KLIMASCHUTZPROGRAMM 2021 - CO2-MINDERUNG FÖRDERUNGEN - STWL STÄDTISCHE WERKE LAUF AD ...

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KLIMASCHUTZPROGRAMM 2021 - CO2-MINDERUNG FÖRDERUNGEN - STWL STÄDTISCHE WERKE LAUF AD ...
CO2-Minderung
Förderungen

Klimaschutzprogramm
        2021
       Schont unsere Umwelt
        und Ihren Geldbeutel
KLIMASCHUTZPROGRAMM 2021 - CO2-MINDERUNG FÖRDERUNGEN - STWL STÄDTISCHE WERKE LAUF AD ...
Inhalt                                             Förderprogramme:

                                                   I.   Heizungsumstellung                            5- 6
Hinweise                                    2      II. Stromeffizienter Haushalt                      7- 8
Vorwort                                     3      III. Elektro- und Erdgasfahrzeuge                  9 - 11

Energieberatung                                    IV. Wallboxen                                     12 - 13
der Städtischen Werke Lauf                  4      Ökostrom „natürlich lauf”
                                                            „natürlich neunkirchen”                  14 - 15
                                                   Weitere Fördermöglichkeiten und Kontakte          16 - 17

Hinweise
Die Bearbeitung der Anträge und die Verteilung der      Die Anträge der Förderprogramme I., II., III.
Förderungen werden von der StWL Städtische Werke        und IV. inklusive aller erforderlichen Unter-
Lauf a.d. Pegnitz GmbH, der Stromversorgung Neun-       lagen müssen bis spätestens 10.12.2021 ein-
kirchen GmbH und der GVL Gasversorgung Lauf             gereicht werden, später eingereichte Anträge
a.d. Pegnitz GmbH durchgeführt. Wir senden Ihnen        können nicht berücksichtigt werden. Die An-
die Anträge gerne zu, rufen Sie uns an – unter der      schaffungen müssen im laufenden Kalenderjahr
Tel.-Nr. 09123/173-0 oder senden Sie uns eine E-Mail    erfolgen.
an info@stwl.lauf.de oder Sie laden sich selbst die
komplette Broschüre und die Formulare direkt von        Bei Kündigung eines Liefervertrages innerhalb von
unseren Internetseiten herunter (www.stwl.lauf.de).     drei Jahren nach Genehmigung der Förderung (ent-
Sie können Ihre Anträge aber auch direkt im Ser-        spricht dem Zeitpunkt der Bestätigung) bzw. nach
vicecenter der Städtischen Werke Lauf abholen, wo       Beginn der tatsächlichen Erdgaslieferung wird die
wir Sie gerne persönlich beraten.                       gesamte gewährte Förderung zurückgefordert (siehe
                                                        hierzu auch Informationen zu den einzelnen Förderpro-
Für alle Maßnahmen im Rahmen des Klimaschutz-           grammen). Dies gilt pro genehmigtem Förderantrag.
programms gilt: Die Förderungen werden im Rah-
men der verfügbaren Mittel bewilligt. Es handelt sich   Eine Antragsberechtigung besteht nicht, wenn der
hierbei um eine freiwillige Leistung. Ein Rechts-       Kunde seine Zahlungsverpflichtungen aus seinem
anspruch auf Förderung besteht nicht.                   Strom-, Gas- und/oder Trinkwasserlieferungsvertrag
                                                        zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Gewäh-
Das Förderprogramm gilt ausschließlich für Kunden       rung einer Förderung nicht vollständig erfüllt hat.
der Städtischen Werke Lauf, Stromversorgung Neun-
kirchen und Gasversorgung Lauf. Bitte beachten Sie      Die Maßnahme des Förderprogrammes I. darf
hierzu weitere Hinweise und Bedingungen zu den          erst nach Bewilligung der Förderung begonnen
einzelnen Förderpositionen. Das Programm läuft ab       werden. Eine Inanspruchnahme von weiteren För-
01.01.2021 bis 31.12.2021 bzw. solange Fördermittel     dermitteln ist möglich – Änderungen vorbehalten.
zur Verfügung stehen.
                                                        Hinweis zum Datenschutz: Die Daten aus den An-
Antragsberechtigt für die Förderprogramme I.,           trägen sind zur Abwicklung notwendig und werden
II., III. und IV. sind nur Stromkunden, die aus-        von den damit beauftragten Stellen gespeichert so-
schließlich mit Strom der Städtischen Werke             wie anonymisiert für die Erstellung einer entspre-
Lauf bzw. Stromversorgung Neunkirchen ver-              chenden Ökobilanz verwendet.
sorgt werden; falls eine Erdgasheizung vor-
handen ist, muss der Antragsteller zusätzlich
Erdgaskunde bei der Gasversorgung Lauf sein.

2    www.stwl.lauf.de        www.svn.lauf.de      www.gvl.lauf.de
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Unser Klimaschutzprogramm 2021

Vorwort
                    Nach dem Stand der Klima-
                    forschung gilt es als sehr
                    wahrscheinlich, dass die durch
                    den Menschen verursachten
                    Klimaveränderungen die na-
                    türliche und menschliche
                    Lebenswelt ganz erheblich be-
                    einträchtigen. Bereits heute
                    ist der Klimawandel eine der
Hauptursachen von Naturkatastrophen, wie z. B.
Hochwasser und Trockenperioden.
                                                        Pegnitzkraftwerk Städtische Werke Lauf
Die Prognosen der Klimatologen offenbaren uns auf
dramatische Weise den dringlichen Handlungsbe-          jährliche Haushaltsmittel zur Verfügung. Auf Kosten
darf. Wissenschaft und Politik sind sich einig, eine    der Gemeinde wurden Strommessgeräte angeschafft
Reduktion des Schadstoffausstoßes kann nur durch        sowie Förderprogramme für Regenwasseranlagen
die Umstellung auf umweltfreundliche Energie-           und Solarenergie entwickelt und umgesetzt.
systeme, eine höhere Energieeffizienz und den Ein-
                                                        Machen Sie mit!
satz erneuerbarer Energien erreicht werden.
                                                        Bei einer Gebäudesanierung können Sie durch eine
Das Pegnitzkraftwerk der Städtischen Werke Lauf         Heizungsumstellung unmittelbar Kohlendioxid redu-
existiert schon seit 1943 und produziert jährlich ca.   zieren. Unser Klimaschutzprogramm soll Sie darin
1,2 Millionen kWh Strom. Daneben sind wir an sechs      unterstützen.
Bürgersolaranlagen beteiligt und betreiben eigene
                                                        Auch durch den Einsatz von stromsparenden Haus-
Photovoltaikanlagen. Die Gesamtleistung der rege-
                                                        haltsgeräten tragen Sie zu einer Reduzierung des
nerativen Anlagen beträgt rund 2 MW.
                                                        CO2-Ausstoßes bei. Unser Programmpunkt „strom-
Seit Gründung der GVL Gasversorgung Lauf a. d.          effizienter Haushalt” unterstützt Sie dabei.
Pegnitz GmbH im Januar 1995 wird die Gasversor-
                                                        Mit dem „Klimaschutzprogramm 2021” können wir
gung der Stadt Lauf und der Gemeinde Neun-
kirchen a. Sand konsequent ausgebaut.                   gemeinsam zur Energieeinsparung beitragen. Sie
                                                        werden überrascht sein, dass Sie dabei in aller Regel
Waren es 1995 noch 1.821 Hausanschlüsse im Netz-        nicht nur das Klima schützen, sondern auch Geld spa-
gebiet der GVL so liegt deren Zahl in 2019 schon bei    ren. Denn Ihre Maßnahmen bescheren Ihnen ganz
3.270. Bei einem Einsatz von Erdgas (200g CO2/          nebenbei geringere Energiekosten.
kWh) werden gegenüber dem Einsatz von Öl (267g
CO2/kWh) ca. 25 % CO2 eingespart.
Mit einer Auftaktveranstaltung am 6. Oktober 2000
wurde die Agenda 21 der Gemeinde Neunkirchen a.         Jürgen Ferfers
                                                        Geschäftsführer der StWL Städtische Werke Lauf a.d. Pegnitz GmbH
Sand ins Leben gerufen. Die Gemeinde unterstützte       Stromversorgung Neunkirchen GmbH
von Anfang an den Agenda-Prozess und stellt hierfür     GVL Gasversorgung Lauf a.d. Pegnitz GmbH

                                         www.gvl.lauf.de       www.svn.lauf.de            www.stwl.lauf.de            3
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Energieberatung
und Rundum-Service

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres              Energieberatung lohnt sich immer
Servicecenters bieten Ihnen eine kundenorien-
                                                          • Zu Heizung, Warmwasserbereitung, Hausgeräten,
tierte und qualifizierte Beratung.
                                                            Beleuchtung, regenerativen Energien, Trinkwasser

Ganz unabhängig von unserem Klimaschutzprogramm           • Zu energiesparendem Bauen und Modernisieren
leisten wir dabei seit jeher Hilfestellung. Wir beraten     mit den Schwerpunkten Heizsysteme und Solar-
Sie persönlich in unserem Servicecenter sowie tele-         anlagen zur Warmwasserbereitung
fonisch.                                                  • Zur Auswahl von Haushaltsgeräten und zum um-
                                                            weltbewussten und rationellen Einsatz von Energie
                                                            und Wasser

Unser Servicecenter bietet darüber hinaus

• An-, Ab- und Ummeldung beim Umzug
• Klärung von Abrechnungsfragen
• Individuelle Beratung zu Tarifen und Preisen             Eine ausführliche Beratung erhalten Sie
• Beratung in allen Fragen rund um Energie und             im Servicecenter
  Wasser                                                   Sichartstr. 49, 91207 Lauf a.d. Pegnitz,
• Informationen zu den Einsatzmöglichkeiten von            Telefon: 09123 173-0, E-Mail: info@stwl.lauf.de
  Brennstoffen oder regenerativen Energien                 Öffnungszeiten:
• Informationen über Förderprogramme und                   Montag und Dienstag:   7.00   bis   16.30   Uhr
  Zuschüsse                                                Mittwoch:              7.00   bis   12.00   Uhr
                                                           Donnerstag:            7.00   bis   17.30   Uhr
• Viele weitere Dienstleistungen rund um Energie
                                                           Freitag:               7.00   bis   13.00   Uhr
  und Wasser

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Förderprogramm I
Heizungsumstellung

Umstellung auf Erdgas                                 Heizungsumstellung Einzelöfen
                                                      (Erdgas-Brennwerttechnik)

Folgende Fördermaßnahmen im Rahmen des                Heizungsumstellung von Einzelöfen (Öl, Kohle, Koks)
Klimaschutzprogramms 2021 gelten für alle, die        und Elektrospeicherheizungen auf Erdgas-Brenn-
Erdgaskunde der Gasversorgung Lauf für ihr            werttechnik.
Wohngebäude sind oder werden, in dem die
Heizungsumstellung vorgenommen wird. Zu-
sätzlich muss das Gebäude drei Jahre mit Erd-
gas der Gasversorgung Lauf beliefert werden.

Erdgas verbrennt schadstoffarm. Die wirtschaft-
liche und energiesparende Betriebsweise der Brenn-
wertkessel trägt zusätzlich zum Klimaschutz bei.
Denn je geringer der Energieverbrauch, desto mehr
wird die Umwelt entlastet. Erdgas-Brennwertkessel
bieten durch ihre spezielle Konstruktion und
Arbeitsweise derzeit die größten Möglichkeiten zur
Energieeinsparung im Rahmen der modernen Heiz-
kesseltechnik. Selbst im Vergleich zu Niedertempe-
raturkesseln erzielen sie höhere Einsparungswerte.

Das bedeutet: Wenn Sie den Brennstoff wechseln
und Ihre Heizungsanlage auf Erdgas-Brennwert-
technik umrüsten, verringern Sie z.B. je 1.000 l
Heizölverbrauch den Ausstoß um fast 1.000 kg CO2.

Heizen mit Strom erzeugt die spezifisch höchste
CO2-Emission, weil die Energieverluste vom Energie-
einsatz im Großkraftwerk bis zum Verbrauch be-
sonders hoch sind. Eine Umstellung von Elektro-
speicherheizungen auf Erdgas-Brennwerttechnik
reduziert den CO2-Ausstoß beträchtlich.                                                     (weiter Seite 6)

                                       www.gvl.lauf.de     www.svn.lauf.de       www.stwl.lauf.de         5
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Förderprogramm I (Fortsetzung)
Heizungsumstellung

Wofür gibt es eine Förderung?                         Nichteigentümer müssen eine schriftliche Zustim-
                                                      mung des Eigentümers einreichen.
Die Förderung erhalten Sie für die Umstellung von
kohle-, koks- oder ölbeheizten Einzelöfen und Elek-
                                                      Die Umstellung auf Erdgas-Brennwerttechnik muss
trospeicherheizungen auf die umweltschonende Erd-
                                                      innerhalb von 8 Monaten ab Antragstellung erfolgen.
gas-Brennwerttechnik.
                                                      Der durch die Förderung abgedeckte Anteil der
                                                      Kosten darf nicht auf die Mieten umgelegt werden.
Keine Förderung gibt es für bereits mit Erdgas kom-
plett beheizte Anwesen. Falls ein Einfamilienhaus
                                                      Wichtig
bereits teilweise mit Gas beheizt wird, kann eben-
falls keine Förderung erfolgen.                       Der Antrag muss vor Vergabe der Umstellungsar-
                                                      beiten auf Erdgas-Brennwerttechnik gestellt werden.
Wie hoch ist die Förderung?                           Andernfalls wird keine Förderung gewährt. Zusätz-
                                                      lich muss der Antragssteller drei Jahre nach Geneh-
Sie erhalten bei Erfüllung der Förderbedingungen
                                                      migung des Antrags Kunde der Gasversorgung Lauf
einmalig während der Laufzeit des Klimaschutzpro-
                                                      bleiben. Sofern der Antragsteller erst zu einem
gramms 2021 pauschal 400 € (brutto).
                                                      späteren Zeitpunkt (nach Fertigstellung der Hei-
                                                      zungsumstellung) Erdgaskunde bei der Gasversor-
Bitte beachten Sie zunächst die grundsätz-
                                                      gung Lauf wird, so muss er ab dem Tag der tatsäch-
lichen Voraussetzungen für eine Förderung,
                                                      lichen Erdgaslieferung mindestens 3 Jahre Kunde
wie auf Seite 2 beschrieben.
                                                      der Gasversorgung Lauf bleiben.

Antragsberechtigt sind Eigentümer von Wohnungen,
                                                      Sie erhalten Ihre Förderung, sobald das Formular
Wohngebäuden bzw. -anwesen bei Eigennutzung
                                                      „Antrag auf eine Förderung der Heizungsumstel-
(natürliche und juristische Personen des privaten
                                                      lung” bei uns eingegangen ist, geprüft und geneh-
Rechts).
                                                      migt wurde und die Inbetriebnahmeerklärung (in
                                                      Kopie) des Installateurs oder eine Kopie der Rech-
Antragsberechtigt sind ferner gemeinnützige Ein-
                                                      nung vorliegt.
richtungen wie Gemeindezentren, Kindertagesstät-
ten, soziale Einrichtungen, Sportstätten etc. Bitte
einen Nachweis der Gemeinnützigkeit dem Antrag
beilegen.

Der Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug, Kauf-
vertrag, Grunderwerbsteuer- oder Grundabgaben-
bescheid des Finanzamtes für das Gebäude, in dem
die Heizung installiert wird, o.ä.) muss vorgelegt
werden.

6    www.stwl.lauf.de      www.svn.lauf.de      www.gvl.lauf.de
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Förderprogramm II
Stromeffizienter Haushalt
Haushaltsgeräte und Heizungspumpen

Mit dem Einsatz moderner Geräte kann ein erheb-        kirchen sind und eine entsprechende Kundennum-
licher Beitrag zum Stromsparen geleistet werden.       mer besitzen. Außerdem benötigen wir Angaben
Wenn Sie wissen möchten, wie viel Energie Ihre         zum Entsorgungsort und -zeitpunkt des alten Geräts.
Haushaltsgeräte verbrauchen – wir verleihen in unse-
rem Servicecenter für unsere Stromkunden Strom-        Wie sieht diese Förderung aus?
messgeräte gegen eine Kaution in Höhe von 20 €.
                                                       Sie erhalten von uns mit Ihrer Jahresabrechnung
                                                       2021 eine einmalige Gutschrift in Höhe von 50 €
Wofür gibt es eine Förderung?
                                                       (brutto). Diese Förderung kann nur einmal während
Gefördert wird die Ersatzbeschaffung von Geschirr-     der Laufzeit des „Klimaschutzprogramms 2021” und
spülmaschinen und Waschvollautomaten durch den         nur für ein Gerät gewährt werden. Nur vollständig
Kauf von Neugeräten sowie von Kühl- und Gefrier-       ausgefüllte Anträge werden bearbeitet.
geräten der Energieeffizienzklasse mindestens
„D”, (gemäß neuem Energielabel ab 01.03.2021)          Bitte beachten Sie zunächst die grundsätz-
die während der Laufzeit des Klimaschutzpro-           lichen Voraussetzungen für eine Förderung,
gramms 2021 erworben werden.                           wie auf Seite 2 beschrieben.

Zudem fördern wir den Austausch von Elektroherden,     Wir benötigen folgende Unterlagen:
den Austausch von Strom- gegen Gasherd/ Indu-
                                                       • vollständig ausgefülltes Formular „Stromeffizienter
ktionskochfeld sowie die Ersatzbeschaffung von
                                                         Haushalt”,
Wärmepumpentrocknern und Wäschetrocknern der
Energieeffizienzklasse mindestens „D”, (gemäß          • Nachweis der erforderlichen Energieeffzienzklasse
                                                         (s. Aufstellung),
neuem Energielabel ab 01.03.2021).
                                                       • Rechnungskopie des Ersatzgerätes,
Gefördert wird auch der Austausch alter Heizungs-      • Nachweis zur Entsorgung
umwälzpumpen gegen neue mit dem Energielabel
der Effizienzklasse mindestens „D”, (gemäß neuem
Energielabel ab 01.03.2021).

Die förderfähigen Energieeffizienzklassen laut bis-
herigem Label bis 28.02.2021 entnehmen Sie bitte
der Übersicht auf Seite 8.

Während der Laufzeit des Klimaschutzprogramms
2021 kann pro Haushalt nur ein Gerät gefördert
werden. Maßgebend ist, dass Sie Stromkunde der
Städtischen Werke Lauf bzw. Stromversorgung Neun-                                              (weiter Seite 8)

                                        www.gvl.lauf.de      www.svn.lauf.de       www.stwl.lauf.de          7
KLIMASCHUTZPROGRAMM 2021 - CO2-MINDERUNG FÖRDERUNGEN - STWL STÄDTISCHE WERKE LAUF AD ...
Förderprogramm II (Fortsetzung)
Stromeffizienter Haushalt
Haushaltsgeräte und Heizungspumpen

So erhalten Sie Ihre Förderung                             Übersicht der Energieeffizienzklassen
                                                           (mindestens)                     bis                ab
Nach Einsendung des Antragsformulars, der Original-                                           28.02.2021   01.03.2021

rechnung bzw. einer Rechnungskopie, des Nach-              Geschirrspülmaschine                „A+”         „D”
weises der Energieeffizienzklasse „D”, (gemäß
                                                           Waschvollautomat                    „A+”         „D”
neuem Energielabel ab 01.03.2021) und des Nach-
weises zur Entsorgung erhalten Sie mit der                 Kühlgerät                           „A+”         „D”
Jahresstromabrechnung eine Gutschrift über                 Gefriergerät                        „A+”         „D”
50 € (brutto).                                             Elektroherd / Induktionskochfeld    „A”          „D”
                                                           Gasherd                             „A”          „D”
Die Beantragung der Förderung muss bis spätes-
tens 10.12.2021 erfolgen, später eingereichte An-          Wärmepumpentrockner                 „A”          „D”
träge können nicht berücksichtigt werden.                  Wäschetrockner                      „A”          „D”
                                                           Heizungsumwälzpumpe                 „A”          „D”

natürlich lauf – natürlich neunkirchen

Kunden, die unser Ökostromprodukt „natürlich lauf”         Dieser Zuschuss wird aus dem Fördertopf des
bzw. „natürlich neunkirchen” beziehen, erhalten            Grüner Strom-zertifizierten Produkts „natürlich
zusätzlich einmalig 50 € (brutto). Die Voraussetzun-       lauf” bzw. „natürlich neunkirchen” gezahlt.
gen dafür sind: Es werden nur Geräte mit dem
höchstmöglichen Energieeffizienzstandard gefördert         Bei Kündigung des Liefervertrages bzw. des „natür-
(ausgenommen Gasherd).                                     lich lauf” / „natürlich neunkirchen”-Vertrages
                                    bis          ab
                                28.02.2021   01.03.2021*   innerhalb von drei Jahren nach Genehmigung des
Geschirrspülmaschine           „A+++”          „B”         Antrags wird die gesamte gewährte Förderung zu-
                                                           rückgefordert. Dies gilt pro genehmigtem Förder-
Waschvollautomat               „A+++”          „B”
                                                           antrag.
Kühlgerät                      „A+++”          „B”
Gefriergerät                   „A+++”          „B”
Elektroherd                    „A+++”          „B”
Wärmepumpentrockner            „A+++”          „B”
Wäschetrockner                 „A+++”          „B”
Heizungsumwälzpumpe            „A”             „B”
* voraussichtlich

8       www.stwl.lauf.de   www.svn.lauf.de          www.gvl.lauf.de
KLIMASCHUTZPROGRAMM 2021 - CO2-MINDERUNG FÖRDERUNGEN - STWL STÄDTISCHE WERKE LAUF AD ...
Förderprogramm III
Elektro- und Erdgasfahrzeuge

Nach dem Motto umweltfreundlich mobil verknüpfen       den Neukauf eines Elektrofahrrades bzw. Lasten-
Elektro- und Erdgasfahrzeuge den Umwelt- mit dem       fahrrades.
Effizienzgedanken.
                                                       Wie hoch ist der Zuschuss?
Elektromobilität - mobil in die Zukunft
                                                       • Der Kauf bzw. das Leasing eines Elektrofahrzeugs
• Geräuscharmer Antrieb mit hohem Wirkungsgrad           (Pkw) wird einmalig mit einer Gutschrift von
• Keinerlei CO2-Emissionen, wenn Batterien aus-          300 € bezuschusst.
  schließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien      • Der Kauf bzw. das Leasing eines Elektromotor-
  geladen werden.                                        rollers oder Elektromotorrads wird einmalig mit
                                                         einer Gutschrift von 200 € bezuschusst.
Wir fördern den Neukauf bzw. das Leasing eines
                                                       • Der Kauf eines Elektrolastenfahrrades wird ein-
Elektrofahrzeuges (Pkw mit amtlichem Kfz-Kenn-
                                                         malig mit einer Gutschrift von 200 € bezuschusst.
zeichen) oder eines Elektromotorrollers bzw. -motor-
rades (zweirädrig, mindestens Versicherungskenn-       • Der Kauf eines Elektrofahrrades wird einmalig mit
zeichen) für private Nutzung. Zudem fördern wir          einer Gutschrift von 100 € bezuschusst.
                                                                                            (weiter Seite 10)

                                        www.gvl.lauf.de     www.svn.lauf.de       www.stwl.lauf.de         9
KLIMASCHUTZPROGRAMM 2021 - CO2-MINDERUNG FÖRDERUNGEN - STWL STÄDTISCHE WERKE LAUF AD ...
Förderprogramm III (Fortsetzung)
Elektro- und Erdgasfahrzeuge

Alle Förderbeträge sind Brutto-Beträge. Von der         Wofür gibt es eine Förderung?
Förderung sind klappbare Elektroroller, Segways
                                                        Förderung von privat genutzten Pkw in Höhe von
sowie umgebaute und gebrauchte Elektrofahrzeuge
                                                        300 € (brutto) einmalig pro Kunde und Jahr. Grund-
ausgeschlossen.
                                                        sätzlich fallen darunter nur Erstzulassungen von
                                                        Erdgas- sowie Umstellungen auf ein Erdgasfahrzeug.
Bei Kündigung des Liefervertrages innerhalb von drei
Jahren nach Genehmigung des Antrags wird die ge-
                                                        Sie erhalten von uns mit Ihrer Jahresabrechnung
samte gewährte Förderung zurückgefordert. Dies
                                                        eine einmalige Gutschrift in Höhe von 300 € (brutto).
gilt pro genehmigtem Förderantrag.

                                                        Bitte beachten Sie zunächst die grundsätzlichen
                                                        Voraussetzungen für eine Programmförderung
                                                        wie auf Seite 2 beschrieben.
Erdgasfahrzeuge:

Nach Berechnungen der Arbeitsgemeinschaft für           Ihr neues Elektro- oder Erdgasfahrzeug muss zwi-
sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch       schen dem 01.01.2021 und dem 31.12.2021 zuge-
(ASUE) emittiert ein Diesel-Kraftfahrzeug pro 1.000     lassen worden sein und eine Beantragung kann nur
Personenkilometer durchschnittlich 67,8 Gramm Fein-     bis zum 10.12.2021 erfolgen. Hierzu lassen Sie uns
staub, ein neues Erdgas-Fahrzeug dagegen nur            eine Kopie des Fahrzeugscheins, aus dem Erstzulas-
durchschnittlich 5,4 Gramm. Auch bei Rußpartikeln       sungsdatum, Ihr Name und die Adresse hervorgehen,
und Schwefeldioxid beträgt der Anteil im Vergleich      zukommen.
zu Dieselfahrzeugen weniger als ein Zehntel.

Erstzugelassene sowie umgerüstete privat genutzte
Erdgasfahrzeuge werden deswegen von uns gefördert.
Falls Sie eine Umstellung auf ein Erdgasfahrzeug vor-
nehmen, dann benötigen wir die Rechnung eines
Fachbetriebes über die Umstellungsarbeiten.

10    www.stwl.lauf.de       www.svn.lauf.de       www.gvl.lauf.de
Förderprogramm III                       (Fortsetzung)

natürlich lauf – natürlich neunkirchen

Kunden, die unser Ökostromprodukt „natürlich lauf”       Bei Kündigung des Liefervertrages bzw. des „natür-
bzw. „natürlich neunkirchen” beziehen, erhalten          lich lauf” / „natürlich neunkirchen”-Vertrages
zusätzlich                                               innerhalb von drei Jahren nach Genehmigung des
                                                         Antrags wird die gesamte gewährte Förderung zu-
• Beim Kauf eines Elektrofahrzeugs (Pkw) einmalig        rückgefordert. Dies gilt pro genehmigtem Förder-
  eine Gutschrift von 200 €.                             antrag. Weitere Hinweise zu unserem Ökostrom
• Beim Kauf eines Elektromotorrollers einmalig eine      finden Sie auf Seite 14-15 dieser Broschüre.
  Gutschrift von 100 €.

• Beim Kauf eines Elektrolastenfahrrades einmalig
  eine Gutschrift von 100 €.

• Beim Kauf eines Elektrofahrrades einmalig eine
  Gutschrift von 50 €.

Dieser Zuschuss wird aus dem Fördertopf des
Grüner Strom-zertifizierten Produkts „natürlich
lauf” bzw. „natürlich neunkirchen” gezahlt.

                                      www.gvl.lauf.de        www.svn.lauf.de      www.stwl.lauf.de      11
Förderprogramm IV
Wandladestationen / Wallboxen

Ihre Wallbox für zu Hause                            Vorteile der Wallbox:

Elektromobilität ist ein wichtiger Schritt auf dem   • 5- bis 10-mal schnelleres Laden als an der
Weg weg von fossilen Brennstoffen. Mit dem An-         normalen Steckdose
stieg elektrisch betriebener Fahrzeuge steigt die
                                                     • 11 kW bei hohem Wirkungsgrad
Nachfrage nach praktischen Lademöglichkeiten für
zu Hause.                                            • Hochwertige Markenkomponenten von ABL:
                                                       ADAC-Testsieger 2018 „made in Franken”
Mit einer Wallbox in der Garage können Sie Ihr       • Einfach zu bedienen und platzsparend
Auto schnell und einfach laden. Damit Sie genauso
unkompliziert zu Ihrer Wandladestation im eigenen    • Sicher auch bei Dauerbelastung und bei
Haus kommen, unterstützen wir Sie mit unserem          Spitzenlast
Komplett-Service: Von der Beratung über die Be-
stellung bis zur Förderung kümmern wir uns um
jedes Detail.

Erkundigen Sie sich auch nach unseren kosten-
günstigen Ökostromtarifen zur Elektromobiliät auf
unserer Internetseite oder in unserem Servicenter.

12    www.stwl.lauf.de     www.svn.lauf.de      www.gvl.lauf.de
Förderprogramm IV (Fortsetzung)
Wandladestationen / Wallboxen

Wofür gibt es eine Förderung?                       Nur vollständig ausgefüllte Anträge werden bear-
                                                    beitet. Die Beantragung muss bis spätestens
Gefördert wird der Neuerwerb einer Wallbox, die
                                                    10.12.2021 erfolgen, später eingereichte Anträge
über die StWL Städtische Werke Lauf a.d. Pegnitz
                                                    können nicht berücksichtigt werden.
GmbH bezogen wird. Der Förderantrag gilt nur in
Verbindung mit einer Bestellung über die Städti-
                                                    Wir benötigen folgende
schen Werke Lauf.
                                                    Unterlagen:

Bitte beachten Sie zunächst die grundsätz-          • Vollständig ausgefülltes Formular
lichen Voraussetzungen für eine Förderung,            „Ladestation für Elektrofahrzeuge”
wie auf Seite 2 beschrieben.
                                                    • Bestellformular Ihrer benötigten
                                                      Komponenten
Wie hoch ist die Förderung?
                                                    • Von Ihrem Elektriker ausgefülltes
Sie erhalten bei Erfüllung der Förderbedingungen      Datenblatt „Ladeeinrichtungen für
250 € (brutto) pro erworbener Wallbox während der     Elektrofahrzeuge” nach VDE-AR-N
Laufzeit des Klimaschutzprogramms 2021.               4100:2019-04

Wie sieht diese Förderung aus?                      • Ggf. Einverständniserklärung des
                                                      Eigentümers bei Mietern
Sie erhalten von uns mit Ihrer Jahresabrechnung
2021 eine einmalige Gutschrift in Höhe von 250 €
(brutto).

natürlich lauf – natürlich neunkirchen

Kunden, die unser Ökostromprodukt „natürlich        Dieser Zuschuss wird aus dem Fördertopf des
lauf” bzw. „natürlich neunkirchen” beziehen,        Grüner Strom-zertifizierten Produkts „natürlich
erhalten zusätzlich einmalig 150 € (brutto).        lauf” bzw. „natürlich neunkirchen” gezahlt.

                                                    Bei Kündigung des „natürlich lauf” / „natürlich
                                                    neunkirchen”-Vertrages innerhalb von drei Jahren
                                                    nach Genehmigung des Antrags wird die gesamte
                                                    gewährte Förderung zurückgefordert. Dies gilt pro
                                                    genehmigtem Förderantrag.

                                     www.gvl.lauf.de    www.svn.lauf.de       www.stwl.lauf.de    13
Ökostrom

natürlich lauf – natürlich neunkirchen

„natürlich lauf” und „natürlich neunkirchen” -          Die Städtischen Werke Lauf und die Stromversor-
was dürfen Sie erwarten?                                gung Neunkirchen investieren durch jede von den
                                                        Kunden verbrauchte Kilowattstunde in den Ausbau
„natürlich lauf” bzw. „natürlich neunkirchen” be-       neuer regionaler regenerativer Anlagen.
steht zu 100 Prozent aus regenerativen Energiequel-
len erzeugtem Strom und ist zertifiziert nach Grüner    Als Ökostromkunde leisten Sie einen aktiven Beitrag
Strom-Label des Grüner Strom-Label e.V. (GSL).          zum Ausbau der erneuerbaren Energien vor Ort.

Das Produkt ist als Zuschlagsmodell gestaltet, d.h.     Was ist besonders an „natürlich lauf” und
es ist ein Zuschlag auf den Arbeitspreis des zugrunde   „natürlich neunkirchen”?
liegenden Stromlieferungsvertrages zu leisten.
                                                        Das Ökostromprodukt „natürlich lauf” und „natür-
Die Höhe des Aufpreises variiert je nach Abnahme-       lich neunkirchen” ist mit dem Grüner Strom-Label
menge.                                                  zertifiziert.

14    www.stwl.lauf.de       www.svn.lauf.de       www.gvl.lauf.de
Ökostrom             (Fortsetzung)

natürlich lauf – natürlich neunkirchen

Dieses Gütesiegel kennzeichnet nur Ökostrompro-         Preismodelle für Privat- und Gewerbekunden
dukte mit hohem Umweltnutzen. Das Grüner Strom-         gültig ab 01.01.2013
Label erhalten nur die Versorger, die durch einen
                                                        Der Kunde bezahlt in Abhängigkeit seines jährlichen
festgelegten Betrag pro Kilowattstunde den Bau und      Stromverbrauches folgenden Aufpreis auf den Arbeits-
Betrieb von regenerativen Anlagen oder Maßnahmen        preis seines bestehenden Stromtarifs:
zur Förderung der Energiewende unterstützen.
                                                        a) jährliche Abnahmemenge
Bonn, 11. September 2019. Laut Pressemitteilung            bis 30.000 kWh
des Grüner Strom Label e.V zeigt eine Analyse des         Aufpreis netto                  Aufpreis brutto
Grüner Strom Label e.V.: Angebot und Nachfrage                                         (inkl. Umsatzsteuer)
von Strom aus Erneuerbaren Energien sind deutlich
                                                          2,00 Ct/kWh                        2,38 Ct/kWh
gestiegen. Allerdings erfüllt ein Großteil der ver-
meintlichen Ökostromprodukte weder die Erwartun-        b) jährliche Abnahmemenge
gen der Verbraucher*innen noch führen sie zu               von 30.001 kWh bis 100.000 kWh
einem Ausbau Erneuerbarer Energien. Ökostrom-             Aufpreis netto                  Aufpreis brutto
tarife mit konkreter Investitionskomponente hinge-                                     (inkl. Umsatzsteuer)
gen bringen die Energiewende voran, werden jedoch         1,00 Ct/kWh                        1,19 Ct/kWh
nur selten angeboten.
Ein solches Förderkonzept mit garantierten Investi-
                                                         Sie haben Interesse? Informieren Sie sich auf
tionen verfolgt das Grüner Strom-Label. Jedes
                                                         unserer Internetseite. Die Mitarbeiter unseres
Ökostromprodukt, das mit dem Ökostromlabel der
                                                         Servicecenters beraten Sie ebenfalls gerne und
Umweltverbände zertifiziert ist, garantiert: Ein fes-
                                                         senden Ihnen die Vertragsunterlagen zu.
ter Betrag je Kilowattstunde Ökostrom wird binnen
zwei Jahren in Energiewende-Projekte investiert.         Bitte beachten Sie: Voraussetzung für den Ab-
                                                         schluss des Zusatzvertrages „natürlich lauf”
Gemäß den Vorgaben des Grüner Strom-Label inves-         bzw. „natürlich neunkirchen” ist ein Privat-
tieren wir in die Förderung erneuerbarer Energien bis    oder Gewerbestromvertrag mit der StWL Städti-
10.000 kWh/Jahr pro Abnahmestelle 1 ct/kWh (netto).      sche Werke Lauf a. d. Pegnitz GmbH bzw. Strom-
                                                         versorgung Neunkirchen GmbH.
Unsere Kunden erhalten also nicht nur 100 Prozent
                                                         Eine ausführliche Beratung erhalten Sie im
Ökostrom, sondern auch eine Investitionsgarantie in
                                                         Servicecenter
neue Anlagen.
                                                         Sichartstr. 49, 91207 Lauf a.d. Pegnitz,
Die verbindliche Neuanlagenförderung ist das Haupt-      Telefon: 09123 173-0, E-Mail: info@stwl.lauf.de
unterscheidungsmerkmal gegenüber solchen Öko-            Öffnungszeiten:
stromangeboten, bei denen die Kunden lediglich           Montag und Dienstag:   7.00   bis   16.30   Uhr
Ökostrom aus bereits bestehenden Kraftwerken er-         Mittwoch:              7.00   bis   12.00   Uhr
halten.                                                  Donnerstag:            7.00   bis   17.30   Uhr
                                                         Freitag:               7.00   bis   13.00   Uhr

                                       www.gvl.lauf.de      www.svn.lauf.de       www.stwl.lauf.de         15
Weitere Fördermöglichkeiten
und Kontakte

                                              Für einige Maßnahmen zur CO2-Minderung beste-
                                              hen weitere öffentliche Fördermöglichkeiten. Abwei-
                                              chende Fördervoraussetzungen sind gegebenenfalls
                                              zu beachten.

                                              Die Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Voll-
                                              ständigkeit. Die aktuellen Förderkonditionen sind
                                              bei den angegebenen Stellen erhältlich.

                                              Fördergegenstand:

                                              Bau energiesparender Häuser:
                                              KfW, Beraternetz, BINE, dena

                                              Biomasse-, Biogasanlagen:
                                              BAFA, Reg.v.Mfr., Beraternetz

                                              Blockheizkraftwerke:
                                              KfW, ETZ, Beraternetz;
                                              mit erneuerbaren Energien: BAFA

                                              Energiegutachten mit Vor-Ort-Beratung:
                                              Beraternetz

                                              Energieausweis nach EnEV:
                                              Beraternetz, dena, ENA

                                              EnEV-Nachweis:
                                              Beraternetz

                                              Fragen zu Heizungsumstellung:
                                              KfW, Beraternetz

                                              Holz-Heizung: Pellets, Hackschnitzel,
                                              Stückholz
                                              BAFA, KfW, BINE

                                              Passivhäuser:
                                              KfW, Beraternetz

                                              Photovoltaik-Anlagen:
                                              KfW, BINE, ENA

                                              Wallbox für Elektromobilität:
                                              KfW

16   www.stwl.lauf.de   www.svn.lauf.de   www.gvl.lauf.de
Weitere Fördermöglichkeiten
und Kontakte (Fortsetzung)

Wärmeschutzmaßnahmen:                               BdE:
KfW                                                 Bund der Energieverbraucher,
                                                    Frankfurter Str. 1, 53572 Unkel
Solarthermische Anlagen:                            www.energieverbraucher.de
BAFA, KfW, BINE, ENA
                                                    dena: Deutsche Energie Agentur,
Stromsparen:                                        Chausseestr. 128 a, 10115 Berlin
StWL, ENA                                           Infoline: 030 66 777 0
                                                    www.dena.de
Wasserkraftanlagen/Windkraftanlagen:
Regierung von Mittelfranken                         KfW:
                                                    Kreditanstalt für Wiederaufbau,
                                                    Tel.: 01801 335577 und über Ihre Hausbank
                                                    www.kfw.de
Fördereinrichtungen & Auskunft:
                                                    Regierung von Mittelfranken,
BAFA: Bundesamt für Wirtschaft und                  Promenade 27, 91522 Ansbach
Ausfuhrkontrolle, Frankfurter Str. 29-31,           Tel.: 0981 53-1270
65760 Eschborn/Ts.                                  Fax: 0981 53-5270
Tel.: 0 6196 908-0
Fax: 0 6196 908-800                                 ENA:
www.bafa.de                                         Unabhängige EnergieBeratungsAgentur des
                                                    Landkreises Nürnberger Land, Waldluststraße 1,
Beraternetz:                                        91207 Lauf a.d. Pegnitz
Netz der Energieberater in Mittelfranken            Tel.: 09123 950-6237
(Netzwerk BAU und ENERGIE),                         E-Mail: ENA@nuernbergerland.de
www.newebauen.de

BINE Informationsdienst:
Kaiserstr. 185-197, 53113 Bonn
Förder-Hotline: 0228 9237914
www.bine.info und
www.energiefoerderung.info

BMWi:
Bundesministerium für Wirtschaft,
Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Tel.: 0228 615-0
www.bmwi.de

                                       www.gvl.lauf.de   www.svn.lauf.de      www.stwl.lauf.de       17
Für Ihre Notizen

18   www.stwl.lauf.de   www.svn.lauf.de   www.gvl.lauf.de
Für Ihre Notizen

                   www.gvl.lauf.de   www.svn.lauf.de   www.stwl.lauf.de   19
StWL Städtische Werke       Stromversorgung            GVL Gasversorgung
Lauf a.d. Pegnitz GmbH      Neunkirchen GmbH           Lauf a.d. Pegnitz GmbH
Sichartstr. 49              Sichartstr. 49             Sichartstr. 49
91207 Lauf a.d. Pegnitz     91207 Lauf a.d. Pegnitz    91207 Lauf a.d. Pegnitz
Tel. 09123 173-0            Tel. 09123 173-0           Tel. 09123 173-0
Fax 09123 173-135           Fax 09123 173-135          Fax 09123 173-135
E-Mail: info@stwl.lauf.de   E-Mail: info@svn.lauf.de   E-Mail: info@gvl.lauf.de
www.stwl.lauf.de            www.svn.lauf.de            www.gvl.lauf.de
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