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ETL Freund & Partner GmbH StBG & Co. Neubrandenburg KG ETL ADVISION GmbH StBG & Co. Neubrandenburg KG Ihlenfelder Straße 5 17034 Neubrandenburg www.fp-neubrandenburg.de www.advision-neubrandenburg.de Andrea Bruhn Olaf Jaensch Christoph Moeck Burkhard Wendorff Thomas Wiethoff 2 November 2022 Monatsticker
Agenda 1. Neuerungen bei Photovoltaikanlagen 2. Ermäßigter Umsatzsteuersatz (Gastronomie / Gas und Fernwärme) 3. Pflegebonus und Inflationsausgleichsprämie 4. Tarife und Freibeträge 5. Home-Office / Arbeitszimmer 6. Abgeltungssteuer 7. Steuererklärungsfristen und Steuerzinsen 8. Corona-Update 3 November 2022 Monatsticker
Photovoltaikanlagen Ertragsteuern — Einführung eines neuen § 3 Nr. 72 EStG; — steuerfrei sind ab 1.1.2023 die Einnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb von — Photovoltaikanlagen mit einer Bruttoleistung von bis zu 30 kW (peak) bei Einfamilienhäusern oder nicht Wohnzwecken dienenden Gebäuden — Bei überwiegend zu Wohnzwecken genutzten sonstigen Gebäuden mit einer installierten Bruttoleistung von bis zu 15 kW (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit, — insgesamt höchstens 100 kW (peak) pro Steuerpflichtigen oder Mitunternehmerschaft. — Keine Gewinnermittlung für gewerbliche Einkünfte mehr notwendig, sofern nur Einnahmen aus Betrieb von Photovoltaikanlagen 5 November 2022 Monatsticker
Photovoltaikanlagen Umsatzsteuer — Einführung eines „Nullsteuersatzes“, § 12 Abs. 3 UStG-E — Gilt für Lieferung, die Einfuhr und innergemeinschaftlichen Erwerb und Installation von Photovoltaikanlagen inkl. Stromspeicher Vorteil: — Besitzer können Kleinunternehmerregelung ohne Nachteile in Anspruch nehmen — Lieferant behält Vorsteuerabzug für seine Eingangsumsätze Forderung Bundesrat: Befreiung von der Umsatzsteuererklärungspflicht 6 November 2022 Monatsticker
Ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Speisen in der Gastronomie Zeitliche Anwendung — Absenkung auf 5 % galt zeitlich beschränkt vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 — Ermäßigter Steuersatz von 7 % vom 01.01.2021 bis 31.07.2021 — Verlängerung ermäßigter Steuersatz bis 31.12.2023 7 November 2022 Monatsticker
Ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Speisen Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen Verlängerung bis 31.12.2023 für ermäßigte Besteuerung der Speisen 8 November 2022 Monatsticker
Umsatzsteuer auf Gas und Fernwärme — Umsatzsteuersatz für Gaslieferungen über das Erdgasnetz und die Lieferung von Wärme über ein Wärmenetz wird befristet vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt. — Die Änderung tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft. — Nicht entscheidend ist dabei, um welche Art von Gas es sich handelt (z. B. Biogas oder Erdgas). — Ebenso erfasst sind Lieferungen von Gas, das vom leistenden Unternehmer per Tanklastwagen zum Leistungsempfänger für die Wärmeerzeugung transportiert wird. Ermäßigt besteuert wird auch die Einspeisung von Gas in das Erdgasnetz. — Als Lieferung von „Gas über das Erdgasnetz“ gilt auch das Legen eines Gas- Hausanschlusses. — Selbstständige sonstige Leistungen wie Gastransport, -speicherung, -netznutzung, Bilanzkreisabrechnung etc., die nicht Preisbestandteil einer Gaslieferung sind, sind nicht begünstigt. 9 November 2022 Monatsticker
Umsatzsteuer auf Gas und Fernwärme — Gas- und Wärmelieferungen sind erst mit Ablauf des jeweiligen Ablesezeitraums als ausgeführt zu behandeln — Der Gas- oder Wärmeverbrauch eines Kunden unterliegt auch dann in vollem Umfang dem Steuersatz , der am Ende des Ablesezeitraums gilt, wenn zu Beginn dieses Zeitraums noch ein anderer Steuersatz gegolten hat. — Abschlagrechnungen brauchen nicht korrigiert zu werden (auch nicht für Zwecke des Vorsteuerabzugs). Gegenüber vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmern können Abschläge somit im gesamten Zeitraum mit dem Regelsteuersatz von 19 Prozent Umsatzsteuer abgerechnet werden, die dann erst mit der jeweiligen Schlussabrechnung korrigiert werden müssen 10 November 2022 Monatsticker
Pflegebonus Corona-Bonus für Pflegekräfte – Betrag von insgesamt 4.500 Euro im Zeitraum 18. November 2021 bis 31. Dezember 2022 kann sozialversicherungs- und steuerfrei bleiben – Zahlung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn – zur Anerkennung besonderer Leistungen in der Corona-Krise – für Mitarbeiter in Krankenhäusern, bestimmten Pflegediensten, Alten-, Behinderten-, und Pflegeheimen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, bestimmten Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen und Rettungsdiensten – gilt auch für freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers 11 November 2022 Monatsticker
Inflationsausgleichsprämie – bis zu einem Betrag von 3.000 € – sozialversicherungs- und steuerfrei – zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn – vom Arbeitgeber in der Zeit vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 – in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährte Leistungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise – kann auch in mehreren Teilbeträgen gezahlt werden – darf neben dem Pflegebonus gezahlt werden 12 November 2022 Monatsticker
Tarife und Freibeträge —Steuertarif und Grundfreibetrag —Kindergeld und Kinderfreibeträge —Ausbildungsfreibetrag 13 November 2022 Monatsticker
Steuertarif und Grundfreibetrag – Grundfreibetrag – Anhebung des Grundfreibetrages in 2022 rückwirkend von 9.984 Euro auf 10.347 Euro – Für 2023/2024 stehen endgültige Werte noch nicht fest (Stand 4.11.2022) 2021 2022 2023 2024 9.744 € 10.347 € 10.908 € 11.604 € – Solidaritätszuschlag: nur noch für Höherverdienende; Reform in 2021 14 November 2022 Monatsticker
Steuertarif und Grundfreibetrag – Steuertarif – Ausgleich der kalten Progression; Tarifeckwerte werden um geschätzte Inflationsrate des Vorjahres angeglichen, – endgültige Werte stehen noch nicht fest – Neuester Vorschlag des BMF (Stand 10.11.2022): Spitzensteuersatz soll für 2023 ab 62.810 Euro greifen, für 2024 ab 66.761 Euro 15 November 2022 Monatsticker
Kindergeld und Kinderzuschlag – Letzte Anhebung des Kindergeldes zum 1. Januar 2021 – Zusätzlicher Kinderbonus im Juli 2022 von 100 Euro gezahlt – Inflationsausgleichsgesetz: vorläufige Werte für 2023 lt. Stand 10.11.2022 – Kindergeld soll aber nochmals erhöht werden auf Grundlage des jetzt vorliegenden Steuerprogressionsberichts und des Existenzminimumberichts Kindergeld/Monat 2022 2023 1. und 2. Kind je 219 Euro 250 Euro 3. Kind 225 Euro 250 Euro Jedes weitere Kind 250 Euro 250 Euro 16 November 2022 Monatsticker
Kinderfreibeträge – Aktuell: Kinderfreibetrag 2.730 Euro je Elternteil – Rückwirkende Anhebung für 2022 auf 2.810 Euro geplant (noch nicht verabschiedet) – Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes bleibt jeweils bei 1.464 Euro je Elternteil Kinderfreibeträge Rückwirkend 2022 gesamt 2022 je Kind 8.388 € 8.548 € – Weitere Erhöhung der Kinderfreibetrages auch für 2023 (3.012 Euro) und 2024 (3.192 Euro) geplant Kinderfreibeträge 2023 2024 gesamt je Kind 8.952 € 9.312 € 17 November 2022 Monatsticker
Ausbildungsfreibetrag – Zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in Berufsausbildung befindenden, auswärtig untergebrachten, volljährigen Kindes – Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 oder Kindergeld besteht, – Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 924 Euro – Anhebung auf 1.200 Euro ab 2023 18 November 2022 Monatsticker
Home-Office/Arbeitszimmer – geplante Neuregelung Zusammenfassung: – Der Höchstbetrag für die Home-Office-Pauschale soll ab dem VZ 2023 von 600 Euro auf 1.000 Euro angehoben werden. – Die Kostenbegrenzung für ein häusliches Arbeitszimmer von 1.250 Euro soll ab dem VZ 2023 in eine Jahrespauschale umgewandelt werden, wenn dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. – Forderung Bundesrat: Aus der geplanten Jahrespauschale für Arbeitszimmer von 1.250 Euro soll eine Monatspauschale von 1.248 Euro (104 Euro pro Monat) werden. – Die endgültige Regelung bleibt abzuwarten. 19 November 2022 Monatsticker
Abgeltungsteuer – Verluste – Verluste aus Kapitaleinkünften/Aktienverkäufen: für Verrechnung in Einkommensteuer- erklärung müssen Verlustbescheinigungen bei Kreditinstituten beantragt werden – Antrag für Steuererklärung 2022 bis spätestens 15. Dezember 2022 zu stellen – zwei Verlustverrechnungstöpfe je Bank und Sparer: – 1. Verlustverrechnungstopf: Verluste aus Wertpapierverkäufen – 2. Verlustverrechnungstopf: Verluste aus sonstigen Kapitalanlagen – Jedes Kreditinstitut verrechnet unterjährig Verluste mit Gewinnen; bei Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern auch für alle Konten/Depots der Ehegatten/Partner (wenn gemeinsamer Freistellungsauftrag) – Verlustbescheinigung sinnvoll, wenn Gewinne bei Bank 1 und Verluste bei Bank 2 20 November 2022 Monatsticker
Abgeltungsteuer – Verluste https://download.dws.com/download?elib- assetguid=67e387b977ed4000a219ebcc780b 94a1 21 November 2022 Monatsticker
Sparerpauschbetrag – Mit der Änderung soll der Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro auf 1 000 Euro und von 1 602 Euro (Ehegatten/Lebenspartner) auf 2 000 Euro erhöht. – Um die technische Umsetzung einfach zu gestalten, werden bereits erteilte Freistellungaufträge prozentual erhöht. 22 November 2022 Monatsticker
Steuererklärungsfristen — Steuererklärungsfristen 23 November 2022 Monatsticker
Steuererklärungsfristen 24 November 2022 Monatsticker
Zinsen auf Steuernachzahlungen und Steuererstattungen – Steuerzahlungen, die erst 15 Monate nach Ablauf des Veranlagungsjahres festgesetzt werden, sind ab diesem Zeitpunkt monatlich zu verzinsen. – Ausnahmen: 25 November 2022 Monatsticker
Zinsen auf Steuernachzahlungen und Steuererstattungen – Bisheriger Zinssatz von 0,5 %/Monat (6 %/Jahr) ab 2014 für verfassungswidrig erklärt – Weiterhin Anwendung für Verzinsungszeiträume bis 2018 mit bisherigem Zinssatz – Neufestsetzung für Verzinsungszeiträume ab 2019 zwingend – Neuer steuerlicher Zinssatz: 1,8% jährlich – Praktische Umsetzung: BMF- Schreiben: Solange die Neuregelung technisch und organisatorisch noch nicht umgesetzt werden kann, können Zinsfestsetzungen für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2019 ungeachtet der am 22. Juli 2022 in Kraft getretenen Neuregelungen weiterhin vorläufig ergehen oder ausgesetzt werden 26 November 2022 Monatsticker
Corona Update — Endabrechnungen und Schlussrechnungen 27 November 2022 Monatsticker
Corona-Update — Schlussabrechnungs-Paket 1 — Überbrückungshilfe I – III, November- und Dezemberhilfe — Einreichung seit 5. Mai 2022 — Fristende: 30. Juni 2023 — Verlängerung: Einzelfristverlängerung über Portal (ab 2023) bis 31. Dezember 2023 — Frist Rückzahlung: 4-6 Monate — Schlussabrechnungs-Paket 2 — Überbrückungshilfe III Plus, Überbrückungshilfe IV — Einreichung: seit 15. November 2022 — Fristende: 30. Juni 2023 — Verlängerung: Einzelfristverlängerung über Portal (ab 2023) bis 31. Dezember 2023 — Frist Rückzahlung: angemessene Zahlungsfrist 28 November 2022 Monatsticker
Corona-Update Endabrechnung Neustarthilfe und Neustarthilfe Plus — Neustarthilfe Förderzeitraum Januar bis Juni 2021 — Neustarthilfe Plus Förderzeitraum Juli bis September und Oktober bis Dezember 2021 Endabrechnung Rückzahlung Neustarthilfe Direkt 29.10.-31.12.2021 bzw. vier 30.09.2022 Wochen nach Versand des Bewilligungsbescheides Neustarthilfe prüfender Dritter 07.12.2021 – 31.12.2022 Einen Monat nach Versand des Endabrechnungsbescheides der Bewilligungsstelle Neustarthilfe Plus Direkt März 2022 bis 30.06.2022 31.12.2022 Neustarthilfe Plus prüfender Dritter Ab KW 12/2022 bis 31.12.2022 Einen Monat nach Versand des Endabrechnungsbescheides der Bewilligungsstelle 29 November 2022 Monatsticker
Unser nächster Termin: jeweils mittwochs 14 Uhr • 18.01.2023 Andrea.Bruhn@etl.de Christoph.Moeck@etl.de Thomas.Wiethoff@etl.de Olaf.Jaensch@etl.de Burkhard.Wendorff@etl.de www.fp-neubrandenburg.de www.advision-neubrandenburg.de Monatsticker
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