Hallo - Stadt Neuenburg am Rhein
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Nr. 37 • Donnerstag, 10.09.2020 Hallo Mitteilungsblatt mit den amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Neuenburg am Rhein mit den Stadtteilen Zienken, Grißheim und Steinenstadt Das Museum für Stadtgeschichte – Ein historischer Spiegel der Stadt Neuenburg am Rhein Frühgeschichte der Stadt mit ihrer Gründung durch den Zäh- ringerherzog Bertold IV und die Erhebung zur freien Reichs- stadt als auch die von 1331 bis 1806 dauernde Zugehörigkeit zum habsburgischen Vorderösterreich sind authentisch doku- mentiert. Doch auch das 19. und 20. Jahrhundert spielen in der Ausstellung eine wichtige Rolle. Im Erdgeschoss findet der Besucher hinter Glas geschützt Ur- kunden, Illustrationen und Dokumentationen zur frühen Ge- schichte, aber auch Funde aus keltischen Gräberfeldern. Bild- tafeln demonstrieren Abbildungen bemalter Heiligenfiguren aus Stein, unter anderem den Stadtpatron Fridolin. Die Sta- tuen stammen ursprünglich aus dem prächtigen Neuenburger Münster, das bei der großen Rheinüberschwemmung im 16. Jahrhundert untergegangen ist. Ihre Originale stehen heute in der Heilig-Kreuz-Wallfahrtskapelle und in der Liebfrauenkir- che. Zu den wichtigsten Urkunden zählt jene der „Adolphini- schen Schenkung“, welche Neuenburgs Erhebung zur freien Reichsstadt im Jahr 1292 nachweist. NEUENBURG AM RHEIN (fl) Die Zähringerstadt Neuenburg am Das erste Obergeschoss präsentiert den Kern der Stadtge- Rhein wurde 1175 gegründet. Doch von ihrer historischen Bau- schichte, welcher vor allem die vorderösterreichische Epoche substanz ist nur noch bei archäologischen Ausgrabungen et- umfasst. Hier ist auch das wohl kostbarste Vermächtnis der was zu finden. Denn dreimal wurde die Stadt zerstört, zuletzt Neuenburger Historie zu sehen: eine Turm-Monstranz aus ver- fiel sie im Zweiten Weltkrieg in Schutt und Asche. Im Museum goldetem Silber - um 1420 bis 1445 entstanden -, die treffend für Stadtgeschichte werden jene wenigen Relikte präsentiert, als „Wunderwerk der Goldschmiedekunst“ bezeichnet wird. welche nicht der Vernichtung zum Opfer gefallen sind. Vermutlich wurde sie von Jörg Schongauer, einem Bruder des berühmten Malers Martin Schongauer, geschaffen. Das Gebäude am Franziskanerplatz ist selbst ein historisches Relikt, denn es gehört zu den wenigen, die beim Artilleriebe- Das zweite Obergeschoss dokumentiert die jüngste Vergan- schuss 1940 und beim Fliegerangriff 1944 nicht völlig zerstört genheit Neuenburgs. Zahlreiche Fotodokumentationen zei- wurden. Entstanden ist es im 19. Jahrhundert im damals be- gen die furchtbaren Zerstörungen des Zweiten Weltkrieges. liebten Baustil der Neorenaissance, doch weist es auch Merk- Eine zeitgenössische Videodokumentation bringt dem Be- male italienischer Baukunst auf. Viele Jahrzehnte lang diente trachter die erschütternden Ereignisse aus jener Zeit nahe. es als Rathaus. Seit Dezember 1988 beherbergt es das Muse- Weitere sehenswerte Exponate sind beispielsweise eine Kopie um für Stadtgeschichte, das Stadtschreiber Winfried Studer des berühmten Merian-Kupferstichs, der die Stadt Neuenburg bereits 1975 anlässlich des 800-jährigen Bestehens der Stadt am Rhein im Jahr 1643 zeigt. Oder die Zunftscheibe der Zunft gegründet hatte. Kein anderer kennt die Geschichte der Stadt „Zum Riesen“, die nach einem Scheibenstich des Hieronymus so gut wie Winfried Studer. Aus alten Chroniken und Kirchen- Vischer (Kupferstichkabinett Basel) angefertigt wurde. Inter- büchern hat er so manches Verborgene aus der Geschichte essant ist auch der Abguss des mittelalterlichen Kreuzes, des- wieder ans Tageslicht geholt. Er war verantwortlich für die sen Original in der Heilig-Kreuz-Kapelle hängt. Der Legende Museumskonzeption und sorgte für eine umfangreiche Erwei- nach wurde es vom Rhein angeschwemmt und kehrte nach terung der Exponate. seiner Verbringung ins Münster dreimal auf mysteriöse Weise 1999 wurde das Museum durch einen Brand schwer beschä- an den Fundort zurück. Schließlich errichteten die Neuenbur- digt. Eine gründliche Renovierung folgte. Es ist „ein Denkmal ger an dieser Stelle eine Kapelle, in welcher das Kreuz heute der in ihrer Blütezeit weit ins Land hinausstrahlenden Zährin- noch die Hauptattraktion bildet. gergründung mit ihrer ungewöhnlichen Geschichte“ - so Win- Diese aufgeführten Highlights sind natürlich nicht alles. Man fried Studer. Die historische Sammlung, die es beherbergt, sollte sich beim persönlichen Rundgang genug Zeit nehmen, präsentiert in einem chronologisch konzipierten Rundgang um auch das zu entdecken, was einen besonders interessiert. die bedeutenden Ereignisse der Stadtgeschichte. Sowohl die Der Besuch lohnt sich auf jeden Fall. www.neuenburg.de
2 • Donnerstag, 10. September 2020 HALLO NEUENBURG AM RHEIN NOTRUFE STADTVERWALTUNG Polizei Rettungsdienst 110 112 NEUENBURG AM RHEIN Feuerwehr 112 Öffnungszeiten des Rathauses Polizeirevier Müllheim 07631 17880 Das Rathaus ist eingeschränkt für den Publikumsverkehr geöff- Polizeiposten Neuenburg 07631 748090 net. Das Bürgerbüro ist mit zwei Arbeitsplätzen von Montag DRK Kreisverband Müllheim 07631 18050 bis Freitag in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet. Der Zugang zum Bürgerbüro ist auf max. 2 Personen beschränkt. Einheitliche Störungsnummer badenova Netz 08002 767767 Besucher ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr müssen Strom/ Wärme 0761 2792255 zum Schutz anderer Personen vor einer Verbreitung des SARS- Erdgas/ Wasser 0761 2792400 CoV-2-Virus eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Familienpflege Caritasverband B.-H. 0761 8965-451 Gerne werden weiterhin Terminvereinbarungen bei einzelnen Hospizgruppe Markgräflerland 07631 172682 Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern angeboten. Stadtverwaltung Neuenburg am Rhein ÄRZTE Rathausplatz 5 Tel.: 07631/ 791-0 Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117 Fax: 07631/ 791-222 Kinderärztlicher Bereitschaftsdienst 01805 19292300 www.neuenburg.de Bereitschaftsdienste für Zahnärzte 01803 22255540 Neuenburg am Rhein Helios Klinik Müllheim 07631 880 Apotheken Notdienst 0137 88822833 Vergiftungszentrale der Uni Freiburg Tierärztlicher Notdienst 0761 19240 07631 36536 Touristik Öffnungszeiten der Neuenburg am Rhein Touristik APOTHEKENNOTDIENST Die Tourist-Information ist in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Die Dienstbereitschaft der Apotheken beginnt um 8.30 Uhr und endet Uhr eingeschränkt für den Publikumsverkehr geöffnet. um 8.30 Uhr am darauffolgenden Tag. Der Zugang Tourist-Information ist auf max. 2 Personen be- schränkt. Besucher ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr Donnerstag, 10.09.2020: müssen zum Schutz anderer Personen vor einer Verbreitung Apotheke am Zöllinplatz Zöllinplatz 4, 79410 Badenweiler, Tel.: 07632 - 89 15 76 des SARS-CoV-2-Virus eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Batzenberg-Apotheke Basler Str. 82, 79227 Schallstadt (Wolfenweiler), Tel.: 07664 - 6 01 80 Müllabfuhrtermine Freitag, 11.09.2020: Montag, 14.09.2020 Fohmann‘sche Apotheke • Biotonne, Kernstadt Eisenbahnstr. 13, 79418 Schliengen, Tel.: 07635 - 5 56 • Restmüll, Kernstadt und Teilorte Malteser Apotheke • Gelber Sack, Kernstadt und Teilorte Im Stühlinger 16, 79423 Heitersheim, Tel.: 07634 - 20 39 Dienstag, 15.09.2020 Samstag, 12.09.2020: Hebel-Apotheke • Biotonne, Teilorte Werderstr. 31 A, 79379 Müllheim, Tel.: 07631 - 22 53 Samstag, 19.09.2020 Schneckental-Apotheke • Papiersammlung, Kernort Schwabenmatten 3, 79292 Pfaffenweiler, Tel.: 07664 - 60 09 00 FC Neuenburg, Abt. Alte Herren Sonntag, 13.09.2020: Die Rhein-Apotheke Zuständig für den Abfall ist die Abfallwirtschaft des Landratsamtes Breisgau-Hoch- Schlüsselstr. 4, 79395 Neuenburg, Tel.: 07631 - 77 10 schwarzwald (Abfallberatung 0761/ 2187-9707). Katharina-Barbara-Apotheke Hauptstr. 48, 79295 Sulzburg, Tel.: 07634 - 82 28 Bei Nichtabholung wenden Sie sich bitte direkt an die Firma Remondnis: Für Restmüll, Bio- und Papiertonne: 0761/51509-95. für gelbe Säcke: 0800/1223255 Montag, 14.09.2020: Rats-Apotheke Lammplatz 11, 79189 Bad Krozingen, Tel.: 07633 - 37 90 Dienstag, 15.09.2020: Markgrafen-Apotheke IMPRESSUM Waldweg 2, 79410 Badenweiler, Tel.: 07632 - 3 76 Das Mitteilungsblatt „Hallo Neuenburg Verantwortlich für die Kirchen- & Hardt-Apotheke am Rhein“ mit den amtlichen Bekannt- Vereinsmitteilungen: machungen der Stadt Neuenburg am Die jeweilige Kirche bzw. der/ die Vorsit- Schwarzwaldstr. 16 A, 79258 Hartheim, Tel.: 07633 - 1 33 55 Rhein erscheint wöchentlich donnerstags zende des jeweiligen Vereins. Mittwoch, 16.09.2020: und wird an alle erreichbaren Haushalte der Stadt Neuenburg mit den Stadtteilen Apotheke am Bahnhof Zienken, Grißheim und Steinenstadt kos- Redaktionelle Leitung: Bahnhofstr. 6, 79189 Bad Krozingen, Tel.: 07633 - 47 47 tenlos verteilt. AMTLICHER TEIL: Lena-Johanna Sayer, Tel. 07631 791-102 Donnerstag, 17.09.2020: Herausgeber: Primo-Verlag Anton Stähle REDAKTIONELLER TEIL: Primo- Linden-Apotheke GmbH & Co. KG, Meßkircher Str. 45, Redaktionsbüro, Tel. 07771 9317-900 Breitenweg 10 A, 79426 Buggingen, Tel.: 07631 - 39 78 78333 Stockach E-Mail: redaktion-neuenburg@ Tuniberg-Apotheke primo-stockach.de St.-Erentrudis-Str. 22, 79112 Freiburg (Munzingen), Tel.: 07664 - 32 05 Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Joachim Schuster oder Für den Anzeigenteil: die/der von ihm Beauftragte Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG, Meßkircher Str. 45, 78333 Stockach, BITTE BEACHTEN: Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Primo-Verlag Anton Stähle GmbH Tel. 07771 9317-11, Fax 07771 9317-40, E-Mail: anzeigen@primo-stockach.de, & Co. KG Die Ausgabe Nr. 38 erscheint am 17. September 2020 www.primo-stockach.de Abgabeschluss ist am Montag, 14. September 2020 um 8 Uhr Verantwortlich für die Anzeigenschluss: Fraktionsmitteilungen: im Verlag. Ihren Beitrag senden Sie an Die jeweilige Fraktion bzw. der/ die montags, 15 Uhr im Verlag redaktion-neuenburg@primo-stockach.de. Vorsitzende der jeweiligen Fraktion.
HALLO NEUENBURG AM RHEIN Donnerstag, 10. September 2020 • 3 Seit April vergangenen Jahres befindet sich vor dem Museum 79395 Neuenburg am Rhein. eine Glockenturm-Skulptur des Elzacher Künstlers und Archi- Öffnungszeiten: Sonntag von 10 bis 12 und von 14 bis 16 Uhr tekten Mario Eggen. An ihr ist eine historische Glocke aus dem Regelmäßig werden Führungen veranstaltet, zu denen man Jahr 1663 aufgehängt, die einst in der Heilig-Kreuz-Kapelle sich wegen der Corona-Regeln unbedingt anmelden muss. läutete. Diese Glocke entging mehrfach der Einschmelzung Kontakt-Telefon: 07631 / 7489721 und somit dem Schicksal, zu einer Kanone umfunktioniert zu werden. Lange Zeit hing sie in einem Dachreiter auf dem Rat- Termine für die nächsten Führungen: haus. Nun läutet sie täglich um 16 Uhr vor dem Museum für Sonntag, 13. September, 11.15 Uhr – Brunnenführung (Treff- Stadtgeschichte. punkt Brunnen am Rathaus) Adresse: Museum für Stadtgeschichte, Franziskanerplatz 4, Freitag, 18. September – Museumsbesuch mit Stadtführung ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik Die nächste öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik findet am Montag, 14.09.2020, 17.00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses statt. Tagesordnung 1. Aktuelles aus der Verwaltung 5.3. Bauantrag, Entscheidung über die Erteilung des ge- meindlichen Einvernehmens, Schauinsland, Flst. Nr. 2. Genehmigung der Niederschrift 4897/7, Gemarkung Neuenburg Vorlage: 181/2020 3. Zweckverband Gewerbepark Breisgau, 4. Änderung des Be- bauungsplanes VIII „Grißheimer Tor“, Offenlage, Stellung- 5.4. Bauantrag, Entscheidung über die Erteilung des ge- nahme der Stadt meindlichen Einvernehmens, Fischerstraße, Flst. Nrn. Vorlage: 173/2020 4483/46 + 4483/62, Gemarkung Neuenburg Vorlage: 189/2020 4. Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser aus insgesamt 5 Tiefbrunnen, Flst. Nrn. 5844/1, 5.5. Bauantrag im vereinfachten Verfahren, Entscheidung 5204/1, 5243/1, 5575/1 und 5615/1 Gemarkung Grißheim zur über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens, Feldberegnung, Stellungnahme der Stadt Rheinstraße, Flst. Nr. 225, Gemarkung Grißheim Vorlage: 177/2020 Vorlage: 179/2020 5. Bauanträge, Bauvoranfrage und Antrag auf Ausnahme der 5.6. Antrag auf Ausnahme der Veränderungssperre, Gott- Veränderungssperre, Entscheidung über die Erteilung des lieb-Daimler-Straße, Flst. Nr. 5142, Gemarkung Neuen- gemeindlichen Einvernehmens burg Vorlage: 188/2020 Vorlage: 180/2020 5.1. Bauvoranfrage, Entscheidung über die Erteilung des ge- 6. Sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 BauGB, meindlichen Einvernehmens, Schloßbergstraße, Flst. Metzgerstraße, Flst. Nr. 4303 Nr. 3097/3, Gemarkung Grißheim Vorlage: 190/2020 Vorlage: 183/2020 7. Sanierungsrechtliche Genehmigung nach §§ 144, 145 BauGB, 5.2. Bauantrag, Entscheidung über die Erteilung des ge- Flst. Nr. 4327, Schlüsselstraße, Gemarkung Neuenburg meindlichen Einvernehmens, Freiburger Straße, Flst. Nr. Vorlage: 195/2020 4215, Gemarkung Neuenburg Vorlage: 184/2020 Allgemeinverfügung der Stadt Neuenburg am Rhein über das Aufenthaltsverbot an den Neuenburger Seen Nach § 28 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Verbindung mit ten, darin zu baden und zu schwimmen und Wassersport § 1 Absatz 6 der Verordnung des Sozialministeriums über Zustän- in bzw. auf diesen Seen zu treiben. digkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSGZustV) und § 20 3. Ausgenommen von dem Verbot gemäß Ziffer 1 ist das Abs. 1 der Verordnung der Landesregierung über infektionsschüt- Fortbewegen zu Fuß (u. a. Spazieren, Walken und Joggen) zende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 sowie das Radfahren auf den öffentlichen Wegen, solan- (Corona-Verordnung – CoronaVO) erlässt die Stadt Neuenburg am ge ein Abstand von mindestens 1,5 m eingehalten wird. Rhein folgende Allgemeinverfügung: 4. Ausgenommen von dem Verbot gemäß Ziffer 1 ist das Angeln für Mitglieder der ortsansässigen Angelvereine 1. Es ist verboten, sich auf den Flächen am Baggersee in (Anglerverein Neuenburg am Rhein e.V, Anglerfreunde Zienken, Baggersee Steinenstadt, Baggersee Grißheim Steinenstadt e.V) zwischen 18.00 Uhr und 10.00 Uhr unter und Klosterkopfweiher aufzuhalten, die in den als An- Einhaltung der geltenden Regelungen zum Kontaktverbot lagen 1 bis 4 rot umrandet und rot schraffiert kenntlich aus § 2 Corona VO Baden-Württemberg. gemacht sind. 5. Ausgenommen von dem Verbot gemäß Ziffer 1 ist jede be- 2. Es ist verboten, die in Ziffer 1 genannten Seen zu betre- rufliche Tätigkeit in Bezug auf die Kiesförderung an den in
4 • Donnerstag, 10. September 2020 HALLO NEUENBURG AM RHEIN Ziffer 1 genannten Seen. zirken Stadt Freiburg und Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald 6. Für Verstöße gegen die Regelungen dieser Verfügung insgesamt 2.251 Infektionen und 155 Todesfälle bekannt. Es ist wird die Anwendung des unmittelbaren Zwangs ange- von einer vielfachen Dunkelziffer auszugehen und daher auch von droht. einer größeren Anzahl an Personen im Umland, die (noch) nicht wissen, dass sie selbst infektiös sind. Der exakte Geltungsbereich der Ziffer 1 bzw. die darin genannten Ob die Menschen sich gezielt zusammenfinden (gemeinsame Ab- Flächen ergeben sich aus den dieser Allgemeinverfügung als An- sicht) oder zufällig, z.B. an Engstellen, aufeinandertreffen, ist aus lagen 1 bis 4 beigefügten Karten. Sicht des Infektionsschutzes unerheblich. Bei solchen Begegnun- Diese sind dort rot umrandet und rot schraffiert dargestellt. Die gen besteht die erheblich erhöhte Gefahr, dass das Coronavirus als Anlagen 1 bis 4 beigefügten Karten sind Bestandteil dieser SARS-CoV-2 übertragen und damit in der Bevölkerung weiterver- Allgemeinverfügung. breitet wird. Diese Gesamtumstände machen es aus Sicht der Stadt Neuenburg Begründung: am Rhein erforderlich, die in Ziffern 1 und 2 verfügten Schutzmaß- I. Allgemeines nahmen in Ergänzung zur CoronaVO anzuordnen. Die Allgemein- Die Allgemeinverfügung beruht auf § 28 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz verfügung verfolgt den Zweck, der Corona-Pandemie möglichst 2 IfSG in Verbindung mit der CoronaVO des Landes Baden-Würt- wirkungsvoll entgegenzutreten. temberg vom 23.06.2020 in der ab dem 6. August 2020 gültigen Fassung. I. Zu Ziffern 1 und 2 Die vergangenen Wochen haben gezeigt, dass die in Ziffer 1 die- Gemäß § 2 Abs. 2 und § 9 Abs. 1 und 2 CoronaVO gilt: ser Verfügung aufgeführten Seen und Flächen jeweils zeitweise §2 Allgemeine Abstandsregel: von mehreren Hundert Personen gleichzeitig aufgesucht/genutzt (2) Im öffentlichen Raum muss ein Mindestabstand zu anderen werden. Die Besucher liegen auf diesen Flächen, nutzen sie u. a. Personen von 1,5 Metern eingehalten werden, sofern nicht die für Ballspiele und baden und schwimmen in den in Ziffer 1 die- Einhaltung des Mindestabstands im Einzelfall unzumutbar, des- ser Verfügung aufgeführten Seen. Zudem werden mitgebrachte sen Unterschreitung aus besonderen Gründen erforderlich oder Speisen und Getränke verzehrt. Zudem wurden vom Gemeinde- durch Schutzmaßnahmen ein ausreichender Infektionsschutz ge- vollzugsdienst zahlreiche Fälle festgestellt, in denen mitgebrach- währleistet ist. Ebenfalls ausgenommen sind Ansammlungen, die te Speisen vor Ort auf dem Grill zubereitet wurden. Diese Nut- nach § 9 Absätze 1 oder 2 zulässig sind. zung reicht bis in die Abend- und Nachtstunden hinein, wobei mit fortschreitender Zeit vermehrter Alkoholkonsum im Rahmen von § 9 Ansammlungen: Feiern festzustellen ist. In sehr vielen Fällen wurde vom Gemein- (1) Ansammlungen von mehr als 20 Personen sind untersagt. devollzugsdienst festgestellt, dass der geltende Mindestabstand (2) Ausgenommen von der Untersagung nach Absatz 1 sind An- von 1,50 m nicht eingehalten wird. Nicht selten kommt es vor, sammlungen, wenn die teilnehmenden Personen ausschließlich dass sich Gruppen von mehr als 20 Personen bilden, bei denen 1. in gerader Linie verwandt sind, nicht davon auszugehen ist, dass sie unter die Ausnahme des § 9 2. Geschwister und deren Nachkommen sind oder Abs. 2 CoronaVO fallen. 3. dem eigenen Haushalt angehören, Die Stadt Neuenburg am Rhein hat sich nach Kräften bemüht, die- einschließlich deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Le- ser Situation durch Einsatz des Gemeindevollzugsdienstes Herr zu benspartner oder Partnerinnen oder Partner. werden bzw. für die Einhaltung der CoronaVO an den Seen und Die Stadt Neuenburg am Rhein als Ortspolizeibehörde trifft als Flächen nach Ziffer 1 zu sorgen. Hierfür haben die Mitarbeiter zuständige Behörde (gem. § 1 Abs. 6 IfSGZustV BW) die notwen- des Gemeindevollzugsdienstes Besucher an den Stellen ange- digen Schutzmaßnahmen, soweit und solange es zur Verhinde- sprochen, die vermehrt als Zugang zu den Seen genutzt werden, rung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist; und abgewiesen. Zudem haben die Mitarbeiter des Gemeinde- sie kann insbesondere Personen verpflichten, von ihr bestimmte vollzugsdienstes Besucher zur Einhaltung des 1,50 m Abstandes oder öffentliche Orte nicht zu betreten. Das Grundrecht der Frei- ermahnt. Diese Maßnahme führten jedoch nicht zu dem erfor- zügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 GG) wird insoweit eingeschränkt. Bei derlichen Erfolg, der Einhaltung der CoronaVO. U. a. wählen die den getroffenen Maßnahmen ist der zuständigen Behörde nach § Besucher Zugänge zu den Seen durch den Wald. Insgesamt ist 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG Ermessen eingeräumt. festzustellen, dass eine Vielzahl der Besucher nicht gewillt ist, Bei dem sich mittlerweile weltweit ausbreitenden Coronavirus die geltenden Regeln der CoronaVO einzuhalten. Es liegen keine SARS-CoV-2 handelt es sich um ein Virus, das durch Tröpfchen- Anhaltspunkte dafür vor, dass die Besucher ihre diesbezügliche infektion übertragen wird. Selbst Personen, die noch keine oder Einstellung ändern und die CoronaVO befolgen werden. Somit nur leichte Erkrankungssymptome zeigen, können bereits andere steht zu befürchten, dass sich an den regional bekannten und be- Personen anstecken. Das Land Baden-Württemberg hat, um die liebten Neuenburger Seen auch weiterhin viele Menschen aus der Anzahl der Neuinfektionen zu begrenzen und die Leistungsfähig- Gemeinde und der Umgebung zusammenfinden werden, um dort keit des deutschen Gesundheitssystems aufrecht zu halten, u. a. zu baden, zu picknicken oder gemeinsam zu feiern. Dabei wird es die CoronaVO erlassen. Ziel ist insbesondere eine starke Redu- höchstwahrscheinlich auch weiterhin zu nach der CoronaVO un- zierung von nicht unbedingt notwendigen Sozialkontakten. Jede erlaubten Zusammenkünften von mehreren Personen kommen. Begegnung birgt die Gefahr einer unbeabsichtigten Übertragung Eine weiterhin starke Nutzung der in Ziffer 1 genannten Seen und des Virus. Flächen ist auch deshalb zu erwarten, weil Schwimmbäder nach Im Gegensatz zu anderen ähnlichen Atemwegserkrankungen, wie vor nur eingeschränkt genutzt werden können und Badeseen insbesondere der saisonalen Influenza, existiert keine Immuni- in der Region gesperrt sind. tät in der Bevölkerung gegen COVID-19. Es existiert kein Impfstoff Bei den getroffenen Maßnahmen ist der zuständigen Behörde und kein nachgewiesen gegen COVID-19 wirksames Medikament, nach § 28 Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 IfSG Ermessen eingeräumt. Dieses das den Krankheitsverlauf zumindest abschwächen und die Hei- wurde gemäß § 40 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) lung unterstützen kann. Bei einer unkontrollierten Ausbreitung pflichtgemäß ausgeübt. Insbesondere wurde der Grundsatz der wäre daher in kurzer Zeit mit einer sehr hohen Zahl an Erkrankten Verhältnismäßigkeit - als Grenze des Ermessens - beachtet. und infolgedessen auch einer hohen Zahl an behandlungsbedürf- Die Verbote in Ziffern 1 und 2 sind geeignet, einen Beitrag zur tigen Personen mit schweren bis kritischen Krankheitsverläufen Erreichung des legitimen Zwecks des IfSG und der CoronaVO zu sowie mit Todesfällen zu rechnen. Um eine Überlastung des Ge- leisten, die Corona-Pandemie zu bekämpfen. Sie sind geeignet, sundheitssystems mit unter Umständen drastischen Folgen für durch eventuelle Besucher der in Ziffer 1 genannten Seen und Menschen mit schwerem Krankheitsverlauf zu verhindern, muss Flächen verursachte zusätzliche Ansteckungsrisiken mit dem Co- die Ausbreitung des Virus eingedämmt und die Ausbreitung des rona-Virus zu vermeiden. Es soll verhindert werden, dass sich Infektionsgeschehens soweit wie möglich verlangsamt werden. Personen, welche sich mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) infiziert Aufgrund der Nähe zu weiteren Infektionsherden wie z. B. im El- haben, in und an den Seen in Neuenburg am Rhein aufhalten und sass hat sich das Virus ebenfalls in Südbaden verbreitet. Wie die eine sehr große Anzahl von Personen der Gefahr einer Infektion Fallzahlen vom 13. August 2020 zeigen, waren in den Meldebe- ausgesetzt wird.
HALLO NEUENBURG AM RHEIN Donnerstag, 10. September 2020 • 5 Des Weiteren ist das Aufenthaltsverbot auch erforderlich. Mil- Verzögerung nicht in Kauf genommen werden kann (OVG Berlin, dere, gleich geeignete Mittel sind nicht ersichtlich. Die in Ziffer NVwZ-RR 1998, 412; Engelhardt/App/Schlatmann/Mosbacher, 1 genannten Seen und Flächen sind frei zugänglich und liegen in VwVG, § 12 Rn. 10). weitläufigem Gelände. Sie sind nicht eingezäunt und werden von Hiervon ist insbesondere - wie vorliegend - bei Maßnahmen ge- den Besuchern teilweise auf Wegen durch bewaldetes Gebiet er- sundheits- oder seuchenrechtlicher Art, bei der die Maßnahme reicht. Es ist nicht ersichtlich, wie bei einer derartigen Sachlage keinen Aufschub duldet, auszugehen (BeckOK VwVfG/Deusch/ konkrete Beschränkungen hinsichtlich der Nutzung der in Ziffer 1 Burr, VwVG, § 12 Rn. 19, zur Anwendung bei Anordnungen nach genannten Seen und Flächen eingerichtet und überwacht werden §§ 28, 30 IfSG vgl. auch Sadler, VwVG, § 12 Rn. 40). sollten. Der derzeitige Anstieg der Infektionsfälle und somit die Zu berücksichtigen war hierbei insbesondere auch der Umstand, Gefahr einer „zweiten Welle“ erfordert, dass neue Ansteckungen dass bereits ein einmaliger Verstoß gegen die getroffenen Anord- so weit als möglich minimiert werden. Dies ist nur möglich, wenn nungen aufgrund der verhältnismäßig hohen Übertragbarkeit und jegliche Kontakte, die nicht im Sinne der Ausnahmemöglichkeiten der schweren bis hin zu tödlichen Krankheitsverläufe eine erheb- dieser Allgemeinverfügung sowie der weiteren Gesetze liegen, liche Gefährdung der öffentlichen Gesundheit darstellen würde. unterbunden werden. Aufgrund der ohnehin dynamischen Verbreitung des Coronavirus Das Aufenthaltsverbot ist auch verhältnismäßig im engeren Sin- erweist sich daher ausschließlich die Androhung unmittelbaren ne. Ziffern 1 und 2 dienen dem vorrangigen Ziel, einen Beitrag Zwanges als geeignet, erforderlich und angemessen. zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zu leisten. Sie dienen da- mit dem Schutz der Rechtsgüter des Lebens und der körperlichen Hinweise zu Verstößen gegen die Allgemeinverfügung Unversehrtheit des Einzelnen sowie dem Gesundheitsschutz der Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen die Regelungen die- Bevölkerung (Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz). Hinter diesem Schutz ser Verfügung stellen nach § 73 Abs. 1a Nr. 6 IfSG Ordnungswid- muss das Interesse der Allgemeinheit zurückstehen, von den mit rigkeiten dar, die mit einer Geldbuße bis zu 25.000 € geahndet den Verboten einhergehenden Nachteilen, u. a. die Einschrän- werden können. kung der persönlichen Bewegungsfreiheit (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG), verschont zu bleiben. Das Interesse der Allgemeinheit an der Ein- I. Bekanntmachung dämmung der Pandemie und somit der Abwehr der Gefahr für Die Allgemeinverfügung wird am 21.08.2020 per Notbekanntma- Leib und Leben überwiegt das Interesse eines Einzelnen an der chung (Aushang an den Bekanntmachungstafeln des Rathauses Ausübung seiner Freizeitgestaltung an den in Ziffer 1 genannten und der Ortsverwaltungen sowie Veröffentlichung auf der Home- Seen und Flächen. Im Sinne einer verhältnismäßigen Regelung page der Stadt Neuenburg am Rhein) bekanntgemacht und tritt bleibt das sich Fortbewegen zu Fuß (u. a. Spazieren, Walken und am darauf folgenden 22.08.2020, ab 0 Uhr, in Kraft (§ 41 Absatz 4 Joggen) sowie das Radfahren erlaubt (Ziffer 3) und es werden der Satz 4 LVwVfG). Sie wird baldmöglichst per ortsüblicher Bekannt- grundsätzlich weniger kritische Angelbetrieb (Ziffer 4) sowie das gabe (§ 1 der Satzung der Gemeinde über die Form der öffentli- berechtigte Interesse an einer reibungslosen Kiesförderung (Ziffer chen Bekanntmachung) bekanntgemacht. 5) berücksichtigt. Hierfür gelten selbstredend weiterhin die Rege- Die Verfügung tritt am 31. Oktober 2020 um 24 Uhr außer Kraft, lungen der CoronaVO, u. a. § 2 Abs. 2 CoronaVO. sofern sie nicht verlängert oder vorzeitig durch die Stadt Neuen- Bei der Abwägung überwiegen die Rechtsgüter des Lebens und burg am Rhein aufgehoben wird. der körperlichen Unversehrtheit des Einzelnen sowie des Gesund- Die sofortige Vollziehbarkeit der Ziffern 1 bis 5 ergibt sich aus § 80 heitsschutzes der Bevölkerung (Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz). Auch Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Verwaltungsgerichtsordnung in Verbin- die zeitliche Beschränkung (Befristung) des Verbots folgt dem dung mit den §§ 28 Absatz 3, 16 Absatz 8 IfSG. Widerspruch und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Verhältnismäßigkeit der Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung. Wider- Verfügung wird auch dadurch gewährleistet, dass durch die unter spruch und Anfechtungsklage gegen Ziffer 6 haben gemäß § 12 Ziffern 3 bis 5 genannten Ausnahmen die dort genannten Hand- LVwVG keine aufschiebende Wirkung. lungen weiterhin erlaubt bleiben. II. Rechtsbehelfsbelehrung II. Zu Ziffer 7 - Androhung des unmittelbaren Zwangs Die Androhung der Anwendung unmittelbaren Zwanges folgt aus Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats §§ 49 Abs. 2, 52 Abs. 2 und 4 Polizeigesetz (PolG), § 2 Nr. 2 Landes- nach Bekanntgabe bei der Stadt Neuenburg am Rhein, Rathaus- verwaltungsvollstreckungsgesetz (LVwVG). Hierbei wurde ins- platz 5, 79395 Neuenburg am Rhein, Widerspruch erhoben wer- besondere beachtet, dass unmittelbarer Zwang nur angewandt den. werden darf, wenn der polizeiliche Zweck auf andere Weise nicht Die Frist ist auch gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb erreichbar erscheint. der genannten Frist bei der Widerspruchsbehörde, Landratsamt Die Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes oder der Breisgau-Hochschwarzwald, Stadtstraße 2, 79104 Freiburg im Ersatzvornahme vor Anwendung des unmittelbaren Zwanges Breisgau, erhoben wird. kommt als milderes Mittel nicht in Betracht, wenn nach den ge- samten Umständen entweder die Aussichtslosigkeit eines milde- Neuenburg am Rhein, den 20.08.2020 ren Zwangsmittels von vornherein feststeht oder wenn mit Rück- sicht auf die andernfalls für ein bedeutendes Rechtsgut drohende Joachim Schuster Gefahr die mit dem Versuch, den Willen des Verpflichteten zu- Bürgermeister nächst durch ein milderes Zwangsmittel zu beugen, verbundene Lageplan Baggersee Grißheim Lageplan Baggersee Steinenstadt
6 • Donnerstag, 10. September 2020 HALLO NEUENBURG AM RHEIN Lageplan Baggersee Grißheim Lageplan Baggersee Zienken ENDE DER ÖFFENTLICHEN BEKANNTMACHUNGEN NEUENBURG AKTUELL Der Wein zur Landesgarten- Führungen schau 2022 Neuenburg am Museumsbesuch mit Stadtführung Am Freitag, den 18. September 2020 findet eine Stadtführung Rhein mit Museumsbesuch statt. Treffpunkt: 19.00 Uhr am Franziska- nerplatz beim Museum für Stadtgeschichte „Lebenswerten Raum genießen“ ist ein Motto der Landes- gartenschau 2022. Brunnenführung Unter der Devise Stadt.Land. Am Sonntag, den 13.09.2020, findet eine Brunnenführung Fluss. sorgt das vielfältig statt. Treffpunkt: 11.15 Uhr am Brunnen auf dem Rathausplatz gestaltete Gelände der Lan- Bitte beachten Sie folgende Regeln: desgartenschau für einen unvergesslichen Genuss al- Es ist zu beachten, dass eine Voranmeldung unbedingt erfor- ler Sinne. Neben der floralen derlich ist. Anmeldungen nimmt Frau Anita Kern per E-Mail Vielfalt tragen auch der hei- unter anita.kern@neuenburg.de oder telefonisch unter 07631 mische Weinbau und damit / 7489721 entgegen. Insgesamt können 10 Personen an den der stadteigene Gutedel ih- Stadt- und Brunnenführungen teilnehmen. Im Museum ist ein ren Teil zu dieser Devise bei. Mund-Nasen-Schutz unbedingt erforderlich. Auch die Führen- den tragen Masken. Es handelt sich um ein kostenloses Ange- Der erlesene Wein aus der bot des Museums für Stadtgeschichte. traditionellen Markgräfler Halten Sie bei den Führungen unbedingt, sofern irgend mög- Rebsorte wurde im eigenen lich, einen Mindestabstand zu den anderen Teilnehmenden von Weinberg der Zähringerstadt 1,5 Metern ein. Sollten Sie als Gruppe an unseren Führungen Neuenburg am Rhein ange- teilnehmen, so muss der Abstand nicht zwingend zur eigenen baut und sorgfältig im Win- Gruppe eingehalten werden, sofern diese Personen zu Ihrem zerkeller Auggener Schäf eG Haushalt oder dem eines Ihnen bekannten gehören. Tragen gekeltert. Sie einen Mund-Nasen-Schutz. Dies gilt nicht, wenn dies für Sie aus medizinischen Gründen oder aus sonstigen zwingen- -2018er Weißer Gutedel Qualitätswein trocken 0,75 Ltr.- den Gründen nicht zumutbar ist oder falls ein anderweitiger Ein herrlich erfrischender Gutedel mit deutlichen Aromen von mindestens gleichwertiger Schutz besteht. Nehmen Sie im ei- Limonen und grünem Apfel. genen und im Interesse anderer nur dann an den Führungen teil, wenn Sie sich gesund fühlen und insbesondere kein Fieber Den Wein können Sie beim Winzerkeller Auggener Schäf eG haben. Schützen Sie sich und andere damit. und der Stadtverwaltung Neuenburg am Rhein erwerben: Aktion Standesamt (solange Vorrat reicht) „5+1“ – 5 Flaschen bezahlen + 1 Flasche gratis Sterbefälle 27,50 €/Karton (4,58 €/Flasche) In der Zeit vom 1.8.2020 bis zum 31.8.2020 wurde im Standesamt Einzelpreis Neuenburg am Rhein der Sterbefall folgender Personen beurkun- 4,90 €/ Flasche statt 5,50 € det; die schriftliche Einwilligung zur Veröffentlichung liegt vor. 04.08.2020 Erika Plath geb. Sommer Weitere Informationen bei: Mozartweg 2, 79395 Neuenburg am Rhein Sabrina Kirner 15.08.2020 Sekretariat des Bürgermeisters Gertrud Maria Träris geb. Bläsi Tel. +49 (0) 76 31 - 791-101 Schlehenweg 6, 79395 Neuenburg am Rhein Fax +49 (0) 76 31 - 791-200 sabrina.kirner@neuenburg.de 22.08.2020 Hans-Werner Klein Tennenbacherstraße 4, 79395 Neuenburg am Rhein
HALLO NEUENBURG AM RHEIN Donnerstag, 10. September 2020 • 7 Erster bundesweiter Warntag am 10. September 2020 Allgemeinverfügung der Der bundesweite Warntag wird jährlich an jedem zwei- Stadt Neuenburg am Rhein ten Donnerstag im Sep- über das Aufenthaltsverbot an den Neuenburger Seen tember durchgeführt. Dazu Die vergangenen Wochen haben gezeigt, dass die Bagger- werden in ganz Deutschland seen in Zienken, Steinenstadt und Grißheim sowie der Klos- sämtliche Warn-Mittel er- terkopfweiher in Neuenburg am Rhein jeweils zeitweise von probt. Pünktlich um 11:00 mehreren Hundert Personen gleichzeitig aufgesucht/genutzt Uhr werden zeitgleich in al- werden. Die Besucher liegen auf diesen Flächen, nutzen sie len 16 Ländern, in den Land- u. a. für Ballspiele, baden und schwimmen. Zudem wurden kreisen und in den Kommu- mitgebrachte Speisen und Getränke verzehrt. Diese Nutzung nen mit einem Probealarm reicht bis in die Abend- und Nachtstunden hinein, wobei mit die Warnmittel wie beispiels- fortschreitender Zeit vermehrter Alkoholkonsum im Rahmen weise Sirenen und Lautspre- von Feiern festzustellen war. cherwagen ausgelöst. Zu- dem wird mit der Warn-App Die Stadt Neuenburg am Rhein hat sich nach Kräften bemüht, NINA (Notfall-Informations- dieser Situation durch Einsatz des Gemeindevollzugsdienstes und Nachrichten-App des Herr zu werden bzw. für die Einhaltung der CoronaVO an den Bundes) eine Probewarn- Seen und Flächen zu sorgen. Insgesamt war festzustellen, dass meldung versendet. eine Vielzahl der Besucher nicht gewillt war, die geltenden In ganz Deutschland wer- Regeln der CoronaVO einzuhalten. Auch weiterhin ist damit zu den dann die Warn-Apps rechnen, dass es zu unerlaubten Zusammenkünften von meh- anschlagen, Sirenen heulen reren Personen nach der CoronoaVO im Bereich der genannten und Rundfunkanstalten ihre Seen kommen wird, gerade weil Schwimmbäder nach wie vor Sendungen unterbrechen. nur eingeschränkt genutzt werden können und Badeseen in Ziel ist es, dass Sie sich mit der Region gesperrt sind. der Warnung in Notlagen auskennen und wissen, was Die Stadt hat sich daher entschieden eine Allgemeinverfügung nach einer Warnung zu tun über den Aufenthalt an Neuenburger Seen zu erlassen (die All- ist. Warum werde ich gewarnt? Größere Schadensereignisse gemeinverfügung ist auf der Homepage der Stadt (www.neu- und Gefahrenlagen gefährden Ihre Sicherheit und die Ihrer enburg.de) veröffentlicht). Familie, Angehörigen, Freundinnen und Freunde sowie mög- licherweise Ihr Eigentum. Bei Gefahren vor Ort werden Sie Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den rechtzeitig gewarnt, damit Sie sich auf die Gefahr einstellen Baggerseen in Grißheim, Zienken und Steinenstadt nicht um und richtig verhalten können. Badeseen handelt. Derzeit besteht für jeden einzelnen See Bundesweit und ländereinheitlich wurden für den Warntag am eine wasserrechtliche Erlaubnis für den Kiesabbau. Erst wenn 10.09.2020 vorrangig folgende Ziele definiert: die Eigentümer die Rekultivierung abgeschlossen haben und • Die Menschen im Land sollen für das Thema Warnung sensi- verschiedene Gutachten sowie Untersuchungen durchgeführt bilisiert werden. wurden, kann der jeweilige Baggersee und die Betriebsstätte • Die Warnprozesse sollen erprobt und transparent gemacht vom Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald aus dem Was- werden. serrecht entnommen werden. Es gilt zu prüfen, welches Ge- • Die verfügbaren Warnmittel (z. B. Warn-Apps, Rundfunk, wässer danach zu einem Badesee entwickelt werden kann. digitale Werbeflächen) sollen stärker ins Bewusstsein der Dabei sind viele verschiedene Rechtsbereiche, zum Beispiel Bevölkerung gerückt werden. Naturschutz, Grundwasserschutz, Baurecht, Altlasten und Re- • Notwendiges Wissen zum Umgang mit Warnungen soll ver- gionalplan, zu prüfen. Dies wird auf Grund der aufwändigen mittelt werden. Verfahren noch einige Zeit in Anspruch nehmen. • Die Bevölkerung soll in ihrer Fähigkeit unterstützt werden, in Gefahrensituationen richtig zu handeln. Aus Sicherheitsgründen wurde bereits 1997 eine Rechtsverord- • Die Verantwortlichen in den Behörden sollen in ihrer Arbeit nung erlassen, die das Baden und andere Handlungen auf den bestärkt werden und Warnkonzepte testen lassen. Baggerseen der Gemarkung Neuenburg, Grißheim, Zienken und Steinenstadt verbieten. Weitere Informationen über den Warntag erhalten Sie über folgende Website: www.bundesweiter-warntag.de. Dort fin- Mit dem Miteigentümer des Baggersees in Zienken ist die Stadt den Sie Informationen über den Warntag und über die War- seit vielen Jahren im Gespräch. Grundsätzlich würde die Stadt nung im Allgemeinen. Infos sind auch abrufbar unter https:// eine gemeinsame Lösung für eine Nachnutzung begrüßen. www.neuenburg.de/Startseite/Aktuelles/notruftafel.htm- l#id3605041 HEIMATBLATT, WIE SIE ES KENNEN. HEIMATBLATT, WIE SIE ES MÖCHTEN. BLÄTTERN SIE ONLINE! www.myeblättle.de
8 • Donnerstag, 10. September 2020 HALLO NEUENBURG AM RHEIN Luftbildaufnahmen der Stadt Neuenburg am Rhein – Stand August 2020 Die Luftaufnahme zeigt die Ortsmitte mit dem Rathausplatz am oberen Bildrand sowie die derzeit für den Durchgangsverkehr gesperr- ten Schlüsselstraße. In der Metzgerstraße erkennt man die Baustelleneinrichtungsfläche, wo ein Parkplatz entstehen wird, während am unteren Bildrand die neu gestaltete Straße „Am Kronenrain“ zu sehen ist. Blick auf den neu gebauten Kreisverkehr am Stadtpark am Wuhrloch sowie die derzeitige Baustelle am Kronenrain, wo das Parkhaus entsteht.
HALLO NEUENBURG AM RHEIN Donnerstag, 10. September 2020 • 9 In der Bildmitte lassen sich die Baufortschritte für das Parkhaus am Kronenrain erkennen, und den im Bau befindlichen Kreisverkehr am Stadtpark am Wuhrloch. Im Vordergrund der neu gestaltete östliche Kreisverkehr der Anschlussstelle A5. Von dort führt die Straße über die Autobahn zum west- lichen Kreisverkehr, neben dem die Kleingartenanlage und die Baustelle der Landesgartenschau erkennbar sind. Am oberen Bildrand befinden sich der Altrhein sowie der Rheinkanal, dahinter die französische Nachbargemeinde Chalampé. Blick über die Autobahn A5 und den westlichen Kreisverkehr, neben dem die Kleingartenanlage zu sehen ist. Am oberen Bildrand er- kennt man den Rhein als Grenzfluss und dahinter den französischen Ort Chalampé sowie dessen Industrieanlage.
10 • Donnerstag, 10. September 2020 HALLO NEUENBURG AM RHEIN Die Stadt Neuenburg am Rhein sucht Sie für das Team Tech- Die Stadt Neuenburg am Rhein sucht für den Kindergarten nische Dienste als „Kieselsteine“ in Steinenstadt zum nächstmöglichen Zeit- punkt Bautechniker (m/w/d) mit Fachrichtung Tiefbau eine pädagogische Fachkraft (m/w/d) (Stellenumfang 100%) Ihre Aufgabenschwerpunkte: • Koordination der Trinkwasser- und Löschwasserversor- Die Einrichtung bietet Platz für ca. 60 Kinder im Alter von 3 gung mit dem Netzbetreiber bis 6 Jahren in Regel-, VÖ- und Ganztagesgruppen. • Durchführung und Überwachung von Unterhaltungs- maßnahmen an der städtischen Infrastruktur • Genehmigungen/Prüfungen/Abnahmen von Erschlie- Ihre Aufgabenschwerpunkte: ßungsmaßnahmen • Sie begleiten und unterstützen die Kinder in ihrer Ent- • Bauherrenpräsenz bzw. Unterstützung der Bauleitung bei wicklung städtischen Tiefbauprojekten • Sie entwickeln die Einrichtung im Team konzeptionell • Beratende Funktion bei Tiefbauangelegenheiten der Lan- weiter desgartenschau 2022 Neuenburg am Rhein GmbH • Sie bauen eine Erziehungspartnerschaft mit den Erzie- hungsberechtigten auf • Sie arbeiten vernetzt mit den anderen städtischen Kinder- Ihre Qualifikation: tageseinrichtungen • Sie verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung als staatlich geprüfter Techniker (m/w/d) der Fachrichtung Bautechnik – Schwerpunkt Tiefbau – bzw. eine vergleich- Unsere Erwartungen: bare Ausbildung • Sie sind eine aktive und empathische Person mit einer • Sie besitzen fundierte Fachkenntnisse im Bereich des Tief- abgeschlossenen pädagogischen Ausbildung oder einem baus sowie IT-Kenntnisse in MS-Office; Kenntnisse in SAP Studium und GIS • Sie sind achtsam, haben Freude an der Arbeit mit Kindern • Sie sind teamfähig, eigeninitiativ, arbeiten selbständig und können Beziehungen aufbauen und eigenverantwortlich • Sie arbeiten gern im Team, sind motiviert und handeln verantwortungsbewusst Wir bieten: • abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem motivierten Team Wir bieten Ihnen: • breitgefächerte Weiterbildungsmöglichkeiten • ein interessantes, vielseitiges und gestaltbares Arbeits- • betriebliches Gesundheitsmanagement (Hansefit) feld • zusätzliche Altersvorsorge (ZVK) • neugierige und aufgeweckte Kinder • Zuschuss zum Jobticket BW • ein motiviertes und unterstützendes Team • flexible Arbeitszeitgestaltung durch Gleitzeit • regelmäßigen fachlichen Austausch und Vernetzung in- nerhalb des Trägers Das Beschäftigungsverhältnis ist unbefristet und bietet Ih- • gezielte Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten nen einen sicheren Arbeitsplatz. Die Vergütung erfolgt nach • das betriebliche Gesundheitsprogramm Hansefit dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes je nach Vorliegen • eine Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentli- der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen bis Ent- chen Dienst (TVöD) geltgruppe 10. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte schriftlich mit Ihren vollständigen Bewerbungsunter- bitte mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen bei der Stadt Neuenburg am Rhein, Personalabteilung, Frau lagen bei der Stadt Neuenburg am Rhein, Personalabtei- Simone Selz, Rathausplatz 5, 79395 Neuenburg am Rhein lung, Frau Simone Selz, Rathausplatz 5, 79395 Neuenburg oder per E-Mail (eine PDF-Datei) an simone.selz@neuen- am Rhein oder per E-Mail an simone.selz@neuenburg.de. burg.de. Für fachliche Auskünfte steht Ihnen Herr Peter Für fachliche Auskünfte steht Ihnen Frank Seeling (Telefon: Müller, Fachbereichsleiter, Telefon: 07631/791-154, E-Mail: 07631-791148, E-Mail: frank.seeling@neuenburg.de) gerne peter.mueller@neuenburg.de, gerne zur Verfügung. zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! www.neuenburg.de www.neuenburg.de
HALLO NEUENBURG AM RHEIN Donnerstag, 10. September 2020 • 11 Die Stadt Neuenburg am Rhein sucht für die Kinderkrippe Die Stadt Neuenburg am Rhein sucht für die Kita „Rhein- Bierlehof zum nächstmöglichen Zeitpunkt hüpfer“ im Stadtteil Grißheim zum nächstmöglichen Zeit- punkt eine pädagogische Fachkraft (m/w/d) eine pädagogische Fachkraft (m/w/d) für den (Stellenumfang 50%) Kindergarten (Stellenumfang 60-75%), eine pädagogische Fachkraft (m/w/d) für die Die Einrichtung bietet Platz für 20 Kinder im Alter von 1 bis 3 Kinderkrippe (Stellenumfang 75-100%) Jahren in VÖ- und Ganztagesgruppen. Die Einrichtung bietet Platz für 77 Kinder im Alter von 1 bis 6 Ihre Aufgabenschwerpunkte: Jahren in Regel-, VÖ- und Ganztagesgruppen. • Sie begleiten und unterstützen die Kinder in ihrer Ent- wicklung Ihre Aufgabenschwerpunkte: • Sie entwickeln die Einrichtung im Team konzeptionell • Sie begleiten und unterstützen die Kinder in ihrer Ent- weiter wicklung • Sie bauen eine Erziehungspartnerschaft mit den Erzie- • Sie entwickeln die Einrichtung im Team konzeptionell hungsberechtigten auf weiter • Sie arbeiten vernetzt mit den anderen städtischen Kinder- • Sie bauen eine Erziehungspartnerschaft mit den Erzie- tageseinrichtungen hungsberechtigten auf • Sie arbeiten vernetzt mit den anderen städtischen Kinder- Unsere Erwartungen: tageseinrichtungen • Sie sind eine aktive und empathische Person mit einer Unsere Erwartungen: abgeschlossenen pädagogischen Ausbildung oder einem • Sie sind eine aktive und empathische Person mit einer Studium abgeschlossenen pädagogischen Ausbildung oder einem • Sie sind achtsam, haben Freude an der Arbeit mit Kindern Studium und können Beziehungen aufbauen • Sie sind achtsam, haben Freude an der Arbeit mit Kindern • Sie arbeiten gern im Team, sind motiviert und handeln und können Beziehungen aufbauen verantwortungsbewusst • Sie arbeiten gern im Team, sind motiviert und handeln verantwortungsbewusst Wir bieten Ihnen: • ein interessantes, vielseitiges und gestaltbares Arbeits- Wir bieten Ihnen: feld • ein interessantes, vielseitiges und gestaltbares Arbeits- • neugierige und aufgeweckte Kinder feld • ein motiviertes und unterstützendes Team • neugierige und aufgeweckte Kinder • regelmäßigen fachlichen Austausch und Vernetzung in- • ein motiviertes und unterstützendes Team nerhalb des Trägers • regelmäßigen fachlichen Austausch und Vernetzung in- • gezielte Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten nerhalb des Trägers • das betriebliche Gesundheitsprogramm Hansefit • gezielte Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten • eine Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentli- • das betriebliche Gesundheitsprogramm Hansefit chen Dienst (TVöD) • eine Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentli- chen Dienst (TVöD) Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte schriftlich mit Ihren vollständigen Bewerbungsunter- bitte schriftlich mit Ihren vollständigen Bewerbungsunter- lagen bei der Stadt Neuenburg am Rhein, Personalabtei- lagen bei der Stadt Neuenburg am Rhein, Personalabtei- lung, Frau Simone Selz, Rathausplatz 5, 79395 Neuenburg lung, Frau Simone Selz, Rathausplatz 5, 79395 Neuenburg am Rhein oder per E-Mail an simone.selz@neuenburg.de. am Rhein oder per E-Mail an simone.selz@neuenburg.de. Für fachliche Auskünfte steht Ihnen Frank Seeling (Telefon: Für fachliche Auskünfte steht Ihnen Frank Seeling (Telefon: 07631-791148, E-Mail: frank.seeling@neuenburg.de) gerne 07631-791148, E-Mail: frank.seeling@neuenburg.de) gerne zur Verfügung. zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! www.neuenburg.de www.neuenburg.de
12 • Donnerstag, 10. September 2020 HALLO NEUENBURG AM RHEIN GLÜCKWÜNSCHE Neuenburg Frau Leontine Ganter Mozartweg 4 70 Jahre Die Stadt Neuenburg am Rhein sucht für den deutsch-fran- Frau Gisela Schneider Frau Eleonore Beermann zösischen Kindergarten Bierlehof zum nächstmöglichen Sägeweg 20 A Im Rohrkopf 86 Zeitpunkt Herr David Hart Schlehenweg 8 eine pädagogische Fachkraft (m/w/d) Zienken (Stellenumfang 60-75%) 75 Jahre 70 Jahre Frau Marianne Widmann Herr Hans-Peter Paludetti Sandroggenstraße 20 Die Einrichtung bietet Platz für 111 Kinder im Alter von 3 bis Alte Landstraße 17 6 Jahren in Regel-, VÖ- und Ganztagesgruppen. Frau Iris Müller Im Rohrkopf 30 Ihre Aufgabenschwerpunkte: • Sie begleiten und unterstützen die Kinder in ihrer Ent- Frau Fidan Egin Grißheim wicklung Saarengrünstraße 13 70 Jahre • Sie entwickeln die Einrichtung im Team konzeptionell weiter Frau Sophie Jaschinski 80 Jahre Schwarzwaldring 1 • Sie bauen eine Erziehungspartnerschaft mit den Erzie- Herr Dieter Kaufmann hungsberechtigten auf Breisacher Straße 35 85 Jahre • Sie arbeiten vernetzt mit den anderen städtischen Kinder- tageseinrichtungen Frau Klara Späth 90 Jahre Bugginger Straße 37 Frau Lisbeth Ehrentraut Unsere Erwartungen: Tennenbacherstraße 4 • Sie sind eine aktive und empathische Person mit einer 95 Jahre abgeschlossenen pädagogischen Ausbildung oder einem Frau Ingeborg Arnold Frau Paula Selz Studium Müllheimer Straße 4 Rosenweg 2 • Sie sind achtsam, haben Freude an der Arbeit mit Kindern und können Beziehungen aufbauen • Sie arbeiten gern im Team, sind motiviert und handeln verantwortungsbewusst Wir bieten Ihnen: • ein interessantes, vielseitiges und gestaltbares Arbeits- feld • neugierige und aufgeweckte Kinder • ein motiviertes und unterstützendes Team • regelmäßigen fachlichen Austausch und Vernetzung in- VERKEHR/ MOBILITÄT AKTUELL nerhalb des Trägers • gezielte Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten • das betriebliche Gesundheitsprogramm Hansefit • eine Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentli- Kreisstraße 4946 chen Dienst (TVöD) (Richtbergspange) seit dem Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte schriftlich mit Ihren vollständigen Bewerbungsunter- 31. August voll gesperrt lagen bei der Stadt Neuenburg am Rhein, Personalabtei- Grund sind Fahrbahnsanierungsarbeiten lung, Frau Simone Selz, Rathausplatz 5, 79395 Neuenburg Die Kreisstraße 4946 ist seit dem 31. August bis voraussichtlich am Rhein oder per E-Mail an simone.selz@neuenburg.de. 21. September im Abschnitt von der Bundesstraße 378 in Rich- Für fachliche Auskünfte steht Ihnen Frank Seeling (Telefon: tung Richtberg voll gesperrt. Grund sind Sanierungsmaßnah- 07631-791148, E-Mail: frank.seeling@neuenburg.de) gerne men an der Fahrbahn auf einer Länge von rund 700 Metern. Die zur Verfügung. ausgeschilderte Umleitung erfolgt über die K 4946, B 3 und die B 378. Weiterhin wird die Fahrbahn im Bereich des Richtberg- Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! knotens ebenfalls saniert. Dies geschieht in zwei Bauabschnit- ten unter halbseitiger Sperrung und Verkehrsregelung durch eine Ampelanlage. www.neuenburg.de Das Landratsamt bittet die betroffenen Anwohner und Ver- kehrsteilnehmer um Verständnis. Sie haben Ihr Blättle nicht erhalten? 0 77 71 93 17-48 Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung: vertrieb@primo-stockach.de
HALLO NEUENBURG AM RHEIN Donnerstag, 10. September 2020 • 13 Vollsperrung B 378 zwischen dem Kreisel Wuhrloch und der Einmündung B 378 / Abgang L 134 aufgrund Bohrpfahlarbeiten/Belagsarbeiten Aufgrund der Herstellung der Bohrpfähle an der Stützmauer für das Parkhaus (3 Wochen Bauzeit) und die anschließende Fahrbahnde- ckensanierung (2 Wochen Bauzeit) wird die B 378 zwischen dem Kreisel Wuhrloch und der Einmündung B 378 / Abgang L 134 ab vor- aussichtlich Freitag, 18.09.2020 bis voraussichtlich Freitag, 23.10.2020 voll gesperrt. Eine Umleitung wird ausgeschildert. Wir bitten um Verständnis. Weitere Informationen bei: Reiner Brück Öffentliche Ordnung - Straßenverkehrsbehörde Tel. +49 (0) 76 31 - 791-162, Fax +49 (0) 76 31 - 791-23 162 reiner.brueck@neuenburg.de Hinweis zu Parkmöglichkei- Um die Parkplatzsituation in der Innenstadt in Neuenburg am Rhein zu entzerren, möchten wir Beschäftigte, die in den Betrie- ten in der Innenstadt ben in der näheren Innenstadt arbeiten, freundlich darauf hin- weisen, ihre Fahrzeuge auf dem Parkplatz beim Stadthaus (P1) während der Baumaßnahmen in Neuenburg am Rhein zu parken. Somit stehen den Kunden, welche die Geschäfte und Gastronomie in der Schlüsselstraße besuchen möchten, freie Die Zähringerstadt Neuenburg am Rhein wird sich in den kom- Parkplätze zur Verfügung. menden Jahren bis hin zur Landesgartenschau 2022 verändern. Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe. Zahlreiche Stadtentwicklungsprojekte werden umgesetzt. Weitere Informationen bei: Im Rahmen der Innenstadtoffensive wird die Schlüsselstraße in Martin Bächler einem ersten Bauabschnitt im Bereich zwischen Kreuzung Basler Stabsstelle des Bürgermeisters Straße/Breisacher Straße und Rebstraße/Kreuzstraße neugestal- Tel. +49 (0) 76 31 - 791-104 tet. martin.baechler@neuenburg.de ENDE DES AMTLICHEN TEILS
14 • Donnerstag, 10. September 2020 HALLO NEUENBURG AM RHEIN BÜRGERINFO Veranstaltungskalender in und um Neuenburg am Rhein Termine in Neuenburg am Rhein Termine außerhalb Sonntag, 13.09.2020, 11.15 Uhr Sonntag, 13.09.2020, Treffpunkt: Müllheim, Bahnhof, 8.10 Uhr Brunnenführung Wanderung Ort: Brunnen auf dem Rathausplatz Schwarzwaldverein Müllheim-Badenweiler Anmeldung und Info bis 11.09.2020 bei Georg Schweidler, Donnerstag, 17.09.2020, 14.30 – 19.30 Uhr 07631/13011 und Dr. Gudrun Pohlheim, 07631/9389838 Blutspendetag Infos Homepage: www.swv-muellheim-badenweiler.de DRK-Blutspendedienst Ort: Stadthaus, Am Marktplatz 2 Donnerstag, 17.09.2020, Treffpunkt: Müllheim, Bürgerhaus, 14.00 Uhr Freitag, 18.09.2020, 19.00 Uhr Fahrradtour Stadt- und Museumsführung am Abend Schwarzwaldverein Müllheim-Badenweiler Ort: Museum für Stadtgeschichte am Franziskanerplatz Infos Homepage: www.swv-muellheim-badenweiler.de WOCHENMARKT Das besondere Marktangebot und die Empfehlung für diese Woche Saur Hansjörg, Tiroler Spezialitäten Kaminwurzen aus Kitzbühel 2 Paar 10 € Kern Landbäckerei 500 g Gutedelbrot mit Walnüssen 3,00 € und täglich frischer Zwiebelkuchen Zähringer Blumenstube Christoph Klein Schöne Chrysanthemenbüsche Metzgerei Martin Widmann Schäufele goldgelb geräuchert Kirner Josef Gärtnerei Süßkartoffeln vom Kaiserstuhl und Mangold aus Eigenanbau Schmidts Bauernladen Herbstkäse, Markgräfler Tafeltrauben und Kartoffel-Nuss-Brot Der Neuenburger Wochenmarkt findet auf dem Rathausplatz statt.
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