Grundsätze und Eckwerte für die künftige Stipendienordnung - Auswertung des Vernehmlassungsverfahrens

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Grundsätze und Eckwerte für die künftige
Stipendienordnung

Auswertung des Vernehmlassungsverfahrens
Inhalt

Zusammenfassung der Vernehmlassungsergebnisse                                          4

Ausführung zu den überwiegend verneinten und knapp bejahten Fragen                     6
F3.2 Einführung einer Altersgrenze für Stipendien bei 35 Jahren                        6
F7.3 Tiefere Vermögensfreibeträge                                                      7
F8.1 Normbiografische Orientierung                                                     8

Liste der Vernehmlassungsadressaten                                                    9

Allgemeine Bemerkungen zu den Grundsätzen und Eckwerten für die künftige
         Stipendienordnung                                                            11
Politische Parteien                                                                   11
Regierungsrat und dessen Direktionen                                                  14
Konferenzen und Verbände                                                              14
Studierendenverbände Uni, ETH, FH                                                     17
Staatliche bzw. staatlich unterstützte Bildungsinstitutionen                          17
Organisationen der Arbeitswelt                                                        19
Weitere Interessierte                                                                 21

Antworten auf die Fragen zu den Grundsätzen und Eckwerten für die künftige
         Stipendienordnung                                                             22
F1 Stimmen Sie der Beibehaltung des Grundsatzes der Existenzsicherung und dessen
         Ausgestaltung zu?                                                             22
F2.1 Stimmen Sie der Abschaffung der jährlichen Höchstbeträge zu?                      25
F2.2 Befürworten Sie die genannte Abweichung vom Prinzip vor der Sekundarstufe II?     27
F3.1 Befürworten Sie die Erhöhung der generellen Ausbildungsgrenze für
         Ausbildungsbeiträge von heute 45 auf 50 Jahre?                                30
F3.2 Befürworten Sie die Einführung einer Altersgrenze für Stipendien bei 35 Jahren?   33
F4.1 Stimmen Sie der Ausweitung der Beitragsberechtigung auf Vorbereitungskurse für den
         Prüfungsbereich der Höheren Berufsbildung sowie auf die Berufsvorbereitungsjahre
         zu?                                                                           36
F4.2 Stimmen Sie der Beibehaltung der Beitragsberechtigung der beiden Zürcher
         Besonderheiten (obligatorische Schulzeit im Gymnasium, Sekundarschulabschluss
         für Erwachsene) zu?                                                           39
F5 Stimmen Sie der vorgeschlagenen Ausweitung der Bezugsdauer um ein Jahr je
         Ausbildungsabschnitt zu?                                                      41
F6.1 Stimmen Sie der vorgeschlagenen grundsätzlichen Änderung des Bemessungsmodells
         zu (doppelte Fehlbetragsrechnung)?                                            44

2/71
F6.2 Unterstützen Sie das Bedarfsniveau                                                  46
F7.1 Sind Sie einverstanden, dass gerichtlich festgelegte Unterhaltsbeiträge direkt
         berücksichtigt werden?                                                          49
F7.2 Sind Sie einverstanden, dass Stiefeltern künftig wie verheiratete leibliche Eltern
         behandelt werden?                                                               51
F7.3 Stimmen Sie tieferen Vermögensfreibeträgen zu?                                      55
F8.1 Halten Sie die normbiografische Orientierung grundsätzlich für richtig (höhere
         Eigenleistung der Personen in Ausbildung oberhalb einer bestimmten Altersgrenze,
         z.B. ab Alter 25)?                                                              58
F8.2 Unterstützen Sie eine Flexibilisierung der Altersgrenze 25 gemäss Variante A?       63
F8.3 Unterstützen Sie ein Wahlmodel/ gemäss Variante B (existenzsichernde Darlehen vs.
         gekürzte Stipendien ab Erreichen einer bestimmten Altersgrenze, z.B. 25 Jahre)? 66
F9 Sollen Eltern von Personen in Ausbildung ab deren 25. Altersjahr stärker entlastet
         werden?                                                                         70

3/71
Zusammenfassung der Vernehmlassungsergebnisse

Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens gingen insgesamt 29 Stellungnahmen ein.
11 der eingeladenen Adressaten haben keine Stellung genommen (siehe S. 9 f.).

Grundsätzlich wird die Stipendienreform von allen Vernehmlassungsadressaten, die sich da-
zu geäussert haben, begrüsst. Zudem wurden die meisten Fragen mehrheitlich bejaht:

       -   F1: Die Beibehaltung des Grundsatzes der Existenzsicherung und dessen Ausgestal-
           tung findet durchgehend Zustimmung (28 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltungen), vereinzelt je-
           doch mit Vorbehalten oder gewissen Einschränkungen.

       -   F2.1: Die Abschaffung der jährlichen Höchstbeträge wird fast ausschliesslich befür-
           wortet (25 Ja; 2 Nein; 1 Enthaltung).

       -   F2.2: Etwas weniger Zustimmung findet die Abweichung vom Prinzip vor der Sekun-
           darstufe II (15 Ja; 8 Nein; 5 Enthaltungen). Von den ablehnenden Stimmen wird
           bspw. vorgeschlagen, dass die Abweichung nur für die obligatorische Schulzeit, nicht
           aber für die übrigen Ausbildungen vor der Sekundarstufe II gelten solle.

       -   F3.1: Die Frage nach einer Erhöhung der generellen Ausbildungsgrenze für Ausbil-
           dungsbeiträge von heute 45 auf 50 Jahre wird mehrheitlich bejaht (22 Ja; 6 Nein;
           0 Enthaltungen), vereinzelt jedoch mit Vorbehalten oder gewissen Einschränkungen.
           Die Gegner der höheren Altersgrenze sind teilweise der Auffassung, dass der Staat
           ab diesem Alter keine Aus- und Weiterbildungen mehr unterstützen solle.

       -   F4.1: Die Ausweitung der Beitragsberechtigung auf Vorbereitungskurse für den Prü-
           fungsbereich der Höheren Berufsbildung sowie auf die Berufsvorbereitungsjahre wird
           durchgehend, aber vereinzelt mit Einschränkungen, befürwortet (28 Ja; 0 Nein; 1
           Enthaltung).

       -   F4.2: Das gleiche gilt für die Beibehaltung der Beitragsberechtigung der beiden Zür-
           cher Besonderheiten (25 Ja; 0 Nein; 3 Enthaltungen).

       -   F5: Der vorgeschlagenen Ausweitung der Bezugsdauer um ein Jahr je Ausbildungs-
           abschnitt wird mehrheitlich zugestimmt (24 Ja; 5 Nein; 0 Enthaltungen).

       -   F6.1: Die vorgeschlagene grundsätzliche Änderung des Bemessungsmodells (dop-
           pelte Fehlbetragsrechnung) findet durchgehend Zustimmung, teilweise jedoch mit
           Vorbehalten oder gewissen Einschränkungen (27 Ja; 0 Nein; 1 Enthaltung).

       -   F6.2: Ähnlich sieht es hinsichtlich des Bedarfsniveaus aus (25 Ja; 2 Nein; 1 Enthal-
           tung).

4/71
-   F7.1: Die direkte Berücksichtigung gerichtlich festgelegter Unterhaltsbeiträge wird im
           Grossen und Ganzen zugestimmt (25 Ja; 3 Nein; 1 Enthaltung).

       -   F7.2: Das gleiche gilt für die Frage der Gleichbehandlung von Stiefeltern und verhei-
           ratete leibliche Eltern (25 Ja; 3 Nein; 1 Enthaltung).

       -   F7.3: Hinsichtlich der tieferen Vermögensfreibeträgen sprechen sich jedoch lediglich
           etwas mehr Stimmen dafür als dagegen aus (15 Ja; 11 Nein, 2 Enthaltungen). Die
           Gegner führen insbesondere an, dass das Vermögen bei Wohneigentum gebunden
           und CHF 100‘000 in einer solchen Konstellation kein grosser Betrag sei.

       -   F9: Die stärkere Entlastung der Eltern von Personen in Ausbildung ab deren 25. Al-
           tersjahr wird mehrheitlich gutgeheissen (24 Ja; 4 Nein; 0 Enthaltungen).

Lediglich folgende zwei Fragen wurden nicht überwiegend bejaht:

       -   F3.2: Die Einführung einer Altersgrenze für Stipendien bei 35 Jahren (14 Ja; 14 Nein;
           0 Enthaltungen).

       -   F8.1: Normbiografische Orientierung (12 Ja; 16 Nein; 0 Enthaltungen).

Die Ablehnungen beziehen sich insbesondere auf die häufig als zu tief empfundene Alters-
grenze von 35 Jahren bzw. 25 Jahren.

Für den Fall, dass die normbiografische Orientierung angenommen werden würde, befürwor-
ten die Vernehmlassungsadressaten beide Variante:

       -   F8.2: Bei der Flexibilisierung der Altersgrenze 25 gemäss Variante A sind die Ableh-
           nungen (18 Ja; 10 Nein; 1 unklare Antwort) wiederum teilweise auf die zu tiefe Al-
           tersgrenze zurückführen.

       -   F8.3: Ein ähnliches Ergebnis zeigt sich bei dem Wahlmodell gemäss Variante B
           (17 Ja; 11 Nein; 1 unklare Haltung). Hier führen die Gegner an, dass es sich um kei-
           ne echte Wahlfreiheit handle, weil die Überschuldungsgefahr bei Darlehen eine ab-
           schreckende Wirkung haben könne und deshalb abgelehnt werden würde. Die ge-
           kürzten Stipendien würden wiederum die Aus- bzw. Weiterbildungssituation erheblich
           erschweren, weil sie nicht existenzsichernd seien. Dies könne im Extremfall zu einem
           Abbruch der Aus- und Weiterbildung führen oder sogar zu einem Entscheid gegen
           den Beginn einer solchen.

Januar 2015

5/71
Ausführung zu den überwiegend verneinten und knapp bejahten
Fragen

F3.2 Einführung einer Altersgrenze für Stipendien bei 35 Jahren

Vernehmlassungs-            Ja             Nein       Keine Stel-
teilnehmer/in                                         lungnahme

Politische Parteien
AL                                           X
CVP                        X
EDU                        X
FDP                        X
Grüne                    Eher ja
SP                                           X
SVP                         X

Konferenzen und Verbände
LKB ZH                      X
LKM                         X
PZB                         X
SKZ                                          X
SLK                         X
GPV                                          X
Vpod                                         X

Studierendenverbände
SturZ                                        X
VSETH                                        X
VSUZH                                        X
VSZHAW                                       X

Staatliche bzw. staatlich unterstützte Bildungsinstitutionen
PHZH                                         X
UZH                                       Eher nein
ZHAW                                      Eher Nein
ZHdK                         X

Organisationen der Arbeitswelt
KGV ZH                     X
VZA                                          X
ZH                         X

Weitere Interessierte
KEO                         X
JHK                         X
Stadtrat Zürich                         Eher Nein

Total                       14              14        0

6/71
F7.3 Tiefere Vermögensfreibeträge

Vernehmlassungs-            Ja              Nein       Keine Stel-
teilnehmer/in                                          lungnahme

Politische Parteien
AL                                           X
CVP                         X
EDU                         X
FDP                                          X
Grüne                       X
SP                                           X
SVP                         X

Konferenzen und Verbände
LKB ZH                                       X
LKM                                          X
PZB                       X
SKZ                       X
SLK                   Ja mit Ein-
                    schränkungen
GPV                       X
Vpod                                         X

Studierendenverbände
SturZ                                        X
VSETH                                        X
VSUZH                                        X
VSZHAW                                       X

Staatliche bzw. staatlich unterstützte Bildungsinstitutionen
PHZH                                                    X
UZH                    Zustimmung im
                         Grundsatz
ZHAW                   Zustimmung im
                         Grundsatz
ZHdK                         X

Organisationen der Arbeitswelt
KGV ZH                     X
VZA                                       Eher nein
ZH                                                     X

Weitere Interessierte
KEO                      Eher Ja
JHK                         X
Stadtrat Zürich       Zustimmung im
                        Grundsatz

Total                       15               11        2

7/71
F8.1 Normbiografische Orientierung

Vernehmlassungs-            Ja              Nein      Keine Stel-
teilnehmer/in                                         lungnahme

Politische Parteien
AL                                           X
CVP                          X
EDU                          X
FDP                          X
Grüne                                        X
SP                                           X
SVP                          X

Konferenzen und Verbände
LKB ZH                                       X
LKM                                          X
PZB                      X
SKZ                                          X
SLK                                          X
GPV                                          X
Vpod                                         X

Studierendenverbände
SturZ                                        X
VSETH                                        X
VSUZH                                        X
VSZHAW                                       X

Staatliche bzw. staatlich unterstützte Bildungsinstitutionen
PHZH                                          X
UZH                    Zustimmung mit
                      Einschränkungen
ZHAW                  Ja (im Grundsatz)
ZHdK                                          X

Organisationen der Arbeitswelt
KGV ZH                     X
VZA                        X
ZH                         X

Weitere Interessierte
KEO                       Eher ja
JHK                         X
Stadtrat Zürich                              X

Total                       12               16       0

8/71
Liste der Vernehmlassungsadressaten

Am Vernehmlassungsverfahren teilgenommen haben:

       -   Alternative Liste
       -   CVP Kanton Zürich
       -   Eidgenössisch-Demokratische Union
       -   FDP Kanton Zürich
       -   Grüne Kanton Zürich
       -   Kantonale Elternmitwirkungs-Organisation
       -   Kantonale Jugendhilfekommission
       -   Kantonaler Gewerbeverband
       -   Lehrpersonenkonferenz der Berufsfachschulen Kanton Zürich
       -   Lehrpersonenkonferenz der Mittelschulen
       -   PH Zürich
       -   Präsidialkonferenz Zürcher Berufsfachschulen
       -   Regierungsrat
       -   Schulleiterkonferenz Mittelschulen des Kantons Zürich
       -   Sozialkonferenz Kanton Zürich
       -   SP Kanton Zürich
       -   Stadtrat Zürich
       -   Studierendenrat ZHdK
       -   SVP Kanton Zürich
       -   Universität Zürich
       -   Verband der Gemeindepräsidenten des Kantons Zürich
       -   Vereinigung Zürcher Arbeitgeberorganisation
       -   vpod zürich - Sektion Lehrberufe
       -   Verband der Studierenden an der ETH (VSETH)
       -   Verband der Studierenden an der UZH (VSUZH)
       -   Verband der Studierenden an der ZHAW (VSZHAW)
       -   Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW)
       -   Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK)
       -   Zürcher Handelskammer

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Folgende Vernehmlassungsadressaten haben keine Stellung genommen:

    -   BDP Kanton Zürich
    -   EVP Kanton Zürich
    -   GLP Kanton Zürich
    -   Direktionen des Regierungsrates
    -   ETH
    -   Interkantonale Stipendienbearbeiter-Konferenz IKSK der EDK
    -   Kantonaler Gewerkschaftsbund
    -   Kantonalverband zürcherischer kaufmännischer Vereine
    -   Kaufmännischer Verband Zürich
    -   Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der Berufsfachschulen im Kanton Zürich
    -   Präsidialkonferenz der Schulkommissionen der Mittelschulen
    -   Staatskanzlei
    -   Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)
    -   Verband der Studierenden an der PH Zürich (VS PHZH)

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Allgemeine Bemerkungen zu den Grundsätzen und Eckwerten für
die künftige Stipendienordnung

Politische Parteien

Vernehmlassungs-         Bemerkungen                                          Zusammenfassung
teilnehmer/in
Alternative Liste (AL)   Wir nehmen zur Kenntnis, dass der Kanton Zürich      > Pauschalen statt indi-
                         im Vergleich zu anderen Kantonen wenig Stipen-       viduelle Berechnungen
                         dien auszahlt (Ihre Zahlen in der Vernehmlas-        wird befürwortet
                         sungsunterlage). Wie Sie festhalten, fliesst der     > Sowohl das Bedarfs-
                         grösste Teil der Beiträge an Personen in Ausbil-     niveau der Eltern als
                         dung auf der Sekundarstufe II. Grundsätzlich tei-    auch dasjenige der PiA
                         len wir die Meinung der Kommission, dass anstatt     sollen sich an den EL-
                         individueller Berechnungen nunmehr nach Pau-         Ansätzen orientieren,
                         schalen vorgegangen werden soll.                     statt letzteres an den
                         Sie beabsichtigen, dass sich das Bedarfsniveau       SKOS-Richtlinien
                         der Eltern am System der Ergänzungsleistungen
                         (El) zu orientieren hat, während sich hingegen
                         dasjenige der Personen in Ausbildung an die tie-
                         feren Ansätze gemäss Richtlinien der SKOS an-
                         lehnen soll. Wir können dieses Ansinnen nicht
                         nachvollziehen. Der Kanton Zürich bildet praktisch
                         das Schlusslicht unter allen Kantonen in Sachen
                         Stipendienauszahlungen. Es ist auch kein finan-
                         zieller Engpass im Kanton auszumachen, was die
                         beabsichtigte Ungleichbehandlung rechtfertigen
                         würde ... Es sollten deshalb die Personen in Aus-
                         bildung nicht gemäss den merklich tieferen Ansät-
                         zen der SKOS-Richtlinien unterstützt werden,
                         sondern nach den EL-Ansätzen.
CVP Kanton Zürich        Keine allgemeinen Bemerkungen
Eidgenössisch-
Demokratische Uni-       Keine allgemeinen Bemerkungen
on (EDU)
FDP Kanton Zürich        Die Schweiz hat als wesentlichen Standortvorteil     > Exzellenz und Selbst-
                         ein sehr durchlässiges, qualitativ hochstehendes     verantwortung des Ein-
                         Bildungswesen vorzuweisen. Dieses gilt es auch       zelnen sollen gefördert
                         bei neuen Herausforderungen (bspw. Bologna-          werden
                         System, zunehmende Erwachsenenbildung) zu            > Grundsätzlich sollen
                         bewahren, insbesondere weil damit auch soziale       Studiengänge möglichst
                         Chancengerechtigkeit ermöglicht wird. Die FDP        schnell abgeschlossen
                         unterstützt dies, und betrachtet insbesondere eine   werden
                         solide Ausbildung als wesentlichen Grundstein für    > Die finanzielle Unter-
                         den Wirtschaftsstandort Schweiz – und spezifisch     stützungen durch zins-
                         auch für den Bildungsstandort Zürich.                lose Darlehen wird be-
                         Ein zentraler Punkt muss auch im Bildungswesen       grüsst
                         die generelle Förderung von Exzellenz und der        > Stipendien sollten nur
                         Selbstverantwortung des Einzelnen sein. Grund-       bis und mit Stufe Bache-
                         sätzlich sollen Studiengänge möglichst schnell       lor ausgezahlt werden,
                         abgeschlossen werden, und finanzielle Unterstüt-     auf höherer Stufe sollte
                         zungen durch zinslose Darlehen sind begrüs-          auf zinslose Darlehen
                         senswert. Stipendien sollten nur bis und mit Stufe   zurückgegriffen werden

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Bachelor ausgezahlt werden, auf höherer Stufe          können
                      sollte auf zinslose Darlehen zurückgegriffen wer-      > Die Ausbildungsstufe
                      den können. Die Ausbildungsstufe „PhD“ fehlt de        „PhD“ fehlt de facto im
                      facto im vorliegenden Dokument, es handelt sich        vorliegenden Dokument,
                      dabei ja nicht um eine Stufe der Weiterbildung.        es handelt sich dabei ja
                      Die PhD-Stufe sollte grundsätzlich über zinslose       nicht um eine Stufe der
                      Darlehen und nicht über Stipendien finanziert          Weiterbildung
                      werden.                                                > Die stetige Zunahme
                      Die FDP ist insgesamt erstaunt über die deutliche      der Stipendien könnte
                      Zunahme der Stipendien im Zeitraum 2007-2012           künftig zu einem finanz-
                      und ist finanzpolitisch besorgt, sollte diese Ent-     politischen Problem
                      wicklung in Zukunft gleich oder gar verstärkt wei-     werden
                      tergehen. Ein direkter Vergleich mit anderen Kan-      > Eine prozentuale An-
                      tonen, und damit die Forderung nach einer pro-         hebung an andere Kan-
                      zentualen Anhebung an andere Kantone, er-              tone, erscheint sachlich
                      scheint uns sachlich als nicht gerechtfertigt. Im      als nicht gerechtfertigt
                      Vergleich mit anderen Kantonen fällt aber auf,         > Das Ziel der Stipen-
                      dass der Anteil der Darlehen minim ist und hier        dienreform kann nicht
                      ein erheblicher Handlungsspielraum besteht.            eine Zunahme der Sti-
                      Das Ziel der Stipendienreform kann nicht eine Zu-      pendienausschüttung an
                      nahme der Stipendienausschüttung an sich sein,         sich sein, sondern eine
                      sondern eine solche Anpassung muss akut be-            solche Anpassung muss
                      stehende Probleme beheben. Es sollte nicht dar-        akut bestehende Prob-
                      um gehen, eine grundsätzliche Reform des Sti-          leme beheben
                      pendienwesens zu initiieren, sondern Verbesse-
                      rungen, die auch mit Blick auf weitere mittelfristig
                      anstehende Entscheidungen (Harmonisierung,
                      VSS-Stipendieninitiative) Bestand haben, zu imp-
                      lementieren.
Grüne Kanton Zürich   Das Stipendienwesen ist ein wesentliches Instru-       > Die vorgeschlagenen
                      ment zur Stärkung der Chancengerechtigkeit im          Grundsätze und Eck-
                      Bildungswesen. Die Grünen begrüssen darum die          werte, insbesondere die
                      von der Kommission für Bildung und Kultur in           administrativen Verein-
                      Vernehmlassung geschickten Grundsätze und              fachungen und die ge-
                      Eckwerte für eine Reform des Zürcher Stipen-           plante Ausweitung der
                      dienwesens, insbesondere die administrativen           Bezügerkreise, werden
                      Vereinfachungen und die geplante Ausweitung            begrüsst
                      der Bezügerkreise. Die Investition zusätzlicher        > Die Abklärung der Sti-
                      Ressourcen in die Bildung von minder begüterten        pendienberechtigung
                      Personen stärkt nicht nur diese selbst, sondern        soll in Zukunft bedeu-
                      dient dem ganzen Wirtschaftssystem, da Bega-           tend einfacher werden,
                      bungsreserven besser ausgeschöpft werden kön-          mit transparenteren und
                      nen.                                                   verständlicheren Ent-
                      Die Abklärung der Stipendienberechtigung soll in       scheiden
                      Zukunft bedeutend einfacher werden, mit transpa-       > Das vorgeschlagene
                      renteren und verständlicheren Entscheiden. Das         System hat sich bereits
                      vorgeschlagene System hat sich bereits in ande-        in anderen Kantonen als
                      ren Kantonen als sinnvoll und effizient erwiesen       sinnvoll und effizient er-
                      und ist auch für den Kanton Zürich zu begrüssen.       wiesen und ist auch für
                      Von besonderer Bedeutung für eine gelungene            den Kanton Zürich zu
                      Stipendienreform ist aus Sicht der Grünen, dass        begrüssen
                      der Kreis der BezügerInnen ausgeweitet wird. Der       > Zielstrebiges Studie-
                      Kanton Zürich weist heute ausgesprochen hohe           ren und rasche Studien-
                      Hürden auf, weshalb bisher nur wenige Personen         abschlüsse werden be-

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von den Stipendien profitieren konnten. Auch bei      fürwortet
                    den Pro-Kopf-Aufwendungen liegt der Kanton Zü-        > Altersgrenze von 25 J.
                    rich heute im schweizweiten Vergleich unrühmlich      ist aus mehreren Grün-
                    weit hinten: Mit dieser Knausrigkeit soll nun         den deutlich zu tief an-
                    Schluss sein. Die Grünen unterstützen die vorge-      gesetzt. Deshalb bedarf
                    schlagenen Ausweitungen bei der Anzahl der sti-       es in begründeten Fäl-
                    pendienberechtigten Personen wie auch bei den         len einer Flexibilisierung
                    stipendienberechtigten Ausbildungen im Bereich        der Altersgrenze
                    der Berufsbildung.
                    Grundsätzlich stehen die Grünen auch hinter An-
                    reizen für zielstrebiges Studieren und rasche Stu-
                    dienabschlüsse. Diese dürfen jedoch nicht zur Al-
                    tersguillotine verkommen. Die Fristen und Alters-
                    grenzen müssen realistisch sein. Mit der Alters-
                    grenze von 25 Jahren für existenzsichernde Sti-
                    pendien ist die erste Stufe des vorgeschlagenen
                    Modells deutlich zu tief angesetzt. Dies unterbin-
                    det ein Teilzeitstudium, das durch Teilzeiterwerbs-
                    tätigkeit direkt Kosten im Stipendienwesen sparen
                    würde und zum Erwerb von Berufserfahrung wäh-
                    rend des Studiums beiträgt. Ausserdem wird jegli-
                    che Verzögerung im Lebenslauf damit zum Prob-
                    lem. Die Grünen befürworten darum eine Flexibili-
                    sierung der Altersgrenze in begründeten Fällen.
SP Kanton Zürich    Die SP Kanton Zürich befürwortet die Stossrich-       > Stossrichtung der Sti-
                    tung der Stipendienreform. Unserer Ansicht nach       pendienreform wird be-
                    ist es Aufgabe des Staates allen einen gleichen       fürwortet, insbesondere
                    Zugang zu einer Ausbildung zu ermöglichen.            der Grundsatz «Stipen-
                    Durch existenzsichernde Stipendien wird dieser        dien statt Sozialhilfe»
                    Forderung Rechnung getragen. Weiter befürwor-         > Ebenfalls als sehr
                    ten wir den Grundsatz «Stipendien statt Sozialhil-    wichtig wird die Erhö-
                    fe», in dessen Richtung die Reform geht. Eben-        hung der Stipendienquo-
                    falls als sehr wichtig erachten wir die Erhöhung      te im Kanton Zürich im
                    der Stipendienquote im Kanton Zürich; im Mini-        Minimum auf den
                    mum auf den schweizerischen Durchschnitt.             schweizerischen Durch-
                    Grundsätzlich nicht einverstanden ist die SP Kan-     schnitt erachtet
                    ton Zürich mit Darlehen für unter 35Jährige, die      > Darlehen für unter
                    zur Verschuldung der Lernenden und Studieren-         35Jährige, die zu einer
                    den führen.                                           Verschuldung der PiA
                                                                          führen, werden abge-
                                                                          lehnt
SVP Kanton Zürich   Wir weisen darauf hin, dass den wichtigsten The-
                    men wie Eigenverantwortung und Leistungskom-
                    ponente in der Vernehmlassung zu wenig zum
                    Tragen kommen.

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Regierungsrat und dessen Direktionen

Vernehmlassungs-       Bemerkungen                                           Zusammenfassung
teilnehmer/in
Regierungsrat (RR)     Wir halten materiell an unserer Stellungnahme
                       vom 12. Dezember fest (RRB Nr. 1324/2012) und
                       äussern uns im Folgenden nur noch zu Ihren
                       neuen Vorschlägen.

Konferenzen und Verbände

Vernehmlassungs-       Bemerkungen                                          Zusammenfassung
teilnehmer/in
Lehrpersonenkonfe-     Die Lehrpersonenkonferenz der Berufsfachschu-        > Die angepasste Stipen-
renz der Berufsfach-   len (LKB) hat für die Betrachtung der vorge-         dienverordnung soll Bil-
schulen Kanton Zü-     schlagenen Eckwerte für eine neue Stipendien-        dungsbiografien mit dualer
rich (LKB)             verordnung einen für uns nahe liegenden Blick-       Grundbildung und an-
                       winkel gewählt: Bildungsbiografien mit dualer        schliessender Weiterent-
                       Grundbildung und anschliessender Weiterent-          wicklung im tertiären Aus-
                       wicklung im tertiären Ausbildungssektor.             bildungssektor. gerechter
                       Die Ausbildungsschritte umfassen typischerwei-       unterstützten
                       se erste Jahre der Berufspraxis, Berufsmaturität
                       und/oder Maturität für Erwachsene, Studium im
                       Tertiärbereich B (Höhere Berufsbildung, HF)
                       oder Tertiärbereich A (FH, universitäre Hoch-
                       schule).
                       Es ist uns wichtig, dass in Zukunft solche Bil-
                       dungsbiografien mit einer angepassten Stipen-
                       dienverordnung gerechter unterstützt werden
                       und schliesslich die längst verdiente gesell-
                       schaftliche Anerkennung und Bedeutung erhal-
                       ten.
Lehrpersonenkonfe-     Stipendien sind grundsätzlich sinnvolle Investiti-   > Die Stipendienquote soll
renz der Mittelschu-   onen ins Humankapital. Die LKM ist darum der         erhöht werden
len (LKM)              Meinung, dass der Kanton bei Stipendien              > Personen sollten nicht
                       durchaus grosszügiger sein darf, zumal auch die      aufgrund fehlender Sti-
                       Zürcher Stipendienquote unter dem gesamt-            pendien eine Ausbildung
                       schweizerischen Durchschnitt liegt.                  abbrechen oder gar nicht
                       Personen sollten nicht aufgrund fehlender Sti-       erst absolvieren können
                       pendien eine Ausbildung abbrechen oder gar
                       nicht erst absolvieren können.
Präsidialkonferenz     Die Stipendienreform wird befürwortet. Bei der       > Die Stipendienreform
Zürcher Berufsfach-    Vergabe der Stipendien wird die berufliche           wird befürwortet, insb. die
schulen (PZB)          Grundbildung ebenfalls gestärkt.                     Vereinfachung der admi-
                       Eine Vereinfachung der administrativen Abläufe       nistrativen Abläufe
                       wird begrüsst. Darlehen werden als sinnvolles,       > Ebenso werden Darle-
                       ergänzendes Instrument zu den Stipendien un-         hen als sinnvolles, ergän-
                       terstützt.                                           zendes Instrument zu den
                                                                            Stipendien unterstützt
Sozialkonferenz Kan-   Die Sozialkonferenz begrüsst die Bestrebungen        > Die Bestrebungen zur
ton Zürich (SKZ)       zur Vereinfachung des Stipendienrechts und der       Vereinfachung des Sti-
                       Gleichbehandlung aller Personen, die mit Sti-        pendienrechts und der

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pendien unterstützt werden. Bildung stellt in der    Gleichbehandlung aller
                       Schweiz ein sehr hohes Gut dar, lebenslanges         stipendienberechtigten
                       Lernen ist eine wichtige Zielsetzung und auch        Personen werden unter-
                       eine absolute Notwendigkeit, um in unserer Ge-       stützt
                       sellschaft bestehen zu können. Daran hat sich        > Die Berechnung der Sti-
                       die Stipendienreform zu orientieren.                 pendien hat sich weiterhin
                       Der Sozialkonferenz ist es ein wichtiges Anlie-      an dem Grundsatz der
                       gen, dass die Personen, die Stipendien erhalten,     Existenzsicherung zu ori-
                       nicht zusätzlich noch auf Sozialhilfe angewiesen     entieren
                       sind. Die Berechnung des Stipendienanspru-           > Die neu vorgeschlagene
                       ches ist deshalb so zu gestalten, dass die Exis-     Regelung betreffend
                       tenz der betroffenen Leistungsbeziehenden ge-        normbiographische Orien-
                       sichert ist.                                         tierung und Darlehensver-
                       Die neu vorgeschlagene Regelung betreffend           gabe erhöht die Risiken
                       normbiographische Orientierung und Darlehens-        finanzieller Notlagen und
                       vergabe erhöht die Risiken finanzieller Notlagen     einer Verschuldung
                       und einer Verschuldung. Die Reform muss un-          > Der Grundsatz «Stipen-
                       bedingt verhindern, dass Personen in Ausbil-         dien statt Sozialhilfe»
                       dung zusätzlich noch auf Sozialhilfe angewiesen      muss unbedingt eingehal-
                       sind und Darlehensnehmende zu einem späte-           ten werden
                       ren Zeitpunkt in finanzielle Notlagen geraten.
                       Dazu müssen innerhalb der Stipendienverord-
                       nung die entsprechenden Normen (z.B. kein zu-
                       sätzlicher Sozialhilfebezug, Erlassvorgaben Dar-
                       lehen) vorgesehen werden.
Schulleiterkonferenz   - Der Grundsatz der Existenzsicherung ist ent-
Mittelschulen des      scheidend und dieser wird gewährleistet.
Kantons Zürich         - Die Ausweitung der Stipendienbezüger ist ein
(SLK)                  grosses Anliegen. Der Kanton ZH steht im CH-
                       Vergleich relativ schlecht da (vgl. Vernehmlas-
                       sungsbericht S.3).
                       - Stipendien gegenüber Darlehen sichern / stär-
                       ken.
                       - Der normbiographische Ansatz ist abzulehnen:
                       ab 25 Jahren massive Kürzung bei den Stipen-
                       dien.
Verband der Ge-        Grundsätzlich begrüssen wir die Bestrebungen         > Die Bestrebungen zur
meindepräsidenten      zu einer Vereinfachung des Stipendienrechts          Vereinfachung des Sti-
des Kantons Zürich     und die Förderung der Gleichstellung aller Per-      pendienrechts und der
(GPV)                  sonen, die durch Stipendien unterstützt werden.      Gleichbehandlung aller
                       Die normbiografische Orientierung mit Festset-       stipendienberechtigten
                       zung der Altersgrenze von 25 Jahren wird aus-        Personen werden unter-
                       drücklich abgelehnt. Tendenziell fördert die neue    stützt
                       Regelung Armut sowie Verschuldung und ver-           > Die normbiografische
                       hindert Bildung beziehungsweise gefährdet das        Orientierung mit Festset-
                       duale Bildungssystem. Zudem widerspricht sie         zung der Altersgrenze von
                       auch dem heute postulierten Ziel des lebenslan-      25 Jahren wird ausdrück-
                       gen Lernens.                                         lich abgelehnt
                       Die Erweiterung der Darlehensvergaben erach-         > Die Erweiterung der Dar-
                       ten wir als kritisch, da sie das Risiko einer län-   lehensvergaben wird als
                       gerfristigen Verschuldung mit sich trägt. Es ist     kritisch erachtet, weil sie
                       zu verhindern, dass eine Person in Ausbildung        das Risiko einer längerfris-
                       durch eine Darlehensvergabe zu einem späte-          tigen Verschuldung mit
                       ren Zeitpunkt in eine finanzielle Notlage gerät.     sich trägt

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Hierbei wird festgehalten wie eng verbunden die
                       beiden Bereiche Stipendien und Sozialhilfe sind.
Vpod Zürich - Sekti-   Der vpod zürich lehrberufe begrüsst die Bestre-       > Die Stipendienreform
on Lehrberufe          bungen des Regierungsrates und der KBIK in            wird begrüsst
                       Bezug auf eine Reform der Stipendiengesetzge-         > Chancengleichheit auf
                       bung des Kantons Zürich.                              Zugang zur Bildung sollte
                       Aus unserer Perspektive ist es dringend not-          im Vordergrund stehen
                       wendig, die Rechtsgrundlagen auf die reale Si-        > Schwerpunkt ist auf-
                       tuation der BezügerInnen anzupassen und               grund der Chancengleich-
                       Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine               heit und der Verschul-
                       Chancengleichheit auf den Zugang zur Bildung          dungsgefahr klar bei den
                       ermöglichen.                                          Stipendien und nicht bei
                       Stipendien spielen dabei eine wichtige Rolle und      Darlehen zu legen
                       sind eine Investition öffentlicher Mittel, die län-   > Die doppelte Fehlbe-
                       gerfristig und nachhaltig zum Erhalt und zur Er-      tragsberechnung ist eine
                       höhung des Bildungsniveaus beitragen. Der             gute Grundlage, jedoch
                       vpod möchte hier festhalten, dass der Schwer-         sollte bei offensichtlicher
                       punkt in der Ausbildungsbeitragspolitik klar bei      Verletzung der elterlichen
                       den Stipendien – und nicht bei Darlehen – ge-         Sorgfaltspflicht– analog
                       legt werden muss, wenn eine tatsächliche Ver-         zur Alimentenbevorschus-
                       besserung der Chancengleichheit erreicht wer-         sung – eine Stipendienbe-
                       den will. Ein Darlehen ist eine Notlösung, die        vorschussung erfolgen
                       nicht zur Regel werden darf, weil es in erster Li-
                       nie eine Verschuldung bedeutet.
                       Diese Verschuldung trifft Personen, die aus
                       schwächeren sozioökonomischen Verhältnissen
                       kommen besonders hart und hält nicht wenige
                       davon ab, die gewünschte Ausbildung zu absol-
                       vieren.
                       Der vpod beschäftigt sich intensiv mit dem Sti-
                       pendienwesen und hat ein zusätzliches Anliegen
                       an die KBIK. Um die tatsächliche Chancen-
                       gleichheit beim Bildungszugang zu gewähren ist
                       es wichtig, dass die reale Situation der Gesuch-
                       stellenden betrachtet wird. Diese befinden sich
                       öfters in komplexen sozioökonomischen und
                       familiären Verhältnissen. Die doppelte Fehlbe-
                       tragsberechnung ist eine gute Grundlage, die
                       aber von der Annahme ausgeht, dass die Eltern
                       ihre Beiträge gemäss Sorgfaltspflicht bezahlen.
                       Das ist leider nicht immer der Fall. Aufgrund die-
                       ser Tatsache schlägt der vpod vor, dass analog
                       zur Alimentenbevorschussung auch eine Sti-
                       pendienbevorschussung ins Auge gefasst wird.
                       Diese würde es den BezügerInnen, die nach-
                       weislich von ihren Eltern nicht unterstützt wer-
                       den, ermöglichen, trotzdem den richtigen Sti-
                       pendienbetrag zu erhalten (im Sinne der Exis-
                       tenzsicherung). Ihnen würde so zusätzlich der
                       mühsame Rechtsweg erspart bleiben.

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Studierendenverbände Uni, ETH, FH

Vernehmlassungs-    Bemerkungen                                         Zusammenfassung
teilnehmer/in
Studierendenrat
                    Keine allgemeinen Bemerkungen
ZHdK (SturZ)
VSETH               Keine allgemeinen Bemerkungen
VSUZH               Keine allgemeinen Bemerkungen
VSZHAW              Keine allgemeinen Bemerkungen

Staatliche bzw. staatlich unterstützte Bildungsinstitutionen

Vernehmlassungs-    Bemerkungen                                         Zusammenfassung
teilnehmer/in
PH Zürich (PHZH)    Die Pädagogische Hochschule Zürich befürwor-        > Die Pädagogische
                    tet grundsätzlich eine Ausdehnung der oberen        Hochschule Zürich befür-
                    Altersgrenze für den Bezug von Stipendien bzw.      wortet grundsätzlich eine
                    eine Flexibilisierung. Dies aus folgenden Grün-     Ausdehnung der oberen
                    den:                                                Altersgrenze für den Be-
                         - Mit den Studiengängen für Quereinstei-       zug von Stipendien bzw.
                            gende werden gezielt angehende Lehr-        eine Flexibilisierung
                            personen angesprochen, die bereits
                            über eine Erstausbildung verfügen. Das
                            Mindestalter für Quereinsteigende be-
                            trägt für diese Studierenden 30 Jahre.
                            Die Ausbildung ist so konzipiert, dass
                            die Studierenden nach einem Jahr Stu-
                            dium an der PH Zürich eine Teilzeitstelle
                            an der Volksschule übernehmen kön-
                            nen. Ein Jahr ohne Einkommen bildet
                            jedoch für manche Personen - insbe-
                            sondere bei Familienpflichten - eine zu
                            grosse Hürde.
                         - Auch in den Regelstudiengängen der
                            PH Zürich gibt es viele Studierende, die
                            sich nicht direkt nach der Maturität für
                            den Lehrberuf entscheiden, sondern zu-
                            erst eine andere Ausbildung abge-
                            schlossen haben, ein Studium an der
                            UZH begonnen haben oder sich nach
                            der Berufsmaturität zuerst im Beruf be-
                            währt haben. Diese Studierenden sollen
                            beim Bezug von Stipendien möglichst
                            nicht benachteiligt werden gegenüber
                            den Studierenden, die direkt nach der
                            Maturität das Studium aufnehmen.
                         - Um den Bedarf an Lehrpersonen im
                            Kanton Zürich zu decken, ist die PHZH
                            darauf angewiesen, dass auch Perso-
                            nen in einer Zweitausbildung das Studi-
                            um absolvieren können. Ob die Unter-
                            stützungsleitungen in Form von Darle-

17/71
hen oder Stipendien ausgerichtet wer-
                             den, ist auch Sicht der PHZH nicht ent-
                             scheidend.
Universität Zürich   Keine allgemeine Bemerkungen
(UZH)
ZHAW                 Die ZHAW begrüsst, dass sowohl der Zürcher          > Die Stipendienreform
                     Kantonsrat als auch die Zürcher Regierung die       wird begrüsst
                     Überarbeitung des kantonalen Stipendienrechts
                     initiieren.
                     Die Grundzüge und Eckwerte, die der Kantons-
                     rat der Revision zugrunde legt, berücksichtigen
                     wichtige Entwicklungen
                           - Die Revision berücksichtigt das lebens-
                               lange Lernen: Das Stipendienrecht wird
                               besser an die zeitlich gestaffelte Aus-
                               und Weiterbildung im Sinne des lebens-
                               langen Lernens angepasst.
                           - Die Revision beachtet die Selbstverant-
                               wortung: Die Grundzüge und Eckwerte
                               setzen bei der Selbstverantwortung der
                               Eltern bzw. Studierenden an und unter-
                               stützen, soweit dies erforderlich ist.
ZHdK                 Keine allgemeine Bemerkungen

18/71
Organisationen der Arbeitswelt

Vernehmlassungs-       Bemerkungen                                         Zusammenfassung
teilnehmer/in
Kantonaler Gewer-      Der Kantonale Gewerbeverband Zürich (KGV            > Die Stossrichtung der
beverband (KGV ZH)     ZH) unterstützt die Stossrichtung der Reform        Stipendienreform wird un-
                       des Stipendienwesens. Anreize für einen ra-         terstützt
                       scheren Studienabschluss sind wichtige Eckwer-      > Das Konzept der Norm-
                       te eines Stipendiensystems, das Eigenverant-        biografie wird befürwortet,
                       wortung ins Zentrum der Überlegungen stellt.        jedoch sollte eine Erstaus-
                       Wichtig für den KGV ZH ist die Unterstützung        bildung auch ausserhalb
                       bei der höheren Berufsbildung.                      der definierten Zeiträume
                       Einleitend möchten wir festhalten, dass wir das     finanziell unterstützt wer-
                       Konzept der Normbiografie befürworten. Aller-       den können
                       dings gibt es in der Schweiz rund 650‘000 Per-
                       sonen ohne Erstausbildung. Das ist mehr, als
                       der Arbeitsmarkt aufnehmen kann. Rund 6000
                       Personen absolvieren pro Jahr eine Nachausbil-
                       dung im Sinne einer Erstausbildung. Ein grosser
                       Teil dürfte dabei auf den Kanton Zürich fallen.
                       Angesichts dieser Fälle soll eine Erstausbildung
                       auch ausserhalb der definierten Zeiträume fi-
                       nanziell unterstützt werden können.
Vereinigung Zürcher    Diese Konsultation unserer Verbände ergab ei-       > Die Stossrichtung der
Arbeitgeberorganisa-   ne grundsätzliche Zustimmung zur skizzierten        Stipendienreform wird un-
tion (VZA)             Reform. Die Stipendienordnung soll derart ges-      terstützt
                       taltet sein, dass sie Anreize für in Eigenverant-   > Es sollen Anreize für in
                       wortung erfolgende zügige Abschlüsse von Stu-       Eigenverantwortung erfol-
                       dien und höherer Berufsbildung schafft.             gende zügige Abschlüsse
                                                                           von Studien und höherer
                                                                           Berufsbildung geschaffen
                                                                           werden
Zürcher Handels-       Gut ausgebildete Arbeitskräfte sind einer der       > Die Stossrichtung der
kammer (ZH)            wichtigsten Standortfaktoren einer Region. Mit      Stipendienreform wird un-
                       seinen hervorragenden Bildungseinrichtungen         terstützt, insbesondere die
                       kann Zürich hier denn auch vorne mithalten. Es      Verschlankung und die
                       zeigt sich indessen, dass es vor allem in den       Transparenz des Stipen-
                       letzten Jahren ausländische Arbeitskräfte waren,    dienwesen
                       welche dazu beitrugen, dass die Wirtschaft          > Ebenso wird die Erhö-
                       wachsen und produktiv sein konnte. Der Ausbil-      hung der Stipendienquote
                       dung des einheimischen Berufsnachwuchses            befürwortet
                       muss deshalb grosses Augenmerk geschenkt            > Die Stipendienvergabe
                       werden. Stipendien, Ausbildungszuschüsse oder       soll zielgerichtet erfolgen,
                       Darlehen können dabei geeignete Instrumente         d.h. im Hinblick auf einen
                       sein, um Personen in ihren Ausbildungsbestre-       speditiven und erfolgrei-
                       bungen zu unterstutzen, die sich dies mit eige-     chen Abschluss
                       nen Mitteln nicht leisten könnten.
                       Die Zürcher Handelskammer (ZHK) unterstützt
                       in diesem Sinne die Stossrichtung der Reform-
                       vorlage, welche anstrebt, das Zürcher Stipen-
                       dienwesen zu verschlanken und transparenter
                       zu gestalten, so dass es zu nachvollziehbareren
                       Ergebnissen und Entscheiden führt. Zu begrüs-
                       sen ist auch, dass im Rahmen der Möglichkeiten

19/71
der Kantonsfinanzen künftig mehr Studierende
        Zugang zu Ausbildungsbeiträgen erhalten. Die
        ZHK legt aber Wert darauf, dass dies zielgerich-
        tet erfolgt, d.h. die Mittel effizient eingesetzt
        werden und die Empfänger wissen, dass von ih-
        nen erwartet wird, ihre möglichst praxisorientier-
        te Aus- respektive Weiterbildung speditiv und
        erfolgreich zu absolvieren.
        Vor dem Hintergrund der Gleichbehandlung der
        Berufsbildung soll zudem der Kreis der Stipen-
        dien berechtigten Ausbildungen ausgedehnt
        werden. Angesichts der Tatsache, dass die Sti-
        pendiatenquote ebenso wie die ausgerichteten
        Ausbildungsbeiträge pro Einwohner/in im Kan-
        ton Zürich im gesamtschweizerischen Vergleich
        unterdurchschnittlich sind, kann auf ein Verbes-
        serungspotenzial geschlossen werden.
        Im Fokus steht für die ZHK die Unterstützung
        bei der höheren Berufsbildung. Nach wie vor
        gibt es eine beachtliche grosse Zahl von Perso-
        nen ohne Erstausbildung in der Schweiz, die der
        Arbeitsmarkt nur beschränkt aufnehmen kann
        Es erscheint somit als nachhaltig, Personen fi-
        nanziell zu unterstutzen, die eine Nachausbil-
        dung im Sinne einer Erstausbildung absolvieren
        - dies auch ausserhalb der definierten Zeiträu-
        me. Die Abstützung auf die Eigenverantwortung
        erachtet die ZHK zudem als einen wichtigen
        Eckwert eines Stipendiensystems. Die vorlie-
        gende Reform hat in diesem Sinne Anreize für
        einen raschen Studienabschluss zu schaffen.
        Die vorgeschlagenen Änderungen führen nach
        Berechnungen der Bildungsdirektion zu jährli-
        chen Mehrkosten von 5 bis 7 Millionen Franken.
        Die ZHK beurteilt die Bereitstellung dieser zu-
        sätzlichen Ressourcen für die Bildung von min-
        der begüterten Personen als sinnvolle Investiti-
        on, da dies nicht nur die Empfänger selbst
        stärkt, sondern durch Heranbildung zusätzlicher
        Fachkräfte dem ganzen Wirtschaftssystem dient

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Weitere Interessierte

Vernehmlassungs-       Bemerkungen                                         Zusammenfassung
teilnehmer/in
Kantonale Elternmit-   Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die          > Die Stossrichtung der
wirkungs Organisati-   Eltern grundsätzlich den vorgeschlagenen Ände-      Stipendienreform wird un-
on (KEO)               rungen der Stipendienreform zustimmen, jedoch       terstützt
                       auf ein gewisses Kostenbewusstsein und Eigen-       > Es wird auf ein gewisses
                       verantwortung Wert legen.                           Kostenbewusstsein und
                                                                           Eigenverantwortung Wert
                                                                           gelegt
Kantonale Jugendhil-   Keine allgemeinen Bemerkungen
fekommission (JHK)
Stadtrat Zürich        Grundsätzlich sind die vorliegenden Bestrebun-      > Die Stipendienreform
                       gen für ein transparenteres Stipendienrecht und     wird sehr unterstützt, ins-
                       für eine Gleichbehandlung von Studierenden          besondere die Transpa-
                       und Personen in der Berufsbildung sehr zu un-       renz des Stipendienrechst
                       terstützen. Der Kanton Zürich weist im Vergleich    und die Gleichbehandlung
                       zu den anderen Kantonen im Durchschnitt eine        von Studierenden und
                       halb so grosse Stipendienquote auf wie der          Personen in der Berufsbil-
                       schweizerische Durchschnitt. Deshalb geht der       dung
                       Stadtrat davon aus, dass die geplante Stipen-       > Die Bestrebungen hin-
                       dienreform nicht primär Sparziele anvisiert, son-   sichtlich der Darlehens-
                       dern der volkswirtschaftliche Nutzen einer mög-     vergabe erscheint zwar als
                       lichst gut ausgebildeten Bevölkerung im Zent-       Mittel die weiterhin anstei-
                       rum steht.                                          genden Kosten aufzufan-
                       Das Bestreben, die heutige Rechtsgrundlage          gen, jedoch bergen sie
                       bezüglich der Vergabe von Darlehen dahinge-         auch eine gewisse Über-
                       hend anzupassen, diese nicht nur ausschliess-       schuldungsgefahr
                       lich zur Unterstützung von Weiterbildungen nach     > Eine normbiografische
                       abgeschlossener Ausbildung auf Tertiärstufe zu      Orientierung an einer Al-
                       vergeben, erscheint vorerst als Möglichkeit, die    tersgrenze von 25 Jahren
                       weiterhin ansteigenden Kosten bei der finanziel-    wird aus mehreren Grün-
                       len Unterstützung von Studierenden aufzufan-        den als nicht zielfördernd
                       gen. Allerdings ist mit dieser Erweiterung der      erachtet
                       Darlehensvergabe an Studierende in der Höhe-
                       ren Berufsbildung oder Hochschulen auch vor
                       dem Risiko einer längerfristigen Verschuldung
                       und damit vor den Gefahren drohender Sozial-
                       hilfeanhängigkeit zu warnen. Die Abhängigkeit
                       von Stipendien und Sozialhilfe ist zu beachten.
                       Eine normbiografische Orientierung an einer Al-
                       tersgrenze von 25 Jahren erachtet der Stadtrat
                       als nicht zielfördernd. Eine solche Regelung för-
                       dert tendenziell Armut und verhindert Bildung.
                       Ausserdem widerspricht sie auch dem heute
                       postulierten Ziel von «lebenslangem Lernen».

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Antworten auf die Fragen zu den Grundsätzen und Eckwerten für
die künftige Stipendienordnung

F1 Stimmen Sie der Beibehaltung des Grundsatzes der Existenzsicherung und dessen
    Ausgestaltung zu?

Vernehmlassungs-   Antwort
teilnehmer/in
AL                 Ja
                   Gemeint sind die Ansätze des Ergänzungsleistungssystems (EL).
CVP                Ja
EDU                Ja
FDP                Ja
                   Basierend auf der Bemessungsgrundlage der SKOS.
GPV                Ja, aber mit Einschränkungen.
                   Wir begrüssen das Bestreben, dass Ausbildungsbeiträge prinzipiell
                   existenzsichernd ausgestaltet sind. So vertritt der GPV die Ansicht,
                   dass die Finanzierung der Ausbildung einer bedürftigen Person
                   nicht in den Aufgabenbereich der öffentlichen Sozialhilfe fallen
                   darf. Unter existenzsichernd wird dabei die Gewährleistung des
                   sozialen Existenzminimums zuzüglich einer Pauschale mit Anreiz-
                   charakter verstanden. Die Stipendienordnung ist demnach so aus-
                   zugestalten, dass der Lebensunterhalt der Person in Ausbildung
                   gedeckt ist und somit ein Schwelleneffekt zwischen den Unterstüt-
                   zungssystemen vermieden werden kann.
Grüne              Ja
                   Für die tatsächliche Erreichung der Förderwirkung von Stipendien
                   für Personen aus minder begüterten Verhältnissen ist es entschei-
                   dend, dass Stipendien nicht bloss ein netter Zustupf sind, sondern
                   die tatsächlichen Lebenshaltungskosten auf vertretbarem Niveau
                   abdecken. Nur so werden Bildungsentscheide nicht finanziell ne-
                   gativ beeinflusst, lassen sich die Begabungsreserven tatsächlich
                   aktivieren und können Personen in Ausbildung sich auch wirklich
                   auf diese konzentrieren (Ausbildungserfolg).
JHK                Ja
KEO                Eher Ja
                   50% der befragten Eltern sind mit dem Grundsatz der Existenzsi-
                   cherung voll einverstanden, 17% sind teilweise einverstanden oh-
                   ne Angabe von Gründen. 33% enthielten sich der Stimme.
KGV ZH             Ja
                   Personen, die eine berufliche Aus- und Weiterbildung anstreben
                   und dafür stipendienberechtigt sind, sollen die Gewissheit haben,
                   dass ihre Existenz während der Phase der Weiterbildung gesichert
                   ist. Auf der anderen Seite geht es nur darum mit Stipendien soweit
                   zur Existenzsicherung beizutragen, wie Eigen- und Fremdleistun-
                   gen zumutbar sind.
LKB ZH             Ja
LKM                Ja
PHZH               Ja
PZB                Ja
SLK                Ja
                   Der Grundsatz der Existenzsicherung ist entscheidend und dieser

22/71
wird gewährleistet.
SKZ               Ja
                  Für die Sozialkonferenz müssen die Ausbildungsbeiträge unter Be-
                  rücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips existenzsichernd sein. Es
                  ist nicht Aufgabe der öffentlichen Sozialhilfe, Ausbildungen von
                  bedürftigen Personen mitzufinanzieren. Die Sicherung der Exis-
                  tenz von Personen in Ausbildung über zwei Systeme mit jeweilig
                  eigenen langwierigen fachlichen und administrativen Abklärungs-
                  verfahren ist nicht zielführend und zweckmässig und wird deshalb
                  abgelehnt.
                  Existenzsicherung bedeutet für die Sozialkonferenz die Gewähr-
                  leistung des sozialen Existenzminimums (Ansatz: SKOS-
                  Richtlinien) plus einer zusätzlichen Pauschale. Die Stipendienver-
                  ordnung ist so auszugestalten, dass die Stipendien den Lebensun-
                  terhalt der Person in Ausbildung gut decken. Ausserordentliche
                  Kosten während der Ausbildung sollen in der Regel nicht zum Be-
                  zug von Sozialhilfe führen. Als Beispiel für die Bemessung der Sti-
                  pendien könnte das Projekt des Kantons Waadt ‚Stipendien statt
                  Sozialhilfe‘ beigezogen werden. Zu vermeiden sind unbedingt
                  neue Schwelleneffekte zwischen den sozialen Unterstützungs-
                  systemen, insbesondere neue Schwellen zwischen den Stipendien
                  und der Sozialhilfe.
SP                Ja
                  Existenzsichernde Stipendien sind zentral, damit alle eine Ausbil-
                  dung machen können.
Stadtrat Zürich   Ja
                  Es kann nicht Sache der öffentlichen Sozialhilfe sein, Ausbildun-
                  gen von bedürftigen Personen zu unterstützen. Existenzsicherung
                  bedeutet dabei die Gewährleistung des sozialen Existenzmini-
                  mums plus Leistungen mit Anreiz-Charakter (Grundbedarf für den
                  Lebensunterhalt, Wohnkosten, medizinische Grundversorgung,
                  situationsbedingte Leistungen, Integrationszulagen gemäss den
                  Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe, Kap.
                  A.6). Die Stipendienordnung ist demnach so auszugestalten, dass
                  die Stipendien den Lebensunterhalt der Person in Ausbildung de-
                  cken und keine Schwelleneffekte zwischen den sozialen Unter-
                  stützungssystemen, insbesondere der Sozialhilfe, entstehen.
SturZ             Ja
                  Die Ausrichtigung an den Normen des Sozialhilferechts scheint
                  sinnvoll. Eine Existenzsicherung der Stipendien ist unumgänglich,
                  möchte man einen freien Zugang zu Bildung ermöglichen, bei der
                  jeder nach seinen Neigungen und Interessen seinen Bildungsweg
                  wählen kann, ohne wegen seines sozioökonomischen Hinter-
                  grunds auf Hürden zu stossen.
SVP               Ja (im Grundsatz)
                  Wenn eine Person Eigenleistung erbringt und folglich Eigen-(Mit-
                  )Verantwortung zeigt, soll er/sie nicht bestraft werden. D.h., dass
                  dann keine Kürzung erfolgen soll. Dies würde unseres Erachtens
                  die Eigenverantwortung fördern.
UZH               Ja
                  Beides unterstützt ein effizientes und fokussiertes Studieren.
Vpod              Ja
                  Dieser soll sich nach den Normen des Sozialhilferechts richten.
VSETH             Ja

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Stipendien sollen den Zugang zu Bildung unabhängig vom sozio-
         ökonomischen Status gewährleisten. Der Grundsatz der Existenz-
         sicherung ist deshalb zentral für ein funktionierendes Stipendien-
         system.
VSUZH    Ja
         Die Ausrichtigung an den Normen des Sozialhilferechts scheint
         sinnvoll. Eine Existenzsicherung der Stipendien ist unumgänglich,
         möchte man einen freien Zugang zur Bildung ermöglichen, bei der
         jeder nach seinen Neigungen und Interessen seinen Bildungsweg
         wählen kann, ohne wegen seines sozioökonomischen Hinter-
         grunds auf Hürden zu stossen.
VSZHAW   Ja
         Die Orientierung an den Normen des Sozialhilferechts scheint
         sinnvoll, ist jedoch nicht als absolut zu betrachten. Studierende
         sind keine Sozialfälle und Stipendien sind als Investition in die Zu-
         kunft zu betrachten, bei der politischen Diskussion um die Höhe
         der Sozialhilfe sollte daher die Situation der Studierenden nicht mit
         anderen Personengruppen vermischt werden. Eine Existenzsiche-
         rung der Stipendien ist jedoch unumgänglich, möchte man einen
         freien Zugang zur Bildung ermöglichen.
VZA      Ja, mit Einschränkungen
         Bei der Existenzsicherung sind ohne Automatismen die Eigen- und
         Fremdleistungen zu beachten.
ZH       Ja
         Personen, die eine berufliche Aus- und Weiterbildung anstreben
         und dafür stipendienberechtigt sind, sollen die Gewissheit haben,
         dass ihre Existenz während der Phase der Weiterbildung gesichert
         ist. Auf der anderen Seite ist mit Stipendien nur soweit zur Exis-
         tenzsicherung beizutragen, als die Erbringung von Eigen- und
         Fremdleistungen zumutbar sind.
ZHAW:    Ja (im Grundsatz)
         Es ist zu bedenken, dass die Normen der Sozialhilfe, die von der
         SKOS in den Richtlinien erlassen werden, Empfehlungen darstel-
         len. Die Normen der Sozialhilfe werden jeweils im Rahmen der
         kantonalen Gegebenheiten in einem politischen Aushandlungspro-
         zess präzisiert. Studierende sind jedoch keine Sozialfälle: Die öf-
         fentliche Hand unterstützt Studierende, die aufgrund ihres Umfelds
         Stipendien benötigen, im Sinne einer Investition in die Zukunft. Es
         sollte vermieden werden, dass bei der politischen Diskussion um
         die korrekte Höhe der Sozialhilfe die Ausgangslage und Bedürfnis-
         se von Studierenden und anderen Personengruppen vermischt
         werden. Deshalb empfiehlt die ZHAW eine Orientierung aber keine
         starre Anbindung an die Normen der Sozialhilfe.
ZHdK     Ja
         Nach Ansicht der ZHdK fällt die Doktoratsstufe jedoch nicht in die
         Weiterbildung, sondern gehört zur Erstausbildung. Jedoch kann
         auf Doktoratsstufe vom Grundsatz der Existenzsicherung abgewi-
         chen werden. Generell können Beiträge auf Doktoratsstufe in
         Form von Darlehen entrichtet werden.

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F2.1 Stimmen Sie der Abschaffung der jährlichen Höchstbeträge zu?

Vernehmlassungs-   Antwort
teilnehmer/in
AL                 Ja
CVP                Ja
EDU                Ja
FDP                Ja
                   Es gilt finanzielle Exzesse zu verhindern, indem primär auf der
                   Bemessungsgrundlage der SKOS basiert werden soll, respektive
                   gegebenenfalls auf einer abschliessenden Entschädigungsliste.
GPV                Ja
Grüne              Ja
                   Damit wird das Prinzip der Existenzsicherung vollständig umge-
                   setzt. Zudem ist davon auszugehen, dass es hierbei ohnehin nicht
                   um eine sehr grosse Zahl der Stipendiengesuche geht und die
                   Aufhebung der heutigen Benachteiligung bei Personen mit hohen
                   Lebenshaltungskosten (gerade Personen mit Kindern) mit über-
                   schaubarem Mehraufwand verbunden ist.
JHK                Ja
KEO                Eher Ja
                   Die Hälfte der Eltern ist mit der Abschaffung der Höchstbeiträge
                   einverstanden, jedoch 16% der befragten Eltern ist teilweise ein-
                   verstanden und 16% der Ansicht, dass Höchstbeiträge nach wie
                   vor relevant sein sollten. 33% der befragten Eltern gaben keine
                   Stellungnahme zu dieser Frage ab.
KGV ZH             Ja
                   Die jährlichen Höchstbeiträge könnten für den Einzelfall eine un-
                   gewollte Hürde bilden.
LKB ZH             Ja
LKM                Ja
PHZH               Keine Stellungnahme
PZB                Ja (Abschaffung)
SLK                Ja
SKZ                Ja
                   Die Sozialkonferenz stimmt der Feststellung zu, dass jährlich fest-
                   gelegte Höchstbeträge im Widerspruch zum Grundsatz der Exis-
                   tenzsicherung stehen.
SP                 Ja
Stadtrat Zürich    Ja
SturZ              Ja
                   So kann auch in den wenigen Härtefällen der Existenzsicherung
                   Sorge getragen werden.
SVP                Nein
                   Obwohl die jährlichen Höchstbeträge gemäss Vernehmlassungs-
                   vorlage im Widerspruch zum Grundsatz der Existenzsicherung
                   stehen sollen.
                   Nimmt man den SVP-Ansatz unter F1 (sprich Eigenverantwortung)
                   und F8.3 (Leistungskomponente), so muss man die Höchstbeträge
                   definitiv nicht streichen.
UZH                Ja
                   Die Ausrichtung an den effektiven Kosten hat sich z.B. bei den
                   Vergabungen durch die Beratungsstelle Studienfinanzierung der

25/71
UZH bewährt: Auf Zusatzausgaben wie z.B. obligatorische Exkur-
         sionen, (effektive) Kinderbetreuungskosten etc. sollte Rücksicht
         genommen werden können. Alles andere kann die Studierenden in
         verzweifelte Situationen manövrieren: Sie dürfen den Fehlbetrag
         nicht selbst dazuverdienen, da Ihnen in der Folge u.U. wiederum
         die Stipendien gekürzt werden.
Vpod     Ja
VSETH    Ja
         Auch wenn diese Beiträge nur in Extremfällen überschritten wer-
         den, ist es sinnvoll, auch hier die Existenzsicherung gewährleisten
         zu können. Der finanzielle Nutzen einer Beibehaltung ist vermut-
         lich als klein anzusehen.
VSUZH    Ja
         So kann auch in den wenigen Härtefällen der Existenzsicherung
         Sorge getragen werden.
VSZHAW   Ja
VZA      Nein
         Ein ganzer Verzicht auf Höchstbeträge ist nicht angezeigt. Werden
         solche erreicht und es drängt sich in Einzelfällen zusätzliche Un-
         terstützung auf, so sind Darlehen beizuziehen.
ZH       Ja
         Die jährlichen Höchstbeiträge könnten im Einzelfall eine ungewoll-
         te Hürde bilden.
ZHAW     Ja
ZHdK     Ja

26/71
F2.2 Befürworten Sie die genannte Abweichung vom Prinzip vor der Sekundarstufe II?

Vernehmlassungs-   Antwort
teilnehmer/in
AL                 Nein
                   Es gibt keine nachvollziehbaren Gründe, warum Personen, die ein
                   Brückenangebot oder einen obligatorischen Vorkurs für eine Aus-
                   bildung auf Sekundarstufe II besuchen, ausgenommen werden
                   sollen.
CVP                Ja
EDU                Ja
FDP                Ja
GPV                Ja, aber mit Einschränkungen.
                   Für die obligatorische Schulzeit wird die Abweichung vom Prinzip
                   gutgeheissen. Somit wird verhindert, dass eine Ungleichbehand-
                   lung der Jugendlichen stattfindet.
                   Für die übrigen Ausbildungen vor der Sekundarstufe II (Berufsvor-
                   bereitungsjahr, Vorkurse, Sekundarschulabschlüsse für Erwach-
                   sene) ist jedoch fachlich nicht nachvollziehbar, wieso vom Prinzip
                   der Existenzsicherung abgewichen werden sollte.
Grüne              Eher ja.
                   Grundsätzlich erachten wir die Gleichbehandlung von SchülerIn-
                   nen des Untergymnasiums mit jenen an der Oberstufe der Volks-
                   schule für sinnvoll und gerechtfertigt. Es wird allerdings darauf zu
                   achten sein, ob sich diese Änderung auf den Eintritt von Kindern
                   aus sozioökonomisch benachteiligten Verhältnissen ins Langgym-
                   nasium negativ auswirkt.
                   Genauer zu betrachten sind die Auswirkungen der Abweichung im
                   Übergangssystem Sek I –Sek II bei den neu stipendienberechtig-
                   ten Berufsvorbereitungsjahren und bei (rechtlich oder faktisch) ob-
                   ligatorischen Vorkursen: auch hier sind negative Bildungsent-
                   scheide zu verhindern (insbesondere arbeitsmarktliche Motivati-
                   onssemester statt bildungsorientierte BVJ).
JHK                Nein
                   Wir fragen uns, weshalb nur die Ausbildungskosten im engeren
                   Sinne übernommen werden, wenn z.B. vorangehend jemand für
                   die vorausgegangene Volksschulzeit auf Sek.Stufe l ein existenz-
                   sicherndes Stipendium bekommen hat. Eine Abweichung auf Se-
                   kundarstufe ll wäre aus bildungspolitischer Sicht nicht ausreichend
                   begründet.
KEO                Keine Stellungnahme
KGV ZH             Ja
                   In den genannten Fällen werden keine Beiträge an die Wohn- und
                   Lebenshaltungskosten ausgerichtet, sondern lediglich an die un-
                   mittelbar mit dem Schulbesuch verbundenen Kosten.
LKB ZH             Ja
LKM                Ja
PHZH               Keine Stellungnahme
PZB                Ja
SLK                Ja
SKZ                Ja, mit Einschränkung
                   Obligatorische Schulzeit: Ja
                   Übrige Ausbildungen vor der Sekundarschule II: Nein

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Während der obligatorischen Schulzeit ist eine Ungleichbehand-
                  lung von Jugendlichen zu verhindern.
                  Für Ausbildungen vor der Sekundarstufe II (Berufsvorbereitungs-
                  jahr, Vorkurse, Sekundarschulabschluss für Erwachsene) ist es
                  aus fachlicher Sicht nicht nachvollziehbar, warum vom Prinzip der
                  Existenzsicherung abgewichen wird. In den Erläuterungen zur
                  Vernehmlassung werden dazu auch keine Gründe aufgeführt. Die
                  Sozialkonferenz beantragt deshalb den Beibehalt des Prinzips
                  Existenzsicherung auch für diese Ausbildungen. Sie weist darauf
                  hin, dass die Richtsätze der Sozialhilfe für junge Erwachsene we-
                  sentlich tiefer liegen als die Normansätze.
SP                Nein
                  Nach dem Grundsatz «Stipendien statt Sozialhilfe» sind wir in fol-
                  genden Situationen gegen einen reduzierten Ansatz: Bei einer
                  Ausbildung nach der obligatorischen Schulzeit, wie Berufsvorberei-
                  tungsjahre und Vorkurse, soll anlog zur Sek II-Stufe ein existenzsi-
                  chernder Beitrag gelten.
Stadtrat Zürich   Ja, mit Einschränkung
                  Für die obligatorische Schulzeit im Grundsatz ja, um eine Un-
                  gleichbehandlung gegenüber von Jugendlichen zu verhindern,
                  welche die Sekundarschule absolvieren.
                  Für die übrigen Ausbildungen vor der Sekundarstufe II (Berufsvor-
                  bereitungsjahr, Vorkurse, Sekundarschulabschluss für Erwachse-
                  ne) ist es jedoch fachlich nicht einsehbar, wieso vom Prinzip der
                  Existenzsicherung abgewichen werden sollte Eine solche Ein-
                  schränkung wäre rein finanzpolitisch motiviert.
SturZ             Nein
                  Es soll möglich sein diesen Spielraum zu gewähren in den weni-
                  gen Ausnahmesituationen, bei denen dies nötig ist.
SVP               Ja, mit Vorbehalt.
                  Wir stimmen der genannten Abweichung unter der Bedingung,
                  dass künftig NUR noch die Ausbildungskosten im engsten Sinn
                  (Schulgeld, Materialausgaben, Fahrkosten und NUR die Mehrkos-
                  ten der auswärtigen Verpflegung) und keine Lebensunterhalts- und
                  Wohnkosten mehr bei der Bemessung einfliessen.
UZH               Ja
                  Die Ausbildungsbeiträge vor der Sekundarstufe II waren bisher
                  unseres Erachtens zu hoch. Die UZH ist davon aber nicht direkt
                  betroffen.
Vpod              Nein
                  Der vpod spricht sich gegen die Abweichung vom postulierten
                  Grundsatz der Existenzsicherung vor der Sekundarstufe II aus.
                  Auch bei SchülerInnen des Berufsvorbereitungsjahres oder von
                  Vorkursen zu Ausbildungen auf Sekundarstufe II können Härtefälle
                  auftauchen, die eine individuelle Prüfung des Gesuches aufgrund
                  der Lebensunterhalt- und Wohnkosten benötigen. Möchte die
                  KBIK an der Abweichung festhalten, fordern wir wenigstens eine
                  Ausnahmeregelung für begründete Härtefälle.
VSETH             Nein
                  Stipendien auf dieser Bildungsstufe sind generell Einzelfälle. Ana-
                  log zu 2.1 wäre hier eine Absicherung finanziell tragbar.
VSUZH             Nein
                  Es soll möglich sein diesen Spielraum zu gewähren in den weni-
                  gen Ausnahmesituationen, bei denen dies nötig ist.

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