Grundsätze und Eckwerte für die künftige Stipendienordnung - Auswertung des Vernehmlassungsverfahrens
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Grundsätze und Eckwerte für die künftige Stipendienordnung Auswertung des Vernehmlassungsverfahrens
Inhalt Zusammenfassung der Vernehmlassungsergebnisse 4 Ausführung zu den überwiegend verneinten und knapp bejahten Fragen 6 F3.2 Einführung einer Altersgrenze für Stipendien bei 35 Jahren 6 F7.3 Tiefere Vermögensfreibeträge 7 F8.1 Normbiografische Orientierung 8 Liste der Vernehmlassungsadressaten 9 Allgemeine Bemerkungen zu den Grundsätzen und Eckwerten für die künftige Stipendienordnung 11 Politische Parteien 11 Regierungsrat und dessen Direktionen 14 Konferenzen und Verbände 14 Studierendenverbände Uni, ETH, FH 17 Staatliche bzw. staatlich unterstützte Bildungsinstitutionen 17 Organisationen der Arbeitswelt 19 Weitere Interessierte 21 Antworten auf die Fragen zu den Grundsätzen und Eckwerten für die künftige Stipendienordnung 22 F1 Stimmen Sie der Beibehaltung des Grundsatzes der Existenzsicherung und dessen Ausgestaltung zu? 22 F2.1 Stimmen Sie der Abschaffung der jährlichen Höchstbeträge zu? 25 F2.2 Befürworten Sie die genannte Abweichung vom Prinzip vor der Sekundarstufe II? 27 F3.1 Befürworten Sie die Erhöhung der generellen Ausbildungsgrenze für Ausbildungsbeiträge von heute 45 auf 50 Jahre? 30 F3.2 Befürworten Sie die Einführung einer Altersgrenze für Stipendien bei 35 Jahren? 33 F4.1 Stimmen Sie der Ausweitung der Beitragsberechtigung auf Vorbereitungskurse für den Prüfungsbereich der Höheren Berufsbildung sowie auf die Berufsvorbereitungsjahre zu? 36 F4.2 Stimmen Sie der Beibehaltung der Beitragsberechtigung der beiden Zürcher Besonderheiten (obligatorische Schulzeit im Gymnasium, Sekundarschulabschluss für Erwachsene) zu? 39 F5 Stimmen Sie der vorgeschlagenen Ausweitung der Bezugsdauer um ein Jahr je Ausbildungsabschnitt zu? 41 F6.1 Stimmen Sie der vorgeschlagenen grundsätzlichen Änderung des Bemessungsmodells zu (doppelte Fehlbetragsrechnung)? 44 2/71
F6.2 Unterstützen Sie das Bedarfsniveau 46 F7.1 Sind Sie einverstanden, dass gerichtlich festgelegte Unterhaltsbeiträge direkt berücksichtigt werden? 49 F7.2 Sind Sie einverstanden, dass Stiefeltern künftig wie verheiratete leibliche Eltern behandelt werden? 51 F7.3 Stimmen Sie tieferen Vermögensfreibeträgen zu? 55 F8.1 Halten Sie die normbiografische Orientierung grundsätzlich für richtig (höhere Eigenleistung der Personen in Ausbildung oberhalb einer bestimmten Altersgrenze, z.B. ab Alter 25)? 58 F8.2 Unterstützen Sie eine Flexibilisierung der Altersgrenze 25 gemäss Variante A? 63 F8.3 Unterstützen Sie ein Wahlmodel/ gemäss Variante B (existenzsichernde Darlehen vs. gekürzte Stipendien ab Erreichen einer bestimmten Altersgrenze, z.B. 25 Jahre)? 66 F9 Sollen Eltern von Personen in Ausbildung ab deren 25. Altersjahr stärker entlastet werden? 70 3/71
Zusammenfassung der Vernehmlassungsergebnisse Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens gingen insgesamt 29 Stellungnahmen ein. 11 der eingeladenen Adressaten haben keine Stellung genommen (siehe S. 9 f.). Grundsätzlich wird die Stipendienreform von allen Vernehmlassungsadressaten, die sich da- zu geäussert haben, begrüsst. Zudem wurden die meisten Fragen mehrheitlich bejaht: - F1: Die Beibehaltung des Grundsatzes der Existenzsicherung und dessen Ausgestal- tung findet durchgehend Zustimmung (28 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltungen), vereinzelt je- doch mit Vorbehalten oder gewissen Einschränkungen. - F2.1: Die Abschaffung der jährlichen Höchstbeträge wird fast ausschliesslich befür- wortet (25 Ja; 2 Nein; 1 Enthaltung). - F2.2: Etwas weniger Zustimmung findet die Abweichung vom Prinzip vor der Sekun- darstufe II (15 Ja; 8 Nein; 5 Enthaltungen). Von den ablehnenden Stimmen wird bspw. vorgeschlagen, dass die Abweichung nur für die obligatorische Schulzeit, nicht aber für die übrigen Ausbildungen vor der Sekundarstufe II gelten solle. - F3.1: Die Frage nach einer Erhöhung der generellen Ausbildungsgrenze für Ausbil- dungsbeiträge von heute 45 auf 50 Jahre wird mehrheitlich bejaht (22 Ja; 6 Nein; 0 Enthaltungen), vereinzelt jedoch mit Vorbehalten oder gewissen Einschränkungen. Die Gegner der höheren Altersgrenze sind teilweise der Auffassung, dass der Staat ab diesem Alter keine Aus- und Weiterbildungen mehr unterstützen solle. - F4.1: Die Ausweitung der Beitragsberechtigung auf Vorbereitungskurse für den Prü- fungsbereich der Höheren Berufsbildung sowie auf die Berufsvorbereitungsjahre wird durchgehend, aber vereinzelt mit Einschränkungen, befürwortet (28 Ja; 0 Nein; 1 Enthaltung). - F4.2: Das gleiche gilt für die Beibehaltung der Beitragsberechtigung der beiden Zür- cher Besonderheiten (25 Ja; 0 Nein; 3 Enthaltungen). - F5: Der vorgeschlagenen Ausweitung der Bezugsdauer um ein Jahr je Ausbildungs- abschnitt wird mehrheitlich zugestimmt (24 Ja; 5 Nein; 0 Enthaltungen). - F6.1: Die vorgeschlagene grundsätzliche Änderung des Bemessungsmodells (dop- pelte Fehlbetragsrechnung) findet durchgehend Zustimmung, teilweise jedoch mit Vorbehalten oder gewissen Einschränkungen (27 Ja; 0 Nein; 1 Enthaltung). - F6.2: Ähnlich sieht es hinsichtlich des Bedarfsniveaus aus (25 Ja; 2 Nein; 1 Enthal- tung). 4/71
- F7.1: Die direkte Berücksichtigung gerichtlich festgelegter Unterhaltsbeiträge wird im Grossen und Ganzen zugestimmt (25 Ja; 3 Nein; 1 Enthaltung). - F7.2: Das gleiche gilt für die Frage der Gleichbehandlung von Stiefeltern und verhei- ratete leibliche Eltern (25 Ja; 3 Nein; 1 Enthaltung). - F7.3: Hinsichtlich der tieferen Vermögensfreibeträgen sprechen sich jedoch lediglich etwas mehr Stimmen dafür als dagegen aus (15 Ja; 11 Nein, 2 Enthaltungen). Die Gegner führen insbesondere an, dass das Vermögen bei Wohneigentum gebunden und CHF 100‘000 in einer solchen Konstellation kein grosser Betrag sei. - F9: Die stärkere Entlastung der Eltern von Personen in Ausbildung ab deren 25. Al- tersjahr wird mehrheitlich gutgeheissen (24 Ja; 4 Nein; 0 Enthaltungen). Lediglich folgende zwei Fragen wurden nicht überwiegend bejaht: - F3.2: Die Einführung einer Altersgrenze für Stipendien bei 35 Jahren (14 Ja; 14 Nein; 0 Enthaltungen). - F8.1: Normbiografische Orientierung (12 Ja; 16 Nein; 0 Enthaltungen). Die Ablehnungen beziehen sich insbesondere auf die häufig als zu tief empfundene Alters- grenze von 35 Jahren bzw. 25 Jahren. Für den Fall, dass die normbiografische Orientierung angenommen werden würde, befürwor- ten die Vernehmlassungsadressaten beide Variante: - F8.2: Bei der Flexibilisierung der Altersgrenze 25 gemäss Variante A sind die Ableh- nungen (18 Ja; 10 Nein; 1 unklare Antwort) wiederum teilweise auf die zu tiefe Al- tersgrenze zurückführen. - F8.3: Ein ähnliches Ergebnis zeigt sich bei dem Wahlmodell gemäss Variante B (17 Ja; 11 Nein; 1 unklare Haltung). Hier führen die Gegner an, dass es sich um kei- ne echte Wahlfreiheit handle, weil die Überschuldungsgefahr bei Darlehen eine ab- schreckende Wirkung haben könne und deshalb abgelehnt werden würde. Die ge- kürzten Stipendien würden wiederum die Aus- bzw. Weiterbildungssituation erheblich erschweren, weil sie nicht existenzsichernd seien. Dies könne im Extremfall zu einem Abbruch der Aus- und Weiterbildung führen oder sogar zu einem Entscheid gegen den Beginn einer solchen. Januar 2015 5/71
Ausführung zu den überwiegend verneinten und knapp bejahten Fragen F3.2 Einführung einer Altersgrenze für Stipendien bei 35 Jahren Vernehmlassungs- Ja Nein Keine Stel- teilnehmer/in lungnahme Politische Parteien AL X CVP X EDU X FDP X Grüne Eher ja SP X SVP X Konferenzen und Verbände LKB ZH X LKM X PZB X SKZ X SLK X GPV X Vpod X Studierendenverbände SturZ X VSETH X VSUZH X VSZHAW X Staatliche bzw. staatlich unterstützte Bildungsinstitutionen PHZH X UZH Eher nein ZHAW Eher Nein ZHdK X Organisationen der Arbeitswelt KGV ZH X VZA X ZH X Weitere Interessierte KEO X JHK X Stadtrat Zürich Eher Nein Total 14 14 0 6/71
F7.3 Tiefere Vermögensfreibeträge Vernehmlassungs- Ja Nein Keine Stel- teilnehmer/in lungnahme Politische Parteien AL X CVP X EDU X FDP X Grüne X SP X SVP X Konferenzen und Verbände LKB ZH X LKM X PZB X SKZ X SLK Ja mit Ein- schränkungen GPV X Vpod X Studierendenverbände SturZ X VSETH X VSUZH X VSZHAW X Staatliche bzw. staatlich unterstützte Bildungsinstitutionen PHZH X UZH Zustimmung im Grundsatz ZHAW Zustimmung im Grundsatz ZHdK X Organisationen der Arbeitswelt KGV ZH X VZA Eher nein ZH X Weitere Interessierte KEO Eher Ja JHK X Stadtrat Zürich Zustimmung im Grundsatz Total 15 11 2 7/71
F8.1 Normbiografische Orientierung Vernehmlassungs- Ja Nein Keine Stel- teilnehmer/in lungnahme Politische Parteien AL X CVP X EDU X FDP X Grüne X SP X SVP X Konferenzen und Verbände LKB ZH X LKM X PZB X SKZ X SLK X GPV X Vpod X Studierendenverbände SturZ X VSETH X VSUZH X VSZHAW X Staatliche bzw. staatlich unterstützte Bildungsinstitutionen PHZH X UZH Zustimmung mit Einschränkungen ZHAW Ja (im Grundsatz) ZHdK X Organisationen der Arbeitswelt KGV ZH X VZA X ZH X Weitere Interessierte KEO Eher ja JHK X Stadtrat Zürich X Total 12 16 0 8/71
Liste der Vernehmlassungsadressaten Am Vernehmlassungsverfahren teilgenommen haben: - Alternative Liste - CVP Kanton Zürich - Eidgenössisch-Demokratische Union - FDP Kanton Zürich - Grüne Kanton Zürich - Kantonale Elternmitwirkungs-Organisation - Kantonale Jugendhilfekommission - Kantonaler Gewerbeverband - Lehrpersonenkonferenz der Berufsfachschulen Kanton Zürich - Lehrpersonenkonferenz der Mittelschulen - PH Zürich - Präsidialkonferenz Zürcher Berufsfachschulen - Regierungsrat - Schulleiterkonferenz Mittelschulen des Kantons Zürich - Sozialkonferenz Kanton Zürich - SP Kanton Zürich - Stadtrat Zürich - Studierendenrat ZHdK - SVP Kanton Zürich - Universität Zürich - Verband der Gemeindepräsidenten des Kantons Zürich - Vereinigung Zürcher Arbeitgeberorganisation - vpod zürich - Sektion Lehrberufe - Verband der Studierenden an der ETH (VSETH) - Verband der Studierenden an der UZH (VSUZH) - Verband der Studierenden an der ZHAW (VSZHAW) - Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) - Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) - Zürcher Handelskammer 9/71
Folgende Vernehmlassungsadressaten haben keine Stellung genommen: - BDP Kanton Zürich - EVP Kanton Zürich - GLP Kanton Zürich - Direktionen des Regierungsrates - ETH - Interkantonale Stipendienbearbeiter-Konferenz IKSK der EDK - Kantonaler Gewerkschaftsbund - Kantonalverband zürcherischer kaufmännischer Vereine - Kaufmännischer Verband Zürich - Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der Berufsfachschulen im Kanton Zürich - Präsidialkonferenz der Schulkommissionen der Mittelschulen - Staatskanzlei - Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) - Verband der Studierenden an der PH Zürich (VS PHZH) 10/71
Allgemeine Bemerkungen zu den Grundsätzen und Eckwerten für die künftige Stipendienordnung Politische Parteien Vernehmlassungs- Bemerkungen Zusammenfassung teilnehmer/in Alternative Liste (AL) Wir nehmen zur Kenntnis, dass der Kanton Zürich > Pauschalen statt indi- im Vergleich zu anderen Kantonen wenig Stipen- viduelle Berechnungen dien auszahlt (Ihre Zahlen in der Vernehmlas- wird befürwortet sungsunterlage). Wie Sie festhalten, fliesst der > Sowohl das Bedarfs- grösste Teil der Beiträge an Personen in Ausbil- niveau der Eltern als dung auf der Sekundarstufe II. Grundsätzlich tei- auch dasjenige der PiA len wir die Meinung der Kommission, dass anstatt sollen sich an den EL- individueller Berechnungen nunmehr nach Pau- Ansätzen orientieren, schalen vorgegangen werden soll. statt letzteres an den Sie beabsichtigen, dass sich das Bedarfsniveau SKOS-Richtlinien der Eltern am System der Ergänzungsleistungen (El) zu orientieren hat, während sich hingegen dasjenige der Personen in Ausbildung an die tie- feren Ansätze gemäss Richtlinien der SKOS an- lehnen soll. Wir können dieses Ansinnen nicht nachvollziehen. Der Kanton Zürich bildet praktisch das Schlusslicht unter allen Kantonen in Sachen Stipendienauszahlungen. Es ist auch kein finan- zieller Engpass im Kanton auszumachen, was die beabsichtigte Ungleichbehandlung rechtfertigen würde ... Es sollten deshalb die Personen in Aus- bildung nicht gemäss den merklich tieferen Ansät- zen der SKOS-Richtlinien unterstützt werden, sondern nach den EL-Ansätzen. CVP Kanton Zürich Keine allgemeinen Bemerkungen Eidgenössisch- Demokratische Uni- Keine allgemeinen Bemerkungen on (EDU) FDP Kanton Zürich Die Schweiz hat als wesentlichen Standortvorteil > Exzellenz und Selbst- ein sehr durchlässiges, qualitativ hochstehendes verantwortung des Ein- Bildungswesen vorzuweisen. Dieses gilt es auch zelnen sollen gefördert bei neuen Herausforderungen (bspw. Bologna- werden System, zunehmende Erwachsenenbildung) zu > Grundsätzlich sollen bewahren, insbesondere weil damit auch soziale Studiengänge möglichst Chancengerechtigkeit ermöglicht wird. Die FDP schnell abgeschlossen unterstützt dies, und betrachtet insbesondere eine werden solide Ausbildung als wesentlichen Grundstein für > Die finanzielle Unter- den Wirtschaftsstandort Schweiz – und spezifisch stützungen durch zins- auch für den Bildungsstandort Zürich. lose Darlehen wird be- Ein zentraler Punkt muss auch im Bildungswesen grüsst die generelle Förderung von Exzellenz und der > Stipendien sollten nur Selbstverantwortung des Einzelnen sein. Grund- bis und mit Stufe Bache- sätzlich sollen Studiengänge möglichst schnell lor ausgezahlt werden, abgeschlossen werden, und finanzielle Unterstüt- auf höherer Stufe sollte zungen durch zinslose Darlehen sind begrüs- auf zinslose Darlehen senswert. Stipendien sollten nur bis und mit Stufe zurückgegriffen werden 11/71
Bachelor ausgezahlt werden, auf höherer Stufe können sollte auf zinslose Darlehen zurückgegriffen wer- > Die Ausbildungsstufe den können. Die Ausbildungsstufe „PhD“ fehlt de „PhD“ fehlt de facto im facto im vorliegenden Dokument, es handelt sich vorliegenden Dokument, dabei ja nicht um eine Stufe der Weiterbildung. es handelt sich dabei ja Die PhD-Stufe sollte grundsätzlich über zinslose nicht um eine Stufe der Darlehen und nicht über Stipendien finanziert Weiterbildung werden. > Die stetige Zunahme Die FDP ist insgesamt erstaunt über die deutliche der Stipendien könnte Zunahme der Stipendien im Zeitraum 2007-2012 künftig zu einem finanz- und ist finanzpolitisch besorgt, sollte diese Ent- politischen Problem wicklung in Zukunft gleich oder gar verstärkt wei- werden tergehen. Ein direkter Vergleich mit anderen Kan- > Eine prozentuale An- tonen, und damit die Forderung nach einer pro- hebung an andere Kan- zentualen Anhebung an andere Kantone, er- tone, erscheint sachlich scheint uns sachlich als nicht gerechtfertigt. Im als nicht gerechtfertigt Vergleich mit anderen Kantonen fällt aber auf, > Das Ziel der Stipen- dass der Anteil der Darlehen minim ist und hier dienreform kann nicht ein erheblicher Handlungsspielraum besteht. eine Zunahme der Sti- Das Ziel der Stipendienreform kann nicht eine Zu- pendienausschüttung an nahme der Stipendienausschüttung an sich sein, sich sein, sondern eine sondern eine solche Anpassung muss akut be- solche Anpassung muss stehende Probleme beheben. Es sollte nicht dar- akut bestehende Prob- um gehen, eine grundsätzliche Reform des Sti- leme beheben pendienwesens zu initiieren, sondern Verbesse- rungen, die auch mit Blick auf weitere mittelfristig anstehende Entscheidungen (Harmonisierung, VSS-Stipendieninitiative) Bestand haben, zu imp- lementieren. Grüne Kanton Zürich Das Stipendienwesen ist ein wesentliches Instru- > Die vorgeschlagenen ment zur Stärkung der Chancengerechtigkeit im Grundsätze und Eck- Bildungswesen. Die Grünen begrüssen darum die werte, insbesondere die von der Kommission für Bildung und Kultur in administrativen Verein- Vernehmlassung geschickten Grundsätze und fachungen und die ge- Eckwerte für eine Reform des Zürcher Stipen- plante Ausweitung der dienwesens, insbesondere die administrativen Bezügerkreise, werden Vereinfachungen und die geplante Ausweitung begrüsst der Bezügerkreise. Die Investition zusätzlicher > Die Abklärung der Sti- Ressourcen in die Bildung von minder begüterten pendienberechtigung Personen stärkt nicht nur diese selbst, sondern soll in Zukunft bedeu- dient dem ganzen Wirtschaftssystem, da Bega- tend einfacher werden, bungsreserven besser ausgeschöpft werden kön- mit transparenteren und nen. verständlicheren Ent- Die Abklärung der Stipendienberechtigung soll in scheiden Zukunft bedeutend einfacher werden, mit transpa- > Das vorgeschlagene renteren und verständlicheren Entscheiden. Das System hat sich bereits vorgeschlagene System hat sich bereits in ande- in anderen Kantonen als ren Kantonen als sinnvoll und effizient erwiesen sinnvoll und effizient er- und ist auch für den Kanton Zürich zu begrüssen. wiesen und ist auch für Von besonderer Bedeutung für eine gelungene den Kanton Zürich zu Stipendienreform ist aus Sicht der Grünen, dass begrüssen der Kreis der BezügerInnen ausgeweitet wird. Der > Zielstrebiges Studie- Kanton Zürich weist heute ausgesprochen hohe ren und rasche Studien- Hürden auf, weshalb bisher nur wenige Personen abschlüsse werden be- 12/71
von den Stipendien profitieren konnten. Auch bei fürwortet den Pro-Kopf-Aufwendungen liegt der Kanton Zü- > Altersgrenze von 25 J. rich heute im schweizweiten Vergleich unrühmlich ist aus mehreren Grün- weit hinten: Mit dieser Knausrigkeit soll nun den deutlich zu tief an- Schluss sein. Die Grünen unterstützen die vorge- gesetzt. Deshalb bedarf schlagenen Ausweitungen bei der Anzahl der sti- es in begründeten Fäl- pendienberechtigten Personen wie auch bei den len einer Flexibilisierung stipendienberechtigten Ausbildungen im Bereich der Altersgrenze der Berufsbildung. Grundsätzlich stehen die Grünen auch hinter An- reizen für zielstrebiges Studieren und rasche Stu- dienabschlüsse. Diese dürfen jedoch nicht zur Al- tersguillotine verkommen. Die Fristen und Alters- grenzen müssen realistisch sein. Mit der Alters- grenze von 25 Jahren für existenzsichernde Sti- pendien ist die erste Stufe des vorgeschlagenen Modells deutlich zu tief angesetzt. Dies unterbin- det ein Teilzeitstudium, das durch Teilzeiterwerbs- tätigkeit direkt Kosten im Stipendienwesen sparen würde und zum Erwerb von Berufserfahrung wäh- rend des Studiums beiträgt. Ausserdem wird jegli- che Verzögerung im Lebenslauf damit zum Prob- lem. Die Grünen befürworten darum eine Flexibili- sierung der Altersgrenze in begründeten Fällen. SP Kanton Zürich Die SP Kanton Zürich befürwortet die Stossrich- > Stossrichtung der Sti- tung der Stipendienreform. Unserer Ansicht nach pendienreform wird be- ist es Aufgabe des Staates allen einen gleichen fürwortet, insbesondere Zugang zu einer Ausbildung zu ermöglichen. der Grundsatz «Stipen- Durch existenzsichernde Stipendien wird dieser dien statt Sozialhilfe» Forderung Rechnung getragen. Weiter befürwor- > Ebenfalls als sehr ten wir den Grundsatz «Stipendien statt Sozialhil- wichtig wird die Erhö- fe», in dessen Richtung die Reform geht. Eben- hung der Stipendienquo- falls als sehr wichtig erachten wir die Erhöhung te im Kanton Zürich im der Stipendienquote im Kanton Zürich; im Mini- Minimum auf den mum auf den schweizerischen Durchschnitt. schweizerischen Durch- Grundsätzlich nicht einverstanden ist die SP Kan- schnitt erachtet ton Zürich mit Darlehen für unter 35Jährige, die > Darlehen für unter zur Verschuldung der Lernenden und Studieren- 35Jährige, die zu einer den führen. Verschuldung der PiA führen, werden abge- lehnt SVP Kanton Zürich Wir weisen darauf hin, dass den wichtigsten The- men wie Eigenverantwortung und Leistungskom- ponente in der Vernehmlassung zu wenig zum Tragen kommen. 13/71
Regierungsrat und dessen Direktionen Vernehmlassungs- Bemerkungen Zusammenfassung teilnehmer/in Regierungsrat (RR) Wir halten materiell an unserer Stellungnahme vom 12. Dezember fest (RRB Nr. 1324/2012) und äussern uns im Folgenden nur noch zu Ihren neuen Vorschlägen. Konferenzen und Verbände Vernehmlassungs- Bemerkungen Zusammenfassung teilnehmer/in Lehrpersonenkonfe- Die Lehrpersonenkonferenz der Berufsfachschu- > Die angepasste Stipen- renz der Berufsfach- len (LKB) hat für die Betrachtung der vorge- dienverordnung soll Bil- schulen Kanton Zü- schlagenen Eckwerte für eine neue Stipendien- dungsbiografien mit dualer rich (LKB) verordnung einen für uns nahe liegenden Blick- Grundbildung und an- winkel gewählt: Bildungsbiografien mit dualer schliessender Weiterent- Grundbildung und anschliessender Weiterent- wicklung im tertiären Aus- wicklung im tertiären Ausbildungssektor. bildungssektor. gerechter Die Ausbildungsschritte umfassen typischerwei- unterstützten se erste Jahre der Berufspraxis, Berufsmaturität und/oder Maturität für Erwachsene, Studium im Tertiärbereich B (Höhere Berufsbildung, HF) oder Tertiärbereich A (FH, universitäre Hoch- schule). Es ist uns wichtig, dass in Zukunft solche Bil- dungsbiografien mit einer angepassten Stipen- dienverordnung gerechter unterstützt werden und schliesslich die längst verdiente gesell- schaftliche Anerkennung und Bedeutung erhal- ten. Lehrpersonenkonfe- Stipendien sind grundsätzlich sinnvolle Investiti- > Die Stipendienquote soll renz der Mittelschu- onen ins Humankapital. Die LKM ist darum der erhöht werden len (LKM) Meinung, dass der Kanton bei Stipendien > Personen sollten nicht durchaus grosszügiger sein darf, zumal auch die aufgrund fehlender Sti- Zürcher Stipendienquote unter dem gesamt- pendien eine Ausbildung schweizerischen Durchschnitt liegt. abbrechen oder gar nicht Personen sollten nicht aufgrund fehlender Sti- erst absolvieren können pendien eine Ausbildung abbrechen oder gar nicht erst absolvieren können. Präsidialkonferenz Die Stipendienreform wird befürwortet. Bei der > Die Stipendienreform Zürcher Berufsfach- Vergabe der Stipendien wird die berufliche wird befürwortet, insb. die schulen (PZB) Grundbildung ebenfalls gestärkt. Vereinfachung der admi- Eine Vereinfachung der administrativen Abläufe nistrativen Abläufe wird begrüsst. Darlehen werden als sinnvolles, > Ebenso werden Darle- ergänzendes Instrument zu den Stipendien un- hen als sinnvolles, ergän- terstützt. zendes Instrument zu den Stipendien unterstützt Sozialkonferenz Kan- Die Sozialkonferenz begrüsst die Bestrebungen > Die Bestrebungen zur ton Zürich (SKZ) zur Vereinfachung des Stipendienrechts und der Vereinfachung des Sti- Gleichbehandlung aller Personen, die mit Sti- pendienrechts und der 14/71
pendien unterstützt werden. Bildung stellt in der Gleichbehandlung aller Schweiz ein sehr hohes Gut dar, lebenslanges stipendienberechtigten Lernen ist eine wichtige Zielsetzung und auch Personen werden unter- eine absolute Notwendigkeit, um in unserer Ge- stützt sellschaft bestehen zu können. Daran hat sich > Die Berechnung der Sti- die Stipendienreform zu orientieren. pendien hat sich weiterhin Der Sozialkonferenz ist es ein wichtiges Anlie- an dem Grundsatz der gen, dass die Personen, die Stipendien erhalten, Existenzsicherung zu ori- nicht zusätzlich noch auf Sozialhilfe angewiesen entieren sind. Die Berechnung des Stipendienanspru- > Die neu vorgeschlagene ches ist deshalb so zu gestalten, dass die Exis- Regelung betreffend tenz der betroffenen Leistungsbeziehenden ge- normbiographische Orien- sichert ist. tierung und Darlehensver- Die neu vorgeschlagene Regelung betreffend gabe erhöht die Risiken normbiographische Orientierung und Darlehens- finanzieller Notlagen und vergabe erhöht die Risiken finanzieller Notlagen einer Verschuldung und einer Verschuldung. Die Reform muss un- > Der Grundsatz «Stipen- bedingt verhindern, dass Personen in Ausbil- dien statt Sozialhilfe» dung zusätzlich noch auf Sozialhilfe angewiesen muss unbedingt eingehal- sind und Darlehensnehmende zu einem späte- ten werden ren Zeitpunkt in finanzielle Notlagen geraten. Dazu müssen innerhalb der Stipendienverord- nung die entsprechenden Normen (z.B. kein zu- sätzlicher Sozialhilfebezug, Erlassvorgaben Dar- lehen) vorgesehen werden. Schulleiterkonferenz - Der Grundsatz der Existenzsicherung ist ent- Mittelschulen des scheidend und dieser wird gewährleistet. Kantons Zürich - Die Ausweitung der Stipendienbezüger ist ein (SLK) grosses Anliegen. Der Kanton ZH steht im CH- Vergleich relativ schlecht da (vgl. Vernehmlas- sungsbericht S.3). - Stipendien gegenüber Darlehen sichern / stär- ken. - Der normbiographische Ansatz ist abzulehnen: ab 25 Jahren massive Kürzung bei den Stipen- dien. Verband der Ge- Grundsätzlich begrüssen wir die Bestrebungen > Die Bestrebungen zur meindepräsidenten zu einer Vereinfachung des Stipendienrechts Vereinfachung des Sti- des Kantons Zürich und die Förderung der Gleichstellung aller Per- pendienrechts und der (GPV) sonen, die durch Stipendien unterstützt werden. Gleichbehandlung aller Die normbiografische Orientierung mit Festset- stipendienberechtigten zung der Altersgrenze von 25 Jahren wird aus- Personen werden unter- drücklich abgelehnt. Tendenziell fördert die neue stützt Regelung Armut sowie Verschuldung und ver- > Die normbiografische hindert Bildung beziehungsweise gefährdet das Orientierung mit Festset- duale Bildungssystem. Zudem widerspricht sie zung der Altersgrenze von auch dem heute postulierten Ziel des lebenslan- 25 Jahren wird ausdrück- gen Lernens. lich abgelehnt Die Erweiterung der Darlehensvergaben erach- > Die Erweiterung der Dar- ten wir als kritisch, da sie das Risiko einer län- lehensvergaben wird als gerfristigen Verschuldung mit sich trägt. Es ist kritisch erachtet, weil sie zu verhindern, dass eine Person in Ausbildung das Risiko einer längerfris- durch eine Darlehensvergabe zu einem späte- tigen Verschuldung mit ren Zeitpunkt in eine finanzielle Notlage gerät. sich trägt 15/71
Hierbei wird festgehalten wie eng verbunden die beiden Bereiche Stipendien und Sozialhilfe sind. Vpod Zürich - Sekti- Der vpod zürich lehrberufe begrüsst die Bestre- > Die Stipendienreform on Lehrberufe bungen des Regierungsrates und der KBIK in wird begrüsst Bezug auf eine Reform der Stipendiengesetzge- > Chancengleichheit auf bung des Kantons Zürich. Zugang zur Bildung sollte Aus unserer Perspektive ist es dringend not- im Vordergrund stehen wendig, die Rechtsgrundlagen auf die reale Si- > Schwerpunkt ist auf- tuation der BezügerInnen anzupassen und grund der Chancengleich- Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine heit und der Verschul- Chancengleichheit auf den Zugang zur Bildung dungsgefahr klar bei den ermöglichen. Stipendien und nicht bei Stipendien spielen dabei eine wichtige Rolle und Darlehen zu legen sind eine Investition öffentlicher Mittel, die län- > Die doppelte Fehlbe- gerfristig und nachhaltig zum Erhalt und zur Er- tragsberechnung ist eine höhung des Bildungsniveaus beitragen. Der gute Grundlage, jedoch vpod möchte hier festhalten, dass der Schwer- sollte bei offensichtlicher punkt in der Ausbildungsbeitragspolitik klar bei Verletzung der elterlichen den Stipendien – und nicht bei Darlehen – ge- Sorgfaltspflicht– analog legt werden muss, wenn eine tatsächliche Ver- zur Alimentenbevorschus- besserung der Chancengleichheit erreicht wer- sung – eine Stipendienbe- den will. Ein Darlehen ist eine Notlösung, die vorschussung erfolgen nicht zur Regel werden darf, weil es in erster Li- nie eine Verschuldung bedeutet. Diese Verschuldung trifft Personen, die aus schwächeren sozioökonomischen Verhältnissen kommen besonders hart und hält nicht wenige davon ab, die gewünschte Ausbildung zu absol- vieren. Der vpod beschäftigt sich intensiv mit dem Sti- pendienwesen und hat ein zusätzliches Anliegen an die KBIK. Um die tatsächliche Chancen- gleichheit beim Bildungszugang zu gewähren ist es wichtig, dass die reale Situation der Gesuch- stellenden betrachtet wird. Diese befinden sich öfters in komplexen sozioökonomischen und familiären Verhältnissen. Die doppelte Fehlbe- tragsberechnung ist eine gute Grundlage, die aber von der Annahme ausgeht, dass die Eltern ihre Beiträge gemäss Sorgfaltspflicht bezahlen. Das ist leider nicht immer der Fall. Aufgrund die- ser Tatsache schlägt der vpod vor, dass analog zur Alimentenbevorschussung auch eine Sti- pendienbevorschussung ins Auge gefasst wird. Diese würde es den BezügerInnen, die nach- weislich von ihren Eltern nicht unterstützt wer- den, ermöglichen, trotzdem den richtigen Sti- pendienbetrag zu erhalten (im Sinne der Exis- tenzsicherung). Ihnen würde so zusätzlich der mühsame Rechtsweg erspart bleiben. 16/71
Studierendenverbände Uni, ETH, FH Vernehmlassungs- Bemerkungen Zusammenfassung teilnehmer/in Studierendenrat Keine allgemeinen Bemerkungen ZHdK (SturZ) VSETH Keine allgemeinen Bemerkungen VSUZH Keine allgemeinen Bemerkungen VSZHAW Keine allgemeinen Bemerkungen Staatliche bzw. staatlich unterstützte Bildungsinstitutionen Vernehmlassungs- Bemerkungen Zusammenfassung teilnehmer/in PH Zürich (PHZH) Die Pädagogische Hochschule Zürich befürwor- > Die Pädagogische tet grundsätzlich eine Ausdehnung der oberen Hochschule Zürich befür- Altersgrenze für den Bezug von Stipendien bzw. wortet grundsätzlich eine eine Flexibilisierung. Dies aus folgenden Grün- Ausdehnung der oberen den: Altersgrenze für den Be- - Mit den Studiengängen für Quereinstei- zug von Stipendien bzw. gende werden gezielt angehende Lehr- eine Flexibilisierung personen angesprochen, die bereits über eine Erstausbildung verfügen. Das Mindestalter für Quereinsteigende be- trägt für diese Studierenden 30 Jahre. Die Ausbildung ist so konzipiert, dass die Studierenden nach einem Jahr Stu- dium an der PH Zürich eine Teilzeitstelle an der Volksschule übernehmen kön- nen. Ein Jahr ohne Einkommen bildet jedoch für manche Personen - insbe- sondere bei Familienpflichten - eine zu grosse Hürde. - Auch in den Regelstudiengängen der PH Zürich gibt es viele Studierende, die sich nicht direkt nach der Maturität für den Lehrberuf entscheiden, sondern zu- erst eine andere Ausbildung abge- schlossen haben, ein Studium an der UZH begonnen haben oder sich nach der Berufsmaturität zuerst im Beruf be- währt haben. Diese Studierenden sollen beim Bezug von Stipendien möglichst nicht benachteiligt werden gegenüber den Studierenden, die direkt nach der Maturität das Studium aufnehmen. - Um den Bedarf an Lehrpersonen im Kanton Zürich zu decken, ist die PHZH darauf angewiesen, dass auch Perso- nen in einer Zweitausbildung das Studi- um absolvieren können. Ob die Unter- stützungsleitungen in Form von Darle- 17/71
hen oder Stipendien ausgerichtet wer- den, ist auch Sicht der PHZH nicht ent- scheidend. Universität Zürich Keine allgemeine Bemerkungen (UZH) ZHAW Die ZHAW begrüsst, dass sowohl der Zürcher > Die Stipendienreform Kantonsrat als auch die Zürcher Regierung die wird begrüsst Überarbeitung des kantonalen Stipendienrechts initiieren. Die Grundzüge und Eckwerte, die der Kantons- rat der Revision zugrunde legt, berücksichtigen wichtige Entwicklungen - Die Revision berücksichtigt das lebens- lange Lernen: Das Stipendienrecht wird besser an die zeitlich gestaffelte Aus- und Weiterbildung im Sinne des lebens- langen Lernens angepasst. - Die Revision beachtet die Selbstverant- wortung: Die Grundzüge und Eckwerte setzen bei der Selbstverantwortung der Eltern bzw. Studierenden an und unter- stützen, soweit dies erforderlich ist. ZHdK Keine allgemeine Bemerkungen 18/71
Organisationen der Arbeitswelt Vernehmlassungs- Bemerkungen Zusammenfassung teilnehmer/in Kantonaler Gewer- Der Kantonale Gewerbeverband Zürich (KGV > Die Stossrichtung der beverband (KGV ZH) ZH) unterstützt die Stossrichtung der Reform Stipendienreform wird un- des Stipendienwesens. Anreize für einen ra- terstützt scheren Studienabschluss sind wichtige Eckwer- > Das Konzept der Norm- te eines Stipendiensystems, das Eigenverant- biografie wird befürwortet, wortung ins Zentrum der Überlegungen stellt. jedoch sollte eine Erstaus- Wichtig für den KGV ZH ist die Unterstützung bildung auch ausserhalb bei der höheren Berufsbildung. der definierten Zeiträume Einleitend möchten wir festhalten, dass wir das finanziell unterstützt wer- Konzept der Normbiografie befürworten. Aller- den können dings gibt es in der Schweiz rund 650‘000 Per- sonen ohne Erstausbildung. Das ist mehr, als der Arbeitsmarkt aufnehmen kann. Rund 6000 Personen absolvieren pro Jahr eine Nachausbil- dung im Sinne einer Erstausbildung. Ein grosser Teil dürfte dabei auf den Kanton Zürich fallen. Angesichts dieser Fälle soll eine Erstausbildung auch ausserhalb der definierten Zeiträume fi- nanziell unterstützt werden können. Vereinigung Zürcher Diese Konsultation unserer Verbände ergab ei- > Die Stossrichtung der Arbeitgeberorganisa- ne grundsätzliche Zustimmung zur skizzierten Stipendienreform wird un- tion (VZA) Reform. Die Stipendienordnung soll derart ges- terstützt taltet sein, dass sie Anreize für in Eigenverant- > Es sollen Anreize für in wortung erfolgende zügige Abschlüsse von Stu- Eigenverantwortung erfol- dien und höherer Berufsbildung schafft. gende zügige Abschlüsse von Studien und höherer Berufsbildung geschaffen werden Zürcher Handels- Gut ausgebildete Arbeitskräfte sind einer der > Die Stossrichtung der kammer (ZH) wichtigsten Standortfaktoren einer Region. Mit Stipendienreform wird un- seinen hervorragenden Bildungseinrichtungen terstützt, insbesondere die kann Zürich hier denn auch vorne mithalten. Es Verschlankung und die zeigt sich indessen, dass es vor allem in den Transparenz des Stipen- letzten Jahren ausländische Arbeitskräfte waren, dienwesen welche dazu beitrugen, dass die Wirtschaft > Ebenso wird die Erhö- wachsen und produktiv sein konnte. Der Ausbil- hung der Stipendienquote dung des einheimischen Berufsnachwuchses befürwortet muss deshalb grosses Augenmerk geschenkt > Die Stipendienvergabe werden. Stipendien, Ausbildungszuschüsse oder soll zielgerichtet erfolgen, Darlehen können dabei geeignete Instrumente d.h. im Hinblick auf einen sein, um Personen in ihren Ausbildungsbestre- speditiven und erfolgrei- bungen zu unterstutzen, die sich dies mit eige- chen Abschluss nen Mitteln nicht leisten könnten. Die Zürcher Handelskammer (ZHK) unterstützt in diesem Sinne die Stossrichtung der Reform- vorlage, welche anstrebt, das Zürcher Stipen- dienwesen zu verschlanken und transparenter zu gestalten, so dass es zu nachvollziehbareren Ergebnissen und Entscheiden führt. Zu begrüs- sen ist auch, dass im Rahmen der Möglichkeiten 19/71
der Kantonsfinanzen künftig mehr Studierende Zugang zu Ausbildungsbeiträgen erhalten. Die ZHK legt aber Wert darauf, dass dies zielgerich- tet erfolgt, d.h. die Mittel effizient eingesetzt werden und die Empfänger wissen, dass von ih- nen erwartet wird, ihre möglichst praxisorientier- te Aus- respektive Weiterbildung speditiv und erfolgreich zu absolvieren. Vor dem Hintergrund der Gleichbehandlung der Berufsbildung soll zudem der Kreis der Stipen- dien berechtigten Ausbildungen ausgedehnt werden. Angesichts der Tatsache, dass die Sti- pendiatenquote ebenso wie die ausgerichteten Ausbildungsbeiträge pro Einwohner/in im Kan- ton Zürich im gesamtschweizerischen Vergleich unterdurchschnittlich sind, kann auf ein Verbes- serungspotenzial geschlossen werden. Im Fokus steht für die ZHK die Unterstützung bei der höheren Berufsbildung. Nach wie vor gibt es eine beachtliche grosse Zahl von Perso- nen ohne Erstausbildung in der Schweiz, die der Arbeitsmarkt nur beschränkt aufnehmen kann Es erscheint somit als nachhaltig, Personen fi- nanziell zu unterstutzen, die eine Nachausbil- dung im Sinne einer Erstausbildung absolvieren - dies auch ausserhalb der definierten Zeiträu- me. Die Abstützung auf die Eigenverantwortung erachtet die ZHK zudem als einen wichtigen Eckwert eines Stipendiensystems. Die vorlie- gende Reform hat in diesem Sinne Anreize für einen raschen Studienabschluss zu schaffen. Die vorgeschlagenen Änderungen führen nach Berechnungen der Bildungsdirektion zu jährli- chen Mehrkosten von 5 bis 7 Millionen Franken. Die ZHK beurteilt die Bereitstellung dieser zu- sätzlichen Ressourcen für die Bildung von min- der begüterten Personen als sinnvolle Investiti- on, da dies nicht nur die Empfänger selbst stärkt, sondern durch Heranbildung zusätzlicher Fachkräfte dem ganzen Wirtschaftssystem dient 20/71
Weitere Interessierte Vernehmlassungs- Bemerkungen Zusammenfassung teilnehmer/in Kantonale Elternmit- Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die > Die Stossrichtung der wirkungs Organisati- Eltern grundsätzlich den vorgeschlagenen Ände- Stipendienreform wird un- on (KEO) rungen der Stipendienreform zustimmen, jedoch terstützt auf ein gewisses Kostenbewusstsein und Eigen- > Es wird auf ein gewisses verantwortung Wert legen. Kostenbewusstsein und Eigenverantwortung Wert gelegt Kantonale Jugendhil- Keine allgemeinen Bemerkungen fekommission (JHK) Stadtrat Zürich Grundsätzlich sind die vorliegenden Bestrebun- > Die Stipendienreform gen für ein transparenteres Stipendienrecht und wird sehr unterstützt, ins- für eine Gleichbehandlung von Studierenden besondere die Transpa- und Personen in der Berufsbildung sehr zu un- renz des Stipendienrechst terstützen. Der Kanton Zürich weist im Vergleich und die Gleichbehandlung zu den anderen Kantonen im Durchschnitt eine von Studierenden und halb so grosse Stipendienquote auf wie der Personen in der Berufsbil- schweizerische Durchschnitt. Deshalb geht der dung Stadtrat davon aus, dass die geplante Stipen- > Die Bestrebungen hin- dienreform nicht primär Sparziele anvisiert, son- sichtlich der Darlehens- dern der volkswirtschaftliche Nutzen einer mög- vergabe erscheint zwar als lichst gut ausgebildeten Bevölkerung im Zent- Mittel die weiterhin anstei- rum steht. genden Kosten aufzufan- Das Bestreben, die heutige Rechtsgrundlage gen, jedoch bergen sie bezüglich der Vergabe von Darlehen dahinge- auch eine gewisse Über- hend anzupassen, diese nicht nur ausschliess- schuldungsgefahr lich zur Unterstützung von Weiterbildungen nach > Eine normbiografische abgeschlossener Ausbildung auf Tertiärstufe zu Orientierung an einer Al- vergeben, erscheint vorerst als Möglichkeit, die tersgrenze von 25 Jahren weiterhin ansteigenden Kosten bei der finanziel- wird aus mehreren Grün- len Unterstützung von Studierenden aufzufan- den als nicht zielfördernd gen. Allerdings ist mit dieser Erweiterung der erachtet Darlehensvergabe an Studierende in der Höhe- ren Berufsbildung oder Hochschulen auch vor dem Risiko einer längerfristigen Verschuldung und damit vor den Gefahren drohender Sozial- hilfeanhängigkeit zu warnen. Die Abhängigkeit von Stipendien und Sozialhilfe ist zu beachten. Eine normbiografische Orientierung an einer Al- tersgrenze von 25 Jahren erachtet der Stadtrat als nicht zielfördernd. Eine solche Regelung för- dert tendenziell Armut und verhindert Bildung. Ausserdem widerspricht sie auch dem heute postulierten Ziel von «lebenslangem Lernen». 21/71
Antworten auf die Fragen zu den Grundsätzen und Eckwerten für die künftige Stipendienordnung F1 Stimmen Sie der Beibehaltung des Grundsatzes der Existenzsicherung und dessen Ausgestaltung zu? Vernehmlassungs- Antwort teilnehmer/in AL Ja Gemeint sind die Ansätze des Ergänzungsleistungssystems (EL). CVP Ja EDU Ja FDP Ja Basierend auf der Bemessungsgrundlage der SKOS. GPV Ja, aber mit Einschränkungen. Wir begrüssen das Bestreben, dass Ausbildungsbeiträge prinzipiell existenzsichernd ausgestaltet sind. So vertritt der GPV die Ansicht, dass die Finanzierung der Ausbildung einer bedürftigen Person nicht in den Aufgabenbereich der öffentlichen Sozialhilfe fallen darf. Unter existenzsichernd wird dabei die Gewährleistung des sozialen Existenzminimums zuzüglich einer Pauschale mit Anreiz- charakter verstanden. Die Stipendienordnung ist demnach so aus- zugestalten, dass der Lebensunterhalt der Person in Ausbildung gedeckt ist und somit ein Schwelleneffekt zwischen den Unterstüt- zungssystemen vermieden werden kann. Grüne Ja Für die tatsächliche Erreichung der Förderwirkung von Stipendien für Personen aus minder begüterten Verhältnissen ist es entschei- dend, dass Stipendien nicht bloss ein netter Zustupf sind, sondern die tatsächlichen Lebenshaltungskosten auf vertretbarem Niveau abdecken. Nur so werden Bildungsentscheide nicht finanziell ne- gativ beeinflusst, lassen sich die Begabungsreserven tatsächlich aktivieren und können Personen in Ausbildung sich auch wirklich auf diese konzentrieren (Ausbildungserfolg). JHK Ja KEO Eher Ja 50% der befragten Eltern sind mit dem Grundsatz der Existenzsi- cherung voll einverstanden, 17% sind teilweise einverstanden oh- ne Angabe von Gründen. 33% enthielten sich der Stimme. KGV ZH Ja Personen, die eine berufliche Aus- und Weiterbildung anstreben und dafür stipendienberechtigt sind, sollen die Gewissheit haben, dass ihre Existenz während der Phase der Weiterbildung gesichert ist. Auf der anderen Seite geht es nur darum mit Stipendien soweit zur Existenzsicherung beizutragen, wie Eigen- und Fremdleistun- gen zumutbar sind. LKB ZH Ja LKM Ja PHZH Ja PZB Ja SLK Ja Der Grundsatz der Existenzsicherung ist entscheidend und dieser 22/71
wird gewährleistet. SKZ Ja Für die Sozialkonferenz müssen die Ausbildungsbeiträge unter Be- rücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips existenzsichernd sein. Es ist nicht Aufgabe der öffentlichen Sozialhilfe, Ausbildungen von bedürftigen Personen mitzufinanzieren. Die Sicherung der Exis- tenz von Personen in Ausbildung über zwei Systeme mit jeweilig eigenen langwierigen fachlichen und administrativen Abklärungs- verfahren ist nicht zielführend und zweckmässig und wird deshalb abgelehnt. Existenzsicherung bedeutet für die Sozialkonferenz die Gewähr- leistung des sozialen Existenzminimums (Ansatz: SKOS- Richtlinien) plus einer zusätzlichen Pauschale. Die Stipendienver- ordnung ist so auszugestalten, dass die Stipendien den Lebensun- terhalt der Person in Ausbildung gut decken. Ausserordentliche Kosten während der Ausbildung sollen in der Regel nicht zum Be- zug von Sozialhilfe führen. Als Beispiel für die Bemessung der Sti- pendien könnte das Projekt des Kantons Waadt ‚Stipendien statt Sozialhilfe‘ beigezogen werden. Zu vermeiden sind unbedingt neue Schwelleneffekte zwischen den sozialen Unterstützungs- systemen, insbesondere neue Schwellen zwischen den Stipendien und der Sozialhilfe. SP Ja Existenzsichernde Stipendien sind zentral, damit alle eine Ausbil- dung machen können. Stadtrat Zürich Ja Es kann nicht Sache der öffentlichen Sozialhilfe sein, Ausbildun- gen von bedürftigen Personen zu unterstützen. Existenzsicherung bedeutet dabei die Gewährleistung des sozialen Existenzmini- mums plus Leistungen mit Anreiz-Charakter (Grundbedarf für den Lebensunterhalt, Wohnkosten, medizinische Grundversorgung, situationsbedingte Leistungen, Integrationszulagen gemäss den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe, Kap. A.6). Die Stipendienordnung ist demnach so auszugestalten, dass die Stipendien den Lebensunterhalt der Person in Ausbildung de- cken und keine Schwelleneffekte zwischen den sozialen Unter- stützungssystemen, insbesondere der Sozialhilfe, entstehen. SturZ Ja Die Ausrichtigung an den Normen des Sozialhilferechts scheint sinnvoll. Eine Existenzsicherung der Stipendien ist unumgänglich, möchte man einen freien Zugang zu Bildung ermöglichen, bei der jeder nach seinen Neigungen und Interessen seinen Bildungsweg wählen kann, ohne wegen seines sozioökonomischen Hinter- grunds auf Hürden zu stossen. SVP Ja (im Grundsatz) Wenn eine Person Eigenleistung erbringt und folglich Eigen-(Mit- )Verantwortung zeigt, soll er/sie nicht bestraft werden. D.h., dass dann keine Kürzung erfolgen soll. Dies würde unseres Erachtens die Eigenverantwortung fördern. UZH Ja Beides unterstützt ein effizientes und fokussiertes Studieren. Vpod Ja Dieser soll sich nach den Normen des Sozialhilferechts richten. VSETH Ja 23/71
Stipendien sollen den Zugang zu Bildung unabhängig vom sozio- ökonomischen Status gewährleisten. Der Grundsatz der Existenz- sicherung ist deshalb zentral für ein funktionierendes Stipendien- system. VSUZH Ja Die Ausrichtigung an den Normen des Sozialhilferechts scheint sinnvoll. Eine Existenzsicherung der Stipendien ist unumgänglich, möchte man einen freien Zugang zur Bildung ermöglichen, bei der jeder nach seinen Neigungen und Interessen seinen Bildungsweg wählen kann, ohne wegen seines sozioökonomischen Hinter- grunds auf Hürden zu stossen. VSZHAW Ja Die Orientierung an den Normen des Sozialhilferechts scheint sinnvoll, ist jedoch nicht als absolut zu betrachten. Studierende sind keine Sozialfälle und Stipendien sind als Investition in die Zu- kunft zu betrachten, bei der politischen Diskussion um die Höhe der Sozialhilfe sollte daher die Situation der Studierenden nicht mit anderen Personengruppen vermischt werden. Eine Existenzsiche- rung der Stipendien ist jedoch unumgänglich, möchte man einen freien Zugang zur Bildung ermöglichen. VZA Ja, mit Einschränkungen Bei der Existenzsicherung sind ohne Automatismen die Eigen- und Fremdleistungen zu beachten. ZH Ja Personen, die eine berufliche Aus- und Weiterbildung anstreben und dafür stipendienberechtigt sind, sollen die Gewissheit haben, dass ihre Existenz während der Phase der Weiterbildung gesichert ist. Auf der anderen Seite ist mit Stipendien nur soweit zur Exis- tenzsicherung beizutragen, als die Erbringung von Eigen- und Fremdleistungen zumutbar sind. ZHAW: Ja (im Grundsatz) Es ist zu bedenken, dass die Normen der Sozialhilfe, die von der SKOS in den Richtlinien erlassen werden, Empfehlungen darstel- len. Die Normen der Sozialhilfe werden jeweils im Rahmen der kantonalen Gegebenheiten in einem politischen Aushandlungspro- zess präzisiert. Studierende sind jedoch keine Sozialfälle: Die öf- fentliche Hand unterstützt Studierende, die aufgrund ihres Umfelds Stipendien benötigen, im Sinne einer Investition in die Zukunft. Es sollte vermieden werden, dass bei der politischen Diskussion um die korrekte Höhe der Sozialhilfe die Ausgangslage und Bedürfnis- se von Studierenden und anderen Personengruppen vermischt werden. Deshalb empfiehlt die ZHAW eine Orientierung aber keine starre Anbindung an die Normen der Sozialhilfe. ZHdK Ja Nach Ansicht der ZHdK fällt die Doktoratsstufe jedoch nicht in die Weiterbildung, sondern gehört zur Erstausbildung. Jedoch kann auf Doktoratsstufe vom Grundsatz der Existenzsicherung abgewi- chen werden. Generell können Beiträge auf Doktoratsstufe in Form von Darlehen entrichtet werden. 24/71
F2.1 Stimmen Sie der Abschaffung der jährlichen Höchstbeträge zu? Vernehmlassungs- Antwort teilnehmer/in AL Ja CVP Ja EDU Ja FDP Ja Es gilt finanzielle Exzesse zu verhindern, indem primär auf der Bemessungsgrundlage der SKOS basiert werden soll, respektive gegebenenfalls auf einer abschliessenden Entschädigungsliste. GPV Ja Grüne Ja Damit wird das Prinzip der Existenzsicherung vollständig umge- setzt. Zudem ist davon auszugehen, dass es hierbei ohnehin nicht um eine sehr grosse Zahl der Stipendiengesuche geht und die Aufhebung der heutigen Benachteiligung bei Personen mit hohen Lebenshaltungskosten (gerade Personen mit Kindern) mit über- schaubarem Mehraufwand verbunden ist. JHK Ja KEO Eher Ja Die Hälfte der Eltern ist mit der Abschaffung der Höchstbeiträge einverstanden, jedoch 16% der befragten Eltern ist teilweise ein- verstanden und 16% der Ansicht, dass Höchstbeiträge nach wie vor relevant sein sollten. 33% der befragten Eltern gaben keine Stellungnahme zu dieser Frage ab. KGV ZH Ja Die jährlichen Höchstbeiträge könnten für den Einzelfall eine un- gewollte Hürde bilden. LKB ZH Ja LKM Ja PHZH Keine Stellungnahme PZB Ja (Abschaffung) SLK Ja SKZ Ja Die Sozialkonferenz stimmt der Feststellung zu, dass jährlich fest- gelegte Höchstbeträge im Widerspruch zum Grundsatz der Exis- tenzsicherung stehen. SP Ja Stadtrat Zürich Ja SturZ Ja So kann auch in den wenigen Härtefällen der Existenzsicherung Sorge getragen werden. SVP Nein Obwohl die jährlichen Höchstbeträge gemäss Vernehmlassungs- vorlage im Widerspruch zum Grundsatz der Existenzsicherung stehen sollen. Nimmt man den SVP-Ansatz unter F1 (sprich Eigenverantwortung) und F8.3 (Leistungskomponente), so muss man die Höchstbeträge definitiv nicht streichen. UZH Ja Die Ausrichtung an den effektiven Kosten hat sich z.B. bei den Vergabungen durch die Beratungsstelle Studienfinanzierung der 25/71
UZH bewährt: Auf Zusatzausgaben wie z.B. obligatorische Exkur- sionen, (effektive) Kinderbetreuungskosten etc. sollte Rücksicht genommen werden können. Alles andere kann die Studierenden in verzweifelte Situationen manövrieren: Sie dürfen den Fehlbetrag nicht selbst dazuverdienen, da Ihnen in der Folge u.U. wiederum die Stipendien gekürzt werden. Vpod Ja VSETH Ja Auch wenn diese Beiträge nur in Extremfällen überschritten wer- den, ist es sinnvoll, auch hier die Existenzsicherung gewährleisten zu können. Der finanzielle Nutzen einer Beibehaltung ist vermut- lich als klein anzusehen. VSUZH Ja So kann auch in den wenigen Härtefällen der Existenzsicherung Sorge getragen werden. VSZHAW Ja VZA Nein Ein ganzer Verzicht auf Höchstbeträge ist nicht angezeigt. Werden solche erreicht und es drängt sich in Einzelfällen zusätzliche Un- terstützung auf, so sind Darlehen beizuziehen. ZH Ja Die jährlichen Höchstbeiträge könnten im Einzelfall eine ungewoll- te Hürde bilden. ZHAW Ja ZHdK Ja 26/71
F2.2 Befürworten Sie die genannte Abweichung vom Prinzip vor der Sekundarstufe II? Vernehmlassungs- Antwort teilnehmer/in AL Nein Es gibt keine nachvollziehbaren Gründe, warum Personen, die ein Brückenangebot oder einen obligatorischen Vorkurs für eine Aus- bildung auf Sekundarstufe II besuchen, ausgenommen werden sollen. CVP Ja EDU Ja FDP Ja GPV Ja, aber mit Einschränkungen. Für die obligatorische Schulzeit wird die Abweichung vom Prinzip gutgeheissen. Somit wird verhindert, dass eine Ungleichbehand- lung der Jugendlichen stattfindet. Für die übrigen Ausbildungen vor der Sekundarstufe II (Berufsvor- bereitungsjahr, Vorkurse, Sekundarschulabschlüsse für Erwach- sene) ist jedoch fachlich nicht nachvollziehbar, wieso vom Prinzip der Existenzsicherung abgewichen werden sollte. Grüne Eher ja. Grundsätzlich erachten wir die Gleichbehandlung von SchülerIn- nen des Untergymnasiums mit jenen an der Oberstufe der Volks- schule für sinnvoll und gerechtfertigt. Es wird allerdings darauf zu achten sein, ob sich diese Änderung auf den Eintritt von Kindern aus sozioökonomisch benachteiligten Verhältnissen ins Langgym- nasium negativ auswirkt. Genauer zu betrachten sind die Auswirkungen der Abweichung im Übergangssystem Sek I –Sek II bei den neu stipendienberechtig- ten Berufsvorbereitungsjahren und bei (rechtlich oder faktisch) ob- ligatorischen Vorkursen: auch hier sind negative Bildungsent- scheide zu verhindern (insbesondere arbeitsmarktliche Motivati- onssemester statt bildungsorientierte BVJ). JHK Nein Wir fragen uns, weshalb nur die Ausbildungskosten im engeren Sinne übernommen werden, wenn z.B. vorangehend jemand für die vorausgegangene Volksschulzeit auf Sek.Stufe l ein existenz- sicherndes Stipendium bekommen hat. Eine Abweichung auf Se- kundarstufe ll wäre aus bildungspolitischer Sicht nicht ausreichend begründet. KEO Keine Stellungnahme KGV ZH Ja In den genannten Fällen werden keine Beiträge an die Wohn- und Lebenshaltungskosten ausgerichtet, sondern lediglich an die un- mittelbar mit dem Schulbesuch verbundenen Kosten. LKB ZH Ja LKM Ja PHZH Keine Stellungnahme PZB Ja SLK Ja SKZ Ja, mit Einschränkung Obligatorische Schulzeit: Ja Übrige Ausbildungen vor der Sekundarschule II: Nein 27/71
Während der obligatorischen Schulzeit ist eine Ungleichbehand- lung von Jugendlichen zu verhindern. Für Ausbildungen vor der Sekundarstufe II (Berufsvorbereitungs- jahr, Vorkurse, Sekundarschulabschluss für Erwachsene) ist es aus fachlicher Sicht nicht nachvollziehbar, warum vom Prinzip der Existenzsicherung abgewichen wird. In den Erläuterungen zur Vernehmlassung werden dazu auch keine Gründe aufgeführt. Die Sozialkonferenz beantragt deshalb den Beibehalt des Prinzips Existenzsicherung auch für diese Ausbildungen. Sie weist darauf hin, dass die Richtsätze der Sozialhilfe für junge Erwachsene we- sentlich tiefer liegen als die Normansätze. SP Nein Nach dem Grundsatz «Stipendien statt Sozialhilfe» sind wir in fol- genden Situationen gegen einen reduzierten Ansatz: Bei einer Ausbildung nach der obligatorischen Schulzeit, wie Berufsvorberei- tungsjahre und Vorkurse, soll anlog zur Sek II-Stufe ein existenzsi- chernder Beitrag gelten. Stadtrat Zürich Ja, mit Einschränkung Für die obligatorische Schulzeit im Grundsatz ja, um eine Un- gleichbehandlung gegenüber von Jugendlichen zu verhindern, welche die Sekundarschule absolvieren. Für die übrigen Ausbildungen vor der Sekundarstufe II (Berufsvor- bereitungsjahr, Vorkurse, Sekundarschulabschluss für Erwachse- ne) ist es jedoch fachlich nicht einsehbar, wieso vom Prinzip der Existenzsicherung abgewichen werden sollte Eine solche Ein- schränkung wäre rein finanzpolitisch motiviert. SturZ Nein Es soll möglich sein diesen Spielraum zu gewähren in den weni- gen Ausnahmesituationen, bei denen dies nötig ist. SVP Ja, mit Vorbehalt. Wir stimmen der genannten Abweichung unter der Bedingung, dass künftig NUR noch die Ausbildungskosten im engsten Sinn (Schulgeld, Materialausgaben, Fahrkosten und NUR die Mehrkos- ten der auswärtigen Verpflegung) und keine Lebensunterhalts- und Wohnkosten mehr bei der Bemessung einfliessen. UZH Ja Die Ausbildungsbeiträge vor der Sekundarstufe II waren bisher unseres Erachtens zu hoch. Die UZH ist davon aber nicht direkt betroffen. Vpod Nein Der vpod spricht sich gegen die Abweichung vom postulierten Grundsatz der Existenzsicherung vor der Sekundarstufe II aus. Auch bei SchülerInnen des Berufsvorbereitungsjahres oder von Vorkursen zu Ausbildungen auf Sekundarstufe II können Härtefälle auftauchen, die eine individuelle Prüfung des Gesuches aufgrund der Lebensunterhalt- und Wohnkosten benötigen. Möchte die KBIK an der Abweichung festhalten, fordern wir wenigstens eine Ausnahmeregelung für begründete Härtefälle. VSETH Nein Stipendien auf dieser Bildungsstufe sind generell Einzelfälle. Ana- log zu 2.1 wäre hier eine Absicherung finanziell tragbar. VSUZH Nein Es soll möglich sein diesen Spielraum zu gewähren in den weni- gen Ausnahmesituationen, bei denen dies nötig ist. 28/71
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