Handreichung Der Zugang zur Berufsausbildung und zu den Leistungen der Ausbildungsförderung für junge Flüchtlinge und junge Neuzugewanderte ...
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GESAMTVERBAND Bundeskoordination Jugendsozialarbeit Handreichung Der Zugang zur Berufsausbildung und zu den Leistungen der Ausbildungsförderung für junge Flüchtlinge und junge Neuzugewanderte überarbeitete Auflage 2020 Inkl. Änderungen durch das „Ausländerbeschäftigungs- förderungsgesetz“ JSA Arbeitshilfe 13
Impressum Herausgeber Autor*inen: Der Paritätische Gesamtverband Claudia Karstens, Der Paritätische Gesamtverband Oranienburger Str. 13-14 Andre Schuster und Claudius Voigt, GGUA Münster 10178 Berlin Tel. 030 24636-0 Redaktion: Fax. 030 24636-0 Claudia Karstens, Der Paritätische Gesamtverband Homepage: www.paritaet.org Fotos: Verantwortlich im Sinne des Presserechts © fotolia.com – Jasmin Merdan (Titel) Dr. Ulrich Schneider Layout: Berlin, 3. Auflage Juni 2020 Christine Maier, Der Paritätische Gesamtverband Gefördert durch das BMFSFJ und KJP Mittel
Vorwort Die Leistungen der Ausbildungsförderung sind ein Mit dem im Sommer 2019 beschlossenen Gesetz wesentliches Instrument zur Ermöglichung sozialer über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung und ökonomischer Teilhabe. Zugleich ist die Förde- soll Menschen mit einer Duldung ein rechtssicherer rung einer Ausbildung eine wichtige Voraussetzung Aufenthalt ermöglicht und eine Bleibeperspektive zur nachhaltigen Gewinnung qualifizierter Fachkräf- aufgezeigt werden. Weiterhin soll das im Koalitions- te. vertrag festgehaltene Ziel der bundesweit einheit- lichen Anwendung der Ausbildungsduldung sicher- Für Drittstaatsangehörige und Unionsbürger*innen gestellt werden. Ob und wie das gelingen wird, muss ist in den vergangenen Jahren der Zugang zu be- abgewartet werden. Die vorliegende Arbeitshilfe ruflichen und (hoch-)schulischen Ausbildungen und eine Arbeitshilfe zur Ausbildungsduldung sind in Deutschland im Bereich des Aufenthalts- und auch auf der Homepage des Paritätischen zu finden. Beschäftigungsrechts deutlich erleichtert und at- traktiver gestaltet worden. Mit Inkrafttreten des Erstellt wurde die vorliegende Broschüre gemeinsam Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetzes zum mit Andre Schuster und Claudius Voigt, Mitarbeiter 01.08.2019 wurde diese Entwicklung allerdings nur des Büros für die Qualifizierung der Flüchtlingsbera- für bestimmte Personengruppen fortgeschrieben. So tung bei der GGUA e. V. in Münster, das auch bundes- ist es zwar zu weiteren Öffnungen beim Zugang zur weit Schulungen zu diesem Themenfeld anbietet. Ausbildungsförderung z. B. für Unionsbürger*innen Den Autoren sowie dem Bundesministerium für Fa- gekommen, aber bei jungen Geflüchteten bestehen milien, Senioren, Frauen und Jugend, das die Veröf- weiterhin je nach Aufenthaltsstatus und Förderins- fentlichung dieser Arbeitshilfe gefördert hat, sei an trument unterschiedliche Zugänge. Und diese sind dieser Stelle herzlich gedankt. durch den eingeführten Stichtag mit der Einreise vor dem 01.08.2019 teilweise noch komplexer gewor- den. Fraglich bleibt auch, wie sich die unmittelbar mit Claudia Karstens der Ausbildungsförderung verbundene praktische Umsetzung der Ausbildungsduldung aufgrund der Referentin für Migrations- und Jugendsozialarbeit im Neuregelungen zum 01.01.2020 entwickeln wird. Paritätischen Gesamtverband 1
Einleitung Die vorliegende Arbeitshilfe erscheint nach den zahlreichen Gesetzesänderungen der vergange- Hinweis nen zwei Jahre nun in 3. Auflage und soll vor allem Berater*innen, die junge zu uns kommende Men- Mit dem Gesetz zur Förderung der beruflichen schen auf dem Weg in eine Ausbildung begleiten, Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiter- dabei unterstützen, einen schnellen Überblick über entwicklung der Ausbildungsförderung, führt die mögliche Unterstützungsangebote sowie die aus- Bundesregierung die Förderinstrumente der aus- länderrechtlichen Voraussetzungen für die Leistun- bildungsbegleitenden Hilfen und der Assistierten gen der Ausbildungsförderung zu gewinnen. Die Ausbildung ab 2021 zusammen. Angebote der aus- relevanten Rechtsänderungen ergeben sich insbe- bildungsbegleitenden Hilfen sollen künftig im Rah- sondere aus dem Ausländerbeschäftigungsförde- men der Assistierten Ausbildung zur Verfügung ste- rungsgesetz, das zum 01.08.2019 in Kraft getreten hen. Die Möglichkeit, während einer betrieblichen ist, sowie aus dem Gesetz zur Förderung der beruf- Berufsausbildung mit der weiterentwickelten lichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Assistierten Ausbildung zu fördern, soll auch Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung. Ne- Grenzgänger*innen aus anderen EU-Mitglieds- ben der Personengruppe der jungen Menschen, die staaten, die ihre Berufsausbildung in Deutschland zu uns geflüchtet sind, nimmt die Arbeitshilfe auch absolvieren, eröffnet werden. Für Teilnehmer*innen die Zugänge junger Unionsbürger*innen in den an einer Einstiegsqualifizierung ist eine Fahrkosten- Blick, die im Rahmen ihres Rechts auf Freizügigkeit förderung für Fahrten zum Betrieb vorgesehen. zu uns kommen. In Teil 1 der Broschüre wird ein Überblick über aus- gewählte Förderinstrumente und ausbildungs- fördernde Leistungen sowie weitere mögliche Unterstützungsangebote seitens der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter gegeben. In Teil 2 werden die auslän- derrechtlichen Voraussetzungen zur Ausbildungs- förderung je nach Aufenthaltsstatus einer Person dargestellt und mit Praxistipps, Beispielen und Hin- tergrundinfos angereichert. In Teil 3 sind hilfreiche Links aufgeführt. 2
Inhalt Vorwort .............................................................................................................................................................................................. 1 Einleitung .......................................................................................................................................................................................... 2 1. Überblick über ausgewählte Förderinstrumente und finanzielle Hilfen sowie weitere Unterstützungsangebote ..................................................................................................................................................... 4 1.1 Ausgewählte Förderinstrumente zur Vorbereitung und Unterstützung einer Berufsausbildung ..... 4 1.2 Finanzielle Unterstützung während einer Ausbildung ..................................................................................... 9 1.3 Weitere Unterstützungsangebote der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter .................................... 11 1.4 Zugang zu Unterstützungsangebote der Jugendsozialarbeit u. a. ............................................................... 14 2. Zugang zur Ausbildungsförderung nach Aufenthaltsstatus ................................................................................... 17 2.1 Personen mit Aufenthaltsgestattung oder Ankunftsnachweis ...................................................................... 17 2.2 Personen mit einer Duldung ....................................................................................................................................... 31 2.3 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis oder einem anderen Aufenthaltstitel ohne Fördereinschränkungen .................................................................................................................................... 47 2.4 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis und Einschränkungen beim BAföG ......................................... 52 2.5 Unionsbürger*innen und ihre (drittstaatsangehörigen) Familienangehörigen ...................................... 59 3. Literaturtipps und hilfreiche Internetseiten ................................................................................................................... 69 3
1.Überblick über ausgewählte Förderinstrumente und finanzielle Hilfen sowie weitere Unterstützungsangebote Ziel dieses Abschnitts ist es, Berater*innen zunächst einen allgemeinen Überblick zu geben, welche Förder- instrumente und Unterstützungsangebote für junge Menschen zur Verfügung stehen, um sie bei der Aufnah- me und dem erfolgreichen Abschließen einer Ausbildung unterstützen zu können. Im Rahmen eines ersten Überblicks wird kurz erläutert, für wen die Förderinstrumente oder finanziellen Hilfen bereitgestellt werden, welches Ziel sie verfolgen und wo weitere Informationen zu bekommen sind. 1.1 Ausgewählte Förderinstrumente zur Vorbereitung und Unterstützung einer Berufsausbildung 1.1.1 Berufsorientierungsmaßnahmen 1.1.2 Berufsorientierung für Flüchtlinge und Zugewanderte (BOF) Für wen? Berufsorientierungsmaßnahmen nach § 48 SGB III Für wen? stellen ein zusätzliches Angebot der Bundesagentur Mit der „Berufsorientierung für Flüchtlinge – BOF“ für Arbeit dar, um ergänzend zu dem schulischen Be- des Bundesministeriums für Bildung und Forschung rufsorientierungskonzept und dem regelmäßigen Ori- (BMBF) werden junge nicht mehr schulpflichtige Ge- entierungsangebot der Berufsberater*innen an Schu- flüchtete und Zugewanderte z. B. aus Osteuropa mit len, im Berufsinformationszentrum (BiZ), im Rahmen Unterstützungsbedarf auf ihrem Weg in eine Ausbil- von Messen etc. für Schüler*innen allgemeinbilden- dung nach derzeitigem Stand bis Ende des Jahres der Schulen zu bestimmten Themenstellungen vertie- 2021 unterstützt. Vor Beginn eines BOF-Kurses wird fende Orientierung anbieten zu können. geprüft, ob die interessierte Person das Potenzial und die Kompetenzen für eine spätere Vermittlung Wozu? in die angestrebte Ausbildung mitbringt. Hierzu zäh- Konkret können dies zum Beispiel Maßnahmen zur len sowohl Deutschsprachkenntnisse als auch schu- Vermittlung und Vertiefung berufskundlicher Kennt- lische Grundkenntnisse sowie personale, soziale und nisse, Unterstützung bei der Feststellung von Inte- methodische Kompetenzen. Die Teilnahme an einem ressen und Kompetenzen und Hilfen zur selbststän- BOF-Kurs ist auch in Teilzeit möglich. digen Entscheidungsfindung sein. Wozu? Geflüchtete und Zugewanderte mit Unterstützungs- Wer hilft weiter? bedarf werden im Rahmen einer intensiven, bis zu Ob es und wenn ja welche weiteren hilfreichen Maß- 26-wöchigen Berufsorientierung und -vorbereitung nahmen es vor Ort gibt, ist bei den örtlichen Agen- schrittweise auf eine Berufsausbildung vorbereitet turen für Arbeit in Erfahrung zu bringen. und dabei kontinuierlich begleitet. Während der BOF-Kurse lernen die Teilnehmenden Fachsprache und Fachkenntnisse für den angestrebten Ausbil- dungsberuf. BOF-Kurse finden in Lehrwerkstätten und Betrieben statt. Wer hilft weiter? 4 Eine Karte zur Übersicht der bundesweiten Projekte finden Sie auf der Homepage des BMBF hier sowie eine Liste. Bei Interesse nehmen Sie bitte direkt mit
den ausführenden Stellen des Projektes vor Ort Kon- Wer hilft weiter? takt auf. Hier geht es zum Flyer und weitere Informa- Seit dem Jahr 2019 steht die Berufseinstiegsbe- tionen finden Sie hier. gleitung nicht mehr in allen Bundesländern zur Verfügung. Interessierte Schüler*innen sollten an ihrer Schule nachfragen, ob die Möglichkeit für 1.1.3 Berufseinstiegsbegleitung (BerEb) eine Teilnahme gegeben ist. Auskunft erteilt auch die Berufsberatung der Agentur für Arbeit vor Ort. Für wen? Schüler*innen, die voraussichtlich Schwierigkeiten beim Erreichen des Förder-, Haupt- oder gleichwer- 1.1.4 Berufsvorbereitende Bildungsmaß- tigen Schulabschlusses und beim Übergang von der nahmen (BvB) allgemeinbildenden Schule in Ausbildung haben werden, können nach § 49 SGB III individuell unter- Für wen? stützt werden. Berufseinstiegsbegleiter*innen sind Jugendliche, die die Schulpflicht erfüllt, aber noch bei einem Bildungsträger beschäftigt, der von der keinen Ausbildungsplatz gefunden haben oder noch Bundesagentur für Arbeit beauftragt worden ist. Teil- nicht wissen, welchen Beruf sie nach der Schulbil- nahmevoraussetzungen für die BerEb ist, dass an der dung erlernen wollen, können nach den §§ 51 und Schule das Angebot existiert, der oder die Schüler*in 52 SGB III ihre Interessen und Stärken im Rahmen dafür ausgewählt wurde, da der junge Mensch zu- einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme er- sätzliche Unterstützung in der Schule benötigt und kennen und erproben. Dabei kann auch der erfolg- die Eltern der Begleitung zugestimmt haben. reiche (qualifizierende) Hauptschulabschluss nach- geholt werden. Wozu? Ziel der BerEb ist es, die berufliche Eingliederung Wozu? zu erleichtern. Die Begleitung beginnt in der Vorab- Sowohl in Form von Unterricht in Theorie und Praxis gangsklasse und wird nach Verlassen der allgemein- beim Bildungsträger als auch durch mehrwöchige bildenden Schule während der Ausbildungssuche (Orientierungs)Praktika lernen die Jugendlichen und in der Anfangsphase der Berufsausbildung verschiedene Berufe und Betriebe kennen und fin- weitergeführt. Unter Berücksichtigung der persön- den so ihren Ausbildungsbetrieb. Neben fachlichem lichen Stärken, Interessen und Fähigkeiten legen die Know-how stehen Persönlichkeitsbildung, beruf- Berufseinstiegsbegleiter*innen gemeinsam mit den liche Grundfertigkeiten, betriebliche Qualifizierung, Teilnehmenden fest, wie diese Unterstützung im Ein- Grundlagenqualifizierung in IT- und Medienkompe- zelnen aussieht. Die Berufsberater*innen sind bei der tenz, Sprachförderung und Bewerbungstraining auf Unterstützung während der gesamten Teilnahme dem Programm. Im Regelfall umfasst eine berufs- mit eingebunden. vorbereitende Bildungsmaßnahme 12 Monate und währenddessen besteht ein Anspruch auf Berufsaus- Zu den wichtigsten Aufgaben der Berufseinstiegsbe- bildungsbeihilfe. gleitung gehört die Unterstützung Wer hilft weiter? • beim Erreichen des Abschlusses der allgemein- Über die Möglichkeit der Teilnahme informieren die bildenden Schule Berufsberater*innen der Agentur für Arbeit oder • bei der Berufsorientierung und Berufswahl die persönlichen Ansprechpartner*innen beim • bei der Ausbildungsplatzsuche Jobcenter. • bei der Begleitung im Übergangssystem • bei der Stabilisierung des Ausbildungsverhält- nisses 5
1.1.5 Einstiegsqualifizierung (EQ) dung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung führt die Bundesregie- Für wen? rung für Teilnehmer*innen an einer Einstiegsqualifi- Zielgruppen für EQ-Maßnahmen sind Ausbildungs- zierung eine Fahrkostenförderung zum Betrieb ein. bewerber*innen, die bis zum 30. September keine Ausbildungsstelle finden konnten sowie junge Men- Wer hilft weiter? schen, die aktuell noch nicht in vollem Umfang für Die Jugendlichen können sich bei der Agentur für eine Ausbildung geeignet oder lernbeeinträchtigt Arbeit oder dem Jobcenter vor Ort beraten lassen und sozial benachteiligt sind. Mit dieser Qualifizie- sowie sich direkt bei den Arbeitgebern bewerben. rungsmaßnahme gemäß § 54a SGB III können Be- Arbeitgeber*innen wenden sich an den Arbeitgeber- triebe junge Menschen an eine Ausbildung in ihrem Service (AG-S) der örtlichen Agentur für Arbeit bzw. Betrieb heranführen. Gibt es zusätzlichen Unterstüt- der Jobcenter oder an die Kammer. zungsbedarf während einer Einstiegsqualifizierung, kann die Förderung im Rahmen der Assistierten Aus- bildung (AsA) nach § 74 SGB III eine Lösung sein (sie- Hinweis he nächste Seite).. Mit dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Wozu? Weiterbildung im Strukturwandel und zur Wei- Während der Einstiegsqualifizierung - einem sozial- terentwicklung der Ausbildungsförderung führt versicherungspflichtigen Praktikum zwischen sechs die Bundesregierung die Förderinstrumente der bis zwölf Monaten - erlernen die Jugendlichen Grund- ausbildungsbegleitenden Hilfen und der Assis- lagen der Ausbildung im jeweiligen Ausbildungsbe- tierten Ausbildung zusammen. Angebote der aus- ruf. Parallel zur Tätigkeit im Betrieb besuchen sie die bildungsbegleitenden Hilfen stehen danach ab Fachklasse in der Berufsschule und lernen hier die 2021 im Rahmen der Assistierten Ausbildung zur theoretischen Inhalte des Berufes. Gleichzeitig bietet Verfügung. Dies ändert jedoch nichts an den ein- eine EQ dem Ausbildungsbetrieb die Möglichkeit, geschränkten Zugangsmöglichkeiten für junge den jungen Menschen nicht nur in einem kurzen Be- Asylsuchende und Geduldete, die durch das Aus- werbungsgespräch kennenzulernen, sondern seine länderbeschäftigungsförderungsgesetz und den Fähigkeiten und Fertigkeiten über einen längeren damit eingeführten Stichtag der Einreise vor dem Zeitraum im täglichen Arbeitsprozess beobachten 01.08.2019 noch komplexer geworden sind. Hierzu zu können. Falls ein Betrieb noch nicht oder längere erfolgt in Teil 2 dieser Broschüre eine ausführliche Zeit nicht mehr ausgebildet hat, ermöglicht ihm die Darstellung. Für Grenzgänger*innen aus anderen EQ einen (Wieder-) Einstieg in die betriebliche Aus- EU-Mitgliedsstaaten, die ihre Berufsausbildung in bildung. Deutschland absolvieren, eröffnet das Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Struk- Ziel der Einstiegsqualifizierung ist die Übernahme turwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbil- in ein reguläres Ausbildungsverhältnis, evtl. mit dungsförderung nun aber die Möglichkeit, wäh- Anrechnung der EQ auf die Ausbildungszeit. Die rend einer betrieblichen Berufsausbildung mit der Jugendlichen schließen mit dem Betrieb einen Ver- weiterentwickelten Assistierten Ausbildung geför- trag über die EQ ab und erhalten vom Betrieb eine dert zu werden. Vergütung. Die Agentur für Arbeit oder das jeweilige Jobcenter erstattet dem Arbeitgeber auf Antrag ei- nen Zuschuss zur EQ-Vergütung bis zur Höhe von 243 Euro monatlich; ab dem 01.08.2020 monatlich 247 Euro. Auch zu den Sozialversicherungsabgaben 6 erhalten Arbeitgeber*innen einen pauschalen An- teil. Für weitere Informationen siehe Flyer der BA. Mit dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbil-
1.1.6 Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) 1.1.7 Assistierte Ausbildung (AsA) Für wen? Für wen? Förderungsbedürftig sind (angehende) Auszubilden- Bisher waren gemäß § 130 SGB III lernbeeinträchtig- de, die wegen der in ihrer Person liegenden Gründe te und sozial benachteiligte Auszubildende, die we- ohne die Förderung eine Berufsausbildung bzw. Ein- gen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne die stiegsqualifizierung nicht beginnen, fortsetzen oder Förderung eine betriebliche Berufsausbildung nicht erfolgreich beenden können. Die ausbildungsbeglei- beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden kön- tenden Hilfen werden in kleinen Lerngruppen oder nen, förderfähig. Mit dem Gesetz zur Förderung der in Einzelunterricht und in der Regel außerhalb der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur betrieblichen Ausbildungszeiten durchgeführt. Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung ist eine Weiterentwicklung der AsA in den §§ 74 ff. SGB III und Wozu? ein ausbildungsvorbereitendes und ausbildungsbe- Mit ausbildungsbegleitenden Hilfen, die zukünftig gleitendes Unterstützungsangebot für all jene Jugend- im Rahmen der Assistierten Ausbildung nach den §§ lichen vorgesehen, die eine Berufsausbildung ohne 74 ff. SGB III gewährt werden, sollen förderungsbe- Unterstützung nicht aufnehmen und/oder erfolgreich dürftigen jungen Menschen die Aufnahme, Fortset- absolvieren können. Unterstützt wird nach wie vor so- zung sowie der erfolgreiche Abschluss einer erstma- wohl der Jugendliche selbst als auch der Ausbildungs- ligen betrieblichen Berufsausbildung in anerkannten betrieb durch einen von der Agentur für Arbeit bzw. Ausbildungsberufen ermöglicht und Ausbildungs- durch das Jobcenter ausgesuchten Bildungsträger. abbrüche sollen verhindert werden. Wozu? Für junge Menschen in einer Einstiegsqualifizierung Ziel der Assistierten Ausbildung ist es, förderungsbe- sollen ausbildungsbegleitende Hilfen die erfolgreiche dürftige junge Menschen und deren Ausbildungsbe- Absolvierung der Einstiegsqualifizierung ermöglichen triebe zu einem erfolgreichen Abschluss der Berufs- und die Chancen auf einen Übergang in eine sich an- ausbildung bzw. zu ausgebildeten Fachkräften zu schließende Berufsausbildung verbessern. verhelfen. Zu den Dienstleistungen für die Jugend- lichen gehören bewährte Elemente wie Bewerbungs- Hierzu gehören Maßnahmen trainings und Praktika in der Vorbereitungsphase, Nachhilfe, Beratung, Hilfen zur Lebensbewältigung 1. zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten, und Existenzsicherung in der Ausbildung. AsA wird in der Regel außerhalb der betrieblichen Ausbildungs- 2. zur Förderung fachpraktischer und fachtheore- zeiten, aber auch durch die regelmäßige Begleitung tischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Betrieb, umgesetzt. und 3. zur sozialpädagogischen Begleitung. An die Betriebe richten sich Angebote wie Bewer- bungs- und Ausbildungsmanagement, Beratung Ausbildungsbegleitende Hilfen können auch nach und Information in Hinblick auf spezifische Zielgrup- Ausbildung zur Verfestigung des Arbeitsverhältnisses pen, Unterstützung bei der Lernortkooperation mit gewährt werden. Sie enden spätestens sechs Monate der Berufsschule. Beide Seiten können bei Krisen und nach Begründung eines Arbeitsverhältnisses. Für die Konflikten unterstützt werden. Teilnehmenden entstehen keine Kosten. Die AsA unterteilt sich in eine ausbildungsvorberei- Wer hilft weiter? tende und eine ausbildungsbegleitende Phase, die Bei Interesse an ausbildungsbegleitenden Hilfen je nach Bedarf auch einzeln in Anspruch genommen berät die vor Ort zuständige Agentur für Arbeit oder werden können. In der bis zu sechs monatigen aus- 7 das Jobcenter. Sie kann den Bildungsträger benen- bildungsvorbereitenden Phasen werden die förde- nen, der diese aktuell vor Ort anbietet. rungsbedürftigen jungen Menschen auf die Aufnah-
me einer betrieblichen Berufsausbildung vorbereitet Wozu? und bei der Suche nach einer betrieblichen Ausbil- Um den Erwerb eines Berufsabschlusses zu ermög- dungsstelle unterstützt. In der ausbildungsbeglei- lichen, kann die BaE in zwei unterschiedlichen Mo- tenden Phase erfolgt die Unterstützung dellen durchgeführt werden, wobei die jungen Menschen, unabhängig vom Modell, wie alle Auszu- 1. zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten, bildenden zusätzlich die Berufsschule besuchen: 2. zur Förderung fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten und integratives Modell: Beim integrativen Modell obliegt dem Bildungsträ- 3. zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhält- ger sowohl die fachtheoretische als auch die fach- nisses. praktische Unterweisung, welche durch die Berufs- schule und betriebliche Phasen ergänzt wird. Das Wer hilft weiter? integrative Modell eignet sich für junge Menschen, Die Auswahl der teilnehmenden jungen Menschen die einer intensiveren, engmaschigeren Förderung erfolgt durch die zuständige Beratungsfachkraft der bedürfen, um einen Berufsabschluss erreichen zu Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters. können. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage kooperatives Modell: der Bundesagentur für Arbeit www.arbeitsagentur. Bei der BaE im kooperativen Modell findet die fach- de unter der Rubrik „Schule, Ausbildung und Studi- praktische Unterweisung in Kooperationsbetrieben um“ und dem Unterpunkt „Ich brauche Hilfe für oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt statt und in der während meiner Ausbildung“. fachtheoretischen Ausbildung wird die Berufsschule von dem beauftragten Bildungsträger unterstützt. 1.1.8 Außerbetriebliche Berufsausbildung Neben der fachspezifischen Unterweisung erhalten (BaE) die Auszubildenden: Für wen? • Nachhilfe in Theorie und Praxis Im Rahmen einer Berufsausbildung in einer außerbe- • Vorbereitung auf Klassenarbeiten trieblichen Einrichtung (BaE) soll nach den §§ 76 ff. SGB III lernbeeinträchtigten und sozial benachteili- • Prüfungsvorbereitung gten jungen Menschen, die auch mit ausbildungsbe- • Nachhilfe in Deutsch gleitenden Hilfen oder einer Assistierten Ausbildung nicht in einem Betrieb ausgebildet werden können, • Unterstützung bei Alltagsproblemen ein Ausbildungsabschluss ermöglicht werden. Es • Vermittelnde Gespräche mit Ausbildern, Lehr- wird ein frühzeitiger Übergang in eine betriebliche kräften und Eltern Ausbildung – möglichst bereits nach dem ersten Ausbildungsjahr – angestrebt. Gelingt der Übergang Für die Teilnehmenden entstehen keine Kosten. Die nicht, wird die Ausbildung bis zum Abschluss außer- Auszubildenden erhalten eine von der Agentur für betrieblich fortgeführt. Auch Auszubildende, deren Arbeit finanzierte Ausbildungspauschale. betriebliches oder außerbetriebliches Berufsausbil- dungsverhältnis vorzeitig gelöst worden ist und de- Wer hilft weiter? ren Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung Der Zugang erfolgt entweder über die Berufsbera- auch mit ausbildungsfördernden Leistungen aus- tung der Agentur für Arbeit oder die persönlichen sichtslos ist, können ihre Berufsausbildung in einer Ansprechpartner*innen der Jobcenter. 8 außerbetrieblichen Einrichtung fortsetzen, wenn zu erwarten ist, dass die Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann.
1.2 Finanzielle Unterstützung während einer Ausbildung Bei den beiden nachfolgend aufgeführten Leistungen handelt es sich um rein finanzielle Hilfen zur Aus- bildungsförderung, die unter bestimmten Voraussetzungen geleistet werden können. 1.2.1 Leistungen nach dem Bundesaus- sönlichen Förderungsvoraussetzungen erfüllen, bildungsförderungsgesetz (BAföG) hängt davon ab, ob ihre finanziellen Mittel und die ihrer etwaigen Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner*innen und ihrer Eltern reichen, um Wer bekommt BAföG? ihren Finanzbedarf während der Ausbildung zu de- Leistungen nach dem BAföG werden als (Voll)zu- cken. schuss oder Darlehen während eines Studiums oder eines allgemeinen Schulbesuchs ab Klasse 10 Berechnungsbeispiele sind auf der Internetseite des gewährt. Betriebliche oder überbetriebliche Ausbil- Bundesministeriums für Bildung und Forschung dungen – so genannte Ausbildungen im dualen Sys- www.bafög.de hier zu finden. tem – können nach dem BAföG nicht gefördert wer- den. Gefördert werden aber mindestens 2-jährige Außerdem berechnen die Ämter für Ausbildungsför- Ausbildungen an Berufsfachschulen. derung der Studierenden-/Studentenwerke vorab und unverbindlich den voraussichtlichen BAföG- Persönliche Voraussetzungen für den Anspruch auf Förderungsbetrag. Sie legen dafür den Einkom- Ausbildungsförderung sind grundsätzlich die deut- mensteuerbescheid der Eltern oder des/der Ehe-/ sche Staatsangehörigkeit oder ein in § 8 BAföG auf- Lebenspartner*in aus dem vorletzten Kalenderjahr geführter aufenthaltsrechtlicher Status (dazu aus- zugrunde. führlicher in Teil 2), die allgemeine Eignung für die gewählte Ausbildung und das Nichtüberschreiten Wo kann ich einen Antrag stellen? der Altersgrenze. Die Leistungen nach dem BAföG müssen schriftlich Auszubildende können grundsätzlich nur gefördert auf den dafür vorgesehenen Formblättern beim zu- werden, wenn sie die Ausbildung, für die sie Förde- ständigen Amt für Ausbildungsförderung beantragt rung beantragen, vor Vollendung des 30. Lebensjahres werden. Das für Sie zuständige Amt für Ausbildungs- – bzw. z. B. bei Masterstudiengängen vor Vollendung förderung können Sie auf der Homepage des Bun- des 35. Lebensjahres – beginnen. Es gibt jedoch auch desministeriums für Bildung und Forschung unter Ausnahmen von der Altersgrenze, wie z. B. bei Absol- www.bafög.de unter der Rubrik „Antrag stellen“ bzw. venten des zweiten Bildungsweges oder bei Auszubil- hier ermitteln. denden, die aus familiären Gründen an der früheren Aufnahme der Ausbildung verhindert waren. Wo bekomme ich weitere Informationen? Was ist das Ziel der Leistung und welche Vorausset- Weitere Infos sind unter www.bafög.de oder unter zungen sind zu erfüllen? www.studentenwerke.de zu finden. Ziel des BAföG ist es, allen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozia- Ausländische Studierende, Studienbewerber*innen len und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung und Interessierte finden zudem auch auf dem Portal zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen www.internationale-studierende.de viele nützliche entspricht. Informationen rund ums Studium in Deutschland. Dort beantwortet das Deutsche Studentenwerk Fra- 9 Ob Auszubildende BAföG erhalten, die eine förde- gen, die sich ausländische Studierende häufig stel- rungsfähige Ausbildung absolvieren und die per- len.
1.2.2 Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) Wo ist ein Antrag zu stellen? Berufsausbildungsbeihilfe wird auf Antrag erbracht. Wer bekommt BAB? Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit zu stellen, in Die Berufsausbildungsbeihilfe ist in § 56 ff. SGB III ge- deren Bezirk die oder der Auszubildende ihren oder regelt und wird während einer Berufsausbildung so- seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. wie während einer berufsvorbereitenden Bildungs- Wird Berufsausbildungsbeihilfe erst nach Beginn der maßnahme einschließlich der Vorbereitung auf den Berufsausbildung oder der berufsvorbereitenden nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses Maßnahme beantragt, wird sie rückwirkend läng- oder eines gleichwertigen Schulabschlusses gelei- stens vom Beginn des Monats an geleistet, in dem stet. Auszubildende erhalten Berufsausbildungsbei- die Leistungen beantragt worden sind. hilfe während einer Berufsausbildung nur, wenn sie außerhalb des Haushalts der Eltern oder eines El- Wo sind weitere Informationen zu erhalten? ternteils wohnen und die Ausbildungsstätte von der Weitere Informationen finden Sie zur Berufsausbil- Wohnung der Eltern oder eines Elternteils aus nicht dungsbeihilfe auf der Homepage der Bundesagentur in angemessener Zeit erreichen können. für Arbeit www.arbeitsagentur.de unter der Rubrik „Schule, Ausbildung und Studium“ sowie hier. Diese Voraussetzung gilt nicht bei berufsvorberei- tenden Bildungsmaßnahmen; dort reduziert sich nur Unter www.babrechner.arbeitsagentur.de stellt die die Höhe der Förderung. Sind Auszubildende über 18 Bundesagentur für Arbeit einen BAB-Rechner zur Jahre alt oder verheiratet bzw. in einer Lebenspart- Verfügung. nerschaft verbunden (oder waren dies) oder haben mindestens ein Kind, können sie auch BAB erhalten, wenn sie in erreichbarer Nähe zum Elternhaus leben. Was ist das Ziel der Leistung und welche Vorausset- zungen sind zu erfüllen? Ziel der Förderung ist es, die Wahl eines Berufes und die dafür notwendige Ausbildung unabhängig von den eigenen oder familiären Möglichkeiten zu er- öffnen. Die Höhe der BAB hängt vom Gesamtbedarf und bei Berufsausbildung vom anzurechnenden Einkommen ab. Der Gesamtbedarf für eine Berufs- ausbildung setzt sich zusammen aus dem Bedarf für den Lebensunterhalt, dem Bedarf für die Fahrtkosten und dem Bedarf für die sonstigen Aufwendungen, zum Beispiel einer Pauschale für die Arbeitskleidung. 10
1.3 Weitere Unterstützungsangebote der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter Je nach Aufenthaltsstatus der Ratsuchenden stellt 1.3.1 Berufsberatung und Berufsorientie- sich die Frage, inwiefern weitere Unterstützungsan- rung (§§ 29 ff. SGB III) gebote der Arbeitsagenturen bzw. Jobcenter bei der Aufnahme einer beruflichen Ausbildung in An- Die Agentur für Arbeit hat jungen Menschen und spruch genommen werden können. Zwar gibt es für Erwachsenen, die am Arbeitsleben teilnehmen oder die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes teilnehmen wollen, Berufsberatung einschließlich nach dem SGB II Ausschlüsse für Leistungsberechtige Weiterbildungsberatung und Arbeitgebern Arbeits- nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und teilwei- marktberatung einschließlich einer Qualifizierungs- se auch für Unionsbürger*innen. Unabhängig davon beratung anzubieten. Art und Umfang der Beratung stehen aber sämtliche Leistungen des SGB III durch richten sich nach dem Beratungsbedarf der oder des die Arbeitsagenturen offen. Es besteht Anspruch auf Ratsuchenden. Beratung und Vermittlung durch die Agenturen für Arbeit und es können – wie in Teil 2 dieser Broschüre Dementsprechend besteht ein Rechtsanspruch auf ausführlich erläutert wird – Leistungen zur Ausbil- Berufsberatung; diese umfasst die Erteilung von Aus- dungsförderung gewährt werden. Neben der Bera- kunft und Rat tung und Vermittlung können Ausbildungssuchende und Arbeitslose ohne Leistungsbezug auch im Rah- 1. zur Berufswahl, zur beruflichen Entwicklung, men des Vermittlungsbudgets nach § 44 SGB III z. B. zum Berufswechsel sowie zu Möglichkeiten der durch die Übernahme der Bewerbungskosten un- Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, terstützt werden. Außerdem können sie durch Maß- nahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliede- 2. zur Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes rung nach § 45 SGB III gefördert werden. Bei diesen und der Berufe, Förderungen handelt es sich aufgrund der „Kann- Formulierung“ im SGB III um Ermessensleistungen. 3. zu den Möglichkeiten der beruflichen Bildung Für die Inanspruchnahme der Beratung und Vermitt- sowie zur Verbesserung der individuellen Be- lung sowie weiterer möglicher Ermessensleistungen schäftigungsfähigkeit und zur Entwicklung indi- müssen sich die Ratsuchenden von sich aus an die vidueller beruflicher Perspektiven, Agentur für Arbeit wenden und sich arbeitsuchend bzw. arbeitslos ohne Leistung melden. 4. zur Ausbildungs- und Arbeitsstellensuche, Nachfolgend wird ein allgemeiner Überblick zu den 5. zu Leistungen der Arbeitsförderung, weiteren Fördermöglichkeiten und möglichen An- sprechstellen wie Arbeitsagenturen bzw. Jobcenter 6. zu Fragen der Ausbildungsförderung und der gegeben. Inwieweit ausländerrechtliche Sondervo- schulischen Bildung, soweit sie für die Berufs- raussetzungen zu berücksichtigen sind, wird in Teil 2 wahl und die berufliche Bildung von Bedeutung dieser Broschüre je nach Aufenthaltsstatus genauer sind. erläutert. Bei der Berufsberatung sind Neigung, Eignung, be- rufliche Fähigkeiten und Leistungsfähigkeit der Rat- suchenden sowie aktuelle und zu erwartende Be- schäftigungsmöglichkeiten zu berücksichtigen. Die Durchführung einer Potenzialanalyse entsprechend 11 § 37 Absatz 1 SGB III kann angeboten werden.
Die Agentur für Arbeit hat Auszubildenden und 1.3.2 Vermittlung (§§ 35 ff SGB III Arbeitnehmer*innen Beratung auch zur Festigung ggf. i. V. m. § 16 SGB II) des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses nach Be- ginn einer Berufsausbildung oder nach der Aufnah- Die Agentur für Arbeit bzw. das zuständige Jobcen- me einer Arbeit anzubieten. ter hat Ausbildungssuchenden, Arbeitsuchenden und Arbeitgebern Ausbildungs- und Arbeitsvermitt- Zudem hat die Agentur für Arbeit bzw. das zustän- lung anzubieten. Hierfür ist zunächst die persönliche dige Jobcenter Berufsorientierung durchzuführen Meldung als Arbeit- oder Ausbildungssuchender er- forderlich. Unverzüglich nach der Ausbildung- oder 1. zur Vorbereitung von jungen Menschen und Er- Arbeitssuchendmeldung hat die Agentur für Arbeit wachsenen auf die Berufswahl und zusammen mit den Ratsuchenden die für die Ver- mittlung erforderlichen beruflichen und persön- 2. zur Unterrichtung der Ausbildungssuchenden, lichen Merkmale, beruflichen Fähigkeiten und die Arbeitsuchenden, Arbeitnehmer*innen und Ar- Eignung festzustellen (Potenzialanalyse). Die Poten- beitgeber. zialanalyse erstreckt sich auch auf die Feststellung, ob und durch welche Umstände die berufliche Ein- Dabei soll sie umfassend Auskunft und Rat geben zu gliederung voraussichtlich erschwert sein wird. Fragen der Berufswahl, über die Berufe und ihre An- forderungen und Aussichten, über die Wege und die In einer Eingliederungsvereinbarung, die die Agen- Förderung der beruflichen Bildung sowie über beruf- tur für Arbeit bzw. das Jobcenter zusammen mit der lich bedeutsame Entwicklungen in den Betrieben, oder dem Ausbildungssuchenden oder der oder Verwaltungen und auf dem Arbeitsmarkt. dem Arbeitsuchenden abschließt, werden 1. das Eingliederungsziel, 2. die Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit, 3. welche Eigenbemühungen zur beruflichen Ein- gliederung die oder der Ausbildungssuchende oder die oder der Arbeitsuchende in welcher Häufigkeit mindestens unternehmen muss und in welcher Form diese nachzuweisen sind, 4. die vorgesehenen Leistungen der aktiven Ar- beitsförderung festgehalten. Bei Änderungen ist sie anzupassen und spätestens nach sechsmonatiger Arbeitslosigkeit, bei arbeitslo- sen und ausbildungssuchenden jungen Menschen spätestens nach drei Monaten, zu überprüfen. 12
1.3.3 Förderung aus dem Vermittlungs- 1.3.4 Maßnahmen zur Aktivierung und budget (§ 44 SGB III i. V. m. § 16 SGB II) beruflichen Eingliederung Mit dem Vermittlungsbudget (VB) wird laut Bundes- (§ 45 SGB III i. V. m. § 16 SGB II) agentur für Arbeit ein Instrument zur Verfügung ge- Arbeitslose, Ausbildungssuchende und von Arbeits- stellt, mit dem bei verschiedenen Problemlagen im losigkeit bedrohte Arbeitsuchende können auch Einzelfall Hilfestellungen gewährt werden können. durch Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Es handelt sich bei den Leistungen aus dem VB um Eingliederung unterstützt werden. Dabei sollen die Ermessensleistungen. Teilnehmenden individuelle Förderleistungen erhal- ten, die ihre passgenaue Eingliederung unterstützen. Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit be- Im Rahmen dieser Maßnahmen sollen sie u. a. an den drohte Arbeitsuchende und Arbeitslose können aus Ausbildungs- und Arbeitsmarkt herangeführt und dem Vermittlungsbudget der Agentur für Arbeit bei bestehende Vermittlungshemmnisse festgestellt, der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungs- verringert oder beseitigt werden. Maßnahmenteile pflichtigen Beschäftigung gefördert werden, wenn können in der Regel maximal sechs Wochen lang bei dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist. Arbeitgebern durchgeführt werden, um insbesonde- Denkbar sind folgende Hilfen, die rechtzeitig im Vor- re die berufliche Eignung in Bezug auf den Zielberuf/ feld beantragt werden müssen: die Zieltätigkeit feststellen zu können. Fahrt- und Kinderbetreuungskosten können übernommen wer- • Bewerbungskosten den. Die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter kann den Förderbedarf bescheinigen und Maßnahmeziel • Reisekosten und -inhalt in einem Aktivierungs- und Vermittlungs- • Dolmetscher- und Übersetzungskosten gutschein festlegen. Dieser berechtigt die Arbeits- • bei der Anerkennung im Ausland erworbener suchenden zur Auswahl eines Trägers oder eines Ar- Berufsqualifikationen entstehenden Kosten beitgebers. Es kann allerding auch vorkommen, dass potenzielle Teilnehmende in die Maßnahmen zuge- • Ausrüstungsbeihilfe wiesen werden und hierbei kein Wunsch- und Wahl- recht ausüben können, wie z. B. bei Maßnahmen, die Bei Aufnahme einer Ausbildung gelten Besonder- auf dem Wege der Auftragsvergabe organisiert wer- heiten: Soweit die aufgenommene Ausbildung den. grundsätzlich mit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder BAföG förderungsfähig ist, scheidet eine Förde- Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt junge Ge- rung aus dem VB für Leistungen zur Aufnahme der flüchtete bei deren Orientierung im deutschen Aus- Ausbildung, die im Rahmen von BAB oder BAföG vor- bildungs- und Beschäftigungssystem im Rahmen gesehen sind, aus. der Aktivierungshilfen nach § 45 SGB III z. B. mit dem Angebot „Perspektiven für junge Flüchtlinge“ (Per- juF). Es besteht die Möglichkeit, berufliche Praktika und Hilfestellung bei verschiedenen Fragen zu er- halten sowie Sprachkenntnisse zu verbessern. Diese Maßnahme wird unterschiedlich in den Regionen ausgestaltet und dauert in der Regel 6 bis 8 Monate. Für weitere Informationen sind die Vermittlungsfach- kräfte der Agentur für Arbeit oder die Integrations- fachkräfte im Jobcenter vor Ort anzusprechen. 13
1.4 Zugang zu Unterstützungsangebote der Jugendsozialarbeit u. a. Neben den Fördermöglichkeiten des SGB II und III stehen auch im Rahmen des Kinder- und Jugendhilferechts über das SGB VIII weitere Unterstützungsangebote zur Verfügung. Allerdings handelt es sich bei der Jugendhil- fe immer um kommunale Aufgaben, die vor Ort ganz unterschiedlich ausgestaltet werden. Zudem ist die För- derung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII gegenüber den Eingliederungsleistungen für junge Menschen unter 25 Jahren nach dem SGB II nachrangig. 1.4.1 Jugendsozialarbeit der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angebo- ten werden, die ihre schulische und berufliche Aus- Für wen? bildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre Die Jugendsozialarbeit ist als eigener Leistungsbereich soziale Integration fördern. der Jugendhilfe gesetzlich im SGB VIII verankert. Wäh- rend es die Aufgabe der Jugendarbeit ist, Angebote (2) Soweit die Ausbildung dieser jungen Menschen für alle jungen Menschen zu machen (§ 11 SGB VIII), nicht durch Maßnahmen und Programme anderer müssen die Angebote der Jugendsozialarbeit darüber Träger und Organisationen sichergestellt wird, kön- hinausreichen und auf die spezifische Situation junger nen geeignete sozialpädagogisch begleitete Ausbil- Menschen, die sozial benachteiligt oder individuell dungs-und Beschäftigungsmaßnahmen angeboten beeinträchtigt sind, zugeschnitten sein und mit sozi- werden, die den Fähigkeiten und dem Entwicklungs- alpädagogische Fachangeboten oder individuellen stand dieser jungen Menschen Rechnung tragen. Hilfen reagieren. Die Jugendsozialarbeit ist eine pro- fessionelle, sozialpädagogische und berufsbezogene (3) Jungen Menschen kann während der Teilnahme Hilfe zur Integration benachteiligter junger Menschen an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen bis 27 Jahre und wird unabhängig vom Aufenthalts- oder bei der beruflichen Eingliederung Unterkunft in status gewährt, wenn es einer besonderen Förderung sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen angebo- bedarf. Die Situation junger Flüchtlinge und insbeson- ten werden. In diesen Fällen sollen auch der notwen- dere die im Zusammenhang mit der Flucht gemach- dige Unterhalt des jungen Menschen sichergestellt und ten Erfahrungen können Ausgangspunkt für einen Krankenhilfe nach Maßgabe des § 40 geleistet werden. besonderen Förderbedarf sein. Auch junge Menschen mit Migrationshintergrund können sozial benachteili- (4) Die Angebote sollen mit den Maßnahmen der gt sein und gehören dementsprechend zum Adressa- Schulverwaltung, der Bundesagentur für Arbeit, den tenkreis der Jugendsozialarbeit. Trägern betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbil- dung sowie den Trägern von Beschäftigungsange- Wozu? boten abgestimmt werden. Das Ziel aller Aufgaben der Jugendhilfe nach § 1 Abs. 1 SGB VIII ist die Förderung der Entwicklung und der Er- Wegen des Nachrangs der Jugendhilfe gemäß § 10 ziehung junger Menschen zu eigenverantwortlichen Abs. 3 Satz 2 SGB VIII gegenüber den Eingliederungs- und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten, d. h. zu leistungen für die unter 25-jährigen nach § 16 SGB II Menschen, die aufgrund einer autonomen Entschei- bleibt für die Jugendsozialarbeit nur noch ein einge- dung in der Lage sind, einen Platz innerhalb der Ge- schränkter Anwendungsbereich. sellschaft zu finden. Die spezielle Rechtsgrundlage für die Leistungen der Jugendsozialarbeit ist § 13 SGB VIII: Wer hilft weiter? Vor Ort werden die verschiedenen Leistungen der Ju- (1) Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer gendsozialarbeit sehr unterschiedlich ausgestaltet, 14 Benachteiligungen oder zur Überwindung indivi- weshalb empfohlen wird, sich bei einem möglichen dueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Bedarf mit dem Jugendamt vor Ort zu beraten, um Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen individuelle Fördermöglichkeiten zu klären.
1.4.2 Jugendmigrationsdienste 1.4.3 Koordinierungsstelle Ausbildung und Migration (KAUSA) Für wen? Die Jugendmigrationsdienste unterstützen als An- Für wen? gebot der Jugendsozialarbeit Kinder, Jugendliche Aufgrund der Förderung durch das Bundesministe- und junge Erwachsene mit Migrationshintergrund rium für Bildung und Forschung (BMBF) erhalten im vom 12. bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres Rahmen der KAUSA-Servicestellen neben Selbststän- unabhängig vom Aufenthaltsstatus, solange sie sich digen auch Jugendlichen mit Migrationshintergrund rechtmäßig oder aufgrund einer ausländerrecht- sowie junge Geflüchtete und deren Eltern Informati- lichen Duldung in Deutschland aufhalten, sowie de- onen über die berufliche Ausbildung und werden an ren Eltern, insbesondere in Fragen der Bildung und Partner*innen vor Ort vermittelt. Ausbildung. Wozu? Wozu? Ziel der KAUSA Servicestellen ist es, Selbstständige Die Jugendmigrationsdienste haben als Angebot der mit Migrationshintergrund für die Berufsausbildung Jugendsozialarbeit in erster Linie die Aufgabe, junge zu gewinnen und die Ausbildungsbeteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund, die Unterstüt- jungen Migrant*innen und Geflüchteten zu erhö- zung am Übergang Schule - Ausbildung -Beruf be- hen. Hierfür werden auch die Eltern über die beruf- nötigen, mit dem Verfahren des Case Managements liche Ausbildung informiert. Neben der Beratung ist und dem Instrument des individuellen Integrations- es das Ziel, die vorhandenen Netzwerke zu erweitern förderplans zu beraten und zu begleiten. Als Teil des und gemeinsam mit Institutionen der Berufsbildung, migrationsspezifischen Beratungsangebots nach § Schulen sowie Migrantenorganisationen und Unter- 45 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) bieten die nehmen dauerhafte Strukturen zur Unterstützung Jugendmigrationsdienste darüber hinaus für alle beim Einstieg in die berufliche Bildung aufzubauen jungen Menschen mit Migrationshintergrund auch sowie vorhandene enger zu verknüpfen. die sozialpädagogische Begleitung vor, während und nach den Integrationskursen des Aufenthalts- Wer hilft weiter? gesetzes und den Sprachkursen auf der Grundlage Aktuell stehen mehr als 20 KAUSA-Servicestellen in der Richtlinien Garantiefonds Hochschule an. Die verschiedenen Städten und Regionen Deutschlands Jugendmigrationsdienste beteiligen sich neben ih- Selbstständigen, Jugendlichen und Eltern mit Migra- rer Beratungsarbeit aktiv an der Vernetzung der An- tions- und Fluchtgeschichte zu Fragen der dualen gebote für Jugendliche in den Sozialräumen. Dabei Ausbildung zur Verfügung. Eine Übersicht der Stand- kooperieren sie mit anderen relevanten Diensten orte finden sie auf der Homepage www.jobstarter.de und Einrichtungen. Sie nehmen eine Anlauf-, Koor- oder hier. dinierungs- und Vermittlungsfunktion für die Ziel- gruppe, junge Menschen mit Migrationshintergrund, wahr und initiieren und begleiten die interkulturelle Öffnung der Einrichtungen und Dienste in sozialen Handlungsfeldern. Wer hilft weiter? Weitere Infos zu den JMDs sind unter www.jugend- migrationsdienste.de zu finden. Auf der Homepage kann auch nach PLZ ein Jugendmigrationsdienst in der Nähe gefunden werden. 15
1.4.4 Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule (GF-H) Für wen? Die Bildungsberatung Garantiefonds Hochschu- le (GF-H) unterstützt anerkannte Flüchtlinge, Spätaussiedler*innen, jüdische Immigrant*innen sowie zu diesem Personenkreis nachgereiste Ehe- gatten und Kinder unter 30 Jahre bei der Aufnahme oder Fortsetzung einer akademischen Laufbahn. Sie prüft die Voraussetzungen für eine Förderung nach den Richtlinien Garantiefonds Hochschulbereich und entscheidet, ob Bewerber*innen für die Förde- rung zugelassen werden. Nähere Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen finden Sie auf dem Flyer und hier. Wozu? Die Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule (GF-H) ist ein aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ge- fördertes Bundesprogramm und zielt darauf ab, Rat- suchende optimal auf ihre akademische Laufbahn vorzubereiten. Die Bildungsberatung GF-H entwi- ckelt gemeinsam mit den Ratsuchenden einen indi- viduellen Ausbildungsplan und unterstützt bei der Umsetzung dieses Plans. Zu den wichtigsten geför- derten Maßnahmen gehören Sprachkurse und Kurse, die einen Hochschulzugang ermöglichen. Darüber hinaus gibt es eine finanzielle Förderung für Lern- mittel, Fahrtkosten, Kosten des Sonderbedarfs (z. B. notwendige Kosten für Krankenversicherung, Über- setzungen, Beglaubigungen und Anerkennungen von Zeugnissen, etc.), Lebensunterhalt, Unterkunfts- kosten und notwendigen Nachhilfeunterricht. Wer hilft weiter? Die Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule (GF-H) ist bundesweit an 22 Standorten mit festen Büros vertreten. An zahlreichen weiteren Orten bie- tet die Bildungsberatung GF-H ihren Service mobil an. Die Bildungsberatung GF-H ist dadurch an mehr als 100 Orten erreichbar. Für weitere Informationen siehe www.bildungsberatung-gfh.de 16
Personen mit Aufenthaltsgestattung 2. Zugang zur Ausbildungsförderung oder Ankunftsnachweis ab S. 17 nach Aufenthaltsstatus Nachfolgend werden nun die ausländerrechtlichen Voraussetzungen für die zuvor dargestell- ten Förderinstrumente und Unterstützungsangebote je nach Aufenthaltsstatus der Person dargestellt. Die im ersten Abschnitt gewählte Systematik wird beibehalten. Zur schnelleren Personen mit einer Orientierung wurde am Rand der Broschüre ein farbiges Register angelegt. Duldung ab S. 31 2.1 Personen mit Aufenthaltsgestattung oder Ankunftsnachweis Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis oder einem anderen Aufenthaltstitel ohne Förderungseinschrän- kungen ab S. 47 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis und Einschränkungen beim BAföG ab S. 52 Unionsbürger*innen und ihre (drittstaatsan- gehörigen) Familien- angehörigen ab S. 59 https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Aufenthaltsgestattung-Traegervordruck.jpg 17
2.1.1 Um wen geht es und was bedeutet der Aufenthaltsstatus? Praxistipp Eine Aufenthaltsgestattung (§§ 55 und 63 Asylgesetz Ausbildung, Studium oder Arbeit verbessern – AsylG) ist das Papier, das Personen erhalten, die die Teilhabe- und die Bleibeperspektive! einen formellen Asylantrag gestellt haben. Die Auf- enthaltsgestattung ist während des Asylverfahrens Die Aufnahme eines Studiums, einer Ausbildung gültig und erlischt, wenn die Entscheidung über den oder einer Arbeit hat keinen Einfluss auf die Chan- Asylantrag „unanfechtbar“ geworden ist. ce einer Anerkennung des Asylantrags. Da eine Aufenthaltsgestattung das Papier für die Zeit Aber: Die frühzeitige Aufnahme einer Ausbildung des laufenden Asylverfahrens ist, besteht bei den Be- verbessert natürlich die Teilhabeperspektiven nach troffenen also gleichsam ein ergebnisoffener Aufent- einer Anerkennung als Flüchtling ganz erheblich. halt: Falls der Asylantrag positiv entschieden wird, erhalten die Betroffenen anschließend eine Aufent- Aber auch nach einer möglichen Ablehnung des haltserlaubnis, falls der Asylantrag negativ entschie- Asylantrags bestehen mit einer begonnenen Aus- den wird, werden die Betroffenen ausreisepflich- bildung viel bessere Möglichkeiten, einen Aufent- tig und erhalten anschließend eine Duldung, falls haltstitel oder zumindest eine längerfristige Dul- eine Ausreise und eine Abschiebung nicht möglich dung (Ausbildungsduldung) zu erhalten. Zudem sein sollten. In beiden Fällen wird der Aufenthalt in bietet später der erfolgreiche Abschluss einer Aus- Deutschland häufig noch zumindest mittelfristig sein. bildung eine ganze Reihe anschließender Aufent- Insofern würde es Sinn ergeben, auch mit einer Auf- haltsperspektiven. Dazu gehören etwa die Aufent- enthaltsgestattung frühzeitig einen Zugang zu den haltserlaubnisse nach § 19d AufenthG oder § 25a Leistungen der Ausbildungsförderung einzuräumen. AufenthG, die speziell für derartige Konstellationen Seit August 2019 hat sich der Zugang zu den Leistun- eingeführt worden sind. Auch eine Aufenthaltser- gen der Ausbildungsförderung deutlich verbessert. laubnis nach § 25b, § 25 Abs. 5 oder § 23a AufenthG ist denkbar. Hierauf wird im Kapitel zur Duldung de- taillierter eingegangen. Praxistipp Bei der Arbeitsagentur melden! Menschen mit einer Aufenthaltsgestattung sind dem Grunde nach stets leistungsberechtigt nach dem Asylbe- werberleistungsgesetz (AsylbLG). Damit sind sie keine Kund*innen der Jobcenter (sie erhalten kein „Hartz IV“), sondern der Sozialämter. Für die Inanspruchnahme von Leistungen der Ausbildungs- und Arbeitsförderung müssen sie sich von sich aus an die Agentur für Arbeit wenden. Diese muss auch Menschen mit einer Aufenthaltsgestattung als arbeitslos, arbeitssuchend oder ausbildungs- suchend aufnehmen und die vorgesehenen Leistungen des SGB III im Rahmen eines Anspruchs oder unter Ausübung ihres Ermessens prüfen, wenn sie die jeweiligen spezifischen Fördervoraussetzungen erfüllen und zumindest theoretisch eine Arbeitserlaubnis erhalten könnten. Es ist nicht zulässig, Personen mit einer Auf- enthaltsgestattung abzuweisen mit dem Argument, sie hätten noch keine konkrete Arbeitserlaubnis. Ab dem 18 vierten Monat ab Registrierung verfügen Personen mit einer Aufenthaltsgestattung nämlich normalerweise über einen abstrakten Arbeitsmarktzugang (§ 61 AsylG).
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