Golfsport Manufaktur Schäffler-Tanz International Open 2020
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Golfsport Manufaktur Schäffler-Tanz International Open 2020 In Anlehnung an die Schutz- und Hygienekonzeption der DGV Turnierorganisation für Einzelturniere Einleitung Um den durch die Covid-19-Pandemie entstandenen gesundheitlichen Herausforderungen für den Golfsport zu begegnen, sind auf diversen Ebenen präventive Maßnahmen erforderlich. Hierbei geht es in erster Linie um die Infektionsvermeidung aller beteiligten Personen. Dieses Konzept regelt in 21 Punkten den genauen Ablauf von Einzelturnieren auf Grund von Auflagen und Regelungen zur Corona-Pandemie (COVID-19). Bei Verbandsturnieren gelten neben den Verhaltens- und Hygieneregeln des DGV auch die des Austragungsortes. Golf ist ein kontaktfreier Sport unter freiem Himmel. Ein Mindestabstand von 1,5m ist im Golfwettkampf dauerhaft zu gewährleisten. Der Wettspielbetrieb wird in Spielergruppen von 2 bis zu 4 Personen gespielt. Die Spielergruppen starten in Abständen von mind. 8 - 10 Minuten, wobei ein Abstand zwischen den Gruppen von dauerhaft mindestens 50 Metern zu gewährleisten ist. Ablauf Einzelturniere im Golfsport finden im GC Valley und der Golfsportmanufaktur 2020 unter Einhaltung der Corona Hygiene und Abstandsregelungen statt. 1.) Ausschreibungsanpassung a. Begrenzung der Teilnehmerzahl auf maximal 150 Personen (75 vormittags und 75 nachmittags) i. während der der Aufwärmphase befinden sich auf dem Übungsgelände a) maximal 20 Personen (Athleten/Trainer/Schiedsrichter/ Organisatoren) in Abständen von 3 Metern zu einander in einem abgesperrten und einzeln abgetrennten Bereich auf der
Abschlagsfläche (600qm), die gesamte Driving Range (Übungsabschlagsfläche) beträgt im Golfclub Valley 12.000 qm b) maximal 5 Personen (Athleten/Trainer/Schiedsrichter/ Organisatoren) je Übungsgrün (Kurzspielbereich) in Abständen von 3 Metern zu einander. Auf der Golf Anlage Valley befinden sich 9 Übungsgrüns mit einer Größe von je durchschnittlich 250qm. ii. Während der Spielphase starten nacheinander a) je 75 Athleten vormittags im Abstand von 8 - 10 Minuten in Klein-Gruppen von je 3 Personen parallel von 2 verschiedenen Abschlägen b) je 75 Athleten nachmittags im Abstand von 8 - 10 Minuten in Klein-Gruppen von je 3 Personen parallel von 2 verschiedenen Abschlägen iii. zu jeder Zeit gilt: a) Athleten, Club- und Veranstaltungsmitarbeiter, Spielleitung, Referees, Turnierhelfer, Trainer, registrierten Trainern, Landes- und Bundestrainer sowie Landesgolfverband- Mitarbeiter bilden im öffentlichen Raum zu keiner Zeit Gruppengrößen von >10 Personen. b. Es werden keine Zuschauer auf der Anlage zugelassen. c. Das Betreten des Golfplatzes und des Übungsgeländes ist an allen Turnier- und Trainingsrundentagen lediglich den beauftragten Club- und Veranstaltungsmitarbeitern, Spielleitung, Referees, Turnierhelfern, registrierten Trainern, Landes- und Bundesregistrierten sowie LGV- Mitarbeitern gestattet.
2.) GC Valley – Golfsportmanufaktur Organisation a. Es befindet sich 2 vom GC Valley bestimmte Corona-Hygienebeauftragte vor Ort, die für die Einhaltung der in diesem Dokument genannten Regeln sowie für die Information an alle betroffenen Personengruppen verantwortlich sind. Die Personen werden über diese Aufgabe hinaus weitere Funktionen wahrnehmen (Bsp. Spielleiter). b. Schiedsrichter werden von 4 Offiziellen des Deutschen Golfverbandes gestellt. c. Es werden ONLINE – App Basierte Anwesenheitslisten geführt und 21 Tage lang im GC Valley und der Golfsport Manufaktur unter Wahrung der Datenschutzbestimmungen aufbewahrt/Check-In Listen (Trainer, Betreuer, Spieler, Helfer etc.) d. Die Registrierung für das Turnier findet Online und am Vortag des Turniers bis spätestens 16 Uhr statt. e. Der GC Valley und die Golfsport Manufaktur ist vor/während/nach dem Turnier erster Ansprechpartner für das Gesundheitsamt und weitere Behörden. f. Sanitäre Einrichtungen (WC´s und Handwaschbecken) werden durch Reinigungspersonal vor/zwischen/nach Turnierstart und Ende täglich gründlich gereinigt und desinfiziert. Weiter werden diese Räumlichkeiten in 120min. Abständen auf Sauberkeit überprüft. Dieser Vorgang wird dokumentiert. 3.) Allgemeine Regelungen für alle Personengruppen a. Es gibt allgemeine Regelungen, die für alle Personengruppen gelten. Diese Regelungen sind ständig zu beachten und werden auch per Aushang im b. Golfclub, der Driving-Range und der Akademie während des Turniers kommuniziert.
c. Geöffnete Gebäude auf dem Platz: (Beachten Sie die Nutzungsbedingungen, mindestens 1,5 Meter Abstand halten!) i. Toiletten ii. Unterstände iii. Wetterschutz- und Blitzschutzhütten iv. Clubhaus (mit Einschränkungen) v. Gastronomie (gemäß regionalen Vorgaben) d. Folgende Gebäude/Einrichtungen auf dem Platz bleiben geschlossen: i. Duschräume ii. Umkleiden iii. Aufenthaltsräume iv. Ballwasch-Anlage v. Waschplätze für Schläger vi. Reinigungsplätze für Golfschuhe zu jeder Zeit gilt: e. Türen werden möglichst offengelassen und das Anfassen der Türgriffe soll vermieden werden f. Generelle Dos und Dont´s beachten (Anhang 1) g. Einhaltung der zeitlichen Vorgaben h. Jede anwesende Person muss eine Mund-Nasen-Bedeckung bei sich tragen. Maskenpflicht gilt in geschlossenen Räumen und darüber hinaus auch i. während eines Regelentscheidung von aktiven Spielern und Referees ii. Blitzschutzhütten und anderen geöffneten Räumen (siehe allg. Regelungen Punkt a)) iii. in der Scoring-Area iv. generell in Situationen, in denen die Abstandsvorgabe nicht sichergestellt werden kann
i. Wegweisern folgen j. Kontakte auf Oberflächen vermeiden k. Nur die eigenen Golfschläger nutzen und berühren l. vorgegebene Abstandsmarkierungen einhalten m. Vermeidung von Körperkontakt jeglicher Form n. Einhaltung der Hust- & Niesetikette o. Berühren von Gesicht vermeiden p. Wechsel von durchnässten oder verschwitzten Kleidungsstücken im Fahrzeug / sichtgeschützter Bereich q. Zusätzlich gelten die Kontakt- und Verhaltensbestimmungen des GC Valleys. 4.) Austragungsort/Club Alle nötigen Aufbaumaßnahmen und Vorkehrungen werden am Tag vor dem Turnier abgeschlossen. Dies betrifft insbesondere folgende Punkte: a. Zugängliche Bereiche werden mit Farbe/Schildern gekennzeichnet: i. Eingangs-/Ausgangsbereich: (1) Clubgelände (2) Clubhaus (3) Gastronomie (4) Driving Range/Übungsanlagen (5) Wartebereiche Tee 1 und 10 b. Wegweiser steuern im Besonderen die Ein- und Ausgänge zu: i. Tee 1 und 10 ii. Starterbereich an Tee 1 iii. Wegweiser "Ausgang" an Tee 9 Course „B“ und Tee 9 Course „C“ c. öffentlichen Mülleimer sind deckelfrei d. Die allgemeinen Dos und Dont´s und die Punkte unter Top 3 werden ausgedruckt an den neuralgischen Zugängen ausgehängt.
5.) Teilnehmer Sollte im Zeitraum von 14 Tagen nach dem Turnier ein Teilnehmer positiv auf das Covid-19 getestet werden, ist der Golfclub Valley und die Golfsport Manufaktur umgehend davon in Kenntnis zu setzen. a. Eine Teilnahme ist nur nach dem Ausfüllen und Abgabe des Online App basierten „Kontaktformulars zur Teilnahme an dem Valleyer Turniere“ möglich. b. Mit dem Online-Download des Hauseigenen Kontakt Formular Apps und der erfolgreichen Registrierung auf dieser App, bestätigt der Spieler, Club- und Veranstaltungsmitarbeiter, die Spielleitung, die Referees, Turnierhelfer, die registrierten Trainer, Landes- und Bundestrainern sowie LGV- Mitarbeitern die Einhaltung aller in diesem Dokument veröffentlichten Bestimmungen. Die App fungiert ähnliche einer Meldeliste und die Ortsangabe wird durch den Benutzer selbst bestimmt (ohne Tracking). c. Die Teilnahme am Turnier ist nur Personen gestattet, welche i. Keinen Kontakt zu SARS-CoV-2- positiv getesteten Personen in den letzten 14 Tagen hatten ii. Kein Fieber / erhöhte Temperatur haben iii. Keine Infektionssymptomatik im Bereich der oberen Atemwege haben d. zu jeder Zeit gilt: iv. Allgemeine Regelungen für alle Personengruppen (s. Punkt 3) v. Generelle Dos und Dont´s beachten 6.) Zugelassene Funktionsträger Alle Funktionsträger und Pressevertreter (siehe Punkt 1.) und (Ausschreibung) halten sich möglichst am Rand der Spielbahn mit entsprechendem Mindestabstand auf. Die Spielbahn (Tee und Grün) wird während des Turniers nur von den aktiven Spielern betreten. Folgende weitere Regelungen gelten:
a. Das Ausfüllen und Abgabe des Online-Kontaktformulars (Anhang 3/Online) ist Pflicht. b. Funktionen können nur Personen übernehmen, welche i. Keinen Kontakt zu SARS-CoV-2- positiv getesteten Personen in den letzten 14 Tagen hatten ii. Kein Fieber / erhöhte Temperatur haben iii. Keine Infektionssymptomatik im Bereich der oberen Atemwege haben c. zu jeder Zeit gilt: i. Allgemeine Regelungen für alle Personengruppen s. Punkt 3 ii. Generelle Dos und Dont´s beachten d. Trainings- und Turnierbetreuung i. keine Zuschauer ii. kleinstmöglicher Betreuungsstab auf dem Platz e. Berichterstattung Presse (gesonderte Regelvorgaben) i. Die maximale Anzahl der Medienvertreter beträgt täglich < 20 Personen ii. Presseakkreditierung muss bis spätestens am Vorabend des jeweiligen Turniertages per Email oder telefonisch geschehen iii. Es gibt keinen separaten Arbeitsbereich (Schreibtische) für Pressevertreter. iv. Interviews sind mit dem nötigen Mindestabstand und mit Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zu führen. a. Zuschauer i. Zuschauer sind zu keiner Zeit zugelassen 7.) Teilnahmespezifische Vorkehrmaßnahmen/-Bedingungen Für bestimmte Bereiche auf dem Golfplatz gibt es folgende Regeln: a. Übungsanlagen i. Grundsätzlich werden nur die eigenen Schläger, Bälle, Tee´s und weiteres Golf-Equipment genutzt und berührt, im Falle einer Weitergabe an Dritte werden diese Gegenstände vor Gebrauch desinfiziert.
ii. Rangebälle dürfen von Spielern nicht eingesammelt werden. Dieses gilt für alle Übungsbereiche. iii. An der Rangebälle-Ausgabe müssen die Abstände eingehalten werden. iv. Gereinigte Rangebälle stehen in Eimern bereit. v. Möglichkeiten zur Hand- und Materialdesinfektion sind ausreichend durch alle Personen auf der Anlage mitzubringen. Sollte der einzelne Teilnehmer seine Maske oder sein Desinfektionsmittel vergessen oder das Desinfektionsmittel während des Wettkampfes ausgehen, werden Ersatzmaterialien ausreichend bereitgestellt. vi. Begrenzung der zeitgleich Trainierenden ist maximal 20 Personen und strikt einzuhalten. Falls sich Trainer, Schiedsrichter oder Organisatoren in diesem Bereich befinden sind sie Teil der Summe oder halten den notwendigen Mindestabstand von 1,5 Metern. vii. Athleten in Wartepositionen, -schlangen haben einen Abstand von mind. 1,5 Metern einzuhalten. b. Driving Range i. Bei freien Abschlagflächen: Abstand der Trainierenden voneinander von mindestens jeweils 1,5 Meter nach links und rechts ii. Bei Abschlaghütten: In jedem Abschlagsbereich trainiert nur eine Person. Ist der Platz der Abschlaghütte besetzt ist der Zugang nur möglich nach Verlassen des vorherigen Athleten. c. Putting Grün i. Auf einem Grün dürfen nur so viele Personen trainieren, dass der Mindestabstand gewährleistet werden kann. ii. Puttzonen für lange und für kurze Putts einhalten; in jeder der Zonen darf nur eine Person sein. iii. Auf dem Putting Grün dürfen nur die eigenen Bälle genutzt werden. iv. Es gibt keine Lochfahnen auf dem Putting Grün. d. Chipping/Pitching/Bunker Grüns
i. Auf Chipping/Pitching/Bunker Grüns dürfen nur die eigenen Bälle aufgesammelt werden. e. Bunker i. Bunkerharken werden vom Platz entfernt. ii. Nach dem Schlag ist der Bunker mit dem Schläger bzw. den Füßen so gut wie möglich einzuebnen. f. Loch i. Der Flaggenstock wird nur mit angezogenem Golfhandschuh berührt. ii. Die Bälle dürfen nur mit Golfhandschuh aus dem Loch genommen werden. g. Leihtrolleys i. Diese werden vor jeder Nutzung desinfiziert. h. Generell gilt: auch außerhalb der Übungsanlagen dürfen gefundene Bälle anderer Spieler, Bleistifte etc. nicht aufgenommen werden. i. Bei gastronomischer Selbstversorgung darf kein Austausch von Lebensmitteln und Getränken unter den Spielern/ Spielerinnen stattfinden (sofern nicht enge Kontaktperson) 8.) Scoring Das Scoring wird wie üblich im Scoring-Bereich vor Ort abgewickelt. a. Check-In/Registrierung: 1 Tag vor Turnierbeginn nur Online App (ab Sonntag auf der Webseite www.golfsportmanufaktur.de) b. Nutzung von Scorekarten i. die Nutzung einer elektronischen Scorekarte/ Livescoring ist vorgesehen ii. Es ist nicht erforderlich, eine Scorekarte physisch bei der Spielleitung einzureichen, vorausgesetzt, die Spielleitung kann die Ergebnisse in anderer Form annehmen. iii. im Falle einer Physischen Scorekarte, wird diese nach Beendigung der Runde im Scoring-Zelt in einen dafür vorgesehenen Karton gelegt. Die Spielleitung nimmt diese in Handschuhen entgegen.
iv. Es ist nicht erforderlich, dass der Zähler die Lochergebnisse des Spielers physisch bestätigt, d.h. die ggs. Kontrolle in Anwesenheit der Spieler entfällt. v. Spieler dürfen ihre eigenen und die der Mitspieler Ergebnisse auf einer zusätzlichen Scorekarte erfassen. c. Ergebnisübermittlung: umgehend nach Beendigung der Runde d. Regelfragen: umgehend nach Beendigung der Runde/nach Aufkommen der Frage e. Eingangs- und Ausgangsbereich Scoring-Area an folgenden Bereichen kennzeichnen: i. Wartebereich zur Übermittlung Ergebnisse ii. Wartebereich generelle Fragen (Startzeiten/Regelfragen etc.) iii. Athleten in Wartepositionen haben einen Abstand von mind. 1,5 Metern einzuhalten. f. Ein Spuckschutz (Plexiglasscheibe) wird zum Schutz angebracht g. Mund-Nasen-Bedeckung muss getragen werden (Spieler und Scoring) h. Max. 1 Spielgruppe in Scoring-Area i. zu jeder Zeit gilt: i. Allgemeine Regelungen für alle Personengruppen (s. Punkt 3) ii. Generelle Dos und Dont´s beachten 9.) Spielleitung, Platzrichter Die Kommunikation von Spielleitung/Referees zu Turnierteilnehmern ist nur unter Einhaltung eines Mindeststandes von 1,5m erlaubt. Alle Spieler und Beteiligten müssen ständig eine Mund-Nasen- Bedeckung bei sich tragen und bei geringen Mindestabständen unter 1,5m aufsetzen. a. zu jeder Zeit gilt: i. Allgemeine Regelungen für alle Personengruppen (s. Punkt 3) ii. Generelle Dos und Dont´s beachten
d. Golf-Carts sind ausschließlich nur zur Einzelnutzung von Club- und Veranstaltungsmitarbeiter, Spielleitung, Referees erlaubt. Es dürfen keine weiteren Personen mitgenommen werden. Jedes Golf-Cart steht vor der Nutzung personalisiert und desinfiziert außerhalb der Golf-Carthalle bereit. Bei Personenwechsel oder Rückgabe an der Golf-Carthalle wird jedes Golf- Cart gereinigt und desinfiziert. 10.) Übernachtung Die Übernachtung im Zusammenhang mit der Turnierteilnahme liegt in Eigenverantwortung der Spieler. Es wird empfohlen in Einzelzimmern zu übernachten, sofern es sich nicht um enge Kontaktpersonen (Partner/-in, bzw. enge Verwandte) handelt. Hier gilt das Rahmenhygienekonzept Beherbergung, welche vom jeweiligen Gasthaus/ Pension/ Hotel einzuhalten ist. 11.) Rahmenprogramm Es finden weder eine Eröffnungsfeier/Get-Together-Abend noch eine physische Siegerehrung statt. 12.) Verpflegung Durch den Golfclub Valley und die Golfsport Manufaktur wird kein gemeinsames Einnehmen von Mahlzeiten geplant und organisiert. Die Nutzung der Gastronomie unterliegt den regionalen Auflagen. a. In Eigenverantwortung liegt i. die Verpflegung vor/nach dem Turnier ii. die Halfway-Verpflegung b. Clubgastronomie i. Für den gastronomischen Betrieb gelten die aktuellen Richtlinien und Vorschriften (je nach Größe der Lokalität)
ii. Die Turnierteilnehmer werden per Aushang explizit auf diese Vorschriften hingewiesen iii. Eine Öffnung der Clubgastronomie kann nicht garantiert werden. 13.) An-/Abreise zum Turnierort Die Anreise zum Austragungsort sollte frühestens 2 Tage vor Turnierbeginn erfolgen. Hierbei gilt im Einzelnen: i. Reise ist prinzipiell in Eigenverantwortung der Spieler An- und Abreise gem. gültiger Kontaktbeschränkungen hinsichtlich PKW-Nutzung keine Gruppenanreise im Bus. 14.) Proberunden Proberunden können am Tag vor dem Turnierbeginn gespielt werden. Hierbei gilt im Besonderen: a. Proberunden müssen frühzeitig per Mail oder telefonisch reserviert werden b. zu jeder Zeit gilt i. Allgemeine Regelungen für alle Personengruppen (s. Punkt 3) ii. Generelle Dos und Dont´s beachten 15.) An-/Abreise an den Turniertagen Die An- und Abreise aller Teilnehmer muss koordiniert werden, um unnötiges Zusammentreffen und die Ansammlung von Massen zu vermeiden. Die Überwachung (Anreise am Clubgelände/Parkplatz) erfolgt durch vom Veranstalter eingesetztes Personal und anhand der Liste der Startzeiten. Daher gelten folgende Zeiten: a. Ankunft am Golfplatz frühestens 80 Minuten vor der eigenen Startzeit b. Laufwege vom Parkplatz zu den Übungsarealen und vom Übungsgelände zu Tee 1 sind innerhalb der Minuten großzügig einzuplanen c. Abreise zeitnah nach Beendigung der Runde unmittelbar nach Übermittlung der Ergebnisse und Klärung aller Regelfragen
d. zu jeder Zeit gilt i. Allgemeine Regelungen für alle Personengruppen (s. Punkt 3) ii. Generelle Dos und Dont´s beachten 16.) Training vor der Runde und Training nach der Runde am Turnier- und Trainingsrundentag Das Trainieren am Turnier-/Trainingsrundentag ist auf ein Minimum zu reduzieren. Vorgaben der Zeitplanung: a. Max. 30 Minuten Aufwärmen/Einschlagen auf der Driving Range vor der Runde i. Maximal 20 Spieler können gleichzeitig die Driving Range nutzen ii. Bei Stau haben Spieler mit früherer Startzeit Vorrang. iii. Abstandsmarkierungen 3 Meter sind einzuhalten b. Max. 30 Minuten insgesamt auf allen Übungsgrüns vor der Runde i. Maximal 5 Spieler können gleichzeitig auf einem Übungsgrün trainieren ii. Bei Stau haben Spieler mit früherer Startzeit Vorrang. iii. Abstandsmarkierungen 3 Meter sind einzuhalten c. die Maximalanzahl der zugelassenen Spieler je Übungsbereich richtet sich nach der derzeit lautenden 5. BayIfSMV von maximal 20 Personen im Rahmen von sportlichen Aktivitäten unter freiem Himmel d. Begrenzung der zeitgleich Trainierenden ist maximal 20 Personen und strikt einzuhalten. Falls sich Trainer, Schiedsrichter oder Organisatoren in diesem Bereich befinden sind sie Teil der Summe oder halten den notwendigen Mindestabstand von 1,5 Metern. e. Training nach der Runde ist i. 30 min. auf der Driving Range möglich ii. 30 min. im Kurzspielbereich möglich
17.) Sanitäreinrichtung Sanitäre Einrichtungen (WC´s und Handwaschbecken) werden durch Reinigungspersonal vor/zwischen/nach Turnierstart und Ende täglich gründlich gereinigt und desinfiziert. Weiter werden diese Räumlichkeiten in 180min. Abständen auf Sauberkeit überprüft. Die Reinigung wird dokumentiert nach Zeit, Häufigkeit, Person und Reinigungsmittel. In allen Sanitäreinrichtungen ist zu jeder Zeit ausreichend Hygienematerial vorhanden. Dies sind: a. Händedesinfektionsmittel b. ausreichend Seife c. Einweghandtücher Duschen und Umkleiden bleiben geschlossen (siehe Punkt 3)! 18.) Caddiehallen Caddiehallen stehen zur Unterbringung der Spielerausrüstung nicht zur Verfügung 19.) Parkplatz-Konzept Die Golfanlage Valley verfügt über insgesamt 192 Outdoor Parkplätze. a. Die Athleten und die beauftragten Club- und Veranstaltungsmitarbeitern, Spielleitung, Referees, Turnierhelfern, registrierten Trainer, Landes- und Bundestrainern sowie LGV- Mitarbeitern werden angewiesen einen Abstand der Fahrzeuge von mindestens 1m zu halten. b. Sie werden angehalten, nach einparken des Fahrzeugs und noch im geparkten Fahrzeug sitzend, sich durch Handzeichen, mit der möglicherweise im Nachbarfahrzeug befindlichen Person über den Vorrang des Ausstiegs zu verständigen. c. Auf dem Parkplatz ist das Tragen von Masken Pflicht. d. Fahrer oder Eltern, die nicht einer der oben genannten Gruppe angehören, können sich Online registrieren, wenn sie das Restaurant besuchen
möchten. Die Parkdauer von Fahrern oder Eltern, die nicht einer der oben genannten Gruppe angehören, darf maximal 60 Minuten betragen. e. Bussen oder Fahrgemeinschaften, die die zulässige Hausstands- Mitfahrregelung überschreiten ist der Ausstieg verwehrt. f. Austeigende Personen werden angehalten die nötigen Mindestabstände (1,5m) einzuhalten. 20.) Sanktionen Der GC Valley und die Golfsportmanufaktur kann einzelnen Personen die Teilnahme am Turnier verweigern bzw. die Person mit sofortiger Wirkung ausschließen. Dies ist im Einzelnen bei: a. Auftreten von Krankheitssymptomen (auch nach dem Start) b. Bewusst fehlerhaftem Ausfüllen des Kontaktformulars (Anhang 3) c. Positiver Covid-19-Test in den letzten 14 Tagen vor Anreise zum Turnier d. Verstoß gegen veröffentlichte, verbindliche Verhaltensregeln e. Nichtbeachtung von veröffentlichten, verbindlichen Hygienemaßnahmen Generell ist den Anweisungen der Mitarbeiter des Golfclubs, des Veranstalters sowie der Spielleiter uneingeschränkt Folge zu leisten! 21.) Verletzungen/Sanitäter Bei medizinischen Notfällen ist der Notruf zu tätigen. Bei „kleineren Hilfeleistungen“ (Pflaster verteilen u.ä.) sind möglichst die nötigen Sicherheitsabstände einzuhalten, zusätzlich wird mit Mund- Nasen-Bedeckung und Einmal-Handschuhen gearbeitet. 22.) Anti-Doping Die Ausbreitung des Covid-19-Virus hat nicht nur im organisierten Sport zu massiven Einschränkungen und Veränderungen geführt, sondern auch im Bereich der Dopingkontrollen weltweit. In der aktuellen Situation führt die NADA
auch zusätzliche Maßnahmen bei der Durchführung von Wettkampfkontrollen durch. Ansprechpartner hierfür ist der Anti-Doping- Beauftragte des Deutschen Golfverbandes. Das Konzept ist am 18.06.2020 in Anlehnung an die Vorgaben des Deutschen Golfverbandes erstellt worden. Änderungen und Aktualisierungen sind jederzeit möglich. Wir freuen uns aus ein tolles erstes großes Turnier 2020. Herzliche Grüße Danny Wilde Valley, 18.06. 2020 Anhänge: Anhang 1: Dos und Dont´s (für den Aushang) Anhang 2: Allgemeine Regelungen für alle Personengruppen (für den Aushang) Anhang 3: Kontaktformular zur Teilnahme an Turnieren – findet Online statt
Sie können auch lesen