KLIMASCHUTZPROGRAMM 2021 - CO2-MINDERUNG FÖRDERUNGEN - STWL STÄDTISCHE WERKE LAUF AD ...
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Inhalt Förderprogramme: I. Heizungsumstellung 5- 6 Hinweise 2 II. Stromeffizienter Haushalt 7- 8 Vorwort 3 III. Elektro- und Erdgasfahrzeuge 9 - 11 Energieberatung IV. Wallboxen 12 - 13 der Städtischen Werke Lauf 4 Ökostrom „natürlich lauf” „natürlich neunkirchen” 14 - 15 Weitere Fördermöglichkeiten und Kontakte 16 - 17 Hinweise Die Bearbeitung der Anträge und die Verteilung der Die Anträge der Förderprogramme I., II., III. Förderungen werden von der StWL Städtische Werke und IV. inklusive aller erforderlichen Unter- Lauf a.d. Pegnitz GmbH, der Stromversorgung Neun- lagen müssen bis spätestens 10.12.2021 ein- kirchen GmbH und der GVL Gasversorgung Lauf gereicht werden, später eingereichte Anträge a.d. Pegnitz GmbH durchgeführt. Wir senden Ihnen können nicht berücksichtigt werden. Die An- die Anträge gerne zu, rufen Sie uns an – unter der schaffungen müssen im laufenden Kalenderjahr Tel.-Nr. 09123/173-0 oder senden Sie uns eine E-Mail erfolgen. an info@stwl.lauf.de oder Sie laden sich selbst die komplette Broschüre und die Formulare direkt von Bei Kündigung eines Liefervertrages innerhalb von unseren Internetseiten herunter (www.stwl.lauf.de). drei Jahren nach Genehmigung der Förderung (ent- Sie können Ihre Anträge aber auch direkt im Ser- spricht dem Zeitpunkt der Bestätigung) bzw. nach vicecenter der Städtischen Werke Lauf abholen, wo Beginn der tatsächlichen Erdgaslieferung wird die wir Sie gerne persönlich beraten. gesamte gewährte Förderung zurückgefordert (siehe hierzu auch Informationen zu den einzelnen Förderpro- Für alle Maßnahmen im Rahmen des Klimaschutz- grammen). Dies gilt pro genehmigtem Förderantrag. programms gilt: Die Förderungen werden im Rah- men der verfügbaren Mittel bewilligt. Es handelt sich Eine Antragsberechtigung besteht nicht, wenn der hierbei um eine freiwillige Leistung. Ein Rechts- Kunde seine Zahlungsverpflichtungen aus seinem anspruch auf Förderung besteht nicht. Strom-, Gas- und/oder Trinkwasserlieferungsvertrag zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Gewäh- Das Förderprogramm gilt ausschließlich für Kunden rung einer Förderung nicht vollständig erfüllt hat. der Städtischen Werke Lauf, Stromversorgung Neun- kirchen und Gasversorgung Lauf. Bitte beachten Sie Die Maßnahme des Förderprogrammes I. darf hierzu weitere Hinweise und Bedingungen zu den erst nach Bewilligung der Förderung begonnen einzelnen Förderpositionen. Das Programm läuft ab werden. Eine Inanspruchnahme von weiteren För- 01.01.2021 bis 31.12.2021 bzw. solange Fördermittel dermitteln ist möglich – Änderungen vorbehalten. zur Verfügung stehen. Hinweis zum Datenschutz: Die Daten aus den An- Antragsberechtigt für die Förderprogramme I., trägen sind zur Abwicklung notwendig und werden II., III. und IV. sind nur Stromkunden, die aus- von den damit beauftragten Stellen gespeichert so- schließlich mit Strom der Städtischen Werke wie anonymisiert für die Erstellung einer entspre- Lauf bzw. Stromversorgung Neunkirchen ver- chenden Ökobilanz verwendet. sorgt werden; falls eine Erdgasheizung vor- handen ist, muss der Antragsteller zusätzlich Erdgaskunde bei der Gasversorgung Lauf sein. 2 www.stwl.lauf.de www.svn.lauf.de www.gvl.lauf.de
Unser Klimaschutzprogramm 2021 Vorwort Nach dem Stand der Klima- forschung gilt es als sehr wahrscheinlich, dass die durch den Menschen verursachten Klimaveränderungen die na- türliche und menschliche Lebenswelt ganz erheblich be- einträchtigen. Bereits heute ist der Klimawandel eine der Hauptursachen von Naturkatastrophen, wie z. B. Hochwasser und Trockenperioden. Pegnitzkraftwerk Städtische Werke Lauf Die Prognosen der Klimatologen offenbaren uns auf dramatische Weise den dringlichen Handlungsbe- jährliche Haushaltsmittel zur Verfügung. Auf Kosten darf. Wissenschaft und Politik sind sich einig, eine der Gemeinde wurden Strommessgeräte angeschafft Reduktion des Schadstoffausstoßes kann nur durch sowie Förderprogramme für Regenwasseranlagen die Umstellung auf umweltfreundliche Energie- und Solarenergie entwickelt und umgesetzt. systeme, eine höhere Energieeffizienz und den Ein- Machen Sie mit! satz erneuerbarer Energien erreicht werden. Bei einer Gebäudesanierung können Sie durch eine Das Pegnitzkraftwerk der Städtischen Werke Lauf Heizungsumstellung unmittelbar Kohlendioxid redu- existiert schon seit 1943 und produziert jährlich ca. zieren. Unser Klimaschutzprogramm soll Sie darin 1,2 Millionen kWh Strom. Daneben sind wir an sechs unterstützen. Bürgersolaranlagen beteiligt und betreiben eigene Auch durch den Einsatz von stromsparenden Haus- Photovoltaikanlagen. Die Gesamtleistung der rege- haltsgeräten tragen Sie zu einer Reduzierung des nerativen Anlagen beträgt rund 2 MW. CO2-Ausstoßes bei. Unser Programmpunkt „strom- Seit Gründung der GVL Gasversorgung Lauf a. d. effizienter Haushalt” unterstützt Sie dabei. Pegnitz GmbH im Januar 1995 wird die Gasversor- Mit dem „Klimaschutzprogramm 2021” können wir gung der Stadt Lauf und der Gemeinde Neun- kirchen a. Sand konsequent ausgebaut. gemeinsam zur Energieeinsparung beitragen. Sie werden überrascht sein, dass Sie dabei in aller Regel Waren es 1995 noch 1.821 Hausanschlüsse im Netz- nicht nur das Klima schützen, sondern auch Geld spa- gebiet der GVL so liegt deren Zahl in 2019 schon bei ren. Denn Ihre Maßnahmen bescheren Ihnen ganz 3.270. Bei einem Einsatz von Erdgas (200g CO2/ nebenbei geringere Energiekosten. kWh) werden gegenüber dem Einsatz von Öl (267g CO2/kWh) ca. 25 % CO2 eingespart. Mit einer Auftaktveranstaltung am 6. Oktober 2000 wurde die Agenda 21 der Gemeinde Neunkirchen a. Jürgen Ferfers Geschäftsführer der StWL Städtische Werke Lauf a.d. Pegnitz GmbH Sand ins Leben gerufen. Die Gemeinde unterstützte Stromversorgung Neunkirchen GmbH von Anfang an den Agenda-Prozess und stellt hierfür GVL Gasversorgung Lauf a.d. Pegnitz GmbH www.gvl.lauf.de www.svn.lauf.de www.stwl.lauf.de 3
Energieberatung und Rundum-Service Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Energieberatung lohnt sich immer Servicecenters bieten Ihnen eine kundenorien- • Zu Heizung, Warmwasserbereitung, Hausgeräten, tierte und qualifizierte Beratung. Beleuchtung, regenerativen Energien, Trinkwasser Ganz unabhängig von unserem Klimaschutzprogramm • Zu energiesparendem Bauen und Modernisieren leisten wir dabei seit jeher Hilfestellung. Wir beraten mit den Schwerpunkten Heizsysteme und Solar- Sie persönlich in unserem Servicecenter sowie tele- anlagen zur Warmwasserbereitung fonisch. • Zur Auswahl von Haushaltsgeräten und zum um- weltbewussten und rationellen Einsatz von Energie und Wasser Unser Servicecenter bietet darüber hinaus • An-, Ab- und Ummeldung beim Umzug • Klärung von Abrechnungsfragen • Individuelle Beratung zu Tarifen und Preisen Eine ausführliche Beratung erhalten Sie • Beratung in allen Fragen rund um Energie und im Servicecenter Wasser Sichartstr. 49, 91207 Lauf a.d. Pegnitz, • Informationen zu den Einsatzmöglichkeiten von Telefon: 09123 173-0, E-Mail: info@stwl.lauf.de Brennstoffen oder regenerativen Energien Öffnungszeiten: • Informationen über Förderprogramme und Montag und Dienstag: 7.00 bis 16.30 Uhr Zuschüsse Mittwoch: 7.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag: 7.00 bis 17.30 Uhr • Viele weitere Dienstleistungen rund um Energie Freitag: 7.00 bis 13.00 Uhr und Wasser 4 www.stwl.lauf.de www.svn.lauf.de www.gvl.lauf.de
Förderprogramm I Heizungsumstellung Umstellung auf Erdgas Heizungsumstellung Einzelöfen (Erdgas-Brennwerttechnik) Folgende Fördermaßnahmen im Rahmen des Heizungsumstellung von Einzelöfen (Öl, Kohle, Koks) Klimaschutzprogramms 2021 gelten für alle, die und Elektrospeicherheizungen auf Erdgas-Brenn- Erdgaskunde der Gasversorgung Lauf für ihr werttechnik. Wohngebäude sind oder werden, in dem die Heizungsumstellung vorgenommen wird. Zu- sätzlich muss das Gebäude drei Jahre mit Erd- gas der Gasversorgung Lauf beliefert werden. Erdgas verbrennt schadstoffarm. Die wirtschaft- liche und energiesparende Betriebsweise der Brenn- wertkessel trägt zusätzlich zum Klimaschutz bei. Denn je geringer der Energieverbrauch, desto mehr wird die Umwelt entlastet. Erdgas-Brennwertkessel bieten durch ihre spezielle Konstruktion und Arbeitsweise derzeit die größten Möglichkeiten zur Energieeinsparung im Rahmen der modernen Heiz- kesseltechnik. Selbst im Vergleich zu Niedertempe- raturkesseln erzielen sie höhere Einsparungswerte. Das bedeutet: Wenn Sie den Brennstoff wechseln und Ihre Heizungsanlage auf Erdgas-Brennwert- technik umrüsten, verringern Sie z.B. je 1.000 l Heizölverbrauch den Ausstoß um fast 1.000 kg CO2. Heizen mit Strom erzeugt die spezifisch höchste CO2-Emission, weil die Energieverluste vom Energie- einsatz im Großkraftwerk bis zum Verbrauch be- sonders hoch sind. Eine Umstellung von Elektro- speicherheizungen auf Erdgas-Brennwerttechnik reduziert den CO2-Ausstoß beträchtlich. (weiter Seite 6) www.gvl.lauf.de www.svn.lauf.de www.stwl.lauf.de 5
Förderprogramm I (Fortsetzung) Heizungsumstellung Wofür gibt es eine Förderung? Nichteigentümer müssen eine schriftliche Zustim- mung des Eigentümers einreichen. Die Förderung erhalten Sie für die Umstellung von kohle-, koks- oder ölbeheizten Einzelöfen und Elek- Die Umstellung auf Erdgas-Brennwerttechnik muss trospeicherheizungen auf die umweltschonende Erd- innerhalb von 8 Monaten ab Antragstellung erfolgen. gas-Brennwerttechnik. Der durch die Förderung abgedeckte Anteil der Kosten darf nicht auf die Mieten umgelegt werden. Keine Förderung gibt es für bereits mit Erdgas kom- plett beheizte Anwesen. Falls ein Einfamilienhaus Wichtig bereits teilweise mit Gas beheizt wird, kann eben- falls keine Förderung erfolgen. Der Antrag muss vor Vergabe der Umstellungsar- beiten auf Erdgas-Brennwerttechnik gestellt werden. Wie hoch ist die Förderung? Andernfalls wird keine Förderung gewährt. Zusätz- lich muss der Antragssteller drei Jahre nach Geneh- Sie erhalten bei Erfüllung der Förderbedingungen migung des Antrags Kunde der Gasversorgung Lauf einmalig während der Laufzeit des Klimaschutzpro- bleiben. Sofern der Antragsteller erst zu einem gramms 2021 pauschal 400 € (brutto). späteren Zeitpunkt (nach Fertigstellung der Hei- zungsumstellung) Erdgaskunde bei der Gasversor- Bitte beachten Sie zunächst die grundsätz- gung Lauf wird, so muss er ab dem Tag der tatsäch- lichen Voraussetzungen für eine Förderung, lichen Erdgaslieferung mindestens 3 Jahre Kunde wie auf Seite 2 beschrieben. der Gasversorgung Lauf bleiben. Antragsberechtigt sind Eigentümer von Wohnungen, Sie erhalten Ihre Förderung, sobald das Formular Wohngebäuden bzw. -anwesen bei Eigennutzung „Antrag auf eine Förderung der Heizungsumstel- (natürliche und juristische Personen des privaten lung” bei uns eingegangen ist, geprüft und geneh- Rechts). migt wurde und die Inbetriebnahmeerklärung (in Kopie) des Installateurs oder eine Kopie der Rech- Antragsberechtigt sind ferner gemeinnützige Ein- nung vorliegt. richtungen wie Gemeindezentren, Kindertagesstät- ten, soziale Einrichtungen, Sportstätten etc. Bitte einen Nachweis der Gemeinnützigkeit dem Antrag beilegen. Der Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug, Kauf- vertrag, Grunderwerbsteuer- oder Grundabgaben- bescheid des Finanzamtes für das Gebäude, in dem die Heizung installiert wird, o.ä.) muss vorgelegt werden. 6 www.stwl.lauf.de www.svn.lauf.de www.gvl.lauf.de
Förderprogramm II Stromeffizienter Haushalt Haushaltsgeräte und Heizungspumpen Mit dem Einsatz moderner Geräte kann ein erheb- kirchen sind und eine entsprechende Kundennum- licher Beitrag zum Stromsparen geleistet werden. mer besitzen. Außerdem benötigen wir Angaben Wenn Sie wissen möchten, wie viel Energie Ihre zum Entsorgungsort und -zeitpunkt des alten Geräts. Haushaltsgeräte verbrauchen – wir verleihen in unse- rem Servicecenter für unsere Stromkunden Strom- Wie sieht diese Förderung aus? messgeräte gegen eine Kaution in Höhe von 20 €. Sie erhalten von uns mit Ihrer Jahresabrechnung 2021 eine einmalige Gutschrift in Höhe von 50 € Wofür gibt es eine Förderung? (brutto). Diese Förderung kann nur einmal während Gefördert wird die Ersatzbeschaffung von Geschirr- der Laufzeit des „Klimaschutzprogramms 2021” und spülmaschinen und Waschvollautomaten durch den nur für ein Gerät gewährt werden. Nur vollständig Kauf von Neugeräten sowie von Kühl- und Gefrier- ausgefüllte Anträge werden bearbeitet. geräten der Energieeffizienzklasse mindestens „D”, (gemäß neuem Energielabel ab 01.03.2021) Bitte beachten Sie zunächst die grundsätz- die während der Laufzeit des Klimaschutzpro- lichen Voraussetzungen für eine Förderung, gramms 2021 erworben werden. wie auf Seite 2 beschrieben. Zudem fördern wir den Austausch von Elektroherden, Wir benötigen folgende Unterlagen: den Austausch von Strom- gegen Gasherd/ Indu- • vollständig ausgefülltes Formular „Stromeffizienter ktionskochfeld sowie die Ersatzbeschaffung von Haushalt”, Wärmepumpentrocknern und Wäschetrocknern der Energieeffizienzklasse mindestens „D”, (gemäß • Nachweis der erforderlichen Energieeffzienzklasse (s. Aufstellung), neuem Energielabel ab 01.03.2021). • Rechnungskopie des Ersatzgerätes, Gefördert wird auch der Austausch alter Heizungs- • Nachweis zur Entsorgung umwälzpumpen gegen neue mit dem Energielabel der Effizienzklasse mindestens „D”, (gemäß neuem Energielabel ab 01.03.2021). Die förderfähigen Energieeffizienzklassen laut bis- herigem Label bis 28.02.2021 entnehmen Sie bitte der Übersicht auf Seite 8. Während der Laufzeit des Klimaschutzprogramms 2021 kann pro Haushalt nur ein Gerät gefördert werden. Maßgebend ist, dass Sie Stromkunde der Städtischen Werke Lauf bzw. Stromversorgung Neun- (weiter Seite 8) www.gvl.lauf.de www.svn.lauf.de www.stwl.lauf.de 7
Förderprogramm II (Fortsetzung) Stromeffizienter Haushalt Haushaltsgeräte und Heizungspumpen So erhalten Sie Ihre Förderung Übersicht der Energieeffizienzklassen (mindestens) bis ab Nach Einsendung des Antragsformulars, der Original- 28.02.2021 01.03.2021 rechnung bzw. einer Rechnungskopie, des Nach- Geschirrspülmaschine „A+” „D” weises der Energieeffizienzklasse „D”, (gemäß Waschvollautomat „A+” „D” neuem Energielabel ab 01.03.2021) und des Nach- weises zur Entsorgung erhalten Sie mit der Kühlgerät „A+” „D” Jahresstromabrechnung eine Gutschrift über Gefriergerät „A+” „D” 50 € (brutto). Elektroherd / Induktionskochfeld „A” „D” Gasherd „A” „D” Die Beantragung der Förderung muss bis spätes- tens 10.12.2021 erfolgen, später eingereichte An- Wärmepumpentrockner „A” „D” träge können nicht berücksichtigt werden. Wäschetrockner „A” „D” Heizungsumwälzpumpe „A” „D” natürlich lauf – natürlich neunkirchen Kunden, die unser Ökostromprodukt „natürlich lauf” Dieser Zuschuss wird aus dem Fördertopf des bzw. „natürlich neunkirchen” beziehen, erhalten Grüner Strom-zertifizierten Produkts „natürlich zusätzlich einmalig 50 € (brutto). Die Voraussetzun- lauf” bzw. „natürlich neunkirchen” gezahlt. gen dafür sind: Es werden nur Geräte mit dem höchstmöglichen Energieeffizienzstandard gefördert Bei Kündigung des Liefervertrages bzw. des „natür- (ausgenommen Gasherd). lich lauf” / „natürlich neunkirchen”-Vertrages bis ab 28.02.2021 01.03.2021* innerhalb von drei Jahren nach Genehmigung des Geschirrspülmaschine „A+++” „B” Antrags wird die gesamte gewährte Förderung zu- rückgefordert. Dies gilt pro genehmigtem Förder- Waschvollautomat „A+++” „B” antrag. Kühlgerät „A+++” „B” Gefriergerät „A+++” „B” Elektroherd „A+++” „B” Wärmepumpentrockner „A+++” „B” Wäschetrockner „A+++” „B” Heizungsumwälzpumpe „A” „B” * voraussichtlich 8 www.stwl.lauf.de www.svn.lauf.de www.gvl.lauf.de
Förderprogramm III Elektro- und Erdgasfahrzeuge Nach dem Motto umweltfreundlich mobil verknüpfen den Neukauf eines Elektrofahrrades bzw. Lasten- Elektro- und Erdgasfahrzeuge den Umwelt- mit dem fahrrades. Effizienzgedanken. Wie hoch ist der Zuschuss? Elektromobilität - mobil in die Zukunft • Der Kauf bzw. das Leasing eines Elektrofahrzeugs • Geräuscharmer Antrieb mit hohem Wirkungsgrad (Pkw) wird einmalig mit einer Gutschrift von • Keinerlei CO2-Emissionen, wenn Batterien aus- 300 € bezuschusst. schließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien • Der Kauf bzw. das Leasing eines Elektromotor- geladen werden. rollers oder Elektromotorrads wird einmalig mit einer Gutschrift von 200 € bezuschusst. Wir fördern den Neukauf bzw. das Leasing eines • Der Kauf eines Elektrolastenfahrrades wird ein- Elektrofahrzeuges (Pkw mit amtlichem Kfz-Kenn- malig mit einer Gutschrift von 200 € bezuschusst. zeichen) oder eines Elektromotorrollers bzw. -motor- rades (zweirädrig, mindestens Versicherungskenn- • Der Kauf eines Elektrofahrrades wird einmalig mit zeichen) für private Nutzung. Zudem fördern wir einer Gutschrift von 100 € bezuschusst. (weiter Seite 10) www.gvl.lauf.de www.svn.lauf.de www.stwl.lauf.de 9
Förderprogramm III (Fortsetzung) Elektro- und Erdgasfahrzeuge Alle Förderbeträge sind Brutto-Beträge. Von der Wofür gibt es eine Förderung? Förderung sind klappbare Elektroroller, Segways Förderung von privat genutzten Pkw in Höhe von sowie umgebaute und gebrauchte Elektrofahrzeuge 300 € (brutto) einmalig pro Kunde und Jahr. Grund- ausgeschlossen. sätzlich fallen darunter nur Erstzulassungen von Erdgas- sowie Umstellungen auf ein Erdgasfahrzeug. Bei Kündigung des Liefervertrages innerhalb von drei Jahren nach Genehmigung des Antrags wird die ge- Sie erhalten von uns mit Ihrer Jahresabrechnung samte gewährte Förderung zurückgefordert. Dies eine einmalige Gutschrift in Höhe von 300 € (brutto). gilt pro genehmigtem Förderantrag. Bitte beachten Sie zunächst die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Programmförderung wie auf Seite 2 beschrieben. Erdgasfahrzeuge: Nach Berechnungen der Arbeitsgemeinschaft für Ihr neues Elektro- oder Erdgasfahrzeug muss zwi- sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch schen dem 01.01.2021 und dem 31.12.2021 zuge- (ASUE) emittiert ein Diesel-Kraftfahrzeug pro 1.000 lassen worden sein und eine Beantragung kann nur Personenkilometer durchschnittlich 67,8 Gramm Fein- bis zum 10.12.2021 erfolgen. Hierzu lassen Sie uns staub, ein neues Erdgas-Fahrzeug dagegen nur eine Kopie des Fahrzeugscheins, aus dem Erstzulas- durchschnittlich 5,4 Gramm. Auch bei Rußpartikeln sungsdatum, Ihr Name und die Adresse hervorgehen, und Schwefeldioxid beträgt der Anteil im Vergleich zukommen. zu Dieselfahrzeugen weniger als ein Zehntel. Erstzugelassene sowie umgerüstete privat genutzte Erdgasfahrzeuge werden deswegen von uns gefördert. Falls Sie eine Umstellung auf ein Erdgasfahrzeug vor- nehmen, dann benötigen wir die Rechnung eines Fachbetriebes über die Umstellungsarbeiten. 10 www.stwl.lauf.de www.svn.lauf.de www.gvl.lauf.de
Förderprogramm III (Fortsetzung) natürlich lauf – natürlich neunkirchen Kunden, die unser Ökostromprodukt „natürlich lauf” Bei Kündigung des Liefervertrages bzw. des „natür- bzw. „natürlich neunkirchen” beziehen, erhalten lich lauf” / „natürlich neunkirchen”-Vertrages zusätzlich innerhalb von drei Jahren nach Genehmigung des Antrags wird die gesamte gewährte Förderung zu- • Beim Kauf eines Elektrofahrzeugs (Pkw) einmalig rückgefordert. Dies gilt pro genehmigtem Förder- eine Gutschrift von 200 €. antrag. Weitere Hinweise zu unserem Ökostrom • Beim Kauf eines Elektromotorrollers einmalig eine finden Sie auf Seite 14-15 dieser Broschüre. Gutschrift von 100 €. • Beim Kauf eines Elektrolastenfahrrades einmalig eine Gutschrift von 100 €. • Beim Kauf eines Elektrofahrrades einmalig eine Gutschrift von 50 €. Dieser Zuschuss wird aus dem Fördertopf des Grüner Strom-zertifizierten Produkts „natürlich lauf” bzw. „natürlich neunkirchen” gezahlt. www.gvl.lauf.de www.svn.lauf.de www.stwl.lauf.de 11
Förderprogramm IV Wandladestationen / Wallboxen Ihre Wallbox für zu Hause Vorteile der Wallbox: Elektromobilität ist ein wichtiger Schritt auf dem • 5- bis 10-mal schnelleres Laden als an der Weg weg von fossilen Brennstoffen. Mit dem An- normalen Steckdose stieg elektrisch betriebener Fahrzeuge steigt die • 11 kW bei hohem Wirkungsgrad Nachfrage nach praktischen Lademöglichkeiten für zu Hause. • Hochwertige Markenkomponenten von ABL: ADAC-Testsieger 2018 „made in Franken” Mit einer Wallbox in der Garage können Sie Ihr • Einfach zu bedienen und platzsparend Auto schnell und einfach laden. Damit Sie genauso unkompliziert zu Ihrer Wandladestation im eigenen • Sicher auch bei Dauerbelastung und bei Haus kommen, unterstützen wir Sie mit unserem Spitzenlast Komplett-Service: Von der Beratung über die Be- stellung bis zur Förderung kümmern wir uns um jedes Detail. Erkundigen Sie sich auch nach unseren kosten- günstigen Ökostromtarifen zur Elektromobiliät auf unserer Internetseite oder in unserem Servicenter. 12 www.stwl.lauf.de www.svn.lauf.de www.gvl.lauf.de
Förderprogramm IV (Fortsetzung) Wandladestationen / Wallboxen Wofür gibt es eine Förderung? Nur vollständig ausgefüllte Anträge werden bear- beitet. Die Beantragung muss bis spätestens Gefördert wird der Neuerwerb einer Wallbox, die 10.12.2021 erfolgen, später eingereichte Anträge über die StWL Städtische Werke Lauf a.d. Pegnitz können nicht berücksichtigt werden. GmbH bezogen wird. Der Förderantrag gilt nur in Verbindung mit einer Bestellung über die Städti- Wir benötigen folgende schen Werke Lauf. Unterlagen: Bitte beachten Sie zunächst die grundsätz- • Vollständig ausgefülltes Formular lichen Voraussetzungen für eine Förderung, „Ladestation für Elektrofahrzeuge” wie auf Seite 2 beschrieben. • Bestellformular Ihrer benötigten Komponenten Wie hoch ist die Förderung? • Von Ihrem Elektriker ausgefülltes Sie erhalten bei Erfüllung der Förderbedingungen Datenblatt „Ladeeinrichtungen für 250 € (brutto) pro erworbener Wallbox während der Elektrofahrzeuge” nach VDE-AR-N Laufzeit des Klimaschutzprogramms 2021. 4100:2019-04 Wie sieht diese Förderung aus? • Ggf. Einverständniserklärung des Eigentümers bei Mietern Sie erhalten von uns mit Ihrer Jahresabrechnung 2021 eine einmalige Gutschrift in Höhe von 250 € (brutto). natürlich lauf – natürlich neunkirchen Kunden, die unser Ökostromprodukt „natürlich Dieser Zuschuss wird aus dem Fördertopf des lauf” bzw. „natürlich neunkirchen” beziehen, Grüner Strom-zertifizierten Produkts „natürlich erhalten zusätzlich einmalig 150 € (brutto). lauf” bzw. „natürlich neunkirchen” gezahlt. Bei Kündigung des „natürlich lauf” / „natürlich neunkirchen”-Vertrages innerhalb von drei Jahren nach Genehmigung des Antrags wird die gesamte gewährte Förderung zurückgefordert. Dies gilt pro genehmigtem Förderantrag. www.gvl.lauf.de www.svn.lauf.de www.stwl.lauf.de 13
Ökostrom natürlich lauf – natürlich neunkirchen „natürlich lauf” und „natürlich neunkirchen” - Die Städtischen Werke Lauf und die Stromversor- was dürfen Sie erwarten? gung Neunkirchen investieren durch jede von den Kunden verbrauchte Kilowattstunde in den Ausbau „natürlich lauf” bzw. „natürlich neunkirchen” be- neuer regionaler regenerativer Anlagen. steht zu 100 Prozent aus regenerativen Energiequel- len erzeugtem Strom und ist zertifiziert nach Grüner Als Ökostromkunde leisten Sie einen aktiven Beitrag Strom-Label des Grüner Strom-Label e.V. (GSL). zum Ausbau der erneuerbaren Energien vor Ort. Das Produkt ist als Zuschlagsmodell gestaltet, d.h. Was ist besonders an „natürlich lauf” und es ist ein Zuschlag auf den Arbeitspreis des zugrunde „natürlich neunkirchen”? liegenden Stromlieferungsvertrages zu leisten. Das Ökostromprodukt „natürlich lauf” und „natür- Die Höhe des Aufpreises variiert je nach Abnahme- lich neunkirchen” ist mit dem Grüner Strom-Label menge. zertifiziert. 14 www.stwl.lauf.de www.svn.lauf.de www.gvl.lauf.de
Ökostrom (Fortsetzung) natürlich lauf – natürlich neunkirchen Dieses Gütesiegel kennzeichnet nur Ökostrompro- Preismodelle für Privat- und Gewerbekunden dukte mit hohem Umweltnutzen. Das Grüner Strom- gültig ab 01.01.2013 Label erhalten nur die Versorger, die durch einen Der Kunde bezahlt in Abhängigkeit seines jährlichen festgelegten Betrag pro Kilowattstunde den Bau und Stromverbrauches folgenden Aufpreis auf den Arbeits- Betrieb von regenerativen Anlagen oder Maßnahmen preis seines bestehenden Stromtarifs: zur Förderung der Energiewende unterstützen. a) jährliche Abnahmemenge Bonn, 11. September 2019. Laut Pressemitteilung bis 30.000 kWh des Grüner Strom Label e.V zeigt eine Analyse des Aufpreis netto Aufpreis brutto Grüner Strom Label e.V.: Angebot und Nachfrage (inkl. Umsatzsteuer) von Strom aus Erneuerbaren Energien sind deutlich 2,00 Ct/kWh 2,38 Ct/kWh gestiegen. Allerdings erfüllt ein Großteil der ver- meintlichen Ökostromprodukte weder die Erwartun- b) jährliche Abnahmemenge gen der Verbraucher*innen noch führen sie zu von 30.001 kWh bis 100.000 kWh einem Ausbau Erneuerbarer Energien. Ökostrom- Aufpreis netto Aufpreis brutto tarife mit konkreter Investitionskomponente hinge- (inkl. Umsatzsteuer) gen bringen die Energiewende voran, werden jedoch 1,00 Ct/kWh 1,19 Ct/kWh nur selten angeboten. Ein solches Förderkonzept mit garantierten Investi- Sie haben Interesse? Informieren Sie sich auf tionen verfolgt das Grüner Strom-Label. Jedes unserer Internetseite. Die Mitarbeiter unseres Ökostromprodukt, das mit dem Ökostromlabel der Servicecenters beraten Sie ebenfalls gerne und Umweltverbände zertifiziert ist, garantiert: Ein fes- senden Ihnen die Vertragsunterlagen zu. ter Betrag je Kilowattstunde Ökostrom wird binnen zwei Jahren in Energiewende-Projekte investiert. Bitte beachten Sie: Voraussetzung für den Ab- schluss des Zusatzvertrages „natürlich lauf” Gemäß den Vorgaben des Grüner Strom-Label inves- bzw. „natürlich neunkirchen” ist ein Privat- tieren wir in die Förderung erneuerbarer Energien bis oder Gewerbestromvertrag mit der StWL Städti- 10.000 kWh/Jahr pro Abnahmestelle 1 ct/kWh (netto). sche Werke Lauf a. d. Pegnitz GmbH bzw. Strom- versorgung Neunkirchen GmbH. Unsere Kunden erhalten also nicht nur 100 Prozent Eine ausführliche Beratung erhalten Sie im Ökostrom, sondern auch eine Investitionsgarantie in Servicecenter neue Anlagen. Sichartstr. 49, 91207 Lauf a.d. Pegnitz, Die verbindliche Neuanlagenförderung ist das Haupt- Telefon: 09123 173-0, E-Mail: info@stwl.lauf.de unterscheidungsmerkmal gegenüber solchen Öko- Öffnungszeiten: stromangeboten, bei denen die Kunden lediglich Montag und Dienstag: 7.00 bis 16.30 Uhr Ökostrom aus bereits bestehenden Kraftwerken er- Mittwoch: 7.00 bis 12.00 Uhr halten. Donnerstag: 7.00 bis 17.30 Uhr Freitag: 7.00 bis 13.00 Uhr www.gvl.lauf.de www.svn.lauf.de www.stwl.lauf.de 15
Weitere Fördermöglichkeiten und Kontakte Für einige Maßnahmen zur CO2-Minderung beste- hen weitere öffentliche Fördermöglichkeiten. Abwei- chende Fördervoraussetzungen sind gegebenenfalls zu beachten. Die Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Voll- ständigkeit. Die aktuellen Förderkonditionen sind bei den angegebenen Stellen erhältlich. Fördergegenstand: Bau energiesparender Häuser: KfW, Beraternetz, BINE, dena Biomasse-, Biogasanlagen: BAFA, Reg.v.Mfr., Beraternetz Blockheizkraftwerke: KfW, ETZ, Beraternetz; mit erneuerbaren Energien: BAFA Energiegutachten mit Vor-Ort-Beratung: Beraternetz Energieausweis nach EnEV: Beraternetz, dena, ENA EnEV-Nachweis: Beraternetz Fragen zu Heizungsumstellung: KfW, Beraternetz Holz-Heizung: Pellets, Hackschnitzel, Stückholz BAFA, KfW, BINE Passivhäuser: KfW, Beraternetz Photovoltaik-Anlagen: KfW, BINE, ENA Wallbox für Elektromobilität: KfW 16 www.stwl.lauf.de www.svn.lauf.de www.gvl.lauf.de
Weitere Fördermöglichkeiten und Kontakte (Fortsetzung) Wärmeschutzmaßnahmen: BdE: KfW Bund der Energieverbraucher, Frankfurter Str. 1, 53572 Unkel Solarthermische Anlagen: www.energieverbraucher.de BAFA, KfW, BINE, ENA dena: Deutsche Energie Agentur, Stromsparen: Chausseestr. 128 a, 10115 Berlin StWL, ENA Infoline: 030 66 777 0 www.dena.de Wasserkraftanlagen/Windkraftanlagen: Regierung von Mittelfranken KfW: Kreditanstalt für Wiederaufbau, Tel.: 01801 335577 und über Ihre Hausbank www.kfw.de Fördereinrichtungen & Auskunft: Regierung von Mittelfranken, BAFA: Bundesamt für Wirtschaft und Promenade 27, 91522 Ansbach Ausfuhrkontrolle, Frankfurter Str. 29-31, Tel.: 0981 53-1270 65760 Eschborn/Ts. Fax: 0981 53-5270 Tel.: 0 6196 908-0 Fax: 0 6196 908-800 ENA: www.bafa.de Unabhängige EnergieBeratungsAgentur des Landkreises Nürnberger Land, Waldluststraße 1, Beraternetz: 91207 Lauf a.d. Pegnitz Netz der Energieberater in Mittelfranken Tel.: 09123 950-6237 (Netzwerk BAU und ENERGIE), E-Mail: ENA@nuernbergerland.de www.newebauen.de BINE Informationsdienst: Kaiserstr. 185-197, 53113 Bonn Förder-Hotline: 0228 9237914 www.bine.info und www.energiefoerderung.info BMWi: Bundesministerium für Wirtschaft, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn Tel.: 0228 615-0 www.bmwi.de www.gvl.lauf.de www.svn.lauf.de www.stwl.lauf.de 17
Für Ihre Notizen 18 www.stwl.lauf.de www.svn.lauf.de www.gvl.lauf.de
Für Ihre Notizen www.gvl.lauf.de www.svn.lauf.de www.stwl.lauf.de 19
StWL Städtische Werke Stromversorgung GVL Gasversorgung Lauf a.d. Pegnitz GmbH Neunkirchen GmbH Lauf a.d. Pegnitz GmbH Sichartstr. 49 Sichartstr. 49 Sichartstr. 49 91207 Lauf a.d. Pegnitz 91207 Lauf a.d. Pegnitz 91207 Lauf a.d. Pegnitz Tel. 09123 173-0 Tel. 09123 173-0 Tel. 09123 173-0 Fax 09123 173-135 Fax 09123 173-135 Fax 09123 173-135 E-Mail: info@stwl.lauf.de E-Mail: info@svn.lauf.de E-Mail: info@gvl.lauf.de www.stwl.lauf.de www.svn.lauf.de www.gvl.lauf.de
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