Hausarbeit Teil 1: "Bentonit" - jura.uni-frankfurt.de
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Prof. Dr. Peter von Wilmowsky Sachenrecht (Zivilrecht IIIb) WS 2021 / 2022 Hausarbeit Teil 1: „Bentonit“ Büşra Dinçel ist Eigentümerin des Grundstücks Flurstück 86/99 der Flur 7 Gemar- kung Höchst, Bl. 564 des Grundbuchamts von Frankfurt am Main (Außenstelle Höchst). Es liegt im Außenbereich und galt bisher als nahezu wertlos. Da das Grundstück aber gelegentlich für die Kultivierung von seltenen Pflanzen benutzt wird, die auf dem fruchtbaren Boden hervorragend wachsen, ist das Grundstück mit einem Zaun umfriedet und nur über ein einziges Tor erreichbar. Dieses Tor ist mit einem massiven Schloss gesichert, zu dem es mittlerweile nur noch einen (einzigen) Schlüssel gibt. Vor kurzem wurde auf Büşras Grundstück durch Zufall ein beträchtliches Vor- kommen an Bentonit -- einem Gestein aus verschiedenen Tonmineralien -- mit einem Montmorillonitbestandteil von ca. 70 % entdeckt. Büşra weiß allerdings gegenwärtig nicht, was sie mit dem Grundstück und den darin befindlichen Bodenschätzen anfangen soll. Sie weiß aber, dass Bentonit in geringen Mengen (zu ca. 5 %) bei der Keramikherstellung zugeführt wird, um dem Werkstoff eine bessere Plastizität zu verschaffen. Daher zögert sie nicht lange, ihrer besten Freundin Anna Müller, deren Vater lange Zeit Keramik für die indus- trielle Weiterverarbeitung herstellte, einen Teil des in ihrem Grundstücksboden befindlichen Rohstoffs zu überlassen. Dafür schließen die beiden Freundinnen folgende Vereinbarung: I. Frau Büşra Dinçel ist Eigentümerin des Grundstücks Flurstück 86/99 der Flur 7 Gemarkung Höchst, Bl. 564 des Grundbuchamts von Frankfurt am Main (Außenstelle Höchst). Bei dem Grundstück handelt es sich um ein im Außenbereich befindliches Grundstück mit beträchtlichem Vorkommen an Bentonit.
Hausarbeit Sachenrecht WS 2021 / 2022 2 II. Frau Büşra Dinçel verpflichtet sich, Frau Anna Müller unentgeltlich ein Recht zur Hebung der Bodenschätze dieses Grundstücks einzuräumen. III. Hiermit räumt Frau Büşra Dinçel Frau Anna Müller das Recht ein, auf dem unter Ziffer I dieser Vereinbarung näher bezeichneten Grundstück Bentonit zu fördern und sich anzueignen. Eine Gegenleistungspflicht besteht nicht. Frau Anna Müller ist berechtigt, das Grundstück jederzeit ungehindert zu betreten. Beide Freundinnen unterschreiben die Vereinbarung am 03.02.2022, und Büşra übergibt Anna den einzigen Schlüssel für das Tor, durch das man Zutritt zum Grundstück erhält. Bereits einige Tage später bedauert Büşra ihre Großzügigkeit und widerruft ihre Zustimmung zur Förderung und Aneignung des Bentonits mit Schreiben vom 07.02.2022. -- Am 11.02.2022 ruft Büşra dann bei Anna an, um die verfahrene Situation mit ihr zu klären. Dabei bestätigt Anna, dass ihr Büşras Schreiben vom 07.02.2022 am 09.02.2022 zugegangen ist. Sie sei wegen des Inhaltes sehr irritiert gewesen. Sie meint, dass ihr durch die Vereinbarung vom 03.02.2022 ein Förderungsrecht zustünde. Daher hat sie am 10.02.2022 mit der Förderung des Bentonits begonnen und das Rohmaterial auf Planen neben einer kleinen Grube auf Büşras Grundstück aufgehäuft. Büşra fordert Anna daraufhin auf, umgehend mit der Ausbeutung der Boden- schätze aufzuhören. Anna erklärt sich damit einverstanden, beharrt aber darauf, dass die auf dem Grundstück aufgeschichtete Bentonitmasse ihr gehöre. Sie wolle diese demnächst dem regionalen Werkstoffhändler Christian Walter (C) verkaufen, der sie seinen Keramikprodukten beimischen wolle. Damit ist Büşra gar nicht einverstanden. Sie vertritt die Rechtsauffassung, dass sie Eigentümerin des Naturproduktes sei, und fordert Anna zur Rückgabe des Schlüssels auf. Anna gibt Büşra am Folgetag den Schlüssel zurück und erklärt, dass sie auf die zukünftige Förderung der Bodenschätze verzichten werde. Sie verlangt aber die Herausgabe der bisher geförderten Bentonitmasse. Zu Recht?
Hausarbeit Sachenrecht WS 2021 / 2022 3 Teil 2: „Keramik“ Fortsetzung von Teil 1 („Bentonit“): Büşra ist über Annas dreistes Verlangen sehr verärgert. Daher möchte sie den Rohstoff von ihrem Grundstück wegschaffen. Auf diese Weise will sie ihn vor Annas Unverschämtheit in Sicherheit bringen. Sie lädt das Bentonit auf die Ladefläche ihres Pickups und verbringt den Rohstoff am Morgen des 20.02.2022 auf das Grundstück von Christians Werkstatt. Christian weiß von der ganzen Streitigkeit zwischen Anna und Büşra, will die Situation aber für sich ausnutzen. Über einen Verkauf oder gar Eigentumsübergang des Bentonits sprechen Büşra und Christian nicht. Trotzdem wird das Bentonit mit vielen weiteren anorganischen, nichtmetallischen Stoffen noch am selben Tag Christians keramischer Masse beigefügt. Anna ist außer sich. Welche Ansprüche besitzt sie?
Hausarbeit Sachenrecht WS 2021 / 2022 4 Hinweise zur Bearbeitung -- Arbeiten Sie sorgfältig und genau. Achten Sie darauf, dass Ihre Ausfüh- rungen gut zu verstehen sind und jeder Schritt Ihres Gutachtens auf die jeweils behandelte Frage ausgerichtet ist. Ziel ist eine gut nachvollziehbare Darstellung der rechtlichen Probleme und der möglichen Lösungen. -- Außer dem Sachenrecht sind auch die anderen Rechtsgebiete zu bearbeiten, die für die rechtliche Beurteilung des Falls von Bedeutung sind. -- Die Aufgabe ist so konzipiert, dass sie innerhalb von drei Wochen ab- geschlossen werden kann. Organisation -- Bearbeitungszeit: 24.2.2022 – 14.4.2022 Die Bearbeitungszeit wird nicht verlängert werden -- auch nicht bei Vorlage eines ärztlichen Attests. -- Begrenzung des Umfangs: 25 Seiten; Überschreitungen führen zu Punkt- abzug. -- Seitlicher Korrekturrand: 7 cm (gleichgültig, ob links oder rechts) -- Weitere Gestaltung: übrige Ränder: mindestens 1 cm Schriftgröße: 12 pt; Fußnotentext 10 pt Zeilenabstand: 1,5-fach; Blocksatz Zeichenabstand: normal, nicht verringert -- Elektronische Fassung: Wegen der Coronakrise ist die Arbeit allein in elektronischer Form (also nicht auch als Papierfassung) abzugeben.
Hausarbeit Sachenrecht WS 2021 / 2022 5 -- Ort des Hochladens: E-Center des Fachbereichs Link: https://www.jura.uni-frankfurt.de/43230317/E-Center. (Anfragen zum E-Center nur an das Dekanat, nicht an den Lehrstuhl. Der Lehrstuhl hat keinen Zugang zum E-Center.) Zum Hochladen ist ein Account beim Hochschulrechenzentrum erforder- lich; bitte rechtzeitig einrichten. -- Form des Hochladens: Format: Microsoft Word (docx) (nicht: portable document format - pdf) Grund: Erleichterung der Korrekturen -- Umfang des Hochladens: Hochzuladen ist die vollständige Hausarbeit mit folgenden Ausnahmen: Nicht hochzuladen: -- Aufgabenstellung; -- Erklärung der selbstständigen Bearbeitung (insbesondere nicht hochzuladen: Ihre Unterschrift). Während des Hochladevorgangs werden Sie die Erklärung, dass Sie die Hausarbeit selbstständig verfasst haben, per Mausklick abgeben können (und müssen). -- Bitte beachten Sie die Regeln der BRuW. Zu diesen gehört, die Bücher nach Benutzung wieder auf ihren Platz zu stellen. Die Bücher nicht zurück- zustellen oder zu verstecken sollte zum Ausschluss von der Benutzung der BRuW führen. -- Trotz der mahnenden Worte: Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
Sie können auch lesen