Golfsport Manufaktur Schäffler-Tanz International Open 2020
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Golfsport Manufaktur Schäffler-Tanz International Open 2020
In Anlehnung an die Schutz- und Hygienekonzeption der DGV Turnierorganisation für Einzelturniere
Einleitung
Um den durch die Covid-19-Pandemie entstandenen gesundheitlichen
Herausforderungen für den Golfsport zu begegnen, sind auf diversen Ebenen
präventive Maßnahmen erforderlich. Hierbei geht es in erster Linie um die
Infektionsvermeidung aller beteiligten Personen.
Dieses Konzept regelt in 21 Punkten den genauen Ablauf von Einzelturnieren auf
Grund von Auflagen und Regelungen zur Corona-Pandemie (COVID-19).
Bei Verbandsturnieren gelten neben den Verhaltens- und Hygieneregeln des DGV auch
die des Austragungsortes.
Golf ist ein kontaktfreier Sport unter freiem Himmel. Ein Mindestabstand von 1,5m ist im
Golfwettkampf dauerhaft zu gewährleisten. Der Wettspielbetrieb wird in Spielergruppen
von 2 bis zu 4 Personen gespielt. Die Spielergruppen starten in Abständen von mind.
8 - 10 Minuten, wobei ein Abstand zwischen den Gruppen von dauerhaft mindestens 50
Metern zu gewährleisten ist.
Ablauf
Einzelturniere im Golfsport finden im GC Valley und der Golfsportmanufaktur 2020
unter Einhaltung der Corona Hygiene und Abstandsregelungen statt.
1.) Ausschreibungsanpassung
a. Begrenzung der Teilnehmerzahl auf maximal 150 Personen (75 vormittags
und 75 nachmittags)
i. während der der Aufwärmphase befinden sich auf dem Übungsgelände
a) maximal 20 Personen (Athleten/Trainer/Schiedsrichter/
Organisatoren) in Abständen von 3 Metern zu einander in einem
abgesperrten und einzeln abgetrennten Bereich auf derAbschlagsfläche (600qm), die gesamte Driving Range
(Übungsabschlagsfläche) beträgt im Golfclub Valley 12.000 qm
b) maximal 5 Personen (Athleten/Trainer/Schiedsrichter/
Organisatoren) je Übungsgrün (Kurzspielbereich) in Abständen
von 3 Metern zu einander. Auf der Golf Anlage Valley befinden
sich 9 Übungsgrüns mit einer Größe von je durchschnittlich
250qm.
ii. Während der Spielphase starten nacheinander
a) je 75 Athleten vormittags im Abstand von 8 - 10 Minuten in
Klein-Gruppen von je 3 Personen parallel von 2 verschiedenen
Abschlägen
b) je 75 Athleten nachmittags im Abstand von 8 - 10 Minuten in
Klein-Gruppen von je 3 Personen parallel von 2 verschiedenen
Abschlägen
iii. zu jeder Zeit gilt:
a) Athleten, Club- und Veranstaltungsmitarbeiter, Spielleitung,
Referees, Turnierhelfer, Trainer, registrierten Trainern, Landes-
und Bundestrainer sowie Landesgolfverband- Mitarbeiter bilden
im öffentlichen Raum zu keiner Zeit Gruppengrößen von >10
Personen.
b. Es werden keine Zuschauer auf der Anlage zugelassen.
c. Das Betreten des Golfplatzes und des Übungsgeländes ist an allen
Turnier- und Trainingsrundentagen lediglich den beauftragten Club- und
Veranstaltungsmitarbeitern, Spielleitung, Referees, Turnierhelfern,
registrierten Trainern, Landes- und Bundesregistrierten sowie LGV-
Mitarbeitern gestattet.2.) GC Valley – Golfsportmanufaktur Organisation
a. Es befindet sich 2 vom GC Valley bestimmte Corona-Hygienebeauftragte vor
Ort, die für die Einhaltung der in diesem Dokument genannten Regeln
sowie für die Information an alle betroffenen Personengruppen verantwortlich
sind. Die Personen werden über diese Aufgabe hinaus weitere Funktionen
wahrnehmen (Bsp. Spielleiter).
b. Schiedsrichter werden von 4 Offiziellen des Deutschen Golfverbandes
gestellt.
c. Es werden ONLINE – App Basierte Anwesenheitslisten geführt und 21 Tage
lang im GC Valley und der Golfsport Manufaktur unter Wahrung
der Datenschutzbestimmungen aufbewahrt/Check-In Listen (Trainer,
Betreuer, Spieler, Helfer etc.)
d. Die Registrierung für das Turnier findet Online und am Vortag des Turniers
bis spätestens 16 Uhr statt.
e. Der GC Valley und die Golfsport Manufaktur ist vor/während/nach dem
Turnier erster Ansprechpartner für das Gesundheitsamt und weitere
Behörden.
f. Sanitäre Einrichtungen (WC´s und Handwaschbecken) werden durch
Reinigungspersonal vor/zwischen/nach Turnierstart und Ende täglich
gründlich gereinigt und desinfiziert. Weiter werden diese Räumlichkeiten in
120min. Abständen auf Sauberkeit überprüft. Dieser Vorgang wird
dokumentiert.
3.) Allgemeine Regelungen für alle Personengruppen
a. Es gibt allgemeine Regelungen, die für alle Personengruppen gelten. Diese
Regelungen sind ständig zu beachten und werden auch per Aushang im
b. Golfclub, der Driving-Range und der Akademie während des Turniers
kommuniziert.c. Geöffnete Gebäude auf dem Platz: (Beachten Sie die Nutzungsbedingungen,
mindestens 1,5 Meter Abstand halten!)
i. Toiletten
ii. Unterstände
iii. Wetterschutz- und Blitzschutzhütten
iv. Clubhaus (mit Einschränkungen)
v. Gastronomie (gemäß regionalen Vorgaben)
d. Folgende Gebäude/Einrichtungen auf dem Platz bleiben geschlossen:
i. Duschräume
ii. Umkleiden
iii. Aufenthaltsräume
iv. Ballwasch-Anlage
v. Waschplätze für Schläger
vi. Reinigungsplätze für Golfschuhe
zu jeder Zeit gilt:
e. Türen werden möglichst offengelassen und das Anfassen der Türgriffe soll
vermieden werden
f. Generelle Dos und Dont´s beachten (Anhang 1)
g. Einhaltung der zeitlichen Vorgaben
h. Jede anwesende Person muss eine Mund-Nasen-Bedeckung bei sich
tragen. Maskenpflicht gilt in geschlossenen Räumen und darüber hinaus auch
i. während eines Regelentscheidung von aktiven Spielern und Referees
ii. Blitzschutzhütten und anderen geöffneten Räumen (siehe
allg. Regelungen Punkt a))
iii. in der Scoring-Area
iv. generell in Situationen, in denen die Abstandsvorgabe
nicht sichergestellt werden kanni. Wegweisern folgen
j. Kontakte auf Oberflächen vermeiden
k. Nur die eigenen Golfschläger nutzen und berühren
l. vorgegebene Abstandsmarkierungen einhalten
m. Vermeidung von Körperkontakt jeglicher Form
n. Einhaltung der Hust- & Niesetikette
o. Berühren von Gesicht vermeiden
p. Wechsel von durchnässten oder verschwitzten Kleidungsstücken im
Fahrzeug / sichtgeschützter Bereich
q. Zusätzlich gelten die Kontakt- und Verhaltensbestimmungen des GC Valleys.
4.) Austragungsort/Club
Alle nötigen Aufbaumaßnahmen und Vorkehrungen werden am Tag vor dem
Turnier abgeschlossen.
Dies betrifft insbesondere folgende Punkte:
a. Zugängliche Bereiche werden mit Farbe/Schildern gekennzeichnet:
i. Eingangs-/Ausgangsbereich:
(1) Clubgelände
(2) Clubhaus
(3) Gastronomie
(4) Driving Range/Übungsanlagen
(5) Wartebereiche Tee 1 und 10
b. Wegweiser steuern im Besonderen die Ein- und Ausgänge zu:
i. Tee 1 und 10
ii. Starterbereich an Tee 1
iii. Wegweiser "Ausgang" an Tee 9 Course „B“ und Tee 9 Course „C“
c. öffentlichen Mülleimer sind deckelfrei
d. Die allgemeinen Dos und Dont´s und die Punkte unter Top 3 werden
ausgedruckt an den neuralgischen Zugängen ausgehängt.5.) Teilnehmer
Sollte im Zeitraum von 14 Tagen nach dem Turnier ein Teilnehmer positiv auf
das Covid-19 getestet werden, ist der Golfclub Valley und die Golfsport
Manufaktur umgehend davon in Kenntnis zu setzen.
a. Eine Teilnahme ist nur nach dem Ausfüllen und Abgabe des Online App
basierten „Kontaktformulars zur Teilnahme an dem Valleyer Turniere“
möglich.
b. Mit dem Online-Download des Hauseigenen Kontakt Formular Apps und der
erfolgreichen Registrierung auf dieser App, bestätigt der Spieler, Club- und
Veranstaltungsmitarbeiter, die Spielleitung, die Referees, Turnierhelfer, die
registrierten Trainer, Landes- und Bundestrainern sowie LGV- Mitarbeitern
die Einhaltung aller in diesem Dokument veröffentlichten Bestimmungen. Die
App fungiert ähnliche einer Meldeliste und die Ortsangabe wird durch den
Benutzer selbst bestimmt (ohne Tracking).
c. Die Teilnahme am Turnier ist nur Personen gestattet, welche
i. Keinen Kontakt zu SARS-CoV-2- positiv getesteten Personen in den
letzten 14 Tagen hatten
ii. Kein Fieber / erhöhte Temperatur haben
iii. Keine Infektionssymptomatik im Bereich der oberen Atemwege haben
d. zu jeder Zeit gilt:
iv. Allgemeine Regelungen für alle Personengruppen (s. Punkt 3)
v. Generelle Dos und Dont´s beachten
6.) Zugelassene Funktionsträger
Alle Funktionsträger und Pressevertreter (siehe Punkt 1.) und (Ausschreibung)
halten sich möglichst am Rand der Spielbahn mit entsprechendem
Mindestabstand auf. Die Spielbahn (Tee und Grün) wird während des Turniers
nur von den aktiven Spielern betreten.
Folgende weitere Regelungen gelten:a. Das Ausfüllen und Abgabe des Online-Kontaktformulars (Anhang 3/Online)
ist Pflicht.
b. Funktionen können nur Personen übernehmen, welche
i. Keinen Kontakt zu SARS-CoV-2- positiv getesteten Personen in den
letzten 14 Tagen hatten
ii. Kein Fieber / erhöhte Temperatur haben
iii. Keine Infektionssymptomatik im Bereich der oberen Atemwege haben
c. zu jeder Zeit gilt:
i. Allgemeine Regelungen für alle Personengruppen s. Punkt 3
ii. Generelle Dos und Dont´s beachten
d. Trainings- und Turnierbetreuung
i. keine Zuschauer
ii. kleinstmöglicher Betreuungsstab auf dem Platz
e. Berichterstattung Presse (gesonderte Regelvorgaben)
i. Die maximale Anzahl der Medienvertreter beträgt täglich < 20 Personen
ii. Presseakkreditierung muss bis spätestens am Vorabend des jeweiligen
Turniertages per Email oder telefonisch geschehen
iii. Es gibt keinen separaten Arbeitsbereich (Schreibtische) für
Pressevertreter.
iv. Interviews sind mit dem nötigen Mindestabstand und mit Tragen
einer Mund-Nasen-Bedeckung zu führen.
a. Zuschauer
i. Zuschauer sind zu keiner Zeit zugelassen
7.) Teilnahmespezifische Vorkehrmaßnahmen/-Bedingungen
Für bestimmte Bereiche auf dem Golfplatz gibt es folgende Regeln:
a. Übungsanlagen
i. Grundsätzlich werden nur die eigenen Schläger, Bälle, Tee´s und
weiteres Golf-Equipment genutzt und berührt, im Falle einer Weitergabe
an Dritte werden diese Gegenstände vor Gebrauch desinfiziert.ii. Rangebälle dürfen von Spielern nicht eingesammelt werden. Dieses gilt
für alle Übungsbereiche.
iii. An der Rangebälle-Ausgabe müssen die Abstände eingehalten werden.
iv. Gereinigte Rangebälle stehen in Eimern bereit.
v. Möglichkeiten zur Hand- und Materialdesinfektion sind ausreichend
durch alle Personen auf der Anlage mitzubringen. Sollte der einzelne
Teilnehmer seine Maske oder sein Desinfektionsmittel vergessen oder
das Desinfektionsmittel während des Wettkampfes ausgehen, werden
Ersatzmaterialien ausreichend bereitgestellt.
vi. Begrenzung der zeitgleich Trainierenden ist maximal 20 Personen und
strikt einzuhalten. Falls sich Trainer, Schiedsrichter oder Organisatoren
in diesem Bereich befinden sind sie Teil der Summe oder halten den
notwendigen Mindestabstand von 1,5 Metern.
vii. Athleten in Wartepositionen, -schlangen haben einen Abstand von mind.
1,5 Metern einzuhalten.
b. Driving Range
i. Bei freien Abschlagflächen: Abstand der Trainierenden voneinander von
mindestens jeweils 1,5 Meter nach links und rechts
ii. Bei Abschlaghütten: In jedem Abschlagsbereich trainiert nur eine
Person. Ist der Platz der Abschlaghütte besetzt ist der Zugang nur
möglich nach Verlassen des vorherigen Athleten.
c. Putting Grün
i. Auf einem Grün dürfen nur so viele Personen trainieren, dass
der Mindestabstand gewährleistet werden kann.
ii. Puttzonen für lange und für kurze Putts einhalten; in jeder der Zonen
darf nur eine Person sein.
iii. Auf dem Putting Grün dürfen nur die eigenen Bälle genutzt werden.
iv. Es gibt keine Lochfahnen auf dem Putting Grün.
d. Chipping/Pitching/Bunker Grünsi. Auf Chipping/Pitching/Bunker Grüns dürfen nur die eigenen
Bälle aufgesammelt werden.
e. Bunker
i. Bunkerharken werden vom Platz entfernt.
ii. Nach dem Schlag ist der Bunker mit dem Schläger bzw. den Füßen so
gut wie möglich einzuebnen.
f. Loch
i. Der Flaggenstock wird nur mit angezogenem Golfhandschuh berührt.
ii. Die Bälle dürfen nur mit Golfhandschuh aus dem Loch genommen
werden.
g. Leihtrolleys
i. Diese werden vor jeder Nutzung desinfiziert.
h. Generell gilt: auch außerhalb der Übungsanlagen dürfen gefundene Bälle
anderer Spieler, Bleistifte etc. nicht aufgenommen werden.
i. Bei gastronomischer Selbstversorgung darf kein Austausch von
Lebensmitteln und Getränken unter den Spielern/ Spielerinnen stattfinden
(sofern nicht enge Kontaktperson)
8.) Scoring
Das Scoring wird wie üblich im Scoring-Bereich vor Ort abgewickelt.
a. Check-In/Registrierung: 1 Tag vor Turnierbeginn nur Online App (ab Sonntag
auf der Webseite www.golfsportmanufaktur.de)
b. Nutzung von Scorekarten
i. die Nutzung einer elektronischen Scorekarte/ Livescoring ist vorgesehen
ii. Es ist nicht erforderlich, eine Scorekarte physisch bei der
Spielleitung einzureichen, vorausgesetzt, die Spielleitung kann die
Ergebnisse in anderer Form annehmen.
iii. im Falle einer Physischen Scorekarte, wird diese nach Beendigung der
Runde im Scoring-Zelt in einen dafür vorgesehenen Karton gelegt. Die
Spielleitung nimmt diese in Handschuhen entgegen.iv. Es ist nicht erforderlich, dass der Zähler die Lochergebnisse des
Spielers physisch bestätigt, d.h. die ggs. Kontrolle in Anwesenheit der
Spieler entfällt.
v. Spieler dürfen ihre eigenen und die der Mitspieler Ergebnisse auf einer
zusätzlichen Scorekarte erfassen.
c. Ergebnisübermittlung: umgehend nach Beendigung der Runde
d. Regelfragen: umgehend nach Beendigung der Runde/nach Aufkommen der
Frage
e. Eingangs- und Ausgangsbereich Scoring-Area an folgenden Bereichen
kennzeichnen:
i. Wartebereich zur Übermittlung Ergebnisse
ii. Wartebereich generelle Fragen (Startzeiten/Regelfragen etc.)
iii. Athleten in Wartepositionen haben einen Abstand von mind. 1,5 Metern
einzuhalten.
f. Ein Spuckschutz (Plexiglasscheibe) wird zum Schutz angebracht
g. Mund-Nasen-Bedeckung muss getragen werden (Spieler und Scoring)
h. Max. 1 Spielgruppe in Scoring-Area
i. zu jeder Zeit gilt:
i. Allgemeine Regelungen für alle Personengruppen (s. Punkt 3)
ii. Generelle Dos und Dont´s beachten
9.) Spielleitung, Platzrichter
Die Kommunikation von Spielleitung/Referees zu Turnierteilnehmern ist nur unter
Einhaltung eines Mindeststandes von 1,5m erlaubt. Alle Spieler und Beteiligten
müssen ständig eine Mund-Nasen- Bedeckung bei sich tragen und bei geringen
Mindestabständen unter 1,5m aufsetzen.
a. zu jeder Zeit gilt:
i. Allgemeine Regelungen für alle Personengruppen (s. Punkt 3)
ii. Generelle Dos und Dont´s beachtend. Golf-Carts sind ausschließlich nur zur Einzelnutzung von Club- und
Veranstaltungsmitarbeiter, Spielleitung, Referees erlaubt. Es dürfen keine
weiteren Personen mitgenommen werden. Jedes Golf-Cart steht vor der
Nutzung personalisiert und desinfiziert außerhalb der Golf-Carthalle bereit.
Bei Personenwechsel oder Rückgabe an der Golf-Carthalle wird jedes Golf-
Cart gereinigt und desinfiziert.
10.) Übernachtung
Die Übernachtung im Zusammenhang mit der Turnierteilnahme liegt in
Eigenverantwortung der Spieler. Es wird empfohlen in Einzelzimmern zu
übernachten, sofern es sich nicht um enge Kontaktpersonen (Partner/-in, bzw.
enge Verwandte) handelt. Hier gilt das Rahmenhygienekonzept Beherbergung,
welche vom jeweiligen Gasthaus/ Pension/ Hotel einzuhalten ist.
11.) Rahmenprogramm
Es finden weder eine Eröffnungsfeier/Get-Together-Abend noch eine physische
Siegerehrung statt.
12.) Verpflegung
Durch den Golfclub Valley und die Golfsport Manufaktur wird kein gemeinsames
Einnehmen von Mahlzeiten geplant und organisiert. Die Nutzung der
Gastronomie unterliegt den regionalen Auflagen.
a. In Eigenverantwortung liegt
i. die Verpflegung vor/nach dem Turnier
ii. die Halfway-Verpflegung
b. Clubgastronomie
i. Für den gastronomischen Betrieb gelten die aktuellen Richtlinien
und Vorschriften (je nach Größe der Lokalität)ii. Die Turnierteilnehmer werden per Aushang explizit auf diese
Vorschriften hingewiesen
iii. Eine Öffnung der Clubgastronomie kann nicht garantiert werden.
13.) An-/Abreise zum Turnierort
Die Anreise zum Austragungsort sollte frühestens 2 Tage vor Turnierbeginn
erfolgen. Hierbei gilt im Einzelnen:
i. Reise ist prinzipiell in Eigenverantwortung der Spieler
An- und Abreise gem. gültiger Kontaktbeschränkungen hinsichtlich
PKW-Nutzung keine Gruppenanreise im Bus.
14.) Proberunden
Proberunden können am Tag vor dem Turnierbeginn gespielt werden. Hierbei gilt
im Besonderen:
a. Proberunden müssen frühzeitig per Mail oder telefonisch reserviert werden
b. zu jeder Zeit gilt
i. Allgemeine Regelungen für alle Personengruppen (s. Punkt 3)
ii. Generelle Dos und Dont´s beachten
15.) An-/Abreise an den Turniertagen
Die An- und Abreise aller Teilnehmer muss koordiniert werden, um unnötiges
Zusammentreffen und die Ansammlung von Massen zu vermeiden. Die
Überwachung (Anreise am Clubgelände/Parkplatz) erfolgt durch vom
Veranstalter eingesetztes Personal und anhand der Liste der Startzeiten.
Daher gelten folgende Zeiten:
a. Ankunft am Golfplatz frühestens 80 Minuten vor der eigenen Startzeit
b. Laufwege vom Parkplatz zu den Übungsarealen und vom Übungsgelände zu
Tee 1 sind innerhalb der Minuten großzügig einzuplanen
c. Abreise zeitnah nach Beendigung der Runde unmittelbar nach Übermittlung
der Ergebnisse und Klärung aller Regelfragend. zu jeder Zeit gilt
i. Allgemeine Regelungen für alle Personengruppen (s. Punkt 3)
ii. Generelle Dos und Dont´s beachten
16.) Training vor der Runde und Training nach der Runde am Turnier-
und Trainingsrundentag
Das Trainieren am Turnier-/Trainingsrundentag ist auf ein Minimum zu
reduzieren. Vorgaben der Zeitplanung:
a. Max. 30 Minuten Aufwärmen/Einschlagen auf der Driving Range vor der
Runde
i. Maximal 20 Spieler können gleichzeitig die Driving Range nutzen
ii. Bei Stau haben Spieler mit früherer Startzeit Vorrang.
iii. Abstandsmarkierungen 3 Meter sind einzuhalten
b. Max. 30 Minuten insgesamt auf allen Übungsgrüns vor der Runde
i. Maximal 5 Spieler können gleichzeitig auf einem Übungsgrün trainieren
ii. Bei Stau haben Spieler mit früherer Startzeit Vorrang.
iii. Abstandsmarkierungen 3 Meter sind einzuhalten
c. die Maximalanzahl der zugelassenen Spieler je Übungsbereich richtet sich
nach der derzeit lautenden 5. BayIfSMV von maximal 20 Personen im
Rahmen von sportlichen Aktivitäten unter freiem Himmel
d. Begrenzung der zeitgleich Trainierenden ist maximal 20 Personen und strikt
einzuhalten. Falls sich Trainer, Schiedsrichter oder Organisatoren in diesem
Bereich befinden sind sie Teil der Summe oder halten den notwendigen
Mindestabstand von 1,5 Metern.
e. Training nach der Runde ist
i. 30 min. auf der Driving Range möglich
ii. 30 min. im Kurzspielbereich möglich17.) Sanitäreinrichtung
Sanitäre Einrichtungen (WC´s und Handwaschbecken) werden durch
Reinigungspersonal vor/zwischen/nach Turnierstart und Ende täglich gründlich
gereinigt und desinfiziert. Weiter werden diese Räumlichkeiten in 180min.
Abständen auf Sauberkeit überprüft. Die Reinigung wird dokumentiert nach Zeit,
Häufigkeit, Person und Reinigungsmittel. In allen Sanitäreinrichtungen ist zu
jeder Zeit ausreichend Hygienematerial vorhanden.
Dies sind:
a. Händedesinfektionsmittel
b. ausreichend Seife
c. Einweghandtücher
Duschen und Umkleiden bleiben geschlossen (siehe Punkt 3)!
18.) Caddiehallen
Caddiehallen stehen zur Unterbringung der Spielerausrüstung nicht
zur Verfügung
19.) Parkplatz-Konzept
Die Golfanlage Valley verfügt über insgesamt 192 Outdoor Parkplätze.
a. Die Athleten und die beauftragten Club- und Veranstaltungsmitarbeitern,
Spielleitung, Referees, Turnierhelfern, registrierten Trainer, Landes- und
Bundestrainern sowie LGV- Mitarbeitern werden angewiesen einen Abstand
der Fahrzeuge von mindestens 1m zu halten.
b. Sie werden angehalten, nach einparken des Fahrzeugs und noch im
geparkten Fahrzeug sitzend, sich durch Handzeichen, mit der
möglicherweise im Nachbarfahrzeug befindlichen Person über den Vorrang
des Ausstiegs zu verständigen.
c. Auf dem Parkplatz ist das Tragen von Masken Pflicht.
d. Fahrer oder Eltern, die nicht einer der oben genannten Gruppe angehören,
können sich Online registrieren, wenn sie das Restaurant besuchenmöchten. Die Parkdauer von Fahrern oder Eltern, die nicht einer der oben
genannten Gruppe angehören, darf maximal 60 Minuten betragen.
e. Bussen oder Fahrgemeinschaften, die die zulässige Hausstands-
Mitfahrregelung überschreiten ist der Ausstieg verwehrt.
f. Austeigende Personen werden angehalten die nötigen Mindestabstände
(1,5m) einzuhalten.
20.) Sanktionen
Der GC Valley und die Golfsportmanufaktur kann einzelnen Personen die
Teilnahme am Turnier verweigern bzw. die Person mit sofortiger Wirkung
ausschließen. Dies ist im Einzelnen bei:
a. Auftreten von Krankheitssymptomen (auch nach dem Start)
b. Bewusst fehlerhaftem Ausfüllen des Kontaktformulars (Anhang 3)
c. Positiver Covid-19-Test in den letzten 14 Tagen vor Anreise zum Turnier
d. Verstoß gegen veröffentlichte, verbindliche Verhaltensregeln
e. Nichtbeachtung von veröffentlichten, verbindlichen Hygienemaßnahmen
Generell ist den Anweisungen der Mitarbeiter des Golfclubs, des Veranstalters
sowie der Spielleiter uneingeschränkt Folge zu leisten!
21.) Verletzungen/Sanitäter
Bei medizinischen Notfällen ist der Notruf zu tätigen. Bei „kleineren
Hilfeleistungen“ (Pflaster verteilen u.ä.) sind möglichst die nötigen
Sicherheitsabstände einzuhalten, zusätzlich wird mit Mund- Nasen-Bedeckung
und Einmal-Handschuhen gearbeitet.
22.) Anti-Doping
Die Ausbreitung des Covid-19-Virus hat nicht nur im organisierten Sport
zu massiven Einschränkungen und Veränderungen geführt, sondern auch im
Bereich der Dopingkontrollen weltweit. In der aktuellen Situation führt die NADAauch zusätzliche Maßnahmen bei der Durchführung von Wettkampfkontrollen durch. Ansprechpartner hierfür ist der Anti-Doping- Beauftragte des Deutschen Golfverbandes. Das Konzept ist am 18.06.2020 in Anlehnung an die Vorgaben des Deutschen Golfverbandes erstellt worden. Änderungen und Aktualisierungen sind jederzeit möglich. Wir freuen uns aus ein tolles erstes großes Turnier 2020. Herzliche Grüße Danny Wilde Valley, 18.06. 2020 Anhänge: Anhang 1: Dos und Dont´s (für den Aushang) Anhang 2: Allgemeine Regelungen für alle Personengruppen (für den Aushang) Anhang 3: Kontaktformular zur Teilnahme an Turnieren – findet Online statt
Sie können auch lesen