"Gewerbegebiet Kaserne Großauheim" - Bodenmanagementkonzept, Version 5 - Bebauungsplan Nr. 915.3 - Stadt Hanau
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Anlage 8.7.2
Bebauungsplan Nr. 915.3
„Gewerbegebiet Kaserne Großauheim“
- Bodenmanagementkonzept, Version 5 -
Angefertigt im Auftrag der
P3 Hanau Sárl
Köln, 24.03.2021ENGINEERING FOR A BETTER TOMORROW
Projekt Bebauungsplan Nr. 915.3
„Gewerbegebiet Kaserne Großauheim“
- Bodenmanagementkonzept, Version 5 -
Interne Projektnummer 161333
Bearbeitung Kevin Frank, M.Sc. RWTH Georessourcenmanagement
Umfang 51 Seiten Textteil, 12 Tabellen, 1 Anlage
Auftraggeber P3 Hanau Sárl
13-15 Avenue de la Liberte
L-1930 Luxembourg
Auftragnehmer Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH
Widdersdorfer Str. 190
50825 Köln-Ehrenfeld
Fon 0221/170917 0
Fax 0221/170917 99
E-Mail info.koeln@mup-group.com
Internet http://www.mup-group.com
Köln, 24.03.2021
Dr. Jürgen Margane Kevin Frank, M.Sc.
- Geschäftsführer - - Gutachter -Seite 2 von 51
Bebauungsplan Nr. 915.3 „Gewerbegebiet Kaserne Großauheim
Bodenmanagementkonzept, Version 5
Auftraggeber: P3 Hanau Sárl
Bericht vom 24.03.2021
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
1 Veranlassung/Auftrag ................................................................................................................................. 5
2 Verwendete Unterlagen und Pläne ............................................................................................................ 7
3 Standortbeschreibung ................................................................................................................................ 9
3.1 Lage, Größe und stadtgeographische Situation, Geltungsbereich ................................................. 9
3.2 Morphologie und Topographie ...................................................................................................... 10
3.3 Ehemalige und aktuelle Nutzung .................................................................................................. 10
3.4 Geplante Nutzung ......................................................................................................................... 12
3.5 Vorangegangene Bodenuntersuchungen ..................................................................................... 12
3.6 Kampfmittel ................................................................................................................................... 28
4 Bodenmanagementkonzept .....................................................................................................................29
4.1 Ablaufplanung ............................................................................................................................... 29
4.2 Umgang mit vorhandenen Kontaminationsverdachtsflächen nach Entsiegelung der Flächen .... 30
4.3 Umgang mit kontaminierten Böden, die ggf. beim Rückbau vorhandener Wartungsgruben
oder Tank-/Abscheideranlagen oder Ähnlichem vorgefunden werden und bisher nicht
bekannt waren............................................................................................................................... 31
4.4 Entsiegelung von Kontaminationsverdachtsflächen und Schutz vor eindringendem Wasser ...... 35
4.5 Flächen für die Zwischenlagerung von Erdaushub ....................................................................... 36
4.6 Sanierungsziele und Beurteilungskriterien für den Umgang mit kontaminierten Böden .............. 37
4.7 Vorhandene Grundwassermessstellen und deren Sicherung ...................................................... 38
4.8 Herstellung von durchwurzelbaren Bodenschichten auf unversiegelten Flächen ........................ 40
5 Verwertung und Entsorgung von Bodenaushubmaterial .....................................................................41
5.1 Beurteilungskriterien für die Entsorgung von Bodenmaterial ....................................................... 41
5.2 Abfalltechnische Voreinstufung ..................................................................................................... 43
5.3 Externe Verwertung / Beseitigung ................................................................................................ 45
5.4 Interne Verwertung / Wiedereinbau .............................................................................................. 46
5.5 Einbau von aufbereitetem Bauschutt (RC-Material) ..................................................................... 47
5.6 Qualitätssicherung und Kontrollanalysen ..................................................................................... 50Seite 3 von 51
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Bericht vom 24.03.2021
TABELLENVERZEICHNIS
Seite
Tabelle 01: Nutzung der Gebäude auf dem ehemaligen Kasernengelände. ....................... 10
Tabelle 02: Kontaminationsverdachtsflächen im Geltungsbereich und deren
Bewertung. ...................................................................................................... 13
Tabelle 03: Kontaminationsverdachtsflächen außerhalb des Geltungsbereichs und
deren Bewertung des Ist-Zustands .................................................................. 23
Tabelle 04: Tanks, Abscheideranlagen und Wartungsgruben auf dem Gelände der
ehemaligen Großauheim-Kaserne. .................................................................. 32
Tabelle 05: Vorschlag Sanierungszielwerte Wirkungspfad Boden -Grundwasser für
unversiegelte Flächen und im Grundwasserschwankungsbereich. .................. 37
Tabelle 06: Daten Grundwassermessstellen. ..................................................................... 39
Tabelle 07: Zuordnungsklassen nach LAGA....................................................................... 41
Tabelle 08: Zuordnungswerte gemäß LAGA M 20, Merkblatt „Entsorgung von
Bauabfällen“ (Stand: 01.09.2018). ................................................................... 41
Tabelle 09: Abfalltechnische Voreinstufung nach den Zuordnungswerten gemäß
LAGA M 20, Merkblatt „Entsorgung von Bauabfällen“ (Stand: 01.09.2018)
und DepV (2009). ............................................................................................ 44
Tabelle 10: Qualitätsanforderungen an das Verfüllmaterial. ................................................. 46
Tabelle 11: Zuordnungswertegemäß LAGA M 20 für den Einbau in technischen
Bauwerken, Feststoff- und Eluatgehalte im Bauschutt. .................................... 48
Tabelle 12: Zuordnungswertegemäß LAGA M 20für den Einbau in technischen
Bauwerken, Feststoff- und Eluatgehalte im Bauschutt. .................................... 50Seite 4 von 51
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ANLAGENVERZEICHNIS
I Abbildungen
Abb. 1 Lage der Untersuchungsfläche
Abb. 2 Lageplan mit Darstellung des Geltungsbereichs und des Gebäudebestands
Abb. 3 Lageplan mit Darstellung des rückzubauenden Gebäudebestands und unter-
schiedlichen Freiflächenversiegelungen im Bestand
Abb. 4 Lageplan mit Darstellung aller bekannter unterirdischer Tanks, Abscheideranlagen
und Wartungsgruben
Abb. 5 Lageplan mit Darstellung aller Kontaminationsverdachtsflächen in der Bestandssi-
tuation
Abb. 6 Lageplan mit Darstellung der Grundwassermessstellen im Geltungsbereich
Abb. 7 Lageplan mit Darstellung der rückzubauenden Gleisanlagen
Abb. 8.1 Lageplan mit Darstellung der abfalltechnischen Voreinstufung des Auffüllungsma-
terials
Abb. 8.2 Lageplan mit Darstellung der abfalltechnischen Voreinstufung des geogenen Bo-
denmaterials
Abb. 8.3 Lageplan mit Darstellung der interpolierten AuffüllungsmächtigkeitenSeite 5 von 51
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1 Veranlassung/Auftrag
Die P3 Hanau Sárl beabsichtigt die Entwicklung des Geländes der ehemaligen Großauheim-
Kaserne an der Depotstraße in Hanau.
Zur Nutzbarmachung der brachliegenden Liegenschaft der ehemaligen Kaserne Großauheim ist
ein Bebauungsplan (Bauleitverfahren für den B-Plan Nr. 915.3 „Gewerbegebiet Großauheim-
Kaserne“) zu erstellen, der die Baugebietsflächen als Gewerbegebiet festsetzt.
Die gegenwärtige Planung sieht die Entwicklung eines rd. 25 ha großen Abschnitts des Kaser-
nengeländes im Zentrum und Norden vor. Darüber hinaus befindet sich im B-Plan-Gebiet – öst-
lich des Kasernengeländes - eine rd. 4 ha große Brachfläche, die an das FFH-Gebiet und NSG
„Schifflache bei Großauheim“ anschließt. Der Geltungsbereich zum Bauleitverfahren ist in Abbil-
dung 1 dargestellt.
Abbildung 1: Luftbild mit Geltungsbereich, Quelle: (Hessische Verwaltung für Bodenmanage-
ment und Geoinformation - Geoportal Hessen (Mai 2019).
Zur Baureifmachung ist zunächst der ober- und unterirdische Abbruch der Bestandsbebauung
erforderlich. Ein entsprechender Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch der Gebäudebe-
stands nach § 66 HBO wurde seitens des Vorhabensträgers am 17.06.2019 beim Bauaufsichts-
amt der Stadt Hanau gestellt. Die Abbruchgenehmigung (Aktenzeichen AN-2019-19) wurde am
26.06.2020 erteilt.Seite 6 von 51
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Bericht vom 24.03.2021
Mit Stellungnahme vom 29.11.2019 zum Bauleitverfahrens fordert das Amt für technischen Um-
weltschutz des Fachbereichs Planen, Bauen, und Umwelt der Stadt Hanau, dass mit den Offen-
lageunterlagen ein Konzept für die im Plangebiet zu verwertenden Boden- und Bauschuttmateri-
alien, die im Rahmen der Baureifmachung anfallen, vorzulegen ist.
Ergänzend wurde seitens des Regierungspräsidiums Darmstadt (RP Darmstadt) die Bedingung
zur Abbruchgenehmigung gestellt, dass dem Regierungspräsidium Darmstadt mindestens 3
Monate vor Abbruchbeginn ein Bodenmanagementkonzept vorzulegen ist.
In Abstimmung mit dem Amt für technischen Umweltschutz der Stadt Hanau und dem RP Darm-
stadt ist der bisherige Kenntnisstand hinsichtlich untersuchter Kontaminationsverdachtsflächen
(KVF) unter Berücksichtigung künftiger Bodeneingriffe im Geltungsbereich des B-Plans Nr.
915.3 „Gewerbegebiet Großauheim-Kaserne“ im Bodenmanagementkonzept zusammenzufas-
sen. Im Detail soll das Bodenmanagementkonzept die nachstehenden Themen beinhalten:
• Bewertung der vorhandenen Kontaminationsverdachtsflächen im Zustand nach vollständi-
ger Entsiegelung der Flächen hinsichtlich einer potentiellen Gefährdung des Grundwas-
sers (Kapitel 3.5)
• Beschreibung des Umgangs mit vorhandenen Kontaminationsverdachtsflächen, von de-
nen nach Abbruch und Entsiegelung eine Gefährdung vermutet wird (Kapitel 4.2).
• Darstellung aller bekannter unterirdischer Tanks und Abscheideranlagen etc. (Kapitel 4.3)
• Beschreibung des Umgangs mit kontaminierten Böden, die ggf. beim Rückbau der vor-
handen Wartungsgruben oder Tanks-/Abscheideranlagen oder Ähnlichem vorgefunden
werden und bisher nicht erkundet wurden (Kapitel 4.3).
• Maßnahmen zum Schutz vor eindringendem Niederschlag ins Grundwasser bei Entsiege-
lungen von Kontaminationsverdachtsflächen (Kapitel 4.4).
• Ausweisung von geeigneten Flächen für die Zwischenlagerung von Erdaushub (Kapitel
4.5).
• Festlegung von Beurteilungskriterien/Sanierungsziele für den Umgang mit kontaminierten
Böden (Kapitel 4.6).
• Bewertung, welche der vorhandenen Grundwassermessstellen noch benötigt werden und
welche fachgerecht zurückgebaut werden können (Kapitel 4.7).
• Herstellung von durchwurzelbaren Bodenschichten auf unversiegelten Flächen (Kapitel
4.8).
• Konzept für die im Plangebiet zu verwertenden Boden- und Bauschuttmaterialien, die im
Rahmen der Baureifmachung anfallen (Kapitel 5).Seite 7 von 51
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Bericht vom 24.03.2021
Die Mull und Partner Ingenieurgesellschaft, Köln wurde mit der Erstellung eines Bodenmanage-
mentkonzeptes gemäß den zuvor genannten Vorgaben für das geplante Bauleitverfahren und
Baugenehmigungsverfahrens zum Abbruch des Gebäudebestands auf dem Gelände der ehe-
maligen Großauheim-Kaserne beauftragt.
Das Bodenmanagementkonzept zu den o.g. Verfahren wird hiermit vorgelegt.
2 Verwendete Unterlagen und Pläne
Für das vorliegende Konzept wurden folgende Unterlagen verwendet:
[1] Umweltplanung Bullermann Schneble GmbH (14.08.2009): Erfassung und Erstbewertung
(Phase 1) von kontaminationsverdächtigen Flächen (KVF) auf den Liegenschaften
Großauheimkaserne und Underwoodkaserne in Hanau.
[2] Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH, Hannover (22.02.2011): Historisch-
genetische Rekonstruktion, Ehem. US-Liegenschaften Kasernen Großauheim & Un-
derwood, Hanau.
[3] Institut für industriellen und geotechnischen Umweltschutz GmbH (12.09.2012): Großau-
heim- und Underwoodkaserne, Hanau: Untersuchung von kontaminationsverdächti-
gen Flächen der Phase 2a.
[4] Institut für industriellen und geotechnischen Umweltschutz GmbH (01.08.2016): Großau-
heim- und Underwoodkaserne, Hanau – Fläche Großauheimkaserne: Detailuntersu-
chung von kontaminationsverdächtigen Flächen der Phase 2B.
[5] Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH, Köln (13.01.2017): Bauvorhaben ehem. Ka-
sernengelände Großauheim in Hanau; Stellungnahme zu den Ergebnissen der ori-
entierenden Baugrunduntersuchung.
[6] Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH, Köln (17.01.2017): Bauvorhaben Neubau ei-
nes Logistikzentrums auf dem ehemaligen Kasernengelände Großauheim in Hanau;
Stellungnahme zu den ergänzenden Altlastenuntersuchungen.
[7] Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH, Köln (17.01.2017): Ehemaliges Kasernenge-
lände Großauheim in Hanau – Rückbau- und Entsorgungskonzept.
[8] Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH, Köln (24.01.2020): Stellungnahme zur bo-
denschutzrechtlichen Prüfung des Wirkungspfads Boden-Mensch auf der Aus-Seite 8 von 51
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gleichsfläche Ost - BV Rechenzentrum Campus Hanau, ehem. Großauheim-
Kaserne.
[9] Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen (17.03.2020): Hanau, Stadtteil Großauheim,
Bebauungsplan Nr. 915.3 „Gewerbegebiet Großauheim Kaserne“, Fläche: Grenze
des räumlichen Geltungsbereiches, Bereichsbewertung, Kampfmittelbelastung und -
räumung.
[10] Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH, Hannover (03.04.2020): Fachkonzept Arten-
schutz inkl. Ergebnisse der faunistischen und floristischen Bestandserfassungen und
artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Bebauungs-Plan 915.3 „Gewerbegebiet Groß-
auheim-Kaserne“, Entwicklung Rechenzentrum-Campus.
[11] Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH, Hannover (03.04.2020): BV Rechenzentrum-
Campus-Hanau, ehem. Großauheim-Kaserne, Kampfmittelerkundungs- und räum-
konzept Ausgleichsmaßnahmenfläche.
[12] Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH, Köln (02.12.2020): BV ehem. Großauheim-
Kaserne in Hanau, Stellungnahme zur abfalltechnischen Voreinstufung von Boden-
material.
[13] Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH, Köln (24.03.2021): Tabellarische Zusam-
menstellung und Bewertung der Kontaminationsverdachtsflächen (KVF), BV ehem.
Großauheim-Kaserne in Hanau.
[14] HPC AG, Kriftel / Taunus (08.12.2020): Umwelttechnische Untersuchungen (Phase IIb-2:
ergänzende Detailuntersuchungen) auf der ehemaligen US-Liegenschaft Großau-
heim-Kaserne in 63457 Hanau-Großauheim, Liegenschafts-Nr. WE129484 nach
Durchführung der Untersuchungen aufgeteilt in WE 129484 und WE 148900, Zwi-
schenbericht.
Planunterlagen wurden wie folgt verwendet:
[15] Planungsbüro für Städtebau ghb (08.12.2020): Bebauungsplan Nr. 915.3 Gewerbegebiet
Großauheim-Kaserne, Entwurf, Maßstab 1:2.000.Seite 9 von 51
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3 Standortbeschreibung
3.1 Lage, Größe und stadtgeographische Situation, Geltungsbereich
Das betrachtete Plangebiet liegt im südlich des Hanauer Stadtzentrums gelegenen Stadtteils
Großauheim. Im Westen grenzt das Plangebiet an die Depotstraße und im Norden bzw. Nordos-
ten an die Eisenbahnstrecke Frankfurt Süd - Aschaffenburg. Im Süden schließen weitere Brach-
flächen des ehemaligen Kasernengeländes sowie landwirtschaftliche Flächen an. Östlich sind
Waldflächen gelegen, die zu einem geschützten Schutzgebiet nach EU-Recht (FFH-Gebiet
„Schifflache bei Großauheim“) gehören.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 915.3 umfasst die Flurstücke in der Gemarkung
Großauheim, Flur 101, Nr. 197, 279/2, 279/14 tlw., 279/16 tlw., 279/17, 280 sowie 319/2 mit ei-
ner Flächengröße von ca. 29,0 ha (siehe Abbildung 2).
Abbildung 2: Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit Katastergrundlage, Quelle: Topogra-
phische Karte 1:25.000, Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und
Geoinformation, Wiesbaden.
Der gegenständliche Geltungsbereich teilt sich vorhabenbezogen in zwei Teilflächen auf.
Auf einem rd. 25 ha Abschnitt des Kasernengeländes im Zentrum und Norden ist der Abbruch
des umfangreichen Gebäudebestands vorgesehen. Darüber hinaus befindet sich im B-Plan-Seite 10 von 51
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Gebiet – östlich des Kasernengeländes - eine rd. 4 ha große Brachfläche, die an das FFH-
Gebiet und NSG „Schifflache bei Großauheim“ anschließt.
Der überwiegende Teil der betrachteten Flächen des Geltungsbereichs liegen in der Trinkwas-
serschutzzone III des Wasserwerkes Wallersee. Der südlich angrenzende Grundstücksbereich
befindet sich in der Trinkwasserschutzzone II.
3.2 Morphologie und Topographie
Die Geländeoberfläche ist weitgehend eben und steigt nach Norden sehr flach an. Kleinere Hö-
henversprünge sind vor Ort durch bauliche Maßnahmen ausgeglichen (Anlieferrampen auf der
Südseite). Das Geländeniveau des gegenständlichen Baufeldes liegt zwischen 108,0 m NHN
und 110,2 m NHN. Das Gelände ist überwiegend überbaut bzw. versiegelt.
3.3 Ehemalige und aktuelle Nutzung
Das Gelände der Großauheim-Kaserne diente von 1928 bis 1945 als Depot für die Eisenbahn-
pioniere. Die Liegenschaft wurde von 1945 bis 2008 durch US-Streitkräfte militärisch genutzt
und verfügt über ausgedehnte Werkstattbereiche zur Wartung und Reparatur von militärischen
Kraftfahrzeugen sowie weitläufige Freiflächen als Lager- und Abstellflächen.
Die bekannte, ehemalige Nutzung der einzelnen Gebäude ist der folgenden Tabelle 01 zu ent-
nehmen.
Tabelle 01: Nutzung der Gebäude auf dem ehemaligen Kasernengelände.
Gebäude Nr. Nutzung
68 Trafohäuschen
600 Bürogebäude
601 Warenhalle
603 Warenhalle, Büro, Werk
604 Teppichreinigung
605 Warenhalle
608 Lagerhalle
609 Kühlhalle
610 Lagerhalle
615 Arbeitsgebäude
616 Mehrzweckgebäude
617 Verwaltungsgebäude
620 WerkstatthalleSeite 11 von 51
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Gebäude Nr. Nutzung
622 Mehrzweck-/Autohalle
624 Heizübergabestation
625 Werkstattgebäude
626 Kantine
631 Garagen oder Lager
632 Garagen oder Lager
633 Warenhalle
634 Lagerhalle mit Anlage
635 Trafohäuschen
636 Bürohalle
637 Warenhaushalle
638 Warenhalle
639 Lagerhalle
640 Warenhalle
642 Trafohäuschen
645 Chloranlage
648 Depothalle
651 Ehemaliges Heizgebäude
729 Sprinklerbecken
Aktuell befindet sich der gesamte Gebäudebestand im Leerstand und wir durch den Eigentümer,
der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), verwaltet.
Die östlich gelegene 4 ha große Teilfläche wurde bis 1989 zu großen Teilen zur Lagerung von
allen möglichen wiederverwertbaren Gütern und Abfällen, u.a. auch wassergefährdender Stoffe
(Ölfässer), genutzt. Zudem wurden auf der Fläche Geräte und Fahrzeuge demontiert. Zum Zeit-
punkt der Nutzung als Schrottplatz war die Teilfläche teilweise versiegelt, bereichsweise mit
Schotter befestigt.
Die Fläche ist derzeit mit niederen Pflanzen und kleineren Bäumen bewachsen. Die Gesamtflä-
che befindet sich aktuell im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und wird durch
den Bundesforstbetrieb Schwarzenborn als Eigentümervertreter innerhalb der Bundeanstalt für
Immobilienaufgaben unterhalten.Seite 12 von 51 Bebauungsplan Nr. 915.3 „Gewerbegebiet Kaserne Großauheim Bodenmanagementkonzept, Version 5 Auftraggeber: P3 Hanau Sárl Bericht vom 24.03.2021 3.4 Geplante Nutzung Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung liegt dem Unterzeichner keine konkrete Planung vor. Zur Baureifmachung ist jedoch der vollständige ober- und unterirdische Rückbau der Bestandsbe- bauung auf dem Gelände der ehemaligen Großauheim-Kaserne geplant. Im Bereich von Kon- taminationsverdachtsflächen sind ggf. nach Entsiegelung der Oberfläche Bodeneingriffe erfor- derlich. Zudem ist die vollständige Entsiegelung aller Verkehrsflächen und Außenanlagenge- plant. Eine Beschreibung der Ausführungsschritte ist in Kapitel 4.1 enthalten. Auf der unmittelbar östlich angrenzenden 4 ha großen Teilfläche ist die Herrichtung eines Er- satzhabitat gemäß Artenschutzfachkonzept ([10]) zum Schutz der streng geschützten Zau- neidechse geplant. Dies ist erforderlich, da durch den Gebäudeabriss sowie durch den Gehölz- rückschnitt Fortpflanzungs- und Ruhestätten zerstört werden. Mit der Umsetzung der Maßnah- me ist nach Herstellung des neuen Lebensraumes auch eine aktive Umsiedlung dieser Tierart verbunden. Die östliche Teilfläche wird daher auch als Ausgleichsfläche Ost bezeichnet. Auf der Ausgleichsfläche Ost sind lediglich für eine Initialpflanzung auf einem südlichen Rand- streifen bodeneingreifende Maßnahmen in geringem Umfang erforderlich. Nach Fertigstellung des Ersatzhabitats und der Umsiedlung sind auf der Ausgleichsfläche Ost lediglich Pflegearbei- ten vorgesehen. 3.5 Vorangegangene Bodenuntersuchungen Im Plangebiet wurden in den in den Jahren 2009 bis 2020 Jahren umfangreiche umwelttechni- sche Untersuchungen in verschiedenen Phasen (1, 2a, 2b sowie darauf aufbauend ergänzende Untersuchungen) durchgeführt ([1], [3], [4], [6], [8], [14]). Im Rahmen der bisherigen Untersuchungen wurden 89 Kontaminationsverdachtsflächen (KVF) identifiziert. Weitere 8 KVF wurden als kriegsbedingte Hohlformen (KVF 100-5, KVF 100-7, KVF 100-13, KVF 100-16, KVF 100-18, KVF 100-21, KVF 100-29, KVF 100-33) ebenfalls aufgenom- men. Somit wurden insgesamt 97 KVF beschrieben. Hiervon liegen die KVF 45, 46, 47, 48, 68, 69, 74, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 88, 89, 100-5, 100-7 und 100-33 außerhalb des derzeitigen Geltungsbereiches (vgl. Tabelle 03). Als KVF wurden entsprechend [1] aufgrund der langjährigen Nutzung vor allem die Bereiche und Gebäude eingestuft, in denen mit wassergefährdenden Stoffen – vor allem Mineralölprodukte – umgegangen wurde. „Die Werkstatthallen – in denen in der Regel mehrere Wartungsgruben, Kompressorräume sowie Lagerräume für Öle, Fette und Säuren vorhanden sind – wurden auf- grund der Nutzung jeweils komplett als kontaminationsverdächtige Flächen eingestuft. Die La- gerhallen wurden – entweder aufgrund der bekannten Nutzung oder weil keine Angaben zur
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ehemaligen Nutzung vorliegen – zunächst ebenfalls komplett als kontaminationsverdächtige
Flächen eingestuft.
Als Verdachtsflächen wurden außerdem sämtliche Freiflächen – die […] über lange Zeiträume
zum Lagern von […] Stoffen und Produkten sowie zum Abstellen von Kraftfahrzeugen genutzt
wurden – eingestuft, da hier zahlreiche Unfälle / Schadensfälle dokumentiert sind, deren Lage
sich in der Regel jedoch nicht mehr nachvollziehen lässt.
Die Einstufung des Gefährdungspotentials wurde für die einzelnen Flächen anhand der ehema-
ligen Nutzungen, der Nutzungsdauer und der vorliegenden Informationen bezüglich Schadens-
fälle sowie unter Berücksichtigung der Informationen aus bereits durchgeführten umwelttechni-
schen Boden- und Bodenluftuntersuchungen vorgenommen. Bei der Einstufung des Gefähr-
dungspotentials der Verdachtsflächen wurden außerdem insbesondere die bisher vorliegenden
Grundwasseranalysen – die zumindest keinen großräumigen Grundwasserschaden im Bereich
der Kasernen erkennen lassen – berücksichtigt.“
In Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt
sowie dem Amt für technischen Umweltschutz der Stadt Hanau wurden alle ausgewiesenen
Kontaminationsverdachtsflächen auf Grundlage der genannten Gutachten tabellarisch zusam-
mengestellt und im Zustand nach vollständiger Entsiegelung der Flächen hinsichtlich einer
potentiellen Gefährdung des Grundwassers neu bewertet.
In nachstehender Tabelle 02 sind alle Kontaminationsverdachtsflächen im Geltungsbereich und
deren Neubewertung zusammenfassend dargestellt.
Tabelle 02: Kontaminationsverdachtsflächen im Geltungsbereich und deren Bewertung.
KVF Bezeichnung Umweltrelevante Nutzung Nutzungsbezogene Bewertung
1 Gebäude 601 Panzerwerkstatt, Lagerhal- MKW-Gehalt von bis zu 2.019 mg/kg in RKS 1-4, 0,7 - 1,55
le, Gefahrstofflager m u. GOK, 2.019 mg/kg, keine Auffälligkeiten in Phase IIb,
kein Gefährdungspotential für Schutzgüter ableitbar, fach-
gutachterliche Begleitung im Zuge des Abbruchs wird emp-
fohlen, lokal begrenzte Belastungen im Umfeld der RKS 1-4
sind entsprechend den Vorgaben in Kapitel 4 zu entfernen
2 Gebäude 603 Motorshop, Instandsetzung, Keine bewertungsrelevanten Schadstoffgehalte im Feststoff
Lager, Trafostation bzw. Schadstoffkonzentrationen in der Bodenluft in Phase
IIa nachgewiesen,
kein Gefährdungspotential für Schutzgüter ableitbar, fach-
gutachterliche Begleitung im Zuge des Abbruchs wird emp-
fohlen
3 Gebäude 604 Teppichlager, -reinigung Keine bewertungsrelevanten Schadstoffgehalte im Feststoff
bzw. Schadstoffkonzentrationen in der Bodenluft in Phase
IIa nachgewiesen,
kein Gefährdungspotential für Schutzgüter ableitbar, fach-
gutachterliche Begleitung im Zuge des Abbruchs wird emp-
fohlenSeite 14 von 51
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KVF Bezeichnung Umweltrelevante Nutzung Nutzungsbezogene Bewertung
4 ehem. Gebäude 607 Wartungshalle Feldbahn PAK-Gehalt von 2,61 mg/kg in RKS 4-3, 0,15 - 0,8 m u.
GOK, keine Auffälligkeiten in Phase IIb,
kein Gefährdungspotential für Schutzgüter ableitbar, kein
weiterer Handlungsbedarf
5 Gebäude 608 Wartungshalle Feldbahn PAK-Gehalt von 25-525 mg/kg in BS 92/95, 0,0 - 1,0 m u.
GOK, keine Auffälligkeiten in Phase IIb,
kein Gefährdungspotential für Schutzgüter ableitbar, fach-
gutachterliche Begleitung im Zuge des Abbruchs wird emp-
fohlen, lokal begrenzte Belastungen im Umfeld der BS 92
und BS 95 sind entsprechend den Vorgaben in Kapitel 4 zu
entfernen
6 Gebäude 609 Wartungshalle Feldbahn Keine bewertungsrelevanten Schadstoffgehalte im Feststoff
bzw. Schadstoffkonzentrationen in der Bodenluft in Phase
IIa nachgewiesen,
kein Gefährdungspotential für Schutzgüter ableitbar, fach-
gutachterliche Begleitung im Zuge des Abbruchs wird emp-
fohlen
7 Gebäude 610 Wartungshalle Feldbahn Keine bewertungsrelevanten Schadstoffgehalte im Feststoff
bzw. Schadstoffkonzentrationen in der Bodenluft in Phase
IIa nachgewiesen,
kein Gefährdungspotential für Schutzgüter ableitbar, fach-
gutachterliche Begleitung im Zuge des Abbruchs wird emp-
fohlen
8 ehem. Gebäude 612 unbekannt Keine Hinweise auf potentielle Schadstoffbelastungen im
Boden, weitere Untersuchungsmaßnahmen gemäß Phase I
(OU) nicht erforderlich,
kein Gefährdungspotential für Schutzgüter ableitbar, fach-
gutachterliche Begleitung im Zuge des Abbruchs wird emp-
fohlen
9 ehem. Gebäude 613 Lager brennbare Stoffe Keine Hinweise auf potentielle Schadstoffbelastungen im
Boden, weitere Untersuchungsmaßnahmen gemäß Phase I
(OU) nicht erforderlich,
kein Gefährdungspotential für Schutzgüter ableitbar, fach-
gutachterliche Begleitung im Zuge des Abbruchs wird emp-
fohlen
10 Gebäude 614 Lager brennbare Stoffe Keine bewertungsrelevanten Schadstoffgehalte im Feststoff
bzw. Schadstoffkonzentrationen in der Bodenluft in Phase
IIa nachgewiesen,
kein Gefährdungspotential für Schutzgüter ableitbar, fach-
gutachterliche Begleitung im Zuge des Abbruchs wird emp-
fohlen
11 Gebäude 616 Werkstatt? Lager Keine Hinweise auf potentielle Schadstoffbelastungen im
Boden, weitere Untersuchungsmaßnahmen gemäß Phase I
(OU) nicht erforderlich,
kein Gefährdungspotential für Schutzgüter ableitbar, fach-
gutachterliche Begleitung im Zuge des Abbruchs wird emp-
fohlen
12 Gebäude 618 Lager brennbare Stoffe Keine Hinweise auf potentielle Schadstoffbelastungen im
Boden, weitere Untersuchungsmaßnahmen gemäß Phase I
(OU) nicht erforderlich,
kein Gefährdungspotential für Schutzgüter ableitbar, fach-
gutachterliche Begleitung im Zuge des Abbruchs wird emp-
fohlenSeite 15 von 51
Bebauungsplan Nr. 915.3 „Gewerbegebiet Kaserne Großauheim
Bodenmanagementkonzept, Version 5
Auftraggeber: P3 Hanau Sárl
Bericht vom 24.03.2021
KVF Bezeichnung Umweltrelevante Nutzung Nutzungsbezogene Bewertung
13 ehem. Gebäude 620 unbekannt Keine Hinweise auf potentielle Schadstoffbelastungen im
Boden, weitere Untersuchungsmaßnahmen gemäß Phase I
(OU) nicht erforderlich,
kein Gefährdungspotential für Schutzgüter ableitbar, fach-
gutachterliche Begleitung im Zuge des Abbruchs wird emp-
fohlen
14 Gebäude 620 Kfz-Wartungshalle Keine bewertungsrelevanten Schadstoffgehalte im Feststoff
bzw. Schadstoffkonzentrationen in der Bodenluft in Phase
IIa nachgewiesen,kein Gefährdungspotential für Schutzgü-
ter ableitbar, fachgutachterliche Begleitung im Zuge des
Abbruchs wird empfohlen
15 ehem. Gebäude 621 unbekannt Keine Hinweise auf potentielle Schadstoffbelastungen im
Boden, weitere Untersuchungsmaßnahmen gemäß Phase I
(OU) nicht erforderlich,
kein Gefährdungspotential für Schutzgüter ableitbar, fach-
gutachterliche Begleitung im Zuge des Abbruchs wird emp-
fohlen
16 Gebäude 622 Feuerwehrhaus, Lager Keine Hinweise auf potentielle Schadstoffbelastungen im
Boden, weitere Untersuchungsmaßnahmen gemäß Phase I
(OU) nicht erforderlich,
kein Gefährdungspotential für Schutzgüter ableitbar, fach-
gutachterliche Begleitung im Zuge des Abbruchs wird emp-
fohlen
17 Gebäude 623 Trafostation Keine Hinweise auf potentielle Schadstoffbelastungen im
Boden, weitere Untersuchungsmaßnahmen gemäß Phase I
(OU) nicht erforderlich,
kein Gefährdungspotential für Schutzgüter ableitbar, fach-
gutachterliche Begleitung im Zuge des Abbruchs wird emp-
fohlen
18 Gebäude 624 Heizzentrale Keine Hinweise auf potentielle Schadstoffbelastungen im
Boden, weitere Untersuchungsmaßnahmen gemäß Phase I
(OU) nicht erforderlich,
kein Gefährdungspotential für Schutzgüter ableitbar, fach-
gutachterliche Begleitung im Zuge des Abbruchs wird emp-
fohlen
19 Gebäude 625 Wartungshalle Keine bewertungsrelevanten Schadstoffgehalte im Feststoff
Kfz/Geschütze bzw. Schadstoffkonzentrationen in der Bodenluft in Phase
IIa nachgewiesen,
kein Gefährdungspotential für Schutzgüter ableitbar, fach-
gutachterliche Begleitung im Zuge des Abbruchs wird emp-
fohlen
20 Gebäude 626 Kantine, vorherige Nutzung Keine Hinweise auf potentielle Schadstoffbelastungen im
unbekannt Boden, weitere Untersuchungsmaßnahmen gemäß Phase I
(OU) nicht erforderlich,
kein Gefährdungspotential für Schutzgüter ableitbar, fach-
gutachterliche Begleitung im Zuge des Abbruchs wird emp-
fohlen
21 ehem. Gebäude 629 unbekannt Keine Hinweise auf potentielle Schadstoffbelastungen im
Boden, weitere Untersuchungsmaßnahmen gemäß Phase I
(OU) nicht erforderlich,
kein Gefährdungspotential für Schutzgüter ableitbar, fach-
gutachterliche Begleitung im Zuge des Abbruchs wird emp-
fohlenSeite 16 von 51
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KVF Bezeichnung Umweltrelevante Nutzung Nutzungsbezogene Bewertung
22 ehem. Gebäude 630 unbekannt Keine Hinweise auf potentielle Schadstoffbelastungen im
Boden, weitere Untersuchungsmaßnahmen gemäß Phase I
(OU) nicht erforderlich,
kein Gefährdungspotential für Schutzgüter ableitbar, fach-
gutachterliche Begleitung im Zuge des Abbruchs wird emp-
fohlen
23 ehem. Gebäude 631 unbekannt Keine Hinweise auf potentielle Schadstoffbelastungen im
Boden, weitere Untersuchungsmaßnahmen gemäß Phase I
(OU) nicht erforderlich,
kein Gefährdungspotential für Schutzgüter ableitbar, fach-
gutachterliche Begleitung im Zuge des Abbruchs wird emp-
fohlen
24 Gebäude 631 Lager Keine Hinweise auf potentielle Schadstoffbelastungen im
Boden, weitere Untersuchungsmaßnahmen gemäß Phase I
(OU) nicht erforderlich,
kein Gefährdungspotential für Schutzgüter ableitbar, fach-
gutachterliche Begleitung im Zuge des Abbruchs wird emp-
fohlen
25 ehem. Gebäude 632 unbekannt Keine Hinweise auf potentielle Schadstoffbelastungen im
Boden, weitere Untersuchungsmaßnahmen gemäß Phase I
(OU) nicht erforderlich,
kein Gefährdungspotential für Schutzgüter ableitbar, fach-
gutachterliche Begleitung im Zuge des Abbruchs wird emp-
fohlen
26 Gebäude 632 Lager Keine Hinweise auf potentielle Schadstoffbelastungen im
Boden, weitere Untersuchungsmaßnahmen gemäß Phase I
(OU) nicht erforderlich,
kein Gefährdungspotential für Schutzgüter ableitbar, fach-
gutachterliche Begleitung im Zuge des Abbruchs wird emp-
fohlen
27 Gebäude 633/Gebäude 636 Lager Keine bewertungsrelevanten Schadstoffgehalte im Feststoff
bzw. Schadstoffkonzentrationen in der Bodenluft in Phase
IIa nachgewiesen,
kein Gefährdungspotential für Schutzgüter ableitbar, fach-
gutachterliche Begleitung im Zuge des Abbruchs wird emp-
fohlen
28 Gebäude 634 Lager, Druckerei Keine Hinweise auf potentielle Schadstoffbelastungen im
Boden, weitere Untersuchungsmaßnahmen gemäß Phase I
(OU) nicht erforderlich, kein Gefährdungspotential für
Schutzgüter ableitbar, fachgutachterliche Begleitung im Zu-
ge des Abbruchs wird empfohlen
29 Gebäude 635 Trafostation, Notstromag- Keine Hinweise auf potentielle Schadstoffbelastungen im
gregat Boden, weitere Untersuchungsmaßnahmen gemäß Phase I
(OU) nicht erforderlich,
kein Gefährdungspotential für Schutzgüter ableitbar, fach-
gutachterliche Begleitung im Zuge des Abbruchs wird emp-
fohlen
30 Gebäude 637 Lager Keine bewertungsrelevanten Schadstoffgehalte im Feststoff
bzw. Schadstoffkonzentrationen in der Bodenluft in Phase
IIa nachgewiesen,
kein Gefährdungspotential für Schutzgüter ableitbar, fach-
gutachterliche Begleitung im Zuge des Abbruchs wird emp-
fohlenSeite 17 von 51
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31 Gebäude 638 Lager, Eisenbahnverladung Keine bewertungsrelevanten Schadstoffgehalte im Feststoff
bzw. Schadstoffkonzentrationen in der Bodenluft in Phase
IIa nachgewiesen,
kein Gefährdungspotential für Schutzgüter ableitbar, fach-
gutachterliche Begleitung im Zuge des Abbruchs wird emp-
fohlen
32 Gebäude 639 Lager Keine bewertungsrelevanten Schadstoffgehalte im Feststoff
bzw. Schadstoffkonzentrationen in der Bodenluft in Phase
IIa nachgewiesen,
kein Gefährdungspotential für Schutzgüter ableitbar, fach-
gutachterliche Begleitung im Zuge des Abbruchs wird emp-
fohlen
33 Gebäude 640 Lager, Eisenbahnverladung, Keine bewertungsrelevanten Schadstoffgehalte im Feststoff
Trafostation bzw. Schadstoffkonzentrationen in der Bodenluft in Phase
IIa nachgewiesen,
kein Gefährdungspotential für Schutzgüter ableitbar, fach-
gutachterliche Begleitung im Zuge des Abbruchs wird emp-
fohlen
34 Gebäude 642 Trafostation Keine Hinweise auf potentielle Schadstoffbelastungen im
Boden, weitere Untersuchungsmaßnahmen gemäß Phase I
(OU) nicht erforderlich,
kein Gefährdungspotential für Schutzgüter ableitbar, fach-
gutachterliche Begleitung im Zuge des Abbruchs wird emp-
fohlen
35 ehem. Gebäude 644 unbekannt Keine Hinweise auf potentielle Schadstoffbelastungen im
Boden, weitere Untersuchungsmaßnahmen gemäß Phase I
(OU) nicht erforderlich,
kein Gefährdungspotential für Schutzgüter ableitbar, fach-
gutachterliche Begleitung im Zuge des Abbruchs wird emp-
fohlen
36 Gebäude 645 Chlorierungsstation Keine Hinweise auf potentielle Schadstoffbelastungen im
Boden, weitere Untersuchungsmaßnahmen gemäß Phase I
(OU) nicht erforderlich,
kein Gefährdungspotential für Schutzgüter ableitbar, fach-
gutachterliche Begleitung im Zuge des Abbruchs wird emp-
fohlen
37 Gebäude 646/720/721 unbekannt/Wartungsrampen MKW-Gehalte von bis zu 788 mg/kg in RKS 37-4 bei 0,7 -
(rückgebaut, saniert) 0,8 m u. GOK. Keine MKW im Grundwasser nachgewiesen.
Gefährdungspotential für Schutzgüter gering, fachgut-
achterliche Begleitung im Zuge des Abbruchs wird empfoh-
len, lokal begrenzte Belastungen im Umfeld der RKS 37-4
sind entsprechend den Vorgaben in Kapitel 4 zu entfernen.
38 ehem. Gebäude 647 unbekannt Keine Hinweise auf potentielle Schadstoffbelastungen im
Boden, weitere Untersuchungsmaßnahmen gemäß Phase I
(OU) nicht erforderlich,
kein Gefährdungspotential für Schutzgüter ableitbar, fach-
gutachterliche Begleitung im Zuge des Abbruchs wird emp-
fohlen
39 Gebäude 648 Lager Keine bewertungsrelevanten Schadstoffgehalte im Feststoff
bzw. Schadstoffkonzentrationen in der Bodenluft in Phase
IIa nachgewiesen,
kein Gefährdungspotential für Schutzgüter ableitbar, fach-
gutachterliche Begleitung im Zuge des Abbruchs wird emp-
fohlenSeite 18 von 51
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40 ehem. Gebäude 649/752 Waschplatz, Kfz-Werkstatt Keine Hinweise auf potentielle Schadstoffbelastungen im
Boden, weitere Untersuchungsmaßnahmen gemäß Phase I
(OU) nicht erforderlich,
kein Gefährdungspotential für Schutzgüter ableitbar, fach-
gutachterliche Begleitung im Zuge des Abbruchs wird emp-
fohlen
41 Gebäude 651, Heizöltanks Heizzentrale, Tanks Gefährdungspotential für Schutzgüter nicht auszuschlie-
ßen, bei Öffnung der Flächenversiegelung wird eine fach-
gutachterliche Begleitung empfohlen, Tanks sind fachge-
recht stillzulegen, zu reinigen und auszubauen
42 ehem. Gebäude 657 Lager Keine Hinweise auf potentielle Schadstoffbelastungen im
Boden, weitere Untersuchungsmaßnahmen gemäß Phase I
(OU) nicht erforderlich,
kein Gefährdungspotential für Schutzgüter ableitbar, fach-
gutachterliche Begleitung im Zuge des Abbruchs wird emp-
fohlen
43 ehem. Gebäude 684 unbekannt Keine bewertungsrelevanten Schadstoffgehalte im Feststoff
bzw. Schadstoffkonzentrationen in der Bodenluft in Phase
IIa nachgewiesen,
kein Gefährdungspotential für Schutzgüter ableitbar, fach-
gutachterliche Begleitung im Zuge des Abbruchs wird emp-
fohlen
44 ehem. Gebäude 711/775 unbekannt Keine Hinweise auf potentielle Schadstoffbelastungen im
Boden, weitere Untersuchungsmaßnahmen gemäß Phase I
(OU) nicht erforderlich,
kein Gefährdungspotential für Schutzgüter ableitbar, fach-
gutachterliche Begleitung im Zuge des Abbruchs wird emp-
fohlen
49 ehem. Gebäude 765 unbekannt Keine Hinweise auf potentielle Schadstoffbelastungen im
Boden, weitere Untersuchungsmaßnahmen gemäß Phase I
(OU) nicht erforderlich,
kein Gefährdungspotential für Schutzgüter ableitbar, fach-
gutachterliche Begleitung im Zuge des Abbruchs wird emp-
fohlen
50 ehem. Gebäude 002 unbekannt Keine Hinweise auf potentielle Schadstoffbelastungen im
Boden, weitere Untersuchungsmaßnahmen gemäß Phase I
(OU) nicht erforderlich,
kein Gefährdungspotential für Schutzgüter ableitbar, fach-
gutachterliche Begleitung im Zuge des Abbruchs wird emp-
fohlen
51 ehem. Gebäude 003 unbekannt Keine Hinweise auf potentielle Schadstoffbelastungen im
Boden, weitere Untersuchungsmaßnahmen gemäß Phase I
(OU) nicht erforderlich,
kein Gefährdungspotential für Schutzgüter ableitbar, fach-
gutachterliche Begleitung im Zuge des Abbruchs wird emp-
fohlen
52 Altöl-/Kühlmitteltanks Altöl-/Kühlwasserlagerung Keine bewertungsrelevanten Schadstoffgehalte im Feststoff
bzw. Schadstoffkonzentrationen in der Bodenluft in Phase
IIa nachgewiesen,
kein Gefährdungspotential für Schutzgüter ableitbar, bei
Öffnung der Flächenversiegelung wird eine fachgutachterli-
che Begleitung empfohlen, Tanks sind fachgerecht stillzu-
legen, zu reinigen und auszubauenSeite 19 von 51
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53 Altöl-/Kühlmitteltanks Altöl-/Kühlwasserlagerung Keine bewertungsrelevanten Schadstoffgehalte im Feststoff
bzw. Schadstoffkonzentrationen in der Bodenluft in Phase
IIa nachgewiesen,
kein Gefährdungspotential für Schutzgüter ableitbar, bei
Öffnung der Flächenversiegelung wird eine fachgutachterli-
che Begleitung empfohlen, Tanks sind fachgerecht stillzu-
legen, zu reinigen und auszubauen
54 Leichtflüssigkeitsabscheider Leichtflüssigkeitsabscheider Keine bewertungsrelevanten Schadstoffgehalte im Feststoff
bzw. Schadstoffkonzentrationen in der Bodenluft in Phase
IIa nachgewiesen,
kein Gefährdungspotential für Schutzgüter ableitbar, bei
Öffnung der Flächenversiegelung wird eine fachgutachterli-
che Begleitung empfohlen, Abscheideranlagen sind fachge-
recht stillzulegen, zu reinigen und auszubauen
55 Leichtflüssigkeitsabscheider Leichtflüssigkeitsabscheider Keine bewertungsrelevanten Schadstoffgehalte im Feststoff
bzw. Schadstoffkonzentrationen in der Bodenluft in Phase
IIa nachgewiesen,
kein Gefährdungspotential für Schutzgüter ableitbar, bei
Öffnung der Flächenversiegelung wird eine fachgutachterli-
che Begleitung empfohlen, Abscheideranlagen sind fachge-
recht stillzulegen, zu reinigen und auszubauen
56 Leichtflüssigkeitsabscheider Leichtflüssigkeitsabscheider Gefährdungspotential für Schutzgüter nicht auszuschlie-
ßen, bei Öffnung der Flächenversiegelung wird eine fach-
gutachterliche Begleitung empfohlen, Abscheideranlagen
sind fachgerecht stillzulegen, zu reinigen und auszubauen
57 Leichtflüssigkeitsabscheider Leichtflüssigkeitsabscheider Weiterer Untersuchungsbedarf mit RP Darmstadt ab-
gestimmt und durch das Gutachterbüro HPC AG im Auftrag
des LBIH ausgeführt.
Es konnten keine signifikanten Verlagerungsprozesse von
Schwermetallen in tiefere Bodenschichten nachgewiesen
werden. Die vollständige Versiegelung im Bereich von
KVF57 verhindert den Zutritt von Oberflächenwasser zu
den belasteten Bodenbereichen und damit eine potentielle
Verlagerung in tiefere Bodenschichten oder das Grundwas-
ser [14]. Das Gutachterbüro HPC empfiehlt im Rahmen ei-
ner Nutzungsänderung mit bodeneingreifenden Maßnah-
men eine gutachterliche Begleitung und Neubewertung
durchzuführen.
Bei Entsiegelung der Fläche wird empfohlen im Sinne des
vorsorgenden Bodenschutzes belastetes Bodenmaterial
gemäß Kapitel 4.2 zu entfernen. Nach Vorlage eines ge-
nauen Planungskonzeptes ist das Vorgehen mit der zu-
ständigen Behörde abzustimmen.
58 Leichtflüssigkeitsabscheider Leichtflüssigkeitsabscheider Keine bewertungsrelevanten Schadstoffgehalte im Feststoff
bzw. Schadstoffkonzentrationen in der Bodenluft in Phase
IIa nachgewiesen,
kein Gefährdungspotential für Schutzgüter ableitbar, bei
Öffnung der Flächenversiegelung wird eine fachgutachterli-
che Begleitung empfohlen, Abscheideranlagen sind fachge-
recht stillzulegen, zu reinigen und auszubauen
59 Leichtflüssigkeitsabscheider Leichtflüssigkeitsabscheider Keine bewertungsrelevanten Schadstoffgehalte im Feststoff
bzw. Schadstoffkonzentrationen in der Bodenluft in Phase
IIa nachgewiesen,
kein Gefährdungspotential für Schutzgüter ableitbar, bei
Öffnung der Flächenversiegelung wird eine fachgutachterli-
che Begleitung empfohlen, Abscheideranlagen sind fachge-
recht stillzulegen, zu reinigen und auszubauenSeite 20 von 51
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60 Leichtflüssigkeitsabscheider Leichtflüssigkeitsabscheider Gefährdungspotential für Schutzgüter nicht auszuschlie-
ßen, bei Öffnung der Flächenversiegelung wird eine fach-
gutachterliche Begleitung empfohlen, Abscheideranlagen
sind fachgerecht stillzulegen, zu reinigen und auszubauen
61 Altöltank Altöllagerung Keine bewertungsrelevanten Schadstoffgehalte im Feststoff
bzw. Schadstoffkonzentrationen in der Bodenluft in Phase
IIa nachgewiesen,
kein Gefährdungspotential für Schutzgüter ableitbar, bei
Öffnung der Flächenversiegelung wird eine fachgutachterli-
che Begleitung empfohlen, Tanks sind fachgerecht stillzu-
legen, zu reinigen und auszubauen
62 Altöltank Altöllagerung Keine bewertungsrelevanten Schadstoffgehalte im Feststoff
bzw. Schadstoffkonzentrationen in der Bodenluft in Phase
IIa nachgewiesen,
kein Gefährdungspotential für Schutzgüter ableitbar, bei
Öffnung der Flächenversiegelung wird eine fachgutachterli-
che Begleitung empfohlen, Tanks sind fachgerecht stillzu-
legen, zu reinigen und auszubauen
63 Kühlmitteltank Kühlwasserlagerung Keine organoleptischen Auffälligkeiten in Phase IIa,
kein Gefährdungspotential für Schutzgüter ableitbar, bei
Öffnung der Flächenversiegelung wird eine fachgutachterli-
che Begleitung empfohlen, Tanks sind fachgerecht stillzu-
legen, zu reinigen und auszubauen
64 Kühlmitteltank Kühlwasserlagerung Keine organoleptischen Auffälligkeiten in Phase IIa,
kein Gefährdungspotential für Schutzgüter ableitbar, bei
Öffnung der Flächenversiegelung wird eine fachgutachterli-
che Begleitung empfohlen, Tanks sind fachgerecht stillzu-
legen, zu reinigen und auszubauen
65 ehem. Tank Heizöllagerung Keine bewertungsrelevanten Schadstoffgehalte im Feststoff
bzw. Schadstoffkonzentrationen in der Bodenluft in Phase
IIa nachgewiesen,
kein Gefährdungspotential für Schutzgüter ableitbar, fach-
gutachterliche Begleitung im Zuge des Abbruchs wird emp-
fohlen
66 ehem. Tank Heizöllagerung Keine bewertungsrelevanten Schadstoffgehalte im Feststoff
bzw. Schadstoffkonzentrationen in der Bodenluft in Phase
IIa nachgewiesen,
kein Gefährdungspotential für Schutzgüter ableitbar, fach-
gutachterliche Begleitung im Zuge des Abbruchs wird emp-
fohlen
67 Tank + ehem. Altöltank Altöllagerung Keine bewertungsrelevanten Schadstoffgehalte im Feststoff
bzw. Schadstoffkonzentrationen in der Bodenluft in Phase
IIa nachgewiesen,
kein Gefährdungspotential für Schutzgüter ableitbar, fach-
gutachterliche Begleitung im Zuge des Abbruchs wird emp-
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Bericht vom 24.03.2021
KVF Bezeichnung Umweltrelevante Nutzung Nutzungsbezogene Bewertung
70 DRMO-Yard Lagerfläche/Schrottplatz Die KVF 70 stellt einen Großteil der Ausgleichsfläche Ost
dar. Eine nutzungsbezogene Bewertung des Wirkungspfa-
des Boden-Mensch erfolgt mit Stellungnahme zur boden-
schutzrechtlichen Prüfung des Wirkungspfads Boden-
Mensch auf der Ausgleichsfläche Ost (Mull und Partner In-
genieurgesellschaft mbH, 24.01.2020). In Zusammenschau
der geplanten Initialbepflanzung als bodeneingreifende
Maßnahme kann aus gutachterlicher Sicht eine Gefährdung
für Menschen über den Direktpfad Boden-Mensch nicht
ausgeschlossen werden.
Durch das RP Darmstadt wurde für die KVF 70 eine weiter-
führende Grundwasseruntersuchung gefordert. Im Auftrag
des LBIH wird zur Klärung, ob eine Grundwasserbelastung
mit Schwermetallen vorliegt, ein Grundwassermonitoring
mit Beginn im Herbst 2020 zur abschließenden Bewertung
des Wirkungspfades Boden-Grundwasser durchgeführt.
Bis zum Nachweis einer Unbedenklichkeit der Schermetall-
belastung des oberflächennahen Bodens für das Grund-
wasser ist ein Worst-Case-Szenario anzunehmen, wonach
die Sanierung des Bereiches der KVF, für den Schwerme-
tallbelastungen nachgewiesen wurden, vorzusehen ist.
Im Rahmen einer Sanierung sind Böden mit relevant erhöh-
ten Schwermetallgehalten auszukoffern und fachgerecht zu
entsorgen. Im Vorfeld der Sanierung ist der Bereich der
Schwermetallbelastung mittels Bodenuntersuchungen de-
tailliert in seiner horizontalen und vertikalen Ausdehnung
einzugrenzen.
71 Altschaden Tankstelle Tankstelle (saniert) Gefährdungspotential für Schutzgüter aufgrund von Rest-
belastungen nicht auszuschließen, fachgutachterliche Be-
gleitung im Zuge von Eingriffen in den Boden wird empfoh-
len, belastetes Bodenmaterial ist entsprechend den Vorga-
ben in Kapitel 4 zu entfernen.
Weiterer Untersuchungsbedarf mit RP Darmstadt ab-
gestimmt und durch das Gutachterbüro HPC AG im Auftrag
des LBIH ausgeführt.
Keine neuen Erkenntnisse aus Aktenrecherche ableitbar.
Weiterer Untersuchungsbedarf anhand einer Grundwas-
seruntersuchung durch HPC empfohlen.
72 Altablagerung Ablagerung Keine bewertungsrelevanten Schadstoffgehalte im Fest-
stoff bzw. Schadstoffkonzentrationen in der Bodenluft in
Phase IIa nachgewiesen,
kein Gefährdungspotential für Schutzgüter ableitbar, fach-
gutachterliche Begleitung im Zuge des Abbruchs wird emp-
fohlen
73 Altablagerung Ablagerung Weiterer Untersuchungsbedarf mit RP Darmstadt ab-
gestimmt und durch das Gutachterbüro HPC AG im Auftrag
des LBIH ausgeführt.
Anhand weiterführender Bodenuntersuchungen mittels
Baggerschürfen wurden durch das Gutachterbüro oberflä-
chennahe Schwermetallbelastungen in deren Ausdehnung
eingegrenzt. Bei der aktuellen Nutzung als Brachfläche und
der vorgesehenen Kontrolle des Grundwassers durch die
im Grundwasserabstrom gelegenen Grundwassermessstel-
len (in KVF70) ist gegenwärtig kein weiterer Handlungsbe-
darf gegeben [14].
Es wird empfohlen bodeneingreifende Maßnahmen fach-
gutachterlich zu begleiten.Sie können auch lesen