Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Gemeinde Teningen
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46. Jahrgang − Nr. 12 Mittwoch, 18. März 2020 Einwohnerzahl: 12.127 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, heute wende ich mich das erste Mal in einer Krisensituation an Sie. Es ist eine Lage entstanden, die wir alle vor wenigen Tagen noch für undenkbar hielten. Unser Alltagsleben hat sich gravierend verändert und wir brauchen keine prophetischen Kräfte, um vorauszusagen, dass sich unser Leben nachhaltig auch nach der Corona-Krise verändern wird. Es ist meine Aufgabe als Bürgermeister, Sie darauf hinzuweisen, dass wir mit weiteren Einschränkungen zu rechnen haben. In diesem Gemeindeblatt sind bei Drucklegung Hinweise veröffentlicht, die bei der Verteilung schon überholt sein werden. Darum bitte ich Sie sehr herzlich, die Homepage der Gemeinde Teningen und auch meine Social-Media- Kanäle zu beachten. Dort können wir tagesaktuell kommunizieren. Des Weiteren bitte ich Sie, auf die be- hördlichen Hinweise zu vertrauen und seriöse Informationskanäle zu verwenden. Derzeit sind im Internet eine Menge Fake-News im Umlauf. Bereits seit dem 2. März 2020 sind wir in der Vorbereitung auf eine mögliche Krise. Der sehr frühe Fall im Zusammenhang mit der Fasnacht in Nimburg hat uns sensibilisiert. Der Verwaltungsstab der Gemeinde & getroffenen Maßnahmen für Teningen. Positiv ist zu vermerken, dass einige Menschen zwischenzeitlich schon wieder gesund sind und die ersten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der häuslichen Quarantäne schon wieder zurückkehren. Besonders &% # ! - barinitiativen gebildet, das DRK und eine Bürgergruppe in Heimbach haben Einkaufshilfsdienste errichtet und der Großteil der Bevölkerung reagiert sehr verständnisvoll. Wir möchten Sie jedoch dringend bitten, auch bei Hilfsmaßnahmen persönlichen Abstand einzuhalten. Die Hygienevorschriften sind zwingend zu beachten. Es besteht allerdings kein Grund zur Panik! Die Lebensmittelversorgung ist gesichert. Hamsterkäufe sind $ '$$ # Seien Sie versichert, dass nach allen Kräften daran gearbeitet wird, Sie und unsere Gemeinde zu schützen. Ich bin der festen Überzeugung, dass es uns gelingen wird, die Situation gemeinsam zu überstehen. Für Nachfragen stehen wir Ihnen zur Verfügung. Wir haben auch ein Bürgertelefon eingerichtet unter der Rufnummer 07641 / 5806-77. Wir bitten Sie aber auch um Verständnis, wenn bei der derzeitigen Dynamik nicht immer sofort eine Auskunft erteilt werden kann oder sich eine Information sehr zeitnah überholt hat. Sie werden grundsätzlich von uns nach bestem Wissen und Gewissen informiert. Dies ist sicherlich die größte Herausforderung, die es seit dem Zweiten Weltkrieg zu bewältigen gilt. Ein Blick in die Geschichte zeigt jedoch, dass die Gemeinde Teningen schon weitaus größere Herausforderun- gen überstanden hat. Wir werden auch diese Prüfung gemeinsam meistern und überstehen. Mit herzlichen Grüßen Ihr Heinz-Rudolf Hagenacker Bürgermeister
2 TENINGER NACHRICHTEN 18. März 2020 Grünschnittentsorgung Kirchl. Sozialstation Stephanus Teningen ¶ Verwaltung auf einen Blick Öffnungszeiten: Kompostplatz bei der Firma Tscheulinstraße 4, Tel. 07641 / 96269821, Fax ROM in Teningen: Täglich: 9 bis 12 Uhr, 15 bis 17 07641 / 55707, E-Mail: Info@sst-teningen.de. Uhr; Donnerstag: 9 bis 12 Uhr, 15 bis 18.30 Uhr; Geschäfts- und Pflegedienstleitung: Eveline Rathaus Teningen Samstag: 8.30 bis 14 Uhr. Mießmer, Pflegedienstleitung: Angela Müller Grünschnittsammelplatz: Hospizdienst Emmendingen-Teningen- Kontakt Teningen Oberdorf/Heidenhof, Nimburg und Freiamt Mitarbeiter des Hospizdienstes beglei- Riegeler Straße 12, 79331 Teningen Heimbach: jeden 1. Samstag im Monat von 10 ten schwerkranke Menschen in ihrer letzten Le- Telefon 07641 / 5806-0 bis 12 Uhr. Bindematerial bei der Anlieferung benszeit sowie deren Angehörige. Sie kommen Fax 07641 / 5806-80 auf dem Grünschnittsammelplatz bitte ent- nach Hause, ins Pflegeheim, ins Betreute Woh- fernen. nen und ins Krankenhaus. Der Dienst ist ehren- E-Mail info@teningen.de amtlich und somit kostenfrei. Erreichbar ist der Internet www.teningen.de Hospizdienst: Tel. 07641/ 44001. Öffnungszeiten: Mo., Di., Mi. 8-12 und 14-16 Pflegestützpunkt, Seniorenbüro und Be- Uhr, Do. 8-12 und 14-18 Uhr, Fr. 8-12.30 Uhr Dienste treuungsbehörde des Landkreises Em- Fachbereich 1, Bürgerhaus Zehntscheuer, mendingen, Markgrafenstraße 8 in Emmen- Störungen in der Wasserversorgung Bahlinger Straße 30, Fachbereich 2, Bürger- Rufbereitschaft außerhalb der Dienstzeit, Tel. dingen, Telefon 07641 / 451-3091, E-Mail: haus Zehntscheuer, Bahlinger Straße 30, Fach- 0175 / 7225427 pflegestuetzpunkt@landkreis-emmendin- bereich 3, Verwaltungsstelle Köndringen, NetzeBW Störungsdienst Strom gen. Der Zugang ist barrierefrei. Hauptstraße 20 Nachbarschaftshilfe in Zusammenarbeit Telefon 0800 / 3629-477 Beauftragte für Menschen mit Behinde- Bereitschaftsdienste mit der Gemeinde Teningen und dem rung der Gemeinde Teningen: Alexandra In Notfällen ist der Bereitschaftsdienst der Caritasverband für den Landkreis Em- Haas, E-Mail: Inklusion@teningen.de, Tel.: Apotheken unter Tel. 01805 / 19292-320 (DRK- mendingen Tel. 07641/9214-602, Mail ulrike. Kreisstelle Emmendingen) zu erfahren. Ärzt- brauer@caritas-emmendingen.de oder Tel. 0170 5547705, Fax: 07641 / 5806-80 licher Bereitschaftsdienst an den Wochen- 07641/ 5806-71, Mail suetterlin@teningen.de enden und Feiertagen und außerhalb der Sprechstundenzeiten: Kostenfreie Rufnum- Kreisseniorenrat des Landkreises Em- Bürgermeister mer 116117. Montag bis Freitag 9 bis 19 Uhr: mendingen: www.kreisseniorenrat-em- docdirekt – Kostenfreie Onlinesprechstunde mendingen.de. Sprechzeiten des Bürgermeisters von niedergelassenen Haus- und Kinderärz- Außensprechstunden des Pflegestütz- Aufgrund der Coronakrise findet die ten, nur für gesetzlich Versicherte, unter 0711- punktes des Landkreises Emmendingen Sprechstunde ausschließlich telefonisch 96589700 oder docdirekt.de. Die Dienste Außensprechstelle Endingen (Bürgerhaus / St. statt. Sie erreichen die Sprechstunde am der Zahnärzte hören Sie unter der zahnärzt- Jakobsgässli 4): Dienstag 10 bis 15 Uhr, Frau Donnerstag, 19. März, von 16 bis 18 Uhr lichen Notrufnummer 0180 / 3222555-70. Sabine Wensch-Christ, Tel. 07641 / 451-3025 unter der Rufnummer 07641/5806-41. Apotheken-Notdienst Samstag, 21.3. Severin-Apotheke, Alemannenstraße 17, Ortsverwaltungen 79211 Denzlingen, Telefon 07666 / 5844, Fax Æ Kulturelles 07666 / 8231. Sonntag, 22.3. Bürkle-Apotheke, Schillerstraße 19, 79312 Mediathek Teningen im Schulzentrum: Verwaltungsstelle Köndringen Emmendingen, Telefon 07641 / 42301, Fax Dienstags, mittwochs von 12 bis 17 Uhr, don- Hauptstraße 20 – Fachbereich 3 07641 / 42131. nerstags von 12 bis 18 Uhr, freitags von 11 bis Telefon 07641 / 8725 Schwarzwald-Apotheke Simonswald, Talstra- 17 Uhr geöffnet. Fax 07641 / 8613 ße 36a, 79263 Simonswald, Telefon 07683 / Förderverein Anwesen Menton / Heimat- Öffnungszeiten: Mo., Di., Mi. 8-12 und 14-16 794, Fax 07683 / 457. museum Menton: Wegen der Baustelle und Uhr, Do. 8-12 und 14-18 Uhr, Fr. 8-12.30 Uhr Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen der Einrüstung finden derzeit keine Sonntags- Telefon 08000 / 116016 öffnungen statt. Auch Sonder- und Gruppen- Verwaltungsstelle Nimburg Fachstelle Sucht führungen können wegen der Sturzgefahr Langstraße 1 – Sabrina Striegel Beratung Behandlung Prävention, Hebelstr. 27, nicht durchgeführt werden. Sobald die Bauar- Telefon 07663 / 9315-0 beiten beendet und das Gerüst abgebaut sind, Fax 07663 / 9315-15 79312 Emmendingen, Tel. 07641 / 933589-0. werden im Amtsblatt die Öffnungs- und Füh- Öffnungszeiten: Di. 8-12 Uhr und 14-16 Uhr, Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 rungszeiten veröffentlicht. Informationen Do. 14-18 Uhr. Uhr, Dienstag ab 11 Uhr, Mittwoch bis 18 Uhr; sind unter der Telefonnummer 07641 / 5806-36 Erstsprechstunden Mittwoch 16 bis 17 Uhr auf der Gemeindeverwaltung zu erhalten. Ortschaftsamt Heimbach Köndringer Straße 10 – Anja Siebenschock und Donnerstag 11 bis 12 Uhr. Rebay Haus: Die Dauerausstellung der Wer- Hans-Ulrich Lutz (Ortsvorsteher) Notruf-Fax nur für Hör- u. Sprachgeschädig- ke der Gründungsdirektorin des Guggen- Telefon 07641 / 8707 te: Fax 07641/4601-77 (Rettungs- und Feuer- heimmuseums in New York ist jeden Sonntag Fax 07641 / 48458 wehrleitstelle) von 14 bis 17 Uhr geöffnet. Sonderöffnungen Öffnungszeiten: Mo. 9-12 Uhr. Di. geschlos- DRK-Behinderten-Fahrdienst sind auf Anfrage unter Rebay-Foerderver- sen. Mi. 9-12 Uhr. Do. 9-12 Uhr und 16-18 Uhr. ein@t-online.de möglich. Anmeldungen Montag bis Freitag von 8 bis 12 Coronavirusbedingt bleibt das Rebay Haus bis Fr. 9-12 Uhr. Uhr, Wochenendfahrten bis Donnerstag 12 auf Weiteres geschlossen. Uhr – Telefon 07641 / 4601-29 Öffnungszeiten der Notfallpraxis am Redaktionsschluss i Bürgerinformation Kreiskrankenhaus (vorherige Anmel- dung nicht erforderlich) Montag, 14 Uhr (wenn Feiertag, Freitag um Montag, Dienstag und Donnerstag von 19 bis 10 Uhr). Telefon 5806-45, Fax 5806-81, Abfallservice 22 Uhr; Mittwoch u. Freitag von 16 bis 22 Uhr; E-Mail: amtsblatt@teningen.de Samstag, Sonn- u. Feiertage 8 bis 22 Uhr Schadstoffmobil Kinderärztlicher Notfalldienst: 0180 / Mittwoch, 18.3., 14-16 Uhr: Köndringen Schule 6076111 Die Rufnummer für den kinderärzt- Anzeigenschluss / Anzeigenannahme Donnerstag, 19.3., 13-14 Uhr: Heimbach Rat- lichen Notfalldienst im Landkreis Emmendin- haus gen: 0180 / 6076111. Montag, 12 Uhr (wenn Feiertag, Freitag um Graue Tonne Augenärztlicher Notfalldienst 12 Uhr) Freitag, 20.3.: alle Ortsteile Landkreis Emmendingen, Tel. 0180 / 6075311 Anzeigenannahme: Wochenzeitungen am Recylinghof Teningen Tierärztlicher Notfalldienst Oberrhein Verlags-GmbH, Denzlinger Str. 42, Öffnungszeiten: donnerstags von 16.30 bis Der tierärztliche Notfalldienst kann unter der Emmendingen, Tel. 07641 / 9380 - 0, E-Mail: 18.30 Uhr und samstags von 9 bis 13 Uhr Tel. 07667 / 9430810 erfragt werden. anzeigen@wzo-nord.de, Fax 07641 / 9380 - 50 Impressum Herausgeber: Gemeindeverwaltung Teningen. Verantwortlich für den Inhalt: Bürgermeister Heinz-Rudolf Hagenacker, Teningen. Auflage: 6.195 Exemplare. Verteilung: Jeden Mittwoch als Beilage in der Wochenzeitung Emmendinger Tor in allen Haushalten der Gemeinde Teningen. Technische Herstellung, Satz und Layout: Wochenzeitungen am Oberrhein Verlags-GmbH, Denzlinger Straße 42, 79312 Emmendingen, Tele- fon 0 76 41 / 93 80 - 0. Es gilt die Anzeigenpreisliste vom 1. Januar 2020. Anzeigenverkauf nur über die Wochenzeitungen am Oberrhein Verlags-GmbH. Druck: Freiburger Druck GmbH + Co. KG, Unterwerkstraße, 79106 Freiburg.
18. März 2020 TENINGER NACHRICHTEN 3 U re Ausbreitung des Infektionsgeschehens möglich. Mit Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen Bekanntmachung die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - Corona- VO) vom 16. März 2020 hat das Land Baden-Württemberg landesweit Veranstaltungen über 100 Teilnehmern untersagt. Gleichzeitig wur- Allgemeinverfügung der Gemeinde Teningen den die zuständigen Gemeinden ermächtigt, weitergehende Rege- lungen zu treffen gem. § 3 Absatz 3. Nach lokaler Bewertung in der über das Verbot von Veranstaltungen und Sitzung des Verwaltungsstabes der Gemeinde Teningen am 16. März Zusammenkünften ab 50 Personen zur Ein- 2020 besteht die Gefahr bereits bei allen Veranstaltungen und Ver- sammlungen ab 50 Personen. Die besondere Gefährdungssituation dämmung der Verbreitung des Corona-Virus ergibt sich insbesondere aus der Nähe zum benachbarten Elsass. SARS-CoV-2 Am 11. März 2020 hat das Robert-Koch-Institut die französische Re- gion Grand Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Cham- Die Gemeinde Teningen erlässt folgende Allgemeinverfügung: pagne-Ardenne) in die Risikogebiete aufgenommen. Das Elsass liegt 1. Die Durchführung von öffentlichen sowie privaten Veranstaltun- nur rund 30 km von der Gemeinde Teningen entfernt. gen und Zusammenkünften mit einer Teilnehmerzahl ab 50 Personen Mit zahlreichen Personen, die ihren Wohnsitz im Elsass haben, gibt es wird untersagt. Dies umfasst auch Versammlungen ab 50 Personen. tägliche Kontakte auf deutscher Seite, darunter auch bei Veranstal- Von dieser Untersagung ausgenommen sind die Notbetreuung in tungen und Versammlungen. Der Bundesgesundheitsminister hat den Kindertageseinrichtungen, Horten, Schulen, die Teilnahme am am 12. März 2020 die Rückkehrer aus Italien sowie den angrenzen- öffentlichen Personennahverkehr sowie das Aufhalten an den Ar- den Ländern Österreich und Schweiz aufgefordert, aufgrund der ak- beitsstätten. Der Betrieb und Besuch der Wochenmärkte im Gemein- tuellen Krankheitswellen mit dem neuartigen Corona-Virus (CO- degebiet ist weiterhin gestattet. VID19) zu Hause zu bleiben. Auch aus der Gemeinde Teningen pen- 2. Die Anordnung ist zunächst bis 18. April 2020 um 24 Uhr befristet. deln täglich Einwohnerinnen und Einwohner aus und in die Schweiz. Rechtsgrundlagen: § 28 Absatz 1 Satz 2 des Infektionsschutzgeset- Bei Veranstaltungen und Versammlungen, zu denen viele Menschen zes (IfSG), § 1 Absatz 6 der Verordnung des Sozialministeriums über zusammenkommen, besteht ein hohes Risiko, dass die Teilnehmerin- die Zuständigkeiten nach dem IfSG (IfSGZustV) und § 35 Satz 2 des nen und Teilnehmer sich untereinander anstecken. Angesichts der Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG). räumlichen Nähe zum Risikogebiet im Elsass und der Schweiz ist eine I. Begründung entsprechende Ansteckungsgefahr bei Veranstaltungen in Teningen Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige umso größer. oder Ausscheider festgestellt oder ergibt sich, dass ein Verstorbener Aus infektiologischer Sicht ist daher die Absage der Veranstaltungen krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, so trifft die zu- und Versammlungen notwendig. Da durch die Grenznähe ein beson- ständige Behörde nach § 28 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzge- deres Risiko besteht ist die Festsetzung auf 50 Personen geboten. Aus setzes (IfSG) die notwendigen Schutzmaßnahmen, soweit und solan- anderen Ländern werden größere Ausbrüche im Zusammenhang mit ge es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten Konferenzen (Singapur) und Gottesdiensten (Südkorea und Frank- erforderlich ist. Unter den Voraussetzungen des § 28 Absatz 1 Satz 1 reich) berichtet. In Nordrhein-Westfalen wurde ein weitreichendes IfSG kann die zuständige Behörde gemäß § 28 Absatz 1 Satz 2 IfSG Infektionsgeschehen im Zusammenhang mit einer Karnevalsveran- insbesondere Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen einer staltung beschrieben. Wenn es auf Veranstaltungen und Versamm- größeren Zahl von Menschen beschränken oder verbieten. Das lungen zu Infektionen einer großen Zahl von Personen kommt, ist Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wird insoweit eingeschränkt eine erfolgreiche Eindämmung kaum mehr möglich. (§ 28 Abs. 1 Satz 4 IfSG). Die Gemeinde Teningen ist als Ortspolizeibe- Die Gemeinde Teningen untersagt deshalb mit dieser Verfügung Ver- hörde nach § 1 Abs. 6 Satz 1 IfSGZustV für Schutzmaßnahmen zur Ver- anstaltungen und Versammlungen ab 50 teilnehmenden Personen in hinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten auf der ihrem Gemeindegebiet. Dies gilt vorerst bis 18. April 2020. Grundlage von § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 IfSG zuständig. Bei der durch Mildere Maßnahmen sind nicht ersichtlich. Insbesondere ist es nicht das Corona-Virus SARS-CoV-2 ausgelösten Lungenkrankheit Covid 19 ausreichend, die Veranstaltungen unter Anordnung von Auflagen handelt es sich um eine übertragbare Krankheit gem. § 2 Nr. 3 IfSG, stattfinden zu lassen, weil die Risiken durch begleitende Maßnah- da das Virus als Krankheitserreger gem. § 2 Nr. 1 IfSG vorwiegend men (wie z. B. Händedesinfektion) dabei nicht beseitigt wären. Ein durch Tröpfcheninfektion von einem Menschen auf den anderen milderes und gleich effektives Mittel zum effektiven Schutz vulne- übertragen wird. Gemäß § 2 Nr. 1 IfSG sind Krankheitserreger im Sin- rabler Gruppen vor einer nicht mehr kontrollierbaren Ausreitung des ne des Infektionsschutzgesetzes vermehrungsfähige Agens (Virus, Infektionsgeschehens steht aus Sicht des Infektionsschutzes nicht zur Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissi- Verfügung. Das Verbot von Veranstaltungen und Versammlungen ist bles Agens, dass bei Menschen eine Infektion oder übertragbare ebenfalls verhältnismäßig im engeren Sinne. Den möglicherweise Krankheit verursachen kann. entstehenden wirtschaftlichen Einbußen und den Einschränkungen Seit im Dezember 2019 erstmals in China Menschen von einer neuar- für das kulturelle oder soziale Leben stehen erhebliche gesundheitli- tigen Lungenkrankheit befallen wurden, breitet sich das Virus SARS- che Gefahren bei der unkontrollierten und nicht mehr nachverfolg- CoV-2 immer weiter aus. Dies betrifft auch den Landkreis Emmendin- baren weiteren Verbreitung des Corona-Virus gegenüber. Bei der Ab- gen. Zum Stand vom 15. März 2020, 15 Uhr, gibt das baden-württem- wägung überwiegen unstreitig die Rechtsgüter der körperlichen Un- bergische Gesundheitsministerium die Zahl der Erkrankten im versehrtheit des Einzelnen sowie des Gesundheitsschutzes der Landkreis Emmendingen mit 35 Personen an. Dazu kommt das be- Bevölkerung. Diese Allgemeinverfügung wird am 18. März 2020 per nachbarte Freiburg mit 43 Personen und weitere 25 Personen im ortsüblicher Bekanntgabe bekanntgemacht. Sie tritt am 19. März Landkreis Ortenau mit positivem Testergebnis. 2020 in Kraft (§ 41 Satz 4 LVwVfG). SARS-CoV-2 wird im Wege der Tröpfcheninfektion (beispielsweise Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie in- durch Husten, Niesen oder auch bei engeren Kontakten von Mensch nerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Gemeinde Teningen zu Mensch) übertragen. Um eine Überlastung des Gesundheitssys- (Bahlinger Straße 30, Teningen) Widerspruch einlegen. tems mit unter Umständen drastischen Folgen für Menschen mit Ein Widerspruch gegen diese Verfügung hat keine aufschiebende schwerem Krankheitsverlauf zu verhindern, muss die Ausbreitung Wirkung (§ 28 IfSG in Verbindung mit § 16 Abs. 8 IfSG). Es besteht die des Virus eingedämmt und die Ausbreitung des Infektionsgesche- Möglichkeit, beim Verwaltungsgericht Freiburg (Habsburgerstraße hens soweit wie möglich verlangsamt werden. 103, 79104 Freiburg i. Br.) einen Antrag auf Anordnung der aufschie- Mit Erlass vom 11. März 2020 hat das Sozialministerium Baden-Würt- benden Wirkung zu stellen. temberg den Gesundheitsämtern eine Weisung zum Umgang mit Teningen, den 18. März 2020 Großveranstaltungen gegeben. Demnach sind bei Großveranstal- tungen mit mehr als 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern keine Heinz-Rudolf Hagenacker effektiven Schutzmaßnahmen gegen eine nicht mehr kontrollierba- Bürgermeister
4 TENINGER NACHRICHTEN 18. März 2020 Verordnung der Landesregierung über in- 1. die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder stan- den, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch fektionsschützende Maßnahmen gegen nicht 14 Tage vergangen sind, oder 2. die sich innerhalb der vor- die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Co- ausgegangenen 14 Tage in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) im Zeitpunkt des Auf- rona-Verordnung - CoronaVO) enthalts als Risikogebiet ausgewiesen war; dies gilt auch, wenn Vom 16. März 2020 das Gebiet innerhalb von 14 Tagen nach der Rückkehr neu als Auf Grund von § 32 in Verbindung mit den § 28 Absatz 1 Satz 1 Risikogebiet eingestuft wird, oder 3. mit Symptomen eines und 2 und § 31 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli Atemwegsinfekts oder erhöhter Temperatur. 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes (6) Kritische Infrastruktur im Sinne des Absatz 4 sind insbeson- vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148) geändert worden ist, wird dere verordnet: 1. die in den §§ 2 bis 8 der BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) be- §1 stimmten Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Informations- Einstellung des Betriebs an Schulen, Kindertageseinrichtungen technik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Ver- und Kindertagespflegestellen sicherungswesen, Transport und Verkehr, (1) Bis zum Ablauf des 19. April 2020 sind 2. die gesamte Infrastruktur zur medizinischen und pflegeri- 1. der Unterrichtsbetrieb sowie die Durchführung außerunter- schen Versorgung einschließlich der zur Aufrechterhaltung die- richtlicher und anderer schulischer Veranstaltungen an den ser Versorgung notwendigen Unterstützungsbereiche, der Al- öffentlichen Schulen, Schulkindergärten, Grundschulförderk- tenpflege und der ambulanten Pflegedienste, auch soweit sie lassen und den Schulen sowie Schulkindergärten in freier Trä- über die Bestimmung des Sektors Gesundheit in § 6 BSI-KritisV gerschaft, hinausgeht, 2. die Nutzung schulischer Gebäude für nichtschulische Zwecke, 3. Regierung und Verwaltung, Parlament, Justizeinrichtungen 3. der Betrieb von Kindertageseinrichtungen sowie erlaubnis- sowie notwendige Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvor- pflichtiger Kindertagespflege und sorge, soweit Beschäftigte von ihrem Dienstherrn unabkömm- 4. der Betrieb von Betreuungsangeboten der verlässlichen lich gestellt werden, Grundschule, flexiblen Nachmittagsbetreuung, Horte sowie 4. Notfall- /Rettungswesen einschließlich Katastrophenschutz Horte an der Schule untersagt. und (2) Die Untersagung nach Absatz 1 gilt nicht für Schulen am 5. Rundfunk und Presse. Heim an nach § 28 LKHG anerkannten Heimen für Minderjähri- (7) Das Kultusministerium kann über die in Absatz 6 genannten ge soweit die Schüler ganzjährig das Heim besuchen sowie Son- Bereiche hinaus weitere Bereiche der kritischen Infrastruktur la- derpädagogische Bildungs- und Beratungszentren mit Inter- geangepasst festlegen. nat, die ganzjährig geöffnet sind. Die Untersagung gilt ferner (8) Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, deren bisher besuch- nicht für Altenpflege-, Krankenpflege- und Kinderkranken- te Einrichtung einem Betriebsverbot unterliegt und für die nach pflegeschulen sowie Schulen zur Ausbildung von medizinisch- den Absätzen 1 bis 7 keine Ausnahme vorgesehen ist, dürfen die technischen Assistenten und pharmazeutisch-technischen As- betreffenden Einrichtungen nicht betreten. Die Personensor- sistenten, soweit dort Schüler und Schülerinnen geprüft und geberechtigten haben für die Beachtung der Betretungsverbo- unterrichtet werden, deren Abschluss bis spätestens 30. Mai te zu sorgen. 2020 erfolgen soll. Das Kultusministerium kann Ausnahmen (9) Das Kultusministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermäch- von Absatz 1 für die Sonderpädagogischen Bildungs- und Bera- tigt, durch Rechtsverordnung die Dauer der Untersagung nach tungszentren mit den Förderschwerpunkten emotionale und Absatz 1 zu verlängern sowie deren Bedingungen festzulegen soziale Entwicklung, Sehen, Hören, geistige Entwicklung, kör- und die Ausgestaltung der Notbetreuung nach den Absätzen 4 perliche und motorische Entwicklung, Schülerinnen und Schü- und 5 anzupassen. Das Recht der zuständigen Behörden, wei- ler in längerer Krankenhausbehandlung sowie die entspre- tergehende Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz an- chenden Einrichtungen des frühkindlichen Bereichs zulassen, zuordnen, bleibt hiervon unberührt. sofern dies aufgrund des besonderen Förder- und Betreuungs- §2 bedarfs erforderlich ist. Hochschulen (3) Das Kultusministerium kann zur Durchführung schulischer (1) Der Studienbetrieb an den Universitäten, Pädagogischen Abschlussprüfungen Ausnahmen von Absatz 1 zulassen. Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Hochschulen für (4) Ausgenommen von der Untersagung nach Absatz 1 sind angewandte Wissenschaften, der DHBW und den Akademien Schülerinnen und Schüler an Grundschulen, an Grundschulstu- des Landes wird bis zum 19. April 2020 ausgesetzt; bereits be- fen von Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszent- gonnener Studienbetrieb wird bis zu diesem Zeitpunkt unter- ren, Grundschulförderklassen, Schulkindergärten, und den brochen. Über die Nachholung von ausgefallenen Veranstal- Klassenstufen 5 und 6 der auf der Grundschule aufbauenden tungen und Prüfungen entscheidet die Hochschule in eigener Schulen sowie Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kinder- Verantwortung. Die Hochschulen sorgen dafür, dass die Studen- tagespflege, sofern beide Erziehungsberechtigte oder die oder tinnen und Studenten alle im Sommersemester 2020 vorgese- der Alleinerziehende in Bereichen der kritischen Infrastruktur henen Studienleistungen erbringen können und zugleich die im Sinne von Absatz 6 tätig und nicht abkömmlich sind. Allein- Studierbarkeit gewährleistet ist. Mensen und Cafeterien blei- erziehenden gleichgestellt sind Erziehungsberechtigte dann, ben bis zum 19. April 2020 geschlossen. wenn die oder der weitere Erziehungsberechtigte aus zwingen- (3) Das Wissenschaftsministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG den Gründen, zum Beispiel wegen einer schweren Erkrankung, ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Dauer der Untersa- an der Betreuung gehindert ist. Für diese Kinder wird eine Not- gung nach Absatz 1 zu verlängern sowie Ausnahmen in begrün- betreuung bereitgestellt, die sich auf den Zeitraum des Betriebs deten Einzelfällen zuzulassen. Das Recht der zuständigen Be- im Sinne des Absatz 1 erstreckt, den sie ersetzt. Die Notbetreu- hörden, weitergehende Maßnahmen nach dem Infektions- ung findet in der jeweiligen Einrichtung, die das Kind bisher be- schutzgesetz anzuordnen, bleibt hiervon unberührt. suchte, durch deren Personal in möglichst kleinen Gruppen §3 statt; Ausnahmen hiervon sind nur bei objektiver Unmöglich- Verbot von Versammlungen und sonstigen Veranstaltungen keit zulässig. Vom Mindestpersonalschlüssel des § 1 KiTaVO (1) Versammlungen und sonstige Veranstaltungen mit über 100 kann in der Notbetreuung abgewichen werden, sofern die Teilnehmenden sind untersagt. Wahrnehmung der Aufsichtspflicht dennoch uneingeschränkt (2) Die zuständigen Behörden können aus wichtigem Grund un- möglich ist. ter Auflagen zum Schutz vor Infektionen Ausnahmen zulassen. (5) Ausgeschlossen von der Notbetreuung gemäß Absatz 4 sind Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Kinder, 1. Versammlungen und sonstige Veranstaltungen der Aufrecht-
18. März 2020 TENINGER NACHRICHTEN 5 erhaltung der kritischen Infrastruktur im Sinne von § 1 Absatz 6 rden. Die Einrichtungen können den Zutritt zu Besuchszwecken dienen oder erlauben, wenn geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Infek- 2. es sich um gesetzlich vorgeschriebene Veranstaltungen han- tionen getroffen werden können. delt und eine Verlegung des Termins nicht möglich ist. (3) Der Zutritt von externen Personen zu den in Absatz 1 und 2 (3) Die zuständigen Behörden können Veranstaltungen mit genannten Einrichtungen aus sonstigen, insbesondere beruf- einer geringeren als der in Absatz 1 genannten Teilnehmenden- lichen Gründen ist nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung zahl untersagen, sofern dies auf Basis einer Risikoabwägung an- der Leitung der Einrichtung gestattet. Im Falle der Gewährung hand der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts in ihrer je- des Zutritts sind geeignete Vorkehrungen zum Infektionsschutz weils geltenden Fassung unter Berücksichtigung des jeweiligen zu treffen. lokalen Infektionsgeschehens erforderlich ist. Das Recht der zu- (4) Personen, die in den vorausgegangenen 14 Tagen in Kontakt ständigen Behörden, im Wege der Allgemeinverfügung weiter- zu einer infizierten Person standen, und Personen mit Anzei- gehende Regelungen zum Verbot von Veranstaltungen zu tref- chen für Atemwegserkrankungen oder mit erhöhter Tempera- fen, bleibt von dieser Verordnung unberührt. tur ist der Zutritt zu den in Absatz 1 und 2 genannten Einrich- (4) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermäch- tungen untersagt. Wenn diese Personen eine Einrichtung zum tigt, durch Rechtsverordnung die in Absatz 1 genannte Grenze Zweck der Behandlung oder Aufnahme betreten wollen, ist vor- der Teilnehmendenzahl zu ändern und hierbei auch unter- ab das Einverständnis der Einrichtung einzuholen. schiedliche Grenzen für Veranstaltungen in geschlossenen Räu- Hiervon darf nur in Notfällen abgewichen werden. Soweit mög- men und unter freiem Himmel festzusetzen. lich, sind auch in diesen Fällen Maßnahmen zum Schutz vor In- §4 fektionen zu ergreifen. Schließung von Einrichtungen (5) Zur Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung und (1) Der Betrieb folgender Einrichtungen wird untersagt: des Pflegebetriebs können in der Einrichtung tätige Personen, 1. Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, denen nach Absatz 5 der Zutritt untersagt wäre, nach Abwä- Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater, gung die berufliche Tätigkeit in der Einrichtung unter Beach- 2. Bildungseinrichtung jeglicher Art, insbesondere Akademien tung von Schutzmaßnahmen fortsetzen. Die Entscheidung über und Fortbildungseinrichtungen, Volkhochschulen, die Fortsetzung der Tätigkeit und die erforderlichen Schutz- 3. Kinos, maßnahmen trifft die Einrichtung. 4. Schwimm- und Hallenbäder, Thermalbäder, Saunen, (6) Ausnahmen von den Absätzen 1, 2 und 4 können durch die 5. Fitnessstudios und sonstige Sportstätten in geschlossenen Einrichtungen für nahestehende Personen im Einzelfall, bei- Räumen, spielsweise im Rahmen der Sterbebegleitung oder zur Beglei- 6. Volkshochschulen und Jugendhäuser, tung eines erkrankten Kindes und unter Auflagen zugelassen 7. öffentliche Bibliotheken, werden. In Fällen nach Absatz 4 sind zwingend geeignete Maß- 8. Vergnügungsstätten sowie nahmen zum Schutz vor Infektionen zu ergreifen. 9. Prostitutionsstätten. (7) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermäch- (2) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermäch- tigt, durch Rechtsverordnungen weitere Regelungen zum tigt, den Betrieb weiterer Einrichtungen zu untersagen oder Schutz gefährdeter Personen vor einer Infektion mit SARS-Cov- den Betrieb von der Einhaltung von Auflagen abhängig zu ma- 2 zu treffen und die Regelungen in diesem Paragraphen zu än- chen. dern. §5 (8) Über die Zutrittsverbote nach den Absätzen 1 bis 4, ist durch Einschränkung des Betriebs von Gaststätten die Einrichtungen in einer vor Zutritt gut sichtbaren Weise, bei- (1) Der Betrieb von Gaststätten wird grundsätzlich untersagt. spielsweise durch einen auffälligen Aushang an den Zugangs- (2) Vom Verbot nach Absatz 1 ausgenommen sind Speisegast- türen, zu informieren. stätten, wenn sichergestellt ist, dass §7 1. die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Ab- Weitere Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz stand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewähr- Das Recht der zuständigen Behörden, weitergehende Maßnah- leistet ist, men zum Schutz vor Infektionen zu erlassen, bleibt von dieser 2. Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens Verordnung unberührt. Für den Erlass von Maßnahmen nach 1,5 Metern zwischen den Gästen gewährleistet ist und dem Infektionsschutzgesetz ist das Sozialministerium zuständi- 3. in geeigneter Weise sichergestellt wird, dass im Falle von In- ge oberste Polizeibehörde. Das Sozialministerium übt die Fach- fektionen für einen aufsicht für Maßnahmen der nach § 1 Absatz 6 der Verordnung Zeitraum von jeweils einem Monat mögliche Kontaktpersonen des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infekti- nachverfolgbar bleiben. onsschutzgesetz zuständigen Ortspolizeibehörden aus. (3) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermäch- §8 tigt, den Betrieb von Gaststätten weitergehend zu untersagen Inkrafttreten oder den Betrieb von der Einhaltung weiterer Auflagen abhän- Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. gig zu machen. §9 §6 Außerkrafttreten Maßnahmen zum Schutz besonders gefährdeter Personen (1) Diese Verordnung tritt am 15. Juni 2020 außer Kraft. (1) Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 3 bis (2) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermäch- 5 IfSG sowie teilstationäre Einrichtungen für Menschen mit Pfle- tigt, den Termin des Außerkrafttretens zu ändern. ge- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen ein- schließlich Kurzzeitpflege dürfen grundsätzlich nicht mehr zu Stuttgart, den 16. März 2020 Besuchszwecken betreten werden. Hiervon ausgenommen sind Die Regierung des Landes Baden-Württemberg: 1. Fachkrankenhäuser für Psychiatrie mit Ausnahme der Fach- Kretschmann krankenhäuser für Gerontopsychiatrie, Strobl Sitzmann 2. psychosomatische Fachkrankenhäuser sowie Dr. Eisenmann Untersteller 3. kinder- und jugendpsychiatrische Fachkrankenhäuser Dr. Hoffmeister-Kraut Lucha jeweils einschließlich der zugehörigen Tageskliniken. Hauk Wolf (2) Stationäre Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Un- Hermann terstützungsbedarf oder mit Behinderungen sowie von einem Anbieter verantwortete ambulant betreute Wohngemein- schaften für nach dem Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz dür- Kleinanzeigen online aufgeben: www.wzo.de fen grundsätzlich nicht mehr zu Besuchszwecken betreten we
6 TENINGER NACHRICHTEN 18. März 2020 Corona-Vorsorge in Teningen: Was Sie jetzt wissen müssen! Die Gemeinde Teningen hat in den vergangenen Tagen mehrere Presseveröffentlichungen herausgegeben. In diesem Artikel haben wir zusammengefasst, was für Sie heute wichtig ist: Bereitschaftsdienstnummer 116 117 nur über Festnetz an- Grundschule sowie Klasse 5 und 6: rufen: Die Notfallbetreuung findet in der jeweiligen Schule während Wer wegen Verdacht auf eine Infektion mit dem Corona-Virus der Schulzeit statt. die ärztliche Bereitschaftsdienstnummer 116 117 anruft, muss Ganztagsbetreuung, flexible Nachmittagsbetreuung und Kern- diese Nummer unbedingt ohne Vorwahl vom Festnetz aus wäh- zeitbetreuung: len. Bei Anrufen vom Festnetz ist die Erreichbarkeit der Notfall- Die Gemeinde Teningen bietet auf freiwilliger Basis ebenfalls ein praxen gewährleistet. Anrufe von einem Mobiltelefon werden Notfallbetreuungsangebot während der bisher angebotenen aus technischen Gründen über ein bundesweites Call-Center ge- Öffnungszeiten an. leitet, das wegen des großen Andrangs jedoch völlig überlastet Auf der Homepage der Gemeinde Teningen www.teningen.de fin- ist. den Sie einen Anmeldebogen, den Sie selbst ausdrucken und mit- bringen können. Anmeldebögen erhalten Sie auch direkt vor Ort. Dienststellen sind seit gestern geschlossen: Für weitere Nachfragen stehen die Einrichtungen und das Bürger- Seit dem gestrigen Dienstag sind die Diensträume der Gemeinde- telefon (07641 / 580677) zur Verfügung. Wir möchten alle Eltern verwaltung geschlossen. Dies betrifft die Fachbereiche 1 und 2 im bitten, sich sorgsam zu überlegen, ob das Angebot benötigt wird. Bürgerhaus Zehntscheuer und den Fachbereich 3 im Rathaus Es dient der Sicherung unserer notwendigen Versorgungssysteme. Köndringen. Die Mitarbeiter der Verwaltung stehen nach vorhe- riger telefonischer Terminvereinbarung für persönliche Termine Einkaufsservice für Personen in Heimquarantäne: zur Verfügung. Dies gilt in dringenden und unaufschiebbaren Eine rasant steigende Personenzahl muss eine 14-tägige Heim- Fällen. Soweit möglich, werden die Amtsgeschäfte telefonisch, quarantäne einhalten. Zunehmend werden sich unter diesen per Mail oder schriftlich abgewickelt. Der persönliche Kontakt Personen auch Menschen befinden, die Unterstützung benöti- soll auf das unbedingt notwendige Mindestmaß reduziert wer- gen, um an Lebensmittel und Artikel des täglichen Bedarfs zu ge- den. Das Ortschaftsamt Heimbach und die Verwaltungsstelle langen, weil beispielsweise keine Verwandten oder Bekannten Nimburg sind ganz geschlossen. In dringenden Fällen steht Orts- hierfür zur Verfügung stehen. vorsteher Lutz in Heimbach zur Verfügung. Ablauf der Hilfeleistung: 1. Hilfsbedürftige melden sich bei der Gemeindeverwaltung un- Sport- und Mehrzweckhallen geschlossen: ter der Info-Nummer 5806-77. Die Mitarbeiterinnen und Mitar- Ebenfalls seit dem gestrigen Dienstag sind alle Sport- und Mehr- beiter nehmen die Kontaktdaten der hilfesuchenden Person auf zweckhallen sowohl für den sportlichen Trainingsbetrieb als und geben diese den Mitgliedern des Ortsvereins Teningen des auch für Veranstaltungen jeder Art geschlossen. Auch diese Re- Deutschen Roten Kreuzes weiter. gelung gilt bis auf weiteres. 2. Das DRK nimmt mit Hilfsbedürftigen Kontakt auf und erfasst die Bestellung. Veranstaltungen ab 50 Personen verboten: 3. Mitglieder des DRK-Ortsvereins kaufen die Bestellungen ein- Mit einer Allgemeinverfügung (siehe Seite 3) hat die Gemeinde bis zweimal pro Woche (Dienstag und Freitag) ein und packen Teningen die Durchführung von öffentlichen sowie privaten Ver- diese in einen Karton. Der DRK-Ortsverein legt das Geld zunächst anstaltungen und Zusammenkünfte mit einer Teilnehmerzahl ab aus. 50 Personen untersagt. Dies umfasst auch Versammlungen ab 50 4. Der Karton wird mit beigelegter Quittung und Kontodaten des Personen. DRK-Ortsvereins vor der Haustüre des Hilfeersuchenden abge- stellt und die Person telefonisch informiert, dass die Lieferung Mediathek im Schulzentrum Teningen geschlossen: vor der Türe steht. Bis auf weiteres bleibt die Mediathek im Schulzentrum Teningen 5. Nachdem sich die DRK-Mitglieder von der Tür entfernt haben, geschlossen. holt die Person den Karton in ihre Wohnung. Notfallbetreuung für Kindergartenkinder und Schüler: Einkaufsservice für ältere und bedürftige Personen von In Baden-Württemberg sind seit dem gestrigen Dienstag alle Heimbach: Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten geschlossen. Engagierte Heimbacher Bürgerinnen und Bürger bieten älteren Dies gilt selbstverständlich auch für die Gemeinde Teningen. und bedürftigen Mitbürgerinnen und Mitbürgern aus Heimbach Wir bieten den Menschen, die in der kritischen Infrastruktur tä- folgende Einkaufsdienste an: tig sind, eine Notfallbetreuung ihrer Kinder an, damit sie ihre Bestellung am Markttag am Mittwoch bei „Onkel Peter“ in Heim- Tätigkeiten im Dienst der Gesellschaft wahrnehmen können. bach direkt oder telefonisch (Telefon oder WhatsApp 0160 Entsprechend der Entscheidung des Kultusministeriums Ba- 91364128, Festnetz 9594090). Die Lieferung erfolgt am Freitag ab den-Württemberg vom 13. März 2020 zählen zur kritischen In- 18 Uhr nach Hause. An den anderen Tagen stehen noch weitere frastruktur insbesondere die Gesundheitsversorgung (medizi- Helferinnen zur Verfügung: Silke Bergmann (Telefon 0179 nisches und pflegerisches Personal, Hersteller von und für die 1007582), Angelika Heidenreich (Telefon 3228), Christine Lim- Versorgung von notwendigen Medizinprodukten), die Auf- berger (Telefon 0173 3418947) und Christel Stelzer (Telefon rechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ein- 51692). Einfach anrufen und Bestellung aufgeben, die Waren schließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuer- werden dann bis zur Haustüre gebracht! wehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), die Sicherstel- lung der öffentlichen Infrastruktur (Telekommunikation, Unsere Info-Telefonnummer: Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung) sowie die Lebensmittel- Seit Freitag haben wir für Fragen rund um die Situation zur Coro- branche. Grundvoraussetzung ist dabei, dass beide Erziehungs- na-Vorsorge eine Info-Telefonnummer eingerichtet: 07641 / berechtigte und im Fall von Alleinerziehenden der oder die Al- 5806-77. Soweit möglich, werden wir Ihre Fragen beantworten. leinerziehende in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig Das Info-Telefon ist wie folgt besetzt: Montags bis donnerstags je- sind. Für die Gemeinde Teningen haben wir folgende Vorge- weils von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 hensweise festgelegt: Uhr. Kindergärten und Kindertagesstätten: Bürgermeister Heinz-Rudolf Hagenacker bietet am morgigen Die Notfallbetreuung findet dezentral in allen Einrichtungen Donnerstag, 19. März, von 16 bis 18 Uhr eine Telefonsprechstun- statt. de an. Er ist unter der Nummer 07641 / 5806-41 erreichbar.
18. März 2020 TENINGER NACHRICHTEN 7
8 TENINGER NACHRICHTEN 18. März 2020 b Stand: 6. März 2020 / Quelle: Robert-Koch-Institut Informationen und Hilfestellungen U Bekanntmachung für Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren b Oberfinanzdirektion Karlsruhe COVID-19-Krankheitsverlauf Personengruppen, die nach bisherigen Erkenntnissen Schließung der zentralen ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsver- Informations- und Annahmestellen lauf haben: Aufgrund der dynamischen Entwicklung im Zusammenhang mit dem Corona-Virus hat die Steuerverwaltung Baden-Würt- Das Risiko einer schweren Erkrankung steigt ab 50 bis 60 Jah- temberg sich dazu entschlossen, die zentralen Informations- ren stetig mit dem Alter an. Insbesondere ältere Menschen und Annahmestellen der Finanzämter für den allgemeinen können, bedingt durch das weniger gut reagierende Im- Besuchsverkehr bis auf Weiteres zu schließen. munsystem, nach einer Infektion schwerer erkranken (Im- Bürgerinnen und Bürger haben selbstverständlich die Mög- munseneszenz). lichkeit, in dringenden Fällen bei ihrem Finanzamt einen Be- Da unspezifische Krankheitssymptome wie Fieber die Ant- sprechungstermin telefonisch zu vereinbaren. Des Weiteren wort des Immunsystems auf eine Infektion sind, können die- können sie sich auch über das auf der Homepage ihres Finanz- se im Alter schwächer ausfallen oder fehlen, wodurch Er- amts eingestellte Kontaktformular an ihr örtliches Finanzamt krankte dann auch erst später zum Arzt gehen. wenden. Auch verschiedene Grunderkrankungen wie zum Beispiel Für allgemeine Fragen zur Steuererklärung können Bürge- Herzkreislauferkrankungen, Diabetes, Erkrankungen des rinnen und Bürger außerdem den Steuerchatbot der baden- Atmungssystems, der Leber und der Niere sowie Krebser- württembergischen Steuerverwaltung zur Unterstützung krankungen scheinen unabhängig vom Alter das Risiko für nehmen. Der Chatbot steht unabhängig von den Servicezei- einen schweren Krankheitsverlauf zu erhöhen. ten des jeweiligen Finanzamtes rund um die Uhr an sieben Ta- Bei älteren Menschen mit vorbestehenden Grunderkran- gen in der Woche zur Verfügung. Den virtuellen Assistenten in kungen ist das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf Sachen Steuern erreichet man unter steuerchatbot.digital- höher, als wenn nur ein Faktor (Alter oder Grunderkran- bw.de. kung) vorliegt; wenn mehrere Grunderkrankungen vorlie- Zusätzlich hat die Steuerverwaltung Baden-Württemberg gen (Multimorbidität), dürfte das Risiko höher sein als bei Erklärvideos im Einsatz. Kurz und prägnant wird jeweils in nur einer Grunderkrankung. rund zwei Minuten dargestellt, was in bestimmten Situatio- Für Patienten mit unterdrücktem Immunsystem (zum Bei- nen steuerlich zu tun ist oder welche Möglichkeiten das Steu- spiel aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immun- errecht bietet. Die Videos klären auf und geben gleichzeitig schwäche einhergeht, oder wegen Einnahme von Medika- eine kurze Anleitung, wie das gewünschte Ziel umzusetzen menten, die die Immunabwehr unterdrücken wie zum Bei- ist. spiel Cortison) besteht ein höheres Risiko. Derzeit bietet die Finanzdirektion neun Videos u.a. zu den Welche Kombination von Risikofaktoren mit weiteren (Le- Themen „steuerliche Vorauszahlungen“, „die richtige Steuer- bens-)Umständen ein besonders hohes Risiko für einen klassenwahl nach Eheschließung bzw. Verpartnerung“, schweren Krankheitsverlauf bei COVID-19 darstellen, ist „Steuerklassenwechsel im Trennungsfall“, „Einspruch“ und noch nicht hinreichend bekannt. „Aussetzung der Vollziehung“ an. Weitere Erklärvideos zu wichtigen steuerlichen Themen für Bürgerinnen und Bürger Kein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheits- sind bereits in Planung. verlauf: Den Link zu den Erklärvideos findet man im Internet auf der Schwangere scheinen nach bisherigen Erkenntnissen aus Startseite der Oberfinanzdirektion Karlsruhe und dem Minis- China kein erhöhtes Risiko gegenüber nicht schwangeren terium für Finanzen Baden-Württemberg. Frauen mit gleichem Gesundheitsstatus zu haben. Bei Kindern wurde bislang kein erhöhtes Risiko für einen schweren Erkrankungsverlauf berichtet. b Infobest Vogelgrun/Breisach Was sollten Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf beachten? Sonderschließung bis auf Weiteres Besonders wichtig ist die größtmögliche Minderung des Ri- Aufgrund der für das Südelsass angeordneten Präventivmaß- sikos einer Infektion, zum Beispiel durch allgemeine Verhal- nahmen bleibt die deutsch-französische Anlaufstelle für grenz- tensregeln (Hände waschen, Abstand halten zu Erkrankten) überschreitende Fragen Infobest Vogelgrun/Breisach seit und weitere Maßnahmen der Kontaktreduktion (ausführ- dem 10. März bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr lich beschrieben in Referenz 2: COVID-19: Optionen für Maß- geschlossen. nahmen zur Kontaktreduzierung in Gebieten, in denen ver- Das Infobest-Team ist dennoch per E-Mail unter der folgen- mehrt Fälle bekannt wurden). den Adresse erreichbar: vogelgrun-breisach@infobest.eu. Info- Wichtig ist auch eine aktive Information über das Krank- best hofft, diese Einschränkungen baldmöglichst wieder aufhe- heitsbild, die bei der frühzeitigen Selbsterkennung von Sym- ben zu können und wird zu gegebener Zeit entsprechend infor- ptomen helfen kann. mieren. Erkrankte sollten rasch Kontakt aufnehmen zur Hausarzt- Infobest Vogelgrun/Breisach, Ile du Rhin, Frankreich, 68600 praxis oder telefonisch zu anderen beratenden Stellen: Bera- Vogelgrun, vogelgrun-breisach@infobest.eu, www.infobest.eu. tung hinsichtlich individueller Maßnahmen; Beratung hin- sichtlich labordiagnostischer Abklärung von COVID-19. Wenn in der näheren Umgebung (zum Beispiel im privaten oder beruflichen Umfeld) Fälle von COVID-19 bekannt werden, sollte dies ebenfalls entsprechend mitgeteilt wer- den, um gezielte diagnostische Maßnahmen zu beschleu- Amtsblatt auch jeden Mittwoch unter nigen. www.teningen.de
18. März 2020 TENINGER NACHRICHTEN 9 b Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt Information: Jobcenter und Arbeits- Persönliche Vorsprache nicht notwendig – agenturen sind weiter für die Kunden da Jobcenter und Arbeitsagenturen sind weiter für die Kun- alternative Kontaktmöglichkeiten nutzen den da; Telefon- und Online-Zugang werden intensiviert Aufgrund der anhaltenden Grippe-Saison und der aktuellen und ausgebaut; persönliche Kontakte werden reduziert. Ausbreitung des Corona-Virus empfiehlt die Familienkasse Um in der aktuellen Lage die wichtigsten Dienstleistungen er- Baden-Württemberg West ihren Kundinnen und Kunden, bei bringen zu können, konzentrieren sich die Arbeitsagenturen entsprechenden Symptomen wie Husten, Schnupfen oder und Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen) auf die Bearbei- Heiserkeit von einem Besuch in der Familienkasse abzusehen. tung und Bewilligung von Geldleistungen. Dafür werden die Die Familienkasse will ihre Kundinnen und Kunden sowie die Voraussetzungen geschaffen, dass diese Fragen und Anliegen Belegschaft bestmöglich schützen. Kundinnen und Kunden, auch ohne persönlichen Kontakt geklärt werden können, um die in einem der vom Robert-Koch-Institut eingestuften Risi- Kontakte zu minimieren. So wird ein Beitrag zum Gesundheits- kogebieten – insbesondere dem Elsass – wohnen oder von schutz und zum Eindämmen der Pandemie geleistet und gleich- einem Aufenthalt in einer der aufgeführten Regionen zurück- zeitig die Zahlung von Geldleistungen wie Arbeitslosen- oder kehren, werden gebeten, derzeit nicht persönlich in der Fami- Kurzarbeitergeld in dieser schwierigen Lage sichergestellt. lienkasse zu erscheinen. Bei Fragen oder kurzen Anliegen Aufgrund der aktuellen Lage für alle Kundinnen und kann man sich unter www.familienkasse.de über das gesamte Kunden von Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen) Dienstleistungsangebot der Familienkasse informieren. Eben- und Arbeitsagenturen folgende Informationen: so finden sich dort alle relevanten Formulare und Merkblätter 1. Persönliche Vorsprachen: Die Möglichkeit zum persönli- zu den Themen Kindergeld und Kinderzuschlag. Dort kann chen Kontakt in den Dienststellen bleibt für Notfälle bestehen. auch direkt der Antrag auf Kindergeld oder Kinderzuschlag Eine Arbeitslosmeldung kann auch telefonisch erfolgen. Ein gestellt werden. Dadurch erspart man sich nicht nur Reise- und Antrag auf Grundsicherung kann formlos in den Hausbriefkas- Wartezeiten, man beschleunigt auch das Bearbeitungsverfah- ten der Dienststelle eingeworfen werden. ren, indem alle Anlagen als Datei beigefügt werden können. Alle persönlichn Gesprächstermine entfallen ohne Rechtsfol- Weiter besteht die Möglichkeit, das Mailpostfach oder die gen. Diese Termine müssen nicht abgesagt werden, man muss Großkundenadresse zu nutzen. Die Mitarbeiterinnen und diesbezüglich auch nicht anrufen. Anträge können formlos per Mitarbeiter der Familienkasse kümmern sich dann umgehend E-Mail oder über die eServices (www.arbeitsagentur.de/eServi- um das Anliegen. ces) gestellt oder in den Hausbriefkasten eingeworfen werden. Kundinnen und Kunden können sich auch wie gewohnt an Es entstehen keine Nachteile, wenn jemand nicht persönlich das Servicecenter der Familienkasse wenden. Dieses ist von vorspricht. Bitte wirklich nur im Notfall in die Dienststelle kom- Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Großkunden- men. adresse: Familienkasse Baden-Württemberg West, 76088 2. Anliegen telefonisch klären – auch die Arbeitslosmel- Karlsruhe. E-Mail-Postfach: Familienkasse-Baden-Wuert- dung: Die persönliche Vorsprache bei Arbeitslosmeldung in temberg-West@arbeitsagentur.de. Hotline: kostenfrei unter den Arbeitsagenturen entfällt vorläufig. Die Meldung kann te- 0800 / 4555530. lefonisch vorgenommen werden. Außerdem zu finden: Anträge auf Arbeitslosengeld I unter www.arbeitsagentur.de/eservices; Weiterbewilligungsanträ- b Agentur für Arbeit Freiburg ge für die Grundsicherung unter https://www.arbeitsagen- tur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld-2. Arbeitsausfälle aufgrund der Einstufung Es werden so schnell wie möglich zusätzliche Telefonnummern in den Städten und Regionen geschaltet und die Bevölkerung des Elsass als Corona-Risikogebiet: darüber sowohl über die Internetseiten als auch über die über- Ausgleich über Kurzarbeitergeld ist grundsätzlich möglich regionale und regionale Presse informiert. Das Regierungspräsidium Freiburg hat darüber informiert, Da die telefonischen Kapazitäten aufgrund des erwarteten dass die französische Region Grand Est (bestehend aus den sehr hohen Anrufaufkommens auch technisch verstärkt wer- ehemaligen Regionen Elsass, Lothringen und Champagne- den müssen und dies einige Tage in Anspruch nehmen wird, Ardenne) im Zusammenhang mit dem Corona-Virus zum Risi- kann die Erreichbarkeit vereinzelt eingeschränkt sein. kogebiet erklärt wurde. Daraus resultieren Empfehlungen für 3. Keine finanziellen Nachteile, die Leistungsgewährung Arbeitnehmer und Beschäftigte, in deren Folge die Arbeit in wird sichergestellt: Wenn jetzt Termine entfallen oder per- einzelnen Unternehmen aufgrund von fehlenden Arbeitneh- sönlicher Kontakt nicht möglich ist, entstehen für die Kundin- mern zumindest vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt nen und Kunden keine finanziellen Nachteile. Die Agenturen fortgeführt werden kann. agieren so gut es geht in diesen schwierigen Zeiten unbürokra- Ein infolgedessen eingetretener Arbeitsausfall beruht im tisch und flexibel, sodass die Versorgung aller Menschen, die Regelfall auf einem unabwendbaren Ereignis im Sinne des Pa- auf die Geldleistungen von Jobcenter oder Arbeitsagentur an- ragraphen 96 Abs. 1 Nr. 1 SGB III. gewiesen sind, sichergestellt ist. Dies gilt auch für die Auszah- Damit ist ein Ausgleich des Arbeitsausfalls mithilfe des kon- lung von Kindergeld und Kinderzuschlag. junkturellen Kurzarbeitergeldes grundsätzlich möglich, Die Arbeitsfähigkeit der Agenturen ist sichergestellt. Die siche- wenn die Arbeitnehmer und Beschäftigten auch tatsächlich re Auszahlung von Geldleistungen hat für die Agenturen von einem Entgeltausfall betroffen sind und alle weiteren oberste Priorität. Man kann der Bundesagentur für Arbeit auf Voraussetzungen erfüllt werden. Twitter folgen. Für Arbeitnehmer und Beschäftigte, denen die Ausübung ihrer Tätigkeit im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) verboten ist, kann der Arbeitgeber eine Entschädigung nach b Polizeipräsidium Freiburg § 56 IfSG in Höhe des Verdienstausfalls beim zuständigen Ge- sundheitsamt beantragen. Teningen: Wohnwagen entwendet Wichtig ist, dass Betriebe und Unternehmen im Bedarfsfall bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit Kurzarbeit anzeigen. Zwischen Samstagabend und Sonntagmorgen (14./15. März Informationen über die Voraussetzungen für Kurzarbeiter- 2020) wurde von einem Gelände in der Hans-Theisen-Straße ein geld (KUG) und Videoanleitungen gibt es auf der Seite Wohnwagen der Marke Knaus entwendet. Wer in diesem Zusam- https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/ menhang verdächtige Beobachtungen gemacht hat, möge sich kurzarbeitergeld-arbeitgeber-unternehmen. beim Polizeirevier Emmendingen, Telefon 07641 / 582-0, melden.
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