Golfsport Manufaktur Schäffler-Tanz International Open 2020

Die Seite wird erstellt Thorben-Hendrik Böttcher
 
WEITER LESEN
Golfsport Manufaktur Schäffler-Tanz International Open 2020
Golfsport Manufaktur Schäffler-Tanz International Open 2020
In Anlehnung an die Schutz- und Hygienekonzeption der DGV Turnierorganisation für Einzelturniere

Einleitung
Um den durch die Covid-19-Pandemie entstandenen gesundheitlichen
Herausforderungen für den Golfsport zu begegnen, sind auf diversen Ebenen
präventive Maßnahmen erforderlich. Hierbei geht es in erster Linie um die
Infektionsvermeidung aller beteiligten Personen.
Dieses Konzept regelt in 21 Punkten den genauen Ablauf von Einzelturnieren auf
Grund von Auflagen und Regelungen zur Corona-Pandemie (COVID-19).
Bei Verbandsturnieren gelten neben den Verhaltens- und Hygieneregeln des DGV auch
die des Austragungsortes.

Golf ist ein kontaktfreier Sport unter freiem Himmel. Ein Mindestabstand von 1,5m ist im
Golfwettkampf dauerhaft zu gewährleisten. Der Wettspielbetrieb wird in Spielergruppen
von 2 bis zu 4 Personen gespielt. Die Spielergruppen starten in Abständen von mind.
8 - 10 Minuten, wobei ein Abstand zwischen den Gruppen von dauerhaft mindestens 50
Metern zu gewährleisten ist.

Ablauf
Einzelturniere im Golfsport finden im GC Valley und der Golfsportmanufaktur 2020
unter Einhaltung der Corona Hygiene und Abstandsregelungen statt.

   1.) Ausschreibungsanpassung
       a. Begrenzung der Teilnehmerzahl auf maximal 150 Personen (75 vormittags
           und 75 nachmittags)
              i. während der der Aufwärmphase befinden sich auf dem Übungsgelände
                       a) maximal 20 Personen (Athleten/Trainer/Schiedsrichter/
                           Organisatoren) in Abständen von 3 Metern zu einander in einem
                           abgesperrten und einzeln abgetrennten Bereich auf der
Abschlagsfläche (600qm), die gesamte Driving Range
                  (Übungsabschlagsfläche) beträgt im Golfclub Valley 12.000 qm
               b) maximal 5 Personen (Athleten/Trainer/Schiedsrichter/
                  Organisatoren) je Übungsgrün (Kurzspielbereich) in Abständen
                  von 3 Metern zu einander. Auf der Golf Anlage Valley befinden
                  sich 9 Übungsgrüns mit einer Größe von je durchschnittlich
                  250qm.
    ii.    Während der Spielphase starten nacheinander
               a) je 75 Athleten vormittags im Abstand von 8 - 10 Minuten in
                  Klein-Gruppen von je 3 Personen parallel von 2 verschiedenen
                  Abschlägen
               b) je 75 Athleten nachmittags im Abstand von 8 - 10 Minuten in
                  Klein-Gruppen von je 3 Personen parallel von 2 verschiedenen
                  Abschlägen
    iii.   zu jeder Zeit gilt:
               a) Athleten, Club- und Veranstaltungsmitarbeiter, Spielleitung,
                  Referees, Turnierhelfer, Trainer, registrierten Trainern, Landes-
                  und Bundestrainer sowie Landesgolfverband- Mitarbeiter bilden
                  im öffentlichen Raum zu keiner Zeit Gruppengrößen von >10
                  Personen.

b. Es werden keine Zuschauer auf der Anlage zugelassen.
c. Das Betreten des Golfplatzes und des Übungsgeländes ist an allen
   Turnier- und Trainingsrundentagen lediglich den beauftragten Club- und
   Veranstaltungsmitarbeitern, Spielleitung, Referees, Turnierhelfern,
   registrierten Trainern, Landes- und Bundesregistrierten sowie LGV-
   Mitarbeitern gestattet.
2.) GC Valley – Golfsportmanufaktur Organisation
  a. Es befindet sich 2 vom GC Valley bestimmte Corona-Hygienebeauftragte vor
     Ort, die für die Einhaltung der in diesem Dokument genannten Regeln
     sowie für die Information an alle betroffenen Personengruppen verantwortlich
     sind. Die Personen werden über diese Aufgabe hinaus weitere Funktionen
     wahrnehmen (Bsp. Spielleiter).
  b. Schiedsrichter werden von 4 Offiziellen des Deutschen Golfverbandes
     gestellt.
  c. Es werden ONLINE – App Basierte Anwesenheitslisten geführt und 21 Tage
     lang im GC Valley und der Golfsport Manufaktur unter Wahrung
     der Datenschutzbestimmungen aufbewahrt/Check-In Listen (Trainer,
     Betreuer, Spieler, Helfer etc.)
  d. Die Registrierung für das Turnier findet Online und am Vortag des Turniers
     bis spätestens 16 Uhr statt.
  e. Der GC Valley und die Golfsport Manufaktur ist vor/während/nach dem
     Turnier erster Ansprechpartner für das Gesundheitsamt und weitere
     Behörden.
  f. Sanitäre Einrichtungen (WC´s und Handwaschbecken) werden durch
     Reinigungspersonal vor/zwischen/nach Turnierstart und Ende täglich
     gründlich gereinigt und desinfiziert. Weiter werden diese Räumlichkeiten in
     120min. Abständen auf Sauberkeit überprüft. Dieser Vorgang wird
     dokumentiert.

3.) Allgemeine Regelungen für alle Personengruppen
  a. Es gibt allgemeine Regelungen, die für alle Personengruppen gelten. Diese
     Regelungen sind ständig zu beachten und werden auch per Aushang im
  b. Golfclub, der Driving-Range und der Akademie während des Turniers
     kommuniziert.
c. Geöffnete Gebäude auf dem Platz: (Beachten Sie die Nutzungsbedingungen,
   mindestens 1,5 Meter Abstand halten!)

     i.     Toiletten
     ii.    Unterstände
    iii.    Wetterschutz- und Blitzschutzhütten
    iv.     Clubhaus (mit Einschränkungen)
    v.      Gastronomie (gemäß regionalen Vorgaben)

d. Folgende Gebäude/Einrichtungen auf dem Platz bleiben geschlossen:
     i. Duschräume
     ii. Umkleiden
    iii. Aufenthaltsräume
    iv. Ballwasch-Anlage
    v. Waschplätze für Schläger
    vi. Reinigungsplätze für Golfschuhe

   zu jeder Zeit gilt:
e. Türen werden möglichst offengelassen und das Anfassen der Türgriffe soll
   vermieden werden
f. Generelle Dos und Dont´s beachten (Anhang 1)
g. Einhaltung der zeitlichen Vorgaben
h. Jede anwesende Person muss eine Mund-Nasen-Bedeckung bei sich
   tragen. Maskenpflicht gilt in geschlossenen Räumen und darüber hinaus auch
     i. während eines Regelentscheidung von aktiven Spielern und Referees
     ii. Blitzschutzhütten und anderen geöffneten Räumen (siehe
           allg. Regelungen Punkt a))
    iii. in der Scoring-Area
    iv. generell in Situationen, in denen die Abstandsvorgabe
           nicht sichergestellt werden kann
i. Wegweisern folgen
  j. Kontakte auf Oberflächen vermeiden
  k. Nur die eigenen Golfschläger nutzen und berühren
  l. vorgegebene Abstandsmarkierungen einhalten
  m. Vermeidung von Körperkontakt jeglicher Form
  n. Einhaltung der Hust- & Niesetikette
  o. Berühren von Gesicht vermeiden
  p. Wechsel von durchnässten oder verschwitzten Kleidungsstücken im
      Fahrzeug / sichtgeschützter Bereich
  q. Zusätzlich gelten die Kontakt- und Verhaltensbestimmungen des GC Valleys.

4.) Austragungsort/Club
   Alle nötigen Aufbaumaßnahmen und Vorkehrungen werden am Tag vor dem
   Turnier abgeschlossen.
   Dies betrifft insbesondere folgende Punkte:
  a. Zugängliche Bereiche werden mit Farbe/Schildern gekennzeichnet:
        i. Eingangs-/Ausgangsbereich:
           (1) Clubgelände
           (2) Clubhaus
           (3) Gastronomie
           (4) Driving Range/Übungsanlagen
           (5) Wartebereiche Tee 1 und 10
  b. Wegweiser steuern im Besonderen die Ein- und Ausgänge zu:
        i. Tee 1 und 10
        ii. Starterbereich an Tee 1
       iii. Wegweiser "Ausgang" an Tee 9 Course „B“ und Tee 9 Course „C“
  c. öffentlichen Mülleimer sind deckelfrei
  d. Die allgemeinen Dos und Dont´s und die Punkte unter Top 3 werden
      ausgedruckt an den neuralgischen Zugängen ausgehängt.
5.) Teilnehmer
  Sollte im Zeitraum von 14 Tagen nach dem Turnier ein Teilnehmer positiv auf
  das Covid-19 getestet werden, ist der Golfclub Valley und die Golfsport
  Manufaktur umgehend davon in Kenntnis zu setzen.
   a. Eine Teilnahme ist nur nach dem Ausfüllen und Abgabe des Online App
      basierten „Kontaktformulars zur Teilnahme an dem Valleyer Turniere“
      möglich.
   b. Mit dem Online-Download des Hauseigenen Kontakt Formular Apps und der
      erfolgreichen Registrierung auf dieser App, bestätigt der Spieler, Club- und
      Veranstaltungsmitarbeiter, die Spielleitung, die Referees, Turnierhelfer, die
      registrierten Trainer, Landes- und Bundestrainern sowie LGV- Mitarbeitern
      die Einhaltung aller in diesem Dokument veröffentlichten Bestimmungen. Die
      App fungiert ähnliche einer Meldeliste und die Ortsangabe wird durch den
      Benutzer selbst bestimmt (ohne Tracking).
   c. Die Teilnahme am Turnier ist nur Personen gestattet, welche
        i. Keinen Kontakt zu SARS-CoV-2- positiv getesteten Personen in den
           letzten 14 Tagen hatten
        ii. Kein Fieber / erhöhte Temperatur haben
       iii. Keine Infektionssymptomatik im Bereich der oberen Atemwege haben
   d. zu jeder Zeit gilt:
       iv. Allgemeine Regelungen für alle Personengruppen (s. Punkt 3)
       v. Generelle Dos und Dont´s beachten

6.) Zugelassene Funktionsträger
   Alle Funktionsträger und Pressevertreter (siehe Punkt 1.) und (Ausschreibung)
   halten sich möglichst am Rand der Spielbahn mit entsprechendem
   Mindestabstand auf. Die Spielbahn (Tee und Grün) wird während des Turniers
   nur von den aktiven Spielern betreten.
   Folgende weitere Regelungen gelten:
a. Das Ausfüllen und Abgabe des Online-Kontaktformulars (Anhang 3/Online)
      ist Pflicht.
   b. Funktionen können nur Personen übernehmen, welche
        i. Keinen Kontakt zu SARS-CoV-2- positiv getesteten Personen in den
           letzten 14 Tagen hatten
       ii. Kein Fieber / erhöhte Temperatur haben
       iii. Keine Infektionssymptomatik im Bereich der oberen Atemwege haben
   c. zu jeder Zeit gilt:
        i. Allgemeine Regelungen für alle Personengruppen s. Punkt 3
       ii. Generelle Dos und Dont´s beachten
   d. Trainings- und Turnierbetreuung
        i. keine Zuschauer
       ii. kleinstmöglicher Betreuungsstab auf dem Platz
   e. Berichterstattung Presse (gesonderte Regelvorgaben)
        i. Die maximale Anzahl der Medienvertreter beträgt täglich < 20 Personen
       ii. Presseakkreditierung muss bis spätestens am Vorabend des jeweiligen
           Turniertages per Email oder telefonisch geschehen
       iii. Es gibt keinen separaten Arbeitsbereich (Schreibtische) für
           Pressevertreter.
       iv. Interviews sind mit dem nötigen Mindestabstand und mit Tragen
           einer Mund-Nasen-Bedeckung zu führen.
      a. Zuschauer
        i. Zuschauer sind zu keiner Zeit zugelassen

7.) Teilnahmespezifische Vorkehrmaßnahmen/-Bedingungen
  Für bestimmte Bereiche auf dem Golfplatz gibt es folgende Regeln:
   a. Übungsanlagen
        i. Grundsätzlich werden nur die eigenen Schläger, Bälle, Tee´s und
           weiteres Golf-Equipment genutzt und berührt, im Falle einer Weitergabe
           an Dritte werden diese Gegenstände vor Gebrauch desinfiziert.
ii. Rangebälle dürfen von Spielern nicht eingesammelt werden. Dieses gilt
       für alle Übungsbereiche.
   iii. An der Rangebälle-Ausgabe müssen die Abstände eingehalten werden.
   iv. Gereinigte Rangebälle stehen in Eimern bereit.
    v. Möglichkeiten zur Hand- und Materialdesinfektion sind ausreichend
       durch alle Personen auf der Anlage mitzubringen. Sollte der einzelne
       Teilnehmer seine Maske oder sein Desinfektionsmittel vergessen oder
       das Desinfektionsmittel während des Wettkampfes ausgehen, werden
       Ersatzmaterialien ausreichend bereitgestellt.
   vi. Begrenzung der zeitgleich Trainierenden ist maximal 20 Personen und
       strikt einzuhalten. Falls sich Trainer, Schiedsrichter oder Organisatoren
       in diesem Bereich befinden sind sie Teil der Summe oder halten den
       notwendigen Mindestabstand von 1,5 Metern.
   vii. Athleten in Wartepositionen, -schlangen haben einen Abstand von mind.
       1,5 Metern einzuhalten.
b. Driving Range
    i. Bei freien Abschlagflächen: Abstand der Trainierenden voneinander von
       mindestens jeweils 1,5 Meter nach links und rechts
    ii. Bei Abschlaghütten: In jedem Abschlagsbereich trainiert nur eine
       Person. Ist der Platz der Abschlaghütte besetzt ist der Zugang nur
       möglich nach Verlassen des vorherigen Athleten.
c. Putting Grün
    i. Auf einem Grün dürfen nur so viele Personen trainieren, dass
       der Mindestabstand gewährleistet werden kann.
    ii. Puttzonen für lange und für kurze Putts einhalten; in jeder der Zonen
       darf nur eine Person sein.
   iii. Auf dem Putting Grün dürfen nur die eigenen Bälle genutzt werden.
   iv. Es gibt keine Lochfahnen auf dem Putting Grün.
d. Chipping/Pitching/Bunker Grüns
i. Auf Chipping/Pitching/Bunker Grüns dürfen nur die eigenen
           Bälle aufgesammelt werden.
   e. Bunker
        i. Bunkerharken werden vom Platz entfernt.
       ii. Nach dem Schlag ist der Bunker mit dem Schläger bzw. den Füßen so
           gut wie möglich einzuebnen.
   f. Loch
        i. Der Flaggenstock wird nur mit angezogenem Golfhandschuh berührt.
       ii. Die Bälle dürfen nur mit Golfhandschuh aus dem Loch genommen
           werden.
   g. Leihtrolleys
        i. Diese werden vor jeder Nutzung desinfiziert.
   h. Generell gilt: auch außerhalb der Übungsanlagen dürfen gefundene Bälle
      anderer Spieler, Bleistifte etc. nicht aufgenommen werden.
   i. Bei gastronomischer Selbstversorgung darf kein Austausch von
      Lebensmitteln und Getränken unter den Spielern/ Spielerinnen stattfinden
      (sofern nicht enge Kontaktperson)
8.) Scoring
   Das Scoring wird wie üblich im Scoring-Bereich vor Ort abgewickelt.
   a. Check-In/Registrierung: 1 Tag vor Turnierbeginn nur Online App (ab Sonntag
      auf der Webseite www.golfsportmanufaktur.de)
   b. Nutzung von Scorekarten
        i. die Nutzung einer elektronischen Scorekarte/ Livescoring ist vorgesehen
       ii. Es ist nicht erforderlich, eine Scorekarte physisch bei der
           Spielleitung einzureichen, vorausgesetzt, die Spielleitung kann die
           Ergebnisse in anderer Form annehmen.
       iii. im Falle einer Physischen Scorekarte, wird diese nach Beendigung der
           Runde im Scoring-Zelt in einen dafür vorgesehenen Karton gelegt. Die
           Spielleitung nimmt diese in Handschuhen entgegen.
iv. Es ist nicht erforderlich, dass der Zähler die Lochergebnisse des
           Spielers physisch bestätigt, d.h. die ggs. Kontrolle in Anwesenheit der
           Spieler entfällt.
        v. Spieler dürfen ihre eigenen und die der Mitspieler Ergebnisse auf einer
           zusätzlichen Scorekarte erfassen.
   c. Ergebnisübermittlung: umgehend nach Beendigung der Runde
   d. Regelfragen: umgehend nach Beendigung der Runde/nach Aufkommen der
       Frage
   e. Eingangs- und Ausgangsbereich Scoring-Area an folgenden Bereichen
       kennzeichnen:
        i. Wartebereich zur Übermittlung Ergebnisse
        ii. Wartebereich generelle Fragen (Startzeiten/Regelfragen etc.)
       iii. Athleten in Wartepositionen haben einen Abstand von mind. 1,5 Metern
           einzuhalten.
   f. Ein Spuckschutz (Plexiglasscheibe) wird zum Schutz angebracht
   g. Mund-Nasen-Bedeckung muss getragen werden (Spieler und Scoring)
   h. Max. 1 Spielgruppe in Scoring-Area
   i. zu jeder Zeit gilt:
        i. Allgemeine Regelungen für alle Personengruppen (s. Punkt 3)
        ii. Generelle Dos und Dont´s beachten

9.) Spielleitung, Platzrichter
   Die Kommunikation von Spielleitung/Referees zu Turnierteilnehmern ist nur unter
   Einhaltung eines Mindeststandes von 1,5m erlaubt. Alle Spieler und Beteiligten
   müssen ständig eine Mund-Nasen- Bedeckung bei sich tragen und bei geringen
   Mindestabständen unter 1,5m aufsetzen.
   a. zu jeder Zeit gilt:
        i. Allgemeine Regelungen für alle Personengruppen (s. Punkt 3)
        ii. Generelle Dos und Dont´s beachten
d. Golf-Carts sind ausschließlich nur zur Einzelnutzung von Club- und
         Veranstaltungsmitarbeiter, Spielleitung, Referees erlaubt. Es dürfen keine
         weiteren Personen mitgenommen werden. Jedes Golf-Cart steht vor der
         Nutzung personalisiert und desinfiziert außerhalb der Golf-Carthalle bereit.
         Bei Personenwechsel oder Rückgabe an der Golf-Carthalle wird jedes Golf-
         Cart gereinigt und desinfiziert.

10.)        Übernachtung
   Die Übernachtung im Zusammenhang mit der Turnierteilnahme liegt in
   Eigenverantwortung der Spieler. Es wird empfohlen in Einzelzimmern zu
   übernachten, sofern es sich nicht um enge Kontaktpersonen (Partner/-in, bzw.
   enge Verwandte) handelt. Hier gilt das Rahmenhygienekonzept Beherbergung,
   welche vom jeweiligen Gasthaus/ Pension/ Hotel einzuhalten ist.

11.)        Rahmenprogramm
   Es finden weder eine Eröffnungsfeier/Get-Together-Abend noch eine physische
   Siegerehrung statt.

12.)        Verpflegung
   Durch den Golfclub Valley und die Golfsport Manufaktur wird kein gemeinsames
   Einnehmen von Mahlzeiten geplant und organisiert. Die Nutzung der
   Gastronomie unterliegt den regionalen Auflagen.

       a. In Eigenverantwortung liegt
           i. die Verpflegung vor/nach dem Turnier
           ii. die Halfway-Verpflegung
       b. Clubgastronomie
           i. Für den gastronomischen Betrieb gelten die aktuellen Richtlinien
              und Vorschriften (je nach Größe der Lokalität)
ii. Die Turnierteilnehmer werden per Aushang explizit auf diese
               Vorschriften hingewiesen
           iii. Eine Öffnung der Clubgastronomie kann nicht garantiert werden.

13.)         An-/Abreise zum Turnierort
   Die Anreise zum Austragungsort sollte frühestens 2 Tage vor Turnierbeginn
   erfolgen. Hierbei gilt im Einzelnen:
            i. Reise ist prinzipiell in Eigenverantwortung der Spieler
               An- und Abreise gem. gültiger Kontaktbeschränkungen hinsichtlich
               PKW-Nutzung keine Gruppenanreise im Bus.

14.)         Proberunden
   Proberunden können am Tag vor dem Turnierbeginn gespielt werden. Hierbei gilt
   im Besonderen:
       a. Proberunden müssen frühzeitig per Mail oder telefonisch reserviert werden
       b. zu jeder Zeit gilt
            i. Allgemeine Regelungen für alle Personengruppen (s. Punkt 3)
           ii. Generelle Dos und Dont´s beachten

15.)         An-/Abreise an den Turniertagen
   Die An- und Abreise aller Teilnehmer muss koordiniert werden, um unnötiges
   Zusammentreffen und die Ansammlung von Massen zu vermeiden. Die
   Überwachung (Anreise am Clubgelände/Parkplatz) erfolgt durch vom
   Veranstalter eingesetztes Personal und anhand der Liste der Startzeiten.
   Daher gelten folgende Zeiten:
       a. Ankunft am Golfplatz frühestens 80 Minuten vor der eigenen Startzeit
       b. Laufwege vom Parkplatz zu den Übungsarealen und vom Übungsgelände zu
          Tee 1 sind innerhalb der Minuten großzügig einzuplanen
       c. Abreise zeitnah nach Beendigung der Runde unmittelbar nach Übermittlung
          der Ergebnisse und Klärung aller Regelfragen
d. zu jeder Zeit gilt
            i. Allgemeine Regelungen für alle Personengruppen (s. Punkt 3)
           ii. Generelle Dos und Dont´s beachten

16.)         Training vor der Runde und Training nach der Runde am Turnier-
   und Trainingsrundentag
   Das Trainieren am Turnier-/Trainingsrundentag ist auf ein Minimum zu
   reduzieren. Vorgaben der Zeitplanung:
       a. Max. 30 Minuten Aufwärmen/Einschlagen auf der Driving Range vor der
          Runde
            i. Maximal 20 Spieler können gleichzeitig die Driving Range nutzen
           ii. Bei Stau haben Spieler mit früherer Startzeit Vorrang.
           iii. Abstandsmarkierungen 3 Meter sind einzuhalten
       b. Max. 30 Minuten insgesamt auf allen Übungsgrüns vor der Runde
            i. Maximal 5 Spieler können gleichzeitig auf einem Übungsgrün trainieren
           ii. Bei Stau haben Spieler mit früherer Startzeit Vorrang.
           iii. Abstandsmarkierungen 3 Meter sind einzuhalten
       c. die Maximalanzahl der zugelassenen Spieler je Übungsbereich richtet sich
          nach der derzeit lautenden 5. BayIfSMV von maximal 20 Personen im
          Rahmen von sportlichen Aktivitäten unter freiem Himmel
       d. Begrenzung der zeitgleich Trainierenden ist maximal 20 Personen und strikt
          einzuhalten. Falls sich Trainer, Schiedsrichter oder Organisatoren in diesem
          Bereich befinden sind sie Teil der Summe oder halten den notwendigen
          Mindestabstand von 1,5 Metern.
       e. Training nach der Runde ist
            i. 30 min. auf der Driving Range möglich
           ii. 30 min. im Kurzspielbereich möglich
17.)        Sanitäreinrichtung
   Sanitäre Einrichtungen (WC´s und Handwaschbecken) werden durch
   Reinigungspersonal vor/zwischen/nach Turnierstart und Ende täglich gründlich
   gereinigt und desinfiziert. Weiter werden diese Räumlichkeiten in 180min.
   Abständen auf Sauberkeit überprüft. Die Reinigung wird dokumentiert nach Zeit,
   Häufigkeit, Person und Reinigungsmittel. In allen Sanitäreinrichtungen ist zu
   jeder Zeit ausreichend Hygienematerial vorhanden.
   Dies sind:
       a. Händedesinfektionsmittel
       b. ausreichend Seife
       c. Einweghandtücher
          Duschen und Umkleiden bleiben geschlossen (siehe Punkt 3)!

18.)        Caddiehallen
   Caddiehallen stehen zur Unterbringung der Spielerausrüstung nicht
   zur Verfügung

19.)        Parkplatz-Konzept
   Die Golfanlage Valley verfügt über insgesamt 192 Outdoor Parkplätze.
       a. Die Athleten und die beauftragten Club- und Veranstaltungsmitarbeitern,
          Spielleitung, Referees, Turnierhelfern, registrierten Trainer, Landes- und
          Bundestrainern sowie LGV- Mitarbeitern werden angewiesen einen Abstand
          der Fahrzeuge von mindestens 1m zu halten.
       b. Sie werden angehalten, nach einparken des Fahrzeugs und noch im
          geparkten Fahrzeug sitzend, sich durch Handzeichen, mit der
          möglicherweise im Nachbarfahrzeug befindlichen Person über den Vorrang
          des Ausstiegs zu verständigen.
       c. Auf dem Parkplatz ist das Tragen von Masken Pflicht.
       d. Fahrer oder Eltern, die nicht einer der oben genannten Gruppe angehören,
          können sich Online registrieren, wenn sie das Restaurant besuchen
möchten. Die Parkdauer von Fahrern oder Eltern, die nicht einer der oben
          genannten Gruppe angehören, darf maximal 60 Minuten betragen.
       e. Bussen oder Fahrgemeinschaften, die die zulässige Hausstands-
          Mitfahrregelung überschreiten ist der Ausstieg verwehrt.
       f. Austeigende Personen werden angehalten die nötigen Mindestabstände
          (1,5m) einzuhalten.

20.)        Sanktionen
   Der GC Valley und die Golfsportmanufaktur kann einzelnen Personen die
   Teilnahme am Turnier verweigern bzw. die Person mit sofortiger Wirkung
   ausschließen. Dies ist im Einzelnen bei:
       a. Auftreten von Krankheitssymptomen (auch nach dem Start)
       b. Bewusst fehlerhaftem Ausfüllen des Kontaktformulars (Anhang 3)
       c. Positiver Covid-19-Test in den letzten 14 Tagen vor Anreise zum Turnier
       d. Verstoß gegen veröffentlichte, verbindliche Verhaltensregeln
       e. Nichtbeachtung von veröffentlichten, verbindlichen Hygienemaßnahmen

   Generell ist den Anweisungen der Mitarbeiter des Golfclubs, des Veranstalters
   sowie der Spielleiter uneingeschränkt Folge zu leisten!

21.)        Verletzungen/Sanitäter
   Bei medizinischen Notfällen ist der Notruf zu tätigen. Bei „kleineren
   Hilfeleistungen“ (Pflaster verteilen u.ä.) sind möglichst die nötigen
   Sicherheitsabstände einzuhalten, zusätzlich wird mit Mund- Nasen-Bedeckung
   und Einmal-Handschuhen gearbeitet.

22.)        Anti-Doping
   Die Ausbreitung des Covid-19-Virus hat nicht nur im organisierten Sport
   zu massiven Einschränkungen und Veränderungen geführt, sondern auch im
   Bereich der Dopingkontrollen weltweit. In der aktuellen Situation führt die NADA
auch zusätzliche Maßnahmen bei der Durchführung von Wettkampfkontrollen
   durch. Ansprechpartner hierfür ist der Anti-Doping- Beauftragte des Deutschen
   Golfverbandes.

Das Konzept ist am 18.06.2020 in Anlehnung an die Vorgaben des Deutschen
Golfverbandes erstellt worden. Änderungen und Aktualisierungen sind jederzeit
möglich.

Wir freuen uns aus ein tolles erstes großes Turnier 2020.

Herzliche Grüße
Danny Wilde
Valley, 18.06. 2020

Anhänge:
Anhang 1: Dos und Dont´s (für den Aushang)
Anhang 2: Allgemeine Regelungen für alle Personengruppen (für den Aushang)
Anhang 3: Kontaktformular zur Teilnahme an Turnieren – findet Online statt
Sie können auch lesen