Grundlagenpapier REACT-EU - "Partnerschaft für die Beschäftigung" Europäischer Sozialfonds - für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds im ...
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„Partnerschaft für die Beschäftigung“ Europäischer Sozialfonds Grundlagenpapier REACT-EU für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds im Landkreis Waldshut
Grundlagenpapier REACT-EU INHALT 1. Vorbemerkung................................................................................................................................. 1 2. Definition der Zielgruppen .............................................................................................................. 2 Zielgruppen zum Ziel B 1.1 .................................................................................................................. 2 Zielgruppen zum Ziel C 1.1 .................................................................................................................. 2 3. Umsetzung....................................................................................................................................... 3 Impressum Landratsamt Waldshut Geschäftsstelle des Europäischen Sozialfonds Waldtorstr. 14 79761 Waldshut-Tiengen Ansprechpartnerin: Theresa Mitschker Tel. 07751/86-4133 Theresa.Mitschker@landkreis-waldshut.de
Grundlagenpapier REACT-EU 1. Vorbemerkung Die ESF-Förderperiode 2014-2020 ist zum Januar 2015 gestartet. Für die neue Förderperiode 2021- 2027 wird im Sommer 2021 eine neue Strategie beschlossen. Derzeit werden noch Mittel aus der vorherigen Förderperiode umgesetzt. Im Rahmen der EU-Initiative REACT-EU (Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe – Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas) gibt es noch einen weiteren Förderaufruf zur Einreichung von Projektanträgen, der zur Förderperiode 2014 – 2020 zählt. Das REACT-EU-Paket umfasst zusätzliche Mittel in Höhe von 55 Mrd. EUR, die im Förderzeitraum 2014 – 2020 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) wie auch den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (FEAD) bereitgestellt werden. Diese zusätzlichen Mittel werden im Zeitraum 2021-2022 im Rahmen des Programms NextGenerationEU bereitgestellt und dienen dazu, die Folgen der COVID-19- Pandemie abzumildern, indem die durch die Corona-Krise besonders benachteiligten Menschen unterstützt werden sollen. Außerdem soll die Digitalisierung im sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Bereich, sowie die kleinen und mittleren Unternehmen gefördert werden. Die geförderten Maßnahmen sollen sich an Personen richten, die von der Pandemie betroffen sind, wobei die bisherigen Ziele der ESF Förderung weiter gelten sollen. Bekanntlich werden in dieser ESF-Förderperiode die zwei spezifischen Ziele B 1.1 „Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind“ und C 1.1 „Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit“ in der regionalen Umsetzung des ESF verfolgt. Die regionale ESF-Förderung konzentriert sich demnach auf Zielgruppen mit besonderem Förderbedarf, so etwa besonders benachteiligte Personengruppen im Rechtskreis SGB II, aber auch junge Menschen, die vom Schulabbruch bedroht sind und durch andere schulische Regelsysteme nicht (mehr) angesprochen werden können. Neben den beiden spezifischen Zielen erfolgt die Umsetzung des ESF in Baden- Württemberg auch regional unter Beachtung der bereichsübergreifenden Grundsätze (Querschnittsziele) des ESF, nämlich der Gleichstellung von Frauen und Männern, der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, der nachhaltigen Entwicklung sowie der Förderung der transnationalen Zusammenarbeit. Die im letzten Jahr aktualisierten Strategie Zahlen und Daten gelten auch weiterhin. Für eine Aktualisierung ist der zur Verfügung stehende Zeitrahmen zu kurz. Die Laufzeit der durch REACT-EU geförderten Projekte startet am 01.06.2021, endet im Dezember 2022 und beträgt somit insgesamt etwa 1,5 Jahre. 1
Grundlagenpapier REACT-EU 2. Definition der Zielgruppen Zielgruppen sind Personen, deren soziale und/oder wirtschaftliche Lage sich durch die Folgen der Covid-19-Pandemie unmittelbar verschlechtert oder die dadurch besonders benachteiligt sind. Zielgruppen zum Ziel B 1.1 Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind Langzeitleistungsbeziehende, die einer sozialen und persönlichen Stabilisierung sowie einer Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit bedürfen Alleinerziehende und erziehende Personen in Bedarfsgemeinschaften mit Unterstützungsbedarf ältere Leistungsberechtigte aus den Rechtskreisen SGB II und SGB III Personen mit (Flucht-)Migrationshintergrund Nichterwerbspersonen und arbeitslose Personen aus der sogenannten ‚Stillen Reserve‘ Personen in psychosozialen Problemlagen1, mit gesundheitlichen Einschränkungen, Sucht- erkrankungen, auch schwerbehinderte Personen aus den Rechtskreisen SGB II und SGB III Personen in prekären Wohnverhältnissen, Überschuldung Von Armut und Diskriminierung bedrohte Personengruppen unter den Zuwanderern aus EU- Mitgliedsstaaten und Drittstaaten Alle diese Personengruppen sind von der aktuellen Covid-19-Pandemie betroffen, zum Beispiel aufgrund der eingeschränkten Mobilität, weil Schulen, Kindergärten und Kindertageseinrichtungen nicht oder nur eingeschränkt geöffnet sind oder weil Qualifizierungsmaßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt gestoppt werden oder nur eingeschränkt möglich sind. Zielgruppen zum Ziel C 1.1 Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit Schülerinnen und Schüler ab der 7. Jahrgangsstufe, die von Schulversagen und Schulabbruch bedroht sind und die von schulischen Regelsystemen nicht oder nicht mehr ausreichend erreicht werden können, Ausbildungsferne und z. T. marginalisierte junge Menschen, die von regelhaften Angeboten der Übergangs- und Ausbildungssysteme bzw. der Jugendsozialarbeit und der Jugendberufshilfe nicht oder nicht mehr ausreichend erreicht werden können Jugendliche mit einem Migrationshintergrund Schüler und Jugendliche sind durch die Schließung der Schulen und den Maßnahmen in den Schulen von der Covid-19-Pandemie direkt betroffen. Auch Schulsozialarbeit oder sonstige Sozialarbeit ist in Pandemiezeiten nur sehr eingeschränkt möglich. 1 Psychologische Problemlagen liegen vor, wenn eine Person aufgrund Ihrer persönlichen Ressourcen oder sozialen Situation nicht in der Lage ist, den Normen, Anforderungen und Erwartungen der Erwerbsgesellschaft adäquat begegnen zu können. 2
Grundlagenpapier REACT-EU 3. Umsetzung Auf der Basis des im ESF-Arbeitskreis beschlossenen Grundlagenpapiers wird die Ausschreibung für die Projektanträge für das Programm REACT-EU veröffentlicht. Die amtliche Bekanntmachung der Strategie und deren Förderschwerpunkte erfolgt durch einen Verweis in einer Pressemitteilung auf der Internetseite des Jobcenters. Projektträger müssen bis zur Antragsfrist 31.03.2021 ihre Projektanträge unter Nutzung des elektronischen Antragsverfahrens ELAN zentral bei der L-Bank einreichen. Das ELAN-Tool steht auf der bekannten Internetseite www.esf-bw.de zur Verfügung. Es wird darum gebeten, die Anträge gleichzeitig in schriftlicher oder elektronischer Form auch an die ESF-Geschäftsstelle einzureichen (Theresa.Mitschker@landkreis-waldshut.de). Die zur Ausschreibung zur Verfügung stehenden ESF-Mittel betragen für die Jahre 2021/2022 insgesamt 180.000,00 Euro. Zur Antragstellung sind des Weiteren zu berücksichtigen: Es können Projekte mit einer Laufzeit ab 01.06.2021 bis längstens 31.12.2022 bewilligt werden. Die Laufzeit der Projekte kann über beide Jahre gehen. Projekte können mit bis zu 100 % aus REACT-EU-Mitteln gefördert werden. Förderfähig sind direkte Personalausgaben einschließlich Sozialabgaben und sonstige Arbeitgeber*innenanteile, die aufgrund eines Arbeitsvertrags vergütet werden bis maximal 92.000 EUR pro Jahr und Vollzeitstelle (VZÄ). Externes Personal - Honorare für Referent*innen und Dozent*innen: Honorare für freiberufliche Beratende sind bis zu einem Tagessatz von 800 € zuschussfähig. Auf die Summe der förderfähigen direkten Personalausgaben wird ein Aufschlag von 40% zur Deckung der Restkosten des Projekts gewährt (Restkostenpauschale). Weitere Ausgaben sind nicht förderfähig und weitere Kostenpositionen sind nicht geöffnet. Zur Finanzierung der bezuschussten Kosten dürfen keine weiteren Zuschüsse aus REACT- EU-Mitteln, ESF-Mitteln oder sonstigen EU-Mitteln eingesetzt werden. Da es sich bei REACT-EU um Fördermittel handelt, die die Auswirkungen der Pandemie abfedern sollen, ist es bei den Projekten wichtig, dass diese kurzfristig umsetzbar sind. Eine Verlängerung des REACT-EU Programms ist ausgeschlossen, damit können Maßnahmen nicht zu einem späteren Zeitraum weitergeführt werden. Im ESF werden die Themen Gleichstellung, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie ökologische Nachhaltigkeit als Querschnittsziele und transnationale Zusammenarbeit als Querschnittsthema verfolgt. Nach Ablauf der Antragsfrist findet die Priorisierung der beantragten Projekte anhand des Ranking- Verfahrens statt. 3
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