Handreichung Der Zugang zur Berufsausbildung und zu den Leistungen der Ausbildungsförderung für junge Flüchtlinge und junge Neuzugewanderte ...

Die Seite wird erstellt Ruth Wegner
 
WEITER LESEN
Handreichung Der Zugang zur Berufsausbildung und zu den Leistungen der Ausbildungsförderung für junge Flüchtlinge und junge Neuzugewanderte ...
GESAMTVERBAND
                                  Bundeskoordination Jugendsozialarbeit

Handreichung
Der Zugang zur Berufsausbildung und zu
den Leistungen der Ausbildungsförderung
für junge Flüchtlinge und junge Neuzugewanderte

   überarbeitete Auflage
          2020
  Inkl. Änderungen durch das
  „Ausländerbeschäftigungs-
        förderungsgesetz“

                    JSA Arbeitshilfe 13
Handreichung Der Zugang zur Berufsausbildung und zu den Leistungen der Ausbildungsförderung für junge Flüchtlinge und junge Neuzugewanderte ...
Impressum
Herausgeber                                 Autor*inen:
Der Paritätische Gesamtverband              Claudia Karstens, Der Paritätische Gesamtverband
Oranienburger Str. 13-14                    Andre Schuster und Claudius Voigt, GGUA Münster
10178 Berlin
Tel. 030 24636-0                            Redaktion:
Fax. 030 24636-0                            Claudia Karstens, Der Paritätische Gesamtverband
Homepage: www.paritaet.org
                                            Fotos:
Verantwortlich im Sinne des Presserechts    © fotolia.com – Jasmin Merdan (Titel)
Dr. Ulrich Schneider
                                            Layout:
Berlin, 3. Auflage Juni 2020                Christine Maier, Der Paritätische Gesamtverband

Gefördert durch das BMFSFJ und KJP Mittel
Handreichung Der Zugang zur Berufsausbildung und zu den Leistungen der Ausbildungsförderung für junge Flüchtlinge und junge Neuzugewanderte ...
Vorwort
Die Leistungen der Ausbildungsförderung sind ein          Mit dem im Sommer 2019 beschlossenen Gesetz
wesentliches Instrument zur Ermöglichung sozialer         über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung
und ökonomischer Teilhabe. Zugleich ist die Förde-        soll Menschen mit einer Duldung ein rechtssicherer
rung einer Ausbildung eine wichtige Voraussetzung         Aufenthalt ermöglicht und eine Bleibeperspektive
zur nachhaltigen Gewinnung qualifizierter Fachkräf-       aufgezeigt werden. Weiterhin soll das im Koalitions-
te.                                                       vertrag festgehaltene Ziel der bundesweit einheit-
                                                          lichen Anwendung der Ausbildungsduldung sicher-
Für Drittstaatsangehörige und Unionsbürger*innen          gestellt werden. Ob und wie das gelingen wird, muss
ist in den vergangenen Jahren der Zugang zu be-           abgewartet werden. Die vorliegende Arbeitshilfe
ruflichen und (hoch-)schulischen Ausbildungen             und eine Arbeitshilfe zur Ausbildungsduldung sind
in Deutschland im Bereich des Aufenthalts- und            auch auf der Homepage des Paritätischen zu finden.
Beschäftigungsrechts deutlich erleichtert und at-
traktiver gestaltet worden. Mit Inkrafttreten des         Erstellt wurde die vorliegende Broschüre gemeinsam
Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetzes zum             mit Andre Schuster und Claudius Voigt, Mitarbeiter
01.08.2019 wurde diese Entwicklung allerdings nur         des Büros für die Qualifizierung der Flüchtlingsbera-
für bestimmte Personengruppen fortgeschrieben. So         tung bei der GGUA e. V. in Münster, das auch bundes-
ist es zwar zu weiteren Öffnungen beim Zugang zur         weit Schulungen zu diesem Themenfeld anbietet.
Ausbildungsförderung z. B. für Unionsbürger*innen         Den Autoren sowie dem Bundesministerium für Fa-
gekommen, aber bei jungen Geflüchteten bestehen           milien, Senioren, Frauen und Jugend, das die Veröf-
weiterhin je nach Aufenthaltsstatus und Förderins-        fentlichung dieser Arbeitshilfe gefördert hat, sei an
trument unterschiedliche Zugänge. Und diese sind          dieser Stelle herzlich gedankt.
durch den eingeführten Stichtag mit der Einreise vor
dem 01.08.2019 teilweise noch komplexer gewor-
den. Fraglich bleibt auch, wie sich die unmittelbar mit   Claudia Karstens
der Ausbildungsförderung verbundene praktische
Umsetzung der Ausbildungsduldung aufgrund der             Referentin für Migrations- und Jugendsozialarbeit im
Neuregelungen zum 01.01.2020 entwickeln wird.             Paritätischen Gesamtverband

                                                                                                                  1
Handreichung Der Zugang zur Berufsausbildung und zu den Leistungen der Ausbildungsförderung für junge Flüchtlinge und junge Neuzugewanderte ...
Einleitung
    Die vorliegende Arbeitshilfe erscheint nach den
    zahlreichen Gesetzesänderungen der vergange-            Hinweis
    nen zwei Jahre nun in 3. Auflage und soll vor allem
    Berater*innen, die junge zu uns kommende Men-           Mit dem Gesetz zur Förderung der beruflichen
    schen auf dem Weg in eine Ausbildung begleiten,         Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiter-
    dabei unterstützen, einen schnellen Überblick über      entwicklung der Ausbildungsförderung, führt die
    mögliche Unterstützungsangebote sowie die aus-          Bundesregierung die Förderinstrumente der aus-
    länderrechtlichen Voraussetzungen für die Leistun-      bildungsbegleitenden Hilfen und der Assistierten
    gen der Ausbildungsförderung zu gewinnen. Die           Ausbildung ab 2021 zusammen. Angebote der aus-
    relevanten Rechtsänderungen ergeben sich insbe-         bildungsbegleitenden Hilfen sollen künftig im Rah-
    sondere aus dem Ausländerbeschäftigungsförde-           men der Assistierten Ausbildung zur Verfügung ste-
    rungsgesetz, das zum 01.08.2019 in Kraft getreten       hen. Die Möglichkeit, während einer betrieblichen
    ist, sowie aus dem Gesetz zur Förderung der beruf-      Berufsausbildung mit der weiterentwickelten
    lichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur          Assistierten Ausbildung zu fördern, soll auch
    Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung. Ne-         Grenzgänger*innen aus anderen EU-Mitglieds-
    ben der Personengruppe der jungen Menschen, die         staaten, die ihre Berufsausbildung in Deutschland
    zu uns geflüchtet sind, nimmt die Arbeitshilfe auch     absolvieren, eröffnet werden. Für Teilnehmer*innen
    die Zugänge junger Unionsbürger*innen in den            an einer Einstiegsqualifizierung ist eine Fahrkosten-
    Blick, die im Rahmen ihres Rechts auf Freizügigkeit     förderung für Fahrten zum Betrieb vorgesehen.
    zu uns kommen.

    In Teil 1 der Broschüre wird ein Überblick über aus-
    gewählte Förderinstrumente und ausbildungs-
    fördernde Leistungen sowie weitere mögliche
    Unterstützungsangebote seitens der Kinder- und
    Jugendhilfe sowie der Agenturen für Arbeit und
    der Jobcenter gegeben. In Teil 2 werden die auslän-
    derrechtlichen Voraussetzungen zur Ausbildungs-
    förderung je nach Aufenthaltsstatus einer Person
    dargestellt und mit Praxistipps, Beispielen und Hin-
    tergrundinfos angereichert. In Teil 3 sind hilfreiche
    Links aufgeführt.

2
Inhalt
Vorwort ..............................................................................................................................................................................................   1
Einleitung ..........................................................................................................................................................................................    2
1. Überblick über ausgewählte Förderinstrumente und finanzielle Hilfen sowie weitere
   Unterstützungsangebote .....................................................................................................................................................                          4
     1.1 Ausgewählte Förderinstrumente zur Vorbereitung und Unterstützung einer Berufsausbildung .....                                                                                                  4
     1.2 Finanzielle Unterstützung während einer Ausbildung .....................................................................................                                                        9
     1.3 Weitere Unterstützungsangebote der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter .................................... 11
     1.4 Zugang zu Unterstützungsangebote der Jugendsozialarbeit u. a. ............................................................... 14
2. Zugang zur Ausbildungsförderung nach Aufenthaltsstatus ................................................................................... 17
     2.1 Personen mit Aufenthaltsgestattung oder Ankunftsnachweis ...................................................................... 17
     2.2 Personen mit einer Duldung ....................................................................................................................................... 31
     2.3 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis oder einem anderen Aufenthaltstitel
          ohne Fördereinschränkungen .................................................................................................................................... 47
     2.4 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis und Einschränkungen beim BAföG ......................................... 52
     2.5 Unionsbürger*innen und ihre (drittstaatsangehörigen) Familienangehörigen ...................................... 59
3. Literaturtipps und hilfreiche Internetseiten ................................................................................................................... 69

                                                                                                                                                                                                             3
1.Überblick über ausgewählte Förderinstrumente
      und finanzielle Hilfen sowie weitere
      Unterstützungsangebote
    Ziel dieses Abschnitts ist es, Berater*innen zunächst einen allgemeinen Überblick zu geben, welche Förder-
    instrumente und Unterstützungsangebote für junge Menschen zur Verfügung stehen, um sie bei der Aufnah-
    me und dem erfolgreichen Abschließen einer Ausbildung unterstützen zu können. Im Rahmen eines ersten
    Überblicks wird kurz erläutert, für wen die Förderinstrumente oder finanziellen Hilfen bereitgestellt werden,
    welches Ziel sie verfolgen und wo weitere Informationen zu bekommen sind.

    1.1 Ausgewählte Förderinstrumente zur Vorbereitung und Unterstützung
         einer Berufsausbildung

    1.1.1 Berufsorientierungsmaßnahmen                      1.1.2 Berufsorientierung für Flüchtlinge
                                                                   und Zugewanderte (BOF)
    Für wen?
    Berufsorientierungsmaßnahmen nach § 48 SGB III          Für wen?
    stellen ein zusätzliches Angebot der Bundesagentur      Mit der „Berufsorientierung für Flüchtlinge – BOF“
    für Arbeit dar, um ergänzend zu dem schulischen Be-     des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
    rufsorientierungskonzept und dem regelmäßigen Ori-      (BMBF) werden junge nicht mehr schulpflichtige Ge-
    entierungsangebot der Berufsberater*innen an Schu-      flüchtete und Zugewanderte z. B. aus Osteuropa mit
    len, im Berufsinformationszentrum (BiZ), im Rahmen      Unterstützungsbedarf auf ihrem Weg in eine Ausbil-
    von Messen etc. für Schüler*innen allgemeinbilden-      dung nach derzeitigem Stand bis Ende des Jahres
    der Schulen zu bestimmten Themenstellungen vertie-      2021 unterstützt. Vor Beginn eines BOF-Kurses wird
    fende Orientierung anbieten zu können.                  geprüft, ob die interessierte Person das Potenzial
                                                            und die Kompetenzen für eine spätere Vermittlung
    Wozu?                                                   in die angestrebte Ausbildung mitbringt. Hierzu zäh-
    Konkret können dies zum Beispiel Maßnahmen zur          len sowohl Deutschsprachkenntnisse als auch schu-
    Vermittlung und Vertiefung berufskundlicher Kennt-      lische Grundkenntnisse sowie personale, soziale und
    nisse, Unterstützung bei der Feststellung von Inte-     methodische Kompetenzen. Die Teilnahme an einem
    ressen und Kompetenzen und Hilfen zur selbststän-       BOF-Kurs ist auch in Teilzeit möglich.
    digen Entscheidungsfindung sein.
                                                            Wozu?
                                                            Geflüchtete und Zugewanderte mit Unterstützungs-
    Wer hilft weiter?                                       bedarf werden im Rahmen einer intensiven, bis zu
    Ob es und wenn ja welche weiteren hilfreichen Maß-      26-wöchigen Berufsorientierung und -vorbereitung
    nahmen es vor Ort gibt, ist bei den örtlichen Agen-     schrittweise auf eine Berufsausbildung vorbereitet
    turen für Arbeit in Erfahrung zu bringen.               und dabei kontinuierlich begleitet. Während der
                                                            BOF-Kurse lernen die Teilnehmenden Fachsprache
                                                            und Fachkenntnisse für den angestrebten Ausbil-
                                                            dungsberuf. BOF-Kurse finden in Lehrwerkstätten
                                                            und Betrieben statt.

                                                            Wer hilft weiter?
4                                                           Eine Karte zur Übersicht der bundesweiten Projekte
                                                            finden Sie auf der Homepage des BMBF hier sowie
                                                            eine Liste. Bei Interesse nehmen Sie bitte direkt mit
den ausführenden Stellen des Projektes vor Ort Kon-     Wer hilft weiter?
takt auf. Hier geht es zum Flyer und weitere Informa-   Seit dem Jahr 2019 steht die Berufseinstiegsbe-
tionen finden Sie hier.                                 gleitung nicht mehr in allen Bundesländern zur
                                                        Verfügung. Interessierte Schüler*innen sollten an
                                                        ihrer Schule nachfragen, ob die Möglichkeit für
1.1.3 Berufseinstiegsbegleitung (BerEb)                 eine Teilnahme gegeben ist. Auskunft erteilt auch
                                                        die Berufsberatung der Agentur für Arbeit vor Ort.
Für wen?
Schüler*innen, die voraussichtlich Schwierigkeiten
beim Erreichen des Förder-, Haupt- oder gleichwer-      1.1.4 Berufsvorbereitende Bildungsmaß-
tigen Schulabschlusses und beim Übergang von der               nahmen (BvB)
allgemeinbildenden Schule in Ausbildung haben
werden, können nach § 49 SGB III individuell unter-     Für wen?
stützt werden. Berufseinstiegsbegleiter*innen sind      Jugendliche, die die Schulpflicht erfüllt, aber noch
bei einem Bildungsträger beschäftigt, der von der       keinen Ausbildungsplatz gefunden haben oder noch
Bundesagentur für Arbeit beauftragt worden ist. Teil-   nicht wissen, welchen Beruf sie nach der Schulbil-
nahmevoraussetzungen für die BerEb ist, dass an der     dung erlernen wollen, können nach den §§ 51 und
Schule das Angebot existiert, der oder die Schüler*in   52 SGB III ihre Interessen und Stärken im Rahmen
dafür ausgewählt wurde, da der junge Mensch zu-         einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme er-
sätzliche Unterstützung in der Schule benötigt und      kennen und erproben. Dabei kann auch der erfolg-
die Eltern der Begleitung zugestimmt haben.             reiche (qualifizierende) Hauptschulabschluss nach-
                                                        geholt werden.
Wozu?
Ziel der BerEb ist es, die berufliche Eingliederung     Wozu?
zu erleichtern. Die Begleitung beginnt in der Vorab-    Sowohl in Form von Unterricht in Theorie und Praxis
gangsklasse und wird nach Verlassen der allgemein-      beim Bildungsträger als auch durch mehrwöchige
bildenden Schule während der Ausbildungssuche           (Orientierungs)Praktika lernen die Jugendlichen
und in der Anfangsphase der Berufsausbildung            verschiedene Berufe und Betriebe kennen und fin-
weitergeführt. Unter Berücksichtigung der persön-       den so ihren Ausbildungsbetrieb. Neben fachlichem
lichen Stärken, Interessen und Fähigkeiten legen die    Know-how stehen Persönlichkeitsbildung, beruf-
Berufseinstiegsbegleiter*innen gemeinsam mit den        liche Grundfertigkeiten, betriebliche Qualifizierung,
Teilnehmenden fest, wie diese Unterstützung im Ein-     Grundlagenqualifizierung in IT- und Medienkompe-
zelnen aussieht. Die Berufsberater*innen sind bei der   tenz, Sprachförderung und Bewerbungstraining auf
Unterstützung während der gesamten Teilnahme            dem Programm. Im Regelfall umfasst eine berufs-
mit eingebunden.                                        vorbereitende Bildungsmaßnahme 12 Monate und
                                                        währenddessen besteht ein Anspruch auf Berufsaus-
Zu den wichtigsten Aufgaben der Berufseinstiegsbe-      bildungsbeihilfe.
gleitung gehört die Unterstützung
                                                        Wer hilft weiter?
•   beim Erreichen des Abschlusses der allgemein-       Über die Möglichkeit der Teilnahme informieren die
    bildenden Schule                                    Berufsberater*innen der Agentur für Arbeit oder
•   bei der Berufsorientierung und Berufswahl           die persönlichen Ansprechpartner*innen beim
•   bei der Ausbildungsplatzsuche                       Jobcenter.
•   bei der Begleitung im Übergangssystem
•   bei der Stabilisierung des Ausbildungsverhält-
    nisses                                                                                                      5
1.1.5 Einstiegsqualifizierung (EQ)                        dung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung
                                                              der Ausbildungsförderung führt die Bundesregie-
    Für wen?                                                  rung für Teilnehmer*innen an einer Einstiegsqualifi-
    Zielgruppen für EQ-Maßnahmen sind Ausbildungs-            zierung eine Fahrkostenförderung zum Betrieb ein.
    bewerber*innen, die bis zum 30. September keine
    Ausbildungsstelle finden konnten sowie junge Men-         Wer hilft weiter?
    schen, die aktuell noch nicht in vollem Umfang für        Die Jugendlichen können sich bei der Agentur für
    eine Ausbildung geeignet oder lernbeeinträchtigt          Arbeit oder dem Jobcenter vor Ort beraten lassen
    und sozial benachteiligt sind. Mit dieser Qualifizie-     sowie sich direkt bei den Arbeitgebern bewerben.
    rungsmaßnahme gemäß § 54a SGB III können Be-              Arbeitgeber*innen wenden sich an den Arbeitgeber-
    triebe junge Menschen an eine Ausbildung in ihrem         Service (AG-S) der örtlichen Agentur für Arbeit bzw.
    Betrieb heranführen. Gibt es zusätzlichen Unterstüt-      der Jobcenter oder an die Kammer.
    zungsbedarf während einer Einstiegsqualifizierung,
    kann die Förderung im Rahmen der Assistierten Aus-
    bildung (AsA) nach § 74 SGB III eine Lösung sein (sie-     Hinweis
    he nächste Seite)..
                                                               Mit dem Gesetz zur Förderung der beruflichen
    Wozu?                                                      Weiterbildung im Strukturwandel und zur Wei-
    Während der Einstiegsqualifizierung - einem sozial-        terentwicklung der Ausbildungsförderung führt
    versicherungspflichtigen Praktikum zwischen sechs          die Bundesregierung die Förderinstrumente der
    bis zwölf Monaten - erlernen die Jugendlichen Grund-       ausbildungsbegleitenden Hilfen und der Assis-
    lagen der Ausbildung im jeweiligen Ausbildungsbe-          tierten Ausbildung zusammen. Angebote der aus-
    ruf. Parallel zur Tätigkeit im Betrieb besuchen sie die    bildungsbegleitenden Hilfen stehen danach ab
    Fachklasse in der Berufsschule und lernen hier die         2021 im Rahmen der Assistierten Ausbildung zur
    theoretischen Inhalte des Berufes. Gleichzeitig bietet     Verfügung. Dies ändert jedoch nichts an den ein-
    eine EQ dem Ausbildungsbetrieb die Möglichkeit,            geschränkten Zugangsmöglichkeiten für junge
    den jungen Menschen nicht nur in einem kurzen Be-          Asylsuchende und Geduldete, die durch das Aus-
    werbungsgespräch kennenzulernen, sondern seine             länderbeschäftigungsförderungsgesetz und den
    Fähigkeiten und Fertigkeiten über einen längeren           damit eingeführten Stichtag der Einreise vor dem
    Zeitraum im täglichen Arbeitsprozess beobachten            01.08.2019 noch komplexer geworden sind. Hierzu
    zu können. Falls ein Betrieb noch nicht oder längere       erfolgt in Teil 2 dieser Broschüre eine ausführliche
    Zeit nicht mehr ausgebildet hat, ermöglicht ihm die        Darstellung. Für Grenzgänger*innen aus anderen
    EQ einen (Wieder-) Einstieg in die betriebliche Aus-       EU-Mitgliedsstaaten, die ihre Berufsausbildung in
    bildung.                                                   Deutschland absolvieren, eröffnet das Gesetz zur
                                                               Förderung der beruflichen Weiterbildung im Struk-
    Ziel der Einstiegsqualifizierung ist die Übernahme         turwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbil-
    in ein reguläres Ausbildungsverhältnis, evtl. mit          dungsförderung nun aber die Möglichkeit, wäh-
    Anrechnung der EQ auf die Ausbildungszeit. Die             rend einer betrieblichen Berufsausbildung mit der
    Jugendlichen schließen mit dem Betrieb einen Ver-          weiterentwickelten Assistierten Ausbildung geför-
    trag über die EQ ab und erhalten vom Betrieb eine          dert zu werden.
    Vergütung. Die Agentur für Arbeit oder das jeweilige
    Jobcenter erstattet dem Arbeitgeber auf Antrag ei-
    nen Zuschuss zur EQ-Vergütung bis zur Höhe von
    243 Euro monatlich; ab dem 01.08.2020 monatlich
    247 Euro. Auch zu den Sozialversicherungsabgaben
6   erhalten Arbeitgeber*innen einen pauschalen An-
    teil. Für weitere Informationen siehe Flyer der BA. Mit
    dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbil-
1.1.6 Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)              1.1.7 Assistierte Ausbildung (AsA)
Für wen?                                                Für wen?
Förderungsbedürftig sind (angehende) Auszubilden-       Bisher waren gemäß § 130 SGB III lernbeeinträchtig-
de, die wegen der in ihrer Person liegenden Gründe      te und sozial benachteiligte Auszubildende, die we-
ohne die Förderung eine Berufsausbildung bzw. Ein-      gen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne die
stiegsqualifizierung nicht beginnen, fortsetzen oder    Förderung eine betriebliche Berufsausbildung nicht
erfolgreich beenden können. Die ausbildungsbeglei-      beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden kön-
tenden Hilfen werden in kleinen Lerngruppen oder        nen, förderfähig. Mit dem Gesetz zur Förderung der
in Einzelunterricht und in der Regel außerhalb der      beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur
betrieblichen Ausbildungszeiten durchgeführt.           Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung ist eine
                                                        Weiterentwicklung der AsA in den §§ 74 ff. SGB III und
Wozu?                                                   ein ausbildungsvorbereitendes und ausbildungsbe-
Mit ausbildungsbegleitenden Hilfen, die zukünftig       gleitendes Unterstützungsangebot für all jene Jugend-
im Rahmen der Assistierten Ausbildung nach den §§       lichen vorgesehen, die eine Berufsausbildung ohne
74 ff. SGB III gewährt werden, sollen förderungsbe-     Unterstützung nicht aufnehmen und/oder erfolgreich
dürftigen jungen Menschen die Aufnahme, Fortset-        absolvieren können. Unterstützt wird nach wie vor so-
zung sowie der erfolgreiche Abschluss einer erstma-     wohl der Jugendliche selbst als auch der Ausbildungs-
ligen betrieblichen Berufsausbildung in anerkannten     betrieb durch einen von der Agentur für Arbeit bzw.
Ausbildungsberufen ermöglicht und Ausbildungs-          durch das Jobcenter ausgesuchten Bildungsträger.
abbrüche sollen verhindert werden.
                                                        Wozu?
Für junge Menschen in einer Einstiegsqualifizierung     Ziel der Assistierten Ausbildung ist es, förderungsbe-
sollen ausbildungsbegleitende Hilfen die erfolgreiche   dürftige junge Menschen und deren Ausbildungsbe-
Absolvierung der Einstiegsqualifizierung ermöglichen    triebe zu einem erfolgreichen Abschluss der Berufs-
und die Chancen auf einen Übergang in eine sich an-     ausbildung bzw. zu ausgebildeten Fachkräften zu
schließende Berufsausbildung verbessern.                verhelfen. Zu den Dienstleistungen für die Jugend-
                                                        lichen gehören bewährte Elemente wie Bewerbungs-
Hierzu gehören Maßnahmen                                trainings und Praktika in der Vorbereitungsphase,
                                                        Nachhilfe, Beratung, Hilfen zur Lebensbewältigung
1. zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten,         und Existenzsicherung in der Ausbildung. AsA wird in
                                                        der Regel außerhalb der betrieblichen Ausbildungs-
2. 
   zur Förderung fachpraktischer und fachtheore-
                                                        zeiten, aber auch durch die regelmäßige Begleitung
   tischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
                                                        im Betrieb, umgesetzt.
   und
3. zur sozialpädagogischen Begleitung.                  An die Betriebe richten sich Angebote wie Bewer-
                                                        bungs- und Ausbildungsmanagement, Beratung
Ausbildungsbegleitende Hilfen können auch nach          und Information in Hinblick auf spezifische Zielgrup-
Ausbildung zur Verfestigung des Arbeitsverhältnisses    pen, Unterstützung bei der Lernortkooperation mit
gewährt werden. Sie enden spätestens sechs Monate       der Berufsschule. Beide Seiten können bei Krisen und
nach Begründung eines Arbeitsverhältnisses. Für die     Konflikten unterstützt werden.
Teilnehmenden entstehen keine Kosten.
                                                        Die AsA unterteilt sich in eine ausbildungsvorberei-
Wer hilft weiter?                                       tende und eine ausbildungsbegleitende Phase, die
Bei Interesse an ausbildungsbegleitenden Hilfen         je nach Bedarf auch einzeln in Anspruch genommen
berät die vor Ort zuständige Agentur für Arbeit oder    werden können. In der bis zu sechs monatigen aus-        7
das Jobcenter. Sie kann den Bildungsträger benen-       bildungsvorbereitenden Phasen werden die förde-
nen, der diese aktuell vor Ort anbietet.                rungsbedürftigen jungen Menschen auf die Aufnah-
me einer betrieblichen Berufsausbildung vorbereitet     Wozu?
    und bei der Suche nach einer betrieblichen Ausbil-      Um den Erwerb eines Berufsabschlusses zu ermög-
    dungsstelle unterstützt. In der ausbildungsbeglei-      lichen, kann die BaE in zwei unterschiedlichen Mo-
    tenden Phase erfolgt die Unterstützung                  dellen durchgeführt werden, wobei die jungen
                                                            Menschen, unabhängig vom Modell, wie alle Auszu-
    1. zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten,         bildenden zusätzlich die Berufsschule besuchen:
    2. 
       zur Förderung fachtheoretischer Fertigkeiten,
       Kenntnisse und Fähigkeiten und
                                                             integratives Modell:
                                                            Beim integrativen Modell obliegt dem Bildungsträ-
    3. zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhält-    ger sowohl die fachtheoretische als auch die fach-
       nisses.                                              praktische Unterweisung, welche durch die Berufs-
                                                            schule und betriebliche Phasen ergänzt wird. Das
    Wer hilft weiter?                                       integrative Modell eignet sich für junge Menschen,
    Die Auswahl der teilnehmenden jungen Menschen           die einer intensiveren, engmaschigeren Förderung
    erfolgt durch die zuständige Beratungsfachkraft der     bedürfen, um einen Berufsabschluss erreichen zu
    Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters.                 können.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage        kooperatives Modell:
    der Bundesagentur für Arbeit www.arbeitsagentur.        Bei der BaE im kooperativen Modell findet die fach-
    de unter der Rubrik „Schule, Ausbildung und Studi-      praktische Unterweisung in Kooperationsbetrieben
    um“ und dem Unterpunkt „Ich brauche Hilfe für oder      auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt statt und in der
    während meiner Ausbildung“.                             fachtheoretischen Ausbildung wird die Berufsschule
                                                            von dem beauftragten Bildungsträger unterstützt.

    1.1.8 Außerbetriebliche Berufsausbildung               Neben der fachspezifischen Unterweisung erhalten
           (BaE)                                            die Auszubildenden:

    Für wen?                                                •   Nachhilfe in Theorie und Praxis
    Im Rahmen einer Berufsausbildung in einer außerbe-
                                                            •   Vorbereitung auf Klassenarbeiten
    trieblichen Einrichtung (BaE) soll nach den §§ 76 ff.
    SGB III lernbeeinträchtigten und sozial benachteili-    •   Prüfungsvorbereitung
    gten jungen Menschen, die auch mit ausbildungsbe-       •   Nachhilfe in Deutsch
    gleitenden Hilfen oder einer Assistierten Ausbildung
    nicht in einem Betrieb ausgebildet werden können,       •   Unterstützung bei Alltagsproblemen
    ein Ausbildungsabschluss ermöglicht werden. Es          •   Vermittelnde Gespräche mit Ausbildern, Lehr-
    wird ein frühzeitiger Übergang in eine betriebliche         kräften und Eltern
    Ausbildung – möglichst bereits nach dem ersten
    Ausbildungsjahr – angestrebt. Gelingt der Übergang      Für die Teilnehmenden entstehen keine Kosten. Die
    nicht, wird die Ausbildung bis zum Abschluss außer-     Auszubildenden erhalten eine von der Agentur für
    betrieblich fortgeführt. Auch Auszubildende, deren      Arbeit finanzierte Ausbildungspauschale.
    betriebliches oder außerbetriebliches Berufsausbil-
    dungsverhältnis vorzeitig gelöst worden ist und de-     Wer hilft weiter?
    ren Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung      Der Zugang erfolgt entweder über die Berufsbera-
    auch mit ausbildungsfördernden Leistungen aus-          tung der Agentur für Arbeit oder die persönlichen
    sichtslos ist, können ihre Berufsausbildung in einer    Ansprechpartner*innen der Jobcenter.
8   außerbetrieblichen Einrichtung fortsetzen, wenn zu
    erwarten ist, dass die Berufsausbildung erfolgreich
    abgeschlossen werden kann.
1.2 Finanzielle Unterstützung während einer Ausbildung
Bei den beiden nachfolgend aufgeführten Leistungen handelt es sich um rein finanzielle Hilfen zur Aus-
bildungsförderung, die unter bestimmten Voraussetzungen geleistet werden können.

1.2.1 Leistungen nach dem Bundesaus-                   sönlichen Förderungsvoraussetzungen erfüllen,
       bildungsförderungsgesetz (BAföG)                 hängt davon ab, ob ihre finanziellen Mittel und
                                                        die ihrer etwaigen Ehegatten bzw. eingetragenen
                                                        Lebenspartner*innen und ihrer Eltern reichen, um
Wer bekommt BAföG?                                      ihren Finanzbedarf während der Ausbildung zu de-
Leistungen nach dem BAföG werden als (Voll)zu-          cken.
schuss oder Darlehen während eines Studiums
oder eines allgemeinen Schulbesuchs ab Klasse 10        Berechnungsbeispiele sind auf der Internetseite des
gewährt. Betriebliche oder überbetriebliche Ausbil-     Bundesministeriums für Bildung und Forschung
dungen – so genannte Ausbildungen im dualen Sys-        www.bafög.de hier zu finden.
tem – können nach dem BAföG nicht gefördert wer-
den. Gefördert werden aber mindestens 2-jährige         Außerdem berechnen die Ämter für Ausbildungsför-
Ausbildungen an Berufsfachschulen.                      derung der Studierenden-/Studentenwerke vorab
                                                        und unverbindlich den voraussichtlichen BAföG-
Persönliche Voraussetzungen für den Anspruch auf        Förderungsbetrag. Sie legen dafür den Einkom-
Ausbildungsförderung sind grundsätzlich die deut-       mensteuerbescheid der Eltern oder des/der Ehe-/
sche Staatsangehörigkeit oder ein in § 8 BAföG auf-     Lebenspartner*in aus dem vorletzten Kalenderjahr
geführter aufenthaltsrechtlicher Status (dazu aus-      zugrunde.
führlicher in Teil 2), die allgemeine Eignung für die
gewählte Ausbildung und das Nichtüberschreiten          Wo kann ich einen Antrag stellen?
der Altersgrenze.
                                                        Die Leistungen nach dem BAföG müssen schriftlich
Auszubildende können grundsätzlich nur gefördert        auf den dafür vorgesehenen Formblättern beim zu-
werden, wenn sie die Ausbildung, für die sie Förde-     ständigen Amt für Ausbildungsförderung beantragt
rung beantragen, vor Vollendung des 30. Lebensjahres    werden. Das für Sie zuständige Amt für Ausbildungs-
– bzw. z. B. bei Masterstudiengängen vor Vollendung     förderung können Sie auf der Homepage des Bun-
des 35. Lebensjahres – beginnen. Es gibt jedoch auch    desministeriums für Bildung und Forschung unter
Ausnahmen von der Altersgrenze, wie z. B. bei Absol-    www.bafög.de unter der Rubrik „Antrag stellen“ bzw.
venten des zweiten Bildungsweges oder bei Auszubil-     hier ermitteln.
denden, die aus familiären Gründen an der früheren
Aufnahme der Ausbildung verhindert waren.               Wo bekomme ich weitere Informationen?

Was ist das Ziel der Leistung und welche Vorausset-     Weitere Infos sind unter www.bafög.de oder unter
zungen sind zu erfüllen?                                www.studentenwerke.de zu finden.
Ziel des BAföG ist es, allen jungen Menschen die
Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozia-       Ausländische Studierende, Studienbewerber*innen
len und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung      und Interessierte finden zudem auch auf dem Portal
zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen    www.internationale-studierende.de viele nützliche
entspricht.                                             Informationen rund ums Studium in Deutschland.
                                                        Dort beantwortet das Deutsche Studentenwerk Fra-      9
Ob Auszubildende BAföG erhalten, die eine förde-        gen, die sich ausländische Studierende häufig stel-
rungsfähige Ausbildung absolvieren und die per-         len.
1.2.2 Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)                       Wo ist ein Antrag zu stellen?
                                                                 Berufsausbildungsbeihilfe wird auf Antrag erbracht.
     Wer bekommt BAB?                                            Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit zu stellen, in
     Die Berufsausbildungsbeihilfe ist in § 56 ff. SGB III ge-   deren Bezirk die oder der Auszubildende ihren oder
     regelt und wird während einer Berufsausbildung so-          seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
     wie während einer berufsvorbereitenden Bildungs-            Wird Berufsausbildungsbeihilfe erst nach Beginn der
     maßnahme einschließlich der Vorbereitung auf den            Berufsausbildung oder der berufsvorbereitenden
     nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses             Maßnahme beantragt, wird sie rückwirkend läng-
     oder eines gleichwertigen Schulabschlusses gelei-           stens vom Beginn des Monats an geleistet, in dem
     stet. Auszubildende erhalten Berufsausbildungsbei-          die Leistungen beantragt worden sind.
     hilfe während einer Berufsausbildung nur, wenn sie
     außerhalb des Haushalts der Eltern oder eines El-           Wo sind weitere Informationen zu erhalten?
     ternteils wohnen und die Ausbildungsstätte von der          Weitere Informationen finden Sie zur Berufsausbil-
     Wohnung der Eltern oder eines Elternteils aus nicht         dungsbeihilfe auf der Homepage der Bundesagentur
     in angemessener Zeit erreichen können.                      für Arbeit www.arbeitsagentur.de unter der Rubrik
                                                                 „Schule, Ausbildung und Studium“ sowie hier.
     Diese Voraussetzung gilt nicht bei berufsvorberei-
     tenden Bildungsmaßnahmen; dort reduziert sich nur           Unter www.babrechner.arbeitsagentur.de stellt die
     die Höhe der Förderung. Sind Auszubildende über 18          Bundesagentur für Arbeit einen BAB-Rechner zur
     Jahre alt oder verheiratet bzw. in einer Lebenspart-        Verfügung.
     nerschaft verbunden (oder waren dies) oder haben
     mindestens ein Kind, können sie auch BAB erhalten,
     wenn sie in erreichbarer Nähe zum Elternhaus leben.

     Was ist das Ziel der Leistung und welche Vorausset-
     zungen sind zu erfüllen?
     Ziel der Förderung ist es, die Wahl eines Berufes und
     die dafür notwendige Ausbildung unabhängig von
     den eigenen oder familiären Möglichkeiten zu er-
     öffnen. Die Höhe der BAB hängt vom Gesamtbedarf
     und bei Berufsausbildung vom anzurechnenden
     Einkommen ab. Der Gesamtbedarf für eine Berufs-
     ausbildung setzt sich zusammen aus dem Bedarf für
     den Lebensunterhalt, dem Bedarf für die Fahrtkosten
     und dem Bedarf für die sonstigen Aufwendungen,
     zum Beispiel einer Pauschale für die Arbeitskleidung.

10
1.3 Weitere Unterstützungsangebote der Agenturen für Arbeit und der
     Jobcenter

Je nach Aufenthaltsstatus der Ratsuchenden stellt       1.3.1 Berufsberatung und Berufsorientie-
sich die Frage, inwiefern weitere Unterstützungsan-     rung (§§ 29 ff. SGB III)
gebote der Arbeitsagenturen bzw. Jobcenter bei
der Aufnahme einer beruflichen Ausbildung in An-        Die Agentur für Arbeit hat jungen Menschen und
spruch genommen werden können. Zwar gibt es für         Erwachsenen, die am Arbeitsleben teilnehmen oder
die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes      teilnehmen wollen, Berufsberatung einschließlich
nach dem SGB II Ausschlüsse für Leistungsberechtige     Weiterbildungsberatung und Arbeitgebern Arbeits-
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und teilwei-       marktberatung einschließlich einer Qualifizierungs-
se auch für Unionsbürger*innen. Unabhängig davon        beratung anzubieten. Art und Umfang der Beratung
stehen aber sämtliche Leistungen des SGB III durch      richten sich nach dem Beratungsbedarf der oder des
die Arbeitsagenturen offen. Es besteht Anspruch auf     Ratsuchenden.
Beratung und Vermittlung durch die Agenturen für
Arbeit und es können – wie in Teil 2 dieser Broschüre   Dementsprechend besteht ein Rechtsanspruch auf
ausführlich erläutert wird – Leistungen zur Ausbil-     Berufsberatung; diese umfasst die Erteilung von Aus-
dungsförderung gewährt werden. Neben der Bera-          kunft und Rat
tung und Vermittlung können Ausbildungssuchende
und Arbeitslose ohne Leistungsbezug auch im Rah-        1. zur Berufswahl, zur beruflichen Entwicklung,
men des Vermittlungsbudgets nach § 44 SGB III z. B.        zum Berufswechsel sowie zu Möglichkeiten der
durch die Übernahme der Bewerbungskosten un-               Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse,
terstützt werden. Außerdem können sie durch Maß-
nahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliede-       2. zur Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes
rung nach § 45 SGB III gefördert werden. Bei diesen        und der Berufe,
Förderungen handelt es sich aufgrund der „Kann-
Formulierung“ im SGB III um Ermessensleistungen.        3. zu den Möglichkeiten der beruflichen Bildung
Für die Inanspruchnahme der Beratung und Vermitt-          sowie zur Verbesserung der individuellen Be-
lung sowie weiterer möglicher Ermessensleistungen          schäftigungsfähigkeit und zur Entwicklung indi-
müssen sich die Ratsuchenden von sich aus an die           vidueller beruflicher Perspektiven,
Agentur für Arbeit wenden und sich arbeitsuchend
bzw. arbeitslos ohne Leistung melden.                   4. zur Ausbildungs- und Arbeitsstellensuche,

Nachfolgend wird ein allgemeiner Überblick zu den       5. zu Leistungen der Arbeitsförderung,
weiteren Fördermöglichkeiten und möglichen An-
sprechstellen wie Arbeitsagenturen bzw. Jobcenter       6. zu Fragen der Ausbildungsförderung und der
gegeben. Inwieweit ausländerrechtliche Sondervo-           schulischen Bildung, soweit sie für die Berufs-
raussetzungen zu berücksichtigen sind, wird in Teil 2      wahl und die berufliche Bildung von Bedeutung
dieser Broschüre je nach Aufenthaltsstatus genauer         sind.
erläutert.
                                                        Bei der Berufsberatung sind Neigung, Eignung, be-
                                                        rufliche Fähigkeiten und Leistungsfähigkeit der Rat-
                                                        suchenden sowie aktuelle und zu erwartende Be-
                                                        schäftigungsmöglichkeiten zu berücksichtigen. Die
                                                        Durchführung einer Potenzialanalyse entsprechend       11
                                                        § 37 Absatz 1 SGB III kann angeboten werden.
Die Agentur für Arbeit hat Auszubildenden und         1.3.2 Vermittlung (§§ 35 ff SGB III
     Arbeitnehmer*innen Beratung auch zur Festigung               ggf. i. V. m. § 16 SGB II)
     des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses nach Be-
     ginn einer Berufsausbildung oder nach der Aufnah-     Die Agentur für Arbeit bzw. das zuständige Jobcen-
     me einer Arbeit anzubieten.                           ter hat Ausbildungssuchenden, Arbeitsuchenden
                                                           und Arbeitgebern Ausbildungs- und Arbeitsvermitt-
     Zudem hat die Agentur für Arbeit bzw. das zustän-     lung anzubieten. Hierfür ist zunächst die persönliche
     dige Jobcenter Berufsorientierung durchzuführen       Meldung als Arbeit- oder Ausbildungssuchender er-
                                                           forderlich. Unverzüglich nach der Ausbildung- oder
     1. zur Vorbereitung von jungen Menschen und Er-       Arbeitssuchendmeldung hat die Agentur für Arbeit
        wachsenen auf die Berufswahl und                   zusammen mit den Ratsuchenden die für die Ver-
                                                           mittlung erforderlichen beruflichen und persön-
     2. zur Unterrichtung der Ausbildungssuchenden,        lichen Merkmale, beruflichen Fähigkeiten und die
        Arbeitsuchenden, Arbeitnehmer*innen und Ar-        Eignung festzustellen (Potenzialanalyse). Die Poten-
        beitgeber.                                         zialanalyse erstreckt sich auch auf die Feststellung,
                                                           ob und durch welche Umstände die berufliche Ein-
     Dabei soll sie umfassend Auskunft und Rat geben zu    gliederung voraussichtlich erschwert sein wird.
     Fragen der Berufswahl, über die Berufe und ihre An-
     forderungen und Aussichten, über die Wege und die     In einer Eingliederungsvereinbarung, die die Agen-
     Förderung der beruflichen Bildung sowie über beruf-   tur für Arbeit bzw. das Jobcenter zusammen mit der
     lich bedeutsame Entwicklungen in den Betrieben,       oder dem Ausbildungssuchenden oder der oder
     Verwaltungen und auf dem Arbeitsmarkt.                dem Arbeitsuchenden abschließt, werden

                                                           1. das Eingliederungsziel,

                                                           2. die Vermittlungsbemühungen der Agentur für
                                                              Arbeit,

                                                           3. welche Eigenbemühungen zur beruflichen Ein-
                                                              gliederung die oder der Ausbildungssuchende
                                                              oder die oder der Arbeitsuchende in welcher
                                                              Häufigkeit mindestens unternehmen muss und
                                                              in welcher Form diese nachzuweisen sind,

                                                           4. die vorgesehenen Leistungen der aktiven Ar-
                                                              beitsförderung

                                                           festgehalten.

                                                           Bei Änderungen ist sie anzupassen und spätestens
                                                           nach sechsmonatiger Arbeitslosigkeit, bei arbeitslo-
                                                           sen und ausbildungssuchenden jungen Menschen
                                                           spätestens nach drei Monaten, zu überprüfen.

12
1.3.3 Förderung aus dem Vermittlungs-                  1.3.4 Maßnahmen zur Aktivierung und
       budget (§ 44 SGB III i. V. m. § 16 SGB II)              beruflichen Eingliederung
Mit dem Vermittlungsbudget (VB) wird laut Bundes-
                                                               (§ 45 SGB III i. V. m. § 16 SGB II)
agentur für Arbeit ein Instrument zur Verfügung ge-     Arbeitslose, Ausbildungssuchende und von Arbeits-
stellt, mit dem bei verschiedenen Problemlagen im       losigkeit bedrohte Arbeitsuchende können auch
Einzelfall Hilfestellungen gewährt werden können.       durch Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen
Es handelt sich bei den Leistungen aus dem VB um        Eingliederung unterstützt werden. Dabei sollen die
Ermessensleistungen.                                    Teilnehmenden individuelle Förderleistungen erhal-
                                                        ten, die ihre passgenaue Eingliederung unterstützen.
Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit be-           Im Rahmen dieser Maßnahmen sollen sie u. a. an den
drohte Arbeitsuchende und Arbeitslose können aus        Ausbildungs- und Arbeitsmarkt herangeführt und
dem Vermittlungsbudget der Agentur für Arbeit bei       bestehende Vermittlungshemmnisse festgestellt,
der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungs-        verringert oder beseitigt werden. Maßnahmenteile
pflichtigen Beschäftigung gefördert werden, wenn        können in der Regel maximal sechs Wochen lang bei
dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist.    Arbeitgebern durchgeführt werden, um insbesonde-
Denkbar sind folgende Hilfen, die rechtzeitig im Vor-   re die berufliche Eignung in Bezug auf den Zielberuf/
feld beantragt werden müssen:                           die Zieltätigkeit feststellen zu können. Fahrt- und
                                                        Kinderbetreuungskosten können übernommen wer-
•   Bewerbungskosten                                    den. Die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter kann
                                                        den Förderbedarf bescheinigen und Maßnahmeziel
•   Reisekosten
                                                        und -inhalt in einem Aktivierungs- und Vermittlungs-
•   Dolmetscher- und Übersetzungskosten                 gutschein festlegen. Dieser berechtigt die Arbeits-
•   bei der Anerkennung im Ausland erworbener           suchenden zur Auswahl eines Trägers oder eines Ar-
    Berufsqualifikationen entstehenden Kosten           beitgebers. Es kann allerding auch vorkommen, dass
                                                        potenzielle Teilnehmende in die Maßnahmen zuge-
•   Ausrüstungsbeihilfe                                 wiesen werden und hierbei kein Wunsch- und Wahl-
                                                        recht ausüben können, wie z. B. bei Maßnahmen, die
Bei Aufnahme einer Ausbildung gelten Besonder-          auf dem Wege der Auftragsvergabe organisiert wer-
heiten: Soweit die aufgenommene Ausbildung              den.
grundsätzlich mit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
oder BAföG förderungsfähig ist, scheidet eine Förde-    Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt junge Ge-
rung aus dem VB für Leistungen zur Aufnahme der         flüchtete bei deren Orientierung im deutschen Aus-
Ausbildung, die im Rahmen von BAB oder BAföG vor-       bildungs- und Beschäftigungssystem im Rahmen
gesehen sind, aus.                                      der Aktivierungshilfen nach § 45 SGB III z. B. mit dem
                                                        Angebot „Perspektiven für junge Flüchtlinge“ (Per-
                                                        juF). Es besteht die Möglichkeit, berufliche Praktika
                                                        und Hilfestellung bei verschiedenen Fragen zu er-
                                                        halten sowie Sprachkenntnisse zu verbessern. Diese
                                                        Maßnahme wird unterschiedlich in den Regionen
                                                        ausgestaltet und dauert in der Regel 6 bis 8 Monate.
                                                        Für weitere Informationen sind die Vermittlungsfach-
                                                        kräfte der Agentur für Arbeit oder die Integrations-
                                                        fachkräfte im Jobcenter vor Ort anzusprechen.

                                                                                                                 13
1.4 Zugang zu Unterstützungsangebote der Jugendsozialarbeit u. a.
     Neben den Fördermöglichkeiten des SGB II und III stehen auch im Rahmen des Kinder- und Jugendhilferechts
     über das SGB VIII weitere Unterstützungsangebote zur Verfügung. Allerdings handelt es sich bei der Jugendhil-
     fe immer um kommunale Aufgaben, die vor Ort ganz unterschiedlich ausgestaltet werden. Zudem ist die För-
     derung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII gegenüber den Eingliederungsleistungen
     für junge Menschen unter 25 Jahren nach dem SGB II nachrangig.

     1.4.1 Jugendsozialarbeit                                   der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angebo-
                                                                ten werden, die ihre schulische und berufliche Aus-
     Für wen?                                                   bildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre
     Die Jugendsozialarbeit ist als eigener Leistungsbereich    soziale Integration fördern.
     der Jugendhilfe gesetzlich im SGB VIII verankert. Wäh-
     rend es die Aufgabe der Jugendarbeit ist, Angebote         (2) Soweit die Ausbildung dieser jungen Menschen
     für alle jungen Menschen zu machen (§ 11 SGB VIII),        nicht durch Maßnahmen und Programme anderer
     müssen die Angebote der Jugendsozialarbeit darüber         Träger und Organisationen sichergestellt wird, kön-
     hinausreichen und auf die spezifische Situation junger     nen geeignete sozialpädagogisch begleitete Ausbil-
     Menschen, die sozial benachteiligt oder individuell        dungs-und Beschäftigungsmaßnahmen angeboten
     beeinträchtigt sind, zugeschnitten sein und mit sozi-      werden, die den Fähigkeiten und dem Entwicklungs-
     alpädagogische Fachangeboten oder individuellen            stand dieser jungen Menschen Rechnung tragen.
     Hilfen reagieren. Die Jugendsozialarbeit ist eine pro-
     fessionelle, sozialpädagogische und berufsbezogene         (3) Jungen Menschen kann während der Teilnahme
     Hilfe zur Integration benachteiligter junger Menschen      an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen
     bis 27 Jahre und wird unabhängig vom Aufenthalts-          oder bei der beruflichen Eingliederung Unterkunft in
     status gewährt, wenn es einer besonderen Förderung         sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen angebo-
     bedarf. Die Situation junger Flüchtlinge und insbeson-     ten werden. In diesen Fällen sollen auch der notwen-
     dere die im Zusammenhang mit der Flucht gemach-            dige Unterhalt des jungen Menschen sichergestellt und
     ten Erfahrungen können Ausgangspunkt für einen             Krankenhilfe nach Maßgabe des § 40 geleistet werden.
     besonderen Förderbedarf sein. Auch junge Menschen
     mit Migrationshintergrund können sozial benachteili-       (4) Die Angebote sollen mit den Maßnahmen der
     gt sein und gehören dementsprechend zum Adressa-           Schulverwaltung, der Bundesagentur für Arbeit, den
     tenkreis der Jugendsozialarbeit.                           Trägern betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbil-
                                                                dung sowie den Trägern von Beschäftigungsange-
     Wozu?                                                      boten abgestimmt werden.
     Das Ziel aller Aufgaben der Jugendhilfe nach § 1 Abs. 1
     SGB VIII ist die Förderung der Entwicklung und der Er-     Wegen des Nachrangs der Jugendhilfe gemäß § 10
     ziehung junger Menschen zu eigenverantwortlichen           Abs. 3 Satz 2 SGB VIII gegenüber den Eingliederungs-
     und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten, d. h. zu        leistungen für die unter 25-jährigen nach § 16 SGB II
     Menschen, die aufgrund einer autonomen Entschei-           bleibt für die Jugendsozialarbeit nur noch ein einge-
     dung in der Lage sind, einen Platz innerhalb der Ge-       schränkter Anwendungsbereich.
     sellschaft zu finden. Die spezielle Rechtsgrundlage für
     die Leistungen der Jugendsozialarbeit ist § 13 SGB VIII:   Wer hilft weiter?
                                                                Vor Ort werden die verschiedenen Leistungen der Ju-
     (1) Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer            gendsozialarbeit sehr unterschiedlich ausgestaltet,
14   Benachteiligungen oder zur Überwindung indivi-             weshalb empfohlen wird, sich bei einem möglichen
     dueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf            Bedarf mit dem Jugendamt vor Ort zu beraten, um
     Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen            individuelle Fördermöglichkeiten zu klären.
1.4.2 Jugendmigrationsdienste                           1.4.3 Koordinierungsstelle Ausbildung
                                                               und Migration (KAUSA)
Für wen?
Die Jugendmigrationsdienste unterstützen als An-        Für wen?
gebot der Jugendsozialarbeit Kinder, Jugendliche        Aufgrund der Förderung durch das Bundesministe-
und junge Erwachsene mit Migrationshintergrund          rium für Bildung und Forschung (BMBF) erhalten im
vom 12. bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres         Rahmen der KAUSA-Servicestellen neben Selbststän-
unabhängig vom Aufenthaltsstatus, solange sie sich      digen auch Jugendlichen mit Migrationshintergrund
rechtmäßig oder aufgrund einer ausländerrecht-          sowie junge Geflüchtete und deren Eltern Informati-
lichen Duldung in Deutschland aufhalten, sowie de-      onen über die berufliche Ausbildung und werden an
ren Eltern, insbesondere in Fragen der Bildung und      Partner*innen vor Ort vermittelt.
Ausbildung.
                                                        Wozu?
Wozu?                                                   Ziel der KAUSA Servicestellen ist es, Selbstständige
Die Jugendmigrationsdienste haben als Angebot der       mit Migrationshintergrund für die Berufsausbildung
Jugendsozialarbeit in erster Linie die Aufgabe, junge   zu gewinnen und die Ausbildungsbeteiligung von
Menschen mit Migrationshintergrund, die Unterstüt-      jungen Migrant*innen und Geflüchteten zu erhö-
zung am Übergang Schule - Ausbildung -Beruf be-         hen. Hierfür werden auch die Eltern über die beruf-
nötigen, mit dem Verfahren des Case Managements         liche Ausbildung informiert. Neben der Beratung ist
und dem Instrument des individuellen Integrations-      es das Ziel, die vorhandenen Netzwerke zu erweitern
förderplans zu beraten und zu begleiten. Als Teil des   und gemeinsam mit Institutionen der Berufsbildung,
migrationsspezifischen Beratungsangebots nach §         Schulen sowie Migrantenorganisationen und Unter-
45 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) bieten die        nehmen dauerhafte Strukturen zur Unterstützung
Jugendmigrationsdienste darüber hinaus für alle         beim Einstieg in die berufliche Bildung aufzubauen
jungen Menschen mit Migrationshintergrund auch          sowie vorhandene enger zu verknüpfen.
die sozialpädagogische Begleitung vor, während
und nach den Integrationskursen des Aufenthalts-        Wer hilft weiter?
gesetzes und den Sprachkursen auf der Grundlage         Aktuell stehen mehr als 20 KAUSA-Servicestellen in
der Richtlinien Garantiefonds Hochschule an. Die        verschiedenen Städten und Regionen Deutschlands
Jugendmigrationsdienste beteiligen sich neben ih-       Selbstständigen, Jugendlichen und Eltern mit Migra-
rer Beratungsarbeit aktiv an der Vernetzung der An-     tions- und Fluchtgeschichte zu Fragen der dualen
gebote für Jugendliche in den Sozialräumen. Dabei       Ausbildung zur Verfügung. Eine Übersicht der Stand-
kooperieren sie mit anderen relevanten Diensten         orte finden sie auf der Homepage www.jobstarter.de
und Einrichtungen. Sie nehmen eine Anlauf-, Koor-       oder hier.
dinierungs- und Vermittlungsfunktion für die Ziel-
gruppe, junge Menschen mit Migrationshintergrund,
wahr und initiieren und begleiten die interkulturelle
Öffnung der Einrichtungen und Dienste in sozialen
Handlungsfeldern.

Wer hilft weiter?
Weitere Infos zu den JMDs sind unter www.jugend-
migrationsdienste.de zu finden. Auf der Homepage
kann auch nach PLZ ein Jugendmigrationsdienst in
der Nähe gefunden werden.
                                                                                                               15
1.4.4 Bildungsberatung Garantiefonds
            Hochschule (GF-H)
     Für wen?
     Die Bildungsberatung Garantiefonds Hochschu-
     le (GF-H) unterstützt anerkannte Flüchtlinge,
     Spätaussiedler*innen, jüdische Immigrant*innen
     sowie zu diesem Personenkreis nachgereiste Ehe-
     gatten und Kinder unter 30 Jahre bei der Aufnahme
     oder Fortsetzung einer akademischen Laufbahn. Sie
     prüft die Voraussetzungen für eine Förderung nach
     den Richtlinien Garantiefonds Hochschulbereich
     und entscheidet, ob Bewerber*innen für die Förde-
     rung zugelassen werden. Nähere Informationen zu
     den Zugangsvoraussetzungen finden Sie auf dem
     Flyer und hier.

     Wozu?
     Die Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule
     (GF-H) ist ein aus Mitteln des Bundesministeriums für
     Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ge-
     fördertes Bundesprogramm und zielt darauf ab, Rat-
     suchende optimal auf ihre akademische Laufbahn
     vorzubereiten. Die Bildungsberatung GF-H entwi-
     ckelt gemeinsam mit den Ratsuchenden einen indi-
     viduellen Ausbildungsplan und unterstützt bei der
     Umsetzung dieses Plans. Zu den wichtigsten geför-
     derten Maßnahmen gehören Sprachkurse und Kurse,
     die einen Hochschulzugang ermöglichen. Darüber
     hinaus gibt es eine finanzielle Förderung für Lern-
     mittel, Fahrtkosten, Kosten des Sonderbedarfs (z. B.
     notwendige Kosten für Krankenversicherung, Über-
     setzungen, Beglaubigungen und Anerkennungen
     von Zeugnissen, etc.), Lebensunterhalt, Unterkunfts-
     kosten und notwendigen Nachhilfeunterricht.

     Wer hilft weiter?
     Die Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule
     (GF-H) ist bundesweit an 22 Standorten mit festen
     Büros vertreten. An zahlreichen weiteren Orten bie-
     tet die Bildungsberatung GF-H ihren Service mobil
     an. Die Bildungsberatung GF-H ist dadurch an mehr
     als 100 Orten erreichbar. Für weitere Informationen
     siehe www.bildungsberatung-gfh.de

16
Personen mit
                                                                                             Aufenthaltsgestattung
2. Zugang zur Ausbildungsförderung                                                           oder Ankunftsnachweis
                                                                                             ab S. 17
  nach Aufenthaltsstatus
Nachfolgend werden nun die ausländerrechtlichen Voraussetzungen für die zuvor dargestell-
ten Förderinstrumente und Unterstützungsangebote je nach Aufenthaltsstatus der Person
dargestellt. Die im ersten Abschnitt gewählte Systematik wird beibehalten. Zur schnelleren
                                                                                             Personen mit einer
Orientierung wurde am Rand der Broschüre ein farbiges Register angelegt.
                                                                                             Duldung
                                                                                             ab S. 31

2.1 Personen mit Aufenthaltsgestattung oder Ankunftsnachweis
                                                                                             Personen mit einer
                                                                                             Aufenthaltserlaubnis
                                                                                             oder einem anderen
                                                                                             Aufenthaltstitel ohne
                                                                                             Förderungseinschrän-
                                                                                             kungen
                                                                                             ab S. 47

                                                                                             Personen mit einer
                                                                                             Aufenthaltserlaubnis
                                                                                             und Einschränkungen
                                                                                             beim BAföG
                                                                                             ab S. 52

                                                                                             Unionsbürger*innen
                                                                                             und ihre (drittstaatsan-
                                                                                             gehörigen) Familien-
                                                                                             angehörigen
                                                                                             ab S. 59

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Aufenthaltsgestattung-Traegervordruck.jpg

                                                                                                                  17
2.1.1 Um wen geht es und was bedeutet
     der Aufenthaltsstatus?                                     Praxistipp
     Eine Aufenthaltsgestattung (§§ 55 und 63 Asylgesetz        Ausbildung, Studium oder Arbeit verbessern
     – AsylG) ist das Papier, das Personen erhalten, die        die Teilhabe- und die Bleibeperspektive!
     einen formellen Asylantrag gestellt haben. Die Auf-
     enthaltsgestattung ist während des Asylverfahrens          Die Aufnahme eines Studiums, einer Ausbildung
     gültig und erlischt, wenn die Entscheidung über den        oder einer Arbeit hat keinen Einfluss auf die Chan-
     Asylantrag „unanfechtbar“ geworden ist.                    ce einer Anerkennung des Asylantrags.

     Da eine Aufenthaltsgestattung das Papier für die Zeit      Aber: Die frühzeitige Aufnahme einer Ausbildung
     des laufenden Asylverfahrens ist, besteht bei den Be-      verbessert natürlich die Teilhabeperspektiven nach
     troffenen also gleichsam ein ergebnisoffener Aufent-       einer Anerkennung als Flüchtling ganz erheblich.
     halt: Falls der Asylantrag positiv entschieden wird,
     erhalten die Betroffenen anschließend eine Aufent-         Aber auch nach einer möglichen Ablehnung des
     haltserlaubnis, falls der Asylantrag negativ entschie-     Asylantrags bestehen mit einer begonnenen Aus-
     den wird, werden die Betroffenen ausreisepflich-           bildung viel bessere Möglichkeiten, einen Aufent-
     tig und erhalten anschließend eine Duldung, falls          haltstitel oder zumindest eine längerfristige Dul-
     eine Ausreise und eine Abschiebung nicht möglich           dung (Ausbildungsduldung) zu erhalten. Zudem
     sein sollten. In beiden Fällen wird der Aufenthalt in      bietet später der erfolgreiche Abschluss einer Aus-
     Deutschland häufig noch zumindest mittelfristig sein.      bildung eine ganze Reihe anschließender Aufent-
     Insofern würde es Sinn ergeben, auch mit einer Auf-        haltsperspektiven. Dazu gehören etwa die Aufent-
     enthaltsgestattung frühzeitig einen Zugang zu den          haltserlaubnisse nach § 19d AufenthG oder § 25a
     Leistungen der Ausbildungsförderung einzuräumen.           AufenthG, die speziell für derartige Konstellationen
     Seit August 2019 hat sich der Zugang zu den Leistun-       eingeführt worden sind. Auch eine Aufenthaltser-
     gen der Ausbildungsförderung deutlich verbessert.          laubnis nach § 25b, § 25 Abs. 5 oder § 23a AufenthG
                                                                ist denkbar. Hierauf wird im Kapitel zur Duldung de-
                                                                taillierter eingegangen.

       Praxistipp
      Bei der Arbeitsagentur melden!

      Menschen mit einer Aufenthaltsgestattung sind dem Grunde nach stets leistungsberechtigt nach dem Asylbe-
      werberleistungsgesetz (AsylbLG). Damit sind sie keine Kund*innen der Jobcenter (sie erhalten kein „Hartz IV“),
      sondern der Sozialämter. Für die Inanspruchnahme von Leistungen der Ausbildungs- und Arbeitsförderung
      müssen sie sich von sich aus an die Agentur für Arbeit wenden.

      Diese muss auch Menschen mit einer Aufenthaltsgestattung als arbeitslos, arbeitssuchend oder ausbildungs-
      suchend aufnehmen und die vorgesehenen Leistungen des SGB III im Rahmen eines Anspruchs oder unter
      Ausübung ihres Ermessens prüfen, wenn sie die jeweiligen spezifischen Fördervoraussetzungen erfüllen und
      zumindest theoretisch eine Arbeitserlaubnis erhalten könnten. Es ist nicht zulässig, Personen mit einer Auf-
      enthaltsgestattung abzuweisen mit dem Argument, sie hätten noch keine konkrete Arbeitserlaubnis. Ab dem
18    vierten Monat ab Registrierung verfügen Personen mit einer Aufenthaltsgestattung nämlich normalerweise
      über einen abstrakten Arbeitsmarktzugang (§ 61 AsylG).
Sie können auch lesen