12 Punkte, die die neue Bundesregierung - in der Gesundheitspolitik sofort angehen muss - Bundesärztekammer
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Foto: picture alliance/NurPhoto Achille Abboud Duldet keinen Aufschub! 12 Punkte, die die neue Bundesregierung in der Gesundheitspolitik sofort angehen muss . . . Das deutsche Gesundheitswesen ist durch Jahre haben aber auch dringenden Reform- die Corona-Pandemie vor die größte Heraus- bedarf in fast allen Bereichen des Gesund- Impressum forderung der letzten Jahrzehnte gestellt heitswesens offengelegt. Die neue Bundes- Copyright © Bundesärztekammer 2021 worden. Die ambulanten und stationären regierung ist aufgefordert, dringende und Strukturen des Gesundheitswesens sowie nicht länger aufschiebbare Reformen in den Herausgeber: der beispiellose Einsatz von Ärztinnen und verschiedenen Bereichen des Gesundheits- Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern), Ärzten aus allen Versorgungsbereichen ha- wesens unmittelbar nach der Regierungs- Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin ben eine Überlastung der Intensivstationen bildung anzugehen und mit Unterstützung Redaktion: verhindert. Die vergangenen eineinhalb der Ärzteschaft umzusetzen. Stabsbereich Politik und Kommunikation, Bundesärztekammer Satz: Deutscher Ärzteverlag GmbH, Dieselstraße 2, 50859 Köln Druck und Bindung: Warlich-Druck, 53340 Meckenheim Alle Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Mikroskopie und zur Einspeicherung in elektronische Datenbanken sowie zur Übersetzung in Fremdsprachen für alle veröffentlichten Beiträge vorbehalten. Nachdruck und Aufnahme in elektronische Datenbanken, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung der Bundesärztekammer. 3
Foto: picture alliance/dpa/Sven Hoppe Foto: VILevi/stock.adobe.com 1. Krankenhausvergütung an Menschen 2. Krankenhausplanung neu denken – und dem Versorgungsbedarf ausrichten! hochwertige stationäre Versorgung überall in Deutschland sichern! Die Vergütungssystematik der Krankenhäuser darf nicht länger ausschließlich auf Eine Reform der Krankenhausvergütungssystematik muss zwingend mit einer stärker an wirtschaftliche Effizienz eines Krankenhausbetriebes ausgerichtet sein. Vielmehr muss die regionalen Bedarfe angepassten Neuorganisation der Krankenhausplanung einher- sich die Vergütung vor allem nach dem Versorgungsbedarf und den angemessenen gehen. Dabei muss die Verantwortung für die Krankenhausplanung bei den Bundesländern Vorhaltekosten für Personal, Infrastruktur und Technik richten. verbleiben. Aufgabe der Bundesregierung ist es, den Weg für eine bundesweit abgestimmte Krankenhausplanung und mehr länderübergreifende Kooperationen zu ebnen. Das ist zu tun: • Ein nationaler Krankenhausgipfel unter • Die bereits umgesetzte Ausgliederung Das ist zu tun: anderem mit Vertretern der maßgebli- der Personalkosten in der Pflege aus dem • Der demografie- und morbiditätsbeding- • Es ist ein funktional und nach einheitli- chen ärztlichen Verbände und Institutio- G-DRG-System ist auch auf Ärztinnen te Versorgungsbedarf sowie die dafür er- chen Kriterien abgestuftes, subsidiär nen ist zur Vorbereitung einer Kranken- und Ärzte auszudehnen. forderlichen Personalressourcen sind strukturiertes Netz einander ergänzender hausvergütungsreform als Begleitgremi- • Unterschiede in den Kostenstrukturen prospektiv zu ermitteln und kontinuier- Kliniken im Sinne von spezialisierten grö- um einzuberufen. der Kliniken sind in der neuen Vergü- lich in der Krankenhausplanung zu be- ßeren Zentren in Ballungsräumen und ei- • Abkehr vom 100-Prozent-Ansatz des tungssystematik abzubilden. rücksichtigen. ner gesicherten Grundversorgung in der G-DRG-Fallpauschalensystems. • Krankenhäuser sind durch einen Mix aus • Kooperative Versorgungskonzepte, inter- Fläche zu schaffen. • Die Krankenhausbetriebsmittelfinanzie- pauschalierten Vergütungskomponenten sektorale Versorgungsformen, Möglich- • Die Krankenhausplanung ist an der ärztli- rung ist prioritär an den Kriterien von zur Deckung von fallzahlunabhängigen keiten der belegärztlichen Versorgung so- chen Weiterbildungsordnung zu orientie- Personalbedarf, Personalentwicklung, Flä- Vorhaltekosten, einem fallzahlabhängi- wie sogenannte Mitversorgereffekte (auch ren. Sie spiegelt am besten den Stand chendeckung und Vorhalteleistungen aus- gen Vergütungsanteil sowie einem Bud- über Landesgrenzen hinweg) sind in die des medizinischen Fortschritts und die zurichten. get zur Strukturqualität finanziell solide Krankenhausplanung einzubeziehen. Versorgungserfordernisse wider. aufzustellen. 4 5
Foto: Devilkae Photography/stock.adobe.com Foto: Wellnhofer Designs/stock.adobe.com 3. Auf Bundes- sowie Landesebene Verantwortung übernehmen 4. Notstand in Notaufnahmen beenden! und Klinik-Investitionsstau auflösen! Bislang steht ein umfassender Reformentwurf für die sektorenübergreifende Weiterent- Allein in den letzten zehn Jahren hat sich ein Investitionsstau in den Krankenhäusern von wicklung der Notfallversorgung aus. Mit der Einführung eines einheitlichen Ersteinschät- mehr als 30 Milliarden Euro ergeben. Im Jahr 2019 belief sich der Investitionsbedarf auf zungsverfahrens für die ambulante Notfallbehandlung im Krankenhaus wurde lediglich 6,2 Milliarden Euro. Stellt man die im Jahr 2019 tatsächlich geleisteten Förderungen ein umstrittener Teilaspekt der Reform umgesetzt. gegenüber, ergibt sich eine Differenz von mehr als 50 Prozent. Das ist zu tun: Das ist zu tun: • Statt unzureichender und Patienten gefähr- • Die Planungsvorgaben durch den G-BA • Eine dauerhafte additive Kofinanzierung • Es sind Anreizsysteme für die Länder zu dender Einzelregelungen ist eine Reform sind auf ein Mindestmaß zu beschränken. der Krankenhaus-Investitionsfinanzierung schaffen, zum Beispiel durch Investitions- der Notfallversorgung aus einem Guss er- • Die fachärztliche Weiterbildung ist auch in durch den Bund ist unter Wahrung der zuschüsse des Bundes bei Erreichen einer forderlich. Die mit dem „Gesetz zur Weiter- den neuen Strukturen zu gewährleisten. grundgesetzlich verbrieften Krankenhaus- festgelegten Investitionsquote durch die entwicklung der Gesundheitsversorgung“ • Instrumente zur Ersteinschätzung in den planungshoheit der Länder umzusetzen. Länder. auf den Weg gebrachten Regelungen für ei- Gemeinsamen Notfallleitsystemen und ne isolierte, zusätzliche, verpflichtende Integrierten Notfallzentren sind durch al- standardisierte Ersteinschätzung sind zu- le betroffenen Akteure gemeinsam zu rückzunehmen. Kranke Menschen erwar- entwickeln. ten in der Notaufnahme Abklärung durch • Notaufnahmen und der vertragsärztliche eine Ärztin beziehungsweise einen Arzt Notdienst müssen auf kurzfristige pfle- und keine Ersteinschätzung allein auf gerische Versorgungsmöglichkeiten, z. B. Grundlage eines Software-Algorithmus. eine Kurzzeitpflege, zugreifen können • Auf die Planung eines gänzlich neuen Ver- und einen Sozialdienst zur Seite gestellt sorgungssektors ist zu verzichten, statt- bekommen, der bei Bedarf die weitere dessen sind die bestehenden Strukturen Betreuung von Menschen ohne akuten (Portalpraxen und Bereitschaftsdienstpra- medizinischen Versorgungsbedarf orga- xen an Krankenhäusern) weiterzuentwi- nisiert. ckeln. Dabei sind die Ärztekammern ein- • Eine ausreichende Finanzierung ist sicher- zubeziehen. zustellen. 6 7
Foto: picture alliance/Westend61 zerocreatives Foto: sturti/iStock 5. Ärztlichen Nachwuchs fördern, attraktive Arbeitsbedingungen 6. Patient vor Profit – Einfluss von Fremdkapitalgebern auf die in Kliniken und in wirtschaftlicher Selbstständigkeit schaffen! medizinische Versorgung begrenzen! In einer der ältesten Gesellschaften der Welt mit steigendem medizinischen Ver- Das Gesundheitswesen rückt verstärkt in den Fokus institutioneller Kapitalanleger, die mit sorgungsbedarf kommt der ärztlichen Nachwuchsförderung besondere Bedeutung zu. ihren Investments zunehmend Gewinnerwartungen auch in der ambulanten Versorgung Notwendig sind neben einer deutlichen Aufstockung der Zahl der Studienplätze im Fach verbinden. Ärztinnen und Ärzte geraten in einen schwer lösbaren Zielkonflikt, wenn sie Humanmedizin attraktive berufliche Rahmenbedingungen in Kliniken und Praxen, um einerseits ihren berufsrechtlichen Pflichten genügen wollen, andererseits aber unter junge Ärztinnen und Ärzte nach erfolgter Facharztweiterbildung in der kurativen Medizin Druck gesetzt werden, ihr ärztliches Handeln nicht mehr primär am Wohl der Patientinnen zu halten. und Patienten auszurichten, sondern an den Interessen von Kapitalgebern. Das ist zu tun: Das ist zu tun: • Für den stationären und ambulanten Be- • Damit Arztpraxen als Arbeitgeber wettbe- • Der Versorgungsauftrag von medizini- Gewinne aus Sozialversicherungsbeiträ- reich sind eine patienten- und aufgaben- werbsfähig bleiben, ist die vollständige schen Versorgungszentren (MVZ) ist zur gen generiert werden. gerechte Personalausstattung sowie die Refinanzierung der Personalkostenstei- Wahrung der Trägerpluralität und der • Es ist ein MVZ-Register zu erstellen, wel- Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen gerungen für Medizinische Fachange- freien Arztwahl zu begrenzen. ches mehr Transparenz für Patientinnen und Weiterbildungsstellen unerlässlich. stellte durch die Krankenkassen erforder- • MVZ-Gründungen durch Krankenhäuser und Patienten über die im Bereich des • Um Ärztinnen und Ärzten den Schritt in lich. sind an einen fachlichen und räumlichen Sozialgesetzbuch V agierenden Finanzin- die Niederlassung zu erleichtern bzw. • Um die Chancengleichheit zulassungs- Bezug zu deren Versorgungsauftrag zu vestoren schafft. Praxen in die Lage zu versetzen, junge williger junger Ärztinnen und Ärzte bei koppeln. • Es sind im Sozialrecht beziehungsweise Ärztinnen und Ärzte in Anstellung zu be- der Nachbesetzung ausgeschriebener • Anträge auf Zulassung sowie auf Anstel- im Zulassungsrecht explizite Regelungen schäftigen, ist in einem ersten Schritt die Vertragsarztsitze zu erhöhen, ist das lung einer Ärztin beziehungsweise eines zu verankern, nach denen Träger von Ein- extrabudgetäre Vergütung ärztlicher Sozialgesetzbuch V so zu ändern, Arztes im MVZ sind dann zu versagen, richtungen unter Androhung von Sank- Grundleistungen im ambulanten Bereich dass das Approbationsalter sowie die wenn der Träger des MVZ dadurch in ei- tionen gewährleisten müssen, dass die ohne Bereinigung der morbiditätsbeding- Dauer der ärztlichen Tätigkeit nur noch ner Region eine marktbeherrschende bei ihnen tätigen Ärztinnen und Ärzte ih- ten Gesamtvergütung zu realisieren. nachrangig als Kriterien bei der Beset- Stellung erlangen würde. re berufsrechtlichen Vorgaben einhalten • Ziel muss ein entbudgetiertes System zung eines ausgeschriebenen Vertrags- • Gewinnabführungsverträge mit externen können. mit festen sowie kostendeckenden Prei- arztsitzes herangezogen werden kön- Kapitalgebern sind zu begrenzen, da die sen für ärztliche Leistungen sein. nen. 8 9
Foto: momius/stock.adobe.com Foto: Tippapatt/iStock 7. Reform der Gebührenordnung für Ärzte jetzt umsetzen! 8. Applaus reicht nicht – Öffentlichen Gesundheitsdienst Die bisher gültige Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) stammt im Wesentlichen aus dem krisen- und zukunftssicher ausbauen! Jahr 1982 und wurde 1996 lediglich teilnovelliert. Sie ist somit völlig veraltet und bildet In der Corona-Pandemie haben die Gesundheitsämter in Deutschland Herausragendes weder die Dynamik des ärztlichen Leistungsspektrums noch die aktuelle Kosten- und geleistet. Es wurden aber auch die seit vielen Jahren erkennbaren Defizite in der Struktur Preisentwicklung ab. Im Jahr 2010 hat der Verordnungsgeber die Bundesärztekammer sowie bei der personellen und technischen Ausstattung des Öffentlichen Gesundheits- und den PKV-Verband aufgefordert, einen gemeinsam erarbeiteten verordnungsreifen dienstes (ÖGD) deutlich. Entwurf einer neuen GOÄ vorzulegen. Die Bundesärztekammer hat in den vergangenen Jahren unter Einbeziehung von 165 ärztlichen Berufsverbänden und wissenschaftlich- medizinischen Fachgesellschaften wesentliche Teilbereiche einer neuen GOÄ mit dem Das ist zu tun: PKV-Verband abgestimmt. Derzeit befinden sich die Abstimmungen des gemeinsamen • Der von Bund und Ländern geschlosse- fen. Meldewege sind zügig bundesein- GOÄ-Vorschlags zwischen BÄK und PKV-Verband in der finalen Phase. ne Pakt für den Öffentlichen Gesund- heitlich zu digitalisieren. heitsdienst ist schnellstmöglich umzu- • Alle Gesundheitsämter sind mit digita- setzen – die Expertise der Ärztekam- len Kontaktnachverfolgungssystemen Das ist zu tun: mern, insbesondere im Bereich der sowie einheitlichen Schnittstellen für ei- • Die Reform der Gebührenordnung für fachärztlichen Weiterbildung und der ne Anbindung an das Robert Koch-Insti- Ärzte ist auf Grundlage der dafür geleis- Nachwuchsförderung – ist dabei einzu- tut auszustatten. teten Vorarbeiten von Bundesärztekam- beziehen. • Die ärztliche Leitung aller Gesundheits- mer, PKV-Verband und Beihilfe jetzt an- • Der Pakt für den Öffentlichen Gesund- ämter in Deutschland ist – auch in Zu- zugehen und abzuschließen. heitsdienst ist in ein Gesamtkonzept von kunft – zu gewährleisten und muss ge- Bund und Ländern für eine Reform des fördert werden. ÖGD einzubetten. • Es sind Anreize für Ärztinnen und Ärzte • Es ist eine beim Bund angesiedelte zen- zu schaffen, um im Öffentlichen Ge- trale Stelle zur Koordination der Aktivitä- sundheitsdienst tätig zu werden. Eine ten der einzelnen Gesundheitsämter und tariflich gesicherte, arztspezifische Ver- zur Entwicklung von technischen sowie gütung aller dort tätigen Ärztinnen und inhaltlich-fachlichen Standards zu schaf- Ärzte ist hierfür unabdingbar. 10 11
Foto: Production Perig/stock.adobe.com Foto: SENKI/stock.adobe.com 9. Pandemiemanagement professionalisieren! 10. Krise als Treiber für Digitalisierung nutzen! Die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie verdeutlichen, dass das Krisenmanagement Die Digitalisierung im Gesundheitswesen hat das Potential, einen positiven Beitrag und die Krisenreaktionsfähigkeit in Deutschland im Falle einer pandemischen Lage zur Verbesserung der Patientenversorgung zu leisten. Maßgabe dabei muss sein, die dringend optimiert werden müssen. Digitalisierung an den Bedarfen des Gesundheitswesens auszurichten, diese in einem transparenten, nachvollziehbaren Prozess umzusetzen und Anwendungen an ihrem tatsächlichen Nutzen zu messen – nicht zuletzt aufgrund der damit einhergehenden Das ist zu tun: enormen Investitionen. • Es ist ein ständiger multiprofessioneller Arzneimitteln, Impfstoffen und Medizin- Pandemierat mit medizinischer Expertise produkten innerhalb der EU sind zu för- zu etablieren und in die Beratungen von dern. Das ist zu tun: Bund und Ländern einzubinden. • Neben der Impfstoffentwicklung und • Bereits erprobte Anwendungen der Tele- an klar definierten Versorgungszielen • Im Infektionsschutzgesetz sind feste Kri- -produktion ist auch die Förderung der matikinfrastruktur, wie der Notfalldaten- auszurichten. senstäbe der Bundesländer unter Einbe- Forschung an Medikamenten zur Be- satz und der Medikationsplan, sind zügig • Es ist eine dauerhafte Pilotregion zur zug der Ärztekammern mit klar definier- handlung einer COVID-19-Erkrankung zu in den Versorgungsalltag einzuführen, Weiterentwicklung der Telematikinfra- ten Aufgaben und Handlungsmöglichkei- intensivieren. um den konkreten Nutzen der Telematik struktur und zur Testung digitaler An- ten zu verankern. • Die Kollateraleffekte von Eindämmungs- erfahrbar zu machen. wendungen einzurichten. In die Versor- • Die Pandemiepläne von Bund, Ländern, und Schutzmaßnahmen im Hinblick auf • Alle relevanten Stakeholder des Gesund- gung flächendeckend eingeführte digitale Kommunen und Gesundheitseinrichtun- den Zugang zur medizinischen Akutver- heitswesens sind an der Erstellung einer Anwendungen sind hinsichtlich ihres gen sind regelmäßig zu aktualisieren. sorgung und zu Vorsorgeleistungen so- versorgungsorientierten Digitalisierungs- Verbreitungsgrades und ihrer Akzeptanz Kontinuierliche Übungen für alle an der wie mögliche psychosoziale Auswirkun- strategie zu beteiligen. Der Fokus muss fortlaufend zu evaluieren. Umsetzung der Pläne Beteiligten sind ge- gen auf die Bevölkerung und bestimmte dabei auf der Verbesserung der Versor- • Die Fachexpertise und Erfahrung der setzlich vorzugeben. Risikogruppen sowie Langzeitwirkungen gung vulnerabler Gruppen (z. B. chro- ärztlichen Selbstverwaltung sind bei der • Die Rückverlagerung beziehungsweise eines Lockdowns sind medizinisch-wis- nisch Kranke, ambulant und stationär Einführung der Anwendungen der Tele- der Wiederaufbau der Produktion von senschaftlich zu evaluieren. Pflegebedürftige) liegen. Die technische matikinfrastruktur sehr viel stärker als Umsetzung digitaler Anwendungen ist bislang einzubeziehen. 12 13
Foto: rolffimages/stock.adobe.com Foto: Svea Pietschmann G-BA 11. Die Klimakrise macht krank – Gesundheitswesen auf Folgen 12. Echte Mitbestimmung der Ärzteschaft im Gemeinsamen der Erderwärmung vorbereiten! Bundesausschuss! Die gesundheitlichen Auswirkungen des Klimawandels sind keine ferne Bedrohung Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein zentrales Gremium der gemeinsamen mehr, sie sind weltweit Realität. Immer häufiger kommt es auch in Deutschland zu Selbstverwaltung auf Bundesebene und bestimmt nicht nur maßgeblich den GKV- Hitzewellen, die vor allem für ältere Menschen oder solche mit Vorerkrankungen tödlich Leistungskatalog, sondern greift auch massiv in die Gestaltung der Versorgungsprozesse verlaufen können. Hinzu kommen weitere Gesundheitsgefahren durch Extremwetter in Arztpraxen und Krankenhäusern ein, etwa durch Qualitätssicherungsauflagen und oder neuartige Krankheitserreger. Die vielfältigen Auswirkungen des Klimawandels auf Mindestanforderungen an Strukturen und Prozesse, darunter auch an das ärztliche Personal. die Gesundheit müssen deutlich stärker als bisher in der Klimapolitik von Bund und Gleichwohl ist die Bundesärztekammer als Spitzenorganisation der ärztlichen Selbst- Ländern berücksichtigt werden. verwaltung und berufspolitische Interessenvertretung aller Ärztinnen und Ärzte in Deutschland nicht im G-BA vertreten. Der BÄK wird lediglich ein eng umschriebenes Beteiligungsrecht mit beratendem Charakter eingeräumt, nicht jedoch ein Stimmrecht. Das ist zu tun: • Die Einhaltung der Pariser Klimaschutz- Kliniken, Not- und Rettungsdienste so- ziele ist unerlässlich. Unabhängig davon wie Pflegeeinrichtungen zur Vorbereitung Das ist zu tun: sind Sofortmaßnahmen von Bund und auf Hitzeereignisse verpflichtend zu er- • Es muss mehr Sachverstand der ärztli- G-BA mit Stimm- und Antragsrecht Ländern notwendig, die die Gesundheits- stellen. chen Selbstverwaltung unmittelbar im auszustatten. Die Parität zu den Stim- einrichtungen in die Lage versetzen, • Erforderlich ist eine nationale Strategie G-BA verankert werden. Dieser darf nicht men der Vertreterinnen und Vertreter neue und zusätzliche Aufgaben in der Pa- für eine klimafreundliche Gesundheits- nur durch Stellungnahmeverfahren und der Krankenkassen soll dabei nicht in tientenversorgung aufgrund der Erder- versorgung in Deutschland, die auch den Anhörungen lediglich indirekt und unver- Frage gestellt werden und kann durch wärmung zu bewältigen. notwendigen Investitionsbedarf zum bindlich zur Kenntnis genommen werden. entsprechende Umgruppierung der je- • Gesundheitseinrichtungen müssen durch Beispiel für den Bau (beziehungsweise • Die Bundesärztekammer ist durch weiligen Stimmanteile hergestellt wer- ausreichend Personal und räumliche Umbau) klimaneutraler Krankenhäuser Änderung der Vorgaben im SGB V im den. Ressourcen auf Extremwetterereignisse sowie die Nutzung klimaneutralen Stroms vorbereitet werden. im Gesundheitsbereich berücksichtigt. • Neben einem nationalen Hitzeschutz- plan sind konkrete Maßnahmenpläne für 14 15
Bundesärztekammer Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern Herbert-Lewin-Platz 1 (Wegelystraße) 10623 Berlin www.bundesaerztekammer.de
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