12 Punkte, die die neue Bundesregierung - in der Gesundheitspolitik sofort angehen muss - Bundesärztekammer

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12 Punkte, die die neue Bundesregierung - in der Gesundheitspolitik sofort angehen muss - Bundesärztekammer
12   Punkte, die die neue Bundesregierung
     in der Gesundheitspolitik
     sofort angehen muss . . .
12 Punkte, die die neue Bundesregierung - in der Gesundheitspolitik sofort angehen muss - Bundesärztekammer
Foto: picture alliance/NurPhoto Achille Abboud
                                                                            Duldet keinen Aufschub!
                                                                            12 Punkte, die die neue Bundesregierung
                                                                            in der Gesundheitspolitik sofort angehen
                                                                            muss . . .
                                                                            Das deutsche Gesundheitswesen ist durch      Jahre haben aber auch dringenden Reform-
                                                                            die Corona-Pandemie vor die größte Heraus-   bedarf in fast allen Bereichen des Gesund-
Impressum                                                                   forderung der letzten Jahrzehnte gestellt    heitswesens offengelegt. Die neue Bundes-
Copyright © Bundesärztekammer 2021                                          worden. Die ambulanten und stationären       regierung ist aufgefordert, dringende und
                                                                            Strukturen des Gesundheitswesens sowie       nicht länger aufschiebbare Reformen in den
Herausgeber:                                                                der beispiellose Einsatz von Ärztinnen und   verschiedenen Bereichen des Gesundheits-
Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern),
                                                                            Ärzten aus allen Versorgungsbereichen ha-    wesens unmittelbar nach der Regierungs-
Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin
                                                                            ben eine Überlastung der Intensivstationen   bildung anzugehen und mit Unterstützung
Redaktion:                                                                  verhindert. Die vergangenen eineinhalb       der Ärzteschaft umzusetzen.
Stabsbereich Politik und Kommunikation, Bundesärztekammer

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12 Punkte, die die neue Bundesregierung - in der Gesundheitspolitik sofort angehen muss - Bundesärztekammer
Foto: picture alliance/dpa/Sven Hoppe

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1.   Krankenhausvergütung an Menschen                                                                                                     2.   Krankenhausplanung neu denken –
     und dem Versorgungsbedarf ausrichten!                                                                                                     hochwertige stationäre Versorgung überall in Deutschland sichern!
     Die Vergütungssystematik der Krankenhäuser darf nicht länger ausschließlich auf                                                           Eine Reform der Krankenhausvergütungssystematik muss zwingend mit einer stärker an
     wirtschaftliche Effizienz eines Krankenhausbetriebes ausgerichtet sein. Vielmehr muss                                                     die regionalen Bedarfe angepassten Neuorganisation der Krankenhausplanung einher-
     sich die Vergütung vor allem nach dem Versorgungsbedarf und den angemessenen                                                              gehen. Dabei muss die Verantwortung für die Krankenhausplanung bei den Bundesländern
     Vorhaltekosten für Personal, Infrastruktur und Technik richten.                                                                           verbleiben. Aufgabe der Bundesregierung ist es, den Weg für eine bundesweit abgestimmte
                                                                                                                                               Krankenhausplanung und mehr länderübergreifende Kooperationen zu ebnen.
     Das ist zu tun:
     • Ein nationaler Krankenhausgipfel unter      • Die bereits umgesetzte Ausgliederung                                                      Das ist zu tun:
       anderem mit Vertretern der maßgebli-          der Personalkosten in der Pflege aus dem                                                  • Der demografie- und morbiditätsbeding-      • Es ist ein funktional und nach einheitli-
       chen ärztlichen Verbände und Institutio-      G-DRG-System ist auch auf Ärztinnen                                                         te Versorgungsbedarf sowie die dafür er-      chen Kriterien abgestuftes, subsidiär
       nen ist zur Vorbereitung einer Kranken-       und Ärzte auszudehnen.                                                                      forderlichen Personalressourcen sind          strukturiertes Netz einander ergänzender
       hausvergütungsreform als Begleitgremi-      • Unterschiede in den Kostenstrukturen                                                        prospektiv zu ermitteln und kontinuier-       Kliniken im Sinne von spezialisierten grö-
       um einzuberufen.                              der Kliniken sind in der neuen Vergü-                                                       lich in der Krankenhausplanung zu be-         ßeren Zentren in Ballungsräumen und ei-
     • Abkehr vom 100-Prozent-Ansatz des             tungssystematik abzubilden.                                                                 rücksichtigen.                                ner gesicherten Grundversorgung in der
       G-DRG-Fallpauschalensystems.                • Krankenhäuser sind durch einen Mix aus                                                    • Kooperative Versorgungskonzepte, inter-       Fläche zu schaffen.
     • Die Krankenhausbetriebsmittelfinanzie-        pauschalierten Vergütungskomponenten                                                        sektorale Versorgungsformen, Möglich-       • Die Krankenhausplanung ist an der ärztli-
       rung ist prioritär an den Kriterien von       zur Deckung von fallzahlunabhängigen                                                        keiten der belegärztlichen Versorgung so-     chen Weiterbildungsordnung zu orientie-
       Personalbedarf, Personalentwicklung, Flä-     Vorhaltekosten, einem fallzahlabhängi-                                                      wie sogenannte Mitversorgereffekte (auch      ren. Sie spiegelt am besten den Stand
       chendeckung und Vorhalteleistungen aus-       gen Vergütungsanteil sowie einem Bud-                                                       über Landesgrenzen hinweg) sind in die        des medizinischen Fortschritts und die
       zurichten.                                    get zur Strukturqualität finanziell solide                                                  Krankenhausplanung einzubeziehen.             Versorgungserfordernisse wider.
                                                     aufzustellen.

     4                                                                                                                                                                                                                                 5
12 Punkte, die die neue Bundesregierung - in der Gesundheitspolitik sofort angehen muss - Bundesärztekammer
Foto: Devilkae Photography/stock.adobe.com

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3.   Auf Bundes- sowie Landesebene Verantwortung übernehmen                                                                                    4.   Notstand in Notaufnahmen beenden!
     und Klinik-Investitionsstau auflösen!                                                                                                          Bislang steht ein umfassender Reformentwurf für die sektorenübergreifende Weiterent-
     Allein in den letzten zehn Jahren hat sich ein Investitionsstau in den Krankenhäusern von                                                      wicklung der Notfallversorgung aus. Mit der Einführung eines einheitlichen Ersteinschät-
     mehr als 30 Milliarden Euro ergeben. Im Jahr 2019 belief sich der Investitionsbedarf auf                                                       zungsverfahrens für die ambulante Notfallbehandlung im Krankenhaus wurde lediglich
     6,2 Milliarden Euro. Stellt man die im Jahr 2019 tatsächlich geleisteten Förderungen                                                           ein umstrittener Teilaspekt der Reform umgesetzt.
     gegenüber, ergibt sich eine Differenz von mehr als 50 Prozent.
                                                                                                                                                    Das ist zu tun:
     Das ist zu tun:                                                                                                                                • Statt unzureichender und Patienten gefähr-    • Die Planungsvorgaben durch den G-BA
     • Eine dauerhafte additive Kofinanzierung     • Es sind Anreizsysteme für die Länder zu                                                          dender Einzelregelungen ist eine Reform         sind auf ein Mindestmaß zu beschränken.
       der Krankenhaus-Investitionsfinanzierung      schaffen, zum Beispiel durch Investitions-                                                       der Notfallversorgung aus einem Guss er-      • Die fachärztliche Weiterbildung ist auch in
       durch den Bund ist unter Wahrung der          zuschüsse des Bundes bei Erreichen einer                                                         forderlich. Die mit dem „Gesetz zur Weiter-     den neuen Strukturen zu gewährleisten.
       grundgesetzlich verbrieften Krankenhaus-      festgelegten Investitionsquote durch die                                                         entwicklung der Gesundheitsversorgung“        • Instrumente zur Ersteinschätzung in den
       planungshoheit der Länder umzusetzen.         Länder.                                                                                          auf den Weg gebrachten Regelungen für ei-       Gemeinsamen Notfallleitsystemen und
                                                                                                                                                      ne isolierte, zusätzliche, verpflichtende       Integrierten Notfallzentren sind durch al-
                                                                                                                                                      standardisierte Ersteinschätzung sind zu-       le betroffenen Akteure gemeinsam zu
                                                                                                                                                      rückzunehmen. Kranke Menschen erwar-            entwickeln.
                                                                                                                                                      ten in der Notaufnahme Abklärung durch        • Notaufnahmen und der vertragsärztliche
                                                                                                                                                      eine Ärztin beziehungsweise einen Arzt          Notdienst müssen auf kurzfristige pfle-
                                                                                                                                                      und keine Ersteinschätzung allein auf           gerische Versorgungsmöglichkeiten, z. B.
                                                                                                                                                      Grundlage eines Software-Algorithmus.           eine Kurzzeitpflege, zugreifen können
                                                                                                                                                    • Auf die Planung eines gänzlich neuen Ver-       und einen Sozialdienst zur Seite gestellt
                                                                                                                                                      sorgungssektors ist zu verzichten, statt-       bekommen, der bei Bedarf die weitere
                                                                                                                                                      dessen sind die bestehenden Strukturen          Betreuung von Menschen ohne akuten
                                                                                                                                                      (Portalpraxen und Bereitschaftsdienstpra-       medizinischen Versorgungsbedarf orga-
                                                                                                                                                      xen an Krankenhäusern) weiterzuentwi-           nisiert.
                                                                                                                                                      ckeln. Dabei sind die Ärztekammern ein-       • Eine ausreichende Finanzierung ist sicher-
                                                                                                                                                      zubeziehen.                                     zustellen.

     6                                                                                                                                                                                                                                         7
12 Punkte, die die neue Bundesregierung - in der Gesundheitspolitik sofort angehen muss - Bundesärztekammer
Foto: picture alliance/Westend61 zerocreatives
                                                                                                   Foto: sturti/iStock
5.   Ärztlichen Nachwuchs fördern, attraktive Arbeitsbedingungen                                                         6.   Patient vor Profit – Einfluss von Fremdkapitalgebern auf die
     in Kliniken und in wirtschaftlicher Selbstständigkeit schaffen!                                                          medizinische Versorgung begrenzen!
     In einer der ältesten Gesellschaften der Welt mit steigendem medizinischen Ver-                                          Das Gesundheitswesen rückt verstärkt in den Fokus institutioneller Kapitalanleger, die mit
     sorgungsbedarf kommt der ärztlichen Nachwuchsförderung besondere Bedeutung zu.                                           ihren Investments zunehmend Gewinnerwartungen auch in der ambulanten Versorgung
     Notwendig sind neben einer deutlichen Aufstockung der Zahl der Studienplätze im Fach                                     verbinden. Ärztinnen und Ärzte geraten in einen schwer lösbaren Zielkonflikt, wenn sie
     Humanmedizin attraktive berufliche Rahmenbedingungen in Kliniken und Praxen, um                                          einerseits ihren berufsrechtlichen Pflichten genügen wollen, andererseits aber unter
     junge Ärztinnen und Ärzte nach erfolgter Facharztweiterbildung in der kurativen Medizin                                  Druck gesetzt werden, ihr ärztliches Handeln nicht mehr primär am Wohl der Patientinnen
     zu halten.                                                                                                               und Patienten auszurichten, sondern an den Interessen von Kapitalgebern.

     Das ist zu tun:                                                                                                          Das ist zu tun:
     • Für den stationären und ambulanten Be-        • Damit Arztpraxen als Arbeitgeber wettbe-                               • Der Versorgungsauftrag von medizini-          Gewinne aus Sozialversicherungsbeiträ-
       reich sind eine patienten- und aufgaben-        werbsfähig bleiben, ist die vollständige                                 schen Versorgungszentren (MVZ) ist zur        gen generiert werden.
       gerechte Personalausstattung sowie die          Refinanzierung der Personalkostenstei-                                   Wahrung der Trägerpluralität und der        • Es ist ein MVZ-Register zu erstellen, wel-
       Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen        gerungen für Medizinische Fachange-                                      freien Arztwahl zu begrenzen.                 ches mehr Transparenz für Patientinnen
       und Weiterbildungsstellen unerlässlich.         stellte durch die Krankenkassen erforder-                              • MVZ-Gründungen durch Krankenhäuser            und Patienten über die im Bereich des
     • Um Ärztinnen und Ärzten den Schritt in          lich.                                                                    sind an einen fachlichen und räumlichen       Sozialgesetzbuch V agierenden Finanzin-
       die Niederlassung zu erleichtern bzw.         • Um die Chancengleichheit zulassungs-                                     Bezug zu deren Versorgungsauftrag zu          vestoren schafft.
       Praxen in die Lage zu versetzen, junge          williger junger Ärztinnen und Ärzte bei                                  koppeln.                                    • Es sind im Sozialrecht beziehungsweise
       Ärztinnen und Ärzte in Anstellung zu be-        der Nachbesetzung ausgeschriebener                                     • Anträge auf Zulassung sowie auf Anstel-       im Zulassungsrecht explizite Regelungen
       schäftigen, ist in einem ersten Schritt die     Vertragsarztsitze zu erhöhen, ist das                                    lung einer Ärztin beziehungsweise eines       zu verankern, nach denen Träger von Ein-
       extrabudgetäre Vergütung ärztlicher             Sozialgesetzbuch V so zu ändern,                                         Arztes im MVZ sind dann zu versagen,          richtungen unter Androhung von Sank-
       Grundleistungen im ambulanten Bereich           dass das Approbationsalter sowie die                                     wenn der Träger des MVZ dadurch in ei-        tionen gewährleisten müssen, dass die
       ohne Bereinigung der morbiditätsbeding-         Dauer der ärztlichen Tätigkeit nur noch                                  ner Region eine marktbeherrschende            bei ihnen tätigen Ärztinnen und Ärzte ih-
       ten Gesamtvergütung zu realisieren.             nachrangig als Kriterien bei der Beset-                                  Stellung erlangen würde.                      re berufsrechtlichen Vorgaben einhalten
     • Ziel muss ein entbudgetiertes System            zung eines ausgeschriebenen Vertrags-                                  • Gewinnabführungsverträge mit externen         können.
       mit festen sowie kostendeckenden Prei-          arztsitzes herangezogen werden kön-                                      Kapitalgebern sind zu begrenzen, da die
       sen für ärztliche Leistungen sein.              nen.

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12 Punkte, die die neue Bundesregierung - in der Gesundheitspolitik sofort angehen muss - Bundesärztekammer
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7.   Reform der Gebührenordnung für Ärzte jetzt umsetzen!                                                                   8.   Applaus reicht nicht – Öffentlichen Gesundheitsdienst
     Die bisher gültige Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) stammt im Wesentlichen aus dem                                           krisen- und zukunftssicher ausbauen!
     Jahr 1982 und wurde 1996 lediglich teilnovelliert. Sie ist somit völlig veraltet und bildet                                 In der Corona-Pandemie haben die Gesundheitsämter in Deutschland Herausragendes
     weder die Dynamik des ärztlichen Leistungsspektrums noch die aktuelle Kosten- und                                           geleistet. Es wurden aber auch die seit vielen Jahren erkennbaren Defizite in der Struktur
     Preisentwicklung ab. Im Jahr 2010 hat der Verordnungsgeber die Bundesärztekammer                                            sowie bei der personellen und technischen Ausstattung des Öffentlichen Gesundheits-
     und den PKV-Verband aufgefordert, einen gemeinsam erarbeiteten verordnungsreifen                                            dienstes (ÖGD) deutlich.
     Entwurf einer neuen GOÄ vorzulegen. Die Bundesärztekammer hat in den vergangenen
     Jahren unter Einbeziehung von 165 ärztlichen Berufsverbänden und wissenschaftlich-
     medizinischen Fachgesellschaften wesentliche Teilbereiche einer neuen GOÄ mit dem                                           Das ist zu tun:
     PKV-Verband abgestimmt. Derzeit befinden sich die Abstimmungen des gemeinsamen                                              • Der von Bund und Ländern geschlosse-            fen. Meldewege sind zügig bundesein-
     GOÄ-Vorschlags zwischen BÄK und PKV-Verband in der finalen Phase.                                                             ne Pakt für den Öffentlichen Gesund-            heitlich zu digitalisieren.
                                                                                                                                   heitsdienst ist schnellstmöglich umzu-        • Alle Gesundheitsämter sind mit digita-
                                                                                                                                   setzen – die Expertise der Ärztekam-            len Kontaktnachverfolgungssystemen
     Das ist zu tun:                                                                                                               mern, insbesondere im Bereich der               sowie einheitlichen Schnittstellen für ei-
     • Die Reform der Gebührenordnung für                                                                                          fachärztlichen Weiterbildung und der            ne Anbindung an das Robert Koch-Insti-
       Ärzte ist auf Grundlage der dafür geleis-                                                                                   Nachwuchsförderung – ist dabei einzu-           tut auszustatten.
       teten Vorarbeiten von Bundesärztekam-                                                                                       beziehen.                                     • Die ärztliche Leitung aller Gesundheits-
       mer, PKV-Verband und Beihilfe jetzt an-                                                                                   • Der Pakt für den Öffentlichen Gesund-           ämter in Deutschland ist – auch in Zu-
       zugehen und abzuschließen.                                                                                                  heitsdienst ist in ein Gesamtkonzept von        kunft – zu gewährleisten und muss ge-
                                                                                                                                   Bund und Ländern für eine Reform des            fördert werden.
                                                                                                                                   ÖGD einzubetten.                              • Es sind Anreize für Ärztinnen und Ärzte
                                                                                                                                 • Es ist eine beim Bund angesiedelte zen-         zu schaffen, um im Öffentlichen Ge-
                                                                                                                                   trale Stelle zur Koordination der Aktivitä-     sundheitsdienst tätig zu werden. Eine
                                                                                                                                   ten der einzelnen Gesundheitsämter und          tariflich gesicherte, arztspezifische Ver-
                                                                                                                                   zur Entwicklung von technischen sowie           gütung aller dort tätigen Ärztinnen und
                                                                                                                                   inhaltlich-fachlichen Standards zu schaf-       Ärzte ist hierfür unabdingbar.

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12 Punkte, die die neue Bundesregierung - in der Gesundheitspolitik sofort angehen muss - Bundesärztekammer
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9.   Pandemiemanagement professionalisieren!                                                                                 10. Krise als Treiber für Digitalisierung nutzen!
     Die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie verdeutlichen, dass das Krisenmanagement                                            Die Digitalisierung im Gesundheitswesen hat das Potential, einen positiven Beitrag
     und die Krisenreaktionsfähigkeit in Deutschland im Falle einer pandemischen Lage                                            zur Verbesserung der Patientenversorgung zu leisten. Maßgabe dabei muss sein, die
     dringend optimiert werden müssen.                                                                                           Digitalisierung an den Bedarfen des Gesundheitswesens auszurichten, diese in einem
                                                                                                                                 transparenten, nachvollziehbaren Prozess umzusetzen und Anwendungen an ihrem
                                                                                                                                 tatsächlichen Nutzen zu messen – nicht zuletzt aufgrund der damit einhergehenden
     Das ist zu tun:                                                                                                             enormen Investitionen.
     • Es ist ein ständiger multiprofessioneller     Arzneimitteln, Impfstoffen und Medizin-
       Pandemierat mit medizinischer Expertise       produkten innerhalb der EU sind zu för-
       zu etablieren und in die Beratungen von       dern.                                                                       Das ist zu tun:
       Bund und Ländern einzubinden.               • Neben der Impfstoffentwicklung und                                          • Bereits erprobte Anwendungen der Tele-        an klar definierten Versorgungszielen
     • Im Infektionsschutzgesetz sind feste Kri-     -produktion ist auch die Förderung der                                        matikinfrastruktur, wie der Notfalldaten-     auszurichten.
       senstäbe der Bundesländer unter Einbe-        Forschung an Medikamenten zur Be-                                             satz und der Medikationsplan, sind zügig    • Es ist eine dauerhafte Pilotregion zur
       zug der Ärztekammern mit klar definier-       handlung einer COVID-19-Erkrankung zu                                         in den Versorgungsalltag einzuführen,         Weiterentwicklung der Telematikinfra-
       ten Aufgaben und Handlungsmöglichkei-         intensivieren.                                                                um den konkreten Nutzen der Telematik         struktur und zur Testung digitaler An-
       ten zu verankern.                           • Die Kollateraleffekte von Eindämmungs-                                        erfahrbar zu machen.                          wendungen einzurichten. In die Versor-
     • Die Pandemiepläne von Bund, Ländern,          und Schutzmaßnahmen im Hinblick auf                                         • Alle relevanten Stakeholder des Gesund-       gung flächendeckend eingeführte digitale
       Kommunen und Gesundheitseinrichtun-           den Zugang zur medizinischen Akutver-                                         heitswesens sind an der Erstellung einer      Anwendungen sind hinsichtlich ihres
       gen sind regelmäßig zu aktualisieren.         sorgung und zu Vorsorgeleistungen so-                                         versorgungsorientierten Digitalisierungs-     Verbreitungsgrades und ihrer Akzeptanz
       Kontinuierliche Übungen für alle an der       wie mögliche psychosoziale Auswirkun-                                         strategie zu beteiligen. Der Fokus muss       fortlaufend zu evaluieren.
       Umsetzung der Pläne Beteiligten sind ge-      gen auf die Bevölkerung und bestimmte                                         dabei auf der Verbesserung der Versor-      • Die Fachexpertise und Erfahrung der
       setzlich vorzugeben.                          Risikogruppen sowie Langzeitwirkungen                                         gung vulnerabler Gruppen (z. B. chro-         ärztlichen Selbstverwaltung sind bei der
     • Die Rückverlagerung beziehungsweise           eines Lockdowns sind medizinisch-wis-                                         nisch Kranke, ambulant und stationär          Einführung der Anwendungen der Tele-
       der Wiederaufbau der Produktion von           senschaftlich zu evaluieren.                                                  Pflegebedürftige) liegen. Die technische      matikinfrastruktur sehr viel stärker als
                                                                                                                                   Umsetzung digitaler Anwendungen ist           bislang einzubeziehen.

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12 Punkte, die die neue Bundesregierung - in der Gesundheitspolitik sofort angehen muss - Bundesärztekammer
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11.   Die Klimakrise macht krank – Gesundheitswesen auf Folgen                                                                       12.   Echte Mitbestimmung der Ärzteschaft im Gemeinsamen
      der Erderwärmung vorbereiten!                                                                                                        Bundesausschuss!
      Die gesundheitlichen Auswirkungen des Klimawandels sind keine ferne Bedrohung                                                        Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein zentrales Gremium der gemeinsamen
      mehr, sie sind weltweit Realität. Immer häufiger kommt es auch in Deutschland zu                                                     Selbstverwaltung auf Bundesebene und bestimmt nicht nur maßgeblich den GKV-
      Hitzewellen, die vor allem für ältere Menschen oder solche mit Vorerkrankungen tödlich                                               Leistungskatalog, sondern greift auch massiv in die Gestaltung der Versorgungsprozesse
      verlaufen können. Hinzu kommen weitere Gesundheitsgefahren durch Extremwetter                                                        in Arztpraxen und Krankenhäusern ein, etwa durch Qualitätssicherungsauflagen und
      oder neuartige Krankheitserreger. Die vielfältigen Auswirkungen des Klimawandels auf                                                 Mindestanforderungen an Strukturen und Prozesse, darunter auch an das ärztliche Personal.
      die Gesundheit müssen deutlich stärker als bisher in der Klimapolitik von Bund und                                                   Gleichwohl ist die Bundesärztekammer als Spitzenorganisation der ärztlichen Selbst-
      Ländern berücksichtigt werden.                                                                                                       verwaltung und berufspolitische Interessenvertretung aller Ärztinnen und Ärzte in
                                                                                                                                           Deutschland nicht im G-BA vertreten. Der BÄK wird lediglich ein eng umschriebenes
                                                                                                                                           Beteiligungsrecht mit beratendem Charakter eingeräumt, nicht jedoch ein Stimmrecht.
      Das ist zu tun:
      • Die Einhaltung der Pariser Klimaschutz-      Kliniken, Not- und Rettungsdienste so-
        ziele ist unerlässlich. Unabhängig davon     wie Pflegeeinrichtungen zur Vorbereitung                                              Das ist zu tun:
        sind Sofortmaßnahmen von Bund und            auf Hitzeereignisse verpflichtend zu er-                                              • Es muss mehr Sachverstand der ärztli-        G-BA mit Stimm- und Antragsrecht
        Ländern notwendig, die die Gesundheits-      stellen.                                                                                chen Selbstverwaltung unmittelbar im         auszustatten. Die Parität zu den Stim-
        einrichtungen in die Lage versetzen,       • Erforderlich ist eine nationale Strategie                                               G-BA verankert werden. Dieser darf nicht     men der Vertreterinnen und Vertreter
        neue und zusätzliche Aufgaben in der Pa-     für eine klimafreundliche Gesundheits-                                                  nur durch Stellungnahmeverfahren und         der Krankenkassen soll dabei nicht in
        tientenversorgung aufgrund der Erder-        versorgung in Deutschland, die auch den                                                 Anhörungen lediglich indirekt und unver-     Frage gestellt werden und kann durch
        wärmung zu bewältigen.                       notwendigen Investitionsbedarf zum                                                      bindlich zur Kenntnis genommen werden.       entsprechende Umgruppierung der je-
      • Gesundheitseinrichtungen müssen durch        Beispiel für den Bau (beziehungsweise                                                 • Die Bundesärztekammer ist durch              weiligen Stimmanteile hergestellt wer-
        ausreichend Personal und räumliche           Umbau) klimaneutraler Krankenhäuser                                                     Änderung der Vorgaben im SGB V im            den.
        Ressourcen auf Extremwetterereignisse        sowie die Nutzung klimaneutralen Stroms
        vorbereitet werden.                          im Gesundheitsbereich berücksichtigt.
      • Neben einem nationalen Hitzeschutz-
        plan sind konkrete Maßnahmenpläne für

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12 Punkte, die die neue Bundesregierung - in der Gesundheitspolitik sofort angehen muss - Bundesärztekammer
Bundesärztekammer
Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern
Herbert-Lewin-Platz 1 (Wegelystraße)
10623 Berlin
www.bundesaerztekammer.de
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