Das Warten hat ein Ende: Gemeinde Gosheim

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Das Warten hat ein Ende: Gemeinde Gosheim
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Diese Ausgabe erscheint auch online

53. Jahrgang
Nummer 25
Donnerstag, 24. Juni 2021

Amtsblatt der
Gemeinde Gosheim                         Das Warten hat ein Ende:
                                         Jurabad Gosheim inkl. Saunabereich wieder geöffnet
                                         Seit Donnerstag, dem 24.06.2021 ist das Jurabad sowie der Saunabereich wieder
                                         für die Besucher geöffnet.
                                         Wir freuen uns sehr, unseren Stammgästen, aber auch Neubesuchern, den Ba-
                                         debetrieb in unserem Jurabad wieder als eines der wenigen geöffneten Bäder im
                                         ganzen Landkreis Tuttlingen und der Region zu ermöglichen.
                                         Gerade jetzt in der heißen Sommerzeit tut ein Sprung „ins kühle Nass“ richtig
                                         gut. Probieren Sie es doch einfach auch mal wieder aus.
                                         Zudem gibt es eine weitere gute Nachricht für alle Freunde des „Schwitzens“:
                                                                                             Der     Sauna-Bereich  ist
                                                                         Wiedereröffnung ebenfalls wieder seit dem
                                                                             nach Corona 24.06.2021 geöffnet.
                                                                                             Selbstverständlich gelten
                                                                                             unverändert die strengen
                                                                                             Auflagen des Hygienekon-
                                                                                             zepts unseres Jurabades,
                                                                                             sodass Sie bedenkenlos
                                                                                             das Bad nutzen können.
                                                                                             Ihre Sicherheit und Ge-
                                                                                             sundheit liegen uns sehr
                                                                                             am Herzen (1 Person pro
                                                                                             20 m² gemäß den Corona-
                                                                                             Richtlinien).
                                                                                             Unsere      Badeaufsichten
                                                                                             leisten eine wirklich tolle
                                                                                             Arbeit und stehen in Dop-
                                                                                             pelbesetzung für alle An-
                                                                                             liegen unserer Gäste zur
                                                                                             Verfügung.
                                                                                             Auch über Ihren baldigen
                                                                                             Besuch würden wir uns
                                                                                             sehr freuen!
                                                                                             Gerne können Sie vorab
                                                                                             vor Ihrem Besuch und
                                                                                             dem Packen der Badeta-
                                                                                             sche klären, wie die aktu-
                                                                                             elle Belegung im Bad und
                                                                                             in der Sauna ist: Jurabad-
                                                                                             Hotline, 9611-18.
                                                                                             Ihr Jurabad-Team

                   Diese Woche im Überblick
                   Notdienste                  Seite 2            Kirchliche Mitteilungen   Seite 12

                   Amtl. Bekanntmachungen      Seite 7            Vereinsnachrichten        Seite 17

                   Weitere Nachrichten         Seite 3            Parteien                    Seite -

                   Schulnachrichten           Seite 11            Sonstiges                   Seite -
Das Warten hat ein Ende: Gemeinde Gosheim
2                                       Gosheimer Nachrichten
                                                                                                           Nummer 25
                                                                                             Donnerstag, 24. Juni 2021

                             Neue Bänkle für Gosheim
Liebe Gosheimerinnen und Gosheimer,
wir haben bei uns hier oben eine herrliche Landschaft.
Es tut einfach gut, sich manchmal eine kleine Auszeit
zu gönnen und unsere Natur zu genießen. Dazu ha-
ben Sie jetzt noch weitere Möglichkeiten, denn durch
eine großzügige Spende von drei schönen Ruhebänk-
le durch das Kleiderladen-Team um Theresia Weber
und Ulla Wildmann können Sie ab sofort bei einem
Spaziergang im Ort zwischendurch einmal die Seele
baumeln lassen.
Eine Bank steht unter den schönen Bäumen an der
Heubergesteige zwischen Klippeneckstraße und Baar-
blick, die andere Bank steht an der Ecke Lemberg-
straße / Uhlandstraße mit Blick auf unseren Lemberg.

                                                                                    Das Bauhofteam um Bauhof-
                                                                                    leiter Niklas Hauser hat die
                                                                                    beiden Bänkle in der letzten
                                                                                    Woche fachmännisch gesetzt.
                                                                                    Das dritte Bänkle, welches vom
                                                                                    Kleiderladen-Team gestiftet wur-
                                                                                    de, wird nach Fertigstellung der
                                                                                    Fitnessmeile Gosheim-Wehingen
                                                                                    am Wegesrand platziert.
                                                                                    Ich möchte mich an dieser
                                                                                    Stelle herzlich beim Team des
                                                                                    Kleiderladens für die Spende
                                                                                    bedanken, ebenso beim Bauhof
                                                                                    für das Aufstellen der Bänkle.
                                                                                    Ihnen allen Wünsche ich eine
                                                                                    schöne Auszeit, falls Sie die
                                                                                    Möglichkeit haben, sich etwas
                                                                                    Ruhe auf den neuen Bänkle zu
                                                                                    gönnen.
                                                                                    Ihr André Kielack,
   Foto: Angela Hermle                                                              Bürgermeister

                                                             Öffnungszeiten Notfallpraxis Tuttlingen:
                                                             Werktags von 18 bis 22 Uhr und am Wochenende und
                                                             an Feiertagen von 8 bis 22 Uhr.
 Bereitschaftsdienst                                         Villingen-Schwenningen HNO, 0180/6077211
                                                             Schwarzwald-Baar-Klinikum, Klinikstraße 11, 78082 Villin-
Notfalldienst jeweils von                                    gen-Schwenningen
Samstag, 8.00 Uhr, bis Montag, 8.00 Uhr                      Am Wochenende und an Feiertagen von 10 - 20 Uhr.
                                                             Zusätzliche Service-Hotline des Landratsamts Tuttlin-
Notfalldienst der Ärzte                                      gen zum Coronavirus:
Rettungsdienst                                        112    Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Tuttlingen
Ärztlicher Notfalldienst                         116 117     können sich ab sofort unter der Nummer 07461 926 9999
Notfallpraxis: In der Kreisklinik Tuttlingen und in der      des Gesundheitsamtes rund um das Thema Coronavirus
Helios Klinik Rottweil gibt es eine Notfallpraxis für alle
                                                             (COVID-19) informieren.
nicht lebensbedrohlichen medizinischen Notfälle. Eine
Anmeldung ist nicht erforderlich.                            Tierarzt:
Montag bis Freitag, 9 bis 19 Uhr: docdirekt - Kostenfreie    Samstag, 26.06.21 - Sonntag, 27.06.21
Onlinesprechstunde von niedergelassenen Haus- und            Dr. Heinemann, Trossingen, Tel.: 0742521081
Kinderärzten, nur für gesetzlich Versicherte unter 0711
965 897 00 oder docdirekt.de.                                Apothekendienst
Öffnungszeiten Notfallpraxis Rottweil:                       Donnerstag, 24.06.2021:
Am Wochenende und an Feiertagen ist die Notfallpraxis        Untere Apotheke, Rottweil
von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 19 Uhr geöffnet.             Hochbrücktorstr. 2, Tel. 0741 7775
Das Warten hat ein Ende: Gemeinde Gosheim
Nummer 25
Donnerstag, 24. Juni 2021           Gosheimer Nachrichten                                                      3
Freitag, 25.06.2021:                                      Das Abstandhalten > 1,5 m ist oberstes Gebot.
Apotheke im Alten Milchwerk, Rottweil                     Im Wartebereich dürfen sich nicht mehr als 2 Personen
Heerstr. 42, Tel. 0741 17488990                           aufhalten.
Samstag, 26.06.2021:                                      Die Öffnungszeiten sind:
Apotheke Zürn, Zimmern ob Rottweil                        vormittags:
Hauptstr. 15, Tel. 0741 31894                             Montag, Mittwoch und Freitag: 08.00 Uhr – 11.30 Uhr
Heuberg-Apotheke, Wehingen/Württ.                         Dienstag und Donnerstag:         08.45 Uhr – 12.15 Uhr
Deilinger Str. 4, Tel. 07426 1358                         nachmittags:
Sonntag, 27.06.2021:                                      Dienstag:                        14.00 Uhr – 17.00 Uhr
Paracelsus-Apotheke, Spaichingen                          Donnerstag:                      14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Marktplatz 2, Tel. 07424 93360                            Ich darf Sie alle bitten, weiterhin Rücksicht zu nehmen,
Montag, 28.06.2021:                                       Abstand zu wahren und damit zu helfen, dass wir alle
Apotheke Frittlingen                                      gemeinsam gut durch Winter kommen.
Hauptstr. 77, Tel. 07426 3322                             Bleiben Sie alle gesund, ich grüße Sie herzlich.
Dienstag, 29.06.2021:                                     Ihr André Kielack
Dr. Sailers Königs-Apotheke, Rottweil                     Bürgermeister
Königstr. 19, Tel. 0741 209664730
Mittwoch, 30.06.2021:
Paracelsus-Apotheke, Spaichingen
Marktplatz 2, Tel. 07424 93360                             Aktuelles aus dem Rathaus
Weitere wichtige Rufnummern
                                                          Sprechstunden
Bauhof                             Tel.   07426 600108
Notruf DRK                         Tel.   112             Sprechstunde des Bürgermeisters
Notruf Feuerwehr                   Tel.   112             Die nächste telefonische Sprechstunde findet am
Notruf Polizei                     Tel.   110             Donnerstag, 24. Juni 2021 in der Zeit von 16 bis 18 Uhr
Hospizgruppe Heuberg               Tel.   0171 1413876    und
Gift-Notruf                        Tel.   0761 19240      Donnerstag, 1. Juli 2021 in der Zeit von 15 - 17 Uhr
Polizeiposten Wehingen             Tel.   1240            statt.
Polizeirevier Spaichingen          Tel.   07424 93180     Sie haben hierbei die Möglichkeit, Ihre Anliegen, Sorgen
Revierförster Stefan Schrode       Tel.   0162 2081684    oder Ideen mit mir direkt telefonisch zu besprechen.
Schulsozialarbeiter Ingo Brehm     Tel.   0174 1742252    Eine Voranmeldung ist erforderlich (Tel. 07426/961219).
Altenpflegeheim Gosheim            Tel.   9477000         Ich freue mich auf Ihre Anregungen und Ideen!
Caritas Schwarzwald-Alb-Donau      Tel.   07461 9697170   Ihr Bürgermeister
Frauenhaus Tuttlingen              Tel.   07461 2066      André Kielack
Ambulante Beratungsstelle des                             Aufgrund einer Fortbildung ist das Rathaus am Mittwoch,
Frauenhauses Tuttlingen            Tel. 07461 161666      30. Juni 2021 für den Publikumsverkehr geschlossen.
Telefonseelsorge                   Tel. 0800 1110111
                                   oder                   Fundamt
Schwarzwald-Bodensee e.V.          0800 1110222
ENRW Störungsannahme               Tel. 0800 0510101      Wellensittich zugeflogen.
                                                          Nähere Informationen unter Tel.: 963243, Herr Glöckl.
                                                          Kurzbericht der Gemeinderatssitzung
                                                          Kurzbericht zur Gemeinderatssitzung vom 21. Juni 2021
  Öffnungszeiten des Rathauses                            Am vergangenen Montagabend kam das erneut voll-
                                                          zählig erschienene 15-köpfige Gremium zu einer wei-
Rathaus bleibt offen                                      teren öffentlichen Gemeinderatssitzung in der Jurahalle
- vorhergehende Terminvereinbarung aber erforderlich -    zusammen. Bürgermeister André Kielack begrüßte zur
Das Rathaus bleibt trotz „Corona“ bis auf Weiteres für    Beginn der Sitzung die erschienenen knapp 20 Zuhörer
den Publikumsverkehr geöffnet.                            nebst Pressevertreterin Angela Hermle und schickte vor-
Vor einem Besuch bitten wir Sie allerdings, telefonisch   aus, dass sich das Gremium wiederum dazu entschieden
oder per E-Mail Kontakt zu den einzelnen Ansprechpart-    habe, auch die heutige Gremium-Sitzung als Präsenz-Sit-
nern aufzunehmen, um einen Termin zu vereinbaren.         zung durchzuführen. Die Corona-Fallzahlen im Landkreis
Einwohnermeldeamt                    07426/9612-17        Tuttlingen und auch in der Gemeinde Gosheim seien
Standesamt                           07426/9612-16        derzeit erfreulicherweise stark fallend. Nichtsdestotrotz
Hauptamt                             07426/9612-15        hätten sich sowohl die Gremiumsmitglieder, als auch die
Sekretariat Hauptamt                 07426/9612-12        Vertreter der Verwaltung am Nachmittag wiederum einem
Amt für Bau und Technik              07426/9612-14        freiwilligen CoronaSchnelltest unterzogen. Bürgermeis-
Sekretariat Amt für Bau und Technik 07426/9612-23         ter Kielack bat in seinen Einführungsworten nochmals
Bürgermeister                        07426/9612-13        die Gremiums- und Verwaltungsmitglieder sowie Zuhörer
Sekretariat Bürgermeister            07426/9612-19        darum, außerhalb des zugewiesenen Sitzplatzes einen
Nähere Informationen zu den Telefonnummern und            Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Zudem werde die Halle
                                                          zu jeder vollen Stunde „stoßgelüftet“.
E-Mail-Adressen finden Sie unter www.gosheim.de.
                                                          Bürgermeister Kielack beglückwünschte vor Beginn der
Bitte helfen Sie auch weiterhin aktiv mit, das Corona-
                                                          Tagesordnung das Gremiumsmitglied und stv. Bürger-
Virus einzudämmen.
                                                          meisterkollegen Bernd Schuler zu seinem Geburtstag und
Für das Rathaus gelten unverändert folgende Zutrittsre-
                                                          wünschte ihm für sein neues Lebensjahr Glück, Zufrie-
gelungen:
                                                          denheit und vor allen Dingen beste Gesundheit.
Zutritt haben nur Personen ohne Erkältungssymptome.
Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes         „9. Änderung des Bebauungsplanes Brühl“
(OP-Maske oder FFP2-Maske) ist zwingend erforderlich.     Nachdem es beim ersten Tagesordnungspunkt Bürger-
Händedesinfektion im Eingangsbereich ist zwingend not-    frageviertelstunde keinen Beratungsbedarf gab, wechsel-
wendig.                                                   te Bürgermeister Kielack sogleich zu Tagesordnungs-
4                                       Gosheimer Nachrichten
                                                                                                             Nummer 25
                                                                                               Donnerstag, 24. Juni 2021

punkt zwei „9. Änderung des Bebauungsplans Brühl“ im         leitungsbau, Renquishausen mit einem Angebotspreis in
beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch.          Höhe von 17.087,19 €. Bürgermeister Kielack zeigte sich
Hierzu konnte der Bürgermeister den Verbandsbaumeis-         wie Frau Herme mit den Ergebnissen der beiden Ge-
ter des GVV Heuberg, Herrn Richard Hauser, begrüßen,         werke-Ausschreibungen äußerst zufrieden und ergänzte,
welcher die geplanten Änderungen (Erweiterungen) des         dass dem Gremium aufgrund von datenschutzrechtlichen
Bebauungsplans „Brühl“ dem Gremium näher erläuterte.         Vorgaben die jeweiligen Preisspiegel als nichtöffentliche
Bürgermeister Kielack führte hierzu aus, dass aufgrund       Anlage zugegangen seien. Auf Nachfrage nach dem zeit-
der hohen Nachfrage nach Wohnraum und einem Man-             lichen Ablauf zum III. Bauabschnitt auf dem Sturmbühl
gel an verfügbaren Bauflächen die planungsrechtlichen        antwortete Bürgermeister Kielack, dass der Baubeginn
Festsetzungen im gesamten Plangebiet so verändert und        auf 01. September 2021 geplant sei. Mit einer Fertigstel-
angepasst werden sollen, dass eine verträgliche Nachver-     lung der Baumaßnahme werde im März/April 2022 ge-
dichtung im Gebiet und mehr Gestaltungsfreiheit ermög-       rechnet. Das Gremium stimmte dem Beschlussvorschlag
licht werde. Es soll bei 2 Vollgeschossen bleiben. Jedoch    der Verwaltung bezüglich der Vergabe der beiden Gewer-
sollen anstelle von reinen Satteldächern mit bis zu 35°      ke einstimmig zu.
Dachneigung nun auch Dachgeschosse mit senkrechten
Wänden sowie Flach- oder Pultdächer ermöglicht wer-          Erddeponie „Böttinger Tal“ Gosheim
den. Die Traufhöhe sei nach Worten von Bürgermeister         Beim Tagesordnungspunkt vier ging es um die Erd-
Kielack bis dato bei einer Satteldachbauweise auf 6 m        deponie „Böttinger Tal“ in Gosheim. Hierzu führte Bür-
bis Unterkante Sparren begrenzt. Bei einer Bauweise mit      germeister Kielack aus, dass im Gemeinderat bei den
senkrechten Wänden im obersten möglichen Geschoss            Haushaltsplanberatungen einstimmig beschlossen worden
sollen diese um mindestens 2 m von den Außenwänden           sei, die Gebühren für die Erddeponie zum 01. Juli 2021
des darunterliegenden Geschosses eingerückt werden           von derzeit 5,60 €/cbm auf 9,75 €/cbm zu erhöhen. Die
können, um somit die Auswirkungen auf die Nachbar-           Erddeponie sei eine sog. kostendeckende Einrichtung der
schaft zu reduzieren. Die Gesamthöhe der Gebäude soll        Gemeinde. Die bisherige Gebühr habe bei weitem nicht
zudem auf 9 m begrenzt werden.                               ausgereicht, um die entsprechenden Kosten zu decken.
In seiner anschließenden Aussprache befürwortete das         Um nun den Gemeinderatsbeschluss zu der Gebührener-
Gremium die vorgelegten Entwürfe des geänderten Pla-         höhung formal korrekt umzusetzen, sei es noch notwen-
nes und die neugefassten Textfestsetzungen sowie die         dig, die bisherige, alte Satzung aus dem Jahr 1990 außer
Begründung. Jedoch werde die gesetzliche Regelung in         Kraft zu setzen und die neue Satzung zu beschließen.
der Landesbauordnung (LBO) mit einem ein Stellplatz          Bürgermeister Kielack ergänzte hierzu, dass dabei die
pro Wohneinheit der „Stellplatzproblematik“ in diesem        neue Satzung als Benutzungsordnung fungiere und alle
Bereich nicht gerecht und als nicht ausreichend angese-      Belange hinsichtlich der Nutzung der Erddeponie „Böttin-
hen. Daher kam aus der Mitte des Gremiums der Antrag,        ger Tal“ beinhalte. Man habe die neue Satzung (Benut-
zusätzlich zu der Vorgabe in der LBO unverändert bei         zungsordnung) im engen Austausch mit der Fachaufsicht
nur einer Wohneinheit weiterhin zwei Stellplätze je Grund-   beim Landratsamt Tuttlingen abgestimmt und erstellt.
stück einzufordern. Bei mehr als 2 Wohneinheiten solle       In seiner anschließenden Aussprache bat das Gremium
dann die LBO gelten.                                         beim Betrieb der „mannlosen“ Deponie zumindest um
Der Antrag aus der Mitte des Gemeinderats wurde bei          stichprobenartige Kontrollen bei der Anlieferung des Er-
insgesamt 8 Gegenstimmen knapp mehrheitlich abgelehnt.       daushubs. Bürgermeister Kielack versicherte dies und
Somit verbleibt es bei der Regelung gemäß der LBO der        betonte, dass man zwar einen entsprechenden Vertrau-
Schaffung von lediglich einem Stellplatz pro Wohneinheit.    ensvorschuss allen Nutzern bereit sei zu geben, jedoch
Ohne weitere wesentliche Aussprache stimmte der Ge-          mit entsprechenden schriftlichen Anlieferungserklärungen
meinderat der „9. Änderung des Bebauungsplanes Brühl“        dafür Sorge tragen werde, dass die von der Gemeinde
im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch         Gosheim gemachten Vorgaben und Regeln in der Be-
zu. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird in Form einer    nutzungsordnung auch eingehalten würden. Ohne weite-
einmonatigen Planauslage auf dem Rathaus der Gemein-         re Aussprache hob der Gemeinderat anschließend ein-
de Gosheim mit der Gelegenheit zur Äußerung und Erör-        stimmig die Abfallsatzung vom 24. September 1990 auf
terung der Planung durchgeführt. Zusätzlich werden die
                                                             und erließ die neue Satzung (Benutzungsordnung) für die
Entwurfsunterlagen auf der Internetseite der Gemeinde
                                                             Erddeponie „Böttinger Tal“ (die beiden Satzungen sind
Gosheim eingestellt.
                                                             nachfolgend abgebildet).
Erschließung Bauabschnitt III im Gewerbegebiet Sturm-
bühl                                                         Ersatzbeschaffung Fahrzeug Bauhof
Tagesordnungspunkt drei befasste sich mit der Verga-         Tagesordnungspunkt fünf beschäftigte sich mit der
be der Arbeiten zur Erschließung des Bauabschnittes          notwendigen Ersatzbeschaffung eines Bauhof-Unimogs/
III im Gewerbegebiet Sturmbühl. Hierzu konnte Bürger-        Kommunal-Traktors aufgrund eines Unfallschadens. Hier-
meister Kielack Frau Juliane Hermle vom Planungsbüro         zu konnte Bürgermeister Kielack den Bauhofleiter Niklas
Hermle, Gosheim, begrüßen, welche die Ergebnisse der         Hauser begrüßen, welcher dem Gremium die genauen
öffentlichen Ausschreibung der beiden Gewerke Straßen-       Vorteile eines Kommunal-Traktors gegenüber einem Uni-
bau, Kanal/Entwässerung, Erdarbeiten für Versorgungs-        mog näher erläuterte. Herr Kielack führte hierzu aus,
leitungen sowie Wasserversorgung/Rohrlieferung und –         dass die Gemeinde seit 2009 den aktuellen Unimog auf
verlegung dem Gremium näher erläuterte. Frau Hermle          dem Bauhof im Einsatz habe. Dieser habe zum dama-
sprach vorliegend von einem sehr erfreulichen Ergebnis.      ligen Zeitpunkt 131.000 EUR gekostet. Aufgrund des
Insgesamt hätten beim Gewerk Straßenbau von insge-           enormen Verschleißes könne man durchaus konstatieren,
samt dreizehn angeforderten Leitungsverzeichnissen bis       dass das Fahrzeug nach 88.000 km und 12 Jahren Win-
zum Submissionstermin am 20. Mai 2021 sechs Firmen           terdienst sehr reparaturanfällig und mittlerweile bilanziell
ihr Angebot abgegeben. Als günstigster und wirtschaft-       abgeschrieben sei. In den letzten fünf Jahren habe man
lichster Bieter habe sich nach rechnerischer, technischer    insgesamt 58.000 EUR an Reparatur- und Wartungskos-
und formaler Prüfung die Firma Strabag GmbH, Villin-         ten aufgewandt. Daher sei es für die Verwaltung in der
gen-Schwenningen, zum Angebotspreis von 867.822,35           vorausschauenden Planung offenkundig gewesen, den
€ herausgestellt. Dieses Ergebnis liege rund 6% unter        Unimog im kommenden Jahr 2022 zu ersetzen. Im Haus-
dem ursprünglich kalkulierten Kostenansatz. Auch beim        haltsplan seien auch entsprechende Mittel in Höhe von
Gewerk Wasserversorgung/Rohrlieferung und –verlegung         300.000 EUR im Investitionsprogramm eingestellt worden.
konnte ein sehr wirtschaftliches Ergebnis erzielt werden.    Jedoch habe es beim Winterdiensteinsatz am 15. März
Zu diesem Gewerk seien insgesamt drei Angebote ein-          2021 einen größeren Unfall mit dem Unimog gegeben.
gegangen. Günstigste Bieterin sei die Firma Rack, Rohr-      Sowohl dieser, als auch der angebaute Schneepflug sei-
Nummer 25
Donnerstag, 24. Juni 2021              Gosheimer Nachrichten                                                        5
en dabei schwer beschädigt worden. Zum Glück habe es          Baugesetzbuch zu. (Die Befangenheitsvorschriften gemäß
keine Personenschäden gegeben.                                § 18 Gemeindeordnung Baden-Württemberg wurden ein-
Die Schadenssummen für Unimog und Schneepflug belie-          gehalten).
fen sich ohne Mehrwertsteuer auf rund 30.000 EUR. Man
habe dem Gemeinderat die beiden Schadensgutachten             Erlass der Kindergartengebühren für den Monat Mai
der Versicherung als nichtöffentliche Anlagen beigefügt.      Beim siebten Tagesordnungspunkt ging es um den Er-
Aus den oben dargelegten Argumenten wolle die Verwal-         lass der Kindergartengebühren für den Monat Mai 2021
tung nicht erst im Jahr 2022 die Ersatzbeschaffung für        infolge des Corona-Lockdowns. Hierzu führte Bürgermeis-
den bisherigen Unimog durchführen, sondern den Fahr-          ter Kielack aus, dass sich der Gemeinderat bereits mehr-
zeugwechsel auf das Jahr 2021 vorziehen.                      fach mit der Gebührensituation aufgrund des Corona-
Dabei stelle sich nun die Frage nach dem Fahrzeugtyp.         Lockdowns befasst habe. Bisher habe man in Gosheim
Innerhalb der Verwaltung habe sich nach langen internen       beschlossen, auf die Gebühr zu verzichten, wenn der
und intensiven Beratungen hier ein klares Bild heraus-        Kindergarten aufgrund von Corona für den Regelbetrieb
kristallisiert. Aufgrund einer deutlich flexibleren Nutzung   geschlossen war. Jedoch habe man für die Notbetreuung
des Fahrzeugs auch in den Sommermonaten spreche               bisher die volle Gebühr erhoben, da die Gemeinde dieses
für die Verwaltung nun vieles für die Anschaffung eines       Angebot auch komplett aufrechterhalten auch die vollen
Kommunal-Traktors anstatt einem Unimog. Hinzu komme,          Kosten zu tragen hatte. Nachdem sich bei der letzten
dass in der Summe mit inkludierten Anbaugeräten ein           Beschlussfassung der Elternbeirat des katholischen Kin-
Kommunal-Traktor rund 40.000 EUR günstiger als ein            dergartens St. Franziskus an den Gemeinderat gewandt
Unimog sei.                                                   hatte, wolle die Verwaltung nun für den anstehenden
In seiner anschließenden Aussprache erinnerten sich ei-       Erlass der Gebühren für den Monat Mai 2021 dem Gre-
nige Gremiumsmitglieder daran, dass bereits bei der An-       mium einen ergänzten Vorschlag unterbreiten. Insgesamt
schaffung des Unimog im Jahr 2009 ein Wechsel auf ei-         habe es in der „Ausfallzeit“ vom 21. April 2021 bis zum
nen Kommunal-Traktor in Erwägung gezogen worden sei.          25. Mai 2021 22 Betreuungstage gegeben. Man wolle
Letztlich würde aufgrund der vorgetragenen Argumente          nun vorschlagen, dass Eltern bei einer Inanspruchnahme
des Bauhofleiters und der Verwaltung vieles für einen         der Notbetreuung über der Hälfte, demnach >11 Tage
Wechsel vom Unimog auf einen Kommunal-Traktor spre-           jeweils den vollen Beitrag für Mai 2021 entrichten sollen.
chen. Letztlich müssten jedoch die tatsächlichen Nutzer       Dagegen soll bei einer Inanspruchnahme der Notbetreu-
auf dem Bauhof darüber entscheiden und befinden, was          ung unter der Hälfte, demnach /< 11 Tage-Regelung einstimmig angenommen. Die
Gegebenenfalls könne man in die Ausschreibungsunter-          Verwaltung wurde beauftragt, dies mit den zuständigen
lagen aufnehmen, dass bis zur In-Betrieb-Stellung des         Abrechnungsstellen entsprechend umzusetzen.
neuen Kommunal-Traktors gegebenenfalls ein Leihfahr-          Festlegung Kindergartengebühren für 2021/2022
zeug in Anspruch genommen werden dürfe. Auch wurde            /mögliche bauliche Erweiterung
die Verwaltung eindringlich gebeten, die Mitarbeiter auf      Tagesordnungspunkt acht befasste sich mit der Fest-
dem Bauhof in das dann neue und bis dato unbekann-            legung der Kindergartengebühren für das Kindergarten-
te Fahrzeug mittels Fortbildungsmaßnahmen und Ein-            jahr 2021/2022 ab dem 01. September 2021, der Fort-
führungslehrgängen vorab ausreichend einzulernen. Das         schreibung der Kindergartenbedarfsplanung für das Jahr
Gremium sprach sich dafür aus, den Unimog sowie den           2021/2022 sowie der Prüfung der Erweiterung der Platz-
Schneepflug und den Streuer nicht mehr zu reparieren,         kapazitäten um eine weitere Gruppe über drei Jahre.
sondern in unrepariertem Zustand zum Verkauf anzubie-         Bürgermeister Kielack berichtete, dass die Verwaltung
ten, zumal bereits nach Auskunft des Bauhofleiters in         dem Gemeinderat hierzu eine umfangreiche Sitzungsvor-
sechs Wochen der TÜV für das Fahrzeug auslaufe und            lage aufbereitet habe, welche die o.g. drei Teilbereiche
dieses aktuell nicht mehr einsatztauglich sei. Mit der        beinhalteten. Bezüglich der Gebühren könne festgehalten
Versicherung könne die Verwaltung auf Basis der beiden        werden, dass der Gemeinsame Kindergartenausschuss
vorhandenen Schadensgutachten den Schadensfall abwi-          in seiner Sitzung am 26. April 2021 mit den Vertretern
ckeln. Bürgermeister Kielack bedankte sich abschließend       der beiden Kirchen und den kommunalen Vertretern des
beim Gremium für die einstimmig erteilte Ermächtigung         Gemeinderats das Thema näher beleuchtet habe. Im
zur Ausschreibung und Beschaffung eines Traktors mit          Kern seien sich alle Mitglieder darin einig gewesen, dass
Kommunalausstattung und sicherte eine schnelle Umset-         man die Gebührenstruktur in der Zukunft neu ausrichten
zung zu.                                                      möchte, um noch ein attraktiverer Kindergartenstandort
Einvernehmen der Gemeinde                                     zu werden. Allerdings sei man zur Auffassung gelangt,
Beim sechsten Tagesordnungspunkt ging es um das               dass der jetzige Zeitpunkt weder für eine Gebührenerhö-
Einvernehmen der Gemeinde zu notwendigen Ausnahmen            hung, noch für eine Gebührenreduzierung (aufgrund von
und Befreiungen gemäß §§ 31/34 in Verbindung mit §            Corona) geeignet sei. Daher schlage man dem Gremium
36 BauGB zu zwei Bauvorhaben. Bürgermeister Kielack           vor, nunmehr im dritten Jahr in Folge die Gebühren für
führte hierzu aus, dass auf dem Sturmbühl der Neubau          das kommende Kindergartenjahr 2021/2022 zu belassen.
einer LKW-Garage geplant sei. Das Bauvorhaben liege           Bezüglich der Kindergartenbedarfsplanung für das kom-
teilweise außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche,       mende Kindergartenjahr 2021/2022 berichtet die Verwal-
weswegen das Gremium hierzu sein Einvernehmen von             tung, dass man praktisch zum entscheidenden Stichtag
den Abweichungen des Bebauungsplans „Sturmbühl“ er-           am 31.08.2022 nahezu eine Vollbelegung von 100 %
teilen müsse. Beim zweiten Bauvorhaben ging es um die         habe. Somit seien die in der Gemeinde Gosheim zur
Errichtung von drei Stahlbeton-Fertiggaragen auf dem          Verfügung stehenden 178 Kindergartenplätze in den drei
Grundstück Zinkenstraße 17. Nachdem hier kein Be-             Kindertagesstätteneinrichtungen praktisch ausgebucht.
bauungsplan vorliege, müsse der Gemeinderat zu dem            Bürgermeister Kielack erinnerte daran, dass sowohl die
vorgelegten Bauvorhaben gemäß § 34 in Verbindung              Verwaltung, als auch der Gemeinsame Kindergartenaus-
mit § 36 sein Einvernehmen erteilen. Ohne wesentliche         schuss aufgrund der weiteren baulichen Entwicklung und
Aussprache stimmte der Gemeinderat einstimmig beiden          der der Schaffung von 83 neuen Wohneinheiten in der
Bauanträgen gemäß §§ 31/34 in Verbindung mit § 36             Gemeinde Gosheim (allesamt bereits genehmigt) hier ei-
6                                       Gosheimer Nachrichten
                                                                                                           Nummer 25
                                                                                             Donnerstag, 24. Juni 2021

nen baulichen Handlungs- und Erweiterungsbedarf sähen.       handel, auch könne die Gastronomie dann wieder bis um
Nach den vorliegenden Erfahrungswerten und einer Ab-         01.00 Uhr ihre Pforten öffnen. Treffen im privaten Rahmen
stimmung mit dem Landratsamt resultierten aus diesen         seine dann mit 10 Personen aus drei Haushalten wieder
83 Wohneinheiten ca. drei zusätzliche Krippenplätze und      möglich. Bezüglich der in den Gosheimer Nachrichten
acht zusätzliche Plätze >Ü3. Würden unabhängig da-           annoncierten Sonderimpfterminaktion für 100 Gosheimer
von, wie von der Verwaltung aufgrund der flexibleren         Personen habe man zwischenzeitlich 99 Impfungen an
Handhabung fest eingeplant, noch die Angebotsformen in       „den Mann und an die Frau gebracht“. Ebenso sei sehr
der Villa Kunterbunt der beiden Regelgruppen (RG) von        erfreulich, dass das Jurabad ab Donnerstag, 24. Juni
der bisherigen Angebotsform jeweils in gemischte RG/         2021, inklusive Saunabereich wieder unter den bekannten
VÖ-Gruppen modifiziert, fielen in diesem Zusammenhang        strengen Hygienevoraussetzungen öffne.
nochmals sechs Kindergartenplätze weg. Somit sei nach        Abschließend gab Bürgermeister Kielack noch erfreut
Worten von Bürgermeister Kielack ein Defizit von 17 Plät-    bekannt, dass man im Rahmen der Bundeswaldprämie
zen zu verzeichnen, was annähernd 80 % des Umfangs           mittlerweile durch den am 14. Dezember 2020 gestell-
einer kompletten achten Gruppe für Kindergartenkinder        ten Förderantrag einen Zuschuss für die Bewirtschaftung
>Ü3 in der Gemeinde Gosheim zur Folge hätte. Wo diese        des gemeindeeigenen Waldes in Höhe von 32.740 EUR
achte Kindergartengruppe > Ü3 letztlich entstehen könne,     erhalten habe.
sei bis dato noch nicht final diskutiert worden. Jedoch
könne sich die Verwaltung grundsätzlich vorstellen, hier     Anfragen aus dem Gemeinderat
im Bereich des kommunalen Kindergartens Villa Kunter-        Beim Tagesordnungspunkt zehn Anfragen aus dem Ge-
bunt eine weitere Gruppe zu schaffen. Darüber hinaus         meinderat wurden folgende Themengebiete angespro-
sollen Gespräche mit den beiden Kirchen stattfinden,         chen:
um auch an diesen beiden anderen Standorten bauliche         • Aktueller Stand Fitnessmeile Gosheim-Wehingen
Maßnahmen für die Schaffung einer achten Gruppe > Ü3         • Abmähen des Grünstreifens entlang der Kreisstraße
zu prüfen.                                                      K5905 Gosheim Richtung Wilflingen zwischen dem
Aus der Mitte des Gremiums kam die Bitte, bis dato kei-         landwirtschaftlichen Weg/Radweg und der Kreisstraße.
nen einzelnen Standort hervorzuheben und zu favorisie-       Danach beendete Bürgermeister Kielack die Sitzung.
ren, sondern gleichzeitig eine Voruntersuchung an allen
drei Standorten (kommunale Villa Kunterbunt, katholischer    Weitere Informationen
Kindergarten St. Franziskus, ev. Johannes-Kindergarten)
bezüglich einer zusätzlichen Gruppe unter baulichen,
baurechtlichen, wirtschaftlichen sowie den rechtlichen
Gegebenheiten des KVJS zu untersuchen. Zudem bat
das Gremium um ergänzende Untersuchung, ob gegebe-
nenfalls aufgrund bereits jetzt wissentlich gegebener und
                                                                               Gemeinde Gosheim
vorhandener Platzknappheit in einer der Einrichtungen
                                                                              Stellenausschreibung
möglicherweise sowieso bauliche Maßnahmen in naher
Zukunft anstünden. Ein Gremiumsmitglied bat die Verwal-       Die Gemeinde Gosheim sucht zum Beginn des Kin-
tung abschließend noch um Mitteilung der exakten Aus-         dergartenjahres 2021/2022, ab dem 01. September
lastungsgrade in den jeweiligen Kindergärten, getrennt        2021, für den kommunalen 4,5-gruppigen Kindergarten
nach Monaten.                                                 Villa Kunterbunt eine(n)
Einstimmig stimmte das Gremium der Beibehaltung der
aktuell gültigen Elternbeiträge (Gebührensätze) aus dem        Anerkennungspraktikant(in) in der Krippe
laufenden Kindergartenjahr 2020/2021 in allen drei Kin-                     (1-3 Jahre)
dertagesstätten auch für das Kindergartenjahr 2021/2022
zu (auf die beigefügte Anlage wird verwiesen). Ebenso         Wir wünschen uns von Ihnen
wird von der Fortschreibung der Kindergartenbedarfspla-       - Einsatzfreude und pädagogischen Elan
nung für das kommende Kindergartenjahr 2021/2022 bis          - Freude an der Zusammenarbeit im Team, mit den
zum 31. August 2022 zustimmend Kenntnis genommen.                Eltern und der Gemeinde
Aufgrund der vorgestellten Zahlen und Fakten stimmte          - Persönlichkeit, die sich mit dem christlichen Glau-
der Gemeinderat auch der Prüfung einer möglichen Er-             ben identifiziert
weiterung der Kindergartenplatzkapazitäten um eine ach-       - Aufgeschlossenheit für vielfältige Lebensformen und
te Kindergartengruppe >3 Jahre zu. Hierzu soll in Vorun-         Familienstrukturen.
tersuchungen gleichzeitig an allen drei Träger-Standorten     Wir bieten
geprüft werden, wo sinnvollerweise eine zusätzliche           - eine Gemeinde als Träger, die die Bedeutung der
Gruppe errichtet werden könne.                                   Arbeit im Kindergarten anerkennt und intensiv un-
                                                                 terstützt
Bekanntgaben
                                                              - einen neuen Kindergarten mit großzügigen Räum-
Beim Tagesordnungspunkt neun Bekanntgaben infor-
                                                                 lichkeiten und modernster Ausstattung
mierte Bürgermeister Kielack die Öffentlichkeit unter an-
                                                              - die Möglichkeit, Kinder ihren besonderen Bedürf-
derem über ein vom Gemeinderat in nicht öffentlicher
                                                                 nissen entsprechend integrativ zu betreuen.
Sitzung gefassten Beschuss. So habe der Gemeinde-
rat dem Verkauf einer gemeindeeigenen, innerörtlichen         Bewerbungen richten Sie bitte bis spätestens Freitag,
ehemaligen Gewerbefläche in der Hörnlestraße an einen         09. Juli 2021 an das
gewerblichen Interessenten zur Schaffung von Wohnraum         Bürgermeisteramt Gosheim, Hauptstraße 47,
und Büroflächen zugestimmt. Der entsprechende Kauf-           78559 Gosheim.
vertrag sei am 28. Mai 2021 geschlossen worden.
Darüber hinaus berichtete Bürgermeister Kielack über die      Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:
aktuelle Corona-Situation im Landkreis und in der Ge-         Frau Waltraud Mager, Kindergartenleiterin
meinde Gosheim. Seit heute liege man in der Gemeinde          Villa Kunterbunt, Tel. 07426/25 67
Gosheim wieder bei null Infizierten und null Personen in      E-Mail: villakunterbunt.leitung@t-online.de
Absonderung. Ebenfalls habe der Landkreis stabil fallen-      Herr Markus Conzelmann, Hauptamtsleiter,
de Zahlen und liege aktuell bei einer Inzidenz von 18.        Tel. 07426/9612-15,
Bereits am morgigen Tag werde der Landkreis Tuttlingen        E-Mail: markus.conzelmann@gosheim.de
das fünfmalige Unterschreiten der 35-Inzidenz bekanntge-      Weitere Informationen finden Sie unter www.gosheim.
ben, was mit zusätzlichen Öffnungen und Erleichterungen       de und www.villakunterbunt-gosheim.de
verbunden sei. So entfalle die Testpflicht für den Einzel-
Nummer 25
Donnerstag, 24. Juni 2021              Gosheimer Nachrichten                                                        7
Aus dem Rathaus wird berichtet:
Verbesserung der Straßenbeleuchtung                            Amtliche
Liebe Gosheimer Mitbürger,                                     Bekanntmachungen
die Straßenbeleuchtung war besonders in der vergange-
nen dunklen Jahreszeit mehrmals ein großes Gesprächs-
thema im Ort, da Ausfälle der Straßenbeleuchtung – auch       9. Änderung Bebauungsplan „Brühl“ im
in ganzen Straßenzügen – leider öfters vorgekommen            beschleunigten Verfahren nach § 13 a
sind.                                                         Baugesetzbuch
Der Gemeinderat und die Verwaltung haben sich daher in
den letzten Monaten intensiv mit dem Thema beschäftigt,       -Öffentliche Auslegung-
um die Straßenbeleuchtung in Gosheim auf einen moder-         Der Gemeinderat der Gemeinde Gosheim hat am
nen und zuverlässigen Stand zu bringen.                       21.06.2021 in öffentlicher Sitzung die Bebauungsplanän-
Die detaillierte Überprüfung der gesamten Straßenbe-          derung „9. Änderung Brühl“ im beschleunigten Verfahren
leuchtung hat gezeigt, dass die in die Jahre gekommen         nach § 13a Baugesetzbuch beschlossen. Die Entwürfe
Stromverteiler im Ortsgebiet ein großer Schwachpunkt
                                                              der geänderten planungsrechtlichen Festsetzungen und
sind. Aktuell „hängt“ die gesamte Straßenbeleuchtung
                                                              Örtlichen Bauvorschriften wurden gebilligt und beschlos-
im Ort an fünf Verteilern, welche teils älter als 40 Jahre,
                                                              sen, diese gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch öffentlich
untereinander nicht vernetzt und überlastet sind.
                                                              auszulegen.
Der Gemeinderat hat für die technische Erneuerung die-
ser fünf alten Verteiler und für den Bau von zwei weiteren    Das Plangebiet umfasst das gesamte Gebiet des beste-
Verteilern insgesamt 35.000 EUR zur Verfügung gestellt.       henden Baugebiets Brühl, wie im nachfolgenden Karten-
Die Arbeiten zur Erneuerung der bestehenden Strom-            ausschnitt mit der gestrichelten Linie umrandet.
verteiler beginnen nun im Juli 2021. Während diesen           Kartenausschnitt
Umbaumaßnahmen kann es vorkommen, dass bestimmte
Straßenzüge in der Nacht nicht vollständig beleuchtet
werden können. Die Arbeiten sind bewusst auf einen
Zeitraum mit "kurzen Nächten" gelegt worden, um die
nächtlichen Unterbrechungen so kurz wie möglich zu
halten. Mit diesen Arbeiten wird ein weiterer, wichtiger
Schritt bei der Modernisierung der Straßenbeleuchtung
umgesetzt.
In einem weiteren Schritt wird dann sukzessive die Um-
stellung der Straßenbeleuchtung in Gosheim auf die neu-
este Generation von LED-Leuchtmitteln erfolgen.
Wir danken für Ihr Verständnis für eventuelle Ausfälle der
Straßenbeleuchtung während der Bauphase.
André Kielack,
Bürgermeister

  Entsorgung
Abfalltermine
Abfalltermine im Juni
25.    Schadstoffmobil (13.00 - 14.15 Uhr Dammstraße,
       hinter dem Feuerwehrmagazin)
29.    Biomüll
Öffnungszeiten - Wertstoffhof
in Wehingen-Harras                                            Ziele und Zwecke der Planung
                                                              Mit der Änderung sollen im Wesentlichen die Zahl der
Grünschnittannahmestelle - Öffnungszeiten Wertstoff-          Vollgeschosse, die Geschossflächenzahl und die gestal-
höfe                                                          terischen Vorgaben hinsichtlich Dachformen, Dachneigun-
Wertstoffhof und Grünguthof in Wehingen-Harras                gen, Traufhöhe und Firsthöhe geändert werden um damit
Dienstag    15 - 19 Uhr                                       eine Nachverdichtung und mehr Gestaltungsfreiheit zu
Donnerstag 15 - 19 Uhr                                        erreichen.
Samstag     09 - 13 Uhr                                       Die Bebauungsplanänderung wird ohne Umweltprüfung
Grünschnittannahmestelle in Gosheim (Silcherstraße 1)         nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch durchgeführt. Der
Die Grünschnittannahmestelle in Gosheim ist immer             Öffentlichkeit sowie den Trägern öffentlicher Belange wird
samstags in der Zeit von 9 - 11 Uhr geöffnet.                 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Grünguthof in Königsheim                                      Die Entwürfe der geänderten bauordnungsrechtlichen und
Mittwoch    17 - 19 Uhr                                       planungsrechtlichen Festsetzungen werden zusammen
Freitag     17 - 19 Uhr                                       mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffent-
Samstag     10 - 17 Uhr                                       lich ausgelegt. Die Unterlagen, Stand 10.05.2021, liegen
                                                                     vom 05.07.2021 bis einschließlich 06.08.2021

                                   112
                                                                im Rathaus der Gemeinde Gosheim, Zimmer Swetlana
         Sekunden                                                        Hettinger, Anschrift Hauptstraße 47
         entScheiden                                          während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. Wäh-
         iM nOtFALL                                           rend der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der
                                                              Gemeinde Gosheim abgegeben werden. Nicht fristgerecht
         Feuerwehr, Notarzt und Rettungsdienst                abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschluss-
8                                      Gosheimer Nachrichten
                                                                                                          Nummer 25
                                                                                            Donnerstag, 24. Juni 2021

fassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt blei-                                   §2
ben. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und                   Anlieferung zugelassener Abfallarten
die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet    Die Anlieferung von Mutterboden hat getrennt von übri-
der Gemeinde Gosheim unter https://www.gosheim.de/le-       gem Erdaushub zu erfolgen. Andere Ablagerungen sind
ben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene eingestellt.        strengstens untersagt und führen jeweils zur Anzeige.
Gosheim den 22.06.2021                                      Von der Anlieferung ausgeschlossen sind vor allem: Aus-
Kielack,                                                    hub aus Altlastverdachtsflächen, Beton- sowie Asphaltauf-
Bürgermeister                                               bruch, Ziegel und sonstiger Bauschutt sowie Plastikteile,
                                                            Blechkübel, Fässer, Hausmüll und pflanzliche Abfälle.

Gemeinde Gosheim                                                                        §3
                                                                                   Anlieferung
Landkreis Tuttlingen
                                                            Die Zufahrt zur Erddeponie ist grundsätzlich verschlos-
                                                            sen. Eine Anlieferung ist nur mit Genehmigung der Ge-
Satzung zur Aufhebung                                       meindeverwaltung gestattet. Mit der Genehmigung er-
der Abfallsatzung                                           kennt der Anlieferer die Bedingungen der Gemeinde für
                                                            die Benutzung an.
der Gemeinde Gosheim                                        An die Anlieferung werden folgende Bedingungen ge-
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-             knüpft:
Württemberg in Verbindung mit §§ 2, 8 und 9 des Kom-        Rechtzeitig, mindestens 2 Werktage vorher, ist bei jeder
munalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat        Anlieferung von Erdaushub oder mineralischem Straßen-
der Gemeinderat der Gemeinde Gosheim am 21. Juni            aufbruch beim Deponieverantwortlichen die Genehmigung
2021 folgende                                               zur Anlieferung mit dem von der Gemeinde dafür vorge-
                  Aufhebungssatzung                         sehenen Formular zu beantragen.
beschlossen:                                                Das angelieferte Material ist entsprechend den Anweisun-
                          §1                                gen der Gemeinde, des Deponieverantwortlichen abzula-
Die Satzung über die Abfallsatzung vom 24. September        den und einzubauen.
1990, zuletzt geändert durch die Änderungssatzung vom                                   §4
18. Oktober 2001, wird aufgehoben.                                             Schlüsselübergabe
                                                            Die Gemeinde kann an Benutzer mit der Genehmigung
                            §2                              einen Schlüssel für die Erddeponie gegen ein Pfand von
Diese Satzung tritt zum 30. Juni 2021 in Kraft.             20,00 € abgeben. Dabei verpflichtet sich der Anlieferer,
Hinweis:                                                    die Absperrung bei der Erddeponie zwischen den ein-
Eine etwaige Verletzung der Verfahrens- oder Formvor-       zelnen Anlieferungen abzuschließen. Dies gilt in beson-
schriften der Gemeindeordnung für Baden Württemberg         derem Maße nach Beendigung der Abfuhr bzw. jeweils
(GemO) oder aufgrund der GemO erlassener Verwal-            am Abend.
tungsvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung                                    §5
wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht                       Abgabe kleiner Mengen
schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntma-      Neben gewerblichen Anlieferungen ist es für kleinere
chung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend         Mengen Erdaushub nur Bürgern der Gemeinde Gosheim
gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung     nach erteilter Genehmigung der Gemeinde gestattet, An-
begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn    lieferungen zu tätigen. Die Benutzungsordnung für die
                                                            Erddeponie gilt für diese Anlieferungen in allen Teilen
die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
                                                            gleichermaßen. Auch hier muss der Gemeindeverwaltung
Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung             die genaue Anlieferungsmenge mitgeteilt werden.
verletzt worden sind.
Gosheim, den 21. Juni 2021                                                             §6
Gez.                                                                                 Verbote
André Kielack                                               Das Verbrennen von Abfällen auf dem Deponiegelände
Bürgermeister                                               ist verboten.
                                                                                       §7
                                                                                  Platzaufsicht
Gemeinde Gosheim                                            Den Anweisungen des Beauftragten der Gemeinde, des
Landkreis Tuttlingen                                        Deponieverantwortlichen bzw. der Platzaufsicht ist Folge
                                                            zu leisten.
Satzung                                                                                §8
                                                                                 Regelverstöße
Benutzungsordnung für die Erddeponie „Böttinger Tal“        Eine Nichteinhaltung dieser Bestimmungen oder die An-
in Gosheim                                                  lieferung von nicht gestattetem Material, kann zum so-
Aufgrund der §§ 4 und 142 der Gemeindeordnung für           fortigen Entzug der Erlaubnis zur Anlieferung und zur
Baden-Württemberg (GemO) und von § 6 Abs. 2 und             Entziehung des Schlüssels, sowie zum Verbot der künf-
10 und § 28 Abs. 1 Nr. 1 des Landesabfallgesetzes           tigen Nutzung der Erddeponie führen. Außerdem führen
                                                            Missachtung und Fehlanlieferung zur Anzeige.
BW (LAbfG) und der Verordnung über Deponien und
Langzeitlager (Deponieverordnung –DepV-) sowie von          II. Benutzungsgebühren
§ 2 und § 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-                                   §9
Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde                                 Grundsatz
Gosheim am 21.06.2021 folgende Satzung über die Ent-        Die Gemeinde Gosheim erhebt zur Deckung ihres Auf-
sorgung von Erdaushub auf der Erddeponie „Böttinger         wands für die Entsorgung des zugelassenen Abfalls eine
Tal“ – Gosheim beschlossen:                                 Benutzungsgebühr.
                                                                                      § 10
I. Benutzung der Deponie                                                       Gebührenschuldner
                           §1                               Gebührenschuldner ist der Benutzer der Deponie. Als
                      Allgemeines                           Benutzer im Sinne dieser Benutzungsordnung gelten der
Grundsätzlich ist auf der Erddeponie nur die Anlieferung    Halter des anliefernden Fahrzeugs, der Fahrer des anlie-
von reinem Erdaushub gestattet, wenn dieser auf der         fernden Fahrzeugs sowie der Erzeuger der Abfälle.
Gemarkung Gosheim angefallen ist.                           Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.
Nummer 25
Donnerstag, 24. Juni 2021                              Gosheimer Nachrichten                                                                       9
                            § 11                                               Bei Einschränkungen oder Unterbrechungen des Betrie-
                       Gebührenhöhe                                            bes der Erddeponie wegen höherer Gewalt, technischer
Als Gebühr wird 9,75 € pro cbm Erdaushub festgesetzt.                          Störungen, unaufschiebbarer Arbeiten, Nichtbefahrbarkeit
Bei festen Erdmassen wird jeweils das 1,3-fache des                            der Deponie oder sonstiger Umstände, steht dem Benut-
Aufmaßes der Baustelle berechnet.                                              zer kein Anspruch auf Schadensersatz zu.
Die Gemeinde ist berechtigt, auf die zu erwartende Ge-                         Für die Fahrzeuge auf der Erddeponie gelten die allgemei-
bühr eine Abschlagszahlung zu verlangen und kann die                           nen Haftungsbestimmungen des Straßenverkehrsrechts.
Anlieferung von der Leistung dieser Gebühr abhängig                            Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den einschlägi-
machen.                                                                        gen gesetzlichen Bestimmungen.
                            § 12                                                                        § 14
     Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld                                                   Inkrafttreten
Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme                            Diese Benutzungsordnung sowie die Satzung über Benut-
der Einrichtung.                                                               zungsgebühren treten zum 01. Juli 2021 in Kraft.
Im Übrigen wird die Gebühr mit der Bekanntgabe des
Gebührenbescheids zur Zahlung fällig.                                          Auf die Satzung zur Aufhebung der Abfallsatzung der Ge-
Als Kostenschuldner gilt der Antragsteller. Im Uneinbring-                     meinde Gosheim vom 24. September 1990, zuletzt geän-
lichkeitsfall haften der Bauherr und der Antragsteller glei-                   dert durch die Änderungssatzung vom 18. Oktober 2001,
                                                                               mit Wirkung zum 01.07.2021 wird verwiesen.
chermaßen.
                                                                               Hinweis:
III. Haftung, Schlussbestimmungen
                                                                               Eine etwaige Verletzung der Verfahrens- oder Formvor-
                           § 13                                                schriften der Gemeindeordnung für Baden Württemberg
                        Haftung                                                (GemO) oder aufgrund der GemO erlassener Verwal-
Das Befahren der Deponie erfolgt auf eigene Gefahr der                         tungsvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung
Benutzer. Der Benutzer haftet für Schäden, die durch                           wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht
die Nichtbeachtung dieser Benutzungsordnung bei der                            schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntma-
Anlieferung entstehen.                                                         chung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend
Für Schäden, die ein Benutzer bzw. Transporteur oder Be-                       gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung
sucher an Wegen, Eigentum, Einrichtungen oder Fahrzeu-                         begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn
gen der Deponieanlage oder am Eigentum eines anderen                           die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
Benutzers verursacht, haftet der Verursacher. Sämtliche                        Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung
Schäden sind unverzüglich dem Deponieverantwortlichen                          verletzt worden sind.
zu melden. Dritte können aus dieser Bestimmung keine                           Gosheim, den 21.06.2021
Ansprüche herleiten. Dies gilt bei Personenschäden ent-                        Gez.
sprechend.                                                                     André Kielack

                                                            Gebühren Kindergartenjahr 2021/2022
                                                               - gültig ab 01. September 2021

                                 Über 3 Jahre                                                                  1 Jahr bis 3 Jahre

   Die monatlichen Elternbeiträge (11 Monate werden berechnet) für die              Die monatlichen Elternbeiträge (11 Monate werden berechnet) für die
  Regelgruppe RG (30 Stunden wöchentlich werden berechnet) betragen:             Kleinkindbetreuung (30 Stunden wöchentlich werden berechnet) betragen:

 Für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind                       124 €       Für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind                    365 €
 Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern                      95 €       Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern                  272 €
 Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern                      63 €       Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern                  184 €
 Für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern              0€        Für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern           0€

                                 Über 3 Jahre                                                                  1 Jahr bis 3 Jahre
   Die monatlichen Elternbeiträge (11 Monate werden berechnet) für die             Die monatlichen Elternbeiträge (11 Monate werden berechnet) für die
     Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten (VÖ-Gruppe) (30 Stunden              Kleinkindbetreuung (40 Stunden wöchentlich werden berechnet) betragen
                wöchentlich werden berechnet) betragen:                                                    (nur Villa Kunterbunt):
 Für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind                       144 €       Für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind                    402 €
 Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern                     109 €       Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern                  299 €
 Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern                      73 €       Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern                  202 €
 Für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern              0€        Für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern           0€

                                 Über 3 Jahre                                                                  1 Jahr bis 3 Jahre
   Die monatlichen Elternbeiträge (11 Monate werden berechnet) für die             Die monatlichen Elternbeiträge (11 Monate werden berechnet) für die
  Ganztagesbetreuung in der AM/GT-Gruppe nur Kindergärten St. Franziskus         Kleinkindbetreuung (50 Stunden wöchentlich werden berechnet) betragen
  und Johannes (47,5 Stunden wöchentlich werden berechnet) betragen:                                       (nur Villa Kunterbunt):
 Für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind                       246 €       Für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind                    442 €
 Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern                     190 €       Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern                  329 €
 Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern                     123 €       Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern                  222 €
 Für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern              0€        Für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern           0€

  Impressum
  Amtsblatt der Gemeinde Gosheim
  Herausgeber: Gemeinde Gosheim. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt und alle sonstigen Verlautbarungen der Gemeindeverwaltung Gos-
  heim ist Bürgermeister André Kielack oder sein Vertreter im Amt. Verantwortlich für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil: Klaus
  Nussbaum, NUSSBAUM MEDIEN Rottweil GmbH & Co. KG, Durschstr. 70, 78628 Rottweil, Tel. 0741 5340-0, Fax 07033 3204928, Homepage:
  www.nussbaum-medien.de. Einzelversand nur gegen Bezahlung der halbjährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Vertrieb (Abonnement
  und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH,
  Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0, E-Mail: info@gsvertrieb.de, Internet: www.gsvertrieb.de
10                                      Gosheimer Nachrichten
                                                                                                            Nummer 25
                                                                                              Donnerstag, 24. Juni 2021

Bürgermeister                                                Ab Montag, dem 28. Juni 2021 ist es soweit und impf-
                                                             willige Bürger*innen des Landkreises Tuttlingen können
                                                             immer von Montag bis Samstag, in der Zeit von 16 Uhr
                                                             bis 18 Uhr, ohne Voranmeldung zum Impfen im KIZ vor-
 Gemeindeverwaltungs-                                        beikommen. Verimpft wird ausschließlich der Impfstoff
 verband Heuberg                                             von AstraZeneca. Zur Vermeidung von Wartezeiten sind
                                                             Bürger*innen angehalten schon im Vorfeld das Aufklä-
                                                             rungsmerkblatt sowie den Anamnesebogen ausgefüllt
Abschlag Wasserzins- und                                     mitzubringen. Diese Dokumente stehen auf der Inter-
Abwassergebühren 02. Quartal 2021                            netseite des Landratsamtes zum Ausdruck bereit. Der
Die zweite Abschlagszahlung (02. Quartal 2021) der Was-      Termin zur Zweitimpfung wird im Anschluss an die Er-
serzins- und Abwassergebühren ist am 30.06.2021 fällig.      stimpfung vergeben.
Die Barzahler werden gebeten, diesen Termin einzuhalten.
Die Höhe der Abschlagszahlung können Sie der Abrech-         Landkreis Tuttlingen unterschreitet fünf
nung 2020 entnehmen.                                         Tage in Folge den Inzidenz-wert von 35 /
Gesonderte Bescheide werden nicht mehr versandt.
Abbucher bzw. Teilnehmer am Lastschriftverfahren brau-
                                                             Wegfall der Testpflicht für alle Einrichtun-
chen nichts zu veranlassen. Ihnen wird der fällige Betrag    gen und Aktivitäten im Freien
vom Konto direkt abgebucht.                                  Ab Mittwoch, dem 23. Juni 2021, gelten die Regelungen
Für Rückfragen und Erläuterungen stehen wir selbstver-       des § 21 Abs. 5a Satz 1 CoronaVO. Demnach treten ne-
ständlich jederzeit zu Ihrer Verfügung.                      ben den bisherigen Lockerungen folgende weitergehende
GVV Heuberg                                                  Lockerungen in Kraft:
                                                             - Wegfall der Testpflicht für alle Einrichtungen und Ak-
Verwaltungsrat GVV Heuberg                                       tivitäten der Öffnungsstufen 1 bis 3, sofern diese
Einladung zu einer Sitzung des Verwaltungsrates des              ausschließlich im Freien stattfinden bzw. betrieben
Gemeindeverwaltungsverbandes Heuberg am Mitt-                    werden; z.B. in der Außengastronomie, bei Open-
woch, 30. Juni 2021 um 09:00 Uhr im Sitzungssaal des             Air-Kulturveranstaltungen und beim Sporttraining und
Gosheimer Rathauses                                              –wettkämpfen im Freien,
1. Umsetzung Online-Zugangsgesetz (OZG), Vorstellung         - Feiern im Gastgewerbe bis 50 Personen innen und
   durch Rechenzentrum, Angebot Komm.One zum „On-                außen (ausgenommen sind Tanzveranstaltungen) ist
   line Verwaltung Servicemodul“                                 mit Test-, Impf- oder Genesenennachweis gestattet,
2. Biotopverbundplanung, Vorstellung durch Landschafts-          - der Betrieb von Messe-, Ausstellungs- und Kon-
   erhaltungsverband Landkreis Tuttlingen e. V.                  gresszentren mit einer Flächenbegrenzung von sieben
3. Sonstiges, Wünsche, Anfragen                                  Quadratmetern pro Besucherin oder Besucher ist ge-
André Kielack, Verbandsvorsitzender                              stattet,
                                                             - Veranstaltungen, wie nicht notwendige Gremiensitzun-
                                                                 gen oder Betriebsversammlungen in Vereinen, Betrie-
                                                                 ben o.ä. sind mit bis zu 750 Personen im Freien
                                                                 gestattet.
 Landratsamt Tuttlingen                                      Für alle oben genannten Einrichtungen gelten weiterhin
                                                             die Maskenpflicht, Hygienekonzepte und –maßnahmen
                                                             vor Ort, Kontaktdokumentation sowie die Einhaltung der
Öffnung der Zulassungsstelle und                             Abstandsregeln. Die detaillierten Regelungen der Corona-
Führerscheinstelle                                           Verordnung sind unter der Internetseite
                                                             https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-
Die Kfz-Zulassungsstelle und die Führerscheinstelle Tutt-    infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-
lingen öffnen ab dem 28. Juni 2021 wieder ohne vor-          baden-wuerttemberg/
herige Terminvereinbarung für den Publikumsverkehr. Die      abrufbar.
Onlinereservierung von Terminen ist nicht mehr verpflich-    Landrat Stefan Bär zeigt sich erleichtert über den deutli-
tend, wird aber weiterhin angeboten. Bitte beachten Sie,     chen Rückgang der Fallzahlen. „Es wird Zeit, dass auch
dass es ohne Termin zu längeren Wartezeiten kommen           in unseren Landkreis ein Stück Normalität zurückkehrt.
kann. Unsere Geschäftszeiten sowie Informationen zu          Ein Dankeschön gilt allen, die durch ihr diszipliniertes
den benötigten Unterlagen für Ihren Besuch bei uns           Verhalten in den letzten Wochen zu dieser sehr erfreuli-
finden Sie auf der Webseite www.Landkreis-tuttlingen.de      chen Entwicklung beigetragen haben.“
Das Betreten des Landratsamts ist nach wie vor nur mit
einer medizinischen Maske erlaubt und wird weiterhin
von einem Sicherheitsdienst geregelt.                        Gemeindeeinrichtungen
Landkreis Tuttlingen erhält über 4.000
zusätzliche Impfdosen //
Offenes Impfen ohne Termin möglich                           Jugendreferat Gosheim
Das Land wird mehreren Landkreisen, darunter auch dem
Landkreis Tuttlingen, mit bisher unterdurchschnittlichen     Jugendhaus Gosheim Info
Impfquoten kurzfristig zusätzliche Impfdosen zur Verfü-      Jugendreferat Heuberg:
gung stellen. Zunächst soll der Landkreis Tuttlingen in      Gunther Roth,     Tel.: 0173 9840420 o.
der kommenden Woche (KW 25) über 4.000 zusätzliche           Katharina Haas,   Tel.: 0173 9840464
Impfdosen erhalten, eine weitere Lieferung ist angekün-      E-Mail: oja.heuberg@haus-nazareth-sig.de
digt. „Das sind gute Neuigkeiten“, freut sich Landrat Ste-   JuHa-Adresse: Zinkenstraße 15
fan Bär über die unverhofften Lieferungsankündigungen.
„Damit werden wir ausschließlich Bürgerinnen und Bürger      WICHTIGE INFO:
aus dem Landkreis versorgen können.“ Die zugesagten          Die Jugendräume öffnen wieder, aber zu abgeänderten
Impfdosen können komplett für Erstimpfungen verwendet        Öffnungszeiten!!
werden, die nötigen Mengen für die späteren Zweitimp-        Bitte schaut in die Social Medias oder WhatsApp-Grup-
fungen werden zusätzlich sichergestellt.                     pen, um auf dem neusten Stand zu sein.
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