstützt. Be-       Drucker und Scanner
   sondere Anforderungen an das Kartenlesege-         Um das beA effektiv in der Kanzlei einzuset-
   rät bestehen, wenn qualifizierte elektronische     zen, ist in der Regel ein Drucker und ein Scan-
   Signaturen erzeugt werden sollen: Dazu muss        ner erforderlich. Der Scanner sollte auf ver-
   das Gerät mit einem Tastaturblock (PIN-Pad)        schiedene Auflösungen einstellbar sein. Eine
   ausgestattet sein; zudem muss es in Deutsch-       geringere Auflösung bedeutet eine geringere
   land für die Signaturerzeugung zugelassen          Dateigröße und damit einen einfacheren Ver-
   sein. Um die PIN zu ändern oder nachträglich       sand der Nachrichtenanhänge.
   ein Signaturzertifikat auf die beA-Karte auf-
   zuladen, ist ein Kartenleser mit Tastatur und
   Display (Klasse 3) nötig. Eine Aufstellung der
   von beA unterstützten Karten und Lesegeräte
   findet sich unter bea.brak.de/was-braucht-
   man-fur-beA.

14.Technische Anforderungen
beA-Karte und Erstregistrierung
Vor der Nutzung des beA muss man sich zu-
nächst am beA-System registrieren. Die Erst­
registrierung erfordert aus Sicherheitsgründen
vier einfache Schritte:

             Zunächst muss über die beA-Website https://bea-brak.de ein kleines
  1          Sicherheitsprogramm, die beA Client Security, auf dem eigenen Computer ins-
             talliert werden.

             Nachdem der Kartenleser angeschlossen und die beA-Karte in diesen einge-
             führt wurde, kann die Registrierung für Benutzer mit eigenem Postfach
  2          (also für Rechtsanwälte) gestartet werden. Im weiteren Verlauf muss die eigene
             beA-Karte ausgewählt und importiert werden; dies erfordert die zweimalige Ein-
             gabe der PIN.

  3          Für die Authentifizierung gegenüber dem beA-Support muss anschließend eine
             Sicherheitsfrage angelegt werden.

             Optional, aber sehr sinnvoll ist es, abschließend eine E-Mail-Adresse zu hinter-
  4          legen, an die vom beA-System automatisch eine Benachrichtigung gesandt
             wird, wenn eine neue Nachricht eingegangen ist.

                               n                                                                           r
                 beA-Karte                                                              e Signatu
                                                                        beA-Kart t darüber hinaus, ein
                                                                                         lich
                               e Basis                                   Sie ermög                           Erstellung
                  beA-Kart                         tr ie ru ng                           e rtifikat zur                     n
                                  r E rs tr e g is                        S ign a tu rz
                                                                                                            le ktronische
                  Sie kann zu hen Anmeldung                                    er  qu  a li fizierten e             lad en.
                                glic                                      ein                                   zu
                   und zur tä endet werden.                                                    f die Karte
                          e A v e rw                                       S ignatur au                o /J a h r.
                   am b                                                                         ne  tt
                                    netto/Jah
                                                    r.                      49,90 Euro
                    29,90 Euro
                                                                                                          ung von
                                                                            a m m  e r  die Bestell               ­ erlustes
                                                      B u n d esnotark                    r  d  e n Fall des V               n
                                    bietet     d ie                      -Karten     (f ü                        eiterkarte
                     Außerdem räten, weiteren beA der PIN), beA-Mitarb nderen
                     Kartenlese
                                    ge                                 ens                                   bei a
                                                       es Vergess nleser gibt es auch
                         r b e A -K a rte oder d              a n . K a rt e
                      de                               aten
                                     arezertifik
                      und Softw
                                     .
                       Anbietern
                                                                                                                                 15
Infos und Hilfe zum beA
Fragen zur beA-Karte?
Unter www.bea.bnotk.de hat die Bundesnotar-
kammer einen Katalog von typischen Fragen und
Antworten zusammengestellt.

Für darüber hinausgehende Fragen gibt es einen
Support unter bea@bnotk.de.

Bitte beachten: Die Bundesnotarkammer kann keine
Auskünfte zum beA-Postfach selbst und zu Produkten
anderer Anbieter geben.

Fragen zur Nutzung des beA?
Rund um das beA und seine Nutzung gibt es – neben
der Anwenderhilfe in der beA-Webanwendung – eine
Reihe weiterer Informationsangebote der BRAK:

Die beA-Website u.a. mit ausführlichen Fragen und
Antworten: www.bea.brak.de.

Den regelmäßigen beA-Newsletter mit Informationen
und praktischen Tipps: www.brak.de/newsletter.

Den beA-Anwendersupport:
bea-servicedesk@atos.net.
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