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1   November 2022   Monatsticker
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ETL Freund & Partner GmbH StBG & Co. Neubrandenburg KG
                                          ETL ADVISION GmbH StBG & Co. Neubrandenburg KG
                                          Ihlenfelder Straße 5
                                          17034 Neubrandenburg

                                          www.fp-neubrandenburg.de
                                          www.advision-neubrandenburg.de

Andrea Bruhn               Olaf Jaensch             Christoph Moeck   Burkhard Wendorff   Thomas Wiethoff

 2         November 2022             Monatsticker
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Agenda

    1. Neuerungen bei Photovoltaikanlagen
    2. Ermäßigter Umsatzsteuersatz (Gastronomie / Gas und Fernwärme)
    3. Pflegebonus und Inflationsausgleichsprämie
    4. Tarife und Freibeträge
    5. Home-Office / Arbeitszimmer
    6. Abgeltungssteuer
    7. Steuererklärungsfristen und Steuerzinsen
    8. Corona-Update

3           November 2022       Monatsticker
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Photovoltaikanlagen

    —   Neuerungen bei Ertragsteuer und
        Umsatzsteuer

4           November 2022     Monatsticker
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Photovoltaikanlagen

    Ertragsteuern
    — Einführung eines neuen § 3 Nr. 72 EStG;
    — steuerfrei sind ab 1.1.2023 die Einnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb von
         — Photovoltaikanlagen mit einer Bruttoleistung von bis zu 30 kW (peak) bei
           Einfamilienhäusern oder nicht Wohnzwecken dienenden Gebäuden
         — Bei überwiegend zu Wohnzwecken genutzten sonstigen Gebäuden mit einer
           installierten Bruttoleistung von bis zu 15 kW (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit,
         — insgesamt höchstens 100 kW (peak) pro Steuerpflichtigen oder
           Mitunternehmerschaft.

    — Keine Gewinnermittlung für gewerbliche Einkünfte mehr notwendig, sofern nur Einnahmen
      aus Betrieb von Photovoltaikanlagen

5           November 2022       Monatsticker
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Photovoltaikanlagen

    Umsatzsteuer

    — Einführung eines „Nullsteuersatzes“, § 12 Abs. 3 UStG-E
    — Gilt für Lieferung, die Einfuhr und innergemeinschaftlichen Erwerb und Installation von
      Photovoltaikanlagen inkl. Stromspeicher

    Vorteil:
    — Besitzer können Kleinunternehmerregelung ohne Nachteile in Anspruch nehmen
    — Lieferant behält Vorsteuerabzug für seine Eingangsumsätze

    Forderung Bundesrat: Befreiung von der Umsatzsteuererklärungspflicht

6           November 2022       Monatsticker
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Ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Speisen in der Gastronomie

    Zeitliche Anwendung

    — Absenkung auf 5 % galt zeitlich beschränkt vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020
    — Ermäßigter Steuersatz von 7 % vom 01.01.2021 bis 31.07.2021
    — Verlängerung ermäßigter Steuersatz bis 31.12.2023

7           November 2022     Monatsticker
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Ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Speisen

    Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen

                                                   Verlängerung bis
                                                   31.12.2023 für ermäßigte
                                                   Besteuerung der Speisen

8          November 2022     Monatsticker
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Umsatzsteuer auf Gas und Fernwärme
    — Umsatzsteuersatz für Gaslieferungen über das Erdgasnetz und die Lieferung von Wärme
      über ein Wärmenetz wird befristet vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 von 19
      Prozent auf 7 Prozent gesenkt.
    — Die Änderung tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft.
    — Nicht entscheidend ist dabei, um welche Art von Gas es sich handelt (z. B. Biogas oder
      Erdgas).
    — Ebenso erfasst sind Lieferungen von Gas, das vom leistenden Unternehmer per
      Tanklastwagen zum Leistungsempfänger für die Wärmeerzeugung transportiert wird.
      Ermäßigt besteuert wird auch die Einspeisung von Gas in das Erdgasnetz.
    — Als Lieferung von „Gas über das Erdgasnetz“ gilt auch das Legen eines Gas-
      Hausanschlusses.
    — Selbstständige sonstige Leistungen wie Gastransport, -speicherung, -netznutzung,
      Bilanzkreisabrechnung etc., die nicht Preisbestandteil einer Gaslieferung sind, sind nicht
      begünstigt.

9           November 2022        Monatsticker
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Umsatzsteuer auf Gas und Fernwärme
 — Gas- und Wärmelieferungen sind erst mit Ablauf des jeweiligen Ablesezeitraums als
   ausgeführt zu behandeln
 — Der Gas- oder Wärmeverbrauch eines Kunden unterliegt auch dann in vollem Umfang
   dem Steuersatz , der am Ende des Ablesezeitraums gilt, wenn zu Beginn dieses Zeitraums
   noch ein anderer Steuersatz gegolten hat.
 — Abschlagrechnungen brauchen nicht korrigiert zu werden (auch nicht für Zwecke des
   Vorsteuerabzugs). Gegenüber vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmern können
   Abschläge somit im gesamten Zeitraum mit dem Regelsteuersatz von 19 Prozent
   Umsatzsteuer abgerechnet werden, die dann erst mit der jeweiligen Schlussabrechnung
   korrigiert werden müssen

10       November 2022      Monatsticker
Pflegebonus

 Corona-Bonus für Pflegekräfte
 – Betrag von insgesamt 4.500 Euro im Zeitraum 18. November 2021 bis 31. Dezember 2022
   kann sozialversicherungs- und steuerfrei bleiben
 – Zahlung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn
 – zur Anerkennung besonderer Leistungen in der Corona-Krise
 – für Mitarbeiter in Krankenhäusern, bestimmten Pflegediensten, Alten-, Behinderten-, und
   Pflegeheimen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, bestimmten Vorsorge- und
   Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen und
   Rettungsdiensten
 – gilt auch für freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers

11       November 2022      Monatsticker
Inflationsausgleichsprämie

 – bis zu einem Betrag von 3.000 €
 – sozialversicherungs- und steuerfrei
 – zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn
 – vom Arbeitgeber in der Zeit vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024
 – in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährte Leistungen zur Abmilderung der
   gestiegenen Verbraucherpreise
 – kann auch in mehreren Teilbeträgen gezahlt werden

 – darf neben dem Pflegebonus gezahlt werden

12      November 2022      Monatsticker
Tarife und Freibeträge

 —Steuertarif und Grundfreibetrag
 —Kindergeld und Kinderfreibeträge
 —Ausbildungsfreibetrag

13       November 2022     Monatsticker
Steuertarif und Grundfreibetrag

 – Grundfreibetrag
   – Anhebung des Grundfreibetrages in 2022 rückwirkend von 9.984 Euro auf 10.347 Euro
   – Für 2023/2024 stehen endgültige Werte noch nicht fest (Stand 4.11.2022)

           2021               2022                 2023       2024
          9.744 €           10.347 €             10.908 €   11.604 €

     – Solidaritätszuschlag: nur noch für Höherverdienende; Reform in 2021

14          November 2022         Monatsticker
Steuertarif und Grundfreibetrag

 – Steuertarif
    – Ausgleich der kalten Progression; Tarifeckwerte werden um geschätzte Inflationsrate
      des Vorjahres angeglichen,
     – endgültige Werte stehen noch nicht fest
     – Neuester Vorschlag des BMF (Stand 10.11.2022):
       Spitzensteuersatz soll für 2023 ab 62.810 Euro greifen, für 2024 ab 66.761 Euro

15        November 2022       Monatsticker
Kindergeld und Kinderzuschlag
 – Letzte Anhebung des Kindergeldes zum 1. Januar 2021

 – Zusätzlicher Kinderbonus im Juli 2022 von 100 Euro gezahlt

 – Inflationsausgleichsgesetz: vorläufige Werte für 2023 lt. Stand 10.11.2022

 – Kindergeld soll aber nochmals erhöht werden auf Grundlage des jetzt vorliegenden
   Steuerprogressionsberichts und des Existenzminimumberichts

     Kindergeld/Monat       2022             2023
     1. und 2. Kind je     219 Euro         250 Euro
     3. Kind               225 Euro         250 Euro
     Jedes weitere Kind    250 Euro         250 Euro

16         November 2022     Monatsticker
Kinderfreibeträge

 – Aktuell: Kinderfreibetrag 2.730 Euro je Elternteil
 – Rückwirkende Anhebung für 2022 auf 2.810 Euro geplant (noch nicht verabschiedet)
 – Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes bleibt
   jeweils bei 1.464 Euro je Elternteil
  Kinderfreibeträge                          Rückwirkend
                               2022
  gesamt                                         2022
     je Kind                   8.388 €             8.548 €

 – Weitere Erhöhung der Kinderfreibetrages auch für 2023 (3.012 Euro) und 2024 (3.192
   Euro) geplant
     Kinderfreibeträge
                                2023                    2024
     gesamt
     je Kind                   8.952 €             9.312 €
17             November 2022   Monatsticker
Ausbildungsfreibetrag

 – Zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in Berufsausbildung befindenden, auswärtig
   untergebrachten, volljährigen Kindes
 – Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 oder Kindergeld besteht,
 – Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 924 Euro
 – Anhebung auf 1.200 Euro ab 2023

18       November 2022      Monatsticker
Home-Office/Arbeitszimmer – geplante Neuregelung
 Zusammenfassung:

 – Der Höchstbetrag für die Home-Office-Pauschale soll ab dem VZ 2023 von 600 Euro auf
   1.000 Euro angehoben werden.
 – Die Kostenbegrenzung für ein häusliches Arbeitszimmer von 1.250 Euro soll ab dem VZ
   2023 in eine Jahrespauschale umgewandelt werden, wenn dauerhaft kein anderer
   Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
 – Forderung Bundesrat: Aus der geplanten Jahrespauschale für Arbeitszimmer von 1.250
   Euro soll eine Monatspauschale von 1.248 Euro (104 Euro pro Monat) werden.
 – Die endgültige Regelung bleibt abzuwarten.

19      November 2022      Monatsticker
Abgeltungsteuer – Verluste

 – Verluste aus Kapitaleinkünften/Aktienverkäufen: für Verrechnung in Einkommensteuer-
   erklärung müssen Verlustbescheinigungen bei Kreditinstituten beantragt werden

 – Antrag für Steuererklärung 2022 bis spätestens 15. Dezember 2022 zu stellen
     – zwei Verlustverrechnungstöpfe je Bank und Sparer:
     – 1. Verlustverrechnungstopf: Verluste aus Wertpapierverkäufen
     – 2. Verlustverrechnungstopf: Verluste aus sonstigen Kapitalanlagen
     – Jedes Kreditinstitut verrechnet unterjährig Verluste mit Gewinnen;
       bei Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern auch für alle Konten/Depots der
       Ehegatten/Partner (wenn gemeinsamer Freistellungsauftrag)
     – Verlustbescheinigung sinnvoll, wenn Gewinne bei Bank 1 und Verluste bei Bank 2

20         November 2022      Monatsticker
Abgeltungsteuer – Verluste

https://download.dws.com/download?elib-
assetguid=67e387b977ed4000a219ebcc780b
94a1

 21          November 2022           Monatsticker
Sparerpauschbetrag

 – Mit der Änderung soll der Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro auf 1 000 Euro und von 1 602 Euro
   (Ehegatten/Lebenspartner) auf 2 000 Euro erhöht.
 – Um die technische Umsetzung einfach zu gestalten, werden bereits erteilte Freistellungaufträge
   prozentual erhöht.

22        November 2022         Monatsticker
Steuererklärungsfristen

 — Steuererklärungsfristen

23       November 2022       Monatsticker
Steuererklärungsfristen

24    November 2022   Monatsticker
Zinsen auf Steuernachzahlungen und Steuererstattungen

 – Steuerzahlungen, die erst 15 Monate nach Ablauf des Veranlagungsjahres festgesetzt
   werden, sind ab diesem Zeitpunkt monatlich zu verzinsen.
 – Ausnahmen:

25       November 2022      Monatsticker
Zinsen auf Steuernachzahlungen und Steuererstattungen

 –   Bisheriger Zinssatz von 0,5 %/Monat (6 %/Jahr) ab 2014 für verfassungswidrig erklärt
 –   Weiterhin Anwendung für Verzinsungszeiträume bis 2018 mit bisherigem Zinssatz
 –   Neufestsetzung für Verzinsungszeiträume ab 2019 zwingend
 –   Neuer steuerlicher Zinssatz: 1,8% jährlich

 – Praktische Umsetzung: BMF- Schreiben: Solange die Neuregelung technisch und
   organisatorisch noch nicht umgesetzt werden kann, können Zinsfestsetzungen für
   Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2019 ungeachtet der am 22. Juli 2022 in Kraft
   getretenen Neuregelungen weiterhin vorläufig ergehen oder ausgesetzt werden

26         November 2022       Monatsticker
Corona Update

 —   Endabrechnungen und
     Schlussrechnungen

27      November 2022      Monatsticker
Corona-Update

 — Schlussabrechnungs-Paket 1
  — Überbrückungshilfe I – III, November- und Dezemberhilfe
  — Einreichung seit 5. Mai 2022
  — Fristende: 30. Juni 2023
  — Verlängerung: Einzelfristverlängerung über Portal (ab 2023) bis 31. Dezember 2023
  — Frist Rückzahlung: 4-6 Monate

 — Schlussabrechnungs-Paket 2
  — Überbrückungshilfe III Plus, Überbrückungshilfe IV
  — Einreichung: seit 15. November 2022
  — Fristende: 30. Juni 2023
  — Verlängerung: Einzelfristverlängerung über Portal (ab 2023) bis 31. Dezember 2023
  — Frist Rückzahlung: angemessene Zahlungsfrist

28       November 2022       Monatsticker
Corona-Update
 Endabrechnung Neustarthilfe und Neustarthilfe Plus

       — Neustarthilfe Förderzeitraum Januar bis Juni 2021
       — Neustarthilfe Plus Förderzeitraum Juli bis September und Oktober bis Dezember 2021

                                                     Endabrechnung                  Rückzahlung
     Neustarthilfe Direkt                            29.10.-31.12.2021 bzw. vier    30.09.2022
                                                     Wochen nach Versand des
                                                     Bewilligungsbescheides
     Neustarthilfe prüfender Dritter                 07.12.2021 – 31.12.2022        Einen Monat nach Versand des
                                                                                    Endabrechnungsbescheides der
                                                                                    Bewilligungsstelle
     Neustarthilfe Plus Direkt                       März 2022 bis 30.06.2022       31.12.2022
     Neustarthilfe Plus prüfender Dritter            Ab KW 12/2022 bis 31.12.2022   Einen Monat nach Versand des
                                                                                    Endabrechnungsbescheides der
                                                                                    Bewilligungsstelle

29             November 2022                Monatsticker
Unser nächster Termin:
                                          jeweils mittwochs 14 Uhr

                                          • 18.01.2023

                       Andrea.Bruhn@etl.de                         Christoph.Moeck@etl.de                          Thomas.Wiethoff@etl.de

                                             Olaf.Jaensch@etl.de                        Burkhard.Wendorff@etl.de

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