Grundwasserschutzzonen - Schutzkonzepte und aktuelle Überprüfungen im Kt. TG Beat Rick Dr.sc.nat., Geologe - Kanton Thurgau

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Grundwasserschutzzonen - Schutzkonzepte und aktuelle Überprüfungen im Kt. TG Beat Rick Dr.sc.nat., Geologe - Kanton Thurgau
Grundwasserschutzzonen
Schutzkonzepte und aktuelle Überprüfungen im Kt. TG

Beat Rick
Dr.sc.nat., Geologe

Dr. von Moos AG       Beratende Geologen und Ingenieure   8037 Zürich
Grundwasserschutzzonen - Schutzkonzepte und aktuelle Überprüfungen im Kt. TG Beat Rick Dr.sc.nat., Geologe - Kanton Thurgau
Bohrung B2/13
    Juranagelfluh
                                   Inhalt

    Konzept der Grundwasserschutzzonen
    Schweizweite Situation der Umsetzung
    Konzept der aktuellen Überprüfungen im Kt. TG

Dr. Beat Rick   Wasserwerkleitertagung Kt. TG.   03. Juni 2021   2
Grundwasserschutzzonen - Schutzkonzepte und aktuelle Überprüfungen im Kt. TG Beat Rick Dr.sc.nat., Geologe - Kanton Thurgau
Grundlagen

  (1)    Koordinierte Trinkwasserversorgungsplanung von regionaler und über-
         regionaler Bedeutung im Kanton Thurgau, Zusammenfassung des
         Technischen Berichtes, März 2019
  (2)    Schutz der Grundwasserfassungen in der Schweiz - Stand des Vollzugs,
         BAFU November 2018
  (3)    Grundwasserschutzzonen bei Lockergesteinen, BAFU 2012
  (4)    Wegleitung Grundwasserschutz, BUWAL (heute BAFU), 2004
  (5)    Gewässerschutzverordnung (GSchV), SR 814.201, Stand 1. Januar 2021
  (6)    Gewässerschutzgesetz (GSchG), SR 814.20, Stand 1. Januar 2021
  (7)    Kantonale Richtlinien und Vorgaben zur Ausscheidung von Grundwasser-
         schutzzonen
  (8)    Grundwasser-Schutzzonenkonflikte im Kanton Thurgau – Vorgehenskonzept;
         unpubl. Bericht Dr. von Moos AG, 2020

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Bohrung B2/13
              Konzept der
   Juranagelfluh
    Grundwasserschutzzonen

   (1)    Das Konzept der Grundwasserschutzzonen ist seit den 70-er
          Jahren bekannt und bewährt. Es ist eingebettet in einen
          flächendeckenden Grundwasserschutz (allg. Gewässerschutz-
          vorgaben) und einen nutzungsorientierten Grundwasserschutz
          (u.a. Ausscheidung GschB Au, Zu, Grundwasserschutzzonen
          S1/S2/S3)

   (2)    Grundwasserschutzzonen sichern den qualitativen und
          quantitativen Schutz im Nahfeld einer Fassung.

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Ziele der Grundwasserschutzzonen

      Das Trinkwasser der Schweiz stammt zum überwiegenden Teil
       aus Grundwasservorkommen. Um das genutzte sowie auch das
       zur zukünftigen Nutzung vorgesehene Grundwasser zu
       schützen, sieht die Gewässerschutzgesetzgebung ([3], [4], [5],
       [6]) den planerischen Schutz der Gewässer vor.

      Grundwasserschutzzonen sollen das Grundwasser vorsorg-
       lich vor Gefährdungen schützen (z.B. Veränderung der Fliess-
       wege im Untergrund, Betrieb von Bauten und Anlagen inkl.
       konkurrierender Grundwassernutzungen sowie Tätigkeiten in
       der Land- und Forstwirtschaft mit besonderer Gefährdung).

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Grundwasserschutzzonen mit Mindestabmessung
  (Grundwasserfassung im Lockergestein)

   S1: min. 10 m ab Fassung
   verhindert, dass
      Verunreinigungen direkt in die
       Fassung gelangen.
      Fassungsanlage durch Eingriffe
       beschädigt wird.

   S2: Fliessdauer min. 10 Tage
   und Abstand min. 100 m
   verhindert, dass
      Keime/Viren sowie abbaubare Stoffe
       in die Fassung gelangen.
      das Grundwasser durch Grabungen
       etc. verunreinigt wird.
      der Grundwasserzufluss durch                              Figur aus BAFU, 2004
       unterirdische Anlagen behindert wird.
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Die Bedeutung der Geologie
                                                              Natur ist sehr heterogen!
                                                              Grundwasserzirkulation ist eine
                                                               Funktion der Geologie
                         Karstaquifer                         Numerische Modellierungen
                                                               können hilfreich sein, die Resultate
                                                               müssen aber mit lokalen
                                                               Informationen aus Bohrungen /
                                                               Markierversuchen / Laborresultaten
             Kluftaquifer                                      etc. überprüft werden

                                                              Für die Grundwassernutzung im Kt.
                                                               TG besonders wichtig sind die
                                                               eiszeitlichen Flussablagerungen,
                                                               d.h. die Schottervorkommen in
Lockergesteinsaquifer                                          Tälern und auf Hochflächen
Figuren aus BAFU, 2004

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Bohrung B2/13
  Juranagelfluh
CH-weite Situation der Umsetzung

       2018 klärte das BAFU schweizweit die Situation der
        Schutzzonen-Ausscheidung und Konflikte

       Bis 2024 hat der KantonThurgau sicherzustellen, dass
        mindestens 90 % der Trinkwassermenge aus Quell- oder
        Grundwasserfassungen durch rechtskonforme Schutzzonen
        gesichert sind. (Richtlinien des Regierungsrates 2020–2024, RRL)

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Stand der Schutzzonen-Ausscheidung (CH)

  Gemäss einer schweizweiten Umfrage ([2]) wurden 2018
  "12% der Bevölkerung durch Trinkwasserfassungen versorgt,
  deren Schutzzonen unzulänglich sind. Etwa 7 % der Bevölkerung
  beziehen ihr Trinkwasser aus Fassungen mit nicht bundesrechts-
  konform dimensionierten Schutzzonen und 4% aus Fassungen mit
  lediglich provisorisch festgelegten Schutzzonen. Etwas mehr als
  1% der Bevölkerung wird mit Trinkwasser aus Grundwasser-
  fassungen ohne Schutzzonen versorgt.
  Als Hauptgrund für die nicht korrekt ausgeschiedenen Schutz-
  zonen nennen die kantonalen Fachstellen Nutzungskonflikte mit
  Siedlungen/Verkehrswegen und landwirtschaftlicher Nutzung."

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Gefährdung durch Nutzungskonflikte

    BAFU, 2018

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Situation im Kanton Thurgau

      Im Kt. TG wird das Trinkwasser zu rund 60 % aus Quell- oder Grund-
       wasserfassungen gewonnen.
      Als langfristige Strategie für den Bereich Wasserversorgung des
       Kantons Thurgau wurde in [1] definiert: "Die Trinkwasser-ressourcen
       werden in qualitativer und quantitativer Hinsicht vor schädlichen
       Einflüssen geschützt".
      Der vorsorgliche Schutz der Ressource Trinkwasser ist dringlich, denn
       es ist von einer Verknappung auszugehen (Stichwort: reduzierte
       Regeneration in Trockenzeiten).
      [1]: "Die Ausscheidung von Schutzzonen um Trinkwasser-fassungen ist
       konsequent umzusetzen und abzuschliessen. Um alle bestehenden
       Grund- und Quellwasserfassungen sind die gesetzlich vorgeschrie-
       benen Schutzzonen auszuscheiden. Die Schutzzonen sind aktuell zu
       halten und die Nutzungsbeschränkungen müssen konsequent
       durchgesetzt werden."
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Bohrung B2/13
          Konzept Kt. TG
   Juranagelfluh
„Überprüfung Schutzzonen-Konflikte“

   (1)    2020 wurde ein Vorgehenskonzept verabschiedet
   (2)    Erste Resultate der GIS-basierten Überprüfung der Konflikte
          liegen vor, die Qualitätsdaten (Rohwasser) sind leider
          lückenhaft
   (3)    Weitere Schritte: Vor-Ort-Überprüfung, Definition von Risiko-
          reduzierenden Massnahmen

   Ziel:
      - Planerischen Schutz für die Zukunft verbessern
      - Unterstützung der Verantwortlichen bei der QS
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Risiko-basierte Konfliktanalyse

   Wichtigste Beurteilungskriterien zur Identifikation von Grund-
   wasser-Schutzzonendefiziten (Risiko-basierte Konfliktanalyse):
    Überprüfung der Vorgaben des BAFU / Kt. TG betreffend
     Mindestgrösse der Schutzzonen und Ausschlusskriterien
    Erstbewertung der Rohwasserqualität nach einem Ampel-
     system
    Priorisierung nach Bedeutung der Fassung (primärer Fokus
     auf grosse Versorgungsgruppen, sekundär auf Versorgungs-
     sicherheit kleiner Einheiten)

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Schutzzonen-Konflikte
       Die Mindestgrösse von Grundwasserschutzzonen (gemäss [3],
        [4]) ist im Normalfall zu respektieren, bzw. Ausnahmen sind im
        Einzelfall zu begründen. Zu kleine Schutzzonen ohne
        Begründung werden als «Handlungsbedarf» hinsichtlich
        Schutzzonenrevision erfasst.

   Als erstrangige Konflikte eingestuft werden:
    Bauzonen, die sich mit Teilschutzzonen S1 oder S2 überlagern
    Bahnanlagen sowie National- und Kantonsstrassen durch S1
      oder S2
    Gewerbe- und Industriezonen im S1, S2 oder S3

   Weitere Konflikte: Gewässer im S2, KbS-Standort etc.
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Erste Resultate
       Für die rund 230 Fassungsanlagen im Kanton wurden die
        Grundwasserschutzzonen lediglich bei 53 % rechtsgültig
        ausgeschieden.
       Teilweise erfüllen die Schutzzonen die heutigen rechtlichen
        Anforderungen nicht mehr (15% sind älter als 20 Jahre).

       Bei mehr als 10% der Schutzzonen wurden erstrangige
        Konflikte gemäss Einstufung BAFU identifiziert.

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Gefährdungen und Konflikte
  Zu jeder aktuellen Ausscheidung
  einer Grundwasserschutzzone
  gehört ein Gefahrenkataster,

  Konflikte mit dem gültigen
  Schutzzonenreglement sind
  innert eines zu definierenden
  Zeitfensters zu lösen

   Als erstrangige Konflikte wurden bisher identifiziert:
    7% der Schutzzonen haben Konflikte mit Bauzonen in S1 / S2
    10% der Schutzzonen haben Konflikte mit Bahnanlagen sowie
      National- und Kantonsstrassen durch S1 oder S2
    Bei 10% der Schutzzonen verläuft ein Gewässer im S2

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Bohrung B2/13
   Juranagelfluh Fazit:
     „Wir müssen unsere Handlungsweise
 laufend den neuen Erkenntnissen anpassen“

„Dichter und Philosophen aller Zeiten wussten
sich des Rätsels vom Ursprung der Quellen zu
bemächtigen;
jeder grübelte, die Begabtesten lieferten
Theorien, und immer zeigte ein späteres
Jahrhundert, dass die Ansichten des
Vorhergegangenen irrig gewesen.“
Arzt Alois F.P.Nowak, 1844

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Neue Herausforderungen
       Die hochwertige Sicherung der Trinkwasserversorgung bleibt
        für uns alle eine grosse Herausforderung.
       Wasserknappheit wird aufgrund saisonaler Trockenperioden
        infolge des Klimawandels vermehrt auftreten.

       Nicht zu unterschätzen sind aber auch Qualitätsaspekte:
        Grundwasserressourcen sind qualitativ geprägt von den
        Niederschlägen, den Versickerungen (z.B. aus den
        Infiltrationen aus Oberflächengewässern)

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Gemeinsam zum Ziel:
   bis 2024 sind im Kt. TG mindestens 90 % der Trinkwassermenge aus Quell-
   oder Grundwasserfassungen durch rechtskonforme Schutzzonen gesichert

       Nutzungskonflikte frühzeitig anzugehen, zahlt sich langfristig
        aus. Damit soll auch das Vertrauen der Bevölkerung in die
        Trinkwasserversorgung gestärkt werden.
       Ein erster wichtiger Schritt wurde mit der Bestandsaufnahme
        aller Fassungen und der Dokumentation aller Nutzungs-
        konflikte gemacht. In einem nächsten Schritt werden risiko-
        reduzierende Massnahmen definiert und die öffentliche Aus-
        scheidung der Schutzzonen vorangetrieben. Dabei steht der
        Kanton den Gemeinden und Fassungseigentümern zur Seite.

           Danke für die Aufmerksamkeit !

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