Grundlagenpapier REACT-EU - "Partnerschaft für die Beschäftigung" Europäischer Sozialfonds - für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds im ...

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Grundlagenpapier REACT-EU - "Partnerschaft für die Beschäftigung" Europäischer Sozialfonds - für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds im ...
„Partnerschaft für die Beschäftigung“

                                          Europäischer Sozialfonds

Grundlagenpapier REACT-EU

für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds
im Landkreis Waldshut
Grundlagenpapier REACT-EU - "Partnerschaft für die Beschäftigung" Europäischer Sozialfonds - für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds im ...
Grundlagenpapier REACT-EU

INHALT
1.      Vorbemerkung................................................................................................................................. 1
2.      Definition der Zielgruppen .............................................................................................................. 2
     Zielgruppen zum Ziel B 1.1 .................................................................................................................. 2
     Zielgruppen zum Ziel C 1.1 .................................................................................................................. 2
3.      Umsetzung....................................................................................................................................... 3

Impressum

Landratsamt Waldshut
Geschäftsstelle des Europäischen Sozialfonds
Waldtorstr. 14
79761 Waldshut-Tiengen

Ansprechpartnerin:
Theresa Mitschker
Tel. 07751/86-4133
Theresa.Mitschker@landkreis-waldshut.de
Grundlagenpapier REACT-EU

1. Vorbemerkung
Die ESF-Förderperiode 2014-2020 ist zum Januar 2015 gestartet. Für die neue Förderperiode 2021-
2027 wird im Sommer 2021 eine neue Strategie beschlossen. Derzeit werden noch Mittel aus der
vorherigen Förderperiode umgesetzt.

Im Rahmen der EU-Initiative REACT-EU (Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of
Europe – Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas) gibt es noch einen weiteren
Förderaufruf zur Einreichung von Projektanträgen, der zur Förderperiode 2014 – 2020 zählt.

Das REACT-EU-Paket umfasst zusätzliche Mittel in Höhe von 55 Mrd. EUR, die im Förderzeitraum
2014 – 2020 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen
Sozialfonds (ESF) wie auch den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten
Personen (FEAD) bereitgestellt werden. Diese zusätzlichen Mittel werden im Zeitraum 2021-2022 im
Rahmen des Programms NextGenerationEU bereitgestellt und dienen dazu, die Folgen der COVID-19-
Pandemie abzumildern, indem die durch die Corona-Krise besonders benachteiligten Menschen
unterstützt werden sollen. Außerdem soll die Digitalisierung im sozialen, kulturellen und
gesundheitlichen Bereich, sowie die kleinen und mittleren Unternehmen gefördert werden. Die
geförderten Maßnahmen sollen sich an Personen richten, die von der Pandemie betroffen sind,
wobei die bisherigen Ziele der ESF Förderung weiter gelten sollen.

Bekanntlich werden in dieser ESF-Förderperiode die zwei spezifischen Ziele B 1.1 „Verbesserung der
Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und
Ausgrenzung bedroht sind“ und C 1.1 „Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der
Ausbildungsfähigkeit“ in der regionalen Umsetzung des ESF verfolgt. Die regionale ESF-Förderung
konzentriert sich demnach auf Zielgruppen mit besonderem Förderbedarf, so etwa besonders
benachteiligte Personengruppen im Rechtskreis SGB II, aber auch junge Menschen, die vom
Schulabbruch bedroht sind und durch andere schulische Regelsysteme nicht (mehr) angesprochen
werden können. Neben den beiden spezifischen Zielen erfolgt die Umsetzung des ESF in Baden-
Württemberg auch regional unter Beachtung der bereichsübergreifenden Grundsätze
(Querschnittsziele) des ESF, nämlich der Gleichstellung von Frauen und Männern, der
Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, der nachhaltigen Entwicklung sowie der Förderung der
transnationalen Zusammenarbeit.

Die im letzten Jahr aktualisierten Strategie Zahlen und Daten gelten auch weiterhin. Für eine
Aktualisierung ist der zur Verfügung stehende Zeitrahmen zu kurz.

Die Laufzeit der durch REACT-EU geförderten Projekte startet am 01.06.2021, endet im Dezember
2022 und beträgt somit insgesamt etwa 1,5 Jahre.

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Grundlagenpapier REACT-EU

2. Definition der Zielgruppen

Zielgruppen sind Personen, deren soziale und/oder wirtschaftliche Lage sich durch die Folgen der
Covid-19-Pandemie unmittelbar verschlechtert oder die dadurch besonders benachteiligt sind.

Zielgruppen zum Ziel B 1.1
Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders
von Armut und Ausgrenzung bedroht sind

       Langzeitleistungsbeziehende, die einer sozialen und persönlichen Stabilisierung sowie einer
        Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit bedürfen
       Alleinerziehende und erziehende Personen in Bedarfsgemeinschaften mit
        Unterstützungsbedarf
       ältere Leistungsberechtigte aus den Rechtskreisen SGB II und SGB III
       Personen mit (Flucht-)Migrationshintergrund
       Nichterwerbspersonen und arbeitslose Personen aus der sogenannten ‚Stillen Reserve‘
       Personen in psychosozialen Problemlagen1, mit gesundheitlichen Einschränkungen, Sucht-
        erkrankungen, auch schwerbehinderte Personen aus den Rechtskreisen SGB II und SGB III
       Personen in prekären Wohnverhältnissen, Überschuldung
       Von Armut und Diskriminierung bedrohte Personengruppen unter den Zuwanderern aus EU-
        Mitgliedsstaaten und Drittstaaten
Alle diese Personengruppen sind von der aktuellen Covid-19-Pandemie betroffen, zum Beispiel
aufgrund der eingeschränkten Mobilität, weil Schulen, Kindergärten und Kindertageseinrichtungen
nicht oder nur eingeschränkt geöffnet sind oder weil Qualifizierungsmaßnahmen zur Eingliederung in
den Arbeitsmarkt gestoppt werden oder nur eingeschränkt möglich sind.

Zielgruppen zum Ziel C 1.1
Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit

       Schülerinnen und Schüler ab der 7. Jahrgangsstufe, die von Schulversagen und Schulabbruch
        bedroht sind und die von schulischen Regelsystemen nicht oder nicht mehr ausreichend
        erreicht werden können,
       Ausbildungsferne und z. T. marginalisierte junge Menschen, die von regelhaften Angeboten
        der Übergangs- und Ausbildungssysteme bzw. der Jugendsozialarbeit und der
        Jugendberufshilfe nicht oder nicht mehr ausreichend erreicht werden können
       Jugendliche mit einem Migrationshintergrund
Schüler und Jugendliche sind durch die Schließung der Schulen und den Maßnahmen in den Schulen
von der Covid-19-Pandemie direkt betroffen. Auch Schulsozialarbeit oder sonstige Sozialarbeit ist in
Pandemiezeiten nur sehr eingeschränkt möglich.

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 Psychologische Problemlagen liegen vor, wenn eine Person aufgrund Ihrer persönlichen Ressourcen oder
sozialen Situation nicht in der Lage ist, den Normen, Anforderungen und Erwartungen der Erwerbsgesellschaft
adäquat begegnen zu können.
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3. Umsetzung
Auf der Basis des im ESF-Arbeitskreis beschlossenen Grundlagenpapiers wird die Ausschreibung für
die Projektanträge für das Programm REACT-EU veröffentlicht. Die amtliche Bekanntmachung der
Strategie und deren Förderschwerpunkte erfolgt durch einen Verweis in einer Pressemitteilung auf
der Internetseite des Jobcenters.

Projektträger müssen bis zur Antragsfrist 31.03.2021 ihre Projektanträge unter Nutzung des
elektronischen Antragsverfahrens ELAN zentral bei der L-Bank einreichen. Das ELAN-Tool steht auf
der bekannten Internetseite www.esf-bw.de zur Verfügung. Es wird darum gebeten, die Anträge
gleichzeitig in schriftlicher oder elektronischer Form auch an die ESF-Geschäftsstelle einzureichen
(Theresa.Mitschker@landkreis-waldshut.de).

Die zur Ausschreibung zur Verfügung stehenden ESF-Mittel betragen für die Jahre 2021/2022
insgesamt 180.000,00 Euro.

Zur Antragstellung sind des Weiteren zu berücksichtigen:

      Es können Projekte mit einer Laufzeit ab 01.06.2021 bis längstens 31.12.2022 bewilligt
       werden. Die Laufzeit der Projekte kann über beide Jahre gehen.
      Projekte können mit bis zu 100 % aus REACT-EU-Mitteln gefördert werden.
      Förderfähig sind direkte Personalausgaben einschließlich Sozialabgaben und sonstige
       Arbeitgeber*innenanteile, die aufgrund eines Arbeitsvertrags vergütet werden bis
       maximal 92.000 EUR pro Jahr und Vollzeitstelle (VZÄ).
      Externes Personal - Honorare für Referent*innen und Dozent*innen: Honorare für
       freiberufliche Beratende sind bis zu einem Tagessatz von 800 € zuschussfähig.
      Auf die Summe der förderfähigen direkten Personalausgaben wird ein Aufschlag von 40%
       zur Deckung der Restkosten des Projekts gewährt (Restkostenpauschale). Weitere
       Ausgaben sind nicht förderfähig und weitere Kostenpositionen sind nicht geöffnet.
      Zur Finanzierung der bezuschussten Kosten dürfen keine weiteren Zuschüsse aus REACT-
       EU-Mitteln, ESF-Mitteln oder sonstigen EU-Mitteln eingesetzt werden.
      Da es sich bei REACT-EU um Fördermittel handelt, die die Auswirkungen der Pandemie
       abfedern sollen, ist es bei den Projekten wichtig, dass diese kurzfristig umsetzbar sind. Eine
       Verlängerung des REACT-EU Programms ist ausgeschlossen, damit können Maßnahmen nicht
       zu einem späteren Zeitraum weitergeführt werden.
      Im ESF werden die Themen Gleichstellung, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
       sowie ökologische Nachhaltigkeit als Querschnittsziele und transnationale Zusammenarbeit
       als Querschnittsthema verfolgt.

Nach Ablauf der Antragsfrist findet die Priorisierung der beantragten Projekte anhand des Ranking-
Verfahrens statt.

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