Handreichung zur Erstellung des Technisch-pädagogisches Einsatzkonzept
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Inhaltsverzeichnis 3 INHALTSVERZEICHNIS Einleitung4 Hinweise5 1. Grundlegende Hinweise zur Erstellung eines TpEk 5 2. Pädagogische Begründungen 5 3. Schrittweise und strukturierte Vorgehensweise bei der Erstellung eines TpEk 6 4. Häufige Defizite in Technisch-pädagogischen Einsatzkonzepten, die zu Verzögerungen führen können. 8 Herausgeber 5. Übersicht der Förderbereiche und Hinweise zu förderfähigen und nicht förderfähigen Anschaffungen 9 Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Förderbereich 2.1: IT-Grundstruktur10 Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf Telefon 0211 5867 40 Förderbereich 2.2: Digitale Arbeitsgeräte13 Telefax 0211 5867 3220 poststelle@msb.nrw.de Förderbereich 2.3: Schulgebundene mobile Endgeräte14 www.schulministerium.nrw Förderbereich 2.4: Regionale Maßnahmen15 Erstellt durch die Fachberater der Geschäftsstellen Gigabit.NRW Weitere Informationen16 J.-C. Blodau, M. Durán-Piélago, D. Gies T. Löhmer, M. Obermöller, L. Plaß, Medienkompetenzrahmen NRW18 M. Roffmann, T. Schöneberg © 2021 / MSB 1021 Düsseldorf, März 2021 Bild und Gestaltungsnachweise Titelbild: Shutterstock, Syda Productions Bosbach, Kommunikation & Design GmbH, Köln
4 Einleitung Hinweise 5 1. Grundlegende Hinweise 2. Pädagogische zur Erstellung eines TpEk Begründungen Die Inhalte des TpEk müssen sich Die pädagogischen Begründungen nur auf die beantragte Ausstattung im TpEk sollen stichpunktartig beziehen. Wird z. B. ein Antrag zum aufgeführt werden und können sich Förderbereich 2.1 gestellt, muss das ausschließlich nur auf die beantrag- HANDREICHUNG ZUR eingereichte TpEk nur Angaben zu diesem Förderbereich enthalten. te Ausstattung beziehen. Aus der pädagogischen Begründung muss ERSTELLUNG DES Wird zu einem späteren Zeitpunkt ein Antrag zum Förderbereich 2.2 schlüssig hervorgehen, in welcher Weise die beantragte Ausstattung TECHNISCH-PÄDAGOGISCHEN gestellt, kann das bestehende TpEk eingesetzt wird und welche pädagogi- EINSATZKONZEPTES um den neu beantragten Förderbe- schen Beweggründe dem Einsatz der reich erweitert werden. Geräte zugrunde liegen. Auf diese Weise baut sich das TpEk Es hat sich bewährt, die pädagogi- Die vorliegende Handreichung soll Schulen in Nordrhein-Westfalen (RL im Laufe der Antragstellungen, schen Begründungen auf den Schulträgern und Schulen eine Orien- DigitalPakt.NRW) für Maßnahmen an Schule für Schule, sukzessive auf. Medienkompetenzrahmen NRW tierung bei der Erstellung und Aus- Schulen und in Regionen« zusammen. zu beziehen und somit einen Bezug gestaltung von Technisch-pädagogi- Davon abweichend müssen folgende zu unterrichtlichen Vorgaben herzu- schen Einsatzkonzepten (kurz TpEk) Die technisch-pädagogischen vier Bereiche des TpEk immer mit ein- stellen. Auch eine Bezugnahme auf bieten. Sie fasst die Erfahrungen aus Fachberater der Geschäftsstellen gereicht werden: gängige pädagogische Modelle (z. B. zahlreichen Beratungsgesprächen Gigabit.NRW stehen für individuelle 4K-Modell) unterstreicht die pädago- und der Antragsbearbeitung seit weiterführende Beratung zur Ver- • Angaben zu Schule und Schulträger gische Notwendigkeit der beantrag- Erscheinen der »Richtlinie über die fügung, die schon im Vorfeld einer • Angaben zum vorhandenen Inter- ten Ausstattung. Gewährung von Zuwendungen zur Antragsstellung wahrgenommen netanschluss und dessen beste- Förderung der Digitalisierung der werden kann und sollte. hender Bandbreite (unter 2.1) Verweise auf vorhandene Medienkon- • Angaben zu der Qualifizierungs zepte der Schulen sind nicht erforder- planung der Lehrkräfte lich, da diese nicht geprüft werden. • Angaben zum bestehenden und geplanten Wartungskonzept und dem IT-Support oder der Hinweis auf eine entsprechende Anlage.
6 Hinweise Hinweise 7 3. S chrittweise und struktur Planungsschritte Was zu beachten ist! ierte Vorgehensweise bei der Erstellung eines TpEks Schritt 1 Ausstattungsbedarfe sollten sich z. B. im schulischen Medienkonzept widerspiegeln. Die Schulen fassen Ausstattungsbedarfe Bei größeren Schulen bedarf dieser Schritt einer umfangreichen Abstimmung zwischen Fach- Das TpEk muss in Zusammenarbeit untergliedert nach den drei Förderbereichen konferenzen, Bildungsgängen und Abteilungen. Bereits in diesem Schritt ist es dringend ratsam, der RL DigitalPakt.NRW zusammen. eine Vereinheitlichung der anzuschaffenden Geräte auf Schulebene anzustreben, damit im zwischen Schule und Schulträger er- späteren Alltagsbetrieb ein zeitnaher und kostengünstiger Support gewährleistet werden kann. stellt werden, um die pädagogischen Diese drei Förderbereiche sind: Es ist empfehlenswert, ausgehend von pädagogischen und technischen Anforderungen ein Anforderungen mit den Anforderun- 2.1. IT-Grundstruktur Lastenheft zu erstellen, in dem alle Anforderungen an die zu beschaffenden Geräte zusammen- gen an Wartung und Support sowie 2.2. digitale Arbeitsgeräte gefasst werden. Günstig ist, bereits hier die pädagogischen Begründungen festzuhalten, um sie wirtschaftliche Aspekte aufeinander zu einem späteren Zeitpunkt in das TpEk zu übernehmen. 2.3. schulgebundene mobile Endgeräte abzustimmen. Die folgenden Schritte Hiervon ausgehend kann im weiteren Planungsverlauf eine Entscheidung über spezifisch zu be- haben sich bei zahlreichen Antrag- schaffende Geräte gefällt werden. Außerdem können die zusammengefassten Anforderungen stellungen als zielführend bewährt. bei eventuell zu tätigenden Ausschreibungen herangezogen werden. Die häufig angewendete umgekehrte Herangehensweise ist nicht zielführend. Viele Schulen melden Bedarfe an spezifischen Geräten an und richten ihre pädagogische Arbeit an den Mög- lichkeiten eines einzelnen Gerätes aus. Dies führt zum einen zu einer Einschränkung der unter- richtlichen Möglichkeiten und zum anderen zu einer großen Vielfalt an Geräten in den Schulen, die nicht mehr sinnvoll zu administrieren sind. Schritt 2 Je nach Vielfalt an Schulformen in der Trägerschaft ist eine einheitliche Ausstattung selten voll- ständig zu erreichen. In diesem Fall müssen verschiedene Ausstattungslinien erarbeitet werden, Der Schulträger sichtet die Bedarfe seiner die in sich homogen sind und somit den Supportaufwand minimieren. Schulen und stimmt basierend auf den Anforde- rungen gemeinsam mit allen Schulen eine mög- Im Bereich der IT-Grundstruktur muss der Schulträger Bedarfe auch mit der zuständigen IT- lichst einheitliche Ausstattung mit Geräten ab. Abteilung abstimmen. Auch hier sollten Schulen mit einbezogen werden, da besondere pädago- gische Anforderungen berücksichtigt werden müssen. Dennoch ist eine möglichst einheitliche Ausstattung wünschenswert. Schritt 3 Ein oder mehrere Schulträger planen diese regionale Maßnahme und stellen einen Antrag nach Ziffer 2.4 RL DigitalPakt.NRW. Hierbei kann ein einzelnes schulübergreifendes TpEk eingereicht Sollte sich im Laufe des Abstimmungsprozes- werden. ses abzeichnen, dass eine schul- oder träger- übergreifende Bereitstellung von Diensten oder eine zentrale Administration von Geräten sinnvoll erscheint, kommt eine Förderung von regionalen Maßnahmen in Betracht.
8 Hinweise Hinweise 9 Planungsschritte Was zu beachten ist! Schritt 4 • Ausstattung der Schulen mit einer gigabitfähigen Grundverkabelung (2.1 a) RL DigitalPakt.NRW) Gemeinsam mit den Schulen nimmt der Schul- • Aufbau des WLAN (2.1b) RL DigitalPakt.NRW) träger unter Berücksichtigung des zur Verfü- • Ausstattung der Schulen mit Anzeige- und Interaktionsgeräten (2.1 c) RL DigitalPakt.NRW) gung stehenden Budgets eine Priorisierung der zu beschaffenden Ausstattung vor. Hierbei hat • Ausstattung der Schulen mit digitalen Arbeitsgeräten (2.2 RL DigitalPakt.NRW) sich eine Orientierung entlang der Förderberei- • Nutzung eines ggf. verbleibenden Budgets zur Anschaffung von schulgebundenen che der RL DigitalPakt NRW bewährt. mobilen Endgeräten (2.3 RL DigitalPakt.NRW) Ausstattungsbedarfe, die das zur Verfügung stehende Budget überschreiten, sollten in die langfristige Medienentwicklungsplanung des Schulträgers aufgenommen werden. Schritt 5: Die Schulen liefern hierzu die pädagogischen Begründungen, die in Schritt 1 erarbeitet wurden. Der Schulträger stellt Anträge zu den ver- schiedenen Förderbereichen und nimmt die beantragte Ausstattung in die technisch- pädagogischen Einsatzkonzepte für seine Schulen auf. 4. H äufige Defizite in Technisch- • unzureichende Angaben zur Quali- pädagogischen Einsatzkon- fizierungsplanung der Lehrkräfte zepten, die zu Verzögerungen • fehlende Angaben zu den führen können. Wartungskonzepten und IT- Support des Schulträgers • beantragte Ausstattung wird dem • Verweise auf Medienkonzepte der falschen Förderbereich zugeordnet Schulen statt einer pädagogischen (z. B. Beamer im Förderbereich 2.2 Begründung statt 2.1) • Aufführung von geplanten Inves- • Diskrepanzen zwischen TpEk und titionen, welche nicht beantragt Antragsunterlagen (z. B. Kurzbe- werden schreibung der Maßnahme, Inves • zu technisch formulierte Be titionsplanung) gründungen, ohne pädagogische • fehlende Angaben zum bestehen- Verankerung den Internetanschluss
10 Förderbereiche Förderbereiche 11 5. Übersicht der Förderbereiche und Hinweise zu b.) Schulisches WLAN: förderfähigen und nicht förderfähigen Anschaffungen Eine flächendeckende WLAN-Versorgung ist wünschenswert, aber nicht Be- Für jeden Förderbereich (Ziffern 2.1 bis 2.4 der RL DigitalPakt.NRW) dingung für eine Förderung. Anzustreben ist die Versorgung aller Räume, die ist ein separater Antrag zu stellen und das beantragte Vorhaben muss pädagogisch genutzt werden (wie z. B. ein Selbstlernzentrum). diesem Förderbereich entsprechen. Empfehlenswert ist eine Errichtung nach WI-FI 6 (IEEE 802.11AX) Standard. Es muss in der Lage sein, mehrere voneinander unabhängige Teilnetze anzu- Förderbereich 2.1: bieten (z. B. für Pädagogik, Lehrer, Gäste etc.). Eine vorangehende WLAN- IT-Grundstruktur Ausleuchtung ist wichtiger Bestandteil bei der Errichtung eines leistungsfä- higen WLAN-Netzwerkes und wird dringend empfohlen. Eine Anbindung von Die IT-Grundstruktur lässt sich in folgende Unterpunkte gliedern: pädagogisch genutzten Räumen nur über WLAN ist möglich, aber technisch nicht sinnvoll. a.) Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulge bäuden und auf Schulgeländen: Eine zuverlässige kabelgebundene Anbindung jedes Unterrichtsraumes sollte angestrebt werden, um die Erweiterbarkeit und Zukunftsfähigkeit des Netz- Hinsichtlich der technischen Umsetzung der Vernetzung des Schulgebäudes werkes sicherzustellen. gibt es keine festen Vorgaben. Alle aktiven und passiven Komponenten des Schulnetzwerkes sollten mindestens gigabitfähig ausgelegt sein. Für die förderfähig nicht förderfähig primäre und sekundäre Verkabelung sollten Lichtwellenleiter bevorzugt werden und bei großen Schulen 10 Gigabit angestrebt werden. Eine WLAN-Ausleuchtung, die Grundlage der Laufende Lizenzkosten und jährliche Be- Planung ist, wenn ein projektbezogener, direk- reitstellungsgebühren für das Management ter Zusammenhang zur Investitionsmaßnahme eines WLAN gehören zum regelmäßigen In der tertiären Verkabelung sollte eine gigabitfähige Anbindung jedes Unter- besteht (vgl. RL DigitalPakt.NRW Nr. 4.1 b). Unterhaltsaufwand. richtsraumes mit mindestens zwei Leitungen vorgesehen werden. Es wird Lizenzkosten zur Inbetriebnahme der WLAN mindestens eine CAT-7-Verkabelung empfohlen. Infrastruktur. Im Rahmen der Installation notwendige Erweite- förderfähig nicht förderfähig rungen von Elektroinstallationen zur Versorgung von WLAN-Accesspoints, die durch den Digital- Serversysteme als integraler Bestandteil des Laufende Lizenzkosten und jährliche Bereit- Pakt Schule gefördert werden. Schulnetzwerks sind als IT-Grundstruktur stellungsgebühren gehören zum regelmäßi- förderfähig. gen Unterhaltsaufwand. Serverbetriebssysteme, wenn sie für die In- Kosten für Softwareprodukte und server- betriebnahme und/oder Administration der basierte Komplettlösungen mit dem Ziel der digitalen Geräte unmittelbar und allein not- Bereitstellung einer digitalen Lern- Lehrinfra- wendig sind. struktur.
12 Förderbereiche Förderbereiche 13 c.) Anzeige- und Interaktionsgeräte: Ein konkretes Beispiel: Pro pädagogisch genutztem Raum wird ein passives Präsentationsmedium Zu den Anzeige- und Interaktionsgeräten zählen interaktive Tafeln, Displays und (Beamer, Bildschirm etc.) beantragt und installiert, für dessen Betrieb fachlich Beamer nebst zugehörigen Steuerungsgeräten in pädagogisch genutzten Räumen. und pädagogisch begründete periphere Geräte (z. B. Set-Top-Boxen, Lautspre- cher, Dokumentenkamera etc.) sowie Eingabegeräte (PC, Notebook, Tablet etc.) förderfähig nicht förderfähig notwendig sind. Diese Geräte sowie die zur Inbetriebnahme notwendigen Elekt- roinstallationen können gemeinsam unter Förderbereich 2.1 beantragt werden. Interaktive Tafeln, Displays und Beamer nebst Geräte für vorrangig verwaltungsbezogene zugehörigen Steuerungsgeräten in pädago- Funktionen, insbesondere Geräte im gisch genutzten Räumen. Verwaltungsnetz, und in nicht pädagogisch genutzten Räumen sind ausgenommen Förderbereich 2.2: (z. B. Anzeigedisplays für Stundenpläne). Digitale Arbeitsgeräte Ansteuerung von passiven Präsentationsgerä- Eine Kombination von interaktiven Tafeln ten über interaktiv bedienbare Endgeräte (z. B. mit interaktiv bedienbaren Eingabegeräten, Dies sind insbesondere Arbeitsgeräte für die technisch-naturwissenschaft- Tablet) stellen eine sinnvolle Alternative zu da hier eine Redundanz der Interaktivität liche Bildung, die berufsbezogene Ausbildung oder Lehrerarbeitsplätze. Unter interaktiven Tafeln dar. entsteht. digitalen Arbeitsgeräten werden zum Beispiel Geräte mit Schnittstellen zur Geräte zur Ansteuerung der passiven Präsenta- Datenerfassung oder Programmierung verstanden. tionsgeräte mit Möglichkeit einer Stifteingabe. Im Rahmen der Installation notwendige Er- Komplettsanierung der Elektroinstallationen weiterungen von Elektroinstallationen zur Ver- des Gebäudeteils oder Standortes. förderfähig nicht förderfähig sorgung von geförderten Präsentations- und Eingabegeräten. Zu Arbeitsgeräten für die technisch- natur- Z. B. eine elektronische Schieblehre mit wissenschaftliche Bildung zählen z. B. digitale digitaler Anzeige, da hier Schnittstellen zu Benötigte Montagehalterungen und Befesti- Sensoren zur elektronischen Erfassung und anderen Geräten fehlen. gungssysteme. Auswertung von Messdaten, elektronische Mi- Ein digitales Mischpult für nicht pädagogi- kroskope mit der Möglichkeit der Vernetzung sche Veranstaltungen in der Schule. mit digitalen Präsentations- bzw. Endgeräten, Die Geräte zur Ansteuerung der passiven Präsentationsgeräte sollten über die Einplatinencomputer, Roboter, 3D-Drucker, Hardware für Chipkartenabrechnung in der Möglichkeit einer Stifteingabe verfügen. Die Funktionen der Bild-, Stift- und digitale Schalttafeln, CAD- und CNC-Technik. Mensa. Toucheingabe können jedoch auch von weiteren mobilen Endgeräten (nach Zif- Digitale Arbeitsgeräte spielen auch in anderen Digitale Arbeitsgeräte bei schulgebundenen fer 2.3 RL DigitalPakt NRW) bereitgestellt werden, womit die Interaktionsfähig- Fachbereichen eine Rolle, wie etwa digitale Lehrerarbeitsplätzen beziehen sich vornehm- keit des Präsentationsgerätes auch auf die Seite der Schüler*innen erweitert Zeichenboards im Fach Kunst sowie digitale lich auf von Lehrkräften genutzte digitale wird. Daher ist eine plattformoffene technische Lösung zu bevorzugen. Mischpulte, Sequenzer oder Synthesizer im Fach Endgeräte, die zur innerschulischen Nutzung Musik, digitale Pulsfrequenzmesser im Fach administriert und eingerichtet werden. Die Sport oder auch digitale Pflegepuppen in Schu- Zahl der durch den DigitalPakt geförderten Neben einer Funkansteuerung von Präsentationsgeräten sollte immer auch len für Pflege- und Gesundheitsfachberufe. Lehrerarbeitsplätze hat in einem angemesse- ein kabelgebundener Zugang zur Bildübertragung (HDMI, DP, VGA …) bereit- nen Verhältnis zur Anzahl der Lehrkräfte zu Computer für z. B. dezidierte Computerräume gestellt werden, um Ausfallsicherheit und ggf. einen Zugang mit Geräten stehen. Eine Vollausstattung aus Mitteln des oder Lehrerarbeitsplätze. DigitalPaktes ist nicht zulässig. anderer Hersteller zu gewährleisten.
14 Förderbereiche Förderbereiche 15 Beantragte digitale Arbeitsgeräte müssen einen unmittelbaren unterrichtli- über eine digitale Vernetzung des Schulgeländes nach Ziffer 2.1 a der RL und ein chen Bezug haben und pädagogisch begründet werden. flächendeckendes schulisches WLAN nach Ziffer 2.1 b der RL verfügt oder diese bereits beantragt wurden. Wenn die IT-Grundstruktur noch nicht vollständig ist, wird die Auszahlung der Mittel für mobile Endgeräte beim Mittelabruf so lange Förderbereich 2.3: gesperrt, bis die Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Beantragung ist jedoch vor- Schulgebundene mobile Endgeräte her möglich. förderfähig nicht förderfähig Für allgemeinbildende Schulen ist zu berücksichtigen, dass die Gesamtausga- ben für schulgebundene mobile Endgeräte entweder 20 Prozent des zur Förde- Laptops, Notebooks und Tablets Smartphones rung vorgesehenen Gesamtinvestitionsvolumens pro Schulträger oder 25.000 Euro je einzelner Schule oder beides nicht überschreiten dürfen. Nach Ebenso das für die Inbetriebnahme oder den der letzten abgeschlossenen Investitionsmaßnahme des Schulträgers wird am Einsatz benötigte Zubehör, das als unselbst- Ende der Laufzeit des Förderprogramms das Gesamtinvestitionsvolumen ins ständiger Teil des Hauptgerätes gilt (Netzteile, Schutzhüllen, Dockingstations, Tastaturen …) Verhältnis zu den Gesamtkosten für mobile Endgeräte gesetzt und geprüft, ob eine Änderung des Zuwendungsbescheides erforderlich ist. Die Anschaffung der Betriebssoftware für Anwendungssoftware, Applikationen (APPs), Gegenstände, die im Rahmen des DigitalPakts kostenpflichtige Dienste, . . . Schule angeschafft wurden, gehört zur Inbe- Für berufsbildende Schulen sowie Schulen und Ausbildungsstätten für Gesund- triebnahme und ist daher förderfähig. heitsfachberufe gelten die Einschränkung bzgl. der Anschaffung von mobilen Soweit beschaffte Software in der IT- Grund- Laufende Lizenzausgaben gehören jedoch Endgeräten im Förderbereich Ziffer 2.3 der RL nicht. struktur betrieben wird (z. B. Server- Software), zum regelmäßigen Unterhaltsaufwand und kann auch die Software zum Mobile- Device- sind nicht förderfähig. Management (MDM) für die zentralisierte Ver- waltung von Mobilgeräten wie Notebooks oder Förderbereich 2.4: Tablet-Computer als Teil der IT-Grundstruktur Regionale Maßnahmen im Förderbereich 2.1 gefördert werden. Schranksysteme oder Tresore, in denen an- Regionale Maßnahmen sind Maßnahmen in einem bestimmten Gebiet geschaffte mobile Endgeräte ausschließlich (Region), die nicht unbedingt nur einen Schulträger betreffen, wie z. B. gelagert werden. a. Systeme, Werkzeuge und Dienste, die dem Ziel dienen, bei bestehenden Angeboten Leistungsverbesserungen herbeizuführen, die Servicequalität Die geplanten Anschaffungen müssen in den spezifisch dargestellten bestehender Angebote zu steigern oder die Interoperabilität bestehender fachlichen und pädagogischen Anforderungen des TpEks begründet werden. oder neu zu entwickelnder digitaler Infrastrukturen herzustellen oder zu sichern. Wichtig, da leider oft falsch beantragt! Bitte beachten Sie, dass Maßnahmen zu schulgebundenen mobilen Endgeräten b. Strukturen für die professionelle Administration und Wartung digitaler Inf- nach Ziffer 2.3 der RL nur gefördert werden können, wenn die Schule bereits rastrukturen im Zuständigkeitsbereich der Zuwendungsempfänger.
16 Weitere Informationen Weitere Informationen 17 Kontakt zur technisch- pädagogischen Fachberatung vor Ort: Weitere Informationen rund um den DigitalPakt Schule finden Sie auf den Seiten der Bezirksregierungen oder des Ministeriums für Schule und Bildung. Bezirksregierung Düsseldorf Ministerium für Schule und Bildung https://www.brd.nrw.de/wirtschaft/gigabit_geschaeftsstelle/ https://digitalpakt-nrw.de index.jsp Bezirksregierung Arnsberg Bezirksregierung Köln https://www.bra.nrw.de/foerderportal-wirtschaft/gigabitnrw/ https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/digitalpakt- foerderprogramme-gigabitnrw/digitalpakt-schule schule/index.html Bezirksregierung Detmold Bezirksregierung Münster https://www.bezreg-detmold.nrw.de/aufgaben/schule/digital- https://www.bezreg-muenster.de/de/foerderung/digitalisie- pakt-schule rung_schulen/digitalpakt_schule/index.html
18 Medienkompetenzrahmen NRW Medienkompetenzrahmen NRW 19 Medienkompetenzrahmen https://www.medienkompetenzrahmen.nrw 5. ANALYSIEREN 6. PROBLEMLÖSEN 3. KOMMUNIZIEREN 4. PRODUZIEREN UND 1. BEDIENEN 2. INFORMIEREN UND UND UND REFLEKTIEREN MODELLIEREN UND UND PRÄSENTIEREN RECHERCHIEREN KOOPERIEREN ANWENDEN 5.1 Medienanalyse 6.1 Prinzipien der digitalen Welt 3.1 Kommunikations- und 4.1 Medienproduktion und Prä- 1.1 Medienausstattung 2.1 Informationsrecherche sentation Kooperationsprozesse (Hardware) Grundlegende Prinzipien und Medienprodukte adressaten- Die Vielfalt der Medien, ihre Ent- Informationsrecherchen ziel- Kommunikations- und Koopera- wicklung und Bedeutungen ken- Funktionsweisen der digitalen Medienausstattung (Hardware) tionsprozesse mit digitalen Werk- gerecht planen, gestalten und Welt identifizieren, kennen, gerichtet durchführen und dabei präsentieren; Möglichkeiten des nen, analysieren und reflektieren kennen, auswählen und reflektiert zeugen zielgerichtet gestalten verstehen und bewusst nutzen anwenden; mit dieser verantwor- Suchstrategien anwenden Veröffentlichens und Teilens sowie mediale Produkte und tungsvoll umgehen Informationen teilen kennen und nutzen 5.2 Meinungsbildung 6.2 Algorithmen erkennen 3.2 Kommunikations- und 4.2 Gestaltungsmittel 1.2 Digitale Werkzeuge 2.2 Informationsauswertung Kooperationsregeln Die interessengeleitete Setzung Algorithmische Muster und Struk- Regeln für digitale Kommuni- Gestaltungsmittel von Medien- turen in verschiedenen Kontexten Themenrelevante Informationen produkten kennen, reflektiert und Verbreitung von Themen in Verschiedene digitale Werkzeu- kation und Kooperation kennen, erkennen, nachvollziehen und ge und deren Funktionsumfang und Daten aus Medienangeboten anwenden sowie hinsichtlich Medien erkennen sowie in filtern, strukturieren, umwandeln formulieren und einhalten Bezug auf die Meinungsbildung reflektieren kennen, auswählen sowie diese ihrer Qualität, Wirkung und Aus- und aufbereiten beurteilen kreativ, reflektiert und zielgerich- sageabsicht beurteilen tet einsetzen 5.3 Identitätsbildung 6.3 Modellieren und 3.3 Kommunikation und Koopera- 4.3 Quellendokumentation Programmieren 1.3 Datenorganisation 2.3 Informationsbewertung tion in der Gesellschaft Chancen und Herausforderungen Probleme formalisiert beschrei- Kommunikations- und Koope- Standards der Quellenangaben ben, Problemlösestrategien entwi- Informationen, Daten und ihre beim Produzieren und Präsen- von Medien für die Realitätswahr- Informationen und Daten sicher rationsprozesse im Sinne einer ckeln und dazu eine strukturierte, Quellen sowie dahinterliegende tieren von eigenen und fremden nehmung erkennen und analysie- speichern, wiederfinden und von aktiven Teilhabe an der Gesell- algorithmische Sequenz planen; Strategien und Absichten erken- Inhalten kennen und anwenden ren sowie für die eigene Identi- verschiedenen Orten abrufen; schaft gestalten und reflektieren; diese auch durch Programmie- Informationen und Daten zu- nen und kritisch bewerten tätsbildung nutzen ethische Grundsätze sowie ren umsetzen und die gefundene sammenfassen, organisieren und kulturell-gesellschaftliche Lösungsstrategie beurteilen strukturiert aufbewahren Normen beachten 5.4 Selbstregulierte 6.4 Bedeutung von Algorithmen 3.4 Cybergewalt und 4.4 Rechtliche Grundlagen 1.4 Datenschutz und 2.4 Informationskritik Mediennutzung -kriminalität Informationssicherheit Einflüsse von Algorithmen und Rechtliche Grundlagen des Medien und ihre Wirkungen be- Persönliche, gesellschaftliche schreiben, kritisch reflektieren Auswirkung der Automatisierung Verantwortungsvoll mit per- Unangemessene und gefährdende Persönlichkeits- (u.a. des Bild- und wirtschaftliche Risiken und und deren Nutzung selbstver- von Prozessen in der digitalen Welt sönlichen und fremden Daten Medieninhalte erkennen und hin- rechts), Urheber- und Nutzungs- Auswirkungen von Cybergewalt antwortlich regulieren; andere bei beschreiben und reflektieren umgehen; Datenschutz, Privat- sichtlich rechtlicher Grundlagen rechts (u.a. Lizenzen) überprü- sowie gesellschaftlicher Normen und -kriminalität erkennen sowie ihrer Mediennutzung unterstützen sphäre und Informationssicherheit Ansprechpartner und Reaktions- fen, bewerten und beachten beachten und Werte einschätzen; Jugend- und Verbraucherschutz kennen möglichkeiten kennen und nutzen und Hilfs- und Unterstützungs- strukturen nutzen Herausgeber: Medienberatung NRW Dieses Dokument steht unter CC BY ND 4.0 Lizenz.
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf Telefon 0211 5867 - 40 Telefax 0211 5867 - 3220 poststelle@msb.nrw.de www.schulministerium.nrw
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