Hausarbeit Teil 1: "Bentonit" - jura.uni-frankfurt.de

Die Seite wird erstellt Titus-Stefan Voigt
 
WEITER LESEN
Prof. Dr. Peter von Wilmowsky
Sachenrecht (Zivilrecht IIIb)
WS 2021 / 2022

                                   Hausarbeit

                                Teil 1: „Bentonit“

Büşra Dinçel ist Eigentümerin des Grundstücks Flurstück 86/99 der Flur 7 Gemar-
kung Höchst, Bl. 564 des Grundbuchamts von Frankfurt am Main (Außenstelle
Höchst). Es liegt im Außenbereich und galt bisher als nahezu wertlos. Da das
Grundstück aber gelegentlich für die Kultivierung von seltenen Pflanzen benutzt
wird, die auf dem fruchtbaren Boden hervorragend wachsen, ist das Grundstück
mit einem Zaun umfriedet und nur über ein einziges Tor erreichbar. Dieses Tor
ist mit einem massiven Schloss gesichert, zu dem es mittlerweile nur noch einen
(einzigen) Schlüssel gibt.

Vor kurzem wurde auf Büşras Grundstück durch Zufall ein beträchtliches Vor-
kommen an Bentonit -- einem Gestein aus verschiedenen Tonmineralien -- mit
einem Montmorillonitbestandteil von ca. 70 % entdeckt.

Büşra weiß allerdings gegenwärtig nicht, was sie mit dem Grundstück und den
darin befindlichen Bodenschätzen anfangen soll. Sie weiß aber, dass Bentonit in
geringen Mengen (zu ca. 5 %) bei der Keramikherstellung zugeführt wird, um dem
Werkstoff eine bessere Plastizität zu verschaffen. Daher zögert sie nicht lange,
ihrer besten Freundin Anna Müller, deren Vater lange Zeit Keramik für die indus-
trielle Weiterverarbeitung herstellte, einen Teil des in ihrem Grundstücksboden
befindlichen Rohstoffs zu überlassen.

Dafür schließen die beiden Freundinnen folgende Vereinbarung:

      I.    Frau Büşra Dinçel ist Eigentümerin des Grundstücks Flurstück 86/99
      der Flur 7 Gemarkung Höchst, Bl. 564 des Grundbuchamts von Frankfurt am
      Main (Außenstelle Höchst). Bei dem Grundstück handelt es sich um ein im
      Außenbereich befindliches Grundstück mit beträchtlichem Vorkommen an
      Bentonit.
Hausarbeit Sachenrecht WS 2021 / 2022                     2

     II.    Frau Büşra Dinçel verpflichtet sich, Frau Anna Müller unentgeltlich
     ein Recht zur Hebung der Bodenschätze dieses Grundstücks einzuräumen.

     III.   Hiermit räumt Frau Büşra Dinçel Frau Anna Müller das Recht ein, auf
     dem unter Ziffer I dieser Vereinbarung näher bezeichneten Grundstück
     Bentonit zu fördern und sich anzueignen.            Eine Gegenleistungspflicht
     besteht nicht. Frau Anna Müller ist berechtigt, das Grundstück jederzeit
     ungehindert zu betreten.

Beide Freundinnen unterschreiben die Vereinbarung am 03.02.2022, und Büşra
übergibt Anna den einzigen Schlüssel für das Tor, durch das man Zutritt zum
Grundstück erhält.

Bereits einige Tage später bedauert Büşra ihre Großzügigkeit und widerruft ihre
Zustimmung zur Förderung und Aneignung des Bentonits mit Schreiben vom
07.02.2022. -- Am 11.02.2022 ruft Büşra dann bei Anna an, um die verfahrene
Situation mit ihr zu klären. Dabei bestätigt Anna, dass ihr Büşras Schreiben vom
07.02.2022 am 09.02.2022 zugegangen ist. Sie sei wegen des Inhaltes sehr irritiert
gewesen.    Sie meint, dass ihr durch die Vereinbarung vom 03.02.2022 ein
Förderungsrecht zustünde. Daher hat sie am 10.02.2022 mit der Förderung des
Bentonits begonnen und das Rohmaterial auf Planen neben einer kleinen Grube
auf Büşras Grundstück aufgehäuft.

Büşra fordert Anna daraufhin auf, umgehend mit der Ausbeutung der Boden-
schätze aufzuhören. Anna erklärt sich damit einverstanden, beharrt aber darauf,
dass die auf dem Grundstück aufgeschichtete Bentonitmasse ihr gehöre. Sie wolle
diese demnächst dem regionalen Werkstoffhändler Christian Walter (C)
verkaufen, der sie seinen Keramikprodukten beimischen wolle. Damit ist Büşra
gar nicht einverstanden. Sie vertritt die Rechtsauffassung, dass sie Eigentümerin
des Naturproduktes sei, und fordert Anna zur Rückgabe des Schlüssels auf.

Anna gibt Büşra am Folgetag den Schlüssel zurück und erklärt, dass sie auf die
zukünftige Förderung der Bodenschätze verzichten werde. Sie verlangt aber die
Herausgabe der bisher geförderten Bentonitmasse.

Zu Recht?
Hausarbeit Sachenrecht WS 2021 / 2022                   3

                             Teil 2: „Keramik“

Fortsetzung von Teil 1 („Bentonit“):

Büşra ist über Annas dreistes Verlangen sehr verärgert. Daher möchte sie den
Rohstoff von ihrem Grundstück wegschaffen. Auf diese Weise will sie ihn vor
Annas Unverschämtheit in Sicherheit bringen. Sie lädt das Bentonit auf die
Ladefläche ihres Pickups und verbringt den Rohstoff am Morgen des 20.02.2022
auf das Grundstück von Christians Werkstatt. Christian weiß von der ganzen
Streitigkeit zwischen Anna und Büşra, will die Situation aber für sich ausnutzen.
Über einen Verkauf oder gar Eigentumsübergang des Bentonits sprechen Büşra
und Christian nicht.      Trotzdem wird das Bentonit mit vielen weiteren
anorganischen, nichtmetallischen Stoffen noch am selben Tag Christians
keramischer Masse beigefügt. Anna ist außer sich.

Welche Ansprüche besitzt sie?
Hausarbeit Sachenrecht WS 2021 / 2022                    4

                        Hinweise zur Bearbeitung

--   Arbeiten Sie sorgfältig und genau. Achten Sie darauf, dass Ihre Ausfüh-
     rungen gut zu verstehen sind und jeder Schritt Ihres Gutachtens auf die
     jeweils behandelte Frage ausgerichtet ist. Ziel ist eine gut nachvollziehbare
     Darstellung der rechtlichen Probleme und der möglichen Lösungen.

--   Außer dem Sachenrecht sind auch die anderen Rechtsgebiete zu bearbeiten,
     die für die rechtliche Beurteilung des Falls von Bedeutung sind.

--   Die Aufgabe ist so konzipiert, dass sie innerhalb von drei Wochen ab-
     geschlossen werden kann.

                                 Organisation

--   Bearbeitungszeit: 24.2.2022 – 14.4.2022
     Die Bearbeitungszeit wird nicht verlängert werden -- auch nicht bei Vorlage
     eines ärztlichen Attests.

--   Begrenzung des Umfangs: 25 Seiten; Überschreitungen führen zu Punkt-
     abzug.

--   Seitlicher Korrekturrand: 7 cm (gleichgültig, ob links oder rechts)

--   Weitere Gestaltung:
     übrige Ränder: mindestens 1 cm
     Schriftgröße: 12 pt; Fußnotentext 10 pt
     Zeilenabstand: 1,5-fach; Blocksatz
     Zeichenabstand: normal, nicht verringert

--   Elektronische Fassung:
     Wegen der Coronakrise ist die Arbeit allein in elektronischer Form (also
     nicht auch als Papierfassung) abzugeben.
Hausarbeit Sachenrecht WS 2021 / 2022               5

--   Ort des Hochladens: E-Center des Fachbereichs
     Link: https://www.jura.uni-frankfurt.de/43230317/E-Center.
     (Anfragen zum E-Center nur an das Dekanat, nicht an den Lehrstuhl. Der
     Lehrstuhl hat keinen Zugang zum E-Center.)
     Zum Hochladen ist ein Account beim Hochschulrechenzentrum erforder-
     lich; bitte rechtzeitig einrichten.

--   Form des Hochladens:
     Format: Microsoft Word (docx)
     (nicht: portable document format - pdf)
     Grund: Erleichterung der Korrekturen

--   Umfang des Hochladens:
     Hochzuladen ist die vollständige Hausarbeit mit folgenden Ausnahmen:
     Nicht hochzuladen:
     --    Aufgabenstellung;
     --    Erklärung der selbstständigen Bearbeitung
           (insbesondere nicht hochzuladen: Ihre Unterschrift).
     Während des Hochladevorgangs werden Sie die Erklärung, dass Sie die
     Hausarbeit selbstständig verfasst haben, per Mausklick abgeben können
     (und müssen).

--   Bitte beachten Sie die Regeln der BRuW. Zu diesen gehört, die Bücher nach
     Benutzung wieder auf ihren Platz zu stellen. Die Bücher nicht zurück-
     zustellen oder zu verstecken sollte zum Ausschluss von der Benutzung der
     BRuW führen.

--   Trotz der mahnenden Worte: Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
Sie können auch lesen